Niederschrift  (öffentlich)

über die 45. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün

am 01.09.2020

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:            15:00  -  18:20 Uhr

Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:

      Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)

      Herr RM Berndsen (SPD)

      Frau RM Kleinhans (SPD)

      Frau RM Meyer (SPD)

      Herr RM Rüther (SPD)
      Herr RM Schmidt (SPD)

      Herr RM Bartsch (CDU)

      Herr RM Frank (CDU)

      Herr RM Mader (CDU)

      Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)

      Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)

      Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)

      Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)

      Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

      Frau Bürstinghaus - Integrationsrat

      Herr Julius - Polizeipräsidium Dortmund                                            

      Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund                                                          

      Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund

      Herr Friedrichs- Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund                                        

3. Verwaltung:

      Herr StR Rybicki - 7/Dez.                                                                                                           

      Herr Grosse-Holz - 65/AL

      Herr Gönen-65

      Frau Uehlendahl - 66/AL

      Herr Dallmann - 68/BL

      Herr Dr. Falk - 70/BL

      Herr Niggemann - 70/BL

      Herr Just-63

      Herr Meißner-61

      Herr Klüh - 7/Dez.-Büro                                                                   

      Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro

     

4. Gäste:

     

      Herr Kroniger-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann Kaufmann & Partner                           ./.          

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 45. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,

am 01.09.2020, Beginn 15:00 Uhr,

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 26.05.2020

2.           Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1         Bericht zur Corona-Lage

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17947-20) 

3.           Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1         Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18037-20) 

3.2         Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17184-20) 

3.3         Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18125-20) 

3.4         Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17716-20) 

3.5         Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18054-20) 

3.6         Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 17323-20) 

3.7         Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18009-20) 

3.8         Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18115-20) 

3.9         Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18181-20) 

3.10        Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17796-20) 

3.11        Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18028-20) 

3.12        1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17308-20) 

3.13        Umweltspur Brackeler Straße

              Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 17281-20-E1) 

              -lag bereits zur Sitzung am 28.04.2020 vor-

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 17281-20-E2) 

3.14        Verkehrszählung Am Karrenberg (Stellungnahme der Verwaltung)

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17605-20-E2) 

3.15        Verkehrskonzept Gartensttadt/Aplerbeck/Hörde

              Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)

              (Drucksache Nr.: 17607-20-E1) 

              -lag bereits zur Sitzung am 26.05.2020 vor-

3.16        Elektroroller am Phoenixsee: Betriebliche Zeitbeschränkung

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18318-20) 

3.17        Südseite des Phoenix-Sees: Veränderungen in der Verkehrsführung und Parkzeitbeschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18319-20) 

3.18        Gespräche mit der Deutschen Umwelthilfe

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 18362-20) 

4.           Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

              nicht besetzt

5.           Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1         Erneuerung der LSA 2073 Holtbrügge / Wellinghofer Amtsstraße

              Beschluss (Drucksache Nr.: 18143-20) 

5.2         Kreuzung Burgring / Siegenstraße - Verlegung der Radwege, barrierefreier Ausbau der Überwege und Neubau der Lichtsignalanlage

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 17190-20) 

5.3         Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge, Beschlusserhöhung

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 17627-20) 

5.4         Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme "Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße"

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18013-20) 

5.5         Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai; Beschlusserhöhung

              Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 18047-20) 

5.6         Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18017-20) 

5.7         Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen - Planungsbeschluss

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18059-20) 

5.8         "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17317-20) 

              hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 05.06.2020 inkl, Verkehrsgutachten und Baumgutachten

              (Drucksache Nr.: 17317-20-E1) 

5.9         Verkehr und Infrastruktur in Dortmund

              Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2020
hierin: Antrag der Fraktion FDP-Bürgerliste

              (Drucksache Nr.: 17943-20) 

5.10        Fahrradabstellanlage

              Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019

              (Drucksache Nr.: 12440-18) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 07.05.2019 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12440-18-E1) 

5.11        "Bee Stops" für Dortmund

              Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2019

              (Drucksache Nr.: 14930-19) 

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 14930-19-E3) 

5.12        Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 07949-17-E3) 

5.13        Straßenbeleuchtung

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 17603-20-E2) 

5.14        Anbringung von Trixi-Spiegel zur Vermeidung von Unfällen

              Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18149-20) 

5.15        Qualität von Radwegen

              Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18334-20) 

5.16        Boulevard Kampstraße, 4. und 5. Bauabschnitt, Betonfläche Pylon
hier: Sachstandsinformation

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18038-20) 

5.17        Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
 - Informationsschreiben der Verwaltung-

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16596-20-E1) 

5.18        Neue Park-and-ride-Anlagen

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18321-20) 

5.19        Container-Standorte an eingezeichneten Radwegen

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18320-20) 

5.20        Baustelleninformationen für Radfahrende

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 18364-20) 

5.21        E-Bike-Garagen

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 18365-20) 

6.           Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1         Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

              Beschluss/Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 17234-20) 

6.2         Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18114-20) 

7.           Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1         Zweiter Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18164-20) 

7.2         Starkregen in Dortmund

              Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)(Drucksache Nr.: 18366-20) 

8.           Angelegenheiten des Grünflächenamtes

              nicht besetzt

9.           Anfragen

9.1         Radverkehrsführung bei Baustellen

              Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18175-20) 

10.         Informationen der Verwaltung

10.1        Saisonende des Eichenprozessionsspinners
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-

              Kenntnisnahme

10.2        Starkregenereignisse am Wochenende des 14.-16.08.2020
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-

              Kenntnisnahme

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1.         Regularien


zu TOP 1.1

Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kleinhans benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.    


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit

um folgende Vorlage (neuer TOP 5.22) zu ergänzen:

Eisenbahnüberführung  Sölder Straße/ Vellinghauser Straße ,

Beschlusserhöhung Empfehlung (Drucksache Nr.: 18123-20)

             

Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 26.05.2020

 

Herr sB Schmidtke-Mönkediek bittet die Teilnehmer*innenliste wie folgt zu korrigieren:

Korrektur: Herr RM Happe sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)

Mit dieser Korrektur wir die Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 26.05.2020 genehmigt.

2.         Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
Bericht zur Corona-Lage

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17947-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den folgenden Ratsbeschluss vom 18.06.2020 zur Kenntnis:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Stadt Dortmund aufgrund der getroffenen Maßnahmen bisher erfreulicherweise niedrige Infektionszahlen und wenige Todesfälle zu beklagen hat.

3. Der Rat der Stadt Dortmund dankt dem Krisenstab der Stadt Dortmund und seiner Leitung für die geleistete Arbeit, die wesentlich zur Abmilderung der Pandemie-Lage beigetragen hat.

4. Der Rat der Stadt Dortmund bedankt sich bei allen Beschäftigten in kritischer Infrastruktur für ihr herausragendes Engagement. Dieses Engagement hat es ermöglicht, das gewohnte Leben mit möglichst wenigen Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Die kommunale Daseinsvorsorge hat ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Verwaltung einen „digitalen Schub“ erfahren hat und beauftragt die Verwaltung unter Federführung des CIIO, in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Systemhaus, die Erkenntnisse systematisch aufzuarbeiten und in den Masterplan Digitale Verwaltung einzubeziehen. Hierbei sind insbesondere die möglichen Synergieeffekte, Effizienzgewinne und Raumbelegungen zu thematisieren.

6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur Abmilderung der ökonomischen Folgen des shut-downs ein Corona-Hilfsprogramm zu formulieren und zu seiner Sitzung am 08.10.20 vorzulegen. Dabei sollen Maßnahmen wie Gebührenerlasse, steuerliche Erleichterungen oder auch eine Stärkung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie geprüft werden. Alle Maßnahmen müssen in übergeordnete Überlegungen des Landes NRW und des Bundes eingebettet sein.

7. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ziel der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, insbesondere durch die Entwicklung von sechs städtebaulichen Flächen wirtschaftliche Impulse zu initiieren. Hierbei handelt es sich um die Flächen:
- PHOENIX-West (Weiterentwicklung durch World of Walas und Materna Information & Communications SE)
- Messe Westfalenhallen (Investitionen in die Messehallen und die umliegende Infrastruktur)
- Entwicklungsgebiet nördlich des Hauptbahnhofes (neuer Berufskollegstandort, Büroflächenentwicklung der Deutschen Bahn AG, sowie weiterer Wohn- und Gewerbeimmobilienentwicklung auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs)
- Westfalenhütte (die positive Entwicklung durch tausende neue Arbeitsplätze bei u.a. Decathlon, DB Schenker und Amazon wird durch die gemeinsame Entwicklung der Fläche mit der thyssenkrupp AG weiter voran getrieben)
- Hafen (mit der Akademie für Theater und Digitalität, dem „Leuchtturm“-Projekt, dem Hafenforum der Landmarken AG und dem di-Port schaffen wir auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs ein neues, lebendiges Stadtquartier)
- Emscher nordwärts (Beitrag zur IGA 2027 und Aufwertung des Quartiers durch die Ansiedlung der Fachhochschule im Dortmunder Norden und eines Berufskollegs auf dem ehemaligen HSP-Gelände gemeinsam mit der Thelen-Gruppe)

8. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW und den Bund auf, den Kommunen und den kommunalen Unternehmen weitere finanzielle Hilfen über einen kommunalen Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen.

Die vom Koalitionsausschuss am 03.06.20 beschlossenen Maßnahmen werden begrüßt. Darüber hinaus ist aber insbesondere ein Altschuldenschnitt durch das Land NRW erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.

Des Weiteren müssen die vorgesehenen Konjunkturprogramme insbesondere in den Bereichen
- Wohnungsbau
- Städtebau
- Infrastruktur
- Klima
- Digitalisierung
- Energie
wirken, damit bei der Krisenbewältigung die richtigen Impulse für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung gesetzt werden.

3.         Dezernatsübergreifende Aufgaben


zu TOP 3.1
Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate

Empfehlung (Drucksache Nr.: 18037-20)

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Gebel führt an, dass er sich hierzu mehr erwartet hätte und daher heute enthalten werde.

Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass er dieser Vorlage nicht zustimmen werde, da diese im Vergleich zu der hohen Bedeutsamkeit des Themas zu wenig Substanz habe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.


zu TOP 3.2
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17184-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18125-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 19. Zwischenbericht für das Jahr 2019 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17716-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)

Empfehlung (Drucksache Nr.: 18054-20)

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Mader teilt mit, dass man der Vorlage heute zustimmen werde. Weiter gibt er zu Protokoll, dass man den auf Seite 9 enthaltenen optionalen Wegfall von Fahrspuren für schwierig erachte und man sich deswegen für die Zukunft vorbehalte, dass man da nicht mitmache.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die fahrradfreundliche Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls mit den Bauabschnitten 1 bis 7 mit einem Gesamtin­vestitionsvolumen in Höhe von 4.080.000,00 € (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördergeber), beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) gemeinsam mit dem Tiefbauamt (FB 66) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Das Gesamtinvestitionsvolumen von 4.080.000 € ist wie folgt verteilt:

Bis Haushaltsjahr 2019                                                                            72.576,03 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2020                                                                                    37.423,97 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2021                                                                               3.210.000,00 € (FB 67+66)
Haushaltsjahr 2022                                                                                  760.000,00 € (FB 66)

Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 476.400,00 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 87.902,67 €.


zu TOP 3.6
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze

Empfehlung (Drucksache Nr.: 17323-20)

ABVG, 01.09.2020:

Herr RM Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne, weil man den hiernach vorgesehen Kunstrasenbelag für einen dieser Bolzplätze aufgrund des hierfür erforderlichen, hohen und daher kostenintensiven Pflegebedarfes nicht für empfehlenswert halte.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme „Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen“ für drei Bolzplätze mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 500.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus den nachfolgenden Teilmaßnahmen:

1. Umbau des Bolzplatzes Burgholzstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 313.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021

2. Umbau des Bolzplatzes Dürener Straße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021

3. Umbau des Bolzplatzes Stollenpark mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021






zu TOP 3.7
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung (Drucksache Nr.: 18009-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das für den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus am 14.11.2019 (DS-Nr.: 14190-19) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € (inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 um 900.000,00 € auf 5.755.000,00 € zu erhöhen.
Der Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zum Begegnungszentrum wird gem. bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (02/012/19) mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.477.015,00 € (70 % von zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 4.967.165,00 €) gefördert. Es wurde ein Antrag auf Kostenerhöhung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Bezirksregierung wird hierüber nach Vorlage des Kostenerhöhungsbeschlusses entscheiden.


zu TOP 3.8
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)

Empfehlung (Drucksache Nr.: 18115-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Planung und Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für den Abbruch beläuft sich auf 663.568,00 €.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 8.108.253,00 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus in Form einer Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

In der Kostenschätzung sind Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 211.378,00 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 200.000,00 € enthalten.

 
3. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

4. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.

5. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW die über-/außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.043.045,00 €, davon
928.161,00 € überplanmäßig und 200.000,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 914.884,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.

zu TOP 3.9
Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18181-20)

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Gebel stellt folgenden mündlichen Antrag hierzu:

Das Netz in Schulen soll für Schülerinnen und Schüler mindesten mit einem Gigabit angebunden werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.

Den o. a. mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke und Piraten betrachtet der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün heute als eingebracht und überweist diesen zwecks Beratung an  den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.


zu TOP 3.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17796-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18028-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.



zu TOP 3.12
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17308-20)

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Mader möchte wissen, warum zwei Züge des Phoenixseegymnasiums Seekante jetzt etwa 1 Kilometer entfernt am Goethegymnasium entstehen sollen.

Die Beantwortung dieser Frage wird zur nächsten Schulausschusssitzung erwartet.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand Mai 2020 zur Kenntnis.







zu TOP 3.13
Umweltspur Brackeler Straße

Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 17281-20-E1)

…vor rund einem Monat wurde die Umweltspur an der Brackeler Straße in Betrieb genommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet bis zur nächsten Sitzung im Mai um einen aktuellen Sachstand zur Akzeptanz und Nutzung der Spur.

Begründung:
Seit dem 20. März ist Dortmunds erste Umweltspur an der Brackeler Straße in Betrieb. Hier gilt jetzt auf einer Spur freie Fahrt für umweltfreundliche Verkehrsmittel. Dazu gehören Busse, Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Fahrräder. Für Privat-Pkw mit Verbrennungsmotor ist die rechte Spur Richtung Borsigplatz gesperrt. Gerade zu Beginn wurde die Spur jedoch immer wieder auch von diesen genutzt.

Hierzuà Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17281-20-E2):

…zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die sogenannte Umweltspur Brackeler Straße

nach der Straßenverkehrsordnung korrekt als Bussonderspur zu bezeichnen ist.

Für die Brackeler Straße im Abschnitt zwischen Im Spähenfelde und Borsigplatz führt das

LANUV NRW wie im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) vereinbart, seit

Juni 2020 kontinuierliche Verkehrszählungen durch. Erste Auswertungen haben für den Zeitraum

vom 01.06. bis zum 12.06.2020 ergeben, dass die „Umweltspur“ in dieser Zeit von

3647 Kraftfahrzeugen benutzt wurde. Hiervon waren 757 Busse. Die Zählstelle erfasst dabei

keine Fahrräder.

Anhand der vorhandenen Geschwindigkeitsmessanlage können auch Verstöße gegen die

Bussonderspur durch FB 32 erfasst und verfolgt werden. FB 32 hat für den oben genannten

Zeitraum 1496 Verstöße erfasst. Die Anzahl der Verstöße pro Tag ist damit gegenüber Mai

(6378 Verstöße) im Juni deutlich gesunken. Bei der Anzahl der Verstöße ist zu berücksichtigen,

dass hier auch Fahrzeuge erfasst wurden, welche die Spur nutzten, um z.B. auf den

längs der Fahrbahn eingerichteten Stellplätzen zu parken oder die anliegenden Gebäude anzufahren.

Bei derartigen berechtigten Einwänden sind die Verfahren seitens FB 32 einzustellen.

Zu der Nutzung des Abschnittes östlich Im Spähenfelde liegen keine Daten vor. Die Kontrolle

der Regelungen obliegt hier der Polizei Dortmund. Diese hat hierzu folgendes mitgeteilt:

„Seit Einführung der Umweltspur Ende März 2020 wurde vereinzelt im Rahmen von Schwerpunktkontrollen, jedoch hauptsächlich unter Berücksichtigung der Gesamteinsatzlage, die

Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung der Umweltspur durch die Polizei Dortmund

überwacht. Seit Einführung der Umweltspur im März konnten bis Ende Juli insgesamt 164

Verstöße festgestellt werden. Die Anzahl der festgestellten Verstöße bewegt sich konstant

bei ca. 50 im Monat. Aufgrund des täglichen Einsatzaufkommens und der Überwachung der

Tuner und Raserszene ist eine durchgängige Überwachung der Umweltspur durch die Polizei

Dortmund nicht umsetzbar. Bisher ist eine Abnahme der festgestellten Verstöße nicht erkennbar.

In der Gesamtbetrachtung ist allerdings die gesamte Anzahl an Fahrzeugen zu berücksichtigen,

die täglich die Brackeler Straße in Richtung Dortmund befahren. Im Verhältnis

zum tatsächlichen Fahrzeugaufkommen wird die Umweltspur durch die meisten Fahrzeugführer

beachtet.“

Durch die Einrichtung der „Umweltspur“ in Verbindung mit der veränderten Steuerung der

Ampelanlage entstehen besonders in den Hauptverkehrszeiten Rückstaus auf der Brackeler

Straße. Hierzu sind bei der Stadt gelegentlich Beschwerden insbesondere von Anliegern aus

den angrenzenden Wohnquartieren eingegangen.

Ausweislich der Verkehrszählungen konnte im Juni die Verkehrsbelastung unter den im Vergleich

mit der DUH festgelegten Zielwert gesenkt werden und die bisherigen Messungen von

N02 an der dortigen Messstelle zeigen eine deutliche Senkung der Belastung auf.

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Dudde bedankt sich zunächst für die vorliegende Stellungnahme und regt für die Zukunft hierzu eine regelmäßige Berichterstattung an.

Weiter bittet er zu folgendem Sachverhalt um Aufklärung im ABÖAB:

Es gehe um die berechtigten Einwände bei verkehrswidrigem Verhalten. Hierzu sei ihm der Fall zugetragen worden, dass es für die Erlangung von staatlichen Zuschüssen für E-Autos nicht zwingend notwendig sei, dass man auch ein E-Kennzeichen habe. Was die Kommunikation natürlich unendlich erschwere. Eine Person sei dort geblitzt worden, habe ein E-Auto ohne E-Kennzeichen und habe dies eingewendet. Diese Verfahren sei weder eingestellt oder niedergeschlagen worden. Hierzu möchte er wissen, inwieweit das in den Arbeiten eine Berücksichtigung finde und welche Dimension dies einnehme. Vermutlich sei das momentan noch ein Einzelfall. Er vermute allerdings, dass dieses Problem mit zunehmenden Zulassungen von E-Fahrzeugen allerdings doch häufiger auftreten werde. Daher bitte er um entsprechende Aufklärung.  

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Die o.a. mündliche Fragestellung wird zur Beantwortung an den ABÖAB weitergeleitet.


zu TOP 3.14
Verkehrszählung Im Karrenberg (Stellungnahme der Verwaltung)

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17605-20-E2)

…in der Straße „Im Karrenberg“ sollte im September 2019 (ein Jahr nach Einführung des

Durchfahrtverbotes) zur Überprüfung der Wirksamkeit eine vierzehntägige Verkehrszählung

durchgeführt werden (Beschluss des ABVG vom 11.09.2018 DS 11841-18).

Verkehrszählungen haben nach den „Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ der

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, 2012) zu erfolgen.

Wesentliche Vorgaben daraus sind: Verkehrszählungen sind an einem Normalwerktag

zwischen März und Oktober ohne Störungen des Verkehrsablaufs in Wochen außerhalb von

Ferien oder Feiertagen durchzuführen.

Im September 2019 war die südlich gelegene Kreuzung Friedrich-Hölscher-Straße /

Rüschebrinkstraße noch eine Baustelle, sodass der Verkehr stark beeinträchtigt war. Die

Baustelle bestand vom 03.06.2019 bis zum 11.10.2019. Im Anschluss waren vom 14.10.2019

bis zum 26.10.2019 Herbstferien. Die Folgewoche schied wegen des Feiertags aus (Fr.

01.11.2019).

Der nächst mögliche 14-tägige Zählzeitraum wurde richtlinienkonform für März 2020

eingeplant und gestartet. Die Geräte wurden am Donnerstag, den 12.03.2020, installiert und

hätten bis zum Montag, den 30.03.2020, Daten erfasst. Somit wären zwei vollständige

Wochen ausgewertet worden. Bei Zählungen des Lkw-Verkehrs ist es sinnvoll die Werktage

Montag bis Freitag auszuwerten, um daraus einen werktäglichen Mittelwert errechnen zu

können.

Während dieser Zählung wurden aufgrund des Corona-Virus‘ bekanntermaßen erhebliche

Einschränkungen mit direkter Wirkung auf das tägliche Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen

und Bürger eingeführt. Z.B. waren ab dem 16.03. Schulen und Tageseinrichtungen für

Kinder sowie Freizeiteinrichtungen geschlossen.

In der Folge hat der Pkw-Verkehr stark - z.T. bis zu 40% - abgenommen. Es kann

angenommen werden, dass der Onlinehandel und damit auch der Lieferverkehr in diesen

besonderen Wochen zugenommen hat.

Veränderungen, die sich daraus z.B. bei der Routenwahl beim Lkw-Verkehr auf der Straße Im

Karrenberg ergeben haben, können nicht bestimmt werden. Einerseits könnten sich durch

veränderte Routenwahl Anteile am Lkw-Verkehr auf die B236 verlagert haben, da die B236

im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie zügiger befahrbar und somit attraktiver war.

Andererseits hat das veränderte Online-Konsumverhalten zu mehr Lkw-Verkehr geführt

(Amazon vermeldet Zuwächse von 30% seit der Corona-Pandemie).

Grundsätzlich gilt, dass die Zählung nicht mehr richtlinienkonforme Ergebnisse erbringen

konnte, weshalb sie nach dem 20.03.2020 abgebrochen und für ungültig eingestuft wurde.

Bei der Fragestellung, ob das Lkw-Fahrverbot für Nicht-Anlieferverkehr des inkludierten

Straßenabschnitts gewirkt hat, hilft näherungsweise auch der Lkw-Zählwert zu Zeiten der

Pandemie. Mit dem eingeschränkten Fokus auf die Frage: „Wie viele Lkw haben an dem

Zählquerschnitt die Straße Im Karrenberg genutzt?“, wird diese Zahl extrahiert und im

Folgenden dargestellt.

Im werktäglichen Mittel sind 236 Lkw innerhalb von 24 Stunden an dem Querschnitt Im

Karrenberg südlich Merckenbuschweg gezählt worden. Dieser werktägliche Mittelwert ist

errechnet aus allen gezählten Lkw in der Zeit von Montag, den 16.03.2020 0:00 Uhr bis

Freitag, den 20.03.2020 24:00 Uhr. Eine Aufteilung auf die unterschiedlichen

Gewichtsklassen ist nicht möglich, es handelt sich bei den Lkw um Fahrzeuge ab >3,5 t.

Von den 236 Lkw sind 123 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Norden und 113 Fahrzeuge in

Fahrtrichtung Süden gefahren.

Die Verkehrsmenge lässt vermuten, dass ein Anteil an nicht anliefernden Lkw die Route

nutzt. Es ist nicht anzunehmen, dass mit ergänzenden verkehrstechnischen Maßnahmen ein

umfassenderer Erfolg erreicht werden kann. Stichprobenkontrollen des fließenden Verkehrs

können nur durch die Polizei erfolgen. Diese könnten hier weitere Reduktion des

Fehlverhaltens bewirken.

Bei Normalisierung des Verkehrs wird die Zählung zum nächst möglichen, richtlinienkonformen

Zeitpunkt nachgeholt. Nach den aktuellen Ansätzen tendiert die Fachverwaltung dazu,

die Zählung im September nachzuholen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Situation

der Pandemie-Einschränkungen nach den Ferien entwickelt.

Erwähnung finden darf auch, dass eine zweiwöchige (Dauer-)Zählung erheblichen Personalaufwand

bedeutet, den die Fachverwaltung nur in Ausnahmefällen leisten kann. Standard bei

Verkehrszählungen ist die Erfassung der nachmittäglichen Stundengruppe (15:00 – 19:00

Uhr) und das Hochrechnen der Zählwerte zur Ermittlung des Tagesverkehrs.

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Frebel macht auf einen Schreibfehler in der Tagesordnung aufmerksam, wonach es dort „Am Karrenberg“ anstatt “Im Karrenberg“ heiße.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt diesen Hinweis sowie die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.15
Verkehrskonzept Gartensttadt/Aplerbeck/Hörde

Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 17607-20-E1)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 17607-20-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Frage:

Bebauungsplan N0244 (ehemaliges Siemens-Nixdorf-Gelände)
Laut Planung besteht für die o.g. Fläche (7.250 qm für gewerbliche und 22.800 qm für wohnliche Nutzung) „eine gute verkehrliche Anbindung an den Westfalendamm (B1)“.


Wann wird die Verwaltung das konkrete Verkehrskonzept für diesen Bereich vorlegen?“

Hierzuà Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17607-20-E2):

…Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

In der Sitzung des AUSW am 06.05.2020 ist der Aufstellungsbeschluss für den

Bebauungsplan In O 244 Max-Eyth-Straße gefasst worden. Der Vorhabenträger wird im

Rahmen der weiteren Bearbeitung das Verkehrsgutachten aus Februar 2018 aktualisieren, da

sich die Nutzungsvorstellungen deutlich zugunsten von Wohnnutzung verschoben haben.

Hierdurch verringern sich die Verkehrserzeugungsraten. Das Gutachten wird konkrete

Aussagen zur Verkehrserzeugung des Vorhabens, der Routenführung sowie der

Abwicklungsqualitäten in den umliegenden Straßen und Knoten machen.

Ein genauer Zeitpunkt für die Fertigstellung des Verkehrsgutachtens kann derzeit nicht

genannt werden. Dieser hängt von der Auftragserteilung durch den Vorhabenträger und die

notwendige Prüfung durch die Fachverwaltung ab.

Die Verwaltung bereitet zusätzlich derzeit die Vergabe eines Ingenieurauftrages zur

Untersuchung der Machbarkeit eines Ausbaus des Knotens B1/Max-Eyth-Straße vor. Mit

Hilfe einer Mikrosimulation soll geprüft werden, welche Wirkungen entstehen, wenn sowohl

das Linksausbiegen aus der Max-Eyth-Straße in Fahrtrichtung Westen als auch das

Linkseinbiegen aus Fahrtrichtung Osten ermöglicht werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.16
Elektroroller am Phoenixsee: Betriebliche Zeitbeschränkung

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18318-20)

Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18318-20-E1):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb der E-Scooter im Bereich des Phoenix-Sees in der

Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr zu beschränken oder alternativ die maximal erreichbare Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.

Begründung

Entgegen der ursprünglichen Absicht werden E-Scooter nicht alleine als Transportmittel genutzt,

sondern auch für „Rennen“ zweckentfremdet. Im Bereich des Phoenix-Sees führt dies zu erheblichen

Störungen durch erlebnisorientierte Jugendliche (Ruhestörungen, Partys, etc.). Nach Schilderungen

von Anwohnern werden neu geladene Roller von den Betreibern zum Teil nachts noch angeliefert.

Wir gehen davon aus, dass die Einschränkung der Betriebszeiten und/oder die Herabsetzung

der Höchstgeschwindigkeit per Fahrzeugsoftware der Szenerie am Phoenix-See ihre Attraktivität

nimmt und den festgestellten Auswüchsen Einhalt gebietet.

ABVG, 01.09.2020:

Nach ausführlicher Diskussion teilt Herr Rm Mader mit, dass er den Antrag inkl. seiner nachstehenden Konkretisierung hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit aufrecht erhalte und um Abstimmung bitte.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb der E-Scooter im Bereich des Phoenix-Sees in der

Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr zu beschränken oder alternativ die maximal erreichbare auf 10 km/h Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den somit geänderten Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion FDP/Bürgerliste) ab.

zu TOP 3.17
Südseite des Phoenix-Sees: Veränderungen in der Verkehrsführung und Parkzeitbeschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18319-20)

Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18319-20-E1):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die seeseitigen öffentlichen Stellplätze an der Phoenix-See-Straße eine Nutzung im Zeitraum von 23.00 Uhr bis 04.00 Uhr durch eine entsprechende Beschilderung mit einem Halteverbot zu unterbinden. Die Phoenix-See-Straße soll in Höhe der Hans-

Tombrock-Straße als unechte Einbahnstraße ausgeschildert werden. Eine Reduzierung der Geschwindigkeitauf der Phoenix-See-Straße auf 20 km/h ist umzusetzen.

Begründung

Am Phoenix-See hat sich zulasten der Anwohner die Poser-Szene etabliert. Dem ist nur mit verkehrsregelnden Maßnahmen beizukommen.

ABVG, 01.09.2020:

Herr Berndsen gibt an, dass man diesen Antrag heute lediglich als Prüfauftrag an die Verwaltung mittragen könne, da seine Fraktion keine Zeit gehabt hätte, sich hierzu ausführlich informieren und beraten zu können.

 

Herr Rm Dudde regt an, der Verwaltung heute besser einen offeneren Prüfauftrag zu erteilen, mit der Bitte zu prüfen, welche Maßnahmen insgesamt hier ergriffen werden können, um die Situation am Phoenixsee zu verbessern.

Herr Rm Gebel erhebt diesen Vorschlag seines Vorredners zum Antrag.

Frau Uehlendahl berichtet darüber, dass die Verwaltung hierzu bereits wie folgt tätig gewesen sei:

In der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde habe man bereits folgende Maßnahmen umgesetzt. Man habe die Bereiche „Am Kai“ die „Hörder Bachallee“ und die „Phoenix-See-Straße“ für die Nachtsunden von 22 bis 5 Uhr als „Anliegerstraße/für Radfahrer frei“ beschildert. Dies beinhalte gleichzeitig ein nächtliches Parkverbot.   

Aufgrund dieser Schilderung ändert Herr Rm Mader den o. a Antrag seiner Fraktion wie folgt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die seeseitigen öffentlichen Stellplätze an der Phoenix-See-Straße eine Nutzung im Zeitraum von 23.00 Uhr bis 04.00 Uhr durch eine entsprechende Beschilderung mit einem Halteverbot zu unterbinden.

Nur noch Prüfauftrag: Die Phoenix-See-Straße soll in Höhe der Hans-Tombrock-Straße als unechte Einbahnstraße ausgeschildert werden.

Auftrag an die Verwaltung: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Phoenix-See-Straße auf 20 km/h ist umzusetzen.

Hiernach erfolgt die Abstimmung wie folgt:

1.Zum CDU –Antrag in der geänderten Fassung:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) ab.

2. Zum mündlichen Antrag des Herrn Rm Gebel:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt einstimmig, bei einer Enthaltung folgenden Prüfauftrag:    

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen zusätzlich zu den bereits umgesetzten Maßnahmen hier insgesamt ergriffen werden können, um die Situation am Phoenix-See zu verbessern.


zu TOP 3.18
Gespräche mit der Deutschen Umwelthilfe

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 18362-20)

…für den 27. August sind Gespräche des Oberbürgermeisters mit der Deutschen Umwelthilfe bezüglich der ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung geplant.

Wir bitten die Verwaltung, den Ausschuss für Verkehr und den Umweltausschuss in der jeweils nächsten Sitzung über das Gespräch und die möglichen Ergebnisse zu informieren.

Desweiteren bitten wir die Verwaltung um einen Sachstand zur Umsetzung des neuen Luftreinhalteplans.

Begründung:

Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen mit der Deutschen Umwelthilfe zur Vermeidung von Dieselfahrverboten im Januar 2020 wurden 2 Maßnahmenpakete beschlossen. Die Punkte des ersten Pakets sollten unverzüglich vollständig umgesetzt werden. Das zweite Paket sollte in den Luftreinhalteplan der Stadt Dortmund aufgenommen werden. Ein neuer Luftreinhalteplan, der alle Vereinbarungen enthält, war für Ende August 2020 vorgesehen.

ABVG, 01.09.2020:

Herr Dr. Rath informiert den Ausschuss heute mündlich hierzu und teilt auf Anfrage mit, dass er den Fraktionen diese Informationen nach der Sitzung auch schriftlich (siehe auch Anlagen zur Niederschrift) zukommen lassen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


nicht besetzt

5.         Angelegenheiten des Tiefbauamtes


zu TOP 5.1
Erneuerung der LSA 2073 Holtbrügge / Wellinghofer Amtsstraße

Beschluss

(Drucksache Nr.: 18143-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 2073 Holtbrügge / Wellinghofer Amtsstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 49.000,00 Euro. 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020                                                                                               49.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.408,67 Euro.
zu TOP 5.2
Kreuzung Burgring / Siegenstraße - Verlegung der Radwege, barrierefreier Ausbau der Überwege und Neubau der Lichtsignalanlage

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 17190-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Umbau der Kreuzung Burgring / Siegenstraße mit der Verlegung der Radwege, dem barrierefreien Ausbau der Überwege und dem Neubau der Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 390.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014693 - Burgring/Siegenstr. - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020                                                                                            10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021                                                                                          300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022                                                                                            80.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2023 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 13.870,00 Euro.


zu TOP 5.3
Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge, Beschlusserhöhung

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 17627-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für die Grunderneuerung der Kirchhörder Straße / Holtbrügge im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 11060-18 am 08.11.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 380.000,00 Euro um 320.000,00 Euro auf 700.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014572 – FE Kirchhörder Str.-Wellingh. b. Brücke – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                                                                                 2.021,34 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                                                                                 20.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                            677.978,66 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 19.600,00 Euro.








zu TOP 5.4
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme "Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße"

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 18013-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt genehmigt die außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen im Rahmen der Maßnahme „Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße“ gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW.

Die Mehrauszahlung in Höhe von 982.700,00 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054124 – ÖPNV Beschleunigung - (Finanzposition 780 950).

Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt Dortmund einen Teil der deckenden Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßig aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014653 – BW Brücke Franz-Schlütter-Str Lastenener – (Finanzposition 780 810) haushaltsneutral zu verlagern.


zu TOP 5.5
Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai; Beschlusserhöhung

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 18047-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgende Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften genehmigt folgende, gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Das für den Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen (Drucksachen Nr. 09804-17 und 11187-13) wird von 715.000 Euro um 160.000 Euro auf 875.000 Euro erhöht.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014470 – Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai  – (Finanzposition 780 810) und aus dem Budget des FB 33 aus der Investitionsfinanzstelle 3S_01261014401 – Im Schellenkai, Fahrbahnerneuerung – (Finanzposition 780 860) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                                                                             661.076,98 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                                                                               213.923,02 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe 25.740,00 Euro.






zu TOP 5.6
Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 18017-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.


zu TOP 5.7
Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen - Planungsbeschluss

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 18059-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 553.000,00 Euro zu vergeben.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 553.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 4.420.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021:                                                                                         120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022:                                                                                         250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023:                                                                                         150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024:                                                                                           33.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 5.8
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17317-20)

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Mader gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion „Max-Eyth-Straße“ weiter ablehne.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den folgenden Ratsbeschluss vom 18.06.2020 zur Kenntnis:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der im Rahmen des Dialogverfahrens beschlossenen Begutachtung geeigneter Haltestellengründungen (z. B. Fundamente, Stützpfähle, Befestigungen) zur Konfliktreduzierung in Hinblick auf den größtmöglichen Erhalt der Bäume der B1-Allee zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese bei der weiteren Planung zu Grunde zu legen.

2. Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt die Ergebnisse des erweiterten Verkehrsgutachtens zur Kenntnis.

3. Der Rat beschließt auf dessen Grundlage sowie unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich angeordneten ganztägigen Lkw-Durchfahrverbots sowie insbesondere der perspektivischen Nutzungsoptionen für den ehemaligen Siemens-Nixdorf-Standort, den gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16 und 12478-18) über das B1 Haltestellenkonzept zu ändern.

3.1 Der Zugang zur Haltestelle Kohlgartenstraße soll auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung insbesondere in Hinblick auf die verkehrssichere Führung der Fußgänger an dieser Stelle weiterhin wie beschlossen niveaufrei über ein barrierefreies Brückenbauwerk mit Rampen und Aufzügen erfolgen.

3.2 Der Zugang zur Haltestelle Voßkuhle erfolgt weiterhin entsprechend der aktuellen Beschlusslage mithilfe signalisierter Furten niveaugleich.

3.3 Der Zugang zur Haltestelle Lübkestraße erfolgt weiterhin wie beschlossen und zwischenzeitlich auch bereits provisorisch eingerichtet mithilfe signalisierter Furten niveaugleich. Das heutige Brückenbauwerk wird zurückgebaut.

3.4 Der Zugang zur Haltestelle Max-Eyth-Straße soll auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung und unter besonderer Berücksichtigung der perspektivischen Entwicklung am ehemaligen Standort „Siemens-Nixdorf“ (Drucksache Nr. 17218-20)  entgegen der bisherigen Beschlusslage zukünftig mit signalisierten, niveaugleichen Fahrbahnübergängen bei der weiteren Konkretisierung der Planung der modifizierten Vorzugsvariante vorgesehen werden. Das heutige Brückenbauwerk soll zukünftig entfallen. Die bisher vorgesehene Planung eines neuen barrierefreien Ersatzbauwerkes soll nicht weiter verfolgt werden.

3.5 Der Zugang zur Haltestelle Stadtkrone Ost erfolgt weiterhin entsprechend den bisherigen Beschlüssen sachgerecht über ein barrierefreies Brückenbauwerk mit Rampen und Aufzügen niveaufrei.

3.6 Die Planung der Herstellung von Barrierefreiheit an den Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost ist entsprechend den Punkten 3.1 bis 3.5 weiter gemäß der mit DSW21 zuletzt 2019 abgestimmten Vorgehensweise mit dem Ziel zu qualifizieren, das Vorhaben im Ergebnis genehmigungs- und zuwendungsrechtlich zu sichern und dem Rat der Stadt rechtzeitig zur Entscheidung über den Bau vorzulegen.

4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das nach aktuellem Planungsstand ermittelte Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme auf insgesamt etwa 27.600.000,00 Euro einschließlich Planungskosten von ca. 3.600.000,00 Euro reduziert.










zu TOP 5.9
Verkehr und Infrastruktur in Dortmund

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2020

hierin: Antrag der Fraktion FDP-Bürgerliste

(Drucksache Nr.: 17943-20)

 

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.06.2020 vor:

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Dortmunds Verkehrssituation weist in vielen Bereichen Probleme auf, die Großstädte dann ereilen, wenn sich Mobilitätsgewohnheiten ändern, und diesen Veränderungen nur langsam entsprochen wird.

Eine hohe Verkehrsdichte mit vielen Staus, ein hoher Anteil an KFZ-NutzerInnen und damit einhergehender Parkraumnotstand. Ein zu geringer Ausbau von Park & Ride-Parkplätzen sorgt für erhebliche Verkehrsbelastungen in der Innenstadt, vor allen Dingen zu Zeiten des Berufsverkehrs. Diese Situation fördert zudem hohe CO2 Emissionen. Um die Lebensqualität in Dortmund und auch global zukünftig zu verbessern, müssen nachhaltige Veränderungen im Mobilitätsverhalten begünstigt werden.

Der ÖPNV ist an vielen Stellen überlastet, die Taktung oftmals zu gering und kommt nicht nur bei Großevents an seine Kapazitäten. Neben Faktoren wie schmutzigen und dunklen Haltestellen des ÖPNV, sind auch die hohen Kosten der Aufrechterhaltung und Nutzung eine weitere Herausforderung. Fahrradwege gelten oftmals als schlecht ausgebaut und unsicher, mangelnde sichere Fahrradabstelllanlagen hemmen dieses Verkehrsmittel in vielen Bereichen.

Um das Thema Verkehr und Mobilität in Dortmund voranzubringen, muss ein Mobilitätsmix geschaffen werden, der allen VerkehrsteilnehmerInnen zugute kommt und attraktive Alternativen für jene Menschen schafft, die nicht originär auf ein KFZ angewiesen sind und bisher aus Praktikabilitätsgründen dessen Nutzung vorziehen. Verkehr kann jedoch nur dann angemessen funktionieren, wenn die Bedürfnisse aller Partizipierenden bestmöglich berücksichtigt werden.

Verbesserungen und Optimierungen an der Verkehrsinfrastruktur müssen dazu geeignet sei, den Wohn- und Wirtschaftsstandort Dortmund zu stärken und attraktiver zu machen

Projekte / Lösungsansätze

Die folgenden ersten Lösungsansätze sind integrale Bestandteile der langfristigen Schaffung eines Mobilitätsmix-Angebotes, welches nicht nur den Kampf gegen den Klimawandel positiv unterstützen wird, sondern auch zu einem Mehr an mobiler Lebensqualität in Dortmund führen wird.

1.    Verkehrsknotenpunkte - „HUB’s“

Die Entwicklung von großen, qualitativ hochwertige und attraktive Verkehrsknotenpunkten, „HUB’s“, an strategisch wichtigen Standorten soll dazu führen, dass besonders KFZ dort abgestellt werden können, und für die letzte Strecke zum Ziel entweder Leihfahrräder, Leihroller oder der ÖPNV genutzt werden kann. Durch attraktive preisliche Gestaltung kann dies unterstützt werden. Diese Hubs führen unterschiedlicher Verkehre (ÖPNV / KFZ / Fahrrad / Taxis / Leihroller & Fahrräder) zusammen und halten diese auf 24/7 vor Ort aufrecht. Sie bieten Schließfächer/Packstationen, Ladestationen für Elektroautos und Fahrräder und könnten zukünftig auch als Lande- und Ladezonen für Dronen dienen, sofern diese sich als Technologie in der Auslieferung von Waren durchsetzen. Denkbar ist auch ein Lieferservice der die Einkäufe der Pendler die in der Innenstadt shoppen zu den Schließfächern des Hub’s liefert um das Einkaufsvergnügen für die Pendler aufrecht zu halten. Damit wird der Vorteil das Auto in der City zu parken um dort die Einkäufe abzulegen neutralisiert.

Die HUB’s sollten von 6:00 bis min. 24:00 Uhr personell besetzt sein um ein gewisses Maß an Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und die Akzeptanz und Nutzung der HUB’s bei allen Nutzern zu erhöhen.

Mögliche Standorte für solche Hubs könnten sei: A40 Abfahrt Kley(SBahn Haltestelle Germania) /  Sundermannweg (Hafen) / Rombergpark / Hauptfriedhof – östlicher Bereich / Dorstfeld / Eving-Brechten

2. Ringbahn / Linie

Emissionsarme Busse oder Bahnen, welche in Form einer Ringbahn in beiden Richtungen den Wall abdecken, können ein zentraler Bestandteil werden, das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt weniger abhängig vom KFZ zu machen und sich dennoch schnell fortzubewegen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Rahmen eines Prüfungsauftrages, diese Konzepte auf ihre Machbarkeit, ihren Nutzen und ihre Kosten zu prüfen und dem Rat ein entsprechendes Ergebnis vorzulegen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Aufgrund der Corona-Lage habe man nicht wie ursprünglich geplant ein größeres Konzept vorgelegt, sondern - auch mit Rücksicht auf die Länge der Tagesordnung - zunächst die beiden wichtigsten Punkte skizziert. Rm Rettstadt schlägt vor den Antrag zunächst an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Fachausschuss zu überweisen, um ihn dort ausführlich zu diskutieren.

Dieser Vorschlag wird von den Fraktionen befürwortet.

Der Rat der Stadt überweist den Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

ABVG, 01.09.2020:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die o. a. Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.



zu TOP 5.10
Fahrradabstellanlage

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019

(Drucksache Nr.: 12440-18)

 

Hierzu liegt vor à Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 20.03.2019:

„Hierzu à Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12440-18)

(Fraktion B'90/Die Grünen):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Abstellanlagen für Fahrräder (gesicherte, ungesicherte, inkl. Lademöglichkeiten) gibt

es derzeit im Bereich der Innenstadt (innerhalb des Walls)?

2. Wie viele Abstellanlagen mit welcher Ausstattung sind für 2019 in Planung?

3. Welches städtische Budget steht dafür zur Verfügung? / Wie viel Geld wurde dafür im

Haushaltsplan 2019 eingestellt?

Begründung:

Im Rahmen des Masterplans Mobilität wurde die Förderung der Infrastruktur für den Radverkehr

beschlossen. Dennoch fehlen gerade in der Innenstadt weiterhin vor allem sichere

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

AUSW, 20.03.2019:

Man einigt sich heute darauf, die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für

Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Die Verwaltung wird darum gebeten, die entsprechende Stellungnahme auch dem AUSW zur

Kenntnis vorzulegen.“

 

Hierzu liegt vorà Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12440-18-E1):

…die o.g. Anfrage wurde am 07.11.2018 und am 20.03.2019 im Ausschuss für Umwelt,

Stadtgestaltung und Wohnen beraten und von dort an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und

Grün überweisen. Die Verwaltung wurde vom ABVG am 07.05.2019 um Stellungnahme

gebeten. Bedauerlicherweise wurde versäumt, zeitnah eine Antwort vorzulegen. Dies bitte ich

zu entschuldigen. Im Folgenden beantworte ich die Anfrage nun wie folgt:

Zu 1:

Aktuell existieren im Bereich der Innenstadt (innerhalb und entlang des Wallrings sowie HBF

Nord- und Südseite) insgesamt 1.790 Fahrradstellplätze, davon 1.168 innerhalb des Walls.

Auf dem Hansaplatz (6 ungesicherte Fahrradstellplätze), in der Betenstraße (10 ungesicherte

Fahrradstellplätze) sowie am Günter-Samtlebe-Platz (10 ungesicherte Fahrradstellplätze)

besteht zudem die Möglichkeit der Benutzung einer Ladesäule, die die Energie über

Solarpanels bereitstellt.

Am Hauptbahnhof sind 182 ungesicherte Fahrradstellplätze vorhanden. In der Radstation am

Hauptbahnhof befinden sich 440 gesicherte Fahrradstellplätze sowie 10 Lademöglichkeiten in

Form von Schließfächern.

Zu 2:

Im Jahr 2019 wurden im Rahmen der laufenden Unterhaltung des Tiefbauamtes im Bereich

Innenstadt-West 19 Fahrradbügel, in den Außenbezirken 52 Fahrradbügel aufgestellt.

Zusätzlich wurden an der Brechtener Grundschule 30 Fahrradbügel errichtet. Ferner wurden

in 2019 Fahrradsammelabstellanlagen (dein-Radschloss) in Mengede und Aplerbeck in

Betrieb genommen worden, die jeweils Platz für 40 Fahrräder bieten.

Auch im laufenden Jahr erfolgt im Zuge der laufenden Unterhaltung der Einbau weiterer

Fahrradbügel.

Als Einzelmaßnahmen wurden bislang an sechs Grundschulen je 8 Fahrradbügel errichtet.

Zudem sind auf dem Gelände vor der JVA Dortmund 7 Fahrradständer aufgebaut worden.

In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird im Zuge des Förderprojektes der „Emissionsfreien

Innenstadt“ mit der Umsetzung der 1.000 Fahrradbügel (=2.000 Fahrradstellplätze) begonnen.

Die Ausschreibungsverfahren dazu laufen und dementsprechend werden die ersten 500

ungesicherte Fahrradstellplätze voraussichtlich bis zum Frühjahr 2021 innerhalb des

Wallrings errichtet.

Zu 3:

Ein explizites Budget für Fahrradabstellanlagen ist im Haushalt des Tiefbauamtes nicht

enthalten. Die Finanzierung der Abstellanlagen erfolgt über die Budgets der

Bezirksvertretungen sowie aus Sammelansätzen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Brügge, Tel. 50 - 25 8 33, zur Verfügung.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.












zu TOP 5.11
"Bee Stops" für Dortmund

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2019

(Drucksache Nr.: 14930-19)

 Hierzu liegt vorà Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 04.12.2019:

Vorschlag zur Tagessordnung mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14930-19):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um Prüfung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt die Verwaltung die Bepflanzung der Dächer von Bushaltestellen mit Sedum-Pflanzen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Steigerung der Artenvielfalt in Dortmund?

2. Auf den Dächern von wie vielen Bushaltestellen in Dortmund wäre eine solche Bepflanzung theoretischen möglich?

3. Gibt es eventuell weitere oder besser geeignete Pflanzenarten zur Bepflanzung von Bushaltestellendächern zum Zweck der Verbesserung der Luftqualität und der Artenvielfalt?

4. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die Bepflanzung einer Bushaltestelle?

5. Wie hoch wären die ungefähren Kosten bzw. Personalaufwendungen für die Pflege der Bepflanzung auf den Bushaltestellen, bei der Annahme einer großen Zahl an bepflanzten Bushaltestellen?

Begründung:

In der Stadt Utrecht in den Niederlanden sind vor kurzem die Dächer von 316 Bushaltestellen bepflanzt worden. Die Bepflanzung besteht dabei vorwiegend aus Sedum-Pflanzen. Diese relativ pflegeleichten Pflanzen können in ihren Blättern Regenwasser speichern und hierdurch längere Trockenzeiten überstehen. Durch die Bepflanzung könnte ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Dortmund geleistet werden, da die Sedum-Pflanzen Feinstaub aus der Luft filtern. Insbesondere aber sind diese Pflanzen beliebt bei Insekten, wie etwa Bienen, Hummeln und Schmetterlingen, so dass diese einen Beitrag zur Artenvielfalt in der Stadt leisten könnten. 

Hierzu liegt vorà Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14930-19-E1):

…zu den Fragen der SPD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

Fragen Nr. 1 und 3

Speziell über die Wirkung von Bepflanzungen der Dächer von Bushaltestellen mit Sedum-

Pflanzen zur Verbesserung der Luftqualität liegen keine Forschungsergebnisse vor.

Grundsätzlich wirken alle Pflanzen, vor allem aber Bäume und Sträucher positiv

auf die Qualität der Luft. Pflanzen sind in unterschiedlichem Maße in der Lage Stäube und

Feinstäube zum Teil auch gasförmige Schadstoffe aufzunehmen.

Das Dach einer Bushaltestelle ist nur wenige Quadratmeter groß. Nimmt man an, dass ein

durchschnittliches Bushäuschen rd. 2 x 5 m (oder 2,5 x 4 m oder 1,5 x 6 m) in den

Abmessungen hat und rd. 720 Bushäuschen existieren, dann ergeben sich in diesem

vereinfachten Ansatz rd. 7.200 qm Dachfläche, also etwa die Fläche eines (kleinen)

Sportplatzes. Insgesamt kann dadurch auch aufgrund der Art der hier möglichen Pflanzen nur

eine geringe Pflanzenmasse erzeugt werden. Eine messbare Verbesserung der Luftqualität

wird hierdurch nicht bewirkt werden können. Gleiches gilt dementsprechend auch für die

Effekte auf die Steigerung der Biodiversität (hier Insekten). Es ist auch zu bedenken, dass ein

Großteil der Bushaltestellen sich in den Außenbezirken befindet, wo es derartiger

Maßnahmen eher nicht bedarf. Im innerstädtischen Bereich kann durch Begrünung von

Gebäudedächern eine ungleich größere Fläche und Pflanzenmasse erzielt werden, die

entsprechend größere Effekte u.a. auch auf das Stadtklima erwarten lassen.

Frage Nr. 2

Nur etwa 170 der 720 Bushaltestellen befinden sich im Besitz der DSW21. Die Mehrzahl der

Haltestellen befindet sich im Eigentum eines Fremdunternehmens. Laut Stellungnahme des

Hauptherstellers (Firma Mabeg) von Bushaltestellen in Dortmund (über 80% der

Bushaltestellen der DSW21) ist eine Nachrüstung im Regelfall aus statischen Gründen nicht

möglich. Dementsprechend müsste ein kompletter Neuaufbau der Haltestellen erfolgen.

Frage Nr. 4

Laut Schätzung der Dortmunder Stadtwerke kostet der Neuaufbau einer Bushaltestelle ca.

15.000 € - 18.000 €, zzgl. der Bepflanzungskosten. Berechnet wurde hier die konstruktive

Anpassung/ggf. Fundamentanpassung/Anpassung Stromanschluss etc.

Frage Nr. 5

Eine Schätzung der Kosten der DSW21 für Personalaufwendungen und für die Pflege der

Bepflanzung auf den Bushaltestellen sieht wie folgt aus: 1 Lohnstunde von 45,00 € + 20,00 €

Aufwendung für Arbeitsmittel und Transportfahrzeug pro Woche pro Bushaltestellendach in

36 KW im Jahr = ca. 2.500 €/Jahr.

AUSW, 18.09.2019:

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass ihre Fraktion von der vorliegenden Antwort der Verwaltung enttäuscht sei und man überlegen müsse, wie man hiermit umgehen werde.

Herr Rm Rettstadt führt an, dass er die Beantwortung der Verwaltung eigentlich ähnlich aufgefasst habe wie seine Vorrednerin. Er hätte die Idee, welche mit dem SPD-Antrag verbunden gewesen sei, nämlich die Dächer der Wartehäuschen zukünftig zu begrünen, für charmant gehalten. Der Antwort der Verwaltung entnehme er, dass man eine Perspektive für neue Wartehäuschen habe. Hierzu könnte man dann sagen, dass man hierfür gerne eine Alternative hätte. Weiter rege er an, mit der Stadt Utrecht Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, ob diese nicht einen ganz anderen Ansatz hierfür gehabt hätte. Weiter plädiere er nochmal dafür, dieses Thema in irgendeiner Form umzusetzen, weil er glaube, dass alle davon profitieren würden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass er der Stellungnahme der Verwaltung entnehme, dass die meisten dieser Häuser gar nicht der Stadt gehören würden. Er glaube aber, dass man genug Haltestellen habe, die eigentlich Bedarf hätten überhaupt mal ein Häuschen zu bekommen. Hier ließe sich das dann eigentlich direkt mit einplanen. Deswegen sollte man sich besser mit der Frage beschäftigen, welche Kriterien es brauche, damit das funktioniere und nicht nur mit der Frage, warum es nicht funktioniere.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Stadt Utrecht bereits angeschrieben habe. Der Antwort könne man entnehmen, dass Utrecht alle Wartehäuschen erneuert und hierbei keine Sedum-Bepflanzung sondern noch krautigere Grünpflanzen, die deutlich mehr blühen, verwandt habe. Interessant sei, dass diese hiermit wesentlich geringere Kosten erzeugt hätten, als in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnt worden sei. Man wäre eigentlich schon kurz davor gewesen, darum zu bitten, dass alle neuen Häuschen so ausgestattet werden sollen, damit man zumindest eine Sedum-Bepflanzung aufbringen könne. Man könne aber auch nochmal prüfen, ob die durch Utrecht praktizierte, etwas stärkere Bepflanzung bei neuen Häuschen vielleicht auch möglich wäre. Fraglich wäre auch, ob man dem Vertragspartner für die derzeitigen Dortmunder Häuschen nicht bei der nächsten Vertragsverhandlung auftragen könne, diese entsprechend anzupassen. 

Herr Rm Stieglitz macht darauf aufmerksam, dass es um die Bushaltestelle an sich gehe. Wenn er sehe, dass man nach wie vor immer noch eine Vielzahl von Haltestellen habe, wo man seit mehr als 10 Jahren auf den barrierefreien Ausbau warte, dann würde er sich hierfür eher insgesamt eine ganzheitliche Lösung (mehr Barrierefreiheit und Ökologie) vorstellen. 

Herr Rm Rettstadt weist darauf hin, dass das Ziel einer Begrünung ja die CO2 –Einsparung sein sollte und zwar so, dass es signifikant sei. Wenn nach entsprechender Überprüfung jetzt herauskommen sollte, dass Nutzen und Kosten in keinem Verhältnis zueinander stehen und die Maßnahme keinen Sinn mache, sondern es besser wäre andere Flächen zu bearbeiten, dann müsste man das Ganze nochmal überdenken. Was er damit sagen wolle sei, dass man sich jetzt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verengen solle, sondern besser schauen, wie effektiv diese wirklich seien, um danach zu entscheiden, in welcher Form man diese umsetzen wolle.

Herr Rm Gebel macht darauf aufmerksam, dass das Thema bereits in anderen Kontexten aufgetaucht sei. Dort sei es darum gegangen, dass DSW21 bei Haltestellenhäuschen Sitze abgesägt habe und dann die Frage aufgekommen war: “Wann kommen die denn wieder?“. Hierzu habe er aktuell die Information der DSW21 erhalten, dass man sich wohl gerade in dieser Ausschreibung hierzu befände. Wenn man also mit dem heutigen Thema noch in eine zeitnahe Ausschreibung wolle, dürfe man keine Zeit mehr verlieren.

Frau Rm Lührs erwähnt, dass das natürliche heiße, dass man heute bereits einen Beschluss fassen sollte. Daher schlage sie vor, folgenden Antrag heute zu beschließen und DSW 21 darum zu bitten, diesen noch in der aktuellen Ausschreibung zu berücksichtigen.

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die DSW21 darum, bei Neu-und Ersatzbauten von Bushaltestellenhäuschen, eine andere Konstruktion vorzusehen.

Herr Rm Rettstadt macht den Vorschlag, dass man einen solchen Antrag vor dem Hintergrund der Kosten/Nutzen/Abwägung besser als Prüfauftrag an die Verwaltung bzw. an die DSW21 erteilen sollte. Da ihm die derzeitige Datenlage noch zu vage sei, wäre sein Petitum daher heute, dass man die Verwaltung heute damit beauftrage, Kontakt mit DSW21 aufzunehmen, damit diese prüfe, ob die mittel-und langfristige Planung, was die Wartehäuschen angehe, dahingehend beeinflusst werden könne, dass eine Begrünung stattfindet. Über das entsprechende Prüfergebnis möge DSW21 dann den Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen informieren.

Herr sB Kühr schließt sich den Vorschlag eines Vorredners an.

Herr Wilde führt an, dass er es auch nicht für sinnvoll halte, jetzt eine verbindliche Vorgabe zu formulieren.

Aufgrund der heutigen Diskussion gebe er aber gerne an die DSW21 weiter, dass es die dringende Bitte dieses Ausschusses sei, sich mit diesem Thema zu befassen und dazu zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man dieser Bitte nachkommen könne.

Dieser Vorschlag findet die einstimmige Zustimmung des Ausschusses.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung darum, mit DSW 21 Kontakt aufzunehmen, damit diese sich mit dem Thema befassen und zur nächsten Ausschusssitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man dieser Bitte um Begrünung der Dächer neuer Wartehäuschen an ÖPNV-Haltestellen nachkommen könne.

AUSW, 04.12.2019:

Herr Dr. Pohlmann (DSW21) informiert den Ausschuss heute, wie folgt mündlich über die Möglichkeiten der Begrünung neuer Wartehäuschen an den ÖPNV-Haltestellen:

„Wir sind derzeit in einer Ausschreibung unserer Fahrgastuntersstände mit Werbeanlagen. Diese Ausschreibung ist schon sehr weit fortgeschritten und sieht keine begrünten Dächer an Fahrgastunterständen vor. Die Fahrgastunterstände sind nach einer bestimmten Normung (Dachlasten, Windlasten usw.) ausgelegt. Das ist auch in der Ausschreibung so verankert.

Die Vorrichtungen, die dort bei einer Begrünung hergestellt werden müssten, wiegen pro Quadratmeter 70-100 Kilogramm d.h., auf ein Dach eines Fahrgastunterstandes würden 400-600 Kilogramm hinzukommen. Das ist von der Statik, die wir in der aktuellen Ausschreibung vorgesehen haben, nicht abgedeckt. Also haben wir auch keine Möglichkeiten, bei diesen eher symbolischen Maßnahmen, einen Teil oder ganz viele Haltestellen, die in der Ausscheidung sind, nochmal umzuswitchen. Gleichwohl haben wir im Haus diskutiert, dass wir uns auch diesen Maßnahmen nicht gänzlich verschließen wollen. Man muss auch hier offen sein, da symbolische Maßnahmen oft eben auch eine breite Wirkung habe. Wir werden im Haus noch klären, dass wir wenige Haltestellen, die wir selbst aufstellen (in Eigenregie ohne Fördermittel, außerhalb der Ausschreibung) auswählen werden um hier sowohl, die Herstellung der Haltestelle mit höheren Konstruktionsanforderungen als auch mit dem, dann zu erwartenden Aufwand für die Pflege exemplarisch zu realisieren. Ich kann an der Stelle aber noch etwas anderes ankündigen, weil die Umweltthemen unmittelbar auch zum ÖPNV gehören. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass vor etlichen Jahren auch die DEW schon mal ein Projekt hatte, welches sich darauf bezog, nutzbare Flächen aufzuforsten. Dieser Gedanke ist damals entwickelt  allerdings nicht weiter verfolgt worden. Wir versuchen derzeit ein Konzept dahingehend zu entwickeln, auch, weil wir glauben, dass es eine gute Symbiose ist, etwas für die Umwelt zu tun und auf den ÖPNV zu verweisen. Daher befindet sich derzeit eine ähnliche Aktion bei DSW21 in Vorbereitung.“  

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und richtet aufgrund der anschließenden Diskussion außerdem folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit DSW 21 alle Standorte zu untersuchen und im Einvernehmen zu prüfen, an welchen Haltestellen die Anpflanzung zusätzlicher Bäume als Schattenspender möglich ist.   

Da dieser Prüfauftrag in die Zuständigkeit des Tiefbauamtes und somit des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) fällt, überweist der AUSW diese Angelegenheit zuständigkeitshalber an den ABVG.

Hierzu liegt dem ABVG am 01.09.2020 vorà Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14930-19-E3):

….der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat am 04.12.2019 die Verwaltung

beauftragt, gemeinsam mit DSW21 alle Haltestellen-Standorte zu untersuchen und zu prüfen,

an welchen Haltestellen die Anpflanzungen zusätzlicher Bäume als Schattenspender möglich

sind. Gleichzeitig wurde dieser Prüfauftrag wegen der fachlichen Zuständigkeit an den

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.

Zu dem Prüfauftrag nehme ich in Abstimmung mit DSW21 heute wie folgt Stellung:

Bedingt durch die hohe Anzahl der Haltestellen (1896 Stück) im Dortmunder Stadtgebiet ist

eine derartige Prüfung seitens der DSW21 und der Verwaltung personell nicht leistbar. Da

jedoch langfristig sämtliche Haltestellen einen barrierefreien Umbau erhalten sollen, kann in

diesem Zuge auch die Möglichkeit von Baumpflanzungen geprüft werden. Im Rahmen einer

Haltestellenumplanung wird u. a. generell eine Leitungsabfrage durchgeführt, die dann auch

zur Überprüfung adäquater Baumstandorte genutzt werden kann.

Sofern ein solcher Standort für eine Baumscheibe gefunden ist, kann dieser im Zuge des

barrierefreien Umbaus der Haltestelle mit angelegt werden. Im Vorfeld ist dazu dann die

Kostenträgerschaft zu klären, da zusätzliche Bäume/Baumscheiben nicht Bestandteil des

bestehenden Auftragsvolumens des Haltestellenprogramms sind. Für eine Baumscheibe

inklusive Baum ist mit einem Kostenumfang von ca. 5.000 Euro zu rechnen.

Entsprechend dem Votum der Ausschüsse werden Verwaltung und DSW21 nun so verfahren.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Heermann, Ruf: 50 - 22 0 84, zur Verfügung.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.12
Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 07949-17-E3)

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.13
Straßenbeleuchtung

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 17603-20-E2)

…ich danke Ihnen für Ihr Interesse an den betrieblichen Abläufen der öffentlichen

Straßenbeleuchtung in Dortmund und darf zunächst folgende Informationen vorausschicken:

Seit dem Start des 2016 mit dem Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund GbR

geschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrags, setzt die Stadt Dortmund bei der Erfassung von

Störungen unter anderem auch auf das internetbasierte Onlinesystem Störung 24. Neben der

Browserversion ist es auch als Mobilfunk-App verfügbar. Nach einer ausführlichen

Erprobungsphase wurde Störung 24 Anfang 2019 der Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung

vorgestellt.

Bei der Einführung des Online Störmeldesystems standen folgende Gründe im Vordergrund:

- Verringerung der kostspieligen Nachtkontrollfahrten durch den Betriebsdienstleister

- Gewährleistung einer rund um die Uhr verfügbaren Anlaufstelle für Störungen der

Beleuchtung

- Verringerung der Fehlersuchfahrten aufgrund von unklaren Ortsangaben und

missverständlichen Fehlerbeschreibungen durch Dritte

- Transparenz des Störungsgeschehens durch eine einheitliche Form der Störmeldungen

- Beschleunigung der Störungsbeseitigung durch direkte, automatisierte Weiterleitung

der Meldungen an den Entstörungsdienst.

Aktuell werden rund 50 % aller Störmeldungen auf diesem Wege erfasst. Aus Rückmeldungen

einzelner Bürger*innen, aber auch aufgrund von Gesprächen mit den Mitgliedern

verschiedener Bezirksvertretungen ist dem Tiefbauamt bekannt, dass es eine hohe Akzeptanz

des Systems in der Öffentlichkeit gibt.

Im Folgenden antworte ich auf Ihre konkreten Fragen:

Zu 1.

Im Jahr 2019 betrug die Gesamtzahl aller gemeldeten Störungen 9.512. Davon wurden 3.398

Störungen über das Onlineportal gemeldet.

Jeder Leuchtstelle ist eine Funktionspriorität zugeordnet. Grundsätzlich sind Ereignisprioritäten

in die Stufen 1-3 eingeteilt. Unmittelbar nach Störungsannahme erfolgt eine

Klassifizierung der Störung für die nachfolgende Störungsbeseitigung wie folgt:

Priorität 1: Gefahr in Verzug, insbesondere bei Unfall- und Vandalismusschäden sowie

Schäden aufgrund höherer Gewalt. Hierbei ist der Bereitschaftsdienst des Betriebsdienstleisters

sowie - sofern erforderlich - die Feuerwehr/Polizei unverzüglich zu aktivieren.

Priorität 2: Hohe Dringlichkeit (Leuchtstellen an Bundes, Landes- und Kreisstraßen, an

Kreuzungen und Kreisverkehren mit Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Fußgängerüberwege,

Ausfall mehrerer Leuchten in einer Straße)

Priorität 3: Alle Leuchtstellen, die nicht der Priorität 1 oder 2 zugeordnet werden.

Zu 3.

Die durchschnittliche Behebungsdauer betrug im Jahr 2019 ca.14 Tage. Es ist darauf hinzuweisen,

dass bei Störungen, die aufgrund von Netzfehlern hervorgerufen werden, eine

Störungsbeseitigung nur mit Hilfe des Netzbetreibers Dortmunder Netz GmbH (Do-Netz)

möglich ist. Dies ist meist dann der Fall, wenn mehrere Leuchten in direkter Nachbarschaft

zueinander betroffen sind. An einer verbindlichen Fristenregelung wird zurzeit noch gearbeitet.

Zu 4.

Das Beschwerdemanagement zur Straßenbeleuchtung ist unabhängig vom Onlinesystem

Störung 24. Es ist im Tiefbauamt angesiedelt und wird verantwortlich vom Team Straßenbeleuchtung

betrieben. Beschwerden werden in jedem Fall erfasst und im Rahmen der

Projektsteuerung abgearbeitet.

Zu 5.

Die Kommunikation mit den APP-Nutzer*innen ist ein automatisierter Vorgang. Wenn die

Störungsmelder*innen ihre E-Mailadresse bei der Meldung der Störung angegeben haben,

wird zunächst eine automatische Eingangsbestätigung versendet. Die als Punkt in der

Straßenkarte dargestellte Laterne wird nach Meldung der Störung von der grünen

Darrstellung in eine rote Anzeige umgeschaltet. Bei Beginn der Arbeiten zur

Störungsbeseitigung erfolgt die Umschaltung auf eine orangene Farbdarstellung. Sollte der

Betriebsdienstleister weitere Angaben der Melder*innen benötigen, so erfolgt eine Kontaktaufnahme

(wenn Kontaktdaten angegeben wurden).

Nach Behebung der Störung wird eine automatisch erzeugte E-Mail mit der Fertigmeldung an

die Störungsmelder*innen gesendet. Seit Mai dieses Jahres gibt es zusätzlich noch eine

automatisch erzeugte Rückmeldung, wenn die Arbeiten auf Grund von besonderen

Erschwernissen länger als üblich dauern. Dabei wird auch unter Angabe der Kontaktadresse

auf die Möglichkeit hingewiesen, schriftliche Fragen an den Betriebsdienstleister zu richten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

Auf Nachfrage des Herrn Rm Urbanek zum Thema Priorisierung der Fristen reicht die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung folgende Information nach:

Zur Priorität 1 ist festgelegt, dass eine Erstsicherung zur Gefahrenabwehr umgehend nach Kenntnisnahme der Störung durch den Betriebsdienstleister 

erfolgen muss. Die Erstsicherung muss noch am selben Kalendertag erfolgt sein.

Prioritäten 2+3

Wie bereits im Anschreiben 17603-20-E1 vorgetragen, wird an den genauen Fristen zur Störungsbehebung noch gearbeitet.

Der ABVG wird nach Verabschiedung der Fristenregelung über die Ergebnisse informiert.


zu TOP 5.14
Anbringung von Trixi-Spiegel zur Vermeidung von Unfällen

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 18149-20)

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Kreuzungen im Dortmunder Stadtgebiet die Anbringung von Trixi-Spiegeln sinnvoll erscheint und diese in einem zweiten Schritt an den entsprechenden Kreuzungen anzubringen.

Begründung:

Trotz intensiver Bemühungen den Straßenverkehr sicherer zu machen, kommt es immer wieder zu Unfällen zwischen LKW/Bussen und Fahrradfahrer*innen. Ursache ist häufig, dass Fahrradfahrer*innen beim rechtsabbiegen im „toten Winkel“ übersehen werden. Da der flächendeckende Einsatz von Abbiegeassistenten weiter auf sich warten lässt, könnte hier der sogenannte „Trixi-Spiegel“ Abhilfe schaffen, welcher an einem Ampelmast angebracht wird und die Kraftfahrzeugführer*innen in die Lage versetzt, den „toten Winkel“ einzusehen. Die Kraftfahrzeugführer*innen erhalten hierdurch einen besseren Überblick, wodurch Unfälle vermieden werden könnten. Der Trixi-Spiegel findet bereits in mehreren deutschen Städten Anwendung.

Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 18149-20-E1):

wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Niederschrift der Sitzung vom 11.09.2018, Tagesordnungspunkt 5.9, zur Kenntnis.

Begründung

Erfolgt mündlich

ABVG, 01.09.2020:

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass er den SPD-Antrag ablehnen werde, da sich seiner Meinung nach an der grundsätzlichen Einschätzung der Verwaltung hierzu nichts geändert habe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten bzw. die hierin erwähnte Niederschrift vom 11.0.2018 zu TOP 5. 9  zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) zu und erteilt somit der Verwaltung folgenden Auftrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Kreuzungen im Dortmunder Stadtgebiet die Anbringung von Trixi-Spiegeln sinnvoll erscheint und diese in einem zweiten Schritt an den entsprechenden Kreuzungen anzubringen.


zu TOP 5.15
Qualität von Radwegen

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 18334-20)

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Erarbeitung des Teilplans zu Fuß- und Radverkehr des Masterplans Mobilität auch die Qualität der Oberflächen der bestehenden Radwege hinsichtlich eines „ruckelfreien Fahrens“ zu berücksichtigen und den angedachten Lückenschluss zwischen Radwegen schneller voranzutreiben.

Begründung:

In den vergangenen Jahren konnten viele Kilometer Radwege neu geschaffen werden und weitere sind in Planung. Über das durch den Rat beschlossene Projekt Emissionsfreie Innenstadt und mit dem aktuell im Erarbeitung befindlichen Teilkonzept zu Rad- und Fußverkehr des Masterplan Mobilität werden zukünftig weitere Verbesserungen für den Radverkehr in Dortmund erfolgen. Hierbei soll im Allgemeinen auch die Qualität der Radwege verbessert werden. Wir bitten hierbei zu berücksichtigen, dass nicht nur bei dem Bau/der Einrichtung von neuen Radwegen diese Qualitätskriterien Anwendung finden, sondern auch im bestehenden Radwegenetz, da einige Radwege Schäden, etwa durch Wurzeln oder Schlaglöcher aufweisen. Auch wenn diese Schäden nicht verkehrsgefährdend sind, besteht ein Sanierungs- bzw. Reparaturbedarf für ein „ruckelfreies Fahren“. Auch soll die Qualität der Radwege verbessert werden, indem der angedachte Lückenschluss zwischen Radwegen schneller vorangetrieben wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktionen Die Linke & Piraten sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Erarbeitung des Teilplans zu Fuß- und Radverkehr des Masterplans Mobilität auch die Qualität der Oberflächen der bestehenden Radwege hinsichtlich eines „ruckelfreien Fahrens“ zu berücksichtigen und den angedachten Lückenschluss zwischen Radwegen schneller voranzutreiben.


zu TOP 5.16
Boulevard Kampstraße, 4. und 5. Bauabschnitt, Betonfläche Pylon
hier: Sachstandsinformation

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18038-20)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht zum Vergabeverfahren im 4. und 5. Bauabschnitt des Boulevard Kampstraße zur Kenntnis.













zu TOP 5.17
Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
  - Informationsschreiben der Verwaltung-

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16596-20-E1)

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.18
Neue Park-and-ride-Anlagen

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18321-20)

Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18321-20-E1):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu dem oben genannten

Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah das im Masterplan „Mobilität 2030 – Teilkonzept

Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ (DS-Nr.: 11825-18) vorgesehene Park and Ride-

(P+R) und Bike and Ride-(B+R)-Konzept vorzulegen. Dabei sollte sowohl der Ausbau

bestehender Angebote als auch die Prüfung und Einrichtung neuer Angebote betrachtet

sein. Es wird erwartet, dass das Konzept Maßnahmen vorschlägt, die einem „Missbrauch“

der Parkmöglichkeiten auf P+R-Parkplätzen vorbeugen (z. B. Schranken in Verbindung

mit P+R-Kombiticket), damit die Stellplätze allein dem Nutzerkreis des ÖPNV zur Verfügung

stehen. Zu berücksichtigen sind u. a. die Programme des VRR zur Förderung von

P+R und „Smarten Parkens“.

Begründung

Zuletzt wurde das „Konzept für Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder an Haltestellen

des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum Parken und Reisen: Park and Ride-

(P+R) und Bike and Ride-(B+R)“ der Stadt Dortmund im Jahr 2006 aktualisiert (DS Nr.:

05800-06). Im Vergleich zu anderen Großstädten verfügt Dortmund über relativ wenige

P+R-Stellplätze. Dabei sind P+R Parkplätze schon alleine angesichts der großen Zahl der

Einpendler (rd. 109.000) und Auspendler (rd. 81.000) ein wichtiger Baustein zur Reduzierung

des hohen Verkehrsaufkommens in Dortmund.

ABVG, 01.09.2020:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dem o. a CDU-Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) zu und erteilt somit der Verwaltung folgenden Auftrag:

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah das im Masterplan „Mobilität 2030 – Teilkonzept

Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ (DS-Nr.: 11825-18) vorgesehene Park and Ride-

(P+R) und Bike and Ride-(B+R)-Konzept vorzulegen. Dabei sollte sowohl der Ausbau

bestehender Angebote als auch die Prüfung und Einrichtung neuer Angebote betrachtet

sein. Es wird erwartet, dass das Konzept Maßnahmen vorschlägt, die einem „Missbrauch“

der Parkmöglichkeiten auf P+R-Parkplätzen vorbeugen (z. B. Schranken in Verbindung

mit P+R-Kombiticket), damit die Stellplätze allein dem Nutzerkreis des ÖPNV zur Verfügung

stehen. Zu berücksichtigen sind u. a. die Programme des VRR zur Förderung von

P+R und „Smarten Parkens“.


zu TOP 5.19
Container-Standorte an eingezeichneten Radwegen

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18320-20)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18320-20-E1):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu dem oben genannten

Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, die an Radfahrspuren gelegenen Wertstoffcontainerstandorte

zu identifizieren und daraufhin zu untersuchen, ob zur Sicherheit des Radverkehrs

am Containerstandort ausreichender und geeigneter Parkraum für Kfz vorhanden ist. Ansonsten

sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Gefährdung des Radverkehrs

durch haltende Fahrzeuge vorzubeugen. Dem Ausschuss ist in der Sitzung am 24. November

2020 zu berichten.

Begründung

Unzureichende Parkmöglichkeiten an Containerstandorten führen dazu, dass Fahrzeuge

während der Entsorgung von Altglas, Altpapier und Altkleidern auf der Fahrbahn abgestellt

werden und Radfahrstreifen/-spuren zustellen. Eine Problematik, die zum Beispiel am

Containerstandort Martener Straße/Nähe Germaniastraße zu beobachten ist. Im Interesse

der Verkehrssicherheit, insbesondere der Radfahrer, gilt es, solche Container-Standorte in

den Blick zu nehmen und, wo angebracht, Maßnahmen zu ergreifen.

ABVG, 01.09.2020:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grüne stimmt dem o.a. CDU –Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) zu und erteilt somit der Verwaltung folgenden Auftrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die an Radfahrspuren gelegenen Wertstoffcontainerstandorte

zu identifizieren und daraufhin zu untersuchen, ob zur Sicherheit des Radverkehrs

am Containerstandort ausreichender und geeigneter Parkraum für Kfz vorhanden ist. Ansonsten

sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Gefährdung des Radverkehrs

durch haltende Fahrzeuge vorzubeugen. Dem Ausschuss ist in der Sitzung am 24. November

2020 zu berichten.


zu TOP 5.20
Baustelleninformationen für Radfahrende

Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 18364-20)

…die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN bittet die Verwaltung sicherzustellen, dass Radfahrende tagesaktuell über Radwegsperrungen und Baustellenumleitungen (z.B. über die Rad-App) informiert werden können.

Die nötigen Daten werden über eine entsprechende digitale Schnittstelle von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. 

Begründung:

Immer wieder kommt es für Radfahrende durch Sperrungen von Radwegen und Baustellen, an den keine Umleitungen für den Radverkehr ausgeschildert sind, zu unnötig langen Umwegen. Weder private Anbieter von Routenplanern, wie komoot oder openstreetmap, noch die amtlichen, wie radroutenplaner.nrw.de oder radverkehrsnetz.nrw.de  geben tagesaktuelle Hinweise hinsichtlich  Umleitungen oder Sperrungen. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrrad-App für Dortmund sollte die Aufnahme solcher Hinweise geprüft werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.21
E-Bike-Garagen

Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 18365-20)

Hierzuà Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 18365-20):

…die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN bittet die Verwaltung, mobile E-Bike-Garagen in Dortmund aufzustellen.

Dabei soll sich die Verwaltung an dem Konzept orientieren, das in Bochum mit Unterstützung des Vereins für Elektromobilität „ruhrmobil-E“ eingeführt wurde.

Begründung:

In Bochum werden seit zwei Jahren mobile E-Bike-Garagen im Auftrag der Stadt gebaut und aufgestellt. Die E-Bike Garage bietet einen sicheren Abstellort und eine Lademöglichkeit für E-Bikes und andere Fahrräder. Die Garage ist transportabel und energie-autonom (Solarstromversorgung), so dass ohne großen Aufwand neue Standorte ausprobiert werden können. Die Kabinen sind begehbar, beleuchtet und mit Steckdosen ausgestattet, damit Nutzer ihre Ladegeräte anschließen können. Online wird der Belegungsstatus der Kabinen angezeigt. In Zukunft sollen auch Voraus-Buchungen möglich werden. Für die Standortermittlung der mobilen und energieautarke E-Bike Ladegaragen können Fördermittel im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative beantragt werden.

Ausschuss für Der Bauen, Verkehr und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

                                     

HierzuàZusatz-/Ergänzungsantrag (SDP-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18365-20-E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Dopark GmbH mit dem Ziel der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in den Parkgaragen der Dopark GmbH zu führen. Hierbei sollen neben (den bereits teilweise existierenden) Abstellanlagen für Fahrräder auch Abstellanlagen mit Ladepunkten für E-Bikes geschaffen werden.

Begründung:

Durch die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen und Fahrradabstellanlagen mit Ladepunkten für E-Bikes in den Parkgaragen der Dopark GmbH kann einfach und kostengünstig ein Beitrag zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Fraktion AfD) zu und beauftragt demnach die die Verwaltung wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Dopark GmbH mit dem Ziel der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in den Parkgaragen der Dopark GmbH zu führen. Hierbei sollen neben (den bereits teilweise existierenden) Abstellanlagen für Fahrräder auch Abstellanlagen mit Ladepunkten für E-Bikes geschaffen werden.


zu TOP 5.22
Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße, Beschlusserhöhung

Empfehlung (Drucksache Nr.: 18123-20)

ABVG, 01.09.2020

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund   einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/ Vellinghauser Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.800.000,00 Euro um 1.970.000,00 Euro auf 5.770.000,00 Euro zu erhöhen.


Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 5.770.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2020ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.


Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020                                                                                                300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021                                                                                             415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 10.120,00 Euro.

Das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Bau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage beträgt weiterhin 715.000,00 Euro.

6.         Angelegenheiten der Friedhöfe


zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

Beschluss/Empfehlung (Drucksache Nr.: 17234-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss/Empfehlung:

Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme von  65.573.552,16 € und einem Jahresverlust in Höhe von
590.347,56 €, sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von  590.347,56 € wird mit 491.163,00 € aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen. Der Restbetrag in Höhe von 99.184,56 € wird aus dem Gewinnvortrag aus Vorjahren entnommen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18114-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt als Betriebsausschuss den Bericht zur Kenntnis.

7.         Angelegenheiten der Stadtentwässerung


zu TOP 7.1
Zweiter Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18164-20)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt als Betriebsausschuss den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Starkregen in Dortmund

Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 18366-20)

Hierzu liegt vorà bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 18366-20-E1):

…im Nachgang der starken Regenfälle der letzten Tage/Wochen bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Dortmund Gebiete (Straßen) wurden besonders stark getroffen?

2. Besteht die Möglichkeit bei einer Wettervorhersage die ein solches Ereignis ankündigt entsprechenden Straßen / Brücken mit Warnschilder/Blinklichter auszustatten um den Verkehrsteilnehmer zu warnen?

3. Wären dauerhafte Hinweisschilder an / vor den Brücken möglich? (solange bauliche Maßnahmen noch nicht vollzogen sind)

4. Könnten Verwaltung/Stadtentwässerung mit moderner Technik oder anderen Sicherheitsmaßnahmen

rechtzeitig erkennen, wenn eine Unterführung droht „vollzulaufen“?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

8.         Angelegenheiten des Grünflächenamtes

            nicht besetzt

9.         Anfragen


zu TOP 9.1
Radverkehrsführung bei Baustellen

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 18175-20)

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Information, wie die Verwaltung die aktuelle Radverkehrsführung bei Baustellen beurteilt und sofern nötig, wie bei zukünftigen Baustellenplanungen die Führung des Radverkehrs besser berücksichtigt werden kann?

Begründung:

Von den Radverkehrsverbänden wird seit längerem die Radverkehrsführung bei Baustellen kritisiert, da hier nicht genug Rücksicht auf die Belange der Radfahrer genommen werde. Auch bei der #RadInfraDoChallenge wurde diese Problematik mehrfach aufgeführt. Wir bitten daher um Information, wie die Verwaltung dies bewertet und wie dies ggf. verbessert werden kann.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

10.       Informationen der Verwaltung


zu TOP 10.1
Saisonende des Eichenprozessionsspinners
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-
 

 Herr Just informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 10.2
Starkregenereignisse am Wochenende des 14.-16.08.2020
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-
 

  Herr Dr. Falk informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung endet um 18:20 Uhr.

Kleinhans                                             Pisula                                                  Trachternach

Ratsmitglied                                         Vorsitzender                                         stv. Schriftführerin


zu TOP 3.18: Gespräche mit der DUH.pdfGespräche mit der DUH.pdf

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