Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 18.10.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Carla Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Ayla Schrödter (SJD Die Falken) i. V. f. Sophie Niehaus
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde) i. V. f. Rainer Nehm
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Karoline Dziwulski (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Ivonne Gambal
Ralf Harder
Alfred Hennekemper

Andreas Hibbeln
Florian Käppel
Jutta Krampe

Harald Landskröner
Kordula Leyk
Doris Punge
Rainer Siemon

Pilar Wulff

Daniel Kunstleben 57/FABIDO
Frank Krueger 2/Dez-StadtCon



4. Gäste

Jürgen Krinkel Ev. Beratungsstelle
Dr. Nina Pohl Beratungsstelle Westhoffstraße
Heike Bialk Beratungsstelle Scharnhorst

Lydia Wulfert Erziehungsberatungsstelle SkF
Reinhard Duchatsch KK 32



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht
Birgit Färber




Nicht anwesend waren:

Peter Prause (Richter)
Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 26. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 18.10.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 28.09.2017 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08979-17)

(Der Geschäftsbericht wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 27.09.2017 zur Verfügung gestellt)

3.2 Jahresbericht 2016 der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08877-17)

3.3 Maßnahmen der Jugendberufshilfe und deren Finanzierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08107-17)

3.4 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08502-17)

3.5 Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09102-17)

3.6 Fachtagung "Verselbständigung"
- mdl. Bericht -

3.7 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

3.8 Landesprogramm "Starke Quartiere - starke Menschen" - Beteiligung des Familien-Projektes am Projektaufruf des Landes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08992-17)

3.9 Sachstandsbericht 2016/2017 - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung, Rheinische Straße 135
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09107-17)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat mit Sonderversand zur Verfügung gestellt)


5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden nachstehende Mitglieder (stellvertretend stimmberechtigt bzw. stellvertretend beratend) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Frau Ayla Schrödter

Frau Karoline Dziwulkski



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 3.10 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Empfehlung
Drucksache Nr.: 08500-17


Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Herr Hibbeln stellte die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs für das Jugendamt vor (s. Anlage).

Die Präsentation soll den Mitgliedern vorab zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitglieder des Ausschusses kamen überein, die Vorlage als eingebracht anzusehen.
Die abschließende Beratung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses am 29.11.2017.
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08979-17)
Stellungnahme zum TOP (Behinderpolitisches Netzwerk)
(Drucksache Nr.: 08979-17-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:

„… zum Geschäftsbericht des Jugendamtes 2016 stelle ich die folgende Anfrage:


Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung.“

Frau Punge ging auf die Fragen mündlich ein:

Im Dezember 2016 waren 23 Kinder und Jugendliche gem. § 35 a SGB VIII stationär außerhalb Dortmunds untergebracht.

Behinderungen:
Schwere psychische und psychotische Störungen (z.B. Depressionen, Schizophrenie), extrem dissoziales Verhalten, sexuell grenzverletzendes Verhalten, Zwangsstörungen, Autismus, Essstörungen, selbst- und fremdgefährdendes Verhalten, seelisch belastete Kinder und Jugendliche an der Schnittstelle JH und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ignorieren von schweren chronischen Erkrankungen wie Diabetes

Bedarfe:
- Geschlossene Unterbringungen, 1:1 Projekte, Angebote für Systemsprenger, Integrierte Beschulung, Integrierte Tagesstruktur und Ausbildung, Perspektive Eingliederungshilfe für Erwachsene (Übergang zum LWL)
- Die sozialräumliche Nähe wird - wenn möglich - auch durch Unterbringungen in angrenzenden Kommunen berücksichtigt, um Hilfeplanung, Besuchskontakte und Rückführung zu erleichtern (Nutzung bisheriger Netzwerke, Schulbesuch etc.)
- Spezielle Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften Herr Sohn dankte Frau Punge für die Ausführungen.

Herr Grohmann teilte mit, der Geschäftsbericht sei wieder qualitativ hochwertig und dankte den Erstellern für den hervorragenden Bericht.

Herr Sohn äußerte die Hoffnung, dass die insgesamt gute Arbeit des Jugendamtes auch in der Zukunft fortgesetzt werden kann.


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Geschäftsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Jahresbericht 2016 der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08877-17)

Frau Dr. Tautorat dankte für den aufschlussreichen Bericht.

Auch Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich von dem Jahresbericht beeindruckt.

Auf die Nachfragen / Anmerkungen von Frau Dr. Tautorat, Herrn Grohmann und Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Hennekemper mit:

- Personalsituation / Rückgang der Beratungen
Der Rückgang der Beratungen habe verschiedene Ursachen und sei auch nicht an allen Beratungsstellen gleich. Für die städt. Beratungsstellen könne er sagen, hänge die Personalsituation mit Stellenvakanzen zusammen (z. B. längere Zeit bis zur Wiederbesetzung, Krankheitsausfälle). Die Unterschiede bei den Beratungen lassen sich mit unterschiedlicher Nachfrage oder beeinträchtigten Kapazitäten aufgrund höherer Fallberatungszeiten erklären.
Sicherlich wäre ein Ausbau an Personal wünschenswert. Bereits im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde festgestellt, dass die personelle Ausstattung nicht mehr bedarfsgerecht ist. Aber bei beschränkten Budgets musste letztlich eine Entscheidung getroffen werden, die dann zugunsten der Erzieherischen Hilfen ausfiel.

- Fachkräfte
Auch für den Bereich der Erziehungs- und Familienberatung sei es sehr schwierig, erfahrende Fachkräfte zu finden. Wenn noch besondere Anforderungen formuliert werden, schränke sich das Angebot im psychosozialen Bereich sehr stark ein.

- Fachstandard plus
Es gebe eine sehr enge Zusammenarbeit mit den drei Modell-Jugendhilfediensten mit aufeinander abgestimmten Konzepten, wobei die Kooperationen mit den drei Bezirken unterschiedlich sind.
Seit drei Jahren gebe es die sog. hilfeplangesteuerte Erziehungsberatung, bei der zwar auch ein freiwilliges Angebot der Erziehungsberatung in Anspruch genommen wird, aber die steuernde Funktion durch den Jugendhilfedienst erfolgt.

- Schulpsychologie
Nach dem mit der Schulpsychologie geschlossenen Kooperationsvertrag gebe es eine Aufgabenteilung: die Schulpsychologie nehme schwerpunktmäßig Systemberatungsaufgaben wahr, die Erziehungsberatungsstellen Einzelfallberatung.
Derzeit werde eine weitere Zusammenarbeit gestartet: Zum Thema Stärkung von Schulen zur Entwicklung von Schutzkonzepten bei Hilfen bei sexueller Gewalt findet eine gemeinsame Fortbildung von der Koordinierungsstelle Hilfen bei sexueller Gewalt mit den Kolleginnen/Kollegen der Schulpsychologie statt.
- Synergieeffekte
Eine gute Form der Zusammenarbeit gebe es z. B. bei Mobbing.


Herr Krinke ergänzte, bei der Ev. Beratungsstelle habe der Rückgang bei der Anzahl der Erziehungsberatungen einerseits statistische Gründe, da in der Internetberatung eine Veränderung der Zählweise stattgefunden habe. In den offenen Sprechstunden werden Dauernutzer jetzt einzelnen Fachkräften zugeordnet, so dass sie jetzt nur noch als 1 Fall geführt werden. Andererseits habe ein „Austausch“ mit den anderen Bereichen der Beratung stattgefunden (Steigerung bei Ehe-, Lebensberatung). Ein dritter Punkt sei natürlich auch hier Personalwechsel.

Frau Schütte-Haermeyer bat, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses die Systemberatung des Schulpsychologischen Beratungsdienstes vorzustellen.
Positiv überrascht zeigte sie sich darüber, dass das Vorurteil widerlegt wurde, Erziehungsberatungsstellen würden eher bestimmte Schichten ansprechen.


Herr Niermann dankte noch einmal für die Möglichkeit aller Beratungsstellen, sich in einem Jahresbericht präsentieren zu können.

Auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Hennekemper mit, die Trennungs- und Scheidungsberatung sei eine der Aufgaben. Hier gebe es eine enge Kooperation mit dem Familiengericht und Jugendhilfedienst. Insbesondere im Kontext der sog. angeordneten Beratung vom Familiengericht wurde deutlich gemacht, dass es sicherlich hilfreich wäre, mehr Personal zu haben. Aber wie bereits gesagt, wurden die Schwerpunkte unter Berücksichtigung der begrenzten Mittel anders gesetzt.
Abschließend teilte er mit, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten im Bereich § 35 a SGB VIII ab 01.07.2017 gestartet ist. Auch hier könnte es sowohl bei den Jugendhilfediensten als auch bei den Erziehungsberatungsstellen zu entsprechenden personellen Bedarfen kommen, um zu einer Qualitätssteigerung der Bearbeitung zu kommen.


Frau Dr. Pohl wies darauf hin, dass gerade die Beratung bei Trennung/Scheidung eine sehr herausfordernde ist, weil es in der Regel keine direkte freiwillige Beratung ist. Da wäre Unterstützung in jeder Form sinnvoll.
Die Beratungsstelle Westhoffstraße wäre noch nie so aktiv in Tageseinrichtungen tätig gewesen wie im Jahr 2016. Es habe eine deutliche Steigerung der Klienten mit marokkanischer und rumänischer Herkunft gegeben. Für diesen Kreis könnte die 1:1 Erziehungsberatung zu hochschwellig sein. Es würden dann zum Teil niedrigschwellige Angebote benötigt. Wenn man dann in den Einrichtungen zunächst in Gruppen arbeite, habe das auch Auswirkungen auf die Fallzahlen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht 2016 der Erziehungs- und Familienberatungsstellen zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Maßnahmen der Jugendberufshilfe und deren Finanzierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08107-17)

Frau Rabenschlag wies darauf hin, dass das Thema Schulsozialarbeit in 2018 wegen der zeitlich befristeten Stellen sicherlich intensiv diskutiert werden müsse.

Frau Schneckenburger bestätigte, dass die Schulsozialarbeit ein wichtiger Baustein der Bildungsarbeit in den Schulen sei. Allerdings müsse die Debatte vor dem Hintergrund der befristeten und ggf. auslaufenden Förderung durch das Land geführt werden.

Herr Burkholz machte darauf aufmerksam, dass sich die Umsetzung des Auftrages, ein Finanzierungsmodell für die niederschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe zu entwickeln, nur auf die Maßnahmen des Jugendamtes beziehen könne (für die nächste Sitzung des Ausschusses).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Finanzierungsmodell für die niederschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe zu entwickeln.


zu TOP 3.4
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08502-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08502-17-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Abstimmung:

Punkt 3.4 der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum Big Tipi (EF) wird ersatzlos gestrichen.
Dem Rat wird die so geänderte Fassung zur Beschlussfassung empfohlen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.


Eingangs wies Herr Burkholz darauf hin, dass der Text in der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum zu 4.4 wie folgt lauten muss (analog zu der Vorlage Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus, Drucksache Nr.: 08500-17):

„4.4 Ermäßigung und Befreiung von Entgelten

4.4.1 Bei Raumnutzung ermäßigt sich das zu entrichtende Entgelt um 50 % für
- gemeinnützig anerkannte Vereine und Personenvereinigungen im sozial- kulturellen Bereich,
- politische Parteien und ihre Untergliederungen,
- Gewerkschaften,

- Eigenbetriebe der Stadt Dortmund.

4.4.2 Folgende Nutzer/-innen sind von der Zahlung des Entgeltes für Raumnutzung befreit:
- die in Absatz 4.4.1 genannten Nutzer/-innen, wenn sie innerhalb der Erlebniswelt Fredenbaum aktiv an der Programmgestaltung mitwirken oder in der Erlebniswelt Fredenbaum dauerhaft ansässig sind
- Behindertengruppen und gemeinnützige Organisationen der Behindertenarbeit
- Stadtämter und Dienststellen der Stadt Dortmund
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, insbesondere Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe sowie diesen an- und eingegliederten Institutionen und Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.“


Herr Grohmann begründete den Antrag seiner Fraktion.


Herr Barrenbrügge signalisierte Zustimmung zu dem Antrag, würde es aber bedauern, wenn auch der letzte Satz wegfiele.

Frau Dr. Tautorat berichtete, nach ihren Recherchen sei seinerzeit wohl eine vertragliche Vereinbarung getroffen worden, die dem Betreiber der Gaststätte eine Monopolstellung ermöglicht hat. Vor die Alternative gestellt, gar keine Gastronomie dort zu haben, würde sie sich wahrscheinlich eher für eine Gastronomie entscheiden. Die Frage nach den Konditionen des Vertragswerkes müsste aus ihrer Sicht an anderer Stelle unter Beteiligung der entsprechenden Fachämter erfolgen.

Frau Rabenschlag sprach sich nachdrücklich für eine Streichung des Punktes aus. Sie berichtete kurz aus den ausgesprochen negativen Erfahrungen des Diakonischen Werkes als Betreiber des dortigen Bootsverleihs.

Herr Bahr bestätigte die negativen Erfahrungen aus seiner Zeit bei der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Es habe seines Wissens bereits mehrfach Bestrebungen nach Veränderungen gegeben, allerdings aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen ergebnislos. Von daher könne er dem Antrag der SPD-Fraktion folgen, wobei auch er für die Beibehaltung des letzten Satzes wäre.

Herr Gora konnte sich nicht vorstellen, dass ein vor 20, 30 Jahren geschlossener Vertrag die späteren Veränderungen bereits berücksichtigen konnte (z. B. Aufbau der Erlebniswelt, des Zeltes, weiterer Gebäude). Von daher wäre aus seiner Sicht - auch aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten - eine grundsätzliche rechtliche Prüfung und Klärung der vertraglichen Regelung der richtige Weg.

Für Herrn Sohn wäre es notwendig, ein politisches Signal zu geben. Dem diene der Antrag. Bei der weiteren Beratung wäre es den folgenden Ausschüssen freigestellt, sich diesem Votum anzuschließen. Auf jeden Fall könnte während des laufenden Beratungsganges eine rechtliche Beurteilung erfolgen.

Herr Hibbeln wies darauf hin, dass im öffentlichen Teil der Sitzung natürlich die Vertragsinhalte nicht detailliert diskutiert werden können.
Es gebe einen notariell beurkundeten Vertrag von 1991, der ein Erbbaurecht vorschreibe. Dieses umfasse auch die diskutierten Rechte der Gaststättenbetreiber. Angesichts der bestehenden Rechtslage sei die Nutzungs- und Entgeltordnung in diesem Punkt richtig.
Allerdings werde man gern den Prüfauftrag mitnehmen unter Einbeziehung der aufgeworfenen Fragen.

Frau Dr. Tautorat unterstützte den Vorschlag von Herrn Hibbeln hinsichtlich des Prüfauftrages.

Frau Schneckenburger appellierte an die Mitglieder, trotz der geäußerten Kritik die Vorlage zu empfehlen verbunden mit dem Prüfauftrag. Es müsse auch noch das Gespräch mit der zuständigen Dezernentin gesucht werden.

Herr Burkholz verwies auf die derzeit bestehende Rechtslage. Bei der Eröffnung der Erlebniswelt Fredenbaum sei eine rechtliche Prüfung durchgeführt worden - mit dem dargestellten Ergebnis. Von daher wurde in die Nutzungs- und Entgeltordnung nur die verbindliche Rechtslage aufgenommen.
Selbstverständlich werde man den Prüfauftrag aufnehmen, allerdings würde sich kurzfristig keine Änderung ergeben.

Herr Hibbeln ergänzte, nach seinem Verständnis gehe es darum, den politischen Willen zum Ausdruck zu bringen, sich mit den Gegebenheiten auseinanderzusetzen und eine Änderung herbeizuführen. Aufgrund der vielen Beteiligten und der Tatsache, dass das Jugendamt nicht Halter des notariellen Vertrages ist, sowie der komplexen Rechtsthematik glaube er nicht, dass kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden kann. Da die Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.01.2018 in Kraft treten soll, schlug er vor, die Vorlage mit einem klaren Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen.

Frau Schütte-Haermeyer und Herr Gora signalisierten ihr Einverständnis mit dem Vorschlag.


Nach Abschluss der angeregten Diskussion bat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Verwaltung nachdrücklich, die Modalitäten zu 3.4 der Nutzungs- und Entgeltordnung zu prüfen.

Herr Grohmann zog daraufhin den Antrag zurück. Er wies aber darauf hin, dass die SPD-Fraktion den Punkt 3.4 der Nutzungs- und Entgeltordnung aus politischer Überzeugung ablehnt.

Unter Hinweis auf den Prüfauftrag (zu Punkt 3.4) und die Ausführungen von Herrn Burkholz (zu Punkt 4.4) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum Big Tipi ab 01.01.2018.



zu TOP 3.5
Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09102-17)

Frau Dr. Tautorat wunderte sich über den kurzen Berichtszeitraum. Auch zeigte sie sich nicht wirklich überzeugt davon, dass mit dem Haus des Jugendrechts eine tatsächliche Intensivierung der Zusammenarbeit erfolgt sei. Letztlich sollte aber der nächste Bericht abgewartet werden, dann würden auch Vergleichszahlen vorliegen, die eine qualifizierte Diskussion ermöglichen.

Auch Frau Schütte-Haermeyer sah das Ganze noch etwas skeptisch. Aber es wäre sicherlich vernünftig, die weitere Entwicklung abzuwarten.

Herr Duchatsch ging auf die Fragen /Anmerkungen von Frau Dr. Tautorat ein:
- Der kurze Berichtszeitraum erkläre sich damit, dass das Haus des Jugendrechts erst am 27.06.2016 eingeweiht wurde. In den nächsten Jahren werde der Bericht immer für ein volles Kalenderjahr erfolgen.
- Die Anzahl der Intensivtäter von 67 ergebe sich aus den 49 Intensivtätern, die Ende des Jahres bereits in der Betreuung waren (inklusive der im Jahr 2016 bereits aufgenommenen 16 Intensivtäter) und den 18 Intensivtätern, die im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen wurden.
- Neben den Gesprächen der Geschäftsführungen bzw. der Leitungsbesprechungen würden zahlreiche Fallkonferenzen durchgeführt. Auch der tagtägliche Austausch der drei Kooperationspartner auf Sachbearbeiterebene sei nicht zu unterschätzen.

Herr Sohn ging davon aus, dass im nächsten Jahr sicherlich eine umfangreichere Berichterstattung erfolgen werde.

Herr Oppermann zeigte sich auch noch nicht ganz überzeugt von dem Bericht. Aber letztlich müsse man abwarten, wie sich die ganze Sache weiter entwickelt. Positiv beurteilte er die Zentralisierung der Jugendgerichtshilfe.

Auf die Nachfrage von Herrn Oppermann teilte Herr Käppel mit, die Zentralisierung der Jugendgerichtshilfe sei auf jeden Fall eine ganz deutliche Verbesserung der täglichen Arbeit. Der persönliche fachliche Austausch und die kollegiale Beratung seien nur zwei Beispiele dafür. Auch könne sehr viel schneller und besser beraten werden, wenn ein Klient spontan kommt, da der zuständige Mitarbeiter in der Regel vor Ort ist. Zudem entfalle das zeitaufwendige Verschicken von Akten von Standort zu Standort aufgrund teilweise häufig wechselnder Zuständigkeitsverhältnisse.
Ein weiter entscheidender Vorteil seien die 14-tägigen Besprechungen der Kooperationspartner. Durch den regelmäßigen Austausch könnten neue Tendenzen frühzeitig erkannt und entsprechende Impulse in die unterschiedlichen Abteilungen gegeben werden, um dort Veränderungsprozesse anzustoßen.
Aber auch im konkreten Einzelfall seien die Verbesserungen bemerkbar. So könnte beispielsweise im Prinzip direkt nach dem Anruf der Polizei, dass ein Jugendlicher in Gewahrsam genommen wurde, mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen werden, um für die Verhandlung vor dem Richter ggf. eine Alternative zur U-Haft aufzeigen zu können.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts für das Geschäftsjahr 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Fachtagung "Verselbständigung"
- mdl. Bericht -


Frau Punge berichtete vom Fachtag Verselbständigung am 22.06.2017: Gelingende Übergänge aus den Hilfen zur Erziehung vorbereiten, unterstützen und in Zusammenarbeit gestalten

-> Teilnehmende: Rechtskreisübergreifend (Erzieherische Jugendhilfe öffentlicher und freier Träger, Jugendberufshilfe, Schule, Jobcenter, Agentur für Arbeit) und Care Leaver (Verein von heranwachsenden Personen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen haben)

-> Federführung: Fachgruppe Verselbständigung der AG § 78 Hilfen zur Erziehung, paritätisch besetzt

-> Themenschwerpunkte:
Es wird derzeit eine ausführliche Dokumentation erarbeitet.

Herr Sohn bat darum, die Dokumentation auch dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 3.7
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

Frau Schütte-Haermeyer fand die Tendenz zunächst einmal erfreulich, allerdings sei es noch zu früh, das Ganze abschließend zu beurteilen. Von daher könne man die Vorlage zur Kenntnis nehmen und müsse die weitere Entwicklung abwarten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den ersten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Landesprogramm "Starke Quartiere - starke Menschen" - Beteiligung des Familien-Projektes am Projektaufruf des Landes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08992-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt Kenntnis von der Bewerbung des Familien-Projektes um Fördermittel aus dem Landesprogramm „Starke Quartiere – starke Menschen“.


zu TOP 3.9
Sachstandsbericht 2016/2017 - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung, Rheinische Straße 135
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09107-17)

Frau Dr. Tautorat dankte für die sehr interessante Vorlage und lobte insbesondere die Aktivitäten der Verwaltung zur vermehrten Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen (s. S. 5 - Räumliche Veränderungen).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht 2016/2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08500-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus ab 01.01.2018



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

Herr Gora hatte mit dem WOH seinerzeit die Hoffnung verbunden, über die qualifizierte Darstellung der Kennzahlen eine differenzierte Haushaltspolitik betreiben zu können. Das sei mit dem vorliegenden Bericht nicht erreicht worden.
Für ihn dränge sich außerdem die Frage auf, inwieweit der WOH in irgendeiner Form sein Handeln als Ausschussmitglied bestimmt bzw. dabei hilft, qualifizierte Entscheidungen zu treffen. Das könne er nicht erkennen.
Insgesamt bezweifle er mittlerweile, ob das System tatsächlich sinnhaft ist.

Für Herrn Sohn wäre die Form der Darstellung noch einmal überlegenswert. Das machte er an dem Beispiel der Betreuungsquoten (S. 20) deutlich. Die Zahlen würden stagnieren, das bedeute im Grunde - kein Erfolg. Aber die Ursachen für die stagnierenden Zahlen (überwiegend Bevölkerungszuwachs) würden nicht benannt.

Herr Gora sah das als ein schönes Beispiel an. Natürlich sei die Kommune erfolgreich beim Ausbau der Kindertagesbetreuung gewesen. Sie sei aber von einer Veränderung der Bevölkerungsstruktur eingeholt worden. Daraus die Konsequenz zu ziehen, sie war nicht erfolgreich, halte er für unsinnig. Vielmehr bewertete er es als positiv, dass mit dem WOH die Erfolge gleichzeitig an den realen Bedingungen gemessen werden. Aber jetzt müsse daraus auch der entsprechende Schluss gezogen werden. Wenn ein Planziel definiert wird, müsse das zur Verfügung stehende Instrumentarium auch genutzt werden zu überlegen, wie das Planziel erreicht werden kann.

Frau Schneckenburger erklärte, die aufgenommen Kennzahlen seien nicht so differenziert, dass sie einen wirklichen Blick auf den Sozialraum ermöglichen würden. Letztlich müsse sich der Ausschuss darüber verständigen, welche Konsequenzen er daraus ziehe.
Abschließend wies sie noch darauf hin, dass bei der Versorgungsquote der Faktor Geld nicht das entscheidende Problem darstellt. Vielmehr gebe es Probleme, die die Verwaltung nicht kurzfristig beseitigen kann, z. B. Grundstücksverfügbarkeit, Planung.

Herr Krueger führte aus, beim WOH wurden für die Gesamtverwaltung lediglich 18 Ziele definiert. Für den Bereich Kinder und Jugend seien es lediglich 2.
Mit dem Begriff werde bedauerlicherweise immer impliziert, dass man über dieses Berichtswesen direkt den kommunalen Haushalt steuern und beeinflussen kann. Das sei nicht der Fall. Die Bezeichnung globalpolitisches Steuerungssystem für die Stadt Dortmund wäre aus seiner Sicht treffender.
Er erinnerte an die sehr engagiert geführten Diskussionen in der Vergangenheit bei der Findung der Zielkennzahlen. Der WOH könne nur Hinweise auf den politischen Willen geben, das seien die Plankomponenten. Und er könne zeigen, was auf einzelnen Feldern erreicht wurde anhand dieser globalen Kennzahlen.
Es wäre aus seiner Sicht wünschenswert, wenn die dargestellten Entwicklungen fachlich bewertet und daraus die entsprechenden Schlüsse gezogen würden. Ob das in Form der Änderung der Zielwerte oder aber im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolge, müsse der Ausschuss entscheiden.
Er wies darauf hin, dass für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als zuständigen Fachausschuss eine Präsentation geplant sei. Die dafür erstellte Lesehilfe würde er gern - sofern gewünscht - zur Verfügung stellen (s. Anlage).

Herr Sohn begrüßte den Vorschlag.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Jahresbericht zur Kenntnis.



5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -




zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:
___________________________________________________________________________

Der Vorsitzende unterbrach den öffentlichen Teil der Sitzung für den nichtöffentlichen von
18:11 Uhr bis 18:40 Uhr.
___________________________________________________________________________




Herr Sohn beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:55 Uhr.





Sohn Barrenbrügge Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage zu TOP 2.1

Haushalt_Jugendamt_Version AKJF 18.10.2017.pdfHaushalt_Jugendamt_Version AKJF 18.10.2017.pdf


Anlage zu TOP 4.1

Lesehilfe_AKJF.pdfLesehilfe_AKJF.pdf


Anlage zu TOP 6.

Aufstellungen BV 1. Sep. - ohne Dateipfad.pdfAufstellungen BV 1. Sep. - ohne Dateipfad.pdf



Anlage zu TOP 7.

Vortrag Rostow am Don AKJF 18.10.2017.pdfVortrag Rostow am Don AKJF 18.10.2017.pdf



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