Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 23.06.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Rüdiger Schmidt i. V. für RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Olaf Schlösser i. V. für RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)


Regina Büchle i. V. für Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Fabian Karstens i. V. für Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann i. V. für Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Said Kassem (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

./.


4. Gäste

Frau Golda-Langner (Jugendring)
Frau Schmittkötter (Jugendring)


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 23.06.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.04.2021


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht

2.1 Übergabe Meinungswand durch den Jugendring
Mündlicher Bericht

2.2 Bericht zur Schwerpunktsetzung 2020 im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21103-21)

2.3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2021 bis 2025.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21109-21)

2.4 Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) gemäß UTeilnahmeDatVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20979-21)

2.5 Spielplätze in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18373-20-E4)

2.6 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20968-21)

2.7 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20989-21)

2.8 Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21199-21)

2.9 Sachstandsbericht Bundesprogramm "Kita-Einstieg"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21100-21)

2.10 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21500-21)

2.11 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21396-21)

2.12 Information zu Änderungen im Verfahren Schulbegleitung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21057-21)

2.13 Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21333-21)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.1 Personal im Gesundheitsamt
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2021
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)


3.2 Grundstückssituation für den Kita-Bau
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2021
(Drucksache Nr.: 20119-21-E1)


3.3 Arbeitsbericht 2020 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21343-21)

3.4 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19829-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 19829-21)


3.5 Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21068-21)

3.6 Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021/ https://www.dortmund.de/media/p/schulverwaltungsamt/downloads_sva/40-39-20_Bildungskommission-Bericht_WEB.pdf
(Drucksache Nr.: 20417-21)


3.7 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)

3.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

3.9 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

3.10 Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2020
Kenntnisnahme (Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter "http://staticfiles.mausbrand.de/jr_2021/ar_20.pdf" eingesehen werden)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Kita-Portal Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) aus Sitzung 21.04.2021
(Drucksache Nr.: 20056-21-E3)

4.2 Junge Obdachlose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20026-21-E3)

4.3 Leistungserbringer Erzieherische Hilfen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20398-21-E1)

4.4 Maßnahmen nach Corona
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21248-21)

4.5 Ferienangebote im Sommer 2021 für Dortmunder Kinder
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21352-21)

4.6 Ganzheitliche Kinder- und Jugendpartizipation – Vom Stadtteil bis ins Zentrum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21480-21)

4.7 Ausbau der Kinder- und Jugendpartizipation
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21513-21)

4.8 Erweiterung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21514-21)

4.9 Impfungen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21515-21)

4.10 Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21516-21)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Gövert eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Regina Büchle als stellv. stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der stellv. Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gehrmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die stellv. Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Frau Gövert schlug vor, die Tagesordnungspunkte 2.8 und 2.13 zusammen zu behandeln und die Tagesordnungspunkte 4.6 und 4.7.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.04.2021

Herr Barrenbrügge erklärte, dass der TOP 4.5 nicht von der Tagesordnung genommen, sondern als eingebracht betrachtet wurde und dann in die nächste Sitzung geschoben.

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.04.2021 wurde mit dieser Ergänzung einstimmig (1 Enthaltung) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage.


zu TOP 2.1
Übergabe Meinungswand durch den Jugendring

Frau Golda-Langner und Frau Schmittkötter vom Jugendring stellten sich vor und berichteten anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) über die Entstehung der Meinungswand und übergaben den Ausdruck an die stellv. Vorsitzende des Ausschusses.


zu TOP 2.2
Bericht zur Schwerpunktsetzung 2020 im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21103-21)

Herr Barrenbrügge merkte an, dass schon öfter darum gebeten wurde, Quantitäten in den Berichten darzustellen, also z.B, wie viele Personen an Veranstaltungen teilnahmen. Er fände es hilfreich, wenn dies zukünftig in Berichten berücksichtigt würde.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Schwerpunktsetzung 2020 im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020 zur Kenntnis.



zu TOP 2.3
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2021 bis 2025.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21109-21)
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2021 bis 2025.

Empfehlung des BPN
(Drucksache Nr.: 21109-21-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerk vor:

…das Behindertenpolitische Netzwerk bittet um Erweiterung des Beschlussvorschlages der Verwaltung wie folgt:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2020 bis 2025.

Der Ausschuss begrüßt die vorgenommene Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Schwerpunkte in Kooperation mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund explizit inklusiv umzusetzen. In der weiteren Arbeit im laufenden Kinder- und Jugendförderplan und in seiner Fortschreibung werden Vertreter*innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Vertreter*innen der Behindertenhilfe über das Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen eingebunden. ….

Herr Barrenbrügge erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag folgen könne. In dem vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan vermisse er aufgrund der besonderen Lage den Kontext zu Corona und den Folgen. Er bedaure dies, da die entstandenen Defizite die Jugendförderung noch auf Jahre begleiten würden.

Frau Beckmann fehlt in dem Bericht, dass es keinerlei Freizeitangebote für geistig behinderte Menschen gäbe. Da auch die Angebote der Lebenshilfe nicht mehr stattfinden, habe diese Personengruppe keinerlei Möglichkeit an Freizeitmaßnahmen teilzunehmen. Dieser Förderplan gehe bis 2025, ab dem 01.01.2028 soll die Kinder- und Jugendförderung komplett inklusiv ausgestaltet sein, da fehle ihr der Hinweis, wie das erreicht werden soll. Es gebe in dem Plan unter „Inklusion“ einen allgemein gefassten Satz, aber es fehlen konkrete Hinweise zu einzelnen Schwerpunkten.

Frrau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass sie das Anliegen verstehe und richtig finde, der Kinder- und Jugendförderplan gebe aber erst einmal die Grundprinzipien und Strategie des weiteren Vorgehens vor. Man würde dann mit den beteiligten Akteuren der Stadtgesellschaft das umsetzen und operationalisieren. Dabei sei der Auftrag selbstverständlich, die Inklusion im Blick zu haben, die als Querschnittsaufgabe verankert sei. Das müsse sich dann in der Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen wiederfinden. Der Plan sehe vor, dass es jährlich Zielvereinbarungsgespräche gebe, um zu klären was in dem Jahr, in welchem Quartier, aus welchen Gründen in besonderer Weise anstehe. Damit geklärt werden könnte, wie es umzusetzen sei. Des Weiteren soll anschließend evaluiert werden.

Frau Gövert fragte die Ausschussmitglieder, ob der Kinder- und Jugendförderplan mit dem Antrag des BPN zur Abstimmung gebracht werden solle, dem wurde allgemein zugestimmt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2021 bis 2025 mit der Erweiterung des Behindertenpolitischen Netzwerkes.



zu TOP 2.4
Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) gemäß UTeilnahmeDatVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20979-21)

Frau Soldan-Bank erklärte, dass es laut Vorlage in der Nordstadt und in Brackel schwierig sei, einen Kinderarzt zu finden, der Kapazitäten für U-Untersuchungen hätte. Sie findet es wichtig, dass die im Fazit angekündigten Gespräche, wenn es Abhilfe schaffe, geführt würden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass die Bearbeitung der U-Untersuchungen von den Jugendhilfediensten zur Präventionsfachstelle gewechselt sei, was auch der Grund für den Sachstandsbericht sei. Man habe erste Erkenntnisse gewonnen, dass es unterschiedliche Gründe gebe, warum manche Kinder nicht zu den U-Untersuchungen gingen. Diese Erkenntnisse seien noch nicht so valide, dass man seriös Schlüsse daraus ziehe könnte. Man habe schon Gespräche mit Ärzten geführt und behalte es im Rahmen der Prävention im Blick, wenn Kinder nicht dem Kinderarzt vorgestellt würden.

Herr Kassem fragte, ob es eine bestimmte Zeitspanne zwischen der nicht wahrgenommenen U-Untersuchung und dem 1. Erinnerungsschreiben gäbe?

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass es dazu ein geregeltes Verfahren mit einem erarbeiteten Ablauf gebe, sie die genaue Zeitschiene aber erfragen und zum Protokoll geben müsse.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Auf der Grundlage der „Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ erhalten alle Kinder, die nicht an der U5 bis U9 teilgenommen einen Brief zur Erinnerung von dem Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG). Erfolgt auch innerhalb der nächsten sechs Wochen nach diesem Schreiben keine Mitteilung über die Teilnahme, so informiert das LZG das kommunal zuständige Jugendamt. In Dortmund nimmt das Jugendamt innerhalb von drei Wochen (alle 14 Tage erfolgt der Datenimport in die Datenbank) schriftlich Kontakt zu den Eltern auf, um sie nochmals über die Bedeutung der U-Untersuchung zu informieren und zur Teilnahme zu motivieren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Auswertungen zum Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen gemäß UTeilnahmeDatVO zur Kenntnis.



zu TOP 2.5
Spielplätze in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18373-20-E4)
Spielplätze in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18373-20-E5)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.06.2021 vor:

