Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 02.02.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:28 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU)

Frau RM Polomski-Tölle (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Schlienkamp (SPD)
Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Leonhardt (DIE PARTEI) i.V f. Herrn sB Jääskeläinen (DIE PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Dr. Kretschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Laubrock 64/stv. AL
Frau Linnebach- 67/AL
Herr Kollmann (FB1)
Frau Weinberg (FB11)
Frau Diekmeyer 6/Dez.-Büro

Frau Trachternach - 6/Dez-Büro

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 02.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.12.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

3.2 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)

3.3 Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)

3.4 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

3.5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: "Seilbahn für die Innenstadt" Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/DIEPARTEI) (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

3.6 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021 vor

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21690-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Bericht der Verwaltung zum Wohnbauprogramm für junge Familien
(Drucksache Nr.: 21346-21-E3)

3.7 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22804-21)

3.8 Herbizid-Einsatz bei DSW21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23100-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23100-21-E1)

3.9 Standortsuche Rettungswache 27 und gemeinsamer Standort Löschzüge 11 (Sölde) und 27 (Lichtendorf)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22978-21)

3.10 Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021
(Drucksache Nr.: 18556-20-E3)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18556-20-E5)

3.11 Cityentwicklung: Umgang mit unterirdischen Bachläufen in der Innenstadt
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23052-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23052-21-E2)

4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

5.1 EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

7.1 Trinkwasserversorgung
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22440-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22440-21-E1)

7.2 Schnitt- und Baumfällarbeiten während der Vegetationsperiode
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22477-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22477-21-E1)

7.3 Beschlusskontrolle: Aktueller Sachstand zum Biodiversitätskonzept und zur Umsetzung des Landschaftsplans
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23388-22)

7.4 Klimabeirat; hier: Berufung der Mitglieder
Die Vorlage erfolgt zum Nachversand

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

8.1 Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23247-21)

8.2 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

8.3 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23153-21)

8.4 Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23223-21)

8.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 187 - südlich Karinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung), II. Beschluss zur erneuten Offenlage und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn notwendig, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22958-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 22958-21)

8.6 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)
Die Druckstücke erfolgen zum Nachversand

8.7 Informationsvorlage zur Neugestaltung des Sonnenplatzes und der Möllerbrücke
hier: Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23271-21)

8.8 Neubau von P+R-Anlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20686-21-E1)

8.9 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19256-20)
-lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19256-20-E1)

8.10 Kleinflächige Entsiegelung im Innenstadtbereich
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23469-22)

8.11 Brückenbauwerke für den RS1
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnhame (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23476-22)

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.








1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Weber benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestellt
Frau Sarah Reinecke als stellvertretende Schriftführerin.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.12.2021

Herr RM Tietz bitte zu TOP 3.10 „Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK“ Empfehlung (Drucksache Nr.: 21674-21) darum, seine Einlassungen hierzu wie folgt zu dokumentieren:

Änderung:
Herr RM Tietz führt an, dass seine Fraktion es begrüße, dass hier im Hinblick auf die TEK eine Beschleunigung eintrete und ein Starterpaket auf dem Tisch liege. Mit dem Standort in Kley habe man jedoch Probleme. Dort solle eine alte Grundschule, die aus seiner Sicht durchaus stadtbildprägende und auch denkmalwürdige Bedeutung für den Stadtteil habe, abgerissen werden, um dort die TEK zu realisieren. Es sei auch eine Variante 2 geprüft worden, von welcher seiner Fraktion vor Ort eigentlich immer ausgegangen sei, nämlich dass das Schulgebäude saniert werde, um dann dort die TEK inkl. eines möglichen Erweiterungsbaus unterzubringen. Die Abrissvariante halte man für schade und habe daher noch erheblichen Klärungsbedarf. Offensichtlich seien ja beide Varianten geprüft worden, wonach die durch seine Fraktion bevorzugte Variante mit dem Erhalt des Schulgebäudes inkl. eines Erweiterungsbaus seines Wissens nach nur unwesentlich teurer wäre.

Herr Schiebold verdeutlicht hierzu, dass die Verwaltung nach Prüfung der Varianten sowohl aus ökonomischen Gründen als auch aufgrund räumlich sozialer Bedingungen dafür votiere, das bestehende Gebäude niederzulegen, um dort ein modulares Gebäude in L-Form zu errichten. Der Unterschied zwischen beiden Varianten sei doch so gravierend gewesen, dass man hier den Neubau empfehle.

Herr Rm Tietz bittet darum, die Entscheidung zur Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten, um sich über beide Varianten nochmal genau zu informieren.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass auch die Tatsache, dass die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund noch ausstehe, dafür spreche, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.12.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

AKUSW, 02.02.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortführung der im Bereich Abfallwirtschaft bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und dem HEB/HUI Verbund Hagen mit den nachfolgend dargestellten Änderungen zum 01.01.2023 zu. Er ermächtigt außerdem den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH, die Geschäftsführung mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge zu beauftragen.


zu TOP 3.2
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +)(Drucksache Nr.: 22675-21-E5):

...das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) sieht eine Einstellung der Sammlung und Weiterverwertung von Textilien vor. Als Begründung dafür wird eine immer schlechtere Verarbeitungsqualität der Textilien angeführt, die eine Weiterverwendung in Altkleiderkammern inzwischen häufig ausschließen würden.

Dazu bitten wir den AKUSW den folgenden Prüfauftrag zu verabschieden:

Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung zugeführt werden können.

Begründung

Die Verbrennung von Textilien als Teil des Restmüllkontingentes sollte nur die letztmögliche Anwendung sein. Es gibt aber auch in Dortmund ansässige Unternehmen, die sich auf die Aufbereitung von Alttextilien für die Textilindustrie und die Papierindustrie spezialisiert haben und somit einen positiven Effekt zu einem klima- und ressoursenschonenden Stoffkreislauf beitragen. Hier wären Kooperationen zwischen EDG und in Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft durchaus denkbar.

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Rm Dudde bittet darum, diese Angelegenheit zu vertagen, da seine Fraktion hierzu noch einen Antrag einbringen wolle.

Herr Rm Kowalewski zeigt sich mit dem Wunsch nach Vertagung einverstanden und appelliert an die Fraktionen in der Zwischenzeit auch den Antrag seiner Fraktion in die Beratungen einzubeziehen.

Bezüglich des Biomülls, der in den Kreis Borken transportiert werde, möchte Herr Rm Tietz wissen, ob
dort nur eine Kompostierung oder auch eine thermische Nutzung erfolge, wie es in anderen Anlagen hier im Umkreis der Fall sei (z. B. Produktion von Strom über Biogas).

Herr Kollmann führt an, dass er hierzu heute keine gesicherte Aussage machen könne und Verwaltung die Antwort hierzu daher nachreichen werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf die nächste Sitzung.


Im Nachgang zur Sitzung erteilt die Verwaltung folgende Antwort zur o. a. Nachfrage von Herrn Rm Tietz:

„Die Kompostierungsanlage des Kreises Borken verfügt über eine angeschlossene Teilstromvergärungsanlage. Somit wird anteilig aus Dortmunder Bioabfällen durch die Nassvergärungsanlage Biogas gewonnen, aus dem dann anschließend in einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugt werden können.“



zu TOP 3.3
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Da in der Vorlage allerdings mehrfach darauf hingewiesen werde, dass die Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten nicht global benannt werden könnten, gebe er zu Protokoll, dass man den Beschäftigten dringend anrate, ihre individuelle Situation mit den Leasingverträgen zu prüfen, vor allen Dingen in den Auswirkungen auf zukünftige Rentenansprüche.
Neben diesem Themensachverhalt stelle sich zu der in der Vorlage angegebene Größenordnung darüber, wie das Leasing angenommen werde könnte, die Frage, ob es auch schon Vorbereitungen dafür gebe, entsprechende Abstellmöglichkeiten an den städtischen Immobilien zu schaffen.

Herr Rm Vogeler teilt mit, dass auch seine Fraktion die Vorlage befürworte. Es sei aber aufgefallen, dass die Begriffe, welche bei der Beispielrechnung verwendet wurden, veraltet wirken würden. Da sei z. B. noch die Rede vom Solidaritätszuschlag. Hierzu bitte man die Verwaltung um Mitteilung, woher das komme oder ggf. darum, die Rechnung anzupassen. Zur Stellensituation werde man sich in der morgigen Sitzung des Personalausschusses verhalten.

Herr Rm Perlick führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, weil man meine, dass die vorgesehen halbe Stelle besser einzusparen sei, indem sich die Beschäftigten, wie alle anderen Menschen auch, ein Fahrrad kaufen. Nicht zuletzt sei Eigentum eine sehr viel schönere Sache als
etwas zu leasen.

