über die 13. Sitzung des Rates der Stadt
am 23.06.2022
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 81 von z. Z. 89 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Wiesner (B‘90/Die Grünen)
Rm Nienhoff (CDU)
Rm Dr. Suck (CDU)
Rm Waßmann (CDU)
Rm Helferich (AfD)
Rm Joest (FDP/Bürgerliste)
Rm Gülec (BVT)
Rm Deyda (Die Rechte)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Ulrike Jäger
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 13. Sitzung des Rates der Stadt,
am 23.06.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 12.05.2022
1.6 Terminplanung für den Rat, den Ältestenrat und die Ausschüsse für das Jahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25021-22)
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Amtseinführung und Vereidigung von Stadträtin Monika Nienaber-Willaredt
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24247-22)
3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24124-22)
3.3 Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23282-21)
3.4 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 3.5) vor.
3.5 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24266-22)
3.6 Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24635-22)
3.7 RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24089-22)
3.8 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23257-21)
3.9 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24073-22)
3.10 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24464-22)
3.11 Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24735-22)
3.12 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Die Unterlagen wurden per Sonderversand verteilt.
3.13 Städtebauförderprogramm 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24324-22)
3.14 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23698-22)
3.15 Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24295-22)
3.16 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24294-22)
3.17 Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23786-22)
3.18 Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24426-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2022
3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24245-22)
3.20 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24656-22)
3.21 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)
3.22 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24888-22)
3.23 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24320-22)
3.24 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24522-22)
3.25 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24534-22)
3.26 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24349-22)
3.27 Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24674-22)
3.28 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.22 (TOP 3.6) bzw. 12.05.22 (TOP 3.4) vor.
3.29 Umbenennung des Bebauungsplans Mg 166 - ehemaliges Kraftwerk Knepper
Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022
(Drucksache Nr.: 24118-22-E2)
Hierzu lag am 31.03.22 ein gemeinsamer Antrag (TOP 3.21) vor.
3.30 Zukunft der Dortmunder City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22-E1)
Der Antrag lag zur Sitzung am 31.03.22 (TOP 3.20) vor.
3.31 Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 3.19) vor.
3.32 Innenstadtentwicklung
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25063-22)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22)
4.3 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24537-22)
4.4 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24568-22)
4.5 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24839-22)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Ukraine
Hilfeleistung für ukrainische Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25059-22)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24461-22)
6.2 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24504-22)
6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23937-22)
6.4 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24226-22)
6.5 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24506-22)
6.6 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24926-22)
6.7 Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24471-22)
6.8 Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24443-22)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 6.5) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24443-22-E2)
Stadtfeste "DORTBUNT!", "Tag der Nachbarschaft", "Dortmund.Live" und weitere Veranstaltungen in der City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25060-22)
7. Schule
7.1 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)
7.2 Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft Küche" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24644-22)
7.3 Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24261-22)
7.4 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 7.2) vor.
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24372-22)
8.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24352-22)
8.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23971-22)
8.4 Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24561-22)
8.5 Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25011-22)
8.6 Attraktives Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2022
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25062-22)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)
9.2 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24740-22)
9.3 Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24745-22)
9.4 Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24646-22)
9.5 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24840-22)
9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24841-22)
9.7 STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)
9.8 PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24879-22)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)
10.2 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24519-22)
10.3 Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24844-22)
10.4 Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23831-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang vom 31.05.2022 (Drucksache Nr.: 23831-22-E1)
10.5 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24597-22)
10.6 Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
Drucksache Nr.: 24657-22
10.7 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23568-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 10.1) vor.
10.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
10.9 Umbesetzung in Gremien
10.9.a hierzu -> Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25031-22)
10.9.b hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25032-22)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
11.1.1 Unterschiedlich anfallende Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24579-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 11.1.2) vor.
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
11.2.1 Dortmunder U - Stadt Dortmund mit Sonderrechten?
Anfrage zur TO (Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 25002-22)
11.2.2 "Quartiersdemokraten / Wilma Dorstfeld"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25003-22)
11.2.3 Unterbesetzung der städtischen Kliniken an Wochenenden?
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25004-22)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.
Zu Beginn der Sitzung würdigt OB Westphal das am 11.06.2022 verstorbene Ratsmitglied Uwe Tietz.
Der Rat gedenkt des verstorbenen Ratsmitglieds mit einer Schweigeminute.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Frank (CDU-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlägt die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.21 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)
3.28 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
3.30 Zukunft der Dortmunder City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24114-22-E1)
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22
8.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24352-22)
Folgende Vorlage zieht die Verwaltung zurück:
10.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
Folgende Erweiterung der Tagesordnung schlägt OB Westphal vor und bringt diese zur Abstimmung:
- bisher als TOP 5.4 für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen, nun als TOP 8.7 in der öffentlichen Sitzung zu behandeln-.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022
Rm Mader (CDU) merkt an, dass die Wortmeldung des Rm Nienhoff zu TOP 3.20 ungenau wiedergegeben ist und legt eine geänderte Fassung vor.
OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.
Folgende Änderung wird zur Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2022, TOP 3.20, genommen:
Der BuNB nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt weiterhin auf das südliche, parallel zur Körne verlaufende WA2 zu verzichten. Dadurch reduziert sich der sehr hohe Erschließungsaufwand und der dadurch bedingte hohe Flächenverbrauch sowie die Bodenversiegelung im Plangebiet deutlich und die Funktion des Biotopverbundsystems der Körne wird erhalten.
Im Umweltplan der Stadt ist die Fläche mit hoher und sehr hoher Bedeutung für Biotop- und Artenschutz dargestellt. ...Bauliche Inanspruchnahme nur durch unabweisbaren Bedarf vertretbar...
Der unabweisbare Bedarf ist nicht gegeben. Seit dem Aufstellungsbeschluss sind 17 Jahre vergangen und die Bedarfslage hat sich deutlich verändert. Im aktuellen 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht 2021 wird bereits für 2040 von einem Überhang an EFH gesprochen.
Durch Aufgabe der südl. Bebauung (WA2) kann auch die Klimaqualität hier erhalten werden. Die Körne hat die Funktion einer Kaltluftleitbahn, die bei Verzicht auf die südliche Bebauung erhalten werden kann. Anderenfalls reduzieren/ verändern sich die klimatischen Verhältnisse von Freilandklima zu Stadtrandklima. Dies ist auch im Zusammenhang mit den weiteren baulichen Entwicklungen im Bereich Husen/ Kurl zu sehen.
Der BuNB gibt folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten:
• Auf ein Energiekonzept sollte nicht verzichtet werden. Es kann wertvolle Hinweise auf individuelle fossilfreie Wärmeversorgung und evt. Eigenversorgung geben.
• Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann dies gewährleistet werden,
• Einsatz von nachhaltigen, energiearmen Baustoffen (Holz),
• kein Einsatz von fossilen Brennstoffen,
• Erreichung von KfW40-Standards,
• Erhöhung des Anteils an regenerativer Energieversorgung (Photovoltaik) und damit Erhöhung des Autarkiegrades,
• Schonung der Ressource Wasser durch Grauwassernutzung,
• Bereitstellung von Nisthilfen für Vögel und Insekten sowie Bereitstellung von Fledermausquartieren.
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Rm Dudde teilt mit dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne. Zusätzlich wolle er aber zwei Dinge anmerken:
1. Die Stellungnahme des BuNB möge im weiteren Verfahren mit berücksichtigt werden.
2. In den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung werde zum Thema Photovoltaik ausgeführt, dass diejenigen Bauvarianten inkl. Vorgaben der Fristrichtung gewählt wurden, die mit der Sonnenenergie bestmöglich ausgenutzt werden können. Vor diesem Hintergrund , dass man ja auch schon eine andere Regelung bei den Bauleitplanungen zu diesem Thema habe, beantrage er hiermit, dass man auch in den städtebaulichen Vertrag mit aufnehme, dass dort Photovoltaikanlagen auf den Dächern mit errichtet werden.
Herr Wilde erläutert hierzu, dass Photovoltaikanlagen auch auf Dächern anzubringen mittlerweile Standard sei und er kein Problem darin sehe, dies im vertraglich nochmal zu fixieren.
Zur Stellungnahme des BuNB hätte er allerdings ein Problem damit, dem Vorhabenträger jetzt schon aufzutragen, als Baustoff ausschließlich nur Holz verwenden zu dürfen, das gehe ihm zu weit.
Sein Vorschlag wäre daher, sich bezüglich der Stellungnahme des BuNB auf die Punkte, Energiekonzept, Nutzung regenerativer Energien, Photovoltaik auf dem Dach und auch den KFW40 Standard zu konzentrieren und dass vertraglich mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren.
Unter Einbeziehung dieses Vorschlags der Verwaltung empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund) einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit der von StR Wilde formulierten Erweiterung des städtebaulichen Vertrags in der Fassung des AKUSW folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (zugleich Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 5 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 7 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen den genannten Vertragsparteien abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage 7) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt und den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen, redaktionell angepasste Begründung vom 18.03.2022 dem Bebauungsplan Scha 136 - südlich Husener Straße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB
V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Scha 136 - südlich Husener Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe g GO NRW.“
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24124-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der Beschlussvorlage unter Punkt 11 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 12.04.2022 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 15.09.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.3
Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23282-21)
Rm Lögering bedauert, dass die Anmerkungen der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Energie-effizienz und Dachbegrünung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) abgelehnt wurden. Gleichwohl wird die Fraktion B‘90/Die Grünen der Vorlage zustimmen.
Rm Neumann-Lieven (SPD) merkt an, es habe sich nicht um Dachbegrünung sondern Photovoltaik gehandelt. Das Jugenddorf als Bauträger sei froh über die Entscheidung des AKUSW, sonst hätten sich andere Planungen deutlich verschoben. Ihre Fraktion stimmt für die Fassung des AKUSW.
Laut Rm Weber verbleibt die CDU-Fraktion bei ihrer Position im AKUSW. Er erinnert an eine Absprache im AKUSW, sogenannte „Altfälle“ nicht nachträglich zu belasten.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 – Kleybredde - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)
II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. Der Rat der Stadt beschließt, dem Bebauungsplan Ä 7 Lü 116 - Kleybredde – die aktualisierte Begründung vom 03.03.2022 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ä 7 Lü 116 – Kleybredde - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. g GO NRW.
zu TOP 3.4
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Dem Rat der Stadt liegt die Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 10.05.2022 vor:
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.
Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.
Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.
Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.
Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.
Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.
Der AKUSW vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.
Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.
- Welche Maßnahmen zur Beschleunigung des Haltestellen-Umbaus ergriffen werden, um die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes („barrierefrei bis 2026 ohne Ausnahmen“) zu erfüllen,
- Wie der barrierefreie Umbau dieser Haltestellen nach 2026 mit den Vorgaben des neuen Personenbeförderungsgesetzes („barrierefrei bis 2026 ohne Ausnahmen“) in Einklang gebracht werden kann.“
An der gesamten Ost/West-Strecke wird bei der Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen das Halten von 60m langen Zügen (Doppel-Traktion) berücksichtigt.
Inwieweit 60m lange Bahnsteige mit privaten Zufahrten kombinierbar sind wird noch zusammen mit dem Tiefbauamt und DSW21 geprüft. Dies wird dann insbesondere zwingend erforderlich, wenn der erste Abschnitt zwischen Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg realisiert wird.
2. Haltestellen mit hohen Fahrgastfrequenzen vorziehen.
Bedingt durch verschiedene Faktoren wie z. B. Bauabläufe, Planungsstand, Kosten, Ausbauzustand usw. wurden die noch nicht barrierefreien bzw. bedingt barrierefreien Stadtbahnhaltestellen in verschiedene Maßnahmenpakete zusammengefasst. Wie letztendlich innerhalb der Pakete die Reihenfolge sein wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Wir werden jedoch den Ansatz „Fahrgastfrequenzen“, sofern es die Planung zulässt, mit berücksichtigen.
3. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung beteiligt.
Eine Begründung über die Abweichung der Beratungsfolge wurde in der Vorlage auf Seite 3 verfasst.
„Hintergrund für die Ratsvorlage ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) 2013, wo den Aufgabenträgern auferlegt wird, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen und bis zum 01.01.2022 für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (§8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Da bis zum 01.01.2022 nicht alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei sein konnten, ist es zu einer Überschreitung der Frist gekommen. Das PBefG regelt in §8 Abs. 3 Satz 4 den Umgang mit der gesetzlichen Frist, sofern ein Nahverkehrsplan besteht und Ausnahmen dort konkret benannt und begründet werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen….“
Da das Behindertenpolitische Netzwerk nicht so oft wie die Ausschüsse tagt und der Ratsbeschluss für diese Vorlage frühzeitig erreicht werden sollte, wurde in Abstimmung mit dem BPN von der üblichen Beratungsfolge abgewichen. Dem BPN wurde jedoch der Fachbeitrag vorab per Mail zugesandt. Bei den Baubeschlüssen, wo es um den eigentlichen barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen geht, wird die übliche Beratungsfolge wieder zur Anwendung kommen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 14.06.2022.
4. Der Seniorenbeirat wurde nicht beteiligt.
Bei der Erstellung der Beratungsfolge wurde der Seniorenbeirat leider nicht berücksichtigt. Bei zukünftigen Vorlagen dieser Art wird der Seniorenbeirat wieder wie gewohnt beteiligt werden.
Der Seniorenbeirat erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 21.06.2022.
5. Umgang mit dem Vorschlag der Ampelkoalition wonach die Haltestellen bereits bis 2026 barrierefrei sein sollen.
Nach Einschätzung des Geschäftsbereiches Mobilitätsplanung wird der Vorschlag der Ampelkoalition in Dortmund nicht umsetzbar sein.
6. Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße barrierefreier Ausbau vor 2026
Die Anregung wird mit aufgenommen.
Der AKUSW nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Damit die Empfehlungen des Seniorenbeirates (vom 10.05.2022) und des Behindertenpolitischen Netzwerkes (vom 14.06.2022) noch mit in die weitere Beratung bis zur Ratsentscheidung einfließen können, leitet der AKUSW die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.
Laut Rm Alexandrowiz wird die SPD-Fraktion, obwohl sie den Zeitplan kritisch sieht, zustimmen. Sie bittet darum, dass die Fragen des Seniorenbeirats aufgenommen und beantwortet werden.
Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) teilt die Bedenken hinsichtlich der Zeitplanung. Die Ausschüsse müssten in den kommenden Jahren schauen, ob es Fortschritte hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung gibt. Der Vorlage stimmt seine Fraktion zu.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
zu TOP 3.5
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24266-22)
Rm Kowalewski (Die Linke+) begründet die Ablehnung seiner Fraktion mit den Ausführungen zum Flughafen und der vermehrten Bebauung von Flächen im Freiraum. Gleichzeitig sei der Antrag seiner Fraktion zur Diskussion mit der Landesregierung hinsichtlich der OWIIIa abgelehnt worden.
Rm Reuter lehnt für die Fraktion B‘90/Die Grünen die Stellungnahme ebenfalls ab. Insbesondere die Ausweitung des Flächenbedarfs wird als falscher Weg angesehen. Insgesamt teilt ihre Fraktion die kritische Sicht des Beirats der unteren Naturschutzbehörde (BuNB). Weiterhin sei die Anpassung des Flughafens an den Landesentwicklungsplan nicht notwendig.
Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt für ihre Fraktion zu, denn der Flughafen sei landesbedeutend. Eine maßvolle Ausweitung zur Nutzung von Freiflächen als Option für künftige Generationen hält sie für sinnvoll.
Rm Weber (CDU) stellt für seine Fraktion die Zustimmung in Aussicht und erklärt, ein beschlossenes Moratorium gehöre nicht in einen Landesentwicklungsplan.
Rm Garbe (AfD) fordert eine schnellstmögliche Schließung des Flughafens und Alternativplanungen. Seine Fraktion wird sich deshalb zur Vorlage enthalten.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.
zu TOP 3.6
Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24635-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gutachtens zum Schutz der Südlichen Gartenstadt zur Kenntnis.
Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023).
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, eine Denkmalbereichssatzung nach § 10 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW für die Südliche Gartenstadt für den in der Anlage 3 beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 des Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) in der ab dem 1. Juni 2022 geltenden Fassung.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Denkmalbereichssatzung kraft Gesetzes eine vorläufige Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 10 Abs. 3 und § 4 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW eintritt.
Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 DSchG.
zu TOP 3.7
RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24089-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 21986-21-E1, lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25543-21, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24089-22-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung des RS1 zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit eine ausreichende Personalsituation für die weiteren Planungen des RS1 entsteht. Die hierfür benötigten Stellen sind im Stellplan und in den Haushaltsplanungen für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Die Vorlage der Verwaltung stellt dar, dass eine Umsetzung des RS1 in den nächsten Jahren ohne zusätzliches Personal nicht möglich ist. Der RS1 ist ein bedeutendes Projekt für die Verkehrswende in Dortmund. Daher ist es dringend geboten, weiteres Personal für den RS1 zur Verfügung zu stellen.“
AMIG 14.06.2022:
Herr Thabe informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).
Die Fraktion DIE LINKE + bestätigt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass sich die o. a. Anträge ihrer Fraktion (DS-Nr.: 21986-21-E1, DS-Nr.: 25543-21) somit erledigt hätten.
Man ist sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darüber einig, den SPD-Antrag zunächst als Prüftautrag an die Verwaltung zu verstehen. Die Verwaltung wird gebeten, den Prüf-bericht sowohl dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) als auch dem AMIG vorzulegen, mit dem Ziel, den SPD-Antrag anschließend in die Haushaltsberatungen zu geben.
Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -“
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL (fett/kursiv) aus der Sitzung am 17.06.2022 folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstandsbericht zur Auftragswertschätzung der Planungen zum RS1 zur Kenntnis
2. beauftragt die Verwaltung, die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen
3. beschließt die Berücksichtigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 64.700,00 € im Haushaltsjahr 2022, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 64.700,00 € zur Deckung der Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW
4. beschließt die Gesamtplanungsleistungen für die Maßnahme in Höhe von 13.000.000,00 € in der Teilfinanz- und Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes.
Nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24089-22-E1) geht als Prüfauftrag an die Verwaltung. Der Prüfbericht ist sowohl dem APOD als auch dem AMIG vorzulegen mit dem Ziel, den SPD-Antrag anschließend in die Haushaltsberatungen zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung des RS1 zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit eine ausreichende Personalsituation für die weiteren Planungen des RS1 entsteht. Die hierfür benötigten Stellen sind im Stellplan und in den Haushalts-planungen für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Die Vorlage der Verwaltung stellt dar, dass eine Umsetzung des RS1 in den nächsten Jahren ohne zusätzliches Personal nicht möglich ist. Der RS1 ist ein bedeutendes Projekt für die Verkehrswende in Dortmund. Daher ist es dringend geboten, weiteres Personal für den RS1 zur Verfügung zu stellen.
zu TOP 3.8
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23257-21)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund (BV Lütgendortmund) vom 10.05.2022:
„Frau Murawski (CDU-Fraktion) bezweifelt zunächst den Bedarf für zusätzliche Kleingärten an dieser Stelle. Im Stadtbezirk Lütgendortmund seien derzeit freie Gärten vorhanden, so dass eine Erweiterung nicht zwingend geboten sei. Sollte jedoch die Erweiterung der Kleingartendaueranlage erfolgen ist an dieser Stelle zwingend erforderlich, dass auf dem Gelände Parkplätze für Pkw, Fahrräder und Lastenräder realisiert werden.
Herr Meissner (Bündnis '90/die Grünen) begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Grünanlagen. Er sieht die Errichtung der Kleingartendaueranlage an dieser Stelle jedoch in Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauung im Rahmen des Lü 141. Da es sich bei dem Gesamtgebiet um eine Frischluftschneise handle, schlägt er eine Verschiebung der Behandlung dieser Vorlage, bis zur abschließenden Entscheidung über den Lü 141 vor.
Herr Lieven (SPD-Fraktion) teilte mit, dass aufgrund von Hinweisen die Möglichkeit bestehe, dass der Boden Altlasten enthalte. ER machte daher zunächst den Vorschlag, das Umweltamt zu beauftragen, dies nachzuprüfen und der BV hierüber zu berichten. Ferner soll ein Parkraumkonzept (Pkw, Fahrrad, Lastenrad) für diese Anlage (auf dieser Anlage) erarbeitet werden und ebenfalls der BV vorgestellt werden. Bis zur Vorstellung dieser beiden Ergebnisse wird die BV Lütgendortmund die Entscheidung über die Vorlage verschieben.
Mit diesem Vorschlag zeigten sich alle Mitglieder einverstanden.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Vorlage in eine der nächsten Sitzungen zu verschieben, bis die Ergebnisse der geforderten Informationen vorliegen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 08.06.2022:
Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Lütgendortmund vom 10.05.2022 (siehe oben)
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23257-21-E2):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen.
Die Prüfergebnisse sind dem AMIG und dem AKUSW vorzulegen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Planungen und Überlegungen der Verwaltung zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen, denn Kleingärten spielen eine wichtige Rolle für den Klimaschutz, die Nahversorgung und Naherholung sowie die Biodiversität in Dortmund. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf zeigt, dass bei vielen Dortmunder Bürger*innen der Wunsch für einen Kleingarten besteht. Daher gilt es weitere Potentiale zu entdecken und auszubauen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 23257-21-E3):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.
Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber „ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik (auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten, Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der Dortmunder Gartenordnung besteht.
Begründung:
Kleingärten können ihre ökologischen Funktionen umso eher erfüllen, je mehr bei der Gestaltung der Gemeinschaftsflächen und bei der Bewirtschaftung der Einzelgärten die Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund ihrer Ausgleichsfunktionen in Bezug auf Klima, Luftbelastung, Wasser- und Bodenhaushalt sollten Kleingartenanlagen nach ökologischen Kriterien angelegt und bewirtschaftet werden. Darüber hinaus spielen Kleingärten eine wichtige Rolle für die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren sowie für den Artenschutz. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Natur- und Umwelterziehung insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kleingartenanlage „Kraut und Rüben“ in Bochum, die 1998 im Rahmen der IBA Emscherpark als ökologisches Modellprojekt entstand. Bei der Neuanlage von Dauerkleinanlagen sollte jetzt die Möglichkeit genutzt werden, auch in Dortmund eine entsprechende Modellanlage entstehen zu lassen.
AKUSW, 08.06.2022:
Frau Rm Rudolf ergänzt den o .a. Antrag ihrer Fraktion zu Punkt 3. mündlich wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.
Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.
Der AKUSW leitet aufgrund weiteren Beratungsbedarfs die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter und bittet die Verwaltung, die o. a. offenen Fragestellungen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund zum Thema „Altlasten und Verkehrskonzept“ sowie der noch offen mündlichen Nachfrage des Rm Kowalewski spätestens bis zur Ratssitzung 23.06.2022 zu beantworten.“
AMIG 14.06.2022:
Herr Wilde macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag laut Vorlage darum zu ergänzen, dass man der Verwaltung aufgebe, auch die Untersuchungsthemen aus der BV Lütgendortmund (siehe Empfehlung aus der Sitzung vom 10.05.2022) „Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept“ mit in die Prüfung aufzunehmen.
Weiter schlägt er vor, die Anträge von der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23257-21-E3), der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23257-21-E2) inkl. der mündlichen Ergänzung zu Punkt 3 von Frau Rm Rudolf, sowie den mündlichen Antrag von Herrn Rm Kowalewski als Prüfaufträge an die Verwaltung zu werten, mit der Bitte, dass diese hierzu zu einer der nächsten Sitzungen des AMIG und des AKUSW die entsprechenden Prüfberichte vorlegen möge.
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen informiert Herr Just den Ausschuss wie folgt:
„Die im Antrag aufgeführten Anregungen und Vorschläge werden vom Stadtverband Dortmunder Gartenvereine und dem Grünflächenamt prinzipiell begrüßt.
Die praktische Umsetzung der einzelnen Kriterien bedarf dabei einer genaueren Prüfung.
Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
Zur ökologischen Bewirtschaftung und Gartengestaltung enthält die Gartenordnung des Stadtverbandes bereits weitreichende Vorgaben:
„Die Gärten sind nach ökologischen Prinzipien anzulegen und zu pflegen.
Auf Biodiversität (Artenvielfalt) ist besonders zu achten. Daher ist generell das Versiegeln von Böden z. B. mit Folien, Steinen sowie das großflächige Aufbringen von Rindenmulch oder Ähnlichem unzulässig. Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz
ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten verboten. Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die kleingärtnerische Nutzung zwingend auszuführen.“
Zu Pflanzenschutz macht die Gartenordnung folgende Aussage:
„Pflanzenschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen. Naturnahe Maßnahmen sind der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel vorzuziehen. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmittel (Herbiziden) aller Art ist verboten. Auch die Anwendung von Essig, Salz und Kalkstickstoff zur Unkrautbekämpfung ist verboten. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden ist verboten, biologische Insektizide aus dem ökologischen Landbau dürfen verwendet werden. Der Einsatz von Fungiziden ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch den Gartenvorstand gestattet. Biologische Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau erlaubt sind und für den Haus und Kleingarten zugelassen sind, dürfen verwendet werden.“
Die Drittel-Regelung des BKleingG besagt:
1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
1/3 Wege, Laube, Terrasse
1/3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rabatten, Rasen)
Eine Verpflichtung von Mindestflächen für Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop würde über die Vorgaben des Bundekleingartengesetzes (BKleingG) weit hinausgehen. Die Gestaltung des Kleingartens obliegt dem jeweiligen Pächter. Er kann im Rahmen der Vorgaben der Gartenordnung seine Parzelle individuell freigestalten. Dies macht die Vielfalt der über 8.500 Kleingartenparzellen aus.
Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und Vereinshaus.
Unabhängig von der Wahl der Baumaterialien muss ein Finanzierungsmodel, in erster Linie für die Lauben, gefunden werden. Es kann wahrscheinlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Lauben durch die Stadt errichtet werden und ohne finanziellen Ausgleich an die Pächter übergeben werden. Sollten die neuen Pächter die kompletten Kosten für das Errichten der Lauben selber tragen müssen (oder die Lauben in Eigenleistung errichten), ist zu befürchten, dass die Gärten schwer zu vermitteln seien werden. Hier muss ein Modell für eine „Misch-Finanzierung“ gefunden werden. Erhöhte Baukosten aufgrund des Qualität Standards der Baustoffe können diese Problematik verschärfen. Ein zu hoher Eigenanteil an den Baukosten macht einen neuen Garten für einkommensschwache Familien unerreichbar. Die soziale Ausgewogenheit in dem Gartenverein wäre erheblich gestört.
klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber „ästhetischen“ Gesichtspunkten.
Zu diesem Punkt halten wird die Vorgaben der Gartenordnung und der Satzung für ausreichend. Darüber hinaus impliziert der Vorschlag, dass Gärten mit einem hohen ökologischen Wert weniger ästhetisch als Gärten mit konventioneller kleingärtnerischer Nutzung sind. Diese Annahme teilen wird nicht. Da es sich auch gemäß Bundeskleingartengesetzt um eine Dauerkleingartenanlage handeln soll, darf der Aspekt der kleingärtnerischen Nutzung nicht als „zweitrangiges“ Gestaltungselement eingestuft werden.
Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik (auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
Dieser Vorschlag ist ebenfalls zu begrüßen, allerdings müssen ähnlich wie bei der Finanzierung der Lauben pragmatische und praktikable Lösungen zur Finanzierung (Bau und Instandhaltung) gefunden werden. Eine Photovoltaikanlage kann nur als Insellösung betrieben werden, da eine Einspeisung nicht genutzter Leistungen kaum möglich sein wird.
individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und Senior*innen.
Dabei sind natürlich die unterschiedlichen Parzellengrößen bei der Konzeption und Planung der Gartenanlage gemeint. Eine Veränderung der Parzellen im späteren „Betrieb“ der Gartenanlage wäre nicht realisierbar.
große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
Bereits bei den jüngeren Gartenanlagen in Dortmund wurde beim Bau auf einen großen Anteil an öffentlicher Grünfläche (sogenannte B-Fläche) geachtet. Als Beispiele seien die Gartenanlagen „Fritz Husemann“ oder „Alte Körne“ genannt. Die Gartenvereine sind verpflichtet, diese B-Fläche durch Gemeinschaftsleistung zu pflegen und instand zu halten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Gartenvereine bei der Pflege der Gesamtanlage vor große Herausforderungen gestellt werden, die sie oft nur mit zusätzlicher Unterstützung bewältigen können. Daher sollte der Anteil an B-Fläche begrenzt werden. Bei übergroßen B-Flächen müssen ggf. unterstützende Konzepte erarbeitet werden (z.B. teilweise Pflege durch städtisches Personal). Der Aufwand des Gartenpächters für Gemeinschaftsarbeiten darf den zumutbaren Rahmen nicht übersteigen. Es muss also eine entsprechende Ausgewogenheit zwischen Gartenparzellen und öffentlichen Flächen gefunden werden. Diese können dann selbstverständlich ökologisch ausgerichtet werden.
Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der
Dortmunder Gartenordnung besteht.
Satzung und Gartenordnung wurden überarbeitet und im November 2021 von den Delegierten der Gartenvereine in einer Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Vor allem in der Gartenordnung wurden ökologische Prinzipien bei der Bewirtschaftung des Gartens neben der kleingärtnerischen Nutzung stark in den Vordergrund gerückt. Weiteren Änderungsbedarf sehen wir an dieser Stelle nicht.“
Herr Rybicki macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sich nicht mit den beiden vorliegenden Kleingartenerweiterungen befasse, sondern mit einer folgenden Kleingartenanlage. Da man dies differenziert betrachten müsse, schlage er dem Antragssteller vor, seinen Antrag insoweit zu ergänzen, als dass man erwarte, dass die Verwaltung hierzu eine getrennte Vorlage erstelle. So wäre dem Rechnung getragen, dass eine der folgenden Kleingartenanlagen ökologisch ausgerichtet werden soll.
Mit den o.a. Verfahrensvorschlägen von Herrn Wilde und Herrn Rybicki sowie unter Berücksichtigung der heute vorgebrachten Ergänzungsvorschläge zu den vorliegenden schriftlichen und mündlichen Prüfaufträgen, empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (CDU-Fraktion) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1) die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen. Er beauftragt das Grünflächenamt mit der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der bestehenden Bebauungspläne.
Ergänzung: und unter Aufnahme folgender Untersuchungshinweise der Bezirksvertretung Lütgendortmund: Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept.
Bei den zu erweiternden Dauerkleingartenanlagen handelt es sich um:
- „Im Wiesengrund“, Dorstfeld
- „Crengeldanzgraben“, Lütgendortmund
2) darüber hinaus die Durchführung einer Prüfung, welche weiteren Dauerkleingarten-anlagen in einer zweiten Stufe erweitert oder neugeschaffen werden können.
Prüfaufträge an die Verwaltung:
Antrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 23257-21-E2):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.
Mündlicher Antrag Herr Rm Kowalewski:
Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.
Antrag (Fraktion B‘90/die Grünen, Drucksache Nr.: 23257-21-E3):
Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.
Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber „ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik (auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten, Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
AFBL 17.06.2022
Rm Kowalewski bittet bis zur Ratssitzung um die Beantwortung der offenen Fragen aus dem AKUSW.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AMIG folgenden Beschluss zu fassen: - Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -“
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht Kleingärten als etabliert und wertvoll für die Bevölkerung an. Seine Fraktion wird daher zustimmen. Er vermisst jedoch eine Antwort zur Frage seiner Fraktion im AKUSW zur Kleingartenanlage Wickede.
StR Wilde schlägt einen Beschluss entsprechend der Empfehlungen des AMIG einschließlich der Prüfaufträge vor. Zur Frage des Rm Kowalewski im AKUSW erklärt er, die Frage gehe nicht unter und wird zu einer der nächsten Sitzung des Ausschusses beantwortet. Die Anregungen und Hinweise aus der BV Lütgendortmund gehen mit in die Untersuchungen ein.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AFBL (fett/kursiv) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1) die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen. Er beauftragt das Grünflächenamt mit der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der bestehenden Bebauungspläne und unter Aufnahme folgender Untersuchungshinweise der Bezirksvertretung Lütgendortmund: Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept.
Antrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 23257-21-E2):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.
Mündlicher Antrag Herr Rm Kowalewski:
Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.
Antrag (Fraktion B‘90/die Grünen, Drucksache Nr.: 23257-21-E3):
Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.
Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber „ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik (auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten, Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
… unter Beachtung der von StR Rybicki im AMIG gegebenen Verfahrensvorschläge.
Rm Perlick (AfD) kritisiert die Kosten zur Erreichung der Klimaneutralität. Er sieht darin den Wohlstand und die individuelle Freiheit gefährdet. Seine Fraktion lehnt die Vorlage ab.
Rm Rudolf (SPD) freut sich, dass die ehrgeizigen Ziele angegangen werden. Dazu bedarf es der Umsetzung und es ist zusätzliches Personal notwendig.
Rm Kowalewski (Die Linke+) zeigt sich ebenfalls positiv dazu, dass die beschlossenen Maßnahmen auch personell umgesetzt werden. Er verbindet damit die Hoffnung auf eine schnellere Realisierung.
Rm Garbe (AfD) sieht die ca. zwei Prozent des Anteils der Bundesrepublik am weltweiten CO2-Ausstoß als zu vernachlässigen an. Grundsätzlich, so meint er, gäbe es keinen wissenschaftlichen Nachweis für einen von den Menschen verursachten Klimawandel. Man müsse lediglich vor Ort gerüstet sein, um Veränderungen beim Wetter in ihrer Auswirkung klein zu halten.
Rm Mader (CDU) irritiert die inhaltliche Diskussion, denn die Maßnahmenentscheidungen sind in den Haushaltsberatungen erfolgt. Hier gehe es lediglich um die personelle Konkretisierung.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den beschlossenen Zusatz- und Ergänzungsanträgen zur Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und zu den entsprechenden Haushaltsbegleitbeschlüssen zur Kenntnis und beschließt:
1. die unter der Begründung beschriebene Umsetzung der Beschlüsse
2. die Zuordnung der mit Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 89 (DS-Nr.: 22100-21-E32, Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaschutzziele zur Umsetzung des Klimapakets) beschlossenen und finanzierten 10 Planstellen für die im Beschlusstext näher beschriebenen Aufgaben zu dem FB 60 sowie
3. die Einrichtung einer weiteren Planstelle für die mit der Bewirtschaftung dieser zusätzlichen Mittel im Zusammenhang stehenden Aufgabenerledigung in den zentralen Diensten des Umweltamtes.
zu TOP 3.11
Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24735-22)
Rm Perlick erklärt, die AfD-Fraktion habe weder dem Beirat noch der Liste der Mitglieder zugestimmt. Daher wird seine Fraktion auch die Nachnominierung von Stellvertreter*innen nicht billigen.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beruft die nachnominierten Personen als stellvertretende Mitglieder in den Klimabeirat.
zu TOP 3.12
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2 liegt dem Rat der Stadt vor:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen zur Kenntnis:
Leider fehlen in der Vorlage wie auch im InHK Huckarde-Nord wichtige Aspekte wie Biodiversität, Naturschutz, Umweltbildung und Biotopvernetzung fast völlig (siehe dazu Abb. 7-28).
Zwar wird mehrfach auf den sehr gelungenen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen – dieser zielt aber vor allem darauf ab, Vorhandenes möglichst zu erhalten. Weiterentwicklungen z.B. in Sachen Biodiversität und Biotopvernetzung werden in der Vorlage so gut wie gar nicht berücksichtigt. Stattdessen sollen mit z.T. sehr großem Aufwand (Rad-)Wege vernetzt, Freizeiterlebnisse geschaffen sowie Spiel- und Sportmöglichkeiten hergestellt werden. Auch soll den Besucher*innen Zugang zu bisher nicht erreichbaren Orten ermöglicht werden, was aus Sicht des Naturschutzes durchaus bedenklich sein kann.
Die Abb. 7-18 gibt unseres Wissens nicht den aktuellen Planungsstand bzgl. des Schutzes planungsrelevanter Arten wieder und sollte dahingehend korrigiert werden.
Der BuNB rät dringend, in zukünftigen Sachstandsberichten auch einen Punkt Biodiversität, Biotopvernetzung, Naturschutz und Umweltbildung im Sinne von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) aufzunehmen.
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Dr. Kretzschmar bittet darum, die o.a. Empfehlung des BuNB heute bei der Beschlussfassung mit zu berücksichtigen.
Herr Sohn gibt an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) durch Begehungen wie z. B. „Am Deusenberg“ zu der Erkenntnis gekommen sei, dass es auch für mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit geben sollte, solche Wege zu bewältigen, z. B. durch das Aufstellen von Bänken. Weiter habe man auch angeregt, dass an Aussichtspunkten Schriften für sehbehinderte Menschen angebracht werden sollten, die Aufschluss darüber geben können, wo man sich befindet.
Unter Einbeziehung der o. a. Anregungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadt-gestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AKUSW folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der genannten Anregungen des BuNB sowie des BPN (fett/kursiv) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend der in dieser Vorlage aufgeführten Vorgehensweise weiter zu agieren.
b) beschließt im Grundsatz die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Huckarde-Nord im Kontext der IGA 2027 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Förderung anzumelden.
c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die bislang beschlossenen Planungskosten in Höhe von 1,38 Mio. € (DS-Nr. 19428-20) erhöhen sich auf Grundlage der anrechenbaren Baukosten der Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) auf 2,37 Mio. €.
Anregungen:
Das BPN ist durch Begehungen wie z. B. „Am Deusenberg“ zu der Erkenntnis gekommen, dass es auch für mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit geben sein sollte, solche Wege zu bewältigen, z. B. durch das Aufstellen von Bänken. Weiter wird angeregt, dass an Aussichtspunkten Schriften für sehbehinderte Menschen angebracht werden sollten, die Aufschluss darüber geben können, wo man sich befindet.
Frau Dr. Rothenberg weist in Bezug auf die „Spiel- und Erlebnisskulptur Wolke“ darauf hin, dass die geplante barrierefreie Zugänglichkeit nicht die (barrierefreie) Nutzbarkeit der Spiel - und Erlebnisskulptur implementiert.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2023 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.
zu TOP 3.14
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23698-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 12 Monate bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersmanagements Nordstadt betragen insgesamt 350.000 €.
- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen insgesamt 50.000 €.
- Eine weitere Verlängerungsoption für das Quartiersmanagement und den Quartiersfonds Nord-stadt für maximal 12 Monate für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis zum Start der Umsetzung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Dortmund Nordstadt. Die zuwendungs-fähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum betragen insgesamt 400.000 €.
Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 800.000 €.
Ein Bewilligungsbescheid zur Städtebauförderung mit einer Förderquote von 100 % liegt vor.
Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 800.000 Euro.
zu TOP 3.15
Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24295-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg“ in Dortmund-Lindenhorst.
zu TOP 3.16
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24294-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kokerei Hansa“ in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West.
zu TOP 3.17
Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23786-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23786-22-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Konzeption des mobilen Grüns Lager-/ Ausweichflächen für Fälle zu berücksichtigen, bei denen eine Aufstellung des mobilen Grüns in der Innenstadt nicht möglich ist, z.B. bei Veranstaltungen. Bei der Auswahl der Pflanzen sind winterharte Pflanzen bzw. Überwinterungsmöglichkeiten bei nicht winterharten Pflanzen zu berücksichtigen.“
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), den o. a Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag zu werten.
Danach empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Unter Einbeziehung der Empfehlung des AMIG empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: - Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung und Aufwertung der Dortmunder City aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein Westfalen 2022 – Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ inkl. aller hierzu erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000 €. Davon im Einzelnen
2. die Auswahl und Umsetzung von mobilen „grünen Stadtmöbeln“ mit rd. 175.000 € Gesamtkosten,
3. das Aufstellen von mobilen „Pop-up-Bäumen“ mit rd. 10.000 € Gesamtkosten und
4. die Gestaltung von Wandflächen mit „Wallpaintings“ mit rd. 15.000 € Gesamtkosten.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Konzeption des mobilen Grüns Lager-/ Ausweichflächen für Fälle zu berücksichtigen, bei denen eine Aufstellung des mobilen Grüns in der Innenstadt nicht möglich ist, z.B. bei Veranstaltungen. Bei der Auswahl der Pflanzen sind winterharte Pflanzen bzw. Überwinterungsmöglichkeiten bei nicht winterharten Pflanzen zu berücksichtigen.
zu TOP 3.18
Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24426-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 03.05.2022 vor:
1) Die geplanten Wasserflächen werden durch dauerhafte Begrünung ersetzt. Technisch bedingt lassen sich auf den Flächen zwar keine Bäume pflanzen, dennoch sind kleinere Gehölze in Form von Sträuchern oder Gräser realisierbar. Auch Staudenbeete sowie Aussaaten von einheimischen Blumen als Insektennahrung wäre eine Möglichkeit. Zusätzlich könnten die temporären Eventflächen durch mobiles Stadtmobilar oder Parklets mit integrierten Pflanzkästen einen zusätzlichen Beitrag zur Begrünung in der Innenstadt leisten.
Eine Pflanzpatenschaft durch die ansässigen EinzelhändlX und Gastronomiebetriebe könnte das ganze Vorhaben abrunden. Um die PflanzpatX hervorzuheben, könnte man die Infotafeln, welche in der Visualisierung des Lichtbandes zu sehen sind, im betreffenden Pflanzbeet oder Stadtmobiliar integrieren, um den BesuchX des BürgX-Boulevard-Kampstraße zusätzlich darauf aufmerksam zu machen, was die Innenstadt als Einkaufserlebnis zu bieten hat.
2) Das Lichtband wird ebenfalls durch ein „Grünes Band“ ersetzt. Hierbei wird auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen, vertikal eine Begrünung durch Kletterpflanzen umzusetzen. Eine Großstadt wie Dortmund ist sich der Verantwortung bewusst, neue Wege der Innenstadtgestaltung gehen zu müssen!
3) Es wird eine Alternative für die dunklen anthrazit gefärbten Pflasterflächen geben. In Betracht gezogen wird eine Farbwahl mit der umliegenden Bebauung (z.B. Neubau Basecamp Dortmund) oder Farbtöne, welche bereits jetzt das durch den Klimawandel zu erwartende mediterrane Flair zum Ausdruck bringt.
Als Inspiration für die Umgestaltung des Bürger- Boulevard-Kampstraße könnte eine Mischung aus High Line-Park in New York und Bergmannstraße in Berlin als Vorbild dienen.
Natürlich muss ein Teil der Flächen weiterhin reserviert bleiben, um einen Zugang für Einsatzfahrzeuge und Anlieferverkehr zu ermöglichen.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und möchten gerne nochmal darauf hinweisen, dass auch die Fraktion Die FRAKTION - Die PARTEI zwischen Realität und Wirklichkeit unterscheiden kann.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr: 24426-22-E1):
…die Fraktion DIE LINKE+ beantragt zur Ergänzung der Verwaltungsvorlage die nachstehenden Punkte:
1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.
2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.
3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte erwünscht.
Begründung: Begründung erfolgt ggf. mündlich.
AKUSW / AMIG, 03.05.2022:
Nach einführenden Worten durch Herrn Rybicki informieren Frau Trentz (Tiefbauamt) sowie Herr Prof Stahl (Atelier Fritschi und Stahl) nochmal ausführlich zur gesamten Thematik (PP-Vorträge –siehe Anlagen zur Niederschrift).
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion sich insgesamt ein einheitliches Bild in der gesamten Gestaltung mit einer hohen Funktionalität und Aufenthaltsqualität wünsche. Man sehe aber noch folgende, kleinere Probleme bzw. habe noch folgende Wünsche:
- Erhöhung der Grüngestaltung durch zusätzliche mobile Elemente oder grüne Fassadengestaltung an der einen oder anderen Stelle
- Man könne sich die Wasserrinne alternativ auch als optisches Element vorstellen, indem man z. B. mit einem Kontrast arbeite.
- Ein großes Problem habe man mit der Farbe und der Hitzeinsel, mit dem Aufheizen des Bodens in dem dunklen Anthrazit. Hier wäre man dafür, von vornherein einen helleren Farbton zu wählen.
Herr Rm Frank teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man habe sich insgesamt hiermit allerdings sehr schwer getan. Insbesondere appelliere man an die Verwaltung ihre zeitliche Ablaufplanung zu überdenken, da man ansonsten hier eine weitere Dauerbaustelle haben werde. Weiter vertrete seine Fraktion die Meinung, dass man den Dortmunder *innen und Besucher*innen nicht zumuten könne, hier über Jahre eine sichtbare Baustelle zu haben. Daher stelle er hiermit folgenden Antrag:
„Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).“
Herr Rupflin verdeutlicht, dass die Barrierefreiheit für behinderte Menschen, insbesondere in Bezug auf mögliche Konflikte mit dem Radverkehr, hier nicht ausreichend gewürdigt wurde. Zudem vermute er, dass die Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) hier aus unterschiedlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße stattfinden konnte. Daher bitte er ausdrücklich darum, im weiteren Verlauf das BPN in die Beratung einzubeziehen.
Herr Rm Stieglitz knüpft an die zuvor von Herrn Rm Frank geäußerte Kritik zur zeitlichen Ablaufplanung an, indem auch er die Meinung vertrete, dass man hier keine Baupausen während der Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt machen sollte. Was die inhaltlichen Punkte der Vorlage angehe, sei seine Fraktion tatsächlich enttäuscht, dass hier nur marginale Veränderungen vorgenommen werden sollen. Die Mischfläche für Fußgänger und Radfahrer sei für viele sehbehinderte Menschen sehr schwierig. Die dunklen Flächen und die Vollversiegelung sei auch nicht zeitgemäß. Das mobile Grün sei wirklich eine gute Lösung, wenn man das temporär mache. Die Bauarbeiten, die definitiv besser schneller beendet sein sollten als erst 2029 bedeute ja nicht, dass man während der Bauphase mit dem Zustand leben müsse, sondern, dass man auch während dieser Zeit übergangsmäßig schon gute Lösungen finden sollte, die die Fläche etwas attraktiver machen. Dies gelte insbesondere auch für das Umfeld der Rheinoldikirche, wobei diese riesige Asphaltfläche eher den Charakter eines Parkplatzes im Gewerbegebiet habe und nicht den eines Innenstadtplatzes. Seine Fraktion werde diese Vorlage sowie die hierzu vorliegenden Anträge ablehnen.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass man heute bereits die Auslobung zu so einem Projekt anders gestalten und damit sicherlich auch zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine vollversiegelte Fläche kaum etwas, was man heute noch planen würde. Gleichwohl sei es so, dass man hier bereits seit Jahrzehnten eine Fläche habe, die man meide.
Insofern verweise er auf den vorliegenden Ergänzungsantrag seiner Fraktion, womit man versuche, wenigstens noch einige Dinge zu heilen. Er sei damit einverstanden, diesen Antrag auch als Prüfauftrag zu verstehen und bitte um Zustimmung. Ansonsten werde seine Fraktion heute der Vorlage zustimmen.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek teilt mit, dass seine Fraktion zu dem ganzen Thema große Bedenken habe. Man könne aber aufgrund der bereits sehr weit fortgeschrittenen Planung und der Bedenken, welche die Verwaltung teilweise in der Vorlage skizziert habe, nachvollziehen, dass hier auch ein gewisser Handlungsbedarf gesehen werde. Deswegen bedanke man sich bei der Verwaltung, dass sie das ganze Thema nochmal so umfangreich erörtert habe. Eine komplette Neuplanung der Maßnahme wäre sicher aus vielerlei Hinsicht sinnvoller, weil man hier einige Konflikte habe, die miteinander abgewogen werden müssten (z.B. mit dem Radverkehr). Man sehe nicht, dass die aktuelle Vorlage diese jetzt löse. Vor diesem Hintergrund habe man als Fraktion wirklich lange mit sich gehadert und werde sich zur Vorlage heute enthalten. Den mündlichen CDU-Antrag befürworte man sehr gerne. Den Antrag der FRAKTION /Die PARTEI werde man ablehnen, weil sich dieser durch die Inhalte der Vorlage bereits erledigt habe. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE + könne man zustimmen, wenn dieser insgesamt als Prüfauftrag gewertet werde.
Frau Rm Neumann–Lieven gibt zu Protokoll, dass sie den Konflikt „Radfahrer/Fußgänger“ für vorprogrammiert halte. Daher bitte ihre Fraktion hierzu um eine entsprechende Evaluierung nach einem Jahr. Für den Fall, dass das Miteinander hier nicht funktioniert habe, sollte der Radverkehr hier verbannt werden.
Herr Sohn unterstützt diesen Wunsch nach einer Evaluierung. Er bittet weiter darum, die gesamte Angelegenheit noch vor der Ratssitzung im Juni dem BPN zur Beratung vorzulegen.
Herr Rm Wagner verdeutlicht, dass es aus Sicht seiner Fraktion keinen Sinn mehr mache, den Entwurf des Ateliers Fritschi u. Stahl fortzuführen. Das, was bereits fertig sei, möge man als das, was es sei annehmen und für den Rest eine einfache, abgespeckte Version des Entwurfs umsetzen.
Herr Ingenmey bittet darum, die Vorlage noch vor der Ratssitzung auch dem Seniorenbeirat vorzulegen. Weiter führt er an, dass die geplanten Sitzbänke nicht für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet wären, da diese keine erhöhte Sitzfläche sowie keine Rücken-und Armlehnen hätten und die gebogene Sitzfläche schwierig zu nutzen sei. Daher plädiere er dafür, auf dem verbleibenden Teil der Kampstraße entsprechende, anders gestaltete Möblierungselemente aufzustellen. Zum Thema „Spielangebote“ plädiere er von der Begrifflichkeit her dafür, dass man das „Spiel-und Bewegungsangebote für unterschiedliche Generationen“ nenne.
Für den verbleibenden Abschnitt bitte er darum, nochmal darüber nachzudenken dort Angebote, die unterschiedliche Generationen ansprechen würden, zu installieren.
Herr Wilde erläutert zum angesprochen Thema des „Rad-und Fußverkehrs“, dass er es für falsch halte, dort mit einer eigenen, reservierten Fläche den Radweg durch dieses Herzstück der City zu führen. Damit schaffe man keine Konfliktlösung. Man habe vielmehr nach wie vor das Nebeneinander und die Übergänge. Richtig sei es hier zu sagen, dass man sich die Fläche teile. Diese sei breit genug, damit alle dortigen Verkehrsteilnehmer*innen gemeinsam klarkommen könnten. Wenn mal feststellen sollte, dass dies nicht funktioniere, könne man immer noch gegensteuern, indem der Radverkehr aus dieser Fläche wieder rausgenommen würde. Für den schnellen Radverkehr, bekomme man den Radwall. Zum Thema „Barrierefreiheit“ sei er sich sicher, dass der Entwurf der Planungen im Laufe der Jahre auch mehrfach im Behindertenpolitischen Netzwerk und auch im Seniorenbeirat Gegenstand von Beratungen gewesen sei. Wenn man allerdings Wert darauf lege, dass die Vorlage auch dort nochmal vorgelegt werde, würde man dies tun. Er gehe aber davon aus, dass man hier nun nichtmehr auf die Grundzüge des Entwurfs eingehen werde, da diese, wie erwähnt, bereits abgestimmt worden seien.
Was das Thema „Grün“ angehe, glaube er, dass man auf der Grundlage dieses Entwurfs ein großes Potential dafür habe, dieses in der Zukunft gut zu bespielen, um die Aufenthaltsqualität auf der Kampstraße weiter zu steigern, um die Flächen, die man dort habe, mit dem Format „Mobiles Grün“ zu versehen, auch bereits, wenn diese noch nicht umgebaut sei.
Zum „anthrazitfarbenen Pflaster“ führt er an, dass man dort ein Gestaltelement bzw. eine Materialität, benötige, welche langfristig trage. Um hierfür die richtige Farbnuance zu finden, schlage er vor, dass man vor Ort mal eine Bemusterung durchführe, um gemeinsam darüber zu entscheiden, mit welchem Kontrast man hier starten werde.
Zum Thema „Fassadenbegrünung“ teilt er mit, dass diese ja inzwischen verpflichtend sei. Diese werde man jetzt im Zusammenhang mit dem „Masterplan Plätze“ bespielen. Auch die Kampstraße werde mit einer Gestaltungssatzung versehen, um dort auch entsprechende Auflagen/ Empfehlungen für die Begrünung von Fassaden zu integrieren.
Das Thema „Zeitplanung“ sei auch eine Frage des iterativen Prozesses, der dort erfolge. Er würde sich allerdings wünschen, dass man bereits zur IGA 2027 auf der Kampstraße einige deutlich veränderte Flächen dort sehe.
Zum mündlichen Antrag des Herrn Rm Frank kündigt Herr Rybicki an, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung im Juni einen Vorschlag vorlegen werde, der verdeutliche, wie man die Kampstraße bereits während der langen Bauphase attraktiver gestalten könne.
Hiernach erfolgen zu den vorliegenden Anträgen, zum mündlichen Antrag der CDU-Fraktion sowie zur Vorlage folgende Beschlüsse:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION /Die PARTEI) (Drucksache Nr.:24009-22):
Dieser Antrag wird sowohl vom AKUSW als auch vom AMIG mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION /Die PARTEI) abgelehnt.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.:24426-22-E1):
Die Fraktion B‘90/Die Grünen gibt hierzu bekannt, dass sie diesen heute, bis auf Punkt 1., ablehnen werden.
Dieser Antrag wird insgesamt als Prüfauftrag gewertet und als solchem sowohl vom AKUSW als auch vom AMIG mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) zugestimmt.
Zum mündlicher Antrag der CDU-Fraktion:
Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).
Diesem Antrag wird sowohl vom AKUSW als auch vom AMIG einstimmig (bei einer Enthaltung Die FRAKTION/Die PARTEI) zugestimmt.
Abstimmung zur Vorlage (DS-Nr.: 24426-22):
Unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den o. a. Anträgen empfehlen sowohl der AKUSW als auch der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) sowie bei Enthaltungen (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen: - Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.
Prüfauftrag:
1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.
2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.
3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte erwünscht.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) überweisen die gesamte Angelegenheit an das Behindertenpoltisches Netzwerk und an den Seniorenbereit, damit sich diese noch vor der Ratssitzung mit der Angelegenheit befassen können.
Der AKUSW und der AMIG beauftragen die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).“
Das Grünflächenamt hat sich zwischenzeitlich mit dem Thema einer Attraktivitätssteigerung auf der Kampstraße befasst und ein erstes Konzept für eine Zwischennutzung während der unterschiedlichen Bauabschnitte und zeitlichen Bauphasen entwickelt. Die lange Bauzeit und das Bauen in einzelnen Abschnitten lassen den Bereich der Kampstraße für einen längeren Zeitraum immer wieder unattraktiv erscheinen. Daher sollen diese Flächen abschnittsweise durch grüne bepflanzte Elemente aufgewertet werden. Die mobilen Stadtmöbel sollen temporär an den unterschiedlichen Bauabschnitten im Bereich der Kampstraße aufgestellt werden, bis die dauerhafte Umgestaltung abgeschlossen ist. Die Pflanz- und Baumkübel mit teilweise ergänzenden Sitzgelegenheiten laden zum Ausruhen und zu Begegnungen ein, werten den Stadtraum gestalterisch und klimatisch auf und leisten einen Beitrag zur Belebung der jeweiligen Bereiche.
Hierbei fokussiert sich das Aufstellen der Möbel auf die Bereiche zwischen Reinoldikirche bis Freistuhl. Der Bereich von Freistuhl bis Katharinenstraße ist derzeit in gutem Zustand und wurde vom Grünflächenamt in den letzten Jahren bereits gärtnerisch aufgewertet.
Die genaue Verortung der Möbel erfolgt in enger Abstimmung mit der Feuerwehr, um Konflikte mit Rettungswegen und Aufstellflächen für die Feuerwehr auszuschließen. Das Aufstellen und die Erstbepflanzen der Stadtmöbel erfolgt dabei durch das Grünflächenamt. Die dauerhafte Pflege soll extern an eine Firma vergeben werden.
Auf der Kampstraße im Bereich des ehemaligen Straßenbahncafés soll ein (mobiles) Soccerfeld aufgestellt werden. Für das Aufstellen der Streetsocceranlage ist es notwendig, einen Teilbereich mit einer ca. 5 cm starken Asphaltschicht ebenerdig auszugleichen. Diese kann auf den bestehenden Untergrund aufgebracht werden. Die Streetsocceranlage ist umlaufend mit einer Bande und Netzen versehen. Bei Bedarf kann die Anlage kurzfristig abgebaut und ggf. versetzt werden. Auch nach dem Ausbau der Kampstraße lässt sie sich gut auf anderen Flächen zum Beispiel auf Schulhöfen oder anderen Bereichen aufbauen. Für den Betrieb der Anlage auf der Kampstraße soll ein Partner aus der City gefunden werden, der einen Betreuungsanteilwie zum Beispiel die Ballausgabe übernimmt. Über eine Bandenwerbung könnten hier Synergien erzeugt werden.
Für die Maßnahmen werden derzeit Aufwendungen in Höhe von rd. 250.000 Euro für den Zeitraum 2023 bis 2029 kalkuliert. Die Mittel sind derzeit nicht in der Ergebnisrechnung des Grünflächenamtes vorgesehen. Durch die Maßnahmen ergeben sich beim Grünflächenamt keine personellen Mehrbedarfe.
Nach der Sommerpause wird in Ergänzung zu dieser Information eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht. Darin werden dann die Maßnahmen und die finanziellen Auswirkungen detailliert dargestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen kann dann ab dem Jahr 2023 erfolgen.
Die beigefügte Anlage bietet eine erste Übersicht in welchen Bereichen eine Zwischennutzung möglich ist.
Für nähere Informationen oder bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen im Grünflächenamt Herr Just unter der Rufnummer 0231/ 50-22672 und Herr Thurm unter der Rufnummer 0231/50-22630 zur Verfügung.
-Anlage-“
Herr Dr. Ingenmey geht auf seinen Einwand in der Überweisung aus dem AKUSW ein.
Herr Ingenmey bittet darum, die Vorlage noch vor der Ratssitzung auch dem Seniorenbeirat vorzulegen. Weiter führt er an, dass die geplanten Sitzbänke nicht für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet wären, da diese keine erhöhte Sitzfläche sowie keine Rücken-und Armlehnen hätten und die gebogene Sitzfläche schwierig zu nutzen sei. Daher plädiere er dafür, auf dem verbleibenden Teil der Kampstraße entsprechende, anders gestaltete Möblierungselemente aufzustellen. Zum Thema „Spielangebote“ plädiere er von der Begrifflichkeit her dafür, dass man das „Spiel-und Bewegungsangebote für unterschiedliche Generationen“ nenne.
Für den verbleibenden Abschnitt bitte er darum, nochmal darüber nachzudenken dort Angebote, die unterschiedliche Generationen ansprechen würden, zu installieren.
Frau Löhken-Mehring (stellv. Vorsitzende) hält den Vorschlag von Herrn Dr. Ingenmey inhaltlich richtig und empfiehlt, diesen aufzunehmen.
Mit diesem Einwand empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltungsvorlage zu beschließen.“
Rm Neumann-Lieven (SPD) sieht die Entwicklungen auf einem guten Weg. Die vorgestellten Gestaltungsmöglichkeiten sollten dabei helfen. Sie hofft auf eine zügige Fertigstellung ohne wesentliche Verzögerungen.
Rm Stieglitz wünscht ebenfalls die schnelle Fertigstellung und Berücksichtigung der Interessen aller Nutzenden. Die Fraktion B‘90/Die Grünen wird die Vorlage dennoch ablehnen. Er begründet dies damit, dass der Entwurf im Ursprung 20 Jahre alt sei und nicht mehr die heutigen Anforderungen abbilde. Auch sei der Zeitplan nicht nachvollziehbar.
Rm Kowalewski signalisiert Zustimmung der Fraktion Die Linke+, auch wenn die Fraktion den Stand des Entwurfs kritisch sieht. Zumindest werde der Stillstand nach 25 Jahren beendet. Im Ausschuss seien Gestaltungsthemen besprochen worden. Daraus erwartet Rm Kowalewski nun weitere Entwicklungen.
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlungen des AKUSW und des AMIG vom 03.05.2022 und unter Kenntnisnahme des Einwands des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 21.06.2022 sowie der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.06.2022 (Drucksache Nr.: 24426-22-E2) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD folgenden Beschluss:
1. Auf der Grundlage der nachfolgenden Erläuterungen nimmt der Rat der Stadt Dortmund die Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ weitere Fahrradbügel für das sichere Abstellen von Fahrrädern vorgesehen werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ das „Konzept für mobiles Grün in der City“ Anwendung finden soll.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ ein Kommunikationskonzept zur Reduzierung von Konflikten zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entwickelt wird.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ auf die Wasserrinne zu verzichten. Stattdessen erfolgt die Realisierung einer gepflasterten Rinne mit einzelnen Straßenabläufen, um die Straßenentwässerung sicherzustellen.
Prüfauftrag:
1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.
2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.
3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte erwünscht.
Einwand des Seniorenbeirats:
Die geplanten Sitzbänke sollten für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sein, d. h. erhöhte Sitzflächen sowie Rücken-und Armlehnen sollten vorhanden sein, es sollten keine gebogene Sitzflächen angeboten werden. Auf dem verbleibenden Teil der Kampstraße sind entsprechende, anders gestaltete Möblierungselemente aufzustellen. Das Thema „Spielangebote“ sollte „Spiel-und Bewegungsangebote für unterschiedliche Generationen“ genannt werden.
Für den verbleibenden Abschnitt sind Angebote, die unterschiedliche Generationen ansprechen würden, zu installieren.
zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24245-22)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 3.20
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24656-22)
Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) nimmt wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen.
zu TOP 3.23
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24320-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das am 18.11.2021 für den Bau der Straßenüberführung Hildastraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21529-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 19.270.000, 00 Euro um 2.730.000,00 Euro auf 22.000.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2021 322.855,56 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 8.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 897.144,44 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 164.928,57 Euro.
zu TOP 3.24
Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24522-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:
„Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN moniert, dass in dieser Vorlage ein Gleisanschluss des Geländes nicht vorhanden ist.
Die CDU-Fraktion befürchtet, dass durch die Empfehlung der Vorlage die wichtige Einflussnahme auf das Verkehrskonzept wegfällt.
Die SPD-Fraktion erklärt, dass es ihrer Einschätzung nach, nicht um ein Verkehrskonzept, sondern lediglich um die innere Erschließung des Geländes geht.
Die CDU-Fraktion wendet ein, dass aber auch die in der Vorlage beschriebene Planung des Knotenpunkts zwischen der A2 und A45 ein Problem darstellt. Sie befürchtet, dass bei der Investitionssumme keine spätere Einflussnahme mehr möglich ist. Darüber hinaus wird – nach dem aktuellen Planungsstand – nur der Pkw-Verkehr über Castrop-Rauxel abgeleitet. Der gesamte Lkw-Verkehr soll über Dortmund und damit über Mengede abfließen. Und dies geschieht, weil die Stadt Castrop-Rauxel beschlossen hat, dass der Lkw-Verkehr ihren Bürgern nicht zuzumuten sei. Zudem trägt die Stadt Dortmund die Kosten für den Ausbau der Straßen allein. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Die SPD-Fraktion sieht keinen Zusammenhang zwischen dieser Vorlage und einem abschließenden Verkehrskonzept.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 5 Gegen-
stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (FDP) nicht, die innere Erschließung des Areals des ehe-
maligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungs-
gebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro zu beschließen, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.
-s. Beschlussvorschlag -
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24522-22-E1):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um Informationen, welche weiteren städtebaulichen Verträge zum interkommunalen Gewerbe-/Industriegebiet auf dem Areal des ehemaligen Kraftwerks Knepper z.B. zur Energieversorgung, zu Baustandards o.ä. noch geplant sind und wann diese der Politik vorgelegt werden.
Zudem bitten wir die Verwaltung, bei der Verhandlung des städtebaulichen Vertrags die folgenden Anregungen für das vorgesehene Energiekonzept zu berücksichtigen:
Die Entwicklung möglicher Vermarktungsmodelle für den auf dem Knepper-Areal über den Eigen-
verbrauch hinaus erzeugten PV-Strom. Dabei sollen insbesondere Beteiligungsmöglichkeiten für ger*innen (Klimafonds) und auch der DEW21 als lokaler Energiedienstleister berücksichtigt werden.
Eine Anpassung des Energie- und Wärmekonzepts sowohl auf die für 2035 geplante Klimaneutralität der Stadt als auch auf den kurzfristigen Ausstieg Deutschlands aus den Gas-, Öl- und Kohleimporten aus Russland. Dabei ist insbesondere der Aufbau eines regenerativen Nahwärmenetzes zu prüfen.
Die Entwicklung von Anreizen und Modellen für eine klimaneutrale Transportlogistik.
Begründung: Erfolgt mündlich“
AMIG 14.06.2022:
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage aufgrund der noch offenen Fragen/Bedenken der Bezirksvertretung Mengede ablehnen werde. Des Weiteren bitte er die Verwaltung um regelmäßige Berichterstattung zu dieser Thematik in der Bezirksvertretung Mengede. Die Verwaltung signalisiert hierzu selbstverständlich ihre Zustimmung.
Herr Wilde appelliert an den Ausschuss die Vorlage trotz der Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede die Vorlage zu empfehlen. Um den Bedenken der Bezirksvertretung trotzdem Rechnung zu tragen, werde die Verwaltung mit Vorlage des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan sowohl diese als auch die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen entsprechend berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung zum Umgang mit den Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede sowie der o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
-s. Beschlussvorschlag -
AFBL 17.06.2022
Rm Kowaleski bittet darum, die Vorlage zunächst noch einmal im AKUSW zu beraten, um die Bedenken der Bezirksvertretung Mengede zum Verkehrskonzept auszuräumen.
Rm Reuter verdeutlicht, dass es um die innere Erschließung der Fläche gehe. Gleichwohl könne man die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis geben.
Unter Einbeziehung der Empfehlung AMIG empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Die LINKE+ sowie Die Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Darüber hinaus soll die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.“
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebühren tarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.
Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
Die Vorlage wird dem AKUSW nachträglich zur Kenntnis gegeben.
zu TOP 3.25
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24534-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 66.915115,90 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 198.108,79 €, sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 198.108,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.26
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24349-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 907.317.245,66 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro festgestellt.
2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der nicht durch den Jahresüberschuss erwirtschaftete Anteil der gemäß Wirtschaftsplan 2020/21 (DS-Nr. 14933-19) gezahlten Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.822.775,00 Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.341.282,20 Euro geleistet wurde.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 2.329.508,33 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2023 zu veranschlagen. In der städtischen Finanzrechnung ergibt sich hierdurch eine Mehrauszahlung in Höhe von 2.329.508,33 Euro, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen ist.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.27
Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24674-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Sanierung des Dortmunder Rathauses zur Kenntnis und beschließt, das Budget für die Sanierung des Rathauses von 36,35 Mio. EUR um 2,72 Mio. EUR auf 39,07 Mio. EUR zu erhöhen.
zu TOP 3.28
Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 12.05.2022 folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
AKUSW, 16.03.2022:
Der AKUSW vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.22 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.22:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E4)
„... zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:
Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)
Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.
Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)
Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“
Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)
Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung: Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)
Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstellplätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.
Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)
Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.
Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.
Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.
Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.“
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Im § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen beispielhaft aufgezählt und dienen nicht einem vollumfassenden Maßnahmenkatalog.
2. Der Zusatz öffentlich zugängliche Fahrradverleihstationen auf dem Grundstück des Vorhabens zu errichten, ist hinfällig, da innerhalb der Baubeschreibung des Vorhabens sich die Maßnahmen explizit auf das Grundstück beziehen sollen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
1. Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
2. (7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Ergänzung ist nicht erforderlich, da die Maße im Gebäudeinnern Flächenmaße (1,5m² je Fahrradabstellplatz) sind oder der Achsabstand zwischen den Bügeln 1m beträgt (§ 8 Abs. 4) und damit auch für Lastenräder ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
2. § 8 Abs. 7 bezieht sich auf Fahrradabstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. Barrierefreie Rampen würden eine Neigung von max. 6% erfordern und wären damit als vollständig andere Rampenanlagen zu bewerten. Über den § 8 Abs. 1 ist bereits geregelt, dass Fahrradabstellplätze innerhalb und außerhalb von Gebäuden "ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar" sein müssen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Veränderung der Stellplatzanzahl auf 1 Stpl. je 100 qm NUF bedeutet eine Halbierung der
Stellplatzpflicht! In einigen Bezirksvertretungen wurde bereits das Verhältnis 1 Stpl. je 50 qm als zu gering angesehen. Über die Minderungsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass in guten Lagen nicht zu viele Stellplätze nötig werden. Wenn darüber hinaus Stellplätze reduziert werden sollen, müssen diese abgelöst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
Anmerkung:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Anhebungen führen zu einer leicht höheren Anzahl an Fahrradabstellplätzen und sollten im Sinne der Verkehrswende unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 5.1-5.3. wie vorgeschlagen.
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (07.04.2022) zur Neufassung der Stellplatzsatzung wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Stellplatzsatzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrrad-abstellplätzen bereits angehoben worden ist. Eine Erhöhung darüber hinaus ist seitens der Verwaltung nicht empfehlenswert. Gerade die Berufskollegs und Hochschulen in Dortmund weisen einen großen Einzugsbereich auf und werden daher auch sehr stark mit dem ÖPNV angefahren. Die Anzahl von 1 Abstellplatz je 3 Schüler*innen bzw. Studierenden ist daher als zu hoch anzusehen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Wert der Kleingartenanlagen handelt es sich um den Mittelwert aus der bisherigen Stellplatzsatzung. Die aufgeführten Reduzierungen sind aber unkritisch und sollten deshalb unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 10.1 wie vorgeschlagen.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.“
OB Westphal sagt zu, die Verwaltung werde zum Zeitpunkt der Änderung entsprechend agieren.
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022 (Drucksache Nr.: 24118-22-E2) vor:
„… zu dem o.g. Beschluss nehme ich nach eingehender rechtlicher Prüfung wie folgt Stellung:
Änderungen und Ergänzungen der beschlossenen und offengelegten Unterlagen sind nach § 4a Abs. 3 BauGB verfahrensrechtlich nur zulässig, wenn sie vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen werden und erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden. Für das Gesamtprojekt würde dies einen Zeitverzug wegen der anstehenden Sommerpause von mindestens einem halben Jahr bedeuten. Darüber hinaus führen die Änderungen des Bebauungsplannamens in den o.g. Unterlagen zu erheblichen Mehrkosten für den Vorhabenträger gegenüber seinen externen Plan- und Gutachtenverfassern.
Die Verwaltung schlägt daher aus den o.g. Gründen vor, den Namen des Bebauungsplans erst in einem zukünftigen Änderungsverfahren zu ändern. Bei der Umsetzung des Gesamtprojekts wird sich der Name des Bebauungsplans nicht auf Wegweisern, Straßenschildern o.ä. finden lassen. Hier wird noch ein anderer Name für das gesamte Logistikprojekt gesucht und zukünftig verwendet. Dies ist bereits mit dem Vorhabenträger und der Stadt Castrop-Rauxel so vorbesprochen und wird auch im noch zu erstellenden städtebaulichen Vertrag zu diesem Bebauungsplan verbindlich vereinbart. Damit wird der Bebauungsplan mit dem bisherigen Namen nur noch verwaltungsintern in Plan- und Genehmigungsverfahren zu diesem Projekt verwandt und nicht mehr öffentlich kommuniziert.“
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.
2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.
4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.
Begründung:
Mit dem Um- und Ausbau des Fernwärmenetzes in Dortmund ist die Umstellung der Wärmeversorgung auf CO2-neutrale Wärme bereits auf den Weg gebracht und soll bereits mittelfristig erreicht werden. Diesen bereits eingeleiteten Weg der Decarbonisierung der Wärmeversorgung gilt es weiter zu begehen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber teilt mit, dass das Ansinnen beider Anträge durchaus nachvollziehbar sei, seine Fraktion sich aber nur damit einverstanden erklären könne, folgende Punkte als Prüfaufträge zu beschließen. Dies wären beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen die Punkte 1. und 2. sowie beim SPD-Antrag die Punkte 2. und 4. . Alle anderen Punkte der beiden Anträge beträfen Dinge, die sich erst aus der Prüfung ergeben würden. Das wolle man eben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mittragen.
Herr sB Wiesner betont, dass er den Punkt 3. des Antrags seiner Fraktion schon für wichtig halte und diesen daher ungern streichen wolle. Dies vor dem Hintergrund, dass dieser in die Gesamtstrategie gehöre und es nicht einzusehen sei, an dieser Strategie zu arbeiten, ohne hierbei die neuen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er beide Anträge für zustimmungsfähig halte. Beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen hätte er gerne bei Punkt 2. das Wort „nötigen“ ersetzt durch „regenerativen“, weil dadurch besser deutlich würde, dass man auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze.
Frau Rm Neumann-Lieven merkt zu Punkt 2. des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass man hier gerne den Zeitrahmen herausnehmen würde. Bei Punkt 3. würde man gerne das Wort “ zentral“ herausnehmen, da die zentrale Aufgabe sein sollte, die Energiewirtschaft umzubauen und jetzt nicht die Rückzugsstrategie nach vorne zu stellen. Ohne diese Änderung müsse man Punkt 3. ablehnen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt hierzu vor, dass Wort „zentrale“ durch „eine“ zu ersetzen.
Damit erklärt sich Frau Rm Neumann-Lieven einverstanden.
Frau Rm Rudolf schließt sich den Ausführungen des Herrn Rm Kowalewski bezüglich der Betonung, dass man hier auf regenerative Energien setze, an. Weiter wirbt sie für die Zustimmung zum eigenen Antrag.
Herr Rm Perlick führt an, dass man dem grünen Antrag nicht folgen werde, da man nicht so tun wolle, als wäre es nicht deren Energiepolitik der letzten 20 Jahre gewesen, die einen in die Abhängigkeit des russischen Gases getrieben hätte. Auch dem SPD-Antrag werde man nicht zustimmen, mit Ausnahme des Punktes 4., da man den Bericht der DEW21 für wichtig halte.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion nicht auf den Zeitdruck bis Juni bestehe, da wäre eine ordentliche Berichterstattung dann auch wichtiger. Weiter gebe er zum Änderungswunsch des Herrn Rm Kowalewski zu Punkt 2.hinsichtlich des Wortes „ nötigen“ zu Protokoll, dass damit selbstverständlich gemeint sei, dass man hierbei auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze aber eine textliche Änderung heute nicht vorgenommen werden könne.
Unter Berücksichtigung der Änderungen, auf die man sich geeinigt hat, sowie des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion erfolgen die Beschlussfassungen zu den o.a. Anträgen wie folgt:
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24436-21):
Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu Punkt 3.) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.
2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung in den Juni-Sitzungen Bericht zu erstatten.
3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine zentrale Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.
Zum Antrag der SPD- Fraktion (Drucksache Nr.: 24436-22-E1):
Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu den Punkten 1. und 3.) folgenden Beschluss fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.
2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.
4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.“
Am 12.05.2022 wurde wie folgt beschlossen:
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte), sowie gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu den Ziffern 3,4 und 6, folgenden Beschluss:
1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.
2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung Bericht zu erstatten.
3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.
5. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.
7. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.
1. Welche Formate und Gremien außerhalb des Rats der Stadt befassen sich mit dem Thema der Innenstadtentwicklung (z.B. aus wirtschaftlicher, städtebaulicher, sozialpolitischer, umweltpoli-tischer Sicht, etc.)?
2. Wie setzen sich diese zusammen (Kreis der Teilnehmenden) und wer lädt ein?
3. Welche Aufgaben bzw. welchen inhaltlichen Schwerpunkt haben diese?
4. Welche Kompetenzen und Entscheidungsinstrumente bestehen bei diesen?
5. Wie findet der Austausch zwischen den verschiedenen Gremien (auch in Hinblick auf die mit der Thematik befassten politischen Ausschüsse innerhalb des Rates) statt? Werden zum Beispiel Protokolle und wichtige Entscheidungen weitergegeben? Wir bitten um eine detaillierte Darstellung der einzelnen Punkte.
Begründung:
Um die Entwicklung der Dortmunder Innenstadt wurde in den vergangenen Wochen eine umfangreiche Debatte geführt, bei der sich gezeigt hat, dass sich eine ganze Bandbreite an unterschiedlichen Formaten und Gremien mit den Entwicklungen in der Dortmunder Innenstadt befassen. Diese Formate und Gremien werden von unterschiedlichen verantwortlichen Personen eingeladen, setzen sich unterschiedlich zusammen und haben unterschiedliche thematische Schwerpunkte. Teilweise bestehen Doppelstrukturen und auf den ersten Blick sind die handelnden Personen nicht sofort ersichtlich. Um die Debatte um die Entwicklung unserer Dortmunder Innenstadt weiter konstruktiv zu führen, bitten wir um detaillierte Informationen zu den oben aufgeworfenen Fragen.“
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht die Diskussionsnotwendigkeit vor dem Hintergrund, dass trotz zahlreicher Gremien und Akteur*innen kein signifikanter Erfolg hinsichtlich der Innenstadtentwicklung zu verzeichnen ist. Mehrfachstrukturen sind nicht das Ziel, vielmehr ein effizienter Austausch.
Rm Reppin (CDU) sieht einhelligen Handlungsbedarf hinsichtlich der Cityentwicklung. In den gewünschten Informationen sieht er eine gute Handlungsgrundlage.
Rm Perlick (AfD) hält den Antrag und die Antwort für unerheblich. Weder die Formate noch die Akteur*innen spielen aus seiner Sicht eine Rolle. Die Misere der Innenstadt wird aus seiner Sicht durch politische Entscheidungen der antragstellenden Parteien verursacht.
OB Westphal appelliert an die Ratsmitglieder, sich untereinander zu informieren und die Themen intensiv zu diskutieren, denn alle Fraktionen sind in der Cityrunde vertreten. Dort wurden beim letzten gemeinsamen Termin sechs verschiedene Projektansätze diskutiert. Daher können immer wieder getroffene Aussagen darüber, z.B. es gäbe keine Aktivitäten, so nicht gelten.
Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 22.09.2022.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)
Der Rat der Stadt nimmt den Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
Beschlussvorschlag
1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.
Begründung
Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, beschloss der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22-E1) am 26.01.2022 mehrheitlich den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer vorantreibt. Ziel der Stiftung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt Dortmund zurück.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion
„… die SPD-Fraktion im AWBEWF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt dafür genutzt werden, junge Dortmunder Erwachsene bei ihrem Schritt in Ausbildungsberufe zu fördern und sie damit ggfs. auch bei dem Schritt aus ihren Bedarfsgemeinschaften zu unterstützen. Hierbei sollen – orientiert an den Bedarfen der jungen Menschen – Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. auch mit Wohnmöglichkeiten eingerichtet und zielführend begleitet werden. Ziel dieser Beschlussfassung ist es, auf die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes hinzuwirken, wie vom Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Sitzung am 26.01.2022 einstimmig beschlossen.
Die Trägerschaft bzw. Struktur oder organisatorische Form dieses Wohnheimes soll nach ersten Erfahrungen und einer Evaluation der zunächst installierten Gemeinschaftseinrichtungen durch den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschlossen werden. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie engmaschig zu informieren und zu beteiligen.
Begründung
Junge Menschen nach ihrem Schulabschluss für Ausbildungsberufe zu begeistern, ist vor dem Hintergrund der Schaffung zukunftsfähiger und dauerhafter Beschäftigung sowie fehlender Fachkräfte ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Vorteile und Zukunftschancen einer Ausbildung klarer herausgestellt und den jungen Menschen auch außerhalb ihrer familiären Verbünde vermittelt werden. Ein Weg ist bereits das von der HWK und der FH Dortmund ins Leben gerufene Projekt „Zukunftscampus – Bildungszentren von morgen“, mit dem Lernorte der beruflichen Bildung mit der Hochschule verzahnt werden. Es ist sinnvoll, junge Menschen in Gemeinschaften entsprechend ihrer Bedarfe zusammenzubringen, um gemeinsame Lern- und Erfahrungsorte sowie ggfs. auch Wohnmöglichkeiten zielgenau anbieten zu können. Dies ist kann dann besonders wichtig werden, wenn die eigenen Lebensumstände diesen Schritt für die jungen Menschen erschweren.
Um darüber hinaus mehr Auszubildende auch aus den umliegenden Städten für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, fasste der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22) am 26.01.2022 einstimmig den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und die Einrichtung eines Azubi-Wohnheims vorantreibt. Ziel dieser Einrichtung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Um diese Einrichtung dauerhaft auf solide Beine zu stellen und zu verstetigen, soll begleitend zu den oben beschlossenen ersten Maßnahmen (Einrichtung von Gemeinschaftseinrichtungen für Dortmunder junge Erwachsene, Darstellen der Erfahrungen, Evaluation) eine Trägerschaft/Struktur/Organisation dieser Einrichtung erarbeitet und festgelegt werden. Dabei kann es sich sowohl um eine Stiftung, wie auch um eine städtische, eine privatwirtschaftliche Einrichtung oder auch um eine städtisch-private Kooperation handeln. Der nun anlaufende Prozess soll als Grundlage für die Entwicklung der Verstetigung verwandt werden.“
Die Wirtschaftsprüferin Frau Börner stellt die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Wirtschaftsförderung sowie des Lageberichts vor. Es lasse sich feststellen, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.
Auf Nachfrage von Rm Dr. Neumann bestätigt Frau Tiews aus, dass Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € nicht abgerufen wurden. Dies lasse sich damit erklären, dass pandemiebedingt viele Veranstaltungen rund um die Themen Messen, Smart City, Stadtattraktivität und Erlebnis Dortmund nicht durchgeführt werden konnten. Auch die Verleihung des Wirtschafts- und Unternehmerinnenpreises sei ausgefallen.
Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion erklärt Rm Reppin, dass man sich ja bereits zu Beginn des Jahres mit diesem Thema befasst habe und nun die Mittel, welche der Wirtschaftsförderung bereits bewilligt waren, für die Schaffung von Azubiwohnheimen verwenden möchte.
Rm Ixkes-Henkemeier begründet den vorliegenden SPD-Antrag, der als Mittel der Beschäftigungsförderung begriffen werden soll. Man soll zunächst jugendliche Dortmunder*innen ansprechen, auch solche, die Gefahr laufen, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen, wenn sie nicht aus den Bedarfsgemeinschaften herauskommen. In einem weiteren Schritt kann das Projekt dann auch für andere Jugendliche geöffnet werden.
Rm Brenker entgegnet, dass sich der gemeinsame Antrag auf die bestehende Beschlusslage bezieht, der SPD-Antrag hingegen in seiner Stoßrichtung ein neues Projekt beschreibt, über welches noch zu diskutieren sei.
sB Dr. Klug verweist auf die Diskussion im Januar, bei der bereit die IHK und Handwerkskammer positive Rückmeldungen gegeben habe.
sB Tenbensel schlägt vor, einen Kompromiss aus beiden Anträge zu finden. Es sei wichtig, sich um das Wohnen für Auszubildende zu kümmern. Bei der sozialen Komponente müssten auch die Dortmunder Auszubildenden Berücksichtigung finden. Das Thema des Übergangs von Schule in Ausbildung stelle auch weiterhin eine wichtige Aufgabe dar.
Frau Marzen beschreibt, dass man sich bereits im Austausch mit IHK und HWK befindet. Für die Gründung einer Stiftung seien die genannten rd. 641.000 € jedoch bei weitem nicht ausreichend. Man schlage vor, mit bereits bestehenden Strukturen eines Trägers in der Jugendhilfe zu starten und sich auf Dortmunder Jugendliche zu fokussieren. Es gelte, eigene Projekte wie z. B. der Arbeit der Betriebsakquisiteure nicht zu schwächen. Die Stiftung wolle man nicht ausschließen, jedoch nicht in die anfänglichen Ideen einbeziehen.
Rm Stackelbeck möchte das Projekt nicht auf Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften reduzieren. Man wolle eher den arbeitsmarktpolitischen Gedanken aufgreifen, Auszubildende für Dortmunder Unternehmen zu finden. Sobald das Konzept der Wirtschaftsförderung vorliege, könne man dies ausführlich diskutieren.
Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, mit Hilfe der Mittel den bestehenden Beschluss dahingehend zu erweitern, bei der Umsetzung mit der Dortmunder Komponente zu beginnen.
Rm Dr. Neumann sieht die Gewinnung von Fachkräften als einen wichtigen Baustein an. Auch gehe es nicht nur um Jugendliche, sondern auch um junge Erwachsene.
Herr Ehrich bezeichnet es als gemeinsames Ziel aller Beteiligten, die Ausbildung zu stärken. Man müsse nun schnelle Lösungen finden, in dem man bestehende Beispiele nutzt.
Rm Stackelbeck betont, dass man mit dem Antrag den bestehenden Beschluss verstärken wolle.
Rm Reppin, Rm Brenker und Rm Nienhoff merken an, dass die Bezeichnung der Stiftung nicht im Beschlusstext aufgeführt ist, sondern aus dem alten Begründungstext übernommen wurde. Bereits bei der Diskussion im Januar habe man deutlich gemacht, dass die Gründung einer Stiftung nur eine Möglichkeit der Trägerschaft sein könnte, man sich anderen Modellen aber auch nicht verschließen werde. Sollte die Wirtschaftsförderung bei der Erstellung des Konzeptes zu einem anderen Ergebnis als einer Stiftung kommen, werde man auch diese Form der Trägerschaft prüfen. Von besonderer Bedeutung sei es, die Wirtschaft und die städtischen Töchter von einer Beteiligung an diesem Azubiwerk zu überzeugen, um dies möglichst breit aufstellen zu können.
Der AWBEWF empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion bei einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.
HINWEIS der Geschäftsführung:
Eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung ist versehentlich nicht erfolgt. Die Entlastung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AWBEWF folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 4.3
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24537-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 30.06.2022 hinaus bis zum 30.06.2024 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme und zur Unterstützung der Arbeitspolitik des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortführt.
zu TOP 4.4
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24568-22)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) wird mit einem Jahresüberschuss von 716.555,71 Euro sowie einer Bilanzsumme von 76.129.461,53 Euro festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 716.555,71 Euro wird thesauriert und damit der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 4.5
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24839-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt der Ersatzinvestition in den Gerätebestand der MST.factory dortmund und dem Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie in Höhe von 1.500.000 € zu.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Ukraine
zu TOP 5.1
Hilfslieferungen in die Ukraine
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25082-22)
1. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine aufs Schärfste und nimmt den in der Begründung dargestellten Weg von Hilfslieferungen der Stadtverwaltung Dortmund nach Mykolajiw zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die weiteren Bestrebungen zur Bereitstellung zusätzlicher Hilfslieferungen der Stadtverwaltung in die vom Krieg betroffenen Städte/ Regionen zur Kenntnis. Ein Bericht über die erfolgten Aktivitäten der Stadt Dortmund wird zum Jahresende in den Rat eingebracht.
Hilfeleistung für ukrainische Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25059-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2022 (Drucksache Nr.: 25059-22-E1) vor:
Seither haben die Stadtverwaltung Dortmund, die Wohlfahrtsverbände, die Hilfsorganisationen und auch die Zivilgesellschaft durch ihren unermüdlichen Einsatz dafür Sorge getragen, dass allen Flüchtenden in unserer Stadt unbürokratische Hilfe zuteilwurde. Unser Dank gilt allen, die hierzu beigetragen haben und auch weiterhin beitragen.
Wir alle hoffen, dass der Krieg bald vorbei ist. Zugleich sehen wir uns in der Pflicht, den ukrainischen Flüchtlingen frühzeitig auch die Möglichkeit zu einer möglichst umfassenden Integration in unsere Stadt zu ermöglichen.
Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag zudem allen Flüchtlingen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit den Zugang zu den Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern zum 01. Juni 2022 eröffnet.
Die Ruhrnachrichten (RN) berichten in ihrer Ausgabe vom 09. Juni 2022, dass vom Beginn des Krieges bis Anfang Juni rund 6.500 Flüchtlinge für Hilfeleistungen bei der Stadt Dortmund vorgesprochen haben. Zugleich führen die RN im gleichen Artikel aus, dass der Rechtskreiswechsel von den Leistungen des Sozialamtes zu denen des Jobcenters nicht in einem Rutsch erfolge, sondern diese „nach und nach ins Jobcenter überführt“ würden. Seit dem 01.06.2022 erhielten gerade einmal 870 Geflüchtete Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, insbesondere staatliche Grundsicherung.
Hinzu kämen Schwierigkeiten bei der Registrierung der Flüchtlinge. Der Bund bestehe für den Übergang zu den Leistungen des Jobcenters darauf, dass Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt würden, obgleich die meisten Kommunen bislang nicht über die für die Registrierung benötigten PIK-Stationen verfügen würden. Der Bund hat auf diese Formalie bestanden. Gleichwohl war auch bekannt, dass dieser – trotz seines Monopols - nicht die notwendigen PIK-Stationen zur Verfügung stellen konnte.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher, in der Ratssitzung am 23. Juni 2022 einen Bericht über den aktuellen Stand der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in der Stadt Dortmund zu erstatten.
Hierbei sind folgende Fragen von besonderer Bedeutung:
1.) Wie viele der von der Stadt Dortmund als hilfesuchend erfassten ukrainischen rund 6.500 ukrainischen Flüchtlinge (Zahl lt. RN vom 09.06.2022) sind mittlerweile in den Rechtskreis des Jobcenters gewechselt?
Ergänzend wird um Auskunft gebeten, wann und in welcher Reihenfolge den noch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters überführten Flüchtlingen Hilfeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern zugänglich gemacht werden?
2.) Trifft es zu, dass der Deutsche Bundestag den Rechtskreiswechsel den Kommunen zum Zeitpunkt des gesetzlich vorgesehenen Rechtskreiswechsel nicht die für die Registrierung notwendigen PIK-Stationen zur Verfügung gestellt hat?
3.) Gibt es Signale des Bundes, die Kommunen von dem bei ihnen verbleibenden Teil der Kosten der Unterkunft nach einem Rechtskreiswechsel der Zuständigkeit auf die Jobcenter vollständig zu entlasten?
4.) Wie erfolgt die Krankenversorgung für ukrainische Flüchtlinge, die aufgrund der mangelnden Kapazitätsgründe des Jobcenters noch keine Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern geltend machen können? Haben diese ebenfalls einen unbürokratischen Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder erhalten diese weiterhin ausschließlich sog. Behandlungsscheine, für deren Kosten die Stadt Dortmund aufkommen muss?“
Rm Worth (SPD) verweist auf die Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und kritisiert, wie oft dort ausführlich beantwortete Fragen im Rat erneut gestellt werden. Die Punkte 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages sind dort hinlänglich besprochen und beantwortet worden. Hinsichtlich des Rechtskreiswechsels sieht sie die von vielen Kosten entlastete Landesregierung in der Pflicht. Daher könnten von dort die Kommunen vollständig freigestellt werden.
Rm Mader (CDU) gibt den Hinweis auf das Recht nach der Gemeindeordnung, Fragen stellen zu dürfen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, die CDU/CSU-Fraktion habe einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. Darin sind die von der CDU-Ratsfraktion genannten Punkte nicht enthalten. Daher sei, sofern die Bundesregierung hier angegriffen werden soll, die Argumentation nicht passend. Berechtigt sieht er die Frage nach der Entlastung der Kommunen durch die Landesregierung.
Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 22.09.2022.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24461-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) liegt dem Rat der Stadt vor:
„…bis heute fehlt immer noch die Umsetzung von gleich zwei Haushaltsbeschlüssen (aus November 2019 und Dezember 2021) zum Thema „freier bzw. ermäßigter Eintritt“ in die Bäder der Stadt Dortmund sowie in die Sportwelt-Bäder und in die Bäder, die von Vereinen geführt werden.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, umgehend, mit Beginn der Sommerferien 2022
- allen DO-Pass-Besitzer*innen einmal wöchentlich einen kostenlosen Besuch in einem Schwimmbad in Dortmund (unabhängig vom Träger) sowie
- allen Menschen mit einem DO-Pass einen unbegrenzten ermäßigten Eintritt in alle o.a. Bäder zu ermöglichen. Die Mindereinnahmen bei den vereinsgeführten Bädern und den Sportwelt-Bädern sind den Trägern durch die Stadt Dortmund zu erstatten.
Im Haushaltsplan, der im Dezember 2020 verabschiedet wurde, kann nachgelesen werden, dass ein ermäßigter Eintritt durch die Stadt mit 100.000 Euro jährlich gegenfinanziert werden müsste.
Die Kosten für den kostenfreien Besuch, der einmal in der Woche ermöglicht werden soll, sollten im 2. Quartal 2022 vorgelegt werden (laut AFBL vom 02.12.2021).
Begründung
Bereits Ende 2019 gab es einen Haushaltsantrag der damaligen Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, die DO-Pass-Ermäßigungen, die in städtischen Bädern greifen, auch auf die Bäder in Vereinshand und der Sportwelt gGmbH auszuweiten. Die Mindereinahmen dieser Bäder sollten durch die Stadt übernommen werden.
Begründet wurde dies durch die finanzielle Situation von Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder von Altersarmut betroffen sind. Der Schwerpunkt lag aber bei den Kindern. Häufig lernen Kinder aus einkommensarmen Familien erst sehr spät oder möglicherweise gar nicht schwimmen. Da spielt es sicher eine große Rolle, ob ein Kind 2,50 Euro (regulär) Eintritt bezahlt - oder nur 0,50 Euro (ermäßigt).
Über die Gespräche, die vor zweieinhalb Jahren in diesem Zusammenhang angekündigt wurden, gibt es immer noch kein offizielles Ergebnis. Frau Zoerner kündigte in der Ratssitzung am 4. April 2022 – vor über zwei Monaten - an, dass die Verwaltung noch berichten werde.
Für das Jahr 2022 folgte ein ergänzender Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Thema. Bis zum 2. Quartal des Jahres 2022 sollte die Verwaltung ein Konzept vorlegen, das einmal pro Woche einen kostenfreien Schwimmbad-Besuch für DO-Pass-Inhaber*innen in allen Bädern vorsieht. In diesem Zusammenhang sollte ein Vorschlag für Ausgleichszahlungen erarbeitet werden.
Das 2. Quartal endet in zwei Wochen.
Die nächste Sitzung des AFBL ist für den 15. September 2022 terminiert – das ist zu spät, um gerade Kindern aus finanzschwachen Familien einen ermäßigten und mindestens einen kostenfreien Freibadbesuch in ihren Sommerferien 2022 zu ermöglichen.“
Rm Kowalewski begründet den Antrag seiner Fraktion.
Rm Reuter signalisiert Beratungsbedarf zum Antrag, zumal dieser auch noch nicht vom Fachausschuss beraten worden sei. Der Antrag solle daher ohne Beschlussfassung an den Rat weitergeleitet werden.
Herr Stüdemann berichtet, dass es einen gültigen Betreibervertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Sportwelt GmbH gebe, der Modalitäten für Do-Pass Inhaber ausdrücklich ausschließe. In dem neu abzuschließenden Vertrag werde man diese Regelungen dann aufnehmen, nachdem man diese auch finanziell beziffert habe.
Rm Mader und Rm Alexandrowicz schlagen vor, die Angelegenheit noch einmal in die Haushaltsberatungen aufzunehmen, wenn bekannt ist, wie hoch die finanzielle Belastung sein wird.
Der Antrag wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
Darüber hinaus empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Bm‘in Mais lobt die Sport- und Freizeitbetriebe ob ihrer erfolgreichen Arbeit. Am Antrag der Fraktion Die Linke+, den die CDU-Fraktion ablehnt, kritisiert sie die Vorgehensweise. Nach ihrer Meinung bedürfen solche Anträge einer finanziellen Grundlage, bevorzugt per Haushaltberatung. Auch muss geklärt werden, wie die Umsetzung vor Ort erfolgt. Bestehende Verträge sind zu beachten.
Rm Heymann wünscht für die SPD-Fraktion, dass der Antrag der Fraktion Die Linke+ zur Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) überwiesen wird. Dort kann die Fraktion dann einen Antrag zum Haushalt stellen.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) findet die Gestaltung des Antrags der Fraktion Die Linke+ nicht gelungen. Von der Idee her ist für seine Fraktion der Antrag aber richtig. Früher auf den Weg gebracht könnten solche Ideen auch anders diskutiert werden. Er stellt die Frage, wie ein einmal wöchentlicher kostenloser Besuch realisiert werden könne. Im Antrag zu TOP 8.6 sieht er einen Ansatz, DO-Pass-Besitzer*innen Vergünstigungen beim Eintritt zu ermöglichen. In Verträge müsse seines Erachtens nach nicht eingegriffen werden. Die Stadt könne aber Mindererträge ausgleichen.
Rm Mader (CDU) bestätigt, dass es 2019 einen solchen Fraktionsantrag gegeben habe, der nicht mit Haushaltsmitteln hinterlegt wurde. Für 2022 gab es von der Fraktion Die Linke+ keinen Antrag, die SPD habe lediglich einen Prüfauftrag eingebracht. Haushaltsmittel existieren dafür weiterhin nicht.
Rm Bohnhof sieht den Inhalt des Antrags positiv, mit Blick auf den Haushalt wird die AfD-Fraktion ablehnen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 207.450.418,75 € und einem Jahresverlust von 6.123.068,61 € sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.123.068,61 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund wird gestattet, im Wirtschaftsjahr 2022 nicht in Anspruch genommene und nicht ausgezahlte Sportfördermittel aus dem Wirtschaftsplan 2021 in Höhe von 92.060,30 € für die Förderung des Sports entsprechend der städtischen Förderrichtlinien auszuzahlen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD die Überweisung des folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die LINKE+ (Drucksache Nr.: 24461-22-E1) in den AKSF:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, umgehend, mit Beginn der Sommerferien 2022
- allen DO-Pass-Besitzer*innen einmal wöchentlich einen kostenlosen Besuch in einem Schwimmbad in Dortmund (unabhängig vom Träger) sowie
- allen Menschen mit einem DO-Pass einen unbegrenzten ermäßigten Eintritt in alle o.a. Bäder zu ermöglichen. Die Mindereinnahmen bei den vereinsgeführten Bädern und den Sportwelt-Bädern sind den Trägern durch die Stadt Dortmund zu erstatten.
Im Haushaltsplan, der im Dezember 2020 verabschiedet wurde, kann nachgelesen werden, dass ein ermäßigter Eintritt durch die Stadt mit 100.000 Euro jährlich gegenfinanziert werden müsste.
Die Kosten für den kostenfreien Besuch, der einmal in der Woche ermöglicht werden soll, sollten im 2. Quartal 2022 vorgelegt werden (laut AFBL vom 02.12.2021).
zu TOP 6.2
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24504-22)
Rm Berndsen (SPD) nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen“ (DS-Nr. 14406-19 und 20277-21) um 898.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von 13.510.664 € auf 14.408.664 €.
zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23937-22)
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion den Wirtschaftsplan 2022/23 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2022/23 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 45.962.162 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2022/23 mit einem Volumen von 3.125.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.
zu TOP 6.4
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24226-22)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 93.187.860,70 €, einem Jahresüberschuss von 1.269.480,96 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.269.480,96 € wird als Gewinnrücklage, zweckbezogen für die Bauinstandhaltung der Stadt- und Landesbibliothek, eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.5
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24506-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund-Husen, Husener Eichwaldstr. 268“ (DS-Nr. 11795-18) um 427.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen auf 1.127.000 €.
zu TOP 6.6
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24926-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 17.06.2022 vor:
Mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LNKE+) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Unter Einbeziehung der Empfehlung des AMIG empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt gegen die Fraktion Die LINKE+ bei Enthaltung von Die Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Rm Lemke freut sich über die Förderung von Frauensport. Dennoch lehnt die Fraktion Die Linke+ die Vorlage ab. Dies begründet sie mit den Konditionen des DFB und der FIFA, die den Austragungsorten die Risiken auferlegen.
Bm‘in Mais (CDU) erklärt für ihre Fraktion Zustimmung in der Fassung des AFBL. Die Ausstiegsklausel sollte eine Möglichkeit zur Diskussion mit der FIFA sein.
Bm‘in Brunsing begrüßt für die Fraktion B‘90/Die Grünen im Grundsatz die Entscheidung. Die aufgegebenen Bedingungen sollten im Blick gehalten werden.
OB Westphal schließt sich den Redner*innen hinsichtlich einer vorsichtigen Vorgehensweise bezüglich der Bedingungen an. Daher hat die Stadt Dortmund in der ersten Gesprächsrunde mit dem DFB signalisiert, nicht zur Verfügung zu stehen. Denn wäre dort zugestimmt worden, wäre kein Einfluss auf und kein Ausstieg aus dem Verfahren mehr möglich gewesen. So konnte nun aber die eingeräumte Möglichkeit, sich an der finanziellen Realisierbarkeit zu orientieren, ausgehandelt werden.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und Die Partei gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und AfD in der Fassung des AFBL mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
zu TOP 6.7
Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24471-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 und die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die noch nicht begonnenen Bauprojekte mit einem Volumen von 1 Mio. €.
zu TOP 6.8
Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24443-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) legt dem Rat der Stadt folgende Überweisung aus seiner Sitzung am 26.04.2022 vor:
…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist überrascht, dass nach der schwierigen Debatte um eine vom Oberbürgermeister Westphal eigenständig initiierte Stadtstrategie unter dem Slogan „Dortmund – Großstadt der Nachbarn“ nun ein eigenes Stadtfest unter dem Namen „Tag der Nachbarn“ mit besagtem Slogan am Rat vorbei durch OB Westphal initiiert wird. Aus der Einladung: „Mit einem neuen Stadtfest setzt Dortmund als Großstadt der Nachbarn ein Zeichen für einen solidarischen und friedlichen Zusammenhalt vor unserer aller Tür. Initiiert wird der Tag der Nachbarschaft von Oberbürgermeister Thomas Westphal.“
Vor diesem Hintergrund, dass das neue Stadtfest dem Programm des bisher stattfindenden Stadtfestes DORTBUNT übergeordnet wird (Termin zeitgleich der 27.5.), stellen sich mehrere Fragen, um deren Überweisung und Beantwortung wir zusätzlich auf schriftlichem Wege in der Sitzung des Rates am 12.05.2022 bitten:
1. Wieso wird ein neues Stadtfest initiiert?
2. Liegen Auswertungen für das bestehende Stadtfest DORTBUNT und das Kulturfestival Dortmund.Live vor?
3. Weshalb wurde von einer Einbindung der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse des Rates im Vorfeld abgesehen?
4. Wann wurde mit den Planungen für das neue Stadtfest begonnen?
5. Welche Mittel (Personal und Finanzen) sind in das neue Stadtfest geflossen?
6. Wie grenzen sich DORTBUNT, Dortmund.Live und Tag der Nachbarn voneinander ab?
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Fragen bis zur Ratssitzung zu beantworten.
Der AKSF überweist die o.g. Bitte um Stellungnahme an den Rat.“
„… die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 2:
Liegen Auswertungen für das bestehende Stadtfest DORTBUNT und das Kulturfestival
Dortmund.Live vor?
DORTBUNT! erreichte in seiner vierten Auflage 2019 mehr als 75.000 Besucher*innen.
Das Digitalfestival Dortmund.Live hatte bei seiner zweiten Ausgabe 2021 rd. 1,25 Millionen Aufrufe.
Zu Frage 3:
Weshalb wurde von einer Einbindung der Bezirksvertretungen und der Ausschuss des
Rates im Vorfeld abgesehen?
Die Aktionen zum „Tag der Nachbarschaft“ kommen aus den Nachbarschaften. Der Geschäftsbereich III „Stadt der Nachbarn“ im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Fachbereich 1) hat die Aufgabe, den Zusammenhalt, die Solidarität und die Vielfalt unter den Menschen zu fördern, sich für die Belange für Menschen mit und ohne Behinderung einzusetzen und Diskriminierungen abzubauen. Es werden alle Anstrengungen unternommen die Zivilgesellschaft in ihren Quartieren zu beleben und das Zusammenleben in allen Facetten in den Nachbarschaften wieder aufzubauen und zu fördern. Unterschiedliche Formate und Initialideen werden hier vonseiten der Stadtverwaltung zusammengeführt. Der Verein“ Nebenan“ arbeitet bereits seit Jahren so.
Zu Frage 4:
Wann wurde mit den Planungen für das neue Stadtfest begonnen?
Die ersten Planungen für den „Tag der Nachbarschaft begannen Ende Januar 2022.
Zu Frage 5:
Welche Mittel (Personal und Finanzen) sind in das neue Stadtfest geflossen?
Es wurde die Eventagentur Konzeptschmiede für die gemeinsame Planung der Öffentlichkeitsarbeit für DORTBUNT, Dortmund.Live und für den Tag der Nachbarschaft beauftragt.
Die Kosten für die Eventagentur Konzeptschmiede wurden in Höhe von 36.000,- € aus dem Budget des Fachbereichs 1 beglichen. Weiter entstehende Kosten, beispielsweise für Giveaways werden ebenfalls aus dem Fachbereich 1 übernommen.
Personalkosten sind in Höhe von 18.759,96 € entstanden.
Zu Frage 6:
Wie grenzen sich DORTBUNT, Dortmund.Live und Tag der Nachbarschaft voneinander ab?
DORTBUNT! und Dortmund.Live sind zwei etablierte Eventformate und Marken mit eigenen Stärken. Die Synergien der einzelnen Formate sollen untereinander genutzt werden.“
Parallel fanden die Veranstaltungsformate „Tag der Nachbarschaft“ mit rund 130 Aktionen und „Dortmund.Live“ statt. Mit Recht wird die Frage gestellt, ob sich die Veranstaltungsformate möglicherweise gegenseitig Potential weggenommen haben.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass professionell und ansprechend aufgezogene Feste, Events und Aktionstage eine Bereicherung für die Dortmunder Innenstadt sind. Sie schaffen eine besondere Atmosphäre, haben eine hohe Anziehungskraft, werben für unsere Stadt, bringen Leben in die Stadt, sind gut für Handel und Gastronomie.
b. Für eine lebendige, attraktive und florierende Innenstadt braucht Dortmund ein abwechslungsreiches, sorgfältig dosiertes Veranstaltungsangebot mit Strahlkraft, das − orientiert am oberzentralen Anspruch unserer Stadt − in Qualität und Standard positiv aus den Angeboten in der Region hervorsticht.
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung ausdrücklich auf, für die Dortmunder City neben bewährten Veranstaltungsformaten zugleich nach neuen, innovativen Eventformaten zu suchen, sie zu erproben und insbesondere auch Ideen für kleinere Formate zu entwickeln, die „vergessene Plätze“ der Innenstadt zum Leben zu erwecken.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im dritten Quartal 2022 ein Konzept zur Förderung von Events in der City vorzulegen, das bestehende Ansätze evaluiert und weiterentwickelt.
4. Die Verwaltung soll
a. die Ausschüsse für Kultur, Sport und Freizeit sowie für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung quartalsweise über die für die Innenstadt geplanten Veranstaltungen unterrichten.
b. durch eine bessere Veranstaltungskoordinierung darauf achten, dass sich Events, wie im Fall von „DORTBUNT!“, „Tag der Nachbarschaft“ und „Dortmund.Live“ in zeitlicher Hinsicht durch die parallele Durchführung nicht gegenseitig Konkurrenz machen und sich so gegenseitig ihres Besucherpotentials berauben.
Begründung
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Die Bm‘in Mais (CDU) dankt für die Stellungnahme der Verwaltung. In den Positionen sieht sie wenig Abweichung. Gleichwohl trägt ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse mit.
Bm‘in Brunsing (B‘90/Die Grünen) sieht eine weitere Diskussion in den Ausschüssen.
Rm Kauch begrüßt für die Fraktion FDP/Bürgerliste den Zusatz-/Ergänzungsantrag. Besonders kleine Formate an sonst weniger frequentierten Plätze hebt er positiv hervor. Sowohl der Antrag als die Überweisung sei für seine Fraktion tragfähig.
Rm Bohnhof nimmt für die AfD-Fraktion die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU sieht er gute Ansätze, die zu diskutieren wären. Daher wird seine Fraktion der Überweisung zustimmen.
Dem Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24443-22-E2) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt überweist den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2022 mit der Bezeichnung „Stadtfeste "DORTBUNT!", "Tag der Nachbarschaft", "Dortmund.Live" und weitere Veranstaltungen in der City“ (Drucksache Nr.: 25060-22-E1) zur weiteren Beratung einstimmig in den AKSF und AWBEWF:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
Der Rat beschließt gem. §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW i.V.m. der Ausbildungs-und Prüfungsordnung für Berufskollegs Anlage A (APO-BK) die Errichtung eines neuen zweijährigen dualen Bildungsganges „Fachkraft Küche“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23.
zu TOP 7.3
Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24261-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
Herrn Jansen stellte klar, dass die Vorlage heute empfohlen werden solle, um das Programm in Gang zu bringen. Die Frage der Stellenbewertung soll im zuständigen APOD geklärt werden.
Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass die Frage der Dotierung von der Qualifikation abhänge. Es gab die Diskussion über Sozialarbeiter*innen oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, das hänge wiederum von der inhaltlichen Ausrichtung des Programms ab. Darüber müssten sich die Fachausschüsse einigen.
Herr Schmidtke-Mönkediek befürwortete die Vorlage, seine Fraktion halte sie für inhaltlich sinnvoll und werde zustimmen. Die personellen Auswirkungen seien deutlich dargestellt.
Herr Spieß bat Herrn Hagedorn, kurz auf die Eingruppierungsfragen einzugehen. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, dem APOD könne man die Vorlage zur Kenntnis geben. Die Behandlung im APOD sei der dortigen Vorsitzenden überlassen.
Herr Hagedorn führte aus, dass in der Vorlage Ausführungen zur Stellendotierung enthalten seien. Die Aufgaben seien sehr komplex und anspruchsvoll. Es brauche allerdings Zeit, bis sich das Projekt entwickeln kann.
Frau Dr. Tautorat äußerte den Wunsch, die Vorlage im Schulausschuss zu empfehlen und das Ergebnis dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung für die morgige Sitzung zur Kenntnis zu geben.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE PARTEI), 1 Nein (AfD) und 7 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE+), folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Rm Vogeler (CDU) entgegnet, dies anders zu sehen. Frau Goll habe gestern darum gebeten im hierfür zuständigen Personalausschuss nachzufragen, wie es zu der Bewertung der Stellen gekommen sei. Er bitte daher um eine Rückmeldung darüber bis zum Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF), um im Rat am 23.06.2022 den Beschluss fassen zu können.
Die Vorsitzende bekräftigt, dass auch die Dotierung im Schulausschuss mitbegründet worden sei und mit den Inhalten zusammenhinge.
Herr Hagedorn (FB 40) erklärt, dass er dies gestern im Schulausschuss versucht habe darzustellen und erläutert noch einmal das dahinterstehende Konzept im Zusammenhang mit den dazu erforderlichen Planstellen.
Herr Vogeler macht deutlich, dass es seiner Fraktion nicht darum gehe warum die Stellen eingerichtet werden sollen, sondern wie es zu der Höhe der Dotierung komme und bittet daher noch einmal um eine schriftliche Stellungnahme zur kommenden Sitzung des AKJF.
Rm Giebel (SPD) gibt an, sowohl Herrn Vogeler, als auch der Vorsitzenden Frau Dr. Tautorat Recht geben zu können. Die Anforderungen würden vom Schulausschuss beschrieben und das münde in einer Tätigkeitsdarstellung, die bewertet und ausgeschrieben werde. Wenn der APOD zu einem anderen Entschluss bei der Höhe der Dotierung käme, könnten die Stellen nicht ausgeschrieben werden.
StR Uhr macht auf das Bewertungsrecht aufmerksam, dass jeder Stellenbewertung zugrunde liege. Man werde die Begründung, die zur Bewertung der Stellen geführt habe gerne noch einmal aufschreiben und zur Sitzung des AKJF zur Verfügung stellen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und verfährt wie von Herrn StR Uhr vorgeschlagen.
Des Weiteren liegt dem AKJF folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.06.2022 vor:
… die o.g. Vorlage führte bereits zu einer Befassung im Schulausschuss (04.05.2022, 01.06.2022), im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (11.05.2022) sowie im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (28.04.2022, 02.06.2022). Eine Beschlussfassung hierzu erfolgte bisher aufgrund noch bestehender Klärungsbedarfe bezüglich der Stellenbewertung/Eingruppier-ung der befristet beantragten Planstellen der Projektleitung „Kindercampus“ (Entgeltgruppe 14 TVÖD-V AT/VERW) nicht. Im APOD am 02.06.2022 erfolgte der Prüfauftrag an die Verwaltung, die Bewertungskriterien der Projektleitungsstelle klar zu begründen und AKJF am 22.06.2022 erneut zur Befassung vorzulegen.
Nach eingehender Prüfung der Sachlage ist folgendes festzustellen:
Die Aufgabenwahrnehmung einer fachbereichsübergreifend agierenden Projektleitung „Kindercampus“ erfordert aufgrund der vielschichtigen und umfassenden Handlungserfordernisse (Verbesserung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen) sowie den unterschiedlichsten Akteuren aus Bildungslandschaft und Zivilgesellschaft eine fundierte wissenschaftliche Fachexpertise.
Zur effektiven und zielorientierten Aufgabenwahrnehmung besteht die Notwendigkeit zur Einrichtung einer befristeten Planstelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium (Magister/Diplom/Master of Arts) der Fachrichtung Bildungswissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Medienpädagogik, Sozialwissenschaften oder Erziehungswissenschaften.
Vergleichbare Planstellen liegen mindestens im Bewertungsrahmen der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 TVÖD AT/VERWA, auf die auch diese befristete Planstelle für die vorgesehenen Aufgabenwahrnehmung auszurichten wäre (Vergleich Bewertung Fachexpertise „Programm Bildungskommunen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ / Drucksache Nr.: 24261-22). Die Bewertung der zwei befristeten Planstellen Campus-Manager*innen (EG 12) bleiben hiervon unberührt…..
Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) findet die Ausführungen von Herrn Stadtrat Uhr bezüglich der Bewertung der Projektleitungsstelle gut und beantragte, dass die Bewertung der Projektleitungsstelle mit EG 13 für den Beschluss berücksichtigt wird.
Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion der Vorlage mit dem mündlichen Antrag von Frau Gövert bezüglich der Bewertung der Projektleitungsstelle mit EG 13 zustimmen könne.
Der AKJF empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung) folgenden Beschluss (unter Berücksichtigung des mündlichen Antrages s. o.) zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ unter Berücksichtigung des im AKJF empfohlenen mündlichen Antrages (fett/kursiv) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Entwicklung von zwei Modellstandorten „Kindercampus“ sowie die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
b) den sukzessiven Aufbau einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ im Fachbereich Schule zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung und –sicherung in Dortmunder Bildungsinstitutionen,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.
Die Projektleitungsstelle soll nach EG 13 TVöD-V AT/VERW bewertet werden.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24372-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:
Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 39.748.877,39 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.840.534,36 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Verlustvortrag soll entsprechend §10 (6) EigVO NRW durch positive Jahresergebnisse in den folgenden fünf Jahren getilgt werden.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgenden Beschluss:
Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 8.2
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24352-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Der AKJF schiebt die Vorlage aufgrund von Überarbeitungsbedarf in die nächste Sitzung.“
Rm Erstfeld sieht einen Haushaltsantrag der SPD-Fraktion realisiert. Weiterhin hebt er die mögliche Entlastung von Pflegeeltern hervor. Seine Fraktion befürwortet den Weg zur Beitragsfreiheit frühkindlicher Bildung. Offene Spielräume können und sollen genutzt werden.
Rm Barrenbrügge (CDU) stellt die Anhebung der Einkommensgrenze von 18.000 auf 30.000 € heraus. Viele Familien werden erreicht und die Entscheidung steht für gute Zugangsmöglichkeiten zur Bildung.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
zu TOP 8.4
Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24561-22)
Rm Barrenbrügge (CDU) sieht die Vorlage positiv, denn das ursprünglich angedachte Modell wäre zu kompliziert und nicht umsetzbar gewesen.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund folgt den Ausführungen der Verwaltung und beschließt, das Beitragsguthaben nicht einzuführen.
zu TOP 8.5
Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25011-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund eine*n Vertreter*in einer freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b) der vg. Satzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertreten ist, als beratendes Mitglied:
- beratendes Mitglied Karen Schubert-Wingenfeld
- Stellvertreter*in Gunther Niermann.
zu TOP 8.6
Attraktives Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2022
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25062-22)
Nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 zum Sommerferienprogramm liegt dem Rat der Stadt vor:
… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschuss-Sitzung eine Übersicht der städtischen Sommerferienaktionen vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium in Westfalenpark und Zoo in den Sommerferien 2022 an den mit Personal besetzen Eingängen zu ermöglichen. Der kostenlose Eintritt soll dabei für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weiteren Nachweis und für junge Erwachsene mit einem Studierendenausweis oder einer formlosen Ausbildungsbescheinigung ermöglicht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen eines ganzjährig freien Eintritts in den Westfalenpark und den Zoo ab Januar 2023 für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium zu prüfen. Das Ergebnis soll dem AKJF und AKSF im September 2022 vorgelegt werden.
Begründung:
Die vielfältigen Angebote im Westfalenpark und im Dortmunder Zoo sind für Kinder- und Jugendliche eine besondere Attraktion. In diesem Jahr spielen die Corona-Auswirkungen nur noch eine untergeordnete Rolle. Stattdessen sind viele Familien durch die stark steigenden Preise belastet und haben immer weniger Geld zur Verfügung. Das hat für viele Betroffene auch Auswirkungen auf eventuelle Urlaubspläne. Es ist deshalb davon auszugehen, dass noch mehr Kinder und Jugendliche als normalerweise ihre Ferien in Dortmund verbringen werden. Um den Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien 2022 attraktive Anlaufpunkte zu bieten, soll daher der Eintritt für Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene in den Westfalenpark und den Zoo kostenlos sein. Dies erweitert die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, unabhängig vom eigenen oder elterlichen Geldbeutel. Der freie Eintritt auch für den Dortmunder Zoo würde das Angebot nochmal ausweiten und abwechslungsreiche Ferien ohne hohe Kosten möglich machen.
Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich….
Die Vorsitzende ließ die Punkte 2. und 3. des Antrages abstimmen, da das Ferienprogramm zur Sitzung vorlag.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (bei 5 Gegenstimmen der CDU, Frau Schütte-Haermeyer, Herr Gehrmann, FDP und 2 Enthaltungen B`90/ Die Grünen) die Punkte 2 und 3 des obigen Antrages und überweist ihn an den Rat der Stadt Dortmund.“
Rm Bahr lehnt für die CDU-Fraktion den Antrag ab. Die finanziellen Einflussmöglichkeiten einer Kommune hinsichtlich familienfreundlicher Politik sind gering. Er sieht diese hauptsächlich in den Kosten für die Freizeitgestaltung, die durch die Gemeinde erhoben werden. Seine Fraktion möchte daher perspektivisch eine Familien-Card einführen, um Familien mit Kindern Vergünstigungen zu ermöglichen. Dies soll auch für Jugendliche in Ausbildung und im Studium gelten.
Laut Rm Gövert enthält der Antrag wesentliche Forderungen der Fraktion B‘90/Die Grünen. Daher werde ihre Fraktion zustimmen. Sie begrüßt auch die angestrebte generelle Lösung des freien Eintritts. Dies kann auch in die Haushaltsberatung einfließen. Mit Blick auf die Haushaltslage beantragt ihre Fraktion zu Ziffer 3 die Prüfung einer Staffelung, um dann klären zu können, welcher Weg beschritten werden kann bzw. soll. Rm Gövert schlägt die Staffelung a) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre, b) Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium bis einschließlich 27 Jahre und c) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium ohne Altersbegrenzung vor. Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Definition für „sowie junge Erwachsene in Ausbildung und Studium“ gebeten.
Rm Kauch verweist auf die Ausführungen des Kämmerers zum Haushalt. Vor diesem Hintergrund enthält sich die Fraktion FDP/Bürgerliste. Er sieht einen Wettbewerb darin, welche Angebote noch kostenlos gestellt werden und erkennt darin Risiken für den Haushalt. Die Profitierenden sind auch die Menschen, die künftig die dadurch entstehenden höheren Lasten zu tragen haben. Auch sei die Außerachtlassung des Einkommens der Eltern nicht sachgerecht.
Rm Bohnhof spricht sich gegen generelle Vergünstigungen aus. Wer es sich leisten kann, bedarf keiner Unterstützung. Er bezeichnet den Antrag als kurzfristig und populistisch. Die AfD-Fraktion wird den Antrag ablehnen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) freut sich, dass der Rat hier direkt entscheiden kann und die Mehrheitsverhältnisse sich positiv für den Antrag darstellen. Daher könne damit direkt etwas für die Menschen in der Stadt getan werden.
Rm Thomas (AfD) kritisiert, dass auch Kinder aus anderen Orten vom kostenlosen Angebot profitieren.
Rm De Marco verweist auf 2021, als es auch keine Differenzierung nach dem Wohnort gab. Sechs Wochen Ferien seien ein überschaubarer Zeitraum, der gewiss kein Haushaltsloch auslösen wird. Der von Rm Gövert formulierte Prüfauftrag wird laut SPD-Fraktion gern in den Beschluss aufgenommen.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste wie folgt mit o.g. Ergänzung (fett/kursiv):
1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschuss-Sitzung eine Übersicht der städtischen Sommerferienaktionen vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium in Westfalenpark und Zoo in den Sommerferien 2022 an den mit Personal besetzen Eingängen zu ermöglichen. Der kostenlose Eintritt soll dabei für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weiteren Nachweis und für junge Erwachsene mit einem Studierendenausweis oder einer formlosen Ausbildungsbescheinigung ermöglicht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen eines ganzjährig freien Eintritts in den Westfalenpark und den Zoo ab Januar 2023 für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium zu prüfen. Das Ergebnis soll dem AKJF und AKSF im September 2022 vorgelegt werden.
Rm Vogeler (CDU) berichtet, dass seine Fraktion die Vorlage gerne ohne Empfehlung durchlaufen lassen wolle, da man noch keine Gelegenheit hatte sich mit der Fachfraktion darüber ins Benehmen zusetzen.
sB Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage nicht empfehlen könne. Die Grundlage sei ja der Anreiz für Bewerbende in Mangelberufen gewesen. Man habe die 60 Plätze schon damals für zu viel gehalten und könne daher nun einer Ausweitung und Verstetigung der Planstelle - auch im Benehmen mit der Fachfraktion - nicht zustimmen. Die Evaluation habe ja ergeben, dass überhaupt keine Bewerbenden sondern bereits Beschäftigte die Plätze in Anspruch genommen hätten. Die sozialen Kriterien halte man für völlig nachvollziehbar und erkenne auch die Not der Eltern an einen KITA-Platz zu bekommen, nur halte man dies nicht mit der Intention der ursprünglichen Vorlage für vereinbar.
StR Uhr macht deutlich, dass man mit dieser Vorlage einen Erfolgsbericht vorgelegt habe. Nach anfänglicher Skepsis und vieler offener Fragen im Vorfeld zur vorherigen Vorlage könne er sagen, dass die Maßnahme bei den Beschäftigten der Stadtverwaltung gut angekommen sei. Viele Beschäftigte hätten immer wieder eingefordert, dass es bei einem Arbeitgeber mit 11.000 Beschäftigten eine betriebliche Kinderbetreuung geben müsse. Hinter den 60 Plätzen stecke die Formel 5 Plätze pro Stadtbezirk und damit habe man sehr gut gelegen, daher empfehle er jetzt auch die Weiterführung. Herr Uhr betont, dass es unendlich schade wäre, wenn aus der Politik nun das Signal käme, dies nicht weiterführen zu wollen. Er bittet die Mitglieder des Ausschusses daher dringend die Aspekte des Berichtes in ihre Beratungen mit einzubeziehen. Er bittet Herrn Jödicke einmal mit der Irritation aufzuräumen, dass man das Konzept nur allein wegen der Bindung von Fachkräften in Mangelberufen auf den Weg gebracht habe.
Herr Jödicke (FB 11) unterstreicht zunächst die Ausführungen des Herrn StR Uhr. Wenn man die Evaluation lese, könne man erkennen, dass es sich um ein absolutes Erfolgsmodell handele. Es bestand ja im Vorfeld die Schwierigkeit, dass es sich um eine Art Black-Box handelte. Er berichtet weiter, dass es stimme, dass es eine Diskussion über das Thema Fachkräftemangel und externe Besetzungsverfahren gegeben habe und dies ein Fokus gewesen sei. Der Zeitraum für die Evaluation - aufgrund der ausführlichen Beratungen bis zum Beschluss der vorherigen Vorlage - sei sehr gering gewesen und man habe sich daher mangels Bewerbender auf die Beschäftigten der Stadtverwaltung konzentriert, die genau die beschriebenen sozialen Kriterien - wie alleinerziehend und Beschäftigte, die aus der Elternzeit zurückkehren wollten - erfüllten. Die Zahlen zeigten ja hier auch, welchen Erfolg das Konzept gebracht habe. Selbstverständlich werde man - so der Beschluss über die Weiterführung und Ausweitung gefasst werde - die externen Bewerbenden in Priorität im Fokus haben.
Herr Schefers (Personalrat) zeigt sich überrascht über die Diskussion. Er halte es für unabdingbar, dass die Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet worden sei. Leider sei sie erst sehr spät an den Start gegangen, sodass sich viele Eltern schon anderweitig um eine Betreuung bemüht hätten, da die Vorläufe in diesem Bereich zum Teil sehr lang seien. Er gibt an, dass es ein fatales Signal an die Beschäftigten sei, wenn man es nun wieder einstampfe. Fast jedes große Unternehmen habe eine betriebliche Kinderbetreuung, es gehe dabei sowohl um die Attraktivität des Arbeitgebers für die bereits Beschäftigten als auch um die Gewinnung von Fachkräften.
Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute schon gerne empfehlen könne und keinen Beratungsbedarf mehr habe, dem Beratungsbedarf der anderen Fraktionen wolle man gleichwohl folgen.
sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) ist der Meinung, dass dies eine der wichtigsten und zielführendsten Vorlagen sei. 30 - 40 % der Beschäftigten müssten in den nächsten Jahren ausgetauscht werden und daher würden junge Menschen benötigt, die nachwachsen. Es sei eine gute Investition, wenn man diesen jungen Menschen eine Betreuung ihrer Kinder sicherstellen könne. Es handele sich hier um einen Sprung von 60 auf 120 Plätze - und nicht auf 2.000 - und da werde seiner Ansicht nach auch sicher noch nicht Schluss sein. Es sei richtig was Herr Schefers sage. Es gäbe Unternehmen die mit großem Erfolg eine Kinderbetreuung sogar 24/7 anböten, Eltern könnten mit ihren Kindern zusammen Mahlzeiten einnehmen und die Betreuung sei jederzeit gewährleistet. Die Idee dahinter sei, menschenwürdiges Leben für Familien im Berufsleben möglich zu machen.
Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) stellt klar, dass seine Fraktion die Notwendigkeit einer betrieblichen Kinderbetreuung nicht in Abrede stelle. Man bemängele, dass der damalige Beschluss von der Verwaltung anderweitig verkauft worden sei. Wenn in der Zwischenzeit der Fokus geändert wurde und man eine betriebliche Kinderbetreuung mit einer ganz anderen Intention - also nicht zur Gewinnung von Mitarbeitern - wolle, dann könne man dies nicht in der Form durch die Hintertür machen. Daher käme die Ablehnung seiner Fraktion zustande. Er wolle aber gerne konstatieren, noch einmal mit der Fachfraktion seiner Fraktion Rücksprache zu halten und biete daher auch an, heute nicht zu empfehlen.
Rm Heymann (SPD) gibt an, dass auch die SPD-Fraktion heute schon empfehlen könne und es auch richtig und wichtig fände als Fach-Ausschuss schon heute zu entscheiden und zu empfehlen. Er tue sich schwer damit und würde es sehr bedauern, wenn man den Punkt heute nicht empfehlen könne.
Rm Gebel spricht sich dafür aus, dass es gut wäre eine breite Mehrheit für diese Vorlage zu haben und schlägt der Fraktion B‘90/Die Grünen vor - hinsichtlich anderer Vorstellungen für die Ausgestaltung der Vorlage - entsprechende Anträge als Alternative zu formulieren.
Rm Vogeler drückt seine Verwunderung hinsichtlich der Diskussion aus. Er habe Verständnis, wenn man die Vorlage heute beschließen wolle. Herr Gurowietz habe aber dargestellt wo es für seine Fraktion hake und auch die CDU-Fraktion könne sich heute nur enthalten oder ablehnen. Um zu einem guten Ergebnis zu kommen, müsse man noch Rücksprache mit den Fachfraktionen halten und daher bitte er weiterhin dem Beratungsbedarf stattzugeben.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender gemeinsamer Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vor:
…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt.
Begründung:
Der Einstieg in die betriebliche Kinderbetreuung ist geschafft. Eine weitere Steigerung der dafür vorgehaltenen Plätze geht allerdings zu Lasten der freien verfügbaren Betreuungsplätze für alle Eltern und Kinder in der Stadt, die entsprechende Plätze suchen. Eine Ausweitung sollte deshalb erst dann vorgenommen werden, wenn die Versorgungsquoten gesamtstädtisch erreicht sind und damit eine chancengerechte Vergabe der Plätze erfolgen kann. Weitere Begründungen erfolgen mündlich…..
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) sieht den Ratsbeschluss, Mitarbeiter in Mangelberufen anzuwerben, nicht umgesetzt. Sie bittet um eine Aufstellung wie die Plätze in den Stadtbezirken verteilt seien. Grundsätzlich finde sie die betriebliche Kinderbetreuung gut, aber es müsse einen anderen Weg geben, als von den ohnehin zu wenigen Betreuungsplätzen noch welche weg zu nehmen und warb für den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) erklärte, dass es Ziel sein müsste, eine Betriebs-Kita zu errichten und dies nur ein Hilfskonstrukt sei, welches als erster Aufschlag jedoch begrüßenswert ist. Es sei im APOD immer wieder Thema, wie und mit welchen Mitteln man neue Mitarbeiter gewinne und da sei die Kinderbetreuung ein großer Anreiz.
Herr Müller (Personalamt) wies darauf hin, dass zwischen Ratsbeschluss und Schließung der Antragsliste effektiv vier Wochen lagen, deshalb seien nicht viele Ausschreibungen zur Personalgewinnung erfolgt. Zukünftig gehe man aber davon aus, dass Mitarbeiter in Mangelberufen gewonnen werden könnten. Auch für die Abwerbung von Mitarbeitern aus anderen Kommunen sei die Kinderbetreuung ein wichtiges Argument. Er bat darum, das Instrument der betrieblichen Kinderbetreuung erst einmal weiter laufen zu lassen, wenn auch mit weniger Plätzen. Bei der Stelle der Personalbetreuung würde er sich wünschen, sie zumindest zwei Jahre weiterlaufen zu lassen und dann den weiteren Bedarf zu evaluieren.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach (Jugendamt) erklärte, dass zu den Mangelberufen u. a. auch die Beschäftigten der Jugendhilfedienste gehören und da würde in der Personalentwicklung auch die Kinderbetreuung berücksichtigt, um Mitarbeiter aus der Elternzeit zurück zu gewinnen.
Herr Barrenbrügge (CDU) findet es schade, dass eine Großpflegestelle abgelehnt sei. Er begrüßt, dass die Verwaltung mit den Einschränkungen des Antrages gut umgehen könne und könne dem zustimmen.
Frau Göbel (JAEB) spricht sich auch dafür aus, dass es eine Platzerweiterung erst nach dem allgemeinen Ausbau von Betreuungsplätzen gebe.
Herr Schefers (Personalrat) wirbt dafür, dem Antrag nicht zuzustimmen sondern der Vorlage. Die betriebliche Kinderbetreuung sei ein wichtiger Faktor und 60 Plätze bei weitem nicht genug sind.
Herr Kaminski (SPD) erklärte, dass seine Fraktion den Antrag ablehne und der Vorlage zustimme.
Die Vorsitzende ließ den Antrag mit der Änderung zu Punkt 4 (fett und durchgestrichen) abstimmen und stellte klar, dass bei Beschluss des Antrages in der Vorlage nur der 1. Satz des Beschlussvorschlages bleibe.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen von Linke+ und SPD und bei Enthaltung FDP, Fr. Biskoping, Fr. Niehaus, Fr. Kaiser) folgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt auf zwei Jahre befristet.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Weiterführung der Aufgabe „Betriebliche Kinderbetreuung“. Darüber hinaus werden, neben den vorhandenen 60 Betreuungsplätzen, jährlich 20 weitere Plätze bis zu einer Gesamtanzahl von 120 zur Verfügung gestellt.
Die für ein Jahr befristet eingerichtete Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes mit einer Bewertung nach A10 LBesG / E9c TVöD wird dauerhaft eingerichtet.
Punkt 1. – 4. des obigen Antrages.“
Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion und Entscheidung im AKJF. Der soll nun gefolgt werden. Die vorliegende Überweisung des AKJF gibt nicht die dortige Entscheidung wieder. Sie nennt als tatsächliche Entscheidung des AKJF den ersten Satz der Beschlussvorlage sowie den gemeinsamer Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU (mit einer Änderung in Punkt 4).
Rm Spaenhoff (SPD) dankt Rm Gövert für die Richtigstellung. Ihre Fraktion hätte der ursprünglichen Beschlussvorlage folgen können. Nun wird die SPD-Fraktion, um den Fortgang nicht zu verzögern, der
-gem. Anmerkung des Rm Gövert berichtigten- Empfehlung des AKJF folgen.
Rm Spaenhoff stellt den Wert einer betrieblichen Kinderbetreuung als aktiven Beitrag gegen den Fachkräftemangel heraus. Der AKJF wünscht in einem Jahr einen Sachstandsbericht, um das Thema eng zu betreuen und im Sinne der Kolleg*innen zu begleiten, ggf. mit einer Ausweitung des Angebots.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält betriebliche Kinderbetreuung bei modernen Arbeitgebenden für unverzichtbar. Es sollten nicht öffentliche und betriebliche Interessen gegeneinander ausgespielt werden. Dies lässt sich durch einen systematischen Ausbau des Angebotes vermeiden.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AKJF:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Weiterführung der Aufgabe „Betriebliche Kinderbetreuung“. Darüber hinaus werden, neben den vorhandenen 60 Betreuungsplätzen, jährlich 20 weitere Plätze bis zu einer Gesamtanzahl von 120 zur Verfügung gestellt.
Die für ein Jahr befristet eingerichtete Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes mit einer Bewertung nach A10 LBesG / E9c TVöD wird dauerhaft eingerichtet.
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt auf zwei Jahre befristet.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)
Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 332.892,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 60.000,00 €.
zu TOP 9.2
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24740-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt zu, dass der Gesellschaftsvertrag der Gemeindewerke Hünxe GmbH, an der die GELSENWASSER AG als Gesellschafterin beteiligt ist, im beigefügten Entwurf angepasst wird.
zu TOP 9.3
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24745-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beruft Herrn Matthias Lewin aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH zum 30.09.2022 als Mitglied des Aufsichtsrates der vorgenannten Gesellschaft ab.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Uwe Fischer mit Wirkung zum 01.10.2022 als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH bis zur nach der nächsten Kommunalwahl stattfindenden Neuentsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.
zu TOP 9.4
Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24646-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den Abbruch der ehemaligen EAE an der Glückaufsegenstraße mit einem Gesamtauszahlungsvolumen von ca. 4,2 Millionen € brutto, incl. Planungsleistungen und ermächtigt das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF) entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.
zu TOP 9.5
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24840-22)
Der Rat der Stadt fasst - bei Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters an der Abstimmung - einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss.
zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24841-22)
Der Rat der Stadt fasst - bei Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters an der Abstimmung - einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate.
zu TOP 9.7
STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Berichterstattung 2021 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.
zu TOP 9.8
PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24879-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der PEAG Holding GmbH zu.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.06.2022 (Drucksache Nr.: 23982-22-E3) vor:
Aus diesem Grund wurde eine Prüfung zur Erweiterung der Vergünstigungen durch den Kulturausschuss auf Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in Auftrag gegeben.
Darüber hinaus bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Verwaltung, zu prüfen, inwiefern auch die Wirtschaftsförderung mit ihren Kontakten zum Einzelhandel und den Dortmunder Unternehmen das Partnerprogramm der Ehrenamtskarte unterstützen und ausweiten kann, um die Ehrenamtskarte attraktiver zu gestalten. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 23. August mitgeteilt werden.
Begründung
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.06.2022 (Drucksache Nr.: 23982-22-E3):
Die Verwaltung prüft, inwiefern auch die Wirtschaftsförderung mit ihren Kontakten zum Einzelhandel und den Dortmunder Unternehmen das Partnerprogramm der Ehrenamtskarte unterstützen und ausweiten kann, um die Ehrenamtskarte attraktiver zu gestalten. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 23. August mitgeteilt werden.
zu TOP 10.2
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) vor:
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Der APOD nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Beschluss s.o. -
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1. Der Ermittlungsdienst Abfall kann kein Ersatz sein für zusätzliche Angebote seitens der Stadt, wie z. B. mehr Mülleimer und häufigere Reinigungsintervalle, die ebenfalls notwendig sind um die Müllproblematik im Dortmunder Stadtgebiet in den Griff zu bekommen. Genauso müssen Informationen zur richtigen Abfallentsorgung einfach und in verschiedenen Sprachen zugänglich sein.
2. Der Rat bekräftigt aus diesem Grund den Beschluss eines kostenlosen Sperrmülltages, bei dem die Dortmunder Bewohner*innen Sperrmüll direkt vor ihrer Haustür entsorgen können.
3. Der Ermittlungsdienst Abfall dient dazu, die Verursacher*innen größerer „gewerbsmäßiger“ Abfallentsorgungen zu finden. Er darf nicht dazu führen, dass Menschen in schlechten Wohnverhältnissen oder aus Unwissen kriminalisiert werden
Begründung:
Die Problematik der illegalen Abfallentsorgung ist vielschichtig und muss daher auch mit verschiedenen Mitteln angegangen werden. Neben den großen Müllablagerungen, die mit Transportern in Grünflächen oder Wohngebieten abgeladen werden und die verfolgt gehören, gibt es die vielen kleineren Verschmutzungen, die durch eine unzureichende Anzahl an Mülleimern oder ein zu seltenes Leerungsintervall entstehen. Genauso entstehen Müllablagerungen durch schlechte Wohnverhältnisse mit einer unzureichenden Müllabholung. Der Ermittlungsdienst Abfall soll die „gewerbsmäßige“ Entsorgung großer Müllmengen verfolgen, darf aber nicht dazu führen, dass Armut kriminalisiert wird.
AKUSW, 08.06.2022:
Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung wie folgt:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):
Der AKUSW lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B’90 /Die Grünen und Die FRAKTION/ DIE PARTEI) ab.
Zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Beschluss s.o. -
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen.
Dem stimmen die CDU- Fraktion, die FDP und die SPD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI gibt zu bedenken, ob es nicht auch andere Lösungen gäbe, um dem Problem entgegen zu wirken.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (2 Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, 1 FDP, 1 Herr Utech SPD-Fraktion) die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt - der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend – mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:
- siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Rm Wallrabe (CDU) kündigt einen Antrag auf sofortige Entfristung der acht Stellen an, da die Verwaltungsvorlage weder einen Beschluss zur Verstetigung des Ermittlungsdienstes noch zu den weiteren acht Stellen bei Wegfall des Sperrvermerks enthält. Er sieht in der Vorlage eine Verzögerung der Festschreibung des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA). Rm Wallrabe erwartet, dass gemäß Beschlusslage der EDA bis zum Jahresende flächendeckend ausgeweitet wird.
Rm Goosmann (SPD) weist darauf hin, dass im ABöAB die Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen, die Entfristung der acht Stellen und die Verstetigung des EDA, zum Antrag erhoben und dem Rat empfohlen wurden. Dieser Empfehlung möchte die SPD-Fraktion heute folgen.
Rm Thomas (AfD) entnimmt der Vorlage, dass sich die Arbeit des EDA nicht positiv auswirke. Grundsätzlich müsse gegen Vermüllung vorgegangen werden. Er sieht aber keinen angemessenen Ertrag in Relation zum Aufwand. Daher wird seine Fraktion gegen die Verlängerung stimmen.
Laut Rm Kowalewski (Die Linke+) ist tatsächlich laut Zwischenevaluation kein signifikanter Effekt sichtbar. Da es sich um eine Zwischenevaluation handelt, müsse das gesamte Projekt und die Endevaluation abgewartet werden. Es sieht es problematisch, wenn vorher Fakten geschaffen werden.
StD Stüdemann merkt an, es gebe deutlich mehr Müllmeldungen, Anzeigen und Interventionen. Nur bei illegalen Müllkippen seien keine zählbaren Verbesserungen erkennbar, woran aber gearbeitet werde. Der Erfolg dieser Pilotphase ist auch davon abhängig, dass Abläufe in der Verwaltung gut funktionieren. Wegen der Beteiligung von aktuell vier Fachbereichen ist die Aufstellung nicht optimal. Daher sollen in dem weiteren Jahr die Verwaltungsabläufe optimiert werden. Denn von zügigen internen Prozessen sind schnell erkennbare Effekte in der Öffentlichkeit abhängig. So habe auch die EDG bekundet, dass bei verbesserten Abläufen schneller reagiert und die Verursacher*innen verantwortlich gemacht werden können. Eine Verstetigung zum heutigen Zeitpunkt wird aus seiner Sicht keine Vorteile erbringen. Vielmehr wäre dies ein Punkt für die Haushaltsberatungen.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) wird der Vorlage nicht zustimmen. Sie sieht nicht, dass die EDG Aufklärungsarbeit bei einer bestimmen Klientel leistet. Sie vergleicht ihre Erfahrungen in der Nordstadt mit denen in Marten. So würde -trotz entsprechender Meldungen- die Entfernung von Müll in der Nordstadt deutlich länger dauern als in Marten. Häufig sei nicht erkennbar, ob hier auch gewerblicher Müll entsorgt würde. Ebenso könnten sich viele Menschen Sperrmüllabholungen gegen Gebühr nicht leisten. Sie möchte diese Form von Ordnungsdienst nicht unterstützen, wenn sich nicht auch Strukturen grundlegend ändern.
Rm Goosmann (SPD) erklärt für seine Fraktion, den EDA stärken zu wollen. Daher könne die Vorlage auch in den ABöAB zurücküberwiesen werden. Im Sommer könne sich dann die Verwaltung mit den Wünschen der politischen Vertreter*innen befassen, damit der ABöAB nach der Sommerpause eine abschließende Empfehlung aussprechen kann.
StD Stüdemann gibt den Hinweis, dass über die Vorlage zu entscheiden ist, da sonst die Fortführung gefährdet sei.
Laut OB Westphal muss der Rat heute über die Vorlage entscheiden. Die weitergehenden Perspektiven sind nach der Sommerpause im ABöAB zu diskutieren.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme des Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) folgenden Beschluss und überweist die besprochenen Themen [Aufstockung des Projekts „Ermittlungsdienst Abfall“ (auf acht Planstellen) als auch die Verstetigung als Dauereinrichtung, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen] zur weiteren Beratung in den ABöAB:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleit-beschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
zu TOP 10.3
Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24844-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Jörg Zilian und Herrn Stefan Klebs als stimmberechtigte Vertreter der Stadt Dortmund und Herrn Andreas Gerke und Herrn Markus Eull als deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung der KDN (Leistungsgemeinschaft von Kommunen, Landkreisen, Landschaftsverbänden und Datenzentralen).
Des Weiteren benennt der Rat der Stadt Dortmund Herrn Markus Eull als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Dortmund und Frau Maike Kleinhans als seine Stellvertreterin für den Betriebsausschuss der KDN.sozial (eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KDN).
zu TOP 10.4
Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23831-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Ergänzung zur Vorlage vom 31.05.2022 (Drucksache Nr.: 23831-22-E1) vor:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des vom Gesundheitsamt der Stadt Dortmund dargelegten Personalaufwuchskonzeptes im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (kurz Pakt ÖGD). Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen, deren organisatorische Zuordnung zu den Fachabteilungen und Arbeitsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, nach Erhalt des Förderaufrufs eine entsprechende Organisationsverfügung zur befristeten Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren umgehend einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.
Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Verstetigung der Planstellen über das Ende des derzeitigen Förderzeitraums, 01.02.2020 bis 31.12.2026, hinaus zu prüfen. Sofern die Finanzierung über das Ende des Förderzeitraums zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt ist, beschließt der Rat der Stadt Dortmund die entsprechende Verlängerung der Befristung bzw. die Entfristung der Planstellen, sofern dies durch Sicherstellung der Finanzierung möglich ist.
zu TOP 10.5
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24597-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 21.06.2022 vor:
Der Seniorenbeirat begrüßt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit und empfiehlt dem Rat der Stadt mit der o. g. Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Laut Rm Worth gab es zum Umgang mit Einsamkeit bereits emotionale Ausschussdiskussionen. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit oft belächelt. Die Coronapandemie hat die Problematik neu beleuchtet. Die Koordinierungsstelle soll gesellschaftliche Strukturen und Veränderungen ausfindig machen und Voraussetzungen für Beteiligung schaffen. Die Beteiligung selbst erfolgt durch existierende Institutionen vor Ort. Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.
Rm Perlick (AfD) verweist auf die im Januar 2020 auf Initiative seiner Partei zum Thema eingerichtet Enquete-Kommission im Landtag. Er hält die Koordinierungsstelle nicht für geeignet, gesellschaftliche Probleme in den Griff zu bekommen. Seine Fraktion stimmt daher gegen die Vorlage.
Rm Bahr erinnert an die Idee des ehem. Rm Justine Grollmann. Sie hat Einsamkeit bereits 2019 im Sozialausschuss thematisiert. Andere entdeckten dieses Thema im Wahlkampf ebenfalls. Einsamkeit und Isolation sind real, die Gründe dafür vielfältig. Einsamkeit unterscheidet auch nicht nach Alter, Bildung, Herkunft etc. Die CDU-Fraktion freut sich über die Vorlage und die Begleitung mit den Agierenden.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) leitet aus der in der Vorlage enthaltenen Analyse einen deutlichen Handlungsbedarf ab. Sie stellt für ihre Fraktion heraus, dass die Einbindung vielfältiger gesellschaftlicher Gruppierungen bei der Einrichtung der Koordinierungsstelle und den Aktivitäten notwendig ist.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) benennt das Wirken des ehem. Rm Grollmann ebenfalls positiv. Die Ideen bzw. die Umsetzung durch die Koordinierungsstelle hält sie für innovativ und sinnvoll.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Seniorenbeirats (fett/kursiv) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Einsamkeit“, die im Fachbereich 1, Geschäftsbereich III „Stadt der Nachbarschaft“ zugeordnet ist. Damit wird zeitgleich die Einrichtung einer Planstelle mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen.
Es erscheint vordringlich, die in Dortmund vorhandenen Strukturen in dem breiten Feld der Senioren- und Behindertenarbeit zu qualifizieren. Die Seniorenbüros und Begegnungsstätten arbeiten nahe an den Menschen. Weiter scheint es vordringlich, das Thema Einsamkeit bei älteren Menschen als neuen Schwerpunkt zu definieren und den Mitarbeitenden in diesen Arbeitsfeldern Fortbildung und Qualifikation anzubieten.
zu TOP 10.6
Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24657-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den für die Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten für das Dezernat 6 erstellten Ausschreibungstext und stellt fest, dass eine Wiederwahl von Herrn Stadtrat Wilde nicht beabsichtigt ist.
Ferner beschließt der Rat die Geheimhaltung aller Angaben über die zu erwartenden Bewerber*innen (jeweilige Person der Bewerber*innen, Inhalt der Bewerbungen) mit der Folge, dass die Rats- und Ausschussmitglieder in Bezug auf diese Angaben zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
zu TOP 10.7
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23568-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt die Ausführungen der Stadtentwässerung Dortmund zum Ergebnis der Organisationsoptimierung zur Kenntnis.
2) beschließt die Einrichtung von 22 Planstellen für die personelle Aufstockung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, davon 13 Planstellen im Bereich Abwasserbetrieb und 9 Planstellen im Bereich Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Betrieb des PHOENIX Sees sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan und Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Dortmund.
3) beschließt die Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Bereich Schutz Kritischer Infrastruktur zur Umsetzung der BSI-KRITIS-Verordnung in Planstellen.
4) beschließt, die Mehraufwendungen für das Betriebsentgelt für den PHOENIX See für die Jahre 2023-2026 steigend bis zur Höhe von 874.511,36 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen.
5) beschließt die Erhöhung des investiven Ansatzes des Mobilitätszentrums beim Vergabe- und Beschaffungszentrum um 73.125 Euro ab dem Jahr 2025 für die erforderlichen Neubeschaffungen von Nutzfahrzeugen aufgrund der Ergebnisse der Organisationsoptimierung. Die Erhöhung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. berücksichtigt.
zu TOP 10.8
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
Dem Rat der Stadt liegt zur Sitzung am 23.06.2022 folgende Vorlage zur Kenntnisnahme vor:
Frau RM Carla Neumann-Lieven scheidet aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus. Als neues Mitglied wird Herr RM Uwe Kaminski benannt.“
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Rm Elisabeth Brenker wird Mitglied im Ausschuss (für das ausgeschiedene ehemalige Rm Raphael Frebel).
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Rm Lisa Denzel scheidet aus dem Ausschuss aus, Rm Hans Wiesner wird Mitglied im Ausschuss.
Umlegungsausschuss
Rm Hannah Sassen scheidet aus dem Ausschuss aus, sachkundiger Bürger Thomas Eltner wird Mitglied im Ausschuss.
Polizeibeirat
Rm Lisa Denzel scheidet aus dem Polizeibeirat aus, sachkundige Bürgerin Kerstin Feldhoff (bislang stellvertretendes Mitglied) wird Mitglied im Polizeibeirat.
Aufsichtsrat Westfalenhallen GmbH
Rm Julian Jansen verlässt den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH. Rm Jacques Armel Dsicheu Djiné wird Mitglied des Aufsichtsrates der Westfalenhallen GmbH.“
Die Umbesetzung im Umlegungsausschuss bitte ich zu ersetzen durch:
Umbesetzung im Gestaltungsbeirat:
Rm Hannah Sassen scheidet aus dem Gestaltungsbeirat aus, sB Thomas Eltner wird neues Mitglied im Gestaltungsbeirat.“
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Rm Elisabeth Brenker wird Mitglied im Ausschuss (für das ausgeschiedene ehemalige Rm Raphael Frebel).
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Rm Lisa Denzel scheidet aus dem Ausschuss aus, Rm Hans Wiesner wird Mitglied im Ausschuss.
Gestaltungsbeirat:
Rm Hannah Sassen scheidet aus dem Gestaltungsbeirat aus, sB Thomas Eltner wird neues Mitglied im Gestaltungsbeirat.
Polizeibeirat
Rm Lisa Denzel scheidet aus dem Polizeibeirat aus, sachkundige Bürgerin Kerstin Feldhoff (bislang stellvertretendes Mitglied) wird Mitglied im Polizeibeirat.
Aufsichtsrat Westfalenhallen GmbH
Rm Julian Jansen verlässt den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH. Rm Jacques Armel Dsicheu Djiné wird Mitglied des Aufsichtsrates der Westfalenhallen GmbH.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
zu TOP 11.1.1
Unterschiedlich anfallende Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24579-22)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
zu TOP 11.2.1
Dortmunder U - Stadt Dortmund mit Sonderrechten?
Anfrage zur TO (Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 25002-22)
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.
zu TOP 11.2.2
"Quartiersdemokraten / Wilma Dorstfeld"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25003-22)
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.
zu TOP 11.2.3
Unterbesetzung der städtischen Kliniken an Wochenenden?
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25004-22)
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.
OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 17:45 Uhr
Thomas Westphal | Reinhard Frank | Sebastian Kaul |
Oberbürgermeister | Ratsmitglied | Schriftführer |