N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)
über die 8. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 24.08.2022
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44147 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder: |
| Bruno Schreurs (BUND NRW) |
| Meike Hötzel (BUND NRW) |
| Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Prof. Frank Wilke (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
| Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
| Volker Heimel (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU |
| Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.) |
| Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) |
| Thomas Friedhoff (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| |
2. Mitglieder ohne Stimmrecht: |
| Andrea Hirsch (BUND NRW) |
3. Verwaltung |
| Herr Halfmann (60/stv. AL) |
| Frau Viets (60/2) |
| Herr Veen (60/ 2) |
4. | Gäste |
| Frau Furkert (61/2) |
| Herr Lassen (61/2) |
| |
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g (öffentlich)
für die 8. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 24.08.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44147 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Vorlagen der Verwaltung
2.1 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24699-22)
2.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24158-22)
2.3 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
2.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24686-22)
Die Vorlage wurde irrtümlich als nichtöffentliche Vorlage tituliert. Es handelt sich um eine öffentliche Vorlage.
3. Berichte
3.1 Aspaltierung Emscherradweg - Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund
Bericht
3.2 Windpark Salinger Feld: Antrag auf Repowering (Ersatz zweier Anlagen durch eine größere)
Bericht
3.3 Befreiungsantrag Waldkindergarten Am Hülsenberg (nördl. Haus-Nr. 190)
Bericht
4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau Hötzel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies sie auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Cuypers benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die stellvertretende Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellem Anlass wurde der Tagesordnungspunkt 2.3 vorgezogen. Weitere Änderungswünsche wurden auf Nachfrage der stellvertretenden Vorsitzenden nicht genannt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
Zu o.g. Tagesordnungspunkt meldete sich zunächst Herr Prof. Wilke zu Wort.
Herr Prof. Wilke erklärte, dass er hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1.3 der o.g. Niederschrift den Antrag stelle die Protokollierung zu ändern.
In der Niederschrift hieße es, „Von Seiten des Beirates wurde Verständnis für die schwierige personelle Situation geäußert, jedoch darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsordnung des Beirates der zeitnahe Versand des Protokolls der Sitzung erforderlich ist.“
Herr Prof. Wilke möchte jedoch darauf aufmerksam machen, dass man monatelang auf die Protokolle warten müsse. Er wüsste über die personellen Engpässe bei der unteren Naturschutzbehörde. Er wüsste aber auch, dass es eine personelle Aufstockung im Umweltamt gegeben habe. Diese wäre jedoch nicht wirksam geworden Und, obwohl sie bereits ein Jahr her wäre. Auch in der Vergangenheit wären Protokolle mit langer Verspätung versandt worden. Herr Prof. Wilke erklärte, dass seiner Meinung nach nicht großes Verständnis geäußert worden wäre, sondern großer Unmut. Aus diesem Grunde sollte man die Formulierung „wurde Verständnis geäußert“ streichen.
Auch hätte Herr Prof. Wilke angeregt, den Leiter des Umweltamtes hier einzubestellen. Dies wäre bis heute nicht erfolgt. Auch dieses möchte Herr Prof. Wilke an dieser Stelle nun nochmals wiederholen. Die organisatorische Vorgehensweise wäre, seiner Meinung nach, nicht angemessen an der Bedeutung des Beirates.
Die stellvertretende Vorsitzende Frau Hötzel erklärte, dass über den Antrag zur Umformulierung abstimmen könnte.
Herr Schreurs kritisierte ebenfalls, dass man lange auf die Protokolle warten müsste, da es sich bei den Protokollen um Arbeitsgrundlagen handele. Auch wüsste man u.U. nicht mehr was man zu dem vergangenen Zeitpunkt gesagt hätte, daher müssten die Protokolle möglichst zeitnah erstellt werden. Dieses müsste im Umweltamt organisatorisch angepasst werden. Auch erklärte Herr Schreurs, dass einer der vorherigen Amtsleiter regelmäßig an den Sitzungen teilgenommen habe. Dieses wäre mittlerweile jedoch nicht mehr der Fall.
Der stellvertretende Amtsleiter Herr Halfmann erklärte, dass es dramatische Engpässe im Umweltamt gebe. Er könne den Unmut der Mitglieder verstehen, dass Protokolle nicht zeitnah vorlägen. Die Geschäftsführung wäre jedoch langzeiterkrankt. Auch konnten Stellen neu geschaffen werden, jedoch hieße eine Stelle neu zu schaffen nicht gleichzeitig diese neu zu besetzen. Im Bereich des Fachpersonals als auch der Verwaltung für das Umweltamt gebe es nur wenige Bewerber auf diese zu besetzenden Stellen. Er bat nochmals um Verständnis dafür, dass es im Moment diese Engpässe gebe und die Protokolle sehr zeitverzögert erstellt wurden. Aber als Vorlage für die Protokolle dienen die aufgezeichneten Mitschnitte der Sitzungen, entsprechend ließen sich die Wortbeiträge nachvollziehen.
Die stellvertretende Vorsitzende erklärte, dass sie ebenfalls in der Sitzung anwesend war und sie die Formulierung recht treffend empfand. Das vorhandene Personal bemühe sich trotz allem alles entsprechend umzusetzen. Auch drücke die Formulierung ein wenig die Wertschätzung des Beirates hierzu aus. Des Weiteren wären jetzt zwei Protokolle erstellt worden. Auch wenn es natürlich sein sollte, dass die Protokolle zeitnah zur Verfügung gestellt werden sollten, müsse man dieses auf höheren Ebenen fordern, damit sich die aktuelle Situation auch ändert. Hier mache es, Ihrer Meinung nach, keinen Sinn Druck auszuüben auf Personen, bei denen keine zeitlichen Kapazitäten vorhanden wären.
Herr Prof. Wilke wies nochmals daraufhin, dass bei tagenden Ratsausschüsse, nicht nur die Amtsleiter anwesend wären, sondern auch mehrere Dezerneten. Diese würden in den Sitzungen auf Fragen eingehen. Auch kritisierte Herr Prof. Wilke die Reaktion der Verwaltung auf seine damalige Nachfrage in der betreffenden Sitzung nach dem Protokoll.
Die stellvertretende Vorsitzende stelle den Antrag auf Umformulierung und damit der Herausnahme der Verständnisäußerung von Herrn Prof. Wilke zur Abstimmung.
Der Antrag wurde mit 2 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Die Niederschrift wurde mit 8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Prof. Wilke meldete sich zunächst zu Wort. Er beantragte den ersten Spiegelstrich des Tagesordnungspunktes 2.5 der Niederschrift zu streichen, da er seiner Meinung nach mit dem Tagesordnungspunkt nichts zu tun hätte. Des Weiteren würde er zu dem Tagesordnungspunkt 4 anregen, dass bei Fragen welche in einer Beiratssitzung gestellt würden und deren Beantwortung direkt nicht möglich wäre, dann im Protokoll beantwortet werden sollten. Insbesondere ging es hier um Fragestellungen, welche unter Tagesordnungspunkt 4 an Frau Terme gestellt wurden und dessen Beantwortung noch ausstünden.
Herr Halfmann (stv. Amtsleiter) erklärte, dass man zukünftig berücksichtigen könne, dass sofern Fragen in einer Sitzung nicht beantwortet werden könnten, diese nach Möglichkeit Protokoll beantwortet würden. In diesem Falle wäre es ein Zitat von Frau Terme, daher würde es im Protokoll erhalten bleiben. Herr Halfmann schlug daher vor den Wunsch des Beirates auf Beantwortung der Fragen im jetzigen Protokoll zu dokumentieren. Sofern die Antwort in der Zeit bis zur nächsten Sitzung nicht möglich sei, sollte man dieses dann entsprechend kundtun und einen späteren Zeitpunkt ankündigen.
Frau Hötzel hielt somit fest, dass der Beirat nochmals darum bittet, dass Frau Terme die Fragestellungen aus der 7. öffentlichen Sitzung unter TOP 4 klärt und in der nächsten Sitzung darstellt.
Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde am 01.06.2022 wurde mit einer Enthaltung genehmigt.
2. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24699-22)
Herr Veen stellt die Vorlage dem Beirat kurz vor.
Herr Prof. Wilke stellte seine Bedenken und Anregungen vor, die sich im Weiteren im Beschluss wiederfinden. Auch die Anregungen von Herrn Heimel zur Durchgrünung und zum Einbau von Nisthilfe wurden in den Beschluss aufgenommen. Auf Hinweis von Herr Soinski wurden auch die Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen hinsichtlich der Fensterfronten sowie die Vermeidung von Vogelschlag aufgenommen.
Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das Vorhaben wird grundsätzlich begrüßt, da es den städtebaulichen Zielvorstellungen
entspricht.
Der Beirat vermisst aber außer Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen jegliche ökologisch orientierte Architektur und Bauweise, die für die derzeitige und zukünftige Klimaentwicklung relevant sind. Auf Vorhabenträger und Entwurfsverfasser sollte dahingehend eingewirkt werden, dass hier Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der Durchgrünung (Dach- und Fassadenbegrünung) und zur Vermeidung von Vogelschlag erfolgen. Vorbilder gibt es genügend, z.B. Mailand oder Düsseldorf. Auch der Bau von 18-geschossigen Hochhäusern in Holzbauweise ist heute technisch längst gelöst.
Darüber hinaus sollten folgende Belange Berücksichtigung finden:
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags im weiteren Planverfahren volle Berücksichtigung erfahren. Zudem sollte im Rahmen der Umsetzung in den Neubauten ein Einbau von Nisthilfen für Vögel, aufgrund der Höhe des Gebäudes insbesondere für Wanderfalken, und Fledermäuse vorgesehen werden.
Folgende Anregungen sollten im weiteren Verfahren Beachtung finden:
Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann gewährleistet werden,
· dass nachhaltige energiesparende Baustoffe (Holz) und Verfahren zum Einsatz kommen,
· dass zur Energieversorgung keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen,
· dass KfW40-Standards erreicht werden,
· dass durch Grauwassernutzung die Ressource Wasser geschont werden kann.
zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24158-22)
Herr Veen stellte die o.g. Vorlage vor.
Herr Prof. Wilke stellte auch hier seine Bedenken und Anregungen dem Beirat vor, die im Beschluss wiederzufinden sind, insbesondere der sparsame Flächenverbrauch wird hier von Herr Prof. Wilke bemängelt. Die Anregungen bezüglich des Schonung der Ressource Wasser von Herrn Heimel wurden ebenfalls im Beschluss aufgegriffen.
Beschluss
Der Berat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das Vorhaben wird lediglich im Grundsatz begrüßt. Kritisch gesehen wird die geringe Nutzbarkeit des Baugrundstücks, die damit die Forderung flächensparenden Bauens konterkariert. Das gesamte Baugebiet war für Geschosswohnungsbau mit einer GFZ 1,2 vorgesehen, diese wird nun auf 1/3 Nutzbarkeit herabgestuft. Angesichts der dramatischen Klimaveränderung, zu der der Städtebau nicht unerheblich beigetragen hat, kann diese Entwicklung (weiter so, wie bisher) nicht unwidersprochen bleiben. Da es sich hier um eine Investorenplanung handelt, sind die Städtebaulichen Verträge so auszurichten, dass eine angemessene Höchstzahl an Wohnungen zur Schonung weiteren Flächen- und Landschaftsverbrauchs realisiert wird. Die Planung ist daher zu überarbeiten.
Folgende Anregungen sollten im weiteren Verfahren Beachtung finden:
Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann gewährleistet werden,
· dass nachhaltige energiesparende Baustoffe (Holz) und Verfahren zum Einsatz kommen,
· dass zur Energieversorgung keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen,
· dass KfW40-Standards erreicht werden,
· dass durch PVA der Anteil an regenerativer Energieversorgung und Autarkiegrad erhöht werden kann,
· dass durch Grauwassernutzung die Ressource Wasser geschont werden kann.
Zudem sollte im Rahmen der Umsetzung in den Neubauten ein Einbau von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse vorgesehen werden.
zu TOP 2.3
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Die stellvertretende Vorsitzende Frau Hötzel begrüßte die Berichterstatter des Stadtplanungsamtes Frau Furkert und Herrn Lassen.
Frau Furkert und Herr Lassen stellten dem Beirat die Vorlage u.a. anhand einer PowerPointPräsentation vor.
Herr Schreurs äußerte sich positiv zur Vorlage und merkte jedoch nochmals an, dass Wirtschaftsflächen im Freiraum nach Möglichkeit vermieden werden sollten, z.B. beim Groppenbruch und Buddenacker. Auch die Rieselfelder sollten aus der Planung herausgenommen werden. Freiraum sollte erhalten bleiben.
Herrn Prof. Wilkes Anmerkungen und Bedenken wurden im u.g. Beschluss aufgegriffen und finden sich dort entsprechend wieder.
Frau Furkert erklärte nochmals, dass es sich um Untersuchungen des Planungsamtes in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung handele. Es gebe natürlich einen konstruktiven Dialog mit der Wirtschaftsförderung über die Ergebnisse der Untersuchungen des Planungsamtes. Hier herrsche Konsens, dass das Hauptaugenmerk auf den Bestandsflächen liege. Entsprechend sollte geprüft werden, ob geplante Gewerbeflächen zukunftsfähig sind, z.B. durch stapelbares Gewerbe, Entsiegelungen oder alternative Energieversorgung. Des Weiteren erklärte Frau Furkert, dass das Leistungsspektrum des Gutachtens nur darauf ausgelegt war zu prüfen, ob es noch Flächen im Freiraum gebe. Das Ergebnis des Gutachtens ist ein Baustein der Wirtschaftsflächenstrategie der nächsten Jahre. Hierüber wurde in der Wirtschaftsflächenkonferenz der Einstieg in die zukünftige Planung gewonnen, um nun einen anderen Weg bei der weiteren Entwicklung der Flächen zu finden als in der Vergangenheit.
Frau Hötzel nahm nun Bezug auf die vorliegende Beschlussvorlage und stellte diesen zur Abstimmung.
Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage mit einer Enthaltung zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich die frühzeitige Beteiligung zur Entwicklung kooperativer Lösungen für die Ansiedlung gewerblich und industriell orientierter Arbeitsplätze sowie die Aussage, dass es unter Beachtung der Vorgaben des Landschaftsplans keine weiteren Gewerbeflächenpotenziale im Freiraum in Dortmund gibt. Die nach transparenten Kriterien durchgeführte Untersuchung wird als hilfreich angesehen.
Vor einem konstruktiven Beitrag seien folgende kritische Anmerkungen zur bisherigen Wirtschaftsflächenentwicklung erlaubt.
Die von der Wirtschaftsförderung nunmehr beklagte Flächenknappkeit ist auch das Ergebnis von sorglosem und verschwenderischem Umgang mit dem unvermehrbaren Gut Grund und Boden durch:
· flächenextensives Bauen ohne jegliches Bemühen der Verlagerung in die Geschossigkeit, wie sie andere Planungsträger längst praktizieren,
· fehlender Wille, statt neue Flächen zu beanspruchen, Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen,
· den unbegrenzten Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen, insbesondere ebenerdige Parkplätze für die Beschäftigten und Kunden (Beispiele: Amazon, Wilo, Bauhaus)
· Förderung von Logistik mit geringem Arbeitsplatzbesatz,
· Fehlende Nutzung von Städtebaulichen Verträgen, mit Investoren flächensparendes Bauen zu vereinbaren,
· Zu geringer Gebrauch von Bodenvorratspolitik und Grundstücksvergabe im Erbbaurecht, wodurch die Verfügbarkeit über Grundstücke stark begrenzt ist.
· Offenbar zu geringe Kooperation mit den Planungsträgern der Arbeitsmarktregion Dortmund, die weit über die Stadtgrenzen hinausgeht.
Angesichts der dramatischen Situation, die mit dem Begriff „Klimawandel“ verharmlosend beschrieben wird, sind weitere Inanspruchnahmen der ökologisch und klimatisch bedeutsamen Freiräumen unverantwortlich. Dortmund sollte sich daher auf die Aktivierung verbliebener Altstandorten und die Nachverdichtung bestehender GE- und GI-Gebiete beschränken. Die auch harte Abwägung der Belange der Wirtschaft gegen die des Natur- und Klimaschutzes darf nicht immer zulasten der endlichen Ressourcen unseres Planeten ausgehen.
Bei der Eignungsuntersuchung sind im Sinne einer interkommunalen Kooperation auch Standorte in den Nachbargemeinden einzubeziehen. Die beabsichtigen Ziele der Energiewende werden mittelfristig weitere großflächige Standorte insbesondere in Bergkamen und Lünen freisetzen, die sich für interkommunale Gewerbegebiete auch wegen ihrer guten verkehrsinfrastrukturellen Ausstattung eignen. Hier sollten vorausschauend zeitnah planerische und vertragliche Vereinbarungen, insbesondere auch zur anteiligen Gewerbesteuer vorbereitet werden.
Der Beirat bekräftigt darüber hinaus seine ablehnende Haltung zu im gültigen Flächennutzungsplan und im Entwurf des Regionalplans Ruhr dargestellten GE/GI-Gebieten. Hierzu verweist der Beirat auf seine Beschlüsse vom 24.1.2018, 10.4.2019 und 1.6.2022 (Regionalplan Ruhr).
Danach lehnt er nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab, insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha).
Besonders kritisch sieht der Beirat die im Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehene Ausweisung eines GIB-Gebietes am Osterschleppweg in Wickede mit rund 72 ha. Die Darstellung kollidiert mit dem seit dem 7.11.2020 rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Da der Landschaftsplan mittlerweile ohne Widerspruch der Bezirksplanungsbehörde Rechtskraft erlangt hat, muss der Regionalplan nach dem Gegenstromprinzip die GIB-Darstellung zu Gunsten des BSLE geändert werden.
Ebenfalls sehr kritisch sieht der Beirat die Überplanung der ehemaligen Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“) mit rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.
Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.
Des Weiteren bittet der Beirat sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Stadtplanung bei der künftigen Entwicklung von gewerblichen Gebieten flächensparendes Verhalten und Verfahren anzuwenden. Dies bedeutet, dass bei der Flächeninanspruchnahme die Möglichkeit des Bauens sowohl in die Höhe als auch in die Tiefe gefördert werden sollte. Hier wäre bei der zukünftigen Ansiedelung von Wirtschaftsunternehmen darauf zu achten, dass diese bevorzugt werden, die im Vergleich zu den Flächen, die sie für Ihr Gewerbe benötigen, die meisten Arbeitsplätze schaffen.
Darüber hinaus regt der Beirat eine Offensive der Stadt in Kooperation mit Firmen und Wirtschaftsverbänden zur Erhöhung der Biodiversität auf Firmenstandorten an.
Hinweise finden sich u.a. in folgenden Informationsschriften:
(1) Broschüre „Wege zum naturnahen Firmengelände
(2) Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz
(3) Broschüre „Unternehmen biologische Vielfalt 2020 – Basispapier“
Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Die Lichtfarbe und das Lumen von Außenleuchten beeinflussen nachtaktive Tiere durch Irritation und Anlockung und Beeinträchtigen die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten. Die Außenleuchten sollten daher, falls nicht schon geschehen, auf warmweiße LED-Lampen (max. 2.700 Kelvin) umgestellt werden. Die Leuchten sollten eine Abschirmung nach oben haben um Lichtemissionen in den Himmel zu verhindern und es sollten vollständig gekapselte Lampengehäuse Verwendung finden, die ein Eindringen von Insekten verhindern.
Nisthilfen
Nisthilfen leisten einen wichtigen Beitrag für das Überleben verschiedener Tierarten in unserer Landschaft. Auf dem Firmengelände bietet sich die Anbringung von Nisthilfen für Kleinvögel in den Gehölzbeeten am Rande der Parkplätze an. Für Fledermäuse und Falken (Turmfalke und Wanderfalke) können entsprechende Nisthilfen an den hohen Gebäuden/Lagerhallen angebracht werden.
Blütenreiche Grünflächen
Es ist nur ein relativ geringer Aufwand für die Bodenvorbereitung notwendig, um bereits im Folgejahr spektakuläre Blühflächen zu erhalten. Zugleich sind sie günstig im Unterhalt, weil sie nur ein- bis viermal im Jahr gemäht werden müssen. Für die Anlage von dauerhaft haltbaren, artenreichen Wiesen ist die Auswahl des Saatgutes wichtig.
zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24686-22)
Herr Veen stellte kurz die o.g. Vorlage vor.
Herr Prof. Wilke stellte seine Bedenken und Anregungen dem Beirat vor, die sich im u.g. Beschluss wiederfinden. Insbesondere der Mangel an flächensparender Planungen wurde von ihm bemängelt. Nördlich des Gebietes wären einige Freiflächen, die unbebaut wären und mit in die Planung aufgenommen werden könnten. Frau Viets erklärte, dass es hier an der Flächenverfügbarkeit lege, da die nördlichen Eigentümer kein Verkaufsinteresse hätten, deshalb würden die Flächen nicht in einem Bebauungsplan aufgegriffen. Herr Prof. Wilke erklärte, dass dies seiner Ansicht kein Hinderungsgrund wäre, um hier die Erschließung zu sichern z.B. für spätere Bauinteressenten bzw. Eigentümer. Dieses wäre Aufgabe der Stadtplanung. Frau Viets erklärte, dass die untere Naturschutzbehörde im Wesentlichen keinen Wert lege auf Versiegelungen über das Maß hinaus. Auch wünsche man sich eine Unterstützung vom Beirat zum Erhalt des wertvollen Baumbestandes.
Hinsichtlich des Verbleibs des Passus zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes im Beschlussvorschlag wurde abgestimmt. Der Passus blieb nach Abstimmung im Beschluss erhalten.
Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst mit 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für den Bau von vier großzügigen Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche bis zu 200 qm auf bis zu 800 qm großen Grundstücken schaffen.
Das widerspricht in eklatanter Weise der Forderung des § 1a (2) BauGB nach sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden, fördert den Freiraumverbrauch und konterkariert das Ziel, diesen bis 2030 auf 30 ha/Tag und 2050 auf 0 ha/Tag zu begrenzen. Es sollte daher eine Überarbeitung des Planentwurfs mit einer höheren Verdichtung mit einer GRZ von 0,4 stattfinden, die in diesem stark durchgrünten Bereich kaum klimaschädlich ist. Wie schon im 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht 2021 festgestellt, nimmt der Bedarf an zusätzlichen 1-Familienhäusern stark ab, 2040 ist in Dortmund bereits mit einem Überhang zu rechnen.
In diesem Zusammenhang wird empfohlen, den Geltungsbereich des B-Planes Hom 267 entsprechend einem Gesamtkonzept auf den gärtnerisch genutzten Innenraum des Quartiers auszudehnen und damit auch eine spätere Erschließung dieser Flächen zu sichern.
Darüber hinaus sollten folgende Anregungen im weiteren Verfahren Beachtung finden:
Im Detail ist noch mal zu prüfen, ob er ortsbildprägende Baumbestand erhalten werden kann.
Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann gewährleistet werden,
· dass nachhaltige energiesparende Baustoffe (Holz) und Verfahren zum Einsatz kommen,
· dass zur Energieversorgung keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen,
· dass KfW40-Standards erreicht werden,
· dass durch PVA der Anteil an regenerativer Energieversorgung und Autarkiegrad erhöht werden kann,
· dass durch Grauwassernutzung die Ressource Wasser geschont werden kann.
Zudem sollte im Rahmen der Umsetzung in den Neubauten ein Einbau von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse vorgesehen werden.
3. Berichte
zu TOP 3.1
Aspaltierung Emscherradweg - Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund
Frau Hötzel leitete Behandlung des Tagesordnungspunktes ein.
Der stellvertretende Amtsleiter Herr Halfmann erklärte, dass die Emschergenossenschaft um die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes gebeten habe. Die Berichterstatter der Emschergenossenschaft wären jedoch leider erkrankt. Daher gab Herr Halfmann einen Überblick den Hintergrund des Tagesordnungspunktes. Die Emschergenossenschaft habe im August 2021 einen Radgipfel mit allen Anreiner Kommunen entlang der Emscher durchgeführt. Dort stellte die Emschergenossenschaft Ihre Idee Radwege, welche in Teilen schon vorhanden sind, parallel zur Emscher bzw. im Bereich der renaturierten Emscheraue zu ertüchtigen und eine Durchgängigkeit zu schaffen vor. Nach aktuellem Stand sind Teile dieser Emscher begleitenden Wege als Betriebswege ausgewiesen. Diese sind teilweise geschottert oder haben eine wassergebundene Decke, auch sind sie teilweise auch gesperrt. Für den Radfahrer sind die Wege daher in Teilen unattraktiv. Vor dem Hintergrund der in 2027 geplanten internationalen Gartenausstellung soll ein Betrag der Emschergnossenschaft sein die Verbindung zu den verschiedenen IGA Elementen (Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund) so zu ertüchtigen, dass sie für die Radfahrer und Fußgänger attraktiv würden. Die Emschergnossenschaft hatte bei dem Gipfel ihr Konzept mit einer durchgängigen Asphaltierung vorgestellt. Eine pauschale Asphaltierung wäre bei dem Radgipfel von Seiten des Umweltamtes negativ aufgenommen worden. Die Planungen und Überlegungen, die durch die Emschergenossenschaft im November 2021 der Stadt Dortmund eingereicht wurden, sind nun von der Planungsverwaltung und der Umweltverwaltung sehr kritisch geprüft worden. Ausschlusskriterien wurden der Emschergenossenschaft in einem Schreiben mitgeteilt. Diese finden sich in dem vorliegenden Beschlussvorschlag wieder. Kriterien wären laut Herrn Halfmann:
- Keine Asphaltierung in Naturschutzgebieten
- Keine Asphaltierung in geschützten Landschaftsbestandteilen
- Keine Asphaltierung, in durch Gutachten oder Erkenntnissen des Beirates nachweislich empfindlichen Bereichen.
Ausnahmen wurden von Seiten der Umweltverwaltung definiert. U.a. in Bereichen, mit Steigungen und Neigungen von mehr als 5 Prozent, da es hier bei wassergebunden Flächen Oberflächenveränderungen geben kann. Hier wurden Pflasterungen gefordert. Des Weiteren gibt es Ausnahmen in Bereichen, wo es nachgewiesene bzw. festgesetzte oder tatsächliche Überschwemmungsgebiete gibt, da es hier starke Ausspülungen bei entsprechenden Ereignissen bei wassergebundenen Flächen gebe könnte. Hier könne man im Einzelfall und unter entsprechender Nachweise einer Asphaltierung zustimmen. Jedoch soll diese dann in heller Ausführung aufgebracht werden. Die Mischung soll mit hohen Splitanteilen versehen werden, so dass es die Oberfläche rauer macht. So könnte man bei Frosttemperaturen durch die rauere Oberfläche auf Streuung verzichten. Diese Grundsätze wurden mit dem Vorsitzenden Dr. Kretzschmar besprochen und avisiert. Die Emschergenossenschaft wird in der Folge mit der Planung der Teilabschnitten auf den Beirat und auf die untere Naturschutzbehörde nochmal zukommen, um dann für diese einzelnen Abschnitte explicit zu definieren, ob eine Asphaltierung möglich ist oder ob es sich z.B. im Rahmen einer Artenschutzprüfung festgestellten nachweislichen empfindlichen Bereich handele. Um hier dann Einzelfallentscheidungen herbeizuführen. Der vorliegende Beschlussvorschlag wäre zunächst die Grundsatzentscheidung und schließt daher nicht aus, dass einzelne Abschnitte dann nochmals im Beirat vorgestellt werden und dann sofern erforderlich letztendlich befreit bzw. abgesegnet werden. Überall, dort wo in Naturbereiche eingegriffen wird, egal ob im Landschaftsschutzgebiet oder auch nur Geltungsbereich des Landschaftsplanes ohne Festsetzung muss es auch eine Kompensationsermittlung geben. Es muss also auch bei Erweiterungen von vorhandenen Wegen eine Kompensationsberechnung geben.
Herr Halfmann erklärte weiter, dass da die Berichterstatter der Emschergenossenschaft ausgefallen wären, die Einzelfallentscheidung zum Teilbereich Huckarde und Dorstfeld in der Novembersitzung getroffen werden sollte. Hier würden dann die Berichterstatter die Planung auch explicit vorstellen. Hier könnte auch ein erstes Ergebnis einer Artenschutzbegehung vorstellt werden.
Die stellvertretende Vorsitzende Frau Hötzel gab noch eine weitere Anmerkung von Herr Dr. Kretschmar weiter, die Eisenbahnbrücke an der Franziusstraße sollte abgerissen und neu gebaut werden. Hier wäre noch zu klären, ob die langen Bauzeiten in der Machbarkeit berücksichtigt worden wären. Herr Halfmann erklärte, dass seiner Information die Franziusbrücke erhalten bleiben müsste. Sie soll in Teilen stabilisiert werden. Laut Beirat gibt es hier eine Maßnahme, die die Durchgängigkeit des Radweges in Frage stellt.
Herr Heimel schlug vor, eine Netto Null Versiegelung in den Beschlussvorschlag zusätzlich aufzunehmen.
Herr Halfmann erklärte, dass dies wünschenswert wäre, aber Entsiegelung an anderer Stelle heißt nicht nur die Asphaltdecke entnehmen. Dies hieße auch den Unterbau abzuschälen, mögliche Belastungen zu entfernen und dann die zwischen 30 cm und 50 cm entstandene Grube wieder auffüllen. Dies werde in diesem Fällen nicht eins zu eins umzusetzen sein. Es wird eine Kompensationsbilanz gestellt, die dann aber nicht die 100 prozentige Entsiegelung an anderer Stelle beinhalten kann, sondern auch andere ökologische Ausgleichsaspekte mit berücksichtigen soll.
Frau Hötzel erklärte, dass man die Forderung von Herrn Heimel trotzdem mit aufnehmen sollte. Es könne u.U. ja in anderen Bereichen möglich sein. Eine Prüfung der Entsiegelung für die entsprechende Versiegelung als Kompensationsmaßnahme könnte in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden.
Auch sollte man die ökologische Gestaltung der Randbereich (z.B. mit Blühstreifen, Querungshilfen, etc.) in den Beschlussvorschlag aufnehmen.
Frau Hötzel leitete dann in die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag mit den zwei ergänzenden Forderungen ein.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt die Förderung des Radverkehrs im Sinne einer Verkehrswende auch außerhalb der Siedlungsbereiche durch die Aufwertung von durchgehenden Radwegeverbindungen entlang des Emschersystems.
Allerdings sind bei der Führung und Oberflächengestaltung der Wege ökologische Belange zu berücksichtigen. In ökologisch empfindlichen Bereichen ist im Einzelfall auf die Öffnung bachbegleitender Unterhaltungswege zu verzichten (Beispiel: Rüpingsbach zwischen Grotenbachstraße und Am Spörkel). Die Asphaltierung scheidet als Option in diesen Bereichen aus.
Der Beirat stimmt den Ausführungen der Stadt Dortmund zu, die sie im Nachgang zum Radgipfel vom 31.8.2021 in einem Schreiben an die Emschergenossenschaft bzw. den Lippeverband am 4.3.2022 (unterzeichnet vom Beigeordneten Ludger Wilde) zusammengefasst hat („Dortmunder Grundsätze“).
Die Asphaltausführung ist in sensiblen Bereichen grundsätzlich nicht zulässig wie
- Naturschutzgebieten
- Geschützten Landschaftsbestandteilen
- im Bereich von durch Gutachten nachgewiesenen bedeutsamen Wechseln von Kleinlebewesen, z.B. zwischen zwei Feuchtbiotopen).
ausgenommen
- Steigungs- bzw. Neigungsabschnitte mit s größer als 5 Prozent
- In festgesetzten und tatsächlichen Überschwemmungsgebieten gemäß Hochwasser- und Starkregengefahrenkarte.
Alternativ zur Asphaltausführung kann versickerungsunterstützendes Betonverbundpflaster in allen Steigungs-/Neigungsabschnitten mit größer 5 % in Bereichen mit Wege-/Straßenquerungen eingesetzt werden.
Bei Verwendung von Asphalt sollte grundsätzlich Asphalt mit heller Farb- und Splittbeimischung verwendet werden (Ziele: geringere Aufheizung, naturnahes Aussehen, Erhöhung der Rauhigkeit, um beim Winterdienst auf die Verwendung von abstumpfenden Streumitteln oder Salz verzichten zu können).
Es sollte bei einer entsprechenden Versiegelung geprüft werden, ob eine Entsiegelung als Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden kann. (Netto Null Versiegelung)
Randbereich der Radwege sollten ökologische gestaltet werden (z.B. durch Blühstreifen, durch Querungshilfen, etc.)
Hinweis auf Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
Der Beirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün der Stadt Dortmund vom 11.09.2018 (TOP 5.10 „Oberflächengestaltung bei Neubau und Erneuerung von Fahrradwegen - Drucksache: 11922-18):
"Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden."
Neben der Barrierewirkung für Amphibien, die nachts auf dem erwärmten Asphalt verharren und Gefahr laufen, überfahren zu werden, und für laufende Insekten macht dem Beirat insbesondere die im Plan explizit genannte gesteigerte Attraktivität der Wege für Inlineskater, Skateboardfahrer und schnelle Radfahrer Sorgen. Von gesteigerter raumgreifender sportlicher Freizeitaktivität geht ein nicht unerheblicher Störungseinfluss auf die Tierwelt in der gesamten Fläche aus, nicht nur auf den Wegen. In Schutzgebieten sollte außerdem auf eine Errichtung von Bänken, auf Beleuchtung und Winterdienst verzichtet werden.
Diese Aktivitäten sind mit Geräuschemissionen, unvorhersehbaren Änderungen der Bewegungsrichtung und geringerer Konzentration der Fahrer auf Tiere auf den Wegen verbunden. Sie sollten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten und solchen Gebieten, die zum wesentlichen Teil ihres Funktionalitätsspektrums dem Schutz der Natur dienen, so weit wie möglich verhindert werden. Unverständlich ist die Einschätzung, dass E-Bikes Asphaltfahrbahnen benötigen, denn ihre Bereifung unterscheidet sich nicht von Fahrrädern, die mit reiner Menschenkraft angetrieben werden, und diese fahren auf Wegen mit wassergebundenen Wegdecken vorzüglich.
Auch das Kostenargument für die Instandhaltung der Wege ist aus der Sicht des Beirates nicht stichhaltig, wenn man Instandsetzungsarbeiten regelmäßig und nicht erst dann vornimmt, wenn der Weg in einem völlig desolaten Zustand ist. Kleinere Schönheitsreparaturen in kürzeren Zeitintervallen erfordern bei der wassergebundenen Decke einen erheblich geringeren Aufwand. Da reicht es oft, einen kurzen Wegabschnitt oberflächlich zu planieren oder etwas Split aufzustreuen und einzuwalzen.
Geplante Asphaltierung im Bereich des HRB Ellinghausen
Die beabsichtigte durchgehende Asphaltierung des ca. 1500 Meter langen Radweges entlang des Hochwasserrückhaltebeckens in Ellinghausen und der Emscher, der im Planfeststellungsbeschluss in wassergebundener Ausführung festgesetzt ist, wird vom Beirat abgelehnt.
Der Weg befindet sich nach dem seit 7.11.2020 rechtskräftigen neuen Landschaftsplan im Landschaftsschutzgebiet L-14 und im geschützten Landschaftsbestandteil LB-129, in denen die Errichtung baulicher Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 der Landesbauordnung NRW und Verkehrsanlagen verboten sind. Ebenfalls abgelehnt wird die Errichtung von Bänken und von Beleuchtungsanlagen.
Geplante Asphaltierung im Bereich des Rüpingsbaches zwischen Menglinghauser Straße und S-Bahn
Der Beirat lehnt die von der Emschergenossenschaft beabsichtigte durchgehende Asphaltierung des Weges im Bereich des Rüpingsbaches (NSG An der Panne) zwischen Menglinghauser Straße / Ostenbergstraße / S-Bahn ab.
Geplante Asphaltierung entlang der Emscher zwischen Dorstfeld und Huckarde
Aus ökologischer Sicht unkritisch sieht der Beirat die im Rahmen der IGA 2027 geplante Asphaltierung entlang der Emscherpromenade zwischen Dorstfeld (Schnettkerbrücke) und Huckarde (Franziusstraße). Hier führt der Radweg direkt an der NS IX entlang ohne Eingriff in die Emscheraue. Die Berührungspunkte mit dem Landschaftsplan sind gering.
zu TOP 3.2
Windpark Salinger Feld: Antrag auf Repowering (Ersatz zweier Anlagen durch eine größere)
Herr Veen stellte dem Beirat die Planung zu TOP 3.2 vor. Hier ist durch den Rückbau eine Reduzierung von drei Windkraftanlagen auf zwei Anlagen geplant. Bei den verbleibenden zwei Anlagen ist jedoch eine der Anlagen zukünftig größer geplant. Diese habe dann bis zu 200 m Rotorhöhe. Hier werde ein immissionschutzrechtliches Verfahren durchgeführt. Verfahrensführend ist die gemeinsame untere Umweltschutzbehörde in Hagen. Diese hat entsprechende Gutachten hierzu erarbeiten lassen, u.a. wurde ein Artenschutzgutachten sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Diese wurden den TÖBs, auch der unteren Naturschutzbehörde, zur Prüfung vorgelegt. Nach Prüfung wurde durch die untere Naturschutzbehörde festgestellt, dass keine naturschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst würden, z.B. hinsichtlich des Artenschutzes. Es wurden Fledermausgutachten erstellt sowie Vogeluntersuchungen durch Büro GLU aus Jena durchgeführt. Hier wurden bei den Vögeln der Rotmilan und der Mäusebussard sowie der Kiebitz im Einzelnen festgestellt. Es sind jedoch alles nur Nahrungsgäste. Es wurden in den entsprechenden Radien um die Anlage keine Brutvorkommen oder Höhlen- bzw. Horstbäume gefunden. Das Artenschutzgutachten kam sodann zu dem Schluss, dass eine artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit hergestellt werden könne, wenn man als verpflichtende Ausgleichsmaßnahme für die Fledermäuse einen Abschaltalgorismus vorsieht. Hier sollten während der Betriebszeit von Mai bis September und bei weniger als 6 kmh Windstärke in der Nacht die Windkraftanlagen ausgestellt werden.
Des Weiteren ist laut Herrn Veen als zweiter Punkt die Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Durch die Baustellenerrichtung für die Zugänglichkeit der neuen Fläche für die Windkraftanlage müssen neue Zuwegungen erstellt werden. Hierfür müssen z.B. Ackerflächen gequert werden. Im Rahmen der Bilanzierung des Eingriffes wurde dann eine Ausgleichsmaßnahme zur Anlage einer Streuobstwiese und einer Hecke vorgeschlagen. Ein dritter Belang den die untere Naturschutzbehörde zu beurteilen hat ist, dass es sich sich um eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet handele, daher ist hier durch den Eingriff eine Befreiung erforderlich. Diese wird in diesem Falle durch die Behörde erteilt, die die bundesimmisionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür sind nach Prüfung der unteren Naturschutzbehörde erfüllt. Der Eingriff in Landschaftsbild ist ebenfalls anhand der Bundeskompensationsverordnung bewertet worden. Dieser wird in Punkte bzw. Ausgleichsgeld bewertet. Hier kommt die Bilanz zu dem Ergebnis, dass durch den Abbau der östlichen Anlage sogar ein Guthaben erzielt werde, da die Anlage in der Summe der Höhen der beiden Anlagen nicht der Summe der Höhen der alten drei Anlagen gleichkommt. Die untere Naturschutzbehörde kam daher insgesamt zu dem Schluss hier eine Befreiung in Aussicht zu stellen. Herr Veen erklärte, der Beirat habe in diesem Falle, da es sich um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren handele nicht das klassische Widerspruchsrecht, sondern der Beirat kann in Rahmen dieser Beteiligung seine Anmerkungen, Kritiken und Ergänzungen ausdrücken und auch entsprechend noch um weitere Informationen bitten, wenn die Ausführungen nicht ausgereicht hätten.
Herr Heimel äußerte sich kritisch, dass der Beirat hierzu keine Stellungnahme abgeben könne, da diesem z.B. die artenschutzrechtlichen Prüfung nicht vorliegen würde. Auch wäre ein Repowering nicht besser wie die drei existierenden Anlagen. Hier würde mehr Fläche durch vertikale Luftraumversiegelung beansprucht werden. Auch würden bei höheren Anlagen Luftgebirge aufgebaut, daher wäre der Energieaufwand für Vögel enorm hoch diese zu überwinden. Bei den Fledermäusen würde ebenfalls ein enormer Rückgang der Population der Abendsegler in der Kuppenlage bei Salingen beobachte werden. Auch die Population der Rauhautfledermäuse würde zurückgehen.
Die stellvertretende Vorsitzende Frau Hötzel erklärte, dass es sinnvoll gewesen wäre, wenn die artenschutzrechtliche Prüfung vorgelegen hätte, jedoch nicht als Druckstücke sondern umweltschonend z.B. als digitale Version per Email. Herr Veen erklärte, dass man mit der verfahrensführenden Behörde hier nochmal in Kontakt treten könnte und darum bitten könnte, nochmals Unterlagen für den Beirat zu Verfügung zu stellen. Die aktuelle Vorstellung ist zunächst der erste Informationsfluss an den Beirat. Sofern die Unterlagen von der genehmigenden Behörde in Hagen für den Beirat zur Verfügung gestellt werden könnten, könnte der Beirat nach Kenntnis dessen entsprechende Rückmeldungen geben.
Herr Heimel erklärte, dass es sich bei dem Bau solcher Windkraftanlagen seiner Meinung nach um ein klassische Baugebiete nach Baugesetzbuch handeln würde und es sich hier nicht um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren handeln sollte.
Frau Hötzel erklärte, sie habe Kenntnis über die artenschutzrechtliche Prüfung und habe hierzu zwei Anmerkungen. Die Baumaßnahme sollte möglichst außerhalb der Brutzeiten stattfinden. Auch da die Feldlerche im Umfeld auch, die Ihre Brutplätze auch verändert. Des Weiteren sollte hinsichtlich der reduzierten Abschaltzeiten für die Fledermäuse ein Gondelmonitoring einführt werden, damit man feststellen kann, wie sich das Flugverhalten über die Jahre entwickelt, um dann die Abschaltungen zu optimieren. Im Ergebnis hätte man so eine belastbarere Datengrundlage.
Nach Rückfrage durch Herrn Veen, wem weitere Informationen wie das Artenschutzgutachten zur Verfügung gestellt werden sollten, erklärte Frau Hötzel, dass den Mitglieder, welche an diesen artenschutzrechtlichen Fragestellungen interessiert sind, entsprechende Daten per Email geschickt werden sollten. Die Vorgehensweise wird sie mit Herrn Dr. Kretschmar, dem Vorsitzenden, nochmals besprechen.
Herr Veen erklärte, dass die Anlage noch nicht genehmigt sei. Das Genehmigungsverfahren ist derzeit nicht abgeschlossen. Die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu äußern bestünde grundsätzlich noch.
zu TOP 3.3
Befreiungsantrag Waldkindergarten Am Hülsenberg (nördl. Haus-Nr. 190)
Der stellvertretende Amtsleiter Herr Halfmann leitete in die Beratung zu o.g. Tagesordnungspunkt ein. Er erklärte, dass seiner Meinung nach Umweltbildung nicht früh genug beginnen könne. Beim Tag der biologischen Vielfalt hätte man gesehen, dass viele Kinder die Naturthemen begeistert aufnehmen würden. Diese hier antragstellende private Initiative, die sich zum Ziel gemacht habe, einen Waldkindergarten im Dortmunder Süden zu etablieren, möchte ein Grundstück, wenn möglich ein städtisches, finden auf dem Kinder in einem „Waldkindergarten“ spielen. Der Waldkindergarten besteht in Form eines 12 m langen und drei m breiten Bauwagens, welcher so aufgebaut ist, dass die Kinder darin unterrichtet werden können, jedoch mit dem Hauptziel bei entsprechendem Wetter draußen in der Natur zu spielen und die Natur kennenzulernen. Die privaten Initiatoren haben bereits im Januar in der Verwaltung einen ersten Vorstoß gemacht und haben 9 Standorte einer Machbarkeitsstudie unterzogen. Diese sind jedoch frühzeitig vom Antragsteller bereits verworfen worden. Man hat dann weitere Standorte gesucht. Die habe zu der o.g. Fläche Am Hülsenberg geführt. Hierzu gibt es nun eine Bauvoranfrage. Hier möchte man nun einen ein gruppigen Kindergarten (15 – 20 Kinder) errichten.
Herr Veen erläuterte nach der allgemeinen Einleitung von Herrn Halfmann die akuelle Planung. Es lege an dem Standort eine lockere Wohnbebauung mit einem strukturreichen Gelände, gestaltet durch mosaikförmige Waldstücke als auch durch Wiesen und Weiden, vor.
Der Landschaftsplan weist für den Standort Landschaftsschutzgebiet in Nähe zu dem Waldgebiet Silberknapp und den Naturschutzflächen der Großholthauser Mark aus. An dem Standort gilt somit u.a. das Bauverbot. Hier wäre eine Befreiung für die Errichtung des Kindergartens als auch für die Herrichtung des verwilderten Grundstückes und für die Nutzungsänderung des Grundstückes erforderlich. Das Grundstück könnte man über die Straße Am Hülsenberg durch einen Fußweg erschließen. Ein spezieller Bauwagen für den Waldkindergarten würde über die Erschließung aufgestellt. Eine entsprechende Versiegelung ist hierfür erforderlich. Des Weiteren wären zwei Mitarbeiterstellplätze dort vorgesehen. Die Fläche ist derzeit entsprechend verwildert und würde für die Kindergruppe wieder hergerichtet werden. Die Fläche ist über eine kleine Böschung erreichbar. Die Antragsteller haben mitgeteilt, dass sie den Bestand auf der Fläche möglichst weit berücksichtigen möchten. Sie würden nur die Flächen, welche benötigt würden freischneiden und herrichten.
Die untere Naturschutzbehörde würde nun vom Antragsteller einen landschaftspflegerischen Begleitplan fordern. Diesen würde man prüfen und entsprechend bilanzieren. Der Ausgleich sowie die Eingriffsregelung inklusive den Artenschutzbelangen müsste bei einer Baugenehmigung entsprechend abgeprüft werden. Die untere Naturschutzbehörde könnte sich hier eine Befreiung unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange vorstellen.
Frau Hirsch erklärte, dass sie das Projekt als zertifizierte Waldpädagogin begleitet. Sie habe die drei Erzieherinnen auch bereits in dem Themenbereich unterwiesen. Sie könne das Projekt befürworten. Auch die Nachbarschaft wäre von dem Projekt begeistert. Es wurde auch mit den umliegenden Waldbesitzen gesprochen und diese befürworten es ebenfalls. In der Kindergruppe werden 18 Kinder von 2,5 bis 6 Jahren betreut. Es wird auch zwei Kinder mit großen Inklusionsbedarf geben.
Auf Nachfrage erklärte Herr Halfmann, dass die Errichtung einer Komposttoilette beabsichtigt wäre. Es soll kein Abwasserkanalanschluss geben. Es wird auch keinen Wasseranschluss geben. Es wird mit Kanistern gearbeitet, da nur das Waschen von Händen und Obst vorgesehen wäre. Für dies Wasser ist ein kleines Verdunstungs- bzw. Versickerungsbecken vorgesehen.
Auf Nachfrage bezüglich der täglichen Anfahrt und Abfahrt der Eltern erklärte Frau Hirsch, dass hier u.a. Fahrgemeinschaften gebildet würden als auch teilweise die Kinder mit E-Bikes gebracht würden. Auch auf der Blickstraße wären gute Parkmöglichkeiten um die Kinder von dort zu Fuß zum Kindergarten zu bringen. Die Eltern würden bereits eingewiesen hinsichtlich der Anfahrt und Abfahrt. Es wäre nicht mit einem großen Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Frau Gerlach verwies auf eine größere Nachfrage, wenn der Waldkindergarten sich etabliert hätte.
Herr Halfmann erklärte hierzu, dass bereits noch weitere Anfragen auch für den Dortmunder Norden bezüglich solcher Projekte existieren würden. Dazu müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und die Randbedingungen stimmen. Von Seiten der Stadt würde man festlegen müssen, wieviel Waldkindergärten verträgt das Stadtgebiet. Auch der Bedarf über das Jugendamt muss erklärt werden. Es würden hier Regularien bzgl. der Bedingungen für solche Kindergartenformen von Seiten der Stadt erarbeitet.
Herr Veen erklärte nochmals, dass bzgl. der Nutzung des umliegenden städtischen Waldgebietes durch den Kindergarten noch Auflagen und Haftungsausschlüsse formuliert würden.
Frau Viets erklärte, dass auch bei der Bauvoranfrage nun für die Befreiung der unteren Naturschutzbehörde die Zustimmung des Beirates und somit ein Beschluss erforderlich wäre.
Auf Nachfrage erläuterte Herr Veen, dass laut Antrag zur Sicherung des Geländes der bestehende Weidezaun, ein Maschendrahtzaun, in Stand gesetzt und mit für Kleinkinder gesicherten Toren eingefriedet werden soll.
Eine Befreiung wäre laut Frau Viets insbesondere für die Aufstellung des Bauwagens, der Errichtung der Zuwegung und der Stellplätze für die Mitarbeiter und für die Nutzung des Grundstückes erforderlich.
Beschluss
Der Beirat stimmt der beabsichtigten Befreiung der unteren Naturschutzbehörde einstimmig zu.
zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Befreiung zur Fällung einer Esche an der Spissenagelstraße
Frau Viets gab zur Kenntnis, dass an der Teichanlage der Alte Hase Bergwerksgesellschaft an der Spissenagelstraße eine der dort stehenden Eschen beseitigt werden musste, da sie abgestorben war.
Beiratsworkshop
Frau Hötzel erklärte, dass laut dem Vorsitzenden Herr Dr. Kretzschmar der Beiratsworkshops für den Herbst in diesem Jahres vorgesehen sei. Infrage käme ein Samstag im November, jedoch würde noch nach einem entsprechenden Raum gesucht. Stattfinden sollte der Workshop im Schulbiologischen Zentrum bzw. Bildungsforum. Termine werden diesbezüglich von Herrn Dr. Kretzschmar noch bekannt gegeben.
Ratsbeschluss zur Entwicklung eines ökologischen Waldkonzeptes für den
Dortmunder Stadtwald
Hier wurde von der Verwaltung eine Fachgruppe ökologisches Waldkonzept gebildet, zu diesem ist auch der Beirat, vertreten durch Herrn Dr. Kretzschmar, eingeladen. Da Herr Dr. Kretzschmar zum ersten Termin verhindert ist, würde Frau Hötzel an den Termin teilnehmen. Sie habe in den letzten Jahren die Stellungnahmen für den Dortmunder Stadtforst zu den Einschlagplänen verfasst und wäre daher in der Vergangenheit in Kontakt gewesen. Herr Cuypers und Herr Schreurs teilten mit, dass sie als Vertreter Ihrer Verbände ebenfalls an dem Termin teilnehmen würden.
Hötzel Viets Cypers
Stellv. Vorsitzende Geschäftsführung Mitzeichnender
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus