über die 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO
am 17.04.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 14:00 - 14:45 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Jasmin Jäkel (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB Falk-Thorsten Ermert (CDU)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
2. Beratende Mitglieder
Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)
Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)
Nursen Konak (Die Linke)
3. Verwaltung
Waltraud Bonekamp
Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Birgit Averbeck 7/Dez.-Büro (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Elke Göder-Schwenzfeier 51/3 (Projektmanagement Ausbau)
Klaus Flesch 7/Dez.-Büro (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)
Ulrich Piechota 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung Tageseinrichtungen f. Kinder )
Gabriele Lieberknecht
Nicht anwesend waren:
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 17.04.2013, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung
2.1 Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09432-13)
3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -
4. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Falk-Thorsten Ermert benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde einvernehmlich erweitert um den TOP
2.2 Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
Drucksache Nr.: 08693-12
Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung
zu TOP 2.1
Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09432-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09432-13-E1)
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09223-13-E2)
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09225-13-E2)
Veränderung der Öffnungszeiten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09401-13-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09432-13-E2)
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09223-13-E3)
A. Es lagen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor (s. Betriebsausschuss FABIDO am 07.03.2013):
-> Fraktion FDP/Bürgerliste, Drucksache Nr.: 09223-13-E2
„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:
1) Wie ist aus der Sicht der Verwaltung, der aus der Studie ableitbare offensichtliche Wunsch zahlreicher Eltern nach einer flexibleren Betreuung (insbesondere vor 7:30 Uhr und nach 16:30 Uhr sowie am Wochenende und zu den Ferienzeiten) mit der öffentlich angekündigten Kappung der Betreuungszeiten zu vereinbaren?
Seit 2008 gilt das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) in Nordrhein-Westfalen. In diesem ist u. a. geregelt, dass die Eltern für ihre Kinder eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche wählen können. Das vor dem KiBiz geltenden GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ermöglichte eine darüber hinausgehende Betreuungszeit und sicherte deren Finanzierung.
Mit Einführung des KiBiz haben die Träger in NRW auf dieses Gesetz reagiert und die Veränderung der Betreuungszeiten umgesetzt. In Dortmund ist FABIDO der einzige Träger, der heute noch in einem Großteil der Einrichtungen Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anbietet. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Betrachtung anderer Kommunen in NRW, auch dort haben die Träger anders als FABIDO in der Regel ihre Betreuungszeiten im Zuge der KiBiz-Einführung angepasst. Sofern einige wenige Einrichtungen anderer Träger längere Öffnungszeiten anbieten, ist dieses in der Regel möglich durch zusätzliche Finanzierungen wie bspw. von Unternehmen.
FABIDO wird je nach Einrichtung unterschiedliche Öffnungszeiten anbieten. So wird es Einrichtungen geben, die um 7:00 Uhr, 7:15 Uhr oder 7:30 Uhr öffnen und dann wiederum bis 16:00 Uhr, 16:15 Uhr oder 16:30 Uhr geöffnet haben. Es wird auch die Variante von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 7:00 bis 14:00 Uhr geben. Damit bietet FABIDO den Eltern mehr Spielraum als andere Träger, die in der Regel starre Zeiten von 07:00 bis 16:00 Uhr in allen Einrichtungen haben. Eltern können so in Zukunft die für Ihre Bedürfnisse am besten passende Einrichtung bzw. Öffnungszeiten bei FABIDO wählen.
FABIDO fällt dieser Schritt zur Veränderung der Öffnungszeiten nicht leicht, da großes Verständnis für die Belange und Wünsche der Eltern besteht und man immer versucht hat - länger als viele andere - diesen Bedürfnissen entgegenzukommen. Das zentrale Ziel dieser Entscheidung ist, auch weiterhin die hohe und bewährte Qualität des Angebotes von FABIDO für Dortmund sicherzustellen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann ein Träger nur dann unterstützen, wenn ihm auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hier müssen auf der landespolitischen Ebene endlich die Vorraussetzungen geschaffen werden.
2) Welche Lösungsvorschläge hält die Verwaltung für diejenigen Eltern bereit, deren berufliche Arbeitszeit mit dem Verlust des zeitlichen „Spielraumes“ von Betreuungszeiten unvereinbar ist?
Die Anpassung der Öffnungszeiten soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14, ab dem 01. August 2013 wirksam werden. Dies wird bei allen Neuaufnahmen realisiert. Bei den Eltern, deren Kinder heute schon diese Einrichtungen besuchen, werden die Einrichtungsleitungen im Vorfeld verantwortungsvoll die Lebenslagen von Eltern vor Ort erfassen und die bestmögliche Lösung im Interesse der Elternbedarfe und zum Wohle der zu betreuenden Kinder abstimmen. Dies bedeutet, dass mit dem Elternrat und den Eltern vor Ort die beste neue Öffnungszeit festgelegt wird.
Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrichtungsleitungen geführt und sind von den individuellen Zeitplänen abhängig und daher noch nicht vollständig abgeschlossen.
FABIDO ist sich bewusst, dass man trotzdem nicht allen Elternwünschen gerecht werden und entgegenkommen kann und dass die Veränderungen für einzelne Elternteile auch mit Beschwerlichkeiten verbunden sind. Es wird daher alles daran gesetzt, hier für die Betroffenen bei ernsthaften Problemen im Rahmen der Möglichkeiten, eine tragfähige Übergangslösung zu finden.
3) Wie wird die Verwaltung künftig auf besonders flexible Betreuungswünsche berufstätiger Eltern eingehen?
Solange die landespolitischen Voraussetzungen dafür nicht geschaffen werden, wird es ohne alternative Finanzierung nicht möglich sein auf diese Bedürfnisse einzugehen. Dies ist für FABIDO umso bedauerlicher, da es im täglichen Kontakt mit den Eltern ist.
Ein Beispiel für eine alternative Finanzierung ist die Kooperation zwischen dem Klinikum Dortmund und FABIDO. Durch einen Zuschuss des Klinikums wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums eine deutlich flexiblere Betreuungszeit für deren Kinder angeboten.
FABDIO ist sehr daran gelegen, den Bedürfnissen der Eltern entgegenzukommen und würde bei einer sicheren alternativen Finanzierung das Angebot umgehend erweitern.
-> Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 09225-13-E2
„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:
1) Wie sehen die Öffnungszeiten der FABIDO-Kitas zurzeit aus?
Von 56 Tageseinrichtungen die zurzeit eine 45 Stunden Buchung ermöglichen, bieten
5 Tageseinrichtungen 45 Std. Öffnungszeit an
3 Tageseinrichtungen 47 Std. Öffnungszeit an
18 Tageseinrichtungen 47,5 Std. Öffnungszeit an
30 Tageseinrichtungen 50 Std. Öffnungszeit an
2) Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen haben die momentan angebotenen Öffnungszeiten?
Es gibt zurzeit keine finanziellen Auswirkungen, da alle Tageseinrichtungen mit der Mindestbesetzung nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgestattet sind (zuzüglich der im Referentenentwurf vorgesehenen Leitungsanteile).
Einer 5gruppigen Einrichtung mit 90 Kindern und der 45-Stunden Gruppenform wird im KiBiz ein Fachkraftstundenanteil von z. B. 421 Stunden (s. g. Mindestbesetzung) zugeordnet. Dieser Stundenanteil ist brutto zu betrachten, da Urlaubszeiten, Weiterbildungszeiten, Krankheiten usw. darin bereits „berücksichtigt“ sind. Dies bedeutet, dass diese Fachkraftstunden in der Realität in der Einrichtung nie gegeben sind, da es die o. a. Ausfallzeiten natürlicherweise gibt.
FABIDO hat seit Einführung des KiBiz mit einem Mitarbeiterschlüssel, der für 45 Stunden im Grunde genommen nicht ausreichend ist, wie Bildungsexperten immer wieder betonen, 50 Stunden Öffnungszeit (+11%) angeboten. Dies geschah in der Hoffnung, dass der Landesgesetzgeber durch eine Revision des Gesetzes die Träger auch finanziell in die Lage versetzt, diese zusätzlichen Leistungen anzubieten.
Die Auswirkungen sind daher organisatorischer Art. Bei jeder Öffnungszeit einer Tageseinrichtung die über täglich 8 bzw. 9 Std. hinausgeht, müssen die pädagogischen Fachkräfte zeitversetzt arbeiten. Je länger die täglichen Öffnungszeiten sind, desto zeitversetzter müssen die Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Mitarbeiterinnen sind daher häufiger alleine in der Gruppe und haben weniger Zeit zur Vor- und Nachbereitung ihrer pädagogischen Arbeit, für Entwicklungs- und Elterngespräche, für Verwaltungsaufgaben und Teamsitzungen. Dies hat Auswirkungen auf den gesetzlich vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtungen.
Bereits 2008 formulierte die Stadt Dortmund gemeinsam mit ver.di in einer Resolution: „Die qualitativen Anforderungen an die Arbeit des pädagogischen Personals in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen nehmen stetig zu. Der Druck durch die Ausdünnung von Personal und die Kürzungen von Vor- und Nachbereitungszeiten, eingeschränkten Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie die Ausweitung von Öffnungszeiten verstärkt sich. Die Dienstpläne sind ausgereizt und die Grenzen des Machbaren erreicht.“
3) Was sind die Hintergründe für die angekündigten Einschränkungen der Öffnungszeiten in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden?
Seit 2008 gilt das KiBiz in Nordrhein-Westfalen. In diesem ist u. a. geregelt, dass die Eltern für ihre Kinder eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche wählen können. Das vor dem KiBiz geltenden GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ermöglichte eine darüber hinausgehende Betreuungszeit und sicherte deren Finanzierung.
Mit Einführung des KiBiz haben die Träger in NRW auf dieses Gesetz reagiert und die Veränderung der Betreuungszeiten umgesetzt. In Dortmund ist FABIDO der einzige Träger, der heute noch in einem Großteil der Einrichtungen Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anbietet. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Betrachtung anderer Kommunen in NRW. Auch dort haben die Träger anders als FABIDO in der Regel ihre Betreuungszeiten im Zuge der KiBiz-Einführung schon vor Jahren angepasst.
Die Kernaufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder ist die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.
In NRW stellen die Bildungsgrundsätze die Grundlage für die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich dar. Die Bildungsgrundsätze manifestieren sich in 10 Bildungsbereiche:
1. Bildungsbereich: Bewegung
2. Bildungsbereich: Körper, Gesundheit und Ernährung
3. Bildungsbereich: Sprache und Kommunikation
4. Bildungsbereich: Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
5. Bildungsbereich: Musisch-ästhetische Bildung
6. Bildungsbereich: Religion und Ethik
7. Bildungsbereich: Mathematische Bildung
8. Bildungsbereich: Naturwissenschaftlich-technische Bildung
9. Bildungsbereich: Ökologische Bildung
10. Bildungsbereich: Medien
Damit wird der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besonders hervorgehoben. Kindertageseinrichtungen sind daher keine reinen Kinderbetreuungseinrichtungen sondern vor allem Kinderbildungseinrichtungen. Insbesondere in den letzten Jahren hat der Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule bildungspolitisch noch stärkere Bedeutung bekommen, da immer deutlicher wird, dass bereits in den Kindertageseinrichtungen entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Schulzeit gestellt werden.
Durch vielfältige Angebote sowie gezielte Unterstützung werden in den Kindertageseinrichtungen Entwicklungs- und Bildungsimpulse geben. Die individuelle Betrachtung und Förderung des einzelnen Kindes ist dabei die Grundlage des pädagogischen Handelns. Damit werden die Voraussetzungen für die formellen Bildungsprozesse, die mit dem Eintritt in die Schule und dem systematischen Erlernen kognitiver Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen erforderlich sind, geschaffen. Defizite in den „Kinderbildungseinrichtungen“ sind daher nur schwer - wenn überhaupt - in der Grundschule aufzuholen. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Sprachbildung von Kindern.
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass eine qualitativ gute frühkindliche Förderung in den Kindertageseinrichtungen bei den Kindern im späteren Schulleben einen Entwicklungsvorsprung von einem Schuljahr bewirkt.
Das KiBiz regelt neben der Betreuungszeit auch die dieser Zeit zuzuordnenden Mitarbeiterstunden und deren entsprechende Finanzierung. Dass der damals angesetzte Lohnstundenansatz zu niedrig festgelegt wurde, soll hier nicht weiter betrachtet werden. Fakt ist jedoch, dass dieser Satz unter dem durchschnittlichen Entgelt einer älteren, erfahrenen Fachkraft liegt und damit unweigerlich Druck auf jeden Träger ausübt, an anderen Stellen dieses finanzielle Defizit auszugleichen bzw. die Erbringung von Leistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, unter einen Finanzierungsvorbehalt zu stellen.
Pädagogische Fachkräfte sind diverser Studien und den Gesundheitsberichten von Krankenkassen zufolge eine stark belastete Berufsgruppe. Die Arbeitsunfähigkeitstage von Erzieherinnen und Erziehern sind nach Daten der verschiedenen Krankenkassen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In erster Linie führen psychische Erkrankungen neben Atemwegs- und Muskel-Skelett-Erkrankungen zu überdurchschnittlich vielen Ausfalltagen. Der psychische Gesundheitszustand von Erzieherinnen und Erziehern zeigt sich im Vergleich zur berufstätigen Bevölkerung der Bundesrepublik um fast 8,2% schlechter.
Neuere Studien untersuchen erstmals Zusammenhänge zwischen den strukturellen Rahmenbedingungen von Kitas und der Gesundheit von Erzieherinnen und Leitungskräften.
Öffnungszeiten, die nicht mit ausreichendem Personal ausgestattet werden, stellen verständlicherweise schlechte strukturelle Rahmenbedingungen dar. FABIDO hat durch sein im Jahr 2011 erarbeitetes Zukunftskonzept wichtige positive Strukturveränderungen bestimmt, die seit dieser Zeit umgesetzt werden und zu mehr pädagogischer Qualität, Leistung und Mitarbeiterzufriedenheit geführt haben. Trotzdem musste FABIDO im Jahr 2012 weiterhin hohe Krankheitsausfälle verkraften. Diese Krankheitsausfälle können im Team nicht ersetzt werden. Erst nach 6 Wochen Ausfall eines Mitarbeiters ist ein teilweiser Ersatz möglich. Dieser Ersatz ist aber aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels kaum, nur verspätet oder gar nicht mehr zu finden. Durch die Neuregelung des Urlaubsanspruches für jüngere Mitarbeiter (aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes Erfurt im März 2012) erhalten diese zusätzliche Urlaubstage. Dies führt neben der Krankenquote zu einer weiteren Verringerung der Präsenz in den Tageseinrichtungen.
Im Jahr 2012 ist es zeitweise nur noch mit äußerster Mühe gelungen, das Betreuungsangebot aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieben Urlaubsansprüche und Mehrarbeitsstunden vor sich her. Trotzdem mussten aufgrund des fehlenden Personals häufiger Gruppen in Einrichtungen temporär geschlossen werden bzw. die Öffnungszeiten verkürzt werden. Dem Bildungsauftrag kann mit dem vorhandenen Personal nicht ausreichend nachgekommen werden. So wird z. B. der Bewegungsraum in solchen Zeiten nicht mehr genutzt und die Zeiten, in denen Kinder in den Wald gehen, Exkursionen vornehmen, Kultureinrichtungen, den Zoo oder Parks usw. besuchen, fallen dem fehlenden Personal ebenfalls zum Opfer. Sprachbildung, mathematisch-naturwissenschaftliche bzw. soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung müssen vernachlässigt werden.
Die Entwicklung von Kindern wird maßgeblich durch Beziehungserfahrungen bestimmt. Bindung und Bildung stehen in einem engen, untrennbaren Zusammenhang. Der Austausch mit wichtigen Bezugspersonen ist Grundvoraussetzung dafür, dass das Kind ein Gefühl für sich selbst entwickeln kann. Die so elementar wichtige Beziehungsebene, das Vertrauen, der Bezug zwischen dem Kind und der Erzieherin oder dem Erzieher kann nicht mit der entsprechenden Sorgfalt und Tiefe geschaffen werden. Der weitere Ausbau U3 und die damit steigende Anzahl von Kindern unter 3 Jahren in den Einrichtungen erfordern eine besondere Aufmerksamkeit. Dieser Ausbau darf nicht zu Lasten der pädagogischen Qualität gehen. Gerade die jüngsten Kinder unter 3 Jahren, die zuweilen erst 8 Monate alt sind, wenn sie in unsere Einrichtungen kommen, benötigen feste Bezugspersonen. Aber auch die älteren Kinder, die 45 Stunden in der Woche mit den Erzieherinnen und Erziehern zusammen leben, benötigen Vertrautheit, Ruhe und Präsenz der Bezugspersonen und kein immer wieder abwechselndes, durch Hektik, Fehlen und Unruhe geprägtes Miteinander.
FABIDO hat sich in den letzten Jahren grundlegende Qualitätsvorgaben gesetzt, wie z. B. eine strukturierte Eingewöhnungsphase für neue Kinder, Standards für die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren und das Portfolio als Standard der Bildungsdokumentation der Kinder. Diesen Standards kann FABIDO kaum noch gerecht werden.
Das Bewusstsein, wie wichtig die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ist, erzeugt eine weitere starke Belastung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von FABIDO, weil sie ihrer Verpflichtung und ihrem eigenen Anspruch in der Arbeit mit den ihnen anvertrauten Kinder nicht mehr gerecht werden können. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind immer häufiger ausgebrannt und erschöpft durch diese Situation bzw. Überforderung.
FABIDO ist der Ansicht, dass eine solche Situation für die rund 7.200 Kinder in den Tageseinrichtungen, deren Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr akzeptabel ist. FABIDO sieht sich hier aus Gründen der Fürsorge und dem eigenen hohen Qualitätsverständnis in der Verantwortung und Verpflichtung, Änderungen vorzunehmen.
Die Eltern haben nicht nur einen Anspruch auf entsprechende Öffnungszeiten sondern auch einen berechtigten Anspruch auf eine hohe Qualität während der Öffnungszeiten.
4) Ab wann sollen die Einschränkungen umgesetzt werden?
Die Anpassung der Öffnungszeiten soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 ab 01. August 2013 wirksam werden. Dies wird bei allen Neuaufnahmen realisiert. Bei den Eltern, deren Kinder heute schon diese Einrichtungen besuchen, werden die Einrichtungsleitungen im Vorfeld verantwortungsvoll die Lebenslagen von Eltern vor Ort erfassen und die bestmögliche Lösung im Interesse der Elternbedarfe und zum Wohle der zu betreuenden Kinder wählen. Dies bedeutet, dass mit dem Elternrat und den Eltern vor Ort die beste neue Öffnungszeit festgelegt wird.
FABIDO wird je nach Einrichtung unterschiedliche Öffnungszeiten anbieten. So wird es Einrichtungen geben, die um 7:00 Uhr, 7:15 Uhr oder 7:30 Uhr öffnen und dann wiederum bis 16:00 Uhr, 16:15 Uhr oder 16:30 Uhr geöffnet haben. Es wird auch die Variante von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 7:00 bis 14:00 Uhr geben. Damit bietet FABIDO den Eltern mehr Spielraum als die anderen Träger, die in der Regel starre Zeiten von 07:00 bis 16:00 Uhr in allen Einrichtungen haben. Eltern können so in Zukunft die für Ihre Bedürfnisse am besten passende Einrichtung bzw. Öffnungszeiten wählen.
FABIDO ist sich bewusst, dass man trotzdem nicht allen Elternwünschen gerecht werden und entgegenkommen kann und dass die Veränderungen für einzelne Elternteile auch mit Beschwerlichkeiten verbunden sind. Es wird daher alles daran gesetzt, hier für die Betroffenen im Rahmen der Möglichkeiten, eine tragfähige Übergangslösung zu finden.
5) In wie vielen und welchen Kitas sollen die Öffnungszeiten eingeschränkt werden?
In 51 Tageseinrichtungen für Kinder wird die Anpassung der Öffnungszeiten vorgenommen.
6) Wie viele Kinder sind nach dem momentanen Stand davon betroffen?
Im laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 ist für ca. 3.412 Kinder bei FABIDO die 45-Stunden Betreuung gebucht. Auf Stand der bisher abgeschlossenen Gespräche wurde zurückgemeldet, dass ca. 300 Eltern Probleme mit der Anpassung der Öffnungszeiten haben. Diese Zahl kann sich noch nach unten wie auch nach oben verändern.
7) Welche Reaktion seitens der Eltern hat es in den Einrichtungen seit Bekanntwerden der Einschränkungen gegeben?
Die überwiegende Zahl der Eltern konnte der Argumentation von FABIDO folgen, begrüßt diese Veränderung aber verständlicherweise nicht. Es gibt bei den Eltern ein Unverständnis darüber, dass die Gesetzgeber keine ausreichende Finanzierung sicherstellt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich zu ermöglichen. Dabei ist den Eltern allerdings nicht immer deutlich, dass dies ein Landesgesetzgebungsthema ist. Darüber hinaus gibt es von Eltern die organisatorische oder berufliche Probleme mit der Anpassung der Öffnungszeiten haben Beschwerden über die geplante Maßnahme.
8) Wann und wie wurden die Elternbeiräte informiert und einbezogen?
Ein erstes Gespräch mit der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der dritten Kalenderwoche mit dem Geschäftsbereichsleiter Tageseinrichtungen für Kinder statt. Ein zweites Gespräch mit den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der siebten Kalenderwoche mit der Dezernentin und dem Betriebsleiter von FABIDO statt. Es bestand mit den Elternvertreterinnen Übereinstimmung darüber, dass die unzureichenden gesetzlichen Finanzierungsvorgaben im KiBiz eine Vollzeitberufstätigkeit von Eltern nicht möglich machen. Eine Änderung der landesrechtlichen Bestimmungen ist daher erforderlich. Angeregt wurde, die Problematik auf der Ebene der Landeselternschaft zu thematisieren.
Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrichtungsleitungen geführt und sind von den individuellen Zeitplänen abhängig und daher noch nicht vollständig abgeschlossen.
9) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Bedarf bzw. die Wünsche der
Eltern hinsichtlich der Betreuungszeiten vor?
Generell haben die Eltern einen Wunsch nach absolut erweiterten Betreuungszeiten und mehr Flexibilität, auch wenn sie die Zeiten nicht oder nicht immer in Anspruch nehmen. Unterschiedliche Schichtmodelle der jeweiligen Arbeitgeber erzeugen bei Eltern verständlicherweise auch hier zusätzliche Betreuungszeitbedarfe.
10) Welche eigenen Möglichkeiten zur Beibehaltung der momentanen Öffnungszeiten sieht die Verwaltung und welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hätte dies?
Würde man die mathematischen Formeln des KiBiz auf die nicht vorgesehenen 50 Stunden in Ansatz bringen, so ergebe sich beispielhaft bei der o. a. 5-gruppigen Einrichtung einer Erhöhung der MitarbeiterInnenstunden um rund 47 in der Woche. Dies würde 1,2 vollzeitverrechneten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern entsprechen. Bei einem durchschnittlichen Personalkostenansatz von rund 45.000 € p. a. wären dies in einer solchen Einrichtung Mehraufwendungen von 54.000 € im Jahr. In einer kleineren Einrichtung ist dieser Ansatz entsprechend niedriger, in einer größeren entsprechend höher. Setzt man einen eher niedrigeren Durchschnittswert von 0,5 – 1,0 Stellen je Einrichtung an, dann würde dies bei einer Übertragung auf die 51 bei FABIDO davon betroffenen Einrichtungen einen Mehrbedarf von 1,15 Mio. € bis 2,3 Mio. € jährlich ausmachen.
Mittelfristig sollte die Überlegung intensiviert werden, in jedem Stadtbezirk eine Einrichtung mit längeren Öffnungszeiten anzubieten. Dabei würde es sich empfehlen, diese möglichst mit einem Familienzentrum zu verbinden. So könnten Synergien realisiert werden. Dabei sollten aber auch Öffnungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr betrachtet werden. Dies wäre ein ganz besonders deutlicher bzw. konkreter Schritt in Richtung „Beruf und Familie“. Hier wären nach ersten Überlegungen zwischen 1,5 und 2 vollzeitverrechnete Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter je Einrichtung mehr anzusetzen. Dies entspräche einem zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 67.500 € bis 90.000 € im Jahr in einer Einrichtung.
11) Welche Regelungen der Öffnungszeiten anderer Träger in Dortmund sind der Verwal- tung bekannt?
Von den ca. 175 Tageinrichtungen der übrigen Träger haben nach unserem Kenntnisstand ca. 8-10 Tageinrichtungen Öffnungszeiten die über 45 Std. hinausgehen. Dies ist u. a. möglich durch zusätzliche Finanzierungen von Unternehmen oder ähnlichem.
12) Welche Veränderungen der momentanen gesetzlichen Grundlagen müssen aus Sicht der Verwaltung vorgenommen werden, um eine flexible Handhabung der Öffnungszei ten anbieten und garantieren zu können?
Zurzeit erfolgt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und den Buchungszeiten. Statt der Pauschalregelung sollte es eine bedarfsabhängige Finanzierung geben oder zumindest sollten die Träger über die Kindpauschale hinaus die Möglichkeit bekommen, Personal für zusätzliche oder erweiterte Leistungen sowie Vertretungspersonal auch abrechnen zu können.
FABIDO fällt dieser Schritt zur Veränderung der Öffnungszeiten nicht leicht, da großes Verständnis für die Belange und Wünsche der Eltern diesbezüglich besteht und immer versucht hat – länger als viele andere - diesen Bedürfnissen entgegenzukommen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann ein Träger allerdings nur dann unterstützen, wenn ihm auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hier müssen auf der landespolitischen Ebene endlich die Vorraussetzungen geschaffen werden.“
-> CDU Fraktion, Drucksache Nr.: 09401-13-E2
„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:
1) Wie viele Eltern nutzen momentan die volle Betreuungszeit und sind somit von der Veränderung der Öffnungszeit betroffen?
Im laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 ist für ca. 3.412 Kinder bei FABIDO die 45-Stunden Betreuung gebucht. Auf Stand der bisher abgeschlossenen Gespräche wurde zurückgemeldet, dass ca. 300 Eltern Probleme mit der Anpassung der Öffnungszeiten haben. Diese Zahl kann sich noch nach unten wie auch nach oben verändern.
Darüber hinaus wird die Veränderung der Öffnungszeiten in der Elternschaft selbstverständlich nicht begrüßt, wenn gleich die deutliche Mehrheit ihr Verständnis dafür ausdrückt.
2) In welchen Kitas – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Stadtbezirken – sind wie viele Kinder von der Kürzung der Öffnungszeiten betroffen?
Aplerbeck: 4 TEK
Brackel: 2 TEK
Eving: 2 TEK
Hombruch: 3 TEK
Hörde: 4 TEK
Huckarde: 2 TEK
Innenstadt-Nord: 7 TEK
Innenstadt-Ost: 4 TEK
Innenstadt-West: 7 TEK
Lüdgendortmund: 5 TEK
Mengede: 3 TEK
Scharnhorst 8 TEK
Eine Aussage zu den betroffenen Kindern je Bezirk kann erst realistisch gegeben werden, wenn alle Gespräche vor Ort in den Einrichtungen geführt wurden.
3) Wie hoch ist der Betrag, der durch die Kürzung der Öffnungszeiten pro Kind eingespart wird?
Es wird keinerlei Einsparungen geben, da alle Tageseinrichtungen mit der Mindestbesetzung nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgestattet sind (zuzüglich der im Referentenentwurf vorgesehenen Leitungsanteile).
FABIDO hat seit Einführung des KiBiz mit einem MitarbeiterInnenschlüssel, der für 45 Stunden im Grunde genommen nicht ausreichend ist, wie Bildungsexperten immer wieder betonen, 50 Stunden Öffnungszeit (+11%) angeboten. Dies geschah in der Hoffnung, dass der Landesgesetzgeber durch eine Revision des Gesetzes die Träger auch finanziell in die Lage versetzt, diese zusätzlichen Leistungen anzubieten.
4) Hat man seitens der Betriebsleitung die Überlegung gemacht, den Eltern eine Beteiligung an den Kosten anzubieten?
FABIDO finanziert sich wie alle Träger nach den KiBiz Regelungen, d. h. FABIDO erhält den Betriebskostenzuschuss durch das Jugendamt und den Trägeranteil als Zuschuss durch die Stadt Dortmund.
Die Elternbeiträge erfasst und erhält das Jugendamt der Stadt Dortmund für alle Träger der Stadt. Der Gesamtbetrag der Elternbeiträge ist unabhängig vom Träger ein Sockelbetrag der Betriebskostenzuschüsse nach KiBiz. Dies bedeutet, dass FABIDO in keiner finanzwirtschaftlichen Beziehung zu den einzelnen Eltern steht.
Unabhängig von rechtlichen wie auch sozialen Gesichtspunkten würde eine solche Möglichkeit demzufolge einen deutlichen Anstieg der Verwaltungs- und Buchungsvorgänge bei FABIDO erzeugen, wofür keine Ressourcen zur Verfügung stehen.
5) In welcher Höhe fallen durch die Kürzung der Öffnungszeiten Einsparungen in den Bereichen
Weil der Wunsch und oft auch der Zwang zu einem eigenen beruflichen Weg beider Elternteile deutlich gestiegen ist, sind die Anforderungen an Familienpolitik deutlich gewachsen. Hauptanliegen muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Aufgrund flexibler, auch unregelmäßiger Arbeitszeiten in zahlreichen Branchen sind viele Eltern auf eine Kinderbetreuung über die 45 Stunden hinaus angewiesen.
Um lange Anfahrtswege über Stadtbezirksgrenzen hinaus zu vermeiden ist es notwendig, dass pro Stadtbezirk eine Tageseinrichtung verlängerte Betreuungszeiten anbietet.
Im Vergleich mit der Stadt Essen wird deutlich, dass in Dortmund die Elternbeiträge um die Hälfte geringer sind. Zum einen liegt die beitragsfreie Grenze für Eltern in Essen bei 13.000 Euro, in Dortmund bei 18.000 Euro. Zahlt man in Dortmund bei einem jährlichen Einkommen bis 36.000 Euro monatlich 43 Euro / 25 h, liegt der Beitrag in Essen bei einem Einkommen bis 37.000 Euro bei 88 Euro / 25 h.
Durch den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung – gerade bei den Unter-drei-jährigen – gibt es einen enormen Bedarf an ErzieherInnen, die aber in dem Maße nicht vorhanden sind. Eine mögliche Beteiligung von Eltern – überwiegend in den Randzeiten – brächte eine enorme Einsparung an Personalstunden bei dem städtischen Personal und böte dennoch den Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder erst später abzuholen.
Ein positives Ergebnis des Prüfauftrags böte eine Alternative für viele Eltern, die auf längere Betreuungszeiten angewiesen sind. Durch die Anpassung der Beitragssatzung könnten Kosten, die durch längere Öffnungszeiten entstehen, aufgefangen werden.“
Herr Sohn wies auf die vorliegenden Anträge sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hin.
Frau Blotenberg begründete den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Zum Antrag der SPD-Fraktion signalisierte sie Zustimmung, zum Antrag der CDU-Fraktion Ablehnung (insbesondere wegen der geforderten Absenkung der beitragsfreien Grenzen).
Frau Pieper gab das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt:
Die Punkte 1 – 4 seien zu konkret. Es gebe nicht nur den Träger FABIDO. Wichtig sei ihrer Fraktion, dass alle Träger einbezogen werden. Wenn diese 4 Punkte bei der Erarbeitung des gemeinsamen Konzeptes berücksichtigt werden sollten, dann könne man dem zustimmen. Die übrigen Punkte seien unbestritten.
Den Antrag der CDU-Fraktion werde ihre Fraktion ablehnen. Gerade die vielfältigen Staffelungen seien wichtig.
Frau Liedschulte teilte mit, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde man ablehnen, dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.
Anschließend begründete sie den Antrag der CDU-Fraktion und schlug eine Einzelabstimmung der Punkte vor.
Herr Sohn brachte seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Mitglieder des Ausschusses sich darüber einig seien, dass andere Öffnungszeiten als bisher notwendig sind. Das könne man den verschiedenen Anträgen entnehmen, wobei der Ansatz jeweils unterschiedlich sei. Weiterhin bestehe seiner Auffassung nach Einigkeit darüber, dass eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben sein muss. Dafür seien verlängerte Öffnungszeiten erforderlich. Er glaube, dass die Träger, vor allen Dingen auch FABIDO, in der Lage sein werden, das zu leisten, wenn die notwendigen finanziellen Gegebenheiten gesichert sind, so dass die Beschäftigten nicht überfordert werden.
Frau Bonekamp ging auf die Problematik ein.
Die Verwaltung habe es sich nicht leicht gemacht, die Öffnungszeiten in den 51 Einrichtungen zu reduzieren. Aber FABIDO stoße mit seinem Bemühen, das Angebot auch in den Randstunden anzubieten, zunehmend an seine Grenzen.
Wie bereits aus der Politik richtig gesagt wurde, handelt es sich um ein gesamtstädtisches Problem. In Dortmund werden von freien Trägern in 7 Einrichtungen verlängerte Öffnungszeiten vorgehalten. Auch im Vergleich mit anderen Städten stelle sich heraus, dass das Angebot von FABIDO wesentlich umfangreicher ist (Düsseldorf: von 106 komm. Einrichtungen – 3 mit erweiterten Öffnungszeiten; Köln: von 227 komm. Einrichtungen – 9 mit erweiterten Öffnungszeiten).
Eine Abfrage bei den 51 FABIDO-Einrichtungen habe Folgendes ergeben:
14 Einrichtungen haben keinen Bedarf an längeren Öffnungszeiten, so dass zum nächsten Kindergartenjahr die Umstellung vorgenommen wird.
In weiteren 14 Einrichtungen gab es eine hohe Nachfrage, so dass das bisherige Angebot in den Randzeiten um ein weiteres Jahr hinaus verlängert wird – mit dem Wissen, dass die Qualität in den Kernzeiten darunter leiden wird. Es bleibe ungefähr ein Jahr Zeit, das politisch gewollte Konzept zu entwickeln. Sie gehe davon aus, dass es gelingen werde, entsprechende Lösungen zu finden.
Für die weiteren 23 Einrichtungen wolle man aufgrund der Rückmeldungen individuelle Lösungen finden.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei ein hohes Gut, es sei der Wille der Verwaltung, den Eltern eine bestmögliche und bedarfsgerechte Betreuungszeit anzubieten. Aber das könne mit den bisherigen Refinanzierungen nicht geleistet werden. Sie appellierte an die politischen Vertreter, auf die jeweiligen Landesfraktionen zuzugehen, da die KiBiz-Revision anstehe.
Abschließend wies sie darauf hin, dass die Bedarfsabfrage nur für den städt. Träger erfolgt sei, die Bedarfe bei den freien Träger wurden nicht berücksichtigt.
Frau Giesbert betonte wie bereits in der letzten Sitzung, dass es in erster Linie um Bildung gehen müsse. Der mögliche Personalschlüssel nach KiBiz lasse sich mit dem KiBiz-Budget nicht umsetzen. Das bedeute, dass in den FABIDO-Einrichtungen permanent und ausschließlich unterhalb der Mindestbesetzung gearbeitet werde. Bevor Öffnungszeiten in irgendeiner Weise ausgeweitet werden, sollte und müsste zunächst sichergestellt sein, dass die Beschäftigten mit ihrer Mindestbesetzung ständig arbeiten können.
Sie wiederholte ihre Bitte, sich in gleichem Maße für eine Gesellschaft einzusetzen, in der es familienfreundliche Arbeitszeiten gibt, wie für das Thema Öffnungszeiten.
Herr Ossau brachte zum Ausdruck, es gebe zwei Sichtweisen: einmal die der Beschäftigten, die durchaus nachvollziehbar sei, zum anderen die der Eltern, die für seine Fraktion ausgesprochen wichtig sei.
Das in der Vorlage dargelegte Vorgehen könne von seiner Fraktion nicht unterstützt werden. Nach den vorliegenden Rückmeldungen der Eltern seien diese vom Vorgehen der Verwaltung ausgesprochen enttäuscht gewesen.
Den Anträgen könne er nicht zustimmen. Eine Erhöhung der Elternbeiträge bzw. Herabsetzung der beitragsfreien Grenzen lehne die Fraktion FDP/Bürgerliste ab. Auch die Einrichtung von einer Kindertageseinrichtung je Stadtbezirk werde in keiner Weise der viel zitierten Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht.
Herr Lohmann teilte mit, seit 2008 sei FABIDO der einzige Träger in Dortmund, der annähernd die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgebildet habe. Es wurde ein Angebot aufrechterhalten, das finanziell nicht abgedeckt war.
Man stehe im Dialog mit den Eltern. Dass es auch kritische Stimmen gebe, die mit den Veränderungen unzufrieden sind, sei ebenso bekannt wie die Tatsache, dass einige Eltern im Grunde genommen selbst mit einer Betreuungszeit von 50 Stunden nicht auskommen.
Er sei sicher, gemeinsam mit dem Jugendamt ein entsprechendes Konzept entwickeln zu können, das auch auf die übrigen Träger übertragbar ist. Wenn das spätestens ab dem Kindergartenjahr 2014/15 greifen solle, müsse das Konzept im September diesen Jahres stehen. Es müssten viele Aspekte einbezogen (z. B. was geschieht mit den Eltern, die bereits heute eine Übergangslösung haben) und Absprachen mit dem Landesjugendamt getroffen werden, um überhaupt eine Betriebserlaubnis für eine solche Betriebsform (beispielsweise Öffnungszeit 6 – 18 Uhr) zu bekommen.
Mit diesem Konzept und der politischen Unterstützung in Form der notwendigen finanziellen Ausstattung könne sowohl die gewünschte Qualität des Angebotes bereitgestellt als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden.
Frau Konak unterstützte die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Forderungen im Antrag der CDU-Fraktion sah sie nicht als zielführend an.
Unter der Vorgabe, dass die Punkte bei der Erarbeitung des gemeinsamen Konzeptes (FABIDO und Jugendamt, mit allen Kindergartenträgern) berücksichtigt werden, beschloss der Betriebsausschuss FABIDO mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09432-13-E1).
Der Betriebsausschuss FABIDO beschloss mehrheitlich (9 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09223-13-E3).
Es bestand mehrheitlich Einvernehmen, den CDU-Antrag in Gänze abzustimmen.
Der Betriebsausschuss FABIDO lehnte mehrheitlich (2 Ja, 9 Nein) den o. a. Antrag der CDU-Fraktion ab (Drucksache Nr.: 09432-13-E2).
Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse nahm der Betriebsausschuss FABIDO die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08693-12)
Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushaltsjahr 2013 eine Maßnahme zur Qualifizierung von arbeitslosen QuereinsteigerInnen für die Externenprüfung 2015 mit 30 TeilnehmerInnen aufzulegen. Für die Dauer der Maßnahme werden die TeilnehmerInnen bei FABIDO als pädagogische Hilfskräfte beschäftigt.
Für das Haushaltsjahr 2013 genehmigt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 97.398 € beim Eigenbetrieb FABIDO (Produkt: 7D_0060801 / Sachkonto : 531 610 – Zuschuss an kommunale Sonderrechnung).
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft von 30.618 € (Produkt: 59_0051204 / Sachkonto: 534 200), Minderaufwendungen bei der Personalagentur von 38.404 € (Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 529 200) und Mehrerträgen aus Eingliederungszuschüssen von 28.376 € ( Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 413 620). Die in der Anlage dargestellten haushaltsmäßigen Veränderungen für die Haushaltsjahre 2014 – 2015 werden im Haushaltsplan 2014 ff. berücksichtigt.
3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -
zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Keine
Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 14.45 Uhr.
Sohn Ermert Lieberknecht
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin
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