N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)
über die 6. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 05.04.2022
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 Uhr - 18:12 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Meike Hötzel (BUND NRW)
Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Prof. Frank Wilke (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Mitglied der LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-
Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Theodor Schulze Dellwig (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Rötger Frieg (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Thorsten Herter (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen)
Jörg Tigges (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Kovac ( Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Siegfried Rinke (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.) bis ca. 18:30 Uhr
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Volker Heimel (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
3. Verwaltung
Frau Viets (60/2-2)
Herr Veen (60/2-2)
4. Gäste
Herr Krüger (RWE)
Herr Schamberg (RWE)
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g (öffentlich)
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund
Regularien
1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen der Verwaltung
2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erweiterung des Geltungsbereichs, Umstellung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit), Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23249-21)
2.2 Bauleitplanung; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 - Wohnquartier am Kirchhörder Bach -
Hier: Aufhebung der Beschlüsse vom 19.09.2018 zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262, erneuter Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23607-22)
2.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße -, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23605-22
2.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
I. Kenntnisnahme vom aktuellen städtbaulichen Konzept
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne Hu 124, Hu 101 und InN 204
IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23654-22)
2.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23609-22)
2.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23767-22)
2.7 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23673-22)
2.8 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
3. Berichte
3.1 "Wetlands" - Errichtung einer Enteisenungsanlage
Bericht
3.2 Maßnahmen des Grünflächenamtes am Dellwiger Bach
Bericht
3.3 Aufforstung im Schürener Feld
Bericht
3.4 Wegebau in der Bolmke
Bericht
3.5 Asphaltierung des Weges am Marksbach
Bericht
4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
In Vertretung für Herrn Dr. Kretschmer begrüßte Frau Hötzel die Anwesenden sowie die Gäste Herrn Krüger und Herrn Schamberg von der RWE. Die Sitzung wurde von Frau Hötzel eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies sie auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Soinski benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die stellv. Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aufgrund der Berichterstattung wird vorgeschlagen den TOP 3.1 "Wetlands" - Errichtung einer Enteisenungsanlage - vorzuziehen. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.
Auf die Frage von Frau Hötzel, ob weitere Änderungen der Tagesordnung vorliegen, wies Herr Prof. Wilke auf die fehlenden Protokolle der letzten Sitzungen hin und bat um Information, warum diese bisher nicht vorgelegt wurden.
Frau Viets erläuterte darauf hin, dass sich die Protokollerstellung aufgrund der krankheitsbedingten personellen Situation derzeit verzögere.
Von Seiten des Beirates wurde Verständnis für die schwierige personelle Situation geäußert, jedoch darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsordnung des Beirates der zeitnahe Versand des Protokolls der Sitzung erforderlich ist.
Herr Prof. Wilke bat, den Leiter des Umweltamtes zwecks Stellungnahme diesbezüglich, zur nächsten Sitzung einzuladen.
Im Weiteren wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.
zu TOP 3.1
"Wetlands" - Errichtung einer Enteisenungsanlage
Frau Hötzel leitete zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein und bat die Herren Krüger und Scharnberg von REW um Berichterstattung.
Herr Krüger stellte sich als Leiter der Abteilung Altlasten und Altbergbau der RWE Technology GmbH und Herrn Scharnberg als Projektleiter für das aktuelle Projekt vor.
Herr Schamberg präsentierte das Projekt anhand von Folien und Visualisierungen (s. Anlage). Hintergrund ist die Grubenwassereinleitung aus der ehem. Zeche Gottessegen in den Kirchhörder Bach. Seit den 60er-Jahren wird das Grubenwasser über einen Austrittsschacht in der Ackerfläche südlich der Großholthauser Straße zutage gefördert und über eine lange Leitung in den Kirchhörder Bach geleitet. An der Einleitungsstelle ist der Kirchhörder Bach noch in Sohlschalen gefasst. Die Emschergenossenschaft wird in Kürze die Renaturierung des Kirchhörder Bachs durchführen. Das Wasser enthält an dieser Stelle 8,4/8,6 mg Eisen pro Liter. Im Mittel werden ca. 40 l/s in den Bach eingeleitet (schwankend je nach Niederschlag). Die Wasserführung wird an dieser Stelle stark dominiert vom Grubenwasser, da der Kirchhörder Bach relativ wenig Wasser führt (im Schnitt 20 l/s).
Die ökologische Verbesserung des Kirchhörder Baches erfolgt in zwei Teilen:
1. Die Umsetzung des ersten Teils erfolgt durch die Emschergenossenschaft. Es ist geplant, dass der Kirchhörder Bach an dieser Stelle sein Bett verlässt und dann renaturiert durch die Wiesenlandschaft geführt wird. Das Sohlschalengerinne bleibt bestehen. Hier wird weiterhin das Grubenwasser eingeleitet. Bachwasser und Grubenwasser werden voneinander entkoppelt.
2. Für die Enteisenung des Grubenwassers ist die RWE zuständig. Für die Realisierung der Anlage sind die betroffenen Ackerflächen vom privaten Landwirt zu erwerben. Zur Behandlung des Grubenwassers und zur Enteisenung wird dem Wasser zunächst Sauerstoff über ein breites Gerinne zugeführt, bevor es in den beiden Becken, den sog. Wetlands, weiter behandelt wird.
Die Abwasserbehandlung soll ohne Energiezufuhr, d.h. durch Gefälle und Pflanzenwuchs (Schilf oder Rohrkolben) funktionieren. Das eisenreduzierte Wasser wird dann durch eine unterirdische Leitung dem Kirchhörder Bach zugeführt.
Nach Vorstellung des Projekts beantwortete Herr Scharnberg die Fragen der Beiratsmitglieder.
Von Frau Gerlach wurde die Frage zur Tiefe des Kanals gestellt, und dass Bedenken bestünden, dass Amphibien in diesen Kanal gelangen könnten und nicht wieder hinaus fänden.
Herr Schamberg erläuterte, dass das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Ingolf Hahn in Essen u. a. die Auswirkungen auf Amphibien im Blick habe. Es sei zu erwarten, dass sich Amphibien wegen der Verockerung gar nicht in den Becken ansiedeln werden, da sie zu unattraktiv bzw. ungeeignet seien.
Herr Krüger beschrieb die Bauweise der Rinnen und der Becken. Die Becken werden lediglich Böschungen haben. In den Rinnen sei ohnehin eine Aufkantung erforderlich, die auch einen Zutritt von Amphibien erschwert bzw. verhindert. Amphibien hätten jedoch grundsätzlich am Ende der Rinnen einen Ausgang.
Auf die Frage von Herrn Prof. Wilke, mit welchen Stoffen (außer Eisen) das Grubenwasser ev. noch kontaminiert sein könnte, erläuterte Herr Krüger, dass es sich hier - im Gegensatz zum Grubenwasser der Ruhrkohle - um geogenes eisenhaltiges Grubenwasser handele.
Das Wasser sei chemisch unbedenklich und enthalte Eisenfracht in Form von Eisen 2. Die Anlage soll den chemischen Umsetzungsprozess (von Eisen 2 auf Eisen 3 – Eisenhydroxid/Rost) zunächst im Gerinne durch Sauerstoffzufuhr in Gang setzen. Die Rostflocken setzen sich dann in den Sedimentationsbecken an den Pflanzen ab und das Wasser wird durch die Ablagerung enteisent. Für Kiemenatmer sei ein stark eisenhaltiges Wasser insofern schädlich, dass der Umwandlungsprozess von Eisen 2 in Eisen 3 auch an/auf den Kiemen stattfindet. Unter anderem deshalb soll das Wasser vor Einleitung in den Bach entsprechend durch die Anlage vorbehandelt werden.
Herr Veen erläuterte die Belange hinsichtlich der erforderlichen Befreiung. Es handele sich um eine Anlage im Landschaftsschutzgebiet, die gewisse Beeinträchtigungen mit sich führe. Die ursprüngliche, 2021 genehmigte Variante (Kaskadenbauwerk nördlich der Großholthauser Straße) war eher kleinflächig und technisch geprägt, die Wetlandvariante sei naturnäher, aber großflächiger.
Er teilte mit, dass ein landschaftspflegerischer Begleitplan durch das Büro Hahn erstellt wird. Daneben wird ab dem Frühjahr eine artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen. Herr Veen bat den Beirat, eventuelle Bedenken gegen die Maßnahme zu äußern, bzw. mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen (Nebenbestimmungen, begleitende Untersuchungen) der Maßnahme zugestimmt werden könnte.
Herr Westermann gab zu Bedenken, dass für die Maßnahme Ackerflächen in Anspruch genommen und durch das Gerinne zusätzliche Ackerflächen zerschnitten und somit der Landwirtschaft entzogen würden.
Herr Veen wies darauf hin, dass zudem noch ungeklärt sei, ob die verbliebene Ackerfläche ggf. auch als Ausgleichsfläche genutzt wird.
Frau Hötzel schlug vor, dass in die Empfehlung des Beirates aufgenommen wird, zu prüfen, inwieweit die Inanspruchnahme von Flächen evtl. geringer ausfallen könnte und ob man Ausgleichsmaßnahmen in die Maßnahmenfläche selbst integrieren könnte.
Bezug nehmend auf den Amphibienschutz habe das beauftragte Büro Hahn zwar bereits recherchiert, es seien jedoch bisher keine konkreten Aussagen getroffen worden.
Frau Hötzel möchte in die Empfehlung des Beirates aufnehmen, dass im Bereich des Gerinnes eine Amphibienschutzeinrichtung bzw. eine entsprechende Gestaltung vorgenommen wird, so dass keine Amphibien hinein gelangen bzw. Amphibien wieder heraus können. Darüber hinaus muss noch genauer die Frage beantwortet werden, wie sich die Wetlands auf Amphibien auswirken, ob sie ggf. doch anwandern und so geschädigt werden, dass sie versterben oder nicht ablaichen können, bzw. der Laich verloren gehen könnte. Sofern eine Fortpflanzung erfolgt, besteht die Frage, ob die naheliegende Straße eine Gefährdung der Amphibien darstellt. Sofern diese Fragen noch nicht geklärt sind, könnte man in der Genehmigung ein Monitoring vorschreiben, um ggf. Maßnahmen zu ergreifen, wenn nachträglich Probleme erkennbar werden (u. a. ein Leitsystem in Richtung Kirchhörder Bach zur Überwindung der Straße).
Laut Herrn Veen könnte, sobald der landschaftspflegerische Begleitplan erstellt ist, eine weitere Beteiligung des Beirats über die Beiratsvorsitzenden erfolgen. Sollten gravierende Änderungen bekannt werden, könnte auch eine erneute Vorstellung im Beirat erfolgen.
Beschluss
Der Beirat stimmte mit einer Gegenstimme der Befreiung unter Berücksichtigung der oben behandelten, hier zusammengefassten Punkte zu:
- Prüfung der Auswirkungen auf den Amphibienschutz und entsprechende Schutz- und
Minderungsmaßnahmen;
- Prüfung hinsichtlich der Schädlichkeit des eisenhaltigen Wassers auf Amphibien und andere Wasserlebewesen;
- Ggf. Durchführung eines Monitorings zur Klärung der den Amphibienschutz betreffenden fragestellungen
- Prüfung, inwieweit die Inanspruchnahme der benötigen (Acker-)Flächen verringert werden kann;
- Prüfung, ob noch Flächenbedarf für Ausgleichsmaßnahmen besteht und dafür die Maßnahmenfläche selbst oder/und die verbliebene Ackerfläche genutzt werden könnte.
2. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 2.1
Bebauungsplanverfahren Hö 282 – nördlich Sommerbergweg
(Drucksache Nr. 23249-21)
Frau Hötzel leitete zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein und bat Herrn Veen um Ausführung. Herr Veen stellt die Planung kurz vor. Im Plangebiet soll Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern und Reihenhausbebauung entwickelt werden. Hauptsächlich betroffene Schutzgüter sind der Bodenschutz und das Klima. Durch externe Ausgleichsmaßnahmen in Scharnhorst und Derne soll eine Kompensation im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgen.
Herr Prof. Wilke äußerte starke grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsplan und trug die Grundzüge des vorliegenden Beschlussvorschlages vor. Herr Prof. Wilke wies darauf hin, dass das Argument der Wohnraumbeschaffung der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung (in den letzten 3 Jahren gesunken) im Bereich Dortmund entgegenstünde. Außerdem sei der Flächenverbrauch für Einfamlienhausgrundstücke im Gegensatz zu mehrgeschossigen Bauten sehr hoch. Das Planungsgebiet sei ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet. Desweiteren gab Hr. Prof. Wilke zu bedenken, dass die externen Ausgleichsmaßnahmen in ca. 10 km Entfernung keinerlei Wohlfahrtsauswirkungen auf das Baugebiet hätten. Die Aussagen zum Artenschutz seien wenig konkret, die Kompensationsmaßnahmen wage.
Herr Prof. Wilke regte an, dass der Beirat sich grundsätzlich von Bauprojekten in der o. g. Form aus den genannten Gründen distanziert.
Herr Tigges bemerkte, dass alle 5 Vorlagen bereits beschlossen wurden. Zur Einholung der fachlichen Meinung des Beirates müsse dieser jedoch vor Beschlussfassung beteiligt werden. Er wies darauf hin, dass es die Aufgabe des Beirates sei, sich fachlich zu positionieren, damit im Rahmen des Beratungsgangs die politischen Gremien dies zumindest vor ihrer Entscheidung zur Kenntnis bekommen.
Frau Hötzel wies darauf hin, dass der Beirat bei in allen Verfahrensschritten beteiligt werde, sich aber eine durchgehend vorgeschaltete Befassung so aufwendig und terminlich schwierig gestalten würde, dass womöglich sogar ca. 10 Beiratssitzungen erforderlich wären. In kritischen Angelegenheiten solle jedoch darauf geachtet werden, dass der Beirat vorher beteiligt wird. Sie bat um jeweilige Prüfung, ob eine frühzeitige Beteiligung des Beirates bei gewissen Projekten erfolgen sollte.
Herr Heimel wies darauf hin, dass gerade in Bezug auf zu bewertende Änderungen im Arteninventar im Laufe eines Aufstellungsverfahrens die ständige Begleitung und Beratung durch den Beirat erforderlich sei. Der Beiratsmeinung müsse grundsätzlich mehr Gewicht gegeben werden.
Hinsichtlich der Artenschutzprüfung des Bebauungsplans wird die gutachterliche Aussage getroffen, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten bei Fledermäusen, Girlitz und Bluthänfling im Umfeld weiterhin gegeben seien. Diesbezüglich schlug. Frau Hötzel vor, dass kurzfristig eine Kartierung der beiden planungsrelevanten Vogelarten vorgenommen wird, um diese dann entweder ihre Betroffenheit klar auszuschließen oder bei einem tatsächlichen Vorkommen konkrete Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Die Aussage, es seien bei planungsrelevanten Arten genügend unbesetzte Reviere in der Umgebung vorhanden, sei hingegen schwierig. Eine einfache Kartierung sei in den kommenden Monaten April und Mai sinnvoll.
Nachdem Herr Prof. Wilke noch einmal an die oben genannte eher grundsätzliche Kritik an der Bebauung der Fläche erinnerte, stellte Frau Hötzel den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Der BUNB spricht sich mit 4 Enthaltungen wegen deutlich veränderter Rahmenbedingungen gegen eine weitere Verfolgung der Planung aus.
· Die Bevölkerungszahl in DO ist entgegen der Aussage in der Begründung zum BPlan in den letzten 3 Jahren gesunken. Die neueste Landesprognose geht von weiteren Verlusten aus. Der Wohnungsbedarf ist entsprechend anzugleichen.
· Der 5. Regionale Wohnungsmarktbericht 2021 der Ruhrgebietsstädte und des RVR geht von einem Überhang von 1-Familienhausgrundstücken bereits ab dem Jahr 2040 aus.
· Das Plangebiet ist wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet, das bei einer Bebauung diese Funktion verlieren würde. Gem. der Klimaanalysekarte des RVR ist das Plangebiet bedeutend für die Kaltluftproduktion, die bei einer Bebauung erheblich eingeschränkt wird. Aufgrund der Geländeneigung 3-5 % wird der Kaltluftabfluss in Richtung N/W durch die Bebauung zusätzlich behindert.
· Der Flächenverbrauch für überwiegend 1-Familienhäuser z.T. freistehend ist überproportional hoch.
· Die Belange des Bodenschutzes - der Boden wird in diesem Bereich als besonders hochwertig angesehen - sind bei einer Bebauung nicht gewährleistet.
· Die externen Ausgleichsflächen liegen >10km entfernt in Kirchderne und sind damit lokal völlig unbedeutend.
· In der Artenschutzprüfung sind die Auswirkungen nicht konkretisiert/quantifiziert, ebenso die Kompensationsmaßnahmen nicht. Die Artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Zwischenergebnis, dass für die genannten Fledermausarten sowie Bluthänfling und Girlitz eine Betroffenheit von Lebensstätten und somit der Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist daher eine vertiefende Prüfung erforderlich.
zu TOP 2.2
Bebauungsplan Hom 262 – Wohnquartier am Kirchhörder Bach
(Drucksache Nr. 23607-22)
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des Tagespunktes ein und übergab das Wort an Herrn Veen.
Herr Veen beschrieb die geplante Bebauung. Auf der Fläche befand sich vor Jahrzehnten das Kabellager der Telekom. Die Fläche ist seitdem weitgehend versiegelt. Durch den Bebauungsplan soll die Fläche durch einen privaten Investor zu einem Wohngebiet entwickelt werden (Wohnblöcke mit mehreren 100 Wohnungen). Dazu wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Neben der Wohnbebauung soll zudem das Gewässer Ossenbrinksiepen, das sich verrohrt unterhalb des Baugebietes befindet, in diesem Zusammenhang offengelegt werden. An der östlichen Seite außerhalb des Plangebietes fließt – teilweise noch verrohrt – der Kirchhörder Bach.
Herr Prof. Wilke begrüßte die Planung, da die derzeitige vollversiegelte Fläche stark entsiegelt wird. Die mehrgeschossige Bauweise ist positiv zu bewerten. Zu prüfen wäre evtl. die Höhe des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Herr Prof. Wilke regte an, dass das zu entwickelnde Energiekonzept zum Ziel haben sollte, die Kfw-Standards nicht zu unterschreiten. Außerdem sollten natürliche Baumaterialien wie Holz Verwendung finden und weitestgehend auf fossile Energien verzichtet werden, um dadurch „graue“ Energie zu reduzieren. Dachbegrünung und Fotovoltaik sollten verbindlich vorgeschrieben werden. Die Förderung der Elektromobilität durch ausreichende Ladestationen sollte gegeben sein. Die technische Gebäudeausstattung sollte wassersparend erfolgen.
Herr Veen erläuterte in Bezug auf den Naturhaushalt, dass durch die versiegelte Bestandssituation kaum Auswirkungen auf ein Ausgleichserfordernis und auf den Artenschutz zu erwarten sind. Er lenkte den Fokus auf die Offenlegung des Ossenbrinksiepens, wobei im Weiteren zu bewerten sei, ob die im städtebaulichen Entwurf vorgesehene Breite tatsächlich ausreichend ist oder ob noch weitere Verbesserungen für die Gewässer nötig werden.
Frau Gerlach erkundigte sich nach evtl. notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen. Herr Veen gab an, dass es zu dieser Frage noch keine genauen Erkenntnisse gäbe, dass dies aber sicherlich berücksichtigt werde.
Frau Hötzel schlug vor, dass der Beschlussvorschlag mit einem allgemeinen Hinweis auf eine ausreichend breite Aue versehen wird, bzw. die Vorgaben zum Schutz vor Hochwasser genau zu spezifizieren sind.
Aus dem Beirat kam die Frage, ob der Kirchhörder Bach, der in diesem Bereich verrohrt ist, in diesem Zuge auch offen gelegt werden sollte oder sogar muss, und ob dies vom Investor im Zuge der Baumaßnahmen erfolgen müsse.
Herr Veen schlug vor, diesbezüglich mit den Stellen Stadtentwässerung und Wasserbehörde ins Gespräch zu kommen, um Möglichkeiten zu erörtern (evtl. Offenlegung durch die Stadt, parallel zur Baumaßnahme).
Herr Heimel fragte, ob nicht grundsätzlich der Eigentümer/Vorhabenträger zu einer Entsiegelung und zur Herstellung des ursprünglichen Bodenzustands verpflichtet werden müsse (Verweis auf Umweltschadensgesetz und Bodenschutzgesetz).
Herr Veen regte an, zu prüfen, ob entsprechende rechtliche Konsequenzen abzuleiten sind. Frau Viets wird dieses Thema in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde aufgreifen, um hierzu eine rechtlich abgesicherte Meinung zu erhalten.
Einstimmiger Beschluss
Der BUNB begrüßt das Planvorhaben, die ehem. vollversiegelte Industriefläche der Zeche Gottessegen für den Wohnungsbau zu reaktivieren und ökologisch aufzuwerten.
Die relativ hohe Verdichtung der Fläche im Geschosswohnungsbau ist ein wirksames Mittel, den Flächenverbrauch einzuschränken und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Angesichts der Größe und Bedeutung des Vorhabens für den Stadtteil erscheint die vorgeschlagene Beteiligung der Öffentlichkeit zu kurz zu greifen. Es wird daher angeregt, interessierten Bürgern die Grundzüge der Planung in einer öffentlichen Versammlung mit Gelegenheit der Erörterung vorzustellen.
Folgende Belange sollten im weiteren Verfahren berücksichtigt werden:
1. Die Breite und Qualität des Korridors für die Offenlegung des Ossenbrinksiepens muss nach gewässerökologischen Kriterien festgelegt und erhöht werden.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist auch die Offenlegung des Kirchhörder Baches zu planen.
2. Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen sollte nach aktuellem Ratsbeschluss auf mind. 30% gesteigert werden. Bedarfsgerecht wäre eine darüber hinausgehende Erhöhung.
3. Das noch zu entwickelnde Energiekonzept sollte den KfW-Standard 40 nicht unterschreiten. Es sollte ein Eigenversorgungsquote vereinbart werden.
4. Es besteht die Möglichkeit, im Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor die weitgehende Verwendung natürlicher Baumaterialien vorzuschreiben. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung Grauer Energie und damit zum Klimaschutz geleistet werden.
5. Für die Wärmeversorgung sollte der Einsatz fossiler Energieträger weitestgehend ausgeschlossen werden.
6. Neben Dachbegrünung sollte der Einsatz von Photovoltaik verbindlich vorgeschrieben werden.
7. Zur Förderung der Elektromobilität sind ausreichend Ladestationen festzusetzen.
8. Bei der technischen Gebäudeausstattung sollte die Nutzung von Grauwasser ermöglicht werden.
zu TOP 2.3
Bebauungsplan InW 105 Änd. Nr. 2 – Lange Straße
(Drucksache 23605-22)
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. Die Vorlage befasst sich mit dem Bebauungsplan InW 105, der den Neubau eines Wohnbaublocks im Unionviertel, südlich der Lange Straße vorsieht.
Herr Veen führte aus, dass die vor dem Krieg blockrandbebaute Fläche seit langem als ungeordneter Parkplatz genutzt wird. Am Rand der Fläche steht wild aufgewachsener und mittlerweile unter die Baumschutzsatzung fallender Baumbestand aus Ahornen, Robinien, Birken und Weiden.
Grundsätzlich war auch das Ziel der UNB, darauf hinzuwirken, dass möglichst viel Baumbestand erhalten wird. Die Lage und der Zustand der Bäume führten aber dazu, dass die vordringliche städtebauliche Planung und Ausnutzung der Fläche dies nicht berücksichtigen konnte. Immerhin können die Straßenbäume an der Wilhelmstraße, der Augustastraße und der Langestraße erhalten bleiben.
Hinsichtlich des vorgelegten Beschlussvorschlags (7. Absatz) wurde durch Herrn Veen und Frau Hötzel richtig gestellt, dass die Arten Rotbuche und Feldahorn durchaus als Heckengehölzarten geeignet sind, so dass er entsprechend dahingehend abgeändert wird, dass die empfohlenen standortgerechten Arten noch durch die heimischen Sträucher Haselnuss und Holunder ergänzt werden sollen.
Folglich wurde der folgende Beschlussvorschlag zur Abstimmung gegeben:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und begrüßt die Nutzung einer innerstädtischen Brache geringer ökologischer Qualität für den Wohnungsbau.
Der Errichtung einer mehrgeschossigen Wohnbebauung mit einer Kindertagesstätte in dem Bereich südlich der Lange Straße, östlich der Wilhelmstraße, westlich der Augustastraße und nördlich der Josephstraße kann grundsätzlich zugestimmt werden, sofern der Baumbestand im Norden entlang des Gehwegs an der Lange Straße sowie im Osten entlang des Augustastraße erhalten bleibt und um Heckensträucher ergänzt wird.
Das Plangebiet der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 befindet sich in einem Gebiet, das generell für Hitzebelastung anfällig ist. Dieser Raum ist durch eine sehr dichte Bebauung mit einer Reihe von höheren Gebäuden, einem geringen Anteil an Grünflächen und dichten, engen Straßenschluchten gekennzeichnet. Aufgrund dieser Eigenschaften kann sich hier besonders in den Sommermonaten ein Stadtklima mit deutlich erhöhten Lufttemperaturen bilden. Zusätzlich wird dieser Lastraum durch verringerten Luftaustausch sowie hohe bioklimatische und lufthygienische Belastungen geprägt (Klimakarten des Regionalverbandes Ruhr).
Die Bäume entlang den Straßen können aufgrund des Schattenwurfs sowie der Verdunstung dazu beitragen, die thermischen und lufthygienischen Verhältnisse in urbanen Räumen zu verbessern. Hohe Laubbäume mit großer Baumkrone spielen hier eine wesentliche Rolle. Sie schützen im Sommer vor der direkten Einstrahlung und im Winter - ohne Laub - lassen sie die Sonnenstrahlung weitgehend durch. Davon werden sowohl die Bewohner und Besucher des neuen Hauses als auch dem ganzen Umfeld profitieren.
Aus diesen Gründen fordern wir, die Abholzung der Bäume, die nicht vom Gebäude betroffen werden, ausdrücklich zu unterlassen.
Die Anpflanzung einer Schnitthecke um die mit der Ziffer 5 gekennzeichneter Fläche entlang der Grundstücksgrenzen zur Augusta-, Joseph- und Wilhelmstraße ist zu begrüßen. Allerdings sollten die vorhandenen Bäume, die nicht vom Baukörper betroffen werden, erhalten bleiben.
Die empfohlenen standortgerechten Arten, sollten durch die Haselnuss (Corylus avellana), die flachwurzelnde Schlehe (Prunus spinosa) und den Schwarzen Holunder (Sambucus nigra) ergänzt werden. Darüber hinaus ist die Hecke mit Ausnahme notwendiger Durchwegungen lückenlos auszuführen und sollte eine Tiefe von mindestens 1,5 m und eine Höhe von mindestens 2 m aufweisen.
Da die Fläche in städtischem Eigentum steht, wird außerdem angeregt, mit dem Investor folgende Vereinbarungen im abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag zu treffen:
1. Verwendung natürlicher Baumaterialien, insbes. Holz. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung Grauer Energie und damit zum Klimaschutz geleistet werden.
2. Erhöhung der Quote für den öff. geförderten Wohnungsbau auf 50%,
3. KfW-40 als Mindeststandard,
4. Für die Wärmeversorgung sollte der Einsatz fossiler Energieträger weitestgehend ausgeschlossen werden.
5. Neben Dachbegrünung sollte der Einsatz von Photovoltaik verbindlich vorgeschrieben werden.
6. Zur Förderung der Elektromobilität sind ausreichend Ladestationen festzusetzen.
7. Bei der technischen Gebäudeausstattung ist die Nutzung von Grauwasser zu berücksichtigen.
zu TOP 2.4
Bebauungsplan Hu 154 – Bergmannsgrün und Insterburger Straße
(Drucksache Nr. 23654-22)
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein und übergab das Wort an Frau Viets.
Frau Viets erläuterte die Grundzüge des Bebauungsplans. Auf der einen Seite sollen Geschosswohnhäuser (Bestand aus den 50er-Jahren) abgebrochen und neugebaut werden, auf der anderen sollen Gebäude saniert und aufgestockt werden. In diesem frühen Zeitpunkt der Planung sind noch keine Gutachten vorhanden, so dass detaillierte Unterlagen noch nicht vorliegen, sondern zunächst entsprechend vorläufige Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Frau Viets stellte fest, dass die Forderungen des Beirates (Beschlussvorschlag) und der Verwaltung im Grunde identisch seien, nämlich dass möglichst viel Baumbestand erhalten bleibt und eine umfangreiche artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt (v.a. Fledermäuse).
Prof. Wilke sprach sich grundsätzlich für Nachverdichtung und Aufstockung im Vergleich zur Neubau im Freiraum aus. Allerdings seien Abriss und Neubau in Bezug auf CO2-Ausstoß eher negativ. Man solle sowohl bei Neubau als auch bei der Aufstockung stärker auf den Baustoff Holz setzen und die beteiligten Wohnungsbaugesellschaften frühzeitig in diese Richtung lenken.
In Bezug auf den Gebäudebrüterschutz führte Frau Hötzel aus, dass über das Projekt des BUND *Ein Platz für Spatz und Co* bereits von einigen Wohnungsbaugenossenschaften, wie z. B. VivaWest, bei Neubaumaßnahmen ein Einbau von Quartieren in Form von Fledermausziegeln oder Nisthilfen vorgesehen wird bzw. dass Ersatz- oder Ausweichquartiere an anderen Gebäuden eingerichtet werden, wenn Betroffenheiten festgestellt werden.
Frau Hötzel folgte der Anregung von Herrn Veen, dass man im Bebauungsplan und grundsätzlich in allen Bebauungsplänen verbindlich festsetzen sollte, dass Gebäude grundsätzlich so zu gestalten sind, dass entsprechende Quartiere eingerichtet werden.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage wie folgt zur Kenntnis:
Gegen das Vorhaben der Vonovia im Westen (Insterburgstraße) bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, da es sich um eine Sanierung alter Gebäude handelt. Der im Quartier „Bergmannsgrün“ von Vivawest vorgesehene Abriss und Neubau wird hingegen kritisch gesehen, weil hierdurch Grünstrukturen entfallen und der Abriss und Neubau in der Umweltbilanz nachteilig gegenüber einer Sanierung ist.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Vegetation dieses stark begrünten Bereiches zu schonen ist. Auch wenn keine Verpflichtung zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe besteht, sollten diese durch angemessenen Festsetzungen im BPlan vorgesehen werden. Die vorgelegten Planunterlagen sind für eine abschließende Beurteilung nicht geeignet.
Zudem wird dringend empfohlen, zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange frühzeitig eine Erfassung von Gebäudebrütern sowie Gebäude bewohnenden Fledermausarten durchzuführen und auf dieser Grundlage eine Artenschutzprüfung zu erstellen. Unabhängig von den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Prüfung und den daraus ggf. resultierenden Maßnahmenerfordernissen ist in den textlichen Festsetzungen der Gebäudebrüterschutz durch einen Hinweis (und möglichst auch als Festsetzung) auf den Einbau von Fledermausdachziegeln, Niststeinen usw. für z.B. Mauersegler, Schwalben, Dohlen, Hausrotschwanz, Fledermäuse, etc. zu berücksichtigen. Zusätzlich sollte in dem Rahmen ein Hinweis/ eine Festsetzung zur Ausführung von Fassadenbegrünungen und zur ökologischen Gestaltung der Außenanlagen erfolgen.
Angesichts des Umfanges der Veränderungen in der betroffenen Siedlung sollte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Bürgerversammlung ausgedehnt werden.
Folgende Vereinbarungen sollten zudem mit den beteiligten Investoren getroffen werden:
1. Das noch zu entwickelnde Energiekonzept sollte den KfW-Standard 40 nicht unterschreiten. Es sollte eine Eigenversorgungsquote vereinbart werden.
2. Es besteht die Möglichkeit, im Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor die weitgehende Verwendung natürlicher Baumaterialien für Neubau und Aufstockung vorzuschreiben. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung Grauer Energie und damit zum Klimaschutz geleistet werden.
3. Für die Wärmeversorgung sollte der Einsatz fossiler Energieträger weitestgehend ausgeschlossen werden.
4. Neben Dachbegrünung sollte der Einsatz von Photovoltaik verbindlich vorgeschrieben werden.
5. Zur Förderung der Elektromobilität sind ausreichend Ladestationen festzusetzen.
6. Bei der technischen Gebäudeausstattung sollte die Nutzung von Grauwasser ermöglicht werden.
zu TOP 2.5
Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe
(Drucksache Nr. 23609-22)
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein und stellte fest, dass hierüber am 31.03.2022 bereits ein Ratsbeschluss erging. Hier werde erwartet, dass eine Normenkontrollklage der Bürgerinitiative eingereicht wird.
Herr Heimel wies auf die Vielfalt der Vogelarten in dem Gebiet hin. Er bemängelte die Gutachtenerstellung. Die in dem Gebiet gefundene Anzahl der Arten wäre zu gering (eine volle Vogelbrutsaison müsste durchkartiert werden). Mangelhaft erstellte Gutachten, wie das Vorliegende, sollten angreifbar sein.
Frau Hötzel geht davon aus, dass diese Frage im Rahmen der Klage geklärt wird.
Der Beirat könne die Beschlussvorschlage lediglich zur Kenntnis nehmen.
Prof. Wilke möchte die Kenntnisnahme dahingehend erweitern, dass der Beirat die Vorlage „missbilligend“ zur Kenntnis nimmt mit Hinzufügung des Satzes, dass mit Realisierung dieser Planung ein wichtiges Vernetzungselement des Biotopsystems vernichtet würde.
Frau Hötzel stellte die Kenntnisnahme der Vorlage mit den von Herrn Prof. Wilke vorgebrachten Ausführungen zur Abstimmung vor.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat lehnt die Vorlage ab und bezieht sich dabei auf seine einstimmigen Beschlüsse vom 4.9.2019, 2.2.2021 und 14.9.2021 und die ebenfalls einstimmigen ablehnenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Hombruch.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen unverhältnismäßig starken und vermeidbaren Eingriff. Die jetzt erfolgte Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von 80 auf 104 ist in keiner Weise nachvollziehbar und verstärkt den erheblichen Eingriff in diesen ökologisch wertvollen Landschaftsraum in der Nähe des Naturschutzgebietes „An der Panne“.
Der Beirat weist insbesondere auf die kritische Nähe zum renaturierten Rüpingsbach hin, der nicht nur durch die Bebauung selbst, sondern durch erhöhten Nutzungsdruck, der durch die geplante Brücke über den Rüpingsbach entsteht, verstärkt würde. Das Umweltamt hatte deshalb ein Abrücken der Bebauung vom Rüpingsbach gefordert, was im Planentwurf aber nicht berücksichtigt wurde. Ferner weist der Beirat auf den erheblichen Eingriff in die Bodenstruktur durch die geplanten Aufschüttungen bin zu einer Höhe von 2,60 Metern hin.
Das geplante Baugebiet ist ein bedeutendes Element innerhalb eines vom Landesumweltamt ausgewiesenen Biotopverbundsystems und ein wichtiger Wanderungskorridor für bodenlebende Tiere. Der Vernetzungsbereich reicht vom Grotenbach über den Kirchhörder Bach bis zur Emscher in den Dortmunder Nordwesten. In neuen Landschaftsplan ist der Bereich als Verbindungselement zum Naturschutzgebiet „An der Panne“ dargestellt, dem eine hohe Bedeutung als Brut- und Rückzugsraum für Amphibien und Vögel zukommt.
Die geplante Brücke über den Rüpingsbach würde diesen Eingriff noch verstärken, zumal dieser ein potenzielles Brutgebiet für Eisvogel, Gebirgsstelze und Wasseramsel ist.
Zwar haben die Gutachter aufgrund der Anregungen der Naturschutzverbände das Untersuchungsgebiet um die angrenzenden Gärten und den Rüpingsbach erweitert. Sie erhoben aus diesen Bereichen aber keine Daten, sondern griffen lediglich auf Quellen des NABU und sonstiger Eingaben zu. Aus der Sicht des Beirates sollte auch der Bereich des Seilbahnweges sowie das Gelände des Hotels Lennhof und der Südteil des NSG „An der Panne“ in den Untersuchungsraum einbezogen werden. Der Umweltbericht enthält weder ein Fledermausgutachten, noch eine Amphibienuntersuchung. Die angeführten Daten stammen ausschließlich aus stichprobenartigen Begehungen durch den ehrenamtlichen Naturschutz.
Der Beirat kritisiert die fehlende Prüfung von Alternativstandorten im Stadtbezirk Hombruch.
Kritisch sieht der Beirat, dass ohne Vorliegen von Planrecht bereits mit der Veräußerung der Grundstücke begonnen wurde. Der städtebauliche Erschließungsvertrag zwischen Investor und Stadt soll bereits im März 2021 in die politischen Gremien.
Bezüglich der Beseitigung des Kleingewässers weist der Beirat darauf hin, dass das geplante Ersatzbiotop nicht geeignet ist, den Eingriff auszugleichen.
TOP 2.6
Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg
(Drucksache 23767-22)
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein und übergab das Wort an Frau Viets.
Frau Viets erläuterte dass es sich hier um den Satzungsbeschluss handele. Der Bebauungsplan sei mehrfach beklagt und offengelegt worden. An der Vorlage hätten sich lediglich redaktionelle (keine inhaltlichen) Details geändert. Frau Viets schlug vor darüber abzustimmen, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Beirat seine Beschlüsse (damals geplante Bebauung wird abgelehnt) aufrechterhält.
Frau Hötzel erläuterte eine Ergänzung von Herrn Dr. Kretschmar für die geplante Ausgleichsfläche. Extensive statt intensive Grünlandnutzung sollte demnach erfolgen, um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen, und so in der Eingriffsbilanz einige Ökopunkte als Nebeneffekt mehr zu haben. Die Punkte könnten dazu führen, dass ggfls. auch die landwirtschaftliche Nutzfläche für die Ausgleichsmaßnahmen reduziert werden könnte.
Auf Nachfrage erläuterte Frau Hötzel das Punktesystem, das angewandt wird, wenn eine Ausgleichsfläche erstellt werden soll.
Frau Hötzel stellte die Beschlussvorlage zur Abstimmung vor.
Beschluss
Der Beirat beschließt unter einer Enthaltung wie folgt:
Der Beirat hält seine Beschlüsse vom 17.12.2003, 29.08.2012, 03.07.2013, 19.03.2019 und 2.2.2021 aufrecht. Darin hatte er die geplante Bebauung bis auf die Randbebauung der Ewald-Görshop-Straße abgelehnt.
Für die geplante Ausgleichsfläche im Bereich des Plangebietes wird empfohlen, eine extensive anstelle der vorgesehenen intensiven Grünlandnutzung vorzusehen (Beweidung oder abschnittweise 1- bis 2-jährige Mahd), um eine höhere ökologische Wertigkeit zu erzielen.
TOP 2.7
Bauleitplanung - Dachbegrünung in Dortmund
(Drucksache 23673-22)
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein.
Zunächst wurde von Frau Gerlach die Frage gestellt, ob es – aufgrund der derzeitigen Vielzahl von Maßnahmen – ausreichend viele Unternehmen gibt, die eine Dachbegrünung umsetzen können.
Frau Hötzel geht davon aus, dass dies ein kommender Wirtschaftszweig ist. Dachbegrünungen werden von einigen Firmen angeboten.
Herr Veen wies darauf hin, dass die Überplanungen der Bebauungspläne dahin gehend geändert wurden, dass lediglich Neugebäude mit Dachbegrünung zu versehen sind. Herr Prof. Wilke ergänzte diesbezüglich, dass auch bei Änderung der Bedachung (wenn die Dachform geändert wird) eine Begrünung verpflichtend ist. Ausnahmen werden berücksichtigt, wenn dies statisch nicht möglich ist.
Frau Hötzel stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung vor.
Beschluss
Der Beirat beschließt unter 2 Enthaltungen wie folgt:
Der Beirat nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und verweist auf seinen Beschluss vom 13.9.2017.
Der Beirat begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung als einen Baustein der stadtökologischen Verbesserung. Dachbegrünung hat umfangreiche positive Wirkung auf den Klimaschutz und damit langfristig auch auf den Arten- und Naturschutz.
Bei der Ausgestaltung der Dachbegrünung sollte ein möglichst hoher Standard angesetzt werden („Biodiversitätsgründächer“, intensivere Begrünung, sorgfältige Auswahl der Pflanzen, Anreicherung mit Strukturen wie Wurzelstöcke, Totholz, Insekten- und Vogelnisthilfen, Sandlinsen, Steinhaufen, kleine Wasserflächen, etc.).
Grundsätzlich wird es als sinnvoll erachtet, die Festsetzung von Dachbegrünungen für alle Bebauungspläne vorzusehen. In der heutigen Zeit des fortschreitenden Klimawandels sind diesbezüglich nicht nur die Innenstadtbereiche relevant, vielmehr ist eine Nutzung jeglicher Möglichkeiten mildernder Maßnahmen erforderlich. Beispielsweise liefern auch die großflächigen Hallen in den Gewerbegebieten (z. B. im Bereich Westfalenhütte) ein großes Potential für eine Dachbegrünung. Der Mehraufwand an Kosten für die Statik und Ausführung kann später durch Energieeinsparungen bei der Kühlung der Gebäude mittels Klimaanlagen kompensiert werden.
Bei der Bewertung als Ausgleich sollte jedoch folgendes berücksichtigt werden:
1. Die Art der Dachbegrünung ist entscheidend für ihre ökologische Wertigkeit.
2. Dächer sind Inseln ohne einen konkreten Biotopverbund und damit oft kein vollwertiger Ersatz für neu bebaute Flächen. Eingriff und Ausgleich müssen im Einzelfall bewertet werden.
Um die Dachbegrünung zu forcieren, empfiehlt der Beirat zusätzlich sowohl eine Aufklärungskampagne als auch einen finanziellen Anreiz für Eigentümer bezüglich einer Nachrüstung bestehender Gebäude. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.
Außerdem wird angeregt, eine ähnliche Initiative zur Fassadenbegrünung zu starten.
TOP 2.8
Nordwärts
(Drucksache 21642-21)
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung nicht besprochen.
3. Berichte
Da ein ähnlicher Tatbestand bei den Tagesordnungspunkten 3.2 und 3.3 vorliegt (Verstoß gegen Verbotsfestsetzungen des Landschaftsplans), wurden beide Vorgänge in einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst.
TOP 3.2 und 3.3
TOP 3.2 Maßnahmen des Grünflächenamtes am Dellwiger Bach
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein und stellte kurz den Sachverhalt vor.
U. a. wurde eine 70 Jahre alte Weißdornhecke bis auf den Stock heruntergeschnitten. Diese Maßnahme hätte zuvor von der uNB genehmigt werden müssen. Frau Hötzel informierte darüber, dass Herr Finger und Herr Just vom Grünflächenamt zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen wurden, aus terminlichen Gründen jedoch nicht teilnehmen konnten. Als Tischvorlage liegt eine Mail des Grünflächenamtes mit einer Begründung und den Schlußfolgerungen, die daraus gezogen wurden.
TOP 3.3 Aufforstung im Schürener Feld
Im Schürener Feld wurde auf einer Ausgleichsfläche, die eigentlich für Offenland geplant war (extensives Grünland), Einsaat und Aufforstung durchgeführt außerdem wurden Insektenhotels angelegt und Werbetafeln aufgestellt. Eine Ausweitung war geplant. Auch hier hat keine Abstimmung mit der uNB stattgefunden. Rechtliche Hindernisse wurden nicht beachtet.
Beschluss
Frau Hötzel stellte zur Abstimmung, ob eine mündliche Berichterstattung in der nächsten Beiratssitzung erfolgen soll.
Dies wurde mit 3 Enthaltungen beschlossen.
TOP 3.4
Wegebau in der Bolmke
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein.
Herr Veen stellte kurz den Sachverhalt mit Hilfe von Fotos und einem Plan (s. Anlage) vor. Der bestehende „Uferweg“ entlang des Hanges zum Bach Übelgönne (parallel zur Emscher) wurde seinerzeit asphaltiert.
Er befindet sich mittlerweile durch Verwitterung in einem schlechten Zustand. Die BV Hombruch
hat beschlossen, dass der Weg saniert werden soll.
Anlass für die Durchführung einer Verschwenkung („Bypass“) bzw. kompletten Verlegung des Weges (B) nach Süden ist ein kritischer Wegeabschnitt, an der zur Hangsicherung stets Verkehrssicherungsmaßnahmen (Geländer) durch den Forstbetrieb notwendig waren und wahrscheinlich weiterhin auch nötig sind.
Die BV hatte sich für die Variante Beibehaltung des Weges (A) mit dem Bypass C per Beschluss entschieden, da der bestehende Weg an der Hangkante grundsätzlich für die Bürger attraktiv sei und eine gänzliche Verlegung (B) auch hinsichtlich der Kosten verhältnismäßig hoch sei.
Herr Veen stellte noch eine aktuelle (zwischen Forstbetrieb und UNB besprochene) Variante vor, die eine Beibehaltung der bestehenden Wegeführung im Hangbereich beinhaltet und statt des Bypasses eine leichte Verschiebung nach Süden um 1-2m in den Oberhang vorsieht; in Kauf genommen werden müsste dafür allerdings der Wegfall weniger größerer Bäume (Roteiche und 1-2 Buchen).
In punkto Roteiche sprach sich Herr Heimel grundsätzlich dafür aus, sukzessive die Roteichen aus dem Gebiet herauszunehmen, um das Naturschutzgebiet wieder in den alten Buchenwaldbestand umzuformen und evtl. auch die Traubeneiche mit hineinzunehmen, die wesentlich mehr Trockenheit vertrage. Die Fällung von Roteichen für die Wegverlegung wäre aus Sicht von Herrn Heimel nicht der größte Schaden.
Ein Mitglied als ehemaliger Forstabteilungsleiter erläuterte die Problematik des Weges entlang der Hangkante aus den vergangenen Jahren. Der Weg sei vor Jahrzehnten im Grunde falsch bzw. ungünstig an der Hangkante angelegt worden. Korrekterweise müsste der Weg oberhalb der Kante verlaufen.
Auch Herr Frieg teilte diese Auffassung und plädierte für eine Verlegung.
Da es sich um eine Forstfläche handelt, schlug das Mitglied der LNU vor, die Mitarbeiter der Forstabteilung zur Beiratssitzung zu laden, um auch von deren Seite eine Einschätzung zu erhalten.
Herr Soinski gab zu bedenken, dass der Weg an der Hangkante kaum gänzlich aufzuheben sei, da die Lage grundsätzlich weiter attraktiv bliebe und er zumindest dann von Mountainbikern u.a. weiter wild genutzt werden würde.
Frau Viets erläuterte noch einmal die Standpunkte aus der Ortsbesichtigung mit der BV am 20.09.2020 (u. a. mit den Beiratsvertretern Herrn Quittek und Herrn Dr. Otterbein) und teilte mit, dass der Beirat letztlich zum Beschluss der BV Stellung nehmen müsse, d.h. hinsichtlich der nötigen Befreiung dazu. Eventuell beständen noch Möglichkeiten zur Verbesserung (ggf. Lösung auch ohne Bypass). Ein Beiratsbeschluss für eine komplette Wegeverlegung (B) hieße dann aber, dass der Beirat in den Widerspruch gehe.
Frau Hötzel schlägt vor, auf der Grundlage des eingereichten Beschlussvorschlags abzustimmen, nämlich noch zusätzliche Informationen anzufordern. (Auf Anmerkung von Herrn Veen sollte allerdings auf die ursprüngliche Forderung der Vorlage von Querschnittsdarstellungen verzichtet werden, da diese verhältnismäßig aufwändig seien).
Frau Hötzel schlägt folgenden Beschluss zur Abstimmung vor.
Einstimmiger Beschluss
Am 2.9.2020 fand ein Ortstermin der Bezirksvertretung Hombruch mit der Verwaltung zum Thema Wegesanierung in der Bolmke statt, an dem von Seiten des Naturschutzbeirates Dr. Hans-Dieter Otterbein und Thomas Quittek teilnahmen.
Diskutiert wurden verschiedene Wegeführungen (A, B, D) nördlich des Mühlenbergs am Rand der Emscheraue (s. Plan als Anlage zum Protokoll der BV-Sitzung v. 16.9.2020).
Die Bezirksvertretung Hombruch hat sich im Nachgang in der Sitzung am 16.9.2020 für die Realisierung der Variante A / Teilstück C auf der bisherigen Trasse ausgesprochen. Die Beiratsvertreter sprachen sich hingegen für die Variante B auf einem bestehenden Trampelpfad abseits der Hangkante aus. Hierdurch könnten die Eingriffe in die Topografie minimiert, die Hangkante zur Emscheraue hin geschont und auch Bäume erhalten werden, die bei der Variante A gefällt werden müssten.
Die Beiratsvertreter verwiesen auch auf den Beiratsbeschuss vom 21.11.2007, in dem der Beirat einstimmig ein von den Naturfreunden Kreuzviertel erarbeitete Wegekonzept unterstützt hat.
Unter Punkt 3 heißt es dort:
"Die Wegeführung entlang des früheren NSG nördlich des Mühlenbergs sollte geändert werden. Der vorhandene, vielfach löchrige Asphalt sollte aufgenommen und der Weg entsprechend renaturiert werden. Stattdessen sollte der durch Nutzfahrzeuge in der Vergangenheit breit herausgebildete Waldrandweg die neue Wegeführung werden.“
Der Beirat bittet um zusätzliche Informationen im Rahmen der nächsten Beiratssitzung in Form einer gegenüberstellende Darstellung der beiden Varianten insbesondere im Hinblick auf die entstehenden Eingriffe, den Umfang der erforderlichen Gehölzfällungen und Einbringung von Material bzw. erforderlichen Geländeanpassungen sowie eine Vorstellung des entsprechenden Wegekonzeptes der Biologischen Station.
TOP 3.5
Asphaltierung des Weges am Marksbach
Frau Hötzel leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein.
Frau Viets beschrieb den Verlauf des Rad- und Fußweges. Der Weg ist wassergebunden und sei derzeit sehr vernässt, da sich in diesem Bereich die Feuchtigkeit lange halte. Der Weg sei trotz Instandsetzung vor ca. einem Jahr wieder in schlechtem Zustand. Das Tiefbauamt wolle den östlichen Wegeabschnitt von „An der Hundewiese“ bis zur Benninghofer Straße asphaltieren. Der westliche Wegabschnitt von „An der Hundewiese“ bis zur Brücherhofstraße (in der Präsentation in rot eingezeichnet) soll zunächst wassergebunden belassen und mit Dolomitsand überarbeitet werden.
Der Beirat müsste für die Asphaltierung des östlichen Teilabschnitts eine Zustimmung für eine Befreiung erteilen, da er sich im Landschaftsschutzgebiet befindet.
Herr Soinski machte darauf aufmerksam, dass sich im mittleren Bereich, wo sich die beiden Wege treffen, ein Quellgebiet befände, ebenso Gewässer entlang des Baches mit entsprechenden Amphibienvorkommen. Aus dem Grunde äußerte er Bedenken gegen eine Asphaltierung, da grundsätzlich die Überquerung und der Aufenthalt auf Asphalt für Amphibien mit Kollisionsgefahren verbunden seien. Herr Soinski bat, Herrn Dr. Otterbein zur Klärung hinzuzuziehen.
Frau Gerlach führte aus, dass die Amphibienwanderung nachts stattfinde, so dass die Aufheizung der Asphaltfläche in diesem Punkt weniger relevant sei. Jedoch bestanden bei Frau Gerlach ebenfalls Bedenken bezüglich der Wanderung von Amphibien über den Asphalt. Auch für andere Kleintiere und Insekten sei eine Asphaltierung problematisch, ergänzte Frau Hötzel.
Aus Sicht eines Mitgliedes wurde der Weg seinerzeit zu nah am Bach verlegt. Durch die Nähe zum Bach werde es auch künftig immer zu Vernässungen kommen. Der Weg müsste eigentlich komplett aus der Talaue herausgenommen werden. Er gab zu bedenken, dass auch eine Asphaltierung keine Standfestigkeit bringen würde. Herr Soinski ergänzte, dass eine nicht so gute Wegequalität in diesem Abschnitt zumutbar sei, da er nicht sehr lang sei, eher Freizeitzwecken diene und es parallel auch Alternativen über Straßen gäbe.
Frau Hötzel hielt es für nötig, eventuelle Alternativen zur Asphaltierung, z.B. in Form eines stabileren Aufbaus, prüfen zu lassen und dann entsprechend zu erörtern.
Herr Cuypers wolle sich erkundigen, wie in Holland das Problem der Radwegebefestigung gelöst wird. Er selbst habe in einem anderen Bereich Vorschläge zur Ausführung von Radwegen mit Muschelkalk (gemahlene Muscheln) gemacht. Diese Wege seien auch in schattigen, feuchten Gebieten in der Regel trocken. Er sei gerne bereit, sich sachkundig zu machen, welches Material im Unterbau dieser Radwege verwendet wird. Seine Erkenntnisse wird er in den Beirat einbringen.
Beschluss
Frau Hötzel fasste das Beiratsvotum so zusammen, dass in Abstimmung mit dem Beirat noch einmal geprüft werden müsse, inwieweit eine wassergebundene Wegedecke in etwas stabilerer Form umgesetzt werden könnte, und dass eine Asphaltierung in diesem Bereich abgelehnt wird.
Darüber wurde entsprechend abgestimmt. Dieses wurde unter einer Enthaltung beschlossen.
4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Beleuchtung
Frau Viets teilte mit, dass auf die UNB immer mehr Anfragen zu Beleuchtungen von Wegen zukämen (vor allem auf Wunsch aus den Bezirksvertretungen) Dies werde jedoch von Seiten der UNB sehr kritisch gesehen. Die UNB beabsichtigt, hierzu eine Vorlage zu erstellen. Zu einem späteren Zeitpunkt müsste dieser Punkt ausführlicher mit dem Beirat besprochen werden, um Meinungen im Spannungsfeld zwischen ‚Förderung der Biodiversität‘ und ‚Ausbau von Fahrradstrecken‘ zu erörtern.
Kohlenreserve Ellinghausen
Frau Hötzel führte aus, das von Seiten der Naturschutzverbände (NABU/AGARD) festgestellt wurde, dass im Bereich der Kohlereservefläche Ellinghausen massive Maßnahmen zur Pflege der Ausgleichsfläche (CEF) sowie des dortigen Bahndamms durchgeführt wurden, was jedoch dazu geführt habe, dass dieser Bereich nunmehr eine komplette „Wüste“ sei.
Herr Veen teilte mit aus, dass die Maßnahmen im Auftrag von Thyssen Krupp durchgeführt wurden, die bis zur Übernahme durch die Stadt (ab 2023) für die Pflege verantwortlich sei.
Herr Heimel wies darauf hin, dass die Maßnahme als „doppelt“ belegte CEF ausgelegt ist, einmal als Ausgleich für IKEA und einmal als CEF für die Westfalenhütte. (Anmerkung UNB im Nachgang: Der vormalige Waldausgleich wurde mittlerweile an anderer Stelle planungsrechtlich gesichert.) Die Kreuzkröte sei zuvor schon auf der Fläche beheimatet gewesen. Um den Zustand zu verbessern, sei die gesamte Vegetation abgeschoben worden. Extrem heiße Sommer hätten die Fläche im Anschluss daran komplett ausgetrocknet (bis auf kleineren Randbewuchs). Der Erhaltungszustand der planungsrelevanten Kreuzkröte habe sich durch die Maßnahme nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Neben den nicht funktionierenden angelegten Tümpeln gäbe es immerhin die verdichteten Fahrspuren der Motorcross-Fahrer, in denen sich regelmäßig die Kreuzkröte noch reproduzieren konnte. Die Kreuzkröte benötige aber nicht nur Laichgewässer, sondern auch Landlebensraum sowie gewisse Vegetation mit Insekten als Nahrungsgrundlage.
Die Feldlerche als Zielart sei nicht als Brutvogel nachgewiesen, sondern nur als Durchzügler. Allerdings sei die Heidelerche durchaus mittlerweile auf den Flächen zu finden.
Frau Hötzel erläuterte unter Berücksichtigung von Anmerkungen der nicht anwesenden Frau Stephanie Wetzold-Schubert (AGARD) die Problematik, dass durch die Abschiebung u. a. von Steinhaufen und des Bahndamms Kreuzkröten zu Schaden gekommen seien und dass der Lebensraum für die Kreuzkröte und für weitere dort anzusiedelnde gefährdete Arten, eher zerstört als gepflegt wurde. Generell wurde die Eignung der Fläche von Naturschutzverbänden schon im Vorfeld infrage gestellt (Störung durch Hunde, durch Moto-Cross, Zerschneidung durch Kanalspundwand und Straßen im Umfeld). Für die Feldlerche sei festzustellen, dass die Fläche durch die vorhandenen und aufgewachsenen Gehölze nicht ausreichend groß im Sinne des LANUV-Leitfadens sei.
Frau Hötzel führte aus, dass künftig keine Eingriffe in den Bahndamm erfolgen dürften. Steinhaufen und Totholz als Ruhestätten seien zu belassen. Die Neuanlage von Kleingewässern für den Flussregenpfeifer und die Kreuzkröte sollte erfolgen. Da die bisher angelegten Tümpel mit eingebrachten Bentonitplatten nicht funktionsfähig seien. Beispiele für betonbasierte Tümpel gäbe aus der Region Aachen. Darüber hinaus regte Frau Hötzel an, dass erneut ein Maßnahmen- und Pflegekonzept, und zwar unter Beteiligung der Naturschutzverbände erstellt werden könnte, z. B. zur Frage, wie man die Fläche sichern, Störungen minimieren und die Pflege so gestalten könnte, dass ausreichend Vegetation vorhanden ist (z. B. indem abschnittsweise abgeschoben wird).
Herr Veen führte aus, wie es u.a. aufgrund fehlender Kommunikation und fehlender detaillierter Absprachen zu der Gesamtsituation gekommen ist. Es sei durchaus eine abschnittsweise Pflege bzw. Abschiebung vorgesehen gewesen, um unterschiedlich bewachsene und offene Bereiche zu schaffen. Vor der konkreten Umsetzung der Maßnahmen wurde es jedoch versäumt, eine Abstimmung mit der UNB herbeizuführen. Auch fehlte es an konkreten Absprachen und Vorgaben durch das Büro für die ökologische Baubegleitung, das von Thyssen Krupp auch beauftragt sei. Dies sei durch Herrn Veen auch schon moniert worden.
Herr Heimel erläuterte abschließend, dass das Abschieben von Rohböden im Grunde eine gängige Praxis sei. In diesem Fall wäre wahrscheinlich das Aufbringen von Lehm- und Tonbestandteilen vorteilhafter für die Entstehung tümpelartiger Pfützen für die Kreuzkröten sowie zur Steigerung der Attraktivität für den Flussregenpfeifer durch hellere Bestandteile. In den Randbereichen der Kohlereservefläche sei dies so stellenweise vorhanden.
Herr Veen sagte zu, die o.g. Eingaben des Beirats mit in die weitere Verfahrensbegleitung zu nehmen.
Hötzel Viets Soinski
Stellv. Vorsitzende Geschäftsführung Mitzeichnender
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