Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 18.04.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:48 Uhr



Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Carsten Giebel i. V. f. RM Friedhelm Sohn (SPD)Vorsitzender
RM Carla Neumann-Lieven i. V. f. RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus i. V. f. Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking i. V. f. Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Peter Finkensiep i. V. f. Gunther Niermann (Der Paritätische)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Kordula Leyk
Pilar Wulff
Sabine Janowski

Rainer Siemon
Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste

Thomas Renzel
Roger Kiel
Michael Tibold
Stefanie Brockmann
Yvonne Gambal



5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

RM Martin Grohmann (SPD)
Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)




Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 18.04.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.02.2018

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.01.2018


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Frühe Hilfen in Wort und Bild
Präsentation/ Film

2.2 Personalentwicklung im Jugendamt
Mdl. Bericht

2.3 Erweiterung der Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und der finanziellen Förderung einer offenen Tür (OT) im Stadtteil Wellinghofen, Stadtbezirk Dortmund-Hörde um eine halbe vzv. Stelle ab dem Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10561-18)

2.4 Fachkonzept und Leistungsvereinbarung zum Einsatz von Gesundheitsfachkräften zur gesundheitsorientierten Familienbegleitung ab 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10539-18)

2.5 Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09254-17)

2.6 Sachstandsbericht: Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10555-18)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung/ (Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 10155-18)

3.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

3.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

3.4 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

3.5 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

3.6 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10204-18)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10600-18)

4.2 Kinderbetreuungsquote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10660-18)

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien



Herr Barrenbrügge eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Heidkamp benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den:

TOP 2.7 Rampe II – Aufsuchende Jugendarbeit mit Anlaufstelle im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10611-18)



Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.02.2018

Herr Gora bat um Änderung der Niederschrift auf Seite 11; TOP 2.6 der Satz:

Aus Sicht der Verbände würde sich die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit nicht mehr steuern lassen, wenn neben den Investoren beim Kitabau auch noch Träger in Dortmund aktiv werden.
Soll ersetzt werde durch:
Die Verbände der Wohlfahrtspflege halten es nicht für sachgerecht den Dortmunder Konsens z.B. auf die Trägergruppe, die zu einer schwedischen Aktiengesellschaft gehört auszuweiten. Eine nicht gemeinnützige Organisationseinheit der Aktiengesellschaft baut mit Gewinnabsicht und bietet vermutlich den Service für die gemeinnützige Gesellschaft mit Gewinnabsicht. Die gemeinnützige Gesellschaft der Aktiengesellschaft wird Betreiber. Es stellt sich die Frage, warum wohlfahrtsverbandliche Träger in der Fläche in Dortmund in Millionenhöhe Eigenanteile in der Kindergartenfinanzierung weiter tragen sollen. Die freie Wohlfahrtspflege leistet einen aktiven Beitrag bei der konsensualen Lösung sozialer Probleme in der Stadt. Ist dies zukünftig im kommunalen Interesse.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem zu.

Die Niederschrift über die 29 Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.02.2018 wurde mit der Änderung einstimmig (bei 1 Enthaltung/ Hr. Spangenberg) genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.01.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.01.2018 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Frühe Hilfen in Wort und Bild
-mdl. Bericht-

Frau Wulff und Frau Janowski vom Familienprojekt führten kurz in die Entstehung des Filmes ein und wiesen darauf hin, dass sowohl der Film als auch ein Leitfaden des nationalen Zentrums Frühe Hilfen an alle Mitglieder verteilt wurde.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie nahmen den Film zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Personalentwicklung im Jugendamt
-mdl. Bericht-

Herr Hibbeln vom Jugendamt erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation (wird dem Protokoll beigelegt) den aktuellen Sachstand der Personalentwicklung im Jugendamt.


zu TOP 2.3
Erweiterung der Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und der finanziellen Förderung einer offenen Tür (OT) im Stadtteil Wellinghofen, Stadtbezirk Dortmund-Hörde um eine halbe vzv. Stelle ab dem Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10561-18)

Frau Schütte-Haermeyer fragte nach, was die Einrichtungen Wellinghofen und Hörde miteinander zu tun haben und wo die Stelle angesiedelt werde. Des Weiteren kritisierte sie, dass es in der Vorlage um eine Stellenerweiterung gehe, jedoch keine Aussage zur Jugendlichenquote gemacht werde. Warum man dort die Stelle benötige oder wie der Vergleich mit anderen Stadtteilen sei.

Frau Heidkamp stimmte dem zu und bat darum auch die Bezirksvertretung zu informieren.

Herr Barrenbrügge erwiderte, dass die Verwaltung dies schon angemerkt habe und die Vorlage an die Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnisnahme überwiesen würde.

Herr Bahr erklärte, dass die Begründung der Stellenerweiterung auf der 2. Seite der Vorlage zu finden sei. Sie werde durch steigende Besucherzahlen erklärt, diese seien jedoch nicht quantifiziert. Er bat um die genauen Zahlen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die OT Tür Wellinghofen werde täglich ca. 20-25 Jugendlichen und die Einrichtung Herz Jesu Gemeinde am Hörder Neumarkt von täglich ca. 30 Jugendlichen besucht.
Frau Hoppe erläuterte, dass zu dem Pfarrverbund Phoenix-See sowohl die OT Wellinghofen, als auch Herz-Jesu-Gemeinde Hörde gehören und die halbe Stelle am Standort Hörder Neumarkt angesiedelt werden solle.

Auf erneute Nachfrage warum die Stelle erst ab 2019 beschlossen werden soll, antwortete Frau Hoppe, dass 2018 aus Projektmitteln finanziert werde, die weitere Finanzierung ab 2019 solle dann in den Haushalt eingestellt werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschießt einstimmig (13 Ja/ 1 Enthaltung Die Linke & Piraten Bündnis 90/Die Grünen) die Erweiterung der Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und der finanziellen Förderung einer offen Tür (OT) im Stadtteil Wellinghofen, Stadtbezirk Dortmund-Hörde, um eine halbe vzv. Stelle ab dem Haushaltsjahr 2019.


zu TOP 2.4
Fachkonzept und Leistungsvereinbarung zum Einsatz von Gesundheitsfachkräften zur gesundheitsorientierten Familienbegleitung ab 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10539-18)

Frau Schütte-Haermeyer merkte an, dass es sehr erfreulich sei, dass es für die Frühen Hilfen es jetzt eine Dauerfinanzierung gebe.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Fachkonzept zum Einsatz von Gesundheitsfachkräften sowie die in diesem Zusammenhang geschlossenen Leistungsvereinbarungen zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt sowie Jugendamt und den vier Schwangerschaftsberatungsstellen zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09254-17)

Herr Gora erklärte, dass er die Vorlage grundsätzlich gut finde, jedoch habe er auch Kritik an zwei Punkten. Zum einen, dass die formalrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung freier Träger sehr ausführlich beschrieben sind im Gegensatz zu den inhaltlichen Voraussetzungen, die mit nur vier Punkten das kürzeste Kapitel seien. Da es um einen Bereich gehe, in dem es sich um Erziehung, Akzeptanz von Gesetzen und Vermittlung von demokratischen Werten im Primarbereich handelt, müsse man für die Träger die Inhalte präzisieren. Zum zweiten findet er, dass auf der Seite 11 der zweite Absatz unter Punkt 7.3 gestrichen werden sollte, sofern er keine gesetzliche Grundlage ist.

Frau Dr. Tautorat fragte nach ob es Vergleiche mit anderen Kommunen oder dem Landesjugendamt zur Orientierung gegeben habe. Sie sehe die Ausnahme der Anerkennung von Trägern der Kindertagesbetreuung, wenn es keine gesetzliche Grundlage gebe, ebenfalls kritisch.

Herr Spangenberg kritisierte, dass unter Punkt 4 Aktiengesellschaften aufgeführt seien, dies sei ein Widerspruch nach dem Aktiengesetz, da deren Aufgabe Gewinnerzielung sei. Des Weiteren

fragte er nach ob die unter Punkt 7.3 ausgeführten Wiederholungsprüfungen alle Träger betrifft, oder nur die, die neu anerkannt werden.

Herr Hibbeln antwortete:
1. Man habe sich bei einigen größeren Städten informiert und versucht einen Dortmunder Mittelweg zu finden, dabei sei auch neu, dass durch politischen Beschluss die Anerkennung zurückgenommen werden könne.
2. Er ist sich darüber klar, dass der Fokus mehr auf der formalen, materiellen Anerkennung liegt, man die inhaltliche Qualität in einer Version 2 weiterentwickeln und mehr berücksichtigen könne.
3. Was die Frage nach den Aktiengesellschaften betrifft, habe man sich an das Grundgesetz gehalten, wer sich in dem Bereich der Jugendhilfe niederlassen darf, das ist nicht gleichbedeutend mit Anerkennung.
4. Die Wiederholungsprüfungen sollen nach zwei Jahren stattfinden um zu schauen, ob die Anerkennungen wie beschlossen umgesetzt wurden, danach finden alle fünf Jahre Wiederholungsprüfungen statt und zwar für alle Träger.


Den Einwand von Frau Niehaus, dass die Aussage unter Punkt 5.1 im zweiten Absatz, im ersten Satz im Widerspruch zum letzten Spiegelstrich auf der Seite stehe bestätigte Herr Hibbeln. Da handele es sich um einen redaktionellen Fehler der korrigiert werde.
Zu der Nachfrage zu Punkt 5.3, zum Fachkräftevorbehalt, erklärte Herr Hibbeln, dass man sich am SGB VIII orientiert habe. Träger die anerkannt werden wollen, müssen auf verschiedenen Ebenen das Fachkräftegebot beachtet haben und werden im Rahmen der Anerkennung daraufhin geprüft.
Auf den Einwand, dass das Einfordern von Führungszeugnissen datenschutzrechtlich problematisch sei, erwiderte Herr Hibbeln, dass er die datenschutzrechtliche Problematik sehe, der Nachweis der Führungszeugnisse jedoch nicht fakultativ sei. Man könne das mit Einverständniserklärungen rechtlich absichern.

Herr Gora äußerte noch einmal sein Bedenken zu der unbefristeten und sofortigen Anerkennung von Trägern der Kindertageseinrichtungen. Er sieht es als schwierig an, im Nachhinein eine Anerkennungen zurück zu nehmen. Er ist der Meinung, dass man sich rechtlich schwächt, wenn man über die inhaltliche Ausführung der Arbeit unzufrieden ist, der Gewährvertrag aber nur Aspekte der Finanzierung der Kita, jedoch nicht der inhaltlichen Anforderungen, enthält. Er würde empfehlen, rechtliche Beschränkungen nur in die Regelung aufzunehmen, wo es gesetzlich zwingend nötig sei.

Herr Spangenberg bat den Ausschuss über zukünftige Wiederholungsprüfungen und deren Ergebnisse zu informieren.

Die erneute Nachfrage von Frau Dr. Tautorat ob in § 74 SGB VIII; § 6 KiBiZ in Verbindung mit §20 steht, dass Träger von Kindertageseinrichtungen ab Beginn des Betriebes anerkannt werden müssen führte zu einer kontroversen Diskussion zu den rechtlichen Grundlagen der Ausnahmeregelung für Träger der Kindertagesbetreuung.

Frau Stadträtin Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Versuch sei, zu präzisieren, wie der rechtliche Rahmen in Dortmund umgesetzt werden soll. Sie habe nicht Satzungscharakter sondern es handele sich um Grundsätze. Angesichts der differenzierten Fragen schlägt sie vor, die Vorlage zurückzuziehen, die aufgeworfenen rechtlichen Fragen zu überarbeiten, die Beispiele zu streichen und in der nächsten Sitzungen eine überarbeitete Fassung vorzustellen.

Die Verwaltung zieht die Vorlage zur Überarbeitung zurück.


zu TOP 2.6
Sachstandsbericht: Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10555-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Rampe II - Aufsuchende Jugendarbeit mit Anlaufstelle im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10611-18)

Frau Mais gab zu Bedenken, dass sich eine halbe Stelle Projektleitung für den Fachreferenten nicht nach viel anhöre. Er müsse jedoch auch die Arbeit im Stadtbezirk leisten. Man solle darauf achten, den Fachreferenten, der eine gute Arbeit in mehreren Stadtbezirken leistet nicht zu überlasten.

Frau Heidkamp findet es wichtig, dass die Mitarbeiter im Projekt genauso mobil sind wie die Jugendlichen. Da die Jugendlichen, die sich in Hörde treffen auch aus anderen Stadtbezirken sind.

Frau Hoppe antwortete auf die Frage von Frau Mais, dass die Fachreferenten in Regionalteams arbeiten und sich dementsprechend vertreten und fachlich austauschen. Die vorübergehend mitbetreute Fachreferentenstelle in Hombruch seit mittlerweile wieder besetzt. Sie erklärte, dass die Rampe I sehr erfolgreich mit einem freien Träger gelaufen sei. Die Finanzierung lief über Mittel der Stadterneuerung und nur war für einen bestimmten Zeitraum gewährleistet. Sie hofft, dass die Rampe II aus städtischen Mitteln weitergeführt werden könne. Man sei mit dem Träger der Rampe I im Gespräch und eine Projektleitung durch Herrn Boensmann wäre begleitend.

Herr Boensmann ergänzte zu der Stellenfrage, dass die Rampe I mit 2 Sozialarbeitern in Vollzeit durchgeführt wurde, für die Rampe II seien 2,5 Stellen geplant. Das Projekt soll in ein

gesamtstädtisches Streetwork-Konzept, das noch erarbeitet wird, übergehen. Hörde sei aufgrund der guten Busanbindung Hörder Bahnhof, des Phoenix-See´s und des Areals Phoenix-West ein Thema, das das Jugendamt über die Projekt-Phase hinaus begleiten werde.

Herr Gora unterstützt das Angebot. Die in der Vorlage zitierte Masterarbeit belege die These, dass eine prophylaktische Tätigkeit zu einer Verbesserung der Situation führe. Er sei der Meinung, dass das Projekt zu einer Verbesserung der Lebensituationen führe und dementsprechend weniger Geld für nachfolgende Angebote ausgegeben werden müsse.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Realisierung des Projektes Rampe II im Stadtbezirk Hörde mit Beginn zum 01.06.2018


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung/ (Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 10155-18)

Herr Rennert bedauerte, dass der Bericht auf der Seite 24 nicht wie im Vorjahr neben den Planzahlen die tatsächlich erreichten Zahlen, mit einer Begründung warum die geplanten Zahlen nicht erreicht wurden enthält. Da die Zahlen so keine Aussagekraft haben.
Herr Hibbeln erklärte dazu, dass die Ist-Zahlen 2018 zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes noch nicht vorlagen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig (bei 1 Enthaltung Fraktion Die Linke&Piraten) dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt für das Jahr 2018 (WOH 2018) in der vorgelegten Form.


zu TOP 3.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 31.01.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.4
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.5
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig (bei 1 Enthaltung Fraktion Die Linke&Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 7. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 467.000,00 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 659.440,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme Ehem. Sozialakademie, Hohe Str. 141, Brandschutzsanierung, Brandschutzrückstellung 467.000 €und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen
zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10204-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017 zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10600-18)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion beantragt, o.g. Punkt für die nächste Tagesordnung vorzusehen und stellt folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung zu prüfen, ob zeitnah in den Räumlichkeiten des Regenbogenhauses im Westfalenpark schallschutzmindernde Maßnahmen vorgenommen werden können.“
Begründung:
Das Regenbogenhaus im Westfalenpark stellt mit seinem vielfältigen Angebot und den schönen kindgerechten Außenanlagen einen großen Anziehungspunkt für Familien dar. Besonders in den Sommermonaten wird es zahlreich frequentiert und sehr gut angenommen.
Bei schlechtem Wetter allerdings halten sich viele Kinder, Eltern und Betreuer(innen) in den Räumlichkeiten des Hauses auf, die darüber hinaus für Besprechungen oder kreative Angebote genutzt werden können. In diesen Situationen ist festzustellen, dass bei vielen Menschen im Raum ein sehr hoher Geräuschpegel entsteht, der zu Konzentrationsschwächen führt oder einfach nur ausdauernd störend ist.
Entsprechende bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie sie auch Standard in Kindertageseinrichtungen sind, sollten vorgenommen werden, damit die Situation nachhaltig verbessert werden kann….

Herr Barrenbrügge erklärte, dass dies eigentlich nicht der zuständige Ausschuss sei und man den Beschluss an den AKSF weiterleiten würde.

Frau Heidkamp erklärte, dass ihr bewusst sei, dass der AKJF nicht zuständig ist. Man mit dem Antrag jedoch die Verwaltung bitten möchte, den Schallschutz im Regenbogenhaus zu überprüfen und festzustellen, welche Maßnahmen möglich sind um die Kinder und Angestellten zu schützen, da der Lärmpegel in der Einrichtung sehr hoch sei. Sie sehe das als Prüfauftrag an die Verwaltung und wäre auch mit einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.

Frau Dr. Tautorat bezweifelte, dass Schallschutzmaßnahmen Standard in Kindertagesstätten seien.

Herr Barrenbrügge bat in dem Kontext auch um ergänzende Information wie viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich dort täglich aufhalten und ob es Unterschiede zwischen Sommer und Winter gäbe. Er bittet dies in den Prüfauftrag an die Verwaltung aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Prüfauftrag der SPD-Fraktion, mit der Ergänzung von Herrn Barrenbrügge, an die Verwaltung an den zuständigen Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, mit der Bitte um Rückmeldung des Prüfungsergebnisses auch an den AKJF, zu überweisen.


zu TOP 4.2
Kinderbetreuungsquote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10660-18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10660-18-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst folgenden Beschluss und bittet den Rat um Beschlussfassung:


Begründung

Die in der Drucksachen-Nummer 03685-11 definierten Planungsziele von 35% für die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen sind in Dortmund in einigen Stadtbezirken schon heute (Aplerbeck mit 38,9% und Innenstadt-West mit 43,1%) erreicht bzw. stehen überwiegend kurz vor der Realisierung (Innenstadt-Ost mit 38,5%; Brackel mit 38,%; Hörde mit 35,0%; Hombruch 43,2%; Huckarde mit 35,4%; Mengede 40,7%). Da mit dem größeren Angebot nach Plätzen die Nachfrage in den Jahren seit 2011 bereits angezogen hat, eine im Jahre 2011 erhobene Elternbefragung auch damals schon einen Bedarf von 41% aufgezeichnet hat, muss nun das weitere Planungsziel angepasst werden, um die große Nachfrage befriedigen zu können. Werden seitens der Jugendamtsverwaltung aktuellere und höhere Bedarfe testiert, muss über eine neuere und höhere Planungszielvorgabe beschlossen werden. Nur mit ambitionierten Zielvorgaben kann die gesellschaftliche Relevanz dieser wichtigen Infrastrukturform im Fokus gehalten werden.

Kinderbetreuung wird immer wichtiger, da besonders für Dortmund in Zeiten des Strukturwandels, als auch der demografischen Veränderung, sowie auch dem Bildungsauftrag für Kinder eine immer größere Bedeutung zukommt. Immer mehr Familien leben von zwei Erwerbseinkommen, etliche alleinerziehenden Elternteile möchten ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen, als auch viele junge Menschen Zeit für ihre persönliche Nachqualifizierung benötigen sind diese Familien gegenwärtig unabdingbar auf verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote angewiesen. Daher muss in Dortmund weiterhin intensiv und konsequent an dem Ausbau von weiteren Betreuungsplatzangeboten weitergearbeitet werden. …..

Herr Bahr erläuterte ausführlich die Intention des Antrages.

Frau Neumann-Lieven stimmte zu, dass man mehr Plätze bräuchte, jedoch seien die Zahlen, auf die sich der Antrag bezieht, nicht aktuell.

Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass alle wollen, dass möglichst schnell ausreichend Betreuungsplätze geschaffen werden. Durch das Auflegen einer Quote werde jedoch nicht schneller ausgebaut, die Gründe für Verzögerungen seien Andere. Des Weiteren sei die Quote willkürlich gewählt, da die Zahlen alt seien. Sie ist der Meinung, dass man den Fokus mehr auf schnelleren Ausbau legen müsste.

Auf Nachfrage von Frau Dr. Tautorat, was mit freie Träger bei Punkt 2 gemeint sei, antwortete Herr Bahr, dass das Subsidiaritätsprinzip gelte, dass erst einmal freie Träger für den Ausbau in Frage kommen. Das wäre für die Kommune auch günstiger. Deshalb möchte man den Anteil von FABIDO begrenzt halten und freien Trägern den Vorzug geben.

Herr Gora erklärte, dass die Verbände den Antrag grundsätzlich unterstützen und es auch richtig finden, dass im Punkt 1 des Antrages die Grenze definiert wird. Auch wenn es besser wäre eine Untergrenze zu haben. Bei dem zweiten Teil des Antrages hoffe er, dass mit freie Träger freigemeinnützige Träger gemeint seien, da diese zu Wohlfahrtsverbänden gehören. Er wies noch einmal darauf hin, dass die Refinanzierung von Einrichtungen freier Träger besser sei als von städtischen Einrichtungen und dass die Stadt sich fragen müsse, ob sie sich leisten könne darauf zu verzichten.

Frau Schütte-Haermeyer wies darauf hin, dass man bei den Bebauungsplänen darauf achten müsse, dass die Kitas nicht in Frage gestellt und gestrichen werden. Es könne nicht sein, dass Kitas gefordert würden und wenn der Investor diese aufgrund von z.B. Lärmbelästigung nicht haben wolle, sie wieder aus dem B-Plan genommen würden. Dies sei wichtiger als eine Quote. Sie stellte mündlich den Antrag auf Ergänzung des CDU-Antrages um Punkt 3 und Abänderung des Punktes 2:

2. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren sowie durch den städtischen Eigenbetrieb FABIDO. Der Anteil der von FABIDO zur Verfügung gestellten Betreuungsplätze soll
dabei gesamtstädtisch nicht unter 30 Prozent aller Plätze sinken.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie in Kooperation mit städtischen Gesellschaften (DOGEWO) die Bautätigkeit für den Bau neuer Betreuungseinrichtungen aktiviert werden kann.

Herr Schade-Homann bat darum, den Antrag nicht zu umfangreich zu gestalten. Die Formulierung „Bedarfsgerechte Betreuungsquote von mindestens 41 %“ wäre aussagekräftiger. Die Gründe für die Verzögerungen bei dem Bau neuer Einrichtungen seien vielfältig, da verschiede Akteure beteiligt seien und diesem werde der Antrag nicht gerecht.

Frau Schneckenburger erklärte, dass mit dem Inkrafttreten des uneingeschränkten Rechtsanspruches für Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahres im Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen ist. Damit sei die Entscheidung, wieviel Prozent man beschließe, nur eine politische Willensbekundung, die nichts mit dem Auftrag der Verwaltung, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, zu tun habe.

Frau Neumann-Lieven findet die politische Willensbekundung unabhängig von der Quote wichtig und ist ebenfalls der Meinung, dass FABIDO Berücksichtigung finden solle und kann dementsprechend auch dem mündlichen 2. Punkt des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zustimmen.

Herr Bahr kann der Formulierung von Herrn Schade-Homann „bedarfsgerechter Betreuungsquote von mindestens 41%“ zustimmen und findet die Ergänzung Punkt 3 des mündlichen Antrages „DOGEWO“ einzubinden ebenfalls gut.

Herr Barrenbrügge ist der Meinung die beiden Anträge der CDU und die beiden Anträge der Bündnis90/Die Grünen abstimmen zu lassen, da sie sich nicht widersprechen.

Frau Schütte-Haermeyer bat bei Punkt 2 um Abstimmung Ihres Antrages als Ersatz für den Punkt 2 des Antrages der CDU.

Frau Schneckenburger gab zu bedenken, dass starre Quoten, wie von der CDU gefordert, die Verwaltung stärker einschränken. Wie viele Einrichtungen des öffentlichen oder der freien Träger im Konkreten in einem Kindergartenjahr Ihren Betrieb aufnehmen könnten, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Sie bat darum, auf eine starre Quotenregelung zu verzichten.

Herr Gora erklärte, dass mit beiden Anträgen gemeint sei, dass ein Verhältnis zwischen beiden Trägergruppen hergestellt werden solle, er könne dementsprechend beiden Anträgen folgen. Bei dem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen fände er es besser „freie Trägern“ in „freigemeinnützige Träger“ zu ändern.

Frau Dr. Tautorat gab an, sich bei der Abstimmung zu enthalten, da sie nach den Ausführungen von Frau Schneckenburger über die gesetzlichen Grundlagen den Antrag für überflüssig halte.

Herr Ortmann stellte folgenden Kompromissvorschlag für den Punkt 2 der Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

Der Rat beschließt, dass die Kinderbetreuungsplatzquote vornehmlich bei freigemeinnützigen Trägern ausgebaut wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der FABIDO-Anteil nicht unter 30 Prozent der gesamtstädtischen Plätze fällt.

Die Mitglieder stimmen der Formulierung zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie überweist den geänderten Antrag und beschließt einstimmig (12 Ja/ 1 Enthaltung Fraktion Die Linke&Piraten) dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die Übersicht März wurde bereits mit dem Protokoll vom 28.02.2018 verschickt.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der stellv. Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Die Hausordnung des Rathauses,

die Broschüre „Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz frühzeitige Unterstützung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern“ und

das Programm der Internationalen Demokratietage in Dortmund vom 03.04. – 07.05.2018 wurden verteilt.



Der stv. Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:48 Uhr.




Barrenbrügge Heidkamp Weber
Stv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


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