Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung
am 04.11.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm De Marco bis 18:10 Uhr
Rm Giebel
Rm Heymann bis 17:05 Uhr
Rm Karadas
sB Lohmann
Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Dr. Neumann i. V. f. Rm Schreyer
Rm Brenker i. V. f. Rm Denzel
Rm Stackelbeck
CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Weber
Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende
Fraktion AfD
Rm Bohnhof - nicht anwesend -
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer bis 17:50 Uhr
Fraktion Die Fraktion - Die Partei
Rm Diwisch i.V.f. sB Klünner, ab 15:50 Uhr
b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat
c) Verwaltung:
StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Herr Schulz, FB 3/4, Agenturleitung
Frau Heidler, FB 1/FBL
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat
Herr Mülle, Personalrat
Herr Dr. Ache
Frau Eraslan
Herr Gerke
Herr Hörmann
Herr Jürgens
Herr Kieper
Herr Kuhlmeier
Frau Linnebach
Herr Dr. Rath
Herr Dr. Rettberg
Frau Schadt
Frau Schween
Frau Seuß
Herr Spoo
Herr Uhlmann
Frau Weinberg
Herr Hartmann, 8/DEZ/ BL
Frau Jenks, stv. Schriftführer, 3/DEZ
Frau Ilter, Schriftführerin, 2/DEZ
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 04.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinladdamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.09.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8
2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
2.3 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
2.4 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)
3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
3.1 Digitalisierung (FB 10)
3.1.1 Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)
3.1.2 Sachstand Projekt „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)" in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22392-21)
3.2 Personal und Organisation (FB 11)
3.2.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)
3.2.2 Einbindung agiler Arbeitsweisen in die Organisationsstrukturen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21877-21)
3.2.3 Personalentwicklung heute: Die Praxis agil unterstützen!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21882-21)
3.2.4 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)
3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)
- nicht besetzt -
3.4 Dortmund Agentur (FB 3)
- nicht besetzt -
3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete
3.5.1 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Die Anlage der Vorlage wurde um die Tabelle ergänzt. Sie befindet sich nun als Seite 82 am Ende der ursprünglichen elektronischen Anlage. Die Nicht-DORAT Mitglieder erhalten die Tabelle in Papierform.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
3.5.2 Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten- Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22325-21)
3.5.3 Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)
3.5.4 Sachstandbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
mündlicher Bericht/ Kenntnisnahme
mündlicher Bericht
3.5.5 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
3.5.6 Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)
3.5.7 Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Leitungsrechte für Breitbandausbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21918-21-E1)
4.1.2 Smart City Projekte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21978-21-E2)
4.1.3 Kommunale Infrastruktur als Beute von Cyberkriminalität
(Drucksache Nr.: 21924-21)
Stellungnahme der Verwaltung
wird nachversandt
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22452-21)
4.2.2 Unbesetzte Planstellen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22541-21)
4.2.3 Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22680-21)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Kommunikation des Integrationsrates nach außen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2021
(Drucksache Nr.: 21426-21-E1)
4.3.2 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Die betreffende Vorlage lag bereits zur Sitzung am 02.09.2021 vor.
5. Mitteilungen der Vorsitzenden
- nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Gurowietz benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet nachfolgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
ggfs. 3.2.5 Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Aufnahme des TOP 3.2.5 einstimmig.
ggfs. 3.4.1 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Aufnahme des TOP 3.4.1 gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen.
Die CDU Fraktion schlägt vor, den Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 4.2.2 „Unbesetzte Planstellen“ unter TOP 2.4 aufzurufen.
Die Fraktion Die Linke + zieht den folgenden TOP zurück:
4.2.1 Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22452-21)
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.09.2021
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.09.2021 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen (Rm Stackelbeck, Rm Dr. Neumann) genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus
Herr Uhr (Stadtrat) berichtet mündlich über den aktuellen Sachstand zum Thema Coronavirus aus Sicht der Stadtverwaltung. Er beginnt mit der Personalsituation im Gesundheitsamt, bezüglich der Kontaktnachverfolgung sei die Lage stabil und personell gut aufgestellt.
Die Impfzentren wurden in NRW zum 30.09.2021 aufgelöst und gemäß des Landeserlasses wurde eine sogenannte „Koordinierende Einheit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (KoCI) eingerichtet. Dem Erlass folgend seien hierfür bis zu 18 Planstellen bereitzustellen und zu besetzen. Die Einheit sei zunächst vom 01.10.2021 bis zum 30.04.2022 in Betrieb zu halten. Das eigentliche Impfen erfolge durch das niedergelassene System, d.h. das KoCI habe eine rein koordinierende Aufgabe und organisiere außerdem Impfangebote, die darüber hinausgingen, wie z.B. Impfbusse oder Zusatzimpfangebote für bestimmte Personengruppen. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurden zunächst einmal 13 dieser Stellen mit städt. Bediensteten besetzt. Sollte die Lage es erfordern, würde man auch die vollen 18 Stellen in Anspruch nehmen. Die Besetzung erfolgte vorrangig mit Beschäftigten, die bereits im Impfzentrum eingesetzt waren.
Ein weiteres Thema ist die Abfrage nach dem Impfstatus unter den städt. Mitarbeitenden. Hierzu berichtet Herr StR Uhr, dass an einer freiwilligen anonymisierten Abfrage rund 5.000 städt. Beschäftigte teilgenommen hätten und darüber hinaus eine pauschale Abfrage bei den großflächigen Organisationseinheiten über die Führungskräfte stattgefunden habe. Daraus habe man eine Impfquote von ca. 90 % (nicht valide) verifiziert. Erst hiernach trat die Auskunftspflicht für bestimmte Berufsgruppen in Kraft, von der man Gebrauch gemacht habe – von dieser Auskunftspflicht seien in Summe ca. 3.500 städt. Bedienstete betroffen, die man bis Ende des letzten Monats abgefragt und registriert habe. Dies sei in Abstimmung mit sowohl dem Personalrat und dem Rechtsamt als auch unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes ohne Komplikationen erfolgt. Herr Uhr fasst zusammen, dass es offensichtlich einen hohen Impfstatus bei den Beschäftigten der Stadtverwaltung gebe und somit eine hohe Vorbildfunktion und ein großes Pflichtbewusstsein.
Auch die Regelung zum Wegfall der sog. Entschädigungsleistung („Lohnfortzahlung“) bei selbstverschuldeter Quarantäne werde selbstverständlich gemäß der Vorgaben angewendet und die Mitarbeitenden entsprechend informiert.
Als letzten Punkt führt Herr Uhr die Diskussion über die sog. 3-G-Regelung auf Grundlage der Coronaschutzverordnung im Hinblick auf Dienstbesprechungen und größere Veranstaltungen an, hierzu würde in der nächsten Woche eine finale Entscheidung für die Einführung erwartet.
Herr Rosen (FB 13) beantwortet die Fragen des Rm Herrn Gebel (Die Linke +) bezüglich der 3-G-Regelungen unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung. Bezüglich der aktuellen Umfrage der Impfstati, die noch bis zum 15.11.2021 laufe, stellt er in Aussicht eine Statistik hierüber zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 2.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West als Tischvorlage vor:
Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur
Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der
Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus
nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) habe sich darüber gewundert, dass die Zahlen zu den
Wohnungslosen weggefallen seien. Es habe 2 Kennzahlen gegeben, die auf die gemeldeten
und nicht gemeldeten Wohnungslosen in Dortmund hinwiesen. Diese seien ersatzlos
gestrichen worden. Er beantragt mündlich, dass die Verwaltung gebeten wird, eine Kennzahl
zu benennen nach der sich die Situation der Wohnungslosen in Dortmund abbilden lasse.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt dazu, dass es keine vernünftige Statistik dazu gebe.
Insgesamt spreche man ungefähr von einer Größe von 400 – 700 Menschen. Diese Zahlen
veränderten sich allerdings täglich, stündlich, monatlich, da es hier eine gewisse Dynamik
gebe. Er schlägt vor, zu warten was der neue Vorstoß des Landes bringe, da dieses jetzt mit
einer neuen Wohnungsnotfallberichterstattung starte.
Aufgrund der Ausführungen von Herrn Süshardt verzichtet Herr Ossau auf seinen
mündlichen Antrag.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, das auch seine Fraktion ein
paar Fragen habe. Ihm fehlten die Kennzahlen zu der Armutsgefährdungsquote und die
häusliche Versorgungsquote. Er bittet darum, diese Zahlen nachzureichen. Er fände es gut,
die gestrichenen Daten zur Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor zu
erhalten. Er frage sich, ob es Gründe dafür gebe, dass man sich von diesen Kennzahlen
verabschiedet hätte. Die Einwände von Herrn Ossau fände er gut. Die Entwicklung sei aber
abzuwarten, damit überlegt werden könne, für die zukünftigen Wirkungsmonitore wieder eine
entsprechende Kennzahl einzubringen.
Herr Beckmann stellt mündlich den Antrag, dass die Kennzahlen der Jugendarbeitslosigkeit
und der Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor verbleiben und nicht gestrichen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig bei Enthaltung
der CDU-Fraktion dem mündlichen Antrag von Herrn Beckmann an und empfiehlt dem Rat
der Stadt mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung und den darin enthaltenen Antrag zur Kenntnis. Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat weist auf eine ausführliche Behandlung des Antrags in der kommenden Sitzung des AFBL hin.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 2.4
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)
Der TOP wird gemeinsam mit dem TOP 4.2.2 „Unbesetzte Planstellen“ (Drucksachen Nr.: 22541-21) behandelt.
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.10.2021 (TOP 4.2.2) vor:
„… ausweislich des zu den laufenden Haushaltsberatungen vorgelegten Stellenplans 2022 sind mit Stand vom 30. Juni 2021 von 7.193,57 vzv. Planstellen lediglich 6.527,29 Stellen besetzt. 666,28 Stellen sind demnach zum angegebenen Zeitpunkt unbesetzt.
Die CDU-Fraktion nimmt dies zum Anlass, die Verwaltung zu bitten,
1. kurzfristig, spätestens aber zur nächsten Sitzung des APOD am 25. November 2021, einen aktuellen nach Fachbereichen aufgeschlüsselten Sachstand zur Anzahl der jeweils eingerichteten und unbesetzten Stellen vorzulegen.
2. die Gründe für die hohe Differenz zwischen vorhandenen Planstellen und tatsächlich besetzten Stellen zu erläutern. …“
Rm Gebel (Die Linke +) äußert seine Verwunderung darüber, dass insbesondere die Parkraumüberwachung lediglich um eine Stelle erhöht werden solle. Sollte dies an der räumlichen Unterbringung scheitern, so sollte man seines Erachtens nach mit der Entwicklung eines Konzeptes darauf hinwirken.
StR Uhr weist darauf hin, dass der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes sei und auch im Rahmen der Haushaltsberatung mit beraten werde. Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion könne so kurzfristig nicht in aller Tiefe beantwortet werden, eine detaillierte Antwort würde aber zur nächsten Sitzung erfolgen. In Richtung Herrn Gebel teilt Herr Uhr mit, dass es den großen Aufschlag bei der Verkehrsüberwachung schon im letzten Jahr gegeben habe und erläutert an dieser Stelle die Situation beim Ordnungsamt insgesamt.
Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion den Stellenplan gerne in die Haushaltsberatungen durchlaufen lassen würde.
Rm Vogeler (CDU) schließt sich seinem Vorredner an und begründet außerdem den Antrag seiner Fraktion. Über eine schriftliche Beantwortung bei nächster Gelegenheit würde man sich freuen.
Rm Gebel begrüßt, dass die Verwaltung die Problematik bezüglich des Ordnungsamtes erkannt hätte und fragt nach, ob es hierzu Anträgen aus der Politik bedürfe, oder ob Verwaltung sich von sich aus kümmere.
StR Uhr entgegnet, dass wenn es der Wille des Rates sei dort Stellen einzurichten, er das unter Klarstellung der damit einhergehenden Finanzierung tun könne. Die räumliche Frage sei dabei aber noch mal ein anderes Thema, es sei bekannt, dass die Kapazitäten im Stadthaus begrenzt sind. Durch diverse Umzüge habe man soweit er wisse, eine auskömmliche Situation für das Ordnungsamt geschaffen.
Rm Waßmann (CDU) nennt als Beispiel das Umweltamt auf Seite 5 des Stellenplans und fragt nach ob weitere Abstimmungsgespräche im Kontext zum Stellenplan jetzt noch liefen. Um einmal den Versuch zu starten, aus dem Rhythmus herauszukommen unterjährig zu viele Stellen zu schaffen und anstatt dessen im Stellenplan den großen Aufschlag zu machen, um das Gros abzudecken. In einer der früheren APO Sitzungen habe man bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Abstimmungsgespräche zwischen den Dezernaten und der Personalverwaltung optimierungsbedürftig erschienen. Er fragt nach ob die Verwaltung auch hinsichtlich der unbesetzten Stellen ein Auge darauf habe und wie die Verwaltung damit umginge.
sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) kritisiert den Stellenplan, der nach seiner Einschätzung nicht einmal ein Rohentwurf sei. Er erwarte von einer Haushaltsplanung ein solides Gerüst und erläutert seine Irritation über die Vorlage.
StR Uhr weist die Kritik von Herrn Löhrer zurück und erklärt, dass es sich bei dem Stellenplan um eine solide Verwaltungsvorlage gemäß der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und der kommunalen Haushaltsverordnung handele. Die Zahlen sprächen für sich. Die Vorlage sei ordnungsgemäß erstellt worden, zu einem bestimmten Stichtag sei dies die Aufsummierung der Stellen, die aufgelaufen seien. Es handele sich dabei sowohl um vom Rat beschlossene Stellen, als auch um Stellen, bei der die Verwaltung eine Aufgabenmehrung festgestellt habe – so entstehe ein Stellenplan. Der Stellenplan sei mit dem Kämmerer abgestimmt und die Zahlen fänden sich auch im Haushaltsplanentwurf wieder. In Richtung Herrn Waßmann erläutert Herr Uhr, dass es sich um eine Stichtagsbetrachtung handele. Das Personalgeschäft sei dynamisch und fange nicht am 01.01. an und höre am 31.12. im Haushaltsjahr auf, sondern es kämen auch unterjährig immer wieder Bedarfe hinzu. Er versichert, dass immer geschaut und abgewogen werde, ob Stellen organisatorisch notwendig und budgettechnisch möglich seien.
Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass der Stellenplan fest in der Gemeindeordnung verankert sei und Teil des Haushaltes ist. Erst die konkrete Planstelle ermächtige die Personalverwaltung und auch die Ämter und Eigenbetriebe, überhaupt Personal einstellen zu dürfen. Ohne den Ratsbeschluss über den Stellenplan und letztlich die Genehmigung der Bezirksregierung, dürfe das Personal gar nicht rekrutiert werden. Daher stünde in den Vorlagen oftmals der Passus, dass die Stellen schon im Vorgriff besetzt werden sollen. D.h. die Stelle und der Stellenplan an sich, seien der formelle Akt der Genehmigung. Das Personalgeschäft sei mittlerweile ein anderes und fände unterjährig statt – und dies mit hunderten von Planstellen, die man hier aufgeführt fände. Eine Rückkehr zur Bündelung bis November in der politischen Debatte sei wirklichkeitsfern, da die Fachbereiche viel schneller agierten und das Personal schneller benötigten – unabhängig davon, dass manche dieser Stellen nur schwerlich besetzt werden könnten.
sB Löhrer macht deutlich, dass es ihm um die Bezahlbarkeit der Leistung ginge. Der Aufbau von über 20 % in den letzten Jahren und bei den 5 % die nun hinzukämen, stelle sich schon die Frage ob die Prozesse alle optimiert seien und alle Möglichkeiten genutzt würden, um mit dem Geld wirtschaftlich gut umzugehen.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass 384 in der Tat viele Stellen seien. Durch Ratsbeschluss seien tatsächlich 110 dieser Stellen entschieden, die anderen durch Verwaltungsvorstandbeschlüsse oder Organisationsbeschlüsse – dieses Phänomen ließe sie schon aufhorchen. Gleichzeitig – mit Blick auch auf die unbesetzten Stellen – müsse man mal „durchkämmen“ und Stellen herausnehmen, die nicht mehr gebraucht würden. Man solle aber auch bedenken, dass nicht in jedem Fall das Einrichten einer Stelle auch mehr Ausgaben für die Stadt bedeute. Man müsse die einzelnen Positionen detaillierter betrachten, als Beispiel nennt sie hierfür die Springerstellen der Hausmeister.
Rm Waßmann fragt nach ob die Anhörung des Personalrates schon vollzogen wurde?
StR Uhr bestätigt, dass diese erfolgt sei und nachgereicht werde. (Hinweis: am Ende der öffentlichen Sitzung gibt Herr Uhr bekannt, dass der Personalrat auf eine Stellungnahme verzichtet habe.)
Bm Schilff (SPD) führt aus, dass er die Betrachtung der Vorlage hier im Fachausschuss - unabhängig von den Haushaltsberatungen - für berechtigt halte. Er erinnert daran, dass es auch schon eine umgekehrte Richtung gegeben habe, wo auch erhebliche Stellenkürzungen beschlossen worden seien. Sehr oft hätten Stellenzuwächse damit zu tun, dass zusätzliche Aufgaben seitens des Landes oder des Bundes die Verwaltung ereilten. Die kürzliche Umwidmung zweier Stellen zeige aber auch die Flexibilität sowohl der Verwaltung als auch der Politik. Bei einer dezidierten Betrachtung stelle man fest, dass diese gerechtfertigt seien. Aufgabe der Politik sei es, die Übereinstimmung mit den haushalterischen Möglichkeiten festzustellen und zu nutzen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen (Haushaltsberatungen).
3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
3.1 Digitalisierung (FB 10)
zu TOP 3.1.1
Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu dem Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“ zur Kenntnis und beschließt, dass die Umstellung auf SAP S/4HANA unter nachfolgenden Prämissen, welche auf Empfehlungen aus einer Roadmap der Firma best practice consulting AG (bpc) beruhen, erfolgen soll:
· Bei der Umstellung ist ein Greenfield-Ansatz zu verfolgen, so dass ein oder mehrere SAP-Systeme neu aufzubauen sind. Sinnvolle Einstellungen und notwendige Daten aus den bisherigen SAP-Systemen werden selektiv übernommen.
· Bei der Umstellung sind Möglichkeiten zur Systemkonsolidierung und zur Nutzung von SAP-Standardfunktionen vorrangig zu prüfen bzw. umzusetzen, wenn dadurch die fachliche Aufgabenerledigung gleichermaßen erfüllt werden kann.
· Eine Integration des Immobilienmanagements in den städtischen Haushalt wird untersucht und umgesetzt, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen. Bei der Umstellung sind Chancen zur Optimierung zu nutzen, wobei die Erfüllung pflichtiger Anforderungen Vorrang hat.
· Die Umstellung auf SAP S/4HANA ist spätestens vor dem Auslaufen der Wartungs- und Supportzusagen der Firma SAP (derzeit bis 2027) vorzunehmen.
zu TOP 3.1.2
Sachstand Projekt „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)" in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22392-21)
Auf Nachfragen des Herrn Gurowietz (B‘90/Die Grünen) bestätigt Herr Uhlmann (FB 10), dass das Dortmunder Systemhaus grundsätzlich für die Umsetzung zuständig sei, da der Fachbereich 33 ein Amt unter vielen sei, die vom OZG betroffen seien. Er bejaht zudem die Frage nach den Anträgen, die aktuell online durch die Bürger*innen und Unternehmen erstellt werden könnten.
Rm Gurowietz fragt weiter, wie man sich insgesamt die Verantwortung bei solchen digitalen Projekten vorstellen müsse, die fachliche Verantwortung müsse doch durch den Fachbereich erfolgen.
StR Uhr bestätigt dies. Es handele sich um ein gesamtstädtisches Projekt, dass unter Federführung des FB 10 organisiert werde. Man sei dabei zentral die 178 OZG-Leistungen gemeinsam mit den Fachbereichen zu kategorisieren, zu priorisieren und zu erfassen. Die fachliche Zuständigkeit liege in den Fachbereichen. Darüber hinaus erläutert Herr Uhr die Hintergründe des Onlinezugangsgesetzes und die große Wirkung des Gesetzes und den dahinterliegenden Prozess, nicht nur aus Dortmunder Sicht, sondern aus bundesweiter Sicht. Der Nachsteuerungsbedarf – die Kommunen zu unterstützen, Ressourcen zur Verfügung zu stellen und Mechanismen zu schaffen, die die Kommunen in die Lage versetzten, die geforderten Antragsstellungen zu digitalisieren – sei groß. Er setze sich daher auch auf Städtetags-Ebene dafür ein, dass entsprechende Voraussetzungen durch den Gesetzgeber geschaffen würden um das zu schaffen, der Zustand sei so nicht hinnehmbar.
Rm Gebel (Die Linke +) bedankt sich für die Vorlage und auch für die Ergänzungen von Herrn StR Uhr, die einiges verdeutlicht hätten. Er fragt bezüglich der nachgelagerten Prozesse, ob vorgesehen sei personell aufzustocken, da er sich nicht vorstellen könne, dass die Fachbereichsleitungen nebenbei die Digitalisierungsprozesse mitstemmen könnten.
StR Uhr geht davon aus, dass die Stadtämter Unterstützung benötigten. Gleichwohl gebe es aber in Ämtern schon vorhandenes Personal und nennt hierfür Beispiele. Außerdem informiert Herr Uhr über das momentan laufende Projekt „Digital Experts“ in der Stadtverwaltung. Das Dortmunder Systemhaus werde außerdem noch zum Digitalen Bauhaus weiterentwickelt und in Zuge dessen, würde es auch noch einmal eine Frage sein, die Rollen zu klären. Auf weitere Nachfrage von Herrn Gebel erläutert Herr Uhr, dass es aus seiner Sicht nur Sinn mache die Prozesse zu digitalisieren, die man auch digitalisieren möchte und dies nicht pauschal zu tun.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstand zur Kenntnis
3.2 Personal und Organisation (FB 11)
zu TOP 3.2.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. §83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs in Höhe von 1,9 Millionen Euro.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderauszahlungen im Bereich der geplanten „Auszahlungen, für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten aus Vorjahren“ zu decken.
zu TOP 3.2.2
Einbindung agiler Arbeitsweisen in die Organisationsstrukturen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21877-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zum „Projektmanagement bei der Stadt Dortmund – klassisch, agil & hybrid zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.3
Personalentwicklung heute: Die Praxis agil unterstützen!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21882-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt das Konzept „Personalentwicklung heute: Die Praxis agil unterstützen!“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.4
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)
Herr StR Uhr erläutert die Vorlage. Die Verlängerung der Arbeitgeberrichtlinie erfolge bis 2025. Entsprechend dieser Richtlinie solle ebenfalls die Zulagengewährung verlängert werden. Er führt weiter aus, dass keine weiteren Zulagenzahlungen ermöglicht werden sollen, da Zulagen nur tarifliche Ungerechtigkeiten ausgleichen sollen – hier seien die Tarifvertragsparteien gefordert entsprechend tätig zu werden.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur Anwendung der Fachkräfterichtlinie VKA bei der Stadt Dortmund:
1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.
2. In begründeten Einzelfällen kann die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften erfolgen. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sind entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 (derzeitiges Ende der Anwendbarkeit Arbeitgeberrichtlinie VKA) wird neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst beim Gesundheitsamt eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 09.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) gewährt.
4. Bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes erhalten die Zahlung der bisher gewährten Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) weiterhin.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanzielle Erhöhung der Fachkräftezulage für Ärzt*innen der Team- bzw. Bereichsleitungsebene.
Ärztliche Teamleitungen erhalten künftig die Fachkräftezulage i.H.v. 750,00 Euro; ärztliche Bereichsleitungen wird die Fachkräftezulage künftig i.H.v. 1000,00 Euro gewährt.
6. Die Zahlung der Zulagen wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.
7. Die Zahlung der Zulagen erfolgt mindestens solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist (derzeit 31.12.2022) oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.
8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt darüber hinaus die weitergehende Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie VKA über den 31.12.2022 hinaus, sofern in der Mitgliederversammlung der VKA am 11.11.2021 eine Verlängerung der Richtlinie beschlossen wird. Der Verlängerungszeitraum wird ausgeschöpft, längstens jedoch zunächst bis zum 31.12.2025.
9. Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zulagengewährung für Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Entgeltgruppe 15 TVöD i.H.v. 300,00 Euro ab dem 01.03.2021 wird von diesem Beschluss nicht erfasst.
zu TOP 3.2.5
Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die einmalige Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze für den Einstellungsjahrgang 2022
sowie
2. die Berücksichtigung der unter dem Punkt „finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses für die Jahre 2022ff.
3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)
- nicht besetzt -
3.4 Dortmund Agentur (FB 3)
zu TOP 3.4.1
Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Vorlage, die den Ausschuss relativ kurzfristig erreicht habe. Man sehe den Versuch positiv einen Knotenpunkt für weitere Services zu bilden, um die Anzahl der Apps nicht ins uferlose sprießen zu lassen. Es stehe eine strategische Entscheidung bevor, die lange erhalten bliebe. Seine Fraktion melde daher Beratungsbedarf an und beantrage die Vorlage in die nächste APOD-Sitzung zu schieben.
Rm de Marco (SPD) begrüßt die Vorlage, die er für angemessen und zeitgemäß halte. Er fragt nach, unter welcher Software das Content-Management-System hinterher laufen werde?
Herr Spoo (FB 3) berichtet, dass die Beantwortung dieser Frage Teil einer geplanten Präsentation sei und auch das Thema detaillierter aufgreife. Es handele sich weiterhin um das System First Spirit als Back-End-Software, dass auch in den letzten 12 Jahren eingesetzt wurde und für das Front-App sei noch eine neue Konzeption mit verschiedenen Software-Lösungen für die verschiedenen Bereiche vorgesehen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die weitere Beratung und die vorgesehene Präsentation der Verwaltung in seine nächste Sitzung.
3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete
zu TOP 3.5.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
zu TOP 4.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
zu TOP 3.6
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021 (Drucksache Nr. 21619-21):
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch
zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariantemit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit
folgenden Hinweis zu beschließen:
Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen
und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine
Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung
realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag: siehe oben
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender
Abänderungen der Vorlage:
1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten mit zunächst Anbau eines
Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach dessen Fertigstellung
vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau des Nordbades an
einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.
2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.
Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.
3. Ergänzung
Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.
Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.
Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
siehe oben
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.
Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem positiven Ratsentscheid erfolgen.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4 Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen) hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.
Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits geschädigten Konstruktion.“
Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.
Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben, sobald sie vorliegen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 3.5.2
Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten- Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22325-21)
Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) kritisiert die Vorlage als zu eindimensional und nur aus Sicht der Verwaltung gedacht - Bürger*inneninteressen seien nicht ausreichend berücksichtigt. Der gänzliche Verzicht auf allgemeine Öffnungszeiten sei aus Sicht seiner Fraktion nicht der richte Weg. Daher stelle sich die Frage, wie den Bürgern ohne digitalen Zugang diese Möglichkeit konkret offen gehalten werde?
Rm Gebel (Die Linke +) hält es grundsätzlich für gut, dass eine Regelung gefunden wurde. Diese greife jedoch aus seiner Sicht der Digitalisierung schon vor. Unter diesen Umständen sehe seine Fraktion dies ähnlich wie von Herrn Gurowietz dargestellt. Daher würde er sich wünschen, dass Möglichkeiten geschaffen würden für Menschen, die diese Termine innerhalb der Kernarbeitszeiten nicht wahrnehmen könnten.
StR Uhr bittet um Verständnis, dies nicht in der Tiefe beantworten zu können. Er wisse, dass dies auf Grundlage der Erfahrungen des Fachbereiches basiere, die während der Pandemie gemacht wurden. Er macht deutlich, dass alle Dienste dazu dienen sollten den Service für die Bürger*innen voranzubringen. Er bittet darum dies in der kommenden Sitzung des zuständigen Fachausschusses ABöOAB zu diskutieren.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass diese Regelung nicht einmal aus Beschäftigtensicht optimal sei, da es auch Beschäftigte gebe, die aus verschiedenen Gründen gerne später arbeiten würden. Die Regelung wirke auf sie sehr starr.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie die Bezirksvertretungen nehmen die Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten zur Kenntnis.
zu TOP 3.5.3
Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2024 in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.5.4
Sachstandbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
Frau Seuß (FB1) berichtet über den aktuellen Sachstand der Vergabe. Es seien drei Angebote eingegangen, die durch die beteiligten Stellen (Team Rats- und Gremieninformationssystem, Vergabe- und Beschaffungszentrum und die beauftragte externe Unternehmensberatung) ausgewertet worden seien. Die Vergabedokumentation und der Vergabevermerk wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt und man warte im Augenblick auf Freigabe und Zustimmung, um die weiteren Schritte gemäß des Vergabeverfahrens einzuleiten. Daran anschließend könne das Software-Unternehmen mit der Leistung beauftragt werden. Eine Information zu dem ausgewählten Unternehmen dürfe sie aufgrund des laufenden Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeben. In einem nächsten Schritt wolle man dann die detaillierte Projektplanung vornehmen, um mit dem Realisierungsprojekt zu starten.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht - mit fraktionsübergreifendem Unmut - zur Kenntnis und bittet um schriftliche Berichterstattung zur nächsten erreichbaren Sitzung.
zu TOP 3.5.5
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden unter Punkt 3.2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Beschluss zu fassen:
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Außerdem bittet der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Bezirksvertretungen in den Beratungsgang einzubinden.
Daher lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgenden, verbliebenen Beschluss, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen:
1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030
1.1. Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
2.1. Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
3. Klimabeirat
3.1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2. Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
zu TOP 3.5.6
Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung appelliert an die Verwaltung, dass wohlwollend geprüft wird, ob die Person, die die Stelle bekommt, nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt werden kann.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.
zu TOP 3.5.7
Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)
Rm Waßmann (CDU) hat kein Verständnis dafür, dass es sich bei der Vorlage wiederholt um eine Schaffung von Stellen handelt, ohne das Konzept zu kennen.
Rm Gebel (Die Linke +) entgegnet, dass dies zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Haushaltsberatungen nachvollziehbar sei.
Frau Linnebach (FB 67) bestätigt, dass dies Hintergrund der Vorlage sei. Man habe daher mit Hochdruck an der Vorlage gearbeitet um keine Zeit zu verlieren. Momentan sei man in der Konzepterarbeitung. Erst wenn der Citymanagementprozess abgeschlossen sei, habe man Klarheit über weitere Maßnahmen in der City. Allerdings wolle man die Zeit schon nutzen um weitere Förderanträge auf den Weg zu bringen, ohne dass eine Lücke in der Cityentwicklung entstehe. Die Bedarfe in der City seien akut und man wolle gerne mit Sofortmaßnahmen reagieren.
Rm Waßmann kritisiert das Verfahren und den Umgang mit der Ausschöpfung von Fördergeldern. Dies sei jedoch Thema des Fachausschusses und die CDU-Fraktion spreche nicht gegen die beiden Stellen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Organisation, Prozesssteuerung und Maßnahmenbegleitung der Cityentwicklung die Einrichtung von 2 vollzeitverrechneten Planstellen im Amt für Stadterneuerung -StA 67-.
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Leitungsrechte für Breitbandausbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21918-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.10.2021 zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 02.09.2021 vor:
auf den o.g. Sachverhalt antworte ich Ihnen wie folgt:
Zu Pkt. 1) Die DOKOM21 hat nach eigener Auskunft das gesamte Netz im öffentlichen
Raum geplant.
Zu Pkt. 2) Sollte der unerwartete Fall eintreten, dass aus noch unbekannten Gründen die Trassenplanung geändert werden muss und fremde Grundstücke betroffen sein werden, wird die DOKOM21 in diesen Einzelfällen direkt mit den entsprechenden Eigentümern in Kontakt
treten.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Smart City Projekte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21978-21-E2)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2021 zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 02.09.2021 vor:
„… ich nehme Bezug auf die Bitte um Stellungnahme zum Thema „Smart City Projekte“ der
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sowie die damit verbundenen Fragestellungen in
betreffender Angelegenheit:
Zu 1:
Die „Allianz Smart City“ versteht sich als Netzwerk, das die Entwicklung und Umsetzung
einer gesamtstädtischen Smart City- und Digitalisierungsstrategie vorantreibt.
Mehr als 150 Partner – von Start-ups über mittelständische Unternehmen bis hin zu
Global Playern – sind über die „Allianz Smart City“ vernetzt und erhalten hier die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität beizutragen und sich diesbezüglich auszutauschen. Mit der Ausbreitung des Corona-Virus und der anhaltenden Pandemie war jedoch ein Rückgang bei der Beteiligung zu verzeichnen.
Derzeit gehen keine Vorschläge von Bürger*innen und Dortmunder Unternehmen ein. Um diesen Prozess wieder zu aktivieren und den Dialog zwischen allen Akteuren zu fördern, werden im Rahmen der Modellprojektes Smart Cities des BMI (DS-Nr. 17042-20 und DS-Nr. 20468-21) entsprechende Strategien erarbeitet und umgesetzt.
Zu 2:
Die „Allianz Smart City“ ist auf der Suche nach Lösungsstrategien, Technologien, Kompetenzen, Synergien und Pilotvorhaben, um die Stadt Dortmund smarter und lebenswerter zu gestalten. So sind insbesondere in der Anfangsphase eine Vielzahl an
Vorschlägen von Bürger*innen und Unternehmen eingegangen. Realisierte Projekte wurden daraufhin in der Smart City-Online-Karte aufgenommen und abgebildet. Da stetig neue Vorhaben vorangebracht und umgesetzt werden, wird die Karte in Kürze überarbeitet.
Zu 3:
Das Interesse an den fortschreitenden Prozessen der Smart City Strategien war sehr
ausgeprägt. In der Vergangenheit wurden Vorschläge zur Mobilität und Energie eingereicht.
Mit der Ausbreitung des Covid-19-Virus nahm die Beteiligung jedoch ab, sodass derzeit keine neuen Vorschläge eingereicht werden.
Zu 4:
Die Digitalisierung bedeutet nicht nur technische Innovation, sondern auch eine Veränderung
der Stadt. Dies betrifft dabei verschiedenste Bereiche des alltäglichen Lebens.
Das Interesse der Bürger*innen und Unternehmen ist an der Thematik daher entsprechend
ausgeprägt. Die aktive Teilnahme und der Austausch waren seit Beginn des Smart City Projektes sehr positiv. Durch die anhaltende Pandemie ist jedoch ein Rückgang bei den Beteiligungen zu verzeichnen. Um den Dialog zwischen allen Akteuren erneut zu aktivieren und zu stärken, werden daher im Modellprojekt Smart Cities des BMI (DS-Nr. 17042-20 und DS-Nr. 20468-21) entsprechende Maßnahmen vorbereitet. Diese dienen insbesondere zur Förderung der Beteiligungsprozesse.
Zu 5:
Die „Allianz Smart City“ bietet hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien allen Akteuren Raum für einen aktiven Austausch. Letzterer bildet die Basis für einen gemeinschaftlichen und beteiligungsorientierten Ansatz. Mithilfe einer gezielten Kommunikationsstrategie soll dieser daher gestärkt und weiterentwickelt werden.
Zu 6:
Im Rahmen der „Allianz Smart City“ ist ein regelmäßiger Austausch zwischen der Geschäftsführung und den Unternehmen sowie Partnern vorgesehen. Hierfür sind künftig
digitale, analoge und hybride Formate zur Akteursbeteiligung geplant. Diese sollen den Dialog fördern und das Thema Smart City für alle Beteiligten noch mehr zugänglich machen. Darüber hinaus wird der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut, um verstärkt auf die Smart City Strategien hinzuweisen und die Präsenz zu steigern. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde daher eine Stelle besetzt, die künftig diesen Themenbereich betreut (DS-Nr. 17042-20 und DS-Nr. 20468-21)
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Kommunale Infrastruktur als Beute von Cyberkriminalität
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21924-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2021 zur Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 02.09.2021 vor:
„…die Anfrage der AfD-Fraktion möchte ich wie folgt beantworten:
Es wurde im vergangenen Jahr kein Cyberangriff an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet. Allerdings besteht für die allgemeine Verwaltung aktuell auch keine Meldepflicht. Die Meldepflicht gem. § 8b Absatz 4 BSI-Gesetz betrifft Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die anhand der in der BSI-KritisV festgesetzten Schwellwerte als „Kritische Infrastrukturen“ im Sinne des BSI-Gesetzes identifiziert wurden. Dies gilt aktuell nur für die Verkehrsleittechnik und die Stadtentwässerung.
Es wird laufend mit Cyberangriffen umgegangen. Dabei konnten die Angriffe bisher abgewehrt werden. Über Schwachstellenanalysen und Erkenntnisse aus unterschiedlichsten Quellen werden laufend Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt.
Aktuell wird eine Notfallorganisation aufgebaut. Zukünftig ist auch Unterstützung über das CERT NRW möglich.
Penetrationstests werden mit jeweils vorgegebene Angriffsszenarien durchgeführt. Ziel der Penetrationstests ist es, Schwachstellen aufzudecken und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Um der ständig wachsenden Gefährdung zu begegnen, baut StA 10 darüber hinaus ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 auf. Mit der Zertifizierung des ISMS wird belegt, dass Informationssicherheit einen hohen Stellenwert hat und ein starkes Bewusstsein für Cyber-Risiken vorhanden ist. …“
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22452-21)
Die Angelegenheit wurde unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 4.2.2
Unbesetzte Planstellen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22541-21)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.10.2021 vor:
„… ausweislich des zu den laufenden Haushaltsberatungen vorgelegten Stellenplans 2022 sind mit Stand vom 30. Juni 2021 von 7.193,57 vzv. Planstellen lediglich 6.527,29 Stellen besetzt. 666,28 Stellen sind demnach zum angegebenen Zeitpunkt unbesetzt.
Die CDU-Fraktion nimmt dies zum Anlass, die Verwaltung zu bitten,
3. kurzfristig, spätestens aber zur nächsten Sitzung des APOD am 25. November 2021, einen aktuellen nach Fachbereichen aufgeschlüsselten Sachstand zur Anzahl der jeweils eingerichteten und unbesetzten Stellen vorzulegen.
4. die Gründe für die hohe Differenz zwischen vorhandenen Planstellen und tatsächlich besetzten Stellen zu erläutern. …“
Die Beratung des TOP fand unter TOP 2.4 statt.
zu TOP 4.2.3
Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22680-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 26.10.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele Auszubildende mit Behinderungen sind in der Stadtverwaltung Dortmund und in den städtischen Eigenbetrieben zum Stand 30. Juni 2021 in Ausbildung? Wir bitten um eine Aufstellung nach Jahren ab 2018 sowie getrennt nach Geschlecht.
Wie viele Auszubildende hatten die Stadtverwaltung und die städtischen Eigenbetriebe im gleichen Zeitraum insgesamt?
2) Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen bei Neueinstellungen in der Stadtverwaltung Dortmund und in den städtischen Eigenbetrieben zum Stand 30. Juni 2021 (und in den Jahren 2018 bis 2020 sowie getrennt nach Geschlecht)?
3) Wie hat sich die Quote von Schwerbehinderungen beim Stammpersonal in den letzten Jahren verändert?
4) Welche Entwicklungen sind erkennbar und worauf führt die Verwaltung diese Entwicklungen zurück?
5) Mit welchen Maßnahmen motiviert die Verwaltung insbesondere junge Menschen mit Behinderung, eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Dortmund anzufangen bzw. eine Anstellung anzustreben?
Die Verwaltung wird gebeten, die Antworten auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zu einer seiner nächsten Sitzungen zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Die Stadtverwaltung Dortmund ist als öffentliche Arbeitgeberin in der Verantwortung, vorbildhafte Personalpolitik in Fragen der Gleichstellung und Inklusion zu betreiben. Gerade für jüngere Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung beginnen wollen, kann die Stadtverwaltung Dortmund daher in besonderer Weise die Emanzipation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt fördern. Dennoch ging die Quote in den vergangenen Jahren zurück: 2006 hatte die Verwaltung laut Personalbericht eine Schwerbehindertenquote von 9,50 % (etwa 782 Beschäftigte bei einem Stammpersonal von 8.242 Beschäftigten). Im Personalbericht zum Stichtag 30.06.2020 weist die Statistik nur noch eine Quote von knapp 6,65 % (678 Beschäftigte bei einem Stammpersonal von 10.192 Beschäftigten) aus. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Kommunikation des Integrationsrates nach außen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2021
(Drucksache Nr.: 21426-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Überweisung vom Integrationsrat aus seiner Sitzung vom 10.09.2021 vor:
zu TOP 4.3
Kommunikation des Integrationsrates nach außen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21426-21-E1)
Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnisnahme vor:
Einrichtung von E-Mail-Adressen zur Erreichbarkeit für Bürger*innen
Beschluss des Integrationsrates vom 16.06.21 (Drucksache Nr.: 21426-21)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beschluss vom 16.06.21 haben Sie die Verwaltung um Einrichtung von E-Mail-Adressen
zur besseren Erreichbarkeit für Bürger*innen gebeten (auf die Drucksache Nr.: 21426-21 wird verwiesen). Zu Ihrer Bitte nehme ich wie folgt Stellung:
Die Anforderung nach städtischen E-Mail-Adressen für den Integrationsrat der Stadt
Dortmund kann leider nicht umgesetzt werden.
Begründung:
Es gibt aus Sicherheitsaspekten aktuell keine Möglichkeit, auf städtische E-Mail-Konten via
Webbrowser direkt aus dem Internet zuzugreifen. Das derzeit bei der Stadt Dortmund
praktizierte Home Office setzt zwingend städtische Hardware (Laptop/Notebook/Tablet mit
HCL-Notes-Client & VPN-Verbindung, iPhone, iPad) voraus. Diese technische Ausstattung
ist laut FB 1 beim Integrationsrat weder vorhanden noch vorgesehen. Aktuell sind nur die
Ratsmitglieder der Stadt Dortmund und deren Fraktionsgeschäftsstellen als Teilnehmer doRat
mit der entsprechenden Technik ausgestattet. Auch die Bezirksvertretungen haben keinen
Zugang zum städtischen Netz und keine städtischen E-Mail-Adressen, da auch dort keine
städtische Hardware vorhanden ist. Eine automatisierte Weiterleitung von städtischen
E-Mail-Adressen auf die privaten Adressen ist aus Datenschutzgründen nicht umsetzbar. Inhalte, die einmal in die städtische Infrastruktur gekommen sind, dürfen nicht automatisiert an private dritte Anbieter übertragen werden. Im Rahmen des Projektes „Neues Rats-/
Gremieninformationssystem“ sind die städtischen E-Mail-Adressen auch für Ratsmitglieder
nicht mehr vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Uhr
Frau Brunner (RM Fraktion Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass die Stellungnahme aus ihrer Sicht erstmal schlüssig und verständlich klinge. Trotzdem sei die Antwort alles andere als zufriedenstellend und man sollte an dem Thema zusammen mit dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dran bleiben. Der Ausschuss sei auch für die Weiterentwicklung des Gremien- und Informationssystems zuständig. Fr. Brunner merkt an, dass mit Einführung eines neuen Gremieninformationssystems, zumindest die Einrichtung von persönlichen E-Mail-Adressen für die Mandatsträger*innen des Integrationsrates machbar sein sollte.
Herr Nienhoff (RM CDU-Fraktion) erklärt, dass er Mitglied im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist und er daher zumindest mitteilen könne, dass das „papierlose“ u.a. eine Anforderung an des neue Gremieninformationssystem sei, sodass in der Zukunft alle Bezirksvertretungen und Beirate zumindest die papierlose Form gewährleistet bekommen.
Viel Hoffnung auf eine kurzfriste Umsetzung könne er aber aufgrund der aktuellen Berichte nicht machen. Herr Nienhoff merkt an, dass die Einrichtung von persönlichen E-Mail-Adressen aus seiner Sicht getrennt vom Gremieninformationssystem betrachtet werden müsse. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung sei er aber der Meinung, dass es diesbezüglich schlecht aussehen würde.
Seitens Herrn Nienhoff wird vorgeschlagen die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung weiterzuleiten damit dieser über die Angelegenheit informiert werde.
Einwände zur vorgeschlagenen Vorgehensweise wurden seitens der anwesenden Integrationsratsmitglieder nicht erhoben.
Der Vorsitzende stimmt den Ausführungen zu und betont in diesem Zusammenhang nochmals die Stellung und Wertigkeit eines städtischen Integrationsrates.
Die Stellungnahme der Verwaltung wird daher an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Rm de Marco (SPD) bittet darum eine Antwort auf seine Frage, die er unter TOP 3.5.4 gestellt hatte zu erhalten. Herr de Marcos Frage bezieht sich auf die E-Mail-Adressen. Er habe im Integrationsrat vernommen, dass die „stadtdo-Adressen“ für die Ratsmitglieder abgeschaltet werden sollen und möchte wissen, ob dies zutreffe wenn das neue Gremieninformationssystem eingeführt würde?
In dem Zusammenhang erfolgte durch Herrn Gebel (Die Linke +) eine Anregung bezüglich der Signatur-Infrastruktur, die Voraussetzung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Landes sei, um bestimmte Abfragen etc. durchzuführen. Diese Möglichkeit schneide man sich durch die Abschaltung ab.
Frau Seuß (FB 1) erläutert, dass das aktuelle System auf Lotus Notes (der Kommunikationssoftware der Stadtverwaltung Dortmund) fuße. Die E-Mail-Adressen wurden ursprünglich eingerichtet um rechtssichere Einladungen zu den Sitzungen sicherzustellen. Für das neue Ratsinformationssystem (RIS) würde eine externe Software eingekauft, die auch genutzt werde. D.h. die Mitglieder bewegten sich nicht mehr im städtischen Netz, daher könnten auch die städtischen E-Mail-Adressen nicht mehr genutzt werden. Für das neue System sei vorgesehen, dass der Rat – der verpflichtend am RIS teilnehmen solle – zentral Hardware zur Verfügung gestellt bekommt, die in die Software greife um Unterlagen abrufen zu können. In dieser Software sei es auch möglich miteinander zu kommunizieren. Für die Beiräte und die Bezirksvertretungen solle eine App zur Verfügung gestellt werden und innerhalb dieser App stünden Sitzungsunterlagen und Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Außerdem könne innerhalb dieser App kommuniziert werden. Ob eine Kommunikation nach „Außen“ möglich ist, könne Frau Seuß nicht beantworten.
Herr Gerke (FB 10) erklärt, dass sich die Beantwortung der Verwaltung auf den jetzigen Status Quo bezogen habe.
Rm Gebel führt an, dass er sich frage, warum man die Frage nach den E-Mail-Adressen so stark mit dem Gremieninformationssystem verknüpfe. Es handele sich um unterschiedliche Systeme, die nichts miteinander zu tun haben müssten. Nicht jeder der eine E-Mail-Adresse habe, müsse auf das Gremieninformationssystem zugreifen, das sei schon jetzt so und sollte auch in Zukunft mit dem neuen System nicht so sein. Grundsätzlich sei es nachvollziehbar, dass es schwierig ist nichtöffentliche Unterlagen per E-Mail über Server zu verschicken, die nicht unter der Kontrolle der Stadtverwaltung stünden. Generell sei es aber so gedacht und würde im Falle der E-Mails im Zusammenhang mit den Memorandums-Sitzungen beispielsweise auch durchgeführt. Es handele sich seiner Meinung nach auch gar nicht um ein Thema des Datenschutzes sondern der Nicht-Öffentlichkeit. Diese Aspekte hätte Herr Gebel gerne noch einmal aufgegriffen gewusst. Ansonsten könne er sich dem Wunsch des Integrationsrates anschließen und würde die Einrichtung der E-Mail-Adressen begrüßen. Sollte dafür ein Auftrag an die Verwaltung notwendig sein, so wäre er bereit dies zum Antrag zu erheben.
Rm de Marco (SPD) schließt sich den Ausführungen des Herrn Gebel an. Er sehe auch den Datenschutz nicht als Problem und gibt auch an, dass es eine Frage der Nicht-Öffentlichkeit sei. Die Frage sei für ihn: Wie kommunizieren die Ratsmitglieder in Zukunft untereinander und auch mit der Verwaltung. Es sei außerdem eine Frage der Wirkung mit einer „stadtdo.de“ E-Mail-Adresse zu kommunizieren und einheitlich als Ratsmitglieder nach außen zu treten, um auch ernst genommen zu werden.
Herr Gerke stellt klar, dass sich die Beantwortung bezüglich des Datenschutzes nur auf den Passus bezog, dass eine automatisierte Weiterleitung von städt. E-Mail-Adressen auf private E-Mail-Adressen nicht zulässig ist. Zu den E-Mail-Adressen an sich sei festzuhalten, dass die städt. E-Mail-Adressen gewissen verschiedenen Restriktionen unterlägen, wenn man sie nach außen bringe. Hierbei bestehe die Gefahr Ungleiches gleich zu behandeln. Er bestätigt die Aussage von Frau Seuß, die erklärt habe, zu welchem Zweck die „stadtdo“-Adressen seinerzeit eingerichtet wurden und erläutert dies auch noch einmal.
Rm Vogeler (CDU) ist der Meinung, dass man seine Ratsarbeit durchaus auch mit seiner privaten E-Mail-Adresse verrichten könne. Ziel der Überweisung sei es im Übrigen gewesen über den Sachstand informiert zu werden.
Rm Giebel (SPD) ist der Ansicht, dass in der Diskussion vieles durcheinander gebracht werde. Man solle sich die Anforderungen des Integrationsrates einmal genau anschauen. Er habe nichts von einer „stadtdo“-Adresse gelesen und gibt an, dass es durchaus andere Lösungen gebe. Auch habe dies nichts mit dem Ratssystem zu tun. Die städtischen Geräte seien seiner Ansicht nach zwingend in das städtische Mobile-Divice-Management einzubinden und darauf könne man natürlich auch Apps setzen, mit denen man auf Lotus Notes Mails zugreifen könne und zwar städt. Mails. Es ginge also im Wesentlichen darum ob man innerhalb des städt. Netzes sei – wie im Schreiben der Verwaltung angeführt. Die Einschränkungen seien daher nachvollziehbar, da Weiterleitungen unzulässig seien. Die Frage sei also, welche Anforderungen hat der Integrationsrat und wie können diese erfüllt werden.
Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +) schlägt vor, eine Lösung im Kreise der IT-Fachleute der Fraktionen herbeizuführen.
StR Uhr greift dies auf und schlägt vor, dass Herr Gerke und Frau Seuß mit den Ausschussmitgliedern – die jetzt an der Diskussion beteiligt waren und interessiert seien – einen Termin vereinbarten, um das Thema noch einmal zu beraten und zu vertiefen. Er führt eine Einigung darüber herbei, dass Herr Gerke die Ausschussmitglieder Herrn Gebel, Herrn Giebel, Herrn Nienhoff, Herrn Gurowietz und Herrn de Marco zu einem solchen Termin einlädt.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung aus dem Integrationsrat zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.2
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Überweisung vom Rat der Stadt aus seiner Sitzung vom 23.09.2021 vor:
zu TOP 10.5
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen der bisherigen Personalstrukturen.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.
Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.
Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb- auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.
Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.
Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.
Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.
Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben. Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.
Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.
Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.
Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.
Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.
Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen, die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.
Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.
Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen. Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten
.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.
Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.
Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.
Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.
Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.
Begründung
Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische MitarbeiterInnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem „Betriebskindergarten“ unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.
Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABIDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 MitarbeiterInnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.
Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.
Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren.“
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung vom 27.10.2021 vor:
zu TOP 4.7
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Aktualisierte Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende aktualisierte Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 23.09.2021 vor:
…Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme
umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen
der bisherigen Personalstrukturen.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.
Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.
Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb- auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.
Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.
Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.
Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.
Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben. Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.
Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.
Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.
Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat
der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.
Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.
Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen, die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.
Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.
Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen. Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten
.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.
Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.
Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.
Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn StR Uhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.
3. Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.
Begründung
Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische MitarbeiterInnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem „Betriebskindergarten“ unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.
Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABIDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 MitarbeiterInnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.
Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.
Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren.“
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.
2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.
3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.
4. Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Die Vorsitzende erklärte, dass zu dieser Vorlage noch der Antrag der Fraktion Linke+ aus der letzten Sitzung des AKJF und der Antrag der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der heutigen Sitzung (der den aus der letzten Sitzung ersetzt) aktuell seien.
Frau Bornemann vom Jugendamt erläuterte, dass bei der Erstellung des Konzeptes, in Zusammenarbeit mit FABIDO und dem Personalamt, die Überlegung war, wie man am schnellsten Plätze für eine betriebliche Kinderbetreuung schaffen könne. Die Möglichkeiten seien eine eigene Kita zu bauen, Großpflegestellen einzurichten oder Bestandsplätze zu nutzen. Die schnellste Möglichkeit sei, in den zwölf Stadtbezirken jeweils 5 vorhandene Plätze in den FABIDO Einrichtung zu nutzen, um. zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres direkt 60 Plätze für Beschäftigte der Stadt Dortmund zur Verfügung stellen zu können. Es gab ebenfalls Überlegungen, eine Großpflegestelle einzurichten. Das gehe aber nicht so kurzfristig, da man zuerst 2-3 Tagespflegepersonen finden müsse, die sich in Selbständigkeit dem Konzept stellen und die nötigen Qualifikationen vorweisen. Des Weiteren müsste ein geeignetes Objekt im Bereich der Kernverwaltung gefunden werden. Dieses müsste für 9 Kinder mind. 72m² haben, über Schlaf- und Aufenthaltsraum, Büroecke, feststehenden Wickelraum und eine ausreichend große Küche, die den Anforderungen des Veterinäramtes entspricht, verfügen und sich im Erdgeschoss befinden. Wenn dieses gefunden sei, müsse eine Nutzungsänderung beantragt und umgebaut werden. Den Erfahrungen zufolge gehe man von 12 -18 Monaten aus, bis eine Großpflegestelle an den Start gehe.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass ein weiterer Aspekt das Kindesinteresse sei, da die dezentralen Plätze für eine Versorgung der Kinder im Wohnbereich sorgen würden.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Mais (CDU) kann die Bedenken der Verwaltung verstehen, findet es aber nicht gut, wenn etwas im Vorfeld schlecht geredet würde. Das erwecke den Eindruck, dass es nicht gewollt sei. Sie sei der Meinung, dass eine Großpflegestelle schneller eingerichtet werden könne. Man müsse es probieren und nicht gleich ausschließen, da man so Plätze für Eltern erhalten könne. Wenn das trotz Versuch nicht möglich sei, könne sie das akzeptieren.
Herr Kaminski (SPD) schlug vor, die Einrichtung einer Großpflegestelle zu versuchen und die Platzzahl vorübergehend auf 69 zu erhöhen.
Herr Kassem (JAEB) kritisierte, dass es eine Ungerechtigkeit für die Eltern sei, wenn in den Stadtbezirken 60 Plätze wegfallen würden. Er findet es ebenfalls besser, wenn versucht würde, eine Großpflegestelle mit zusätzlichen Plätzen einzurichten. Man müsse langfristig Lösungen finden, die den Eltern vermittelbar seien und bat darum den Jugendamtselternrat in die Planungen mit einzubeziehen.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach bedankte sich für die Rückmeldungen und erklärte, dass das Jugendamt keinesfalls die Einrichtung einer Großpflegestelle verweigern würde und bedauert, dass der Eindruck entstanden sei. Die Ausführungen von Frau Bornemann sollten den Weg zur Erstellung des Konzeptes und der Entscheidungsfindung mit allen Vorgaben verdeutlichen. Bezüglich der Großpflegestelle informierte sie, dass die nur für U3 Kinder sei. Bei der Entscheidungsfindung habe man den Zeitfaktor berücksichtigt und dass man in den bereits vorhandenen Einrichtungen qualifiziertes Personal für U3 und Ü3 Betreuung im Wohnquartier der Kinder habe.
Herr Schade-Homann (EK) wies darauf hin, dass es für pädagogisches Personal der Einrichtungen auch eine Vereinbarung, bezüglich Betreuungsplätze, mit dem Jugendamt gebe.
Herr Bahr (CDU) zeigte sich erstaunt. Die kleinteilige Erklärung der Probleme beim Eirichten einer Großpflegestelle, habe auch bei ihm den Eindruck erweckte, dass sie nicht gewollt sei. Man habe doch ursprünglich Großpflegestellen eingerichtet, da es einen deutlichen Mangel an Kita´s gab und das würde sich in absehbarer Zeit nicht ändern.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) findet, dass man kurzfristig mit den vorhandenen Plätzen beginnen könne und mittelfristig eine Großpflegestelle einrichten. Die langfristige Lösung wäre eine Betriebskita, bei der man jetzt schon mit den Planungen beginnen müsste.
Herr Kassem appellierte noch einmal ,aus Sicht der Eltern, über eine langfristige Lösung nachzudenken.
Frau Dr. Tautorat erklärte, dass Sie den Antrag Ihrer Fraktion zurückziehe wenn er missverständlich sei, da das Ergebnis, das sich aufgrund der Diskussion abzeichne ihren Zielen entspreche. Weiterhin signalisierte sie Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen, findet es aber wichtig, dass bei Punkt 2 und 3 ergänzt wird, dass eine „jährliche Evaluation stattfinde“.
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass das dann auch für Punkt 1des Antrages der CDU-Fraktion gelten würde.
Sie erklärte zum Verfahren, dass sie erst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen lassen würde (mit der oben genannten Ergänzung zu Punkt1), wenn der Antrag beschlossen würde, wäre damit der Punkt 3 des Antrages der Fraktion B´90/Die Grünen erledigt. Bei Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion gebe es, aufgrund der Diskussion, die Ergänzung, dass der Standort „geprüft und wenn möglich“ eingerichtet wird.
Der Antrag der Fraktion Linke+ wurde zurückgezogen
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der CDU-Fraktion (siehe oben) mit den folgenden Änderungen (fett):
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe oben) mit folgender Änderung (fett). Der Punkt 3 des Antrages ist bereits beschlossen (gestrichen).
2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Dies wird nach 1 Jahr evaluiert.
3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anträge einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von
Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere
Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt sowohl die Überweisung aus dem Rat der Stadt, als auch die Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus dem AKJF, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von
Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere
Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.
5. Mitteilungen der Vorsitzenden
- nicht besetzt -
Frau Dr. Tautorat Herr Gurowietz Frau Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
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