über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 05.05.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch
CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt i. V. für Rm Dr. Reinbold
Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier
AfD
Rm Bohnhof
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Kannenberg Seniorenbeirat
c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Spaenhoff, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Haermeyer, 3/Dez.
Frau Dr. Pahlke, 41/KB
Herr Dr. Wurm, FB 32
Frau Bonan, FB 1
Herr Bartel, FB 10
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 05.05.2015, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 17.03.2015
2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung
2.1 Straßenmusik Westenhellweg
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14783-14)
2.2 Hauptfriedhof Dortmund - Zerstörung öffentlichen Eigentums / Sachbeschädigung sowie Umweltverschmutzung durch auslaufende Öle
(Drucksache Nr.: 01170-15)
Stellungnahme wird nachgereicht
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 1. Quartal 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01120-15)
3.2 Neues Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00960-15)
3.3 Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00624-15-E2)
Stellungnahme wird nachgereicht
3.4 Kunstwerk von Anselm Treese
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01158-15)
3.5 Bekämpfung von Schwarzarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01171-15)
3.6 Mobile Geschwindigkeitsüberwachung ("Blitzer")
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01186-15)
3.7 Nordmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01189-15)
3.8 Fleischbeschau in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01160-15)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01160-15-E1)
4. Vorlagen der Verwaltung
4.1 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)
4.2 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)
4.3 Straßenmusik in Dortmund - Neufassung der "Spielregeln"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00731-15)
4.4 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Klausmeier benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und einstimmig bei 1 Enthaltung (Rm Rettstadt) um folgenden Punkt erweitert:
TOP 3.9 Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney
Vorschlag zur Tagesordnung / Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 01320-15).
Darüber hinaus wird die Tagesordnung um den Punkt
TOP 4.5 Stromversorgung Nordmarkt und Mengeder Wochenmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01218-15)
erweitert.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ziehen ihren Vorschlag zur Tagesordnung – TOP 3.7 – „Nordmarkt“ (Drucksache Nr.: 01189-15) zurück.
Weiterhin teilt die Verwaltung mit, dass die Stellungnahme zum TOP 3.3 „Veranstaltungsmanagement“ (Drucksache Nr.: 00624-15-E2) zur Sitzung am 16.06.2015 vorliegen wird.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 17.03.2015
Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 17.03.2015 wird einstimmig genehmigt.
2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 2.1
Straßenmusik Westenhellweg
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14783-14)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Dortmund hat am 17.01.1985 beschlossen,
„…Straßenmusikanten großzügig und ungestört den Freiraum für ihre Aktivitäten zur
Bereicherung des städtischen Lebens zu belassen.“
Seither gelten folgende „Spielregeln“:
- Nach spätestens 30 Minuten hat der Musiker den Standort zu wechseln.
- Dasselbe gilt nach Aufforderung durch Einsatzkräfte, sofern z. B. die Sicherheit und
Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht mehr gewährleistet sind.
- Elektrische Verstärker oder Tonwiedergabegeräte dürfen nicht eingesetzt werden.
Angesichts der sich in den letzten Jahren entwickelten veränderten Nutzung im öffentlichen
Verkehrsraum, aber auch der zunehmenden Beschwerden von Anliegern über Straßenmusiker
erscheint es sinnvoll, diese 30 Jahre alten „Spielregeln“ neu zu fassen.
Umweltamt und Ordnungsamt haben daher eine Neuregelung erarbeitet, die Straßenmusikern
zwar weiterhin Freiraum für ihre Aktivitäten gewährt, jedoch auch sicherstellt, dass Anlieger
keiner Dauerbeschallung mehr ausgesetzt sind, sondern in konkret definierten Zeiträumen vor
Lärmbelästigungen durch Straßenmusik geschützt werden.
Da der Verwaltungsvorstand und die Fachausschüsse der Neufassung der „Spielregeln“
zunächst noch zustimmen müssen, kann ich Ihnen an dieser Stelle noch keine weiteren Details
nennen.
Eine entsprechende Vorlage befindet sich jedoch bereits auf dem Weg in diese Gremien.
Vorbehaltlich der Zustimmung dieser Gremien sollen die aktualisierten „Spielregeln“ dann ab
Mai dieses Jahres angewendet werden.
Darüber hinaus liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 04.05.2015 vor:
1. Wie viele Beschwerden über "Dauermusizieren" liegen der Verwaltung innerhalb der letzten zwölf Monate vor?
2. Wie teilen sich die Beschwerden räumlich auf?
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlich Ordnung, Anregung und Beschwerden beauftragt die Verwaltung eine Neufassung der "Spielregeln" für Straßenmusikanten in Dortmund zu erstellen, diese sollten jedoch nicht, bzw. nicht ausschließlich auf zeitliche Regelungen abzielen, sondern dass Musizieren vor Orten mit hoher Bürodichte einschränken. Die nach dieser Maßgabe erstellte Neuregelung soll dem ABöAB parallel zur jetzigen Vorlage als Alternative vorgelegt werden.
Begründung:
Da an einigen Orten ein Dauerspiel innerhalb einer vollen Stunde keine bis wenige Auswirkungen hat (z.B. vor belebten Kaufhäusern), führt das musizieren vor Orten mit hoher Bürodichte zu einer Belastung der dort Arbeitenden. Deshalb erscheint es sinnvoller, die Neuregelung nicht, bzw nicht ausschließlich nach zeitlichen Gesichtspunkten auszugestalten.
Die Petentin gibt noch erläuternde Informationen zur Eingabe.
Rm Noltemeyer kann die Argumente gut nachvollziehen. Sie bemerkt jedoch, dass dem gegenüber das Weltstädtische steht und Straßenmusik in Fußgängerzonen gehört. Sie interessiert auch, wie die Beschwerdelage ist (räumliche Verteilung) und schlägt vor, z. B. das Spielen von Straßenmusik vor Bürogebäuden zu untersagen.
Rm Zweier teilt mit, dass seiner Meinung nach die Straßenmusik die Innenstadt attraktiv hält. Es wäre sinnvoll bestimmte Bereiche für das Spielen von Straßenmusik auszuschließen.
Rm Goosmann sieht hier, dass ein Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und der Allgemeinheit herzustellen ist. Er hält eine räumliche Aufspaltung für zu kompliziert. Die neuen Spielregeln sind aus seiner Sicht leicht zu verstehen und nachprüfbar. Er schlägt vor, die Verwaltungsvorlage so zur Kenntnis zu nehmen und in einem Jahr zu schauen, ob die Beschwerdelage unverändert ist, um dann ggf. neue Lösungen zu finden.
Rm Bohnhof sieht den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Ziel führend an und wird den Antrag unterstützen.
Frau Siekmann teilt zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten mit, dass bei einer räumlichen Beschränkung die komplette Fußgängerzone in der Innenstadt und den Stadtteilnebenzentren ausgeschlossen werden müssten. Aus ihrer Sicht gehört die Straßenmusik zum urbanen Leben in einer Großstadt dazu. Die Beschwerden werden beim Ordnungsamt nicht statistisch erfasst. Darüber hinaus bieten die neuen Spielregeln Kontrollmöglichkeiten. Zur Informationsweitergabe wird u. a. ein Flyer erstellt.
Rm Weber teilt mit, dass die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Er hält die Anpassung der neuen Spielregeln für ausreichend. Eine engmaschige Kontrollmöglichkeit sieht Rm Weber bei dem Antrag der Linken & Piraten nicht und kann dem Antrag daher nicht zustimmen.
Rm Zweier bezweifelt, dass sich die zeitliche Einschränkung durchsetzen lässt und bittet darum, in der Veröffentlichung darauf hinzuweisen, dass vor Bürogebäuden bitte nicht gespielt werden soll.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt mehrheitlich den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten bei 6 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linken & Piraten und der AfD ab.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die beabsichtigte Neufassung der „Spielregeln“ für Straßenmusik zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Hauptfriedhof Dortmund - Zerstörung öffentlichen Eigentums / Sachbeschädigung sowie Umweltverschutzung durch auslaufende Öle
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01170-15)
Den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die Thematik der angeblichen Bodenverseuchung durch ausgelaufenes Öl aus einem
Bagger wurde von den Eheleuten Wittenberg erstmalig am 03.12.2014 gegenüber
dem Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit angezeigt.
Dem Hinweis ist seitens der Friedhofsverwaltung sofort nachgegangen worden. Eine
schriftliche Information an die Eheleute Wittenberg erfolgte durch das Büro für
Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit.
Die in der vorliegenden Eingabe erneut vorgebrachten Beschwerden wurden der
Betriebleitung der Friedhöfe Dortmund bereits am 01.04.2015 durch das
Ordnungsamt mitgeteilt.
Dies hat die Friedhofsverwaltung zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem
Umweltamt den Sachverhalt zu überprüfen. Die Begutachtung der Standorte des
Baggers fand am 02.04.2015 statt
.
In einem ausführlichen Schreiben mit Datum von 13.04.2015 wurde den Petenten
das Ergebnis dargestellt sowie auf die weiteren Beschwerden eingegangen.
Ich erlaube mir, im Sinne einer Stellungnahme nachfolgend das Schreiben der
Betriebsleitung zu zitieren:
Sehr geehrte Eheleute Wittenberg,
Ihr mail Verkehr mit dem Ordnungsamt vom 01.04.2015 wurde mir
zuständigkeitshalber weitergeleitet. Hierzu möchte ich wie folgt Stellung
nehmen:
Angebliche Bodenverseuchung durch ausgelaufenes Öl
Am 03.12.14 wurde von Ihnen gegenüber dem Büro für Anregungen und
Beschwerden der Ölverlust eines Baggers der Firma Ekom auf dem
Hauptfriedhof gemeldet. Wie Ihnen seinerzeit mitgeteilt wurde, war der Bagger
nicht mehr zu reparieren. Das ausgetretene Öl wurde mit Bindemitteln
abgestreut. Der Abtransport des Baggers verzögerte sich infolge des
Reparaturversuches. Er wurde letztlich am 17.12.14 abgeschleppt.
Die nun von Ihnen vorgebrachten Vorwürfe sind nicht zutreffend.
Eine Begutachtung der Standorte des Baggers mit dem Umweltamt hat
ergeben, dass lediglich an einer der Stellen eine ca. 30 x 30 cm große dunklere
Verfärbung mit wenigen kleinen Öltropfen auf den Leckageverlust hinweist. Alle
übrigen Asphaltflächen zeigen keinerlei Hydraulikölrückstände. Auch die
angrenzenden unbefestigten Rasen- und Grünbereiche sind frei von geruchlich
oder optisch feststellbaren Ölrückständen.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass bei dem Bagger als Hydraulikölflüssigkeit
das Produkt Shell Naturelle HF-E 46 eingesetzt wurde. Dabei handelt es sich
um ein umweltschonendes Hydrauliköl auf synthetischer Esterbasis, das
biologisch leicht abbaubar ist und nur einen geringen ökologischen Einfluss bei
Leckagen hat. Die Hydraulikölflüssigkeit ist besonders geeignet für den Einsatz
in ökologisch empfindlichen Bereichen.
Weder aus bodenschutzrechtlicher noch aus wasserwirtschaftlicher Sicht hat
das Umweltamt einen weiteren Handlungsbedarf erkennen können.
Angebliche Zerstörung öffentlichen Eigentums
Sie behaupten, dass Gewerbetreibende, die auf dem Friedhof tätig sind,
Feldsteine und Rasenkantensteine umfahren und zerstören.
Hierzu ist festzustellen, dass zum einen nicht nur Gewerbetreibende den
Friedhof befahren dürfen sondern auch Privatpersonen mit entsprechender
Erlaubnis. Sofern Verursacher der von Ihnen aufgezeigten Beschädigungen
festgestellt werden können, werden diese auch haftbar gemacht.
Darüber hinaus beschweren Sie sich immer wieder über eine zu hohe
Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Selbstverständlich gilt die
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf dem Friedhof und alle Fahrzeugführer
sind aufgefordert, sich hieran zu halten. Sofern Fehlverhalten nachgewiesen
werden kann, werden entsprechende Maßnahmen gegen den Störer
veranlasst. Es gibt auf den Friedhöfen aber keine Geschwindigkeitsmessgeräte
und oftmals trifft die subjektive Wahrnehmung nicht die tatsächliche
Fahrgeschwindigkeit.
Auch das Befahren des Friedhofes außerhalb der Besuchszeiten oder an
Feiertagen kann durchaus begründet und für den Betrieb des Friedhofes
erforderlich sein.
Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass Ihre Beschwerden über den
Hauptfriedhof oftmals nicht zutreffend sind. Es handelt sich um Ihre persönliche
Sicht der Dinge. Die betrieblichen und arbeitsorganisatorischen Abläufe kann
aber allein die Friedhofsverwaltung beurteilen. Möglicherweise erschließt sich
Ihnen als Friedhofsbesucher nicht jede Vorgehensweise, dennoch ist sie
gerechtfertigt.
Die Friedhofsverwaltung ist Ihren Hinweisen, sofern sie berechtigt und sachlich
waren, bisher nachgegangen. Dies wird auch weiterhin so geschehen. Da es
sich in der Regel bei Ihren Beschwerden um immer wiederkehrende gleiche
Themen handelt, werden Sie aus arbeitsökonomischen Gründen zukünftig
keine weiteren Antwortschreiben mehr erhalten.
Abschließend darf ich Sie in Abstimmung mit dem Dienstvorgesetzten und dem
städtischen Rechtsamt bitten, von weiteren unsachlichen Darstellungen sowie
teils persönlichen Diffamierungen, Drohungen und Unterstellungen abzusehen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung abschließend zur Kenntnis.
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 1. Quartal 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01120-15)
Frau Stadträtin Jägers fragt nach, ob eine Berichterstattung noch quartalsweise von den Mitgliedern des Ausschusses gewünscht wird.
Die Mitglieder des Ausschusses sind sich darüber einig, dass die nächste Berichterstattung Ende des Jahres erfolgen soll. Bei Bedarf wird davon ausgegangen, dass ein unaufgeforderter Bericht erfolgt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Neues Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00960-15-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
„Das Land berät zurzeit über ein neues „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“.
Ziel dieses neuen Gesetzes ist es unter anderem:
- Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung stärken
- Kinderfeuerwehren werden gefördert/ermöglicht
- Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr auch für sonstige Mitglieder
- Einführung von Betriebsfeuerwehren
- Brandschutzbedarfsplanung alle fünf Jahre verpflichtend
Dieses neue Gesetz ist ein Meilenstein im Brandschutz und im Katastrophenschutz und setzt neue Standards und Arbeitsschwerpunkte für die Kommunen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Der ABÖAB fordert die Verwaltung auf, den Fachausschuss nach in Kraft treten dieses Gesetzes umfassend über die Auswirkungen für Dortmund und insbesondere für das
Ehrenamt in Dortmund ausführlich zu informieren.
Dabei stellt die Verwaltung konkrete Maßnahmen und Lösungsvorschläge vor, wie das neue Gesetz in der Praxis umgesetzt werden kann.
Dabei sind der Stadtfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen zu beteiligen.“
Die Verwaltung sagt eine Berichterstattung zu.
Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden teilt Rm Goosmann mit, dass über den Antrag nicht mehr abgestimmt werden muss, da eine Berichterstattung zu gegebener Zeit zugesagt wird.
zu TOP 3.3
Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 00624-15-E2)
- Siehe TOP 1.3 –
(Stellungnahme wird zur Sitzung am 16.06.2015 vorliegen)
zu TOP 3.4
Kunstwerk von Anselm Treese
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01158-15)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
„Im Kreuz B1 / B54 steht auf der Wiese eine Plastik von Anselm Treese, die einst vor der Reinoldikirche stand. Diese Plastik ist komplett mit Graffitis besprüht und stellt somit eher einen Schandfleck, als ein Kunstwerk dar. Auch für den Künstler selbst, Anselm Treese, bzw. seiner Familie ist es nicht sehr schön, dass die Werke des Künstlers derart verunstaltet werden. Autofahrer, die aus Süden kommend, auf die B1 Richtung Bochum fahren und die, die aus Richtung Unna kommend dort abfahren, um in die Innenstadt zu fahren, haben einen Blick auf dieses graffitiübersäte Kunstwerk.
Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um die Beantwortung der Fragen:
1. Wer ist für die Beseitigung von Graffitis an solchen Kunstobjekten im öffentlichen Raum zuständig?
2. Wer entscheidet, an welchen Orten diese Objekte aufgestellt werden?
3. Was ist zu tun, um die Plastik an einem sozialverträglicherem Ort aufzustellen, wie beispielsweise dem Westfalenpark?“
Darüber hinaus liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„Zunächst ein paar Erläuterungen zum Kunstwerk selbst:
Das Kunstwerk Nr. 44139-063, o. T. (Betonplastik), von Anselm Treese, entstand 1973/75
aus Beton mit den Maßen 2 x 7 x 2,5 m für den Vorplatz der Reinoldikirche. 1997 wurde
dieses Objekt auf die Grünfläche Abfahrt B1/Ruhrallee Richtung Stadtmitte, 44139
Dortmund, verlegt.
„Ursprünglich war sie Teil einer neuen und von der Stadt beauftragten Platzgestaltung vor
der Reinoldikirche. Die vom Kölner Ehepaar von Lom geplante Gesamtanlage bestand aus
Wasserbecken, die mit Steinen eingefasst waren. In diesen standen circa 60 unterschiedlich
hohe Edelstahlröhren, aus denen Wasser sprudelte. Die unterschiedlichen Höhen der Rohre
bildeten eine Wellenform nach. Die Betonplastik von Anselm Treese, die im westlichen Teil
des Platzensembles untergebracht war, griff sowohl die klaren geometrischen Formen der
Umgebung als auch die organischen Formen einer Welle auf. Gleichzeitig diente sie mit
einer integrierten Bank als Sitzmöbel und bot damit eine vom Künstler gewollte Aufenthaltsund
Kommunikationsmöglichkeit im öffentlichen Raum.“ (Text für die sich im Aufbau
befindliche Internetseite der Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum)
Aufenthalt und Kommunikation führte bei dieser Betonplastik seit den Anfängen der
Aufstellung in den siebziger Jahren auch zu Graffiti auf der Oberfläche. Dies ist am jetzigen
Standort nicht anders. So wurde sie auch hier schon mehrmals gereinigt bzw. komplett
gestrichen, um die Oberfläche zu vereinheitlichen. Dies sollte wieder vor einigen Wochen
durchgeführt werden, wurde aber wegen der am 29.05.15 bevorstehenden Veranstaltung
verschoben. So wird die Reinigung kurz vor dem 29.05.15 durchgeführt werden, damit der
Zustand für die Veranstaltung selbst noch zufriedenstellend sein wird. Bei der Veranstaltung
handelt es sich um eine „Hommage an Anselm Treese“, die als Gedenkmarsch von der
Altenakademie im Westfalenpark bis zur Betonplastik selbst durchgeführt wird. Anlass ist die
Aufstellung der Betonplastik vor 40 Jahren.
Organisiert wird diese Veranstaltung von Elisabeth Hoynacki und Daniel Hein in Zusammenarbeit mit Dr. Rosemarie E. Pahlke,Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum, im Rahmen der „Dortmunder Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum“.
Nun zu den einzelnen Fragen:
1. Wer ist für die Beseitigung von Graffitis an solchen Kunstobjekten im
öffentlichen Raum zuständig?
Ansprechpartner für die Beseitigung von Graffitis an Kunst im öffentlichen Raum sind Dr.
Rosemarie E. Pahlke, Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum, Tel. 0231-50 24 876 und
rpahlke@stadtdo.de sowie Ludger Böse, City-Kümmerer, Technische Dienste – Grünbau –
Straße, Tiefbauamt, Tel. 0231-50 25988 und lboese@stadtdo.de
Je nach Art des Kunstwerks insbesondere des Materials kann nach Einschätzung von Dr.
Rosemarie E. Pahlke als Sachverständige eine unterschiedliche Reinigung stattfinden.
Bei der Betonplastik erfolgt diese nach Absprache mit Ludger Böse über die Stadtteilwerkstatt
und wird von Langzeitarbeitslosen in der sogenannten „Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung“ durchgeführt. In anderen Fällen wird eine externe Firma
beauftragt. Dies kann eine normale Reinigungsfirma sein wie z. B. Spodeck oder ein
Graffitispezialist wie z. B. Graffiticleaner/ graffitiscout. Bei Werken aus Bronze oder Stein ist
ein Restaurator hinzuzuziehen und zu beauftragen. Bei Monumenten, die unter
Denkmalschutz stehen, ist die untere Denkmalbehörde einzubeziehen.
Bei der Reinigung durch die Stadtteilwerkstatt entstehen nur Materialkosten. Bei allen
anderen Vorgehensweisen sind entsprechende Mittel durch die Bezirksvertretungen
bereitzustellen.
2. Wer entscheidet, an welchen Orten diese Objekte aufgestellt werden?
Bisher wurden diese Entscheidungen sehr unterschiedlich gefällt. Bei der Neuaufstellung war
das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt entscheidend, sofern die Neuaufstellung in
Zusammenhang mit einer neuen Platzgestaltungen durchgeführt wurde.
1997 waren im Vorfeld der Umsetzung der Betonplastik von Anselm Treese verschiedene
Ämter – wie auch das Kulturdezernat – beteiligt. Durch die enorme Größe von 2 x 7 x 2,5 m
war es entsprechend schwer einen geeigneten Platz für die Neuaufstellung zu finden.
Grundsätzlich sollte aber für diese wie auch für weitere Entscheidungen in diesem Bereich
eine „Kommission für Kunst im öffentlichen Raum / Kunstkommission“ gegründet werden.
Diese ist dem „Gestaltungsbeirat“ vergleichbar. Zur Zeit gibt es beim deutschen Städtetag
eine Untersuchung zu diesem Thema.
3. Was ist zu tun, um die Plastik an einem sozial verträglicheren Ort aufzustellen,
wie beispielsweise dem Westfalenpark?
Bei allen mit Graffiti versehenen Kunstwerken im öffentlichen Raum entsteht sofort die Idee
diese in den Westfalenpark zu translozieren und somit zu sichern. Doch die räumliche Dichte
an Kunstwerken im Westfalenpark ist heute schon sehr, fast schon zu groß. Da der Park
mehr denn je ein Veranstaltungsort ist, würde ein Werk wie die Betonplastik von Anselm
Treese zusätzlich eine sehr große Fläche beanspruchen. Beides spricht gegen eine
Versetzung der Plastik in den Westfalenpark.
Seit ihrer Aufstellung 1975 wurde die Betonplastik von Anselm Treese als Provokation
empfunden und entsprechend behandelt. Ihre großen Flächen scheinen für manche wie eine
Einladung zur Wandverunstaltung zu sein. Daher war es nicht leicht, den jetzigen Standort
zu finden. Um die Plastik an einem besseren Ort aufstellen zu können, müsste dieser erst
wieder gefunden werden.
Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden teilt Rm Weber mit, dass mit der Stellungnahme der Verwaltung die Beantwortung erledigt ist.
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01171-15-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
1. Welche Zuständigkeiten hat das Ordnungsamt zur Bekämpfung und Ahndung von
Illegaler Beschäftigung ?
In wie vielen Fällen ist die Verwaltung aktuell tätig?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Zusammenarbeit mit Zoll- und Finanzbehörden in diesem Themenfeld?
Hat die Verwaltung Erkenntnisse, dass die anderen Behörden ihr Engagement verstärkt haben?
3. Wie könnte aus Sicht des Ordnungsamtes die Eindämmung von illegaler