Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung
am 04.11.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm De Marco bis 18:10 Uhr
Rm Giebel
Rm Heymann bis 17:05 Uhr
Rm Karadas
sB Lohmann
Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Dr. Neumann i. V. f. Rm Schreyer
Rm Brenker i. V. f. Rm Denzel
Rm Stackelbeck

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof - nicht anwesend -

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer bis 17:50 Uhr

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
Rm Diwisch i.V.f. sB Klünner, ab 15:50 Uhr


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat


c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Herr Schulz, FB 3/4, Agenturleitung
Frau Heidler, FB 1/FBL
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat
Herr Mülle, Personalrat

Herr Dr. Ache
Frau Eraslan
Herr Gerke
Herr Hörmann
Herr Jürgens
Herr Kieper
Herr Kuhlmeier
Frau Linnebach
Herr Dr. Rath
Herr Dr. Rettberg
Frau Schadt
Frau Schween
Frau Seuß
Herr Spoo
Herr Uhlmann
Frau Weinberg

Herr Hartmann, 8/DEZ/ BL
Frau Jenks, stv. Schriftführer, 3/DEZ
Frau Ilter, Schriftführerin, 2/DEZ


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 04.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinladdamm, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.09.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

2.3 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

2.4 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)


3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

3.1.1 Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)

3.1.2 Sachstand Projekt „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)" in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22392-21)


3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)

3.2.2 Einbindung agiler Arbeitsweisen in die Organisationsstrukturen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21877-21)

3.2.3 Personalentwicklung heute: Die Praxis agil unterstützen!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21882-21)

3.2.4 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- nicht besetzt -
3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- nicht besetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Die Anlage der Vorlage wurde um die Tabelle ergänzt. Sie befindet sich nun als Seite 82 am Ende der ursprünglichen elektronischen Anlage. Die Nicht-DORAT Mitglieder erhalten die Tabelle in Papierform.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021

3.5.2 Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten- Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22325-21)

3.5.3 Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

3.5.4 Sachstandbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
mündlicher Bericht/ Kenntnisnahme
mündlicher Bericht

3.5.5 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

3.5.6 Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)

3.5.7 Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Leitungsrechte für Breitbandausbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21918-21-E1)

4.1.2 Smart City Projekte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21978-21-E2)

4.1.3 Kommunale Infrastruktur als Beute von Cyberkriminalität
(Drucksache Nr.: 21924-21)

Stellungnahme der Verwaltung
wird nachversandt

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22452-21)

4.2.2 Unbesetzte Planstellen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22541-21)

4.2.3 Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22680-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Kommunikation des Integrationsrates nach außen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2021
(Drucksache Nr.: 21426-21-E1)

4.3.2 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Die betreffende Vorlage lag bereits zur Sitzung am 02.09.2021 vor.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden

- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Gurowietz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet nachfolgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:

ggfs. 3.2.5 Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Aufnahme des TOP 3.2.5 einstimmig.

ggfs. 3.4.1 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Aufnahme des TOP 3.4.1 gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen.

Die CDU Fraktion schlägt vor, den Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 4.2.2 „Unbesetzte Planstellen“ unter TOP 2.4 aufzurufen.

Die Fraktion Die Linke + zieht den folgenden TOP zurück:

4.2.1 Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22452-21)



Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.09.2021

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.09.2021 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen (Rm Stackelbeck, Rm Dr. Neumann) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus

Herr Uhr (Stadtrat) berichtet mündlich über den aktuellen Sachstand zum Thema Coronavirus aus Sicht der Stadtverwaltung. Er beginnt mit der Personalsituation im Gesundheitsamt, bezüglich der Kontaktnachverfolgung sei die Lage stabil und personell gut aufgestellt.
Die Impfzentren wurden in NRW zum 30.09.2021 aufgelöst und gemäß des Landeserlasses wurde eine sogenannte „Koordinierende Einheit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (KoCI) eingerichtet. Dem Erlass folgend seien hierfür bis zu 18 Planstellen bereitzustellen und zu besetzen. Die Einheit sei zunächst vom 01.10.2021 bis zum 30.04.2022 in Betrieb zu halten. Das eigentliche Impfen erfolge durch das niedergelassene System, d.h. das KoCI habe eine rein koordinierende Aufgabe und organisiere außerdem Impfangebote, die darüber hinausgingen, wie z.B. Impfbusse oder Zusatzimpfangebote für bestimmte Personengruppen. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurden zunächst einmal 13 dieser Stellen mit städt. Bediensteten besetzt. Sollte die Lage es erfordern, würde man auch die vollen 18 Stellen in Anspruch nehmen. Die Besetzung erfolgte vorrangig mit Beschäftigten, die bereits im Impfzentrum eingesetzt waren.
Ein weiteres Thema ist die Abfrage nach dem Impfstatus unter den städt. Mitarbeitenden. Hierzu berichtet Herr StR Uhr, dass an einer freiwilligen anonymisierten Abfrage rund 5.000 städt. Beschäftigte teilgenommen hätten und darüber hinaus eine pauschale Abfrage bei den großflächigen Organisationseinheiten über die Führungskräfte stattgefunden habe. Daraus habe man eine Impfquote von ca. 90 % (nicht valide) verifiziert. Erst hiernach trat die Auskunftspflicht für bestimmte Berufsgruppen in Kraft, von der man Gebrauch gemacht habe – von dieser Auskunftspflicht seien in Summe ca. 3.500 städt. Bedienstete betroffen, die man bis Ende des letzten Monats abgefragt und registriert habe. Dies sei in Abstimmung mit sowohl dem Personalrat und dem Rechtsamt als auch unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes ohne Komplikationen erfolgt. Herr Uhr fasst zusammen, dass es offensichtlich einen hohen Impfstatus bei den Beschäftigten der Stadtverwaltung gebe und somit eine hohe Vorbildfunktion und ein großes Pflichtbewusstsein.
Auch die Regelung zum Wegfall der sog. Entschädigungsleistung („Lohnfortzahlung“) bei selbstverschuldeter Quarantäne werde selbstverständlich gemäß der Vorgaben angewendet und die Mitarbeitenden entsprechend informiert.
Als letzten Punkt führt Herr Uhr die Diskussion über die sog. 3-G-Regelung auf Grundlage der Coronaschutzverordnung im Hinblick auf Dienstbesprechungen und größere Veranstaltungen an, hierzu würde in der nächsten Woche eine finale Entscheidung für die Einführung erwartet.

Herr Rosen (FB 13) beantwortet die Fragen des Rm Herrn Gebel (Die Linke +) bezüglich der 3-G-Regelungen unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung. Bezüglich der aktuellen Umfrage der Impfstati, die noch bis zum 15.11.2021 laufe, stellt er in Aussicht eine Statistik hierüber zur Verfügung zu stellen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:



Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung und den darin enthaltenen Antrag zur Kenntnis. Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat weist auf eine ausführliche Behandlung des Antrags in der kommenden Sitzung des AFBL hin.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 2.4
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)

Der TOP wird gemeinsam mit dem TOP 4.2.2 „Unbesetzte Planstellen“ (Drucksachen Nr.: 22541-21) behandelt.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.10.2021 (TOP 4.2.2) vor:

Rm Gebel (Die Linke +) äußert seine Verwunderung darüber, dass insbesondere die Parkraumüberwachung lediglich um eine Stelle erhöht werden solle. Sollte dies an der räumlichen Unterbringung scheitern, so sollte man seines Erachtens nach mit der Entwicklung eines Konzeptes darauf hinwirken.

StR Uhr weist darauf hin, dass der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes sei und auch im Rahmen der Haushaltsberatung mit beraten werde. Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion könne so kurzfristig nicht in aller Tiefe beantwortet werden, eine detaillierte Antwort würde aber zur nächsten Sitzung erfolgen. In Richtung Herrn Gebel teilt Herr Uhr mit, dass es den großen Aufschlag bei der Verkehrsüberwachung schon im letzten Jahr gegeben habe und erläutert an dieser Stelle die Situation beim Ordnungsamt insgesamt.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion den Stellenplan gerne in die Haushaltsberatungen durchlaufen lassen würde.

Rm Vogeler (CDU) schließt sich seinem Vorredner an und begründet außerdem den Antrag seiner Fraktion. Über eine schriftliche Beantwortung bei nächster Gelegenheit würde man sich freuen.

Rm Gebel begrüßt, dass die Verwaltung die Problematik bezüglich des Ordnungsamtes erkannt hätte und fragt nach, ob es hierzu Anträgen aus der Politik bedürfe, oder ob Verwaltung sich von sich aus kümmere.