Spielplätze in Dortmund
Zusatz - /Ergänzungsauftrag zum Top (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geschoben aus
Sitzung 02.09.2020
(Drucksache Nr.: 18373-20-E2)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Ausgangslage
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 02.09.2020 vor:
…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Einrichtung temporärer Spielstraßen in
Dortmund zu erstellen und dem Ausschuss vorzulegen.
2) Vorrangig soll dabei in jedem der drei Innenstadtbezirke mindestens ein geeigneter
Straßenabschnitt als temporäre Spielstraße ausgewiesen werden. Die entsprechenden
Straßen sollen mindestens jeden Sonntagnachmittag für den Verkehr gesperrt und für
spielende Kinder und ihre Familien freigegeben werden.
3) Die Anwohner*innen sind in die Planungen einzubeziehen
4) Für die Umsetzung sind Kooperationen mit interessierten Anwohner*innen, Kinderund
Jugendverbänden, Spielinitiativen und ähnlichen Organisationen anzustreben.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in o.g. Sitzung den Antrag einstimmig, bei
einer Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, als Prüfungsauftrag an die Verwaltung
beschlossen.
2020 wurden in Dortmund in den Straßen Kleine Beurhausstraße, Braunschweiger Straße und Landgrafenstraße erstmals „Temporäre Spielstraßen“ durchgeführt.
Rechtsgrundlage hierfür waren angemeldete Demonstrationen oder der Gebrauch des
Versammlungsrechts.
Rechtliche Situation
Die Straßenverkehrsordnung sieht Temporäre Spielstraßen nicht vor.
Im Land Berlin wurde 2017 ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zu dem Schluss kommt,
den § 31, Abs. 1 Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Grunde zu legen. Hier ist nur von
einzelnen Spielarten die Rede, es besteht aber kein Grund, nicht sämtliche Spielarten in einer
dafür ausgewiesenen Straße erlaubnisfähig zu machen. Bei der konkreten Absperrung einer
Straße zur Umwandlung in eine Temporäre Spielstraße wird das Verkehrszeichen 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art) genutzt, mit Verwendung des Zusatzzeichens 1010-10
(Spielende Kinder). Die Gültigkeit wird durch ein weiteres Schild auf den jeweiligen
Spielzeitraum beschränkt.
Situation in Dortmund
Zur rechtlichen Absicherung der „Temporären Spielstraßen“ wurde der FB 66/2
Verkehrsregelung, um eine fachliche Einschätzung gebeten.
Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:
- Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs kommt nicht in Betracht.
- Normale Straßen entsprechen nicht den Anforderungen der STVO, eine Ausweisung
als temporäre Spielstraße ist nicht möglich
- Es besteht die Möglichkeit, das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
zu verwenden mit dem Zusatzzeichen 1010-10 (Kinderspiele auf der Fahrbahn und auf
dem Seitenstreifen erlaubt).
Diese sind aber nur dann anzuordnen, wenn dies aus verkehrlicher Sicht zwingend
geboten ist. Dieses Erfordernis besteht aber nicht.
- Eine temporäre Spielstraße könne bei jüngeren Kinder den Eindruck hinterlassen, dass
sie generell auf der Straße spielen können. Schon wegen dieser Gefahr, kann eine
solche Anordnung nicht verantwortet werden.
Die Straßenverkehrsbehörde hat daher aus Sicherheitsgründen die Einrichtung „Temporärer
Spielstraße“ abgelehnt.
Das Polizeipräsidium Dortmund kommt nach Anfrage zu einer gleichlautenden Einschätzung.
Prüfung von Handlungsmöglichkeiten
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen und eine Initiative haben in 2020 „Temporäre
Spielstraßen“ modellhaft durchgeführt. Die rechtliche Grundlage war hier zum einen das
Ausüben des Demonstrationsrechts und zum anderen das Ausüben des Versammlungsrechts.
Versammlungsgesetz:
Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an
solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Jedermann ist jeder, der Träger eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten
Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte sein kann. Im weitesten Sinn kann der
Staat, als Gesetzgeber, Rechtsprecher und Verwalter nicht grundrechtsfähig sein.
Er ist per Definition Adressat der Grundrechte und als solcher beauftragt, die
geschützten Freiräume der grundrechtsfähigen Personen zu achten und sicherzustellen.
Darunter fallen ebenso:
 Die selbständigen Länder, Gemeinden, Kammern, Landkreise, Beamte (Amtsträger)
in Vollziehung und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, als Vertreter
der Exekutivgewalt und der Legislative.
 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Nutzung des Demonstrations- und oder Versammlungsrechts entfällt somit für eine
Kommune.
Einschätzung aus Sicht des Jugendamtes
Grundsätzlich ist die Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“ in Dortmund aus Sicht des
Jugendamtes sehr zu begrüßen. Gerade im innerstädtischen Bereich fehlt es vielfach an
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen zum Spielen für Kinder- und Familien.
Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Konzept und die praktische Umsetzung wäre, dass
die betroffenen Einwohner*innen die Idee mehrheitlich unterstützen und dies in Form einer
Anwohner*innen- und Bürger*innenbeteiligung auch problemlos durchführen können.
Hierbei ergeben sich viele Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten mit freien Trägern,
Initiativen sowie Vereinen und Verbänden.
Damit das bürgerschaftliche Engagement neben Verbesserungen des nachbarschaftlichen
Miteinanders auch zu einer verbesserten Situation im Quartiersraum führt, ist bei der
Umsetzung eine einfache Antragsstellung und eine fachliche Unterstützung durch die zu
beteiligenden Verwaltungsbereiche und Behörden erforderlich.
Ausblick und Handlungsempfehlung
Aufgrund der aktuellen Stellungnahmen, die eine Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“derzeit ausschließen, kann derzeit kein umfassendes Konzept zur Umsetzung von temporären Spielstraßen erstellt werden.
Eine juristische Prüfung und Bewertung durch das Rechtsamt ist zu beauftragen, um die
rechtlichen Möglichkeiten für eine Machbarkeit auf kommunaler Ebene zu prüfen.
Weiterhin ist aus Sicht des Jugendamtes zum Thema „Temporäre Spielstraßen“ eine
stadtpolitische Grundsatzentscheidung erforderlich.
Daher ist der Sachverhalt mit der rechtlichen Stellungnahme von FB 30 zur weiteren
Beschlussfassung in den Verwaltungsvorstand und ggf. daran anschließend in den Rat
einzubringen.
Sofern die juristischen Vorgaben geklärt und eine stadtpolitische Grundsatzentscheidung
getroffen ist, kann nachfolgend ein Umsetzungsverfahren mit den beteiligten
Verwaltungsbereichen und Behörden erarbeitet werden.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Das Jugendamt wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Rechtsamt eine juristische Prüfung und Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten für eine Machbarkeit von temporären Spielstraßen auf kommunaler Ebene zu erarbeiten.

2) Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist dem Rat in einer der kommenden Sitzungen gemeinsam mit dem Antrag zur Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung temporärer Spielstraßen zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:
Siehe Handlungsempfehlung in der Stellungnahme der Verwaltung…


Frau Soldan-Bank zeigte sich erfreut, dass das Jugendamt die Spielstraßen ebenfalls positiv sieht und erklärte, dass der Antrag der Handlungsempfehlung der Stellungnahme folgt.

Herr Kassem begrüßte ebenfalls die Intention des Jugendamtes Spielstraßen durchführen zu wollen, teilt aber nicht die Meinung, dass die Kinder, wenn sie auf der Straße spielen, die Gefahr außer Acht ließen.

Herr Oppermann zeigte sich irritiert, da die Intention des ursprünglichen Antrages klar war und die Stellungnahme der Verwaltung zeige, welche straßenverkehrsordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Er sieht in dem Antrag eine weitere Schleife und fände es besser, wenn der Auftrag an das Jugendamt wäre, Ideen zu entwickeln, wie es unter den gegebenen Bedingungen umsetzbar sei. Im Sinne der Kinder sollte nicht eine weitere Prüfung der verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden, sondern an der der Umsetzung gearbeitet werden.

Frau Schütte-Haermeyer findet die Idee ebenfalls unterstützenswert. Aus der Stellungnahme der Verwaltung gehe hervor, dass das Jugendamt die Idee positiv bewerte, aber sie als Kommune so nicht umsetzen könne. Man sollte Initiativen suchen, mit denen man es umsetzt und Ressourcen freisetzen um die Initiativen zu unterstützen, damit sie es umsetzen können. Es gäbe gute Beispiele wie es funktioniere, man könne z. B. den ABA-Fachverband „Draußen spielen“ mit Sitz in Hörde, zu Rate ziehen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen.



zu TOP 2.6
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20968-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund im Nachgang zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

• Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

• Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,

• Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)

für den Zeitraum vom 01. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 vorläufig aussetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Vorbehaltlich einer Zusage des Landes sich an den Mindererträgen hälftig zu beteiligen, wird beschlossen, auf die o.g. Erhebung der Elternbeträge in den Monaten Mai 2021 und Juni 2021 vollständig zu verzichten. Sofern keine hälftige finanzielle Beteiligung des Landes erfolgt, wird eine aktualisierte Vorlage zur Beschlussfassung in die nächste Ratssitzung eingebracht. Bis dahin sollen die Elternbeiträge für die beiden genannten Monate nicht eingezogen werden.

zu TOP 2.7
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20989-21)

Frau Soldan-Bank zeigt sich erfreut, dass es neue Familienzentren geben soll. Sie fragte wie die Auswahl der Einrichtungen zustande käme und warum es nicht weitere Aktionsräume gäbe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass die Auswahlkriterien, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung definiert wurden, in der Vorlage stehen. Anhand der Kriterien wurden bestimmte Einrichtungen identifiziert und es gab ein Interessenbekundungsverfahren, auf das sich die entsprechenden Eirichtungen bewerben konnten. Im Moment gebe es 103 Familienzentren. Es bedeute für die Einrichtungen viel Arbeit das Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen, so dass das gut abgestimmt werden müsse. Familienzentren würden wie die Kriterien es vorgeben, immer in besonders belasteten Quartieren entstehen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Ausbauvorschlag zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.


Die Tagesordnungspunkte 2.8 und 2.13 wurden zusammen behandelt.

zu TOP 2.8
Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21199-21)


Frau Dr. Tautorat erklärte, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe, es fehlen Informationen zur Situation der Beschäftigten. Falls es dennoch zu einer Abstimmung komme, würde sie sich enthalten.

Herr Barrenbrügge sieht die Vorlage positiv, falls der Start für den 01.08. vorgesehen ist, wäre ein Schieben der Vorlage in die nächste Sitzung problematisch. Er fragte, auf welche Einrichtung die formal neue Vorgabe zutreffe. Er bittet darum, zur nächsten Sitzung die Punkte 1. – 6. mit Einrichtungen zu hinterlegen, damit man sehe wer davon profitiere.

Frau Schneckenburger gab zu Bedenken, dass es um eine Verteilung für das Kindergartenjahr 2021/2022 gehe, die Landesregierung habe die Mittel für die Flexibilisierung von Kindertagesbetreuung aufgestockt und ausgeweitet. Sie empfiehlt eine Entscheidung, damit die verlässlichen Rahmenbedingungen für die Eltern im nächsten Kindergartenjahr nicht gefährdet werden.

Herr Kassem fragte, wie der Bedarf für die Eltern ermittelt werde.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass die Vorlage noch fachlich und strukturell weiterentwickelt werden müsse. Der Beschluss dieser Vorlag ist die Voraussetzung, damit die Mittel für die Eltern zur Verfügung stünden. Diesen Monat werde es die erste Sitzung der AG Kindertagesbetreuung nach §78 SGB VIII, zwischen öffentlichen und freien Trägern geben, um dort unterschiedliche Themen miteinander zu planen, u. a. welche Modelle und Konzepte man im Rahmen der flexibilisierten Betreuungszeiten in den einzelnen Quartieren braucht. Dazu gehört auch die Frage, wie das tatsächliche Nachfrageverhalten der Eltern sei, welche Bedarfe aus welchen Gründen bestünden. Das müsste zusammen mit den freien Trägern erarbeitet werden und würde dann als Anschlussvorlage dem Ausschuss vorgestellt.



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (bei 1 Enthaltung Fraktion Die Linke+) die in der Vorlage dargestellte Strategie zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung und die verschiedenen Angebotsformen sowie deren finanzielle Förderung und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes, entsprechende Angebote zu entwickeln und zu fördern. Hierzu sind mit den Trägern entsprechende Vereinbarungen zu flexiblen Betreuungszeiten nach § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) abzuschließen.

zu TOP 2.13
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21333-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung Fraktion Die Linke+) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf rückwirkend ab dem 01.08.2020 als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.



zu TOP 2.9
Sachstandsbericht Bundesprogramm "Kita-Einstieg"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21100-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zum Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ zur Kenntnis.



zu TOP 2.10
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21500-21)
zu TOP 2.10.1
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2020
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21500-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

..auf Seite 26 im Geschäftsbericht des Jugendamtes ist aufgeführt, dass es in 2020 im Bereich Jugendhilfedienste 143 Stellen gab. Laut Geschäftsbericht des Jahres 2019 waren zu dem Zeitpunkt dort noch 158 Mitarbeiter.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1) Womit begründet sich die Fluktuation bei den Stellen im Bereich JHD?

2) In der Sitzung des KJF am 02.12.2020 hatten wir gefragt, ob eine steigende Anzahl von Fällen bei Gefährdungsmeldungen und/oder Inobhutnahmen in den Monaten März bis November 2020 vorliegt. Die Verwaltung antwortete u.a. darauf: „Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Gefährdungsmeldungen in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen werden. Hochgerechnet ergibt sich ein Jahreswert von ca. 2.371 Fällen; dies entspräche einer Fallsteigerung von ca. 40% im Vergleich zum Jahr 2019. Da die Gefährdungseinschätzungen im Dezember üblicherweise etwas zurückgehen, ist davon auszugehen, dass die endgültigen Zahlen etwas unter der Prognose liegen werden.
Tatsächlich gab es in 2020 lt. Geschäftsbericht 2.479 Überprüfungen der Kindeswohlgefährdung. In 2019 waren es noch 1.447 (Geschäftsbericht 2019).


3) Ebenfalls in der Beantwortung unserer Anfrage vom 02.12.2020 antwortete die Verwaltung: “ Die Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) sind in diesem Jahr rückläufig und entsprechen damit nicht dem Anstieg, den es bei den Gefährdungsmeldungen gibt“
Tatsächlich ist die Zahl der Inobhutnahmen in 2019 von 682 auf 784 in 2020 um 102 Fälle angestiegen.

Wieso sind die Zahlen anders als im Dezember 2020 skizziert?

4) Insgesamt wird um Darstellung des kompletten Personalkörpers des Jugendamtes gebeten. Es ist auch nicht erkenntlich, welche Stellen zum 31.12.2020 nicht besetzt waren. Hier wird um Darstellung des Soll-Ist-Vergleichs gebeten.

Altersstruktur: Es wird um eine Darstellung der Altersstruktur der MitarbeiterInnen des Jugendamtes gebeten. Eine Darstellung in 5-Geburtsjahrgangs-Kohorten ist ausreichend…


Herr Niermann erklärte, dass er schon bei den vergangenen Berichten gefragt habe, warum nicht die Erziehungsberatungsstellen der freien Träger in dem Bericht mitgenannt würden. Seiner Meinung nach beschließe der Ausschuss viele fachliche Vorgaben, die auch mit finanziellen Mitteln verbunden seien. Deshalb dürfe der Ausschuss auch darstellen, was er finanziert und zudem wäre es eine Würdigung. Er verstehe, dass nicht alles was der Ausschuss finanziert in dem Geschäftsbericht dargestellt werden kann, aber er würde anregen, pro Geschäftsjahr einen Schwerpunkt darzustellen.

Herr Barrenbrügge lobte den neuen Standard des Berichtes, der gut zu lesen sei. Er stimmte Herrn Niermann zu, dass es gut wäre, wenn die Aufgaben, die das Jugendamt outsourced und finanziert auch in dem Geschäftsbericht dargestellt würden. Den Vorschlag jährlich verschiedene Themenfelder darzustellen würde er ausdrücklich unterstützen und zum Antrag erheben.
Bezüglich der Beantwortung des Fragenkataloges bat er bei Frage 4 um abteilungsscharfe Beantwortung, da die Gesamtheit der Stellen nicht aussagekräftig sei. Des Weiteren bat er zukünftig um Vergleichszahlen des Vorjahres in den Berichten.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass es kein Problem wäre, die Vergleichszahlen aufzunehmen. Es wäre auch kein Problem, einen bestimmten Bereich schwerpunktmäßig darzustellen. Sie wies jedoch darauf hin, dass es sich um den Geschäftsbericht des Jugendamtes handeln würde und Träger seien nicht das Jugendamt. Man könne es im Sinne der Schnittstellenbedeutung darstellen, müsse aber überlegen, wie man das praktisch handhabe, damit es nicht als mangelnde Wertschätzung gegenüber den nicht genannten Bereichen gewertet würde. Auch müsse man sich Gedanken über die Berichtstiefe machen, da nicht die Berichte der Träger im Geschäftsbericht des Jugendamtes abgebildet werden könnten.

Frau Gövert fasste zusammen, dass die Zusage der Verwaltung die Wünsche des Ausschusses umzusetzen den mündlich gestellten Antrag der CDU-Fraktion erübrigen würde. Der Ausschuss widersprach dem nicht.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme erfolgt schriftlich.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2020 zur Kenntnis.



zu TOP 2.11
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21396-21)

Herr Kassem äußerte zwei Fragen, erstens ob die Sachverhalte, die in den Arbeitsgemeinschaften besprochen bzw. entschieden würden anschließend dem Ausschuss vorgestellt werden und zweitens sei ihm bei der AG §78 Kinderbetreuung aufgefallen, dass der Jugendamtselternbeirat (JAEB) nicht als Teilnehmer genannt sei und seine Frage wäre, was gegen eine Teilnahme des JAEB sprechen würde.

Frau Beckmann würde sich für die Zukunft eine AG §78 Eingliederungshilfe wünschen, das wäre schon einmal thematisiert worden und sie fragte, ob das noch weiterentwickelt würde.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es eine rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung der AG nach § 78 SGB VIII gebe, ob dieser eine Aufnahme eines Vertreters des JAEB entgegenstehe, müsse man prüfen lassen.. Das Thema „AG 78 Eingliederungshilfe“ nehme man mit.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte aus, dass die Vorlage dem Wunsch des Ausschusses folgte, darzustellen wie das Netzwerk aufgebaut sei, um einen Überblick zu erhalten. Die AG §78 nach dem SBG VIII sei die Grundlage, dass der öffentliche und die freien Träger in einer Kommune partnerschaftlich dafür die Verantwortung tragen sollen, die Angebotsstruktur und die Versorgung gemeinsam zu gestalten. Politische Entscheidungen müssten dem Ausschuss vorgelegt werden. Die Arbeit der AG §78 in den Stadtbezirken, mit den Bezirksteams der Jugendämter vor Ort werde in einer gesonderten Vorlage dem Ausschuss vorgestellt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die aktuelle Bestandsaufnahme der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII zur Kenntnis.



zu TOP 2.12
Information zu Änderungen im Verfahren Schulbegleitung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21057-21)

Frau Gövert wies auf einen Informationstermin für die Mitglieder der drei beteiligten Ausschüsse hin.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass es viel Unruhe gebe, bezüglich der Veränderungen, die der Bundes-gesetzgeber veranlasst habe. Da die Organsation für das Jugendamt neu sei, bat er darum, bei den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen pragmatische Lösungen zu finden.

Frau Schulte stimmte dem zu und wies darauf hin, dass die Verfahren, die im Sozialamt durchgeführt werden, dem ähneln was aus der Schullandschaft bekannt sei. Die Verfahren im Jugendamt hätten sich dagegen deutlich verändert. Sie glaubt, dass die zukünftige Hürde der Beratung in den Erziehungsberatungsstellen sehr hoch sei. Sie würde sich wünschen, dass darauf geschaut würde, diese Hürde abzuschwächen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Informationen zu den Änderungen Verfahren Schulbegleitung zur Kenntnis.



zu TOP 2.13
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21333-21)

Zusammen mit TOP 2.8 behandelt.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

zu TOP 3.1
Personal im Gesundheitsamt
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2021
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vor:

….zu TOP 4.1.2
Personal im Gesundheitsamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + aus der Sitzung vom 11.03.2021 vor:
„..die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zum Hintergrund:
Im Zeitraum von August 2020 bis zum März 2021 wurden bislang gut 500 Lernanfänger*innen für das Schuljahr 2021/2022 untersucht. Dies entspricht etwa 10% der üblichen Schuleingangsuntersuchungen. Zu "normalen" Zeiten beläuft sich die jährliche Zahl der Schuleingangsuntersuchungen je nach Stärke des Jahrgangs auf 5.000-5.500
Untersuchungen. Bis zum Start des Schuljahres 2021/2022 können voraussichtlich 20% der
Lernanfänger*innen untersucht werden. Mitte Februar dieses Jahres lag die 7-Tage-Inzidenz in Dortmund für zwei Wochen im niedrigen Bereich zwischen 40 und 60. Geplant war, dass die Kinder- und Jugendärzte/-innen wieder sukzessive ihre originären Aufgaben im Bereich Schuleingangsuntersuchungen aufnehmen. Diese Planungen wurden jedoch durch das ansteigende Infektionsgeschehen und die Ausbreitung der britischen Virusvariante in Dortmund konterkariert. Bei der Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Kinder untersucht werden, wird wie folgt vorgegangen:
Zunächst finden die Untersuchungen bei den Kindern statt, die besondere Untersuchungsund
Förderbedarfe haben. Diesbezüglich steht das Gesundheitsamt im Austausch mit der
Jugend- und Schulverwaltung, familienunterstützenden Diensten, Förderstellen, Kinderärzte/-
innen, Kinderkliniken, Kindertagesstätten und Schulen. Außerdem wurden bereits die zum
letzten Schuljahr "zurückgestellten Kinder“ untersucht sowie die Lernanfänger*innen, die
vorzeitig eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“) und schulpflichtige Kinder, die aus
gesundheitlichen Gründen in diesem Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen.
Zu Frage 1:
Dem Gesundheitsamt stehen 15 Ärztinnen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur
Verfügung. Vollzeitverrechnet handelt es sich dabei um 8,83 Planstellen.
Zu Frage 2:
In den vergangen Jahren konnten alle Schuleingangsuntersuchungen durch das
Gesundheitsamt Dortmund durchgeführt werden.
Zu Frage 3:
Derzeit sind zwei Ärztinnen mit originären Aufgaben des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes betraut. Alle anderen Ärztinnen übernehmen Aufgaben im
Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie. Die Indexfall-Ermittlung im Kita- und
Schulbereich ist ein komplexer Aufgabenbereich, in dem es zwingend erforderlich ist, dass die
Federführung bei den Ärztinnen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst liegt. An vielen
Stellen sind ärztliche Einschätzungen gefordert, insbesondere wenn es um das Veranlassen
weiterreichender Maßnahmen im Rahmen der Indexfallermittlung und der KontaktpersonenAuszug
aus der nicht genehmigten Niederschrift
Nachverfolgung geht. Erschwerend kommt hier das seit Februar stetig steigende Auftreten der Virusmutationen hinzu. Je nach Lageentwicklung konnten in der Vergangenheit die Ärztinnen teilweise wieder mit Schuleingangsuntersuchungen, Schuluntersuchungen verschiedenster Art (im Rahmen sonderpädagogischer Förderverfahren, Seiteneinsteigender, Fahrkostenübernahmen u. a.), der Umsetzung der Masernimpfpflicht und verschiedensten sozialmedizinischen Gutachten betraut werden. Ferner konnte im gesamten Zeitraum die Ambulanz für nicht krankenversicherte Kinder- und Jugendliche weiter betrieben werden.
Zu Frage 4:
Derzeit führt einmal wöchentlich ein externer Kinderarzt in freiberuflicher Tätigkeit
Schuleingangsuntersuchungen im Gesundheitsamt durch. Verschiedene Optionen der
interdisziplinären Zusammenarbeit werden laufend geprüft, um die Versorgung der
Dortmunder Einschüler*innen auch in Corona-Zeiten bestmöglich zu sichern.
Daneben wurden und werden Informationsschreiben mit wichtigen Informationen und
Beratungsangeboten an alle Familien der Einschüler*innen versendet. Mit diesem
Informationsschreiben werden die Einschüler*innen begrüßt. Die Sorgeberechtigten erhalten
Informationen zu Vorsorgemaßnahmen und Impfungen. Ferner sind Informationsfolder aus
der Reihe "Fit für die Schule" mit Tipps zur Förderung der schulrelevanten
Vorläuferfähigkeiten, Informationen zur Ernährung und Unterstützung einer gesunden
Entwicklung sowie der Flyer "Ruhe und Gelassenheit" des Jugendamtes beigefügt. Somit
werden die Sorgeberechtigten in dieser herausfordernden Pandemie-Situation noch einmal
auf die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote aufmerksam gemacht.
Weiterhin erfolgten zwischenzeitlich durch Mitarbeiter*innen des Jugendamtes, die derzeit das Gesundheitsamt in der Pandemiesituation unterstützen, telefonische Beratungen von Familien hinsichtlich des Umgangs mit der Pandemiesituation. Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, schulpflichtige Kinder mit entsprechenden Bedarfen dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Diese Möglichkeit besteht auch über den Beginn des Schuljahres hinaus, sodass bei deutlich werden von Problemen im Laufe des Schuljahres entsprechend reagiert werden kann.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der
Verwaltung zu Kenntnis und überweist sie auf Vorschlag der Vorsitzenden in den Schulausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.


Frau Dr. Tautorat informierte, dass die Stellungnahme der Verwaltung auch in den Sozialausschuss überwiesen wurde und der habe Abhilfe beschlossen, damit möglichst alle Kinder wieder untersucht werden könnten.

Herr Kassem bat um Auskunft, was passiere, wenn Eltern sich beim Gesundheitsamt melden, weil sie ihr Kind für nicht schulfähig halten, es lt. vorliegendem Schreiben erstmal eingeschult werde und die Schulunfähigkeit im Nachhinein geprüft würde. Was passiert mit dem Kitaplatz?

Frau Schneckenburger verwies auf die Möglichkeit, dass ein Kind mit Entwicklungsbedarf länger in der Schuleingangsphase verbleiben könne und sagte weitere Informationen an den Ausschuss zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Überweisung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.



zu TOP 3.2
Grundstückssituation für den Kita-Bau
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2021
(Drucksache Nr.: 20119-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

zu TOP 5.1
Grundstückssituation für den Kita-Bau
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der
Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ aus der Sitzung am 18.03.2021 vor:



Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) dankt der Verwaltung für die Antwort und bittet darum,
diese auch an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der
Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Antwort der Verwaltung an den Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie weiter…..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Arbeitsbericht 2020 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21343-21)

Herr Barrenbrügge bat auch hier, wie vorher beim Geschäftsbericht des Jugendamtes, zukünftig um mehr Angaben zu Quantitäten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Arbeitsbericht 2020 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19829-21)
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im Odemsloh
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 19829-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus öffentlicher Sitzung vom 05.05.2021 vor:

Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im
Odemsloh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19829-21)
Die Bezirksvertretung Mengede hat Bedenken, dass klassischer Kunstrasen einige Nachteile
birgt. Wenn er nicht eingezäunt oder bewacht wird, wird ein Kunstrasen schnell unansehnlich
und muss ersetzt werden. Zudem wird das aufgetragene Granulat häufig durch Schuhe auch in die Umgebung getragen, welches der Natur schadet. Nachhaltigkeit und auch
Wirtschaftlichkeit sind wichtig.
Die FDP schlägt vor, statt Kunstrasen Hybridrasen zu verlegen. Er hätte folgende Vorteile:
- weniger Mähaufwand als bei echtem Rasen
- durch die Kunststoffbestandteile auch bei Trockenheit immer noch nutzbar
- widerstandsfähiger und langlebiger als Kunststoffrasen und dadurch nachhaltiger
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich zunächst eine Klärung von Alternativen zum
Kunstrasen bevor ein Beschluss gefasst wird. Der Beschluss könnte dann noch im Juni gefasst
werden. Diesbezüglich gibt die Geschäftsführung zu bedenken, dass nach Auskunft von Frau
Martens, eine Umsetzung in diesem Jahr damit definitiv ausgeschlossen wäre.
Die SPD-Fraktion äußert Bedenken zu möglichen Folgekosten bei Hybridrasen.
Die CDU-Fraktion schließt sich diesen Bedenken an, weist aber auch auf die Langlebigkeit
hin. Die Bezirksvertretung ist sich einig, dass ein Bedarf für diesen Platz besteht, da es viele
Kinder und Jugendliche gibt, die diesen Platz nutzen würden und sich aktuell anderweitig
behelfen, indem sie zum Teil Privatflächen von Anwohnern nutzen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass es in anderen Ländern bereits Kunstrasen gibt, der resistenter und umweltfreundlicher ist. Es wäre wichtig zu wissen, um welche Art von Kunstrasen es sich handelt.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage nur mit Hinweis auf die Anmerkungen bzw. dem
Wunsch der Klärung der noch offenen Fragen zu beschließen. Da die Bezirksvertretung
Mengede diesen Vorschlag mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Frau Dettke, SPD-Fraktion)
annimmt, werden folgende Anmerkungen formuliert:
Die Bezirksvertretung Mengede legt ein besonderes Augenmerk auf die Widerstandsfähigkeit
(aufgrund der Nutzung durch viele Jugendliche), Langlebigkeit und Umweltfreundlichkeit des
Bodenbelags. Zudem sollte er pflegeleicht sein. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung
gebeten, ob ein Hybridrasen möglich wäre. Dabei sollten jedoch auch die Folgekosten
betrachtet werden.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Frau Dettke,
SPD-Fraktion), mit den gemachten Anmerkungen und insbesondere unter Berücksichtigung
der noch klärungsbedürftigen Sachverhalte, die Durchführung der Teilmaßnahme „Neubau
des Bolz- und Multifunktionsplatzes -Im Odemsloh-“ mit einem aktuellen
Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 200.000 €.
Sollten sich die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung um bis
zu max. 20 % erhöhen erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung
Mengede.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den ergänzten Beschluss der Bezirksvertretung Mengede im Nachgang zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21068-21)

Frau Soldan-Bank) bedankte sich für die Neuauflage und fragte, wie die Broschüren in die Familien kommen und ob es sie auch in anderen Sprachen gibt. Sie würde eine HTML-Struktur sinnvoll finden, um sie „durchsuchbarer“ zu machen.
Diese Fragen müssten zur Beantwortung an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:

1. Die Broschüre ist kostenlos in der ersten Etage des Gesundheitsamtes, Raum 1.07, Hoher Wall 9-11, 44137 Dortmund, erhältlich und steht aktuell im Internet unter dortmund.de/bambini zur Verfügung. Sie wird zusätzlich von den Mitarbeiter*innen der Familienbüros des Jugendamtes bei ihren Willkommensbesuchen den Eltern ausgehändigt sowie vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes während der Einschulungsuntersuchungen und bei Bedarf im Rahmen der aufsuchenden Elternberatungen an Eltern/Erziehungsberechtigte. Außerdem erfolgt nach Drucklegung sowie 2-3 mal jährlich eine interne Versendung zur Auslage an publikumsintensive Fachbereiche wie z. B. Bezirksverwaltungsstellen, Bibliotheken, Jugendhilfedienste, Dietrich-Keuning-Haus, Fritz-Henßler-Haus, VHS sowie verschiedene Pforten.
2. Die Broschüre Bambini ist in keiner anderen Sprache erhältlich.

Dem Hinweis einer HTML-Struktur wird bei der nächste Auflage nachgegangen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini“ zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021/ https://www.dortmund.de/media/p/schulverwaltungsamt/downloads_sva/40-39-20_Bildungskommission-Bericht_WEB.pdf
(Drucksache Nr.: 20417-21)

Frau Soldan-Bank erklärte, dass in einem anderen Kontext, in dem es um die Bildungskommission ging, die Rede davon war, dass es eine Kinderkommission geben soll. Sie würde begrüßen, wenn sich diese dem Ausschuss vorstellen würde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20306-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die im Standardraumprogramm unter den Raumprogramm-Nummern 7.1 und 7.2 getroffene Festlegung wird wie folgt geändert:
Es werden vier einzelne Toiletten -sogenannte Unisex Toiletten - errichtet und eine Zuweisung zu den Geschlechtern entfällt.
Begründung

Die Geschlechter der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Einrichtungseröffnung sind nicht auf Dauer gleichbleibend. Derzeit sind männliche Mitarbeiter sehr selten, so dass auch dieses kein gutes Auswahlkriterium ist. Da mittelfristig die Mitarbeiteranzahl von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen Geschlechtsidentitäten zunehmen wird, ist es ratsam "offen" bzw. vorgabenfrei zu bauen, um spätere kostenpflichtige Umbauten vermeiden zu können….


Herr Barrenbrügge erklärte, dass die Stadt zum Wohle der Kinder mehr ausgebe, als das Land NRW vorgibt. Da in den FABIDO- Einrichtungen deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten und es mehr als zwei Geschlechter gäbe, wäre es einfacher jetzt die Toiletten ohne Vorgaben zu bauen.

Herr De Marco stört sich in der Begründung an der Formulierung „… von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen zunehmen wird…“ und bittet darum das in „..Personen mit weiteren Geschlechtsidentitäten..“ zu ändern.

Dem stimmte Herr Barrenbrügge zu.

Frau Schneckenburger empfahl, den Antrag nicht zu beschließen, ohne prüfen zu lassen, welche rechtlichen Bestimmungen der Ausführung des Antrages entgegenstehen könnten. Eine Arbeitsstättenverordnung z. B., die Vorgaben darüber macht, wie die Ausgestaltung von Toiletten in Kindertagesstätten aussieht.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Antrag der CDU mit der Änderung (fett) als Prüfauftrag an die Verwaltung


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung des obigen Prüfauftrags folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.
2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.
3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.
4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.




zu TOP 3.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021 zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

Der Ausschuss für Kinder; Jugend und Familie nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2020

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Arbeitsbericht 2020 des Jugendring Dortmund zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Kita-Portal Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) aus Sitzung 21.04.2021
(Drucksache Nr.: 20056-21-E3)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1.) Die Verwaltung wird aufgefordert eine Möglichkeit zu erarbeiten, dass auch Elternhäuser ohne digitalen Zugang (fehlende Emailadresse, etc.) eine verbindliche Anmeldemöglichkeit zu einem Kinderbetreuungsplatz bekommen können und stellt diese dem Ausschuss bis spätestens zum III. Quartal 2021 vor.

2.) Das Kita-Portal wird so auf der Startseite erweitert, dass Sprachzugänge der 5 am häufigsten in Dortmund gesprochenen Sprachen (Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch) direkt gegeben sind. Zielführend wäre hier der Zugang per Flaggen-Login.

3.) Das Jugendamt schreibt alle Familien zum 2. Geburtstag eines jeden Kindes in Dortmund an und informiert über die Kinderbetreuungslandschaft und die Wege zur Anmeldung in den Dortmunder Kitas bzw. bei den Tagespflegeeltern des Kita-Portals.

Begründung

Eine Begründung erfolgt mündlich….


Herr Barrenbrügge erklärte, dass die Intention des Antrages sei, dass alle einen Zugang zu den Anmeldemöglichkeiten bekommen, unabhängig von fehlender Emailadresse oder Sprachbarrieren. Da die Willkommensbesuche schon lange zurückliegen, findet seine Fraktion die Kontaktaufnahme zum 2. Geburtstag der Kinder, die auch telefonisch erfolgen könnte, wichtig.

Frau Schneckenburger informierte, dass die Koordinierungsstelle des Jugendamtes Eltern unterstützt, die keinen digitalen Zugang zum Onlineportal Kita-Online haben, indem sie auf Anfrage schriftliche Anmeldemöglichkeiten versendet. Auch die Familienbüros nehmen Anmeldungen vor und zuletzt bliebe die niederschwelligste Möglichkeit sich direkt an die Tageseinrichtung zu wenden, die im Verwaltungsprogramm ihrer Kita eine Anmeldung über das Portal vornehmen könnten.
Die im Portal hinterlegten Informationen sind in sechs Sprachen verfügbar, der Anbieter des Programms kann aber zurzeit kein rechtssicheres Anmeldeformular in mehreren Sprachen anbieten.

Frau Soldan-Bank merkte an, da es immer noch eine Problemlage gäbe, würde sie den Antrag als Signal sehen, sich weiter um die Thematik zu kümmern.

Herr Barrenbrügge sieht zwischen Soll und Ist noch eine große Differenz, da die Problemlage von mehreren Akteuren, auch freien Trägern an seine Fraktion herangetragen wurde. Wenn es Möglichkeiten gäbe sich analog anzumelden, müssten die mehr kommuniziert werden. Er finde es gut, wenn die Verwaltung dies im Blick habe, würde aber den Antrag zum Wohle der Familien aufrechterhalten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.



zu TOP 4.2
Junge Obdachlose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20026-21-E3)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.05.2021 vor:

….Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in Bezug auf den Zusatz- /Ergänzungsantrag zum
Tagesordnungspunkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sachstand zur Öffnung der Notschlafstelle für junge obdachlose Menschen
(bis 27 Jahre) in Dortmund?
Die Einrichtung ist noch nicht eröffnet. Das Sozialamt als zuständige Stelle gibt inzwischen
als möglichen Öffnungstermin das 2. Quartal 2021 an. Vorgesehen sind zwanzig
Übernachtungsplätze.
2. Wie werden allgemein in den Einrichtungen in Dortmund für junge Obdachlose die
Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie aufgefangen bzw. werden diese
aufgefangen?
Der Zentrale Fachdienst Streetwork der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Dortmund beteiligt sich seit Beginn der Pandemie an der Notversorgung wohnungsloser
Menschen in Dortmund durch die Ausgabe von Lunch-Tüten und haltbaren Lebensmitteln,
sowie der Ausgabe von kleinen Hygienepacks. Der Schwerpunkt des Fachdienstes liegt dabei
bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre.
3. Ist bekannt, wie die Kapazitäten (Übernachtungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten) für
junge Obdachlose in den Nachbarstädten, wie Bochum, Essen, Gelsenkirchen ist? Wenn
ja, bitten wir um Darstellung der Zahlen.
Aufgrund der Corona-Auflagen war die Belegung von Mehrbettzimmern der Notschlafstellen
„Schlaf am Zug“ in Bochum nicht mehr möglich und schränkte die Aufnahmekapazität ein.
So fanden im Jahr 2019 in der Einrichtung „Schlaf am Zug“ 2.131 Übernachtungen statt. Im
Jahr 2020 war es noch 1.336 Übernachtungen. In der Notschlafstelle „Raum 58“ in Essen gab
es im Jahr 2019 1.869 Übernachtungen und im Jahr 2020 1.704.
In Gelsenkirchen gibt es in der Einrichtung „SoS SleepIn or Stay“ keine
Aufnahmemöglichkeit für Selbstmelder. Dort werden nur junge Menschen nach Zuweisung
des Jugendamtes aufgenommen. Es ist also keine niederschwellige Notschlafstelle für
wohnungslose junge Menschen.
4. Welche Aufenthaltsmöglichkeiten gibt es für junge Obdachlose in den Abend- bzw.
Nachtstunden?
Der Fachdienst Streetwork des Jugendamtes Dortmund bietet ab dem 27.04.2021 dienstags
und donnerstags in der Zeit von 17.00 – 19.00 Uhr die Ausgabe warmer Mahlzeiten auf dem
Außengelände der Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße 22 an. Dort können,
entsprechend der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung, vier junge Menschen gleichzeitig
eine Mahlzeit zu sich nehmen und eine weitere Portion mitnehmen. An den beiden Abenden
können sich jeweils bis zu 40 Jugendliche und junge Erwachsene versorgen. Weitere
Angebote in den Abendstunden gibt es zurzeit nicht.
Mit den geplanten vier Abendöffnungen nach Beendigung der Pandemie bedingten Auflagen
hat der Fachdienst ein Alleinstellungsmerkmal.
5. Bei den älteren Obdachlosen ist bekannt, dass hier auch viele aus den Nachbarstädten
Dortmunds kommen. Ist Ähnliches auch für junge Obdachlose bekannt?
Dortmund als größte Kommune in der Region zieht Menschen aus den umliegenden Städten
an. Dies gilt nicht nur für Menschen, die an der Kultur oder dem Einkauf interessiert sind,
sondern auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich der sozialen Kontrolle oder des
elterlichen Umfeld entziehen wollen. Daher gibt es auch immer wieder wohnungslose junge
Menschen aus umliegenden Städten in Dortmund……

Herr Niermann erklärte, dass in der Stellungnahme Angaben zu dem vom VSE betriebenen Sleep-In fehlen würden.
Ergänzend zur Stellungnahme erläuterte er:
Zu 1. Als Konsequenz der Eröffnung der Notschlafstelle sei vereinbart, dass nach sechs Monaten im Sleep-In keine Ü18-Nutzer mehr übernachten dürfen.
Zu 2. Der VSE habe mit einer ausschließlich aus Spenden finanzierten Maßnahme
, zusammen mit dem Backyard, kompensierende Angebote gemacht und in Absprache mit dem Jugendamt die Öffnungszeiten der Notschlafstelle erweitert.
Zu 3. Im Sleep-In gab es in 2020 1795 Übernachtungen und in 2019 2497 Übernachtungen.

Zu 4. Der VSE teilte mit, dass sie täglich von 19:00 Uhr abends bis 10:00 Uhr am nächsten Tag unterwegs seien und in der Zeit auch Angebote für Jugendliche machen.

Frau Gövert bedankte sich für die Ergänzungen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Leistungserbringer Erzieherische Hilfen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20398-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021 vor:

….mit Schreiben vom 12.03.2021 hat die CDU-Fraktion um eine Auflistung der aktuellen
Akteure der erzieherischen Hilfen in Dortmund gebeten. Diesem Wunsch komme ich hiermit
nach und stelle Ihnen nachfolgend eine Übersicht der auf dem Stadtgebiet ansässigen Träger
zur Verfügung, die stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betreiben:
Träger stationärer Einrichtungen
andante gGmbH
Aufwind Jugendhilfe GmbH
Arbeiterwohlfahrt AWO – Unterbezirk Dortmund
Caritasverband Dortmund e.V., Jugendwohnhaus St. Bonifatius
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD Dortmund)
ConSol Dortmund gGmbH
Das Andreashaus Sozialpädagogische Familiengruppe
Evangelisches Jugendhilfezentrum
Johannes Falk - Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH
Echt Jugendhilfe gGmbH
EfA Einrichtung für Alleinerziehende gGmbH
Förderverein Soziale Arbeit Gut Königsmühle e.V.
GrünBau gGmbH
I.N.S.E.L. Jugendhilfe
Jugendhilfe S.T.A.R.K.
Jugendhilfe St. Elisabeth
Kinderwohngruppe Kolibri
Malteser Werke gGmbH
Neue Wege gGmbH - Villa Löwenherz
PTV – Psychosozialer Trägerverbund
Städtisches Institut für erzieherische Hilfen (SIEH)
Sisyphus Kinder- u. Jugendhilfe
Sozialdienst kath. Frauen (SkF)
S.O.S. Kinderdorf
St. Vincent Jugendhilfe-Zentrum e.V.
Verein für Erziehungshilfen Mengede e.V.
VSE e.V.
Wellenbrecher e.V.
Werkstatt Solidarität e.V.
WildFang Kinder- und Jugendhilfe GmbH & Co.KG
ZOF e.V.
Ergänzend erhalten Sie eine Aufstellung über die Träger der freien Jugendhilfe, die ambulante Maßnahmen im Stadtgebiet anbieten und in Dortmund ansässig sind:
Träger ambulanter Maßnahmen
Abfahrt Beratung
Ährenkorn e. V.
Amana – Soziales Kompetenzzentrum
andante gGmbH
Aufwind Jugendhilfe GmbH
Autismus-Therapie-Zentrum -ATZArbeiterwohlfahrt
AWO – Unterbezirk Dortmund
Change Jugendhilfe und Beratung GmbH
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD Dortmund)
Consol Dortmund gGmbH
Deutscher Kinderschutzbund Dortmund
Echt Jugendhilfe gGmbh
EfA Einrichtung für Alleinerziehende gGmbH
Evangelisches Jugendhilfezentrum
Johannes Falk - Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH
Ev. Kinderheim Herne
Frauenzentrum Dortmund 1980 e.V.
Förderverein Soziale Arbeit Gut Königsmühle e.V.
GID gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen
GrünBau gGmbH
impuls e.V.
INKA, Barbara Witte-Boecker
I.N.S.E.L. Jugendhilfe
Intiaktiv GmbH
Jugendhilfe St. Bonifatius
Jugendhilfe St. Elisabeth
Kinderwohngruppe Kolibri
Lebenshilfe Kinder, Jugend und Familie gGmbH
Malteser Werke gGmbH
Mobile e. V.
ptz-Dortmund
Plan B Ruhr e. V.
Praxis für Heilpädagogik und systemische Beratung GbR
PTV – Psychosozialer Trägerverbund Dortmund GmbH
RMT-Ruhr gGmbH
SBW Eving gGmbH
Sisyphus Kinder- u. Jugendhilfe
SKF – Sozialdienst katholischer Frauen
So!-Trainings
Soziales Zentrum Dortmund e.V., Beratungsstelle Westhoffstraße
St. Vincenz Jugendhilfe Zentrum e.V.
Systemische Lösungen BG GbR
Verein für Erziehungshilfen Mengede e.V.
VSE NRW e. V.
Wellenbrecher e. V.
Westfalia Bildungszentrum e. V.
Werkstatt Solidarität e. V.
Zentrum für soziale Dienstleistungen ZSD GmbH
Zentrum für Gehörlosenkultur e. V.
Zentrum für Psychomotorik und Interdisziplinäre Frühförderung, ZPI -
Psychomotorische Förderung und Beratung e.V.
ZOF e.V.
In der nachfolgenden Tabelle werden die freien Träger der Jugendhilfe entsprechend des in
2020 geleitsteten Dienstleistungsumfangs sortiert aufgelistet. Die Anordnung wurde anhand
der Anzahl der in 2020 durchschnittlich betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen vorgenommen. In der Auflistung sind sowohl in Dortmund ansässige Träger als
auch auswärtige Träger aufgeführt. Die Darstellung wurde aus Veranschaulichungsgründen
auf 20 ambulante und 20 stationäre Träger der freien Jugendhilfe begrenzt. An erster Stelle
wurde der Träger aufgelistet, der im Durchschnitt die meisten Kinder und Jugendliche in 2020 betreut hat.
Auflistung ambulanter Träger
1. ConSol Dortmund gGmbH
2. Autismus-Therapie-Zentrum -ATZ-
3. Frauenzentrum Dortmund 1980 e.V.
4. help Jugendhilfe gGmbh
5. Jugendhilfe St. Elisabeth
6. PTV Psychosozialer Trägerverbund Dortmund GmbH
7. impuls e.V.
8. Soziales Zentrum Dortmund e.V., Beratungsstelle Westhoffstraße
9. Lebenshilfe Kinder, Jugend und Familie gGmbH
10. VSE e.V.
11. Plan B Ruhr e.V.
12. Arbeiterwohlfahrt AWO – Unterbezirk Dortmund
13. Zentrum für Psychomotorik und Interdisziplinäre Frühförderung, ZPI
14. GID gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen
15. Zentrum für soziale Dienstleistungen ZSD GmbH
16. Aufwind Jugendhilfe GmbH
17. Verein für Erziehungshilfen Mengede e.V.
18.INKA Ambulante Kinderkrankenpflege u. sozialpädagogische Familienhilfe, Dortmund
19. St. Vincenz Jugendhilfe Zentrum e.V.
20. Ährenkorn e.V.
Auflistung stationärer Träger
1. Jugendhilfe St. Elisabeth
2. St. Vincenz Jugendhilfe Zentrum e.V.
3. VSE e.V.
4.Evangelisches Jugendhilfezentrum
Johannes Falk - Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH
5. Arbeiterwohlfahrt AWO – Unterbezirk Dortmund
6. Caritasverband Dortmund e.V., Jugendwohnhaus St. Bonifatius
7. Verein für Erziehungshilfen Mengede e.V.
8. Sozialpädagogische Partnerschaften Unna, Kai und Monika Spiekermann GbR
9. EfA Einrichtung für Alleinerziehende gGmbH
10. Aufwind Jugendhilfe GmbH
11. help Jugendhilfe gGmbh
12. ConSol Dortmund gGmbH
13. Ev. Kinderheim Herne & Wanne-Eickel gGmbh
14. Echt Jugendhilfe gGmbH
15. Jugendhilfe Werne
16. I.N.S.E.L. Jugendhilfe
17. Städtisches Institut für erzieherische Hilfen (SIEH)
18. Evangelisches Kinder-Jugendheim Overdyck
19.Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - Heilpädagogisches Kinderheim Hamm
20. SKF – Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)…..

Herr Barrenbrügge bedankte sich für die Auflistung, durch die man einen Überblick bekomme. Er fragte, nach welchen Kriterien, bei so vielen Anbietern, die einzelnen Leistungserbringer ausgesucht würden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass die im Jugendhilfedienst festgestellten, notwendigen Hilfen bei den entsprechenden Trägern beauftragt würden. Das Jugendamt habe nicht das Recht einzelne Träger mal mehr oder weniger zu belegen, sondern schaut nach Qualitätskriterien, die bestmöglich zu der Hilfe für den Jugendlichen im Quartier passe. Des Weiteren komme das Wunsch- und Wahlrecht der Familien dazu.
Herr Niermann wies darauf hin, dass es im Ausschuss eine Diskussion über die Qualitätskriterien für Träger von Kindertageseinrichtungen gab. Er regte an, über die Frage nachzudenken, ob man nicht für den Bereich Erzieherische Hilfen (ambulant und stationär) gemeinsam einen Kriterienkatalog erstellen sollte, auch mit Blick auf die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband und die Bindung vor Ort.

Herr Evermann erklärte, dass man in der AG 78 Erzieherische Hilfen mit dem Jugendamt über die Situation mit der Vielzahl an Trägern gesprochen habe. Es sei sicher über Kriterien wie z. B. die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband und die gesetzliche Anerkennung zu beraten und dies in den Fokus zu nehmen. Die Anerkennung müsse das Jugendamt im Einzelfall prüfen. Er würde es aber auch begrüßen, wenn der Ausschuss Kriterien für die Träger festlegt um das Jugendamt zu unterstützen.

Herr Kaminski würde es begrüßen, dass der Ausschuss den Antrag für ein Konzept des Jugendamtes zu dem Thema unterstützen würde.

Frau Göverte erklärte, dass man da vielleicht noch intensiver auf das Thema schauen sollte um die Richtung festzulegen und anschließend etwas in die Wege leiten.

Frau Schneckenburger schlug vor, dass der Ausschuss sich zuvor über die konkrete Problemlage in der Zuweisung informieren lasse. Es gab in der Vergangenheit Situationen, in denen bundesweit Träger angefragt werden mussten, um passgenaue Maßnahmen für junge Menschen zu finden, die nicht in Dortmund versorgt werden konnten. Das Jugendamt müsse Bewegungsmöglichkeiten im Interesse von Kindern und Jugendlichen haben. Sie sagte einen Bericht über die Gesamtsituation zu.

Frau Dr. Frenzke Kulbach erläuterte, dass es um ein vielschichtiges Thema gehe, das man in Dortmund gemeinsam zwischen öffentlichen und freien Trägern im Sinne des §78 SGB VIII gestalten müsse. Gemeinsam müsse man eine Angebotsstruktur in Dortmund entwickeln und dabei den ambulanten von dem stationären Bereich trennen. Sie habe die Diskussion so verstanden, dass man bei dem ambulanten Bereich darauf schauen solle, wie man Zusammenarbeit gestalten könne und wie Sozialraumorientierung gewährleistet werden kann. Das Wunsch und Wahlrecht der Eltern könne man nicht eingrenzen aber qualifizieren.

Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass man sich bei den ambulanten Hilfen im vergangenen Jahr verabredet habe, dass die Fachbereichsrichtlinien evaluiert werden sollten. Dies müsste im Herbst geschehen sein. Aktuell finde bei den ambulanten Trägern eine Marktbereinigung statt, da die Nachfrage sich eklatant verändert habe. Das sollte man dann zusammen betrachten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.4
Maßnahmen nach Corona
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21248-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vor:

…die Pandemie hat Kindern und Jugendlichen die Chance genommen, sich frei und unbefangen über einen langen Zeitraum in der Freizeit zu entwickeln und zu betätigen. Während sich in der Öffentlichkeit viele berechtigte Gedanken über die Bildung gemacht wurden, war die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Freizeit und der dortigen Sozialisierung oft eine nachrangige Notiz. Daher bitten wir Sie folgende Anfragen an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung auf die Tagesordnung zu nehmen:


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 4.5
Ferienangebote im Sommer 2021 für Dortmunder Kinder
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21352-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: Begründung:
Kinder und Jugendliche haben ganz besonders unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten. Immer mehr Familien geraten in wirtschaftliche Not. Durch attraktive Ferienangebote vor Ort könnten wenigstens einige unbeschwerte Ferientage verbracht werden……

Es wurde der Sommerferienkalender 2021 verteilt, der die Aktivitäten des Jugendamtes in den Sommerferien auflistet.
Die Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



Die Tagesordnungspunkte 4.6 und 4.7 wurden zusammen behandelt.

zu TOP 4.6
Ganzheitliche Kinder- und Jugendpartizipation – Vom Stadtteil bis ins Zentrum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21480-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vor:


…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:


Begründung:
Dortmund bietet bereits viele und auch erfolgreiche Angebote für Kinder und Jugendliche. Seien es die Jugendfreizeitstätten, die Vereine und Verbände der Fachbereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes und auch die bisher bestehenden dezentralen Jugendforen. Doch so wie sich unsere Gesellschaft und unsere Umwelt verändern, so verändern sich auch Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Daher ist es in der Arbeit mit dieser Zielgruppe insbesondere wichtig, agil und fortschrittlich Angebote zu überprüfen und auch neu zu schaffen.

Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist hierbei ein besonderes hohes Gut und darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Doch um agile und bedarfsorientierte Partizipation zu gewährleisten, kann diese nicht am Schreibtisch skizziert und beschlossen werden. Hierzu bedarf es eines ganzheitlichen Konzeptes unter Berücksichtigung bisheriger Angebote und die Verzahnung dieser und neuer Angebote. Dies kann nur unter Beteiligung jener Expert*innen geschehen, die bereits täglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und unter Beteiligung der Zielgruppe selbst. Letztlich darf die Beteiligung sich nicht in einem abgeschlossenen System befinden, sondern auch auf die kommunale Politik selbst hin- bzw. einwirken. Partizipation soll spür- und erlebbar sein.

Ziel hierbei soll es sein, Demokratie nicht nur über Bücher zu vermitteln, sondern schon frühzeitig als Bestandteil unseres Alltags begreifbar zu machen. Nur durch die frühe Vermittlung der Wichtigkeit von Interaktion mit anderen und dem Verständnis der Vielschichtigkeit von Entscheidungsprozessen bis hin zur Umsetzung dieser Entscheidung kann Demokratie erlernt werden.

Die Vorstellungen, Sichtweisen und Bedarfe der Dortmunder Kinder und Jugendlichen sind es in einer modernen Stadtgesellschaft wert, eine eigene Plattform der Beteiligungsformate zu erhalten……


zu TOP 4.7
Ausbau der Kinder- und Jugendpartizipation
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21513-21)
Ausbau der Kinder- und Jugendpartizipation
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21513-21-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vor:


…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht sich grundsätzlich für eine Weiterentwicklung und Erweiterung der bisherigen Möglichkeiten zur Partizipation und politischen Bildung für Kinder und Jugendliche in Dortmund aus.
2) Der Ausschuss ist der Auffassung, dass dabei die bestehenden Angebote zur Partizipation und politischen Bildung durch einen stadtweiten Jugendrat ergänzt werden sollen. Die bestehenden Formate werden dadurch nicht ersetzt.
3) Der Ausschuss bittet die Verwaltung, ein Modell für einen Dortmunder Jugendrat zu erarbeiten und dem Ausschuss bis spätestens Oktober 2021 vorzulegen. Bei der Erarbeitung kann auf die Erfahrung anderer Städte zurückgegriffen werden (zum Beispiel Jugendrat Düsseldorf). Bei der Bearbeitung des Modells sollen insbesondere die folgenden Punkte beachtet und integriert werden:
4) Die Verwaltung wird gebeten, zusätzlich das Modell der Veranstaltung „Jugend-Landtag NRW“ auf seine Übertragbarkeit auf Dortmund zu überprüfen.

Begründung:
Zielsetzung einer Kinder- und Jugendpolitik, die Kinder und Jugendliche als eigenständige Individuen mit eigenen Vorstellungen, Ideen und Wünschen ernstnimmt, muss ihre größtmögliche Beteiligung, Mitbestimmung und Partizipation an der Entwicklung unserer Stadt sein. Nur, wer früh ernst genommen wird und erlebt, dass man Dinge selbst verändern kann, lernt von Beginn an Demokratie. Kinder und Jugendliche sollen deshalb an allen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen können sie am besten dann äußern, wenn sie an allen Orten und für alle Orte ihres Aufwachsens mitbestimmen können. Das betrifft ihr tägliches Lebensumfeld in Kitas und Schulen. Das betrifft aber auch Stadtplanung und Stadtentwicklung, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Spielplätze, kulturelle Angebote, informelle Treffpunkte, Freiräume oder auch Mobilität.

Die bisherigen stadtweiten Jugendforen sind dabei ein gutes und bewährtes Instrument, das weitentwickelt und durch zusätzliche Formate ergänzt werden soll. Ein Modell dafür ist die Einrichtung eines Jugendrates/Jugendparlaments mit eigenem Budget. Dabei muss gewährleistet sein, dass alle Kinder und Jugendliche durch einen Jugendrat repräsentiert werden. Der Jugendrat ist nicht das Spielfeld der politischen Jugendorganisationen der Parteien. Und: Entscheidungen müssen auch konkrete und schnell nachvollziehbare Ergebnisse haben. Ein Jugendrat ist darüber hinaus ein konkreter Beitrag zur politischen Bildung. Begleitet werden soll die Arbeit des Jugendparlaments von hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter*innen. In anderen Städten gibt es bereits - teilweise seit langem - funktionierende Modelle

Mit der Veranstaltung „Jugend-Landtag NRW“ haben Jugendliche die Möglichkeit, Politik hautnah zu erleben. Dabei übernehmen sie für drei Tage die Rolle der Abgeordneten und erleben, wie die Abgeordneten täglich arbeiten, sie besprechen aktuelle Themen und stimmen darüber ab. Die Beschlüsse werden anschließend im Landtag diskutiert…..


Herr De Marco erklärte, dass man den Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU nicht mehr beraten konnte. Er bat darum, die beiden Anträge zu schieben um sie in der nächsten Sitzung gemeinsam zu beraten und sich vielleicht im Vorfeld über die inhaltliche Gestaltung zu unterhalten und auf einen gemeinsamen Antrag zu einigen.

Frau Soldan-Bank erläuterte, dass mit dem Antrag keine Konkurrenz aufgebaut werden sollte und stimmte dem vorgeschlagenen Verfahren zu.

Herr Oppermann bat darum zu klären, ob wirklich gleiche Interessen bestehen. Seiner Meinung nach sei ein Antrag offen in der Gestaltung mit Beteiligung von Jugendlichen und der andere gebe einen klaren Arbeitsauftrag.

Herr Karstens stimmte dem zu und präferierte ebenfalls ein breit angelegtes Verfahren zu finden, wie Jugendbeteiligung stattfinden kann und wie es mit Kindern und Jugendlichen zusammen entwickelt werden könnte.

Frau Soldan-Bank erklärte, dass man über den Jugendrat, den es in der Form in Dortmund nicht gebe, sprechen wolle, er aber nicht über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg entschieden werden sollte.

Die Anträge zu TOP 4.6 und 4.7 werden in die nächste Sitzung geschoben.



zu TOP 4.8
Erweiterung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21514-21)
Erweiterung der Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21514-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz- Ergänzungsantrag der der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses eine Übersicht über die bisher geplanten städtischen Sommerferienaktionen für Kinder und Jugendliche zu geben.
2) Der Ausschuss Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass in der Zeit der Sommerferien 2021 die Nutzung der Dortmunder Hallen- und Freibäder sowie der Besuch des Dortmunder Zoos und dem Westfalenpark für Kinder und Jugendliche bis 18 25 Jahren (die sich in Ausbildung befinden) kostenlos ist.
3) Der Ausschuss Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW 21 auf, in den Sommerferien 2021 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund zu ermöglichen.
Begründung:
Seit nunmehr 15 Monaten werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie auf das stärkste eingegrenzt und ihnen erhebliche Verzichte abverlangt. Die sinkenden Inzidenzzahlen geben Hoffnung, dass die Sommerferien zum ersten Mal nach langer Zeit die Möglichkeit bieten, wieder Unbeschwertheit, Begegnung und soziale Teilhabe zu erfahren.
Deshalb sollten die Ferienangebote für alle Kinder und Jugendlichen über die Angebote in normalen Jahren hinausgehen und erweitert werden. Die kostenlose Nutzung der Dortmunder Bäder und der kostenlose Zoobesuch in den Ferien wären dabei eine große Unterstützung
Um in den Sommerferien in der Stadt mobil zu sein und zum Beispiel zusätzlich auch Angebote des Ferienprogramms in anderen Stadtbezirken nutzen zu können, wäre zusätzlich eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren für die sechs Wochen der Ferien sinnvoll….


Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärte, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze, er ihnen aber nicht weit genug gehe. Er bat darum, den Antrag in Punkt 2 um den Westfalenpark und die Erhöhung des Alters auf bis zu 25 Jahren (bei Nachweis, sich in Ausbildung oder Studium zu befinden) zu ergänzen. Die Verwaltung solle auch prüfen, ob Hilfspakete vom Land in Anspruch genommen werden könnten.

Frau Soldan-Bank (Fraktion B´90/ Die Grünen) stimmte den Ergänzungen des Antrages zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) führte aus, dass so schön der Antrag auch ist, er haushaltsrelevant sei und hier nicht beschlossen werden könnte. Ihre Fraktion würde dem Antrag so nicht zustimmen.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke+) gab ebenfalls zu Bedenken, dass die Zuständigkeit nicht in diesem Ausschuss liege. Sie habe auch Probleme mit dem Antrag, den sie als Schaufensterantrag sehe, da er hohe Erwartungen wecke, die nicht erfüllt werden könnten, da wir noch mit Beschränkungen leben müssten.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärte dazu, dass man den Antrag mit den Ergänzungen in Rat überweisen könnte um dann dort am nächsten Tag darüber zu entscheiden. Man würde damit ein Zeichen für die Kinder und Jugendlichen setzen, die seit mehr als einem Jahr viele Entbehrungen in Kauf nehmen mussten.

Frau Gövert schlug zusammenfassend vor, den Antrag mit den Ergänzungen zur Abstimmung zu bringen und ihn dann an den Rat zu überweisen, damit der dort im Wege der Dringlichkeit am nächsten Tag behandelt werden könnte.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass bei dem Beschlussvorschlag in Punkt 2. Und 3. die Formulierung „der Ausschuss fordert die…“ stehe und nicht Rat.

Frau Gövert stellte dann den Antrag mit den Ergänzungen der SPD Fraktion und der Änderung „Ausschuss in Rat“ zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke+) den obigen Antrag mit den Ergänzungen (fett) an den Rat der Stadt Dortmund zu überweisen, damit er dort am nächsten Tag im Wege der Dringlichkeit behandelt werden kann.



zu TOP 4.9
Impfungen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21515-21)
Impfungen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21515-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz- / Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt und Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie unterstützt die Forderung des Dortmunder Jugendrings und anderer Dortmunder Jugendverbände nach einer priorisierten Impfung für in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Menschen insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten vielfältigen und wünschenswerten Angebote in den Sommerferien.
2) Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit für die betreffenden Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit ein priorisierter Zugriff auf Impfstoff-Restbestände im Rahmen der Impfbrücke ermöglicht werden kann.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, sich umgehend mit dem Land in Verbindung zu setzen, um vor dem Hintergrund der Sommerferien-Angebote die gezielte Verimpfung weiterer Sonderkontingente zu erreichen.

Begründung:
Siehe beigefügtes Schreiben des Jugendrings


Das beigefügte Schreiben des Jugendrings wird Anlage 1 der Niederschrift.

Frau Soldan-Bank erklärte, dass ihre Fraktion das Anliegen des Jugendrings teile, dass auf jeden Fall Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit, wenn die Möglichkeit bestehe, frühzeitig geimpft werden sollen.

Herr Barrenbrügge ist der Meinung, dass man Hoffnung sende und das sei bei der aktuellen Impfstofflage unredlich, deshalb könne seine Fraktion dem Antrag, auch wenn die Intention richtig sei, nicht folgen.

Frau Kaiser findet, dass mit dem Antrag ein Zeichen gesetzt würde und man noch einmal auf die Situation der Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit hinweisen würde. Wenn wieder Impfstoff vorhanden sei, solle man dieser Personengruppe den Zugang zum Impfzentrum ermöglichen.

Herr Niermann erklärte, dass auch er die Intention richtig finde, als Würdigung für die sich engagierende Personengruppe. Die Liste der sich besonders engagierenden Menschen könne man jedoch problemlos erweitern und er finde es moralisch schwer, sich für eine Gruppe zu entscheiden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Zusatz- / Ergänzungsantrag einstimmig (bei 5 Enthaltungen der CDU, Linke+, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer und Herr Gehrmann).



zu TOP 4.10
Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21516-21)
Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21516-21-E1)
Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21516-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch sind die Einnahmen, die die Stadt Dortmund durch die Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege und OGS pro Jahr generiert?
2. Wie hoch wären die Mindereinnahmen, wenn die Beitragsfreiheit der Elternbeiträge auf die Stufe 2 ausgedehnt würde – jeweils unterteilt in U3 und Ü3
3. Bitte geben Sie analog hierzu dies auch für die Stufe 3 und 4 wieder….

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Verteilt wurde die Einladung 100 Jahre Jugendamt und der Sommerferienkalender 2021.

Die stellvertretende Vorsitzende bat um das Votum des Ausschusses zum Beginn der Sitzungen des AKJF in 2022. Es stimmten 16 Ausschussmitglieder ab, davon 7 für einen Beginn um 15.00 und 9 für 16:00 Uhr. Der Beginn der Sitzungen in 2022 bleibt bei 16:00 Uhr.




Die stellv. Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:45 Uhr.





Gövert Gehrmann Weber
stv. Vorsitzende Schriftführerin



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