Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 21.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD) i.V. f. Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i.V. f. Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i.V.f. Herrn sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Zweier (Die Linke & Piraten) i.V.f. Herrn sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing - stv.AL
Herr Thabe- 61/2 BL
Herr Deimel - 61/5 BL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Kollmann- 20/1-3 stv.BL
Frau Uehlendahl - 66 AL
Frau Weinberg - 23/SP
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 21.09.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.06.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 „Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016


3.2 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05412-16)

3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05375-16)

3.4 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05286-16)

3.5 Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04710-16)
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

4.2 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05235-16)

4.3 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes We 141 - Pferdebachtal -
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05236-16)

4.4 ,,Erinnerungsort Haus Brünninghausen"
Sachstand zu den geplanten Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schlosses Romberg in Dortmund-Brünninghausen unter Einbeziehung der angrenzenden Nutzungen und Entwicklungsräume ,,Botanischer Garten Rombergpark", ,,Romberghöfe" (Bebauungsplanverfahren Hom 285 - südlich Am Rombergpark -) und Brückenschlag PHOENIX West (NRW.URBAN) .

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05313-16)

4.5 Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04556-16)
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04556-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2016
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-


4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n –Ortskern Lütgendortmund–
hier: Beschluss zur Umstellung auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05171-16)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Wodanstraße, hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 167 -Wodanstraße- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05293-16)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115; hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Mg 115 (Änderung Nr. 6) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Mg 115 nach § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05226-16)

4.9 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund: Berufung eines neuen Mitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05249-16)

4.10 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05284-16)

4.11 Westfalenhütte/Sinteranlage
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05049-16-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05049-16-E2)

4.12 Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05709-16)

4.13 Sachstandsbericht Buddenacker
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05710-16)

4.14 Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05718-16)

4.15 Planfeststellungsbeschluss B1/A40
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05717-16)

4.16 Zahl der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet reduzieren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05736-16)

4.17 Radverbindung Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05754-16)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Rückschnitt von 6 Waldbäumen im Naturschutzgebiet Nr.16 - Ruhrsteilhänge Hohensyburg.
hier: Widerspruch des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine beabsichtigte Befreiung nach § 69 LG NRW von einer Festsetzung des Landschaftsplans Dortmund - Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05335-16)

5.2 Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05379-16)

5.3 Sanierungsmaßnahmen und Flächenreaktivierung im Bereich der ehem. Schachtanlage und Kokerei "Gneisenau"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04970-16)

5.4 CO2-Bilanz 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05329-16)

5.5 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05499-16)

5.6 Dorstfeld-Süd
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04956-16-E2)

5.7 Landwirtschaftliche Pachtflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03629-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

5.8 Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

5.9 Baumfällungen im Hoeschpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05738-16)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerungsprogramm 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05206-16)

6.2 Wohnungsmarktbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05225-16)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

7.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-16)

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Konak benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bauleitplanung : Bebauungsplan InN238-Bornstraße Ecke Brunnenstraße-
hier: I.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 Abs.1 der Gemeindeordnung NRW (GONRW)
II. Beschluss über die Aufhebung eiens Teilbereiches des bebauungsplanes InN210n-östlich Bornstraße-
III. Beschluss über die Aufstellung des bebauungsplanes InN238-Borsigstraße Ecke brunnenstraße-
IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Es handelt sich hier insgesamt um die Genehmigung gem. §60 ABS. 1 GO NRW der vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffenen Dringlichkeitsentscheidung.
(Drucksache Nr.: 05759-16)

II. Frau Rm Lührs deklariert zu

TOP 4.4 ,,Erinnerungsort Haus Brünninghausen" …. Hom 285 - südlich Am Rombergpark -) und Brückenschlag PHOENIX West (NRW.URBAN) .(Drucksache Nr.: 05313-16)

sowie

TOP 4.17Radverbindung Rombergpark“ (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05754-16)

weiteren Beratungsbedarf und bittet darum, diese in die nächste Sitzung des Ausschusses
zu schieben.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen und einer Ergänzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.06.2016

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.06.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
„Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die Variante 3 und geht bei ihrem
Beschluss davon aus, dass bei dieser Variante max. 4 Bäume gefällt werden müssen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g.Variante 3 den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk gibt einstimmig die nachstehende Empfehlung ab:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bedankt sich für die sehr intensive Auseinandersetzung
der Verwaltung mit der Thematik und die nachvollziehbaren und gut abgewogenen
Vorschläge zum weiteren Verfahren.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:

1. Umfassende Barrierefreiheit wird unabhängig von Planungen bezüglich der
zukünftigen Gestaltung der B 1 hergestellt.
2.
3. Gleis- und Strassenquerungen für Fußgänger/innen werden mit Zusatzeinrichtungen
für blinde Menschen ausgerüstet.
4. An den Haltestellen werden Einrichtungen installiert, die den Umgebungslärm
möglichst weitgehend dämpfen.
5. Die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerks abgestimmten neuen Notruf- und
Informationssäulen werden an allen Haltestellen installiert.
6. Alle Informationsangebote zum ÖPNV an den Haltestellen werden im 2-Sinnen-
Prinzip und rechtzeitig angeboten.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk den Beschluss laut Beschlussvorlage.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.09.2014:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt den barrierefreien Umbau Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost. Der Umbau sollte jedoch nicht auf Kosten der schon jetzt geschädigten B1-Allee geschehen.

Der Erhalt der Allee bedeutet letztlich eine Verminderung der Lärm- und Feinstaubbelastung und damit eine Erhöhung der Lebensqualität für die Anwohner. Die Allee als Ganzes hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, um die Auswirkungen des Klimawandels in Dortmund zu reduzieren.

Es sollte ein übergeordnetes Entwicklungskonzept für die Allee erstellt werden. Hier sollten u.a. genügend große Baumscheiben und auch entsprechende Abstände zwischen den einzelnen Bäumen gewährleistet sein.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016:


Neben der bereits o. a. Empfehlungen liegt hierzu vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 04055-16-E3):

„Ergänzend zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung, die
Herstellung einer niveaugleichen Querung (Fußgängerfurt) für die Stadtbahnhaltestelle
Max-Eyth-Straße zu prüfen.
Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte berücksichtigt werden:

1. Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im
Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am
Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen
Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten
umfassenden Sanierung der Brücke dar?

Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen
Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr
und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Neben einem deutlich
geringeren Kostenaufwand kann möglicherweise auch der Eingriff in die B-1-Allee minimiert
werden.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und
der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau
der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung sollte analog auch
für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße unter Berücksichtigung möglicher Zusatzbelastungen
für die Anwohner*innen geprüft werden.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in der Anlage „G4“ genannte Zahl von ca. 105 zu
fällenden Bäumen bei der Variante 4 „Strecke südl. der Baumallee (Bestand) mit
optimalen Radien der Gleisverschwenkungen für Mittelbahnsteige (Fahrdynamik)“
durch den nunmehr angedachten Verzicht einer nördlichen Verschwenkung des
Gleiskörpers im Bereich der Haltestelle Stadtkrone-Ost obsolet ist.

2. Der Ausschuss legt Wert darauf, dass die jetzt genannte Zahl von 76 zu fällenden
Bäumen die absolute Obergrenze darstellt. Im Zuge der Verfeinerung der Planung
erwartet der Ausschuss, dass diese Zahl deutlich verringert wird.

3. Hinsichtlich der zu fällenden Bäume sollen möglichst viele „vor Ort“ ausgeglichen
werden. Der Ersatz an anderer Stelle soll dabei erst an zweiter Stelle in Frage
kommen.

4. Die im Bereich zwischen den Haltestellen Voßkuhle/Semerteichstraße und Max-
Eyth-Straße vorhandene Lindenallee stellt sich aufgrund von fünf unterschiedlichen
Arten/Sorten äußerst heterogen dar. Im Zuge der notwendigen Fällungen an den
beiden Haltestellen und deren Ausgleich „vor Ort“ sowie bei Nach-, Ausgleichs- und
Ersatzpflanzungen zwischen den beiden Haltestellen sollen zukünftig geeignete
Platanenarten und –sorten Verwendung finden, um einen homogenen Alleencharakter
im gesamten Bereich zwischen Kohlgartenstraße und Stadtkrone Ost zu erreichen
und somit auch die Ferienstraße „Deutsche Alleenstraße“ weiter zu profilieren.“


ABVG 13.09.2016:

Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage und teilt zugleich mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, bringt hierbei aber zum Ausdruck, dass natürlich jeder Baum der gefällt werden müsse, einer zu viel sei. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.
Weiter führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion heute zustimmen werde.

Herr Rm Mader schließt sich den Worten seines Vorredners an und erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Weiter teilt Herr Rm Berndsen mit, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die in der Vorlage angekündigten Bürgerbeteiligungen so früh wie möglich terminiert werden.

Herr Rm Dudde führt an, dass sich seine Fraktion aufgrund weiteren Beratungsbedarfs, insbesondere weiterer noch offener Fragen aus verschiedenen Bürgerinitiativen, bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten werde.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Verwaltung die gewünschte Art der Großbaumverpflanzung, die frühzeitige Terminierung der Bürgerbeteiligungen sowie die o. a. Empfehlungen aus der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Behindertenpolitischen Netzwerkes, mit den hierin enthaltenen Erwartungen und Ergänzungen, im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigen werde.

Die in dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthaltenen Fragestellungen beantwortet Frau Uehlendahl wie folgt:

1.Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

„In der Ost–West Richtung führt die Freigabeanforderung der Lichtsignalanlage durch Fußgänger zu einem zusätzlichen Halt, wodurch sich die Fahrzeit des Kfz-Verkehrs verlängert. Da an dieser Stelle viele aus- und einsteigende Fahrgäste zu erwarten sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Fahrzeit für den Pkw-Verkehr um mindestens eine Ampelphase erhöht. Die zusätzlichen Haltezeiten durch die Lichtsignalanlage fallen in den Spitzenstunden in West–Ost Richtung weniger ins Gewicht, als in der Ost-West Richtung. Außerhalb dieser verkehrsreichen Zeiten verhält es sich anders. Da die LSAs in beiden Richtungen aufeinander abgestimmt sind (Grüne Welle), wird es - je nachdem wie oft die Freigabe der Fußgängerquerung angefordert wird - jeweils maximal zu einem Stopp mehr kommen, als es heute der Fall ist.“

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen? „In den Bereichen Lufthygiene und Lärmschutz trägt eine weitere Ampelquerung grundsätzlich zur Verschlechterung der Situation im Einwirkungsbereich der neuen Anlage bei. Das zusätzliche Abbremsen, Warten und Anfahren der Fahrzeugflotte erhöht den Schadstoffausstoß und den Lärmpegel.“

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

„Durch die niveaugleiche Querung lassen sich keine Bäume erhalten, da die Gleis- und Haltestellenlage annähernd gleich angeordnet ist.“

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten umfassenden Sanierung der Brücke dar?

„Für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Variante 1 (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) wurden Kosten in Höhe von 6.9 Mio. € geschätzt. Hierin sind Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € für einen Neubau der Brücke incl. Zugangsrampen enthalten. Für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) wurden Kosten in Höhe von 3,65 Mio. € geschätzt.“

Zu den noch offenen Fragen aus den Bürgerinitiativen „B1 Dortmund plus“ und „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund“ nimmt Frau Uehlendahl wie folgt Stellung:

„Das Schreiben der „B1 Dortmund plus“ setzt sich im Wesentlichen mit der Variantenbewertung der Streckenführung auseinander und argumentiert, in der Bewertung der Verwaltung sei die Variante 4 gegenüber der Variante 8a zu gut bewertet worden und stellt das Bewertungssystem an sich in Frage. Es muss aber keine Variante eine „positive“ Bewertung aufweisen. Es wurde die Abstufung von -2 bis +2 gewählt, um, sofern möglich, zusätzlich, eine Wertung der Veränderungen oder Eingriffe zu verdeutlichen. Dies ist unter Berücksichtigung aller Varianten untereinander in jedem einzelnen Kriterium schlüssig erfolgt. Eine abschließende Wertung der Endergebnisse dient jedoch ausschließlich dem Ziel der Rangreihung. Eine qualitative Wertung nach den Endergebnissen, ob „positiv“ oder „negativ“ ist dagegen methodisch nicht zu vertreten. Im Einzelnen werden in der Stellungnahme der B1 Dortmund plus Initiative einzelne Kriterien gesondert betrachtet: Die Streckenqualität der Variante 4 und 8a ist mit 1 Punkt bewertet worden, da die Variante 4 mit großzügigen optimalen Radien ausgeführt werden soll. Die zu fahrende Geschwindigkeit im Bereich der Haltestelle wird keine Nachteile gegenüber einer gradlinigen Gleisführung Variante 8a erkennen lassen. Die Varianten sind vergleichend bewertet worden, die Anzahl der zu fällenden Bäume ist entsprechend ermittelt worden um eine gute Sichtbeziehung zu ermöglichen. Da die Sichtverhältnisse für beide Strecken gegeben sind und mit gut beurteilt wurden, ist keine Unterscheidung in der Bewertung erforderlich. Bei beiden Varianten wird es kein Kurvenquietschen geben. Die Trassierung der Variante 4 wird mit Radien berechnet, die kein Quietschen verursachen. Eine Veränderung der Lage der Gleise nach Norden wäre eine Veränderung, die eine mögliche Betroffenheit bei zusätzlichen Anwohnern hervorruft. Eine „Verrechnung“ von Immissionen / Emissionen von Fahrzeugen ist rechtlich unzulässig. Der Kriterienpunkt lautet Eingriff in den Baumbestand, daher ist die Anzahl der potenziell zu fällenden Bäume bewertet worden. Es besteht hier ein deutlicher Unterschied in der Anzahl der zu fällenden Bäume zwischen den Varianten 4 und 8a. Die vorgenommene Bewertung mit 0 Punkten ist kein Vergleich mit der heutigen Situation, es handelt sich um eine vorgenommene Abstufung je nach Eingriff in den unterschiedlichen Varianten. Ein Ausgleich ist nicht betrachtet worden, da dieser über die UVP ermittelt und im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens festgesetzt wird. Der Ersatz von Bäumen ist in beiden Varianten möglich, die nicht vor Ort zu ersetzenden Bäume werden als Ausgleich entsprechend bewertet. Die Schädigung der heutigen Allee wurde nicht bewertet. Es wurde betrachtet, wie groß die Bereiche sind, die durch die verschiedenen Streckenführungen betroffen sind. Aufgrund der geschützten Landschaftsbestandteile muss bei jeder Variante eine Wiederherstellung der Allee erfolgen. Die weiter angeführten Belange zum Fortbestehen der Allee wurden im Punkt 16 Entwicklungspotential/langfristiger Erhalt separat bewertet. Das Kriterium schutzwürdiger Kultur-Landschafts-Bereich Nr. 469 ist hier nicht betrachtet worden ist, da der schutzwürdige Kultur-Landschaftsbereich lediglich in einem Fachbeitrag des LWL enthalten ist. Hieraus ist zunächst keine bindend rechtliche Wirkung die zu berücksichtigen ist abzuleiten. Eine Berücksichtigung wäre jedoch problemlos zu ergänzen. Vorteile, die für eine Beseitigung der heutigen Allee und eine vollständige Neuordnung im Sinne der Variante 8a sprechen, lassen sich jedoch aus diesem ggf. zusätzlichen Kriterium nicht ableiten. Der LEP, FNP und Regionalplan werden bei der weiteren Planung als Grundlage berücksichtigt. Die Belange des Denkmalschutzes sind in diesen Grundlagen enthalten und erfordern keine weitere Bedeutung für den Mittelstreifen der B1.“

„Die von der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund benannten Themen der Gleisverschwenkung und der signalgesicherten Fußgängerquerungen wurden bereits in der Stellungnahme zu dem Schreiben der B1 Dortmund plus beantwortet. Als neuer Aspekt wird seitens der Initiative die Streckenführung als einspuriger Gleiskörper vorgeschlagen. Gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sollen Strecken für Zweirichtungsverkehre nicht eingleisig sein. Eine Genehmigung der technischen Aufsichtsbehörde wäre demnach nicht zu erwarten. Hinzu kommen massive betrieblichen Einschränkungen und sicherheitsrelevante Aspekte, die der Eingleisigkeit entgegen stehen. Auch müssten Fördergelder zurückgezahlt werden.“

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt Herr Rm Dudde, dass er aufgrund der heutigen mündlichen Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion nicht mehr aufrechterhalte.

Hiernach erfolgt das Abstimmungsverhalten zur gesamten Angelegenheit wie folgt:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, zu.

2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04055-16-E4):

„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Stadtbahnhaltestellen wird am Haltepunkt Max-Eyth-Straße die bisherige Fußgängerbrücke durch eine niveaugleiche Querung (Fußgängerfurt) mit Ampelanlage ersetzt.
Die Ampelschaltung wird im Sinne einer „grünen Welle“ mit der Ampelanlage an der Lübkestraße synchronisiert.

Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Auch kostenseitig ist die Variante zu empfehlen. Während der barrierefreie Brückenumbau (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Kosten von geschätzt 6.9 Mio. € verursacht, belaufen sich die Kosten für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) lediglich auf geschätzte 3,65 Mio. €.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung soll analog auch für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße umgesetzt werden.
Zur Förderung der grünen Welle und zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Progressionsgeschwindigkeit auf Zusatztafeln angegeben werden.“



AUSW 21.09.2016:

Herr Rm Waßmann erhebt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
zum Antrag. Dies vor dem Hintergrund, dass er es aufgrund der Wichtigkeit der gesamten Maßnahme für ein wichtiges Signal halte, wenn der AUSW den dort gefassten Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion auch unter Umweltaspekten und im Hinblick auf eine gute Stadtplanung und -gestaltung bekräftigen würde.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion heute der Vorlage sowie der zum
Antrag erhobenen Beschlussfassung aus dem ABVG zustimmen, den Antrag der Fraktion B’90
/Die Grünen hinsichtlich einer zusätzlichen Ampelschaltung aber ablehnen werde, da dieser nicht
überzeugt habe.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit auch heute vor dem Hintergrund der
bereits im ABVG erfolgten Diskussion argumentiere, erläutert die Hintergründe des heutigen
Antrages seiner Fraktion und bittet um dessen Zustimmung.

Frau Rm Lührs regt an, die Anregungen des Behindertenpolitisichen Netzwerkes in die weitere Planung einzubeziehen und bittet die Verwaltung darum, dem Ausschuss im Laufe der Zeit hierzu einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Weiter führt sie an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen, sich ebenfalls der Beschlussfassung aus dem ABVG anschließen, der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie dem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen aber nicht folgen werde. Letzteres könne man nicht mittragen, da man die hierin enthaltene Intention in Bezug auf die Ampelanlage im Vergleich zu den sonstigen Planungen für widersinnig halte.
. Zum Thema „Bäume“ verweist sie auf die bereits im ABVG erfolgte Anregung des Herrn Berndsen („Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage……. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.“)


Danach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:




1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04055-16-
E4):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-
/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04055-16-E4) mehrheitlich,
bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen), ab.


2. Zu der zum Antrag erhobenen Empfehlung des ABVG:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der
Beschlussfassung aus dem ABVG zum Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich, bei einer
Gegenstimme (vorläufige Gruppe NDP/Die Rechte) sowie bei Enthaltung (Fraktion B’90/die
Grünen), an.


3. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte),
nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das gemeinsam mit DSW21 erarbeitete „B1-Haltestellenkonzept“. Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Alle fünf betrachteten Haltestellen sind zu erhalten und der barrierefreie Umbau hierfür ist zu planen.

2. Die Haltestellenvorzugsvarianten sind mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren:

Kohlgartenstraße: Variante 7 – Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle: Variante 1 – Mittelbahnsteig östlich der Kreuzung
Lübkestraße: Variante 1 – Mittelbahnsteig westlich der Kreuzung
Max-Eyth-Straße: Variante 1 – Mittelbahnsteig mit Aufzug im Bestand bis B1 Umbau
Stadtkrone- Ost: Variante 3 – Mittelbahnsteig östlich der Brücke mit Aufzug und Treppe

3. Die Vorzugsvariante der Streckenführung „Variante 4 – Gleisverschwenkung“ ist vor allem unter Beachtung des vorgesehenen begrenzten Eingriffs in die „B1-Allee“ mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren. Für die Umsetzung erforderliche Umpflanzungen sind, wo möglich, bereits jetzt auf Basis von Befreiungen kurzfristig vorzunehmen, um den Eingriff so weiter zu minimieren.

4. Im Zuge des Vorhabens erforderliche Rückbau-/Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Fußgängerbrücken sind durchzuführen. Der vollständige Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich Lübkestraße ist zu planen.

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung zur Ausgestaltung der weiteren Planung mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor Einleitung des formalen Genehmigungsverfahrens in Form einer Bürgerversammlung.

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich eines Planungsaufwands von ca. 4.200.000,00 Euro insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01209014144 – SB Baulose 70 - 73 – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 680.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 430.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.275.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 665.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.





zu TOP 3.2
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05412-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der seit Ende 2015 geführten weiteren Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes zur Kenntnis.

2) Der Rat der Stadt stimmt der nunmehr ergänzend vereinbarten beabsichtigten Verminderung der Beteiligung der EDG Holding GmbH an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH auf 42,864 % des Stammkapitals zu Gunsten des Kreises Unna/der VBU GmbH zu.

3) Der Rat der Stadt stimmt den spätestens zum 1. Januar 2018 beabsichtigten und dieser Vorlage im Entwurf als Anlagen beigefügten Änderungen der Gesellschaftsverträge der MHB Hamm Betriebsführungs-GmbH und der MVA Hamm Eigentümer-GmbH zu.





zu TOP 3.3
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05375-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss




zu TOP 3.4
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05286-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Quartalsbericht 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.





zu TOP 3.5
Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die in der Begründung dargestellten langfristigen Mietverträge zur Kenntnis. Der Fachbereich Liegenschaften hat hiermit die Pflicht zur Anzeige der genannten Verträge gem. § 24 Abs. 1 Satz 10 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erfüllt.






4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04710-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2016:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann fragte nach, ob es schon Planungen und Investoren gibt, da es sich aus der Vorlage nicht erschließt?

Die Bezirksvertretung Mengede einigte sich, für eine der nächsten Sitzungen eine kurze mündliche oder schriftliche Berichterstattung zum o. g. zu erhalten.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat mit der o. g. Anmerkung bzw. Frage die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen-entwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis zu nehmen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig, die
„Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu
beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
in Dortmund“ (Anlage) mit folgender Änderung zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich bei 6 Gegenstimmen (SPD) dafür aus, die
Entwicklung der auf Seite 34 genannten Sölder Waldstraße nicht weiter zu betreiben.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Aufbereitung der Hinweise aus den Beratungen der Bezirksvertretungen, DS-Nr.: 04710-16-E2, siehe Anlage)


AUSW 21.09.2016:

Ergänzung: Herr Rm Waßmann bekräftigt ausdrücklich, dass seine Fraktion die Gebiete, „Rhader Hof“, „Sölder Waldstraße“ und „Wickede-West“, nach wie vor, als dringend notwendig erachte und dass man mit der 25% Regelung, so wie sie gefasst worden sei, ebenfalls nach wie vor, nicht einverstanden sei.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler äußert sich zunächst insgesamt positiv zu der Vorlage. Danach merkt sie an, dass ihre Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der drei Teilbereiche, „Rhader Hof“, „Sölder Waldstraße“ und „Wickede-West“, zustimmen werde.

Herr Rm Kowalewski schließt sich diesem Hinweis an und teilt mit, dass auch seine Fraktion der Vorlage unter dieser Prämisse zustimmen werde.

Mit diesen Hinweisen erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss

Der Rat beschließt die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächen-entwicklung“ und nimmt den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen-entwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05235-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (67. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB











zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes We 141 - Pferdebachtal -
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05236-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan We 141 -Pferdebachtal- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB





zu TOP 4.4
,,Erinnerungsort Haus Brünninghausen"
Sachstand zu den geplanten Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schlosses Romberg in Dortmund-Brünninghausen unter Einbeziehung der angrenzenden Nutzungen und Entwicklungsräume ,,Botanischer Garten Rombergpark", ,,Romberghöfe" (Bebauungsplanverfahren Hom 285 - südlich Am Rombergpark -) und Brückenschlag PHOENIX West (NRW.URBAN) .
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05313-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04556-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DSNr.: 04556-16-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (BuLB)
vom 22.06. 2016: lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 28.06.2016: lag bereits zur Sitzung
am 29.06.2016 vor

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/ Ergänzungsantrag (SPD- Fraktion + CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04556-16-E4):

„Die Vorlage zur „64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 – Seydlitzstraße –“ (DS Nr.: 04556-16) sieht vor, den Bebauungsplan Hö 269 mit dem Ziel zu ändern, eine Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau zu realisieren. Für den angedachten Wohnungsneubau müsste die Gartenanlage des Vereins „An der Kluse“ weichen.
Anders als die Verwaltung es in der Vorlage darstellt, handelt es sich bei der Anlage jedoch im Sinne des Bundeskleingartengesetzes um eine Gartenanlage. Der Gartenverein „An der Kluse“ selbst strebt unter anderem eine Mitgliedschaft im Stadtverband der Gartenvereine an, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
Neben dem ökologischen Wert dieser Fläche stellen die Gartenanlage und der Gartenverein „An der Kluse“ vor allem einen über Jahrzehnte gewachsenen und intakten Sozialraum dar, der erhalten und nicht aufgegeben werden darf.
Vor diesem Hintergrund stellen die Fraktionen von SPD und CDU im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:
04556-16-E5):

„..im Rahmen der Diskussion über die oben genannte Vorlage wurde deutlich, dass der Stadtverband der Gartenvereine offensichtlich einen umfangreichen Spielraum im Umgang z.B. mit den Pächtern hat. Dies hat offensichtlich nicht immer zu einer klaren Meinungsbildung unter den Beteiligten geführt.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion um eine konkrete Darstellung der vertraglich vereinbarten Kooperation zwischen Stadt Dortmund und dem Stadtverband der Gartenvereine.

Darüber hinaus erbittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen um eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Grabelandflächen im Stadtgebiet sowie deren vertragliche Bindungen. Dabei ist auch darzustellen, wie die Stadt bei Vorhandensein weiterer Grabelandflächen gedenkt, mit diesen umzugehen.

Konkret soll die Auflistung für jede einzelne Fläche folgendes beinhalten:

Hierzu liegt vor Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 04556-16-E7)

„…wir beantragen Punkt zwei des Ergänzungsantrages wie folgt zu ändern:

„2. Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 nicht weiter zu verfolgen. Ebenso soll die Verwaltung kurzfristig auch den Flächennutzungsplan an den vom Rat gewünschten Erhalt der Kleingartenanlage anpassen.“

Begründung

erfolgt mündlich.“



AUSW 21.09.2016:

Zunächst erläutert Herr Rm Kowalewski den Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion wie folgt:
Es gehe in der Verwaltungsvorlage um die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der gemeinsame Antrag der SPD und CDU beziehe sich in Punkt 2 eben nicht auf die Aufstellung sondern um die Weiterführung des Bebauungsplanes. Mit dem ergänzenden Antrag seiner Fraktion sei beabsichtigt, diesen Punkt redaktionell zu ändern. Den restlichen gemeinsamen Antrag der SPD und CDU werde seine Fraktion so mittragen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es beachtlich gewesen sei, was seit der Einbringung der Vorlage alles passiert und hervorgekommen sei. Seiner Fraktion sei hierdurch klar geworden, dass für den Fall, dass man die Vorlage so, wie vorgelegt, gefolgt wäre, man einen Fehler begangen hätte, weil die „Geschichten“ um diese Flächen herum sich so dargestellt hätten, dass es ganz klar darauf angelegt war, immer schon Kleingarten zu werden und die Pächter bereits mit einige Investitionen und viel „Herzblut“ dazu beigetragen hätten, dass dies so realisiert werde. Er betont weiter, dass es sich hier aber um einen Einzelfall handele. Bezugnehmend auf die noch ausstehende Beantwortung der Anfrage seiner Fraktion, hinsichtlich des Status aller anderen Grabeländer, sei es ihm und seiner Fraktion wichtig zu erwähnen und bittet dies zum Protokoll zu nehmen, dass man hier auf keinen Fall einen Präzedenzfall dahingehend schaffen wolle, um damit evtl. Anderen die Argumentation zu geben, dass theoretisch mögliche Bauflächen dann ebenfalls blockiert seien. Man sei lediglich vor dem Hintergrund der besonderen Umstände in diesem Einzelfall gut beraten, hier keine Bebauung vorzusehen sondern anzuerkennen, dass dieses Gebiet einen wichtigen Charakter als Sozialraum und Erholungsgebiet habe. Deswegen appelliere er an den Ausschuss, dem gemeinsamen Antrag, mit dem Ziel, auf Dauer dort keine Bebauung zuzulassen, heute zuzustimmen. Diesen Appell verknüpfe er aber gleichzeitig mit der dringenden Bitte an die Verwaltung, zukünftig darauf zu achten, wie man mit Grabeland in der Stadt umgehe und wer hierbei welchen Handlungsspielraum nutzen könne.


Frau Rm Lührs schließt sich den Worten ihres Vorredners und betont, dass es auch ihrer Fraktion grundsätzlich, nach wie vor, wichtig sei, dass der Wohnungsbau in Dortmund beibehalten werde. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen einzelnen Abwägungsfall, in dem man davon abweiche.

Herr Wilde verdeutlicht, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan dazu diene, mit den Recherchen zu beginnen, hierbei Andere mit einzubinden und Beteiligungen durchzuführen (Trägerbeteiligung, Bürgeranhörung etc.). Auf diese Art und Weise erfahre man gemeinsam bis zum Offenlegungsbeschluss immer mehr. Wenn Politik bereits zu diesem sehr frühen Zeitpunkt signalisiere, dass man hier eine andere Zielsetzung verfolgen wolle, so werde die Verwaltung diese natürlich auch entsprechend umsetzen.
Zum weiteren Verfahren schlägt er vor, dass die Verwaltung, sobald die Pächter des Grabelandes die vereinbarten Bedingungen bis zum Ende des nächsten Jahres erfüllt haben sollten, also Mitglieder im Stadtverband der Kleingärtner geworden seien und die Grabelandfläche dann den Charakter einer Dauerkleingartenanlage aufweise, ein sogenanntes „Doppelverfahren“ aufsetzen werde (Bebauungsplan mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes).

Herr Rm Waßmann und Frau RM Neumann-Lieven befürworten diese Vorgehensweise.

Zur ebenfalls vorliegenden Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion gibt Frau Rm Neumann –Lieven zu Bedenken, dass diese evtl. inhaltlich etwas zu weit gehe, da sie sich auf sämtliche Grabeländer des Dortmunder Stadtgebietes beziehe und nicht nur auf solche, die sich im Eigentum der Stadt Dortmund befänden.
Ergänzung:Hierzu verständigt man sich, nach Hinweis der CDU-Fraktion darauf, dass diese Bitte um Stellungnahme sich nur auf die Grabelandflächen beziehe, welche sich in städtischem Eigentum befänden.

Herr Rm Kowalewski erklärt sich ebenfalls mit dem durch Herrn Wilde vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden und führt auf Nachfrage der Vorsitzenden an, dass er den o. a Antrag seiner Fraktion zunächst zurückstelle.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass auch seine Fraktion den Vorschlag von Herrn Wilde mittragen sowie dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU zustimmen werde.

Danach erfolgt die Abstimmung hierzu wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt folgendem gemeinsamen
Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD- Fraktion und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04556-16-E4)
einstimmig zu:

„Die Vorlage zur „64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 – Seydlitzstraße –“ (DS Nr.: 04556-16) sieht vor, den Bebauungsplan Hö 269 mit dem Ziel zu ändern, eine Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau zu realisieren. Für den angedachten Wohnungsneubau müsste die Gartenanlage des Vereins „An der Kluse“ weichen.
Anders als die Verwaltung es in der Vorlage darstellt, handelt es sich bei der Anlage jedoch im Sinne des Bundeskleingartengesetzes um eine Gartenanlage. Der Gartenverein „An der Kluse“ selbst strebt unter anderem eine Mitgliedschaft im Stadtverband der Gartenvereine an, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
Neben dem ökologischen Wert dieser Fläche stellen die Gartenanlage und der Gartenverein „An der Kluse“ vor allem einen über Jahrzehnte gewachsenen und intakten Sozialraum dar, der erhalten und nicht aufgegeben werden darf.

Vor diesem Hintergrund stellen die Fraktionen von SPD und CDU im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:





Mit dieser Beschlussfassung erübrigt sich eine weitere Beschlussfassung zur Vorlage.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n –Ortskern Lütgendortmund–
hier: Beschluss zur Umstellung auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05171-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – und der Begründung vom 29.06.2016 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Wodanstraße, hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 167 -Wodanstraße- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05293-16)


Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2016:„Herr stellv. Bezirksbürgermeister Kuck fragte nach, ob es schon eine genauere Planung gibt, wie viele Einfamilienhäuser geplant seien, wie die Lage sei usw.?

Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen fragte nach, wie die Zufahrt zu den Grundstücken geplant sei und ob eine Erschließung über die Wodanstraße in Höhe der Sportklause, Wodanstr. 26 verlaufen soll?

Mit den o. g. Anmerkungen gab die Bezirksvertretung Mengede folgende Empfehlung ab:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund den Sbeschlusslaut verwaltungsvorlage zu fassen.“

AUSW 21.09.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund beschließt,

I. den Bebauungsplan Mg 167 –Wodanstraße- für den unter Punkt 1 genannten
Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a und § 13 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414,
FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14 07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlagen:
§ 13 a und § 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB.

III. die Anordnung einer Umlegung für den unter Punkt 1 genannten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Rechtsgrundlagen:
§ 45 und § 46 BauGB.







zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115; hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Mg 115 (Änderung Nr. 6) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Mg 115 nach § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05226-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund beschließt,

I. den Bebauungsplan Mg 115 in dem unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 6).

Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a und § 13 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414,
FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14 07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlagen:
§ 13 a und § 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB.


III. die Verwaltung zu ermächtigen, Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens
zur Änderung des Bebauungsplanes Mg 115 zuzulassen, sofern die vorgezogene
Planreife nach § 33 Abs. 3 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 BauGB.





zu TOP 4.9
Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund: Berufung eines neuen Mitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05249-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass das bisherige Mitglied, Herr Heinrich Böll, auf eigenen Wunsch aus dem Gestaltungsbeirat ausscheidet. An dessen Stelle beruft der Rat ein neues Mitglied, Herrn Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen.
Die Berufung bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Neu- bzw. Wiederberufung der Mitglieder des gesamten Beirates am 31.12.2020.





zu TOP 4.10
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05284-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.11
Westfalenhütte/Sinteranlage
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05049-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DrucksacheNr.: -lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung:

„…gerne nehme ich zu den Punkten Stellung.

Welche Maßnahmen für die diversen geschützten Arten sind nach Einschätzung der
Verwaltung trotz des rechtskräftigen Bebauungsplanes InN 222 – ehemalige
Sinteranlage - noch nötig?

Die für den Artenschutz notwendigen Maßnahmen sind grundsätzlich im Artenschutz-
Fachbeitrag zum Bebauungsplan formuliert und über den Umweltbericht festgelegt. Die
ökologische Baubegleitung muss auf die im Laufe der Sanierungen auftretenden und auch neu
nachgewiesenen Arten angepasst werden. Regelmäßige Begehungen, Absperrung von
sensiblen Bereichen während der Vogel-Brutzeit bzw. Aktivitätszeit von Amphibien sind
erforderlich und auch bereits vereinbart. Erforderlich ist auch eine Erfolgskontrolle und ggf.
Nachbesserung der bisherigen externen Ausgleichsmaßnahmen zur dauerhaften
Funktionsfähigkeit für Flussregenpfeifer und Kreuzkröte (Deponie Ellinghausen und Deponie
Westfalenhütte). Zu prüfen ist zudem, ob ggf. eine erneute Umsiedlung von Kreuzkröten bzw.
die Schaffung von temporären Ausweichtümpeln auf der Fläche zielführend sind. Bei den
zeitnah zu entwickelnden Maßnahmen wird auch der ehrenamtliche Naturschutz eingebunden.

Wurden mit der Rewe Dortmund Großhandel eG im Rahmen der Verlagerung des
Frischelagers vom jetzigen Standort in Asseln auf das Betriebsgelände der
Westfalenhütte über die Gestaltung der Freiflächen bereits Gespräche geführt?

Bezüglich der Gestaltung der Freiflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage
haben bereits mit dem Grundstückbesitzer der DOLOG 24 Gesprächstermine stattgefunden.
Die Gestaltung der Freiflächen ergibt sich unter anderem aus dem am 05.11.2012
geschlossenen Städtebaulichen Vertrag. Die Verpflichtungen aus dem Städtebaulichen
Vertrag gehen auf den jetzigen Grundstücksbesitzer über.

Die Stadt hat im April 2013 in einem Erörterungstermin mit der Bezirksregierung
Arnsberg zum Gebietsentwicklungsplan zugesagt, dass im Falle der Aufgabe des
Logistikbetriebes REWE in Asseln die gesamte Fläche wieder dem regionalen Grünzug
zugeführt werden soll. Mit der Verlegung des REWE Frischelagers zur Westfalenhütte
wird die Fläche nun freigezogen. Wann wird die Stadt Dortmund einen entsprechenden
Antrag auf Änderung der Regionalplans zur Rücknahme der GIB-Darstellung in Asseln
stellen?
Der Standort in Dortmund-Asseln wird durch Rewe weiterhin genutzt. Auf dem Gelände der
ehemaligen Sinteranlage wird lediglich das Frischelager einen neuen Standort finden, die
weiteren Lagerstätten wie das Trockensortiment und das Fleischwerk verbleiben in
Dortmund-Asseln. Die freiwerdenden Logistikhallen des Frischelagers werden einer neuen
Verwendung zugeführt. Die Änderung des Regionalplanes ist daher nicht vorgesehen, die
Flächen stehen bis auf weiteres nicht zur Verfügung.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05709-16)

Die Angelegenheit wird in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.


zu TOP 4.13
Sachstandsbericht Buddenacker
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05710-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (DrucksacheNr.: 05710-16-E1):

„…in der Vorlage „Halbjahresbericht der Wirtschaftsförderung für das 1. Halbjahr 2016“
(Drucksachen-Nr. 05212-16) gibt es unter der Rubrik „Ausblick 2. Halbjahr 2016“ (Seite
16-17 der Anlage) keinerlei Aussagen zur weiteren Entwicklung der Fläche
„B-Plan Br 193 – Buddenacker“.

Die CDU-Fraktion erwartet daher zur Sitzung des Ausschusses am 21.09.2016 einen ausführlichen
Bericht zum derzeitigen Sachstand inklusive Ausführungen dazu, warum objektiv
keinerlei Fortschritt im Bebauungsplanverfahren zu erkennen ist.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 05710-16-E2) (siehe Anlage):



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.14
Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05718-16)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion B’90/Die Grünen) (DrucksacheNr.: 05718-16):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung Haushaltsbeschlusses vom 26.11.2015 zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.


Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 hat der Rat festgestellt, dass eine Aufstockung der Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Es wurde beschlossen, die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in jedem Fall zu verstärken, u.a. auch um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 Prozent Radverkehrsanteil zu erreichen.
Die Verwaltung wurde in dem Zusammenhang beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05718-16-E3):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, Vorschläge für Maßnahmen
vorzulegen, wie die bisher vereinnahmten, aber noch nicht eingesetzten Stellplatzablösemittel
zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und des ÖPNV eingesetzt
werden können.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über die in 2016 eingenommenen
und noch zu erwartenden Mittel aus der Stellplatzablöse aufzustellen und dem Ausschuss
darzulegen, wie diese verwendet werden sollen.

Begründung:
Im aktuellen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses heißt es: „Im geprüften Zeitraum
2011 bis 2015 sind keine Stellplatzablösemittel verwendet worden.
Die Prüfung zeigte, dass FB 66 keine ausreichenden Schritte zur Verwendung der Mittel
unternommen hat. Insgesamt summieren sich die vereinnahmten, aber noch nicht eingesetzten
Stellplatzablösemittel bis zum 31.12.2015 auf 1,8 Mio. €.
Nach § 51 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die von der Stadt
vereinnahmten Stellplatzablösebeträge für die Herstellung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten,
zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
sowie des Fahrradverkehrs eingesetzt werden.“

AUSW: 21.09.2016:

Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe zum o. a. Bitte um Stellungnahme und zum Antrag seiner Fraktion.

Da insgesamt hierzu eher die Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) gesehen werde, schlägt Her Wilde vor, die hierzu zu erstellenden Stellungnahmen beiden Ausschüssen (AUSW und ABVG) vorzulegen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter verdeutlicht, dass es zum einen um die Planung und zum anderen um die Umsetzung der Maßnahmen und damit Verausgabung der veranschlagten Mittel gehe und damit hier auf jeden Fall die Zuständigkeit beider Ausschüsse gesehen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwartet eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung (zur o. a. Bitte um Stellungnahme sowie zum Zusatz-/Ergänzungsantrag) zur nächsten Sitzung des AUSW und bittet darum, diese Stellungnahme auch dem ABVG zuzuleiten.







zu TOP 4.15
Planfeststellungsbeschluss B1/A40
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05717-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05718-16-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, die Ergebnisse der Planfeststellung für den Ausbau der B1/A40 dem Ausschuss vorzustellen.

Zudem bitten wir die Verwaltung darzustellen, welche Möglichkeiten es für die Stadt Dortmund gibt, gegen den Planfeststellungsbeschluss vorzugehen.

Die Berichterstattung soll in der Sitzung am 21. September 2016 erfolgen.

Begründung:
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg zum Ausbau der B 1/A 40 zwischen B 236 und dem Autobahnkreuz Unna lag Anfang September öffentlich aus. Trotz massiver Bedenken der Anwohner*innen, der Bezirksvertretung Aplerbeck und der Stadt in Bezug auf die Lärmschutzmaßnahmen wurde nichts an den bisherigen Plänen zum Ausbau der B1 zur A40 geändert.

Gutachter hatten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestätigt, dass mit den bisherigen Ausbauplänen Immissionskonzentrationen erreicht werden, die in der Nähe der Grenzwerte bzw. sogar möglicherweise darüber liegen. Die Stadt hatte deshalb in ihren Einwänden unter anderem angeregt, zwischen der B 236 n und der Einmündung der Marsbruchstraße die bisherige Geschwindigkeitsregelung von 60 Stundenkilometern beizubehalten. Das hätte die Möglichkeit geboten, die notwendigen Lärmschutzwände wesentlich niedriger zu bauen und so die bisherige grüne Stadteingangssituation zu erhalten.“


AUSW, 21.09.2016:

Herr Wilde berichtet hierzu mündlich, dass die Verwaltung derzeit eine Ratsvorlage mit entsprechenden Hinweisen und Forderungen zur nächsten Sitzungsreihe, unter Beteiligung der tangierten Bezirksvertretungen und diesem Ausschuss erarbeite. Um nicht in eine Verfristung zu geraten, werde die Verwaltung nun fristgerecht Klage einreichen. Man werde diese Klage zurückziehen, wenn der Rat in seiner Novembersitzung hierzu den entsprechenden Auftrag erteile. Wenn dieser aber feststellen sollte, dass die Interessen der Stadt Dortmund nicht ausreichend gewürdigt werden, werde man diese Klage aufrechterhalten und begründen. Man habe sich damit zunächst alle Optionen offengehalten und könne inhaltlich hierzu in der nächsten Sitzung ausführlicher diskutieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.16
Zahl der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet reduzieren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05736-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag( Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 05736-16-E1):

„…wir bitten um Beratung und Beschlussfassung über folgenden Antrag:

1) Der Rat der Stadt Dortmund fasst den Grundsatzbeschluss die Zahl der
Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet bis zum Jahr 2025 um 50% zu reduzieren.

2) Bis zu den Sommerferien 2018 sind die Lichtsignalanlagen zu identifizieren, die in
den Folgejahren abgeschaltet oder städteplanerisch umgestaltet werden. Dabei
sind Kreisverkehre mit Fußgängerüberwegen als Mittel der Wahl in die Planungen
aufzunehmen.

3) Die Planung neuer Kreisverkehre soll die Erkenntnisse des behindertenpolitischen
Netzwerkes zur Gestaltung behindertengerechter Kreisverkehre einbeziehen.

4) Die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen hat so zu erfolgen, dass die
Verkehrslenkung ohne Aufstellung von Lichtsignalanlagen auskommt.

5) Für das „Magistralenprojekt“ unter dem Label „Nordwärts“ sind eine Reduzierung
der Lichtsignalanlagen mit entsprechenden veränderten Verkehrslenkungen als
wichtiger Teil des Projektes einzuplanen.

Begründung
Lichtsignalanlagen kosten Geld, sowohl in der Anschaffung, als auch im laufenden Betrieb
und im Wartungsunterhalt. Sie müssen regelmäßig erneuert werden. Bei Ausfällen müssen
teure Ersatzanlagen angemietet werden. Damit sind Lichtsignalanlagen ein Dauerkostenpunkt
in jedem städtischen Haushalt.
Der Einsatz von Lichtsignalanlagen ist aber auch in den meisten Fällen unnötig. Sie bieten
keinen Mehrwert in der Verkehrssicherheit und behindern den fließenden Verkehr häufig
über Gebühr. In vielen Städten Deutschlands werden daher Lichtsignalanlagen zurückgebaut,
in vielen Städten des europäischen Auslands werden Ampeln ohnehin nur spärlich
eingesetzt. Auch in Dortmund besteht grundsätzlich das Ziel Ampelanlagen zu reduzieren.
Hier hat es allerdings nur lokal erkennbare Fortschritte gegeben. Der Stadtteil Dortmund-
Scharnhorst sei hier lobend erwähnt, der es geschafft hat aus einem regelrechtem Ampelwald
auf den Straßen Flughafenstrasse, Gleiwitzstrasse, Buschei und Droote und weiteren
Straßen zu einer fast ampelfreien Verkehrsregelung zu gelangen.
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik in Köln beschreibt die Zahl der Konfliktpunkte
zwischen den Verkehrsteilnehmern auf 32 in einer herkömmlichen Kreuzung. In einem
Kreisverkehr gleicher Größe betragen diese nur noch 8 – eine Reduzierung der sicherheitsrelevanten
Konfliktpunkte um 75%. Unfälle sind daher aufgrund der geringeren gefahrenen
Geschwindigkeiten weniger zahlreich und auch weniger schwer. Das spiegelt sich
auch an den Unfällen mit Fußgängerbeteiligung wieder – in Köln gibt es jährlich nur halb
so viele Unfälle mit Fußgängern an Übergängen ohne Ampeln wie an Übergängen mit
Lichtsignalanlagen. Die Stadt Köln ist daher seit 2005 dabei ihre Lichtsignalanlagen um
ein Drittel zu reduzieren (von rund 1000 auf 700).“

AUSW, 21.09.2016:

Herr Rm Kowalewski erläutert die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass auch ihre Fraktion grundsätzlich für weniger Ampeln und mehr Kreisverkehre plädiere, glaube aber aus bautechnischen Gründen nicht, dass sich die Forderun-gen der Fraktion Die Linke & Piraten auf Dortmunder Stadtgebiet realisieren ließen. Des Weiteren verweist sie auf eine bereits existierende Vorlage der Verwaltung zur Option von Kreisverkehren.

Frau Rm Lührs schließt sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin an und verdeutlicht, dass Ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde. Weiter bittet sie die Verwaltung in Bezug auf die erwähnte Vorlage zum Thema „Kreisverkehre“ zu berichten, was sich hierzu inzwischen getan habe und fordert gleichzeitig für das nächste Jahr einen Fortschreibung und Vorlage des Kreisverkehrskonzeptes. Damit die Idee hierzu nicht untergehe, könne man zudem überlegen, das Ganze ja im „Magistralen Projekt“ zu integrieren.

Herr Rm Waßmann schließt sich im Wesentlichen diesem Vorschlag an, da auch seine Fraktion grundsätzlich immer sehr für Kreisverkehre plädiere, dem o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten aber allein schon aufgrund der hierin geforderten Größenordnung und der hierdurch entstehenden Kosten nicht folgen könne.




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linken & Piraten) und einer Stimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) ab.

Die Verwaltung wird aber beauftragt, dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen über den aktuellen Stand des Kreisverkehrskonzeptes zu berichten.




zu TOP 4.17
Radverbindung Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05754-16)

Hierzu liegt vor Zusatz -/Ergänzungsantrag(Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05754-16-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Fuß-/Radweg durch das
Pferdebachtal entlang des geplanten Erinnerungsortes Haus Brünninghausen weiterzuführen,
um einen Anschluss zur Straße Am Rombergpark zu schaffen.

Begründung:
Im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schlosses
Romberg in Dortmund-Brünninghausen, des angrenzenden Botanischen Gartens Rombergpark,
der Romberghöfe und des Brückenschlags Phoenix-West sollte eine zusätzliche
Verbindung für Radfahrer*innen zur Straße Am Rombergpark geschaffen werden. Neben
der Anbindung des Erinnerungsortes Haus Brünninghausen an den Radverkehr könnte mit
einem Radweg durch das Pferdebachtal eine direkte Verbindung von Hacheney und –
über Brücke und R10 – Phoenix-West bis zur Straße Am Rombergpark erreicht werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit in seine nächste Sitzung.














zu TOP 4.18
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße-
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
(Aufhebungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Veränderungssperre)
II. Beschluss über die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes InN 210 n - östlich Bornstraße -
III. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße -
IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 05759-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. für den unter Punkt 1.1 genannten Teilbereich die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210 n -östlich Bornstraße- vom 01.08.2001

Rechtsgrundlage:
II. den Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße- für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen

Rechtsgrundlage:
III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 238 -Borsigstraße Ecke Brunnenstraß - als Satzung.











5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Rückschnitt von 6 Waldbäumen im Naturschutzgebiet Nr.16 - Ruhrsteilhänge Hohensyburg.
hier: Widerspruch des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine beabsichtigte Befreiung nach § 69 LG NRW von einer Festsetzung des Landschaftsplans Dortmund - Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05335-16)
Frau Rm Hawighprost- Rüßler führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Man habe sicher nichts gegen einen normalen Rückschnitt der Bäume aber mit einer „Abkronung“ sei man nicht einverstanden.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass es sich hier um einen klaren Fall der Abwägung handele. Da man die Stelle um die es hier gehe, im Hinblick auf das Freizeitvergnügen der Menschen, insbesondere den Blick auf das Ruhrtal für etwas Besonderes halte und man sich zudem auf das Urteil der Forstwirtschaft verlasse, wonach das geschilderte Vorgehen in Ordnung sei, werde ihre Fraktion der Vorlage zustimmen.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da es seiner Meinung hier weniger um Interessen der Allgemeinheit gehe sondern eher darum, einem speziellen Kundenkreis der Spielbank hier etwas zu bieten. Darüber betont er, dass er der Methode der sog. „Abkronung“ unter Naturschutzaspekten ebenfalls sehr kritisch gegenüberstehe.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man die Vorlage unterstütze, da seine Fraktion hier ebenfalls im Awägungsprozess dem Interesse der Dortmunder Erholungssuchenden den Vorrang gebe.

Herr Rm Thieme verdeutlicht, dass er nicht nachvollziehen könne, warum man überhaupt so einen Beirat habe, wenn man dessen Empfehlungen regelmäßig ablehne und kündigt an, die Vorlage abzulehnen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen des Umweltamtes zur beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Dortmund Süd und zum Widerspruch des Landschaftsbeirates zur Kenntnis.
Er beschließt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion FDP/BL, vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD), dem Widerspruch nicht zu folgen.




zu TOP 5.2
Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05379-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (BuLB):

Der Beirat nimmt die Vorlage mit einer Gegenstimme zur Kenntnis. Allerdings besteht noch Erläuterungsbedarf zur Vorlage, z.B. hinsichtlich der Bevorzugung von Buchen vor den Eichen. Der Beirat bittet hierzu in eine der nächsten Sitzungen um entsprechende Berichterstattung der Forstbetriebsplanung.


AUSW, 21.09.2016:

Auf Bitte von Frau Rm Lührs, einigt sich der Ausschuss darauf, sich diesen Bericht in einer der nächsten Sitzungen in Form eines Powerpoint-Vortrages durch die Verwaltung vorstellen zu lassen.

Herr Wilde signalisiert, dass die Verwaltung diesem Wunsch nachkommen werde.

Herr Rm Kowlewski regt an, diesen Vortrag, im Hinblick auf den noch bestehenden Erläuterungsbedarf des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (BuLB), auch dort zu halten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Hauptergebnisse des Betriebsplans für den Dortmunder Stadtwald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diesen sowohl zu einer der nächsten Sitzungen des AUSW sowie des BuLB vorzustellen. .




zu TOP 5.3
Sanierungsmaßnahmen und Flächenreaktivierung im Bereich der ehem. Schachtanlage und Kokerei "Gneisenau"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04970-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Kenntnis.




zu TOP 5.4
CO2-Bilanz 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05329-16)
Ergänzend zur Vorlage erläutert Herr Dr. Mackenbach die CO2-Entwicklung anhand einer gesonderten Graphik (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2012 zur Kenntnis.




zu TOP 5.5
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05499-16)
Frau Rm Lührs bittet darum, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.

Herr Dr. Mackenbach teilt hierzu mit, dass die Verwaltung derzeit bereits damit befasst sei, die Bezirksvertretungen zu diesem Thema entsprechend zu informieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planung der Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2016/2017 zur Kenntnis.







zu TOP 5.6
Dorstfeld-Süd
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04956-16-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung:

„…in der o.g. Sitzung sind auf Antrag der CDU-Fraktion mit Ergänzungen der Fraktion DIE
LINKE & PIRATEN vom AUSW einige Maßnahmen beschlossen worden, um deren
Umsetzung die Verwaltung gebeten wurde. Nachfolgend gibt das Umweltamt einen aktuellen
Sachstandsbericht.

Bürgerinformationsveranstaltung
Dem Wunsch der politischen Gremien, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen,
kam die Verwaltung am 05.07.2016 in den Räumlichkeiten der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz (DASA) nach. Die Bewohner des Gebietes Dorstfeld-Süd wurden über eine
Pressemitteilung und persönliche Anschreiben eingeladen, sich durch die Vertreter des
Umweltdezernates und des Gesundheitsamtes über die Details der damaligen Untersuchungsund
Sanierungsmaßnahmen sowie die aktuellen Ergebnisse der Fragebogenaktion des
Gesundheitsamtes zu möglichen Krebsfällen informieren zu lassen. Der Einladung folgten rd.
300 BürgerInnen.

Umgebungsluftmessungen
Die Stadt hat das Landesumweltamt (LANUV) gebeten, das städtische Messnetz für die
Umgebungsluftmessungen auf BTEX um einen weiteren Passivsammler im Kerngebiet zu
ergänzen. Dieser Bitte hat das LANUV mittlerweile entsprochen. Am 28.07.2016 erfolgte die
Installation eines weiteren Sammlers im Bereich der Wetterstraße 36. Die für die Dauer von
einem Jahr angelegte Messreihe wird monatliche Werte liefern, die von den BürgernInnen
neben den veröffentlichen Ergebnissen der bereits existierenden drei städtischen Messpunkte
auf der Internetseite der Stadt Dortmund eingesehen werden können.
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/umwelt/umweltamt/immissionsschutz/luftreinhaltung/l
uftqualitaet/umgebungsluftmessungen_dorstfeld_sued/index.html

Kellerraumluftmessungen
Den Bewohnern, die ihnen unbekannte Gerüche in den Kellerräumen festgestellt haben,
wurde das Angebot unterbreitet, sich beim Umweltamt zu melden und eine Ortsbegehung
sowie eine Raumluftmessung durchführen zu lassen. Das Angebot wurde von 6 Haus- bzw.
Wohnungseigentümern wahrgenommen. Das beauftragte Gutachterbüro, Harress Pickel
Consult, Dortmund, hat die Untersuchungen auf leichtflüchtige aromatische
Kohlenwasserstoffe durchgeführt. Die gutachterlichen Ergebnisberichte und eine
abschließende Bewertung der gemessenen Gehalte stehen noch aus.

Kern- und Beerenobstuntersuchungen
Auf Wunsch konnten die BürgerInnen des Wohngebietes das von ihnen selbst angebaute
Kern- und Beerenobst untersuchen lassen. Hiervon machten 5 Gartennutzer Gebrauch. Die
chemischen Analysen an Apfel, Kirsche, Pflaume, Weintraube, Vogelbeere und
Johannisbeere sind vom Labor WESSLING, Bochum, durchgeführt worden. Die Abteilung
Umweltmedizin des LANUV stellt in seiner Bewertung fest, dass für Blei, Cadmium, Chrom,
Nickel und Quecksilber sowie Benzol alle ermittelten Konzentrationen unterhalb der
Bestimmungsgrenze des Analyseverfahrens liegen. Bei Kupfer und Zink handelt es sich um
für den Menschen essentielle Stoffe, die herangezogenen Beurteilungswerte zur Bewertung
einer gesundheitlich schädlichen Aufnahme werden durchgängig unterschritten. Die
gemessenen PAK-Belastungen sind für alle untersuchten Obstproben aus gesundheitlicher
Sicht ebenfalls unbedenklich. Der Verzehr der hier untersuchten Obstproben kann im
Hinblick auf die gemessene Schwermetall- und PAK-Belastung somit uneingeschränkt
empfohlen werden.



Stellungnahme Landeskrebsregister NRW
Die durch das Gesundheitsamt orientierend erhobenen Daten aus der Fragebogenaktion zu
Krebsfällen im Wohngebiet wurden dem Landeskrebsregister (LKR) in Münster mit der Bitte,
eine Einschätzung und einem Abgleich der vom LKR erhobenen Daten vorzunehmen,
vorgelegt. Eine schriftliche Rückäußerung des LKR steht noch aus.

Bewertung der damaligen Sanierungsmaßnahmen
Am 14.07.2016 fand eine fachdisziplinübergreifende Besprechung zwischen den Abteilungen
3 (wirkungsbezogener Umweltschutz) und 4 (Luftqualität) des LANUV und städtischen
Vertretern statt, um u.a. die vorgenannten Punkte zu erörtern. Das LANUV hat derzeit keine
freien Arbeitskapazitäten, die vom AUSW gewünschte erneute Bewertung der
Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Als vertrauensbildende Maßnahme wird daher die
Verwaltung den sehr umfangreichen Datenbestand des damaligen Sanierungsprojektes
(Gefährdungsabschätzungen, Kontrollmessungen des Sanierungserfolges,
Sanierungsdokumentationen, toxikologische und umwelthygienische Stellungnahme und
Gutachten) sichten und einen externen, unabhängigen Sachverständigen mit der
Beantwortung folgender Fragen beauftragen:

· Sind die Sanierungsmaßnahmen für das Kerngebiet und den Außenbereich so
durchgeführt worden, dass die damaligen Aussagen der erfolgreichen Sanierung und
gefährdungsfreien Nutzung – zum damaligen Zeitpunkt - zutreffend waren?

· Gelten diese Aussagen unter Berücksichtigung der aktuellen
Bodenschutzgesetzgebung und neuerer Beurteilungsmaßstäbe auch heute noch?

Die Verwaltung hat in der Veranstaltung am 05.07.2016 zugesagt, eine weitere
Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und den identischen Teilnehmerkreis
einzuladen, sobald insbesondere die Stellungnahme des LKR sowie weitere verlässliche
Daten vorliegen. Die 2. Bürgerinfo soll nach Möglichkeit nach den Herbstferien stattfinden.
Für die Sitzung des AUSW am 02.11.2016 ist ein erneuter aktualisierter Sachstandsbericht
der Verwaltung vorgesehen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.7
Landwirtschaftliche Pachtflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03629-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.:
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

Hierzu liegt vor Zwischennachricht der Verwaltung:

„…ich beziehe mich auf die o.g. Anfrage und teile mit, dass für die detaillierte Beantwortung und
Darstellung der umfänglichen Informationen zu den landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen
der Stadt Dortmund noch weitere Zeit benötigt wird. Die Beantwortung ist für die Sitzung des
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 vorgesehen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zwischennachricht zur Kenntnis und erwartet die Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Sitzung.




zu TOP 5.8
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DrucksacheNr.: 03628-16-E1)-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-:


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen, nach weiterer Konkretisierung der Fragen durch die Fraktion B’90/ Die Grünen.

zu TOP 5.9
Baumfällungen im Hoeschpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05738-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Frakktion Die Linke &Piraten) (Drucksache Nr.: 05738-16-E1):

„..angesichts des Ergebnisses der unangekündigten Einstellung der Grundwasserhaltung auf dem benachbarten ehemaligen Hoeschgelände, stellen sich eine Reihe von Fragen, die die Zuständigkeit des AUSW betreffen:


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.













6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerungsprogramm 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05206-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann fragte nach, ob die in der Vorlage angesprochenen Fördermittel für die „Soziale Stadt Westerfilde / Bodelschwingh“ aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept sind oder mit den STEP-Mitteln finanziert werden?

Herr Bezirksbürgermeister Tölch antwortete darauf, dass es verschiedene Töpfe gibt, aber die „Soziale Stadt Westerfilde / Bodelschwingh“ mit Mitteln aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept gefördert wird und nicht doppelt finanziert wird.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann fragte nach konkreten Aussagen zum Bürgerhaus und ob es dazu schon genauere Pläne gibt.

Die Bezirksvertretung Mengede einigt sich, dass zum Bürgerhaus eine schriftliche Beantwortung erfolgen soll oder eine mündliche Berichterstattung in eine der nächsten Sitzungen eingeladen wird.

Somit gab die Bezirksvertretung Mengede folgende Empfehlung ab:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund die Aufnahme der einzelnen Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 zu beschließen und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.“


AUSW 21.09.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der einzelnen Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.




zu TOP 6.2
Wohnungsmarktbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05225-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2016 der Verwaltung zur Kenntnis.




7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 7.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2015 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.10.2016 anzuwenden.




Die öffentliche Sitzung endet um 17:05 Uhr.





Konak Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin






Zu TOP 4.1 "Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien":


Zu TOP 4.13: "Sachstandsbericht Buddenacker": 8Sons052 Sachstand AUSW Sept. 2016.pdf

zu TOP 5.4 : CO2 -Entwicklung in Dortmund: ATTVT0HZ.pdfATTVT0HZ.pdf ATTYVE1T.pdfATTYVE1T.pdf
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus

File Attachment Icon
Datei_ATTFWQWA.pdf_ErrorText.eInfo
File Attachment Icon
ATTFZ113.pdf
File Attachment Icon
Datei_ATTFZ113.pdf_ErrorText.eInfo