Bezüglich der Nachfrage des Herrn Rm Dudde nach Abstellmöglichkeiten an städtischen Immobilien teilt Herr Wilde mit, dass er wisse, dass es bei vielen Fachbereichen heute bereits solche Anlagen gebe, die bisher auch noch nicht ausreichend ausgelastet wären. Bei denen, die heute bereits überausgelastet wären, werde man nachbessern müssen. Er trage die Thematik gerne als Aufgabe in die Verwaltung hinein, um das auch nochmal mitzudenken und um dafür Vorsorge zu treffen, dass man eine entsprechende Anzahl an Plätzen habe, wenn die Beschäftigten von diesem Leasingverfahren Gebrauch machen würden.

Frau Weinberg ergänzt zum „Soli“, dass man die Rechner der Fahrradanbieter im Internet verwendet habe. Die „Soli- Angaben“ würden aus diesen Rechnern stammen. Genau das sei der Grund dafür, warum alle Interessierten sich das genau für sich ansehen müssten, weil natürlich nur noch für einen kleinen Teil der Bediensteten überhaupt eine „Soli“ anfalle. Aktualisieren könne man das in dem Sinne nicht, weil die Rechner aktuell eben immer noch so eingestellt wären. Deswegen sei das Anraten gut, wirklich selbst nochmal genau zu prüfen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,








zu TOP 3.4
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

Die beteiligten politischen Gremien nehmen den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ zur Kenntnis.




zu TOP 3.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: "Seilbahn für die Innenstadt" Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/DIEPARTEI) (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Hierzu liegt vorÜberweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 02.12.2021:

hierin enthaltenZusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9):

6. Seilbahn für die Innenstadt

Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


AKUSW, 02.02.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, heute nicht über den o. a. Antrag abzustimmen sondern diesen zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten, um die Angelegenheit zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht wieder aufzurufen und zu beraten.










zu TOP 3.6
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:

Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit og. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43

Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden
.“

Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:

Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.


4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.

5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:

„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“

Begründung

Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.

Zu 2)
Im Jahr 2008
lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.

Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.

Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.

Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.

Hierzu lag zur AKUSW-Sitzung am 08.12.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4):

....der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 geschoben. Weil bis dahin zahlreiche Bauleitverfahren aufgenommen bzw. weitergeführt werden, für die eine Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau eine Rolle spielt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss (ungeachtet der Vorlage), dem Rat den Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zu empfehlen:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.


AKUSW, 08.12.2021:
Vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 vertagt hat ist man sich darin einig, die gesamte Angelegenheit ebenfalls zu vertagen.

Zu dem zur heutigen Sitzung vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4) fasst der Ausschuss allerdings folgende Beschlüsse:

Zu den Punkten 1. und 2. des Antrags empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

Der folgende Punkt 3. des Antrags wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.


Weiter liegt zur Sitzung am 02.02.2022 vor Bericht der Verwaltung zum Wohnbauprogramm für junge Familien(Drucksache Nr.: 21346-21-E3) (siehe Anlage zur Niederschrift).


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

...die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021:

Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich das von der Verwaltung vorgelegt Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021. Im Rahmen der Vorlage erfolgenden viele Anpassungen und Ergänzungen gegenüber dem aktuellen, im Jahr 2009 beschlossenen Wohnkonzept. Die aktuellen Entwicklungen im Bau- und Wohnsektor zeigen, dass Handlungsbedarf geboten ist. Dortmund ist wieder eine wachsende Stadt und perspektivisch wird die Stadtbevölkerung bis 2030 weiter größer werden. Hierbei sehen auch wir die Herausforderung darin, weiterhin attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in Dortmund zu schaffen und zu erhalten. Insbesondere jungen Familien muss in Dortmund eine entsprechende Zukunftsperspektive geboten werden.

Zu den konkret vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen hat die CDU-Fraktion die im Folgenden aufgeführten Ergänzungsanträge:


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1. Die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Kommunalen Wohnungskonzept wird um einen Zeitplan bzgl. der Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda ergänzt. Dabei ist zugleich eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen.

2. Die wohnungspolitische Agenda der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt/geändert:
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss eine Aufstellung größerer Gebiete vor, auf denen die Möglichkeit des Baurechts gemäß § 34 Baugesetzbuch besteht. In dem Zusammenhang sollen priorisiert diejenigen Flächen dargestellt werden, die sich für die Anwendung des im Baulandmodernisierungsgesetz vorgesehenen „sektoralen Bebauungsplans Wohnen“ eignen.

4. Bis zur Vorlage der Ergebnisse der in Auftrag zugebenden Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen (s. Punkt 3, S. 6) wird ein größtmöglicher Anteil der neu zu bauenden Wohnungen universell barrierefrei errichtet.


Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom 26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bittet das kommunale Wohnkonzept im Hinblick auf den Freiraumschutz zu überarbeiten.
Trotz Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale schreitet die Inanspruchnahme von Freiflächen für bauliche Zwecke auch in Dortmund weiter voran. Dies geht in erster Linie zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen, die sich seit 1950 mehr als halbiert haben. Das Ziel der Dortmunder Politik, jährlich 2500 neue Wohnungen zu bauen, wird den Druck auf den Freiraum weiter erhöhen.

Für die Gesamtstadt fordert der Beirat deshalb die Überarbeitung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel einer Halbierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2030 und Stopp bis 2050, wie dies die Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vorsieht.

Auf die Bebauung von Vernetzungsbereichen zwischen Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen ist zu verzichten. Ebenso sind Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete, Randbereichen von Fließgewässern und hochwassergefährdeten Bereiche von Bebauung freizuhalten. Die Stellungnahme des Beirates zum Flächennutzungsplan von 2003 mit der Priorisierung von Wohnbauflächen ist zu beachten.
Die Nachverdichtung bestehender Baugebiete, die Baulückenschließung, der Dachgeschossausbau sowie die Wiedernutzung von Brachflächen hat in der Regel Vorrang vor der Bebauung des Freiraums. Allerdings ist jede (auch innerstädtische) Einzelfläche auf ihre Ausgleichsfunktion für Erholung und den Naturhaushalt sowie auf ihre Auswirkungen auf den Artenschutz (Fledermäuse, Vögel etc.)
zu überprüfen. Eine Nachverdichtung um jeden Preis wird abgelehnt. Flächensparender Geschosswohnungsbau ist dem Eigenheimbau vorzuziehen.
Neubaugebiete sollten nur noch in fußläufiger Entfernung zur nächsten Haltestelle des Schienenpersonenverkehrs ausgewiesen werden: 400 m zu U- und Straßenbahnen, 600 m zum regionalen Schienenverkehr
(s. Stadt Dortmund: Entwicklungsprogramm 1990. Beiträge zur Stadtentwicklung 1, S. 62-63, 1977).

Für Neubauten sind hohe ökologische Standards (Niedrigenergiebauweise, Regenwasserversickerung etc.) anzuwenden, die über das Baurecht bzw. privatrechtliche Verträge zu gewährleisten sind.

Ferner sollten folgende Aspekte wie neue Wohnformen, Clusterwohnen, Microapartments und Umnutzungspotenzialen der bestehenden und zu erwartenden Leerstände in der City genutzt werden.

Hintergrund:
Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden – eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Flächenverbrauch ist ein schleichendes Phänomen. Bürger und selbst politische Entscheidungsträger nehmen es kaum wahr. Daher mangelt es weithin am nötigen Problembewusstsein.

Nicht zu verwechseln mit dem Flächenverbrauch ist die Versiegelung. Diese macht Böden undurchlässig für Niederschläge und zerstört die natürlichen Bodenfunktionen. Siedlungsflächen und Verkehrsflächen umfassen jedoch auch unbebaute und nicht versiegelte Böden, zum Beispiel Erholungsflächen wie: Stadtparks, Sportplätze, Skaterbahnen, Golfplätze und viele mehr.

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der "Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016" festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.




AKUSW, 02.02.2022:

Aufgrund der heutigen, intensiven Diskussion hält die Vorsitzende, Frau Rm Frau Reuter, fest, dass der AKUSW heute als Fachausschuss zunächst bezüglich der drei o. a. Anträge nicht nur zu jedem der drei o. a. Anträge sondern zu jedem der darin enthaltenen Antragspunkt in die Einzelabstimmung kommen werde.
Das aus dieser Abstimmung erzeugte „Paket“ der mehrheitlich befürworteten Anträge soll der weiteren Beratung der gesamten Angelegenheit in den Fraktionen dienen.

Die Endabstimmung über das auf Wunsch des AKUSW in dieser Form geänderte Kommunale Wohnkonzept möge dann im Rat der Stadt stattfinden.

Danach erfolgt zu den folgenden drei Anträgen die Einzelabstimmung zu jedem Antragspunkt wie folgt:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.

Zu Punkt. 2) (Quote für die Belegungsrechte 10%):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.

Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zu Punkt 4.(Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.

Zu Punkt 5.
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):

Zu Punkt 1.) (Ablehnung der bevorzugten Vergabe an die DSG):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (DIE FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) abgelehnt.

Zu Punkt 2.) (Zugang privater Anbieter zum Dortmunder Wohnungsmarkt erleichtern)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) abgelehnt.

Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 6.) (Eigentumsquote)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion FDP/BL) abgelehnt.




Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)

Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.




Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.

Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.




Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen, des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende, heute durch Einzelabstimmung zu den vorliegende Anträgen befürworteten Änderungs-, bzw. Ergänzungsvorschläge zum Kommunalen Wohnkonzept und leitet hiermit die gesamte Angelegenheit zur endgültigen Abstimmung an den Rat der Stadt weiter.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.


Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):


Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.

Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):

Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.

Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)

Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.


Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.

Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.

Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.

Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.





zu TOP 3.7
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22804-21)

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Rm Perlick teilt mit, dass seine Fraktion sich heute hierzu enthalten werden, weil im Punkt Klimarelevanz dann doch sehr plakativ darauf hingewiesen werde, dass aufgrund dieser Maßnahmen der Autoverkehr eingeschränkt und man sich buchstäblich mit Muskelkraft fortbewegen könne.

Herr Rm Dudde regt an, dass die Verwaltung die Maßnahmen in enger Abstimmung mit der dortigen Bezirksvertretung umsetze möge.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Projektes "Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh" mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 490.000 € in den Jahren 2022 bis 2024.

Für das Projekt ist eine Förderung in Höhe von insgesamt 400.000 € aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Fördermittelbestätigung/-bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit insgesamt 90.000 €.

b) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zurverfügungstellung des städtischen Eigenanteils
eine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung des Projektes zum Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" darstellt.

c) Der Rat der Stadt Dortmund delegiert alle weiteren, das Projekt "Grün verbindet - Coole
Wege für Westerfilde & Bodelschwingh" betreffenden Entscheidungen, an die zuständige
Bezirksvertretung Mengede.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden Folgeaufwand. Dieser wird nach
Abschluss der Planungsarbeiten in einer der Bezirksvertretung Mengede zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.8
Herbizid-Einsatz bei DSW21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23100-21)

...im Jahr 2008 hat Greenpeace im Rahmen einer Studie die „Schwarze Liste der Pestizide“ herausgegeben. Jeder Wirkstoff, der mindestens eine besonders gefährliche Eigenschaft aufweist oder der im Punkte-Ranking zu den obersten 10 Prozent der bewerteten Stoffe gehört, wurde auf eine so genannte „Schwarze Liste“ der besonders gefährlichen Stoffe gesetzt. Bestandteil dieser Liste ist auch der Wirkstoff Flumioxazin. Die Studie begründet den Eintrag durch:
a) Gesundheitsgefährdung aufgrund akuter Toxizität
b) Gesundheitsgefährdung aufgrund Reproduktionstoxizität
Der Wirkstoff Flaszasulfuron ist „nur“ auf der grauen Liste, da sie „eine geringere bekannte Gefährlichkeit als die besonders gefährlichen Pestizide aufweisen“- Aber auch hier besteht eine Gefahr für Wasserlebewesen, Vögel und Regenwürmer.

In diesem Zusammenhang bitten wir DSW21 um die Beantwortung folgender Fragen:


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23100-21-E1):

...zu dem oben genannten Antrag der Fraktion Die Linke+ hat mir DSW21 folgende Antworten
zukommen lassen:

Weden die Wirkstoffe Flumioxazin und Flaszasulfuron bei DSW21 verwendet?
Ja, im Gleisbereich werden als Bodenherbizid im Frühjahr eine Mischung aus den Mitteln
Nozomi und Katana, als Blattherbizid in der Wachstumsperiode das Mittel Finalsan eingesetzt.
Die Genehmigungen gemäß §§ 12 Abs. 2 Satz 3 und § 22 Abs. 2 und 5 PflSchG gelten
bis zum 31.12.2022.

Welche anderen Wirkstoffe werden verwendet?
Es werden keine anderen Mittel verwendet.

Wurde bereits der Einsatz biologischer Mittel erprobt?
Nein, biologische Mittel sind nicht bekannt.

Wurde die Verwendung umweltschonender Verfahren wie beispielsweise Heißdampf erprobt?
Nein, bisher wurde die Methode nicht erprobt. Ein Testversuch soll in der nächsten Wachstumsperiode in einem definierten Streckenabschnitt durchgeführt werden.

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Rm Kowalewski bittet die Verwaltung nach Abschluss des angekündigten Feldversuchs mit Heißdampf dem Ausschuss eine schriftliche Berichterstattung vorzulegen.

Andererseits wünsche er sich, dass man sich zusätzlich mit den biologischen Mitteln nochmal näher beschäftige.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.9
Standortsuche Rettungswache 27 und gemeinsamer Standort Löschzüge 11 (Sölde) und 27 (Lichtendorf)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22978-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand „Standortsuche Rettungswache 27 und gemeinsamer Standort Löschzüge 11 (Sölde) und 27 (Lichtendorf)“ mit Tendenz zum Standort Primelstraße zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021

(Drucksache Nr.: 18556-20-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 09.02.2021 folgende Bitte um ergänzende Beantwortung an die Verwaltung vor:

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet hierzu um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt für die Antwort der Verwaltung. Die Stellungnahme lasse erkennen, dass Leerungen nach 20:00 Uhr nicht vorkommen würden. Man müsse als Politik die Frage stellen ob man im Rahmen der nächsten Aufstellung der Satzung zu einer anderen Regelung komme. Bezüglich des Eigentransports interessiere man sich, wie dies genutzt werde. Interessant wäre es auch zu wissen ob entsprechende Bußgelder verhängt würden.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne eher als Anfrage zu verstehen sei.

Rm Beckmann erklärt, dass man damit einverstanden sei den Antrag als Anfrage einzustufen. Man bitte diese aber erst im nächsten Jahr zu beantworten.

Herr Stadtrat Dahmen merkt an, dass dies dann Sache des Umweltausschusses sei.

Rm Beckmann erklärt, dass eine Beantwortung im für die EDG zuständigen Ausschuss möglich sei.

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und leitet diese an dem Umweltausschuss weiter.



-49-


Hierzu liegt dem AKUSW am 02.02.2022 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18556-20-E5):

...in seiner Sitzung vom 16.03.2021 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Anregungen
und Beschwerden die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung sowie die zusätzliche
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis genommen und den Vorgang an
den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet.
Nunmehr wurde die Verwaltung um Beantwortung der zusätzlichen Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen gebeten. Nach erfolgter Abstimmung mit der EDG werden die Fragen
wie folgt beantwortet:

Wie viele Anträge zum Eigentransport wurden im Jahr 2021 gestellt und wie viele Anträge
wurden genehmigt?

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 329 neue Anträge zum Eigentransport gestellt und auch im
gleichen Umfang genehmigt. Untersagungsgründe gab es demnach nicht. Insgesamt sind bei
der EDG nach Ablauf des Jahres 2021 insgesamt 4.804 Eigentransporte auf Dortmunder
Stadtgebiet gelistet.

Wie viele Bußgelder wurden aufgrund von entsprechenden Pflichtverletzungen im Jahr 2021
ausgesprochen (Anzahl und Bußgeldsumme)?

Seitens der Verwaltung wurden keine Bußgeldverfahren aufgrund von Pflichtverletzungen im
Zusammenhang mit dem Eigentransport eingeleitet. Bei einer überschaubaren Anzahl von
Fällen war es ausreichend, Grundstückseigentümer*innen auf die Einhaltung der entsprechenden
Verpflichtungen und auf die Sanktionsmöglichkeiten hinzuweisen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis und überweist die Stellungnahme auf Bitte von Herrn Rm Weber zur Kenntnis an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Anregungen und Beschwerden.



zu TOP 3.11
Cityentwicklung: Umgang mit unterirdischen Bachläufen in der Innenstadt
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23052-21-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23052-21-E1):

...unterhalb der City verlaufen natürliche Bachläufe. Dazu haben wir die nachstehenden Fragen:

1) Wie viele Bäche mit welchem Wasservolumen werden dort in Kanalform geführt? Gibt es hier entsprechendes Kartenmaterial, dass dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden kann?

2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung aus Sicht von Planung, Stadterneuerung und Umwelt die unterirdisch geführten Bachläufe in die Weiterentwicklung der City im Sinne der Klimaresilienz einerseits und in Bezug auf eine Attraktivierung der Innenstadt einzubeziehen?

3) Wie bewertet die Stadtentwässerung aus fachlicher Sicht den gegenwärtigen Ausgangspunkt hinsichtlich der Wasserqualität in den Bächen, sowie der Einleitung von Bachwasser in Schmutzwasserkanäle? Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich aus dieser Perspektive?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23052-21-E2):

...mit der o.g. Anfrage haben sich der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund, das
Umweltamt, das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und das Amt für Stadterneuerung
befasst und ich nehme wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1)
In der City existieren keine natürlichen Bachläufe. Bei den vorhandenen Kanalanlagen
handelt es sich ausschließlich um Abwasseranlagen, in denen das anfallende Schmutz- und
Niederschlagswasser gesammelt und abgeleitet wird.
Zu Punkt 2)
Im Rahmen der Cityentwicklung wird eine Durchgrünung mitbedacht, um eine Minderung
der Hitzebelastung und einen wassersensiblen Umgang mit Regenwasser zu fördern. Im
Rahmen der Emissionsfreien Innenstadt wurde mit der Maßnahme W2 ein
Durchgrünungskonzept erarbeitet. Dieses führt ebenfalls Maßnahmen für einen
wassersensiblen Umgang auf.
Auch künstliche Bachläufe in der Stadt sind ein attraktives Gestaltungselement und bringen
unmittelbar Abkühlung bei Hautkontakt. Für eine nachhaltige und effektive Verbesserung des
Stadtklimas und damit einhergehend eine klimaresiliente Entwicklung braucht es eine
konsequente Umsetzung von Begrünungs- und Verschattungsmaßnahmen mit
Bewässerungskonzepten, die eine Rückhaltung und Sicherung von Regenwasser möglichst
integrieren. Maßnahmen sind z.B. Baumpflanzungen, der Einsatz von Baumrigolen,
Verdunstungsbeeten, Dach- und Fassadenbegrünung, mobiles Grün, Sonnensegel etc.
Zu Punkt 3)
Für das Stadtgebiet gilt, dass alle Gewässer, die dem Abwassernetz noch zulaufen, von
diesem abzukoppeln sind, um diese dann über eine neu zu planende Trasse (offen oder
verrohrt) an die nächste natürliche Vorflut, in der Regel ein oberirdisches Fließgewässer,
anzuschließen.
Die Maßnahmen, die baulich noch nicht umgesetzt wurden, befinden sich zurzeit noch im
Planungsstadium. Hierdurch ergibt sich in vielen Bereichen die Möglichkeit, anfallendes
Oberflächenwasser z.T. nach Zwischenspeicherung und Nutzung für Maßnahmen der
Klimaanpassung über diese Systeme dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuzuführen. Ein
weiterer positiver Effekt ist die hieraus resultierende Entlastung des Abwassernetzes,
insbesondere bei Starkregen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

4.Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 5.1
EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)

AKUSW, 02.02.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die folgende Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Huckarde genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Sanierung einer bestehenden Wegeverbindung am südöstlichen Hangfuß des Deusenbergs mit Sanierungskosten in Höhe von 370.384,- € und zur Beauftragung der Verwaltung, die hierzu erforderlichen Arbeiten durchzuführen.

Kostenerhöhungen werden der BV Huckarde zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt, sofern sich die veranschlagten Aufwendungen um mehr als 25 % erhöhen.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 7.1
Trinkwasserversorgung
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22440-21)


...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:


Begründung
Die sechs Wasserwerke der Wasserwerke Westfalen versorgen rund 1,5 Millionen Menschen in NRW mit Trinkwasser aus der Ruhr, auch die Dortmunder Bürger*innen. Durch den Klimawandel steht auch die Wasserversorgung in Dortmund vor neuen Herausforderungen. Starkregenereignisse nehmen zu. Darauf folgende Trockenheitsphasen führen zu einem höheren Verbrauch an heißen Tagen. Durch diese Entwicklungen benötigen die Wasserwerke mehr Flexibilität und Handlungsraum beim Talsperren-Management, um schnell auf besondere Ereignisse wie Starkregen reagieren zu können. Diese Herausforderungen gilt es jetzt anzugehen, damit die Bürger*innen auch zukünftig einen uneingeschränkten Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser erhalten.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22440-21-E1):

..die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie bewertet die Verwaltung die Risiken des Klimawandels für die Dortmunder
Wasserversorgung? Hat sich hier seit der Einschätzung im
Wasserversorgungskonzept 2018 eine Änderung ergeben? Ist mit einer (temporären)
Wasserknappheit an den Entnahmestellen zu rechnen? Sind hierbei auch
Spitzenverbräuche an besonders heißen Tagen und über besonders lange Zeiträume
berücksichtigt?

Antwort
Die Risiken für die Dortmunder Trinkwasserversorgung sind gegenüber den
Ausführungen des Wasserversorgungskonzeptes aus dem Jahr 2018 leicht gestiegen. Mit
den Trockenjahren 2018 bis 2020 erreichte der Klimawandel spürbar NRW und damit
auch die für die Dortmunder Wasserversorgung relevante Ressourcenregion der Ruhr mit
ihren Nebenflüssen und Talsperren.
Langanhaltende Trockenphasen (mit deutlich geringeren Niederschlägen als im
langjährigen Mittel) bis in den Winter hinein haben die Talsperrenfüllstände im Sauerland
(ähnlich wie in einzelnen Trockenjahren 1959 und 1976) auf außergewöhnliche
Niedrigstände absinken lassen.
Die Mindestwassermenge der Ruhr und die Trinkwasserversorgung waren zwar zu
keinem Zeitpunkt gefährdet, die Sicherheitspuffer der Talsperren erreichten allerdings ein
bedenklich niedriges Niveau. Ergiebige Winterniederschläge führten bisher stets wieder
zu ausreichenden Füllständen für das nächste Frühjahr, wobei auch hier eine Tendenz
erkennbar ist, dass die Niederschlagsmengen im Winter die durch die Trockenphasen im
Sommer reduzierten Füllstände nicht in dem Maße kompensieren können, wie dies in
früheren Jahren der Fall war.
Klimabedingte Einschränkungen der Trinkwasserversorgung sind auch weiterhin als sehr
unwahrscheinlich einzustufen, sofern weitere Maßnahmen im „System“ entlang der Ruhr,
über die Trinkwasserproduktion bis ins Verteilnetz in den nächsten Jahren erfolgen.
In den Sommerphasen der Jahre 2018 - 2020 ergaben sich sowohl neue Tagesspitzen in
Bezug auf den Trinkwasserbedarf für Dortmund, als auch deutlich längere
„Spitzenphasen“ (Zeiträume mit dauerhaft hohem Bedarf) als in bisherigen Dekaden.
Diese Entwicklung wird sich zukünftig tendenziell eher verschärfen, als entspannen.
Über die einzelnen Kalenderjahre betrachtet erhöhten sich die Jahresgesamtmengen
zuletzt zwar leicht, diese stellen allerdings nach unserer Einschätzung auch künftig keinen
Engpass dar. Der Ruhrverband, die Wasserwerke Westfalen (WWW) sowie DONETZ
bzw. DEW21 haben bereits erste Maßnahmen zur Sicherung der Roh- und
Trinkwasserversorgung in Spitzenzeiten bei fortschreitendem Klimawandel ergriffen.
Weitere Maßnahmen und Investitionen mit der Zielsetzung einer erhöhten Vernetzung zur
Stärkung des „Verbundsystems“ in Verbindung mit den Schwerpunkten „Ausbau der
Wasserwerke“ und „Talsperrenmanagement“ sind derzeit bereits in konkreter Planung
bzw. befinden sich in der Umsetzungsvorbereitung.
Aufgrund der Veränderung in den „Spitzenphasen“ können sich auch Auswirkungen in
der Wasserverteilung ergeben. Im Falle länger andauernder Spitzenabnahmen ist damit zu
rechnen, dass während dieser Zeiten der Versorgungsdruck in Teilen des Netzes absinkt.
Betroffen wären hiervon insbesondere jene Bereiche, in denen aufgrund der topologischen
Lage mit der heutigen Auslegung der erforderliche Mindestdruck gerade erreicht bzw.
lediglich knapp überschritten wird. Daher prüft DONETZ bereits heute, ob mittelfristig
eine Anpassung der zukünftigen Konzeptionierung der Wasserverteilungsanlagen
erforderlich wird. Als kurzfristige Maßnahme zur Stabilisierung bzw. Aufrechterhaltung
der Druckverhältnisse kommt hier der Einsatz von mobilen Druckerhöhungsanlagen für
die betroffenen Versorgungsbereiche infrage. Zwei dieser mobilen
Druckerhöhungsanlagen hat die DONETZ in 2021 bereits beschafft.

2. Ist bei den politisch übergeordneten Ebenen erkennbar, dass die Verursacher*innen
von Rückständen im Trinkwasser (z.B. Medikamentenrückstände,
Röntgenkontrastmittel etc.) zukünftig stärker in die Verantwortung, z.B. durch eine
Abgabe, genommen werden, um so den durch die weiteren nötigen
Wasseraufbereitungsanlagen bedingten Kostenanstieg für die
Endverbraucher*innen zu begrenzen? Sind zusätzliche Verfahrensstufen zur
Wasseraufbereitung in den nächsten Jahren geplant?
Antwort
Die EU verfolgt über den Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“
aus Mai 2021 die Zielsetzung, das Vorsorge- und Verursacherprinzip zu verschärfen und
bei Stoffzulassungen deren Wasserverträglichkeit stärker zu berücksichtigen. Darüber
hinaus soll die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) voraussichtlich im Jahr 2023
erneut novelliert und diesbezüglich mit verschärften Anforderungen versehen werden.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält explizite Aussagen bzw.
Zielsetzungen, die Verwendung wassergefährdender Stoffe zu beschränken und
Arzneimittelwirkstoffe über eine Umweltqualitätsnorm zu bewerten. Dies sind wichtige
Schritte im Hinblick auf eine Minderung von Einträgen wassergefährdender Stoffe, eine
verursachungsgerechtere Folgenabschätzung und die Entwicklung wasserverträglicherer
Substanzen.
Wasserwirtschaftliche Verbände haben zudem ein bundesweites Fondsmodell für die
„Inverkehrbringer“ nachweislich wassergefährdender Stoffe vorgeschlagen. Hierüber
sollen zukünftig Teile der Aufbereitungsmehrkosten bei den Trinkwasserproduzenten und
Abwasserentsorgungsbetrieben finanziert werden. Bisher konnte dieser Ansatz
insbesondere durch Widerstände der Chemie- und Pharmaindustrie sowie der „alten“
Bundesregierung nicht umgesetzt werden. DEW21 und WWW verfolgen diesen Ansatz
des Verursacherprinzips mit den Wasserverbänden politisch weiter.
Die Dortmunder Trinkwasserversorgung erfolgt zz. über 5 Wasserwerke der WWW. Zwei
dieser Werke arbeiten bereits mit erweiterten Aufbereitungsstufen, insbesondere zur
Eliminierung von Spurenstoffen (u.a. Stichwort: „Aktivkohlestufe“). Das kleinste Werk
wird Ende 2025 stillgelegt. Bei den beiden anderen Werken sind die Zusatzanlagen gerade
im Bau. Weitere Verfahrensstufen/Werke sind absehbar nicht erforderlich und daher auch
nicht geplant.

3. Die Wasserwerke benötigen mehr Flexibilität bei der Wasserbewirtschaftung. Ist
beim Ruhrverband erkennbar, dass Verbesserungen beim Talsperrenmanagement
und der Vernetzung der verschiedenen Wasserwerke erzielt werden können?
Antwort
Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) und der Ruhrverband
wirken seit Ende 2018 auf eine Anpassung des Ruhrverbandsgesetzes für ein flexibleres
Talsperrenmanagement zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in längeren
Trockenphasen hin. Seit 2018 erfolgten viele aufwändige Ausnahmegenehmigungen des
MULNV in angespannten Situationen zur Schonung der Talsperren. Daher bedarf es einer
grundsätzlichen Lösung für ein vorausschauendes und flexibleres Talsperrenmanagement
mittels einer Gesetzesanpassung. Diese würde auch den Hochwasserschutzbeitrag der
Talsperren erhöhen (siehe Starkregenereignis vom 14.-15. Juli 2021 in NRW).
Hierzu liegen inzwischen diverse Gutachten zur Folgebeurteilung vor und eine
entsprechende Gesetzesänderung ist bereits gemeinsam mit dem MULNV in
Vorbereitung. Offen ist hingegen, ob diese noch in der aktuellen NRW-Legislaturperiode
erfolgen kann.
DEW21/DONETZ, WWW und Gelsenwasser erarbeiten momentan ein gemeinsames
Konzept, die bisherige Verknüpfung der Netzinfrastruktur (inklusive der Wasserwerke)
weiter auszubauen. Die Partner verfolgen dabei die gemeinsame Zielsetzung, mit engeren
Verbundlösungen klimabedingte Spitzen- und Reservemengen bei vertretbaren
Zusatzkosten sicher abdecken zu können.

4. Wie beurteilt die Verwaltung die in diesem Jahr vorgenommene Novellierung des
Landeswassergesetzes NRW für die Dortmunder Wasserversorgung sowie die
Auswirkungen auf die Wasserschutzgebiete?
Antwort
Mit Datum vom 18.05.2021 trat das Landeswassergesetz für NRW in Kraft. In Kapitel 3
„ Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen“, Abschnitt 1 der §§ 35 – 42
„Wasserversorgung“ werden die wasserrechtlichen Belange der Trinkwasserversorgung
der Gemeinden geregelt. Die in diesem Kapitel durchgeführten Novellierungen beziehen
sich im Wesentlichen auf die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung.
Unter Berücksichtigung der Klimaveränderung insbesondere mit Blick auf die
Trockenperioden zwischen 2018 und 2020 wird der „Wasserentnahme“ zur öffentlichen
Trinkwasserversorgung gegenüber konkurrierenden Entnahmen aus der Landwirtschaft,
Industrie und Eigenversorgung über ein wasserrechtliches Entnahmerecht“ der Vorrang
eingeräumt. Damit wird die öffentliche Wasserversorgung rechtlich gestärkt.
Die Anlagen zur Trinkwassergewinnung liegen außerhalb des Dortmunder Stadtgebietes.
Lediglich im südlichen bzw. südöstlichen Stadtgebiet befindet sich die Wasserschutzzone
3B und damit nur ein sehr kleiner Teil des Grundwassereinzugsgebietes für die
Wassergewinnung der Wasserwerke Westhofen, Wandhofen, Villigst, Wellenbad und
Hengsen. Der § 35 LWG NRW „Wasserschutzgebiete“ wurde keiner Novellierung
unterzogen.



5. Werden weitere Alternativen zur Wasserversorgung aus der Ruhr für die zukünftige
Wasserversorgung geprüft? Laut dem Wasserversorgungskonzept 2018 kommt z.B.
eine Grundwasserentnahme auf dem Dortmunder Stadtgebiet durch den
vergangenen Kohleabbau nicht in Betracht.
Antwort
Es existiert auch weiterhin keine ausreichend ergiebige und qualitativ akzeptable
Alternative zur bisherigen Trinkwasserressource in Dortmund.
Mit der Ruhr selbst und insbesondere im Verbund mit diversen Talsperren steht sowohl
quantitativ, als auch qualitativ eine sehr gute und robuste Ressource zur Verfügung.
Die Versorgung von Dortmund über derzeit 5, demnächst 4 Wasserwerke von Halingen
bis Witten über mehrere Leitungsanbindungen und Einspeisungen in das Verteilnetz von
DONETZ ergibt eine hohe Versorgungssicherheit sowohl bei Störungen und
Trockenphasen, aber auch im Falle von Starkregenereignissen und Hochwasserlagen.

AKUSW, 02.02.2022:

Frau Rm Rudolf bedankt sich zunächst für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung. Weiter regt sie an, Vertreter*innen der DEW21 einzuladen, damit diese den Ausschuss über das Trinkwasserversorgungskonzept und die Änderungen, die künftig diesbezüglich anstehen werden, informieren. Man gehe nämlich davon aus, dass aufgrund des voranschreitenden Klimawandels eine Anpassung des Trinkwasserversorgungskonzeptes erforderlich werde

Die Verwaltung signalisiert hierauf, dass man dementsprechend zu einer der nächsten Sitzungen Vertreter*innen der DEW21 einladen werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erwartet zu einer der nächsten Sitzungen die gewünschten Informationen durch Vertreter*innen der DEW21.




zu TOP 7.2
Schnitt- und Baumfällarbeiten während der Vegetationsperiode
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22477-21)

...das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Umgang mit Schnittmaßnahmen und Fällungen von Gehölzen und Bäumen. Diese sind während der Vegetationsperiode untersagt und dürfen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um eine Berichterstattung zur gängigen Praxis in Dortmund.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:



Begründung:
Nach § 39 (5) Nr.2 BNatSchG dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gefällt, abgeschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Ausnahmen ergeben sich u.a. nur für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. In den Fällen, in denen keine entsprechende Ausnahme vorliegt, kann die Untere Naturschutzbehörde zudem im Einzelfall nach Maßgabe des § 67 BNatSchG auf Antrag eine Befreiung von den Verboten des § 39 BNatSchG erteilen. Voraussetzung ist, dass eine unzumutbare Belastung glaubhaft nachgewiesen wird und eine Beseitigung der Vegetation in der Vegetationsperiode mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des BNatSchG ist in Dortmund das Umweltamt.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22477-21-E1):

zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Schnitt- und Fällmaßnahmen in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September sind nicht
grundsätzlich verboten. Vom Sommerrodungsverbot des § 39 Abs. 5 Nr. 2
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind folgende Schnittmaßnahmen und Fällungen
ausgenommen (Legalausnahmen):
- bei Bäumen, die im Wald oder in Kurzumtriebsplantagen stehen,
- bei Bäumen, die in gärtnerisch genutzten Flächen stehen, z.B. in Gärten oder
Parkanlagen (bei Laubbäumen mit mehr als 80 cm Stammumfang gilt die
Legalausnahme nur, wenn eine gültige Genehmigung nach Baumschutzsatzung der
Stadt Dortmund vorliegt),
- bei schonenden Form- und Pflegeschnitten, zur Beseitigung des Zuwachses der
Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
- wenn die Maßnahmen behördlich angeordnet wurden,
- wenn die Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu
anderer Zeit durchgeführt werden können und behördlich durchgeführt werden,
- wenn die Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu
anderer Zeit durchgeführt werden können und behördlich zugelassen sind,
- wenn die Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu
anderer Zeit durchgeführt werden können und der Gewährleistung der
Verkehrssicherheit dienen,
- wenn es sich um einen zulässigen Eingriff handelt,
- wenn es sich um ein zulässiges Bauvorhaben handelt und nur geringfügiger
Gehölzbewuchs entfernt werden muss.
Bürger, Firmen, andere Dienststellen, etc. fragen in Zweifelsfällen an, ob bei ihrer geplanten
Maßnahme die Voraussetzungen für eine Legal-Ausnahme vorliegen und ob die Vorschriften
nach § 44 BNatSchG für besonders und streng geschützte Tierarten berührt sind.
Die untere Naturschutzbehörde überprüft dann per Luftbildrecherche oder Ortsbesichtigung,
in welchem Umfang hier Gehölze entfernt werden sollen, welche Strukturen vorhanden sind,
ob die Maßnahme wirklich in der Schonzeit ausgeführt werden muss oder nicht in die Zeit
außerhalb der Hauptbrutzeit der Vögel verschoben werden kann, ob die Verkehrssicherheit
beeinträchtigt ist, ob es eine behördliche Maßnahme ist, etc. Liegen die Voraussetzungen vor
und sind keine besetzten Nester oder geschützte Tiere in den Gehölzen vorhanden, wird für
die Maßnahme grünes Licht gegeben. Beispiele für diese Fälle sind:
Angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung eines Rattenbefalls, Aufforderungen des
Tiefbauamtes eine Hecke zu schneiden, weil diese die gefahrlose Nutzung des Gehwegs
beeinträchtigt, Fällung von kranken Bäumen an Straßen, Fällung von einzelnen Bäumen in
Gärten (eine Fällgenehmigung nach Baumschutzsatzung bei Laubbäumen über 80 cm
Stammumfang liegt bereits vor).
Eine Statistik über diese Fälle führt die untere Naturschutzbehörde nicht.
Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass z.B. für eine genehmigte Baumaßnahme ein
flächiger größerer Gehölzbestand beseitigt werden muss und eine Verschiebung der
Maßnahme zeitlich nicht möglich ist, wird ein artenschutzrechtliches Gutachten gefordert.
Nach Auswertung des Gutachtens wird eine Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz
mit Auflagen, die sich aus der Artenschutzprüfung ergeben, erteilt. Voraussetzung für eine
Befreiung ist die Zustimmung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde.
Hinweisen auf möglicherweise ungesetzliche Fällungen oder Schnittmaßnahmen wird von der
unteren Naturschutzbehörde nachgegangen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 7.3
Beschlusskontrolle: Aktueller Sachstand zum Biodiversitätskonzept und zur Umsetzung des Landschaftsplans
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23388-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 23388-22-E1):

...die Fraktion DIE LINKE+ bittet ein Jahr nach Beginn der Ratsperiode um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung zu den zum Ende der letzten Ratsperiode getroffenen Beschlüssen.

1) Welche Maßnahmen aus dem Landschaftsplan sind bereits umgesetzt? Wie sieht der Zeitplan für die nächsten Schritte aus?

2) Wie weit ist die Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes gediehen?

3) Inwieweit sind bereits Teile des von unserer Fraktion vorgestellten Handlungsprogrammes gegen das Vogelsterben in Dortmund bearbeitet worden? Wie ist der aktuelle Sachstand?

4) Wie ist der Bearbeitungsstand zum Erlass einer ökologischen Feldwegesatzung, wie sie der AKUSW zur Prüfung an die Verwaltung übergeben hatte?

5) Sofern nachgefragte Beschlussteile noch nicht bearbeitet wurden bitten wir um eine Begründung, woran ein Bearbeitungsfortschritt bislang scheitert und wie Abhilfe zu schaffen ist.

Begründung:

Die Verwaltung hat großformatige Beschlüsse im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes zum Teil selbst erwirkt, zum Teil wurde sie von der Politik dazu beauftragt. Eine vornehme Aufgabe der politischen Gremien ist es zu überprüfen ob und wie weit politische Beschlüsse von der Verwaltung auch in die Umsetzung kommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen im Naturhaushalt innerhalb des letzten Jahrzehntes ist die Umsetzung durchaus zeitkritisch.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



7.4 Klimabeirat; hier: Berufung der Mitglieder

zu TOP 7.4
Klimabeirat
hier: Berufung der Mitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23379-22)

Hierzu liegt als Tischvorlage vor Ergänzte Vorschlagsliste:

Vorschlagsliste Klimabeirat



InstitutionMitgliedStellvertretung
stimmberechtigte Mitglieder
TU DortmundProf. Dr. Christian Rehtanz
FH DortmundProf. Dr. Volker Helm
Fraunhofer IMLProf. Dr. Uwe ClausenDr. Kerstin Dobers
Volker Fennemann
Wuppertal InstitutMatthias WannerAnja Bierwirth
AG Dortmunder
Wohnungsunternehmen
Franz-Bernd Große-Wilde
Bund Deutscher ArchitektenMarcus PatriasDirk Becker
Haus und GrundDr. Thomas BachDennis Soldmann
HandwerkskammerHenrik HimpePhilipp Kaczmarek
Industrie- und HandelskammerTorsten Mack Stefan Peltzer
DEW21Philipp HoickeDr. Jens Kanacher
DSW21Arnela SacicLars Hirschfeld
DGBAndreas KahlertEdgar Freund
Thomas Lau
KlimabündnisNNDas Klimabündnis wird in seiner Sitzung am 03.02.22 seine Mitglieder benennen. Zur Ratssitzung am 17.02.22 liegt der Vorschlag des Klimabündnisses vor.
KlimabündnisNN
KlimabündnisNN
KlimabündnisNN
VerbraucherzentraleRafael Lech
Fridays for FutureMarlon PhilippSarah Mack
Vertreter BürgerschaftDetlef Raphael
nicht stimmberechtigte Mitglieder
Teilnehmer*innen aus den Fraktionen im Rat der Stadt
SPDVeronika RudolfMonika Lührs
Bündnis 90 /
Die Grünen
Katrin LögeringIngrid Reuter
CDUUwe WaßmannLars Vogeler
Die Linke+Michael BaduraSonja Lemke
AfD
FDP/BürgerlisteMarkus HappePhilip Schmidtke-
Mönkediek
Die ParteiHarry JääskeläinenSerge Leonhard

AKUSW, 02.02.2022:

Die Vorsitzende Frau Rm Reuter macht darauf aufmerksam, dass die vollständige Vorschlagsliste erst zur Ratssitzung vorliegen werde.

Frau Rm Sassen merkt zum Namen „Klimabeirat“ an, dass hiermit sowohl Klimaschutz als auch Klimaanpassung erfasst wären. Man freue sich sehr darüber, dass man damit nun auch beide Stränge verfolgen werde und das Thema Klimaanpassung vor dem Hintergrund des Mammutprojektes Klimaschutz nicht in Vergessenheit gerate. Das wolle man beibehalten.
Bezüglich der derzeitig bekannten Besetzung des Klimabeirates weist sie darauf hin, dass die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder ganz schlecht quotiert wären (14 männliche Personen und nur 1 weibliche Person) Das halte sie für sehr bedauerlich und rege daher an, dass bei zukünftigen Neu-und Umbesetzungen mehr darauf geachtet werde. Weiter bitte sie darum, die tatsächliche Entscheidung über die Besetzung heute in den Rat durchlaufen zu lassen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.



8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 8.1
Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23247-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:
23247-21-E1):

...die CDU-Fraktion beantragt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße“ (Drucksache Nr.: 23247-21) folgenden Änderungsantrag, der AKUSW beschließt:

Beschlussvorschlag

Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICE-Werkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

ggf. mündlich.

AKUSW, 02.02.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICE-Werkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.


Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.




zu TOP 8.2
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom 26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende Empfehlung ab:

Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden.
Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer - eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Thabe teilt mit, dass ihm eine Mitteilung aus der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vorliege, wonach man dort die Vorlage mehrheitlich abgelehnt habe. Die Begründung sei, wie folgt, nur kurz skizziert worden mit, Verkehrskonzept sei unzureichend und nicht angepasst, Radweg nicht sicher, Gleisanschluss werde nicht genutzt, kein LKW-Verbot auf der Straße „Auf dem Brauck“, grds. sei man nicht gegen das das Gewerbegebiet aber nur mit einem schlüssigen Verkehrskonzept.

Herrr Kretzschmar wirbt für die o.a. Empfehlung des BUNB und merkt zusätzlich an, dass es noch andere problematische Arten auf dem Gelände gegeben habe, den Wanderfalken und den Turmfalken. Für den Wanderfalken sei ein Kasten an dem Kühlturm angebracht gewesen, worauf dann, in Abstimmung mit der AG Wanderfalkenschutz des NABU, ein Ersatzkasten aufgenommen worden sei. Nach einem Jahr Pause sei dieser Kasten tatsächlich angenommen worden, so dass sowohl im vorletzten und im letzten Jahr Wanderfalken dort erfolgreich gebrütet hätten. Dies zeige, dass einzelne Maßnahmen durchaus sehr erfolgreich sein könnten. Man hoffe, dass das für den Flussregenpfeifer ebenso funktioniere.

Herr Wilde sagt zu, diese Bitte um Prüfung des BUNB mitzunehmen. Das müsse nicht heißen, dass man den Bebauungsplan jetzt nicht weiterführen könne, weil man diese Dinge auch außerhalb dessen im Städtebaulichen Vertrag regeln könne. Man werde daher bis zum Satzungsbeschluss hierzu ein Prüfergebnis vorlegen, so dass man dann eine Entscheidung dazu treffen könne.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion der Ablehnung aus der BV Mengede folgen werde. Hierzu hebt er hervor, dass man immer noch unzufrieden mit dem Logistikanteil auf der Fläche sei.

Herr Rm Dudde bittet um Aufklärung darüber, wie man nun mit der gesamten Angelegenheit verfahren wolle. Den Prüfauftrag aus dem BUNB würde man nämlich gerne heute vom Ausschuss nochmal bestätigt wissen und diesen auch zum Antrag erheben. Auch die anderen Hinweise des BUNB würde man gerne zur Beratung mit in das weitere Verfahren geben.

Herr Wilde schlägt vor, dass der Ausschuss heute schon eine Empfehlung zur Vorlag abgeben möge aber dass man die Punkte zur Verkehrsthematik, die in Mengede kontrovers diskutiert worden wären und dort zu einer negativen Entscheidung geführt hätten, in der kommenden Woche im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) abschließend bewerten sollte und dann mit einer entsprechenden Ratsempfehlung versehe.

Diesem Vorschlag folgend und unter Einbeziehung der Empfehlung des BUNB empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlagen 11a und 11b der Vorlage) zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634, FNA 213-1).


II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit der digitalen Bürgerdialogveranstaltung nach § 3 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 12 dargestellt zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1) zur Kenntnis.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Flächennutzungsplanes (78. Änderung) zu verändern (Reduzierungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 -Kraftwerk Knepper- zu verändern (Reduzierungen und Erweiterungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

VI. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlagen 16a und 16b der Vorlage dargestellt zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB.

VII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Darstellungen der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.4 genannten Änderungsbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

VIII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Mg 116 - Kraftwerk Knepper - für den unter Punkt 1.5 genannten Planbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IX. Der Rat der Stadt stimmt zu, den Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans
Mg 116 einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.


Rechtsgrundlage: § 4a Abs. 3 BauGB.

X. Der Rat der Stadt ermächtigt, die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

XI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - eine entsprechende Planreife nach
§ 33 BauGB bestätigt werden kann, alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der städtebauliche Vertrag abgeschlossen worden ist.


Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 8.3
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23153-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 26.01.2022:

Der Vertreter des Seniorenbeirates nimmt zu der Vorlage Stellung und bittet zu Protokoll zu nehmen, das aus Sicht des Seniorenbeirates folgende Aspekte von besonderer Bedeutung sind:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung:

„Anfrage: B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße


Sehr geehrte Frau Rosenbaum,

Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022 wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zum Tagesordnungspunkt 12.3 „B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße“ (Drucksache 23153-21) zu beantworten:


Begründung:
Unter Punkt 7.1 der Vorlage hat die Verwaltung ausführlich Stellung zum Prüfauftrag der BV Innenstadt-Nord zur zusätzlichen Rad- und Fußwegeverbindung genommen. Da eine zusätzliche Verbindung nicht Bestandteil des B-Plan-Verfahren sein soll, wird auf eine kurzfristige Verbesserung der Engstelle an der Unterführung Borsigstraße gesetzt (S. 19 der Drucksache 23153-21).“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und fasst mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (6), Die Linke/Die Partei (4) und BVT (1), bei einer Gegenstimme AfD (1) und 2 Enthaltungen (SPD) nachfolgenden Beschluss:

„Antrag: Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße


Sehr geehrte Frau Rosenbaum,

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags zum TOP 12.3 Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße (Drucksache 23153-21) in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022

Die Verwaltung wird beauftragt folgenden Anregungen zu folgen:



Begründung:
Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 (S. 363 des pdf-Dokuments): der durch die Investoren kommunizierte „Wohnungsmix“ sollte im Sinne einer stärkeren Familienfreundlichkeit (ein höherer Anteil größerer Wohnungen für Familien und für Mehrgenerationenwohnen) im Sinne der Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 zu überarbeiten und im städtebaulichen Vertrag festzulegen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss lau Vorlage zu fassen.

AKUSW, 02.02.2022:

Nach ausführlicher Diskussion zur gesamten Angelegenheit einigt sich der Ausschuss einstimmig auf folgende Ergänzung zur Vorlage:

Der Ausschuss bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, mit dem Vorhabenträger nochmal intensiv das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, Photovoltaik weitgehend auf den Dächern zu etablieren, bezüglich des Wohnungsmix einen höheren Anteil an familienfreundlichen Wohnungen zu verhandeln und Brauchwassernutzung, soweit möglich, einzusetzen.


Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. Rechtsgrundlage:

zu TOP 8.4
Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23223-21)

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Rm Happe teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, gibt aber zu Protokoll, dass man aufgrund der Änderung bezüglich des Vollsortimenters nicht begeistert sei.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktionen B‘90/die Grünen und DIE LINKE +) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Rechtsgrundlage:


II. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

Rechtsgrundlage:

§§ 30 und 31 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 8.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 187 - südlich Karinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung), II. Beschluss zur erneuten Offenlage und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn notwendig, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22958-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 14.12.2021:

Herr Müller (Fraktion Bündnis '90/die Grünen) bat die folgenden Anregungen für die weitere Planung zu Protokoll zu nehmen:

1. In dem Baugebiet soll für die Gebäude Effzienzhaus 40 als Standard gelten, ausgenommen wird der geförderte Wohnungsbau. Dies erscheint uns nicht schlüssig. Im Sinne der Klimaneutralität sollte auch hier, entgegen dem in der Vorlage festgeschriebenen Energieeffizienzhaus 55, das Energieeffizienzhaus 40 als Standard festgeschrieben werden.

2. In der Vorlage wird die 25 % Regelung für den geförderten Wohnraum festgelegt. In der Sitzung vom 26.10.2021 empfahl die Bezirksvertretung Lütgendortmund mit Drucksache Nr.: 21690-21 das "Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021". Diese Vorlage beinhaltet unter Ziffer 9 die Anpassung der "25% Regelung" auf 30 %. Wir bitten daher die Verwaltung diese in die aufzustellende Bauleitplanung zu übernehmen.


Herr Lieven (SPD-Fraktion) erläuterte in diesem Zusamenhang, dass eine Festsetzung des geförderten Wohnungsbau auf Gebäude Effizienzhaus 40 die Baukosten derart erhöhen würde, dass die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau sich für Investoren nicht mehr rechnen würde.

Die Festsetzung auf die 25 % Regelung in diesem Baugebiet resultiere aus dem Vertrauensschutz des Investors, da die B-Planentwicklung aus einer älteren Bauantragvoranfrage resultiere.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AKUSW, 02.02.2022:

Frau RM Sassen möchte zum städtebaulichen Vertrag wissen, ob es überhaupt Sinn ergebe, da jetzt noch eine Verpflichtung für PV aufzunehmen. Wenn dem aber so sei, würde man gerne die Verpflichtung hierzu noch im Vertrag mit aufnehmen.

Herr Thabe signalisiert, dass die Verwaltung dieses Anliegen an den Vorhabenträger herantragen werde, da er dazu heute abschließend keine Aussage hierzu treffen könne.


Der Ausschuss nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis und bekräftigt, dass möglichst eine Verpflichtung für PV mit in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden soll.

Mit dieser Bekräftigung fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Rechtsgrundlage: zu TOP 8.6
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.

zu TOP 8.7
Informationsvorlage zur Neugestaltung des Sonnenplatzes und der Möllerbrücke
hier: Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23271-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis.


zu TOP 8.8
Neubau von P+R-Anlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20686-21-E1)
è Siehe Anlage zur Niederschrift

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 8.9
Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19256-20)

Hierzu liegt vor Überweisung der Bezirksvertretung Eving vom 08.12.2020 (mit Antrag der SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19256-20):

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich gegen die Stimme des Vertreters
AfD –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Verkehrswende einen zukunftsweisenden Umbau der nachfolgenden Straßen im Stadtbezirk Eving zu planen und umzusetzen: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße.

Gleichzeitig überweist die Bezirksvertretung Eving diesen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den AKUSW und den Rat der Stadt Dortmund, da diese Maßnahmen zukunftsweisend auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden sollten.

Begründung:
Die o. g. Straßen führen als Hauptverkehrsstraßen durch unseren Stadtbezirk.
Wir stellen fest, dass der Verkehr auf diesen Straßen im Laufe der Jahre mehr als deutlich zugenommen hat.
Dadurch entstehen zwangsläufig immer wieder Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fußgänger klagen über zu schmale Bürgersteige (z. B. Bergstraße), und zu wenigen Querungshilfen (z. B. auf der Deutschen Straße).
Fahrradfahrer leben in unserem Stadtbezirk gefährlich, da die ausgewiesenen Fahrradschutzstreifen zu schmal sind und zugeparkt werden (z. B. auf der Bergstraße) und insgesamt zu wenig gesicherte Radwege zur Verfügung stehen.
Autofahrer bemängeln z. T. massive Verkehrsbehinderungen (z. B. auf der Grävingholzstraße) und eine allgemeine Parkplatznot.
Die Anwohner der genannten Straßen beklagen sich über rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr (z. B. erhöhte Geschwindigkeit) und über massive Lärmbelästigungen.
Wir sind der Meinung, dass angesichts dieser Tatsachen eine Überplanung der drei o. g. Straßen dringend erforderlich ist, um die Belange von Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, dem ÖPNV und den Anwohnern unter Einbeziehung des Lärmschutzes zu berücksichtigen.
Der Verwaltung liegen bereits mehrere Anträge der Bezirksvertretung Eving vor: zur Grävingholzstraße Drucksache Nr.: 09315-17, Bergstraße 09316-17, Deutsche Straße 11413-18 und allgemein zu Überwegen 11409-18.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die von der Hochschule Niederrhein angefertigte Studie „Personas“ aus dem Jahr 2016 und der Quartiersanalyse Lindenhorst Süd verweisen.




AKUSW, 03.02.2021:

Herr Wilde erläutert hierzu, dass es darum gehe, die in der Überweisung genannten Hauptverkehrsstraßen entsprechend der künftigen Leitlinien der Verkehrswende zu ertüchtigen.
Man erlebe hierzu im Augenblick eine Diskussion, die an verschiedenen Stellen in der Stadt stattfinde.
Im Moment sei man allerdings nicht in der Lage alle Wünsche zu erfüllen. In dem heute ebenfalls vorliegenden Jahresarbeitsporgrammes der Tiefbauverwaltung seien bereits viele Straßenumbaumaßnahmen enthalten. Darauf konzentriere man sich im Augenblick. Er sei sehr dafür, das Thema „Tempo30“ weiter zu forcieren. Im Moment bremse hierzu allerdings die Straßenverkehrsordnung etwas aus, die dies derzeit nur an sog. „ empfindlichen Stellen (Schulen, Kindertagesstätten etc.) erlaube. Um dies zu ändern wirke der Deutsche Städtetag derzeit bereits auf den Bund ein. Die Verwaltung unterstütze dieses Vorhaben und würde gerne von diesem Instrument mehr Gebrauch machen, sobald man rechtlich dazu in der Lage sei.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, heute keinen Beschluss zum o. a. Antrag aus der Bezirksvertretung Eving zu fassen, sondern diesen lediglich als eingebracht zu betrachten, die Angelegenheit zunächst zu vertagen und erneut aufzurufen, wenn man in Bezug auf das Thema „Tempo 30“ näherer Informationen zu entsprechenden rechtlichen Änderungen vorliegen habe. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem AKUSW zu gegebener Zeit eine entsprechende Information vorzulegen.


Hierzu liegt zur AKUSW-Sitzung am 02.02.2022 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19256-20-E1):

...der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ist für die Planung
der Straßen im Vorbehaltsnetz zuständig. Der Arbeitsauftrag unterstützt die Ziele der Stadtverwaltung
und wird besonders begrüßt.
Mit mehr Personalkapazität wäre die Planungsverwaltung gerne bereits tätig geworden. Es werden
derzeit zahlreiche schon lange ausstehende Straßenentwürfe im Stadtgebiet erarbeitet. Die Mobilitätsplanung
ist aufgrund von personellen Kapazitätsengpässen nicht in der Lage, zusätzliche Aufträge
auszuführen, da noch zahlreiche Arbeitsaufträge zu Straßenentwürfen aus der Vergangenheit abzuarbeiten
sind.
Die aufgezählten Straßen werden als Projektanforderung in den Auftragsspeicher für die Jahresarbeitsplanung
2023 aufgenommen. Ob die Entwürfe dann erstellt werden können, liegt wesentlich an
der Personalsituation und an den erforderlichen Beratungen über die Prioritäten der Aufträge. Nach
der Entwurfsplanung erfolgen durch das ausführende Tiefbauamt die Ausführungsplanung und die
Realisierung.
Wie der Bezirksvertretung Eving in 09.2021 mitgeteilt wurde, überarbeitet der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung
zudem das Vorbehaltsnetz (DS-Nr. 14652-19-E2). Aufgrund geringer personeller Kapazitäten
und der hohen Auslastung des vorhandenen Personals konnten die verwaltungsinternen Abstimmungen
und Arbeiten noch nicht abgeschlossen werden. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand ist
weiterhin beabsichtigt, dass die Bergstraße nicht mehr Bestandteil des überarbeiteten Vorbehaltsnetzes
sein wird.
Die Überarbeitung des Vorbehaltsnetzes wird sicher noch bis Mitte 2022 brauchen und dann den politischen
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Ich bedauere, keine bessere Nachricht übermitteln zu können.


AKUSW, 02.02.2022:

Auf Nachfrage teilt Herr Wilde mit, dass die Verwaltung voraussichtlich nach der Sommerpause konkretere Informationen hierzu vorlegen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme zur Kenntnis und vertagt die Angelegenheit auf seine erste Sitzung nach der Sommerpause.


zu TOP 8.10
Kleinflächige Entsiegelung im Innenstadtbereich
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23469-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23469-22-E1):

....wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

In den Innenstadtbezirken werden in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen unnötigerweise versiegelte Flächen kleinmaßstäblicher Art quartiersweise erfasst und sukzessive entsiegelt. Insbesondere ist bei Baumaßnahmen zu prüfen, ob Flächen dort wieder entsiegelt werden können, um neue Grünflächen zu schaffen.

Begründung

Im „Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund – MiKaDo“ werden die meisten Innenstadtbereiche als Gebiete mit besonders hoher Hitzebelastung aufgeführt.

Im Maßnahmenkatalog zur Umsetzung im Quartier ist die Schaffung und Erhaltung von Mikrogrün enthalten. Diese Maßnahme ist für die Innenstadtbezirke besonders geeignet, da sie einen hohen Anteil an Versiegelung aufweisen, sowohl im Straßenraum als auch in den Innenhöfen. Im Straßenraum lassen sich aber immer wieder kleinere Flächen finden, die entsiegelt und begrünt werden können. Dabei sind auch zusätzliche Straßenbäume wünschenswert.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter und wird die Angelegenheit zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht der Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen wieder aufrufen.


zu TOP 8.11
Brückenbauwerke für den RS1
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23476-22)

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand bezüglich der Planungen und des Weiterbaus des RS1 auf Dortmunder Gebiet.
Dabei bitten wir insbesondere um Informationen zu den Brückenführungen in der Innenstadt.

Begründung:
Um möglichst viele Abschnitte parallel planerisch und baulich zusammenhängend umzusetzen, haben die Stadt Dortmund der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planungsvereinbarung geschlossen. Nach Angabe der Stadt sollen alle Teilstücke des RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet zusammenhängend geplant und die Planungen für alle Bauabschnitte in der Baulast der Stadt sollten noch 2021 begonnen werden.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.




Die öffentliche Sitzung endet um 18: 28 Uhr.





Weber Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 3.6: Stn zu TOP 3.6.pdfStn zu TOP 3.6.pdf

Zu TOP 8.8 : Stn zu TOP 8.8.pdfStn zu TOP 8.8.pdf
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