Niederschrift (öffentlich)
über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 15.02.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 17 von 21 Ausschussmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens des Ältestenrates wurde im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante eine Teilnahme an den Ausschuss-Sitzungen im Januar und Februar im Soll-Stärke-Verfahren vereinbart.)

Der Vorsitzende Herr Weber stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Mitglieder des Ausschusses mit der Besetzung einverstanden sind.


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas ab 15:10 Uhr
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs - nicht anwesend -

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel - nicht anwesend -
Rm Dsicheu Djine
Rm Frebel - nicht anwesend -
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende

CDU
Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle - nicht anwesend -
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert

Die Linke +
Rm Zweier - nicht anwesend -
sB Martinschledde

AfD
Rm Bohnhof

FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold

Die Partei
Rm Diwisch


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat - nicht anwesend -
sE Sohn i.V. für sE Gungl, Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat - nicht anwesend -


c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda - nicht anwesend -

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Tasillo, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Struß, 3/Dez

Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Wosny, 8/Dez stellv. Schriftführerin



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 15.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.12.2021





2. Beratung von Eingaben

2.1 Kombiticket Intermodellbau
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22993-21)

2.2 Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße Drucksache Nr.: 23104-21-E1
Eingabe
Die Mitglieder des Ausschusses erhalten die Stellungnahme der Verwaltung voraussichtlich mit dem Nachversand.
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2021
(Drucksache Nr.: 23104-21)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2021
(Drucksache Nr.: 23009-21)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2021
(Drucksache Nr.: 23009-21-E1)

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Sachstand Coronavirus
Regelmäßiger Bericht des Dezernates 3

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Ausbildungskonzept kommunale Ordnungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22530-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22530-21-E1)

4.1.2 Kostendeckung der Verkehrsüberwachung steigern
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22747-21-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22747-21-E3)

4.1.3 Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21530-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21530-21-E2)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Einführung eines Telenotarztes - Sachstand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23344-22)

4.2.2 Veterinäramt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23559-22)

4.2.3 Antrag der AfD-Fraktion
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23576-22)

4.2.4 "Tag des Blaulichts" an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23544-22)

4.2.5 Auflagen für Protestzug gegen die Corona-Maßnahmen am 24.01.2022 in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23594-22)

4.2.6 Situation der Vogelgrippe in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23601-22)

4.2.7 Sicherheit der Beschäftigten bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23604-22)

4.2.8 Digitale Werbeflächen im Katastrophenfall nutzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23611-22)

4.2.9 Erzwingungshaft gegen Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23613-22)

4.2.10 Wegwerfen von Zigarettenresten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23614-22)

4.2.11 Fiktionsbescheinigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23615-22)

4.2.12 E-Bikes beim Kommunalen Ordnungsdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23616-22)

4.2.13 Tierklappe am Tierheim
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23617-22)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
(Drucksache Nr.: 22100-21)


4.3.2 Antrag auf Förderung des "Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e.V."
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021
(Drucksache Nr.: 22612-21)

5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

- unbesetzt -

5.2 Bürgerdienste

- unbesetzt -

5.3 Feuerwehr

- unbesetzt -

5.4 Rechtsamt

- unbesetzt -

5.5 andere Fachbereiche

- unbesetzt -

6. Mitteilungen des Vorsitzenden


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Karadas benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung schlägt vor, den TOP 4.3.2 „Förderung des Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfe in Dortmund e.V.“ aufgrund mangelnder Zuständigkeit von der Tagesordnung abzusetzen.
Der Vorsitzende Herr Weber teilt mit, der Punkt stehe auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 17.02.2022.

Die Mandatsträgerin hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.


Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) kann direkt aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berichten, dass die Sozialverwaltung, namentlich Amtsleiter Herr Süßhardt, den Verein in das Netzwerk der Wohnungslosenhilfe habe einladen wollen zur Vorstellung und Klärung offener Fragen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, den TOP 4.3.2 „Förderung des Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfe in Dortmund e.V.“ von der Tagesordnung abzusetzen.


Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.12.2021

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) weist auf einen Fehler auf Seite 8 hin, wo der Vorsitzende Herr Weber fälschlicherweise der SPD-Fraktion zugeordnet werde. Ein weiterer, inhaltlicher Fehler befinde sich auf Seite 57: in der Begründung für die Öffnung der Fraktion B´90/Die Grünen gegenüber verkaufsoffenen Sonntagen werde auf die östlichen Stadtbezirke Bezug genommen. Richtigerweise müsse es heißen „Ortsteil-Zentren“, gemeint waren alle Außenbezirke


Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.12.2021 wird mit den beiden Änderungen genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Kombiticket Intermodellbau
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22993-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Petenten vom 27.10.2021 vor:

„… ich habe gerade erfahren, dass die Messeleitung der Messe Dortmund entschieden hat, in diesem Jahr keine Kombitickets für die Messe Intermodellbau kombiniert mit öffentlichem Nahverkehr (VRR) anzubieten.
Ich hoffe, dass der Rat der Stadt Dortmund diese Entscheidung genauso missbilligt wie ich.
Es ist wünschenswert, dass der Rat der Stadt Dortmund die Messeleitung kontaktiert, um diese zu einer neuen, umweltbewussten Entscheidung zu bewegen. …“

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2021 vor:

“…auf der Grundlage der von der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Eingabe wie folgt Stellung:

Das Kombiticket ist ein gutes Instrument, die An- und Abreise zu den Messen der Westfalenhallen zu einem ansprechenden Preis anzubieten. Jedoch - unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes und der Kontaktbeschränkungen - geht die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aufgrund der vom VRR insgesamt gemeldeten stark rückläufigen Nutzung davon aus, dass die Wenigsten in diesen Zeiten für einen Messebesuch auf den ÖPNV zurückgreifen werden.

Da das Preissystem eine pauschale Umrechnung voraussetzt, die jeder Besuchende dieser Messen zahlen müsste, ist dies in der aktuellen Situation nicht zumutbar. Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist aber zuversichtlich, dass sich die allgemeine Lage ändern wird und sie das Kombiticket im Laufe des Jahres 2022 wieder mit ins Programm nehmen kann. …“

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 15.02.2022 vor:

„…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Stellungnahme der Verwaltung und Überweisung der entsprechenden Antworten an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Sitzung am 24.03.2022:

1. Für welche Messen wurden in der jüngeren Vergangenheit Kombitickets angeboten, für welche nicht?
2. Für die Messen, bei denen keine Kombitickets angeboten wurden: Weshalb wurden keine Kombitickets angeboten?
3. Für die Messen mit Kombitickets: Wie stark verteuerte sich das jeweilige Ticket durch das Angebot des Kombitickets?
4. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Verhandlungen für einen neuen Vertrag zu Kombiticket-Angeboten mit der DSW21?
5. In welcher Weise haben die Messeveranstalter*innen Einfluss auf die Frage, ob Kombitickets angeboten werden?
6. Sind die Westfalenhallen bestrebt, zukünftig nur noch Messeveranstaltung mit Kombitickets anzubieten? …“

Der Petent ist in der Sitzung nicht anwesend.

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) verweist auf den von Ihrer Fraktion eingereichten Fragenkatalog zum Kombiticket. Man sehe die coronabedingte, vorübergehende Einstellung des Kombitickets als Benachteiligung von Bürgern, die über kein Auto verfügten bzw. dieses nicht nutzen möchten. Für diese bedeute die Einstellung des Kombitickets einen finanziellen Nachteil. Darüber hinaus werde auch der ÖPNV durch die Entscheidung benachteiligt. Die Stellungnahme der Verwaltung solle im zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) erfolgen.

StR Dahmen bestätigt die Zuständigkeit des AFBL. Die Bitte um Stellungnahme werde mit dem entsprechenden Hinweis weitergegeben.



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an den AFBL.

Die Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen erfolgt schriftlich im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 2.2
Umgestaltung der Arndtstraße als Fahrradstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23104-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe einer Petentin vom 13.12.2021 vor:

„… Wir haben mittlerweile 180 Unterschriften von den Anwohnern und Gewerbebetrieben aus der Arndtstraße bekommen. Die Kopie der Unterschriftensammlung liegt der Bezirksvertretung Dortmund Ost , Frau Vieler vor.Leider habe ich bis heute von der Stadt Dortmund, Bezirksvertretung zu der Beschwerde bisher nichts gehört. Bisher wurden die Anwohner der Arndtstraße dazu nicht angehört bzw. haben wir keine Antwort erhalten.

Die Anwohner , Gewerbetreibende haben zur Zeit das Problem, das Sie Abends mehrmals rumfahren müssen, um hier einen Parkplatz zu finden. Die Zulieferer, Fahrdienste, Pflegedienste haben zur Zeit große Probleme beim Parken. Seitdem die Fahrzeuge geradestehen, fahren die Radfahrer und Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit durch die Arndtstraße und der Kinderspielplatz ist auch davon betroffen!

Bitte informieren Sie uns, was Sie gegen die Beschwerde der Anwohner der unternehmen ! Wir fordern die Stadt Dortmund auf, für das Kaiserviertel ein Gesamtkonzept unter aktiver Einbeziehung der betroffenen Anwohner zu erarbeiten, und nicht 84.000,00€ Fördergelder rauszuschmeissen für eine unsinnige Fahrradstraße….“

Ergänzend zu der Eingabe wird dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende schriftliche Erläuterung der Eingabe von der Petentin als Tischvorlage zur Verfügung gestellt:






Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgenden Stellungnahme der Verwaltung vom 03.02.2022 vor:

„… zu der Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat im Juni 2020 beschlossen, die Arndtstraße in eine
Fahrradstraße umzuwandeln. Die Maßnahme ist eine von vielen, die im Rahmen des Projekts
Emissionsfreie Innenstadt umgesetzt wurden bzw. werden.

Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Arndtstraße wird kein Radweg angelegt,
sondern es werden lediglich nachfolgende straßenverkehrsrechtliche Regelungen eingeführt
bzw. bereits geltende Regelungen durchgesetzt und nur minimale bauliche Veränderungen
(Markierung) vorgenommen.

Dementsprechend stellt sich die Situation in der Arndtstraße heute wie folgt dar:
Die Arndtstraße wurde durch ein Zusatzschild für Kraftfahrzeuge in Fahrtrichtung Osten
freigegeben. In Fahrtrichtung Westen hingegen erfolgte diese Freigabe nicht, die Einbahnstraßenregelung bleibt somit in Fahrtrichtung Osten für den Kfz-Verkehr bestehen. Die
notwendige Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m wird durch die Breitstrichmarkierung
verdeutlicht, welche zum Parken überfahren werden darf. Die Rechts-vor-Links-
Vorfahrtsregelung wurde zugunsten der Fahrradstraße in den Kreuzungen mit der
Hohenzollernstraße und der Moltkestraße aufgehoben.

Das Parken in Längsaufstellung wird, wie beschildert, nunmehr durchgesetzt
(Verkehrsüberwachung). In diesem Zusammenhang sei der wichtige Hinweis erlaubt, dass
diese Anordnung nicht erst seit der Einrichtung der Fahrradstraße gilt, sondern schon seit
mehreren Jahrzehnten. Das bislang dort anzutreffende Schrägparken war und ist nicht erlaubt,
auch das bisherige Parkverhalten entsprach also nicht den vor Ort geltenden Regelungen.
Das Parken in der sog. Längsaufstellen wurde bewusst angeordnet, um die Mindestbreiten des
Gehweges einzuhalten und den Komfort und Sicherheit für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Das vielfach ausgeübte Parken in Schrägaufstellung in der Arndtstraße war und ist - wie
erwähnt - daher regelwidrig. Es besteht kein Anspruch auf regelwidriges Parken. Der
Einwand, es würden Stellplätze wegfallen, trifft nicht zu. Es können regelkonform dort
weniger Fahrzeuge als zuvor, aber es fallen keine legalen Stellplätze weg.

Für eine einseitige Schrägaufstellung ist die Straße in der Summe zu schmal, da für den
Begegnungsfall Kfz/nebeneinander fahrende Radfahrende eine Mindestbreite von 4,50 m
benötigt wird, zusätzlich die erforderlichen Abstände zu den parkenden Autos. Hinzu kommt,
dass die Feuerwehr als Aufstellfläche im Brandfall für den zweiten Rettungsweg eine
nutzbare Breite von 5,50 m benötigt. Diese war vorher nicht gegeben und kann mit dem
Durchsetzen der Parkregelung nun sichergestellt werden.

Durch die Einrichtung der Fahrradstraße soll der öffentliche Raum ganz bewusst anderen
Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden und nicht nur als Parkraum für Kfz dienen.
Gleichwohl sind der Verwaltung der hohe Parkdruck und die Parkproblematik im
Kaiserstraßenviertel natürlich bewusst und es befinden sich begleitende Maßnahmen zur
Lösung in Planung. So gehört das Kaiserstraßenviertel zur zweiten Realisierungsstufe bei der
Einrichtung von Bewohnerparkzonen im Cityrandbereich, welche voraussichtlich ab dem Jahr
2023 begonnen wird. Diese Bewohnerparkbevorrechtigung soll die Parkprobleme der
Bewohner*innen verringern und das Wohnumfeld durch die Reduzierung von
Parksuchverkehren bzw. gebietsfremden Langzeitparkern attraktivieren.

Um dem berechtigten Informationsbedürfnis der Anwohner*innen nachzukommen, hat die
Stadt Dortmund über die ausführliche Medieninformation sowie Veröffentlichung auf der
städtischen Website emissionsfrei.dortmund.de hinaus alle Anwohner*innen mit einer
Hauswurfsendung über die Einrichtung der Fahrradstraße informiert. Dazu zählt auch der
Informationsflyer, der über die bevorstehende Umsetzung und die dann geltenden Regelungen
informiert.

Der Einrichtung der Fahrradstraße ging ein über zweijähriger Vorbereitungsprozess voraus,
der öffentlichwirksam und von unterschiedlichen Konsultationsformaten begleitet wurde. So
wurde beispielsweise im vergangenen Jahr über die geplante Maßnahme u. a. auf der
städtischen Website dortmund.de, als Presseberichterstattung in den Ruhr-Nachrichten und als
Beitrag bei Radio 91.2 medial berichtet. Die Entscheidungen des Rates, seiner Ausschüsse
und der Bezirksvertretungen waren/sind in den Dortmunder Bekanntmachungen öffentlich
einsehbar (nicht nur online).

Die Einrichtung der Fahrradstraße in der Arndtstraße ist das Ergebnis des politischen
Entscheidungsprozesses, an dessen Ende der Rat der Stadt Dortmund am 18. Juni 2020 zwei
Fahrradstraßen in der östlichen Innenstadt beschlossen hat. Sämtliche politischen Gremien, so
auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, haben die Maßnahme mit großer Mehrheit
befürwortet und gemeinsam beschlossen.

Der Sinn der Einrichtung einer Fahrradstraße, hier der Arndtstraße, ist die Führung des
Radverkehrs unabhängig von den Hauptverkehrsstraßen. Über die Arndtstraße kann die City
als zusätzliche Verbindung aus der östlichen Innenstadt mit dem Fahrrad besser erreicht
werden. Die Fahrradstraße schafft ein sicheres und komfortables Angebot für den
Radverkehr.
Sie ergänzt und verknüpft die Radinfrastruktur im Quartier mit dem vorhandenen
„Bananenradweg“ und dem geplanten „Gartenstadtradweg“ sowie dem Radschnellweg Ruhr
(RS 1) und dem in Bau befindlichen Radwall.

Sollten sich durch die in Dortmund noch neue Form der Radverkehrsführung Defizite bei der
Verkehrssicherheit ergeben z. B. durch zu hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs, wird
durch entsprechende Kontrollen oder ggf. Anpassung der Beschilderung nachgesteuert.

Für Rückfragen steht Herr Andreas Meißner, Mobilitätsplanung/Emmissionsfreie Innenstadt,
F 0231/50-22915, zur Verfügung. …“

Die Petentin erläutert Ihre Eingabe gemäß ihren schriftlichen Ausführungen, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage von der Petentin zur Verfügung gestellt wurde (s. Anlage).

Herr Meißner (FB 61) führt aus, die neue Radverkehrsstrategie und die damit verbundenen Änderungen des Verkehrs seien entwickelt worden, um die gemeinsamen Klimaziele zu erreichen. Die Maßnahmen seien von den zuständigen Gremien, unter anderem auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, beschlossen worden. Er erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Eine Durchsetzung der seit langem bestehenden Parkordnung in Längsrichtung sei notwendig, um die Breite sowohl der Fahrradstraße als auch des Fußgängerweges zu gewährleisten. Das Schrägparken lediglich auf einer Seite zur Entzerrung der Parkproblematik sei aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Weiterhin habe die Verwaltung im Vorfeld umfassend über die Planungen bezüglich der Radstraße informiert. Zwar habe es zu dem Abschnitt Arndtstraße keine eigene Dialogveranstaltung gegeben, es sei aber eine politische Diskussion mit Berichterstattung in den Medien erfolgt und entsprechende Informations-Flyer an die Anwohner verteilt worden. Die Planung für die Entwicklung der weiteren Fahrradstraße sei noch nicht abgeschlossen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) zeigt Verständnis für das Anliegen der Petentin und sieht den Beschwerdeausschuss zuständig für die Entgegennahme der Eingabe. Allerdings fehle dem Ausschuss die notwendige Expertise für die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik. Hier liege die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW). Er kritisiert das Verhalten der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die den Planungen zugestimmt habe, sich jetzt aber nicht mit der Beschwerde auseinandersetze, sondern diese ohne Diskussion in der BV-Sitzung lediglich an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen habe. Er fordet, dass die Personen, die sich mit den Entwicklungskonzepten, auch politisch, befasst haben, sich jetzt auch mit den diesbezüglichen Bedenken auseinandersetzten. Seine Fraktion würde die Eingabe an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten wollen. Dort solle ein Konzept entwickelt werden, das aus dieser Situation heraushelfe und die Anforderung an Klimaschutz berücksichtige. Er berichtet, dass in der Vergangenheit Planungen für ein Parkhaus im Gerichtsviertel an der Finanzierung gescheitert seien.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) begrüßt den Wandel grundsätzlich und verteidigt die politische Entscheidung für die Verkehrswende zugunsten von Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Er bittet darum, der Verkehrswende eine Chance zu geben und den Veränderungen positiv zu begegnen. Allerdings müsse gegebenenfalls im Bedarfsfall bei auftretenden Problemen nachgesteuert werden. Weiterhin stimmt er Herrn Goosmann bezüglich der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass das Thema zukünftig an Brisanz zunehmen werde, wenn die Umsetzung der Verkehrsplanungen im Kreuzviertel beginne. Er bittet um Überweisung der Angelegenheit an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) fragt, ob die Verkehrsverhältnisse dergestalt seien, dass man als älterer bzw. Mensch mit Handicap zum Be- und Entladen sein Auto noch kurzzeitig abstellen könne. Es werde immer Menschen geben, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen, auf ein Auto in erreichbarer Nähe angewiesen seien. Er bittet darum, die Angelegenheit an die zuständigen Ausschüsse und die BV zu überweisen.

Die Mandatsträgerin hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.





StR Dahmen sieht die Zuständigkeit beim Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, möglicherweise aufgrund des Umweltbezugs zusätzlich beim AKUSW. Da sich die Problematik in der näheren Zukunft aufgrund der Umsetzung der Verkehrsplanung durch weitere Stadtbezirke ziehen werde, halte er die Begleitung der Umsetzung mit Kommunikationsprozessen mit den Anwohnern für entscheidend.

sE Sohn (Behindertenpolitisches Netzwerk) fragt, ob bei der Umsetzung der Fahrradstraße auf die Einrichtung ausreichender Parkplätze für behinderte Menschen geachtet worden sei.

Herr Meißner (FB 61) wird Informationen hierzu einholen. Er weist aber noch einmal darauf hin, dass die Parkordnung im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße nicht verändert wurde.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) sieht die Zuständigkeit ebenfalls beim Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, der bei seiner Diskussion alle Aspekte des noch offenen Konzeptes auch für die benachbarten Straßen der Fahrradstraßen berücksichtigen müsse.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 3.1
Sachstand Coronavirus

StR Dahmen berichtet, von den Corona-Maßnahmen sei lediglich die Maskenpflicht auf dem Hellweg und den Wochenmärkten aufrechterhalten worden.

Er stellt die Inzidenz innerhalb des Dezernats 3 dar, die sehr überschaubar sei.

Die Krankenhaussituation in Dortmund sei ebenfalls entspannt.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) spricht das Thema der Corona-Demonstrationen an und fragt, auf welcher rechtlichen Grundlage Auflagen für die Veranstaltungen festgelegt werden könnten.
Am 09.01.22 sei eine „Standdemo“ verfügt worden. Er möchte wissen, worin aus Infektionsschutzgründen der Sinn dieser Maßnahme bestehe und auf welcher Grundlage dies verfügt worden sei. Er sehe in solch restriktiven Verboten eine Gefahr von unorganisierten und schlecht zu beobachtenden „Spaziergängen“ und man bestärke damit Menschen, die sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt sähen. Weiterhin möchte er zu der Corona-Demo am 24.01.2022 wissen, woraus sich die Stichprobengröße von 10% für die 3G-Kontrollen ergeben habe.

Frau Tasillo (FB32) erklärt, Rechtsgrundlage für beschränkende Maßnahmen seien das Infektionsschutzgesetz und die Corona-SchutzVO NRW. Nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite seien die Möglichkeiten für Maßnahmen auf Grundlage des § 28a IfSG eingeschränkt worden. Das Land NRW habe aber mit einem feststellenden Gesetz bestimmte Regelungen weiterhin für anwendbar erklärt. Dazu gehöre, dass die zuständigen Behörden weiterhin Anordnungen zum Infektionsschutz für Versammlungen gem. Art. 8 GG treffen könnten mit der Ausnahme, dass Aufzüge und Kundgebungen nicht vollständig untersagt werden könnten. Bei den Fragen von Rm Beckmann gehe es um verschiedene Sachverhalte: In einem Fall sei die angemeldete Versammlung nicht vollständig untersagt sondern lediglich auf eine Standkundgebung beschränkt worden, da im Vorfeld mit dem Anmelder keinerlei Übereinkommen darüber herzustellen war, wie die Vorgaben der CoronaSchVO umgesetzt werden sollen. Im Gegenteil habe man bei der Bewerbung der Veranstaltung dazu aufgerufen, Vorgaben zu umgehen. Der Veranstalter habe letztendlich die Demonstration ganz abgesagt. Im anderen Fall habe sich die Veranstalterin im Vorfeld nicht bereit gezeigt, ab 750 Teilnehmenden die 3G-Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren. Hier habe man angeordnet, dass die Vorschrift einzuhalten sei und für den Fall der Unterlassung ein Zwangsgeld i.H.v. 2.000 EUR angedroht. Es seien Hinweise ergangen, wie die Vorgaben umgesetzt werden könnten. Die Höhe von 10% Stichproben war hier, nach Rücksprache mit dem Leiter des Gesundheitsamtes und unter Berücksichtigung der Infektionslage in Dortmund, ein Hinweis auf eine adäquate Höhe der Kontrollen. Es habe sich hier nicht um eine Vorgabe gehandelt. Seit diesem Vorfall würden alle Veranstaltungen störungsfrei verlaufen.

Rm Beckmann fragt, wie man bei einer möglicherweise steigenden Anzahl von Teilnehmern mit der Situation umzugehen beabsichtige.

Frau Tasillo stellt klar, dass die Kommunikation mit der Veranstalterin inzwischen kooperativ verlaufe und diese sich bereit erkläre, die Vorgaben einzuhalten. Bei einem Fehlverhalten könne umgehend ein Bescheid mit der Androhung eines Zwangsgeldes erlassen werde.

StR Dahmen berichtet, das Landesverwaltungsgericht Düsseldorf habe die Möglichkeit, eine Demonstration zu einer Standkundgebung zu reduzieren, vor ein paar Tagen in einem Urteil grundsätzlich bestätigt. Er erläutert die aktuellen Regelungen der CoronaSchVO und der diesbezüglichen Zuständigkeiten. Im Weiteren stellt er klar, dass lediglich die Pflicht zur Dokumentation der 3G-Kontrollen bestand, nicht aber zur Aushändigung der Listen.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass mit den Ausführungen die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion zu TOP 4.2.5 bereits weitestgehend beantwortet wurde. Er bittet noch um klarstellende Erläuterung der Festlegung der 10%-Quote, da er die Abweichung von der 5%-Quote aufgrund der verstärkten Teilnahme von Ungeimpften kritisch sehe.

Frau Tasillo erklärt, bei der Entscheidung für die 10%-Quote werde zum einen die Zusammensetzung der Versammlung berücksichtigt und zum anderen die aktuelle Infektionslage. Wenn beispielsweise bei einer Stichprobe von 10% sehr viele Treffer erreicht würden, könne man bei der nächsten Veranstaltung eine höhere Quote festsetzen. Zur zweiten Frage führt sie aus, in dem Bescheid sei lediglich die Einhaltung der Rechtsvorschriften angeordnet worden, was das mildeste Mittel der Auflage darstelle. Es wurde bewusst auf die verbindliche Festlegung einer Stichprobenzahl verzichtet.

Rm Beckmann möchte wissen, was passiert, wenn zukünftig eine Veranstaltung mehr als 750 Teilnehmer habe.

Frau Tasillo führt aus, bei dem derzeitigen Stand der CoronaSchVO sei die Veranstalterin verpflichtet, eine repräsentative Stichprobe bei den Teilnehmenden durchzuführen und zu dokumentieren.










4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Ausbildungskonzept kommunale Ordnungskräfte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22530-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022 zu einer Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen vom 29.11.2021 vor:

„… zu der oben genannten Anfrage erfolgt die folgende Stellungnahme:

Mit Vorlage Drucksache Nr. 13165-19 wurde das Konzept „Gute Personalarbeit! Personalgewinnung und Personalentwicklung für den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Dortmund“ durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschlossen. Das Konzept befasst sich ganzheitlich mit der Personalgewinnung und Personalentwicklung für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Es wurden Strategien und Handlungsfelder rund um Ausbildung, Personalgewinnung, attraktive Außendarstellung, Personalentwicklung sowie die damit verbundene Bewertungsstruktur entwickelt.

Auf der Grundlage dieses Konzeptes bietet die Stadt Dortmund seit dem Einstellungsjahr 2020 eine fachspezifische Ausbildung für den Kommunalen Ordnungsdienst an:

Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit ergänzender Qualifizierung für den Kommunalen Ordnungsdienst.

Bei der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit handelt es sich um eine dreijährige Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die bei der Stadt Dortmund um Kenntnisse aus dem öffentlichen Recht, speziell ausgerichtet auf den KOD, ergänzt wird. Neben der Berufsschule erhalten die Auszubildenden noch ergänzende Qualifizierungen am Studieninstitut Ruhr. Inhalte sind zum Beispiel die Verwaltungsorganisation, das Verfassungs- und Kommunalrecht, die juristische Methodik, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie auch das Ordnungsrecht.


Die praktische Ausbildung erfolgt weitgehend im Außendienst des KOD. Außerdem werden Hospitationen bei der Stadtkasse und Praktika bei externen Stellen wie z. B. der Deutschen Bahn, Kötter Security oder der DSW21 durchlaufen. Auf diese Weise erhält das Ordnungsamt gut ausgebildetes Personal, das sich mit der Tätigkeit beim Ordnungsamt identifiziert. Dies stärkt ebenso die Bindung an den Fachbereich. Ordnungs- und Personalverwaltung sind zudem an einer perspektivischen ergänzenden Weiterentwicklung des Ausbildungsangebotes zur „Fachkraft für kommunale Sicherheit“ interessiert, um die Ausbildungsinhalte noch spezifischer auf die Bedürfnisse der zukünftigen Einsatzbereiche auszurichten.

Anbei ein kleiner Einblick in den zum Ausbildungsberuf entwickelten Flyer:


Das neue Ausbildungsangebot wurde intensiv mit digitalen und printmedialen Bausteinen beworben. Hierzu gehörten unter anderem der o.g. Flyer, Beiträge in der Online-Kampagne, Werbetower im Stadtgebiet, Pressebeiträge sowie ein Personalgewinnungsfilm.
















Beispiel: Werbetower in der Innenstadt Beispiel: Personalgewinnungsfilm

Das Ausbildungskonzept sowie die Maßnahmen haben sich nach heutigem Kenntnisstand bewährt. Die Bewerbungszahlen zeigen, dass das Ausbildungsangebot gut angenommen wird.



Im Tätigkeitsfeld des Kommunalen Ordnungsdienstes besteht zunächst keine Verwaltungslehrgangspflicht für die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit. Im Sinne einer gelungenen Personalentwicklung steht jedoch nach einer Mindestverweildauer von 6 Jahren die Teilnahme am Verwaltungslehrgang I als Übergangsperspektive in die Verwaltung offen.

Derzeit befinden sich insgesamt 28 Nachwuchskräfte in der vorgenannten Ausbildung. Davon sind 10 Nachwuchskräfte weiblich. Auch für das Einstellungsjahr 2022 ist die erneute Einstellung von 15 Nachwuchskräften geplant.

2020 2021 2022
Plan-Einstellungen 15 15 15
Ist-Einstellungen 15 15 läuft noch
derzeit in Ausbildung
Stand Januar 2022 13 15

Zwei Ausbildungsverhältnisse aus dem Einstellungsjahrgang 2020 wurden vorzeitig beendet.
Im Sommer 2023 wird der erste Jahrgang die Ausbildung abschließen. …“

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) bedauert, dass in der Stellungnahme der Verwaltung die konkreten Inhalte der 3-jährigen Ausbildung nicht thematisiert werden. Statt der Darstellung der Einstellungsmodalitäten habe man sich ein Modulhandbuch gewünscht.

StR Dahmen weist darauf hin, dass es sich bei dem Beruf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ um einen IHK-Ausbildungsberuf handelt. Das Ausbildungskonzept sei Angelegenheit des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung. Für Details werde man daher die Frage an das Personaldezernat weitergeben. Diese könnten in der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) schlägt vor, bei Interesse einen Ortstermin, beispielsweise in der neuen Wache am Brüderweg, mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu vereinbaren, um sich vor Ort ein Bild von der Tätigkeit machen zu können.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.2
Kostendeckung der Verkehrsüberwachung steigern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22747-21-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 06.12.2021 vor:

„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Unfallkommission:
Die Unfallkommission in Dortmund ist nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gem. zu § 44 in Verbindung mit dem Runderlass "Aufgabe der Unfallkommission NRW" vom 10.06.21 eingerichtet. Die Straßenverkehrsbehörde (Tiefbauamt) richtet die Unfallkommission ein und führt gleichzeitig den Vorsitz. Ständige Mitglieder der Unfallkommission sind die Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörde. Zusätzlich wird die Bezirksregierung Arnsberg zu den Sitzungen eingeladen. Falls erforderlich, können weitere Fachleute, wie z. B. Stadtplanungsämter und Verkehrsbetriebe, eingeladen werden. Die Entscheidungen sind einvernehmlich von den ständigen Mitgliedern der Unfallkommission zu treffen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Grundsätzlich tagt die Unfallkommission einmal im Jahr. Anlassbezogen (schwere Verkehrsunfälle) muss zeitnah, spätestens nach drei Monaten, eine "Sondersitzung" durchgeführt werden. In Dortmund wird in solchen Fällen die Unfallstelle zeitnah, also häufig schon am nächsten oder übernächsten Tag, von den Mitgliedern der Unfallkommission begutachtet.

Aufgaben der Unfallkommission:
Die Unfallkommission hat die Verkehrsunfallentwicklung ständig zu beobachten, das Verkehrsunfallgeschehen auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beraten und zu beschließen. Hierzu gehören insbesondere
a. die Identifizierung von Unfallhäufungsstellen und -linien,
b. die Durchführung von Sonderuntersuchungen,
c. die Analyse der Unfallhäufungsstellen und -linien sowie der unfallauffälligen Stellen und -linien der Sonderuntersuchungen,
d. der Beschluss von Maßnahmen zur Beseitigung der unfallbegünstigenden Faktoren, e. die Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen,
f. das Überprüfen der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen (Vorher-/Nachher-Untersuchungen),
g. die Information der Öffentlichkeit und
h. die Zusammenstellung aktueller Unfallhäufungsstellen und -linien für ein überregionales Controlling.

Darüber hinaus wirkt sie bei der Festlegung von stationären Geschwindigkeitsmessstellen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes vom 4. September 1980 (Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 2114) in der jeweils geltenden Fassung mit.

Die Identifizierung der Unfallhäufungsstellen und -linien erfolgt durch die Polizei.

Interkommunaler Vergleich:
Nach Düsseldorf und Köln hat Dortmund in NRW in den Großstädten die meisten stationären Messanlagen. Die Stadt Köln verzichtet allerdings fast gänzlich auf mobile Geschwindigkeitsmessungen und hat deshalb 13 teilstationäre Anlagen, sogenannte "Enforced Trailer", in Betrieb genommen. Die Stadt Essen hat fast alle stationären Messanlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) 40 errichtet, im Stadtgebiet stehen nur drei Anlagen.

Bewertung:
Die Stadt Dortmund ist hinsichtlich der bereits elf errichteten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen unterschiedlichster Art und Güte sehr gut aufgestellt. Zumal eine zwölfte Messanlage noch im ersten Halbjahr 2022 am Hiltropwall in Höhe der ehemaligen Bundesbank in Fahrtrichtung Ost in Betrieb gehen wird. Damit wird der Verkehrssicherheit bezüglich der Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen in Verbindung mit dem Einsatz von sieben mobilen Messfahrzeugen mit acht Kameras Rechnung getragen. Ergänzend kommen noch die mobilen Geschwindigkeitskontrollen der Polizei hinzu.
Obwohl der Wunsch aus der Bürgerschaft und einzelnen Bezirksvertretungen besteht, weitere stationäre Messanlagen auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu errichten, sieht die Unfallkommission hier derzeit keinen weiteren Bedarf. Laut den vorgegeben statistischen Unfallzahlen der Polizei kann die Unfallkommission als zuständige Institution für die Genehmigung von Standorten für stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen aktuell keine weiteren Unfallschwerpunkte im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen erkennen. Im Übrigen ist auch festzustellen, dass der Einsatz von mobilen Messeinheiten gegenüber den stationären Messanlagen klare Vorteile bietet. Die mobilen Messeinheiten sind beispielsweise aufgrund von Doppelkamerasystemen (Front- und Heckmessung parallel), den Rechtsmessungen entgegen der Fahrtrichtung aus dem Seitenfenster sowie der Variabilität von Messstandorten wesentlich effektiver und zielgerichteter einsetzbar als die starren, festen Messanlagen an bestimmten Messpunkten. Die Erfahrung zeigt hier ganz deutlich, dass im Laufe der Zeit die meisten stationären Anlagen bekannt sind und ein entsprechender Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen ist. Zudem sind Abbremsvorgänge vor den stationären Messanlagen zur Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit anschließenden Beschleunigungsmanövern nach den Anlagen täglich zu beobachten.

Neuer Bußgeldkatalog:
In der Sitzung des Ausschuss am 20.09.2022 wird die Verwaltung zu den ersten Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs auf Anzahl der Verstöße und Höhe der Verwarn- und Bußgelder berichten. …“

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) formuliert folgende Fragen zur Stellungnahme:
- Gibt es einen entsprechenden Arbeitsbericht der letzten 2-3 Jahre zur Information der Öffentlichkeit (Aufgabenkatalog lit. g)), der den Fraktionen übermittelt werden kann? Hier seien von besonderem Interesse Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrenden und Fußgänger*innen.
- Wo sind die Unfallschwerpunkte?
- Was bedeutet “Darüber hinaus wirkt sie [die Unfallkommission] bei der Festlegung von stationären Geschwindigkeitsmessstellen […] mit.”? Wer trifft die Entscheidung zur Festlegung der Messstellen?

StR Dahmen teilt mit, die Unfallkommission sei bei der Straßenverkehrsbehörde (Tiefbauamt) angesiedelt und die Fragen würden entsprechend weitergeleitet.



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Beantwortung der Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen erfolgt im zuständigen Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

zu TOP 4.1.3
Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21530-21-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 07.09.2021 vor:

„… mit oben genannten Ergänzungsantrag baten Sie um Darstellung verschiedenster Daten aus den Bereichen Personal, Gesamtbudget und Investitionskosten sowie dem Bereich Fahrzeugbestand auch im Vergleich zu Zahlen der Feuerwehr Düsseldorf.

Zur besseren Einschätzung von Statistikzahlen lässt der Blick auf die Feuerwehren der umliegenden Städte zunächst als logisch erscheinen. Düsseldorf scheint hier auf den ersten Blick als Vergleichsstadt zu Dortmund durchaus geeignet.

Ein 1:1 Vergleich der verschiedenen Daten (z.B. Kennzahlen oder eingesetztes Personal) ist jedoch ohne weiteres nicht möglich, hier müssen die zwingend auch die Besonderheiten der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung berücksichtigt werden. Feuerwehr und Rettungsdienst sind im ersten Schritt nach dem Prinzip der flächendeckenden Grundrisikoabdeckung zu planen. Im zweiten Schritt sind spezielle Risiken abzudecken. Diese sind immer spezifisch auf die jeweilige Kommune zu benennen und entsprechend zu berücksichtigen. Die folgende Tabelle verdeutlicht sehr schön die diversen zu berücksichtigenden Thematiken (Aufzählung nicht abschließend):



So muss z.B. zur Berechnung der durchschnittlichen Fläche, die zum Versorgungsbereich einer Drehleiter gehört, die Fläche der Kommune berücksichtigt werden. D.h., dass die Stadtfläche zur Anzahl der Standorte, an denen ein Hubrettungsfahrzeug stationiert ist, z.B. eine kombinierte Feuer- und Rettungswache, reine Feuerwache, kombiniere Standorte Freiwillige Feuerwehr (FF) und Berufsfeuerwehr (BF), sonstige Standorte ins Verhältnis gesetzt werden muss. Dies hat beispielsweise für Dortmund zur Folge, dass, aufgrund der größeren Fläche, in Dortmund – bei gleichen Schutzzielen – zwei Feuerwachen und vier Rettungswachen mehr als in Düsseldorf notwendig sind (= 140 MA*innen).

Eine weitere große Rolle spielt hier die Verfügbarkeit/Einbindungsmöglichkeit der FF bzw. verschiedenster Werkfeuerwehren. Grundsätzlich lässt sich hier anmerken, dass ohne die Beteiligung der FF in der Brandschutzplanung weitaus höhere Mitarbeiterzahlen der BF notwendig wären. Die Zahl der Mitarbeiter*innen der Berufsfeuerwehr ist damit auch in Abhängigkeit der Stärke der FF der jeweiligen Stadt zu betrachten.

Die reine Betrachtung von Mitarbeiter*innenzahlen, Personalkosten und Standorten alleine ist nicht sinnvoll. Dies sollte immer unter Betrachtung des Aspekts geschehen, wie gut die Bevölkerung im Brandschutz und Rettungsdienst versorgt ist und wie wirtschaftlich die gefundene Lösung ist.

Zusammenfassend bleibt also festzuhalten:

Kennzahlen und Vergleiche sind in der Regel aufgrund sehr unterschiedlicher Risiko- und Gefahrenabwehrstrukturen kaum sinnvoll möglich. Um eine wirkliche Vergleichbarkeit zu bekommen, sind daher komplexe Definitionen und die Offenlegung umfangreicher statistischer Werte erforderlich.

Bedarfsplanungen werden daher immer auf der Basis individueller Gefährdungs- und Risiko-bewertungen unter Hinzuziehung standardisierter Szenarien und Bemessungsgrößen durchgeführt und sind konkret auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der jeweiligen Kommune ausgerichtet.


Die Beantwortung der Anfrage gliedert sich aus Gründen der besseren Lesbarkeit in die Bereiche Personal, Gesamtbudget und Investitionen sowie Fahrzeugbestand.

Bereich Personal

Die Daten zu den Fragen 1 und 2 aus dem Bereich Personal sind in Anlage 1 zusammengefasst. Die dritte Frage kann von Seiten der Feuerwehr nicht beantwortet werden, da diese sich auf Personal der Hilfsorganisationen bezieht, die nicht in die Personalverantwortung der Feuerwehr gehören.


Bereich Gesamtbudget und Investitionskosten

Die Entwicklung des Gesamtbudgets sowie der Investitionskosten der Jahre 2016 bis 2020 stellt sich folgendermaßen dar:

Entwicklung des Gesamtbudget des FB 37 für die Jahre 2016-2020
2016 2017 2018 2019 2020
Gesamtaufwand 86.243.277 € 94.487.512 € 91.593.916 € 103.595.963 € 102.756.723 €
davon Personalkosten 53.864.477 € 58.442.014 € 54.248.346 € 65.248.995 € 59.400.762 €
davon Sachkosten 32.378.800 € 36.045.498 € 37.345.570 € 38.346.968 € 43.355.961 €
davon Abschreibungen 3.432.314 € 3.228.305 € 3.336.610 € 3.459.289 € 3.986.239 €
Erlöse 33.969.533 € 38.379.643 € 37.738.867 € 46.406.487 € 50.559.834 €
Zuschuss 52.273.744 € 56.107.869 € 53.855.049 € 57.149.476 € 52.196.889 €


Investitionskosten des FB 37 für die Jahre 2016 - 2020
2016 2017 2018 2019 2020
Einzahlungen 1.259.071 € 1.139.930 € 1.033.597 € 948.179 € 1.022.085 €
Auszahlungen Plan 16.614.228 € 26.595.964 € 35.754.907 € 34.181.780 € 40.231.300 €
Auszahlungen IST 2.952.277 € 3.897.425 € 6.427.796 € 5.412.465 € 6.328.763 €
Differenz Ein- und Ausz. in € 1.693.206 € 2.757.495 € 5.394.199 € 4.464.286 € 5.306.678 €


Bereich Fahrzeugbestand

Eine Zusammenfassung des Fahrzeugbestandes, geordnet nach den gewünschten Kriterien, ist als Anlage 3 beigefügt.


Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 37 gerne zur Verfügung. …“

Anlagen
Zusammenfassung Personal
Zusammenfassung Fahrzeuge + Erläuterung


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Einführung eines Telenotarztes - Sachstand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23344-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 11.01.2022 vor:

„… in der Sitzung des ABöOAB am 05.11.2019 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion die Einrichtung eines Telenotarztes beschlossen (Drucksache Nr.: 15676-19). In der Sitzung des ABöOAB am 20.04.2020 führte Herr Aschenbrenner auf Nachfrage der CDU-Fraktion aus, wie der derzeitige Sachstand ist und welche organisatorischen Schritte für die weitere Umsetzung des Projektes noch notwendig seien. Hier wurde u.a. aufgeführt, dass

 man auf eine positive Rückmeldung des Landes, mit dem Auftrag Telenotarztstandort zu werden, warte,

 eine Projektgruppe für die Umsetzung einberufen werden müsse,

 eine Konzepterstellung zur Vorlage bei den Kostenträgern erfolgen müsse und im Zuge dessen eine Zusage der Kostenübernahme erfolgen müsse,

 die Schließung einer Kooperation mit der Stadt Hagen und dem Kreis Unna erfolgen solle.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Ausführung, inwieweit die oben genannten Punkte beschieden bzw. umgesetzt wurden. Dazu bitten wir um Einschätzung, ab wann ein Telenotarzt in Dortmund an den Start gehen kann. …“

Herr Aschenbrenner (FB 37) berichtet, die Stadt Dortmund habe am 06.12.2021 die Bestätigung des Gesundheitsministeriums für den Telenotarzt-Standort erhalten. Daraufhin sei eine Projektgruppe gebildet worden, die alle Akteure einbeziehe (u.a. Hilfsorganisationen, Kooperationspartner) und alle Bereiche (u.a. Technik, Organisation) abdecke. Die Projektgruppe arbeite derzeit an einem Konzept, nach welchem möglichst viele Sachverhalte bezüglich des Telenotarztes im Land gleich geregelt werden könnten. Hierbei stehe die Kooperation der Telenotarzt-Verbünde und die Herstellung einer Ausfallredundanz im Fokus. Man erarbeite also zum einen den Prozess in Dortmund und habe dabei aber auch die anderen Standorte im Blick, um z.B. bei der Beschaffung von notwendiger Technik einheitliche Produkte zu verwenden. Eine Kooperation werde zurzeit mit Unna und Hagen erarbeitet. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Unna sei in Vorbereitung. Hagen habe aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe das Projekt zurzeit ruhend gestellt und werde sich anschließen, wenn sich die Lage vor Ort entspannt habe. Es liege weiterhin ein Angebot für Sondierungsgespräche mit Hamm vor. Der Verbund könnte zukünftig die Städte Dortmund, Unna, Hagen und Hamm umfassen. Man rechne vor diesem Hintergrund damit, dass das Projekt voraussichtlich Mitte 2023 starten könne.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2.2
Veterinäramt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23559-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 26.01.2022 vor:

„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. In welchen zeitlichen Abständen finden Kontrollen durch Amtsveterinär*innen in:

a) Nutztierbetrieben (Zucht, Mast usw.)
b) Metzgereien bzw. fleischverarbeitende Betrieben mit eigener Schlachtung

im Gebiet der Stadt Dortmund statt?

2. Wie viele Betriebe (siehe 1 a+b) sind aktuell in Dortmund gemeldet?
3. Bei wie vielen Betrieben fand in den Jahren 2019-2021 eine Kontrolle statt?
4. Bei wie vielen der in den Jahren 2019-2021 kontrollierten Betriebe wurden Verstöße bzw. Beanstandungen nach dem Tierschutzgesetz festgestellt?
5. Wie ist die aktuelle Personalsituation und Personalplanung im Veterinäramt für die nächsten zwei Jahre?

Begründung:

Im Jahr 2021 schockierten die eklatanten Verstöße gegen den Tierschutz bei der „Metzgerei Mecke“ in Werne Tierfreund*innen bundesweit. Laut eines Artikels der Ruhr Nachrichten werden viele Betriebe teils jahrzehntelang nicht kontrolliert und das, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Durchschnitt in NRW liegt bei einer Kontrolle alle 14,7 Jahre. Bei den wenigen durchgeführten Kontrollen werden aber im Schnitt in jedem fünften Betrieb Beanstandungen festgestellt. …“

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende ergänzende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 08.02.2022 (DS-Nr. 23559-22-E1) vor:

die Fraktion DIE LINKE+ bittet aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung um Beantwortung nachstehender Fragen.

1. Ist dem Veterinäramt die Existenz der sogenannten Schliefenanlage und der damit verbundenen Haltung von Füchsen auf dem Vereinsgelände des Deutschen Teckelklubs Gruppe Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westfilde bekannt?

2. Wie viele Füchse werden auf dem Vereinsgelände gehalten?

3. Welche Personen sind für die Betreuung der Tiere verantwortlich und wie erfolgt der Nachweis der Sachkunde dieser Personen?

4. Wann fand die letzte Kontrolle der Haltungsbedingungen statt und in welchen Abständen wird die Haltung von Wildtieren durch den Verein kontrolliert?

5. Wie beurteilt das Veterinäramt den Einsatz von lebenden Füchsen in solchen Anlagen im Hinblick auf § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes, laut dem Tieren keine länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen?


Begründung:

Dortmunder Medien berichteten über eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation PETA gegen den Teckelklub Gruppe Dortmund 1 e.V. Auf dem Vereinsgelände in Dortmund-Westerfilde sollen Füchse in einer sogenannten Schliefenanlage für die Jagdhundausbildung genutzt werden. Der Verein bestätigt das Vorhandensein, verweist aber auf deren Legalität. Schliefenanlagen bestehen aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen wohl einen unglaublichen Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.3
Antrag der AfD-Fraktion
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23576-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 26.01.2022 vor:

„… die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt die Beratung und die Beschlussfassung über folgenden Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung prüft ein Alkoholverbot für den Stadtgarten sowie die Installation von Lautsprecheranlagen, die klassische Musik spielen.“

Begründung:
Die AfD-Fraktion orientiert sich hier u.a. am Hamburger-Modell, einem Erfolgsprojekt im Kampf gegen Junkies und Dealer. Brennpunkte des Drogenkonsums werden mit klassischer Musik beschallt. Am Ende stellt sich hier eine Art „Verdrängungseffekt“ ein. Seit 2002 erzielt die Stadt Hamburg auf diese Art und Weise Erfolge. Wir sehen darin einen wichtigen Baustein, um Brennpunkte des Drogenmissbrauchs nachhaltig, im besten Fall sogar ganz zu beseitigen.

In Dortmund erreichte die Zahl der Drogentoten im Jahr 2020 einen Höchststand. Insgesamt verstarben 16 Menschen an ihrem Drogenkonsum. Bundesweit starben 1.581 Menschen in dieser Zeit.

Leider gehört der massive Alkoholmissbrauch an vielen Orten Dortmunds inzwischen zum allgemeinen Stadtbild. Für uns ist eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Dealern und Konsumenten sowie gegenüber dem massiven Alkoholmissbrauch an öffentlichen Orten eine Selbstverständlichkeit. Es darf nie der Eindruck entstehen, dass das Konsumieren von harten Drogen oder der missbräuchliche Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit Bestandteil eines normalen Dortmunder Alltags wäre.

Es bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Drogenkonsum sowie den öffentlichen Alkoholmissbrauch in der Stadt Dortmund möglichst effektiv zu erschweren und aus der Öffentlichkeit zu verbannen.

Der Dortmunder Stadtgarten stellt seit Jahren einen Brennpunkt von Drogen- und Alkoholmissbrauch dar und steht sinnbildlich für das Versagen einer Politik falsch verstandener Toleranz. Daher bietet sich gerade der Stadtgarten als Modellprojekt für eine neue Gangart der Politik an.

Die „Regentanz-Politik“ der Altparteien ist gescheitert und es wird höchste Zeit, radikal umzudenken. …“

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) verweist zur Begründung des Antrags seiner Fraktion auf die Stadt Hamburg. Dort werde erfolgreich klassische Musik zur Verdrängung von Junkies und Dealern eingesetzt. Seine Fraktion stelle den Prüfauftrag, um dieses Modell auch in Dortmund zu etablieren, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der 16 Drogentoten in 2020. Er bitte um Zustimmung zu dem Antrag.

StR Dahmen berichtet, dass 2019 im Ausschuss ein Antrag auf Erweiterung des OBG Katalogs um die Aufnahme eines Alkoholverbotes gestellt wurde. Dieser wurde vom Ausschuss abgelehnt. In anderen Städten hingegen gebe es entsprechende Initiativen. Die Ergebnisse hier seien zunächst abzuwarten. Weiterhin sei die Installation von Lautsprecheranlagen zum Zweck, Menschen mit klassischer Musik zu vertreiben, vom Umweltamt geprüft worden. Die Maßnahme sei jedoch nicht mit dem Landesimmissionschutzgesetz NRW vereinbar. Gem § 10 Abs. 2 LImSchG NRW ist die Benutzung von Tongeräten „auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in und auf solchen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmitteln, die der allgemeinen Benutzung dienen“ verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können. Diese Regelung habe drittschützenden Charakter. Aus privaten Bereichen, wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen z. B. seien ihm Beispiele aus Leipzig oder Hamburg bekannt. Aus rechtlichen Gründen sehe er den Antrag auf eine entsprechende behördliche Maßnahme problematisch, sofern eine solche überhaupt politisch gewollt sei.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) sieht aus Sicht seiner Fraktion in der Zwangsbeschallung keine nachhaltige Lösung des Problems. Hier sei auch das Recht anderer Bürger auf akkustische Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Die Situation sei nicht so kritisch, so dass man keine Notwendigkeit für härtere Maßnahmen sehe. Vielmehr müssten die Ursachen für das Problem gefunden und Unterstützung für die Menschen, die sich dort aufhalten, angeboten werden. Diese Menschen seien im Übrigen auch Teil der Gesellschaft und des Stadtbildes.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, seine Fraktion halte eine Beschallung zur Vertreibung von Menschen für unwürdig und unverhältnismäßig und kündigt eine Ablehnung des AfD-Antrags ab.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) bezieht sich auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch Herrn Dahmen und schließt sich Herrn Wallrabe in der Ablehnung an.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erwidert auf die Einlassung der Grünen, dass Toleranz auch gegenüber anderen Besuchern des Stadtgartens gezeigt werden sollte. Man müsse hier auch das Nutzungsrecht der Menschen berücksichtigen, die den Stadtgarten aufgrund der aktuellen Situation meiden.

Rm Dsicheu Djine weist darauf hin, dass im Ausschuss ein Lichtkonzept für den Stadtgarten zur Verbesserung der Situation im Stadtgarten in Arbeit sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag gegen eine Stimme der AfD-Fraktion mehrheitlich ab.

zu TOP 4.2.4
"Tag des Blaulichts" an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23544-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2022 vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Stadt Dortmund als Schulträger ermöglicht den „Blaulichtorganisationen“, sich und ihre Aufgaben in den (weiterführenden) Schulen vorzustellen und aktiv um Nachwuchs werben zu können.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit den Schulen und den Feuerwehren, Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz aufzunehmen und gemeinsam mit diesen eine Konzeption für das Schuljahr 2022/2023 auszuarbeiten. Denkbar wäre eine Vorstellung beispielsweise im Wege eines Projekttages. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt bereitzustellen.
Begründung
Ehrenamtliche und hauptamtliche Einsatzkräfte setzen sich in unseren Feuerwehren, Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz für den Schutz ihrer Mitmenschen ein. Die Nachwuchs-förderung findet bereits in Dortmund durch die sog. „Kinder-Feuerwehren“ statt. Hier werden schon die Kleinsten für den lebensrettenden Beruf sensibilisiert. Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Einsatz muss groß gehalten werden. Ein „Tag des Blaulichts“ kann hier unterstützend wirken. ..“

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag.

sB Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) hinterfragt die Notwendigkeit eines solchen Antrags. Gegenwärtig bestehe bereits die Möglichkeit für Schulen, die Feuerwehr zu Unterrichtsbesuchen einzuladen. Er frage sich, ob dies von der Verwaltung angeordnet werden und Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung gestellt werden müssten.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) schließt sich den Bedenken bedingt an. Seine Fraktion sei grundsätzlich offen für das Anliegen. Man bitte allerdings vorab, vor allen Dingen vor der Bewilligung von Haushaltsmitteln in unbekannter Höhe, um die Klärung folgender Fragen:
Unter welchen rechtlichen Bedingungen sind die Veranstaltungen möglich?
Wie häufig sind die Blaulicht-Organisationen schon jetzt in den Schulen?
Wie machen die genannten Organisationen (zum Beispiel die Jugendfeuerwehr) bislang auf ihre Arbeit aufmerksam?
Gibt es bei den genannten Organisationen zu wenig Bewerber*innen?
Ab welcher Altersklasse werden die Veranstaltungen angeboten und bei welchen Schulformen?
Voraussetzung sollte die freiwillige Teilnahme der Schulen sein.
Es sollte eine gezielte Ansprache von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Frauen erfolgen, die in diesem Berufssegmenten unterrepräsentiert seien.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) hält die Kooperation mit Schulen weniger für zielführend. Er sehe eher Potential in der Nutzung und Optimierung des Social Media Auftritts der Blaulicht-Organisationen.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) begrüßt die Initiative unter dem Aspekt der Möglichkeit der Akzeptanz-Steigerung und Sympathie-Gewinnung der Blaulicht-Organisationen. Er wünsche sich ein Gesamt-Konzept mit einer Kooperation zwischen Schulen und Blaulichtorganisationen.

Die Mandatsträgerin hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Herr Aschenbrenner (FB 37) berichtet, dass 25% des Personals die Feuerwehr in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand verlassen, entsprechend hoch sei der perspektivische Bedarf an neuen Mitarbeitenden. Bei der Nachwuchsgewinnung konkurriere man mit anderen Organisationen, was die Personalproblematik in den nächsten Jahren verschärfen könne und daher priorisiert werden müsse. Es gebe derzeit folgende Formate der Nachwuchsgewinnung: Auftritte bei zentralen Terminen (Veranstaltungen der Arbeitsagentur, Tag des Blaulichts, Katastrophenschutz-Tag) aber auch Schulfeste, Tage der offenen Tür, Unterrichtsbesuche im Rahmen der Brandschutzerziehung. Darüber hinaus sei auch der Feuerwehr die Bedeutung der Nutzung von sozialen Medien bewusst, die man gerne ausweiten würde. Die Feuerwehr begrüße den Antrag und habe großes Interesse an dem Auftrag.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt sich einverstanden, den Prüfauftrag um die Optimierung der Nutzung von Social Media und die Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen zu ergänzen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erteilt den Auftrag einvernehmlich mit den Ergänzungen der SPD-Fraktion zur Nutzung von sozialen Medien und den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen.

zu TOP 4.2.5
Auflagen für Protestzug gegen die Corona-Maßnahmen am 24.01.2022 in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23594-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vom 28.01.2022 vor.

„… die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen ausführlichen mündlichen Sachstandsbericht bezüglich der Auflagen, welche für diesen Tag (und in der Folgezeit?) den Anmeldern gemacht wurden.

Wie der Presse zu entnehmen war, ist der Anmelderin vom 24.01.2022 die Auflage gemacht worden, den Nachweis zu erbringen, dass ab einer Versammlungsgröße von 750 Teilnehmern die 3-G-Regeln eingehalten werden. Hierzu sollten, so die Nachricht in der Presse, die Nachweise überprüft und der Verwaltung/ dem Ordnungsamt eine Liste übergeben werden.

Zwar wurde anschließend in der Presse weiter berichtet, dass die Auflagen grundsätzlich geeignet waren, da die Coronaschutzverordnung NRW ab einer Veranstaltungsgröße von 750 Personen 3-G vorschreibt. Allerdings soll die Auflage der namentlichen Benennung aus Datenschutzgründen nicht rechtmäßig sein.
Es wird daher um einen Bericht mit substantiierter rechtlicher Einschätzung durch Stadtrat Dahmen gebeten. Verstöße gegen den Datenschutz sind selbstverständlich nicht hinnehmbar. Es entsteht der Eindruck, dass rechtswidrige Kontrollmaßnahmen ergriffen werden, um die Versammlungen zu unterbinden. …“

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, durch die Erörterung des Themas unter TOP 3.1 habe sich die Anfrage seiner Fraktion erledigt.

zu TOP 4.2.6
Situation der Vogelgrippe in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23601-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 31.01.2022 vor:

„… den Medien war zu entnehmen, dass auf einer privaten Auffang- und Auswilderungsstation für Wildvögel in Dortmund die Vogelgrippe ausgebrochen ist und bedauerlicherweise alle 100 Vögel eingeschläfert werden mussten. Der dortige Ornithologe war erst mit dem Deutschen Tierschutzpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet worden, welches ihm jetzt auf einem Schlag genommen wurde.

Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Gibt es weitere Erkenntnisse über die Verbreitung der Vogelgrippe in Dortmund bzw. der angrenzenden Regionen?
2) Welche Maßnahmen werden seitens der Stadt unternommen, um ein weiteres Ausbreiten der Vogelgrippe in Dortmund zu unterbinden? Befindet man sich im Austausch mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)?
3) Wie wird nun mit dem betroffenen Ornithologen nach der Räumung des gesamten Vogelbestandes umgegangen? Sind Ausgleichszahlungen / Ansiedlung neuer Vögel vorgesehen? ...“

Frau Tasillo (FB 32) berichtet vorab mündlich zum Thema und kündigt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Sitzung an.

zu TOP 4.2.7
Sicherheit der Beschäftigten bei der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23604-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 31.01.2022 vor:

„… die Stadt Köln arbeitet mit einem Meldesystem (ZeMAG), welches Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung vor Übergriffen von Personen, welche zu Hause aus diversen Gründen aufgesucht werden, schützen soll. In dem Meldesystem werden Übergriffe eingetragen, die in den Bereich Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie Handgreiflichkeiten und körperliche Gewalt fallen. Bevor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einer Tätigkeit im Außendienst nachgehen, ihren Dienst antreten, kann im Meldesystem ZeMAG nachgeschaut werden, ob Personen, die man aufsuchen möchte, dort bereits vermerkt sind. Dieses System ist bereits seit 2020 in Köln in Betrieb und hat dort bereits Mitarbeitende vor Übergriffen durch potentielle Aggressoren geschützt.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Prüfung, ob eine Einführung des Systems ZeMAG in der Stadtverwaltung Dortmund machbar ist. Darüber hinaus bitten wir um eine erste Einschätzung der Kosten, die für die Einführung des Systems anfallen würden.

Ferner bitten wir um Darstellung, ob und zu welchen Auseinandersetzungen es in der Vergangenheit bei Mitarbeitenden der Stadtverwaltung kam, die im Außendienst Personen aufgesucht haben. …“

StR Dahmen erläutert zu Beginn die Zuständigkeitsfrage für dieses Thema. Zwar liege die originäre Zuständigkeit beim Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD). Da aber auch häufig Mitarbeitende sowohl der Ordnungsbehörden als auch der Feuerwehr/ Rettungsdienst Übergriffen ausgesetzt seien, solle das Thema auch im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden behandelt werden. Er schlägt vor, das Thema ergänzend an den APOD zu überweisen.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt sich für seine Fraktion mit der Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss einverstanden. Da sich das System bereits bei der Stadt Köln bewährt habe, rege man die Einführung des Meldesystems auch bei der Stadt Dortmund an.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) stimmt der Überweisung zu. Der Einführung des Systems stehe seine Fraktion skeptisch gegenüber, da das Verhältnis zwischen Außendienstmitarbeitenden und aufgesuchten Personen durch geschürtes Misstrauen beeinflusst werden könne. Er formuliert deshalb folgenden Fragen seiner Fraktion:
- Wie häufig kommt es zu “Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie Handgreiflichkeiten und körperliche Gewalt” gegenüber Außendienst-Mitarbeiter*innen von aufgesuchten Personen?
- Im Rahmen der Prüfung soll dargestellt werden, auf wie viele Personen dies möglicherweise zutreffen wird und welche Konsequenzen ein Eintrag für die eingetragenen Personen hat. Erfolgen die Besuche dann mit mehreren Personen (was in Ordnung wäre) oder gar nicht (was problematisch wäre)?
- Zudem muss geprüft werden, ob die Nutzung des Systems mit den Bestimmungen des Datenschutzes in Einklang zu bringen ist (Löschfristen).
Herr Beckmann weist darüber hinaus darauf hin, dass seine Fraktion in dem Vorschlag der CDU-Fraktion eher eine Bitte um Stellungnahme als einen Prüfauftrag sehe. Er regt daher eine Überweisung der Angelegenheit sowie der ergänzenden Fragen an den APOD an.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit sowie die ergänzenden Fragen an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, mit der Bitte um Beantwortung durch die Verwaltung an beide Ausschüsse.

zu TOP 4.2.8
Digitale Werbeflächen im Katastrophenfall nutzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23611-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2022 vor:

„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung:

1. Wie viele der in der Stadt aufgestellten Werbeflächen sind bereits digital? Welche Pläne liegen der Verwaltung vor, diese weiter zu digitalisieren bzw. inwiefern wird sich der Bestand digitaler Werbeflächen erhöhen?
2. Welche Möglichkeiten besitzt die Dortmunder Feuerwehr bzw. die Verwaltung, ihre amtlichen Warnungen an den digitalen Werbeflächen für den Katastrophenschutz zur Ansprache der Bevölkerung, z.B. an hoch frequentierten Punkten, anzuzeigen?
3. Sofern diese Möglichkeit derzeit nicht besteht: Plant die Verwaltung eine Überarbeitung entsprechender Verträge mit den Werbeträgern im o.g. Sinne?

Herr Schulz (FB 3) führt Folgendes aus: Zu den am 01.07.2020 neu geschlossenen Werbe-Verträgen mit einer Laufzeit von 14,5 Jahren habe der Rat im Herbst 2019 ein Mengengerüst beschlossen, welches unter anderem die Aufstellung von 20 Digital-Anlagen an hochfrequenten Punkten, vorrangig in der Fußgängerzone der City, beinhalte. Die Feuerwehr habe im Frühsommer 2021 im Rahmen des bundesweit tätigen Netzwerkes MOWAS (mobiles Warnsystem) mit den Betreibern der Anlagen die Einweihung der Anlagen vollzogen. Die Feuerwehr sei in der Lage, sich im Warn- oder Katastrophenfall unmittelbar auf diese Anlagen aufzuschalten. Die Verträge liefen zunächst bis zum 30.04.2034, erst dann stehe eine Ausschreibung und auch eine Veränderung des Mengengerüstet an.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2.9
Erzwingungshaft gegen Obdachlose
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23613-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2022 vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Arbeitsorganisation zwischen Sozial- und Ordnungsverwaltung gibt es hinsichtlich des Umgangs mit obdachlosen und/oder bettelnden Menschen?
2. Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich die Erhebung von Bußgeldern gegen mittellose obdachlose Menschen?
3. Inwiefern hat der Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 27. November 2018, dass es in Zukunft keine Verwarngelder mehr gegen Obdachlose gibt, noch Bestand?
4. Wie werden obdachlose Menschen über behördliche Anordnungen (Coronaschutzverordnung, aggressives Betteln etc.) informiert und unterrichtet?
5. Inwiefern wurden Bußgelder im Rahmen des Weckdienstes erhoben?
6. Welche Kooperationen gibt es an dieser Stelle mit den Organisationen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe?
7. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung Bußgeldhöhen so auszugestalten, dass eine Bezahlung für die wohnungs- und obdachlosen Menschen grundsätzlich zumutbar und möglich ist?
8. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über aktuell noch laufende Bußgeldverfahren gegen obdachlose Menschen? (Anzahl der Verfahren, Höhe der Bußgelder, Ursachen für das Bußgeld)?
9. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über weitere gerichtliche Verfahren zur Erzwingung der Haft gegen obdachlose Menschen?

Begründung:
Im Dezember hat das Amtsgericht Dortmund eine von der Stadt angeordnete Erzwingungshaft gegen einen obdachlosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen abgelehnt. Der Mann sollte 7.325 EUR Bußgelder wegen diverser Geldbußen aufgrund von Betteln und Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung zahlen. Das Gericht hatte ausgeführt, dass der Mann nicht ansatzweise in der Lage sei, derartige Geldbußen zu zahlen. 
Schon 2020 im und nach dem ersten Corona-Lockdown, hatte die Stadt für Verstöße gegen das damals geltende Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen Ordnungsstrafen in zum Teil vierstellige Höhe verhängt. Damals hatte die Stadt die Option eingeräumt, dass Betroffene auf Antrag die Geldbußen auf 20 Euro reduzieren könnten. An der grundsätzlichen Sanktionspraxis hatte die Ordnungsbehörde aber festgehalten.
Statt der Verhängung von nicht eintreibbaren Ordnungsgeldern gegen mittellose obdachlose Menschen muss es darum gehen, durch geeignete Informations- und sozialpolitische Maßnahmen Sanktionierungen zu verhindern. Wenn Bußgelder sich nicht verhindern lassen, sollten die Beträge in einer realistischen Höhe sein, die die Bezahlung für den obdachlosen Menschen ermöglicht. …“
StR Dahmen informiert vorab, dass sich die Stadtverwaltung 2018 entschlossen habe, keine Bußgeld-Verfahren mehr gegen Obdachlose wegen Campierens im öffentlichen Raum einzuleiten. Weiterhin habe sich die Verwaltung im Sommer 2020, nach einer Diskussion über die Verfolgung von Verstößen gegen die CoronaSchVO gegen obdachlosen Menschen im Stadtrat, aufgrund der Schwierigkeiten bei der Beitreibung und der mangelnden Leistungsfähigkeit der Personen entschlossen, die Bußgelder in diesen Fällen auf einheitlich 20 EUR zu reduzieren. In dem aktuell in den Medien präsenten Fall seien gegen die fragliche Person im Zeitraum Januar 2020 bis Mai 2021 17 Bußgeldbescheide ergangen. Gegenstand waren Drogenkonsum im öffentlichen Raum, illegale Abfallentsorgung, aggressives Betteln, Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit und mehrfach Verstöße gegen das Ansammlungsverbot der CoronaSchVO. Nach Kenntnis der Verwaltung habe die Person zum damaligen Zeitpunkt einen festen Wohnsitz gehabt und einen Ratenzahlungsantrag gestellt, der auch bewilligt wurde. Nachdem keine Zahlung erfolgte, sei das Verfahren zunächst in das Vollstreckungsverfahren durch die Stadtkasse und später in das Erzwingungshaft-Verfahren durch das Rechtsamt übergegangen. Im Nachhinein habe man erfahren, dass die Person SGB II Leistungen bezogen habe. Von der Obdachlosigkeit habe man jedoch zunächst keine Kenntnis erlangt. Zum Zeitpunkt des Antrags auf Erzwingungshaft habe die Person einen festen Wohnsitz gehabt.

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.10
Wegwerfen von Zigarettenresten
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23614-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung:
• Wie oft hat das Ordnungsamt in den Jahren 2018 bis heute Verwarngelder für das Wegwerfen von Zigarettenresten verhängt?
• Inwiefern sehen die öffentlichen Abfallbehälter in Dortmund eigene Einwurfmöglichkeiten für die hochgiftigen Filter vor? Wie sind diesbezüglich die Planungen der Verwaltung für einen Ausbau solcher Abfallbehälter mit eigenen Einwurfmöglichkeiten für Zigarettenreste?
• Wie bewertet die Verwaltung das gesonderte Aufstellen von Outdoor-Aschern nur für Zigaretten-Reste an Eingängen und hoch frequentierten Plätzen?
Darüber hinaus bittet die Fraktion die Verwaltung auf Grundlage ihrer Erfahrungen um eine Einschätzung zur Erhöhung der Verwarngelder für das sogenannte “Littering” von Zigarettenresten: Inwiefern befürwortet die Verwaltung einen Wechsel in die Kategorie „bedeutende Gegenstände“ – auch aufgrund der giftigen und nicht unbedeutenden Zigarettenfilter? Derzeit wird ein Verwarngeld i.H.v. 50 € für das „Wegwerfen kleinerer oder unbedeutenderer Gegenstände wie Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Pappteller und -schalen, "coffee-to-go-Becher" etc.“ fällig. Für das „Wegwerfen größerer oder bedeutender Gegenstände wie Verpackungsmaterial, Pappkartons, Blechdosen, Plastik, Kaugummi, Speisereste etc.“ werden ab 75 € fällig. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.11
Fiktionsbescheinigungen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23615-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie oft hat die Ausländerbehörde Dortmund in den Jahren 2018 bis 2022 sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt? Wie viele Aufenthaltstitel wurden im gleichen Zeitraum ausgestellt?
2. Wie oft hat die Ausländerbehörde Dortmund bestehende Fiktionsbescheinigungen in den Jahren 2018 bis 2022 verlängert?
3. Wie lange waren diese Fiktionsbescheinigungen im Durchschnitt rechtskräftig, bis sie durch endgültige Bescheide zur Einbürgerung oder zur Bescheinigung eines Aufenthaltstitels ersetzt wurden?
4. Wie informiert die Ausländerbehörde die Antragstellenden über die Bedeutung der Fiktionsbescheinigung? Inwiefern werden diese Informationen leicht zugänglich, mehrsprachig und in leichter Sprache zur Verfügung gestellt?
5. Wie schnell erhalten Kund*innen der Ausländerbehörde derzeit einen Termin?

Begründung:
Der zeitliche Verzug von Anträgen in der Ausländerbehörde stellt eine hohe emotionale Belastung für die Antragstellenden – aber auch die Mitarbeiter*innen in der Ausländerbehörde, die mit den existentiellen Nöten der Antragstellenden konfrontiert sind – dar. Insbesondere bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder Einbürgerungen kommt es in NRW immer wieder zu Beschwerden durch Antragstellende. Ohne die Bearbeitung der Anträge und Erteilung entsprechender Aufenthaltstitel sind die Antragstellenden zum Teil nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder ihre Wohnungssuche aufzunehmen. Im Zuge dessen erstellen Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen. Antragstellende, Arbeitgeber*innen und Vermieter*innen sind also mit Fiktionsbescheinigungen konfrontiert, über deren Gültigkeit sie nicht immer im besten Fall aufgeklärt sind. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte die Landesregierung lediglich allgemeine Hinweise zu sogenannten Fiktionsbescheinigungen. …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.12
E-Bikes beim Kommunalen Ordnungsdienst
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23616-22-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2022 vor:
„… immer mehr Polizist*innen sind im Streifendienst auch mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Stellungnahme der Verwaltung:
• Inwiefern ist auch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) mit Fahrrädern oder E-Bikes im Außendienst im Einsatz?
• Inwiefern plant die Verwaltung zur Attraktivierung der Arbeit des KOD eine (weitere) Ausstattung mit Fahrrädern oder E-Bikes?
• Welche Möglichkeiten bestehen, dass dienstliche E-Bikes und Fahrräder durch die Mitarbeitenden des KOD auch auf den Arbeitswegen (also auf dem Weg von zu Hause zum Erwerbsarbeitsort) genutzt werden dürfen? …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.13
Tierklappe am Tierheim
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23617-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2022 vor:

„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung:

1. Wie läuft das Verfahren der Tierabgabe derzeit beim Tierheim ab (z.B. Kosten, Ansprache der Tierhalter*innen) ?
2. Wie bewertet die Verwaltung und insbesondere das Tierheim der Stadt Dortmund die Möglichkeit der anonymen Abgabe von Tieren durch eine Tierklappe wie in der Stadt Peine?
3. Inwiefern könnte durch eine anonyme Tierklappe das Aussetzen von Tieren im Freien reduziert werden? Wie oft erfuhr die Stadt Dortmund in den letzten Jahren von wild ausgesetzten Tieren oder wurden diese durch Dritte beim Tierheim abgegeben?
4. Welche Möglichkeiten hat das Tierheim Dortmund, eine Tierklappe (getrennt für Hunde, Katzen, Kriech- und Nagetiere) an einer öffentlichen Stelle neben/ am Tierheim anzubringen?
5. Welche Kosten wären mit dem Einbau einer Tierklappe voraussichtlich verbunden?
6. Welche Möglichkeiten hat das Tierheim, bei Einrichtung einer Tierklappe die zu erwartende hohe Anzahl anonym abgegebener Tiere in einer ersten Welle durch Bereitstellung zusätzlicher Container oder Gehege vorübergehend zu bewerkstelligen?

Begründung:

Die Stadt Peine hat am städtischen Tierheim eine sogenannte Tierklappe anbringen lassen, was zu bundesweiter Berichterstattung – aber auch einem baldigen und vorübergehenden Aufnahmestopp abgegebener Tiere – mit sich brachte. Nach der ersten Welle hat sich die Abgabe der Tiere wieder auf ein normales Niveau vor Einrichtung der Tierklappe eingepegelt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern eine Tierklappe auch in Dortmund eine Option sein kann, um Menschen, die Tiere aus unterschiedlichen Gründen nicht im Tierheim abgeben, die anonyme Abgabe zu ermöglichen und das wilde Aussetzen von Tieren zu verhindern. …“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Überweisung mit der Bitte, die für Ihren Ausschuss zutreffenden Anträge zu behandeln!


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:


Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)

Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte.
Kosten: 414.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2022 bis 2023

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte
Die Verwaltung entwickelt einen transparenten Kriterienkatalog für eine Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung in allen Entgeltgruppen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)


5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Im kommenden Haushalt werden in den Aktionsräumen Soziale Stadt jeweils die finanziellen Mittel für eine Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung gestellt, Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in den Aktionsräumen soziale Stadt, jeweils 1 Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel eine niederschwellige Erstberatung für alle BürgerX, mit Probleme in allen Lebenslagen, anbieten zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

17. Mülleimer mit Pfandringen
Die Stadt Dortmund stattet alle städtischen Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen aus.
Die Verwaltung prüft die Ausstattung städtischer Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen wird.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.01.2022 vor:

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021

(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


Herr Beckmann (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen) erklärt, dass dies ein Thema sei, das nicht nur in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gehöre. Es sei aber gut, sich auch aus sozialpolitischer Sicht diesem Thema zu widmen. Er wünsche sich hierzu ein paar Hintergrundinformationen der Verwaltung. Insbesondere interessiere ihn, wie die Verwaltung das einschätzt, welche Auswirkungen das auf bestimmte Bereiche von Personengruppen oder Institutionen habe, die bisher von der Sexsteuer betroffen seien. Vielleicht könne in dem Zusammenhang die Verwaltung gebeten werden, Stellungnahmen dazu von der Mitternachtsmission einzuholen.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass man diverse Gespräche führen müsse, um die Frage richtig beantworten zu können. Dazu gehöre nicht nur die Mitternachtsmission, sondern auch die AIDS-Hilfe, neonlicht und unterschiedliche Angebote, die es in der Stadt gebe. Das würde die Verwaltung auch tun, allerdings dauere das dann einige Zeit.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er es begrüßen würde, hier tiefer in die Materie einzusteigen und den Punkt später noch mal auf die Tagesordnung zu setzen.

Frau Zoerner ergänzt, dass es voraussetze, dazu ein paar Recherchen durchzuführen, wenn man es in der Tiefe besprechen wolle. Wenn das gewünscht sei, würde man das machen.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit damit einverstanden ist und so verfahren wird.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst Beschlüsse über die an ihn überwiesenen und hier gelb gekennzeichneten Anträge:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)

Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um Verschiebung der Abstimmung über die Hundesteuer in die nächste Sitzung, da seine Fraktion sich über die Ausgestaltung der Steuersätze beraten möchte. Der generellen Abschaffung der Hundesteuer stehe man skeptisch gegenüber. Man werde aber gerne über eine Anpassung diskutieren.

StR Dahmen erklärt, die Hundesteuer sei eine Aufwandssteuer. Die Frage, wie eine solche Steuer auszugestalten sei, sei nicht klar definiert. Die Diskussion hierüber sei hauptsächlich steuerlicher und nur untergeordnet ordnungsrechtlicher Art und daher sehe er die Zuständigkeit eher beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL). Er schlägt vor, die Überweisung zur Kenntnis zu nehmen und an den AFBL zurück zu überweisen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) spricht sich für seine Fraktion ebenfalls gegen die Abschaffung der Hundesteuer aus. Über eine Anpassung würde man entweder im AFBL oder im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gerne diskutieren.

sB Martinschledde (Fraktion die Linke+) stimmt seinen Vorgängern zu. Wie auch Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) wünsche er vor einer eventuellen Rücküberweisung in den AFBL, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden seine Ansicht über eine Anpassung aus ordnungsrechtlicher Sicht diskutiere und das Ergebnis entsprechend an den AFBL weitergebe.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Anpassung der Hundesteuer in eine der nächsten Sitzungen.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)


5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, man sei in seiner Fraktion der Meinung, der Aufwand zur Ermittlung der Steuer sei unverhältnismäßig zu dem zu erwartenden Ertrag.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) berichtet, das Thema sei bereits im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit diskutiert worden und Frau Zörner habe zugesagt zum einen eine Stellungnahme der Verbände und zum anderen eine Einschätzung der Verwaltung einzuholen. Er schlage vor, sich die Informationen aus dem ASAG vorlegen zu lassen und mit diesen Informationen erneut in die Diskussion zu gehen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) teilt mit, seiner Information nach bestehe kein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Im Gegenteil erfülle die Steuer eine gewisse wünschenswerte Steuerungsfunktion. Man werde den FDP-Antrag daher ablehnen.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) informiert darüber, dass die Beschäftigten des Gewerbes den Steuernachweis als Einkommensnachweis bei der Beantragung von Arbeitslosengeld nutzen könnten. Die bestehende Regelung biete aus diesem Aspekt Vorteile für die Betroffenen.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) befürwortet die Verschiebung des Tagesordnungspunktes.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt den Tagesordnungspunkt, bis die Informationen aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorliegen.



6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand


Wie oben dargestellt, wird die Behandlung des TOPs auf eine spätere Sitzung verschoben.









Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

17. Mülleimer mit Pfandringen
Die Stadt Dortmund stattet alle städtischen Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen aus.
Die Verwaltung prüft die Ausstattung städtischer Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) berichtet, man habe sich in der Vergangenheit nach langen Diskussionen im Ausschuss gegen die Pfandringe entschieden und seine Fraktion bleibe bei dieser Entscheidung.

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) stellt noch einmal Einzelheiten der damaligen Diskussion dar. Inzwischen seien in einigen Bezirksvertretungen Pfandringe durchgesetzt worden. Die inzwischen jahrelangen Erfahrungen an diesen Stellen seien durchweg positiv, es gebe keine Fälle von Missbrauch. Sie wünsche sich, dass man die Angelegenheit noch einmal neu prüft und möglicherweise neu bewertet.

sB Brunnert (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Antrag zum einen die Installation beinhaltet und weiterhin eine Prüfung. Man gehe davon aus, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handele. Diesem könne sich die CDU-Fraktion mit einer entsprechenden Pilotphase anschließen. Man benötige im Vorfeld allerdings Informationen über die entstehenden Kosten, die rechtlichen Voraussetzungen, da die Müllbehälter im Eigentum der EDG stünden, und ob es alternative Behälter für Pfandgut gebe.

StR Dahmen schlägt vor, den Prüfauftrag auf Pfandkörbe zu erweitern, wie sie von der Stadt Oldenburg verwendet werden.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) hebt den Aspekt hervor, dass die Entnahme von Pfandgut aus Müllbehältern eine strafbare Handlung darstelle. Die Pfandringe seien eine gute Möglichkeit, das Sammeln von Pfandgut zu entkriminalisieren. Im Westpark habe man sehr gute Erfahrungen mit den Pfandringen gemacht. Er regt an, in diesem Zusammenhang auch die Problematik mit den Zigarettenresten zu integrieren.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Prüfauftrag beinhalte. Seine Fraktion werde diesen Prüfauftrag gerne beschließen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt den Prüfauftrag zur Ausstattung städtischer Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen oder ähnlichen Behältnissen.


zu TOP 4.3.2
Antrag auf Förderung des "Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e.V."
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021
(Drucksache Nr.: 22612-21)

Der TOP wurde unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung aufgrund mangelnder Zuständigkeit abgesetzt.



5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

- unbesetzt -

5.2 Bürgerdienste

- unbesetzt -

5.3 Feuerwehr

- unbesetzt -

5.4 Rechtsamt

- unbesetzt -

5.5 andere Fachbereiche

- unbesetzt -

6. Mitteilungen des Vorsitzenden






Friedrich-Wilhelm Weber Cüneyt Karadas Andrea Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage 1_ Zusammenfassung Personal FB37 .pdfAnlage 1_ Zusammenfassung Personal FB37 .pdf Anlage 2 Erläuterungen zu Zusammenfassung Fahrzeuge FB37.pdfAnlage 2 Erläuterungen zu Zusammenfassung Fahrzeuge FB37.pdf Anlage 3 Zusammenfassung Fahrzeuge FB37.pdfAnlage 3 Zusammenfassung Fahrzeuge FB37.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus