Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 22.04.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:05 - 18:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. für Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. für Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Kordula Leyk
Wenke Otto
Doris Punge
Rainer Siemon
Martina Skender

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber


Arno Lohmann 57/FABIDO
Britta Lüdeking StA 1
Stefanie Dänner StA 1



4. Gäste

Marco Szlapka Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Tina Malguth (DGB-Jugend)

Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 22.04.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.03.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Kinder- und Jugendförderplan
- mdl. Sachstandsbericht -

2.2 Städt. Institut für erzieherische Hilfen - SIEH
- mdl. Bericht -

2.3 Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E3)

2.4 Baukostenzuschuss für die katholische Kindertageseinrichtung St. Bonifatius, Bonifatiusstr. 3, 44139 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00627-15)

2.5 3. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00779-15)

2.6 Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00799-15-E2)

2.7 Sprachstandsfeststellungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12360-14-E1)

2.8 Umsetzung des § 72a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14150-14-E1)

2.9 Inobhutnahmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00623-15-E1)

2.10 Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00318-15-E1)

2.11 Sachstandsbericht des Zentralen Fachdienstes Streetwork für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00782-15)

2.12 3. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00672-15)

2.13 Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00760-15-E1)

2.14 Aufhebung des Beschlusses zum Neubau des Jugendspielplatzes „Rennweg“ Brackel
Beschluss

(Drucksache Nr.: 00085-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2015
(Drucksache Nr.: 00085-15)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015
(Drucksache Nr.: 00085-15)
(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 18.02.2015 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)


3.2 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

3.3 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00983-15)

4.2 Jugendschutzstelle und Sleep In
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00984-15)

4.3 Offene Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00990-15)

4.4 Entwicklung der OGS in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00998-15)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:


Herr Leonid Chraga


Anschließend begrüßte er herzlich die neue Dezernentin.
Danach stellte sich Frau Schneckenburger vor, ging kurz auf einige Problembereiche ein und signalisierte ihre Bereitschaft für bzw. Freude auf eine gute Zusammenarbeit.




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Thomas Oppermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der TOP 4.3 „Offene Kinder- und Jugendarbeit“, Drucksache Nr.: 00990-15, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.03.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.03.2015 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Kinder- und Jugendförderplan
- mdl. Sachstandsbericht -

Herr Szlapka gab einen Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans (s. Anlage).

Herr Grohmann dankte für den anschaulichen Vortrag, der sehr gut auch den zeitlichen Ablauf darlegt.

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte es ausdrücklich, dass nunmehr – wie schon mehrfach von ihr gefordert - auch eine stadtweite Betrachtung stattfindet. Sie würde es begrüßen, wenn sie schon aus Informationsgründen an einer stadtweiten Trägerkonferenz teilnehmen könnte.

Herr Oppermann dankte ebenfalls für den Vortrag, der einen guten Überblick über die anstehenden Arbeitsschritte gegeben hat.

Auch Herr Barrenbrügge zeigte sich angetan von dem ausführlichen und gut aufgebauten Vortrag.

Herr Szlapka ging anschließend kurz auf die Fragen / Anmerkungen von Herrn Grohmann, Frau Schütte-Haermeyer, Herrn Oppermann, Herrn Barrenbrügge und Herrn Sohn ein:

- Verzahnung
Die Trägerkonferenz fand es wichtig, dass die Kinder- und Jugendförderung bewusst ihre Kompetenz, Stärken und Sichtweisen auf junge Menschen und deren Lebenswirklichkeit in die Diskussion über die Jugendämter vor Ort mit einbringt. Das halte er auch persönlich für unverzichtbar und richtig.
Inwieweit das Projekt „Nordwärts“ schon mit einbezogen wurde, könne er nicht sagen, werde es aber abklären.


- Schwerpunkte
In der Trägerkonferenz wurde mehrfach anhand der Analyse der alten Schwerpunkte über Entwicklungen und neue Schwerpunkte diskutiert. Eine Aufbereitung dieser Analyse für die heutige Sitzung wurde aber vor dem Hintergrund der ernstzunehmenden Beteiligung junger Menschen bewusst nicht vorgenommen. Die Sichtweise der Trägervertreter sowie die Beteilung der Jugendlichen und die qualitative Diskussion auf Stadtbezirksebene würden ihren Niederschlag im Kinder- und Jugendförderplan finden bzw. die Grundlage für die Diskussion im Ausschuss darstellen.


- Zeitplan
Es sei sicherlich ein sehr ambitionierter Plan, aber derzeit liege man in der Zeit. Letztlich teile er aber die Einschätzung, im Zweifelsfall besser 4 Wochen später fertig zu werden, wenn dafür eine qualifizierte Diskussion vorliegt.


- Indexbildung
Es ist beabsichtigt, die Sozialraumdaten nicht nur stadtweit, sondern auch stadtbezirksweit anzuschauen und dann auch für die jeweilige Region zusammenzufassen.


- Trägerkonferenz / regionale Trägerkonferenzen
In der Trägerkonferenz sind die anerkannten Träger der offen und verbandlichen Jugendarbeit, der Jugendberufshilfe, der kulturellen Jugendarbeit sowie die Stadt Dortmund vertreten, wobei sich die großen Verbände immer von ihren Dachorganisationen vertreten lassen.
Eine gleiche Zusammensetzung – wenn auch nicht in Person – gebe es bei den regionalen Trägerkonferenzen (jeweils mit den Trägern, die in der jeweiligen Region auch tätig sind).

Es handele sich ausschließlich um Träger der Kinder- und Jugendförderung in Dortmund, während in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vertreten sind (also auch aus anderen Handlungsfeldern).

- Online-Befragung
Für die Online-Befragung soll über den Info-Bus, die Träger, die sozialen Netzwerke sowie die Presse geworben werden. Wobei die Online-Befragung nicht repräsentativ sein könne. Daher werde mit dem Info-Bus auch beispielsweise bei Förderschulen, Trägern der Jugendberufshilfe gezielt um die Beteiligung dieser Personengruppen an der Befragung geworben. Es soll auch abgefragt werden, in welchem schulischen oder beruflichen Kontext die Personen tätig sind, um spätestens hinterher zumindest eine Aussage treffen zu können, welche Zielgruppen evtl. gar nicht erreicht werden konnten.


Herr Sohn dankte herzlich für den Bericht und wünschte weiterhin viel Erfolg.


zu TOP 2.2
Städt. Institut für erzieherische Hilfen – SIEH
- mdl. Bericht -

Frau Skender stellte das SIEH vor (s. Anlage).
Anschließend wurde ein kurzer Film gezeigt, der einen Überblick über das Leben in einer Wohngruppe gab (Bericht aus der Aktuellen Stunde, WDR).

Herr Sohn dankte herzlich für den Bericht.

Frau Schütte-Haermeyer schloss sich dem Dank an.

Frau Dr. Tautorat dankte ebenfalls für den sehr guten und überzeugenden Vortrag.
Die Einrichtung der Wohngruppen wurde damals als ein außergewöhnlicher Ansatz der Arbeit angesehen. Nach den Erfahrungen mit Heimerziehung und der Aufarbeitung der schweren Vorfälle in Heimen der letzten Jahre könne festgehalten werden, dass es sich um ein dringend notwendiges Konzept handele.

Herr Grohmann merkte an, insbesondere aus dem Filmbeitrag sei zu entnehmen gewesen, wie wichtig ein würdevoller Umgang für die Kinder und Jugendlichen ist. Und auch den Kontakt zu den leiblichen Eltern herzustellen, soweit das zuträglich ist. Das SIEH und die Betreuer/innen in den Wohngruppen zeichne aus, dass immer versucht wird, das beste Miteinander zu regeln, zu organisieren.

Frau Skender ging auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer, Frau Dr. Tautorat, Herrn Ortmann und Herrn Grohmann ein:

- Die Wohngruppenleitungen sind auf Honorarbasis beim SIEH bzw. der Stadt Dortmund angestellt (einige sind bereits seit 23, 24 Jahren tätig).

- Bei der Aufnahme von Kindern werde zunächst eine Diagnostik gemacht. Auch die Jugendhilfedienste würden in enger Zusammenarbeit dazu beitragen, so viele Informationen wie möglich zu bekommen. Während des Aufenthaltes werde erst im Laufe der Zeit deutlich, was den Kindern und Jugendlichen fehlt, was ihnen passiert ist. Daher könne man auch nicht von vornherein immer feststellen, welche Einrichtung jetzt für das Kind/den Jugendlichen genau passend ist.

- Es gebe 17 Außenwohngruppen, davon seien 3 außerhalb von Dortmund (an der Stadtgrenze). Das habe etwas mit dem Wohnort der jeweiligen Wohngruppen zu tun. Die Wohngruppen kümmern sich um die Immobilien, die entweder Eigentum sind oder angemietet werden.

- Die Heimplätze stehen grundsätzlich dem Dortmunder Jugendamt zur Verfügung. Wobei auch 6 – 8 Kinder aufgenommen wurden, bei denen auswärtige Jugendämter Kostenträger sind.

- Was die Wertschätzung gegenüber den Kindern/Jugendlichen und der Elternarbeit angehe, werde immer darauf geachtet, dass sich die Kinder mit der eigenen Identität auseinandersetzen können. Ziel sei es, die Wurzeln zu erhalten, mit den Eltern zu arbeiten. Natürlich komme es auch vor, dass ein Kind keinen Kontakt mehr zu seinen leiblichen Eltern haben möchte. Das sei dann aber ein bewusster Prozess.

Frau Vennhaus dankte für den interessanten Vortrag. Sie teilte mit, von den Kindern, die in eine andere Einrichtung gegangen sind, seien ihr mindestens 3 namentlich bekannt. Sie wären in eine intensivpädadogische Wohngruppe des Diakonischen Werkes gewechselt. Der Wechsel sei richtig und notwendig gewesen, da sie sehr schwer erkrankt seien. Sie würden sich sehr gut entwickeln und seien in der Lage, tragfähige Beziehungen aufzubauen.

Herr Sohn dankte abschließend noch einmal für den ausführlichen Sachstand und verwies auf die verteilte Broschüre des SIEH.


zu TOP 2.3
Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…wie in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.11.2014 besprochen, habe ich die Stellungnahme um die Jugendfreizeitstätten in Trägerschaft der freien Jugendhilfe ergänzt:
StadtbezirkEinrichtungbarrierearmbarrierefreiweder noch
AplerbeckJugendtreff Söldex
BrackelFBF - Time out x
Ev. Kindertreff Asseln x
Ev. Jugendtreff KON x
Ev. Arent-Rupe-Villa x
Ev. Jugendhaus Wambel x
HombruchTOT Barop x
HördeTreff "Youngster's Point" (IG Jugend u. Freizeit)x
TOT Benninghofen (Ev. Gemeinde Wellinghofen)x
HördeJugendtreff Holzen (AWO) x
Huckarde Jugendkeller Huckarde, Ev. Kirchengem. Huckarde (KoT) x
Teil offene Tür Treff Ev. Kirchengemeinde Huckardex
Kinder-und Jugendtreff Falken Kirchlinde (OT) x
Kinder-und Jugendtreff Thomas-Morus-Haus (ToT) x
StadtbezirkEinrichtungbarrierearmbarrierefreiweder noch
I-NordJugendtreff Stollenpark
(3X4 PLUS)
x
Kinder und Teenstreff Keck
(3X4 PLUS)
x
Kinder und Teenstreff Kezz
(3X4 PLUS)
x
Jugendtreff Konkret
(3X4 PLUS)
x
Treff Hannibal
(3X4 PLUS)
x
Kings Kids/ Stern im Norden e.V. x
Ev. Kirchengemeinde Markus x
AWO Teens und Jugendtreff - Blücherstraße x
AWO Streetwork - Blücherstraßex
Stadtteil-Schule e.V. - Mädchentreff x
Stadtteil-Schule e.V. – Treffpunkt Borsigplatz „Trebo“x
I-OstEv. Kirchengemeinde KOT St. Reinoldi / Kinder- und Jugendhaus x
OT St. Liborius /St. Martin x
Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius KOT "Bernwards" x
I-WestJugendfreizeitstätte des CVJMx
VMDO, Haus der Vielfalt x
LütgendortmundEvangelisches Jugendheim
Lütgendortmund
x
Martin-Luther-King-Haus
Holte Kreta
x
Evangelisches Gemeindehaus
Bövinghausen
x
Ev. Elias Kirchengemeinde Jugendraum Marten Stephanusx
MengedeHaus der offenen Tür der katholischen St. Remigius Kirchengemeinde Mengede x
PSG Gender Bildungsstätte Mengede JaM x
StadtbezirkEinrichtung barrierearmbarrierefreiweder noch
MengedeTreff der Ev. Noah-Kirchengemeinde, Stadtteil Nette
Treff der Ev. Noah-Kirchengemeinde, Stadtteil Bodelschwingh x
FBF Jugendfreizeitstätte "Smile" Stadtteil Nette x
ScharnhorstEv. OT-Schalomgemeinde X
AWO-Jugendfreizeitstätte Derne X
AWO-Kinder/Jugendtreff Kirchdernex


Auf Nachfrage von Frau Beckmann teilte Frau Hoppe mit, das vor 3 Jahren begonnene Inklusionsprojekt ende im Sommer diesen Jahres. Zur Zeit erfolge die Abstimmung des Konzeptes zum Bereich Inklusion für die Kinder- und Jugendförderung, das dann dem Ausschuss vorgelegt werden soll.
Die Änderung baulicher Gegebenheiten in städtischen Einrichtungen könne nur im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen im Blick behalten werden (barrierefrei/-arm). Bei Einrichtungen der freien Träger könne man nur in den Trägerkonferenzen dafür werben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Baukostenzuschuss für die katholische Kindertageseinrichtung St. Bonifatius, Bonifatiusstr. 3, 44139 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00627-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den Träger „Kath. Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet gGmbH“ mit einem Zuschuss zu den Bau- und Einrichtungskosten für den Umbau und die Erweiterung der katholischen Kindertageseinrichtung St. Bonifatius in Höhe von 160.000,--€ zu unterstützen.


zu TOP 2.5
3. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00779-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 3. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00799-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„.. die Frage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit beantworte ich wie folgt:

Im Jahr 2014 wurden für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord 769 Geburten sowie 831 Kinder im Alter bis zu sechs Jahren, die nach Dortmund zugezogen sind, dem Familien-Projekt mitgeteilt.

Alle Familien mit neugeborenen Kindern erhielten eine Begrüßungskarte mit Terminangebot. 36 Familien erteilten dem freiwilligen Angebot eine Absage. Bei 18 Familien ist der erste Willkommensbesuch terminiert und findet in den nächsten Tagen statt. 75 Familien wurden wegen Wegzug nicht angetroffen.
Insgesamt 593 Neugeborene bzw. deren Eltern wurden durch die Terminankündigung erreicht. Dafür waren 935 Besuchsanläufe erforderlich. Trotz bis zu sieben Besuchsversuchen wurden 47 Familien nicht angetroffen. Im Rahmen der Willkommensbesuche (Alter der Kinder ca. 3-4 Monate), werden die Familien nach Betreuungswünschen für ihr Kind befragt und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Betreuung aufgezeigt. Hier zeigt sich, dass für viele der im Stadtbezirk Innenstadt-Nord lebenden Familien die institutionalisierte Betreuung erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Kind drei Jahre alt ist, in Betracht kommt. Wie in allen anderen Stadtbezirken auch wird den Familien in der Innenstadt-Nord geraten, ihre Kinder frühzeitig in den umliegenden Kindertageseinrichtungen bzw. bei „Tagespflege in Familie“ anzumelden. Die Fachkräfte erläutern ebenso, welche Bildungs- und Unterstützungsangebote vom Familienbüro und seinen Kooperationspartnern und -partnerinnen angeboten werden, die in den ersten Lebensjahren für die Entwicklung ihres Kindes förderlich sind. Im Wesentlichen werden die Bausteine der Präventionskette des Familien-Projektes vorgestellt. Diese beziehen sich auf die Themen „Austausch/Begegnung“, „Erziehung/Beziehung“, „Sprache/Leseförderung“ und „Gesundheit“. Im Rahmen der Gespräche wird oft deutlich, dass sich Eltern eher für offene Treffs und Bewegungsangebote interessieren, geringer ist das Interesse an pädagogischen Themen. Die Eltern werden in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zu offenen Treffs, Veranstaltungen und Kursen angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. Die Angebote der Präventionskette des Familien-Projektes und seiner Kooperationspartner/-innen sind grundsätzlich kostenfrei. Eine Ausnahme bilden Griffbereit-Gruppen hier entstehen geringfügige Materialkosten. Kostenpflichtige Angebote der Kooperationspartner/-innen, die der Entwicklung des Kindes ebenfalls förderlich sind (z.B. Pekip-Kurs, Babyschwimmen, Babymassage) werden von den Eltern im Stadtbezirk Innenstadt-Nord trotz Hinweis auf mögliche finanzielle Unterstützung u. a. durch das Bildungs- und Teilhabepaket kaum nachgefragt. Grundsätzlich sei in diesem Zusammenhang angemerkt, dass die Familienbüros keine finanziellen Leistungen gewähren, sondern vielmehr individuell auf Leistungsstellen hinweisen und unter Umständen einen ersten Kontakt zu diesen herstellen. Im Jahr 2014 wurde in der Grundschule Kleine Kielstraße wöchentlich, außerhalb der Ferienzeiten, ein Baby-Eltern-Treff angeboten. Ein weiterer Baby-Eltern-Treff findet in der Beratungsstelle Westhoffstr. statt. Zusätzlich wurden in 2014 elf mehrsprachige Spielgruppen „Griffbereit-Kurse“ an neun Standorten wöchentlich, außerhalb der Ferienzeiten, durchgeführt. Gleichfalls wöchentlich treffen sich in der Grundschule Kleine Kielstraße die „Bewegungszwerge“. Darüber hinaus fanden im Jahr 2014 in vier Einrichtungen (TEK Leopoldstr., DRK Familienzentrum Zwergenland, Beratungsstelle Westhoffstr., TEK Yorkstr.) sechs mobile Bewegungsbaustellen als vierteiliger Kurs statt. Ein Seminar zum Thema „Stark durch Beziehung“ (Eltern mit Kind im Alter bis ein Jahr) und 31 Seminare „Stark durch Erziehung“ (Eltern mit Kindern im Alter ab einem Jahr) wurden in 2014 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord durchgeführt. In drei Kindertageseinrichtungen wurde als Pilotprojekt der „FamilienInfoPoint“ eingerichtet. Das ist ein offener Treff für Familien, der einmal wöchentlich stattfindet und an dem regelmäßig im Wechsel eine Stadtteilmutter, eine Hebamme, eine muttersprachliche Elternbegleiterin bzw. ein/e Mitarbeiter/in aus dem Familienbüro Innenstadt-Nord für individuelle Fragestellungen zur Verfügung stehen. Die drei Treffpunkte sind für das Familienbüro willkommene Gelegenheiten, um mit den Eltern Kontakt und Austausch zu pflegen. Immer wieder werden auch an diesen Orten Bausteine der Präventionskette des Familien-Projektes beworben und umgesetzt. Die nach Dortmund zugezogenen Familien erhalten ebenfalls eine Begrüßungskarte. Diese enthält aber keine Besuchsterminvorgabe, sondern eröffnet das Angebot, einen Willkommensbesuch zu vereinbaren. Die Verfahrensänderung erfolgte, um personelle Ressourcen für die wiederholten Willkommensbesuche, insbesondere bei Erstgeburten zu schaffen. Ein Auswertungstool zur Feststellung, wie viele der neu zugezogenen Familien aus der Nordstadt einen Willkommensbesuch vereinbart haben, existiert nicht. Rückmeldungen der Fachkräfte aus den Familienbüros haben ergeben, dass diese Familien eher telefonischen Kontakt suchen, um konkrete Fragen zu Betreuungs-, Bildungs- oder Freizeitangeboten zu stellen, als einen Willkommensbesuch zu vereinbaren. Im Fazit ist festzuhalten, dass durch die Intensivierung der Willkommensbesuche zu einer Vielzahl von Familien mit Neugeborenen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord ein Kontakt aufgebaut werden konnte. In der Folge werden dadurch vermehrt auch die Bildungs- und Unterstützungsangebote des Familien-Projektes und seiner Kooperationspartner/-innen besucht. Hier ist festzustellen, dass insbesondere niedrigschwellige Angebote, wie offene Treffs, Griffbereit-Gruppen oder Bewegungsangebote gerne angenommen werden. Um Kontakte insbesondere zu den Familien herzustellen, die aus Südosteuropa zugewandert sind und im Stadtbezirk Innenstadt-Nord leben, hat das Jugendamt im 3. Quartal 2014 mit einer aufsuchenden mobilen Beratung begonnen. Ziel der mobilen Beratung ist es, die Familien möglichst früh zu erreichen und in den Fragen rund um die Versorgung und Erziehung von Kindern zu beraten. Das Beratungsmobil war in der Zeit von Oktober 2014 bis Februar 2015 an 34 Tagen in der Regel für zwei Stunden im Einsatz. Vier weitere geplante Einsätze wurden wegen schlechten Wetters abgesagt.
Das Beratungsmobil war neben der Fahrerin/dem Fahrer mit einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter des Jugendhilfedienstes Innenstadt Nord-Ost und einer muttersprachlichen Familienbegleiterin besetzt. In diesem Zeitraum wurden 92 Eltern und 130 Kinder beraten. Die Einsätze wurden an wechselnden Orten in der Nordstadt durchgeführt. Nachdem an den unterschiedlichen Standorten Erfahrungen gesammelt werden konnten, wird seit Februar 2015 auch der Nordmarkt mit einbezogen. Hier ist die Besucherfrequenz natürlich höher als an den anderen Standorten. Generell kann festgestellt werden, dass die südosteuropäischen Zuwanderer/-innen ihre anfängliche Zurückhaltung gegenüber diesem Beratungsangebot des Jugendamtes aufgegeben haben und von sich aus auf die Fachkräfte zugehen bzw. auf Ansprache positiv reagieren.“


Auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Barrenbrügge teilte Herr Burkholz mit:

- Die Bitte um Stellungnahme war zwar mit „Aufsuchender Kinder- und Jugendarbeit“ betitelt, wurde inhaltlich aber auf die Willkommensbesuche der Familienbüros abgestellt. Dem entsprechend wurde die Stellungnahme der Verwaltung erstellt.

- In der Projektphase habe man sich mit den beiden Jugendhilfediensten verständigt, dass das Beratungsmobil zum Jugendhilfedienst IN-Nord-Ost gefahren wird. Nach einer Auswertung werde geprüft, ob eine Ausweitung auch auf den Jugendhilfedienst IN-Nord-West erfolgen soll. Der Nordmarkt ist zwischenzeitlich ebenfalls ein Standort des Beratungsmobils.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Sprachstandsfeststellungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12360-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

“… zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 24.03.2014 wird wie folgt Stellung genommen:

Das Sprachstandsfeststellungsverfahren „Delphin 4“ wird in der gesetzlichen Verantwortung des Schulamtes für die Stadt Dortmund in Kooperation mit den Tageseinrichtungen für Kinder vor Ort durchgeführt. Das Sprachstandsfeststellungsverfahren wurde für das Kalenderjahr 2014 letztmalig auch für die Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, durchgeführt. Die nachfolgenden Zahlen zur Beantwortung der Fragen wurden vom Fachbereich Schule am 26.01.2015 zur Verfügung gestellt.

In Kooperation mit den Dortmunder Kindertageseinrichtungen wurde nach dem Sprachstandsfeststellungsverfahren bei insgesamt 2.692 Kindern kein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt. Bei insgesamt 1.711 Kindern wurde ein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt. Von den getesteten Kindern haben somit 35,72 % Kinder einen zusätzlichen Sprachförderbedarf. Eine Aufteilung nach Stadtbezirken ist nicht möglich, da diese Statistik nicht erhoben wird.

Es ergeben sich aus verschiedenen Gründen immer Abweichungen zwischen der Anzahl der
in Dortmund getesteten Kinder mit Sprachförderbedarf und der Anzahl der in Dortmunder
Kindertageseinrichtungen geförderten Kinder. Einige Kinder werden aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme an der verpflichtenden Sprachförderung befreit. Manche Kinder sind zwischenzeitlich in eine andere Kommune verzogen oder zugezogen. Weiterhin werden Dortmunder Kinder in anderen Kommunen betreut und auswärtige Kinder in Dortmunder
Kindertageseinrichtungen.

Gemäß § 21 Absatz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen für jedes Kind, das nach dem Verfahren „Delphin 4“ einen zusätzlichen Sprachförderbedarf aufweist, dem Jugendamt bis zum Schuleintritt des Kindes einen Zuschuss in Höhe von 356,00 €. Auf Grundlage der bescheinigten vorschulischen Sprachförderung für Kinder nach § 36 Abs. 2 SchulG hat das Jugendamt bislang Bewilligungen gemäß § 21 KiBiz für insgesamt 1.517 Kinder auf der Grundlage der von den Dortmunder Kindertageseinrichtungen gemeldeten vorliegenden Bescheinigungen für Kinder aus dem Testjahr 2014 ausgesprochen. Es handelt sich hierbei um vorläufige Zahlen, da aufgrund von möglichen Nachmeldungen die endgültige Anzahl der Kinder aus dem Testjahr 2014 erst nach Ablauf des Kindergartenjahres 2014/2015 vorliegt.

Die ausgesprochenen Bewilligungen pro Stadtbezirk können der Tabelle entnommen werden.


Sprachförderung nach Delfin 4
StadtbezirkAnzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf aus dem Testjahr 2014davon in den „Aktionsräumen Soziale Stadt“
Aplerbeck530
Brackel8223
Eving9575
Hörde11897
Hombruch580
Huckarde1050
IN-Nord444444
IN-Ost880
IN-West7931
Lütgendortmund8719
Mengede13599
Scharnhorst173116
gesamt:1517904


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Umsetzung des § 72a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14150-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… bezugnehmend auf Ihre Rückfrage in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.11.2014, ob auch kommerzielle Anbieter, wie Indoor-Spielplatzbetreiber, von den Regelungen des § 72a SGB VIII betroffen seien, stelle ich Ihnen folgende ergänzende Stellungnahme gerne zur Verfügung.

Am 26.01.2015 fragte die Verwaltung beim LWL-Landesjugendamt an, ob es im Rahmen von Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII auch für kommerzielle Betreiber eine Pflicht zur Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse seiner Angestellten geben könne.

Herr Alfred Oehlmann-Austermann, Jurist und Diplom Sozialpädagoge beim Landesjugendamt antwortete auf die Anfrage wie folgt:

„ […] eine Verpflichtung, auf den Abschluss von Vereinbarungen mit freien Trägern hinzuwirken besteht nach herrschender Meinung nur, wenn es ein freier Träger der Jugendhilfe ist und dieser für seine Angebote auch Mittel der Jugendhilfe bekommt (bei expansiver Betrachtung zumindest öffentliche Mittel). […] Ein anderes Thema: Die Kölner Kollegen hatten einmal geprüft, ob die Betreiber des "Bällchen-Bades" bei Ikea eine BE nach § 45 SGB VIII benötigen. Dies war im Ergebnis zu verneinen.“


Herr Oppermann fand die Antwort ausgesprochen unbefriedigend. Es müsse seiner Auffassung nach überlegt werden, inwieweit auf private Anbieter Einfluss genommen werden könne. Auch wäre es erforderlich, die Eltern aufzuklären, dass es – sicherlich entgegen ihrer Annahme – bei kommerziellen Betreibern keine Absicherung (erweitertes Führungszeugnis) wie bei den Angeboten von freien Trägern bzw. dem öffentlichen Träger gibt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Inobhutnahmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00623-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Inobhutnahmen beantworte ich wie folgt:

Im Jahr 2014 wurden 591 Inobhutnahmen beendet, die sich auf insgesamt 416 Dortmunder Kinder und Jugendliche bezogen. Die Inobhutnahmen und die Anzahl der Kinder und Jugendlichen verteilen sich wie folgt auf die zwölf Dortmunder Stadtbezirke:


Anzahl InobhutnahmenAnzahl Kinder/Jugendliche
Aplerbeck4537
Brackel2217
Eving4132
Hombruch2320
Hörde3128
Huckarde4133
Innenstadt Nord245122
Innenstadt Ost3025
Innenstadt West3225
Lütgendortmund2020
Mengede2625
Scharnhorst3532
Gesamt591416
(Alle Angaben ohne „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ und Inobhutnahmen von jungen Menschen außerhalb Dortmunds)
Die 591 Inobhutnahmen verteilen sich bei einer monatlichen Betrachtungsweise der Betreuungszeit wie folgt:



Die mittlere Verweildauer pro Hilfefall in einer Inobhutnahme beträgt rechnerisch 40,8 Tage.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00318-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Frage der CDU- Fraktion beantworte ich wie folgt:




Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Hibbeln mit, eine reine Umrechnung des verausgabten Budgets auf „Kosten/Fall“ sei nicht aussagekräftig, da sich hinter „Hilfen innerhalb der eigenen Familie“ oder „Hilfen außerhalb der eigenen Familie“ eine Fülle von diversen Hilfearten verbergen. Auch können die Hilfezeiten, Dauer der Hilfen sehr unterschiedlich sein.

Herrn Gora erschloss sich nicht der Hintergrund der Bitte um Stellungnahme. Er würde es für sinnvoll halten, die Ursachen zu thematisieren und sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Angebote werden gebraucht, wofür wird das Geld ausgegeben, aus welchem Grund muss in bestimmten Stadtteilen mehr getan werden als in anderen.

Herr Sohn bat die Verwaltung (Jugendamt und Geschäftsführung), die Fragestellungen wieder in die Stellungnahmen aufzunehmen, damit ohne großen Aufwand ein besseres Verständnis möglich ist.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Sachstandsbericht des Zentralen Fachdienstes Streetwork für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00782-15)

Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich mit der Vorlage unzufrieden. Zum einen sah sie die in der Vorlage beschriebenen klassischen Methoden der Sozialarbeit als veraltet an. Zum anderen würden sich eine Reihe von Fragen ergeben: Um wie viele Mitarbeiter/innen handele es sich mit welchem Tätigkeitsbereich, warum werde Schuldnerberatung in so umfassender Weise betrieben, welche Schnittstellen/Zielrichtungen gebe es - auch in Richtung Bezirksvertretungen?
Sie bat, in einer der nächsten Sitzungen das Konzept der Streetwork unter Beantwortung der Fragen vorzustellen.


Herr Barrenbrügge konnte die Kritik von Frau Schütte-Haermeyer gut nachvollziehen und sprach sich ebenfalls für die Vorstellung des Konzeptes aus.

Auch Fr. Dr. Tautorat würde es begrüßen, wenn eine inhaltlich ausführlichere Darstellung erfolgen würde. Sie bezog sich ebenfalls auf den Abs. 1 auf Seite 2 und fragte nach, welche Auswirkungen das dann habe, wenn die Präsenz eingeschränkt wird.

Herr Spangenberg hatte gegen eine ausführliche Behandlung ebenfalls nichts einzuwenden.

Zu der Frage von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Spangenberg teilte Frau Hoppe mit, es handele sich um 2 ½ Stellen (1 Mitarbeiter mit 1 VZ-Stelle, 2 Mitarbeiter mit je ½ Stelle).
Sie sagte auf Nachfrage von Herrn Sohn zu, das Konzept Streetwork in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 03.06.2015 vorzustellen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.




zu TOP 2.12
3.Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00672-15)

Herr Ortmann fragte nach, ob es sich bei dem Betrag von – 747.880 € um eine über den Trägeranteil hinausgehende Förderung handelt.
(Hinweis: Nach Auskunft des Eigenbetriebs gibt es keinerlei zusätzliche Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln durch FABIDO.)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 31.12.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.13
Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00760-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu dem Tagesordnungspunkt Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu Frage 1. Im Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) sind derzeit 122 Mitarbeiter/innen (absolut) in Sachbearbeitungsfunktion in den 13 Jugendhilfediensten eingesetzt. Dafür sind 103,72 Planstellen (vollzeitverrechnet) eingerichtet. Unter den Beschäftigten befinden sich regelmäßig auch Dauererkrankte, deren Ausfall durch den Einsatz von Springerkräften ausgeglichen wird. Zu Frage 2. In den Jugendhilfediensten erfolgt die Fallverteilung in der Sozialarbeit nicht nach Fallzahlen und Kindern sondern nach Hilfearten. Es gibt familien- und einzelfallbezogene Hilfen, die unterschiedlich gewertet werden. Für eine familienbezogene Hilfe wie die Trennungs- und Scheidungsberatung ist die Anzahl der Kinder unerheblich, wenn es sich um dieselben Eltern handelt. Die Anzahl der betreuten Kinder reicht als Indikator für die Auslastung oder den Vergleich im ASD nicht aus. Hinsichtlich der Anzahl der je Mitarbeiter/in zu betreuenden Hilfefälle gibt es keine nennenswerten Schwankungen zwischen den Stadtbezirken. Zu Frage 3. Die Verhältnisse – Anzahl ASD-Mitarbeiter zu den Fällen – waren in den letzten beiden Jahren bezogen auf die zu betreuenden Hilfen relativ konstant. Schwankungen ergeben sich regelmäßig bei den Hilfearten. Bedarfsweise kommt es zu Umverteilungen innerhalb eines Jugendhilfedienstes.
Zu Frage 4.

Die Fallbelastung von ASD-Mitarbeitern und -Mitarbeiterinnen wird bundesweit diskutiert. Aufgrund der von den Beschäftigten in den Jugendhilfediensten vorgetragenen Überlastungsanzeigen wurde im vergangenen Jahr die Firma IN/S/O GmbH - Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung - mit der Durchführung eines Projektes zur Qualitätssicherung und Personalbedarfsbemessung beauftragt. Die Personalbedarfsbemessung ist fast abgeschlossen und berücksichtigt bestimmte, in vielen Jugendämtern geltende Qualitätsstandards in der Fallbearbeitung (z. B. die Häufigkeit von Beratungsgesprächen im Falleingang, Anzahl an Hilfeplangesprächen). Die Erfahrungen der Firma IN/S/O aus bundesweit in rund 100 Jugendämtern durchgeführten Prozessen der Qualitätssicherung und Personalbemessung sind dabei eingeflossen. Das Ergebnis der Qualitätssicherung und Personalbedarfsbemessung wird dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.14
Aufhebung des Beschlusses zum Neubau des Jugendspielplatzes „Rennweg“ Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00085-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2015
(Drucksache Nr.: 00085-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015
(Drucksache Nr.: 00085-15)

Es lagen folgende Empfehlungen vor:

-> Bezirksvertretung Innenstadt Ost, Sitzung 10.03.2015
„Der Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 10.03.2015 liegt vor.

-> Bezirksvertretung Brackel, Sitzung 12.03.2015:

Herr Barrenbrügge machte die ablehnende Haltung seiner Fraktion deutlich: Es sei der Eindruck entstanden, dass trotz politischer Beschlüsse einige Vorhaben wie in diesem Fall unter fadenscheinigen Gründen nicht umgesetzt wurden. Das werde eindeutig kritisiert. Da seine Fraktion seinerzeit maßgeblich an der Initiierung des Vorhabens beteiligt gewesen sei, könne der Vorlage nicht zugestimmt werden.

Auch Frau Dr. Tautorat fand es interessant, dass vor 8 Jahren der Beschluss gefasst wurde, sich offensichtlich eine 8-jähriges Planungsphase anschloss mit dem Ergebnis, das Gelände sei nicht geeignet.

Frau Hoppe wies darauf hin, dass bei der damaligen Jugendanhörung 50 – 60 Erwachsene aus der Nachbarschaft nachdrücklich deutlich gemacht hätten, dass sie mit der Errichtung des Jugendspielplatzes wegen bereits jetzt bestehender Beeinträchtigungen nicht einverstanden seien. Es wurde versucht, mit den Jugendlichen unterschiedliche Plätze im Rahmen einer Beteiligung zu finden und auch in die Umgestaltung des Winkelriedwegs einzubeziehen. Das sei teilweise auch gelungen. Es wurde dann versäumt, den Beschluss aufheben zu lassen und einen Sachstandsbericht zu geben.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (11 Ja, 3 Nein) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hebt den Beschluss vom 05.04.2007 zum Neubau des Jugendspielplatzes Rennweg / Tunneldecke Brackel (Drucksache 08402-07) auf.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 24.03.2015 vor:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
Ökologie:
und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.

Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“


Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung am 21.04.2015 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und
Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden.
Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die
Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den
Haushaltsplänen zu veranschlagen.
In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
- Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
- Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
- Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der
Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von
guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:
- Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend
barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet
werden und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.
Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In
diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.“


Frau Schütte-Haermeyer fand die Vorlage und auch die Empfehlung des BPN empfehlenswert.
Aus Sicht ihrer Fraktion stelle sich die Frage, welcher kinder- und jugendpolitische Innovationsimpuls in das Projekt gegeben werden könne. Die Beantwortung dieser Frage dürfe nicht nur die Schaffung von U 3-Betreuungsplätzen in der Nordstadt oder gemeinsames Lernen an der Anne-Frank-Schule beinhalten. Überlegungen könnten beispielsweise Erhöhung der Teilhabechancen oder Senkung der Armutsquote sein. Vielleicht stelle sich auch die Frage nach einem Masterplan Kinder und Jugend. Sie sah es als wünschenswert an, das im Ausschuss zu diskutieren.


Herr Sohn kritisierte, dass zwei Aktionsräume des Aktionsplans Soziale Stadt ausgeschlossen werden – Hörde-Nord und Wickede -, die zwar nicht im Norden liegen, aber die gleichem Probleme wie die übrigen hätten.

Frau Dr. Tautorat meldete noch Beratungsbedarf an und bat, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Herr Oppermann vermisste in der Vorlage Aussagen, an welcher Stelle der Ausschuss mit seiner Fachlichkeit eingebunden wird und welche konkreten Ideen dahinter stehen. Weiterhin gebe ihm sehr zu denken, dass unter dem Punkt Bildung zwar der Kommunale Bildungsbericht positiv hervorgehoben wird, aber der gesamte Bereich der informellen außerschulischen Bildung ignoriert wird.

Herr Gora begrüßte vom Grundsatz her, dass sich die Stadt vornimmt, in einem wie auch immer definierten nördlichen Teil der Stadt ein langfristiges Programm zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse, zur Förderung von Kultur und Bildung zu organisieren. Dass es ein breit angelegtes Dialog- und Beteiligungsverfahren geben solle, finde er gut, aber nicht die im Beschlussvorschlag aufgeführte Einschränkung „…mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.“. Er hoffe, dass die nach seiner Auffassung relativ undifferenziert und willkürlich formulierten Schwerpunkte nur als Platzhalter zu verstehen sind. Er signalisierte Bereitschaft zur aktiven Beteiligung bei der Formulierung von Schwerpunkten, die nach Auffassung des Ausschusses berücksichtigt werden müssen.

Herr Grohmann erinnerte an die unter TOP 2.1 als erforderlich angesehene Verzahnung mit dem Kinder- und Jugendförderplan.

Herr Bahr sah eine inhaltliche Diskussion als verfrüht an. Zum jetzigen Zeitpunkt ginge es seiner Auffassung nach nur um die Entscheidung, ob ein derartiges Projekt durchgeführt werden soll oder nicht. Und bei Zustimmung dann versucht wird, Gelder für Einzelprojekte zu akquirieren. Dann könne der Ausschuss entsprechende Initiativen/Gedanken entwickeln.

Frau Lüdeking ging auf die Fragen/Anmerkungen von Herrn Sohn, Herrn Oppermann, Herrn Gora, Herrn Grohmann und Herrn Bahr ein:

- Aktionsplan Soziale Stadt
Die Aktionspläne werden für Hörde-Nord und Wickede selbstverständlich weitergeführt und durch das neue Projekt in keiner Weise beschränkt.


- Keine konkreten Aussagen in Vorlage
Das Projekt soll jetzt erst gestartet werden, von daher kann auch nicht alles durch die Vorlage abgedeckt werden. Es wird ein lebendiges Projekt sein, nach dem Vorbild des Masterplans Energiewende. Politik, Bürger/innen und Interessierte sind dazu angehalten, sich einzubringen und mit zu gestalten.


- außerschulische informelle Bildung
Wie bereits erwähnt handelt es sich nur um einen ersten Überblick. Es ist beabsichtigt, eine Bestandsanalyse vorzunehmen. Die Abfrage in der Verwaltung läuft bereits. Dann kann aufgezeigt werden, was schon alles passiert. Und es können neue innovative Projekte entwickelt werden, um alles noch mehr voran zu treiben.


- Finanzen
Bis jetzt gibt es noch kein Budget, Mittel müssten akquiriert werden. Ziel sei es, Fördertöpfe zu nutzen und auch Partner im Rahmen des Projektes durch die Netzwerke zu gewinnen (entweder neue oder noch enger zu vernetzen). Da bei Förderanträgen oft auch ein Eigenanteil der Kommune erforderlich ist, wäre es von Vorteil, das Projekt mit einem eigenen Budget auszustatten.


- Schwerpunkte
Auch die Schwerpunkte sind noch nicht abschließend. Sie werden von der Politik gesetzt, auch im Laufe des Verfahrens. Nach der Auftaktveranstaltung im Mai folgen die Nordforen (Terminabstimmung mit den Bezirksvertretungen läuft). Eine laufende Information der Gremien sei vorgesehen. Während des gesamten Verfahrens kann sich die Politik an den Verfahren beteiligen. Ende 2015 ist eine Berichtsvorlage an den Rat vorgesehen. Es gibt verschiedene Gremien, in denen die Projekte entwickelt, identifiziert und bewertet werden. Dafür wird ein Bewertungsschema entwickelt und dem Rat eine Übersicht der Projekte vorgelegt mit einer Empfehlung, welche umgesetzt und für welche Mittel bereitgestellt werden können.


Herr Sohn dankte für die Auskünfte. Er würde es als hilfreich ansehen, wenn zukünftig für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die umfangreiche Darstellung darauf konzentriert werden könnte, welche Bereiche ihn betreffen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

Frau Dr. Tautorat äußerste sich sehr positiv über den vorliegenden Bericht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 15. Zwischenbericht zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00983-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…
1. Die Dezernate 2 (Kultur) und 7 (Jugend) werden um eine aktuelle Aufstellung gebeten, in welcher Weise jeweils städtische kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in Dortmund angeboten und betrieben werden.

2. Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten, wo bisher eine enge Zusammenarbeit (bspw. bei Kulturbüro, Junge Oper, Musikschule, Kinder- und Jugendtheater, etc.) zwischen den einzelnen städtischen Akteuren existiert.


3. Da das Jugendamt als Träger der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe über § 11 III KJHG (SGB VIII) (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Sitzung des Ausschusses am 03.06.2015


zu TOP 4.2
Jugendschutzstelle und Sleep In
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00984-15)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00984-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die Jugendschutzstelle an der Münsterstraße und auch das Sleep In leisten wertvolle pädagogische Arbeit im Feld der Jugendhilfe in Dortmund.
Bei einem Besuch der Jugendschutzstelle wurde uns berichtet, dass der Vertrag zum 31.12.2015 gekündigt sei.

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Gründe führten zur Kündigung des Vertrages mit der Jugendschutzstelle?
2. Wie gestaltet sich die Vertragslage zwischen Stadt Dortmund und Sleep In?
3. Wie sieht die Verwaltung die weitere Zusammenarbeit mit der Jugendschutzstelle und dem Sleep In? Falls keine Zusammenarbeit mehr erfolgen soll, plant der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die bisherigen Angebote dieser beiden Träger zukünftig im Stadtgebiet Dortmunds zu verzichten?
4. Zu welchem Termin sind Planungs- und neue Vertragsabschlüsse zu erwarten, um für alle involvierten Parteien Planungssicherheit zu erhalten?

Sollten bestimmte Antworten vertragsrechtliche Punkte betreffen, so können diese TOPs gerne im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.“


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Sitzung des Ausschusses am 03.06.2015


zu TOP 4.3
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00990-15)

Der TOP 4.3 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.


zu TOP 4.4
Entwicklung der OGS in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00998-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet, den Punkt „Entwicklung der OGS in Dortmund“ für die Tagesordnung der nächsten AKJF-Sitzung vorzusehen.

Vor über 10 Jahren wurde in Dortmund an den Primarschulen mit dem Offenen Ganztag begonnen, nachdem es bereits viele Jahre an den Grundschulen in der Nordstadt eine Ganztagsbetreuung gab.

Nach dieser Zeit erscheint es sinnvoll, eine Zwischenbilanz zu ziehen und einen Blick in die Zukunft der OGS zu richten.

Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über die Entwicklung der OGS in Dortmund, die Erfahrungen mit der unterschiedlichen Trägerlandschaft sowie die Bedarfsabdeckung und eventuelle Veränderungs- oder Verbesserungsbedarfe.“


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Sitzung des Ausschusses am 03.06.2015



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin

- Internationale Demokratietage 06.05. – 13.05.2015
Herr Siemon erläuterte kurz das Programm. Er sagte zu, den Mitgliedern nach der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters die Broschüre zu übersenden.


- Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg von April 2015: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

- Klausurtagung des Ausschusses
Die Mitglieder verständigten sich auf den 02.09.2015, ab 10.00 Uhr.
Themen:
-> Informationen über das Jugendamt allgemein
-> Gesamtthema UMF
-> Jugendhilfeplanung

Auf Vorschlag von Herrn Sohn soll es ein Impulsreferat geben (Hilfen zur Erziehung, Bericht 2014, LWL/LVR; Forschungsverbund Dt. Jugendinstitut/TU Dortmund).
Herr Burkholz wird sich um einen entsprechenden Referenten bemühen.






Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18.40 Uhr.




Sohn Oppermann Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.1

AKJF am  22.04.2015.pdfAKJF am 22.04.2015.pdf


Anlage zu TOP 2.2

Präsentation für Ausschuss f. Kinder, Jugend und Familie aktuell.pdfPräsentation für Ausschuss f. Kinder, Jugend und Familie aktuell.pdf



Anlage zu TOP 5.

BV-Wiedervorlage März 2015.pdfBV-Wiedervorlage März 2015.pdf
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