Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 09.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:38 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Westphal- WF-
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing- stv. AL 60-
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 09.03.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.02.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
- lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)


3.2 Internationale Garten-Ausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027
- Teilnahme der Stadt Dortmund -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03660-16)

3.3 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

3.4 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03659-16)

3.5 Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16)

3.6 Envio und Grundbesitz Kanalstraße GmbH
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03592-16-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03592-16-E2)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E7)
-lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor- / -ein Beschluss hierzu steht noch aus -

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E10)
-lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor- / -ein Beschluss hierzu steht noch aus -

hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E11)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016, in welcher auch der Beschluss hierzu gefasst wurde-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01749-15-E12)

4.2 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)
- lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

4.3 Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-15)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 03.02.2016; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03756-16)

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –, II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03778-16)

4.6 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße- , zugleich Änderung des Bebauungsplanes
Hom 246 – Hohle Eiche –
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 50. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Hom 281; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03567-16)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 – Wickede-West -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 196 – Wickede-West - vom 15.05.2002, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 Wickede-West (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 138), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03390-16)

4.8 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2015 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03476-16)

4.9 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00832-15-E3)

4.10 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02582-15-E2)

4.11 Metropolradruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03932-16)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03611-16)

5.2 Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für Rettungskräfte
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016

(Drucksache Nr.: 01727-15-E1)

5.3 Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung Rossbach von km 0+000 bis km 4+400, Dellwiger Bach und Bärenbruchgraben in Dortmund-Huckarde und Dortmund-Lütgendortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03754-16)



5.4 Fledermausschutz in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03331-15-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03331-15-E2)

5.5 Bolmke
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03627-16-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03627-16-E2)

5.6 Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03638-16)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

5.7 Baumfällungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03953-16)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
Öffentliche Grünanlage an der Rodenbergstraße "Rosengarten" - Durchführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03605-16)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Frau Albrecht-Winterhoff benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung



Ergänzung:

Zunächst einigt man sich einvernehmlich darauf, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit uner TOP 3.7 nachträglich zur Tagesordnung zu nehmen:

Änderungen:

Folgenden Änderungsvorschlägen wird ebenfalls einvernehmlich gefolgt: Frau RM Lührs bittet darum die Vorlage zu

TOP 3.4 „Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage“ (Drucksache Nr.: 03659-16) ohne Diskussion in die nächste Ratssitzung durchlaufen zu lassen,

sowie die Vorlage zu

TOP 4.2 „Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße“
(Drucksache Nr.: 01923-15) in die nächste AUSW-Sitzung zu schieben.

Herr RM Kowalewski
schließt sich zu TOP 4.2 der Bitte von Frau RM Lührs an und bittet außerdem darum, die
Vorlage zu

TOP 3.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße (Drucksache Nr.: 02638-15) „

in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf im morgigen Finanzausschuss (AFBL) habe.

Herr RM Waßmann bittet darum, die Vorlage zu

TOP 3.2 „Internationale Garten-Ausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027“
- Teilnahme der Stadt Dortmund – (Drucksache Nr.: 03660-16)
Zu TOP 4.2 schließt er sich ebenfalls dem o. a. Wunsch seiner Vorrednerin an, betont hierzu aber, dass seine Fraktion zu dieser Vorlage heute eigentlich bereits entscheidungsreif gewesen wäre.




Anschließend wird durch die Vorsitzende der einstimmige Beschluss dazu herbeigeführt, nach Beendigung der öffentlichen Sitzung eine nichtöffentliche Sitzung zu eröffnen, damit dort eine nichtöffentliche Vorlage der Verwaltung, welche dem Ausschuss im Wege der Dringlichkeit, als Tischvorlage zugeleitet wurde, behandelt werden kann.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.02.2016

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.02.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 10.02.2016:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, mit der unten aufgeführten Ergänzung zu Nr. 8 des Beschlussvorschlages, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m² beinhaltet.
7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember) in Höhe von anfänglich 41.405,00 €
8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.: 08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V“ auf dem Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



zu TOP 3.2
Internationale Garten-Ausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027
- Teilnahme der Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03660-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.3
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03659-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.5
Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16)

Herr Wilde informiert darüber, dass entgegen der, bei Erstellung dieser Vorlage vorhandenen Information, dass sich der Verbandsausschusses des RVR am 29.02.206 mit dieser Thematik auseinandersetzen werde, dies nun doch erst in dessen Sitzung vor der Sommerpause erfolge. Das bedeute aber nicht, dass hiermit das Projekt gefährdet sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis.





zu TOP 3.6
Envio und Grundbesitz Kanalstraße GmbH
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03592-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03592-16)-lag bereits zur Sitzung am10.02.2016 vor-


Hierzu liegt heute folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (siehe Anlage )


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 3.7
Emscherkunst 2016 in Dortmund
- Fortsetzung des Leitprojektes der Kulturhauptstadt Europas - Ruhr 2010 -
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03691-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das geplante Programm der Emscherkunst 2016 zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E7) -lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-
(ein Beschluss hierzu steht noch aus)

hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.:01749-15-E10) - lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor -
(ein Beschluss hierzu steht noch aus)

hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E11) - lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016, in welcher auch der
Beschluss hierzu gefasst wurde -

hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01749-15-E12):

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 10.02.2016
die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob für das „Gesamtstädtische Plankonzept zur Darstellung
von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) der
Stadt Dortmund“ die Schutzzone für Ausschlussflächen für Wohngebäude im Außenbereich
und gemischte Bauflächen auf einen Abstand von 450 m ausgeweitet werden kann (Zusatz-
/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion Drucksache Nr. 01749-15-E11). Ein
Abstand von 450 m entspricht der dreifachen Nabenhöhe der Referenzanlage. Gemäß der
aktuellen Rechtsprechung dürfte eine durchzuführende Einzelfallprüfung bei einem Abstand
des Dreifachen der Anlagengesamthöhe überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von
dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht. Eine
abschließende Prüfung, ob von einer Windenergieanlage eine optisch bedrängende Wirkung
ausgeht, ist jedoch von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig.

Wenn ein Abstand von 450 m zur Wohnbebauung im Außenbereich zugrunde gelegt wird,
bleiben nach aktuellem Stand folgende Flächen zur Darstellung als Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen erhalten (s. Karte):

- Halde Groppenbruch, 2,6 ha
- Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen, 4,2 ha
- Bodelschwingher/Westerfilder Wald, 12,9 ha
- Salinger Feld, 18,2 ha
- Großholthauser Mark, 4,6 ha

Die Potenzialflächen in der Brechtener Niederung (1), eine Teilfläche der Potenzialfläche
Halde Groppenbruch (2), Teilflächen der Potenzialfläche Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen
(3), eine Teilfläche der Potenzialfläche Bodelschwingher/Westerfilder Wald (4), eine
Teilfläche der Potenzialfläche Salinger Feld (5), die Potenzialfläche A 45/Großholthausen (6)
und eine Teilfläche der Potenzialfläche Großholthauser Mark (7) würden bei der Zugrundelegung
eines 450 m-Abstandes zur Wohnbebauung im Außenbereich nach aktuellem Stand entfallen.
Zusammen mit den bestehenden Konzentrationszonen (174,8 ha), die als solche im Flächennutzungsplan erhalten bleiben sollen, ergeben sich mit den verbleibenden Flächen insgesamt
ca. 199 ha, die als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan
dargestellt werden könnten. Dies entspricht einem Anteil von 0,71 % des Dortmunder Stadtgebiets.
Ein Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung stellt ein weiches Tabukriterium dar und kann nach
den städtebaulichen Vorstellungen der planenden Kommune gewählt werden. Dabei ist allerdings
einschränkend zu beachten, dass mit der Darstellung von Konzentrationszonen der
Windenergie substanziell Raum geschaffen werden muss. Ergibt die notwendige Überprüfung,
dass mit den empfohlenen Konzentrationszonen nicht ausreichend Fläche gewährt wird,
müssen die weichen Tabukriterien derart angepasst werden, dass der Windenergie substanziell
Raum geboten wird. Wenn der Windenergie mit der Darstellung von Konzentrationszonen nicht substanziell Raum geschaffen werden kann, muss auf eine planerische Steuerung verzichtet
werden.

Um eine möglichst große Rechtssicherheit zu erlangen, ist zur Prüfung, ob der Windenergie
unter Zugrundelegung eines 450 m-Abstandes noch substanziell genügend Raum gegeben
wird, die Beauftragung einer gutachterlichen Stellungnahme notwendig.

Wenn die notwendige gutachterliche Überprüfung ergibt, dass auch mit einem Abstand von
450 m zur Wohnbebauung im Außenbereich und zu gemischten Bauflächen der Windenergie
in den verbleibenden Flächen in substanzieller Weise Raum geschaffen wird, wird das gesamtstädtische Plankonzept entsprechend überarbeitet und auf Grundlage des überarbeiteten
Gutachtens der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet.
Dazu werden diese Verfahrensschritte erfolgen:

- Ausschreiben des Auftrags zur Überprüfung, ob mit dem 450 m-Abstand, zur Wohnbebauung
im Außenbereich und zu gemischten Bauflächen, der Windenergie substanziell
Raum gewährt wird. Wenn dies der Fall ist: Überarbeitung des Gutachtens. Eine
Ausschreibung zur Überprüfung substanziell Raum und zur Überarbeitung des Gutachtens
ist aus vergaberechtlichen Gründen notwendig.

- Bei einer erfolgten Überarbeitung des gesamtstädtischen Plankonzepts wird das überarbeitete,
gesamtstädtische Plankonzept als Grundlage zur Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses
zur Änderung des Flächennutzungsplans verwendet. Das gesamtstädtische Plankonzept bildet, neben der Begründung und dem Umweltbericht, einen wesentlichen Baustein im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens.

- Im Rahmen der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
wird das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept den zuständigen
Gremien zum Beschluss vorgelegt und noch offene Punkte aus Anträgen /Anfragen
der Fraktionen beantwortet.

- Nach erfolgtem Beschluss über das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept sowie
dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, wird das Flächennutzungsplan-
Änderungsverfahren durchgeführt.

Dem AUSW wird empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgenannten
Verfahrensschritte zu beauftragen.“


AUSW 09.03.2016:

Frau RM Lührs führt an, dass ihre Fraktion den vorliegende Vorschlag der Verwaltung als
Umsetzung des in der letzten Sitzung gemeinsam mit der CDU-Fraktion gestellten Antrages
werte und daher der Durchführung dieser Verfahrensschritte zustimmen werde.

Herr RM Waßmann erläutert, dass seine Fraktion dies genauso sehe und daher die Verwaltung
Dazu beauftrage, diesen Weg so weiter zu gehen.

Herr RM Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion weiterhin an der bisherigen kritischen
Haltung zu der Thematik festhalte und von daher auch bei der Position der Umweltverbände
bleibe.

Herr sB Tietz führt an, dass auch seine Fraktion der durch die Verwaltung vorgeschlagenen
Verfahrensschritte zustimme, damit man mit der Thematik nun auch weiterkomme. Das bedeute
aber noch nicht, dass man damit gleichzeitig dem letztendlichen Plankonzept zustimme, denn
es sei nach wie vor so, dass sensible Bereiche, gerade auch im nördlichen Stadtgebiet, zum
Teil immer noch betroffen wären; diese würden teilweise nur verkleinert. Deshalb werde auch
der o. a. Antrag seiner Fraktion bis zur endgültigen Abstimmung aufrecht erhalten.

Herr RM Waßmann betont an dieser Stelle noch mal, dass man stadtweit ein Maß zugrunde
Legen müsse und seine Fraktion den vorgeschlagenen Lösungsvorschlag deshalb für einen
guten Weg halte, da dieser, mit Blick auf die Bevölkerung der gesamten Stadt, einen breiten
Konsens herbeiführen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme
(DS-Nr.:01749-15-E12) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei
Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte),
mit der Durchführung der darin genannten Verfahrensschritte.

Die Vorlage sowie alle bis heute noch nicht beschlossenen o. a. Anträge wird der Ausschuss zu
gegebener Zeit wieder aufrufen und entsprechend behandeln.



zu TOP 4.2
Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.3
Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.03.2016:

„Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede bemängelten die Fortschreibung zum Masterplan Mobilität, da ihrer Meinung nach mehr auf Behinderte eingegangen werden muss, da sie ansonsten befürchten, dass diese nicht mehr aus ihrer Wohnung herauskommen. Außerdem sollen Bürger und u. a. auch Schülervertreter und nicht nur die Elternvertreter in die Planungen zum Masterplan Mobilität mit einbezogen werden.

Mit den o. g. Ergänzungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede einstimmig den Masterplan Mobilität.“


AUSW 09.03.2016:

Frau RM Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde, da man bereits seit längerer Zeit verdeutlicht habe, dass der Masterplan Mobilität aufgrund seiner Veralterung dringend überarbeitet werden müsse. Zudem habe man in den Haushaltsberatungen im letzten Jahr gemeinsam beschlossen, dass man nun damit anfangen solle. Weiter regt sie an, in den begleitenden Arbeitskreis evtl. doch noch eine Person aus dem Wissenschaftsbetrieb zu berufen.

Herr RM Kowalewski führt an, dass seine Fraktion der Fortschreibung zustimmen werde aber gleichzeitig darum bitte, einmal zu beziffern, welche Mittel man letzten Endes für die Umsetzung benötige. Außerdem bitte man darum, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, wo diese Mittel ggf. herkommen können.

Herr RM Dudde erläutert, dass auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Der Empfehlung der Bezirkvertretung Mengede könne man nicht folgen, da man schon davon ausgehe, dass den Belangen der behinderten Menschen in der Form Genüge getan sei und man es nicht für notwendig erachte, hier zusätzlich noch Schüler- oder Elternvertreter mit hineinzunehmen.

Herr Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion, in Anlehnung an die Ausführungen von Frau RM Lührs, die Vorlage ausdrücklich empfehlen werde. Der Empfehlung der Bezirksvertretung könne man nicht folgen.

Herr Wilde informiert darüber, dass man das Thema „Wissenschaft“ gerne noch mal mitnehme, um zu prüfen, inwieweit dieser Bereich noch stärker mit eingebunden werden könne.
Weiter führt er zum Thema der „finanziellen Hinterlegung“ an, dass dieser Masterplan auf einen Zeitraum von 10-15 Jahren angelegt sei, für den man heute noch nicht einschätzen könne, wie die Prioritätensetzung, welche auch immer politisch hinterlegt sei, aussehe. Für die nächsten 2-4 Jahre (Zeitraum der MIP, welche im Haushalt ausgewiesen wird) könne man das tun. Die Verwaltung habe es in der Vergangenheit so gehandhabt und es sei auch diesmal das Ziel, so zu verfahren.
Weiter verdeutlicht er, dass man mit dem bisherigen Masterplan in dieser Stadt bereits eine Menge bewirkt habe. Von 109 Maßnahmen sei bereits ein Drittel umgesetzt worden und ein Viertel sei aktuell in der Bearbeitung. Des Weiteren werde man im Rahmen der Evaluierung der Altmaßnahme nun auch die offenen Punkte daraufhin überprüfen, inwieweit diese noch realisierbar seien.

Zur Empfehlung der BV Mengede informiert er darüber, dass diese an insofern nicht erforderlich sei, da man ohnehin, sowohl in der Analyse als auch in der Fortschreibung die entsprechenden Beteiligungen vornehmen werde.

Der Beschluss zur Vorlage erfolgt danach, ohne Einbeziehung der o. a Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede, wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Mobilität in einem kooperativen Verfahren fortzuschreiben. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Jahr 2016-2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 80.000,00 €.

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 03.02.2016; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03756-16)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck folgt der unter Punkt 8.1 (Seite 12) aufgeführten Anregung
eines Einwenders und befürwortet diese.

Unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat
einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.“


AUSW 09.03.2016:

Herr RM Kowalewski weist in Bezug auf diese Vorlag aber auch für alle folgenden darauf hin, dass seine Fraktion großen Wert darauf lege, dass die 25 % Regelung für den geförderten Wohnungsbau eingehalten werde. In dieser Vorlage betreffe das zwar nur einen kleinen Bereich, wo dies nicht mehr eingehalten werde. Man hätte es dennoch besser gefunden, wenn diese Regelung auch hier eingehalten worden wäre, da man ansonsten, bei den neuen Bebauungsplänen nie auf diese 25 % komme (auch nicht stadtweit). Weiter führt er an, dass man dies bei dem vorliegenden Bebauungsplan noch einmal mittragen werde, bei künftigen Vorlagen, z. B. der heutigen unter TOP 4.6, allerdings nicht mehr.

Herr RM Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde, auch mit den Begründungen der Verwaltung zu den Einlassungen nach der öffentlichen Auslegung und daher nicht die Auffassung der Bezirksvertretung Aplerbeck teile.

Frau RM Löffler teilt mit, dass sich ihre Fraktion ebenfalls die Vorlage , wie von der Verwaltung vorgelegt, ohne die Empfehlung der Bezirksvertretung empfehlen werde.


Der Beschluss zur Vorlage erfolgt danach, ohne Einbeziehung der o. a Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck, wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund




zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –, II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03778-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich zu ändern (Änderung Nr. 8).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Änderung Nr. 8 Bebauungsplan Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –frühzeitig zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. den Erlass einer Veränderungssperre.


Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 BauGB.




zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße- , zugleich Änderung des Bebauungsplanes
Hom 246 – Hohle Eiche –
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 50. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Hom 281; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03567-16)
Hierzu liegt vor Ergänzungsschreiben der Verwaltung:

„Die o.g. Beschlussvorlage wird um folgenden Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt:

Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
Hom 281 vorgebrachten Anregung geprüft und beschließt, der unter Punkt 7 dieser
Beschlussvorlage aufgeführten Anregung nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023).

- Der zweite Absatz unter Punkt 7 der Beschlussvorlage entfällt.

- Punkt 7 der Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

Während der in der Zeit vom 19.10.2015 bis 19.11.2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung ist folgende auszugsweise wiedergegebene Anregung vorgetragen worden:
(Das Original der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg liegt während der Sitzungen
der Gremien aus).

Bezirksregierung Arnsberg als Höhere Landschaftsbehörde, Dezernat 51, Postfach,
59817 Arnsberg
Die Höhere Landschaftsbehörde hält weiterhin die bereits im Rahmen der Behördenbeteilung
vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Nachnutzung der Fläche des Schwesternwohnheims
zu wohnbaulichen Zwecken aufrecht. Die wohnbauliche Nutzung im südwestlichen Bereich
des Bebauungsplans wird als Auskragung in den Wald angesehen. Die Behörde schlägt vor,
dass die in der Örtlichkeit durch das Schwesternwohnheim bereits vorhandene bauliche Nutzung
aufgegeben und die Fläche des Schwesternwohnheimes dem Wald zugeschlagen wird.
Nach Auffassung der Höheren Landschaftsbehörde sollte auf das westliche Baufenster im
Baugebiet WA 2 verzichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung sieht lediglich eine wohnbauliche Nutzung der Grundstücke vor, die bereits seit
vielen Jahren baulich durch das ehemalige Krankenhaus und das Schwesternwohnheim genutzt wurden. Das westliche Baufenster im Baugebiet WA 2 befindet sich auf Höhe der westlichen Gebäudekante des Schwesternwohnheims. Durch den Bebauungsplan erfolgt somit
keine neue Auskragung der Wohnbebauung in den Wald. Die bereits durch das Schwesternwohnheim vorhandene westliche Siedlungskante wird übernommen. Die geplante Wohnbebauung löst keine zusätzliche Beanspruchung von Waldflächen aus. Gleichzeitig wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung des Waldflächenanteils erhöht.
Aktuell ist der Wald im Flächennutzungsplan als Bestandteil der Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vorgesehen, den Bereich des Krankenhauses
als Wohnbaufläche darzustellen und den daran angrenzenden Wald als Waldfläche.
Damit wird die bestehende Situation vor Ort planungsrechtlich gesichert. Die mit dem Bebauungsplan verbleibenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des
städtischen Ökokontos „Deuser Wiesen“ nachgewiesen.

Es wird empfohlen, den Anregungen der Höheren Landschaftsbehörde nicht zu folgen.“


AUSW, 09.03.2016:


Herr RM Logermann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde und zwar auch hinsichtlich der hierin angegebenen Baubegrenzungslinien, weil es sich hiernach bereits um bebaute Fläche handele und diese einfach nur wieder einer neuen Bebauung zugeführt werde. Bezüglich der unter TOP 4.4 erfolgten Ausführungen durch Herrn RM Kowalewski zur 25 % Regelung, bittet er allerdings zunächst noch um Aufklärung.

Herr sB Auffahrt zitiert hierzu eine Formulierung aus der Vorlage (siehe Seite 15 Punkt 11. „Sonstiges“) wonach eine Abweichungsvereinbarung zur 25 %Regelung mit dem Vorhabenträger getroffen worden sei.
Weiter merkt er an, dass es sich bei einem Teil dieser Fläche um das „Kirchhörder Bachtal“ handele, welche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden sei und somit nun verändert werden soll. Im Entwurf zum neuen Landschaftsplan sei diese Fläche eigentlich als Entwicklungsziel „ Erhalt Freiflächen“ ausgewiesen. Er vermute hierzu, dass man nun dem Entwurf des neuen Landschaftsplanes zuvorkommen wolle, indem man andere Tatsachen schaffe.

Herr Wilde führt an, dass es richtig sei, dass man sich hier auf Flächen bewege, die bisher bereits in der Vergangenheit baulich genutzt wurden. Auf diesen fände jetzt die Neubebauung statt. Man habe natürlich den Umschlag für diesen Bebauungsplan etwas größer gefasst, weil die Verknüpfung zum Freiraum mit hineinkomme, weshalb auch Freiflächen mit enthalten seien. Bei den eigentlichen Bauflächen handele es sich aber ausschließlich um solche, die früher bereits bebaut gewesen seien.
Zur 25 % Regelung, nach dem Ratsbeschluss vor 2 Jahren, erläutert er, dass diese hier nicht umgesetzt werde, da es sich bei dem Projekt bereits um ein viel älteres handele. Es mangels entsprechender Kapazitäten lange in der Warteliste gestanden. Nach damaligem Maßstab habe hier aber eine 25 % Regelung vorgelegen. Als Äquivalent war dies eine Abstandszahlung. Von einer nachträglichen Umstellung auf die heute geltende 25 % Regelung habe man hier bewusst, zwecks Aufrechterhaltung des Vertrauensschutzes, Abstand genommen. Im Zusammenhang mit der durch den Rat beschlossenen neuen 25 % Regelung habe die Verwaltung aber auch darauf hingewiesen, dass „Altfälle“ noch in dieser Weise abgearbeitet würden. Bei allen neuen Entwicklungen werde man grundsätzlich die neue 25% Regelung einhalten bzw. bei Vorlage „guter Gründe“ für eine Abweichung, diese in der jeweiligen Verwaltungsvorlage dann ausreichend darstellen. Abschließend bittet er um Zustimmung zu der in der heutigen Vorlage enthaltenen Abweichung.

Herr RM Waßmann führt an, dass seine Fraktion die heutige Vorlage mit den o. a. Ausführungen durch Herrn Wilde empfehlen werde. Man sehe hier auch, dass der Bauträger sich mit erheblichen Beiträgen bei der Aufhebung der 25 % Regelung beteilige wie z.B. mit Spielplatzsickerungsanlagen etc..


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der o. a. Ergänzungsvorschläge der Verwaltung laut Ergänzungsschreiben vom 01.03.2016, mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Hom 281 zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 31.07.2015 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.01.2016 der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest. IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 31.07.2015 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.01.2016 dem Bebauungsplan Hom 281 - Klöcknerstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 281 – Klöcknerstraße - für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte für den unter Ziffer 2 angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 281 teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV.NRW S.791 )








zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 – Wickede-West -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 196 – Wickede-West - vom 15.05.2002, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 Wickede-West (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 138), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03390-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung 03.03.2016:

„Die Fraktion B’90/Die Grünen und Herr Dr. Sickert, Die Linke, stellen mündlich den Antrag,
die Behandlung der Vorlage zu schieben, bis der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
getagt hat.
Diesen Antrag lehnt die Bezirksvertretung mit 4 Ja Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen,
Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 13 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Brunnert, Herr
Katler, Frau Sprenger, CDU-Fraktion, Herr Knöpker, Piratenpartei) bei einer
Stimmenthaltung (Herr Stut-Schilp, CDU-Fraktion) ab.
Die Fraktionen SPD und CDU stellen zur o. g. Vorlage mündlich nachfolgenden Antrag, dem
die Bezirksvertretung Brackel mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker,
Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die
Linke) zustimmt:
„Die Bezirksvertretung fasst den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Br 196 -
Wickede-West - mit folgenden Änderungen bzw. Einschränkungen:
1. Es entsteht kein öffentlich geförderter Wohnraum.
2. Für den hochwertigen Geschosswohnungsbau wird die Zusammenarbeit mit dem
Gestaltungsbeirat verpflichtend.
3. Die Grundstücke werden möglichst bauträgerfrei verkauft.
4. Doppelhäuser werden nur in Ausnahmefällen zugelassen.
5. Bei der Anordnung der Grundstücke für Einfamilienhäuser wird versucht, der attraktiven
Lage durch Wegfall uniformer Einheitsgestaltung gerecht zu werden.
6. Das Verhältnis Geschosswohnungsbau zu Einfamilienhausbebauung soll 1/ zu 2/3
betragen.
Begründung:
Der neue Br 196 in der jetzt vorgelegten Form widerspricht in vielen Teilen den Vorgaben
und Hoffnungen, die mit dem ursprünglichen Br 196 verbunden waren. Es sollten attraktive
Wohnflächen für freistehende Häuser am Ortsrand entstehen, um das große Übergewicht des
Geschosswohnungsbaus in Wickede teilweise auszugleichen. Durch hochwertige
Grundstücke sollte die Bevölkerungsstruktur Wickedes positiv verändert und der notwendige
Mix aus Eigentums- und Mietwohnungsbau erreicht werden. Nun muss dies auf dem drastisch
verkleinerten Areal erreicht werden.“
Herr Begemann von der Fraktion B’90/Die Grünen bittet um getrennte Abstimmung der
Punkte I bzw. II und III des Beschlussvorschlages.
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Teil des Beschlussvorschlages
einstimmig zu:
„I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Br 196 – Wickede-West - vom 15.05.2002
aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666; SGV NRW 2023).“
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgenden Teilen des Beschlussvorschlages mit 14
Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-
Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu:
„II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan
Br 196 – Wickede-West - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen
Geltungsbereich aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Br 138).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und
Bürger an der Bauleitplanung in Form eines 14-tägigen Planaushanges und einer
Bürgerinformationsveranstaltung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.“


AUSW, 09.03.2016:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung 03.03.2016:

„Die Fraktion B’90/Die Grünen und Herr Dr. Sickert, Die Linke, stellen mündlich den Antrag,
die Behandlung der Vorlage zu schieben, bis der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
getagt hat.
Diesen Antrag lehnt die Bezirksvertretung mit 4 Ja Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen,
Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 13 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Brunnert, Herr
Katler, Frau Sprenger, CDU-Fraktion, Herr Knöpker, Piratenpartei) bei einer
Stimmenthaltung (Herr Stut-Schilp, CDU-Fraktion) ab.
Die Fraktionen SPD und CDU stellen zur o. g. Vorlage mündlich nachfolgenden Antrag, dem
die Bezirksvertretung Brackel mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker,
Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die
Linke) zustimmt:
„Die Bezirksvertretung fasst den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Br 196 -
Wickede-West - mit folgenden Änderungen bzw. Einschränkungen:

1. Es entsteht kein öffentlich geförderter Wohnraum.
2. Für den hochwertigen Geschosswohnungsbau wird die Zusammenarbeit mit dem
Gestaltungsbeirat verpflichtend.
3. Die Grundstücke werden möglichst bauträgerfrei verkauft.
4. Doppelhäuser werden nur in Ausnahmefällen zugelassen.
5. Bei der Anordnung der Grundstücke für Einfamilienhäuser wird versucht, der attraktiven
Lage durch Wegfall uniformer Einheitsgestaltung gerecht zu werden.
6. Das Verhältnis Geschosswohnungsbau zu Einfamilienhausbebauung soll 1/ zu 2/3
betragen.
Begründung:
Der neue Br 196 in der jetzt vorgelegten Form widerspricht in vielen Teilen den Vorgaben
und Hoffnungen, die mit dem ursprünglichen Br 196 verbunden waren. Es sollten attraktive
Wohnflächen für freistehende Häuser am Ortsrand entstehen, um das große Übergewicht des
Geschosswohnungsbaus in Wickede teilweise auszugleichen. Durch hochwertige
Grundstücke sollte die Bevölkerungsstruktur Wickedes positiv verändert und der notwendige
Mix aus Eigentums- und Mietwohnungsbau erreicht werden. Nun muss dies auf dem drastisch
verkleinerten Areal erreicht werden.“
Herr Begemann von der Fraktion B’90/Die Grünen bittet um getrennte Abstimmung der
Punkte I bzw. II und III des Beschlussvorschlages.
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Teil des Beschlussvorschlages
einstimmig zu:
„I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Br 196 – Wickede-West - vom 15.05.2002
aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666; SGV NRW 2023).“
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgenden Teilen des Beschlussvorschlages mit 14
Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-
Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu:
„II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan
Br 196 – Wickede-West - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen
Geltungsbereich aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Br 138).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und
Bürger an der Bauleitplanung in Form eines 14-tägigen Planaushanges und einer
Bürgerinformationsveranstaltung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.“


AUSW, 09.03.2016:


Ergänzung:

Frau RM Weyer erhebt die o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, ohne Punkt 1. „ Es entsteht kein öffentlich geförderter Wohnraum“, zum Antrag.
Weiter führt sie an, dass Ihre Fraktion der Verwaltung zu diesem Punkt 1. lieber folgenden Prüfauftrag erteilen würde:

“ Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit hier der Prozentsatz gemindert werden kann“.
Begründung: Dies vor dem Hintergrund dass im Bereich des dortigen Umfeldes fast schon ein 100- prozentiger Anteil an gefördertem Wohnraum existiere.


Herr RM Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion die Haltung der Mehrheit der Bezirksvertretung an dieser Stelle nicht nachvollziehen könne. Hier gehe es um eine städtische Fläche, wo die Stadtverwaltung im Hinblick auf die 25 % -Regelung ihre Vorbildfunktion in Bezug auf andere Investoren wahrnehmen sollte. Den gesamten Bebauungsplan werde man allerdings aus anderen Gründen ablehnen. Zum einen, weil man hier wieder einen erheblichen Eingriff in diesen großen Landschaftraum zwischen Wickede/Asseln/Kurl vornehme, den seine Fraktion so nicht mittragen wolle. Das Ganze sei zwar insgesamt etwas kleiner, als ursprünglich geplant, ausgefallen, beinhalte aber nach wie vor die Thematik des Hochwasserschutzes. Die nicht funktionierende Entwässerung sei schließlich der Grund dafür gewesen, dass es insgesamt mit der größeren Variante gar nicht funktioniert hätte.

Herr RM Dudde führt an, dass man der Vorlage zu Punkt 1. zustimmen, die Punkte 2. und 3. aber ablehnen werde. Hierzu schließt er sich den Argumenten seines Vorredners an und verweist zusätzlich auf die entsprechenden Ausführungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der besonderen ökologischen Bedeutung der Fläche.
Zudem werde auch seine Fraktion die Haltung der Bezirksbetretung Brackel zur „ 25 % -Regelung“ nicht mittragen.

Herr RM Waßmann erläutert, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen, sich dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion aber nicht anschließen könne. Weiter führt er aus, dass man sich eher damit einverstanden erklären könne, die Empfehlung der Bezirksvertretung
Brackel insgesamt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu unterstützen, damit die Verwaltung einmal darstellen könne, welche Punkte hiervon realisierbar wären. Heute einen Beschluss hierzu zu fassen, halte er für verfrüht, da man heute zunächst den Einleitungsbeschluss zu fassen habe und erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Bauleitplanung komme.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss, heute zunächst den Prozess anzustoßen. Zu der Empfehlung der Bezirksvertretung könne er heute noch keine gesicherten Aussagen machen. Es handele sich hierbei aber um Fragen, die man im weiteren Verfahren gerne aufbereiten wolle, so dass man spätestens zum Satzungsbeschluss, aufgrund der dann vorliegenden Analysen ggf. bereits einen konkreten Vorschlag unterbreiten könne. Deshalb empfiehlt auch er, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung heute insgesamt als Prüfauftrag zu werten.

Frau RM Weyer hält ihren o.a. Antrag danach nicht mehr aufrecht sondern bittet die Verwaltung darum, die Empfehlung der Bezirksvertretung als Prüfauftrag in das weitere Verfahren zu integrieren.

Zu der ablehnenden Haltung seiner Fraktion erläutert Herr sB Tietz, dass es seiner Fraktion hier lediglich darum gehe, dass wertvoller Freiraum in Anspruch genommen werden soll. Das städtebauliche Konzept, welches hinter der Sache liege, sei aus seiner Sicht durchaus sachgerecht und sinnvoll. Man habe in Bezug auf die Abgrenzung zum „Freiraum“ ja bereits Einfamilienhausbau und näher rein, zum Siedlungskörper, auch den entsprechenden Geschosswohnungsbau geplant.

Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel für das weitere Verfahren als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten. Mit dieser Maßgabe wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss:





Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Br 196 – Wickede-West - vom 15.05.2002 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 196 – Wickede-West - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Br 138).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines 14-tägigen Planaushanges und einer Bürgerinformationsveranstaltung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.




zu TOP 4.8
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2015 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03476-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.9
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00832-15-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 4.10
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02582-15-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 4.11
Metropolradruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03932-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DrucksacheNr Die03932-16 –E1).:

„die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur wirtschaftlichen Unterstützung des Fahrradverleihsystemsmetropolradruhr auch unter Berücksichtigung der folgenden Fragestellungen:

1. Wurden bereits Gespräche mit den Dortmunder Verkehrsbetrieben zur möglichen
Kooperation mit nextbike geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Welche Bemühungen seitens der Stadt gibt es, nach dem Beispiel anderer Hochschulen
in der Region auf die Dortmunder Hochschulen einzuwirken, um eine vertragliche
Lösung zur Kooperation mit nextbike herbeizuführen?

3. Gibt es Bestrebungen der Stadtverwaltung, Kooperationen mit dem Fahrradverleihsystem
für die eigenen Mitarbeiter*innen zu entwickeln?

Sollten aktuelle Nutzungszahlen für metropolradruhr für Dortmund vorliegen, bitten wir die
Verwaltung, diese in dem Zusammenhang vorzustellen.

Begründung:
Bei einer Verknüpfung mit dem ÖPNV kann das Fahrradverleihsystem metropolradruhr
einen wertvollen Beitrag zu einer multi- und intermodale Mobilität und einer nachhaltigen
Nahmobilität in der Region leisten. Deshalb hat der Rat im Dezember beschlossen, zur
langfristigen Etablierung des Fahrradverleihsystems Möglichkeiten der Kooperation mit
den Dortmunder Verkehrsbetrieben und anderen städtischen Unternehmen zu prüfen und
Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung von metropolradruhr zu ergreifen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen

zu TOP 5.1
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03611-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen vorschlagsberechtigten Verbandes ein neues stellvertretendes Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) in den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde






zu TOP 5.2
Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für Rettungskräfte
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016

(Drucksache Nr.: 01727-15-E1)

Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 09.02.2016:


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Seniorenbeirat vor:


…Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Diese ist dem Antragsteller jedoch nicht weitreichend genug, da insbesondere keine Ausführungen zur weiteren Verfahrensweise gemacht wurden.

Herr Siegmund konkretisiert seinen Antrag wie folgt:



Insofern bittet der Seniorenbeirat um einen Sachstand zum Antrag, und diesen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aufzurufen. …


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für
Rettungskräfte, DS-Nr. 01727-15;
hier: Aufbau und Ausbauzustand der Rettungspunktbeschilderung im Dortmunder Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Kannenberg,
auf Ihren o. g. Antrag nehme ich Bezug. Seit Juli 2012 hat die Feuerwehr auf Betreiben der Forstbetriebe des Umweltamtes Rettungspunkte in Dortmunder Wäldern und Naherholungsgebieten festgelegt und eingerichtet. Im ersten Zuge wurden Orientierungstafeln in den Waldgebieten „Grävingholz“ und „Süggel“, „Kurler Busch“, „Am Zuschlag“, „Rahmer Wald“ und „Aplerbecker Wald“ angebracht.
Die bislang errichteten 53 Rettungspunkte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Schilder stehen an Kreuzungen von Wald- und Parkwegen, längeren Wegabschnitten und Pavillons. Eine Auflistung der Standorte und eine kartografische Darstellung sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Das Rettungspunktesystem wird fortlaufend erweitert. Es kommen ständig neue Standorte hinzu. Zuletzt wurde die Mountain-Bike-Strecke in Dortmund-Deusen, der Westfalenpark und der Rundweg um den Phönixsee mit den Orientierungspunkten versehen. Die Aufstellung
der Schilder verfolgt das Ziel, die Rettungskräfte zu diesen Koordinaten zu leiten. Dort sollten die Hilfesuchenden idealerweise warten und die Rettungskräfte zum Unfallort führen. Die Schilder sind in ca. drei Meter Höhe und aus Kostengründen mit einer einfachen Edelstahlschraube an Bäumen befestigt; sie können i. d. R. nicht durch andere Vegetation zuwachsen. Alternativ wurden die Schilder aber auch schon an witterungsgeschützten Rohren angebracht, z. B. an der Mountain-Bike-Strecke in Dortmund-Deusen. Die Orientierungspunkte sind im Einsatzleitrechner als Objektpunkte mit gesonderter Anfahrbeschreibung hinterlegt. Seit der Einrichtung des Rettungspunktesystems gingen bereits mehrmals Notrufe in der Leitstelle ein, die Bezug auf die Notfallbeschilderung genommen haben. Im Juni 2015 wurde das Rettungspunktesystem auch dem Projekt „Nordwärts“ schriftlich vorgestellt, da vom Landschaftswächter des Umweltamtes ein ähnlicher Vorschlag vorgebracht wurde. Hieraus resultierte ein Auftrag zur Weiterentwicklung des Rettungspunktesystems im Rahmen des Projekt „Nordwärts“ für die nördlichen Stadtbezirke. Die Beschilderung von Orientierungspunkten des Rettungsdienstes wird auf Veranlassung der Forstbetriebe des Umweltamtes oder auf Antrag der Betreiber von Freizeiteinrichtungen vorgenommen. Für den Revierpark Wischlingen liegt ein solcher Vorschlag oder Antrag nicht vor. Eigeninitiativ darf die Feuerwehr Kennzeichnungen auf Privat- bzw. Firmengelände nicht vornehmen.
Sofern ein konkretes Anliegen zur Einrichtung eines bestimmten Orientierungspunktes besteht, muss dies den Forstbetrieben bzw. den Privateigentümern vorgetragen werden. Als verantwortlicher Fachbereich für den Rettungsdienst wird die Feuerwehr hierbei gern unterstützend und vermittelnd tätig.

Herr Siegmund begründete noch einmal die Wichtigkeit dieser Rettungspunkte.

Herr Nestler von der Feuerwehr erklärte, dass es mittlerweile rechtlich möglich ist zumindest die Funkzelle des Handys zu orten. Er erläuterte noch einmal den Stand des Rettungspunktesystems und stellte klar, dass die Eigentümer der Flächen auf die Feuerwehr zukommen müssen, da die Feuerwehr sonst die Flächen nicht für Rettungspunkte nutzen kann.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden unterstützt dieses sinnvolle System und beschließt einstimmig den Antrag an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.




AUSW, 09.03.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterstützt die Weiterführung des weiteren Prozesses einstimmig, bei 1 Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/ Die Rechte).


zu TOP 5.3
Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung Rossbach von km 0+000 bis km 4+400, Dellwiger Bach und Bärenbruchgraben in Dortmund-Huckarde und Dortmund-Lütgendortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03754-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, den Plan für den ökologischen Umbau des Rossbachs und seiner Nebengewässer Dellwiger Bach und Bärenbruchgraben, auf ca. 6.100 m Länge, entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen.



zu TOP 5.4
Fledermausschutz in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03331-15-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 03331-15-E1)-lag bereits zur Sitzung 10.02.2016 vor.

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03331-15-E2):

„zu der o.a. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

zu den Fragen 1, 2 und 8:

Grundsätzlich bietet das Stadtgebiet Dortmund einen für urbane Bereiche nahezu optimalen
Lebensraum aufgrund des großen Freiflächenanteils mit strukturreicher Landschaft, Wäldern,Parks, Gärten und renaturierten Gewässerläufen.
Der Fledermausschutz wird als Bestandteil des bundesrechtlichen Artenschutzes vom
Umweltamt der Stadt Dortmund zunächst im Rahmen der eigenen Tätigkeitsbereiche (Wald,
Naturschutzgebiete etc.) aber auch als untere Landschaftsbehörde im Rahmen von
Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren etc. wahrgenommen. Hier wird eine
möglichst enge Zusammenarbeit mit ortskundigen Experten des ehrenamtlichen
Naturschutzes gepflegt, weil eigenständige artbezogene Kartierprogramme nicht
flächendeckend möglich sind.
In Naturschutzgebieten werden durch die Biologische Station Kreis Unna / Dortmund im
Rahmen des Biotopmanagements sukzessive entsprechende Maßnahmenpläne aufgestellt und auch umgesetzt.
Über die Beteiligung an der städtebaulichen Planung und an Baugenehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass bei einem Fledermaus-Verdacht den Vorhabenträgern entsprechende
Artenschutzgutachten auferlegt werden. Durch die Vielzahl an Vorhaben entsteht auf diesem
Gebiet der gutachtlichen Lokalanalysen zunehmend ein sich verdichtendes Mosaik an
Erkenntnissen über das Vorkommen geschützter Arten.

zu Frage 3:
Das Umweltamt als untere Landschaftsbehörde formuliert im Aufgabengebiet Baumschutz
vorhabenbezogene Auflagen sowohl im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, als auch bei
Befreiungen zu Bäumen im Geltungsbereich der Landschaftspläne.

zu Frage 4:
Für die Stollen an der Hohensyburg ist bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes
Dortmund eine Unterschutzstellung durch die Erweiterung des Naturschutzgebietes
„Ruhrsteilhänge Hohensyburg“ geplant.
Der Gewölbekeller auf Gut Brünninghausen wird zurzeit im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Hom 285 – Südlich Am Rombergpark – bezüglich des Vorkommens von
Fledermäusen untersucht. Schutzmaßnahmen werden nach Abschluss der Untersuchungen
festgelegt.

zu Frage 5:
Grundsätzlich werden vor Holzeinschlagsmaßnahmen Untersuchungen im Hinblick auf
Höhlenbäume sowohl durch die städt. Förster als auch durch den ehrenamtlichen Naturschutz
(z.B. NABU Fledermausgruppe) durchgeführt.
zu Frage 6:
Mit dem vorgenannten Maßnahmespektrum ist der Fledermausschutz prinzipiell gut
verankert. Gleichwohl können die in der Anfrage angesprochenen konzeptionellen
Grundlagen zum Fledermausschutz wie auch andere „Art zu Art“ Erhebungen nicht
flächendeckend vom Umweltamt erarbeitet werden. Sie sind Gegenstand von
fachspezifischen und fachwissenschaftlichen Erhebungen einschlägig qualifizierter
Institutionen, spezieller Gutachterbüros und nicht zuletzt der Naturschutzverbände.
Zu Frage 7:
Die Gebiete für die natürliche Waldentwicklung sind insgesamt für die positive Entwicklung
der Artenvielfalt ausgelegt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.







zu TOP 5.5
Bolmke
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03627-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03627-16-E1)-lag bereits zur Sitzung 10.02.2016 vor:


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:


„zu der Anfrage der Fraktion B´90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen am 10.02.2016 und der Anfrage der Fraktion B´90/Die Grünen
in der Bezirksvertretung Hombruch am 02.02.2016 nehme ich wie folgt Stellung.

Bei der Bolmke handelt es sich um eine ca. 53 Hektar große Waldfläche südlich der Emscher im Stadtbezirk Dortmund-Hombruch. Der überwiegende Teil der Bolmke ist als
Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Waldbestände werden im Bereich der Emscheraue
geprägt durch Laubwald-Mischbestände aus Schwarzpappelhybriden und Roterlen. Im
südlich anschließenden Bereich dominieren Bestände aus Roteichen, Buchen, Bergahornen
und Mischbestände aus Eichen, Birken, Eschen und Hainbuchen.
In der Bolmke sind für das Winterhalbjahr 2015/2016 zwei Fällmaßnahmen geplant.
Zum einen soll ein Bestand aus nordamerikanischen Roteichen durchforstet werden. Dabei
werden einzelne Bäume entnommen, um den verbleibenden Bäumen mehr Standraum, Licht, Wasser und Nährstoffe zu verschaffen. Gefällt werden vornehmlich Bäume schlechterer Qualität, die bessere Bäume in ihrem Wachstum bedrängen, und kranke Bäume, insbesondere wenn sie durch Holz zersetzenden Pilze befallen und nicht mehr standsicher sind. Auf einer Fläche von ca. 4 Hektar sollen etwa 250 Kubikmeter Holz entnommen werden. Mit den Arbeiten wurde Mitte Februar 2016 begonnen. Die Fällarbeiten im Frühjahr sind abgeschlossen und das Holz zum Teil schon an die Wege gezogen. Das übrige Holz wird an die Wege gezogen, wenn die Wetterlage dies zulässt. Eine Teilfläche unterhalb der Kleingartenanlage "Zur Quelle" wird wegen der anhaltend feuchten Witterung, welche die Befahrbarkeit der Böden einschränkt, auf den Herbst 2016 verschoben.
Zum anderen wurden im Dezember 2015 in einem ca. 30 m breiten Schwarzpappelhybriden-
Weiden-Roterlen-Winterlinden-Mischbestand zwischen der Grünanlage nördlich der
Pulverstraße und der Kleingartenanlage „Zur Quelle“ alle Schwarzpappelhybriden und
Weiden entnommen.

Die Entnahme der Schwarzpappelhybriden und Weiden erfolgte aus zwei Gründen:

1. Die Bäume waren zwischen 58 und 66 Jahre alt. In diesem Alter beginnt bei den
Pappeln und Weiden der natürliche Zerfall. Die Holzzersetzung durch Pilze war bei
mehreren Bäumen so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr standsicher waren. In
der Vergangenheit traten in diesem Waldbestand vermehrt Astabbrüche, Baumstürze
und Stammbrüche auf. Da der Waldstreifen zwischen einer Grünanlage und einer
Kleingartenanlage liegt und nur ca. 30 m breit ist, bestand immer die Gefahr, dass die
ca. 30 m hohen Bäume auf Bereiche stürzen, die dem Aufenthalt von Menschen
dienen.
Das geschlossene Bestandesgefüge gab den Bäumen einen gewissen halt. Die
Entnahme einzelner Bäume hätte die Windwurfgefahr der verbleibenden Bäume so
stark erhöht, dass Baumstürze unvermeidbar gewesen wären.

2. Im bestehenden Landschaftsplan und im Vorentwurf des neuen Landschaftsplans ist
als Ziel der Landschaftsentwicklung unter anderem der Umbau des nicht
bodenständigen Pappelwaldes zu einem Erlen-(Bruch)-Wald definiert.
Die Entnahme der Schwarzpappelhybriden war somit Bestandteil der
naturschutzfachlichen Landschaftsentwicklung und steht im Einklang mit den Zielen
des Naturschutzes.
Die Verjüngung der Hiebsfläche soll durch den natürlichen Samenfall der
standortangepassten und standortheimischen Roterlen erfolgen. In vergleichbaren
Fällen führte dieses Vorgehen zum Erfolg. Stellt sich die Verjüngung nicht in der
gewünschten Form ein, werden die erwünschten Baumarten gepflanzt.
Die Holzfällarbeiten werden von einem Forstunternehmen im Auftrag der Stadt durchgeführt.
Die Arbeiten werden von der städtischen Forstverwaltung überwacht. Der bisherige Ablauf
der Arbeiten ist aus forstwirtschaftlicher und landschaftsrechtlicher Sicht nicht zu
beanstanden. Der Verlust der Höhlenbäume wird durch den hohen Anteil alter
Schwarzpappelhybriden und Roterlen in der direkt benachbarten Emscheraue kompensiert.
Bei der Durchführung der Arbeiten werden die geltenden Vorschriften des Forstrechts und
des Umweltrechts, einschließlich des Artenschutzrechts, eingehalten. Die Überwachung der
Bestimmungen obliegt den zuständigen Behörden: Forstbehörde, Landschaftsbehörde und der städtischen Forstverwaltung als Auftraggeber.
Verstöße gegen geltendes Recht können bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.
Um bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes die Kenntnisse des ehrenamtlichen
Naturschutzes in die Planung einfließen zu lassen, legt die Forstverwaltung ihre jährliche
Maßnahmenplanung der für Waldbelange Benannten des Beirates der Unteren
Landschaftsbehörde mit der Bitte um Stellungnahme vor. Die Vorlage erfolgt ohne rechtliche
Verpflichtung als freiwillige Aufgabe der Forstverwaltung. Die Benannte hat die Aufgabe, die
Erkenntnisse und Anregungen der im Beirat vertretenen Organisationen zu bündeln und der
Forstverwaltung mitzuteilen.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken fließen anschließend in die
Durchführungsplanung ein. Im Regelfall werden zum Beispiel die von ehrenamtlichen
Naturschützerinnen und Naturschützern markierten Habitatbäume im Bestand belassen. Wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherung oder aus waldbautechnischen Gründen nicht möglich ist, werden die Bäume dennoch entnommen. Dabei wird darauf geachtet, dass dies außerhalb der Fortpflanzungszeit von Tieren erfolgt. Dieses Verfahren ist etabliert und wurde in der Vergangenheit von keiner Seite beanstandet.
Im Fall der Schwarzpappelhybriden kam es zu einem Missverständnis. Aus
verkehrssicherungs- und waldbautechnischen Gründen mussten alle alten Pappeln und
Weiden entnommen werden (s. o.). Die Mitarbeiter der Forstverwaltung gingen davon aus,
dass dies der Waldbeauftragten des Beirates bekannt sei, da die grundsätzlich Ziele und
waldbaulichen Restriktionen bei der Entnahme alter Schwarzpappelhybriden im Vorfeld
dieser Maßnahme diskutiert wurden.
In einer gemeinsamen Tischvorlage des Naturschutzbund Deutschland (NABU), des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) zu TOP 3.3 der Sitzung des Beirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde am 03.02.2016 wurde die Frage gestellt, ob es möglich gewesen wäre,
Rückschnitte durchzuführen, Bäume in einer größeren Höhe zu kappen oder das Holz mit
Winden aus dem Wald zu ziehen.
Die Durchführung der Arbeiten entspricht dem Stand der Technik und den Grundsätzen der
ordnungsgemäßen, nachhaltigen Forstwirtschaft. Die hohen Bäume mit einem Gewicht von
zum Teil mehreren Tonnen wurden aus dem Bestand heraus gefällt. Anschließend wurden die Stammrollen aus dem Bestand gezogen. Zur Beseitigung des schwächeren Kronenholzes wurde eine Fahrgasse für einen Minibagger mit Kettenlaufwerk angelegt. Das Kettenlaufwerk hat den Vorteil, dass sich das Gewicht des Fahrzeugs auf eine breite Aufstellfläche verteilt und somit der Bodendruck verringert wird. Geringere Bodenverwundungen wären im Sommer aufgetreten, wenn der Boden trocken ist. Davon wurde jedoch abgesehen, um die Störung der Tiere zu minimieren. Dies entspricht den Forderungen der Umweltverbände.
Rückschnitte an toten, über den Weg hängenden oder angebrochenen Ästen wurden in der
Vergangenheit immer wieder durchgeführt. Bei den letzten Baumstürzen und -brüchen wurde
jedoch erkennbar, dass die Standsicherheit der Stämme teilweise nicht mehr gegeben war. Ein Rückschnitt der Äste war somit nicht mehr ausreichend.
Das Kappen der Bäume in größeren Höhen ist möglich. Aus ökologischen Gründen ist es
jedoch nur erforderlich, wenn in der näheren Umgebung keine Ersatzlebensräume für
höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse oder Holz bewohnende Insekten vorhanden wären.
Direkt an die Hiebsfläche grenzt jedoch ein über 6 Hektar großer Mischbestand aus
Schwarzpappelhybriden und Erlen, sodass ausreichend Ersatzlebensraum zur Verfügung
steht.
Die Fällarbeiten, der Waldumbau gemäß Landschaftsplan und die Herstellung der
Verkehrssicherheit sind beim gewählten Vorgehen kostendeckend möglich. Beim Kappen
einzelner Bäume fallen je nach Baumart, Dimension und Erreichbarkeit der Bäume Kosten in
Höhe von ca. 1.500,- bis 2.500,- Euro an. Um 20 Habitatbäume zu erhalten, würden Kosten
von über 30.000,- Euro anfallen. Die verbleibenden Stammstücke müssten anschließend
intensiv auf ihre Standsicherheit überprüft werden. Schlagen die Bäume nicht wieder aus,
müssten sie in Wegenähe nach ein paar Jahren gefällt werden, da das Wurzelholz im Kontakt mit dem feuchten Boden schnell verwittert und der Stamm dadurch seine Stabilität verliert.
Das Kappen der Bäume war aus den genanten Grünen weder ökologisch erforderlich, noch
wirtschaftlich sinnvoll.
Die Durchführung der Fällarbeiten wurde in Form einer Pressemeldung angekündigt, von der
Tagespresse veröffentlicht und zusätzlich auf der Internetseite des Umweltamtes vorgestellt.
Bei der Vielzahl der Fäll- und Bestandespflegearbeiten ist es aus Kapazitätsgründen nicht
möglich, vor jeder Maßnahme eine Informationsveranstaltung vor Ort durchzuführen.
Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass das Interesse an derartigen
Veranstaltungen sehr gering ist. Häufig haben weniger als 10 Personen teilgenommen. Nach
Abschluss der Arbeiten ist das Interesse deutlich größer. In bestimmten Fällen, insbesondere
bei das Landschaftsbild verändernden Maßnahmen, werden künftig jedoch regelmäßig
Informationsveranstaltungen durchgeführt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





zu TOP 5.6
Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03638-16)
Dieser Punkt wird von der Fraktion Die Linke Piraten zunächst zurückgezogen und daher von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 5.7
Baumfällungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03953-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DSNr.:
03953-16-E1):

„angesichts der erneuten Baumrodungen auf dem Gelände des ehemaligen Hauses Kurl
stellen wir folgende Fragen:
1) Inwieweit wurde durch die erneuten Baumfällungen gegen bereits erteilte Auflagen
des Umweltamtes verstoßen?
2) Welche Sanktionen beabsichtigt die Verwaltung durchzusetzen, soweit gegen
frühere Auflagen der Verwaltung erneut verstoßen wurde?
3) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand hinsichtlich der bei früherer Gelegenheit erteilten
Auflagen?
4) Welche Gesetze wurden ggf. durch die erneuten Rodungen verletzt? Inwieweit
sind Verstöße gegen §26 (2) und §5 (3) verwaltungsseitig zu ahnden?
5) Ab welcher Intensität der Verstöße ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des
Verantwortlichen nicht mehr als gegeben anzusehen?“

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DSNr.:
03953-16-E2):

„auf den Flurstücken 1024/ 440 in Husen wurde eine Komplettrodung vorgenommen.
1) In wessen Eigentum befinden sich die fraglichen Flächen, auf denen aktuell gerodet
wurde? Sind Eigentümer und der rodende Betrieb identisch?
2) Wurde für die Rodungen eine Genehmigung der Stadtverwaltung ausgestellt? Wurde
ggf. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorgelegt, sofern die Rodung
von jemand anderem als dem Eigentümer durchgeführt wurde?
3) Wie lautet die Dienstanweisung der Stadtverwaltung für derartige Fälle?
4) Wie ist eine Rodung durch jemand anderen als den Besitzer eines Grundstückes juristisch
zu bewerten?
5) Ist der Verwaltung bekannt ob sich eine mögliche Kaufabsicht desjenigen, der die
Rodungen durchgeführt hat, bereits zerschlagen hat?
6) Ist geplant die Fläche für eine Gewerbeansiedlung freizugeben? Wenn ja, welche
Art von Gewerbe?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 6.1
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
Öffentliche Grünanlage an der Rodenbergstraße "Rosengarten" - Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03605-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt-


10. Anfragen
nicht besetzt-


11. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt-




Die öffentliche Sitzung endet um 16.38 Uhr.




Albrecht-Winterhoff Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



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