N i e d e r s c h r i f t

über die 32. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
am 17.12.2003
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr


Anwesend waren: siehe angehängte Teilnehmerliste


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 32. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
am 17.12.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beirates am 19.11.03


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Landschaftsentwicklung im Raum Sanderoth
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05126-03)

2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05217-03)

2.3 Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Umsetzung des Grünordnungs- und Freiraumkonzeptes für Scharnhorst-Ost
Kenntnisnahme 04919-03

3. Berichte

3.1 Vorstellung des Vereins "Wasserschildkröte e. V."
3.2 Beschluss über die 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd;
hier: Entwurf zur öffentlichen Auslegung

3.3 Aufforstung "Marksweg" - DEW-Klimaschutzwald und Streuobstwiese
(Vorlage wird in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben)

3.4 Biotop Winterkampweg - Sachstandsbericht

3.5 Beantwortung von Beiratsanfragen

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Neugebauer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wurde die Tagesordnung wie folgt abgearbeitet:
Nach Punkt 2.2 wurde Punkt 3.2 behandelt, anschließend die Punkte 2.3 und 3.1.
Ab Punkt 3.3 wurde die Tagesordnung in der veröffentlichten Reihenfolge behandelt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beirates am 19.11.03
Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Beirates wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Landschaftsentwicklung im Raum Sanderoth
(Drucksache Nr.: 05126-03)
Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. Der Beirat wies darauf hin, dass die Baumreihe als Ausgleichsmaßnahme für das Grünordnungskonzept Scharnhorst-Ost zu finanzieren sei.

Der Beirat nahm die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148
(Drucksache Nr.: 05217-03)
Der Beirat lehnt den Bebauungsplan in der vorliegenden Form nach wie vor ab. Er nimmt die
Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Umsetzung des Grünordnungs- und Freiraumkonzeptes für Scharnhorst-Ost
Kenntnisnahme 04919-03
Herr Weisse erläuterte die Vorlage und stellte das Grünordnungskonzept Scharnhorst-Ost vor. Er legte dar, dass circa 700 Bäume - das sind 15 % aller Bäume in der Großsiedlung Scharnhorst - gefällt werden sollen. Hiervon fallen 400 Stück unter die Baumschutzsatzung. Circa 400 Bäume I. Ordnung sollen neu gepflanzt werden. Herr Dr. Grote ergänzte, dass das Konzept in enger Zusammenarbeit zwischen dem Umweltamt, dem Planungsamt und den Wohnungsgesellschaften zustande gekommen sei. Es handele sich an sich um einen Baumschutzfall, der aber weit über den üblichen Rahmen hinaus gehe. Im vorliegenden Fall ginge es darum, die Bedürfnisse des Baumschutzes und des Städtebaus optimal aufeinander abzustimmen.

Der Beirat machte folgende Anregungen:
1. Es sollen nicht nur Großbäume, sondern auch Hecken und Sträucher gepflanzt werden.
2. Als Ersatz für nicht einheimische Bäume sollen einheimische Gehölze gepflanzt werden.
3. Der Beirat möchte sich mit dem detaillierten Bepflanzungsplan im Rahmen eines Arbeitskreise noch einmal näher befassen.
Herr Weisse nahm die Anregungen des Beirates zur Kenntnis. Er wies darauf hin, dass Heckenpflanzungen wegen des Entstehens von „Angsträumen“ und wegen gehäufter Müllablagerungen problematisch seien.

Der Beirat nahm die Vorlage und den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3. Berichte

zu TOP 3.1
Vorstellung des Vereins "Wasserschildkröte e. V."
Der Verein „Wasserschildkröte e.V.“ verfolgt das Ziel, „herrenlose“ Wasserschildkröten aufzunehmen, in einer eigener Kranken- und Altersstation zu pflegen und soweit möglich kostenfrei weiter zu vermitteln.

Leider werden Wasserschildkröten faunenfremder Arten zunehmend in der freien Landschaft ausgesetzt, wo sie einerseits wegen der ihnen nicht zusagenden Bedingungen dahin vegetieren, andererseits aber auch die einheimische Fauna schädigen. Der Verein will deshalb die Tiere soweit möglich aus der Landschaft entfernen und ihnen in der Station eine artgerechte Haltung bieten. Dabei sollen die Tiere nach Möglichkeit an Interessenten weiter vermittelt werden.

Da sich der Verein selbst finanzieren muss und keine Zuschüsse erhält, bittet er um Spenden bzw. um finanzielle Unterstützung.

Genauere Hinweise sind im Internet unter www.wasserschildkroete.de zu erfahren.
Der Beirat begrüßte die Tätigkeit des Vereins und nahm den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Beschluss über die 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd;
hier: Entwurf zur öffentlichen Auslegung
Herr Sierau führte in das Thema ein und erläuterte noch einmal ausführlich die Zielsetzungen, welche die Stadt Dortmund mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Änderung der Landschaftspläne verfolgt. Er wies darauf hin, dass bei dem Ge- und Verbotskatalog bei den neuen Naturschutzgebieten Kompromisse unumgänglich seien, so sollen die Hunde auf den Wegen auch ohne Leine laufen können. Nur so könne für die Schutzgebiete eine gesellschaftliche Akzeptanz erreicht werden. Insgesamt aber sei mit der erheblichen Ausweitung der Naturschutzgebiete Großes geleistet worden. Herr Sierau dankte dem Beirat und den Naturschutzverbänden für die dabei geleistete Arbeit.

In der Diskussion wurde noch einmal die Hundeproblematik erörtert. Außerdem wurde davor gewarnt, dass es durch einen differenzierten Ge- und Verbotskatalog „Naturschutzgebiete 2. Klasse“ geben könnte.

Die Verwaltung sagte zu, bezüglich der Anleinpflicht nach einer differenzierten Lösung zu suchen.

Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die in folgender Stellungnahme (mit Tabellenanhang) enthaltenen Bedenken und Anregungen im weiteren Verfahren zu beachten. Dies gilt sowohl für die Rücknahme von Bauflächen als auch für die Anregung zur Erweiterung von Schutzgebieten.

Der Beirat begrüßt die zusätzliche Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Damit wird den Anregungen des Beirates zum Vorentwurf vom 18.12.2002 weitgehend entsprochen. Kritisch wird die Ausweisung einer Gewerbefläche im Bereich Groppenbruch gesehen, wo der Beirat eine NSG-Darstellung angeregt hat. Die Verwaltung wird gebeten, bezüglich des NSG-Vorschlags für den Kruckeler Wald eine Nachbewertung in Abstimmung mit der Landesanstalt für Ökologie und der Höheren Landschaftsbehörde vorzunehmen.

Die in der Beiratsstellungnahme zum LP-Vorentwurf gemachten Vorschläge zur Vernetzung der Naturschutzgebiete sollten unabhängig von der Ausweisung dieser Korridore als Naturschutzgebiete fachlich geprüft werden. Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grundlage der Beiratsvorschläge und anderer vorliegender Fachgutachten (Umweltplan, LÖBF-Biotopverbund etc.) einen Biotopvernetzungsplan vorzulegen. Die Vernetzungsräume sollten durch Feldhecken, Feldholzinseln, Kleingewässer und extensiv genutzte Ackerrandstreifen vorrangig aufgewertet werden.

Für den Ge- und Verbotskatalog in den neuen bzw. erweiterten Naturschutzgebieten fordert der Beirat klare und einheitliche Regelungen, die den rechtskräftigen Landschaftsplänen entsprechen. So ist z.B. eine aktuell von politischer Seite diskutierte Ausnahme von der Hunde-Anleinpflicht in Wäldern nicht akzeptabel.

Das Gebot "Beseitigung von Müll" (z.B. im NSG "Bodelschwingher und Westerfilder Wald") ist zu streichen, weil das Ablagern von Müll ohnehin nach den Abfallgesetzen verboten ist.

Die Gebote "Regelung der Erholungsnutzung" und "Neuordnung der Wanderwege" sind zu streichen. Es ist zu befürchten, dass darauf sich stützende künftige Regelungen den Schutzzielen widersprechen. Stattdessen sollte in den Wäldern ein Gebot "Reduzierung des Wegenetzes" aufgenommen werden verbunden mit dem Hinweis, dass das gekennzeichnete Wanderwegenetz des Sauerländischen Gebirgsvereins als Vorbehaltsnetz erhalten bleibt. Darüber hinaus gehende Wege sind auf den Prüfstand zu stellen.

Der Aspekt der naturnahen Waldpflege sollte durch ein einheitliches Gebot "Erhaltung von Althölzern und Totholzbeständen sowie naturnahe Waldpflege" entsprochen werden. Diesbezügliche Differenzierungen im Landschaftsplan DO-Nord bei den textlichen Festsetzungen sollten unterbleiben ("Naturnahe Waldbewirtschaftung", "Erhaltung von Totholz", "Erhaltung von Althölzern und naturnahe Waldpflege"). Ein entsprechendes Gebot sollte konsequenterweise auch in die Waldnaturschutzgebiete der Landschaftspläne DO-Mitte und DO-Süd aufgenommen werden.

Die für die Waldnaturschutzgebiete zu erstellenden Pflege- und Entwicklungspläne sollten in enger Abstimmung mit dem Landschaftsbeirat und den örtlichen Landschaftswächtern erarbeitet werden.

Die Stadt Dortmund sollte sich darüber hinaus nachdrücklich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen, dass die von den Naturschutzverbänden als FFH-Gebiete vorgeschlagenen Naturschutzgebiete (u.a. NSG Hallerey) der Europäischen Kommission gemeldet werden.

Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und –Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund – Offenlegung (17.12.2003)
Bewertung der LP-Änderungen aus ökologischer Sicht

Abkürzungen:

+ bei Bauflächen: akzeptable Fläche (detaillierte Ausgleichs-, Ersatz- und Grünplanung im weiteren Verfahren erforderlich. Erhalt von Gehölzen).
bei LP-Erweiterungen: positive Beurteilung
+- Fläche zum Teil akzeptabel. Reduzierung erforderlich.
- Fläche aus ökologischer Sicht bedenklich. Verzicht erforderlich.
--+ Fläche zum Teil sehr bedenklich. Verzicht bzw. Reduzierung erforderlich.
-- Fläche aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Verzicht erforderlich.

      Nr.
Laufende Nummer des LP-TexteilsUQZUmweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung
      GEP
GebietsentwicklungsplanBKBiotopkataster (LÖBF)
BSNBereich zum Schutz der NaturUPUmweltplan der Stadt Dortmund (BKR)
BSLEBereich zum Schutz der Landschaft und ErholungLPLandschaftsplan
RGRegionaler GrünzugLBGeschützter Landschaftsbestandteil
      LSG
LandschaftsschutzgebietNSGNaturschutzgebiet

1. Landschaftsplan Dortmund-Nord

1.1 Entwicklungsziele 6 "Temporäre Erhaltung" und 7 "Erhaltung von Freiflächen"

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
6.??WB Brechtener Heidetlw.
LSG
TR 2X+-Verzicht auf Teilfläche westlich Brechtener Heide (Nahrungsbiotop für Tiere des Grävingholzes). Bedenklich ist auch die Teilfläche zwischen Straße Brechtener Heide und gedachter Verlängerung der Straße In den Hüchten nach Norden. UQZ: Erhalt der landschaftlichen Weite. UP: Erholungsraum
6.27WB Grevel WestLSGTR 3
FT 2.4
FT 7.8
--Verzicht. Alte Hecken und Obstbaumwiesen. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
6.28WB Grevel OstLSGTR 3 FT 2.4 FT 7.8LN
73
--Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung und Neuversiegelung
6.47WB In der Dahlwiesetlw.
LSG
TR 3
FT 2.3
FT 3.8
FT 7.8
X--Verzicht (bis auf eine Bautiefe entlang der Straße Westheck). Einengung des Grünzuges von den Rückhaltebecken über Dahlwiesenbach, Buschei, NSG Alte Körne. Überschwemmungszone. Vorschlag: Natürliche Entwicklung.
UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
6.51Gewerbegebiet GroppenbruchFT 6.13X--Verzicht. Wichtige Ergänzungsfläche zum NSG Groppenbruch. Einziger Brutplatz des Neuntöters (Rote-Liste) in DO. Regionaler Grünzug. UQZ: Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz. Integration in das Biotopverbundsystem
6.52WB ReinwardstraßeLSG--Verzicht. Strukturreicher Siedlungsrand in der Nähe des geplanten Naturschutzgebietes "Sanderroth". Schädigung der Vernetzung
7.??Kleingartenanlage Schulte Mäter – Nord (Baukamp)LSGFT 2.2
FT 3.7
FT 7.7
X--Verzicht. Biotopvernetzungsbereich von "Westfalenhütte-Nord" bis zum "Sanderoth"-Wäldchen. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes.
UP: Grünzug freihalten

1.2 Naturschutzgebiete

Nr.BezeichnungGEPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
N01GroppenbruchBSN+Erweiterung um Halde Achenbach und ehem. Klärteiche. Kein Gewerbegebiet! Wertvoller Lebensraum für Bodenbrüter (z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper, evtl. Braunkehlchen). Im Jahr 2002 brütete hier das einzige Paar des Neuntöters (Rote-Liste-Art) im Stadtgebiet (s.a. Biotopkataster).
N02Beerenbruch (Erweiterung)BSN+Erweiterung nach Nordosten nördlich der Strünkedestraße unter Einbeziehung des Breilsiepen, Heimanngraben und der ehemaligen Schweinehut (BK 4410-009). Innerhalb des derzeitigen Kulturlandes ist eine 30-50 m breite naturbelassene Schneise zu entwickeln, die von der Stünkedestraße östlich der Stadtgrenze zum Breilsiepen und von dort zur Mündung des Heimanngrabens in die Emscher führt. Im Rahmen der Renaturierung der Emscher ist dieser Bereich ökologisch aufzuwerten. Die Fläche nördlich der Emscher ist zeitgleich über eine Wildbrücke an dieses Areal anzubinden. Die Verbindung zum NSG „Mengeder Heide“ ist über 2-3 m breite Saumbiotope (Feldraine, Wegseiten) entlang der Ritterhausstraße und des Birkenwegs herzustellen.
N04Im SiesackBSN+Eine Vernetzung mit dem NSG „Mengeder Heide“ ist über die Auen der zu renaturierenden Emscher und des bereits renaturierten Herrentheygrabens zu realisieren.
N05Auf dem BrinkBSN+Erweiterung nach Norden (Pufferzone, Süggelbach, Brechtener Niederung), Westen (Süggelwald und Grävingholz) und Süden (Arrondierung). Eine Ausdehnung nach Norden bis zur A 2 ist u.a. zur Verhinderung des Düngereintrags vom Acker in Hanglage notwendig. Nördlich der A 2 (Brechtener Niederung) ist insbesondere die Aue des renaturierten Süggelbaches östlich der B 236 von hohem Wert. Zur Einbeziehung des Süggelwaldes und Grävingholz s.a. Bewertung im Blana-Katalog.
N06Lanstroper SeeBSN+Erweiterung und Vernetzung mit NSG Ramsloher Bach, Kurler Busch und NSG Alte Körne. Diese Naturschutzgebiete sollten wegen ihrer Bedeutung miteinander vernetzt werden (s. Plan).
N07Kurler BuschBSN+Erweiterung und Vernetzung mit NSG Alte Körne und Lanstroper See. Ergänzung Schutzziel: "Als wertvolle Lebensstätte gilt die Graureiherkolonie im Fichtenforst". Ergänzung Verbot: "Jeglicher Eingriff in die Graureiherkolonie ist zu unterlassen".
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N08Alte KörneBSN+Erweiterung und Vernetzung mit NSG Ramsloher Bach und Lanstroper See
N09MastbruchBSN+Erweiterung nach Westen und Süden. Einbeziehung des Regenrückhaltebeckens. Vernetzung mit das NSG „Im Siesack“ und NSG „Hallerey„ kann über das noch zu renaturierende Fließgewässersystem Nettebach / Emscher / Roßbach erfolgen. Im Abwägungsband (Pkt. 2.24.45) bleibt unklar, welche Fläche mit der Bezeichnung "Ehemalige Schlammdeponie" gemeint ist. Dies sollte näher erläutert werden.
N17Herrentheyer Wald (Holzkamp) BSN+Erweiterung nach Osten (Wibbelsbach) und nach Westen (geplante Aufforstungsfläche)
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog)
N18GrävingholzBSN+Gebot "Neuordnung der Wanderwege" streichen. Stattdessen "Reduzierung des Wegenetzes"
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N19Bodelschwingher und Westerfilder Wald+Siepen- und Quellbereiche mit größter Feuersalamander-Population im Dortmunder Westen. Spezielle Quell- und Bachauenvegetation auf Kalkboden
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N20SanderothBSN+Wertvoller feuchter Wald. Wichtig als Vernetzungsbereich zwischen Kirchderne, Scharnhorst und Grevel. Saumbiotope entlang des Kirchderner Grabens sowie Amphibiendurchlass an der Flughafenstraße als Verbindung zum Feuchtgebiet an der Droote schaffen. Im Sanderoth-Wäldchen: einziges Dortmunder Vorkommen der Einbeere
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N21Wickeder Holz+(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N22Wickeder OstholzBSN+Feuchter Eichen-Hainbuchenwald mit Frühjahrsgeophyten und wertvoller Waldsiepenvegetation. Vorkommen von Grasfrosch und Kammmolch (Verdacht). Anschluss an bestehendes LB (Heckengebiet östlich Eichwaldstraße). Keine Aufforstung!
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N30SüggelBSN+s. N18 "Grävingholz"
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).

1.3 Landschaftsschutzgebiete

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
L01Groppenbruch-Vorschlag: NSG (s. N01)
L03BrechtenLSG+
L05MengedeLSG+
L06Schwieringhausen, Holthausen, KemminghausenLSG+-Beibehalten der LSG-Darstellung (s.o. Brechtener Heide). NSG-Vorschläge (s.o.) aufgreifen. Kemminghauser Straße: Keine flächige Aufforstung. Stattdessen Baum-/Heckenreihe parallel zur Kemminghauser Straße, Schaffung eines Waldsaumes zum Süggelwald. Schaffung von Heckenstrukturen auf der Gesamtfläche
L07Derne, Kirchderne, HosteddeLSG+-Beibehalten des LSG-Darstellung im Bereich "Reinwardstraße" (s.o. 6.52)
L08Lanstrop, KurlLSG+zusätzlich: Erweiterung des LSG "Nierstefeldweg" nach Süden um die Klärteiche
L09BodelschwinghLSG+
1.4 Geschützte Landschaftsbestandteile

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
LB018Baumbestände, Obstbaumwiesen etc. nordöstlich BrechtenLB-Beibehalten der LB-Darstellung. Keine WB-Darstellung
LB041östlich LanstropLB+In LB Kornmühlenweg eingliedern und nach Norden und nach Osten erweitern
LB139Teich mit angrenzendem Waldbestand Winterkampweg (Eving)+zusätzlich: Einbeziehung der geplanten WB-Fläche südlich Winterkampweg (wichtiger Ergänzungslebensraum mit Gebüsch für Amphibien)

2. Landschaftsplan Dortmund-Mitte

2.1 Entwicklungsziele 6 "Temporäre Erhaltung" und 7 "Erhaltung von Freiflächen"

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
6.??WB Wickede WestLB
LSG
TR 4
FT 3.10
X--Verzicht. Alte Hecken. Geschützter Landschaftsbestandteil. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung u. Flächenversiegelung. UP: Erholungsraum
6.??WB nördl. Buddenackertlw.
LSG
-X-Verzicht. Einengung eines großen Freiraumes. Hochwertiger Lößboden (Hellwegbörde). UP: Grünzug erhalten
6.??WB Kahle Hegetlw.
LSG
TR 4
FT 2.6
FT 3.11
X-Verzicht. Vordringen in größeren Freiraum. UQZ; Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung u. Flächenversiegelung
UP: Erholungsraum
6.??WB Rhader Wegtlw.
LSG
TR 8
FT 4.14
FT 5.20
X--Verzicht. Pufferzone des NSG "Deipenbecker Wald / Dellwiger Bachtal" (wertvoller Brachlandbereich "Alte Halde" in Verbindung mit ehem. Klärteichen). FNP: nachrangig zu verwirklichende Baufläche. UQZ: Freihalten von Bebauung. UP: Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes
6.15WB Deuser Wiesen (südl. Ährenweg)LSGTR 5
FT 2.27
FT 7.27
X--Verzicht. Wichtige Ergänzungsfläche für die Randzone der Emscherrenaturierung. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. Erhalt vorhandener Grünflächen. UP: Schutzwürdige naturnahe Böden
6.17Geplantes Sondergebiet "Weißes Feld-West"LSG+aber: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich
6.35Geplantes Gewerbegebiet "Buddenacker"LSGX--Verzicht. Einengung eines großen Freiraumes zwischen Aplerbecker Str. und Steinbrinkstraße. Hochwertiger Lößboden (Hellwegbörde). UP: Grünzug freihalten
6.38Geplante WB "In den Erlen"
(Brackel-Ost)
LSG-Verzicht: Im FNP-Entwurf nicht mehr enthalten
6.39REWE-Erweiterung nach OstenLSGTR 4
FT 2.6
FT 3.10
X--Verzicht. Schließung des letzten Freiraumkorridors im Hellwegbereich
UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung zwischen den Ortslagen. UP: Keine Siedlungsausdehnung. Rückbau von Bebauung bzw. Entsiegelung von Flächen (REWE)
6.40Sondergebiet "Hauert-West"LSGX--Verzicht. Einengung Landschaftspark Meilengraben
6.41Geplantes Gewerbegebiet HansaLSGFT 5.22X-Verzicht. Einengung des Freiraumzuges zwischen ehem. Kokerei Hansa und ehem. Deponie Huckarde
7.32Geplante Grünfläche "An der Asselburg"LSGTR 4
FT 2.6
FT 3.10
-Verzicht. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
7.33Geplante Grünfläche "Fränkischer Friedhof" (Wickede-Süd)LSG+
2.2 Naturschutzgebiete

Nr.BezeichnungGEPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
N11NSG Dellwiger Bachtal (Erweiterung)BSN+Erweiterung nach Norden um die Landschaftsschutzgebiete (Vorentwurf: L15 und L16). Vernetzung mit dem Wideybachtal. Über Saumbiotope im Verlauf der Fließgewässer Dellwiger Bach, Schmechtingsbach, Roßbach ist das NSG Hallerey anzubinden. Voraussetzung ist die Ausdehnung des NSG Hallerey nach Norden bis zum Roßbach.
N12Hallerey (Erweiterung)BSN+Erweiterung um folgende Flächen:
· LSG-Fläche (s. Karte zum Vorentwurf - L5)
· Fläche südlich OW III a (aber: keine Aufforstung)
· Ruderalfläche zwischen Schulzentrum und Heizzentrale
· Ruderalfläche östlich der Höfkerstraße zwischen den Schulen (Vernetzung zum Haldenbereich). Wichtiger Sommerlebensraum und Wandergebiet von Amphibien (Forderung: Bebauungsplan ändern!)
N21Wickeder Holz+Feuchter Eichen-Hainbuchenwald mit Frühjahrsgeophyten und wertvoller Waldsiepenvegetation. Vorkommen von Grasfrosch und Kammmolch (Verdacht). Anschluss an bestehendes LB (Heckengebiet östlich Eichwaldstraße). Keine Aufforstung! Einbeziehung der östlich des Waldes gelegenen Siepen in das NSG.
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N22BuscheiBSN+Erweiterung nach Süden und Schaffung von mind. 10 m breiten Waldsäumen. Diese sind auch in das NSG einzubeziehen.
N23Kirchderner WaldBSN+Erweiterung nach Süden um die als Aufforstung vorgesehene Fläche. Aber: Keine Aufforstung wegen Ringelnatter-Biotop (offene besonnte Fläche erforderlich)!
N24WIckeder Ostholz und Alte MärschBSN+Keine Aufforstung "Alte Märsch" (wertvolle Hecken-/Wiesenlandschaft. Verzicht auf L 663n (OW IIIa)!
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).
N25DorneywaldBSN+(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).

2.3 Landschaftsschutzgebiete

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
L15Dellwig WB östlich Oerfeld (Potthöferei)LSGFT 3.24-UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
L17Kirchlinde-Rahm (Mühlenbachniederung)LSG+
L21Huckarde Gewerbegebiet HansaLSG-Einengung des Freiraumzuges zwischen ehem. Kokerei Hansa und ehem. Deponie Huckarde (s. 6.41)
L22Olleroh (Huckarde)LSG+LSG-Teil nordwestlich NSG Hallerey in NSG eingliedern und als solches ausweisen.
L23Revierpark WischlingenLSG+
L24Deusen-EllinghausenLSG--Beibehalten der LSG-Darstellung (s.o. Stellungnahme zu 6.15)
L25Marten-OespelLSG+
L26EmschertalLSG--Keine Verlagerung der Kleingartenanlage Ardeyblick. GEP: Bereich zum Schutz der Natur. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. Erhalt des Freiraumes als Element des Mittleren Grünrings. UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren
L27Asseln-Wickede (WB Wickede West, Wickeder Ostholz etc.)LSG--Beibehalten der LSG-Darstellung (s.o.). Wertvoller Freiraumzug!
L28Westbrink – Halde SchleswigLSG--Beibehalten der LSG-Darstellung (s.o. Stellungnahme zu REWE etc.)
L30Wickeder FeldLSG+
L44Alter Flughafen Brackel (Golfplatz Buschei)LSG+
2.4 Geschützte Landschaftsbestandteile

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
LB096Gehölzbestände und Hecken Wickede-WestLB--Beibehalten der LB-Darstellung. Keine WB-Darstellung. Wertvoller Heckenbestand und Freiraumverbindung zum Wickeder Holz. FFH-Vorschlag Naturschutzverbände
LB101Meilengraben westlich HauertLB--Beibehalten der LB-Darstellung. Keine SO-Darstellung. Öffentlich geförderter Landschaftspark Meilengraben


3. Landschaftsplan Dortmund-Süd

3.1 Entwicklungsziele 3 "Wiederherstellung", 6 "Temporäre Erhaltung" und 7 "Erhaltung von Freiflächen"

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
3.01Entwicklungsraum Phoenix-WestTR 5
FT 6.8
FT 9.4
+-Fläche zwischen Emscher und Werksbahntrasse naturnah gestalten. Kreuzkrötenbiotop. Vernetzung. UQZ: Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz. Bahndämme und –begleitflächen als Biotopverbundelemente. Bodenmanagement mit Biotopmanagement zum Schutz der Kreuzkröten abstimmen. Überdeckung mit nährstoffarmem Substrat. Keine Begrünung
3.01Entwicklungsraum Phoenix-OstTR 5
FT 2.8
+-Emscheraue breiter gestalten. UQZ: Stärkung des ökologischen Leistungsvermögens von Fließgewässern
6.??WB Tulpenstraße – NordLSG---Verzicht auf WB-Restfläche westl. Dornbruchstraße. Einengung des Grünzuges zum Aplerbecker Wald.
6.??WB Benninghofer Str. OstLSG-X-Verzicht. UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
6.??Gartencenter HerdesLSG+-Reduzierung um westliche Teilfläche
6.02Universität beidseitig Emil-Figge-Straße (u.a. Hom 233)tlw.
LSG
--+Verzicht auf Bebauung östlich Hotel. Schließung eines Freiraumkorridors
Hom 233 schreibt an dieser Stelle Ausgleich vor.
6.40Gepl. WB Sölde-OstLSGTR 5X-Verzicht. Vordringen in überörtlichen Freiraumzug. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
UP: Grünzug freihalten
6.41Gepl. WB Menglinghausen-Süd Kaiser Friedrich / Am RüggenLSGFT 3.20StBK
511
X+-Verzicht auf westliche Teilfläche. Wichtiger Freiraumzug südl. Menglinghausen. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
UP: Verbundkorridor
6.42Gepl. WB GrotenbachstraßeLSGFT 3.20X--Verzicht. Wertvolle Haldenbrache. Wichtiger Freiraumzug südl. Menglinghausen. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
UP: Verbundkorridor
6.43Gepl. WB Aplerbecker Mark-WestLSG+
6.44Gepl. WB Persebeck-WestLSG--Verzicht. Grünzug am Stadtrand
7.04Kleingartenanlage Am Ölpfad 2 (An der Goymark)LSGFT 2.11
FT 4.10
FT 7.13
+
7.10Kleingartenanlage Stockumer Straße (Verlegte DKA Ardeyblick)LSGFT 8.11
FT 1.13
TR 5
X--Keine Verlagerung der Kleingartenanlage Ardeyblick. GEP: Bereich zum Schutz der Natur. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. Erhalt des Freiraumes als Element des mittleren Grünrings. UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren
7.11Kleingartenanlage Krummer PeterLSGTR 6
FT 2.14 FT 7.15
X-Verzicht. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer infrastruktureller Erschließung und des Baus von Freizeiteinrichtungen. Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Verbundkorridor

3.2 Naturschutzgebiete

Nr.BezeichnungGEPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
N13BolmkeBSN+(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog)
N16Ruhrsteilhänge Hohensyburg (Erweiterung)BSN+Erweiterung um Asenberg und tlw. Bölsberg (u.a. Brutvogelvorkommen von Habicht, Mäusebussard, Sperber und Schwarzspecht). Ablehnung einer Erweiterung um den Bereich "Asenberg" ist unbegründet und nicht nachvollziehbar. Das Gebiet schließt an das NSG "Ebberg" des Kreises Unna an.
N26Aplerbecker WaldBSN+Erweiterung nach Osten bis Stallbaumstraße (u.a. Dornbuschsiepen)
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog)
N27Bittermark+(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog)
N28Niederhofer Holz+(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog)
N29Fürstenbergholz und WannebachtalBSN+Erweiterung um GEP-Darstellung "Bereiche zum Schutz der Natur" (Wannebachtal)
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog)
N??NSG neu: Kruckeler WaldLS
09
X+Wertvoller Wald mit Oberlauf des Kruckeler Baches und mehreren Siepen. Amphibienbiotop: u.a. Feuersalamander. Langfristig sollte der Sportplatz eingezogen werden. Einbeziehung des LB östlich Silberknapp (Teiche)
(Siehe auch allgemeine Anmerkungen zum Ge- und Verbotskatalog).

3.3 Landschaftsschutzgebiete

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
L33Landwirtschaftsbereich SöldeLSG+-s. Stellungnahme zu Gartencenter Herdes (s.o.)
L35Umland Universität DortmundLSG-Beibehalten der LSG-Darstellung (s. Stellungnahme zu 6.02)
L36BolmkeLSG-Beibehalten der LSG-Darstellung (s. Stellungnahme zu 7.10)
L38Bachtäler der nördl. Ardey-AbdachungLSG+-Beibehalten der LSG-Darstellung östlich Benninghofer Straße (s.o.)
L39Östlicher Ardeyrücken (Tulpenstraße Nord)LSG-Beibehalten der LSG-Dasrstellung Tulpenstraße Nord (s.o.)
L40Lößflächen um Menglinghausen, Kruckel und GroßholthausenLSG--Beibehalten der LSG-Darstellung (s.o.)
L42Ardeywälder (Bittermark)LSG+
L43HolzenLSG--Beibehalten der LSG-Darstellung (keine DKA Krummer Peter!)
L45Mittleres Emschertal (Phoenix)LSG+aber: Fläche zwischen Emscher und Werksbahntrasse naturnah gestalten. Kreuzkrötenbiotop. Vernetzung. UQZ: Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz. Bahndämme und –begleitflächen als Biotopverbundelemente. Bodenmanagement mit Biotopmanagement zum Schutz der Kreuzkröten abstimmen. Überdeckung mit nährstoffarmem Substrat. Keine Begrünung

3.4 Geschützte Landschaftsbestandteile

Nr.BezeichnungLPUQZBKUPBewBedenken und Anregungen, Anmerkungen
LB108LB Rahmkebachtal (Erweiterung)LBTR 7
FT 2.17
FT 3.19
FT 7.22
X+Erweiterung des LB nach Norden bis zur S-Bahn. Rückbau der Südtangente realisieren (Ratsbeschluss 1992 und Bereichsplanungskonzept Uni-Umland). UQZ: Abbau der Trennungswirkung querender Straßen. Rückbau des Erschließungssystems für den MIV. UP: Rücknahme von Bebauung. Grünzug freihalten
LB??Bachsiepensystem im südlichen WaldgürtelLSG+Düwelsiepen, Trienensiepen, Schalkenbergsiepen, Ossenbrinksiepen, Siepen östl. Hagener Straße, 2 Siepen am Viermärker Weg, Siepen im Rombergs Holz östl. Th.-Fley-Weg, Olpkebach u. Siepen am Th.-Freywald-Weg im Bittermärker Forst, Niederhofer Bach mit Feuchtwiese am Waldbachaustritt am Nordrand des Niederhofer Holzes bis Niederhofer Kohlenweg. Wertvolle, z.T. FFH-würdige Pflanzengesellschaften: Winkelseggen-Erlen-Bachaue mit Begleitvegetation (Hain-Gilbweiderich, Sumpfveilchen, Waldschachtelhalm etc.)
LB??Höfelbachaue (Salingen)LSG+Teile sind LB-würdig. Schutzgebietsausdehnung zusammen mit Beirat entwickeln.

zu TOP 3.3
Aufforstung "Marksweg" - DEW-Klimaschutzwald und Streuobstwiese
(Vorlage wird in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben)
Herr Dr. Marks stellte das Projekt vor. Es handelt sich um einen geplanten DEW-Klimaschutzwald, der durch eine Streuobstwiese ergänzt werden soll. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch die DEW sichergestellt. Am Nordrand der Aufforstungsfläche sind die Verbreiterung der Autobahn und ein Lärmschutzwall zu berücksichtigen. Speziell an der Südseite soll ein breiter Waldsaum entstehen.

Der Beirat begrüßte die Aufforstung im Grundsatz, schlägt aber vor, nur den Acker, nicht aber die Grünfläche aufzuforsten. Auf letzterer solle allenfalls eine Heckenbepflanzung stattfinden.

Die diesbezügliche Vorlage wird dem Beirat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

zu TOP 3.4
Biotop Winterkampweg - Sachstandsbericht
Mittlerweile ist die geplante Wohnbaufläche westlich Evinger Str. / südlich Winterkampweg vom Aufwuchs befreit worden, um eine Altlastensanierung vornehmen zu können. Bezüglich der Rodung gibt es eine aktuelle Anfrage der Bezirksvertretung Eving. Die noch ausstehende Antwort soll dem Beirat zur Kenntnis gegeben und dem Protokoll beigefügt werden. (siehe unten)

Der Beirat schlug folgendes vor:

1. Die Wohnbebauung soll durch eine dichte Heckenpflanzung zum Biotop abgeschirmt werden.
2. Durch entsprechende bauliche Maßnahmen soll das illegale Abladen von Müll verhindert werden, z.B. durch Sperrung der Zuwegung von der Evinger Straße.


Antwort von Herrn Sierau auf Anfrage von der Bezirksvertretung Eving:


An die Mitglieder
der Bezirksvertretung Eving

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.12.2003 mit der Bezeichnung „Abholzmaßnahmen südlich Winterkampweg“

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre obige Anfrage hat zu einer Befassung durch das Umweltamt (60/2) geführt. Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Die gerodete Fläche ist Bestandteil der Gesamtvereinbarungen, die seit 1995 zwischen der Stadt Dortmund, dem Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) und der Montan Grundstücksgesellschaft (MGG) verhandelt wurden. Ziel der Verhandlungen war die Erhaltung des ehemaligen Flotationsbeckens (früher Ziegeleigrube) und seiner Umgebung als naturnaher Lebensraum, Grundlage hierfür ein von der Stadt entwickeltes Nutzungskonzept. Dieses Nutzungskonzept enthält als Bestandteil des Projektes „Neue Mitte Eving“ eine bauliche Entwicklung sowohl entlang der Evinger Straße als auch auf dem gerodeten Gelände. Die Umsetzung des Konzeptes ist im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes berücksichtigt und wird von der derzeitigen Grundstückseigentümerin verfolgt.

Die im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens zur Beendigung der Bergaufsicht bei den anstehenden Bodenstrukturen festgestellten Prüfwertüberschreitungen bedingen im Hinblick auf eine öffentliche Zugänglichkeit bzw. die geplante sensible Wohnnutzung die Notwendigkeit von vorsorglichen Sicherungsmaßnahmen.

Zu diesem Zweck laufen derzeit die vorbereitenden Erd- und Tiefbauarbeiten für das Geschäftshaus an der Evinger Straße. Die Arbeiten werden durch das Sachverständigenbüro GEOlogik aus Münster begleitet. Die spätere Bebauung sieht eine vollflächige Versiegelung durch die Stell- und Verkehrsflächen sowie das Gebäude selbst vor. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde nicht erforderlich.

Für den Bereich der geplanten Wohnbebauung wurde im Auftrag der ESTA Haus & Grund GmbH durch das Gutachterbüro GEOlogik ein Ausführungsplan erstellt (Bericht vom 10.06.2003), der den o.g. Untergrundverhältnissen in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Demzufolge werden alle zukünftig unversiegelten Freiflächen, wie z.B. Hausgärten, Pflanzbeete, mit einer 1 m mächtigen Abdeckung aus unbelastetem Füll- und Mutterboden gestaltet.

Die laufenden durch die Montan-Grundstücksgesellschaft veranlassten Erdbauarbeiten auf der geplanten Wohnbaufläche stellen einen Teil der Geländeaufbereitung dar und dienen der vorbereitenden Geländenivellierung. Die Maßnahme wird ebenfalls gutachterlich begleitet. Bis zur Endgestaltung der Freiflächen im Zuge der baulichen Nutzung wird die Fläche vor unbefugtem Zutritt gesichert.

Mit diesen Arbeiten sollte ursprünglich bereits im Sommer begonnen werden. Die als Voraussetzung hierzu beantragte Rodung zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch unter Berücksichtigung des Votums des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde versagt. Bei einer Rodung außerhalb des gesetzlich geregelten Zeitraumes vom 01. März bis zum 30. September (wie im vorliegenden Fall nunmehr geschehen) finden die Schutzbestimmungen des § 64 Landschaftsgesetz keine Anwendung mehr. Eine Befreiung von diesen Schutzbestimmungen ist dann entsprechend nicht erforderlich.

Für die mit der Sanierung und der baulichen Entwicklung des Geländes entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurde in einem Grünordnungsplan eine Eingriffs- und Kompensationsermittlung durchgeführt. Dabei erfolgte die Bewertung der Eingriffserheblichkeit unter Berücksichtigung der Altlastenproblematik auf einer Bestandserhebung vor Durchführung der Rodungsarbeiten. Ein im Zusammenhang mit der vorgesehenen Baumaßnahme erarbeiteter Grünordnungsplan-Entwurf sieht als Puffer zu dem geschützten Feuchtbiotop die Ausbildung einer naturnahen Gestaltung durch eine dichte Gehölzanpflanzung auf einem mind. 5 m breiten Geländestreifen (evtl. auch nutzbar als Retentionsraum) vor. Eine abschließende Regelung erfolgt allerdings in einem zur Umsetzung der Bauabsichten erforderlichen Bebauungsplanverfahren
(Ev 143), das sich zur Zeit in Vorbereitung befindet.

Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Sierau


zu TOP 3.5
Beantwortung von Beiratsanfragen

Zu Lanstroper See:
Auf Grund der Beiratsanfrage hat Herr Diedrich eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dabei hat er festgestellt, dass zwar Uferabschnitte gemäht wurden sind, dies jedoch als Pflegemaßnahmen angesehen werden könne. Eine Schädigung des NSG sei nicht eingetreten.
Der Beirat bemängelte, dass ein zu großer Uferabschnitt freigeschnitten worden sei. In Zukunft sollten die Pflegemaßnahmen jährlich abschnittsweise erfolgen. Außerdem sollten Angelsportverein bzw. KVR die Maßnahmen rechtzeitig mit der Unteren Landschaftsbehörde bzw. dem zuständigen Landschaftswächter (Herrn Kühnapfel) abstimmen.

Zur neuen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie:
Herr Dr. Marks schlug vor, die Richtlinie nicht näher zu thematisieren, sondern ins Beiratsprotokoll aufzunehmen. Mit dieser Vorgehensweise war der Beirat einverstanden.

Im folgenden wird die zusammenfassende Wertung der Unteren Wasserbehörde wiedergegeben:

Wasserrecht
hier: 7. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes –
Regelungen und Konsequenzen für die Stadt Dortmund

Am 18. Juni 2002 hat der Bundestag die 7. Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Das Gesetz ist am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten. Damit wurde die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments (EU-WRRL) in nationales Recht übernommen. Die entsprechende Anpassung der Landeswassergesetze (z.B. LWG NW) steht noch aus.

Organisationsstruktur auf Teileinzugsgebietsebene

Zur Umsetzung der WRRL wurde NRW in zwölf Bearbeitungsgebiete (Teileinzugsgebiete) gegliedert.
Die Stadt Dortmund liegt im Bereich der Teileinzugsgebiete (TEG) Ruhr, Emscher und Lippe.
Da sich die Verwaltungsstrukturen in NRW nicht an den Grenzen der Teileinzugsgebiete orientieren, wurde zur Erarbeitung der Ziele und Planungen innerhalb der TEG jeweils bei einem Staatlichen Umweltamt (StUA) eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Im Stadtbereich Dortmund sind dies das StUA Hagen für die Ruhr, das StUA Herten für die Emscher und das StUA Lippstadt für die Lippe.

Verfahren im Rahmen der Bestandsaufnahme bis 2004

Soweit für die Bestandsaufnahme Angaben der Wasserbehörden erforderlich sind, sind diese aufgefordert, die Geschäftsstellen (hier: die StUÄ) zu unterstützen und die entsprechenden Informationen zusammenzustellen.

Dabei wird nicht differenziert zwischen Oberer und Unterer Wasserbehörde.

Da die mengenmäßig maßgeblichen Einleitungen aus Kläranlagen und Mischwasserentlastungen durch die Bezirksregierung in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde genehmigt werden, liegt die Vermutung nahe, dass im Rahmen der Bestandsaufnahme bis Ende 2004 zunächst die Oberen Wasserbehörden gefragt sind.

Auf die Daten der Städte und Gemeinden soll bei der Ermittlung der Belastungen durch Punktquellen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vorhandenen Datenbestände des Landes keine ausreichende Beurteilung der Belastung ermöglichen. Eine Abschätzung des damit verbundenen Zeitaufwandes der städtischen Ämter und Behörden wäre daher rein spekulativ.

Bzgl. der Ergänzung der Grundlagenmaterialien zur mengenmäßigen Einschätzung und Ermittlung von Wassernentnahmen und Einleitungen sowie der Abflussregulierung fehlen derzeit noch konkretere Angaben im Leitfaden zur WRRL. Als mögliche Quellen werden diesbezüglich jedoch die Unteren Wasserbehörden genannt. Eine weitere Konkretisierung wird im Rahmen der Fortschreibung des Leitfadens erfolgen.

Ausbauplanung und Unterhaltung

Die Träger wasserwirtschaftlicher Aufgaben (Gewässerunterhaltungs- und Gewässerausbaupflichtige) – mit Ausnahme der Verbandsgewässer der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes ist dies für den Stadtbereich Dortmund das Tiefbauamt (StA 66) - werden künftig darauf zu achten haben, dass Ausbaumaßnahmen und die Gewässerunterhaltung sich an den Bewirtschaftungszielen „ausrichten“ müssen (vgl. §§ 28 und 31 WHG), d.h. im Rahmen des Planungsprozesses sind Abstimmungen mit dem Bewirtschaftungsplan des jeweiligen Teileinzugsgebietes erforderlich. Geschäftsstelle hierfür ist das zuständige StUA.
Überwachungsprogramm

Zur Überprüfung inwiefern die zur Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes erforderlichen Richtwerte eingehalten werden, ist in der WRRL ein Überwachungsprogramm formuliert dessen Bereitstellung bis Ende 2006 erfolgt sein soll. Grundsätzlich wird favorisiert, die Überwachung vom Land durchzuführen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Teileinzugsgebiete auch vom jeweiligen Unterhaltungsträger überwacht und die Daten an das Landesumweltamt weitergeleitet werden.

Eine Konkretisierung des Überwachungsprogramms ist noch nicht erfolgt.

Im Regelfall wird eine Überwachungseinheit für jedes Teileinzugsgebiet > 10 km2 erforderlich. Nur dann wenn kleinere Teileinzugsgebiete erheblichen Einfluss auf die Qualität des übergeordneten Teileinzugsgebietes besitzen, ist eine weitere Überwachungsstelle zu installieren.

Für die Stadt Dortmund würde sich demnach rein theoretisch die Überwachung der Teileinzugsgebiete Wannebach (Ruhr) sowie Schondelle und Holthauser Bach (Emscher) ergeben. Alle anderen Teileinzugsgebiete > 10 km2 werden von Fließgewässern entwässert, für die – zumindest am Gebietsauslass – die Emschergenossenschaft oder der Lippeverband Unterhaltungsträger sind.

Maßnahmenprogramm

Das Maßnahmenprogramm wird von der zuständigen Geschäftsstelle (StUA) des jeweiligen Teileinzugsgebietes aufgestellt.

Es dient der Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Fließgewässer sowie eines mengenmäßig und chemischen guten Zustandes des Grundwassers.

Das Maßnahmenprogramm soll bis Ende 2009 vollständig formuliert sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Maßnahmen erst ab 2009 umgesetzt werden können oder sollen.

Aufgrund der Umsetzungsfrist der Maßnahmen bis Ende 2012 wird es vielmehr dringend geboten sein bereits nach Erkennung der Bestandsdefizite, die bis Ende 2004 vorliegen, mit erforderlichen Maßnahmen, in Abstimmung mit dem StUA, zu beginnen.

Demzufolge sind spätestens ab 2005 entsprechende Haushaltsmittel bei den Unterhaltungsträgern zu veranschlagen. Inwiefern dabei eine Zwischenförderung des Landes oder des Bundes in Frage kommt ist derzeit noch nicht geklärt.

Bewirtschaftungsplan

Parallel zum Maßnahmenprogramm wird der Bewirtschaftungsplan von der jeweils zuständigen Geschäftsstelle entwickelt.

Der Bewirtschaftungsplan beinhaltet die weitgehende Umstellung der Wassergebührenpolitik auf das Kostendeckungsprinzip.

Diese Umstellung soll bis 2010 weitgehend erfolgt sein. D.h. Maßnahmen des Maßnahmenprogramms sind spätestens dann über die Wassergebühren kostendeckend vom Unterhaltungsträger zu finanzieren.

Weitere Informationen

Der „Leitfaden zur Umsetzung der WRRL in NRW“ kann seit März im Internet eingesehen werden (Acrobat Reader 4.0 erforderlich). Herausgeber ist das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV). Internet-Adresse: www.flussgebiete.nrw.de (Stichwort: Leitfaden).
Weitere ergiebige Informationen sind auf der Homepage zum Teileinzugsgebiet Ruhr, betreut durch das StUA Hagen erhältlich. Internet-Adresse: www.ruhr.nrw.de (Stichwort: Einführung).

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Dr. Marks teilte mit, dass aus Kostengründen nur noch die Erstmitglieder die vollständigen Sitzungsunterlagen erhalten sollen. Die stellvertretenden Mitglieder bekommen lediglich die Tagesordnung zugesandt. Dies erfolgt analog der Vorgehensweise für den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen auf der Grundlage der neuen Geschäftsordnung.

Ein Herr Olbrich hatte gemeldet, dass er im Burgholzwäldchen auf der Trasse der Gichtgasleitung eine Ringelnatter beobachtet habe. Für die erforderlichen weiteren Beobachtungen wird eine Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt. Wegen des geplanten Abrisses will Herr Olbrich Kontakt mit der Firma Thyssen Krupp aufnehmen.




Quittek Scheffel-Heidrich Neugebauer
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