über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:10 - 18:54 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i.V.f. Herr RM Mause
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Pieper (SPD) i.V.f. Frau RM Lührs
Herr RM Möckel (SPD) ab 16:20 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Thiel (SPD) i.V.f. Frau RM Renkawitz
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i.V.f. Herr RM Schilff
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V.f. Herr RM Meyer
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen) ab 15:55 Uhr
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Noltemeyer (B’90/Die Grünen) i.V.f. Herr sB Tietz
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
3. Verwaltung:
Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Frau Beißner - 64/stv. AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Schließler - 66/AL
Herr Dr. Falk - 66/stv. AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Betram - 68/GB 1-1
Herr von der Kluse - 68
Frau Güntürk - 1/III-1
Frau Irle - 1/III-1
Herr Schulte - 20/stv. AL
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.
4. Gäste:
Frau Sauerwein-Braksiek (Straßen NRW)
Herr Stens (Bezirksbürgermeister Eving)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 05.06.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Lärmschutz
2.1.1 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 und am 13.03.2013 vor -
2.1.2 Lärmemission Schnettkerbrücke
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09336-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2013
3.2 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)
3.3 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09762-13)
3.4 Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
3.5 Bericht für das Jahr 2012 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09770-13)
3.6 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung
4.1 Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 09629-13)
4.2 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 08929-13)
hierzu -> Vorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 und am 24.04.2013 vor -
4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße / Gut-Heil-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09472-13)
4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B -Nordufer- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09416-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.04.2013 vor -
4.5 Sportplatz Husen-Kurl
hierzu -> Informationsvorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09919-13)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09885-13)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09924-13)
4.6 Gender Planning
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09895-13)
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09895-13-E1)
4.7 Radparken in der Innenstadt
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09634-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.04.2013 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09634-13-E2)
4.8 OW IIIa - Nichtübernahme der Planungskosten durch das Land
Vorschlag zur TO/ Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09993-13)
5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
5.1 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09609-13)
6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
6.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)
6.2 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)
6.3 Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)
6.4 Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)
7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
7.1 Verbesserungen im ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08993-13-E2)
8. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -
9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
9.1 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Germaniasiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09584-13)
9.2 Enquetekommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel" - Auswirkungen für die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10018-13)
10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
10.1 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09742-13)
10.2 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09697-13)
11. Angelegenheiten des Umweltamtes
11.1 Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung - NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08674-12)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2013
11.2 Plangenehmigungsverfahren zur Umgestaltung des Telgeigrabens in Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09866-13)
Die Vorlage ist zur Druckerei und kommt rechtzeitig an (21.05.2013)
12. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -
13. Anfragen
- nicht besetzt -
14. Sonstige Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Neumann-Lieven benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Änderungen:
Aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfes, einigt man sich darauf, folgende Vorlagen in ohne Empfehlung in die Sitzung des Rates am 13.06.2013 durchlaufen zu lassen:
3.1 Masterplan Wissenschaft
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09180-13)
3.3 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09762-13)
4.2 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder
(TEK)“.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013 (Drucksache Nr.: 08929-13)
Zu TOP 3.1. und zu TOP 4.2 wird zusätzlich vereinbart, dass heute eine Diskussion hierzu Sitzung erfolgen soll, damit die Verwaltungsmeinung in den weiteren Prozess mit einfließen kann.
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.04.2013
RM Kowalewski bittet um folgende Ergänzung des zur TOP 3.1 „Juventa und der PCB-Skandal“:
Auf Nachfrage zum Ablauf des damaligen Notifizierungsverfahrens informiert Herr Müller (BR/ Arnsberg) darüber, dass damals, aufgrund einer Verabredung der Bundesregierung, vereinbart wurde, die Transformatoren nach Deutschland zu bringen und in diesem Zusammenhang die Bezirksregierung Arnsberg darum gebeten wurde, Kasachstan bei diesem Notifizierungsverfahren Hilfestellung zu leisten.
RM Dr. Brunsing bittet zu TOP 4.12 „Nahverkehrsplan“ um folgende Ergänzung:
Auf Nachfrage teilt Herr Wilde mit, dass bei gutem Verlauf des Beteiligungsverfahrens, zum Jahreswechsel mit der Fertigstellung des Nahverkehrsplanes zu rechnen sei.
Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet zu TOP 10.1 „Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring“ um nachfolgende Änderung:
Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet die Verwaltung das Amt für Wohnungswesen darum, bei zukünftigen kleinräumigen Quartiersanalysen, rechtzeitig vor deren Erstellung auch die einzelnen, für die jeweiligen Stadtbezirke zuständigen Seniorenbeiräte anzuhören, bei der Abfassung zu berücksichtigen, damit diese abgleichen können, in welchem Maße ihre Beteiligung hieran möglich ist.
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.04.2013 wird mit den o.a. Ergänzungen bzw. Änderungen genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Lärmschutz
zu TOP 2.1.1
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012 vor:
„Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Überweisung der
Bezirksvertretung Eving vom 26.09.2012 vor:
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 13.06.2012 über den Sachstand der
Dauermessung der Lärmbelästigung durch die A2 zu berichten:
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde auf Antrag der SPD Fraktion am 09.02.2011
beschlossen, die – mit dem Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2010 aufgrund der Anträge der der
SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving (Drucksachen Nr.: 00577-10 und 16010-09)
– vorgeschlagene Dauermessung durchzuführen. (Drucksache Nr.: 16010-09-E4).
Mit Schreiben vom 05.07.2011 und 12.02.2012 (Drucksachen Nr. 16010-09-E5 und 16010-09-E4)
haben wir um Mitteilung des Sachstands gebeten. Insbesondere möchten wir wissen, wann die
Ergebnisse vorliegen werden. Bisher ist uns keine Antwort zugegangen. Aus diesem Grund bitten wir
uns den Sachstand im Rahmen einer Berichterstattung mitzuteilen.
Als Berichterstatter ist Herr Müller, Tiefbauamt, anwesend.
Herr Müller geht zunächst auf die unter dem Tagesordnungspunkt 3.1.1 der heutigen Sitzung
vorliegende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer ein, die darlegt, dass aus rechtlichen
Gründen keine Möglichkeit besteht eine Abänderung der derzeit bestehenden Situation
herbeizuführen. Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet, die nächste amtliche
Verkehrszählung, bei der auch die Lärmsituation erneut beurteilt wird, ist für das Jahr 2015 geplant.
Wie bereits in der Stellungnahme erläutert, werden die im Planfeststellungsverfahren niedergelegten
Prognosewerte nicht erreicht und zurzeit ist auch nicht erkennbar ob sie zukünftig erreicht werden.
Nur, falls die die nächste Verkehrszählung eine Überschreitung der Prognosewerte aufzeigen sollte,
wären ggf. weitere Maßnahmen gerechtfertigt.
Auf Nachfragen geht Herr Müller auf eventuelle Möglichkeiten ein, zur Lärmreduzierung
Tempobegrenzungen anzuordnen. Die im Planfeststellungsbeschluss verankerten Maßnahmen
wurden umgesetzt, eine Geschwindigkeitsreduzierung war nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Die
Lärmschutzwände wurden, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, für eine „freie“ Strecke,
dimensioniert. Bei einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h wären die
Lärmschutzwände nicht in der jetzigen Höhe errichtet worden. Bei der Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung ohne rechtlichen Anspruch wären daher die Investitionen, die für die
Lärmschutzwände in der bestehenden Höhe getätigt wurden, nicht notwendig gewesen,
entsprechende Fördermittel müssten zurückerstattet werden.
Einige Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beanstanden, dass sich gerade durch die
Lärmschutzmaßnahmen die Lärmimmission, auch bedingt durch Wetter und Windrichtung, anders als
früher und weitaus störender darstellen. Eine Langezeitmessung ist hier nach Ansicht der SPDFraktion
die einzig mögliche Alternative um zunächst objektive und verlässliche Werte zu erhalten und
dann zeitnah entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Anlieger einleiten zu
können. Im Interesse der Betroffenen kann hier keinesfalls die nächste, für das Jahr 2015, geplante
Verkehrszählung abgewartet werden, ohne schon jetzt Lösungsmöglichkeiten für die derzeitige
Lärmsituation zu suchen. Es fehlen z.B. jegliche Lärmschutzmaßnahmen am Brückenbauwerk
Schiffhorst, die Lärmimmissionen erreichen bei überwiegend aus westlicher Richtung wehendem Wind
ungehindert die Wohnbereiche. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass eine erhöhte
Lärmschutzwand dort errichtet wurde, wo sich zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens lediglich
eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche befand.
Um die Lärmbelästigung zu verringern und zuminderst auf ein etwas erträglicheres Maß zu reduzieren
fordert die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Fahrbahnfläche „Flüsterasphalt“ aufzubringen und die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu begrenzen. Tempoeinschränkungen aus
Lärmschutzgründen sind an vielen Autobahnen mittlerweile übliche Praxis, es ist daher nicht
nachvollziehbar, warum es ausgerechnet auf diesem Streckeabschnitt der A2 nicht möglich sein soll.
In seiner Antwort verweist Herr Müller auf die 16. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
die eindeutig und abschließend festlegt, dass keine weiteren Rechtsansprüche, als die ohnehin schon
durch die Lärmschutzwände entschädigten, gegeben sind.
Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich im Planfeststellungsverfahren nicht
vorgesehen war, wurden die Lärmschutzwände entsprechend der gesetzlichen Regelungen geplant
und errichtet. Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu wahrnehmbar geringeren Lärmwerten
führen (was nachweislich durch Berechnungen nicht belegt ist) wären wesentlich niedrigere
Lärmschutzwände ausreichend. Die in diesem Fall dann zu hohen Investitionskosten würden
unweigerlich zu Regressansprüchen führen.
Zu der, von der SPD-Fraktion geforderten Dauermessung und auf unterschiedliche
Kostenberechnungen für diese Messung angesprochen, erläutert Herr Müller, dass Lärmmessungen
grundsätzlich in Verbindung mit Verkehrszählungen zu erfolgen haben. Über einen bestimmen
Zeitraum wird Lärm gemessen und gleichzeitig der Verkehr gezählt, diese Zahlen werden auf den
Jahresdurchschnitt hochgerechnet und ergeben zusammen den entsprechenden Immissionswert.
Messung und Berechnung können also nicht getrennt werden.
Im Rahmen einer Kurzzeitmessung kann, wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, bei einer
Autobahn mit derart hoher Verkehrsbelastung, innerhalb einer zehnminütigen oder stündlichen
Messung eine sichere Prognose aufgestellt werden.
Die Ergebnisse dieser Kurzzeitmessung wurden aber seitens der Bezirksvertretung Eving als nicht
aussagekräftig abgelehnt.
Um die Aussagekraft einer Kurzzeitmessung zu verdeutlichen erklärt Herr Müller, dass bei einer
Autobahn immer ein gleichmäßiges „Rauschen“, verbunden mit einer hohen Verkehrsdichte,
vorhanden ist. Im Gegensatz zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen, wie z.B. Motorradfahrern in
ruhigen Wohnstraßen, die einem kurzen Störwert bei langen zwischenzeitlichen Ruhezeiten
darstellen.
Auf Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte und dem daraus resultierenden ständigen Geräuschpegel
ist es widersinnig eine Langzeitmessung durchzuführen, besonders auch in Anbetracht der damit
verbundenen hohen Kosten, die sich bei einer Messung über einen längeren Zeitraum durch
Witterungsverhältnisse, Verkehrsstaus und Unfälle zudem noch verzögern würden.
Im Regelfall werden die Berechnungen der Kurzzeitmessungen immer zu Gunsten des Betroffenen
ausgelegt. Dies zeigt sich eindeutig in der Vergleichsmessung die der Landesbetrieb Straßenbau
NRW in Auftrag gegeben hat. Die Berechnungsergebnisse liegen hier gegenüber der Messung
deutlich höher, da bei der Berechnung immer der ungünstigste Fall zu Grunde gelegt wird.
Aufgrund einer erneuten Nachfrage stellt Herr Müller nochmals deutlich fest, dass durch die Höhe der
vorhandenen Lärmschutzwände Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h
nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Aufbringung von „Flüsterasphalt“ lässt
sich ebenso nicht begründen, da während des Berechnungsverfahrens der vorhandene
Splittmastixasphalt berücksichtigt wurde.
Abschließend geht Herr Müller noch einmal auf die gesetzliche Grundlage, die 16 Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Hier werden, bei Straßenneubauten, zu denen auch der
sechsspurige Ausbau der A2 gezählt wird, Grenzwerte als Entschädigungswerte festgelegt. Diese
Grenzwerte, die eine Betroffenheit begründen, wurden im Planfeststellungsverfahren öffentlich
ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hatten alle Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs. Das
Planfeststellungsverfahren ist jetzt abgeschlossen und rechtskräftig.
Die Anordnung eines Tempolimits aus Lärmschutzgründen auf anderen Teilstrecken oder anderen
Autobahnen erfolgte nur dort, wo die Lärmschutzwände älteren Datums sind, nicht den heutigen
Anforderungen entsprechen und eigentlich erhöht werden müssten.
Der Vertreter FBI weist daraufhin, dass Grenzwerte, die derzeit lediglich einen Kompromiss zwischen
wirtschaftlichen Erfordernissen und der Gesundheit darstellen, Änderungen unterworfen sind. Die
WHO (Weltgesundheitsorganisation) fordert schon seit längerem eine Herabsetzung der Richtwerte,
da hier eindeutig der Schutz der menschlichen Gesundheit vorrangig bewertet wird. Es ist also
durchaus möglich, dass Lärmgrenzwerte zukünftig herabgesetzt werden, um gesundheitliche Schäden
zu minimieren.
Genauso denkbar wäre, dass ein schon seit längerer Zeit diskutiertes Tempolimit bundesweit auf
Autobahnen eingeführt wird und sich hierdurch ggf. Lärmreduzierungen ergeben.
Den Anliegern der A2 kann aber nicht zugemutet werden, solange mit den jetzt vorhandenen
tatsächlichen Lärmimmissionen zu leben, bis Grenzwerte endlich geändert werden, oder sich der
Gesetzgeber entschließt eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen
einzuführen.
Der Vertreter FBI beantragt daher, dass die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt bitten soll, sich
an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten,
auf der A2 zu erreichen.
Nach einer, von der SPD-Fraktion zur Beratung geforderten Unterbrechung der Sitzung, stellt der
Bezirksbürgermeister – Herr Stens – folgenden Antrag des Vertreters FBI, mit einem Zusatz der SPDFraktion
bezüglich der räumlichen Abgrenzung zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden,
um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des
Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dankt dem Berichterstatter, Herrn Müller und beendet diesen
Tagesordnungspunkt.
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die o. g. Thematik zunächst im Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beraten.
OB Sierau empfiehlt weiterhin, Vertreter des Landes sowie der Bezirksvertretung Eving zu der
Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einzuladen.
Eine erneute Beratung im Rat der Stadt soll am 20.12.2012 erfolgen“
AUSWI, 13.03.2013:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien äußert seinen Unmut darüber, dass entgegen der ursprünglichen Zusage heute doch kein Berichterstatter/in von Straßen.NRW anwesend ist. Es besteht Einigkeit darin, dass erneut ein Berichterstatter/in von Straßen.NRW zur nächsten Sitzung eingeladen werden soll.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
AUSWI, 05.06.2013:
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind heute Frau Sauerwein-Braksiek (Landesbetrieb Straßen-NRW) sowie Herr Stens (Bezirksbürgermeister Dortmund-Eving) als Berichterstatterin/ Berichterstatter anwesend.
Herr Stens verschafft dem Gremium zunächst einen kurzen Überblick über die Situation vor Ort sowie das bisher in dieser Angelegenheit erfolgte Verfahren für den Zeitraum ab 2008 bis heute und verdeutlicht hierbei den Unmut der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Frau Sauerwein-Braksiek nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„ für die A2 ist in diesem Bereich 1999 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen worden, der 2002 Rechtskraft erlangt hat. Mit diesem Planfeststellungsbeschluss ist der sechsspurige Ausbau geregelt, welcher einen Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge gem. der 16. Bundesimissionsschutz-verordnung) auslöst, der vorher nicht gegeben war. Das heißt, der Lärmschutz an der A2 ist mit dem Ausbau der Autobahn erheblich verbessert worden. Man hat dort höhere und in weitenTeilen zusätzliche Lärmschutzwände errichtet. Die Dimensionierung dieser Lärmschutzwände erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der Grenzwerte, die diese Gesetzte uns vorgeben. Die Gesetzte schreiben uns vor, welche Grenzwerte einzuhalten und welche Berechnungsverfahren (gem. RLS 90) anzuwenden sind. Zudem wird hierbei die prognostizierte Verkehrsbelastung sowie die, auf Autobahnen ortsübliche Geschwindigkeit zugrunde gelegt. Danach erfolgt ein Abwägungsprozess, wonach die Lärmschutzwände dimensioniert werden. Laut Gesetzt soll dieser aktive Lärmschutz in dem Verhältnis realisiert werden, wie der Schutzzweck und das Nutzen-Kostenverhältnis es erfordern. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist im Erörterungstermin lange über diesen Abwägungsprozess diskutiert worden. Es gab Einwendungen dazu. Der Beschluss ist darauf auf mehreren Seiten eingegangen und hat der damaligen Planung und Durchführung bescheinigt, dass der Abwägungsprozess richtig erfolgt ist und demnach die erfolgten Lärmschutzmaßnahmen, unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Grenzwerte richtig dimensioniert wurden. Der Umbau der A2 erfolgte in einer 4+ Null Verkehrsführungen, d.h. der Verkehr wurde während des Umbaus jeweils auf eine Seite gedrückt und es wurde sehr langsam gefahren. Dadurch wurde es von den Anwohnern vor Ort während der Umbauphase vor Ort natürlich als leiser im Vergleich zu der vorherigen Situation und seit der Freigabe der sechsspurigen Fahrbahn wieder als erheblich lauter empfunden.
Aufgrund der hierzu eingebrachten Einwendungen und Beschwerden hätte es nun sein können, dass etwas falsch gebaut bzw. etwas nicht entsprechend der Vorgaben aus dem Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Dies hat man noch einmal überprüft. Es wurde die Höhenlage der Straße überprüft und die Dimensionierung der Wände wurde höhenmäßig noch mal eingemessen. In einem Labor wurde überprüft, ob die Wände hochabsorbierend sind und ob sie dem, was der Berechnung zugrunde lag, entsprechend gebaut wurden. Auch das hat sich durch diese Überprüfung bestätigt. Die Verkehrsbelastung wurde noch mal durch Verkehrszählungen überprüft. Die der Berechung zugrunde liegenden Zahlen für das Berechnungsjahr 2010 wurden in 2008 noch einmal überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Verkehre nicht in dem Maße gestiegen sind, wie es ursprünglich prognostiziert wurde. Auf der A2 ist demnach nicht der Verkehr eingetreten (sowohl vom Verkehrsaufkommen als auch vom LKW-Aufkommen her) wie er damals prognostiziert wurde, sondern weniger, als die Lärmberechnung berücksichtigt hatte. Da hier die Baumaßnahmen so erfolgten, wie der Planfeststellungsbeschluss es uns aufgezeigt hat, besteht für uns keine Handhabe hier zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt einzelne Restüberschreitung an Gebäuden, welche aber laut Planfeststellungsbeschluss und der gesetzlichen Vorgaben vom Gesetzgeber her zunächst so hinzunehmen sind.“
RM Dr. Brunsing führt hierzu an, dass das Problem hauptsächlich darin bestehe, dass Straßen.NRW die Dezibelbelastungen berechne und die Schwierigkeit für die Ortspolitik darin bestehe, dass die Anwohner vor Ort den Eindruck haben, dass es subjektiv lauter geworden ist und regelmäßig ihren Unmut hierzu äußern.
Er appelliert daher an Frau Sauerwein-Braksiek hier eine Lärmmessung durchzuführen und /oder eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung durchzuführen, womit den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger entgegen gekommen würde.
Weiter führt er an, dass es für den Bereich der Schnettkerbrücke seit deren Umbau an den Fugen, im Bereich Schönau zu bisher hier nicht vorhandenen Lärmbelästigungen komme.
Des weiteren spricht RM Dr. Brunsing das Modellvorhaben an der A 45 in Dortmund - Eichlinghofen an, wo es seines Wissens nach, die Anwohner erreicht haben, dass im Rahmen dieses Modells einmal für eine befristeten Zeitraum die Geschwindigkeit reduziert wird. Dies werte er auf jeden Fall als Zeichen dafür, dass man sehr wohl darüber nachdenke, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einem Erfolg führen können.
Weiter möchte er wissen, ob es Beispiele für Diskrepanzen zwischen den bisher angestellten Berechnungen und Messungen gibt.
Frau Sauerwein-Braksiek antwortet hierauf wie folgt:
„Wie ich schon sagte, sind die angesprochenen Berechnungen so vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine wohlwollende Entscheidung, welche auf Forschungsergebnissen basiert, die zeigen, dass aufgrund der Berechnungsergebnisse schlechtere Werte ermittelt werden als durch eine Messung. In Dortmund sind aufgrund der vielfachen Einwände und Beschwerden trotzdem Messungen vorgenommen worden.
2009 sind durch ein Ingenieurbüro an fünf verschiedenen Messpunkten, welche zuvor gemeinsam mit der dortigen Bürgerinitiative festgelegt wurden, Messungen durchgeführt worden, die belegen, dass die Lärmberechnungen negativere Werte ergeben als es aufgrund der Messungen vor Ort gibt.
Für Geschwindigkeitsbeschränkungen sind letztendlich die Bezirksregierungen zuständig. Ich weise aber darauf hin, dass die, augrund der entsprechenden Richtlinien, bestehenden Vorgaben, wonach festgeschrieben ist, ab wann solche in Betracht kommen, hier nicht erreicht sind. Die letzte Entscheidung hierzu obliegt, wie gesagt, der Straßenverkehrsbehörde.
Bezugnehmend auf das Modell an der A45 herrschen andere Vorraussetzungen. Dort hat es keinen Autobahnausbau gegeben, daher sind die Menschen dort nicht nach den Lärmvorsorgekriterien geschützt. Es gelten hier andere Werte und es herrscht hier vor Ort eine ganz andere Betroffenheit als an der A2.
Fugen an Brücken sind immer problematisch. Die alten Fugen an der Schnettkerbrücke waren definitiv lauter als die neuen. Aber auch hier wurde der Verkehr vor der Freigabe eingeengt, auf nur eine Fahrbahn reduziert, was für die Zeit des Umbaus natürlich auch hier zu Lärmminderung geführt hat, wonach klar ist, dass die Anwohner nach der Freigabe aller Fahrbahnen die dann herrschende Lärmbelästigung natürlich als größer empfinden, allerdings nicht mehr den direkten Vergleich dazu anstellen können, wie laut es tatsächlich vor dem Umbau war.“
RM Harnisch bekräftigt die von Herrn Stens bereits verdeutlichte Betroffenheit der Anwohner an der A2 und appelliert an die Verantwortlichen, hier im Rahmen eines Ermessensspielraumes probeweise, für einen befristeten Zeitraum eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen, um anschließend die Bewohner zu befragen, ob dieses zu einer deutliche Abmilderungen der bisherigen Belastung geführt hat. Seiner Meinung nach könne man sich hier nicht nur auf einen Plan-feststellungsbeschluss oder andere gesetzliche Vorgaben zurückziehen, sondern man sollte den Menschen vor Ort mit einer solchen Maßnahme ein deutliches Signal dahingehend geben, dass man sie nicht länger mit der tatsächlich empfundenen Problematik alleine lasse.
Herr Stens unterstütz die Ausführungen von RM Harnisch und appelliert daran, einen entsprechenden Modellversuch für die Zeit von 6 Monaten in Erwägung zu ziehen.
RM Schreurs bedauert zu den Ausführungen von Frau Sauerwein-Braksiek, dass man hier nur theoretische Vorschriften zugrunde lege.
Weiter möchte er wissen, wie sich die Lärmemission an den schallharten Wänden an der A2 darstellt und woran es liegt, dass in Dortmund - Eichlinghofen anders verfahren wurde.
Danach schließt er sich dem Vorschlag von RM Harnisch und Bezirksbürgermeister Herrn Stens hinsichtlich eines zeitlich befristeten Tempolimits an.
Zudem regt er an, an den Lärmschutzwänden eine Begrünung vorzunehmen, um den Schall zu brechen und um zu verhindern, dass dieser sich an der gegenüberliegenden Seite überschlägt.
RM Münch äußert seinen Ärger darüber, wie bisher mit diesem Problem auf kommunaler Ebene umgegangen wurde und bezweifelt, dass es eine Sonderregelung für Dortmund geben wird.
Darüber hinaus regt er an, den ursprünglichen Antrag aus der Bezirksvertretung - Eving dahingehend zu modifizieren, dass der Rat sich direkt an den NRW-Verkehrsminister und direkt an den Regierungspräsidenten Dr. Bollermann wenden möge, um das angestrebte Tempolimit zu erreichen.
Frau Sauerwein-Braksiek antwortet auf die zuvor gestellten Fragen wie folgt:
„Die höheren Gradienten sowie die vorhandene Bebauung fließen in ein Geländemodell ein. Die Berechnungen erfolgen mittels eines Soundplanverfahrens, welches die Reflexionen, die durch Gebäude entstehen, die Höhenverhältnisse sowie die Gebäude im Verhältnis zur Straße berücksichtigen. Die Wände sind hochabsorbierend. Dies hat eine nochmalige Überprüfung der Wände, mit der Farbbeschichtung, durch eine Labor ergeben. Dass die Wände auf der einen Seite höher sind als auf der anderen, resultiert aus der lärmtechnischen Berücksichtigung und Abwägung. Sie können nicht einfach sagen, wir reduzieren hier mal die Geschwindigkeit und hören, dann, ob es besser wird, da Lärmempfinden als subjektive Wahrnehmung von jedem anders empfunden wird.
Man sollte daher darauf bestehen, dass eine Behörde sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen hält. Gerade beim Thema Lärm sind wir bestrebt, im Rahmen einer Abwägung das Positivste für die Menschen zu erreichen.
Die angesprochnen Glaswände sind natürlich reflektierend. Sollte man Glaswände errichten wollen, ist deren Reflektion in das Berechnungsmodell mit einzugeben. Auch dies ist an der Schnettkerbücke passiert.
Zu der Nachfrage hinsichtlich der Bepflanzung der Wände kann ich Ihnen mitteilen, dass die Wände, von der Vorderseite geringer als von der Rückseite, bepflanzt sind. Diese Bepflanzung hat aber keine lärmabsorbierende Wirkung. Dies wäre nur der Fall, wenn man etwa 100 Meter Wald bzw. eine anderen dichten Bepflanzung in der Größenordnung hätte.
Das angesprochene Ermessen ist in dem von mir bereits beschriebenen Abwägungsprozess erfolgt.
Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist das NRW-Verkehrsministerium zuständig, wobei die letzte Entscheidung hierzu die Bezirksregierung zu fällen hätte. Beide sind natürlich ebenso an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gehalten.
RM Dr. Brunsing kündigt an, dass seine Fraktion sich mit dem Antrag zum Thema „ Tempo-Trichterung auf Höhe der Schnettkerbrücke“ direkt an die Bezirksregierung wenden werde.
Herr Stens möchte wissen, warum es entlang der A 40 teilweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis auf 100 km/h bestehe, obwohl dort Lärmschutzwände errichtet wurden.
Frau Sauerwein-Braksiek antwortet hierauf:
„Es ist richtig, dass es an der A 40 an mehreren Stellen Tempo 100 existiert, obwohl dort ein Ausbau erfolgte. Dieses Tempolimit resultiert in den dortigen Fällen aus der Trassierung der Straße heraus. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind an dieser Stelle ein anderes Thema. Die vorhandene Trassierung lässt hier keine andere Geschwindigkeit zu. Die Berechnungen und Abwägungen für den aktiven Lärmschutz geschehen hier auf Basis der 100 km/h.“
Herr Münch drängt darauf, die Entscheidung nun an den Rat zurückzugeben und modifiziert den in der Bezirksvertretung - Eving eingebrachten Antrag wie folgt:
Der AUSWI empfiehlt dem Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich beidseitig, innerhalb der Grenzen des Gebietes der Stadt Dortmund, auf der A2 zu erreichen.
RM Harnisch beantragt, den aus der Bezirkvertretung- Eving vorliegenden Antrag dahingehend zu ergänzen, als dass das darin erbetene Tempolimit auf 100 km/h, zusätzlich beidseitig für den gesamten, von Dortmunder Anwohnern betroffenen Bereich der A2 sowie beidseitig für den gesamten Bereich der A45, auf der Strecke zwischen Dortmund –Eichlinghofen bis zur A2, erreicht werden soll.
RM Dr. Brunsing macht noch mal deutlich, dass seine Fraktion die gesamte Angelegenheit inkl. der Problematik an der Schnettkerbrücke zunächst gerne erst noch mal in den Fraktionen diskutiert hätte. Wenn diese Themen heute jedoch getrennt würden, bittet er darum, die Reihenfolge einzuhalten und sich dementsprechend zuerst an die Bezirksregierung und erst danach an den NRW-Verkehrsminister zu wenden.
RM Pisula verdeutlicht seine Haltung zu der Angelegenheit und betont, dass seine Fraktion lediglich dem ursprünglichen Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, ohne die durch RM Harnisch formulierte Ergänzung zustimmen werde.
RM Kowalewski befürwortet die durch RM Harnisch formulierte Ergänzung und appelliert daran, neben dem NRW - Verkehrminister auch den Regierungspräsidenten in dieser Angelegenheit zu kontaktieren.
RM Münch bittet um getrennte Abstimmung der Empfehlung der Bezirksvertretung - Eving und des Ergänzungsantrages des RM Harnisch.
RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass seine Fraktion der Auffassung sei, dass der ursprüngliche Antrag der Bezirksvertretung - Eving nicht durch eine Ergänzung überfrachtet werden soll und plädiert daher dafür, heute nur über die ursprüngliche Fassung dieses Antrages abzustimmen. .
Man einigt sich darauf, zunächst den Ergänzungsantrag von RM Harnisch separat und danach über den Antrag der Bezirkvertertung - Eving, mit dieser Ergänzung abzustimmen.
Der Ausschuss für Umwelt für Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem folgenden Ergänzungsvorschlag des RM Harnisch mehrheitliche, gegen die Stimmen der der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion B’90 Die Grünen zu.
RM Harnisch beantragt, den aus der Bezirkvertretung- Eving vorliegenden Antrag vom 26.09.2012 dahingehend zu ergänzen, als dass das darin erbetene Tempolimit auf 100 km/h, zusätzlich beidseitig für den gesamten, von Dortmunder Anwohnern betroffenen Bereich der A2 sowie beidseitig für den gesamten Bereich der A45, auf der Strecke zwischen Dortmund –Eichlinghofen bis zur A2, erreicht werden soll.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt für Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend dem u.a. Beschluss aus der Bezirksvertretung Eving.
„Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden,
um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des
Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.
zu TOP 2.1.2
Lärmemission Schnettkerbrücke
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09336-13-E1)
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Bezirksregierung aufzufordern:
1. eine Lärmmessung im Bereich Schnettkerbrücke zu veranlassen und damit alle spezifischen Lärmemissionsquellen zu identifizieren, die ggf. auch nicht primär fahrzeugspezifisch sind und möglicherweise zu einer Überschreitung der Lärmgrenzwerte führen,
2. zu prüfen, ob eine Tempo-Trichterung auf der A40 in Höhe der Schnettkerbrücke in West-Ost-Richtung vorgezogen werden kann, bzw. eine Geschwindigkeitsanhebung stadtauswärts hinter der Schnettkerbrücke erfolgen kann,
3. das schon jetzt geltende Nachtfahrverbot für LKW von mehr als 7,5 t zwischen dem Autobahnkreuz West und dem Autobahnkreuz Unna auf ein 24-stündiges Durchfahrtsverbot auszudehnen.
Begründung
Nach dem dreispurigen Ausbau und der Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 100 km/h auf der A 40 ab Südwestfriedhof ist die Lärmbelastung für die Wohngebiete Schönau und Leierweg/Tremoniapark trotz der errichteten Lärmschutzwand hoch. Bündnis 90/DIE GRÜNEN halten es anlässlich der von den AnwohnerInnen der B 1 an die Bezirksvertretung Innenstadt-West, an den Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksregierung Arnsberg eingereichten Anträge für notwendig, auf das berechtigte Anliegen der AnwohnerInnen einzugehen. Eine Erweiterung des bestehenden B1-Tempolimits von 50 km/h auf den Bereich zwischen Wittekindstraße und Schnettkerbrücke mit einer stufenweisen Anhebung, bzw. Absenkung ist neben dem bestehenden Lärmschutz eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung der Wohnqualität.
Zusätzlich sollte diese Maßnahme um ein generelles Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5 t ergänzt werden, um eine spürbare Verminderung der Lärm- und Abgasbelastung zu erreichen. Die Umsetzung eines vollständigen Durchfahrtsverbots für LKW ist aufgrund des bestehenden Angebots von Umleitungsstrecken über die A1, die A2 oder die A45 möglich (s. Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 21.06.06). Gleichzeitig gehört die B1 zu den am stärksten mit Stickstoffdioxid belasteten Straßen. Ursächlich dafür sind unter anderem Dieselabgase, die vornehmlich durch LKW-Verkehr eingebracht werden. Mit einem erweiterten Tempolimit und dem Durchfahrverbot für LKW wird also auch ein Beitrag zur EU-Forderung nach der Verminderung der Stickstoffdioxid-Belastung geleistet.“
RM Dr. Brunsing erklärt, dass man sich in der Fraktion noch dazu beraten werde, ob dieser Antrag ggf. direkt an die Bezirksregierung gerichtet wird und zieht diesen daher heute zurück.
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)
hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2013
Auf TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler leitet ins Thema ein und bittet Frau Heikenfeld, Fachreferentin Hochschule und Wissenschaft im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, und Herrn Sagolla, Bereichsleiter Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, die Inhalte der Vorlage vorzustellen. Frau Heikenfeld informiert umfassend über den Werdegang der Vorlage, die Beteiligten, die Aktionsfelder und die Ziele der Vorlage. Herr Sagolla geht ausführlich auf die verkehrliche Situation rund um den Campus der Technischen Universität ein. Aus seiner Sicht wird der Durchbruch der NS IX den Verkehr im TU-Bereich entspannen, da sich nicht mehr der gesamte Verkehr über die Straße „Am Hauert“ abwickeln wird. Eine Taktverdichtung im S-Bahnverkehr werde angestrebt, um die Beförderung der zahlreichen Studenten/-innen aufgrund des Doppeljahrganges zu bewältigen. Der Ausbau der H-Bahn werde nicht ausgeschlossen. Die Verstärkung des Fahrradverleihsystems werde vorangetrieben. In der Diskussion wird deutlich, dass die BV mehrheitlich einen Betrieb der H-Bahn auch an Samstagen wünscht. Entsprechende Anträge der Fraktionen seien leider in der Vergangenheit von den Dortmunder Stadtwerken aus Kostengründen abgelehnt worden. Die zügige Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee wird - bis auf die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN - als vorrangiges Ziel gesehen. Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN erklärt, dass sie aufgrund der festgeschriebenen Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee dem Rat nicht empfehlen kann, die Vorlage positiv zu beschließen. Die Fragen zu Kindertagesstätten, Wohnen im Unibereich und zur Willkommenskultur für ausländische Studierende werden von Frau Heikenfeld beantwortet.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen (4 x Bündnis
90/Die GRÜNEN), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Folgende Punkte sollten im Masterplan Wissenschaft noch Berücksichtigung finden:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
1. Die Ausdehnung der Betriebszeiten der H-Bahn auf den Samstag sollte vor dem Ausbau
der H-Bahn Priorität haben.
2. Der Ausbau/Die Verlängerung der H-Bahn bis zum Parkhaus Barop sollte weiter verfolgt
werden.
AUSWI: 05.06.2013:
RM Noltemeyer regt an, bei der weiteren Arbeit zum Themenfeld “ Entwicklung der urbanen Gesellschaft“ den Arbeitskreis der Verwaltung mit einzubeziehen, in welchem Vertreter/-innen aus der Gastronomie und Diskothekenbetreiber/-innen vertreten sind.
Nachfragen zur Vorlage werden durch Frau Irle beantwortet.
Herr Clemens bittet im Namen des Seniorenbeirates darum, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft in der Fassung vom
15.02.2013 und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit
mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren
Partnern des Masterplanprozesses unter Einschluss des Erfahrungspotentials der älteren Gesellschaft umzusetzen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Befassung mit der Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 3.2
Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)
RM Münch begrüßt, dass der Integrationsrat bereits vor der offiziellen Beteiligung der Gremien an der Erstellung der Vorlage beteiligt wurde und regt an, dass diese Vorgehensweise zukünftig auch für die anderen Vorlagen und auch in Bezug auf andere Beiräte angewandt wird. Insbesondere in Bezug auf den Beirat der unteren Landschaftsbehörde (BulB) regt er an, dass auch dessen Fachkompetenz zukünftig frühzeitig (bei Erstellung der Vorlagen) mit eingebunden wird.
Herr Clemens (Seniorenbeirat) begrüßt diese Vorlage und weist mit Nachdruck daraufhin, dass die Seniorenarbeit für ältere Migranten und Migrantinnen noch stark verbesserungsfähig ist.
Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenenthaltung der Fraktion FDP/ Bürgerliste, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.
zu TOP 3.3
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09762-13)
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgender Auszug des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 23.05.2013 vor:
„Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht die Verantwortung des Ausschusses für Personal und
Organisation im Personalteil der Vorlage. Er schlägt vor, die Vorlage wegen
Beratungsbedarfs an den Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Rm Stackelbeck bittet auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlage
durchlaufen zu lassen.
Frau Bm’in Jörder macht im Namen der SPD-Fraktion auf zwei Auffälligkeiten im Bereich
des personalpolitischen Teils aufmerksam. Im Hinblick auf die Personalkompetenz ist
vorgesehen, dass – entgegen der Handhabung in anderen Eigenbetrieben - der Eigenbetrieb
selbständig ist. Sie sieht keine Steuerungsmöglichkeiten mehr für die Stadtverwaltung.
Außerdem sei für den Eigenbetrieb ein eigener 11-köpfiger Betriebsausschuss geplant. Bei
den bisher gebildeten Eigenbetrieben sei es üblich gewesen, die Fachausschüsse als
Betriebsausschuss, hier wäre es der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien, zu benennen. Der Grund hierfür ist in der Vorlage nicht zu erkennen.
Beide Punkte bedürfen der personalpolitischen Bewertung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage an den Rat der Stadt
durchlaufen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 3.4
Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013 vor:
„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bringt nachfolgenden Antrag in die
Ratssitzung am 02.05.13 ein und bittet um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse,
in die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie in den Integrationsrat. Wir bitten
Sie, nach Durchlauf der Gremien diesen Antrag dem Rat der Stadt mit den Empfehlungen der
anderen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Zuwanderung aus Südosteuropa in Dortmund gemeinsam bewältigen
In Dortmund hat sich die Zahl der gemeldeten Menschen aus Bulgarien und Rumänien im
Zeitraum 2006 bis 2012 mehr als verfünffacht und lag Ende 2012 bei etwa 3.200. Über die
Hälfte der gemeldeten Zugezogenen aus beiden Ländern lebt in der Dortmunder Nordstadt.
Hier ist die Zahl der Menschen mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit
zwischen 2006 und 2012 insgesamt um das Achtzehnfache angestiegen. Es ist deutlich
sichtbar, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa gerade in solche
Quartiere ziehen, die ohnehin durch eine unterdurchschnittliche soziale Lage mit hoher
Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote gekennzeichnet sind. So sind die drei Sozialräume in
der Dortmunder Nordstadt Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz besonders betroffen. Die
Armutswanderung aus diesen Ländern stellt die Stadt Dortmund vor erhebliche
Herausforderungen. Wie die anderen Zielstädte der Armutszuwanderung wird die Kommune
zum Reparaturbetrieb für die Versäumnisse im Beitrittsverfahren.
Die Probleme, die die zuwandernden Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen, bleiben
in den Zielstädten leider bestehen. Ungeklärter Krankenversicherungsschutz, Abfinden mit
miserablen Wohnverhältnissen und fehlender Zugang zu Bildung und Ausbildung und als
Folge dessen zum Arbeitsmarkt sind in den Zielstädten keine gute Basis, um ein
eigenständiges Leben führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problemlagen
ab 2014 mit Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien
noch verstärken werden. Wirksame Lösungen können die Kommunen mit den vorhandenen
sozial- und ordnungspolitischen Instrumenten allein nicht anbieten. Der Deutsche Städtetag
hat sich mit einem Positionspapier im Februar dieses Jahres ebenfalls zur Zuwanderung aus
Südosteuropa aufgestellt und auf Fehlentwicklungen, die die Kommunen unverhältnismäßig
stark belasten, hingewiesen und Handlungsbedarfe für die überörtlichen Politikebenen
klassifiziert.
Die EU-Armutswanderung kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von EU, Bund,
Ländern und Kommunen bewältigt werden, wobei die Kommunen strukturell in die Lage
versetzt werden müssen, die anstehenden Probleme auch lösen zu können.
Seit Dezember 2011 führen die Städte Dortmund und Duisburg gemeinsam das
interkommunale KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ durch. Nach und nach
sind weitere betroffene Städte hinzugekommen, so dass ein Städtenetzwerk im Aufbau ist.
Im Projekt wurde zu Beginn des Jahres ein Handlungsrahmen erarbeitet, der nun zu
Handlungskonzepten weiterentwickelt wird. Diese werden aufgrund der unterschiedlichen
Situation in den Kommunen variieren, aber zu den folgenden sechs Feldern sollen
Lösungsstrategien entwickelt werden:
1. Verlässliche Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen, Zugang zu Förderstrukturen
ermöglichen
2. Einrichtung eines Bundesfonds zur gesundheitlichen Versorgung der Zugewanderten bis
zur Klärung des Versicherungsschutzes und Verpflichtung der Krankenkassen zur
Aufnahme der Zugewanderten in Basistarife
3. Aufbau von Beratungsstellen in Herkunftsländern und Zielorten sowie aufsuchende
Arbeit vor Ort ermöglichen
4. Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und
Berufsvorbereitung
5. Stärkung der Kinderrechte und verbesserte Lebensperspektiven ihrer Familien durch
präventive mobile Hilfe und Vernetzung mit allen anderen Angeboten
6. Gute Zugänge zum Wohnungsmarkt
Diese Lösungsansätze aus dem KOMM-IN-Projekt zeigen, dass es eine Menge von fachlichen
Ansätzen aus Dortmunder Sicht gibt, um die Integration der zuwandernden Menschen aus
Südosteuropa wirksam zu ermöglichen. An vielen Stellen fehlen jedoch die personellen und
finanziellen Mittel oder gesetzliche Zuständigkeiten.
Die Bekämpfung von Kriminalität und Prostitution in der Nordstadt durch enorme
Kraftanstrengungen des Ordnungsamtes und der Polizei, die Notfallversorgung für Nicht-
Krankenversicherte aus Bulgarien und Rumänien durch das Dortmunder Gesundheitsamt oder
der Ankauf von sogenannten Problemimmobilien durch die DOGEWO sind wichtige
punktuelle Aktionen, die allerdings eine Gesamtstrategie für die Zuwanderung nicht ersetzen
können.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes
und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler
Zusammenarbeit umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur
Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden
Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden
wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen
3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik
nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.
4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die
Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich
über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und
über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in
Dortmund zu informieren.“
Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E2) vor:
„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den nachfolgenden
Antrag ein. Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse und
Bezirksvertretungen. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt
nach Abschluss der Beratungen der anderen Gremien.
Armut bekämpfen und Integration fördern
Dortmund ist wie viele andere Städte in NRW und der gesamten Bundesrepublik seit
mehreren Jahren Ziel für ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, insbesondere aus
Rumänien und Bulgarien. So sind in NRW in 2011 rund 25.700 Menschen aus beiden
Ländern zugezogen.
In Dortmund lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien.
Ende 2012 waren es bereits 3110. Viele von ihnen ziehen vor allem aufgrund des günstigen
Wohnraums und der vorhandenen Netzwerke in die Dortmunder Nordstadt. Die
zuwandernden Menschen nehmen damit ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der
Europäischen Union in Anspruch. Dieses Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten
und Teil der europäischen Bürgerrechte. Bürgerrechte sind unteilbar. Das gilt auch für
Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist
unhaltbaren Zuständen in ihren Herkunftsländern.
Gleichzeitig hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen auch in Dortmund zu vielschichtigen
Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem
Wohnraum, die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre Situation der Kinder und
Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen.
Aufgrund des bis Ende dieses Jahres geltenden Verbots der Aufnahme einer
nichtselbstständigen Tätigkeit sind viele der ZuwanderInnen gezwungen, sich unter
ausbeuterischen Bedingungen zu prostituieren. Viele von ihnen leben in prekären
Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung.
Politik und Verwaltung in Dortmund versuchen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren vor
Ort, die Situation der bisherigen ZuwanderInnen zu verbessern und kurzfristige
Hilfsmaßnahmen anzubieten. Beispielhaft dafür stehen das Dortmunder Netzwerk EUArmutswanderung,
das Projekt der Integrierten Wohnungsnotfallstrategie sowie das
kommunale Handlungskonzept, Zuwanderung aus Südosteuropa`. Viele Impulse aus
Dortmund sind in den Bericht des Deutschen Städtetages zur Zuwanderung von EUBürgerinnen
aus Rumänien und Bulgarien sowie in das Interkommunale KOMM-IN-Projekt
eingeflossen.
Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien im
kommenden Jahr 2014 weiter ansteigen wird. Grund ist die Einführung der uneingeschränkten
Freizügigkeit und der damit verbundenen Aufhebung des Verbotes der Aufnahme
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Viele dieser Menschen werden aufgrund
der Hoffnung, ihre wirtschaftliche und persönliche Lebenssituation zu verbessern, nach
Dortmund kommen. Die Erfahrungen der Akteure vor Ort lassen vermuten, dass eine große
Gruppe dauerhaft bleiben will.
Durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2014 wird sich sowohl die
soziale Situation der ZuwanderInnen als auch die Situation der sie aufnehmenden Kommunen
schlagartig ändern. Statt kurzfristiger Hilfen sind spätestens dann Maßnahmen zur schnellen,
umfangreichen und zugleich nachhaltigen Integration der NeuzuwanderInnen gefragt.
Dieser Herausforderung müssen sich Politik und Verwaltung, muss sich die gesamte
Dortmunder Stadtgesellschaft stellen. Die Integration insbesondere der Gruppe der nicht
qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa stellt unsere Stadt vor große
Herausforderungen, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss.
Hilfestellungen seitens des Landes, des Bundes sowie der EU müssen dabei eingefordert
werden. Die Kommunen erwarten zu Recht Unterstützung für eine Integration von
ZuwanderInnen, die über Qualifizierung und Bildung erfolgen muss. Gleichzeitig darf ein
Verweis auf die Verantwortung anderer Ebenen nicht dazu führen, die eigenen Dortmunder
Möglichkeiten zu vernachlässigen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in
Anspruch und sind in Dortmund willkommen.
2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere
Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung
muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen
BürgerInnen in Dortmund sein.
3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire
Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre
Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert,
ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der
ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der
Qualifizierung einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur
Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich
umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen
informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie
Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu
gewährleisten.
6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende
einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der
Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert,
Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits
vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die
gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.
7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine
gesellschaftspolitische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen
sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als
Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die
einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt
stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und
solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten
der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.
8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen
und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf,
schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten
Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.
Dem Rat der Stadt lag zudem folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13-E3) vor:
„Angesichts aktuell 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, mehr als 24.000
Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote von
fast 14 %, ist die Stadt Dortmund selbst mit Fördermitteln weder gesellschaftlich noch
finanziell in der Lage, eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien
und Bulgarien zu verkraften.
Zuwanderer, die kaum ein Wort deutsch sprechen, völlig anders sozialisiert sind und keinen
Schul- oder Berufsabschluss haben, gefährden die soziale Balance unserer verarmenden
Stadtgesellschaft und bedeuten ein großes gesellschaftliches und finanzielles Risiko für die
hochverschuldete Stadt.
Eine lediglich aus moralischen Beweggründen angestrebte Sozialromantik, ist unter den
aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Dortmund in keiner
Weise gerechtfertigt, schädlich für die Stadt und Stadtgesellschaft und könnte die Stadt sogar
in ihre finanzielle Handlungsunfähigkeit führen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise für die
Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Roma in den
EUMitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch
verantwortlich, so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, die von ihnen
verursachten bzw. tolerierten Probleme vor Ort zu lösen.
Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der
Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit
für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und
Bulgarien nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der
Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in
Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.“
Der Rat der Stadt brachte die Anträge ein und überwies sie an die zuständigen
Fachausschüsse (den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien), die BVen Innenstadt-Nord und Eving sowie den Integrationsrat“
Hierzu liegt folgende Empfehlung vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.05.2013 vor:
„Aus dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2013 (Drucksache Nr.
09712-13-E1) vor:
„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung
am 02.05.13 ein und bittet um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse, in die
Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie in den Integrationsrat. Wir bitten Sie,
nach Durchlauf der Gremien diesen Antrag dem Rat der Stadt mit den Empfehlungen der
anderen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Zuwanderung aus Südosteuropa in Dortmund gemeinsam bewältigen
In Dortmund hat sich die Zahl der gemeldeten Menschen aus Bulgarien und Rumänien im
Zeitraum 2006 bis 2012 mehr als verfünffacht und lag Ende 2012 bei etwa 3.200. Über die
Hälfte der gemeldeten Zugezogenen aus beiden Ländern lebt in der Dortmunder Nordstadt.
Hier ist die Zahl der Menschen mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit
zwischen 2006 und 2012 insgesamt um das Achtzehnfache angestiegen. Es ist deutlich
sichtbar, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa gerade in solche
Quartiere ziehen, die ohnehin durch eine unterdurchschnittliche soziale Lage mit hoher
Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote gekennzeichnet sind. So sind die drei Sozialräume in
der Dortmunder Nordstadt Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz besonders betroffen. Die
Armutswanderung aus diesen Ländern stellt die Stadt Dortmund vor erhebliche
Herausforderungen. Wie die anderen Zielstädte der Armutszuwanderung wird die Kommune
zum Reparaturbetrieb für die Versäumnisse im Beitrittsverfahren. Die Probleme, die die
zuwandernden Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen, bleiben in den Zielstädten
leider bestehen. Ungeklärter Krankenversicherungsschutz, Abfinden mit miserablen
Wohnverhältnissen und fehlender Zugang zu Bildung und Ausbildung und als Folge dessen
zum Arbeitsmarkt sind in den Zielstädten keine gute Basis, um ein eigenständiges Leben
führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problemlagen ab 2014 mit
Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmer-freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien noch
verstärken werden. Wirksame Lösungen können die Kommunen mit den vorhandenen sozialund
ordnungspolitischen Instrumenten allein nicht anbieten. Der Deutsche Städtetag hat sich
mit einem Positionspapier im Februar dieses Jahres ebenfalls zur Zuwanderung aus
Südosteuropa aufgestellt und auf Fehlentwicklungen, die die Kommunen unverhältnismäßig
stark belasten, hingewiesen und Handlungsbedarfe für die überörtlichen Politikebenen
klassifiziert.
Die EU-Armutswanderung kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von EU, Bund,
Ländern und Kommunen bewältigt werden, wobei die Kommunen strukturell in die Lage
versetzt werden müssen, die anstehenden Probleme auch lösen zu können.
Seit Dezember 2011 führen die Städte Dortmund und Duisburg gemeinsam das
interkommunale KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ durch. Nach und nach
sind weitere betroffene Städte hinzugekommen, so dass ein Städtenetzwerk im Aufbau ist. Im
Projekt wurde zu Beginn des Jahres ein Handlungsrahmen erarbeitet, der nun zu
Handlungskonzepten weiterentwickelt wird. Diese werden aufgrund der unterschiedlichen
Situation in den Kommunen variieren, aber zu den folgenden sechs Feldern sollen
Lösungsstrategien entwickelt werden:
1. Verlässliche Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen, Zugang zu Förderstrukturen
ermöglichen
2. Einrichtung eines Bundesfonds zur gesundheitlichen Versorgung der Zugewanderten bis
zur Klärung des Versicherungsschutzes und Verpflichtung der Krankenkassen zur Aufnahme
der Zugewanderten in Basistarife
3. Aufbau von Beratungsstellen in Herkunftsländern und Zielorten sowie aufsuchende Arbeit
vor Ort ermöglichen
4. Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und
Berufsvorbereitung
5. Stärkung der Kinderrechte und verbesserte Lebensperspektiven ihrer Familien durch
präventive mobile Hilfe und Vernetzung mit allen anderen Angeboten
6. Gute Zugänge zum Wohnungsmarkt
Diese Lösungsansätze aus dem KOMM-IN-Projekt zeigen, dass es eine Menge von fachlichen
Ansätzen aus Dortmunder Sicht gibt, um die Integration der zuwandernden Menschen aus
Südosteuropa wirksam zu ermöglichen. An vielen Stellen fehlen jedoch die personellen und
finanziellen Mittel oder gesetzliche Zuständigkeiten.
Die Bekämpfung von Kriminalität und Prostitution in der Nordstadt durch enorme
Kraftanstrengungen des Ordnungsamtes und der Polizei, die Notfallversorgung für Nicht-
Krankenversicherte aus Bulgarien und Rumänien durch das Dortmunder Gesundheitsamt
oder der Ankauf von sogenannten Problem-immobilien durch die DOGEWO sind wichtige
punktuelle Aktionen, die allerdings eine Gesamtstrategie für die Zuwanderung nicht ersetzen
können.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und
fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit
umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur
Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug
aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B.
Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.
3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik
nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.
4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die
Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die
Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere
Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu
informieren.“
Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E2) vor:
„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den nachfolgenden Antrag
ein. Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen.
Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der
Beratungen der anderen Gremien.
Armut bekämpfen und Integration fördern
Dortmund ist wie viele andere Städte in NRW und der gesamten Bundesrepublik seit
mehreren Jahren Ziel für ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, insbesondere aus
Rumänien und Bulgarien. So sind in NRW in 2011 rund 25.700 Menschen aus beiden Ländern
zugezogen. In Dortmund lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und
Rumänien. Ende 2012 waren es bereits 3110. Viele von ihnen ziehen vor allem aufgrund des
günstigen Wohnraums und der vorhandenen Netzwerke in die Dortmunder Nordstadt. Die
zuwandernden Menschen nehmen damit ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der
Europäischen Union in Anspruch. Dieses Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten
und Teil der europäischen Bürgerrechte. Bürgerrechte sind unteilbar. Das gilt auch für
Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist
unhaltbaren Zuständen in ihren Herkunftsländern.
Gleichzeitig hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen auch in Dortmund zu vielschichtigen
Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem
Wohnraum, die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre Situation der Kinder und
Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen.
Aufgrund des bis Ende dieses Jahres geltenden Verbots der Aufnahme einer
nichtselbstständigen Tätigkeit sind viele der ZuwanderInnen gezwungen, sich unter
ausbeuterischen Bedingungen zu prostituieren. Viele von ihnen leben in prekären
Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung. Politik und Verwaltung in Dortmund versuchen
gemeinsam mit vielen anderen Akteuren vor Ort, die Situation der bisherigen ZuwanderInnen
zu verbessern und kurzfristige Hilfsmaßnahmen anzubieten. Beispielhaft dafür stehen das
Dortmunder Netzwerk EUArmutswanderung, das Projekt der Integrierten
Wohnungsnotfallstrategie sowie das kommunale Handlungskonzept, Zuwanderung aus
Südosteuropa`. Viele Impulse aus Dortmund sind in den Bericht des Deutschen Städtetages
zur Zuwanderung von EUBürgerinnen aus Rumänien und Bulgarien sowie in das
Interkommunale KOMM-IN-Projekt eingeflossen. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der
ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien im kommenden Jahr 2014 weiter ansteigen
wird. Grund ist die Einführung der uneingeschränkten Freizügigkeit und der damit
verbundenen Aufhebung des Verbotes der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger
Arbeitsverhältnisse. Viele dieser Menschen werden aufgrund der Hoffnung, ihre wirtschaftliche
und persönliche Lebenssituation zu verbessern, nach Dortmund kommen. Die Erfahrungen
der Akteure vor Ort lassen vermuten, dass eine große Gruppe dauerhaft bleiben will.
Durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2014 wird sich sowohl die
soziale Situation der ZuwanderInnen als auch die Situation der sie aufnehmenden Kommunen
schlagartig ändern. Statt kurzfristiger Hilfen sind spätestens dann Maßnahmen zur schnellen,
umfangreichen und zugleich nachhaltigen Integration der NeuzuwanderInnen gefragt. Dieser
Herausforderung müssen sich Politik und Verwaltung, muss sich die gesamte Dortmunder
Stadtgesellschaft stellen. Die Integration insbesondere der Gruppe der nicht qualifizierten
Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa stellt unsere Stadt vor große
Herausforderungen, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss.
Hilfestellungen seitens des Landes, des Bundes sowie der EU müssen dabei eingefordert
werden. Die Kommunen erwarten zu Recht Unterstützung für eine Integration von
ZuwanderInnen, die über Qualifizierung und Bildung erfolgen muss. Gleichzeitig darf ein
Verweis auf die Verantwortung anderer Ebenen nicht dazu führen, die eigenen Dortmunder
Möglichkeiten zu vernachlässigen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch
und sind in Dortmund willkommen.
2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe
von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die
schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.
3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire
Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den
Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein
Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der
ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung
einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung
zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die
Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten,
um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.
6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische
Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der
Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche
Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und
umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.
7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine
gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie
Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als
Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die
einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen
jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor
Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen
bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.
8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und
gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und
ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere
auch finanziell zu unterstützen.
Dem Rat der Stadt lag zudem folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13-E3) vor:
„Angesichts aktuell 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, mehr als 24.000 Dortmunder
Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote von fast 14 %, ist
die Stadt Dortmund selbst mit Fördermitteln weder gesellschaftlich noch finanziell in der Lage,
eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien zu
verkraften. Zuwanderer, die kaum ein Wort deutsch sprechen, völlig anders sozialisiert sind
und keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, gefährden die soziale Balance unserer
verarmenden Stadtgesellschaft und bedeuten ein großes gesellschaftliches und finanzielles
Risiko für die hochverschuldete Stadt. Eine lediglich aus moralischen Beweggründen
angestrebte Sozialromantik, ist unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen in Dortmund in keiner Weise gerechtfertigt, schädlich für die Stadt und
Stadtgesellschaft und könnte die Stadt sogar in ihre finanzielle Handlungs-unfähigkeit führen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise für die
Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Roma in den
EUMitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch
verantwortlich, so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, die von ihnen
verursachten bzw. tolerierten Probleme vor Ort zu lösen.
Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte,
sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit für EUBürger
aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und Bulgarien
nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte,
sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in Rumänien und
Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.“
Der Rat der Stadt brachte die Anträge ein und überwies sie an die zuständigen
Fachausschüsse (den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien), die BVen Innenstadt-Nord und Eving sowie den Integrationsrat.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind sich einig, dass die Begründungen
ihrer Anträge nicht zur Abstimmung gestellt werden, sondern lediglich die im Antragstext aufgeführten
Punkte 1 bis 4 des SPD-Antrages bzw. 1 bis 8 des Grünen-Antrages.
Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) modifiziert den Antrag seiner Fraktion zu den Punkten 1 und 4 wie
folgt (siehe fetten Text):
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein
Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der
ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung
einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus
Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt
werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014
Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“
Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter.
Herr Münch (FBI) stellt nachfolgenden mündlichen Ergänzungsantrag zu seinem am 02.05.13 im Rat
gestellten Antrag zur Abstimmung:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
1. Angesichts von 14 % Arbeitslosigkeit und 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund
sowie 24.000 Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, sind Zuwanderer, die nur
kommen, um hier Sozialleistungen zu erhalten, in Dortmund nicht willkommen.
2. Angesichts von 31,3 % Ausländerkriminalität in Dortmund sind Zuwanderer, die nur
kommen, um hier ihren Lebensunterhalt durch Straftaten zu finanzieren, in Dortmund
nicht willkommen.
3. Qualifizierte Zuwanderer, die nach Dortmund kommen, um mitzuhelfen, unsere mit 2,2
Mrd. Euro hoch verschuldete Stadt wieder nach vorne zu bringen, sind in Dortmund
herzlich willkommen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an Bund und Land, sich dafür zu engagieren, dass
EU-Zuwanderer, die in Deutschland nicht gearbeitet haben, auch keine Sozialleistungen
in Deutschland erhalten. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, dass Arbeitnehmer,
die in Deutschland gearbeitet haben und arbeitslos geworden sind, nicht mit
Zuwanderern, die nie in Deutschland gearbeitet haben, gleichgestellt werden.
Einstimmig lehnt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowohl den im Rat
gestellten Antrag des Herrn Rm Münch (Drucksache Nr.: 09712-13-E3) als auch seinen hier
soeben mündlich gestellten Ergänzungsantrag ab und empfiehlt dem Rat, ebenso zu verfahren.
Bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und
Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert
die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur
Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus
Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B.
Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.
3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig
anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.
4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen
Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des
Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung
hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“
Mit 14 Ja-Stimmen, 5 Neinstimmen und 1 Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales,
Familie und Gesundheit dem Rat, folgenden, während der Sitzung modifizierten Antrag der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu beschließen:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Beschluss:
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen
EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund
willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche,
berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.
2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von
NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und
umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.
3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance
und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu
erwirtschaften.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept
zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten.
Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im
KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen
Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4
„Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und
Berufsvorbereitung.“
Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter..
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung
zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung
soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der
Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.
6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische
Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der
Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor
Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die
gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.
7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschaftspolitische
Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch
längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen
alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen.
Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches
Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines
derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.
8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst
werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den
Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu
unterstützen.“
Hierzu liegt nachfolgende Empfehlung vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2013 vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und
Gesundheit vom 28.05.2013 vor:
„Aus dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2013
(Drucksache Nr.
09712-13-E1) vor:
„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bringt nachfolgenden Antrag in die
Ratssitzung am 02.05.13 ein und bittet um Überweisung in die zuständigen
Fachausschüsse, in die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie in den
Integrationsrat. Wir bitten Sie, nach Durchlauf der Gremien diesen Antrag dem Rat
der Stadt mit den Empfehlungen der anderen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen:
Zuwanderung aus Südosteuropa in Dortmund gemeinsam bewältigen
In Dortmund hat sich die Zahl der gemeldeten Menschen aus Bulgarien und Rumänien
im Zeitraum 2006 bis 2012 mehr als verfünffacht und lag Ende 2012 bei etwa 3.200.
Über die Hälfte der gemeldeten Zugezogenen aus beiden Ländern lebt in der
Dortmunder Nordstadt. Hier ist die Zahl der Menschen mit bulgarischer und
rumänischer Staatsangehörigkeit zwischen 2006 und 2012 insgesamt um das
Achtzehnfache angestiegen. Es ist deutlich sichtbar, dass die Zuwanderinnen und
Zuwanderer aus Südosteuropa gerade in solche Quartiere ziehen, die ohnehin durch
eine unterdurchschnittliche soziale Lage mit hoher Arbeitslosen- und
Sozialleistungsquote gekennzeichnet sind. So sind die drei Sozialräume in der
Dortmunder Nordstadt Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz besonders betroffen. Die
Armutswanderung aus diesen Ländern stellt die Stadt Dortmund vor erhebliche
Herausforderungen. Wie die anderen Zielstädte der Armutszuwanderung wird die
Kommune zum Reparaturbetrieb für die Versäumnisse im Beitrittsverfahren. Die
Probleme, die die zuwandernden Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen,
bleiben in den Zielstädten leider bestehen. Ungeklärter Krankenversicherungsschutz,
Abfinden mit miserablen Wohnverhältnissen und fehlender Zugang zu Bildung und
Ausbildung und als Folge dessen zum Arbeitsmarkt sind in den Zielstädten keine gute
Basis, um ein eigenständiges Leben führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass
sich die Problemlagen ab 2014 mit Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmer-freizügigkeit
für Rumänien und Bulgarien noch verstärken werden. Wirksame Lösungen können die
Kommunen mit den vorhandenen sozial- und ordnungspolitischen Instrumenten allein
nicht anbieten. Der Deutsche Städtetag hat sich mit einem Positionspapier im Februar
dieses Jahres ebenfalls zur Zuwanderung aus Südosteuropa aufgestellt und auf
Fehlentwicklungen, die die Kommunen unverhältnismäßig stark belasten, hingewiesen
und Handlungsbedarfe für die überörtlichen Politikebenen klassifiziert.
Die EU-Armutswanderung kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von EU,
Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden, wobei die Kommunen strukturell in
die Lage versetzt werden müssen, die anstehenden Probleme auch lösen zu können.
Seit Dezember 2011 führen die Städte Dortmund und Duisburg gemeinsam das
interkommunale KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ durch. Nach
und nach sind weitere betroffene Städte hinzugekommen, so dass ein Städtenetzwerk
im Aufbau ist. Im Projekt wurde zu Beginn des Jahres ein Handlungsrahmen
erarbeitet, der nun zu Handlungskonzepten weiterentwickelt wird. Diese werden
aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Kommunen variieren, aber zu den
folgenden sechs Feldern sollen Lösungsstrategien entwickelt werden:
1. Verlässliche Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen, Zugang zu
Förderstrukturen ermöglichen
2. Einrichtung eines Bundesfonds zur gesundheitlichen Versorgung der
Zugewanderten bis zur Klärung des Versicherungsschutzes und Verpflichtung der
Krankenkassen zur Aufnahme der Zugewanderten in Basistarife
3. Aufbau von Beratungsstellen in Herkunftsländern und Zielorten sowie aufsuchende
Arbeit vor Ort ermöglichen
4. Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und
Berufsvorbereitung
5. Stärkung der Kinderrechte und verbesserte Lebensperspektiven ihrer Familien durch
präventive mobile Hilfe und Vernetzung mit allen anderen Angeboten
6. Gute Zugänge zum Wohnungsmarkt
Diese Lösungsansätze aus dem KOMM-IN-Projekt zeigen, dass es eine Menge von
fachlichen
Ansätzen aus Dortmunder Sicht gibt, um die Integration der zuwandernden Menschen
aus Südosteuropa wirksam zu ermöglichen. An vielen Stellen fehlen jedoch die
personellen und
finanziellen Mittel oder gesetzliche Zuständigkeiten.
Die Bekämpfung von Kriminalität und Prostitution in der Nordstadt durch enorme
Kraftanstrengungen des Ordnungsamtes und der Polizei, die Notfallversorgung für
Nicht-Krankenversicherte aus Bulgarien und Rumänien durch das Dortmunder
Gesundheitsamt oder der Ankauf von sogenannten Problem-immobilien durch die
DOGEWO sind wichtige punktuelle Aktionen, die allerdings eine Gesamtstrategie für
die Zuwanderung nicht ersetzen können.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-INProjektes
und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in
interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen
zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den
anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit
anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.
3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der
Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen
aktiv zu unterstützen.
4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die
Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich
über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und
über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik
in Dortmund zu informieren.“
Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E2) vor:
„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den
nachfolgenden Antrag ein. Wir bitten um Überweisung in die zuständigen
Fachausschüsse und Bezirksvertretungen. Eine abschließende Beratung und
Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen der anderen
Gremien.
Armut bekämpfen und Integration fördern
Dortmund ist wie viele andere Städte in NRW und der gesamten Bundesrepublik seit
mehreren Jahren Ziel für ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, insbesondere
aus Rumänien und Bulgarien. So sind in NRW in 2011 rund 25.700 Menschen aus
beiden Ländern zugezogen. In Dortmund lebten im Jahr 2006 insgesamt 573
Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Ende 2012 waren es bereits 3110. Viele von
ihnen ziehen vor allem aufgrund des günstigen Wohnraums und der vorhandenen
Netzwerke in die Dortmunder Nordstadt. Die zuwandernden Menschen nehmen damit
ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch. Dieses
Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten und Teil der europäischen
Bürgerrechte. Bürgerrechte sind unteilbar. Das gilt auch für Menschen aus Bulgarien
und Rumänien. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist unhaltbaren
Zuständen in ihren Herkunftsländern.
Gleichzeitig hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen auch in Dortmund zu
vielschichtigen Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in
menschenunwürdigem Wohnraum, die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre
Situation der Kinder und Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen
ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Aufgrund des bis Ende dieses Jahres geltenden
Verbots der Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit sind viele der
ZuwanderInnen gezwungen, sich unter ausbeuterischen Bedingungen zu prostituieren.
Viele von ihnen leben in prekären Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung.
Politik und Verwaltung in Dortmund versuchen gemeinsam mit vielen anderen
Akteuren vor Ort, die Situation der bisherigen ZuwanderInnen zu verbessern und
kurzfristige Hilfsmaßnahmen anzubieten. Beispielhaft dafür stehen das Dortmunder
Netzwerk EUArmutswanderung, das Projekt der Integrierten
Wohnungsnotfallstrategie sowie das kommunale Handlungskonzept, Zuwanderung
aus Südosteuropa`. Viele Impulse aus Dortmund sind in den Bericht des Deutschen
Städtetages zur Zuwanderung von EUBürgerinnen aus Rumänien und Bulgarien sowie
in das Interkommunale KOMM-IN-Projekt eingeflossen. Es ist damit zu rechnen, dass
die Zahl der ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien im kommenden Jahr 2014
weiter ansteigen wird. Grund ist die Einführung der uneingeschränkten Freizügigkeit
und der damit verbundenen Aufhebung des Verbotes der Aufnahme
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Viele dieser Menschen werden
aufgrund der Hoffnung, ihre wirtschaftliche und persönliche Lebenssituation zu
verbessern, nach Dortmund kommen. Die Erfahrungen der Akteure vor Ort lassen
vermuten, dass eine große Gruppe dauerhaft bleiben will.
Durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2014 wird sich
sowohl die soziale Situation der ZuwanderInnen als auch die Situation der sie
aufnehmenden Kommunen schlagartig ändern. Statt kurzfristiger Hilfen sind
spätestens dann Maßnahmen zur schnellen, umfangreichen und zugleich nachhaltigen
Integration der NeuzuwanderInnen gefragt. Dieser Herausforderung müssen sich
Politik und Verwaltung, muss sich die gesamte Dortmunder Stadtgesellschaft stellen.
Die Integration insbesondere der Gruppe der nicht qualifizierten Zuwanderinnen und
Zuwanderer aus Südosteuropa stellt unsere Stadt vor große Herausforderungen, auf die
man sich rechtzeitig vorbereiten muss.
Hilfestellungen seitens des Landes, des Bundes sowie der EU müssen dabei
eingefordert werden. Die Kommunen erwarten zu Recht Unterstützung für eine
Integration von ZuwanderInnen, die über Qualifizierung und Bildung erfolgen muss.
Gleichzeitig darf ein Verweis auf die Verantwortung anderer Ebenen nicht dazu
führen, die eigenen Dortmunder Möglichkeiten zu vernachlässigen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in
Anspruch und sind in Dortmund willkommen.
2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere
Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung
muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen
BürgerInnen in Dortmund sein.
3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire
Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre
Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden
aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen
Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im
Bereich der Qualifizierung einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur
Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich
umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen
informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie
Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu
gewährleisten.
6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende
einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der
Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert,
Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits
vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die
gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.
7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine
gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen
sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als
Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die
einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt
stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und
solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten
der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.
8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen
getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das
Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür
benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.
Dem Rat der Stadt lag zudem folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13-E3) vor:
„Angesichts aktuell 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, mehr als 24.000
Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote
von fast 14 %, ist die Stadt Dortmund selbst mit Fördermitteln weder gesellschaftlich
noch finanziell in der Lage, eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus
Rumänien und Bulgarien zu verkraften. Zuwanderer, die kaum ein Wort deutsch
sprechen, völlig anders sozialisiert sind und keinen Schul- oder Berufsabschluss
haben, gefährden die soziale Balance unserer verarmenden Stadtgesellschaft und
bedeuten ein großes gesellschaftliches und finanzielles Risiko für die
hochverschuldete Stadt. Eine lediglich aus moralischen Beweggründen angestrebte
Sozialromantik, ist unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen in Dortmund in keiner Weise gerechtfertigt, schädlich für die
Stadt und Stadtgesellschaft und könnte die Stadt sogar in ihre finanzielle Handlungsunfähigkeit
führen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise
für die Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen
Roma in den
EUMitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch
verantwortlich, so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, die von
ihnen verursachten bzw. tolerierten Probleme vor Ort zu lösen.
Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit
der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante
Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt
wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und
Bulgarien nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit
der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in
Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.“
Der Rat der Stadt brachte die Anträge ein und überwies sie an die zuständigen
Fachausschüsse (den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und
Beschwerden, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für
Kinder,
Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien), die BVen Innenstadt-Nord und Eving sowie den Integrationsrat.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind sich einig, dass die
Begründungen ihrer Anträge nicht zur Abstimmung gestellt werden, sondern lediglich die im
Antragstext aufgeführten Punkte 1 bis 4 des SPD-Antrages bzw. 1 bis 8 des Grünen-Antrages.
Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) modifiziert den Antrag seiner Fraktion zu den Punkten 1
und 4 wie folgt (siehe fetten Text):
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in
Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die
ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre
Perspektive in Dortmund sehen.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden
aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen
Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im
Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-INProjekt
„Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu
denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das
Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen
für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“
Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter.
Herr Münch (FBI) stellt nachfolgenden mündlichen Ergänzungsantrag zu seinem am 02.05.13
im Rat gestellten Antrag zur Abstimmung:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
1. Angesichts von 14 % Arbeitslosigkeit und 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in
Dortmund sowie 24.000 Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, sind
Zuwanderer, die nur kommen, um hier Sozialleistungen zu erhalten, in Dortmund
nicht willkommen.
2. Angesichts von 31,3 % Ausländerkriminalität in Dortmund sind Zuwanderer, die
nur kommen, um hier ihren Lebensunterhalt durch Straftaten zu finanzieren, in
Dortmund nicht willkommen.
3. Qualifizierte Zuwanderer, die nach Dortmund kommen, um mitzuhelfen, unsere
mit 2,2 Mrd. Euro hoch verschuldete Stadt wieder nach vorne zu bringen, sind in
Dortmund herzlich willkommen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an Bund und Land, sich dafür zu
engagieren, dass EU-Zuwanderer, die in Deutschland nicht gearbeitet haben, auch
keine Sozialleistungen in Deutschland erhalten. Es ist ein Gebot der sozialen
Gerechtigkeit, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland gearbeitet haben und
arbeitslos geworden sind, nicht mit Zuwanderern, die nie in Deutschland gearbeitet
haben, gleichgestellt werden.
Einstimmig lehnt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowohl den im
Rat gestellten Antrag des Herrn Rm Münch (Drucksache Nr.: 09712-13-E3) als auch
seinen hier soeben mündlich gestellten Ergänzungsantrag ab und empfiehlt dem Rat,
ebenso zu verfahre
n.
Bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt der Ausschuss für Soziales,
Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Antrag der SPD-Fraktion zu
beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und
fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit
umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur
Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug
aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B.
Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.
3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik
nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.
4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die
Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über
die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das
weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu
informieren.“
Mit 14 Ja-Stimmen, 5 Neinstimmen und 1 Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für
Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat, folgenden, während der Sitzung
modifizierten Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu beschließen:
Beschluss:
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in
Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die
ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in
Dortmund sehen.
2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe
von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die
schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.
3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire
Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den
Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein
Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der
ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung
einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus
Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt
werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014
Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“
Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter..
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung
zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die
Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten,
um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.
6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische
Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der
Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen,
welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert
und umsetzbar sind, um die
gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.
7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine
gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie
Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als
Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die
einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen
jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor
Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen
bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.
8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und
gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und
ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere
auch finanziell zu unterstützen.“
Darüber hinaus lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 09712-13-E4) vor:
Seit geraumer Zeit findet in Dortmund eine kontinuierliche Zuwanderung von Menschen aus
Bulgarien und Rumänien statt. Sie konzentriert sich insbesondere auf den Stadtteil Innenstadt-
Nord, ist aber auch in weiteren Stadtteilen wie z.B. Huckarde und Eving festzustellen.
Die Motivationen der Menschen, in Deutschland leben zu wollen, sind unterschiedlich, lassen
sich aber unter dem Stichwort „europaweite Armutswanderungsbewegung“ zusammenfassen.
Die Hauptgründe für das Verlassen des Heimatlandes liegen in der Hoffnung auf eine
deutliche Verbesserung der persönlichen Lebensverhältnisse, die sich den Menschen in ihren
Heimatländern teilweise als katastrophal darstellen.
Die ab 01.01.2014 zu erwartende starke Wanderungs- bzw. Zuzugsbewegung nach Dortmund,
sowie die Absicht vieler Zuwanderer, nicht nur für einen vorübergehenden kurzen Zeitraum,
sondern mittel- bis längerfristig bleiben zu wollen, stellt die Bürger in den vom Zuzug
berührten Stadtteilen, aber auch Stadtverwaltung, weitere Behörden wie z.B. Polizei oder
Zoll, weitere private und öffentliche Stellen wie z.B. Ärzte, Krankenhäuser,
Kindertageseinrichtungen und Schulen aber auch z.B. Jugend- und Sozialverbände vor
erhebliche Herausforderungen.
Es ist deshalb erforderlich, ein strategisches, ganzheitliches Handlungskonzept unter
Einbeziehung möglichst aller Beteiligten zu organisieren.
Beschlussvorschlag
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, zusammen mit den bereits vorhandenen
Arbeitsgruppen und Projekten ein ganzheitliches Handlungskonzept –wie es die Stadt
Duisburg bereits erstellt hat - zu erarbeiten, welches das komplette Spektrum der
bereits bekannten Probleme, aber auch mögliche neu aufkommende Probleme
aufgreift. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Bildung/Jugend,
Wohnen/Arbeit/Gesundheit und Recht/Ordnung Platz finden.
2. Der Ausschuss begrüßt das interkommunale „KOMM-IN-Projekt“ und nutzt den
inhaltlichen Austausch, u.a. mit der Stadt Duisburg, zur Weiterentwicklung bereits
vorhandener Konzepte.
3. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, vorhandene Arbeitsgruppen – wie
beispielsweise das Netzwerk EU-Armutszuwanderung – zu unterstützen, die
Ergebnisse in die laufende Arbeit mit einfließen zu lassen und, über die Ergebnisse
regelmäßig im Ausschuss zu berichten.
4. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen und vorgeschriebenen Aufgaben, um den
erwarteten Zuzug aus Südosteuropa menschlich und sozial zu gestalten, können nur
mit flankierenden Drittmitteln der EU, des Bundes oder des Landes NRW umgesetzt
und finanziert werden. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, hierzu gemeinsam mit
anderen betroffenen Städten und dem Deutschen Städtetag initiativ zu werden und die
erforderliche Finanzierung für die Stadt Dortmund einzufordern.
5. Der Ausschuss fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, keine Einsparungen
bei der Polizei vorzunehmen und statt dessen den von der Armutswanderung
betroffenen Kommunen ein Mehr an Polizeikräften zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Durch die Zuwanderung der Menschen aus Südost-Europa stoßen einige Kommunen an ihre
Grenzen. Die Probleme bei weiterem starken Zuzug von Menschen aus Südosteuropa
überfordern Dortmund unter finanziellen und sozialen Gesichtspunkten. Die Stadt ist dringend
auf Hilfe durch Land, Bund und EU angewiesen. Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit für
Rumänien und Bulgarien ab dem 01.01.2014 wird eine weitere große Welle der Zuwanderung
u.a. in unsere Stadt erwartet und schon jetzt ist klar, dass die Probleme kaum mehr alleine zu
stemmen sind. Um sich diesen Herausforderungen stellen zu können und den Anliegen
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger und Zuwandererfamilien gleichermaßen gerecht zu
werden, müssen alle Bereiche eng verzahnt miteinander arbeiten und ein Handlungskonzept
entwickeln, das als Leitfaden für alle Bereiche dienen soll.
Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass die Polizeikräfte in Dortmund verstärkt werden müssen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, wie schnell ein ganzer Stadtteil von der Zuwanderung
überrollt wurde und sich menschenunwürdige Szenarien gebildet haben, wie beispielsweise
die massenhafte Vermietung von einzelnen Matratzen als Schlafplatz in Wohnungen. Erst die
Einrichtung einer sog. Task-Force hat dafür gesorgt, dass wieder annähernd normale Zustände
hergestellt wurden. Dies wiederum hatte zur Folge, dass andere Stadtteile in Dortmund
sowohl auf Einsätze der Ordnungspartner, als auch auf Präsenz der Polizei verzichten
mussten. Um solchen Auswüchsen und der Entwicklung eines „Elendswohnviertels“
vorzubeugen, ist der Einsatz von Polizei und Ordnungspartnern dringend erforderlich. Und
zwar in ganz Dortmund.“
Rm Konak wies darauf hin, dass die Fraktion Die Linke dem SPD-Antrag im Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit zugestimmt habe, mit Ausnahme des letzten Halbsatzes in
Nr. 5: “und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informiere“ und bat darum, dies entsprechend zu
protokollieren.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat einstimmig, die Anträge von Rm Münch abzulehnen..
Dem Rat wird einstimmig (mit der o. g. Einschränkung der Fraktion Die Linke) empfohlen,
den Antrag der SPD-Fraktion in der Form der Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu beschließen.
Mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wird dem Rat der Stadt empfohlen, den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus in der vorliegenden Form der
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu beschließen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der
Stadt, mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke den Antrag der CDU-Fraktion
in den Punkten 1 – 4 zu beschließen.
In Bezug auf Punkt 5 des Antrages der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss dem Rat der
Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Ablehnung.
Rm Zielazny als Vertreterin der Fraktion FDP/Bürgerliste war während der Abstimmung zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.“
AUSWI, 05.06.2013:
RM Münch stellt den Antrag, heute über Punkt 5. des CDU-Antrags (Drucksache Nr.: 09712-13-E4) aus der Sitzung des ABÖAB abzustimmen.
Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Ergänzungsantrag des RM Münch mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich dem nachfolgend aufgeführten Abstimmungsergebnis aus der Sitzung des ABÖAB einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt, sich dem ebenso anzuschließen.
„Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat einstimmig, die Anträge von Rm Münch abzulehnen..
Dem Rat wird einstimmig (mit der o. g. Einschränkung der Fraktion Die Linke) empfohlen,
den Antrag der SPD-Fraktion in der Form der Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu beschließen.
Mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wird dem Rat der Stadt empfohlen, den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus in der vorliegenden Form der
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu beschließen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der
Stadt, mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke den Antrag der CDU-Fraktion
in den Punkten 1 – 4 zu beschließen.
In Bezug auf Punkt 5 des Antrages der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss dem Rat der
Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Ablehnung.“
zu TOP 3.5
Bericht für das Jahr 2012 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09770-13)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Jahresbericht 2012 und den ersten Quartalsbericht 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)
hierzu liegt vor à Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2013:
„Rm Noltemeyer wies darauf hin, dass in Anlage 1, Seite 17 in der 3. Bemerkungsszeile der
Begriff „z. B.“ entfernt werden muss.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung
zu TOP 4.1
Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 09629-13)
Herr Wilde erläutert die Notwendigkeit der Fortschreibung des Masterplanes Einzelhandel und informiert über das, nach der heutigen Einbringung, vorgesehene breite Beteiligungsverfahren. Weiter weist er darauf hin, dass die Vorlage erst hiernach (Spätherbst 2013) wieder zur Empfehlung dem AUSWI vorliegen wird. Er signalisiert, dass zu diesem Zeitpunkt dann auch entsprechende Gutachter als Berichtersatter zur Ausschuss- Sitzung eingeladen werden, um die Beschlussfassung für den Rat vorbereiten zu können.
RM Dr. Brunsing bittet darum, zukünftig über die Vergabe eines solchen Masterplanes informiert zu werden.
Auf Nachfrage durch RM Waßmann informiert Herr Wilde darüber, dass Begriffe wie, Kirche, Kindergarten und Zahnarzt in der Vorlage im Rahmen der Definition für ein Zentrum aufgeführt werden, da sich ein solches über ein breiteres Spektrum als nur über den Einzelhandel definiere.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat die Vorlage eingebracht.
zu TOP 4.2
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 08929-13)
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013 vor:
„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag ein Auszug des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 24.04.2013 vor:
„Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom
05.03.2013 (lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor):
„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.
Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
„Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die
Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1) (lag bereits zur
Sitzung am 13.03.2013 vor):
„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von
Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf
des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen
Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.
Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.
1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich
der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum
Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist.
Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen.
Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der
Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere
Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur
Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen,
um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.
2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des
Grundstückes vermutet.
Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und
Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück
und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise
oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche
im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig
wahrscheinlich sind (Zone 1).
3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer
Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der
Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-
Werkstatt zu erwarten.
Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren
Verfahren abgestimmt.
4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die
Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.
Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar
und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen
Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig
von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor
Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die
Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der
entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut,
sondern veräußert und später anmietet.“
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates
für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach
dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen
Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird
somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt
Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO
geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer
befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden.
Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg
unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund
für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.
Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder
unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK
Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E3):
„Die BV Hombruch hat in ihrer Sitzung am 05.03.2013 die Vorlage „Nutzung des Grundstücks An
der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)“, DS-Nr.: 08929-13, abgelehnt.
„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.
Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im „Ausfahrtsbereich
der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des
Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein idealer
Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung
aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“
Der Rat hat den o. g. Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 21.03.2013 von der Tagesordnung
abgesetzt. Hinsichtlich der angesprochenen Aspekte zur Grundstückseignung des Standortes „An
der Witwe“ ist aus Sicht der Verwaltung zu der Bitte um Stellungnahme der Bezirksvertretung
Hombruch, DS-Nr.: 08929-13-E3, folgendes auszuführen:
Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum
Krückenweg wird aber ausgeschlossen. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der
Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle
Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter
kombinierter Geh-/Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten
Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe
zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem
ÖPNV zu erleichtern.
Altlastenverdacht
Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen
der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige
Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher
Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet
Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich
sind (Zone 1).
Verträglichkeit mit den benachbarten Nutzungen
Eine benachbarte KFZ-Werkstatt muss bereits Immissionsrichtwerte bezogen auf die umliegende
Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen
durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten. Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit,
Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.
Alternativstandorte
Alternativ zum Standort An der Witwe/An der Teithe wurden im Stadtbezirk Hombruch weitere
städtische Grundstücke für eine viergruppige TEK bewertet. Ein Übersichtsplan über die Grundstücke
ist beigefügt.
Mögliche Teilflächen an der Langeloh-Grundschule (Löttringhauser Str. 237), an der Olpketal-
Grundschule (Olpketalstr. 81) und neben der TEK Olpketalstr. 85 können nicht als Ersatzstandorte
herangezogen werden, da der Einzugsbereich für Kinder nicht mit dem Standort An der Witwe/An
der Teithe übereinstimmt. Gleiches gilt für eine Teilfläche der Kirchhörder-Grundschule, das
Grabeland an der Zillestr. Ecke Crachtstr. sowie für eine Teilfläche der Jugendfreizeitstätte (JFS)
Eichlinghofen an der Persebecker Str. Zusätzlich ist auf einer Teilfläche der Olpketal Grundschule erst
kürzlich eine neue Spielfläche entstanden, so dass keine ausreichenden Flächenreserven zur
Verfügung stehen.
Teilflächen der Harkort-Grundschule (Behringstr. 59), und der Gebrüder-Grimm-Grundschule
(Kieferstr.Ecke Leostr.), die zwar in relativer Nähe zum Standort An der Witwe/An der Teithe liegen,
scheiden aufgrund ihrer geringen Größe für eine viergruppige TEK aus. Ebenfalls sind die bereits
genannten Grundstücksteile an der Kirchhörder-Grundschule (Kobbendelle 6) und an der JFS
Eichlinghofen (Persebecker Str.) zu klein.
Bei den Grundstücken Baroper Schulstraße und Heinrich-Staubach-Straße handelt es sich jeweils
um größere zentrale Spielflächen (Typ A/B) mit vielfältigen Angeboten für alle Altersgruppen. Als
Besonderheit verfügen beide Spielplätze über einen Bolzplatz. Die Spielplätze sind die einzigen
öffentlichen Spielräume in ihrem jeweiligen Versorgungsbereich/Einzugsbereich. Aus Sicht der
Spielflächenbedarfsplanung kann daher einer Aufgabe der angeführten Spielflächen nicht zugestimmt
werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der
Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen
(DS Nr. 09666-07). Mangels verfügbarer Grundstücke in den jeweiligen Versorgungsbereichen
wäre die notwendige Schaffung von Ersatzspielflächen im Umfeld nicht gesichert.
Für das Grabeland Am Surck in Barop gibt es weder das erforderliche Planrecht noch eine
ausreichende Erschließungsmöglichkeit. Eine Hinterlandbebauung ist somit kurz-/mittelfristig nicht
möglich.
Die Grünfläche an der Marie-Curie-Allee/Ecke Vogelpothsweg und Hugo-Heimsath-Str. ist im
Bebauungsplan (B-Plan) „Hom 240“ als Ausgleichsfläche und Vorbehaltsfläche für die
Regenrückhaltung und Versickerung festgesetzt. Eine bauliche Nutzung in diesem Bereich wäre
zudem unvereinbar mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Universität. Dies steht
insgesamt einer erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans
entgegen. Des Weiteren ist der Standort aus bedarfsplanerischer Sicht nicht als Ersatz für das
Grundstück An der Witwe/An der Teithe geeignet.
Unabhängig von der geplanten Realisierung einer TEK am Standort An der Witwe/An der Teithe
besteht die Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten in Hombruch zu schaffen. Hierzu wird
derzeit der Standort „Am Froschloch“ einer detaillierten Prüfung durch die Verwaltung unterzogen.
Eine weitere Option ist der Standort „Am Gardenkamp 47“ (ehemals Hokido). Dieser befindet sich
aber nicht im Eigentum der Stadt Dortmund, so dass die Realisierungsperspektive ungewiss ist.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurden ausschließlich städtische
Grundstücke in die Alternativenprüfung mit einbezogen, denn nur für diese Grundstücke ist die
notwendige kurzfristige Verfügbarkeit verlässlich garantiert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch
private Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten unterstützt werden, sofern
diese mit der Bedarfsplanung vereinbar sind und sich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen
einschließlich der Förder- und Finanzierungsregelungen bewegen. In diesem Kontext ist zu
bemerken, dass das private Betriebsgelände der Firma „Schreck-Mieves“ bislang keine
Berücksichtigung finden konnte. Der Stadt ist lediglich bekannt, dass eine Betriebsschließung bis zum
Ende des Jahres beabsichtigt ist. Eine mögliche Nachfolgenutzung ist derzeit nicht absehbar. Zudem
handelt es sich bei diesem Standort um eine kartierte Altlastenverdachtsfläche.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorgenannten Alternativgrundstücke als Ersatz für das
Grundstück An der Witwe/An der Teithe ausscheiden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück
aufgrund der günstigen Lage sehr gut geeignet für eine TEK.
Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Hombruch und die Ausschüsse, dem Rat der Stadt
Dortmund zu empfehlen, dass das Grundstück An der Witwe/An der Teithe für den Bau einer TEK
genutzt wird.“
AUSWI: 24.04.2013:
RM Dr. Brunsing bittet die Verwaltung um Prüfung und schriftliche Stellungnahme zu der bereits in
der letzten AUSWI - Sitzung angeführten Fläche zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem
Friedhof- Barop sowie zu den von der SPD und CDU zur Prüfung vorgeschlagenen Flächen in der
gestrigen (23.04.13) Sitzung der Bezirksvertretung –Hombruch.
Herr Wilde sagt zu, dass die Verwaltung die gewünschte schriftliche Stellungnahme zur Ratssitzung
vorlegen wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit
in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.“
Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2013 (Drucksache
Nr. 08929-E13-E4) vor:
„Hier: TOP 9.1: Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine
Tageseinrichtung für Kinder (TEK); DS-Nr.: 08929-13
I. Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus
der Sitzung vom 24.04.2013, DS-Nr.: 08929-13-E4
II. Anfrage der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 23.04.2013; DS-Nr.:
08929-13-E5
Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) bat die
Verwaltung in der Sitzung vom 24.04.2013 „um Prüfung und schriftliche Stellungnahme
zu der (...) angeführten Fläche zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem
Friedhof- Barop sowie zu den von der SPD und CDU zur Prüfung vorgeschlagenen
Fläche in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung –Hombruch“ für die Ratssitzung
am 02.05.2013.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Auf die unter Punkt II. stehende Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
II. die Bezirksvertretung Hombruch beschloss in der Sitzung vom 23.04.2013 dem Rat der
Stadt Dortmund zu empfehlen, den Standort An der Witwe/An der Teithe aus den
nachfolgenden
Gründen abzulehnen.
Begründung der Ablehnung:
Die Kita liegt direkt an der Ausfahrt der stark frequentierten Wegstrecke Beilstück/
Krückenweg. Eine Zählung des motorisierten Verkehrs im Jahre 2003 habe
ihren Wissen nach 10.000 Kraftfahrzeuge pro Tag ergeben. Die Luftverschmutzung
sei problematisch.
-Dem Grundstück benachbart arbeiten zwei Autowerkstätten. Geruchs- und
Lärmbelästigungen
für die Kinder und Mitarbeiter/-innen seien unvermeidlich.
-Rund 60 Meter entfernt verläuft eine DB-Strecke. Dies stellt eine weitere Belastung
für den Standort dar.
-Die Boden- und Umweltverhältnisse werden an diesem Standort aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens so negativ eingeschätzt, dass sich eine Zustimmung
verbietet.“
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Es ist derzeit nicht geplant eine direkt Ausfahrt zur Straße "Krückenweg" vorzunehmen,sondern die TEK über die Straße An der Witwe zu erschließen. Der Krückenweg wird in Fahrtrichtung "Hombruch" etwa von 9.500 Kfz/24 h befahren, im Querschnitt (Summe beider Fahrtrichtungen) von etwa 19.000 Kfz/24 h. Aufgrund der baulichen Trennung durch die Stadtbahntrasse ist jedoch lediglich die Fahrtrichtung Hombruch relevant. Nichtsdestotrotz ist die Lage einer TEK in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße in Hombruch nichts Ungewöhnliches. In unmittelbarer Nähe befindet sich der
Kath. Kindergarten der Gemeinde St. Franziskus-Xaverius an der Straße Am Beilstück. Diese wird von rd. 17.200 Kfz/24 h befahren. Auch die Ev. Kindertageseinrichtung in Barop liegt an der Stockumer Str. 275 und kann sowohl von der Stockumer Str. als auch vom Lehnertweg erreicht werden. Die Stockumer Str. hat westl. Lehnertweg eine Belastung von rd. 18.700 Kfz/24 h. Entscheidend für die Verkehrssicherheit der Kinder auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung ist nicht die Höhe der Verkehrsbelastung sondern andere Aspekte, wie breite Gehwege, sichere Querungsmöglichkeiten
mittels Lichtsignalanlagen etc. und beides ist am Krückenweg vorhanden. Auf den Standort An der Witwe/An der Teithe wirken mehrere Lärmquellen ein.
1. Krückenweg und Stadtbahntrasse
Hier werden Immissionen erwartet, die im östlichen Teil der Fläche über den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) liegen. Die Immissionen können jedoch durch einen Baukörper für den hinteren Bereich wirkungsvoll abgeschirmt werden. Im Gebäude sind dann weniger schutzbedürftige Räume nach Osten zu orientieren.
2. Gewerbebetriebe
Die benachbarten Gewerbebetriebe müssen bereits heute Immissionsrichtwerte bezogen auf die umliegende Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen zu erwarten.
3. Die S-Bahn Linie im Osten des Grundstücks
Aufgrund des vorhandenen Taktes, der Entfernung von ca. 140 m zum Plangebiet und vorhandener abschirmender Gebäude werden Immissionen unterhalb der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) erwartet. Im Stadtbezirk Hombruch fehlen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt aufgrund von notwendigen Umstrukturierungen (Umwandlung von Ü3-Gruppen in U3- Gruppen in bereits bestehenden TEK) ca. 100 Plätze. Durch den Bau einer TEK am Standort An der Witwe/An der Teithe werden ca. 59 bis 69 Plätze für Ü3 Kinder und 16 – 26 Plätze U3 geschaffen.
Der Stadtbezirk ist stark „verdörflicht“, so dass sich eine Reihe von Dorfversorgungsdefiziten
zu einem Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für den Stadtbezirk kumuliert. Die dafür insgesamt notwendige TEK sollte deshalb auch an strategisch günstigen Stellen gebaut werden, die sowohl mit dem Auto als auch mit dem ÖPNV gut erreichbar sind. Dies ist bei dem Standort An der Witwe/An der Teithe gegeben. Sie (Anmerkung: Die Bezirksvertretung) empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgende Alternativstandorte durch die Verwaltung prüfen zu lassen:
Alternativstandorte:
a. Teilfläche des Spielplatzes „Am Surck“
b. Fläche „Am Baroper Kirchweg“ zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem
Baroper Friedhof
c. Fläche östlich der Kleingartenanlage „Goldener Erntekranz“ neben dem Schultenhof
an der Stockumer Str.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
a. A/B Spielplatz „Am Surck“, Teilfläche
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche dargestellt ist. Für diesen Bereich besteht kein Bebauungsplan. Auf dem betreffenden Grundstück befindet sich eine zentrale öffentliche Spielfläche (Typ A/B) mit Spielangeboten für alle Altersgruppen. In der Größe von rd. 3.300 m². Dieser Spielplatz ist der einzige öffentliche Spielraum im Versorgungsbereich/ Einzugsbereich.
Die Bezirksvertretung regt an, lediglich eine Teilfläche zu nutzen, was die Errichtung einer zweigeschossigen Tageseinrichtung für Kinder zur Folge hätte. Dies erfordert für eine 4-gruppige Einrichtung eine Grundstücksgröße von ca. 1.700 m² und bei einer 5-gruppigen Einrichtung eine Fläche von ca. 2.000 m². Aus Sicht der Spielflächenbedarfsplanung kann einer Reduzierung der Spielfläche um rund 50 % nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen (DS Nr. 09666-07). Mangels verfügbarer Grundstücke im Versorgungsbereich ist die notwendige Schaffung einer Ersatzspielfläche im Umfeld nicht gesichert.
Die im angrenzenden Versorgungsbereich liegende A/B Spielfläche Solbergweg/ Heinrich-Staubachstr. kann nicht als Ersatz herangezogen werden, da sie aus dem betroffenen Quartier für jüngere Schulkinder aufgrund der stark befahrenden Straße Am Beilstück schwer zu erreichen ist.
b. Freifläche zwischen Baroper Friedhof und Ostenberg-Grundschule
Es handelt sich nicht um eine städtische Fläche. Die Fläche ist im Besitz der evangelischen
Kirche und ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen. Es besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan. Die Fläche liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich um eine städtebauliche Grünverbindung von besonderer Bedeutung. Des Weiteren besteht lediglich eine Erschließung über einen Feldweg. Die notwendigen Anbindungen zum Beispiel für die Feuerwehr, Müllabfuhr, etc. wäre aufwendig
herzustellen. Die kurzfristige Realisierung einer Kindertageseinrichtung ist aufgrund der
Eigentumsverhältnisse und des zu schaffenden Planrechtes für diesen Standort nicht
möglich. Das erforderliche Planverfahren kann frühestens 2014 beginnen und es ist
von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen.
c. Freifläche an der Stockumer Str. östlich der Kleingartenanlage „Goldener
Erntekranz“ und Schultenhof
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im FNP als öffentliche Grünfläche Dauerkleingartenanlage dargestellt ist. Der Bebauungsplan Hom 266 sieht hier eine Dauerkleingartenanlage vor. Diese Grünfläche liegt in der Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke und ist Teil einer wichtigen Grünverbindung im Stadtteil. Unabhängig von dem Erhaltenswert dieser bedeutsamen Grünachse ist für diese Fläche eine kurzfristige Realisierung mit einer Kindertageseinrichtung aufgrund des zu ändernden Bebauungsplanes Hom 266 ebenfalls nicht möglich. Wie oben kann das erforderliche Planverfahren frühestens 2014 beginnen und es ist auch hier von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen."
Die Verwaltung wird gebeten, die Diskrepanz bzgl. Gruppengröße zwischen der Vorlage
und der Stellungnahme der Verwaltung, wie oben beschrieben, zu erklären.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Laufe der Suche nach geeigneten Grundstücken im Stadtbezirk Hombruch wurde letztendlich offenkundig, dass trotz intensiver Suche städtische Grundstücke immer wieder wegen Ungeeignetheit aus den verschiedensten Gründen nicht für eine TEK verkauft werden können, so dass Grundstücke, die für den Bau einer TEK geeignet sind und über eine ausreichende Größe verfügen, mit einer größeren TEK bebaut werden sollten, damit der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige erfüllt werden kann. Insofern wurde die Gruppenanzahl von drei bis vier Gruppen auf vier bis fünf Gruppen am Standort An der Witwe/An der Teithe erhöht.“
Der Rat der Stadt überwies die Vorlage, den Auszug aus dem AUSWI vom 24.04.2013 und
die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 08929-13-E4) zur
erneuten Beratung und mit der Bitte um Empfehlung an die Bezirksvertretung Hombruch und
den AUSWI.“
Des Weiteren liegt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2013 vor:
„Auf die Ausführungen zu TOP 2.1 und 2.2 der „Einwohnerfragestunde“ wird verwiesen. Die
Bürgerinitiative zur Rettung der Grünanlage „Spielplatz Am Surck“ übergab der
Bezirksvertretung eine Liste mit 583 Unterschriften, die sich für den Erhalt des Spielplatzes
aussprechen.
In der ausführlichen Diskussion weist die CDU-Fraktion darauf hin, dass sich in unmittelbarer
Nähe zum Spielplatz „Am Surck“ eine große Funkantennenanlage befinde. Sie stellt die
Frage, wie dies seitens der Verwaltung habe genehmigt werden können. Außerdem stellt sie
die Frage, welche Auffassung die AWO als zukünftiger Träger zu dem Standort vertrete. Die
Qualitätsansprüche des Trägers seien ihrer Kenntnis nach hoch. Die Fraktion stellt folgenden
Antrag:
Folgender Antrag der CDU-Fraktion wird mit 8 Ja-Stimmen (7 x CDU, 1 x parteilos: Herr
Behm), 10 Nein-Stimmen (5 x SPD, 4 x Bündnis 90/die GRÜNEN, 1 x parteilos: Herr
Schroeder) abgelehnt:
Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion empfiehlt der BV-Hombruch Folgendes zu beschließen:
Die BV-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den Bau einer Kita auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe aus folgenden Gründen abzulehnen:
- der Boden der vorgesehenen Fläche sei für die Errichtung einer Kita ungeeignet, da er
kontaminiert sei.
- Der Standort liege 3 – 4 Meter von einer der Hauptverkehrswege der Stadt Dortmund
entfernt mit rund 10.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Außerdem würde Schwerverkehr über
die Straße An der Witwe zur benachbarten Firma geführt. Die Luftimmissionen und die
Lärmbelastung seien für einen Kitastandort nicht zumutbar.
- Nach ihrer Kenntnis war das Gelände Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhundert
Standort für die Zeche Wittwe & Barop mit drei Schächten bis zu 257 Metern Tiefe, die
verfüllt wurden. Auch sei dort eine Kokerei gewesen, deren genaue Lage aber nicht
bekannt sei. Dies müsse geprüft werden.
- Die Fraktion händigt der Schriftführerin eine Beschreibung der Lage der Schächte zur
Prüfung für die Verwaltung aus.
Alternative für den Standort „An der Witwe“
- Die Verwaltung möge prüfen, ob die Fläche nordwestlich des Sportplatzes von Rot-Weiß-
Barop hinter dem Spielplatz „Am Surck“ am Johann-Hasselkuß-Weg für den Bau einer
Kita unter Einbeziehung einer Teilfläche des Spielplatzes Am Surck geeignet sei. Das
Ergebnis soll dem Rat der Stadt Dortmund in seiner nächsten Sitzung seitens der
Verwaltung vorgelegt werden.
Die SPD-Fraktion erklärt Folgendes: Für den Standort An der Witwe wird kein
Alternativstandort in der näheren Umgebung des Bereiches gesehen. Spielplätze als Alternativstandorte für die Kita, wie zum Beispiel „Am Surck“ oder an der Heinrich Staubach-Straße werden von der SPD-Fraktion grundsätzlich abgelehnt. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Fläche (s. Ausführungen oben) sei aus ihrer Sicht zu klein und ungünstig geschnitten, die Erschließung schwierig. Außerdem würde ihres Wissens nach dort ein Kanal liegen.
Die Fraktion stellt folgenden Antrag:
Antrag der SPD-Fraktion:
Folgender Antrag der SPD-Fraktion wird mit 5 Ja-Stimmen (4 x SPD, 1 x parteilos: Herr
Schroeder), 12 Nein-Stimmen (7 x CDU, 4 x Bündnis 90/Die GRÜNEN, 1 x parteilos: Herr
Behm) und 1 Enthaltung (SPD) abgelehnt:
Die SPD-Fraktion empfiehlt der BV-Hombruch Folgendes zu beschließen:
Die BV-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Errichtung einer Kita auf dem
Grundstück An der Witwe/An der Teithe mit folgenden Anmerkungen zu beschließen.
- Es müsse seitens der Verwaltung geklärt werden, welche Altlasten auf dem Grundstück
vorhanden sind. Der BV-Hombruch wird eine Altlastenkartierung zur Verfügung gestellt.
- Es ist eine umfangreiche Baugrunduntersuchung durchzuführen.
- Vor Baubeginn ist ggfls. ein großzügiger Bodenaustausch vorzunehmen.
- Eine Bodenversiegelung ist ggfls. gegen den Austritt von Gasen vorzusehen.
- Sollte eine Kita nach Prüfung aller Vorbehalte errichtet werden können, ist das gesamte
Gelände in eine grüne Oase zu verwandeln. Als Beispiel diene der Spielplatz „Am Surck“.
Die Bezirksvertretung Hombruch fasst nach ausführlicher Diskussion folgenden Beschluss:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden der
Schriftführerin schriftlich ausgehändigten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN mit
einer Ergänzung der CDU-Fraktion bzgl. eines speziellen Alternativstandortes mit 11 Ja-
Stimmen (7 x CDU, 4 x Bündnis 90/Die GRÜNEN), 6 Nein-Stimmen (4 x SPD, 2 x parteilos:
Herr Schroeder, Herr Behm) und 1 Enthaltung (1 x SPD) zu beschließen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Grundstück An der Witwe/An der Teithe auf Altlasten
und Bergschäden im weitesten Sinne zu überprüfen. Eine Entscheidung bezgl. des Standortes
für die Kita kann erst nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse gefällt werden.
Gleichzeitig fordert die Fraktion die Verwaltung schon jetzt auf, die Kosten für eine
Bodenplatte sowie die Abdichtung gegen aufsteigende Gase unterhalb der Bodenplatte
abzuschätzen. Auch bei positivem Untersuchungsergebnis könne das mögliche Austreten von
Methangasen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, weiterhin nach einem geeigneten
Alternativstandort zu suchen. Dabei soll auch die Fläche nordwestlich vom Sportplatz des
Fußballvereins Rot-Weiß-Barop hinter dem Spielplatz Am Surck einbezogen werden (s. oben,
Antrag der CDU-Fraktion). Die Ergebnisse sollen dem Rat zu seiner Sitzung am 13.06.2013
vorgelegt werden.
Darüber hinaus bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Auflistung aller unbebauten
städtischen Grundstücke im Stadtbezirk DO-Hombruch in Form eines Datenblattes, wie es der
Bezirksvertretung für die Kitastandorte vorgelegt wurde.
Nach der Abstimmung gibt BV-Mitglied Ingrid Albrecht-Winterhoff (SPD) folgende persönliche Erklärung ab, die sie schriftlich der Geschäftsführerin aushändigt:
Persönliche Erklärung:
„Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind aus meiner Sicht die besten
Standorte zu wählen.
Nach Auswertung aller von der Verwaltung vorgelegten Informationen für die Nutzung des
Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK),
insbesondere zur Frage der Altlasten auf dem Grundstück, kann ich mich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nur der Stimme enthalten, da für mich dieser Standort nur zweitklassig ist und ich
den Standort östlich der Kleingartenanlage „Goldener Erntekranz“ für geeigneter halte“.
AUSWI 05.06.2013:
RM Kowalewski möchte wissen, wie man, vor dem Hintergrund der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hombruch den Rechtsanspruch der Eltern auf Kinderbetreuung realisieren wolle.
Herr Wilde erläutert hierzu, dass die Bezirksvertretung Hombruch keinen Beschluss gefasst, sondern lediglich das Thema geschoben und die Verwaltung darum gebeten habe, weitere Untersuchungen zu den Themen: Bergbau, Methan uns Altlasten anzustellen.
Weiter führt er aus, dass die bereits vorgelegte Standortuntersuchung nach Aktenlage erfolgt sei und hierin, mit der Beteiligung des Umweltsamtes, die bisher bekannte Altlastensituation bereits mit berücksichtigt wurde. Die Verwaltung sei hiernach zu dem Ergebnis gekommen, dass man an diesem Standort eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK) errichten kann.
Er macht weiter darauf aufmerksam, dass verwertbare Erkenntnisse, aufgrund einer darüber hinausgehenden Überprüfung auf Altlasten, nicht zur Ratsitzung am 13.06.2013, sondern frühestens in der zweiten Jahreshälfte vorliegen können, da hierfür zunächst durch das Liegenschaftsamt die entsprechende Auftragsvergabe sowie anschließende Bodenproben und Analysen erfolgen müssten.
Da eine solche Untersuchung auch Kosten verursache, appelliert er an den Ausschuss, eine solche nur dann anzustoßen, wenn aus der heutigen Beratung hervorgehe, dass man für den Fall, das das Ergebnis einer solchen Untersuchung ergeben sollte, dass das Thema beherrschbar sei, dort dann auch tatsächlich eine TEK errichtet werden soll. Er bittet allerdings darum, von einer solchen Untersuchung Abstand zu nehmen, wenn man heute schon wisse, dass man, unabhängig von dem Untersuchungsergebnis dort auf keinen Fall eine TEK errichten will.
RM Dr. Brunsing berichtet, dass die Bezirksvertretung Hombruch gestern empfohlen habe, zweistufig vorzugehen. Hiernach soll das betroffene Grundstück untersucht und das Grundstück „ Am Surck“ zusätzlich als möglicher Alternativstandort für TEK überprüft werden.
Aufgrund der ehemaligen Zechenstandorte in diesem Bereich, wird es seiner Meinung nach, unabhängig von den Planungen für eine TEK erforderlich sein, dort beide Flächen großräumig zu untersuchen , weil dieses Gebiet möglicherweise langfristig, großflächig verändert wird und man aufgrund der Erfahrungen aus „Dorstfeld Süd“ noch wisse, dass es durch die damit einhergehenden Erdaushebungen zu neuen Kontaminierungen komme könne. Er gibt weiter zu Bedenken, dass die Fläche ggf. verkauft wird und diese dann möglicherweise nicht bebaut werden könne.
Er räumt ein, dass für den Fall, dass es keinen geeigneten Alternativstandort im Stadtbezirk geben sollte und feststehe, das es keine Altlasten auf dem bisher vorgesehenen Grundstück gibt, seine Fraktion mit dem Standort „ An der Witwe/ An der Theite“ einverstanden sei.
RM Münch erinnert an eine weitere Anregung aus der Bezirkvertretung Hombruch, wonach zusätzlich eine Fläche, nordwestlich des Sportplatzes als Alternativstandort zur Errichtung der TEK geprüft werden soll.
Vor dem Hintergrund der in der Bezirksvertretung geäußerten Bedenken hinsichtlich etwaiger Gefahrenpotentiale aufgrund von möglichen Altlasten, bittet er Herrn Dr. Mackenbach, um entsprechende Aufklärung und möchte wissen, welche Informationen man bis zur Ratssitzung erwarten könne, damit dort guten Gewissens eine Entscheidung gefällt werden kann.
Herr Dr. Mackenbach versichert, dass die für die TEK vorgesehene Fläche im Kataster der Altstandorte und Altablagerungen nicht gekennzeichnet ist und dass es auf dieser Fläche weder eine Zeche noch eine Kokerei gegeben habe.
Zudem führt er aus, warum er in diesem Bereich sowohl den Austritt von Methangas als auch das Vorkommen von Altlasten für wenig wahrscheinlich und unbegründet ansieht.
Für das weitere Verfahren empfiehlt er die im Zuge einer Bauplanung üblichen Untersuchungen (Überprüfung der Standfestigkeit und die Entnahme von Bodenproben) durchzuführen.
RM Pisula betont noch mal, dass seine Fraktion bereits zu Beginn der Sitzung weiteren Beratungsbedarf zu dem Thema deklariert habe und man sich auch deshalb der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch anschließen wolle. Er appelliert daran, zunächst die zur Ratssitzung angekündigte Berichterstattung der Verwaltung abzuwarten.
Auf Nachfrage von RM Märkel berichtet Herr Dr. Mackenbach noch mal ausführlich , dass vor einigen Jahren, aufgrund der Erfahrungen aus „ Dorstfeld-Süd“ und basierend auf Untersuchungen aller Grundstücke und Befragungen von Zeitzeugen, eine Karte über alle Altstandorte und Altablagerungen erstellt worden sei, aufgrund derer man bisher immer sehr genau sagen konnte, wo altlastenverdächtige Betrieb gearbeitet haben und wo nicht. Deshalb könne er für das in Frage stehende Grundstück ganz klar die Aussage treffen, dass sich auf dem Grundstück weder eine Zeche noch eine Kokerei befunden habe.
RM Pisula berichtet, dass sich seine Fraktion per Ortstermin über die örtlichen Gegebenheiten informiert habe und bittet auch noch einmal darum, auch die Fläche nördlich des Sportplatzes daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als Alternativstandort eigne.
RM Harnisch ist der Meinung, dass man nun zu einer Entscheidung im Rat kommen und dass das, was die Verwaltung ursprünglich vorgeschlagen habe, nun auch umgesetzt werden soll.
Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 13.06.2013 eine schriftliche Stellungnahme zur bekannten Altlastensituation abgeben werde.
Des Weiteren werde man sich zu dem Standort, westlich des Spielplatzes auf dem Grundstück „ Am Surck“ dahingehend äußern, ob sich dieser als Alternativstandort eigne oder nicht.
Danach könne man, seiner Meinung nach eine Entscheidung treffen.
Bezüglich weitergehender Bodenuntersuchungen verweist Herr Wilde auf seine, zu Beginn der heutigen Diskussion gemachten Äußerungen, wonach die Ergebnisse aufgrund der dann erforderlichen Ausschreibung , Bodenentnahmen und Analysen erst in der 2. Jahreshälfte vorliegen können.
Außerdem versichert er, dass für den Fall, dass wider Erwarten, die vom Vorhabenträger im Rahmen des normalen Bauverfahrens ohnehin durchzuführenden Bodenuntersuchungen ergeben sollten, dass hier Bodenbelastungen vorliegen, hier eine TEK nicht wider besseren Wissens errichtet würde.
Diese Aussage wird durch Herrn Dr. Mackenbach bestätigt.
RM Dr. Brunsing kritisiert an dieser Stelle, dass es jetzt nicht mehr auf 2 Monate ankomme und die Vorlage viel früher hätte vorliegen müssen, so dass man Zeit dafür genug gehabt hätte , sich mit Alternativstandorten zu befassen.
Aufgrund der vorherigen Diskussion fasst die Vorsitzende, Frau RM Reuter zusammen, dass heute die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vorliege, welche die Verwaltung soweit wie möglich, bis zum 13.06.2013 im Rat abarbeiten werde, so dass man eine größere Entscheidungsgrundlage in dieser Sitzung haben werde und abzuwarten bleibe, wie sich die Fraktionen in dieser Ratsitzung zu dem Thema verhalten werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit, mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.06.2013 in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße / Gut-Heil-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09472-13)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 21.03.2013 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).
zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B -Nordufer- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09416-13)
hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2013:
„ Herr Tillmann nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
1. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde fordert die Fachverwaltung auf, auf die kleinen Grundstücke
südlich der Weingartenstraße – nördlich der Straße „An den Mühlenteichen“ – entsprechend
der jeweiligen Grundstücksgröße, Stellflächen zu errichten, die privatisiert werden sollen.
Es ist zu prüfen, in wie weit auf den kleinen Grundstücken einheitliche Caports durch den
derzeitigen Eigentümer errichtet werden, die mit den Grundstücken veräußert werden können.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 12 Ja-Stimmen
so beschlossen
2.Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, die Vorlage mit der og. Ergänzung zu
beschließen:
Tagesordnungspunkt
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B
-Nordufer- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
(erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschlussvorschlag
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die für
den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B
- Nordufer - geringfügig modifizierten Gestaltungsregeln zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den
geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - und dem Entwurf der Begründung
vom 13.03.2013 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung für einen Zeitraum
von 14 Tagen (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414;
FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen
Der Stadt Dortmund entstehen durch die Änderung des Bebauungsplanes keine Kosten.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Gegenstimmen und 12 Ja-Stimmen so
beschlossen“
hierzu liegt vor à Änderungsvorschlag der Verwaltung:
AUSWI 05.06.2013:
RM Pohlmann nimmt unter Hinweis des Mitbewirkungsverbotes nicht an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes teil.
Verständnisfragen zu dem Änderungsvorschlag der Verwaltung werden durch Herrn Wilde beantwortet.
Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage inkl. dieser Ergänzung verdeutlicht haben, wird wie folgt hierzu abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig inklusive der u.a. Änderung zu Ziffer 4.4 nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B
- Nordufer - geringfügig modifizierten Gestaltungsregeln zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - und dem Entwurf der Begründung vom 13.03.2013 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung für einen Zeitraum von 14 Tagen (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW
Ziffer 4.4 neu:
Abweichend von Ziff. 4.3 der textlichen Festsetzungen können unmittelbar nördlich angrenzend an die Planstraße A (An den Mühlenteichen) pro Grundstück maximal 2 Stellplätze oder 50 % der Grundstücksbreite für Senkrechtstellplätze (keine Carports und Garagen) genutzt werden. Ausnahmsweise sind Carports zulässig, wenn für alle Grundstücke ein einheitlicher Bautyp erstellt und mit veräußert wird.
Auf der nördlichen Straßenseite der Planstraße C 1 (Seeblick), Planstraße C 2 (Seehöhe), Planstraße C 3 (Seehang) und Planstraße D (Seeweg) können je Grundstück maximal vier Stellplätze (keine Carports und Garagen) errichtet werden.
Des Weiteren wird einstimmig vereinbart, diesen durch die Beschlussfassung modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
4.5 Sportplatz Husen-Kurl
zu TOP 4.5.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 -Sportplatz Husen-Kurl-
Hier: Information zum Verfahrenstand
Informationsvorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09919-13)
hierzu liegt vor à Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09919-13)
hierzu liegt vor à Information zum Verfahrensstand und Handlungsempfehlung (Drucksache Nr.: 09919-13-1E1):
hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09885-13-E1):
„Zur Ausschusssitzung am 5. Juni 2013 bittet unsere Fraktion um eine Berichterstattung zur
Thematik des Sportplatzes Husen-Kurl. Insbesondere ist die Kostenfrage für die verschiedenen
Standorte dem Ausschuss noch nicht hinreichend dargestellt worden.
In den aktuell vorliegenden „Informationen der Verwaltung zum Verfahrensstand“ wird von
Kosten von 5 Mio. € am Standort Zeche Kurl ausgegangen. Dies seien 3 Mio. € mehr als
am Standort Kurler Straße.
Es wird jedoch in der Vorlage 09599-13 eine Kostenschätzung von 2,75 Mio. € für den
Standort Kurler Straße angegeben. Auf mündliche Nachfrage erklärte die Verwaltung im
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, dass in dieser Kostenschätzung die Kosten für
das notwendig gewordene Regenrückhaltebecken (vergl. mit Anlage zu DS 05114-11)
nicht enthalten seien. Ev. Lärmschutzmaßnahmen in Richtung des Ärztehauses am Krankenhaus
Kurl sind ebenfalls nicht enthalten (vergl. mit Antwort auf Frage 8 aus DS 09597-
13-E1), so dass sich der Kostenunterschied zwischen dem Standort Kurler Straße und den
Kosten am Standort Zeche Kurl deutlich verringert. Am Standort Zeche Kurl sind die Kosten
für Lärmschutz und Bodenaushub bereits eingerechnet (DS 05114-11).
Wir bitten daher um detaillierte Kostenaufstellungen für die zur Verfügung stehenden
Standortvarianten.
Beschlussvorschlag
Darüber hinaus bittet unsere Fraktion um Beschlussfassung über die nachstehenden Anträge:
1) Der AUSWI nimmt die artenschutzrechtlichen Restriktionen aufgrund eines Brutvorkommens
des Rotmilans am Standort Kurler Straße zur Kenntnis.
2) Der AUSWI beauftragt die Verwaltung zu einer planungsrechtlichen Prüfung etwaiger
Alternativstandorte. Besonderer Fokus ist dabei auf die Entwicklung der Brachfläche
der ehemaligen Zeche Kurl zu legen.
3) Der AUSWI beauftragt die Verwaltung, ggf. die Umsetzung der Ergebnisse der Prüfung
unter Punkt 2 mit Vorrang zu betreiben, damit für den SC Husen-Kurl möglichst
geringe Zeitverluste eintreten. Zielsetzung sollte es sein, dass spätestens zu
Beginn der Saison 2014/2015 auf Kunstrasen gespielt werden kann.“
hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungantrag zum TOP (Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09924-13):
„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet, den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten
Sitzung vorsehen zu lassen und um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten, vor dem Hintergrund der veränderten Sachlage des
Sportplatz-Neubaus am geplanten Standort westliche Kurler Straße darzustellen,
welche Kosten sich bei einer Errichtung des Sportplatzes auf der Zeche Kurl ergeben.
Dabei ist der zugrundegelegte Standard (Kunstrasen, Flutlichtanlage, Nutzung
vorhandener bzw. Neubau von Umkleidemöglichkeiten usw.) im Einzelnen darzustellen.
Außerdem sind die Fragen des Emissionsschutzes getrennt nach Verursachern
darzustellen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, alternativ den Erhalt und eine mögliche Optimierung
des bisherigen Standorts in Abhängigkeit von einer kurz-, mittelfristigen und dauerhaften
Nutzung zu prüfen. Dabei geht es sowohl um lärmreduzierende Maßnahmen
für die AnwohnerInnen, um den Sportplatz über einen größeren Zeitraum pro Tag
nutzen zu können, als auch ggf. um eine Optimierung des Sportplatzes für den
Verein.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Hintergründe für den eingegangenen Verwaltungsgerichtsvergleich mit den Anwohnern hinsichtlich der Nutzung des bestehenden
Platzes darzustellen und zu erläutern, welche Chancen und Risiken bestehen,
das Verfahren erneut aufzurollen.
Begründung:
Die Umweltbehörde der Bezirksregierung Arnsberg hat signalisiert, dass die Genehmigung
des Neubaus in dem geplanten Gebiet an der Kurler Straße u. a. wegen des Rotmilans
nicht erteilt werden könne. Die Stadt Dortmund ist im Jahr 2010 dem Bündnis für biologische
Vielfalt beigetreten und hat die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" unterzeichnet.
Sie hat sich damit verpflichtet, die Vielfalt an Tieren und Pflanzen in dieser Stadt
zu erhalten und auszubauen. Das Gelände liegt zudem in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet
und ist im Regionalplan Dortmund/Unna/Hamm als Regionaler Grünzug
dargestellt. Die ökologische Bedeutung dieses Freiraums wurde durch die Ausweisung
des Naturschutzgebietes „Buschei“ bestätigt. Gleichzeitig muss auch die Nutzung
einer Sportanlage für Schulen und örtliche Vereine sichergestellt werden.“
AUSWI 05.06.2013:
RM Kowalewski begründet den heute vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke.
RM Dr. Brunsing begründet den heute vorliegenden Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Informationen zum Verfahrenstand des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Scha 145 -Sportplatz Husen-Kurl- am Standort westlich Kurler Straße sowie das Informationsschreiben der Verwaltung zur Kenntnis.
Nach intensiver Diskussion, in welcher die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit verdeutlicht haben, schlägt Herr Wilde vor, dass die Verwaltung zur Ratsitzung am 18.07.2013 (vor der Sommerpause) einen entsprechenden Prüfbericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Altstandortes vorlegt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zeigt sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
Danach erfolgt heute keine Abstimmung zu den vorliegenden Anträgen der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 09885-13-E1) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09924-13).
zu TOP 4.6
Gender Planning
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09895-13)
hierzu à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09895-13-
E1)
2003 wurde zur Unterstützung der Fachleute in den planenden Ämtern gemeinsam mit
dem Stadtplanungsamt ein Leitfaden zur geschlechtergerechten Stadtplanung entwickelt.
Grundlage war die Integration von „Gender Planning“ in die Stadtplanung, mit dem Ziel,
den Geschlechteraspekt in den unterschiedlichen Planungsstufen aller Planverfahren zu
berücksichtigen.
Nach nunmehr 10-jährigem Bestehen des Leitfadens bittet die Fraktion Bündnis 90/Die
GRÜNEN die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand des „Gender-Plannings“
im Bereich der Stadtplanung und eine Darstellung der bisher umgesetzten Aktivitäten.
hierzu à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09895-13-E2)
Diese Anfrage ist im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bearbeitet worden. Ich kann Ihnen
dazu folgenden Sachstand mitteilen:
Der Leitfaden zur geschlechtergerechten Stadtplanung ist integraler Bestandteil jedes Bauleitplanverfahrens in Dortmund und findet konsequent Anwendung. Die Berücksichtigung wird in
einem gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle/Frauenbüro entwickelten Textbaustein in jeder
Vorlage dokumentiert. Gesonderte Einzelprojekte zu dieser Thematik liegen nicht vor.
Eine Ausnahme hierzu bildet die externe Genderbegleitung der Großprojekte aus dem NRWZiel
2-Programm. Der Technologiepark PHOENIX West in Kooperation mit NRW.URBAN ist
neben Zollverein in Essen vom Zentrum Frau in Beruf und Technik, Castrop-Rauxel in dieser
Hinsicht begleitet worden. Das bezog sich insbesondere auf die durchgeführten Wettbewerbsverfahren (PHOENIX Park 2005, Brücken- und Beleuchtungswettbewerb 2006/2007). Diese Planungswettbewerbe wurden in besonderem Maße auf Chancengleichheit ausgerichtet. Die
guten Erfahrungen bei der Genderbegleitung von Planungswettbewerben in beiden Großprojekten
sind in einer Arbeitshilfe für künftige Projektentwicklungen aufbereitet worden. Diese sind
zum Download auf der Homepage des Zentrums unter www.zfbt.de zu finden. Die externe
Genderbegleitung konnte insgesamt erfolgreich abgeschlossen werden. Die Genderbelange
wurden im Anschluss auf der Ebene der Bauleitplanung gemäß des städtischen Leitfadens weiterhin
berücksichtigt.
AUSWI, 05.06.2013:
RM Märkel erläutert die Hintergründe der o.a. Bitte um Stellungnahme. Weiter verdeutlicht sie, warum sie mit der Beantwortung durch die Verwaltung nicht zufrieden ist und wünscht sich von der Verwaltung, dass diese zukünftig im Bereich der Stadtplanung die frauenspezifischen Belange mehr berücksichtigt.
Den von Herrn Lürwer hierzu angeführten Personalmehraufwand, den dieses erfordern würde, sieht RM Märkel nicht.
Viel mehr ist sie der Meinung, dass die Person, welche heute bereits mit der Stadtplanung beschäftigt ist, diesen Gedanken hierbei mit berücksichtigen könne und dies, aus ihrer Sicht, keinen Mehrbedarf an Personal verursachen würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.7
Radparken in der Innenstadt
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09634-13-E1)
hierzu-> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09634-13-
E1) - Lag bereits zur Sitzung am 24.04.2013 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09634-13-E2)
„vielen Dank für Ihre Anfrage „Radparken in der Innenstadt“. Sie hat zu einer Befassung im
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und dem Tiefbauamt geführt.
2. Gibt es ein Konzept für sichere, öffentlich zugängliche Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern
in der Dortmunder Innenstadt?
3. Wenn ja, wie sieht das Konzept aus und wann kann es umgesetzt werden?
4. Ist bei der Um- oder Neugestaltung zentraler Bereiche, wie z. B. des Boulevards Kampstraße,
die Einrichtung solcher Abstellmöglichkeiten vorgesehen?
Es gibt kein Konzept für (abgeschlossene) Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt. Bislang
hat sich die Verwaltung darauf beschränkt, solide Fahrradständer mit Rahmenanschlussmöglichkeit
(z. B. den Rhein-Ruhr-Bügel oder die „Haarnadel“) aufzustellen.
Das gilt auch für den Boulevard Kampstraße/Brüderweg (im westlichen Abschnitt bereits realisiert). Dies reicht in der Regel aus, wenn die Räder mit hochwertigen Schlössern gesichert sind. Abschließbare Fahrradhäuser sind sehr kostenaufwendig und städtebaulich schwer zu integrieren. Aus Sicht der Verwaltung machen sie auch nur dort Sinn, wo längere Standzeiten an einem Ort auftreten. Vorteil des Rades ist es ja gerade, dass man mit diesem Verkehrsmittel jeweils bis vor die Tür des Zieles fahren kann. Bei Besorgungen in der City ist es die Regel, dass das Rad bei Wegeketten jeweils mitgenommen und eben nicht zentral abgestellt wird. Hier sind dezentrale, leicht zugängliche Fahrradständer die richtige Lösung. Selbst in ausgewiesenen Fahrradhochburgen wie Amsterdam, Kopenhagen, aber auch Münster, Erlangen und Freiburg wird dieser Weg beschritten.
Unbedingt erforderlich ist eine sichere und öffentlich zugängliche Abstellanlage am Dortmunder
HBF. Seit April ist die überdachte Abstellanlage eingezäunt und vollständig bewacht.
Sie soll bis Ende 2014/Anfang 2015 „eingehaust“ und in ihrer Kapazität von heute 180 Abstellplätzen
auf 420 aufgestockt werden. Zudem wird sie mit einem automatischen Schließsystem ausgerüstet, um die Anlage rund um die Uhr verfügbar zu machen. Die Verwaltung wird hierzu noch vor der Sommerpause eine Vorlage einbringen.
Zu der ergänzenden Anfrage der SPD-Fraktion zu Abstellmöglichkeiten für Motorräder ist Folgendes zu sagen:
Sowohl in der City als auch vereinzelt in gemischt genutzten Bereichen (Kreuzviertel, Aplerbeck,
Brackel) sind durch Beschilderung Motorradabstellplätze eingerichtet worden, wo Bedarf
erkennbar war (durch zuvor illegal abgestellte Krafträder) oder wo Bedarfe geltend gemacht
worden sind. Für die Erarbeitung eines Konzeptes sieht die Verwaltung derzeit keine
Veranlassung, da kein besonderer Parkdruck erkennbar ist. Auf Antrag können jederzeit neue
Standorte geprüft werden.“
AUSWI: 05.06.2013:
RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass ihm die dargestellten Maßnahmen der Verwaltung nicht ausreichen und daher das Motto „Fahrradfreundliche Stadt“ für Dortmund in Frage zu stellen sei.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.8
OW IIIa - Nichtübernahme der Planungskosten durch das Land
Vorschlag zur TO/ Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09993-13)
„einem Bericht des „Hellweger Anzeiger“ vom 17.05.2013 zufolge wird sich das Land Nordrhein-Westfalen nicht an den Planungskosten für den Weiterbau der sogenannten „OW IIIa“ beteiligen.
Ein entsprechendes Schreiben der Oberbürgermeister aus Kamen, Unna und Dortmund sowie des Landrates des Kreises Unna, wonach das Land Nordrhein-Westfalen die Finanzierungskosten für die beteiligten Kommunen noch einmal überprüfen solle durch Beteiligung des Landes auch an den Planungskosten, soll dem Bericht nach vom Landesverkehrsministerium negativ beschieden worden sein.
Im Rahmen einer verwaltungsseitigen Stellungnahme im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien soll den Ausschussmitgliedern über die – insbesondere auch finanziellen – Konsequenzen dieses Schreibens Bericht erstattet werden. Dabei ist den Ausschussmitgliedern auch das Schreiben des Landesverkehrsministeriums zur Kenntnis zu geben.“
hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 09993-13-E1)
„Herr Minister Groschek hat mit Schreiben vom 06.05.2013 (siehe Anlage) auf ein gemeinsames Schreiben der beteiligten Gebietskörperschaften vom 25.03.2013 reagiert.
Darin teilt er mit, dass die Städte die Planung der L663n in eigener Regie weiterführen können, das Land hierfür aber keine Mittel bereitstellt. Soll die Planung dennoch weitergeführt werden, müssen die Städte und der Kreis Unna die Personal- und Sachkosten tragen. Sie sind auf gut 800.000 € beziffert
worden. Die planrechtlichen Verfahren (Linienbestimmung und Planfeststellungsverfahren)
müssen allerdings weiterhin in der Regie von Landesbetrieb Straßen. NRW sowie Bezirksregierung
Arnsberg betrieben werden.
Die Verwaltung wird nunmehr kurzfristig zu einem Termin mit den anderen Beteiligten einladen
mit dem Ziel, eine kommunale Finanzierung zu ermöglichen.“
AUSWI: 05.06.2013:
RM Pisula zeigt sich mit der Stellungnahme der Verwaltung nicht zufrieden.
RM Kowalewski ist ebenfalls mit der Antwort der Verwaltung nicht zufrieden. Er macht deutlich, dass er vor dem Hintergrund, dass es hier um 800.000,-€ gehe, er hier die Legitimation vom Rat der Stadt für angebracht halte.
Er möchte wissen, warum man sich jetzt dazu in der Lage sehe, Kosten für das Land zu übernehmen und ob diese Vorgehensweise mit dem Regierungspräsidenten abgestimmt sei.
RM Pohlmann merkt an, dass man diese Summe besser in sinnvollere Planungen investieren solle.
Herr Lürwer informiert hierzu, dass hier verschiedene Gebietskörperschaften betroffen seien. Es müsse zunächst in Erfahrung gebracht werden, ob hier eine interkommunale Vereinbarung sowie eine Vereinbarung mit Straßen.NRW geschlossen werden könne. Sobald ein gemeinsames Meinungsbild hierzu existiere, werde ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich. Ob ein solcher Konsens hergestellt werde, könne er heute allerdings noch nicht einschätzen.
RM Kowalewski bittet darum, die entsprechende Umweltverträglichkeitsstudie zeitnah dem Ausschuss vorzustellen.
Herr Lürwer verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zuständigkeit hierfür bei Straßen NRW liege und appelliert daran, zunächst einmal abzuwarten ob es überhaupt zu der, wie oben beschriebenen Interkommunalen Zusammenarbeit kommen werde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09609-13)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
zu TOP 6.1
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)
AUSWI 05.06.2013:
RM Pisula signalisiert für seine Fraktion Zustimmung der Vorlage mit Ausnahme der in der Anlage 3 aufgeführten Maßnahme zum Big-Tipi.
Mit dieser Einschränkung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht (Stichtag 01.03.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 3 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4.837.480,- Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)
hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2013:
„Der Bezirksbürgermeister fasst die Wortmeldungen aus der Bezirksvertretung Huckarde wie
folgt zusammen:
Die Bezirksvertretung Huckarde weist darauf hin, dass sich die Außensportanlage des Bert-
Brecht-Gymnasiums in einem schlechten Zustand befindet und bittet dringend, diese ebenfalls
zu erneuern.
Darüber hinaus fragt die Bezirksvertretung Huckarde an, ob auch der Zugang zu den
Besucherplätzen der neuen Halle barrierefrei realisiert wird.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgende Empfehlung:
Der Rat der Stadt Dortmund:
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem
Investitionsvolumen in Höhe von 2.795.000,- € exkl. Abbruchkosten in Höhe von
200.000,- € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des
erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen
Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 2.615.000,- € und
Möblierungskosten in Höhe von 180.000,- € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen
in der Finanzrechnung des Amtes 2D aus den unter der Investitionsfinanzstelle
2D_00803010001, Finanzposition 780.800 veranschlagten Mitteln:
Haushaltsjahr 2013: 10.000,- €
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000,- €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen der Baukosten und
der dargestellten Finanzierung in Höhe von 105.000,- € stellt aktivierbare
Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des
StA 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001,
Finanzposition 780.500:
Haushaltsjahr 2015: 180.000,- €
Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine
zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von
22.174,- €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2016 in Höhe von 13.846,15 €
jährlich belastet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den StÄ 40
(Auftrag 400301040001) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen
berücksichtigt.
2. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen
Sporthalle (Leistungsphasen 1-9 HOAI). Der Kostenrahmen für die Abbruchkosten
beläuft sich auf 200.000,- €.
Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 3D
unter Auftrag 3D0802010009, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014: 15.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 185.000,- €
3. beschließt in Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für
Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-NR.
11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und
Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-NR. 04419-11 vom 14.07.2011), das Dach der
zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer
Photovoltaikanlage auszulegen.
4. €beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07).
5. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische
Immobilienwirtschaft.
6. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für
Sporthallen zu ermöglichen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund:
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.795.000,- € exkl. Abbruchkosten in Höhe von 200.000,- € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 2.615.000,- € und Möblierungskosten in Höhe von 180.000,- € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen in der Finanzrechnung des Amtes 2D aus den unter der Investitionsfinanzstelle 2D_00803010001, Finanzposition 780.800 veranschlagten Mitteln:
Haushaltsjahr 2013: 10.000,- €
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000,- €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen der Baukosten und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 105.000,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001, Finanzposition 780.500:
Haushaltsjahr 2015: 180.000,- €
Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 22.174,- €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2016 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den StÄ 40 (Auftrag 400301040001) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt.
2. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 1-9 HOAI). Der Kostenrahmen für die Abbruchkosten beläuft sich auf 200.000,- €.
Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 3D unter Auftrag 3D0802010009, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014: 15.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 185.000,- €
3. beschließt in Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-NR. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-NR. 04419-11 vom 14.07.2011), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.
4. €beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07).
5. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.
zu TOP 6.3
Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Limberg beantwortet.
Weiter teilt Herr Limberg, auf Anregung von RM Rüding mit, dass die Verwaltung überprüfen wird, ob die Toilettenanlage für die Mädchen vor die der Jungen verlegt und ggf. ein zweiter Zugang, direkt von den OGS-Räumen aus, realisiert werden kann.
Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) begrüßt die vorliegenden Planungen hinsichtlich einer barrierefreien Errichtung des Schulgebäudes. Weiter erinnert er an den in der Vergangenheit schon einmal realisierten Standard „Barrierefrei Plus“ und möchte hierzu wissen, warum dieser hier nicht auch angewandt wurde.
Herr Limberg informiert darüber, dass der Standard „Barrierefrei Plus“ bisher erst einmal bei der Uhlandstraße angewandt wurde und dieser den dortigen Baukostenaufwand um 3 Prozent erhöht habe. Weiter teilt er mit, dass es sich hierbei um einen zusätzlichen Programmpunkt bzw. ein Pilotprojekt gehandelt habe, welches jeweils separat beschlossen werden muss.
Herr Herkelmann findet es schade, dass man einmal diesen positiven Schritt gegangen sei und heute nicht mehr dazu stehe. Insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Realisierung von Inklusion, zeigt er sich mit diesem Hinweis auf die Baukosten nicht zufrieden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Errichtung des notwendigen Raumbedarfs als Passivhaus (Anbau) im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 895.540,00 €.
Die Kostenschätzung setzt sich aus Baukosten von 875.124,00 € und Möblierungskosten von 20.416,00 € zusammen.
Zusätzlich dazu sind bereits im Jahr 2012 Kosten i.H.v. 11.232,45 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.
.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsstelle 40O00301014051, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2013: 81.358,00 €
Haushaltsjahr 2014: 284.874,00 €
Haushaltsjahr 2015 481.080,00 €
Gesamt: 847.312,00 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 48.228,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Zusätzlich dazu sind bereits im Jahr 2012 aktivierbare Eigenleistungen i.H.v. 38.443,12 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.
Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.
Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die weitere Planung für den notwendigen Abbruch der Pausen-WC-Anlagen. Die Kostenschätzung der Planungs- und Abbruchkosten beläuft sich auf 37.000,00 €.
Die Auszahlungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014: 37.000,00 €
zu TOP 6.4
Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.952.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Asseln, LZ 24, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.902.000 € und Möblierungskosten von 50.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.630.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37B00217004001, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 890.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €
Die Auszahlungen für die Möblierungskosten in Höhe von 50.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37B00217000215, Finanzposition 780400:
Haushaltsjahr 2014: 20.000 €
Haushaltsjahr 2015 30.000 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 272.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind die in den Jahren 2012 und 2013 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten aktivierten Eigenleistungen i. H. v. 1.640,10 € sowie 1.307,76 € berücksichtigt.
Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.
Die Investition für den Neubau des Löschzuges Asseln bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 60.914,93 Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab 2016 in Höhe von 3.846,15 € jährlich belastet.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.950.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berghofen, LZ 13, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.900.000 € und Möblierungskosten von 50.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.640.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37A00217004004, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 900.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €
Die Auszahlungen für die Möblierungskosten in Höhe von 50.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37A00217000214, Finanzposition 780400:
Haushaltsjahr 2014: 20.000 €
Haushaltsjahr 2015 30.000 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 260.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.
Die Investition für den Neubau des Löschzuges Berghofen bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des
FB 65 in Höhe von 64.787,40 €. Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab 2016 in Höhe von 3.846,15 € jährlich belastet.
Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 37 sichergestellt.
7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 7.1
Verbesserungen im ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08993-13-E2)
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08993-13-E2) vor:
AUSWI 05.06.2013:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Auf Anregung von RM Klösel soll diese Stellungnahme auch dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
8. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -
9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
zu TOP 9.1
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Germaniasiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09584-13)
RM Neumann-Lieven freut sich über die Entwicklung in diesem Bereich. Man ist ihrer Meinung nach auf dem richtigen Weg. Zusätzlich bemerkt sie, dass der dort tätige Mieterverein inzwischen einen sehr guten Kontakt zur Deutschen Annington erwirkt habe und dass das Quartiersmanagement dort sehr gute Arbeit leiste.
RM Pohlmann möchte wissen, wie dieser Bericht weitergeführt wird, damit auch umgesetzt wird, was als Handlungsempfehlung hierin erwähnt wurde.
Frau Beißner macht deutlich, dass die Verwaltung wie bisher auch Gespräche mit den Eigentümern hinsichtlich ihrer Renovierungs- bzw. Modernisierungsbereitschaft führen werde aber darüber hinaus kein Handlungsmöglicheuit habe.
Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) äußert seinen Unmut darüber, dass in der Vorlage zum Thema „Ausblick“ nicht eindeutig erwähnt wurde, dass für den Fall, dass hier mittelfristig keine Änderungen in Bezug auf altergerechtes bzw. barrierfreies Wohnen erzielt werden, hier die bisherigen BewohnerInnen nicht mehr wohnen können und diese aufgrund ihres Allters bzw. ihrer Erkrankung ausziehen müssen. Er fragt nach, warum dies nicht so deutlich in dem Bericht erwähnt wurde.
RM Pohlmann unterstützt die Anmerkung von Herrn Herkelmann und möchte wissen, was die Verwaltung konkret unternehme, um die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu realisieren.
Herr Clemens (Seniorenbeirat) greift die Anmerkung von Herrn Herkelmann auf und informiert darüber, dass man mit der Deutschen Annington Kontakt aufgenommen habe. Diese habe dem Seniorenbeirat (Arbeitskreis Wohnen und Leben im Alter) zugesagt, das im Laufe dieses Jahres 600 Wohneinheiten barrierearm und damit seniorengerecht umgebaut werden sollen. Er kündigt weiter an, dass diese Maßnahmen vom Seniorenbeirat nach der Renovierung überprüft und hinterfragt werden, auch hinsichtlich der Frage, ob diese Veränderungen finanziell tragbar bleiben. Weiter teilt er mit, dass die Deutsche Annington darüber hinaus beabsichtige, immer dann, wenn eine Wohnung wieder zur Vermietung und Renovierung anstehe, dort entsprechend in diese barrierearme Gestaltung der Räume zu investieren.
Frau Beißner teilt mit, dass der Bericht den Experten und dem Quartiersmanagement vorstellt und im Rahmen der Evaluation dann überprüft werde, welche Maßnahmen umgesetzt wurden. Sie betont aber noch mal, dass die Verwaltung hier keinen Auftrag habe, etwas zu forcieren.
Auf Nachfrage von Herrn Herkelmann erklärt Frau Beißner, dass das Fazit des vorliegenden Berichtes vielmehr darin bestehe, dass die BewohnerInnen dort ausziehen, wenn sich an der Wohnqualität der Wohnungen im Quartier generell nichts ändere und nicht weil die Wohnungen nicht barrierearm bzw. altersgerecht ausgestattet seien.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Germaniasiedlung“ zur Kenntnis.
zu TOP 9.2
Enquetekommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel" - Auswirkungen für die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10018-13)
hierzu liegt vor-> Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10018-13-E2)
„im März 2013 wurde der Abschlussbericht der Enquetekommission I (Wahlperiode 16)
„Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren in NRW“ (Drucksache
16/2299) vorgelegt. Dieser Abschlussbericht soll nun für Nordrhein-Westfalen und auch für
Dortmund als Grundlage effektiver wohnungspolitischer Initiativen und Programme genutzt
werden. Aus diesem Grunde bittet die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung um eine allgemeine
Bewertung und einen Sachstandsbericht der im Abschlussbericht der Enquetekommission
beschriebenen Handlungsempfehlungen.
Insbesondere ist der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen
und Immobilien dabei an einer Stellungnahme zu folgenden Fragen gelegen :
1. Welche Auswirkungen hätte eine Änderung der Landesbauordnung NRW (BauO
NRW) für die Stadt Dortmund ?
2. Welche Konsequenzen für die Stadt Dortmund sieht die Verwaltung durch die geplante
Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW
(WFNG NRW) ?
3. Wie schätzt die Verwaltung die Realisierbarkeit einer verpflichtenden, landesweiten
Wohnungsaufsicht ein ?
4. Inwieweit kann ein geändertes WFNG NRW Anwendung bei genehmigungspflichtigem
Leerstand finden ?
5. Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung durch Landes-, Bundes oder EUMittel
sieht die Verwaltung für den Ankauf von verwahrlosten Problemimmobilien?
Welche bereits existierenden Förderinstrumente könnte man für Ankaufhilfen nutzen?
6. Wie schätzt die Verwaltung die Idee ein, Problemimmobilien unter Einbeziehung
von Privatkapital, zum Beispiel durch neu zu schaffende Genossenschaften, aufzufangen?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ein breites Monitoringsystem für Problemimmobilien
aufzubauen?“
AUSWI, 05.06.2013:
RM Neumann –Lieven erläutert die Hintergründe der o.a Bitte um Stellungnahme.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses.
10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
zu TOP 10.1
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09742-13)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 10.2
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09697-13)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Frau Müller beantwortet.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2012, abschließend mit einer Bilanzsumme von 68.808.111,40 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 560.794,54 EUR, sowie der Lagebericht 2012 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 560.794,54 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
11. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 11.1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08674-12) der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung - NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08674-12)
hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2013:
„Im Verlauf der Diskussion stellt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den folgenden
Antrag:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Verwaltung wird gebeten, mitzuteilen, aus welchem Grund die Bäume im Stadtbezirk
DO- Hombruch aus der Liste „Naturdenkmale“ entfallen sollen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen,
beschließen.
Sie bittet die Verwaltung, den oben aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu beantworten.“
hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013:
„Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung
(Herr Thieme / NPD)
1. den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und
2. beschließt, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund
zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
(Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW
Des weiteren macht Herr SPD-Fraktionssprecher Locker den Vorschlag, die Platanenallee an
der Bodelschwingher Straße mit in die Liste der Naturdenkmäler aufzunehmen. Die
Bezirksvertretung Mengede greift den Vorschlag auf und bittet um Aufnahme in die Liste der
Naturdenkmäler.“
hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013:
„Die SPD-Fraktion merkt an, dass 119 Bäume im Bereich Wittbräucker Straße aus der Liste
der Naturdenkmale (OV 121) herausgenommen werden sollen. Die Bezirksvertretung
Aplerbeck hatte in den vergangenen Jahren aus ihren eigenen Mitteln im vorgenannten
Bereich Nachpflanzungen durchführen lassen, um den geschlossenen Alleecharakter dieser
Straße wieder herzustellen und zu bewahren.
Des Weiteren bemängelt die SPD-Fraktion, dass die der Vorlage beigefügten Einzelpläne
nicht lesbar sind.
Außerdem bittet die Bezirksvertretung Aplerbeck darum, in Zukunft eine größere
Ergänzungskarte der Vorlage beizufügen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert einstimmig, die 119 Bäume im Bereich Wittbräucker
Straße in der Liste der Naturdenkmale (OV 121) zu belassen und auf Kosten der Stadt
Dortmund weitere Nachpflanzungen vorzunehmen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit der o. g. Ergänzung
einstimmig,
1. den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und
2. zu beschließen, dass die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt
Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten
Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
des Stadtgebietes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW“
hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2013:
„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu
beschließen und macht zwei Anmerkungen:
1. wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Denkmalbuches und ist eine solche
Erstellung überhaupt notwendig und sinnvoll?
2. bei Vorlagen mit vielen Plänen scheint es sinnvoll zu sein, diese Pläne nicht immer
mit auszudrucken und als Teil der Vorlage mit zu verschicken, sondern eine
Verlinkung über das Internet wäre ausreichend.
Der Rat der Stadt
1. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
2. beschließt, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund
zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
(Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“
AUSWI 05.06.2013:
Verständnisfragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.
Weiter sagt Herr Dr. Mackenbach zu, dass die Anregungen und Bedenken aus den o.a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Herr Clemens bittet darum, sowohl die gesamte Wittbräucker Straße als auch die Benninghofer Straße in die Prüfungen bzw. Planungen einzubeziehen.
Herr Dr. Mackenbach bittet ihn darum, diese Anregungen noch einmal schriftlich zu fixieren und ihm nach der Sitzung zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
1. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
2. beschließt, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW
zu TOP 11.2
Plangenehmigungsverfahren zur Umgestaltung des Telgeigrabens in Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09866-13)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, den Plan zur Umgestaltung des Telgeigrabens auf insgesamt ca. 570 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheid zu genehmigen.
12. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -
13. Anfragen
- nicht besetzt -
14. Sonstige Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung wird um 18:54 Uhr beendet.
Reuter Neumann-Lieven Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
zu TOP 4.8:
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus