Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Rates der Stadt
am 13.12.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 19:28 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Bohnhof (AfD)
Rm H.-P. Hoffmann (SPD)
Rm Monegel (CDU)
Rm Renkawitz (SPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 36. Sitzung des Rates der Stadt,
am 13.12.2018, Beginn: 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2018
- Die Niederschrift wird nachversandt. -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.0.1 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12986-18)

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12124-18)
hierzu -> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)

2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11766-18)
hierzu -> Schreiben des OB vom 02.11.2018,
hier: Stellungnahme des PR (Drucksache Nr.: 11766-18-E2)


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12690-18)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11908-18)

3.3 Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Dritte Offenlegung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12741-18)

3.4 Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
I. Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
II. Ergebnis der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III.Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
IV.Ergebnis der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
V. Satzungsbeschluss
VI.Beifügung der aktualisierten Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12374-18)

3.5 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12477-18)

3.6 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

3.7 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

3.8 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)

3.9 Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12332-18)

3.10 Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609
61/5-2-044317
-Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12907-18)

3.11 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031
61/5-2-044853
-Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12910-18)
3.12 Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12588-18)

3.13 Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)

3.14 Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12294-18)

3.15 Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12425-18)

3.16 Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Integriertes Handlungskonzept
Fortschreibung 2018

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12333-18)

3.17 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

3.18 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

3.19 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12603-18)

3.20 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)

3.21 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12611-18)

3.22 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11727-18)

3.23 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016
Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12478-18)

3.24 Resolution zu Straßenbaubeiträgen nach KAG NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13004-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12194-18)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12159-18)

4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12161-18)

4.4 Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12168-18)

4.5 Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11153-18)

5.2 Kommunale Pflegeplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10613-18)

5.3 Ausweitung des Projektes Klasse2000
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11658-18)

5.4 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

5.5 Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12418-18)

5.6 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund zum 01.01.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12390-18)

5.7 Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12265-18)
hierzu -> Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks (Drucksache Nr.: 12265-18-E1)

5.8 Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und
Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)

5.9 Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)

5.10 Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12823-18)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11874-18)

6.2 Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12225-18)

6.3 Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11685-18)

6.4 Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12369-18)

6.5 Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12766-18)

7. Schule

7.1 Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11831-18)

7.2 Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12362-18)

7.3 Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12417-18)

7.4 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12687-18)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11349-18)

8.2 Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12919-18)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12319-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12321-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

9.3 Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

9.4 Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12563-18)

9.5 Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12269-18)

9.6 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12500-18)

9.7 Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12770-18)

9.8 KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12737-18)

9.9 Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12350-18)

9.10 Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12689-18)

9.11 Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12593-18)

9.12 Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12713-18)

9.13 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12701-18)

9.14 Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12732-18)

9.15 Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11667-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Gleichstellungsplan 2019 - 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12401-18)

10.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung und Beihilfen des Fachbereichs 16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12382-18)

10.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12503-18)

10.4 Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

10.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12376-18)

10.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12699-18)

10.7 Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12411-18)

10.8 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)

10.9 Umbesetzung in Gremien, hier: Behindertenpolitisches Netzwerk
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12763-18)

10.10 Dauerhafte Verankerung / Durchführung des „Festi Ramazan“ in Dortmund
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018
(Drucksache Nr.: 12742-18)

10.11 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12932-18)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.2 Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.

11.1.3 Erhalt der Saumbiotope und der vorhandenen Wegbreiten des Wanderweges Rheinischer Esel östlich der Autobahnbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12998-18)

11.1.4 Verhinderung der Beeinträchtigung von Radfahrern und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw durch Abpfostungen – 3. Versuch einer korrekten Beantwortung.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13001-18)

11.1.5 Widersprüche des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde nach § 75 LNatSchG NRW gegen von der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Befreiungen nach § 67 BNatSchG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13002-18)

11.1.6 Ökologischer Ausgleich bei der Entfernung von hellem Asphalt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13003-18)

11.1.7 Sinnhaftigkeit einer Teilasphaltierung des Wanderwegs Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13005-18)

11.1.8 Falschbewertung der Denkmalwürdigkeit der ehem. Quellen-Brauerei in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13007-18)

11.1.9 Info an Hundehalter über die generelle Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Anlagen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13009-18)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.

11.2.2 Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.

11.2.3 Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.

11.2.4 Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.

11.2.5 Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.

11.2.6 Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 15.11.2018

11.2.7 Erfassung der Konfession von Bewohnern der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12950-18)

11.2.8 Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12951-18)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
1. Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Mader (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
3. Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau machte dem Rat der Stadt den Vorschlag, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12979-18) als
TOP 7.5.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte der Aufnahme in die Tagesordnung zu.

Zudem gab es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Vorschlag zur Tagesordnung im Wege
der Dringlichkeit vom 12.12.2018:

Digitalpakt – Bundesmittel für bessere Bildung sichern
(Drucksache Nr.: 13081-18) als TOP 7.6.

OB Sierau schlug vor, den Vorschlag zur Tagesordnung als TOP 7.6 zu behandeln.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und
der Fraktion FDP/Bürgerliste zu, den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

Außerdem machte OB Sierau die Vorschläge, TOP

3.6 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan
Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18),

3.7 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18) und


3.8 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)


von der Tagesordnung abzusetzen, da der Fachausschuss diese Vorlagen in seine nächste Sitzung
am 13.02.2019 vertagt hat.

Zur Vorlage „Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes“ (Drucksache Nr.: 11722-18) hatte man sich im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) darauf geeinigt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Konzeptvorschlag mit den bisherigen Beratungsergebnissen als Zwischenstand an den RVR weiterzuleiten. Bis zur AUSW-Sitzung am 13.02.2019 wird die Verwaltung alle vorliegenden Empfehlungen und auch die mündlich durch Rm Dudde und Rm Gebel eingebrachten Eingaben der Fahrradclubs (VCD und ADFC) bewerten und - soweit erforderlich - hierzu zum 13.02.2019 eine Stellungnahme vorlegen.

Rm Münch (FBI) widersprach aufgrund des öffentlichen Interesses und der überregionalen Bedeutung der Absicht, die genannten Tagesordnungspunkte nicht zu behandeln. Seines Erachtens ginge es darum, die notwendigen Schritte für die Mobilitätswende auszubremsen.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Vorlagen nach erneuter Befassung im Fachausschuss behandelt werden.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte dem Vertagen der TOP 3.6, 3.7 und 3.8 zu.

Anschließend stellte Rm Pisula (CDU) mündlich den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt – auch bei der Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen - zu beschränken.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.


Abschließend verwies OB Sierau auf sein Schreiben vom 07.12.2018, laut dem - ähnlich der Beratungen des Haushaltes im vergangenen Jahr – die Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in der Reihenfolge AfD, Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten erfolgen. Danach wird der Gruppe und dem fraktionslosen Einzelmitglied des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2019 abzugeben. Für die Gruppe wird die Stellungnahme auf acht Minuten und für das fraktionslose Einzelratsmitglied auf fünf Minuten begrenzt. Bei den anschließenden Diskussionsbeiträgen gilt die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person.

Hierzu lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E20) vor:

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach die Ungleichbehandlung gegenüber der Gruppe an.

Rm Münch (FBI) beantragte mündlich, dass seine Redezeit auf mindestens die gleiche Länge angehoben wird wie die Redezeit der Gruppe NPD/Die Rechte.


Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch ab.

Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E20) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.

Die Tagesordnung wurde mit den zuvor beschlossenen Veränderungen vom Rat der Stadt festgestellt.


zu TOP 1.4
4. Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2018

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) verwies auf Seite 40 (drittletzter Absatz) der Niederschrift. Seines Erachtens fehlte an dieser Stelle der Kontext des Wortes Genosse und bezeichnete diesen Hinweis als Verbesserungswunsch.

Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2018 wurde einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.0.1
5. Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12986-18)

Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.12.2018 (Drucksache Nr.: 12986-18-E1) vor:
OB Sierau stellte zunächst fest, dass die Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde, und er machte darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereichs möglich ist.

Weiterhin wies er daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Es ist offen abzustimmen, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

OB Sierau erklärte, dass über den vorliegenden Wahlvorschlag der CDU-Fraktion hinaus kein weiterer Wahlvorschlag eingegangen ist.


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte keinen weiteren Wahlvorschlag, er begrüßte es ausdrücklich, dass es der Gruppe NPD/Die Rechte gelungen sei, einen Kandidaten durch die Bekanntmachung seiner Bewerbung zu vergraulen.

Nach dem erneuten Hinweis von Rm Brück auf die Bekanntmachung der Bewerbung aus Diemelstadt erteilte OB Sierau Rm Brück einen Ordnungsruf, da dieses kein Thema im Zusammenhang mit der Wahl der/des Beigeordneten wäre und durch die Wortmeldung von Rm Brück der Verlauf der Sitzung deutlich beeinträchtigt würde. Derzeitig ginge es um das Einverständnis zur offenen Abstimmung.

Rm Münch (FBI) wollte das Abstimmungsverhalten der FBI darstellen und stimmte dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion zu.


Rm Garbe (AfD) widersprach einer offenen Abstimmung.

Anschließend teilte OB Sierau mit, dass das Wahlverfahren aufgrund des Widerspruchs gegen eine offene Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgen würde und erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler/Stimmauszählerinnen – Rm Düdder (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Happe (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.

Er führte aus, dass für die Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur ein Antrag der CDU-Fraktion vom 07.12.2018 mit dem Wahlvorschlag „Herrn Arnulf Rybicki“ vorliegt.

Von insgesamt 88 abgegebenen Stimmen entfielen unter Berücksichtigung von sieben Enthaltungen auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion „Herrn Arnulf Rybicki“
13 Nein-Stimmen und 68 Ja-Stimmen.

OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Arnulf Rybicki zum Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur – 7/Dez – und beschließt, ihm mit Dienstaufnahme Besoldung nach Besoldungs-gruppe B 7 LBesO NRW zu gewähren. Zusätzlich wird nach § 6 der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt.



Herr Rybicki nahm die Wahl zum Beigeordneten an und bedankte sich für das Vertrauen.

Im Anschluss wurde Herr StR Lürwer durch OB Sierau verabschiedet. StR Lürwer hat knapp acht Jahre im Dienst der Stadt Dortmund gestanden. OB Sierau dankte ihm im Namen des Rates der Stadt für die geleistete Arbeit und auch für die Zusammenarbeit.

Herr StR Lürwer dankte und schaute auf die acht Jahre in Dortmund sowie auf 35 Jahre in der Kommunalverwaltung zurück, gleichzeitig freute er sich auf die Zeit des Ruhestandes.


zu TOP 2.1
6. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Hierzu: - Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2) vom 27.11.2018
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“
(Drucksache Nr.: 12124-18-E17)


Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben von OB Sierau vom 07.12.2018 vor:


Außerdem lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 vor:


„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2019 entsprechend der Beratungsfolge.


Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie aus seiner Sitzung am 21.11.2018 vor:

I. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E3):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. Vormundschaften (für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – UMF)

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig unter Hinweis auf den Antrag Nr. 10/lfd. Nr. 90 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN als weitergehenden Antrag) zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12124-18-E4):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. DO IT –Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Flüchtlinge

Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist auf den Antrag Nr. 10 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der der weitreichendere Antrag ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E5): Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

V. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II. – IV. empfahl
der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3
Enthaltungen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf
der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zu
beschließen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu folgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlusslage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11

und E16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11

und E16)

I. Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der
Kommunen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 1 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AFD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 2 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass er dem Pkt. 3 nur ohne den 1. Absatz zustimmen könne.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der genannte Betrag in Höhe von 867,-- € nicht richtig sei. Herr Stüdemann führt aus, dass ein Betrag in Höhe von 866,-- € richtig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 3 der Resolution mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

Nach Diskussion stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Pkt. 4 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der geänderten Fassung zu.

Die SPD-Fraktion stellt weiterhin folgende Einzelanträge:
Der Rat beschließt in Anerkennung der Leistungen der freien Dortmunder Kulturszene,
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstsimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag (ersetzt durch DS-Nr. 12124-18-E16) mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit Verweis auf den CDU-Antrag Nr. 17 (lfd. Nr. 52) – DS-Nr. 12124-18-E8 einstimmig zu. Die Beträge gelten gem. CDU-Antrag für alle Planjahre.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 3. Absatz gestrichen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-
E11)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimme werde, wenn der 2. Absatz gestrichen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 1. Spiegelstrich gestrichen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Ergänzungsantrag, dass die Verwaltung aufgefordert werde, eine Gesamtübersicht mit Angeboten über Angebote der Stadt Dortmund für Alleinerziehende zu erstellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel März 2019 zu geben. Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gibt den geänderten Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel bis März 2019 mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP und der AfD-Fraktion an die Verwaltung. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er dem 2. und 3. Spiegelstrich zustimmen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
Frau Pieper (SPD-Fraktion) bittet darum, den letzten Satz zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AFD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

II. Mehr Transparenz bei den Entscheidungen des Rates ist dringend notwendig:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei8 Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der SPD-Fraktion ab. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

1.Schülererstausstattung
Fachausschuss ASAG

13.Sportgutscheine für Vorschulkinder

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an die Verwaltung überwiesen: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teit mit, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen könne, wenn er als Prüfauftrag zum Thema Personalbedarf im Rahmen der Bewirtschaftung 2019 an die Verwaltung gegeben werde.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu und gibt ihn als Prüfauftrag an die Verwaltung.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgrund von anderer Abstimmung als erledigt an: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

5.Schnellerer Bau von Kindertagesstätten
8.Finanzielle Unterstützung der Frauenberatungsstelle
10.Erhöhung Zuschuss Gartenvereine
17.Allgemeine Sportförderung

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

21.Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle 22.Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
14.Bedarfsgerechte Finanzierung der freien Kultur in Dortmund
16.Erhöhung der Zuschüsse bei der Sportförderung
Folgender Antrag wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) ruft erneut folgende unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktualisierte Liste zum Zukunftspakt Memorandum (Anlage 7) zur Kenntnis.“


Rat der Stadt am 13.12.2018:

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E19) vor:

Außerdem hatte der Rat der Stadt einen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E20) vorliegen, der bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – im Zusammenhang mit der Redezeitbeschränkung behandelt und abgelehnt wurde.

Dann lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 12.12.2018 (Drucksache
Nr.: 12124-18-E21) vor:

„… zu dem Antrag wird wie folgt Stellung genommen:

Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wurde befristet bis zum Ende dieses Jahres von der damaligen Bundesregierung aufgelegt. Mit der Umsetzung des Programms haben wir in Dortmund einen wertvollen Beitrag leisten können, um die gesellschaftliche Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern im SGB II-Bezug, die vermeintlich keine Chance auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt haben, zu verbessern.

Gleichwohl haben wir das Programm von Beginn an äußerst kritisch bewertet, da es neben der zeitlichen Befristung und der geforderten Zusätzlichkeit der Tätigkeiten vor allem keine erkennbare Übergangsperspektive für die Zielgruppe in eine dauerhafte Beschäftigung aufzeigt. Weder die Arbeitsverwaltung noch die Stadtverwaltung haben damals die Dimensionierung des Bundesprogramms befürwortet.

Mit dem Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG-Teilhabechancengesetz) hat die Bundesregierung erstmalig ein Regelinstrument auf den Weg gebracht, mit dem die Chancen für Langzeitarbeitslose auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden. Die bisherige Praxis der projektierten Arbeit, die sowohl zeitlich als oftmals auch örtlich begrenzt war, wird damit ausgeweitet und noch mehr Betroffenen zugänglich gemacht. Zudem entfällt das Kriterium der Zusätzlichkeit und das Instrument steht allen potentiellen Arbeitgebern offen.

Das Teilhabechancengesetz sieht eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Lohnkosten in Höhe von 10 Prozent im dritten Beschäftigungsjahr, 20 Prozent im vierten und 30 Prozent im fünften Beschäftigungsjahr vor. Die ersten zwei Jahre der Beschäftigung sind eigenanteilsfrei und werden zu 100 Prozent gefördert. Menschen, die bereits zwei Jahre im Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ beschäftigt waren, sind nahtlos in das neue Regelinstrument nach § 16 i SGB II überführbar, starten dann allerdings im dritten Jahr mit einem Eigenanteil der Arbeitgeber an den Lohnkosten von 10 Prozent.

Zum Stichtag 31.12.2018 sind insgesamt 232 Stellen bei unterschiedlichen Trägern im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in Dortmund eingerichtet. Die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms basierte auf Höhe des Mindestlohnes. Das Teilhabechancengesetz geht bei tarifgebundenen Unternehmen von dem geltenden Tariflohn aus, ansonsten erfolgt die Förderung auf Basis des gesetzlichen Mindestlohnes.

Da die Träger über unterschiedliche Haustarifregelungen verfügen, kann in der nachfolgenden Berechnung nur vom Mindestlohn ausgegangen werden.


Annahme:
-232 Stellen
-Mindestlohn ( 9,19 € in 2019, 9,35 € in 2020 und 9,52 € in 2021)
-175 Sollstunden pro Monat
201920202021Gesamt
Personalkosten 4.477.368,00 4.555.320,00 4.638.144,00 13.670.832,00
Förderung-4.029.631,20-3.644.256,00- 3.246.700,80-10.920.588,00
Eigenanteil 447.736,80 911.064,00 1.391.443,20 2.750.244,00
201920202021Gesamt
Personalkosten 2.605.365,00 2.650.725,00 2.698.920,00 7.955.010,00
Förderung-2.344.828,50-2.120.580,00-1.889.244,00-6.354.652,50
Eigenanteil 260.536,50 530.145,00 809.676,00 1.600.357,50
Einleitend verwies OB Sierau auf den zuvor festgelegten Ablauf der Haushaltsberatungen.

Anschließend folgten die Grundsatzerklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2019. Die Reden von Rm Garbe (AfD), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Schilff (SPD), Rm Reppin (CDU), Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Danach nahmen Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) und Rm Münch (FBI) Stellung, auch diese Reden sind der Niederschrift als Anlage angehängt.


Nach der Haushaltsrede von Rm Kowalewski merkte OB Sierau an, dass er davon ausginge, dass es keinen Nachtragshaushalt geben wird, auch wenn für 2020 und 2021 ein Doppelhaushalt vorgesehen wird.


OB Sierau sprach an, dass Rm Brück in seiner Rede einen Zusammenhang herstellen wollte, den Rm Brück mit dem Begriff „Volksverräter“ quittiert hätte. OB Sierau kündigte an, dass er anhand der Protokollierung überprüfen werde, ob der Begriff dazu benutzt wurde, die anwesenden Ratsvertreter und
–vertreterinnen kollektiv als Volksverräter zu bezeichnen. Sollte dies so sein, wird ggf. dafür ein Ordnungsruf ausgesprochen werden.

Nach fünf Minuten Redezeit des Rm Münch im Rahmen dessen Haushaltsrede erklärte OB Sierau, dass die Redezeit nun vorbei wäre.

Rm Münch fand es nicht demokratisch, dass er nicht weiter reden durfte. Er wäre noch nicht zum Kernpunkt seiner Rede gekommen. Er meinte, dass man nicht in den USA bei Herrn Trump oder in der Türkei bei Herrn Erdogan wäre.


OB Sierau merkte an, dass sich die von Rm Münch gebrachten Vergleiche nicht eigneten.

Rm Münch sagte deutlich, dass er mit dem Vorgehen nicht einverstanden wäre. Trotz Aufforderung von OB Sierau verließ er nicht das Rednerpult und sprach weiter.

OB Sierau erteilte Rm Münch daher einen Ordnungsruf wegen unparlamentarischen Verhaltens und wegen Beschimpfens des Sitzungsleiters sowie der Ratsmitglieder.

Rm Brück verlas erneut die von OB Sierau angesprochene Stelle in seiner Haushaltsrede und meinte, es müsste jeder entscheiden, ob er/sie überhaupt gemeint wäre. Wenn OB Sierau der Meinung wäre, dass die Ratsvertreter mit dem Begriff „Volksverräter“ kollektiv gemeint wären, würde dies zeigen, dass OB Sierau davon ausginge, alle Ratsvertreter wollten wissentlich der Stadt schaden.

Nach dem Verlesen des Textes erteilte OB Sierau Rm Brück einen weiteren Ordnungsruf dafür, dass der Rat sich sehr viel Mühe mit den Haushaltsberatungen gegeben hätte. Der Rat würde neben dem Bund und auch dem Land über Themen des Haushalts der Stadt entscheiden. Der Rat hätte nicht die Schuld an der starken Verschuldung der Stadt. Das Bestreben, einen Haushalt auf den Weg bringen zu wollen, wurde mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sehr deutlich. Dadurch, dass Rm Brück dieses Bestreben als Verrat am Volk beschreiben würde, wäre ein Ordnungsruf notwendig.

Rm Münch sprach den Aspekt an, wie die Stadt der Zukunft aussieht und was das primäre Ziel von Dortmund 2050 ist. Seines Erachtens ist neuer Wohnraum bei Erhalten der Wohn- und Lebensqualität in Dortmund zu schaffen. Dortmund wäre laut Rm Münch auf einem schlechten Weg, da grüne Innenhöfe verdichtet und Grünflächen zugebaut werden etc.. Den Bürgern würde eine ökologische Ausgleichsfläche dadurch weggenommen, dass in einem Fall ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt würde. Bei kurzzeitigen Engpässen sollte es nicht nur so investorenfreundlich sein, dass alles bebaut würde und ökologische Standards unbeachtet bleiben. Ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren, bei dem es keinen ökologischen Ausgleich geben würde, wurde von Rm Münch als „asozial“ und als Schaden für die Stadt bezeichnet.

Rm Garbe wies darauf hin, dass Deutschland weltweit 3 % an der CO
2-Emission zu verantworten hätte. Für den Klimawandel gäbe es keine Beweise.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre für ihn eine Verbotspartei, die solche Dinge, wie begrünte Dächer, vorschreiben wollte.
Rm Garbe widersprach der Aussage von Rm Rettstadt, dass die AfD die Angst schüren würde, die AfD nähme die Ängste auf und artikulierte diese.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 21.02.2019:
zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 36. Sitzung des rates der Satdt am 13.12.2018

Rm Garbe (AfD) bat um Änderung der Niederschrift auf Seite 47, folgende Passage im dritten Absatz
„Rm Garbe wies darauf hin, dass Deutschland weltweit 3 % an der CO
2-Emission zu verantworten hätte. Für den Klimawandel gäbe es keine Beweise.“
wollte er ersetzen durch:
„… Für den
menschengemachten Klimawandel gäbe es keine Beweise.“
Es gäbe keinerlei Beweise für einen Klimawandel, der durch Menschen gemacht wurde, und auch nicht dafür, wie groß der Anteil sein könnte.


Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018 wurde mit dieser Änderung einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.

OB Sierau erklärte aufgrund eines Zwischenrufs von Rm Münch, dass dieser das Rederecht anderer auch akzeptieren und dass er Rm Garbe ausreden lassen müsste.

Aufgrund eines weiteren Zwischenrufs von Rm Münch erteilte OB Sierau wegen der Störung des Sitzungsverlaufs einen Ordnungsruf.

Rm Kowalewski stellte fest, dass die „Gelb-Westen-Bewegung“ in Frankreich nichts mit den Inhalten der Gruppe NPD/Die Rechte gemein hätte. Hinter der Bewegung ständen 40 Forderungspunkte, u. a. auch die Integration.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.



Die Gruppe NPD/Die Rechte lehnte den Haushalt, der bürger-, steuerzahlerfeindlich, inländer- und deutschfeindlich wäre, ab.

Rm Brück erläuterte, dass eine Forderung der „Gelb-Westen-Bewegung“ die Rückführung der illegalen Asylbewerber aus Frankreich wäre.

Rm Urbanek (AfD) war der Meinung, dass das operative Controlling im Haushalt zu Handlungsbedarf führen würde. Die Belastungen der Kommunen hielt er für zu hoch, die pflichtigen Leistungen wären zu hoch.
Das Klima im Rat der Stadt, dass nicht mehr zugehört und man sich gegenseitig diffamieren würde, müsste verändert werden.

Rm Reppin (CDU) erinnerte daran, dass es um den Dortmunder Haushalt ginge und bat darum, beim Thema zu bleiben.

Rm Kowalewski erklärte, dass aus den Haushaltsberatungen im AFBL noch folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zur Abstimmung zu stellen wäre, der irrtümlich laut Empfehlung des AFBL ohne Abstimmung zur Überweisung an die Verwaltung vorgesehen war:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13) Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 12124-18-E13, hier: Ziffer 8. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsplatz“) wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12124-18-E19) wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

- Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ (Drucksache Nr.: 12124-18) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ (Drucksache Nr.: 12124-18-E2) vom 27.11.2018 sowie der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 12124-17-E17) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019“ (Drucksache Nr.: 12124-18-E2):


zu TOP 2.1.1
7. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11766-18)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben des OB Sierau vom 02.11.2018 sowie ein angehängtes
Schreiben des Personalrates der Stadtverwaltung Dortmund vom 11.10.2018 (Drucksache Nr.: 11766-
18-E2) vor:

„… anbei stelle ich Ihnen als Ergänzung zur Stellenplanvorlage für das Jahr 2019 die Rückschrift des Personalrates aus dem Anhörungsverfahren zur Verfügung.

Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.


Personalrat 11.10.2018
Helga Fromme
F 24 481


11/1-1

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Hier: Ihre Vorlage vom 19.09.2018 – PR-Eingang am 28.09.2018

Der Personalrat hat die oben genannte Vorlage in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und möchte die nachfolgende Stellungnahme abgeben.

Das Gremium begrüßt die Stellenplanausweitung um 249,37 vz PlSt ausdrücklich.
Diese Maßnahme war nach unserer Auffassung dringend notwendig, da steigende Fallzahlen bzw. neue Aufgaben zu verzeichnen sind.

Wir sehen jedoch erhebliche Probleme bei der Besetzung vakanter Stellen. Bei den aktuell vorliegenden 53 internen und 10 externen Ausschreibungen ist festzustellen, dass geeignete Bewerber/innen nicht in der ausreichenden Zahl vorhanden sind.

Die reguläre Fluktuation – laut Personalbericht 2018 in Höhe von 3,4 % im Jahre 2017 – und der demographische Wandel werden diese Personal-Mangelsituation weiter verschärfen.

Auch durch die internen Stellen-Wechsel sind erhebliche Vakanzen in den Fachbereichen zu verzeichnen, die mit eigenen Personalressourcen nicht auszugleichen sind. Um diesen Komplikationen entgegen zu treten, empfehlen wir eine weitere Steigerung der Ausbildungszahlen, um so gut ausgebildetes Personal für alle Bereiche zu erhalten.

Sollten sich neue, zusätzliche Aufgabenbereiche ergeben, ist mit einer Personalbemessung direkt ausreichendes Personal zur Verfügung zu stellen, damit diese erhöhte Arbeitsbelastung nicht auf den Schultern der Stammbelegschaft lastet.

Gez.
Fromme
Vorsitzende“


Zudem lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 vor:

Die neu einzurichtenden Stellen aus der Organisationsverfügung vom 12.07.2018 setzen sich
wie folgt zusammen:
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
8. Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße –
9. hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes In W 106 – Rheinische Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
10. II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12690-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 106 – Rheinische Straße - für den unter Punkt 1 dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 9).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666,SGV NRW 2023).

II. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftige Baugesuche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan
In W 106 – Rheinische Straße – planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der
Änderung Nr. 9 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurückzustellen.



zu TOP 3.2
11. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
12. hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11908-18)

Rm Mader bezeichnete im Namen der CDU-Fraktion die Planung als Fehlentwicklung, so dass die CDU-Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Auch Rm Happe (FDP/Bürgerliste) und Rm Urbanek (AfD) lehnten für ihre jeweilige Fraktion die Vorlage ab.

Rm Kowalewski verdeutlichte, dass die Fraktion Die Linke & Piraten den Verkehrsversuch erst positiv begleitet hätte. Die Praxis würde zeigen, dass eher eine Gefährdung des Rad- und Fußgängerverkehrs entstehen würde, so dass auch Die Linke & Piraten der Vorlage nicht zustimmen könnte.

Dagegen stimmte Rm Klösel für die SPD-Fraktion der Vorlage zu, die Planung wäre mit einem langen Beratungsprozess begleitet worden.

Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Waßmann (CDU) wies abschließend darauf hin, dass die Bezirksvertretung Hörde die Vorlage mit Mehrheit abgelehnt hatte.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, geringfügig zu erweitern.


II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Hö 281 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 281 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 12.10.2018 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB


zu TOP 3.3
13. Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
14. I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
15. II. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Dritte Offenlegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12741-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen, den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 240 – Ostseite Bornstraße – geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite Bornstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 07.11.2018 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Dritte Offenlegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.4
16. Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg -
17. I. Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
18. II. Ergebnis der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
19. III.Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
20. IV.Ergebnis der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
21. V. Satzungsbeschluss
22. VI.Beifügung der aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12374-18)

Rm Hawighorst-Rüßler erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich enthalten werde, weil die 25 %-Regelung bei diesem Bauprojekt nicht umgesetzt würde.

Rm Münch (FBI) kritisierte die Maximität der Baumaßnahme und lehnte daher die Vorlage ab. Wohnraum sollte ohne Verschlechterung der Lebensqualität der bereits dort lebenden Menschen geschaffen werden.


Auch Rm Kowalewski sprach sich für die 25 %-Regelung für den geförderten Wohnungsbau aus und lehnte daher auch für die Fraktion Die Linke & Piraten die Vorlage ab.

Rm Lührs (SPD) stellte heraus, dass in diesem Fall Reihenhäuser verkauft werden. Wenn Flächen zur Verfügung gestellt werden oder Firmen sich durch Ausgleichszahlungen herauskaufen, trotzdem würde eine Beteiligung an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau, hier durch Ausgleichszahlungen, erfolgen.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung – wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage: II. hat die im Rahmen der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11.1 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage beschrieben zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage: III. hat die im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachte Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu folgen.

IV. hat die im Rahmen der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu folgen.

Rechtsgrundlage: V. beschließt, den Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung.


Rechtsgrundlage:§ 13a und § 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. beschließt, die entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage aktualisierte Begründung vom 31.10.2018 dem Bebauungsplan Ev 151 - Im Löken/ Lohkampweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und §§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.5
23. Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Dortmund Grevel
24. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12477-18)

Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.



OB Sierau wies die Unterstellung zurück, dass böswillig gehandelt würde. Hier ginge es um eine Abwägung, bei der die Forderung um mehr Wohnraum in Dortmund zu sehen ist.

Rm Münch (FBI) teilte die Bedenken des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde, aber er sah auch den erforderlichen Abwägungsprozess durch den Rat. Er selbst meinte, dass die dörflichen Strukturen mit den Grünflächen erhalten werden sollten. Durch das beschleunigte Verfahren bekäme die Stadt Dortmund zumindest einen ökologischen Ausgleich.

Rm Lührs erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass die Arrondierung im Rahmen der Abwägung für sinnvoll gehalten werde, die Bürger und Bürgerinnen wurden einbezogen und waren am Ende einverstanden. Das Wohngebiet soll dorftypisch aufgelockert wieder aufgebaut werden.

Rm Rettstadt stellte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste heraus, dass die Verdichtung an dieser Stelle unspektakulär wäre, die Bebauung würde benötigt und es handelte sich nicht um eine Zerstörung.

Rm Waßmann stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu, die Bürger und Bürgerinnen waren eingebunden.

Auch Rm Kowalewski stimmte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage zu.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt


I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Satzung – Nördliche


Rechtsgrundlage:
II. beschließt die Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel – für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2016 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen.

Rechtsgrundlage: III. beschließt, der Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel – die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 08.10.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs.1 GO NRW.


zu TOP 3.6
25. Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.7
26. Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18)

Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
27. Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018 vor:

Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.9
28. Entwicklung mischgenutzter Einzelhandelsgebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12332-18)

Rm Urbanek sprach sich für die AfD-Fraktion gegen das Vorhaben aus, da dieses Thema nicht regelungsbedürftig wäre.

Rm Brück erläuterte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte, die Gruppe würde zustimmen. Es wurde für sinnvoll gehalten, die Möglichkeiten für Wohnraumschaffung zu nutzen.


Rm Neumann-Lieven zeigte sich im Namen der SPD-Fraktion erfreut über die Vorlage, da Wohnraum benötigt würde.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen zur Errichtung/Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben eine mehrgeschossige Mischnutzung festzusetzen, soweit sich der Standort städtebaulich dafür eignet.


zu TOP 3.10
29. Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609
30. 61/5-2-044317
31. -Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12907-18)

Die Tagesordnungspunkte 3.10Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609, 61/5-2-044317, -Vorhaben nach§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)- (Drucksache Nr.: 12907-18)“ und 3.11Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031, 61/5-2-044853, -Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB- (Drucksache Nr.: 12910-18) wurden zusammen behandelt.

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.12.2018 vor:

Die Gruppe NPD/Die Rechte stellte folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12907-18-E1):
Rm Lührs erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass sie der Vorlage aufgrund des Rechtsanspruchs auf Baugenehmigung für das Bauvorhaben zustimmen werde. Zudem werde ein Bürgerdialog für das Zusammenleben, wie er von den christlichen Kirchen in einem Brief angekündigt worden war, für sehr wichtig gehalten. Hierzu sollte der Integrationsrat auch eingeladen werden. Der wichtigste Grund für die Zustimmung basierte auf dem Grundgesetz, das die Freiheit der Religionen und der Religionsausübung garantiert. Daher sollte kein Bauvorhaben diskriminiert werden, wenn es einem religiösen Zweck dient.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) verwies auf die Ablehnung der Vorlage durch die Bezirksvertretung Eving und war der Meinung, dass die SPD-Fraktion Arroganz zeigen würden, weil sie trotz der Ablehnung zustimmen wollte. Seines Erachtens müssten die Moscheeverbände einen Runden Tisch einrichten, da diese die Kirchen bauen wollten. Von dort würden keine Zugeständnisse kommen. Die Gruppe NPD/Die Rechte hätte die Proteste initiiert und das Thema an die Öffentlichkeit gebracht. Es wäre eine Frechheit, wie sich die Ratsvertreter über die Meinung der Bezirksvertreter hinwegsetzen würden.
Die Tagesordnungspunkte müssten zu Beginn der Sitzung behandelt werden, das wollten die anderen Ratsvertreter nicht, weil sie befürchteten, dass die Öffentlichkeit darauf schauen würde. Das wäre nicht gewollt. Auch die Ruhr Nachrichten würden das Thema verschweigen, das würde die Gruppe nicht zulassen.
Rm Brück sprach sich für die Gruppe gegen die Vorlage aus.

Rm Münch (FBI) meinte, dass die Politik sich die Frage stellen müsste, wieviel Islam und welcher Islam im öffentlichen Raum gewollt und ob so viel Islam eine Bereicherung für einen Stadtbezirk und das Land ist. Er sprach positive Entwicklungen an, z. B. im Zusammenhang mit einer Moschee in Berlin. Dies wäre für ihn ein liberaler Islam, der von der FBI unterstützt würde. In Eving würden die Moscheebetreiber keine Kompromiss- und Redebereitschaft zeigen. Die Bedenken der Bezirksvertretung sollten ernst genommen werden. Der Rat sollte ein politisches Signal abgeben, daher stellte Rm Münch folgenden mündlichen Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Bedenken der Bezirksvertretung Eving, lehnt die Vorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den politischen Willen ggf. in einem Klageverfahren durchzusetzen.“

Rm Garbe schloss sich für die AfD-Fraktion der Meinung von Rm Münch an. Er sähe die Auseinandersetzungen vor allem auf baurechtlicher Ebene, das Minarett wäre extrem hoch. Für ihn wäre das Minarett ein Symbol islamischer Dominanz, das dann die gesamte dortige Bebauung überragen würde. Daher wäre der Bau bereits nicht hinzunehmen. Bei so gravierenden Themen sollte auf die Bezirksvertretung und die Bevölkerung eingegangen werden.
Rm Garbe lehnte im Namen der AfD-Fraktion beide Vorlagen ab.

Rm Schütte-Haermeyer erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Muslime wie Christen ein Grundrecht auf Religionsfreiheit und einen begründeten Anspruch auf den Bau von ihren Bedürfnissen angemessenen Gotteshäusern haben. Religionsfreiheit für alle Menschen bedeutet auch, dass die Anerkennung der Religionsfreiheit nicht davon abhängig gemacht werden könnte, ob sie anderswo gewährleistet ist.
Der Bau von Moscheen ist für Rm Schütte-Haermeyer grundsätzlich ein positives Zeichen für Integrationsbereitschaft von Muslimen, so würde sie das Thema in Eving bewerten. Nur das Angebot von gleichberechtigter Teilhabe am öffentlichen Leben böte auch die Chance, Moscheevereine stärker als bisher konstruktiv in die Verantwortung für die Gestaltung eines Gemeinwesens zu nehmen. Wenn dies nicht passieren würde, machte die Stadtgesellschaft einen großen Fehler.
Über das Angebot des Runden Tisches durch die Stadtkirchen wäre die Fraktion Bündnis 90/die Grünen erfreut. Integration bedeutete auch, dass die Mehrheitsgesellschaft den Prozess positiv und offen begleiten müsste. Als positives Beispiel benannte Rm Schütte-Haermeyer die Moschee am Grimmelsiepen in Hörde.
Ihre Fraktion wird den Vorlagen zu TOP 3.10 und 3.11 zustimmen.

Rm Waßmann kam darauf zurück, dass es darum ginge, Baugenehmigungen zu erteilen oder nicht. Hier wäre keine Debatte über den Islam zu führen.
Der Rat sollte sich nicht ins Unrecht setzen, der Rat hätte zu entscheiden und es bestünde ein rechtlicher Anspruch auf Baugenehmigung. Im Namen der CDU-Fraktion stimmte auch Rm Waßmann beiden Vorlagen zu.

Auch Rm Rettstadt sprach für die Fraktion FDP/Bürgerliste über das hier geltende Baurecht, es bestünde ein Rechtsanspruch auf die Errichtung dieses Gebäudes. Dem Rechtsanspruch werde die Fraktion folgen. Zur Vorlage unter 3.10 machte Rm Rettstadt deutlich, dass es befremdlich wäre, dass es bisher noch zu keinem vernünftigen Dialogverfahren gekommen ist. Das Angebot der Kirchen wäre gut, aber er hätte eher vom möglichen Bauträger erwartet, dass dieser auf die Politik zukommt und die Sorgen und Ängste der Menschen aus der Umgebung aufnimmt, damit eine Entscheidung getroffen werden könnte, die alle zum Schluss zufrieden stellt.
Zur Vorlage zu 3.10 wird die Fraktion FDP/Bürgerliste sich enthalten, zu 3.11 wird die Fraktion zustimmen.

Rm Kowalewski stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten beiden Vorlagen aufgrund des Rechtsanspruchs zu. Er werde sich dafür einsetzen, dass jede/r seine/ihre Religion ausüben kann, solange niemand dadurch beeinträchtigt würde.

… Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.





Rm Urbanek (AfD) hätte Bauchschmerzen bei den beiden Vorlagen, da ihm der Islam das Recht auf Religionsfreiheit – auch das Recht, frei von Religion zu sein – absprechen würde. Der Islam wäre auch eine politische Bewegung und eine Rechtsordnung, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung in Übereinstimmung zu bringen wäre.
Bei beiden Vorlagen ginge es nicht um den Islam, sondern um das Bauordnungsrecht. An dieser Stelle in Eving gäbe es keinen Bebauungsplan, so dass § 34 Baugesetzbuch greifen würde. In diesem Paragraphen wäre vom Einfügungsgebot die Rede, das heißt, dass das Gebäude dem Ortsbild entsprechen müsste. Der geplante Bau hätte einen orientalischen Charakter und entspräche nicht dem vorhandenen Ortsbild in der Nachbarschaft.
Rm Urbanek stellte fest, dass er daher auch keinen Rechtsanspruch erkennen könnte. Aus diesem Grunde könnten beide Vorlagen von der AfD-Fraktion nicht mitgetragen werden.
Seines Erachtens hätten die gestalterischen Fragen im Gestaltungsbeirat besprochen werden können, dies wäre aber nicht passiert.

Rm Schilff (SPD) stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) für Schluss der Debatte.

Der mündlich von Rm Münch gestellte Antrag wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Der Rat der Stadt lehnte auch mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12907-18-E1) ab.
Der Rat der Stadt fasste zu TOP 3.10 mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 3.11
32. Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031
33. 61/5-2-044853
34. -Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12910-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 vor:
Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12910-18-E1) vor:

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt:
Der Rat der Stadt Dortmund trägt die ablehnende Entscheidung der Bezirksvertretung Eving mit, unterstützt die Proteste gegen den geplanten Moscheebau und lehnt den Antrag auf Erteilung eines positiven Vorbescheides nach § 31 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031 zu, ab.

Der Rat ist sich den Gefahren einer zunehmenden Islamisierung Europas bewusst und nimmt dafür auch eine eventuelle, juristische Auseinandersetzung in Kauf, falls das Bauvorhaben gerichtlich durchgesetzt werden soll. Es gibt in Deutschland kein Grundrecht auf den Bau einer repräsentativen Großmoschee mit Minarett und Kuppel, in dieser Auffassung sind sich die Bezirksvertretung Eving, die Antragssteller der Ratsgruppe NPD/DieRechte, sowie der mittlerweile verstorbene Publizist Ralph Giordano einig.“


Rm Münch (FBI) fand es unerträglich, Diskussionen wie zu TOP 3.10 mit Geschäftsordnungsanträgen zu beenden. Er war der Meinung, dass ein Politiker auf den Bürger/die Bürgerin hören sollte, in Eving hätten sich die Bürger anders als der Rat entschieden. Heute müsste der Rat die politische Verantwortung tragen, er sollte sich nicht auf das Baurecht zurückziehen. Rm Münch sprach sich für einen Musterprozess gegen das Baurecht aus und stellte daher auch zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden mündlichen Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Bedenken der Bezirksvertretung Eving, lehnt die Vorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den politischen Willen ggf. in einem Klageverfahren durchzusetzen.“

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass schon zu Tagesordnungspunkt 3.10 die Diskussion bereits im Rat und vorher bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen intensiv geführt wurde. Daher stellte sie einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) meinte, er wäre schockiert, weil zwei verschiedene Bauleitplanungen einfach so durchgewunken würden. Er sprach sich dafür aus, sich im Rahmen einer Diskussion auszutauschen.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) für Schluss der Debatte.

Rm Brück gab eine persönliche Erklärung zu einem seines Erachtens persönlichen Angriff durch OB Sierau ab. Zu dem Hinweis von OB Sierau, Rm Brück könnte über seinen Schock mit seinem Therapeuten reden, erklärte Rm Brück, dass er keinen Therapeuten hätte. Er wies den Angriff durch OB Sierau zurück und wäre erschüttert, dass es zum Thema zu TOP 3.11 keine weitere Diskussion gäbe.

Der mündlich von Rm Münch gestellte Antrag wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12907-18-E1) ab.


Der Rat der Stadt fasste zu TOP 3.11 mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 3.12
35. Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12588-18)

Dem Rat der Stadt wurde folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vorgelegt:


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.

III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.

Der Rat der Stadt wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße und dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.


zu TOP 3.13
36. Projekt KuDeQua (Quartierslabore – Kultur- und demografiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11875-18)

Der Rat nahm den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KuDeQua zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
37. Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12294-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt NOX-Block – „NOX-Reduzierung durch den Aufbau einer leistungsfähigen Low-Cost-Ladeinfrastruktur in Dortmund, Schwerte und Iserlohn“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des BMWi im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 sofort umzusetzen und in diesem Zusammenhang drei Projektstellen befristet einzurichten.

Zudem beschließt der Rat in Höhe der Fördermittel Mehraufwendungen sowie Mehrauszahlungen in den endgültigen Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 sowie 2020 aufzunehmen.


zu TOP 3.15
38. Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12425-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935


zu TOP 3.16
39. Stadterneuerung: Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
40. Integriertes Handlungskonzept
41. Fortschreibung 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12333-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.17
42. Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 8. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.18
43. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 8. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.



zu TOP 3.19
44. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12603-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW in den Teilplänen der Ämter 24 und 65 in Höhe von insgesamt 3.013.452 €.


zu TOP 3.20
45. Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gegebenen Hinweise, dass die Maßnahme Nr. 74 zum Stadtbezirk Innenstadt-Ost gehört und dass zu Nr. 225 noch ein Ortstermin zwischen der Bezirksvertretung Mengede und dem Tiefbauamt stattfindet, der abzuwarten ist, zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
46. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12611-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 3.22
47. Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11727-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Erneuerung der Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 -Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede- mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 22.000,00 Euro.


zu TOP 3.23
48. "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
49. Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konkretisierung Konzept- und Planungsbeschluss vom 29.09.2016
50. Ergebnisse des Dialogverfahrens und Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12478-18)

OB Sierau erläuterte, die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hatte in ihrer Sitzung am 11.12.2018 Ziffer 3 des Beschlussvorschlages um den Zusatz ergänzt, dass es ihr ausdrücklicher Wunsch sei, dass der Zugang zu allen Stadtbahnhaltestellen nach Möglichkeit ebenerdig erfolgt.

Rm Münch (FBI) fand das Ausspielen des Baumschutzes gegen menschliche Interessen nicht in Ordnung. Er stellte mündlich folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der weiteren planerischen Qualifizierung der Erhalt bzw. die Wiederherstellung einer Allee oberste Priorität hat.“

Rm Dudde erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen hätte, dass es wichtig wäre, dass den barrierefreien Zugang zu den Stadtbahnhaltestellen ebenerdig zu halten. Der damaligen Vorlage wurde zugestimmt. Da der niveaugleiche Zugang in der Vorlage nicht wieder zu finden ist, wird sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten.

Rm Dingerdissen zollte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Verwaltung und den Dialogteilnehmern und -teilnehmerinnen für das durchgeführte Verfahren seinen Respekt. Er machte deutlich, dass die Barrierefreiheit genauso wichtig wäre wie der Erhalt der Allee, beides sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wenig Einfluss hat die Tatsache genommen, dass an der Max-Eyth-Straße nördlicherseits in ca. zwei Jahren ein Hotel gebaut werden soll. Dieses Hotel machte ggf. einen eigenen Zugang seitens der B 1 erforderlich. Hier wäre die Frage der Erfordernis einer Vorampel zu diskutieren und wieweit der Übergang ohne Ampel funktionieren sollte oder könnte.

Rm Berndsen verwies auf das positiv angenommene Dialogverfahren, bei dem Politik und Bürger/-innen beteiligt wurden, und merkte an, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.


Rm Waßmann nahm für die CDU-Fraktion die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis und stimmte der Vorlage, wie sie vorgelegt wurde, als dem kleinstmöglichen Nenner zu.

Der Rat der Stadt lehnte den mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vorgeschlagene Zusatz zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Rm Gebel (Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Ergebnisbericht über das extern moderierte Dialogverfahren zum barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ im Hinblick auf eine Modifikation der „Vorzugsvariante 2016“ der Verwaltung zu ändern. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse aus dem Dialogverfahren und die für das Jahr 2019 zu erwartenden Erkenntnisse aus den zusätzlich beauftragten Gutachten

- zur technischen Machbarkeit spezieller Haltestellenlösungen mit vermindertem Eingriff in
den Baumbestand und
- zum Baumschutz bzw. zur Verpflanzbarkeit von Bäumen
zu berücksichtigen. Vor allem der Grundsatz der möglichen Eingriffsminimierung in die Allee ist bei der weiteren Qualifizierung der Planung angemessen zu berücksichtigen.

3. Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren wurde eine weitergehende Verkehrsuntersuchung der B1 insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Voßkuhle / Semerteichstraße beauftragt. Vorbehaltlich der Ergebnisse dieser Verkehrsuntersuchung B1 sowie zukünftiger städtischer, aber auch übergeordneter Entwicklungen in diesem räumlichen und inhaltlichen Kontext hält der Rat der Stadt zunächst weiter an seiner Entscheidung vom 29.09.2016 fest, die Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost ausschließlich niveaufrei zu gestalten. Die Verwaltung wird den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung B1 unterrichten. Sofern sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben, die einen Perspektivwechsel in der Betrachtung begründet zulassen, bereitet die Verwaltung auf dieser Grundlage eine weitere Entscheidung durch den Rat der Stadt vor.

4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Planung einer Modifikation der „Vorzugsvariante 2016“ zu qualifizieren und die notwendigen Schritte zur rechtlichen und finanziellen Sicherung des Vorhabens zu unternehmen.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, weiterhin bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.


zu TOP 3.24
51. Resolution zu Straßenbaubeiträgen nach KAG NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13004-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende gemeinsame Resolution der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 13004-18-E1) vor:
Rm Rettstadt erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass es der erste Schritt und gut wäre, wenn das Land der Stadt sagen würde, dass die Stadt selbst Beiträge erheben dürfte. Dann könnte der Rat entscheiden, ob die Beiträge weiter im Verhältnis zu den Kosten, dem Aufwand und den Grundsteuern erhoben werden sollen. Im Namen der Fraktion lehnte er den letzten Absatz der Resolution explizit ab, so dass insgesamt die Resolution abgelehnt werden müsste. .

Rm Reppin machte im Namen der CDU-Fraktion deutlich, dass die Situation in Dortmund klar geregelt werden müsste. Er hielt die in Düsseldorf getroffenen Entscheidungen für nicht zielgerichtet. Wenn es keine Straßenbaubeiträge mehr gäbe, dürfte dies nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Er befürchtete einen Wettbewerb unter den Städten, weil manche Städte Beiträge erheben und andere nicht.

Rm Kowalewski stellte für die Fraktion Die Linke & Piraten dar, dass eine Kompensation erforderlich wäre, wenn die Straßenbaubeiträge nach KAG NRW abgeschafft würden. Die vorgelegte Resolution hielt er für zielführend.

Auch Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass eine Diskussion um eine Regelung der Straßenbaubeiträge nach KAG erforderlich wäre. Es müsste eine vernünftige Lösung her. Bei Wegfall der Beiträge müsste es zu einer Kompensation für die Kommunen kommen, eine landesweite Regelung für alle Kommunen müsste her.

Rm Düdder fand im Namen der SPD-Fraktion wichtig, die Verantwortung für die Stadt zu übernehmen.

Rm Urbanek sprach sich für die AfD-Fraktion für Wettbewerb aus, so dass die Resolution insbesondere aufgrund des letzten Absatzes abgelehnt werden müsste.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die von verschiedenen Fraktionen im Landtag NRW eingeleiteten Schritte zu einer Reform der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass der nordrhein-westfälische Landtag die Landesregierung beauftragt hat, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen neu zu regeln.

Allerdings unterstützt der Rat der Stadt Dortmund die Überlegungen auf Landesebene zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW bei gleichzeitiger Kompensation durch zweckgebundene Landeszuweisungen.

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen jegliche Regelungen aus, dass Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können, da dies mit dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen nicht in Einklang steht.

In der Zeit von 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr erfolgte eine Sitzungsunterbrechung.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
52. Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12194-18)

Ergänzende Unterlagen zur Produkt- und Leistungsplanung und zum wirkungs­orientierten Haushalt
(WOH) für den Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsförderung Dortmund wurden mit Schreiben des
OB Sierau vom 30.11.2018 (Drucksache Nr.: 12194-18-E1) nachgereicht.

Rm Penning lehnte für die CDU-Fraktion den Wirtschaftsplan 2019 ab und begründete die Ablehnung damit, dass dem Betriebsausschuss unzureichende Unterlagen vorgelegen hätten. Zum Zeitpunkt der Beratung wäre daher eine Empfehlung durch den Ausschuss nicht möglich gewesen. Zum Protokoll gereichte weitere Fragen der CDU-Fragen wurden verspätet an einen anderen Ausschuss, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, weitergeleitet. Eine abschließende Behandlung im Betriebsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, wäre nicht möglich gewesen.
An dieser Stelle wünschte sich die CDU-Fraktion mehr Transparenz.
Inhaltlich wies Rm Penning darauf hin, dass seit Jahren ein ungünstiges Verhältnis zwischen den Personalaufwendungen und den Sachkosten bei gleich bleibenden Betriebskostenzuschüssen bestände, das zu Lasten von Projektmitteln ginge. Zur durchgeführten Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung wurden Effekte in Aussicht gestellt, die der Mittelfristplanung aber nicht zu entnehmen wären. Für die Zukunft wird die CDU-Fraktion eine Sondersitzung des Betriebsausschusses beantragen, wenn eine Befassung im Ausschuss sonst nicht abschließend möglich sein sollte.

Rm Rüther stimmte für die SPD-Fraktion der Vorlage zu. Die nachgereichten Unterlagen waren zugesandt worden waren. Er könnte der Kritik nicht zustimmen, auch die Beantwortung der Fragen wäre ihm zugegangen. Er erinnerte daran, dass im Februar die Umorganisation der Wirtschaftsförderung in die Wege geleitet wurde, diese liefe weiterhin. Mit der Umorganisation wird der Zweck verfolgt, die Wirtschaftsförderung effektiver aufzustellen und Personaleinsparungen vorzunehmen.

Rm Kowalewski erklärte, dass die Fraktion Die Linke & Piraten den Umbau der Wirtschaftsförderung unvoreingenommen begleiten würde. Hier hineinzugrätschen wäre nicht richtig.

Auch Rm Stackelbeck stimmte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Zugang der nachversandten Unterlagen der Vorlage zu.

Nach der Beschlussfassung stellte OB Sierau fest, dass die Wirtschaftsförderung in der Summe einen guten Job machen würde, dies würden die Unternehmen so sehen, die mit der Wirtschaftsförderung zu tun hätten, sowie mit Neid die benachbarten Städte.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der ergänzenden Unterlagen vom 30.11.2018 (Drucksache Nr.: 12194-18-E1) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

● beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

● stellt den Erfolgsplan 2019 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in


● stellt den Vermögensplan 2019 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
● beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 8.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2019 in Anspruch nehmen darf,

● beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2019 (Anlage 1.4),

● beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 (Anlage 2.1 und 2.2).


zu TOP 4.2
53. Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
54. hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12159-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung durch das SVTZ beträgt rund 20 Mio. €.

2. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung notwendigen Verträge abzuschließen.


zu TOP 4.3
55. Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
56. hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12161-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

3. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Competence Center Logistik & IT sowie der Schaffung der entsprechenden Forschungsinfrastruktur und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung des Competence Center Logistik & IT sowie zur Schaffung der Forschungsinfrastruktur durch das SVTZ beträgt in Summe 21.280.000 Euro (9.280.000 Euro + 12.000.000 Euro).

4. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Competence Center Logistik & IT notwendigen Verträge abzuschließen.


zu TOP 4.4
57. Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12168-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:


zu TOP 4.5
58. Vorstellung des Entwicklungsprojektes „The Fourth Wave“ des Unternehmens World of Walas auf PHOENIX West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12491-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen zur beabsichtigten Entwicklung der ehemaligen Hochofenanlage einschließlich der westlich gelegenen Freifläche sowie des Schalthauses auf dem Standort PHOENIX West durch das Unternehmens World of Walas zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
59. Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11153-18)

OB Sierau verwies auf die Hinweise im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 27.11.2018 hinsichtlich witterungsbeständigem, recyclebarem Material der Sitzbänke, einer angemessenen Sitzhöhe mit Aufstehhilfen für Senioren, vorgesehener Flächen neben den Bänken für Rollatoren sowie Papierkörbe mit etwas mehr Abstand zur Sitzbank. Die Verwaltung wollte mit dem Seniorenbeirat beraten, welche Punkte als Standard festgelegt werden.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Quartiersprofile der Ortsteile Menglinghausen, Derne, Jungferntal und Marten zur Erarbeitung einer Demografiestrategie mit dem Schwerpunkt „Alter“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gewonnenen Erkenntnisse in der gesamtstädtischen Demografiestrategie für altersgerechte Quartiersentwicklungen in Dortmund zu berücksichtigen.


zu TOP 5.2
60. Kommunale Pflegeplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10613-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 vor:


Der Rat der Stadt fasste einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 folgenden geänderten (kursiv dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab 2019 die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-spezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten. Dabei wird das Behindertenpolitische Netzwerk rechtzeitig einbezogen. Die Ergebnisse sowie ein Bericht über die auf dieser Grundlage umgesetzten Maßnahmen werden jedes zweite Jahr vorgelegt.


zu TOP 5.3
63. Ausweitung des Projektes Klasse2000
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11658-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gesundheitsamtes zum Prüfauftrag „Ausweitung des Projektes Klasse2000“ zur Kenntnis und beschließt die Finanzierung des Programms an Grundschulen in Sozialräumen mit besonderem Präventionsbedarf, die Interesse an einer dauerhaften Umsetzung des Programms Klasse2000 haben.

Grundschulen mit besonderem Präventionsbedarf, die bereits Klasse2000 durchführen und deren Weiterfinanzierung über Paten zukünftig nicht gesichert ist, wird ebenfalls eine Fortführung des Programms aus Mitteln des Gesundheitsamtes ermöglicht.


zu TOP 5.4
64. Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
65. hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm das Wettbewerbsergebnis des Realisierungswettbewerbes zur Kenntnis.



zu TOP 5.5
66. Aktionskonzept Kinder im Park
67. Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12418-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den geplanten Umbau des Robinsonspielplatzes und die Aufstellung einer Spielanlage am Spielbogen im Westfalenpark im Rahmen des Aktionskonzeptes Kinder im Park. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) wird mit der Durchführung der Vergabeverfahren beauftragt und die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 5.6
68. Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund zum 01.01.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12390-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die

(1) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen sowie die Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen für den Geschäftsbereich Sport ab 01.01.2019 (Anlagen 1 und 1b) (2) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2019 (Anlage 2) (3) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2019 (Anlage 3).


zu TOP 5.7
69. Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12265-18)

Dem Rat der Stadt lagen eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks mit Schreiben des OB Sierau vom 12.11.2018 vor:

- Anschreiben des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 07.11.2018:

- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Weiterentwicklung des
Behindertenfahrdienstes:


- Eckpunkte der Gremienvorlage, vorgestellt in einer Forum-Sitzung des Behindertenpolitischen
Netzwerks:


„Fahrdienst für behinderte Menschen in Dortmund –
Eckpunkte der Gremienvorlage

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 vor:



Herr Herkelmann nahm als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerkes gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Stellung. Er stellte fest, dass vor mehr als zehn Jahren der Rat der Stadt Dortmund dem Behindertenpolitischen Netzwerk das Vertrauen dafür ausgesprochen hat, die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht nur zu sagen, sondern auch zu hören. Seitdem konnten Veränderungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht werden.

Herr Herkelmann erklärte, dass es Dauerbaustellen gäbe, eine der wichtigsten wäre der Fahrdienst für behinderte Menschen.

Der Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen zeigte eindrucksvoll, dass Barrierefreiheit und Mobilität grundlegend für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind. Derzeitig würde der Masterplan Mobilität 2030 beraten, an dem das Behindertenpolitische Netzwerk durch Mitwirkung in den Masterplanstrukturen und einem Initiativantrag „Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ und der Empfehlung „Autofahren mit Behinderungen“ beigetragen hatte.
Zudem wies Herr Herkelmann darauf hin, dass es Menschen mit Behinderungen gibt, die zur Sicherstellung ihrer gleichberechtigten Mobilität auf Fahrdienste angewiesen sind. Deshalb trat das Behindertenpolitische Netzwerk für qualitative und quantitative Verbesserungen des Fahrdienstes ein und wird auch weiterhin dafür eintreten. Der Dortmunder Behindertenfahrdienst im interkommunalen Vergleich stellte eine der besten Lösungen zur Sicherstellung der Mobilität von Menschen mit
Behinderungen dar. Aber der Fahrdienst müsste auf demographische Entwicklungen, und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder die Veränderung im Gleichstellungsgesetz NRW oder durch das Bundesteilhabegesetz, reagieren. Nur so könnte die Quantität und Qualität an Mobilitätsangeboten vorgehalten werden, die den Anforderungen einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen genügen.
In der letzten Forum-Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks stellte die Verwaltung deren Überlegungen vor und nahm Hinweise, Vorschläge und Wünsche aus dem Kreis der Teilnehmenden mit in die weiteren konzeptionellen Arbeiten.

Abschließend machte Herr Herkelmann die Sorgen und Befürchtungen der Menschen deutlich, die auf Fahrdienste angewiesen sind. Das Angebot der Verwaltung, in den Sitzungen des Netzwerks den jeweiligen Sachstand für den Fahrdienst darzustellen und für Anregungen und Beschwerden zur
Verfügung zu stehen, wurde von ihm erfreut zur Kenntnis genommen. Damit wurde dem Wunsch nach Einrichtung eines Begleitgremiums entsprochen. Zudem bat Herr Herkelmann um Unterstützung bei der Wahrnehmung der Ausgabe des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Rm Urbanek stellte fest, dass die AfD-Fraktion die Vorlage nicht mittragen würde. Er hätte erfahren, dass der Fahrdienst damit begründet wurde, dass die Stadtbahnstellen nicht barrierefrei waren. Inzwischen wurden durch die DEW21 große Investitionen getätigt, damit Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch gehbehinderte Menschen, teilhaben können. Die Rücknahme des Behindertenfahrdienstes im gleichen Maße, wie die Barrierefreiheit hergestellt wird, wäre die logische Konsequenz, so dass die Vorlage abgelehnt werden würde.

In der Zeit von 18.10 – 18.13 Uhr übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.

Rm Taranczewski erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass der Vorlage zugestimmt und die Empfehlung bzw. die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks (BNP) abgelehnt würde. Im Zusammenhang mit der Memorandumsdiskussion hatte sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dafür ausgesprochen, den Behindertenfahrdienst in seiner Qualität weiterhin zu erhalten. Seitdem bestand der Auftrag an die Verwaltung, den Behindertenfahrdienst neu zu konstituieren. In die Überlegungen wurden alle Beteiligten, auch das Behindertenpolitische Netzwerk, immer einbezogen. Die Verwaltung hatte eine umfangreiche Stellungnahme (siehe oben) zur Beantwortung der Fragen des BNP vorgelegt.
Rm Taranczewski brachte seine Dankbarkeit zum Ausdruck, dass der Behindertenfahrdienst aufrechterhalten werden konnte. Er war der Meinung, dass die Verwaltung ein überzeugendes Konzept für die Zukunft vorgelegt hätte.

Rm Langhorst erläuterte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich zu dieser Vorlage enthalten würde. Die Debatte um den Behindertenfahrdienst hätte diesem nicht gut getan. Seine Fraktion hätte immer gefordert, bei der Prüfung des Behindertenfahrdienstes auch nach den Anforderungen und den Bedarfen zu schauen, das sei zum Teil passiert. Rm Langhorst fand es erstaunlich, dass das BNP nicht in die Beratungsreihenfolge zur Empfehlung eingebaut wurde, sondern die Vorlage nur zur Kenntnisnahme erhält. Die Punkte im Rahmen der Stellungnahme des BNP, insbesondere zur Finanzierung, würden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.

Für Rm Münch (FBI) ging es um insbesondere ältere Menschen, die mobil bleiben müssten. Er sprach sich für die Teilhabe der Menschen aus, die zum Teil Dortmund wieder aufgebaut hätten. Hier dürfte nicht gespart werden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gab an, dass der bisherige Behindertenfahrdienst auch seine Schwächen hatte. Er hielt ein Aufbrechen der Positionen und das neue Definieren – gerade im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer - für erforderlich. Dortmund würde sich den Fahrdienst leisten, würde aber auch an seiner Konsolidierung arbeiten. Das Sozialamt hat Aufgabe und Ziel definiert, der Markt wurde angesprochen, es wurde geklärt, wieviel Geld ausgegeben werden soll und es wurde ein Controlling vereinbart. Die Herangehensweise fand er richtig, das Feedback durch das BNP wäre auch notwendig.

Rm Reigl zeigte sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten darüber erfreut, in Dortmund den Behindertenfahrdienst zu haben, und dass Dortmund sich diesen leisten würde. Sie stimmte der Vorlage zu.

Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grüne) machte deutlich, dass Inklusion soziale Teilhabe bedeute, dazu gehörte auch die Mobilität. Es ginge auch nicht nur um ältere Menschen, sondern auch um Jugendliche und um Menschen mittleren Alters. Die Barrierefreiheit an vielen Bahnhöfen reichte noch nicht aus.

Rm Grollmann stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und erklärte, dass der Behindertenfahrdienst ihrer Fraktion wichtig wäre.


Rm Weyer widersprach Rm Langhorst, dass es nicht durch die politische Debatte passiert wäre, den Behindertenfahrdienst in Frage zu stellen. Die Zeit hätte es mit sich gebracht. Zu Beginn wäre der Behindertenfahrdienst über Zivildienstleistende und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geleistet worden, nun liegt ein Konzept für den Fahrdienst vor. Rm Weyer bat darum, das Konzept nicht kaputt zu reden.

Auf die Nachfrage von Rm Münch, wie der Behindertenfahrdienst bis zur Übernahme durch einen neuen Träger aussieht, stellte StRin Zoerner dar, dass mit der DEW ein geräuschloser Übergang ohne Abstriche für die Nutzerinnen und Nutzer verabredet wurde.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass eine Fortsetzung des Fahrdienstes für behinderte Menschen durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) unter veränderten konzeptionellen Rahmenbedingungen und den finanziellen Erfordernissen ebenso wenig möglich ist, wie eine Übernahme durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das im Folgenden dargestellte neue Fahrdienstkonzept und die dem zugrunde liegenden Bedingungen für die Nutzenden.


zu TOP 5.8
71. Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und
72. Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Sachstände sowie Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen im Prozess zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des EB 52 (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die nachstehenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zur Kenntnis:

73. Die fünf vereinsgeführten Hallen- und Freibäder werden in der vorhandenen Betriebsstruktur weitergeführt.

74. Die Bewirtschaftung von insgesamt acht städtischen Frei- und Hallenbädern durch die Sportwelt Dortmund gGmbH wird fortgeführt.

75. Die Verwaltung nimmt Verhandlungen mit der Sportwelt Dortmund gGmbH auf, um eine stärkere Einflussnahme seitens der Stadt Dortmund auf die Betriebsführung zu erlangen.

76. Die Aufgaben zum Betrieb des Süd-, Nord-, Westbades werden zunächst bei den SFB weitergeführt.

77. Die Beteiligungsverwaltung nimmt Verhandlungen mit dem RVR mit der Zielrichtung auf, die Aufgaben des Revierparks Wischlingen auf die OSP gGmbH (Neu) per Betriebsführungsvertrag zu übertragen.

78. Die Aufgaben zur Bewirtschaftung des Freibades Stockheide sowie des Hoeschparks sollen per Betriebsführungsvertrag auf die OSP gGmbH (Neu) übertragen werden.

79. Der Westfalenpark und der Botanische Garten Rombergpark verbleiben in der Bewirtschaftung der SFB.

80. Die Übertragung der Aufgaben auf SFB zur Bewirtschaftung des Fredenbaumparks und des PHOENIX Sees sollen geprüft werden.

81. Das Veranstaltungsmanagement soll durch eine zentrale Struktur ergänzt werden. Die dezentralen Veranstaltungsstrukturen werden fortgeführt. Aufbau und Abstimmung dieser Struktur sind noch zu erarbeiten.

82. Aus der Abteilung 66/5 (Stadtgrün) und dem Bereich ‚Technische Dienste Grün‘ aus der Abteilung 66/6 wird ein neues Grünflächenamt aufgebaut.

83. Der Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund verbleibt in seiner bisherigen Organisations- und Aufgabenstruktur innerhalb des Dezernates 7.

Nach Bildung des neuen Grünflächenamtes ab dem Jahr 2020 soll ein Masterplan für die Leitlinien "Grün" in Dortmund erarbeitet werden.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beschluss des Verwaltungsvorstandes zur Einrichtung eines Grünflächenamtes zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
84. Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g:


Der Zusammenführung der drei Olympiastützpunkte unter dem Dach des Landessportbundes NRW sowie dem damit verbundenen Teilbetriebsübergang nach § 613 a BGB des Geschäftsbereichs 1 der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (100 % Tochter der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) wird im Grundsatz zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die dazu notwendige Vereinbarung mit dem LSB unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 dargelegten Eckpunkte mit Wirkung zum 01.01.2019 zu schließen.


zu TOP 5.10
85. Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12823-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt



Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Förderzusagen von Bund und Land (jeweils 40% der förderfähigen Kosten).

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
86. Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11874-18)

Der Rat der Stadt hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2018 vorliegen:


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung am 04.12.2018 folgenden ergänzten (kursiv dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden.

Unter der Rubrik Schul-, Breiten- und Freizeitsport werden das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Seniorenbeirat einbezogen.


zu TOP 6.2
88. Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12225-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop, einschließlich der leichtathletischen Anlagen mit einer Investitionssumme von 1.500.000,00 €.



zu TOP 6.3
89. Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11685-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 vor:



Rm Garbe erklärte, dass die AfD-Fraktion sich unter der Voraussetzung, dass die Zuschüsse fließen, für Variante B entscheiden würde.

Rm Hawighorst-Rüßler stimmte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Variante A zur Sanierung zu, es fehlte noch das Nutzungskonzept mit der Finanzierung.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten stimmte Rm Kowalewski der Variante B unter der Maßgabe, dass noch Fördergelder kommen, zu.

Auch Rm Neumann-Lieven meinte im Namen der SPD-Fraktion, dass - wie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) bereits - zugestimmt werden sollte.

Rm Dingerdissen folgte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der AFBL-Empfehlung und begründete die Zustimmung zur Variante B damit, dass das Schulmuseum im bestehenden Gebäude bleiben sollte.

Rm Münch sprach sich auch für die Variante B unter der Voraussetzung, dass eine Zusage für Fördergelder vorgelegt wird, aus.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Zusage von StK/StD Stüdemann, dass den Gremien das Prüfungsergebnis nach Vorliegen zur Kenntnis gegeben wird, folgenden Beschluss:

Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.

Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, beschließt der Rat der Stadt Variante A zu realisieren.

Unter dieser Voraussetzung beschließt der Rat

Variante A oder Variante B und ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Planungen durchzuführen. Nach der durchgeführten Planung wird dem Rat die Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt.


zu TOP 6.4
90. Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12369-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.


Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.


zu TOP 6.5
91. Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12766-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine stufenweise Erhöhung des operativen Festivalbudgets für das Klangvokal Musikfestival Dortmund von 300.000 € (in den Jahren 2015 bis 2018) auf 350.000 € (2019) bzw. 357.000 € (2020) und 364.000 € (2021) und 371.000 € (2022 ff.)


7. Schule

zu TOP 7.1
92. Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11831-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die aktuellen Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros und die Fortführung der Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V..



zu TOP 7.2
93. Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12362-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand: 30.09.2018 zur Kenntnis und beschließt die in der Vorlage und im Sachstandsbericht dargestellten Veränderungen im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insbesondere in Bezug auf die aufgezeigten Budgetausweitungen einzelner Maßnahmen und in Bezug auf die aus der Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ entfallenen Maßnahmen.



zu TOP 7.3
94. Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen auf der Basis des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.10.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12417-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses am 28.11.2018 vor:

95. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Einbindung der Gymnasien in das zieldifferente „Gemeinsame Lernen“ in der Sekundarstufe I auf Basis der Voraussetzungen des Erlasses des NRW Ministeriums zur Neuausrichtung der Inklusion vom 15.10.2018 eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und die entstehenden Kosten zu ermitteln.“


Rm Dr. Goll erklärte, dass das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion den einzelnen Punkten der Abstimmung im Schulausschuss entnommen werden könnte.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) machte den Vorschlag, dass die Empfehlung des Schulausschusses zugrunde gelegt wird.


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 28.11.2018 mit Mehrheit folgenden Beschluss:

96. 1. Der Rat der Stadt beschließt, dass in Dortmund zum Schuljahr 2019/20 insgesamt bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt-, Real-, Gesamtschulen der Sekundarstufe I „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ im Rahmen der zieldifferenten Förderung im Sinne des neuen Erlasses werden.

97. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Einbindung der Gymnasien in das zieldifferente „Gemeinsame Lernen“ in der Sekundarstufe I auf Basis der Voraussetzungen des Erlasses des NRW Ministeriums zur Neuausrichtung der Inklusion vom 15.10.2018 eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und die entstehenden Kosten zu ermitteln.

98. 3. Der Rat der Stadt begrüßt, dass zum Schuljahr 2019/20 bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt,- Real- und Gesamtschulen der Sekundarstufe I zu „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ werden und damit dem Elternwillen auf gemeinsames Lernen ihrer Kinder Rechnung getragen wird.

99. 4. Der Rat der Stadt stellt fest, dass damit das Ziel des Erlasses der Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen des Ministeriums für Schule und Bildung erfüllt ist.


5. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die zukünftigen „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ von der Schulaufsicht nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen auf der Basis einer pädagogischen Konzeption bestimmt werden. Das Einvernehmen mit dem Schulträger dient dabei dem Ziel, verlässliche Zusagen für die sächliche Ausstattung der „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ sicherzustellen.

6. Der Rat der Stadt begrüßt außerordentlich, dass es nach Gesprächen der Schulaufsicht weiterhin Gymnasien in Dortmund geben soll, die als Teil ihres Schulprofils zieldifferenten gemeinsamen Unterricht anbieten wollen.


zu TOP 7.4
100. Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12687-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für
den Primarbereich zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die


bis zum Frühjahr 2019 fortzuschreiben.


zu TOP 7.5
101. Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12979-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt
Durch die Maßnahmen wird die Ergebnisrechnung 2019 mit 406.200,47 € belastet. Die Belastung für die Ergebnisrechnung 2020 ff. beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 931.888,12 € und für 2021 wird die Ergebnisrechnung mit 658.461,54 € belastet. Ab 2022 ff. beträgt die Belastung nach derzeitigen Kenntnisstand maximal 58.461,54 € p.a.


zu TOP 7.6
102. Digitalpakt - Bundesmittel für bessere Bildung sichern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13071-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2018 im Wege der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 13071-18) vor:
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
103. FABIDO - Wirtschaftsplan 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11349-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2019 mit Anlagen.



zu TOP 8.2
104. Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12919-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung einen Vertreter/ eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als stellvertretendes beratendes Mitglied (persönliche Vertretung)

Lorenzo Torelli.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
105. Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12319-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungs-prüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2015 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 341.866.037,51 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.


zu TOP 9.2
106. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12321-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungs-amt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2017 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.847.652,13 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.



zu TOP 9.3
107. Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 (BeMa 2019), die in dem Haushaltsplan 2019 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
108. Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12563-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den FB 23 mit


Die für die Projektentwicklung anfallenden Kosten werden im städtischen Haushalt finanziert.


zu TOP 9.5
109. Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12269-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 vor:


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden, um einen Zusatz ergänzten (kursiv dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF) mit der Durchführung einer Auftragsvergabe für Objektplanungsleistungen Architektur für die Errichtung eines Neubaus inkl. der Modernisierung eines Bestandsobjektes als neuen Standort der VHS. In das Vergabeverfahren wird ein nachhaltiger beschränkter Planungswettbewerb eingebunden nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zum Standort Königswall 29. Dieser soll sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:
Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt ein Büro für die Wettbewerbssteuerung, sowie die weiteren für die Bearbeitung des Vorentwurfs erforderlichen Leistungen von Fachingenieurbüros zu beauftragen.

Die Aufgabenbeschreibung für den Planungswettbewerb zur Entwicklung des Standorts Königswall 29 wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

Derartige Ausschreibungstexte werden dem Ausschuss zukünftig grundsätzlich zur Beratung
vorgelegt.



zu TOP 9.6
110. Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12500-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.



zu TOP 9.7
111. Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12770-18)

Rm Münch (FBI) stellte dar, dass in Dortmund relativ wenig Brauereisubstanz unter Denkmalschutz gestellt worden sei. Daher verkämen solche Gebäude. Rm Münch zeigte sich erfreut, den Kronenturm für das Stadtarchiv vorzusehen. Für wichtig hielt er den Bereich um das alte Sudhaus und den Wenkerkeller. Auch könnte das Relieffenster „Hopfen und Malz – Gott erhalt’s“, das im Brauereimuseum hinge, in das Stadtarchiv zurückkommen. Zudem könnte im Kronenturm ein Bierkrugzimmer eingerichtet werden. Rm Münch wäre bereit, seine 1.000 Dortmunder Bierkrüge als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen.

Rm Urbanek erklärte, dass die AfD-Fraktion die Vorlage ablehnen würde, auch wenn das Sudhaus und der Wenkerkeller als erhaltungswürdig angesehen würden.

Rm Rettstadt stimmte dagegen für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu. Er bat die Verwaltung zu prüfen, ob eine Verwendung des Wenkerkeller oder der Partymeile im Gebäude verbleiben könnte. Eine eigene städtische Brauerei würde zu Dortmund passen.

Rm Waßmann stimmte im Namen der CDU-Fraktion der geplanten Machbarkeitsstudie für das Stadtarchiv zu.

Für Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Kronenturm durch den langjährigen Leerstand zu einer Schrottimmobilie geworden.

OB Sierau erklärte, dass zunächst technisch überprüft wird, was machbar sein wird. Insgesamt könnte es an dieser Stelle zu einer Standortentwicklung kommen.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds (SV GVVF) mit einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Stadtarchivs an der Märkischen Straße (Gebäudeensemble Kronenturm und Wenkerkeller).


Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt, mit den Eigentümern der Immobilien eine schriftliche Absichtserklärung (LOI) hierüber abzuschließen. Der LOI sichert der Verwaltung für die Dauer von einem Jahr eine Erbpacht/Ankauf-Option für beide Objekte und ein Begehungs- und Beprobungsrecht. Die tatsächliche Realisierung und der Erwerb des Objekts hat eine weitere Ratsbefassung mit einem entsprechenden Beschluss zur Voraussetzung.


zu TOP 9.8
112. KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12737-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der KEB Holding AG an der E.ON SE zu.



zu TOP 9.9
113. Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12350-18)

Rm Gebel stimmte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass die ÖPNV-Daten, die frei verfügbar sind oder die frei verfügbar gemacht werden können, weiterhin verfügbar sein werden.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unmittelbaren Beteiligungen von DSW21 an der Mobility Inside Verwaltungs GmbH und an der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG sowie die mittelbare Beteiligung an der Mobility Inside Plattform GmbH.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Gesellschaftsverträgen der Mobility Inside Verwaltungs GmbH, der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG und der Mobility Inside Plattform GmbH sowie dem Konsortialvertrag zwischen den Partnern der Mobility Inside zu.



zu TOP 9.10
114. Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12689-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).


Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2018 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2019 zu übertragen.


zu TOP 9.11
115. Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12593-18)

Rm Berndsen (SPD) nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


zu TOP 9.12
116. Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12713-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu:

1. Dem Erwerb der Geschäftsanteile von 100 % an der Kormoran Grundstücksgesellschaft mbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) zu einem Kaufpreis in Höhe von 27.000 Euro;
2. Der Umfirmierung der Kormoran Grundstücksgesellschaft mbH in die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH (d-Port21);
3. Der Veräußerung von 49 % der Anteile an der d-Port21 von DSW21 an die Dortmunder Hafen AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 13.230 Euro zzgl. Nebenkosten;
4. Erhöhung des Stammkapitals der d-Port21 um 975.000 Euro durch DSW21 und der Dortmunder Hafen AG entsprechend ihrer Geschäftsanteile;
5. Der Bestellung der Herren Jörg Jacoby, Ludger Schürholz und Uwe Büscher zu nebenamtlichen Geschäftsführern der d-Port21;
6. Dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der d-Port21. Der Rat ermächtigt die Verwaltung im Zuge der weiteren Abstimmung, im Bedarfsfall redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an dem Gesellschaftsvertragsentwurf vorzunehmen.


zu TOP 9.13
117. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12701-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW


zu TOP 9.14
118. Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12732-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen (Endschaftserklärung) zu.



zu TOP 9.15
119. Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11667-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung folgende Änderungen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nicht vor dem 01.01.2019) umgesetzt werden sollen, an die DOPARK GmbH zur Realisierung weiterzugeben:


1. Die Tarife in den Tiefgaragen werden vereinheitlicht, indem die Parkpreise der Tiefgaragen Stadttheater, Westentor und Konzerthaus auf das in der Anlage I dargestellte Niveau der Tiefgaragen Hansaplatz und Rathaus angehoben werden (also von 1,50 € / 1,60 € auf 1,70 € für die erste Stunde usw.).

2. Die Dauerparkpreise in den Tiefgaragen werden von 94,50 €/Monat auf 99,50 €/Monat erhöht, und es wird eine Monatsparkkarte mit 24-stündiger Gültigkeit zum Preis von 125,00 €/Monat eingeführt.

3. Der Dauerparkpreis in der Tiefgarage Dietrich-Keuning-Haus/BZ-Nord wird von 34,50 €/Monat auf 59,50 €/Monat erhöht.

4. Die Parkgebühr auf den Parkplätzen Westfalenpark und Westfalenhallen wird von 5,00 € auf 7,00 € erhöht. Für die Parkplätze F2 und F3 gilt dabei, dass Besucher des Westfalenparks an Tagen mit Veranstaltungen außerhalb des Parks die Differenz zwischen Veranstaltungsparkgebühr (7,00 €) und Sonderpreis für Parkbesucher (2,00 €) an der Eintrittskasse erstattet bekommen.
5. Die Parkgebühr auf dem Parkplatz an der Spielbank Hohensyburg wird von 1,70 € auf 2,00 € (13-19 Uhr) und von 3,80 € auf 4,00 € (19-8 Uhr) erhöht.

6. Auf dem Parkplatz Fredenbaum (Eberstraße) wird für LKW bis 7,5t eine Parkgebühr von 15,00 € und für LKW ab 7,5t und Busse eine Parkgebühr von 25,00 € festgesetzt.

7. Einführung eines pauschalen Tarifes für die Tiefgarage Konzerthaus analog der Tiefgarage Stadttheater i. H. v. 4,00 € gültig an Tagen mit Veranstaltungen und nur nach Anforderung durch das Konzerthaus.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
120. Gleichstellungsplan 2019 - 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12401-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Gleichstellungsplan 2019 – 2023 der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung.



zu TOP 10.2
121. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung und Beihilfen des Fachbereichs 16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12382-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:


zu TOP 10.3
122. Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12503-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.



zu TOP 10.4
123. Sachstandsberichte 2018: "Masterplan Migration/Integration", "Integration durch Bildung" und "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12349-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Sachstandsberichte 2018 zu den Themen „Masterplan Migration/Integration“, „Integration durch Bildung“ und „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.5
124. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12376-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.821.685 Euro für das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (FB 37) im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.



zu TOP 10.6
125. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12699-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 965.727,00 Euro für das Betriebliche Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.



zu TOP 10.7
126. Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12411-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.


zu TOP 10.8
127. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12889-18)

Der Rat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 10.9
128. Umbesetzung in Gremien, hier: Behindertenpolitisches Netzwerk
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12763-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die nachstehenden Umbesetzungen im Behindertenpolitischen Netzwerk:


Als Vertreter für die Menschen mit Behinderungen wird Kai Gungl nach einer Benennung durch die Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund am 07.11.2018 an Stelle von Gertrude Herzog Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Als stellvertretende Vertreterin der Menschen mit Behinderungen wird Bettina Kremer nach einer Benennung durch die Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund am 07.11.2018 an Stelle von Kai Gungl Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks.


zu TOP 10.10
129. Dauerhafte Verankerung / Durchführung des „Festi Ramazan“ in Dortmund
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018
(Drucksache Nr.: 12742-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates
am 20.11.2018 vor:

„Dem Integrationsrat lag folgender gemeinsamer Antrag der Internationalen SPD-Liste, Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände, Polnische Liste und SPD Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird
Der Rat der Stadt hat folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) erhalten:

Auch nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) lag zur Ratssitzung vor:
OB Sierau erläuterte vorab, dass die Überweisung des Integrationsrates gemäß § 5 der Geschäftsordnung für Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO) in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 der GeschO werden Anträge regelmäßig zunächst an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Nachdem von dort eine Empfehlung ausgesprochen wurde, entscheidet der Rat der Stadt.
Zum CDU-Antrag nahm OB Sierau Stellung und gab an, dass im Zusammenhang mit dem letzten Festi Ramazan daran mitgewirkt wurde, dass das Fest auf dem Parkplatz A 8 der Westfalenhallen durchgeführt werden konnte. In Zukunft werde dies nicht mehr möglich sein, da das Fest entsprechend dem Ramadan immer früher stattfinden wird, sowohl die Betriebsabläufe der Westfalenhallen als auch entsprechende Messen und die Durchführung von Sportveranstaltungen im Signal-Iduna-Park machten eine Durchführung an gleicher Stelle nicht möglich. Auf dieser Grundlage hatte sich der Betreiber noch einmal an die Verwaltung gewandt, ob die Einlassung der Westfalenhallen weiter modifiziert werden könnte. OB Sierau merkte an, dass die Einlassungen der Westfalenhallen nachvollziehbar wären, daher könnte eine Modifizierung nicht erfolgen.
Im Anschluss wurde laut OB Sierau die Frage gestellt, ob nicht andere Flächen für die Durchführung des Festes zur Verfügung stehen. Im Einvernehmen mit dem Veranstalter wurde dies geprüft. Aus heutiger Sicht ist der Auftrag aus dem CDU-Antrag bereits abgearbeitet, das Ergebnis der Prüfung ist, dass aus heutiger Sicht keine Veranstaltungsfläche in der Zeit des Ramadans zur Verfügung gestellt werden könnte. Von der Logistik, der Größe des Festes und der Verträglichkeit her wäre keine Möglichkeit gegeben, das Fest im Stadtgebiet unterzubringen. Sobald das Festi Ramazan zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird, so dass keine Kollision mit anderen Veranstaltungen erfolgt, wäre eine Durchführung des Festes auf den jetzt bereits für andere Veranstaltungen belegten Flächen durchführbar. Dies wäre auch dem Veranstalter bekannt.
In der Regel fallen bei den geprüften Flächen die räumliche und zeitliche Verfügbarkeit nicht zusammen.

Rm Taranczewki (SPD) erklärte, dass der Antragstext aus dem Integrationsrat das Ergebnis von Gesprächen mit den Betreibern wäre. In der Vergangenheit hätte die Verwaltung sich sehr bemüht, das Festi Ramazan in Dortmund zu halten. Die Terminkollision entstände seines Erachtens dadurch, dass der gregorianische Kalender und der muslimische Mondkalender nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, jedes Jahr ist der Ramadan zehn bis 13 Tage früher, so dass z. B. 2025 der Ramadan am 01.03. sein wird.
Rm Taranczewski bezeichnete das Festi Ramazan als Fest von elementarer Bedeutung für viele Menschen muslimischen Glaubens in Dortmund und weit darüber hinaus, das in Dortmund gehalten werden sollte. Er zeigte sich erfreut über den Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Antrag wäre ihm zu destruktiv.
Der Wunsch der SPD-Fraktion wäre es, zu überprüfen, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, Festi Ramazan dauerhaft in Dortmund zu beheimaten. Die Betreiber wären auch bereit, Geld in die Hand zu nehmen und einen Platz herzurichten, wenn Zusagen für mehrere Jahren gemacht würden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass man sich keine Mühen machen müsste, das Festival in Dortmund zu verankern. Ein Großteil der Dortmunder Bevölkerung könnte darauf verzichten, dies hätte sich in den letzten Jahren an den Protesten an den verschiedenen Standorten gezeigt, auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hätte seinerzeit das Festival abgelehnt. Seiner Meinung nach würde Lobbypolitik betrieben, verschiedene Parteien würden sich bei Islam-Verbänden einschleimen. Dortmund würde gut daran tun, einen Beschluss zu fassen, das Festival nicht mehr in Dortmund stattfinden zu lassen, zumindest keine offizielle Unterstützung durch die Stadt Dortmund zu geben. Rm Brück verwies auf die Abstimmungen zur Moschee in Eving. Die Gruppe NPD/Die Rechte lehnte die Islamisierung Europas und ein Islam-Festival in Dortmund ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) fand es befremdlich, dass die Diskussion im Rat geführt wird, da es dafür den Fachausschuss gebe. Das Festi Ramazan wäre so, wie es ist, in Ordnung. Für ihn hätte es nichts mit einer religiösen Veranstaltung zu tun, sondern wäre - wie der Weihnachtsmarkt auch - kommerziell. Rm Rettstadt war damit einverstanden, den Antrag des Integrationsrates in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, um dort inhaltlich und sachlich zu diskutieren und danach im Rat zu entscheiden.

Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten für die Durchführung des Festi Ramazan in Dortmund aus. Dazu müsste zunächst der Rahmen im Fachausschuss zusammen mit der Verwaltung geklärt werden.

Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion die Überweisung und die beiden Anträge ab. Das Fest wird für obsolet gehalten. Der Verwaltungsaufwand wäre sehr hoch, die Mieteinnahmen wären relativ gering, zudem gab es Verkehrsprobleme. Für die Stadt wäre es insgesamt nicht kostendeckend, da davon auszugehen wäre, dass sich dies auch nicht ändern werde.


Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass die mündliche Stellungnahme des OB den Antrag seiner Fraktion beantworten würde, so dass er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) zurückzog. Eine Beschlussfassung im Sinne des Antrages aus dem Integrationsrat wäre demnach auch obsolet, da es offenbar keine geeignete Fläche in Dortmund gebe, auch der SPD-Antrag wäre hinfällig. Sollte dieser Antrag aufrechterhalten bleiben, würde er von der CDU-Fraktion abgelehnt werden. Hinfällig wäre auch eine Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB), da die Verwaltung mitgeteilt hätte, dass auf absehbare Zeit keine Fläche in Dortmund vorhanden ist, auf der das Fest stattfinden könnte. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung der Situation eintreten, müsste dann eine Befassung mit der Thematik erfolgen.

OB Sierau meinte, dass es den Fraktionen unbenommen wäre, mit den Informationen der Verwaltung so umzugehen, wie sie es wünschen. Ggf. wäre es sinnvoll, das Thema im ABöAB zu vertiefen, es könnten die Flächen benannt werden, die bereits im Gespräch waren. Auf der Grundlage könnte eine Bewertung erfolgen. Wenn man im ABöAB zum Ergebnis kommt, dass es eine geeignete Fläche für das Festi Ramazan gibt, könnte ihm dies mitgeteilt werden.


Rm Garbe (AfD) sprach sich für eine Überweisung der Angelegenheit an den ABöAB aus. Der SPD- Antrag würde zeigen, dass die SPD-Fraktion der Dortmunder Bevölkerung auf Dauer die Institutionalisierung des größten muslimischen Fests Euopas in Dortmund zumuten wollte.


Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) stellte bei dem Fest die Religiosität an erster Stelle, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion.

Rm Langhorst stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund des vorhandenen Klärungsbedarfs den Antrag, das Thema in den ABöAB zu überweisen.

Rm Schilff (SPD) erklärte sich mit einer Überweisung des Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion einverstanden.

Rm Krause (CDU) beantragte das Ende der Debatte.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass dem Rat der Stadt eine Debattenkultur fehlte und wollte die Diskussion weiterführen.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) für ein Ende der Debatte.


Der Rat der Stadt überwies einstimmig

- nachfolgenden Antrag des Integrationsrates an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird
und auch folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Antrag des Integrationsrates auf eine dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“. Das Fest ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund und sollte ein fester Bestandteil in der Dortmunder Feierkultur sein und bleiben.


zu TOP 10.11
130. Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12932-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.12.2018 (Drucksache Nr.: 12932-18-E1) vor:

Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern im RPA sowie von persönlichen Vertretungen im Wahlprüfungsausschuss war bislang noch nicht erfolgt.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss: 11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
131. Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) hielt die Anfrage für nicht beantwortet. Er hätte bisher keine Antwort darauf bekommen, warum in Dortmund nur an die schrecklichen Ereignisse erinnert würde. Er stellte die Nachfrage, warum beim OB und beim Kulturdezernenten so wenig Interesse daran vorhanden wäre, Dortmund mit positiver Erinnerungskultur nach vorne zu bringen.

OB Sierau stellte dar, dass das Interesse an positiver Erinnerungskultur sehr groß wäre, insbesondere bei Themen, die eine Massenwirksamkeit nach sich ziehen würde. Dies wäre bei den von Rm Münch genannten Themen voraussichtlich nicht der Fall.



zu TOP 11.1.2
132. Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte die Frage, wenn alle Bezirksvertretungen und auch der Rat der Stadt Dortmund die Sitzungstermine mit einem Beschluss festsetzen, warum der Bezirksbürgermeister dies zu Lasten der Gremien anders regeln kann und warum der Oberbürgermeister nicht eingreift.

OB Sierau erläuterte, dass bei den Sitzungsterminen einer Bezirksvertretung nicht das Rückholrecht des Rates genutzt werden sollte und einem Bezirksbürgermeister bei diesen Terminen keine Vorgaben gemacht werden sollte, da davon auszugehen wäre, dass ein Bezirksbürgermeister wisse, wie die Gremientermine zeitlich im Bezirk organisiert und eingeordnet werden sollten.



zu TOP 11.1.3
133. Erhalt der Saumbiotope und der vorhandenen Wegbreiten des Wanderweges Rheinischer Esel östlich der Autobahnbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12998-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
134. Verhinderung der Beeinträchtigung von Radfahrern und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw durch Abpfostungen – 3. Versuch einer korrekten Beantwortung.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13001-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
135. Widersprüche des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde nach § 75 LNatSchG NRW gegen von der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Befreiungen nach § 67 BNatSchG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13002-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
136. Ökologischer Ausgleich bei der Entfernung von hellem Asphalt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13003-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
137. Sinnhaftigkeit einer Teilasphaltierung des Wanderwegs Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13005-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
138. Falschbewertung der Denkmalwürdigkeit der ehem. Quellen-Brauerei in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13007-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
139. Info an Hundehalter über die generelle Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Anlagen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13009-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
140. Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
141. Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
142. Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
143. Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
144. Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.6
145. Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.7
146. Erfassung der Konfession von Bewohnern der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12950-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
147. Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12951-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




OB Sierau beendete um 19:28 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau
Sascha Mader
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin



Anlagen zu TOP 2.1 der Niederschrift

Reihenfolge Grundsatzerklärungen: Grundsatzerklärungen HHPlanentwurf 2019.pdfGrundsatzerklärungen HHPlanentwurf 2019.pdf

Anlage 1: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Garbe - AfD-Fraktion-: doc01034420190114084130.pdfdoc01034420190114084130.pdf

Anlage 2: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Rettstadt - FDP/Bürgerliste -: doc01070020190121081018.pdfdoc01070020190121081018.pdf


Anlage 3: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Schilff - SPD-Fraktion-: doc01034520190114084153.pdfdoc01034520190114084153.pdf
Anlage 4: Haushaltsrede Rm Reppin - CDU-FRaktion -: doc01034620190114084236.pdfdoc01034620190114084236.pdf

Anlage 5: Haushaltsrede stellv. Fraktionsvorsitzende Reuter - Bündnis 90/Die Grünen -: Haushaltsrede Grün.pdfHaushaltsrede Grün.pdf

Anlage 6: Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Kowalewski - Die Linke & Piraten -: doc01035420190114090616.pdfdoc01035420190114090616.pdf

Anlage 7: Haushaltsrede Rm Brück - Gruppe NPD/Die Rechte -:
doc01033820190114083045.pdfdoc01033820190114083045.pdf

Anlage 8: Haushaltsrede Rm Münch (FBI) doc01033620190114082001.pdfdoc01033620190114082001.pdf
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