Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Schulausschusses
am 28.04.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Saal 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Thorsten Hoffmann (CDU) i. V. f. RM Justine Grollmann (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU)

RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
RM Pia Soldan-Bank (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Thomas Weber (BPN) i. V. f. Markus F. Drolshagen (BPN)
Anke Starr (Stadteltern)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Julia Gericks (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Josef Spitzer (FB 65)
Rainer Peper (FB 23)

4. Schulaufsicht

Holger Nolte

5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Heike Fortmann-Petersen i. V. f. Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Thomas Minor (Stellvertr. Stadteltern)

6. Abwesend:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner
Heike Raffalski
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Schulausschusses,
am 28.04.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Saal 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2021



2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht

2.2 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20252-21)

2.3 Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

2.4 Leihgeräte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20364-21-E2)

2.5 Schulbegleitung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20224-21-E1)

2.6 Schulpsychologischer Dienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20358-21-E2)

2.7 Verschmutzung im Umfeld von Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20208-21-E1)

2.8 Coronatests an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20222-21-E1)


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)

3.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

3.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

3.4 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)

3.5 Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20150-21)

3.6 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Qualitätsstandards für Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20644-21)

4.2 Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20645-21)

4.3 Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20647-21)

4.4 Aufnahmekapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20652-21)

4.5 Schulschwimmen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20671-21)

4.6 Prüfung der Schaffung von mehr Kapazitäten am Berufskolleg in den Anlagen C03 und B07 (APO-BK)
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20672-21)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Die Vorsitzende begrüsste die anwesenden Gäste und Berichterstatter der Verwaltung.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten beratenden Mitglieder von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:
Frau Brigitte Drescher ( Kath. Kirche)
Herr Thomas Weber (BPN)



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Jansen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen zogen den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP 3.1

2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
(Drucksache Nr.: 19449-20-E1)

zurück und ersetzten diesen durch den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag mit der Drucksachen Nr. 19449-20-E2.

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte

4.1 Qualitätsstandards für Schulbegleitungen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 20644-21-E1)
und
4.2 Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 20645-21-E1)

vorzuziehen und mit dem TOP 2.5 Schulbegleitung in Dortmund zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.






zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2021

Die von Herrn Klösel angemerkte fehlende Formulierung zu TOP 2.6 (Wissenschaftliche Begleitung des Projektes) wurde telefonisch geklärt und ist bereits Bestandteil der Niederschrift.

Frau Remiszewski bittet um folgende Änderung ihrer Formulierung:
Frau Remiszewski stellt die Frage, ob die Verwaltung beabsichtige, Neubauten mit entsprechenden Lüftungsanlagen auszustatten?

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2021 wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger erläutert kurz die aktuelle Lage und antwortet auf Fragen.

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen dankend zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20252-21)

Frau Gövert dankte für die Vorlage und fragte nach den Standorten der Familien-Grundschulzentren und den Auswahlkriterien.

Herr Hagedorn benannte die folgenden Standorte:
Stift-Grundschule in Hörde
Holte-Grundschule in Lütgendortmund
Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule in Derne
Die Standorte wurden mit dem Schulamt ausgesucht, es waren drei förderbar. Derzeit läuft ein anderes Förderverfahren des Schul-Ministeriums, durch das noch weitere Schulen ausgewählt werden können. Dortmund versuche, nochmals 3 Schulen zu fördern.


Der Schulausschuss nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

Herr Klösel merkte an, dass in der Bildungskommission die Förder- und Hauptschulen nicht
vertreten seien.

Herr Hagedorn erklärte dazu, dass bei der Bildung der Kommission die Schulstufen proportional berücksichtigt werden sollten. Eine Vertretung jeder Schulform hätte den Teilnehmerkreis zu groß werden lassen.

Frau Schneckenburger erläuterte, dass die Förder- und Hauptschulen beteiligt worden seien.

Herr Jansen fragte nach, ob eine weitere Bildungskommission oder ein vergleichbares Gremium eingerichtet werden solle.

Frau Dresler-Döhmann erkundigte sich nach dem Projekt Roma-Mediatoren in der Coronazeit. Ist dieses zum Stillstand gekommen?

Herr Hagedorn antwortete, dass das Projekt Roma-Mediatoren um den Borsigplatz angesiedelt sei und derzeit dort intensiv gearbeitet werde. Es gebe dazu eine neue Ausschreibung des Schulministeriums und der Kämmerer habe in den Budgetverhandlungen den Eigenanteil der Stadt Dortmund zugesagt. Es sei ein Antrag gestellt worden, dieses Projekt um vier weitere Schulstandorte auszuweiten. (Hinweis: Die Verwaltung teilte Folgendes mit: Die Anträge wurden für folgende Schulen gestellt: Freiligrath GS, Funkie- GS, Nordmarkt GS, Schragmüller-GS)

Frau Schneckenburger verwies auf die gute Arbeit der Bildungskommission in den vergangenen 20 Jahren. Der neue Oberbürgermeister habe einen neuen Schwerpunkt, er wolle eine Dortmunder Kinderkommission ins Leben rufen. Ob bzw. wie die Bildungskommission wieder aufgelegt werde, könne sie nicht sagen und müsse geprüft werden.

Die Vorsitzende äußerte den Wunsch, weiter darüber informiert zu worden. Das sei auch für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wichtig.

Frau Dr. Goll erklärte, dass ihr die Kinderkommission nicht bekannt sei. Sie bat ebenfalls um weitere Informationen dazu.


Der Schulausschuss nimmt den beigefügten Abschlussbericht der vierten Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015–2020 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Leihgeräte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20364-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„... die Fragen der Fraktion FDP/BL zum Tagesordnungspunkt „Bezuschussung von Geräten“ vom 24.3.2021 beantworte ich wie folgt:

1. Ist es richtig, dass Zuschüsse zu Anschaffungen mobiler Endgeräte (bei Aufstockung durch SGB
nur dann ausgezahlt werden können, wenn ein Gerät der Firma Apple gekauft wird?
Das ist nicht richtig. Es gibt keine Produktvorgaben. Viele Schulen empfehlen allerdings Apple-
iPads, da diese deutlich besser in die Infrastruktur und das Classroom-Management integrierbar sind.

2. Wenn ja, wie wird dieses Vorgehen begründet?
Siehe Frage 1

3. Ist es richtig, dass Zubehör wie Tastaturen und Drucker als nicht notwendig angesehen werden
und daher auch nicht gefördert werden?
Ganz im Gegenteil, viele Schulen bestätigen ausdrücklich auf dem Vordruck des JobCenters den
Bedarf z.B. eines häuslichen Druckers. Das JobCenter hat nach den dortigen Regeln die
Möglichkeit, solches Zubehör zu bezuschussen.

4. Ist es möglich, bereits vorhandene Geräte (z.B. PC) mit dem Zuschuss aufzurüsten?
Diese Frage wäre an das JobCenter zu richten. Nach den Erkenntnissen des Fachbereichs Schule ist
dies analog zu Frage 3 möglich.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Die Tagesordnungspunkte 2.5, 4.1 und 4.2 wurden im Zusammenhang behandelt:

zu TOP 2.5
Schulbegleitung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20224-21-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen, zu denen wie folgt Stellung genommen wird:

1. Wie ist die Antragstellung für anspruchsberechtigte Eltern bzgl. der Schulbegleitung
an Förderschulen? Handelt es sich um ein leicht nachvollziehbares Verfahren?

Vorab ist auszuführen, dass es für Schulbegleitungen je nach Behinderungsart eine Zuständigkeit des Sozialamtes oder des Jugendamtes geben kann. Für schulische Integrationshilfen für seelisch behinderte Schulkinder ist das Jugendamt zuständig. Für Integrationshilfen für Schulkinder mit (drohenden) geistigen und/oder körperlichen Behinderungen ist das Sozialamt zuständig.

Die Antragstellung für die Schulbegleitung an Förderschulen unterscheidet sich nicht von der
für andere Schulformen.

Allerdings bedarf die Trennung der Aufgabenbereiche von Schule und Eingliederungshilfe im
Bereich der Förderschulen einer besonders eingehenden Betrachtung. Im Gegensatz zu den
Regelschulen sind im Bereich der Förderschulen in Abhängigkeit vom Förderschwerpunkt
neben den Lehrern in der Regel auch Pflegekräfte oder weiteres Personal (z. B. Erzieher) beschäftigt. Diese sind für pflegerische Aufgaben und unterstützende Hilfestellungen zuständig. Alle Eltern werden persönlich angeschrieben und erhalten auf Wunsch Beratung und Unterstützung.

2. Kann die Antragstellung auch online erfolgen und gibt es unterstützende Hilfe in
diesem Antragsverfahren durch die Förderschulen? Falls es online noch nicht möglich
ist, sieht die Verwaltung eine Möglichkeit dies schnell zu ändern?

Den Eltern werden die erforderlichen Unterlagen postalisch oder auf Wunsch per Mail zugesandt. Auf beiden Wegen können auch Unterlagen eingereicht werden. Selbstverständlich
wird auf Wunsch Beratung und Unterstützung bei Antragstellung gewährt.

3. Sind 3 Beratungsgespräche zwingend vorgegeben und wenn nicht ist eine Reduzierung sinnvoll und geboten?

Eine Beratungsgesprächsanzahl ist nicht vorgegeben.

4. Können die ärztlichen/psychotherapeutischen Begutachtungen hinsichtlich der Wartezeiten verkürzt werden und ist es sinnvoll sie durch ein Vorzugsverfahren terminlich aufzuwerten?

Diese Frage scheint sich im Wesentlichen auf das Verfahren im Jugendamt zu beziehen. Für
das Verfahren bei den bestehenden Schulbegleitungen (Bestandsfälle) wird in der Regel keine
erneute „ärztliche/psychotherapeutische Begutachtung“ erwartet, sondern nur in Ausnahmefällen. Bei Klärung neuer Bedarfe werden im Rahmen einer Bearbeitung gemäß § 35a Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) die ärztlichen oder psychotherapeutischen Begutachtungen nach den organisatorischen Gegebenheiten und Wartezeiten der Kliniken und Praxen abgewickelt und entziehen sich dem direkten Einfluss der Stadt Dortmund. Innerhalb des Jugendamtes wird die Bearbeitung so schnell als möglich erfolgen.

Im Sozialamt wird bei der Antragstellung gebeten, eine ärztliche Stellungnahme bzw. Unterlagen zur Behinderung des Kindes beizufügen.“

Herr Klösel legte für die SPD-Fraktion eine schriftliche Anmerkung zum TOP vor, die der Niederschrift beigefügt wird.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1
Qualitätsstandards für Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20644-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20644-21-E1)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:

„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung:


Begründung:

Schulbegleitung ist sicherlich ein wichtiger Inklusionsfaktor für Schüler:innen mit den unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen.

Für viele Schüler:innen ist dies also ein unabdingbarer Bildungsfaktor, ohne diese individuelle Assistenz wäre ein Schulbesuch nicht möglich. Schule ist, wie wir alle wissen, ein sensibler Raum.

Schulbegleitungen sind eine neue Berufsgruppe, die es so vorher noch nicht gab.
Es existiert weder eine zertifizierte Ausbildung, noch gelten einheitliche Qualitätsstandards.

Etliche Träger bieten die Vermittlung und Verwaltung von Schulbegleitungen an, dabei steht aber leider häufig nicht die Qualifikation, sondern eher die Bereitschaft der Personen zu einer Tätigkeit als Schulbegleitung mit einer Vergütung im Niedriglohnsektor im Vordergrund.

Zudem ist die Schulbegleitung mit ihrem Arbeitsumfang immer auch abhängig von der Anwesenheitszeit der Schüler:innen, d.h. bei Krankheit oder sonstigem Schulabsentismus erhält die Schulbegleitung keine Vergütung.“

Der Schulausschuss schob den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Schulausschusses, für die auch ein mündlicher Bericht zum Thema vorgesehen sei.



zu TOP 4.2
Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20645-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20645-21-E1)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:

„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung:
zuzulassen


Begründung:

Die SPD-Fraktion stellte diesbezüglich bereits in der Sitzung vom 24.03.2021
(DS-Nr. 20224-21) eine Anfrage an die Verwaltung, deren Stellungnahme in der heutigen Sitzung vorliegt. Auf dieser Grundlage möchte die Fraktion DIE LINKE + einen weiterführenden Antrag zu stellen, da zum 31.07.2021 die bisherige Regelung für das Verfahren zur Neubeantragung von Schulbegleitungen endet.

Schon vor einem Jahr wurde die Arbeit von SchubiDo (Schulbegleitung Dortmund) eingestellt. SchubiDo zentralisierte die Beantragungsverfahren für die Dortmunder Schulen, jede Schule hatte eine feste Ansprechpartnerin, dadurch wurden Kommunikation und somit die Beantragung vereinfacht. Es gab auch sogenannte Poollösungen, d.h. einer Schule wurden jeweils die gleichen Schulbegleitungen für das Schuljahr zugewiesen, sodass ein Teamcharakter und ein kollegiales Miteinander entstehen konnten.

Bisher wurden die Verfahren zur Neu-Beantragung von Schulbegleitungen nach ausgiebigen Beratungsgesprächen mit den Eltern von den Lehrkräften initiiert und begleitet. Die Antragstellung soll nun ausschließlich den Eltern obliegen, sofern sie genügend Einsicht in die Notwendigkeit der Beantragung haben. Die Lehrkräfte haben nur noch eine ergänzende Funktion.

Die Zuständigkeiten zur Genehmigung der Beantragung liegen bei den jeweiligen Sachbearbeiter:innen der Ämter. Für Schüler:innen mit emotional-sozialem Unterstützungsbedarf beim Jugendamt, für alle anderen Unterstützungsbedarfe beim Sozialamt. Zusätzlich benötigen die Schüler:innen ein fachärztliches Attest für den jeweiligen Unterstützungsbedarf.

Diese Dezentralisierung sowie das Antragsverfahren bei den Eltern zu belassen, wird zwangsläufig zu einer Reduzierung von Schulbegleitungen führen. Dies führt dann dazu, dass einige Schüler:innen nicht mehr im Klassenverband oder in anderen Gruppen unterrichtet werden können.“

Der Schulausschuss schob den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Schulausschusses, für die auch ein mündlicher Bericht zum Thema vorgesehen sei.



zu TOP 2.6
Schulpsychologischer Dienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20358-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schulausschuss beantworte ich wie folgt:

1. Welche Rückmeldungen hat die Beratungsstelle aus den Schulen hinsichtlich der
Auswirkungen der (Teil-) Schließungen auf die Situation der Schüler*innen und
Schüler?

Aufgrund der bestehenden psychologischen Schweigepflicht können hierzu keine konkreten
Rückmeldungen von Schulen wiedergegeben werden, es können nur allgemeine Tendenzen
benannt werden.

Der Schulpsychologische Dienst kann sich den Beobachtungen anschließen, die zum Beispiel
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung formuliert wurden:
Etwa ein Drittel der Kinder und Jugendlichen reagiert auf die Gesamtsituation der Corona-
Pandemie mit emotionalen und Verhaltensauffälligkeiten. Dies ist eine Erhöhung im
Vergleich zur Situation vor der Corona-Pandemie, bei der man davon ausging, dass etwa ein
Fünftel der Kinder Auffälligkeiten zeigte.

Allgemein sind Anfragen bezüglich komplexer Einzelfälle aus den Themenbereichen
Schulabsentismus, Schulangst, Suizidalität, emotionale Verstimmungen und
Kindeswohlgefährdung gestiegen.

Vor allem in Familien mit sozialem Unterstützungsbedarf zeigen sich die Auswirkungen auf
Lebensqualität und die psychische Gesundheit deutlicher. Familien, die ihre Kinder gut
unterstützen können, tragen die Kinder mit höherer Wahrscheinlichkeit durch die Krise.
Zudem kann im Bereich der Krisenintervention beobachtet werde, dass die Anzahl
sogenannter „lauter“ Krisen (also Krisen, die heftige Wellenbewegungen in den
Schulsystemen auslösen, wie Todesfälle im Schulumfeld oder herausragende
Gewaltvorkommnisse an Schulen) sich nicht wesentlich verändert hat. Dafür ist die Zahl „leiser“ Krisen (Fälle, bei denen das Geschehen eher auf Einzelfallebene verbleibt oder kleine Teilsysteme der Schulen betroffen sind) gestiegen.

Im Allgemeinen verstärken sich vorhandene Anlagen und Verhaltensweisen von Menschen
insbesondere in lang andauernden Krisensituationen. Dies erfordert in der Regel eine erhöhte
Sensibilität im Umgang und einen erhöhten Unterstützungsbedarf.

2. Wie bewertet die Beratungsstelle diese Rückmeldungen und die aktuelle Situation der
Schüler*innen?

Im Allgemein ist festzustellen, dass in Zeiten von Krisen verlässliche Rahmenbedingungen
immer wichtig für die psychische Stabilität von allen Menschen, auch von Schülerinnen und
Schülern, sind. Das System Schule bietet per se solche verlässlichen Rahmenbedingungen
und ist ein „sicherer Ort“ für Personen, die Krisen bewältigen müssen. Häufige
Strategiewechsel sowie unklare und diffuse Verfahrensweisen führen dazu, Schülerinnen und
Schüler zu verunsichern und die Folgen der Krise zu verstärken. Dabei ist die Resilienz der
Schülerinnen und Schüler gegen diese Einflüsse stark von den jeweiligen familiären
Umständen und Ressourcen abhängig. Das führt dazu, dass Schule auf sehr individuelle
Unterstützungsbedarfe reagieren muss.

3. Wie hat sich die Arbeit der Beratungsstelle während der (Teil-) Schließungen im
laufenden Schuljahr2020/21 verändert?

Die Arbeit der Schulpsychologischen Beratungsstelle hat sich aufgrund der Corona Pandemie
dahingehend verändert, dass die Angebote, zum Beispiel Beratungen, Fortbildungen,
Supervisionen oder Schulentwicklung nunmehr nicht mehr ausschließlich in Präsenz oder
telefonisch, sondern auch digital stattfinden - jeweils angepasst auf die gültigen Regelungen
und äußeren Umstände sowie nach Absprache aller Beteiligten. Um der notwendigen
Kontaktreduzierung gerecht zu werden, wurde technisches Equipment angeschafft und die
Kolleginnen und Kollegen der Schulpsychologischen Beratungsstelle wurden entsprechend
fortgebildet. Krisenintervention findet und fand weiterhin überwiegend in Präsenz statt.

Beispiele für neue Angebote:
Wie die folgenden Beispiele zeigen, wurden ergänzend neue, bedarfsgerechte Angebote
entwickelt und umgesetzt:

a. Telefonische Kurzberatung für Eltern für die Zeit des Distanzlernens
Eltern erfahren Unterstützung bei Problemen und Konflikten beim Home-Schooling. Themen
können dabei Sorgen um die Leistungsfähigkeit und Schulkarriere oder Sorgen um die
psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sein.

b. Padlet zur Entlastung und zur Unterstützung im Umgang mit den Corona-Folgen
Mit dem Padlet erhalten Lehrkräfte Hintergrundwissen zu möglichen psychischen
Auswirkungen im Sinne der Psychoedukation und Hinweise auf hilfreiche Strategien, um den
aktuellen Langzeitbelastungen besser zu begegnen.

Im Sinne des sozialen Austausches und Lernens aus Erfahrung ist das Padlet darüber hinaus
eine Plattform für alle an Dortmunder Schulen tätigen Personen.
Das Padlet wurde den Schulen zur Verfügung gestellt und als hilfreiches Angebot bewertet.

4. Welche Auswirkungen hatten die (Teil-) Schließungen der Schulen auf die
unterschiedlichen inhaltlichen Arbeitsbereiche Fortbildung, Supervision,
Krisenintervention, Systemberatung und insbesondere auf die Schüler*innenbezogene
Einzelfallberatung?

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Fortbildungen, Supervisionen, Systemberatungen
und gemeinsamen Beratungsanfragen von Sorgeberechtigten, Schülern/Schülerinnen und
Schule auch digital oder telefonisch durchgeführt. Der Bereich der Krisenintervention wurde,
zumindest wenn es sich um „laute“ Krisen wie Todesfälle oder herausragende
Gewaltvorkommnisse an Schule handelte, weitestgehend persönlich, selten telefonisch
durchgeführt, da aus unserer fachlichen Sicht für die komplexe Bearbeitung des Geschehens
persönliche Anwesenheit notwendig war.

Im Vergleich zu vor der Pandemie beobachtet der Schulpsychologische Dienst zum jetzigen
Zeitpunkt in den Bereichen Fortbildung, Supervision und Systemberatung keine wesentlichen
Veränderungen in der Anzahl der Anfragen. Es hat sich die Anzahl der Anfragen, nach einem
leichten Knick im Frühjahr/Sommer 2020, in der die Arbeitsweise mehr ins Digitale
umgestellt wurde, wieder auf Vorpandemiewerte eingependelt.

Im Bereich „Krise“ beobachtet der Schulpsychologische Dienst eine weitgehend unveränderte
Anzahl an „lauten“ Krisen (z. b. Todesfälle oder Gewaltvorkommnisse im Schulumfeld) bei
einer gestiegenen Anzahl an „leisen“ Krisen oder komplexen Einzelfallanfragen (zum
Beispiel komplexe Einzelfälle aus den Bereichen Absentismus, psychische Reaktionen,
Kindeswohlgefährdung oder Schulangst).

Aus dem Bereich der Einzelfallberatung werden Anfragen zur individuellen
Belastung/Belastungsreaktionen sowohl von Lehrkräften als auch Schülerinnen und
Schülern/Familien vermehrt im Vergleich zu vor der Pandemie an uns herangetragen.

5. Wie haben sich die Zahlen der Teilnehmer*innen bzw. die Zahlen der Beratungen im
laufenden Schuljahr im Abgleich zu den Vorjahren verändert?

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie wurde das aktuelle
Schuljahr flexibel geplant. Dies hat sich bewährt. Die Hauptangebote im Bereich Fortbildung
und Supervision konnten unter der Einhaltung der Hygienevorschriften teilweise als
Präsenzveranstaltungen stattfinden. Dazu gehörten Supervisionsgruppen für Schulleitungen,
Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen. Verschiedenen Fortbildungen wurden digital und
in Präsenz angeboten und durchgeführt. Die Veranstaltungen sind, gerade wenn sie digital
stattfinden, überwiegend ausgebucht/überbucht. Es sind zum jetzigen Zeitpunkt im
Durchschnitt keine wesentlichen Veränderungen zum Zeitpunkt vor der Pandemie erkennbar.

Der Schulpsychologische Dienst verzeichnet eine gestiegene Anzahl an Einzelfallanfragen,
insbesondere aus den Bereichen komplexer Einzelfälle und kleinerer Krisen.

Konkrete Zahlen des laufenden Schuljahres liegen leider noch nicht vor, da die
Datenerhebung und Auswertung zum Ende des Schuljahres erfolgt.

6. Mit welchen weiteren Auswirkungen und Folgen der (Teil-)Schließungen
insbesondere auf die Situation von Schüler*innen rechnet die Beratungsstelle?

Aus fachlicher Sicht ist es wahrscheinlich, dass die (Teil-)Schließungen negative
Auswirkungen auf die Anzahl der schulabsenten Schülerinnen und Schüler haben werden.
Themen des sozialen Miteinanders (zum Beispiel Mobbing) und des Kindeswohls haben eine
größere Bedeutung bekommen, ebenso Fragestellungen, die sich aus der größer werdenden
Spreizung der Schere zwischen Bildungsvorteil und Bildungsnachteil ergeben.

Welche langfristigen Folgen die Corona-Krise haben wird, bleibt abzuwarten. Ob es ein
Long-Covid-Syndrom mit psychischen Störungen geben wird, wissen wir noch nicht.
Aufgrund des Dauerkrisenmodus nimmt der Schulpsychologische Dienst eine hohe
Instabilität im System wahr.

7. Wird sich dadurch das Angebot der Beratungsstelle verändern und wenn ja, wie?

Inhaltlich richten sich die Angebote der Schulpsychologischen Dienste immer auch nach der
Nachfrage durch das System Schule aus. Auf veränderte Bedarfe, auch wenn sie
pandemiebedingt sind, werden auch weiterhin passgenaue Angebote zugeschnitten. So haben
sich die Fortbildungs- und Supervisionsangebote –entsprechend den Wünschen der Schulen,
aber auch ein Teil der Einzelfallberatung sofern möglich, bereits stärker ins Digitale verlegt.
Präsenz findet dort statt, wo es nötig und möglich ist.

Der Schulpsychologische Dienst reagiert auf die erhöhte Nachfrage nach komplexer
Einzelfallberatung/ Beratung in „leisen“ Krisen und erwartet, dass diese Nachfrage auch in
den kommenden Monaten erhöht bleiben wird.

Langfristig könnten verschiedene Angebote stärker nachgefragt werden, dies ist aufgrund der
aktuellen Instabilität des Systems schwer vorherzusehen. Aus fachlicher Sicht erwartet der
Schulpsychologische Dienst vermehrte Anfragen in den Bereichen Absentismus, Mobbing,
Schulangst, herausforderndes Schüler*innenverhalten, Umgang mit noch stärker gewordener
Lern- und Leistungsheterogenität in Lerngruppen sowie Belastungsreaktionen bei Lehrkräften
und Schüler*innen.

Dem wird der Schulpsychologische Dienst mit verstärkten Fortbildungs-, Supervisions- und
Beratungsangeboten begegnen, soweit es die personellen Ressourcen der Beratungsstelle
möglich machen. Die Beratungsstelle ist in den vergangenen Jahren durch einen Zuwachs an
Stellen erweitert worden, die Ressourcen sind jedoch stets direkt im System Schule
aufgegangen, ohne dass ein Sättigungseffekt erzielt werden konnte.“


Die Frage von Herrn Jansen nach weiteren personellen Ressourcen und deren Kostenübernahme beantwortete Herr Hagedorn: Die schulpsychologische Beratungsstelle sei eine gemeinsame Einrichtung von Stadt und Land. Z. Zt. gebe es 16 Mitarbeitende in der Beratungsstelle. Da die Bedarfe steigen, habe das Land signalisiert, weitere Personalressourcen zur Verfügung zu stellen. Das sei aber noch nicht abschließend geklärt.


Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Verschmutzung im Umfeld von Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20208-21-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Bitte um Stellungnahme hat zu einer Befassung im Fachbereich Schule geführt. Im Ergebnis ist folgendes mitzuteilen:

1. Wer ist für Reinigung / Pflege der o.g. Flächen zuständig?

Gemäß Punkt 4.1 der Dienstanweisung (DA) für Schulhausmeister*innen sind diese für die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in Schulgebäuden und auf Schulgrundstücken, sowie deren Zuwege, zuständig.
Areale, die nicht zum Schulgrundstück gehören oder auch keine Zuwege zur Schule darstellen, gehören nicht in das Aufgabenfeld des*r Schulhausmeisters*in.
Die von Ihnen beschriebenen Flächen liegen somit in der Zuständigkeit der Schulhausmeister*innen.

2. Was umfasst die Reinigung und Pflege der o.g. Areale und wie wird die Reinigung
bzw. Pflege durchgeführt?

Der/Die Schulhausmeister*in ist neben Sauberkeit auch für die Sicherheit zuständig. Dies impliziert, dass alle erkennbaren Gefahrenstellen wie z.B. Scherben und Spritzen unmittelbar gesichert bzw. beseitigt werden müssen. Hierzu findet wochentags vor Schulbeginn eine Begehung durch den/die Schulhausmeister*in auf dem Gelände sowie dem Schulgebäude statt, um entsprechenden Gefahrenherde zu sichten und zu beseitigen. Außerdem wird durch den/die Schulhausmeister*in nach Bedarf auch der Laub- sowie Winterdienst durchgeführt.
Gemäß der DA, wie eingangs erwähnt, ist der/die Schulhausmeister*in für die Reinigung zuständig. Er/Sie sorgt demnach für die ordnungsgemäßen Abläufe der regelmäßigen Unterhaltsreinigungen, möglichen Sonderreinigungen oder auch der Grundreinigungen der Schulgebäude.

3. a) In welchen Intervallen findet die Reinigung statt?
b) Gibt es jahreszeitliche oder saisonale Schwankungen in der
Reinigungsnotwendigkeit?

Die jeweiligen Intervalle variieren nach der Art der Reinigung. Die Grundreinigung findet nach Absprache mit dem EB 52 in den Schulferien, vor dem Schulbeginn, statt. Die Unterhaltsreinigungen finden, insbesondere auch während Corona, ausgeweitet täglich statt.
Sonderreinigungen hingegen werden je nach Bedarf durch den/die Schulhausmeister*in in Auftrag gegeben. Saisonale Schwankungen liegen lediglich bei der Durchführung des Winterdienstes oder der Laubbeseitigung vor.

4. Wie wird in den oben aufgeführten besonderen Situationen die Reinigung bzw. Beseitigung gewährleistet?

Die Gewährleistung der Reinigung/Pflege in den aufgeführten, besonderen Situationen, wird durch den/die jeweiligen Schulhausmeister*in sichergestellt. Die aufgeführten Schmierereien (z.B. Graffiti) werden durch eine Sonderreinigung beseitigt. Diese Sonderreinigung wird durch den/die Schulhausmeister*in beauftragt.
Die weiteren genannten Verschmutzungen wie z.B. Scherben sind unmittelbar bei Sichtung durch den/die Schulhausmeister*in zu beseitigen.“


Herr Spieß fragte nach der Ist-Situation an den Schulen.

Herr Hagedorn führte aus, die Beantwortung stelle die Aktenlage dar. Es gebe regelmäßig Beschwerden zu Verschmutzungen, auf die reagiert werde.

Herr Spieß zeigte sich nicht zufrieden und erklärte, einen Prüfauftrag formulieren zu wollen.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Coronatests an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20222-21-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… der o.g. Antrag hat zu einer Befassung innerhalb der Fachverwaltungen geführt. Im Ergebnis ist folgendes mitzuteilen:

1. Wie viele positiv getestete Schüler*innen und Mitarbeiter*innen gab es bisher an
Dortmunder Schulen?

Das Gesundheitsamt erstellt täglich ein Akutlagebild, in dem unter anderem steht, an
welchen Dortmunder Schulen am jeweiligen Tag wie viele Infektionsfälle aufgetreten sind.
Das sind tagesscharfe Erfassungen des Infektionsgeschehens an Schulen, die sich nicht
aufsummieren lassen. Aus diesem Grund wird eine zeitlich fortlaufende Statistik zu den insgesamt positiv getesteten Schüler*innen und Mitarbeiter*innen in Schulen vom Gesundheitsamt nicht geführt.

2. Gab es größere Ausbrüche? Mussten Schulen komplett geschlossen werden? Falls ja:
Welche? Wie lange?

Seit Pandemiebeginn gab es einzelne größere Ausbrüche an verschiedenen Dortmunder
Schulen, infolgedessen auch einzelne Schulen geschlossen werden mussten.
Informationen dazu, welche Schulen seit Pandemiebeginn geschlossen wurden, findet
man im täglich aktualisierten News Ticker zum Coronavirus der Stadt Dortmund (siehe:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=622746).
In der Regel dauerten die Schulschließungen nicht länger als 1-2 Wochen.

3. Wie wurde an den Schulen getestet (z.B. alle Kinder und Mitarbeiter*innen oder nur
Teilgruppen)?

Die Containment-Arbeit an den Schulen erfolgte bis zu den Weihnachtsferien in der Weise, dass stets die vom Gesundheitsamt ermittelten engen Kontaktpersonen (Kontaktpersonen der Kategorie 1 nach den RKI-Richtlinien) der infizierten Person unter Quarantäne gestellt wurden und ihnen am Ende der Quarantänezeit eine Testung angeboten wurde. Seit Sommer 2020 ist dafür ein vom Gesundheitsamt beauftragtes Testmobil für Schulen und Kitas im Einsatz.

Noch vor den Osterferien wurde allen Schülerinnen und Schülern eine einmalige Selbsttestung (POC-Test) ermöglicht, die durch die einzelnen Schulen selbst organisiert wurden. Die Testung erfolgte durch die Schülerinnen und Schüler selbst im Klassenverband, also je Klasse unter Aufsicht und Anweisung des Lehrpersonals.

4. Welche Teststrategie hatte das Gesundheitsamt bezüglich der Testungen? Wer wurde getestet (z.B. Sitznachbarn, Klassen oder ganze Schule)? Welche Teststrategie wird das Gesundheitsamt nach Eröffnung der Schulen verfolgen?

Auf die Ausführungen unter TOP 3 wird verwiesen. Im Weiteren ist anzuführen, dass vor dem Hintergrund der aufgetretenen Virusvarianten mit höherer Ansteckungsfähigkeit das Gesundheitsamt seit dem 22.02.2021 eine veränderte Strategie verfolgt. Diese beinhaltet zum einen, dass in Dortmund alle Positiv-Tests aus Schulen grundsätzlich einer Mutations-PCR zugeführt werden, um mögliche Virusvarianten nachweisen zu können. Zum anderen gehören zur neuen Strategie verstärkte Testungen in Schulen sowie eine aktive Fallsuche.
Verstärkte Testung bedeutet, dass bei einem Infektionsfall in einer Gruppe oder Klasse sofort Testungen für die gesamte Gruppe bzw. Klasse (also nicht nur die engen Kontaktpersonen, sondern erweiterte Kontaktverfolgungen) angeboten werden. Zudem erfolgen die nächste Testung in der Mitte der Quarantänezeit und eine letzte Testung vor Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Zwischentestung dient dazu, den Anteil derer, die sich unerkannt angesteckt haben, besser erkennen zu können und damit die Gefährdung deutlich reduzieren zu können. Denn gerade bei Kindern und Jugendlichen verlaufen SARS-CoV-2-Infektionen oft symptomfrei.
Das Gesundheitsamt begleitet die Wiederaufnahme des Schulbetriebes, indem zielgerichtet und deutlich verstärkt getestet wird. Sobald ein Infektionsfall vorliegt, wird verstärkt aktiv nach weiteren Fällen gesucht. Ziel dieser Strategie ist es, Infektionsgeschehen möglichst schnell mit den dafür notwendigen Maßnahmen eindämmen zu können.
Im Sinne der Präventivtestung kommt nach den aktuellen Landesvorgaben nun hinzu, dass nach den Osterferien bzw. darüber hinaus allen Schülerinnen und Schülern sowie den in Schulen Beschäftigten zwei Mal pro Woche eine Corona-Selbsttestung in Schulen ermöglicht werden soll. Nach aktueller Erlasslage besteht nunmehr auch eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler im Hybrid- und/oder Präsenzunterricht.
Im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen ist das Testverfahren für die Grundschulen und die Förderschulen der Primarstufe neu und auch deshalb eine neue und weitere Herausforderung gerade mit Blick auf die Kinder dieser Altersgruppe. Der Start der
Testungen in den Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich beginnt mit den
derzeit beschaffbaren Testmaterialien. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit, dass es bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten wird, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können. Dabei werden alternative Testverfahren fortlaufend geprüft.

5. Wie ist der Stand der Leihgeräte für Schüler*innen?

Es wurden den Schulen bisher (Stand 29.3.2021) ca. 18.000 iPads zur Ausleihe an
Schüler*innen ausgeliefert.

Wie viele wurden ausgegeben?

Nach Rückmeldungen der bisher belieferten Schulen wurde ein Großteil der Geräte
ausgegeben. Die Entscheidung zum Verleih liegt bei der Schulleitung.
Eine Rückmeldung, wieviel Geräte in der Schule verbleiben und wieviel ausgeliehen
wurden, wurde bisher nicht gefordert, um den Schulen zusätzlichen bürokratischen
Aufwand zu ersparen.

Gab es Probleme mit den Leihverträgen?

Manche Eltern sind aufgrund der Haftungsbestimmungen nicht bereit den Leihvertrag
einzugehen.

Wie wird die Internetverbindung im Distanzlernen für Kinder sichergestellt?

Dies liegt in der Eigenverantwortung der Eltern. Grundsätzlich haben alle Eltern die
Möglichkeit zur Einrichtung eines Internetanschlusses mit WLAN.
Die Finanzierung ist über einen monatlichen Anteil der SGBII-Leistung in Höhe von
ca. 40 Euro (für Internet, Telefonanschluss und Handyvertrag) sichergestellt.“


Frau Soldan-Bank fragte nach der Zahl von SuS ohne funktionierenden Internetanschluss.

Frau Schneckenburger erklärte, das könne die Schulverwaltung nicht beantworten. Wie solle man „funktionierend“ definieren, das sei Auslegungssache. Ggfs. habe das Ministerium dazu Daten erhoben.

Frau Dr. Goll fragte nach, wie viele Leihgeräte nicht von SuS abgerufen wurden, das könne vielleicht zum Schuljahresende abgefragt werden. Wie könnte die Nutzung dieser Geräte aussehen.
Außerdem stelle sich die Frage der Einbruchsicherheit. Was könne getan werden oder werde getan, um die Geräte sicher in der Schule aufzubewahren?
Frau Schneckenburger erklärte, dass über die Sicherung der Geräte nachgedacht worden sei. Insbesondere in den Fällen, in denen die Geräte in der Schule benutzt werden sollten. Die Lage stelle sich aber so dar, dass die Geräte mit nach Hause genommen werden.

Herr Willeke führte dazu aus, es sei vor Ausgabe der Geräte geprüft worden, wie die Sicherung der Geräte aussehen könnte. Dieses sei dann auch erfolgt, ohne Informationen dazu weiter zu geben.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19449-20-E2)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU mit der Drucksachen-Nr. 19449-20-E2 vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU im Schulausschuss bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Begründung

Der Bundesgesetzgeber plant aktuell, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 jedes Grund-schulkind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der OGS hat. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 25.03.2021 den Beschluss gefasst, dass eine U3-Betreuungsquote von mindestens 50 Prozent bei der Kinderbetreuung erreicht werden muss. Beide definierten Normen sind ambitioniert, kostenintensiv und aufgrund der mangelnden Bauflächen äußerst schwierig zu erreichende Ziele.

OGS-Betreuung kann nur begrenzt in Klassenzimmern stattfinden, da sie nicht Fortsetzung des Unterrichts sein soll, sondern in der Schule gestaltete Freizeit und ein Betreuungsangebot für SuS.

Dortmund ist eine Großstadt mit dichter Bebauung. Verfügbare und geeignete Bauareale sind nur in geringer Menge verfügbar und es entstehen Nutzungskonflikte. Um dem Problem des Platzmangels entgegenzuwirken, ist daher verstärkt der Blick auf eine vertikale Bauweise zu richten; das muss auch für Sporthallen gelten, die in aller Regel bisher weder unter- noch überbaut sind.

Sowohl die o.g. Rechtsansprüche als auch der o.g. Ratsbeschluss verlangen umfangreiche Maßnahmen. Da die einfach zu bebauenden Grundstücke längst vergeben oder zu teuer sind, muss verstärkt der Blick auf pragmatische, unkonventionelle und somit auch innovative Bauformate gelegt werden. Innovation muss und kann dabei Hand in Hand mit geltenden Bau- und Rechtsvorschriften gelingen.“


Herr Jansen dankte für die Vorlage und befürwortete die höheren Ausgaben für den Schulbau. Zum Schulzentrum Kreuzstr. wurden die Anwohner*innen angehört. Folgen da weitere Schritte?

Herr Gönen erklärte dazu, dass das Schulbauprogramm ein Investitionsvolumen in Höhe von 1,25 Mrd. Euro habe, durch Angleichungsprozesse bei der Projektentwicklung ändern sich Kostenrahmen, so dass man ein Volumen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro prognostizieren könne.
Zum letzten Sachstandsbericht gebe es eine Steigerung des Kostenrahmens in Höhe von 150 Mio Euro.
Zum Schulzentrum Kreuzstr. wurde die Machbarkeitsstudie in einer Bürgeranhörung im Detail besprochen, woraus sich die Änderung ergab, dass die alte Kreuz-Grundschule abgerissen und an derselben Stelle wieder aufgebaut wird. Derzeit sei man in der Leistungsphase 1, der Grundlagenermittlung eines Projektes. Über weitere Planungen werden die Gremien anhand der Sachstandsberichte informiert. Bezirksvertretungen und Schulleitungen werden in die Planungen einbezogen; aus Zeitmangel ist es leider nicht möglich, einzelne Planungsprozesse in den Gremiengang zu bringen. Teilergebnisse werden unter Einbeziehung der Schulen und Anwohner*innen behandelt und mitgeteilt.

Frau Dr. Goll bat um Antworten zu folgenden Fragen:
- Gymnasium an der Schweizer Allee – Kompensation der wegfallenden Parkplätze für das
Lehrpersonal?
- Brechtener Grundschule - Fertigstellung 3. Quartal 2026. Wie sehen die organisatorischen
Planungen bis zu dem Zeitpunkt aus?
- Stadtbezirk Hörde
Die Entwicklungen zum Goethe Gymnasium sollte man weiterhin beachten.
Neubau einer neuen Grundschule mit Fertigstellung 2025/26. Bedarf bestehe allerdings
schon vorher. Gleichzeitig werde die Grundschule in Wichlinghofen durch Baumaßnahmen
auf einen Zug reduziert. Also fehlen im Stadtbezirk Hörde erstmal 2 Züge, die anderweitig
untergebracht werden müssen. Wie sieht die Planung dazu aus?
Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag erklärte sie, den Blick auf weitere notwendige Räumlichkeiten außer Unterrichtsräumen zu richten und kreative Möglichkeiten zu finden. Bei der künftigen Planung solle das berücksichtigt werden. OGS sollte nicht im Klassenraum stattfinden, sondern in dafür vorgesehenen Räumen.

Frau Schneckenburger führte aus, dass das Bauvolumen finanziell und in der Umsetzung eine große Herausforderung für die Stadt Dortmund darstelle.
Das Thema OGS sei ein schwieriges Thema. Die Ausstattung mit weiteren Räumlichkeiten (ohne Mensen und Funktionsräume) für den Offenen Ganztag bei Umsetzung eines Rechtsanspruches, den wahrscheinlich 80 % der Kinder in Anspruch nehmen werden, werde kaum möglich sein. Derzeit sei man bei ca. 56 % und zusätzlichen 500-600 weiteren Plätzen jährlich.
Bei 88 Grundschulen sei es kaum umsetzbar, weitere pädagogische Räumlichkeiten für eine Auslastung von 100 % zu erstellen. Es gebe die Perspektive, dass der Aufenthaltsort des Offenen Ganztags bei einer Vollauslastung die Grundschule sei, die das Mittagessen sicherstellen und die Funktionsräume zur Verfügung stellen müsse, die für pädagogischen Differenzierungen im Offenen Ganztag nötig sind.

Herr Peper stellte sich dem Ausschuss kurz vor. Er erklärte, dass der Fachbereich Liegenschaften bei der Projektentwicklung und Investitionssteuerung mit den Fachbereichen Schule und Immobilienwirtschaft eng in allen Belangen zusammenarbeite. Die Realisierung sei nicht immer einfach, Ziel sei jedoch, etablierte Standorte möglichst zu erhalten und/oder zu erweitern.
Die Fragen von Frau Dr. Goll beantwortete er wie folgt:
Gymnasium an der Schweizer Allee –
Durch die modulare Erweiterung sollen die Lehrerparkplätze überbaut werden. Im Planungsverlauf werden solche Fragen bauordnungsrechtlich geklärt. Zeitgemäß sollen auch die Nähe zum ÖPNV und Fahrradstellplätze berücksichtigt werden. Das mindere die Zahl der bereitzustellenden Autostellplätze an anderer Stelle, die dann im Bauantrag ausgewiesen werden.
Brechtener Grundschule –
Eine Klasseneinheit ist bereits in einer mobilen Einheit untergebracht, leider werde man auch für die weiteren Bedarfe bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen auf mobile Einheiten zurückgreifen müssen.
Stadtbezirk Hörde: Goethe Gymnasium und Konrad von der Mark-Schule, Grundschulen –
Es laufe die Projektentwicklung. Möglich sei, das Modul für das Gymnasium zu errichten, so dass die Hauptschule dieses während der Sanierung des eigenen Gebäudes nutzen könne. Nach Fertigstellung der Arbeiten an der Hauptschule könne diese zurückziehen und das Gymnasium nutze die neuen Räumlichkeiten. Über diese Planung wird der Schulausschuss entsprechend informiert.
Zum Stand der Grundschulen sei man in Vertragsverhandlungen zum Erwerb eines Grundstücks. Auch dazu gebe es dann eine Information in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Frage zur Schulorganisation müsse die Schulverwaltung beantworten.

Herr Willeke führte dazu aus, dass jährlich anhand des Einschulungsjahrgangs gesehen wird, wo es Lücken bei den Kapazitäten gebe. Konkret habe man vor, eine weitere Eingangsklasse in Hörde einzurichten, z. B. an der Lieberfeld-Grundschule. Bis zur Fertigstellung der neuen
Grundschule müsse die Verwaltung sehen, wo es mit der Aufstellung einer mobilen Raumeinheit und dann der Einrichtung einer temporären zusätzlichen Eingangsklasse gelingt, den Bedarf in Hörde abzudecken. Das solle in der Regel in der Nähe des entstehenden Bedarfes geschehen.
In Wichlinghofen werde die Loh-Grundschule als Interimsstandort für die Bauphase genutzt.
Es gebe dann Überlegungen, im Nachhínein zu schauen, ob das Gebäude als Dependance für die umliegenden Schulen genutzt werden könne. Das könne allerdings erst geschehen, wenn die Schülerzahlen erkennbar sind.

Herr Spieß sprach den Antrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen an. Nach den Ausführungen von Frau Schneckenburger habe er Zweifel an der Umsetzbarkeit. Man befinde sich in unterschiedlichen Projektstatus. Man müsse jetzt handeln, alles andere würde zu viel Zeit kosten. Die Schulbauleitlinie sage deutlich, dass es Raumprogramme gebe, die in modernen pädagogischen Konzepten umgesetzt werden sollen. Das beinhalte auch die OGS.
Seine Fraktion würde da dem Punkt 1 des Antrags folgen können. Allerdings Kindertagesstätten auf Turnhallen etc. aufzusetzen, sei aufgrund von Vorgaben für den Kita-Bau nicht umsetzbar, da es sich um eine Größenordnung handelt, die schwerlich als zusätzliches Stockwerk oder unterhalb einer Sporthalle eingerichtet werden können.
Sein Vorschlag sei, gemeinsam im AFBL eine Anfrage einzubringen und den Fachbereich Liegenschaften um Auflistung von freien Flächen für den kurzfristigen Kita-Bau zu bitten.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es im Bereich des Jugendamtes ein Planungsprojekt gebe, den Bunker Blücherstr. mit einer Kita auf dem Dach zu bebauen. Ziel sei, in einem verdichteten Stadtbezirk weitere Flächen zu nutzen. Prüfen könne man solche Möglichkeiten bei zukünftigen Projekten, bei bereits laufenden Projekten würde das zu weiteren Verzögerungen im Planungs- und Ausführungsprozess führen. Eine Vorlage zum Starterpaket Bau von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Dortmund sei in Vorbereitung und werde dem Ausschuss vorgelegt. Es gebe oft Bedenken von Schulleitungen, Kindertagesstätten auf Schulgelände zu bauen. Außengelände von Kitas sollen tagsüber genutzt werden, der Schulunterricht aber auch störungsfrei stattfinden.

Frau Lögering vermisste die Planung der Grundschule in der Stahlwerkstr. in der Vorlage. Außerdem schlug sie vor, im Sinne von klimarelevanten Auswirkungen und nachhaltiger Entwicklung keine Abrisse von Gebäuden vorzunehmen, sondern über Nach- und Folgenutzung in Bestandsgebäuden nachzudenken. Abrisse sollten begründet werden.

Frau Staar fragte nach anderen Möglichkeiten als der Nutzung von mobilen Raumeinheiten.

Herr Peper brachte zum Ausdruck, dass mobile Raumeinheiten nicht immer vermeidbar seien. Durch modulare Bauweise könne man Bauten beschleunigen, so dass mobile Raumeinheiten nicht mehr so lange benötigt werden. Der Fachbereich Schule melde im ersten Quartal eines Jahres die Bedarfe für das kommende Jahr, für das übernächste Jahr plane man dann bereits mit modularer Bauweise.

Herr Gönen erklärte, die modulare Bauweise führe zu einer kürzeren Bauzeit. Er beschrieb kurz das Ausschreibungsverfahren. Nicht nur der Preis sei ausschlaggebend, es fließen auch klimarelevante Aspekte in die Wertung ein.

Herr Peper nahm noch Stellung zur Grundschule in der Stahlwerkstr. Eine Information zum Planungsbeginn werde er nachliefern. (Hinweis: Die Verwaltung teilte Folgendes mit: in Abhängigkeit von Planreife, Grunderwerb und Erschließung ist nach derzeitiger Planung mit einem Baubeginn etwa Mitte 2024 zu rechnen.)

Herr Willeke sagte dazu, dass der Schulbau im Schulentwicklungsplan enthalten ist. Das Grundstück und das Baugebiet sind im Bebauungsplan vorhanden, aber es ist noch keine weitere Planung möglich.
Zu den aktuellen mobilen Raumeinheiten machte er deutlich, dass diese genauso ausgestattet sind wie die Klassenräume. Sie seien nur zur Zwischennutzung vorgesehen. Es gebe Kritik aber auch Zustimmung.

Herr Peper erklärte noch zum Neubau Stahlwerkstr., dass er in seinen Emails aus dem vergangenen Jahr den Hinweis gefunden habe, das Grundstück solle im Jahr 2023 baureif sein.

Herr Barrenbrügge stimmte Frau Lögering im Hinblick der Klimarelevanz zu.
Er ging auf den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag ein und stellte fest, dass es durchaus möglich sei, eine Kita auf das Dach einer Turnhalle zu bauen. Für die Zukunft geplante Bauobjekte sollten auf die im Antrag genannten Möglichkeiten untersucht werden. Innovative Möglichkeiten seien künftig gefragt.
Zum Schulzentrum Eving stellte er die Frage, nach dem Schulhof-Raum von Gymnasium und Realschule. Das Gymnasium habe große Anbauten, so dass die Schulhoffläche der Realschule kleiner geworden sei.

Herr Peper antwortete, dass es wichtig sei, die betroffenen Schulleitungen immer einzubeziehen. Auf dem genannten Gelände gebe es Probleme mit alten Leitungen im Boden, dann gebe es eine sanierte Dreifach-Sporthalle und den Neubau einer weiteren. Es habe Gespräche der Verwaltung mit den Schulleitungen zu allen Projekten gegeben. Die Schulhof-Fläche der Theodor-Heuss-Realschule sei immer noch groß genug.

Herr Willeke bestätigte die Gespräche mit den Schulleitungen. Es sei immer schwierig, wenn eine Schule zusätzliche Bauten auf dem gemeinsamen Gelände erhalte. Wichtig sei im Endeffekt die Frage gewesen, wieviel Schulhoffläche stehe dem einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin letztendlich zur Verfügung. Ohne den Anbau habe die Realschule doppelt so viel Fläche pro SuS zur Verfügung wie das Gymnasium. Der Standort des Neubaus näher an der Realschule führe nicht zu weniger Raum für die Realschule. Man sei aber immer npch in Gesprächen mit den Schulleitungen.

Herr Gönen ergänzte die Aussagen seiner Vorredner dahingehend, dass sämtliche Schulbaumaßnahmen, die später projektiert, geplant und realisiert werden, genehmigungspflichtig sind. Bei der Genehmigung werde u. a. die Schulhoffläche berücksichtigt bzw. überprüft. Sollte eine Schulhoffläche für einen Standort zu klein sein, würde keine Baugenehmigung erteilt werden.

Frau Gövert bat um Zustimmung des vorliegenden Antrages.

Frau Dr. Goll warb ebenfalls um Zustimmung.

Herr Spieß erklärte, Punkt 1 und 2 als Prüfauftrag zu behandeln. Bei Punkt 3 bat er um Erklärung des Begriffes „abschließend geplante Baumaßnahmen“. Handele es sich um Planungen, Bedarfsfeststellungen – oder ankündigungen? Wichtig sei, wie von Frau Schneckenburger ausgeführt, laufende Prozesse nicht zu verzögern.

Frau Gövert erläuterte, laufende Maßnahmen sollten nicht verzögert werden. Bei neuen Planungen sollte der Antrag Berücksichtigung finden.

Frau Schneckenburger verwies auf die Zuständigkeit der Bauverwaltung und bat diese, die Formulierung zu präzisieren, um Sicherheit zu haben.

Herr Gönen führte wie folgt aus: Mit der qualifizierten Bedarfsanmeldung des Bedarfsanmelders.


Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU mit der Drucksachen Nr.: 19449-20-E2 mit der eingefügten Änderung (fett) einstimmig zu:



Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.


zu TOP 3.2
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 3.4
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:

Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021:

Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI stellte einen mündlichen Antrag. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Antrag mit Zustimmung der Antragstellerin abgeändert und
folgender Beschluss gefasst.

1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass zukünftig der Masterplan
Wissenschaft in überarbeiteter Version vorzulegen ist. Dabei soll Folgendes berücksichtigt
werden:
1. Der Text sollte gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht werden.
2. Die Projektsteckbriefe sollen als wesentlicher mit zu beschließender Teil
ausführlicher und aufschlussreicher gefasst werden.
3. Fehlende Aspekte, wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene
Faktoren sollen angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte
vorgelegt werden.
Eine Technikfolgenabschätzung soll vorgelegt werden.

Begründung:
Zu 1: Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die
Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er
ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die
Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker / innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen
Stellen als Dialogpartner genannten Bürger / innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2: Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch
ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen
Zu 3: Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem
Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus
eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft
zu ermöglichen, wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit
und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-
Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und
bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet:
Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an
Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen
einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen. Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen
unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort eine
Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist
unabweisbar notwendig.

2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig mit o. g. Beschluss, den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom
14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in
Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und
den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.


Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021:

„Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und
bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen
außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.

Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien
nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der
politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion
die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch
gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die
Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist.

Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die
ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und
abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden.

Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe
Umrisse handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine
Neuschreibung – wie sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDUFraktion für unwahrscheinlich. Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die
Steckbriefe noch ausführlicher werden. Es gilt zunächst einmal die Einzelprojekte
abzuwarten.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat
abzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.

Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt
3 des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu
den einzelnen Projekten verweisen.
Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und
zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen
Projekten würden diesen sprengen.

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.




An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE
/ Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Die Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:
Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft
2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist
folgendes zu berücksichtigen:
1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.
2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließendem Teil werden
ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.
3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und
genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und
diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.
Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.

Begründung:
Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die
Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er
ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die
Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker*innen, sondern auch die Mitwirkung der an vielen
Stellen als Dialogpartner genannten Bürger*innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft
abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen.
Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem
Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus
eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der
Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre
Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der
Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich
bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische
Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte
sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren
in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die
Bearbeitung ihrer großen nicht aufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt
beginnt aber eben dort.
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten
ist unabweisbar notwendig.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2
Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei) und einer Enthaltung (FDP) mit den
gemachten Anmerkungen und dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion DIE
LINKE/DIE Partei den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu
beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit
mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren
Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.“


Frau Lögering fragte nach den konkreten Folgen für Schulen und Bildungslandschaft in Dortmund sowie zukünftig der weiteren Einbindung von Politik in den Prozess. Wie waren Schülerinnen und Schülern (SuS) in die Entwicklung und Konzeptionierung des Masterplans eingebunden?

Frau Schneckenburger erklärte, dass für die Vorlage das OB-Büro verantwortlich sei und der Schulausschuss diese Fragestellungen nicht behandeln könne. Die Diskussion sollte im Rat geführt werden. Auf die Frage der stärkeren Einbindung von Politik und SuS könne man jetzt nicht unbedingt Einfluss nehmen.

Herr Hagedorn führte aus, dass der Fachbereich Schule in zwei Arbeitsgruppen eingebunden sei: zum einen Experimentelle Stadt, zum anderen die Weiterentwicklung von Dortmund als Wissenschafts-Stadt. Außerdem durch das Übergangsmanagement Schule – Universität.

Frau Schneckenburger stellte nochmals klar, dass die Frage nach der Einbindung der Politik nicht im Schulausschuss beantwortet werden könne.

Frau Dr. Goll sprach die Verantwortlichkeit des Ausschusses für Wirtschafts,- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an, in dem der Masterplan Wissenschaft 2.0 bereits im Vorfeld intensiv diskutiert worden sei. Es handle sich um die Fortführung des ersten Masterplans Wissenschaft, der sehr erfolgreich war und in dem viele Projekte durchgeführt und abgeschlossen wurden. Das Masterplan-Projekt diene der generellen und grundsätzlichen Vernetzung und Kooperation zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Stadtgesellschaft. Der Masterplan setze zum jetzigen Zeitpunkt erstmal einen Prozess in Gang, weitere Projekte klar zu spezifizieren. Es bleibe abzuwarten, ob und wie sich aus der Arbeit heraus weitere Beteiligungen ergeben. Das werde die Zeit zeigen.

Der Schulausschuss verständigte sich darauf, die Fragestellungen an den Ausschuss für Wirtschafts,- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen, um die Beteiligung zu überprüfen und in welchem Format das möglich ist. Es sei ein Brückenschlag zum Masterplan und der Schulausschuss wäre entsprechend beteiligt.


Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.


zu TOP 3.5
Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20150-21)

Herr Peper führte aus, dass die Verwaltung im Rahmen dieser Vorlage nur mit der Suche nach einem Grundstück gem. der benannten Raumbedarfe und des beschriebenen Suchraums für das Paul-Ehrlich-Berufskolleg beauftragt werde. Wenn weitere Aufträge erfolgen, werde der Schulausschuss wieder beteiligt.

Frau Joest bat um Prüfung des Verbleibs aller Berufskollegs am Rombergpark am derzeitigen Standort und nachhaltigeren Lösungen.

Frau Schneckenburger erklärte, es habe ein Abstimmungsprozess mit den Schulleitungen stattgefunden. Die Schulleitungen hätten kein Interesse an Standorten am Verbleib gezeigt, außerdem sei eine Sanierung dieser Standorte im laufenden Schulbetrieb schwierig und langwierig.

Frau Dr. Goll erklärte, man habe mit der Schulbauleitlinie beschlossen, eine neue Form von Schulneubauten etablieren zu wollen. Bei jahrelangen Umbau stelle sich die Frage, ob man mit dem neuen Schulbaustandard anders damit umgehen könne. Haben sich seit dem Abstimmungsprozess die Rahmenbedingungen vielleicht so verändert, dass es eine Überlegung wert wäre.

Frau Schneckenburger erklärte, eine Erweiterung durch Modulbauten, ohne dass diese baulich verbunden sein müssten, sei wohl möglich. Aber das Problem sei die Sanierung im Bestand. Das bedeute einen Auszug aus dem Schulgebäude, damit die Arbeiten durchgeführt werden könnten. Der Sanierungsbedarf sei hoch.

Herr Peper bat um die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zur Realisierung eines Neubaus für das Paul-Ehrlich-Berufskolleg


zu TOP 3.6
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

Frau Dr. Goll bittet um Erklärung des Begriffes „Dummy-WE“.

Herr Peper sagt Klärung zu. (Hinweis: Die Verwaltung teilte wie folgt mit:
Eine "Dummy-WE" wird verwendet, wenn
1. noch nicht fest steht, wo die Maßnahme realisiert werden soll
2. die WE in den Systemen Conject, Immobilien-Portfolio-DB in Lotus-Notes, usw. noch nicht angelegt wurde.
Es ist also ein Platzhalter.)

Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Qualitätsstandards für Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20644-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20644-21-E1)

Wurde zusammen mit TOP 2.5 behandelt.

zu TOP 4.2
Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20645-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20645-21-E1)

Wurde zusammen mit TOP 2.5 behandelt.




zu TOP 4.3
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20647-21)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung/Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:

„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung:

Frau Dresler-Döhmann stellte in der Sitzung mündlich die folgende Frage mit der Bitte um Beantwortung in der schriftlichen Stellungnahme:

5. Wie viele SuS pendeln in die Nachbarstädte aus? Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.3
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Schüler:innenzahlen an Dortmunder Gesamtschulen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20647-21-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Begründung
Um Übergänge besser nachvollziehen zu können und einen genaueren Überblick über die Nachfragesituation an Dortmunder Gesamtschulen zu erhalten, bitten wir um eine schulscharfe Darstellung, hinterlegt mit Vergleichsdaten aus den Vorjahren, entlang der o.g. Fragen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.4
Aufnahmekapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20652-21)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung/Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Fünften Zwischenbericht für Förderschulen wird im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung 2023 darauf hingewiesen, dass die Aufnahmekapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 überschritten werden und der Bedarf einer neuen Schulen für diesen Förderschwerpunkt entstehen kann.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.5
Schulschwimmen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20671-21)

Es liegt folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… es findet nach wie vor kein oder kaum Schulschwimmen an den Schulen aufgrund der Corona-Pandemie statt. Jedes Kind, das nicht schwimmen kann, bedeutet ein Kind, das ertrinken könnte. Standardmäßig wird zudem nur das Seepferdchen abgefragt. Das Seepferdchen bereitet die Kinder jedoch nur auf minimal herausfordernde Situationen vor, während bei den Eltern oftmals der Eindruck vorherrscht, das Kind besitze eine ausreichende Schwimmkompetenz. Diese beginnt jedoch eher mit dem Bronzeabzeichen als mit dem Seepferdchen.


Die FDP/BL bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung:

- Konzepte zu entwickeln, wie der ausgefallene Schwimmunterricht in Kleingruppen schnellstmöglich nachgeholt werden kann,
- das Bronzeschwimmabzeichen als Benchmark für den Erfolg des Schwimmunterrichts für den Übergang zur Klasse 5 festzusetzen,
- eine jährliche Statistik darüber zu führen, wie viele Kinder das Bronzeschwimmabzeichen beim Übergang zur Klasse 5 erreicht haben und diese Zahlen zeitnah auf den möglichen Maximalwert zu steigern.“


Frau Joest begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion. Im Vorfeld habe sie Hinweise bekommen, dass der Schulausschuss die Verwaltung zu den genannten Punkten nicht beauftragen könne. Schulschwimmen sei allerdings immens wichtig und sie bitte um Unterstützung des Antrags, der ggfs. angepasst werden könne.

Der Schulausschuss diskutierte kontrovers den Antrag, stellte fest, dass die Punkte 2 und 3 nicht Angelegenheit des Ausschusses sind und verständigte sich letztendlich auf folgende Formulierung:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, zusätzliche Angebote zur Stärkung der Schwimmfähigkeit in Kooperation mit Schwimmvereinen zu prüfen entwickeln.

Der Schulausschuss stimmte dem geänderten Antrag einstimmig zu.


zu TOP 4.6
Prüfung der Schaffung von mehr Kapazitäten am Berufskolleg in den Anlagen C03 und B07 (APO-BK)
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20672-21)

Es liegt folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… laut Zwischenbericht der Berufskollegentwicklungsplanung von 2020, Drucksachen Nr. 19111-20 vom 21.1.21 übersteigt der Bedarf an vollzeitschulischen Bildungsgängen die vorhandenen Kapazitäten in einigen Anlagen der APO-BK. Besonders stark fällt die Differenz in den Bereichen C03 (Höhere Berufsfachschule, 2jährig, Vollzeit) mit 605 Plätzen Differenz (20/21) und im Bereich B07 (Berufsfachschule II, 1jährig, Vollzeit) (20/21) mit 208 Plätzen aus.
Auch die Bildungsgänge nach C05 (Fachoberschule, Klasse 11) haben eine solche Diskrepanz aufgezeigt (-214 Plätze in 20/21), allerdings wurde hier bereits ein neuer Bildungsgang beantragt und genehmigt.
Zwar ergeben sich aus den Anmeldeverfahren (Doppelanmeldungen) laut Bericht Zweifel an der Höhe der fehlenden Plätze, nicht jedoch daran, dass tatsächlich eine „nicht bediente Nachfrage besteht“.
Weiterhin wird angemerkt, dass – durch die pflichtige bevorzugte Vergabe (Schulpflicht) der Plätze an minderjährige Schülerinnen und Schüler – ältere Bildungswillige mit besonderem beruflichem Interesse (z.B. durch ein zuvor abgelegtes FSJ) oftmals leer ausgehen, da die jüngeren Schülerinnen und Schüler bevorzugt bedient werden müssen. Dieses zeigt sich auch immer wieder in der Praxis.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf zu prüfen:
- an welchen Berufskollegs noch Kapazitäten (räumlich/personell) bestehen, um den bestehenden Bedarf an B07- und CO3- Bildungsplätzen abzubilden,

- darzulegen, wie die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage in den B07- und CO3- Bildungsplätzen reduziert werden kann,

- ein Konzept zu entwickeln, mit dem besonders jungen volljährigen Menschen in den Mangelberufen (z.B. Erziehung, Pflege oder IT), die aufgrund ihrer Biographie nicht mehr ohne weiteres einen C03- oder B07-Platz bekommen können (aufgrund fehlender Plätze), ein Bildungsangebot gemacht werden kann.“



Frau Gövert führte aus, der Schulträger sei zuständig für die Zügigkeit der Schulen, dementsprechend müsse aber auch die Ausstattung mit Lehrpersonal durch das Land angepasst werden.

Frau Joest erklärte, dass es hohe Anmeldezahlen gebe, aber nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden könnten.

Frau Löffler erklärte, ihre Fraktion würde einem Prüfauftrag zu den Punkten 1 und 2 zustimmen. Sie habe die Erfahrung gemacht, dass sich letztendlich Schulsozialarbeiter um Bildungsangebote für SuS ohne Anmeldung kümmern und versuchen, sie zu versorgen.

Der Schulausschuss stimmte dem Prüfauftrag zu den Punkten 1 und 2 einstimmig zu.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 18.10 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e J a n s e n F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


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