Niederschrift (öffentlich)
über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 04.11.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 12:00 - 15:35 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Mathias Nienhoff i. v. für Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)
Rm Dr. Heidemarie Lyding-Lichterfeld (SPD) i. V. für Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)
Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Ralf Rüddenclau- 20/stellv. FBL
Markus Kollmann – 1/Dez-Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Christian Falk – EB 70/BL
Ingo Buchbender – Stab Kommunalwirtschaft
Tim Schiebold – 23/2 – BL
Martin Sauer – 37/EURO 2024
Per VIKO:
Markus Neuhaus – 21/FBL
Martin Pütz – 20/3
Stefan Heynen- 20/2
Alexandra Cordes – 20/3
Sebastian Szernus – 3/Dez-Con
Martin Depenbrock – 40/6-BL
Florian Käppel – 51/6-BL
Jan Schröder – 51/stellv. FBL
Andreas Meißner – 61/3-BL
Michael Brammer – 67/1-BL
Özgür Karadag – 2/Dez-StadtCon
Sebstian Kröger – 67/stellv. AL
Josef Spitzer – 65/5-BL
Simone Hülsmann – 11/1-stellv. AL
Anja Pehlke – 21/StabL
Rainer Lahn – 41/BGL
André Knoche – 52/1 – Sportdirektor
Sebastian Lüke – 50/1-TL
Holger Wiedemann- 50/1-3
Dr. Jan Fritz Rettberg – 1/II – GBL
Sören Spoo – 3/1-BL
Michael Plackert – 1/III -TL
3. Mitglieder ohne Stimmrecht
Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)
4. Gäste:
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 04.11.2022, Beginn 12:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.09.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Finanzen
3.1 4. Managementbericht 2022
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 24494-22-E3)
3.2 Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates am 16.12.2021 zum Haushaltsplan 2022
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25636-22-E1)
3.3 Umgang mit der Befreiung von der Hundesteuer
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26191-22)
3.4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
3.5 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25289-22)
3.6 Haushaltsbegleitbeschluss; Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25447-22)
3.7 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022
3.8 Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)
3.9 Verstetigung der städtischen Ko-Finanzierung des Fan-Projekt Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25610-22)
3.10 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25927-22)
3.11 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25833-22)
3.12 Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)
3.13 Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)
3.14 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
3.15 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25526-22)
3.16 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)
3.17 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
3.18 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25265-22)
3.19 Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)
3.20 Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24680-22)
3.21 Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24592-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
3.22 Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25194-22)
3.23 Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)
3.24 Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24131-22)
3.25 Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)
3.26 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)
3.27 Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)
3.28 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25842-22)
4. Personal und Organisation
4.1 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
4.2 Einrichtung eines gesamtstädtischen Fördermittelmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25825-22)
4.3 Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
5.1 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
5.2 Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25837-22)
5.3 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25293-22)
5.4 Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25312-22)
5.5 Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
5.6 Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25222-22)
6. Kommunalwirtschaft
6.1 Trinkwasserbrunnen - aktueller Stand der Umsetzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25602-22)
6.2 Westfalenhallenweg
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25692-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25692-22-E2)
6.3 Klinikum Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26178-22)
6.4 Umgang mit Whistleblower:Innen im städtischen Konzern
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26195-22)
6.5 Kostenlose Sperrmülltage - Umsetzung von Beschlüssen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25509-22)
6.6 Betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde in Unternehmensgremien - § 113 Abs. 6 GO NRW (neu)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26018-22)
6.7 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26008-22)
6.8 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH - Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25948-22)
6.9 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21)
Einbringung von Anteilen an der DOGEWO21 in die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) und Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25849-22)
6.10 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Erhöhung der Kapitaleinlage in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25846-22)
6.11 Klinikum Dortmund gGmbH: Investive Zuschüsse zur Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26183-22)
7. Liegenschaften
7.1 Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25701-22-E1)
7.2 Haus Wenge
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26197-22)
7.3 Förderantrag "GartenNetzNord"
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2022
(Drucksache Nr.: 25432-22)
7.4 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
7.5 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
7.6 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)
7.7 Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)
8. Sonstiges
nicht besetzt
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Lemke benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.09.2022
Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.09.2022 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3. Finanzen
zu TOP 3.1
4. Managementbericht 2022
(Drucksache Nr.: 24494-22-E3)
Frau Cordes (Stadtkämmerei) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.
Der 4. Managementbericht 2022 lag allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.
zu TOP 3.2
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates am 16.12.2021 zum Haushaltsplan 2022
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25636-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung der Beschlüsse zum Haushalt 2022 in Teilen nicht realisiert worden ist.
Der Rat erwartet, dass die eingestellten und nicht verausgabten Finanzmittel entsprechend in den Haushalt 2023 übertragen und die Beschlüsse realisiert werden.
Begründung
Ggf. mündlich
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu und überweist den Antrag in den Rat.
zu TOP 3.3
Umgang mit der Befreiung von der Hundesteuer
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26191-22)
Die SPD-Fraktion zieht den TOP zurück!
zu TOP 3.4
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
hierzu-> Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt eine Überweisung aus dem
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.2021 vor. In der
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022 wurden dazu
weitere Informationen gewünscht und vereinbart, nach erfolgter Recherche über den Antrag
zu beraten. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu liegt inzwischen vor.
zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus
dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen
(„Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von
Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der
geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und
Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften überwiesen wird.
Frau Brunner (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt für die Antwort der Verwaltung. Ihre Fraktion
stehe der Abschaffung der Vergnügungssteuer grundsätzlich positiv gegenüber, wolle aber
in den Haushaltsberatungen darüber befinden, um dort eine Entscheidung zu treffen.
Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass der letzte Punkt in der Stellungnahme etwas
missverständlich ausgedrückt sei. Die Aussage „Die Einnahmen aus der Steuer könnten
genutzt werden, um Beratungs- und Hilfsangebote stärker kommunal zu finanzieren“, höre
sich so an, als wenn man die Steuereinnahmen nehmen könne und zweckgebunden für
etwas anderes einsetzen könnte. Das sei so nicht richtig. Das Geld gehe in den Haushalt
und müsse dort umgeleitet werden.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Stellungnahme sehr klar sei. Es sei
sehr unglücklich, wenn man jetzt sage, dass man noch mal einen Haushaltsdurchgang
brauche, wo doch die Initiative seiner Fraktion aus den letzten Haushaltsberatungen sei. Er
bittet daher darum, das Vorhaben noch mal zu überdenken. Gründe, diese Steuer
beizubehalten, fielen ihm beim besten Willen nicht mehr ein.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Ossau an. Sollte es
heute zu einer Abstimmung kommen, würde auch seine Fraktion zustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich, gegen die
Stimmen von FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion und Die FRAKTION/Die PARTEI, bei
Enthaltung der Fraktion Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht
anwesend) über den Antrag heute nicht zu entscheiden und überweist diesen zurück in die
Haushaltsberatungen.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass die Stellungnahme der Verwaltung gezeigt habe, dass die Argumente, die für eine Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen sprechen würden, zum einen vorhanden seien, aber auch immer weiter von der Sozialverwaltung unterstützt würden. Er schlägt vor, im Blick auf die Haushaltberatungen einen gemeinsamen Antrag einzubringen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion dem Vorschlag von Herrn Kauch zustimmen könne und die Stellungnahmen von Seiten der Verbände und der Verwaltung nachvollziehbar und in der Sache richtig seien. Er spricht sich für eine Behandlung in den Haushaltsberatungen aus.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion noch Abstimmungsbedarf habe und das Thema in den Haushaltsberatungen vertiefen und mit Wohlwollen begleiten wolle.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass auch von seiner Seite aus der Antrag positiv begleitet werde.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass von den Fällen, die mit der Vergnügungssteuer belegt seien, 105 von gewerblicher Art betroffen seien und 8 oder 9 für die einzelne Veranlagung beantragt worden seien. Es handele sich um eine betrieblich erhobene Steuer.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Angelegenheit in seine Haushaltssitzung.
zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25289-22)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25289-22-E1) vor.
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Die im Haushaltsjahr 2022 bisher noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38 (Aktionsplan LGBTIQ+) werden in das Jahr 2023 übertragen.
2. Aus den nicht verausgabten Mitteln werden SLADO e.V. 15.000 € zur Umsetzung erster Maßnahmen für die Stärkung der Anzeigebereitschaft von LSBTIQ+ bei Hasskriminalität in Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Opferschutz der Polizei Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
3. Darüber hinaus werden der LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund 15.000 € zur Stärkung der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit queerer Organisationen in Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Konzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
4. Aus den nicht verausgabten Mittel erhält Train of Hope e.V. insgesamt 20.000 € für die Arbeit mit LSBTIQ-Geflüchteten und –Zugewanderten nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
Begründung
Der Rat hat bereits auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen (DS 22280-21-E1). Damit soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen wurden für den Haushalt 2022 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt (Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38).
Laut Auskunft der Verwaltung wurde mit einer Agentur die Erstellung des Aktionsplans gerade begonnen, sodass der Rat einen finalen Entwurf im dritten Quartal 2023 vorgelegt bekommt. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Haushaltsbegleitbeschluss im Punkt „Umsetzung erster Maßnahmen“ konkretisiert.
Mittel an Train of Hope e.V.: In 70 Staaten der Erde droht LSBTI-Personen Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI-Personen die Flucht noch nicht vorbei. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen queerfeindliche Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI-Personen soll Train of Hope e.V. für die Begleitung, Beratung und Selbsthilfe der Zielgruppe Mittel erhalten.
Mittel an SLADO e.V.: Nach der CSD Warm-Up Party sind in der Nacht zum 28. August 2022 fünf Gäste, die mit Pride-Flaggen unterwegs waren, an der Reinoldikirche verbal und physisch angegriffen worden. Die Opfer wurden medizinisch versorgt. Die Täter wurden durch die Polizei Dortmund festgenommen. Queerfeindliche Gewalt ist weiterhin eine bittere Realität. Zur Stärkung der Anzeigebereitschaft bei queerfeindlichen Straftaten und der Vertrauensbildung von LSBTIQ+ mit dem polizeilichen Opferschutz soll daher eine Informations- Kampagne umgesetzt werden.
Mittel an die LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund: Die Corona-Pandemie hat LSBTIQ*-Selbstorganisationen (Vereine, Beratungs- und Selbsthilfeangebote) in die Unsichtbarkeit gedrängt. Lockdowns und wechselnde Beschränkungen haben langjährige Besucher*innen, oft Mitglieder von Risikogruppen, verunsichert sowie neue Interessierte und Hilfesuchende ohne geeignete Angebote zurückgelassen. Die notwendigen Investitionen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, können die Organisationen in der Regel nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Ein kurzfristiges Unterstützungsprogramm, verwaltet durch die Koordinierungsstelle für LSBTIQ*, soll queere Selbstorganisationen in Dortmund dabei unterstützen, ihre Sichtbarkeit gegenüber den jeweiligen Zielgruppen wieder zu erhöhen (z. B. durch Werbe- und Veranstaltungsmaterial) sowie zeitnah geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sichere Veranstaltungen auch in der kommenden, weiter von der Pandemie geprägten, Zeit möglich sind (z. B. durch Investition in digitale Infrastruktur, Luftfilter etc.).“
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) freut sich über die Umsetzung des Aktionsplan „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“. Die Umsetzung erster Maßnahmen sind im Antrag enthalten.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht keine Notwendigkeit, den Antrag in der Ratssitzung zu beschließen, zumal diese erst kurz vor der Sitzung zugegangen ist. Daher bestand keine Möglichkeit der Rückkopplung. Er schlägt für seine Fraktion die Überweisung und Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) vor.
Rm Mader schlägt für die CDU-Fraktion vor, den Antrag dennoch heute zu behandeln. Die Mittelbereitstellung sei bereits durch die Vorberatung und die Haushaltsbegleitbeschlüsse gesichert.
Rm Karacakurtoglu erklärt im Falle der Abstimmung über den Antrag Befangenheit zu Ziffer 4.
Rm Helferich (AfD) meint, den Opfern sei nicht zu helfen, wenn nicht Täter*innen benannt werden.
Rm Erstfeld (SPD) informiert über die im AFBL getroffene Vereinbarung, die Übertragung von Haushaltsmitteln ins kommende Jahr im November zu beraten. Im vorliegenden Antrag sieht er nun eine Abweichung und möchte den Antrag–auch mit Blick auf andere Haushaltsbegleitbeschlüsse– im Ausschuss beraten.
Rm Kowalewski (Die Linke+) bemängelt ebenfalls die Kurzfristigkeit des Antrags. Er bitte um Zeit für eine sorgfältige Beratung.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erklärt für ihre Fraktion, den Antrag im Ausschuss zu diskutieren.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt überweist den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25289-22-E1) zur weiteren Beratung in den AFBL.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion sich dem Antrag anschließen könne. Er stellt mündlich folgenden Änderungsantrag zu 4. (fett):
4. Aus den nicht verausgabten Mittel erhält erhalten Train of Hope e.V. insgesamt 20.000 € und das Forum Jugend e. V. insgesamt 10.000 € für die Arbeit mit LSBTIQ-Geflüchteten und –Zugewanderten nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den Änderungsantrag unterstützen werde.
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass das Geld auch für diesen Zweck genutzt werden solle.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion beide o.g. Anträge unterstütze. Er erinnert an seine im letzten Rat gestellten Fragen zum Förderprogramm Geothermie und bittet um Nachreichung der zugesagten Zuarbeit.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass auch seine Fraktion beide o.g. Anträge unterstütze.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 21.09.22 unter Berücksichtigung der Ergänzung (fett) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion wie folgt zu und überweist die Angelegenheit zur Kenntnis zurück an den Rat:
1. Die im Haushaltsjahr 2022 bisher noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38 (Aktionsplan LGBTIQ+) werden in das Jahr 2023 übertragen.
2. Aus den nicht verausgabten Mitteln werden SLADO e.V. 15.000 € zur Umsetzung erster Maßnahmen für die Stärkung der Anzeigebereitschaft von LSBTIQ+ bei Hasskriminalität in Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Opferschutz der Polizei Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
3. Darüber hinaus werden der LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund 15.000 € zur Stärkung der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit queerer Organisationen in Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Konzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
4. Aus den nicht verausgabten Mittel erhält erhalten Train of Hope e.V. insgesamt 20.000 € und das Forum Jugend e. V. insgesamt 10.000 € für die Arbeit mit LSBTIQ-Geflüchteten und –Zugewanderten nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
zu TOP 3.6
Haushaltsbegleitbeschluss; Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25447-22)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.22 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede moniert ausdrücklich diese Vorgehensweise. Zunächst wünscht sich die Bezirksvertretung eine Beteiligung an der Entscheidung und nicht nur eine schlichte Kenntnisnahme, wenn es darum geht, dass es die Bezirksvertreter*innen sein sollen, die sich um das Projekt „kümmern“. Des Weiteren wäre eine zentralisierte Klärung bezüglich der Zuständigkeit für die einzelnen Stromkästen und der Abstimmung über die Genehmigung zur künstlerischen Gestaltung sinnvoller. Hinzu kommt, dass die Bezirksvertretung nicht weiß, ob und ggf. welche Gestaltung der Stromkästen von den Anwohnern gewünscht wird. In diesem Zusammenhang stellt sich ebenso die Frage, wer entscheidet oder prüft, ob eine Gestaltung möglicherweise rassistisch, beleidigend oder in irgendeiner anderen Form anstößig ist.
Gleichwohl es sich nur um eine Kenntnisnahme der Vorlage handelt, lehnt die Bezirksvertretung Mengede das Vorhaben in dieser Form ab.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Auftrag des Rates zur Gestaltung von Stromkästen mit den gemachten Anmerkungen zur Kenntnis.
Herr Mader (CDU-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag:
„Die zusätzlichen 10.000 Euro der Bezirksvertretung Mengede werden den anderen Stadtbezirken zusätzlich zur Verfügung gestellt.“
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass das Geld nicht nur für die Stromkästen, sondern auch für die Bevölkerung sei.
Herr Mader gibt an, dass das Ansinnen anders gedacht gewesen sei und eine Verschönerung des Stadtbildes vorgesehen war. Eine Ablehnung des Geldes sei legitim, deshalb gäbe es die Idee, die Summe auf die anderen Stadtbezirke aufzuteilen, die durchaus auch Mehrbedarf hätten.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass es zu keiner Verschönerung kommen werde, Ablehnung von seiner Seite.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu und überweist das Ergebnis der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
-63-
zu TOP 3.7
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.22 vor:
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Ergänzung der Fraktion B´90/Die Grünen vom 20.09.2022 vor:
„… laut Ruhrnachrichten wurde der gleiche Sicherheits- und Präsenzdienst beauftragt, den die Stadt Dortmund im Stadtgarten abends von 19 bis 23 Uhr tätig ist. Der private Sicherheitsdienst würde dann nahtlos von 23 Uhr bis 1 Uhr fortgesetzt und nachts die Eingänge der City-Immobilien kontrollieren. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet aufgrund der Berichterstattung der Ruhrnachrichten zur Einstellung eines privaten Sicherheits- und Präsenzdienstes auf dem Hellweg durch den Cityring um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Dabei soll die Verwaltung insbesondere auf die Abgrenzung zum eigen engagierten Sicherheits- und Präsenzdienst eingehen:
1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der
City-Immobilien tätig werden?
3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge
der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst
tätig werden?
4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar
nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“
StR Dahmen macht deutlich, dass es sich bei dem Thema um einen ständigen Prozess handelt, bei dem die Politik auch weiterhin laufend beteiligt werden soll.
Begonnen hätten die diesbezüglichen Maßnahmen vor ca. einem Jahr mit der verstärkten Bestreifung der westlichen Innenstadt und einem Fahrzeug des KOD am Stadtgarten und im Bereich Martinstraße/ Ausfahrt Thiergalerie.
Weiterhin wurde durch das Grünflächenamt die Grünanlage Stadtgarten komplett neugestaltet, um potenzielle Verstecke für Drogenkonsum zu eliminieren.
Weiterer wichtiger Aspekt des Themas „Aktion sichere Innenstadt“ sei der Drogenkonsumraum, der seit einigen Monaten wieder im Vollbetrieb und seit kurzem auch für Nicht-Dortmunder geöffnet sei. Der Drogenkonsum habe sich nach der Pandemiephase wieder in die Räumlichkeiten verlegt und die Örtlichkeit habe nach dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil zur Baugenehmigung dauerhaft Bestand.
Die Sozialverwaltung habe mit 2 zusätzlich eingestellten Streetworkern und einer Sozialarbeiterin in der Drogenberatungsstelle zur Entspannung der Situation beigetragen.
Um die Stadtgartensituation weiter zu verbessern, habe die Stadt Dortmund seit dem 23. Mai einen privaten Sicherheitsdienst, an Wochentagen von 19 bis 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15 bis 23 Uhr, eingesetzt. Dieser Dienst habe sich bewährt, es gebe keine Beschwerden über Drogenkonsum während der Einsatzzeiten. Der Sicherheitsdienst habe keinerlei hoheitlichen Befugnisse, d.h., wenn eine Konfliktsituation bestehe, hätten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen. Sie hätten keine Möglichkeit, wie der Kommunale Ordnungsdienst, selber einzugreifen, da sie nur als Private mit sogenannten Jedermannsrechten ausgestattet seien, also über die gleichen Rechte verfügten, wie Privatpersonen.
StR Dahmen betont, es gebe hinreichende Hilfeangebote für Obdachlose in Dortmund und ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten, so dass niemand auf der Straße übernachten müsse.
Auf diese Angebote mache auch der vor ca. einem Jahr installierte Weckdienst des KOD die Obdachlosen aufmerksam.
Trotzdem gebe es eine hohe Beschwerdelage bei Geschäftsleuten über durch obdachlose Menschen verursachten Verunreinigungen in Geschäftseingängen. Hier könne der KOD allerdings nicht einschreiten, da es sich um Privatflächen handle, auf denen er keine Hoheitsbefugnisse habe.
Daher beabsichtige der Cityring, zwei Mal die Woche nach 23 Uhr einen Sicherheitsdienst einzusetzen, der campierende Menschen auffordert, die Privatfläche zu verlassen und das dem Hausbesitzer oder Geschäftsinhaber zustehende Hausrecht ausübt. Dem Cityring sei von der Verwaltung ein Merkblatt über existenzielle Hilfen für wohnungslose Menschen in Dortmund zur Verfügung gestellt worden, welches auch der Kommunale Ordnungsdienst mit sich führt und an Obdachlose verteilt, die im öffentlichen Raum campieren. Darin seien die unterschiedlichen Hilfemöglichkeiten – inklusive der 24-Stunden-Hilfen für obdachlose Frauen und Männer aufgelistet.
Zu den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen informiert StR Dahmen vorab folgendermaßen:
1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
Die Stadt habe keine Informationen über die einzelnen Grundstücke. Die Konkretisierung finde zwischen dem Sicherheitsdienst und dem Cityring statt.
2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der
City-Immobilien tätig werden?
Der Sicherheitsdienst könne in diesen Fällen ausschließlich das Hausrecht des Eigentümers ausüben, d.h. er könne zum Verlassen der Örtlichkeit auffordern und bei Weigerung die Polizei rufen.
3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge
der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst
tätig werden?
Ein privater Sicherheitsdienst habe keine Sonderrechte im öffentlichen Raum, diese Rechte habe er nur im privaten Raum. Er könne allenfalls innerhalb der sog. Jedermannsrechte Hilfe leisten bzw. Hilfe rufen. Die Verwaltung betont, dass der Sicherheitsdienst ausschließlich auf privater Fläche tätig werden dürfe.
4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
Es gebe im Citybereich Privatflächen, die sehr frei zugänglich sind. Hier habe das Ordnungsamt keine Befugnisse sondern nur der Eigentümer.
5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar
nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“
Dieses Thema obliege der Verantwortung der Firma
.
Eine schriftliche Antwort erfolgt zur nächsten Sitzung
Zur Belebung des Stadtgartens sollen zukünftig über das Jugendamt Jugendkulturveranstaltungen stattfinden. Einen ersten Versuch habe es im Frühjahr beim Stadtfest im Bereich der Skateranlage gegeben mit dem Auftritt einiger Jugend-DJs. Im Grundsatz wolle man Sicherheit durch Aufenthaltsqualität steigern, also Publikum durch Aktionen anziehen. Mit dem „Feierabendmarkt“, den das Theater vor einigen Wochen erstmals veranstaltet hat, sei der Platz vor dem Theater belebt worden. Eine weitere kleine Kulturveranstaltung werde kurzfristig organisiert, um hier den ersten Versuch zu starten, Kulturleben in den Stadtgarten zu bringen und die Aufenthaltsqualität zu steigern und auch den Zufallsaufenthalt spannender zu gestalten.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) berichtet zum Drogenkonsumraum, dass man im ASAG auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten hinwirken wolle. Er möchte hinsichtlich der Situation in der Brückstraße/ Konzerthaus wissen, ob es Veränderungen nach den Gesprächen mit den privaten Betreibern der Parkhäuser bezüglich Reinigungs- und Reparaturintervallen gebe. Weiterhin fragt er, ob die Politik an der Entscheidung zu Blau- bzw. Schwarzlicht im Parkhaus beteiligt wird. Zum Thema Sicherheitsdienst im Stadtgarten fragt er nach Informationen zu langfristigen Planungen mit der Firma, zu der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Cityring und bittet um eine Bewertung der Tätigkeit des Sicherheitsdienstes in Zusammenarbeit mit dem Cityring. Er bittet darüber hinaus um schriftliche Ausfertigung des mündlichen Berichts.
Antwort des Konzerthauses zur Frage bezüglich der Parkhäuser zu Protokoll:
Die Reinigungsintervalle in den Parkhäusern sind etwas angepasst worden, müssen allerdings weiter verstärkt werden, um die Situation tatsächlich zu verbessern. Im Parkhaus Bissenkamp ist mittlerweile ein Sicherheitsdienst eingerichtet worden, da die Kriminalität weiter zugenommen hat. Die Eingangstüren sind bereits seit längerer Zeit defekt, so dass Parkende vor verschlossener Tür stehen. In der Passage Bissenkamp/Decathlon/Basecamp beeinträchtigt ein Bauzaun die ohnehin unübersichtliche Örtlichkeit. Im Parkhaus Kuckelke bestehen Probleme, da der Konzerthaustarif nicht abgerechnet wird und die Kunden einen höheren Tarif zahlen müssen. Bisherige Gespräche mit dem Betreiber haben nicht zu einer Lösung geführt. Die Konzerthaus-Tiefgarage Burgwall wird ein Jahr lang renoviert, so dass nur die Parkhäuser Bissenkamp und Kuckelke zur Verfügung stehen. In der Weihnachtszeit wird sich die Problematik voraussichtlich verschärfen.
StR Dahmen gibt an, die Fragen zum Parkhaus an das Konzerthaus weiterzugeben. Er sagt regelmäßige Informationen im Ausschuss über die Entwicklungen zu. Bei der Beauftragung des Sicherheitsdienstes wurde von vornherein die Überlegung verworfen, diese auch mit Leistungen von Privaten zu beauftragen, um eine etwaige Beihilfen-Problematik sowie eine Problematik mit § 2b UStG zu vermeiden. Daher habe der Cityring nunmehr einen eigenen Vertrag mit dem Sicherheitsdienst geschlossen, den die Stadt Dortmund für den Stadtgarten beauftragt hat. Der Auftrag der Stadt Dortmund ist aktuell bis zum 31.10.2022 befristet.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion für eine Verlängerung der Beauftragung zugunsten einer Attraktivitätssteigerung des Stadtgartens sei. Er sehe hierin allerdings nicht unbedingt eine Dauerlösung und schlägt eine Evaluierung nach 1 Jahr im Frühjahr 2023 vor.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) beantragt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) befürwortet eine Verlängerung. Er erkundigt sich nach Zahlen zur Auslastung der Übernachtungsstellen und der diesbezüglichen Kosten. Weiterhin wünscht er Zahlen zu Obdachlosen, die im Freien übernachten.
Antwort des FB 50 zu den Fragen zu Protokoll:
Die städtischen Notschlafstellen sind durchgängig gut ausgelastet. In der Männerübernachtungsstelle (70 Plätze) übernachteten beispielsweise im August 2022 insgesamt 84 Menschen (in einer Bandbreite von 1 – 31 Tagen). Die Frauenübernachtungsstelle (50 Plätze) wurde von 106 Menschen frequentiert. Das Gap Jump für junge Erwachsene (20 Plätze) ist wegen der konzeptionellen Ausrichtung (längerfristiger Aufenthalt) nur von 22 Menschen genutzt worden.
Die Notschlafstellenplätze sind als Ressource nicht isoliert zu betrachten; die Stadt Dortmund verfügt über weitere Unterbringungskapazitäten in Übergangseinrichtungen und dem sog. Wohnraumvorhalteprogramm. So ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit Unterbringungsmaßnahmen erfolgen können, auch wenn die in Rede stehenden Notschlafplätze „belegt“ sein sollten. Über die weitere strukturelle Entwicklung berichtet die Verwaltung regelmäßig im ASAG.
Der finanzielle Aufwand für den Betrieb der genannten Einrichtungen einschließlich von Bertreiberkosten beläuft sich auf rd. 3,7 Mio. Euro jährlich (brutto).
Die Anzahl der auf der Straße nächtigenden obdachlosen Menschen ist nicht bekannt. Insgesamt bekannt durch Sozialleistungsbezug beim Sozialamt und Jobcenter sind zwischen 500 und 600 Personen als „wohnungslos“ ausgewiesen.
Rm Beckmann stellt klar, dass nicht die Anzahl der Plätze das Problem sind. Die Angebote seien nicht passend und die Betroffenen werden mit den Angeboten nicht erreicht. Er kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion für den Antrag der CDU wegen Beratungsbedarfs an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU auf Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten bis zum 31.03.2023, bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen, einstimmig zu.
Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater DO) betont die Bedeutung des Stadtgartens für das Theater als Anlaufstelle über den ÖPNV. Der Feierabendmarkt sei ein erster Schritt zur Belebung gewesen. Er kündigt eine Aktion im Stadtgarten mit einer Künstlergruppe für den 29. September an. Am Donnerstag 22.09.2022 habe er einen Termin mit DOPARK bezüglich Organisation des Zugangs zu den Parkhäusern.
StR Dahmen teilt mit, die finanziellen Mittel für das Straßentheater stünden aus dem Aktionsprogramm zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von StR Dahmen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Rat der Stadt Dortmund nehmen den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.10.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.
AFBL 04.11.22:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis und stimmt dem dort enthaltenen mündlichen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.10.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.
zu TOP 3.8
Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 22.09.22 nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Verstetigung der städtischen Ko-Finanzierung des Fan-Projekt Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25610-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 21.09.22 nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25927-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 61.905,09 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 567.598,63 €.
zu TOP 3.11
Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25833-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25833-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor:
die Fraktion DIE LINKE+ stellt eine kleinere Änderung im anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung:
BeschlussvorschlagDer Rat der Stadt Dortmund ändert den Vorschlag der Verwaltung zur „Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund“ im Punkt 17.2.1. ab. Auf die Gebührenerhöhung für die „Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt/eines Sterbefalles nach §§ 34 bis 36 PStG“ wird verzichtet. Die Kosten belaufen sich auch im Jahr 2023 weiterhin auf 143,00 Euro.
BegründungEs ist nachvollziehbar, dass auch die Verwaltung ab und an die Gebühren, die sie ihren Bürger*innen in Rechnung stellt, an Kostenentwicklungen anpassen muss. Diese Anpassungen sollte aber jederzeit maßvoll und vor allem auch nachvollziehbar sein. Der Preis für die beschriebenen nachträglichen Beurkundungen ist auch bislang bereits ungewöhnlich hoch. Eine Anhebung um weitere 7 Euro (alt: 143 Euro, neu: 150 Euro) für die „Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt/eines Sterbefalles nach §§ 34 bis 36 PStG“ ist allerdings nicht maßvoll und nicht mit einer „Steigerung des Verwaltungsaufwandes“ zu begründen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimme, außer dem im o.g. Antrag genannten TOP 17.2.1 und erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet bezüglich des o.g. Antrags der Fraktion DIE LINKE + um eine Stellungnahme der Verwaltung. Er gibt den Hinweis, dass die Vorlage nicht gegendert sei und bittet, das anzupassen und darauf zu achten.
Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) erklärt, dass es sich bei der Gebührenhöhe um Personenstandsfälle handele, die im Ausland stattgefunden hätten und anschließend in Deutschland anerkannt würden (Sonderfall). Laut Ausführungen der Bürgerdienste erfolge eine Personalzeitbemessung, da habe sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Die normalen Tarifanpassungen dagegen hätten sich für die Tarifbeschäftigen verändert. Grundsätzlich seien kostendeckende Gebühren zu erheben.
Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass Gebührensatzungen eine gewisse Systematik hätten. Es gehe nicht um die 143 Euro, sondern um die 7 Euro Steigerung, die zur Anpassung der Inflationsrate vollkommen vertretbar seien. Der Aufwand sei erheblich, seine Fraktion folge der Vorlage.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die kritischen Anmerkungen ernst genommen würden. Er bittet heute der Vorlage in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion Die FRAKTION DIE PARTEI ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.12
Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion grundsätzlich zustimme, bittet aber die Verwaltung um eine Einschätzung und einen aktuellen Sachstand.
Herr Dr. Rettberg (GBL 1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO) erklärt, dass es bisher eine technische Lösung gäbe, die die Ladeplattform in der Stadt ermögliche. Um eine größere Zahl der Nutzer bemühe man sich zurzeit, Corona und schwierige Eigentumsverhältnisse in Hinterhöfen der Kreuzviertels seien da erschwert wirkend. Er kündigt einen Zwischenbericht zum Projekt für die Gremien an, der ausführlicher den Sachstand beschreibe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen-Nr.:15423-19, vorbehaltlich zum Änderungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit dem Projektträger Forschungszentrum Jülich, die Verlängerung des Förderprojektes „Innovationen für eine nachhaltige Mobilität: Parken und Laden in der Stadt (PuLS)“ über den 30.11.2022 hinaus bis zum 31.05.2023.
zu TOP 3.13
Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion grundsätzlich zustimme, bittet aber die Verwaltung um eine Einschätzung und einen aktuellen Sachstand.
Herr Dr. Rettberg (GBL 1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO) kündigt einen Zwischenbericht zum Projekt für die Gremien an, der ausführlicher den Sachstand beschreibe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen Nr.: 19494-20 die Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT“ vom 01.01.2023 bis zum 30.11.2023.
zu TOP 3.14
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.10.22 vor:
Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion die Vorlage grundsätzlich befürworte. Man habe jedoch noch Klärungsbedarf bezüglich der zwei einzurichtenden Stellen, da dieser Personalbedarf hoch erscheine. Sie teilt mit, dass sich ihre Fraktion hier noch weiterführende Erläuterungen wünsche und schlägt vor, die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen zu verschieben.
Rm Giebel (SPD) bezieht sich auf die letzte Ausschusssitzung, in der er bereits nachgefragt habe, wie man auf die Berechnung von zwei Stellen gekommen sei. Damals wurde geantwortet, dass sich die externe Firma bei der Berechnung auf Erfahrungswerte gestützt habe.
Er teilt mit, dass sich im Vorfeld schon darauf verständigt wurde, die Beratung zu diesem Thema in die Haushaltssitzung zu schieben, aber die Beantwortung der Fragen sei trotzdem noch wünschenswert.
Weiterhin erläutert er, dass er bezüglich des Livestreamings skeptisch sei, welche Reichweite man erzielen würde. Fraglich sei, ob die entstehenden Kosten und die teure Technik im Verhältnis dazu stehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich die Sitzungen im Livestream anschauen werden.
Herr Spoo (FB 3) bedankt sich zunächst für die gute Zusammenarbeit mit dem Ausschuss.
Er geht auf die Ratsvorlage ein und teilt mit, dass auch andere Kommunen auf ähnliche Zahlen der Aufrufe des Livestreamings gekommen seien. Er berichtet, dass sein Fachbereich dafür bereit stehe, die Liveübertragungen durchzuführen, allerdings stünde kein Personal dafür bereit.
Bedingt durch die Coronapandemie habe man Personal abgestellt, welches sich mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Diese Kolleg*Innen seien jedoch mittlerweile wieder in ihren ursprünglichen Aufgabenbereichen und gehen dort ihren Tätigkeiten nach. Anschließend erläutert er den technischen Ablauf des Livestreamings. Er teilt mit, dass die immense Technik, die unter anderem auch im APOD beschlossen wurde, von Fachkräften bedient werden müsse. Somit sei man auf insgesamt zwei Stellen gekommen.
Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich bei Herrn Spoo für die geleistete Arbeit. Demokratie koste Geld und die Anlage müsse fachgerecht bedient werden. Seine Fraktion sei beschlussfähig.
Rm Heymann (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und die Vorlage in die Haushaltsberatungen schieben möchte. Seines Wissens nach habe man einen Dienstleister eingekauft, der die Technik zur Verfügung stelle, weshalb nicht verständlich ist, warum nun zwei neue Stellen eingerichtet werden sollten.
Rm Wagner (AfD) erläutert, dass seine Fraktion beschlussfähig sei und die Vorlage befürworte.
Rm Vogeler (CDU) schließt sich Frau Stackelbeck an. Die Beratung der Vorlage solle in die Haushaltsberatungen verschoben werden. Weiterhin teilt er mit, dass er die Aufregung zu diesem Thema nicht verstehen könne. Es sei legitim, dass Politik nachfrage.
Das Argument, dass teure Medientechnik angeschafft wurde, die nun auch bedient werden müsse, sei seiner Meinung nach unsauber und setze die Politik unter Druck. Die Info über zwei neu einzurichtende Stellen hätte man sich bereits im Vorfeld gewünscht.
Herr Spoo teilt mit, dass man weiterhin auf einen Dienstleister angewiesen sei, solange man in der Westfalenhalle tage. Zukünftig sei man jedoch nicht mehr auf Dienstleister angewiesen.
Wenn der Eindruck entstanden ist, dass man die Politik unter Druck setzen wolle, möchte er dies revidieren, dies sei nicht der Fall.
Herr Stadtrat Uhr fragt nach, welche Auswirkungen eine Verschiebung in die Haushaltsberatungen habe.
Herr Spoo erläutert, dass eine Verschiebung gerade für das Personal Auswirkungen habe, da Überstunden anfallen würden.
Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, fragt nach, ob eine Beratung im Februar zu spät sei.
Herr Spoo teilt mit, dass seiner Meinung nach eine Beratung im Februar zu spät sei, da die Kolleg*Innen wieder in ihre alten Aufgabenbereiche müssten.
Frau Stackelbeck wünscht sich weiterhin eine detaillierte Erklärung bezüglich der zwei Stellen. Weiterhin sei noch zu klären, warum man die Stellen schnellstmöglich benötige, wenn man erst Ende nächsten Jahres wieder im Rathaus tagen könne, wo die neue Technik zum Einsatz kommt.
Herr Giebel wünscht sich noch eine deutliche Aufschlüsselung, welche Teile für das Livestreaming eingesetzt werden und welche anderen Dinge in Bezug auf die Technik inkludiert sind. Er könne nicht eindeutig feststellen, welche Punkte sich auf das Livestreaming beziehen und welche generell für die Medientechnik seien.
Herr Spoo teilt mit, dass alle Räume für das Livestreaming ausgestattet werden. Er sagt eine schriftliche Stellungnahme zu.
Herr Wagner schlägt vor, dass Herr Spoo die Fragen bis zur Ratssitzung beantwortet und man dort eine Entscheidung trifft.
Herr Heymann möchte weiterhin in die Haushaltsberatungen schieben.
Herr Uhr schlägt vor, die Beratung in die nächste APOD Sitzung zu schieben und die Fragen bis dahin schriftlich beantworten zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es Sinn mache, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben. Er macht zwei folgende Anmerkungen: Die zwei neu beantragten Stellen seien sinnvoll, dafür gäbe es allerdings eine gewisse Serviceerwartung für die Ratsfraktionen, Fraktionsmitarbeiter sollten nicht mehr Schnittaufgaben übernehmen. Das müsse zusammen mit der Vermarktung für die Ratsfraktionen bereitgestellt werden. Weiterhin seien die erwähnten Umbauten bezüglich der nicht zu filmenden Zuschauer an den Haaren herbeigezogen. Der Deutsche Bundestag würde seine Zuschauer filmen und auch nicht vorher fragen. Wer freiwillig zu einer öffentichen Sitzung gehe, müsse damit rechnen. Die Einschätzung der Verwaltung in Bezug auf den Datenschutz halte er für überzogen. Das dürfe nicht zu Mehrkosten führen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion mit dem Schieben in die Haushaltsberatungen einverstanden sei. Seine Fraktion würde mit dem Grundsetting vollkommen auskommen.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion dem Grundsatz der Vorlage folgen könne, bisher aber noch gar nicht der beiden beantragten Stellen, da im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung von Seiten der Verwaltung nicht deutlich gemacht werden konnte, wofür genau die Stellen gebraucht würden. Hier sei noch ein Klärungsbedarf für detailierte Fragen notwendig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.
zu TOP 3.15
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25526-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) verweist auf S. 3, Abs. 4 der Vorlage:
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und zum Schutz des vor Ort tätigen Personals
sowie der Anwohner*innen hat sich in diesem Zusammenhang eine
Regelungsnotwendigkeit für Grundstücke ergeben, die aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen mit den eingesetzten Sammelfahrzeugen nicht erreicht werden
können. Dies betrifft insbesondere Grundstücke, deren Zuwegungen weniger als 3,5 m
Breite aufweisen sowie Grundstücke in Sackgassen und Stichstraßen ohne
ausreichende Wendemöglichkeit (Vermeidung von Rückwärtsfahrten).
Das führe dazu, dass Anwohner ihre Mülltonne an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle bringen müssten, die nirgendwo in der Abfallsatzung festgelegt sei. Er fragt nach, ob es im Einzelfall zumutbar sei und wo in Zukunft die Mülltonnen stünden. Er bittet um Erläuterungen bis zum Rat, wie das in der Praxis funktionieren solle und ob das Tiefbauamt das genauso sehe.
Er bittet um Durchlauf bis zum Rat, mit den Antworten der Verwaltung.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CU-Fraktion) weist darauf hin, dass es wichtig sei zu erläutern, was „an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle“ bedeute.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) weist darauf hin, dass im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein auf Antrag seiner Fraktion hin, satzungsändernder Beschluss gefasst worden sei. Das müsse, auch wenn es heute nicht vorliege, zum Rat mit durchgetragen werden.
Herr Mader merkt an, dass er bei seiner Kritik bleibe, dass genau festgelegt müsse, wohin die Mülltonnen kämen, wenn der Bürger*In nicht bereit sei, den mit Mehraufwand an die EDG erteilen Auftrag abzudecken. Alle anderen Punkte der Satzung halte seine Fraktion für zustimmungsfähig.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den von Herrn Mader ausgeführten Punkt für außerordentlich bedenkenswert halte. An dieser Stelle verstoße die Satzung gegen das Bestimmtheitsgebot. Es handele sich um Gebührenfestsetzungen. Auch für die zusätzliche Gebühr sei entscheidend zu wissen, ab wo das Laufen der Müllwerker berechnet würde. Er halte es nicht für ausreichend, die Vorlage in den Rat zu schieben. Er bittet um schieben bis zur nächsten Sitzung oder die Frage herauszunehmen und gesondert zu beschließen.
Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) sagt bis zur Ratssitzung die Beantwortung und einen Formulierungsvorschlag zu.
Herr Schlösser (Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI) fragt nach, was mit dem Schlüsselservice passiere, wenn die Tonnen jetzt an die Straße gestellt werden müssten.
Herr Rüddenclau erklärt, dass die jetzige Änderung keine Veränderung des genannten Service vorsehe. Deshalb gelte die alte Rechtslage weiter. Das sei ein Zusatzangebot und müsse entsprechend von der EDG eingestellt werden. Da es aber immer ein Anliegen der EDG sei, den Service anzubieten, könne er sich nicht vorstellen, dass dieser Service eingestellt werde. Er sagt zu, das auch zu recherchieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung und um den zugesagten Formulierungsvorschlag.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
zu TOP 3.16
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht sich nicht in der Lage zur nachfolgenden Vorlage eine Empfehlung abzugeben, da eine barrierefreie Lesbarkeit der Vorlage nicht möglich ist. Sie fordert die Verwaltung einstimmig auf, bei zukünftigen Vorlagen eine barrierefreie Lesbarkeit zu gewährleisten.
Die Bezirksvertretung enthält sich einstimmig.
Der Rat der Stadt Dortmund:
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis
2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75
3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.
4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten
5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten
6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kennntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis
2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75
3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.
4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten
5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten
6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW
zu TOP 3.17
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass es die Riesengefahr des Rechtsextremismus bei genauem Hinsehen so nicht gebe. Seine Fraktion lehne die Vorlage ab.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion das anders sehe. Er bittet, da noch Beratungsbedarf bestehe, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion froh sei, dass diese Vorlage vorliegt, dass noch Beratungsbedarf bestehe, sei nachvollziehbar.
Herr Garbe fragt nach der Begründung, warum die Vorlage heute nicht behandelt werde.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass Beratungsbedarf als Begründung ausreichend sei. Er bittet, eine Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 für die nächste Sitzung vorzulegen. Der dort enthaltene Antrag habe Themenzusammengehörigkeit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.18
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25265-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2022
(Drucksache Nr.: 25265-22)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.22 vor:
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vor:
…die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitte um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übergangslösung zur Anrechnung von Berufserfahrung und Qualifikation zu erarbeiten (analog zur höchsten Stufe), die solange gilt, bis alle TPP eine entsprechende Möglichkeit erhalten, die notwendige Anschlussqualifizierung zu absolvieren.
- Die vorgesehene Geldleistung wird um jährlich 1,5 Prozent angepasst. Dies gilt auch für die im Satzungsentwurf unter § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 d), e), g) und j) aufgeführten Pauschalbeträge.
- Der § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 f) des Satzungsentwurfes wird dahingehend angepasst, dass Vertretungsstunden an einzelnen Tagen „spitz“ entsprechend der vorher vereinbarten Zeiten abzurechnen sind. Sollte das Kind an den vereinbarten Tagen nicht oder nur kürzer gebracht werden, werden die Vertretungskräfte auch für nicht geleistete, aber vorgehaltene Stunden bezahlt.
- Die entsprechenden zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Tagespflegepersonen nehmen eine wichtige und entsprechend wertzuschätzende Arbeit wahr. Da die Qualität der Kindertagespflege hierbei von großer Bedeutung ist, begrüßen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Qualifizierungsoffensive und die Anpassung der Vergütung ausdrücklich. Eine Ungerechtigkeit wird jedoch mit Blick auf die Vergütung von Neueinsteigern und erfahrenen Kräften. So erhalten beispielsweise Tagespflegepersonen, die neu in die Kindertagespflege einsteigen, nach einer 300h-Ausbildung einen höheren Stundensatz als pädagogische Fachkräfte. Um dies zu verhindern und einer damit verbundenen Unzufriedenheit bei den Dortmunder Tagespflegepersonen vorzubeugen, beantragen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die oben genannten Änderungen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es derzeit nicht ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten nach Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) (80 h) und auch für Kindertagespflegepersonen der Stufe 2 im QHB-Programm 160+ gibt….
Des Weiteren liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
..die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Die Urlaubstage der Kindertagespflegepersonen werden von 20 Tage auf 30 Tage erhöht.
2. Bei Krankheitstagen der Kindertagespflegepersonen werden die Geldleistungen für eine Dauer von 30 Tagen statt bisher 20 Tagen gewährt.
Des Weiteren bitten wir die Verwaltung zu prüfen:
1. Wird die Höhe der Mietkostenförderungen regelmäßig an den aktuellen Mietspiegel für die Stadt Dortmund angepasst?
2. Was wird die Stadt Dortmund unternehmen, um die Kindertagespflegepersonen bei den horrend gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen?....
Weiterhin liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2022 vor:
…in der letzten Sitzung im Ausschuss am 21.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zu den nachfolgend gestellten Forderungen der Fraktionen Stellung zu nehmen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen darzulegen.
Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und CDU:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übergangslösung zur Anrechnung von Berufserfahrung und Qualifikation zu erarbeiten (analog zur höchsten Stufe), die solange gilt, bis alle TPP eine entsprechende Möglichkeit erhalten, die notwendige Anschlussqualifizierung zu absolvieren.
Gemäß § 21 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sollen Kindertagespflegepersonen (KTPP), die diese Tätigkeit erstmalig aufnehmen, ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 über eine QHB-Qualifikation verfügen.
Vor dem Hintergrund beschloss der AKJF am 24.11.2021 den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung der Grundqualifizierung von KTPP für den Zeitraum bis zum 31.12.2025 (s. Drucksache-Nr.: 22794-21). Das Augenmerk der Qualifizierung richtet sich hierbei auf neue KTPP und zwar mit dem Ziel, das Platzkontingent in der Kindertagespflege stabil zu halten.
Durch den Beschluss zur Grundqualifizierung wurden zwei Kurse im laufenden Jahr, drei Kurse in 2023 und je vier Kurse ab 2024 von jeweils 300 Stunden festgelegt, wobei jährlich von 25 Plätzen zur Anschlussqualifizierung der bereits praktizierenden KTTP ausgegangen worden ist. Ein entsprechender Rahmenvertrag ist bereits bis Ende des Jahres 2025 mit dem Evangelischen Bildungswerk abgeschlossen worden. Ziel des Qualifizierungskonzepts ist es, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierungsniveau nach QHB qualitativ herauszustellen. Die einschlägige Forderung, alle KTPP im Hinblick auf die mit der Qualifizierung nach QHB einhergehenden Geldleistung (vorübergehend) gleich zu stellen, würde diesem Ziel zuwiderlaufen.
Weiterhin erscheint ein Übergangsmanagement bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle KTPP die Möglichkeit hätten, eine Anschlussqualifizierung zu absolvieren, unter realen Gesichtspunkten schwer umsetzbar. Erfahrungsgemäß wird eine Vielzahl der Betroffenen eine Anschlussqualifizierung ausschließen, da sie sich beispielsweise zur Ruhe setzen oder andere berufliche Ziele verfolgen.
Im Verhältnis zur Gesamtzahl der aktuell tätigen KTPP und den jährlich vorhandenen Fortbildungskapazitäten würde die Einführung der geforderten Übergangslösung überdies viele Jahre andauern und dem eigentlichen Zweck der Satzungsregelung, einen Anreiz für die QHB- Qualifizierung zu legen, grundsätzlich zuwiderlaufen.
Mit Einführung der unter § 9 Abs. 2 lit. a) festgelegten Stufen des Satzungsentwurfs wird insofern keine KTPP finanziell schlechter gestellt.
Die geforderte Übergangslösung, wonach alle KTPP die laufenden Geldleistungen gemäß der höchsten Stufe 3 (QHB) erhalten, würden Mehraufwendungen für das Jahr 2023 in Höhe von ca. 2 Millionen Euro zur Folge haben.
Die vorgesehene Geldleistung wird um jährlich 1,5 Prozent angepasst. Dies gilt auch für die im Satzungsentwurf unter § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 d), e), g) und j) aufgeführten Pauschalbeträge.
Die Dynamisierung der Werte würde erstmals ab dem Jahr 2024 zum Tragen kommen und Mehraufwendungen jährlich in Höhe von ca. 5.000 Euro umfassen.
Der § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 f) des Satzungsentwurfes wird dahingehend angepasst, dass Vertretungsstunden an einzelnen Tagen „spitz“ entsprechend der vorher vereinbarten Zeiten abzurechnen sind. Sollte das Kind an den vereinbarten Tagen nicht oder nur kürzer gebracht werden, werden die Vertretungskräfte auch für nicht geleistete, aber vorgehaltene Stunden bezahlt.
Der finanzielle Mehrbedarf kann nicht ermittelt werden, weil das Jugendamt keine Daten über spontan nicht oder verkürzt gebrachte Kinder in der Vertretung erhebt.
Fraktion Die Linke:
Die Urlaubstage der Kindertagespflegepersonen werden von 20 Tage auf 30 Tage erhöht.
Bei Krankheitstagen der Kindertagespflegepersonen werden die Geldleistungen für eine Dauer von 30 Tagen statt bisher 20 Tagen gewährt.
Die Anhebung der Urlaubs- sowie Krankheitstage auf jeweils 30 Tage pro Kalenderjahr führt zu einem finanziellen Mehrbedarf in Höhe von 3.130.000 Euro pro Jahr.
Die geforderte Anpassung der an KTPP gewährten Urlaubs- und Krankheitstage würde insgesamt zu einem Anstieg der Vertretungspflege führen.
Wird die Höhe der Mietkostenförderungen regelmäßig an den aktuellen Mietspiegel für die Stadt Dortmund angepasst?
Die Mietkostenförderung wird als Pauschale gewährt.
Eine Anpassung an den aktuellen Mietspiegel erfolgt nicht. Dieser stellt auch keine adäquate Grundlage für eine einheitliche Fortschreibungsrate dar. Insbesondere vor dem Hintergrund der Aufteilung auf verschiedene Wohnungsgrößen, Wohnungstypen, Baujahre und den jeweils damit einhergehenden Ober- und Untergrenzen bzw. Medianwerte sowie verbundener Zu- und Abschläge abhängig von verschiedenen Ausstattungsmerkmalen, wäre die Festlegung auf einen pauschalen Fortschreibungswert im Einzelfall nicht passgenau. Eine Einzelfallprüfung wäre aus verwaltungstechnischen Gründen viel zu aufwendig…..
Was wird die Stadt Dortmund unternehmen, um die Kindertagespflegepersonen bei den horrend gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen?
Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Das Jugendamt hat hierzu keine gesonderten Maßnahmen für die KTPP geplant.
Die geforderten Anpassungen würden zusammengefasst finanzielle Mehraufwendungen jährlich in Höhe von ca. 5,1 Millionen Euro zur Folge haben.
Die Fraktion Die Linke+ zieht Ihren Antrag zurück.
Der Antrag der Fraktion B´90/ Die Grünen wird in die Haushaltsberatungen geschoben, mit ergänzenden Fragen, die in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück und bringt sie nach den Haushaltsberatungen überarbeitet erneut in den Gremienlauf.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 26.10.22 zur Kenntnis.
Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen!
zu TOP 3.19
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, ob noch gelte, dass die finanziellen Auswirkungen nicht im Haushaltsplan 2023 ff. berücksichtigt seien.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bejaht die Frage.
Herr Mader merkt an, dass seiner Meinung nach ein Schieben aufgrund der Höhe der Summe ohne weiteres möglich sei. Es ginge dabei nicht darum, die Qualität der Maßnahme zu beurteilen. Auch der Entwurf des Kämmerers sei noch nicht bekannt.
Herr Käppel (Bereichsleiter, Sozialpädagogische Fachdienste) gibt den Hinweis, dass es bezüglich der Fortführung des Projektes, wichtig sei, dass die Finanzierung des Projektes nur bis zum Jahresende gesichert sei. Für ein bündiges Fortfahren wäre eine rechtzeitige Beschlussfassung notwendig.
Herr Mader gibt an, dass eine Zustimmung für 1 Jahr kein Problem sei. Er schlägt diese Kompromisslösung vor.
Herr Stüdemann merkt an, dass das ein tragfähiger Vorschlag sei.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob dieser Kompromiss zu negativen Folgen für die Beschäftigten führe.
Herr Stüdemann erklärt, dass es für die Beschäftigten zu keiner negativen Situation führe, da die Verträge dann für 1 Jahr weitregeführt würden. In der Haushaltsbefassung werde dann eine Aussage für das weitere Verfahren für 2024 und 2025 getroffen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion dem Vorschlag folgen könne.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) und auch Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) schließen sich Herrn Langhorst an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2023 bis 2025.
das Jahr 2023.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 in seine Haushaltsberatungen.
zu TOP 3.20
Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24680-22)
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Aussage, dass die dargestellten Mehraufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zusätzlich zu berücksichtigen seien, noch aktuell sei.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bejaht diese Frage.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Fachberatungspauschale in der Kindertagespflege ab 01.01.2023 auf 150 € zur Sicherstellung eines Fachberatungsschlüssels von 1:70.
zu TOP 3.21
Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24592-22)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.22 vor:
Ein Projekt mit so großer Strahlwirkung wie der Umbau der Saarlandstraße wegen einer möglichen Förderung im Rahmen der Städtebauförderung zurückzustellen, weil für die Umsetzung beider Projekte nicht ausreichende Personalkapazitäten in den Fachbereichen vorhanden sind, wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vehement abgelehnt.
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Saarlandstraße wurde eine umgehende Umgestaltung der Saarlandstraße nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme zugesichert. Es sind bereits Geld und Arbeitskraft in die Planung Saarlandstraße geflossen, beides umsonst, falls nun der „Neue Graben“ vorgezogen wird.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt die Empfehlung der Vorlage einstimmig ab und besteht auf Durchführung des Umbaus der Saarlandstraße, wie ursprünglich angekündigt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24592-22-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN begrüßt die Umsetzung des Projekts „Lebenswerter Neuer Graben“.
Durch eine Neuaufteilung des Straßenraums wird der betroffene Bereich nicht nur klimaresilienter, sondern vor allem wird die Verkehrswende – und die damit verbundene verbesserte Lebenssituation der Anwohnenden – praktisch erlebbar. Besonders begrüßen wir, dass dieses Projekt zur Blaupause für weitere Maßnahmen im Stadtgebiet werden soll.
In Ergänzung der Vorlage bitten wir die Verwaltung in dem Zusammenhang, den aktuellen Planungsstand zum Umbau der Saarlandstraße darzustellen.
Um den Umbau dieser wichtigen Verbindungsstraße direkt im Anschluss der Maßnahmen am Neuen Graben zu gewährleisten, sollen die nötigen weiteren Leistungen im Planungsamt parallel zu den Umsetzungsarbeiten am Neuen Graben weitergeführt werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.2022:
Siehe oben!
AKUSW, 19.10.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Die Verwaltung wird darum gebeten, bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Stellungnahme zum Planungsstand des Umbaus der Saarlandstraße inkl. eines Vorschlages, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann, vorzulegen.
Diese Stellungnahme soll auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis vorgelegt werden.
AFBL 04.11.22
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erläutert, dass die Beauftragung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bisher nicht befriedigend abgearbeitet worden sei. Dort habe es die Diskussion gegeben, dass dieses Projekt, was mit Städtebaufördermitteln gefördert werden könne, in Konkurrenz mit den Überlegungen „Saarlandstraße“ stehe. Ebenso sei ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Geschäftsgang, der den Wunsch beinhalte, dass beide Projekte parallel betrieben werden sollen. Der Wunsch des AKUSW sei gewesen, bis zum Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) oder spätestens bis zum Rat eine Darstellung über den Planungsstand „Saarlandstraße“ vorzulegen und darüber hinaus habe es die Aufforderung gegeben, beide Projekte weiter zu führen und zu prüfen, welches dritte Projekt aus dem Jahresarbeitsprogramm entnommen werden könne. Das sei bis heute nicht beantwortet und ohne diese Darstellung sei seine Fraktion heute nicht entscheidungsfähig.
Herr Meißner (Bereichsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) erinnert, dass die Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des AMIG vorgelegen habe. Dort sei klargestellt worden, dass ein Anschluss Saarlandstraße an die Planung des Neuen Grabens gewährleistet werden soll. Eine zeitgleiche Planung ließen die Kapazitäten im Tiefbauamt derzeit nicht zu. Entscheidend sei bei der Saarlandstraße zum einen die Ausführungsplanung, die im Tiefbauamt nach dem Neuen Graben beginnen könne. Das sei ca. in 2025. Die Zeit bis dahin werde von der Planungsverwaltung dafür genutzt, die Entwurfsplanung der Saarlandstraße zu Ende zu bringen. Bisher gäbe es noch keinen Beschluss über die Entwurfsplanung, diese werde dem Rat bis Ende 2023/Anfang 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Politik das bisher vorgetragene nicht ausreiche, um einen Beschluss fassen zu können. Es habe auch den Wunsch im AKUSW gegeben, deutlich zu machen, welche Maßnahmen im Jahresarbeitsprogramm nach unten rutschen müssten/würden, um entsprechende Arbeitskapazitäten für den Neuen Graben und die Saarlandstraße frei zu haben.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass es eine heftige Diskussion im AKUSW gegeben habe und ein großes Unverständnis dafür geherrscht habe, dass die beiden Projekte gegeneinander liefen. Die Frage sei, wenn es mit den Kapazitäten so eng sei, ob politisch entschieden werden könne, dass die Saarlandstraße wichtiger sei, als ein anderes Jahresarbeitsprojekt. Es sei wichtig zu wissen, ob es durch die Herunterstufung eines anderen Projektes die Möglichkeit gäbe, die Saarlandstraße weiter nach vorne zu schieben. Das sei auch im AKUSW so nachgefragt worden und sei bisher nicht beantwortet. Eine Antwort bis zum Rat wäre wünschenswert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.22 und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.22 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beantwortung der Fragen möglichst bis zur Fraktionssitzung am Montag und lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 3.22
Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25194-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
| Aufwandsentschädigung
pro Monat | Sitzungsgeld pro
angefangene Stunde |
Vorsitzende /
stellv. Vorsitzende | 120,00 € | 50,00 € |
Sachverständige und Ratsmitglieder | 75,00 € | 50,00 € |
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nach Empfehlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften für die Mitglieder des Umlegungsausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2023 folgende Aufwansentschädigung:
zu TOP 3.23
Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Gestaltungskonzept „Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase zum Boulevard“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 Euro zur Kenntnis und beauftragt das Grünflächenamt (FB 63) mit der Umsetzung.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Fachbereichs 63 aus der Investitionsfinanzstelle 63W01312014140 – Boulevard Kampstr., Begrünung - unter der Finanzposition 780500 mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2023: 250.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.427,26 Euro.
zu TOP 3.24
Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24131-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) verweist auf S. 3, Begründung, 1. Herausforderungen und Lösungsvorschläge auf folgenden Satz:
Die Cityentwicklung ist dabei als Gemeinschaftsaufgabe zahlreicher Akteure aus dem öffentlichen (Stadt Dortmund mit verschiedenen Fachbereichen) und dem privaten Sektor (Immobilieneigentümer*innen, Gewerbetreibende, Institutionen und Verbände) zu verstehen.
Es sei enttäuschend, dass die Politik dabei keine Rolle spiele. Seiner Auffassung nach sage der Rat der Verwaltung, was zu tun sei. Das müsse auch noch in der Broschüre zu tragen kommen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass das der Grund gewesen sei, warum seine Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nein gesagt habe. Die Entscheidungen über den Verfügungsfond erlaubten privaten Einzelpersonen den öffentlichen Raum zu gestalten, ohne dass der Rat abschließend etwas sagen könne. Das Prinzip sei falsch und deshalb lehne seine Fraktion die Vorlage ab.
Her Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es um die Frage gehe, wie man die Innenstadt attraktiv mache, insbesondere auch für Handel und Gastronomie. Es gehe um ein Zusammenspiel von Privaten und Kommune im gemeinsamen Interesse. Der Ansatz der Verwaltung sei sehr sinnvoll und entscheidend sei, was für die Menschen, die die City nutzen, dabei heraus komme. Seine Fraktion werde zustimmen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass die Entscheidung, die heute abgebildet sei, einen sehr langen Vorlauf habe. Es handele sich um einen ersten Schritt, dem er dringend empfiehlt zuzustimmen. Es sei klar, dass etwas getan werden müsse. Weiterhin erläutert er die Vorgehensweise der Vorbereitung.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) weist darauf hin, dass man in verschiedene Regelkreise hineinkomme. Das zusammenzufassen, sei eine große Aufgabe.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Vorstellung von Frau Linnebach (Amtsleiterin Amt für Stadterneuerung) im gestrigen Sonderältestenrat. Gerade diese koordinierende Aufgabe solle mit dem Citymanagement geleistet werden. Deshalb sei es richtig, dass diese Aufgabe in den Händen der Stadtverwaltung sei. Die Frage des Verfügungsfonds sei überschaubar. Ihrer Fraktion sei wichtig, dass diese Koordination auch im Citymanagement passiere.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Einrichtung eines externen Citymanagements für die Dortmunder Innenstadt mit Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 500.000 €; insg. 2 Mio. € für zunächst vier Jahre (Haushaltsjahre 2023-2026),
2. beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Soforthilfe in der City (ebenfalls für zunächst vier Jahre) inhaltlich vorzubereiten und dem Rat einen Vorschlag mit detaillierten Richtlinien in 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen,
3. beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot für das externe Citymanagement zu erteilen,
4. legitimiert die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Mehraufwendungen i. H. v. jeweils 500.000 € zusätzlich im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-prozesses 2023 ff. zu veranschlagen und
5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes als Grundlage der Stadterneuerungs-Aktivitäten und zur Fördermittelakquise für die City.
Für die Jahre 2025 und 2026 wird eine Refinanzierung angestrebt. Daher ist vorbehaltlich des noch zu stellenden Fördermittelantrags eine Förderung in Höhe von 70 % der in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entstehenden Aufwendungen möglich. Im Falle eines positiven Bescheides beträgt der konsumtive Eigenanteil für die Stadt Dortmund in den Haushaltsjahren 2023 – 2026 insgesamt 1,3 Mio. €.
zu TOP 3.25
Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
hierzu-> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Reinigungspläne
für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Dortmund aktualisiert und an die derzeitigen
Bedingungen anpasst. Hierbei soll die Reinigungsintensität bedarfsgerecht erhöht
werden im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Konzept, verbunden mit den zu
erwartenden finanziellen Auswirkungen, für die bevorstehenden Haushaltsberatungen
2023 in den Sitzungen des AMIG und des AFBL im Dezember 2022 vorzulegen.
Begründung:
Die Schulreinigung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Nach Meinung der
CDU-Fraktion sind die Reinigungspläne aus der Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie
nicht mehr auf die derzeitigen Gegebenheiten an den Dortmunder Schulen abgestimmt.
Die zusätzlichen Reinigungen während der Corona-Pandemie haben die Kritik an der
Sauberkeit der Dortmunder Schulen verstummen lassen. Neben der nach wie vor bestehenden
pandemischen Lage und der Frage, ob tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler
konsequent sämtliche Hygienemaßnahmen entsprechend der Ausführungen des Gesundheitsamtes
umsetzen, ist bedingt durch den Krieg gegen die Ukraine und die Auslastung
aller Klassen bis zur maximal möglichen Schülerzahl eine Veränderung zum Status ante
zu erkennen. Zudem werden im Zuge des Ausbaus des offenen Ganztags die Betreuungsangebote
zunehmend auch auf Klassenräume ausgedehnt. Überlegungen, die Schulen
auch im „Schichtbetrieb“ für Sprachkurse am Nachmittag zu nutzen, kommen hinzu.
Mehr Menschen auf gleichem Raum und verstärkte Nutzung des Raumes verursachen
einen größeren Reinigungsaufwand.“
AMIG 25.10.2022:
Herr Rm Gebel fragt nach, was mit den befristeten Angestellten und Arbeitsverträgen passiert.
Diese Frage soll bis zum Schulausschuss beantwortet werden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Schulausschuss weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.22 vor:
Es liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 25.10.2022 vor:
Siehe oben!
Weiterhin liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2022 vor:
…in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 25.10.2022 wurde um die Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit den befristet beschäftigten Reinigungskräften bzw. den entsprechenden Arbeitsverträgen gebeten. Die Antwort soll zur Sitzung des Schulausschusses erfolgen.
Dementsprechend informiere ich, dass die befristet beschäftigten Reinigungskräfte mindestens bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterbeschäftigt werden. Eine Vertragskündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt nicht.
Alle betroffenen Reinigungskräfte werden zudem fachlich beurteilt, da bei einer positiven Beurteilung eine Weiterbeschäftigung des Personals zur weiteren Sicherstellung der Eigenreinigung angestrebt wird. …
Frau Dr. Goll (CDU) warb dafür, die Vorlage abzulehnen, um abzuwarten, was an Schulreinigung benötigt wird, damit nicht wieder auf ein Niveau zurückgefallen werde, dass allen noch als Sparmaßnahme in Erinnerung sei und das in der Vergangenheit zu vielen Beschwerden geführt habe.
Frau Joest (FDP) würde der Einstellung der Zusatzreinigungsleistungen zustimmen, möchte jedoch auch, dass die Schulen wieder sauberer würden.
Herr Erstfeld (SPD) erklärte Zustimmung zu dem Antrag und würde die Vorlage ebenfalls ablehnen oder schieben, um Zeit für das Konzept der Schulreinigung zu schaffen.
Frau Dresler-Döhmann (Linke+) könnte die Vorlage empfehlen und würde die bessere Schulreinigung, eventuell mit einer kommunalen Servicegesellschaft, mit in die Haushaltsberatungen nehmen.
Herr Jansen (B´90/Die Grünen) unterstützt den Antrag der CDU ein Gesamtkonzept vorzulegen und fragt, ob es finanzielle Auswirkungen habe, wenn die Vorlage abgelehnt würde.
Herr Kling (FB 65) erklärte, dass die Reinigung zurzeit Corona bedingt abgewickelt würde. Es gebe mehr Aufwendungen durch die Corona-Leistungen und mehr Erlöse durch den Corona-Zusatztopf, der in den Folgejahren abgewickelt werde. Somit sei jedwede Entscheidung für den Haushalt neutral.
Herr Erstfeld (SPD) ergänzte, dass die Mittel bis 2023 bereit gestellt seien und somit würde es seiner Meinung nach reichen, wenn das Konzept im Januar zu den Haushaltsberatungen vorliege.
Die Vorsitzende fasste zusammen, dass sie die Vorlage und anschließend den Antrag abstimmen lassen würde.
Der Schulausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich (gegen die FDP bei Enthaltung B´90/Die Grünen) ab.
Der Schulausschuss stimmt dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1) einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Vorlage einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1) einstimmig zu.
zu TOP 3.26
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 25176-22-E1):
„Die SPD Fraktion nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung
des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die
einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert die SPD Fraktion die Verwaltung
auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der
Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
Begründung:
Der Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) ist eine der Landmarken Dortmunds und wird
derzeit aufwändig saniert. Wir finden es daher sinnvoll, dass ein Konzept erarbeitet wird,
wie diese Landmarke touristisch und kulturell eingebunden werden kann.“
AMIG 25.10.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum o .a SPD-Antrag einstimmig folgenden Beschluss:
„Der AMIG nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung
des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die
einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert der Ausschuss die Verwaltung
auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der
Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 25.10.22 (einschließlich des o. g. SPD-Antrages) und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die Ausführung des 2. Bauabschnittes von bisher 1.206.450,00 € um 497.000,00 € auf 1.703.450,00 €.
Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen
Haushaltsjahr 2022 = 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2023 = 1.507.950,00 €
Gesamt: = 1.607.950,00 €
Der städtische Eigenanteil einschließlich nicht-zuwendungsfähiger Bestandteile der Maßnahme wird nachträglich über „Nordwärts“ unter der Finanzstelle 01S00184082002, Finanzposition 780800 abgebildet.
Desweiteren sind Sachleistungen i. H. v. 50.000,00 € zu berücksichtigen. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.703.450,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 45.500,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.
zu TOP 3.27
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.10.22 anzuschließen und die Vorlage in die Haushaltberatungen zu schieben.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt Herrn Mader Recht, weist aber darauf hin, dass die Vorlage auch die Sachmittel betreffe, die für die Ausschreibung des Dienstleisters bereit gestellt werden müssten. Die Verzögerung sei zu erheblich, wenn die Vorlage in die Haushaltberatungen geschoben würde. Er schlägt vor, Punkt 3 herauszulösen für die Haushaltsberatungen und die Punkte 1,4 und 5 heute zu beschließen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kauch an.
Herr Mader weist darauf hin, dass seine Fraktion sich für ein komplettes Schieben in die Haushaltsberatungen ausspreche. Das sei auch in den letzten Haushaltsberatungen so gewesen. Er sagt einen fairen Umgang von Seiten seiner Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 3.28
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25842-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2021 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 160.556.040,75 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.
4. Personal und Organisation
zu TOP 4.1
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass es sich um Planstellen handele, deshalb bittet er um schieben in die Haushaltberatungen, mindestens aber bis zum Rat.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) weist darauf hin, dass dadurch ein halbes Jahr verloren ginge. Er sehe das zeitkritisch für 2035.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) folgt der Bitte von Herrn Mader und bittet um Schieben in die Haushaltsberatungen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass inhaltlich noch nachgedacht werden müsse, was inhaltliche Aufgaben des Verkehrswendebüros sein könnten. Dazu gäbe es einen Haushaltsbeschluss. Ihre Fraktion könne sich dem Wunsch nach schieben in die Haushaltsberatung anschließen, mindestens bis zum Rat.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es hier ausschließlich um Personalstellen gehe und deshalb müsse konsequent in die Haushaltsberatungen geschoben werden.
Herr Mader nimmt den Wunsch „mindestens bis zum Rat schieben“ zurück und bittet um Schieben in die Haushaltsberatungen. Eine thematische Auseinandersetzung der Aufgaben sei notwendig.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass alle Stellen, die zur Beschlussfassung vorlägen, bereits im Stellenplan für den Haushaltsplanentwurf enthalten seien.
Er bittet um Besprechung im nichtöffentlichen Teil, wie der Modus der Beratungen des Haushalts technisch stattfinden könne. Diesmal seien bereits beträchtlich viele Vorgänge in die Haushaltsberatungen geschoben worden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.
zu TOP 4.2
Einrichtung eines gesamtstädtischen Fördermittelmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25825-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Verwaltung beauftragt, ein ganzheitliches Konzept für ein stadtweites, zentrales Fördermittelmanagement vorzulegen, dass dazu beiträgt, passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren; andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten; das Fördermittelcontrolling zu verbessern sowie Projekte und deren Abrechnung effizienter umzusetzen.
Um diesen Beschluss umsetzen zu können, beschließt der Rat der Stadt Dortmund nunmehr die Einrichtung von zusätzlichen 3,00 Planstellen in der Wertigkeit E 11 TVöD im Fördermittelmanagement zur Bearbeitung der drei großen Themencluster
1) Digitales, Innovation, Mobilität, Umwelt, Klima, Grün
2) Soziales, Gesundheit, Migration, Sport, Kultur, Bildung
3) Infrastruktur, Wohnen, Sicherheit, Beteiligung
sowie die Einrichtung einer 0,50 zusätzlichen Planstelle in der Wertigkeit E 10 TVöD im Finanzmanagement zur fachlichen Beratung im Rahmen des Fördermittelcontrollings. Die Stellen sollen mit Stellenplan 2023 eingerichtet und im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 besetzt werden.
zu TOP 4.3
Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.22 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) empfiehlt den Empfehlungen der anderen Gremien, es in die Haushaltsberatungen zu schieben, zu folgen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich an und hofft auf positive Begleitung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung.
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
zu TOP 5.1
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24675-22-E2)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24675-22-E3)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24675-22-E4)
hierzu-> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24675-22-E6)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22 vor:
AKUSW, 19.10.2022:
Herr Rm Waßmann beantragt die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten, da sich für seine Fraktion noch Fragestellungen zur weiteren Kostenentwicklung ergeben werden, welche man gerne im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) anhand einer dann nochmal durch die Verwaltung dargelegten aktualisierten Kostenermittlung thematisieren wolle, bevor man eine Entscheidung zur Vorlage treffe.
Frau Rm Sassen bittet die Verwaltung darum, möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Aufstellung vorzulegen, aus welcher hervorgehe, wie man zu den derzeitigen Stellplatzbedarfen komme.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Neben der Bitte nach einer aktualisierten Kostenermittlung zur AFBL-Sitzung wird die Verwaltung darum gebeten, die o. a. Aufstellung zum Thema „Stellplätze“ möglichst bereits zur Sitzung des AMIG vorzulegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 24675-22-E3):
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Finanzausschuss, dem AKUSW und dem AMIG zeitnah vorgelegt werden.
Begründung:
Die vorgesehenen Stellplätze in der mehrstöckigen Tiefgarage haben einen entscheidenden Anteil an den Kosten für das Bauvorhaben. Aus diesem Grund sollte überlegt werden, inwieweit vor dem Hintergrund der günstigen ÖPNV-Anbindung der Sporthalle, die Anzahl der zu erstellenden Stellplätze reduziert werden kann. Da für die Sporthalle ein Bebauungsplan zu ändern ist, muss sich hierbei nicht an die Vorgaben der Stellplatzsatzung gehalten werden, sie dient lediglich zur Orientierung. Eine Abweichung kann entsprechend vereinbart werden.
Eine denkbare Möglichkeit wäre die Reduzierung der Stellplätze für die Besuchenden: Über die Änderung des Schlüssels auf 1 Stellplatz je 13 Plätze anstelle von 1 Stellplatz je 10 Plätze könnten allein 75 Stellplätze eingespart werden.
Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre die „Teilung“ der Stellplätze für die Berufsschulen: Die Stellplätze könnten vormittags und tagsüber von den Schulen belegt werden und (klassischerweise) abends, wenn Events stattfinden, dem Stellplatzbedarf der Besuchenden zugerechnet werden. Dafür müsste die Baulast für die Stellplätze der Berufskollegs entsprechend spezifiziert und umgetragen werden. Weitere Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der bereits skizzierten Minderungsmöglichkeiten sollen vom Prüfauftrag umfasst werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4):vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum obengenannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 4. November 2022:
1. Der Rat nimmt den Sachstand zum Neubau der Vierfachsporthalle Unionviertel sowie das überarbeitete Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis.
2. Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
3. Vor dem Hintergrund der vielfältigen aktuellen Herausforderungen für den städtischen Haushalt erwartet der Rat von der Verwaltung, dass die planerischen Anforderungen auf ein notwendiges, sinnvolles, bedarfsgerechtes und an realistischen Sportzielen ausgerichtetes Maß reduziert werden.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Anforderungen
· für Wettkampfsportzwecke, wie
o Mindestzuschauerkapazitäten für den Ligabetrieb in Ballsportarten, wie Basketball, Handball oder Volleyball (1.500, 2.500 oder 3.000 Zuschauer; Anteil Steh- und Sitzplätze),
o Anzahl der Zuschauertribünen (Tribünen an vier, drei oder zwei Seiten)
· an die Art des Stellplatzangebotes (unmittelbar vor Ort an/in der Sporthalle oder –zumindest ergänzend – Parklösungen im näheren Umfeld, wie zum Beispiel die Mitnutzung des Parkhauses Dortmunder U bzw. Robert-Schumann-Berufskolleg; Tiefgaragenlage, Parkpalette oder andere Lösung).
· Planerisch betrachtet und durchgerechnet werden sollte darüber hinaus auch die Alternative der Errichtung einer vornehmlich auf Schulzwecke ausgelegten Vierfachsporthalle.
4. Dem beauftragten Generalplaner wird angesichts der erheblichen Kostensteigerungen im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 (Drucksache Nr.: 14767-19) aufgegeben, auf der Grundlage verwaltungsseitig vorgegebener abgestufter planerischer Anforderungen an die Vierfachsporthalle, im Rahmen der Vorplanung kostenreduzierende Lösungsansätze für den Wettbewerbsbeitrag aufzuzeigen.
5. Dem Rat und seinen zuständigen Ausschüssen sind die alternativen Lösungsansätze einschließlich Kostenbewertung nach Abschluss der Vorplanung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.22 vor:
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24675-22-E1, siehe GIS)
AMIG 25.10.2022:
Frau Rm Sassen kündigt an, dass ihre Fraktion zur AFBL-Sitzung einen Prüfauftrag zum Thema „Stellplätze“ vorlegen werde. Hierbei werde es darum gehen, die Stellplätze noch weiter zu reduzieren mit dem Ziel der Kostenreduzierung.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter...
Frau Lögering (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich die Reha- und Behindertensportgemeinschaft an ihre Fraktion gewandt habe, da sie erst sehr spät in die Beratungen eingebunden wurden und zu dem Resultat kamen, dass sie die Halle nur sehr eingeschränkt nutzen könnten.
Ihre Fraktion hätte noch Fragen zur Barrierefreiheit, die sie gerne schriftlich zur Ratssitzung beantwortet hätten:
1. Wird die Halle am Dortmund U nach aktuellem Stand in der Lage sein, ein großes Paraevent Rollstuhlsport auszurichten? Inwiefern hält die Halle hier ausreichend Platz für viele Alltags- und Sportrollstühle, sowie ausreichende Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen vor?
2. Inwiefern wird die Umgebung der Sporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise für Rollstuhlfahrer ein größeres Gefälle ausgeschlossen werden kann?
3. Inwiefern wurden die Bedarfe „Hören und Sehen“ bei der Planung der Halle im Vorfeld aufgenommen?
Herr Klösel (SPD) könnte der Vorlage heute zustimmen, würde aber dem Vorschlag der Grünen, die Vorlage in den Rat zu schieben folgen.
Frau Dr. Goll (CDU) bat ebenfalls, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, dann könnten die Fragen im AFBL schriftlich gestellt werden.
Der Schulausschuss lässt die Vorlage mit den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen ohne Empfehlung durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 24675-22-E6)::
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates am 10 November:
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen etc. vor?
2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen werden kann?
3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?
Herr Schiebold (Fachbereich Liegenschaften -Bereichsleitung Immobilienprojektentwicklung) erläutert anhand einer Präsentation das Vorhaben D4U Sporthalle Unionviertel. (Anlage 1).
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) äußert sich zur Marksituation und Kapitalkosten in Bezug auf das Bauvorhaben. Er regt an, kein komplett anderes Gebäude ins Gespräch zu bringen. Der Hinweis auf eine wettkampffähige Wettkampfhalle sei bisher immer die Argumentation dafür, dass eine Interimssituation eine Zeitlang erhalten werden könne. Eine reine schulsportliche Halle mit 600 Plätzen hätte zufolge, dass beantwortet werden müsse, wie mit 10 bis 20 Mio. € Baukosten am Standort Wellinghofen umgegangen werde. Die Halle in Wellinghofen könne so nicht weiter betrieben werden. Das sei im Gesamtzusammenhang zu diskutieren. Für die Sportstadt Dortmund und das Bestreben, weiter ein attraktiver Wettkampftreffpunkt zu sein, ermutige er dazu nicht auf ein rein schulsportausgerichtetes Konzept umzuschwenken.
Er weist darauf hin, dass man sich mitten in der Bearbeitung befinde und bei Aufhebung von Wettbewerben und Wettbewerbsergebnissen könnten die damit befassten Büros die Auslagen geltend machen.
Das B-Plan-Verfahren laufe zurzeit parallel. Ein konzeptionell völlig anderes Einsteigen an diesem Standort würde ein Modifizieren des B-Plan-Verfahrens nach sich ziehen und viel Zeit kosten.
Er empfehle, dass die Situation, die politisch lang behandelt worden sei und mit Ratsbeschlüssen untersetzt sei, zu belassen und nicht komplett neu formuliert werden sollte. Über Kompensationsideen für Kostensteigerungen könne trotzdem gesprochen werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass auch ihre Fraktion die Baukostensteigerung umtreibt. Das sei auch der Hintergrund des Prüfauftrages ihrer Fraktion. Die Stellplätze würden jetzt bereits ca. 16 Mio. € ausmachen und das sei Grund genug, über eine weitere Kostenreduzierung für die Stellplätze nachzudenken. Die Stellplatzsatzung bilde nur einen Orientierungsrahmen, den man verlassen könne. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion sei von einem ähnlichen Ziel angetrieben. Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion halte ihre Fraktion nicht für zielführend. Die anderen Punkte könne ihre Fraktion mittragen. Sie bittet, den Prüfauftrag (Drucksache Nr.: 24675-22-E3) ihrer Fraktion ernsthaft zu bearbeiten und auch die Fragen des Behindertenpolitischen Netzwerkes, die ihre Fraktion aufgegriffen habe (Drucksache Nr.: 24675-22-E6) bis zum Rat zu beantworten und die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Erhaltung der Konzeption als Wettkampfstätte im vorgesehenen Umfang erhalten wolle. Seine Fraktion folge weiterhin der Verwaltungsvorlage und könne dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Stellplätzen zustimmen. Der CDU-Antrag würde die Wettkampffähigkeit in Frage stellen, deshalb werde seine Fraktion diesen Antrag ablehnen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion ihren Antrag nie so verstanden habe, Kritik in Richtung Sondervermögen auszulösen. Auch seine Fraktion wolle das Projekt retten, dennoch müsse man schauen, was für Möglichkeiten der Einsparung erreichbar seien. Er wirbt für den Antrag seiner Fraktion, der nichts im Hinblick auf die Vierfachsporthalle verschlage und nicht verhindern solle, die Halle zu bauen. Aus Sicht seiner Fraktion müsse den Bürgern*Innen erklärt werden, woher die dramatischen Kostensteigerungen kommen. Es handele sich um ein Großprojekt. So sei die Ziffer 3 des Antrages zu verstehen. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen könne seine Fraktion mittragen.
Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) bittet um Auskunft, was mit den ca. 30-40 Bäumen, die auf dem Parkplatz stünden passiere.
Herr Schiebold gibt an, dass eine 800 qm große Fläche für Bepflanzungen zu Verfügung stehe. Es werde versucht die Ausgleichsmaßnahmen schwerpunktmäßig vor Ort vorzunehmen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne, ebenso dem Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Antrag der CDU-Fraktion könne seine Fraktion nicht folgen.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) geht auf die Vorlage ein und verweist auf S. 5 der Vorlage:
„Nach Beauftragung der Generalplanung und einem Einstieg in das Projekt wird noch eine
Plausibilisierung der Kosten erfolgen. Zusätzlich sollen durch das Büro Einsparpotenziale
aufgezeigt werden.“
Das sei gut, seine Fraktion wolle aber diese Plausibilisierung der Kosten und die Einsparpotenziale erst einmal sehen. Weiterhin bezieht er sich auf folgenden Absatz auf S. 5 der Vorlage:
„Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Vorplanung ermittelt und dann im
Rahmen des Planungs- und Baubeschlusses oder in den Sachstandsberichten zum
Schulbauprogramm dargestellt werden.“
Das habe zu der Überlegung geführt, nach Leistungsphasen vorzugehen, damit beim letzten Entscheid in die Stadtgesellschaft hinein gesagt werden könne, was die Halle insgesamt kosten solle. Das Szenario von 30 – 40 % sei eine Hausnummer. Er macht den Hinweis, dass es lediglich eine Handballdamenmannschaft gäbe, die auch ein internationales Niveau abbilde. Darüber hinaus gäbe es keine Ballsportart, die international eine Rolle spiele. Das führe zu der Bewertung, dass die Anzahl der Stellplätze bei 750 liege.
Frau Reuter verweist auf die drei Fragen zum Thema Barrierefreiheit.
Herr Schiebold gibt an, dass es bereits eine Kontaktaufnahme mit dem Behindertenpolitischen Netzwerkes im Rahmen der Machbarkeit gegeben habe. Er könne sagen, dass grundsätzlich weitestgehend eine Barrierefreiheit ermöglicht werde. Wettkampfsport könne ebenfalls dort stattfinden. Er habe bereits erläutert, dass auch gerade bei der Außenflächengestaltung dafür gesorgt werde, dass ein barrierefreier Zugang in die Halle möglich sein wird. Das Thema „Sehen, Hören“ sei auf dem Schirm und würde sicher noch zu weiteren Kostensteigerungen beitragen.
Frau Reuter bittet um Verschriftlichung bis zum Rat.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Schulausschusses vom 02.11.22 und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.22 zur Kenntnis und betrachtet die o. g. drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion als eingebracht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um Beantwortung der Fragen aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24675-22-E3 und 24675-22-E6) bis zum Rat.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 5.2
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25837-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25837-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor:
die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund setzt die geplante und bereits vorgestellte
a) neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund und
b) neue Schulordnung für die Musikschule
für ein Jahr aus. Im Jahr 2023 gelten weiterhin die Preise des Jahres 2022.
Begründung
Bislang war es üblich, die Preise u.a. für kulturelle Angebote in der Stadt Dortmund behutsam, aber regelmäßig an die Inflationsrate anzupassen.
Wegen der derzeit gesamtwirtschaftlichen Krisensituation soll dieser „automatische Inflationsausgleich“ im Kulturbereich für ein Jahr ausgesetzt werden. Normalerweise strebt Deutschland eine Inflationsrate von 2% an. Derzeit liegt die Inflationsrate aber über 10%.
Die Menschen in Dortmund leiden bereits jetzt unter der extremen Inflation und sollen wenigstens in die Lage versetzt werden, sich einige kleine und schöne Dinge des Lebens – eben Kultur – noch leisten zu können. Das Erleben von Kultur darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Die Teilhabe muss für alle Menschen gewährleistet werden. Genauso ist es für die Kulturschaffenden wichtig, auch in der Krise Publikum bzw. Kundschaft zu haben.
Ohnehin könnte eine Preiserhöhung auch finanzielle Nachteile für die beteiligten Betriebe nach sich ziehen – etwa wenn die Angebote aus Kostengründen weniger genutzt werden und somit die Kulturbetriebe im Endeffekt weniger Geld einnehmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass es um die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses, den Inflationsausgleich herzustellen, gehe. Das sei zurzeit eine Sondersituation, es seien deutlich über 10% Inflation. Das auszugleichen gehe an die Substanz derjenigen, die die Eintrittskarten kaufen sollen. Deshalb der Antrag seiner Fraktion.
Herr Mader (CDU-Fraktion) wirbt für die Idee des Grundsatzbeschlusses. Er spreche nicht gegen die Sinnhaftigkeit sich darüber Gedanken zu machen, er glaube aber auch nicht, dass eine solche Maßnahme eine Auswirkung auf die 10 % Inflationsrate habe. Weiterhin würden keine kostendeckenden Preise in den Schulen erhoben, das sei ein deutliches Zuschussgeschäft. Um Sprünge von 20 bis 40 % zu vermeiden, halte er den Vorschlag der Verwaltung für angemessen. Dem Antrag der Fraktion DIE Linke+ werde sich seine Fraktion nicht anschließen.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Antrag sehr spät vorgelegen habe, deshalb melde seine Fraktion Beratungsbedarf an.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass ein Verzicht schwer den Bürger*Innen zu vermitteln sei. Es falle in der aktuellen Situation schwer, aber im Sinne der Gleichbehandlung und der gesamten Leistung, die die Verwaltung erbringe, könne der Kulturbereich nicht einzeln herausgenommen werden. Das sei nicht erklärbar und auch nicht legitim. Dafür bedürfe es einer Regelung, die den Ratsbeschluss von 2010 in irgendeiner Form für alle grundsätzlich zu modifiziere.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) kündigt ebenfalls Beratungsbedarf für seine Fraktion an. Gänzlich zu verzichten halte er für schwierig. Er fragt nach, wieviel die es ausmache, wenn man auf die Erhöhung verzichte.
Herr Lahn (41/KB) sagt zu, eine Antwort mit detaillierten Zahlen bis zur Ratssitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
zu TOP 5.3
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25293-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt:
Die Neufassung der „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“.
zu TOP 5.4
Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25312-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die Modernisierung des Stadions Rote Erde um 850.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von 2,5 Mio. € auf 3,35 Mio. €.
zu TOP 5.5
Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 vor:
Die TOP´s 4.3 „Evaluation Dortmund-Pass“ (Drucksache Nr. 24975-22-E1) und
TOP 6.3 „Feier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-inhaber*innen“ (Drucksache Nr.: 25427-22) werden zusammen behandelt.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 14.06.22 wurde beschlossen, eine Evaluation zum Dortmund-Pass zu erarbeiten und diese dem Ausschuss in seiner Sitzung am 28.10.22 vorzulegen. Die Antwort der Verwaltung dazu liegt vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + stellt folgenden Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgeändert in:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des damaligen Haushaltsbeschlusses anhand Variante 1 der Vorlage zum kostenlosen Eintritt aller Nutzer*innen des DO-Passes in allen Bädern.
2. Die Stadt Dortmund erarbeitet mit den Betreibern der Sportwelt gGmbH und den vereinsgeführten Badbetreibern ein Konzept zur technischen Umrüstung und / oder zum zusätzlichen Personalaufwand in den Bädern, um den kostenlosen Eintritt zu gewährleisten.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Beantwortung. Er lese aus der Antwort, dass der Dortmund-Pass ein Bekanntheits- und Attraktivitätsproblem habe. Insbesondere mache ihm Sorge, dass der Aufholeffekt nach der Pandemie in 2022 nicht das gewünschte Ausmaß erreicht habe. Es stellt sich daher die Frage, ob der Dortmund-Pass noch mal grundsätzlich diskutiert werden müsse, um ihn z. B. bekannter zu machen bzw. auch zusätzliche Gruppen in den Berechtigten Kreis aufzunehmen oder weitere Ermäßigungen einzuführen, um das Ganze attraktiver zu machen.
Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion bei dem Thema am Ball bleiben werde. Es könne nicht sein, dass das Geld bereit läge, aber der Zutritt aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei. Sie bittet daher um Zustimmung zum vorliegenden Antrag und erläutert die Hintergründe aus ihren Erfahrungen.
Herr Hechler (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es auch von seiner Fraktion wünschenswert wäre, diesen kostenlosen Zugang zu ermöglichen. Es sei aber von der Verwaltung klar gemacht worden, dass die Umsetzung größere Schwierigkeiten hervorrufe, als der Gewinn für die Menschen. Seine Fraktion würde daher der Verwaltungsvorlage so folgen wollen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er ausreichend Einblick in Familien aus Bedarfsgemeinschaften habe und er niemanden kennengelernt hätte, der auf den Schwimmbadbesuch verzichte, weil er 0,50 Cent zahlen müsse. Der Dortmund-Pass sei sehr wohl ein Angebot, das weitere Verbreitung brauche. Er halte die Verwaltungsvorlage für ausreichend und würde dieser zustimmen, nicht jedoch dem Ergänzungsantrag.
Herr Beckmann geht darauf ein, dass es auf den städtischen Haushalt gesehen keine große Rolle spiele. Das Problem sei hier, dass man keine Ausweitung auf alle Schwimmbäder, auch die, die jenseits der städtischen Verantwortung liegen, hin bekäme. Dort Personal einzusetzen, um das zu kontrollieren, mache die Sache teuer. Seine Fraktion halte den Antrag der Fraktion DIE LINKE+ für zielführend und würde diesem zustimmen.
Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass es nicht darum ginge, die Menschen in die Bäder zu lassen, sondern darum, dass die nicht städtischen Betreiber hinterher den Differenzbetrag erstattet bekommen wollen. Das muss in irgendeiner Form nachvollziehbar sein. Diesbezüglich müsse man zu einer Lösung kommen, die dann auch korrekt sei, was bedeute, dass das entweder über Personal oder über die Einführung eines technischen Systems gemacht werden müsse. Es ginge um die Struktur, nicht um das Geld.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass wenn es um die Struktur ginge, diese eben hergestellt werden müsse. Es könne nicht sein, dass Kinder oder Jugendliche, die in armen Verhältnissen leben, sich überlegen müssen, ob sie ihr Kind schwimmen schicken können oder nicht.
Auf Nachfrage von Herrn Beckmann zu den unterschiedlichen Angaben in der Stellungnahme und der Vorlage antwortet Herr Süshardt (Leiter Sozialamt), dass es übermittlungstechnisch Probleme gegeben habe. Er bittet um Entschuldigung für die unterschiedlichen Angaben. Intern werde das besprochen, so dass man zukünftig präzise Zahlen dazu liefern könne.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE+, Bündnis 90/Die Grünen und Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/Die PARTEI, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung des bisherigen Systems. Demnach wird Do-Pass-Inhaber*innen in den städtisch geführten Bädern auf Grundlage der aktuellen Preisliste die Badnutzung zu ermäßigten Preisen angeboten.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass es die Ausgliederung von Bädern zu Vereinen und zur Sportwelt gegeben habe. Dabei sei verwaltungsseitig vergessen worden die Ermäßigung für DO-Pass Inhaber*Innen mitzunehmen, zu übertragen und festzulegen. Seine Fraktion habe das mit einem Haushaltsantrag (flächendeckende Ermäßigung) der mehrheitlich beschlossen worden sei, versucht zu korrigieren. Ein paar Jahre sei nichts passiert, immer mit dem Hinweis, dass die Sportwelt keinen Ansprechpartner habe oder wie die Situation momentan sei. Damit könne man nicht zufrieden sein. 90 T Menschen hätten Anspruch. Seine Fraktion ist nicht damit einverstanden, dass der Haushaltsbeschluss nicht umgesetzt werde, deshalb Ablehnung für die Vorlage.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es sich so, wie von Herrn Kowalewski dargestellt, nicht abgespielt habe. Er weise das entschieden zurück. Über die Frage, ob DO-Pass Inhaber*innen eine Vergünstigung auch bei der Sportwelt bekommen würden oder nicht, sei bei den Vertragsverhandlungen sehr intensiv diskutiert worden. Der Wunsch der Betreiber sei gewesen, dass das nicht zur Anbringung gebracht werden müsse. Da sei nichts vergessen worden. Die Argumentation, die die Politik mitgetragen habe, sei, da wir selbst über einen Bestand an Bädern verfügen, dass sichergestellt werden könne in den städtischen Bädern das Angebot für die Do-Pass Inhaber*Innen aufrecht zu halten. Auf dieser Basis seien die Verträge geschlossen worden, die zweimal verlängert worden seien. Es sei offen erörtert worden und es habe Gründe dafür gegeben, die vorgetragen worden seien. Die laufenden gültigen Verträge liefen Ende nächsten Jahres aus, danach könne man neu darüber befinden. Zu diesem Zeitpunkt den Vertrag neu zu deklinieren sei nicht klug. Die Verwaltung schlage vor, das Verfahren erst einmal beizubehalten und mit Vertragsverlängerung ein weiteres Verfahren abzustimmen. Es sei auch nicht richtig, dass es keine Ansprechpartner gebe, das seien die eingetragenen Geschäftsführer, die verantwortlich seien und gültige Verträge hätten, weshalb es sich aktuell nicht modifizieren lasse. Die Bruchstelle sei die Vertragsverlängerung. Zusätzlich gebe es noch den Handlungsauftrag, zu prüfen eine Familiencard einzuführen, das Ergebnis sei vorgelegt worden und habe keine große Begeisterung in der Politik hervorgerufen. Die Prüfung habe ergeben, dass die Familiencard als Rabattierungssystem für in der Stadt befindliche Geschäfte nicht angestrebt werde. Daraus sei der Arbeitsauftrag entstanden, sich die Frage zu beantworten, wie attraktiv der Do-Pass in seiner jetzigen Aufstellung sei. Dazu habe es mehrfach Gespräche gegeben (Sozialamt, Jugendamt, Kulturbereich und Sportbereich), mit dem Ergebnis, dass das Angebot deutlich ausgeweitet werden könne. Das werde zurzeit zusammengestellt und der Politik als Beschluss vorgestellt. In diesem Kontext spielten die Frage der Bäder- und Sportstättenzugänglichkeit durchaus auch eine wichtige Rolle.
Er bittet die aktuelle Situation beizubehalten.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) drückt die Enttäuschung seiner Fraktion aus, folge aber der Vorlage.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion nicht der Vorlage folgen werde. Der Grundtenor und die Perspektive sei nicht erkennbar, sondern nur ein Festhalten am bestehenden System. Ein Aufbruch für ein Entlastungssystem sei notwendig und in der Vorlage nicht erkennbar.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage sachlich sei, seine Fraktion werde zustimmen. Er gibt den Hinweis, dass man auch mit dem DO-Pass schwimmen gehen könnte, wenn auch nicht in allen Bädern. Die Bäder seien durchaus nicht überrannt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.10.22 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE +, der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung des bisherigen Systems. Demnach wird Do-Pass-Inhaber*innen in den städtisch geführten Bädern auf Grundlage der aktuellen Preisliste die Badnutzung zu ermäßigten Preisen angeboten.
zu TOP 5.6
Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25222-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um Schieben in die nächste Sitzung, um die Meinung des Bauausschusses abzuwarten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
6. Kommunalwirtschaft
zu TOP 6.1
Trinkwasserbrunnen - aktueller Stand der Umsetzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25602-22)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafteen liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
im Dezember 2021 wurde nachstehender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ im Zuge der Haushaltsberatungen mit großer Mehrheit beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE+ bittet um einen aktuellen Stand der Umsetzung. Wie weit ist die Planung bzw. Realisierung von zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in welchen Stadtbezirken mittlerweile erfolgt?
Haushaltsantrag DS-Nr.22100-21-E32:
Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk
In Vorbereitung auf künftige Hitzewellen richten immer mehr Städte öffentliche Zugänge zu
sauberem Trinkwasser ein. Solche Trinkwasserzugänge sind im Rahmen der Klimafolgeanpassung künftig weiche Standortfaktoren auch für den Tourismus. Darüber hinaus
ist sauberes Trinkwasser auch ein Grundrecht für alle Menschen, auch für Menschen ohne
Obdach. So beschreibt die EU-Trinkwasser-Richtlinie ein „Menschenrecht auf den ungehinderten Zugang zu Trinkwasser“. Paris gilt mit >1100 öffentlichen Trinkwasserbrunnen
als Vorreiter. Aber auch Berlin und andere Städte bauen ihre öffentlichen Trinkwasserangebote derzeit massiv aus.
Beschluss:
In jedem Stadtbezirk wird ein zusätzlicher Zugang zu sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum installiert. Dieser Zugang muss barrierefrei zu erreichen und zu bedienen sein.
Zudem muss die Möglichkeit bestehen, mit dem Trinkwasser eine Flasche zu befüllen.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) verliest den von Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Stab Kommunalwirtschaft) im Vorfeld per Mail abgegebenen Sachstand:
„DEW21 wurde von der Stabsstelle Kommunalwirtschaft damit beauftragt, einen Prüfbericht bezüglich des Antrags zu diesem TOP zu erstellen. Der Prüfbericht ist aktuell noch in Bearbeitung. Der Bericht kann frühestens in den Dezembersitzungen des AFBL und des Rates (8./15.12.22) präsentiert werden. Es kann jedoch auch noch zu einer Verschiebung in die Februarsitzung 2023 kommen (je nach Bearbeitungsfortschritt und Rückmeldung der DEW21).
DEW21 hat uns bezüglich des Umsetzungszeitpunktes schon mitgeteilt, dass die Umsetzung "Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk" frühestens im Mai 2024 erfolgen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sämtliche Modalitäten bis spätestens Januar 2024 abgestimmt/abgeschlossen sind.“
Die Verwaltung sagt eine Antwort für eine der nächsten Sitzungen zu.
zu TOP 6.2
Westfalenhallenweg
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25692-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25692-22-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + aus der Sitzung vom 15.09.22 vor:
die Fraktion DIE LINKE+ bittet um einen aktuellen Sachstand zur Frage des Westfalenhallenweges. Der Rat hatte vor dem Hintergrund der verwaltungsseitigen Interpretation eines Dekra-Gutachtens einen Kompromiss verabschiedet, der bis zur Entflechtung der Durchwegung mit der Anlieferung des Messebetriebes gelten sollte.
1) Welche Schritte haben die Westfalenhallen bislang unternommen, um auf eine Entflechtung zwischen Rad-/Fussweg und Anlieferung hinzuarbeiten?
2) Wie viele Schließungstage für den Rad-/Fussweg hat es im laufenden Jahr bisher gegeben?
3) Wie viele Schließungstage sind für den Rest des Jahres bislang noch geplant?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Fraktion Die Linke+ hat am 15.09.2022 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften folgende ergänzenden Fragen gestellt:
1. Welche Schritte haben die Westfalenhallen bislang unternommen, um auf eine Entflechtung
zwischen Rad-/Fußweg und Anlieferung hinzuarbeiten?
2. Wie viele Schließungstage für den Rad-/Fußweg hat es im laufenden Jahr bisher gegeben?
3. Wie viele Schließungstage sind für den Rest des Jahres bislang noch geplant?
Unter Berücksichtigung einer mir vorliegenden Stellungnahme der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH vom 26.09.2022 beantworte ich die Fragen wie folgt:
zu 1. Welche Schritte haben die Westfalenhallen bislang unternommen, um auf eine Entflechtung zwischen Rad-/Fußweg und Anlieferung hinzuarbeiten?
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe hat Maßnahmen in Angriff genommen, um möglichen Gefahrensituationen, die sich in der Stichstraße ergeben können, entgegen zu wirken. Einerseits wurden Betriebsgeländeschilder aufgestellt mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen. Hinzu wurden zusätzliche Warnhinweisschilder im unmittelbaren Gefahrenbereich der Tore 40-42 beauftragt. In naher Zukunft werden zur visuellen Entflechtung spezielle Visualisierungen der unterschiedlichen Flächen, seien es Radfahrer, Fußgänger bzw.
PKW/LKW auf der Stichstraße angebracht werden. Angebote hierzu sind eingeholt worden.
Weiterhin werden Sperrflächen die Freihaltung des Bürgersteiges unterstützen.
zu. 2. Wie viele Schließungstage für den Rad-/Fußweg hat es im laufenden Jahr bisher gegeben?
Zum Stichtag 19.09.2022 war die Stichstraße an insgesamt 17 Tagen gesperrt.
zu. 3. Wie viele Schließungstage sind für den Rest des Jahres bislang noch geplant?
Nach unserem jetzigen Kenntnisstand wird die Stichstraße bis zum Ende des Jahres 2022 an
weiteren 9 Tagen gesperrt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Klinikum Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26178-22)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Tagesordnungspunkt zurückgezogen.
zu TOP 6.4
Umgang mit Whistleblower:Innen im städtischen Konzern
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26195-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26195-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die eventuelle Kündigung von Hinweisgebern in kommunalen Unternehmen?
2. Auch wenn Bundestag und Bundesrat die Whistleblowing-Richtlinie der EU noch nicht final in deutsches Recht umgesetzt haben, ist die Verwaltung politisch in Richtung dieser Richtlinie tätig geworden, sowohl im Blick auf die städtischen Unternehmen als auch intern?
3. Welche Elemente der Whistleblowing-Richtlinie hat die Verwaltung und haben die kommunalen Unternehmen ggf. bereits implementiert, insbesondere
- die Implementierung geschützter interner Meldewege
- das Verbot von Repressalien gegen den Hinweisgeber (wie z.B. Kündigung)
- die Wahlfreiheit, ob man sich zunächst an interne oder externe Stellen wendet, so dass
sich der Hinweisgeber direkt an die Polizei wenden kann, ohne Nachteile befürchten zu müssen?
4. Für die in Frage 3 genannten Elemente der Richtlinie, die noch nicht implementiert wurden: wann planen die kommunalen Unternehmen Anpassungen an das Hinweisgeberschutzgesetz vorzunehmen, dessen Entwurf am 27.7.2022 in Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie von der Bundesregierung beschlossen wurde und sich im Gesetzgebungsprozess befindet?
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion und macht deutlich, dass man sich in einem kommunalen Konzern befinde und es eine Richtlinie der Europäischen Union zu Hinweisgebern gäbe, die bis heute noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden sei, aber was in den nächsten Wochen geschehe. Deshalb wolle seine Fraktion sich grundsätzlicher mit der Frage „Hinweisgeberschutz im kommunalen Konzern befassen. Insbesondere auch, welche der Änderungen der europäischen Richtlinie bereits im Konzern umgesetzt worden seien und welche nicht.
Die Verwaltung sagt eine Antwort für eine der nächsten Sitzungen zu.
zu TOP 6.5
Kostenlose Sperrmülltage - Umsetzung von Beschlüssen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25509-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die o.g. Überweisung in seine heutige Sitzung geschoben und die Anträge als eingebracht betrachtet.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)) (Drucksache Nr.: 25509-22-E1):
...nach den Sperrmüllsammlungen in den Stadtbezirken Scharnhorst und Brackel ist es Zeit Bilanz zu ziehen und das weitere Vorgehen miteinander zu verabreden.
- Dazu bitten wir für die Sperrmüllsammlungen verantwortliche Vertreter von EDG in den Ausschuss einzuladen.
Des Weiteren möchte unsere Fraktion die nachstehenden Punkte zur Empfehlung für den Rat stellen:
1) Der Rat der Stadt bedankt sich bei den Mitarbeiter:innen von EDG für den großen Einsatz während der ersten kostenfreien Sperrmüllsammlung in Dortmund.
2) Die Sammlung von rund 500 Tonnen Sperrmüll in Scharnhorst und 600 Tonnen Sperrmüll in Brackel unterstreicht den enorm großen Bedarf der Menschen für Wohnortnahe kostenfreie Sperrmüllsammlungen. Die Siedlungen sind regelrecht entmüllt worden. Es war daher richtig, dass sich der Rat der Stadt Dortmund sowie die Bezirksvertretung Brackel mit ihren Forderungen nach einer kostenfreien Sperrmüllsammlung dieses Themas angenommen haben.
3) Die Sperrmüllsammlungen an einem Tag in jeweils einem ganzen Stadtbezirk durchzuführen hat zu Herausforderungen geführt. Zum einen wurde das Personal der EDG an seine Grenzen gebracht und entsprechend viele Überstunden geleistet und es wurden auch organisatorische Schwächen sichtbar. Zum anderen hatten es sogenannte Mülltouristen aus anderen Gegenden der Stadt oder von jenseits der Stadtgrenze einfach, ihren Müll dazu zu stellen. Auch waren gewerbliche Ablagerungen festzustellen. Insbesondere bei der ersten Sperrmüllsammlung in Scharnhorst gab es einen vermehrten Missbrauch des Angebotes, während die Situation in Brackel bei der zweiten Sammlung vergleichsweise entspannt erschien.
4) Hinweise in der Presse sprechen von einem höheren Finanzbedarf als im Haushaltsplan vorgesehen. Dazu ist EDG aufgefordert, die entstandenen Kosten der Kämmerei in einer Spitzabrechnung zur Kontrolle vorzulegen und auch die potentiellen Einnahmen aus der Weiterverwertung der großen Sperrmüllmengen darzulegen.
5) Der Rat bekundet seinen Willen, den Menschen in der Stadt auch weiterhin ein kostenloses Sperrmüllangebot zu machen. Dazu ist durch EDG zu überprüfen, ob eine Verkleinerung des jeweiligen Sammelgebietes den organisatorischen und personellen Möglichkeiten der EDG besser entspricht – beispielsweise anstatt einer Sammlung auf Stadtbezirksebene eine Sammlung auf Stadtteilebene oder auf der Ebene einzelner Straßenzüge. Auch das Angebot eine jährlich kostenlose Sammlung auf der Ebene der einzelnen Haushalte anzubieten, wäre eine denkbare Möglichkeit den Bedarf zu decken.
Außerdem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Den Medien war zu entnehmen, dass einiger Sperrmüll nicht abgeholt wurde, da er auf Privatgelände oder zu weit weg von der Straße lag. Nachträglich musste er vom Vermieter mit einer extra Beauftragung beseitigt werden, wodurch die jeweiligen Mieter*innen zusätzliche Kosten tragen müssen. Wie möchte die EDG dieses Problem zukünftig vermeiden?
2) Zwischen dem Sperrmüll tauchte vermehrt Elektroschrott auf. Wie hoch wäre die Mehrbelastung und etwaige Kosten auch diesen zukünftig mitzunehmen?
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 25509-22-E2):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Der bereits in den Stadtbezirken Scharnhorst und Brackel durchgeführte „kostenfreie“ Sperrmülltag, der nacheinander auch in den anderen Stadtbezirken durchgeführt werden soll, wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres gestoppt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH eine oder mehrere Alternativen zu dem kostenfreien Sperrmülltag zu entwickeln. Die Alternativvorschläge sollen für die Bürger*innen einfach und unkompliziert sein sowie die Bürger*innen nicht weiter finanziell belasten. Der oder die Alternativvorschläge (z.B. eine kostenfreie Sperrmüllabholung pro Haushalt und Jahr, Erweiterung der Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen, zusätzliche Serviceangebote) sollen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Begründung:
Der durchgeführte Sperrmülltag im Stadtbezirk Scharnhorst hat in einigen Bereichen des Stadtbezirks zu deutlichen Fehlentwicklungen z.B. hinsichtlich Vermüllung, Mülltourismus, Zustellung von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, sowie einem enormen Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen der EDG Entsorgung Dortmund GmbH geführt. Auch wenn der kostenfreie Sperrmülltag im Stadtbezirk Brackel insgesamt besser gelaufen ist, hat es auch hier vereinzelt problematische Bereiche gegeben, die zu einem deutlichen Mehraufwand für die EDG geführt haben. Neben dem organisatorische Aufwand sowie dem Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen der EDG haben die beiden durchgeführten kostenfreien Sperrmülltage insbesondere zu einen deutlichen finanziellen Mehraufwand geführt, so dass die vom Rat der Stadt im Haushalt bereitgestellten 200.000 Euro zur Durchführung des kostenfreien Sperrmülltags im gesamten Stadtgebiet bereits aufgebraucht sind– wohlgemerkt nach zwei von zwölf Stadtbezirken. Die Durchführung des kostenfreien Sperrmülltags in den noch fehlenden Stadtbezirken würde entsprechend zu einer deutlichen Mehrbelastung für den städtischen Haushalt und/oder für den Gebührenhaushalt der EDG führen. Daher ist die Erarbeitung von einer oder mehrerer Alternativen zwingend geboten. Die Alternative soll auch die Möglichkeit eröffnen, dass die Bürger*innen, die nicht in Scharnhorst oder Brackel leben, die Möglichkeit erhalten ihren Sperrmüll zu entsorgen. Ziel ist es, dass die Bürger*innen dauerhaft eine Alternative zum kostenfreien Sperrmülltag erhalten, die für sie einfach und unkompliziert ist und dabei zu keinen weiteren finanziellen Belastungen für die Bürger*innen führt.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE + ziehen ihre in der Überweisung enthaltenen Anträge zurück, da durch den Beirat Kommunalwirtschaft eine umfassende Beschlussfassung erfolgt ist.
zu TOP 6.6
Betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde in Unternehmensgremien - § 113 Abs. 6 GO NRW (neu)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26018-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die in der Vorlage erläuterte Änderung der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis.
zu TOP 6.7
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26008-22)
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet aufgrund von Beratungsbedarf um schieben in die nächste Sitzung.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) spricht sich für ein schieben bis zur Ratssitzung aus.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) folgt dem Ansinnen und gibt an, dass auch ihre Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf habe. Sie bittet um schieben bis zum Rat.
Herr Dr. Suck lässt darüber abstimmen, wer die Vorlage in den nächsten Sitzungslauf schieben möchte.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mehrheitlich ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
zu TOP 6.8
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH - Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25948-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Vertretung des Oberbürgermeisters gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW durch den/die Wohnungsdezernent*in wahrgenommen werden soll.
zu TOP 6.9
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21)
Einbringung von Anteilen an der DOGEWO21 in die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) und Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25849-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
- stimmt der Einbringung von 79,9 % der im Eigentum von DSW21 befindlichen DOGEWO21-Anteile in die DSW-B zu.
- stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21 in den in der Begründung genannten Punkten zu.
zu TOP 6.10
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Erhöhung der Kapitaleinlage in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25846-22)
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es sich um eine Gesellschaft handele, die eine App entwickelt habe. Diese werde von den beteiligten Stadtwerken technisch genutzt, es sei erkennbar nicht gelungen, diese auf ganz Deutschland auszuweiten. Diese App habe kein Geschäftsmodell und verliere ihre Kunden, indem sie sie auf Wettbewerberseiten verschiebe. Die Frage, was das zukünftige Geschäftsmodell dieses Entwicklers sei, habe nicht beantwortet werden können. Deshalb sei er die Auffassung, dass wenn diese Gesellschaft defizitär sei, sollte sie abgewickelt werden und nicht neues Geld hinterher geworfen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwicklungen bei dem Projekt Mobility Inside zur Kenntnis und beschließt die Einlagenerhöhung in Höhe von 223.100 € in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG.
zu TOP 6.11
Klinikum Dortmund gGmbH: Investive Zuschüsse zur Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26183-22)
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seiner Kenntnis nach der Aufsichtsrat des Klinikums noch nicht beraten habe. Da die Aufsichtsräte vor der Beschlussfassung des Rates zu beteiligen seien, beantrage er, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion nur bis zum Rat schieben wolle.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass überhaupt kein Zweifel bestehe, dass der Aufsichtsrat dieser Vorlage zustimmen werde. Das sei schon sehr lange auf der Planungsliste der Geschäftsführung und sei immer begrüßt worden. Außerdem sei es sehr dringlich wegen der räumlichen Situation. Es sei sehr angemessen, heute zu empfehlen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) spricht sich für eine Empfehlung in der heutigen Sitzung aus.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der nächste AFBL immer noch ein Tag vor der nächsten Aufsichtsratssitzung sei, was ein schieben in den nächsten Sitzungslauf unsinnig mache. Er entspreche nicht dem Ansinnen von Herrn Kauch.
Herr Kauch hebt hervor, dass es ihm nicht um die inhaltliche Entscheidung gehe, seine Fraktion werde zustimmen. Es gehe um die Beratungsfolge und sollte in Zukunft nicht so laufen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es sich um ein Missverständnis handele. Die einzelnen Komponenten der Sanierungs- und Investitionstätigkeit im Klinikum seien über Jahre immer wieder besprochen worden, ebenso sei die Stadt immer wieder angefragt worden, an welcher Stelle sie sich an dieser Stelle engagieren können. Neu sei das Thema auf keinen Fall. Die Investitionstätigkeit werde sich nach jetzigem Kenntnisstand in Summe um die 70 Mio. Euro bewegen. Der Handlungsdruck sei groß und ein schieben in den nächsten Sitzungslauf ändere nichts.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass Frau Stackelbeck in diesem Ausschuss einen Beschluss als gegeben formuliert habe, den der Aufsichtsrat noch nicht gefasst habe.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass das Thema immer wieder im nichtöffentlichen Teil vorliege, dort seien die Investitionsplanungen, auch das Kinderzentrum, mehrjährig aufgeführt.
Frau Stackelbeck stellt richtig, dass der Aufsichtsrat sich im Paket mit Investitionsmaßnahmen befasst habe und das bereits vorbeschlossen worden sei. Sie betont, dass sie das klare Signal aus diesem Ausschuss positiv aufnehme.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 30,0 Mio. Euro zur Sicherstellung notwendiger Investitionen der Klinikum Dortmund gGmbH zu.
7. Liegenschaften
zu TOP 7.1
Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25701-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25701-22-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.09.22 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Umsetzung und der Auswirkungen der ab dem 1. September, bzw. dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, bzw. EnSimiMaV) auf die städtischen Liegenschaften sowie die kommunalen Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen, bitten wir die Verwaltung, mit den städtischen Töchtern weitere Schritte, wie z.B. an heißen Tagen die Absenkung der Raumtemperatur per Klimaanlage auf max. 26 Grad, zu vereinbaren.
Begründung:
Nach Informationen der Verwaltung (Stellungnahme zur DS-Nr.: 24444-22-E1) wurden für die städt. Liegenschaften bisher keine gesonderten Energiesparmaßnahmen aufgrund der aktuellen Notfallsituation bei der Energieversorgung ergriffen. Die Begründung nannte vor allem organisatorische Probleme: „Grundsätzlich könnten Gebäude oder Teilbereiche, bei gleichzeitiger Homeofficeregelung aller Beschäftigten, wie auch an den Wochenenden in der Beheizung reduziert werden. Voraussetzung ist, dass es einzelne Heizungskreise gibt. Dies würde organisatorische Vorgaben und Abstimmungen voraussetzen.“ Zudem wird mit Einzelprüfungen argumentiert: „Nur wenige Gebäude, wie Museen oder Kultureinrichtungen, werden im Sommer klimatisiert. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, ob eine Nachtkühlung umsetzbar ist.“ Viele kommunale Einrichtungen, wie z.B. die Westfalenhallen, sind klimatisiert. Hier wäre es wünschenswert, auf einen zumindest energiesparenden Einsatz der Klimaanlagen hinzuwirken. Mit dem Inkrafttreten der oben genannten gesetzlichen Verordnungen werden nun Maßnahmen verpflichtend, die sich vornehmlich auf die kommende Heizperiode beziehen. Doch darüber hinaus sollte alles auf den Prüfstand, was direkt zur Einsparung von Energie beitragen kann.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die o.g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat mit der Bitte um Antwort bis zur Sitzung des Rates am 10.11.22.
zu TOP 7.2
Haus Wenge
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26197-22)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26197-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den aktuellen Sachstand zu den laufenden Renovierungsmaßnahmen in Haus Wenge und zu den Vertragsverhandlungen zur Nutzungsüberlassung an den gemeinnützigen Verein Haus Wenge Lanstrop e.V. darzustellen.
2. Die Verwaltung wird um Darstellung im 1. Quartal 2023 gebeten,
§ welche weiteren Schritte zur Entwicklung von Haus Wenge zu einem Bürgerzentrum für den Stadtbezirk Scharnhorst erforderlich sind und mit welchen Kosten in den Folgejahren zu rechnen wäre. Dabei sind die konkreten Vorschläge des Vereins Haus Wenge Lanstrop e.V. zugrunde zu legen (siehe 3).
§ welche Raum- und Nutzungskapazitäten (qm und Zahl der nutzenden Personen pro Raum) zur Verfügung stehen werden.
§ ob Fördermittel für die Umnutzung eingeworben werden können.
§ welchen „Eigenbeitrag“ die Bezirksvertretung Scharnhorst aus den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln leistet. Es wird erwartet, dass es dazu eine verbindliche Regelung gibt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein konkretes Raum- und Nutzungskonzept des Vereins Haus Wenge Lanstrop e. V. samt inhaltlicher Bespielung einzuholen und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im 1. Quartal 2023 vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und wann die Ausübung des Ankaufsrechts (siehe DS-Nr. 09307-17) unter Berücksichtigung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der Entwicklung zu einem Bürgerzentrum des Stadtbezirks Scharnhorst sinnvoll ist.
Begründung
Haus Wenge als Denkmal zu erhalten, durch sinnvolle Nutzungen zu beleben und für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Scharnhorst als Bürgerzentrum nutzbar zu machen, ist das Ziel des neugegründeten Vereins Haus Wenge Lanstrop e.V..
Hierfür hat der gemeinnützige Verein Nutzungs- und Veranstaltungskonzepte erarbeitet und bereits mehrere Veranstaltungen in Kooperation mit Vereinen und Organisationen erfolgreich, mit reger Bürgerbeteiligung, durchgeführt.
In dem von „Nordwärts“ moderierten Prozess zu den zukünftigen Nutzungen ist dieser Verein als gut geeigneter Partner für eine langfristige Perspektive identifiziert worden.
Um das große ehrenamtliche Engagement zu erhalten und auf die Bedarfe der Bürger/innen des Stadtbezirkes Scharnhorst zu reagieren (Ambientetrauzimmer, VHS-Kurse, Bürgersprechstunden), erfolgt der Start des Vereines im Haus Wenge als Interimslösung bereits unter den jetzigen baulichen und rechtlichen Gegebenheiten.
Um jedoch alle Aktivitäten des Bürgerzentrums Haus Wenge zu ermöglichen, sind umfangreiche Baumaßnahmen zur Anpassung des Raumkonzeptes einschließlich Grundrissänderung erforderlich.
Dafür ist die Mittelbereitstellung für den Ankauf, den Betrieb und die Unterhaltung, sowie für weitere Planung und Investitionen erforderlich.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) entschuldigt sich die sehr knappe Einstellung des Antrags seiner Fraktion. Er erläutert den Antrag und bittet um Zustimmung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
zu TOP 7.3
Förderantrag "GartenNetzNord"
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2022
(Drucksache Nr.: 25432-22)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.22 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins GartenNetzNord zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD) eine Förderung in Höhe von 500,00 Euro (für das Veranstaltungsequipment, siehe Ziffer 2) aus der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.
Bezüglich der Befreiung von der Pacht bzw. Nutzungsgebühren wird der Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitet.
Unterstützung:
1. Übernahme Pacht-/Nebenkosten
Essbarer Waldgarten
Jahrespacht 260,00 Euro + Nebenkosten 253,00 Euro 511,00 Euro
2. Kunst- und Kulturgarten Freilicht
Mittel für Veranstaltungsequipment 500,00 Euro
Strahler 300,00 Euro, Kabeltrommel 50,00 Euro,
Geschirr, Gaskocher, Töpfe 150,00 Euro
3. Alsengrün
Befreiung von der Nutzungsgebühr
18,00 Euro/Monat x 12 216,00 Euro
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) erhebt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zum Antrag.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE +, der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist das Ergebnis der Abstimmung an die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnisnahme.
zu TOP 7.4
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 7.5
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 7.6
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass er mit Herrn Karadag für einen gemeinsamen Termin auf die Fraktionen zukommen werde. Wahrscheinlich Ende November/Anfang Dezember. Die Zahlen des 3. Quartals werden dann ebenfalls vorliegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den
Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.
zu TOP 7.7
Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
AMIG, 25.10.2022:
Frau Rm Joest nimmt hierzu mit Hinweis auf das Mitwirkungsverbot weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Frau Rm Sassen bittet darum, dass bei zukünftigen Vorlagen zum Thema „Dachsanierung“ immer ein Hinweis der Verwaltung bzgl. der Photovoltaikprüfung aufgenommen werde.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 25.10.22 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Gisbert-von-Romberg. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.573.122 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 76.940 € brutto enthalten.
2. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Leopold-Hoesch. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.743.683 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 89.695 € brutto enthalten.
3. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Paul-Ehrlich. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.836.687 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 90.835€ brutto enthalten.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses nach der Abschluss der Entwurfsplanung mit der vorliegenden Kostenberechnung für die drei Berufskollegs.
5. Nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe der externen Planer/Architekten zu ermöglichen.
8. Sonstiges
- nicht besetzt -
Dr. Suck Lemke Reil
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
Anlage 1
D4U Präsentation AFBL Stand 20221102.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus