über die 32. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 15.11.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr
Nicht Anwesend: Rm Monegel
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
9.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12364-18)
9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12365-18)
9.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12421-18)
9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-18)
9.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2018 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Ämter 21 "Stadtkasse und Steueramt", 22 "Abfallwirtschaft" und 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft") und bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12493-18)
9.10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12206-18)
9.11 DOGEWO21: Änderung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11397-18)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Verkaufsoffene Sonntage 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11748-18)
10.2 Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11783-18)
10.3 Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)
10.4 Benennung von Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12466-18)
10.5 Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)
10.6 Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Herrn Prof. Eckhard Gerber
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12388-18)
10.7 Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Dr. Suck (CDU) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau wies auf die Sitzungsaufzeichnung auf Band gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates hin.
Sodann schlug er vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um nachfolgende Angelegenheit zu erweitern:
10.8 Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
I. Erweiterung des Geltungsbereiches
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
V. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beifügung der aktualisierten Begründung
VIII. Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11788-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11712-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11386-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12053-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
Städtebauliche Entwicklung am "Platz von Rostow am Don"
hier: aktueller Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12346-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 vor:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Man habe hierzu erhebliche Bedenken was den Städtebau angehe. Man verstehe diesen hier im City-Bereich so, dass man auch in 30, 50 und auch 60 Jahren noch stolz darauf sein könne, was man hier gebaut habe. Man komme zu keiner anderen Auffassung als im Ursprung schon, dass diese Art der des Baus der Stadt schaden werde. Man sehe hier städtebaulich keinerlei Bezug zum historischen Wallring, der ja in unmittelbarer Nähe liege. Weiter habe man bei dem Nutzungskonzept „Bauchschmerzen“. Man sage nicht, dass man immer gegen 25 % öffentlich geförderten Wohnraumes sei aber es gebe Quartiere oder Teilbauten, wo man sich dieser Regelung nicht anschließen könne. Man stehe hier auch nicht alleine mit dieser Haltung, was die Ablehnung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zeige.
Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion die durch seinen Vorredner skizzierte Haltung nicht teilen könne und der Vorlage heute zustimmen werde. Weiter möchte er aber wissen, wie das mit der Adressbildung und Gestaltung zum „Platz von Rostow am Don“ später aussehen werde, damit noch ein Bezug zur Partnerstadt erkennbar werde.
Herr sB Tietz informiert darüber, dass seine Fraktion die Entscheidung zu dieser Vorlage an konkrete Kriterien knüpfe, welche man ja bereits beraten und der Verwaltung zur Kenntnis gegeben hatte.
Das betraf das energetische Konzept, den Nutzungsmix, die Frischluftzufuhr, ökologische Kriterien, natürlich auch einen gewissen Anteil an preiswertem Wohnungsangebot und gewisse gestalterische Rahmenbedingungen. Man sei der Auffassung, dass diese Kriterien zu einem großen Anteil erfüllt wurden. Von daher und auch weil dieses Projekt mit dem, vor einigen Jahren hier beratenen und beschlossenen Projekt zur „Weiterentwicklung der City“ kompatibel sei, könne man heute eine positive Empfehlung hierzu abgeben.
Herr Wilde erläutert, dass im „Citykonzept 2030“ ziemlich genau der Baukörper abgebildet wurde, welcher auch jetzt Gegenstand der Neubauplanung sei. Von daher glaube er, dass dieses wirklich mit dem Rahmenplan, den der Rat der Stadt beschlossen habe, kompatibel sei. Richtig sei, dass man nicht überall im Stadtgebiet „Wohnen in Hochhäusern“ organisieren könne, aber schon in solchen zentralen Lagen und an Punkten, wo man sich rund um die Innenstadt mit einer sogenannten „Citykrone für Hochhäuser“ ausgesprochen habe, man gleichzeitig eine gewisse Mischung in der Innenstadt beabsichtige und das Wohnen in der City auch verstärken wolle, richtig sei.
Weiter glaube er, dass es sich hier nicht um eine Risikoinvestition handele. Es gehe hier nicht darum, Einzeleigentum zu bilden. Das Gebäude bleibe im Eigentum eines einzelnen Bauherrn. Hierzu erinnere er daran, dass der Stadt Dortmund hier auch ein Vorkaufsrecht einzuräumen sei. Sollte es zukünftig z.B. zum Verkauf an einen nicht regelgetreuen neuen Eigentümer kommen, könne die Stadt Dortmund über die Ausübung dieses Vorkaufsrechtes entsprechend Einfluss nehmen. Zum Thema „Adressbildung“ teilt er mit, dass der Platz mit dem neuen markanten Gebäude erstmalig einen besondere Prägnanz erhalte, was diesen im Stadtbild auch von weitem sichtbar mache. Der Platz selber werde durch den Vorhabenträger, nach vorheriger Beteiligung der Stadt Dortmund (auch Beratung der Pläne hier im Ausschuss), umgestaltet. Wenn man an die Partnerstadt denke, werde die Adressbildung zukünftig deutlich besser aussehen, als das, was man heute dort vorfinde.
Zum Thema „öffentlich gefördertes Wohnen“ informiert er darüber, dass der Vorhabenträger sich dazu bereit erklärt habe, dass selbst dann, wenn es keine öffentlichen Mittel geben werde, er dazu bereit sei, hier eine langfristige Mietpreisbindung einzugehen. Zum Thema „Stellplätze“ sei vorgesehen, auf dem Grundstück selbst einen Teil der Parkplätze unterzubringen und den zweiten Teil dann baulastmäßig in der HDI-Tiefgarage nachzuweisen. Zum Thema „Frischluftzufuhr“ gebe es wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass das Thema beherrschbar sei. Bezüglich der „Sozialen Kontrolle“ führt er an, dass klar sei, dass der Durchgang vom „Platz von Rostow am Don“ nach Süden durch die Stadthausstation hindurch länger werde. Die soziale Kontrolle werde hier allerdings insgesamt besser. Das Gebäude selbst erzeuge mit der entsprechenden Nutzung ausreichende Bewegungen auf dem Platz. Der Durchgang links und rechts durch das Hochhaus werde durch Nutzungen, wie Parken, Gastronomie und Einzelhandel belebt, so dass hier auch eine soziale Kontrolle gewährleistet sei. Zur Sorge, dass der „ RS 1“ hier torpediert werden könnte, teilt er mit, dass hier das Gegenteil der Fall sei. Das Hochhaus stehe auf der Nordseite des Bahndammes und der „RS1“ befände sich auf der Südseite. Der Hochhausnutzer freue sich sogar darüber, dass er mit dieser Nähe zum „RS1“ zusätzlich für die Attraktivität dieses Objektes mit einem „Plus“ an Mobilität werben könne.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion sich die Entscheidung hierzu nicht leicht gemacht habe. Architektur sei immer Geschmacksache und Hochhäuser seien immer ein Solitär. Daher werden diese sich nie so einfügen, wie ein anderes Gebäude das könnte. Neben den positiven Aspekten, die Herr Wilde eben bereits erwähnt hat, habe bei ihrer Fraktion auch das Energiekonzept positiven Anklang gefunden. Dieses sei ihrer Meinung nach ein gutes Zeichen dafür, dass der Eigentümer sich wirklich Gedanken zu Details und Nachhaltigkeit mache. Daher werde man sich dieser Empfehlung heute auch anschließen.
Nach anschließender, kurzer Diskussion erfolgt folgende Abstimmung zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.11.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept für den „Platz von Rostow am Don“ mit dem Ziel, ein Hochhaus mit einem Nutzungsmix aus differenzierten Wohnraumangeboten, in Teilbereichen auch von Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen sowie Gastronomiebetrieben ergänzt, durch einen Investor errichten und betreiben zu lassen; beauftragt die Verwaltung, die städtischen Anforderungen und Qualitäten an der Ausgestaltung der öffentlichen Flächen und des Gebäudes vertraglich zu vereinbaren.
1. Aus welchem zwingenden Grund will sie nach § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung erteilen?
2. Sollte sie ein notwendiges öffentliches Interesse als zwingenden Grund erkannt haben, worin besteht das notwendige öffentliche Interesse?
3. Wie kommt sie auf eine angesichts des Eingriffs so geringe Öko-Punktezahl von nur 11.500?
4. Wieviel Euro Ausgleichszahlung entsprechen die 11.500 Öko-Punkte?
5. Wie schätzt sie die Minderung des Naturerlebnisses in der freien Landschaft durch klima- und umweltschädliche, asphaltierte Wanderwege aus einem synthetischen Erdölprodukt Bitumen im Gegensatz zu wassergebundenen Wegen aus natürlichem Material ein?
6. Wieso behauptet sie, dass es bei einer geplanten Asphaltierung auf eine Breite von 3 m (Mindestregelbreite = 2,50 m) des größtenteils nur 2 m breiten Weg zu keiner Wegverbreiterung kommt?
7. Für welche Asphaltbreite und welche Bankettebreite hat sie den ökologischen Ausgleich berechnet?
8. Wie breit soll der Wanderweg denn jetzt tatsächlich asphaltiert werden oder wird nur der aktuell vorhandene wassergebundene Weg asphaltiert, sodass auf den 2,5 km unterschiedliche Wegbreiten von minimal 2m und maximal 3 m resultieren?
9. Was ist ihr über Amphibienwanderungen über den Rheinischen Esel, der mitten in einem Amphibienlebensraum liegt, bekannt?
10.Wenn ihr nichts bekannt ist, was wird sie tun, damit sie die für eine Befreiung von den Geboten des Landschaftsplans notwendigen Informationen erhält?
11.Wieso ist der Verwaltung nicht bekannt, dass selbst hellerer Asphalt eine höhere Wärmespeicherkapazität als Dolomitsand hat, sodass asphaltierte Wege grundsätzlich die Wärme länger, auch bis in die amphibienrelevanten Nachtzeiten, halten.
12.Wie will die Verwaltung verhindern, dass durch die asphaltbedingte, längere Verweilzeit auf bis zu fast doppelt so breiten Wegabschnitten und die Attraktivitätssteigerung für mehr Radverkehr, nicht noch mehr Amphibien totgefahren werden?
13. Hat die Verwaltung bei ihrer Eingriffsbewertung berücksichtigt, dass der Rheinische Esel an zahlreichen Bereichen oft nur 2 m breit ist und durch eine 3 m breite Asphaltierung mit beidseits jeweils 0,5 m Steinschüttungen ein effektiver Biotopverlust von 2500 m x 4 m = 1 ha entsteht?
14.Ist es nicht notwendig, um ein künftiges vermehrtes Amphibiensterben zu verhindern, an den Hauptwanderrouten ein Amphibienleitsystem mit Krötentunneln zu installieren?
15.Reicht es nicht, dass schon genügend Amphibien auf Straßen in Dortmund totgefahren werden, dass jetzt noch mehr auf asphaltierten Waldwegen sterben sollen?
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
In der Diskussion erklärt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, dass die Fraktion dem Rat empfehlen werde, die Vorlage zu beschließen. Es handele sich beim Rheinischen Esel um einen Bahntrassenradweg. Allerdings sollte ein Ausgleich erfolgen und Ersatzmaßnahmen im naturräumlichen Zusammenhang in Löttringhausen oder der näheren Umgebung geschaffen werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 12.10.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 14 Ja-Stimmen (6 x CDU , 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 2 Nein-Stimmen (Die Linke., 1 x parteilos - Frau Dr. Rogge), die Vorlage mit der oben aufgeführten Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschließen.
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12361-18-E1):
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Asphaltierung des Rheinischen Esels sollte in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden.
Begründung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 11. September 2018 wurde bezüglich der Asphaltierung von Radwegen folgender Beschluss gefasst:
„Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden.“ (Auszug aus der Niederschrift zur DS Nr.: 11922-18-E2) Entsprechend dieses Beschlusses sollte bei dem oben genannten Teilstück auf eine Asphaltierung des Radwegs verzichtet werden.
AUSW, 07.11.2018:
Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion.
Frau Rm Lührs führt an, dass es sich bei dieser Vorlage um einen klassischen Interessenkonflikt zweier Umweltinteressen (Natur- und Landschaftsschutz : Klimaschutz durch Nutzung des Rades) handele. In der Abwägung innerhalb ihrer Fraktion habe man entschieden, dass der Stellenwert für Radfahrer/innen hier höher zu bewerten sei, da die Strecke nicht mehr nur Freizeitverkehr beinhalte sondern auf jeden Fall auch von Alltags- und Berufsverkehr genutzt werde. Daher wolle man den Menschen eine sichere Fahrt und ein sauberes Ankommen am Zielort gewährleisten. Zudem koste die Instandhaltung auf Dauer auch weniger. Da man immer mehr Radwegestrecken fordere, werde man das Geld langfristig auch in anderen Bereichen benötigen. Aus Sicht ihrer Fraktion sei der Amphibienschutz bei einer hellen Asphaltdecke auch durchaus gewährleistet, wenn nicht sogar besser, weil die Tiere sich aufgrund des besseren Halts im Vergleich zur Sand- oder Geröllwegen schneller bewegen könnten.
Auf Nachfrage von Rm Münch, ob seine Anfrage heute durch die Verwaltung beantwortet werden könne, erfolgt der Hinweis der Verwaltung, dass die entsprechende Beantwortung zur nächsten Sitzung schriftlich erfolgen werde.
Herr Rm Münch verdeutlicht ausführlich seine Haltung zu der Angelegenheit und stellt in Anlehnung hieran folgenden mündlichen Antrag:
Da die Verwaltung bei der Bewertung des Eingriffs in der Beschlussvorlage unwahr festgestellt hat, dass „der vorhandene Weg nicht verändert wird, d.h. es sind weder Bankettverbreiterungen noch Wegverbreiterungen geplant“, tatsächlich bei einer Wegbreite von teilweise nur 2 m ein aktueller Fläschenverbrauch von nur 6500 qm vorhanden ist, bei einer Asphaltierung auf 3m Wegbreite jedoch eine Versiegelung von 7500 qm resultiert und so 1000 qm zusätzlicher Biotopverlust nicht bei der Bewertung des Eingriffs der zusätzlichen Trennwirkung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung berücksichtigt wurden, lehnt der AUSW diese unwahre Beschlussvorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den Eingriff erneut und korrekt zu prüfen.
Herr Rm Waßmann möchte von der Verwaltung wissen, ob aus rechtlicher Sicht etwas dagegen spreche, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen so umsetzen.
Herr Dr. Mackenbach erläutert, dass die vom Tiefbauamt geplante Maßnahme, diesen Weg komplett mit einer Asphaltbitumdecke auszubauen in Naturschutzgebieten bzw. Landschaftsschutzgebieten nichts Besonderes sei. Man befände sich heute in einer Situation, wo man völlig neue Verkehrskonzepte entwickeln müsse. Dazu gehöre auch, dass man den Bürgern/Bürgerinnen Fahrradwege anbiete, wo diese mit motorisiertem Verkehr gut zu ihrem Arbeitsplatz kommen können.
Dass es durch die geplante Maßnahme zu erheblichen Schäden dieses Gebietes (überwiegend Landschaftsschutzgebiet) kommen werde, könne man so nicht feststellen. Weiter verweise er auf die Ausführungen der Bezirksvertretung Hombruch wonach es sich hier um eine alte Eisenbahntrasse handele, welche man insgesamt für eine sogenanntes „vorgezeichnetes Gebiet“ halte und man daher
auch hier eine Asphalt –oder bituminöse Decke für angebracht halte. Aus Sicht des Umweltamtes sei der Weg komplett als Asphaltweg durchaus genehmigungsfähig. Man habe eine entsprechende Genehmigung in Aussicht gestellt. Was die Bezirksregierung dazu sagen wird, werde man nach einem finalen Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit sicher dann innerhalb von 6 Wochen erfahren.
Herr Wilde weist den Vorwurf des Hern Rm Münch, dass das Umwelt schlampig und unwahr arbeite entschieden zurück. Er hoffe, dass solche Vorwürfe hier nicht weiter Raum greifen werden. Weiter plädiere er an den Ausschuss, den dahingehenden Antrag des Herrn Rm Münch abzulehnen.
Herrn Rm Münch wiederholt hierauf im Wesentlichen nochmal ausführlich seine heutige, bereits verdeutlichte Haltung zur Angelegenheit.
Frau Rm Weyer stellt einen Antrag auf „Schluss der Beratung“ (gem. § 17, 1 b der Geschäftsordnung) welchem auch gefolgt wird.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch wird danach wie folgt abgestimmt:
1. Zum o. a. mündlichen Antrag des Herrn Rm Münch :
Die Asphaltierung des Rheinischen Esels soll in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden.
Die Vorsitzende Frau Rm Reuter, erklärt anschließend, dass sich durch den o. a. Beschluss zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine weitere Abstimmung zur Verwaltungsvorlage erübrigt habe.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung auf die genannten Anbauten aus Haushaltsmitteln zeitnah und parallel zu den Maßnahmen des KIF und des Förderprogramms
Gute Schule 2020 umzusetzen. Ein komplettes Ausfallen von zwei der wichtigsten Maßnahmen aus den Förderprogrammen für den Stadtbezirk Aplerbeck wäre keinem Bürger im Stadtbezirk zu vermitteln.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (4) und Herrn Illmer/ parteilos, bei Enthaltung von der Fraktion die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (SPD-Fraktion) einen Prüfauftrag an die Verwaltung um zu klären, in wie weit die Parkhausbetreiber an den Kosten beteiligt werden können.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat einstimmig mit folgender Ergänzung wie folgt zu beschließen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht der Vorlage „Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt Planungsbeschluss“ die Empfehlung mit dem Hinweis aus, in die empfohlene Planung den in der Vorlage nicht erwähnten Park + Ride Parkplatz Manteuffelstraße aufzunehmen und insbesondere für eine deutliche Hinweisbeschilderung zu sorgen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Parkleitsystems in der Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 200.000,00 Euro zu vergeben.
Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 5.000.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 4.300.000,00 Euro auf die Ersatzinvestition und ca. 700.000,00 auf konsumtive Inhalte.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 - Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der Prüfauftrag bereits im Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün behandelt worden sei, die Verwaltung werde diesen Prüfauftrag abarbeiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an.
Die Bezirksvertretung Mengede bat um Überprüfung bezüglich der Sanierung der Wenemarstraße in Westerfilde in 2019 und des Kanalbaus in 2023. Die beiden Maßnahmen sollten miteinander abgestimmt werden.
Außerdem sollte eine Planungssicherheit für die Anwohner im Erdbeerfeld bezüglich der Abwassergebühren gegeben sein und diese Angelegenheit geklärt werden.
Somit ergeht folgende Empfehlung:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit der o. g. Anfrage dem Rat der Stadt Dortmund das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteili8gungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 18.09.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck macht folgende Anmerkungen zur Vorlage der Verwaltung:
1. Die Nr. 187 gehört nicht zum Stadtbezirk Hombruch sondern zum Stadtbezirk Aplerbeck.
2. Die Quelle Mardersiepen sowie die Offenlegung Appelbeke und Archenbecke fehlen.
3. Die Kanalerneuerung Untere Pekingstraße fehlt.
4. Zeitliche Verzögerungen sollten der Bezirksvertretung benannt werden.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Anmerkung, das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.
zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11674-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstand zum Sporthallenprogramm und den Sanierungsfahrplan der Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11795-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11941-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
Ersatzinvestition für die LED - Installationen am Dortmunder U-Turm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12338-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12219-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11644-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung zur Vorlage vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur oben genannten Vorlage folgendes Schreiben des Personalrates vom 08.10.2018 vor:
der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag abzuschließen.
Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 4 Abs. l des vorgenannten Vertrages aufzunehmen.
Bereits im Juni 2018 hatte sich der Personalrat mit der Maßnahme befasst und mit Zuschrift vom 15.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben.
Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor. Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Anlage l zur Ergänzungsvereinbarung ist zu entnehmen, dass die EDG als Ziel die Unterhaltspflege einer Gesamtfläche in der Größenordnung von 4.432.000 qm übernehmen soll. Die Vertragspartner stimmen überein, dass dieser Wert dynamisch ist und einer ständigen Anpassung bedarf. Diese Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass es bis heute nicht gelungen ist, die genauen Flächen, die einer beabsichtigten künftigen Reinigung durch die EDG unterliegen, zu ermitteln. Von daher wären bei einem weiteren Flächenzuwachs auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund deutlich höher anzusetzen bzw. bei einer kleinen Fläche die Haushaltsmittel EDG zu kürzen.
Das Tiefbauamt unterschied in der Vergangenheit nicht zwischen Straßenbegleitgrün und ÖWG-Flächen. So beträgt die Gesamtfläche des Straßengrüns insgesamt 443 ha. Hierfür wurden Gesamtkosten von rd. 6,1 Mio €/a veranschlagt. Die Grünfläche in Straßennähe (=Straßenbegleitgrün) beträgt für den Geltungsbereich der STR-Satzung 186 ha mit einer Pufferzone von130 ha. Die synergierelevanten Flächen im Straßenraum zur Reinigung und Pflege belaufen sich auf 316ha.
Den Ausführungen zu Buchstabe b) ist zu entnehmen, dass sich der finanzielle Gesamtaufwand der Stadt Dortmund mit dem bisherigen Leistungsvolumen auf 6.037.805 Mio. €/a. belauft.
Nicht umfasst von dieser Summe sind die bisher im Rahmen der Leistungserbringung ergänzend eingesetzten AGH-Kräfte. Die Vertragspartner gehen insoweit von der Möglichkeit der Fortführung der ergänzenden Einbeziehung einer gleichen Anzahl von AGH-Kräften im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung durch die EDG aus. Sollte dies, gleich aus welchem Grund nicht möglich sein, wird die aufgrund dessen erforderliche höhere Personalkapazität bei der EDG ebenfalls gemäß den Regelungen dieses Vertrages abgerechnet, wobei die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen AGH-Kräften und Fachpersonal angemessen zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das finanzielle Risiko für entstehende künftige Personalkosten - sei es aufgrund von Flächenzuwächsen aber auch durch Wegfall von AGH-Kräften - weiterhin bei der Stadt Dortmund verbleibt.
Unter Buchstabe c) wird beschrieben, dass die von der EDG zu erbringende Pflegeleistung bei der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns gem. Buchstabe a) zunächst entsprechend der bisherigen Praxis des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund erfolgt. Im Zuge der Erstellung des digitalen Flächenkatasters soll dann im Laufe des Jahres 2019 auch eine Neubestimmung der auf den zu pflegenden Flächen zu erbringenden Pflegeleistungen durch die im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern vorzunehmende Erstellung von neuen Pflegekonzepten erfolgen.
Hier wird quasi schon der Grundstein dafür gelegt, dass bei Kostensteigerungen ab dem Jahre2020 ganz formal begründet werden kann, dass der Pflegestandard höher festgeschrieben werden könnte.
Auch Änderungen in der Gestaltung sind nur in Absprache mit der EDG zulässig, wobei dann vertraglich bereits festgelegt wird, dass der anfallende Mehraufwand kalkuliert und der Stadt Dortmund in Rechnung gestellt werden würde.
Entgegen der ursprünglichen Ratsvorlage wird nicht mehr der Anschein erweckt, dass die EDG die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher gestalten könnte, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass künftige Kostensteigerungen ausschließlich zu Lasten der Auftraggeberin, nämlich der Stadt Dortmund, gehen.
Und wenn im gesamten Prozess bislang immer von Synergieeffekten gesprochen wurden, reduzieren sich diese nunmehr auf die Erwirtschaftung der Umsatzsteuer, die bei der EDG anfallen, sowie in einem zweiten Schritt in einer Leistungsanhebung.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche fachliche Know-how sowie die entsprechenden Gerätschaften und fachlichen Kenntnisse bei der EDG nicht vorhanden sind und demgegenüber weiterhin Aufgaben der Grünpflege durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund wahrzunehmen sind.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben soll.
Darüber hinaus wird eine erneute Schnittstelle geschaffen, die mit entsprechenden personellen Ressourcen bedient werden muss.
Ferner bittet der Personalrat noch um Aufklärung darüber, welche tatsächlichen Kosten gemäß des öffentlichen Preisrechts (Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und in Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis) zugrunde gelegt werden. Was passiert mit den Haushaltsmitteln, die zuviel der EDG zur Verfügung gestellt wurden?
Allen Beteiligten ist bereits jetzt schon klar, dass die Grünflächen mit den Budgetmittel lediglich auf Basis des städtischen Standards zu pflegen und bereits ab 2020 mit finanziellen Nachforderungen der EDG zu rechnen ist.
Der Personalrat steht dem gesamten geplanten Vorhaben weiterhin skeptisch gegenüber und empfiehlt, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zurzeit organisatorische Überlegungen zur Gründung eines Grünflächenamtes angestellt werden.
Der Personalrat wird die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der Grünpflege" in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und dem Gremium die Empfehlung geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Der Personalrat bittet, die Stellungnahme allen Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Termingestaltung erlaubt sich der Personalrat, die Stellungnahme unmittelbar dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation, Herrn Ratsmitglied Schliff, zu übersenden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf Grund einer Dienstreise kann ich bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober nicht anwesend sein. Am 8. Oktober ist Ihnen eine ausführliche Stellungnahme des Personalrates der Stadt Dortmund zugegangen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke. In diesem Schreiben sind durch den Personalrat viele Sachverhalte richtig dargestellt worden.
Ich habe mich entschieden mich mit dieser schriftlichen Nachricht an Sie zu wenden, um einigen Missverständnissen, die sich aus dem Schreiben ergeben könnten, präventiv entgegenzutreten.
Zunächst möchte ich mich noch einmal zu den Flächenformaten äußern. Die vertraglich vorgesehene Klausel, nach der die Vertragspartner Stadt und EDG übereinstimmen, dass die Fläche des Straßenbegleitgrüns ein dynamischer Wert sei, ist eine Beschreibung einer Tatsache. Die Stadt Dortmund wächst sehr zur Freude des gesamten Rates beständig. Durch die Neuerschließung von Baugebieten oder die Revitalisierung von großen Konversionsflächen, wie der Westfalenhütte, entstehen ständig neue Straßenzüge mit attraktiven Grünflächen und eben auch Straßenbegleitgrün. Durch die Belebung der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren werden darüber hinaus kontinuierlich Grünflächen umgebaut. Aus diesen ständigen Veränderungen ergibt sich ein fortlaufender Prozess, der zur Folge hat, dass die zu pflegenden Flächen sich in der Pflegeintensität und im Flächenzuschnitt verändern.
Aus dieser Tatsache lässt sich nichts Weiteres schlussfolgern. Vor allem kann man daraus nicht ableiten, dass es bis heute nicht gelungen wäre, Flächen zu ermitteln, die an die EDG übergehen sollen. Zum Prozess der Flächenermittlung verweise ich auf die ausführliche Darstellung in der Anlage 2 der Vorlage.
Es besteht zwischen der EDG und der Stadt mit Stichtagsdatum 31.08.2018 Einigkeit über 92 Prozent der übergehenden Flächen. Alle nunmehr zu klärenden Flächen haben Einzelgrößen unterhalb von 1.000 m². Der Prozess der Abstimmung wird bei diesen Flächen bis mindestens Ende 2019, ggf. auch noch darüber hinaus andauern.
Dieser Prozess der Flächenklärung ist unabhängig von der Frage, wer zukünftig welche Grünflächen pflegen soll. Das Tiefbauamt hat die Politik in mehreren Beschlussvorlagen zur Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) darauf hingewiesen, dass dieser Prozess in jedem Fall durchzuführen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beschäftigten bedanken, die die Flächenaufmaße und Zuständigkeitsklärungen im letzten halben Jahr intensiv vorangetrieben haben. Ich bin mit den erreichten Ergebnissen hochzufrieden.
Darüber hinaus könnte man aus dem Schreiben herauslesen, dass der Personalrat versteckte Kostensteigerungen vermutet. Aus Gründen der vollständigen Transparenz möchte ich hierzu wie folgt Stellung nehmen:
Bei wesentlichen Flächenmehrungen, aufwändigen Umgestaltungen, die eine intensivere Pflege zur Folge haben, bei tariflichen Personalkostensteigerungen oder dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gleich welcher Art steigen die Kosten für die Pflege von Grünanlagen. Diese Tatsache korreliert nicht mit der Zuständigkeit für die Pflege von Grünanlagen.
Zuletzt beschreibt der Personalrat die grundsätzliche Frage, ob die Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht in Zuständigkeit des Tiefbauamtes wirtschaftlicher erbracht werden könnte. Die Zahlen, die die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Organisationsmaßnahme belegen, bitte ich der Vorlage zu entnehmen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen ein Bild mitgeben: Durch die Zusammenlegung der Straßenreinigung mit der Straßenbegleitgrünpflege wird eine Synergie erzeugt, die sich im Straßenbild deutlich machen wird. Mit Beschluss dieser Vorlage endet die Situation, dass zunächst ein Mitarbeiter der EDG den Bürgersteig fegt und anschließend ein Mitarbeiter der Stadt die Sträucher beschneidet und einige Reste des Heckenschnitts auf dem Bürgersteig liegen bleiben. Die Stadt Dortmund strebt mit dieser Vorlage an, saubere Straßen und Wege aus einer Hand zu gewährleisten.
Durch eine Verlagerung zu unserer eigenen Beteiligung EDG verbleiben die Zuständigkeiten bei der öffentlichen Hand und werden nicht, wie vor wenigen Jahren in Berlin gescheitert, an reine Privatunternehmen vergeben. Die von der Stadt Dortmund vorgeschlagene Organisationsform wird in vielen Städten Deutschlands seit Jahren gelebt und funktioniert.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
Sie fragt, wie die 35 Mitarbeiter zukünftig eingesetzt werden, die nicht zur EDG wechseln wollen.
Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass im Tiefbauamt ein erheblicher Personalbedarf an gärtnerischem/technischem Personal vorhanden sei. Wenn die vorliegende Vorlage beschlossen werde, würde es dem Personal auf freiwilliger Basis freigestellt, den Arbeitgeber zu wechseln. Das Personal, welches bei der Stadt Dortmund verbleiben wolle, könnte weiterhin die Grünflächen pflegen, die in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verbleiben.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage zu schieben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass ein Votum des Personal und Organisationsausschusses wünschenswert wäre. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage und werde ihr zustimmen. Die Synergieeffekte, die durch die Zusammenarbeit entstehen, ständen für seine Fraktion im Vordergrund.
Das Schreiben des Personalrates sei nachvollziehbar, aber es werde niemand gezwungen zur EDG zu wechseln. Weiterhin werde den Beschäftigten, die wechseln, ein 2-jähriges Rückkehrrecht zur Stadt gewährt. Die Interessen der betroffenen Beschäftigten seien in der Vorlage gewahrt. Er gehe davon aus, dass das städtische Erscheinungsbild der Stadt ebenfalls profitieren werde, da die Grünpflegeleistungen zukünftig aus einer Hand kämen. Dies sei für die Arbeitsabläufe und die Optik der Stadt ein Gewinn.
Herr Markau (Personalrat) gibt an, dass der Personalrat von der ersten Minute an in den entsprechenden Arbeitsgruppen zu diesem Thema beteiligt gewesen sei und mitgearbeitet habe. Je tiefer in die Arbeit eingestiegen wurde, umso mehr wurde ersichtlich, dass die finanziellen und personellen Ressourcen des Tiefbauamtes nicht ausreichen werden würden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen. Die Synergieeffekte, die in der ersten Vorlage noch einen hohen Stellenwert gehabt hätten, haben in der jetzt vorliegenden nur noch einen geringen Stellenwert. Weiterhin vertritt der Personalrat die Meinung, dass wenn man rechtzeitig das Personal und den Fuhrpark auf den neuesten Stand gebracht hätte, wäre es gar nicht erst zu den Bürgerbeschwerden gekommen und die Aufgabe hätte weiter vom Tiefbauamt durchgeführt werden können. Das notwendige Fachwissen über die Pflege des Straßenbegleitgrün sei im Tiefbauamt vorhanden. Man müsse aus Sicht des Personalrates nur das Personal und den Fuhrpark passend aufstocken, um die Leistung wieder auf einen ansehbaren Wert zu heben.
Das Argument, es sei dem Bürger schlecht zu erklären, warum die EDG um 7 Uhr reinigt und die Stadt um 10 Uhr an derselben Stelle Äste schneidet und die Straße wieder verschmutzt, könne durch eine organisatorische Lösung im Hinblick auf eine bessere Abstimmung mit der Tochtergesellschaft entkräftet werden.
Wenn die Aufgabe an die EDG abgegeben werde, werde die Stadt auch ihre Ausbildungsplätze in diesem Bereich verlieren.
Der Personalrat der Stadt Dortmund bittet die Ausschüsse und den Rat diese Vorlage nochmal zu überdenken, da die Aufgabe aus Sicht des Personalrates beim Tiefbauamt verbleiben soll.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den beratungsbedarf der Fraktionen respektiere. Seine Fraktion sei beschlussfähig und werde der Vorlage zustimmen.
Im Rahmen der Beratung über diese Vorlage dürfe man nicht vergessen, dass die EDG eine 100%tige Tochter der Stadt Dortmund sei.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, wie die Bezahlung für die von der Stadt Dortmund zur EDG wechselnden Beschäftigten aussehe? Die EDG sei nicht an den TVöD gebunden, sondern zahle niedrigere Gehälter. Er würde gerne wissen, ob die Beschäftigten dann durch den Wechsel zu EDG in einen untertariflichen Bereich rutschen würden?
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die EDG einen Haustarifvertrag mit Verdi habe, der durch die Betriebsräte ausgehandelt und an den TVöD angelehnt sei.
Herr Markau berichtet, dass der Personalrat mit dem Betriebsrat der EDG bezüglich der Vergütung gesprochen habe. Es sei ganz klar mitgeteilt worden, die Beschäftigten werden dort in EG 4 eingruppiert und dies sei Nähe TVöD. Bei den Fachkräften, die im Tiefbauamt in EG 6 beschäftigt seien, wüsste man allerdings noch nicht, ob die EDG sich vorstellen könne, auch diese Beschäftigten einzustellen.
Herr Schilff (Vorsitzender) bittet darum, die offenen Fragen zu beantworten und die Antwort den folgenden Ausschüssen vorzulegen, um eine weitere Beratung zu ermöglichen. Die Vorlage könne nur beschlossen werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt seien.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Stellungnahme der Verwaltung mit der Antwort auf die offenen Fragen vor:
bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober gab es eine
Nachfrage zu den tariflichen Arbeitsverhältnissen bei der Entsorgung Dortmund GmbH. In
dieser Frage habe ich Kontakt mit der Geschäftsführung aufgenommen. Ich beantworte die
Anfrage wie folgt:
Alle Beschäftigten, die für die Pflege des Straßenbegleitgrüns eingestellt werden, erhalten Arbeitsverträge bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und nicht bei einer Tochtergesellschaft. Es wird bei der zukünftigen Eingruppierung keine Unterscheidung zwischen ehemaligen Beschäftigten des Tiefbauamtes und anderen Initiativbewerbern geben. Das Entgelt für die neuen EDG-Beschäftigten sowie mögliche Zulagen und Erschwernisse richten sich nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVöD sowie des TVöD-NRW. So werden z. B.
• Grünflächenpfleger (Hilfsgärtner) in EG4 eingruppiert. Daneben erhalten diese Mitarbeiter eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• Facharbeiter/Bediener von Maschinen in EG 5 eingruppiert. Auch diese Mitarbeiter erhalten eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• ausgebildete Gärtner in EG 6 eingruppiert.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vom 15.06.2018 vor
„der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag abzuschließen. Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 14 Abs. 1 des vorgenannten Vertrages aufzunehmen.
Nach Durchsicht der Vorlage erlauben wir uns, wie folgt zu der beabsichtigten Maßnahme Stellung zu nehmen:
Entgegen der Darstellung in der Ratsvorlage erwartet der Personalrat durchaus personelle Auswirkungen. Von daher wäre es wünschenswert gewesen, wenn in der Beratungsfolge auch der für Personal- und Organisationsangelegenheiten zuständige Fachausschuss mit der Angelegenheit betraut würde und eine Empfehlung an den Rat ausspräche.
Ferner ist der Vorlage zu entnehmen, dass die Aufwendungen in Höhe der Eigenkosten der Stadt Dortmund in Höhe von 6.100.000 € in den Haushalt 2019 eingestellt werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Pflege auf Basis des Jahresabschlusses des Jahres 2016 ermittelt und diese Kostenbetrachtung anschließend auf das Jahr 2019 hochgerechnet wurde. Zusätzlich wird eingeräumt, dass unter Berücksichtigung der bereitgestellten Haushaltsmittel lediglich der heutige Pflegestandard durch das Tiefbauamt unter Hilfestellung von AGH-Kräfte sichergestellt würde. Dabei gehen die künftigen Vertragspartner davon aus, dass auch weiterhin AGH-Kräfte zur Verfügung stehen. Sollte dieses nicht möglich sein, sei die EDG berechtigt, zusätzlich entstehende Personalkosten mit der Stadt Dortmund abzurechnen.
Die Aussage der EDG, die bisherige Aufgabenerledigung mit dem gleichen Pflegezyklus und
-standard wirtschaftlicher gestalten zu können, wird nicht durch belastbare Zahlen belegt. Insgesamt sind die dargestellten Zahlen für den Personalrat nicht nachvollziehbar. Offenbar handelt es sich hier um Annahmen, Prognosen und Erwartungen. Ob ggf. sogar für die Stadtverwaltung steuerliche Mehrbelastungen entstehen werden, wird auch in der Vorlage nicht gewürdigt.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben soll.
Ferner ist der Personalrat mehr als irritiert darüber, dass zur Aufbereitung der vorhandenen Daten die EDG einen externen Dienstleister mit der Auswertung dieser Daten beauftragt hat. Unabhängig davon, dass das Ergebnis dieser Aufbereitung durchaus richtig sein könnte, ist es mehr als verwunderlich, dass die Stadtverwaltung diese Daten nicht selber aufbereitet hat, um eigenständig die vermeintlich erwarteten Synergieeffekte bewerten zu können.
Im gesamten Kontext der Vorlage stellen sich dem Personalrat folgende Fragen:
1. Wie soll sichergestellt werden, dass zum 01.01.2019 eine genaue Abgrenzung der Flächen zwischen EDG und Tiefbauamt dargestellt werden kann (Bereits in einer Arbeitsgruppensitzung wurde sehr schnell deutlich, dass die Vertragsparteien von unterschiedlichen Quadratmeterflächen ausgingen. EDG – a,6 ha, Tiefbauamt 4,3 ha)?
2. Werden bei der Betrachtung der Aufgabenverlagerung die personellen Veränderungen beim Tiefbauamt berücksichtigt?
3. Welche Veränderungen im Personalkörper außerhalb des gewerblich-technischen Bereichs ergeben sich beim Tiefbauamt?
4. Ist beabsichtigt, in den Haushalt 2020 zusätzliche Mittel über die 6.100.000 € hinaus für die Grünpflege bereit zu stellen, um diese dann an die EDG weiterleiten zu können?
5. Entstehen durch die Aufgabenverlagerung verwaltungsweit neue, bisher nicht vorhandene Schnittstellen?
6. Unabhängig von der nunmehr beabsichtigten Maßnahme der Aufgabenverlagerung steht dem Tiefbauamt zur Erfüllung von Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht nicht das erforderliche Personal zur Verfügung. Beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss herbeizuführen, welcher umgehend die notwendigen zusätzlichen Einstellungen ermöglicht?
7. Können die ggf. steuerlichen Auswirkungen abschließend bis zum 31.12.2018 mit der Finanzdirektion geklärt werden?
Aufgrund der aufgeführten Fragen stehen wir dem gesamten geplanten Vorhaben skeptisch gegenüber. Im Abwägungsprozess und unter Würdigung der nicht garantierten Synergieeffekte empfiehlt der Personalrat, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dem Personalrat ist sehr wohl bewusst, dass auch bei der Stadtverwaltung umgehend Schnittstellenbereinigungen für die Bereiche „Grünpflege, Grünwartung und Grünplanung“ durchgeführt werden müssen. Aber die Aufgabe sollte bei ausreichend vorhandenem Personal und finanzieller Ressourcen bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben.
Sollte zum jetzigen Zeitpunkt den Personalrat die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der Grünpflege“ erreichen, würden wir dem Gremium die Empfehlung geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Angesichts dessen, dass die Vorlage bereits am 19.06.2018 im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beraten werden soll, haben wir uns erlaubt, den Fraktionsgeschäftsstellen unsere Stellungnahme heute digital zur Verfügung zu stellen, damit die von uns genannten Aspekte bei der Beratung zu dieser Thematik Berücksichtigung finden können.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hierzu ein Schreiben des Stadtdirektors/Stadtkämmerers Stüdemann vom 25.06.2018 vor:
„mit Schreiben vom 15.06.2018 haben Sie einige Fragen zu der Vorlage „Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)“ an mich übersandt:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Vorlage sich noch in einem Entwurfs- und Erarbeitungsstadium befindet. Seit dem vorbereitenden Ratsbeschluss zur Neuorganisation der Stadtgrünpflege in Dortmund, DS Nr. 10270-18, sind sie in einer Projektgruppe laufend in den Prozess der Erstellung dieser neuen Vorlage eingebunden. Im Wege unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit haben sie auch ein Leserecht in der Entwurfsfassung der Vorlage, die noch nicht endabgestimmt ist. In einem ersten Schritt sind zunächst die zuständigen Gremien der EDG zu beteiligen. Erst nach dieser Beteiligung ist es möglich, eine abschließende Version der Vorlage über den Verwaltungsvorstand für die Ausschüsse und den Rat der Stadt zu erstellen. Dennoch möchte ich Ihre Fragen schon heute gerne wie folgt beantworten:
1. Wie soll sichergestellt werden, dass zum 01.01.2019 eine genaue Abgrenzung der Flächen zwischen EDG und Tiefbauamt dargestellt werden kann (Bereits in einer Arbeitsgruppensitzung wurde sehr schnell deutlich, dass die Vertragsparteien von unterschiedlichen Quadratmeterflächen ausgingen. EDG – a,6 ha, Tiefbauamt 4,3 ha)?
Bevor der Personalrat sich zu den Gründen, die zu dieser Beschlussfassung führte, erlaubt er sich, sich zu dem Antrag der Fristverkürzung zu äußern.
Die gesetzlichen Regelungen des § 66 LPVG NRW sehen in dringenden Fällen vor, dass die Verkürzung der Regelfrist beantragt werden kann. Hieran hat der Gesetzgeber jedoch enge Grenzen gesetzt.
Sie geben an, dass ein Fall der Verkürzung der Regelfristen vorläge, weil die Klärung der beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen mit ggf. kurzfristiger Neuausrichtung der Aufgabenverteilung vor dem Hintergrund der jetzigen Personalausstattung zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflichten auch im Sinne der Beschäftigen zwingend erforderlich ist. Die vorgetragene Begründung löst Zweifel an der von Ihnen vorgetragenen Dringlichkeit aus, da die personelle Situation bereits seit mehreren Jahren so existiert und die eine fehlende Sicherstellung der Verkehrssicherungspflichten zumindest billigend in Kauf genommen wurde. Grundsätzlich ist zu vermuten, dass die Dringlichkeit nur in dem Wunsch begründet wird, das Einigungsstellenverfahren bis zur Ratssitzung mit einer Empfehlung abzuschließen.
Ein solches Anliegen seitens der Dienststelle unterläuft ausdrücklich den gesetzlichen Regelungen und wird durch den Personalrat kritisch zur Kenntnis genommen.
Unabhängig von Ihrer Antragstellung hatte sich der Personalrat bereits vorab entschieden, nach Erörterung die Vorlage erneut in der Sitzung am 31.10.2018 zu beraten und die getroffene Entscheidung der Dienststelle mitzuteilen.
Wir erlauben uns abschließend, einige Punkte explizit aufzugreifen und verweisen insbesondere auf die dem Rat der Stadt Dortmund zugesandten Stellungnahmen, die dieser Zuschrift als Anlage beigefügt sind.
Begründung:
Grundsätzlich vertritt der Personalrat die Auffassung, dass Aufgaben – insbesondere die der Verkehrssicherungspflichten – weiterhin durch die Stadtverwaltung und damit auch mit eigenbem Personal ausgeübt werden sollte.
Die Aufgabe „Pflge des städtischen Straßenbegleitgrüns“ wird seit Jahren beim Tiefbauamt wahrgenommen. Unabhängig davon, ob Flächenzuwächse zu verzeichnen waren, war der Bereich von Anfang an personell unterbesetzt. Über Jahre konnte die Aufgabenwahrnehmung nur erfolgen, weil hierfür die sogenannten Ein-Euro-Jobber zur Verfügung standen. Mit Wegfall von Maßnahmen der Beschäftigungsförderung stand hierfür zu wenig Personal zur Verfügung. Die seitens des Personal- und Organisationsamtes durchgeführte Personalbemessung bestätigte letztendlich den Eindruck des Personalrates.
Darüber hinaus wird ein Pflegestandard erst jetzt in einem Stadtsauberkeitskonzept festgeschrieben. Dieses organisatorische Versäumnis der hier Verantwortlichen begründet jetzt die Privatisierungsmaßnahme, die vom Personalrat sehr kritisch beurteilt wird.
Auch wenn es im Sinn der Aufgabenwahrnehmung sinnvoll und zwingend erfordelrich ist, Pflegestandards festzulegen, ist bereits jetzt zu befürchten, dass das seitens der Stadtverwaltung der EDG zur Verfügung gestellte Budget maximal den jetzigen Pflegezustand sicherstellen kann. Ab dem Jahr 2020 ist damit zu rechnen, dass die benötigten Haushaltsmittel für die EDG deutlich erhöht werden müssen.
Mit Aufgabenverlagerung zur EDG fallen Umsatzsteuern an, die bei eigener Aufgabenwahrnehmung nicht abzuführen wären. Die EDG erklärte, dass man in der Lage sei, diese steuerlichen Mehraufwände als Synergieeffekte zu erwirtschaften. Ursprünglich ging die Verwaltung aber auch der Rat der Stadt Dortmund davon aus, dass die EDG die Aufgabe wirtschaftlicher gestalten könne. Zwischenzeitlich sind alle am Prozess Beteiligten zu der Erkenntnis gelangt, dass die Kosten unabhängig davon, wer die Aufgabe ausübt, mindestens in gleicher Höhe entstehen werden. Vor diesem Hintergrund ist es auch für den Personalrat unverständlich, warum gleichwohl an der beabsichtigten Maßnahme festgehalten wird und die Arbeitsprozesse bei der Stadtverwaltung nicht optimiert werden.
Um eine objektive Empfehlung zu der beabsichtigten Maßnahme zu erhalten, wurde der Wirtschaftsausschuss durch den Personalrat beauftragt, sich zur Wirtschaftlichkeit zu äußern.
Der Wirtschaftsausschuss hat nach Beratung folgende Empfehlung abgegeben:
„Die Verwaltung wurde beauftragt, die verbleibenden grünpflegerischen Aufgaben zu bündeln und in einer Organisationseinheit, z. B. einem neu zu gründenden Grünflächenamt, wahrzunehmen. Es bietet sich daher an, von der Aufgabenübertragung „Pflege des Straßenbegleitgrüns“ Abstand zu nehmen. Die Aufgabe sollte in eigener Regie in der neuen Organisationseinheit durchgeführt werden.
Auch hier empfiehlt es sich zur Erzielung von Synergieeffekten, die Arbeitsabläufe der Kolonnen in den Stadtbezirken zu optimieren. So können dort neben den Gärtner_innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau auch Werksgärtner_innen mit einer Anlernausbildung von zwei Jahren eingesetzt werden. Nach dem TVöD kommen für diesen Personenkreis die Entgeltgruppen 4 oder 5 in Betracht. Auch dies würde zu einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung beitragen.
Dies hat auch arbeitsmarktpolitische Effekte, da es eine Vielzahl von jungen Schulabbrecher_innen bzw. Schulabsolvent_innen in Dortmund gibt, die aufgrund ihres nicht vorhandenen oder geringeren Schulabschlusses auf dem qualifizierten Ausbildungsmarkt nicht konkurrenzfähig sind. Hier könnten diesen Bürger_innen zukünftig berufliche Perspektiven eröffnet werden.
Darüber hinaus entfallen Kontrollaufgaben hinsichtlich der Qualität des Arbeitsergebnisses im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung durch die EDG.“
Die Ausführungen des Wirtschaftsausschusses klingen für den Personalrat plausibel, von daher präferiert er die vorgeschlagene Vorgehensweise.
Darüber hinaus befürchtet der Personalrat, dass in der Zukunft Ausbildungsplätze für den gärtnerischen Bereich entfallen. Auch dieses wäre im Sinne des demografischen Wandels und den damit verbundenen Fachkräftemangel ein katastrophales Signal für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger Dortmunds.
Unabhängig davon, wie der Rat der Stadt Dortmund sich entscheiden wird, erwartet der Personalrat für den Fall, dass tatsächlich Kolleginnen und Kollegen zur EDG wechseln möchten, dann die erforderlichen Gespräche für einen erforderlichen Überleitungsvertrag.
Und abschließend möchte der Personalrat noch einmal klarstellen, dass, sofern tatsächlich die Verkehrssicherungspflichten bedroht sind, die kurzfristige Einstellung von Mitarbeiter_innen für den betroffenen Bereich vorzunehmen. Mögliche Schadenersatzansprüche gehen nunmehr voll auf die Stadtverwaltung Dortmund über, da jetzt bei möglichen Schadenseintritten von einem Organisationsverschulden auszugehen ist.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des § 66 LPVG NRW bittet der Personalrat darum, diese Zuschrift nebst Anlagen den Mitgliedern des Rates zur Verfügung zu stellen.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, die Antwort der Verwaltung, die Stellungnahmen des Personalrates und das Schreiben von Herrn Stüdemann zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
In die Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH in Hinblick auf die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns wird eine Revisionsklausel aufgenommen.
Die Revisionsklausel beinhaltet die Überprüfung der Qualität und Kostenentwicklung der Unterhaltspflege durch die EDG nach drei Jahren.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss und dem Rat als Grundlage für die weitere Entscheidung zur Vertragsgestaltung vorgelegt.
Begründung:
ggf. mündlich
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Vorlage und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen sollen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich diesem Wunsch an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Vorlage an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen.
Nach Abstimmung in der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass zukünftig Herr Stadtrat Norbert Dahmen das Mandat im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH wahrnimmt.“
zu TOP 10.1
Verkaufsoffene Sonntage 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11748-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.2
Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11783-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Jahresbericht 2017 der Feuerwehr zur Kenntnis.
zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12466-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Herrn Prof. Eckhard Gerber
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12388-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.7
Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.8
Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des Dortmunder Weihnachtsmarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12694-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | Dr. Jendrik Suck Ratsmitglied | |
Matthias Güssgen Schriftführer |