über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 16.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:40 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Carla Neumann Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend) i. V. f. Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz
Constance Bock (Richter) i. V. f. Peter Prause
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Björn Gorgs (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann
Peter Rennert (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
3. Verwaltung
Oliver Gernhardt
Alfred Hennekemper
Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Pilar Wulff
4. Gäste
Isa Özer Ruhrfamilienbildungszentrum e. V.
Meryem Simsek Ruhrfamilienbildungszentrum e. V.
Christiane Siwek AGOT
Maren Schnippering AGOT
Claudia Kowollik AGOT
Knut Ringelband AGOT
Dirk Schmiedeskamp AGOT
Martina Furlan Kinderschutzbund Dortmund e. V.
Aline Schneider Kinderschutz-Zentrum Dortmund
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht
Nicht anwesend waren:
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 16.03.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V.. Lindenhorster Straße 80 - 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03409-16)
(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 03.02.2016 übersandt)
2.2 Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Offener Jugendarbeit Dortmund e. V. - AGOT -
- mdl. Bericht -
2.3 Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03866-16)
2.4 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
-mdl. Bericht -
2.5 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E4)
2.6 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E5)
2.7 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03566-16-E2)
2.8 Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03429-16-E1)
2.9 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2015 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03750-16)
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
3.1 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2015
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016
(Drucksache Nr.: 03508-16)
3.2 Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)
3.3 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)
3.4 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)
3.5 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)
3.6 Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-15)
3.7 Beteiligung der Stadt Dortmund an der landesweiten Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit“
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016
(Drucksache Nr.: 03712-16)
3.8 Stadtumbau Rheinische Straße, „Spielraumgestaltung“, Erhöhung der Mittel zur Neugestaltung von Spielplätzen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03675-16)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04005-16)
4.2 Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für außerschulische Nachhilfe
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04007-16)
4.3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04012-16)
4.4 Streetwork
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04013-16)
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Schütte-Haermeyer benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr Sohn wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den TOP 4.1 „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, Drucksache Nr.: 04005-16, zurückgezogen hat.
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016
Frau Beckmann bat um folgende Änderungen/Ergänzungen zu TOP 3.4:
– Statt von „Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten“ soll von „Kindern mit Behinderungen“ gesprochen werden.
- Sie habe darum gebeten, das Aufnahmeverfahren dahingehend zu prüfen, ob als zusätzliches Kriterium für die Vergabe von OGS-Plätzen „berufstätige Eltern mit beeinträchtigten Kindern“ aufgenommen werden kann.
Mit diesen Ergänzungen wurde die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016 einstimmig genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V.. Lindenhorster Straße 80 - 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03409-16)
Frau Simek ging zunächst kurz auf die bisherigen Angebote des Ruhrfamilienbildungszentrums - RuFa - ein (im Bereich der Familienhilfe Familienseminare und Beratungsmöglichkeiten) und stellte danach die pädagogischen Schwerpunkte vor.
Neben der flexiblen Gestaltung des Arbeitsablaufs bzw. der pädagogischen Arbeit und unter Einbeziehung einer aktiven Familienarbeit und Integration der Familien in den Ablauf des Kindergartens stehen insbesondere Gesundheitsförderung und aktive Sprachförderung im Vordergrund.
Herr Sohn dankte herzlich für die Ausführungen.
Auf die Nachfrage von Herrn Sohn teilte Herr Niermann mit, dass aus seiner Sicht nach Abschluss des formalen Verfahrens nichts gegen die Aufnahme von RuFa als Mitglied des Paritätischen spricht.
Frau Dr. Tautorat fand die Ausführungen von Frau Simek nicht zufriedenstellend. Es gebe zwei Schwerpunkte – Gesundheits- und Sprachförderung -, ansonsten werde situativ gearbeitet. Ein Konzept könne sie nicht erkennen. Sie vermisste den Integrationsfaktor und auch entsprechende Vorerfahrungen in dem Bereich der Kinderbetreuung. Auch fand sie es etwas irritierend, dass es keinerlei Informationen über den Verein im Internet gibt.
Insgesamt betrachtet könne sie der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Grohmann sah nach dem jetzigen Stand die Informationen als ausreichend an und signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion.
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen bzw. Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge und Frau Dr. Tautorat ein:
In den letzten 10 Jahren seien im Zusammenhang mit dem Ausbau U 3 im Bereich der Kindertageseinrichtungen immer wieder Träger anerkannt worden, die keinerlei Vorerfahrung in diesem Bereich haben. Kein Träger könne ohne Anerkennung ein entsprechendes Betreuungsangebot finanzieren.
Auch sei es das übliche Verfahren gewesen, keine Auflistung des 1. und 2. Vorsitzenden in die Vorlage aufzunehmen – im Gegensatz zu den Anerkennungen von 51/4.
Er könne nochmals versichern, dass die Verwaltung nach ausführlichen Gesprächen mit dem Träger und Präsentation der konzeptionellen Vorstellungen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass RuFa in dem Bereich der Bilingualität und Mitgrantenselbstorganisation einen wertwollen Beitrag zur Bereicherung der Trägerlandschaft der Kindertageseinrichtungen – gerade auch im Stadtbezirk Eving – leisten kann.
Frau Simek ging noch einmal auf den pädagogischen Ablauf ein.
Bei der Vorbereitung des Konzeptes wurden zahlreiche Studien einbezogen, insbesondere die Iglu-Studie hinsichtlich der Sprachförderung. Diese Erkenntnisse hätten dazu geführt, in der Sprachförderung einen Schwerpunkt zu sehen, um die Lese-/Verstehensstärke der Vorschulkinder zu fördern. Die individuelle Dokumentation und das aktive Beobachten der Kinder und ihrer Entwicklung werde als sehr wichtig angesehen, damit eine gezielte Sprachförderung stattfinden kann. Das könne nur erfolgreich sein, wenn die Eltern aktiv einbezogen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt werde bei der Altersgruppe 0 – 3 Jahre gesehen.
Die offene Betreuung, das freie Spielen seien wichtige Instrument, die der Entfaltung und der Förderung der Selbstständigkeit der Kinder dienen sollen.
Herr Gora verwies auf den § 75 SGB VIII.
Für ihn sei die entscheidende Frage, ob der Punkt 1 zwingend sei (dann könne keine Anerkennung ausgesprochen werden) oder nicht (dann sollte aus seiner Sicht die Anerkennung nicht verweigert werden).
Frau Schütte-Haermeyer fand die Debatte in der geführten Form unangemessen, gerade für den Verein. Um dem berechtigen Informationsbedürfnis des Ausschusses Rechnung zu tragen, schlug sie vor, zukünftig ein Informationsgespräch seitens des Jugendamtes für die Mitglieder zu organisieren, um dann im Vorfeld miteinander ins Gespräch zu kommen.
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte mit, nach der Rechtsauffassung des Jugendamtes sei der Punkt 1 nicht zwingende Voraussetzung, die anderen Punkte allerdings.
Herr Hibbeln ergänzte, Abs. 1 drücke einen Ermessensspielraum aus („können“), bei Abs. 2 werde ein Anspruch auf Anerkennung formuliert.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (14 Ja, 1 Nein – Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V., Lindenhorster Straße 80 – 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.
zu TOP 2.2
Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Offener Jugendarbeit Dortmund e. V. - AGOT –
- mdl. Bericht -
Frau Siwek stellte die AGOT vor (s. Anlage).
Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.
Herr Grohmann zeigte sich angetan von der Präsentation, mit der die breite Basis der geleisteten Arbeit ersichtlich wurde.
Für Frau Dr. Tautorat wurde mit dem Vortrag ein sehr guter und überzeugender Überblick über das vielfältige Spektrum der Arbeit gegeben.
Herr Oppermann dankte ebenfalls für die sehr anschauliche Darstellung, mit der noch einmal deutlich wurde, welche Leistungen und Fähigkeiten im Bereich der offenen Arbeit liegen und welche Bedeutung dieser Bereich für die Kinder und Jugendlichen in Dortmund hat.
Auf die Nachfragen von Herrn Sohn, Herrn Grohmann, Herrn Oppermann und Frau Beckmann teilte Herr Ringelband mit:
- Zwar entscheide die AGOT selbst über die Mitgliedschaft eines Trägers. Aber die Frage der Aufnahme hänge stark an der Förderung der offenen Arbeit. Wenn das Jugendamt signalisiert, die geplante offene Arbeit eines neuen Trägers an einer bestimmten Stelle zu fördern, könne in der Regel dieser Träger aufgenommen werden.
- Eine massive Mitgliederwerbung werde nicht betrieben. Allerdings gehe man davon aus, dass durch die neue Geschäftsführerin zukünftig eine deutliche Verbesserung der Präsenz und der Darstellung der offenen Arbeit erfolgt und es für Träger interessanter wird, sich zusammenzuschließen.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern erfolge bislang in den entsprechenden Fachgremien, z. B. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans, Kinderschutz. Allerdings sei das bisher nur eingeschränkt möglich gewesen, da der Vorstand ehrenamtlich arbeite. Mit der neuen Geschäftsführerin werde eine Ausweitung der Zusammenarbeit angestrebt. Neben der gemeinsamen Arbeit in den Gremien bestehe ein reges Interesse an der Entwicklung eines fachlichen Austauschs und einer Zusammenarbeit mit anderen Dachverbänden oder Trägern, z. B. in Form von Fachtagungen oder regelmäßigen Treffen.
- Die Arbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen gehöre zum täglichen Geschäft (soziale/familiäre Probleme, Bildungsfragen). Weniger vertreten seien Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Frau Beckmann betonte, es gehe ihr um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (körperlich, geistig, psychisch oder sinnesbeeinträchtigt) – Stichwort Inklusion. Es sei ihr ein wirkliches Anliegen, dass dieser Aspekt mit in den Fokus genommen werde. Sie habe keineswegs die Vorstellung, dass sich alles von heute auf morgen umsetzen lasse. Aber man sollte einen ersten Schritt tun und auch im Sprachgebrauch überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
Herr Sohn hatte den Eindruck, dass das Anliegen von Frau Beckmann richtig verstanden wurde. Er dankte noch einmal herzlich für die Vorstellung und wünschte weiterhin eine erfolgreiche Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen.
zu TOP 2.3
Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03866-16)
Nach einer kurzen Einführung von Frau Wulff stellten Frau Furlan („Fantastische Superhelden“ und „Zeitschenker“) und Frau Schneider („ElternSein“) die 3 Projekte vor (s. Anlage).
Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.
Auch Herr Grohmann dankte für die Berichterstattung und brachte seine Anerkennung für die beeindruckende Arbeit in diesem Bereich zum Ausdruck.
Frau Rabenschlag schloss sich dem Dank an.
Das Diakonische Werk sei auch ein Träger der erzieherischen Hilfen sowohl stationär als auch ambulant. Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen im stationären Bereich kommen aus Familien, die Vorerfahrungen mit psychischen Erkrankungen der Eltern haben. In dieser Situation sei es gut, Hilfe im Bereich der erzieherischen Hilfen zu bekommen, aber auch wirksame Präventionsprojekte.
Bei den vorgestellten Projekten handele es sich nach ihrer Auffassung um wirksame Präventionsprojekte. Von dem eigenen Projekt „Seelenpflaster“ wisse sie, wie schwierig sich die Finanzierung gestaltet. Wie bei den anderen Trägern werde händeringend nach einer Perspektive gesucht. Letztlich gebe es keine geklärte Rechtsstruktur hinsichtlich der Finanzierung, sondern immer den Verweis auf unterschiedliche Zuständigkeiten. Das bedauere sie sehr, da in der Prävention eine Chance liege. Wenn es gewollt sei, dass Menschen frühzeitig Hilfen bekommen, müsse auf gesellschaftlicher Ebene überlegt werden, wie Prävention gefördert und unterstützt werden kann.
Frau Wulff ging auf die Nachfrage von Herrn Gora ein:
Die Schwierigkeiten der Finanzierung beträfen alle Träger. Das Projekt „Zeitschenker“ wurde über „Frühe Hilfen“ finanziert. Allerdings sei ersichtlich, dass sich die Zielgruppe gerade bei diesem Angebot verändert. D. h. die Kinder blieben länger dabei und wären dann nicht mehr unter 3 Jahren (Förderbedingung für „Frühe Hilfen“).
Selbstverständlich werde auf verschiedenen Ebenen sehr aktiv die Sicherstellung der weiteren Finanzierung betrieben (z. B. durch Spenden). Auch habe das Gesundheitsamt ein großes Interesse daran, diese Projekte zu sichern. Dazu will der Leiter des Gesundheitsamtes ein Gespräch mit den Dezernentinnen (Dez. 4 und 5) führen.
Weiter gebe es Kontakte zu Krankenkassen mit dem Bestreben, über das Präventionsgesetz genau diese Zielgruppe zu erreichen. Bei der AOK sei man auf großes Interesse gestoßen.
Allerdings sei es derzeit ein Kampf, der schon aus Zeitgründen verloren werde. Das erste Projekt laufe schon im Juni aus, die anderen Ende des Jahres.
Diese Angebote seien in einem Netzwerk sehr kompetenter Träger entstanden. Zum Teil erfolgte bereits eine Evaluation, mit der nachgewiesen werden kann, wie wichtig die Angebote sind. Auch gebe es viele Befürworter der Angebote.
Herr Sohn sah auch den Ausschuss als Befürworter an. Allerdings sei eine Finanzierung zusätzlich zu den Bereichen, die bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen wurden, extrem schwierig. Aber Unterstützung bei der Akquise von Mitteln könne der Ausschuss sicherlich leisten.
Für Herrn Gora wäre es hilfreich zu erfahren, wo diese Projekte im System der Jugendhilfe angebunden sind, ob damit quasi eine ergänzende Arbeit gemacht wird, die in der Perspektive die Jugendhilfe vergünstigt. Wenn zu wenig Mittel zur Verfügung stehen, um sich alles leisten zu können, müsse überlegt werden, was ist wichtig für das bestehende System und was nicht. Dazu sehe er sich aufgrund der Präsentation, die er gut fand, allerdings nicht in der Lage.
Herr Burkholz teilte mit, auch für die Verwaltung sei es schwierig einzuordnen, welche Angebote im Kontext der gesamten Jugendhilfe wichtiger und weniger wichtig sind und auf welche man verzichten kann oder auch nicht. Das müsste noch einmal im Rahmen eines Gesamtkonzeptes geklärt werden.
Herr Evermann wies darauf hin, dass im vergangenen Jahr das Konzept zur „Integrierten Jugendhilfeplanung“ beschlossen wurde. Er halte es für sinnvoll, wenn in diesem Zusammenhang auch derartige Projekte beraten werden bzw. die Verwaltung beauftragt werden könnte, solche Priorisierungen oder die Bewertung solcher Projekte einzubeziehen.
Herr Sohn unterstützte die Ausführungen von Herrn Evermann.
Frau Wulff wies darauf hin, dass sich das Netzwerk gemeinsam mit dem Gesundheitsamt den Auftrag gegeben hat, ein Gesamtkonzept aller beteiligter Träger zu schreiben. Dabei werde auch genau auf die Schnittstellen geachtet.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht von Jugendamt und Gesundheitsamt zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -
Frau Schneckenburger berichtete:
Das Jugendamt Dortmund war mit Stichtag 30.10.2015 für 1.128 UMF nach dem Altverfahren zuständig. Die Anzahl der UMF hat sich bis zum 14.03.2016 auf 917 reduziert. Gründe hierfür sind überwiegend altersbedingte Abgänge, aber auch Familienzusammenführungen.
Dortmund liegt mit dieser Anzahl, für die eine Leistungsverpflichtung besteht, immer noch deutlich über der landesweiten Quote, die für Dortmund ca. 420 – 450 UMF bedeutet. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung erforderlich, ca. 420 Plätze mit Betriebserlaubnis für dauerhaft in Dortmund lebende UMF zu schaffen.
Mit einzelnen Trägern wurde bereits über die weitere Entwicklung gesprochen.
Hierbei ging es in erster Linie um den perspektivischen Abbau der Notunterkünfte bzw. der Einrichtungen, für die keine Betriebserlaubnis erteilt werden kann.
Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung am 01.011.2015 nimmt das Jugendamt nur noch vorläufig in Obhut, meldet die UMF der Landesverteilstelle in Köln und gibt die UMF anschließend an die aufnehmende Kommune in NRW ab. Nach einigen Anfangsschwierigkeiten läuft dieses Verteilverfahren z. Z. ohne Probleme, d.h. die UMF können innerhalb der vorgegeben Fristen (2 - 4 Wochen) verteilt werden.
Aufgrund der Jahreszeit, der Schaffung mehrere EAE und Aufnahmeeinrichtungen in NRW sowie der Flüchtlingssituation an den Grenzen ist der Zustrom von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich zurückgegangen.
In den ersten beiden Märzwochen erfolgten 17 vorläufige Inobhutnahmen.
Dies hat zur Konsequenz, dass die geplanten 400 Plätze für die vorläufigen Inobhutnahmen nicht mehr belegt werden können und nach heutigem Stand auch nicht mehr in dem Umfang benötigt werden.
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes konnten die bisher als Notunterkünfte für UMF genutzten Immobilien Leuthardstr. und Lindemannstr. für kommunale Flüchtlinge abgegeben werden.
Die Immobilie „Zum Kühlen Grund“ wurde in eine Regeleinrichtung mit 19 Plätzen umgewandelt, ebenso die Einrichtung Lange Straße. Diese Einrichtung wird neben zwei Regelgruppen (20 Plätze) ebenfalls noch Kapazitäten (max. 10 Plätze) zur Unterbringung nach § 42 a SGB VIII vorhalten und bis August 2017 in Betrieb bleiben. Beide Einrichtungen haben beim Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis beantragt.
Die Einrichtung „Wittbräucke“, die bislang ebenfalls für Unterbringungen nach § 42 a SGB VIII genutzt wurde, wird auch in eine gemischte Einrichtung umgewandelt. Hier entstehen zwei Regelgruppen mit 16 Plätzen und zudem die Möglichkeit, weitere Jugendliche (max. 40 Plätze) nach § 42 a SGB VIII optional unterzubringen.
Die noch nicht eröffnete Einrichtung Barcelonaweg ist bislang für die Unterbringung von 20 bis max. 40 Jugendlichen im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme vorgesehen.
Herr Gora brachte die großen Befürchtungen der Träger hinsichtlich der Auslastung ihrer Einrichtungen zum Ausdruck. Bei einigen Trägern sei der Eindruck entstanden, dass nicht immer gut gesteuert oder geplant wurde.
Für ihn stelle sich die Frage, ob bei der Steuerung der Belegungssituation in Dortmund mit bedacht wurde, u. U. beim Rückgang der Zahlen auch außerhalb von Dortmund untergebrachte Jugendliche wieder zurückzuführen. Sollte das nicht der Fall sein, bat er eindringlich darum, sich darüber Gedanken zu machen, weil es auch um Verbindlichkeiten der Träger gegenüber Dritten gehe. Er würde es begrüßen, wenn sich nach Abklingen der Krisensituation die Zusammenarbeit – wie auch in den letzten Jahren - wieder so gestalten würde, dass verbindliche und haltbare Grundlagen für die Zusammenarbeit bestehen, die nicht unbedingt vertraglich geregelt werden müssen.
Frau Schneckenburger bestätigte, dass das Jugendamt im Interesse der Jugendlichen auf eine gute Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe angewiesen ist, die gerade in der Krisensituation hervorragend war. Es gab eine hohe Flexibilität und Bereitschaft zur Kooperation. Da zeuge von hohem Verantwortungsgefühl gegenüber der Lage der Jugendlichen. Insofern sei es klar, dass der Anpassungsprozess der letzten Woche ausgesprochen problematisch für die Träger sei. Die Frage der Rückführung der Jugendlichen sei mit bedacht und soweit möglich auch durchgeführt worden.
Herr Burkholz ergänzte, aufgrund der krisenhaften Entwicklung der letzten 8 Monate war eine aktive Steuerung des Prozesses seitens des Jugendamtes nicht möglich. In der Hochphase waren es 80 Jugendliche wöchentlich, die untergebracht werden mussten. Dieser Prozess konnte mit allen Beteiligten aktiv gestaltet werden. Dafür dankte er allen beteiligten Trägern noch einmal ausdrücklich.
Er gehe davon aus, dass sicherlich Einigkeit darüber bestehe, dass eine Rückführung aus Sicht der Jugendlichen unter fachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten wenig Sinn mache, wenn diese seit Monaten in einer anderen Stadt stationär untergebracht und entsprechend vor Ort auch integriert sind. Hinzu komme, dass einige der umliegenden Kommunen die Jugendlichen in ihre eigene Zuständigkeit übernehmen, die dann auf ihre eigene Quote angerechnet werden, und somit nicht mehr unter die Zuständigkeit des Dortmunder Jugendamtes fallen.
Die unerwartet schnelle Änderung der Gesetzgebung wäre sicherlich kein Problem gewesen. In den Planungen wurde davon ausgegangen, dass aufgrund weiter steigender Zahlen ca. 400 Plätze für die vorläufigen Inobhutnahmen benötigt werden. Durch den deutlichen Rückgang (in der letzten Woche kamen 8 Jugendliche, in dieser 4) können keine Plätze mehr belegt werden. Dass das die Träger vor große Probleme stelle, sei unbestritten. Auch werde natürlich versucht, alle Möglichkeiten an dem Punkt auszuschöpfen, aber die Verwaltung könne nicht anders handeln, als sie es derzeit tut.
Herr Ortmann zeigte sich erstaunt über die Vielzahl der Träger, die für die Betreuung der UMF in Anspruch genommen werden. Einige – gerade auch bei den Dortmunder Trägern – seien ihm unbekannt.
Die rückläufigen Zahlen könnten dazu führen, dass die Dienste einige Träger ggf. nicht mehr benötigt werden. Da müsse ein transparentes Verfahren entwickelt werden, nach welchen Kriterien eine derartige Entscheidung gefällt wird.
Herr Burkholz erklärte, aufgrund der Gesetzesänderung würden zukünftig alle Jugendlichen, die unter die Zuständigkeit des Jugendamtes fallen, auf Dortmunder Stadtgebiet betreut. Hier stünden in ausreichender Anzahl Betreuungsplätze zur Verfügung. Das sei bei anderen Kommunen nicht so. Es gebe bereits die Tendenz, dass Dortmunder Träger Jugendliche aus anderen Kommunen aufgenommen haben.
Es sei nicht so, dass sich das Jugendamt vertraglich an einzelne Träger gebunden habe, sondern die Träger würden ein entsprechendes Angebot unterbreiten und hätten durchaus die Möglichkeit, entweder über die Stadt Dortmund oder andere Kommunen zu belegen.
Der Abbau der Belegung unter zwei Kriterien zu sehen:
1. Die Plätze der Jugendlichen, die aufgrund von Volljährigkeit oder Familienzusammenführung der jungen Menschen frei werden. Eine erneute Belegung kann derzeit nicht erfolgen, weil Dortmund über der Quote liegt.
2. Der Bereich der vorläufigen Inobhutnahmen. Hier wurde seit einiger Zeit bereits geprüft, welche Standorte und damit welche Träger im Kontext der vorläufigen Inobhutnahme bleiben. In der Konsequenz wurden bereits die Notunterkünfte aufgegeben (Kreiswehrersatzamt, Lindemannstraße). Mit der Einrichtung „Wittbräucke“ wurde ein neuer Weg eingeschlagen: Dort werden Regelgruppen entstehen und gleichzeitig Kapazitäten für vorläufige Inobhutnahmen vorgehalten. Das solle auch in anderen Gebäuden geschehen, in denen vorläufige Inobhutnahmen vorgesehen sind. Es bleibe natürlich bei den einzelnen Trägern im Moment ein gewisses Risiko, da es derzeit kaum noch vorläufige Inobhutnahmen gebe. Das werde dann an den jeweiligen Standorten mit den Trägern besprochen.
Frau Rabenschlag konnte die Probleme in der Steuerung durchaus nachvollziehen, da die plötzlichen Veränderungen der letzten Monate nicht voraussehbar waren. Auch könne sie mittragen, dass Jugendliche, die an einem Standort integriert sind, nicht nach Dortmund zurückgeholt werden.
Aber in die Zukunft gesehen müsse man sich wieder auf die bisherigen Kriterien besinnen. Ein entscheidendes Kriterium sei für sie zu sagen, Dortmunder Kinder bekommen Hilfe in Dortmund, es sei denn, im Einzelfall sprechen fachliche Gründe dagegen. Wenn die Hilfen zurückgefahren werden, müsse man sich an den Jugendhilfestandards orientieren. Es sei ihr sehr wichtig, dass diese beiden Vereinbarungen miteinander auf Dauer eingehalten werden.
Herr Evermann unterstützte Frau Rabenschlag. Es müsse nach den üblichen Qualitätsstandards entschieden werden, wie weiter belegt wird. Aufgrund der kritischen Situation der letzten Monate konnte sicherlich noch nicht abschließend erarbeitet werden, welche besonderen Qualitätsstandards in der Arbeit mit UMF vorhanden sind. Aber darauf müsse dringend wieder das Augenmerk gerichtet werden.
Damit könne dann auch eine größere Transparenz in den Prozess kommen.
Weiterhin müsse eine sehr gute individuelle Jugendhilfeplanung betrieben werden.
Mit diesen Kriterien werde es seiner Ansicht nach gelingen können, den Rückbau miteinander vernünftig zu organisieren.
Auf die Nachfragen von Herr Ortmann teilte Herr Burkholz mit:
Es müssen nicht alle anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein, um eine stationäre Einrichtung zu betreiben. Eine GmbH oder gGmbH müsse nicht anerkannt werden.
Bei dem Träger „Echt“ handele es sich seines Wissens um einen Mitarbeiter, der vorher bei einem anderen Träger auch im Bereich der stationären Einrichtung tätig war und sich dann selbstständig gemacht hat.
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E4)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…zu den Fragen der SPD-Fraktion vom 20.01.2016 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie stellt sich die aktuelle Altersstruktur (ggf. auch am Stichtag 31.12.2015) der UMF dar? Wie viele Jugendliche erreichen dabei im Kalenderjahr durchschnittlich das 18. Lebensjahr?
Die Altersstruktur hat sich im Laufe des Jahres 2015 hin zu jüngeren Jahrgängen verschoben. Der Hauptanteil bleibt nach wie vor bei den 15 bis 17 Jährigen.
2. In wie vielen Fällen werden Jugendhilfeleistungen nach § 41 SGB VIII (weiter-)gewährt?
Zum Stichtag 31.12.2015 erhielten 60 junge Menschen Hilfen nach § 41 SGB VIII (aktuell zum 23.02.2016: 90).
3. In wie vielen Fällen müssen die nunmehr jungen Erwachsenen aus Jugendhilfeeinrichtungen (aufgeteilt nach Wohnformen) ausziehen?
Diese Anzahl ist nicht bekannt, in der Regel wird durch eine qualifizierte Hilfeplanung versucht, die jungen Menschen vor Beginn des 18. Lebensjahres in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft zu verselbstständigen. Da diese Wohnungen auch den Richtlinien des Sozialamtes und des Jobcenters entsprechen, ist eine Übernahme der Kosten auch nach Beendigung der Hilfe möglich.
4. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status müssen die jungen Flüchtlinge haben, um erfolgreich Hilfen gemäß § 41 SGB VIII beantragen zu können?
Es muss mindestens eine Duldung oder Gestattung vorliegen.
5. Welche Regelungen existieren an den systemischen Schnittstellen zum AsylbLG und zum SGB II? Wie stellen sich die jeweiligen Prozesse in chronologischer und qualitativer Hinsicht dar?
Mit dem SGB II-Leistungsträger „Jobcenter“ existiert eine Kooperationsvereinbarung.
Mit dem Sozialamt wird aktuell eine Regelung erarbeitet, das erste Arbeitsgespräch hat am 09.02.2016 stattgefunden.
In der Regel werden die jungen Menschen von den Einrichtungen bei der eantragung von Leistungen unterstützt, das Sozialamt kommt im Einzelfall auf das Jugendamt zu, um Problemstellungen zu klären.“
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E5)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…zu den oben genannten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Es lag folgende Überweisung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung am 19.11.2015 vor:
„Rm Spieß (SPD) bittet zu erläutern, wieso unter Anwendung gleicher gesetzlicher Vorschriften eine Vielzahl von unterschiedlichen Auffassungen bestehe.
Herr Gusovius, Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erläutert, dass es regelmäßig unterschiedliche Bewertungsmodalitäten von Sachverhalten und unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Es habe ein Ausräumungsverfahren stattgefunden. In zwei Fällen hätten unterschiedliche Auffassungen vorgelegen; eine schriftliche Stellungnahme hierzu habe die Stadt gegenüber der GPA nicht abgegeben. Die nunmehr vorliegenden Stellungnahmen habe die GPA erst mit Übersendung der heutigen Sitzungsunterlagen erhalten.
Rm Brunsing (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach Reaktionen der Kommunalaufsicht und der Abrechnung der Schoko-Tickets in anderen Städten.
Herr Gusovius (GPA) führt aus, dass ein rechtswidriges Handeln, welches ein unmittelbares Einschreiten der Aufsichtsbehörde erfordern würde, nicht festgestellt worden sei. Häufig werde im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen auf den Bericht der GPA Bezug genommen. Im Hinblick auf die Buchungspraxis von Zuschüssen gebe es eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen GPA und Aufsichtsbehörden einerseits und der Stadt Dortmund andererseits. Aus den Unterlagen sei nunmehr zu entnehmen, dass die Stadt die bisherige Buchungspraxis weiter aufrechterhalten wolle. Hierüber werde die GPA die Aufsichtsbehörde informieren.
Hinsichtlich der Abrechnungspraxis der Schokotickets würde in vielen kreisfreien Städten ebenso verfahren. Eine Subvention des ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehrs) sei nicht kritisiert worden, diese solle aber transparent dargestellt werden.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bittet u.a. zu begründen, wie die unterschiedliche Höhe des Fehlbetrages des Jahres 2012 zustande komme.
Herr Mehlgarten, Kämmerei (FB 20) und Herr Gusovius (GPA) erläutern ausführlich die unterschiedliche Interpretation der Regelungen der GO NRW und der Gemeindehaushalts-verordnung NRW (GemHVO NRW) zur Berechnung des Jahresfehlbedarfes. Daraus ergebe sich der Unterschied des strukturellen Ergebnisses.
Aus der Diskussion ergab sich der Vorschlag, die betroffenen Fachausschüsse einzubinden.
Abschließend fasst der der Rechnungsprüfungsausschuss nach kontroverser Diskussionmehrheitlich, mit drei Gegenstimmen, folgenden Beschluss:
Unter Hinweis auf § 105 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 10.06.2015 sowie die Stellungnahmen der Fachbereiche zum Bericht zur Kenntnis genommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, den Rat der Stadt Dortmund über die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und über das Ergebnis seiner Beratungen zu informieren.
Darüber hinaus hält der Rechnungsprüfungsausschuss eine Befassung der betreffenden Fachausschüsse mit dem Bericht der GPA für sinnvoll.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.16 vor:
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016 vor:
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, mit der unten aufgeführten Ergänzung zu Nr. 8 des Beschlussvorschlages, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m² beinhaltet.
7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember) in Höhe von anfänglich 41.405,00 €
8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.: 08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V“ auf dem Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor: