Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 18.09.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:29 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU) i. V f. Herrn RM Mause(CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Stackelbeck ( B’90 Die Grünen) i. V. f. Herrn sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen) ab 16:55 Uhr
Herr sB Dettke (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab 16:45 Uhr i.V f. Herrn sB Happe (Fraktion FDP/ BL)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Thieme (Gruppe der NPD) ab 16.10 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch bis 15:40 Uhr
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Hettwer - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Betram - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Frau Beißner- 64/stv. AL’in
Herr Limberg - 65/AL
Herr Schließler - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Herr Dr. Potthoff- FB3/ AGL
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 18.09.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 10.07.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Kommunikationskonzept für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10409-13)

3.2 Verfügungfonds City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10194-13)

3.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10547-13)

3.4 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10477-13)

3.5 Lokale Agenda 21 - 13. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10270-13)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund- Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund - Hamm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10530-13)

4.2 Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 2. Fortschreibung 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10492-13)

4.3 Stadtumbau West - "generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen";
hier: Machbarkeitsstudie, Festlegung des Stadtumbaugebietes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10411-13)

4.4 Entwicklungsbericht Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10495-13)

4.5 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede"
Gestaltung von Flächen für Aufenthalt und Spiel - Durchführungsbeschluss
- Spielpunkt im Park am Amtshaus
- Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Rigwinstraße und Dönnstraße mit Spielpunkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10506-13)

4.6 Sportplatz Husen-Kurl, Bebauungsplan Scha 145
Hier: Informationen zum Verfahrensstand und Beschluss zur Ertüchtigung des Bestandssportplatzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10428-13)

hierzu -> Auszug: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.07.2013
(Drucksache Nr.: 10428-13)



4.7 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10474-13)

4.8 Anstieg der Studierendenzahlen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10700-13)

5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

5.1 Energiebericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09928-13)

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark - Baulos 15 - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10059-13)

6.2 Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen (LSA) im Bereich der Dortmunder Innenstadt
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 10478-13)

7. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungszentrums
- nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

8.1 Wohnungsmarktbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10210-13)

8.2 Enquetekommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel" - Auswirkungen für die Stadt Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10018-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.06.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10018-13-E2)

9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10496-13)





10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Eingabe nach § 24 GO NRW zum Thema Fracking; Sachstandsbericht des Umweltamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10516-13)

10.2 Grundwasserbelastung in Husen-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10466-13)

11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- nicht besetzt -

12. Anfragen/Anträge

12.1 Verzicht auf die Ausschussreise am 07.-08.11.2013
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10484-13)

13. Sonstige Informationen der Verwaltung

13.1 Terminplan 2014 für Rat und Ausschüsse
zur Information
(Drucksache Nr.: 10502-13)

13.2 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen A 2 und A 45 auf 100km/h aus Gründen des Lärmschutzes
zur Information
(Drucksache Nr.: 10597-13)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Möckel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.







zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:

Aufgrund der Aktualität des Themas, hat die Verwaltung den Vorschlag gemacht, heute über das Thema: Radschnellweg Ruhr (RS 1)/ Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie
mündlich zu informieren.

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen und diesen Punkt unter TOP 4.9 aufzurufen.


Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit der o.a. Ergänzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 10.07.2013

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 10.07.2013 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Kommunikationskonzept für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10409-13)

Hierzu liegt vor: Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)vom 10.09.2013 sowie Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (AWB) vom 11.09.2013:

AKSF,10.09.2013:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis90/Die
Grünen vor:

Beschlussvorschlag
Dem Rat wurde im Juli ein Kommunikationskonzept mit neun Leitmotiven für die Stadt
Dortmund vorgelegt. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist als erster Ausschuss mit
der inhaltlichen Beratung befasst. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb um
Beratung und Beschlussfassung folgender Punkte:

1) In Leitmotiv 8 (Dortmund. Urbanes Zentrum von Westfalen) wird „von Westfalen“ durch
den Bezugsraum „im Ruhrgebiet“ ersetzt.

2) In Leitmotiv 9 (Dortmund. Eine Metropole der Kultur) wird ein anderer Begriff für das Wort
„Metropole“ gefunden.


Begründung
Die Strategie des Kommunikationskonzepts, sich inhaltlich nicht nur auf einen Schwerpunkt zu
konzentrieren, befürworten wir grundsätzlich, auch wenn aus unserer Sicht die Kreativwirtschaft
einen eigenen Schwerpunkt hätte bilden können. Inhaltlich kritisieren wir - neben der spärlich
ausgefallenen Darstellung des Potenzials der interkulturellen Vielfalt – die oben genannten zwei
Leitmotive aus folgenden Gründen:

Zu 1):
Dortmund ist Bezugsraum von Westfalen und dem Ruhrgebiet. Für Westfalen ist Dortmund als
zentraler Versorgungsraum wichtig. Für Dortmund ist aber der Marketingbezug zum Ruhrgebiet
aus Markensicht von Vorteil: Seit der medialen Aufmerksamkeit zur Europäischen
Kulturhauptstadt RUHR.2010, den vermehrten interkommunalen Kooperationen der
Ruhrgebietsstädte und des Prozesses der RVR-Novellierung (Stärkung der regionalen
Aufgabenbewältigung auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr) ist das Ruhrgebiet als
Region und auch als Marke national und auch international im Bekanntheitsgrad gestiegen. Es
wäre fatal von diesem fahrenden Zug abzuspringen und sich marketingtechnisch auf Westfalen
zu beziehen.
Dafür spricht auch, dass in der Potenzialsammlung „Westfalen“ als Begriff und Region gar nicht
auftaucht, sondern das Ruhrgebiet mit Unternehmen wie Heimatdesign („junges Design aus der
Region“), oder Institutionen wie bspw. Creative Stage Ruhr oder ecce, die kaum in Westfalen
agieren.

Zu 2):
Metropole ist ein Fachbegriff aus der Raumplanung, der sich auf funktionale Versorgungsräume
bezieht und aus dem sich formale Aufgabengeflechte ergeben. Zudem hat sich das Ruhrgebiet
im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie RUHR.2010 durch den Masterplanprozess als
„Kulturmetropole Ruhr“ bezeichnet. Wenn sich jetzt Dortmund als Metropole der Kultur in der
Kulturmetropole Ruhr bezeichnet, entsteht eine Begriffsverwirrung, die im Sinne eines
eingängigen Leitmotivs kontraproduktiv ist. Der Begriff im Leitmotiv muss stattdessen zeigen,
dass Dortmund überregional bedeutende kulturelle Highlights bietet, die sich von anderen
Städten qualitativ unterscheiden und die einen Besuch wert sind. Deshalb sollte hier nochmal
nach einer treffenden Alternative gesucht werden.


Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert ausführlich den von ihrer Fraktion
gestellten Antrag zum Kommunikationskonzept.
Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der einzelnen Fraktionen dazu ihre jeweilige Haltung
verdeutlicht haben, geht auch Herr Dr. Potthoff (Amtsleiter Dortmund-Agentur) auf die Diskussion ein.
Zu den Leitmotiven 3 und 5 gibt er an, dass die Aufzählung der Vorteile Dortmunds nicht abschließend
sei. Im Bereich Internationalität gäbe es noch viele weitere Ansätze. Man habe immer einige Punkte
herausgegriffen und sei sich der Tatsache bewusst, dass es mehr gäbe.
Bezüglich der Bildmotive seien die Arbeiten noch nicht abschließend, da zwischenzeitlich noch weitere
Fotos gemacht worden seien. Das Radfahrmotiv sei in der Zwischenzeit gegen ein Baseballmotiv
(Breitensportbereich) ausgetauscht worden.
An den Leitmotiven 8 und 9 hätten viele Personen gearbeitet und mitgewirkt und alle würden es in der
Form, in der es jetzt vorläge, mittragen. Ein wesentliches Motiv sei die Frage der
Alleinstellungsmerkmale gewesen. Das treffe auf Westfalen zu, aber nicht auf das Ruhrgebiet.
„Urbanes Zentrum“ in einer polyzentrischen Struktur Ruhrgebiet sei eine schwierige Aussage und
ähnlich verhalte es sich bei Leitmotiv 9, dort teile er die Aussage zur Verwendung des Wortes
Metropole. Man sei im Marketingdeutsch und es würde natürlich ein Stück weit Abstraktion bedeuten.
Seiner Meinung nach sei dort bewusst der Anklang an die Kulturmetropole Ruhr gesucht worden und
deshalb würde auch ein Teil des Begriffes an dieser Stelle und gerade im Kontext Kultur,
richtigerweise auftauchen.

Auf Wunsch von Herrn Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) lässt der Vorsitzende, Herr Sauer, den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Punkt 1) und 2) wie folgt getrennt abstimmen:

Zu 1):
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Zu 2):
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das erarbeitete Kommunikationskonzept zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zu dessen Umsetzung einzuleiten.

AWB, 11.09.2013:

Dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lag neben der Beschlussvorlage
der Verwaltung ein Zusatz-/Ergänzungsantrag vor, welcher auch in der beigefügten
Empfehlung des Ausschusses für Kultur. Sport und Freizeit aufgeführt ist.

………
sB Unger schlug vor, das Bild mit dem Radfahrer durch eine andere Sportart, z. B. Rudern, zu
ersetzen. Darüber hinaus vermisse sie, dass man sich auf die Industriekultur als Geschichte
der Region beziehe. So sei es durchaus möglich, das Foto zum Leitmotiv 9 – Eine Metropole
der Kultur – durch eines zu ersetzen, welches beispielsweise Rock in den Ruinen auf
PHOENIX zeigt, da dies unverwechselbar sei.
Rm Prüsse wies darauf hin, dass in der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und
Freizeit der Hinweis von Herrn Dr. Potthoff enthalten sei, dass das Bild des Radfahrers bereits
ersetzt wurde.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt mit
Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das erarbeitete Kommunikationskonzept zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zu dessen Umsetzung einzuleiten.“

Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus empfiehlt der Ausschuss für
Wirtschaft und Beschäftigungsförderung mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abzulehnen.


AUSWI, 18.09.2013:

RM Pohlmann verweist auf die bisher geführte Diskussionen zu dem Thema und die hierbei durch ihre Fraktion angeführten Kritikpunkte. Weiter kündigt sie an, dass man sich heute hierzu enthalten werde.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) führt an, dass in dem vorliegenden Konzept im Rahmen der Leitmotive nicht annähernd erwähnt sei, wie seniorenfreundlich unserer Stadt eigentlich ist und verdeutlicht, warum es aus seiner Sicht wichtig sei, dies zu heilen.

RM Münch spricht den Begriff “ Heimat“ an. In diesem Zusammenhang sei es ihm wichtig zu erwähnen, dass eine Vielzahl der Menschen aus unterschiedlichsten Ländern hier einen neue Heimat finden. Da dies für Dortmund ein ganz charakteristisches Merkmal sei, bittet er darum, dies in irgendeiner Form noch aufzunehmen.

Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) unterstreicht die Äußerungen von Herrn Clemens und führt den Aspekt „Dortmund als Sportstadt“ an, wozu er beispielhaft erwähnt, dass Dortmund in diesem Jahr Austragungsort der Para-Badminton-Meisterschaften sein werde. Da dies inzwischen die 2. oder 3. Veranstaltung dieser Art sei und dies sicher kein Einzelfall bleiben werde, solle man de Begriff „Heimat“ auch unter diesem Aspekt betrachten.

Herr Dr. Potthoff verdeutlicht hierzu im Kontext, dass ein Konzept vorliege, welches einen Rahmen und keine konkreten Maßnahmen abstecke. Es handele sich vielmehr um zentrale Aussagen, die in den nächsten Monaten und Jahren auf vielen Veranstaltungen und in verschiedenen Medien in unterschiedlichster Ausprägung Anwendung und Konkretisierung finden werden. Er weist noch mal gezielt darauf hin, dass man bei der Zusammenstellung der Belege zu den Aussagen in dem Konzept jeweils mit einem „usw.“ abschließe. Weiter macht er deutlich, dass es sich selbstverständlich um keine vollständige Auflistung handele und dass vieles, was heute angesprochen wurde, aus seiner Sicht sicher Wert sei, später in der Umsetzung Berücksichtigung zu finden.

Herr Clemens führt an, dass ihm diese Antwort nicht ausreiche. Er vermute, dass man sich mit der positiven Seniorenarbeit und dem dadurch hervorgerufenen, positiven Image dieser Stadt nicht beschäftigt habe. Zwecks Verbesserung dieses Zustandes, bittet er Herrn Dr. Potthoff um Kontaktaufnahme zum Vorstand des Seniorenbeirates bzw. zur der Fachstelle für Senioren.

RM Münch hält auch seinen Punkt für sehr zentral, der Begriff „ Heimat“ solle ein eigenes Leitmotiv werden, da in dieser Stadt sowohl der Ur -Dortmunder als auch die Menschen, die neu nach Dortmund kämen ihre „Heimat“ fänden. Ansonsten nehme er zur Kenntnis, dass nun ein Rahmen geschaffen würde, innerhalb dessen man später dieses Leitmotiv „ Heimat“ noch umsetzen werde.

Herr Dr. Potthoff erläutert noch mal, wie die Stärken, die herausgearbeitet wurden, zustande gekommen sind. Die drei wesentlichen Bausteine hierbei waren: 1.Benchmarking, 2. Webanalyse und 3. Interviews mit Menschen aus Dortmund.
Die Begriffe, die das Konzept beinhalte, seien die unmittelbaren Ergebnisse, welche aus diesen drei Analyseansätzen abgeleitet wurden. Er räumt ein, dass die heute genannten Stärken sehr wohl als wichtige Stärken wahrgenommen werden, sich im Rahmen der Auswertung aber nicht als zentrale Begriffe oder Leitmotive herleiten ließen.

RM Harnisch verdeutlicht, dass ihm der Begriff „Heimat“ im Hinblick auf die Außenwirkung dieses Konzeptes nicht treffend genug sei.
Weiter hält er es für wichtig, dass die Anregungen, die Herr Clemens heute eingebracht habe, vor dem Hintergrund, dass sich jeder in diesem Konzept wiederfinden solle, im weiteren Verfahren unbedingt Berücksichtigung finden müssten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenenthaltung (Fraktion Bündnis’90 Die Grünen und Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das erarbeitete Kommunikationskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zu dessen Umsetzung einzuleiten.
zu TOP 3.2
Verfügungfonds City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10194-13)

Hierzu liegt vor: Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 12.09.2013:


Herr Rm Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) stellt die Fragen, wer die
Geschäftsführer sind und ob diese Tätigkeit honoriert werde.

Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Herr Rm Weintz für den Verfügungsfonds City aus
und hält ihn für einen Gewinn für die Stadt.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) stellt dar, dass auf Seite 3 der Vorlage die Rede davon
sei, „… Die Einrichtung des Verfügungsfonds City ist für zunächst drei Jahre geplant…“. Das
Wort „zunächst“ müsse aus der Vorlage entfernt werden. Zudem bittet er um Auskunft, ob
das Geld der Privaten vorhanden und ob das Geld im Haushalt berücksichtigt sei. Es müsse
dafür gesorgt werden, dass die Privaten ihren Eigenanteil bringen, so dass Projekte gefördert
werden können.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) lehnt die Vorlage ab, das Projekt hält sie nicht für
förderwürdig. Sie ist der Meinung, dass dem Handel nichts geboten werden müsse, sondern
die Käufer müssen vorhanden sein.

Auf die Fragen erläutert Herr Dr. Potthoff, dass die Geschäftsführung von zwei Personen
wahrgenommen werde. Ein Geschäftsführer komme aus Fachbereich 3, der Dortmund-
Agentur, beim zweiten handelt es sich um den Vorsitzenden des City-Ringes in Dortmund.

Herr Dr. Potthoff macht darauf aufmerksam, dass es weniger um neue oder zusätzliche
Projekte gehe, sondern es sich um bisher angedachte Projekte oder Maßnahmen im Bestand
handele, für die nun eine Förderung vom Land genutzt werden könne. Es könnten
Verbesserungen im Detail erreicht werden. Beispielhaft nennt er den Ostenhellweg, an dem
sich eine Initiative ergeben hat. Generell sei die Regelung so, dass 50 % des Geldes aus
privater Hand kommen müsse. Wenn das Geld nicht vorhanden ist, erfolgt auch keine
Förderung. Es könnte somit passieren, dass evtl. in einem Jahr kein städtisches Geld
abgerufen wird, weil kein Projekt die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllt.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) würde begrüßen, wenn über die angestoßenen Programme und
Effekte dem Ausschuss berichtet werden könnte.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) befürwortet die Signale an Private, bürgerschaftliches
Engagement einzufordern. Einem halbjährlichen Bericht mit Erfolgen und Entwicklungen
stimmt er zu.

Herr StD/StK Stüdemann sagt eine halbjährliche Berichterstattung an den Ausschuss für
Personal und Organisation über Erfolge und Entwicklungen zu. Erfahrungsgemäß sei
festzustellen, dass z. B. an der Brückstraße auch ohne Förderung die gewerbliche Wirtschaft
und der Handel aktiv werden. Dies führe zu einer positiven Entwicklung.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift

Auf Nachfrage des Herrn Rm Berndsen stellt Herr StD/StK Stüdemann dar, dass der
städtische Betrag von insgesamt 30.000,-- € für drei Jahre in den Haushalt eingestellt ist.
Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt unter diesen Voraussetzungen
der Vorlage zu. Sie hofft auf Beiträge der Privaten zu verschiedenen Projekten und
Maßnahmen.
Beschluss:
Der Ausschluss für Personal und Organisation fordert die Verwaltung auf, halbjährlich über
getätigte Maßnahmen und Entwicklungen zu berichten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der
Stimmen gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgende Empfehlung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung des „Verfügungsfonds City“. Die
Aufwendungen für das Gesamtprojekt mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren belaufen
sich auf 300.000 €.


AUSWI, 18.09.2013:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, sowie Nachfragen zur Vorlage durch Herrn Dr. Potthoff beantwortet wurden, erfolgt die Abstimmung wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen eine Stimme (Fraktion Die Linke), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung des „Verfügungsfonds City“. Die Aufwendungen für das Gesamtprojekt mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren belaufen sich auf 300.000 €.

zu TOP 3.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10547-13)

RM Pohlmann stellt hierzu folgende Fragen:



Die Verwaltung signalisiert, dass diese Fragen in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mündlich beantworten werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)

zu TOP 3.4
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10477-13)
RM Pohlmann möchte hierzu wissen, ob es einen aktuellen Stand zu der Photovoltaikanlage auf der Deponie Huckarde gibt.

Herr Dr. Mackenbach äußert hierzu, dass es derzeit keine ernst zu nehmenden Interessenten auf dem Markt hierfür gibt.

Auf die Nachfrage von der Vorsitzenden RM Reuter, ob es denn von der Verwaltung derzeit Bemühungen dazu gibt, neue Interessenten zu finden, bittet Herr Dr. Mackenbach darum, sich mit dieser Frage an die Kämmerei zu wenden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den zweiten Quartalsbericht 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Lokale Agenda 21 - 13. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10270-13)

RM Lührs lobt den vorliegenden Agenda -Bericht und unterstreicht die Wichtigkeit der Arbeit des Agenda - Büros. Weiter betont sie, dass sie Wert darauf lege, dass es den Agenda - Bericht auch in Zukunft gebe.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund- Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund - Hamm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10530-13)

AUSWI, 18.09.2013:

RM Waßmann führt an, dass sein heutiger Anlass zu erneuter Kritik auf der Seite 5, Punkt 2.2. der Vorlage zu finden sei, da hiernach lt. Verwaltung eine Umweltprüfung nicht für erforderlich gehalten werde. Hierzu erinnert er daran, dass er bereits in einer der vorherigen Sitzungen darauf hingewiesen habe, dass es aus dem Bereich Tiewinkel Hinweise der Bevölkerung gegeben habe, wonach dort, in der Nähe zur Zeche und der alten Benzolanlage, Belastungen im Boden befürchtet werden. Er bittet noch einmal eindringlich darum, diesen Aspekt im Wege der weiteren Arbeiten der Verwaltung zu beachten. Außerdem weist er darauf hin, dass Anwohner im Bereich Tiewinkel die dort frei liegende Fläche derzeit als Gartenland nutzen und appelliert hierzu an die Verwaltung, diese frühzeitig an dem weiteren Verfahren zu beteiligen.

Herr Wilde informiert darüber, dass der dortige Eigentümer inzwischen auf die beiden Punkte (Bodenbelastung und rechtzeitige Einbeziehung der Nachbarn) hingewiesen wurde.
Da dieser als zuverlässiger Eigentümer bekannt sei und auch zugesagt habe, sich um beide Punkte entsprechend zu kümmern, gehe die Verwaltung davon aus, dass dieser sich an seine Zusage halten werde.


.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss


I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) offengelegte Begründung vom 21.03.2013 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund – Kurl sowie des Teils von Dortmund - Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund – Hamm entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 ,5 und 6 des Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 231-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 66/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die aktualisierte Begründung vom 01.08.2013 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund - Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund – Hamm der Satzung beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 , 5 und 6 (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungs- und Entwicklungssatzung einschließlich der unter Ziffer 10 dieser Vorlage beschriebenen Ergänzungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2und § 34 Abs.6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und in Verbindung mit § 10 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW .



zu TOP 4.2
Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 2. Fortschreibung 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10492-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der 2. Fortschreibung 2013 des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" zu und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK auf dieser Grundlage zu arbeiten.

zu TOP 4.3
Stadtumbau West - "generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen";
hier: Machbarkeitsstudie, Festlegung des Stadtumbaugebietes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10411-13)

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirkvertretung Hörde vom 17.09.2013:

Die Sitzung wurde von 18.07-18.09 Uhr unterbrochen.
Ergänzung :

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schlägt einstimmig vor, die Machbarkeitsstudie
direkt in Auftrag zu geben.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
mit der og. Ergänzung zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie
für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen vorzubereiten.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB ein Stadtumbaugebiet
festzulegen, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche
Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen


AUSWI, 18.09.2013::

RM Weber erhebt die o.a. Ergänzung aus der Bezirksvertretung - Hörde zum Antrag.

Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass er in der Vorlage den entsprechenden Hinweis zur Barrierefreiheit vermisst.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet darum, den Seniorenbeirat im Stadtbezirk -Hörde in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

Zum Antrag des RM Weber sowie der Ergänzung aus der Bezirksvertretung - Hörde, erläutert Herr Wilde, dass er dem gerne folgen würde aber ihm dies, aufgrund er aktuellen Fördersituation, nicht direkt möglich sei. Er sagt heute zu, dass er, sobald der entsprechende Beiwilligungsbescheid vorliege oder ein förderunschädlicher, vorzeitiger Beginn attestiert werde, die Machbarkeitsstudie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h., ohne weitere zeitliche Verzögerung durch erneute politische Beratungsfolge in Auftrag geben werde. Letzteres sieht er als entbehrlich an, da das heutige Votum des Fachausschusses als eindeutige politische Willensbekundung zugrunde gelegt werden könne.

Zum Thema Barrierefreiheit verdeutlicht er, wie selbstverständlich dieser Aspekt inzwischen sei. Er versichert weiter, dass spätesten bei der Durcharbeitungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung der Barrierefreiheit auf jeden Fall Rechnung getragen werde.

Herr Lürwer informiert, ergänzend zu den Äußerungen des Herrn Wilde darüber, dass sich auch im städtischen Haushalt derzeit noch keine entsprechende Auftragserteilung für die Vergabe der Machbarkeitsstudie abbilde.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden ob, vor dem Hintergrund der o. a. Informationen der Verwaltung, der Antrag des RM Weber weiter aufrechterhalten bleiben solle, erklärt RM Pisula, dass es seiner Fraktion in erster Linie darum gehe, eine weitere, unnötige zeitliche Verzögerung der Angelegenheit, durch eine nochmalige, politische Beteiligung möglichst zu vermeiden.
Dem o.a .Vorschlag von Herrn Wilde könne seine Fraktion demnach folgen, wenn man davon ausgehe, dass die Vergabe zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolge und dies, wie oben geschildert durch Förderbescheide und Haushaltsmittel definiert werde.

Dem Hinweis von Herrn Lürwer folgend, möchte RM Pohlmann wissen, ob die Vergabe denn wirklich ohne weitere politische Beteiligung möglich sei oder nicht doch noch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beteiligt werden müsse.

Hierzu äußert Herr Lürwer, dass der heute artikulierte politische Wille in sofern klar sei, als dass man nun umgehend in Verhandlungen mit der Kämmerei treten könne, um die entsprechende Auftragserteilung im Haushalt abzubilden.

Vor dem Hintergrund der Schilderungen des Herrn Wilde sowie des RM Pisula erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen vorzubereiten.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB ein Stadtumbaugebiet festzulegen, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.


zu TOP 4.4
Entwicklungsbericht Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10495-13)

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.09.2013:

Nach längerer intensiver Diskussion stellt Frau Ballhausen nach § 17 Abs. 1 Nr. b der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die
Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.
Die Antragsteller bitten um Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wird für 15 Minuten unterbrochen.
Die Antragsteller ziehen ihren nachfolgenden Antrag zurück:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld
missbilligend zur Kenntnis Teile und fordert eine grundlegende Überarbeitung.

Begründung
Das Papier enthält in Teilen unzutreffende Zustandsbeschreibungen.
Beispiel: Ein „Quartierversorgungszentrum Wittener Straße/Hügelstraße“ bzw. einen „integrierten
Nahversorgungsstandort“ an gleicher Stelle gibt es nicht. (Seite 38).
Das Papier definiert Zielsetzungen, die von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU nicht
geteilt werden.
Beispiele:
Emscherumbau, Gestaltung des Freiraumes rund um die NS IX durch u.a. 5,5 Hektar Parklandschaft.
Wir fordern stattdessen die Aufforstung als Laubmischwald offen für Spaziergänger. (Seite 32)
Eine Öffnung des Dorstfelder Hellweges.ist nicht geplant. Mögliche positive Aspekte einer Öffnung
werden mit keinem Wort erwähnt. (Seite 44)
Das Papier ist von den Realtäten überholt. Das Planungsverfahren für das im Bericht immer wieder
genannte strategische Schlüsselprojekt „Errichtung eines Vollsortimenters im Ortsteilzentrum,
Kreuzungsbereich Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße“ war nach einem inzwischen rechtskräftigen
Urteil des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen so fehlerhaft, dass kein
rechtskräftiger Bebauungsplan entstanden ist. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, das
Planungsverfahren mit gleichem Konzept und mit gleichem Standort neu zu starten und durch alle
Instanzen zu bringen, ist es notwendig, alle offenen Frage zu beantworten.
Im Entwicklungsbericht findet man das Projekt an vielen Stellen, z.B. Seite 19, 39, 66, 68
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion stellen den nachfolgenden
mündlichen Antrag:

Der Vorlage wird bis auf die zwei folgenden Punkte/Forderungen zugestimmt:

1. Die Öffnung des Dorstfelder Hellwegs

2. Mitspracherecht der Bezirksvertretung Innenstadt-West für die Parkgestaltung
der NS IX.

Diesem mündlichen Antrag stimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich bei
10 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Herr Dr. Meyn) und 7
Gegenstimmen (SPD-Fraktion) zu.

Die SPD-Fraktion gibt zu Protokoll:

1. Die SPD-Fraktion bedankt sich bei der Verwaltung für den Bericht.

2. Die SPD-Fraktion sehen sich außer Stande dem Punkt 1 des mehrheitlich
beschlossenen Antrages zuzustimmen, da die Öffnung des Dorstfelder Hellwegs nicht
realisierbar ist.

3. Die SPD-Fraktion bittet darum, dass bei der Abarbeitung der sich aus dem Bericht
ergebenden Punkte eine konstruktive Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-
West, sowie der weiteren beteiligten örtlichen Akteure sichergestellt wird.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt folgende
Beschlussfassung mit oben genanntem Zusatz:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld zur Kenntnis und
beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


AUSWI: 18.09.2013:


Herr Herkelmann (Behindertenpolitsches Netzwerk) äußert sich lobend zu den, in der zur Vorlage erwähnten Hinweisen hinsichtlich der beabsichtigten barrierefreien Planungen und bittet darum, dass die bereits vorhandene Barrierefreiheit des Dorstfelder Hallenbades hier zusätzlich kenntlich gemacht wird.

RM Kowalewski signalisiert, mit Ausnahme der Regelung zum Dorstfelder Park,
seine Zustimmung zu der Vorlage.

Herr Wilde bezieht Stellung zu den zuvor in der Bezirksvertretung Innenstadt-West aufgeworfenen Punkten, wonach eine Öffnung des Dorstfelder Hellwegs aus rechtlichen sowie aus haushaltstechnischen Gründen nicht ohne weiteres möglich sei. Zum Thema des geforderten Mitspracherechtes zum Thema Parkgestaltung signalisiert er, dass es im Wege der Konkretisierung der Parkgestaltung ohnehin zu einer erneuten politischen Beratungsfolge unter Beteiligung der entsprechenden Gremien kommen werde.
Des Weiteren informiert er zu dem Thema: „Bauleitplanverfahren Bebauungsplan InW 216 ,,Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße“ (siehe hierzu die heute schriftlich vorliegende Information der Verwaltung unter TOP 13.3)

Nachdem Frau Beißner Nachfragen zum Thema „Hannibal“ beantwortet hat, sowie weitere Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlich haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


zu TOP 4.5
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede"
Gestaltung von Flächen für Aufenthalt und Spiel - Durchführungsbeschluss
- Spielpunkt im Park am Amtshaus
- Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Rigwinstraße und Dönnstraße mit Spielpunkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10506-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt der Bezirksvertretung Mengede einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Gestaltung von Flächen für Aufenthalt und Spiel (- Spielpunkt im Park am Amtshaus mit Investitionskosten i. H. v. 90.000 €, - Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Rigwinstraße und Dönnstraße einschl. Spielpunkt mit Investitionskosten i. H. v. 66.000 € ).
Grundlage für die Realisierung dieser Stadterneuerungsmaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 156.000 € ist der Grundsatzbeschlusses des Rates zur Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Mengede vom 22.05.2003.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 5.469,34 €.


zu TOP 4.6
Sportplatz Husen-Kurl, Bebauungsplan Scha 145
Hier: Informationen zum Verfahrensstand und Beschluss zur Ertüchtigung des Bestandssportplatzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10428-13)

Hierzu liegt vor: Auszug des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.07.2013:

„Dem Rat der Stadt lagen folgende Empfehlungen (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift)
der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 09.07.2013 vor:

Empfehlung (Antrag der CDU-Fraktion):

„Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund in der Angelegenheit
„Sportplatz Husener Eichwaldstrasse“ einstimmig wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur Lösung des seit Jahrzehnten schwelenden
Sportlärmkonfliktes am Sportplatz Husener Eichwaldstrasse die Errichtung einer Schallschutzwand
am westlichen Rand des Sportplatzgeländes.
Zeitgleich mit der Errichtung der Lärmschutzwand wird der bestehende Sportplatz, um dem dort
ansässigen SC Husen-Kurl nach mehr als fünf Jahren Wartezeit endlich eine Perspektive für den
Bestand und die Entwicklung des Vereins zu geben, in einen Kunstrasenplatz umgebaut.

Begründung:

Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund und Mitarbeiter der Umwelt-, Planungs- und
Sportverwaltung haben am gestrigen Tag im Rahmen der Einwohnerversammlung in
Dortmund-Husen über den aktuellen Sachstand in der Sache berichtet.
Seit mehr als fünf Jahren sucht der SC Husen-Kurl gemeinsam mit Politik und Verwaltung
nach einem entwicklungsfähigen Neustandort. Mit der Planung eines Sportplatzes westlich
der Kurler Strasse hatte man einen Standort gefunden, der sich jedoch im Laufe eines
zweijährigen Planungsprozesses vor wenigen Wochen endgültig als nicht realisierbar
herausgestellt hat.
Andere denkbare Ausweichstandorte im Kernbereich aber auch im Randbereich des
Siedlungsraumes stehen wegen verschiedener Problemstellungen jedoch nicht zur
Verfügung (fehlender städtischer Grundbesitz, Umweltkonflikte, Lärmkonflikte mit
Anwohnern, Kostenaspekte).
Als einzige Lösung verbleibt die Entwicklung am bestehenden Standort an der Husener
Eichwaldstrasse. Hierzu hat die Verwaltung den Bau einer Lärmschutzwand vorschlagen
(Kosten rund 400 T €).
Der ergänzende Austausch des Aschenplatzes durch einen Kunstrasenplatz (Kosten rund
500 T €) ist noch nicht fest terminiert.
Der Rat der Stadt hält eine Entkoppelung der beiden Maßnahmen voneinander für
kontraproduktiv und fordert stattdessen die gleichzeitige Durchführung einer umfassenden,
beide Probleme lösenden Baumaßnahme.
Die kombinierte Erstellung von Lärmschutzwand und Kunstrasenplatz drängt sich aus
baustellenlogistischen und damit auch finanziellen Erwägungen auf. Der zeitlich versetzte
Bau zweier Projekte am gleichen Standort bedeutet gleichzeitig auch die zweimalige
Baustelleneinrichtung, die zweimalige Belastung der unmittelbaren Anwohner durch Baulärm
und -schmutz und die zweimalige intensive Beeinträchtigung der Kinder und Jugendlichen,
die dort Schul- und Vereinssport treiben.
Die ausschließliche Erstellung einer Lärmschutzwand erledigt das Nachbarbegehren, das
zur Betriebseinschränkungen geführt hat, nur in Teilen, da sich die hier vorgetragene Klage
neben dem Lärm ausdrücklich auch auf die Staubbelastung durch den Aschenplatz bezieht.
Dem SC Husen-Kurl ist es auch nicht zuzumuten, mit der qualitativen Verbesserung des
Standortes (Kunstrasenplatz) erneut auf einen späteren unbestimmten Zeitpunkt vertröstet
zu werden.
Der Verweis darauf, dass auch an anderer Stelle der Stadt Sportvereine auf Verbesserungen
der von ihnen benutzten Infrastruktur warten und eine „städtische Rangfolge“ einzuhalten
sei, kann nicht gelten.
Schließlich hatte der SC Husen-Kurl die Einschränkung seines Sportbetriebes in den
zurückliegenden sechs Jahren deshalb hingenommen, weil die politische Mehrheit im Rat
der Stadt Dortmund die Auslagerung und die damit verbundene Erstellung eines
Kunstrasenplatzes fest zugesagt und anfinanziert hatte.
Auch deshalb konnte sich der SC Husen-Kurl nicht um die Aufnahme in das städtische
Kunstrasenprogramm bewerben. Diese Rücksichtnahme kann aber nun, da die bisher verfolgte und
für die Stadt Dortmund finanziell wesentlich belastendere Verlagerung entfällt, nicht zum Nachteil des
Vereins ausgelegt werden. Wenn sich der Verein nun gewissermaßen „als Letzter hinten neu
einreihen müsste“ käme dies dem Verlust jeglicher Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung gleich
und wäre ein herber Schlag für die lokale ehrenamtliche Jugendarbeit, die nur eine begrenzte Zahl
von konfessions- und bekenntnisfreien Angeboten vor Ort bereithält.

Empfehlung (Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

„Redaktionelle Anmerkung: Dieser Antrag wurde in einen gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion mit Bündnis 90 / Die Grünen geändert.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig den Rat der Stadt Dortmund, den
Beschluss zu fassen, eine Lärmschutzwand am Rande des westlichen Sportplatzgeländes zu
bauen und weiterhin, den Sportplatz zeitgleich mit Kunstrasen zu belegen. Es erscheint
sinnvoll, beide Baumaßnahmen gleichzeitig durchführen zu lassen, damit die Anwohner nicht
über Gebühr belastet werden und auch der Spielbetrieb nicht länger als nötig unterbrochen
werden muss.
Die Verwaltung wird aufgefordert, für diese Baumaßnahmen umgehend
Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, damit zügig eine Umsetzung erfolgen kann.
Ungeachtet dessen erwartet die Bezirksvertretung Scharnhorst, dass die zur Zeit laufenden
‚Kunstrasenprogramme’ hiervon nicht tangiert und wie geplant durchgeführt werden.“

„Auf der Grundlage der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst und der
Verwaltungsvorlage fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Sportplatzes westlich
der Kurler Straße zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Ertüchtigung des
Bestandssportplatzes Husener Eichwaldstraße vorzunehmen“


AUSWI, 18.09.2013:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den o.a. Beschluss vom Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10474-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.8
Anstieg der Studierendenzahlen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10700-13)


Hierzu liegt vor-> Bitte um Stellungnahme (Bündnis 90 Die Grünen) (Drucksache Nr.:10700-13-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Frage:
Wie hat sich die Stadt Dortmund auf die zu erwartende, hohe Anzahl von Studierenden
zum Wintersemester 2013/14 vorbereitet? Insbesondere in den Bereichen:
- Mobilität (Kapazität ÖPNV, SPNV, H-Bahn, Radwege u. Ä.)
- Wohnungswesen (Wohnraum für Studenten, Übergangslösungen u. Ä.)
- Verwaltung (Bürgerdienste u. Ä.)

Begründung:
Durch den Doppelabiturjahrgang in NRW ist auch im Wintersemester 2013/14 mit einem
erhöhten Anteil an Studierenden zu rechnen. Dies führt sowohl im Bereich Wohnen, Verkehr
und auch Verwaltung zu einem stark ansteigendem KundInnen-, bzw. NutzerInnenaufkommen.
Entstehende Engpässe können insbesondere in den o. g. Bereichen zu langfristigen
Problemen für Studierende oder auch städtische MitarbeiterInnen führen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des AUSWI.


Zu TOP 4.9
Radschnellweg Ruhr (RS 1) / Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie
-Information der Verwaltung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10798-13)
Herr Wilde berichtet heute mündlich über den bisherigen Prozess.

Nach zunächst kontroverser Diskussion über die weitere Vorgehensweise zu diesem Thema, einigt man sich darauf, dass die Verwaltung dem Ausschuss zu einer der nächsten Sitzungen eine schriftliche Ersteinschätzung der Verwaltung zum Zwischenbericht vorlegen wird.


5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 5.1
Energiebericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09928-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 6.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark - Baulos 15 - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10059-13)
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 17.09.2013:

Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bittet, an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark einen
Metropolradstandort vorzusehen.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt mit der og. Ergänzung
zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die VRR AöR, die
Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark, mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.483.760 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

AUSWI, 18.09.2013:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die VRR AöR, die Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.483.760 €.

zu TOP 6.2
Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen (LSA) im Bereich der Dortmunder Innenstadt
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 10478-13)
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.09.2013:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West sieht sich bei drei der vier genannten
Lichtsignalanlagen mit Bestimmtheit als nicht zuständig und bei der Lichtsignalanlage
Sunderweg/Unionstraße als möglich zuständig an. Hier ist zu klären, ob diese
Lichtsignalanlage nicht in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fällt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig mit oben genanntem Zusatz wie folgt
zu beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien genehmigt die folgende
nach § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 23
Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister mit der
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied
getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die 4 Lichtsignalanlagen im Bereich der Dortmunder
Innenstadt mit Gesamtkosten in Höhe von 292.000,00 Euro zu erneuern.


AUSWI: 18.09.2013:

RM Rüding möchte wissen, inwieweit von der Verwaltung geprüft wurde, ob die Kreuzung sich für eine Countdownampel eigne.

Herr Schließler signalisiert, dass die Verwaltung die Antwort hierzu nachreichen werde (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei Enthaltung einer Stimme (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien genehmigt die folgende nach § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister mit der Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die 4 Lichtsignalanlagen im Bereich der Dortmunder Innenstadt mit Gesamtkosten in Höhe von 292.000,00 Euro zu erneuern.

Die Finanzierung der einzelnen Lichtsignalanlagen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 auf den nachfolgend genannten Investitionsfinanzstellen mit folgenden Auszahlungen:

66_01202014507 – LSA 0240 – Sunderweg / Unionstraße / Westfaliastraße / Treibstraße

Haushaltsjahr 2013: 77.000,00 Euro

66I01202014509 – LSA 0073 – Märkische Straße / Saarlandstraße / Ernst-Mehlich-Straße

Haushaltsjahr 2013: 83.000,00 Euro

66I01202014510 – LSA 0071 – Klönnestraße / Eisenacher Straße / Hallesche Straße

Haushaltsjahr 2013: 79.000,00 Euro

66I01202014511 – LSA 0329 – Hallesche Straße / Hannöversche Straße / Manteuffelstraße

Haushaltsjahr 2013: 53.000,00 Euro

Die Investition in die 4 neuen Lichtsignalanlagen bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von insgesamt 23.302,67 Euro.



7. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungszentrums
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 8.1
Wohnungsmarktbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10210-13)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Frau Beißner beantwortet.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet darum, den Bericht auch dem Seniorenbeirat zur Information zukommen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktbericht 2013 zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Enquetekommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel" - Auswirkungen für die Stadt Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10018-13-E1)

Hierzu liegt vor : Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion; Drucksache Nr.: 10018-13-E1; lag bereits zur Sitzung am 05.06.2013 vor):

„Im März 2013 wurde der Abschlussbericht der Enquetekommission I (Wahlperiode 16) „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren in NRW“ (Drucksache 16/2299) vorgelegt. Dieser Abschlussbericht soll nun für Nordrhein-Westfalen und auch für Dortmund als Grundlage effektiver wohnungspolitischer Initiativen und Programme genutzt werden. Aus diesem Grunde bittet die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung um eine allgemeine Bewertung und einen Sachstandsbericht der im Abschlussbericht der Enquetekommission beschriebenen Handlungsempfehlungen.
Insbesondere ist der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dabei an einer Stellungnahme zu folgenden Fragen gelegen :


1. Welche Auswirkungen hätte eine Änderung der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) für die Stadt Dortmund ?

2. Welche Konsequenzen für die Stadt Dortmund sieht die Verwaltung durch die geplante Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW (WFNG NRW) ?

3. Wie schätzt die Verwaltung die Realisierbarkeit einer verpflichtenden, landesweiten Wohnungsaufsicht ein ?

4. Inwieweit kann ein geändertes WFNG NRW Anwendung bei genehmigungspflichtigem Leerstand finden ?

5. Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung durch Landes-, Bundes oder EU-Mittel sieht die Verwaltung für den Ankauf von verwahrlosten Problemimmobilien ?
Welche bereits existierenden Förderinstrumente könnte man für Ankaufhilfen nutzen ?

6. Wie schätzt die Verwaltung die Idee ein, Problemimmobilien unter Einbeziehung von Privatkapital, zum Beispiel durch neu zu schaffende Genossenschaften, aufzufangen ?

7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ein breites Monitoringsystem für Problemimmobilien aufzubauen ?“


Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10018-13-E1):

„In der Sitzung am 05.06.2013 hat die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung um Stellungnahme
zum Abschlussbericht der Enquetekommission des Landtages NRW „Wohnungswirtschaftlicher
Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ gebeten.
Diese Anfrage wurde vom Amt für Wohnungswesen unter Beteiligung des Stadtplanungsund
Bauordnungsamtes sowie der Wirtschaftsförderung bearbeitet und wird wie folgt beantwortet:
Der Abschlussbericht und die darin aufgeführten Handlungsempfehlungen bieten eine Fülle
an hilfreichen Informationen und Lösungsansätzen für die komplexe Thematik. Unabhängig
von der Einschätzung zu einzelnen Ergebnissen und Handlungsvorschlägen ist aus Dortmunder
Sicht besonders hervorzuheben, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema zu einer
parteiübergreifenden und breiteren öffentlichen Wahrnehmung der Problematik „Schrottimmobilien“
geführt hat. Gleichzeitig wurde erkannt, dass Handlungsbedarfe auf verschiedenen
Ebenen bestehen. Da der Dortmunder Wohnungsmarkt vergleichsweise stark von vernachlässigten
Wohnimmobilien und den negativen Auswirkungen betroffen ist, sind die Fortführung
der Diskussion auf Grundlage der Ergebnisse und die weitere Prüfung bzw. Umsetzung einzelner
Handlungsempfehlungen unbedingt zu forcieren.

Zu Frage 1
Welche Auswirkungen hätte eine Änderung der Landesbauordnung NRW
(BauO NRW) für die Stadt Dortmund?
Eine dahingehende Änderung der Landesbauordnung wird durchaus für sinnvoll erachtet, um
städtebaulichen Missständen und Verwahrlosung von Gebäuden besser begegnen zu können,
obwohl zurzeit nicht erkennbar ist, wie vollzugswirksam ein solches Instrument sein wird.
Die Praxis wird jedoch zeigen, dass Abbruchanordnungen bei verfallenen baulichen Anlagen
nur selten im Wege der Ersatzvornahme vollzogen werden müssen.
Die bloße Androhung einer Abbruchverfügung wird in vielen Fällen ausreichen, um ein effizientes
Druckmittel seitens der Behörden aufzubauen, um letztlich die Eigentümer kooperativ
zu stimmen.
Bisher war ein Einschreiten der Bauaufsicht erst möglich, wenn eine tatsächlich akute Gefahr
vorlag, die eine solche Handlungsweise rechtfertigte.

Zu Frage 2
Welche Konsequenzen für die Stadt Dortmund sieht die Verwaltung durch die geplante
Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW
(WFNG NRW)?

Die Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen zum WFNG NRW wird von der Verwaltung
begrüßt. Das Verwaltungshandeln würde in Teilen vereinfacht und das Instrument der Wohnungsaufsicht
gestärkt werden.
Insbesondere die Umsetzung der folgenden Änderungsvorschläge wäre aus Sicht der Verwaltung
sinnvoll:
· Beweisumkehr zur Feststellung, dass die Beseitigung von Wohnungsmängeln wirtschaftlich
unzumutbar ist (Beweislast zukünftig beim Eigentümer)
· Übernahme von Gutachterkosten durch den Eigentümer
· Anpassung bzw. Konkretisierung von Mindestanforderungen an Wohnraum
· Wohnungsaufsicht auch bei genehmigungspflichtigem Leerstand (siehe Frage 4)
· Ausweitung der Anwendung des Zweckentfremdungsverbotes auf alle Gemeinden, die
unter die Gebietskulisse der Wohnraumförderung fallen (Stärkung der Rechtssicherheit)

Zu Frage 3
Wie schätzt die Verwaltung die Realisierbarkeit einer verpflichtenden, landesweiten
Wohnungsaufsicht ein?

Derzeit stellt die Wohnungsaufsicht nach §§ 40 ff. WFNG NRW für die Gemeinden eine
Selbstverwaltungsaufgabe dar.
Die Umwandlung der Wohnungsaufsicht in eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
hätte einen erhöhten Verwaltungs- und Personalaufwand zur Folge. Daher ist eine solche Veränderung
aus Sicht der Verwaltung nur unter voller Anwendung des Konnexitätsprinzipes mit
entsprechender Kostenerstattung des Landes NRW an die Gemeinden umsetzbar.

Zu Frage 4
Inwieweit kann ein geändertes WFNG NRW Anwendung bei genehmigungspflichtigem
Leerstand finden?

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, wohnungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen auch
in leer stehenden Wohnungen durchzuführen, sofern der Leerstand genehmigungspflichtig ist
(vermeidbarer Leerstand ist ein Tatbestand des Zweckentfremdungsverbotes).
In der Zweckentfremdungsatzung der Stadt Dortmund ist im § 9 bereits bestimmt: „Ist leer
stehender Wohnraum auf Grund seines baulichen Zustands unvermietbar, kann eine
Instandsetzung angeordnet werden. Die §§ 40 bis 42 WFNG NRW sind entsprechend
anzuwenden.“
Die ausdrückliche Ergänzung zur Anwendung des WFNG NRW bei genehmigungspflichtigem
Leerstand würde damit der Rechtssicherheit dienen.

Zu Frage 5
Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung durch Landes-, Bundes- oder EUMittel
sieht die Verwaltung für den Ankauf von verwahrlosten Problemimmobilien?
Welche bereits existierenden Förderinstrumente könnte man für Ankaufhilfen nutzen?

Der Ankauf und die In-Wert-Setzung von verwahrlosten Problemimmobilien können in der
Regel nur mit sehr hohem Ressourceneinsatz realisiert werden. Daher sind staatliche Fördermittel
dringend notwendig, insbesondere wenn ein größerer stark sanierungsbedürftiger
Wohnkomplex oder mehrere Einzelimmobilien in einem Quartier aufgekauft und marktgängig
entwickelt werden sollen. Nicht nur Kommunen benötigen Unterstützung, sondern auch
andere seriöse Akteure oder Investoren wie zum Beispiel kommunale Wohnungsunternehmen
und Wohnungsgenossenschaften. Diese dürfen durch den Ankauf und die Sanierung von sogenannten
Schrottimmobilien nicht in eine finanzielle Schieflage geraten. Staatliche Ankaufhilfen
in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Bankbürgschaften würden die
Eingriffsmöglichkeiten zur Unterbrechung von „Verkaufsketten“ deutlich erhöhen.
Im Zusammenhang mit der Forderung nach Ankaufhilfen ist im Rahmen der Expertendiskussion
unstreitig, dass durch eine großzügige Ankaufförderung den (internationalen) Finanzinvestoren
keine attraktive Exit-Strategie geboten werden darf. Insoweit muss klar sein, dass der
Ankauf von Problemimmobilien nur in begründeten Einzelfällen durch die Gewährung von
Fördermitteln in Betracht kommen bzw. ermöglicht werden darf.
Städtebauförderung
Grundsätzlich förderfähig im Sinne der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 sind Maßnahmen
zur städtebaulichen Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung
der dafür geltenden Grundsätze abgegrenzt worden ist und für dessen Entwicklung, Neuordnung
oder Aufwertung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist (Gesamtmaßnahme).
Neben den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (§ 142 BauGB) sind Maßnahmen im
Sinne dieser Richtlinien die städtebaulichen Entwicklungsbereiche (§ 165 BauGB), Gebiete
der sozialen Stadt (§ 171 e BauGB), Gebiete des Stadtumbau West (§ 171 b BauGB), Erhaltungsgebiete (§ 172 BauGB) und Gebiete zur Innenentwicklung auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (§ 171 b Abs. 2 BauGB).
Im Sinne der oben genannten Fragestellung ist es möglich, die in der Richtlinie vorgesehenen
Instrumente der Bodenordnung sowie des Rückbaues der Gemeinde zu nutzen.
Bodenordnung Maßnahmen der Bodenordnung können gefördert werden, soweit sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Regelungen zur rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung des Grundstücks durchgeführt werden und für das Gebiet unmittelbar erforderlich sind.
Außerhalb eines förmlich festgelegten Gebietes können Maßnahmen nur dann gefördert werden,
soweit sie für den Bau von Erschließungsanlagen oder für Gemeinbedarfseinrichtungen
des Gebietes notwendig sind.
Für privat nutzbare Grundstücke, die im Rahmen der Neuordnung des Gebietes
nicht-öffentlichen neuen Nutzungen zugeführt werden sollen, kann - wenn erforderlich - der
Zwischenerwerb gefördert werden.

Rückbau durch die Gemeinden

Der Rückbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen einschließlich des dafür notwendigen
Grunderwerbs durch die Gemeinden kann gefördert werden, wenn
· das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird und künftig einer
öffentlichen Nutzung zugeführt werden soll

· das Grundstück nicht nur mit einem allein zum Wohnen genutzten Gebäude bebaut ist
und das freizulegende Grundstück künftig einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden
soll

· das Grundstück nicht nur mit einem allein zum Wohnen genutzten Gebäude bebaut ist
und das freizulegende Grundstück zukünftig privaten Nutzungen zugeführt werden soll
(Zwischenerwerb).

In den bestehenden Ziel-2-Fördergebieten und Stadterneuerungsgebieten sind Mittel für den
Ankauf von Problemimmobilien nicht eingeplant (Ausnahme: Kielstraße 26). Die laufenden
Projekte sind strukturell festgelegt und nicht erweiterbar. Bei der Programmentwicklung für
neue Stadterneuerungsgebiete wird die Möglichkeit im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen
geprüft.

Eine Einschätzung, ob Mittel aus dem operationellen Programm des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen (EFRE NRW) künftig für Projekte
genutzt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die Erstellung
des Programms für die Förderperiode 2014-2020 verzögert sich. Weder der zukünftige Finanzrahmen
noch die Fördermodalitäten sind bekannt.


Wohnungsbauförderung
Bisher stehen im Wohnungsbauförderprogramm des Landes NRW keine Mittel zum Ankauf
von (Problem-)Immobilien zur Verfügung.
Der Städtetag Nordrhein Westfalen hat unter Mitwirkung der Stadtverwaltung Dortmund im
Rahmen einer Initiative gegenüber dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr NRW darauf hingewiesen, dass die Aussagen zur Gewährung von Ankaufhilfen
für den Erwerb von verwahrlosten Immobilien in den Handlungsempfehlungen sehr allgemein
und unverbindlich formuliert sind. Der Vorstand des Städtetages NRW hat darauf hingewiesen,
dass insbesondere in solchen Fällen, in denen durch die Problemimmobilien eine Negativentwicklung
für das gesamte Wohnquartier droht, der Erwerb der Immobilien durch die
Stadt, das kommunale Wohnungsunternehmen oder durch andere nachhaltig wirtschaftende
Wohnungsunternehmen unumgänglich sein kann. Da die Kommunen und die örtlichen Wohnungsunternehmen hiermit in aller Regel finanziell bei Weitem überfordert sind, ist eine verlässliche und verbindliche Aussage über die Voraussetzungen und den Umfang einer finanziellen
Unterstützung durch das Land NRW unabdingbar, um die nötige Planungssicherheit
für gegebenenfalls kurzfristig zu treffende Entscheidungen über einen Ankauf der Immobilien
zu schaffen. Aus Sicht des Städtetages wäre es hilfreich, wenn die Kommunen diese Initiative
aktiv unterstützen würden.

KfW-Förderung
Aus dem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen Mittel zum Ankauf
von Bestandsimmobilien lediglich für Privatpersonen zur Finanzierung von selbst genutztem
Wohneigentum bereit, nicht aber für Unternehmen.

Zu Frage 6
Wie schätzt die Verwaltung die Idee ein, Problemimmobilien unter Einbeziehung von
Privatkapital, zum Beispiel durch neu zu schaffende Genossenschaften, aufzufangen?

Die in den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission beschriebenen Vorschläge zur
Einrichtung von Fondsmodellen (zum Beispiel Bürgerfonds) wären aus Sicht der Verwaltung,
bezogen auf Wohnungsbestände internationaler Finanzinvestoren, schwer zu realisieren sein.
Zur Aufwertung von Einzelimmobilien bzw. überschaubaren Quartieren könnten Bürgerfonds
möglicherweise ein geeignetes Instrument darstellen. Die Bereitschaft zur Einbringung von
Privatkapital wird allerdings stark vom Einzelfall abhängen. Außerdem zeigen bisherige Erfahrungen
aus bekannten Projekten, dass bürgerschaftliches Engagement nicht überfordert
werden sollte und eine flankierende professionelle Begleitung sinnvoll ist. Es wird auf die
genaue Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und insbesondere auch der
Sicherungs- bzw. Kontrollmechanismen ankommen.

Zu Frage 7
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ein breites Monitoringsystem für Problemimmobilien
aufzubauen?

Die Realisierung des Vorschlages für ein landesweites Monitoring für Problemimmobilien
wird stark von der Verfügbarkeit einheitlicher kommunaler Daten abhängen, die gleichzeitig
eine gewisse Aussagekraft zum Thema „Problemimmobilien“ besitzen. Eine genaue Definition
des Begriffs wäre erforderlich. Außerdem müsste die Datenerhebung und laufende -pflege
sichergestellt werden und für die Kommunen einen vertretbaren Aufwand darstellen.
In Dortmund liefern die vorhandenen gesamtstädtischen und kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoringsysteme,
die Quartiersanalysen, die Informationen aus dem Arbeitskreis
Problemimmobilien und der Austausch mit den örtlichen Mietervertretungen bereits einen
sehr breiten Überblick über die Situation in wohnungswirtschaftlich auffälligen Quartieren.
Die Erfahrung zeigt, dass das Zusammenspiel von quantitativen Daten und qualitativen Informationen
bei der Identifizierung von Problemimmobilien erforderlich ist.“


AUSWI, 18.09.2013:

Nachfragen hierzu werden durch Frau Beißner beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10496-13)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Frau Bertram beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Eingabe nach § 24 GO NRW zum Thema Fracking; Sachstandsbericht des Umweltamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10516-13)
Nachfragen hierzu werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Grundwasserbelastung in Husen-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10466-13)
Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke) (DSNr.: 10466-13-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des AUSWI.

zu TOP 10.2
Grundwasserbelastung in Husen-Kurl
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10466-13-E1)
Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke) (DSNr.: 10466-13-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des AUSWI.


11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

12. Anfragen/Anträge

zu TOP 12.1
Verzicht auf die Ausschussreise am 07.-08.11.2013
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10484-13)

Hierzu liegt vor: Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 10484-13):

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, auf die geplante Ausschussinformationsfahrt am 07. und 08. November 2013 zu verzichten, um somit einen eigenen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.

Begründung

Neben dem Kostenaspekt macht die Ausschussreise zum jetzigen Zeitpunkt auch deswegen keinen Sinn, weil sie dem Zweck auch insbesondere des gegenseitigen fraktionsübergreifenden Kennenlernens der Ausschussmitglieder vier Jahre nach der Kommunalwahl und 18 Monate nach der Wiederholungswahl nicht mehr dienlich ist. Der Verzicht auf eine Ausschussreise sechs Monate vor der nächsten Kommunalwahl wäre somit auch ein gutes Signal gegenüber der Bürgerschaft, dass es die „Politiker“ auch ernst meinen mit dem dringend notwendigen Sparen innerhalb der Stadtverwaltung.“



AUSWI, 18.09.2013:

Auf Nachfrage von RM Kowalewski, erklärt Herr Lürwer, dass man bisher noch keine verbindlichen, Verpflichtungen eingegangen sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei Enthaltung einer Stimme (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, auf die geplante Ausschussinformationsfahrt am 07. und 08. November 2013 zu verzichten, um somit einen eigenen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.
















13. Sonstige Informationen der Verwaltung

zu TOP 13.1
Terminplan 2014 für Rat und Ausschüsse
zur Information
(Drucksache Nr.: 10502-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 13.2
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen A 2 und A 45 auf 100km/h aus Gründen des Lärmschutzes
zur Information
(Drucksache Nr.: 10597-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 13.3
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -; hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
zur Information
(Drucksache Nr.: 15083-09-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.





Die öffentliche Sitzung wird um 17.29 Uhr beendet.





Reuter Möckel Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Zu TOP 6.2: Schriftliche Antwort (FB 66) auf die mündliche Frage von RM Rüding
Anschreiben 10478-13.pdfAnschreiben 10478-13.pdf
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