StR Uhr entgegnet, dass wenn es der Wille des Rates sei dort Stellen einzurichten, er das unter Klarstellung der damit einhergehenden Finanzierung tun könne. Die räumliche Frage sei dabei aber noch mal ein anderes Thema, es sei bekannt, dass die Kapazitäten im Stadthaus begrenzt sind. Durch diverse Umzüge habe man soweit er wisse, eine auskömmliche Situation für das Ordnungsamt geschaffen.

Rm Waßmann (CDU) nennt als Beispiel das Umweltamt auf Seite 5 des Stellenplans und fragt nach ob weitere Abstimmungsgespräche im Kontext zum Stellenplan jetzt noch liefen. Um einmal den Versuch zu starten, aus dem Rhythmus herauszukommen unterjährig zu viele Stellen zu schaffen und anstatt dessen im Stellenplan den großen Aufschlag zu machen, um das Gros abzudecken. In einer der früheren APO Sitzungen habe man bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Abstimmungsgespräche zwischen den Dezernaten und der Personalverwaltung optimierungsbedürftig erschienen. Er fragt nach ob die Verwaltung auch hinsichtlich der unbesetzten Stellen ein Auge darauf habe und wie die Verwaltung damit umginge.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) kritisiert den Stellenplan, der nach seiner Einschätzung nicht einmal ein Rohentwurf sei. Er erwarte von einer Haushaltsplanung ein solides Gerüst und erläutert seine Irritation über die Vorlage.

StR Uhr weist die Kritik von Herrn Löhrer zurück und erklärt, dass es sich bei dem Stellenplan um eine solide Verwaltungsvorlage gemäß der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und der kommunalen Haushaltsverordnung handele. Die Zahlen sprächen für sich. Die Vorlage sei ordnungsgemäß erstellt worden, zu einem bestimmten Stichtag sei dies die Aufsummierung der Stellen, die aufgelaufen seien. Es handele sich dabei sowohl um vom Rat beschlossene Stellen, als auch um Stellen, bei der die Verwaltung eine Aufgabenmehrung festgestellt habe – so entstehe ein Stellenplan. Der Stellenplan sei mit dem Kämmerer abgestimmt und die Zahlen fänden sich auch im Haushaltsplanentwurf wieder. In Richtung Herrn Waßmann erläutert Herr Uhr, dass es sich um eine Stichtagsbetrachtung handele. Das Personalgeschäft sei dynamisch und fange nicht am 01.01. an und höre am 31.12. im Haushaltsjahr auf, sondern es kämen auch unterjährig immer wieder Bedarfe hinzu. Er versichert, dass immer geschaut und abgewogen werde, ob Stellen organisatorisch notwendig und budgettechnisch möglich seien.

Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass der Stellenplan fest in der Gemeindeordnung verankert sei und Teil des Haushaltes ist. Erst die konkrete Planstelle ermächtige die Personalverwaltung und auch die Ämter und Eigenbetriebe, überhaupt Personal einstellen zu dürfen. Ohne den Ratsbeschluss über den Stellenplan und letztlich die Genehmigung der Bezirksregierung, dürfe das Personal gar nicht rekrutiert werden. Daher stünde in den Vorlagen oftmals der Passus, dass die Stellen schon im Vorgriff besetzt werden sollen. D.h. die Stelle und der Stellenplan an sich, seien der formelle Akt der Genehmigung. Das Personalgeschäft sei mittlerweile ein anderes und fände unterjährig statt – und dies mit hunderten von Planstellen, die man hier aufgeführt fände. Eine Rückkehr zur Bündelung bis November in der politischen Debatte sei wirklichkeitsfern, da die Fachbereiche viel schneller agierten und das Personal schneller benötigten – unabhängig davon, dass manche dieser Stellen nur schwerlich besetzt werden könnten.

sB Löhrer macht deutlich, dass es ihm um die Bezahlbarkeit der Leistung ginge. Der Aufbau von über 20 % in den letzten Jahren und bei den 5 % die nun hinzukämen, stelle sich schon die Frage ob die Prozesse alle optimiert seien und alle Möglichkeiten genutzt würden, um mit dem Geld wirtschaftlich gut umzugehen.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass 384 in der Tat viele Stellen seien. Durch Ratsbeschluss seien tatsächlich 110 dieser Stellen entschieden, die anderen durch Verwaltungsvorstandbeschlüsse oder Organisationsbeschlüsse – dieses Phänomen ließe sie schon aufhorchen. Gleichzeitig – mit Blick auch auf die unbesetzten Stellen – müsse man mal „durchkämmen“ und Stellen herausnehmen, die nicht mehr gebraucht würden. Man solle aber auch bedenken, dass nicht in jedem Fall das Einrichten einer Stelle auch mehr Ausgaben für die Stadt bedeute. Man müsse die einzelnen Positionen detaillierter betrachten, als Beispiel nennt sie hierfür die Springerstellen der Hausmeister.

Rm Waßmann fragt nach ob die Anhörung des Personalrates schon vollzogen wurde?

StR Uhr bestätigt, dass diese erfolgt sei und nachgereicht werde. (Hinweis: am Ende der öffentlichen Sitzung gibt Herr Uhr bekannt, dass der Personalrat auf eine Stellungnahme verzichtet habe.)

Bm Schilff (SPD) führt aus, dass er die Betrachtung der Vorlage hier im Fachausschuss - unabhängig von den Haushaltsberatungen - für berechtigt halte. Er erinnert daran, dass es auch schon eine umgekehrte Richtung gegeben habe, wo auch erhebliche Stellenkürzungen beschlossen worden seien. Sehr oft hätten Stellenzuwächse damit zu tun, dass zusätzliche Aufgaben seitens des Landes oder des Bundes die Verwaltung ereilten. Die kürzliche Umwidmung zweier Stellen zeige aber auch die Flexibilität sowohl der Verwaltung als auch der Politik. Bei einer dezidierten Betrachtung stelle man fest, dass diese gerechtfertigt seien. Aufgabe der Politik sei es, die Übereinstimmung mit den haushalterischen Möglichkeiten festzustellen und zu nutzen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen (Haushaltsberatungen).


3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

zu TOP 3.1.1
Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu dem Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“ zur Kenntnis und beschließt, dass die Umstellung auf SAP S/4HANA unter nachfolgenden Prämissen, welche auf Empfehlungen aus einer Roadmap der Firma best practice consulting AG (bpc) beruhen, erfolgen soll:

· Bei der Umstellung ist ein Greenfield-Ansatz zu verfolgen, so dass ein oder mehrere SAP-Systeme neu aufzubauen sind. Sinnvolle Einstellungen und notwendige Daten aus den bisherigen SAP-Systemen werden selektiv übernommen.
· Bei der Umstellung sind Möglichkeiten zur Systemkonsolidierung und zur Nutzung von SAP-Standardfunktionen vorrangig zu prüfen bzw. umzusetzen, wenn dadurch die fachliche Aufgabenerledigung gleichermaßen erfüllt werden kann.
· Eine Integration des Immobilienmanagements in den städtischen Haushalt wird untersucht und umgesetzt, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen. Bei der Umstellung sind Chancen zur Optimierung zu nutzen, wobei die Erfüllung pflichtiger Anforderungen Vorrang hat.
· Die Umstellung auf SAP S/4HANA ist spätestens vor dem Auslaufen der Wartungs- und Supportzusagen der Firma SAP (derzeit bis 2027) vorzunehmen.

zu TOP 3.1.2
Sachstand Projekt „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)" in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22392-21)

Auf Nachfragen des Herrn Gurowietz (B‘90/Die Grünen) bestätigt Herr Uhlmann (FB 10), dass das Dortmunder Systemhaus grundsätzlich für die Umsetzung zuständig sei, da der Fachbereich 33 ein Amt unter vielen sei, die vom OZG betroffen seien. Er bejaht zudem die Frage nach den Anträgen, die aktuell online durch die Bürger*innen und Unternehmen erstellt werden könnten.

Rm Gurowietz fragt weiter, wie man sich insgesamt die Verantwortung bei solchen digitalen Projekten vorstellen müsse, die fachliche Verantwortung müsse doch durch den Fachbereich erfolgen.

StR Uhr bestätigt dies. Es handele sich um ein gesamtstädtisches Projekt, dass unter Federführung des FB 10 organisiert werde. Man sei dabei zentral die 178 OZG-Leistungen gemeinsam mit den Fachbereichen zu kategorisieren, zu priorisieren und zu erfassen. Die fachliche Zuständigkeit liege in den Fachbereichen. Darüber hinaus erläutert Herr Uhr die Hintergründe des Onlinezugangsgesetzes und die große Wirkung des Gesetzes und den dahinterliegenden Prozess, nicht nur aus Dortmunder Sicht, sondern aus bundesweiter Sicht. Der Nachsteuerungsbedarf – die Kommunen zu unterstützen, Ressourcen zur Verfügung zu stellen und Mechanismen zu schaffen, die die Kommunen in die Lage versetzten, die geforderten Antragsstellungen zu digitalisieren – sei groß. Er setze sich daher auch auf Städtetags-Ebene dafür ein, dass entsprechende Voraussetzungen durch den Gesetzgeber geschaffen würden um das zu schaffen, der Zustand sei so nicht hinnehmbar.

Rm Gebel (Die Linke +) bedankt sich für die Vorlage und auch für die Ergänzungen von Herrn StR Uhr, die einiges verdeutlicht hätten. Er fragt bezüglich der nachgelagerten Prozesse, ob vorgesehen sei personell aufzustocken, da er sich nicht vorstellen könne, dass die Fachbereichsleitungen nebenbei die Digitalisierungsprozesse mitstemmen könnten.

StR Uhr geht davon aus, dass die Stadtämter Unterstützung benötigten. Gleichwohl gebe es aber in Ämtern schon vorhandenes Personal und nennt hierfür Beispiele. Außerdem informiert Herr Uhr über das momentan laufende Projekt „Digital Experts“ in der Stadtverwaltung. Das Dortmunder Systemhaus werde außerdem noch zum Digitalen Bauhaus weiterentwickelt und in Zuge dessen, würde es auch noch einmal eine Frage sein, die Rollen zu klären. Auf weitere Nachfrage von Herrn Gebel erläutert Herr Uhr, dass es aus seiner Sicht nur Sinn mache die Prozesse zu digitalisieren, die man auch digitalisieren möchte und dies nicht pauschal zu tun.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstand zur Kenntnis


3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

zu TOP 3.2.2
Einbindung agiler Arbeitsweisen in die Organisationsstrukturen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21877-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zum „Projektmanagement bei der Stadt Dortmund – klassisch, agil & hybrid zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.3
Personalentwicklung heute: Die Praxis agil unterstützen!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21882-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt das Konzept „Personalentwicklung heute: Die Praxis agil unterstützen!“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.4
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)

Herr StR Uhr erläutert die Vorlage. Die Verlängerung der Arbeitgeberrichtlinie erfolge bis 2025. Entsprechend dieser Richtlinie solle ebenfalls die Zulagengewährung verlängert werden. Er führt weiter aus, dass keine weiteren Zulagenzahlungen ermöglicht werden sollen, da Zulagen nur tarifliche Ungerechtigkeiten ausgleichen sollen – hier seien die Tarifvertragsparteien gefordert entsprechend tätig zu werden.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur Anwendung der Fachkräfterichtlinie VKA bei der Stadt Dortmund:

1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.

2. In begründeten Einzelfällen kann die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften erfolgen. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sind entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 (derzeitiges Ende der Anwendbarkeit Arbeitgeberrichtlinie VKA) wird neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst beim Gesundheitsamt eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 09.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) gewährt. 4. Bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes erhalten die Zahlung der bisher gewährten Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) weiterhin. 5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanzielle Erhöhung der Fachkräftezulage für Ärzt*innen der Team- bzw. Bereichsleitungsebene. 6. Die Zahlung der Zulagen wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.

7. Die Zahlung der Zulagen erfolgt mindestens solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist (derzeit 31.12.2022) oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen. 8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt darüber hinaus die weitergehende Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie VKA über den 31.12.2022 hinaus, sofern in der Mitgliederversammlung der VKA am 11.11.2021 eine Verlängerung der Richtlinie beschlossen wird. Der Verlängerungszeitraum wird ausgeschöpft, längstens jedoch zunächst bis zum 31.12.2025. 9. Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zulagengewährung für Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Entgeltgruppe 15 TVöD i.H.v. 300,00 Euro ab dem 01.03.2021 wird von diesem Beschluss nicht erfasst.

zu TOP 3.2.5
Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

sowie

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- nicht besetzt -


3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

zu TOP 3.4.1
Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Vorlage, die den Ausschuss relativ kurzfristig erreicht habe. Man sehe den Versuch positiv einen Knotenpunkt für weitere Services zu bilden, um die Anzahl der Apps nicht ins uferlose sprießen zu lassen. Es stehe eine strategische Entscheidung bevor, die lange erhalten bliebe. Seine Fraktion melde daher Beratungsbedarf an und beantrage die Vorlage in die nächste APOD-Sitzung zu schieben.

Rm de Marco (SPD) begrüßt die Vorlage, die er für angemessen und zeitgemäß halte. Er fragt nach, unter welcher Software das Content-Management-System hinterher laufen werde?

Herr Spoo (FB 3) berichtet, dass die Beantwortung dieser Frage Teil einer geplanten Präsentation sei und auch das Thema detaillierter aufgreife. Es handele sich weiterhin um das System First Spirit als Back-End-Software, dass auch in den letzten 12 Jahren eingesetzt wurde und für das Front-App sei noch eine neue Konzeption mit verschiedenen Software-Lösungen für die verschiedenen Bereiche vorgesehen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die weitere Beratung und die vorgesehene Präsentation der Verwaltung in seine nächste Sitzung.


3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete



zu TOP 3.5.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
Siehe oben!

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.5.2
Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten- Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22325-21)

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) kritisiert die Vorlage als zu eindimensional und nur aus Sicht der Verwaltung gedacht - Bürger*inneninteressen seien nicht ausreichend berücksichtigt. Der gänzliche Verzicht auf allgemeine Öffnungszeiten sei aus Sicht seiner Fraktion nicht der richte Weg. Daher stelle sich die Frage, wie den Bürgern ohne digitalen Zugang diese Möglichkeit konkret offen gehalten werde?

Rm Gebel (Die Linke +) hält es grundsätzlich für gut, dass eine Regelung gefunden wurde. Diese greife jedoch aus seiner Sicht der Digitalisierung schon vor. Unter diesen Umständen sehe seine Fraktion dies ähnlich wie von Herrn Gurowietz dargestellt. Daher würde er sich wünschen, dass Möglichkeiten geschaffen würden für Menschen, die diese Termine innerhalb der Kernarbeitszeiten nicht wahrnehmen könnten.

StR Uhr bittet um Verständnis, dies nicht in der Tiefe beantworten zu können. Er wisse, dass dies auf Grundlage der Erfahrungen des Fachbereiches basiere, die während der Pandemie gemacht wurden. Er macht deutlich, dass alle Dienste dazu dienen sollten den Service für die Bürger*innen voranzubringen. Er bittet darum dies in der kommenden Sitzung des zuständigen Fachausschusses ABöOAB zu diskutieren.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass diese Regelung nicht einmal aus Beschäftigtensicht optimal sei, da es auch Beschäftigte gebe, die aus verschiedenen Gründen gerne später arbeiten würden. Die Regelung wirke auf sie sehr starr.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie die Bezirksvertretungen nehmen die Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.3
Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2024 in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.4
Sachstandbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem

Frau Seuß (FB1) berichtet über den aktuellen Sachstand der Vergabe. Es seien drei Angebote eingegangen, die durch die beteiligten Stellen (Team Rats- und Gremieninformationssystem, Vergabe- und Beschaffungszentrum und die beauftragte externe Unternehmensberatung) ausgewertet worden seien. Die Vergabedokumentation und der Vergabevermerk wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt und man warte im Augenblick auf Freigabe und Zustimmung, um die weiteren Schritte gemäß des Vergabeverfahrens einzuleiten. Daran anschließend könne das Software-Unternehmen mit der Leistung beauftragt werden. Eine Information zu dem ausgewählten Unternehmen dürfe sie aufgrund des laufenden Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeben. In einem nächsten Schritt wolle man dann die detaillierte Projektplanung vornehmen, um mit dem Realisierungsprojekt zu starten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht - mit fraktionsübergreifendem Unmut - zur Kenntnis und bittet um schriftliche Berichterstattung zur nächsten erreichbaren Sitzung.

zu TOP 3.5.5
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden unter Punkt 3.2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Beschluss zu fassen:

Außerdem bittet der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Bezirksvertretungen in den Beratungsgang einzubinden.

Daher lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgenden, verbliebenen Beschluss, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen:

1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030 2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo) 3. Klimabeirat
zu TOP 3.5.6
Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung appelliert an die Verwaltung, dass wohlwollend geprüft wird, ob die Person, die die Stelle bekommt, nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt werden kann.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 3.5.7
Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)

Rm Waßmann (CDU) hat kein Verständnis dafür, dass es sich bei der Vorlage wiederholt um eine Schaffung von Stellen handelt, ohne das Konzept zu kennen.

Rm Gebel (Die Linke +) entgegnet, dass dies zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Haushaltsberatungen nachvollziehbar sei.

Frau Linnebach (FB 67) bestätigt, dass dies Hintergrund der Vorlage sei. Man habe daher mit Hochdruck an der Vorlage gearbeitet um keine Zeit zu verlieren. Momentan sei man in der Konzepterarbeitung. Erst wenn der Citymanagementprozess abgeschlossen sei, habe man Klarheit über weitere Maßnahmen in der City. Allerdings wolle man die Zeit schon nutzen um weitere Förderanträge auf den Weg zu bringen, ohne dass eine Lücke in der Cityentwicklung entstehe. Die Bedarfe in der City seien akut und man wolle gerne mit Sofortmaßnahmen reagieren.

Rm Waßmann kritisiert das Verfahren und den Umgang mit der Ausschöpfung von Fördergeldern. Dies sei jedoch Thema des Fachausschusses und die CDU-Fraktion spreche nicht gegen die beiden Stellen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Organisation, Prozesssteuerung und Maßnahmenbegleitung der Cityentwicklung die Einrichtung von 2 vollzeitverrechneten Planstellen im Amt für Stadterneuerung -StA 67-.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Leitungsrechte für Breitbandausbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21918-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.10.2021 zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 02.09.2021 vor:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.2
Smart City Projekte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21978-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2021 zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 02.09.2021 vor:


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.3
Kommunale Infrastruktur als Beute von Cyberkriminalität
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21924-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2021 zur Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 02.09.2021 vor:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22452-21)

Die Angelegenheit wurde unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 4.2.2
Unbesetzte Planstellen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22541-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.10.2021 vor:


Die Beratung des TOP fand unter TOP 2.4 statt.

zu TOP 4.2.3
Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22680-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 26.10.2021 vor:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Kommunikation des Integrationsrates nach außen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2021
(Drucksache Nr.: 21426-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Überweisung vom Integrationsrat aus seiner Sitzung vom 10.09.2021 vor:

Rm de Marco (SPD) bittet darum eine Antwort auf seine Frage, die er unter TOP 3.5.4 gestellt hatte zu erhalten. Herr de Marcos Frage bezieht sich auf die E-Mail-Adressen. Er habe im Integrationsrat vernommen, dass die „stadtdo-Adressen“ für die Ratsmitglieder abgeschaltet werden sollen und möchte wissen, ob dies zutreffe wenn das neue Gremieninformationssystem eingeführt würde?

In dem Zusammenhang erfolgte durch Herrn Gebel (Die Linke +) eine Anregung bezüglich der Signatur-Infrastruktur, die Voraussetzung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Landes sei, um bestimmte Abfragen etc. durchzuführen. Diese Möglichkeit schneide man sich durch die Abschaltung ab.

Frau Seuß (FB 1) erläutert, dass das aktuelle System auf Lotus Notes (der Kommunikationssoftware der Stadtverwaltung Dortmund) fuße. Die E-Mail-Adressen wurden ursprünglich eingerichtet um rechtssichere Einladungen zu den Sitzungen sicherzustellen. Für das neue Ratsinformationssystem (RIS) würde eine externe Software eingekauft, die auch genutzt werde. D.h. die Mitglieder bewegten sich nicht mehr im städtischen Netz, daher könnten auch die städtischen E-Mail-Adressen nicht mehr genutzt werden. Für das neue System sei vorgesehen, dass der Rat – der verpflichtend am RIS teilnehmen solle – zentral Hardware zur Verfügung gestellt bekommt, die in die Software greife um Unterlagen abrufen zu können. In dieser Software sei es auch möglich miteinander zu kommunizieren. Für die Beiräte und die Bezirksvertretungen solle eine App zur Verfügung gestellt werden und innerhalb dieser App stünden Sitzungsunterlagen und Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Außerdem könne innerhalb dieser App kommuniziert werden. Ob eine Kommunikation nach „Außen“ möglich ist, könne Frau Seuß nicht beantworten.

Herr Gerke (FB 10) erklärt, dass sich die Beantwortung der Verwaltung auf den jetzigen Status Quo bezogen habe.

Rm Gebel führt an, dass er sich frage, warum man die Frage nach den E-Mail-Adressen so stark mit dem Gremieninformationssystem verknüpfe. Es handele sich um unterschiedliche Systeme, die nichts miteinander zu tun haben müssten. Nicht jeder der eine E-Mail-Adresse habe, müsse auf das Gremieninformationssystem zugreifen, das sei schon jetzt so und sollte auch in Zukunft mit dem neuen System nicht so sein. Grundsätzlich sei es nachvollziehbar, dass es schwierig ist nichtöffentliche Unterlagen per E-Mail über Server zu verschicken, die nicht unter der Kontrolle der Stadtverwaltung stünden. Generell sei es aber so gedacht und würde im Falle der E-Mails im Zusammenhang mit den Memorandums-Sitzungen beispielsweise auch durchgeführt. Es handele sich seiner Meinung nach auch gar nicht um ein Thema des Datenschutzes sondern der Nicht-Öffentlichkeit. Diese Aspekte hätte Herr Gebel gerne noch einmal aufgegriffen gewusst. Ansonsten könne er sich dem Wunsch des Integrationsrates anschließen und würde die Einrichtung der E-Mail-Adressen begrüßen. Sollte dafür ein Auftrag an die Verwaltung notwendig sein, so wäre er bereit dies zum Antrag zu erheben.






Rm de Marco (SPD) schließt sich den Ausführungen des Herrn Gebel an. Er sehe auch den Datenschutz nicht als Problem und gibt auch an, dass es eine Frage der Nicht-Öffentlichkeit sei. Die Frage sei für ihn: Wie kommunizieren die Ratsmitglieder in Zukunft untereinander und auch mit der Verwaltung. Es sei außerdem eine Frage der Wirkung mit einer „stadtdo.de“ E-Mail-Adresse zu kommunizieren und einheitlich als Ratsmitglieder nach außen zu treten, um auch ernst genommen zu werden.

Herr Gerke stellt klar, dass sich die Beantwortung bezüglich des Datenschutzes nur auf den Passus bezog, dass eine automatisierte Weiterleitung von städt. E-Mail-Adressen auf private E-Mail-Adressen nicht zulässig ist. Zu den E-Mail-Adressen an sich sei festzuhalten, dass die städt. E-Mail-Adressen gewissen verschiedenen Restriktionen unterlägen, wenn man sie nach außen bringe. Hierbei bestehe die Gefahr Ungleiches gleich zu behandeln. Er bestätigt die Aussage von Frau Seuß, die erklärt habe, zu welchem Zweck die „stadtdo“-Adressen seinerzeit eingerichtet wurden und erläutert dies auch noch einmal.

Rm Vogeler (CDU) ist der Meinung, dass man seine Ratsarbeit durchaus auch mit seiner privaten E-Mail-Adresse verrichten könne. Ziel der Überweisung sei es im Übrigen gewesen über den Sachstand informiert zu werden.

Rm Giebel (SPD) ist der Ansicht, dass in der Diskussion vieles durcheinander gebracht werde. Man solle sich die Anforderungen des Integrationsrates einmal genau anschauen. Er habe nichts von einer „stadtdo“-Adresse gelesen und gibt an, dass es durchaus andere Lösungen gebe. Auch habe dies nichts mit dem Ratssystem zu tun. Die städtischen Geräte seien seiner Ansicht nach zwingend in das städtische Mobile-Divice-Management einzubinden und darauf könne man natürlich auch Apps setzen, mit denen man auf Lotus Notes Mails zugreifen könne und zwar städt. Mails. Es ginge also im Wesentlichen darum ob man innerhalb des städt. Netzes sei – wie im Schreiben der Verwaltung angeführt. Die Einschränkungen seien daher nachvollziehbar, da Weiterleitungen unzulässig seien. Die Frage sei also, welche Anforderungen hat der Integrationsrat und wie können diese erfüllt werden.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +) schlägt vor, eine Lösung im Kreise der IT-Fachleute der Fraktionen herbeizuführen.

StR Uhr greift dies auf und schlägt vor, dass Herr Gerke und Frau Seuß mit den Ausschussmitgliedern – die jetzt an der Diskussion beteiligt waren und interessiert seien – einen Termin vereinbarten, um das Thema noch einmal zu beraten und zu vertiefen. Er führt eine Einigung darüber herbei, dass Herr Gerke die Ausschussmitglieder Herrn Gebel, Herrn Giebel, Herrn Nienhoff, Herrn Gurowietz und Herrn de Marco zu einem solchen Termin einlädt.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung aus dem Integrationsrat zur Kenntnis.







zu TOP 4.3.2
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Überweisung vom Rat der Stadt aus seiner Sitzung vom 23.09.2021 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung vom 27.10.2021 vor:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt sowohl die Überweisung aus dem Rat der Stadt, als auch die Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus dem AKJF, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von
Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere
Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden

- nicht besetzt -



Frau Dr. Tautorat Herr Gurowietz Frau Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus