Niederschrift (öffentlich)
über die 36. Sitzung des Rates der Stadt
am 13.12.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 19:28 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Bohnhof (AfD)
Rm H.-P. Hoffmann (SPD)
Rm Monegel (CDU)
Rm Renkawitz (SPD)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 36. Sitzung des Rates der Stadt,
am 13.12.2018, Beginn: 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2018
- Die Niederschrift wird nachversandt. -
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.0.1 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12986-18)
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12124-18)
hierzu -> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)
2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11766-18)
hierzu -> Schreiben des OB vom 02.11.2018,
hier: Stellungnahme des PR (Drucksache Nr.: 11766-18-E2)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12690-18)
3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11908-18)
3.3 Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Dritte Offenlegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12741-18)
3.4 Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
I. Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
II. Ergebnis der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III.Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
IV.Ergebnis der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
V. Satzungsbeschluss
VI.Beifügung der aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12374-18)
3.5 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12477-18)
3.6 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.
3.7 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.
3.8 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)
3.9 Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12332-18)
3.10 Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609
61/5-2-044317
-Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12907-18)
3.11 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031
61/5-2-044853
-Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12910-18)
3.12 Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12588-18)
3.13 Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)
3.14 Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12294-18)
3.15 Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12425-18)
3.16 Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept
Fortschreibung 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12333-18)
3.17 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)
3.18 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)
3.19 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12603-18)
3.20 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)
3.21 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12611-18)
3.22 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11727-18)
3.23 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016
Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12478-18)
3.24 Resolution zu Straßenbaubeiträgen nach KAG NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13004-18)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12194-18)
4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12159-18)
4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12161-18)
4.4 Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12168-18)
4.5 Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11153-18)
5.2 Kommunale Pflegeplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10613-18)
5.3 Ausweitung des Projektes Klasse2000
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11658-18)
5.4 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)
5.5 Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12418-18)
5.6 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund zum 01.01.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12390-18)
5.7 Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12265-18)
hierzu -> Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks (Drucksache Nr.: 12265-18-E1)
5.8 Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und
Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)
5.9 Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)
5.10 Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12823-18)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11874-18)
6.2 Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12225-18)
6.3 Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11685-18)
6.4 Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12369-18)
6.5 Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12766-18)
7. Schule
7.1 Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11831-18)
7.2 Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12362-18)
7.3 Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12417-18)
7.4 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12687-18)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11349-18)
8.2 Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12919-18)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12319-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.
9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12321-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.
9.3 Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)
9.4 Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12563-18)
9.5 Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12269-18)
9.6 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12500-18)
9.7 Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12770-18)
9.8 KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12737-18)
9.9 Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12350-18)
9.10 Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12689-18)
9.11 Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12593-18)
9.12 Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12713-18)
9.13 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12701-18)
9.14 Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12732-18)
9.15 Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11667-18)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Gleichstellungsplan 2019 - 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12401-18)
10.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung und Beihilfen des Fachbereichs 16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12382-18)
10.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12503-18)
10.4 Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)
10.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12376-18)
10.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12699-18)
10.7 Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12411-18)
10.8 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)
10.9 Umbesetzung in Gremien, hier: Behindertenpolitisches Netzwerk
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12763-18)
10.10 Dauerhafte Verankerung / Durchführung des „Festi Ramazan“ in Dortmund
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018
(Drucksache Nr.: 12742-18)
10.11 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12932-18)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.2 Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.
11.1.3 Erhalt der Saumbiotope und der vorhandenen Wegbreiten des Wanderweges Rheinischer Esel östlich der Autobahnbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12998-18)
11.1.4 Verhinderung der Beeinträchtigung von Radfahrern und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw durch Abpfostungen – 3. Versuch einer korrekten Beantwortung.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13001-18)
11.1.5 Widersprüche des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde nach § 75 LNatSchG NRW gegen von der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Befreiungen nach § 67 BNatSchG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13002-18)
11.1.6 Ökologischer Ausgleich bei der Entfernung von hellem Asphalt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13003-18)
11.1.7 Sinnhaftigkeit einer Teilasphaltierung des Wanderwegs Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13005-18)
11.1.8 Falschbewertung der Denkmalwürdigkeit der ehem. Quellen-Brauerei in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13007-18)
11.1.9 Info an Hundehalter über die generelle Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Anlagen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13009-18)
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.
11.2.2 Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.
11.2.3 Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.
11.2.4 Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.
11.2.5 Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.
11.2.6 Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 15.11.2018
11.2.7 Erfassung der Konfession von Bewohnern der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12950-18)
11.2.8 Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12951-18)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
1. Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Mader (CDU) benannt.
zu TOP 1.2
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
3. Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau machte dem Rat der Stadt den Vorschlag, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:
Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12979-18) als TOP 7.5.
Der Rat der Stadt stimmte einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte der Aufnahme in die Tagesordnung zu.
Zudem gab es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Vorschlag zur Tagesordnung im Wege
der Dringlichkeit vom 12.12.2018:
Digitalpakt – Bundesmittel für bessere Bildung sichern
(Drucksache Nr.: 13081-18) als TOP 7.6.
OB Sierau schlug vor, den Vorschlag zur Tagesordnung als TOP 7.6 zu behandeln.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und
der Fraktion FDP/Bürgerliste zu, den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.
Außerdem machte OB Sierau die Vorschläge, TOP
3.6 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan
Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18),
3.7 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18) und
3.8 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)
von der Tagesordnung abzusetzen, da der Fachausschuss diese Vorlagen in seine nächste Sitzung
am 13.02.2019 vertagt hat.
Zur Vorlage „Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes“ (Drucksache Nr.: 11722-18) hatte man sich im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) darauf geeinigt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Konzeptvorschlag mit den bisherigen Beratungsergebnissen als Zwischenstand an den RVR weiterzuleiten. Bis zur AUSW-Sitzung am 13.02.2019 wird die Verwaltung alle vorliegenden Empfehlungen und auch die mündlich durch Rm Dudde und Rm Gebel eingebrachten Eingaben der Fahrradclubs (VCD und ADFC) bewerten und - soweit erforderlich - hierzu zum 13.02.2019 eine Stellungnahme vorlegen.
Rm Münch (FBI) widersprach aufgrund des öffentlichen Interesses und der überregionalen Bedeutung der Absicht, die genannten Tagesordnungspunkte nicht zu behandeln. Seines Erachtens ginge es darum, die notwendigen Schritte für die Mobilitätswende auszubremsen.
OB Sierau wies darauf hin, dass die Vorlagen nach erneuter Befassung im Fachausschuss behandelt werden.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte dem Vertagen der TOP 3.6, 3.7 und 3.8 zu.
Anschließend stellte Rm Pisula (CDU) mündlich den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt – auch bei der Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen - zu beschränken.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus.
Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.
Abschließend verwies OB Sierau auf sein Schreiben vom 07.12.2018, laut dem - ähnlich der Beratungen des Haushaltes im vergangenen Jahr – die Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in der Reihenfolge AfD, Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten erfolgen. Danach wird der Gruppe und dem fraktionslosen Einzelmitglied des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2019 abzugeben. Für die Gruppe wird die Stellungnahme auf acht Minuten und für das fraktionslose Einzelratsmitglied auf fünf Minuten begrenzt. Bei den anschließenden Diskussionsbeiträgen gilt die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person.
Hierzu lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E20) vor:
„Die Ratsgruppe NPD / DIE RECHTE beantragt:
Die Redezeit wird für die Erklärung zum Haushalt für Fraktionen auf jeweils maximal 15 Minuten, die Redezeit der Ratsgruppe NPD/DieRechte auf 10 Minuten und die des FBI Einzelvertreters Detlef Münch auf 5 Minuten begrenzt.
Zur Begründung:
Während die Ratsgruppe einer grundsätzlichen Redezeitbegrenzung bekanntlich ablehnend gegenübersteht, macht eine Erklärung für die Grundsatzerklärung im Hinblick auf die Haushaltsberatung aus sitzungsökonomischen Gründen durchaus Sinn. Unsinnig - und auch ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot - ist es jedoch, die Redezeit der rechten Ratsgruppe exakt festzulegen, den anderen Fraktionen jedoch eine "Circa-Redezeit" zu gewähren, die nach Belieben eingehalten oder nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus ist auch die Redezeit von 8 Minuten für die Ratsgruppe willkürlich, einer Ratsgruppe stehen in der Regel Zweidrittel der Zuwendungen zu, welche die kleinste Fraktion erhält, das lässt sich auch auf die Redezeitbegrenzung übertragen, weshalb der Ratsgruppe eine Redezeit von 10 Minuten zusteht.“
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach die Ungleichbehandlung gegenüber der Gruppe an.
Rm Münch (FBI) beantragte mündlich, dass seine Redezeit auf mindestens die gleiche Länge angehoben wird wie die Redezeit der Gruppe NPD/Die Rechte.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch ab.
Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E20) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.
Die Tagesordnung wurde mit den zuvor beschlossenen Veränderungen vom Rat der Stadt festgestellt.
zu TOP 1.4
4. Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2018
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) verwies auf Seite 40 (drittletzter Absatz) der Niederschrift. Seines Erachtens fehlte an dieser Stelle der Kontext des Wortes Genosse und bezeichnete diesen Hinweis als Verbesserungswunsch.
Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2018 wurde einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.0.1
5. Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12986-18)
Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.12.2018 (Drucksache Nr.: 12986-18-E1) vor:
„… zum o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Arnulf Rybicki zum Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur – 7/Dez.“
OB Sierau stellte zunächst fest, dass die Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde, und er machte darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereichs möglich ist.
Weiterhin wies er daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Es ist offen abzustimmen, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
OB Sierau erklärte, dass über den vorliegenden Wahlvorschlag der CDU-Fraktion hinaus kein weiterer Wahlvorschlag eingegangen ist.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte keinen weiteren Wahlvorschlag, er begrüßte es ausdrücklich, dass es der Gruppe NPD/Die Rechte gelungen sei, einen Kandidaten durch die Bekanntmachung seiner Bewerbung zu vergraulen.
Nach dem erneuten Hinweis von Rm Brück auf die Bekanntmachung der Bewerbung aus Diemelstadt erteilte OB Sierau Rm Brück einen Ordnungsruf, da dieses kein Thema im Zusammenhang mit der Wahl der/des Beigeordneten wäre und durch die Wortmeldung von Rm Brück der Verlauf der Sitzung deutlich beeinträchtigt würde. Derzeitig ginge es um das Einverständnis zur offenen Abstimmung.
Rm Münch (FBI) wollte das Abstimmungsverhalten der FBI darstellen und stimmte dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion zu.
Rm Garbe (AfD) widersprach einer offenen Abstimmung.
Anschließend teilte OB Sierau mit, dass das Wahlverfahren aufgrund des Widerspruchs gegen eine offene Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgen würde und erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler/Stimmauszählerinnen – Rm Düdder (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Happe (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.
Er führte aus, dass für die Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur ein Antrag der CDU-Fraktion vom 07.12.2018 mit dem Wahlvorschlag „Herrn Arnulf Rybicki“ vorliegt.
Von insgesamt 88 abgegebenen Stimmen entfielen unter Berücksichtigung von sieben Enthaltungen auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion „Herrn Arnulf Rybicki“
13 Nein-Stimmen und 68 Ja-Stimmen.
OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Arnulf Rybicki zum Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur – 7/Dez – und beschließt, ihm mit Dienstaufnahme Besoldung nach Besoldungs-gruppe B 7 LBesO NRW zu gewähren. Zusätzlich wird nach § 6 der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Herr Rybicki nahm die Wahl zum Beigeordneten an und bedankte sich für das Vertrauen.
Im Anschluss wurde Herr StR Lürwer durch OB Sierau verabschiedet. StR Lürwer hat knapp acht Jahre im Dienst der Stadt Dortmund gestanden. OB Sierau dankte ihm im Namen des Rates der Stadt für die geleistete Arbeit und auch für die Zusammenarbeit.
Herr StR Lürwer dankte und schaute auf die acht Jahre in Dortmund sowie auf 35 Jahre in der Kommunalverwaltung zurück, gleichzeitig freute er sich auf die Zeit des Ruhestandes.
zu TOP 2.1
6. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12124-18)
Hierzu: - Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2) vom 27.11.2018
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“
(Drucksache Nr.: 12124-18-E17)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben von OB Sierau vom 07.12.2018 vor:
„…vor dem Hintergrund, dass sich der zuständige Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bereits intensiv mit dem Haushalt 2019 auseinandergesetzt und entsprechende Empfehlungen diesbezüglich dem Rat der Stadt vorgelegt hat, schlage ich Ihnen vor, ähnlich der Beratungen des Haushaltes im vergangenen Jahr, in der Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018 wie folgt zu verfahren:
Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in folgender Reihenfolge:
- AfD
- Fraktion FDP/Bürgerliste
- SPD-Fraktion
- CDU-Fraktion
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Fraktion Die Linke & Piraten
Anschließend wird der Gruppe und dem fraktionslosen Einzelmitglied des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2019 abzugeben. Für die Gruppe wird die Stellungnahme auf acht Minuten und für das fraktionslose Einzelratsmitglied auf fünf Minuten begrenzt. Natürlich sind weitere Diskussionsbeiträge zum Haushalt 2019 möglich, bei der die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten bei einer Wortmeldung gilt.
Ziel ist es, die Beratung und Abstimmungen gegen 16.30 Uhr zu beenden, um nach der anschließenden Pause die verbleibenden Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß zu behandeln.
Trotz dieses gestrafften Verfahrens ist es meiner Meinung nach möglich, die politische Meinung zum Haushalt 2019 und zum Abstimmungsverhalten ausführlich genug öffentlich darzustellen.“
Außerdem lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2019 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.
Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie aus seiner Sitzung am 21.11.2018 vor:
I. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E3):
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Vormundschaften (für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – UMF)
Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
2. Jugendtreff Kirchderne
Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne werden ab dem Jahr 2019 jährlich 32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
3. Ausbildungscoaching als Angebot der Jugendberufshilfe bei GrünBau gGmbH
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Das Ausbildungscoaching bei GrünBau soll unter Berücksichtigung der jetzigen Bedingungen in der kommunalen Arbeitsmarktstrategie ab dem Jahr 2020 verankert werden.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig unter Hinweis auf den Antrag Nr. 10/lfd. Nr. 90 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN als weitergehenden Antrag) zu.
4. Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche
Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren wird die Einrichtung ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von 56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12124-18-E4):
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. DO IT –Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Flüchtlinge
Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
2. Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern
1.Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
2.Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
3.Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
3. Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzu- gewanderte junge Menschen
Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist auf den Antrag Nr. 10 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der der weitreichendere Antrag ist.
4. Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle
Um die Arbeit der KAUSA Servicestelle fortzuführen, werden 175.560 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
5. Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen
Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2019 eine Gesamtübersicht über vorhandene Maßnahmen im Bereich „Übergang Schule/Beruf“ zu erstellen und den Ausschüssen AKJF, Sozialausschuss und Schulausschuss vorzulegen. Der Überblick soll die jeweiligen Zielgruppen und die Reichweite der Maßnahmen, die bisherigen Finanzierungstrukturen (inklusive bisher eingeworbener Fremdmittel von EU, Bund und Land) sowie mögliche Alternativfinanzierungen aufzeigen. In die Überlegungen ist auch die Kommunale Arbeitsmarktstrategie einzubeziehen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
6. Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS
Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E5):
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und den politischen Gremien im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen.
Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen
( 13 Ja, 1 nein (Fraktion die Linke&Piraten), 1 Enthaltungen Frau Niehaus)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
V. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II. – IV. empfahl
der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3
Enthaltungen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf
der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zu
beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu folgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlusslage vor:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11
und E16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11
und E16)
I. Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der
Kommunen
1. Die wirtschaftlich schwierige Lage finanzschwacher Kommunen ist originär durch die Folge von Gesetzen allem im Sozialbereich zu Lasten der Kommunen begründet. Im Hinblick auf ein mögliches höheres Zinsniveau in der Zukunft erscheint eine Lösung des Altschuldenproblems dringend erforderlich. Wie in der Cuxhavener Erklärung der 71 Städte im Aktionsbündnis für die Würde
unserer Städte am 04.05.2018 formuliert, fordern wir Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, einen Entschuldungsfonds mit Drittelung der Altschulden – Bund, Land, Kommune – einzurichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 1 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AFD-Fraktion zu.
2. Der Rat der Stadt Dortmund hält weiter an dem Ziel fest, die Kommunen von den Sozialausgaben möglichst vollständig und dauerhaft zu entlasten. Dabei ist der Weg über eine weitgehende, am besten vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II vorzugswürdig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 2 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
3. An der Integrationspauschale des Bundes müssen auch die Kommunen in einem relevanten Umfang partizipieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW auf, der jüngsten Ankündigung, die Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, endlich Taten folgen zu lassen, um die schnelle und wirksame Integration vor Ort zu unterstützen.
Unabhängig davon erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine aufwandsgerechte Anpassung der Pauschale nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge von zurzeit 867 € 866,-- € pro Monat und Person. Die Integration von Flüchtlingen verlangt gerade in der Bildungsinfrastruktur, der Kinderbetreuung, der Sprachförderung oder bei der Wohnraumversorgung in den Kommunen eine große Kraftanstrengung. Diese Integrationsleistungen der Kommunen können nur gelingen, wenn den Kommunen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass er dem Pkt. 3 nur ohne den 1. Absatz zustimmen könne.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der genannte Betrag in Höhe von 867,-- € nicht richtig sei. Herr Stüdemann führt aus, dass ein Betrag in Höhe von 866,-- € richtig sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 3 der Resolution mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
Nach Diskussion stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Pkt. 4 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der geänderten Fassung zu.
4. Die Stadt Dortmund kann nach wie vor aufgrund ihrer Rücklagen mit ca. 50 Mio € Neuverschuldung einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen. Dem stehen 22 Mio € gegenüber, mit denen die Stadt für den Solidarfonds Deutsche Einheit belastet wird.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat fordern wir hiermit auf, die Zahlungen der Kommunen an den Solidarfonds Deutsche Einheit mit einer Folgeregelung für den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.
Die SPD-Fraktion stellt weiterhin folgende Einzelanträge:
1. Förderung der freien Kulturarbeit
Der Rat beschließt in Anerkennung der Leistungen der freien Dortmunder Kulturszene,
die Zuschüsse in drei Raten um insgesamt 1,2 Mio. € anzuheben und ab 2019 – 2021 die Förderbeträge jährlich um 400.000 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus soll vertraglich eine Dynamisierung entsprechend dem jährlichen Preissteigerungsindex zugesichert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstsimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
2. Mädchenchöre/WDR Kinderchor der Chorakademie
Der Zuschuss für die Chorakademie wird ab 2019 um 32.000 € jährlich erhöht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Stadtbeschreiber(in)
Der Rat beschließt im Grundsatz die Einrichtung eines jährlichen Literaturstipendiums
und fordert die Verwaltung auf, eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzubereiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.
4. Brauchtumspflege im Dortmunder Karneval
Der Festausschuss Dortmunder Karneval e.V. erhält ab 2019 einen jährlichen Zuschuss
für die Brauchtumspflege in Höhe von 25.000 €.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.
5. Erhöhung der Sportfördermittel
Die jährlich zur Verfügung stehenden Sportfördermittel werden in 2019 um 500.000
€ erhöht, wenn ein inhaltliches Umsetzungskonzept zwischen Sportverwaltung, dem Stadtsportbund und seinen Fachschaften erarbeitet und dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Eine weitere Erhöhung um 500.000 € im Jahr 2020 wird in Aussicht gestellt, wenn darüber hinaus ein langfristiges Förderkonzept zur Unterstützung der Sportvereine entwickelt und nachvollziehbar begründet werden kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag (ersetzt durch DS-Nr. 12124-18-E16) mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
6. Mittel für die Sanierung von Umkleidekabinen
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungs- und Instandhaltungsprogramm sowie
eine Prioritätenliste zur erstellen, nach der sukzessive Umkleidegebäude auf
Sportanlagen instandgesetzt werden können. Parallel dazu sollen bereits in 2019
für erste, von Vereinen durchzuführende Sanierungsmaßnahmen 200.000 € 250.000,-- € bereitgestellt werden. Ab 2020 werden auf Basis der tatsächlichen Bedarfe jährlich entsprechende Beträge zur Verfügung gestellt, bis die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit Verweis auf den CDU-Antrag Nr. 17 (lfd. Nr. 52) – DS-Nr. 12124-18-E8 einstimmig zu. Die Beträge gelten gem. CDU-Antrag für alle Planjahre.
7. Schulentwicklungsfonds
Der Schulentwicklungsfonds wird ab 2019 auf 250.000 € jährlich erhöht, damit für die projektbezogenen Mittel an den Schulen wieder 170.000 € zur Verfügung gestellt und insbesondere für demokratiefördernde Maßnahmen eingesetzt werden können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
12.Förderung von 25 zusätzlichen Personalwochenstunden bei der Frauenberatungsstelle Dortmund
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung der Frauenberatungsstelle für 2019
auf bis zu 85.000 Euro um bis zu 60.000,-- € auszuweiten und für die Folgejahre eine jährliche Steigerungsrate
von 1,5 Prozent zu berücksichtigen und mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ die entsprechende vertragliche Umsetzung vorzunehmen. Das Land NRW wird aufgefordert, die Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern u. a. weiter zu entwickeln und auszubauen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
14.Fortführung von bewährten kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich
Soziale Teilhabe
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem JobCenter die Fortführung
der bewährten und bislang geförderten Beschäftigungsmaßnahmen zu ermöglichen
und in die neuen Strukturen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu überführen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
15.Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges für den kommunalen Ordnungsdienst
sowie Aufstockung der Mitarbeiterstellen im Kommunalen Ordnungsdienst
Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für die kommunalen Ordnungspartnerschaften
wird die Verwaltung aufgefordert, die Voraussetzungen zur Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019 zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bislang nicht besetzten Planstellen im kommunalen
Ordnungsdienst unverzüglich zu besetzen, um dann 58 Mitarbeiter im Einsatz
(56 im Außendienst, 2 in der Schichtleitung im Innendienst) zu haben. Diese personelle
Verstärkung soll dafür genutzt werden, im Rahmen des Masterplans Sicherheit
und Ordnung auch in den Außenbezirken regelmäßige Streifgänge durchzuführen.
Im Zuge der Einführung der neuen Ausbildungsmaßnahme wird die Verwaltung aufgefordert, die Anzahl der Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst um weitere 10 Stellen aufzustocken.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit eine Aufstockung der Mitarbeiter
im kommunalen Ordnungsdienst auch eine Aufstockung des Personals im Innendienst
erforderlich macht.
Die Prüfergebnisse sind dem zuständigen Fachausschuss vor der Sommerpause
2019 vorzulegen.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 3. Absatz gestrichen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
16.Zusätzliche Personalplanstellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 31.03.2019 die Einrichtung weiterer Personalplanstellen für eine angemessene Personalausstattung des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamts zu prüfen. Die zusätzlichen Personalplanstellen betreffen die Bereiche
Planung, Freiraum, Verkehr und Verfahren. Das Ergebnis des Prüfauftrags ist dem AUSW und dem APO anschließend vorzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
17.Zuschuss Stadtverband Dortmunder Gartenvereine
Der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e. V. erhält ab 2019 für die Sanierung
der Kleingartendaueranlagen einen Zuschuss von 150.000 €, der jährlich dem
Preissteigerungsindex anzupassen ist. Der Ansatz wird im Haushalt dementsprechend
erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die auskömmliche Höhe des Zuschusses in fünf Jahren zu überprüfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
18.Straßenunterhaltungsmittel
Die Mittel im konsumtiven Bereich der Straßenunterhaltung werden um 500.000 €
erhöht. Der konsumtive Ansatz wird ab 2019 auf 8.000.000 € festgelegt. Sollten über die festgelegten konsumtiven Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Bürgersteige und Radwege hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein, die nachweislich abgearbeitet, d.h. zeitnah umgesetzt werden können, werden solche Maßnahmen nach der Genehmigung des Haushalts 2019 durch eine gesonderte Bewirtschaftungsregelung möglich gemacht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
19.DMS / E-Akte
Der Rat bittet die Verwaltung, für die Maßnahmen bei Bedarf Budget aus dem Gesamtetat
haushaltsneutral dem StA 10 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11)
20. Altenakademie im Westfalenpark
Es werden 50.000 € bereit gestellt, um in einer Machbarkeitsstudie den erforderlichen
Sanierungs- und Umbaubedarf zu ermitteln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)
1. Finanzielle Entlastung durch das Land
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es außerordentlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterleitet. Die Kommunen erhalten somit insgesamt 432,8 Millionen Euro. Der Kämmerer wird gebeten darzustellen, in welcher Höhe der Haushalt der Stadt Dortmund hierdurch eine weitere Entlastung erfährt. Weiterhin begrüßt der Rat, dass das Land sich verstärkt in zentralen Einrichtungen um Asylsuchende ohne Bleiberecht kümmern und von hier aus - ohne Umweg über die Kommunen – Rückführungen organisieren und finanzieren will. Auch dies führt zu einer deutlichen Entlastung des Haushaltes der Stadt Dortmund.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimme werde, wenn der 2. Absatz gestrichen würde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
2. Doppelhaushalt 2020/2021
Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird im Herbst 2020 stattfinden. Die Konstituierung des Rates, die Besetzung der Ausschüsse etc. wird naturgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass davon auszugehen ist, dass es im Dezember 2020 noch nicht zu einer Beschlussfassung über den Haushalt 2021 kommen wird. Da die nächste Ratssitzung dann voraussichtlich erst wieder im Februar 2021 stattfindet, der Haushalt dann erst beschlossen werden kann und er zur Genehmigung dem Regierungspräsidium vorgelegt werden muss, wäre die Stadt über mehrere Monate ohne genehmigten Haushalt 2021.Um dies zu vermeiden, beschließt der Rat der Stadt, dass für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein Doppelhaushalt aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.
3. Altschuldenhilfe und Zinsmoratorium
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Lösung für die drückenden Altschulden anstrebt. Er regt an, mit Hilfe der NRW-Bank unter Beteiligung der Kommunen ein nachhaltiges Modell zu entwickeln, wodurch das erhebliche Zinsänderungsrisiko entschärft wird. Dies könnte sich an folgenden Überlegungen orientieren:
• Die Kredite bleiben Schulden der jeweiligen Kommune.
• Das Land sichert über die NRW-Bank ein Einfrieren der Verzinsung für Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) auf dem aktuell niedrigen Niveau.
• Zugleich werden die Kommunen verpflichtet, Tilgungsleistungen auf ihre Kredite zur Liquiditätssicherung zu erbringen aus den sich bei Haushaltsausgleich (Ergebnisrechnung) ergebenen Liquiditätsüberschüssen (Finanzrechnung).
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 1. Spiegelstrich gestrichen würde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
4. Anschaffung von Dokumentenprüfgeräten für die Bürgerdienste
Der Rat der Stadt stellt fest, dass sich der Einsatz von zwei Dokumentenprüfgeräten bei der Ausländerbehörde (FB 32) als äußerst nützlich erwiesen hat, um Falschangaben zur Identität aufzudecken. Um auch bei den Bürgerdiensten (FB 33) Teil- oder Totalfälschungen von Dokumenten besser erkennen zu können, beschließt der Rat, dass neben dem bereits angeschafften und seit April 2018 im Bereich der EU-Anmeldungen betriebenen Prüfgerät auch für die neun Bezirksverwaltungsstellen jeweils ein Gerät beschafft wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich beim Land Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass dieses möglichst viele jener Geräte finanziert. Sollte das Land keines der Geräte finanzieren, werden die Dokumentenprüfgeräte ergebnisneutral aus dem Haushalt 2019 der Bürgerdienste angeschafft.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
6. Beratung für Alleinerziehende“ IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Anzahl der alleinerziehenden Elternteile in Dortmund weiter steigt. Alleinerziehende haben häufig multiple Problemlagen wie belastende Trennungserfahrungen, ungewisse finanzielle Perspektiven sowie Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe. Die „Beratung für Alleinerziehende“, betrieben von IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde, leistet hier einen wichtigen Beitrag, Alleinerziehende unabhängig von ihrer Religion oder Konfession bei ihren multiplen Problemlagen zu beraten. Die Finanzierung erfolgt bisher allein aus kirchlichen Mitteln der Diözese Paderborn sowie aus Eigenmittel der beiden Träger und läuft zum 30.06.2019 aus. Zur Weiterführung der wertvollen Arbeit der Beratungsstelle für Alleinerziehende beschließt daher der Rat der Stadt Dortmund, jährlich 60.000 Euro (für 2019 anteilig 30.000 Euro) Personalkostenzuschuss für zwei 50%-Sozialarbeiterstellen zur Verfügung zu stellen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Ergänzungsantrag, dass die Verwaltung aufgefordert werde, eine Gesamtübersicht mit Angeboten über Angebote der Stadt Dortmund für Alleinerziehende zu erstellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig zu.
7. Gast-Haus statt Bank - Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e.V.
Durch den enormen Gästezustrom in den letzten Jahren ist für das Gast-Haus Dortmund ein erheblicher organisatorischlogistischer und arbeitspraktischer Mehraufwand entstanden, der durch ehrenamtliche Helfer allein kaum noch zu bewältigen ist. Aufgabenbereiche haben sich stark diversifiziert und sind komplexer geworden. Erhöhte Lebensmittel- und Sachspenden sorgen für größere logistische Herausforderungen. Die intensivierte Öffentlichkeitsarbeit bindet personelle Ressourcen. Um die vom Rat der Stadt als notwendig anerkannte Arbeit des Gast-Hauses weiter fortführen zu können, beschließt der Rat der Stadt einen weiteren jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro, der zweckgebunden eingesetzt wird zur Festeinrichtung einer Sozialarbeiterstelle in Vollzeit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig zu.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Auslastungsquote des Frauenhauses ständig steigt. 2014 war die Belegungsquote für die Bewohnerinnen bei 82,65 %. 2015 lag diese bei 92,32 %. 2016 stieg die Belegungsquote nochmals auf 95,45%. Im Jahre 2016 wurden 320 Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet an andere Häuser weitergeleitet. Zur Zeit gibt es beispielsweise keinen einzigen freien Platz im Dortmunder Frauenhaus, was auch auf den angespannten Dortmunder Wohnungsmarkt zurückzuführen ist. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher die Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, zukünftig jeden Frauenhausplatz, der über der Mindestanzahl von acht Plätzen liegt, künftig mit einer Platzpauschale von 7.000 Euro pro Jahr zu bezuschussen. Ab dem kommenden Jahr wird auch die Sachkostenpauschale für die Frauenhäuser auf dann fest 7.500 Euro angehoben. Darüber hinaus begrüßt der Rat der Stadt Dortmund, dass auch das Bundesfamilienministerium ein Förderprogramm zum Ausbau der Strukturen in dem Bereich 2019 starten wird. Für 2019 sind bundesweit sechs Millionen Euro eingeplant, 2020 dann gut 35 Millionen Euro. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause 2019 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darzustellen, wie die zusätzlichen Mittel aus ihrer Sicht eingesetzt werden sollten, um die angespannte Situation im Dortmunder Frauenhaus deutlich zu verbessern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
11. Visuelle Straßenzustandserfassung
Das im Stadtbezirk Hombruch durchgeführte Pilotprojekt zur visuellen Straßenzustandserfassung hat sich als großer Erfolg erwiesen. Die visuell bildbasierte Zustandserfassung sowie die durchgeführte Laserscanmethode liefern genauere Ergebnisse, entlasten das schon umfangreiche Aufgabengebiet der Verkehrssicherheitskontrolleure und stellen durch das einfache Befahren und gleichzeitige Abscannen der Oberflächen mit dem KfZ auch bei Tempo 50 keine Verkehrsgefahr dar. Der Rat der Stadt beschließt daher, die visuelle Straßenzustandserfassung auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und eventuell zusätzlich benötigte Haushaltsmittel im Haushalt 2019 dem Tiefbauamt zur Verfügung zu stellen. Bis spätestens zum 31.12.2019 soll die stadtweite Straßenzustandserfassung abgeschlossen sein. Der Rat erwartet, dass das derzeit sich im Präqualifizierungsverfahren befindliche Infrastrukturmanagementsystem (Software), welches neben dem Zustand der Straßen auch die darunterliegende Infrastruktur (Kanal, Strom- und Gasleitungen etc.) erfassen soll, zügig in den Echtbetrieb übergeleitet wird, so dass spätestens bis zum 01.04.2020 eine abgestimmte Straßendatenbank vorliegt, aus deren Datenanalyse heraus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eine „Prioritätenliste Straßensanierung“ vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
12. Einführung eines Grünflächeninformationssystems
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Übertragung der Unterhaltspflege des Straßen-begleitgrüns im Stadtgebiet Dortmund auf die EDG Entsorgung Dortmund GmbH ausdrücklich. Damit ist ein erster, wichtiger Schritt zur Verbesserung des Stadtbildes getan. Der Rat erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Arbeiten an der Erstellung eines gesamtstädtischen Grünflächenkatasters als wesentliche Arbeitsgrundlage des zukünftigen neuen Grünflächenamtes zeitnah, spätestens jedoch bis zum 01.07.2019 abgeschlossen werden mit dem Ziel der vollständigen technischen Erfassung der Flächen und des Zustandes der Grünflächen, Bäume und Spielplätze unter Vermeidung von Schnittstellen mit der EDG. Der Rat geht davon aus, dass die entsprechenden Pflegeaufwendungen und die damit verbundenen Kosten transparent abgebildet und signifikant gesenkt werden können. Die Überprüfung der Pflegestandards oder auch der Einsatz und die Beschaffung von Maschinen für die Pflege (Entscheidung über den Kauf, Leasing oder Miete von Maschinen) können somit besser erfolgen. Das Grünflächenkataster wird dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
13. Gewinnung von Fachpersonal für die Fachbereiche 65, 66 und 70
Auf dem Arbeitsmarkt sind Fachkräfte nur noch in einem eingeschränkten Maße verfügbar, so dass es zunehmend schwierig wird, entsprechende Stellen zu besetzen. Die Rekrutierung von Fachpersonal im öffentlichen Dienst ist angesichts der ungleichen Gehaltsstrukturen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst problematisch. Zahlreiche Beispiele bei den technischen Ämtern der Stadt Dortmund untermauern diese Erfahrung. Vor diesem Hintergrund wird die Personalverwaltung gebeten zu prüfen, ob für die insbesondere vom Fachkräftemangel betroffenen Fachbereiche 65, 66 und 70 die Gewährung von zeitlich befristeten außertariflichen Zulagen ein adäquates Mittel seien könnte, den Ingenieurmangel in den betroffenen Fachbereichen zu beseitigen oder zumindest zu verkleinern. Ebenso geprüft werden soll, ob für das Bestandspersonal eine zeitlich befristete tarifliche Höherstufung oder eine außerordentliche Zulage möglich ist. Dem Ausschuss für Personal und Organisation ist hierzu in seiner Sitzung am 09.05.2019 Bericht zu erstatten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
14. Managementberichte für die Fachbereiche 65 und 66
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass die Fachbereiche 65 und 66 häufig nicht annähernd in der Lage waren, die ihnen zur Verfügung gestellten Budgets auch zu verausgaben. Analog des gesamtstädtischen Managementberichtes, der dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften quartalsweise vorgelegt wird, werden die Fachbereiche 65 und 66 daher beauftragt, quartalsweise im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün über den jeweiligen Stand der Verausgabung der konsumtiven und investiven Budgetansätze zu berichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.
15. Entschärfung von Kreuzungen für Fahrradfahrer
In der jüngsten Vergangenheit ist es in Dortmund leider vermehrt zu Fahrradunfällen mit Todesfolge gekommen. Zu nennen sind hier der 02.02.17 Kreuzung Rüschebrinkstraße / Westfalenhüttenallee, der 29.11.17 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße, der 13.02.18 Kreuzung Bornstraße / Glückaufstraße und der 06.08.18 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Schützenstraße. Der Rat bittet die Verwaltung, die genannten Kreuzungen stellenplan- und haushaltsneutral zu überplanen mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen. Möglich wären hier beispielsweise die Ausweisung von Rechtsabbiegerspuren oder sogenannte Aufstellflächen für Radfahrer. Die Überplanung der genannten Kreuzungen soll dabei als Einstieg gelten für weitere Untersuchungen, wie in Zukunft generell Kreuzungen verkehrssicherer für Radfahrerinnen und Radfahrer gestaltet werden können. Über das Ergebnis wird im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch vor der Sommerpause berichtet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
16. Steuerung der Stadtentwicklung und -erneuerung sowie Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
Die Steuerung der Stadtentwicklung und Stadterneuerung durch die Anwendung geeigneter Instrumente wie Masterpläne, integrierte Handlungskonzepte, Rahmenpläne oder Bebauungspläne mit den damit verbundenen Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen, ist für die zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung unserer Stadt von besonderer Bedeutung. Die bei Einreichung eines vollständigen Bauantrages gesicherte zeitnahe Erteilung der Genehmigung, ist ein positives Signal an alle Bauherren und ein wichtiger Standortfaktor für Dortmund. Dieses Ziel muss zwingend erreicht werden. Für diese Aufgaben, die im Laufe eines Jahres durch begründete externe Anforderungen auch kurzfristig zunehmen können, müssen ausreichend qualifizierte Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten, hier flexibel zu reagieren und auch unterjährig in 2019 zu prüfen, ob zur ausreichenden Wahrnehmung dieser Aufgaben personell nachzusteuern ist. Die entsprechenden Ausschüsse des Rates und der Rat der Stadt sind im gegebenen Fall kurzfristig zu informieren, um ggf. zeitnah Beschlüsse zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Die von der Verwaltung wegen der gesamtstädtischen Haushaltslage vorgeschlagene Reduzierung der jeweiligen konsumtiven Ansätze 2019 um 2% erfolgt nicht. Die Mittel werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
1. Geförderter Wohnungsbau
a) Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.
b) Zusätzlich werden mindestens 5 Prozent neu geplanter Wohneinheiten im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen im preisgedämpften Segment, d.h. zu vertraglich abgesicherten Anfangsmieten im Bereich von 7 bis 8 Euro nettokalt, vermietet.
c) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, das die Festlegung und Anwendung einer gedeckelten Nettokaltmiete und weiterer Vorgaben wie Zielgruppen und Bindungsfristen regelt.
d) Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im zuständigen Fachausschuss.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel März 2019 zu geben. Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gibt den geänderten Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel bis März 2019 mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP und der AfD-Fraktion an die Verwaltung.
2. Quartiersschutz
a) Die Verwaltung legt eine Bestandsaufnahme über Dortmunder Siedlungsgebiete mit hauptsächlich sozial gefördertem Wohnungsbestand vor, die in den nächsten fünf Jahren aus der Bindungsfrist fallen.
b) Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Siedlungen, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
5. Radverkehrssicherheit
In Anbetracht der steigenden Zahl von schweren, teilweise tödlichen Unfällen mit Radfahrer*innen wurde der Beirat Nahmobilität beauftragt, besonders gefährliche Stellen und Situationen für Radfahrer*innen in der Stadt und in den Stadtbezirken zu definieren und zu analysieren. Die ausgearbeiteten Vorschläge des Beirats, wie zum Beispiel
- Anpassung der Ampelschaltungen (getrennte Grünphasen für Rad- und Autoverkehr)
- Fahrrad- und Schutzstreifen
- Ausbau und Ausweisung von Fahrradstraßen als Alternative zu stark befahrenen Straßen
- Austausch von nicht fahrradgerechten Fahrbahndecken
- farbige Markierung von Furten für den Radverkehr
- aufgeweitete Radaufstellstreifen an Schutz- oder Radfahrstreifen werden sukzessive umgesetzt.
Die konsumtiven Mittel für die Verkehrssicherheitsmaßnahmen, die Instandhaltung und die Erneuerung von Markierungen und Beschilderungen sind im Haushalt bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
9. Artenschutz
Die Stadt wird aufgefordert, die Entwicklung eines Handlungsprogramms zur Biodiversität in Auftrag zu geben. Dabei ist auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zu prüfen. Dafür werden 2019 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.
10. Regenerative Energie
Zur dezentralen Energieerzeugung werden in Kooperation mit der DEW21 Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
15. OGS
Der Ausbau der Plätze des offenen Ganztags wird auf jährlich 900 Plätze bis 2023 erhöht. Dabei sind auch qualitative Aspekte einzubeziehen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für den Eigenanteil dafür notwendigen Mittel in die Finanzplanung einzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.
16. Finanzausstattung der Kommunen – Aufnahme und Integration von Geflüchteten
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf,
- wie angekündigt die Integrationspauschale des Bundes zu 100 Prozent an die Kommunen weiterzuleiten,
- die Pauschale für die Flüchtlingskostenerstattung zeitnah und differenziert anzupassen,
- die Kosten für geduldete Geflüchtete zu übernehmen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er dem 2. und 3. Spiegelstrich zustimmen könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
17. Finanzausstattung der Kommunen – EU-Zuwanderung
a) Der Rat fordert den Bund auf, sich an den durch die Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa entstehenden Aufwendungen verstärkt durch die Einrichtung eines Fonds oder alternativ durch die Übernahme von Kosten im Allgemeinen (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II, KdU) zu beteiligen.
b) Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich an den finanziellen Aufwendungen der Integration von EU-Zuwander*innen auch im Rahmen von Projektförderungen zu beteiligen. Die Ausgaben der Stadt müssen bei der landesseitigen Bereitstellung von Fördermitteln in voller Höhe als Eigenanteil der Kommune angerechnet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
18.Einheitliche Standards für Schulbegleiter*innen
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund im Einklang mit anderen Kommunen bei der Landesregierung NRW politisch daraufhin wirkt, dass für Schulbegleiter*innen1. einheitliche Standards in der Bezahlung und2. einheitliche Standards in der Qualifizierung umgesetzt werden. Das Land übernimmt die Kosten für die Schulbegleitung zu 100 Prozent. Bis dies umgesetzt ist, trägt die Stadt die Kosten hierfür.
Frau Pieper (SPD-Fraktion) bittet darum, den letzten Satz zu streichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AFD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)
II. Mehr Transparenz bei den Entscheidungen des Rates ist dringend notwendig:
7. Die Fraktion FDP/Bürgerliste begrüßt zudem ein Ende der Zahlungen in den „Fonds Deutsche Einheit“ und spricht sich dafür aus, dass nach einer Beendigung keine weiteren Belastungen der Kommunen in diesem Bereich durch vergleichbare Instrumente verankert werden. Die Stadtspitze wird aufgefordert sich in Verhandlungen und Gesprächen dementsprechend zu engagieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei8 Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
9. Die Fraktion FDP/Bürgerliste setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge(Anliegerbeiträge) in Dortmund ein. Die Stadtverwaltung soll mit einem Prüfauftrag feststellen, welche Beiträge durch die Forderungen der Straßenausbaubeiträge eingenommen werden, wie hoch die Personalkosten zu deren Überprüfung und Einforderung sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob dieses Personal auch mit anderen relevanten Aufgabenbereichen versehen werden kann und welche Kosten durch eventuelle Rechtsstreitigkeiten und den dafür notwendigen Personaleinsatz entstehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)
19. Förderung der „freien Kulturszene“
Der Rat der Stadt schätzt das Engagement der Mitwirkenden der "freien Szene", deren Empathie und ihren gesellschaftlichen und künstlerischen Einsatz. Daher hatte der Rat auch einer Erhöhung der städtischen Förderung der freien Szene ab dem Haushaltsjahr 2018 um 250.000 Euro zugestimmt. Die jetzige Forderung nach weiteren 1,2 Millionen bezieht sich auf gestiegene Kosten, Versicherungen, Mieten, Verwaltungskosten etc. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die bislang allein seitens der freien Szene benannten zusätzlichen Bedarfe auf Nachvollziehbarkeit und Berechtigung zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im dritten Quartal 2019 zu präsentieren. Soweit als Argument für eine Erhöhung der Förderung die möglicherweise prekären finanziellen Verhältnisse von Künstler benannt werden, stellt der Rat fest, dass es über die Anwendung der Sozialgesetze hinaus nicht Aufgabe der Stadt ist, denjenigen, der aus freien Stücken die Position eines unabhängigen - eben "freien" - Künstlers mit allen bekannten sozialen und finanziellen Risiken und Chancen eines Unternehmers gewählt hat, zu unterstützen oder die Einhaltung von Mindeststandards zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.
20.Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsförderung
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Sachkostenanteil des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung ab 2019 bis 2021 jährlich um 5% zulasten der Personalkosten zu verschieben. Diese freiwerdenden Effekte sollen zweckgebunden und ausschließlich für die folgenden operativen Tätigkeiten verwandt werden: Existenzgründung, Standort- und Flächenentwicklung, Flächenerwerb, Unternehmensakquise sowie zur Förderung von Expansion von Unternehmen mit Arbeitsplatzzunahme.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
4. Förderung des Radverkehrs
a) Die Stadt Dortmund stellt zusätzlich städtische Mittel in Höhe von 3 Euro pro Einwohner*in für die Radverkehrsförderung in Dortmund zur Verfügung. Die Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive erhöht. Die zusätzlichen Finanzmittel werden vorrangig für die folgenden Projekte eingesetzt:
b) Um die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die personellen Kapazitäten im Fachbereich 66 und 61 verstärkt:- Der FB 66 erhält eine zusätzliche Stelle für die Bauplanung Radinfrastruktur und eine zusätzliche Verwaltungsstelle im Bereich des Fahrrad- und Fußgängerbeauftragten.- Der Fachbereich 61 erhält eine zusätzliche Stelle im Bereich Radverkehrsplanung. Die Stellen werden schnellstmöglich besetzt.
c) Für die Fachbereiche 66 und 61 wird zudem jeweils eine zusätzliche Stelle für das duale Studium geschaffen. Aufgrund der Altersstruktur wird sich die Personalstärke in den Fachbereichen zukünftig deutlich reduzieren. Externe Stellenbesetzungen gestalten sich insbesondere im Ingenieursbereich zunehmend schwierig. Daher gewinnt die auf die Bedarfe der Fachbereiche zugeschnittene Ausbildung an Bedeutung. Mit der Einrichtung zusätzlicher dualer Studienplätze wird für die Stärkung des eigenen Fachkräftenachwuchses gesorgt und der nötige Wissenstransfer gesichert.
d) In der Innenstadt und an strategisch wichtigen Umsteigeplätzen werden die im Masterplan Mobilität geplanten 1000 Fahrradbügel sowie mindestens 100 Fahrradboxen, kombiniert mit Lademöglichkeiten, eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der Verwaltung vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der SPD-Fraktion ab.
7. Parkraumbewirtschaftung
a) Um die Gleichbehandlung aller Verkehrsmittel zu fördern, werden die Parkgebühren, entsprechend den kontinuierlichen Tarifsteigerungen bei den ÖPNV-Tickets, für die von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen einheitlich um 20 Prozent erhöht.
b) Gelder in Höhe des daraus erzielten Erlöses fließen in die Förderung des multimodalen Verkehrs, d.h. in die Aufwertung bzw. Neueinrichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Plätzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
8. Förderung des multimodalen Verkehrs
a) Park & Ride, Bike & Ride und Carsharing-Angebote können die Innenstadt wirkungsvoll vom Autoverkehr entlasten. Für die dafür benötigte Herrichtung von Plätzen unter Einbeziehung digitaler Services werden Gelder entsprechend den erhöhten Parkeinnahmen bereitgestellt.
b) In 2019 wird in jedem Stadtbezirk eine Mobilstation an ÖPNV-Standorten als sichtbarer Verknüpfungspunkt und als Schnittstelle des Umweltverbundes eingerichtet. Die möglichen Standorte umfassen mindestens gesicherte Fahrradabstellanlagen, Carsharingplätze, ein Bikesharing-Angebot und Ladeeinrichtungen für einen Elektropersonenkraftwagen bzw. mehrere Elektrofahrräder. Für die Planung, Konzeptionierung und Koordinierung sind entsprechende Mittel vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt über die Stellplatzablösemittel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
2.Wirtschaftsküchen FABIDO
Der Rat beschließt, die Zahl der Wirtschaftsküchen bei den TEK der FABIDO auf 50 zu erhöhen. Dies soll nicht durch Nachrüstung, sondern beim Kita-Neubau für FABIDO eingeplant werden. Mögliche Modulbauweisen stehen dem nicht entgegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
3.Unterstellmöglichkeiten für Kinderwagen
Kitas, die in den letzten Jahren um Gruppen zur U3-Betreuung erweitert wurden, erhalten eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen, sofern diese nicht bereits im Raumprogramm der Kita enthalten ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
4.Mehr Stadtbäume als Klimaanpassung
Der Rat beschließt:1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Anzahl an Straßenbäumen in Dortmund noch deutlich steigerungsfähig ist.2. Ab 2019 werden daher jedes Jahr rund 200 Straßenbäume in Dortmund mehr angepflanzt, als durch Baumfällungen oder Absterben von Straßenbäumen im Bestand verloren gehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.3. Der Schutz der bestehenden Straßenbäume hat gegenüber Neuanpflanzungen Priorität. Zum Schutz von Straßenbäumen ist in Trockenperioden daher Wasser nachzuführen. Ein Appell an die Bürger*innen, die Pflege der Straßenbäume auf eigene Kosten auszuführen ist hier nicht ausreichend. Zur Nachführung von Wasser kann auch ein Einsatz von Löschfahrzeugen der Feuerwehr nützlich sein. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob in einigen besonders gefährdeten innerstädtischen Lagen die Anlage eines Bewässerungssystems Kosten reduzieren kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
5.Sozialer Wohnungsbau in Wickede
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund die im Bebauungsplan Br 213 enthaltenen städtischen Grundstücke eigenkapitalverstärkend an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) überträgt. Dieses geschieht unter der Maßgabe, dass DSW diese Grundstücke in sein Tochterunternehmen DOGEWO einlegt, um auf diesen Grundstücken zu 100% sozialen geförderten Wohnungsbau zu entwickeln. Dieser soll langfristig im Bestand der DOGEWO gehalten und bewirtschaftet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
6.Geförderte Wohnungen im Bebauungsplan „Auf den Toren“ Lü 140
Der Rat beschließt, dass ein Bereich städtischer Grundgrundstücke eigenkapitalverstärkend an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) übertragen wird. Dieses geschieht unter der Maßgabe, dass DSW diese Grundstücke in sein Tochterunternehmen DOGEWO einlegt, um auf diesen Grundstücken 100% sozialen Wohnungsbau zu entwickeln. Insgesamt soll durch diese Maßnahme der Gesamtbestand an sozialem Wohnungsbau im Plangebiet auf mindestens 35% gestärkt werden. Dieser soll langfristig im Bestand der DOGEWO gehalten werden und den Auftritt von DOGEWO im Stadtteil Lütgendortmund stärken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
7.Tariflöhne kommunale Betriebe
Der Rat fordert die kommunalen Betriebe auf, keine Arbeitsverhältnisse außerhalb von Tarifverträgen einzugehen. Tarifliche Verhältnisse sind einzuhalten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
9.Förderung des Vereins „Train of Hope“ e. V.
Der Rat beschließt, den Verein „Train of Hope“ e. V. mit einer Förderung in Höhe von 29.195,92 € p.A zu unterstützen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
15.Finanzierung einer Stelle im Kulturbetrieb Langer August
Der Rat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zur Finanzierung einer Vollzeitstelle (TvöD – Arbeitgeber brutto) im Kulturbetrieb Langer August.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
17.Café Aufbruch in Hörde
Der Rat beschließt, dass im Budget der Kulturbetriebe 40.000 Euro p. a. für den Verein „Anders besser leben e. V.“ - Betreiber des „Café Aufbruch“ in Hörde - zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag dient zur Finanzierung eines Lohnkostenzuschusses für den Betrieb des Cafés.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
19.Gründung eines kommunalen Bestattungsdienstes
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines städtischen Bestattungsdienstes zu prüfen. Dabei soll der folgende Rahmen eingehalten werden:
• Die Einrichtung soll ein positives Finanzergebnis erwirtschaften.
• Es sollen Synergien zwischen dem städtischen Krematorium, den Friedhöfen Dortmund und den Bestattungsdiensten hergestellt werden und die Kundenströme sinnvoll geleitet werden.
• Für Menschen, die keine anonyme Bestattung wünschen, aber finanziell nicht leistungsfähig sind, soll ein Angebot für eine reguläre Bestattung vorgehalten werden, die aus dem Wirtschaftsplan der Bestattungsdienste subventioniert wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
20.Memorandumsmaßnahme: Kürzung von Sachmitteln nach dem Gießkannenprinzip Die Kürzung von 6,88 Mio. Euro bei den Sachmitteln über alle Fachbereiche wird nicht durchgeführt. Stattdessen werden die Sachmittelbedarfe in den Fachbereichen abgefragt, um eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Sachmitteln zugunsten der Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche sicherzustellen. Überschüssige Sachmittel können als Finanzbeitrag herangezogen werden - benötigte Sachmittel aber nicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)
I. Finanzressourcen wirksam einsetzen:
1. Das Prinzip, der an die Wirkungen des Ressourceneinsatzes angepassten Maßnahmen, muss tiefer in den städtischen Haushalt integriert werden, um dauerhaft sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zielführend eingesetzt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
2. Städtische Projekte oder von der Stadt finanzierte Projekte müssen mit klar definierten Zielen – und Budgetvorgaben versehen werden, deren Evaluation dann über deren Erfolg entscheiden muss. Als Beispiel kann hier zum einen die Reform des Behindertenfahrtdienstes herangezogen werden. Mit klaren Einsparvorgaben und klar definierten Zielen ist es gelungen, den Kostenrahmen erheblich zu senken, den Leistungsumfang auszuweiten, kundenorientierter zu arbeiten und dennoch das Projekt als solches zu sichern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
3. Auch andere Projekte müssen nach diesem Prinzip durchgeführt werden. Von Maßnahmen der kommunalen Arbeitsmarktförderung bis hin zu Projekten die SchulabgängerInnen unterstützen sollen, müssen klare Zielvorgaben definiert werden, deren Erreichung dann dauerhaft über eine weitere Förderung des Projektes entscheiden. Die Stadt Dortmund kann es sich in ihrer bestehenden Haushaltslage nicht leisten, Maßnahmen finanziell zu fördern, die der eigenen Zielsetzung nicht gerecht werden können. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss das Stadtcontrolling entsprechend personell ausgebaut werden, da die grundlegende Idee der Wirkungsorientierung des Haushaltes nur dann umgesetzt werden kann, wenn entsprechende Daten gesammelt und verarbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
4. Die Stadt Dortmund muss mit der dynamischen Haushaltsbewirtschaftung auch unterjährig versuchen, die Kosten in verschiedenen Bereichen dauerhaft zu senken. Es wird nötig sein, die Maßgaben des Memorandumprozesses weiterhin aufrechtzuerhalten und Einsparpotentiale in den einzelnen Fachbereichen auszuloten. Die FraktionFDP/Bürgerliste strebt dezernatsübergreifend eine Reduzierung der Ausgaben um zwei Prozent an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
II. Mehr Transparenz bei den Entscheidungen des Rates ist dringend notwendig:
1.Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt daher eine Kennzeichnungspflicht für alle Vorlagen, die diese in pflichtige/nicht pflichtige Aufgaben einteilt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion ab.
2. Zudem müssen Vorlagen zwingend für den Bereich „nicht-pflichtig“ anzeigen, wieviel Geld in diesem Bereich bereits im laufenden Jahr ausgegeben wurde und wieviel noch für dieses Haushaltsjahr verplant ist. Ein entsprechender Katalog ist seitens der Stadtkämmerei in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen zu erstellen und mit jeder neuen Vorlage zu aktualisieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
3. Verschiedene Maßnahmen bzw. Projekte und deren Kosten, die das identische Ziel verfolgen (z.B. Übergang Schüler und Beruf oder Verbesserung der Situation von Obdachlosen), werden zur besseren Kontrolle jeweils für die einzelnen Ausschüsse zusammengefasst, um diese Maßnahmen besser beurteilen zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
4. Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert einen stufenweisen Abbau der Liquiditätskredite. Dies kann über eine verbindliche Quote z.B. von ein bis zwei Prozent pro Jahr erreicht werden. Um unsere Stadt zukunftsfähig zu machen, ist eine Senkung der Liquiditätskredite unabdingbar, da diese im Falle eines Zinsanstieges jeden städtischen Haushalt sprengen würden. Die Verwaltung wird daher aufgefordert einen realistischen Zeitplan vorzulegen, der eine solche Reduzierung ermöglicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
5. Die kommunale Arbeitsmarktförderung gehört auf den Prüfstand gestellt. Sollten die getätigten Maßnahmen nicht zu einer erheblichen Verbesserung der Beschäftigungsquote und einer Reduktion der Kosten der Unterkunft geführt haben, so sind die Maßnahmen einzustellen und zielführende Alternativkonzepte zu entwickeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
6. Die Stadt Dortmund muss im Bereich der geordneten Zuwanderung tätig werden. Zwar fehlt in dieser Frage eine endgültige und sinnhafte Konzeption des Bundes, gemeinsam mit dem Land NRW muss jedoch der Versuch gewagt werden, rechtsstaatliche Prinzipien und geltendes Gesetz durchzusetzen und somit Personen, die keine Bleibeperspektive haben, in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die eingesparten Ressourcen sollten stattdessen zum einen den Haushalt erleichtern, zum anderen aber auch für die Integration und Unterstützung der Personengruppen eingesetzt werden, die eine realistische Möglichkeit haben, dauerhaft Bürger und Bürgerinnen der Stadt Dortmund zu werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
8. Um dem Personalmangel im Bereich Bauen und Planen dauerhaft zu entgegnen, wird die Verwaltung aufgefordert, ein Trainee- und Stipendienprogramm für entsprechende Berufs und Personengruppen zu konzeptionieren. So kann auch zukünftig sichergestellt werden, dass das notwendige Personal der Stadt zu Verfügung steht. In diesem Rahmen ist eine Förderung von Frauen zum Ausgleich des Geschlechterverhältnisses wünschenswert, auch wenn von einer konkreten Quote abzusehen ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)
Die Personalaufwendungen im Haushalt belaufen sich auf insgesamt 485,7 Mio. € (der Haushaltsplan 2019 weist 471,8 Mio € aus). Mithin handelt es sich um den zweitgrößten Posten nach den Transferauswendungen mit 1,2 Mrd. € (der Etat 2019 weist 1,34 Mrd. € aus). Dieser ist natürlich von den Anforderungen der verschiedenen Fachbereiche abhängig, jedoch offensichtlich auch von der politischen Ausrichtung und Tendenz oder präziser der Gesinnung einzelner Anspruchsträger. Die ungebremste Massenzuwanderung von vornehmlich muslimischen Männern, deren Integrationsprognose in die deutsche Kultur und den Arbeitsmarkt gen Null tendiert, zerstört zunehmend die Rechts- und Sozialstaatlichkeit Deutschlands. In Zeiten struktureller Erosionsprozesse neigen Staatsorgane und ihre Repräsentanten allzu häufig zu einer Aufblähung, um das Krisenhafte als Instrument der Machtvertiefung zu benutzen. Auch der römische Senat erhöhte die Anzahl seiner Mitglieder und ihre Versorgungsansprüche, während Germanenstämme längst Großteile des zerfallenen Imperiums beherrschten. So versucht auch der Oberbürgermeister der zunehmenden Zerstörung des öffentlichen Raums durch Ausländergewalt und Integrationsverweigerung mit administrativer Aufblähung zu begegnen. Solange sich die Stadt Dortmund weigert, die rund 1600 vollziehbar ausreisepflichtigen Zuwanderer aus Dortmund abzuschieben, kann die AfD-Fraktion keine Begleitung der oktroyierten, verfassungswidrigen „Willkommenskultur“ sekundieren.
Gesellschaftliche Inklusion verlangt immer auch Exklusion und wer ernsthafte Integrations-bemühungen leisten will, muss der Bildung von Parallel- und Gegengesellschaften wirksam entgegentreten. An vielen Stellen wird ohne ersichtlichen Grund das Personal weiter aufgestockt. Es wird Etikettenschwindel betrieben, wie etwa bei der Stabsstelle „Kreativquartiere“, die von einer auf drei Planstellen anwachsen soll. Dabei geht es nicht etwa um besonders kreative Quartiere, sondern es geht um Orte, die aufgrund ständig zunehmender Delinquenz, insbesondere durch Migranten sowie durch unzureichendem Schutz der Bürger und ihrer Werteordnung, zu verrufenen und gefährlichen Orten i.S.d. Polizeigesetzes verkommen sind, wie z.B. die Brückstraße. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist an diesen Orten wiederherzustellen. Aber nicht dadurch, dass wir Kriminalität als "kreativ" bezeichnen, sondern indem Stadt und Land ihren Verpflichtungen zum Schutz der einheimischen Bevölkerung nachkommen und nicht ein obskures „kulturelles“ Wirken vorgaukeln. Ebenso in diese Kategorie fällt die Stabsstelle „Krisenstab“. Es ist kein Grund ersichtlich, diesen Kostenträger aufrecht zu erhalten oder das Personal aufzustocken, wenn man den Verlautbarungen der regierenden Parteien glauben will. Die Flüchtlings-Krise sei angeblich nicht mehr existent. Der diesbezügliche Personalbedarf muss von daher als obsolet betrachtet werden.
Nicht nachvollziehbar ist ferner der angekündigt Mehrbedarf im Bereich Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten. Es handelt sich bundesweit um 1000 Personen monatlich. Es liegt bei der geplanten Stellenzahl der Verdacht nahe, dass Dortmund sein Soll wieder einmal „übererfüllen“ möchte.
Unter die Überschrift „Kosten des ungehemmten Zuzugs insbesondere in die Sozialsysteme“ fallen auch die Stellenerweiterungen beim Standesamt, der Organisation des Sozialamts, dem Zentralen Wohnraummanagement und der Verwaltung der Übergangsein-richtungen und Belegwohnungen.
Abzulehnen sind auch die Stellenerweiterungen im Stadtamt 30, die darauf gerichtet sind, die steuerzahlenden Bürger dieser Stadt mit weiteren Belastungen zu „beglücken“.
Die AfD- Fraktion beantragt daher die Streichung folgender Stellen aus dem Stellenplan:
1. Stabstelle „Kreativquartiere“ (3 Planstellen)
2. Stabstelle Geschäftsführung Krisenstab (3 Planstellen)
3. Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten (2 Planstellen)
4. Standesamt (2 Planstellen)
5. Sozialamt, Organisation (1 Planstelle)
6. Zentrales Wohnraummanagement (2 Planstellen)
7. Verwaltung der Übergangseinrichtungen und Belegwohnungen (5 Planstellen)
8. StA 30: Verkehrsordnungswidrigkeiten (2,24 Planstellen)
9. StA 30: Bußgeldstelle / Ahndung von Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten: (1,5 Planstellen)
In seinem direkten Umfeld scheint der Oberbürgermeister ein System aus ideologischen Patronage- und Versorgungsstellen geschaffen zu haben. Das „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ stellt sich als „bunte“ Propaganda-Abteilung einer heuchlerischen Vielfaltsideologie dar. Während sich das Wort „Scheiß Jude“ auf Dortmunder Schulhöfen bei jungen Muslimen zu etablieren scheint und Transsexuelle auf dem Wall fast Opfer einer Steinigung durch afghanische „Flüchtlinge“ wurden, geriert man sich im Dezernat 1 betont „weltoffen und tolerant“, verschweigt aber importierte Intoleranz und verhöhnt damit die Opfer des folgenschweren Multikulturalismus.
Unter dem Deckmantel der wehrhaften Demokratie wird in der „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ zunehmend gegen die rechtsdemokratische AfD agitiert anstatt sich dem Gedeihen des Linksextremismus, in dessen gewalttätigen Fokus zunehmend Polizistinnen und Polizisten geraten, verstärkt zu widmen. Unter Verletzung der politischen Neutralitätspflicht von Stadtverwaltung und Hauptverwaltungsbeamten werden Steuergelder zur ideologischen Machtvertiefung genutzt und sich die Stadt zur Beute gemacht.
Daher beantragt die AfD-Fraktion die Streichung folgender Einrichtungen:
- Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen- Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Hochschule und Internationales
- Initiative Dortmund Talent
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Gesamthaushalt für das Jahr 2019 um 3% zu reduzieren. Die Kürzungen im Planungsansatz betreffen jedes Dezernat, jedes Amt, jeden Fachbereich in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen. Anhand dieser Schlüsselgröße sind die direkten oder indirekten Konsolidierungsbeiträge auf die Fachbereiche umzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
1.Schülererstausstattung
Der Rat beschließt, den 70-Euro-Zuschuss aus der "Förderung für Bildung und Teilhabe (Schule)" zum Schuljahresbeginn für Schulanfänger auf 150 € zu erhöhen.
Fachausschuss ASAG
11.Ordnungsbehördliche Verfolgung von Obdachlosen
Der Rat beauftragt die Verwaltung die ordnungsrechtlichen Regelungen zum sogenannten „Lagern, Campieren und Übernachten auf öffentlichen Plätzen“ so zu überarbeiten, dass wohnungslose Menschen nicht mit Bußgeldern belangt werden, wenn sie in der Öffentlichkeit schlafen. Der Haushaltsansatz ist entsprechend zu reduzieren.
Fachausschuss ABÖAB
13.Sportgutscheine für Vorschulkinder
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund - in Zusammenarbeit mit den bisherigen Kooperationspartnern - Sportgutscheine in Höhe von 50 Euro an Kinder, die das 4. Lebensjahr vollendet haben, für die Dauer eines Jahres vergibt.
Fachausschuss AKSF
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an die Verwaltung überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
6. Förderung des Fußverkehrs
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen für die Parkraumüberwachung zusätzlich 12 Planstellen geschaffen. Dafür sind 600.000 Euro im Haushalt einzustellen.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teit mit, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen könne, wenn er als Prüfauftrag zum Thema Personalbedarf im Rahmen der Bewirtschaftung 2019 an die Verwaltung gegeben werde.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu und gibt ihn als Prüfauftrag an die Verwaltung.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
8.Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsplatz“
Der Rat beschließt, dass im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktmaßnahmen ein Teil der eingesetzten Mittel dazu genutzt wird, die bisher vorhandenen Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe in der Gemeinwesenarbeit nach dem bisherigen Muster zu erhalten. Dies bedeutet, dass die Einsatzunternehmen und Vereine keinen Eigenanteil leisten müssen und die Stellen wie bisher zu 100 Prozent gefördert werden. Zum Einsatz kämen hier weiterhin explizit Menschen, die weit entfernt von einer Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt sind und denen eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden sollte.
Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgrund von anderer Abstimmung als erledigt an:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6)
8. Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF
Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften
mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
9. Jugendtreff Kirchderne
Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne werden ab dem Jahr 2019 jährlich
32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt.
10.Ausbildungscoaching als Angebot der Jugendberufshilfe bei der GrünBau
gGmbH
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der
GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche
Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Mit GrünBau soll im
Jahr 2019 die Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie
verhandelt werden.
11.Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche
Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder
und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren
wird das Kinderschutzzentrum ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von
56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt.
13.Anschlussfinanzierung von Projektbereichen der KAUSA Servicestelle Verein
UBV e.V.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der KAUSA Servicestelle Dortmund
zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe
von 175.000 Euro in das Budget einzustellen. Mit KAUSA soll im Jahr 2019 die
Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie verhandelt
werden.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)
5.Schnellerer Bau von Kindertagesstätten
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und dem Rat im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen. Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.
8.Finanzielle Unterstützung der Frauenberatungsstelle
Die Frauenberatungsstelle bietet Hilfe für betroffene Frauen von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Stalking, Identitätskrisen, Essstörungen, Depressionen, Angstzuständen, psychischen Problemen, Trennung, Scheidung, Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit und Wiedereingliederung. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher ausdrücklich, dass die Frauenberatungsstellen mehr Geld vom Land erhalten. Die Sachkostenpauschale pro Einrichtung wird von 6000 auf 7500 Euro angehoben. Unterstützend stellt der Rat der Stadt Dortmund pro Jahr weitere 60.000 Euro zur Verfügung zur Einrichtung einer Sozialarbeiter(-innen)stelle in Vollzeit.
10.Erhöhung Zuschuss Gartenvereine
Der Zuschuss an den Stadtverband der Dortmunder Gartenvereine e.V. für Sanierungs- und Baumaßnahmen in den nunmehr 119 Gartenvereinen wurde seit über 20 Jahren nicht angepasst und beträgt zur Zeit nach wie vor 69.100 Euro. Der Rat stellt fest, dass die dem Stadtverband zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sinnvoll und effizient verwendet werden. Die Dortmunder Gartenanlagen sind Teil der öffentlichen Grünfläche und bieten ideale Erholungsmöglichkeiten für Groß und Klein. Um das vielfältige Engagement des Stadtverbandes und der einzelnen Gartenvereine hinreichend zu würdigen, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Zuschuss beginnend mit dem Jahr 2019 auf 150.000 Euro zu erhöhen.
17.Allgemeine Sportförderung
Der Sport in Dortmund genießt unbestritten einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Die Anforderungen an die ehrenamtliche Vereinsarbeit sind insbesondere bei der Jugendarbeit (Stichwort: Integration) in der jüngeren Vergangenheit enorm gestiegen. Um die gestiegenen Belastungen der Vereine abzufedern, ist es daher erforderlich, die Vereine auch in Zukunft höher als bisher finanziell zu unterstützen im Rahmen von Jugend- und Übungsleiterzuschüssen und Zuschüssen für die Unterhaltung vereinseigener Anlagen. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt daher, über die Drucksachen-Nr. 12585-18 (Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung) hinaus weitere 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Der Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird für ebendiesen Zweck erhöht, so dass die Finanzierung gesichert ist. Damit die Mittel in Gänze auch abgerufen werden können, wird die Verwaltung beauftragt, die „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“ insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendförderung zeitnah zu überarbeiten. Die Beschlussfassung hierüber soll im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und im Rat noch vor der Sommerpause erfolgen.
18.Verfügungsfonds für die Sport- und Freizeitbetriebe für Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidegebäuden
Der nicht immer zufriedenstellende Zustand von Umkleidekabinen an Sportplätzen ist allgemein bekannt. Defekte Heizungsanlagen, marode Türen und Fenster, unhygienische Sanitäranlagen, unzeitgemäße Duschräume sind hier nur wenige Beispiele. Häufig jedoch sind die Vereine finanziell nicht in der Lage, einen 50%igen Eigenanteil im Rahmen der städtischen Sportförderung aufzubringen, um notwendige Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidekabinen in die Wege zu leiten. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, den Zuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe zweckgebunden um 250.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Sanierungsmaßnahme finanziell zu 100% bezuschusst wird, trifft die Geschäftsbereichsbereichsleitung Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Parallel dazu ermittelt die Verwaltung den tatsächlichen Sanierungsstau an den Sport-platzumkleiden. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und dem Rat wird bis zur Sommerpause 2019 eine mit einem Zeitplan hinterlegte Prioritätenliste vorgelegt, die als Grundlage für eine an den tatsächlichen Bedarfen orientierte Sanierung aller Sportplatzkabinen dient.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
11. Förderung der freien Kunst- und Kulturszene
a) Die Förderung der freien Dortmunder Kunst- und Kulturszene wird dauerhaft um insgesamt 1,2 Mio. Euro angehoben.
b) Die Anpassung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: ab 2019 werden die Zuschüsse bis 2021 jährlich um 400.000 Euro erhöht. Die Zuschüsse sind aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturbetriebe zu finanzieren. Der Etat der Kulturbetriebe wird zu diesem Verwendungszweck entsprechend erhöht.
c) Der vollständige Förderungsbetrag wird ab 2021 mit einer Dynamisierungsklausel entsprechend dem jährlichen Preissteigerungsindex ausgestattet.
12. Frauenberatungsstelle
Für die notwendige Ausweitung der Beratungstätigkeiten der Frauenberatungsstelle werden 32.000 Euro in 2019 zur Verfügung gestellt.
14. Soziale Teilhabe
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem JobCenter zu prüfen, ob und wie auf Grundlage arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme sowie der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) die Maßnahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ fortgeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Auskömmlichkeit der bisherigen Mittel der KAS zu prüfen und eventuell auszuweiten.
18. DO IT - Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Geflüchtete
Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.
19. Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern
a) Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
b) Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
c) Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.
20.Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen
Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.
21.Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle
Um die Arbeit der KAUSA Servicestelle fortzuführen, werden 175.560 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.
22.Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen
Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2019 eine Gesamtübersicht über vorhandene Maßnahmen im Bereich „Übergang Schule/Beruf“ zu erstellen und den Ausschüssen AKJF, Sozialausschuss und Schulausschuss vorzulegen. Der Überblick soll die jeweiligen Zielgruppen und die Reichweite der Maßnahmen, die bisherigen Finanzierungstrukturen (inklusive bisher eingeworbener Fremdmittel von EU, Bund und Land) sowie mögliche Alternativfinanzierungen aufzeigen. In die Überlegungen ist auch die Kommunale Arbeitsmarktstrategie einzubeziehen.
23.Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS
Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
10.Gewährung einer kommunalen Zuwendung / Förderung für das Ausbildungscoaching der Grün-Bau gGmbH
Der Rat beschließt, das Projekt „Ausbildungscoaching“ der GrünBau gGmbH mit einer Förderung in Höhe von 126.000 Euro zu unterstützen.
Personalkosten:
Euro 67.500,00 für 1,5 PST Ausbildungscoaching und –begleitung, Betriebsakquise und Unterstützung von Betrieben, Netzwerkarbeit und Multiplikator*innenfortbildung Euro 15.000,00 für 0,25 Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Angebote, Stabilisierung während der Ausbildung und Krisenintervention
Euro 22.500,00 für 0,5 PST flankierende Motivations- und Beteiligungsarbeit
105.000 Euro Personalkosten gesamt
Sach- und projektbezogene Gemeinkosten
Sach- und projektbezogene Gemeinkosten – Fahrtkosten / Bewerbungskosten Teilnehmende /Telefon / Kopierer / Einkauf / Miete / Nebenkosten / Finanzbuchhaltung / Porto = 20% der PeKo 21.000 Euro Sach- und projektbezogene Gemeinkosten gesamt
12.Frauenberatungsstelle
Der Rat beschließt den Zuschuss für die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen e. V.“ um jährlich 60.000 Euro zu erhöhen damit die Beratung in bisherigem Umfang aufrechterhalten werden kann.
14.Bedarfsgerechte Finanzierung der freien Kultur in Dortmund
Der Rat beschließt eine Erhöhung der finanziellen Förderung für die freie Kulturszene um 1,2 Mio. Euro im Sinne des Antrags von Vertreter*innen der freien Szene (DS-Nr. 12399-18) vom 21.9.2018 an die Dortmunder Politik mit dem Titel: „Wege zu einer gerechten und bedarfsgerechten Finanzierung freier Kultur in Dortmund“
16.Erhöhung der Zuschüsse bei der Sportförderung
Der Rat beschließt eine Zuschusserhöhung bei der Sportförderung von ehemals 500.000 Euro in 2009 um 250.000 Euro jährlich ab 2019 bis zum Jahr 2020 auf dann insgesamt 1.000.000 Euro. Dieser Betrag ist jeweils im Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe einzustellen.
Folgender Antrag wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
13. FABIDO
Die durch den zweitägigen Warnstreik 2018 eingesparten 200.000 Euro Personalkosten verbleiben im Eigenbetrieb und werden für weitere Maßnahmen zur Förderung der musischen, kulturellen und ökologischen Bildung verwendet.
Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) ruft erneut folgende unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
die aus den Anlagen 2 bis 4 (den Kernhaushalt betreffend) sowie der Anlage 6.4. (die Stiftungen betreffend) resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1)
die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan des Kernhaushaltes und der Stiftungen enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlagen 5 und 6)
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktualisierte Liste zum Zukunftspakt Memorandum (Anlage 7) zur Kenntnis.“
Rat der Stadt am 13.12.2018:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E19) vor:
„… wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Tariflöhne kommunale Betriebe
Der Rat fordert die kommunalen Betriebe auf, keine Arbeitsverhältnisse außerhalb von Tarifverträgen einzugehen. Tarifliche Verhältnisse sind einzuhalten.
Begründung
Im Finanzausschuss wurde auf Nachfrage der SPD-Fraktion von Seiten des Kämmerers die Falschinformation verbreitet, dass ServiceDO einen Tarifvertrag hätte. Richtig ist dagegen: Die ServiceDO ist seit 2005 ohne Tarifvertrag. In 2016 wurde (nach fast 2-jährigen Verhandlungen mit den Gewerkschaften) eine Arbeitgeber-Richtlinie abgeschlossen, die Ende 2018 ausläuft. Wie bereits in 2016 vereinbart, sind jetzt wieder die im Haus tätigen Gewerkschaften an den Arbeitgeber herangetreten, um Terminabsprachen für neue Verhandlungsgespräche zu datieren. Die ServiceDO hat also zurzeit keinen „echten“ Tarifvertrag, sondern nur die Arbeitgeber-Richtlinie. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stellt daher aufgrund der bei falscher Informationslage erfolgten Ablehnung den Antrag erneut zur Abstimmung und bittet um Berücksichtigung der Tatsachen.
Der Antrag soll den Willen des Rats verdeutlichen.“
Außerdem hatte der Rat der Stadt einen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E20) vorliegen, der bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – im Zusammenhang mit der Redezeitbeschränkung behandelt und abgelehnt wurde.
Dann lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 12.12.2018 (Drucksache
Nr.: 12124-18-E21) vor:
„… zu dem Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wurde befristet bis zum Ende dieses Jahres von der damaligen Bundesregierung aufgelegt. Mit der Umsetzung des Programms haben wir in Dortmund einen wertvollen Beitrag leisten können, um die gesellschaftliche Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern im SGB II-Bezug, die vermeintlich keine Chance auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt haben, zu verbessern.
Gleichwohl haben wir das Programm von Beginn an äußerst kritisch bewertet, da es neben der zeitlichen Befristung und der geforderten Zusätzlichkeit der Tätigkeiten vor allem keine erkennbare Übergangsperspektive für die Zielgruppe in eine dauerhafte Beschäftigung aufzeigt. Weder die Arbeitsverwaltung noch die Stadtverwaltung haben damals die Dimensionierung des Bundesprogramms befürwortet.
Mit dem Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG-Teilhabechancengesetz) hat die Bundesregierung erstmalig ein Regelinstrument auf den Weg gebracht, mit dem die Chancen für Langzeitarbeitslose auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden. Die bisherige Praxis der projektierten Arbeit, die sowohl zeitlich als oftmals auch örtlich begrenzt war, wird damit ausgeweitet und noch mehr Betroffenen zugänglich gemacht. Zudem entfällt das Kriterium der Zusätzlichkeit und das Instrument steht allen potentiellen Arbeitgebern offen.
Das Teilhabechancengesetz sieht eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Lohnkosten in Höhe von 10 Prozent im dritten Beschäftigungsjahr, 20 Prozent im vierten und 30 Prozent im fünften Beschäftigungsjahr vor. Die ersten zwei Jahre der Beschäftigung sind eigenanteilsfrei und werden zu 100 Prozent gefördert. Menschen, die bereits zwei Jahre im Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ beschäftigt waren, sind nahtlos in das neue Regelinstrument nach § 16 i SGB II überführbar, starten dann allerdings im dritten Jahr mit einem Eigenanteil der Arbeitgeber an den Lohnkosten von 10 Prozent.
Zum Stichtag 31.12.2018 sind insgesamt 232 Stellen bei unterschiedlichen Trägern im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in Dortmund eingerichtet. Die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms basierte auf Höhe des Mindestlohnes. Das Teilhabechancengesetz geht bei tarifgebundenen Unternehmen von dem geltenden Tariflohn aus, ansonsten erfolgt die Förderung auf Basis des gesetzlichen Mindestlohnes.
Da die Träger über unterschiedliche Haustarifregelungen verfügen, kann in der nachfolgenden Berechnung nur vom Mindestlohn ausgegangen werden.
Annahme:
-232 Stellen
-Mindestlohn ( 9,19 € in 2019, 9,35 € in 2020 und 9,52 € in 2021)
-175 Sollstunden pro Monat
| 2019 | 2020 | 2021 | Gesamt |
Personalkosten | 4.477.368,00 | 4.555.320,00 | 4.638.144,00 | 13.670.832,00 |
Förderung | -4.029.631,20 | -3.644.256,00 | - 3.246.700,80 | -10.920.588,00 |
Eigenanteil | 447.736,80 | 911.064,00 | 1.391.443,20 | 2.750.244,00 |
Bei einer Finanzierung des Eigenanteils durch die Stadt Dortmund würde der kommunale Haushalt mit insgesamt 2.750.244,00 € für eine Förderperiode belastet.
Die im Kontext des Bundesprogramms geschaffenen Arbeitsplätze mussten ausschließlich zusätzlich und gemeinwesenorientiert sein. Dieses Kriterium entfällt allerdings mit dem neuen Regelinstrument und die künftigen Teilnehmer*innen sind vielseitig einsetzbar. Aus Sicht der Verwaltung ist daher zu unterscheiden, welche der teilnehmenden Träger ausschließlich gemeinwesenorientiert, das heißt ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht bzw. wirtschaftliche Wertschöpfung am Markt platziert ist. 135 der insgesamt 232 Stellen sind bei Trägern des Gemeinwesens eingerichtet.
Eine Übernahme der Eigenanteile ausschließlich für Träger des Gemeinwesens würde sich –unter gleichen Annahmen wie oben- wie folgt auswirken:
| 2019 | 2020 | 2021 | Gesamt |
Personalkosten | 2.605.365,00 | 2.650.725,00 | 2.698.920,00 | 7.955.010,00 |
Förderung | -2.344.828,50 | -2.120.580,00 | -1.889.244,00 | -6.354.652,50 |
Eigenanteil | 260.536,50 | 530.145,00 | 809.676,00 | 1.600.357,50 |
Sollte der Eigenanteil von der Stadt Dortmund finanziert werden, würde der kommunale Haushalt mit insgesamt 1.600.357,50 € für eine Förderperiode belastet werden.
Für diese 135 Stellen liegen bereits 35 Stellenanfragen/-anträge für eine Übernahme in das neue Regelinstrument beim Jobcenter vor. Für die Gesamtzahl von 232 Stellen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt 48 konkrete Zusagen von Trägern für eine unterbrechungsfreie Überführung in das neue Regelinstrument. Der zu leistende Eigenanteil wird dabei vom jeweiligen Träger übernommen.
Die Verwaltung sollte -analog den Anträgen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen- gemeinsam mit dem Jobcenter zur Prüfung aufgefordert werden, ob und wie die Maßnahme im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie fortgeführt werden könnte.“
Einleitend verwies OB Sierau auf den zuvor festgelegten Ablauf der Haushaltsberatungen.
Anschließend folgten die Grundsatzerklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2019. Die Reden von Rm Garbe (AfD), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Schilff (SPD), Rm Reppin (CDU), Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Danach nahmen Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) und Rm Münch (FBI) Stellung, auch diese Reden sind der Niederschrift als Anlage angehängt.
Nach der Haushaltsrede von Rm Kowalewski merkte OB Sierau an, dass er davon ausginge, dass es keinen Nachtragshaushalt geben wird, auch wenn für 2020 und 2021 ein Doppelhaushalt vorgesehen wird.
OB Sierau sprach an, dass Rm Brück in seiner Rede einen Zusammenhang herstellen wollte, den Rm Brück mit dem Begriff „Volksverräter“ quittiert hätte. OB Sierau kündigte an, dass er anhand der Protokollierung überprüfen werde, ob der Begriff dazu benutzt wurde, die anwesenden Ratsvertreter und
–vertreterinnen kollektiv als Volksverräter zu bezeichnen. Sollte dies so sein, wird ggf. dafür ein Ordnungsruf ausgesprochen werden.
Nach fünf Minuten Redezeit des Rm Münch im Rahmen dessen Haushaltsrede erklärte OB Sierau, dass die Redezeit nun vorbei wäre.
Rm Münch fand es nicht demokratisch, dass er nicht weiter reden durfte. Er wäre noch nicht zum Kernpunkt seiner Rede gekommen. Er meinte, dass man nicht in den USA bei Herrn Trump oder in der Türkei bei Herrn Erdogan wäre.
OB Sierau merkte an, dass sich die von Rm Münch gebrachten Vergleiche nicht eigneten.
Rm Münch sagte deutlich, dass er mit dem Vorgehen nicht einverstanden wäre. Trotz Aufforderung von OB Sierau verließ er nicht das Rednerpult und sprach weiter.
OB Sierau erteilte Rm Münch daher einen Ordnungsruf wegen unparlamentarischen Verhaltens und wegen Beschimpfens des Sitzungsleiters sowie der Ratsmitglieder.
Rm Brück verlas erneut die von OB Sierau angesprochene Stelle in seiner Haushaltsrede und meinte, es müsste jeder entscheiden, ob er/sie überhaupt gemeint wäre. Wenn OB Sierau der Meinung wäre, dass die Ratsvertreter mit dem Begriff „Volksverräter“ kollektiv gemeint wären, würde dies zeigen, dass OB Sierau davon ausginge, alle Ratsvertreter wollten wissentlich der Stadt schaden.
Nach dem Verlesen des Textes erteilte OB Sierau Rm Brück einen weiteren Ordnungsruf dafür, dass der Rat sich sehr viel Mühe mit den Haushaltsberatungen gegeben hätte. Der Rat würde neben dem Bund und auch dem Land über Themen des Haushalts der Stadt entscheiden. Der Rat hätte nicht die Schuld an der starken Verschuldung der Stadt. Das Bestreben, einen Haushalt auf den Weg bringen zu wollen, wurde mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sehr deutlich. Dadurch, dass Rm Brück dieses Bestreben als Verrat am Volk beschreiben würde, wäre ein Ordnungsruf notwendig.
Rm Münch sprach den Aspekt an, wie die Stadt der Zukunft aussieht und was das primäre Ziel von Dortmund 2050 ist. Seines Erachtens ist neuer Wohnraum bei Erhalten der Wohn- und Lebensqualität in Dortmund zu schaffen. Dortmund wäre laut Rm Münch auf einem schlechten Weg, da grüne Innenhöfe verdichtet und Grünflächen zugebaut werden etc.. Den Bürgern würde eine ökologische Ausgleichsfläche dadurch weggenommen, dass in einem Fall ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt würde. Bei kurzzeitigen Engpässen sollte es nicht nur so investorenfreundlich sein, dass alles bebaut würde und ökologische Standards unbeachtet bleiben. Ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren, bei dem es keinen ökologischen Ausgleich geben würde, wurde von Rm Münch als „asozial“ und als Schaden für die Stadt bezeichnet.
Rm Garbe wies darauf hin, dass Deutschland weltweit 3 % an der CO2-Emission zu verantworten hätte. Für den Klimawandel gäbe es keine Beweise.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre für ihn eine Verbotspartei, die solche Dinge, wie begrünte Dächer, vorschreiben wollte.
Rm Garbe widersprach der Aussage von Rm Rettstadt, dass die AfD die Angst schüren würde, die AfD nähme die Ängste auf und artikulierte diese.
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 21.02.2019:
zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 36. Sitzung des rates der Satdt am 13.12.2018
Rm Garbe (AfD) bat um Änderung der Niederschrift auf Seite 47, folgende Passage im dritten Absatz
„Rm Garbe wies darauf hin, dass Deutschland weltweit 3 % an der CO2-Emission zu verantworten hätte. Für den Klimawandel gäbe es keine Beweise.“
wollte er ersetzen durch:
„… Für den menschengemachten Klimawandel gäbe es keine Beweise.“
Es gäbe keinerlei Beweise für einen Klimawandel, der durch Menschen gemacht wurde, und auch nicht dafür, wie groß der Anteil sein könnte.
Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018 wurde mit dieser Änderung einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.
OB Sierau erklärte aufgrund eines Zwischenrufs von Rm Münch, dass dieser das Rederecht anderer auch akzeptieren und dass er Rm Garbe ausreden lassen müsste.
Aufgrund eines weiteren Zwischenrufs von Rm Münch erteilte OB Sierau wegen der Störung des Sitzungsverlaufs einen Ordnungsruf.
Rm Kowalewski stellte fest, dass die „Gelb-Westen-Bewegung“ in Frankreich nichts mit den Inhalten der Gruppe NPD/Die Rechte gemein hätte. Hinter der Bewegung ständen 40 Forderungspunkte, u. a. auch die Integration.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Die Gruppe NPD/Die Rechte lehnte den Haushalt, der bürger-, steuerzahlerfeindlich, inländer- und deutschfeindlich wäre, ab.
Rm Brück erläuterte, dass eine Forderung der „Gelb-Westen-Bewegung“ die Rückführung der illegalen Asylbewerber aus Frankreich wäre.
Rm Urbanek (AfD) war der Meinung, dass das operative Controlling im Haushalt zu Handlungsbedarf führen würde. Die Belastungen der Kommunen hielt er für zu hoch, die pflichtigen Leistungen wären zu hoch.
Das Klima im Rat der Stadt, dass nicht mehr zugehört und man sich gegenseitig diffamieren würde, müsste verändert werden.
Rm Reppin (CDU) erinnerte daran, dass es um den Dortmunder Haushalt ginge und bat darum, beim Thema zu bleiben.
Rm Kowalewski erklärte, dass aus den Haushaltsberatungen im AFBL noch folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zur Abstimmung zu stellen wäre, der irrtümlich laut Empfehlung des AFBL ohne Abstimmung zur Überweisung an die Verwaltung vorgesehen war:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
„8. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsplatz“
Der Rat beschließt, dass im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktmaßnahmen ein Teil der eingesetzten Mittel dazu genutzt wird, die bisher vorhandenen Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe in der Gemeinwesenarbeit nach dem bisherigen Muster zu erhalten. Dies bedeutet, dass die Einsatzunternehmen und Vereine keinen Eigenanteil leisten müssen und die Stellen wie bisher zu 100 Prozent gefördert werden. Zum Einsatz kämen hier weiterhin explizit Menschen, die weit entfernt von einer Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt sind und denen eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden sollte.“
Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:
- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 12124-18-E13, hier: Ziffer 8. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsplatz“) wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.
- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E19) wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.
- Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ (Drucksache Nr.: 12124-18) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ (Drucksache Nr.: 12124-18-E2) vom 27.11.2018 sowie der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 12124-17-E17) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ (Drucksache Nr.: 12124-18-E2):
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
· die aus den Anlagen 2 bis 4 (den Kernhaushalt betreffend) sowie der Anlage 6.4. (die Stiftungen betreffend) resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
(Anlage 1)
· die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan des Kernhaushaltes und der Stiftungen enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlagen 5 und 6)
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktualisierte Liste zum Zukunftspakt Memorandum (Anlage 7) zur Kenntnis.
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ (Drucksache Nr.: 12124-18-E17):
Unter Einbeziehung der in den Anlagen 3 bis 5 dargestellten Veränderungen (Aktualisierungen gegenüber der Vorlage 12124-18-E2) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung 2019 sowie den Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan (Anlage 2).
Darin enthalten ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020-2022.
Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Haushaltspläne der Sonderhaushalte Kohlgartenstiftung und Grabpflegelegate wie eingebracht.
zu TOP 2.1.1
7. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11766-18)
Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben des OB Sierau vom 02.11.2018 sowie ein angehängtes
Schreiben des Personalrates der Stadtverwaltung Dortmund vom 11.10.2018 (Drucksache Nr.: 11766-
18-E2) vor:
„… anbei stelle ich Ihnen als Ergänzung zur Stellenplanvorlage für das Jahr 2019 die Rückschrift des Personalrates aus dem Anhörungsverfahren zur Verfügung.
Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Personalrat 11.10.2018
Helga Fromme
F 24 481
11/1-1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Hier: Ihre Vorlage vom 19.09.2018 – PR-Eingang am 28.09.2018
Der Personalrat hat die oben genannte Vorlage in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und möchte die nachfolgende Stellungnahme abgeben.
Das Gremium begrüßt die Stellenplanausweitung um 249,37 vz PlSt ausdrücklich.
Diese Maßnahme war nach unserer Auffassung dringend notwendig, da steigende Fallzahlen bzw. neue Aufgaben zu verzeichnen sind.
Wir sehen jedoch erhebliche Probleme bei der Besetzung vakanter Stellen. Bei den aktuell vorliegenden 53 internen und 10 externen Ausschreibungen ist festzustellen, dass geeignete Bewerber/innen nicht in der ausreichenden Zahl vorhanden sind.
Die reguläre Fluktuation – laut Personalbericht 2018 in Höhe von 3,4 % im Jahre 2017 – und der demographische Wandel werden diese Personal-Mangelsituation weiter verschärfen.
Auch durch die internen Stellen-Wechsel sind erhebliche Vakanzen in den Fachbereichen zu verzeichnen, die mit eigenen Personalressourcen nicht auszugleichen sind. Um diesen Komplikationen entgegen zu treten, empfehlen wir eine weitere Steigerung der Ausbildungszahlen, um so gut ausgebildetes Personal für alle Bereiche zu erhalten.
Sollten sich neue, zusätzliche Aufgabenbereiche ergeben, ist mit einer Personalbemessung direkt ausreichendes Personal zur Verfügung zu stellen, damit diese erhöhte Arbeitsbelastung nicht auf den Schultern der Stammbelegschaft lastet.
Gez.
Fromme
Vorsitzende“
Zudem lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 11.10.2018 vor:
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, welche Aufgabenveränderungen
zu den benannten Personalausweitungen führen würden? Der FB 40 mit 16,24 Stellen würde hier besonders hervorstechen.
Herr Müller (FB 11) teilt mit, dass die Maßnahmen auf Seite 19 der Vorlage näher beschrieben seien. Es handele sich hierbei um innerorganisatorische-personelle Anpassungen, Förderprogramme, Projekte, Kooperationsvereinbarungen und Schulsozialarbeit. Teilweise würden diese Maßnahmen finanziell gefördert. Eine genaue Auswertung werde er schriftlich nachreichen.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet darum, den Stellenplan zu den Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet um eine Darstellung, wie sich von der politischen Beschlussfassungen, hin zu den Organisationsverfügungen, etwaige Personalbedarfe noch verändert haben.
Herr Müller wird eine Auflistung erstellen und ebenfalls schriftlich einreichen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort der Verwaltung vom 29.10.2018 vor:
der Ausschuss für Personal und Organisation hat am 11.12.2018 die Vorlage „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019“ ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen lassen.
Folgende Fragen wurden in der Sitzung gestellt:
1. Welche Ausgabenveränderungen führten zu den Personalausweitungen des Schulverwaltungsamtes, die mit 16,24 Stellen besonders hervorstechen (siehe Seite 4 und 19 der Stellenplanvorlage)?
Die neu einzurichtenden Stellen aus der Organisationsverfügung vom 12.07.2018 setzen sich
wie folgt zusammen:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Personalrates vom 11.10.2018 vor:
- siehe oben: Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 11766-18-E2) -
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung und die Empfehlung des Personalrates zur Kenntnis.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage vorbehaltlich der Haushaltsberatungen zustimmen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Haushaltsberatungen mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019.“
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
8. Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
9. hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
10. II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12690-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Bebauungsplan In W 106 – Rheinische Straße - für den unter Punkt 1 dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 9).
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666,SGV NRW 2023).
II. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftige Baugesuche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan
In W 106 – Rheinische Straße – planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der
Änderung Nr. 9 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurückzustellen.
zu TOP 3.2
11. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
12. hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11908-18)
Rm Mader bezeichnete im Namen der CDU-Fraktion die Planung als Fehlentwicklung, so dass die CDU-Fraktion die Vorlage ablehnen werde.
Auch Rm Happe (FDP/Bürgerliste) und Rm Urbanek (AfD) lehnten für ihre jeweilige Fraktion die Vorlage ab.
Rm Kowalewski verdeutlichte, dass die Fraktion Die Linke & Piraten den Verkehrsversuch erst positiv begleitet hätte. Die Praxis würde zeigen, dass eher eine Gefährdung des Rad- und Fußgängerverkehrs entstehen würde, so dass auch Die Linke & Piraten der Vorlage nicht zustimmen könnte.
Dagegen stimmte Rm Klösel für die SPD-Fraktion der Vorlage zu, die Planung wäre mit einem langen Beratungsprozess begleitet worden.
Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Waßmann (CDU) wies abschließend darauf hin, dass die Bezirksvertretung Hörde die Vorlage mit Mehrheit abgelehnt hatte.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, geringfügig zu erweitern.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Hö 281 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 281 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 12.10.2018 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
zu TOP 3.3
13. Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
14. I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
15. II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Dritte Offenlegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12741-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat die Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen, den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 240 – Ostseite Bornstraße – geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung,
wie unter den Punkten 6.1, 6.2, 7.1 und 7.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite Bornstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 07.11.2018 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Dritte Offenlegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.4
16. Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
17. I. Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
18. II. Ergebnis der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
19. III.Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
20. IV.Ergebnis der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
21. V. Satzungsbeschluss
22. VI.Beifügung der aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12374-18)
Rm Hawighorst-Rüßler erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich enthalten werde, weil die 25 %-Regelung bei diesem Bauprojekt nicht umgesetzt würde.
Rm Münch (FBI) kritisierte die Maximität der Baumaßnahme und lehnte daher die Vorlage ab. Wohnraum sollte ohne Verschlechterung der Lebensqualität der bereits dort lebenden Menschen geschaffen werden.
Auch Rm Kowalewski sprach sich für die 25 %-Regelung für den geförderten Wohnungsbau aus und lehnte daher auch für die Fraktion Die Linke & Piraten die Vorlage ab.
Rm Lührs (SPD) stellte heraus, dass in diesem Fall Reihenhäuser verkauft werden. Wenn Flächen zur Verfügung gestellt werden oder Firmen sich durch Ausgleichszahlungen herauskaufen, trotzdem würde eine Beteiligung an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau, hier durch Ausgleichszahlungen, erfolgen.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung – wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. hat die im Rahmen der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11.1 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage beschrieben zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
III. hat die im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachte Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO
IV. hat die im Rahmen der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
V. beschließt, den Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:§ 13a und § 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. beschließt, die entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage aktualisierte Begründung vom 31.10.2018 dem Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/ Lohkampweg - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und §§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.5
23. Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
24. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12477-18)
Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
OB Sierau wies die Unterstellung zurück, dass böswillig gehandelt würde. Hier ginge es um eine Abwägung, bei der die Forderung um mehr Wohnraum in Dortmund zu sehen ist.
Rm Münch (FBI) teilte die Bedenken des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde, aber er sah auch den erforderlichen Abwägungsprozess durch den Rat. Er selbst meinte, dass die dörflichen Strukturen mit den Grünflächen erhalten werden sollten. Durch das beschleunigte Verfahren bekäme die Stadt Dortmund zumindest einen ökologischen Ausgleich.
Rm Lührs erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass die Arrondierung im Rahmen der Abwägung für sinnvoll gehalten werde, die Bürger und Bürgerinnen wurden einbezogen und waren am Ende einverstanden. Das Wohngebiet soll dorftypisch aufgelockert wieder aufgebaut werden.
Rm Rettstadt stellte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste heraus, dass die Verdichtung an dieser Stelle unspektakulär wäre, die Bebauung würde benötigt und es handelte sich nicht um eine Zerstörung.
Rm Waßmann stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu, die Bürger und Bürgerinnen waren eingebunden.
Auch Rm Kowalewski stimmte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage zu.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Satzung – Nördliche
Dorfergänzung Grevel – eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung – wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1).
II. beschließt die Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel – für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2016 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen.
Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel – die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 08.10.2018 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs.1 GO NRW.
zu TOP 3.6
25. Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18)
Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.7
26. Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18)
Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.8
27. Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)
Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018 vor:
„Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.10.2018:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben
und gibt folgende Anregung:
Es muss in einem 2. Schritt, Verknüpfungen des innerstädtischen Radwegenetzes mit diesem überregionalem Radwegenetz geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) schlägt vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, seitens der Verwaltung prüfen zu lassen, ob der aus der Innenstadt kommende südliche Radweg in Richtung der Stadt Herdecke über die „Hohe Straße“ und nicht über die Bundestraße 54 geführt werden könnte.
BV-Mitglied Anne Lotz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, das innerstädtische mit dem überregionalen Radnetz zu verknüpfen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 11.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die oben aufgeführten Anregungen sollen berücksichtigt werden.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom13.11.2018:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, die folgenden in der Sitzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage der Verwaltung vorgelegten Ergänzungen:
Nördliche Route:
1. Von Gevelsbergstraße in Richtung Osten nicht bei der ev. Kirche nach Süden, sondern erst an dem östlichen Ende der Kleingartenanlage „Im Massbruch“
2. Statt Führung der Route über Rodenberg-Center, Führung über den bisherigen Privatweg gegenüber der Zufahrt zu Haus Rodenberg. (Hierzu verweist die Bezirksvertretung Aplerbeck auf ihre gefassten Beschlüsse)
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr zu beauftragen, das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2) (siehe Anlage)
AUSW, 05.12.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Außerdem einigt man sich darauf, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Konzeptvorschlag mit den bisherigen Beratungsergebnissen schon mal als Zwischenstand an den RVR weiterzuleiten.
Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung alle heute vorliegenden Empfehlungen und auch die mündlich durch Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Gebel eingebrachten Eingaben der Fahrradclubs (VCD und ADFC) bewerten und soweit erforderlich, hierzu zur nächsten Sitzung eine entsprechende Stellungnahme vorlegen.“
Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.9
28. Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12332-18)
Rm Urbanek sprach sich für die AfD-Fraktion gegen das Vorhaben aus, da dieses Thema nicht regelungsbedürftig wäre.
Rm Brück erläuterte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte, die Gruppe würde zustimmen. Es wurde für sinnvoll gehalten, die Möglichkeiten für Wohnraumschaffung zu nutzen.
Rm Neumann-Lieven zeigte sich im Namen der SPD-Fraktion erfreut über die Vorlage, da Wohnraum benötigt würde.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen zur Errichtung/Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben eine mehrgeschossige Mischnutzung festzusetzen, soweit sich der Standort städtebaulich dafür eignet.
zu TOP 3.10
29. Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609
30. 61/5-2-044317
31. -Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12907-18)
Die Tagesordnungspunkte 3.10 „Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609, 61/5-2-044317, -Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)- (Drucksache Nr.: 12907-18)“ und 3.11 „Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031, 61/5-2-044853, -Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB- (Drucksache Nr.: 12910-18) wurden zusammen behandelt.
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.12.2018 vor:
„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving verweist auf den unten stehenden Beschluss aus der Sitzung am 19.09.2018 und beschließt – mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, der Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
Beschluss aus der Sitzung am 19.09.2018:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Frau Krause, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) und einer Stimmenthaltung (Vertreterin Die Linke) –, der Vorlage der Verwaltung nicht zuzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass einerseits auf das geplante Minarett verzichtet wird, des Weiteren der Baukörper des „Gemeindehauses“ sich angemessen in die Umgebung einfügt.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat sich ausführlich mit der Vorlage, Baumaßnahme Lindenhorster Str. 80 a befasst. Die Mitglieder der Bezirksvertretung teilen die Bedenken vieler Bürger*innen bezüglich dieser Baumaßnahme. Auch aus Sicht der Bezirksvertretung ist der geplante Standort für einen Sakralbau in der vorgelegten Form ungeeignet. Anders als die Verwaltung sind wir der Auffassung, dass die Zulassung des Vorhabens sehr wohl eine schleichende Wandlung der Gebietsstruktur zur Folge haben würde. Der geplante Bau mit Kuppel und Minarett würde die Struktur eines Gewerbegebietes nachhaltig verändern. Darüber hinaus haben wir die Befürchtung, dass durch die geplante Baumaßnahme die Realisierung der dringend notwendigen „Nordspange“ negativ beeinflusst wird. Auch sind die aufgeworfenen Fragen zur, unter der gleichen Hausnummer ansässigen, Gruppe Milli Görüs nicht zufriedenstellend geklärt. Aus politischer Sicht ist also die Ablehnung der Baumaßnahme in der vorliegenden Form die logische Konsequenz.
Unser Rechtsstaat ist für uns ein hohes Gut. Rechtsstaatliche Prinzipien müssen auch dort uneingeschränkt gelten, wo unser subjektives Empfinden zu einem anderen Ergebnis kommt. Die geplante Baumaßnahme ist lt. Verwaltungsvorlage mit dem geltenden Baurecht vereinbar. Ablehnungsgründe sieht die Verwaltung aus rechtlicher Sicht nicht, so dass die Bauherren die Genehmigung aus ihrer Sicht ggf. auf dem Rechtsweg durchsetzen könnten.
Gleichwohl ist es Aufgabe der Bezirksvertretung die widerstreitenden Interessen abzuwägen und zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Dabei kommen wir zum Ergebnis, die Maßnahme in der vorgelegten Form nicht zuzulassen. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass einerseits auf das geplante Minarett verzichtet wird, des Weiteren der Baukörper des „Gemeindehauses“ sich angemessen in die Umgebung einfügt.“
Die Gruppe NPD/Die Rechte stellte folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12907-18-E1):
„Die Ratsgruppe NPD / DIE RECHTE beantragt:
Der Rat der Stadt Dortmund trägt die ablehnende Entscheidung der Bezirksvertretung Eving mit, unterstützt die Proteste gegen den geplanten Moscheebau und lehnt den Antrag auf Erteilung eine eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB für das Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609 zu erteilen, ab.
Der Rat ist sich den Gefahren einer zunehmenden Islamisierung Europas bewusst und nimmt dafür auch eine eventuelle, juristische Auseinandersetzung in Kauf, falls das Bauvorhaben gerichtlich durchgesetzt werden soll. Es gibt in Deutschland kein Grundrecht auf den Bau einer repräsentativen Großmoschee mit Minarett und Kuppel, in dieser Auffassung sind sich die Bezirksvertretung Eving, die Antragssteller der Ratsgruppe NPD/DieRechte, sowie der mittlerweile verstorbene Publizist Ralph Giordano einig.“
Rm Lührs erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass sie der Vorlage aufgrund des Rechtsanspruchs auf Baugenehmigung für das Bauvorhaben zustimmen werde. Zudem werde ein Bürgerdialog für das Zusammenleben, wie er von den christlichen Kirchen in einem Brief angekündigt worden war, für sehr wichtig gehalten. Hierzu sollte der Integrationsrat auch eingeladen werden. Der wichtigste Grund für die Zustimmung basierte auf dem Grundgesetz, das die Freiheit der Religionen und der Religionsausübung garantiert. Daher sollte kein Bauvorhaben diskriminiert werden, wenn es einem religiösen Zweck dient.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) verwies auf die Ablehnung der Vorlage durch die Bezirksvertretung Eving und war der Meinung, dass die SPD-Fraktion Arroganz zeigen würden, weil sie trotz der Ablehnung zustimmen wollte. Seines Erachtens müssten die Moscheeverbände einen Runden Tisch einrichten, da diese die Kirchen bauen wollten. Von dort würden keine Zugeständnisse kommen. Die Gruppe NPD/Die Rechte hätte die Proteste initiiert und das Thema an die Öffentlichkeit gebracht. Es wäre eine Frechheit, wie sich die Ratsvertreter über die Meinung der Bezirksvertreter hinwegsetzen würden.
Die Tagesordnungspunkte müssten zu Beginn der Sitzung behandelt werden, das wollten die anderen Ratsvertreter nicht, weil sie befürchteten, dass die Öffentlichkeit darauf schauen würde. Das wäre nicht gewollt. Auch die Ruhr Nachrichten würden das Thema verschweigen, das würde die Gruppe nicht zulassen.
Rm Brück sprach sich für die Gruppe gegen die Vorlage aus.
Rm Münch (FBI) meinte, dass die Politik sich die Frage stellen müsste, wieviel Islam und welcher Islam im öffentlichen Raum gewollt und ob so viel Islam eine Bereicherung für einen Stadtbezirk und das Land ist. Er sprach positive Entwicklungen an, z. B. im Zusammenhang mit einer Moschee in Berlin. Dies wäre für ihn ein liberaler Islam, der von der FBI unterstützt würde. In Eving würden die Moscheebetreiber keine Kompromiss- und Redebereitschaft zeigen. Die Bedenken der Bezirksvertretung sollten ernst genommen werden. Der Rat sollte ein politisches Signal abgeben, daher stellte Rm Münch folgenden mündlichen Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Bedenken der Bezirksvertretung Eving, lehnt die Vorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den politischen Willen ggf. in einem Klageverfahren durchzusetzen.“
Rm Garbe schloss sich für die AfD-Fraktion der Meinung von Rm Münch an. Er sähe die Auseinandersetzungen vor allem auf baurechtlicher Ebene, das Minarett wäre extrem hoch. Für ihn wäre das Minarett ein Symbol islamischer Dominanz, das dann die gesamte dortige Bebauung überragen würde. Daher wäre der Bau bereits nicht hinzunehmen. Bei so gravierenden Themen sollte auf die Bezirksvertretung und die Bevölkerung eingegangen werden.
Rm Garbe lehnte im Namen der AfD-Fraktion beide Vorlagen ab.
Rm Schütte-Haermeyer erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Muslime wie Christen ein Grundrecht auf Religionsfreiheit und einen begründeten Anspruch auf den Bau von ihren Bedürfnissen angemessenen Gotteshäusern haben. Religionsfreiheit für alle Menschen bedeutet auch, dass die Anerkennung der Religionsfreiheit nicht davon abhängig gemacht werden könnte, ob sie anderswo gewährleistet ist.
Der Bau von Moscheen ist für Rm Schütte-Haermeyer grundsätzlich ein positives Zeichen für Integrationsbereitschaft von Muslimen, so würde sie das Thema in Eving bewerten. Nur das Angebot von gleichberechtigter Teilhabe am öffentlichen Leben böte auch die Chance, Moscheevereine stärker als bisher konstruktiv in die Verantwortung für die Gestaltung eines Gemeinwesens zu nehmen. Wenn dies nicht passieren würde, machte die Stadtgesellschaft einen großen Fehler.
Über das Angebot des Runden Tisches durch die Stadtkirchen wäre die Fraktion Bündnis 90/die Grünen erfreut. Integration bedeutete auch, dass die Mehrheitsgesellschaft den Prozess positiv und offen begleiten müsste. Als positives Beispiel benannte Rm Schütte-Haermeyer die Moschee am Grimmelsiepen in Hörde.
Ihre Fraktion wird den Vorlagen zu TOP 3.10 und 3.11 zustimmen.
Rm Waßmann kam darauf zurück, dass es darum ginge, Baugenehmigungen zu erteilen oder nicht. Hier wäre keine Debatte über den Islam zu führen.
Der Rat sollte sich nicht ins Unrecht setzen, der Rat hätte zu entscheiden und es bestünde ein rechtlicher Anspruch auf Baugenehmigung. Im Namen der CDU-Fraktion stimmte auch Rm Waßmann beiden Vorlagen zu.
Auch Rm Rettstadt sprach für die Fraktion FDP/Bürgerliste über das hier geltende Baurecht, es bestünde ein Rechtsanspruch auf die Errichtung dieses Gebäudes. Dem Rechtsanspruch werde die Fraktion folgen. Zur Vorlage unter 3.10 machte Rm Rettstadt deutlich, dass es befremdlich wäre, dass es bisher noch zu keinem vernünftigen Dialogverfahren gekommen ist. Das Angebot der Kirchen wäre gut, aber er hätte eher vom möglichen Bauträger erwartet, dass dieser auf die Politik zukommt und die Sorgen und Ängste der Menschen aus der Umgebung aufnimmt, damit eine Entscheidung getroffen werden könnte, die alle zum Schluss zufrieden stellt.
Zur Vorlage zu 3.10 wird die Fraktion FDP/Bürgerliste sich enthalten, zu 3.11 wird die Fraktion zustimmen.
Rm Kowalewski stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten beiden Vorlagen aufgrund des Rechtsanspruchs zu. Er werde sich dafür einsetzen, dass jede/r seine/ihre Religion ausüben kann, solange niemand dadurch beeinträchtigt würde.
… Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Urbanek (AfD) hätte Bauchschmerzen bei den beiden Vorlagen, da ihm der Islam das Recht auf Religionsfreiheit – auch das Recht, frei von Religion zu sein – absprechen würde. Der Islam wäre auch eine politische Bewegung und eine Rechtsordnung, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung in Übereinstimmung zu bringen wäre.
Bei beiden Vorlagen ginge es nicht um den Islam, sondern um das Bauordnungsrecht. An dieser Stelle in Eving gäbe es keinen Bebauungsplan, so dass § 34 Baugesetzbuch greifen würde. In diesem Paragraphen wäre vom Einfügungsgebot die Rede, das heißt, dass das Gebäude dem Ortsbild entsprechen müsste. Der geplante Bau hätte einen orientalischen Charakter und entspräche nicht dem vorhandenen Ortsbild in der Nachbarschaft.
Rm Urbanek stellte fest, dass er daher auch keinen Rechtsanspruch erkennen könnte. Aus diesem Grunde könnten beide Vorlagen von der AfD-Fraktion nicht mitgetragen werden.
Seines Erachtens hätten die gestalterischen Fragen im Gestaltungsbeirat besprochen werden können, dies wäre aber nicht passiert.
Rm Schilff (SPD) stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) für Schluss der Debatte.
Der mündlich von Rm Münch gestellte Antrag wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.
Der Rat der Stadt lehnte auch mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12907-18-E1) ab.
Der Rat der Stadt fasste zu TOP 3.10 mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 3.11
32. Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031
33. 61/5-2-044853
34. -Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12910-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 vor:
„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving verweist auf den unten stehenden Beschluss aus der Sitzung am 19.09.2018 und beschließt – mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, der Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Frau Krause, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und einer Stimmenthaltung (Vertreterin Die Linke) –, der Vorlage der Verwaltung nicht zuzustimmen.
Ein positiver Vorbescheid darf auf Grundlage dieser Vorlage nicht erteilt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass auf das geplante Minarett verzichtet wird.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat sich ausführlich mit der Vorlage, Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 158 befasst. Aus Sicht der Bezirksvertretung ist der geplante Standort für einen Sakralbau in der vorgelegten Form ungeeignet. In der Diskussion um dieses Bauvorhaben war bisher weder von einem Kuppelbau, noch von einem Minarett die Rede. Die Vorlage weicht von dem, was uns die Antragsteller bisher vorgestellt haben erheblich ab. Deshalb ist die Ablehnung der Baumaßnahme in der vorliegenden Form die logische Konsequenz.
Unser Rechtsstaat und die freie Religionsausübung sind für uns ein hohes Gut.
Gleichwohl ist es Aufgabe der Bezirksvertretung die widerstreitenden Interessen abzuwägen und zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Dabei kommen wir zum Ergebnis, die Maßnahme in der vorgelegten Form nicht zuzulassen. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellern Gespräche aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, dass auf das geplante Minarett verzichtet wird.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12910-18-E1) vor:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt:
Der Rat der Stadt Dortmund trägt die ablehnende Entscheidung der Bezirksvertretung Eving mit, unterstützt die Proteste gegen den geplanten Moscheebau und lehnt den Antrag auf Erteilung eines positiven Vorbescheides nach § 31 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031 zu, ab.
Der Rat ist sich den Gefahren einer zunehmenden Islamisierung Europas bewusst und nimmt dafür auch eine eventuelle, juristische Auseinandersetzung in Kauf, falls das Bauvorhaben gerichtlich durchgesetzt werden soll. Es gibt in Deutschland kein Grundrecht auf den Bau einer repräsentativen Großmoschee mit Minarett und Kuppel, in dieser Auffassung sind sich die Bezirksvertretung Eving, die Antragssteller der Ratsgruppe NPD/DieRechte, sowie der mittlerweile verstorbene Publizist Ralph Giordano einig.“
Rm Münch (FBI) fand es unerträglich, Diskussionen wie zu TOP 3.10 mit Geschäftsordnungsanträgen zu beenden. Er war der Meinung, dass ein Politiker auf den Bürger/die Bürgerin hören sollte, in Eving hätten sich die Bürger anders als der Rat entschieden. Heute müsste der Rat die politische Verantwortung tragen, er sollte sich nicht auf das Baurecht zurückziehen. Rm Münch sprach sich für einen Musterprozess gegen das Baurecht aus und stellte daher auch zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden mündlichen Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Bedenken der Bezirksvertretung Eving, lehnt die Vorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den politischen Willen ggf. in einem Klageverfahren durchzusetzen.“
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass schon zu Tagesordnungspunkt 3.10 die Diskussion bereits im Rat und vorher bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen intensiv geführt wurde. Daher stellte sie einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) meinte, er wäre schockiert, weil zwei verschiedene Bauleitplanungen einfach so durchgewunken würden. Er sprach sich dafür aus, sich im Rahmen einer Diskussion auszutauschen.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) für Schluss der Debatte.
Rm Brück gab eine persönliche Erklärung zu einem seines Erachtens persönlichen Angriff durch OB Sierau ab. Zu dem Hinweis von OB Sierau, Rm Brück könnte über seinen Schock mit seinem Therapeuten reden, erklärte Rm Brück, dass er keinen Therapeuten hätte. Er wies den Angriff durch OB Sierau zurück und wäre erschüttert, dass es zum Thema zu TOP 3.11 keine weitere Diskussion gäbe.
Der mündlich von Rm Münch gestellte Antrag wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12907-18-E1) ab.
Der Rat der Stadt fasste zu TOP 3.11 mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 3.12
35. Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12588-18)
Dem Rat der Stadt wurde folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vorgelegt:
„Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.12.2018 vor:
AUSW, 05.12.2018:
Herr Draxler informiert den Ausschuss mündlich darüber, dass die Vorlage in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord heute auf eine breite Zustimmung gestoßen sei, wobei man diese mit dem Zusatz versehen habe, dass die Zu-und Abwegungen des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) nochmal dahingehend überprüft werden sollen, ob diese nicht weiter westlich über die Westfaliastraße erfolgen können.
Herr Prengel (Büro „raumwerk“ Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung mbH) stellt dem Ausschuss via PP-Vortrag die Projektplanungen vor.
Der Ausschuss nimmt diese zur Kenntnis.
In Kenntnis der Beschlussfassung der Bezirksvertretung innenstadt-Nord empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
II. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei
Siegerentwürfe zur Kenntnis.
II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit
der Entwürfe zur Kenntnis.
III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu
verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019
Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des AUSW zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 05.12.2018 vor:
Zu TOP 17.5
Platzierung des zukünftigen ZOB
Mitteilung Stadtrat Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11948-18-E1)
Die CDU-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße.
Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet um Ergänzung des mündlichen Antrages der CDU-Fraktion, dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.
Die Fraktion Die Linke & Piraten enthalten sich zum mündlichen Antrag der CDU-Fraktion, eine andere Zuwegung als die Schützenstraße zu finden, weil eine solche veränderte Lösung nichts an der grundsätzlichen Belastung der Innenstadt-Nord ändern würde. Darüber hinaus wird die Verwaltungsvorlage abgelehnt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden mündlichen Zusatz:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße und, dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes zu fassen:
I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.
II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.
III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Beantwortung von Herrn Stadtrat Wilde vom 12.11.2018 (Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten zur Sitzung am 12.09.2018, TOP 16.2, Drucksache Nr.: 11948-18) zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einschließlich der mündlichen Ergänzung von Herrn Jörder an.“
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.
II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.
III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.
Der Rat der Stadt wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße und dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.
zu TOP 3.13
36. Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)
Der Rat nahm den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KuDeQua zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
37. Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12294-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt NOX-Block – „NOX-Reduzierung durch den Aufbau einer leistungsfähigen Low-Cost-Ladeinfrastruktur in Dortmund, Schwerte und Iserlohn“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des BMWi im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 sofort umzusetzen und in diesem Zusammenhang drei Projektstellen befristet einzurichten.
Zudem beschließt der Rat in Höhe der Fördermittel Mehraufwendungen sowie Mehrauszahlungen in den endgültigen Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 sowie 2020 aufzunehmen.
zu TOP 3.15
38. Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12425-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935
zu TOP 3.16
39. Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
40. Integriertes Handlungskonzept
41. Fortschreibung 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12333-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt das Integrierte Handlungskonzept in der fortgeschriebenen Fassung und die Fortführung des Stadterneuerungsprozesses in der vorgeschlagenen Form.
- beauftragt die Verwaltung, im Rahmen ihrer fachbereichsbezogenen Zuständigkeit, den Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen sowie mögliche Förderzugänge zu prüfen und etwaig erforderliche Beschlussvorlagen vorzubereiten.
zu TOP 3.17
42. Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 8. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
43. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 8. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
44. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12603-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW in den Teilplänen der Ämter 24 und 65 in Höhe von insgesamt 3.013.452 €.
zu TOP 3.20
45. Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gegebenen Hinweise, dass die Maßnahme Nr. 74 zum Stadtbezirk Innenstadt-Ost gehört und dass zu Nr. 225 noch ein Ortstermin zwischen der Bezirksvertretung Mengede und dem Tiefbauamt stattfindet, der abzuwarten ist, zur Kenntnis.
zu TOP 3.21
46. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12611-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
zu TOP 3.22
47. Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11727-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Erneuerung der Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 -Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede- mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2019: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 300.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 22.000,00 Euro.
zu TOP 3.23
48. "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
49. Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016
50. Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12478-18)
OB Sierau erläuterte, die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hatte in ihrer Sitzung am 11.12.2018 Ziffer 3 des Beschlussvorschlages um den Zusatz ergänzt, dass es ihr ausdrücklicher Wunsch sei, dass der Zugang zu allen Stadtbahnhaltestellen nach Möglichkeit ebenerdig erfolgt.
Rm Münch (FBI) fand das Ausspielen des Baumschutzes gegen menschliche Interessen nicht in Ordnung. Er stellte mündlich folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der weiteren planerischen Qualifizierung der Erhalt bzw. die Wiederherstellung einer Allee oberste Priorität hat.“
Rm Dudde erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen hätte, dass es wichtig wäre, dass den barrierefreien Zugang zu den Stadtbahnhaltestellen ebenerdig zu halten. Der damaligen Vorlage wurde zugestimmt. Da der niveaugleiche Zugang in der Vorlage nicht wieder zu finden ist, wird sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten.
Rm Dingerdissen zollte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Verwaltung und den Dialogteilnehmern und -teilnehmerinnen für das durchgeführte Verfahren seinen Respekt. Er machte deutlich, dass die Barrierefreiheit genauso wichtig wäre wie der Erhalt der Allee, beides sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wenig Einfluss hat die Tatsache genommen, dass an der Max-Eyth-Straße nördlicherseits in ca. zwei Jahren ein Hotel gebaut werden soll. Dieses Hotel machte ggf. einen eigenen Zugang seitens der B 1 erforderlich. Hier wäre die Frage der Erfordernis einer Vorampel zu diskutieren und wieweit der Übergang ohne Ampel funktionieren sollte oder könnte.
Rm Berndsen verwies auf das positiv angenommene Dialogverfahren, bei dem Politik und Bürger/-innen beteiligt wurden, und merkte an, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Rm Waßmann nahm für die CDU-Fraktion die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis und stimmte der Vorlage, wie sie vorgelegt wurde, als dem kleinstmöglichen Nenner zu.
Der Rat der Stadt lehnte den mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.
Der von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vorgeschlagene Zusatz zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Rm Gebel (Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt nimmt den Ergebnisbericht über das extern moderierte Dialogverfahren zum barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ im Hinblick auf eine Modifikation der „Vorzugsvariante 2016“ der Verwaltung zu ändern. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse aus dem Dialogverfahren und die für das Jahr 2019 zu erwartenden Erkenntnisse aus den zusätzlich beauftragten Gutachten
- zur technischen Machbarkeit spezieller Haltestellenlösungen mit vermindertem Eingriff in
den Baumbestand und
- zum Baumschutz bzw. zur Verpflanzbarkeit von Bäumen
zu berücksichtigen. Vor allem der Grundsatz der möglichen Eingriffsminimierung in die Allee ist bei der weiteren Qualifizierung der Planung angemessen zu berücksichtigen.
3. Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren wurde eine weitergehende Verkehrsuntersuchung der B1 insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Voßkuhle / Semerteichstraße beauftragt. Vorbehaltlich der Ergebnisse dieser Verkehrsuntersuchung B1 sowie zukünftiger städtischer, aber auch übergeordneter Entwicklungen in diesem räumlichen und inhaltlichen Kontext hält der Rat der Stadt zunächst weiter an seiner Entscheidung vom 29.09.2016 fest, die Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost ausschließlich niveaufrei zu gestalten. Die Verwaltung wird den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung B1 unterrichten. Sofern sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben, die einen Perspektivwechsel in der Betrachtung begründet zulassen, bereitet die Verwaltung auf dieser Grundlage eine weitere Entscheidung durch den Rat der Stadt vor.
4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Planung einer Modifikation der „Vorzugsvariante 2016“ zu qualifizieren und die notwendigen Schritte zur rechtlichen und finanziellen Sicherung des Vorhabens zu unternehmen.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, weiterhin bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.
zu TOP 3.24
51. Resolution zu Straßenbaubeiträgen nach KAG NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13004-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende gemeinsame Resolution der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 13004-18-E1) vor:
„… die o. g. Fraktionen bringen nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
Derzeit werden die Grundstückseigentümer in NRW an den Kosten für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung des anliegenden Straßennetzes auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW beteiligt. Die Höhe der Beiträge richtet sich danach, wie groß der Nutzen einer Straße bzw. einer Straßenbaumaßnahme für die Allgemeinheit ist. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden diese Beitragsfinanzierung als ungerecht, da die Erneuerung oder Verbesserung einer Straße generell nicht nur den Beitragspflichtigen, sondern stets auch der Allgemeinheit zu Gute käme. Zudem bedeutet die Erhebung der Beiträge für die Straßenbaumaßnahmen für die Grundstückseigentümer teilweise eine hohe Belastung, die auch existenzbedrohend sein kann. Die Kommunen setzt dies zunehmend unter Druck, zumal in vielen Fällen lange gerichtliche Verfahren über die Gebührenerhebung geführt werden müssen. Wohl auch deshalb erfährt die Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktuell in vielen Kommunen wie auch in der Landespolitik einen intensiven Aufschwung. Durch die angespannte Haushaltssituation vieler Kommunen in NRW ist es notwendig, dass bei einer Abschaffung der Beiträge die entfallenden Einnahmen der Kommunen durch eine landesseitige vollständige und adäquate Kompensation aufgefangen werden.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die von verschiedenen Fraktionen im Landtag NRW eingeleiteten Schritte zu einer Reform der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass der nordrhein-westfälische Landtag die Landesregierung beauftragt hat, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen neu zu regeln.
Allerdings unterstützt der Rat der Stadt Dortmund die Überlegungen auf Landesebene zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW bei gleichzeitiger Kompensation durch zweckgebundene Landeszuweisungen.
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen jegliche Regelungen aus, dass Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können, da dies mit dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen nicht in Einklang steht.“
Rm Rettstadt erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass es der erste Schritt und gut wäre, wenn das Land der Stadt sagen würde, dass die Stadt selbst Beiträge erheben dürfte. Dann könnte der Rat entscheiden, ob die Beiträge weiter im Verhältnis zu den Kosten, dem Aufwand und den Grundsteuern erhoben werden sollen. Im Namen der Fraktion lehnte er den letzten Absatz der Resolution explizit ab, so dass insgesamt die Resolution abgelehnt werden müsste. .
Rm Reppin machte im Namen der CDU-Fraktion deutlich, dass die Situation in Dortmund klar geregelt werden müsste. Er hielt die in Düsseldorf getroffenen Entscheidungen für nicht zielgerichtet. Wenn es keine Straßenbaubeiträge mehr gäbe, dürfte dies nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Er befürchtete einen Wettbewerb unter den Städten, weil manche Städte Beiträge erheben und andere nicht.
Rm Kowalewski stellte für die Fraktion Die Linke & Piraten dar, dass eine Kompensation erforderlich wäre, wenn die Straßenbaubeiträge nach KAG NRW abgeschafft würden. Die vorgelegte Resolution hielt er für zielführend.
Auch Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass eine Diskussion um eine Regelung der Straßenbaubeiträge nach KAG erforderlich wäre. Es müsste eine vernünftige Lösung her. Bei Wegfall der Beiträge müsste es zu einer Kompensation für die Kommunen kommen, eine landesweite Regelung für alle Kommunen müsste her.
Rm Düdder fand im Namen der SPD-Fraktion wichtig, die Verantwortung für die Stadt zu übernehmen.
Rm Urbanek sprach sich für die AfD-Fraktion für Wettbewerb aus, so dass die Resolution insbesondere aufgrund des letzten Absatzes abgelehnt werden müsste.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die von verschiedenen Fraktionen im Landtag NRW eingeleiteten Schritte zu einer Reform der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass der nordrhein-westfälische Landtag die Landesregierung beauftragt hat, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen neu zu regeln.
Allerdings unterstützt der Rat der Stadt Dortmund die Überlegungen auf Landesebene zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW bei gleichzeitiger Kompensation durch zweckgebundene Landeszuweisungen.
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen jegliche Regelungen aus, dass Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können, da dies mit dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen nicht in Einklang steht.
In der Zeit von 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr erfolgte eine Sitzungsunterbrechung.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
52. Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12194-18)
Ergänzende Unterlagen zur Produkt- und Leistungsplanung und zum wirkungsorientierten Haushalt
(WOH) für den Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsförderung Dortmund wurden mit Schreiben des
OB Sierau vom 30.11.2018 (Drucksache Nr.: 12194-18-E1) nachgereicht.
Rm Penning lehnte für die CDU-Fraktion den Wirtschaftsplan 2019 ab und begründete die Ablehnung damit, dass dem Betriebsausschuss unzureichende Unterlagen vorgelegen hätten. Zum Zeitpunkt der Beratung wäre daher eine Empfehlung durch den Ausschuss nicht möglich gewesen. Zum Protokoll gereichte weitere Fragen der CDU-Fragen wurden verspätet an einen anderen Ausschuss, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, weitergeleitet. Eine abschließende Behandlung im Betriebsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, wäre nicht möglich gewesen.
An dieser Stelle wünschte sich die CDU-Fraktion mehr Transparenz.
Inhaltlich wies Rm Penning darauf hin, dass seit Jahren ein ungünstiges Verhältnis zwischen den Personalaufwendungen und den Sachkosten bei gleich bleibenden Betriebskostenzuschüssen bestände, das zu Lasten von Projektmitteln ginge. Zur durchgeführten Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung wurden Effekte in Aussicht gestellt, die der Mittelfristplanung aber nicht zu entnehmen wären. Für die Zukunft wird die CDU-Fraktion eine Sondersitzung des Betriebsausschusses beantragen, wenn eine Befassung im Ausschuss sonst nicht abschließend möglich sein sollte.
Rm Rüther stimmte für die SPD-Fraktion der Vorlage zu. Die nachgereichten Unterlagen waren zugesandt worden waren. Er könnte der Kritik nicht zustimmen, auch die Beantwortung der Fragen wäre ihm zugegangen. Er erinnerte daran, dass im Februar die Umorganisation der Wirtschaftsförderung in die Wege geleitet wurde, diese liefe weiterhin. Mit der Umorganisation wird der Zweck verfolgt, die Wirtschaftsförderung effektiver aufzustellen und Personaleinsparungen vorzunehmen.
Rm Kowalewski erklärte, dass die Fraktion Die Linke & Piraten den Umbau der Wirtschaftsförderung unvoreingenommen begleiten würde. Hier hineinzugrätschen wäre nicht richtig.
Auch Rm Stackelbeck stimmte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Zugang der nachversandten Unterlagen der Vorlage zu.
Nach der Beschlussfassung stellte OB Sierau fest, dass die Wirtschaftsförderung in der Summe einen guten Job machen würde, dies würden die Unternehmen so sehen, die mit der Wirtschaftsförderung zu tun hätten, sowie mit Neid die benachbarten Städte.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der ergänzenden Unterlagen vom 30.11.2018 (Drucksache Nr.: 12194-18-E1) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
● beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
● stellt den Erfolgsplan 2019 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in
Höhe von 13.347.331,98 EUR fest,
● stellt den Vermögensplan 2019 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
● beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 8.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2019 in Anspruch nehmen darf,
● beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2019 (Anlage 1.4),
● beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 (Anlage 2.1 und 2.2).
zu TOP 4.2
53. Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
54. hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12159-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung durch das SVTZ beträgt rund 20 Mio. €.
2. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung notwendigen Verträge abzuschließen.
zu TOP 4.3
55. Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
56. hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12161-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
3. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Competence Center Logistik & IT sowie der Schaffung der entsprechenden Forschungsinfrastruktur und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung des Competence Center Logistik & IT sowie zur Schaffung der Forschungsinfrastruktur durch das SVTZ beträgt in Summe 21.280.000 Euro (9.280.000 Euro + 12.000.000 Euro).
4. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Competence Center Logistik & IT notwendigen Verträge abzuschließen.
zu TOP 4.4
57. Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12168-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- den Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund,
- den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 30 Mio. EUR festzusetzen,
- die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR aufzunehmen.
zu TOP 4.5
58. Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen zur beabsichtigten Entwicklung der ehemaligen Hochofenanlage einschließlich der westlich gelegenen Freifläche sowie des Schalthauses auf dem Standort PHOENIX West durch das Unternehmens World of Walas zur Kenntnis.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
59. Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11153-18)
OB Sierau verwies auf die Hinweise im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 27.11.2018 hinsichtlich witterungsbeständigem, recyclebarem Material der Sitzbänke, einer angemessenen Sitzhöhe mit Aufstehhilfen für Senioren, vorgesehener Flächen neben den Bänken für Rollatoren sowie Papierkörbe mit etwas mehr Abstand zur Sitzbank. Die Verwaltung wollte mit dem Seniorenbeirat beraten, welche Punkte als Standard festgelegt werden.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt die Quartiersprofile der Ortsteile Menglinghausen, Derne, Jungferntal und Marten zur Erarbeitung einer Demografiestrategie mit dem Schwerpunkt „Alter“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gewonnenen Erkenntnisse in der gesamtstädtischen Demografiestrategie für altersgerechte Quartiersentwicklungen in Dortmund zu berücksichtigen.
zu TOP 5.2
60. Kommunale Pflegeplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10613-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 09.10.2018 vor:
4.6
Kommunale Pflegeplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10613-18)
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig (Ergänzung des Beschlussvorschlags kursiv)
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2018 vor:
zu TOP 10.1
61. Kommunale Pflegeplanung
62. - Vorlage des Sozialamtes vom 04.09.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10613-18)
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, das Behindertenpolitische Netzwerk einzubeziehen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Sozialamtes vom 04.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.
Die Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als Tischvorlage vor:
Der Seniorenbeirat schließt sich den o. g. Empfehlungen an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (Fett und kursiv) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt unter Berücksichtigung der genannten Empfehlungen dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden geänderten (Fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.“
Der Rat der Stadt fasste einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 folgenden geänderten (kursiv dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.
zu TOP 5.3
63. Ausweitung des Projektes Klasse2000
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11658-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gesundheitsamtes zum Prüfauftrag „Ausweitung des Projektes Klasse2000“ zur Kenntnis und beschließt die Finanzierung des Programms an Grundschulen in Sozialräumen mit besonderem Präventionsbedarf, die Interesse an einer dauerhaften Umsetzung des Programms Klasse2000 haben.
Grundschulen mit besonderem Präventionsbedarf, die bereits Klasse2000 durchführen und deren Weiterfinanzierung über Paten zukünftig nicht gesichert ist, wird ebenfalls eine Fortführung des Programms aus Mitteln des Gesundheitsamtes ermöglicht.
zu TOP 5.4
64. Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
65. hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm das Wettbewerbsergebnis des Realisierungswettbewerbes zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
66. Aktionskonzept Kinder im Park
67. Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12418-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den geplanten Umbau des Robinsonspielplatzes und die Aufstellung einer Spielanlage am Spielbogen im Westfalenpark im Rahmen des Aktionskonzeptes Kinder im Park. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) wird mit der Durchführung der Vergabeverfahren beauftragt und die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
zu TOP 5.6
68. Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund zum 01.01.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12390-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die
(1) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen sowie die Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen für den Geschäftsbereich Sport ab 01.01.2019 (Anlagen 1 und 1b)
(2) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2019 (Anlage 2)
(3) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2019 (Anlage 3).
zu TOP 5.7
69. Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12265-18)
Dem Rat der Stadt lagen eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks mit Schreiben des OB Sierau vom 12.11.2018 vor:
- Anschreiben des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 07.11.2018:
„Gremienvorlage zum Behindertenfahrdienst in den Dezember-Sitzungen des Rates;
hier: Stellungnahme des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks für das Behindertenpolitische Netzwerk
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aufgrund des Beratungsgangs der o.g. Vorlage ist leider eine Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich. Nach einem Austausch zu den von der Verwaltung vorgestellten Eckpunkten in der Forum-Sitzung am 30.10.2018 gebe ich auf Grundlage der Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks (§ 25 (3)) hiermit eine Stellungnahme zu dem Vorhaben für das Behindertenpolitische Netzwerk ab. Ich füge die in der Forum-Sitzung vorgestellten Eckpunkte als Grundlage dieser Stellungnahme bei.
Bitte geben Sie diese Stellungnahme dem Rat und den Ausschüssen zur Kenntnis, die die Vorlag beraten. Gern bin ich bereit, die Ausführungen auch persönlich zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedrich-Wilhelm Herkelmann“
- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Weiterentwicklung des
Behindertenfahrdienstes:
„Weiterentwicklung des Dortmunder Behindertenfahrdienstes;
Stellungnahme für das Behindertenpolitische Netzwerk
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat sich in den vergangenen Jahren für barrierefreie Mobilität in Dortmund eingesetzt. In allen Überlegungen ist dabei ein Behindertenfahrdienst in guter Qualität und ausreichender Quantität unverzichtbar.
Wir begrüßen das Vorhaben, den Dortmunder Behindertenfahrdienst mit einer Entscheidung über eine neue Trägerschaft qualitativ zu verbessern.
Um die Sorgen der Fahrdienstnutzerinnen und Fahrdienstnutzer um ein „langsames Austrocknen“ des Behindertenfahrdienstes zu zerstreuen, braucht es ein klares politisches Signal.
Wir schlagen vor, nach Übergang auf einen neuen Träger zusätzlich zu den geplanten Ausgaben für den neuen Träger 600.000 € im Haushalt des Sozialamtes vorzusehen, die eingesetzt werden können, wenn die Nachfrage nach Fahrdienstleistungen das finanzierte Angebot übersteigt. Über diese Summe soll das Sozialamt ohne weiteren politischen Beschluss verfügen können.
Dabei ist ein Begleitgremium aus der Politik einschließlich des Behindertenpolitischen Netzwerks einzubeziehen. Dieses Gremium soll beim neuen Träger des Behindertenfahrdienstes
- den Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens unterstützen, das insbesondere auch Fahrtwünsche dokumentiert, die nicht befriedigt werden konnten,
- über Anregungen und Beschwerden informiert werden und
- spätestens zur Jahresmitte in die Diskussion einbezogen werden, ob einen finanzielle Nachsteuerung aufgrund der Nachfrage erforderlich ist.
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt den Vorschlag, den bisherigen Nutzer/innen-Kreis des Dortmunder Behindertenfahrdienstes zunächst beizubehalten. Auf Grundlage einer Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Mobilitätsbedarfs von Menschen mit Behinderungen in Dortmund und eines aussagekräftigen Berichtswesens über den Behindertenfahrdienst soll die Definition des Nutzer/innenkreisest regelmäßig hinterfragt werden.
Für die Entscheidungsfindung des Rates und seiner Gremien über die zukünftige Gestaltung des Dortmunder Behindertenfahrdienstes bitten wir um eine Darstellung möglicher Szenarien nach Übergang der Trägerschaft der Eingliederungshilfe auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Wir danken den Mitarbeiter/innen der Verwaltung für die vielen Gespräche mit dem Ziel, den Fahrdienst organisatorisch und finanziell auf eine zukunftsfähige Basis zu stellen.
Wir wünschen uns mit dem neuen Träger des Behindertenfahrdienstes einen Partner, der über Erfahrungen in der Beförderung von Menschen mit Behinderungen verfügt und infrastrukturelle Voraussetzungen wie insbesondere eine Leitstelle, Fahrpersonal, Werkstätten, Mitarbeiter/innen in der Öffentlichkeitsarbeit und im Anregungs- und Beschwerdemanagement mitbringt.
Wir regen an, städtische Stellen, Stadttöchter wie DSW 21 und / oder Dortmunder Anbieter um Angebote für die Trägerschaft des Behindertenfahrdienstes zu bitten.
Über die dem Behindertenpolitischen Netzwerk in seiner Forum-Sitzung am 30.10.2018 hinaus vorgestellten Eckpunkte sind für uns die folgenden Überlegungen anlässlich einer neuen Trägerschaft des Dortmunder Behindertenfahrdienstes unerlässlich:
- Zu den geplanten Eigenanteilen an Fahrten bitten wir um eine halbjährliche Kontrolle, ob die gewünschten Refinanzierungseffekte einschließlich einer Betrachtung der Verwaltungsaufwendungen eintreten.
- Fahrten außerhalb des 5-km-Radius um die Stadtgrenze hinaus sollen nur dann angeboten werden, wenn die verabredete Anzahl täglicher Fahrten innerhalb des Stadtgebiets sichergestellt werden kann.
- Die Servicezeiten (täglich von 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr) sind als Einsatzbereitschaftszeiten zu definieren, Vor- und Nachbereitung für die Fahrdienste finden innerhalb dieser Zeitspanne nicht statt.
- Die Dispositionszeiten von täglich vier Stunden sollen in den späten Nachmittag gelegt werden, um möglichst vielen Fahrdienstberechtigten eine ungestörte Buchung von Fahrten zu ermöglichen.
- Wir begrüßen die Ausweitung des Buchungsvorlaufs auf bis zu sechs Monate und schlagen vor, für spontane Fahrten ein zu definierendes Kontingent der Gesamtfahrten zurückzuhalten.
- Unabhängig vom gewählten Buchungsweg soll es ein nachvollziehbares und gerechtes Fahrtenverteilungssystem geben.
- Eine barrierefreie Gestaltung und die Sicherstellung des Datenschutzes sind Voraussetzung für Verwaltung und Organisation des Behindertenfahrdienstes.
- Bei einer Zusammenfassung mehrere Fahrwünsche in einem Wagen ist sicherzustellen, dass sich die Gesamtfahrzeit für die einzelnen Nutzer/innen nicht mehr als verdoppelt. Dazu soll für die Abrechnung mit dem neuen Träger des Behindertenfahrdienstes eine Definition der Leistungseinheit verabredet werden, die Fehlanreize (z.B. eine Abrechnung von sieben Fahrten, die in einem Auto durchgeführt werden) verhindert.
- Bei der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit aG für einen oder eine Dortmunder/in werden regelhaft Informationen zum Dortmunder Behindertenfahrdienst ausgehändigt.
- Der neue Träger des Dortmunder Behindertenfahrdienstes soll Öffentlichkeitsarbeit für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes machen.
- Mitarbeiter/innen im Behindertenfahrdienst sollen für den Umgang mit Menschen mit komplexen Behinderungen und ihren Begleitungen qualifiziert werden.
- Es soll eine Mobilitätsberatung für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden, die die verschiedenen Möglichkeiten der Bewegung im städtischen Raum erläutert und Menschen mit Behinderungen mit Mobilitäts-Test und –Trainings ermutigt, sich auch außerhalb des eigenen Haushalts zu bewegen.
- Fahrdienstnutzer/innen und potentielle Fahrdienstnutzer/innen benötigen technische und versicherungsrechtliche belastbare Informationen, welche Voraussetzungen Hilfsmittel erfüllen müssen, um mitgenommen werden zu können. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen dem Stand der Technik - insbesondere der aktuellen Sicherheitstechnik - entsprechen.
- Vertragsbestandteil für den neuen Träger des Behindertenfahrdienstes soll die Begleitung der Fahrdienstnutzer/innen als Tür-zu-Tür-Service bzw. mit Sicherstellung einer Begleitperson außerhalb des Fahrdienstes bei Abfahrt und Ankunft sein.
Abschließend bitten wir darum, mit dem jetzigen und dem zukünftigen Träger des Dortmunder Behindertenfahrdienstes eine reibungslose Übergabe möglichst ohne Quantitäts- und Qualitätseinbußen für die Fahrdienstnutzer/innen zu verabreden.
Ich stehe für Gespräche zu den Vorstellungen des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Zukunft des Behindertenfahrdienstes gern zur Verfügung.“
- Eckpunkte der Gremienvorlage, vorgestellt in einer Forum-Sitzung des Behindertenpolitischen
Netzwerks:
„Fahrdienst für behinderte Menschen in Dortmund –
Eckpunkte der Gremienvorlage
Wer führt aus?
Verhandlungsverfahren - nach Marktsondierung in 09/17: Mehrere Interessenten, die schon jetzt für den LWL in Behindertenhilfe Fahrdienste ausführen.
Wer darf fahren?
Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen in Dortmund und solche mit gleichstellendem Attest/ kein eigenes Auto; nur Privatfahrten
Bedürftigkeitsprüfung/ Eigenbeteiligung?
Jeder Nutzende erhält 30 Freifahrten/Jahr
31.-100. Fahrt: Prüfung Nettoeinkommen/Vermögen:
Freibetrag Nutzender/Monat: 2000,00 €
Und / oder stehen mehr als 100.000,00 € verwertbares Vermögen zur Verfügung?
Unter Grenze: 100 Fahrten frei
Über Grenze: 25 € pro Fahrt
Ab 101. Fahrt: Jeder 50 € Eigenanteil pro Fahrt
Service und Präsenzzeiten?
Fahrten täglich von 07:00- 24:00 Uhr, Disposition täglich von 12:00 bis 16:00 Uhr
Fahrtenbuchung/ Vorlaufzeiten?
Telefonisch 24 Stunden bis zu 4 Wochen im Voraus
EDV/ Aufbau- und Ablauforganisation?
Die Stadt Dortmund prüft die Zugangsberechtigung der Nutzenden und entscheidet über Fahrtenkontingente.
Zusätzliche Fahrten können beim Sozialamt im Voraus eingekauft werden.
Das Sozialamt teilt dem ausführenden Unternehmen über dessen Software die Fahrtenkontingente der einzelnen Nutzenden mit. Die Nutzenden bestellen bei dem ausführenden Unternehmen Fahrten, die von Selbigen eigenständig durchgeführt werden.
Die Nutzenden erhalten mit Zugangsberechtigung z.B. eine Chipkarte, die bei Fahrtenantritt vom Fahrer ausgelesen wird. Dadurch wird die Identifizierung des Nutzenden vorgenommen, das Fahrtenkontingent elektronisch um eine Fahrt verringert und die Fahrt für die Abrechnung und Statistik gespeichert.
Für die Disposition und die Fahrten ist das Unternehmen verantwortlich.
Ausführung der Fahrten?
Grundsätzlich hat jeder Nutzende das Recht auf eine Einzelfahrt mit Begleitperson.
Sollten sich Fahrtenwünsche / Fahrtziele überschneiden, könnten auch Sammelfahrten durchgeführt werden.
Fahrten außerhalb Dortmunds?
Der Raum von 5 km jenseits der Stadtgrenzen wird mit abgedeckt. Für jeden km darüber hinaus muss der Nutzende 5 € entrichten.
Abrechnung?
Jährlich können bis zu maximal 25.000 Fahrten absolviert werden. Die Verteilung der Fahrten erfolgt tagesscharf, dies bedeutet, dass pro Tag 68,5 Fahrten maximal durchgeführt werden können. Nicht genutzte Fahrtenkorridore können auf andere, ggf. nachfrageintensive Tage (z.B. Weihnachtsmarktzeit) verschoben werden, sofern die Jahressumme von 25.000 Fahrten nicht überschritten wird.
Überschreitungen der Obergrenze müssen durch das Sozialamt ggf. unter Beteiligung der politischen Gremien genehmigt werden.
Kosten?
Basis Vertrag: 25.000 Fahrten pro Jahr. Kosten: geplant max. 1 Mio. € inklusive IT-Dienstleister
_________________________
Impulse aus dem politischen Raum
Online-Buchung?
Zusätzliches Fahrtenkontingent für ehrenamtlich Tätige?
Fehlanreize an den Unternehmer vermeiden: Mindestfahrtenanzahl festlegen? Jahreskontingent während Vertragslaufzeit nach Jahresablauf evaluieren?“
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 04.12.2018 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Vorlage die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie die in einer Forums-Sitzung des Netzwerkes zusammengestellten Eckpunkt zur weiteren Beratung vor.
Dazu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.
An die Mitglieder des
des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit 28.11.2018
Gremienvorlage „Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen“ (DS-Nr. 12265-18);
hier: Stellungnahme des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks für das Behindertenpolitische Netzwerk
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die weitere Diskussion in den politischen Gremien nimmt die Verwaltung zu den Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerks wie folgt Stellung:
600.000 Euro zusätzlich in den Haushalt einstellen
Die im Rahmen der sog. Memorandumsmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ursprünglich vorgesehene Einsparung von 600.000 Euro ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 ff nicht mehr enthalten. Wie sich der Aufwand im Zeitraum des Übergangs vom neuen zum Alten System darstellen wird, ist derzeit nicht absehbar. Sollten sich Nachsteuerungsnotwendigkeiten ergeben, wird hierauf unterjährig reagiert.
Begleitgremium
Die Verwaltung ist selbstverständlich bereit, den informellen Dialog mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk und der Politik in der bisherigen Qualität und Intensität auch im nächsten Jahr fortzusetzen. Die Installation eines förmlichen Gremiums ist dafür nicht erforderlich. Im Leistungsverzeichnis wird dargestellt werden, in welcher Form der künftige Leistungserbringer Auswertungen für ein Berichtswesen zur Verfügung stellen muss.
Definition des Nutzendenkreises hinterfragen
Zur Nutzung des Fahrdienstes berechtigt werden auch zukünftig gehbehinderte Menschen ohne eigenes Fahrzeug sein, die ohne fremde Hilfe den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Damit werden die Anforderungen an die Nutzungsberechtigung bewusst niedrig gehalten. Insofern sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit, die Definition des Nutzendenkreises zu hinterfragen.
Darstellung möglicher Szenarien nach Übergang der Trägerschaft der Eingliederungshilfe auf den Landschaftsverband
Eine Darstellung eventueller Szenarien ist nicht möglich. Nachdem im Hinblick auf die Dortmunder Situation bereits bilaterale Abstimmungsgespräche geführt wurden, hat nun zwischen Landschaftsverband und Mitgliedskörperschaften ein genereller Austausch über die Leistungsabwicklung ab 2020 begonnen.
Erfahrungen und infrastrukturelle Voraussetzungen beim neuen Leistungserbringer
Alle notwendigerweise an den künftigen Leistungserbringer zu stellenden Anforderungen werden sich im Leistungsverzeichnis wiederfinden.
Dortmunder Akteure um Angebote bitten
Nein. Das ist nicht möglich. Es wird ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt.
Halbjährliche Kontrolle, ob die gewünschten finanziellen Effekte eintreten
Nein. Nach Auffassung der Verwaltung ist ein entsprechendes Controlling erst nach einem Jahr sinnvoll.
Fahrten außerhalb des 5 km-Radius nur bei entsprechenden Kapazitäten
Ja. Fahrten außerhalb des 5 km-Radius werden vom städtischen Leistungsangebot nicht erfasst. Soweit derartige Fahrten zwischen dem Leistungserbringer und einem oder mehreren Nutzenden individuell vereinbart werden, darf dies selbstverständlich das hier in Rede stehende Fahrdienstangebot in keiner Weise beeinträchtigen.
Servicezeiten bedeuten Einsatzbereitschaft
Ja. Natürlich muss während der definierten Servicezeiten tatsächlich Einsatzbereitschaft bestehen.
Tägliche Dispositionszeit in den späten Nachmittag verlegen
Diese Anregung wurde bereits umgesetzt. Es ist ein Dispositionszeitraum von 14:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen.
Zu definierendes Kontingent für spontane Fahrwünsche zurückhalten
Nein. Es wird zunächst abgewartet, wie sich die Praxis gestaltet.
Gerechtes Fahrtenverteilungssystem
Ja. Dies ist eines der Ziele, die mit dem neuen System erreicht werden sollen.
Barrierefreie Gestaltung und Sicherung des Datenschutzes
Ja, selbstverständlich.
Keine unzumutbaren Sammelfahrten
Grundsätzlich hat jeder Nutzende das Recht auf individuelle Beförderung. Davon unberührt können Sammelfahrten vorgenommen werden, wenn alle betroffenen Nutzenden das wünschen.
Regelhafte Information bei Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“
Da das Vorliegen eines solchen Schwerbehindertenausweises nicht zwingend Voraussetzung für eine Fahrdienstberechtigung ist, scheint ein solches Vorgehen nicht sinnvoll und erforderlich.
Öffentlichkeitsarbeit durch den neuen Träger des Fahrdienstes
Öffentlichkeitsarbeit wird nicht zum Aufgabenbereich des neuen Betreibers gehören. Selbstverständlich wird aber die Verwaltung zu gegebener Zeit in geeigneter Weise über das Angebot informieren.
Fahrdienstmitarbeitende für den Umgang mit Menschen mit komplexen Behinderungen qualifizieren
Ja. Auf eine angemessene Mitarbeiterqualifikation wird zu achten sein.
Mobilitätsberatung für Menschen mit Behinderung
Diese Forderung müsste als solitäres Thema in die politische Diskussion eingebracht werden. Zur in Rede stehenden Gremienvorlage besteht aber keinerlei Kausalität.
Sicherheitstechnische Voraussetzungen
Im Leistungsverzeichnis wird beschrieben werden, welche sicherheitstechnischen Voraussetzungen und DIN-Normen die einzusetzenden Fahrzeuge erfüllen müssen. Dazu, ob die Hilfsmittel der Nutzenden bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, werden, falls notwendig, zu gegebener Zeit Informationen bereitgestellt.
Tür-zu-Tür-Service
Tragehilfen sollen, falls notwendig, auch künftig ausdrücklich von der Fahrdienstleistung mit umfasst werden.
Abschließend sei betont, dass es der Verwaltung ein ausdrückliches Anliegen ist, den Übergang zum neuen System für die Fahrdienstnutzenden so „geräuschlos“ wie möglich zu gestalten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates vom 29.11.2018 vor:
zu TOP 4.10
70. Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12265-18)
Dem Seniorenbeirat liegt als Ergänzung zu der Vorlage eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerkes vor.
Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass er der Vorlage so nicht zustimmen werde und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das Fahrdienstkonzept im Hinblick auf die vom Behindertenpolitischen Netzwerk vorliegende Stellungnahme zu überarbeiten.
Zudem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss schließt sich der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Weiterentwicklung des Dortmunder Behindertenfahrdienstes“ an und fordert die Verwaltung auf, die darin enthaltenen Forderungen entsprechend umzusetzen. Das betrifft insbesondere die folgenden Punkte:
- Nach Übergang auf einen neuen Träger sind zusätzlich zu den geplanten Ausgaben für den neuen Träger 600.000 € im Haushalt des Sozialamtes vorzusehen, die eingesetzt werden können, wenn die Nachfrage nach Fahrdienstleistungen das finanzierte Angebot übersteigt.
- Die Einbeziehung eines Begleitgremiums aus der Politik einschließlich des Behindertenpolitischen Netzwerks, das beim neuen Träger des Behindertenfahrdienstes den Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens unterstützt, über Anregungen und Beschwerden informiert und spätestens zur Jahresmitte in die Diskussion einbezogen wird, ob eine finanzielle Nachsteuerung aufgrund der Nachfrage erforderlich ist.
- Die Umsetzung der aus Sicht des BN unerlässlichen Eckpunkte und Überlegungen (s. Stellungnahme, Seiten 2 und 3)
Begründung:
Das Behindertenpolitische Netzwerk als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung in Dortmund ist erst nach den Beratungen in den Ausschüssen und dem Beschluss des Rates in die Beratungsfolge einbezogen. Das Netzwerk kann damit die getroffenen Beschlüsse nur noch zur Kenntnis nehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme des BN zum jetzigen Zeitpunkt als Antrag zu verstehen, die Vorlage entsprechend zu modifizieren.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN die Empfehlung des Seniorenbeirates ab. Ebenfalls lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass eine Fortsetzung des Fahrdienstes für behinderte Menschen durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) unter veränderten konzeptionellen Rahmenbedingungen und den finanziellen Erfordernissen ebenso wenig möglich ist, wie eine Übernahme durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21).
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das im Folgenden dargestellte neue Fahrdienstkonzept und die dem zugrunde liegenden Bedingungen für die Nutzenden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an.“
Herr Herkelmann nahm als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerkes gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Stellung. Er stellte fest, dass vor mehr als zehn Jahren der Rat der Stadt Dortmund dem Behindertenpolitischen Netzwerk das Vertrauen dafür ausgesprochen hat, die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht nur zu sagen, sondern auch zu hören. Seitdem konnten Veränderungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht werden.
Herr Herkelmann erklärte, dass es Dauerbaustellen gäbe, eine der wichtigsten wäre der Fahrdienst für behinderte Menschen.
Der Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen zeigte eindrucksvoll, dass Barrierefreiheit und Mobilität grundlegend für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind. Derzeitig würde der Masterplan Mobilität 2030 beraten, an dem das Behindertenpolitische Netzwerk durch Mitwirkung in den Masterplanstrukturen und einem Initiativantrag „Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ und der Empfehlung „Autofahren mit Behinderungen“ beigetragen hatte.
Zudem wies Herr Herkelmann darauf hin, dass es Menschen mit Behinderungen gibt, die zur Sicherstellung ihrer gleichberechtigten Mobilität auf Fahrdienste angewiesen sind. Deshalb trat das Behindertenpolitische Netzwerk für qualitative und quantitative Verbesserungen des Fahrdienstes ein und wird auch weiterhin dafür eintreten. Der Dortmunder Behindertenfahrdienst im interkommunalen Vergleich stellte eine der besten Lösungen zur Sicherstellung der Mobilität von Menschen mit
Behinderungen dar. Aber der Fahrdienst müsste auf demographische Entwicklungen, und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder die Veränderung im Gleichstellungsgesetz NRW oder durch das Bundesteilhabegesetz, reagieren. Nur so könnte die Quantität und Qualität an Mobilitätsangeboten vorgehalten werden, die den Anforderungen einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen genügen.
In der letzten Forum-Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks stellte die Verwaltung deren Überlegungen vor und nahm Hinweise, Vorschläge und Wünsche aus dem Kreis der Teilnehmenden mit in die weiteren konzeptionellen Arbeiten.
Abschließend machte Herr Herkelmann die Sorgen und Befürchtungen der Menschen deutlich, die auf Fahrdienste angewiesen sind. Das Angebot der Verwaltung, in den Sitzungen des Netzwerks den jeweiligen Sachstand für den Fahrdienst darzustellen und für Anregungen und Beschwerden zur
Verfügung zu stehen, wurde von ihm erfreut zur Kenntnis genommen. Damit wurde dem Wunsch nach Einrichtung eines Begleitgremiums entsprochen. Zudem bat Herr Herkelmann um Unterstützung bei der Wahrnehmung der Ausgabe des Behindertenpolitischen Netzwerks.
Rm Urbanek stellte fest, dass die AfD-Fraktion die Vorlage nicht mittragen würde. Er hätte erfahren, dass der Fahrdienst damit begründet wurde, dass die Stadtbahnstellen nicht barrierefrei waren. Inzwischen wurden durch die DEW21 große Investitionen getätigt, damit Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch gehbehinderte Menschen, teilhaben können. Die Rücknahme des Behindertenfahrdienstes im gleichen Maße, wie die Barrierefreiheit hergestellt wird, wäre die logische Konsequenz, so dass die Vorlage abgelehnt werden würde.
In der Zeit von 18.10 – 18.13 Uhr übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.
Rm Taranczewski erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass der Vorlage zugestimmt und die Empfehlung bzw. die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks (BNP) abgelehnt würde. Im Zusammenhang mit der Memorandumsdiskussion hatte sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dafür ausgesprochen, den Behindertenfahrdienst in seiner Qualität weiterhin zu erhalten. Seitdem bestand der Auftrag an die Verwaltung, den Behindertenfahrdienst neu zu konstituieren. In die Überlegungen wurden alle Beteiligten, auch das Behindertenpolitische Netzwerk, immer einbezogen. Die Verwaltung hatte eine umfangreiche Stellungnahme (siehe oben) zur Beantwortung der Fragen des BNP vorgelegt.
Rm Taranczewski brachte seine Dankbarkeit zum Ausdruck, dass der Behindertenfahrdienst aufrechterhalten werden konnte. Er war der Meinung, dass die Verwaltung ein überzeugendes Konzept für die Zukunft vorgelegt hätte.
Rm Langhorst erläuterte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich zu dieser Vorlage enthalten würde. Die Debatte um den Behindertenfahrdienst hätte diesem nicht gut getan. Seine Fraktion hätte immer gefordert, bei der Prüfung des Behindertenfahrdienstes auch nach den Anforderungen und den Bedarfen zu schauen, das sei zum Teil passiert. Rm Langhorst fand es erstaunlich, dass das BNP nicht in die Beratungsreihenfolge zur Empfehlung eingebaut wurde, sondern die Vorlage nur zur Kenntnisnahme erhält. Die Punkte im Rahmen der Stellungnahme des BNP, insbesondere zur Finanzierung, würden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.
Für Rm Münch (FBI) ging es um insbesondere ältere Menschen, die mobil bleiben müssten. Er sprach sich für die Teilhabe der Menschen aus, die zum Teil Dortmund wieder aufgebaut hätten. Hier dürfte nicht gespart werden.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gab an, dass der bisherige Behindertenfahrdienst auch seine Schwächen hatte. Er hielt ein Aufbrechen der Positionen und das neue Definieren – gerade im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer - für erforderlich. Dortmund würde sich den Fahrdienst leisten, würde aber auch an seiner Konsolidierung arbeiten. Das Sozialamt hat Aufgabe und Ziel definiert, der Markt wurde angesprochen, es wurde geklärt, wieviel Geld ausgegeben werden soll und es wurde ein Controlling vereinbart. Die Herangehensweise fand er richtig, das Feedback durch das BNP wäre auch notwendig.
Rm Reigl zeigte sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten darüber erfreut, in Dortmund den Behindertenfahrdienst zu haben, und dass Dortmund sich diesen leisten würde. Sie stimmte der Vorlage zu.
Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grüne) machte deutlich, dass Inklusion soziale Teilhabe bedeute, dazu gehörte auch die Mobilität. Es ginge auch nicht nur um ältere Menschen, sondern auch um Jugendliche und um Menschen mittleren Alters. Die Barrierefreiheit an vielen Bahnhöfen reichte noch nicht aus.
Rm Grollmann stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und erklärte, dass der Behindertenfahrdienst ihrer Fraktion wichtig wäre.
Rm Weyer widersprach Rm Langhorst, dass es nicht durch die politische Debatte passiert wäre, den Behindertenfahrdienst in Frage zu stellen. Die Zeit hätte es mit sich gebracht. Zu Beginn wäre der Behindertenfahrdienst über Zivildienstleistende und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geleistet worden, nun liegt ein Konzept für den Fahrdienst vor. Rm Weyer bat darum, das Konzept nicht kaputt zu reden.
Auf die Nachfrage von Rm Münch, wie der Behindertenfahrdienst bis zur Übernahme durch einen neuen Träger aussieht, stellte StRin Zoerner dar, dass mit der DEW ein geräuschloser Übergang ohne Abstriche für die Nutzerinnen und Nutzer verabredet wurde.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass eine Fortsetzung des Fahrdienstes für behinderte Menschen durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) unter veränderten konzeptionellen Rahmenbedingungen und den finanziellen Erfordernissen ebenso wenig möglich ist, wie eine Übernahme durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21).
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das im Folgenden dargestellte neue Fahrdienstkonzept und die dem zugrunde liegenden Bedingungen für die Nutzenden.
zu TOP 5.8
71. Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und
72. Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Sachstände sowie Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen im Prozess zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des EB 52 (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die nachstehenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zur Kenntnis:
73. Die fünf vereinsgeführten Hallen- und Freibäder werden in der vorhandenen Betriebsstruktur weitergeführt.
74. Die Bewirtschaftung von insgesamt acht städtischen Frei- und Hallenbädern durch die Sportwelt Dortmund gGmbH wird fortgeführt.
75. Die Verwaltung nimmt Verhandlungen mit der Sportwelt Dortmund gGmbH auf, um eine stärkere Einflussnahme seitens der Stadt Dortmund auf die Betriebsführung zu erlangen.
76. Die Aufgaben zum Betrieb des Süd-, Nord-, Westbades werden zunächst bei den SFB weitergeführt.
77. Die Beteiligungsverwaltung nimmt Verhandlungen mit dem RVR mit der Zielrichtung auf, die Aufgaben des Revierparks Wischlingen auf die OSP gGmbH (Neu) per Betriebsführungsvertrag zu übertragen.
78. Die Aufgaben zur Bewirtschaftung des Freibades Stockheide sowie des Hoeschparks sollen per Betriebsführungsvertrag auf die OSP gGmbH (Neu) übertragen werden.
79. Der Westfalenpark und der Botanische Garten Rombergpark verbleiben in der Bewirtschaftung der SFB.
80. Die Übertragung der Aufgaben auf SFB zur Bewirtschaftung des Fredenbaumparks und des PHOENIX Sees sollen geprüft werden.
81. Das Veranstaltungsmanagement soll durch eine zentrale Struktur ergänzt werden. Die dezentralen Veranstaltungsstrukturen werden fortgeführt. Aufbau und Abstimmung dieser Struktur sind noch zu erarbeiten.
82. Aus der Abteilung 66/5 (Stadtgrün) und dem Bereich ‚Technische Dienste Grün‘ aus der Abteilung 66/6 wird ein neues Grünflächenamt aufgebaut.
83. Der Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund verbleibt in seiner bisherigen Organisations- und Aufgabenstruktur innerhalb des Dezernates 7.
Nach Bildung des neuen Grünflächenamtes ab dem Jahr 2020 soll ein Masterplan für die Leitlinien "Grün" in Dortmund erarbeitet werden.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beschluss des Verwaltungsvorstandes zur Einrichtung eines Grünflächenamtes zur Kenntnis.
zu TOP 5.9
84. Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g:
Der Zusammenführung der drei Olympiastützpunkte unter dem Dach des Landessportbundes NRW sowie dem damit verbundenen Teilbetriebsübergang nach § 613 a BGB des Geschäftsbereichs 1 der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (100 % Tochter der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) wird im Grundsatz zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die dazu notwendige Vereinbarung mit dem LSB unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 dargelegten Eckpunkte mit Wirkung zum 01.01.2019 zu schließen.
zu TOP 5.10
85. Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12823-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen, sowie die Errichtung eines Anbaus mit neuen Multifunktionsräumen an der Helmut-Körnig-Halle,
2. die Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Jahr 2020 in Höhe von 2.313.636 €
3. die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Jahr 2020 in Höhe von 39.600 € und ab dem Jahr 2021 in Höhe von 43.200 € p.a..
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Förderzusagen von Bund und Land (jeweils 40% der förderfähigen Kosten).
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
86. Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11874-18)
Der Rat der Stadt hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 vorliegen:
„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 29.11.2018 vor:
Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018 vor, die die Empfehlungen der Bezirksvertretung Hombruch, des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften enthält:
zu TOP 4.2.2
87. Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 07.11.2018 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, die Bezirksvertretungen bei der Erarbeitung des Masterplanes sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.
AUSW, 07.11.2018:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler regt an, die Bitte des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 mit in die Beratung aufzunehmen, wonach dieser bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt werden möchte.
Herr Rm Waßmann stellt, vor dem Hintergrund der organisatorischen Veränderungen im Bereich der „Sport-und Freizeitbetriebe“, die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sei, über diesen Masterplan abzustimmen.
Frau Löhken-Merhing macht darauf aufmerksam, dass dem Seniorenbeirat hier noch die Abfrage der Begegnungsstätten fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftigeres Gesamtbild erhalte.
Frau Rm Lührs unterstützt den Vorschlag auch den BuNB mit einzubeziehen. Weiter möchte sie zunächst von der Verwaltung wissen, ob die Neuorganisation der „Sport-und Feizeitbetriebe“ maßgeblich dafür sei, um heute über die Vorlage entscheiden zu können oder nicht.
Herr Kruse erläutert hierzu, dass man für den „Masterplan Sport“ entsprechende neue Stellen bekommen und mit der Erstellung der heute vorliegenden Vorlage bereits die Arbeit hierzu aufgenommen habe. Die Neuorganisation der „Sport-und Freizeitbetrieb“ laufe tatsächlich parallel hierzu. Hierzu werde man diesem Ausschuss und auch dem Rat der Stadt Dortmund bereits in Kürze erste Ergebnisse in Form einer entsprechenden Vorlage vorlegen. Die Bedarfe der Begegnungsstätten für ältere Menschen abzufragen und mit auszuwerten, werde er als Anregung mitnehmen und auch im Weiteren mit berücksichtigen.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann, wann mit der angekündigten Vorlage zur „Neuorgansiation“ zu rechnen sei, teilt Herr Kruse mit, dass man daran bereits arbeite und diese für den nächsten Gremienlauf mit der Ratssitzung am 13.12.2018 vorsehe.
Herrr Rm Waßmann führt an, dass man vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Vorlage zum „Masterplan Sport“ für die Ratssitzung am 13.12. 2018 vorgesehen sei, heute empfehlen könne. Sollte man danach noch Bedarfe haben etwas zu diskutieren, was mit der Neuorganisation zusammenhänge, können man dieses ja in dem Zeitfenster bis zum 13.12.2018 noch schaffen.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018 und mit der o. a. Anregung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anregung:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden.
Weiterhin liegt dem, Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2018 vor:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion wundere, dass die Vorlage zu diesem Zeitpunkt den Gremien vorliege, da zur Zeit eine Neuorganisation von Sport und Freizeit vorbereitet werde. Er schlägt vor, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen zu lassen. Aus seiner Sicht würde sich hierdurch keinerlei Zeitverzögerung ergeben. Der Ratsbeschluss könne wie geplant am 13.12.2018 erfolgen.
Herr Knoche (52/1 GBL) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bereits eine Empfehlung ausgesprochen habe. Der Wunsch, einen Masterplan zu erstellen, sei bereits zwei Jahre alt. Er sollte jedoch erst erstellt werden, wenn das entsprechende Personal vorhanden sei. Die Themen, den der Masterplan Sport aufnehmen und bearbeiten solle, würden sich durch wie auch immer gestaltete Organisationsüberlegungen nicht ändern. Es sei wichtig, den Masterplan auf den Weg zu bringen. Im Jahr 2019 sollen bereits Projekte hierüber auf den Weg gebracht werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits über die Vorlage gesprochen worden sei. Es sei festgestellt worden, dass sich lt. Beratungsfolge der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 04.12. noch einmal mit dem Thema befassen werde und ein Ratsbeschluss in der Sitzung am 13.12.2018 erfolgen werde. Ihre Fraktion könne dem Wunsch der CDU-Fraktion vor diesem Hintergrund folgen.
Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich dann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung noch einmal mit der Vorlage beschäftigen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Seniorenbeirat nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis. Insbesondere weist Frau Löhken-Mehring auf ihre Aussage im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hin, dass dem Seniorenbeirat noch die Abfrage der Begegnungsstätten fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftiges Gesamtbild erhalte.
Der Seniorenbeirat ist sich einig darüber, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass unter der Rubrik Schul-, Breiten- und Freizeitsport das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Seniorenbeirat einbezogen werden.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich einstimmig den Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen sowie des Seniorenbeirates an.“
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung am 04.12.2018 folgenden ergänzten (kursiv dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden.
Unter der Rubrik Schul-, Breiten- und Freizeitsport werden das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Seniorenbeirat einbezogen.
zu TOP 6.2
88. Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12225-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop, einschließlich der leichtathletischen Anlagen mit einer Investitionssumme von 1.500.000,00 €.
zu TOP 6.3
89. Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11685-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018 vor:
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Frakion) (Drucksache Nr.:11685-18-E2):
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.
2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in
die Trägerschaft des LWL überzuleiten.
3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und
AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.
Begründung
Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit
beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung
erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist
„Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales
Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)om 04.12.2018:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 07.11.2018 vor:
AUSW, 07.11.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit in seine Sitzung am 05.12.2018.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 13.11.2018 vor:
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion (Frau Wehde) empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Variante B unter den nachfolgenden Bedingungen:
- Dem Schützenverein muss ein Ausweichquartier bereitgestellt werden,
- für den Umzug etc. dürfen dem Schützenverein keine zusätzlichen Kosten entstehen,
- nach der Renovierung dürfen dem Schützenverein keine finanziellen Nachteile ent-
stehen, d.h. die finanzielle Belastung muss im tragbaren Rahmen liegen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
die Weiterentwicklung des Museumskomplexes Westfälisches Schulmuseum zu einem „Bürger- und Kulturzentrum“ in Marten. Hierbei wird, neben der baulichen und technischen Gebäudesanierung sowie der Modernisierung der Ausstellung, der Pavillon auf dem Schulhof durch einen dreigeschossigen Neubau ersetzt und der Schulhof umgestaltet. Im Neubau sollen die Verwaltung und die Bibliothek des Museums untergebracht sowie mehrere Veranstaltungsräume geschaffen werden. Die Entwicklung des Bürger- und Kulturzentrums soll partizipativ durch die Moderation von nordwärts in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ geschehen
und ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Planungen durchzuführen. Nach der durchgeführten Planung wird dem Rat die Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 29.11.2018 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 29.11.2018 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.
2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in
die Trägerschaft des LWL überzuleiten.
3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und
AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.
Begründung
Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit
beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung
erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist
„Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales
Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.
Die CDU-Fraktion zieht nach ausführlicher Diskussion ihren Antrag zurück.
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.12.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob neben dem Kochbuchmuseum auch das Westfälische Schulmuseum am neuen Standort der VHS am Königswall untergebracht werden kann.
Die Beschlussfassung zur Vorlage „Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)“, Drucksache Nr.: 12269-18, wird bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung zurückgestellt und ggf. entsprechend ergänzt.
Begründung:
Ggf. mündlich
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion ab.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass er im Auftrag des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe nachgefragt hat, ob eine Trägerschaft des Landschaftsverbandes für das Schulmuseum möglich sei. Er habe hierauf eine negative Antwort erhalten.
Frau Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Standort des Schulmuseums in Marten verbleiben solle (Variante B).
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis io/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion eher einen anderen Standort und ein Bildungsquartier mit der VHS sehe.
Herr Stüdemann teilt mit, dass die Bruttogeschossfläche des zukünftigen VHS-Standortes keine gemeinsame Unterbringung möglich mache.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) spricht sich für den Standort in Marten und die Variante A aus.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt sich, ob die Fördermöglichkeiten auch für die Variante A bestünden und ob ein anderer Standort von der Verwaltung geprüft worden sei.
Herr Stüdemann führt aus, dass sich die Fördermöglichkeit der Variante B durch die Einbeziehung eines Bürgerzentrums ergebe. Dies werte den Standort Marten auf. Andere Standorte seien mit Blick auf die osten abgewogen worden.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) und Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sprechen sich für die Variante B aus.
Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist auf das Balou in Brackel hin, welches ein ähnliches Zentrum für Bürgerinnen und Bürger sei.
Herr Dingerdissen schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit unter dem Vorbehalt der Förderung für die Variante B entscheidet und die Variante A zum Zuge kommen soll, wenn der Vorbehalt der Förderung nicht zu erfüllen sei.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:
Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.
Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, Variante A zu realisieren.
AUSW, 05.12.2018:
Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 04.12.2018 vorzunehmen.
Herr Rm Waßmann und Frau Rm Hawighorst-Rüßler sprechen sich für Ihre jeweilige Fraktion für die Variante A aus.
Herr Rm Kowalewski favorisiert die Variante B und bittet darum, die o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mit einzubeziehen.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund schließt sich der
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.
Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Variante A zu realisieren.
Nach eingehender Diskussion schließt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion an.
Herr Stüdemann führt aus, dass den Gremien das Prüfungsergebnis nach Vorliegen zur Kenntnis gegeben wird.“
Rm Garbe erklärte, dass die AfD-Fraktion sich unter der Voraussetzung, dass die Zuschüsse fließen, für Variante B entscheiden würde.
Rm Hawighorst-Rüßler stimmte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Variante A zur Sanierung zu, es fehlte noch das Nutzungskonzept mit der Finanzierung.
Für die Fraktion Die Linke & Piraten stimmte Rm Kowalewski der Variante B unter der Maßgabe, dass noch Fördergelder kommen, zu.
Auch Rm Neumann-Lieven meinte im Namen der SPD-Fraktion, dass - wie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) bereits - zugestimmt werden sollte.
Rm Dingerdissen folgte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der AFBL-Empfehlung und begründete die Zustimmung zur Variante B damit, dass das Schulmuseum im bestehenden Gebäude bleiben sollte.
Rm Münch sprach sich auch für die Variante B unter der Voraussetzung, dass eine Zusage für Fördergelder vorgelegt wird, aus.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Zusage von StK/StD Stüdemann, dass den Gremien das Prüfungsergebnis nach Vorliegen zur Kenntnis gegeben wird, folgenden Beschluss:
Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.
Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, beschließt der Rat der Stadt Variante A zu realisieren.
Unter dieser Voraussetzung beschließt der Rat
Variante A
die bauliche und technische Gebäudesanierung des Westfälischen Schulmuseums sowie die Modernisierung der Ausstellung
oder Variante B
die Weiterentwicklung des Museumskomplexes Westfälisches Schulmuseum zu einem „Bürger- und Kulturzentrum“ in Marten. Hierbei wird, neben der baulichen und technischen Gebäudesanierung sowie der Modernisierung der Ausstellung, der Pavillon auf dem Schulhof durch einen dreigeschossigen Neubau ersetzt und der Schulhof umgestaltet. Im Neubau sollen die Verwaltung und die Bibliothek des Museums untergebracht sowie mehrere Veranstaltungsräume geschaffen werden. Die Entwicklung des Bürger- und Kulturzentrums soll partizipativ durch die Moderation von nordwärts in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ geschehen
und ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Planungen durchzuführen. Nach der durchgeführten Planung wird dem Rat die Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt.
zu TOP 6.4
90. Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12369-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.
zu TOP 6.5
91. Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12766-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine stufenweise Erhöhung des operativen Festivalbudgets für das Klangvokal Musikfestival Dortmund von 300.000 € (in den Jahren 2015 bis 2018) auf 350.000 € (2019) bzw. 357.000 € (2020) und 364.000 € (2021) und 371.000 € (2022 ff.)
7. Schule
zu TOP 7.1
92. Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11831-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die aktuellen Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros und die Fortführung der Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V..
zu TOP 7.2
93. Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12362-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand: 30.09.2018 zur Kenntnis und beschließt die in der Vorlage und im Sachstandsbericht dargestellten Veränderungen im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insbesondere in Bezug auf die aufgezeigten Budgetausweitungen einzelner Maßnahmen und in Bezug auf die aus der Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ entfallenen Maßnahmen.
zu TOP 7.3
94. Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12417-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2018 vor:
deutlich wird und stellt diese der Politik zeitnah zur Abstimmung.
Begründung
Ziel der Neuausrichtung der Inklusion ist die Bündelung von Ressourcen und die Qualitätssteigerung des inklusiv erteilten Unterrichts. Im erkennbaren Bemühen der Verwaltung, auch weiterhin an möglichst vielen Schulen (auch Gymnasien) zieldifferentes Gemeinsames Lernen zu etablieren, erscheint die Zielsetzung des Erlasses konterkariert. Qualitätsverbesserung und sinnvolle Konzentration von Investitionen und sonderpädagogischen Lehrkräften müssen auch in Dortmund deutlich spürbar werden.
Nicht zuletzt muss die Auswahl der Schulen für Gemeinsames Lernen in einem transparenten Verfahren erfolgen, in das auch die gewählte Politik inhaltlich entscheidend einzubeziehen ist.“
Fraktionen B‘90/Die Grünen und SPD (Drucksache Nr.: 12417-18-E2):
„… wir bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss begrüßt, dass zum Schuljahr 2019/20 bis zu 28 Schulen der Schulformen
Haupt,- Real- und Gesamtschulen der Sekundarstufe I zu „Schulen des Gemeinsamen
Lernens“ werden und damit dem Elternwillen auf gemeinsames Lernen ihrer Kinder Rechnung
getragen wird.
2. Der Schulausschuss stellt fest, dass damit das Ziel des Erlasses der Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen des Ministeriums für Schule und Bildung erfüllt ist.
3. Der Schulausschuss stellt fest, dass die zukünftigen „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ von der Schulaufsicht nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen auf der Basis einer pädagogischen Konzeption bestimmt werden. Das Einvernehmen mit dem Schulträger dient dabei dem Ziel, verlässliche Zusagen für die sächliche Ausstattung der „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ sicherzustellen.
4. Der Schulausschuss begrüßt außerordentlich, dass es nach Gesprächen der Schulaufsicht weiterhin Gymnasien in Dortmund geben soll, die als Teil ihres Schulprofils zieldifferenten gemeinsamen Unterricht anbieten wollen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.“
I. Abstimmung des Schulausschusses über den Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 12417-18-E1):
Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag mehrheitlich (13 Nein – SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten -, 8 Ja) ab.
II. Abstimmung des Schulausschusses über den gemeinsamen Antrag der
Fraktionen B‘90/Die Grünen und SPD (Drucksache Nr. 12417-18-E2):
Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag mehrheitlich (13 Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten -, 8 Nein) zu.
III. Abstimmung des Schulausschusses über die Vorlage (Drucksache Nr.: 12417-
18), es erfolgte einzelne Abstimmung über die Beschlussvorschläge:
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt, dass in Dortmund zum Schuljahr 2019/20 insgesamt bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt-, Real-, Gesamtschulen der Sekundarstufe I „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ im Rahmen der zieldifferenten Förderung im Sinne des neuen Erlasses werden.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (13 Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten -, 8 Nein), folgenden Beschluss zu fassen:
95. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Einbindung der Gymnasien in das zieldifferente „Gemeinsame Lernen“ in der Sekundarstufe I auf Basis der Voraussetzungen des Erlasses des NRW Ministeriums zur Neuausrichtung der Inklusion vom 15.10.2018 eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und die entstehenden Kosten zu ermitteln.“
Rm Dr. Goll erklärte, dass das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion den einzelnen Punkten der Abstimmung im Schulausschuss entnommen werden könnte.
Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) machte den Vorschlag, dass die Empfehlung des Schulausschusses zugrunde gelegt wird.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 28.11.2018 mit Mehrheit folgenden Beschluss:
96. 1. Der Rat der Stadt beschließt, dass in Dortmund zum Schuljahr 2019/20 insgesamt bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt-, Real-, Gesamtschulen der Sekundarstufe I „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ im Rahmen der zieldifferenten Förderung im Sinne des neuen Erlasses werden.
97. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Einbindung der Gymnasien in das zieldifferente „Gemeinsame Lernen“ in der Sekundarstufe I auf Basis der Voraussetzungen des Erlasses des NRW Ministeriums zur Neuausrichtung der Inklusion vom 15.10.2018 eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und die entstehenden Kosten zu ermitteln.
98. 3. Der Rat der Stadt begrüßt, dass zum Schuljahr 2019/20 bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt,- Real- und Gesamtschulen der Sekundarstufe I zu „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ werden und damit dem Elternwillen auf gemeinsames Lernen ihrer Kinder Rechnung getragen wird.
99. 4. Der Rat der Stadt stellt fest, dass damit das Ziel des Erlasses der Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen des Ministeriums für Schule und Bildung erfüllt ist.
5. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die zukünftigen „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ von der Schulaufsicht nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen auf der Basis einer pädagogischen Konzeption bestimmt werden. Das Einvernehmen mit dem Schulträger dient dabei dem Ziel, verlässliche Zusagen für die sächliche Ausstattung der „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ sicherzustellen.
6. Der Rat der Stadt begrüßt außerordentlich, dass es nach Gesprächen der Schulaufsicht weiterhin Gymnasien in Dortmund geben soll, die als Teil ihres Schulprofils zieldifferenten gemeinsamen Unterricht anbieten wollen.
zu TOP 7.4
100. Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12687-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für
den Primarbereich zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
- Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich
- Schulentwicklungsplanung für den Sekundarbereich I und II
- Schulentwicklungsplanung für den Förderschulbereich
bis zum Frühjahr 2019 fortzuschreiben.
zu TOP 7.5
101. Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12979-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt
1. den Fachbereich Liegenschaften (23) und die Städtische Immobilienwirtschaft (65) mit der Beschaffung und Installation von zusätzlichen 14 Raumeinheiten (Stufe I) ab dem Schuljahr 2019/20 für die Standorte
a) Hohwart-Grundschule (2 Räume)
b) Reichshof-Grundschule (1 Raum)
c) Anne-Frank-Gesamtschule (3 Räume) 1 Raum in 2019/20 und 2 Räume im Schuljahr 2020/21
d) Heisenberg-Gymnasium (4 Räume) 1 Raum in 2019/20 und 3 Räume im Schuljahr 2020/21
e) Phoenix-Gymnasium (4 Räume) 2 Räume in 2019/20 und 2 Räume im Schuljahr 2020/21
und 8 zusätzlichen Raumeinheiten zum Schuljahr 2020/2021 (Stufe II) für die Standorte
a) Bert-Brecht-Gymnasium (2 Räume)
b) Goethe-Gymnasium (2 Räume)
c) Helene-Lange-Gymnasium (2 Räume)
d) Max-Planck-Gymnasium (2 Räume)
Der Bedarf für die Sekundarstufe I wird bedarfsorientiert auf die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 aufgeteilt. Die Räume müssen jeweils zu Beginn des Schuljahres 2019/20 (August 2019) und 2020/21 (August 2020) zur Verfügung stehen.
2. den Fachbereich 65 mit der Integration von zusätzlichen 4 Raumeinheiten zum Schuljahr 2019/20 und 2020/2021 für den Standort Geschwister-Scholl-Gesamtschule in die laufende Planung des Erweiterungsbaus im Rahmen Gute Schule 2020.
3. den Fachbereich Schule (40) mit der Beschaffung der notwendigen Ausstattung für die 14 zusätzlichen Raumeinheiten.
Durch die Maßnahmen wird die Ergebnisrechnung 2019 mit 406.200,47 € belastet. Die Belastung für die Ergebnisrechnung 2020 ff. beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 931.888,12 € und für 2021 wird die Ergebnisrechnung mit 658.461,54 € belastet. Ab 2022 ff. beträgt die Belastung nach derzeitigen Kenntnisstand maximal 58.461,54 € p.a.
zu TOP 7.6
102. Digitalpakt - Bundesmittel für bessere Bildung sichern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13071-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2018 im Wege der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 13071-18) vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 13. Dezember sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung zur Umsetzung des Digitalpaktes zuzustimmen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber der Bundesregierung auf eine zügige Umsetzung des angekündigten Digitalpaktes zu drängen.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf eine kommunalfreundliche und möglichst unbürokratische Umsetzung des Digitalpaktes hinzuwirken.
Begründung:
Seit der Ankündigung des Bundes, mit dem Digitalpakt Schulen zu unterstützen, sind zwei Jahre ins Land gegangen. Endlich konnte nun im Bundestag ein breit getragener Kompromiss gefunden werden, der mit einer moderaten Verfassungsänderung den Weg rechtssicher frei macht. Nur damit ist eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der digitalen Infrastruktur der Bildungseinrichtungen möglich. Es besteht die Gefahr, dass die ebenfalls notwendige Zustimmung des Bundesrats mit Zweidrittelmehrheit neben anderen, politisch unterschiedlich regierten Ländern, auch an der nordrhein-westfälischen Landesregierung scheitert.
Die Begründung, dass durch die Verfassungsänderung die Landeshoheit im Schul- und Kulturbereich in Gefahr ist, ist absurd. Es handelt sich ausschließlich um Investitionsprogramme, die der Bund nur im Einvernehmen mit den Ländern auflegen kann. Auch der Deutsche Städtetag appelliert daran, nun schnell eine Lösung zu finden. Mit ihrer Blockade schadet die Landesregierung den Schulen und Schulträgern sowie Eltern und ihren Kindern, die dringend auf die rund eine Milliarde Euro für NRW aus dem Digitalpakt und damit auf eine bessere digitale Ausstattung warten.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus den anstehenden Sitzungen des Bundesrates sowie des Vermittlungsausschusses.“
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung zur Umsetzung des Digitalpaktes zuzustimmen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber der Bundesregierung auf eine zügige Umsetzung des angekündigten Digitalpaktes zu drängen.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf eine kommunalfreundliche und möglichst unbürokratische Umsetzung des Digitalpaktes hinzuwirken.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
103. FABIDO - Wirtschaftsplan 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11349-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2019 mit Anlagen.
zu TOP 8.2
104. Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12919-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung einen Vertreter/ eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als stellvertretendes beratendes Mitglied (persönliche Vertretung)
Lorenzo Torelli.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
105. Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12319-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungs-prüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2015 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 341.866.037,51 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.
zu TOP 9.2
106. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12321-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungs-amt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2017 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.847.652,13 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.
zu TOP 9.3
107. Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 (BeMa 2019), die in dem Haushaltsplan 2019 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
108. Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12563-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den FB 23 mit
- der weiteren Entwicklung des Objektes Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 für eine zukünftige Nutzung als Büroimmobilie durch die Stadt Dortmund und die Erarbeitung eines Nutzungs- und Realisierungskonzepts als Grundlage für eine weitere Planung
- der Erstellung eines Konzepts zur städtebaulichen Arrondierung des Standorts Hansastraße 2-4 unter Einbeziehung der Anrainer.
Die für die Projektentwicklung anfallenden Kosten werden im städtischen Haushalt finanziert.
zu TOP 9.5
109. Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12269-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 12269-18-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.
Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung vorgelegt.
Begründung:
In der Aufgabenbeschreibung eines Planungswettbewerbs (Ausschreibung) werden die Anforderungen an ein zukunftsfähiges Objekt verankert. Um in Anlehnung an die Vergabe im Konzeptverfahren die festzulegenden Parameter zu bewerten, sollten die Ausschreibungstexte für Planungswettbewerbe grundsätzlich dem Ausschuss vorab vorgelegt werden.“
AUSW 05.12.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig zu.
Mit diesem Zusatz empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF) mit der Durchführung einer Auftragsvergabe für Objektplanungsleistungen Architektur für die Errichtung eines Neubaus inkl. der Modernisierung eines Bestandsobjektes als neuen Standort der VHS. In das Vergabeverfahren wird ein nachhaltiger beschränkter Planungswettbewerb eingebunden nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zum Standort Königswall 29. Dieser soll sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:
a) Die weitere Qualifizierung des Nutzungskonzeptes
b) Die Wettbewerbsaufgabe stellt die Sanierung des Bestandes (Königswall 29) und die Erweiterung durch einen Neubau dar.
c) Die städtebauliche Schließung der Brinkhoffstraße unter Berücksichtigung des Gebäudes Königswall 25-27 (ehem. AOK-Gebäude). Dabei ist die sich anschließende nördlich liegende Fläche zum Nutzungskonzept und zur weiteren städtischen Nutzung als städtebauliche Arrondierung anzustreben.
d) Im Nachgang zum Wettbewerb ist die Anpassung der nördlichen Fassade des Königswalls 25-27 entsprechend der geplanten Fassadengestaltung des Entwurfes, der aus dem Wettbewerb resultieren wird, um einen städtebaulich ansprechenden Abschluss dieser Gebäudekörper herbeizuführen
Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt ein Büro für die Wettbewerbssteuerung, sowie die weiteren für die Bearbeitung des Vorentwurfs erforderlichen Leistungen von Fachingenieurbüros zu beauftragen.
Zusatz:
Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.
Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung
vorgelegt.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden, um einen Zusatz ergänzten (kursiv dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF) mit der Durchführung einer Auftragsvergabe für Objektplanungsleistungen Architektur für die Errichtung eines Neubaus inkl. der Modernisierung eines Bestandsobjektes als neuen Standort der VHS. In das Vergabeverfahren wird ein nachhaltiger beschränkter Planungswettbewerb eingebunden nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zum Standort Königswall 29. Dieser soll sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:
a) Die weitere Qualifizierung des Nutzungskonzeptes
b) Die Wettbewerbsaufgabe stellt die Sanierung des Bestandes (Königswall 29) und die Erweiterung durch einen Neubau dar.
c) Die städtebauliche Schließung der Brinkhoffstraße unter Berücksichtigung des Gebäudes Königswall 25-27 (ehem. AOK-Gebäude). Dabei ist die sich anschließende nördlich liegende Fläche zum Nutzungskonzept und zur weiteren städtischen Nutzung als städtebauliche Arrondierung anzustreben.
d) Im Nachgang zum Wettbewerb ist die Anpassung der nördlichen Fassade des Königswalls 25-27 entsprechend der geplanten Fassadengestaltung des Entwurfes, der aus dem Wettbewerb resultieren wird, um einen städtebaulich ansprechenden Abschluss dieser Gebäudekörper herbeizuführen
Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt ein Büro für die Wettbewerbssteuerung, sowie die weiteren für die Bearbeitung des Vorentwurfs erforderlichen Leistungen von Fachingenieurbüros zu beauftragen.
Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.
Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung
vorgelegt.
zu TOP 9.6
110. Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12500-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
zu TOP 9.7
111. Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12770-18)
Rm Münch (FBI) stellte dar, dass in Dortmund relativ wenig Brauereisubstanz unter Denkmalschutz gestellt worden sei. Daher verkämen solche Gebäude. Rm Münch zeigte sich erfreut, den Kronenturm für das Stadtarchiv vorzusehen. Für wichtig hielt er den Bereich um das alte Sudhaus und den Wenkerkeller. Auch könnte das Relieffenster „Hopfen und Malz – Gott erhalt’s“, das im Brauereimuseum hinge, in das Stadtarchiv zurückkommen. Zudem könnte im Kronenturm ein Bierkrugzimmer eingerichtet werden. Rm Münch wäre bereit, seine 1.000 Dortmunder Bierkrüge als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen.
Rm Urbanek erklärte, dass die AfD-Fraktion die Vorlage ablehnen würde, auch wenn das Sudhaus und der Wenkerkeller als erhaltungswürdig angesehen würden.
Rm Rettstadt stimmte dagegen für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu. Er bat die Verwaltung zu prüfen, ob eine Verwendung des Wenkerkeller oder der Partymeile im Gebäude verbleiben könnte. Eine eigene städtische Brauerei würde zu Dortmund passen.
Rm Waßmann stimmte im Namen der CDU-Fraktion der geplanten Machbarkeitsstudie für das Stadtarchiv zu.
Für Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Kronenturm durch den langjährigen Leerstand zu einer Schrottimmobilie geworden.
OB Sierau erklärte, dass zunächst technisch überprüft wird, was machbar sein wird. Insgesamt könnte es an dieser Stelle zu einer Standortentwicklung kommen.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds (SV GVVF) mit einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Stadtarchivs an der Märkischen Straße (Gebäudeensemble Kronenturm und Wenkerkeller).
Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt, mit den Eigentümern der Immobilien eine schriftliche Absichtserklärung (LOI) hierüber abzuschließen. Der LOI sichert der Verwaltung für die Dauer von einem Jahr eine Erbpacht/Ankauf-Option für beide Objekte und ein Begehungs- und Beprobungsrecht. Die tatsächliche Realisierung und der Erwerb des Objekts hat eine weitere Ratsbefassung mit einem entsprechenden Beschluss zur Voraussetzung.
zu TOP 9.8
112. KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12737-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der KEB Holding AG an der E.ON SE zu.
zu TOP 9.9
113. Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12350-18)
Rm Gebel stimmte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass die ÖPNV-Daten, die frei verfügbar sind oder die frei verfügbar gemacht werden können, weiterhin verfügbar sein werden.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unmittelbaren Beteiligungen von DSW21 an der Mobility Inside Verwaltungs GmbH und an der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG sowie die mittelbare Beteiligung an der Mobility Inside Plattform GmbH.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Gesellschaftsverträgen der Mobility Inside Verwaltungs GmbH, der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG und der Mobility Inside Plattform GmbH sowie dem Konsortialvertrag zwischen den Partnern der Mobility Inside zu.
Die Beschlussvorschläge erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht.
zu TOP 9.10
114. Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12689-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2018 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2019 zu übertragen.
zu TOP 9.11
115. Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12593-18)
Rm Berndsen (SPD) nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die angespannte wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH sowie die in den letzten Jahren seitens der Stadt Dortmund und seitens des Regionalverbandes Ruhr (RVR) gezahlten Sonderzuschüsse zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Erhöhung des Zuschusses an die Revierpark Wischlingen GmbH ab dem Jahr 2019 von bisher 476 T€ um 250 T€ auf 716 T€.
zu TOP 9.12
116. Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12713-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu:
1. Dem Erwerb der Geschäftsanteile von 100 % an der Kormoran Grundstücksgesellschaft mbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) zu einem Kaufpreis in Höhe von 27.000 Euro;
2. Der Umfirmierung der Kormoran Grundstücksgesellschaft mbH in die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH (d-Port21);
3. Der Veräußerung von 49 % der Anteile an der d-Port21 von DSW21 an die Dortmunder Hafen AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 13.230 Euro zzgl. Nebenkosten;
4. Erhöhung des Stammkapitals der d-Port21 um 975.000 Euro durch DSW21 und der Dortmunder Hafen AG entsprechend ihrer Geschäftsanteile;
5. Der Bestellung der Herren Jörg Jacoby, Ludger Schürholz und Uwe Büscher zu nebenamtlichen Geschäftsführern der d-Port21;
6. Dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der d-Port21. Der Rat ermächtigt die Verwaltung im Zuge der weiteren Abstimmung, im Bedarfsfall redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an dem Gesellschaftsvertragsentwurf vorzunehmen.
zu TOP 9.13
117. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12701-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW
1. in der Ergebnisrechnung des Amtes 23 in Höhe von insgesamt rd. 65.000,00 €,
2. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 in Höhe von insgesamt rd. 6.422.109,00 €.
zu TOP 9.14
118. Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12732-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen (Endschaftserklärung) zu.
zu TOP 9.15
119. Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11667-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung folgende Änderungen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nicht vor dem 01.01.2019) umgesetzt werden sollen, an die DOPARK GmbH zur Realisierung weiterzugeben:
1. Die Tarife in den Tiefgaragen werden vereinheitlicht, indem die Parkpreise der Tiefgaragen Stadttheater, Westentor und Konzerthaus auf das in der Anlage I dargestellte Niveau der Tiefgaragen Hansaplatz und Rathaus angehoben werden (also von 1,50 € / 1,60 € auf 1,70 € für die erste Stunde usw.).
2. Die Dauerparkpreise in den Tiefgaragen werden von 94,50 €/Monat auf 99,50 €/Monat erhöht, und es wird eine Monatsparkkarte mit 24-stündiger Gültigkeit zum Preis von 125,00 €/Monat eingeführt.
3. Der Dauerparkpreis in der Tiefgarage Dietrich-Keuning-Haus/BZ-Nord wird von 34,50 €/Monat auf 59,50 €/Monat erhöht.
4. Die Parkgebühr auf den Parkplätzen Westfalenpark und Westfalenhallen wird von 5,00 € auf 7,00 € erhöht. Für die Parkplätze F2 und F3 gilt dabei, dass Besucher des Westfalenparks an Tagen mit Veranstaltungen außerhalb des Parks die Differenz zwischen Veranstaltungsparkgebühr (7,00 €) und Sonderpreis für Parkbesucher (2,00 €) an der Eintrittskasse erstattet bekommen.
Für LKW bis 7,5t wird eine Parkgebühr von 15,00 € und für LKW ab 7,5t und Busse eine Parkgebühr von 25,00 € festgesetzt.
5. Die Parkgebühr auf dem Parkplatz an der Spielbank Hohensyburg wird von 1,70 € auf 2,00 € (13-19 Uhr) und von 3,80 € auf 4,00 € (19-8 Uhr) erhöht.
6. Auf dem Parkplatz Fredenbaum (Eberstraße) wird für LKW bis 7,5t eine Parkgebühr von 15,00 € und für LKW ab 7,5t und Busse eine Parkgebühr von 25,00 € festgesetzt.
7. Einführung eines pauschalen Tarifes für die Tiefgarage Konzerthaus analog der Tiefgarage Stadttheater i. H. v. 4,00 € gültig an Tagen mit Veranstaltungen und nur nach Anforderung durch das Konzerthaus.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
120. Gleichstellungsplan 2019 - 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12401-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Gleichstellungsplan 2019 – 2023 der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung.
zu TOP 10.2
121. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung und Beihilfen des Fachbereichs 16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12382-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. §83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs und der Beihilfen in Höhe von insgesamt 4,3 Millionen € sowie die überplanmäßigen Mehraufwendungen im Bereich der Anpassung der Forderung gegenüber der Klinikum Dortmund gGmbH in Höhe von 263.000 €.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderaufwendungen des FB 29 in Höhe von 4,3 Millionen € sowie durch Minderaufwendungen des Fachbereichs 10 in Höhe von 263.000 € zu decken.
zu TOP 10.3
122. Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12503-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.
zu TOP 10.4
123. Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Sachstandsberichte 2018 zu den Themen „Masterplan Migration/Integration“, „Integration durch Bildung“ und „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ zur Kenntnis.
zu TOP 10.5
124. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12376-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.821.685 Euro für das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (FB 37) im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
zu TOP 10.6
125. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12699-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 965.727,00 Euro für das Betriebliche Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
zu TOP 10.7
126. Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12411-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.
zu TOP 10.8
127. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)
Der Rat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2018 zur Kenntnis.
zu TOP 10.9
128. Umbesetzung in Gremien, hier: Behindertenpolitisches Netzwerk
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12763-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die nachstehenden Umbesetzungen im Behindertenpolitischen Netzwerk:
Als Vertreter für die Menschen mit Behinderungen wird Kai Gungl nach einer Benennung durch die Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund am 07.11.2018 an Stelle von Gertrude Herzog Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks.
Als stellvertretende Vertreterin der Menschen mit Behinderungen wird Bettina Kremer nach einer Benennung durch die Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund am 07.11.2018 an Stelle von Kai Gungl Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks.
zu TOP 10.10
129. Dauerhafte Verankerung / Durchführung des „Festi Ramazan“ in Dortmund
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018
(Drucksache Nr.: 12742-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates
am 20.11.2018 vor:
„Dem Integrationsrat lag folgender gemeinsamer Antrag der Internationalen SPD-Liste, Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände, Polnische Liste und SPD Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund
a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird
b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.
Begründung:
Das in der Fastenzeit durchgeführte „Festi Ramazan“ ist die größte Ramadan-Veranstaltung in Europa und wird bereits seit dem Jahr 2012 in Dortmund durchgeführt. Die Veranstaltung ist ein wahrer Besuchermagnet und wurde in den vergangenen Jahren jährlich von ca. 200.000 Gästen aus nah und fern besucht. Dortmund als weltoffene, tolerante und bunte Stadt hat sich aufgrund der verzeichneten Erfolge und Besucherzahlen als idealer Standort für diese über die Grenzen hinaus bekannte Veranstaltung erwiesen.
Die Veranstaltung „Festi Ramazan“ wurde erstmals 2012 auf dem Festgelände an der Eberstraße durchgeführt. Durch die hohe Besucherresonanz kam es in diesem Bereich zu Verkehrsproblemen und Lärmbelästigungen für die Anwohnerschaft. In den Folgejahren wurde die Veranstaltung in den Bereich der Westfalenhallen verlegt und fand bis 2016 – ohne Probleme – im Außenbereich vor den Hallen 2 bis 4 statt. Wegen Umbaumaßnahmen des Außengeländes vor den Westfalenhallen wurde im Jahr 2017 nach intensiver Prüfung durch die beteiligten Fachdienststellen letztlich im Verwaltungsvorstand entschieden, dass die Veranstaltung im Jahr 2017 einmalig auf dem Veranstaltungsgelände Eberstraße stattfinden kann.
Hierzu legte der Veranstalter ein Konzept vor, das die negativen Erfahrungen aus dem Jahr 2012 berücksichtigte und Lösungsmöglichkeiten für die befürchteten Lärm- und Verkehrsprobleme aufzeigte.
In diesem Jahr sollte die Veranstaltung zunächst auf dem Parkplatz von DoPark am Remydamm stattfinden, wurde aber aufgrund politischer Beschlusslage mit einer einwöchigen Verspätung auf den Parkplatz A8 (Strobelallee/Ardeyblick) verlegt. Trotz der um eine Woche kürzeren Veranstaltung wurde die Veranstaltung dennoch von mehreren zehntausend Gästen besucht.
Durch dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“ auf dem Gebiet der Stadt Dortmund ergeben sich vielfältige Chancen und Möglichkeiten für die Stadt Dortmund sich als weltoffenen und interkulturellen Gastgeber zu präsentieren.
Aysun Tekin Michael Taranczewski
Emre Gülec Krzysztof Imielski
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) nimmt zum vorliegenden Antrag Stellung und bittet die anwesenden Mitglieder des Integrationsrates den Antrag zu unterstützen. Die dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“ in Dortmund stellt, genauso wie für die Christen der Weihnachtsmarkt, für die Angehörigen des Islam eine Begleitung zum Hochfest dar und soll künftig ein fester Teil der Dortmunder Feierkultur sein.
Herr Krimhand (Krimhand Kabatski) erklärt, dass er die vergangenen Diskussionen zur Durchführung des Festi Ramazan im Jahr 2018 nicht nachvollziehen kann. Das Festi Ramazan ist aus seiner Sicht eine offene Veranstaltung und eine Dialogplattform auch für andere Religionen.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) erklärt, dass das Festi-Ramazan eine Bereicherung für die Stadt Dortmund sei und es außer Frage auch weitergeführt werden solle. Weiterhin wird aber ergänzt, dass die Organisation der Veranstaltung verbessert werden müsse. Bei einer Großveranstaltung dieser Art müssen die Verantwortlichen Personen auch entsprechend professional planen und handeln. Beispielsweise war es für die Kleingärtnern dieses Jahr problematisch in ihre Parzellen zu kommen, weil alles abgesperrt war und das Ordnungspersonal nicht in Lage war zu unterscheiden, wer durchgehen darf und wer nicht.
Die Defizite in der Organisation der Veranstaltung waren leider zum Schaden des Festi-Ramazan. Abschließend erklärt Herr Bahr, dass das Festi-Ramazan aber dennoch eine gute Veranstaltung für eine Großstadt wie Dortmund ist, sofern es professioneller organisiert und durchgeführt wird.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es natürlich nicht auszuschließen sei, dass es auch mal Probleme z.B. im Bereich Verkehr, Lärm etc. gäbe. Das sei aber beim Weihnachtsmarkt auch der Fall und an der Tagesordnung. Veranstaltungen dieser Art erfordern aus Sicht von Herrn Taranczewski auch etwas Nachsicht.
Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund
a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte
Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird
b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu
führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für
die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.“
Der Rat der Stadt hat folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) erhalten:
„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Vor einem möglichen Ratsbeschluss zur dauerhaften Verankerung der Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ in Dortmund wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es im gesamten Stadtgebiet überhaupt einen geeigneten Standort für ein derart großes Fest gibt.
Begründung
Mit ca. 200.000 Besuchern ist das Festi Ramazan die größte Ramadan-Veranstaltung in Europa. In der Vergangenheit hatte es sich jedoch gezeigt, dass sowohl die Standorte „Eberstraße“ als auch „Parkplatz Remydamm“ ungeeignet waren, ein derart großes Fest durchzuführen. Anwohnerbeschwerden aufgrund von Verkehrsproblemen und Lärmbelästigungen waren die Folge.
Lediglich der Standort „Westfalenhallen 2-4“ hatte sich als geeignet herausgestellt, um das Fest ohne größere Anwohnerbeschwerden durchzuführen. Da dieser aber aufgrund der Expansion der Westfalenhallen nicht mehr zur Verfügung steht und der im Jahr 2018 als Ersatzstandort gewählte „Parkplatz A8“ (Strobelallee/Ardeyblick) als zu klein erachtet wurde, scheint es fraglich, ob im gesamten Stadtgebiet überhaupt einen geeigneter Standort gefunden werden kann.“
Auch nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) lag zur Ratssitzung vor:
„… die SPD-Fraktion stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund:
Beschluss:
· Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Antrag des Integrationsrates auf eine dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“. Das Fest ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund und sollte ein fester Bestandteil in der Dortmunder Feierkultur sein und bleiben.
Begründung:
In diesem Jahr war die Realisierung des „Festi Ramazan“ fraglich, weil ein geeigneter Standort erst nicht zur Verfügung stand. Nicht zuletzt durch das Engagement der Verwaltung und vieler anderer Beteiligter hat das Fest trotz der anfänglichen Widrigkeiten erfolgreich durchgeführt werden können.
Damit sich eine solche Situation nicht wiederholt, bittet der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung kurzfristig zu prüfen, ob es geeignete Flächen für eine dauerhafte Etablierung dieser Großveranstaltung gibt. Über das Ergebnis der Prüfung ist mit dem Veranstalter zu verhandeln und im zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) und dem Integrationsrat im ersten Quartal 2019 zu berichten.“
OB Sierau erläuterte vorab, dass die Überweisung des Integrationsrates gemäß § 5 der Geschäftsordnung für Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO) in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 der GeschO werden Anträge regelmäßig zunächst an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Nachdem von dort eine Empfehlung ausgesprochen wurde, entscheidet der Rat der Stadt.
Zum CDU-Antrag nahm OB Sierau Stellung und gab an, dass im Zusammenhang mit dem letzten Festi Ramazan daran mitgewirkt wurde, dass das Fest auf dem Parkplatz A 8 der Westfalenhallen durchgeführt werden konnte. In Zukunft werde dies nicht mehr möglich sein, da das Fest entsprechend dem Ramadan immer früher stattfinden wird, sowohl die Betriebsabläufe der Westfalenhallen als auch entsprechende Messen und die Durchführung von Sportveranstaltungen im Signal-Iduna-Park machten eine Durchführung an gleicher Stelle nicht möglich. Auf dieser Grundlage hatte sich der Betreiber noch einmal an die Verwaltung gewandt, ob die Einlassung der Westfalenhallen weiter modifiziert werden könnte. OB Sierau merkte an, dass die Einlassungen der Westfalenhallen nachvollziehbar wären, daher könnte eine Modifizierung nicht erfolgen.
Im Anschluss wurde laut OB Sierau die Frage gestellt, ob nicht andere Flächen für die Durchführung des Festes zur Verfügung stehen. Im Einvernehmen mit dem Veranstalter wurde dies geprüft. Aus heutiger Sicht ist der Auftrag aus dem CDU-Antrag bereits abgearbeitet, das Ergebnis der Prüfung ist, dass aus heutiger Sicht keine Veranstaltungsfläche in der Zeit des Ramadans zur Verfügung gestellt werden könnte. Von der Logistik, der Größe des Festes und der Verträglichkeit her wäre keine Möglichkeit gegeben, das Fest im Stadtgebiet unterzubringen. Sobald das Festi Ramazan zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird, so dass keine Kollision mit anderen Veranstaltungen erfolgt, wäre eine Durchführung des Festes auf den jetzt bereits für andere Veranstaltungen belegten Flächen durchführbar. Dies wäre auch dem Veranstalter bekannt.
In der Regel fallen bei den geprüften Flächen die räumliche und zeitliche Verfügbarkeit nicht zusammen.
Rm Taranczewki (SPD) erklärte, dass der Antragstext aus dem Integrationsrat das Ergebnis von Gesprächen mit den Betreibern wäre. In der Vergangenheit hätte die Verwaltung sich sehr bemüht, das Festi Ramazan in Dortmund zu halten. Die Terminkollision entstände seines Erachtens dadurch, dass der gregorianische Kalender und der muslimische Mondkalender nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, jedes Jahr ist der Ramadan zehn bis 13 Tage früher, so dass z. B. 2025 der Ramadan am 01.03. sein wird.
Rm Taranczewski bezeichnete das Festi Ramazan als Fest von elementarer Bedeutung für viele Menschen muslimischen Glaubens in Dortmund und weit darüber hinaus, das in Dortmund gehalten werden sollte. Er zeigte sich erfreut über den Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Antrag wäre ihm zu destruktiv.
Der Wunsch der SPD-Fraktion wäre es, zu überprüfen, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, Festi Ramazan dauerhaft in Dortmund zu beheimaten. Die Betreiber wären auch bereit, Geld in die Hand zu nehmen und einen Platz herzurichten, wenn Zusagen für mehrere Jahren gemacht würden.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass man sich keine Mühen machen müsste, das Festival in Dortmund zu verankern. Ein Großteil der Dortmunder Bevölkerung könnte darauf verzichten, dies hätte sich in den letzten Jahren an den Protesten an den verschiedenen Standorten gezeigt, auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hätte seinerzeit das Festival abgelehnt. Seiner Meinung nach würde Lobbypolitik betrieben, verschiedene Parteien würden sich bei Islam-Verbänden einschleimen. Dortmund würde gut daran tun, einen Beschluss zu fassen, das Festival nicht mehr in Dortmund stattfinden zu lassen, zumindest keine offizielle Unterstützung durch die Stadt Dortmund zu geben. Rm Brück verwies auf die Abstimmungen zur Moschee in Eving. Die Gruppe NPD/Die Rechte lehnte die Islamisierung Europas und ein Islam-Festival in Dortmund ab.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) fand es befremdlich, dass die Diskussion im Rat geführt wird, da es dafür den Fachausschuss gebe. Das Festi Ramazan wäre so, wie es ist, in Ordnung. Für ihn hätte es nichts mit einer religiösen Veranstaltung zu tun, sondern wäre - wie der Weihnachtsmarkt auch - kommerziell. Rm Rettstadt war damit einverstanden, den Antrag des Integrationsrates in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, um dort inhaltlich und sachlich zu diskutieren und danach im Rat zu entscheiden.
Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten für die Durchführung des Festi Ramazan in Dortmund aus. Dazu müsste zunächst der Rahmen im Fachausschuss zusammen mit der Verwaltung geklärt werden.
Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion die Überweisung und die beiden Anträge ab. Das Fest wird für obsolet gehalten. Der Verwaltungsaufwand wäre sehr hoch, die Mieteinnahmen wären relativ gering, zudem gab es Verkehrsprobleme. Für die Stadt wäre es insgesamt nicht kostendeckend, da davon auszugehen wäre, dass sich dies auch nicht ändern werde.
Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass die mündliche Stellungnahme des OB den Antrag seiner Fraktion beantworten würde, so dass er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) zurückzog. Eine Beschlussfassung im Sinne des Antrages aus dem Integrationsrat wäre demnach auch obsolet, da es offenbar keine geeignete Fläche in Dortmund gebe, auch der SPD-Antrag wäre hinfällig. Sollte dieser Antrag aufrechterhalten bleiben, würde er von der CDU-Fraktion abgelehnt werden. Hinfällig wäre auch eine Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB), da die Verwaltung mitgeteilt hätte, dass auf absehbare Zeit keine Fläche in Dortmund vorhanden ist, auf der das Fest stattfinden könnte. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung der Situation eintreten, müsste dann eine Befassung mit der Thematik erfolgen.
OB Sierau meinte, dass es den Fraktionen unbenommen wäre, mit den Informationen der Verwaltung so umzugehen, wie sie es wünschen. Ggf. wäre es sinnvoll, das Thema im ABöAB zu vertiefen, es könnten die Flächen benannt werden, die bereits im Gespräch waren. Auf der Grundlage könnte eine Bewertung erfolgen. Wenn man im ABöAB zum Ergebnis kommt, dass es eine geeignete Fläche für das Festi Ramazan gibt, könnte ihm dies mitgeteilt werden.
Rm Garbe (AfD) sprach sich für eine Überweisung der Angelegenheit an den ABöAB aus. Der SPD- Antrag würde zeigen, dass die SPD-Fraktion der Dortmunder Bevölkerung auf Dauer die Institutionalisierung des größten muslimischen Fests Euopas in Dortmund zumuten wollte.
Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) stellte bei dem Fest die Religiosität an erster Stelle, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion.
Rm Langhorst stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund des vorhandenen Klärungsbedarfs den Antrag, das Thema in den ABöAB zu überweisen.
Rm Schilff (SPD) erklärte sich mit einer Überweisung des Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion einverstanden.
Rm Krause (CDU) beantragte das Ende der Debatte.
Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass dem Rat der Stadt eine Debattenkultur fehlte und wollte die Diskussion weiterführen.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) für ein Ende der Debatte.
Der Rat der Stadt überwies einstimmig
- nachfolgenden Antrag des Integrationsrates an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund
a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte
Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird
b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu
führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für
die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.“
und auch folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Antrag des Integrationsrates auf eine dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“. Das Fest ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund und sollte ein fester Bestandteil in der Dortmunder Feierkultur sein und bleiben.
zu TOP 10.11
130. Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12932-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.12.2018 (Drucksache Nr.: 12932-18-E1) vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:
· Herr Uwe Kaminski wird als stellvertretendes Mitglied für Herrn Carsten Giebel im Rechnungsprüfungsausschuss benannt.
· Frau Heike Gottwald wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Marlies Nordhoff im Rechnungsprüfungsausschuss benannt.
· Herr Martin Grohmann wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Susanne Meyer im Rechnungsprüfungsausschuss benannt.
· Die bislang hinterlegte Stellvertretung im RPA von Frau Heike Gottwald für Herrn Franz-Josef Rüther entfällt, da Herr Rüther nicht mehr Mitglied im RPA ist.
· Herr Uwe Kaminski wird als stellvertretendes Mitglied für Herrn Carsten Giebel im Wahlprüfungsausschuss (persönliche Vertretung) benannt.
· Herr Martin Grohmann wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Susanne Meyer im Wahlprüfungsausschuss (persönliche Vertretung) benannt.
· Frau Heike Gottwald wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Marlies Nordhoff im Wahlprüfungsausschuss (persönliche Vertretung) benannt.
Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern im RPA sowie von persönlichen Vertretungen im Wahlprüfungsausschuss war bislang noch nicht erfolgt.“
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
· Herr Uwe Kaminski wird als stellvertretendes Mitglied für Herrn Carsten Giebel im Rechnungsprüfungsausschuss benannt.
· Frau Heike Gottwald wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Marlies Nordhoff im Rechnungsprüfungsausschuss benannt.
· Herr Martin Grohmann wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Susanne Meyer im Rechnungsprüfungsausschuss benannt.
· Die bislang hinterlegte Stellvertretung im RPA von Frau Heike Gottwald für Herrn Franz-Josef Rüther entfällt, da Herr Rüther nicht mehr Mitglied im RPA ist.
· Herr Uwe Kaminski wird als stellvertretendes Mitglied für Herrn Carsten Giebel im Wahlprüfungsausschuss (persönliche Vertretung) benannt.
· Herr Martin Grohmann wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Susanne Meyer im Wahl-prüfungsausschuss (persönliche Vertretung) benannt.
· Frau Heike Gottwald wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Marlies Nordhoff im Wahlprüfungsausschuss (persönliche Vertretung) benannt.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
131. Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) hielt die Anfrage für nicht beantwortet. Er hätte bisher keine Antwort darauf bekommen, warum in Dortmund nur an die schrecklichen Ereignisse erinnert würde. Er stellte die Nachfrage, warum beim OB und beim Kulturdezernenten so wenig Interesse daran vorhanden wäre, Dortmund mit positiver Erinnerungskultur nach vorne zu bringen.
OB Sierau stellte dar, dass das Interesse an positiver Erinnerungskultur sehr groß wäre, insbesondere bei Themen, die eine Massenwirksamkeit nach sich ziehen würde. Dies wäre bei den von Rm Münch genannten Themen voraussichtlich nicht der Fall.
zu TOP 11.1.2
132. Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) stellte die Frage, wenn alle Bezirksvertretungen und auch der Rat der Stadt Dortmund die Sitzungstermine mit einem Beschluss festsetzen, warum der Bezirksbürgermeister dies zu Lasten der Gremien anders regeln kann und warum der Oberbürgermeister nicht eingreift.
OB Sierau erläuterte, dass bei den Sitzungsterminen einer Bezirksvertretung nicht das Rückholrecht des Rates genutzt werden sollte und einem Bezirksbürgermeister bei diesen Terminen keine Vorgaben gemacht werden sollte, da davon auszugehen wäre, dass ein Bezirksbürgermeister wisse, wie die Gremientermine zeitlich im Bezirk organisiert und eingeordnet werden sollten.
zu TOP 11.1.3
133. Erhalt der Saumbiotope und der vorhandenen Wegbreiten des Wanderweges Rheinischer Esel östlich der Autobahnbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12998-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.4
134. Verhinderung der Beeinträchtigung von Radfahrern und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw durch Abpfostungen – 3. Versuch einer korrekten Beantwortung.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13001-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.5
135. Widersprüche des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde nach § 75 LNatSchG NRW gegen von der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Befreiungen nach § 67 BNatSchG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13002-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.6
136. Ökologischer Ausgleich bei der Entfernung von hellem Asphalt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13003-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.7
137. Sinnhaftigkeit einer Teilasphaltierung des Wanderwegs Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13005-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.8
138. Falschbewertung der Denkmalwürdigkeit der ehem. Quellen-Brauerei in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13007-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.9
139. Info an Hundehalter über die generelle Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Anlagen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13009-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
zu TOP 11.2.1
140. Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.2
141. Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.3
142. Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.4
143. Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.5
144. Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.6
145. Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.7
146. Erfassung der Konfession von Bewohnern der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12950-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.8
147. Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12951-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
OB Sierau beendete um 19:28 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates.
Der Oberbürgermeister | | |
Ullrich Sierau | Sascha Mader
Ratsmitglied | Beate Skodzik
Schriftführerin |
Anlagen zu TOP 2.1 der Niederschrift
Reihenfolge Grundsatzerklärungen: Grundsatzerklärungen HHPlanentwurf 2019.pdf
Anlage 1: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Garbe - AfD-Fraktion-: doc01034420190114084130.pdf
Anlage 2: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Rettstadt - FDP/Bürgerliste -: doc01070020190121081018.pdf
Anlage 3: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Schilff - SPD-Fraktion-: doc01034520190114084153.pdf
Anlage 4: Haushaltsrede Rm Reppin - CDU-FRaktion -: doc01034620190114084236.pdf
Anlage 5: Haushaltsrede stellv. Fraktionsvorsitzende Reuter - Bündnis 90/Die Grünen -: Haushaltsrede Grün.pdf
Anlage 6: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Kowalewski - Die Linke & Piraten -: doc01035420190114090616.pdf
Anlage 7: Haushaltsrede Rm Brück - Gruppe NPD/Die Rechte -: doc01033820190114083045.pdf
Anlage 8: Haushaltsrede Rm Münch (FBI) doc01033620190114082001.pdf
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