Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 09.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD) i. V. f. Frau RM Meyer
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Herr RM Spieß (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Schauenberg (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Frebel
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr RM Gebel
Herr RM Garbe (AfD) i. V. f. Herr sB Huft-Krollner

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Aydogan - Integrationsrat
Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Heynen - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Sagolla - 61
Frau Kassel - 61
Herr Krueger - 2/Dez.
Herr Pommerenke - 8
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL

Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Rudert (Wirtschaftsprüfer zu TOP 7.1)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 09.06.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Verkehrskonzept Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00387-15)

3.2 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

3.3 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

3.4 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)
Hinweis: Die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat sowie die Pressestelle haben die Druckstücke zu dieser Vorlage bereits durch den FB 1 im Zuge eines reduzierten Versandes erhalten.

3.5 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

3.6 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 2. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00858-15)

4.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

4.3 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Querungshilfe Bockenfelder Straße Höhe Eingang Friedhof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00640-15)

5.2 Querungshilfe Flughafenstraße Höhe Wanderweg Dahlwiesenbach
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00553-15)

5.3 Vorstellung der Straßendatenbank
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01415-15)

5.4 Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015
(Drucksache Nr.: 00624-15-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00624-15-E1)

5.5 Ampelanlage Kreuzung Hörder Bahnhofstr. / Benninghofer Str.
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00971-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 21.04.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00971-15-E2)


5.6 Bolmke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01326-15)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01409-15)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00850-15)

7.2 Erster Quartalsbericht 2015 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01305-15)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kleinhans benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Verkehrskonzept Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00387-15)

Herr Rm Logermann bittet darum, diese Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da noch eine Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet werde.

Der Ausschuss stimmt zu, möchte jedoch über diese Angelegenheit sprechen.

Herr Rm Spieß erläutert, dass seine Fraktion diese Verwaltungsvorlage grundsätzlich begrüße, er aber noch folgende zwei Anmerkungen hierzu machen wolle:

- Zu Punkt 2 (erster Spiegelstrich) der Vorlage, wo es um die Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa/ Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens gehe, unterbreitet er den Vorschlag, mit dem hier erwähnten Gutachten bereits 2016 zu beginnen, um den Druck entsprechend aufzubauen.

- Weiter bittet Herr Rm Spieß die Verwaltung darum, noch einmal zu überprüfen, ob der Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Punkt 2, zweiter Spiegelstrich der Vorlage), die richtige Lösung sei und ob es nicht eher problematisch wäre, dort einen Kreisverkehr zu errichten.

Frau Uehlendahl teilt zum Thema „Gutachten“ mit, dass der Beginn für die Erstellung des Gutachtens in 2016 auch die „Marschrichtung“ der Verwaltung sei, da die Hälfte der Gelder für dieses Gutachten bereits für das Jahr 2016 im Haushaltsplan-Entwurf eingestellt worden sei. Die Gelder hierfür teilen sich auf die Jahre 2016 und 2017 auf.

Zum Thema „Kreisverkehr“ erläutert sie, dass man sich hiermit sehr intensiv beschäftigt und auch vor Ort die Verkehrsbelastung angeschaut habe. Von der Kapazität her, sei der Kreisverkehr dort, auch mit dem LKW- und Schwerverkehr, leistungsfähig. Man müsse natürlich an solch einer Stelle, an der viel Schwerverkehr auftrete, gerade auch in der Kurvenfahrt, bautechnisch entsprechend reagieren. Dies bedeute, dass man hier keine mit Großpflaster überfahrbare Kreisinnenringe gestalte, sondern an dieser Stelle ggf. auch darüber nachdenken müsse, den Kreisinnenring, der von dem Schwerverkehr überfahren werde, komplett in einer starken Bauweise in Asphalt oder aber in Betonfertigteilen auszuführen, um die Belastung der LKW-Verkehre dort aufzunehmen. Bautechnisch sei dies hier möglich.

Herr Rm Bartsch geht auf die in der Vorlage beschriebenen „Maßnahme 3“ wo es um die Alternative Verkehrsführung zum KV-Terminal über eine neue Straßenverbindung gehe, ein. Er stimmt hier der Empfehlung des Gutachtens zu. Weiter teilt er mit, dass sich an der Einmündung von der Lindberghstraße auf die Emscherallee eine sehr scharfe Rechtskurve befinde. Hier existiere auf der rechten Seite, vor der Zeche Hansa noch eine freie Wiese, welche seiner Meinung nach noch in Planung mit einbezogen werden solle, um eine gesonderte Rechtsabbiegerspur für die LKWs anzulegen. Dies vor dem Hintergrund, dass man derzeit dort einem abbiegenden LKW, der eine erheblich größeren Radius zum abbiegen benötige, mit einem PKW im Weg stehe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage mit den Anregungen von Herr Rm Spieß und Herr Rm Bartsch ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.2
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

Nachfragen werden durch Herrn Sagolla beantwortet.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Stadtumbaus "Hörde Zentrum", die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches mit den dazu benötigten Einrichtungen in der Faßstraße. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 Euro stehen unter der Projektmaßnahme 64H00913015010 zur Verfügung.
2. beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit vor und während des Verkehrsversuches zu beteiligen.

Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.


zu TOP 3.3
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Stimmenthaltung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


zu TOP 3.4
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.5
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans Energiewende zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)

Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liegt folgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund vor:

„Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015 vor:

„ … Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu seiner Sitzung am 07.
Mai 2015 den Tagesordnungspunkt

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

vorzusehen und dazu den folgenden Antrag zu beschließen:

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Moratorium
„Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis
zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen
abzulehnen.
Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder
Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss
entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von
Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.

Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit

- Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
- Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
- Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
- Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen und
- Vertreter/innen von DSW 21

ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:

- bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund,
- Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels
20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des
Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
- Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition
von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und
Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für
Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.

Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs
dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Vorsitzende Herr
Herkelmann ist gern bereit, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen.“

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den Vorgang zur weiteren Befassung an die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.


ABVG 09.06.2015:

Nach längerer Diskussion darüber, wie man mit der o. a. Angelegenheit umgehen wolle, einigt man sich darauf, diese, wie unten angeführt, thematisch in Teil 1 „Keine Kürzung im Behindertenfahrdienst“ und Teil 2 „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ zu unterteilen.

Zusammenfassend und dem Vorschlag der SPD-Fraktion folgend, einigt man sich weiter darauf, heute in diesem Ausschuss zu Teil 1 kein Votum abzugeben, sondern diesen Teil, aufgrund der finanzpolitischen Relevanz, an den hierfür zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen, sowie Teil 2 zum Antrag zu erheben und heute hier darüber einen Beschluss zu fassen:

Dementsprechend wir zu beiden Punkten wird wie erfolgt, getrennt abgestimmt:

Überweisung Teil 1 „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“ an den AFBL:

Aufgrund der finanzpolitischen Relevanz beschließt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Punkt zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen
abzulehnen.
Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder
Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss
entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von
Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.“


Beschluss zu Teil 2 „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich darüber einig, dass es kein gesondertes „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ geben könne, leitet aber den u. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes mit einstimmigen Beschluss (Enthaltung AfD) befürwortend an die Verwaltung weiter, damit diese die hierin aufgeführten Aspekte bei der Erarbeitung des „Masterplans Mobilität“ entsprechend berücksichtigt.

„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit

- Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
- Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
- Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
- Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen und
- Vertreter/innen von DSW 21

ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:

- bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund,
- Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels
20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des
Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
- Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition
von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und
Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für
Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.

Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs
dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt.“


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
2. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00858-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00858-15-E1):

„Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sanierung des Schulzentrums am Grüningsweg,
dessen Dachflächen Teil des Dortmunder Solar-Dächerpools sind, sollen die dort
befindlichen Auf-Dach-Solaranlagen des städtischen Vertragspartners Solarplus GmbH -
und damit den Bürgern als Untermieter und Betreiber der Solaranlagen - für die gesamte
Sanierungszeit von 1,5 Jahren vom Netz genommen werden. Die Dachsanierung ist allerdings
lediglich ein zeitlich begrenzter Teil des gesamten Sanierungspaketes.
Angesichts des geplanten Starts der Sanierungsmaßnahmen noch in diesem Monat bittet
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN in diesem Zusammenhang um die umgehende Beantwortung
der folgenden Fragen:
1) Welcher Zeitrahmen ist für die reine Dachsanierung am Grüningsweg vorgesehen?
Wir bitten um die Vorlage des detaillierten Bauzeitenplans.
2) Aus welchem Grund sollen die Solaranlagen auch während der nicht das Dach betreffenden
Arbeiten vom Netz genommen werden?
3) Warum wurden die von den Betreibern der Anlagen bei den Vorplanungen eingebrachten
Lösungsvorschläge zur Verringerung der Ausfallzeiten, wie beispielsweise
der Erhalt einer Stromleitung zum Einspeisepunkt, nicht weiter berücksichtigt?
4) Wie ist die Stromversorgung für die Geräte auf der Baustelle geregelt? Wäre es
nicht sinnvoll, die Stromleitungen der PV-Anlage entsprechend zu berücksichtigen?
5) Wie soll in Zukunft die vertragliche Regelung zwischen der Stadt Dortmund und den
Bewirtschaftern des Solar-Dächerpools, eine möglichst rasche Abwicklung der
Baumaßnahmen anzustreben und die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten,
umgesetzt werden?“


ABVG, 09.06.2015

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00858-15-E1) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 2. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den fünften Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 1.791.280 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 321.000,- € zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den fünften Sachstandsbericht (Stichtag 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Querungshilfe Bockenfelder Straße Höhe Eingang Friedhof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00640-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Bau der Querungshilfe Bockenfelder Straße Höhe Eingang Friedhof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 26.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014599 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2015 26.500,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 842,00 Euro.


zu TOP 5.2
Querungshilfe Flughafenstraße Höhe Wanderweg Dahlwiesenbach
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00553-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Bau der Querungshilfe Flughafenstraße Höhe Wanderweg Dahlwiesenbach mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 16.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014598 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2015 16.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 548,00 Euro.


zu TOP 5.3
Vorstellung der Straßendatenbank
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01415-15)

Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass man in der Vorlage aus Kostengründen, nur den ersten Plan farblich dargestellt habe. Man habe aber alle Pläne digitalisiert, so dass man diese auf der Internetseite des Tiefbauamtes, nach Stadtbezirken einzeln, abrufen und nach Bedarf herunterladen könne.

Anschließend stellt Frau Uehlendahl die Thematik anhand eines Powerpoint-Vortrages vor (siehe Anlage).

Herr Rm Berndsen fragt nach, ob man diese Pläne heute nur noch digital sehen könne oder ob es diese auch noch in Papierform gäbe. Weiter regt er an, diese Pläne auch den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen, damit auch diese die Möglichkeit haben, einen detaillierten Überblick über ihr Stadtbezirk zu bekommen.

Herr sB Auffahrt schließt sich der Anregung von Herr Rm Berndsen an und fragt zudem nach, ob auf diese Pläne auch die Bürger/innen zugreifen können.
Weiter möchte er wissen, ob mit der Bewertung des Straßennetzes auch gleichzeitig eine Einklassifizierung des Straßennetzes und der jeweiligen Straße erfolge, die im Falle einer Abrechnung nach KAG dann direkt aussage, ob es sich hierbei u. a. um eine Haupterschließungsstraße oder einer Anliegerstraße handele und die Bürger/innen somit direkt darüber informiert wären, mit welchem Prozentsatz sie nach KAG zu rechnen haben.
Weiter fragt er nach, ob man nach der letzten Erhebung abschätzen könne, wie der Straßenzustand des Dortmunder Straßennetzes insgesamt nach Noten zu bewerten sei.

Herr Rm Mader schließt sich ebenfalls der Anregung von Herr Rm Berndsen an und schlägt zusätzlich vor, auch jeder Fraktionsgeschäftsstelle ein Papierexemplar der Pläne zur Verfügung zu stellen.

Herr Rm Kowalewski fragt nach, wie mit der Instandhaltungsrückstellung im Haushalt umgegangen werde.

Herr Rm Dudde schließt sich den Fragen seiner Vorredner an und fragt zudem nach, ob die Verwaltung plane, immer nur einzelne Straßenzüge zu sanieren oder ob auch daran gedacht werde, ggf. „gesamtviertelweise“ zu sanieren.

Frau Uehlendahl erläutert zu der gestellten Frage von Herr Rm Kowalewski, dass diese Nachhaltigkeit bereits schon ein Bestandteil der Infrastrukturoffensive sei und man diese bereits im Haushalt mit
49. Mio. € beschlossen habe. Im Rahmen dieses Betrages sei z. B. jetzt auch ein Deckenprogramm als eigener Programmtitel mit aufgenommen worden, so dass man dort tatsächlich die Nachhaltigkeit sowie die vorausschauende Arbeit und Erhaltung der Substanz mit berücksichtigen konnte.

Des Weiteren teilt sie mit, dass man den Bezirksvertretungen die Vorlage bereits zur Kenntnisnahme gegeben habe und man die Pläne bei Bedarf gern in Papierform den Bezirksvertretungen zur Verfügung stellen werde. Man habe dies aufgrund des Kostenfaktors im Vorfeld nicht veranlasst. Weiter führt sie an, dass die Verwaltung in diesem Fall gerne dazu bereit wäre, die Thematik der Straßendatenbank in den jeweiligen Sitzungen der Bezirksvertretungen zu erläutern.

Den Fraktionen werde man ebenfalls die Pläne bei Bedarf in Papierform zur Verfügung stellen.

Wie bereits eingangs erwähnt, seien diese Pläne insgesamt auf der Internetseite des Tiefbauamtes für jeden Interessierten zur Verfügung gestellt worden.

Vor dem Hintergrund, dass die aufwendige Straßenerhebung nur etwa alle 5 Jahre erfolge, erläutert Frau Uehlendahl, dass es sich bei den Plänen um keine „Momentaufnahmen“ handele und sich der heute vorliegende Plan, auf das Straßennetz im Zustand des Jahres 2014 beziehe. Daher müsse man berücksichtigen, dass neuere Maßnahmen hierin noch nicht aufgeführt seien.
Ebenfalls betont sie, dass dieser Plan auch noch keine Priorisierung enthalte, es handele sich hierbei um eine reine Darstellung des Zustandes der Straßen, welche in Zustandsnoten dargestellt worden sei. Ebenfalls sei in diesem Plan auch nicht zu erkennen, ob und in welcher Höhe Straßenbaubeiträge fällig werden. Erst im Falle eines Bauprogramms, welches sich aus dem Zustand der Straßen und der Priorisierung ergäbe, sei hinterlegt, welche Straßenbaubeiträge in welcher Höhe voraussichtlich anfallen.

Zur Frage von Herrn Rm Dudde erklärt sie, dass man in den kommenden Jahren im Rahmen des Bauprogramms noch mal darüber nachdenken müsse, ob es Sinn mache, sich ein gesamtes Viertel vorzunehmen. Man gehe bereits bei längeren Straßenzügen so vor, so dass man nicht nur einen Abschnitt sondern eine ganze Baureihe fertige. Ein gesamtes Viertel erfordere allerdings etwa einen Zeitaufwand von drei Jahren, da man die hierbei erforderlichen Absperrungen zu beachten habe. Dies seien alles Überlegungen, auf welche man in der Priorisierung und in der Programmaufstellung eingehen müsse.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015
(Drucksache Nr.: 00624-15-E1)

Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liegt folgende Überweisung vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015 vor:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende
Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
„Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 23.02.12 beschlossen, dass dem ABÖAB und
dem ABVG halbjährlich über die Erfahrungen mit den Genehmigungen von Veranstaltungen zu
berichten ist.
Der letzte Bericht der Verwaltung ist aus 10/2014.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um einen aktualisierten
Sachstandsbericht.
Dabei sollten u. a. folgende Fragen beantwortet werden:
1. Mit welchen weiteren Maßnahmen hat die Verwaltung das
Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund noch bürgerfreundlicher und
ehrenamtsorientiert weiterentwickelt?
2. Sind die immensen Probleme mit den geforderten digitalen Plänen und
Musterkartierungen bei wiederkehrenden Veranstaltungen mittlerweile
aufgehoben?
3. Wie ist der Sachstand zur Übertragung des Veranstaltungsmanagement vom
Tiefbauamt auf das Ordnungsamt ?
Ist davon auch die Sondernutzung betroffen?
Frau Stadträtin Jägers teilt hierzu mit, dass die Bitte um Stellungnahme von der Verwaltung
schriftlich beantwortet wird.“

Hierzu liegt nun die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 00624-15-E2):

„Die Zahl von Veranstaltungsanmeldungen beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund nimmt stetig
zu. Dies belegt die Attraktivität der Stadt Dortmund als Veranstaltungs- und Austragungsort.
Im Jahr 2013 wurden 725 Veranstaltungen angemeldet. Im Jahr 2014 stieg die Anzahl auf
873 Anmeldungen, für das Jahr 2015 liegen zum Stichtag 30. April bereits 336 Veranstaltungsanmeldungen
vor.
Das Annmeldeverfahren wurde - wie bereits berichtet - strukturiert mit dem Ziel, sowohl den
rechtlichen Vorgaben und sicherheitsrelevanten Aspekt einerseits als auch dem Gebot der
Kundenorientierung andererseits gerecht zu werden. Gestatten Sie mir hierzu die Anmerkung,
dass das Erreichen dieses Ziels oftmals eines "Spagats" seitens der Genehmigungsbehörden
bedarf und eine Verfahrensvereinfachung nicht immer umsetzbar ist.
Im Sinne der Kundenfreundlichkeit wurde der seinerzeitige Anmeldevordruck überarbeitet
und ist seit Januar 2014 in Gebrauch. Dieser Vordruck erleichtert die Zuordnung beantragter
Veranstaltungen in unterschiedliche Größenordnungen. Diese erfolgt durch Zuordnung in drei
Kategorien:
Kategorie „A“ (kleine Veranstaltungen)
Kategorie „B“ (mittelgroße Veranstaltungen)
Kategorie „C“ (Veranstaltungen größeren Ausmaßes)
Diese Kategorisierung vereinfacht zum einen für AntragstellerInnen das Antragsverfahren
und wirkt sich zudem positiv auf den Verwaltungsaufwand aus.
Die überwiegende Anzahl von Anmeldungen betrifft die Kategorie „A“, der beispielhaft
Schul- und Gartenfeste, Radtouristikfahrten und Schützenfeste oder Umzüge zugeordnet
werden. Diese Veranstaltungen erfordern einen relativ geringen Arbeitsaufwand und werden -
von wenigen Ausnahmen abgesehen - auch ohne wesentliche Änderungen und Auflagen
erlaubt. Die für eine Bearbeitung unabdingbar benötigten Informationen sind von äußerst
geringem Umfang. Das Tiefbauamt benötigt lediglich
- eine Beschreibung der Veranstaltung mit Zeitraum-Angabe
- eine Angabe darüber, ob Alkohol ausgeschenkt und ob Tonträger benutzt werden.
Eventuell ist eine skizzenhafte Darstellung der Fläche beizufügen, der die geplante
Aufstellung von massiven Ständen, wie z. B. Holzhütten oder Zelten mit mehr als 75 m² zu
entnehmen ist.
Der Kategorie „B“ werden umfangreichere Vorhaben wie z. B. Straßenfeste, größere
Festumzüge, Radrennen und Kirmesveranstaltungen zugeordnet. In diesen Fällen strebt das
Tiefbauamt gemeinsam mit allen Beteiligten sachgerechte Einzelfalllösungen an. Zur
Entscheidung sind erforderlich
- eine Beschreibung der Veranstaltung mit Zeitraum-Angabe der Veranstaltung
- eine Angabe zum Alkoholausschank und zur Tonträgerbenutzung erforderlich
- eine Liste der Verkaufsstände
- ein maßstabgerechter Lageplan, aus dem die Aufstellung der Stände hervorgeht.
Der Kategorie „C“ werden z. B. folgende Veranstaltungen zugeordnet: Rosenmontagsumzug,
Weihnachtsmarkt, größere Musikveranstaltungen, Meisterfeiern etc.. Hier ist der Aufwand
des Antrags- und Genehmigungsverfahrens naturgemäß am größten. Im Regelfall ist das
Einreichen folgender Antragsunterlagen notwendig:
- Detaillierter Lageplan mit allen Auf- und Einbauten
- Versicherungsbestätigung des Veranstalters (z. B. Haftpflichtversicherung)
- Veranstaltererklärung zur Beschaffenheit des zur Verfügung gestellten Geländes (Abnahme)
- Ggf. einzelfallbezogen (je nach Art und Umfang der Veranstaltung) gesonderte Unterlagen,
(u. U. beispielsweise Sicherheitskonzept)
Auch die Veranstaltungen der Kategorie "C" werden jeweils einer Einzelfallbewertung
unterzogen. Da die meisten dieser Veranstaltungen wiederkehrend sind, ließ sich trotz aller
Komplexität sowie der Größe dieser Veranstaltungen über Jahre hinweg bei der Vorbereitung
und Durchführung dieser Veranstaltungen ein hohes Maß an Professionalität erzielen.
Hiervon profitieren die Veranstalter ebenso wie das Tiefbauamt und alle sonstigen
Beteiligten.
Bestimmte Veranstaltungen der Kategorie „C“ sind als „Großveranstaltungen“ einzustufen.
Wann eine Veranstaltung als Großveranstaltung einzustufen ist, ergibt sich aus dem
„Orientierungsrahmen des Ministeriums für inneres und Kommunales NRW für die Planung,
Genehmigung und Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen“.
Ob es sich um eine Großveranstaltung in diesem Sinne handelt, entscheidet das
„Koordinierungsgremium Großveranstaltungen“. Dieses tagt bedarfsorientiert nach
Antragslage unter Leitung des Tiefbauamtes und setzt sich zusammen aus Vertretern der
Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsamtes, des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, des
Umweltamtes sowie im Einzelfall sonstiger Dritter (DSW21, Bahn, THW o.ä.)
Die zurückliegenden Monate betrachtend kann festgestellt werden, dass das Tiefbauamt
Negativ-Rückmeldungen zum Anmeldeverfahren und zur dortigen Bearbeitung lediglich in
sehr geringer Anzahl erhält. Soweit Kritikpunkte geäußert werden, wird jedem dieser
Hinweise selbstverständlich nachgegangen. Hierbei werden auch die übrigen beteiligten
Fachbereiche eingebunden. Erweisen sich Kritikpunkte nach der beschriebenen Abstimmung
als berechtigt, werden zielgerichtet Maßnahmen getroffen, um die Kritikpunkte abzustellen
und die in die Überarbeitung des Anmeldeverfahrens einfließen.
Eine Darstellung der Anmeldungen der Jahre 2014 und 2015 sowie deren Zuordnung in die
einzelnen Kategorien sind in dem folgenden Schaubild visualisiert:

Kategorie: 2014 Kategorie: 2015 (Stichtag 30.04.)
A 771 A 301
B 98 B 33
C 4 C 2
Summen: 873 Summen: 336

Zur Thematik der Kartierung darf ausgeführt werden, dass das Vermessungs- und Katasteramt
bereits einen großen Teil der öffentlichen Bereiche, die wiederkehrend als
Veranstaltungsfläche genutzt werden, aufgenommen und z. T. bereits kartiert hat. Allerdings
konnte bisher weiterhin keine Lösung der Problematik "Gewährleistung des zweiten
Rettungsweges und Nachweispflicht" gefunden werden. Insofern sind auch die
Planunterlagen noch nicht generell verwendbar. Vor diesem Hintergrund müssen auch in
jedem Einzelfall die Planunterlagen bereit gestellt werden, wobei jedoch bei den meisten
Standorten auf die Erfahrungen der Vorjahre zurückgegriffen werden kann.
Hinsichtlich der beabsichtigen Überleitung des Veranstaltungsmanagements inklusive des
Bereichs "Sondernutzung" vom Tiefbauamt zum Ordnungsamt ist ein Partizipationsverfahren
mit Beteiligung des Personalrates eingeleitet worden. Da das Verfahren noch nicht endgültig
abgeschlossen werden konnte, ist es bislang noch nicht zu einer organisatorischen
Neuordnung gekommen. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung im nächsten
Sachstandsbericht informieren.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Ampelanlage Kreuzung Hörder Bahnhofstr. / Benninghofer Str.
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00971-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, Drucksache Nr.: 00971-15-E1, lag bereits zur Sitzung am 21.04.2015 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00971-15-E2):

Mit dem og. Antrag hat sich zwischenzeitlich das Tiefbauamt befasst. Die gestellten Fragen
beantworte ich wie folgt:

zu Frage 1:
Die provisorische Lichtsignalanlage stellt die Verkehrssicherheit an der Kreuzung her. Die
Schaltung entspricht der der ausgefallenen Anlage. Die Mittel für die Erneuerung der im
letzten Jahr ausgefallenen Anlage (30.07.2014) wurden Ende März 2015 freigegeben, das
Ausschreibungsverfahren - im Rahmen Busbeschleunigung - läuft. Die Auftragserteilung
erfolgt voraussichtlich im Juli 2015, so dass mit der Inbetriebnahme der neuen
Lichtsignalanlage im September / Oktober 2015 gerechnet werden kann.

zu Frage 2:
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden die Fahrspuren der Linksabbieger von der
Hörder Bahnhofstraße in die Benninghofer Straße bzw. in die Straße Am Stift zukünftig
getrennt signalisiert.

zu Frage 3:
Die Details der Grünzeitverteilung sind parallel zur Ausschreibung in Arbeit, so dass sich
möglicherweise noch Verbesserungen (z. B. für Fußgänger) ergeben können. Hierzu ist
darauf hinzuweisen, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Phase für Linksabbieger in der
Signalsteuerung aber zwangsläufig bedeutet, dass andere Grünzeiten gekürzt werden müssen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Sonnenschein vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/
50 - 2 40 93 zur Verfügung.“


ABVG, 09.06.2015:

Herr Rm Mader fragt nach, wie sich die Kosten belaufen, wenn man 1,5 Jahre lang eine Behelfsampel misst.

Frau Uehlendahl teilt hierzu im Nachgang zur Sitzung mit, dass sich diese Kosten auf ca. 21.000 € bis Ende August belaufen werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Bolmke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01326-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 01326-15-E1):

„In der Bolmke ist der südlich der Emscher liegende Ost-West-Hauptweg im Bereich des
kleinen Sees seit geraumer Zeit gesperrt. Laut Beschilderung der Sperrung besteht aufgrund
von Tagesbrüchen Einsturzgefahr. Die Sperrvorrichtungen sind inzwischen auf beiden
Seiten zu Seite geschoben und der Weg wird weiterhin als Fuß- und Radweg genutzt.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Welche akut aufgetretenen Tagesbrüche waren der Anlass der Sperrung?
2) Wo befinden sich diese Tagesbrüche genau?
3) Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Schäden zu beseitigen?
4) Wann ist mit der Behebung der Schäden und der Aufhebung der Sperrung zu rechnen?
5) Besteht eine Gefahr für die südlich befindliche Kleingartenanlage? Wenn ja, was ist
zur Sicherung geplant?
- 2 -
6) Wie kann bei tatsächlich akuter Gefahr dafür Sorge getragen werden, dass die Wegesperrungen
nicht beiseitegeschoben werden und der Weg nicht begangen wird?“

ABVG 09.06.2015:

Herr Lürwer führt an, dass die Zuständigkeit für die o. a. Bitte um Stellungnahme beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt. Herr Wilde habe hierzu bereits signalisiert, dass die entsprechende schriftliche Stellungnahme zur ersten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nach der Sommerpause erfolgen werde und dass diese den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die Angelegenheit an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Auf Wunsch von Frau Rm Brunsing wird darum gebeten, diese Stellungnahme ebenfalls der Bezirksvertretung Hombruch zur Information zukommen zu lassen.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01409-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00850-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 7.2
Erster Quartalsbericht 2015 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01305-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.

8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 16:20 Uhr.




Kleinhans Pisula Zielsdorf
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin

Zu TOP 5.3 "Straßendatenbank":

Straßendatenbank.pdf
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