Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 05.05.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Spaenhoff, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Haermeyer, 3/Dez.
Frau Dr. Pahlke, 41/KB
Herr Dr. Wurm, FB 32
Frau Bonan, FB 1
Herr Bartel, FB 10

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 05.05.2015, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 17.03.2015

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

2.1 Straßenmusik Westenhellweg
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14783-14)

2.2 Hauptfriedhof Dortmund - Zerstörung öffentlichen Eigentums / Sachbeschädigung sowie Umweltverschmutzung durch auslaufende Öle
(Drucksache Nr.: 01170-15)
Stellungnahme wird nachgereicht

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 1. Quartal 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01120-15)

3.2 Neues Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00960-15)

3.3 Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00624-15-E2)
Stellungnahme wird nachgereicht

3.4 Kunstwerk von Anselm Treese
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01158-15)

3.5 Bekämpfung von Schwarzarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01171-15)

3.6 Mobile Geschwindigkeitsüberwachung ("Blitzer")
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01186-15)

3.7 Nordmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01189-15)

3.8 Fleischbeschau in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01160-15)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01160-15-E1)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)


4.2 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

4.3 Straßenmusik in Dortmund - Neufassung der "Spielregeln"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00731-15)

4.4 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Klausmeier benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und einstimmig bei 1 Enthaltung (Rm Rettstadt) um folgenden Punkt erweitert:

TOP 3.9 Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney
Vorschlag zur Tagesordnung / Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 01320-15).

Darüber hinaus wird die Tagesordnung um den Punkt

TOP 4.5 Stromversorgung Nordmarkt und Mengeder Wochenmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01218-15)

erweitert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ziehen ihren Vorschlag zur Tagesordnung – TOP 3.7 – „Nordmarkt“ (Drucksache Nr.: 01189-15) zurück.

Weiterhin teilt die Verwaltung mit, dass die Stellungnahme zum TOP 3.3 „Veranstaltungsmanagement“ (Drucksache Nr.: 00624-15-E2) zur Sitzung am 16.06.2015 vorliegen wird.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 17.03.2015

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 17.03.2015 wird einstimmig genehmigt.

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Straßenmusik Westenhellweg
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14783-14)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


„Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Dortmund hat am 17.01.1985 beschlossen,
„…Straßenmusikanten großzügig und ungestört den Freiraum für ihre Aktivitäten zur
Bereicherung des städtischen Lebens zu belassen.“

Seither gelten folgende „Spielregeln“:

- Nach spätestens 30 Minuten hat der Musiker den Standort zu wechseln.
- Dasselbe gilt nach Aufforderung durch Einsatzkräfte, sofern z. B. die Sicherheit und
Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht mehr gewährleistet sind.
- Elektrische Verstärker oder Tonwiedergabegeräte dürfen nicht eingesetzt werden.

Angesichts der sich in den letzten Jahren entwickelten veränderten Nutzung im öffentlichen
Verkehrsraum, aber auch der zunehmenden Beschwerden von Anliegern über Straßenmusiker
erscheint es sinnvoll, diese 30 Jahre alten „Spielregeln“ neu zu fassen.
Umweltamt und Ordnungsamt haben daher eine Neuregelung erarbeitet, die Straßenmusikern
zwar weiterhin Freiraum für ihre Aktivitäten gewährt, jedoch auch sicherstellt, dass Anlieger
keiner Dauerbeschallung mehr ausgesetzt sind, sondern in konkret definierten Zeiträumen vor
Lärmbelästigungen durch Straßenmusik geschützt werden.

Da der Verwaltungsvorstand und die Fachausschüsse der Neufassung der „Spielregeln“
zunächst noch zustimmen müssen, kann ich Ihnen an dieser Stelle noch keine weiteren Details
nennen.

Eine entsprechende Vorlage befindet sich jedoch bereits auf dem Weg in diese Gremien.

Vorbehaltlich der Zustimmung dieser Gremien sollen die aktualisierten „Spielregeln“ dann ab
Mai dieses Jahres angewendet werden.

Darüber hinaus liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 04.05.2015 vor:

1. Wie viele Beschwerden über "Dauermusizieren" liegen der Verwaltung innerhalb der letzten zwölf Monate vor?

2. Wie teilen sich die Beschwerden räumlich auf?

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlich Ordnung, Anregung und Beschwerden beauftragt die Verwaltung eine Neufassung der "Spielregeln" für Straßenmusikanten in Dortmund zu erstellen, diese sollten jedoch nicht, bzw. nicht ausschließlich auf zeitliche Regelungen abzielen, sondern dass Musizieren vor Orten mit hoher Bürodichte einschränken. Die nach dieser Maßgabe erstellte Neuregelung soll dem ABöAB parallel zur jetzigen Vorlage als Alternative vorgelegt werden.

Begründung:

Da an einigen Orten ein Dauerspiel innerhalb einer vollen Stunde keine bis wenige Auswirkungen hat (z.B. vor belebten Kaufhäusern), führt das musizieren vor Orten mit hoher Bürodichte zu einer Belastung der dort Arbeitenden. Deshalb erscheint es sinnvoller, die Neuregelung nicht, bzw nicht ausschließlich nach zeitlichen Gesichtspunkten auszugestalten.



Die Petentin gibt noch erläuternde Informationen zur Eingabe.

Rm Noltemeyer kann die Argumente gut nachvollziehen. Sie bemerkt jedoch, dass dem gegenüber das Weltstädtische steht und Straßenmusik in Fußgängerzonen gehört. Sie interessiert auch, wie die Beschwerdelage ist (räumliche Verteilung) und schlägt vor, z. B. das Spielen von Straßenmusik vor Bürogebäuden zu untersagen.

Rm Zweier teilt mit, dass seiner Meinung nach die Straßenmusik die Innenstadt attraktiv hält. Es wäre sinnvoll bestimmte Bereiche für das Spielen von Straßenmusik auszuschließen.

Rm Goosmann sieht hier, dass ein Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und der Allgemeinheit herzustellen ist. Er hält eine räumliche Aufspaltung für zu kompliziert. Die neuen Spielregeln sind aus seiner Sicht leicht zu verstehen und nachprüfbar. Er schlägt vor, die Verwaltungsvorlage so zur Kenntnis zu nehmen und in einem Jahr zu schauen, ob die Beschwerdelage unverändert ist, um dann ggf. neue Lösungen zu finden.

Rm Bohnhof sieht den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Ziel führend an und wird den Antrag unterstützen.

Frau Siekmann teilt zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten mit, dass bei einer räumlichen Beschränkung die komplette Fußgängerzone in der Innenstadt und den Stadtteilnebenzentren ausgeschlossen werden müssten. Aus ihrer Sicht gehört die Straßenmusik zum urbanen Leben in einer Großstadt dazu. Die Beschwerden werden beim Ordnungsamt nicht statistisch erfasst. Darüber hinaus bieten die neuen Spielregeln Kontrollmöglichkeiten. Zur Informationsweitergabe wird u. a. ein Flyer erstellt.

Rm Weber teilt mit, dass die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Er hält die Anpassung der neuen Spielregeln für ausreichend. Eine engmaschige Kontrollmöglichkeit sieht Rm Weber bei dem Antrag der Linken & Piraten nicht und kann dem Antrag daher nicht zustimmen.

Rm Zweier bezweifelt, dass sich die zeitliche Einschränkung durchsetzen lässt und bittet darum, in der Veröffentlichung darauf hinzuweisen, dass vor Bürogebäuden bitte nicht gespielt werden soll.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt mehrheitlich den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten bei 6 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linken & Piraten und der AfD ab.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die beabsichtigte Neufassung der „Spielregeln“ für Straßenmusik zur Kenntnis.




zu TOP 2.2
Hauptfriedhof Dortmund - Zerstörung öffentlichen Eigentums / Sachbeschädigung sowie Umweltverschutzung durch auslaufende Öle
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01170-15)

Den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Die Thematik der angeblichen Bodenverseuchung durch ausgelaufenes Öl aus einem
Bagger wurde von den Eheleuten Wittenberg erstmalig am 03.12.2014 gegenüber
dem Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit angezeigt.
Dem Hinweis ist seitens der Friedhofsverwaltung sofort nachgegangen worden. Eine
schriftliche Information an die Eheleute Wittenberg erfolgte durch das Büro für
Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit.

Die in der vorliegenden Eingabe erneut vorgebrachten Beschwerden wurden der
Betriebleitung der Friedhöfe Dortmund bereits am 01.04.2015 durch das
Ordnungsamt mitgeteilt.

Dies hat die Friedhofsverwaltung zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem
Umweltamt den Sachverhalt zu überprüfen. Die Begutachtung der Standorte des
Baggers fand am 02.04.2015 statt
.
In einem ausführlichen Schreiben mit Datum von 13.04.2015 wurde den Petenten
das Ergebnis dargestellt sowie auf die weiteren Beschwerden eingegangen.
Ich erlaube mir, im Sinne einer Stellungnahme nachfolgend das Schreiben der
Betriebsleitung zu zitieren:

Sehr geehrte Eheleute Wittenberg,
Ihr mail Verkehr mit dem Ordnungsamt vom 01.04.2015 wurde mir
zuständigkeitshalber weitergeleitet. Hierzu möchte ich wie folgt Stellung
nehmen:

Angebliche Bodenverseuchung durch ausgelaufenes Öl
Am 03.12.14 wurde von Ihnen gegenüber dem Büro für Anregungen und
Beschwerden der Ölverlust eines Baggers der Firma Ekom auf dem
Hauptfriedhof gemeldet. Wie Ihnen seinerzeit mitgeteilt wurde, war der Bagger
nicht mehr zu reparieren. Das ausgetretene Öl wurde mit Bindemitteln
abgestreut. Der Abtransport des Baggers verzögerte sich infolge des
Reparaturversuches. Er wurde letztlich am 17.12.14 abgeschleppt.
Die nun von Ihnen vorgebrachten Vorwürfe sind nicht zutreffend.
Eine Begutachtung der Standorte des Baggers mit dem Umweltamt hat
ergeben, dass lediglich an einer der Stellen eine ca. 30 x 30 cm große dunklere
Verfärbung mit wenigen kleinen Öltropfen auf den Leckageverlust hinweist. Alle
übrigen Asphaltflächen zeigen keinerlei Hydraulikölrückstände. Auch die
angrenzenden unbefestigten Rasen- und Grünbereiche sind frei von geruchlich
oder optisch feststellbaren Ölrückständen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass bei dem Bagger als Hydraulikölflüssigkeit
das Produkt Shell Naturelle HF-E 46 eingesetzt wurde. Dabei handelt es sich
um ein umweltschonendes Hydrauliköl auf synthetischer Esterbasis, das
biologisch leicht abbaubar ist und nur einen geringen ökologischen Einfluss bei
Leckagen hat. Die Hydraulikölflüssigkeit ist besonders geeignet für den Einsatz
in ökologisch empfindlichen Bereichen.

Weder aus bodenschutzrechtlicher noch aus wasserwirtschaftlicher Sicht hat
das Umweltamt einen weiteren Handlungsbedarf erkennen können.

Angebliche Zerstörung öffentlichen Eigentums
Sie behaupten, dass Gewerbetreibende, die auf dem Friedhof tätig sind,
Feldsteine und Rasenkantensteine umfahren und zerstören.
Hierzu ist festzustellen, dass zum einen nicht nur Gewerbetreibende den
Friedhof befahren dürfen sondern auch Privatpersonen mit entsprechender
Erlaubnis. Sofern Verursacher der von Ihnen aufgezeigten Beschädigungen
festgestellt werden können, werden diese auch haftbar gemacht.


Darüber hinaus beschweren Sie sich immer wieder über eine zu hohe
Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Selbstverständlich gilt die
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf dem Friedhof und alle Fahrzeugführer
sind aufgefordert, sich hieran zu halten. Sofern Fehlverhalten nachgewiesen
werden kann, werden entsprechende Maßnahmen gegen den Störer
veranlasst. Es gibt auf den Friedhöfen aber keine Geschwindigkeitsmessgeräte
und oftmals trifft die subjektive Wahrnehmung nicht die tatsächliche
Fahrgeschwindigkeit.

Auch das Befahren des Friedhofes außerhalb der Besuchszeiten oder an
Feiertagen kann durchaus begründet und für den Betrieb des Friedhofes
erforderlich sein.

Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass Ihre Beschwerden über den
Hauptfriedhof oftmals nicht zutreffend sind. Es handelt sich um Ihre persönliche
Sicht der Dinge. Die betrieblichen und arbeitsorganisatorischen Abläufe kann
aber allein die Friedhofsverwaltung beurteilen. Möglicherweise erschließt sich
Ihnen als Friedhofsbesucher nicht jede Vorgehensweise, dennoch ist sie
gerechtfertigt.

Die Friedhofsverwaltung ist Ihren Hinweisen, sofern sie berechtigt und sachlich
waren, bisher nachgegangen. Dies wird auch weiterhin so geschehen. Da es
sich in der Regel bei Ihren Beschwerden um immer wiederkehrende gleiche
Themen handelt, werden Sie aus arbeitsökonomischen Gründen zukünftig
keine weiteren Antwortschreiben mehr erhalten.

Abschließend darf ich Sie in Abstimmung mit dem Dienstvorgesetzten und dem
städtischen Rechtsamt bitten, von weiteren unsachlichen Darstellungen sowie
teils persönlichen Diffamierungen, Drohungen und Unterstellungen abzusehen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung abschließend zur Kenntnis.

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 1. Quartal 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01120-15)

Frau Stadträtin Jägers fragt nach, ob eine Berichterstattung noch quartalsweise von den Mitgliedern des Ausschusses gewünscht wird.

Die Mitglieder des Ausschusses sind sich darüber einig, dass die nächste Berichterstattung Ende des Jahres erfolgen soll. Bei Bedarf wird davon ausgegangen, dass ein unaufgeforderter Bericht erfolgt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Neues Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00960-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„Das Land berät zurzeit über ein neues „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“.

Ziel dieses neuen Gesetzes ist es unter anderem:

- Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung stärken

- Kinderfeuerwehren werden gefördert/ermöglicht

- Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr auch für sonstige Mitglieder

- Einführung von Betriebsfeuerwehren

- Brandschutzbedarfsplanung alle fünf Jahre verpflichtend

Dieses neue Gesetz ist ein Meilenstein im Brandschutz und im Katastrophenschutz und setzt neue Standards und Arbeitsschwerpunkte für die Kommunen.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

Der ABÖAB fordert die Verwaltung auf, den Fachausschuss nach in Kraft treten dieses Gesetzes umfassend über die Auswirkungen für Dortmund und insbesondere für das
Ehrenamt in Dortmund ausführlich zu informieren.
Dabei stellt die Verwaltung konkrete Maßnahmen und Lösungsvorschläge vor, wie das neue Gesetz in der Praxis umgesetzt werden kann.
Dabei sind der Stadtfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen zu beteiligen.“


Die Verwaltung sagt eine Berichterstattung zu.

Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden teilt Rm Goosmann mit, dass über den Antrag nicht mehr abgestimmt werden muss, da eine Berichterstattung zu gegebener Zeit zugesagt wird.

zu TOP 3.3
Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 00624-15-E2)

- Siehe TOP 1.3 –
(Stellungnahme wird zur Sitzung am 16.06.2015 vorliegen)

zu TOP 3.4
Kunstwerk von Anselm Treese
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01158-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„Im Kreuz B1 / B54 steht auf der Wiese eine Plastik von Anselm Treese, die einst vor der Reinoldikirche stand. Diese Plastik ist komplett mit Graffitis besprüht und stellt somit eher einen Schandfleck, als ein Kunstwerk dar. Auch für den Künstler selbst, Anselm Treese, bzw. seiner Familie ist es nicht sehr schön, dass die Werke des Künstlers derart verunstaltet werden. Autofahrer, die aus Süden kommend, auf die B1 Richtung Bochum fahren und die, die aus Richtung Unna kommend dort abfahren, um in die Innenstadt zu fahren, haben einen Blick auf dieses graffitiübersäte Kunstwerk.

Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um die Beantwortung der Fragen:

1. Wer ist für die Beseitigung von Graffitis an solchen Kunstobjekten im öffentlichen Raum zuständig?

2. Wer entscheidet, an welchen Orten diese Objekte aufgestellt werden?

3. Was ist zu tun, um die Plastik an einem sozialverträglicherem Ort aufzustellen, wie beispielsweise dem Westfalenpark?“


Darüber hinaus liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Zunächst ein paar Erläuterungen zum Kunstwerk selbst:

Das Kunstwerk Nr. 44139-063, o. T. (Betonplastik), von Anselm Treese, entstand 1973/75
aus Beton mit den Maßen 2 x 7 x 2,5 m für den Vorplatz der Reinoldikirche. 1997 wurde
dieses Objekt auf die Grünfläche Abfahrt B1/Ruhrallee Richtung Stadtmitte, 44139
Dortmund, verlegt.

„Ursprünglich war sie Teil einer neuen und von der Stadt beauftragten Platzgestaltung vor
der Reinoldikirche. Die vom Kölner Ehepaar von Lom geplante Gesamtanlage bestand aus
Wasserbecken, die mit Steinen eingefasst waren. In diesen standen circa 60 unterschiedlich
hohe Edelstahlröhren, aus denen Wasser sprudelte. Die unterschiedlichen Höhen der Rohre
bildeten eine Wellenform nach. Die Betonplastik von Anselm Treese, die im westlichen Teil
des Platzensembles untergebracht war, griff sowohl die klaren geometrischen Formen der
Umgebung als auch die organischen Formen einer Welle auf. Gleichzeitig diente sie mit
einer integrierten Bank als Sitzmöbel und bot damit eine vom Künstler gewollte Aufenthaltsund
Kommunikationsmöglichkeit im öffentlichen Raum.“ (Text für die sich im Aufbau
befindliche Internetseite der Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum)

Aufenthalt und Kommunikation führte bei dieser Betonplastik seit den Anfängen der
Aufstellung in den siebziger Jahren auch zu Graffiti auf der Oberfläche. Dies ist am jetzigen
Standort nicht anders. So wurde sie auch hier schon mehrmals gereinigt bzw. komplett
gestrichen, um die Oberfläche zu vereinheitlichen. Dies sollte wieder vor einigen Wochen
durchgeführt werden, wurde aber wegen der am 29.05.15 bevorstehenden Veranstaltung
verschoben. So wird die Reinigung kurz vor dem 29.05.15 durchgeführt werden, damit der
Zustand für die Veranstaltung selbst noch zufriedenstellend sein wird. Bei der Veranstaltung
handelt es sich um eine „Hommage an Anselm Treese“, die als Gedenkmarsch von der
Altenakademie im Westfalenpark bis zur Betonplastik selbst durchgeführt wird. Anlass ist die
Aufstellung der Betonplastik vor 40 Jahren.

Organisiert wird diese Veranstaltung von Elisabeth Hoynacki und Daniel Hein in Zusammenarbeit mit Dr. Rosemarie E. Pahlke,Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum, im Rahmen der „Dortmunder Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum“.

Nun zu den einzelnen Fragen:

1. Wer ist für die Beseitigung von Graffitis an solchen Kunstobjekten im
öffentlichen Raum zuständig?

Ansprechpartner für die Beseitigung von Graffitis an Kunst im öffentlichen Raum sind Dr.
Rosemarie E. Pahlke, Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum, Tel. 0231-50 24 876 und
rpahlke@stadtdo.de sowie Ludger Böse, City-Kümmerer, Technische Dienste – Grünbau –
Straße, Tiefbauamt, Tel. 0231-50 25988 und lboese@stadtdo.de
Je nach Art des Kunstwerks insbesondere des Materials kann nach Einschätzung von Dr.
Rosemarie E. Pahlke als Sachverständige eine unterschiedliche Reinigung stattfinden.
Bei der Betonplastik erfolgt diese nach Absprache mit Ludger Böse über die Stadtteilwerkstatt
und wird von Langzeitarbeitslosen in der sogenannten „Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung“ durchgeführt. In anderen Fällen wird eine externe Firma
beauftragt. Dies kann eine normale Reinigungsfirma sein wie z. B. Spodeck oder ein
Graffitispezialist wie z. B. Graffiticleaner/ graffitiscout. Bei Werken aus Bronze oder Stein ist
ein Restaurator hinzuzuziehen und zu beauftragen. Bei Monumenten, die unter
Denkmalschutz stehen, ist die untere Denkmalbehörde einzubeziehen.
Bei der Reinigung durch die Stadtteilwerkstatt entstehen nur Materialkosten. Bei allen
anderen Vorgehensweisen sind entsprechende Mittel durch die Bezirksvertretungen
bereitzustellen.

2. Wer entscheidet, an welchen Orten diese Objekte aufgestellt werden?
Bisher wurden diese Entscheidungen sehr unterschiedlich gefällt. Bei der Neuaufstellung war
das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt entscheidend, sofern die Neuaufstellung in
Zusammenhang mit einer neuen Platzgestaltungen durchgeführt wurde.
1997 waren im Vorfeld der Umsetzung der Betonplastik von Anselm Treese verschiedene
Ämter – wie auch das Kulturdezernat – beteiligt. Durch die enorme Größe von 2 x 7 x 2,5 m
war es entsprechend schwer einen geeigneten Platz für die Neuaufstellung zu finden.
Grundsätzlich sollte aber für diese wie auch für weitere Entscheidungen in diesem Bereich
eine „Kommission für Kunst im öffentlichen Raum / Kunstkommission“ gegründet werden.
Diese ist dem „Gestaltungsbeirat“ vergleichbar. Zur Zeit gibt es beim deutschen Städtetag
eine Untersuchung zu diesem Thema.

3. Was ist zu tun, um die Plastik an einem sozial verträglicheren Ort aufzustellen,
wie beispielsweise dem Westfalenpark?

Bei allen mit Graffiti versehenen Kunstwerken im öffentlichen Raum entsteht sofort die Idee
diese in den Westfalenpark zu translozieren und somit zu sichern. Doch die räumliche Dichte

an Kunstwerken im Westfalenpark ist heute schon sehr, fast schon zu groß. Da der Park
mehr denn je ein Veranstaltungsort ist, würde ein Werk wie die Betonplastik von Anselm
Treese zusätzlich eine sehr große Fläche beanspruchen. Beides spricht gegen eine
Versetzung der Plastik in den Westfalenpark.
Seit ihrer Aufstellung 1975 wurde die Betonplastik von Anselm Treese als Provokation
empfunden und entsprechend behandelt. Ihre großen Flächen scheinen für manche wie eine
Einladung zur Wandverunstaltung zu sein. Daher war es nicht leicht, den jetzigen Standort
zu finden. Um die Plastik an einem besseren Ort aufstellen zu können, müsste dieser erst
wieder gefunden werden.


Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden teilt Rm Weber mit, dass mit der Stellungnahme der Verwaltung die Beantwortung erledigt ist.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01171-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

1. Welche Zuständigkeiten hat das Ordnungsamt zur Bekämpfung und Ahndung von
Illegaler Beschäftigung ?
In wie vielen Fällen ist die Verwaltung aktuell tätig?

2. Wie bewertet die Verwaltung die Zusammenarbeit mit Zoll- und Finanzbehörden in diesem Themenfeld?
Hat die Verwaltung Erkenntnisse, dass die anderen Behörden ihr Engagement verstärkt haben?

3. Wie könnte aus Sicht des Ordnungsamtes die Eindämmung von illegaler



4. Hat die Verwaltung durch die Kooperation mit den Zollbehörden Erkenntnisse, wie
erfolgreich die Kontrolle zur Einhaltung des neuen Mindestlohns ist ?
Wie stellt sich die Verwaltung bei der Überprüfung des Mindestlohns bei der Vergabe eigener Aufträge auf?

Die Verwaltung sagt auf Bitte der SPD-Fraktion eine schriftliche Beantwortung zur Sitzung am
16.06.2015 zu.

zu TOP 3.6
Mobile Geschwindigkeitsüberwachung ("Blitzer")
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01186-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

In der überregionalen Zeitung „Bild“ wurde unter dem 27.03.2015 ein Artikel unter dem Titel: „Blitz-Befehl für Dortmunder Ordnungsamt“ veröffentlicht.

In diesem Artikel ist mit Bildbeweis versehen folgende Anordnung an die Messbeamten wiedergegeben:

„Die vorgesehenen Messstellen sind anzufahren. Werden nach 30 Minuten Messen <= 5 Verstöße festgestellt, ist die Messung zu beenden und die nächste Messstelle anzufahren“.

Die Bildzeitung berichtet weiter, dass die Einnahmen aus der mobilen Überwachung zurückgegangen seien und deshalb dort gemessen werden solle, wo es sich lohne. Es solle im Übrigen ein erhöhter Druck auf Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ausgeübt werden, bis hin zum Mobbing.

Die AfD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Bekanntlich hat sich die AfD schon in ihrem Kommunalwahlprogramm gegen Blitzen als „Abzocke“ ausgesprochen. Leider scheint dies Realität zu sein. Verkehrsüberwachung sollte nicht aus finanziellen Erwägungen, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen. Gefahrenschwerpunkte müssen das vorrangige Ziel sein.

In diesem Zusammenhang ist auch die Sinnhaftigkeit des sog. Blitzmarathons vom 16.04.2015 zu hinterfragen.

Frau Stadträtin Jägers führt an, dass Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist, die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr herzustellen.

Frau Siekmann informiert, dass sich die Verkehrsüberwachung in einer Evaluation befindet, welche von den 500 Messstellen u. a. noch gebraucht werden. Fachliches Ziel ist es, die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen. Ein Blitzmarathon wird von der Polizei aufgelegt. Die Stadt Dortmund beteiligt sich daran. Das Ordnungsamt hat ansonsten an den Stellen verstärkt geprüft, für die im ersten Quartal 2015 die meisten Beschwerden eingegangen sind.

Rm Zweier fragt nach, ob z. B. in einer Dienstvereinbarung nachzulesen ist, wie eine Wirkung nachgewiesen und wann verstärkt an einer Stelle geprüft wird.

Frau Siekmann teilt mit, dass dort verstärkt geprüft wird, wo sich Beschwerdelagen häufen. In einer Dienstvereinbarung etc. wird man nichts finden. Es gibt keine statistische Erhebung und Auswertung, die zur Verfügung gestellt werden kann.

Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden teilt Rm Bohnhof mit, dass die Bitte um Stellungnahme beantwortet ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Nordmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01189-15)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ziehen den Vorschlag zur TO zurück.
(Siehe TOP 1.3)

zu TOP 3.8
Fleischbeschau in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01160-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„Aufgrund der aktuellen Berichterstattung, z.B. RN vom 16.04.2015, bitten wir um die Aufnahme des o.g. TOP in die Tagesordnung der Sitzung am 05.05.2015 und um eine Berichterstattung der Verwaltung, zu den aktuellen Vorgängen, in der Sitzung.“

Darüber hinaus liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende geänderte Stellungnahme der Verwaltung vor:

Bevor Fleisch von Schlachttieren für den menschlichen Verzehr freigegeben kann, muss es
durch vorgeschriebene Untersuchungen als tauglich zum Genuss für den Menschen beurteilt
werden (EU-Verordnung 854/2004, „Artikel 5: Die Genusstauglichkeitskennzeichnung wird
vom amtlichen Tierarzt oder unter seiner Verantwortung angebracht, wenn die amtliche
Überwachung keine Mängel ergeben hat, die das Fleisch genussuntauglich machen.“). Die
Schlachttieruntersuchung der zu schlachtenden Tiere vor der Schlachtung hat ausnahmslos
durch amtliche Tierärzte (Veterinäre) zu erfolgen. Die direkt nach der Schlachtung stattfindende Fleischuntersuchung, bei der sowohl der Tierkörper als auch die inneren Organe und das Blut pathologisch-anatomisch zu untersuchen sind, kann auch von amtlichen Fachassistenten (Fleischbeschauern) durchgeführt werden, sofern sie unter der Aufsicht eines amtlichen Veterinärs stehen. Diese Abläufe sind in der vorgenannten EU-Verordnung rechtlich bindend und detailliert vorgeschrieben.

Die amtlichen Fachassistenten führen ihre Kontrolltätigkeit in amtlich zugelassenen
Schlachtbetrieben durch, die unabhängig davon quartalsweise und anlassbezogen einer Inspektion durch amtliche Tierärzte (Veterinäre) unterzogen werden. Vor jeder Schlachtung
wird eine Schlachttieruntersuchung durch einen Veterinär durchgeführt, auch daher besteht
ein enger Kontakt zu den amtlichen Fachassistenten und dem Schlachtbetrieb. Die amtlichen
Fachassistenten sind angewiesen, bei der Fleischuntersuchung festgestellte Abweichungen,
die auf die Genussuntauglichkeit des Fleisches hinweisen könnten, unverzüglich einem Veterinär mitzuteilen, der die weitere Untersuchung und abschließende Beurteilung durchführt. In der Zwischenzeit ist das betroffene Fleisch vorläufig zu beschlagnahmen, zu kühlen und als solches zu kennzeichnen.

Um amtlicher Fachassistent zu werden, muss man sich einer umfangreichen theoretischen (500 Stunden) und praktischen (400 Stunden) Schulung mit anschließenden Prüfungen unterziehen. Der Theorieunterricht findet an der Akademie für Gesundheitswesen NRW in Düsseldorf und die Praxis in teilnehmenden Großschlachthöfen unter tierärztlicher Anleitung statt (geregelt in der EU-Verordnung 854/2004).

Einmal jährlich nehmen die amtlichen Fachassistenten an einer internen und/oder externen Fortbildung teil.

Bei wiederholten Fehlverhalten werden je nach Schwere und Häufigkeit entsprechend der arbeitsrechtlichen Vorschriften in Zusammenarbeit mit dem Personalamt folgende Maßnahmen ergriffen: Kritikgespräch, mündliche Ermahnung, schriftliche Ermahnung, Abmahnung, Kündigung. Unabhängig davon erfolgt ggf. eine Begleitung durch die Veterinäre und eine theoretische und praktische Nachschulung.“

Rm Zweier stellt die Nachfrage, ab wann fristlose Kündigungen ausgesprochen werden und, ob eine Schädigung des Verbrauchers ausgeschlossen war.
Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass das Fehlverhalten nicht dazu geführt hat, dass nicht ordentlich kontrolliertes Fleisch in den Handel gegangen ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01320-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen Sachstand zu Überlegungen hinsichtlich einer konzeptionellen Neuausrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in Kombination mit einer Zentralen Unterbringungseinrichtung zu geben. Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, einen aktuellen Sachstand zum Vergabeverfahren „Bewirtschaftung der Erstaufnahmeeinrichtung“ zu geben.

Mit einer eventuell notwendigen Beantwortung einzelner Aspekte im nichtöffentlichen Teil sind wir einverstanden.

Begründung:

Der Dortmunder Presse vom 2. Mai war zu entnehmen, dass es anscheinend Überlegungen gibt, die Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney zukünftig zusammen mit einer Zentralen Unterbringungseinrichtung zu betreiben. Darüber sollte der Ausschuss zeitnah informiert werden.


Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass in Siegen-Wittgenstein eine Kombinationseinrichtung neuen Typs eröffnet. Eine solche Kombinationseinrichtung kann in Dortmund nicht eingerichtet werden, da die Betriebserlaubnis auf 300 Menschen ausgerichtet ist. Zurzeit reicht die Kapazität aus und es gibt nur wenige Tage mit Überbelegung. Trotzdem hat die Belastung im administrativen Bereich nicht abgenommen.

Rm Daskalakis bittet um Auskunft, ob es möglich ist, die Kapazität zu erhöhen, sollte es zu einer anderen Verteilung von Bootsflüchtlingen kommen.

Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass es aufgrund der Betriebserlaubnis für 300 Menschen plus 50 Notplätze keine Möglichkeiten einer Erweiterung gibt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Rm Weber teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Zusatz unterstrichen) begrüßt und erhebt diesen zum mündlichen Antrag:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld
„Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ erweitert.

Rm Goosmann sieht diese Punkte in der Vorlage vertreten. Er würde den Zusatz gern in der Gesamtfraktion besprechen wollen und regt an, die Vorlage zu schieben.

Rm Rettstadt teilt mit, dass er den mündlichen Antrag der CDU-Fraktion nicht mittragen wird, da das Projekt aus seiner Sicht auf Chancen ausgelegt ist und nicht explizit auf Sicherheit und Ordnung. Die Themen sind inkludiert.

Rm Noltemeyer begrüßt die Vorlage und teilt mit, dass der mündliche Antrag nicht mitgetragen wird, da aus ihrer Sicht die Themen Sicherheit und Sauberkeit nicht in das Konzept passen. Weiterhin teilt sie mit, dass sie sich gegen die Nordspange ausspricht. Ansonsten wird die Empfehlung der Verwaltungsvorlage mitgetragen.

Rm Reigl unterstützt den Gedanken, die Verwaltungsvorlage zu schieben, da so viele Anregungen hinzugekommen sind, die sie gern in der Gesamtfraktion besprechen würde.

Rm Bohnhof informiert, dass er den mündlichen Antrag der CDU-Fraktion als sehr wichtig ansieht und diesem auch zustimmen wird. Ansonsten spricht er sich auch dafür aus, die Verwaltungsvorlage zu schieben.

Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass die Stichworte in der Verwaltungsvorlage enthalten sind. Sie teilt weiterhin mit, dass der Verwaltungsvorstand beschlossen hat, das Projekt mit Masterplänen für die gesamte Stadt zu begleiten. Einen Masterplan wird es zum Arbeitstitel kommunale Sicherheit geben. Sie bittet, diese Arbeitsplanung mit in die Beratung einzubeziehen und sieht, dass damit der Interessenslage der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Rechnung getragen wird.

Rm Gossmann hält es nach der Ausführung von Frau Stadträtin Jägers für sinnvoller, wenn der Ausschuss eine Empfehlung ausspricht und die Beschlusslage der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis nimmt, da die Themen Sicherheit und Ordnung berücksichtigt sind und werden.

Rm Rettstadt gibt zu Protokoll, dass, sollte die Verwaltungsvorlage geschoben werden, er die Verwaltungsvorlage empfohlen und die Empfehlungen der anderen Gremien zur Kenntnis genommen hätte.

Rm Bohnhof unterstützt die Ausführung von Rm Goosmann hinsichtlich der Abstimmung der Verwaltungsvorlage und würde sich bei der Abstimmung enthalten, um dann im Rat zu entscheiden.

Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden schließt sich die Fraktion Die Linken & Piraten der Ausführung von Rm Bohnhof an und die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sind sich darüber einig, nur über die Verwaltungsvorlage abzustimmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Auszüge / Empfehlungen zur Kenntnis:

- Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015


- Bezirksvertretung Lütgendortmund
aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2015

- Bezirksvertretung Hombruch
aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015

- Bezirksvertretung Brackel
aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2015

- Bezirksvertretung Aplerbeck
aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015

- Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015

- Bezirksvertretung Huckarde
aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015

- Behindertenpolitisches Netzwerk
aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015.


Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und AfD) folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

zu TOP 4.2
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Straßenmusik in Dortmund - Neufassung der "Spielregeln"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00731-15)

- Siehe TOP 2.1 -



zu TOP 4.4
Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 15. Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Stromversorgung Nordmarkt und Mengeder Wochenmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01218-15)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Stromversorgung des Nordmarktes und des Mengeder Wochenmarktes zur Kenntnis.




Christiane Krause Edeltraud Kleinhans Christina Fichtenau
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus