über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 03.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
StR’in Jägers
OAR Pompetzki
Herr Güssgen
Herr OB Sierau teilte mit, dass es erforderlich geworden ist, die Vorlage
9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)
von der Tagesordnung abzusetzen, da noch keine abschließende Befassung im Fachausschuss stattgefunden hat.
Ferner teilte Herr OB Sierau mit, dass folgende Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen wurde:
Jahresende |
Jahre zu Gunsten der TZDO GmbH
Verlängerung um 5 Jahre, wenn nicht 1 Jahr vor Ende der Pachtzeit gekündigt wird |
Pachtgegenstandes ist eine Pacht in Höhe von 58% zu entrichten (Aufteilung der Mieteinnahmen im Verhältnis 58:42) ● Mindestens jedoch eine nach Gebäuden bzw. Bauabschnitten festegelegte Mindestpacht |
● bei erzielten Miet-/ Pachteinnahmen von unter 2,8 Mio. Euro 50 % ● bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,3 Mio. Euro 55 % ● bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,8 Mio. Euro 60 % bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen ab 3,8 Mio. Euro 65 % |
entfallende öffentliche Abgaben wie Grundsteuer, Entwässerungs-, Müllabfuhr-, Straßenreinigungsgebühren trägt die Pächterin ● Sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden übrigen Betriebskosten wie Pächterin |
|
TZ Invest Dortmund GmbH zum 31.12.2015. Pachtgegenstand ist der Kopfbau des Technologiezentrums. |
„Kopfbau“ in dem ab Januar 2016 geltenden Pachtvertrag, so dass Umsatzpacht und keine „Gewinnpacht“ mehr |
sowie die Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 100 TEURO. ● In den vergangen Jahren konnte regelmäßig eine Überschuss im Verpachtungsbereich erzielt werden. Dieser Überschuss variierte in Abhängigkeit von Auslastung und Kostenstruktur. |
sowie die Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 40 TEURO. ● Bei Verpachtungserlösen unter 2,8 Mio. Euro und einer Pachtaufteilung von 50:50 kann es zu einer Mindereinnahmen von rd. 50 TEUR bis zu 200 TEUR p.a. kommen; die in Abhängigkeit von Auslastung und Kostenstruktur. |
zwischen dem Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum“, Töllnerstr. 9-11, 44122 Dortmund, vertreten durch den kaufm. Leiter Horst Nehm,
Bereits zum 01.04.1985 schlossen die Parteien einen Pachtvertrag über das Grundstück Emil-Figge-Str. 76, der zum 01.01.1988 um den II. Bauabschnitt erweitert wurde. In der Folgezeit machten (bauliche) Veränderungen im Technologiezentrum immer wieder eine Anpassung der vertraglichen Situation erforderlich, so dass die Parteien zum 01.01.1996 den bis zum 31.12.2015 fortbestehenden Pachtvertrag über Grundbesitz mit aufstehenden Gebäuden, technischen Anlagen sowie technologischer Infrastruktur schlossen, der im Laufe der Jahre durch zahlreiche Vertragsergänzungen angepasst wurde. (Vertrag vom 19.03./26.04.1996 sowie Ergänzungen vom 21.07./17.08.1998; 05.05./10.05.2000; 02.07./05.07.2002; 12.12.2002; 31.03.2003; 18.03./29.03.2004; 04.02./11.02.2005; 23.03./12.03.2007; 21.02.2007.)
Der „Kopfbau“ des dritten Bauabschnitts ist bis zum 31.12.2015 an die TZ-Invest Dortmund GmbH verpachtet und aus dem generellen Pachtvertrag herausgelöst. Zu dieser separaten Pachtvereinbarung gehört eine Nebenabrede, in der vereinbart ist, dass eine Pachtaufteilung nach Abzug der mit dem Gebäude verbundenen Betriebskosten erfolgt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vereinbaren die Parteien den Pachtvertrag nebst Ergänzungen durch die nachfolgenden Regelungen zu ersetzen; ausgenommen hiervon bleibt die Vereinbarung vom 23.03./12.03.2007, die die Rechtsfolgen einer Kündigung der zwischen der Pächterin und der Boehringer Ingelheim microparts GmbH bestehenden Mietverträge regelt. Mit der Neugestaltung des Pachtvertrages wird der „Kopfbau“ des dritten Bauabschnitts ebenfalls Pachtgegenstand.
§ 1 Pachtgegenstand
(1) Verpachtet werden die Grundstücke
a) Gemarkung Barop (Emil-Figge-Str. 76) Flur 6 Nr. 732 = 21.413 m²
b) Gemarkung Eichlinghofen
(Emil-Figge-Str. 80; Joseph von Fraunhofer-str. 13/13a)
(1) Dieser Pachtvertrag beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2030.
(2) Beiden Vertragsparteien wird das Recht eingeräumt, eine Verlängerung der Pachtzeit um weitere 5 Jahre zu verlangen. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Jahre vor Ende der Pachtzeit schriftlich auszuüben.
(3) Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere fünf Jahre, sofern er nicht spätestens drei Jahre vor Ende der Pachtzeit in schriftlicher Form gekündigt wird.
(4) Für den Fall, dass Pachtgegenstände während der Dauer der Laufzeit dieses Vertrages verkauft werden, endet das Vertragsverhältnis für diese Pachtgegenstände mit dem Zeitpunkt der Besitzübertragung an den Käufer. Gleiches gilt im Falle der Erbbaurechtsbestellung. Für diese Fälle sind zwischen den Parteien Verhandlungen über eine angemessene Anpassung der Pacht zu führen. Entsteht durch einen Gebäudeverkauf oder eine Erbbaurechtsbestellung für die Pächterin eine unbillige Härte, wird ihr ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das zum Zeitpunkt der Besitzübertragung wirksam wird. Für den Fall des Verkaufs von Pachtgegenständen wird der Pächterin ein Vorkaufsrecht eingeräumt, d.h. sie ist berechtigt, den betroffenen Pachtgegenstand zu denselben Konditionen, die mit dem Käufer verhandelt wurden, zu erwerben. Ausgenommen hiervon ist der Pachtgegenstand Gemarkung Oespel (Hauert 9).
1) Die Pacht für den Pachtgegenstand besteht aus einem Pachtentgelt, dass sich an den jährlichen Miet-/Pachteinnahmen der Pächterin orientiert. Es richtet sich prozentual nach den erzielten Einnahmen der Pächterin aus bestehenden bzw. zukünftigen (Unter-) Miet-/ (Unter-) Pachtverhältnissen oder sonstigen (Unter-) Nutzungsverhältnissen -nachfolgend auch nur als Pachtverhältnisse bezeichnet-. Zu den Einnahmen der Pächterin aus Pacht- / Mietverhältnissen zählen nicht die Nebenkostenpositionen, denen Zahlungsansprüche Dritter gegenüberstehen, wie z.B. öffentliche Abgaben und Betriebskosten gem. § 4 dieses Vertrages.
Das Pachtentgelt beträgt danach
· bei erzielten Miet-/ Pachteinnahmen von unter 2,8 Mio. 50 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,3 Mio. 55 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,8 Mio. 60 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen ab 3,8 Mio. 65 %
(1) Sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden öffentlichen Abgaben wie Grundsteuer, Entwässerungs-, Müllabfuhr-, Straßenreinigungsgebühren trägt die Pächterin.
(2) Ebenfalls trägt die Pächterin sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden übrigen Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser, Heizung.
(3) Die Pächterin schließt mit den einzelnen Versorgungsträgern Energielieferungsverträge ab und trägt die hiermit zusammenhängenden Kosten.Soweit öffentliche Abgaben und/oder Betriebskosten nicht unmittelbar von der Pächterin gezahlt werden können, sind diese an die Verpächterin nach entsprechender Aufforderung zu erstatten.
(4) Von der Pächterin sind zusätzlich die gesetzlichen Umsatzsteuern für diese öffentlichen Abgaben und Betriebskosten zu zahlen, soweit diese umsatzsteuerpflichtig sind.
§ 5 Instandhaltung, Pflege, Wartung, und Instandsetzung des Pachtgegenstandes
(1) Die Instandhaltung, Pflege und Wartung sowie die Instandsetzung des gesamten Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin. Sie hat diesbezüglich
a) darauf zu achten, dass der Qualitätsstandard der Gebäude ständig erhalten bleibt,
e) in angemessenen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich, mit Mitarbeitern der Verpächterin und ggf. der Feuerwehr Begehungen des Pachtgegenstandes durchzuführen, um insbesondere Verkehrssicherheitsmängel und Substanzschäden zu ermitteln.
f) Mitarbeitern der Verpächterin oder von der Verpächterin Beauftragten zu den üblichen Geschäftszeiten den Zugang zum Pachtgegenstand zu gestatten, damit diese die ordnungsgemäße Instandhaltung des Pachtgegenstandes und dessen ordnungsgemäße Versicherung überprüfen können.
(1) Die Pächterin haftet nicht für Wertminderung aus natürlichem Verschleiß für das in ihrem Besitz befindliche übliche Inventar; hierzu zählen nicht die technologischen Ausstattungen. Für diese sind durch die Miet- /Pachtverträge, die die Pächterin geschlossen hat bzw. schließt, für Untermieter /-pächter grundsätzlich entsprechende Haftungen zu vereinbaren; hieraus sind ggf. bestehende Ansprüche geltend zu machen. Verlorengegangene oder durch unsachgemäße Behandlung unbrauchbar gewordene Inventarstücke hat die Pächterin auf ihre Kosten durch gleichwertige zu ersetzen. Hinsichtlich der technologischen Ausstattung ist die Pächterin verpflichtet, eine Vereinbarung in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 abzuschließen.
(2) Die Pächterin reicht der Verpächterin jährlich bis zum 31.03. einen Voranschlag (Anregung) für das folgende Kalenderjahr über Anschaffungen und Ergänzungen des Inventars ein. Eventuelle Anschaffungen erfolgen durch die Verpächterin im Einvernehmen mit der Pächterin.
§ 7 Versicherung und Regulierung von Schadensersatzansprüchen
(1) Die Versicherung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen gegen Feuerschäden ist Sache der Verpächterin, soweit sie in ihrem Eigentum stehen.
(2) Der Abschluss der übrigen Versicherungen jeder Art obliegt der Pächterin, die die Verpächterin von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freistellt, die im Zusammenhang mit der Nutzung, Wartung und Instandhaltung des Pachtgegenstandes erhoben werden. Die Pächterin stellt die Verpächterin auch von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Zustandshaftung des Pachtgegenstandes ergeben.
§ 8 Pfandrecht der Verpächterin
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme
der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur derzeitigen Situation der Flüchtlingsberatung in Dortmund und die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen bis spätestens zur Sitzung des Rates am 03. September 2015:
1. Wie viele Einrichtungen in Dortmund gibt es zurzeit, die eine Flüchtlings- bzw. Asylverfahrensberatung anbieten? Bitte um Aufstellung der Einrichtungen.
2. Wer sind die Träger dieser Einrichtungen?
3. Wie werden diese Einrichtungen, die der Flüchtlings- bzw. Asylverfahrensberatung dienen, finanziert? Bitte um Aufstellung der Kofinanzierung unterteilt in Personalkosten und Sachkosten.
Frau Grollmann (CDU) teilt mit, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe, und bittet die Verwaltung darum, die Fragen bis spätestens zur Sitzung des Rates am 03.09.15 zu beantworten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den noch bis zur Ratssitzung zu beantwortenden Fragen der CDU-Fraktion zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Das Diakonische Werk Dortmund und Lünen gGmbH ist tätig in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge des Landes NRW in Dortmund. Dort ist eine Asylverfahrensberatung angesiedelt, die mit je 42.000 Euro für zwei Vollzeitstellen vom Land NRW gefördert wird. Außerdem hat das Diakonische Werk in der Erstaufnahmeeinrichtung eine halbe Stelle für das Beschwerdemanagement eingerichtet, die mit 21.000 Euro vom Land NRW gefördert ist.
Der Caritasverband bietet im Bernhard-März-Haus eine Flüchtlingsberatung an und finanziert diese halbe Stelle mit kirchlichen Eigenmitteln. Außerdem ist der Caritasverband gerade dabei, eine weitere halbe Stelle zur Rückkehrberatung einzurichten; diese soll aus Landesmitteln gefördert werden.
Durch die Stadt Dortmund wurden bisher keine Zuwendungen oder Kofinanzierungen zum Betrieb von Einrichtungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen geleistet. Das Sozialamt leistet aber selbst für die in Übergangseinrichtungen lebenden Menschen mit eigenen Fachkräften der Sozialen Arbeit und mit den pädagogischen Fachkräften und sozialen Betreuungskräften der Betreiber der Übergangseinrichtungen eine intensive, individuelle Beratung in allen Lebenslagen, die insbesondere auch alle Fragen rund um die Wohnungsintegration abdeckt. Daneben sind derzeit komplementäre, tagesstrukturierende Angebote im Aufbau. Auch nach einem Umzug in eine Wohnung besteht die engmaschige sozialarbeiterische Betreuung fort.
Die Stadt Dortmund ist hingegen nicht für die Bearbeitung von Asylverfahren zuständig und erbringt hierzu deshalb keine Beratungsleistungen.
Neben den oben genannten Strukturen zur Flüchtlingsberatung bieten diverse Stellen Migrationsberatung an. Diese wendet sich an anerkannte Asylberechtigte aber beispielsweise auch an EU-Zuwanderer.“
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt ausdrücklich die Absicht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund auszurichten. Gastgeber einer solchen Veranstaltung zu sein, bietet für Dortmund die Chance, sich als tolerante, vielfältige und diskussionsfreudige Stadt zu präsentieren.
2. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Vorlage der Verwaltung sowie die vorliegenden Rahmenbedingungen für einen Evangelischen Kirchentag viele Fragen offen lassen. Das betrifft insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation muss der Umfang der städtischen Zuwendungen sorgfältig bedacht werden.
3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass deshalb eine Beschlussfassung derzeit nicht möglich ist. Die Vorlage wird deshalb in die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im August sowie des Rates im September 2015 geschoben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt eine Berechnung der zu erwartenden Gesamtkosten des Kirchentags für den städtischen Haushalt einschließlich aller Zuschüsse und Aufwendungen auch bei den städtischen Tochtergesellschaften vorzulegen. Dazu gehören die in den Rahmenbedingungen aufgelisteten Einzelposten zur Vorbereitung und Umsetzung des Kirchentages wie u. a. die kostenfreie Überlassung von Schulen zur Unterbringung von Teilnehmer*innen, die Mitarbeit von städtischen Behörden, die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, die kostenfreie oder kostengünstige Erbringung städtischer Infrastrukturleistungen, die Öffnung der Museen sowie die Sachleistungen durch Dritte (DSW 21, DEW 21, Westfalenhallen).
5. Die Verwaltung wird gebeten, Schlussrechnungen bzw. Erfahrungen aus den Städten der drei Evangelischen Kirchentage in Dresden, Hamburg und Stuttgart vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche kommunalen Zuschüsse vereinbart wurden sowie welche Kosten den jeweiligen Städten für welche Leistungen entstanden sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie die geplanten städtischen Zuschüsse zum Evangelischen Kirchentag gegenfinanziert werden sollen.
7. Die Verwaltung wird gebeten, den zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn für den Haushalt und die Stadt Dortmund aufzuschlüsseln und zu beziffern.
8. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, bis zur nächsten AFBL-Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:
a) Wie ist der geplante städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 2,7 Millionen Euro zustande gekommen und wie setzt sich dieser Anteil zusammen?
b) Welche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands hat es hinsichtlich des geplanten städtischen Anteils von 2,7 Millionen Euro bisher gegeben?
c) Welche für die geplanten Großgottesdienste (Schlussgottesdienste) geeigneten Plätze mit einem Fassungsvermögen für rund 100.000 Menschen nebst Großbühne stehen in Dortmund zur Verfügung?
SPD-Fraktion
die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :
1. Der AFBL begrüßt es grundsätzlich, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) 2019 in Dortmund stattfinden soll.
Die Stadt Dortmund ist als Gastgeber 2019 gerne bereit, die Besucherinnen und Besucher des Kirchentages zu empfangen, wie es auch für andere Gäste unserer Stadt üblich ist. Der AFBL erkennt die gesellschaftspolitische-kirchliche-kulturelle Wirkung eines Kirchtages für Dortmund und weit darüber hinaus sowie die sehr imagefördernden Auswirkungen für die Stadt Dortmund an.
2. Der AFBL stellt fest, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage aber noch keine ausreichende Beratungsgrundlage für einen Beschluss darstellt. Deshalb beschließt der AFBL, die Vorlage i die nächste Sitzung des AFBL (27.08.15) bzw. des Rates (03.09.15) zu vertagen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin eine Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben :
a) Wie hoch ist der mögliche Bedarf kommunaler Unterstützungsleistungen durch die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt bzw. dem Konzern Stadt Dortmund über den städtischen Zuschuss hinaus ?
b) Wie wird der kommunale Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio.€ im Haushalt abgebildet ? Wie erfolgt die Deckung dieses Betrages ?Kann die Verwaltung positive Effekte für den städtischen Haushalt durch den geplanten Kirchentag prognostizieren ?c) Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den geforderten Zuschuss der Stadt abzusenken oder anderweitig zu erbringen ?Welche Erfahrungen haben andere Städte bei der Ausrichtung von Kirchtagen in den letzten Jahren gemacht ?
Begründung :
Der DEKT soll 2019 in Dortmund stattfinden. Der AFBL begrüßt diese Absicht der Veranstalter ausdrücklich und erkennt die vielfache positive Wirkung eines solchen internationalen Events in Dortmund an. Im Rahmen des Finanzierungskonzeptes wird ein Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 2,7 Mio.€ gefordert. Die entsprechende Verwaltungsvorlage bietet dem AFBL aber noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage, um verantwortungsvoll über die Gewährung dieses nicht unbeträchtlichen Zuschusses zu entscheiden. Die og. Fragen an die Verwaltung sollen dazu dienen, dem AFBL bzw. dem Rat der Stadt eine abschließende und ausführliche Informationslage zur Finanzierung und der organisatorischen Umsetzung des DEKT zu geben. Zudem ist die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 in der Ratssitzung am 03.09.15 abzuwarten. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Finanzlage der Stadt Dortmund ist auf der Grundlage der aktuellen Haushaltssituation zu entscheiden, ob die Stadt Dortmund den geforderten Zuschuss erbringen kann und soll. Die Vertagung der Entscheidung auf September 2015 gefährdet die Durchführung des DEKT in Dortmund in 2019 nicht.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlage 1 und 2) vor:
auf die vorgelegten Fragen beginnend mit der Frage 4. will ich wie folgt antworten:
zu 4.)
Die Kosten des Kirchentages für den städtischen Haushalt 2018 und 2019 erstrecken sich auf eine finanzielle Bezuschussung in Höhe von 2,7 Mio Euro, die zu gleichen Teilen (1,35 Mio Euro) dem Haushalt 2018 und dem Haushalt 2019 zugeordnet werden.
Neben dem Barzuschuss fallen Sachleistungen an, da die Nutzung von Schulgebäuden und Turnhallen zur Unterbringung von Kirchentagsteilnehmer/-innen mietkostenfrei erfolgen soll. Nach der Nutzung werden die Gebäude besenrein zurückgegeben. Nach den Erfahrungswerten von Bremen, Hamburg, Dresden und Stuttgart können kalkulatorische Raummieten in Höhe von ca. 600.000 Euro für die Einquartierung von 85.000 – 90.000 Menschen über fünf Tage angesetzt werden. Daneben sucht der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) darum nach, von Kosten für Beschilderung und Abschrankungen (ca. 35.000 Euro), für verwaltungs- und baurechtliche Genehmigungsgebühren (ca. 30.000 Euro), für Feuersicherheitswachen (ca. 20.000 Euro), für Versammlungsstätten relevante Genehmigungen un Sondernutzungsgebühren (ca. 30.000 Euro) und für die Nutzung einer digitalen Stadtkarte (ca. 9.000 – 10.000 Euro) durch die Stadt Dortmund freigestellt zu werden – in Summe ca. 122.000 Euro.
Für die Benutzung der Veranstaltungsstätten (z.B. Westfalenhallen, FZW, U-Turm etc.) werden
übliche Mieten (einschl. Nebenkosten) erhoben. Ebenso sind die Kosten der Kirchentagsgeschäftsstelle, die Kosten der Reinigung und die sonstigen Nebenkosten von Schulgebäuden, die Stadtreinigung und die Kosten des ÖPNV vom DEKT zu bezahlen.
Zu 5.)
Der Barzuschuss der Kommune, Gebührenverzicht und Sachleistungen sind bei den letzten Kirchentagen der Struktur und der Höhe nach gleich gewesen. Sämtliche Abrechnungen bewegten sich in den vereinbarten Korridoren, zu Kostenüberschreitungen, die die Kommunen belasteten, ist es nicht gekommen.
Zu 6.)
Als die Stadt Dortmund die Beherbergungsabgabe 2011 einführte, argumentierte die Verwaltung, dass uns diese Erträge letztlich auch gestatten würden, touristisch bedeutsame Großereignisse in die Stadt einzuladen. Vorgeschlagen wird nun, Rückstellungen in Höhe von 80% der Jahreserträge der Beherbergungsabgabe in die Haushalte 2015 (Jahresabschluss) bis 2018 einzustellen, um den Zuschuss an den DEKT i. H. v. 2,7 Mio Euro auszahlen zu können.
Zu 7.)
Hier kann nur im Analogieschluss die Marktforschungsstudie zu den ,,Regionalwirtschaft lichen Auswirkungen 32. Evangelischer Kirchentag 20. Mai 2009 – 24. Mai 2009“ der Hochschule Bremen herangezogen werden (s. Anlage 1): Überträgt man die Breme Untersuchungsergebnisse für 2009 auf den Evangelischen Kirchentag in Dortmund 2019, müssten sich ungefähr folgende Situationen abbilden. 115.000 Besucher geben pro Person ungefähr 170,4 Euro aus = 19,6 Mio €. 46.000 Tagesgäste erzeugen zusätzliche Umsätze von 2,3 Mio €. Das erzeugt insgesamt Umsätze i. H. v. 21,9 Mio €. Davon gehen an di ortsansässige Gastronomie 27% = 5,5 Mio Euro, an da Beherbergungsgewerbe 20% = 4 Mio Euro und an die Gastronomie 19% = 4 Mio Euro. Die übrigen Ausgaben erstrecken sich ÖPNV und Dienstleistungen. Zu über 85% werden die Umsätze in Dortmund und Umgebung getätigt. Wenn man nun eine Umwegrentabilitätsrechnung anstrengt, lässt sich ermitteln, dass aus den Anteilen des Steueraufkommens über 0,7 Mio Euro an die Stadt zurückfließen werden. Zusätzlich kommt es zu beträchtlichen Erträgen bei den Westfalenhallen und weiteren Dortmunder Veranstaltungsorten. Schließlich hat jede Dortmunder Großveranstaltung positive Auswirkungen auf das Tourismusaufkommen – nicht allein im Durchführungsjahr, sondern genauso in den Folgejahren. Wie bei der Fußball WM 2006, der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 oder Tischtennis WM 2012 werden durch den Evangelischen Kirchentag Menschen zum wiederholten Besuch Dortmunds motiviert. Ein jährlicher Tourismuszuwachs von 10.000 Menschen kirchentagsgeneriert dürfte realistisch sein.
Zu 8.)
Der geplante städtische Finanzierungsanteil entspricht den kommunalen Anstrengungen für die Ausrichtung des Kirchentages auch in Bremen, Dresden, Hamburg und Stuttgart. Der DEKT hat die Finanzierungsarchitektur für das Großereignis in den Beteiligungspropor- tionen für die Kommunen jeweils gleich gehalten, damit zwischen den Ausrichterstädten und dem Veranstalter kein Streit darüber ausbricht, wer beste Verhandlungsergebnisse erzielt. Der gewünschte städtische Finanzierungsanteil wurde bereits im 4. Quartal des zurückliegenden Jahres kenntlich gemacht – ebenso die gewünschte Unterstützung aus dem Landeshaushalt. Erst als die Finanzierungszusage des Landes NW abgegeben worden war und damit das Ereignis umsetzbar wurde, hat die Stadtverwaltung die Befassung des Rates zum Thema ausgelöst. Die Realisierung des DEKT lässt sich sichern, die Großgottesdienste können auf Freiflächen oder auf der B1 vor der Westfalenhalle durchgeführt werden.
Abschließend lässt sich konstatieren, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag 2019 für die Imagewerbung der Stadt sich außerordentlich positiv auswirken wird. Die Stadt hat bisher bei vergleichbaren großen Ereignissen als Gastgeberin von sich überzeugen können und damit auch einen Kontrast zur Medienberichterstattung über Neonazis in Dortmund hergestellt. Überzeugend wirkt weiter, dass sowohl in Bremen als auch in Stuttgart 20% der Kirchentagsbesucher meinen, in die Gastgeberstadt nochmals reisen zu wollen. Für Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Handel und Dienstleister erweist sich die Ausrichtung eines Kirchentages als ein einträgliches Ereignis. Bezeichnenderweise haben die letzten Ausrichterstädte des Kirchentages bereits gegenüber dem Veranstalter ihr Interesse an einer Wiederausrichtung des Ereignisses signalisiert. Überschwänglich beurteilten zuletzt die Stuttgarter Nachrichten den letzten Deutschen Evangelischen Kirchentag (s. Anlage 2).
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
zur Beurteilung der finanziellen Auswirkungen des Ansinnens der evangelischen Kirche und des
ihr zugehörigen Trägervereins für den ev. Kirchentages bitten wir um die Beantwortung
folgender Zusatzfragen:
1) Die Vorlage geht von ca. 18 Millionen Euro Gesamtkosten des Kirchentages aus. Die Landesregierung hat eine Zusage von 18 Prozent beschlossen. Das wären 3.240.000 Euro. Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Kraft (SPD) teil auf ihrer Internetseite ebenfalls eine Förderung von 18 Prozent mit, beziffert diese aber auf 3.500.000 Euro. Die Ratsvorlage geht sogar von 5.200.000 Euro aus. Welche Zahlen sind korrekt?
2) Die Ratsvorlage wird unter anderem mit einem Umsatzplus von 20-25 Millionen Euro begründet. Auf welcher Basis wurde dieses vermeintliche Umsatzplus berechnet? Ist es zutreffend, dass dieser Wert auf Schätzungen des Kirchentagsbetreibers beruht, der letztlich erhebliche Subventionen durch die Stadt Dortmund anstrebt? Wurde berücksichtigt, dass der gemeine Kirchentagsbesucher tendenziell nicht mit einem gewöhnlichen, zahlungswilligen Städtetouristen vergleichbar ist?
3) Die Marktforschungsstudie zum Evangelischen Kirchentag in Bremen geht von Umsatzeinbrüchen für den Innenstadteinzelhandel von 40 Prozent aus. Wie hoch ist ein vergleichbar zu befürchtender Umsatzeinbruch bei dem Dortmunder Innenstadteinzelhandel in Millionen Euro? Wie hoch ist der daraus resultierende Gewerbesteuerverlust der Stadt Dortmund in Euro?
4) Stehen aktuell Finanzmittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro zur Verfügung, um der evangelischen Religionsgesellschaft ggf. Immobilie, Grundstücke oder Erbbauchrechte abzukaufen, um dort Wohnungen oder Kindertagesstätten für in Dortmund lebende Menschen zu errichten oder zu betreiben? Kitas könnten von der Stadt gekauft und später an die evangelische Kirche vermietet werden. Ist es geplant mit der Evangelischen Kirche entsprechende Gespräche zu führen? Wenn nein, warum nicht?
5) Ein evangelischer Kirchentag findet alle zwei Jahre statt, ein katholischer ebenfalls , zeitversetzt auch noch ein ökumenischer, auch jüdische und muslimische Gemeinden könnten Interesse an städtischer Unterstützung ihrer Glaubensfeste haben. Des Weiteren dürften auch Weltanschauungsvereine von religionsfreien Menschen, die inzwischen in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe darstellen an kommunalen Millionensubventionen für ihre Feste interessiert sein.
Da die Stadt Dortmund sicherlich nicht in der Lage ist alle Feste mit Millionen Euro zu subventionieren stellt sich die Frage wie in diesem Zusammenhang der Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert werden kann: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)" Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr einer Verfassungsklage ein?
Herr Dr. Kopecz (Leiter Finanzen und Organisation Deutscher Evangelischer Kirchentag) erläutert anhand einer Präsentation die Finanziell/ökonomische Betrachtung des Evangelischen Kirchentages 2019 in Dortmund und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen. Er geht ebenso auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ein.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Frage bis zur Ratssitzung:
● Gibt es, bezogen auf den in der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.15, Abs. 2, geschilderten Gebührenverzicht (122.000 Euro), einen Verzicht in vergleichbarer Form für andere Großveranstaltungen in Dortmund? Weiterhin bittet er, bezüglich der Imagewirkung für die Stadt, um eine Darstellung der nachhaltigen Folgewirkung vergangener Großveranstaltungen in dauerhaften Tourismuszahlen darzustellen (vorzugsweise in Form einer Graphik oder Folie).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Herr Schulte (Stadtkämmerei) sagt zu, die Frage bis zum Rat schriftlich zu beantworten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Aufgrund der vielfältigen und zahlreichen Aufgaben sowie der aktuell ansteigenden Arbeitsbelastung im Rahmen von neuen Aufgaben der Bezirksverwaltungsstellenleitungen, z. B. bei der Unterstützung bei der Flüchtlingsbetreuung in den Flüchtlingsheimen und des Projektes „Nordwärts“, u. s. w., ist eine Einsparung der zentralen Stellvertreter und damit eine weitere Verdichtung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsstellenleitungen nicht vertretbar. Der Wegfall der beiden Stellvertreter, die sich in ihren Bezirken gut auskennen, würde zu Lasten einer qualitativ hochwertigen und zeitnahen Aufgabenerfüllung zum Wohle der Bürgerschaft gehen.
Die SPD-Fraktion beantragt, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, den in der Ratssitzung vom 19.02.2015 gefassten Beschluss zur Einsparung der zentralen Stellvertretung aufzuheben und den Status quo beizubehalten.
CDU-Fraktion:
Durch den Wegfall der beiden zentralen Stellvertreter würde die Kontinuität in der Arbeit der örtlichen politischen Gremien stark eingeschränkt, da die Unterstützung durch eine Bezirksverwaltungsstellenleitung, die sich im Bezirk gut auskennt, dafür unabdingbar ist. Zwei oder drei große Stadtbezirke in den zeit- und arbeitsintensiven Bereichen, wie der Geschäftsführung der Bezirksvertretung, dem vielfältigen Stadtbezirksmarketing und der verantwortungsvollen Verwaltungsstellenleitung, durch nur eine/-n Verwaltungsstellenleiter/- in betreuen zu lassen, ginge zu Lasten einer kontinuierlichen, effektiven, sachgerechten Unterstützung des örtlichen Gremiums und damit der Bürgerschaft. Die Arbeit der Bezirksvertretungen könne man gerne belächeln, aber hier komme der direkte Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt zustande. Anregungen, Beschwerden, Hinweise und vielfältige Informationen gingen in der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung ein.
Die bis zu 56.000 Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Stadtbezirke sollten diese nlaufstelle, die durch eine/-n kompetente/-n Ansprechpartner/-in besetzt ist und der/die sich n der Örtlichkeit gut auskennt, erreichen können. ergessen solle man nicht, dass nicht die Verwaltung über die Einsparvorschläge bestimme, ondern die Politik. Der Antrag der SPD raktion, den Rat zu bitten diesen Beschluss zu überdenken, wird befürwortet.
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN teilt die Auffassungen der CDU- und der SPD-Fraktion.
Die BV-Hombruch fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Vorlage der Bürgerdienste wird einstimmig abgelehnt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, sich erneut mit der Angelegenheit zu befassen und den am 19.02.2015 gefassten Beschluss, die zentralen Stellvertreter der Bezirksverwaltungsstellenleitungen einzusparen, aufzuheben. Der Status Quo soll beibehalten werden.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Udo Reppin Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |