Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 27.10.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:05 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Thomas Bahr i. V. für RM Christian Barrenbrügge(CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Olaf Schlösser i. V. für RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)
2. Beratende Mitglieder
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Konstanze Hofstätter-Paust i. V. für Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Said Kassem (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Monika Bornemann
Sabrina Dahl
Thorsten Funck
Oliver Gernhardt
Florian Käppel
4. Gäste
Simone Hülsmann FB 11
Jutta Paul FB 40
5. Geschäftsführung
Sabine Weber
Nicht anwesend waren:
RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen)
StR’in Daniela Schneckenburger
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 27.10.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.08.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
3.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht
3.1 Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22341-21)
3.2 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum 15.07.2020 bis 31.08.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22377-21)
3.3 Qualitätshandbuch der Jugendgerichtshilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22343-21)
3.4 Jahresbericht des Fachdienstes Streetwork
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22383-21)
3.5 Fachberatung im Kinderschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22274-21)
3.6 Qualitätsdialog der ambulanten erzieherischen Hilfen
-Entwicklung fachlicher Leitlinien in Dortmund im Dialog zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22450-21)
3.7 Personalbemessung und Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22449-21)
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
4.1 Zwischenbericht zur Ausweitung des Programms Klasse2000 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21622-21)
4.2 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
4.3 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
4.4 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
4.5 Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)
hierzu -> Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -;
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches (Erweiterung); IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Scha 136 - südlich Husener Straße - (Öffentlichkeitsbeteiligung); V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 21708-21)
4.7 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
4.8 Vorstellung der Kinderkommission
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22503-21)
4.9 Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)
5. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
5.1 Young carers
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21335-21-E1)
5.2 Starkregenfolgen bei der Kinderbetreuung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21734-21-E1)
5.3 Starkregenfolgen in Einrichtungen des Jugendamtes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21802-21-E2)
5.4 Öffnung von Einrichtungen für jugendliche Obdachlose während Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22460-21)
5.5 Inklusive Spielplätze
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22507-21)
5.6 Kompensation für ausgefallene PEKIP-Kurse für Eltern und Kinder
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22509-21)
5.7 Kita-Portal Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22523-21)
5.8 Vandalismus in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21789-21-E2)
5.9 Ganzheitliche Kinder- und Jugendpartizipation in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22483-21)
5.10 Vergabekriterien für HzE-Leistungen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22533-21)
5.11 Selbstständige Kindertagespflege
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22587-21)
5.12 Betriebskonzept der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Humboldtstraße
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22589-21)
6. Mitteilungen der Vorsitzenden
Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Konstanze Hofstätter-Paust als stv. beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Kaiser benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die SPD-Fraktion zieht den Vorschlag zur Tagesordnung TOP 5.7 „Kita-Portal Dortmund“ zurück.
Der TOP 4.7 „Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund wird wegen des Gastes vor TOP 3.0 behandelt.
Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.08.2021
Die Vorsitzende wies zu dem TOP Rampe II erklärend darauf hin, dass die Diskussion zu dem Konzept nicht klar war und dass im September nächsten Jahres nicht ein Gesamtkonzept Streetwork vorgelegt würde, sondern über die Situation und Bedarfe in Hörde bezüglich der Rampe II.
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.08.2021 wurde einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Herr Funck stellte die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für das Jugendamt anhand einer Power-Point-Präsentation vor (s. Anlage).
Die Präsentation wird den Fraktionen und Mitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie betrachtet den Haushaltsplanentwurf als eingebracht und vertagt den TOP auf die nächste Sitzung am 24.11.2021.
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt –
Wie unter TOP 1.3 beschlossen, wurde der TOP 4.7 vor TOP 3.3 behandelt
zu TOP 4.7
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Hierzu: Aktualisierte Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19420-20-E5)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende aktualisierte Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 23.09.2021 vor:
…Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme
umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen
der bisherigen Personalstrukturen.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.
Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.
Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb- auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.
Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.
Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.
Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.
Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben. Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.
Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.
Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.
Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat
der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.
Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.
Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen, die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.
Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.
Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen. Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten
.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.
Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.
Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.
Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.
Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.
Begründung
Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische MitarbeiterInnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem „Betriebskindergarten“ unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.
Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABIDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 MitarbeiterInnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.
Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.
Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren.“
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.
2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.
3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.
4. Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Die Vorsitzende erklärte, dass zu dieser Vorlage noch der Antrag der Fraktion Linke+ aus der letzten Sitzung des AKJF und der Antrag der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der heutigen Sitzung (der den aus der letzten Sitzung ersetzt) aktuell seien.
Frau Bornemann vom Jugendamt erläuterte, dass bei der Erstellung des Konzeptes, in Zusammenarbeit mit FABIDO und dem Personalamt, die Überlegung war, wie man am schnellsten Plätze für eine betriebliche Kinderbetreuung schaffen könne. Die Möglichkeiten seien eine eigene Kita zu bauen, Großpflegestellen einzurichten oder Bestandsplätze zu nutzen. Die schnellste Möglichkeit sei, in den zwölf Stadtbezirken jeweils 5 vorhandene Plätze in den FABIDO Einrichtung zu nutzen, um. zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres direkt 60 Plätze für Beschäftigte der Stadt Dortmund zur Verfügung stellen zu können. Es gab ebenfalls Überlegungen, eine Großpflegestelle einzurichten. Das gehe aber nicht so kurzfristig, da man zuerst 2-3 Tagespflegepersonen finden müsse, die sich in Selbständigkeit dem Konzept stellen und die nötigen Qualifikationen vorweisen. Des Weiteren müsste ein geeignetes Objekt im Bereich der Kernverwaltung gefunden werden. Dieses müsste für 9 Kinder mind. 72m² haben, über Schlaf- und Aufenthaltsraum, Büroecke, feststehenden Wickelraum und eine ausreichend große Küche, die den Anforderungen des Veterinäramtes entspricht, verfügen und sich im Erdgeschoss befinden. Wenn dieses gefunden sei, müsse eine Nutzungsänderung beantragt und umgebaut werden. Den Erfahrungen zufolge gehe man von 12 -18 Monaten aus, bis eine Großpflegestelle an den Start gehe.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass ein weiterer Aspekt das Kindesinteresse sei, da die dezentralen Plätze für eine Versorgung der Kinder im Wohnbereich sorgen würden.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Mais (CDU) kann die Bedenken der Verwaltung verstehen, findet es aber nicht gut, wenn etwas im Vorfeld schlecht geredet würde. Das erwecke den Eindruck, dass es nicht gewollt sei. Sie sei der Meinung, dass eine Großpflegestelle schneller eingerichtet werden könne. Man müsse es probieren und nicht gleich ausschließen, da man so Plätze für Eltern erhalten könne. Wenn das trotz Versuch nicht möglich sei, könne sie das akzeptieren.
Herr Kaminski (SPD) schlug vor, die Einrichtung einer Großpflegestelle zu versuchen und die Platzzahl vorübergehend auf 69 zu erhöhen.
Herr Kassem (JAEB) kritisierte, dass es eine Ungerechtigkeit für die Eltern sei, wenn in den Stadtbezirken 60 Plätze wegfallen würden. Er findet es ebenfalls besser, wenn versucht würde, eine Großpflegestelle mit zusätzlichen Plätzen einzurichten. Man müsse langfristig Lösungen finden, die den Eltern vermittelbar seien und bat darum den Jugendamtselternrat in die Planungen mit einzubeziehen.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach bedankte sich für die Rückmeldungen und erklärte, dass das Jugendamt keinesfalls die Einrichtung einer Großpflegestelle verweigern würde und bedauert, dass der Eindruck entstanden sei. Die Ausführungen von Frau Bornemann sollten den Weg zur Erstellung des Konzeptes und der Entscheidungsfindung mit allen Vorgaben verdeutlichen. Bezüglich der Großpflegestelle informierte sie, dass die nur für U3 Kinder sei. Bei der Entscheidungsfindung habe man den Zeitfaktor berücksichtigt und dass man in den bereits vorhandenen Einrichtungen qualifiziertes Personal für U3 und Ü3 Betreuung im Wohnquartier der Kinder habe.
Herr Schade-Homann (EK) wies darauf hin, dass es für pädagogisches Personal der Einrichtungen auch eine Vereinbarung, bezüglich Betreuungsplätze, mit dem Jugendamt gebe.
Herr Bahr (CDU) zeigte sich erstaunt. Die kleinteilige Erklärung der Probleme beim Eirichten einer Großpflegestelle, habe auch bei ihm den Eindruck erweckte, dass sie nicht gewollt sei. Man habe doch ursprünglich Großpflegestellen eingerichtet, da es einen deutlichen Mangel an Kita´s gab und das würde sich in absehbarer Zeit nicht ändern.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) findet, dass man kurzfristig mit den vorhandenen Plätzen beginnen könne und mittelfristig eine Großpflegestelle einrichten. Die langfristige Lösung wäre eine Betriebskita, bei der man jetzt schon mit den Planungen beginnen müsste.
Herr Kassem appellierte noch einmal ,aus Sicht der Eltern, über eine langfristige Lösung nachzudenken.
Frau Dr. Tautorat erklärte, dass Sie den Antrag Ihrer Fraktion zurückziehe wenn er missverständlich sei, da das Ergebnis, das sich aufgrund der Diskussion abzeichne ihren Zielen entspreche. Weiterhin signalisierte sie Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen, findet es aber wichtig, dass bei Punkt 2 und 3 ergänzt wird, dass eine „jährliche Evaluation stattfinde“.
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass das dann auch für Punkt 1des Antrages der CDU-Fraktion gelten würde.
Sie erklärte zum Verfahren, dass sie erst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen lassen würde (mit der oben genannten Ergänzung zu Punkt1), wenn der Antrag beschlossen würde, wäre damit der Punkt 3 des Antrages der Fraktion B´90/Die Grünen erledigt. Bei Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion gebe es, aufgrund der Diskussion, die Ergänzung, dass der Standort „geprüft und wenn möglich“ eingerichtet wird.
Der Antrag der Fraktion Linke+ wurde zurückgezogen
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der CDU-Fraktion (siehe oben) mit den folgenden Änderungen (fett):
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe oben) mit folgender Änderung (fett). Der Punkt 3 des Antrages ist bereits beschlossen (gestrichen).
2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Dies wird nach 1 Jahr evaluiert.
3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anträge einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von
Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere
Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.
zu TOP 3.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Frau Dr. Frenzke-Kulbach berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage.
zu TOP 3.1
Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22341-21)
Herr Kaminiski bat darum, den Bericht auch dem ABöAB zur Verfügung zu stellen.
Frau Beckmann fragte, inwieweit ärztliche Diagnosen bei straffällig gewordenen Kindern ausgewertet würden und ob es Informationen gebe, welche Diagnosen gehäuft auftreten, auch im Hinblick auf FASD.
Frau Dr. Tautorat bat darum, den Bericht zukünftig in Farbe zu gestalten, da die Grafiken in schwarz/weiß schlecht lesbar seien.
Herr Käppel erklärte, dass es keine systematische Erfassung von ärztlichen Diagnosen gebe. Nur wenn es einzelfallbezogen Relevanz für den Fall hätte, würde eine Diagnose erhoben und bearbeitet. Eine Auswertung aller Diagnosen gebe es nicht. Er stimmte zu, dass zukünftig eine farbige Darstellung möglich sein sollte.
Herr Prause ergänzte zu den Erkrankungen, dass die Erhebung einer Diagnose davon abhängig sei, inwieweit sich die Beschuldigten dazu äußern. Wenn Informationen vorliegen, würden Sachverständigengutachten eingeholt, um zu klären ob die strafrechtliche Verantwortungsreife berührt wird, oder grundsätzlich die Schuldfähigkeit.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum 15.07.2020 bis 31.08.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22377-21)
Frau Gövert betonte, dass im Respekt-Büro eine gute Arbeit geleistet werde. Da während des Berichtszeitraumes Corona-Einschränkungen waren, fragte sie, ob dadurch weniger junge Menschen erreicht werden konnten.
Frau Beckmann erklärte, dass sie sich jedes Jahr zu Wort melde und darum bitte, sich aktiv mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, auf welche Art und Weise es möglich sei, Kinder und Jugendliche mit Behinderung in dieses Projekt einzubeziehen.
Herr Gernhardt bestätigte, dass Corona in der gesamten Kinder- und Jugendförderung dazu beigetragen habe, dass sechs Veranstaltungen des Respekt-Büros nicht stattfinden konnten. Viele Veranstaltungen konnten jedoch, teilweise digital, stattfinden. Bezüglich der Einbindung von Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen erklärte er, dass das eine Frage der Haltung sei, man müsse sich jedoch Gedanken machen, wie man es umsetze, dass die genannten Personen in die Arbeit mit einbezogen werden könnten. Er bedankte sich für den Hinweis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum 15.07.2020 bis 31.08.2021 zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Qualitätshandbuch der Jugendgerichtshilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22343-21)
Auf die Frage von Frau Gövert, warum mit INSO ein externes Unternehmen beauftragt wurde, antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass es nicht möglich sei, einen Qualitätsentwicklungsprozess dieser Größenordnung mit eigenen Ressourcen, nebenbei durchzuführen. Mit dem Institut habe man schon bei der Erstellung des Qualitätshandbuches für die Jugendhilfedienste zusammengearbeitet und da es wichtig sei, einer Prozesslogik, die man angelegt habe, auch zu folgen, habe man sich entschieden die Arbeit fortzuführen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Qualitätshandbuch der Jugendgerichtshilfe Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Jahresbericht des Fachdienstes Streetwork
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22383-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht des Fachdienstes Streetwork zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Fachberatung im Kinderschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22274-21)
Frau Gövert bittet darum, die Prüfergebnisse, vor der Umsetzung, dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren erklärte Sie, dass die Synopse im DoRat nicht lesbar sei (wird per Mail nachversandt).
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass man beabsichtigte, mit der Empfehlung der Landesjugendämter, zusammen mit den Trägervertreter*innen, eine gemeinsame fachliche Haltung zu dem Thema, der soweit erfahrenen Fachkräfte nach §8a und 8b, zu beschreiben. Diese dann verabredete Qualität zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen, würde anschließend dem Ausschuss vorgelegt.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Empfehlungen der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese Empfehlungen in Bezug auf die Dortmunder Praxis zu prüfen und umzusetzen.
zu TOP 3.6
Qualitätsdialog der ambulanten erzieherischen Hilfen
-Entwicklung fachlicher Leitlinien in Dortmund im Dialog zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22450-21)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22450-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
…zum obenstehenden Tagesordnungspunkt haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:
Welche Möglichkeiten bietet das Jugendamt, den Erbringern von Leistungen der Familienhilfe und/oder erzieherischen Hilfe Einzelverhandlungen zu führen, wenn durch extreme Fahrtzeiten zu den Kunden keine auskömmliche Finanzierung der Arbeit gegeben ist?
Gibt es hierzu eine interne Verfahrensanweisung?
Auf welcher Hierarchieebene wird über derartige Anträge entschieden?
Ein großer Träger hat bereits die Arbeit eingestellt. Bei steigender und nicht zu befriedigender Fachkräftenachfrage stellt sich außerdem die Frage, welche Bemühungen die Verwaltung unternimmt, arrivierte und durch gute Arbeit bekannte Träger, die nach der Umstellung (Face to face Abrechnung) nicht mehr auskömmlich finanziert sind, durch Einzelvereinbarungen am „Markt“ zu halten?....
Frau Frenzke-Kulbach antwortete, dass sehr viele Akteure an den Leitlinien mitgearbeitet hätten. Vieles was besprochen wurde, müsse erst in der Praxis ankommen und gut kommuniziert werden. Man habe eine Begleitgruppe eingerichtet, die FAQ´s erarbeitete. Wenn es extreme Fahrtzeiten gebe, würde dies Einzelfallbezogen ausgehandelt.
Eine interne Verfahrensanweisung gibt es nicht.
Es gibt keine Hierarchieebene die über derartige Anträge entscheidet, das machen die Fachkräfte.
Man sei mit den Trägern im Gespräch und es habe eine Auswertung bei den Trägern gegeben, wie sie mit den Abrechnungen Face to face zurechtkommen, das Ergebnis liegt noch nicht vor. Es wurde verabredet, wenn die Fachbereichsrichtlinien umgesetzt seien, eine externe Evaluation durchzuführen.
Frau Düwel lobte die Leitlinien als hilfreich für beide Seiten, sowohl für die Mitarbeitenden der Träger, als auch denen der Jugendhilfedienste. Es fehle noch bei beiden Seiten das stärkere Bewusstsein dafür zu entwickeln, was möglich sei. Auch der Prozess der Partizipation sei gut gewesen und gut in der Broschüre dokumentiert. Jetzt müsse der Inhalt gelebt und nachgehalten werden, dass es so, wie in den Richtlinien vorgesehen, gelebt werde.
Wichtig sei ihr eine externe Evaluation um blinde Flecken zu vermeiden. Dies sehe sie als ergänzenden Antrag.
Herr Bahr bedankte sich für die Beantwortung und erklärte, dass der Antrag sich nicht auf die Vorlage sondern den speziellen Fall eines langjährigen Trägers beziehe. Seine Fraktion möchte die Verwaltung für diese Problematik sensibilisieren. Der Träger komme mit den Vorgaben nicht zurecht, mache monatlich Verluste und stehe vor der Entscheidung diesen Bereich zu schließen. Vor diesem Hintergrund möchte er die Verwaltung sensibilisieren Lösungen zu finden.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass sie den Hinweis ernst nehme.
Frau Beckmann berichtete, dass sie schon bei der Diskussion im letzten Jahr darauf hingewiesen habe, dass die Situation für die Träger schwierig würde. Sie fragte, ob bei Familiensystemen die von Behinderung betroffen sind wie früher vorgegangen würde, oder ob auf Träger gesetzt würde, die sich im Rahmen der Behindertenhilfe auskennen. Die Formulierungen in der Broschüre zu Inklusion finde sie nicht klar. Man müsse sich fachlich fragen, was man benötige um Menschen mit Behinderung wirklich helfen zu können. Das erfordere mehr als eine inklusive Grundhaltung. Wenn Träger beauftragt würden, die nicht spezialisiert seien, sollte das Script inhaltlich vertieft werde.
Frau Schütte-Haermeyer betonte ebenfalls, dass der fachliche Dialog und die Prozessfestschreibung positiv seien. Zu den Ausführungen von Herrn Bahr erklärte sie, dass es eine Diskrepanz zwischen Fachlichkeit und Finanzierbarkeit gebe. Die Erhebung der AG §78 habe ergeben, dass alle Träger Probleme haben, aber alle sehr unterschiedliche. Deshalb sei externer Blick bei der Evaluation wichtig, was der Grund für den Antrag der Wohlfahrtsverbände sei.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass es immer um eine angemessene Hilfe gehe und insbesondere bei Menschen mit Behinderungen werden die Einrichtungen der Behindertenhilfe berücksichtigt. Im Rahmen der Inklusion müsse man sehen, wie sich die Trägerlandschaft weiterentwickeln werde.
Die Vorsitzende erklärte, dass die Verwaltung der Externen Evaluation zustimme und der Antrag der Wohlfahrtsverbände nicht abgestimmt werden müsste.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach bestätigte, dass die Verwaltung eine externe Evaluation beauftrage.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zum Qualitätsdialog zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der ambulanten erzieherischen Hilfen in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Personalbemessung und Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22449-21)
Frau Dr. Tautorat fragte, ob durch die Standardreduzierungen der Fachstandard+ in Gefahr sei, wieviel Stellen aktuell unbesetzt seien und welche Maßnahmen zur Personalgewinnung in den Jugendhilfediensten geplant seien.
Frau Gövert fragte was mit Standardreduzierungen gemeint ist und ob mit einer Zunahme von Gefährdungen zu rechnen sei.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass mit dem Fachstandard+ den Jugendhilfediensten die sozialpädagogische Diagnose und das Fallverstehen zurückgegeben werden sollte. Aufgrund der unbesetzten Stellen musste ein Standardabbau vorgenommen werden, nicht beim Kinderschutz, sondern beim Fachstandard+. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um notwendige Strukturen für ein Personalentwicklungenskonzept zu schaffen. Man habe ein Einarbeitungskonzept, bei dem eine erfahrene Jugendhilfedienstleitung die neuen Mitarbeiter zentral einarbeitet, um die erfahrenen Mitarbeiter in den Jugendhilfediensten nicht zu überlasten. Man müsse die Kontakte zu den Hochschulen verbessern um dort Absolventen zu akquirieren. Ein Grund für Fluktuation sei auch, dass die Arbeit für manche Fachkräfte zu belastend sei.
Frau Schütte-Haermeyer sieht die Vorlage als Risikoanzeige, die Auswirkungen habe. Da z.B. die Schulsozialarbeiter die Eltern motivieren sich über Hilfen zur Erziehung zu informieren, die dann aber im Jugendhilfedienst niemanden erreichen. Die Jugendhilfedienste nehmen nur noch Fälle mit Kindeswohlgefährdung auf und das sei ein Risiko. Man müsse das Jugendamt massiv unterstützen um den Fachkräftemangel zu beheben.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass Risiko nur beim Fachstandard+ bestehe und dass die vorhandenen Mitarbeiter auch Hilfen zur Erziehung bearbeiten würden. Es käme aber zu Engpässen wenn auch noch Mitarbeiter durch Krankheit oder Urlaub ausfallen würden.
Frau Dr. Tautorat ist der Meinung, dass sich das wie in den meisten Mangelberufen nur durch eine höhere Vergütung lösen ließe. Man sollte kreativ bei dem Tarifgefüge sein.
Der Ausschuss Kinder, Jugend und Familie nimmt das Qualitätshandbuch der Jugendhilfedienste zur Kenntnis.
Sitzungsunterbrechung von 18:25 bis 18:32 Uhr.
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
zu TOP 4.1
Zwischenbericht zur Ausweitung des Programms Klasse2000 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21622-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Zwischenbericht des Gesundheitsamtes zur Ausweitung des Programms Klasse2000 in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
..Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3 Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.
zu TOP 4.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
zu TOP 4.4
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
Der Immobilien-Managementbericht wird zur Kenntnis genommen.
zu TOP 4.5
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Integrationsrates aus öffentlicher Sitzung vom,06.10.21 vor:
…Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 05.10.2021 vor:
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so aufzustellen sei, dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen diese Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon zu sprechen, dass die Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des o.a. Hinweises des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig bei Enthaltung der AFD folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgt einstimmig der Empfehlung des Integrationsrates.
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -;
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches (Erweiterung); IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Scha 136 - südlich Husener Straße - (Öffentlichkeitsbeteiligung); V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 21708-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
….Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom14.09.2021:
Die Fraktion B90/Die Grünen und CDU-Fraktion legen folgenden gemeinsamen Antrag zur Abstimmung vor:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen strategischen Ausbauplanung auf eine 50 Prozent-Quote bei den U3-Plätzen vorrangig den Ausbau in Scharnhorst zu forcieren. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Jugendamtes, dass durch das neue Baugebiet kein zusätzlicher Bedarf an Kindertageseinrichtungen entsteht, erneut zu überprüfen. Denn der Bedarf ist jetzt schon vorhanden.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Vorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung des Antrages zu folgen.
AKUSW, 15.09.2021:
Zu Sitzung erhält der Ausschuss folgende Information aus dem BuNB:
Der Beirat empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Verfahren abzulehnen.
Der Beirat äußerte große Bedenken im Hinblick auf die Lage am Gewässer als auch bezüglich des Immissionsschutzes sowie vorhandener Bodenbelastungen.
Man einigt sich darauf, diese Einwendungen des BuNB als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, damit diese im weiteren Verfahren dazu Stellungnahme abgibt.
Auf Anregung durch Herrn Rm Kowalewski soll die Angelegenheit auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zur Kenntnisnahme zugeleitet werden.
Unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Scharnhorst fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße - zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW 2023).
II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener
Straße - (zugleich Scoping) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der
Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu
folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, den Beschluss vom 20.09.2017 zum räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Scha 136 – südlich Husener Straße – zu verändern (Erweiterung des
Planbereiches) und nunmehr den Geltungsbereich wie unter Punkt 3 dieser
Beschlussvorlage genannt festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener
Straße - für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der
Begründung vom 21.07.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Scha 136 - südlich Husener Straße -
einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs
nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3,
S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine
eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die
Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB
Ergänzung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen strategischen Ausbauplanung auf eine 50 Prozent-Quote bei den U3-Plätzen vorrangig den Ausbau in Scharnhorst zu forcieren. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Jugendamtes, dass durch das neue Baugebiet kein zusätzlicher Bedarf an Kindertageseinrichtungen entsteht, erneut zu überprüfen. Denn der Bedarf ist jetzt schon vorhanden.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.7
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Die Überweisung wurde durch eine aktualisierte Fassung ersetzt.
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Hierzu: Aktualisierte Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19420-20-E5)
Der TOP 4,.7 wurde bereits vor TOP 3.0 behandelt
zu TOP 4.8
Vorstellung der Kinderkommission
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22503-21)
Die Vorsitzende erklärte, dass sie keine Berichterstatter eingeladen hätte, dies aber im nächsten Jahr plane, um sich die Arbeit, die gerade erst begonnen habe, vorstellen zu lassen und zu klären, wie man die zuständigen Ausschüsse einzubinden gedenke.
Herr Gehrmann (Caritas) zeigte sich irritiert über die Vorlage, da der Ausschuss heute das erste Mal über die Kinderkommission informiert würde und dies das zentrale Gremium für Kinder- und Jugendbelange sei. Die Kommission sei fachlich und wissenschaftlich hochrangig besetzt und habe u. a. die Aufgabe der Mitarbeit bei einem pädagogischen Konzept zur Weiterentwicklung des schulischen Ganztages. Da frage er sich, warum man nicht die Träger einbeziehe, die schon jahrelange Erfahrung in schulischer Ganztagsbetreuung haben. Er würde beantragen, dass die Expertisen der Träger, die in dem Bereich tätig sind, in die Kinderkommission mit einbezogen werden sollten.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) findet, dass die Vorlage einige Informationen gebe, aber immer noch viele Fragen offen seien. Zum Beispiel, welchen Stellenwert die Kommission habe, welche zeitliche Schiene angedacht sei, wie oft das Gremium sich treffe und warum es beim OB und nicht im Fachdezernat angesiedelt sei. Da bedarf es noch einiger Klärung.
Frau Niehaus (Jugendverbände) begrüßte, dass der Jugendring als Expertise mit einbezogen wurde, um die Verknüpfung zwischen Jugendverbandsarbeit und schulischer Betreuung besser in Betracht zu ziehen.
Frau Düwel (AWO) stimmte Herrn Gehrmann zu, dass es unverständlich sei, dass diese Vorlage, diesem Gremium erst jetzt vorliegt. Wenn Visionen entworfen würden, wie zukünftig Kinder- und Jugendhilfe gestaltet werden soll, dann kann der Ausschuss nicht erst informiert werden, wenn es läuft, sondern müsste in die Planungen mit einbezogen werden. Sie sehe die Wohlfahrtsverbände auch als Teil dieser Kommission und würde erwarten, dass bei der Besetzung nachgearbeitet würde.
Herr Schade-Homann (Ev. Kirchenkreis) als Vertreter des größten Anbieters des offenen Ganztages empfindet es als Ohrfeige, dass die Träger nicht in der Kommission vertreten seien. Es würde von bewährter Trägerlandschaft in Dortmund gesprochen, aber davon sei in der Kinderkommission nichts wiederzufinden. Das finde er wenig wertschätzend und auch entmutigend.
Herr Bahr (CDU) stimmte Herrn Schade-Homann zu und fragte sich, ob der OB den AKJF als überflüssig ansehe oder ob die Kommission parallel Vorschläge für die Kinder- und Jugendarbeit machen soll, denen der AKJF zu folgen habe. Er finde das Vorgehen, die Kommission zu gründen, freihändig zu besetzen und das dann nur zu Kenntnis zu geben, sehr fragwürdig.
Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) gab für die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und die Träger zu Protokoll, dass sie die Vorlage missbilligend zur Kenntnis nehmen.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) wies darauf hin, dass in der Vorlage auf Seite 2 Fachgespräche, auch mit den Fachausschüssen, angekündigt seien. Sie geht davon aus, dass durch die Facharbeitskreise auch die Praktiker einbezogen würden.
Die Vorsitzende fasste den Antrag der Wohlfahrtverbände mit der Diskussion zusammen:
Die in dem Bereich tätigen Träger sollen als Expert*innen, in die Kinderkommission einbezogen werden und der AKJF erwartet eine deutlich intensivere Beteiligung der Fachausschüsse.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Vorstellung der Kinderkommission mit dem ergänzenden Antrag der Wohlfahrtsverbände einstimmig zur Kenntnis.
zu TOP 4.9
Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Ausführungen des FB 40 zur Förderung im Rahmen des innovativen Schulprojektes „Starke Bildung in Dortmund“ im Schuljahr 2021/2022 zur Kenntnis.
5. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
zu TOP 5.1
Young carers
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21335-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2021 vor:
…die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantwortet die Verwaltung wie
folgt:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor zur Anzahl von Kindern und
Jugendlichen, die als young carers bezeichnet werden können?
Nach mehreren Studien in England geht man davon aus, dass dort 1,5 % der dort lebenden
Kinder unter 18 Jahren pflegende Kinder sind, die ganz oder teilweise ihre chronisch kranken
oder behinderten Familienangehörigen pflegerisch versorgen. Dies entspricht einer Zahl von
175.000 Kindern. Die Jüngsten der young carers sind nicht älter als drei Jahre, die älteren
hatten bereits über Jahre das erkrankte Familienmitglied und Geschwister gepflegt und
versorgt.
Die genaue Anzahl von pflegenden Kindern in Deutschland wird (derzeit) nicht erfasst.
Übertrüge man jedoch die Prävalenz aus England (1,5 %), so wären schätzungsweise 225.000 Kinder in Deutschland pflegende Kinder.
In Deutschland wächst zwar die Zahl von Beratungsangeboten für Kinder von überwiegend
psychisch erkrankten Eltern, sie sind wegen unterschiedlicher Konzepte allerdings nicht
miteinander vergleichbar. Diese Projekte fokussieren wenig auf die Rolle der Kinder als
pflegende Angehörige und es liegen zu den Projekten nicht ausreichend datenbasierte
Bewertungen vor. Spezifische Unterstützungsangebote für pflegende Kinder existieren in
Deutschland derzeit kaum.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, wie sich die Zahl und die
Lebenssituation der young carers in Dortmund durch die Corona-Pandemie entwickelt
haben?
Für Familien stellen die Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie eine große
Herausforderung dar. Das gilt insbesondere für Familien in besonders herausfordernden
Lebenssituationen. Durch den Wegfall der Regelsysteme, zum Teil auch in der Pflege, ist zu
vermuten, dass die betreffenden Kinder und Jugendlichen hier weitere Versorgungsleistungen
kompensieren bzw. übernehmen mussten. Es liegen keine konkreten Erkenntnisse zu den
Auswirkungen der Pandemie für diese Familien vor. Die Anzahl pflegender Kinder kann auch
für Dortmund nicht beziffert werden.
3. Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote sind der Verwaltung bekannt, an die sich
betroffene Kinder wenden können?
Es gibt kein spezifisches Hilfe-Angebot für diese Zielgruppe. Alternative
Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Familien, die Aufgaben für Eltern in besonderen
Lebenslagen übernehmen müssen, sind in Dortmund
- Gesprächs- und Unterstützungsangebote für alkoholkranke und drogengebrauchende
Eltern und deren Kinder
- Bedarfsgerechte, trägerübergreifende Gesprächs- und Unterstützungsangebote für
psychisch kranke Eltern und deren Kinder
- Soziale Gruppenarbeit wie das Gruppenangebot „Superhelden“ für Kinder mit einem
psychisch erkrankten Elternteil
- Einsatz von Familienpat*innen
- § 20 SGB VIII (Hilfe in Notsituationen): Familienpflege für Kinder, wenn der
hauptversorgende Elternteil (wegen Krankheit, REHA etc.) ausfällt
- Hilfen zur Erziehung: Familienergänzende ,- kompensierende Unterstützungsangebote
- Familienentlastender Dienst über das Sozialamt
- Haushaltshilfen über die Krankenkassen, wenn der hauptversorgende Elternteil wegen
Krankheit ausfällt
- Gemeinsame REHA-Unterbringung von Eltern mit Kind
- Tagesbetreuung für Kinder
- Beratungsstellen
- Muttersprachliche Familienbegleiter*innen
- Angebote des Gesundheitsamtes (z.B. aufsuchende Gesundheitshilfe)
Speziell für die Personengruppe der Young Carers erfolgt die Inanspruchnahme von Hilfen
oder die Problemanzeige durch Betroffene selbst eher selten und ist für Familien oft
schambesetzt.
Hilfreich ist hier die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen. Das erfolgt in Dortmund in
interdisziplinären Netzwerken der AG § 78 SGB VIII Kinderschutz, Fachgruppe
Jugendhilfe/Gesundheit (aktuell Teilnehmende: Jugendamt/Gesundheitsamt/niedergelassene
Kinderärzte und Gynäkologen/Kinderklinik/Kinder- und Jugendpsychiatrie) und
fachspezifischen Netzwerken:
- Netzwerk Kinder psychisch erkrankter Eltern (KapDo)
- Netzwerk Kinder alkoholkranker Eltern
- Netzwerk Familien mit suchtkranken Eltern
- Netzwerk Familien mit drogengebrauchender Eltern
Die betroffenen Familien und das Thema werden zukünftig stärker in den Fokus gerückt, die
Angebotsstruktur wird durch die Verwaltung geprüft. Die weitere Planung beinhaltet:
- Eine Bestandsaufnahme unter Einbindung der Landesjugendämter
- Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78
SGB VIII
- Professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für betroffene
Familien in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden, neben Familien sollten
zukünftig auch Arztpraxen, Kliniken, Pflege- und Krankenkassen erreicht werden. Die
dortigen Fachkräfte könnten als Vermittler*innen unterstützend tätig werden….
Frau Gövert bedankte sich für Beantwortung, die aufzeige, dass es ein Problem gebe, welches auch in Dortmund existiere. Die Verwaltung führte aus, dass sie das Problem angehe und die Angebotsstruktur überprüfe. Sie bittet darum, im Laufe des nächsten Jahres den Ausschuss über weitere Planungen in dem Bereich zu informieren.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Starkregenfolgen bei der Kinderbetreuung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21734-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.09.2021 vor:
…die in der Sitzung am 25.08.2021 behandelte Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt
beantwortet:
1. Wie viele Kindertagesstätten, Großpflegestellen, Kinderstuben oder Tageseltern waren von
den Starkregenereignissen betroffen, sodass ihre Betreuungsangebote beeinträchtigt wurden
und noch sind?
Das Hochwasser erfolgte während der Schließungszeiten vieler TEK, Großtagespflegestellen
und Kindertagespflegestellen. Von den Trägern wurden Schäden an 55 Einrichtungen
(TEK) gemeldet. Bei drei Einrichtungen gibt es Beeinträchtigungen. Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen haben keine Schäden gemeldet.
2. Gibt es Einrichtungen, die ihre Betreuungsumfänge weiterhin nicht in gewohntem Maße
anbieten können, wenn ja, welche und wie viele Kinder sind betroffen?
Drei Einrichtungen (s. Antwort 1) bieten ihre Betreuung in anderen Räumlichkeiten an.
Die TEK St. Laurentius betreute die 43 Kinder bis zum 13.08.2021 in den Räumlichkeiten
der TEK Heilige Familie und ab dem 16.08.2021 im Gemeindehaus St. Laurentius. Die
TEK Nikolaus von Flüe betreut 80 Kinder in der TEK Franziskanerstraße, die zukünftig
umgebaut wird. Die TEK Buschei 30 betreut 50 Kinder in einem als TEK genutzten Übergangsquartier am Gretelweg. Betroffen von der Ersatzunterbringung sind somit 173 Kinder.
3. Muss für das neue Kindergartenjahr die Platzzahl in Kitas oder bei den Tageseltern durch
die Wasserschäden reduziert werden?
Die Platzzahl in TEK, Großtagespflegestellen oder bei den Kindertagespflegepersonen
muss aufgrund der Wasserschäden nicht reduziert werden.
4. Gibt es für betroffene Einrichtungen oder Tagespflegepersonen städtische materielle oder
finanzielle Soforthilfen?
Zurzeit gibt es keine städtischen Soforthilfemaßnahmen (Stand: 12.08.2021).
5. Gibt es innerhalb der Verwaltung eine Koordinierungsstelle, die bei der Akquise von Hilfsgeldern
des Landes NRW oder des Bundes hilft?
Nach dem aktuellen Stand gib es keine städtische Koordinierungsstelle für TEK, Großtagespflegestellen und für die Kindertagespflegepersonen, da die Stadt Dortmund nicht zu den anspruchsberechtigten Kommunen gehört. Das Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Informationsschreiben „Finanzierung der vom Hochwasser betroffenen Kindertageseinrichtungen“ vom 12.08.2021 mitgeteilt, dass Angebote der Kindertagesbetreuung bei etwaigen Einschränkungen weiter finanziert werden.
Das Jugendamt unterstützt die Träger bei allen individuellen Fragestellen. Die dem
Jugendamt aufgrund einer Abfrage gemeldeten Schäden an den genannten Kinderbetreuungseinrichtungen wurden erfasst. Zukünftige Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes NRW werden vom Jugendamt auf eine Anspruchsberechtigung Dortmunder TEK geprüft und mit den betroffenen Trägern abgestimmt…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Starkregenfolgen in Einrichtungen des Jugendamtes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21802-21-E2)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.10.2021 vor:
..Starkregenfolgen in Einrichtungen des Fachbereichs 51, Kindertageseinrichtungen (TEK),
Jugendfreizeiteinrichtungen (JFS), der städtischen Spielplätze und des Fachbereichs 40
(Schulen und Turnhallen) - Stellungnahme zur Anfrage der SPD Ratsfraktion Dortmund im
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (DS-Nr.: 21802-21-E1)
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Die Fragen 1 – 3 werden zusammen
beantwortet:
1. Waren Einrichtungen des Jugendamtes von den Starkregenereignissen betroffen?
Wenn ja welche? (z.B. Jugendfreizeitstätten, offene Treffpunkte, Kindergärten,
Spielplätze, Pflegeeinrichtungen, Wohnheime etc.)
2. Gibt es Einrichtungen, die ihre Betreuungsumfänge und Angebote weiterhin nicht in
gewohntem Maße anbieten können? Wenn ja, welche und wie viele Kinder und
Jugendliche sind betroffen?
3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die geschädigten Einrichtungen
schnellstmöglich wieder instand zu setzen?
Bereich 51/4 –Kinder – und Jugendförderung
Folgende Einrichtungen waren von den Starkregenereignissen betroffen:
Jugendfreizeitstätte Marten
Jugendfreizeitstätte Schüren
Jugendfreizeitstätte Eving
Jugendfreizeitstätte Brackel
Fritz Henßler Haus -Haus der Jugend-.
In diesen Einrichtungen ist es zu Wassereintritten in den Kellerräumen gekommen.
In den Kellerräumen der Einrichtungen sind sofort Maßnahmen vom Fachbereich 65
umgesetzt worden. Die Räume wurden gereinigt und Raumtrocknungsgeräte wurden
aufgestellt.
Wenn alle betroffenen Böden und Mauern den erforderlichen Trocknungsgrad erreicht haben,
werden notwendige Verputz- und Anstricharbeiten durchgeführt.
In den Jugendfreizeitstätten ist es zu keinen Angebotseinschränkungen gekommen.
Die Sommerferienspiele der Jugendfreizeitstätten konnten ohne Einschränkungen weiter
durchgeführt werden.
Die öffentlichen Spielplätze in Dortmund sind nach zeitweise entstandenen
Wasseransammlungen sehr schnell wieder nutzbar gewesen. Es gab auf keinem Spielplatz
Beschädigungen, die zu Nutzungseinschränkungen geführt haben.
Der auch vom Starkregen betroffene Gymnastiksaal im Keller des Fritz Henßler Hauses ist
noch nicht wieder für die Nutzung freigegeben. Dadurch kommt es zu Einschränkungen bei
der Belegung durch eine Nutzergruppe, der Schreberjugend und der Trainingseinheiten des
Kinderzirkus Fritzantino. Hier mussten bisher drei gebuchte Termine abgesagt werden.
Der Schwingboden des Gymnastiksaals im FHH ist durch den Einsatz einer speziellen
Technik schonend getrocknet worden, sodass keine bleibenden Schäden am Boden entstanden
sind. Der Saal wird Ende Oktober wieder für die Nutzung freigegeben.
Bereich 51/3 - Förderung von Tagesbetreuung für Kinder
Von den Trägern wurden Schäden an 55 Einrichtungen (TEK) gemeldet.
Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen haben keine Schäden gemeldet.
Für die TEK – Immobilien, die sich im Eigentum der Stadt Dortmund befinden, ist der
Fachbereich 65 federführend tätig, um Schäden zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Bei Einrichtungen im Eigentum der Träger der freien Jugendhilfe beheben diese die Schäden
in eigener Zuständigkeit.
Bei drei Einrichtungen gibt es vorübergehende Beeinträchtigungen des Betreuungsangebotes.
Diese bieten ihre Betreuung in anderen Räumlichkeiten an. Die TEK St. Laurentius betreute
die 43 Kinder bis zum 13.08.2021 in den Räumlichkeiten der TEK Heilige Familie und ab
dem 16.08.2021 im Gemeindehaus St. Laurentius. Die TEK Nikolaus von Flüe betreut 80
Kinder in der TEK Franziskanerstraße, die zukünftig umgebaut wird. Die FABIDO-TEK
Buschei 30 betreut 50 Kinder in einem Übergangsquartier am Gretelweg. Von einer
Ersatzunterbringung sind somit insgesamt 173 Kinder betroffen.
Für den erforderlichen Abriss und den geplanten Neubau der städtischen Einrichtung Buschei
30 wird die Verwaltung die erforderlichen Vorlagen einbringen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat im
August 2021 mitgeteilt, dass Angebote der Kindertagesbetreuung bei etwaigen
Einschränkungen weiter finanziert werden.
Zu Frage 4:
Wie stellt sich die Situation an Schulen dar? Ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach
den Sommerferien an allen Dortmunder Schulen sichergestellt?
Der FB 40/2-1 führt aus:
Folgende Schulen und Sportstätten waren von den Starkregenereignissen stark betroffen:
- Diesterweg-GS (Innen-Nord)
- Sporthallen am SZ Kirchlinde (Huckarde)
- Tremonia Förderschule (Innen-Ost)
- Hohwart-Grundschule (Innen-Ost)
- Kerschensteiner-Grundschule (Innen-Ost)
- Landgrafen-Grundschule (Innen-Ost)
- Max-Planck-Gymnasium (Innen-Ost)
- Ricarda-Huch-Realschule (Innen-Ost)
- Paul-Dohrmann-Schule (Scharnhorst)
- Gesamtschule Scharnhorst (Scharnhorst)
- Buschei-Grundschule (Scharnhorst)
- Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule (Scharnhorst)
- Kautsky-Grundschule (Scharnhorst)
- Kirchderner-Grundschule (Scharnhorst)
- Roncalli-Grundschule (Scharnhorst)
- Siegfried-Drupp-Grundschule (Scharnhorst)
- Hauptschule Husen (Scharnhorst)
- Albert-Einstein-Realschule (Scharnhorst)
An der Diesterweg-GS gab es einen starken Wassereinbruch in den Kellerräumen, die von der
OGS-Betreuung genutzt werden. Hier musste mit schwerem Gerät das Wasser abgepumpt, die
Feuchtigkeit aus dem Estrich gezogen und diverse Bodenproben entnommen werden.
Die Schimmelbildung an den Wänden wurde entfernt. Da der Oberboden ausgetauscht
werden muss, werden die Räumlichkeiten der Betreuung bis voraussichtlich Oktober nicht zur
Verfügung stehen.
Der Schulbetrieb ist insofern beeinträchtigt, als dass diverse Räumlichkeiten im Gebäude als
Ausweichflächen für die Betreuung vorgehalten werden.
Die Betreuung wurde und wird bis zur Fertigstellung der betroffenen Flächen zusätzlich über
schulunterstützende Angebote („Erlebt-was e.V.“) begleitet.
Die Schadenshöhe wird über den FB 65 in Gesamthöhe von ca. 40.000 € (netto) beziffert.
Am SZ Kirchlinde wurden sowohl die alte als auch die neue Sporthalle vom Starkregen stark
getroffen. Die Hallenböden weisen hohe Feuchtigkeitswerte auf, so dass der Schulsport
beeinträchtigt ist. Beide Hallen befinden sich im Trocknungsprozess und werden regelmäßig
auf Restfeuchte geprüft. Aktuell sind die Feuchtigkeitswerte noch nimmer zu hoch. Sobald
die Trocknung abgeschlossen sein wird, wird der Bodenbelag entsprechend ausgetauscht
werden. Der FB 65 hat den mittleren Teil der neuen Sporthalle inzwischen für den Schulsport
freigegeben, da hier keine Schäden zu erkennen waren.
Die Schadenshöhe wird über den FB 65 aktuell in Gesamthöhe von 150.000 € (netto)
beziffert.
In der Gesamtschule Scharnhorst wurden die 10 KV-Station, die Sport- und Turnhallen, der
Verwaltungstrakt, der Keller und die Bibliothek stark getroffen.
Die Stromversorgung durch die 10 KV-Station ist bereits wieder hergestellt und auch die
Sport- und Turnhallen konnten nach Trocknung und Reinigung zum Schuljahresbeginn
wieder freigegeben werden.
Die Trocknung der Bibliothek und des Kellers wird derzeit durchgeführt, in Teilen konnte der
Bodenaustausch schon begonnen werden. Fertigstellung ca. Ende Oktober.
Im Verwaltungstrakt laufen derzeit die Sanierungsarbeiten.
Die Gesamtkosten werden vom FB 65 auf 206.300 € geschätzt.
In der Albert-Einstein-Realschule sind die Lehrküche, vier Nebenräume und der Keller
betroffen.
Das Inventar war stark beschädigt und musste entsorgt werden. Ebenso muss ein vollständiger
Austausch des Bodens vorgenommen werden.
Die Fertigstellung wird voraussichtlich Mitte November erfolgen.
Kostenschätzung: 50.000 €.
In der zum Schulkomplex gehörenden Hauptschule war ebenfalls der Keller überflutet. Hier
ist insbesondere die Schulküche betroffen.
Neben kleinerer Instandsetzungen muss der Estrich ausgetauscht werden. Dieser wird derzeit
ausgestemmt.
Die Kosten wurden mit ca. 50.000 € angegeben.
Die Paul-Dohrmann-Schule wurde in den Bereichen Keller, OGS, Chemieraum, Kunstraum
und Aula überflutet.
Die OGS und der Kunstraum wurden Anfang September wieder freigegeben und die Aula ist
eingeschränkt nutzbar.
Im Keller und im Chemieraum läuft derzeit die Trocknung. Fertigstellung ca. Mitte Oktober.
Die Kostenbelaufen sich auf ca. 55.000 €.
In der Buschei-Grundschule wurde der Keller überflutet.
Hier befanden sich das Leseparadies, der Serverraum und ein WC.
Das Wasser ist selbständig abgeflossen.
Das beschädigte Inventar/Material wurde entsorgt. Derzeit wird geprüft, ob die Trocknung
möglich ist.
Geschätzte Kosten: 10.000 €
In der Hauptschule Husen ist das Kellergeschoss vom Starkregen getroffen.
Ein Werkraum, zwei Klassenräume und der Technikraum wurden überflutet.
Der Austausch des Estrichs und die anschließende Wiederherstellung der Oberböden sind
erforderlich. Der Abschluss der Maßnahmen ist noch nicht terminiert, die Kosten werden mit
86.000 € beziffert.
Die Roncalli-Grundschule hatte Wasser im Keller. Zwei OGS-Räume wurden überflutet.
Durch den asbesthaltigen Oberbodenaufbau ist eine spezielle Entsorgung erforderlich.
Die OGS nutzt derzeit für die Betreuung auch die Klassenräume.
Ein Ende der Maßnahme ist nicht absehbar. Die Kosten werden voraussichtlich 33.000 €
betragen.
Weitere weniger stark betroffene Schulen konnten ihren Schulbetrieb nach erfolgten
Kleinstmaßnahmen zum Schulbeginn ohne Beeinträchtigungen wieder aufnehmen.
In anderen, ebenfalls mehr oder weniger betroffenen Schulen laufen derzeit noch
Instandsetzungsarbeiten, die jedoch keinen oder nur sehr geringen Einfluss auf den
Schulbetrieb haben.
Zu Frage 5:
Wie hoch ist der Schaden zu beziffern und sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, für die
erforderlichen Sanierungen öffentliche Gelder abzurufen?
Die Verwaltung prüft intensiv, in welcher Form vorhandene und zukünftige
Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes genutzt werden können und wird dies mit
den Trägern entsprechend abstimmen…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Öffnung von Einrichtungen für jugendliche Obdachlose während Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22460-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
…seit über einem Jahr beherrscht Corona das Stadtleben in Dortmund. Auch soziale Einrichtungen waren bzw. sind immer noch von Einschränkungen betroffen in Bezug auf Öffnungszeiten und in Bezug auf die Besucherzahl, die gleichzeitig eine Einrichtung aufsuchen dürfen.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung diesbezüglich um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie waren bzw. sind die Öffnungszeiten in den Monaten März 2020 – bis heute in den Einrichtungen
- des Streetworker-Café an der Leopoldstraße
- dem Sleep-In?
2) Gab bzw. gibt es darüber hinaus weitere Einschränkungen in sozialen Einrichtungen der Stadt bzw. der Freien Träger für Jugendliche/junge Erwachsene? Wenn ja, wo und welche?
3) Gab es Angebote, die Schließungen in dem Bereich kompensiert haben? Wenn ja, welche?....
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.5
Inklusive Spielplätze
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22507-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
…auf einem Spielplatz sollte jedes Kind willkommen sein und die Möglichkeit haben, die angebotenen Spielgeräte zu nutzen. In der Realität ist allerdings nur ein
Bruchteil der Spielplätze inklusiv ausgerichtet.
Die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele und welche inklusiven städtischen Spielplätze gibt es
in Dortmund? Und wie und wo wird darüber informiert?
2. Gibt es auch inklusive und allgemein zugängliche Spielplätze in
anderer Trägerschaft in Dortmund?
3. Welche Handicaps finden auf all diesen inklusiven Spielplätzen
jeweils Berücksichtigung?
4. Befinden sich aktuell weitere Neu- oder Umbauten zu inklusiven
Spielplätzen in der konkreten Planung? Wenn ja, wo und in welchem Maß sind diese Plätze inklusiv?
5. Sind derzeit alle Planstellen zur Spielplatzplanung besetzt?
6. Wie kann der Ausbau von inklusiven Spielplätzen beschleunigt werden?
7. In welcher Form wird das Behindertenpolitische Netzwerk bei der Sanierung bestehender und der Errichtung neuer Spielplätze beteiligt? Welche Beispiele für eine gelungene Beteiligung gibt es bereits? ….
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.6
Kompensation für ausgefallene PEKIP-Kurse für Eltern und Kinder
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22509-21)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22509-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
…während der Corona-bedingten Einschränkungen konnten Angebote für Eltern und Kinder nicht stattfinden. Hierzu gehörten auch Kurse gemäß Prager Eltern-Kind-Programm
(PEKiP). Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Kurse konnten nicht durchgeführt werden?
2. Gab es Ersatzangebote und wenn ja wie wurden diese angenommen?
3. Finden mittlerweile wieder Kurse statt und in welchem Umfang?
4. Welche gezielten Maßnahmen hat das Jugendamt vorgenommen, um die fehlenden Angebote für die betroffenen Familien zu kompensieren?
5. Wie wird der Kontakt zu den betroffenen Familien aufgenommen, damit die Ersatzangebote bekannt werden?
Begründung:
Das Prager-Eltern-Kind-Programm ist ein Konzept für eine Gruppenarbeit mit Eltern und ihren Kindern, dass vorrangig im ersten Lebensjahr stattfindet. In diesem Zeitraum versäumte Förderung von Eltern und Kindern sind nur schwer nachholbar….
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.7
Kita-Portal Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22523-21)
Der TOP wurde zurückgezogen.
zu TOP 5.8
Vandalismus in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21789-21-E2)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Wie häufig werden Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Dortmund Ziel von
Vandalismus?
In Betrachtung der Jahre 2016 bis 2021 ist festzustellen, dass städtische Einrichtungen von
Beschädigungen durch Vandalismus betroffen sind. Die Rückmeldung aus den Einrichtungen
ergibt eine Spannbreite zwischen keinen und fast täglichen Beschädigungen.
Der Standort der jeweiligen Einrichtung und die soziale Kontrolle des Umfeldes haben dabei
Einfluss auf die Anzahl und die Intensität der Vandalismusschäden, die außerhalb der Öffnungszeiten verursacht werden.
Wie häufig sind die jährlichen Schäden zu beziffern?
Die Bewirtschaftung der Einrichtungen und die Durchführung von Reparaturen obliegen der
städt. Immobilienwirtschaft. Von dort wurde mitgeteilt, dass von 2016 bis 2021 (Stand
23.09.2021) Reparaturkosten von insgesamt 41.217,41 € mit dem Schadenscode "Beschädigung Dritter" ausgewertet wurden. Die Rückmeldungen aus den städtischen Einrichtungen ergeben eine Spannbreite zwischen ca. 75,00 € und ca. 3.800 € je Schadensart.
Ist eine Zunahme der Vorfälle zu beobachten? Wenn Ja, in welchem Zeitraum und Umfang?
Folgende gravierende Vorfälle hat es in 2020/2021 gegeben:
Im Fritz-Henßler-Haus war in den vergangenen 1,5 Jahren eine Zunahme - scheinbar
coronabedingt - von Vandalismusschäden erkennbar. Insbesondere die Nutzung des Außenbereichs als Aufenthaltsort war dabei ausschlaggebend.
In der Jugendfreizeitstätte Hombruch und am dortigen Skaterpark war eine Zunahme von
kleineren Schäden ab dem Zeitraum des ersten Lockdowns 2021 zu verzeichnen. In den Ferien gab es eine deutliche Zunahme von Vermüllung und Glasbruch.
Auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst kam es aufgrund von Brandstiftung im Juli 2021 zu
einem Schadensfall.
Bei den anderen Einrichtungen war keine signifikante Zunahme von Vandalismusschäden
erkennbar.
Welche bautechnischen Maßnahmen wurden getroffen, um Schäden vorzubeugen?
Alle städtischen Gebäude sind durch eine Einbruchmeldeanlage geschützt.
Welche Aktionen und Maßnahmen zur Prävention gegen Vandalismus in Einrichtungen
des Jugendamtes gibt es? Welche Erfahrungen werden gemacht?
Ein Großteil der Vandalismusschäden sind Farbschmierereien, sogenannte Tags.
Besucher*innen werden in Rahmen von Beteiligungsaktionen in die Fassadengestaltung eingebunden. Dabei werden Graffitis kreiert, die anschließend an die Fassaden der Einrichtungen aufgebracht werden. Erfahrungsgemäß verhindern Graffitis das Anbringen von weiteren Tags.
Insofern wurden bislang sehr gute Erfahrungen mit diesem Vorgehen gemacht. Derartige Projekte sind stets gut besucht und sollen schon alleine deswegen bei Bedarf, der jeweiligen Situation angepasst, umgesetzt werden……
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 5.9
Ganzheitliche Kinder- und Jugendpartizipation in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22483-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion B90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke+, Fraktion FDP/Bürgerliste und der stimmberechtigen Mitglieder der Jugendverbände im AKJF vor:
…die oben genannten Fraktionen bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein ganzheitliches Konzept zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Dortmund zu entwickeln.
Kinder und Jugendliche in Dortmund benötigen vielfältige Räume und Möglichkeiten, um demokratische Prozesse und Beteiligung zu leben. Dafür braucht es die Grundhaltung Entscheidungskompetenzen an Kinder und Jugendliche abzugeben und ihnen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Ziel des neuen Konzeptes ist es, eine breitere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen insgesamt durch unterschiedliche Formate zu erreichen, in dem attraktive, inklusive, abwechslungsreiche und niederschwellige Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden.
Positive Erfahrungen schon in jungem Alter beteiligt zu sein, stärken nachhaltig das demokratische Bewusstsein. Mit flankierenden Angeboten leisten Beteiligungsformate einen Beitrag zur politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen.
Den fachlichen Rahmen für dieses Konzept bilden die Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Dortmund Diese orientieren sich an den Standards des Bundesfamilienministeriums. sowie der Kinder- und Jugendförderplan Dortmund.
Gelingensfaktoren für eine erfolgreiche, Ergebnis offene Konzeptentwicklung sind die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, freien Trägern der Jugendhilfe sowie ausgewiesener Expert*innen für den Bereich der Jugendbeteiligung sowie die Entwicklung eines Kosten- und Zeitplanes mit wichtigen Meilensteinen. Die eingesetzten Methoden, Formate und Strukturen müssen dabei fortlaufend Zielgruppenspezifisch und altersgerecht angepasst und ergänzt werden. Die bisherigen Partizipationsangebote sollen evaluiert und überprüft werden.
Wichtige Schnittstellen bei der Konzeptentwicklung sind u. a. die Trägerkonferenz der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG-SGB VIII sowie die Fachreferent*innen in den Stadtbezirken und das zuständige Fachreferat im Jugendamt. Die politischen Akteur*innen in den Stadtbezirken wie in den Fachausschüssen und dem Rat sind ebenfalls in den Beteiligungsformaten zu berücksichtigen.
Die Angebotsstruktur soll sich in einem gesamtstädtischen und aufeinander aufbauenden Konzept wiederfinden. Die Vielschichtigkeit der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen und die besonderen Gegebenheiten der Großstadt Dortmund mit seinen sehr heterogenen Stadtteilen und Stadtbezirken sind zu berücksichtigen.
Die Erfahrungen aus anderen Kommunen mit Kinder- und Jugendräten, Kinder- und Jugendkonferenzen oder Kinder- und Jugendparlamenten zeigen, dass solche Modelle der Mitbestimmung und der Partizipation dazu beitragen können, dass Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen ernstgenommen und in einem erweiterten Rahmen an konkreten Entscheidungen beteiligt werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, für die genannten Formate entsprechende konkrete Modelle als Teil eines ganzheitlichen Konzeptes zur Partizipation einfließen zu lassen und zur Diskussion zu stellen.
Die Verwaltung wird gebeten, unabhängig davon zusätzlich das Modell der Veranstaltung „Jugend-Landtag NRW“ auf seine Übertragbarkeit zu prüfen und umzusetzen.
Die Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche müssen auf den unterschiedlichen Ebenen unserer Stadtgesellschaft etabliert werden. Dies gilt für den direkten Lebensraum, den Stadtteil, aber auch den Stadtbezirk und die gesamtstädtische Ebene. Diese unterschiedlichen Beteiligungsformen müssen gleichwertig miteinander verzahnt werden und mit den politischen Entscheidungsstrukturen (Bezirksvertretungen und Rat) vernetzt werden. Eine Hierarchisierung der verschiedenen Formate untereinander ist zu vermeiden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss nachhaltig und langfristig wirken. Die Kontinuität und regelmäßige Umsetzung der geplanten Beteiligungsformen muss sichergestellt und die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Die eigene Entscheidung der beteiligten Kinder und Jugendlichen über die Nutzung eines eigenen Budgets soll ebenfalls zentraler Bestandteil der Beteiligungsformate sein.
Ein erster Sachstand zur Umsetzung soll im ersten Quartal 2022 im AKJF berichtet werden. Spätestens nach den Sommerferien 2023 soll das Konzept dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden und zuvor noch ein regelmäßiger weiterer Sachstandsbericht erfolgen.
Begründung
Eine demokratisch verfasste Gesellschaft muss die Interessen aller ihrer Mitglieder berücksichtigen. Das Thema Kinder- und Jugendpartizipation ist dabei von so zentraler Bedeutung für ein gelingendes demokratisches Miteinander in unserer Stadt, dass es von allen demokratischen Parteien gemeinsam getragen und gemeinsam mit Dortmunder Kindern und Jugendlichen entwickelt wird…..
Frau Niehaus erklärte für die Jugendverbände, dass sie die gute und kollegiale Zusammenarbeit zu dem Antrag sehr positiv bewerte.
Frau Gövert bedankte sich bei allen Beteiligten für den demokratischen Prozess und hofft, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig in ihrem demokratischen Bewusstsein zu stärken.
Herr De Marco schloss sich dem Lob an und findet, dass das der richtige Weg sei Jugendpartizipation in der Stadt zu stärken.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Antrag.
zu TOP 5.10
Vergabekriterien für HzE-Leistungen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22533-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
..die CDU-Fraktion stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Ausschussitzung am 27. Oktober 2021:
Die Jugendamtsverwaltung wird beauftragt einen Kriterienkatalog zu entwickeln und dem AKJF im ersten Halbjahr 2022 vorzulegen, der transparent darlegt, welche Träger zur „Hilfen zur Erziehung“ durch das Jugendamt ausgewählt bzw. bestimmt werden.
Bei den Kriterien sind u.a. nachfolgende Positionen zu berücksichtigen:
- Anerkennung nach § 75 SGB VIII
- Kenntnisse der lokalen Hilfesysteme
- Sozialraumbezüge
- Anerkennung des Qualitätsrahmens
- Mitgestaltung von Qualitätsdialogen
- Nachweis von Fortbildungen der Träger-Mitarbeiter, mindestens alle 2 Jahre
- Anerkennung als freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Beteiligung an der Entwicklung der Stadtgesellschaft (qualitativ gute Arbeit zur Förderung der Kinder und Jugendlichen)
- Kontinuierliche Teilnahme an Evaluationsprozessen
- Aktive Mitarbeit in der (SGB VIII) AG §78 HzE und deren Unterarbeitsgruppen
- vorab die Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII mit dem Jugendamt der Stadt Dortmund abschließen
- Lokal verortete Träger
- Erst wenn keine geeigneten lokalen Träger verfügbar sind, darf auf auswärtige Hilfeträger zugegriffen werden. Der AKJF erhält in nicht öffentlicher Sitzung pro Halbjahr eine anonymisierte Auflistung mit der begründeten auswärtigen Beauftragung bei HzE-Maßnahmen.
Begründung
Erfolgt mündlich in der Sitzung.
Herr Bahr erklärte, dass er aufgrund neuer Informationen den letzten Spiegelstrich des Antrages streicht.
Herr Kaminski bedankte sich für den Antrag, den seine Fraktion so ähnlich stellen wollte und signalisierte Zustimmung.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass der Antrag eine strategische Forderung sei, wie HzE beauftragt werde und nach welchen Kriterien. Sie regte an, auch den Nachweis von Fortbildungen zur streichen, da das Trägerautonomie sei. Im Rahmen der Entgeltvereinbarung würde mit den Trägern auch über Fortbildungen verhandelt und sie fände es nicht richtig dies nachträglich abzufragen, da es in der Personalhoheit der Träger liege.
Das Jugendamt würde jedoch, im Rahmen der bewährten Strukturen, mit den Vertretern der AG §78 einen Qualitätsrahmen zur Vergabe erarbeiten, der dann dem Ausschuss als Vorschlag vorgelegt werde. Da es sich um einen partizipativen Prozess handelt, bat sie um die entsprechende Zeit damit es tragfähig und realistisch werde.
Herr Bahr stimmte dem zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Antrag einstimmig mit den Änderungen (gestrichen).
zu TOP 5.11
Selbstständige Kindertagespflege
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22587-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und CDU vor:
…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 27. Oktober.
Die Verwaltung wird gebeten, die aktuelle Situation und Rolle der selbstständigen Kindertagespflege in Dortmund darzustellen. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie wird aktuell bei Krankheit selbstständiger Kindertagespflegepersonen die Vertretung der Betreuung geregelt?
2. Gibt es hierfür einen Pool an Vertretungskräften? Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
3. Warum wird der Vertretungsanspruch für Kinder und ihre Eltern nur bei Krankheit und nicht auch bei Urlaub der Kindertagespflegeperson gewährt? Auf welcher rechtlichen Grundlage passiert dies?
4. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, den Vertretungsanspruch auch bei Urlaub der Kindertagespflegeperson zu gewähren?
5. Warum wird bei Krankheit der Tagespflegeperson der Verdienst der Vertretungskräfte spitz und nicht anhand der Kinderzahl und der gebuchten Betreuungsstunden in der Pflegestelle bezahlt?
6. Wie viele Kinder werden in der Kindertagespflege über 35 Stunden wöchentlich betreut?
7. Stimmt es, dass im Gegensatz zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen in der Kindertagespflege von den Eltern bei Buchung von mehr als 35 Betreuungsstunden Nachweise über Arbeits- und Wegezeiten verlangt werden? Mit welcher Begründung und aufgrund welcher Rechtsgrundlage passiert dies?
8. Auf welcher Grundlage werden Betreuungsverträge mit den Tagespflegepersonen geschlossen? Welche Möglichkeiten gibt es für die selbstständig Tätigen, auf die Vertragsgestaltung Einfluss zu nehmen?
9. Ist geplant, die Pflegeerlaubnis zum Teil nur für die Betreuung von bis zu 3 Kindern zu erteilen? Wenn ja, warum?....
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.12
Betriebskonzept der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Humboldtstraße
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22589-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und CDU vor:
…die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU bitten die Fachverwaltung unter dem oben genannten Tagesordnungspunkt um eine mündliche Darstellung des Betriebskonzepts der FABIDO-Kindertagesstätte Humboldtstraße in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27. Oktober 2021.
Nach unserer Kenntnis wird in der genannten Kindertageseinrichtung im Rahmen einer Kooperation mit dem Klinikum Dortmund für die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städtischen Kliniken Dortmund von montags bis freitags ein Betreuungsangebot von 5.30 Uhr bis 22.00 Uhr vorgehalten.
Die Verwaltung, der Eigenbetrieb oder das Klinikum werden gebeten, bei der Berichterstattung besonders auch auf folgende Fragen einzugehen:
- In welcher finanziellen Weise unterstützt das Land NRW oder der Bund die Einrichtung, da die TEK deutlich über eine gewöhnliche TEK hinaus Betreuungsleistungen anbietet?
- In welchen Umfang wird insbesondere das sehr frühe bzw. späte Zeitfenster in der Regel in Anspruch genommen?
- Richten sich die Betreuungswünsche auf U3 oder Ü3? Welche Altersgruppe überwiegt bei der Randzeitenbetreuung?
- Mit welchem zeitlichen Vorlauf muss ein Elternteil mitteilen, wann sein Kind betreut werden muss, da durch Schichtbetrieb sicher wechselnde Betreuungsfenster pro Kind nötig sind?
- Übersteigt die Nachfrage das Angebot der Belegungsplätze für die Randzeiten?
- Ist das zeitliche Betreuungsangebot, das über das übliche Zeitfenster hinausreicht wirklich exklusiv für Klinikpersonal verfügbar?
- Decken sich die Erwartungen aus der Projekt- und Planungsphase und die gegenwärtige Realität bei diesem außergewöhnlichen Projekt?....
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.
Mitteilungen der Vorsitzenden
-unbesetzt-
Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 19:05 Uhr.
Spaenhoff Kaiser Weber
Vorsitzende Schriftführerin
Anlage 1 Präsentation_JA_51_1 - 2022.pdf
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