Niederschrift (öffentlich)
über die 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 04.06.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 12:00 - 15:35 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD) i. V. für Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Krause – 1/GB 1
Stefan Heynen –20/1
Ralf Rüddenclau – 20/2
Gerd Mehlgarten - 20/3
Martin Pütz – 20/3
Simone Gerling – 20/3
Markus Neuhaus – 21/FBL
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Dirk Aschenbrenner – 37/AL
Norbert Sack – 40/2
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GfD
Stefan Heitkemper – 41/U
Tobias Ehinger – 42/GfD
Daniel Buess – 42/BRV
Holger Wiedemann – 50/3
Thorsten Funck – 51/1
Michael Bonan – 51/8
Bernd Kruse – 52/GF
Peter Hobrecht – 52/4
Annette Kulozik – 52/3 GBL
Daniel Kunstleben – 57/FABIDO
Julia Karla – 61/2
Winfried Sagiolla – 61/3
Raimund Stüssel – 61/4
Jürgen Hannen – 66/3
Uta Wittig-Flick – 67/2
Lars Jäger – 67/2
Benjamin Steiling – 67/IGA
Mario Niggemann – 70/BL
Udo Winterberg – 7/Dez.
3. Gäste:
Guntram Pehlke, Vorstandsvorsitzender DSW21
Jörg Jacoby, Finanzvorstand DSW21
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 04.06.2020, Beginn 12.00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.05.2020
2. Finanzen
2.0 Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen
Mündlicher Bericht
2.1 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17500-20)
2.2 Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17583-20)
2.3 L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)
2.4 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)
2.5 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)
2.6 Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke: Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17216-20)
2.7 Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr", Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16688-20)
2.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
2.9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
2.10 Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)
2.11 Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17315-20)
2.12 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16623-20)
2.13 Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)
2.14 Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)
2.15 Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)
2.16 Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)
2.17 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)
2.18 Fahrbahnerneuerung Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16902-20)
2.19 Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17138-20)
2.20 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
(Drucksache Nr.: 15415-19-E31)
hier: Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2019
2.21 Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)
2.22 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)
3. Beteiligungen
3.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17422-20)
3.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17167-20)
3.3 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17371-20)
3.4 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17311-20)
3.5 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17429-20)
3.6 Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses an die OSP gGmbH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17358-20)
3.7 Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16652-20)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 07.05.2020 erhalten.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16652-20-E1)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
(Drucksache Nr.: 16652-20)
3.8 Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
Hier:
Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen;
Verschiebung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses auf Herbst 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17581-20)
3.9 Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17211-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
(Drucksache Nr.: 17211-20)
3.10 Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17319-20)
3.11 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17457-20)
3.12 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17595-20)
Den Jahresbericht 2019 haben Sie als Sonderversand erhalten.
3.13 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17168-20)
3.14 Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17704-20)
3.15 Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17703-20)
4. Liegenschaften
4.1 TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17133-20)
4.2 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
4.3 Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 17182-20)
4.4 Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)
5. Sondervermögen
5.1 Projektsteuerung Vierfachsporthalle Unionviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17544-20)
6. Sonstiges
6.1 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
(Drucksache Nr.: 16888-20)
6.2 Betrauungsakt für die "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH (IGA gGmbH)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17588-20)
6.3 Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH" (IGA gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17587-20)
6.4 Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Überweisung: Hauptausschuss und Ältestenrat aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 17125-20)
6.5 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17339-20)
6.6 Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17395-20)
6.7 Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17215-20)
6.8 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
6.9 Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17434-20)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Weiterhin verweist der Vorsitzende darauf, dass die Sitzung im Hinblick auf Corona so schnell wie möglich durchzuführen sei.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Langhorst benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:
Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige
Strecke der Dortmunder Eisenbahn, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17217-20)
Die Vorlage wird unter TOP 2.23 behandelt.
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)
Die Vorlage wird unter TOP 2.24 behandelt.
Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17924-20)
Die Vorlage wird unter TOP 2.25 behandelt.
Bauliche Maßnahmen im Theater Dortmund von 2000 bis 2020 und Ausblick der vorgesehenen
weiteren Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17830-20)
Die Vorlage wird unter TOP 3.16 behandelt.
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17708-20)
Die Vorlage wird unter TOP 6.10 behandelt.
Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.05.2020
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass unter TOP 3.6 „Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan“ die Wortbeiträge der Politik nicht ausreichend wiedergegeben worden seien, diese seien jedoch wichtig. Er bittet, dies nachzutragen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass beschlossen worden sei, den Antrag der CDU-Fraktion nicht nur im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut beraten zu lassen sondern dass dieser auch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet und dort beraten werden solle.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bekräftigt die Aussage von Herrn Reppin und weist darauf hin, dass erst nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Rat entscheiden solle.
Die Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.05.2020 wird mit diesen Ergänzungen bei Enthaltung von Herrn Urbanek (AfD-Fraktion) genehmigt.
2. Finanzen
zu TOP 2.0
Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen
hierzu 2. Managementbericht
(Drucksache Nr.: 17926-20)
Herr Pütz (20/3) erläutert die aktuelle Haushaltssituation mit Blick auf die Corona-Situation anhand einer Präsentation. Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) beantwortet im Anschluss die an ihn gestellten Fragen.
Desweiteren stellt Herr Neuhaus (21/FBL) die Gewerbesteuerentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Lage anhand einer Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Managementbericht 2020 sowie die Ausführungen zur Gewerbesteuerentwicklung zur Kenntnis.
zu TOP 2.1
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17500-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17583-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den folgenden Beschluss zur Kenntnis:
a) Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss beschließt die
coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen nach dem Hygieneplan für
Schulen.
b) Der Rat der Stadt bestätigt diesen Beschluss.
zu TOP 2.3
L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Weiterhin bittet er darum, die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Scharnhorst zur Kenntnis zu geben.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage auch aus ihrer Sicht an die Bezirksvertretung Scharnhorst gehen sollte. Weiterhin bittet sie darum, die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als zuständigem Fachausschuss durchlaufen zu lassen.
Mit dem Vorschlag von Frau Reuter und Herrn Kowalewski leitet der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zur Kenntnis an die Bezirksvertretung Scharnhorst sowie zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
zu TOP 2.4
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe von Planungsleistungen
- für die Hoeschallee / Hildastraße und die Straße Am Waldfried sowie die Straßen
Springorumstraße / Westfalenhüttenallee
- für die Werksstraßen als Folgemaßnahme der Hoeschallee und die Umplanung der
Springorumstraße als öffentliche Straße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von
1.470.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 240.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 300.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 2.5
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in
Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ den Bau einer „Park+Ride-Anlage in Dortmund-Kley (P+R-Anlage DO-Kley)“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 487.000 €.
Davon entfallen 200.000 € auf das Jahr 2020 und 287.000 € auf das Jahr 2021. Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (StA66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von ca. 58.440 € (jeweils 29.220 € in den Jahren 2020 und 2021), die nicht zahlungswirksam sind.
Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 487.000 € werden durch Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) in Höhe von insgesamt 389.600 € refinanziert (80 % der förderfähigen Baukosten).
Der städtische Eigenanteil der Baumaßnahme beträgt insgesamt 97.400 € (20 % der förderfähigen Baukosten).
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt bereits vor.
Für diese Maßnahme können keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
erhoben werden.
Die Investition führt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2022) zu jährlichen Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von insgesamt 16.004 €.
Die Auflösung von Sonderposten und zukünftig entfallende Aufwendungen führen ab
dem ersten vollen Nutzungsjahr zu einer Nettobelastung der Ergebnisrechnung in Höhe
von 4.144 € pro Jahr.
zu TOP 2.6
Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke:Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17216-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis und beschließt, das in der Grundsatzentscheidung (Beschluss 18.12.2008, Drucksache Nr. 12333-08) benannte geschätzte Planungsvolumen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke in Höhe von 1.500.000,00 Euro um 900.000,00 Euro auf nun 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014149 - BL S4 Rheinische Straße - barrierefreier Ausbau - (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 8,09 Euro
Haushaltsjahr 2020: 105.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.320.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 704.991,91 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 2.7
Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr", Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16688-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, das für den Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem „kleinen Kreisverkehr“ im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10329-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 850.000,00 Euro um 300.0000,00 Euro auf 1.150.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014451 – Kreisverkehr Flughafenstraße / Am Buschei – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 14.969,28 Euro
Haushaltsjahr 2020: 814.970,23 Euro
Haushaltsjahr 2021: 280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 40.060,49 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 35.592,50 Euro.
zu TOP 2.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs für die Zeit vom 18.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden den beauftragten Busunternehmen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. Verrechnung mit vorrangigen Hilfsmitteln des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen 50 % vergütet.
zu TOP 2.9
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff, 18 ff. KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
zu TOP 2.10
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
zu TOP 2.11
Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17315-20)
hierzu Information der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17315-20-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Information der Verwaltung vom 20.05.2020 vor:
Ergänzend zur Vorlage zur Fortschreibung der Zahlungen von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Brückenprojekte (DS-Nr.: 17315-20) teile ich Ihnen folgendes mit:
Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO, in der ab 14. Mai 2020 gültigen Fassung) wird das Betretungsverbot verlängert. Seit dem 23.04.2020 werden die Ausnahmeregelungen stufenweise erweitert. Mit Schreiben vom 11.05.2020 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) mit, dass das Betretungsverbot für die Brückenprojekte ab dem 14.05.2020 nicht mehr gilt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Betriebskostenzuschüsse für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie die Finanzierung der Brückenprojekte für die Dauer des Betretungsverbots weiter geleistet werden.
Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.
Sofern eine Kindertageseinrichtung schließt, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung entsprechend eingestellt. In diesen Fällen wird eine Rückforderung der bereits gezahlten Betriebskosten erfolgen.
Die Zahlungen der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen erfolgen unter den Voraussetzungen der Fachempfehlung 11 des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) vom 25.03.2020. Schließt eine Kindertagespflegestelle, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch der Kinder von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung eingestellt. In diesen Fällen entfällt der Anspruch der Tagespflegeperson(en) auf die laufenden Geldleistungen und Rückforderungen sind möglich.
zu TOP 2.12
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16623-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
zu TOP 2.13
Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die Aufnahme der Funktionsträger der Kinderfeuerwehr in die Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018
· sowie die Änderung des Auszahlungsrhythmus der Aufwandsentschädigungen von halbjährlich auf monatlich.
zu TOP 2.14
Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Umsetzung des verabschiedeten Gesundheitszieles einen für drei Jahre befristeten Einsatz einer*s Koordinators*in für die schulische Gesundheitsförderung. Das Gesundheitsamt wird beauftragt eine entsprechende Organisationsverfügung zu fertigen. Das Personal- und Organisationsamt wird beauftragt das Verfahren für die externe Einstellung durchzuführen.
zu TOP 2.15
Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die Beseitigung der „Problemimmobilie Kielstraße 26“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.515.000,00 € zzgl. 70.000,00 € aktivierbarer Eigenleistungen.
2) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung (Leistungsphase 3-8 HOAI) der Gebäudebeseitigung.
3) beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen für die Neubebauung voranzutreiben.
4) beschließt gem. § 85 und § 83 GO NRW die entsprechenden außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 zu Lasten der Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.
zu TOP 2.16
Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. im Grundsatz und vorbehaltlich der Bewilligung von Landes- und Bundesmitteln (Städtebauförderung) den Bau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen
(„SBZ Wichlinghofen“) auf Basis der Vorplanung mit aktualisierten Projektkosten in Höhe von 17.663.000 € zzgl. der Kosten für den abgeschlossenen Realisierungswettbewerb in Höhe von 128.113 € und zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von ca. 826.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.
In den Gesamtkosten in Höhe von ca. 18,62 Mio. € sind Ausstattungs- und Einrichtungs-
kosten (für loses Mobiliar) in Höhe von rund 605.000 € enthalten. Die Maßnahmen-
bausteine Beseitigung der Bestandsgebäude, Neubau der Freianlagen, Neubau des
Bürgerhauses und Neubau der Turn- und Gymnastikhalle sollen über die Städtebau-
förderung mit einer erwarteten Fördersumme in Höhe von insgesamt ca. 6.685.000 € (inkl.
der vorlaufenden Planungen bei einer Förderquote von derzeit 70 % der förderfähigen Kosten) kofinanziert werden.
Der Neubau und die Ausstattung / Einrichtung der Schule sind dagegen nicht förderfähig.
2. die Weiterbeauftragung sämtlicher für den Bau des „SBZ Wichlinghofen“ erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit zahlungswirksamen investiven Planungskosten in Höhe von 1.694.000 € (Leistungsphasen 3 bis 6).
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bildet die sodann vorliegende Kostenberechnung die endgültige Honorargrundlage für die zu erbringenden Grund-leistungen gem. HOAI.
3. die Planung und Umsetzung (Leistungsphasen 3-8) der Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebes in ein Ausweichquartier (ehem. Grundschule Loh mit Containerstellung OGS) mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 657.814 €.
zu TOP 2.17
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen.
zu TOP 2.18
Fahrbahnerneuerung Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16902-20)
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass der Unterbau der Straße intakt sei und aus seiner Sicht nicht erneuert werden müsse.
Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Maßnahme sinnvoll sei und bereits im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beraten worden sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die Fahrbahnerneuerung der Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.470.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 770.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 40.735,00 Euro.
zu TOP 2.19
Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17138-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, die Baumaßnahme „Kreuzung Märkische Straße / Ophoff“ nach einem Stufenkonzept durchzuführen und im ersten Schritt die Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) im Westen des Kreuzungsbereiches mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.560.600,00 Euro grundlegend zu erneuern.
Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014411 - Märkische Str., Ophoff – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 231.157,24 Euro
Haushaltsjahr 2020: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 369.442,76 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 8.248,17 Euro.
zu TOP 2.20
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
(Drucksache Nr.: 15415-19-E31)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie aus seiner Sitzung am 27.11.2019 vor:
IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 15415-19-E 11)
(es erfolgte Einzelabstimmung)
2. AKJF und Rat fordern die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12ja, 2 Nein)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie in die Beratungen dieses Ausschusses im Februar 2020.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es inzwischen das Familienstärkungsgesetz gebe, die Leistungen seien dadurch deutlich verbessert und entbürokratisiert worden. Seine Fraktion habe Probleme, wenn es um pauschale Zuweisungen gehe. Seine Fraktion werde den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.
Herr Hohmann (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag in den Fachausschuss durchlaufen zu lassen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie bereits darüber diskutiert und beschlossen habe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
zu TOP 2.21
Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Umsetzung des Fachstandard Plus in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis und beschließt, die im Rahmen des Modellprojektes eingerichteten Projektstellen mit dem Stellenplan 2022 in Planstellen umzuwandeln.
zu TOP 2.22
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen.
zu TOP 2.23
Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17217-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 12395-14 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.150.000,00 Euro um 3.060.0000,00 Euro auf 4.210.000,00 zu aktualisieren.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014145 – Überführung Am Remberg – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
bis Haushaltsjahr 2019: 699.039,06 Euro
Haushaltsjahr 2020: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 1.950.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.530.960,94 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 39.465,00 Euro.
zu TOP 2.24
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19
im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgende Änderung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren auf Grundlage der örtlichen Gebührensatzung und erlässt Betreibende von Betrieben mit Außengastronomie und Kleinwarenauslagen Gebühren in folgendem Umfang:
Außengastronomie:
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Für den Zeitraum vom 11.05. bis 31.12.2020 werden die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie erlassen.
Kleinwarenauslagen
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für Kleinwarenauslagen während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 gemäß
§ 83 GO NRW im Teilergebnisplan des Stadtamtes 32 in Höhe von 342.000 €.
zu TOP 2.25
Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17924-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.
3. Beteiligungen
zu TOP 3.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17422-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 167.790,48 € festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 167.790,48 € wird aus dem Gewinnvortrag gedeckt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.
zu TOP 3.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17167-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die kostenlose Gestellung der
Dortmunder Philharmoniker für ein Konzert des Dortmunder Bachchor (Mai 2021) sowie des Dortmunder Musikvereins (Juli 2021).
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2020/21 des Theater Dortmund für die Zeit
vom 01.08.2020 bis 31.07.2021, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2020/21 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
42.492.697 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2020/21 mit einem Volumen von 3.835.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2020/21 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe
notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.
zu TOP 3.3
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17371-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2019 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 892.314.327,88 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.778.633,72 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 4.778.633,72 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 244.413,66 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.4
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17311-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 189.708.842,29 € und einem Jahresverlust von 5.647.937,65 € sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 5.647.937,65 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.5
"Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17429-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt:
1. Die Neufassung der „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“.
2. Die vorgeschlagene Verteilung der für 2020 zur Verfügung gestellten zusätzlichen
Sportfördermittel incl. der Einrichtung eines Notfallfonds.
3. Eine befristete Zuschusserhöhung an den StadtSportBund Dortmund e. V. in Höhe von
18.000,--€ (01.07.20 bis 31.12.20) und 36.000,--€ (01.01.21 bis 31.12.2021) zur
Einrichtung einer halben Stelle für die Vereinsberatung.
zu TOP 3.6
Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses
an die OSP gGmbH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17358-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Stand der Modernisierungs- und Neubaumaßnahme Helmut-Körnig-Halle und die damit verbundenen voraussichtlichen Mehrkosten i. H. v. 1.617.278 € für den städtischen Haushalt zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung des Investitionszuschusses in gleicher Höhe zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den bereits bewilligten Liquiditätsvorschuss in Höhe von 1,5 Mio. € zur Vorfinanzierung bislang nicht zugeflossener Fördermittel des Bundes- und des Landes um 2,0 Mio. € auf dann 3,5 Mio. € zu erhöhen und durch nicht verbrauchte investive Zuschüsse der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzufinanzieren.
Die Sitzung wird in der Zeit von 13.25 – 13.45 Uhr wegen eines Alarms im Rathaus unterbrochen.
zu TOP 3.7
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16652-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16652-20-E1)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 19.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2020 vor:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) den Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, für den Westfalenpark ein ganzheitliches „Zukunftskonzept Westfalenpark“ zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Westfalenpark mit Blick auf die IGA Metropole Ruhr 2027 ein an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Besucher und Nutzer ausgerichtetes Parkentwicklungskonzept aufzustellen. Der Haushaltbegleitbeschluss forderte
- ein Überdenken von Räumen und Anlagen, von Weg- und Straßenführungen innerhalb und außerhalb des Parks;
- neue Ideen für die Anbindung und Integration des Westfalenparks, insbesondere in Bezug auf die neu entstandenen Stadträume im Süden/Südwesten der Parkanlage auf den ehemaligen Phoenix-Flächen;
- ein neu gedachtes Konzept für Infrastruktur und Attraktionen im Park (wie z. B. Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm).
1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Zukunftskonzept Westfalenpark“.
2. Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert die Verwaltung auf, das vorgelegte Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 16652-20) zurückzuziehen und im dritten Quartal 2020
ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das
a. ein zukunftsfähiges Leitbild zur Ausrichtung des Westfalenparks formuliert,
b. den Haushaltsbegleitbeschluss „Zukunftskonzept Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) auf der Grundlage des erstellten Leitbildes umsetzt und
c. und aus dem Leitbild abgeleitete konkrete Konzepte für Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm und weitere Parkattraktionen enthält.
Begründung
Der Westfalenpark ist ein ganz besonderer Ort für Naturerlebnis, Erholung, Freizeit, Spaß und Event. Der Westfalenpark ist wegen seines hohen Bekanntheitsgrades ein bedeutender Imagefaktor Dortmunds. Die IGA 2027 ist Anlass, die Parkanlage im Herzen Dortmunds neu zu denken, sie in einem neuen Licht erstrahlen zu lasen. Die IGA 2027 stellt andere Ansprüche als die Bundesgartenschauen in den Jahren 1959, 1969 und 1991, deren Austragungsort der Westfalenpark war. Pflanzenvielfalt, Aussichtsturm, Musikprogramm und Kinderspielplatz mögen früher eine große Anziehungskraft auf Besucher ausgeübt haben. Für das Ziel, den Gästen der IGA 2027 eine einzigartige attraktive und innovative Parklandschaft vorzustellen bedarf eines Parkkonzeptes, das auf die Ansprüche der Menschen im 21. Jahrhundert eingeht. Ein Parkkonzept, das auf dem Bestehenden aufsetzt, die lange Tradition des Parks achtet, aber doch den Mut hat, neue Wege einzuschlagen. Es reicht nicht aus, substanzerhaltende Maßnahmen an Gärten, Gebäuden und technischen Anlagen zu ergreifen. Bei der Erstellung des Konzepts sollten Impulse von außenstehenden Experten (z. B. Raumplaner TU Dortmund; Schausteller) mit vertieften Kenntnissen über und Verbundenheit zu Dortmund eine wesentliche Rolle spielen, um den Westfalenpark am Puls der Zeit weiterzuentwickeln.
Herr Reppin (CDU-Fraktion)) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass aus ihrer Sicht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht der Fachausschuss für die Beratung des CDU-Antrages sei, dies sei vielmehr der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, ggf. auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgeststaltung und Wohnen. Sie gebe aber zu, dass die Vorlage Aussagen zur Sanierung mache, aber kaum Perspektiven aufzeige. Sie bittet, den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu geben.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) sieht es genauso wie Frau Reuter. Er bittet, die Vorlage daher zu schieben.
Frau Kulozik (52/3 GBL) berichtet ausführlich über das bisherige Verfahren.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass der CDU-Antrag von der Fraktion viel zu spät zur Verfügung gestellt worden sei.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) beantragt, die Vorlage und den CDU-Antrag in den nächsten Beratungsgang zu geben.
Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.
Weiterhin liegen dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende ergänzende Informationen der Verwaltung vom 15.05.2020 vor:
Zur Gremienvorlage Gesamtkonzept „ Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan erhalten Sie in der Anlage Informationen zum Partizipationsverfahren und den Ergebnissen der Workshops, die bei der Rahmenplanung berücksichtigt wurden.
Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung der Informationen aus der Anlage 4 der Gremienvorlage sowie um weitere Informationen zum „Westfalenpark im Kontext Stadt Dortmund“ mit den Themenfeldern IGA 2027, Vernetzung, Zugangssituation, verkehrstechnische Erschließung sowie Wegebeziehungen innerhalb des Westfalenparks
(siehe Anlage).
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die ergänzenden Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.
Frau Kulozik stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ ausführlich vor.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über die Vorlage (DS-Nr. 16652-20) bereits in seiner Sitzung am 21.04.2020 beschlossen habe.
Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den Antrag der CDU-Fraktion bei Gegenstimme der CDU-Fraktion mehrheitlich ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass beschlossen worden sei, den Antrag der CDU-Fraktion nicht nur im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut beraten zu lassen sondern dass dieser auch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet und dort beraten werden solle.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bekräftigt die Aussage von Herrn Reppin und weist darauf hin, dass erst nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Rat entscheiden solle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiter.
zu TOP 3.8
Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen;
Verschiebung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses auf Herbst 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17581-20)
Frau Heidkamp, Frau Pieper und Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklären, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt befangen seien und nicht an der Abstimmung teilnehmen werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Belastungen der Sparkasse durch die Coronapandemie und die wirtschaftlichen Folgen klarer zu erkennen seien, sicher besser sei. Die Frage sei auch, welcher Rat darüber entscheiden solle.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet darum, so zu entscheiden, wie es in der Vorlage stehe. Man werde sich die Entwicklung ansehen und habe dann eine Einschätzung. Wenn es noch machbar sei, könne in der letzten Sitzung des jetzigen Rates noch beschlossen werden. Sollten sich Dinge ergeben, die eine spätere Entscheidung rechtfertigen, könne dies auch dann noch geschehen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Europäische Zentralbank die Banken aufgefordert habe, die Gewinnausschüttungen aus dem Jahre 2019 zu unterlassen oder zu verschieben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung.
Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NW unter Berücksichtigung der Verlautbarungen von EZB und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen während der Coronavirus-Pandemie aus März 2020 erst im Herbst 2020 zu treffen.
zu TOP 3.9
Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17211-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 19.05.2020 vor:
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) regt an, dass die Verwaltung aufgefordert werde, umgehend auf Grundlage des Konzeptes einen Pächter für das Objekt zu suchen. Somit würde nicht erst mit der Pächtersuche begonnen, wenn das Objekt ausgebaut sei.
Mit diesem Vorschlag erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Einbeziehung des Vorschlages von Herrn Pohlmann folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens zum Gastronomiestandort Buschmühle zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die baulichen Veränderungen des Gastronomiestandortes Buschmühle mit dem Ziel einer veränderten gastronomischen Nutzung sowie einer veränderten Nutzung von Gebäudeteilen in Höhe von
3.625.000 € (inkl. Planungskosten).
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er der Vorlage zustimmen werde.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass erst ein Pächter gesucht werden solle, mit dem man sich über die erforderlichen Arbeiten abstimmen könne. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einschließlich des Hinweises von Herrn Pohlmann mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion an.
zu TOP 3.10
Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17319-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel sowie den Neubau einer Verkaufsstelle einschließlich einer barrierefreien Toilettenanlage am Sonnensegel in Höhe von 1.068.000 € (inkl. Planungskosten) sowie das dargestellte Nutzungskonzept für das Sonnensegel.
zu TOP 3.11
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17457-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe Dortmund wird entlastet.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme von 77.319.519,27 €, einem Jahresverlust von 1.502.769,55 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.502.769,55 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.12
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17595-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung 2019 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17168-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:
Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.702.531,09 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.761.955,24 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage ausgeglichen.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.14
Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17704-20-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 29.05.2020 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Frage, inwieweit die zuvor zitierten Ratsbeschlüsse (DS-Nr. 02053-15, Ziffern 2. und 3.) für das Verfahren der Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen bei städtischen Beteiligungsunternehmen Bindungswirkung entfalten: Setzt die rechtswirksame Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen die vorherige und frühzeitige Befassung des Rates sowie seine Zustimmung voraus?
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, TOP 3.14 gemeinsam mit TOP 3.15 zu beraten.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt sich mit dem Vorschlag von Frau Reuter einverstanden. einverstanden. Er weist kurz darauf hin, dass die Beschlüsse aus dem Jahre 2015 seien. Die Politik müsse im Vorfeld über die genannten Vorlagen beschließen, dies sei bei der Vorlage zu TOP 3.15 nicht geschehen.
Die Bitte um Stellungnahme wird mündlich unter TOP 3.15 beantwortet.
zu TOP 3.15
Flughafen
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17703-20-E2)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17703-20-E1)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17703-20-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 29.05.2020 vor:
Anlässlich der Presseberichterstattung des WDR vom 22.5.2020 unter dem Titel „Idee: Flughäfen sollten sich zusammenschließen“ zum Dortmunder Flughafen thematisieren wir einen wichtigen Aspekt der Berichterstattung.
Im Bericht des WDR wird geschrieben (Zitat): „Die Stadtwerke betonen, der Vertrag mit van Bebber sei rechtsgültig“.
In der zugrunde liegenden Antwort der Pressestelle von DSW an einen WDR-Journalisten (siehe Anhang) auf die Frage „Ist der Vertrag mit Herrn van Bebber bereits von beiden Seiten unterschrieben und damit formal gültig?“ antwortet DSW „Der Vertrag ist rechtsgültig“.
1. Sind die an den Journalisten gegebenen Informationen sachlich korrekt?
2. Ist es üblich, dass DSW21 Verträge mit neuen Geschäftsführern rechtsgültig abschließt, ohne den Rat und seinen Fachausschuss „Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften“ AFBL einzubeziehen, bzw. die Beratungsergebnisse des AFBL abzuwarten?
3. Welche konkreten Konsequenzen hat ggf. eine Vertragsablehnung durch den AFBL
oder durch den Rat der Stadt Dortmund in Bezug auf das Verfahren zur Besetzung der fraglichen Position am Flughafen Dortmund, angesichts des möglichen bereits rechtsgültig erfolgten Vertragsabschlusses?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2020 vor:
Die DSW21 hat in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber dem WDR bestätigt, dass der Vertrag mit dem neuen Geschäftsführer des Dortmunder Flughafens schon rechtsgültig sei.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wurde in dem mit Herrn von Bebber geschlossenen Vertrag die einschränkende Bedingung „vorbehaltlich der Entscheidung des Rates“ aufgenommen?
2. Wenn nein:
a) warum wurde die entsprechende Klausel nicht aufgenommen?
b) welche Folgen hat das für die rechtliche Gültigkeit des Vertrags?
c) was bedeutet das für die Verbindlichkeit des Ratsbeschlusses und des
Public-Corporate-Governance-Kodexes (PCG-Kodex)?
Begründung:
Das durch den Ratsbeschluss vom 1.10.2015 (DS-Nr.: 02053-15) festgelegte Verfahren bei der Bestellung von Geschäftsführer*innen städtischer Beteiligungen und Tochtergesellschaften sieht in Ziffer 2 vor, dass „bei Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt der Rat ein Votum vor der Entscheidung in den Organen der Gesellschaft trifft“. Zudem wurde im PCG-Kodex geregelt, dass „wesentliche Entscheidungen in den Organen der Beteiligungsgesellschaften vorab zum Gegenstand einer Beratung und Bestätigung durch den Rat, bzw. den AFBL gemacht werden“.
Die Fragen der Bitten um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden im Verlauf der Beratung mündlich beantwortet und sind daher erledigt.
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 04.06.2020 vor (siehe nachstehend).
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass DSW21 behaupte, dass der Vertrag bereits rechtsgültig sein solle. Seinerzeit sei der Corporate Governance Kodex beschlossen worden. In der nichtöffentlichen Vorlage zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers der Flughafen Dortmund GmbH sei hiervon abgewichen worden. Weiterhin sei der Corporate Governance Kodex nicht beachtet worden. Somit seien die damaligen Beschlüsse missachtet worden. Ein Mitwirkungsrecht des Rates sei hierdurch nicht möglich. Weiterhin beinhalte der Gesellschaftsvertrag Flughafen, dass der Rat gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern ein Weisungsrecht habe. Es sei zu prüfen, ob der Vertrag ggf. rückabgewickelt werden könne. Es stelle sich die Frage, ob möglicherweise die Beteiligungsverwaltung oder der Vertreter in der Gesellschafterversammlung „geschlafen hätten“.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass der Vorgang skandalös sei. Die Personalie sei nicht unumstritten und dies sei möglicherweise nicht ganz unabsichtlich. Es seien noch Fragen offen und der Vertrag sei unterschrieben worden, bevor sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und der Rat damit hätten befassen können. Es stelle sich für ihn die Frage, wer den Oberbürgermeister bei der Gesellschafterversammlung vertreten und ob er von der „Gemengelage“ im Ausschuss gewusst habe. Weiterhin müsse überlegt werden, welche rechtlichen Auswirkungen sich ergeben wenn über die Vorlage nicht beschlossen werde und ob der Vertrag dann immer noch Rechtsgültigkeit besitze.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erstmals am 07.05.2020 mit der Vorlage beschäftigt habe. Der Vertrag sei jedoch bereits Ende März 2020 unterzeichnet worden. Hier gebe es keine Kausalität dazu, dass der Vertrag unterschrieben worden sei, nachdem es hier erste Fragen gegeben habe.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist zurück, dass die Beteiligungsverwaltung „geschlafen“ habe. Sie habe in der Annahme gearbeitet, dass der Vertrag noch nicht unterschrieben worden sei. Weiterhin habe das Rechtsamt festgestellt, dass der Kodex empfehlenden Charakter habe. Dieser sei zwei Jahre lang mit DSW21 entwickelt worden. Er selbst habe von dem unterschriebenen Vertrag erst Kenntnis erhalten, als sich der Ausschuss am 07.05.2020 erstmals mit dem Thema beschäftigt habe. Der Vertrag könne nur mit einem großen finanziellen Nachteil „entknotet“ werden. Weiterhin könne festgestellt werden, dass der Aufsichtsrat selbst den Vertrag auch nicht gesehen habe. Die Beteiligungsverwaltung sehe zu, dass die Verträge für Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften nicht vor dem Beschluss der Gremien unterschrieben würden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht deutlich, dass DSW21 sich nicht an Verabredungen gehalten habe. Immerhin habe es diesmal eine Findungskommission gegeben. Es sei richtig, sein Missfallen auszudrücken, es stelle sich aber die Frage, welche Konsequenzen dieses Verhalten habe. Eine Kündigung des Vertrages würde den Einsatz von finanziellen Mitteln erforderlich machen. Weiterhin müsse man sich fragen, wie es mit der Haftung durch DSW21 aussehe. Hier wäre eine Aussage des Rechtsamtes dazu wünschenswert.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für den Vertrag habe. Aus seiner Sicht seien an dieser Stelle Konsequenzen notwendig.
Herr Stüdemann erklärt, dass die Verwaltung versuchen werde, die Angelegenheit so gut wie möglich zu rekonstruieren. Herr Pehlke habe zunächst zugesagt, an dieser Sitzung teilzunehmen, so dass die Details im Hinblick auf die nichtöffentliche Vorlage nicht aufbereitet worden seien. Heute Mittag habe Herr Pehlke jedoch mitteilen lassen, dass eine Teilnahme nicht möglich sei. Die Stellungnahme der Beteiligungsverwaltung an den Aufsichtsrat des Flughafens sei ordnungsgemäß gewesen. Sie habe darauf hingewiesen, dass ein Abschluss eines Vertrages mit dem neuen Geschäftsführer des Flughafens unter dem Vorbehalt einer Ratsbefassung stehe. Er selbst habe im Gespräch mit Herrn Pehlke vor der letzten Sitzung des Ausschusses darauf hingewiesen, dass die Einzelheiten der Ruhestandsregelung das konterkariert, was in der Personalangelegenheit davor im Ausschuss beschlossen worden sei. Es bleibt festzuhalten, dass die Situation bei der Besetzung von Geschäftsführerstellen in städtischen Unternehmen neu geregelt werden müsse.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) führt aus, dass es viele unterschiedliche Informationen gebe. Eine Aufarbeitung sei daher aus seiner Sicht schwierig. Es bestehe allerdings im Ausschuss Einigkeit darüber, dass es Nachsteuerungsbedarf gebe bei der Frage, wie der Rat die Verfahren begleite und wer in der Gesellschafterversammlung sitze. Im Jahre 2015 sei entschieden worden, dass nicht die Mitglieder des Rates in der Gesellschafterversammlung sitzen, obwohl aus dem Kodex und auch aus der Gemeindeordnung etwas anderes entnommen werden könne und in anderen Städten etwas anderes praktiziert werde.
Er stellt für die CDU-Fraktion folgenden mündlichen Antrag:
„Der Rat der Stadt wird mit Beginn der neuen Wahlperiode von 2020 – 2025 darauf hinwirken, dass die Vertretung der Stadt in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen abweichend von der bisherigen Verfahrensweise (DS-Nr. 02053-15) vom 01.09.2015 erfolgen wird. Ziel dieser im Detail noch zu definierenden Neuregelung ist die Stärkung des Rates der Stadt Dortmund in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen.“
Dies sei aus Sicht der CDU-Fraktion der Hebel, um zukünftig sicherzustellen, dass diese Verfahrensabläufe, wie man sie jetzt erleben müsse, sich nicht mehr wiederholen werden und ein Signal in Richtung Verwaltung, aber auch in Richtung DSW21.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den mündlichen Antrag von Herrn Dr. Suck einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet den Rat der Stadt um Befassung mit dieser Angelegenheit.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion mit einem 3. Absatz wie folgt zu ergänzen (fett, kursiv):
Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Der AFBL stellt fest, dass bei dem Vertrag zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers der Flughafen Dortmund GmbH die Regelungen zur Altersversorgung nicht eingehalten wurden und die Beteiligung der pol. Gremien nicht vor Vertragsabschluss erfolgte. Dies wird vom AFBL missbilligt.
Der AFBL erwartet, dass insbesondere die Beteiligungsverwaltung als auch die Verhandlungsführung der jeweiligen Gesellschaften künftig den Eckpunktebeschlusses (DS-Nr. 02053-15) und den Beschluss zur Regelung der Altersversorgung (DS-Nr. 14217-19) beachten. Unvermeidbare Abweichungen sind vor Vertragsabschluss im zuständigen Fachausschuss (AFBL) zu begründen.
„Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Vorschläge zu entwickeln, wie die vorhandenen Lücken geschlossen werden können und dies dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu berichten.“
Begründung
Mit dem sog. Eckpunktebeschluss wurde u. a. in Anlage 2, Punkt 2, vereinbart, dass künftig die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern/Vorständen erst nach einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt erfolgen soll.
Mit Vorlage zur Bestellung des Arbeitsdirektors bei DEW21 (DS-Nr. 14217-19) wurde beschlossen, dass
· der Aufbau der Altersversorgung über eine private Altersvorsorge erfolgt,
· jährlich 40,48 % der aktuellen Grundvergütung zur Absicherung der Rente zur Verfügung gestellt werden,
· erworbene gesetzliche Altersversorgungsansprüche auf die Rente anzurechnen sind.
Dies war eine Klarstellung zum sog. Eckpunktebeschluss (DS-Nr. 02053-15), hier Anlage 2, Punkt 4.4. Die genannten 40,48 % der aktuellen Grundvergütung zur Absicherung der Rente sind hierbei als Obergrenze zu verstehen.
Beide Beschlüsse wurden mit dem o.g. Vertragsabschluss nicht eingehalten.
Herr Dr. Suck weist darauf hin, dass die Fraktionen bereits bei der Erarbeitung beteiligt werden sollen. Weiterhin sollten die politische und die rechtliche Ebene deutlich getrennt werden. Er bittet desweiteren die Beteiligungsverwaltung, bei Bedarf aktiv auf die städtischen Töchter zuzugehen und bei Informationsbedarf nachzufragen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion einschließlich der Hinweise von Herrn Dr. Suck einstimmig zu.
Herr Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21 – Hinweis: er ist ab hier in der Sitzung anwesend) führt aus, dass jeder seine Rolle zu spielen habe. Die Politik müsse die Rechte des Rates wahren, er die Rechte und Pflichten der Unternehmensgruppe. Das Dilemma im vorliegenden Fall bestehe darin, dass in einem Bereich etwas geregelt werden solle, in dem nichts geregelt werden könne. Die Politik agiere im Rahmen der Gemeindeordnung und er im Rahmen des Bundesrechtes. Das Landesrecht breche sich am Bundesrecht. Ziel sei es gewesen, den bestmöglichen Kandidaten als Geschäftsführer für den Flughafen zu finden. Es sei hierzu ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren aufgesetzt worden. In der Auswahlkommission, bei der Vertreter der Politik anwesend gewesen seien, sei der beste Bewerber gewählt worden. Das Präsidium habe die Wahl und die Kriterien des Vertrages bestätigt, ebenso wie der Aufsichtsrat. Danach sei in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst worden. Die Zuständigkeit hierfür liege allein bei DSW21, der Mehrheitseigentümer entscheide, da dieser auch das Risiko trage. Dies sei im Gesellschaftsvertrag so geregelt. Er habe in seiner Unternehmensgruppe ein absolut sauberes und rechtlich einwandfreies Verfahren durchgeführt. Für die Vorbereitung und Beratung in den politischen Gremien sei er nicht zuständig. Regressansprüche hätten seiner Ansicht nach keine Aussicht auf Erfolg. Als Vorstandsvorsitzender einer AG dürfe er nicht Rechte, die eine AG habe, leichtfertig aus der Hand geben.
Frau Reuter bittet darum, die Rechtsauffassung von Herrn Pehlke einer Überprüfung zu unterziehen.
Herr Pehlke weist noch einmal darauf hin, dass er seine Rechte nicht aufgeben dürfe.
Herr Kowalewski weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat eine Empfehlung ausgesprochen habe. Seiner Auffassung nach sei das nicht der Fall gewesen, eine Beschlussvorlage mit anschließender Abstimmung des Aufsichtsrates habe es nicht gegeben.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass die DSW21 zwar Verluste zahlen würden, man müsse sich aber fragen, aus welchem Topf diese kämen. DSW21 könne unternehmerisch frei handeln und die Preise bestimmen. Um die Verluste zu decken, erhielte das Unternehmen von den Bürgern dieser Stadt finanzielle Mittel. Herr Pehlke müsse sich die Frage stellen, ob das, was er tue, verantwortlich sei. Das Umgehen dieses Gremiums mit dem Hinweis darauf, dass er im Aktienrecht autark und an keine Vorgaben gebunden sei, ginge so nicht. Die Belange der Stadt Dortmund müssten gewahrt werden und mögliche Regressansprüche seien zu überprüfen.
Herr Pehlke weist darauf hin, dass es sich um einen harten Wettbewerb handele. Weiterhin sei der Vertreter der Verwaltung in der Gesellschafterversammlung Herr Westphal gewesen.
zu TOP 3.16
Bauliche Maßnahmen im Theater Dortmund von 2000 bis 2020 und Ausblick der
vorgesehenen weiteren Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17830-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Rückblick auf die Baumaßnahmen seit dem Kalenderjahr 2000 und den Ausblick auf anstehende Projekte zur Kenntnis.
4. Liegenschaften
zu TOP 4.1
TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17133-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) der Stadt Dortmund
1. beschließt einstimmig auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 393.204 €, davon 20.000 € Umzugskosten, die Umbaumaßnahme U3 im Bestandsgebäude der TEK Gürtlerstraße 9-13 (Ausführungsbeschluss) sowie die Auslagerung der Kinder der TEK Gürtlerstraße 9-13 in den Gretelweg 35-37, 44339 Dortmund und in die TEK Am Grenzgraben während der Bauzeit. Die Investition bedingt ab 2022 einen jährlichen Abschreibungsaufwand i. H. v. 9.830,10 €, weitere Folgeaufwendungen fallen nicht an.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Umsetzung der Umbaumaßnahme U3 im Bestandsgebäude der TEK Gürtlerstraße 9-13.
3. nimmt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis. Aufgrund der vormals angegebenen groben Kostenschätzung in Höhe von ca. 250.000 € brutto war ein Planungs- und Ausführungsbeschluss nicht erforderlich.
4. beschließt einstimmig, da im Haushaltsjahr 2020 eine Verpflichtungsermächtigung für 2021 in Höhe des Bedarfes fehlt, dass ein Antrag nach § 85 und § 83 GO zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für 2021 gestellt wird.
zu TOP 4.2
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen
Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 19.05.2020 vor:
Herr Lieven (SPD-Fraktion) verwies auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2018 (Sitzung vom 09.10.2018, DS-Nr. 12275-18 – Verbesserung des Feuerwehrzugangs vom Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße). Darin bittet die BV Lütgendortmund die Verwaltung um Prüfung, wie die Zuwegung zum Gelände der Freiwilligen Feuerwehr (der Weg zwischen dem Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße und der Freiwilligen Feuerwehr) verkehrssicher gestaltet werden kann. Es wurde seinerzeit ein Tor installiert ohne dass der Weg verkehrssicher gestaltet wurde. Auf den Antrag der SPD-Fraktion erfolgte keinerlei Antwort (Anmerkung der GF: der Antrag befindet sich immer noch in dem Status „unerledigt“) Anstatt den Weg verkehrssicher zu gestalten, wurde damals einfach ein Zaun gesetzt.
Von daher bittet die BV Lütgendortmund nun, dass im Zuge der Bauarbeiten die Zuwegung zwischen dem öffentlichen Parkplatz und dem Gelände der Feuerwehr so gestaltet wird, dass der Weg von den Einsatzkräften problemlos und sicher genutzt werden kann, um schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen und nicht erst einen Umweg um das Gelände herum nehmen zu müssen.
Mit diesem Hinweis, empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 554.326,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4 ff. HOAI) des Fahrzeughallenneubaus an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation für Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.
3. beschließt gemäß § 85 und § 83 GO NRW die entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund an.
zu TOP 4.3
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 27.05.2020 vor:
hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:
Die Fraktion Die Linke & Piraten lehnt aus folgenden Gründen die Verwaltungsvorlage ab:
a) zu laut
b) zu verkehrsreich
c) zu teuer.
Es stellt ein Anachronismus dar, da die Verkehre aus der Innenstadt herausgehalten werden sollen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) den nachfolgenden CDU-Antrag:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet die Bezirksvertretung jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird von der Bezirksvertretung ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte), 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (CDU-Antrag) wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).
Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.“
sB Meyer stellt klar, dass seine Fraktion wie auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem CDU-Antrag, nicht aber der Beschlussvorlage zustimmen werde.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).
Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen.
zu TOP 4.4
Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Schulausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Schulausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zu b) die Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 630.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 40 aus der Investitionsfinanzstelle 40N00301001000 – Sanierung Jugendverkehrsschule - (780 810) mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020 630.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.389,33 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Erneuerung der Jugendverkehrsschule“ benötigten Mittel in Höhe von 630.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen -außerplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.
5. Sondervermögen
zu TOP 5.1
Projektsteuerung Vierfachsporthalle Unionviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17544-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Technisches Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF) einstimmig mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur anschließenden Beauftragung der Leistungen der Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro für das Bauvorhaben einer Vierfachsporthalle inklusive Tribüne für ca. 3.250 Zuschauer auf dem Grundstück Unionstraße/Übelgönne Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstücke 238, 171 und 172.
6. Sonstiges
zu TOP 6.1
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes merkt Ratsmitglied Detlef Münch (FBI) an, dass
nach seiner Auffassung der Stadtbezirk DO-Hombruch fahrradmäßig an den Zukunftsgarten
„Emscher nordwärts“ angeschlossen werden sollte. Zurzeit bestünden zwei
Verbindungslücken auf der Radwegeverbindung Rüpingsweg: von der Palmweide zum
Emscherweg und der nicht optimale Zugang für den Radverkehr auf die Schnettkerbrücke in
DO-Schönau. Diese beiden Lücken sollten geschlossen werden.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Stadterneuerung vom
31.03.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die Bezirksvertretung bittet, die oben aufgeführte
Anmerkung zu berücksichtigen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 13.05.2020:
Die Bezirksvertretung Huckarde
a) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im
Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur
Kenntnis.
b) empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, die Rechte) die
Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des
Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
anzumelden.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die
Rechte) folgenden Zusatzantrag der CDU Fraktion:
Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Baumwipfelpfad in der Nähe des
Brückenensembles möglich ist. Die Planung möge nachhaltig erfolgen und die
Benutzungsgebühr soll an der Kokerei-Eingangskasse entrichtet werden. Die Thematik
ist einerseits, wie bei derartigen Objekten üblich, die ortsansässige Fauna und Flora.
Jedoch hier zusätzlich die Industriehistorie und das Brückenensemble, gleichzeitig
ebenfalls mit einem Hinweis auf die Zwangsarbeiterlager.
Begründung:
Da aus Kostengründen der Propeller entfallen ist, wäre dies eine nachhaltige
Entwicklung.
Als Muster, auch für die Kassensystematik, dient der Baumwipfelpfad am südlichen Ufer des Edersees in Nordhessen
ABVG 26.05.2020:
Herr Herkelmann stellt folgenden Antrag: „Der Baumwipfelpfad soll barrierefrei sein.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesen Antrag einstimmig zu.
Herr Rm Berndsen erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit des Herrn Rm Münch sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zum Antrag.
Herr Rm Mader gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit Ausnahme der Anmerkung des Herrn Rm Münch zustimme.
Unter Einbeziehung des Antrages des Herrn Herkelmann und der beiden o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.
zu TOP 6.2
Betrauungsakt für die "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
(IGA gGmbH)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17588-20)
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt die Frage, warum die Betrauungsdauer über das Ende der IGA hinausgehe.
Herr Heynen (20/1) teilt mit, dass die über das Ende der IGA hinausgehende Zeit für die Nachbearbeitung genutzt würde. Der Zeitraum sei wie bei allen anderen vergleichbaren Aktivitäten gewählt worden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für 10 Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 für die IGA gGmbH.
zu TOP 6.3
Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH" (IGA gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17587-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat stimmt der Aufnahme des Kreises Recklinghausen sowie der Städte Bergkamen und Lünen als weitere Gesellschafter der IGA gGmbH sowie den dazu erforderlich werdenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung zu.
2. Darüber hinaus stimmt der Rat der dem unter 1. genannten Zweck dienenden Veräußerung von Anteilen der Stadt Dortmund an der IGA gGmbH in Höhe von 325,00 € zu.
3. Der Gesellschaftervertreter der Stadt Dortmund wird beauftragt, alle für die Aufnahme weiterer Gesellschafter in die IGA gGmbH erforderlichen Beschlüsse zu fassen sowie die Gesellschaftervereinbarung und den Geschäftsanteilskaufs- und
-übertragungsvertrag zu unterzeichnen.
zu TOP 6.4
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Überweisung: Hauptausschuss und Ältestenrat aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 17125-20)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss aus seiner Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E2) vom 18.03.2020 vor:
die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, SPD und Linke/Piraten bringen unter dem o.g. Punkt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Sorge die Nachrichten zur drohenden Schließung der Caterpillar-Standorte in Dortmund, Lünen und Wuppertal zur Kenntnis. Durch diesen Schritt sind insgesamt 1.300 Arbeitsplätze betroffen, 650 davon in Dortmund.
2. Der Rat steht an der Seite der Beschäftigten in Dortmund und an den anderen Standorten und begrüßt das angekündigte Vorhaben der Stadt Dortmund, sich gemeinsam mit den Betriebsräten und Gewerkschaften, aber auch mit dem NRW-Wirtschaftsministerium bei Caterpillar dafür einzusetzen, Lösungen für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region zu finden.
3. Der Rat erwartet, dass Caterpillar Modelle für den Erhalt des Dortmunder Standorts prüft.
4. Sollte für den Erhalt des Standorts in Dortmund durch Caterpillar keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, sind alle Akteure aufgerufen, sich für Alternativen zum grundsätzlichen Erhalt des Produktionsstandortes Dorstfeld einsetzen.
Begründung:
Mit der drohenden Schließung des Caterpillar-Werks in Dortmund-Dorstfeld steht ein weiterer Produktionsstandort im Dortmunder Westen auf der Kippe. Kurz zuvor hatte der ebenfalls in Dortmund-Dorstfeld ansässige Automobilzulieferer Continental einen deutlichen Abbau der derzeit 790 Stellen angekündigt. Auch die Schließung des HSP-Standorts hatte 2015 für einen schmerzhaften Verlust von Industriearbeitsplätzen geführt. Dabei gilt der Dortmunder Standort des Bergbauzulieferers Caterpillar mit der Produktion von Großhydraulik-Baggern sowohl aufgrund der speziellen Produktion als auch wegen der vorhandenen großen Erfahrung der Mitarbeitenden und der modernen Produktionsanlage weiterhin als profitabel. Dieser Bereich soll jetzt offenbar im Rahmen einer globalen Strategie des Unternehmens ins Ausland verlegt werden. Um einen Fortbestand des Standorts zu ermöglichen, muss mit aller Unterstützung darauf hingewirkt werden, dass Caterpillar die Konzernstrategie nochmal überdenkt.
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag zudem folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E3) vom 07.05.2020 vor:
-47-
anlässlich der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Schließung des Caterpillar-Standorts in Dortmund bringen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke & Piraten unter dem o.g. Punkt nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
1. Der Rat stellt mit großem Bedauern fest, dass die Bemühungen um den Erhalt des Caterpillar-Standorts in Dortmund-Dorstfeld gescheitert sind und empfindet eine große Solidarität mit den von der Schließung bedrohten Beschäftigten vor Ort.
2. Der Rat fordert den Caterpillar-Konzern auf, Verantwortung für die soziale Absicherung der betroffenen Menschen zu übernehmen und umgehend einen Sozialplan für die Mitarbeiter*innen zu entwickeln.
3. Die Verwaltung wird gebeten, sich sowohl um die Vermittlung alternativer Arbeitsplätze und Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiter*innen als auch um den grundsätzlichen Erhalt des Industriestandorts Dorstfeld zu bemühen.
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag außerdem folgender Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr. 17125-20-E4) vom 13.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag weiterhin folgendes Schreiben der Verwaltung (in englischer Sprache) vom 06.04.2020 vor:
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, mit denen die Folgen der Werksschließung abgemildert werden sollen. Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion halte er es für schwierig, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, ein Unternehmen zu akquirieren. Allenfalls könne man sie auffordern, alles Mögliche in diese Richtung zu unternehmen. Auch wenn die Zielrichtung des CDU-Antrages klar sei, werde man diesem nicht zustimmne, da der gemeinsame Fraktionsantrag bereits die entsprechenden Aspekte aufgreife.
Auf Nachfrage erklärte OB Sierau, dass eine Reaktion auf das Schreiben der Verwaltung an Caterpillar insoweit erfolgt sei, als dass der Zeitung seitens der IG-Metall zu entnehmen gewesen sei, dass die Unternehmensentscheidung zwar gefallen sei, jedoch etwaige Überlegungen hinsichtlich neuer Konzepte oder Standortnutzungen durch andere Unternehmen im Jahr 2021 erfolgten.
Dr. Suck (CDU) erklärte zu der gemeinsamen Resolution der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, dass seine Fraktion den ersten beiden Punkten zustimmen könne. Bzgl. des dritten Punktes sei jedoch der Anlass für einen Ergänzungsantrag gesehen worden, mit dem der gemeinsame Antrag abgeändert werden sollte. Angesichts der sich nunmehr verlängerten zeitlichen Perspektive würde man sich wünschen, dass an dem Standort weiterhin eine Industrieproduktion stattfindet, so dass es wünschenswert wäre, wenn der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag in einer gemeinsamen Ratsresolution aufgehen könnte.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies auf die Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Vor diesem Hintergrund sei die Standortentscheidung des Unternehmens vielleicht nicht nachvollziehbar, müsse aber akzeptiert werden. Notwendig sei es nun, über bestehende Arbeitsmarktinstrumente den qualifizierten Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. Dies gehe nur, wenn neue Unternehmen akquiriert würden.
Rm Urbanek (AfD) sah die Ursache der Unternehmensentscheidung von Caterpillar insbesondere in den Abgabenlasten, die Unternehmen in Deutschland zu tragen haben. Daher sähe er Deutschland bei der Frage von Standortvorteilen auch nicht mehr so im Vorteil, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.
OB Sierau erklärte, dass der Dortmunder Standort von Caterpillar ökonomisch profitabel sei. Daher sprächen die Zahlen des Standortes nicht für dessen Schließung. Die in den USA getroffene Entscheidung der Schließung sei daher rein strategisch. Ob diese langfristig profitabel sei, bliebe jedoch abzuwarten.
Herr Westphal erläuterte, dass Caterpillar aus einer Betrachtung der gesamten Produktlinie von Großhydraulikbaggern – die neben Dortmund auch an einem Standort in Indonesien produziert werden - entscheiden habe, den Standort zu schließen. Dabei hätten insbesondere auch Absatzmöglichkeiten eine Rolle gespielt. Derzeit befände man sich innerhalb des Konzerns in der Phase, in der darüber nachgedacht werde, wie die Unternehmensentscheidung, nur noch an einem Standort weltweit zu produzieren, umgesetzt werde. Da in diesem Zusammenhang auch Qualitätsfragen in der Produktion und infrastrukturelle Rahmenbedingungen – nunmehr auch vor den Herausforderungen einer Corona-Pandemie - geprüft würden, lohne es sich, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung nicht endgültig wird. Daher setze sich die Wirtschaftsförderung weiterhin vorrangig für eine Produktion von Großhydraulikbaggern am Standort Dortmund ein. Für den Fall, dass dies nicht erfolgreich sein sollte, stehe die Wirtschaftsförderung parat, Vermittlungsstrukturen für die gut qualifizierten (Fach-)Arbeiter aufzubauen. Darüber hinaus sei es – auch unabhängig von einer Beauftragung durch die Gremien – die Aufgabe der Wirtschaftsförderung, etwaige Wiederansiedlungen von Unternehmen zu realisieren.
OB Sierau stellte angesichts der Erörterungen fest, dass es sich lohne, sich im Dialog der Beteiligten für den Erhalt des Standortes Dortmund weiter einzusetzen und die Produktion – oder Teile davon - hier zu halten. Hierzu stellte er in Aussicht, sich mit entsprechenden Argumenten noch einmal an den Konzern zu wenden. Vermieden werde müsse auf jeden Fall, dass der Standort schlagartig aufgegeben werde, so dass – insbesondere unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung - Rahmenbedingungen für einen allmählichen Übergang geschaffen werden müssten. Daher regte er an, zum Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 27.05.2020 eine Vorlage zu erstellen, in der das avisierte Vorgehen dargestellt werde. Diese könne zudem im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und Rat am 18.06.2020 behandelt werden. Vor diesem Hintergrund könnten die heute vorliegenden Anträge als anberaten betrachtet und in der weiteren Beratung und im Zusammenhang der zu erarbeitenden Verwaltungsvorlage berücksichtigt werden.
Mit diesem von OB Sierau angeregten Vorgehen erklärten sich Rm Dr. Suck (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) für ihre Fraktionen einverstanden.
Im Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, die vorliegenden Anträge an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beratung im Zusammenhang mit der verwaltungsseitig zu erstellenden Verwaltungsvorlage zu überweisen und die Angelegenheit in die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu schieben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss zur Kenntnis. Die genannte Verwaltungsvorlage zu diesem Thema liegt inzwischen vor und wird unter 6.10 beraten.
zu TOP 6.5
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17339-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund
zu TOP 6.6
Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17395-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
1) nimmt den Sachstand zur Kenntnis,
2) ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Vertrages mit der Emschergenossenschaft zur Übernahme des Bodelschwingher Bachkanals, Abschnitt zwischen Dönnstraße und Burgring,
3) stimmt einer Planung zur baulichen Veränderung unter Berücksichtigung der neuen hydraulischen Gegebenheiten des Bodelschwingher Bachkanals zu.
zu TOP 6.7
Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17215-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Stadt Dortmund zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die regelmäßige Erbringung von Leistungen zur Beseitigung von Unfall-, Vandalismusschäden, Schäden durch höhere Gewalt und betriebliche Änderung an Einrichtungen der Straßenbeleuchtung mit dem Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund GbR., kurz StraBelDo (DEW21 und SPIE SAG GmbH).
Der Vertrag soll für die Restlaufzeit des mit der StraBelDo abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrags (SBV) Gültigkeit haben.
Die Finanzierung der konsumtiven Leistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus dem Kostenträger 6612022C0002 und dem Sachkonto 522 300 mit folgenden Aufwendungen:
Haushaltsjahre 2020-2024 pro Jahr 660.000,00 Euro
Gesamt 3.300.000,00 Euro
2. Der Rat nimmt den Sachstand und das weitere Vorgehen zur Umrüstung der Steuerungstechnik in der Straßenbeleuchtung zur Kenntnis.
zu TOP 6.8
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.9
Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17434-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Ergebnisbericht „Wohnen in Dortmund und der Region – eine Wanderungsmotivuntersuchung“ zur Kenntnis.
zu TOP 6.10
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17708-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die im Sachverhalt dargestellten Aktivitäten der Stadt Dortmund, insbesondere der Wirtschaftsförderung Dortmund, zur Kenntnis.
Monegel Langhorst Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin
Sachstand Gewerbesteuer - TOP 2.0.pdf
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