Niederschrift (öffentlich)
über die 41. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 30.04.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer - abwesend -
Rm Gottwald - abwesend -
Rm Heymann
Rm Kaminski
Rm Renkawitz - abwesend -
CDU-Fraktion
Rm Bartsch
Rm Krause - abwesend -
Rm Penning - abwesend -
Rm Suck
Rm Waßmann
Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz - abwesend -
Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke & Piraten
Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt - abwesend -
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Ossau
Fraktion AfD
Rm Bohnhof
b) Beratende Mitglieder:
sE Tekin– Integrationsrat - abwesend -
c) Verwaltung
StR Uhr, 8/Dez.
Herr Zilian 10/FBL
Herr Müller, 11/FBL
Frau Hülsmann, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 41. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 30.04.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.03.2020
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Aktuelle Situation in der Stadtverwaltung zur Corona-Lage
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17286-20)
2.2 Situation der städtischen Beschäftigten während der Corona-Situation
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17357-20)
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
3.1.1 Wissensmanagement 4.0 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16743-20)
3.1.2 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16886-20)
3.1.3 Sachstand zur Ausbildung im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17297-20)
3.1.4 Vorübergehendes Aussetzen des Mahnverfahrens im Jahr 2019
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17348-20)
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.2.1 Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17042-20)
3.2.2 Fortschreibung des Konzeptes "Fachdienst Streetwork der Stadt Dortmund für Jugendliche und junge Erwachsene"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16496-20)
Wg. des Sitzungsausfalls des AKJF vom 25.03.2020 wird der Beschluss voraussichtlich erst am 13.05.2020 gefasst.
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
4.1.1 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16294-19-E1)
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
4.2.1 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Bruning benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Reinigung und Hygiene an Schulen in Corona Zeiten
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17458-20)
hierzu -> Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 17458-20-E1)
Es wird vorgeschlagen, den Vorgang unter TOP 2.3 zu behandeln.
Weiterhin wird vorgeschlagen die TOPs 2.1 bis 2.3 gemeinsam zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.03.2020
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass zu TOP 3.2.5 „Einrichtung und Besetzung von 3 Projektstellen für das Projekt – Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ eine Vorlage für die heutige Sitzung angekündigt sei. Er fragt nach, wann damit zu rechnen sei, da für die heutige Sitzung kein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen sei?
Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass die Verwaltung noch etwas Zeit benötige um die Vorlage abschließend vorzubereiten. Die beteiligten Fachbereiche seien durch Corona sehr ausgelastet, aber er sagt zu, dass eine Vorlage erstellt und diese dem Ausschuss vorgelegt werde.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für den Statusbericht zu Green IT als Anlage 3a. Sie fragt nach, wieso der Status „abgeschlossen“ laute?
Herr Uhr gibt an, dass das Thema „Green IT“ ein fortlaufendes Thema im Fachbereich 10 sei und auch weiterhin betrieben werde. Die Formulierung in der Anlage könne missverständlich gelesen werden.
Herr Zilian (10/FBL) erklärt, dass Green IT ein Thema des Arbeitsprogramms des Dortmunder Systemhauses sei und in diesem Rahmen auch weiter bearbeitet werde. Einzelne Handlungsfelder seien vom Satus abgeschlossen, aber das Gesamtthema werde auch im nächsten Arbeitsprogramm 2021 wieder auftauchen.
Die Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 05.03.2020 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Die TOPs 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam behandelt.
zu TOP 2.1
Aktuelle Situation in der Stadtverwaltung zur Corona-Lage
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17286-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17286-20-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion bittet um einen Kurzbericht bzw. um eine Einschätzung der Verwaltung zur Situation in der Stadtverwaltung in der Folge der Corona-Lage aus personeller und organisatorischer Sicht. Hierbei bitten wir insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:
· Sind Beschäftigte der Stadt Dortmund an Corona erkrankt? Ist bekannt, ob die Infektion in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt ist?
· Wie sind welche Schutzmaßnahmen ergriffen worden? Wurden die Schutzmaßnahmen zentral koordiniert oder lagen diese in der Eigenverantwortung der Fachbereiche?
· Wie ist die Situation bei den Fachbereichen mit hohem Publikums-/Bürgerkontakt (z. B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Bürgerdienste, Gesundheitsamt)?
· Auch Beschäftigte der Stadtverwaltung haben im Homeoffice gearbeitet. Wie ist dies angenommen worden und konnten alle Anträge auf Heimarbeit berücksichtigt werden? Wenn nicht, worin lagen die Gründe?
· Wie ist das Dortmunder Systemhaus mit den erhöhten Anforderungen an die Technik personell aber auch technisch zurecht gekommen?
· Kurzarbeit ist zwischenzeitlich auch im öffentlichen Dienst möglich. Wird dies auch für Bereiche der Stadtverwaltung Dortmund geprüft bzw. angeordnet und wenn ja, für welche?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den folgenden Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
1. Sind Beschäftigte der Stadt Dortmund an Corona erkrankt? Ist bekannt, ob die Infektion in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt ist?
Dem Personal- und Organisationsamt werden im Grundsatz nur die Fälle der Quarantäne angezeigt, Rückschlüsse auf eine Corona Erkrankung können daher nicht gezogen werden. Ob sich Beschäftigte in Ausübung der beruflichen Tätigkeit angesteckt haben ist daher ebenfalls nicht bekannt. Insgesamt sind bisher 258 Beschäftigte Corona bedingt ausgefallen (Stand 06.04.2020). Die Verwaltung ist weiterhin handlungs- und leistungsfähig.
2. Wie sind welche Schutzmaßnahmen ergriffen worden? Wurden die Schutzmaßnahmen zentral koordiniert oder lagen diese in der Eigenverantwortung der Fachbereiche?
Auf Grundlage des TOP-Prinzip (Technisch, Organisatorisch, Personell) wurden und werden Schutzmaßnahmen festgelegt. FB 13 hat über eine vorgegebene Matrix die Abfrage über den Expositionsgrad der einzelnen Mitarbeitenden in den Fachbereichen und Eigenbetrieben ermittelt. Auf dieser Grundlage werden die Fachbereiche und Eigenbetriebe mit der notwendigen PSA (Persönliche Schutzausrüstung) bzw. Hygieneartikeln ausgestattet. Hierbei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der der aktuellen Lage entsprechend angepasst wird. Die Umsetzung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen obliegt den einzelnen Fachbereichen und Eigenbetrieben in ihrer dezentralen Organisationsverantwortung.
3. Wie ist die Situation bei den Fachbereichen mit hohem Publikums-/Bürgerkontakt (z. B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Bürgerdienste, Gesundheitsamt)?
Aufgrund der dynamischen Situation musste die Verwaltung schnell und flexibel reagieren. Die Dienstanweisung zum Schutz der städtischen Beschäftigten vor Infektionen durch
den neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) regelt die Rahmenbedingungen für die Fachbereiche in der Pandemie Zeit. Vor Ort setzen die Fachbereiche diese Rahmenbedingungen dezentral um.
Über organisatorische Maßnahmen wurden Verwaltungsbereiche mit hohem Publikums- /Bürgerkontakt bis auf weiteres geschlossen. Dennoch sind die Fachbereiche für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar (telefonisch, per Email oder in dringenden Fällen per Terminabsprache). Die Bereiche mit Tätigkeiten im Außendienst werden mit der entsprechenden PSA (Masken, Schutzbrillen, ...) und Hygieneartikel (Händedesinfektionsmittel, ...) ausgestattet. Die Fachbereichs-/Eigenbetriebsleitungen können darüber hinaus alle organisatorischen Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten ausschöpfen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zum Publikumsverkehr, die Aufgabenwahrnehmung in Block- beziehungsweise Schichtarbeit, Treppenhaussperrungen, sonstige Zugangsregelungen etc. Sämtliche Fachbereiche bzw. Eigenbetriebe sind verpflichtet, alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um den direkten Publikumskontakt komplett einzustellen oder weitestgehend zu vermeiden und darüber hinaus Wartebereiche zu entzerren beziehungsweise erst keine Wartesituationen aufkommen zu lassen. Die Verwaltung arbeitet zurzeit an einem Stufenkonzept, wie publikumsintensive Fachbereiche koordiniert, schrittweise und unter Beachtung von Hygieneschutz für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Beschäftigten wieder eröffnen können.
4. Auch Beschäftigte der Stadtverwaltung haben im Homeoffice gearbeitet. Wie ist dies angenommen worden und konnten alle Anträge auf Heimarbeit berücksichtigt werden? Wenn nicht, worin lagen die Gründe?
Die Möglichkeit des mobilen Arbeiten bzw. des Homeoffice ist in dieser Krisensituation stets vorrangig und soll, soweit es geht, ausgeschöpft werden. Dies gilt auch für konzeptionelle Arbeit ohne Technikeinsatz. Die Erledigung der Dienstgeschäfte von zu Hause aus muss sinnvoll möglich sein und eine permanente telefonische Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Ob dem so ist, hat die jeweilige Führungskraft im Einzelfall zu entscheiden. Ausschlaggebend sind die Art der Tätigkeit und die technischen Möglichkeiten. Homeoffice im Krisenfall ist nicht antragsabhängig und ist flexibel unter Berücksichtigung der zu erledigenden Aufgaben und des vorhandenen Personals in den einzelnen Bereichen zu regeln. Ist dies nicht möglich, ist der Dienst regulär in der Dienststelle aufzunehmen und zu verrichten, soweit keine anderen organisatorischen Maßnahmen in dem jeweiligen Fachbereich ergriffen wurden. Zentral wurde ein Handlungsleitfaden für die Nutzung des Homeoffice veröffentlicht, welcher einen organisatorischen Rahmen setzt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Beschluss der Bundesregierung vom 15. April unter Punkt 13 die Unternehmen weiterhin aufgefordert werden, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.
5. Wie ist das Dortmunder Systemhaus mit den erhöhten Anforderungen an die Technik personell aber auch technisch zurechtgekommen?
Das Dortmunder Systemhaus ist personell und technisch gut mit den erhöhten Anforderungen an die Technik zurecht gekommen. Die Mitarbeiter*innen des Systemhauses haben die neuen Herausforderungen mit großer Motivation angenommen und sich untereinander wechselseitig mit Homeoffice und persönlicher Anwesenheit in den Büros organisiert. Die höheren technischen Anforderungen, wie z.B. die Erhöhung der Bandbreite, die Erhöhung von erforderlichen Lizenzen, das kurzfristige Beschaffen, Konfigurieren und Ausbringen von einer Vielzahl zusätzlicher mobiler Geräte für die Arbeit der städtischen Mitarbeiter*innen von Zuhause sowie die hierfür erforderlichen Erweiterungen hinsichtlich der IT-Sicherheit, konnten schnell umgesetzt werden. Der Ausbau von erforderlichen Kapazitäten für Telefon- und Videokonferenzen erfolgte ebenfalls zeitnah. Die Priorisierung der aktuell zu bewältigenden Aufgaben, insbesondere die Sicherstellung, dass möglichst viele Menschen von Zuhause arbeiten können, zieht eine Rückstellung von Projektaufgaben und laufenden Betriebsaufgaben mit sich. Hierbei wird darauf geachtet, dass elementare Aufgaben weiterhin sichergestellt sind. Aktuell arbeiten rund 1.000 städtische Mitarbeitenden ohne größere technische Probleme von Zuhause, die Tendenz hierzu ist steigend und wird von den technischen Gegebenheiten getragen.
6. Kurzarbeit ist zwischenzeitlich auch im öffentlichen Dienst möglich. Wird dies auch für Bereiche der Stadtverwaltung Dortmund geprüft bzw. angeordnet und wenn ja, für welche?
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen Tarifvertrag COVID verständigt, welcher rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft getreten ist. Dieser Tarifvertrag bezieht sich nicht auf die kommunale Kernverwaltung, sondern lediglich auf kommunale Einrichtungen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Nur in diesen Bereichen ist Kurzarbeit zulässig. Das geminderte Gehalt ist vom Arbeitsgeber auf bis zu maximal 95 % aufzustocken.
Aufgrund der Corona Pandemie bestehen in einigen Bereichen der Verwaltung (insbesondere Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Vergabezentrum und in weiteren Organisationseinheiten) Mehrbedarfe an Personal um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können. Durch die installierte Personalbörse gelingt es, die erhöhten Personalbedarfe durch Personal insbesondere aus im Tarifvertrag genannten Bereichen auszugleichen. Einige der vom Tarifvertrag erfassten Organisationseinheiten nehmen die Arbeit jetzt schon wieder auf. Insofern gelingt es durch die Flexibilität und Solidarität der städtischen Beschäftigten die entstehende Mehrarbeit an verschiedenen Stellen der Verwaltung durch eigenes Personal zu decken. Wertzuschätzen dabei ist die handwerkliche Unterstützungsleistung des Theaters und weiterer gewerblich / technischer Organisationseinheiten, die sich in den letzten Wochen als äußert hilfreich erwiesen haben (insbesondere durch die Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung).
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Situation der städtischen Beschäftigten während der Corona-Situation
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17357-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17357-20-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17357-20-E2)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt um einen mündlichen Sachstandsbericht zu den Auswirkungen der Corona-Einschränkungen auf die Situation der Mitarbeiter*innen in der Stadtverwaltung und in den Eigenbetrieben.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Die Gewerkschaft Verdi, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Beamtenbund haben sich auf einen „Covid-19 Tarifvertrag“ zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt.
In welcher Weise wird dieser Tarifvertrag für die städtischen Beschäftigten und die Mitarbeiter*innen in den Eigenbetrieben angewandt? Welche Auswirkungen sind damit verbunden? Wie viele Beschäftigte sind betroffen?
2. Welche Herausforderungen ergeben sich speziell in den Städtischen Seniorenheimen, im Ordnungsamt, bei der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und im Gesundheitsamt? Wird aktuell weiteres medizinisches Personal eingestellt? Gibt es ausreichend adäquate Schutzausrüstung für diejenigen, die Kontakt zu Bürger*innen haben?
3. Schon jetzt gibt es Regelungen zu Telearbeit und Homeoffice. Gibt es Erkenntnisse aus der derzeitigen Situation, die zukünftig für das Arbeiten im Homeoffice oder für das Projekt Arbeiten 4.0 berücksichtigt werden sollten (veränderte Arbeitsabläufe, neue elektronische Prozesse, elektronische Unterschriften etc.)?
4. Wie wird aktuell das virtuelle Rathaus von Bürgern genutzt? Gibt es auch hier Erfahrungen, die für die weitere Entwicklung der digitalen Verwaltung von Bedeutung sind?
5. Welche besonderen Anforderungen sind durch die Corona-Maßnahmen an das Dortmunder Systemhaus entstanden und wie werden diese bewältigt?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den folgenden Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
1. Die Gewerkschaft Verdi, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Beamtenbund haben sich auf einen „Covid-19 Tarifvertrag“ zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt.
In welcher Weise wird dieser Tarifvertrag für die städtischen Beschäftigten und die Mitarbeiter*innen in den Eigenbetrieben angewandt? Welche Auswirkungen sind damit verbunden? Wie viele Beschäftigte sind betroffen?
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen Tarifvertrag COVID verständigt, welcher rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft getreten ist. Dieser Tarifvertrag bezieht sich nicht auf die kommunale Kernverwaltung, sondern lediglich auf kommunale Einrichtungen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Nur in diesen Bereichen ist Kurzarbeit zulässig. Das geminderte Gehalt ist vom Arbeitsgeber auf bis zu maximal 95 % aufzustocken.
Aufgrund der Corona Pandemie bestehen in einigen Bereichen der Verwaltung (insbesondere Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Vergabezentrum und in weiteren Organisationseinheiten) Mehrbedarfe an Personal um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können. Durch die installierte Personalbörse gelingt es, die erhöhten Personalbedarfe durch Personal aus im Tarifvertrag genannten Bereichen auszugleichen. Einige der vom Tarifvertrag erfassten Organisationseinheiten nehmen die Arbeit jetzt schon wieder auf. Insofern gelingt es durch die Flexibilität und Solidarität der städtischen Beschäftigten die entstehende Mehrarbeit an verschiedenen Stellen der Verwaltung durch eigenes Personal zu decken. Wertzuschätzen dabei ist die handwerkliche Unterstützungsleistung des Theaters und weiterer gewerblich / technischer Organisationseinheiten, die sich in den letzten Wochen als äußert hilfreich erwiesen haben (insbesondere durch die Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung).
2. Welche Herausforderungen ergeben sich speziell in den Städtischen Seniorenheimen, im Ordnungsamt, bei der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und im Gesundheitsamt? Wird aktuell weiteres medizinisches Personal eingestellt? Gibt es ausreichend adäquate Schutzausrüstung für diejenigen, die Kontakt zu Bürger*innen haben?
Die Stadt Dortmund kann zu der Frage der Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Situation nur über die städtischen Fachbereiche berichten. Die Maßnahmen aus personalwirtschaftlicher und organisatorischer Sicht gestalten sich entsprechend der Anforderungen pro Fachbereich unterschiedlich und unterliegen situationsbedingt regelmäßig Änderungen.
· Z. B. hat das Ordnungsamt abteilungsübergreifend Folgendes organisiert: Keine persönlichen Vorsprachen mehr bzw. nur noch in Notfällen, Sicherung eines weitestgehenden legalen Aufenthaltes von ausländischen Kunden*innen durch unterschiedliche Arten von Bescheinigungen. Schließung Nordmarkt- und Nordstadtbüro für Publikum, Citywache bleibt weiterhin geöffnet, hier aber Publikumssteuerung und Schutz der Mitarbeiter*innen durch Spuckschutz. Kontrollen im Rahmen des Außendienstes nur noch im Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr und der allgemeinen Sicherheit, allerdings verstärkte Kontrollen im gesamten Stadtgebiet zur Sicherstellung der Umsetzung Corona-Auflagen. Personalunterstützung aus anderen Fachbereichen.
· Bei der Feuerwehr einschließlich Rettungsdienst bedarf es umfangreiche Einsatzplanung und ergänzender Regularien zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Maßnahmen sind u.a.: Umstellung des Dienstbetriebes in eine besondere Aufbauorganisation mit einem Planungs-/Führungsstab, Verfahrensänderungen im Rettungsdienst, Verdachtsfall- und Kontaktpersonenmanagement des eigenen Personals, Anpassung Hygienemaßnahmen, Reglementierung von persönlicher Schutzausrüstung, Umstellung der Dienstplanung und des allgemeinen Dienstbetriebes während einer Dienstschicht, Betrieb Mitarbeiter-Hotline Feuerwehr/Rettungsdienst, Einschränkung von Publikumsverkehr, Schichtdienst in den Werkstätten, Zutrittsverbote für betriebsfremdes Personal in kritische Bereiche (z. B. Einsatzleitstelle), Einschränkung von Präsenzbesprechungen, Nutzung virtueller Besprechungsräume, räumliche Trennung von Beschäftigten soweit möglich durch Schichtarbeit und/oder Telearbeit.
· Im Gesundheitsamt werden bis auf die Ambulanzen (Methadon, Wohnungslose, Nichtkrankenversicherte), das Institut für Rechtsmedizin und den Sozialpsychiatrischen Dienst, alle Bereiche dem Handlungsfeld Corona-Krise untergeordnet. Durch die geänderte, stetig anzupassende Aufbau- und Ablauforganisation, wird ein Großteil der Mitarbeiter*innen in diesem Handlungsfeld eingesetzt. Ferner bestehen Überstunden- und Rufbereitschaftsregelungen.
Die Einstellungsverfahren für derzeit vakante Planstellen im medizinischen Bereich werden weiter durchgeführt. Darüber hinaus gehende Einstellungen erfolgen aktuell nicht, da dem Gesundheitsamt medizinisches Personal (12 Personen) durch andere Institutionen (MdK, RKI) zur Verfügung gestellt wurde. Desweiteren unterstützen neun Medizinstudenten*innen das Aufgabengebiet.
Die Beschaffung und Verteilung der persönlichen Schutzausrüstung gestaltet sich als nicht unproblematisch und muss je nach Risikogruppe unterschiedlich gehandhabt werden. Je nach Einsatzbereich und Expositionsgrad, ist eine dementsprechende Hygieneausstattung am Arbeitsplatz vorgesehen. Die benötigte PSA (Persönliche-Schutz-Ausrüstung) wird für jeden Arbeitsplatz aus Sicht der jeweiligen Fachbereiche angefordert und nach Verfügbarkeit in realistischen Mengen vom FB 13 verteilt.
3. Schon jetzt gibt es Regelungen zu Telearbeit und Homeoffice. Gibt es Erkenntnisse aus der derzeitigen Situation, die zukünftig für das Arbeiten im Homeoffice oder für das Projekt Arbeiten 4.0 berücksichtigt werden sollten (veränderte Arbeitsabläufe, neue elektronische Prozesse, elektronische Unterschriften etc.)?
Die Corona-Situation macht deutlich, dass Vieles in diesen Tagen im schnellen Wandel ist. Insbesondere die Kontaktbeschränkung erfordert es, gewohnte und geliebte persönliche Kontakte nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch zu Kolleginnen und Kollegen zu reduzieren.
Insofern wurde auch innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund die Arbeit dort, wo es möglich war, nach Hause verlagert (Homeoffice). Über die technische Ausstattung per Laptops oder Tablets wurde ein gesicherter Internetzugriff auf die aufgabenspezifischen Informationen und Dokumente bereitgestellt und entsprechende Rahmenbedingungen für vermehrte Telefon- und Videokonferenzen geschaffen.
Kurzfristig soll außerdem in einer fachbereichsübergreifenden Testphase die Bereitstellung einer neuen Technologie starten, mit der effektiv, auch aus dem Homeoffice heraus, die digitale Zusammenarbeit in Gänze ermöglicht wird. Hierüber lassen sich u.a. Projekträume für die digitale und fachübergreifende Zusammenarbeit, erweiterte Funktionen in Telefon- und Videokonferenzen und integrative Ansätze zum Austausch von Daten realisieren. So wird eine zentrale Plattform geschaffen, die es ermöglicht, die digitale interne und externe Kommunikation aufrecht zu erhalten, die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch gleichzeitig zu fördern und den Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen nicht zu verlieren.
Die bisher und zukünftig gemachten Erfahrungen sind sehr wertvoll und sollen bei der Evaluation der Pilotprojekte zum mobilen Arbeiten in den Bereichen 11/2 und 51/8-2 Berücksichtigung finden. Es ist hierbei jedoch unbedingt zu beachten, dass Homeoffice in der "Corona-Zeit" oft unter außergewöhnlichen Bedingungen stattgefunden hat, da oftmals parallel Kinderbetreuung und Schulunterricht zu Hause sichergestellt werden mussten.
Durch den sich bereits jetzt abzeichnenden Erfolg der beiden Pilotprojekte ist eine gesamtstädtische Neuausrichtung zur "Mobilen Arbeit" und "Homeoffice" geplant, hierzu fanden mit dem Personalrat bereits erste Kontakte statt.
Die derzeitige Situation hat nochmals deutlich gemacht, dass ein hoher Digitalisierungsgrad eine wichtige Voraussetzung für ein effizientes Arbeiten im Homeoffice ist. Die Erfordernisse zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades werden innerhalb der Projektgruppe zum Masterplan näher betrachtet.
4. Wie wird aktuell das virtuelle Rathaus von Bürgern genutzt? Gibt es auch hier Erfahrungen, die für die weitere Entwicklung der digitalen Verwaltung von Bedeutung sind?
Die Besuche des virtuellen Rathauses (Serviceportal) durch die Bürger*innen sowie Unternehmen der Stadt Dortmund stiegen Anfang des Jahres 2020 im Vergleich zu 2019 erheblich an, da im Januar eine optimierte und aktualisierte Nutzeroberfläche zur Verfügung gestellt wurde. Während sich die Aufrufe des Serviceportals im November und Dezember 2019 auf ca. 50.000 durch unterschiedliche (eindeutige) Besucher beliefen, steigerte sich die Anzahl der Aufrufe im Januar und Februar 2020 auf ca. 70.000. Danach ist eine Abflachung der Zugriffe zu verzeichnen. Es ist zu erwarten, dass sich die Zugriffe und Besuche auf dem Serviceportal auch im April weiterhin reduzieren werden. Der Bedarf an einigen Diensten ist aktuell durch die Schließung vieler Institutionen und Unternehmen nicht gegeben.
Die weitere Entwicklung der digitalen Verwaltung wird unabhängig von der Corona-Situation vorangetrieben. Möglichst viele Dienste der Stadtverwaltung müssen zukünftig insbesondere in Bezug auf das Online-Zugangsgesetz für die Bürger*innen und Unternehmen verstärkt digital angeboten werden.
5. Welche besonderen Anforderungen sind durch die Corona-Maßnahmen an das Dortmunder Systemhaus entstanden und wie werden diese bewältigt?
Das Dortmunder Systemhaus ist personell und technisch gut mit den erhöhten Anforderungen an die Technik zurecht gekommen. Die Mitarbeiter*innen des Systemhauses haben die neuen Herausforderungen mit großer Motivation angenommen und sich untereinander wechselseitig mit Homeoffice und persönlicher Anwesenheit in den Büros organisiert. Die höheren technischen Anforderungen, wie z.B. die Erhöhung der Bandbreite, die Erhöhung von erforderlichen Lizenzen, das kurzfristige Beschaffen, Konfigurieren und Ausbringen von einer Vielzahl zusätzlicher mobiler Geräte für die Arbeit der städtischen Mitarbeiter*innen von Zuhause sowie die hierfür erforderlichen Erweiterungen hinsichtlich der IT-Sicherheit, konnten schnell umgesetzt werden. Der Ausbau von erforderlichen Kapazitäten für Telefon- und Videokonferenzen erfolgte ebenfalls zeitnah. Die Priorisierung der aktuell zu bewältigenden Aufgaben, insbesondere die Sicherstellung, dass möglichst viele Menschen von Zuhause arbeiten können, zieht eine Rückstellung von Projektaufgaben und laufenden Betriebsaufgaben mit sich. Hierbei wird darauf geachtet, dass elementare Aufgaben weiterhin sichergestellt sind. Aktuell arbeiten rund 1.000 städtische Mitarbeitenden ohne größere technische Probleme von Zuhause, die Tendenz hierzu ist steigend und wird von den technischen Gegebenheiten getragen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Reinigung und Hygiene an Schulen in Corona Zeiten
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17458-20)
hierzu -> Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 17458-20-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17458-20-E2)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
im Wege der Dringlichkeit bittet die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN den Brief des Personalrats zur Thematik "Reinigung und Hygiene an Schulen in Corona Zeiten" auf die Tagesordnung der Sitzung des APO am 30.04.20 zu nehmen und hierzu zu berichten.
Die Begründung erklärt sich von selbst und aus dem Inhalt des Briefes.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation das o.g. Schreiben des Personalrates vor:
wie nun bekannt gegeben wurde, beginnt mit dem am 15. April 2020 gefassten Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, in Nordrhein-Westfalen ab dem 20. April 2020 die behutsame und schrittweise Öffnung der Schulen.
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist dabei nur unter Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich. Dazu zählen insbesondere die Anforderungen an die Hygiene in der Schule. So ist unter anderem vorgeschrieben, dass
· Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische leicht zu reinigen sein sollen,
· für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen ist,
· Sanitäranlagen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein und dem Kriterium der Abstandsregeln genügen müssen,
· Zugang zur Händedesinfektion vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden sollte.
Dafür erforderlich sind ausreichend geeignete Mittel für die Händehygiene und für Reinigung und Flächendesinfektion sowie besondere Standards für die Sauberkeit in den Schulen.
„Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden.“ Ein Hygieneplan ist zu erstellen. (siehe Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Da der Personalrat in Bezug auf die Reinigung in den Schulen von unterschiedlichen Stellen kontaktiert worden ist, bitten wir Sie um die umgehende Aufnahme von Gesprächen, wie die Reinigung in den Schulen sicherzustellen ist.
Aus unserer Sicht kann die bisherige Reinigung nicht den besonderen Anforderungen in der Corona-Situation genügen:
· Die Intervallreinigung sieht nur eine Reinigung alle zwei Tage vor.
· Die Leistungswerte sehen zu viele Quadratmeter in einer zu geringen Zeit vor.
Seit Langem fordert der Personalrat die Herabsetzung der Leistungswerte, um eine qualitativ höherwertige Reinigung zu erzielen. Die von den Nutzer*innen der Räume letztlich als schlecht befundene Reinigungsleistung fällt auf die Reinigungskräfte zurück. Unseres Erachtens kommt mit der Vereinbarung derartiger Reinigungsleistung zudem eine mangelnde Wertschätzung den Reinigungskräften und ihrer letztlich sehr grundlegenden und wichtigen Tätigkeit zum Ausdruck.
· In diesem Zusammenhang ist auch die seit 2005 von den Verantwortlichen aus Kostengründen vereinbarte „befriedigende Qualität der Reinigungsleitung“ zu nennen.
Unser Vorschlag wäre eine Reinigung auf der Basis der Hygienevorschriften zu organisieren und bereits bestehende Verträge mit Dritten dahingehend anzupassen mit z. B.:
· täglicher Reinigung der genutzten Räume und Sanitäranlagen,
· Herabsetzung der Leistungswerte
· für eine gute Qualität der Reinigungsleistung und damit verbunden
· Wertschätzung der Reinigungskräfte und Aufwertung ihrer Leistungen
Der damit einhergehende Mehraufwand an Personal und Kosten sollte es aus unserer Sicht für die Gesundheit aller Beteiligten in dieser enorm schwierigen Zeit und zur Bewältigung dieser Krise wert sein, investiert zu werden.
Da aktuell weder Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie geeignete / zugelassene Reinigungsmittel und -geräte zur Verfügung stehen, haben wir einen erhöhten Gesprächsbedarf.
Die Vereinbarung eines zeitnahen Termins würden wir sehr begrüßen.
Aufgrund der Brisanz dieser Angelegenheit, erlauben wir uns dieses an Sie gerichtete Schreiben an die Verantwortlichen der Immobilienwirtschaft, den Fachdezernenten Herrn Stadtrat Rybicki, den Personaldezernenten Herrn Stadtrat Uhr sowie an die Fraktionen im Rat weiterzuleiten.
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zudem folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu dem Brief des Personalrates vom 20.04.2020 an Herrn Stadtdirektor Stüdemann, der die Grundlage für den Stellungnahmewunsch der Fraktion darstellt, haben die Verwaltung (Beigeordnete und betroffene Fachbereiche) und der Personalrat einvernehmlich einen Verfahrensweg abgestimmt. Dem Wunsch der Fraktion folgend informiere ich Sie über die verabredeten Punkte:
· Nach dem abgestimmten Hygieneplan sind Desinfektionen nicht notwendig.
· Es erfolgen eine tägliche Reinigung sowie eine Reinigung der Kontaktflächen.
· Zwischenreinigungen erfolgen nicht.
Mit den Schulen wurde kommuniziert, dass der Hygieneplan mit den bestehenden Ressourcen umgesetzt werden kann, wenn nur 30 – 50 % der Flächen genutzt werden. Schulen, die mehr Flächen benötigen, müssen den Bedarf anmelden. Insbesondere von den Berufskollegs wurde bereits ein Mehrbedarf gemeldet, dieser wird zurzeit durch ANÜ-Kräfte abgedeckt (ANÜ= Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung als Ersatz für eigene Reinigungskräfte bei Ausfall).
Die Ressourcen der Gebäudereinigung müssen sukzessive an die höheren Anforderungen des Hygieneplans angepasst werden, um zu vermeiden, dass der Schulbetrieb wegen fehlender Ressourcen in der Gebäudereinigung nicht ausgeweitet werden kann. Es besteht daher Einvernehmen zu den folgenden kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Ressourcen in der Eigenreinigung:
- Der Personalrat trägt einen flexiblen Einsatz von Reinigungskräften mit. Es sollen daher objektspezifisch die vorhandenen Ressourcen den Bedarfen angepasst werden.
- Bei Bedarf können die täglichen Stunden der Reinigungskräfte auf freiwilliger Basis im Wege der Mehrarbeit um maximal 1 Stunde und auf maximal 6 Stunden erhöht werden. Nach einer Umfrage bei den Beschäftigten ist dazu ein Großteil der Reinigungskräfte bereit. Hierzu wird ein Mitbestimmungsverfahren (Personalrat) eingeleitet.
- Unbesetzte Planstellen der Gebäudereinigung sollen unverzüglich extern wieder besetzt werden. Nach Informationen des Personalrates stehen auf Grund von Entlassungen bei privaten Firmen Reinigungskräfte zur Verfügung.
- Unbesetzte Planstellen in der Reserve der Gebäudereinigung (insgesamt 20 Planstellen) sollen unverzüglich extern wieder besetzt werden.
Die mittelfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Ressourcen (zusätzliche Einstellungen oder Vergaben) werden jetzt vorbereitet, so dass sie im Bedarfsfall bis zum Ende der Sommerferien 2020 zur Verfügung stehen.
In fremdgereinigten Schulen wurden die Rahmenvertragsfirmen aufgefordert, den Hygieneplan anzuwenden und bei Bedarf ebenfalls die Ressourcen zu erhöhen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig, den Vorgang ebenfalls dem Schulausschuss vorzulegen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
zu TOP 3.1.1
Wissensmanagement 4.0 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16743-20)
hierzu -> Schreiben des Personalrates
(Drucksache Nr.: 16743-20-E1)
Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgendes Schreiben des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.04.2020 wird der Fachausschuss Kenntnis von dem Konzept des Wissensmanagements 4.0 der Stadt Dortmund nehmen.
Der Personalrat begrüßt ausdrücklich, dass sich einer seit Jahren oftmals vergeblich vorgetragenen Wunsches zur Einführung eines Wissenstransfers bzw. Wissensmanagements angenommen wird. Auf verschiedenen Personalversammlungen wurde in unterschiedlicher Form dieser dringenden Bitte Ausdruck verliehen.
Mit Interesse konnte sich der Personalrat aktuell mit der umfangreichen Konzeption, die oftmals einer wissenschaftlichen Hausarbeit gleicht, auseinandersetzen. Dennoch werden hier Veränderungen beschrieben, die bei konkreter Einführung der beschriebenen Maßnahmen der Mitbestimmung unterliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Personalrat wohlwollend davon aus, dass es sich bei dem formulierten Konzept lediglich um eine Absichtserklärung der Dienststelle handelt, da an dem einen oder anderen Punkt deutlicher Nachbesserungsbedarf aus Sicht der Interessensvertretung der Beschäftigten besteht.
Insgesamt verwundert es den Personalrat, dass in der Vorlage als solches erklärt wird, dass die Umsetzung des Konzeptes keine personellen oder finanziellen Auswirkungen haben wird. Bei Durchsicht der Anlage zur Ratsvorlage muss dem hier aber energisch widersprochen werden. So sind alleine durch der erforderliche Einsatz von IT und Software finanzielle Ressourcen bereit zu stellen.
Unabhängig davon wird anschaulich dargestellt, wie das Erstellen einer entsprechenden Datenbank erfolgen könnte, auch dieses Handeln bindet zum Teil nicht unerhebliche personelle Ressourcen, die dann im Gegenzug für das operative Geschehen in den Fachbereichen fehlen werden.
Überrascht war der Personalrat auch hinsichtlich der Äußerungen zur Gestaltung von Orten der Begegnung. Hier wird dann als positives Beispiel das neue Raumkonzept der Wirtschaftsförderung benannt. Unabhängig davon, dass die Arbeitsumgebung in den Zeiten der aktuellen Pandemie mehr als kritisch anzusehen ist und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes nicht in geringster Weise Rechnung getragen wird, ist aus der Belegschaft eine große Unzufriedenheit wahrzunehmen. Dieses führt aktuell dazu, dass über Modelle des „Mobilen Arbeitens“ bzw. des „Home-Office“ nachgedacht wird, um den Beschäftigten nur geringe Präsenzzeiten vor Ort zuzumuten.
Der Personalrat wird natürlich für weitere Gespräche zum Thema „Wissensmanagement“ gerne zur Verfügung stehen und erwartet seitens der Dienststelle, dass das dem Ausschuss für Personal und Organisation vorgelegte Konzept keine Verbindlichkeit auslöst, sondern als Arbeitsrundlage für weiteren Gespräche dient.
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschuss für Personal und Organisation vom 28.05.2020
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.04.2020
Herr Dr. Suck merkt an, dass zu TOP 3.1.1 „Wissensmanagement 4.0“ lediglich das Ergebnis der doch sehr ausführlichen Diskussion im Protokoll vermerkt sei. Seine Fraktion erwarte kein Wortprotokoll, aber er bitte darum, den Tenor der Diskussion nachzutragen:
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion sich dem Schreiben des Personalrates anschließe. Sie fragt nach, ob das nötige Personal für eine sachgerechte Umsetzung bereits vorhanden sei? Weiterhin bitte sie um eine kurze Darstellung, warum von dem alten Konzept abgewichen wurde. Ihre Fraktion hätte die Bitte, das Thema nach der Erprobungsphase durch die Vorstudie hier vorgestellt zu bekommen um die daraus resultierende Umsetzung besser zu beurteilen.
Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass das Wissensmanagement in der Vergangenheit in der Verwaltung ganz unterschiedlich angegangen worden sei. Mal mit mehr oder weniger Professionalität und technischen Möglichkeiten. Dabei sei auch aufgefallen, dass dies ganz stark an einzelnen Köpfen gehangen habe und wenn diese Personen dann wegbrechen sei der Verlust enorm. Daraus resultierte, dass man mit der Suche nach Wissen sehr lange beschäftigt gewesen sei. Die vorliegende Vorlage soll eine fundierte Arbeitsgrundlage bieten. Die Vorstellung des Ergebnisses der Vorstudie sage sie zu. Bezüglich des Personalbedarfes könne sie heute keine fundierte Aussage treffen, hierzu würde sie gerne das Ergebnis der Vorstudie abwarten.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt fest, dass das Thema zuletzt am 29.10.2015 hier im Ausschuss behandelt worden sei. Damals habe der Ausschuss darum gebeten über Zwischenergebnisse informiert zu werden und in der damaligen Vorlage sei auch eine Evaluation für in zwei Jahren angekündigt worden. Dies habe allerding bisher nicht stattgefunden und der damals schon bekannte demographische Wandel schlage mittlerweile mit voller Wucht zu. Die Wichtigkeit dieses Themas sei durchaus bekannt. Er würde gerne wissen, was die Verwaltung in den vergangenen Jahren im Bereich des Wissensmanagements gemacht habe?
Frau Hülsmann teilt mit, dass man damals durch den Einsatz von Prozessbegleitung den Transfer von Wissen vom Wissensgeber zum Wissensnehmer in sogenannte Wissenslandkarten moderiert habe. Dies habe auch gut funktioniert, allerdings könne man sich einen solchen Prozess nur für einzelne Wissensmonopole leisten. Der exponentielle Anstieg an Bedarfen sei erst in der jüngsten Vergangenheit derart aufgekommen. Weiterhin habe man damals für diese Planstellen sogenannte Parallelbesetzungen zugelassen um eine Wissensübergabe stattfinden zu lassen. Was man damals nicht gemacht habe sei die jetzt avisierte Einführung einer entsprechenden Verwaltungsweiten Software.
Herr Schilff (Vorsitzender) merkt selbstkritisch an, dass ihn der Wortbeitrag des Herrn Dr. Suck dahingehend ärgere, dass auch die Fraktionen das Thema wieder auf den Plan hätte rufen können und eine Berichterstattung bei der Verwaltung einzufordern.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt trotz der vorangegangenen Wortbeiträge, dass sie diese Vorlage als sehr gut empfinde. Bevor man das vorliegende Schreiben des Personalrates bewerte rege sie an, das Ergebnis der Vorstudie abzuwarten.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt die Auffassung, eventuelle Personalbedarfe hier erneut zu bewerten. Gerade unter dem Aspekt, dass die Vorlage auch auf das freiwillige Engagement der Beschäftigten abziele ihr Wissen bereit zu stellen. Gerade in Bereichen, wo wirklich viel zu tun sei, könne er sich nur schwer vorstellen, dass die Beschäftigten noch zusätzlich Lust hätten Zeit aufzuwenden um ihr Wissen einzustellen.
Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.04.2020 wird mit diesen Ergänzungen genehmigt.
Nach ausführlicher Diskussion ist der Ausschuss für Personal und Organisation sich einig, dass ein erneuter Sachstandsbericht in einem Jahr vorzulegen ist. Weiterhin ist nach Abschluss der Vorstudie das Ergebnis dem Ausschuss vorzustellen. Jegliche personellen Bedarfe sind dem Ausschuss mitzuteilen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das in der Anlage beigefügte Konzept „Wissensmanagement 4.0 der Stadt Dortmund“ und das Schreiben des Personalrates zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.2
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16886-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16886-20-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Angesichts des in der Vorlage beschriebenen jährlich steigenden Bedarfes an Auszubildenden in der Verwaltung der Stadt Dortmund sowie in Hinblick auf die demographischen Prognosen, d.h. den bevorstehenden Wegfall kompetenter Fachkräfte, bittet die Fraktion FDP/ Bürgerliste um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele MA der Stadt Dortmund werden hauptamtlich als Ausbilder_In im Sinne des §28 BBiG eingesetzt?
2. Wie viele MA der Stadt Dortmund werden neben ihrer originären Kerntätigkeit als Ausbilder_In im Sinne des §28 BBiG eingesetzt?
3. Wie viele MA werden als Ausbildungsbeauftragte eingesetzt?
4. Welche Fort- und Weiterbildungsangebote bietet die Verwaltung der Stadt Dortmund
interessierten MA zum Erwerb der Ausbildereignung nach der Ausbildereignungsverordnung?
Wir bitten, die Antworten zu den Fragen 1,2 und 3 nach den betreffenden Ausbildungsberufen aufzuschlüsseln.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie hoch die Anzahl von Auszubildenden aus „schwierigen Verhältnissen“ sei, die ansonsten auf dem Arbeitsmarkt z.B. ohne Schulabschluss oder auf Grund ihrer Biografie keine guten Chancen hätten? Für die Zukunft sei dies ein wichtiges Projekt und man könnte darüber nachdenken dieses in den kommenden Jahren auszuweiten.
Frau Hülsmann (FB 11) erklärt, dass es sich hierbei um 10 sogenannte Projektstellen handele. Diese seien auf der letzten Seite der Vorlage, im letzten Absatz ausgewiesen. Früher seien sie dem Sozialamt zugeordnet gewesen, nun läge die Zuständigkeit direkt beim Personalamt und diese Azubis werden durch Sozialarbeiter betreut. Aus ihrer Sicht sei das Projekt erfolgreich und werde weiterverfolgt. Nach Abschluss der Ausbildung würden diese Auszubildenden übernommen und überplanmäßig in den Fachbereichen eingesetzt. Die vorne in der Vorlage genannten 398 Nachwuchskräfte sind der planmäßige Bedarf für den Ersatz der ausscheidenden Beschäftigten und die 10 Projektstellen sind über dem Bedarf ausgebildet.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage unterstütze. Er merkt an, dass die jährliche Steigerung der geplanten Ausbildungsplätze größtenteils die Anzahl an Stellen sei, die dann im Stellenbesetzungsprozess nicht besetzt werden können. Es wäre erfreulich, wenn man diese Stellen zukünftig auch besetzten könne. Weiterhin erläutert er die Hintergründe der dem Ausschuss vorliegenden Anfrage seiner Fraktion und bittet darum die Antworten zur nächsten Sitzung zu erhalten.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um eine Erläuterung, was die auf Seite 8 benannten Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen bewirken. Weiterhin würde sie gerne wissen, welche Vermutungen der FB 11 habe, wieso es zu einem vermehrten Anstieg dieser Bescheinigungen komme und ob diese sich auf einzelnen Abteilungen konzentrieren?
Frau Hülsmann erläutert, dass der Anstieg der Prüfungskrankschreibungen „glücklicherweise“ kein Phänomen der Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Dortmund sei, sondern ein Anstieg in der gesamten Region zu verzeichnen sei. Dabei scheine es sich bei den Nachwuchskräften um eine gesellschaftliche Erscheinung zu handeln. Wenn es während der Klausurenphasen anstrengend würde, neigen einige dazu sich erst einmal krankschreiben zu lassen, um die Klausur in einem Jahr nachzuschreiben. Leider hätten die Nachwuchskräfte dabei nicht im Blick, dass in dem kommenden Jahr weiterer Stoff und Klausuren in anderen Fächern anstehen. Somit entstünde ein Teufelskreis. Der FB 11 werde das Thema zukünftig offen bei den neuen Auszubildenden in den Einführungswochen ansprechen und auch mit Mentoring unter den Studierenden oder Nachhilfe versuchen nachzusteuern. Ziel sei es am Ende immer, dass die Stadtverwaltung Dortmund die Nachwuchskräfte übernehmen wolle und diese daher eine erfolgreiche Prüfung ablegen sollen.
Auf einen bestimmten Bereich konzentriere sich das Phänomen nicht, es sei eher eine Gesamtgemengelage unter den Nachwuchskräften.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt die vorangegangenen Anmerkungen. Bereits in den Haushaltsberatungen habe seine Fraktion Bedenken bezüglich der Ausweitung von Ausbildungsplätzen geäußert. Seine Fraktion werde auch heute der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bezieht sich auf die Anlage 2 der Vorlage. Hier gehe es um die Verwaltungsfachangestellten und Verwaltungswirte. Die Erhöhung dieser Ausbildungsplätze sehe seine Fraktion äußerst positiv und verweist auf die damit verbundene Hoffnung auf eine gewisse Verweildauer in der jeweiligen Laufbahn.
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, die Einstellung von 398 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2021.
314 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
22 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (21 weitere Bedarfe sind in den gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),
24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,
38 Anwärterinnen und Anwärter für den feuerwehrtechnischen Dienst
vorgesehen.
zu TOP 3.1.3
Sachstand zur Ausbildung im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17297-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17297-20-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
in diesem Jahr soll der neu eingerichtete Ausbildungsgang für den Kommunalen Ordnungsdienst im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit beginnen. Hierzu sind 15 Ausbildungsstellen vorgesehen. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft, ob alle zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze besetzt werden konnten und welche Erfahrungen man aus dem Verfahren sammeln konnte?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation die Stellungnahme der Verwaltung vor:
erstmalig bietet die Stadt Dortmund den Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit ergänzender Qualifikation für den kommunalen Ordnungsdienst an.
Das neue Ausbildungskonzept wurde mit einer gezielten Kampagne, wie zum Beispiel
ü mit Werbetowern,
ü einem Personalgewinnungsfilm,
ü mit Info- und Messeveranstaltungen
ü sowie im Internet und
ü auf unterschiedlichen Portalen,
Ein Auszug der Kampagne kann dem beigefügten Bild (Beispiel Werbetower im Innenstadtbereich) entnommen werden. Insgesamt sind 217 Bewerbungen für den neuen Ausbildungsberuf eingegangen. Es sind Bewerbungen von 52 weiblichen Bewerberinnen und 165 männlichen Bewerbern eingegangen.
Die Anzahl der Bewerbungen lässt darauf schließen, dass sich die speziell entwickelten Marketingmaßnahmen bewährt haben und großes Interesse an dem Ausbildungsberuf geweckt werden konnte.
In den Vorstellungsgesprächen bekundeten viele Bewerber*innen Ihr Interesse aufgrund einer Affinität zum Polizeidienst. In der Zeitspanne vom 30.09.2020 bis 17.03.2020 wurden insgesamt 98 Vorstellungsgespräche geführt.
Nach den Vorstellungsgesprächen fanden entsprechende Hospitationen für diejenigen Bewerber*innen statt, die einen guten Eindruck im Gespräch hinterlassen haben. Somit wurden 35 Hospitationen von den Schichtleitungen des kommunalen Ordnungsdienstes begleitet.
Nach Abschluss der Hospitationen in der 12.KW konnten nunmehr 15 Ausbildungsangebote vergeben werden, die alle von den künftigen Auszubildenden angenommen wurden.
Unter diesen Auszubildenden befinden sich 5 weibliche Bewerberinnen und 10 männliche Bewerber.
Insofern sind zum heutigen Zeitpunkt die Ausbildungsplätze vergeben. Darüber hinaus wurden drei Reservemitteilungen erteilt, für den Fall, dass Nachwuchskräfte bis zum Einstellungszeitpunkt das Angebot doch noch ablehnen.
Herr Weber (CDU-Fraktion) bittet darum, diesen Vorgang auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis vorzulegen.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) zeigt sich erfreut, dass alle 15 Stellen besetzt werden konnten.
Herr Uhr (Stadtrat) erklärt, dass man sehr gespannt sei, welche Erfahrungen das Ordnungsamt bei der Durchführung dieser neuen Ausbildung sammeln werde. Allerdings möchte er diese Gelegenheit nutzen um auf die Raumprobleme des Fachbereiches hinzuweisen. Durch diverse Umzüge hoffe man, dass sich die angespannte Situation in naher Zukunft auflöse und dadurch auch für die neuen Azubis eine adäquate Lernumgebung geschaffen werden könne.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt bedauernd fest, dass abermals keine Bewerber*innen mit Hauptschulabschluss zum Zuge gekommen seien. Er würde gerne wissen, welche Gründe es dafür gäbe, dass von 66 Bewerbern mit Hauptschulabschluss kein einziger im Auswahlverfahren seine Tauglichkeit unter Beweis stellen konnte und ob das Auswahlverfahren dasselbe sei, wie für die anderen Berufe auch?
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erinnert daran, dass immer wieder kontrovers darüber diskutiert wurde, die Qualität der Ausbildung hoch zu halten und das Bewerberfeld nach diesen Standards zu prüfen. Natürlich sei es schade, wenn der eine oder andere Bewerbe deshalb dann nicht zum Zuge kommen würde, aber das Auswahlverfahren sei in dem Bereich für alle gleich.
Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass das Auswahlverfahren immer gleich sei. Zunächst absolvieren die Bewerber einen Onlinetest der an die Einstellungsvoraussetzungen der jeweiligen Berufsgruppe angelehnt sei. Aus den dort erzielten Ergebnissen würde ein Ranking erstellt und nach dieser Reihenfolge würden die Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Speziell für den Beruf der Fachkraft für Schutz und Sicherheit sei dazwischen noch eine Hospitation beim Kommunalen Ordnungsdienst vorgesehen. Grundsätzlich werde das Ranking nach dem Onlinetest unabhängig vom Schulabschluss erstellt. Dies habe sich insofern als sinnvoll herausgestellt, da zu verzeichnen sei, dass die Azubis die am Ende eine Ausbildung nicht erfolgreich abschließen oft aus dem unteren Bereich des Rankings stammten.
Herr Ossau gibt zu bedenken, dass der Onlinetest einige Schwächen habe. Berufsbedingt habe er täglich mit Hauptschülern Kontakt und seine Erfahrung sei, dass ganz viele diesen Test nicht besonders gut abschließen würden, von denen man es überhaupt nicht gedacht hätte. Mit seiner Einlassung möchte er die Geeignetheit dieses Onlinetests in Frage stellen und für eine Überarbeitung des Auswahlverfahrens werben. Bezüglich der Qualität der Ausbildung schließe er sich dem Wortbeitrag von Herrn Waßmann an.
Herr Uhr teilt mit, dass Frau Hülsmann und er regelmäßig über den Onlinetest vs. andere Verfahrensmöglichkeiten diskutieren. Er habe sich die 3 Stufen des Onlinetest angeschaut um ein Gespür dafür zu bekommen, was die Bewerber im ersten Schritt des Auswahlverfahrens leisten müssten. Gerade im Bereich der handwerklichen Berufe würde man sicherlich ganz viele Bewerber gar nicht erst im praktischen Teil sehen, weil sie zuvor den Onlinetest nicht so gut abschließen konnten. Für die Leistungsfähigkeit der Auszubildenden in Verwaltungsberufen an der FH oder dem Studieninstitut sei der Test allerdings unerlässlich. Die Vor- und Nachteile des Tests für die Vielzahl der Ausbildungsberufe, die die Stadtverwaltung anbiete, seien ihm durchaus bewusst und er versichere, dass man diesbezüglich auch noch nicht am Ende der Diskussion angelangt sei.
Herr Tölch weist auf den nicht unerheblichen Wandel innerhalb der Berufsbilder hin. Selbst bei den handwerklich geprägten Berufen würde mittlerweile von der Handelskammer ein großer betriebswirtschaftlicher Ausbildungsanteil gefordert. Alleine dadurch würden schon viele potenzielle Bewerber ausgeschlossen. Es wäre wünschenswert einen möglichst großen gemeinsamen Nenner zwischen der hohen Qualität der Ausbildung und einer breiten Zugangsmöglichkeit zu diesen Berufen zu finden, aber es sei keine einfache Aufgabe, die sich nicht ausschließlich auf kommunaler Ebene lösen ließe.
Herr Schilff (Vorsitzender) teilt aus eigener Berufserfahrung mit, dass diese standardisierten Tests eine unglaubliche Hürde seien. Selbst Menschen mit langjähriger Berufserfahrung würden den Test für ihre eigene Berufsgruppe nicht mehr bestehen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.4
Vorübergehendes Aussetzen des Mahnverfahrens im Jahr 2019
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17348-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17348-20-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
dem Rechnungsprüfungsausschuss lag zur Sitzung am 27. Februar 2020 ein „Sachstandsbericht über die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung 2. Halbjahr 2019“ vor (Drucksache Nr. 16602-20). Daraus geht hervor, dass im ersten Halbjahr 2019 aufgrund von mangelnden Personalkapazitäten die Mahnläufe bis zum 30.09.2019 durch die Stadtkasse ausgesetzt wurden. Nach dem Bericht wurden infolgedessen Forderungen von ca. 20,1 Mio. Euro nicht angemahnt. In einer älteren Stellungnahme des Stadtkämmerers vom 25. Oktober 2019 werden unbesetzte Planstellen und immer wieder hohe Krankenstände als Gründe für den Personalengpass im FB 21/2 angeführt (Drucksache Nr. 15958-19).
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Zu den Gründen des im Sachstandsbericht angesprochenen Personalengpasses:
a.) Liegen Erkenntnisse zur überdurchschnittlich hohen Krankheitsquote im Fachbereich 21 vor?
b.) Ist es inzwischen erfolgreich gelungen, alle freien Planstellen im Bereich 21/2 „Finanzbuchhaltung“ zu besetzen?
2. Warum erfolgte keine anderweitige Priorisierung von Aufgaben, damit die Mahnläufe trotzdem hätten vorgenommen werden können?
3. Werden Mahnläufe im Vergleich zu anderen Aufgaben als nicht so wichtig angesehen?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Beantwortung der Anfragen für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am
12.09.2019 sowie am 21.11.2019 zum Thema Aussetzen des Mahnverfahrens sind zur
Information der Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation als
Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Die an die Verwaltung gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Zu den Gründen des im Sachstandsbericht angesprochenen Personalengpasses:
a. Liegen Erkenntnisse zur überdurchschnittlich hohen Krankenquote im Fachbereich 21 vor?
b. Ist es inzwischen gelungen, alle freien Planstellen im Bereich 21/2 „Finanzbuchhaltung“
zu besetzen?
Zu a.: Eine durch den Fachbereich 11 zur Verfügung gestellte Übersicht über die
krankheitsbedingten Abwesenheiten des Fachbereichs 21 von 2017 bis 2019 im Durchschnitt
ist diesem Schreiben als Anlage 3 beigefügt. Ergänzend verweise ich auf die grundlegende
Stellungnahme der Verwaltung vom 15.01.2020 zum TOP „Krankheitsquote“(TOP 3.2.1 der
nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 30.01.2020;
Drucksache Nr. 16102-19-E2). Zu der durch den Fachbereich 11 zur Verfügung gestellten
leicht überdurchschnittlichen Zahl der krankheitsbedingten Abwesenheiten in 2019 (FB 21:
9,2 %; gesamte Stadtverwaltung ohne Jobcenter: 8,4 %) liegen der Verwaltung - auch aus
Datenschutzgründen - keine spezifischen Erkenntnisse vor.
Grundsätzlich ist die Verwaltung bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl in bekannt
gewordenen Einzelfällen gesundheitlicher Beeinträchtigung als auch im Rahmen der
Generalprävention die Krankheitsquote durch individuelle Maßnahmen (z. B.
höhenverstellbare Schreibtische) zu vermindern (vergleiche im Einzelnen auch die
Drucksache Nr. 16102-19-E2).
Zu b.: Die externe Nachbesetzung der in den vorbezeichneten Stellungnahmen für den
Rechnungsprüfungsausschuss angesprochenen Stellen ist erfolgt, siehe hierzu auch die
Niederschrift der mündlichen Antwort der Verwaltung in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 21.11.2019, TOP 3.1.1.
2. Warum erfolgte keine anderweitige Priorisierung von Aufgaben, damit die Mahnläufe
trotzdem hätten vorgenommen werden können?
3. Werden Mahnläufe im Vergleich zu anderen Aufgaben als nicht so wichtig angesehen?
Die beiden Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Ich nehme zudem Bezug auf die
vorgenannten Antworten der Verwaltung für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
am 12.09.2019, dort insbesondere die Ziffer 1, und die Sitzung am 21.11.2019, dort
insbesondere den letzten Absatz.
Im Ergebnis erfolgte keine andere Priorisierung, da im anderen Fall das Ziel einer Entlastung
der in der Finanzbuchhaltung eingesetzten Mitarbeiter voraussichtlich nicht eingetreten wäre,
weil weiterhin neben dem laufenden Buchungsgeschäft eine Vielzahl von telefonischen
Rückfragen etc. aufgrund der versandten Mahnschreiben hätten bearbeitet werden müssen.
Da aufgrund der Aussetzung der Mahnschreiben keine Verjährung der Forderungen eintrat -
die Verjährung tritt für die betroffenen Forderungen frühestens mit Wirkung zum Jahresende
ein, vorher wurden die Mahnläufe wieder aufgenommen - sondern allenfalls eine zeitlich
verzögerte Erinnerung eventuell säumiger Zahler, wurde die Maßnahme durch den
Fachbereich Stadtkasse und Steueramt als das unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden
rechtlichen Auswirkungen voraussichtlich mildeste mögliche Mittel zur Entlastung der
Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung gewählt.
Herr Bartsch (CDU-Fraktion) fragt nach, dass ob die Software AVVISO noch im Einsatz sei? Er ginge bisher davon aus, dass diese keinen großen personellen Aufwand erfordere, denn die Software müsse nur angestoßen werden und das Mahnverfahren würde dann automatisch abgewickelt.
Die Beantwortung der offen gebliebenen Frage ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.2.1
Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17042-20)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Konsortialführung gemeinsam mit der Stadt Schwerte als Modellregion bewirbt (Antragstellung muss bis zum 20.04.2020 erfolgen). Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung 2020-2022) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2022-2027).
Mit der Antragstellung und als Fördervoraussetzung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss bis zum 20.04.2020 von allen beteiligten Städten.
Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit in Form von Absichtserklärungen der beteiligten Städte vereinbart.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Dortmund:
· im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten
· einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln
· die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten
· den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen
· sich am modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen
· kommunale Infrastrukturen im definierten Erprobungsraum zur Umsetzung der in Phase 1 (Strategieentwicklung) des Modellprojektes entwickelten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen
und beauftragt im Falle einer Förderung die Verwaltung mit der Umsetzung und der Gesamtkonsortialführung des Vorhabens.
zu TOP 3.2.2
Fortschreibung des Konzeptes "Fachdienst Streetwork der Stadt Dortmund für Jugendliche und junge Erwachsene"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16496-20)
Wegen des Ausfalls der Sitzung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vom 25.03.2020 wurde folgender Beschluss noch nicht gefasst.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Fortschreibung des Konzeptes „Fachdienst Streetwork der Stadt Dortmund für Jugendliche und junge Erwachsene“.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
zu TOP 4.1.1
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16294-19-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zu den offenen Fragen aus der Sitzung vom 05.03.2020 vor:
zu den offenen Punkten unter TOP 4.1.5 „Prüfung und Konzeption leistungsfähiger
Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen (Drucksache Nr.: 16294-19)“ möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Für den Breitbandausbau der Schulen wurden bislang keine Fördergelder zur Verfügung gestellt. Die bisherigen Förderungen dienten der Renovierung/Sanierung der Netzinfrastruktur innerhalb der Schulen sowie der Beschaffung von benötigter IT-Hardware wie z.B. iPads und Multimedia-Whiteboards.
Das über das Breitbandförderprogramm des Bundes angestoßene Projekt zum Breitbandausbau dient primär der Versorgung zu bis dato unterversorgten Adresspunkten (weiße Flecken) mit schneller Internetverbindung, so dass diese Fördermaßnahme der gesamten Dortmunder Bevölkerung zugutekommt.
Innerhalb dieses Breitbandförderprogramms wurden für alle städtischen Dortmunder Schulen, die das Förderkriterium „langsame Internetanbindung - weniger als 30 MBit pro Klasse“ erfüllen, über die Wirtschaftsförderung Fördergelder für eine schnelle Internetanbindung beantragt1. Die mögliche Förderung wird direkt an den Provider, der den schnellen Internetzugang zu Verfügung stellt, weitergereicht. Die Beauftragung eines Providers zur Umsetzung dieser Fördermaßnahmen steht nach erfolgtem Marktwettbewerb kurz bevor.
Dennoch wird neben dem schnellen Internetzugang eine zusätzliche Anbindung mit hoher Bandbreite (Glasfaser) für die Bereitstellung des innerstädtischen Netzwerks für Telefonie, städtische Anwendungen und zentralisiert zu erreichender pädagogischer Inhalte benötigt. Die Bereitstellung der für diesen Anschluss benötigten Mittel erfolgt durch das Dortmunder Systemhaus.
Durch den Verwaltungsvorstand wurden dem Dortmunder Systemhaus bis 2028 jährlich 2,1 Mio. €, davon ca. 900.000 € für Schulen, für die Glasfaseranbindung aller städtischen Liegenschaften bereitgestellt.
Diese Investition in die Glasfaseranbindungen besteht im Wesentlichen aus Tiefbaumaßnahmen. Für die enge Kooperation des Dortmunder Systemhauses mit dem Tiefbauamt zur Koordination des Glasfaserausbaus wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe initiiert. Die Einschätzung des zeitlichen Verlaufs bis 2028 wurde in dieser Arbeitsgruppe abgestimmt. Die Erfahrungen des Tiefbauamtes hinsichtlich der Anzahl der benötigten internen Personalressourcen sowie die die Anzahl der Tiefbaumaßnahmen, die durch entsprechende Firmen durchgeführt werden können, sind in dem Zeitraum bis 2028 eingeflossen. Dadurch ist Verkürzung des Zeitraums, auch angesichts der derzeit
bestehenden Aufgaben, nicht realistisch.
1 Die Förderungen kann nur für Schulen in Anspruch genommen werden. Städtische Liegenschaften sind über die Maßnahme nicht förderfähig.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bezieht sich auf die gestrige Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung. Dort wurde erklärt, dass man derzeit in Vertragsverhandlungen sei. 2017 sei der Förderbescheid für die Mittel gekommen, die Teilnahme an den Ausschreibungen laufe seit Januar 2018. Das Verfahren habe sich mehrfach nach hinten korrigiert, da keine Angebote durch Anbieter auf die Ausschreibung eingegangen seien. Zuletzt habe es nun einen einzigen Interessenten gegeben, mit dem man nun in Verhandlungen sei. Der Abschluss des Vertrages und der Beginn der Arbeiten lösen einen Zeitraum X aus, in dem die Fördergelder verausgabt werden müssen. Bis wann dieser Zeitraum laufe, konnte gestern nicht beantwortet werden. Wenn man davon ausgehe, dass die Arbeiten dieses Jahr beginnen, so hätte dies einen Zeithorizont X zur Folge, in dem die Mittel verausgabt werden müssten. Er bitte um Mitteilung, wie lang dieser Zeitraum sei.
Die Stellungnahme der Verwaltung lese er in Bezug auf die Schulen so, dass das Dortmunder Systemhaus durch den Verwaltungsvorstand mit einem Etat ausgestattet worden sei. Er fragt nach, ob dafür ein Beschluss des Verwaltungsvorstandes ausgereicht habe, oder ob ein Ratsbeschluss dazu gefasst worden sei? Weiterhin fragt er nach, ob aus dem Förderprogramm zum Breitbandausbau des Bundes Schulen nur bedingt teilnehmen dürften? In der gestrigen Sitzung habe er es so verstanden, dass nur Schulen, die in städtischen Gebäuden untergebracht sind, förderfähig seien. Er bitte darum, diese Kriterien einmal genau darzustellen.
Herr Zilian (FB 10) erläutert, dass das Dortmunder Systemhaus in Bezug auf den Breitbandausbau der Schulen für die Netzanbindung, den Schulausbau und die Hardware zuständig sei. Die Ausschreibung Breitband laufe bei der Wirtschaftsförderung. In diesem Zuge wurde das Dortmunder Systemhaus beauftragt das Budget für die Folgejahre zu planen. Diese Planung wurde dem Verwaltungsvorstand im Rahmen des Projektes für die Bereitstellung von Gebäudeanbindungen auf Basis von Glasfaserkabeln für Schulen einschließlich Liegenschaften der Stadt Dortmund vorgelegt. Aus dieser Planung ergebe sich der Zeithorizont bis 2028. Die Unterteilung, welche der bis dahin zu erfolgenden Maßnahmen förderfähig seien, würden von der Wirtschaftsförderung betreut und die Mittel dort akquiriert.
Herr Waßmann bittet um Klarstellung, durch welchen Beschluss die Mittel dem FB 10 bereitgestellt wurden.
Herr Uhr (Stadtrat) hebt hervor, dass die Förderung und der Breitbandausbau über die Wirtschaftsförderung laufen. Das Dortmunder Systemhaus hänge bezüglich der Umsetzung hinten mit dran. Die Formulierung, dass der Verwaltungsvorstand sich selbst Gelder bereitstelle, sei unglücklich gewählt. Er gehe davon aus, dass diese Budgetplanung vom FB 10 in den Doppelhaushalt eingestellt worden sei und der Rat diesen dann am 12.12.2019 beschlossen habe. Den genauen Weg werde er mit dem Protokoll (Anlage 2) nachreichen.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, das gesamte Projekt des Breitbandausbaus in ein transparentes Verfahren zu bekommen. Es sei nicht nachvollziehbar in welchem Status man sich befinde und welche Beteiligten welche Aufgaben innehätten. Der Ausschuss für Personal und Organisation sowie der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung befassen sich derzeit damit. Das Thema habe für die Zukunftsfähigkeit dieser Stadt eine große Bedeutung und werde diese Bedeutung auch in den nächsten Jahren nicht verlieren.
Herr Uhr gibt an, dass hier die unterschiedlichsten Zuständigkeiten, Geldströme und Fachbereiche aufeinander treffen. Alleine für den Bereich Schule gäbe es Breitbandfördermittel bei der Wirtschaftsförderung, Mittel beim Fachbereich Schule (Gute Schule 2020, DigitalPakt Schule) und vor langer Zeit die Medienentwicklungsplanung beim Dortmunder Systemhaus. Für diesen Bereich befinden sich die großen Positionen bei der Wirtschaftsförderung und dem Fachbereich Schule. Weiterhin hängen auch die staatlichen Ebenen EU, Bund und Land mit in den Projekten. Es wäre schwierig den Überblick zu behalten, aus welchem Topf, welche Mittel stammen.
Herr Dr. Suck fragt nach, ob es denn eine Person gäbe, die einen gesamten Überblick über das Thema Breitband habe? Ziel müsse es sein den Prozess so zu gliedern, dass er administrierbar sei und für die politischen Gremien nachvollziehbar.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich ihrem Vorredner an. Im Rahmen der Transparenz sei dieses Projekt gut geeignet um darzustellen, wie die dezernatsübergreifenden Strukturen seien, an welcher Stelle der Breitbandkoordinator seinen Platz habe, welche Mittel schon geflossen seien und wo ggf. von der Politik auch noch nachgesteuert werden müsse.
Herr Waßmann regt auf Grund der großen Schnittmengen an, dass alle Ausschüsse in diesen Prozess eingebunden werden, um eine umfangreiche Transparenz –wer macht was?- herzustellen.
Frau Brunsig (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich um ein aktuelles Thema handele, bei dem es auch Ziel sein sollte, dass die Politik ggü. den Bürgern sprachfähig sein muss. Gerade im Bereich Schule müsse man den Schülern und Eltern Auskünfte erteilen können.
Herr Dr. Suck macht nochmal deutlich, dass die Verantwortungen klar geregelt sein müssen. Weiterhin müsse der neue Rat für die Zukunftsfähigkeit dieser Stadt das Thema Digitalisierung fest in einen Ausschuss integrieren, damit sich ein politisches Gremium den Hut aufsetzt.
Herr Uhr sagt zu, dass er das Thema mitnehme und mit der Wirtschaftsförderung und dem Dezernat Schule diskutiere, da der Großteil der Fragen nur von dort beantwortet werden könne.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
zu TOP 4.2.1
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 12.03.2020 vor:
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Informationen auch an die anderen Fachausschüsse weiterzugeben.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage
aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften deutlich geworden wäre, dass die Erstellung dieser Vorlage nicht einfach gewesen sei. Der Prozess habe sich so dargestellt, dass die Kämmerei die Fachbereiche angeschrieben habe um eine Rückmeldung bezüglich der Sachstände der einzelnen Haushaltsbegleitbeschlüsse zu erhalten. Er regt an die Beschluss- und Auftragsverfolgung in den Dezernatsbüros in gewissen Abständen den Ausschüssen vorzulegen um die Sachstände transparenter zu gestalten und der Politik die Chance zu geben in Themen nochmal einzusteigen.
Herr Uhr (Stadtrat) sagt zu, dass er diese Anregung mitnehme.
Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf das Projekt „Neues Ratsinformationssystem“. Die Ausführung von Herrn Dr. Suck sollte man zum Anlass nehmen das Thema Wiedervorlagen und Beschlusskontrollen für das neue System genau zu beleuchten.
Herr Schilff (Vorsitzender) bittet darum, der Projektgruppe einen Auszug aus dem Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt
Schilff Brunsing Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
Anlage 1 Antwort_Anfrage_Herr Bartsch_APO_30_04_2020_Mahnungen.pdf Anlage 2 Stellungnahme zum APO 30042020_Breitband.pdf
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