Niederschrift (öffentlich)
über die 43. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 12.03.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Susanne Meyer (SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Stefan Heynen –20/2
Ralf Rüddenclau – 20/2
Martin Pütz – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Jürgen Krause – 1/GB 1
Michaela Bonan – 1/GB III
Hubert Nagusch – 1/GB III
Jörg Zilian – 10/A2
Hans-Günter Baumbach – 10/T1
Thomas Uhlmann – 10/A2
Bernd Buchner – 10/ZD
Manfred Kruse – 33/FBL
Dirk Aschenbrenner – 37/FBL
Tobias Ehinger – 42/GfD
Annette Kulozik – 52/GBL
Ingo Stephan – 53/1
Winfried Sagolla – 61/3
Jürgen Hannen – 66/3
Horst-Günter Nehm – 80/SVTZ
3. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 43. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 12.03.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2020
2. Finanzen
2.1 Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15618-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2020
(Drucksache Nr.: 15618-19)
2.2 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2019 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16781-20)
2.3 Digitalisierung des Radverkehrs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16389-20)
2.4 Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16720-20)
2.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)
2.6 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
2.7 Sachstand Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2020/21
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17000-20)
3. Beteiligungen
3.1 Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16551-20)
3.2 Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16521-20)
3.3 Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16605-20)
3.4 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
3.5 ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16898-20)
3.6 Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16968-20)
3.7 Petrolkoks
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16580-20-E2)
4. Liegenschaften
Nicht besetzt.
5. Sondervermögen
5.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Gründung der TZ Next GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16326-19)
6. Sonstiges
6.1 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
6.2 Zusätzliche einmalige Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingscamps
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16585-20)
6.3 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
6.4 Schulgärtenprogramm
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16999-20)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Heidkamp benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung zieht folgende unter TOP 5.1 geführte Vorlage zurück:
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Gründung der TZ Next GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16326-19)
Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:
Aktuelle Maßnahmen zur Pandemie-Vorsorge
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17048-20)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.8 behandelt.
Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17042-20)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.9 behandelt.
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.8 behandelt.
Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16359-19)
Die Angelegenheit wird unter TOP 6.5 behandelt.
Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen/Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2020
Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2020 wird bei Enthaltung von Frau Heidkamp genehmigt.
2. Finanzen
zu TOP 2.1
Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15618-19)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 26.02.2020 vor:
Die Fraktionen der SPD/B90 Die Grünen beantragen, die Vorlage auch im Gestaltungsbeirat behandeln zu lassen.
Der Zusatz wird mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke) beschlossen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen mit dem mehrheitlich beschlossenen Zusatz:
Empfehlung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 270.000,00 Euro zu vergeben.
Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 270.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 2.600.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 1.000.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Kampstraße, ca. 900.000,00 auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Reinoldikirche und 700.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014141- Überdachung Zugang Stadtbahnhaltestelle - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 70.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Die Planung wird im Gestaltungsbeirat behandelt.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage einschließlich des Zusatzes der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu empfehlen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West einschließlich des Zusatzes an.
zu TOP 2.2
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2019 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16781-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Digitalisierung des Radverkehrs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16389-20)
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es bereits einige Apps für den Radverkehr gebe. Deren Anbieter sollten bei der Ausschreibung nach seiner Auffassung mit berücksichtigt werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit dass die Entwicklung von Apps auch mit den dafür zur Verfügung stehenden Fördergeldern zu tun hätten. Er sehe die in der Vorlage genannten Aufwendungen als recht hoch an.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt die Auffassung von Herrn Schwinn und Herrn Rettstadt. Seine Fraktion habe zur Vorlage noch Beratungsbedarf.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Fachausschuss Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zunächst über die Vorlage beraten solle und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute keine Empfehlung aussprechen solle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst keinen Beschluss und leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Diskussionen weiter.
zu TOP 2.4
Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16720-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 17 Planstellen im
StA 10 zur Sicherstellung von notwendigen betrieblichen Aufgaben. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.
zu TOP 2.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16785-20-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 12.03.2020 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, bittet um Information, warum für Brandschutzmaßnahmen an Hauptschulen, Gymnasien und Gesamtschulen keine Ansätze im Haushalt 2019 zur Verfügung gestanden haben und warum daher Mittel aus anderen Maßnahmen hierfür bereitgestellt werden mussten?
Weiter bitten wir um Auskunft, in welchem Umfang im Doppelhaushalt 2020/2021 auskömmliche Mittel für Brandschutzmaßnahmen an Hauptschulen, Gymnasien und Gesamtschulen bereitgestellt sind?
Die schriftliche Antwort teilen Sie bitte auch dem Schulausschuss mit.
Begründung:
Laut der laufenden Nummer 39 der Aufstellung der Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 haben für Brandschutzmaßnahmen an Hauptschulen, Gymnasien und Gesamtschulen keine Ansätze zur Verfügung gestanden und es mussten Mittel aus der Instandhaltungsmaßnahme „Bezirksverwaltungsstelle Brackel“ herangezogen werden.
Die Fragen werden wie folgt mündlich durch Herrn Pütz (20/3) wie folgt beantwortet:
Die Formulierung „…es standen keine Ansätze zur Verfügung…“ sei an dieser Stelle durch den Fachbereich etwas unglücklich gewählt. Das beziehe sich ausschließlich auf die hier abgebildete Haushaltsposition. Grundsätzlich sei es so, dass mit Stand 31.12.2019 Rückstellungen für Brandschutzmaßnahmen an Schulen in der städtischen Bilanz in Höhe von ca. 3,2 Mio. € gebildet worden seien. Die Umsetzung der Maßnahmen sei vollständig im Haushaltsplan berücksichtigt worden und verfügbar. Im vorliegenden Fall war es so, dass im Haushaltsplan 2018 entsprechende Mittel vorgesehen waren, die anteilig in Anspruch genommen worden seien. Im Hinblick auf verbleibende Restmittel sei es versäumt worden, im Jahresabschluss durch den Fachbereich eine Übertragung der Mittel zu beantragen. Weil hieraus im Jahr 2019 keine Mittel zur Verfügung gestanden hätten, sei die Bereitstellung von anderer Seite erfolgt.
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion ist somit erledigt. Der Schulausschuss wird wie von der SPD-Fraktion gewünscht über die Beantwortung der Fragen informiert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 2.355.246,91 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.539.495,97 €.
zu TOP 2.6
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Informationen auch an die anderen Fachausschüsse weiterzugeben.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
zu TOP 2.7
Sachstand Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2020/21
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17000-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17000-20-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2020 vor:
Die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschluss des folgenden
Antrags:
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2020/21 in der Sitzung des AFBL am 04.06.2020 vorzulegen.
Begründung:
Der Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse wurde dem AFBL in der Vergangenheit im letzten Quartal vorgelegt. Mit der Vorlage am 04.06.2020 haben die Fraktionen die Möglichkeit zur Beratung des aktuellen Sachstands vor dem Ende der Wahlperiode.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.
zu TOP 2.8
Aktuelle Maßnahmen zur Pandemie-Vorsorge
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17048-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17048-20-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.03.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Corona-Virus baut die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und weiteren zuständigen Akteuren kurzfristig eine zentrale Informations- und Beratungsstruktur für Kleinstselbstständige und Freischaffende auf.
2. Der Ausschuss fordert Bundes- und Landesregierung auf, schnellstmöglich einen Aktionsplan zur finanziellen Unterstützung von Kleinstselbstständigen und Freischaffende aufzulegen.
3. Die Verwaltung prüft zur Vermeidung von akuten Insolvenzen bis zur Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundes- und Landesregierung die Einrichtung eines kommunalen Aktionsfonds für die besonders betroffene Zielgruppe.
4. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, in Zusammenhang mit den Anweisungen zur Absage von Veranstaltungen umgehend Regelungen zur Übernahme von Haftungsrisiken aufzustellen.
Begründung:
Insbesondere Kleinstselbstständige in Gastronomie, Kultur oder im Bildungsbereich werden von den Folgen des Corona-Virus hart getroffen und sind auf schnelle, unbürokratische Liquiditätshilfen angewiesen. Für Freischaffende fallen durch abgesagte Veranstaltungen oft alle Einnahmen ersatzlos weg. Um diese existenzbedrohende Situation aufzufangen und die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus auch für die lokale Wirtschaft abzumildern, sind eine zentrale Beratung und schnelle Hilfen auch außerhalb geltender Quarantäneregelungen nötig. Dabei müssen die Kommunen auf Bundes- und Landesebene unterstützt werden, um sie vor unzumutbaren finanziellen Belastungen zu schützen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass verschiedenste Hilfsmöglichkeiten für die Wirtschaft angeboten würden. Anders sehe es zur Zeit bei der Zielgruppe der Freischaffenden und Selbständigen aus. Hier solle es aus ihrer Sicht eine Beratungsstruktur geben.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass es bereits erste Anfragen gebe. Dieses Thema würde von der Verwaltung beispielsweise mit einem Aktionsplan und unterschiedlichen Maßnahmen auch noch gewürdigt.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) führt aus, dass es zur Zeit zu wenig Informationen gebe, um über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entscheiden zu können.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass aus seiner Sicht ein Betrag in Höhe von 4 Mio. € zu gering sei. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei heute zu kurzfristig vorgelegt worden und enthalte keine finanziellen Aussagen. Eine Möglichkeit wäre es, den Antrag in den Rat zu schieben. Er werde den Antrag ansonsten ablehnen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es fraglich sei, ob der in der Vorlage genannte Betrag ausreichend sei. Dies hänge auch vom Zeitraum ab. Er weist darauf hin, dass viele Menschen Kammern angehören, die auch helfen könnten. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass die jetzige Situation zum allgemeinen Lebensrisiko gehöre.
Frau Reuter erklärt sich damit einverstanden, den Antrag ihrer Fraktion zum Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschuss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Pandemie-Vorsorge überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro und überplanmäßige investive Mehrauszahlungen in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.
zu TOP 2.9
Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17042-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Konsortialführung gemeinsam mit der Stadt Schwerte als Modellregion bewirbt (Antragstellung muss bis zum 20.04.2020 erfolgen). Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung 2020-2022) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2022-2027).
Mit der Antragstellung und als Fördervoraussetzung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss bis zum 20.04.2020 von allen beteiligten Städten.
Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit in Form von Absichtserklärungen der beteiligten Städte vereinbart.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Dortmund:
· im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten
· einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln
· die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten
· den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen
· sich am modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen
· kommunale Infrastrukturen im definierten Erprobungsraum zur Umsetzung der in Phase 1 (Strategieentwicklung) des Modellprojektes entwickelten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen
und beauftragt im Falle einer Förderung die Verwaltung mit der Umsetzung und der Gesamtkonsortialführung des Vorhabens.
3. Beteiligungen
zu TOP 3.1
Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16551-20)
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass er der Vorlage mit der Einschränkung zustimmen werde, dass er eine gleichzeitige Preiserhöhung im Bereich des Schauspielhauses für notwendig erachte.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) macht deutlich, dass die Eckdaten der Vorlage bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ausführlich besprochen worden seien. Da das Schauspielhaus eine neue Leitung erhalten, werde es hierfür zunächst keine Erhöhung der Eintrittspreise geben. Es seien weiterhin bauliche Veränderungen im Schauspielhaus erforderlich, so dass es Einschränkungen im Betrieb gebe. Den Kunden könne parallel hierzu nicht auch noch eine Preiserhöhung zugemutet werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass in zwei Jahren die Preiserhöhung für das Schauspielhaus entsprechend höher ausfallen müsse.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Erhöhung der Eintrittspreise im Opernhaus für die Spielzeiten 2020/21 bis 2024/25.
zu TOP 3.2
Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16521-20)
Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Ursprungsvorlage bereits aus dem Jahr 2018 sei und bis heute nicht effektiv gearbeitet worden und sehr viel Zeit vergangen sei. Es gebe andere Bauvorhaben der Stadt, bei denen dies anders wäre. Weiterhin veränderten sich die finanziellen Eckpunkte innerhalb einer so langen Zeit.
Frau Kulozik (52/3 GBL) führt aus, dass nach dem Beschluss für die Ausführungsplanung mit den Arbeiten begonnen worden sei. Es mussten Gutachten beauftragt werden, die Gutachter seien jedoch sehr nachgefragt. Nach Vorliegen des Gutachtens sei eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragt worden, um das Oberflächenwasser in das Kanalsystem einleiten zu können. Man habe den Hinweis erhalten, dass das Verfahren noch einmal überdacht werden sollte. Das Oberflächenwasser, das im Bereich der Festwiese anfallen werde, würde im Ergebnis zukünftig genutzt. Es werde eine Brunnenzisterne ausgebaut, die als Auffangbecken diene. Das Wasser werde für den Verdunstungsausgleich des „Wasserherzens“ dienen. Diese Prozesse haben sich aneinandergereiht und daher viel Zeit gebraucht.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er der Vorlage zustimmen werde.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Baumaßnahme zur Anbindung der Festwiese im Westfalenpark an die Straße An der Buschmühle unter Berücksichtigung des dargestellten erweiterten Kostenumfangs.
zu TOP 3.3
Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16605-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16605-20-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.03.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Zusammenhang mit dem vorgelegten Sachstand zur EURO 2024 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Ausschuss soll 2021 über die Organisationsstruktur der Projektgruppe beraten. Laut Vorlage arbeitet die Projektgruppe schon auf verschiedenen Ebenen.
In welcher Form und wann wird der Ausschuss über die Arbeitspakete und -ergebnisse informiert?
2. Wann und über welchen Prozess wurde die interdisziplinär nebenamtlich besetzte Projektgruppe "EURO 2024"zusammengestellt? Wie ist sie besetzt?
3. Im November wurde Dortmund das "UEFA EURO 2024 - Host City Programm" vorgelegt, in dem die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der UEFA auch für Dortmund als Ausrichterstadt zusammenfasst sind.
Wann wird der Ausschuss über die Inhalte des Programms und die entsprechenden Verpflichtungen unterrichtet?
4. Inwieweit wurden über den Deutschen Städtetag als koordinierende Stelle der Host Cities schon Gespräche mit Bund und Land über etwaige Förderungen von Maßnahmen im Kontext der Fußball-EM 2024 geführt?
5. Aus dem Evaluationsbericht der UEFA vom 19. September 2018 geht hervor, dass sämtliche Flughafenbetreiber der deutschen Ausrichterstädte die Flughafen-Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestätigt habe, dass mit Ausnahme von Frankfurt keine Nachtflugverbote gelten würden. Wie steht diese Aussage im Verhältnis zu den bestehenden Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen?
Die Fragen werden von Herrn Aschenbrenner (37/AL) mündlich wie folgt beantwortet:
zu 1:
Im Frühjahr 2019 habe der Verwaltungsvorstand einen Vorschlag bekommen, der die Einrichtung einer nebenamtlichen Projektlenkungsgruppe vorgesehen habe. Diese Gruppe sei inzwischen einberufen worden und werde folgende Aufgaben haben: Aufbau der notwendigen Infrastrukturen, um das Projekt schwungvoll voranzutreiben, Aufbau der notwendigen Vernetzung in die Gremien (insbesondere Deutscher Städtetag). Es sollen weiterhin frühzeitig die Impulse des DFB und der UEFA aufzugreifen und in Strukturen zu überführen. Die notwendigen Arbeitspakete würden zur Zeit geschnürt.
zu 2.:
Die Projektlenkungsgruppe bestehe aus Herrn Dr. Potthoff (FB 3), Frau Böker (FB 33), Herrn Knoche (52/1GBL) und Herrn Arndt (FB 30). Leiter der Projektlenkungsgruppe sei Herr Aschenbrenner. Alle Personen seien bereits in die Prozesse bei der WM 2006 involviert gewesen, so dass man dieses Knowhow mit transportieren könne. Seit November 2019 gebe es eine relativ enge Taktung der UEFA, die nun aufbereitet werde. Weiterhin würden für die 2. Projektphase die notwendigen Planungseckpunkte vorbereitet, die dem Ausschuss im Herbst vorgestellt würden.
zu 3.:
Es wird auf die Antwort zu Pkt. 1 verwiesen. In der 2. Jahreshälfte 2020 werde der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften umfassend informiert. Der Grund für die hauptamtliche Unterstützung sei, dass das die Aktivitäten deutlich an Fahrt aufgenommen hätten. Eine nebenamtliche Führung der Geschäfte sei nicht mehr möglich.
zu 4.:
Der Deutsche Städtetag sei sehr aktiv, was sehr zu begrüßen sei. Dort würden viele Informationen gebündelt, Meinungen der Austragungsorte zu den vorgelegten Konzepten und Entwürfen abgefragt. Weiterhin befasse er sich mit Finanzierungs- und Refinanzierungsfragen. Dies werde im Vergleich zu 2006 für sehr gut gehalten, da die Austragungsorte so als geschlossene Gemeinschaft auftreten würden und eine gemeinsame Strategie hätten.
zu 5.:
Der Flughafen habe seinerzeit erklärt, dass er – sofern die behördlichen Genehmigungen vorlägen – durchaus auch bereit und in der Lage wäre, einen Nachtbetrieb aufzunehmen. Dies sei jedoch in Abhängigkeit zu den behördlichen Genehmigungen zu sehen. Ein Antrag für diese Genehmigung sei bisher jedoch noch nicht gestellt worden.
Die Fragen der Bitte um Stellungnahme sind somit mündlich beantwortet worden.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen und bittet für den Rat um eine noch ausführlichere Beantwortung der Fragen durch Herrn Aschenbrenner in schriftlicher Form.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen und bittet Herrn Aschenbrenner um eine ausführliche Beantwortung der Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Rat.
zu TOP 3.4
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 25.02.2020 vor:
Frau Katharina Auerswald (Projektleiterin INSPO) berichtet anhand einer Powerpoint-Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, zum Sachstand des Projektes.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) führt aus, dass an vielen Stellen im Zwischenbericht bereits Menschen mit Behinderungen berücksichtigt worden seien. Im Vorfeld sei zugesichert worden, dass bei Vorliegen der Rückläufe eine Information gegeben werde über die Antworten, die behinderte Menschen gegeben hätten, welche Arten von Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden und wer möglicherweise noch gar keine Stellungnahme abgegeben hätte. Sie könne sich vorstellen, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung gar nicht gefragt worden seien. Weiterhin weist sie darauf hin, dass der Rehasport und der Behindertensport unterschiedliche Bedarfe hätten. Die beiden Kriterien sollten daher getrennt betrachtet werden. In der Vorlage sei beschrieben, dass 50 % der Menschen mit Behinderungen inaktiv seien. Ein großes Problem für diese Menschen sei es, nicht von A nach B kommen zu können. Die Mobilität müsste aus ihrer Sicht mehr in den Focus genommen werden. Im Zwischenbericht zu den Orten Aplerbeck, Brackel und Hörde stehe auf Seite 45, dass diese Bereiche im Hinblick auf Barrierefreiheit zentrale und gut angebundene Örtlichkeiten für den Sport für Rollstuhlfahrende seien. Es gebe aber nicht nur rollstuhlfahrende Menschen. Es solle nach ihrer Auffassung in einem solchen Bericht gesondert ein Kapitel zum Thema Barrierefreiheit geben.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er sich frage, ob die genannten „Inaktiven“ dies gewollt oder gezwungen seien.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass es gut sei, dass es den Masterplan Sport nun gebe mit all seinen Facetten. Sie sehe anhand der Vorlage keinen Zielkonflikt mit dem Naturschutz.
Frau Zoerner (Stadträtin, 5/Dez.) teilt mit, dass es im Hinblick auf die Ämterbeteiligung in der ersten Vorlage ein Schaubild mit dem Stichwort „Lenkungskreis‘“ gegeben habe. In diesem Lenkungskreis seien die beteiligten Ämter vertreten, die insbesondere Schnittstellen zu sportlicher Betätigung haben. Zu der von Herrn Dingerdissen aufgeworfenen Frage teilt sie mit, dass es bestimmte Gruppen gebe, die inaktiver als andere seien. Die Erhebungen seien insbesondere u. a. dafür da, Hinweise darauf zu erhalten, welche Punkte vertieft angeschaut werden müssten. Eine wichtige Frage sei es aus ihrer Sicht, darauf zu sehen, unter welchen Bedingungen die Vereine an den unterschiedlichsten Stellen in der Stadt arbeiten, da es unterschiedliche Rahmenbedingungen gebe. Daraus ergebe sich, wie man den unterschiedlichen Rahmenbedingungen so begegnen könne, dass eine Bewegung nach „vorne“ entstehe.
Herr Knoche (52/1 GBL) teilt ergänzend mit, dass es ca. 35 eingebundene Fachbereiche gebe, die sich mit dem Thema Sport beschäftigen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass die Vorlage auf Seite 53 beschreibe, dass die Schulen und Kitas den Bedarf sehen, Hallenbäder zu sanieren bzw. weitere Bäder zu bauen. Das Bauen und der Betrieb dieser Bäder koste jedoch eine Menge finanzielle Mittel und der Masterplan könne beispielsweise auch die Grundlage für solche Kosten sein.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erinnert im Zusammenhang mit dem Masterplan Sport an die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion zum Thema „Schwimmschule“ aus der Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 (DS-Nr. 16151-19-E1).
Frau Mais (stellv. Vorsitzende, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Fragen zur Schwimmschule im Zuge des Masterplans Sport mit beantwortet würden.
Herr Knoche (52/1 GBL) teilt mit, dass der vorliegende Bericht einen Zwischenstand über zentrale Ergebnisse gebe. Der Endbericht werde erst nach der Sommerpause erstellt sein und solle auch die heute geäußerten und noch offenen Fragen beinhalten.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16898-20)
Herr Reppin (CDU-Fraktion) stellt sich die Frage, wozu eine Nutzung der Transportgesellschaft erforderlich sei.
Herr Heynen (20/1) teilt mit, dass dahinter stehe, den „Fuß in der Tür“ zu haben und entsprechende Entwicklungen wahrnehmen zu können, die sich auf dem Gebiet tun. Natürlich sei die Beteiligung der Stadt mit 1,41 % eher als gering anzusehen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist drauf hin, dass eine solche Beteiligung früher wohl sinnvoll gewesen sei, die Entwicklung jedoch heute digital vorangehe. Ggf. müsse man sich von einer solchen Beteiligung auch einmal trennen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der NORIS Transportverpackung GmbH auf die Muttergesellschaft ekz.bibliotheksservice GmbH zu.
zu TOP 3.6
Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16968-20)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 25.02.2020 vor:
Die Deutsche Kohlekommission hat den Einstieg in eine Wasserstoffstrategie als Kernstück der Energiewende in Deutschland empfohlen. Die Bundesregierung hat inzwischen einige Ideen dazu entwickelt und auch projektbezogene Fördergelder zur Verfügung gestellt. Auch international wird die Erzeugung und der Einsatz von Wasserstoff als möglicher Zwischenspeicher für erneuerbare Energien als Zukunftstechnologie betrachtet. Die Nutzung/Verbrennung von Wasserstoff erzeugt keine weiteren schädlichen Emissionen, so dass er sich auch zur Nutzung innerstädtisch anbietet, um die Belastungen für die Bevölkerung weiter zu reduzieren.
DSW haben im vergangenen Jahr im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dargestellt, dass die Nutzung von Wasserstoff ohne Erzeugungsquelle in unmittelbarer Nähe von Dortmund für die Busflotte von DSW nicht in Betracht kommt. Die ökologischen Transportkosten beispielsweise durch mit Diesel betriebene Tankwagen würden den Nutzen wieder aufzehren. Für eine emissionsfreie Nutzung von Wasserstoff im Rahmen des neuen Nahwärmenetzes von DEW gilt ähnliches. Hinweise auf STEAG-Aktivitäten in Völklingen helfen also für die Nutzung in Dortmund nicht ernsthaft weiter.
DIE LINKE & PIRATEN hatte daher den Antrag gestellt (DS 14739-19-E1) den genehmigten aber stillgelegten Kraftwerksstandort der STEAG in Lünen für eine solche Erzeugungsplattform zu nutzen. Der AFBL hat sich diesem Prüfwunsch seinerzeit angeschlossen. Eine Antwort der STEAG ergab, dass eine Nutzung des Standortes Lünen zwar möglich und sinnvoll sei, dies aber Investitionen der öffentlichen Hand erfordern würde, um die Voraussetzung für eine Nutzung als Wasserstoffhub zu schaffen. Eine Bitte unserer Fraktion an die Dortmunder Verwaltung sich mit der Verwaltung der Stadt Lünen zu beraten, inwieweit es möglich ist, diese Voraussetzungen zu schaffen, blieb aber ergebnislos.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1) Welche Strategie zur Nutzung und ggf. Produktion von Wasserstoff verfolgt die Stadt Dortmund?
2) Wie will die Stadt Dortmund verhindern, bei dieser künftigen Schlüsseltechnologie abgehängt zu werden?
3) Welches Potenzial sieht die Wirtschaftsförderung durch die Nutzung und potenzielle Produktion eines neuen modernen Energieträgers für eine Region, die früher unter anderem durch die Produktion des Energieträgers Kohle geprägt war (Stichworte Strukturwandel / Energiewende)?
4) Für wann ist eine politische Befassung mit den städtischen Planungen für eine Wasserstoffstrategie vorgesehen?
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, TOP 3.6 gemeinsam mit TOP 3.8 zu diskutieren.
Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) einverstanden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 3.7
Petrolkoks
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16580-20-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung am 06.02.2020 vor:
Auf der Grundlage der von DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:
Zu Frage 1)
Ja. In der Zeit von 1999 bis 2009 (mit Ausnahme der Jahre 2007 und 2008) wurde Petrolkoks
auch am Standort Bergkamen als Regelbrennstoff eingesetzt. Bei dem in Bergkamen eingesetzten Petrolkoks handelte es sich nicht um Petrolkoks von Shell, der nur in Herne und Lünen zum Einsatz kam.
Zu Frage 2)
In Bergkamen wurde qualitativ hochwertiger Petrolkoks aus den USA und Ägypten als Regelbrennstoff eingesetzt; letztmalig – wie unter 1) ausgeführt – geschah dies 2009.
Zu Frage 3)
STEAG tritt im Projekt Steam am Standort Scholven nicht als Investor auf, sondern nimmt
die Rolle des Generalunternehmers ein. Bauherr und Investor des dreistelligen Millionenbetrags ist die Ruhr Oel GmbH. Die neu zu errichtenden Dampferzeuger werden von STEAG nach den Bestimmungen der 13. BImSchV geplant und errichtet.
Zu Frage 4)
Petrolkoks aus der BP-Anlage in Gelsenkirchen-Scholven wurde und wird bei STEAG nicht
eingesetzt.
Zu Frage 5)
Für STEAG hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
des Landes NRW in seinem Bericht vom 28.10.2019 an den Präsidenten des Landtags ausdrücklich festgestellt, dass die Ergebnisse der Emissionsüberwachung der beiden Kraftwerke in Herne und Lünen, in denen Petrolkoks von Shell zum Einsatz kam, in keiner Weise auf eine Überschreitung der Grenzwerte für Vanadium und Nickel hinweisen.
Aus Gründen der Vorsorge legt die 13. BImSchV fest, dass in 3-jährigem Rhythmus der
Schwermetall-Emissionsgrenzwert, u.a. auch Vanadium und Nickel, durch Emissionsmessungen einer zugelassenen, unabhängigen Messstelle zu überwachen ist. Diese Messungen sind regelmäßig erfolgt, wobei die Schwermetall-Emissionsgrenzwerte erheblich unterschritten wurden. Auch sonstige Emissionsgrenzwerte wurden stets sicher eingehalten. STEAG plant keine Bodenuntersuchungen an den Standorten in Lünen und Herne. STEAG sind auch keine dahingehenden behördlichen Anordnungen bekannt.
Zu Frage 6)
Im Kraftwerk Lünen wurden zwischen 1999 und 2007 und letztmalig im Jahr 2016 insgesamt
ca. 69.000 t Petrolkoks von Shell eingesetzt. Im Kraftwerk Herne wurden in den Jahren 2004
und 2005, zwischen 2008 und 2013 sowie 2016 und 2017 insgesamt ca. 59.000 t Petrolkoks
von Shell eingesetzt. Diese Mengen machten nicht mehr als zwei Prozent des insgesamt verwendeten Brennstoffs aus. Der Einsatz erfolgte stets mit behördlicher Zulassung und unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im Rahmen der bestehenden Genehmigungen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15539-19-E3, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Begründung:
Mit der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie soll die Energiewende in Dortmund weiter vorangebracht werden. Zwar schreitet der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität weiter voran, doch sollte bereits heute weiter in die nähere Zukunft geschaut werden und die Nutzung von Wasserstoff als Energiequelle in den Fokus genommen werden. Denn Wasserstoff hat zusätzlich nicht nur im Bereich der Mobilität Anwendungsbereiche, sondern z.B. auch im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung. Gelingt es Wasserstoff grün und nachhaltig vor Ort herzustellen, z.B. aus Abfall oder Photovoltaik, und zu nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in Dortmund. Mit dem Masterplan Energiezukunft und dem geplanten Energiecampus Huckarde werden bereits Entwicklungen im Bereich Wasserstofftechnologien verfolgt. Diese Aktivitäten gilt es nun auszuweiten. Um eine entsprechende Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft und die benötigte Infrastruktur zu schaffen, soll insgesamt ein Konzept erarbeitet werden und den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Habbes (DSW21) und Herr Flosbach (DEW21) informieren den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und geben eine Einschätzung dazu ab, ob und inwieweit die Nutzung von Wasserstoff aus ihrer jeweiligen Sicht möglich sei. Hierbei wurde deutlich, dass man dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehe allerdings aufgrund der Entscheidungen auf Bundesebene „pro Elektromobilität“ die kurzfristige Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig halte.
Herr Rm Dudde berichtet, dass seine Fraktion das Thema bereits seit Jahren sehr intensiv betrachte, hierzu allerdings nicht so euphorisch wie die SPD-Fraktion sei. Seine Fraktion stehe dem sehr kritisch gegenüber, da man davon ausgehen müsse, dass nach vorangeschrittenem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergiegewinnung immer weniger überflüssiger Ökostrom und insofern immer weniger Strommengen für die Wasserstoffgewinnung zur Verfügung stehen würden.
Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion den o. a. Antrag ablehnen werde, da ihm nicht klar sei, weswegen man auf kommunaler Ebene so etwas vorantreiben sollte, während sich auf den Ebenen darüber dazu gar nichts tue.
Da es sich bei der Thematik „Wasserstoffstrategie“ um eine Maßnahme von besonderer Bedeutung handelt, von der nicht nur die Verwaltung sondern auch die städtischen Gesellschaften berührt seien, einigt man sich darauf, dass hier eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund erforderlich sei und man daher den heutigen Beschluss zum o. a. SPD-Antrag in Form einer Empfehlung abgeben werde. Außerdem soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mit der Bitte um Beratung und Empfehlung überwiesen werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (siehe TOP 3.6) für nachvollziehbar, diese sollte auch durch die Verwaltung beantwortet werden. Bei dem Tagesordnungspunkt an dieser Stelle handele es sich um einen Antrag der SPD-Fraktion. Sie halte es für sinnvoller, erst auf dem Gebiet des Wasserstoffes weiterzuforschen und dann erst den nächsten Schritt zu tun. Die Gegebenheiten in Wuppertal seien aus ihrer Sicht anders. Ihre Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass man sich perspektivisch mit dem Thema auseinandersetzen müsse. Er halte den Wasserstoff für eine gute Lösung, das Thema „Elektro“ sollte trotzdem parallel gesehen werden. Es handele sich also um eine Ergänzung des Portfolio.
Herr Naumann (SPD-Fraktion) erklärt, die Stadt solle versuchen herauszubekommen, welche finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.
4. Liegenschaften
Nicht besetzt.
5. Sondervermögen
zu TOP 5.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Gründung der TZ Next GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16326-19)
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
6. Sonstiges
zu TOP 6.1
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Zusätzliche einmalige Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingscamps
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16585-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgende durch den Rat der Stadt am 13.02.2020 getroffene Entscheidung zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Stadtverwaltung, über eine mögliche Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) oder den Vorschriften des SGB VIII für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) hinaus, einmalig 20 bis 30 Flüchtlinge im Rahmen der Initiative der NRW-Städte, die sich zu einem „Sicheren Hafen“ erklärt hatten, zusätzlich aufzunehmen.
zu TOP 6.3
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.
Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.
Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einschließlich der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde anzuschließen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kowalewski an.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) spricht sich dafür aus, den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu fassen.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates gefasst habe. Er stellt den Antrag, den Beschluss auch hier ohne die Empfehlung zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
zu TOP 6.4
Schulgärtenprogramm
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16999-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16999-20-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 05.03.2020 vor:
Die Fraktion der SPD im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um Beantwortung von Fragen zu dem Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 96 –Schulgärtenprogramm- vom 5.12.2019. Wir bitten die Beantwortung auch dem Schulausschuss vorzulegen.
1. Hat sich die Rechtslage zur Zuständigkeit für Schulgärten seit dem 03.05.2017 –DS 06435-16 E1- geändert?
2. Falls ja: Warum hat die Schulverwaltung die Anfrage der SPD-Fraktion aus 2017 bisher nicht aufgegriffen?
3. Falls nein: Wie geht die Verwaltung mit dem Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 96 vom 05.12.2019 um?
4. Wird mit Information an den AFBL geprüft, ob eine Beanstandungspflicht nach der Gemeindeordnung besteht?
Begründung:
Im Jahr 2017 hatte die SPD-Fraktion mit der Drucksache 06435-16 eine Anfrage zu Schulgärten gestellt, die seinerzeit negativ von der Verwaltung mit der Hinweis der Landeszuständigkeit bescheinigt wurde und aufgrund dessen thematisch nicht weiterverfolgt worden ist:
„Schulgärten und nachhaltige Naturschutzprojekte können im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen eine wichtige Funktion haben und das Schulleben bereichern. Die Konzeptionierung und Umsetzung liegt eindeutig im Wirkungsbereich der schulischen Akteure und wird von den spezifischen Bedürfnissen und Schwerpunktbildungen der einzelnen Schulen bestimmt, die ihren Ausdruck im festgelegten Schulprogramm finden. Die Festlegung des Schulprogramms gehört zu den sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“, die im Verantwortungsbereich des Landes liegen.“
Mit dem Haushalt 2020/21 wurde ein Haushaltsbegleitbeschluss zum Schulgärtenprogramm (Laufende Nummer 96) mit Stimmen der Fraktionen von CDU und Grünen mehrheitlich beschlossen. Die SPD Fraktion ist im Interesse der Rechtssicherheit an einer Beantwortung der o.g. Fragen interessiert.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
25
zu TOP 6.5
Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16359-19)
Herr Reppin (CDU-Fraktion) führt aus, dass es bei der Wirtschaftsförderung bereits Mitarbeiter gebe, die im genannten Bereich tätig seien. Er befürchte, dass sich durch die Maßnahme eine „Doppelstruktur“ ergeben könnte.
Frau Bonan (1/GB III) teilt mit, dass die Wirtschaftsförderung auch in Marten tätig sei. Ein solcher Quartierskoordinator suche allerdings keine Büroflächen oder belege diese. Es gehe darum, die vielfältigen Entwicklungsaktivitäten von ganz verschiedenen Akteuren zu harmonisieren und miteinander abzustimmen sowie eine Strategie zu entwickeln. Es solle keine „Wirtschaftsförderung 2.0“ aktiviert werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht deutlich, dass die zu erreichenden Ziele seiner Meinung nach nicht definiert seien. Er halte das Projekt nur für einen überschaubaren Zeitraum für gut.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass der in der Vorlage beschriebene Aufwand in Marten nicht notwendig sei.
Herr Reppin stellt sich die Frage, wie die Stelle besetzt werde, ob es sich um höheren unbefristeten Dienst handele.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass die Verwaltung ihrer Auffassung nach gut reagiert habe und die Umsetzung schnell erfolge. Die Debatte hierzu sei bereits im Dezember 2019 im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen geführt worden.
Herr Rettstadt stellt den mündlichen Antrag, dass die Stelle bis 2025 befristet werden solle.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass Stadtentwicklung nicht in kurzen Zeiträumen ablaufe. Er bekräftigt die Aussage von Frau Reuter, dass eine Diskussion bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen geführt worden sei, weiterhin sei diese Diskussion auch im Stadtbezirk Marten erfolgt. Die Vorlage sei das Ergebnis dieser Gespräche und eines gemeinsamen Antrages.
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion abgelehnt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Marten, angesiedelt im Projekt "nordwärts"
b) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten als Standort
c) einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Erreichung des gewünschten Gesamtziels ableiten
d) mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens, schnelle Hilfen einzuleiten
e) zu prüfen, ob die im Pilotprojekt entwickelte Methodik auf andere Stadtteile übertragbar ist
f) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Rat beschließt die Erprobung des Modells mit folgenden Aufwendungen in den Finanzplanjahren:
HJ 2020 89.200 Euro
HJ 2021 135.900 Euro
HJ 2022 138.100 Euro
HJ 2023 140.300 Euro
HJ 2024 142.600 Euro
Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.
Monegel Heidkamp Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin
© Stadt Dortmund
•
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