Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Rates der Stadt
am 23.06.2022
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr

Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 81 von z. Z. 89 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Wiesner (B‘90/Die Grünen)
Rm Nienhoff (CDU)
Rm Dr. Suck (CDU)
Rm Waßmann (CDU)
Rm Helferich (AfD)
Rm Joest (FDP/Bürgerliste)
Rm Gülec (BVT)
Rm Deyda (Die Rechte)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Ulrike Jäger
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Rates der Stadt,
am 23.06.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 12.05.2022

1.6 Terminplanung für den Rat, den Ältestenrat und die Ausschüsse für das Jahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25021-22)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung und Vereidigung von Stadträtin Monika Nienaber-Willaredt

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24247-22)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24124-22)

3.3 Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23282-21)

3.4 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 3.5) vor.

3.5 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24266-22)

3.6 Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24635-22)

3.7 RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24089-22)

3.8 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23257-21)

3.9 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2021

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24073-22)

3.10 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24464-22)

3.11 Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24735-22)

3.12 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Die Unterlagen wurden per Sonderversand verteilt.

3.13 Städtebauförderprogramm 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24324-22)

3.14 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23698-22)

3.15 Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24295-22)

3.16 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24294-22)

3.17 Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23786-22)

3.18 Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24426-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2022

3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24245-22)

3.20 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24656-22)

3.21 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)

3.22 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24888-22)

3.23 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24320-22)

3.24 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24522-22)

3.25 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24534-22)

3.26 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24349-22)

3.27 Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24674-22)

3.28 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.22 (TOP 3.6) bzw. 12.05.22 (TOP 3.4) vor.

3.29 Umbenennung des Bebauungsplans Mg 166 - ehemaliges Kraftwerk Knepper
Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022
(Drucksache Nr.: 24118-22-E2)
Hierzu lag am 31.03.22 ein gemeinsamer Antrag (TOP 3.21) vor.

3.30 Zukunft der Dortmunder City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22-E1)
Der Antrag lag zur Sitzung am 31.03.22 (TOP 3.20) vor.

3.31 Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 3.19) vor.

3.32 Innenstadtentwicklung
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25063-22)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22)

4.3 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24537-22)

4.4 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24568-22)

4.5 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24839-22)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Ukraine

Hilfeleistung für ukrainische Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25059-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24461-22)

6.2 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24504-22)

6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23937-22)

6.4 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24226-22)

6.5 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24506-22)

6.6 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24926-22)

6.7 Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24471-22)

6.8 Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24443-22)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 6.5) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24443-22-E2)

Stadtfeste "DORTBUNT!", "Tag der Nachbarschaft", "Dortmund.Live" und weitere Veranstaltungen in der City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25060-22)

7. Schule

7.1 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

7.2 Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft Küche" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24644-22)

7.3 Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24261-22)

7.4 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 7.2) vor.

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24372-22)

8.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24352-22)

8.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23971-22)

8.4 Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24561-22)

8.5 Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25011-22)

8.6 Attraktives Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2022
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25062-22)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)

9.2 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24740-22)

9.3 Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24745-22)

9.4 Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24646-22)

9.5 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24840-22)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24841-22)

9.7 STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)

9.8 PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24879-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)

10.2 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24519-22)

10.3 Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24844-22)

10.4 Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23831-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang vom 31.05.2022 (Drucksache Nr.: 23831-22-E1)

10.5 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24597-22)

10.6 Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
Drucksache Nr.: 24657-22

10.7 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23568-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 10.1) vor.

10.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)

10.9 Umbesetzung in Gremien

10.9.a hierzu -> Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25031-22)

10.9.b hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25032-22)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Unterschiedlich anfallende Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24579-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 11.1.2) vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Dortmunder U - Stadt Dortmund mit Sonderrechten?
Anfrage zur TO (Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 25002-22)

11.2.2 "Quartiersdemokraten / Wilma Dorstfeld"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25003-22)

11.2.3 Unterbesetzung der städtischen Kliniken an Wochenenden?
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25004-22)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Zu Beginn der Sitzung würdigt OB Westphal das am 11.06.2022 verstorbene Ratsmitglied Uwe Tietz.

Der Rat gedenkt des verstorbenen Ratsmitglieds mit einer Schweigeminute.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Frank (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die Absetzung folgender Vorlagen vor:

3.21 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)

3.28 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

3.30 Zukunft der Dortmunder City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22-E1)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22

8.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24352-22)

Folgende Vorlage zieht die Verwaltung zurück:

10.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)


Folgende Erweiterung der Tagesordnung schlägt OB Westphal vor und bringt diese zur Abstimmung:

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022

Rm Mader (CDU) merkt an, dass die Wortmeldung des Rm Nienhoff zu TOP 3.20 ungenau wiedergegeben ist und legt eine geänderte Fassung vor.

OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.

Folgende Änderung wird zur Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022, TOP 3.20, genommen:


Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022 wird mit o.g. Hinweis einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 12.05.2022

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 12.05.2022 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.6
Terminplanung für den Rat, den Ältestenrat und die Ausschüsse für das Jahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25021-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit der Änderung, dass der FABIDO-Betriebsausschuss statt am 08.09.2023 am 13.09.2023 tagt, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen im Jahr 2023 zu.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Amtseinführung und Vereidigung von Stadträtin Monika Nienaber-Willaredt

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Monika Nienaber-Willaredt zur Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt. Daher ist es möglich, Monika Nienaber-Willaredt gemäß § 71 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW als Beigeordnete der Stadt Dortmund zu ernennen und zu vereidigen.

Nach erfolgter Vereidigung von Monika Nienaber-Willaredt überreicht OB Westphal die Ernennungsurkunde zur Beigeordneten der Stadt Dortmund und wünscht ihr für die kommende Tätigkeit viel Glück und Erfolg zum Wohle der Dortmunder*innen.

OB Westphal lässt Fotos durch die Pressestelle und akkreditierte Pressevertreter*innen zu.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24247-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 08.06.2022 vor: StR Wilde erläutert ergänzend, mit dem Vorhabenträger sei hinsichtlich der Ausstattung mit Photovoltaik (PV) auf dem Dach Kontakt aufgenommen worden. Dieser habe erklärt, die Planungen wären umsetzungsreif, PV sei nicht vorgesehen. Dafür sei ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches ca. 35 Häuser versorgt, als Holzpelletanlage geplant. StR Wilde bittet um Aufnahme dieser alternativen Lösung in den städtebaulichen Vertrag.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit der von StR Wilde formulierten Erweiterung des städtebaulichen Vertrags in der Fassung des AKUSW folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (zugleich Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 5 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 7 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen den genannten Vertragsparteien abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage 7) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt und den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen, redaktionell angepasste Begründung vom 18.03.2022 dem Bebauungsplan Scha 136 - südlich Husener Straße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Scha 136 - südlich Husener Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe g GO NRW.“


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24124-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der Beschlussvorlage unter Punkt 11 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 12.04.2022 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 15.09.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23282-21)

Rm Lögering bedauert, dass die Anmerkungen der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Energie-effizienz und Dachbegrünung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) abgelehnt wurden. Gleichwohl wird die Fraktion B‘90/Die Grünen der Vorlage zustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) merkt an, es habe sich nicht um Dachbegrünung sondern Photovoltaik gehandelt. Das Jugenddorf als Bauträger sei froh über die Entscheidung des AKUSW, sonst hätten sich andere Planungen deutlich verschoben. Ihre Fraktion stimmt für die Fassung des AKUSW.

Laut Rm Weber verbleibt die CDU-Fraktion bei ihrer Position im AKUSW. Er erinnert an eine Absprache im AKUSW, sogenannte „Altfälle“ nicht nachträglich zu belasten.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 – Kleybredde - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, dem Bebauungsplan Ä 7 Lü 116 - Kleybredde – die aktualisierte Begründung vom 03.03.2022 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ä 7 Lü 116 – Kleybredde - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. g GO NRW.

zu TOP 3.4
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22296-21)

Dem Rat der Stadt liegt die Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 10.05.2022 vor:


Außerdem wird dem Rat der Stadt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vorgelegt:
Rm Kauch erklärt die Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Vorlage. Er begründet dies damit, dass der Ausbau ambitionierter sein sollte und mit Blick auf die Haltestelle Münsterstraße nicht nachvollziehbar ist.

Laut Rm Alexandrowiz wird die SPD-Fraktion, obwohl sie den Zeitplan kritisch sieht, zustimmen. Sie bittet darum, dass die Fragen des Seniorenbeirats aufgenommen und beantwortet werden.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) teilt die Bedenken hinsichtlich der Zeitplanung. Die Ausschüsse müssten in den kommenden Jahren schauen, ob es Fortschritte hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung gibt. Der Vorlage stimmt seine Fraktion zu.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

zu TOP 3.5
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24266-22)

Rm Kowalewski (Die Linke+) begründet die Ablehnung seiner Fraktion mit den Ausführungen zum Flughafen und der vermehrten Bebauung von Flächen im Freiraum. Gleichzeitig sei der Antrag seiner Fraktion zur Diskussion mit der Landesregierung hinsichtlich der OWIIIa abgelehnt worden.

Rm Reuter lehnt für die Fraktion B‘90/Die Grünen die Stellungnahme ebenfalls ab. Insbesondere die Ausweitung des Flächenbedarfs wird als falscher Weg angesehen. Insgesamt teilt ihre Fraktion die kritische Sicht des Beirats der unteren Naturschutzbehörde (BuNB). Weiterhin sei die Anpassung des Flughafens an den Landesentwicklungsplan nicht notwendig.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt für ihre Fraktion zu, denn der Flughafen sei landesbedeutend. Eine maßvolle Ausweitung zur Nutzung von Freiflächen als Option für künftige Generationen hält sie für sinnvoll.

Rm Weber (CDU) stellt für seine Fraktion die Zustimmung in Aussicht und erklärt, ein beschlossenes Moratorium gehöre nicht in einen Landesentwicklungsplan.

Rm Garbe (AfD) fordert eine schnellstmögliche Schließung des Flughafens und Alternativplanungen. Seine Fraktion wird sich deshalb zur Vorlage enthalten.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.

zu TOP 3.6
Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24635-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gutachtens zum Schutz der Südlichen Gartenstadt zur Kenntnis.
Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, eine Denkmalbereichssatzung nach § 10 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW für die Südliche Gartenstadt für den in der Anlage 3 beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 des Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) in der ab dem 1. Juni 2022 geltenden Fassung.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Denkmalbereichssatzung kraft Gesetzes eine vorläufige Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 10 Abs. 3 und § 4 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW eintritt.
Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 DSchG.

zu TOP 3.7
RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24089-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:


Rm Perlick kritisiert den Ruhrradweg generell. Die AfD-Fraktion lehnt die Vorlage daher ab.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL (fett/kursiv) aus der Sitzung am 17.06.2022 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstandsbericht zur Auftragswertschätzung der Planungen zum RS1 zur Kenntnis
2. beauftragt die Verwaltung, die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen
3. beschließt die Berücksichtigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 64.700,00 € im Haushaltsjahr 2022, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 64.700,00 € zur Deckung der Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW
4. beschließt die Gesamtplanungsleistungen für die Maßnahme in Höhe von 13.000.000,00 € in der Teilfinanz- und Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes.

Nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24089-22-E1) geht als Prüfauftrag an die Verwaltung. Der Prüfbericht ist sowohl dem APOD als auch dem AMIG vorzulegen mit dem Ziel, den SPD-Antrag anschließend in die Haushaltsberatungen zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung des RS1 zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit eine ausreichende Personalsituation für die weiteren Planungen des RS1 entsteht. Die hierfür benötigten Stellen sind im Stellplan und in den Haushalts-planungen für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Die Vorlage der Verwaltung stellt dar, dass eine Umsetzung des RS1 in den nächsten Jahren ohne zusätzliches Personal nicht möglich ist. Der RS1 ist ein bedeutendes Projekt für die Verkehrswende in Dortmund. Daher ist es dringend geboten, weiteres Personal für den RS1 zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 3.8
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23257-21)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:


Rm Rudolf begrüßt für die SPD-Fraktion die geplante Erweiterung. Klimaschutz, Biodiversität, Naherholung und das soziale Miteinander profitierten, zahlreichen Wünschen der Dortmunder*innen nach Kleingärten würde entsprochen. Ihre Fraktion wird in der Fassung des AFBL, also inklusive der dort beschlossenen Anträge, zustimmen. Zu bisher unbeantworteten Fragen der BV Lütgendortmund hinsichtlich Altlasten bittet sie entsprechend um Berücksichtigung der Antworten bei der Planung.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht Kleingärten als etabliert und wertvoll für die Bevölkerung an. Seine Fraktion wird daher zustimmen. Er vermisst jedoch eine Antwort zur Frage seiner Fraktion im AKUSW zur Kleingartenanlage Wickede.

StR Wilde schlägt einen Beschluss entsprechend der Empfehlungen des AMIG einschließlich der Prüfaufträge vor. Zur Frage des Rm Kowalewski im AKUSW erklärt er, die Frage gehe nicht unter und wird zu einer der nächsten Sitzung des Ausschusses beantwortet. Die Anregungen und Hinweise aus der BV Lütgendortmund gehen mit in die Untersuchungen ein.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AFBL (fett/kursiv) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1) die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen. Er beauftragt das Grünflächenamt mit der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der bestehenden Bebauungspläne und unter Aufnahme folgender Untersuchungshinweise der Bezirksvertretung Lütgendortmund: Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept.


2) darüber hinaus die Durchführung einer Prüfung, welche weiteren Dauerkleingartenanlagen in einer zweiten Stufe erweitert oder neugeschaffen werden können.
zu TOP 3.9
Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24073-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24464-22)

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) gibt an, ein Versprechen ihrer Partei sei es gewesen, die Weichen für den Beitrag Dortmunds zum Pariser Klimaschutzabkommen zu stellen. Daher seien alle Maßnahmen in den Haushaltsberatungen finanziell hinterlegt worden. Der heutige Beschluss stellt einen Schritt zur Realisierung einer Vielzahl von Maßnahmen dar. Dies habe die Europ. Kommission aufmerksam gemacht und Dortmund wurde zur Teilnahme an der „EU Cities Mission“ eingeladen.

Rm Perlick (AfD) kritisiert die Kosten zur Erreichung der Klimaneutralität. Er sieht darin den Wohlstand und die individuelle Freiheit gefährdet. Seine Fraktion lehnt die Vorlage ab.

Rm Rudolf (SPD) freut sich, dass die ehrgeizigen Ziele angegangen werden. Dazu bedarf es der Umsetzung und es ist zusätzliches Personal notwendig.

Rm Kowalewski (Die Linke+) zeigt sich ebenfalls positiv dazu, dass die beschlossenen Maßnahmen auch personell umgesetzt werden. Er verbindet damit die Hoffnung auf eine schnellere Realisierung.

Rm Garbe (AfD) sieht die ca. zwei Prozent des Anteils der Bundesrepublik am weltweiten CO2-Ausstoß als zu vernachlässigen an. Grundsätzlich, so meint er, gäbe es keinen wissenschaftlichen Nachweis für einen von den Menschen verursachten Klimawandel. Man müsse lediglich vor Ort gerüstet sein, um Veränderungen beim Wetter in ihrer Auswirkung klein zu halten.

Rm Mader (CDU) irritiert die inhaltliche Diskussion, denn die Maßnahmenentscheidungen sind in den Haushaltsberatungen erfolgt. Hier gehe es lediglich um die personelle Konkretisierung.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den beschlossenen Zusatz- und Ergänzungsanträgen zur Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und zu den entsprechenden Haushaltsbegleitbeschlüssen zur Kenntnis und beschließt:

1. die unter der Begründung beschriebene Umsetzung der Beschlüsse
2. die Zuordnung der mit Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 89 (DS-Nr.: 22100-21-E32, Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaschutzziele zur Umsetzung des Klimapakets) beschlossenen und finanzierten 10 Planstellen für die im Beschlusstext näher beschriebenen Aufgaben zu dem FB 60 sowie
3. die Einrichtung einer weiteren Planstelle für die mit der Bewirtschaftung dieser zusätzlichen Mittel im Zusammenhang stehenden Aufgabenerledigung in den zentralen Diensten des Umweltamtes.

zu TOP 3.11
Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24735-22)

Rm Perlick erklärt, die AfD-Fraktion habe weder dem Beirat noch der Liste der Mitglieder zugestimmt. Daher wird seine Fraktion auch die Nachnominierung von Stellvertreter*innen nicht billigen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft die nachnominierten Personen als stellvertretende Mitglieder in den Klimabeirat.

zu TOP 3.12
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24153-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2 liegt dem Rat der Stadt vor:

- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -“

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der genannten Anregungen des BuNB sowie des BPN (fett/kursiv) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend der in dieser Vorlage aufgeführten Vorgehensweise weiter zu agieren.

b) beschließt im Grundsatz die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Huckarde-Nord im Kontext der IGA 2027 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Förderung anzumelden.

c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die bislang beschlossenen Planungskosten in Höhe von 1,38 Mio. € (DS-Nr. 19428-20) erhöhen sich auf Grundlage der anrechenbaren Baukosten der Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) auf 2,37 Mio. €.

Anregungen:


zu TOP 3.13
Städtebauförderprogramm 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24324-22)

Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) nimmt wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt erhält folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung am 14.06.2022:
Mit diesen Anmerkungen nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2023 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.

zu TOP 3.14
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23698-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 12 Monate bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersmanagements Nordstadt betragen insgesamt 350.000 €.

- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen insgesamt 50.000 €.

- Eine weitere Verlängerungsoption für das Quartiersmanagement und den Quartiersfonds Nord-stadt für maximal 12 Monate für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis zum Start der Umsetzung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Dortmund Nordstadt. Die zuwendungs-fähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum betragen insgesamt 400.000 €.

Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 800.000 €.

Ein Bewilligungsbescheid zur Städtebauförderung mit einer Förderquote von 100 % liegt vor.

Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 800.000 Euro.


zu TOP 3.15
Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24295-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg“ in Dortmund-Lindenhorst.

zu TOP 3.16
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24294-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kokerei Hansa“ in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West.

zu TOP 3.17
Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23786-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:


Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AFBL bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden, um einen Prüfauftrag ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung und Aufwertung der Dortmunder City aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein Westfalen 2022 – Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ inkl. aller hierzu erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000 €. Davon im Einzelnen
2. die Auswahl und Umsetzung von mobilen „grünen Stadtmöbeln“ mit rd. 175.000 € Gesamtkosten,
3. das Aufstellen von mobilen „Pop-up-Bäumen“ mit rd. 10.000 € Gesamtkosten und
4. die Gestaltung von Wandflächen mit „Wallpaintings“ mit rd. 15.000 € Gesamtkosten.

Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Konzeption des mobilen Grüns Lager-/ Ausweichflächen für Fälle zu berücksichtigen, bei denen eine Aufstellung des mobilen Grüns in der Innenstadt nicht möglich ist, z.B. bei Veranstaltungen. Bei der Auswahl der Pflanzen sind winterharte Pflanzen bzw. Überwinterungsmöglichkeiten bei nicht winterharten Pflanzen zu berücksichtigen.

zu TOP 3.18
Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24426-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 03.05.2022 vor:

Zusätzlich liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.06.2022 (Drucksache Nr.: 24426-22-E2) vor:
Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 21.06.2022 vorliegen: Rm Frank stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage in der Fassung von AMIG und AKUSW zu. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen und positiv bewertet.

Rm Neumann-Lieven (SPD) sieht die Entwicklungen auf einem guten Weg. Die vorgestellten Gestaltungsmöglichkeiten sollten dabei helfen. Sie hofft auf eine zügige Fertigstellung ohne wesentliche Verzögerungen.

Rm Stieglitz wünscht ebenfalls die schnelle Fertigstellung und Berücksichtigung der Interessen aller Nutzenden. Die Fraktion B‘90/Die Grünen wird die Vorlage dennoch ablehnen. Er begründet dies damit, dass der Entwurf im Ursprung 20 Jahre alt sei und nicht mehr die heutigen Anforderungen abbilde. Auch sei der Zeitplan nicht nachvollziehbar.

Rm Kowalewski signalisiert Zustimmung der Fraktion Die Linke+, auch wenn die Fraktion den Stand des Entwurfs kritisch sieht. Zumindest werde der Stillstand nach 25 Jahren beendet. Im Ausschuss seien Gestaltungsthemen besprochen worden. Daraus erwartet Rm Kowalewski nun weitere Entwicklungen.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlungen des AKUSW und des AMIG vom 03.05.2022 und unter Kenntnisnahme des Einwands des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 21.06.2022 sowie der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.06.2022 (Drucksache Nr.: 24426-22-E2) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD folgenden Beschluss:

1. Auf der Grundlage der nachfolgenden Erläuterungen nimmt der Rat der Stadt Dortmund die Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ weitere Fahrradbügel für das sichere Abstellen von Fahrrädern vorgesehen werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ das „Konzept für mobiles Grün in der City“ Anwendung finden soll.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ ein Kommunikationskonzept zur Reduzierung von Konflikten zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entwickelt wird.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ auf die Wasserrinne zu verzichten. Stattdessen erfolgt die Realisierung einer gepflasterten Rinne mit einzelnen Straßenabläufen, um die Straßenentwässerung sicherzustellen.

Prüfauftrag:
1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.
2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.
3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte erwünscht.

Einwand des Seniorenbeirats:
Die geplanten Sitzbänke sollten für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sein, d. h. erhöhte Sitzflächen sowie Rücken-und Armlehnen sollten vorhanden sein, es sollten keine gebogene Sitzflächen angeboten werden. Auf dem verbleibenden Teil der Kampstraße sind entsprechende, anders gestaltete Möblierungselemente aufzustellen. Das Thema „Spielangebote“ sollte „Spiel-und Bewegungsangebote für unterschiedliche Generationen“ genannt werden.
Für den verbleibenden Abschnitt sind Angebote, die unterschiedliche Generationen ansprechen würden, zu installieren.

zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24245-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.

zu TOP 3.20
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24656-22)

Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) nimmt wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage des Wiederaufbauplans im fortlaufenden Prüfverfahren neue Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen bzw. Maßnahmen bei Feststellung der Nichtförder-fähigkeit herauszunehmen.

zu TOP 3.21
Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)

Der Rat der Stadt Dortmund setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.22
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24888-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen.

zu TOP 3.23
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24320-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das am 18.11.2021 für den Bau der Straßenüberführung Hildastraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21529-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 19.270.000, 00 Euro um 2.730.000,00 Euro auf 22.000.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021 322.855,56 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 8.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 897.144,44 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 164.928,57 Euro.

zu TOP 3.24
Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24522-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei unter Einbeziehung der Empfehlung des AFBL aus der Sitzung am 17.06.2022 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebühren tarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:


Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.

Die Vorlage wird dem AKUSW nachträglich zur Kenntnis gegeben.

zu TOP 3.25
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24534-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 66.915115,90 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 198.108,79 €, sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 198.108,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.26
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24349-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 907.317.245,66 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro festgestellt.

2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der nicht durch den Jahresüberschuss erwirtschaftete Anteil der gemäß Wirtschaftsplan 2020/21 (DS-Nr. 14933-19) gezahlten Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.822.775,00 Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.341.282,20 Euro geleistet wurde.

3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 2.329.508,33 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2023 zu veranschlagen. In der städtischen Finanzrechnung ergibt sich hierdurch eine Mehrauszahlung in Höhe von 2.329.508,33 Euro, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen ist.

4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.27
Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24674-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Sanierung des Dortmunder Rathauses zur Kenntnis und beschließt, das Budget für die Sanierung des Rathauses von 36,35 Mio. EUR um 2,72 Mio. EUR auf 39,07 Mio. EUR zu erhöhen.

zu TOP 3.28
Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 12.05.2022 folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:

Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6) lag dem Rat der Stadt auch am 12.05.2022 bereits vor:
Der Rat der Stadt Dortmund setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.29
Umbenennung des Bebauungsplans Mg 166 - ehemaliges Kraftwerk Knepper
Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022
(Drucksache Nr.: 24118-22-E2)

Rm Gebel (Die Linke+) dankt für die Stellungnahme. Er stellt die Frage, ob der Rat erneut aktiv werden muss oder die Verwaltung die politischen Gremien automatisch hinsichtlich des Vollzugs der Namensänderung beteiligt.

OB Westphal sagt zu, die Verwaltung werde zum Zeitpunkt der Änderung entsprechend agieren.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022 (Drucksache Nr.: 24118-22-E2) vor:

„… zu dem o.g. Beschluss nehme ich nach eingehender rechtlicher Prüfung wie folgt Stellung:


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022 (Drucksache Nr.: 24118-22-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 3.30
Zukunft der Dortmunder City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22-E1)

Der Rat der Stadt Dortmund setzt den Antrag unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.31
Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 12.05.2022 nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:
Eine mit DSW21 abgestimmte Stellungnahme wird voraussichtlich zur Sitzung am 22.09.22 vorgelegt.

zu TOP 3.32
Innenstadtentwicklung
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25063-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 15.06.2022 (Drucksache Nr.: 25063-22-E1) vor:
Rm Neumann-Lieven (SPD) erläutert zum fraktionsübergreifenden Antrag, es bestehe nach den vergangenen Diskussionen Einigkeit, zunächst einige Fragen zu klären. Anschließend könne dann auf dieser Basis diskutiert und entschieden werden.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht die Diskussionsnotwendigkeit vor dem Hintergrund, dass trotz zahlreicher Gremien und Akteur*innen kein signifikanter Erfolg hinsichtlich der Innenstadtentwicklung zu verzeichnen ist. Mehrfachstrukturen sind nicht das Ziel, vielmehr ein effizienter Austausch.

Rm Reppin (CDU) sieht einhelligen Handlungsbedarf hinsichtlich der Cityentwicklung. In den gewünschten Informationen sieht er eine gute Handlungsgrundlage.

Rm Perlick (AfD) hält den Antrag und die Antwort für unerheblich. Weder die Formate noch die Akteur*innen spielen aus seiner Sicht eine Rolle. Die Misere der Innenstadt wird aus seiner Sicht durch politische Entscheidungen der antragstellenden Parteien verursacht.

OB Westphal appelliert an die Ratsmitglieder, sich untereinander zu informieren und die Themen intensiv zu diskutieren, denn alle Fraktionen sind in der Cityrunde vertreten. Dort wurden beim letzten gemeinsamen Termin sechs verschiedene Projektansätze diskutiert. Daher können immer wieder getroffene Aussagen darüber, z.B. es gäbe keine Aktivitäten, so nicht gelten.

Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 22.09.2022.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)

Der Rat der Stadt nimmt den Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:

- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“

Der Rat der Stadt Dortmund setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 4.3
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24537-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 30.06.2022 hinaus bis zum 30.06.2024 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme und zur Unterstützung der Arbeitspolitik des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortführt.

zu TOP 4.4
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24568-22)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss 2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) wird mit einem Jahresüberschuss von 716.555,71 Euro sowie einer Bilanzsumme von 76.129.461,53 Euro festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 716.555,71 Euro wird thesauriert und damit der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.5
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24839-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Ersatzinvestition in den Gerätebestand der MST.factory dortmund und dem Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie in Höhe von 1.500.000 € zu.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Ukraine

zu TOP 5.1
Hilfslieferungen in die Ukraine
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25082-22)

1. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine aufs Schärfste und nimmt den in der Begründung dargestellten Weg von Hilfslieferungen der Stadtverwaltung Dortmund nach Mykolajiw zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die weiteren Bestrebungen zur Bereitstellung zusätzlicher Hilfslieferungen der Stadtverwaltung in die vom Krieg betroffenen Städte/ Regionen zur Kenntnis. Ein Bericht über die erfolgten Aktivitäten der Stadt Dortmund wird zum Jahresende in den Rat eingebracht.

Hilfeleistung für ukrainische Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25059-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2022 (Drucksache Nr.: 25059-22-E1) vor:


Rm Bahr dankt im Namen der CDU-Fraktion der Stadtgesellschaft für die gezeigte Solidarität. Seine Fraktion begrüßt den Rechtskreiswechsel (s. Ziffer 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages) der aus der Ukraine Geflüchteten, zugleich werde die Vorgehensweise der Bundesregierung (Vorgabe der erkennungsdienstlichen Erfassung bei unzureichender technischer Ausstattung) kritisiert. Vor diesem Hintergrund wird der aktuelle Sachstand erbeten.

Rm Worth (SPD) verweist auf die Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und kritisiert, wie oft dort ausführlich beantwortete Fragen im Rat erneut gestellt werden. Die Punkte 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages sind dort hinlänglich besprochen und beantwortet worden. Hinsichtlich des Rechtskreiswechsels sieht sie die von vielen Kosten entlastete Landesregierung in der Pflicht. Daher könnten von dort die Kommunen vollständig freigestellt werden.

Rm Mader (CDU) gibt den Hinweis auf das Recht nach der Gemeindeordnung, Fragen stellen zu dürfen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, die CDU/CSU-Fraktion habe einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. Darin sind die von der CDU-Ratsfraktion genannten Punkte nicht enthalten. Daher sei, sofern die Bundesregierung hier angegriffen werden soll, die Argumentation nicht passend. Berechtigt sieht er die Frage nach der Entlastung der Kommunen durch die Landesregierung.

Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 22.09.2022.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24461-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) liegt dem Rat der Stadt vor:

- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -

Rm Kowalewski erklärt zum Antrag der Fraktion Die Linke+, der Antrag beruhe auf der Auslagerung von Bädern. Dabei wurde nicht darauf geachtet, dass Ermäßigungen für bestimmte Gruppen dort -im Gegensatz zu städtischen Bädern- nicht eingeräumt werden. Diese Ermäßigung soll künftig einheitlich erfolgen. Bereits 2019 sei die Rückführung zum Ursprungszustand hinsichtlich der Eintrittsgelder beschlossen worden, umgesetzt wurde dieser Beschluss jedoch nicht. Daher soll -besonders mit Blick auf die Sommerferien und Kinder aus einkommensarmen Familien- eine Regelung wie gemäß des Antrags erwirkt werden.

Bm‘in Mais lobt die Sport- und Freizeitbetriebe ob ihrer erfolgreichen Arbeit. Am Antrag der Fraktion Die Linke+, den die CDU-Fraktion ablehnt, kritisiert sie die Vorgehensweise. Nach ihrer Meinung bedürfen solche Anträge einer finanziellen Grundlage, bevorzugt per Haushaltberatung. Auch muss geklärt werden, wie die Umsetzung vor Ort erfolgt. Bestehende Verträge sind zu beachten.

Rm Heymann wünscht für die SPD-Fraktion, dass der Antrag der Fraktion Die Linke+ zur Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) überwiesen wird. Dort kann die Fraktion dann einen Antrag zum Haushalt stellen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) findet die Gestaltung des Antrags der Fraktion Die Linke+ nicht gelungen. Von der Idee her ist für seine Fraktion der Antrag aber richtig. Früher auf den Weg gebracht könnten solche Ideen auch anders diskutiert werden. Er stellt die Frage, wie ein einmal wöchentlicher kostenloser Besuch realisiert werden könne. Im Antrag zu TOP 8.6 sieht er einen Ansatz, DO-Pass-Besitzer*innen Vergünstigungen beim Eintritt zu ermöglichen. In Verträge müsse seines Erachtens nach nicht eingegriffen werden. Die Stadt könne aber Mindererträge ausgleichen.

Rm Mader (CDU) bestätigt, dass es 2019 einen solchen Fraktionsantrag gegeben habe, der nicht mit Haushaltsmitteln hinterlegt wurde. Für 2022 gab es von der Fraktion Die Linke+ keinen Antrag, die SPD habe lediglich einen Prüfauftrag eingebracht. Haushaltsmittel existieren dafür weiterhin nicht.

Rm Bohnhof sieht den Inhalt des Antrags positiv, mit Blick auf den Haushalt wird die AfD-Fraktion ablehnen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 207.450.418,75 € und einem Jahresverlust von 6.123.068,61 € sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.123.068,61 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund wird gestattet, im Wirtschaftsjahr 2022 nicht in Anspruch genommene und nicht ausgezahlte Sportfördermittel aus dem Wirtschaftsplan 2021 in Höhe von 92.060,30 € für die Förderung des Sports entsprechend der städtischen Förderrichtlinien auszuzahlen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD die Überweisung des folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die LINKE+ (Drucksache Nr.: 24461-22-E1) in den AKSF:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, umgehend, mit Beginn der Sommerferien 2022
- allen DO-Pass-Besitzer*innen einmal wöchentlich einen kostenlosen Besuch in einem Schwimmbad in Dortmund (unabhängig vom Träger) sowie
- allen Menschen mit einem DO-Pass einen unbegrenzten ermäßigten Eintritt in alle o.a. Bäder zu ermöglichen. Die Mindereinnahmen bei den vereinsgeführten Bädern und den Sportwelt-Bädern sind den Trägern durch die Stadt Dortmund zu erstatten.

Im Haushaltsplan, der im Dezember 2020 verabschiedet wurde, kann nachgelesen werden, dass ein ermäßigter Eintritt durch die Stadt mit 100.000 Euro jährlich gegenfinanziert werden müsste.

Die Kosten für den kostenfreien Besuch, der einmal in der Woche ermöglicht werden soll, sollten im 2. Quartal 2022 vorgelegt werden (laut AFBL vom 02.12.2021).

zu TOP 6.2
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24504-22)

Rm Berndsen (SPD) nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen“ (DS-Nr. 14406-19 und 20277-21) um 898.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von 13.510.664 € auf 14.408.664 €.

zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23937-22)

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion den Wirtschaftsplan 2022/23 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2022/23 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 45.962.162 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2022/23 mit einem Volumen von 3.125.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie

Im Zuschuss sind bereits Personalmehrbedarfe berücksichtigt, die unter dem Vorbehalt eines VV-Beschlusses (DS Nr.:24289-22) am 21.06.22 stehen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 6.4
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24226-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 93.187.860,70 €, einem Jahresüberschuss von 1.269.480,96 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.269.480,96 € wird als Gewinnrücklage, zweckbezogen für die Bauinstandhaltung der Stadt- und Landesbibliothek, eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.5
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24506-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund-Husen, Husener Eichwaldstr. 268“ (DS-Nr. 11795-18) um 427.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen auf 1.127.000 €.

zu TOP 6.6
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24926-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 17.06.2022 vor:


Rm Thomas spricht sich grundsätzlich positiv für solch eine Veranstaltung in Dortmund aus, äußert aber für die AfD-Fraktion Bedenken und Ablehnung. Dies erfolge vor dem Hintergrund, dass ein Stadion dieser Größe nicht gefüllt wird, was unwirtschaftlich sei. Kleine Stadien eigneten sich besser.

Rm Lemke freut sich über die Förderung von Frauensport. Dennoch lehnt die Fraktion Die Linke+ die Vorlage ab. Dies begründet sie mit den Konditionen des DFB und der FIFA, die den Austragungsorten die Risiken auferlegen.

Bm‘in Mais (CDU) erklärt für ihre Fraktion Zustimmung in der Fassung des AFBL. Die Ausstiegsklausel sollte eine Möglichkeit zur Diskussion mit der FIFA sein.

Bm‘in Brunsing begrüßt für die Fraktion B‘90/Die Grünen im Grundsatz die Entscheidung. Die aufgegebenen Bedingungen sollten im Blick gehalten werden.

OB Westphal schließt sich den Redner*innen hinsichtlich einer vorsichtigen Vorgehensweise bezüglich der Bedingungen an. Daher hat die Stadt Dortmund in der ersten Gesprächsrunde mit dem DFB signalisiert, nicht zur Verfügung zu stehen. Denn wäre dort zugestimmt worden, wäre kein Einfluss auf und kein Ausstieg aus dem Verfahren mehr möglich gewesen. So konnte nun aber die eingeräumte Möglichkeit, sich an der finanziellen Realisierbarkeit zu orientieren, ausgehandelt werden.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und Die Partei gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und AfD in der Fassung des AFBL mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.

zu TOP 6.7
Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24471-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 und die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die noch nicht begonnenen Bauprojekte mit einem Volumen von 1 Mio. €.

zu TOP 6.8
Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24443-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) legt dem Rat der Stadt folgende Überweisung aus seiner Sitzung am 26.04.2022 vor:


Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24443-22-E2) vor:

„… die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Außerdem liegt dem Rat der Stadt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2022 mit der Bezeichnung „Stadtfeste "DORTBUNT!", "Tag der Nachbarschaft", "Dortmund.Live" und weitere Veranstaltungen in der City“ (Drucksache Nr.: 25060-22-E1) vor: Rm Ixkes-Henkemeier bittet für die SPD-Fraktion zwecks weiterer Beratung um Überweisung der Stellungnahme der Verwaltung sowie des Zusatz-/Ergänzungsantrags in den AKSF und den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF).

Die Bm‘in Mais (CDU) dankt für die Stellungnahme der Verwaltung. In den Positionen sieht sie wenig Abweichung. Gleichwohl trägt ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse mit.

Bm‘in Brunsing (B‘90/Die Grünen) sieht eine weitere Diskussion in den Ausschüssen.

Rm Kauch begrüßt für die Fraktion FDP/Bürgerliste den Zusatz-/Ergänzungsantrag. Besonders kleine Formate an sonst weniger frequentierten Plätze hebt er positiv hervor. Sowohl der Antrag als die Überweisung sei für seine Fraktion tragfähig.

Rm Bohnhof nimmt für die AfD-Fraktion die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU sieht er gute Ansätze, die zu diskutieren wären. Daher wird seine Fraktion der Überweisung zustimmen.

Dem Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24443-22-E2) zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt überweist den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2022 mit der Bezeichnung „Stadtfeste "DORTBUNT!", "Tag der Nachbarschaft", "Dortmund.Live" und weitere Veranstaltungen in der City“ (Drucksache Nr.: 25060-22-E1) zur weiteren Beratung einstimmig in den AKSF und AWBEWF:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung ausdrücklich auf, für die Dortmunder City neben bewährten Veranstaltungsformaten zugleich nach neuen, innovativen Eventformaten zu suchen, sie zu erproben und insbesondere auch Ideen für kleinere Formate zu entwickeln, die „vergessene Plätze“ der Innenstadt zum Leben zu erwecken.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im dritten Quartal 2022 ein Konzept zur Förderung von Events in der City vorzulegen, das bestehende Ansätze evaluiert und weiterentwickelt.
4. Die Verwaltung soll
7. Schule

zu TOP 7.1
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2022 zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft Küche" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24644-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW i.V.m. der Ausbildungs-und Prüfungsordnung für Berufskollegs Anlage A (APO-BK) die Errichtung eines neuen zweijährigen dualen Bildungsganges „Fachkraft Küche“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23.

zu TOP 7.3
Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24261-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


zu TOP 7.4
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Rm Dresler-Döhmann kündigt die Enthaltung der Fraktion Die Linke+ an, weil ein zu hoher Leitungsanteil für übliche Schulleitungsaufgaben an zwei Grundschulen gesehen wird.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ unter Berücksichtigung des im AKJF empfohlenen mündlichen Antrages (fett/kursiv) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) die Entwicklung von zwei Modellstandorten „Kindercampus“ sowie die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
b) den sukzessiven Aufbau einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ im Fachbereich Schule zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung und –sicherung in Dortmunder Bildungsinstitutionen,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

Die Projektleitungsstelle soll nach EG 13 TVöD-V AT/VERW bewertet werden.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24372-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 39.748.877,39 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.840.534,36 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Verlustvortrag soll entsprechend §10 (6) EigVO NRW durch positive Jahresergebnisse in den folgenden fünf Jahren getilgt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 8.2
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24352-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:


Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung von der Tagesordnung ab.

zu TOP 8.3
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23971-22)

Rm Brenker begrüßt für die Fraktion B‘90/Die Grünen die Neufassung der Satzung. Die Anhebung der Einkommensgrenze beruht auf einem gemeinsamen Haushaltsantrag und ein Wahlversprechen ihrer Partei. Damit gibt die Stadt an einer guten Stelle Geld aus und es wird schnell Wirkung bei über 1.000 Familien in Dortmund entfalten und mit bis zu 133 €/Monat entlasten. Für die Zukunft erwartet sie sich weitere Entlastungsschritte durch die neue Landesregierung.

Rm Erstfeld sieht einen Haushaltsantrag der SPD-Fraktion realisiert. Weiterhin hebt er die mögliche Entlastung von Pflegeeltern hervor. Seine Fraktion befürwortet den Weg zur Beitragsfreiheit frühkindlicher Bildung. Offene Spielräume können und sollen genutzt werden.

Rm Barrenbrügge (CDU) stellt die Anhebung der Einkommensgrenze von 18.000 auf 30.000 € heraus. Viele Familien werden erreicht und die Entscheidung steht für gute Zugangsmöglichkeiten zur Bildung.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

zu TOP 8.4
Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24561-22)

Rm Barrenbrügge (CDU) sieht die Vorlage positiv, denn das ursprünglich angedachte Modell wäre zu kompliziert und nicht umsetzbar gewesen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund folgt den Ausführungen der Verwaltung und beschließt, das Beitragsguthaben nicht einzuführen.

zu TOP 8.5
Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25011-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund eine*n Vertreter*in einer freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b) der vg. Satzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertreten ist, als beratendes Mitglied:

- beratendes Mitglied Karen Schubert-Wingenfeld

- Stellvertreter*in Gunther Niermann.

zu TOP 8.6
Attraktives Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2022
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25062-22)

Nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 zum Sommerferienprogramm liegt dem Rat der Stadt vor:

Rm De Marco (SPD-Fraktion) erinnert an die vergleichbare Entscheidung für die Sommerferien 2021, wovon rund 18.000 Kinder und Jugendliche profitierten. Auch junge Menschen sind von Themen, wie Pandemie und Inflation, betroffen. Daher hat seine Fraktion im AKJF erneut den Antrag gestellt.

Rm Bahr lehnt für die CDU-Fraktion den Antrag ab. Die finanziellen Einflussmöglichkeiten einer Kommune hinsichtlich familienfreundlicher Politik sind gering. Er sieht diese hauptsächlich in den Kosten für die Freizeitgestaltung, die durch die Gemeinde erhoben werden. Seine Fraktion möchte daher perspektivisch eine Familien-Card einführen, um Familien mit Kindern Vergünstigungen zu ermöglichen. Dies soll auch für Jugendliche in Ausbildung und im Studium gelten.

Laut Rm Gövert enthält der Antrag wesentliche Forderungen der Fraktion B‘90/Die Grünen. Daher werde ihre Fraktion zustimmen. Sie begrüßt auch die angestrebte generelle Lösung des freien Eintritts. Dies kann auch in die Haushaltsberatung einfließen. Mit Blick auf die Haushaltslage beantragt ihre Fraktion zu Ziffer 3 die Prüfung einer Staffelung, um dann klären zu können, welcher Weg beschritten werden kann bzw. soll. Rm Gövert schlägt die Staffelung a) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre, b) Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium bis einschließlich 27 Jahre und c) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium ohne Altersbegrenzung vor. Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Definition für „sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium“ gebeten.

Rm Kauch verweist auf die Ausführungen des Kämmerers zum Haushalt. Vor diesem Hintergrund enthält sich die Fraktion FDP/Bürgerliste. Er sieht einen Wettbewerb darin, welche Angebote noch kostenlos gestellt werden und erkennt darin Risiken für den Haushalt. Die Profitierenden sind auch die Menschen, die künftig die dadurch entstehenden höheren Lasten zu tragen haben. Auch sei die Außerachtlassung des Einkommens der Eltern nicht sachgerecht.

Rm Bohnhof spricht sich gegen generelle Vergünstigungen aus. Wer es sich leisten kann, bedarf keiner Unterstützung. Er bezeichnet den Antrag als kurzfristig und populistisch. Die AfD-Fraktion wird den Antrag ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) freut sich, dass der Rat hier direkt entscheiden kann und die Mehrheitsverhältnisse sich positiv für den Antrag darstellen. Daher könne damit direkt etwas für die Menschen in der Stadt getan werden.

Rm Thomas (AfD) kritisiert, dass auch Kinder aus anderen Orten vom kostenlosen Angebot profitieren.

Rm De Marco verweist auf 2021, als es auch keine Differenzierung nach dem Wohnort gab. Sechs Wochen Ferien seien ein überschaubarer Zeitraum, der gewiss kein Haushaltsloch auslösen wird. Der von Rm Gövert formulierte Prüfauftrag wird laut SPD-Fraktion gern in den Beschluss aufgenommen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste wie folgt mit o.g. Ergänzung (fett/kursiv):

1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschuss-Sitzung eine Übersicht der städtischen Sommerferienaktionen vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium in Westfalenpark und Zoo in den Sommerferien 2022 an den mit Personal besetzen Eingängen zu ermöglichen. Der kostenlose Eintritt soll dabei für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weiteren Nachweis und für junge Erwachsene mit einem Studierendenausweis oder einer formlosen Ausbildungsbescheinigung ermöglicht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen eines ganzjährig freien Eintritts in den Westfalenpark und den Zoo ab Januar 2023 für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium zu prüfen. Das Ergebnis soll dem AKJF und AKSF im September 2022 vorgelegt werden.


zu TOP 8.7
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24076-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 vor:

Rm Barrenbrügge (CDU) stellt den Interessenskonflikt der Stadt Dortmund als Arbeitgeberin und deren Personalgewinnung und die Erfüllung des Anspruchs der Familien in Dortmund heraus. Daher hält er den gemeinsamen Antrag seiner Fraktion mit B‘90/Die Grünen für maßvoll, auch hinsichtlich der befristet eingerichteten Stelle. Er bedauert, dass dem Vorschlag zur Einrichtung einer Großpflegestelle nicht gefolgt wurde. In der Fassung des AKJF wird seine Fraktion zustimmen.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion und Entscheidung im AKJF. Der soll nun gefolgt werden. Die vorliegende Überweisung des AKJF gibt nicht die dortige Entscheidung wieder. Sie nennt als tatsächliche Entscheidung des AKJF den ersten Satz der Beschlussvorlage sowie den gemeinsamer Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU (mit einer Änderung in Punkt 4).

Rm Spaenhoff (SPD) dankt Rm Gövert für die Richtigstellung. Ihre Fraktion hätte der ursprünglichen Beschlussvorlage folgen können. Nun wird die SPD-Fraktion, um den Fortgang nicht zu verzögern, der
-gem. Anmerkung des Rm Gövert berichtigten- Empfehlung des AKJF folgen.
Rm Spaenhoff stellt den Wert einer betrieblichen Kinderbetreuung als aktiven Beitrag gegen den Fachkräftemangel heraus. Der AKJF wünscht in einem Jahr einen Sachstandsbericht, um das Thema eng zu betreuen und im Sinne der Kolleg*innen zu begleiten, ggf. mit einer Ausweitung des Angebots.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält betriebliche Kinderbetreuung bei modernen Arbeitgebenden für unverzichtbar. Es sollten nicht öffentliche und betriebliche Interessen gegeneinander ausgespielt werden. Dies lässt sich durch einen systematischen Ausbau des Angebotes vermeiden.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AKJF:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Weiterführung der Aufgabe „Betriebliche Kinderbetreuung“. Darüber hinaus werden, neben den vorhandenen 60 Betreuungsplätzen, jährlich 20 weitere Plätze bis zu einer Gesamtanzahl von 120 zur Verfügung gestellt.
Die für ein Jahr befristet eingerichtete Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes mit einer Bewertung nach A10 LBesG / E9c TVöD wird dauerhaft eingerichtet.

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt auf zwei Jahre befristet.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 332.892,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 60.000,00 €.


zu TOP 9.2
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24740-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt zu, dass der Gesellschaftsvertrag der Gemeindewerke Hünxe GmbH, an der die GELSENWASSER AG als Gesellschafterin beteiligt ist, im beigefügten Entwurf angepasst wird.

zu TOP 9.3
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24745-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beruft Herrn Matthias Lewin aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH zum 30.09.2022 als Mitglied des Aufsichtsrates der vorgenannten Gesellschaft ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Uwe Fischer mit Wirkung zum 01.10.2022 als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH bis zur nach der nächsten Kommunalwahl stattfindenden Neuentsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.

zu TOP 9.4
Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24646-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Abbruch der ehemaligen EAE an der Glückaufsegenstraße mit einem Gesamtauszahlungsvolumen von ca. 4,2 Millionen € brutto, incl. Planungsleistungen und ermächtigt das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF) entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

zu TOP 9.5
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24840-22)

Der Rat der Stadt fasst - bei Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters an der Abstimmung - einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss.

zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24841-22)

Der Rat der Stadt fasst - bei Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters an der Abstimmung - einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate.

zu TOP 9.7
STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Berichterstattung 2021 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.

zu TOP 9.8
PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24879-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der PEAG Holding GmbH zu.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.06.2022 (Drucksache Nr.: 23982-22-E3) vor:


Rm Reppin (CDU) erklärt, die Ehrenamtskarte würde in Dortmund nicht so gut angenommen. Daher sei dieser Prüfauftrag initiiert worden. Ziel soll sein, mit einem erweiterten Angebot stärker zu werben.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.06.2022 (Drucksache Nr.: 23982-22-E3):

Die Verwaltung prüft, inwiefern auch die Wirtschaftsförderung mit ihren Kontakten zum Einzelhandel und den Dortmunder Unternehmen das Partnerprogramm der Ehrenamtskarte unterstützen und ausweiten kann, um die Ehrenamtskarte attraktiver zu gestalten. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 23. August mitgeteilt werden.

zu TOP 10.2
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24519-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) vor:


Rm Wallrabe (CDU) kündigt einen Antrag auf sofortige Entfristung der acht Stellen an, da die Verwaltungsvorlage weder einen Beschluss zur Verstetigung des Ermittlungsdienstes noch zu den weiteren acht Stellen bei Wegfall des Sperrvermerks enthält. Er sieht in der Vorlage eine Verzögerung der Festschreibung des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA). Rm Wallrabe erwartet, dass gemäß Beschlusslage der EDA bis zum Jahresende flächendeckend ausgeweitet wird.

Rm Goosmann (SPD) weist darauf hin, dass im ABöAB die Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen, die Entfristung der acht Stellen und die Verstetigung des EDA, zum Antrag erhoben und dem Rat empfohlen wurden. Dieser Empfehlung möchte die SPD-Fraktion heute folgen.

Rm Thomas (AfD) entnimmt der Vorlage, dass sich die Arbeit des EDA nicht positiv auswirke. Grundsätzlich müsse gegen Vermüllung vorgegangen werden. Er sieht aber keinen angemessenen Ertrag in Relation zum Aufwand. Daher wird seine Fraktion gegen die Verlängerung stimmen.

Laut Rm Kowalewski (Die Linke+) ist tatsächlich laut Zwischenevaluation kein signifikanter Effekt sichtbar. Da es sich um eine Zwischenevaluation handelt, müsse das gesamte Projekt und die Endevaluation abgewartet werden. Es sieht es problematisch, wenn vorher Fakten geschaffen werden.

StD Stüdemann merkt an, es gebe deutlich mehr Müllmeldungen, Anzeigen und Interventionen. Nur bei illegalen Müllkippen seien keine zählbaren Verbesserungen erkennbar, woran aber gearbeitet werde. Der Erfolg dieser Pilotphase ist auch davon abhängig, dass Abläufe in der Verwaltung gut funktionieren. Wegen der Beteiligung von aktuell vier Fachbereichen ist die Aufstellung nicht optimal. Daher sollen in dem weiteren Jahr die Verwaltungsabläufe optimiert werden. Denn von zügigen internen Prozessen sind schnell erkennbare Effekte in der Öffentlichkeit abhängig. So habe auch die EDG bekundet, dass bei verbesserten Abläufen schneller reagiert und die Verursacher*innen verantwortlich gemacht werden können. Eine Verstetigung zum heutigen Zeitpunkt wird aus seiner Sicht keine Vorteile erbringen. Vielmehr wäre dies ein Punkt für die Haushaltsberatungen.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) wird der Vorlage nicht zustimmen. Sie sieht nicht, dass die EDG Aufklärungsarbeit bei einer bestimmen Klientel leistet. Sie vergleicht ihre Erfahrungen in der Nordstadt mit denen in Marten. So würde -trotz entsprechender Meldungen- die Entfernung von Müll in der Nordstadt deutlich länger dauern als in Marten. Häufig sei nicht erkennbar, ob hier auch gewerblicher Müll entsorgt würde. Ebenso könnten sich viele Menschen Sperrmüllabholungen gegen Gebühr nicht leisten. Sie möchte diese Form von Ordnungsdienst nicht unterstützen, wenn sich nicht auch Strukturen grundlegend ändern.

Rm Goosmann (SPD) erklärt für seine Fraktion, den EDA stärken zu wollen. Daher könne die Vorlage auch in den ABöAB zurücküberwiesen werden. Im Sommer könne sich dann die Verwaltung mit den Wünschen der politischen Vertreter*innen befassen, damit der ABöAB nach der Sommerpause eine abschließende Empfehlung aussprechen kann.

StD Stüdemann gibt den Hinweis, dass über die Vorlage zu entscheiden ist, da sonst die Fortführung gefährdet sei.

Laut OB Westphal muss der Rat heute über die Vorlage entscheiden. Die weitergehenden Perspektiven sind nach der Sommerpause im ABöAB zu diskutieren.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme des Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) folgenden Beschluss und überweist die besprochenen Themen [Aufstockung des Projekts „Ermittlungsdienst Abfall“ (auf acht Planstellen) als auch die Verstetigung als Dauereinrichtung, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen] zur weiteren Beratung in den ABöAB:

1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.

2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleit-beschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.

zu TOP 10.3
Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24844-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Jörg Zilian und Herrn Stefan Klebs als stimmberechtigte Vertreter der Stadt Dortmund und Herrn Andreas Gerke und Herrn Markus Eull als deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung der KDN (Leistungsgemeinschaft von Kommunen, Landkreisen, Landschaftsverbänden und Datenzentralen).

Des Weiteren benennt der Rat der Stadt Dortmund Herrn Markus Eull als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Dortmund und Frau Maike Kleinhans als seine Stellvertreterin für den Betriebsausschuss der KDN.sozial (eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KDN).

zu TOP 10.4
Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23831-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Ergänzung zur Vorlage vom 31.05.2022 (Drucksache Nr.: 23831-22-E1) vor:


Rm Bohnhof erklärt, die AfD-Fraktion werde sich zur Vorlage enthalten. Grundsätzlich sei der Personalaufwuchs richtig. Die Vorlage enthält zugleich Stellen, die nicht im Sinne seiner Fraktion sind.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des vom Gesundheitsamt der Stadt Dortmund dargelegten Personalaufwuchskonzeptes im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (kurz Pakt ÖGD). Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen, deren organisatorische Zuordnung zu den Fachabteilungen und Arbeitsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, nach Erhalt des Förderaufrufs eine entsprechende Organisationsverfügung zur befristeten Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren umgehend einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.

Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Verstetigung der Planstellen über das Ende des derzeitigen Förderzeitraums, 01.02.2020 bis 31.12.2026, hinaus zu prüfen. Sofern die Finanzierung über das Ende des Förderzeitraums zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt ist, beschließt der Rat der Stadt Dortmund die entsprechende Verlängerung der Befristung bzw. die Entfristung der Planstellen, sofern dies durch Sicherstellung der Finanzierung möglich ist.

zu TOP 10.5
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24597-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 21.06.2022 vor:

- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“

Rm Kauch sieht für die Fraktion FDP/Bürgerliste das Thema Einsamkeit als wichtig an. Allerdings existiere kein Grund, diese im laufenden Haushaltsjahr ohne entsprechenden Haushaltsbeschluss und Hinterlegung im Stellenplan zu beschließen. Mit Blick auf den Haushalt fordert er Zurückhaltung, Handlungsdruck bestehe nicht. Nur deshalb lehnt seine Fraktion die Vorlage ab.

Laut Rm Worth gab es zum Umgang mit Einsamkeit bereits emotionale Ausschussdiskussionen. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit oft belächelt. Die Coronapandemie hat die Problematik neu beleuchtet. Die Koordinierungsstelle soll gesellschaftliche Strukturen und Veränderungen ausfindig machen und Voraussetzungen für Beteiligung schaffen. Die Beteiligung selbst erfolgt durch existierende Institutionen vor Ort. Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rm Perlick (AfD) verweist auf die im Januar 2020 auf Initiative seiner Partei zum Thema eingerichtet Enquete-Kommission im Landtag. Er hält die Koordinierungsstelle nicht für geeignet, gesellschaftliche Probleme in den Griff zu bekommen. Seine Fraktion stimmt daher gegen die Vorlage.

Rm Bahr erinnert an die Idee des ehem. Rm Justine Grollmann. Sie hat Einsamkeit bereits 2019 im Sozialausschuss thematisiert. Andere entdeckten dieses Thema im Wahlkampf ebenfalls. Einsamkeit und Isolation sind real, die Gründe dafür vielfältig. Einsamkeit unterscheidet auch nicht nach Alter, Bildung, Herkunft etc. Die CDU-Fraktion freut sich über die Vorlage und die Begleitung mit den Agierenden.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) leitet aus der in der Vorlage enthaltenen Analyse einen deutlichen Handlungsbedarf ab. Sie stellt für ihre Fraktion heraus, dass die Einbindung vielfältiger gesellschaftlicher Gruppierungen bei der Einrichtung der Koordinierungsstelle und den Aktivitäten notwendig ist.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) benennt das Wirken des ehem. Rm Grollmann ebenfalls positiv. Die Ideen bzw. die Umsetzung durch die Koordinierungsstelle hält sie für innovativ und sinnvoll.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Seniorenbeirats (fett/kursiv) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Einsamkeit“, die im Fachbereich 1, Geschäftsbereich III „Stadt der Nachbarschaft“ zugeordnet ist. Damit wird zeitgleich die Einrichtung einer Planstelle mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen.

Es erscheint vordringlich, die in Dortmund vorhandenen Strukturen in dem breiten Feld der Senioren- und Behindertenarbeit zu qualifizieren. Die Seniorenbüros und Begegnungsstätten arbeiten nahe an den Menschen. Weiter scheint es vordringlich, das Thema Einsamkeit bei älteren Menschen als neuen Schwerpunkt zu definieren und den Mitarbeitenden in diesen Arbeitsfeldern Fortbildung und Qualifikation anzubieten.

zu TOP 10.6
Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24657-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den für die Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten für das Dezernat 6 erstellten Ausschreibungstext und stellt fest, dass eine Wiederwahl von Herrn Stadtrat Wilde nicht beabsichtigt ist.

Ferner beschließt der Rat die Geheimhaltung aller Angaben über die zu erwartenden Bewerber*innen (jeweilige Person der Bewerber*innen, Inhalt der Bewerbungen) mit der Folge, dass die Rats- und Ausschussmitglieder in Bezug auf diese Angaben zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

zu TOP 10.7
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23568-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1) nimmt die Ausführungen der Stadtentwässerung Dortmund zum Ergebnis der Organisationsoptimierung zur Kenntnis.

2) beschließt die Einrichtung von 22 Planstellen für die personelle Aufstockung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, davon 13 Planstellen im Bereich Abwasserbetrieb und 9 Planstellen im Bereich Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Betrieb des PHOENIX Sees sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan und Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Dortmund.

3) beschließt die Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Bereich Schutz Kritischer Infrastruktur zur Umsetzung der BSI-KRITIS-Verordnung in Planstellen.

4) beschließt, die Mehraufwendungen für das Betriebsentgelt für den PHOENIX See für die Jahre 2023-2026 steigend bis zur Höhe von 874.511,36 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen.

5) beschließt die Erhöhung des investiven Ansatzes des Mobilitätszentrums beim Vergabe- und Beschaffungszentrum um 73.125 Euro ab dem Jahr 2025 für die erforderlichen Neubeschaffungen von Nutzfahrzeugen aufgrund der Ergebnisse der Organisationsoptimierung. Die Erhöhung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. berücksichtigt.

zu TOP 10.8
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)

Dem Rat der Stadt liegt zur Sitzung am 23.06.2022 folgende Vorlage zur Kenntnisnahme vor:


Der Rat der Stadt Dortmund setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

10.9 Umbesetzung in Gremien

zu TOP 10.9.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25031-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2022 (Drucksache Nr.: 25031-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2022 (Drucksache Nr.: 25031-22-E1).

zu TOP 10.9.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25032-22)

Folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.06.2022 (Drucksache Nr.: 25032-22) liegt dem Rat der Stadt vor:
Hierzu liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2022 (Drucksache Nr.: 25032-22-E1) vor:
Unter Berücksichtigung des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2022 (Drucksache Nr.: 25032-22-E1) beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Umbesetzungen:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Rm Elisabeth Brenker wird Mitglied im Ausschuss (für das ausgeschiedene ehemalige Rm Raphael Frebel).

Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Rm Lisa Denzel scheidet aus dem Ausschuss aus, Rm Hans Wiesner wird Mitglied im Ausschuss.

Gestaltungsbeirat:
Rm Hannah Sassen scheidet aus dem Gestaltungsbeirat aus, sB Thomas Eltner wird neues Mitglied im Gestaltungsbeirat.

Polizeibeirat
Rm Lisa Denzel scheidet aus dem Polizeibeirat aus, sachkundige Bürgerin Kerstin Feldhoff (bislang stellvertretendes Mitglied) wird Mitglied im Polizeibeirat.

Aufsichtsrat Westfalenhallen GmbH
Rm Julian Jansen verlässt den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH. Rm Jacques Armel Dsicheu Djiné wird Mitglied des Aufsichtsrates der Westfalenhallen GmbH.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Unterschiedlich anfallende Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24579-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Dortmunder U - Stadt Dortmund mit Sonderrechten?
Anfrage zur TO (Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 25002-22)

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.2
"Quartiersdemokraten / Wilma Dorstfeld"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25003-22)

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.3
Unterbesetzung der städtischen Kliniken an Wochenenden?
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25004-22)

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 17:45 Uhr



Thomas WestphalReinhard FrankSebastian Kaul
OberbürgermeisterRatsmitgliedSchriftführer
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