Niederschrift (öffentlich)
über die 33. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 19.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 19:35 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Pieper i.V. für Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer

FDP/Bürgerliste
sB Noritzsch

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i.V. für Rm Bohnhof

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Imielski Integrationsrat
sE Siegmund Seniorenbeirat

c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez
Frau Siekmann, FB 32
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Frommeyer, 3/Dez
Frau Brinkhoff, 3/Dez
Herr Schulz, FB3
Frau Lamot, FB 61/2-4
Frau Hülsmann, FB 11/2
Frau Köhler, FB 23/3-2
Herr Brockmeier, FB 66/2
Herr Walther, FB 32/1



Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 33. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 19.02.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2018

2. Beratung von Eingaben

2.1 Eingabe IG-Oberdorstfeld Beschwerde gegen Ablehnung der Petition vom 04.06.2018
Eingabe
(Drucksache Nr.: 12203-18)

2.2 Straßenlärm - L672
Eingabe
(Drucksache Nr.: 11830-18)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Masterplan Kommunale Sicherheit - "Nette Toilette"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19-E1)

3.2 Masterplan Kommunale Sicherheit - Webbasierte Arbeitsplattform
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19-E1)

3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit - Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19-E1)

3.4 Masterplan Kommunale Sicherheit - Quartierslabore
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19-E1)

3.5 Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19-E1)

3.6 Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19-E1)

3.7 Bekämpfung des Linksextremismus als Teil einer städtischen Sicherheitsarchitektur
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13272-19)

3.8 Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkriminalität?
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13273-19)

3.9 Videoüberwachung auf Basis von KI
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13274-19)

3.10 Masterplan Kommunale Sicherheit - Drogenhandel und Drogenkonsum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19-E1)

3.11 Masterplan Kommunale Sicherheit - Kommunale Ordnungsdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19-E1)



3.12 Masterplan Kommunale Sicherheit - Sichere Nachbarschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19-E1)

3.13 Masterplan Kommunale Sicherheit - Videobeobachtung und Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19-E1)

3.14 Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19-E1)

3.15 Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Drogenkonsumraums
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12137-18-E5)
Die Unterlage haben Sie bereits in der Sitzung vom 13.11.2018 erhalten.

3.16 Schuss- und stichsichere Westen für Mitarbeiter von Ordnungsamt und Ausländerbehörde
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12673-18-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits in der Sitzung vom 13.11.2018 erhalten.

3.17 Sichere Herkunftsstaaten- Auswirkungen auf Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12672-18-E2)
Die Unterlage haben Sie bereits in der Sitzung vom 11.12.2018 erhalten.

3.18 Aufwandsentschädigung für Schiedsleute
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12972-18-E2)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung vom 11.12.2018 erhalten.

3.19 Sauberkeit der barrierefreien öffentlichen Toiletten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12958-18-E2)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung vom 11.12.2018 erhalten.

3.20 Beschaffungswesen bei der Feuerwehr
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12970-18-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits in der Sitzung vom 11.12.2018 erhalten. Die Stellungnahme erfolgt mündlich in der Sitzung.

3.21 Sachstand "Einführung einer Ehrenamtskarte"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12948-18-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits in der Sitzung vom 11.12.2018 erhalten.



3.22 Notfallvorsorge bei anhaltendem Stromausfall
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13275-19)

3.23 24-h-Dienst bei der Feuerwehr Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13366-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13366-19-E1)

3.24 Entsorgungsmöglichkeiten für Windeln
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13437-19)

3.25 Schlagstöcke/Ordnungsdienst
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13466-19)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Die Vorlage haben Sie im Rahmen des reduzierten Versandes für den Rat am 21.02.2019 erhalten. Die Vorlage wurde bereits in die Sitzung am 11.12.2018 eingebracht.
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)

4.2 Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
(Drucksache Nr.: 12449-18)

4.3 Dauerhafte Verankerung / Durchführung des „Festi Ramazan“ in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2018
(Drucksache Nr.: 12742-18)
hierzu -> Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13292-19)

4.4 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

4.5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)

4.6 Gute Personalarbeit! Personalgewinnung und Personalentwicklung für den Kommunalen Ordnungsdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13165-19)

5. Mitteilung der Vorsitzenden

5.1 Änderung des Sitzungsbeginns am 02.07.2019 von 16 Uhr auf 17 Uhr
Kenntnisnahme


Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Tölch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2018

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist auf einen Fehler der sich unter TOP3.7 der Niederschrift auf Seite 15 eingeschlichen habe und bittet um das Ersetzen des im Folgenden durchgestrichenen bzw. rot markierten Wortes:
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) zitiert zur Beantwortung der Frage 2 die Definition des Statistischen Bundesamtes und weist eine Definitionsunschärfe zurück. Die AfD-Fraktion vermute, dass es nicht an einer debitorischen definitorischen Abgrenzung mangele, sondern dass man Angst vor den Ergebnissen habe die eine entsprechende Erfassung hervorbringen würde.

Die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2018 wird mit dieser Änderung genehmigt.

2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Eingabe IG-Oberdorstfeld Beschwerde gegen Ablehnung der Petition vom 04.06.2018
Eingabe
(Drucksache Nr.: 12203-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der IG-Oberdorstfeld vom 02.07.2018 vor:























Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Petition der IG-Oberdorstfeld vom 04.06.2018 vor:

Sie bitten um Aufhebung der Denkmalbereichssatzung „Werkssiedlung Oberdorstfeld“.
Diesem Ansinnen stimme ich nicht zu und erläutere, warum.

Die Häuser, Straßen und Gärten der Werkssiedlung Oberdorstfeld wurden in den 1910er Jahren gemäß den Prinzipien einer Gartenstadt städtebaulich angelegt und gestaltet – nicht zuletzt um die begehrten Arbeitskräfte an ihre Arbeitgeberin, die Zeche Dorstfeld, zu binden. Der Architekt Oskar Schwer verwendete bewusst nur eine kleine Auswahl an Materialien und Formen. Ihr variantenreicher Einsatz und der Wechsel zwischen begrünten und bebauten Flächen erzeugen jedoch ein lebendiges Siedlungsbild, das durch die Höhenunterschiede im Gelände noch verstärkt wird. Keine Straße gleicht der anderen, dennoch ist klar, welche Straßen und Häuser zur Werkssiedlung Oberdorstfeld gehören.

Die Werkssiedlung Oberdorstfeld nimmt einen wichtigen Platz in der Geschichte des Wohnungsbaus ein. Sie führt Menschen vor Augen, wie sich das Stadtgebiet Dortmunds Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte. Zusammen mit den Relikten der Zeche Dorstfeld sowie anderen Siedlungen und Industriedenkmälern hält sie die Erinnerung an die einzigartige Geschichte des Ruhrgebietes wach - auch nach dem Ende des Steinkohleabbaus an der Ruhr im Jahr 2018. Das Erscheinungsbild und der Grundriss der Werkssiedlung Oberdorstfeld erfüllen die Anforderungen an ein Denkmal, wie sie als Bedingungen im Denkmalschutzgesetz NRW festgelegt sind.

Der Rat der Stadt Dortmund beschloss 1993 die Denkmalbereichssatzung für die Werkssiedlung Oberdorstfeld und stellte sie aufgrund ihrer vielfältigen Bedeutung für die Stadt unter Denkmalschutz. Als Grundlage für die Erarbeitung dieser Satzung diente ein Gutachten eines auf Denkmalpflege spezialisierten Dortmunder Planungsbüros. Die bereits in diesem Gutachten erfassten Abweichungen zum ursprünglichen Siedlungsbild wurden bei der Formulierung der Denkmalbereichssatzung berücksichtigt. So heißt es im Satzungstext: „Trotz einzelner baulicher Veränderungen hat sich die Gesamtstruktur der Siedlung erhalten, und sie ist daher als flächenwirksames historisches Dokument in hohem Maße für die Geschichte des Arbeiterwohnbaus aussagefähig.“

Das Ergebnis des Gutachtens wurde 1990 in einer Bürgeranhörung bekannt geben. Ende 1991 erfolgte die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes und die Möglichkeit für die Bewohner Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die von den Bürgern vorgebrachten Äußerungen wurden geprüft und erörtert, sie sind mit in den endgültigen Satzungstext eingeflossen. Mit der Bekanntmachung am 14.05.1993 trat die Denkmalbereichssatzung in Kraft. Der Satzungstext und eine Kurzfassung des Gutachtens wurden in der ersten Gestaltungsfibel von 1993 veröffentlicht. Die Gestaltungssatzung vom 10.01.1984 ist seitdem gegenstandslos.

Die Rechtskraft und Rechtskonformität der Denkmalbereichssatzung wurde bereits mehrfach durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geprüft und bestätigt, zuletzt im November 2017. Sie führen in Ihrer Petition wiederholt Gerichtsentscheidungen an, die nur die damals gültige Gestaltungssatzung von 1984 betreffen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen beider Rechtsinstrumente und ihre rechtlichen Auswirkungen. Gerichtsfeste Fotodokumentationen sind ein wichtiger Baustein sowohl bei der Erfassung und Begutachtung potenzieller Denkmäler wie auch bei der täglichen Betreuung. Die Aufnahmedaten dieser Fotografien sind bei der Denkmalbehörde hinterlegt (sog. Exif-Daten).

Aufgabe der städtischen Denkmalbehörde ist es, auf die Erhaltung und denkmalgerechte Pflege der Häuser, Vor- und Hofgärten in der Werkssiedlung hinzuwirken. Das Interesse der Denkmalpflege bezieht sich deshalb besonders auf die vom Straßenraum aus sichtbaren Gebäudeteile und Freiräume. Spielraum für weitgehende Veränderungswünsche wird auf den Gebäuderückseiten und im Gebäudeinneren gegeben. Die Gestaltungsfibel von 2009 zeigt mehrere Möglichkeiten auf, zeitgemäßes Wohnen und Denkmalschutz in Einklang zu bringen. Neben den Gestaltungsmaßnahmen werden auch Möglichkeiten der Wohnraumerweiterung und der energetischen Sanierung benannt.

In Zusammenarbeit mit den Eigentümern bemüht sich die Denkmalbehörde Lösungen anzustreben, die die öffentlichen und privaten Interessen zur Übereinstimmung bringen. Auch bei Verstößen gegen die Denkmalbereichssatzung stehen der direkte Kontakt zu den Eigentümern und die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung im Vordergrund. Bußgeldbescheide und Rückbauverfügungen sollen die Ausnahme bleiben. Die Gleichbehandlung der Eigentümer - unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der einzelnen Häuser - und Verhältnismäßigkeit der denkmalpflegerischen Entscheidungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Veränderungen der Bewohnerschaft innerhalb der Siedlung stehen in engen Zusammenhang mit dem nach Ende des Bergbaus einsetzenden Strukturwandels im Ruhrgebiet. Umso wichtiger ist es, bauliche Anlagen als Zeugnisse des Bergbaus auch für nachfolgende Generationen erlebbar zu erhalten.

Seit Ende 2014 gibt es mit Frau Anneke Lamot eine direkte und konstante Ansprechpartnerin in der Denkmalbehörde, sie steht den Bewohnern und Eigentümern bei allen Fragen und Themen rund um den Denkmalschutz zur Verfügung. Derzeit liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Erlaubnisanträgen zwischen zwei und sechs Wochen, je nach Umfang der beantragten Maßnahme. Durch die Eigentümer initiierte Klageverfahren sind nicht Teil des Erlaubnisverfahrens und können in diese Bearbeitungszeiten nicht mit eingerechnet werden.

Den Ausgleich zwischen den schutzwürdigen Interessen des Eigentums und den Belangen des öffentlichen Interesses als Denkmalbereich stellt das Denkschutzgesetz sicher, indem Mehraufwendungen für die denkmalgerechte Ausführung einer Maßnahme mit Steuervergünstigungen, zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank oder einer direkten Zuwendung aus dem Denkmalförderprogramm honoriert werden können. Bis Ende 2020 können Eigentümer der Werkssiedlung Oberdorstfeld zudem für bestimmte Gestaltungsmaßnahmen einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 50% der Kosten aus dem Hof- und Fassadenprogramm „Werkssiedlung Oberdorstfeld“ erhalten. Die Werkssiedlung Oberdorstfeld ist mit dem Projekt „Smarte Zechensiedlung“ Teil der städtischen Initiative „Nordwärts“; gemeinsam mit den Bewohnern sollen hier Ideen und Bedarfe für eine Zechensiedlung erarbeitet werden, die sowohl dem Denkmalschutz wie auch einem zeitgemäßen Wohnen Rechnung tragen. Auch das Thema Parken spielt hier eine große Rolle. Konstruktive Beteiligung erwünscht!
Aus meiner Sicht stellt die Werkssiedlung Oberdorstfeld ein ganz besonderes Denkmal dar und muss für unsere Nachkommen als Zeugnis einer das Ruhrgebiet prägenden Epoche erhalten bleiben.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Eingabe der IG-Oberdorstfeld vom 02.07.2018 vor:

die o. g. Beschwerde ist von der Unteren Denkmalbehörde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bearbeitet worden. Ich nehme dazu, wie folgt, Stellung:

Die Petition des IG-Oberdorstfeld e. V. zur Aufhebung der Denkmalbereichssatzung der ehemaligen Werkssiedlung Oberdorstfeld ist durch den Oberbürgermeister am 13.07.2018 ausführlich beantwortet worden. Neben der Hervorhebung des besonderen Denkmalwertes der Siedlung und die Gründe, die zur Eintragung als Denkmalbereich in die Denkmalliste der Stadt Dortmund geführt haben, wurden auch die rechtlichen Hintergründe sowie Einzelheiten aus der Arbeit der Denkmalbehörde dargelegt. Hierbei standen die in der Gestaltungsfibel benannten baulichen Möglichkeiten, Details der finanziellen Unterstützung nach dem Denkmalschutzgesetz und das Beratungsangebot der Denkmalbehörde im Fokus.

Auf letzteres möchte ich nochmals hinweisen: die Denkmalbehörde steht den Bewohnern und Eigentümern der Werkssiedlung Oberdorstfeld bei allen Themen und Fragen rund um den Denkmalschutz zur Verfügung. Sie strebt eine Zusammenarbeit mit den Eigentümern an, um gemeinsam Lösungen zu finden, die die öffentlichen und privaten Interessen zur Übereinstimmung bringen. Hierbei spielen die Gleichbehandlung der Eigentümer - unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit einzelner Häuser - und die Verhältnismäßigkeit der denkmalpflegerischen Entscheidungen eine wichtige Rolle.


Frau Krause begrüßt die anwesenden Petenten Herrn Stump und Herrn Gruhlke von der IG-Oberdorstfeld und gibt ihnen die Möglichkeit sich zu ihrer Petition zu äußern.

Herr Stump bedankt sich für die Möglichkeit vor dem Ausschuss sprechen zu können und ergänzt die Petition. Man habe Anfang der 1980er Jahre heruntergekommene und abgewohnte Häuser gekauft und sogleich angefangen zu renovieren und zu erneuern. Seitens der Verwaltung habe man es versäumt frühzeitig eine Dokumentation über die einzelnen Gebäude anzulegen. Somit hätten über 70% der Eigentümer Bestandsschutz und es stelle sich die rechtliche Frage, ob die Verwaltung überhaupt berechtigt war nach über 30 Jahren bewusster Duldung, Änderungen im Bestand fordern zu können. Man könne kaum 20 Häuser finden, die der Gestaltungssatzung entsprächen. Ein Denkmal solle Zeugnis der Vergangenheit sein, dass dies aber nicht auf die Zechensiedlung Oberdorstfeld zuträfe, habe bereits 1995 der damalige Rechtsdirektor Dr. Hemrich bestätigt. Zugleich habe man es versäumt, trotz des Eingriffs in die Rechte der Eigentümer, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen. So sei zweierlei Recht geschaffen worden. Herr Stump gibt zu bedenken, dass die Eigenleistung der Eigentümer in der Denkmalsatzung nicht gewürdigt würde. Die geforderte Darstellung der Wohnverhältnisse und der Häuser der Bergleute zu der Zeit entspräche ferner nicht der Realität.

Herr Dahmen (Stadtrat) stellt klar, dass die Aufhebung der Denkmalschutzsatzung für den Bereich die der Petent fordere, geltendes Ortsrecht sei, an das sowohl die Eigentümer als auch die Verwaltung mit ihren Maßnahmen gebunden seien. Fachdezernent Ludger Wilde habe ausgeführt, bei der Umgestaltung und Weiterentwicklung helfen zu wollen, dies könne nur in dem Rahmen, den die Denkmalschutzsatzung einräume geschehen. In der Stellungnahme der Verwaltung sei die Aufhebung der Denkmalschutzsatzung bereits abgelehnt worden.

Frau Krause (Vorsitzende) lässt im Ausschuss darüber abstimmen ob man den Ausführungen der Verwaltung folgen wolle und stellt fest, dass dies mehrheitlich bei einer Gegenstimme der AfD-Fraktion, der Fall sei.

Der Petent erklärt, dass man sich durch die Ablehnung der Petition über Grundrechte hinwegsetze und kündigt an, dass die IG-Oberdorstfeld dies nicht hinnehme und durch alle Distanzen gehen wolle.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der IG-Oberdorstfeld sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Straßenlärm - L672
Eingabe
(Drucksache Nr.: 11830-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Gert Ludwig vom 07.08.2018 vor:

Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich wohne an einer sehr stark befahrenen Straße Benninghoferstr. 151
im Erdgeschoss in 44269 Dortmund .Die Strasse hat die Bezeichnung
L672, es ist eine Landesstraße, 927 m lang und in 22 Teilabschnitte
unterteilt. Hier macht die Straße einen Knick (an der einmündenden Strasse
"Kattenkuhle"), es fahren 4 Buslinien( 432,433,434 und 435) vorbei und genau
an der im Knick stehenden Ampel ist auch noch ein portugiesisches Lokal ("
Carlos"). Von dort entwickelt sich an den Öffnungszeiten sehr oft nachts
erheblicher Lärm durch die oft verboten abgestellten hochmotorisierten
PKW, die ohne Rücksicht auf Schlafende und Kranke ihre Motoren lange
laufen lassen, bevor dann laut gestartet wird. Das werde ich nicht
weiter hinnehmen.
Eine weitere Frage für mich ist: Wie kann man Kfz und Motorradfahrer sowie
auch zunehmend auffrisierte Mopeds und Krafträder mit ausgesprochen
lauten Motoren( weit über der Zulässigkeit) und bewußtem Motorlärm zur
Ordnung anhalten. Besonders auch PKW der gehobenen Klasse ( Porsche,
Audi ,BMW,Mercedes usw.) lassen aus Angeberei nachts zwischen
23:00 und 1:00 Uhr Ihre Motoren aufheulen.... Eben Rowdys !
Es wäre gut wenn an so einemneuralgischem Punkt öfter polizeiliche Kontrollen hinsichtlich Lautstärke vorgenommen werden könnten.
Bitte geben Sie diese Info auch an die Dienststelle der Polizei in Dortmund
Hörde weiter! Noch behalte ich mir direkte Anzeigen vor. Jederzeit kann die
Polizei auch einmal persönlich bei mir vorbeikommen und die Lautstärke zu
verschiedenen Tages-Zeiten messen oder sich anhören.
Als Ingenieur stellt sich auch die Frage ob man nicht Meßgeräte
aufstellen kann, die bei Überschreitung von 70 - 80 dB(A)genauso wie
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ( Lasermessung, Infrarot-
Messung) vornehmen kann, damit man diese Rowdys zur Ordnung
erziehen kann? Ich weiß nicht ob man derartige Geräte bereits im
Einsatz hat?
Ihnen ist sicher auch bekannt, daß letzten Endes physische und psychische
Beeinträchtigungen, also Gesundheitsschäden, zustande kommen .
Auch bietet sich an solchen Punkten eine Geschwindigkeitsbegrenzung an.
Unabhängig von diesem Mail, werde ich eine Petition beim Verkehrsministerium
diesbezüglich einreichen! Es geht um Ruhe, Lebensqualität und eben auch um Erziehung.
Auch ein Schild( wie auch immer sichtbar gestaltet) würde sicher auch
helfen, auf dem man an schlafende und kranke Menschen ,die keinen
übermäßigen Lärm vertragen können, erinnert trotz Lärmschutzfenster.
Natürlich stellt sich für mich auch die Frage, ob diese Ampel überhaupt richtig
aufgestellt wurde an einer Kurve ??
Ich fordere von den Bushaltestellen: Haltestelle Hörder Kampweg bis
Haltestelle Overgünne eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ,
damit man die nächtlichen Raser erzieht und auch bei Kontrollen
erwischt. Außerdem wären Geschwindigkeitsmessungen an diesem
noralgischem Punkt dringend auch nachts notwendig, denn nach der
Kurve wir Gas gegeben, damit man möglichst die Grünphase der
anderen Ampel ( Overgünne ) erreicht.
Natürlich werde ich dieses Thema auch rechtlich zu gegebener Zeit weiter
verfolgen!
Mit freundlichen Grüßen
GERT LUDWIG
Vers.-Dipl.-Fachwirt -44269 Dortmund- Benninghoferstr. 151
Tel.: 0160-91368930 oder 0231-84166781


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender E-Mail-Verkehr des Petenten Herrn Gert Ludwig vom 04.11.2018 vor:





Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Eingabe des Petenten Herrn Gert Ludwig vom 07.08.2018 vor:

Herr Ludwig bittet, zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen die Situation vor Ort zu überprüfen und ggf. eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen. Ebenso bittet er um Überprüfung des dortigen Ampelstandortes. Mit der Eingabe haben sich das Ordnungsamt, das Umweltamt sowie das Tiefbauamt befasst und ich nehme zusammenfassend wie folgt Stellung:

Dem Ordnungsamt lagen bisher keine Beschwerden über diesen Bereich vor. Gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessungen sind dort mit der vorhandenen Messtechnik aufgrund der S-Kurve nicht möglich, wegen der nicht vorhandenen Beschwerdelage und der Erkenntnisse früherer Zeiten (lediglich geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen) aber auch nicht angezeigt.

Das Umweltamt sieht hier keine immissionsschutzrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten.

Die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt hat Herrn Ludwig hinsichtlich der Forderung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 anzuordnen, bereits direkt geantwortet, da er mehrere Kontaktwege genutzt hat. Auch aus dortiger Sicht und nach Vor-Ort-Kontrollen konnten keine signifikanten Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden. Es gab auch bisher keine Unfallauffälligkeiten, die auf ein zu hohes Geschwindigkeitsniveau und damit auf eine Gefahrensituation hinweisen. Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach der Straßenverkehrsordnung nur anzuordnen, wenn dies aufgrund einer besonderen Gefahrenlage erforderlich ist. Dies ist hier nicht der Fall, weshalb keine Begründung gegeben ist, die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeitsregelung von 50 km/h zu verändern.

Es sei erwähnt, dass sich Herr Ludwig bereits im Jahr 2013 mit gleicher Intention an die Verwaltung gewandt hat. Die heutigen Erkenntnisse weichen nicht von den damaligen ab.

Auch Standort und Funktion der erwähnten Ampelanlage wurden überprüft. Aus fachlicher Sicht besteht hier kein Änderungsbedarf.

Die von Herrn Ludwig gewünschte Weiterleitung an die Polizei ist bereits nach seiner Eingabe an das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit am 08.08.2018 erfolgt.

Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Brockmeier vom Tiefbauamt/Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung.

Der Petent Gert Ludwig ist zur Sitzung nicht anwesend.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die die Eingabe des Petenten Gert Ludwig und Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Masterplan Kommunale Sicherheit - "Nette Toilette"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.2
Masterplan Kommunale Sicherheit - Webbasierte Arbeitsplattform
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.3
Masterplan Kommunale Sicherheit - Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.4
Masterplan Kommunale Sicherheit - Quartierslabore
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.5
Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.6
Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.7
Bekämpfung des Linksextremismus als Teil einer städtischen Sicherheitsarchitektur
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13272-19)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.8
Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkriminalität?
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13273-19)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.9
Videoüberwachung auf Basis von KI
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13274-19)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.10
Masterplan Kommunale Sicherheit - Drogenhandel und Drogenkonsum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.11
Masterplan Kommunale Sicherheit - Kommunale Ordnungsdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.12
Masterplan Kommunale Sicherheit - Sichere Nachbarschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.13
Masterplan Kommunale Sicherheit - Videobeobachtung und Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.14
Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19-E1)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 3.15
Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Drogenkonsumraums
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12137-18-E5)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Nachfragen der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 13.11.2019 vor:

zu den in der Sitzung am 13.11.2018 gestellten zusätzlichen Fragen nehme ich wie folgt
Stellung:
Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen fällt inhaltlich vorrangig in den
Verantwortungsbereich der aidshilfe dortmund e.v. Ich habe daher die aidshilfe dortmund e.v.
um eine entsprechende Stellungnahme gebeten, die ich Ihnen als Anlage beigefügt habe.
Im letzten Absatz weist die aidshilfe dortmund e.v. darauf hin, dass die Fortführung des
„Umfeldprojektes“ über das Jahr 2019 hinaus noch nicht gesichert ist, da es sich
ausschließlich aus Spendenmitteln finanziert. In der Stellungnahme vom 23.10.2018 für die
Sitzung des ABÖAB am 13.11.2018 wurde beschrieben, dass die Fortführung des Projektes
zwischen der aidshilfe dortmund e.v. und dem Gesundheitsamt Dortmund geklärt wird. Dieser
Prozess ist nunmehr abgeschlossen. Das Gesundheitsamt hat die benötigten Mittel in die Liste der Bedarfe aufgenommen, die ab 2020 über die Förderung der Arbeit der
Wohlfahrtsverbände finanziert werden sollen.

Weiter liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der aidshilfe dortmund e.V. vor:

In den ersten fünf Monaten des Jahres wurden außerhalb des Drogenkonsumraums
1.000 Spritzen und Kanülen eingesammelt. Dies hört sich hoch an.
Wofür ist das ein Indiz?
Utensilien für den intravenösen Konsum werden leider immer wieder im öffentlichen
Raum aufgefunden. Dass dies auch im Umfeld eines Drogenkonsumraumes auftritt, hat
diverse Gründe:
a) Relation
Die Drogenhilfeeinrichtung kick ermöglicht den Erwerb und Tausch der genannten
Utensilien. Bei dem sogenannten Spritzentausch erhalten Drogengebraucher kostenlos
neue, sterile Konsumutensilien, wenn sie ihre Spritzen und Kanülen zuvor in der
Einrichtung fachgerecht entsorgt haben.
Diese Maßnahme soll Drogengebraucher motivieren, Utensilien eben nicht achtlos
wegzuwerfen.
In 2017 wurden 272.500 benutzte Kanülen oder Spritzen im kick abgegeben – das
ist u. E. ein Indiz, dass das anvisierte Ziel in hohem Maß funktioniert und Drogengebraucher
vielfach verantwortungsbewusst handeln: Die fachgerechte Entsorgung
benutzter Konsumutensilien ist u. E. in der Szene weit verbreitet. Zu berücksichtigen
ist zudem, dass im Kontaktcafé „Flash“ der Drobs Dortmund ebenfalls ein „Spritzentausch“
stattfindet, über den ebenfalls viele Konsumutensilien entgegen genommen werden.
b) Verfolgungsdruck und Grenzen ambulanter Drogenhilfe
Grundsätzlich sehen sich Drogengebraucher einem hohen polizeilichen Verfolgungsdruck
ausgesetzt. Gepaart mit suchtspezifischen Verhaltensweisen führt dies immer wieder dazu, dass Konsum sehr schnell „im Gebüsch“ oder an vergleichbaren Stellen stattfindet, und weder auf die eigene Gesundheit noch mögliche Gefahren Dritter geachtet wird.
Die Möglichkeit zum Konsum im Drogenkonsumraum (DKR) schafft hier stadtweit sicherlich
ein hohes Maß an Entlastung – wurde doch in 2017 fast 50.000 Mal dort konsumiert.
Gleichwohl ist auch dieses System per se limitiert, können nicht alle Drogengebraucher
zu allen Zeiten erreicht werden:
- Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
- Die Nutzung ist zeitlich an die Öffnungszeiten gebunden.
- Eine nicht zu unterschätzende Zahl von Drogengebrauchern hat keinen festen Wohnsitz und damit nicht die Möglichkeit zum Konsum in der eigenen Wohnung.
- Der DKR darf aufgrund der Vorgaben der Stadt Dortmund sowie der Ordnungsbehörden
nur von Personen genutzt werden, die eine Dortmunder Meldeadresse
vorweisen können.
Tagtäglich werden daher „konsumentschlossene Drogengebraucher“, die das
kick mit illegalen Drogen betreten, abgewiesen. Es liegt auf der Hand, dass ein
nicht unbedeutender Teil dieser Personen nach der Abweisung und aufgrund des
Verfolgungs- und Suchtdrucks im Umfeld der Einrichtung konsumiert.
Wir haben uns vielfach gegen diese Praxis ausgesprochen, konnten die Kooperationspartner
aber in dieser Frage bislang nicht von einer Ausweitung der Zugangsbestimmungen
überzeugen.
- Der Betrieb des kick – alljährlich wird die Einrichtung von etwa 1.200 bis 1.400
unterschiedlichen BesucherInnen aufgesucht – erfordert ein ausgeprägtes Regelwerk.
Verstöße werden mit Nutzungs- oder Hausverboten belegt und führen dazu, dass
die betreffenden Personen die Einrichtung zeitweilig nicht nutzen können und
ggf. im Umfeld konsumieren.
c) Ziel „Umfeldprojekt“
Das „Umfeldprojekt“, bei dem Drogengebraucher regelmäßig gegen eine geringe
Aufwandsentschädigung im Umfeld der Einrichtung benutzte Konsumutensilien aufsammeln,
soll die Gesamtproblematik zumindest entschärfen.
Das ist u. E. gut gelungen, die insbesondere im Bereich des (inzwischen ehemaligen)
Gesundheitsamtes teils sehr problematische Situation hat sich deutlich verbessert.
Die Beschwerdesituation der übrigen Nachbarn ist ebenfalls insgesamt recht
„entspannt“.
Insofern ist die genannte Zahl der eingesammelten Konsumutensilien aus unserer
Sicht eher ein Zeichen für ein gelungenes Projekt – zumal mit einem sehr geringen
Aufwand (jährliche Kosten ca. 2.500 €) ein hoher Effekt erzielt wird.
Weicht die Zahl von vorherigen Zahlen ab?
Ob hier eine Abweichung vorliegt, kann nicht beantwortet werden, da erst mit Beginn
des „Umfeldprojektes“ dahingehend eine statistische Erfassung erfolgte. Vorherige Zahlen
und somit Vergleichswerte liegen dementsprechend nicht vor.
Reichen die Plätze nicht aus?
Die vorhandenen acht Nutzerplätze für den intravenösen Konsum reichen nach Einschätzung
der Drogenhilfeeinrichtung kick zum jetzigen Zeitpunkt aus. Wartezeiten treten
hier nur selten auf. Rückblickend kann zudem festgehalten werden, dass sich der
absolute intravenöse Konsum in den vergangenen Jahren nur geringfügig verändert hat:



Diagramm oben: Anzahl der Konsumvorgänge nach Konsumformen, 2013 bis 2017
Welche Erwartung gibt es vor dem Hintergrund der neuen Plätze hinsichtlich einer
Reduzierung?
Die Erweiterung der Konsumplätze beschränkte sich auf den sogenannten „Raucherraum“.
Hier wird in erster Linie Heroin mithilfe eines Aluminium-Bleches inhalativ konsumiert.
Spritzen oder Kanülen finden beim inhalativen Konsum keinerlei Verwendung, so dass davon auszugehen ist, dass dies nicht zu einer Reduzierung der o.g. Problematik beitragen wird.
Fazit von Seiten der Drogenhilfeeinrichtung kick:
Aus den genannten Gründen und der Komplexität der Problematik wird es sich kaum
vollständig verhindern lassen, dass sich Konsumutensilien immer wieder im öffentlichen Raum auffinden lassen.
Eine weitere Reduzierung wäre letztlich nur möglich, wenn die Öffnungszeiten der Einrichtung
noch weiter ausgedehnt würden oder „auswärtige“ Drogengebraucher zur Nutzung des DKR zugelassen würden – vor allem ersteres wäre allerdings mit nicht unerheblichen Folgekosten verbunden.
Insbesondere nach dem für Ende dieses Jahres anvisierten Umzug an den neuen
Standort wäre u. E. allerdings eine Fortführung des „Umfeldprojektes“ absolut angezeigt, um auch dort die Belastungen der Anwohner und Bürger zu minimieren und damit für eine höhere Akzeptanz der Einrichtung zu sorgen. Aktuell wird das Projekt aus Spenden finanziert und müsste spätestens zum Jahresende wieder eingestellt werden.

Herr Weber (CDU-Fraktion) begrüßt das Engagement der aidshilfe dortmund e.V. und freut sich darüber, dass die Finanzierung durch das Gesundheitsamt gesichert sei.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) führt an, dass jede gebrauchte Spritze ein Problem sei und es dafür nach Meinung der Fraktion B‘90/Die Grünen drei Gründe gebe. Zum einen, dass nicht in Dortmund gemeldete Personen keinen Zutritt zum Drogenkonsumraum haben. Zweitens könne es sein, dass der Platz zu eng sei und man nicht schnell genug an der Reihe sei um zu konsumieren und drittens die Öffnungszeiten nicht ausreichend seien. Diese Fragen würde man aber im ASAG diskutieren, da der ABöAB dafür nicht der richtige Ausschuss sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und der aidshilfe dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Schuss- und stichsichere Westen für Mitarbeiter von Ordnungsamt und Ausländerbehörde
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12673-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 13.11.2018 vor:

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Die Außendienstmitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes und der
Ausländerbehörde sind mit Stichschutzwesten ausgestattet.

Frage 2:
Im Ordnungsamt sind in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt 34 Mitarbeiter*innen Opfer
einer Gewalttat (reine körperliche Gewalt) geworden. Messer- oder Schusswaffenangriffe gab
es nicht. Die Zahlen von Beleidigungen, Bedrohungen, Widerstandshandlungen und versuchter Körperverletzung gegenüber städtischen Mitarbeiter*innen im Ordnungsamt sind natürlich weitaus höher und in den letzten Jahren steigend.
Aufstellung nach Jahren:
2014 9 Vorfälle
2015 8 Vorfälle
2016 5 Vorfälle
2017 7 Vorfälle
2018 5 Vorfälle

Frage 3:
Die Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde werden auf die Durchführung von Abschiebemaßnahmen professionell vorbereitet und mit Schutzwesten sowie entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet. Somit ist das Risiko bei Beachtung der getroffenen Präventivmaßnahmen beherrschbar.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und bittet darum, in Zukunft alle Delikte zu nennen und nicht nur die mit direkter Gewalteinwirkung.

Herr Dahmen (Stadtrat) stellt fest, dass man sich bei der Beantwortung an die Formulierung der Fragen gehalten habe.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Sichere Herkunftsstaaten- Auswirkungen auf Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12672-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Nachfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 11.12.2018 vor:

die oben genannte Nachfrage aus der Sitzung vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt:
Frage 2:
Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wurden diese Daten nicht systemisch erfasst, da diese
Daten für die Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde irrelevant sind.
Hierfür müssten im Archiv die Akten nun einzeln gezogen und ausgewertet werden. Dies ist
aufgrund eingeschränkter personeller Ressourcen nicht leistbar.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.18
Aufwandsentschädigung für Schiedsleute
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12972-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 11.12.2018 vor:

in vorbezeichneter Angelegenheit beantworte ich die Fragen wie folgt:
zu 1.
Konkrete Rückmeldungen liegen hier nicht vor.
zu 2.
Die Wahrnehmung der Aufgaben des Schiedsamtes stellt eine selbständige Tätigkeit im
Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz (EstG) dar. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen grundsätzlich unter Berücksichtigung von Freibeträgen etc. der Einkommensteuerpflicht. Es liegt in der Eigenverantwortung der Schiedspersonen, den Bezug der Aufwandsentschädigungen den Vorschriften entsprechend zu erklären und ggf. zu versteuern.
Die Erhöhung der Aufwandspauschale hat keine steuerrechtliche Auswirkung für die Stadt Dortmund, da von der gezahlten Aufwandsentschädigung keine Lohnsteuer abgeführt wird.
zu 3.
Derartige Erkenntnisse bzw. Meldungen von Schiedspersonen liegen nicht vor bzw. sind
auch nicht bekannt.
zu 4.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen einen teilweisen Verzicht der Aufwandsentschädigung. Der Verzicht ist von der Schiedsperson schriftlich zu bestätigen und entsprechend im Kassenbuch zu protokollieren.
zu 5.
Im ersten Halbjahr 2018 sind vier neue Schiedspersonen gewählt und bestätigt worden.
Davon drei Schiedsleute im Februar 2018. Erkenntnisse darüber, ob dies auf die Erhöhung der Aufwandspauschale zurückzuführen ist, liegen hier nicht vor.
zu 6.
Von den 48 Schiedsamtsbezirken in Dortmund sind aktuell 38 Bezirke besetzt.
zu 7.
Mit aktuell 48 Schiedsamtsbezirken liegt die Stadt Dortmund deutlich über der Anzahl
der Bezirke vergleichbarer Großstädte, wie z. B. Köln (23 Bezirke), Essen (18), Düsseldorf (20).
Bei der durchschnittlichen Jahresanzahl von Fällen pro Bezirk, gemessen an den Fallzahlen 2015 – 2017, liegt Dortmund mit 3,52 Fällen pro Bezirk deutlich unter den Werten der Vergleichsstädte. Wie in Dortmund ist auch in den Nachbarkommunen ein Rückgang der Schiedsamtsverfahren festzustellen. Die Städte Köln und Bochum haben schon vor geraumer Zeit reagiert und die Schiedsamtsbezirke verringert. Die rückläufige Fallzahlenentwicklung sowie die Anzahl der vakanten Bezirke lässt eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke von 48 auf 27 zu. Auf die ausführliche Begründung in der Ratsvorlage (DS-Nr.: 12449-18) wird verwiesen.
zu 8.
Das vom Rechtsamt erstellte und mit der örtlichen Bezirksvereinigung Dortmund im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS- abgestimmte Konzept sieht vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die politischen Gremien eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke bis zum 31.12.2023 von derzeit 48 auf 27 Bezirke vor.
zu 9.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in der Ratsvorlage, „Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes (DS-Nr.: 12449-18)“ dargestellt, die am 19.02.2019 im Fachausschuss behandelt wird.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
Sauberkeit der barrierefreien öffentlichen Toiletten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12958-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 11.12.2018 vor:

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Die Reinigung und Kontrolle der öffentlichen Toilettenanlagen unseres Vertragspartners Wall AG erfolgt in der Woche zweimal täglich, am Wochenende einmal täglich.
2. s. Antwort zu 1
3. Durch die hohen Reinigungsintervalle gab es in der Vergangenheit keine Beanstandungen.
Die an den Anlagen angebrachte Service-Telefonnummer sorgt in derartigen Fällen für umgehende Abhilfe.
4. Für die Toilettenanlagen unseres Vertragspartners wurden die Daten zur Barrierefreiheit
gepflegt. Bei der Bereitstellung sämtlicher anderer Angaben zu dieser Thematik ist die Verwaltung auf die Zulieferung von Daten externer -sehr häufig ehrenamtlicher- Institutionen angewiesen. Da diese Daten in der Vergangenheit oftmals unzureichend oder veraltet waren, werden diese Informationen mittlerweile nicht mehr angeboten. Hier wird aktuell auf „informierBar NRW“ verlinkt (Übersicht zur Barrierefreiheit von Gebäuden in ganz NRW).
5. Die aktuelle Dienstleistungskonzession zum Betrieb der Toilettenanlagen im öffentlichen Raum endet am 30.06.2020. Die politische Beratung zur Neuausschreibung und auch die Festlegung auf die Anzahl der Toilettenanlagen erfolgt im 1. Halbjahr 2019.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Beschaffungswesen bei der Feuerwehr
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12970-18-E1)


Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 11.12.2018 erfolgt mündlich durch Herrn Aschenbrenner (FB 37) per Power-Point-Präsentation
(Anlage 1) in der Sitzung.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bedankt sich für die Ausführungen des Herrn Aschenbrenner und betont, dass dadurch einiges deutlicher würde, was in der Vergangenheit im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) noch für Verwirrung gesorgt habe. Er hebt hervor, dass ein nicht IT-gestützter Einkauf einen hohen Verwaltungsaufwand verursache.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Ausführungen und bittet Herrn Aschenbrenner anhand der zwei im RPA benannten Beispiele noch einmal die Problematik im Beschaffungswesen der Feuerwehr zu erläutern.

Herr Aschenbrenner (FB 37) erklärt, dass die Vorratshaltung im Falle von KfZ-Ersatzteilen wie Spiegel oder Blinker nicht bei der Feuerwehr erfolge, da es wirtschaftlicher sei diese bei den Händlern abzurufen. Dies hänge damit zusammen, dass die Feuerwehr viele verschieden Fahrzeugtypen vorhalte. Dort würde man also immer dann tätig werden, wenn eine solche Ersatzbeschaffung anstünde. Eine Zusammenfassung sei hier aufgrund der Unterschiedlichkeit der Teile und weil man nicht wüsste, ob man sie überhaupt benötige, nicht möglich. Das andere Beispiel seien die „Tresore“ gewesen – es handele sich dabei um kleine Blechkisten zu einem Preis von 28,50 €, die in den Notarztfahrzeugen für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln eingebaut würden. Diese - immer gleichen Teile - würden von der Feuerwehr selbst in den Fahrzeugen verbaut. Einer dieser „Tresore“ sei defekt gewesen und der Beschaffer habe in dem Zuge 10 der „Tresore“ beschafft, da er den Zulauf neuer Fahrzeuge berücksichtigt habe. Hier habe es der Beschaffer lediglich versäumt dies zu dokumentieren.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach ob sich die Anzahl der rund 55 Beschaffer durch die Organisationsveränderung verändert habe?

Herr Aschenbrenner (FB37) erläutert, dass man 14 verschiedene Sachraten habe, wenn man diese mit jeweils vier dafür benötigten Beschaffern multipliziere dann käme man auf die Zahl von 55. Dies sei eine Organisationsfrage – die Leistungsfähigkeit müsse aufrecht erhalten bleiben – ansonsten sei man offen für Veränderungen und würde es deshalb begrüßen jemanden mit Sachverstand aus dem Bereich des Beschaffungswesens von außen auf das System schauen zu lassen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Sachstand "Einführung einer Ehrenamtskarte"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12948-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 11.12.2018 vor:

die Anfrage der CDU beantworte ich wie folgt:
Die Ehrenamtskarte NRW ist beim Land beantragt. Die ersten 6.000 Karten werden vom Land
finanziert und der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Informationsmaterialien, Flyer und Plakate
sowie das Antragsformular zur Karte sind bereits bei der FreiwilligenAgentur vorhanden.
Nach Absprache mit dem Land NRW ist es üblich, die Karte bereits vor der konkreten Füllung
mit Angeboten der jeweiligen Stadt zu beantragen. Die Akquise der Vergünstigungsgeber erfolgt im Anschluss.
Die landesweiten Vergünstigungen sind von Beginn an in der Karte enthalten, zum Beispiel
Ermäßigungen in Höhe von 5,00 Euro auf die RUHR.TOPCARD und eine 10% Vergünstigung
auf Veranstaltungen der MUSIKPARADE die in Dortmund stattfinden.
Die Mitgliedsorganisationen der FreiwilligenAgentur sind im Vorfeld angeschrieben worden,
um Vergünstigungen für die Ehrenamtskarte zur Verfügung zu stellen.
Konzept und Umsetzung
Die fachlich-konzeptionelle Steuerung sowie die Umsetzung liegen bei der FreiwilligenAgentur, des Vereins zur Förderung der freiwilligen Tätigkeit in Dortmund e.V.. Die Anträge können im Internet abgerufen werden bzw. erfolgen die Antragstellung und Ausgabe der Ehrenamtskarten bei der FreiwilligenAgentur.
Vorgaben und Voraussetzungen:
• Die Ehrenamtlichen müssen durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw.
250 Stunden im Jahr freiwillig tätig sein
• Die Organisationen bestätigen die Zahl der bei ihnen geleisteten ehrenamtlichen Stunden
auf einem entsprechenden Antragsformular
• Die ehrenamtliche Arbeit darf ausschließlich für Dritte geleistet werden, ohne Aufwandsentschädigungen, die über die Erstattung von Kosten hinausgehen
• Die Personen müssen mindestens seit zwei Jahren ehrenamtlich im Stadtgebiet von
Dortmund tätig sein
• Die Ehrenamtskarte ist für zwei Jahre gültig. Der letzte Gültigkeitsmonat ist auf der
Karte angegeben. Nach Ablauf kann die Karte neu beantragt werden
• Mit Unterschrift und in Verbindung mit dem Personalausweis erlangt die Karte Gültigkeit.
Die Karte ist nicht übertragbar
• Die Ehrenamtskarte ist in allen Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-
Westfalen gültig
• Voraussetzung ist die Unterzeichnung der Vereinbarung
• Nach der Unterzeichnung wird das Formular online frei geschaltet oder kann in der
FWA abgeholt bzw. öffentlich ausgelegt werden.
Wie wird die Einführung der Karte bekannt gemacht:
• Unterzeichnung der Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Form
eines gemeinsamen Pressetermins mit der Stadt Dortmund und dem Staatssekretariat
für Sport und Ehrenamt
• Die Träger, Vereine und Organisationen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten werden von
der FreiwilligenAgentur angeschrieben
• Alle Informationen und Formulare werden auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
o www.dortmund.de
o www.freiwilligenagenturdortmund.de
o www.ehrensache.nrw.de
Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wird aktuell erstellt und soll am 19.02.2019 in den
Verwaltungsvorstand eingebracht werden. Hierin enthalten ist, entsprechend dem Ratsbeschluss vom 17.05.2018, das Konzept zur Anerkennungskultur in Dortmund mit den vier Bausteinen: Ehrenamtskarte, Entwicklung der Wertschätzungskultur, Förderfonds und Evaluation.

Frau Krause (Vorsitzende) erklärt, dass die jetzt vorliegende Stellungnahme der Verwaltung insofern einen kleinen Fehler beinhalte, als dass vergessen wurde das Datum, an dem der Oberbürgermeister die Vereinbarung zwischen Land und Stadt unterzeichnen werde, zu nennen. Frau Krause habe dieses Datum im Nachgang erhalten und gibt dem Ausschuss dafür den 15.03.2019 bekannt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 3.22
Notfallvorsorge bei anhaltendem Stromausfall
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13275-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

Deutschland ist ein hochtechnisiertes Land und von einer sicheren Energieversorgung abhängig. Vor allem in Ballungsräumen haben langanhaltende Stromausfälle für deren Bewohner erhebliche Auswirkungen, da mit zunehmender Dauer immer mehr unverzichtbare Kommunikations-, Sicherheits-, Versorgungs- und Entsorgungssysteme ihren Betrieb einstellen müssen. Im August 2018 erschien zu diesem Thema der Artikel „Europa kann die deutsche Stromversorgung nicht retten.“ in der WELT. Auch der Focus thematisierte die Auswirkungen der „Energiewende“ in Bezug auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung. Hinsichtlich eines Blackouts heißt es im Artikel : „Aufgrund der nahezu vollständigen Durchdringung der Lebens- und Arbeitswelt mit elektrisch betriebenen Geräten würden sich die Folgen eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls zu einer Schadenslage von besonderer Qualität summieren. Betroffen wären alle kritischen Infrastrukturen, und ein Kollaps der gesamten Gesellschaft wäre kaum zu verhindern." Im Artikel äußert sich auch Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, zu der volatilen Einspeisung durch Wind- und Solarstrom: "Das Einspeiseverhalten stresst das Gesamtsystem", und weiter: "Dafür ist das Netz nicht gebaut worden." Grundsätzlich ist das deutsche Stromnetz durch die Energiewende unter Druck geraten. Weil die Erweiterung der Leitungskapazitäten mit dem Ausbautempo der erneuerbaren Energien nicht mithält, müssen immer öfter industrielle Großverbraucher abgeschaltet und Reserveanlagen hochgefahren werden. Bei zunehmender Ausschöpfung von Ersatzkapazitäten steigt die Versagenswahrscheinlichkeit der Stromversorgungsnetze unnachgiebig an.

Zudem führte die Umstellung von der relativ ausfallsicheren analogen Vermittlungstechnik auf die heute zeitgemäße IP-Telefonie zu Verfügbarkeitsproblemen, vor allem im potentiellen Krisenfall.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist die Verwaltung auf einen Stromausfall, der länger als 6 Stunden andauert vorbereitet?
2. Welche Notfallpläne liegen vor und wann wurden diese zuletzt überarbeitet?
3. Bei welchen Ausfall-Zeiträumen greifen welche Pläne?
4. Wie erfolgt die Kommunikation innerhalb der verschiedenen Einsatzkräfte bei einem anhaltenden Stromausfall? Auf welche Dauer sind die Stützzeiten der USVs für die Behörden- und Einsatznetze ausgelegt? Was geschieht bei einem Ausfall dieser Netze?
5. Wie erfolgt die Kommunikation mit der Bevölkerung bei einem andauernden Versorgungsausfall?
6. Wer ist für die Aufstellung und Revision der Notfallpläne verantwortlich?
7. Sind die Notfallpläne für Mandatsträger einsehbar bzw. abrufbar?
8. In welchen Zeitabständen finden Übungen für den Fall eines mehrstündigen Blackouts statt und welche Einsatzkräfte bzw. Behörden nehmen daran teil?
9. Gibt es Notfallpläne für einen großflächigen mehrtägigen Stromausfall?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.23
24-h-Dienst bei der Feuerwehr Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13366-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13366-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

in einem Schreiben der DFeuG (Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft) wurde mitgeteilt, dass es Bestrebungen gibt, das Arbeitsmodell des 24-h-Dienstes bei der Feuerwehr zu überdenken und ggfs. zu ändern.
Nach Meinung der CDU-Fraktion ist der 24-h-Dienst ein Erfolgsmodell, das sich bewährt hat.

Wir bitten die Verwaltung in der kommenden Sitzung des Ausschusses am 19.02.2019 um Information bezüglich des aktuellen Sachstands.
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, an dem Erfolgsmodell „24-h-Dienst“ bei der Feuerwehr Dortmund festzuhalten.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion erfolgt mündlich durch Herrn Dahmen in der Sitzung.

Herr Dahmen (Stadtrat) bezieht sich auf das Flugblatt, das an alle Fraktionen gegangen sei. Er betont, dass der 24-h-Dienst ein Erfolgsmodell sei, das die Feuerwehr Dortmund seit Jahrzehnten fahre. Dies sei landesweit bei fast allen Feuerwehren üblich und erfolge auch im Einvernehmen mit den Mitarbeitern. Man habe keinerlei Absicht daran etwas daran zu ändern.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.24
Entsorgungsmöglichkeiten für Windeln
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13437-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13437-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Überprüfung und Berichterstattung, ob und zu welchen Bedingungen die Einführung einer kostengünstigen Entsorgung von privaten Windelabfällen für Familien mit Kleinkindern und für Haushalte mit inkontinenten Menschen in Dortmund möglich ist.

Begründung:
Bei Familien mit Kleinkindern sowie bei Haushalten mit inkontinenten Menschen besteht ein überdurchschnittlicher Bedarf zur Entsorgung von Windeln im Restmüll. Dies gilt sowohl für die erforderliche Größe des Restmüllbehälters, eine häufigere Leerung oder auch für einen möglichen Zukauf von Restmüllsäcken. Diese erhöhten Abfallmengen haben höhere Gebühren und somit zusätzliche finanzielle Belastungen für die betroffenen Familien zur Folge.

Die Stadt Dortmund sollte als familienfreundliche Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger ein kostengünstiges Angebot zur Entsorgung von Windelabfällen vorhalten, wie dies in anderen Kommunen bereits praktiziert wird. So könnte beispielsweise die erforderliche Größe des Restmüllbehälters kostenfrei angepasst oder eine häufigere, kostenneutrale Leerung durchgeführt werden. In Betracht könnte auch für ein vergünstigter Zukauf von Restmüllsäcken kommen. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Bürgerdienste mögliche Konzepte vorzustellen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) bittet um Zustimmung des SPD-Antrages. Es handele sich um eine verbreitete Problematik – zu der seines Wissens nach alle Fraktionen angeschrieben worden seien. Es ginge nicht mehr nur um Windelmüll in Zusammenhang mit Säuglingen, sondern in einer älter werdenden Gesellschaft seien auch Seniorenhaushalte betroffen. Man wolle durch diesen Prüfauftrag erfahren wie man mit diesem erhöhten Bedarf in Dortmund umgehen könne. Andere Kommunen würden jeweils eigene, spezielle Lösungen anbieten, dies habe eine Internetrecherche ergeben. Laut EDG spreche das fein austarierte Gebührensystem dagegen. Mit diesem Prüfauftrag wolle man sich die Möglichkeiten für Dortmund aufzeigen lassen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) hält den Vorschlag der SPD-Fraktion für obsolet, da kaum noch Müll für die Restmülltonne übrig bliebe, wenn man den Empfehlungen zur Mülltrennung der EDG folgen würde. Die AFD-Fraktion werde dem Antrag daher nicht zustimmen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) bestätigt, dass auch die CDU-Fraktion angeschrieben worden sei. Man habe sich daher über CDU Ratsmitglied Thomas Pisula, der Aufsichtsratsmitglied bei der EDG sei, an die EDG gewandt und die folgenden Antworten erhalten: Eine kostenlose Windelsammlung sei weder mit dem Landesabfallgesetz NRW noch mit dem Kommunalabgabengesetz NRW vereinbar, da das Abfallgebührenrecht keine sozialen Abschläge nenne. Es sei daher unzulässig eine kostenlose Windelsammlung einzuführen und die Kosten hierfür auf alle Abfallgebührenzahler umzulegen. Eine Finanzierung sei demzufolge nur über die allgemeinen Haushaltsmittel möglich. Herr Weber fragt nach, ob der Prüfauftrag der SPD in diese Richtung ginge und kündigt für diesen Fall die Zustimmung seiner Fraktion an.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) bejaht dies und möchte das von Herrn Weber zitierte Antwortschreiben der EDG insofern als ersten Aufschlag sehen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich mit einer Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


zu TOP 3.25
Schlagstöcke/Ordnungsdienst
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13466-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13466-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es nach Ansicht der Verwaltung möglich, jene MitarbeiterInnen des Kommunalen Ordnungsdienstes, die mit den neuen Schlagstöcken ausgerüstet werden, zugleich mit einer sogenannten Bodycam auszustatten?
2. Ist es möglich eine Testphase in dieser Kombination durchzuführen, an deren Ende evaluiert wird, welche Folgen sich aus der Mitführung der Schlagstöcke ergeben haben?
3. Es wird um eine Kosteneinschätzung bezüglich dieses angedachten Einsatzes von Bodycams und der Evaluierung gebeten.

Herr Dahmen (Stadtrat) berichtet, dass das Polizeigesetz gerade frisch reformiert worden sei. § 15 c Polizeigesetz ließe jetzt erstmals den Einsatz von Bodycams bei der Polizei in NRW zu. Viele Standardgeräte, die die Polizei nutze, dürften auch von den Ordnungsbehörden genutzt werden, wenn ihnen dies durch eine Spezialnorm im Rahmen des § 25 Ordnungsbehördengesetz erlaubt sei. Dies gelte für Body-Cams nicht, ein Einsatz beim Kommunalen Ordnungsdienst sei daher nicht erlaubt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

zu TOP 4.1
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Herr Dahmen (Stadtrat) erläutert, dass der Masterplan Kommunale Sicherheit ein Handlungskonzept für die Verwaltung sei und auch der Politik zur Kontrolle diene, wie das Thema kommunale Sicherheit zukünftig wahrgenommen werde. Der Masterplan sei bereits ein Exportschlager für andere Kommunen. Das Maßnahmenbündel, das er beinhalte sei umfassend und gelte nach dem Beschluss umzusetzen und mit Leben zu füllen. Herr Dahmen stellt Frau Brinkhoff als neue Mitarbeiterin für die Umsetzung des Masterplans vor. Er begrüßt ausdrücklich die Vielzahl der Anträge, die als Startschuss nun diskutiert werden sollen und fordert die Politik auf, den Masterplan auch weiterhin lebendig zu begleiten.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Masterplan ein wunderbares Projekt sei, vergleichbar mit einem 1.000-teiligen Puzzle, das viel Arbeit bedeuten würde. Dortmund solle in Zukunft noch sicherer werden und die Diskrepanz zwischen objektiver Sicherheit und subjektivem Sicherheitsempfinden müsse abnehmen. Auch Herr Goosmann freue sich über die Vielzahl der Anträge aller Fraktionen und macht den Vorschlag diese heute zu diskutieren und im Anschluss daran den Masterplan zu empfehlen. Die Einzelanträge sollten jedoch zu einem Cluster zusammengeführt werden um einzuordnen wo Deckungsgleichheit bestünde und wo diametrale Anträge vorlägen. Danach könne man die einzelnen Anträge abstimmen.

Frau Krause (Vorsitzende) führt an, dass es auch ihr Vorschlag wäre, die Anträge heute zu erläutern und in der nächsten Sitzung darüber abzustimmen.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) freut sich darüber, dass im Masterplan das Vorgehen des 21. Jahrhundert deutlich würde, weg von der Behandlung im Fachbereich - hin zur Interdisziplinarität. Es sei wohl ein Glücksfall gewesen, dass im Entwicklungsprozess des Masterplans das Ordnungsdezernat vom Sozialdezernat vertreten wurde. Nach Meinung ihrer Fraktion führte dies dazu, dass in der Breite deutlich wurde, dass es für viele Probleme soziale Ursachen gebe. Neben dem Grundbedürfnis der Sicherheit, gingen die Anträge der Fraktion B‘90/Die Grünen auch auf das Grundbedürfnis der Freiheit ein. Ihre Fraktion mache den Vorschlag die einzelnen Anträge der Fraktionen durch zu gehen, Fragen zum Inhalt zu stellen und auch schon abzustimmen. Nur unter dieser Voraussetzung könne die Fraktion B‘90/Die Grünen generell über den Masterplan abstimmen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) schließt sich für seine Fraktion sowohl den Ausführungen als auch dem Vorschlag der SPD-Fraktion an. Es handele sich um komplexe und umfangreiche Anträge, in die man so noch tiefer einsteigen könne.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sieht den Vorschlag der SPD-Fraktion skeptisch, da er doppelte Arbeit bedeuten würde. Seine Fraktion habe sich mit den Anträgen befasst und könne heute Entscheidungen treffen. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bitte daher, hinsichtlich einer schnellen Umsetzung, um Abstimmung der Einzelanträge in der heutigen Sitzung.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) betont, dass seine Fraktion dem Masterplan gegenüber sehr aufgeschlossen sei und ihn für notwendig halte. Es sei aber auch notwendig über die Einzelanträge in dieser Sitzung abzustimmen. Er kündigt für die AfD-Fraktion eine Enthaltung bei der Abstimmung des Masterplans an, wenn dieser unvollständig bezüglich der Aufnahme des Linksextremismus bliebe.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass Sicherheit ein zentrales Thema für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund sei. Ihre Fraktion habe sich mit allen Anträgen beschäftigt und man könne daher auch zu allen Anträgen Entscheidungen fällen. Die Diskussion über die Anträge sei Frau Noritzsch wichtig und man solle zumindest über die Prüfaufträge abstimmen um keine Zeit zu verlieren und diese auf den Weg bringen zu können. Ansonsten könne man seitens der Verwaltung eine Struktur schaffen um in 4 Wochen über die Einzelanträge abzustimmen.

Herr Dahmen (Stadtrat) hebt hervor, dass es wichtig sei, den Masterplan heute zu beschließen, ob auch alle Einzelanträge beschlossen würden, sei die politische Entscheidung des Ausschusses.


Frau Krause (Vorsitzende) stellt fest, dass die Mehrheit der Fraktionen dafür sei über die einzelnen Anträge heute abzustimmen und dem solle man Rechnung tragen. Daher wolle sie die einzelnen Anträge aufrufen.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lagen folgende Anträge der Fraktionen zur Abstimmung vor:


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgenden Anträgen der Fraktionen zugestimmt:


Masterplan Kommunale Sicherheit - Quartierslabore
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19-E1)

„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, insbesondere die verstärkte Interaktion zwischen staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft zum Thema Sicherheit, im Rahmen regelmäßig stattfindender und über das gesamte Stadtgebiet verteilter „Quartierslabore“ zu fördern.
Begründung
Die Teilnehmer der bisherigen vier Quartierslabore (Bövinghausen, Brackel/Knappschaftskrankenhaus, Hörde/Phoenix See und Borsigplatz-West) haben übereinstimmend den Wunsch bekräftigt, solche Angebote dauerhaft einzurichten. Denn – Quartierslabore bieten eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen, Anregungen und Gesprächsbedarf zum Thema „Sicherheit“ haben. Hier findet man Ansprechpartner vor, die sich der Sorgen annehmen, bei Problemlagen helfen oder an die richtige Ansprechperson verweisen können. Darüber hinaus stärken die Quartierslabore das nachbarschaftliche Miteinander, da man hier einen Ort schafft, an dem sich Nachbarn treffen, austauschen und vielleicht auch weiterhelfen und sich gegenseitig unterstützen können.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13134-19-E1)

der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, die wichtigsten Räume zur Verbesserung der Beleuchtungssituation innerhalb eines Stadtbezirks mittels einmaliger Begehung der einzelnen Stadtbezirke – mit Vertretern der jeweiligen Bezirksvertretung und dem Konsortium StraBel-Do (StraßenBeleuchtung Dortmund – Konsortium aus DEW21 und SPIE SAG) zu priorisieren.

Zudem beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, eine „Beleuchtungsmängelkarte“ mit entsprechenden Priorisierungsangaben über die Erneuerung der einzelnen Beleuchtungsanlagen zu erstellen und dieses Kataster bei der sukzessiven Fortschreibung des Erneuerungskonzeptes der öffentlichen Beleuchtung in Dortmund zu berücksichtigen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erstellen, welches Möglichkeiten aufzeigt, wie Bürgerinnen und Bürger künftig Angsträume oder auch defekte Straßenleuchten melden können.

Begründung
Der Masterplan Kommunale Sicherheit macht deutlich, dass das Gefühl einer Bedrohung bei vielen Menschen in sog. Angsträumen besonders stark ausgeprägt ist.
Diese Angsträume entstehen hauptsächlich durch eine fehlende oder nicht abgestimmte Beleuchtung bzw. Ausleuchtung von Straßen, Plätzen oder Unterführungen. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation an bzw. von Orten, bei denen durch eine Begehung bzw. mittels einer Beleuchtungsmängelkarte ein Bedarf festgestellt wird, stellt den geringsten Aufwand dar, fördert aber den größtmöglichen Erfolg, um das subjektive Sicherheitsempfinden bei Bürgern und Besuchern der Stadt zu verbessern. Bei der Eruierung von Orten kann auch überlegt werden, inwieweit die Bürgerschaft involviert werden kann. Denn – Bürger, die sich jeden Tag zu Fuß oder per Rad in ihrem Stadtbezirk aufhalten, haben oft eine andere, aber auch eine intensivere Wahrnehmung von Räumen, die eine verbesserte Beleuchtung erhalten müssten. Sollten Be- bzw. Ausleuchtungsdefizite in Bereichen der Deutschen Bahn (DB) vorhanden sein, sollten ebenfalls Gespräche geführt werden, damit die DB an schlecht beleuchteten Orten nachbessert.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) drückt die Bedenken seiner Fraktion zum CDU-Antrag aus. Ein Konzept zu erstellen begrüße die SPD-Fraktion, doch erst im nächsten Schritt könne man schauen wer sich um die Umsetzung kümmere.

Frau Noritzsch (FDP/Bürgerliste) befürwortet den letzten Abschnitt des Antrags ausdrücklich und macht darauf aufmerksam, dass in der Vergangenheit Anträge ihrer Fraktion hinsichtlich z.B. einer
Bürger-App abgelehnt wurden. Trotzdem freue sie sich, wenn dies nun auf den Weg gebracht würde.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) erklärt, dass er den Antrag für zustimmungsfähig halte. Es ginge darin um die wichtigsten Räume der Stadt die dem Ausschuss als Problemräume am Herzen liegen sollten.

Frau Krause (Vorsitzende) macht deutlich, dass es sich auch hier um eine Anregung aus dem Masterplan handele, viele Leute die schon daran mitgearbeitet hätten und daran interessiert seien, sollen auch weiter eingebunden werden.

Herr Weber (CDU-Fraktion) berichtet, dass seines Wissens nach beim Tiefbauamt bereits ein Beleuchtungskonzept in Arbeit sei und man den Antrag der CDU-Fraktion daher so belassen könne.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass sich der Antrag für seine Fraktion so gelesen habe, als wolle man mit dem Beschluss schon Mitarbeiter einstellen und bezahlen. Wenn darüber Klarheit bestünde, dass dies erst der 2. Schritt sein könne, nachdem das Konzept geprüft worden sei und man sich vorbehalten könne ob man den 2.Schritt gehen wolle, sei der Antrag auch für die SPD-Fraktion zustimmungsfähig.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt fest, dass dies so gemeint sei und ins Protokoll aufgenommen würde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13131-19-E1)

der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, Alkoholverkaufsverbote und –beschränkungen – in der Zeit von 22:00 – 05.00 Uhr - beispielsweise für Kioske, Supermärkte oder Tankstellen in identifizierten kleinteiligen „Problembereichen“ zu prüfen und dem Ausschuss das Ergebnis der Prüfung vorzustellen und den Landesgesetzgeber zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) aufzufordern.

Begründung
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt mancherorts zu starken Lärmbelästigungen, Vermüllungen und Verunreinigungen sowie einer damit einhergehenden Beschwerdelage. Beispielsweise liegen Informelle Treffpunkte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen häufig in Gebieten, die eine „Nachversorgung“ mit Alkohol durch entsprechende Verkaufsstellen gewährleisten. Unterbindet man diese Versorgung durch Alkoholverbote bzw. –beschränkungen, wird das Interesse einer Gruppenbildung, um Alkohol zu verzehren, erschwert. Festgelegte Treffpunkte werden uninteressant, eine entstandene Eigendynamik wird unterbrochen. Gleichzeitig ist es ratsam, eine bedarfsgerechte Ausweitung der Freizeit- und Präventionsangebote – vor allem in den identifizierten „Problembereichen“ – voran zu treiben, um Alternativangebote zum Aufenthalt vorzuhalten.

Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Teilnehmer der Projektgruppe „Straßenkriminalität“ zum Masterplan, die im Antrag vorgeschlagene Maßnahme für wünschenswert hielten. Die CDU-Fraktion sei der Überzeugung, dass es sich um eine geeignete Maßnahme handele um bestimmte Räume zu „beruhigen“.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Prüfauftrag zustimmen könne, der Forderung im letzten Halbsatz des Antrages könne man aber nicht folgen, dies sei ein Schritt zu viel.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) äußert, dass nicht der Kauf von Alkohol das Problem sei sondern der Konsum und die Art und Weise des Konsums. Die angesprochene Klientel würde sich da schon zu helfen wissen. Der Vorschlag sei daher kontraproduktiv und auch freiheitseinschränkend. Die AfD-Fraktion würde den Antrag daher ablehnen.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt fest, dass auch ihre Fraktion gegen Alkoholverkaufsverbote sei. Diese seien nur ein Bestandteil eines Maßnahmenpaketes im Masterplan und man sei davon überzeugt, dass der gewünschte Effekt auch ohne Alkoholverkaufsverbote erzielt werden könne.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt fest, dass der Antragssteller sich damit einverstanden erklärt den Antrag unter Streichung des letzten Halbsatzes abzustimmen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE & PIRATEN, AfD, FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen, unter Streichung des letzten Halbsatzes (fett/kursiv) zu.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Sichere Nachbarschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13459-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss begrüßt eine Ausweitung selbstinitiierter Stadtteilprojekte des Urban Gardening und Foodsharing als Maßnahmen zur Stärkung nachbarschaftlicher Strukturen, des sozialen Zusammenlebens und des Sicherheitsbefindens in den Quartieren.
2. Die Verwaltung entwickelt eine Struktur, um selbstinitiierte Projekte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, Freiflächen zu erfassen und zu vermitteln und als Ansprechpartnerin für zum Beispiel ordnungsrechtliche Probleme zur Verfügung zu stehen.

Begründung:
Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung in ihren Dokumentationen der Begehungen der Quartierslabore positiv auf selbstinitiierte Stadtteilprojekte hingewiesen. Ein Beispiel ist dabei das Projekt „Tante Albert“ in der Albertstraße, bei dem es darum geht, durch gemeinsames Urban Gardening und Foodsharing sowohl den Austausch unter den Nachbarn des Gartens zu stärken als auch einen grünen Anlaufpunkt für das gesamte Quartier anzubieten, in dem man kreativ tätig werden kann. In den Ausführungen der Verwaltung wurden diese Projekte als gelungene Beispiele für zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und basisdemokratisches Engagement gelobt, die Auswirkungen auch auf nachbarschaftliche Strukturen im Quartier haben.
Im Masterplan wird explizit auf die Bedeutung starker Nachbarschaften und Quartiere hingewiesen, wenn es um die Fragen von Sicherheit geht: „Zentraler Aspekt für eine sichere Nachbarschaft ist dabei die Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Quartier …. Gerade auch Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenlebens und der baulichen Qualität des Wohnumfeldes haben wichtige - wenn nicht sogar entscheidende - Einflüsse auf unser Sicherheits- und Wohlbefinden.“
Ziel muss es deshalb sein, weitere selbstinitiierte Projekte des Urban Gardening und Foodsharing in der Stadt zu realisieren, um möglichst viele Bürger*innen in die Gestaltung von Stadt einbeziehen zu können, gelebte Nachbarschaft zu fördern und damit das Sicherheitsgefühl im Quartier zu stärken.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP/Bürgerliste und AfD zu.


Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12534-18-E1) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 29.01.2019:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls Dialogveranstaltungen und Workshops für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für Senioren anzubieten. Über die Angebote und daraus resultierende Rückmeldungen sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einmal jährlich Bericht zu erstatten. Die gewonnenen Erfahrungen sollen in den weiteren Prozess des Masterplanes Kommunale Sicherheit einfließen.

Begründung:
Zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls wird als eine langfristige Maßnahme im Masterplan die Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen in den Gesamtprozess vorgeschlagen. Im Dortmunder Inklusionsplan "Sicherheit und Schutz vor Gewalt" (Anhang 2 des Masterplanes Kommunale Sicherheit) wird dargestellt, dass Menschen mit Behinderungen sich besonders unsicher fühlen, sich als leichte Opfer sehen und sehr besorgt um ihre eigene Sicherheit sind. Das gleiche gilt auch für Seniorinnen und Senioren. Durch ein stadtweites Angebot von themenbezogene Dialogveranstaltungen und Workshops sollen Handlungsoptionen zur Verbesserung des persönlichen Sicherheitsgefühls vermittelt werden.
Um möglichst viele Menschen mit Beeinträchtigungen zu erreichen, sollen die Angebote zusätzlich in leicht verständlicher Sprache verfasst werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen und überweist den Antrag der SPD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Herr Weber (CDU-Fraktion) stellt fest, dass der Antrag nach Meinung der CDU-Fraktion unter den Komplex der Quartierslabore falle.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt dass dieser Antrag neben dem Antrag der SPD-Fraktion zu den Quartierslaboren Gültigkeit habe. Es ginge hier um die Menschen mit Beeinträchtigungen sowie um Senioren. Dieser Antrag käme aus der Sozialfraktion der SPD und er bitte dafür um Zustimmung.

Frau Krause (Vorsitzende) bittet darum etwas als CDU-Ratsmitglied zum Antrag der SPD sagen zu dürfen. Sie betrachte den Antrag unter dem Inklusionsgedanken, als nicht so gut. Die Quartierslabore seien für alle Menschen, die sich daran beteiligen wollten. Es sei daher kontraproduktiv diese Gruppe da heraus zu nehmen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) bekräftigt, dass im Gegenteil, Sinn und Zweck des Antrags sei, Menschen mit Behinderungen und Senioren an den Quartierslaboren teilhaben zu lassen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen CDU, FDP/Bürgerliste und AfD zu.


Regelmäßige Berichterstattung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E4)

die SPD-Fraktion im ABöAB begrüßt die umfassende Vorlage Masterplan Kommunale Sicherheit, in dem eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in unterschiedlichsten Handlungsfeldern aufgezeigt wird und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Masterplanprozess dem Ausschuss für Bürgerdienste halbjährlich zu berichten.

Begründung:
Durch die regelmäßige Berichterstattung können Erfolge bei der Umsetzung zeitnah dokumentiert und öffentlich gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch politische Beschlüsse die Maßnahmen zu begleiten und ggf. zu ergänzen.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihre Fraktion eine halbjährliche Berichterstattung begrüße, dies aber in der Anfangsphase für zu wenig halte. Eher könne man sich eine vierteljährliche Berichterstattung vorstellen, oder dass der TOP Masterplan Kommunale Sicherheit idealerweise als fester Tagesordnungspunkt im ersten Jahr fixiert würde und jeweils ein kurzer Bericht der Verwaltung erfolge.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) äußert, dass seiner Fraktion schon die halbjährliche Berichterstattung etwas zu viel erschien, man aber unter diesen Umständen der halbjährlichen Berichterstattung zustimmen würde.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) begründet den Antrag der SPD-Fraktion. In der Vorlage sei eine jährliche Berichterstattung angegeben gewesen, dies erschien der SPD-Fraktion als zu lang. Er vermute, dass in der Anfangsphase ohnehin in jeder Sitzung etwas zum Masterplan auf der Tagesordnung stünde und es dann irgendwann zu einer halbjährlichen und später auch zu einer jährlichen Berichterstattung käme.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.


Quartierslabore
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E5)

die zur Aufstellung des Masterplans Kommunale Sicherheit durchgeführten Quartierslabore wurden von allen Beteiligten als große Erfolge gewertet und der Wunsch nach dauerhafter Einführung geäußert. Daher bittet die SPD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Die bewährten Quartierslabore werden fortgeführt. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, an welchen weiteren Standorten im Stadtgebiet zusätzliche Quartierslabore unter Einbindung der Bezirksvertretungen und der Bezirksverwaltungsstellen sinnvoll erscheinen und eingerichtet werden könnten.

Begründung:
Im Rahmen des Masterplanprozesses wurden stadtweit vier Quartierslabore veranstaltet, an denen Bürgerinnen und Bürger in direkten Kontakt mit Politik, Verwaltung und Polizei kommen konnten. Darüber hinaus wurde der nachbarschaftliche Zusammenhalt vor Ort gestärkt. Die erzielten positiven Effekte sollen fortgeführt und auf weitere Quartiere unter Beteiligung der Bezirksvertretungen und der Bezirksverwaltungsstellen ausgedehnt werden. Hierbei sind auch bestehende Strukturen wie Vereine, Verbände etc. einzubeziehen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Die Quartierslabore seien eingeschlagen und man wolle diese so, wie im Masterplan vorgeschlagen, noch weiter ausbauen. Man solle aber die Bezirksvertretungen noch mehr mit einbinden, um den Zugriff auf die Multiplikatoren und Experten vor Ort zu haben.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass er einen anderen Eindruck habe. Er habe in Brackel die persönliche Erfahrung gemacht, dass die Bürgerinnen und Bürger frustriert nach Hause gegangen seien. Seine Fraktion befürchte, dass Erwartungen geweckt würden, die nicht sofort erfüllt würden. Es sei daher sinnvoller, die Wo*Manpower direkt in die Umsetzung des Masterplans zu stecken und auf Quartierslabore zu verzichten.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum den Beschluss zu erweitern. Die Verwaltung solle zum Zwecke der Evaluation, auch eine Kosteneinschätzung für die Quartierslabore vorstellen.

Herr Frommeyer (3DEZ) berichtet, dass die Quartierslabore das Herzstück des Masterplans seien. Er habe keinerlei negative, sondern im Gegenteil nur positive Rückmeldungen erhalten. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Prozess habe sehr gut funktioniert. Es sollen in Zukunft Folgeveranstaltungen angeboten werden - Veränderungen vor Ort sollen messbar sein: man wolle schauen was konnte umgestaltet werden, was habe sich verbessert und was eventuell verschlechtert. Er erklärt außerdem, dass die Quartierslabore Kosten verursachen würden und die Budgetfrage in der Tat künftig geklärt werden müsse.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) äußert, er habe den gleichen Eindruck wie Herr Zweier, seine Fraktion werde den Antrag daher ablehnen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von LINKE & PIRATEN und AfD zu.


Videobeobachtung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E6)

der Masterplan Kommunale Sicherheit hat das Instrument der Videobeobachtung und Videoüberwachung als geeigneten Baustein zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls aufgezeigt. Die SPD-Fraktion bittet daher um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden begrüßt das bislang durchgeführte Konzept der „Videobeobachtung mit Augenmaß“. Es soll in enger Abstimmung zwischen Polizei, Anwohnern und Eigentümern auf Kriminalitätsschwerpunkte ausgedehnt werden, wobei die strengen Anforderungen des PolG NRW Anwendung finden müssen. Zur Vermeidung von Verdrängungseffekten sind Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt im Umfeld zu verstärken. Nach einem Jahr sind die Ergebnisse dem Polizeibeirat und anschließend dem Ausschuss für Bürgerdienste vorzustellen.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob an Schulen eine effektivere Kontrolle durch Schulhausmeister, die auf dem Schulgelände wohnen, sichergestellt werden könnte als durch eine Videoüberwachung.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass die SPD-Fraktion bei diesem Thema eine vermittelnde Position einnehme. Der Focus der SPD läge bei der Videobeobachtung und die habe sich auf der Brückstraße bewährt. Dies sei ein ergänzender Puzzlestein, der das gesamte Sicherheitsbild mitbestimme. Mit der Befürwortung des Antrages stelle man sich politisch an die Seite der Polizei.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) befürwortet die Prüfung bezüglich der Rolle der Hausmeister an den Schulen, genau wie die regelmäßige Berichterstattung über die Videobeobachtung. Dies sei aber nicht Kern des Antrags, dem sich ihre Fraktion daher nicht anschließen könne.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert, dass ihre Fraktion diese Form der Videoüberwachung unterstütze. Man sei sich aber wohl darüber einig, dass Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt würde und Schulgelände hoffentlich auch in Zukunft nicht dazu gehören würden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen zu.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgende Anträge der CDU-Fraktion in Prüfaufträge umgewandelt:


Masterplan Kommunale Sicherheit - "Nette Toilette"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13132-19-E1)

„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Nette Toilette“, welches seit 2015 im Stadtteil Hörde installiert wurde, über das geplante Ende in 2020 hinaus fortzuführen und auf die übrigen Stadtteile auszuweiten. Das jeweilige Stadtbezirksmarketing ist für die Durchführung des Projekts mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.

Begründung
Bereits im April 2016 hatte die CDU-Fraktion im Fachausschuss beantragt, eine Ausweitung des Projekts „Nette Toilette“ auf andere Stadtteile zu prüfen. Die Verwaltung gab dem Ausschuss zur Kenntnis, dass das Projekt in Hörde bis 2020 begrenzt und eine Ausweitung auf andere Stadtteile nicht vorgesehen sei. Da das Projekt in Hörde vorbildlich läuft und überaus gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird, ist eine Fortführung des Projekts in Hörde – und darüber hinaus eine Ausweitung auf andere Stadtbezirke – wünschenswert. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Dortmund in den kommenden Jahren immer wieder große Veranstaltungen (Kirchentag, Fußball EM 2024, tausende Gäste zu den BVB-Heimspielen) stattfinden, wäre die Ausweitung des Projekts auf ganz Dortmund eine begrüßenswerte Sache.“

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) regt an, den letzten Halbsatz im Antrag der CDU-Fraktion zu streichen, da dieser haushaltsrelevant sei und schlägt vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion damit einverstanden sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, den letzten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen (fett/kursiv) und den gesamten Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Webbasierte Arbeitsplattform
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13133-19-E1)

„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, eine webbasierte Wissensplattform als Pilotprojekt in Kooperation mit dem Projektbüro „Smart City“ zu erarbeiten, um auf diese Weise durch die jeweiligen kommunalen Fachbereiche, die städtischen Tochterunternehmen oder auch die Polizei gemeinsame Lagebilder zu erstellen. Für die Koordinierung und Pflege der Plattform wird eine „Stabstelle Sicherheit“ im Dezernat 3 eingerichtet.

Begründung
Der Austausch von Wissen und eine ämter- und organübergreifende Kommunikation ist eine sinnvolle – wenn nicht sogar notwendige – Maßnahme, damit ganzheitliche Lagebilder der unterschiedlichen Organe (Verwaltung, Polizei, Stadttöchter) erstellt werden können. Diese Lagebilder ermöglichen es erst, konkrete Maßnahmen – unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Faktoren – auf den Weg und zum Einsatz zu bringen. In einer zweijährigen Pilotphase soll eruiert werden, ob eine solche webbasierte Wissensplattform allen Beteiligten ermöglicht, zielgerichteter und schneller Informationen abzurufen und auszutauschen, Akteure besser einzubinden und Maßnahmen gezielter umzusetzen. Eine „Stabstelle Sicherheit“ könnte die Koordination übernehmen und direkter Ansprechpartner für alle Beteiligten sein.“

Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass man das Thema dem Maßnahmenkatalog entnommen habe, da man es für wichtig hielt es anzustoßen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) führt an, dass man im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung lieber noch eine Weiterentwicklung abwarten wolle, da es im Antrag ja schon um die Einrichtung einer Stabstelle ginge.

Frau Krause (Vorsitzende) fragt nach, ob es als Prüfauftrag infrage käme.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass die Webbasierte Arbeitsplattform eine gute Idee im Masterplan sei, dies habe sich auch bei der letzten Krisenstabsübung wieder gezeigt. Die Umsetzung im Rahmen von „Smart City“ sei mit erheblichen Kosten verbunden. Daher schlägt er vor, den Antrag als Prüfauftrag umzuwandeln um dies in eine Vorlage zu bringen, die ein vernünftiges Grundkonzept enthalte.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dieser Vorgehensweise einverstanden sei.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht in diesem Zusammenhang auf die gut strukturierten Prüfaufträge 1 und 4 im Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aufmerksam und schlägt dem Ausschuss vor, sich diesen anzuschließen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) kündigt für seine Fraktion eine Zustimmung an, sofern der Antrag in einen Prüfauftrag umgewandelt würde. Das System sei dienlich, es müsse ein System der Hochverfügbarkeit sein, das in hohem Maße abzusichern sei. Dies werde sicher viel Zeit in Anspruch nehmen, wenn man sich im Vergleich dazu anschaue wie zäh die Entwicklung des webbasierten Gremieninformationssystems abliefe.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht bezüglich des Datenschutzes auch offene Fragen. Die Kernfrage sei daher, was eine solche Plattform leisten solle? Die Beantwortung könne in Form einer Vorlage oder auch in Form einer Stellungnahme der Verwaltung erfolgen.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt fest, dass sich der Antragssteller mit der Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag einverstanden erklärt und lässt diesen abstimmen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, den gesamten Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgenden Antrag der SPD-Fraktion nicht abgestimmt:


Gewaltbereiter Salafismus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E7)

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und Berichterstattung zur Situation des gewaltbereiten Salafismus in Dortmund.

Begründung:
Die Verwaltung hatte 2014 mit der Vorlage „Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe „(DS 14834-14) die Situation in Dortmund dargestellt und einen aktualisierten Sachstand für Anfang 2019 angekündigt. Dieser Sachstandsbericht liegt bislang nicht vor.

Herr Dahmen (Stadtrat) berichtet, dass eine entsprechende Verwaltungsvorlage bereits in Arbeit sei und er hoffe, sie schon in der nächsten Sitzung vorlegen zu können.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt über den Antrag der SPD-Fraktion nicht ab, da sich eine entsprechende Vorlage bereits im Entwurf befindet.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgende Anträge der Fraktionen abgelehnt:


Masterplan Kommunale Sicherheit - Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13129-19-E1)

„der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, eine mit Augenmaß betriebene und insbesondere „offene“ Videoüberwachung und –beobachtung im Rahmen ihrer Zuständigkeit auszuweiten bzw. anzuregen. Hierzu sind über Gremien – wie den Städtetag – Initiativen zu starten oder zu unterstützen, die den Landesgesetzgeber zu den genannten Maßnahmen auffordern.

Begründung
Die Akzeptanz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie in städtischen Immobilien scheint – aufgrund von diversen Vorkommnissen in der Vergangenheit – bei der Bevölkerung gestiegen zu sein. Zudem ist die offene Videoüberwachung auch ein Instrument, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl bei den Menschen zu erhöhen. Andererseits aber auch, um Straftaten zu verhindern oder zumindest besser aufklären zu können. Hier sei beispielsweise die Videoüberwachung an Schulen genannt. Immer wieder rücken Schulen in den Fokus von Diebesbanden. Im Zuge der Ausstattung der Schulen mit moderner digitaler Technik ist es hier besonders wichtig, diese vor Einbruch und Vandalismus zu schützen. Eine offene Videoüberwachung könnte hier abschreckend genug wirken, um dies zu erreichen.“

Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert, dass der CDU-Fraktion bewusst sei, dass dieser Antrag umstritten sei, man ihn aber gleichwohl so stellen wolle.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag in der Sache gestellt habe und der Antrag der CDU-Fraktion zu viel der Videoüberwachung wolle.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bezweifelt, dass Videoüberwachung zu einem besseren Sicherheitsgefühl führe. Die Frage sei, wo fange man an und wo höre man auf? Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stehe auf dem Standpunkt, dass man an den Ursachen arbeiten müsse und werde den Antrag ablehnen.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag schon wegen der Unkonkretheit ablehnen müsse. Niemand könne über das Augenmaß eines anderen entscheiden.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt für seine Fraktion an, dass das Geschehen im Öffentlichen Raum öffentlich sei. Man habe zu dem Thema einen noch weiter gehenden Antrag gestellt und werde auch dem CDU-Antrag zustimmen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) appelliert an den Ausschuss die Anträge zurück zu ziehen. Er gibt zu bedenken, dass die Entscheidung über Videobeobachtung und Videobeobachtung von der Polizei gefällt würde. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN würde einen Masterplan, der das Thema beinhalte, in Gänze ablehnen.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass auch ihre Fraktion den Antrag in dieser Form ablehnen werde, der gesetzliche Rahmen sei eng gestrickt und ausreichend.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD ab.


Bekämpfung des Linksextremismus als Teil einer städtischen Sicherheitsarchitektur
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13272-19)

im Masterplan „Kommunale Sicherheit“ beleuchtet die Verwaltung auf den Seiten 57 ff. den Sicherheitsaspekt der Extremismusbekämpfung. Neben dem militanten Rechtsextremismus wird dort auch das Problem eines erstarkenden gewaltbereiten Salafismus angerissen. Verwunderlich ist, dass das Sicherheitspapier mit keinem Wort den organisierten Linksextremismus und dessen Gewaltaffinität erwähnt. Erst vor zwei Jahren wurde das linksextremistische Szenelokal „Nordpol“, welches damals mit städtischen Kulturmitteln gefördert wurde, dadurch bekannt, dass sich dort gewaltbereite Linksextremisten tummelten, die Polizisten angriffen. Die Polizisten wurden dabei getreten und mit Gegenständen beworfen, weil sich die Besucher des linksextremistischen „Nordpol“ durch die polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen provoziert fühlten. Erst jüngst bekannten sich Linksextremisten zu den Brandanschlägen auf Filialen des Textilunternehmens „KiK“. Auch die AfD Dortmund leidet immer wieder unter Bedrohungen und Attacken. Öffentliche Veranstaltungen werden von Personen aus dem linksextremen Milieu heimgesucht, die Veranstaltungsteilnehmer belästigen und körperlich angehen. Gerade im Hinblick auf den heimtückischen Anschlag auf den Bremer AfD-Landessprecher und Mitglied des Deutschen Bundestages Frank Magnitz muss der militante Linksextremismus als solcher benannt und bekämpft werden. Auf dem Symposium Linksextremismus des nordrhein-westfälischen Innenministeriums am 5.11.18 erklärte Landesverfassungsschutzpräsident Burkhard Freier, dass der Linksextremismus zunehmend gewaltbereiter würde. Er schätzte die Zahl der linksextremen Gewalttäter auf rund 200 Personen in NRW. Der Politologe Eckhard Jesse unterstützt die These des Landesverfassungsschutzpräsidenten in der WELT Online vom 11.01.19: „Die Gewalt von links ist in den vergangenen Jahren stets höher gewesen als die Gewalt von rechts.“

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

„Zukünftig wird der Masterplan Kommunale Sicherheit auch den Linksextremismus als sicherheitspolitische Herausforderung benennen und analysieren.“

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) betont, dass laut Polizeiführung und Verwaltungsvorstand, die Faktenlage so aussehe, dass Linksextremismus in Dortmund keine Rolle spiele und es keine Gefahrenlage gebe.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass Herr Fuß mit dieser Aussage Recht habe und führt weiter aus, dass der Masterplan Kommunale Sicherheit auf die Struktur der Stadt Dortmund eingehe. Dies sei der Grund warum das Thema Linksextremismus im Masterplan keinen Platz gefunden habe.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) merkt an, dass Gewalt persé abzulehnen sei und die AfD im Bereich des Linksextremismus sehr wohl selber Erfahrungen gemacht habe. Einem Masterplan, der dieses Thema nicht verankere, könne die AfD-Fraktion nicht zustimmen, sondern würde sich allenfalls enthalten.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) unterstreicht, dass die Fakten durch Herrn Fuß und Herrn Dahmen genannt worden seien und die SPD-Fraktion den Antrag ablehne.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stimmt seinen Vorrednern zu und stellt fest, dass man einen städtischen Staatsschutz beim hiesigen Polizeipräsidium habe, der seine Aufgaben gewissenhaft wahrnehme.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) kündigt für ihre Fraktion eine Enthaltung an und verweist auf den noch folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, der sich auf sämtliche Formen des Extremismus, auch hinsichtlich der Zukunft, richte.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkriminalität?
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13273-19)

der Rat der Stadt Dortmund beauftragte am 10.12.2015 die Verwaltung einen Masterplan „Kommunale Sicherheit“ zu erarbeiten. Nach Angaben der Verantwortlichen soll dieser Masterplan einen „stetigen Diskussionsprozess über die weitere Verbesserung der Sicherheit des öffentlichen Raums“ anstoßen. Die AfD-Fraktion begrüßt zwar, dass sich die Stadt Dortmund einer sicherheitspolitischen Gesamtstrategie für Dortmund verschreibt, bemängelt aber, dass wesentliche Aspekte einer erfolgreichen städtischen Sicherheitsarchitektur unbearbeitet bleiben.

Insbesondere der Bereich „Zuwanderung/Integration“ (S. 43-45) wird durch die Verantwortlichen um den Ordnungsdezernenten Norbert Dahmen nur unzulänglich bearbeitet. Während sicherheitsrelevante Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, mit keinem Wort erwähnt werden, liegt der Fokus der Stadtverwaltung auf der Integration von Zuwanderern. So heißt es in dem städtischen Sicherheitspapier, dass man einer Veränderung des öffentlichen Raums durch Zuwanderer „zivilgesellschaftlich“ begegnen müsse, damit diese Veränderung nicht zu „Alltagsirritationen vor Ort“ führe. Die Stadtverwaltung verharmlost hierbei das Problem der Ausländerkriminalität. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/4673) im Düsseldorfer Landtag ergab für Dortmund folgende Zahlen: Laut Landesregierung waren im 1. Halbjahr 2018 bei insgesamt 21 Sexualdelikten Zuwanderer tatverdächtig und die Opfer deutscher Herkunft. Bei 22 Raubdelikten waren Zuwanderer tatverdächtig und die Opfer Einheimische. Zuwanderer waren bei 277 Körperverletzungsdelikten an nichtzugewanderten Opfern tatverdächtig. In 55 Fällen sollen Zuwanderer Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet haben. Der Vergleich mit den Städten Düsseldorf (Anzahl der Körperverletzungsdelikte: 200) und Essen (182) zeigt, dass Dortmund auffällig hohe Fallzahlen von Strafdelikten unter Beteiligung von zugewanderten Tatverdächtigen aufweist. Hingegen zählten in Essen bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte in nur 19 Fällen die Tatverdächtigen zur Gruppe der Zuwanderer.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum wurden obige Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht in den städtischen Masterplan aufgenommen?
2. Hat die Ausländerbehörde Dortmund von obigen Straftaten, bei denen Zuwanderer tatverdächtig sind, Kenntnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die überdurchschnittliche Fallzahl zugewanderter Tatverdächtiger unter Beteiligung deutscher Opfer in Dortmund im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Großstädten?
4. Warum berücksichtigt der Masterplan keine ausländerrechtlichen Maßnahmen gegen ausländische Straftäter?
Die AfD-Fraktion Dortmund stellt zudem folgenden Antrag:

Der Ausschuss beauftragt die Stadt Dortmund, zukünftig die Sicherheitsaspekte „Straftaten durch ausreisepflichtige Ausländer, Kriminalität durch UMAs, Straftaten durch Zugewanderte gegen einheimische Opfer“ in den Masterplan Kommunale Sicherheit mitaufzunehmen und zu analysieren.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.


Videoüberwachung auf Basis von KI
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13274-19)

im Masterplan „Kommunale Sicherheit“ wird auf den Seiten 200-203 die Videobeobachtung und –überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten als möglicher Mosaikstein einer städtischen Sicherheitsinfrastruktur für Dortmund vorgestellt. In der Vorlage heißt es auf Seite 200: „Eine mit Augenmaß betriebene Ausweitung der Videoüberwachung erscheint geeignet, die Sicherheit, zumindest das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen, in den Städten zu erhöhen.“ In Anbetracht zunehmend brutaler Alltagsgewalt stellt das Sicherheitspapier ferner nüchtern fest, dass Videoüberwachungsmaßnahmen vom Bürger zunehmend akzeptiert würden. Dies sicherlich auch, weil der Bürger angesichts einer immer stärkeren Bedrohungslage seine persönliche Freiheit zugunsten staatlicher Sicherheitsmaßnahmen zu opfern bereit ist. Richtigerweise erkennt die Verwaltungsvorlage auch die importierte Gewalt, die ihren traurigen Höhepunkt in der Silvesternacht 2015 erreichte, als tausend, meist nordafrikanische Migranten, Frauen bestahlen und sie sexuell belästigten, als Ursprung dieses Freiheitsverzichts an (siehe Seite 200).

Die Stadt Essen überlegt derzeit eine neue Form der Videoüberwachung einzuführen. Ein Computerprogramm wertet dafür Kamerabilder von öffentlichen Orten aus und gibt diese Informationen an die Polizei weiter. Ziel der Maßnahme ist es, mittels künstlicher Intelligenz, Schlag- und Tretbewegungen zu erkennen und diese der Polizei zu melden. Laut WDR Online lässt sich der Essener Ordnungsdezernent Christian Kromberg dieses europaweit einzigartige System vorführen, um dann über seine Einführung zu entscheiden.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dieses intelligente Videoüberwachungssystem in Augenschein zu nehmen und dem Ausschuss über dessen Nutzen für Dortmund zu berichten.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) erläutert den Antrag der AfD-Fraktion, der als Prüfauftrag diese spezielle Lösung der Videoüberwachung mit berücksichtigen wolle. Es würde sich lohnen, das System anzuschauen, so wie es die Stadt Essen mache und gegebenenfalls in einem Pilotprojekt Erfahrungen zu sammeln.
Frau Siekmann (FB 32) weist darauf hin, dass der Kollege aus Essen nach Mannheim führe um sich das System anzusehen. Mannheim, das in Baden Württemberg läge, habe ein anderes Polizeigesetz und andere polizeiliche Möglichkeiten. Natürlich könne man sich das System anschauen, eine rechtliche Grundlage für die Einführung gebe es in NRW jedoch nicht.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) äußert, dass man den Antrag ablehnen könne, da man nicht Mitarbeiter auf Reisen schicken wolle um sich Dinge anzuschauen, die man hier nicht gebrauchen könne.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Drogenhandel und Drogenkonsum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13461-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist der Auffassung, dass der im Masterplan Kommunale Sicherheit aufgeführte massive Drogenhandel durch eine Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis sowie durch dessen kontrollierten Verkauf massiv reduziert werden kann.
2. Der Ausschuss fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung sowie zum kontrollierten Verkauf von Cannabis zu ergreifen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, Initiativen zur Erweiterung der Substitutions-Strukturen in Dortmund durch eine Diamorphin-Ambulanz im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.
Begründung:
Das im Masterplan aufgeführte Problem von Drogenhandel und -konsum lässt sich nicht allein mit restriktiven Maßnahmen lösen. Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass die Zahl der Cannabiskonsument*innen in Deutschland seit Jahren gleichbleibend hoch bleibt und sogar gestiegen ist – auch in Dortmund.
Durch den illegalen Handel werden auch in Dortmund Schwarzmarktstrukturen gestärkt, bei denen dann auch verunreinigtes Cannabis und harte Drogen ins Spiel kommen. Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis mit einem kontrollierten Wirkstoffgehalt an Personen ab 18 Jahren kommt deshalb nicht nur dem gesundheitsrelevanten Aspekt viel näher als ein Verbot, es würde darüber hinaus erwachsene Konsument*innen nicht länger kriminalisieren und dafür sorgen, dass der Schwarzmarkt austrocknet. Damit würde auch die Polizei von zeitraubenden, kostspieligen und ineffektiven Einsätzen und Verfahren entlastet und für andere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Nach wie vor leben insbesondere in der Nordstadt hochgradig drogenabhängige Frauen, die dort seit Jahren ohne Perspektive der Prostitution nachgehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von insgesamt ca. 80 Frauen, von denen nach Aussage der Verwaltung regelmäßig bis zu 35 auf den Straßen anzutreffen sind und die über diesen Weg ihre Sucht finanzieren. Viele von ihnen befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation, die sich durch den hohen Kontrolldruck nach der Schließung des Straßenstrichs erheblich verschärft hat. Das bestehende Drogenhilfesystem samt Methadon-Substitution reicht hier nicht aus. Auch Strafverfahren und Freiheitsstrafen führen in der Regel nicht zu einem Ausstieg aus Prostitution und Sucht.
Eine Substitution mit Diamorphin bietet ihnen und andeen Schwerstabhängigen eine Möglichkeit aus der Sucht-Spirale herauszukommen. In Dortmund gibt es dieses Angebot bisher allerdings nicht. Das Gesundheitsamt hat in einer Vorlage zur Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems festgestellt, dass diamorphingestützte Substitutionsbehandlung seit 2010 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Das Gesundheitsamt kommt daher als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben aber die Möglichkeit, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen. Die Verwaltung sollte entsprechende Initiativen zur Ergänzung des Dortmunder Hilfesystems im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Kommunale Ordnungsdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13462-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss befürwortet das bewährte Prinzip der Ordnungspartnerschaften zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei als gute Kombination von kommunalem Handeln einerseits und den Möglichkeiten der Polizei anderseits. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass dabei die eventuell notwendige Anwendung von Gewaltmaßnahmen (unter Umständen mit Waffen) der Polizei vorbehalten sein sollte.

2. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Streifen des Ordnungsdienstes zukünftig wieder paritätisch mit je einem/einer Mitarbeiter *in des Ordnungsamtes und einem/einer Polizeibeamt*in besetzt sein sollten.

3. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, die dafür notwendigen Stellen bei der Polizei zur Verfügung zu stellen.

4. Der Ausschuss lehnt vor diesem Hintergrund die Ausrüstung der Mitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes mit dem sogenannten „Einsatzmehrzweckstock – ausziehbar“ (EMSA) ab.

Begründung:
Das Prinzip der Kommunalen Ordnungspartnerschaften mit der paritätischen Besetzung der Streifen durch Ordnungsamt und Polizei hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die jeweils unterschiedlichen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten haben sich dabei gut ergänzt. Das betrifft auch eine eventuelle notwendige Anwendung von Gewaltmaßnahmen, unter Umständen mit Waffen, die der Polizei vorbehalten ist und es auch bleiben sollte. Seit längerem sind die paritätisch besetzten Ordnungspartnerschaften allerdings nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. Gleichzeitig ist die Zahl der rein städtisch besetzten Doppelstreifen gestiegen.
Klar ist, dass die Mitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes bei ihrer schwierigen Arbeit bestmöglich geschützt sein müssen. Es ist allerdings nicht ihre Aufgabe, dabei Gewaltmaßnahmen zu ergreifen, die der Polizei vorbehalten sind. Das dient letztendlich auch nicht ihrer eigenen Sicherheit, im Gegenteil: Auch wenn Schlagstöcke nur der Abwehr dienen sollen, können sie doch im Einzelfall agressionsfördernd wirken und damit gerade nicht schützen.
Ziel muss es deshalb sein, die Streifen des Ordnungsdienstes wieder paritätisch mit je einem/einer Mitarbeiter*in des Ordnungsamtes und einem/einer Polizeibeamt*in zu besetzen. Das Land ist aufgefordert, die dafür benötigten zusätzlichen Stellen der Polizei zur Verfügung zu stellen.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und LINKE & PIRATEN ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Videobeobachtung und Videoüberwachung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13463-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt eine Ausweitung der Videobeobachtung und Videoüberwachung ab.

Begründung:
In Dortmund werden seit Dezember 2016 die Brückstraße, die Seitenstraße „Helle" sowie der Platz von Leeds auf Grundlage des Polizeigesetzes NRW mit 14 Kameras videobeobachtet. Die Installationen der Kameras beruhen nicht auf kommunalpolitischen Beschlüssen, sondern waren eine Entscheidung von Landesinnenministerium und Polizei. Laut Masterplan hat die dortige Videobeobachtung zu „positiven Erfahrungen“ geführt. Dies wird durch die vorliegende Evaluation des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen nicht bestätigt. So kam es laut der Auswertung der Ergebnisse im videobeobachteten Bereich sogar zu einem Anstieg von Straßenkriminalität, während im restlichen, nicht beobachteten Stadtgebiet eine Reduzierung zu verzeichnen war. Hinsichtlich des Forschungsstands hält die Evaluation drüber hinaus fest, dass die allgemeine Wirksamkeit von Videoüberwachung und Videobeobachtung nicht uneingeschränkt bejaht werden kann.
Der Antrag der GRÜNEN Fraktion, die Evaluation im Ausschuss vorzustellen, wurde im letzten Jahr abgelehnt. Auch im Polizeibeirat wurden unsere Fragen zur Videobeobachtung zurückhaltend beantwortet.
Gleichzeitig nimmt mit dem schleichenden Einsatz von immer mehr Überwachungstechnik im öffentlichen Raum die Sensibilität für die Problematik dieser Technik immer mehr ab. Mögliche Verdrängungseffekte, der Datenschutz und die Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte sprechen gegen mehr Überwachung.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen und LINKE & PIRATEN ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13460-19-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Im Masterplan wird darauf hingewiesen, dass sich Beschwerden über alkoholkonsumierende Menschen auf dem Nordmarkt drastisch reduziert haben und nur noch in geringem Umfang vorkommen. Der Ausschuss stellt fest, dass dazu auch nach den bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung maßgeblich der Betrieb des Cafe Berta beigetragen hat.
2. Der Ausschuss sieht dies als Beleg, dass sich derartige Problemlagen auch anders als durch Repression und Verbote lösen lassen. Er spricht sich dafür aus, eventuelle ähnliche Probleme an anderen Orten vorrangig mit ähnlichen Herangehensweisen anzugehen.
3. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ausschuss gegen - auch zeitlich befristete - Alkoholverkaufsverbote bzw. -beschränkungen aus.
Begründung:
Das Cafe Berta als Aufenthaltsgelegenheit für alkoholkonsumierende Personen trägt aus ordnungsrechtlicher Sicht und nach den Erfahrungen der Polizei zu einer deutlichen Entspannung der Beschwerdelage rund um den Nordmarkt bei. Das hat die Verwaltung mehrfach mitgeteilt. Das Cafe ist damit zu einem Erfolgsmodell geworden, um öffentliche Problemsituationen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum zu entschärfen. Das Modell und die Herangehensweise sollten deshalb die Blaupause auch für andere, ähnliche Problemlagen sein.
Einem Verbot von Alkohol im öffentlichen Raum steht nicht nur der Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit durch das Grundgesetz entgegen. Es müsste darüber hinaus ebenso mit zusätzlichem, auch personellem Aufwand kontrolliert werden wie ein Alkoholverkaufsverbot an spezifischen Orten zu bestimmten Zeiten.



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen, LINKE & PIRATEN und FDP/Bürgerliste ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E8)

„die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Abstimmung nachfolgender Anträge. Jeder Antrag soll einzeln abgestimmt werden.

Antrag 1)
Der bisherige Beschlussvorschlag

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.“

wird wie folgt geändert:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind Fachgespräche durchzuführen. Sicherheitsrelevante Beschlüsse der Bezirksvertretungen, die noch auf Umsetzung warten, sollen kurzfristig abgearbeitet werden.“

Begründung:
Bei der persönlichen Teilnahme an einem Quartierslabor in Dortmund Brackel hatte unsere Fraktion den Eindruck, dass die eingeladenen Menschen frustriert heimgegangen sind.
Ursache war die Einsicht, dass sicherheitsrelevante Beschlüsse der örtlichen Bezirksvertretung - in diesem Fall ging es um bessere Beleuchtung von Angsträumen - jahrelang von der Verwaltung nicht umgesetzt werden.
Die schnelle Umsetzung sicherheitsrelevanter Beschlüsse der Bezirksvertretungen bringt mehr für die Dortmunder*innen als die Durchführung von Quartierslaboren.

Antrag 2)
In der Beschlussvorlage werden unter dem Punkt „Methodische Vorgehensweise“ die Sätze zur gut funktionierenden Ordnungspartnerschaft und das angeführte Shisha-Bar-Beispiel gestrichen.

Begründung:
Das Ordnungspartnerschaftsmodell funktionierte und funktioniert nicht immer gut, weil häufig der polizeiliche Part fehlte oder fehlt.
Das Vorgehen gegen Shisha-Bars mag zwar sinnvoll sein, aber davon eine Verbesserung der objektiven Sicherheit abzuleiten, ist sehr fragwürdig. Das Thema Shisha-Bars wurde bei der Auftaktveranstaltung nicht einmal als Sicherheits-Problem benannt.

Antrag 3)
Das in der Beschlussvorlage unter Maßnahmen Nr. 3 „Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“ genannte Thema Nachbarschaftskampagne wird kurzfristig umgesetzt.

Begründung:
Die Begründung ergibt sich aus der Beschreibung des Themas in der Anlage (Seite 110 ff). Dort wird die Wichtigkeit einer funktionierenden Nachbarschaft für das Sicherheitsgefühl erläutert.


Antrag 4)
Die Maßnahme Nr. 5 „Quartierslabore“ wird gestrichen.

Begründung:
Siehe Antrag 1.

Antrag 5)
Die Maßnahme Nr. 18 „Alkoholverkaufsverbot“ wird gestrichen.

Begründung:
Wie in der Verwaltungsanlage beschrieben, ist es für eine rechtssichere und nachhaltige Umsetzung u.a. notwendig, zum einen die Landesgesetzgebung zu ändern und zum anderen eine Videoüberwachung auszuweiten.
Beides lehnen wir ab.

Antrag 6.)
Die Maßnahme Nr.21 „Videoüberwachung und Videobeobachtung“ wird gestrichen.

Begründung:
Das Thema Videobeobachtung/Videoüberwachung wurde bei der Auftaktveranstaltung nicht einmal genannt.
Das Überwachungsthema wurde vom Ordnungsamt unter der damaligen Dezernentin Diane Jägers auf die Tagesordnung einer Projektgruppensitzung gesetzt.
Als Teilnehmer dieser Sitzung kann unser Ratsmitglied Thomas Zweier sagen, dass dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wurde. Von einem Bürgerwunsch nach Videoüberwachung kann nicht die Rede sein.
Diese Überwachungsmaßnahmen führen zu einer Verdrängung von Kriminalität in andere Bereiche.
Besser und wirkungsvoller für mehr Sicherheit auf den Straßen sind arbeitsmarktpolitische und soziale Maßnahmen, um die Ursachen für Straßenkriminalität zu bekämpfen.

Antrag 7)
Unter Punkt 4 der Beschlussvorlage „Ausblick“ wird der 3. Absatz von „Der Masterplanprozess“ bis „durchgeführt werden“ gestrichen.

Begründung:
Die Absicht, schwerpunktmäßig Workshops durchzuführen, erhöht nicht die kommunale Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Den Passus mit den Workshops ist deshalb zu streichen.

Antrag 8)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden grundsätzlich nicht mit Waffen (Mehrzweckeinsatzstock, Pfefferspray) ausgerüstet.

Begründung:
Waffen geben häufig nur ein subjektives Gefühl der Sicherheit. Schnell kann es ungeübten Menschen passieren, dass die eigene Waffe gegen sie selbst eingesetzt wird. Waffen habe das Potential, angespannte Situationen eskalieren zu lassen.
Der Einsatz von Pfefferspray ist z. B. der Bundeswehr im Auslandseinsatz - auch für Feldjäger - nach dem Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege, kurz Genfer Protokoll, „gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte“ verboten.
Kurse in Deeskalation und Selbstverteidigung sind selbstverständlich wichtig und sollen durchgeführt werden.


Antrag 9)
Auf eine „Null-Toleranz-Strategie gegen Kleinkriminelle“ wird verzichtet.

Begründung:
Die so genannte „Null-Toleranz-Strategie gegen Kleinkriminelle“ birgt erhebliches Problempotenzial. Viele Verwarngelder oder Bußgelder werden Menschen ohne festen Wohnsitz, ohne Arbeit oder Drogenbenutzer*innen nicht bezahlen können, welches zwangsläufig Ersatzfreiheitsstrafen nach sich zieht. Hier sind sozialpolitische Maßnahmen auf lange Sicht sinnvoller. Ebenso sollte eine Substituierung Drogenabhängiger in Dortmund auf den Weg gebracht werden. Eine Legalisierung von Cannabis wäre ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme.

Antrag 10)
Die „Primäre Prävention“ (Seite 27 in der Anlage) wird ausgeweitet.

Begründung:
Zur primären Prävention gehört auch das Vermeiden ökonomisch erkennbar nicht auskömmlicher Lebenslagen. Geeignete präventive Maßnahmen liegen im Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik wie auch in Hilfsangeboten in Situationen, die durch ökonomische Aussichtslosigkeit gekennzeichnet sind und aus der sich die Betroffenen aus eigener Kraft nicht befreien können. Beispielhaft ist hier die Beratung für Überschuldete zu nennen.
Auch Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution sind nur durch erfolgreiches Auflösen der zugrunde liegenden persönlichen, medizinischen bzw. psychischen Problemlage zu beheben.“


zu Antrag 1)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

zu Antrag 2)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen ab.

zu Antrag 3)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

zu Antrag 4)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN nicht ab, da er mit Abstimmung einer der voran gegangen Anträge erledigt ist.

zu Antrag 5)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN nicht ab, da er mit Abstimmung einer der voran gegangen Anträge erledigt ist.

zu Antrag 6)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN nicht ab, da er mit Abstimmung einer der voran gegangen Anträge erledigt ist.


zu Antrag 7)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

zu Antrag 8)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

zu Antrag 9)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen ab.

zu Antrag 10)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und B‘90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E9)

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste begrüßt den Masterplan Kommunale Sicherheit und bedankt sich bei allen beteiligten Akteuren für die umfassende Konzeption zur Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen in Dortmund. Der Ansatz, die Vielzahl von Beteiligten zusammenzubringen, zu koordinieren und ein gemeinsames Agieren zu ermöglichen und somit Synergieeffekte zu nutzen, findet die volle Unterstützung der Fraktion.
Es ist bekannt, dass objektive Sicherheit, durch Daten und Zahlen in Statistiken ausgedrückt, evaluiert und operationalisiert, sich jedoch oftmals von jenen Daten unterscheidet, die man zum subjektiven Sicherheitsempfinden beobachten kann.
Eine schlecht beleuchtete und schlecht einsehbare Straße oder Unterführung kann z.B. in Verbindung mit konsumierten Nachrichten, die nicht einmal Dortmund betreffen müssen, dafür sorgen, dass Menschen subjektiv Angst empfinden, auch dieser Ort bisher bei den Sicherheitsbehörden noch nicht auffällig geworden ist.
Eine Stadt wie Dortmund muss versuchen, diese objektive Einschätzung und die subjektive Wahrnehmung möglichst in Einklang zu bringen und neben tatsächlicher Sicherheit auch gefühlte Sicherheit zu erreichen. Vollständig wird dies jedoch nie gelingen können. Der Masterplan Kommunale Sicherheit zeigt jedoch eine Reihe von guten Maßnahmen auf, die uns ermöglichen werden, das subjektive Sicherheitsgefühl positiv zu bestärken und zudem objektiv nach wie vor bestehende Probleme anzugehen.
Auch wenn viele der genannten Maßnahmen nicht neu sind, dürfte die nun angedachte Zusammenführung von Informationen und die geplante Koordination der Beteiligten einen erheblichen Fortschritt für die kommunale Sicherheit darstellen.

Dennoch stimmt die Fraktion FDP/Bürgerliste nicht allen aufgezeigten Möglichkeiten zu.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht keine Notwendigkeit für temporäre und ortsgebundene Verkaufsverbote von Alkohol. Diese Maßnahmen würden einen erheblichen Einschnitt für die betroffenen Händler und verantwortungsvollen Kunden bedeuten. Hingegen ist es unproblematisch für jene Konsumenten, die mit dem Verkaufsverbot erreicht werden sollen, sich an anderer Stelle Alkohol zu besorgen oder aber Vorräte anzulegen, sobald sich die Maßnahme herumgesprochen hat. Wir glauben an dieser Stelle nicht, dass sich Ziel und Mittel in einem angemessenen Gleichgewicht befinden. Individuen und Gruppen, die durch ihren in der Öffentlichkeit stattfindenden Alkoholkonsum Störungen verursachen, müssen durch den Einsatz von personellen Mitteln daran gehindert werden.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht dringend erweiterten Handlungsbedarf in der Bekämpfung von Drogenkriminalität. Der vorgeschlagene Ansatz, den Mitteleinsatz nicht mehr nur auf die Hintermänner zu konzentrieren, sondern auch sämtliche Akteure, die sogenannten „kleinen Dealer“ strafrechtlich zu verfolgen, begrüßen wir. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen hier gemeinsam mit den restlichen städtischen Akteuren zu einem koordinierten Handeln kommen. Schnelles und restriktives Agieren des Rechtsstaats an dieser Stelle sind unabdingbar, sofern es gelingen soll, hier dauerhaft die Drogenszene und ihre Begleiterscheinungen zu bekämpfen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht sowohl Videoüberwachung als auch Videobeobachtung durchaus kritisch. Unserem Verständnis nach verändert das Vorhandensein solcher Maßnahmen die Art und Weise, wie Menschen sich verhalten, insbesondere jedoch bei jenen Menschen, die einem Leben nachgehen, das seitens des Rechtsstaats nicht zu beanstanden ist. Die Freiheit sich bewegen zu können, ohne dass eine Beobachtung seitens der Sicherheitseinrichtungen stattfindet, ist für uns ein hohes Gut.

Dennoch spricht sich die Fraktion FDP/Bürgerliste dafür aus, im Rahmen der gesetzlich normierten Möglichkeiten (PolG NRW), die Maßnahmen der videogestützten-Kriminalitätsbekämpfung an jenen Orten zu ermöglichen, die als Kriminalitätsschwerpunkte identifiziert wurden. In Abstimmung mit der Stadt Dortmund kann es für eben diese Orte die Möglichkeit geben, Videobeobachtung als Mittel der Kriminalitätsbekämpfung einzusetzen. Videoüberwachung, die ohne eine menschliche Komponente funktioniert, ist jedoch für uns nur in wenigen Ausnahmefällen eine sinnvolle Konzeption. Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht die Videobeobachtung, bei der eine menschliche Komponente enthalten ist und bei der im Regelfall sofort Einsatzkräfte zur entsprechenden Problemsituation entsandt werden können, als die wesentliche sinnvollere Variante an, die zudem die Privatsphäre der Menschen dauerhaft zu schützen vermag, da keine immensen Datensammlungen entstehen.

Ein elementarer Bestandteil der Umsetzung des Masterplans Kommunale Sicherheit wird in der Evaluation der durchgeführten Maßnahme im Hinblick auf ihren Erfolg und ihren Ressourceneinsatz sein. In Kennziffern operationalisierte Ziele müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und auf ihren Fortbestand hin untersucht werden, um sicherzustellen, dass der Ressourceneinsatz die gewünschten Effekte im Rahmen einer sinnvollen Mitteleinsatz-Ergebnis-Korrelation erreicht.

Aufgrund der im Masterplan vorgestellten Maßnahmen ergibt sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Struktur zur Umsetzung:




Das beigefügte Organigramm zeigt auf, welche Strukturen der Masterplan Kommunale Sicherheit nahelegt und welche Schwerpunkte die Fraktion FDP/Bürgerliste hier setzt.

Die Stabsstelle Kommunale Sicherheit und der Sicherheitskoordinator, angedockt im Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr, ist für den Aufbau und die dauerhafte Koordination der neu angedachten Strukturen zuständig.

Dabei sind es drei Säulen, die das Konzept der Kommunalen Sicherheit tragen sollen.

1. Säule

Sichere Infrastruktur und Gefahrenabwehr durch Akteure wie die Feuerwehr und das THW. Diese Einrichtungen stellen vor allen Dingen die Sicherheit der Stadt Dortmund in außergewöhnlichen Katastrophenfällen sicher.

2. Säule

Eine öffentliche Plattform, vorerst BürgerApp genannt, gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, bestimmte Elemente des alltäglichen Lebens zu begleiten und den handelenden Akteuren schnell und effizient Rückmeldung zu geben. Folgende Maßnahmen wären hierbei denkbar:
- Meldung von Straßenschäden
- Meldung von defekten Straßenlaternen
- Meldung von Vermüllung
- Meldung von Angsträumen

Die „Broken-Window“-Theorie aufgreifend, ist die Fraktion FDP/Bürgerliste der Meinung, dass es oftmals schon zunächst unscheinbare Elemente sind, die die subjektive Sicherheitswahrnehmung beeinflussen und deren Bekämpfung bei geringem Mitteleinsatz dauerhaft positive Effekte erzielen können. Die Einbindung der BürgerInnen in diesen Prozess durch die Möglichkeit der direkten Rückmeldung sieht die Fraktion als wichtiges Element an.

3. Säule

Der Kernbestandteil dieser Säule ist eine interne Wissens-und Informationsplattform, die eingespeiste Daten darstellt und den Zugriff verschiedener beteiligter Akteure regelt und sicherstellt. Von Polizei und Staatsanwaltschaft, über die EDG, über die Nachbarschaftsquartiere oder auch DSW und DEW. All diese Einrichtungen nehmen einen speziellen Auftrag im Gesamtkonzept wahr, von der Reparatur defekter Straßenlaternen, bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung von Individuen und Gruppen.

Prüfaufträge:

Sicherheitskoordination
- Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einrichtung einer „Stabsstelle Sicherheitskoordination“ und bittet neben einem Konzept zur Umsetzung auch um eine Darstellung der entstehenden Kosten.

BürgerApp
- Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept darzulegen, wie eine solche App umgesetzt und bei der Bevölkerung bekannt gemacht werden kann. Einfache Bedienung, barrierefreier Zugang unter Berücksichtigung des Datenschutzes müssen beachtet werden. Zudem wird um eine anfängliche Kosteneinschätzung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Systems gebeten. Besondere Berücksichtigung müssen hierbei die Elemente „Frontend“ und „Backend“ bekommen. Letzteres regelt, wie der erbrachte Input weiter erarbeitet werden kann.

Digitales Dienstleistungszentrum
- Die Fraktion FDP/Bürgerliste schlägt die Einrichtung eines „Digitalen Dienstleistungszentrums“ vor, das in den ersten Phasen der Einrichtung für die Weiterleitung des ermittelten Inputs und die Kommunikation zu den Einreichenden zuständig ist. Dauerhaft kann dieses „Digitale Dienstleitungszentrum“ auch Strukturen der digitalen Verwaltung übernehmen. Die Verwaltung wird gebeten hier ein Konzept zu erstellen.


Interne Wissens- und Informationsplattform
- Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept, einen Kosten- und Zeitplan für die Umsetzung dieser Strukturen zu erstellen. Besondere Fragestellungen ergeben sich vor allen Dingen aus der Notwendigkeit eines hierarchischen Zugriffs auf diese Datensammlung sowie Elemente des Datenschutzes im Allgemeinen.






Anträge:

Alkoholverkaufsverbot
- Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen Alkoholverkaufsverbote in Dortmund aus und konzentriert die Bemühungen stattdessen auf den Maßnahmenkatalog des Masterplans, mit Ausnahme des erwähnten Punktes.

Videogestützte Kriminalitätsbekämpfung
- Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt Videobeobachtung als Maßnahme der Kriminalitätsbekämpfung (im Rahmen des PolG NRW) und bittet um Erstellung entsprechender Sicherheitskonzeptionen. Einem flächendeckenden Einsatz (an Kriminalitätsschwerpunkten) von reiner Videoüberwachung erteilt der Rat eine Absage.

Bekämpfung von Drogenkriminalität
- Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt ein restriktiveres Vorgehen in der Bekämpfung von Drogenkriminalität und bittet um die Erstellung konkreter Maßnahmenpläne, wie die Sicherheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Justiz diese vorantreiben können. Es sind Gespräche mit den beteiligten Akteuren darüber zu führen, wie entsprechende Strukturen personell gestärkt werden können, um effektiv die Zielvorgaben umsetzen zu können.

Evaluation/Kennziffern
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Kennziffern-gestütztes Evaluationsprogramm im Rahmen des Masterplans Kommunale Sicherheit um sicherzustellen, dass die operationalisierten Ziele in Verbindung mit dem Mitteleinsatz die gewünschten Ergebnisse erzielen.

Frau Noritzsch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass viele der Maßnahmen im Masterplan nicht neu seien. Die Herausforderung sei es, eine gewisse Struktur in der Verwaltung zu schaffen und Schnittstellen zu definieren, damit Informationen gezielt verarbeitet werden könnten und an der richtigen Stelle landeten. Sie erläutert den Antrag ihrer Fraktion, man habe 4 Prüfaufträge und 4 Anträge formuliert, die auch einzeln abgestimmt werden könnten.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) drückt aus, dass seine Fraktion die Prüfaufträge als Anträge verstehe und sie daher ablehnen müsse.

Herr Goosmnann (SPD-Fraktion) gibt an, dass die SPD-Fraktion dies auch so sehe und daher auch ablehnen werde.

Herr Weber (CDU-Fraktion) stimmt seinen Vorrednern zu und bekundet deshalb auch Ablehnung für die CDU-Fraktion.

Frau Krause (Vorsitzende) lässt über den Antrag in Gänze abstimmen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD ab.


Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E10)



die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Masterplan Kommunale Sicherheit berücksichtigt sämtliche Formen des Extremismus und zeigt Handlungsoptionen zu deren Bekämpfung auf.

Herr Dahmen (Stadtrat) wendet ein, dass sich der Antrag indirekt durch die Abstimmung des vorangegangenen Antrags in Bezug auf den Linksextremismus bereits erledigt habe.

Frau Noritzsch (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es im Antrag ihrer Fraktion um sämtliche Formen des Extremismus ginge und der Antrag daher abgestimmt werden solle.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) äußert, dass er Herrn Dahmen bei der zuvor geführten Diskussion über den Linksextremismus so verstanden habe, dass sollte sich in Zukunft zeigen, dass ein bestimmter Extremismus verstärkt in Dortmund um sich greife, der der besonderen Behandlung bedürfe, dieser in den Masterplan aufgenommen würde, ohne dass jetzt schon Anträge dazu gestellt werden müssten.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD ab.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Empfehlung des AFBL zur Kenntnis:


Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:

Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge
Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in
öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste
werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich
nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch
gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird
kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten
Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von
Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden.
Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen
Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung
der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird
abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von
Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge.
Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras
daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne,
lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht
berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren
können.
Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie
Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die
abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.
Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt
ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die
Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein
Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für
den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt
sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan
aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan
als Ganzes ist gut
Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten
Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen,
CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt
die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben
Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und
Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.
Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen
Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet,
jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.19 vor:
Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 4 Enthaltungen (Fraktion
Bündnis`90/Die Grünen und Fraktion Die Linke) die Vorlage „Masterplan Kommunale
Sicherheit“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig den folgenden
Zusatz/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtungsstärke der Straßenlaternen an der
Westhusener Straße zu überprüfen und ggf. eine Verbesserung der Beleuchtung
vorzunehmen.

Begründung:
Die Westhusener Straße, mit dem angrenzenden Rahmer Wald wird von Autos,
RadfahrerInnen und FußgängerInnen gleichzeitig genutzt. Es ist hervorzuheben, dass diese
Straße v.a. von den SchülerInnen der Hansa-Grundschule für den täglichen Schulweg genutzt
wird.

Die neuinstallierten, auf LED-Technik basierten Straßenlampen sorgen derzeit leider nicht für
das erhoffte bessere Licht. Fortan erkennt die SPD-Fraktion genau hier eine
Gefahrenzunahme besonders für die SchülerInnen der Hansa-Grundschule, da diese auf ihrem
Weg zur Schule schwierig zu erkennen sind. Auch empfindet man eine subjektive Abnahme
des Sicherheitsgefühls, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage, einschließlich der o. g. Empfehlungen in seine nächste Sitzung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.


Herr Dahmen (Stadtrat) bekräftigt an dieser Stelle, dass man wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, dem Rat am Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand berichten werde. Für die Berichterstattung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden habe man aber beschlossen dies aufgrund seiner operativen Aufgabe deutlich häufiger zu tun.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste, B‘90/Die Grünen und AfD, unter Einbeziehung der vorangegangenen Ergänzungen, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt
die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben
Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und
Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.
Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen
Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet, jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.



zu TOP 4.1.1
Masterplan Kommunale Sicherheit
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 4.1.2
Masterplan Kommunale Sicherheit - Regelmäßige Berichterstattung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E4)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 4.1.3
Masterplan Kommunale Sicherheit - Quartierslabore
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E5)

Siehe dazu TOP 4.1



zu TOP 4.1.4
Masterplan Kommunale Sicherheit - Videobeobachtung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E6)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 4.1.5
Masterplan Kommunale Sicherheit - Gewaltbereiter Salafismus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E7)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 4.1.6
Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E8)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 4.1.7
Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E9)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 4.1.8
Masterplan Kommunale Sicherheit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12534-18-E10)

Siehe dazu TOP 4.1


zu TOP 4.1.9
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Siehe dazu TOP 4.1









zu TOP 4.2
Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
Drucksache Nr.: 12449-18)
hierzu ->(Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
(Drucksache Nr.: 12449-18)
hierzu ->(Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2019
(Drucksache Nr.: 12449-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

zu TOP 9.2
Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-18)

Die Fraktion Die Linke moniert die Kürzung der Stellen um 40%, da dies nichts mit Bürgernähe zu tun habe. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird begrüßt, aber als zu gering betrachtet. Sie schlägt vor, einen Teil der Ersparnisse in der mehr Werbung für das Schiedsamt zu investieren, da dies die Gerichte weniger belastet.

Die Fraktion B90/Die Grünen moniert diese Kürzung ebenfalls, kann aber die Gründe dafür nachvollziehen und möchte die Vorlage empfehlen. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird ausdrücklich begrüßt.

Herr Bonde (SPD) erklärt, als Schiedsmann die Vorlage zu begrüßen, da die Aufwandsentschädigung erhöht wurde, und die Zahl der Fälle sich wie in der Vorlage beschrieben, stark reduziert habe, so dass einige Schiedsleute kaum oder gar keine Fälle zu behandeln haben. Nach Reduzierung können die verbleibenden Schiedsleute auch wieder arbeiten. Zudem werden keine Schiedsleute aus dem Amt entfernt, sondern die normale Fluktuation durch die Amtsperioden genutzt.

Herr Martinschledde (Piratenpartei) fragt Herrn Bonde direkt, worin seiner Meinung nach die Gründe für die stark sinkenden Fallzahlen bestehen. Herr Bonde (SPD) erklärt, dass ihm Forschungen zu dem Thema nicht bekannt seien, aber aus seiner persönlichen Sicht immer weniger offene Fälle entstehen. Das kann darin liegen, dass durch Rechtsschutzversicherungen viele lieber doch einen Anwalt beauftragen, da das finanzielle Risiko so gering ist.

Die CDU-Fraktion hält die Vorlage für sinnvoll. Die Überschrift hält was die Vorlage verspricht, da die eingesparten Gelder den Schiedsleuten durch erhöhte Aufwandsentschädigungen zugutekommen und somit das Schiedsamt stärken.

Das Gremium ist sich einig, die Empfehlung um Werbemaßnahmen zu ergänzen, die auf das Schiedsamt und deren Nutzen hinweisen, um wieder eine stärkere Inanspruchnahme des Schiedsamtes zu erwirken.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke bis zum 31.12.2023 sukzessive von derzeit 48 auf 27 Bezirke zu reduzieren.

Die Verwaltung wird aufgefordert, das Schiedsamt stärker zu bewerben, um auf die Funktion und den Nutzen mit dem Ziel der stärkeren Nutzung und den damit verbundenen Vorteilen (Bürgernähe, Entlastung der Gerichte, Würdigung des Schiedsamtes) hinzuweisen.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

zu TOP 6.2
Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-18)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich, bei fünf Gegenstimmen (CDU-Fraktion) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Anzahl der Schiedsbezirke im Stadtbezirk Eving wird nicht reduziert und die vakante Stelle wird neu besetzt.

Begründung:
Es handelt sich um ein wichtiges Ehrenamt, das Gerichte entlastet. Durch Neubaugebiete im Stadtbezirk Eving und den damit verbundenen Zuzügen ist mit einer Steigerung der Fallzahlen zu rechnen. Zumal die Vorlage nur die abgeschlossenen Fälle darstellt, die tatsächlichen Fallzahlen der Schiedspersonen sind wesentlich höher.
Die im Verhältnis zum Gesamthaushalt eher gering ausfallende Einsparung rechtfertigt nicht die Abschaffung eines Schiedsamtsbezirkes im Stadtbezirk Eving.

Herr Dahmen (Stadtrat) erläutert, dass das vorliegende Konzept mit der Vereinigung der Schiedsleute abgestimmt sei. Es handele sich um die Umsetzung eines Ratsauftrages, mit der dem Umstand Rechnung getragen würde, dass die Streitkultur heute eine andere sei. Man könne der Vorlage auch entnehmen, dass die meisten Städte ihre Schiedsamtsbezirke bereits reduziert haben.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) führt an, dass man das Thema in der Gesamtfraktion der SPD intensiv diskutiert habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Vorschlag der Verwaltung richtig und zielführend sei und auch in einer vernünftigen Art und Weise umgesetzt werde. Die als Anregung zu verstehende Beschlussfassung der BV Innenstadt-West, mehr Werbung für das Schiedsamt zu machen, unterstütze die SPD-Fraktion.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion für die Vorlage an, die jedoch nicht radikal genug sei.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) begrüße für seine Fraktion jede Verschlankung der Verwaltung und daher auch diese.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, in Kenntnis der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Eving, einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.







zu TOP 4.3
Dauerhafte Verankerung / Durchführung des „Festi Ramazan“ in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2018
(Drucksache Nr.: 12742-18)
hierzu -> Sachstandsbericht zur Veranstaltung "Festi Ramazan 2019"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13292-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13292-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 13.12.2018 vor:

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates am 20.11.2018 vor:

„Dem Integrationsrat lag folgender gemeinsamer Antrag der Internationalen SPD-Liste, Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände, Polnische Liste und SPD Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund
a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird
b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.

Begründung:
Das in der Fastenzeit durchgeführte „Festi Ramazan“ ist die größte Ramadan-Veranstaltung in Europa und wird bereits seit dem Jahr 2012 in Dortmund durchgeführt. Die Veranstaltung ist ein wahrer Besuchermagnet und wurde in den vergangenen Jahren jährlich von ca. 200.000 Gästen aus nah und fern besucht. Dortmund als weltoffene, tolerante und bunte Stadt hat sich aufgrund der verzeichneten Erfolge und Besucherzahlen als idealer Standort für diese über die Grenzen hinaus bekannte Veranstaltung erwiesen.
Die Veranstaltung „Festi Ramazan“ wurde erstmals 2012 auf dem Festgelände an der Eberstraße durchgeführt. Durch die hohe Besucherresonanz kam es in diesem Bereich zu Verkehrsproblemen und Lärmbelästigungen für die Anwohnerschaft. In den Folgejahren wurde die Veranstaltung in den Bereich der Westfalenhallen verlegt und fand bis 2016 – ohne Probleme – im Außenbereich vor den Hallen 2 bis 4 statt. Wegen Umbaumaßnahmen des Außengeländes vor den Westfalenhallen wurde im Jahr 2017 nach intensiver Prüfung durch die beteiligten Fachdienststellen letztlich im Verwaltungsvorstand entschieden, dass die Veranstaltung im Jahr 2017 einmalig auf dem Veranstaltungsgelände Eberstraße stattfinden kann.
Hierzu legte der Veranstalter ein Konzept vor, das die negativen Erfahrungen aus dem Jahr 2012 berücksichtigte und Lösungsmöglichkeiten für die befürchteten Lärm- und Verkehrsprobleme aufzeigte.
In diesem Jahr sollte die Veranstaltung zunächst auf dem Parkplatz von DoPark am Remydamm stattfinden, wurde aber aufgrund politischer Beschlusslage mit einer einwöchigen Verspätung auf den Parkplatz A8 (Strobelallee/Ardeyblick) verlegt. Trotz der um eine Woche kürzeren Veranstaltung wurde die Veranstaltung dennoch von mehreren zehntausend Gästen besucht.
Durch dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“ auf dem Gebiet der Stadt Dortmund ergeben sich vielfältige Chancen und Möglichkeiten für die Stadt Dortmund sich als weltoffenen und interkulturellen Gastgeber zu präsentieren.

Aysun Tekin Michael Taranczewski
Emre Gülec Krzysztof Imielski

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) nimmt zum vorliegenden Antrag Stellung und bittet die anwesenden Mitglieder des Integrationsrates den Antrag zu unterstützen. Die dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“ in Dortmund stellt, genauso wie für die Christen der Weihnachtsmarkt, für die Angehörigen des Islam eine Begleitung zum Hochfest dar und soll künftig ein fester Teil der Dortmunder Feierkultur sein.

Herr Krimhand (Krimhand Kabatski) erklärt, dass er die vergangenen Diskussionen zur Durchführung des Festi Ramazan im Jahr 2018 nicht nachvollziehen kann. Das Festi Ramazan ist aus seiner Sicht eine offene Veranstaltung und eine Dialogplattform auch für andere Religionen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) erklärt, dass das Festi-Ramazan eine Bereicherung für die Stadt Dortmund sei und es außer Frage auch weitergeführt werden solle. Weiterhin wird aber ergänzt, dass die Organisation der Veranstaltung verbessert werden müsse. Bei einer Großveranstaltung dieser Art müssen die Verantwortlichen Personen auch entsprechend professional planen und handeln. Beispielsweise war es für die Kleingärtnern dieses Jahr problematisch in ihre Parzellen zu kommen, weil alles abgesperrt war und das Ordnungspersonal nicht in Lage war zu unterscheiden, wer durchgehen darf und wer nicht.

Die Defizite in der Organisation der Veranstaltung waren leider zum Schaden des Festi-Ramazan. Abschließend erklärt Herr Bahr, dass das Festi-Ramazan aber dennoch eine gute Veranstaltung für eine Großstadt wie Dortmund ist, sofern es professioneller organisiert und durchgeführt wird.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es natürlich nicht auszuschließen sei, dass es auch mal Probleme z.B. im Bereich Verkehr, Lärm etc. gäbe. Das sei aber beim Weihnachtsmarkt auch der Fall und an der Tagesordnung. Veranstaltungen dieser Art erfordern aus Sicht von Herrn Taranczewski auch etwas Nachsicht.


Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund

a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte
Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird

b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.“



Der Rat der Stadt hat folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) erhalten:

„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einem möglichen Ratsbeschluss zur dauerhaften Verankerung der Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ in Dortmund wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es im gesamten Stadtgebiet überhaupt einen geeigneten Standort für ein derart großes Fest gibt.
Begründung
Mit ca. 200.000 Besuchern ist das Festi Ramazan die größte Ramadan-Veranstaltung in Europa. In der Vergangenheit hatte es sich jedoch gezeigt, dass sowohl die Standorte „Eberstraße“ als auch „Parkplatz Remydamm“ ungeeignet waren, ein derart großes Fest durchzuführen. Anwohnerbeschwerden aufgrund von Verkehrsproblemen und Lärmbelästigungen waren die Folge.
Lediglich der Standort „Westfalenhallen 2-4“ hatte sich als geeignet herausgestellt, um das Fest ohne größere Anwohnerbeschwerden durchzuführen. Da dieser aber aufgrund der Expansion der Westfalenhallen nicht mehr zur Verfügung steht und der im Jahr 2018 als Ersatzstandort gewählte „Parkplatz A8“ (Strobelallee/Ardeyblick) als zu klein erachtet wurde, scheint es fraglich, ob im gesamten Stadtgebiet überhaupt einen geeigneter Standort gefunden werden kann.“
Auch nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) lag zur Ratssitzung vor:
„… die SPD-Fraktion stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Antrag des Integrationsrates auf eine dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“. Das Fest ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund und sollte ein fester Bestandteil in der Dortmunder Feierkultur sein und bleiben.

Begründung:
In diesem Jahr war die Realisierung des „Festi Ramazan“ fraglich, weil ein geeigneter Standort erst nicht zur Verfügung stand. Nicht zuletzt durch das Engagement der Verwaltung und vieler anderer Beteiligter hat das Fest trotz der anfänglichen Widrigkeiten erfolgreich durchgeführt werden können.
Damit sich eine solche Situation nicht wiederholt, bittet der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung kurzfristig zu prüfen, ob es geeignete Flächen für eine dauerhafte Etablierung dieser Großveranstaltung gibt. Über das Ergebnis der Prüfung ist mit dem Veranstalter zu verhandeln und im zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) und dem Integrationsrat im ersten Quartal 2019 zu berichten.“

OB Sierau erläuterte vorab, dass die Überweisung des Integrationsrates gemäß § 5 der Geschäftsordnung für Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO) in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 der GeschO werden Anträge regelmäßig zunächst an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Nachdem von dort eine Empfehlung ausgesprochen wurde, entscheidet der Rat der Stadt.
Zum CDU-Antrag nahm OB Sierau Stellung und gab an, dass im Zusammenhang mit dem letzten Festi Ramazan daran mitgewirkt wurde, dass das Fest auf dem Parkplatz A 8 der Westfalenhallen durchgeführt werden konnte. In Zukunft werde dies nicht mehr möglich sein, da das Fest entsprechend dem Ramadan immer früher stattfinden wird, sowohl die Betriebsabläufe der Westfalenhallen als auch entsprechende Messen und die Durchführung von Sportveranstaltungen im Signal-Iduna-Park machten eine Durchführung an gleicher Stelle nicht möglich. Auf dieser Grundlage hatte sich der Betreiber noch einmal an die Verwaltung gewandt, ob die Einlassung der Westfalenhallen weiter modifiziert werden könnte. OB Sierau merkte an, dass die Einlassungen der Westfalenhallen nachvollziehbar wären, daher könnte eine Modifizierung nicht erfolgen.
Im Anschluss wurde laut OB Sierau die Frage gestellt, ob nicht andere Flächen für die Durchführung des Festes zur Verfügung stehen. Im Einvernehmen mit dem Veranstalter wurde dies geprüft. Aus heutiger Sicht ist der Auftrag aus dem CDU-Antrag bereits abgearbeitet, das Ergebnis der Prüfung ist, dass aus heutiger Sicht keine Veranstaltungsfläche in der Zeit des Ramadans zur Verfügung gestellt werden könnte. Von der Logistik, der Größe des Festes und der Verträglichkeit her wäre keine Möglichkeit gegeben, das Fest im Stadtgebiet unterzubringen. Sobald das Festi Ramazan zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird, so dass keine Kollision mit anderen Veranstaltungen erfolgt, wäre eine Durchführung des Festes auf den jetzt bereits für andere Veranstaltungen belegten Flächen durchführbar. Dies wäre auch dem Veranstalter bekannt.
In der Regel fallen bei den geprüften Flächen die räumliche und zeitliche Verfügbarkeit nicht zusammen.

Rm Taranczewki (SPD) erklärte, dass der Antragstext aus dem Integrationsrat das Ergebnis von Gesprächen mit den Betreibern wäre. In der Vergangenheit hätte die Verwaltung sich sehr bemüht, das Festi Ramazan in Dortmund zu halten. Die Terminkollision entstände seines Erachtens dadurch, dass der gregorianische Kalender und der muslimische Mondkalender nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, jedes Jahr ist der Ramadan zehn bis 13 Tage früher, so dass z. B. 2025 der Ramadan am 01.03. sein wird.
Rm Taranczewski bezeichnete das Festi Ramazan als Fest von elementarer Bedeutung für viele Menschen muslimischen Glaubens in Dortmund und weit darüber hinaus, das in Dortmund gehalten werden sollte. Er zeigte sich erfreut über den Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Antrag wäre ihm zu destruktiv.
Der Wunsch der SPD-Fraktion wäre es, zu überprüfen, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, Festi Ramazan dauerhaft in Dortmund zu beheimaten. Die Betreiber wären auch bereit, Geld in die Hand zu nehmen und einen Platz herzurichten, wenn Zusagen für mehrere Jahren gemacht würden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass man sich keine Mühen machen müsste, das Festival in Dortmund zu verankern. Ein Großteil der Dortmunder Bevölkerung könnte darauf verzichten, dies hätte sich in den letzten Jahren an den Protesten an den verschiedenen Standorten gezeigt, auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hätte seinerzeit das Festival abgelehnt. Seiner Meinung nach würde Lobbypolitik betrieben, verschiedene Parteien würden sich bei Islam-Verbänden einschleimen. Dortmund würde gut daran tun, einen Beschluss zu fassen, das Festival nicht mehr in Dortmund stattfinden zu lassen, zumindest keine offizielle Unterstützung durch die Stadt Dortmund zu geben. Rm Brück verwies auf die Abstimmungen zur Moschee in Eving. Die Gruppe NPD/Die Rechte lehnte die Islamisierung Europas und ein Islam-Festival in Dortmund ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) fand es befremdlich, dass die Diskussion im Rat geführt wird, da es dafür den Fachausschuss gebe. Das Festi Ramazan wäre so, wie es ist, in Ordnung. Für ihn hätte es nichts mit einer religiösen Veranstaltung zu tun, sondern wäre - wie der Weihnachtsmarkt auch - kommerziell. Rm Rettstadt war damit einverstanden, den Antrag des Integrationsrates in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, um dort inhaltlich und sachlich zu diskutieren und danach im Rat zu entscheiden.

Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten für die Durchführung des Festi Ramazan in Dortmund aus. Dazu müsste zunächst der Rahmen im Fachausschuss zusammen mit der Verwaltung geklärt werden.

Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion die Überweisung und die beiden Anträge ab. Das Fest wird für obsolet gehalten. Der Verwaltungsaufwand wäre sehr hoch, die Mieteinnahmen wären relativ gering, zudem gab es Verkehrsprobleme. Für die Stadt wäre es insgesamt nicht kostendeckend, da davon auszugehen wäre, dass sich dies auch nicht ändern werde.

Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass die mündliche Stellungnahme des OB den Antrag seiner Fraktion beantworten würde, so dass er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E1) zurückzog. Eine Beschlussfassung im Sinne des Antrages aus dem Integrationsrat wäre demnach auch obsolet, da es offenbar keine geeignete Fläche in Dortmund gebe, auch der SPD-Antrag wäre hinfällig. Sollte dieser Antrag aufrechterhalten bleiben, würde er von der CDU-Fraktion abgelehnt werden. Hinfällig wäre auch eine Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB), da die Verwaltung mitgeteilt hätte, dass auf absehbare Zeit keine Fläche in Dortmund vorhanden ist, auf der das Fest stattfinden könnte. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung der Situation eintreten, müsste dann eine Befassung mit der Thematik erfolgen.

OB Sierau meinte, dass es den Fraktionen unbenommen wäre, mit den Informationen der Verwaltung so umzugehen, wie sie es wünschen. Ggf. wäre es sinnvoll, das Thema im ABöAB zu vertiefen, es könnten die Flächen benannt werden, die bereits im Gespräch waren. Auf der Grundlage könnte eine Bewertung erfolgen. Wenn man im ABöAB zum Ergebnis kommt, dass es eine geeignete Fläche für das Festi Ramazan gibt, könnte ihm dies mitgeteilt werden.

Rm Garbe (AfD) sprach sich für eine Überweisung der Angelegenheit an den ABöAB aus. Der SPD- Antrag würde zeigen, dass die SPD-Fraktion der Dortmunder Bevölkerung auf Dauer die Institutionalisierung des größten muslimischen Fests Euopas in Dortmund zumuten wollte.
Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) stellte bei dem Fest die Religiosität an erster Stelle, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte er den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion.

Rm Langhorst stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund des vorhandenen Klärungsbedarfs den Antrag, das Thema in den ABöAB zu überweisen.

Rm Schilff (SPD) erklärte sich mit einer Überweisung des Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion einverstanden.

Rm Krause (CDU) beantragte das Ende der Debatte.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass dem Rat der Stadt eine Debattenkultur fehlte und wollte die Diskussion weiterführen.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) für ein Ende der Debatte.


Der Rat der Stadt überwies einstimmig

- nachfolgenden Antrag des Integrationsrates an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund

a) sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass die in der Fastenzeit durchgeführte
Ramadan-Veranstaltung „Festi Ramazan“ dauerhaft in Dortmund verankert wird

b) die Verwaltung damit zu beauftragen Verhandlungen und Gespräche mit dem Betreiber zu führen bzw. aufzunehmen mit dem Ziel einen geeigneten und langfristen Veranstaltungsort für die Durchführung des „Festi Ramazan“ zu finden.“

und auch folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12742-18-E2) an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Antrag des Integrationsrates auf eine dauerhafte Verankerung des „Festi Ramazan“. Das Fest ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund und sollte ein fester Bestandteil in der Dortmunder Feierkultur sein und bleiben.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Verwaltungsvorlage vor:

Sachstandsbericht zur Veranstaltung „Festi Ramazan 2019“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13292-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgender Antrag der SPD-Fraktion (DS 13292-19-E1) vom 19.02.2019 vor:

„die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschluss in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ein:

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Durchführung des Festi Ramazan

in 2019 auf den Flächen der Parkplätze E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm und

in den Folgejahren auf den Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand an der Rheinischen Straße

eingehend zu prüfen und soweit möglich mit dem Veranstalter zu realisieren.

Dem Veranstalter sind folgende Rahmenbedingungen mitzugeben:

Das Veranstaltungsende ist 24:00 Uhr.

Es müssen schlüssige und tragfähige Konzepte zur Verkehrslenkung (inkl. Parkkonzept) sowie zum Lärm-, Sicherheits- und Brandschutz und zur Sauberkeit vorgelegt und durch geeignete Maßnahmen eingehalten werden.

Auf mögliche konkurrierende Veranstaltungen ist Rücksicht zu nehmen, so dass an einzelnen Tagen das Festi Ramazan nicht oder nur verkürzt stattfinden kann (z. B. bei Fußballspielen im Signal Iduna Park oder Messen in den Westfalenhallen).

Die unmittelbar betroffenen Anwohner sind frühzeitig vom Veranstalter zu informieren. Dieser muss für die Anwohner im Vorfeld und während der Veranstaltungszeiten erreichbar sein, um mögliche Konflikte umgehend zu lösen.

Begründung:
Das „Festi Ramazan“ ist Europas größtes Kultur- und Ramadanfestival mit über 200.000 Besuchern. Die Zuständigkeit für Angelegenheiten, deren Bedeutung wesentlich über die Grenzen von Stadtbezirken hinausgehen, liegt gem. Hauptsatzung beim Rat und seinen Ausschüssen.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ist bekannt und die Bedenken sind in diesem Antrag berücksichtigt worden. Daher soll die Veranstaltung in 2019 letztmalig auf den Parkflächen E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm stattfinden und ein Ort für die dauerhafte Verankerung des Festi Ramazan gesucht werden. Auch die aufgeführten Rahmenbedingungen orientieren sich an den Bedenken der Bezirksvertretung.

Für die Jahre 2020 – 2025 ist im Rahmen von Planungssicherheit eine geeignete Fläche zu finden. Die Verwaltung gibt selber an, dass für die beiden Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand weitergehende Untersuchungen durchzuführen sind. Eine Ertüchtigung der geeigneten Flächen sollte dem Veranstalter auferlegt werden, dies aber ist wiederum nur redlich, wenn ihm für die kommenden Jahre die Fläche auch zugesichert werden kann.

Die Erreichbarkeit des Veranstalters erscheint eine gute Möglichkeit, um akute Probleme auf direktem Weg zu lösen. Denkbar ist eine Hausverteilung von Informationsschreiben mit den Veranstaltungsdaten unter Angabe einer „Hotline“.

Das Festi Ramazan findet seit 2012 in Dortmund statt. Der Veranstalter hat seitdem sehr viel dazu gelernt und auch einen hiesigen Schausteller in die Planung einbezogen. Im vergangenen Jahr gab es bei der Durchführung der Veranstaltung keine Beschwerdelage oder Probleme. Dortmund unterstreicht damit seinen Ruf einer weltoffenen und toleranten Stadt.“

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) führt aus, dass das Thema über den Rat in den Ausschuss gelangt sei. Das Fazit der Vorlage sei, dass die Parkplätze E1 und E2 doch geeignet seien und der Nutzung nur der Beschluss der BV Innenstadt-Ost aus 2013 entgegenstünde. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sei daher ein Kompromissvorschlag.

Herr Dahmen (Stadtrat) macht darauf aufmerksam, dass Verkehrs-, Lärm-, Sicherheits- und Brandschutzkonzepte zu beachten seien. Die Verwaltung sehe sich an den Beschluss der BV-Innenstadt-Ost aus 2013 und der Verfestigung des Beschlusses aus 2018 gebunden.

Frau Siekmann (FB32) weist darauf hin, dass es sich bei den Flächen – weder der Parkplätze E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm, noch bei den Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand an der Rheinischen Straße - um öffentlich gewidmete Flächen handele.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt an, dass aus der Sicht seiner Fraktion ein Prüfauftrag unnötig sei, da die Beschwerdelage gering sei und die Auflagen schon ausreichend seien.

Herr Weber (CDU-Fraktion) macht für seine Fraktion deutlich, dass man dem Prüfauftrag für die Flächen der Parkplätze E1 und E2 nicht gegen den Beschluss und ohne eine neues Votum der BV Innenstadt-Ost zustimmen werde.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass es durch das hervorragende Lärmschutzkonzept hinter dem Theodor-Fliedner-Heim im letzten Jahr zu keinerlei Beschwerden gekommen sei und dass dieses Konzept auch auf den Parkplätzen E1 und E2 Anwendung finden könne.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt an, dass seine Fraktion eine solche Festivität ablehne solange religiöse Feste wie z.B. der Weihnachtsmarkt mit Beton-Pollern und bewaffneten Streifen beschützt werden müssten.

Herr Arens stellt die positive Strahlkraft des Festi Ramazan heraus. Er gibt dem Ausschuss einen Rückblick auf die letzten Jahre und stellt dar, dass es bereits fertige Konzepte für das Festi Ramazan auf den Parkplätzen E1 und E2 gebe. Des Weiteren teilt er mit, dass sich der Betreiber dopark bereits einverstanden erklärt habe - unter Berücksichtigung der Einschränkungen aus dem SPD-Antrag – die Parkplätze zur Verfügung zu stellen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Rates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Verwaltungsvorlage (DS 13292-19) zur Kenntnis.

Nach ausführlicher Diskussion ist der Ausschuss sich einig die Punkte des SPD-Antrages nach der zeitlichen Reihenfolge einzeln abzustimmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

Die Verwaltung wird gebeten, die Durchführung des Festi Ramazan
in 2019 auf den Flächen der Parkplätze E1 und E2 an der Victor-Toyka-Str./Remydamm
eingehend zu prüfen und soweit möglich mit dem Veranstalter zu realisieren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

Die Verwaltung wird gebeten, die Durchführung des Festi Ramazan
in den Folgejahren auf den Flächen Westfalenhütte bzw. Hoesch Spundwand an der Rheinischen Straße
eingehend zu prüfen und soweit möglich mit dem Veranstalter zu realisieren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

Dem Veranstalter sind folgende Rahmenbedingungen mitzugeben:

Das Veranstaltungsende ist 24:00 Uhr.

Es müssen schlüssige und tragfähige Konzepte zur Verkehrslenkung (inkl. Parkkonzept) sowie zum Lärm-, Sicherheits- und Brandschutz und zur Sauberkeit vorgelegt und durch geeignete Maßnahmen eingehalten werden.

Auf mögliche konkurrierende Veranstaltungen ist Rücksicht zu nehmen, so dass an einzelnen Tagen das Festi Ramazan nicht oder nur verkürzt stattfinden kann (z. B. bei Fußballspielen im Signal Iduna Park oder Messen in den Westfalenhallen).

Die unmittelbar betroffenen Anwohner sind frühzeitig vom Veranstalter zu informieren. Dieser muss für die Anwohner im Vorfeld und während der Veranstaltungszeiten erreichbar sein, um mögliche Konflikte umgehend zu lösen.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass der Verwaltung bisher keine prüffähigen Unterlagen vorlägen, aber davon auszugehen sei, dass der Veranstalter bewilligungsfähige Unterlagen vorlegen werde. Man benötige aber einen politischen Beschluss für die Durchführung des Festes. Diese Entscheidung müsse aufgrund der politischen Relevanz durch den Rat beschlossen werden.

Frau Siekmann (FB 32) macht darauf aufmerksam, dass der Rat aus Zeitgründen schon am Donnerstag entscheiden müsse, ob das Festi Ramazan auf den Parkplätzen E1 und E2 stattfinden könne. Eine Befassung im nächsten Sitzungszyklus sei zu spät. Bisher handele es sich ja nur um einen Prüfauftrag. Einer Entscheidung darüber stünde der Beschluss der BV-Innenstadt-Ost entgegen. Die Frage sei ob die Politik im Wege einer Einzelfallentscheidung - einmal für 2019 - aufgrund der überbezirklichen Bedeutung dem Rat die Befassung und Entscheidung übertragen wolle? Erst dann könne der Veranstalter die detaillierten Unterlagen vorbereiten.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) beantragt, nachdem die mehrheitliche Zustimmung für den Prüfauftrag festgestellt wurde, in der Folge mündlich, dass das Prüfergebnis am Donnerstag in den Rat gegeben werde, mit der Intention eine Beschlussfassung dazu herbeizuführen, ob sich der Rat dem anschließt und aufgrund der überbezirklichen Bedeutung die Entscheidung der BV Innenstadt-Ost überstimmt.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass die Verwaltung aufgrund der Beschlussfassung zu "Festi Ramazan 2019" eine Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag fertigen werde (Fall äußerster Dringlichkeit nach § 48 Abs. 1 S.5 GO NRW).

Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass sich der Ausschuss darüber einig sei, dass die Verwaltung so verfahren solle.


zu TOP 4.4
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Projekt "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 29.11.2018 vor:

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an die Verwaltung überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

6. Förderung des Fußverkehrs
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen für die Parkraumüberwachung zusätzlich 12 Planstellen geschaffen. Dafür sind 600.000 Euro im Haushalt einzustellen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen könne, wenn er als Prüfauftrag zum Thema Personalbedarf im Rahmen der Bewirtschaftung 2019 an die Verwaltung gegeben werde.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu und gibt ihn als Prüfauftrag an die Verwaltung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und den darin enthaltenen Prüfauftrag an die Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Gute Personalarbeit! Personalgewinnung und Personalentwicklung für den Kommunalen Ordnungsdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13165-19)
Hierzu -> Schreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13165-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem ein Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13165-19-E1) vor:

Das im Betreff genannte Konzept wird dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Sitzung am 19.02.2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Ein Baustein des Konzepts ist ein Image-Film, der im Rahmen der Personalgewinnung für den Kommunalen Ordnungsdienst eingesetzt wird. Zwischenzeitlich wurde der Film in einer überarbeitet Fassung veröffentlicht, so dass der in der Vorlage genannte Link nicht mehr verfügbar ist.

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie und die Ausschussmitglieder darüber informieren, dass der Film nunmehr auf der Homepage der Stadt Dortmund unter www.dortmund.de/karriere anzurufen ist.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden begrüßt das vorliegende Konzept und nimmt das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Mitteilung der Vorsitzenden

zu TOP 5.1
Änderung des Sitzungsbeginns am 02.07.2019 von 16 Uhr auf 17 Uhr

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Mitteilung der Vorsitzenden über die Verschiebung der Sitzung am 02.07.2019 von 16 Uhr auf 17 Uhr zur Kenntnis.






Christiane Krause Thomas Tölch Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



Präsentation_Beschaffungswesen_Anfrage _Bündnis 90 Die Grünen_ Sitzung 19.02.19.pdfPräsentation_Beschaffungswesen_Anfrage _Bündnis 90 Die Grünen_ Sitzung 19.02.19.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus