Niederschrift (öffentlich)
über die 51. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde
am 01.09.2020
Bürgersaal Ebene 02 der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:30 - 16:38 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
CDU
Marc Bauer entschuldigt
Michael Depenbrock
Andrea Henze
Petra Mück stellv. Bezirksbürgermeisterin
Jens-Carsten Gierok
Prof. Dr. Thomas Goll entschuldigt
SPD
Miriam Hütsch entschuldigt
Rolf Gemmecke
Sascha Hillgeris Bezirksbürgermeister
Dr. Heidemarie Lyding-Lichterfeld
Armin Hopp entschuldigt
Peter Pfeiffer Werner Sauerländer
B90/Die Grünen
Ute Goerke entschuldigt
Hartmut Schulze-Velmede
Klaus Tillmann 2. stellv. Bezirksbürgermeister
Fraktion Linke & Piraten
Hans-Otto Wolf
Nadja Reigl entschuldigt
Alternative für Deutschland
Hartmut Halberstadt entschuldigt
b) Ratsmitglieder
Edeltraud Kleinhans nicht anwesend
Martin Grohmann nicht anwesend
Bernhard Klösel nicht anwesend
Dr. Jürgen Eigenbrod nicht anwesend
Sascha Mader nicht anwesend
Joachim Pohlmann nicht anwesend
Dr. Eva-Maria Goll nicht anwesend
Friedrich-Wilhelm Weber nicht anwesend
Monika Landgraf nicht anwesend
Dr. Thomas Reinbold nicht anwesend
c) Mitglieder ohne Stimmrecht
Dr. Edeltraud Hartmann Seniorenbeirat nicht anwesend
Hans-Günter Oltersdorf Seniorenbeirat nicht anwesend
d) Verwaltung
Ulrich Spangenberg Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde
Sylvia Nolte Bezirksverwaltungsstelle Do-Hörde
Friedhelm Borgstädt 33/1
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 51. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde, Sondersitzung
am 01.09.2020, Beginn 15:30 Uhr,
Bürgersaal Ebene 02 der Bezirksverwaltungsstelle Hörde, Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
3. Berichterstattung
3.1 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)
3.1.1 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
hier: Hundeführung in Naturschutzgebieten
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 17243-20-E4)
Der Bezirksbürgermeister, Herr Sascha Hillgeris, eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Tillmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)
Frau Perschbacher vom Umweltamt erläuterte den Landschaftsplan und beantwortete die Fragen aus der Bezirksvertretung.
- Begonnen hat man im Jahre 2013 und es hat einen 1. und einen 2. Entwurf gegeben, die beide in den Gremien behandelt wurden.
- Der Rat hat am 18.06.2020 dem Beschluss gefasst und aktuell liegt der Landschaftsplan bei der oberen Landschaftsbehörde zur Prüfung
- U. a. gibt es Regelungen für die Landwirtschaft, die zum Ziel haben, den Rückgang der Biodiversität (Insektensterben) entgegen zu wirken.
- Die Menge des Düngers in Naturschutzgebieten ist beschränkt und es gibt ein Pestizidverbot.
- Die Jagdausübung wurde sehr kontrovers diskutiert, bis man jetzt zum Schluss einen Kompromiss gefunden hat.
- Im Rahmen der Holzbewirtschaftung wird vermieden, dass großflächig abgeholzt wird, in dem man kleinere Hiebflächen festgelegt hat.
- Ein weiteres großes Thema waren die Schutzgebietsabgrenzungen. Sowohl die geschützten Landschaftsbestandteile, als auch die ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind dabei besonders geschützt.
- Die Naturschutzfläche ist insgesamt gewachsen. Vorhandene Strukturen sollen gepflegt und gestärkt werden (Streuobstwiesen, weitere Hecken (Biotope) angelegt werden.
- Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20 Mio Euro bei einer Laufzeit von ca. 10 Jahren.
- Es werden Außendienststellen mit zusätzlichem Personal geschaffen, die die Gebiete durchstreifen sollen und im Dialog mit Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Regeln hinweisen sollen.
- Der Plan wird Fortgeschrieben und es wird Änderungen geben. Von daher besteht die Möglichkeit, sich immer dort einzubringen. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch bzgl. der Diskussion über die Anleinpflicht in Wäldern.
- Landschaftsschutzgebiete sind teilweise größer geworden, weil Biotope oder städt. Wald dazugekommen sind. Andere Gebiete wurden verkleinert, weil z. B. ein B-Plan rechtskräftig wurde oder der Flächennutzungsplan grundsätzlich dort eine Bebauung vorsieht.
- Da manche Gebiete auch über die Stadtgrenze hinausgehen, besteht natürlich auch ein ständiger Kontakt zu den entsprechenden Verwaltungsabteilungen der Nachbarstädte
Herr Wolf – Die Linke -, bemängelte, dass es kein demokratisches Vorgehen sei, wenn die Mitglieder der Bezirksvertretung nur 14 Tage Zeit hätten, sich mit so einem umfangreichen Plan zu beschäftigen. Der Rat habe den Landschaftsplan beschlossen, ohne dass die Bezirksvertretung Hörde vorher gehört wurde.
Frau Perschbacher erklärte dazu, dass beide Entwürfe zum Landschaftsplan im Gremiengang gewesen seien und von daher ausreichend Zeit gewesen sei, sich inhaltlich damit auseinander zu setzen.
Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.
VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.
VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme (Die Linke) und 11 Ja-Stimmen so beschlossen
zu TOP 3.1.1
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
hier: Hundeführung in Naturschutzgebieten
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 17243-20-E4)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Eingabe der Natur- und Tierschutzverbände zur Kenntnis.
Sascha Hillgeris Klaus Tillmann Ulrich Spangenberg
Bezirksbürgermeister Mitglied Schriftführer
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus