N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 31.01.2017
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:56 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND NRW)
Meike Hötzel (BUND NRW)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
3. Verwaltung
Herr Höing (60/2)
Herr Dr. Rath (60/2)
Frau Viets (60/ 2)
Herr Veen (60/2)
Frau Kempmann (60/2)
Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
4. Gäste, Berichterstatter
Frau Oeynhausen
Marco Fleischer (61)
Susanne Stockermann (61/4-2)
Georg Sümer (EB 70)
Harriet Ellwein (1/GB III)
Martin Gähner (Tri-Geckos Dortmund e.V.)
Silke Seidel (Dortmund Logistik GmbH)
Herr Neidhardt (Landschaft planen + bauen NRW GmbH)
Harry Lausch (NABU Dortmund)
Volker Heimel (NABU Dortmund)
Maria Niehues (Agard)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 31.01.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


1.5 Beschluss der aktualisierten Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

2.2 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches (Ausgleichsfläche); II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung;

(Drucksache Nr.: 05944-16)

2.3 PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX-See
(Drucksache Nr.: 06658-17)

Kenntnisnahme

3. Berichte

3.1 Information zum neuen Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
Bericht

3.2 Sachstand Deponie Westfalenhütte
Bericht

3.3 Sachstand ökologische Baubegleitung B-Plan ehem. Sinteranlage
Bericht

3.4 Amphibienschutz an der Kruckeler Straße
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gimmler benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde zunächst wie veröffentlicht festgestellt.

Nach Abhandlung der Tagesordnungspunkte 1.1 bis 2.3 wurde aus aktuellem Anlass der Tagesordnungspunkt 3.3 Sachstand ökologische Baubegleitung B-Plan ehem. Sinteranlage den restlichen Tagesordnungspunkten vorangestellt. Nach dem Tagesordnungspunkt 3.3 wurde der Rest der Tagesordnung wie zu Beginn der Sitzung festgestellt abgehandelt.

Diese Änderung der Reihenfolge im Laufe der Sitzung wurde nach TOP 2.3 einstimmig beschlossen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung wurde mit dem unten genannten Änderungswunsch unter TOP 3.1 unter einer Enthaltung genehmigt.

„Dieser Vorschlag wurde von Herrn Horn ebenfalls bereits in das Landschaftsplanverfahren eingebracht. Herr Büscher schlug vor den Antrag über einen Beiratsbeschluss zu unterstützen.

Hinsichtlich des Antrages von Herrn Horn wurde jedoch dann aus dem Beirat vorgeschlagen, dass dieser zunächst intern im NABU Dortmund sowie mit den anderen Naturschutzverbänden diskutiert werden sollte, bevor der Vorschlag mit der unteren Landschaftsbehörde und eventuell mit der Biologischen Station abgestimmt wird. Der Antrag mit einem abgestimmten Maßnahmenpaket könne dann von den beiden NABU-Vertretern zu der nächsten Sitzung am 31.01.2017 vorgelegt werden.“

zu TOP 1.5
Beschluss der aktualisierten Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde

Herr Dr. Otterbein stellte die an die Beiratsmitglieder versandte Geschäftsordnung vom 31.01.2017 zur Abstimmung.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde beschließt einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen die Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 31.01.2017 ohne Änderungswünsche.



2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Frau Ellwein stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 2.1) die o.g. Vorlage vor.

Positiv vom Beirat wurde gesehen, dass das Projekt Hoeschpark zu den empfohlenen Projekten gehöre sowie, dass das Projekt Wohnmobilhafen am „Lanstroper Ei“ nicht weiter verfolgt würde. Bedauert wurde vom Beirat, dass im Rahmen des Projekts Nutzungskonzept Forsthaus Rahmer Wald die Imkerschaft das Forsthaus Rahmer Wald nicht übernehmen wird.

Herr Quittek bemängelte, dass das Thema Natur- und Landschaftsschutz im Projekt „Nordwärts“ kaum vorkomme. Er schlug vor, diesen Aspekt stärker im Projekt zu verankern, u.a. durch die Hervorhebung der Naturschutzgebiete, wobei eine Beunruhigung vermieden werden sollte. Weiterhin merkte Herr Quittek an, dass bei dem Projekt „Dortmund blickt Nordwärts – über die Stadtgrenzen hinaus“ der BUND als Projektträger benannt wäre, dieses jedoch beim BUND nicht bekannt sei.

Herr Büscher erklärte, dass bei dem Projekt Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das ehemalige Rittergut „Haus Wenge“ berücksichtigt werden müsste, dass der Hauspark des „Haus Wenge“ ökologisch sehr wertvoll sei und einen hohen ökologischen Stellenwert für die Umgebung habe. In den Gräften des Gutes wurde von Herrn Büscher die Rote-Liste-Pflanzenart Ceratophyllum submersum gefunden.

Frau Ellwein erläuterte nochmals, dass die Projektfamilien etwas weiter gefasst wurden. Zum Bereich Ökologie gehöre u.a. Freizeit und Sport. Das Projekt Wohnmobilhafen wäre ein interessantes Projekt für den Norden, jedoch müsste hier ein geeigneter Standort gefunden werden. Die Projekte aus der Bürgerschaft werden von der Koordinierungsstelle der Stadtverwaltung zunächst nur aufgenommen und geprüft, sofern es dort „Lücken“ z.B. im Natur- und Landschaftsschutz gebe, müssten diese von der Bürgerschaft geschlossen werden.

Frau Ellwein teilte auf Nachfrage mit, dass das Vermessungs- und Katasteramt eine Karte mit Grünflächenanteilen der einzelnen Stadtbezirke für das Projekt Nordwärts erstellt habe, dort ist auch aufgeführt worden, um welche Grünflächen es sich handele. Diese Karte und Zahlen wären aus dem Jahr 2015.

Herr Dr. Otterbein appellierte an die Beiratsmitglieder und Naturschutzverbände Projekte zu suchen, die bei „Nordwärts“ angemeldet und begleitet werden könnten, da leider die ökologischen Projekte weitgehend in der Unterzahl wären. Weiterhin wies Herr Dr. Otterbein auf das Thema Entwicklung der Landschaftspfade hin. Hier könne der Beirat hinsichtlich der Richtung und Besucherlenkung steuernd eingreifen. Herr Dr. Rath (60/2-1) erklärte, dass hierzu eine „Sommerakademie“ stattfinden werde und nach dieser Sommerakademie, sofern die ersten Ergebnisse dann vorlägen, diese im Beirat vorgestellt werden könnten.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt das Projekt „Nordwärts“ grundsätzlich und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.


zu TOP 2.2
Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches (Ausgleichsfläche); II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung;
(Drucksache Nr.: 05944-16)

Herr Fleischer (StA 61) stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 2.2) die Vorlage vor.

Herr Quittek verwies auf die ökologische Beurteilung der geplanten Wohnbauflächen in Grevel im Rahmen der Stellungnahme des Beirates zum Flächennutzungsplan. Hier wurde nach einer Bewertung der Flächen der Verzicht der Wohnbauflächen empfohlen.

Zur geplanten Anlage einer Streuobstwiese fordert der Beirat, die dauerhafte Pflege der Obstbäume sicherzustellen. Zur Auswahl der geeigneten Sorten liege im Umweltamt eine Liste vor. Bei der Gestaltung von Ausgleichs- und Ersatzflächen sollten statt flächigen Anpflanzungen eher Offenlandflächen geschaffen werden.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage bei einer Enthaltung zur Kenntnis und bekräftigt seine kritische Haltung zur geplanten Ausdehnung der Wohnbebauung in Grevel aus seiner Stellungnahme zum Flächennutzungsplan von 2004.

Die im Rahmen des FNP und der jetzt vorgelegten Planung vorgesehene Ausdehnung der Wohnbebauung würde zu einer Verdoppelung der Einwohnerzahl in einer der letzten dörflich geprägten Siedlungen Dortmunds führen.

Betroffen wäre eine kleinteilige Siedlungsstruktur mit Hecken, Wiesen und Gärten, die einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen Lebensraum bietet. Mehrere Umweltgutachten der Stadt Dortmund empfehlen den Verzicht auf die Bebauung, u.a. die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung.

Aus diesem Grund lehnt der Beirat die Wohnbebauung im Rahmen der Bebauungspläne Scha 141, Scha 142 und Scha 143 ab. Die jetzt beabsichtigte Ausdehnung der Wohnbebauung nach Norden im Rahmen einer baulichen Innenentwicklung (ohne B-Plan) könnte der Beirat nur zustimmen, wenn im Gegenzug die genannten Bebauungspläne aufgegeben würden.


zu TOP 2.3
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06658-17)

Herr Sümer (EB 70) leitete in das Thema ein. Herr Gähner (Tri-Geckos Dortmund e.V.) stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 2.3) die Veranstaltungsplanung vor.

Herr Frankenstein berichtete, dass er im Rahmen einer Bürgerveranstaltung in Hörde auf die Beteiligung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Veranstaltungsplanung hingewirkt habe. Daraufhin wäre es dementsprechend zu der Beteiligung des Beirates gekommen.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass er sich bezüglich der Veranstaltung mit Ornithologen in Verbindung gesetzt habe und dass gegen die Veranstaltungsplanung grundsätzlich keine Bedenken geäußert worden sind.

Beschluss

Der Beirat stimmt der Triathlonveranstaltung am Phoenix-See bei einer Enthaltung unter folgenden Bedingungen zu:




3. Berichte

zu TOP 3.1
Information zum neuen Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)

Herr Höing (60/2) stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation der höheren Naturschutzbehörde das neue Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) in seinen Grundzügen vor. Auf Bitte des Beirates wird Herr Höing prüfen, ob diese Präsentation dem Beirat zur Verfügung gestellt werden könne.

Herr Höing erklärte zudem, dass es zukünftig sicherlich Punkte geben werde, die man im Einzelnen aufgreifen müsse um zu diskutieren, wie man mit bestimmten Themenbereichen umgehen sollte.

Wichtig ist u.a. für die Mitglieder des Beirates der § 75 LNatSchG NRW die Neuregelung des Widerspruchsrechts des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde. Hier kann der Beirat einer Befreiung der unteren Naturschutzbehörde widersprechen. Über diesen Widerspruch entscheidet der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt (AUSW). Hält der AUSW den Widerspruch für unberechtigt, so entscheidet die höhere Naturschutzbehörde über diesen.

Laut Herrn Dr. Rath ergeben sich Auswirkungen des neuen LNatSchG NRW auf verschiedene Bereiche, u.a. müssten in diesem Zusammenhang noch weitere Fragen im Landschaftsplanungsprozess erörtert werden.

Frau Viets erklärte auf Nachfrage, dass die Zuständigkeit für die Kartierung der § 42 – gesetzlich geschützten Biotope weiterhin bei der LANUV liege. Hierfür würde die untere Naturschutzbehörde keinen Auftrag vergeben.


zu TOP 3.2
Sachstand Deponie Westfalenhütte

Herr Quittek stellte den Beschluss des Beirates vom 12.08.2009 vor. Hier wäre insbesondere der zweite Punkt von Bedeutung, der die Erhaltung der Abgrenzung durch einen bestehenden Zaun zum NSG Kirchderner Wäldchen zum Schutz vor Störungen für Fauna und Flora durch die Öffentlichkeit fordere.

Laut Beirat könnte das Gelände, sofern es geschlossen bliebe, ein Refugium für Feldvögel, vielleicht auch für den Kiebitz, bilden. Thyssen-Krupp möchte jedoch laut Beirat im Frühjahr die Fläche öffnen und Schilder aufstellen.

Beschluss

Der Beirat bittet die Verwaltung einstimmig, auf den Eigentümer Thyssen-Krupp sowie auf die Politik im Vorfeld einer möglichen Öffnung der ehemaligen Deponie-Fläche Westfalenhütte zuzugehen, um die öffentliche Bekanntmachung der Freigabe der Fläche abzuwenden.

Auch sollte hier ein Signal gegeben werden, dass es sich um eine A+E-Fläche handele, deren Störung verhindert werden sollte. Des Weiteren bittet der Beirat ein Konzept für natürliche Abschirmungs-maßnahmen zu entwickeln und dieses dem Beirat vorzustellen.


zu TOP 3.3
Sachstand ökologische Baubegleitung B-Plan ehem. Sinteranlage

Herr Neidhardt (Landschaft planen + bauen NRW GmbH) stellte anhand einer Präsentation (s. Anlage zu TOP 3.3) den aktuellen Stand der ökologischen Baubegleitung auf der Fläche der ehem. Sinteranlage vor.

Herr Dr. Otterbein berichtete im Nachgang zum Vortrag von Herrn Neidhardt, dass im Dezember 2016 ein Ortstermin mit dem Gutachter, Herrn Veen (60/2-2) und ihm stattgefunden habe, bei dem einzelne Punkte bereits durchgegangen worden sind. Auf Grund der nun auf der Fläche gefundenen Geburtshelferkröte käme eine neue Dimension in das Verfahren. Diese Art wäre zum einen reproduktionsschwach, überwintere teilweise als Larve in Gewässern, bräuchte lockere und sandige Böschungen, die nicht beschattet sind. Laut Rote Liste 2011 ist die Art stark gefährdet, streng geschützt und vom Aussterben bedroht. Die Populationen, die in den letzten 10 Jahren in Dortmund gefunden worden wären, wären vom Aussterben bedroht.

Laut Herrn Neidhardt sind spezielle CEF–Maßnahmen, die unter anderem die LANUV für die Geburtshelferkröte vorschlägt, vom Artenschutzgutachter und der ökologischen Baubegleitung zum derzeitigen Zeitpunkt auf Grund dieser sehr kurzfristigen und erstmalig auch offiziell nachgewiesenen Funde der Geburtshelferkröte auf dieser Fläche noch nicht erarbeitet. Derzeit würden die Flächen habitattechnisch aufgewertet. Jedoch müssen die Maßnahmen, die u.a. für die Kreuzkröte entwickelt wurden, nun auch an die Bedürfnisse der Geburtshelferkröte angepasst werden. Hier müssten zum Beispiel die Teiche in Teilen anders angelegt werden, da die Geburtshelferkröte an Gewässer einen anderen Anspruch stelle als die Kreuzkröte. Es müssten zum Teil dauerhaftere Gewässer angelegt werden als für die Kreuzkröte. Zu klären wäre, ob auch das Regenrückhaltebecken mit in die Planung einbezogen werden könne, dies müsse aber mit der Stadtentwässerung erörtert werden. Die Maßnahmen, die speziell nun auch an die Bedürfnisse der Geburtshelferkröte angepasst werden müssen, können laut Herrn Neidhardt erst in der nächsten Berichterstattung im Beirat vorgestellt werden.

Laut Beirat könne man jedoch in die Fläche, auf der die Geburtshelferkröte gefunden wurde, nicht eingreifen, bevor eine „funktionierende“ CEF-Maßnahme nachgewiesen wäre. Hier müsse man die Zeitschiene für das Bauziel anpassen. Es müsse zudem sichergestellt werden, dass die Geburtshelferkröte auf dem zukünftig angedachten Standort überleben kann. Auch wurde ergänzend festgestellt, dass hinsichtlich der Geburtshelferkröte die Maßnahmensteckbriefe des LANUV möglichst berücksichtigt werden sollten. Es wurde hierzu auf eine Bachelorarbeit über Maßnahmen für Geburtshelferkröten aus Bochum hingewiesen.

Auf Nachfrage erklärte Herr Neidhardt, dass die 4 gefundenen Exemplare der Geburtshelferkröte vom Gutachter an einen geeigneten Standort mit hoher Wanderbewegung von verschiedenen Amphibienarten innerhalb der Planungsbereiches verbracht wurden.

Aus dem Beirat wurde ebenfalls angeregt, dass bei der Realisierung von Bauvorhaben Maßnahmen für den Flussregenpfeifer ergriffen werden sollten, indem die Dachflächen z.B. an die Bedürfnisse dieser Vogelart angepasst werden. Hier solle das Umweltamt prüfen, inwiefern Dächer mit Schotterflächen für den Flussregenpfeifer im Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt werden können. Auch sollten Lücken in der Bebauung geschaffen werden und die Versiegelungen gering gehalten werden, dies käme u.a. der Kreuzkröte zugute.

Frau Seidel (Geschäftsführerin Dortmund Logistik GmbH) betonte nochmals, dass die Realisierung der Hochbaumaßnahmen nicht von der Dortmund Logistik GmbH durchgeführt wird. Die derzeitigen Artenschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Möglichkeiten begleitet, durchgeführt und vorgezogen. Im südlichen Bereich (südliches Baufeld) sind keine Amphibien gefunden worden. Dieser Bereich befindet sich in der Vorbereitung für die Realisierung einer anschließenden Bebauung durch einen neuen Eigentümer. Im dort geltenden Bebauungsplan gibt es u.a. Hinweise für die Energieversorgung in Form von Photovoltaik- und Solarinstallationen auf den Dächern. Bei dem zweiten Bereich wird erst mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen. Hier würden gerade die Erschließungen vergeben und es werden folgend die Trassen für die Verlegung der Rüschebrinkstraße gerodet. Dort wird mit den Erschließungsmaßnahmen begonnen.

Weiterhin gebe es in diesem Bereich jedoch Bombenverdachtspunkte, welche ausgewertet werden und wo bereits Bomben entschärft worden sind. Hier müssten dann auch Rodungen durchgeführt werden, die aber im Sinne der Gefahrenabwehr vorrangig sind.


zu TOP 3.4
Amphibienschutz an der Kruckeler Straße

Herr Dr. Otterbein stellte die von der AGARD e.V. vom 21.02.2016 bis 07.04.2016 durchgeführte Zaunaktion an der Kruckeler Straße vor. Nachgewiesen wurde eine Erdkrötenpopulation von fast 2100 Erdkröten. Weiterhin konnten Teichmolche, Bergmolche und ein Grasfrosch aus den Fangeimern entnommen werden.
Die AGARD möchte diese Maßnahme in diesem Jahr nochmals wiederholen, da es sich hier um eine umfangreiche Population handele und es auf der Kruckeler Straße große Konflikte wegen des starken Verkehres gebe. Dauerhaft sinnvoll wäre es laut Herrn Dr. Otterbein, wenn eine stationäre Amphibienschutzanlage errichtet würde, sofern sich die Zahlen des Jahres 2016 bestätigen. Hier könne man z.B. den Durchgang des Kruckeler Bach so umgestalten, dass die Amphibien unter der Kruckeler Straße durchwandern könnten.




zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Vorstellung der neuen Mitarbeiterinnen der unteren Naturschutzbehörde
Frau Kempmann und Frau Oeynhausen stellten sich als neue Mitarbeiterinnen der unteren Naturschutzbehörde vor. Frau Kempmann und Frau Oeynhausen haben an der Ruhr-Universität Bochum Biologie studiert und teilen sich eine Stelle bei der unteren Naturschutzbehörde. Sie werden die bisherige Arbeit von Herrn Veen (60/2-2) und Frau Viets (60/2-2) unterstützen.

„Haus Wenge“
Herr Büscher bat um Vorstellung der Maßnahmen bezüglich der Sanierung der Gräften von Haus Wenge auf Grund der empfindlichen Pflanzen, die in den Gräften von Haus Wenge vorkommen. Dieses Anliegen wird Herr Büscher noch schriftlich einreichen.

Antrag von Herrn Horn zur natürlichen Entwicklung des Wasserstandes im Teich Deusen
Herr Horn stellte seinen Antrag vor. Frau Viets erklärte, dass sie auf Grund des Antrages im Vorfeld der Sitzung Kontakt zu der Emschergenossenschaft aufgenommen habe. Laut Emschergenossenschaft werden die Spitzenwasserstände aus dem Teich in den Kanal geleitet. Dieses hätte damit zu tun, dass die Emscher in dem Bereich höher lege als der Teich und es dort einen Deich gebe. Wenn man nun die Grundwasserstände verändern würde, müsse man damit rechnen, dass es zu einem hydraulischen Grundbruch komme. Außerdem habe dann die Siedlung in Deusen bei veränderten Grundwasserständen ebenfalls Probleme. Aus diesen genannten Gründen werden somit laut Auskunft der Emschergenossenschaft die Spitzenwasserstände weiterhin in den Kanal geleitet. Hierzu gebe es keine alternative Möglichkeit. Nach den Ausführungen von Frau Viets gibt es nunmehr laut Beirat keinen weiteren Beratungsbedarf in der Sache.

Exkursionsziel 2017
Herr Dr. Otterbein bat bis zur nächsten Sitzung um Vorschläge zum Exkursionsziel 2017, welche dann in der nächsten Sitzung besprochen werden könnten.

Säulenpappel
Herr Horn wies erneut auf den Zusammenhang des Kleinspechts und der Säulenpappel hin. Herr Horn bittet darum, dass die Säulenpappel in die Tabelle „Dortmunder Zukunftsbäume – Neue Bäume für das Stadtgebiet“ aufgenommen und der restliche Bestand als besonders schützenswerte Art erhalten werde. Herr Dr. Otterbein erklärte hieraufhin, dass diese Information bereits weitergeben worden sei. Daraufhin wurde die Angelegenheit von Herrn Horn als erledigt eingestuft.

Naturschutzwacht Scharnhorst
Auf Nachfrage erklärte Frau Viets, dass trotz großer Bemühungen weiterhin kein neuer Naturschutzwächter für den Bezirk Scharnhorst gefunden werden konnte.
Herr Quittek regte an, dass sich die Verwaltung mit einem Anforderungsprofil an die Presse wenden sollte.

Naturlehrpfad „Alte Körne“
Laut Herrn Schreurs lädt der Naturlehrpfad „Alte Körne“ am 31.03.2017 zu seiner 10. Jahresfeier auf dem Platz des Vereinsheims der Kleingartenanlage „Alte Körne“ am Ende der Kafkastraße ein.





Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Gimmler
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus