Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation

am 23.04.2015

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:            15:00  -  15:40 Uhr

Anwesend:


a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

      Rm Schilff, Vorsitzender                                 

      Rm Balzer                                   

      Rm Gottwald

      RM Heymann
      Rm Lührs                                    

      Rm Schnittker

Rm Sohn
Rm Tölch                                    

     
CDU-Fraktion

      Rm Bartsch
      Rm Krause                                  

      Rm Penning                                

      Rm Suck
      Rm Waßmann                             

      Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      

      Rm Brunsing
      sB Gurowietz
      Rm Stackelbeck                          

Fraktion Die Linke & Piraten

     
Rm Dr. Tautorat
      sB Dr. Tenbensel                                                  i. V. für sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

     
      Rm Dingerdissen                                                  i. V. für sB Wlost

Fraktion AfD

     
      Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:
     
      sE Elmaci – Integrationsrat                                    i. V. für sE Sönmez – Integrationsrat

c) Verwaltung:

StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Dr. Potthoff, 3/Agenturleiter

Herr Bartel, 10/FBL

Herr Meyer-Jäkel, 10/stv. FBL                         

      Herr Plätz, 11/AL

      Herr Müller, 11/stv. AL                                    

      Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsbüro
      Frau Bonan, FB 1
      Herr Kämmerer, 2/Dez-BAGM
      Frau Siekmann, FB 32
      Herr Dr. Wurm, 32/2-VET
      Herr Lehmann, FB 40
      Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund       i. V. für Herrn Meyer, PR Stadtverw. DO
      Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
      Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro

Veröffentlichte Tagesordnung:

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.03.2015

2.           Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

              - unbesetzt -

3.           Personal

3.1         Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1       Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur

              - Mündlicher Bericht

3.1.2       Regularien der Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft

              Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 00939-15)

3.1.3       Zeitguthaben und Überstunden

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 00970-15)

3.1.4       Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 01015-15) 

3.2         Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1       Schulhausmeister

              Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015

              (Drucksache Nr.: 00056-15-E1)

              hierzu -> Überweisung: Schulausschuss aus der öff. Sitzung vom 04.03.2015, Schreiben StR'in Zoerner vom 19.02.2015

              (Drucksache Nr.: 00056-15-E2) 

3.2.2       Schulsekretärinnen

              Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015

              (Drucksache Nr.: 00057-15-E1) 

              hierzu -> Überweisung: Schulausschuss aus der öff. Sitzung vom 04.03.201, Schreiben StR'in Zoerner vom 19.02.2015

              (Drucksache Nr.: 00057-15-E2)

3.2.3       Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse der an der Musikschule Dortmund im Programm "Jedem Kind ein Instrument - JeKi" eingesetzten Musikschullehrer/innen

              Schreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 18.03.2015

              (Drucksache Nr.: 00895-15) 

3.2.4       Umsetzung der Vorschriften des ArbSchG bei der Stadt Dortmund

              Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 00940-15) 

4.           Organisation

4.1         IT-Angelegenheiten

4.1.1       Open Data

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 00969-15) 

4.2         Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1       Projekt "Nordwärts"

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 14748-14) 

              hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015

             

4.2.2       Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 13770-14) 

Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Herr Rm Schilff weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht den Tagesordnungspunkt 3.1.3 Zeitguthaben und Überstunden, Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00970-15), zurück.

Außerdem bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um den Vorschlag zur Tagesordnung „Städtische Fleischbeschauer“ (Drucksache Nr.: 01163-15) zu erweitern.

Der Ausschuss erkennt die Dringlichkeit allgemein an und ist damit einverstanden, diesen Vorschlag zur Tagesordnung als
TOP 3.2.5 in die Tagesordnung aufzunehmen.


Mit dieser Änderung und der Erweiterung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die    5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.03.2015

 

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.03.2015.

2.         Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
            - unbesetzt -

3.         Personal

3.1       Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur
- Mündlicher Bericht

Herr Stüdemann berichtet mündlich, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Personalagentur unter Berücksichtigung der Schnittstellen und der Maßgabe, die IT-Qualifizierung zu erhalten, untersucht wurde.

Es wurde die Entscheidung getroffen, die Personalagentur aufzulösen. Die Aufgaben „IT-Qualifizierung und Trainernetzwerk“ wurden dem StA 10, Dortmunder Systemhaus, übertragen. Diese Entscheidung wurde aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie zur Vermeidung möglicher finanzieller Risiken getroffen. StA 10 verfügt über das notwendige Know-how, stellt bereits jetzt den größten Teil der nebenamtlichen Dozenten für die IT-Qualifizierung im Trainernetzwerk und war bereits in den 1990er Jahren zuständig für IT-Schulungen.

Die strategische und konzeptionelle Ausrichtung der Personalfortbildung verbleibt im StA 11, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ohne IT-Bezug werden weiterhin durch das Studieninstitut Ruhr (SIR) durchgeführt.

Die Räumlichkeiten der Hospitalstraße werden weiterhin für IT-Schulungen genutzt.

Die bisherigen 12 vzv Planstellen werden auf 5,5 vzv Planstellen reduziert. 3,5 vzv PlSt werden eingespart. 3 vzv PlSt werden tlw. mit ihren alten Aufgaben in andere Fachbereiche verlagert, 1 vzv PlSt zu StA 50 für Steuerungs- und Unterstützungsdienste der FBL (Thema: Flüchtlinge), 1 vzv PlSt zu 2/Dez-BAGM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) und 1 vzv PlSt zu StA 50 für die Qualifizierung von Quereinsteigern/-innen zu Erzieher/-innen (Langzeitarbeitslose).

5,5 vzv PlSt bleiben für die IT-Qualifizierung erhalten, davon 3 vzv PlSt für die IT-Dozenten/innen, 1 vzv PlSt für die Seminarkonzeption/-planung und Koordination, 1 vzv PlSt für Seminarbetreuung und –service und 0,5 vzv PlSt für die Sachbearbeitung.

Das Trainernetzwerk aus ca. 35 Trainer/innen bleibt bestehen und wird durch das Team der „IT-Qualifizierung“ weiterhin koordiniert und in Anspruch genommen.


Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den mündlichen Bericht des Herrn StD/StK Stüdemann zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Regularien der Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 00939-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00939-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom 27.03.2015 (Drucksache Nr.: 00939-15) vor:

„… wir bitten um die Beantwortung der unten stehenden Fragen in Ergänzung zum TOP 3.1.10 / DS00039-15 aus der Sitzung vom 22.01.2015

1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Verwaltungsspitze festgelegt, dass “grundsätzlich die Gewährung von Freizeitausgleich gegenüber der finanziellen Abgeltung vorrangig ist“?

Besteht eine Dienstvereinbarung zum §10 TVöD, die nach §8 TVöD zusammen mit dem ausdrücklichen Wunsch der/des Beschäftigten Voraussetzung für einen Freizeitausgleich ist?

2. Wie hoch ist die absolute Zahl der angeordneten Überstunden in 2014?

Wir bitten um die Aufschlüsselung nach Abteilungen sowie eine Darstellung der Entwicklung über die letzten Jahre.

3. Wie groß ist die Verzögerung der Wiederbesetzung von Planstellen real?

Wie viele Stunden, in VK umgerechnet, sind durch diese Maßnahme eingespart worden?

Wie verteilen sich die Einsparungen auf die Abteilungen?

 

Wie viele Überstunden mussten als Ausgleich für die Ausfälle angeordnet werden?“


Hierzu hat der Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.04.2015 (Drucksache Nr.: 00939-15-E1) erhalten:

„… mit Schreiben vom 27.03.2015 bittet die Fraktion Die Linke & Piraten um die Beantwortung ergänzender Fragen zum TOP 3.1.10 aus der Sitzung vom 22.01.2015. Bereits in der Sitzung des Ausschusses am 05.03.2015 wurden ergänzende Fragen zu diesem Thema beantwortet.

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte/innen dürfen Mehrarbeitsstunden generell nicht vergütet werden, es sei denn, aus zwingenden dienstlichen Gründen kann ein Ausgleich durch Dienstbefreiung innerhalb eines Jahres nicht erfolgen.

Gemäß § 43 Abs. 1 des TVöD (besonderer Teil Verwaltung) sind Überstunden grundsätzlich durch entsprechende Freizeit bei Tarifbeschäftigten auszugleichen. Kann der Freizeitausgleich nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Entstehen der Überstunden genommen werden, entsteht erst der nachrangige Vergütungsanspruch. Die Zeitzuschläge für Überstunden nach § 8 TVöD werden auch bei Freizeitausgleich gezahlt. Die optionale Einrichtung von Arbeitszeitkonten im Sinne des § 10 TVöD, die durch Dienstvereinbarung zu begründen wäre, wurde bei der Stadt Dortmund bisher nicht genutzt. Es besteht im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit bereits ein Instrumentarium zur Flexibilisierung, mit dem unterjährig auch entsprechende Plusstunden im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeitrahmen angesammelt werden können, ohne dass diese Stunden Überstunden oder Mehrarbeit sind.

Die Zahl der abgegoltenen Stunden der Jahre 2013 und 2014 können der folgenden Tabelle

auf Fachbereichsebene entnommen werden.

Überstunden für TVöD-Beschäftigte sowie Mehrarbeit für Beamtinnen und Beamte dürfen nach den städtischen Rahmenbedingungen nur angeordnet werden, wenn zwingende dienstliche Gründe dies erfordern und es sich um die Erledigung zusätzlicher Aufgaben handelt, die keinen Aufschub dulden und nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit bzw. des Gleitzeitrahmens erledigt werden können. Außerdem sind sie nur in dem unbedingt notwendigen Umfang zu leisten und zeitlich zu befristen. Überstunden bzw. Mehrarbeit sind grundsätzlich vor dem Entstehen anzuordnen und von dem Personalrat mitzubestimmen.

Insofern werden Überstunden bzw. Mehrarbeit generell nicht als Ausgleich für unbesetzte Stellen angeordnet. Allein rund ein Fünftel der externen Einstellungen 2014 wurden für das Jugendamt vorgenommen. Hier wurden lediglich 33 Überstunden abgegolten. Weitere umfangreichere Einstellungen erfolgten für Fabido (rd. 15%), in dessen Bereich keine Überstunden zu berücksichtigen waren.

Die Verzögerung von einem Monat durch die Ausschreibung nach Freiwerden der Stelle ist in Erfahrungswert und ergibt sich aus den verzögerten Zeitabläufen des Besetzungsverfahrens. Der angegebene Einsparungsbetrag von ca. 1,1 Mio. € entspricht einer jährlichen Vollzeitäquivalenz von rd. 20 Mitarbeitern/innen. Dieser Betrag verteilt sich auf die Bereiche, in denen externe Einstellungen vorgenommen wurden. Neben den obengenannten Bereichen waren das in 2014 insbesondere die Fachbereiche mit folgenden Schwerpunkten 32/Erstaufnahmeeinrichtungen, 65/Gebäudereinigung und 66/Übernahme der Saisonkräfte.“

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der Vorschlag zur Tagesordnung „Zeitguthaben und Überstunden“ zu TOP 3.1.3 zurückgezogen worden sei, weil in der Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Punkt entsprechende Zahlen genannt werden. Sie findet schwer zu beurteilen, wie hoch der Aufwand pro Person für die Über- bzw. Mehrarbeitsstunden ist. Eine Durchschnitts- oder Prozentzahl wäre hilfreich. Auch fehlt die Information, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen beschäftigt sind.

Frau Rm Stackelbeck bittet darum, bei der nächsten Zusammenstellung dieser Zahlen die relativen Zahlen dazu zu liefern.

Herrn Rm Tölch (SPD-Fraktion) fehlt in der Tabelle der Hintergrund, warum Über- oder Mehrarbeitsstunden angefallen sind. Nicht immer seien die Bedarfe planbar. Seiner Fraktion sei es lieber, wenn keine Überstunden anfallen müssten, aber nicht immer sei Personal vorhaltbar. Herr Rm Tölch sei dankbar über die Information, er bittet darum, weiterhin über derartige Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten zu werden. Es müsse der Zusammenhang zu Stellenplanungen gesehen werden.

Auf die Frage des Herrn sB Dr. Tenbensel (Fraktion Die Linke & Piraten) nach der hohen Anzahl der Über- und Mehrarbeitsstunden insbesondere der Fachbereiche 32 und 33 erläutert Frau StR’in Jägers, dass die Überstunden im StA 32 sich anfangs mit der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney erklären lassen. Es seien Hochphasen erkennbar und es sei kaum möglich, intern und auch extern Personal zu finden. Bei Fachbereich 33 sei eine Überlast an Kundschaft erkennbar, die periodisch eintreten und auf die nur im Nachgang reagiert werden könne.
Frau StR’in Jägers stellt fest, dass die Zahl an Über- und Mehrarbeitsstunden sie sprachlos mache und es nur durch die engagierten Kollegen und Kolleginnen möglich sei, die Arbeit – an Samstagen, in den Betriebsferien - zu erledigen.
Frau StR’in Jägers hofft, dass wenn weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in diesem und im nächsten Jahr aufgemacht werden, die Stadt Dortmund diesbezüglich wieder zu geordneten Verhältnissen zurückkehrt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.04.2015 (Drucksache Nr.. 00939-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Zeitguthaben und Überstunden

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 00970-15)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015 (Drucksache Nr.: 00970-15) vor:

„… Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen.

Einen Antrag bzw. Bitte um Stellungnahme reichen wir alsbald nach.“



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diesen Vorschlag zur Tagesordnung unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ zurückgezogen.


zu TOP 3.1.4
Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 01015-15)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01015-15-E1)

Der Ausschuss für Personal und Organisation hat folgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 08.04.2015 (Drucksache Nr.: 01015-15) vorliegen:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung, dem Fachausschuss die „Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei der Stadtverwaltung Dortmund vom 01. Januar 2013“ zur Sitzung am 23.04.2015 vorzulegen.“


Hierzu erhält der Ausschuss mit Schreiben vom 20.04.2015 die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei der Stadtverwaltung Dortmund vom 01. Januar 2013 mit den dazugehörenden Anlagen (Drucksache Nr.: 01015-15-E1):

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.04.2015 (Drucksache Nr.: 01015-15-E1) zur Kenntnis. 

3.2       Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Schulhausmeister

Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015

(Drucksache Nr.: 00056-15-E1)
- Überweisung: Schulausschuss aus der öff. Sitzung vom 04.03.2015, Schreiben StR'in Zoerner vom 19.02.2015 (Drucksache Nr.: 00056-15-E2)

Der Ausschuss für Personal und Organisation hat folgende Unterlagen zur Sitzung erhalten:

- eine Überweisung aus dem Schulausschuss aus seiner Sitzung am 28.01.2015:

„Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss erbittet von der Verwaltung einen schriftlichen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen:


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.

Der Schulausschuss bat darum, die Stellungnahme der Verwaltung dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis geben.“

- eine Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2015 (Drucksache 0056-15-E2) vor:

„… die von der CDU-Fraktion gestellten Anfragen zum Tagesordnungspunkt „Schulhausmeister“ beantworte ich wie folgt:

zu Punkt 1:

Der Fachbereich Schule verwaltet aktuell 55 Dienstwohnungen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Derzeit sind davon 51 Dienstwohnungen bewohnt. Weitere 4 Dienstwohnungen werden mit Wiederbesetzung der Schulhausmeisterstellen neu bezogen.

Zu Punkt 2:

Die Bewirtschaftung der städt. Dienstwohnung für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister richtet sich nach der „Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Dienstwohnungsverordnung–DWVO) v. 03.05.2012“. Die Stadt Dortmund hat diese landesrechtlichen Regelungen im Sinne der „Vorschriften über Dienstwohnungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen (Dienstwohnungsvorschriften für Tarifbeschäftigte –DWVT-) v. 29.05.2012“ als eigene Regelungen übernommen. Entsprechend diesen Regelungen ist für jede Dienstwohnung auf der Grundlage des örtlichen Mietwertes eine Dienstwohnungsvergütung (… Betrag, der dem Dienstwohnungsinhaber während der Dauer des Dienstwohnungsverhältnisses auf das Entgelt angerechnet wird) festzusetzen.
Die aktuellen Dienstwohnungsvergütungen liegen je nach Baualtersklasse, Lage, Zustand und Ausstattung der Dienstwohnungen zwischen 4,42 - 6,40 Euro je qm.

Zu Punkt 3:

Seit Einführung des „Tarifvertrag Öffentlicher Dienst für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V)“ ist der Bezug einer Dienstwohnung am Arbeitsplatz nicht mehr Bestandteil des Arbeitsvertrages als Schulhausmeister. Mit den Dienstkräften werden heute Nebenabreden zum Arbeitsvertrag über die Verpflichtung zum Bezug einer Schulhausmeisterdienstwohnung abgeschlossen.

Dienstwohnungen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister werden nicht unentgeltlich überlassen.

Zu Punkt 4:

Schulhausmeisterdienstwohnungen werden aufgegeben, wenn der Schulstandort geschlossen wird oder die Wohnung aufgrund schwerwiegender baulicher Mängel nicht mehr zumutbar ist und eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr vertreten werden kann. Über die weitere Verwendung früherer Schulhausmeisterdienstwohnungen entscheidet der für die Verwaltung der städt. Immobilien zuständige Fachbereich Liegenschaften der Stadt Dortmund. 

Zu Punkt 5:

Grundsätzlich ist der Nachweis einer handwerklichen Ausbildung Einstellungs-voraussetzung. In Ausnahmefällen werden Bewerberinnen und Bewerber mit einer entsprechenden langjährigen Berufserfahrung berücksichtigt.

Zu Punkt 6:

Hinsichtlich der vorhandenen Qualifikationen wird auf die beigefügte Auflistung verwiesen.

Zu Punkt 7:

In dem Zeitraum seit 2009 wurden 5 Bürgerarbeiter bzw. „Ein-Euro-Jobber“ im Anschluss an die Maßnahme auf eine feste Planstelle als Schulhausmeister übernommen.“

Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) bezieht sich auf die letzte Zeile der Anlage zu den beruflichen Qualifikationen der Schulhausmeister/-innen, in der angegeben ist, dass 43 Personen keine berufliche Qualifikation vorweisen können und bittet um Auskunft, warum diese offenbar als Ausnahmefälle eingestellt werden konnten.

Herr Lehmann erläutert, dass generell eine handwerkliche Ausbildung gefordert ist, stimme immer noch. In der Vergangenheit – vor 30 bis 40 Jahren - stimmte diese Aussage nicht ohne weiteres. Die der Stellungnahme der Frau Zoerner beigefügte Liste sei eine Auswertung aus dem Stelleplan und zeigt, welche Grundausbildung die eingestellten Personen hatten. Die Biografien der Menschen machen deutlich, dass viele, die keine berufliche Qualifikation als Erstausbildung erreicht haben, in langjähriger Tätigkeit vor Einstellung bei der Stadt Dortmund in Arbeitsgebieten beschäftigt waren, die zum Berufsbild eines Schulhausmeisters/einer Schulhausmeisterin oder zur handwerklichen Ausbildung passen. Die meisten Arbeitskräfte, die ohne Ausbildung eingestellt wurden, haben in der Regel zumindest langjährige berufliche Qualifikationen gewonnen. Heute werde viel Wert auf eine fundierte handwerkliche Ausbildung oder eine aus der Tätigkeit heraus nachgewiesene Qualifikation gelegt.

Auf die Frage des Herrn Rm Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste), von welcher Gesamtzahl an Bürgerarbeitern/-innen wenige eine feste Planstelle erhalten haben, antwortet Herr Lehmann, dass es 30 bis 40 insgesamt im Schulbereich eingesetzte Personen gab.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) bittet um Auskunft, ob bei der heutigen Bewerberlage sich überwiegend Menschen mit beruflicher Qualifikation, die zu einem/einer Schulhausmeister/-innen passen, bewerben.

Laut Herrn Lehmann werden bei externen Bewerbern/-innen vorab die mit handwerklicher Ausbildung herausgefiltert werden. Beim letzten Auswahlverfahren wurde der Blick auf Elektrotechnik und Elektrik gerichtet, da Gebäudeleittechnik, Brandschutztechnik, Heizungstechnik wichtig für Schulhausmeister/-innen sind. Die Ausbildung kann durch eine langjährige Praxis und Qualifizierung in einem entsprechenden Beruf ersetzt werden.


Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2015 (Drucksache Nr.: 00056-15-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.2
Schulsekretärinnen

Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015

(Drucksache Nr.: 00057-15-E1)

- Überweisung: Schulausschuss aus der öff. Sitzung vom 04.03.201, Schreiben StR'in Zoerner vom 19.02.2015 (Drucksache Nr.: 00057-15-E2)


Zur Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation liegen folgende Unterlagen vor:

- eine Überweisung aus der Sitzung des Schulausschusses am 28.01.2015:

„Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss erbittet von der Verwaltung die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.

Der Schulausschuss bat darum, die Stellungnahme der Verwaltung dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis zu geben.“

- eine Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2015 (Drucksache 0057-15-E2) vor:

„… die von der CDU-Fraktion gestellten Anfragen zum Tagesordnungspunkt „Schulsekretärinnen“ beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Schulsekretär/in ist kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher werden die Arbeitsplätze in den Schulsekretariaten vorrangig mit ausgebildeten Verwaltungsfachkräften besetzt.

Die Erstkräfte an weiterführenden Schulen müssen die ausbildungsmäßigen Voraussetzungen und die Eignung zur tariflichen Eingruppierung auf diese Planstellen erfüllen.

Können Stellen nicht mit diesen Kräften besetzt werden, kommen Personen mit einer Ausbildung als Kaufmann / Kauffrau für Bürokommunikation, als Fachangestellter / Fachangestellte für Bürokommunikation, als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bzw. vergleichbarer Büroausbildung auf diesen Arbeitsplätzen zum Einsatz. Soweit die Zahl der durch die Stadt Dortmund ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten nicht ausreicht, werden insbesondere die Zweitkraftstellen mit extern eingestellten Bewerbern und Bewerberinnen besetzt. Diese „Seiteneinsteiger“ und „Seiteneinsteigerinnen“ werden dann intern entsprechend für die Anforderungen eines Schulsekretariates qualifiziert. 

Zu 2:

Die Zahl der internen Bewerber und Bewerberinnen im Rahmen von Stellenwechseln reicht nicht aus um alle Arbeitsplätze in den Schulsekretariaten zu besetzen. Daher ist die Einstellung von „Seiteneinsteigern“ und „Seiteneinsteigerinnen“ erforderlich. Zurzeit arbeiten rund 60 % „Seiteneinsteiger“ und „Seiteneinsteigerinnen“ in den Schulsekretariaten. In den letzten Jahren musste der überwiegende Teil der vakanten Stellen in Schulsekretariaten durch „Seiteneinsteiger“ und „Seiteneinsteigerinnen“ besetzt werden.

Zu 3:

Die Arbeitszeit für die Schulsekretariate der allgemeinbildenden Dortmunder Schulen und Weiterbildungskollegs wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens  zur Personalbemessung und Arbeitszeiterfassung „Reorganisation der Schulsekretariate“ aus dem Jahre 2002, welches vom Dortmunder Systemhaus (Dosys) unter der Beteiligung der Sekretärinnen und Sekretäre sowie der Schulleitungen erstellt wurde, bemessen. Dieses Gutachten wird regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Für die Berechnung der Sollarbeitszeit sind die jeweiligen Schülerzahlen der Amtlichem Schulstatistik zum 15.10. eines Jahres maßgeblich. Weitere benötigte Statistikdaten werden direkt bei den Schulen erfragt.

In der unten dargestellten Tabelle werden die Jahresarbeitsminuten abgebildet, die bei der aktuellen Berechnung zugrunde gelegt werden. Aus der Summe der Jahresarbeitsminuten der einzelnen Schule errechnet sich dann der wöchentliche Stundenumfang, der dem

Sekretariat zur Verfügung steht.

* Kein Zeitzuschlag, da beim Klassen- und Schüler- und Schülerinnenwert bereits der Ganztagsbetrieb berücksichtigt wird.

Die Unterschiede in der Festsetzung der Jahresarbeitsminuten bei den Abhängigkeiten Migrationshintergrund, Klassen, Schüler und Schülerinnen ergeben sich dadurch, dass die Bearbeitungszeiten und Arbeitsvorgänge schulscharf erfasst und bemessen wurden.“

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2015 (Drucksache Nr.: 00057-15-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.3
Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse der an der Musikschule Dortmund im Programm "Jedem Kind ein Instrument - JeKi" eingesetzten Musikschullehrer/innen

Schreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 18.03.2015

(Drucksache Nr.: 00895-15)


Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation erhalten folgendes Schreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 18.03.2015 (Drucksache Nr.: 00895-15) zur Kenntnis:

„… nachfolgend aufgeführten Sachverhalt übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme.

Im Projekt „Jedem Kind ein Instrument (Jeki)“ der Musikschule Dortmund sind zurzeit 55 Lehrkräfte befristet bis 28.06.2015 beschäftigt, die in einem Gesamtvolumen von 935 Unterrichtsstunden eingesetzt sind. Ebenso haben 26 unbefristet beschäftigte Musikschullehrer ihre Arbeitszeit in einem Gesamtvolumen von 155 Unterrichtsstunden befristet aufgestockt.

Die mit der Landesregierung geschlossenen Verträge zum Projekt „Jeki“ verlangen, dass dieses Programm grundsätzlich mit angestellten Lehrkräften durchgeführt wird.

Die aktuelle Landesregierung beschloss am 4. November 2014 die Einführung des Programms „JeKits“ (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen). Es soll im ganzen Bundesland zur Verfügung stehen und im Ruhrgebiet ab dem Schuljahr 2015/2016 das Programm ablösen. Alle Kinder, die im Schuljahr 2014/2015 bereits mit JeKi begonnen haben, führen das Programm nach den bisherigen Bedingungen zu Ende.

Unabhängig von der Projektentwicklung hat das Arbeitsgericht Herne mit einer rechtskräftigen Entscheidung vom 29.01.2014 (5 Ca 2225/13) die Befristung einer Lehrkraft, die im Bereich JeKi an einer Musikschule im Ruhrgebiet beschäftigt ist, für unwirksam erklärt und die Kommune verurteilt, die Lehrkraft unbefristet zu beschäftigen.

Unter Berufung auf dieses Urteil sind nun beim Arbeitsgericht Dortmund mit Stand vom 27.02. 2015 bisher 15 Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung der Arbeitsverträge eingegangen. Weitere Klagen sind angekündigt.

In Würdigung des o.g. Urteils kommt das Rechtsamt der Stadt Dortmund zu der Einschätzung, dass diese Klagen in Dortmund erfolgreich sein werden.

Auch durch die „Umwandlung“ der befristeten Arbeitsverhältnisse in nun unbefristete Arbeitsverhältnisse werden keine neuen Arbeitsverträge geschlossen, vielmehr lediglich die schriftlichen Arbeitsverträge der tatsächlichen Rechtslage angepasst. Da aus rechtlicher Sicht bereits unbefristete Arbeitsverhältnisse bestehen, entstehen auch keine neuen Aufwendungen im Sinne des § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW.

Um einer weitergehenden Klagewelle mit dementsprechenden Gerichtskosten zuvorzukommen werde ich die entsprechend befristeten Vertragsverhältnisse in unbefristete umwandeln.

Für den Rat der Stadt Dortmund wird eine Beschlussvorlage bezüglich der Überführung des Programms JeKi zu JeKits erstellt.“

Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) bittet um Auskunft, wie man damit umgeht, wenn das Land die finanzielle Unterstützung bei den Projekten JeKi bzw. JeKits einstellen sollte.

Herr StD/StK Stüdemann gibt an, dass nachgeschaut wurde, wieviele Musikschullehrer/-innen aus Altersgründen in den nächsten Jahren ausscheiden werden. Es sind derzeitig 41 unbefristete vollzeitverrechnete Lehrkräfte, die in den nächsten sieben Jahren ausscheiden, so dass die Möglichkeit besteht, Musikschullehrer/-innen auf die frei werdenden Stellen umzusetzen. Der Beschäftigungsbedarf bestehe auf jeden Fall.
Es sei unwahrscheinlich, dass das Programm vom Land komplett eingestellt werde, da es mit viel Aufwand ausgerufen wurde.
In anderen Kommunen ist die Entfristung auch ein Thema. Auch in Bochum, Hamm, Herne, Gelsenkirchen und Recklinghausen wurden bereits die Verträge entfristet.

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 18.03.2015 (Drucksache Nr.: 00895-15) zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.4
Umsetzung der Vorschriften des ArbSchG bei der Stadt Dortmund

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 00940-15)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt von der Fraktion Die Linke & Piraten nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung vom 27.03.2015 (Drucksache Nr.: 00940-15) vor:

„… am 21.8.2016 jährt sich das Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)  zum zwanzigsten Mal.
Bei der bisherigen Aufstellung der Dienstvereinbarungen fehlt eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung der Vorschriften des ArbSchG.

Wir bitten darum dem Ausschuss für Personal und Organisation die Gefährdungsbeurteilungen für die Abteilungen vorzulegen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Dokumentationspflicht des AG nach §6 ArbSchG.

Sollte eine Vorlage der Gefährdungsbeurteilungen eine Behandlung im nicht-öffentlichen Teil notwendig machen, sind wir hiermit einverstanden.“


Der Ausschuss ist damit einverstanden, dass die Antwort in nichtöffentlicher Sitzung gegeben wird.


zu TOP 3.2.5
Städtische Fleischbeschauer

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 01163-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01163-15-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgenden Vorschlag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vom 16.04.2015 (Drucksache Nr.: 01163-15) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90 / die GRÜNEN bittet die Verwaltung auf dem Wege der Dringlichkeit um die Ergänzung der Tagesordnung um den o.g. Punkt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Berichterstattung.

Ein städtischer Fleischbeschauer hat sich offenbar wiederholt nicht an Anweisungen des Veterinäramtes gehalten und ist seinen Dienstverpflichtungen zur Fleischfreigabe im Sinne des Verbraucherschutzes nicht nachgekommen. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:


Welche dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen werden ergriffen, wenn es zu wiederholtem Fehlverhalten der eingesetzten PrüferInnen kommt?

Begründung:
Die Freigabe von Schlachtfleisch für den Verkauf und den Verzehr ohne die vorgeschriebenen Kontrollen stellt ein großes Risiko für die VerbraucherInnen dar. Gerade in dem sensiblen Bereich der Fleischverarbeitung muss sich der Konsument auf verlässliche und fachgerechte Prozesse verlassen und die Menschen müssen den durchgeführten Kontrollen vertrauen können. Umgekehrt muss auch die verantwortliche Verwaltung  darauf vertrauen können, dass die handelnden Personen ihre Dienstpflichten gewissenhaft erfüllen. Geeignete Prozesse und Verfahren müssen sicherstellen, dass die eingesetzten PrüferInnen ausreichend fachlich und sachlich qualifiziert sind.“


Mit Schreiben der Frau StR’in Jägers vom 22.04.2015 wird die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01163-15-E1) gegeben:

„… die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Bevor Fleisch von Schlachttieren für den menschlichen Verzehr freigegeben kann, muss es durch vorgeschriebene Untersuchungen als tauglich zum Genuss für den Menschen beurteilt werden (EU-Verordnung 854/2004, „Artikel 5: Die Genusstauglichkeitskennzeichnung wird vom amtlichen Tierarzt oder unter seiner Verantwortung angebracht, wenn die amtliche Überwachung keine Mängel ergeben hat, die das Fleisch genussuntauglich machen.“): Die Schlachttieruntersuchung der zu schlachtenden Tiere vor der Schlachtung hat ausnahmslos

durch amtliche Tierärzte (Veterinäre) zu erfolgen. Die direkt nach der Schlachtung stattfindende Fleischuntersuchung, bei der sowohl der Tierkörper als auch die inneren Organe und das Blut pathologisch-anatomisch zu untersuchen sind, kann auch von amtlichen Fachassistenten (Fleischbeschauern) durchgeführt werden, sofern sie unter der Aufsicht eines amtlichen Veterinärs stehen. Diese Abläufe sind in der vorgenannten EU-Verordnung rechtlich bindend und detailliert vorgeschrieben.

Zu Frage 2:

Die Amtlichen Fachassistenten führen ihre Kontrolltätigkeit in amtlich zugelassenen Schlachtbetrieben durch, die unabhängig davon quartalsweise und anlassbezogen einer Inspektion durch amtliche Tierärzte (Veterinäre) unterzogen werden. Vor jeder Schlachtung wird eine Schlachttieruntersuchung durch einen Veterinär durchgeführt, auch daher besteht ein enger Kontakt zu den amtlichen Fachassistenten und dem Schlachtbetrieb. Die amtlichen Fachassistenten sind angewiesen, bei der Fleischuntersuchung festgestellte Abweichungen, die auf die Genussuntauglichkeit des Fleisches hinweisen könnten, unverzüglich einem Veterinär mitzuteilen, der die weitere Untersuchung und abschließende Beurteilung durchführt. In der Zwischenzeit ist das betroffene Fleisch vorläufig zu beschlagnahmen, zu kühlen und als solches zu kennzeichnen.

Zu Frage 3:

Um amtlicher Fachassistent zu werden, muss man sich einer umfangreichen theoretischen (500 Stunden) und praktischen (400 Stunden) Schulung mit anschließenden Prüfungen unterziehen. Der Theorieunterricht findet an der Akademie für Gesundheitswesen NRW in Düsseldorf und die Praxis in teilnehmenden Großschlachthöfen unter tierärztlicher Anleitung statt (geregelt in der EU-Verordnung 854/2004).

Einmal jährlich nehmen die amtlichen Fachassistenten an einer internen und/oder externen

Fortbildung teil.

Zu Frage 4:

Bei wiederholten Fehlverhalten werden je nach Schwere und Häufigkeit entsprechend der arbeitsrechtlichen Vorschriften in Zusammenarbeit mit dem Personalamt folgende Maßnahmen ergriffen: Kritikgespräch, mündliche Ermahnung, schriftliche Ermahnung, Abmahnung, Kündigung. Unabhängig davon erfolgt ggf. eine Begleitung durch die Veterinäre und eine theoretische und praktische Nachschulung.“


Frau Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat Nachfragen zu einem bestimmten Fall, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01163-15-E1) zur Kenntnis.

4.         Organisation

4.1       IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1

Open Data

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 00969-15)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00969-15-E1)

Folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015 (Drucksache Nr.: 00969-15) liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:

„… Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen.

Einen Antrag bzw. Bitte um Stellungnahme reichen wir alsbald nach.“

Hierzu legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Bitte um Stellungnahme vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.: 00969-15-E1) vor:

„… Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, Auskunft zu folgenden Fragen zu geben:

· Plant die Stadt Dortmund die Einrichtung eines Open Data Portals, über das Bürger und Bürgerinnen, Institutionen, Wirtschaft, Wissenschaft und andere gesellschaftliche Gruppen Auskunft und Zugang zu aktuellen Daten erhalten können?

· Falls ja: Für wann ist die Einführung vorgesehen? Falls nein: Wird ein Open Data Portal für die Zukunft in Erwägung gezogen?

· Planen einzelne Fachbereichen der Verwaltung, Daten (Planung, Statistik, Wirtschaftsförderung, Verkehr, Geodaten, Verwaltungsprozesse, usw.) öffentlich und maschinenlesbar über Standardformate auf Rohdatenbasis öffentlich zugänglich zu machen?

· Gibt es bereits Zugriffsmöglichkeiten, die jedoch nicht/noch nicht unter dem Begriff „Open Data“ geführt werden? Falls ja: Welche Fachbereiche stellen Daten zur Verfügung und zu welchen Themen werden diese geboten?

· Wie schätzt die Verwaltung eine mögliche Vereinfachung und Aufwandsreduzierung zur Beantwortung von Anfragen auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes durch Open Data ein?

· Falls es bislang keine Überlegungen auf Seiten der Stadtverwaltung zur Einführung von Open Data getroffen wurden, bitten wir die Verwaltung, die Realisierung eines solchen Portals zu prüfen.

Begründung:

Nordrhein-Westfallen hat vor wenigen Wochen sein Open-Data-Portal open.NRW eröffnet. Damit will die Landesregierung ihr Versprechen nach mehr Bürgerbeteiligung erfüllen. Zur Einführung stehen zunächst einige Hundert Datensätze zur Verfügung: Wahlergebnisse, eine Auflistung der Schulden, sogar eine Auflistung von Todesursachen in NRW. Die Landesregierung möchte damit ein Signal für Transparenz setzen. Sie hat entschieden, neben einer privaten auch die kommerzielle Nutzung der Daten zuzulassen. Neben NRW stellen auch die Länder Hamburg oder Rheinland-Pfalz ähnliche Angebote bereit. In NRW stellen unter anderem die Städte Köln, Bonn und Bochum Daten aus ihren Haushalten oder Verkehrsdaten usw. zur Verfügung.

Wirtschaftsförderer schätzen die Zugriffs- und Informationsmöglichkeiten zunehmend als einen weichen Standortfaktor bei der Ansiedlung neuer Betriebe. Stichworte sind hier z.B. elektronische Kopplung von Prozessen, automatisierter Abruf aktueller kommunaler Wirtschaftsdaten. Neben den herkömmlichen Internet-Seiten wie die Dortmunder Homepage geht es auch um maschinelle Zugriffsmöglichkeiten auf der Basis von Einzel-/Rohdaten mit Hilfe von standardisierten Datenformaten.

Warum Open Data?

Der freie und ungehinderte Zugang zu den Informationen und Daten staatlicher und behördlicher Institutionen ist eine Grundvoraussetzung für die qualifizierte Entscheidung jedes Einzelnen und damit Basis für eine aktive Teilhabe mündiger Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen. Höhere Transparenz führt auch zu mehr Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung und damit zu einem höheren Grad an Demokratie.

Öffentliche Daten sind nicht nur für den Einzelnen und die Allgemeinheit, sondern auch für Wirtschaft und Wissenschaft relevant. Der Zugang zu diesen Informationen hat einen direkten gesellschaftlichen Nutzen und eröffnet Potenziale für Innovationen:

· Die Verwaltung wird offener und transparenter.

· Die Verwaltungen werden bürgerorientiert, interaktiv und effizient.

· Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft können Innovationen, neuartige Anwendungen und Dienstleistungen auf Basis dieser Daten schaffen und so einen vielfältigen und konkreten Nutzen für den Alltag der Menschen wie für die Allgemeinheit leisten.

· Visualisierung und bessere Verknüpfungsmöglichkeiten von Datensätzen z.B. durch die Wissenschaft ermöglichen besser fundierte politische Entscheidungen, bessere Vergleichsmöglichkeiten und einfachere Wirksamkeitsmessung verschiedener Maßnahmen.

· Die Öffnung der Daten kann zu Wirtschaftswachstum und Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen."

Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet die Bitte um Stellungnahme. Ggf. werde seine Fraktion einen Prüfauftrag zur Abstimmung stellen lassen, so dass ein Einstieg in das Thema gefunden werden könne.


Die Beantwortung der Fragen wird in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 20.05.2015 oder 27.08.2015 erfolgen.

4.2       Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Projekt "Nordwärts"

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 14748-14)
- Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015

- Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015

- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2015

- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 14748-14-E3)

Der Ausschuss für Personal und Organisation hat folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus seiner Sitzung am 24.03.2015 erhalten:

„Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:

Ökologie:

und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.

Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder

Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“

Zudem liegt dem Ausschuss nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.: 14748-14-E3) vor:

„…. im Bereich Arbeitsstruktur wird auf Seite 20 die Projektlenkung für das Projekt „Nordwärts“ beschrieben. Das Schaubild stellt eine durchaus sinnvolle Projektorganisation dar. Diese findet sich allerdings in der textlichen Ausführung nicht wieder, was die Position des Rates der Stadt Dortmund in diesem Projekt angeht.

Wie schlagen daher die nachstehende textliche Änderung vor:

Alt:

„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis verantwortlich“.

Neu:

„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Projektlenkung. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmenschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die Projektlenkung verantwortlich“.“

Weiterhin liegt eine Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung am 21.04.2015 vor:

Hierzu liegt vor => Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung

vom 24.03.2015:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden.

Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:

- Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,

- Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,

- Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der

Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von

guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:

- Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend

barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet

werden und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.

Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder

Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In

diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund

einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,

nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die

Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.“


Außerdem erhält der Ausschuss noch eine
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 22.04.2015:

Frau Bonan informiert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über das Projekt „Nordwärts“. Ihre mündlichen Ausführungen wird sie in Form einer Präsentation zur Niederschrift einreichen.

Nach längerer Diskussion äußert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ihren Unmut darüber, dass die Vorlage durch die häufige Nutzung von Fremdwörtern schwer lesbar ist. Darüber hinaus wird bemängelt, dass mit verschiedenen Begrifflichkeiten in der Verwaltungsvorlage gearbeitet wird und diese somit in Teilen nicht nachvollziehbar ist.

Bezirksbürgermeister Dr. Jörder unterbricht auf Bitten der Fraktion Die Linke & Piraten für fünf Minuten die Sitzung.


Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015 zur Kenntnis.

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellen den Antrag, die Vorlage in die nächste Sitzung zu verschieben, da noch Beratungsbedarf besteht und sie einen partizipativen Prozess wünschen.

Der mündliche Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird bei 4 Ja-Stimmen (Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der nachfolgende mündliche Antrag der CDU-Fraktion wurde bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek und Herr Borchard, 5 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer) mehrheitlich beschlossen:

Der Beschlussvorschlag wird um den Schwerpunkt „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ erweitert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen den mündlichen Antrag,, dass Jugendparlamente eingerichtet und beteiligt werden.

Der Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 8 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Herr Urbanek) und 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion und Herr Borchard) mehrheitlich abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion (unterstrichen) und Herrn Urbanek gegen die Stimme des Herrn Borchard bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung zuzüglich des CDU-Antrages:


Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld „Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ erweitert.

Im Nachgang zur Abstimmung werden folgende Anmerkungen zu Protokoll gegeben:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt das Projekt Nordwärts. Allerdings lehnen wir die Aufnahme des Themas Sicherheit als zusätzliche Säule ab. Nachhaltige Sicherheit kann nur durch eine Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lage erzielt werden und nicht durch verstärkte Überwachung und Kontrolle.“

Fraktion Die Linken & Piraten:

Die Linken und Piraten sind nicht grundsätzlich gegen die Empfehlung. Sehr wohl aber gegen die Art und Weise, wie die Empfehlung durchgesetzt werden soll. Gerne hätten wir einen von allen getragenen Start von Nordwärts in einem partizipativen Prozess erwartet.“


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs mit den vorliegenden Unterlagen an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Es besteht fraktionsübergreifend Einigkeit, diesem Vorschlag zu folgen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.. 14748-15-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2.2
Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13770-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Deutsche Kochbuchmuseum Dortmund in Räumen der Volkshochschule Dortmund (VHS) an der Hansastraße mit neuer Konzeption wiedereinzurichten.

Um eine kontinuierliche wissenschaftliche und museumspädagogische Betreuung des Museums als Ausstellungs-, Medien- und Informationszentrum zu gewährleisten, wird eine Stelle in Teilzeit (50 %) mit der Entgeltgruppe E 12 stellenplanneutral eingerichtet.

Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu stellen. Gleichzeitig ist der förderungsunschädliche vorzeitige Beginn der Maßnahme zu beantragen. Mit der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn dieser Bescheid vorliegt.

Die Gesamtkosten für Einrichtung und Investition betragen 536.500,- Euro. Fördermittel von Seiten des LWL sind in einer Größenordnung von 136.500,- Euro zu erwarten.

Die öffentliche Sitzung wird um 15:40 Uhr durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, geschlossen.

S c h i l f fG u r o w i e t zS k o d z i k
Vorsitzendersachkundiger BürgerSchriftführerin

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