über die 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 26.02.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr
Anwesend waren:
| a) Stimmberechtigte Mitglieder: |
| OB Dr. Langemeyer |
| Bm MikschCDU |
| CDU |
| Rm Dr. Eiteneyer |
| Rm Hengestenberg |
| Rm Jostes |
| Rm Liedschulte |
| Rm Monegel |
| Rm Neumann Rm Reppin Rm Schneider |
| SPD |
| Rm Brauer |
| Rm Diekneite |
| Rm Fischer |
| Rm Giese |
| Rm Harnisch |
| Rm Jörder |
| Rm Prüsse |
| Rm Sohn |
| Rm Starke |
| B90/Die Grünen |
| Rm Krüger |
| Rm Schneckenburger |
| b) Mitglieder ohne Stimmrecht: |
| Rm BranghoferDVU |
| Rm KellerLinkes Bündnis |
| Von der Verwaltung waren anwesend: |
| StD Fehlemann |
| Herr Dr. Küpper |
| StK Pehlke |
| StR Pogadl |
| StR Stüdemann |
| LRD’in Seybusch |
| StVD Weber |
| StOVR Feuler |
| Am Burhag/Lanstrop | Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaudarstellung in Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen. |
| Grevel Ortskern | Die Dorfgebietsdarstellung im Osten und Südosten wird auf den Bestand reduziert. Stattdessen soll dort Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen diese Flächen als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
| Grevel-West | Für den Bereich der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche Grevel-West wird ein Dorfentwicklungskonzept vorgelegt, das einer erneuten Beratung und Beschlussfassung bedarf. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf 50-100 reduziert. Die genaue Festlegung der Zahl der vertretbaren Wohneinheiten, die soweit wie möglich reduziert werden soll, wird im Rahmen der Beratungen des Dorfentwicklungskonzeptes und des B-Plan-Verfahrens festgelegt. |
| Reinwardstraße | Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaufläche in eine Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
| In der Dahlwiese | Die Wohnbauung wird bis auf eine Straßenrandbebauung an der Straße Westholz zurückgenommen. |
| Bienenstraße | Die Wohnbaudarstellung an der Bienenstraße wird zurückgenommen. Stattdessen erfolgt die Darstellung als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. |
| Napier/ehem. Flughafen | Die Wohnbaufläche ist nachrangig zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Detailplanungen im Norden zum BVB-Trainingsgelände und zum Naturschutzgebiet eine Teilfläche von der Bebauung auszunehmen und als Grünfläche zu erhalten |
| Ostenschleifweg | Die Wohnbaufläche wird als „rachrangig zu verwirklichende Fläche“ eingestuft. Es erfolgt eine Reduzierung der Wohnbaufläche östlich Beisenmannskamp und nördlich des Hauses Ostenschleifweg 44. Hier erfolgt eine Darstellung in „Grünfläche mit naturnaher Entwicklung“. |
| Wickede West | Es erfolgt eine Einstufung als „nachrangig zu verwirklichende Fläche“ |
| Am Kapellenufer | Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wohnbaudarstellung in „Fläche für die Landwirtschaft“ zu ändern und im Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen die Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
| Zeche Freibergstraße | Die Wohnbaudarstellung wird geändert. Es erfolgt die Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. |
| Dachsweg/Obere Egge | Eine Änderung der 34er Satzung im Bereich Dachsweg/Obere Egge, die keine Wohnbebauung im Innenbereich zulässt wird ausgeschlossen. |
| Nördlich Höchstener Str. West | Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine Wohnbaudarstellung im Innenbereich zu verzichten. |
| Westl./nördlich Sommerbergweg | Die Brachfläche Fläche nördlich Sommerbergweg (östlich Knappstraße) ist als „Grünfläche mit naturnaher Entwicklung“ zu erhalten. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche ist als „Grünfläche Friedhofserweiterung“ freizuhalten. |
| Auf dem Wüstenhofe | Die nördlichen Wohnbauflächen werden im B-Planverfahren reduziert. |
| Am Kämpen | Auf die Wohnbauflächendarstellung wird verzichtet. Die jetzige Darstellung „Landwirtschaft“ und „Landschaftsschutzgebiet“ wird beibehalten. |
| Am Kramberg | Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der konkreten Festlegung der Wohnbauflächen im B-Planverfahren im Norden eine ausreichende Pufferzone zum Schondellebach freizuhalten. |
| Gotthelf-Schneider Str. | Die Wohnbaufläche wird in „Fläche für Landwirtschaft“ geändert. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. |
| Kaiser Friedrich/Am Rüggen | Die Wohnbebauung wird aufgegeben. Die Fläche wird teilweise als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. |
| Winkelsweg Eichlinghofen | Die Auswirkungen des Lärmes von der BAB sind im B-Planverfahren gegebenenfalls auch in der Form zu berücksichtigen, dass eine Reduzierung der Wohnbaufläche erforderlich wird. |
| Am Kniepacker | Die Wohnbauflächendarstellung wird beibehalten. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ausgleichs- und Ersatzflächen vor Ort innerhalb des B-Plans so zu realisieren, dass der Abstand zur Waldfläche über die Darstellung im F-Plan hinaus auf mindestens 50 m vergrößert wird. |
| Kirchlinde-Nord | Die Wohnbaufläche wird aufgegeben. Stattdessen erfolgt im Westen und Osten die Darstellung als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
| Westlich Odemsloh (MG 142) | Die Darstellung als Wohnbaufläche wird zurückgenommen. |
| Schleife Wambel | Entgegen der zeichnerischen Darstellung wird im Erläuterungsbericht festgehalten, dass die Fläche keiner Wohnbebauung zugeführt wird, sondern Grünfläche bleibt. |
| Gudrunstraße | Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaufläche in Grünfläche. |
| Buddenacker | Die Gewerbefläche Buddenacker wird reduziert. Die Darstellung erfolgt ausschließlich im südlichen Bereich, nördlich der B 1. Die restliche Fläche wird als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen ist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
| Kohlensiepenstraße | Im Erläuterungsbericht ist festzuhalten, dass die Realisierung der Trasse Kohlensiepenstraße von den weiteren Untersuchungen im Rahmen der Phoenix-Ost-Planungen abhängig gemacht wird. |
Stadtbezirk Mengede:
Es erfolgt eine zeichnerische Darstellung der sog. „Nordumgehung Bodelschwingh“ von Autobahnkreuz Castrop bis zur Emscherallee. Zumindest die Gewerbegebiete Oestrich und Bodelschwingh sollten miteinander verbunden werden.
Die im Entwurf dargestellte Wohnbebauungsfläche im Bereich des Bebauungsplanes MG 142 (im Odemsloh) wird gestrichen. Stattdessen wird ein Teil der Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen zur Schulhoferweiterung der Nikolaus-Kopernikus-Realschule. Der Rest der Wohnbebauungsfläche wird als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Gelände „Nickel und Eggeling“ (westlich Dönnstraße) soll in Gänze als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Auf eine Ausweisung als Grünfläche wird verzichtet.
Nach Wegfall der gewerblichen Nutzung wird die Fläche „Haus Mengede“ (nördlich Waltroper Straße) in Gänze als Grünfläche ausgewiesen. Auf eine Ausweisung von Wohnbebauung entlang der Waltroper Straße wird verzichtet.
Stadtbezirk Lütgendortmund:
Die Brachfläche zwischen Germaniastraße, Steinhammerstraße und Froschlake wird als Waldfläche ausgewiesen. Auf eine Ausweisung als Kleingartendaueranlage wird verzichtet.
Die Fläche östlich Grevendiecksfeld wird nicht als Wohnbebauung, sondern als Grünfläche dargestellt.
Das ehemalige Firmengelände Schroerbau an der Bockenfelder Straße wird als naturnah gestalteter Parkplatz für das Industriemuseum Zollern ausgewiesen.
Der Dorney wird nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Stadtbezirk Scharnhorst:
Entlang der Straßen „An der Liethe“ und Leveringstraße erfolgt die Ausweisung von Wohnbauflächen nur als Straßenrandbebauung.
Zur Anregung Bahnlinie Dortmund-Kamen-Hamm (Ord.-Nr. 05.5.002) ist die Begründung der Verwaltung falsch, da sie sich auf die Trassierung einer Stadtbahnlinie bezieht.
Den Anregungen 05.1.012 bis 05.1.018 ist insoweit folge zu leisten, als dass die dörflichen Strukturen in Grevel erhalten bleiben müssen.
Stadtbezirk Eving:
Den Anregungen für Brechten ist insoweit folge zu leisten, als dass die dörflichen Strukturen in Brechten erhalten bleiben müssen. Es erfolgt lediglich eine Abrundung des Ortskerns.
Stadtbezirk Aplerbeck:
Die Süd-Ost-Umgehung Aplerbeck soll zeichnerisch dargestellt werden.
Die Dauerkleingartenanlage an der Ostkirchenstraße wird so nicht dargestellt. Es erfolgt eine Ausweisung als Grünfläche.
Auf die Ausweisung einer Wohnbaufläche westlich Ostkirchenstraße / südlich Apolloweg wird verzichtet. Die Fläche wird als Grünfläche ausgewiesen.
Stadtbezirk Innenstadt Nord:
Die Fläche Eisenstraße/Ecke Burgholzstraße wird als Gewerbefläche statt als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen.
Stadtbezirk Hörde:
Für den katholischen Friedhof in Höchsten südlich der Höchstener Straße wird eine Fläche, die im Entwurf als Wohnbebauung ausgewiesen ist, als öffentliche Grünfläche „Friedhof“ ausgewiesen.
Stadtbezirk Brackel:
Die Schleife Brackel wird nicht als Wohnbebauung dargestellt, sondern als Grünfläche.
Die Schleife Wambel wird nicht als Wohnbebauung dargestellt, sondern als Grünfläche.
Auf die Ausweisung des Wickeder Holzes sowie des Wickeder Ostholz als Naturschutzgebiet wird verzichtet.
Stadtbezirk Huckarde:
Die nachfolgenden Flächen werden wie folgt ausgewiesen:
Die Fläche nördlich der Kokerei Hansa bis zur Straße Mooskamp als Gewerbefläche.
Das Gelände Kokerei Hansa als allgemeine Gewerbefläche statt als Sondergebiet Büro, Museum, Freizeitnutzung.
Stadtbezirk Hombruch:
Es erfolgt eine zeichnerische Darstellung der Verlängerung der sog. „Uni-Südtangente“ vom Gardenkamp bis zum Krückenweg.
Auf die Ausweisung der Wohnbaufläche „Menglinghausen-Süd / Halde Kaiser Friedrich wird verzichtet. Es erfolgt eine Ausweisung als Grünfläche.
f) CDU-Antrag mit der Kurzbezeichnung “Achenbach“
Im Bereich des ehemaligen Kohlenhafens Minister Achenbach wird wie im Zielkonzept des Flächennutzungsplanes vorgesehen eine Fläche als „Sondergebiet Freizeitgewerbe“ ausgewiesen.
Damit wird die Option für die nächsten Jahre gesichert, bei Bedarf an diesem Standort einen Sportboothafen (Marina) zu errichten.
Mit den Arbeiten zum Bau einer Marina darf erst nach Ausbau bzw. nach einer mindestens einseitigen Entspundung des Dortmund-Ems-Kanals begonnen werden, um damit den Anforderungen des Ruderleistungszentrum sowie der Rudervereine und den dort unterrichtenden Schulen genüge zu tragen.
Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erläuterte den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus. Es handele sich hierbei um ein ausgewogenes Papier, dass die unterschiedlichen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes miteinander in Verbindung bringe und eine sinnvolle Weiterentwicklung des Flächenbedarfs in Dortmund ermögliche.
Zu den Auswirkungen des Antrages auf das Sondervermögen vertrat sie die Ansicht, dass die Einlage einer Fläche in das Sondervermögen nicht zwangsläufig bedeuten könne, dass ein solches Areal auch in einer bestimmten Weise verwertet werde. Dies müsse einer politischen Entscheidung vorbehalten bleiben.
Entsprechend äußerte sich auch Rm Prüsse (SPD). Er machte zudem deutlich, dass durch den Antrag das Sondervermögen zwar tangiert werde, allerdings dabei auch gesehen werden müsse, dass andere Flächen eingebracht werden könnten.
Rm Hengstenberg (CDU) wies auf die angespannte Haushaltslage hin. Aus Berlin und Düsseldorf sei keine Hilfe zu erwarten. Mit dem vorliegenden Antrag von SPD und Grünen werde die einzige Möglichkeit der Kommune eingeschränkt, über das Planungsrecht Vermögen zu generieren. Werde der Antrag beschlossen, gingen nach seiner Einschätzung dem Sondervermögen und der Liegenschaftsverwaltung Vermögenswerte in Millionenhöhe verloren.
Rm Jostes (CDU) führte aus, dass aus dem Sondervermögen keine Wohnbauflächen herausgenommen werden dürften. Auch wenn der Bedarf an Arealen für Eigenheime zur Zeit rückläufig sei, müssten die Flächen vorgehalten werden, da eine künftige steigende Nachfrage nicht ausgeschlossen werden könne. Außerdem sei das Sondervermögen ein wichtiger Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der heimischen Wirtschaftsförderung.
OB Dr. Langemeyer bezeichnete das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes als sachgerecht und bürgerfreundlich. Man müsse allerdings darauf achten, dass bei der Behandlung dieser Thematik keine Verfahrensfehler entstünden, die den Flächennutzungsplan als ganzes angreifbar machten. Er gehe davon aus, dass der gemeinsame Antrag sowie einige Anträge der CDU-Fraktion heute als eingebracht angesehen würden, denn sie müssten nach der Hauptsatzung auch in den Bezirksvertretungen behandelt werden. So habe z. B. der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen in Teilen auch Einfluss auf die Landschaftspläne, bei denen Beteiligungsrechte der Bezirksvertretungen nach § 20 Abs. 4 der Hauptsatzung zu beachten seien.
Der CDU-Antrag „Gemeinbedarfsflächen“ gehöre seines Erachtens nicht in die Beratungen zum Flächennutzungsplan, sondern sei im Zusammenhang mit den jeweiligen Bebauungsplänen zu sehen. Der Antrag „Tech“ stehe im Widerspruch zum Gebietsentwicklungsplan, so dass ein entsprechender Beschluss beanstandet werden müsste. Der Antrag „Ortsnahe Gewerbeflächen“ könne nur so gewertet werden, dass das gesamte Flächennutzungsplanverfahren von vorne begonnen werden solle.
Er – so OB Dr. Langemeyer weiter – habe die Verwaltung beauftragt, in einer kommenden Ratssitzung für alle Flächen, deren Herausnahme als Wohnbauflächen aus dem Flächen-nutzungsplanentwurf beantragt würde, eine exakte Aufstellung über die stadtwirtschaftlichen und vertraglichen Konsequenzen sowie die bestehenden Beschlusslagen vorzulegen.
StK Pehlke machte deutlich, dass das Sondervermögen im Jahre 1999 gegründet worden sei, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Die Leistungsfähigkeit des Sondervermögens sei nicht mehr gegeben, wenn die in dem gemeinsamen Antrag genannten Grundstücke herausgenommen würden.
Außerdem schade es der Glaubwürdigkeit der Stadt Dortmund gegenüber der Bezirksregierung, wenn ein Projekt der Haushaltssicherung anders als ursprünglich vom Rat beschlossen durchgeführt würde.
OB Dr. Langemeyer erklärte, dass in der Sache Vermögensbelange des Sondervermögens sowie von privater Seite betroffen seien. Es müsse ein rechtlich einwandfreies Verfahren eingehalten werden. Die heute vorliegenden Anträge müssten so behandelt werden wie Verwaltungsvorlagen, die direkt eingebracht würden. Deshalb sollte sich nach der angekündigten Stellungnahme der Verwaltung eine Beteiligung der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse anschließen. Erst dann könne die Ratsentscheidung erfolgen. Eine besondere Dringlichkeit in der Sache sei nicht erkennbar.
StK Pehlke hielt es zudem für sinnvoll, auch den Ausschuss für das Sondervermögen in die Beratungsfolge einzubeziehen.
Nach einer Unterbrechung der Sitzung von 16.50 Uhr bis 17.10 Uhr gab der Haupt- und Finanzausschuss zu den vorliegenden Anträgen folgende Voten ab:
- Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 20.02.2004 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit der Änderung beschlossen, dass in der ersten Zeile des Beschlussentwurfes die Formulierung „Die Verwaltung wird aufgefordert“ ersetzt wird durch „Der Verwaltung wird empfohlen“.
- Es bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Gemeinbedarfsflächen“ Gegenstand von entsprechenden Bebauungsplanverfahren sein soll. Eine Abstimmung erfolgte nicht.
- Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Tech“ wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.
- Es bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, dass eine Abstimmung über den CDU-Antrag vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Ortsnahe Gewerbeflächen“ nicht erfolgen soll.
- Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Groppenbruch“ wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.
- Der CDU-Antrag vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Offenlegung“ ist als eingebracht anzusehen und wird verfahrensmäßig wie der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus behandelt.
- Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Achenbach“ ist als eingebracht anzusehen und wird verfahrensmäßig wie der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus behandelt.
Darüber hinaus bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, dass die erneute Behandlung der verbleibenden Anträge auf der Grundlage der angekündigten Stellungnahme der Verwaltung unter Berücksichtigung des in der Diskussion dargestellten Verfahrens erfolgen soll.
2.2 Finanzen
- keine Vorlagen -
2.3 Personal
- keine Vorlagen -
2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 3.1
Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Variantenentscheidung über die Linienführung
(Drucksache Nr.: 05476-04)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung nach Abwägung der Variantenvorschläge die weitere Entwurfsausarbeitung zum Grundsatzkonzept auf der Grundlage der Variante B-Mittlere Erschließung- zu erstellen.
zu TOP 3.2
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede.
(Drucksache Nr.: 05617-04)
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Krüger, dass man die Vorlage ablehnen werde, nicht, weil man die Notwendigkeit der Maßnahme anzweifele, sondern weil die Verwaltung dem Auftrag nicht nachgekommen sei, zu prüfen, ob auch eine Konstellation, die die Turnhalle und das Verwaltungsgebäude in einem Objekt beinhalte, möglich wäre.
StD Fehlemann antwortete, von der Firma, die seinerzeit dafür einen Rahmenpreis genannt habe, sei bis heute keine Reaktion gekommen.
Rm Krüger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) bezeichnete das, was vom Unternehmen vorgetragen worden sei, als eine Ideenskizze mit einer überschlägigen Kalkulation. Auftrag der Verwaltung wäre es allerdings gewesen, zu prüfen, ob eine Unterbringung der Turnhalle und Verwaltungsgebäude in einem Komplex eine wirtschaftlichere Lösung gewesen wäre. Die heutige Vorlage stelle lediglich dar, welche Aspekte dagegen sprächen.
Der Rat würde dadurch nicht in die Lage versetzt, auf der Grundlage entsprechend fundierter Aussagen der Verwaltung eine Entscheidung zu treffen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Abriss der ausgebrannten Turnhalle unverzüglich einzuleiten.
2. Neubau einer 2-Feld Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede (Grundsatzbeschluss)
3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Neubau einer 2-Feld Turnhalle zu planen, die Kosten zu ermitteln und
4. einen Investitionsbeschluss nach den Sommerferien 2004 zu erwirken.
4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -
5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -
6. Soziales, Familie, Gesundheit
zu TOP 6.1
Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05329-03)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor, der sich auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen angeschlossen hatte (Änderungen sind fett markiert):
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt im Grundsatz, Standort für die Erstaufnahme von Asylbewerber/innen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu bleiben.
2. beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes genutzten Liegenschaft Westfalendamm 399 – 401 eine Verlängerung des Mietvertragsverhältnisses bis Ende 2006 anzustreben. Die zuständigen Gremien werden über das Verhandlungsergebnis abschließend entscheiden.
3. beauftragt die Verwaltung, mit den Landes- und Bundesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes sowie der benachbarten, bis Februar 2004 vom Klinikum Dortmund genutzten Liegenschaft in Gespräche einzutreten mit dem Ziel,