Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt
am 26.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:26 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Giemsch (Die Rechte)
Rm Hoffmann (CDU)
Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Meyer, Susanne (SPD)
Rm Pisula (CDU)
Rm Radtke (SPD)
Sm Spieß (SPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
Herr Westphal
StR Wilde
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StAR Pompetzki




Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00489-15)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14841-14)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Verkleinerung des Änderungsbereiches; Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00360-15)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße-
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00290-15)

3.5 "Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00414-15)

3.6 Neubau 'verlegte Marsbruchstraße'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00011-15)

3.7 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
hier: Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00404-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00311-15)

5.2 Optimierung kommunaler Arbeitsmarktinstrumente
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00826-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
Neufassung der Satzung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00083-15)

6.2 Entwicklungsstudie zur Modernisierung der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00440-15)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14810-14)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 44/2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00006-15)

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00514-15)

9.3 Mobilität für Menschen mit Behinderung: E-Scooter-Verbot aufheben
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015
(Drucksache Nr.: 00350-15)


9.4 Bestellung eines Ratsmitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00769-15)

9.5 DEW 21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00686-15)

9.6 Weiterentwicklung DEW21
hier: Sachstandsbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00551-15)

9.7 Geldwerte Zuwendungen an Ratsmitglieder, städtische Beamte und Angestellte sowie andere
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00824-15)
9.8.a Gekko
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00823-15)

9.8.b GEKKO
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00825-15)

9.9 Tariftreue- und Vergabegesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00822-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Wiederbestellung der Hauptgeschäftsführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00648-15)

10.2.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00712-15)

10.2.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00816-15)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Versuchte Einflussnahme von SPD-Funktionären auf die Einstellung oder Kündigung von Verwaltungsmitarbeitern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14821-14)

11.1.2 Verunstaltung des Dortmunder Stadtwappen durch die Dortmund Agentur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14820-14)

11.1.3 Massive Baumfällungen an der A 44 in Persebeck durch Straßen NRW
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00282-15)

11.1.4 Rechtliche Konsequenzen für Straßen NRW wegen der Beseitigung einer Schutzpflanzung an der A 44 in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00339-15)

11.1.5 Nichtwiederherstellung der abgebauten Seilbahn auf dem Spielplatz am Rebhuhnweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00340-15)

11.1.6 sky-Abonnement für die SPD-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00513-15)

11.1.7 Nichtbeantwortung der BV-Anfrage "Einrichtung einer Flüchtlings-Notunterkunft im Stadtbezirk Eving ohne politischen Beschluss der Bezirksvertretung Eving"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00819-15)

11.2 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte)

11.2.1 Verwendung der Rheinischen Straße 135
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13726-14)

11.2.2 Kontaktpersonen der Avanti-Kampagne
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14727-14)

11.3 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

11.3.1 Städtische Förderung für Nachrichtenportal www.dortmundecho.org
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14695-14)

11.3.2 Leerstandsmelder auf www.dortmund.de
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14684-14)

11.3.3 Schulsport der Berufskolleges am Brügmannblock
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14692-14)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor der Behandlung der Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt der Opfer des Flugzeugabsturzes am 24. März in den südfranzösischen Alpen, in einer Gedenkminute.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bartsch (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte erweitert:

2.1 Bericht aus den Gesprächen des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ am 23. und 24. Februar in Berlin
BE: OB Sierau

5.3 Hohe Qualität in Dortmunder Pflegeeinrichtungen erhalten
Gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten vom 16.03.2015
(Drucksache Nr.: 00840-15)

5.4 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 00807-15)

9.10 Sachstandsbericht zum Dortmunder U
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00531-15)

9.11 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2014 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00789-15)

9.12 Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00773-15)

10.4 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00900-15)

Weiterhin stimmte der Rat der Stadt zu, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Angelegenheit

10.3 Resolution zum 28.03.2015


sowie den zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsanträgen der Fraktionen

- FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00872-15-E1) und
- Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 00872-15-E3)

zu erweitern.

OB Sierau wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich in der vorausgegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass es in der Sache eine Erklärung des Oberbürgermeisters geben soll und die Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie die Anträge der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD zur Kenntnis genommen und diese nicht zur Abstimmung gestellt werden sollen.


Der Rat der Stadt lehnte den zuvor von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag, den Tagesordnungspunkt „Resolution zum 28.03.2015“ als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) ab.
Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll. Der Rat der Stadt beschloss anschließend mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.


Unter Einbeziehung der vorgenannten Veränderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) gebilligt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bericht aus den Gesprächen des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ am 23. und 24. Februar in Berlin

OB Sierau berichtete aus den Gesprächen des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ in Berlin.

Dem Bündnis gehörten zum Zeitpunkt der Gespräche 52 Städte, davon 26 aus Nordrhein-Westfalen, an. Mittlerweile ist das Bündnis auf 56 Städte angewachsen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass das was in Bezug auf die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen frühzeitig beschrieben wurde, nicht allein ein Thema von Dortmund, der Metropole Ruhr oder der parteipolitischen Prägung von Oberbürgermeistern ist, sondern sich flächendeckend entwickelt.

Im Rahmen des Aufenthalts fanden u.a. Gespräche mit den Wahlkreisabgeordneten, den Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie mit Vizekanzler Sigmar Gabriel statt. In den Gesprächen kam zum Ausdruck, dass die Sorgen die von Seiten der kommunalen Ebene formuliert werden, Ernst genommen werden. Trotz teils unterschiedlicher Sichtweisen ist deutlich gemacht worden, dass es zu Hilfen für die Kommunen kommen wird. Aufgrund der mittlerweile eingetretenen Ereignisse ist u.a. beabsichtigt, eine Bundestagsdebatte zur kommunalen Finanzlage zu führen, zu der das Bündnis als kommunale Fraktion eingeladen wurde.

Eine Woche nach der Fahrt gab es dann die Ankündigung von Vizekanzler Sigmar Gabriel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, den Kommunen zusätzlich – zu den bereits angekündigten Hilfen – weitere Mittel zur Verfügung zu stellen.

In seiner Sitzung am 18.03.2015 hat das Bundeskabinett dann zusätzlich zu der bereits beschlossenen Soforthilfe von jährlich einer Milliarde Euro von 2015 bis 2017, eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro in 2017 für die Kommunen beschlossen.

Nach einer ersten Berechnung des NRW-Innenministeriums erhält Dortmund zusätzlich zur bereits bekannten Entlastung von jeweils 10,9 Millionen Euro in 2015 und 2016 eine weitere Finanzhilfe von 26,1 Millionen Euro in 2017. Damit belaufen sich die Entlastungseffekte für den städtischen Haushalt in den Jahren 2014 bis 2017 auf insgesamt 47,9 Mio. Euro. Hier sind noch nicht die Entlastungen durch die 500 Mio. Euro enthalten, die vom Bund jeweils in 2015 und 2016 zur Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme für die Kommunen bereitgestellt werden.

Hinzu kommt das jüngst vereinbarte Investitionsprogramm von 3,5 Milliarden Euro für besonders finanzschwache Kommunen zum Erhalt und zur Verbesserung der Infrastruktur.

Hier sind folgende Förderbereiche vorgesehen:

- Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmschutz Straßen, Informationstechnologie, energetische Sanierung Infrastruktur)

- Investitionen mir Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen, energetische Sanierung Schule und Weiterbildungseinrichtungen)

- Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz

Der bisherige Vorschlag zur Verteilung der 3,5 Mrd. Euro auf die Länder sieht einen Schlüssel vor, der die jeweilige Bedürftigkeit widerspiegeln soll. Der Schlüssel ergibt sich zu je einem Drittel aus

o der Einwohnerzahl,
o der Höhe der Kassenkredite und
o der Anzahl der Arbeitslosen

der jeweiligen Kommunen. Danach würde Nordrhein-Westfalen 32,2 % der Mittel erhalten. Dies entspricht 1,127 Mrd. Euro. Dieser Entwurf geht jetzt in die Beratungsfolge in Bundestag und Bundesrat. Wir erwarten, dass dieser Vorschlag auch im Bundesrat nicht verändert wird. Auch wenn bereits von einigen beanstandet wird, dass Nordrhein-Westfalen nach dieser Berechnung mehr bekommen würde, als es der „Königsteiner Schlüssel“ mit ca. 21 % vorsieht.
Dieser Verteilungsschlüssel berücksichtigt zur Abwechslung mal die Bedürftigkeit und kompensiert Verteilungen der Vergangenheit, bei denen Nordrhein-Westfalen regelmäßig einen zu geringen Anteil an Mitteln erhalten hat.

Hierzu gibt es erste Berechnungsmodelle des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen unter Ermittlung des jeweiligen Durchschnitts der Einwohnerzahlen, der Kassenkredite und den Arbeitslosenzahlen in dem Referenzzeitraum 30.06.2011 bis 30.06.2013. Unter Zugrundelegung dessen, würde Dortmund von diesem Anteil 5,2 % oder in Zahlen etwa 58 Mio. € bekommen.

Für die Verausgabung der avisierten Gelder bestehen auf Seiten der Stadt Dortmund ausreichend Ideen. Hier kann man nicht zuletzt auf die positiven Erfahrungen im Umgang mit dem Konjunkturpaket II zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund wäre es zu begrüßen, wenn der bei den Kommunen verbleibende Eigenanteil von 10 % – analog den Regelungen des Konjunkturpaketes II – mit dem zukünftigen Anteil der Kommunen aus dem GFG verrechnet werden könnte.

Darüber hinaus wird es aber zweifellos darum gehen müssen, auch bei der Thematik Flüchtlinge nicht nachzulassen. Hier ist im Rahmen der Gespräche deutlich gemacht worden, dass die in Aussicht gestellte Hilfe nicht kostendeckend ist. Dies gilt im gleichen Maße für die Thematik „Zuwanderung aus Südosteuropa“. Von den in Summe im letzten Jahr zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 25 Mio. Euro sind 1,17 Mio. Euro nach Dortmund geflossen. Dies ist bei weitem nicht ausreichend

Soweit der Einblick in den Stand der Dinge. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es eine Weiterentwicklung positiver Art gegeben hat. Wir werden aber gut beraten sein, in Zukunft unsere Forderungen weiterhin zu formulieren. Wir müssen umgekehrt aber auch unter Beweis stellen, dass wir mit den in Aussicht gestellten Geldern verantwortungsbewusst umgehen. Wir werden aber auch nachweisen müssen, dass wir selber, da wo es möglich ist, bereit sind zu konsolidieren. Dies ist im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2015 bereits deutlich geworden.
Der Rat der Stadt nahm den Bericht von OB Sierau zur Kenntnis.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00489-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – geprüft und beschließt:

- die Stellungnahmen unter den Ziffern 9.2 und 9.3a) dieser Vorlage zu berücksichtigen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 20.03.2014 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 13.02.2015 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einschließlich der unter der Ziffer 10 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14841-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.03.2015 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirkvertretung Innenstadt-Ost vom 10.03.2015:

Herr Kappert (StA 66) stand der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für Fragen zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

In der Verwaltungsvorlage wird unter Nr. 5.2 auf Seite 10 erklärt, dass die Planänderung ohne weitere Anpassungen im Verkehrsnetz erfolgen könne. Diese Auffassung wird durch die Bezirksvertretung nicht geteilt.

Da auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an der Sicherung und dem Erhalt des Industriestandortes Juchostraße interessiert ist, empfiehlt sie die Verwaltungsvorlage unter folgenden Bedingungen:

1. Kreuzungsbereich Alte Straße/Körner Hellweg:
Anders als derzeit an der Juchostraße vorhanden, gibt es keine separate Linksabbiegerspur, die den Verkehr in östlicher Richtung aufnehmen kann.
Die installierten Fußgängerampeln ( Ziel von und zu Kaufland ) werden tagsüber derart stark frequentiert, dass bei zunehmendem Verkehr Rückstaus in die Alte Straße zu erwarten sind. Das Rechtsabbiegen von Lkw vom Körner Hellweg in die Alte Straße. führt schon heute aufgrund des engen Straßenquerschnitts zu mannigfachen Stausituationen. Für diese Problematik fehlt ein überzeugender Lösungsvorschlag, zumal während der Bürgerversammlung 2013 in Anerkennung der dortigen Problemlage ein Lkw-Rechtsabbiegeverbot zugesagt worden ist.
Für diesen Bereich erwartet die BV In-Ost daher eine Nachbesserung der Vorlage durch Festlegung geeigneter Maßnahmen (wie z. B. Abbiegeverbote für Lkw).


2. Kreuzungsbereich Alte Straße/Hannöversche Straße:
In der Vorlage wird trotz Fehlens einer separaten Linksabbiegerspur diesem Knotenpunkt eine befriedigende Verkehrsqualität (Staus „C“) attestiert. Insbesondere wird auf die Entlastung durch den Fortfall des EDG-Recyclinghofes verwiesen. Völlig ignoriert werden aber die verkehrlichen Auswirkungen durch den ab ca. 2016 dorthin verlegten Betriebshof des StA 66.
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 19.02.15 ( Drucksachen Nr.: 14427-14 9 ) ist kurzfristig eine aktuelle gutachterliche Einschätzung der dortigen Verkehrssituation einzuholen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet, dass die sich aus diesem neuen Gutachten ergebenden Folgerungen dann auch unverzüglich umgesetzt werden.

3. Monitoring Lärmbelastung südliche Alte Straße
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost begrüßt die Vereinbarung zum Monitoring der Lärmbelastung nach der veränderten Verkehrssituation. Nach der Prognose bleibt die Lärmentwicklung mit 67 dB (A) bzw. 59 dB (A) nachts nur knapp unter der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung.
Soweit sich in der Realität eine Überschreitung der Grenzwerte herausstellt, wird KHS den Einbau von Schallschutzfenstern inkl. Lüftungseinrichtung mit 25prozentiger Kostenbeteiligung durch die Eigentümer anbieten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet die fristgerechte Zusendung dieses Gutachtens.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung:

im Rahmen der Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur o.g. Ratsvorlage hat
diese dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss unter drei Bedingungen empfohlen. Hierzu
kann aus Sicht der Planungsverwaltung wie folgt Stellung genommen werden:

1. Kreuzungsbereich Alte Straße / Körner Hellweg
Dieser Knotenpunkt ist im Rahmen des „Verkehrsgutachtens zur Juchostraße bzw. der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Br 143“ durch die Planersocietät im Jahr 2011 untersucht worden. Der Gutachter hat eine sehr gute Verkehrsqualität auch mit einer Abbindung attestiert.
Auch die Fragestellung eines Abbiegeverbotes für Lkw, die von Osten kommend rechts in die Alte Straße abbiegen wollen, ist untersucht worden. Das Ergebnis ist der BV Innenstadt-Ost mit Schreiben von StR Jägers vom 11.09.2013 mitgeteilt worden (vgl. DS-Nr. 10152-13-E1). Hier der wesentliche Auszug:

„Allerdings zeigt sich, dass vor allem das Rechtsabbiegen für Lastzüge aus dem Körner Hellweg von Osten kommend in die Alte Straße nach Norden ein Problem darstellt. Das Abbiegen ist bei korrektem Fahrverhalten nur möglich, wenn kein Fahrzeug an der Haltelinie der Signalanlage steht. Aus diesem Grund wird nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, das Rechtseinbiegen von Lkw zu untersagen. Pkw und der Linienverkehr, der derzeit damit kein Problem hat, dürften dann weiterhin abbiegen.“

Da eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht im Bebauungsplan oder städtebaulichen Vertrag geregelt werden kann, ist dies dort auch nicht aufgenommen worden. Eine Nachbesserung erübrigt sich somit.

Die verkehrsrechtliche Anordnung des Abbiegeverbots wird durch die Straßenverkehrsbehörde
zeitnah zur Abbindung der Juchostraße angeordnet.

2. Kreuzungsbereich Alte Straße / Hannöversche Straße
Auch dieser Knoten ist in dem genannten Verkehrsgutachten durch die Planersocietät im Jahr 2011 untersucht worden. Auch mit einer Abbindung der Juchostraße kann der Knoten mit der Qualitätsstufe C („befriedigend“) abgewickelt werden. Verkehrsmindernde Effekte durch den Wegfall des Recyclinghofes sind nicht eingerechnet worden.

Für die Ansiedlung des Betriebshofes an der Alte Straße erfolgte im Dezember 2014 die „Verkehrsuntersuchung für die neuen Betriebsstandorte Sunderweg und Alte Straße in Dortmund“ durch die Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH im Auftrag der EDG. Im Rahmen dieser Untersuchung hat am Knoten Hannöversche Straße / Alte Straße eine erneute Verkehrszählung stattgefunden. Die Gesamtbelastung an diesem Knoten ist gegenüber der Verkehrszählung aus 2009 in der Spitzenstunde um 2,6% zurückgegangen. Es erfolgte ebenfalls eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit an diesem Knoten, bei dem der zusätzliche Verkehr für den neuen Betriebshof ebenso Berücksichtigung fand, wie die Verlagerungen durch die Abbindung der Juchostraße. Insgesamt muss durch den geplanten Betriebshof mit einem werktäglichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen in Höhe von etwas mehr als 300 Kfz / 24h gerechnet werden (Summe aus Quell- und Zielverkehr).

Auch dieser Gutachter kommt zu dem Ergebnis: „Qualitätsstufe C“. Diese Ablaufqualität wird allerdings nur erreicht, wenn unterstellt wird, dass an wartenden Linksabbiegern in der Hannöverschen Straße von Osten in die Alte Straße über den vorhandenen Radschutzstreifen vorbeigefahren werden kann. Dies ist zulässig und erfolgt auch heute bereits so. Auch dieser Gutachter empfiehlt keine Maßnahmen, sondern zunächst die Umsetzung des Betriebshofes abzuwarten: „Es wird empfohlen an dieser Stelle auf die Anlage eines Linksabbiegestreifens zu verzichten und das Verkehrsaufkommen sowie den Verkehrsablauf nach Umsetzung der Maßnahmen erneut zu überprüfen“ (BBW GmbH 2014, S. 48).

Bei beiden Untersuchungen wird für die Verlagerung der Verkehre aus der Juchostraße auf die Alte Straße ein „worst case“ unterstellt. Die Verteilung der verdrängten Verkehre, die im Gutachten der Planersocietät vorgenommen wurde, erfolgt fast ausschließlich auf die Alte Straße und die Rüschebrinkstraße. In der Realität wird es aber in westlicher Richtung eine deutlich differenziertere Verteilung geben. Die Verkehrsteilnehmer werden in Abhängigkeit ihres Zieles sowohl die Alte Straße als auch die westlich gelegene Parallelen Berliner Straße und Klönnestraße nutzen, so dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur Teile der unterstellten zusätzlichen Verkehre an dem Knoten auftreten werden.

Aus Sicht der Planungsverwaltung ist somit ein neues Gutachten nicht erforderlich, da für die
Ansiedlung des Betriebshofes bereits ein Gutachten vorliegt. Dieses liegt im Rahmen der Ausschusssitzung zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus ist im städtebaulichen Vertrag geregelt, dass an den beiden Knotenpunkten Alte Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg sechs Monate nach der Abbindung der Juchostraße Verkehrszählungen stattfinden. Diese Zählungen können nicht nur für das Monitoring der Lärmbelastungen genutzt werden, sondern dienen auch dazu, zeitnah negative Veränderungen in der Verkehrsablaufqualität zu erkennen und dann darauf reagieren zu können

3. Monitoring Lärmbelastung südlich Alte Straße
Die Vorhabenträgerin hat sich im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, spätestens 6 Monate nach Abbindung der Juchostraße eine aktuelle Verkehrszählung an den Knotenpunkten Alte Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg zu veranlassen. Sollten sich höhere Verkehrsbelastungen für die Alte Straße als derzeit prognostiziert ergeben, sind die Berechnungen des Lärmgutachtens seitens des Lärmgutachters zu aktualisieren. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unaufgefordert über die Ergebnisse des Monitoring informieren.
Vor diesem Hintergrund wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gebeten, den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht zu folgen und die Vorlage (Drucksache Nr.: 14841-14) dem Rat der Stadt in dieser Form zur Beschlussfassung zu empfehlen.

AUSW, 18.03.2015:

Herr Rm Dudde begrüßt die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und signalisiert, dass seine Fraktion der Vorlage aufgrund dieser, ohne weitere Bedenken, zustimmen könne.

Herr Rm Auffahrt führt an, dass seine Faktion ein grundsätzliches Problem, nicht nur mit dieser Vorlage sondern mit allen, die darauf folgen habe. Er werde, aber nur an dieser Stelle einmalig zu diesen Dingen Stellung beziehen. In allen Vorlagen werde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren vorgegangen. Hierzu bezieht er sich auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters Sierau vom 31.07.2014, worin es um eine Entscheidung des OVG Münsters zur REWE - Ansiedlung in Dorstfeld gegangen sei. Danach sei es für seine Fraktion deutlich, dass keine Verfahren mehr nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden dürften, in welchen umweltrelevante Dinge tangiert seien. Deswegen halte er es für grob fahrlässig, dieses Gerichtsurteil in allen heute vorliegenden Fällen zu ignorieren, zumal hier in allen Fällen mit erheblichen Umweltbelastungen bis hin zum gesundheitsschädlichen Bereich zu rechnen sei. Deswegen werde seine Fraktion alle diese Verfahren ablehnen.

Herr Rm Düdder lobt die Verwaltung ausdrücklich für die schnelle Klärung der offenen Fragen aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die allen Anliegern aber auch den zahlreichen Beschäftigten der Firma KHS eine bessere Orientierung gebe. Weiter möchte er wissen, wann etwa mit der Realisierung der weiteren Meilensteine zu rechnen sei.

Herr Wilde erläutert zu der Nachfrage von Herrn Rm Düdder, dass er davon ausgehe, dass dies etwa zum Jahreswechsel der Fall sein werde.

Zum Einwand von Herrn Rm Auffahrt bzgl. des § 13 a BauGB erläutert er, dass diese Vorschrift durch das Verwaltungsgerichsturteil tatsächlich, ausschließlich für Einzelhandelsansiedlungen für die Verwaltung fast nicht mehr anwendbar sei. Das sog. UVP-Gesetz kenne ab einer gewissen Größenordnung die Überprüfung des Einzelfalles. Das OVG habe bei einer Überprüfung des Einzelfalles unterstellt, dass, sobald ein Umweltbelang betroffen sei, auch wenn dieser später durch geeignet Maßnahmen beherrscht werden könne, nicht mehr das vereinfachte Verfahren nach
§ 13 a greife. In diesem Fall müsse ein formelles Verfahren durchgeführt werden. Dies sei aber auf Vorhaben nach UVP-Gesetz beschränkt und gelte nicht grundsätzlich für alle anderen Vorhaben (Straßeneinziehungs-, Wohnungsvorhaben etc.). Die Verwaltung führe seit dieser rechtlichen Änderung keine § 13 a Verfahren mehr für großflächige Einzelhandelsvorhaben durch. Hiefür würden voll umfängliche Verfahren durchgeführt und man befände sich damit auch auf der rechtlich sicheren Seite. In allen anderen Verfahren werde selbstverständlich weiterhin das beschleunigte Verfahren angewandt, so auch für die vorliegende Maßnahme. Man habe hier allerdings nicht auf ein Beteiligungsverfahren (Bürgeranhörung) verzichtet. Die Argumente die dort vorgebracht worden seien, wurden verarbeitet und entsprechend in das Verfahren eingebracht.
Herr Rm Auffahrt widerspricht Herrn Wilde und führt an, dass es aufgrund seiner Auffassung und ausführlichen Würdigung des OVG-Urteils dort nicht den von ihm geschilderten Interpretationsspielraum gäbe. Die von Herrn Wilde angeführte, erfolgte Bürgerbeteiligung habe in einem ordentlichen Verfahren juristisch eine andere Qualität. Gerade vor dem Hintergrund der hier, nach seinem Informationsstand, zu erwartenden, erheblichen Umweltbelastung für die Anwohner, bittet er die Verwaltung noch einmal um juristische Überprüfung.

Herr Wilde betont noch einmal, dass es sich hierbei um eine Bürgeranhörung gehandelt habe, die formell nicht notwendig gewesen sei, aber dennoch durchgeführt wurde. Die formelle Bürgerbeteiligung (durch Aushang) habe selbstverständlich auch stattgefunden. Was daraufhin von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen wurde, sei auch bereits in das Verfahren mit eingearbeitet worden. Weiter erläutert Herr Wilde noch einmal ausführlich, warum die vorliegende Maßnahme hier nicht der Überprüfung des Einzelfalles unterliege, somit nicht unter das UVP-Gesetz falle und somit nach §13 a planrechtlich regelbar sei.

Um hierbei zukünftig einen wirklich rechtsicheren Weg gehen zu können, bittet Herr Rm Kowalewski dennoch darum, durch das Rechtsamt die rechtlichen Grundlagen aufschreiben zu lassen.

Herr Rm Dudde geht davon aus, dass die Umweltbeeinträchtigungen, die nach Berücksichtigung der bisherigen Bürgerbedenken trotzdem noch verbleiben, nun nicht mehr um gesundheitsschädlich seien.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), für welches im vorliegenden Fall keine ausreichende Rechtssicherheit bestehe.

Rm Renkawitz (SPD) erklärte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion dahingehend, dass die von Seiten der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aufgeworfenen Fragen mit Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beantwortet und Bedenken ausgeräumt wurden.

StR Wilde stellte klar, dass die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB sorgfältig abgewogen wurde und dass das Verfahren im vorliegenden Fall ein rechtssicheres Instrument darstellt.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 und 10.2 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 31.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 05.12.2014 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 -Juchostraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage: IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143
Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Verkleinerung des Änderungsbereiches; Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00360-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 8.1 bis 8.3 dieser Vorlage dargestellten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher
- unter den Ziffern 8.1a. und 8.3 nicht zu folgen,
- unter den Ziffern 8.1b. und 8.2 zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- um Verkehrsflächen im Bereich der Einmündung Wittbräucker Straße/Lührmannstraße zu reduzieren (s. a. Ziffer 1 dieser Vorlage). III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 25.09.2014 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 9 und 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2015 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- beizufügen. IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202
-Höchsten- einschließlich der unter den Ziffern 9 und 10 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße-
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00290-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße–, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



zu TOP 3.5
"Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00414-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Neubau 'verlegte Marsbruchstraße'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00011-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau 'verlegte Marsbruchstraße' mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.030.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014032 – Neubau verlegte Marsbruchstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2014: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 1.900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 900.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 33.305,25 Euro


zu TOP 3.7
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
hier: Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00404-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt setzt den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 20 Mio. Euro fest.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00311-15)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. dahingehend, dass im Ergebnis eine eher schlechtere als bessere Versorgung mit Vollpflegeeinrichtungen zu Lasten der sozial Schwachen zu befürchten sei.

Rm Weyer (SPD) und Rm Taranczewski (SPD) sehen in dem Beschluss der Bedarfsplanung u.a. einen Schutz für die Dortmunder Betreiber von Seniorenwohnheimen, unabhängig davon, ob sie sich in öffentlicher oder privater Trägerschaft befinden.

Für die CDU-Fraktion sprach sich Rm Grollmann mit Verweis auf die Notwendigkeit, den Prozess über künftige Veränderungen in der Pflegelandschaft politisch zu begleiten, für den Beschluss der Verwaltungsvorlage aus.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion mit Verweis auf die Vorgabe, die Einzelzimmerquote von 80 % bis 2018 zu erfüllen, welche u.a. die Qualität in den Pflegeeinrichtungen gewährleiste.

Für die AfD-Fraktion begründete Rm Garbe die Ablehnung der vorliegenden Bedarfsplanung, da diese zu Lasten eines freien Wettbewerbs gehe.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund für die Jahre 2015 bis 2017.


zu TOP 5.2
Optimierung kommunaler Arbeitsmarktinstrumente
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00826-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 00826-15-E1) der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.03.2015 vor:

… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Rat um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Sozialdezernat und der Wirtschaftsförderung die Effektivität der aktuellen Arbeitsmarktinstrumente zu überprüfen. Parameter
soll dabei vor allen Dingen der Übergang in den 1. Arbeitsmarkt nach der Beendigung der Maßnahme sein. In einem zweiten Schritt soll, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und z.B. freien Trägern, eine Optimierung der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente durchgeführt werden. Dabei ist insbesondere auf die Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen und eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt zu achten.
Die Ergebnisse der Überprüfung und die Vorschläge der ggf. neu zu schaffenden Arbeitsmarktinstrumente sollen dem Rat vorgelegt werden.

Begründung
Aktuelle kommunale Arbeitsmarktinstrumente haben nicht zu einer substanziellen Senkung der Langzeitarbeitslosigkeitsquote geführt. Es ist nicht gelungen den Menschen eine Perspektive zu geben und einen Weg in den 1. Arbeitsmarkt zu öffnen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Fraktion FDP/Bürgerliste dringend notwendig, die bestehenden Instrumente einer kritischen Analyse zu unterziehen und weitergehende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die in Zusammenarbeit des Sozialdezernats und der Wirtschaftsförderung konzeptioniert werden können.
Es geht explizit nicht darum einen weiteren Arbeitsmarkt aufzubauen oder in Konkurrenz zu funktionierenden Arbeitsmarktinstrumenten stehen zu wollen, sondern durch eine intensive Zusammenarbeit der Bereiche Qualifizierung und Wirtschaft eine tragfähige Alternative und Perspektive für betroffenen Menschen zu schaffen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Rm Baran, Rm Matzanke, Rm Weyer (SPD), Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Penning (CDU) sowie Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) die jeweilige Haltung ihrer Fraktion darlegten, erklärte sich Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) für den Antragsteller mit dem Vorschlag einverstanden, den vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrag, den Ausschüssen für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur weiteren Beratung zuzuleiten.


Der Rat der Stadt überwies den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00826-15-E1) zur weiteren Befassung an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.


zu TOP 5.3
Hohe Qualität in Dortmunder Pflegeeinrichtungen erhalten
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 00840-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00840-15) vom 16.03.2015 vor:

„ … die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Linke & Piraten schlagen im Wege der Dringlichkeit og. TOP für die Ratssitzung am 26.03.15 vor und bitten Sie, über folgenden Antrag abstimmen zu lassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das MGEPA NW auf, die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) zu überarbeiten. Die Neuregelungen für die Refinanzierung der Einrichtungen dürfen nicht zur Existenzgefährdung von Bestandseinrichtungen oder zu Beeinträchtigungen der Qualität der Pflegearbeit führen.
Die Erlöse müssen auch zukünftig flexibel in den Pflegeeinrichtungen verwendbar sein. Solange das geplante Pflegestärkungsgesetz die Pflege nicht hinreichend personell ausstattet, muss es weiterhin möglich sein, die Erlöse aus der Investitionskostenfinanzierung für die Sicherung der Pflegequalität einsetzen zu können.

Begründung:
Die am 21.10.2014 in Kraft getretene APG DVO enthält eine Vielzahl komplexer Vorgaben, deren Auswirkungen allmählich deutlich werden und alle Pflegeeinrichtungen betreffen werden. Mit Ende der Übergangsregelungen am 31.12.2015 führt die Verordnung zu erheblichen Einnahmerückgängen für bestehende Einrichtungen. Ab 2016 werden die Einbußen zu Personalabbau und Qualitätsminderung bei schon jetzt knappen Personalbesetzungen führen, denn diese Gelder wurden bisher vielfach zur Sicherung und Stärkung der Pflege verwendet.
Eine strenge Zweckbindung der verbleibenden Einnahmen verbunden mit einem hohen administrativen Aufwand verstärkt diesen Effekt und verhindert unternehmerisches Gestalten in Bezug auf die Mittelverwendung. Solange die Personalanhaltswerte für Pflegepersonal, aber auch für Verwaltung nicht an reale Bedarfe angepasst sind und insoweit eine Quersubventionierung notwendig ist, um fachlich und qualitativ angemessen pflegen zu können, sind die Einschnitte bei den Investiventgelten für verantwortungsbewusst handelnde Träger nicht verkraftbar. Bestandseinrichtungen haben keine Möglichkeit, die teilweise dramatischen Liquiditäts- und Ertragseinbußen aufzufangen.
Der Anpassungs- und Konsolidierungsbedarf im Pflegebetrieb aufgrund der APG DVO ist immens und benötigt einen größeren zeitlichen Spielraum. Die Pflegekassenverbände müssen Verhandlungsspielräume neu definieren, damit Kosten sachgerecht zugeordnet und in Pflegesatzverhandlungen anerkannt werden. Erst dann ist ein Umbruch in der geplanten Form zu bewältigen. Erst muss die Pflege über einen ausreichenden Personalschlüssel verfügen, dann entfällt auch die Notwendigkeit einer Quersubventionierung. Hoher administrativer Aufwand durch Führung virtueller Konten muss durch Anerkennung höherer Verwaltungskosten in Pflegesätzen aufgefangen werden.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit Verweis darauf, dass über die Pflegeklassen/Pflegegelder nicht genug Geld hereinkommt, um eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sei der vorliegende Antrag nicht zielgerecht.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Notwendigkeit, dass vor dem Hintergrund einer stetig steigende Anzahl von pflegebedürftigen Menschen, Erlöse auch künftig flexibel verwendbar sein müssen, um so die Qualität der Pflege zu erhalten.

Rm Weyer (SPD) begründete den vorliegenden Antrag unter Bezug auf die Neuregelungen für die Refinanzierung in der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes, die wegen der Benachteiligung von insbesondere älteren Pflegeeinrichtungen, Änderungen erforderlich machen.

Rm Barrenbrügge (CDU) sprach sich vor dem Hintergrund der Verantwortung des Rates der Stadt für den städtischen Besitz bzw. Bestand und der Platzierung am Markt, für eine Beschlussfassung des vorliegenden Antrags aus.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das MGEPA NW auf, die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) zu überarbeiten. Die Neuregelungen für die Refinanzierung der Einrichtungen dürfen nicht zur Existenzgefährdung von Bestandseinrichtungen oder zu Beeinträchtigungen der Qualität der Pflegearbeit führen.

Die Erlöse müssen auch zukünftig flexibel in den Pflegeeinrichtungen verwendbar sein. Solange das geplante Pflegestärkungsgesetz die Pflege nicht hinreichend personell ausstattet, muss es weiterhin möglich sein, die Erlöse aus der Investitionskostenfinanzierung für die Sicherung der Pflegequalität einsetzen zu können.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Klösel (SPD) nicht teil.


zu TOP 5.4
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 00807-15)

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Umgang mit dem Antrag seiner Fraktion mit der Bezeichnung „Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende – Zugang zur medizinischen Regelversorgung nach dem Bremer Modell auch in Dortmund schaffen“ (Drucksache Nr.: 00378-15-E1) auf Seite 4 der Anlage zur Vorlage (Drucksache Nr.: 00807-15) nicht korrekt dargestellt sei. Abgelehnt wurde lediglich, Kolleginnen/Kollegen aus Bremen einzuladen, um das Bremer Modell vorzustellen. Über den Antrag ist nicht abgestimmt worden.

Rm Münch (FBI) kritisierte den Umgang mit der Thematik und stellte mündlich den folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert, dass die Stadtverwaltung ohne Beschlüsse der politischen Gremien, Übergangseinrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen schafft. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass künftig nur mit politischem Beschluss des Rates und der zuständigen Bezirksvertretung, Übergangseinrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden.

Mit Verweis auf die vorgesehene Beratungsfolge der Vorlage stellte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) einen Geschäftsordnungsantrag auf „Schluss der Debatte“, der nachdem auf eine Gegenrede verzichtet wurde, vom Rat der Stadt mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen beschlossen wurde.

Nachdem Rm Münch (FBI) seine Auffassung vertrat, dass sein zuvor mündlich gestellter Antrag als eingebracht zu betrachten und mit der Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt an die zu beteiligenden Ausschüsse und Bezirksvertretungen weiterzuleiten sei, sprach sich Rm Taranczewski (SPD) dafür aus, über den o.g. Antrag sofort abzustimmen.

Daraufhin lehnte der Rat der Stadt den zuvor angeführten, mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) einstimmig ab.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
Neufassung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00083-15)

Rm Münch (FBI) stellte mündlich die Anträge:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die neue Satzung unter Beibehaltung des bisherigen Paraphen 1. b) Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Nelly-Sachs-Preis in einen Literaturpreis für Frauen umzuändern.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) regte in dem Bemühen, Frauen zu fördern, die Schaffung eines Frauenliteraturförderpreises an. Da das literarische Werk im Vordergrund stehen müsse, sprach sich Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) gegen die vorgeschlagene Änderung der Vergabepraxis aus.

Unter Bezugnahme auf die Erörterung im Fachausschuss erläuterten Rm Thiel (SPD) und Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Rm Urbanek (AfD) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass bei der Preisvergabe das literarische Werk und nicht das Geschlecht im Vordergrund stehen müsse.

Für die CDU-Fraktion sprach sich Rm Pohlmann für eine Beschlussfassung der Vorlage aus, da man darauf vertraue, dass die Findungskommission die richtige, geschlechterspezifische Auswahl treffen werde. Darüber hinaus können entsprechende Änderungen erfolgen, sofern sich die vorgesehene Vergabepraxis nicht bewährt.

Nachdem Rm Thieme (NPD) sein Abstimmungsverhalten erläuterte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mit a) bezeichneten, mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mit b) bezeichneten, mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD sowie von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD):

Der Rat setzt die bisher geltende Satzung für den Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis - in der Fassung vom 01.01.1999 außer Kraft und beschließt die vorliegende Neufassung.


Im Anschluss übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.


zu TOP 6.2
Entwicklungsstudie zur Modernisierung der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00440-15)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 00440-15-E2) der CDU-Fraktion vom 17.03.2015 vor:

… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund unterstützt das geplante Vorhaben der Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Hoeschpark und stellt dazu folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung zur.

Beschlussvorschlag
Punkt 1 der Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt:
Sobald der Verwaltung Ergebnisse zu den Förderanträgen vorliegen, sind der Rat der Stadt Dortmund sowie die beteiligten Gremien zu informieren. Über die weiteren einzelnen Projektschritte und Baumaßnahmen wird dann zu diskutieren und gesondert zu befinden sein, unabhängig von den Ergebnissen der Förderantrags-Verfahren.

Punkt 2 der Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt:
Es muss nicht nur für die derzeitig ansässigen Fußballvereine gewährleistet sein, dass diese ihren Trainings- und Spielbetrieb auf den neu zu errichtenden Kunstrasenplätzen fortsetzen können, sondern auch den vielen nicht vereinsangehörigen Fußballspielern ist der Zugang zu den neuen Plätzen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, wie ein reibungsloser Betrieb auf den neuen Kunstrasenplätzen für alle beteiligten interessierten Sporttreibenden bzw. jetzigen Nutzern zu gewährleisten ist.

Die Verwaltung wird zur Unterstützung der Finanzierung der Maßnahme aufgefordert, die Unternehmen, die den Platz mit ihren Betriebssportmannschaften nutzen, um Sponsoringbeiträge
zur Realisierung der Maßnahme zu ersuchen.

Begründung
Aufgrund der finanziellen Ausstattung der Sport- und Freizeitbetriebe müssen alle neuen Projekte/ Baumaßnahmen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Deshalb sind unabhängig von den Fördermitteln, die eventuell für dieses Projekt zu Verfügung stehen, alle weiteren Einzelmaßnahmen neu zu diskutieren und dabei abzuwägen, welchen weiteren finanziellen Ausgaben/Investitionen notwendig und dabei sinnvoll erscheinen.

Aufgrund der besonderen Bebauungsdichte des Borsigplatz-Quartiers und der mangelnden alternativen Frei- und Spielflächen rund um den Hoeschpark ergibt sich die Situation, dass sehr viele Fußballspieler, die nicht in einem Verein organisiert sind, die Plätze zur Ausübung ihres Sports nutzen. Aus sozialer und sportlicher Sicht muss auch diesen Hobbysportlern der Zugang zu den neuen Kunstrasenplätzen garantiert werden. Zusätzlich sollte aber auch gewährleistet sein, dass die Plätze sorgfältig und den Richtlinien entsprechend behandelt und genutzt werden.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.03.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 03.03.15 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.15 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Zudem lag dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 00440-15-E3) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.03.2015 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags:

1. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark wird zusätzlich zu den zwei Kunstrasenplätzen eine geeignete, ausreichend große und frei zugängliche Spielfläche geschaffen. Diese muss u.a. als Bolzplatz zu jeder Zeit und ohne besondere Auflagen für unorganisierte Freizeitsportler*innen genutzt werden können. Die Fläche wird entsprechend mit Toren und Ballfangzäunen ausgestattet.

2. Die Verwaltung erstellt zur Nutzung und Bewirtschaftung für einen der beiden Kunstrasenplätze
Begründung:
Der Hoeschpark erfüllt mit seiner Anlage als Freizeitpark mit verschiedensten Nutzungsmöglichkeiten
eine wichtige Aufgabe in dem dichten Siedlungsgebiet rund um den Borsigplatz. Eine Entwicklung und Modernisierung ist zu begrüßen - insbesondere auch vor dem Hintergrund des Erhalts des Freibads Stockheide. Die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes für die Nordstadtvereine ist ebenfalls grundsätzlich zu begrüßen. Doch insbesondere den Kindern und Jugendlichen in der direkten Nachbarschaft ist mit einem solchen Kunstrasenplatz, der einer Vielzahl von Einschränkungen unterliegt, nicht geholfen. Neben einem guten Konzept für diesen öffentlichen Kunstrasenplatz, das den Trainings- und Spielbetrieb der ansässigen Fußballvereine ermöglicht und zudem einen freien Zugang für alle Nutzer*innen sichert, muss deshalb eine weitere Möglichkeit zum spontanen Kicken gegeben sein.


Rm Balzer (SPD), Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Mais (CDU) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. dahingehend, dass seine Fraktion zwar grundsätzlich die Förderung des Breitensports unterstütze, im vorliegende Fall aber befürchte, dass die Umsetzung des Konzeptes zu Lasten von bspw. Fußballvereinen im Dortmunder Norden gehe, die nicht über eine Kunstrasenplatz verfügen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste wies Rm Dingerdissen darauf hin, dass trotz der Ausbaupläne im Sport, auf die die Stadt Dortmund zu Recht Stolz sein kann, gewährleistet werden müsse, dass ein Vereinsleben für die Sportvereine ermöglicht wird, die nicht von den Ausbauplänen des Kunstrasenprogramms profitieren.

Mit Verweis auf die Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.03.2015 erläuterte Rm Garbe (AfD) das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Nachdem sich Rm Baran (SPD) für eine Beschlussfassung der Entwicklungsstudie zur Modernisierung der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark ausgesprochen hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD) den nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00440-15-E2) vom 17.03.2015:


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00440-15-E3) vom 25.03.2015:

1. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark wird zusätzlich zu den zwei Kunstrasenplätzen eine geeignete, ausreichend große und frei zugängliche Spielfläche geschaffen. Diese muss u.a. als Bolzplatz zu jeder Zeit und ohne besondere Auflagen für unorganisierte Freizeitsportler*innen genutzt werden können. Die Fläche wird entsprechend mit Toren und Ballfangzäunen ausgestattet.

2. Die Verwaltung erstellt zur Nutzung und Bewirtschaftung für einen der beiden Kunstrasenplätze

Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Anträge der Fraktionen CDU (Drucksache Nr.: 00440-15-E2) und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00440-15-E3) sowie unter Einbeziehung der in dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.03.2015 angeführten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.03.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD):

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die in der Machbarkeitsstudie „Hoeschpark“ aufgezeigten Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe die dargelegten Entwicklungs- und Modernisierungsmaßnahmen weiter zu verfolgen sowie zum Förderprojekt „Soziale Stadt“ anzumelden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt a) zur sofortigen Verbesserung der Trainings- und zu 1.204.000 €. zur Realisierung der Maßnahme zu ersuchen. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark wird zusätzlich zu den zwei Kunstrasenplätzen eine geeignete, ausreichend große und frei zugängliche Spielfläche geschaffen. Diese muss u.a. als Bolzplatz zu jeder Zeit und ohne besondere Auflagen für unorganisierte Freizeitsportler*innen genutzt werden können. Die Fläche wird entsprechend mit Toren und Ballfangzäunen ausgestattet.

Die Verwaltung erstellt zur Nutzung und Bewirtschaftung für einen der beiden Kunstrasenplätze
An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:05 bis 17:20 Uhr für eine Pause unterbrochen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner öffentlichen Sitzung vom 04.03.2015 vor:

Es lag folgendes Schreiben des Fachbereiches Schule zum TOP vor:

„ … mit Schreiben vom 22.01.2015 wurde die Bezirksregierung Arnsberg über die schulorganisatorischen Anpassungsvorschläge im Bereich der Förderschullandschaft Lernen in Dortmund informiert. Die schulorganisatorischen Maßnahmen sind nach Beschluss des Schulträgers durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zu genehmigen.

Grundsätzlich sind die Anpassungsvorschläge in der o.g. Vorlage im Sinne der Bezirksregierung.

Die Bezirksregierung Arnsberg gab jedoch den Hinwies, den Beschlussvorschlag dahin gehend zu ergänzen und eine Formulierung aufzunehmen, aus der hervorgeht, dass die Fröbelschule (Punkt 6 des Beschlussvorschlags) und die Langermannschule (Punkt 7 des Beschlussvorschlags) zum 01.08.2015 sukzessiv aufgelöst werden.

Hinter dieser Formulierung steht, dass ab 01.08.2015 grundsätzlich keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehr möglich ist. Dies ist auch in der Gremienvorlage (Drucksache Nr.: 14810-14) für die Fröbel- und die Langermann-Förderschule so festgeschrieben. Es gibt an diesen beiden Förderschulen kein Aufnahmeverfahren mehr zum Schuljahr 2015/16. Ab 01.08.2017 erfolgt dann die endgültige Auflösung.

Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Ergänzung des Beschlussvorschlages auf Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg.

Der Fachbereich Schule bittet daher den Schulausschuss in der Sitzung am 04.03.2015 folgende Empfehlungen zu fassen und an den Rat weiterzuleiten:

Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

Punkte 1. bis 5. - wie in der Vorlage Drucksache Nr.: 14810-14 beschrieben

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100 – 102 als zweiten
7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015 und Der Antrag der FDP-Fraktion auf Einzelabstimmung der Punkte 1-7 wurde mehrheitlich
(1 Ja, 11 Nein, 9 Enthaltungen) abgelehnt.

Der Antrag der FDP-Fraktion, den Punkt 6 wie folgt (Änderung fett) zu ändern:

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum Schuljahresende 2016/17
(31.07.2017) - 2020/2021 oder später - – Stadtbezirk Brackel

wurde mehrheitlich (4 Ja, 14 nein, 3 Enthaltungen) abgelehnt.

Unter Berücksichtigung der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu den Punkten 6 und 7 empfahl der Schulausschuss mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderungen fett):

Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

1. Auflösung der Alfred-Adler-Schule, Jungferntalstraße 60-64, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Huckarde

2. Auflösung der Frenzelschule, Entenpoth 34, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Hörde

3. Auflösung der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Eving

4. Änderung des Schulstufenaufbaus der Kielhornschule, Flurstraße 70a, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5. Änderung des Schulstufenaufbaus der Dellwigschule, Westermannstraße 21, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Lütgendortmund

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der
endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel

7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015
und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk
Innenstadt-West“


Rm Schnittker (SPD) sprach sich für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Empfehlung des Schulausschusses aus und bat um Prüfung, ob die Primarstufe der Alfred-Adler-Förderschule im Stadtbezirk Huckarde, in der praktisch im gleichen Gebäude liegenden Jungfertal-Grundschule beschult werden kann.

Rm Konak (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion u.a. dahingehend, dass man eine gut aufgestellte Förderschullandschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abbauen sollte, bevor nicht das Inklusionsmodell bestmöglich umgesetzt und seine Praxistauglichkeit bewiesen ist.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen, einen Antrag zur Geschäftsordnung von Rm Reppin (CDU) auf „Schluss der Beratung“, bei Gegenrede von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste).


Der Rat der Stadt fasste daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Sitzung des Schulausschusses am 04.03.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

1. Auflösung der Alfred-Adler-Schule, Jungferntalstraße 60-64, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Huckarde

2. Auflösung der Frenzelschule, Entenpoth 34, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Hörde
3. Auflösung der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Eving

4. Änderung des Schulstufenaufbaus der Kielhornschule, Flurstraße 70a, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5. Änderung des Schulstufenaufbaus der Dellwigschule, Westermannstraße 21, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Lütgendortmund

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der
endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel

7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015
und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk
Innenstadt-West“


Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt –


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 44/2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00006-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss geprüft und beschließt, den im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses enthaltenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2013 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 70.766.553,27 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00514-15)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 Gemeindeordnung (GO) Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 4.933.856,14 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 5.865.652,95 €.



zu TOP 9.3
Mobilität für Menschen mit Behinderung: E-Scooter-Verbot aufheben
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015
(Drucksache Nr.: 00350-15)

Zum obigen Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner öffentlichen Sitzung vom 24.02.2015 vor:

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2015 vor
(Drucksache Nr.: 00350-15):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o. g. Punktes auf die Tagesordnung
der Sitzung des Rates am 19. Februar sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen
auch weiterhin befördert werden“ an.

2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, das Beförderungsverbot für E-Scooter mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt, wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.

Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen
fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer
fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der
VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen.
Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen
Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Verpflichtung, die
persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das
Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.“

Zudem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2015
vor (Drucksache Nr.: 00350-15-E1):

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Inklusion das Ziel der Stadt Dortmund auch bei der
Entwicklung der Nahmobilität von Menschen mit Behinderungen ist. Menschen mit Behinderungen
haben ein berechtigtes Interesse an Mobilität, denn sie ist ein wichtiger Faktor um die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt sicherzustellen. Der Rat der Stadt begrüßt das
Engagement des NRW-Landesbehindertenbeirates und das Behindertenpolitischen Netzwerkes in
og. Sache ausdrücklich.

2. Mit großer Sorge nimmt der Rat die Sicherheitsrisiken bei der Beförderung von EScootern
insbesondere in Bussen zur Kenntnis. Die Sicherheit der behinderten Menschen selbst, aber auch
der anderen Fahrgäste steht an erster Stelle. Die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrzeuge sind
dringend vor Haftungsschäden zu schützen.

3. Der Rat der Stadt erwartet, dass die in Auftrag gegebene Studie zur Überprüfung, welche EScooter unter welchen Voraussetzungen ohne Gefahr transportiert werden können, möglichst
schnell und gründlich zum Abschluss gebracht wird. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
der „Runde Tisch“ auf Landesebene sehr schnell in die Lage versetzt wird, dauerhafte Lösungen
zu finden. Der Rat der Stadt appelliert an die Krankenkassenverbände, bei der Verschreibung von
Hilfsmitteln wie E-Scootern oder Rollstühlen auch ihre Eignung zur Mitnahme im ÖPNV mit zu
betrachten.


Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2015
vor (Drucksache Nr.: 00350-15-E2):

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag
und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein. Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.

2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der
Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der - Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?
- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in - Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?

3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu
finden.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich, die obigen Anträge an den Ausschuss für Soziales,
Arbeit und Gesundheit in seine nächste Sitzung zu überweisen.“


ASAG 24.02.2015:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion sind sich einig ihre Anträge wie
folgt zu ändern:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2015 (Drucksache Nr.: 00350-15):

1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen
auch weiterhin befördert werden“ an.
2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, das Beförderungsverbot für E-Scooter mit sofortiger
Wirkung aufzuheben. die Beförderungen von E-Scootern sicherzustellen.

3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt,
wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.

Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen
fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer
fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der
VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen.
Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen
Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Verpflichtung, die
persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das
Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.“


Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2015 (Drucksache Nr.: 00350-15-E2):

1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche
Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV
angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein.
Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die
Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot
gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.

2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der
Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der
Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?
- Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?
- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in
Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von EScootern
nachgewiesen werden)?
- Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?

3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu
finden.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Inklusion das Ziel der Stadt Dortmund auch bei der Entwicklung der Nahmobilität von Menschen mit Behinderungen ist. Menschen mit Behinderungen haben ein berechtigtes Interesse an Mobilität, denn sie ist ein wichtiger Faktor um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt sicherzustellen. Der Rat der Stadt begrüßt das Engagement des NRW-Landesbehindertenbeirates und das Behindertenpolitischen Netzwerkes in og. Sache ausdrücklich.

2. Mit großer Sorge nimmt der Rat die Sicherheitsrisiken bei der Beförderung von EScootern insbesondere in Bussen zur Kenntnis. Die Sicherheit der behinderten Menschen selbst, aber auch der anderen Fahrgäste steht an erster Stelle. Die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrzeuge sind dringend vor Haftungsschäden zu schützen.

3. Der Rat der Stadt erwartet, dass die in Auftrag gegebene Studie zur Überprüfung, welche EScooter unter welchen Voraussetzungen ohne Gefahr transportiert werden können, möglichst schnell und gründlich zum Abschluss gebracht wird. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass der „Runde Tisch“ auf Landesebene sehr schnell in die Lage versetzt wird, dauerhafte Lösungen zu finden. Der Rat der Stadt appelliert an die Krankenkassenverbände, bei der Verschreibung von Hilfsmitteln wie E-Scootern oder Rollstühlen auch ihre Eignung zur Mitnahme im ÖPNV mit zu betrachten.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschließen:

1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen auch weiterhin befördert werden“ an.

2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, die Beförderungen von E-Scootern sicherzustellen.

3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt, wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein. Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage.

2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu finden.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.03.2015 vor:

„ … der Rat der Stadt Dortmund hat sich in seiner Sitzung am 19.02.2015 unter TOP 9.4 aufgrund von Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU mit dem Thema E-Scooter-Verbot in Bussen und Stadtbahnen in Dortmund und im VRR befasst und die Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) überwiesen. Der ASAG hat am 24.02.2015 dem Rat der Stadt empfohlen, die Anträge zu beschließen.

Die in dem Antrag der CDU vom 18.02.2015 formulierten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wie beurteilt die Verwaltung die Empfehlung des VRR und der DSW21, EScooter von der Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?

Ein vom VDV (Landesgruppe NRW) beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung sowohl für die Fahrgäste als auch für die Nutzer der Elektromobile selbst nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso warnen selbst die Hersteller von E-Scootern vor einer Beförderung von E-Scootern mit aufsitzender Person in Fahrzeugen.

Wird bei Kenntnis dieser Gefahrenbewertung ein E-Scooter dennoch befördert und kommt es zu einem Unfall mit Verletzung eines anderen Fahrgastes gilt das strafrechtlich als fahrlässige Körperverletzung durch den Nutzer, aber auch durch den Busfahrer und den Betriebsleiter. Zudem haften der Nutzer und/oder das Verkehrsunternehmen für die Schäden zivilrechtlich. Der VDV empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen aus den vorgenannten Gründen E-Scooter von der Beförderung in Linienbussen auszuschließen, solange keine sichere Beförderung möglich ist.

Der Antrag eines Betroffenen, die Vestischen Straßenbahnen GmbH solle E-Scooter-Nutzer weiterhin befördern, wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt (7 L 31/15). Das Gericht ist der Argumentation des VDV gefolgt. Der Beschluss bestätigt, dass kein genereller Rechtsanspruch auf Mitnahme eines E-Scooters in Bus und Bahn besteht. Gleichwohl verwies das Gericht auf die Möglichkeit, sich in einem Rollstuhl befördern lassen zu können. In der Begründung wird Bezug auf das VDV-Gutachten genommen, welches nach Auffassung der Kammer schlüssig und nachvollziehbar sei. Ferner wird ausgeführt, dass der Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe bereits mitgeteilt habe, dass bei der Benutzung der Busse mit E-Scootern kein Deckungsschutz für eine Beförderung von Fahrgästen bestehe, wenn bewusst gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen werde oder erkennbar sei, dass eine sichere Beförderung nicht gewährleistet sei.

Aus den vorgenannten Gründen teilt die Verwaltung die Einschätzung von DSW21. Derzeit wird keine Möglichkeit gesehen, die Mitnahme von E-Scootern rechtssicher zu gewährleisten.

Frage 2: Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?

Wie in der Antwort zur Frage 1 erläutert, ist das Gefährdungspotenzial definitiv vorhanden.

Frage 3: Wie wird in anderen Kommunen/Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von E-Scootern nachgewiesen werden)?

Die Verkehrsbetriebe in Köln (KVB) haben von einem eigenen praktischen Versuch wieder Abstand genommen. Praktische Untersuchungen z. B. in München und in Gera bestätigen das vorliegende Gutachten und erhärten das Verbot der Mitnahme als zwingende Konsequenz. Maßgebend für die Freigabe von E-Scootern ist u. a. der Wendekreis, der das notwendige Rangieren an den vorgeschriebenen Platz (rückwärts an die Prallplatte) ermöglicht, im Gegensatz zu einer vorgegebenen Maximallänge wie z. B. in Kassel. Zudem sind die Befestigungsmöglichkeiten für ein Rückhaltesystem (z. B. in Form von Gurten) in den Fahrzeugen ohne Bauartzulassung und derzeit auch nicht von den Fahrzeugherstellern vorgesehen bzw. standardisiert. Ebenso fehlen definierte Befestigungspunkte an den EScootern für evtl. bus- bzw. bahnseitig vorgesehene Rückhaltesysteme. In Köln sollen, wie in Dortmund und den anderen Verkehrsbetrieben in NRW, die Ergebnisse des vom Land NRW beauftragten zweiten qualifizierten Gutachtens abgewartet werden, von dem konkrete Aussagen zu den Rahmenbedingungen für den sicheren Transport von EScootern erwartet werden.

Frage 4: Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?

Laut Auskunft von DSW21 werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult. Auch hier gilt: Einige E-Scooter können aufgrund des Wendekreises den bestimmungsgemäßen
Ort im Fahrzeug nicht erreichen, andere können zu schwer für die Rampe sein oder können beim Passieren der Rampe kippen oder aufsetzen.

Die Stadt Dortmund unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Forderung nach einer Beförderung von E-Scootern um bewegungseingeschränkten Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben auch durch entsprechende Mobilität zu ermöglichen. Hierzu müssen allerdings Rahmenbedingungen sowohl bei den E-Scootern als auch bei Bussen und Stadtbahnen definiert werden, die eine sichere Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen.


Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, dass sich die zuständigen politischen Gremien, bei vorliegen neuer Erkenntnisse, erneut mit der Angelegenheit befassen werden.

Die Antragsteller verzichteten darauf, die bereits zur Sitzung des Rates der Stadt am 19.02.2015 vorgelegten, in der Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 24.02.2015 angeführten Anträge (Drucksache Nr.: 00350-15, 00350-15-E1 und 00350-15-E2), zur Abstimmung zu stellen.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.03.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Bestellung eines Ratsmitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00769-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987
(GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird das Ratsmitglied Herr Otto Rüding
als ordentliches Mitglied für den Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.

Die Bestellung für Herrn Erwin Bartsch wird aufgehoben.


zu TOP 9.5
DEW 21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00686-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht über die Neustrukturierung der Netzgesellschaft zur Kenntnis.


zu TOP 9.6
Weiterentwicklung DEW21
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00551-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung der DEW21 zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
Geldwerte Zuwendungen an Ratsmitglieder, städtische Beamte und Angestellte sowie andere
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00824-15)

Folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 11.03.2015 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 00824-15):

Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund schlägt obigen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 26.03.2015 vor.

Die Frage der geldwerten Zuwendungen an Ratsmitglieder und städtische Beamte und Angestellte wurde bereits im Herbst 2014 ins Gespräch gebracht. Seitens der Verwaltung wurde signalisiert, dass man sich mit dem Thema befasse und eine Vorlage zu erwarten sei. Nachdem nunmehr ein halbes Jahr vergangen ist, wird der Vorgang durch die AfD-Fraktion aufgegriffen und die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Das Ausschussmitglied des Ausschusses Kultur, Sport und Freizeit der AfD-Fraktion, Andreas Urbanek, berichtet, dass er regelmäßig Einladungen zu Premierenveranstaltungen der Theaterbetriebe Dortmund erhält. Er kann dort jederzeit auf Anfrage Freikarten beziehen. Hiervon hat er keinen Gebrauch gemacht. Zwei Mitglieder der AfD-Fraktion haben darüber hinaus eine Jahresfreikarte für den Westfalenpark erhalten. Alle drei Fraktionsmitglieder haben einen kostenlosen Parkschein für die Westfalenhallen, den Westfalenpark und den Zoo erhalten. Es ist ferner bekannt, dass zum Beispiel zu Premierenveranstaltungen der Theaterbetriebe auch eine Vielzahl von städtischen Mitarbeitern (Beamte und Angestellte) Freikarten erhalten. Gerüchteweise sollen einzelne Fraktionen des Rates ein Kontingent an Dauerkarten für Heimspiele des BVB bekommen haben.

Vor dem Hintergrund dieser massiven Gewährung von Vorteilen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche geldwerten Zuwendungen werden seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder sonstiger städtischer Organisationen an Mitglieder des Rates, an städtische Angestellte oder Beamte oder an Fraktionen gewährt?

2. Welche weiteren geldwerten Zuwendungen durch Dritte an den genannten Personenkreis sind
bekannt?

3. Werden geldwerte Zuwendungen seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder
Falls die Frage mit ja beantwortet wird, wird ebenfalls um eine Aufstellung gebeten.

4. Welche Auswirkungen würde die Nichtgewährung auf die Auslastung der gewährenden Die AfD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass alle diejenigen, die diese zu geldwerten Zuwendungen erhalten, sich den Besuch der jeweiligen Veranstaltungen auch selber leisten können. Zudem finden zum Beispiel theaterinteressierte Ratsmitglieder oder städtische Angestellte/Beamte ohnehin den Weg ins Theater. Neben dem Umstand, dass durch die Abschaffung derartiger Nebenleistungen der Compliance-Gedanke gefördert würde, würde dies auch zu erhöhten Einnahmen der städtischen Betriebe führen.“

Die schriftliche Stellungnahme folgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 9.8.a
Gekko
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00823-15)

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2015 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 00823-15-E1):

„ … die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Lage am Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH. Insbesondere
erwarten wir die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zur Inbetriebnahme von Block D? Ist noch mit einer Inbetriebnahme zu rechnen? Wenn ja, wann?

2. Wie hat sich die Inbetriebnahme und die Auslastung des im letzten Jahr ans Netz gegangenen Block E technisch und wirtschaftlich entwickelt?
3. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus der aktuellen Situation, um die finanziellen Verluste aus der Beteiligung der DEW21 an Gekko zu vermindern, wenn eine Inbetriebnahme des Blocks D nicht erfolgt, bzw. der Gesellschaftervertrag zwischen RWE und DEW21 nicht eingehalten wird?

Begründung:
Block D des Gemeinschaftskohlekraftwerks in Hamm ist bisher nicht ans Netz gegangen. Nach diversen Störfällen hatte der Hersteller sein Reparaturkonzept zurückgezogen. RWE hatte schon 2014 bekannt gegeben, dass es bis auf weiteres keinen Termin für die Inbetriebnahme geben würde. Jetzt verdichten sich die Informationen, dass Block D niemals ans Netz gehen wird. Gekko hat bei den beteiligten kommunalen Energieversorgern – allen voran bei DEW21 als größtem Anteilseigner – schon jetzt für hohe Verluste gesorgt. Jede Möglichkeit, weitere Verluste zu stoppen und die DEW21 nicht weiter zu belasten, muss auch im Sinne der Stadt intensiv geprüft werden.


Die schriftliche Stellungnahme folgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 9.8.b
GEKKO
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00825-15)

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.03.2015 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 00825-15-E1):

„ …angesichts der Fehlinvestition in das RWE-Steinkohlekraftwerk Gekko in Hamm mit entsprechenden Verlusten auf Seiten der DEW stellen sich die nachfolgenden Fragen zum weiteren Umgang mit der Situation, um deren Beantwortung wir bitten.

1) In den Medien wird kolportiert, dass eine Inbetriebnahme des Blocks D des Kraftwerk Gekko aufgegeben werde. Wir bitten um einen aktuellen Sachstand zur Situation und Planung in Bezug auf Block D.

2) Welche Klauseln für den Fall der Nichtinbetriebnahme enthält der Kooperationsvertrag, inklusive vereinbarter Entschädigungszahlungen, den die DEW mit Erlaubnis des Rates seinerzeit eingegangen ist?

3) Welche vertraglichen Regelungen für einen Komplettaustritt der DEW aus dem Gekko-
Projekt sind vereinbart worden?

4) Welche konkreten wirtschaftlichen Folgen hätte ein Austritt der DEW aus dem Projekt Gekko für DEW21 und im Rahmen des kommunalen Querverbundes für DSW?“


Die schriftliche Stellungnahme folgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 9.9
Tariftreue- und Vergabegesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00822-15)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2015 (Drucksache Nr.: 00822-15-E1) vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Rat um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat unterstützt den Appell „Für ein faires NRW“ und damit die Beibehaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

2. Der Rat bittet den Oberbürgermeister, die Unterstützung des Appells durch den Rat an die Fraktionen des Landtags zu übermitteln.

3. Der Rat fordert die Dortmunder Landtagsabgeordneten auf, ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, die in der Resolution genannten Bedenken bei der Reform des TVgG NRW an den entsprechenden Stellen vorzutragen und sich in ihren politischen Zusammenhängen für den uneingeschränkten Erhalt der Regelungen des Gesetzes bei öffentlichen Beschaffungs- und Vergabeverfahren auszusprechen.

Begründung:
Vor knapp drei Jahren trat in NRW das Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft, das die Kommunen verpflichtet, bei Einkauf und Auftragsvergabe auf die Einhaltung internationaler Menschen- und Arbeitsrechte zu achten. Jetzt soll dieses Gesetz reformiert werden. Der Appell an die Landesregierung entstand vor dem Hintergrund der derzeit stattfindenden Evaluierung des Gesetzes und unterstützt inhaltlich den Kampf gegen Kinderarbeit und ausbeuterische Arbeitsbedingungen. Die gesetzliche Regelung, die 2012 dazu auf den Weg gebracht wurde, stellt einen zentralen Meilenstein im Kampf gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung im Beruf dar und darf nicht zurückgenommen werden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung von Unternehmen in öffentlichen Vergabeprozessen.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 26.03.2015 vor:

„ … mit dem Antrag vom 18.03.2015 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Rat um die Unterstützung des Appells „Für ein faires NRW“.

Hierzu möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einige zusätzliche Informationen zukommen lassen.

Eine entsprechende Anfrage zur Unterzeichnung des Appells „Für ein faires NRW“ wurde bereits Anfang März an mich persönlich gerichtet. Da ich die grundsätzliche Zielrichtung des Appells mittrage und dies ebenso den Bemühungen der Stadt Dortmund in diesem Themenfeld (z. B. Unterzeichnung der Magna Charta Ruhr.2010, Fair Trade Town etc.) entspricht, habe ich bereits zugesagt, den Appell auch als Erstunterzeichner mit zu unterstützen.

Wenn der Rat der Stadt Dortmund ebenfalls zu der Auffassung gelangt, sich dem Appell anzuschließen und sich damit dafür einsetzt, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit
selbstverständlich werden, würde ich dies sehr begrüßen.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz birgt gegenüber den Nachhaltigkeitskriterien aktuell noch ein deutliches Ungleichgewicht zugunsten der Tariftreue- und Mindestentlohnung, vor allem in Bezug auf Umsetzung und Kontrolle. Daher sollte im Rahmen der Diskussion zur Novellierung des Gesetzes daraufhin gewirkt werden, dass auch die Regelungen zu den Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere eben auch die sozialen Kriterien, weiterentwickelt werden.

Seit Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes im Mai 2012 gilt die Regelung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine Waren verwandt werden dürfen, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Stadt Dortmund fordert seitdem bei jeder Vergabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung von den Unternehmen ein.

Allerdings ist auch hier der Eindruck entstanden, dass die Unternehmen überwiegend die schwächste Variante in der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards ankreuzen:

Ich/Wir gehe/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns entsprechend § 347 HGB davon aus, dass die in den ILOKernarbeitsnormen
festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der Waren beachtet wurden.

Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der mit dem Gesetz verbundenen Zielsetzungen zu erhöhen. Dies kann beispielsweise durch erweiterte Prüfmöglichkeiten der Landesprüfbehörde umgesetzt werden, damit die mit dem Gesetz verbundenen Absichten auch tatsächlich und nicht nur auf dem Papier erreicht werden.

Beschwerden betreffend das Tariftreuegesetz des Landes NRW sind von größeren Unternehmen bisher nicht bekannt. Nach Einschätzung der Wirtschaftsförderung werden jedoch die Vielzahl und der Umfang der Fragebögen von kleinen bzw. Ein-Personen-Unternehmen kritisiert. Infolge dessen kommt es offenbar in Einzelfällen dazu, dass diese Unternehmen nicht mehr bereit sind, öffentliche Aufträge zu übernehmen.

Insofern müssen mit Blick auf eine mittelstandsfreundliche Vergabepolitik bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Insbesondere muss die Komplexität der Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden, um so die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und den für die Bieter und die öffentlichen Auftraggeber erforderlichen Aufwand zu reduzieren.


Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten begrüßte Rm Klink den o.g. Antrag.

Das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion erläuterte Rm Reppin (CDU) u.a. mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf bzgl. der Verpflichtungserklärungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und auf die Ausführungen in dem vorliegenden Schreiben der Verwaltung vom 26.03.2015.

Rm Tölch (SPD) befürwortet die grundsätzlichen Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes, sieht aber wie Rm Reppin (CDU), aufgrund bürokratischer Hemmnisse Änderungsbedarf.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerlist) unter Bezugnahme auf die Beiträge von Rm Reppin (CDU) und Rm Tölch (SPD) das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion begründete, schlug OB Sierau mit Bezug auf das Schreiben der Verwaltung vom 26.03.2015 vor, dem Landtag und den Dortmunder Landtagsabgeordneten folgendes Meinungsbild des Rates der Stadt Dortmund zu übermitteln:

Der Rat der Stadt unterstützt die grundsätzliche Zielrichtung des Appells „Für ein faires NRW“ und fordert mit Blick auf eine mittelstandsfreundliche Vergabepolitik, u.a. den Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Erhöhung der Wirksamkeit der mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz verbundenen Zielsetzungen.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Oberbürgermeister übermittelt dem Landtag und den Dortmunder Landtagsabgeordneten folgendes Meinungsbild des Rates der Stadt Dortmund:

Der Rat der Stadt unterstützt die grundsätzliche Zielrichtung des Appells „Für ein faires NRW“ und fordert u.a. mit Blick auf eine mittelstandsfreundliche Vergabepolitik, den Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Erhöhung der Wirksamkeit der mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz verbundenen Zielsetzungen.
zu TOP 9.10
Sachstandsbericht zum Dortmunder U
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00531-15)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zum Dortmunder U zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2014 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00789-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahrs 2014 Kenntnis und leitete sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


zu TOP 9.12
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00773-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.451.875,84 Euro und in der Finanzrechnung in Höhe von 110.329.012,87 Euro in das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Wiederbestellung der Hauptgeschäftsführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00648-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Westfalenhallen Dortmund GmbH, Frau Sabine Loos für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren mit Wirkung vom 01.08.2016 erneut zur Hauptgeschäftsführerin zu bestellen.


zu TOP 10.2.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00712-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.03.2015 (Drucksache Nr.: 00712-15-E1) vor:
„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:

Ratsmitglied Roland Spieß scheidet aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften aus.

Stattdessen wird Ratsmitglied Gudrun Heidkamp Mitglied im Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften.


Der Rat beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie von Rm Thieme (NPD) die zuvor angeführte Umbesetzung.


zu TOP 10.2.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00816-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.03.2015 (Drucksache Nr.: 00816-15-E1) vor:

„ … die nachstehenden Umbesetzungen in den Gremien bitten wir zur Beschlussfassung zu stellen:

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW):
RM Karacakurtoglu verlässt den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
RM Konak (bisher stellv. Mitglied im AUSW) wird Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
RM Gebel wird neues stellv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
RM Klink verlässt den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als stellv. Mitglied.
RM Zweier wird neues stellv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
RM Klink (bisher Mitglied) wird stellv. Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.
RM Karacakurtoglu (bisher stellv. Mitglied) wird Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.

Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
RM Dr. Tautorat verlässt den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als stellv. Mitglied.
RM Klink wird neues stellv. Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
RM Gebel verlässt den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als stellv. Mitglied.
RM Dr. Tautorat wird stellv. Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Der Rat beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie von Rm Thieme (NPD) die zuvor angeführte Umbesetzung.


zu TOP 10.3
Resolution zum 28.03.2015
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2015
(Drucksache Nr.: 00872-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 18.03.2015 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (AfD)
folgende Resolution, der sich auch der Integrationsrat und das Stadtgymnasium in der Sitzung
anschließen. Sie bittet den Rat, sich der Resolution in der Sitzung am 26.03.2015
anzuschließen:

Resolution
Wir, die Bezirksvertretung Innenstadt-West verurteilen die rechtsextremen Einschüchterungsversuche der letzten Zeit in Dortmund. Wir verurteilen insbesondere die fremdenfeindlichen Angriffe gegen Flüchtlinge und einzelne Menschen in unserer Stadt. Wir wehren uns gegen die menschenverachtenden Versuche der Rechten, in unserem Stadtbezirk einen Mord zu feiern.
Wir unterstützen die Gegenveranstaltungen der demokratischen Gruppen und Vereine gegen
diese Aktivitäten. Wir fordern weiter die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Partei "Die Rechte". Die weitere Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts in der Bevölkerung muss endlich ein Ende haben!


Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00872-15-E1) vom 25.03.2015 vor:

„ … folgende Resolution legt die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt Dortmund zur
Abstimmung vor:

Dortmund ist eine tolerante und weltoffene Stadt, die sich durch ihre Willkommenskultur auszeichnet und in der Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion, gemeinsam leben und arbeiten können. Wir wünschen uns für die Demonstrationen am 28.03.2015 in Dortmund einen friedlichen
Verlauf und sprechen uns gegen jede Form von politisch motivierter Gewalt aus, sei es gegen andere Demonstranten, oder die Einsatzkräfte der Polizei. Nur so können wir zeigen, dass Fremdenhass und Gewalt in Dortmund keine Zukunft haben werden.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 00872-15-E3) vom 25.03.2015 vor:

„ … zu o.g. Tagesordnungspunkt der Ratssitzung vom 26.03.2015 stellt die Ratsfraktion der AfD folgenden (Ergänzungs-)Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die grundsätzlichen Gedanken der Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West und beschließt folgende Resolution:

Resolution
Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt die rechtsextremen Einschüchterungsversuche der letzten Zeit in Dortmund. Wir verurteilen insbesondere die fremdenfeindlichen Angriffe gegen Flüchtlinge und einzelne Menschen in unserer Stadt. Wir wehren uns gegen die menschenverachtenden Versuche der Rechten, in Dortmund „einen Mord zu feiern“.

Wir unterstützen die gewaltfreien Gegenveranstaltungen der demokratischen Gruppen und Vereine gegen diese Aktivitäten. Wir fordern weiter die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Partei "Die Rechte". Die weitere Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts in der Bevölkerung muss endlich ein
Ende haben!

Begründung:
Die Ratsfraktion der Alternative für Deutschland unterstützt ausdrücklich den Gedanken der Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West und verurteilt jegliche Form des Extremismus. Dies umfasst das gesamte Spektrum des Extremismus, gleich welcher Ausprägung. Vor dem Hintergrund vergangener Ereignisse, zuletzt am 18.03.2015 bei der Eröffnung der EZB in Frankfurt, bedarf die Resolution einer Ergänzung.

Häufig ist es in Dortmund bei Gegendemonstrationen zu Gewaltübergriffen durch gewaltbereite Gruppen, wie Blockado und die Antifa gekommen. Das gilt es zu verhindern. Das Gewaltmonopol obliegt dem Staat. Es kann nicht angehen, dass wie in Frankfurt durch gewaltbereite „Demonstranten“ fast 100 Polizisten verletzt werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen. Von den Sachbeschädigungen soll hier gar nicht gesprochen werden.

Vor diesem Hintergrund wäre es ein fatales Signal pauschal „die Gegenveranstaltungen gegen diese Aktivitäten zu unterstützen“. Der Rat der Stadt Dortmund sollte ein klares Signal setzen und sich gegen jede Form des Extremismus und gegen jegliche Form von Gewalt stellen und dies auch in der Resolution dokumentieren. Insoweit ist die Resolution um das Wort „gewaltfrei“ zu ergänzen und neu
zu fassen.“


OB Sierau gab zu diesem Tagesordnungspunkt folgende, mit den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen abgestimmte, Erklärung:

„Der Rat der Stadt Dortmund und die Stadtgesellschaft verurteilen mit großer Mehrheit die rechtsextremen Einschüchterungsversuche der letzten Zeit in Dortmund, insbesondere die fremdenfeindlichen Angriffe gegen Flüchtlinge und einzelne Menschen in unserer Stadt. Der Rat der Stadt Dortmund und die Stadtgesellschaft wehren sich ebenso mit großer Mehrheit gegen die menschenverachtenden Versuche der Rechten, in unserer Stadt einen Mord zu feiern. Die Forderung der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Partei Die Rechte steht weiter im politischen Raum. Der Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts muss ein Riegel vorgeschoben werden!

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt mit großer Mehrheit die friedlichen Veranstaltungen und Aktionen von demokratischen Gruppen und Vereinen gegen die Aktivitäten der Rechtsextremisten. Ich hoffe, dass sich alle Beteiligten dabei dem Primat der Gewaltfreiheit unterwerfen.

Als Oberbürgermeister Dortmunds bedanke ich mich schon heute bei der Polizei und dem Polizeipräsidenten Dortmunds Gregor Lange für die Erarbeitung eines Einsatzkonzeptes, welches die zu erwartende Situation im Interesse des Stadtfriedens deeskalieren soll.

Dortmund ist eine tolerante und weltoffene Stadt, die sich durch ihre Willkommenskultur auszeichnet und in der Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion, gemeinsam leben und arbeiten.“


Dem Rat der Stadt nahm die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 18.03.2015 sowie die Anträge der Fraktionen FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00872-15-E1) vom 25.03.2015 und AfD (Drucksache Nr.: 00872-15-E3) vom 25.03.2015 zur Kenntnis.


Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


zu TOP 10.4
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00900-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung für das Kalenderjahr 2014 zur Kenntnis.


Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Versuchte Einflussnahme von SPD-Funktionären auf die Einstellung oder Kündigung von Verwaltungsmitarbeitern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14821-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 14821-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Verunstaltung des Dortmunder Stadtwappen durch die Dortmund Agentur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14820-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 14820-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Eine hierzu von Rm Münch (FBI) mündlich gestellte Nachfrage wurde durch OB Sierau beantwortet.


zu TOP 11.1.3
Massive Baumfällungen an der A 44 in Persebeck durch Straßen NRW
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00282-15)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 00282-15-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Rechtliche Konsequenzen für Straßen NRW wegen der Beseitigung einer Schutzpflanzung an der A 44 in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00339-15)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 00339-15-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Nichtwiederherstellung der abgebauten Seilbahn auf dem Spielplatz am Rebhuhnweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00340-15)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 00340-15-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.
zu TOP 11.1.6
sky-Abonnement für die SPD-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00513-15)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 00513-15) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.7
Nichtbeantwortung der BV-Anfrage "Einrichtung einer Flüchtlings-Notunterkunft im Stadtbezirk Eving ohne politischen Beschluss der Bezirksvertretung Eving"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00819-15)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 00513-15) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates. Eine hierzu von Rm Münch (FBI) mündlich gestellte Nachfrage wurde durch OB Sierau beantwortet.


11.2 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Verwendung der Rheinischen Straße 135
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13726-14)

OB Sierau wies darauf hin, dass die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 14631-14-E1) für den nichtöffentlichen Sitzungsteil vorgesehen ist.


zu TOP 11.2.2
Kontaktpersonen der Avanti-Kampagne
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14727-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 14727-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


11.3 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.3.1
Städtische Förderung für Nachrichtenportal www.dortmundecho.org
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14695-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14695-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.3.31
Leerstandsmelder auf www.dortmund.de
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14684-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14684-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.3.32
Schulsport der Berufskolleges am Brügmannblock
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14692-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14692-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:10 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Erwin Bartsch
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus