über die 18. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 10.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Konak
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
Städt. VwR Pompetzki
Herr Güssgen
10.1 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
1. um die Lärmschutzwand zur Stadtkrone hin, wo man außerhalb des Planfeststellungsverfahrens eine Lösung erreicht habe, die so aussehe, dass die Wand dann nicht gebaut bzw. wieder entfernt werde, wenn durch Hochbauten auf der Südseite der entsprechende Schallschutznachweis herbeigeführt werde. Man habe hierzu mit dem Land eine entsprechende „Schriftwechselvereinbarung“ getroffen.
2. um die Temporegelung. Der Planfeststellungsbeschluss gehe im Bereich der Stadtkrone von einer Entwurfsgeschwindigkeit von 130 km/h im Bereich der Stadtkrone aus. Man müsse hierzu wissen, dass der Landesbetrieb die Regeln des Bundes zugrunde lege. Der Autobahnausbau sei hiernach für 130 km/h ausgelegt. Danach seien die Schallschutzmaßnahmen zu dimensionieren. Was nicht bedeute, dass man in diesem Bereich später tatsächlich mit 130km/h ausschildern müsse. Dem Landesbetrieb sei natürlich bewusst, dass man nicht mit 130km/h in die Gartenstadt hereinfahren könne. So lange es hier den Tunnel nicht gebe, werde es im Oberflächenbereich immer eine Temporeduzierung geben. Man müsse sich aber schon darüber im Klaren sein, dass dann, wenn es den Gartenstadttunnel mal gebe, hier auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöht werde. Die Schallschutzmaßnahmen an dieser Stelle, d. h, die Schallschutzwand oder die Gebäude, die diese Wand ersetzen, würden bereis heute so zu dimensioniert, dass sie mit ihrer Höhe auch bei einer Geschwindigkeitsregelung von 130km/h entsprechend Schutz bieten würden. Da hier der LKW-Verkehr (der ja auch nur 80 km/h fahren dürfe) und nicht der PKW-Verkehr als Hauptlärmquelle zugrund gelegt werden müsse, ergebe sich durch eine Geschwindigkeitsreduzierung eine kaum sichtbare Reduzierungsmöglichkeit der Schallschutzwand. Man bekäme außerdem unter Umständen eine Diskussion mit der dortigen Wohnbevölkerung, die in zweiter Reihe gerne ein Optimum an Lärmschutz hätte. Wenn sie folglich dieses Optimum mit einer 130km/h-Regelung bekämen, dieses dann natürlich auch einfordern würden. Von daher sei man hier insgesamt nicht gut beraten, eine Klage aufrecht zu erhalten, um eine Reduzierung der 130km /h-Regelung auf eine 80km/h-Regelung zu erreichen.
3. weiter östlich im Bereich „Vahleweg“ sei im Planfeststellungsverfahren im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Schallschutzwand auf der Südseite geplant worden, die die dortige Wohnbebauung vor den Emissionen schützen solle. Der Rat der Stadt Dortmund hatte sich hierzu gewünscht, diese Wand etwas näher Richtung Wohnbebauung zu rücken, mit dem Ziel, dass man dann zwischen der Wand und der A 40 noch eine Baumreihe pflanzen könne, um den Alleecharakter in dem Bereich zu stärken. Dagegen habe sich der Landesbetrieb nun ausgesprochen, weil man mit einer solchen Verrückung der Wand ein neues Beteiligungsverfahren auslösen würde. Damit müsse man die Wand wieder höher bauen, weil sie von der Schallquelle abrücke. Ein Einvernehmen mit den Anwohnern sei hierfür mit absoluter Sicherheit nicht zu erzielen. Man habe allerdings der Stadt Dortmund freigestellt dieses selber zu versuchen. Er halte es allerdings ebenfalls für aussichtslos hier die Zustimmung der Anwohner zu erhalten, da diese zum einen von der Baumreihe nichts hätten und zusätzlich mit einer näher an sie heranrückenden, höheren Wand als bisher konfrontiert würden. Daher lohne es aus seiner Sicht nicht, den Klageweg hier weiter zu beschreiten.
Wenn diese beschriebenen Hauptknackpunkte so abgearbeitet werden können bzw. was die Wand angehe, außerhalb der Planfeststellung mit einer „Schriftwechselvereinbarung“ eine entsprechend Klärung herbeigeführt werden könne, sei es aus Sicht der Verwaltung nun fair zu sagen, dass man die Klage jetzt zurückziehe. Hierzu bitte er um Nachsicht und bittet außerdem zu bedenken, dass man als Stadt auch dem Land und Bund gegenüber in Erklärungsnot käme, wenn man nun gegen einen B1-Ausbau klage, den man selber jahrelang eingefordert hätte.
Herr Rm Taranczewski möchte wissen, ob es Beispiele dafür gebe, dass „Straßen NRW“ mal etwas gebaut habe und dies nach kurzer Zeit auf eigene Kosten wieder abgebaut habe. Weiter macht er hierzu deutlich, dass die Argumentation von Herrn Wilde hinsichtlich der Aussichtlosigkeit einer Klageaufrechterhaltung sicherlich nachvollziehbar seien, er aber an dieser Stelle noch einmal betonen möchte, dass das Hauptproblem, welches regelmäßig an ihn herangetragen würde, in der Errichtung einer Lärmschutzwand zur Stadtkrone hin gesehen werde.
In Anlehnung hieran bittet Herr Rm Waßmann um Aufklärung darüber, welche rechtliche Bindewirkung die von Herrn Wilde erwähnte „Schriftwechselvereinbarung“ habe. Dies sei hier nämlich genau der Knackpunkt. Wenn man in die Situation käme, die Wand doch zunächst bauen zu müssen und diese zu einem späteren Zeitpunkt, nach Errichtung entsprechender, Schallschutz bietender Bauten wieder zurückgebaut werden könne, würde sich ihm die Frage stellen, wer diese zurückbauen und letztendlich die Kosten hierfür zu tragen habe.
Frau Hawighorst teilt mit, dass man sich hier wohl darüber einig sei, dass die Lärmschutzwand hier den Hauptknackpunkt darstelle. Herr Wilde habe soeben im ausreichenden Maße begründet, warum eine Klage hier nicht Erfolg versprechend sei. Ihre Fraktion habe eher ein Problem mit den zeitlichen Zusammenhängen. Man wolle hierzu wissen:
Wann der B1 –Ausbau erfolge, an welcher Stelle die Lärmschutzwand dann gebaut werde, wie viel Zeitpuffer man habe, um Investoren zu finden, um die südliche Randbebauung dann auch umsetzen könnten und für wie realistisch die Verwaltung diese Möglichkeit überhaupt einschätze! Es gehe ihr hier insgesamt weniger um einen Rückbau sondern vielmehr darum, den Bau der Wand durch ein entsprechend großes Zeitfenster möglichst zu verhindern.
Herr Wilde macht deutlich, dass es auch für die Verwaltung das Hauptziel sei diese Wand zu verhindern. Es sei ja auch bereits auf der Nordseite gelungen, eine solche Lärmschutzwand zu verhindern.
Die von ihm erwähnte „Schriftwechselvereinbarung“ sei vom Ministerium (Aufsichtsbehörde: Landesbetrieb „Straßen NRW“) auch in Kenntnis des Landesbetriebes und in Abstimmung mit der Bezirksregierung unterzeichnet worden. Es handele sich hierbei nicht um eine Satzung oder einen Planfeststellungsbeschluss, aber es handele sich auf jeden Fall um eine Form der Vereinbarung, auf die man sich auch in der Vergangenheit immer verlassen konnte.
Es sei ja auch nicht mit Schaden verbunden. Selbst wenn es dazu kommen sollte, dass die Wand gebaut werden müsste, hätten diejenigen die Kosten für den Rückbau zu tragen, welche an dieser Stelle bauen wollen. Man wolle aber diesen Zustand gar nicht erst erreichen, sondern lieber dafür Sorge tragen, dass die Wand erst gar nicht gebaut werden müsse sondern vorher ein entsprechender Hochbau dort stattfinde. Dafür sei mit der „Schriftwechselvereinbarung“ nur insoweit Sorge getragen worden als dass hierin festgelegt worden sei, dass diese Wand erst ganz zum Schluss gebaut werde. Vor dem Hintergrund dass zunächst noch andere, anhängige Klagen hierzu bearbeitet werden müssten, gehe er heute davon aus, dass rein theoretisch 2018 mit einem Baubeginn zu rechnen sei. Da dann mindestens mit einer 2-3 jährigen Bauzeit für diesen Abschnitt zu rechnen sei. Wenn hierbei die Wand als letztes in Angriff genommen werde, habe man ab heute gerechnet etwa 3-4 Jahre Zeit, um für die erste Reihe an der Stadtkrone-Ost Bauvorhabenträger für entsprechende Ansiedlungsvorhaben zu generieren. Derzeit werde durch die „Stadtkrone“ bereits zusammen mit einem Lärmschutzgutachter geprüft, wie die angestrebten Hochbauten beschaffen sein müssen, damit diese auch wirklich die hier erforderliche Schallschutzfunktion übernehmen und nicht der Landesbetrieb „Straßen NRW“ später feststellt, dass diese die Schallschutzfunktion nicht in ausreichendem Maße erfüllen. Da man dies verhindern wolle, werde die Verwaltung das Untersuchungsergebnis „Lärmschutz“ wieder mit dem Landesbetrieb abstimmen, damit letztendlich durch einen auf dieser Grundlage errichteten Hochbau der Verzicht auf die Lärmschutzwand dann auch garantiert sei. Dies sei der derzeitige Stand der Angelegenheit. Vor diesem Hintergrund und der getroffenen „Schriftwechselvereinbarung“, welche eigentlich voraussetze, dass man die Klage nicht aufrecht erhalte, hallte er es nun für das falsche Signal Richtung Land, die Klage weiter aufrechterhalten zu wollen.
Frau Rm Neumann–Lieven führt an, dass sie den Informationen der Verwaltung entnommen habe, dass eine Klage letztendlich die Wand nicht ersparen würde. Deswegen tendiere ihre Fraktion dazu, die Klage zurückzunehmen.
Herr Rm Waßmann führt an, dass auch seine Fraktion inzwischen dazu tendiere, die Klage zurückzunehmen. Allerdings gibt er sehr deutlich zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion
(und vielleicht könne der Ausschuss sich insgesamt anschließen) die ganz klare Erwartung habe, dass sich das Land im Fall des Falles auch an diese „Schriftwechselvereinbarung“ halten und umsetzen werde.
Herr Wilde signalisiert hierzu, dass er befürworte, dass diese Erklärung in den Rat transportiert werde und kündigt an, dass die Verwaltung unterstützend hierzu außerdem ein ausführlicheres Schreiben an das Ministerium richten werde, in dem die Konditionierung des Ratsbeschlusses für die Rücknahme der Klage noch einmal detailliert dargestellt werde.
Hiernach einigt man sich darauf, den heutigen Beschluss zur Vorlage unter der Prämisse zu fassen, dass man die Erwartung habe, dass sich das Land an die „Schriftwechselvereinbarung“ halten und entsprechend umsetzen werde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich nicht anzugreifen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die präventiv zur Fristwahrung eingereichte Klage zurückzuziehen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt die Vorlage einstimmig ab.
Nach Meinung der Bezirksvertretung Aplerbeck wird durch die acht Meter hohe Lärmschutzwand das Stadtbild über Gebühr negativ beeinflusst.
Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit im Bebauungsplan Stadtkrone-Ost eine Bebauung innerhalb der festgesetzten Baufenster möglich ist, die dieFunktion einer Lärmschutzwand übernimmt. Wenn dies nicht der Fall ist bittet die BV Ap um die Einleitung eines Änderungsverfahrens dieses Bebauungsplans mit der Zielsetzung, den notwendigen Lärmschutz für die A40/B1 durch die Baugrenzen, die Gebäudestellung und -höhe planerisch nach zu weisen.
„Herr Krieg (Tiefbauamt) gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch Sachinformationen zur Vorlage.
Herr Urbanek sieht den Vorschlag zum Vorbehalt, die Burgtorbrücke zu verbessern, aus finanziellen Gründen für unrealistisch, da im konsumtiven Ansatz keine Mittel zur Verfügung stehen werden.
Beschluss:
Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten die Anpassung der lichten Höhe einer Brücke für den Busverkehr (Bushöhe) wird bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Lohmann – parteilos, Herrn Urbanek – AfD und Herrn Borchardt – Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt, nach kontroverser Diskussion, dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Urbanek – AfD) unter dem folgenden Vorbehalt wie folgt zu beschließen:
Vorbehalt:
Die Stadt Dortmund wird gebeten,
- bei den weiteren Planungen der Brückenbauwerke darauf zu achten,
- dass unter den Brücken eine ausreichende Breite für Fußgänger- und Radwegestreifen auf beiden Seiten der Straße bestehen bleibt bzw. realisiert wird.
- dass die Gelegenheit genutzt wird, die seit vielen Jahren beklagte Situation des Übergangs von der Nordstadt zur City an der Burgtorbrücke zu verbessern.
- dass die entsprechenden Haushaltsmittel eingeplant werden.
- wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.“
Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 25.10.2016 :
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Inhalte siehe oben):
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion die Linke & Piraten, DS-Nr.: 04939-16-E4):
„In diesem Zusammenhang soll auch eine Baumaßnahme an der Eisenbahnunterführung Borsigstraße durchgeführt werden. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur derzeitigen Situation bzgl. der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle. Die derzeitige unbefriedigende Situation ist auf den anliegenden Fotos gut zu erkennen.“
ABVG 25.10.2016:
Herr Rm Gebel erläutert zunächst den Antrag seiner Fraktion.
Bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten, möchte Herr Rm Mader wissen, in welcher Höhe sich die Kosten für die dort angesprochene Baumaßnahme belaufen würden. Außerdem bittet er auch um Darlegung der Höhe der Kosten für die in der Vorlage erwähnte Eisenbahnunterführung Münsterstraße/Burgtor.
Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nicht zugestimmt habe, da seine Fraktion die dort gestellten Forderung, ein eigenes „Verlangen“ auszusprechen, finanziell für unrealistisch gehalten hatte.
Herr Rm Logermann erbittet ebenfalls Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Kosten bzgl. des vorliegenden Antrages der Fraktion Die Linken & Piraten.
Frau Uehlendahl erläutert, dass es im Regelfall so sei, dass die DB einen Brückenerneuerungsbau auch bezahle, wenn es sich um eine Brücke aus dem Bestand de DB handele und keine Veränderungen in der Höhe und in der Weite vorgenommen werden müssten. Sollte die Stadt den Wunsch haben, dass die lichte Weite breiter oder die lichte Höhe höher werden solle, so müsse sie hierfür ein sogenanntes „Verlangen“ aussprechen. Sollte die Stadt dies veranlassen, so sei dies ein „einseitiges Verlangen“ und die Stadt habe somit die gesamten Kosten zu tragen. Hierbei würden lediglich die Unterhaltskosten gegengerechnet, die die DB durch das ein neues Bauwerk weniger zu tragen habe.
Für den Fall, dass sowohl die DB als auch die Stadt ein „Verlangen“ aussprechen sollten (z. B. wenn die DB die Statik an der Brücke ändern und die Stadt wünsche, dass die Brücker breiter und höher werden soll) handele es sich um zweierlei „Verlangen“, wodurch die Kosten entsprechend geteilt würden.
Zum Burgtor teilt sie mit, dass an das vorhandene Bogenbrückenbauwerk eine Brücke angesetzt werden soll, das heißt, dass nördlich eine Kastenbrücke dahinter gesetzt werde. Diese Brücke habe natürlich die erforderliche Durchfahrtshöhe. Allerdings würde vorne das Bogenbrückenbauwerk stehen bleiben, was in der Mitte auch eine entsprechend Höhe habe, so dass die Reisebusse durchfahren könnten. Da aber in den Randbereichen, eben durch diesen Bogen, diese Höhe nicht mehr gegeben sei, müsse die Brücke entsprechend runterbeschildert werden, um zu verhindern, dass die Busse dort im rechten Bereich unter der Brücke hängen bleiben.
Würde die Stadt genau für diese Brücke ein „Verlangen“ aussprechen, dann müsste die Bogenbrücke auf ein einseitiges „Verlangen“ der Stadt hin erneuert werden. Die Kosten für ein solches Vorhaben beliefen sich im Regelfall auf einen zweistelligen Millionenbeitrag. Im Fall einer solchen Brückenerneuerung könnten nämlich die derzeit dort bestehenden Gleisabstände nach heutigem Regelwerk so nicht mehr gebaut werden, wodurch der für die DB bestehender Bestandschutz für die Gleisanlage wegfallen würde und die Gleise zukünftig die aktuell normierten Abstände aufzuweisen hätten. Damit kämen auf die Stadt Dortmund nicht nur die Kosten für den Brückenbau zu, sondern sie hätte außerdem 100 Prozent der Kosten für die entsprechende Gleisverschwenkung sowie für neue Oberleitungen zu tragen.
Bezugnehmend auf die Ausführungen von Frau Uehlendahl, teilt Herr Rm Gebel mit, dass der den Antrag seiner Fraktion zurückzieht.
Herr Rm Berndsen erhebt für seine Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord, mit Ausnahme des Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“, zum Antrag.
Somit erfolgt die heutige Abstimmung wie folgt getrennt:
1.Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün folgt dieser Empfehlung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), mit Ausnahme des hierin enthaltenen Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“.
2. Zur Vorlage:
In der somit veränderten Form empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2016 (Drucksache Nr.: 04939-13-E):
(Anmerkung: Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 nicht vor.)
„Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord nehme ich wie folgt Stellung: Die Grundlage für die Beschlussvorlage der städtischen Gremien zu den infrastrukturellen Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken (04939-16) war eine Führung des RRX über Lünen nach Münster mit einem behinderungsfreien Verkehr durch die vorausgesetzte Zweigleisigkeit.
Neuere Entwicklungen
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ist derzeit der zweigleisige Ausbau der Strecke Lünen – Münster offen.
Das hat Auswirkungen auf die Planungen von DB Netz für den Ostkopf des Dortmunder Hauptbahnhofes. Alle Planungen für Dortmund werden auf den Prüfstand gestellt und auf das Stadium der Vorplanung zurückgenommen. Erste Ergebnisse könnten Ende 2017 vorliegen. Danach folgt die Entwurfsplanung und anschließend die Planfeststellung. Mit Bauarbeiten im Ostkopf des Dortmunder Hbf kann nicht vor 2022 gerechnet werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Maße der Brücken in den Innenstadtbezirken entlang der Strecken nach Hamm bzw. Münster nicht verändert werden.
Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt Nord:
Veränderungen an den bestehenden Brücken, die einseitig von der Stadt Dortmund gefordert werden, würden zu einer Kostenbeteiligung der Stadt Dortmund in einem höheren zweistelligen Millionenbetrag nach § 12.1 Eisenbahnkreuzungsgesetz führen. § 12.1 regelt den Fall, dass derjenige Kreuzungsbeteiligte, welcher eine Änderung verlangt, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen hat. Vorteile, die dem anderen Beteiligten dadurch entstehen, sind dem Veranlasser gegenüber auszugleichen.
Die Deutsche Bahn sieht in ihren bisherigen Planungen vor, die vorhandenen lichten Weiten und Höhen bei evtl. Neubauten im Zuge der RRX-Planung in Dortmund beizubehalten. Hat die Stadt Dortmund aber das Verlangen, die lichte Weite und Höhe zu vergrößern, sind demnach die Kosten von der Stadt Dortmund zu 100 % zu tragen. Dem steht aber der von der DB AG zu leistende Vorteilsausgleich gegenüber, der dem Umstand Rechnung trägt, dass ihr auf Kosten der Stadt eine neue Brücke zufallen wird.
Als Beispiel sei hier die Eisenbahnüberführung Münsterstraße/Burgtor genannt: Eine Veränderung der Straßenachse kann hohe Kosten für die Stadt nach sich ziehen. Bleibt die Brücke nicht so wie heute bestehen, lägen die Kosten für einen kompletten Neubau (inkl. Gleisanlagen, Fahrleitung, Signalen, usw.) bei einem hohen zweistelligen Millionenbetrag. Aus diesem Grunde bleibt diese Brücke im Bestand erhalten. Gewichtiger Vorteil für die DB: Der Bestandsschutz für die Gleisabstände wird bewahrt. Dies trifft allerdings nur auf einen Ersatzneubau mit Gleisen und Straße in heutiger Lage zu. Die Nordseite kann dennoch um ein Gleis mittels eines angefügten Brückenbauwerks ergänzt werden. Ein eigenes Verlangen der Stadt liegt in diesem Falle nicht vor. Dies trifft auch auf die anderen genannten Eisenbahnüberführungen zu.
Wie sich eine Veränderung der Straßenachse (am Beispiel Burgtor) auf die Rahmenbedingungen der Gleisanlagen auswirkt, konnte von der Deutschen Bahn bisher nicht beantwortet werden. Die Verwaltung wird unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Forderungen der Politik
bezüglich der Breite von Fußgängerwegen und Radfahrstreifen bestmöglich berücksichtigen. Eine wesentliche Veränderung am Burgtor ist nur bei einer entsprechenden Bereitstellung von konsumtiven Mitteln möglich. Dies würde Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt der Stadt notwendig machen. Die Verwaltung empfiehlt, ein solches Verlangen nicht auszusprechen.“
AUSW, 02.11.2016:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2016 (Anmerkung: Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 nicht vor) einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.
Der Beirat stimmt der Vorlage zu, empfiehlt die Prüfung folgender weiterer Bäume auf Aufnahme in die Naturdenkmalverordnung:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage als Empfehlung an den Rat ist grundsätzlich gefolgt worden. Vereinzelt ergaben sich aber auch Nachfragen zu entfallenden ehemaligen Schutzobjekten und Wünsche zu redaktionellen Anpassungen. Diese Eingaben wurden zwischenzeitlich beantwortet bzw. umgesetzt.
Weiterhin erbrachte der Gremiengang zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme weiterer Schutzobjekte in die „Naturdenkmalverordnung“. So formulierten der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, einzelne Bezirksvertretungen, aber auch das Ratsmitglied Münch hier entsprechende Empfehlungen.
Die eingereichten Vorschläge befinden sich aktuell in der Prüfung durch die Verwaltung. Hierzu bedarf es neben einer Ortsbesichtigung und der fachlichen Beurteilung allerdings auch einer direkten Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer. Dazu ist ein angemessener Zeitrahmen einzuplanen.
Aus den dargelegten Gründen bietet es sich daher als Empfehlung an den Rat an, diese Beschlussvorlage lediglich als eingebracht zu betrachten. Nach erfolgter Prüfung wird die Verwaltung die Vorlage entsprechend ergänzen und dem Rat im Herbst zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorlegen.“
Hierzu liegt vor Ergänzung zur Vorlage (Modifizierung des Beschlussvorschlages) (siehe Anlage) (Drucksache Nr.: 03928-16-E5)
AUSW, 02.11.2016
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden modifizierten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“ mit Herausnahme der Objekte OV005 und OV138 aus der Verzeichnisliste;
- die Ergänzung der Verzeichnisliste der Verordnung um die Objekte OV174 bis OV187 der Nachträge 2016 verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, die gegen die Unterschutzstellung der Blutbuchen OV178 und OV183 vorgetragenen Bedenken der Eigentümer zurückzuweisen und die in Tabelle 2 enthaltenen Meldungen in diesem Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen;
- die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 14.12.1998 mit Inkrafttreten der neuen Verordnung
„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert zum Thema „Bezirksverwaltungsstelle Brackel“ an ihren interfraktionellen Antrag aus der Sitzung vom 20.03.2014 (Drucksache Nr.: 12079-14) sowie ihren Beschluss vom 15.09.2016 zum „2. Quartalsbericht 2016 der Städt. Immobilienwirtschaft“ (Drucksache Nr. 05471-16).
Die Bezirksvertretung fordert nunmehr unverzüglich, eine Perspektive für das Haus, die dort Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen. Das Gebäude muss zeitnah instand gesetzt und an den üblichen Standards angepasst oder aufgegeben werden. Massive Feuchtigkeitsschäden und die unmögliche Situation, dass das Haus kaum barrierearm zu gestalten ist, lassen weitere Zustückstellungen nicht zu!
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung des o. g. Antrages, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den sechsten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 3.332.580 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 357.497,75 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum 2015-2020 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung der BV Brackel zur Kenntnis und leitet sie an den Rat weiter.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den sechsten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 3.332.580 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 357.497,75 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum 2015-2020 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05811-16)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgend Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 03.11.2016 vor:
die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die in der Anlage 7 unter Ziffer 3 "Gebühren für die Kremation eines Toten" genannten Gebühren werden in folgenden Punkten geändert:
3.1 250 statt 235 Euro
3.2 375 statt 352 Euro
3.3 530 statt 515 Euro
3.4 655 statt 632 Euro
Begründung
Wie die Vorlage auf Seite 2 der Anlage selbst ausführt, zeigt ein Vergleich mit den umliegenden Krematorien, dass die Gebühren konkurrenzfähig sind. Eine moderate Anpassung im Sinne des CDU-Antrags würde dazu beitragen, die Einnahmesituation des Eigenbetriebs zu verbessern, ohne dass zu befürchten ist, dass die Bestatter auf umliegende Krematorien ausweichen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt:
Der Rat nimmt den Pflegebericht 2016 zur Kenntnis und beschließt: Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergibt eine quantitative Bedarfsdeckung bis einschließlich 2018. Es besteht kein quantitativer Bedarf für stationäre Pflegeplätze in Dortmund. Auf die Diskussionen und Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks zu den Dortmunder Pflegeberichten und zur Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vom 11.10.2011 und 08.04.2014 wird verwiesen.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Ulrike Matzanke Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |