Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 14.11.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i. V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Bürstinghaus i. V.. für E Imielski Integrationsrat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück (abwesend)

d) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Witte, FB 30
Herr Fischer, FB 60
Herr Brockmeier, FB 66

Herr Meißner, FB 61
Frau Schmickler, FB 32
Herr Frommeyer, 3/Dez.
Herr Gottwald, FB 21

e) Geschäftsführung
Frau Weber, 3/Dez.


Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 14.11.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.09.2017


2. Beratung von Eingaben

2.1 Pflasterung Karinstraße zur Gartenanlage "Im Rauhen Holz"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09193-17)


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Werbung im öffentlichen Raum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08237-17-E2)

3.2 Wahlkampfstände der Parteien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09224-17)

3.3 Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09266-17)

3.4 Parksituation E-Mobilität
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017
(Drucksache Nr.: 08845-17-E1)


3.5 Überwachung des ruhenden Verkehrs in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08880-17-E2)

3.6 Glückspielstaatsvertrag - Ablauf der Übergangsfristen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08912-17-E3)

3.7 Prostituiertenschutzgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08931-17-E2)

3.8 Sicherheit des Stadtzentrums
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08827-17-E1)

3.9 Rattenbefall am / im Blücherpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09362-17)

3.10 Gabionenwand in Brünninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09363-17)

3.11 Widerspruch gegen Adressweitergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09403-17)

3.12 Stadtbezirksmarketing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09407-17)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)


4.2 Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage und Broschüre wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 08587-17)

4.3 Sachstandsbericht Situation in der Ausländerbehörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08823-17)

4.4 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)


4.5 Masterplan Kommunale Sicherheit: Dokumentation der Quartierslabore
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08639-17)

4.6 Zwischenbericht Neuorganisation Bürgerdienste
Mündlicher Bericht




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Goosmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

Der Antragsteller zieht den TOP

3.12 Stadtbezirksmarketing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09407-17) zurück.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.09.2017

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.09.2017 wurde einstimmig genehmigt.



2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Pflasterung Karinstraße zur Gartenanlage "Im Rauhen Holz"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09193-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Anfrage des Gartenvereins „Im Rauhen Holz“ e.V. vom 21.09.2017,
Widerrufen der Zusage zur Pflasterung des Waldweges von der Karinstraße zur
Gartenanlage „Im Rauhen Holz“,
Eingabe-Nr. 09193-17.
Schreiben vom 18.04.2017 von Herrn Stadtrat Wilde an die Bezirksvertretung
Lütgendortmund (DS-Nr. 03308-15-E2).
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o.g. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Der Eingabe sind fünf Anlagen beigefügt, in welchen der Sachverhalt nahezu vollständig und
korrekt dargestellt wird.
Zur Präzisierung teile ich folgendes mit:
- Es handelt sich nicht um einen Feldweg, sondern einen Waldweg und damit um Wald im
Sinne des Gesetzes.
- Bei einem Ortstermin am 12.10.2017 wurde festgestellt, dass der Waldweg entgegen der
Behauptung im Schreiben vom 21.09.2017 nicht in einem schlechten, sondern in einem
waldüblichen Zustand ist.
- Auf einer Länge von ca. fünf Metern ist die Verschleißdecke aus Dolomitsand durch den
häufigen Fahrverkehr abgetragen. Die Tragschicht ist vorhanden. Der Rest besteht nicht
aus sich aneinander reihenden Schlaglöchern, sondern ist vollkommen in Ordnung.
Im Ortstermin am 02.03.2016 hat Herr Dehler, als zuständiger Forstbetriebsbeamter, darauf
hingewiesen, dass der Waldweg nur durch schwerbehinderte Gartenbenutzer und zur
Anlieferung des Vereinsheims mit Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Im Laufe der Jahre
wurde diese Vereinbarung nicht mehr eingehalten und nun wird der Waldweg als
Hauptzufahrtsweg genutzt. Für eine solche Beanspruchung durch vermehrten Autoverkehr
sind Waldwege nicht ausgelegt. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen im Wald ist ohnehin nach
Forstgesetz verboten und bußgeldbewehrt.
Auf Drängen der Ortsterminteilnehmer hat Herr Dehler die mündliche Erlaubnis erteilt, den
restlichen unbefestigten Waldweg in Eigenarbeit durch den Gartenverein pflastern zu dürfen.
Nachfolgend wurde aber dem Vorsitzenden der GA „Im Rauhen Holz“, Herrn Detgen,
am 03.11.2016 schriftlich mitgeteilt, dass neben den forstrechtlichen Bestimmungen weitere
Einschränkungen nach dem Naturschutzgesetz und durch den Landschaftsplan zu
berücksichtigen sind. Daher könne dem Wunsch nach Genehmigung zur Pflasterung des
Weges nun doch nicht entsprochen werden.
Dies habe ich mit Schreiben vom 18.04.2017 der Bezirksvertretung Lütgendortmund (DS-Nr.
03308-15-E2) dargelegt und begründet.
Es besteht weiterhin das Angebot durch den städtischen Forstbetrieb, dass sich der
Gartenverein als Hauptnutzer des Waldweges an der laufenden Unterhaltung der
wassergebundenen Wegedecke beteiligt, um einen höheren Pflege- und Erhaltungszustand zu
erreichen. Das notwendige Material würde durch den Forstbezirk aus den Wegebaumitteln zur Verfügung gestellt. Der Einbau könnte nach Notwendigkeit und Bedarf durch den
Gartenverein durchgeführt werden….

Der Petent Herr Heringhaus erläutert sein Anliegen noch einmal ausführlich.

Herr Fischer vom Umweltamt erklärte, dass er sich den Weg angeschaut habe. Es handelt sich um einen Waldweg im Sinne des Gesetzes. Damit gelten die entsprechenden Bestimmungen des Landesforstgesetzes. Dieses sieht vor, dass Waldwege nicht befestigt werden. Es gibt mittlerweile sogar Bestrebungen befestigte Waldwege zurückzubauen. Auch nach dem Naturschutzgesetz sollen die Wege in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nicht befestigt sein. Bei dem Waldstück handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Damit sei die Rechtslage eindeutig, darüber könne man sich nicht hinwegsetzen. Er erklärte, dass die Stadt dem Kleingartenverein immer wieder angeboten habe, Material zur Verfügung zu stellen, um kleinere Reparaturen selbständig auszuführen.

Auf Nachfrage von Frau Rm Noltemeyer nach der Anzahl der Zuwegungen und welches der Hauptweg sei, antwortete Herr Fischer, dass es eine offizielle Zuwegung über eine Straße gebe, die aber nicht genutzt würde, weil sie eng sei und vor zwanzig Jahren der Fahrverkehr von den Anwohnern nicht mehr geduldet wurde. Daraufhin habe man den bequemen Weg durch den Wald gewählt.

Herr Rm Goosmann fragte noch einmal, nach ob der Kleingartenverein das Angebot der Stadt bezüglich des Dolomitsandes zur Ausbesserung annehmen würde, da die rechtliche Lage doch ziemlich eindeutig sei. Dazu erklärte Herr Heringhaus, dass er das erst im Vorstand besprechen müsste.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Werbung im öffentlichen Raum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08237-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.09.2017 vor:


….Anfrage der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN der Sitzung des ABÖAB am 04.07.2017
hier: Werbung im öffentlichen Raum (DS-Nr.: 08237-17-E1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich berechtigt, kommerzielle Werbung auf öffentlichen Wegeflächen zu betreiben,
ist die Firma Ruhfus.
Geworben wird in der Regel auf Trägern wie Litfaßsäulen und Fahrgastunterständen.
Durch die Vertragspartner der Firmen Wall und Ströer mit der Stadt Dortmund, wird darüber
hinaus auf Trägern wie freistehende Werbetafeln, Werbevitrinen und Plakatsäulen geworben.
Im Stadtgebiet von Dortmund gibt es eine Reihe von Gestaltungssatzungen, in denen für ein
Satzungsgebiet und außerhalb der öffentlichen Flächen die Art und Größenordnung der
Werbung festgelegt wird, woraus sich derenZulässigkeit ergibt.
Weitere Festsetzungen zu Gestaltungssatzungen für Werbung sind u.a. in bestehenden
Bebauungsplänen zu finden.
Der Rat der Stadt Dortmund kann die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbung für
Teilbereiche beschließen. Davon hat der Rat auch in einigen Bereichen Gebrauch gemacht.
Sofern Änderungswünsche an einer Gestaltungssatzung bestehen, können diese auch nur
durch den Rat der Stadt Dortmund vorgenommen und beschlossen werden.
Eine Kontrolle, ob die Festsetzungen der Gestaltungssatzung für Werbung eingehalten
werden, erfolgt in der Regel durch die Prüfung des Bauantrages, sofern dieser gestellt wird
oder u.a. durch Beschwerden aus der Bevölkerung, darüber hinaus stichprobenartig.
Die Zulässigkeit für Werbeanlagen ist speziell im § 13 der Bauordnung NRW geregelt.
Die Vorschriften des § 13 BauO NRW sind gemäß Absatz 6 Nr. 4 nicht auf die Wahlwerbung
für die Dauer eines Wahlkampfes anzuwenden….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Wahlkampfstände der Parteien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09224-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09224-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

….die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.3
Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09266-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Die SPD-Fraktion bittet darum, die Antworten der Verwaltung an die zuständigen Fachausschüsse zur Kenntnis zu geben….


Herr Rm Goosmann erklärte, dass das dritte Quartal um sei und man einen Sachstand erwarte.

Frau Rm Krause erläuterte, dass das Thema originär den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün betreffe und die Verwaltung die Beantwortung für beide Ausschüsse fertigen solle.


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.4
Parksituation E-Mobilität
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017
(Drucksache Nr.: 08845-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017 vor:

…Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08845-17-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (DS-Nr.: 08845-17-E1, Fraktion FDP/BL):
„Bereits im Oktober 2016 hatten wir eine Anfrage zum Thema Parksituation an öffentlichen
Ladestationen (Drucksache-Nr.: 05974-16-E1) an die Verwaltung gerichtet. Diese Anfrage
wurde auch beantwortet (siehe Drucksache-Nr.: 05974-16-E2). Viele Parkplätze mit Ladestationen
wurden eingerichtet und mit den in der Stellungnahme der Verwaltung genannten
Beschilderung ausgestattet. Diese werden nun auch durch E-Fahrzeuge genutzt
oder zumindest ist dies so gedacht. Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung in
diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie wird mit sog. Falschparkern verfahren? Besteht in diesem Zusammenhang die
Möglichkeit ein Bußgeld zu erteilen, wenn Fahrzeuge an den für E-Fahrzeuge gedachten
Stellen geparkt sind?
2. Für den Fall, dass die Möglichkeit eines Bußgeldes besteht: Werden solche Bußgelder
in Dortmund erhoben?“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden…..


Frau Siekmann vom Ordnungsamt beantwortete die Fragen mündlich:

Sie erklärte, dass man unterscheiden müsse zwischen einem Parkbereich mit Ladestation und einem ausgewiesenen Parkplatz für Elektrofahrzeuge.
Die Schilder laut EmoG sind vom Tiefbauamt alle aufgestellt.
An den Ladestationen werden alle Fahrzeuge mit einem Verwarngeld von 15 Euro verwarnt. Bei den E-Parkplätzen werden PKW mit Verbrennungsmotor verwarnt und mit einem Flyer zusätzlich informiert. Dies ist bis Ende des Jahres vorgesehen. Ab Januar 2018 ist es vorgesehen auch Abschleppmaßnahmen einzuleiten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Überwachung des ruhenden Verkehrs in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08880-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.10.2017 vor:

….Beantwortung der Anfrage SPD-Fraktion vom 20.09.2017 zum Thema „Überwachung
des ruhenden Verkehrs“;
DS-Nr. 08880-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Verkehrsüberwachung führt im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs Kontrollen im gesamten Stadtgebiet von Dortmund durch. Dabei ist es auch Aufgabe der Verkehrsüberwachung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen; dies gilt auch für den Fußgängerverkehr. Aufgrund des hohen Parkdrucks und des stetig steigenden Parksuchverkehrs in Verbindung mit einer hohen Fluktuationsrate im parkraumbewirtschafteten Bereich bei den Kurzzeitparkern konzentriert sich die Verkehrsüberwachung dabei im Schwerpunkt auf die City, die citynahen Innenstadtbezirke sowie die Stadteilnebenzentren. Die Außenbezirke werden in abgestufter Form sowie bei eingehenden, qualifizierten Beschwerden kontrolliert, da in diesen Bereichen die parkraumbewirtschafteten Bereiche nur partiell vertreten und die Anzahl vorhandener
legaler Parkmöglichkeiten höher sind. Durch den ansteigenden Individualverkehr und eine stetig abnehmende Akzeptanz zur Einhaltung straßenverkehrlicher Vorschriften hat sich die Anzahl der eingehenden Beschwerden über verkehrsordnungswidrig parkende Fahrzeuge – insbesondere in den Außenbezirken - signifikant erhöht. In 2016 sind über 600 registrierte Beschwerden allein aus diesen Vorortbereichen eingegangen. Dieser Entwicklung ist die Verkehrsüberwachung durch eine konsequente Ahndung der festgestellten Parkverstöße mit Augenmaß und unter Nutzung des vorhandenen Ermessens auch in den Außenbezirken entgegen getreten. Dies hat in den mitunter wenig kontrollierten Außenbereichen zu zusätzlichen Beschwerden geführt. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nicht nachvollziehen können, dass ein über einen längeren Zeitraum oftmals subjektiv toleriertes Parkverhalten nunmehr sanktioniert wird. Es handelt sich jedoch nicht um ein geduldetes, fehlerhaftes Parkverhalten. Es waren lediglich keine Verwarnungen erteilt worden, weil die Verkehrsüberwachung dort längere Zeit nicht präsent war. Dabei wird mehrheitlich die Rechtmäßigkeit der nun erteilten Verwarnungsgelder durch die Bürgerinnen und Bürger durchaus anerkannt.Die gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1.
Die Verkehrsüberwachung hat sich bei der Überprüfung des Parkverhaltens an den eingegangenen Beschwerden orientiert. Da sich diese über fast das gesamte Stadtgebiet erstreckt haben, können Schwerpunkte so nicht mitgeteilt werden. Insgesamt ist jedoch eine intensivere Überprüfung in den Vororten feststellbar.
zu Frage 2.
Auch in Bereichen mit kleinräumigen Parkkonzepten gibt es vermehrt Beschwerdelagen, die
zu überprüfen sind. Grundsätzlich geht die Verkehrsüberwachung in kleinräumigen Bereichen
bzw. in Bereichen, in denen sie lange nicht kontrolliert hat, bei der ersten Kontrolle mit Hinweiskarten vor. Da in den Bereichen häufig die Anwohnerschaft betroffen ist, soll diese mit dieser Vorgehensweise auf das falsche Parken aufmerksam gemacht werden. Diese Vorgehensweise wird von den Anwohnern häufig auch wohlwollend zur Kenntnis genommen. Erst bei Nachkontrollen werden Verwarnungsgelder erhoben oder es müssen Fahrzeuge geschleppt werden.
zu Frage 3. und 4.
Es wurden lediglich die Verwarnungsgelder zurückgenommen, bei denen sich die Betroffenen
bei der Verkehrsüberwachung gemeldet haben.
zu Frage 5.
Die Verwarnungen wurden auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung erteilt.
zu Frage 6.
Die Einstellung oder Rücknahme von Verwarnungsgeldverfahren ist stets eine Entscheidung
im Einzelfall. Vor diesem Hintergrund ist eine Prognose über mögliche Vorgehensweisen für
die Zukunft nicht möglich….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Glückspielstaatsvertrag - Ablauf der Übergangsfristen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08912-17-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.10.2017 vor:

…..Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Glücksspielstaatsvertrag – Ablauf der Übergangsfristen“; Drucksache Nr.: 08912-17-E3
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie darüber informieren, dass die zweite (fünfjährige) glücksspielrechtliche Übergangsfrist nach Beschluss des Oberverwaltungsgericht Münster vom 11.02.2016 bereits zum 30.06.2017 abgelaufen ist, mit der Folge, dass die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle neben der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung seit dem 01.07.2017 grundsätzlich auch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bedarf. Die seitens des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen dahingehend u. a. in Erlassen vom 10.12.2012, 17.12.2012, 30.04.2013, 17.12.2013, 10.05.2016 und 06.06.2017 mitgeteilte Rechtsauffassung, die Übergangsfrist ende erst am 30.11.2017, ist somit nicht zutreffend.
Zu 1.:
In Dortmund wurden nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist zum 30.06.2013 bereits
neunzehn Ordnungsverfügungen erlassen, die nach Rechtskraft zu Schließungen hätten führen
können. Sämtliche Ordnungsverfügungen wurden allerdings beklagt und sind in Teilen noch
vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig. Bis zum Abschluss dieser Verfahren
können Schließungsverfügungen nicht erlassen werden. Die Betreiber von Spielhallen, die der einjährigen Übergangsfrist unterlagen und mit denen bereits gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Oberverwaltungsgericht NRW erfolgreich zum Abschluss gebracht wurden, haben im Hinblick auf den zwischenzeitlichen Ablauf der zweiten Übergangsfrist neue Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis gestellt. Diese Anträge sind bei der Auflösung von Konkurrenzsituation wiederum zu berücksichtigen und erneut zu bescheiden. Die hier in zwei Fällen erlassenen Schließungsverfügungen wurden ebenfalls beklagt und werden auf Wunsch des Gerichtes derzeit nicht vollzogen.
Somit ist es trotz des Erlasses von Ordnungsverfügungen und der Durchführung der entsprechenden Klageverfahren mehr als vier Jahre nach Ablauf der ersten Übergangsfrist nicht gelungen, auf der Grundlage der glücksspielrechtlichen Vorschriften Spielhallen dauerhaft zu schließen. Ordnungsverfügungen auf der Grundlage des Ablaufs der zweiten Übergangsfrist wurden bisher nicht erlassen. Hier wurden lediglich in Einzelfällen Anhörungsverfahren eingeleitet.
Zu 2.:
Derzeit werden in Dortmund insgesamt 174 Spielhallen betrieben. Bisher liegen der Verwaltung 172 Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis vor. Es ist davon auszugehen, dass die zwei fehlenden Anträge noch eingehen werden. Lediglich 16 Spielhallen verstoßen dabei weder gegen das Verbundverbot noch den vorgeschriebenen Mindestabstand von 350 Metern. Sämtliche Antragsteller im Bereich der Stadt Dortmund berufen sich insoweit auf die Ausnahmetatbestände „unbillige Härte“ und/oder „atypische Verhältnisse“.
Zu 3.:
Bisher wurden keine glücksspielrechtlichen Erlaubnisse unter Anerkennung von Ausnahmetatbeständen erteilt.
Die Entscheidung über die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 24 Glückspielstaatsvertrag kann erst nach Durchführung eines aufwendigen Prüfverfahrens getroffen werden. Neben der grundsätzlichen Prüfung der Ziele des § 1 Glückspielstaatsvertrag und des Vorliegens von Ausnahmetatbeständen, ist in einer Vielzahl der Fälle eine rechtssichere Auflösung von Konkurrenzsituationen notwendig, die sowohl der Auswertung umfassender Unterlagen, als auch jeweils gerichtsfester Ermessensabwägungen bedarf.
Zu 4.:
Unter Berücksichtigung der entsprechenden Erlasse des Ministeriums des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen ist das Verfahren zur Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse in
Dortmund weiterhin auf den Zeitpunkt 01.12.2017 ausgerichtet. Der Betrieb von Spielhallen,
die der zweiten Übergangsfrist unterlagen, wird bis zum 30.11.2017 geduldet. Ziel ist es insoweit, die Erlaubnisse nach Glückspielstaatsvertrag bzw. die Ablehnungsbescheide
bis zum 30.11.2017 zu fertigen. Sollte dies im Hinblick auf die Vielzahl der Verfahren
nicht möglich sein, erfolgt bis zu einer endgültigen Entscheidung über die jeweiligen Anträge
eine weitere Duldung der Betriebsführung…..


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Prostituiertenschutzgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08931-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.10.2017 vor:

…..Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Prostituiertenschutzgesetz“; Drucksache Nr.: 08931-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zum 01.07.2017 sind das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) sowie die Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DVO ProstSchG) in Kraft getreten. Mit dem ProstSchG werden eine gesundheitliche Pflichtberatung und eine Anmeldepflicht für Prostituierte normiert und die Erlaubnispflicht für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und -fahrzeugen eingeführt. Mit Einführung des Gesetzes sollen erstmalig eine gesetzliche Ausgestaltung und Regulierung des Prostitutionsgewerbes stattfinden und Eingriffsmöglichkeiten für die Ordnungsbehörden geschaffen werden. Diese Regulierung verfolgt die Ziele, die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen für vertragliche Arbeitsbedingungen und Voraussetzungen für den Schutz der Gesundheit für in der Prostitution Tätige zu schaffen sowie Menschenhandel, Ausbeutung und die generelle Kriminalität im Bereich der Sexarbeit zu bekämpfen. Durch die DVO ProstSchG wurde die Zuständigkeit für die Anmeldungen und die Erteilung der Erlaubnisse in NRW auf die Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
Die Verwaltung setzt die Aufgabe seit der Gesetzeseinführung insoweit konsequent um.
Zu 1.:
Zu Beginn der Anmeldepflicht führten nur wenige Prostituierte eine Anmeldung beim Ordnungsamt durch. Durch weitergehende Recherche konnte herausgefunden werden, dass viele Anmeldepflichtige den neuen gesetzlichen Regelungen skeptisch gegenüberstanden oder nicht über die neue Anmeldepflicht informiert waren. Zudem bestand bei vielen Prostituierten die Angst, dass Daten aus dieser Anmeldung veröffentlicht würden. Zugriff auf die Daten haben jedoch ausschließlich die mit der Sachbearbeitung befassten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Ordnungsamtes und ihre unmittelbaren Führungskräfte. Durch entsprechende Beratung und Hinweise auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
konnten bestehende Bedenken der Prostituierten entkräftet werden. Hierfür wurden durch das
Ordnungsamt Beratungsgespräche geführt und Vorträge bei Fachveranstaltungen gehalten.
Das Beratungsangebot wurde auf Informationsveranstaltungen in Clubs, Bordellen etc. ausgedehnt. Seit der Aufklärung der Betroffenen steigt die Zahl der Anmeldungen in Dortmund stark an.
Zu 2.:
Mit Stand vom 09.10.2017 gab es in Dortmund 62 Anmeldungen nach dem ProstSchG. Dabei
war zu beobachten, dass die Anmeldungen von vielen Anmeldepflichtigen durchgeführt wurden, die gemeinsam im gleichen Betrieb arbeiteten. Nach den unter Punkt 1. genannten Gesprächen melden sich nun auch Prostituierte, die nicht in Betrieben organisiert sind, an. Anhand der Anzahl von aktuell vereinbarten Anmeldeterminen wird erwartet, dass sich die Zahl der Anmeldungen kurzfristig erhöhen wird. Nach dieser Prognose wird bis zum Jahresende mit über 200 Anmeldungen in Dortmund gerechnet. Nach eingehender Recherche besteht die Vermutung, dass bisher nur wenige Prostituierte aus Dortmund gemeldet sind. Auch werden voraussichtlich am Jahresende nicht alle in Dortmund tätigen Prostituierten gemeldet sein.
Zu 3.:
Nach den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land sowie den Verwaltungsvorschriften des
Landes NRW sind die Daten der betroffenen Frauen und Männer auf elektronischem Wege an
die zuständigen Finanzämter zu übermitteln. Die Finanzämter verfügen jedoch aktuell noch
nicht über die entsprechenden Schnittstellen. In Absprache mit den in Dortmund ansässigen Finanzämtern werden die Daten bis zu einer Umsetzung auf einem gesicherten Postweg (Austauschpostfach, verschlossene Umschläge) direkt an den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes übersandt……

Frau Jägers erklärte auf Nachfrage von Frau Rm Noltemeyer zu Antwort 1, „die Prostituierten hätten Angst, dass Daten in falsche Hände geraten könnte“, warum ein Lichtbild nötig sei, dass der Lichtbildausweis eine gesetzliche Vorgabe ist, es könne jedoch zum Schutz der Identität ein Aliasname eingetragen werden.
Auf Nachfrage nach dem Zeithorizont der Schnittstelle des Finanzamtes in Frage 3, antwortete Frau Siekmann, dass mit dem Fachverfahren Migewa gearbeitet würde. Bei der Schnittstelle müssen auch die Datenschutzaspekte berücksichtigt werden. Ein Zeitziel könne sie jedoch nicht nennen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Sicherheit des Stadtzentrums
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08827-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2017 vor:

….Anfrage der Fraktion AfD vom 04.09.2017 zur Sitzung des Ausschusses für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.09.2017;
DS- Nr.: 08827-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die og. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zur Sicherheitslage in der Stadt erfolgt ein permanenter Austausch zwischen Stadt und
Polizei. Im Zusammenhang mit bevorstehenden Veranstaltungen werden die vorliegenden
Sicherheitskonzepte, soweit dies erforderlich erscheint, individuell angepasst.
Zu Frage 2:
Die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes sind grundsätzlich für die Tätigkeit im Außendienst
sensibilisiert.
Zu Frage 3:
Es existiert in Dortmund nach Angaben der dafür zuständigen Behörden aktuell keine
konkrete Gefährdungslage.
Zu Frage 4:
Die Fragestellung ist an die Polizei bzw. den Verfassungsschutz zu richten…..


Des Weiteren liegt dem Ausschuss noch der Beschlussantrag der Fraktion Alternative für Deutschland aus der Sitzung vom 26.09.2017 DS.Nr. 08827 vor:

Falls die Verwaltung nicht beabsichtigt, Stahlpoller als Sicherungsmaßnahme, wie in den
Städten Münster oder München einzusetzen, wird folgendes beantragt:
Der ABöOAB beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für die Sicherung der Dortmunder Innenstadt
zu erstellen und hierbei versenkbare Stahlpoller als Sperrmittel zu präferieren. Zur nächsten
Sitzung des ABöOAB soll das Konzept dem Ausschuss vorgelegt und eine abstimmungsfähige
Ratsvorlage erstellt werden.
Begründung:
Bislang hat die Stadt Dortmund - wie andere Städte auch - Busse, Lkw und Container etwa
zur Sicherung des Weihnachtsmarktes eingesetzt. Neben den allgemeinen Kosten verursacht
diese Methode einen hohen Personalaufwand. Außerdem macht diese Präsenz einigen.

Herr Rm Urbanek gab zu Protokoll dass er die ungenügende Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 missbilligt.

Frau Stadträtin Jägers gab als Antwort zu Protokoll, dass sie, wenn die AfD dies missbilligt alles richtig gemacht hätte. Wenn sie diese Fragen so beantworten würde, wie die AfD es sich wünsche, könne sie gleich zu Terroranschlägen in Dortmund einladen. Man könne aber davon ausgehen, dass bevorstehende Großveranstaltungen sehr sorgfältig vorbereitet werden. Seit dem Sommer wird an dem neuen Sicherheitskonzept mit allen Akteuren gearbeitet, welches auch für den Weihnachtsmarkt und die Silvesternacht Beachtung finden wird. Anfang nächster Woche wird es in der Pressekonferenz der Schausteller, soweit es veröffentlichungsfähig ist, erläutert.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland mehrheitlich gegen die Stimme der AfD ab.


zu TOP 3.9
Rattenbefall am / im Blücherpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09362-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09362-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…..am Blücherpark soll es einen massiven Rattenbefall geben – so Hinweise aus der Bevölkerung. Die Tiere sollen dort nicht nur nachts oder in der Dämmerung, sondern oftmals mitten am Tag zu beobachten sein – hier beispielsweise auch an der Martha-Gillessen-Straße.

Die CDU-Fraktion möchte von der Verwaltung wissen, ob dieser der Rattenbefall am Blücherpark bekannt ist und, in welcher Form dagegen vorgegangen wird.

Sollte der Vorfall weder bekannt noch bearbeitet worden sein, erwartet der Ausschuss, dass umgehend Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden……


Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sind sich einig, dass eine Information an die Verwaltung ausreichend ist und keine schriftliche Beantwortung erwartet wird.

zu TOP 3.10
Gabionenwand in Brünninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09363-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09363-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…..die CDU-Fraktion im Ausschuss stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, umsetzbare Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die eine Reinigung, Begrünung oder sonstige Möglichkeiten zur nachhaltigen Beseitigung der Graffiti an der Gabionenwand beinhalten.

Begründung

Bereits im September 2014 hatte die CDU-Fraktion das Thema „Graffiti an der Gabionenwand“ zum ersten Mal aufgegriffen Seither hat sich – nach einem gescheiterten Versuch der Reinigung und mehreren Versuchen durch Anpflanzung mit „Wildem Wein“ nichts geändert. Nach Abwarten der diesjährigen Wachstumsperiode ist auch die letzte erneute Anpflanzung mit Wildem Wein als gescheitert anzusehen. Die Wand ist nach wie vor von allen Seiten beschmiert.
Die Gabionenwand – gelegen an der B 54, die als eine der Hauptverkehrsstraßen von tausenden Besuchern genutzt wird, um u.a. Bundesligaspiele im Stadion oder eine Messe zu besuchen oder, die die Innenstadt zum Shoppen aufsuchen – liegt an einer Haupteingangsstraße zu Dortmund. Diese Wand in einen „vorzeigbaren“ Zustand zu versetzen, sollte daher hohe Priorität haben. Versuche der Vergangenheit, dies zu realisieren, sind alle fehlgeschlagen. Es kann aber nicht im Interesse der Stadt liegen, die beschmierte Wand als unveränderbaren Fakt zu akzeptieren, denn das käme einer Resignation gegenüber dem Ziel einer sauberen Stadt gleich. …..

Herr Rm Weber erläuterte noch einmal den Antrag und gab seinen Unmut zum Ausdruck, dass sich der Ausschuss nach vier Jahren immer noch mit dem Thema befassen müsse. Er erwarte von der Verwaltung einen nachhaltigen Vorschlag zur Gestaltung der Wand.

Frau Rm Krause zeigte sich ebenfalls sehr empört und erklärte, dass die Gabionenwand als Visitenkarte, wenn man von Süden in Stadt fährt, so nicht hinnehmbar sei.

Herr Rm Zweier findet, dass es in Dortmund viele Bereiche gebe, die man schöner gestalten könne. Man müsse sich aber auch eingestehen, dass man in einer Großstadt gegenüber Graffiti ein Stück weit machtlos sei. Er lehnt einen erneuten Auftrag an die Verwaltung ab.

Frau Rm Noltemeyer erklärte ebenfalls, dass die Gabionenwand an einer der Haupteinfallstraßen sei und einen Schandfleck darstellt. Sie findet es peinlich, dass die Verwaltung es nicht schafft für Abhilfe zu sorgen.


Frau Rm Kleinhans versteht nicht, warum die vorgeschlagene Alternative der Anpflanzung von Efeu nicht in Betracht gezogen würde. Sie ist der Meinung, dass man einen Rechenschaftsbericht von der Verwaltung einfordern sollte, damit man sehe wofür das Geld verausgabt würde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Auftrag an die Verwaltung, mit mündlicher Berichterstattung von Herrn Dr. Falk in der nächsten Ausschusssitzung am 12.12.2017:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, umsetzbare Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die eine Reinigung, Begrünung oder sonstige Möglichkeiten zur nachhaltigen Beseitigung der Graffiti an der Gabionenwand beinhalten.



zu TOP 3.11
Widerspruch gegen Adressweitergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09403-17)
Widerspruch gegen Adressweitergabe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09403-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vor:


…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet den Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Jugendliche, die im übernächsten Jahr volljährig werden, werden ebenso wie deren Eltern zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres angeschrieben und darüber informiert, dass die Weitergabe ihrer Daten an verschiedenste Interessenten erlaubt ist und bevorsteht, sofern diesem nicht widersprochen wird. Dem Schreiben wird ein Musterwiderspruch beigefügt.

Begründung:
Die Stadt Dortmund (ebenso wie viele andere Städte) übermittelt Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden, an unterschiedliche Interessenten. Diese nutzen diese Daten, um Werbe- und Informationsmaterial an die Jugendlichen zu versenden.
Teilweise werden bereits bis zum jeweils 31. März eines Jahres die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden, übermittelt.
Erst danach darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruchsrecht versteht, macht für die Betroffenen keinen Sinn mehr. Da den meisten nicht bewusst ist, dass eine Weitergabe bevorsteht, informieren sie sich im Vorfeld auch nicht über ein mögliches Widerspruchsrecht, so dass ortübliche Bekanntmachungen z.B. im Internet oft nicht wahrgenommen werden….


Herr Rm Tölch erklärte, dass man grundsätzlich darüber nachdenken könne, wie man Bürger der Stadt über ihre Rechte aufklärt. Die zum Beschluss vorgeschlagene Idee würde jedoch erhebliche Kosten verursachen. Er schlug vor, die Jugendlichen bei Beantragung ihres Personalausweises mit 16 Jahren zu informieren, die Art und Weise würde er der Verwaltung überlassen.

Frau Rm Reigl gab zu Bedenken, dass der Zeitpunkt, je nachdem wann der Jugendliche im Jahr Geburtstag habe, schon zu spät sein könnte. Sie verstehe jedoch auch das Problem der Kosten und erklärte, dass sie damit einverstanden sei, wenn die Verwaltung eine kostengünstigere Lösung erarbeitet.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sind sich einig, den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.


zu TOP 3.12
Stadtbezirksmarketing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09407-17)

Der Antragsteller zieht den TOP zurück.



4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Hier: Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus öffentlicher Sitzung vom 11.10.2017 vor:

Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede bemängelten dass viele Beschlüsse liegen geblieben sind und nur 20 % umgesetzt worden seien. Sie wiesen auf den Sanierungsstau hin. Es sei auch wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibt. Im Anschluss erging folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen.


Auf Rückfrage von Rm Urbanek nach der Rentabilität des Standortes der Blitzanlage Brackeler Straße im Vergleich zu anderen Standorten gab der Fachbereich 32 zu Protokoll:



Brackeler Straße 27&32 (beide Anlagen zusammen)
IV. Quartal 2016I. Quartal 2017II. Quartal 2017III. Quartal 2017Summe 1 Jahr
Rentabilität 0,72 0,67 0,78 0,33 0,64
restl. BlitzanalgenIV. Quartal 2016I. Quartal 2017II. Quartal 2017III. Quartal 2017Summe 1 Jahr
Rentabilität 0,71 0,77 0,82 0,99 0,82

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht den Haushaltsplanentwurf 2018 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



zu TOP 4.2
Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage und Broschüre wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 08587-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Sachstandsbericht Situation in der Ausländerbehörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08823-17)

Frau Rm Noltemeyer fragte nach, welche Anliegen nicht bearbeitet wurden und welche in der Priorisierung vorne sind. Dazu antwortete Frau Schmickler dass sie grundsätzlich Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung haben und dass man die nicht länger liegen lassen kann. Die Kunden haben das Recht Anträge zu stellen, die in angemessener Zeit beschieden sein müssen. Längere Wartezeiten galten für allgemeine Informationen, aber auch da sei man bemüht wieder in den Regelbetrieb zu kommen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und der Ausschuss für Personal und Organisation nehmen den Sachstandsbericht und die Beantwortung der politischen Anfragen aus 06/2017 zur Kenntnis.



zu TOP 4.4
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen folgende Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation aus öffentlicher Sitzung vom 19.10.2017 und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus öffentlicher Sitzung vom 17.10.2017 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017 vor:



Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus öffentlicher Sitzung vom 08.11.2017 vor:

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08092-17-E5)

„….die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017 folgenden Antrag, der den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt, und bittet um Beratung und Beschlussfassung: Der Untersuchungsbereich „Kreuzviertel“ wird nicht Bestandteil der 3. Realisierungsstufe, sondern Bestandteil der 2. Realisierungsstufe.

Begründung

Das ohnehin schon jetzt unter extremen Parkdruck leidende Kreuzviertel, das neben den Bewohnerinnen und Bewohnern häufig auch Parksuchverkehre durch Veranstaltungen im Bereich der Westfalenhallen/Westfalenstadion aufnehmen muss, würde noch stärker als bisher belastet, wenn man in der 2. Realisierungsstufe in der südlichen Innenstadt lediglich im Bereich Hainallee und Markgrafenstraße weitere Bewohnerparkzonen einrichten würde. Massive Verdrängungswettbewerbe Richtung Westen wären somit programmiert.“
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 07.11.2017:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:
„Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie "Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.
Begründung:
Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt. Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



zu TOP 4.5
Masterplan Kommunale Sicherheit: Dokumentation der Quartierslabore
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08639-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:


….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche anderen Bottom-up-Projekte des Urban Gardening und Foodsharing wie das beschriebene Projekt „Tante Albert“ sind der Verwaltung in der Stadt bekannt?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ähnliche Projekte anzustoßen und zu unterstützen?

3. Welche Informationen hat die Verwaltung über Freiflächen in der Stadt, auf denen ähnliche Projekte initiiert werden können?

Begründung:
In der Dokumentation der Begehungen der Quartierslabore wird das selbstinitiierte Stadtteilprojekt „Tante Albert“ in der Albertstraße beschrieben. Ziel des nachahmenswerten Projektes ist es, mittels gemeinsamen Urban Gardenings und Foodsharings sowohl den Austausch unter den unmittelbaren Nachbarn des Gartens zu stärken als auch einen grünen Anlaufpunkt für das gesamte Quartier anzubieten, in dem man kreativ tätig werden kann. Circa 15 bis 20 Mitglieder engagieren sich im Projekt „Tante Albert“ aktiv und regelmäßig, ungefähr 50 Personen sind im erweiterten Kreis organisiert. Die Dezernentin hat laut Dokumentation das Projekt als gelungenes Beispiel für zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und basisdemokratisches Engagement gelobt. Gerade solche Bottom-up-Vorhaben eigneten sich als anschauliche Blaupausen für den Masterplan Kommunale Sicherheit. Ziel muss es deshalb sein, weitere Projekte dieser Art in der Stadt zu realisieren bzw. Initiativen Freiflächen und ggf. Leerstände zu vermitteln, um möglichst viele Bürger*innen in die Gestaltung von Stadt einbeziehen zu können, gelebte Nachbarschaft zu fördern und damit – wie im Bericht beschrieben - das Sicherheitsgefühl im Quartier zu stärken….



Frau Jägers antwortete mündlich:

Der Erfolg des Projektes liegt darin, dass die Gruppe sich erst zusammengefunden hat und danach auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück gegangen ist und dann einen Verein gegründet hat, der auch Verantwortung übernimmt und die Nachbarschaft einbezieht.
Dieses Projekt ist im Masterplan Kommunale Sicherheit als Best Practise Projekt vorgestellt, da es etwas Besonderes ist. Durch ein Eingreifen der Stadt wäre es angeleitet und unter Umständen auch bevormundet, dann ist es nicht mehr die bürgerschaftliche Initiative, die sich genau das sucht, was sie gut kann.
Es ist nicht geplant solche Projekte anzustoßen. Wenn sich jedoch Initiativen mit Projekten an die Stadt wenden, würde man sofort einen Kontakt herstellen.
Sie habe auch keine Informationen über Freiflächen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die angefügte Dokumentation der Quartierslabore Bövinghausen, Brackel/Knappschaftskrankenhaus, Hörde/PHOENIX See sowie Borsigplatz-West zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Kenntnis.



zu TOP 4.6
Zwischenbericht Neuorganisation Bürgerdienste


Herr Kruse berichtete mündlich, die Redeschrift wird in Form einer Power-Point-Präsentation dem Protokoll angehängt.





Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:15 Uhr








Christiane Krause Dirk Goosmann Sabine Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



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