Niederschrift (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 08.10.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:49 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Herr RM Heymann (SPD) i. V. .f. Frau RM Lührs Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Frebel
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Frau Post - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez.
Herr Flenner - 65/stellv. AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Frau Linnebach - 67/AL
Herr Karadag - 2/Dez.-Büro
Herr Meißner - 61
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 39. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 08.10.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 03.09.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 (Drucksache Nr.: 15415-19)
Empfehlung
Hinweis: Die Vorlage wird nachversandt.

3.2 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)

3.3 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

3.4 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)

3.5 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15153-19)
3.6 Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)

3.7 Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15423-19)

3.8 Bäume in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2019
(Drucksache Nr.: 15244-19)


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)

4.2 Entwicklung von Konzepten zur Errichtung von TEK, Schulen und Sporthallen in Modulbauweise
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15120-19)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.09.2019 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15120-19-E1)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14776-19)

5.2 Straßenumbenennung und -benennung im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15011-19)

5.3 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14792-19)

5.4 Schulwegsicherung in der Langendreerstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11732-18)

5.5 Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15118-19-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.09.2019 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2019

5.6 Nutzung von hellem Asphalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15538-19)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)

7.2 Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14933-19)

7.3 Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14932-19)

8. Anfragen

8.1 Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15539-19)

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Schmidt benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt:

5Gain Förderprojekt“
(Empfehlung, DS-Nr.: 15277-19, Dringlichkeitsschreiben liegt vor)

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Dieser Punkt wird unter TOP 3.9 behandelt.

Mehrbedarf gem. §83 GO NRW im HH-Jahr 2019 im
Immobilienbudget der Städt. Immobilienwirtschaft“
(Empfehlung, Dringlichkeitsschreiben liegt vor, DS-Nr.: 15430-19)

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Dieser Punkt wird unter TOP 4.3 behandelt.


Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 03.09.2019

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 03.09.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Vorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.2
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)

Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitische Netzwerkes (BPN), DS-Nr.: 14939-19-E1):

„Für das Behindertenpolitische Netzwerk bitte ich um eine Ergänzung des Beschlussvorschlages
um Punkt c) mit folgendem Inhalt:

Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk in
den Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund
davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt
wird.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 14939-19-E2:

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und
umgesetzt.
Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.

Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erschließung des IGA-Geländes bietet das Nordwärts-Projekt
„Güterbahnhof Radweg“ eine sinnvolle Ergänzung. Der Radweg würde eine Radverbindung
zwischen dem Dortmunder Hauptbahnhof (alter Güterbahnhof, Nordseite) und der
Kokerei Hansa in Huckarde ermöglichen. Laut Projektskizze könnte die Strecke zudem
über z.T. schon vorhandene, noch zu ertüchtigende Wege bis zum Straßenbahnmuseum
Mooskamp verlängert werden. Damit ergibt sich auch die Chance für einen unabhängig
vom Kfz-Verkehr geführten Radweg mit großem Potenzial für den Alltagsradverkehr bis in
die Ortszentren von Huckarde und Mengede.“

ABVG 08.10.2019:

Herr Rm Dudde teilt zum Antrag seiner Fraktion mit, dass man bei den vergangenen Berichterstattungen zum Thema „Nordwärtsprojekt“ festgestellt habe, dass mehrere „Radfahrprojekte“ aufgrund von u. a. mangelnden Personalressourcen zurückgestellt worden seien. Aus diesem Grund habe man innerhalb dieser „Radfahrprojekte“ im vorliegenden Antrag eine Priorisierung zum "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) vorgenommen. Diese Maßnahme sollte möglichst bis 2025 (mit einem „Puffer“ bis 2027) umgesetzt und mit Geld hinterlegt werden.

Frau Linnebach führt zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass die Verwaltung dies prüfen werde. Sie könne aber heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen fasst der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 14939-19-E2) einstimmig folgenden Beschluss:

„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und
umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“

Dem folgenden Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1) stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig zu:

„Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk in
den Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund
davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt
wird.“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.

b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.

Ergänzung aus dem Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1):

c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk in
den Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund
davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt
wird.

Ergänzung aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen(DS-Nr.: 14939-19-E2):

„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und
umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“


zu TOP 3.3
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

ABVG 08.10.2019:

Herr Rm Dudde bezieht sich auf die Zielbereiche 5.2 und fragt nach, ob es sich bei den gepflanzten- bzw. gefällten Bäumen nur um die Straßenbäume handelt oder auch um die Bäume in den Parkanlagen.

Im Nachgang zum Protokoll wird die Frage von Herrn Karadag wie folgt beantwortet:

„Die genannten Kennzahlen (Anzahl neu gepflanzter Bäume sowie Anzahl gefällter Bäume) beziehen sich ausschließlich auf straßenbegleitende Bäume. Die Bäume in den Parkanlagen sind nicht inbegriffen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2018.


zu TOP 3.4
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zu TOP 3.5
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15153-19)

ABVG 08.10.2019:

Herr Meißner führt anhand einer Film-Visualisierung in die Thematik ein.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt

zu TOP 3.6
Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15423-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Bäume in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2019 (Drucksache Nr.: 15244-19)

Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2019:

„Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15244-19):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
- weitere Bäume auf geeigneten städtischen Flächen zu verpflanzen. Hierbei sollen neben
einzelnen Bäumen auch kleinteilige Flächen mit weiteren Bäumen bepflanzt werden und
bestehende Bepflanzungen ergänzt werden.
- eine Kampagne zu entwickeln, die die Bürger*innen dazu anregen soll, weitere Bäume auf
ihren privaten Flächen zu pflanzen. Hierbei sollen insbesondere geeignete Zukunftsbäume für
die Verpflanzung aufgezeigt werden.
- bei der Neuplanung einer Straße oder bei der kompletten Umgestaltung einer Straße bzw.
eines größeren Teilstücks ausschließlich verschiedene Zukunftsbäume zu verpflanzen und
diese in einer Art „Straße der Zukunftsbäume“ im Stadtbild zu testen.
- generell bei der Anpflanzung von Bäumen die interne Abstimmung mit den entsprechenden
Fachstellen der Verwaltung zu intensivieren, um die für den angedachten Standort am besten
geeignete Baumart zu finden.
- die Anschaffung von Baum-Säcken zur Bewässerung der Bäume im Stadtbild zu prüfen und
dem Ausschuss zu berichten. Die Baum-Säcke sollen geeigneten Bäumen angebracht oder
kostenneutral an die Bürger*innen weitergegeben werden.

Begründung:
Bäume binden durch ihr Wachstum CO2 aus der Luft im Baum. Aktuelle Studien zeigen, dass durch
starke Aufforstung der CO2-Anteil in der Luft gesenkt werden könnte. Auch Dortmund kann hierbei
seinen Beitrag leisten und weitere Bäume pflanzen. Dies ist zudem positiv für das Stadtklima vor Ort,
da Bäume als Schattenspender dienen und eine Aufheizung der Stadt in den Sommermonaten
reduzieren können. Zudem bieten sie Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tierarten. Um
Baumkrankheiten vorzubeugen bzw. diese zu begrenzen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende
örtliche Diversität der verpflanzten Baumarten sichergestellt wird.
Seit längerem ist auch die Stadt Dortmund von klimatischen Veränderung betroffen, die wie z.B. im
Sommer 2018 zu heißen und trockenen Phasen über längere Zeiträume führen. Dies hat auch
Auswirkungen auf die innerstädtischen Baumbestände, so dass viele Bäume von diesen klimatischen
Veränderungen negativ beeinflusst werden oder gar absterben.
Im Botanischen Garten Rombergpark werden daher „Zukunftsbäume“ für das Stadtmobiliar zur
Verpflanzung an Straßen, Plätzen etc. getestet, wobei „Zukunftsbäume“ dabei meint, dass diese
Bäume besser an die extremen Wetterphasen angepasst sind. Diese Bäume sollen nun weiter im
Stadtbild getestet werden. Hierfür bietet es sich an, die Zukunftsbäume am Rand einer
neuzubauenden Straße oder bei der Umgestaltung einer Straße als eine Art „Straße der
Zukunftsbäume“ zu verpflanzen. Zudem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nicht immer
optimal geeignete Baumarten im Stadtbild verpflanzt worden sind, so dass diese nicht richtig gedeihen
oder absterben. Die interne Abstimmung über die Eignung der verschiedenen Baumarten an
unterschiedlichen Standorten soll daher intensiviert werden.
Für die bestehenden Baumbestände im Stadtmobiliar, die unter den klimatischen Extremen leiden und
im Sommer häufig gegossen werden müssen, könnte die Anschaffung (und Weitergabe) von Baum-
Säcken zur Bewässerung eine Möglichkeit darstellen, die es zu prüfen gilt.

Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15244-19-E1):
…wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:
Die Verwaltung wird gebeten ein automatisches Bewässerungssystem für die Straßenbäume des
Wallrings und der B1-Allee anzuschaffen.

Begründung
Das zweite Dürrejahr in Folge setzt die Bäume in Dortmund flächendeckend unter enormen Stress.
Viele Bäume sind bereits abgängig. Die Straßenbäume der beiden genannten Straßen sind für
Dortmund stadtbildprägend, so dass deren Erhalt ein politisches Ziel sein sollte. Eine automatische
Bewässerung, die bei anhaltender Trockenheit und Hitze die Wurzelballen automatisch ohne weiteren
Personaleinsatz mit Wasser versorgt, kann die Bestände in ihrer jetzigen Form sichern.

AUSW, 18.09.2019:

Frau Rm Lührs erläutert zunächst die Hintergründe des o.a. Antrages ihrer Fraktion.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke und Piraten führt sie an, dass man diesen im Zusammenhang mit
dem letzten Punkt des SPD-Antrages, wo es auch um Bewässerungssysteme gehe, als Prüftauftrag
sehe. Die Verwaltung möge zunächst mögliche Alternativen prüfen und anschließend darüber
berichten, welche hiervon sinnvoll erscheinen und gleichzeitig mitteilen, was das alles kosten werde.
Herr Rm Rettstadt kündigt an, dass seine Fraktion den Antrag der SPD mittragen werde, weil man
diesen für mehr als sinnvoll erachte. Das Thema Bewässerungssysteme habe ihn dann auch nochmal
umgetrieben. Er kenne diese Baumsäcke nicht und wisse daher nicht, wie dieses System funktioniere.
Er kenne aus anderen Städten andere Bewässerungssysteme. Von daher halte er es für gut, wenn
man das Ganze zunächst offener gestalte, indem man der Verwaltung die Möglichkeit gebe, dieses zu
prüfen. Zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten möchte er gerne wissen, warum dieser nur für
den Innenstadtbezirk gelten soll. Aufgrund des letzten und vorletzten Sommers plädiere er dafür, sich
eher grundsätzlich zu überlegen, wie man das Problem angehen wolle, um nicht zu viele Bäume zu
verlieren.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht hierzu, dass man irgendwo mal einen Einstieg finden müsse. Sicher
müsse man sich bei weiteren Verschärfungstendenzen bezüglich des Klimas grundsätzlich Gedanken
dazu machen, wie man damit umgehen wolle. Man habe in dem Antrag bewusst kein konkretes
Bewässerungssystem benannt, von daher sei man damit einverstanden, den Antrag seiner Fraktion
als Prüfauftrag zu verstehen. Welches System letztendlich für die Dortmunder Gegebenheiten das
Beste sei, möge die Verwaltung prüfen.

Herr Rm Dudde erklärt für seine Fraktion, dass man den SPD-Antrag im Grundsatz unterstützen
werde. Man stelle sich nur die Frage, ob dieser nicht in Teilen Belange des Ausschusses für Bauen,
Verkehr und Grün (ABVG) umfasse und würde insofern vorschlagen, dass dieser auch dem ABVG zur
Kenntnis vorgelegt werde. Weiter habe man an den Antragsteller die Frage, an welche städtischen
Flächen man dabei gedacht habe (Innenbereich oder Außenbereich). Bezüglich des angesprochenen
Tests für eine Straße der Zukunftsbäume wolle man von der Verwaltung wissen, ob dieses nicht
schon längst im Rahmen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz exemplarisch in Städten solche
Alleen angepflanzt würden um Arten zu testen, um diese in die Straßenbaum-Empfehlungsliste
einfließen zu lassen. Daher wolle man nun wissen, ob es jetzt tatsächlich notwendig sei, für Dortmund
nochmal gesondert etwas in diese Richtung zu starten oder man sich nicht Erfahrungen aus diesen
Versuchen zu Eigen machen könne, die an andere Stelle bereits gemacht würden.

Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Prüfauftrag zu werten könne man ebenfalls
unterstützen.

Herr Rm Münch erläutert ausführlich, warum er den Antrag der SPD in der Sache zwar für gut aber
trotzdem nicht für glaubhaft hält.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion den SPD-Antrag unterstützen werde. Bezüglich der
Art der Bewässerung würde man gerne vorschlagen, die Verwaltung damit zu beauftragen, bereits zur
nächsten ABVG-Sitzung darzustellen, welches die bessere Variante sei (Wassersäcke,
Leitungssysteme oder Ähnliches) und hierzu auch schon eine Kostenprognose abzugeben. Mit Blick
auf eine zeitnahe Umsetzung stelle sich die Frage, ob die Verwaltung es zeitlich hinbekomme, bereits
zur nächsten ABVG-Sitzung und anschließend auch zur nächsten AUSW-Sitzung ein entsprechendes
Konzept vorzulegen.

Herr sB Kühr führt an, dass eine Fraktion dem Antrag der SPD grundsätzlich zustimmen werde.
Man würde aber gerne noch etwas darüber hinausgehen, indem nicht nur mehr Bäume sondern auch
insgesamt mehr Grünflächen entstehen sollten und zwar auch im Innenstadtbereich. Zum Antrag der
Fraktion Die Linke & Piraten lehne man ein hiernach gefordertes Bewässerungssystem, mit großen
Tiefbauarbeiten und ähnlichen Dingen aufgrund der hierdurch entstehenden, gewaltigen Kosten ab. Er
bitte daher die Verwaltung darum, Alternativen hierzu zu prüfen, welche nicht so hohe Kosten
erzeugen würden.

Frau Uehlendahl informiert darüber, dass sich die Tiefbauverwaltung bereits mit dem Thema
„Bewässerung“ beschäftige. Insofern sehe sie sich auch dazu in der Lage, zur nächsten ABVGSitzung
auf jeden Fall mindestens eine mündliche Berichterstattung zu den Erkenntnissen zu bringen,
die man bis dato habe und man werde auch, so gut es gehe, die Kostengröße hierzu zu fassen. Zum
Thema „Zukunftsbäume“ sei man natürlich schon seit Jahren mit der Gartenbauamtsleiterkonferenz in
engem Austausch und Kontakt. Man habe bereits vor Jahren Zukunftsbäume für Dortmund entwickelt
und herausgesucht. Zwei Zukunftsbaumalleen könne man bereits auf dem Hauptfriedhof und
inzwischen auch im Rombergpark „bestaunen“.

Frau Rm Lührs erläutert hierzu, dass man mit dem Wunsch nach exemplarischen Straßen der
Zukunftsbäume im Stadtbild beabsichtige, dieses Thema für die Bürgerschaft greifbarer zu gestalten,
daher halte man auch an diesem Punkt des Antrages fest.

Herr Rm Kowalewski klärt darüber auf, dass für die mit dem Antrag seiner Fraktion gewünschten
Bewässerungssysteme keine kostspieligen Tiefbauarbeiten erzeugt würden.
Herr Wilde verdeutlicht, dass der Antrag der SPD eine Vielzahl von Maßnahmen beinhalte, wodurch
im Wesentlichen 2 Ausschüsse (ABVG und AUSW) sowie 3 Dezernate ( Liegenschaften, Tiefbau-
Bereich, Umwelt- und Planungsbereich) betroffen seien. Man werde diesen Antrag und dessen
Bausteine, so schnell es gehe, koordiniert abarbeiten und im Anschluss daran im ABVG und im
AUSW dazu berichten.

Herr RM Frank stellt den Antrag laut Geschäftsordnung auf „Ende der Debatte“.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter stellt fest, dass man hierüber nicht abstimmen müsse, da ohnehin
nun keine Wortmeldungen mehr vorliegen würden.

Hiernach fasst sie zusammen, dass der o.a. Antrag zur Tagesordnung der SPD Fraktion zur
Abstimmung stehe.

Weiter habe man den o.a. Zusatz-/Ergänzunsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten als
Prüfauftrag klassifiziert.

Außerdem habe man die Zusage von Frau Uehelndahl, dass es von Seiten der Verwaltung
bereits für den nächsten ABVG und AUSW Informationen zu Bewässerungssystemen mit den
dazugehörigen Kostenprognosen gebe.

Vor diesem Hintergrund wird wie folgt zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15244-
19) abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt
- weitere Bäume auf geeigneten städtischen Flächen zu verpflanzen. Hierbei sollen neben
einzelnen Bäumen auch kleinteilige Flächen mit weiteren Bäumen bepflanzt werden und
bestehende Bepflanzungen ergänzt werden.
- eine Kampagne zu entwickeln, die die Bürger*innen dazu anregen soll, weitere Bäume auf
ihren privaten Flächen zu pflanzen. Hierbei sollen insbesondere geeignete Zukunftsbäume für
die Verpflanzung aufgezeigt werden.
- bei der Neuplanung einer Straße oder bei der kompletten Umgestaltung einer Straße bzw.
eines größeren Teilstücks ausschließlich verschiedene Zukunftsbäume zu verpflanzen und
diese in einer Art „Straße der Zukunftsbäume“ im Stadtbild zu testen.
- generell bei der Anpflanzung von Bäumen die interne Abstimmung mit den entsprechenden
Fachstellen der Verwaltung zu intensivieren, um die für den angedachten Standort am besten
geeignete Baumart zu finden.
- die Anschaffung von Baum-Säcken zur Bewässerung der Bäume im Stadtbild zu prüfen und
dem Ausschuss zu berichten. Die Baum-Säcke sollen geeigneten Bäumen angebracht oder
kostenneutral an die Bürger*innen weitergegeben werden.

Zusatz:
Die Verwaltung wird darum gebeten, bereits zur nächsten Sitzung des ABVG (08.10.2019) und
AUSW (06.11.2019) über geeignete Bewässerungssysteme und den dazugehörigen
Kostenprognosen zu informieren.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Dier Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 15244-19-
E1):

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten ein automatisches Bewässerungssystem für die Straßenbäume des
Wallrings und der B1-Allee anzuschaffen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet diesen als Prüfauftrag an
die Verwaltung und bittet diese darum, auch hierzu entsprechend zu berichten.“

ABVG 08.10.2019:

Herr Just informiert mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) über die geeigneten Bewässerungssysteme und den dazugehörigen Kostenprognosen.

Mit dem Ziel optimale Bedingungen und eine hohe Lebenserwartung für die Bäume in Dortmund zu erzielen, erhebt die SPD-Fraktion aus dieser Präsentation heraus, folgende vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zum Antrag:

Neupflanzung: Bestand:

Pflanzsubstrat, Humus Düngung

Belüftung Kronenpflege

Ausreichende große Baumscheiben im Einzelfall Bewässerung

Gießring + Verdunstungsschutz + Vliesnetz

“Zukunftsbäume“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün unterstützt diesen Antrag einstimmig.

zu TOP 3.9
5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Es wird darum gebeten, eine entsprechende Berichterstattung in den folgenden Ausschüssen sicherzustellen.

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (DS-Nr.: 15000-19-E1):

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Die Verwaltung überprüft die konkrete Eignung der Dachflächen sanierter städtischer Gebäude
für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen und beauftragt das Amt für Liegenschaften
mit der Errichtung von PV-Anlagen, gemäß Haushaltsbeschluss zur regenerativen
Energie (DS-Nr.: 12124-18-E10).

Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 wurde der Antrag der GRÜ-
NEN Fraktion beschlossen, die im Solarkataster ausgewiesenen vorhandenen Potentiale
an Dachflächen durch städtische Eigeninvestitionen in Photovoltaikanlagen weiter auszuschöpfen,
um den Anteil an regenerativ erzeugten Energien im Sinne des Klimaschutzes
und der nötigen CO2-Einsparungen in Dortmund zu steigern. In Kooperation mit der
DEW21 sollten dafür Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung
stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt
werden. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sollten im
Laufe des Haushaltsjahres bereitgestellt werden. Das Tiefbauamt hatte schon im August
2017 in einer Stellungnahme zur DS-Nr.: 06226-16 eine erste Übersicht über sanierte
städtische Gebäude vorgelegt, deren Dachflächen sich grundsätzliche für die Aufstellung
weiterer Solaranlagen eignen könnten. Diese kann mit der nötigen Aktualisierung als Basis
genutzt werden, um die tatsächlichen Potenziale durch Überprüfungen und Berechnungen
der Statik zu qualifizieren.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Sachstand laut Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Entwicklung von Konzepten zur Errichtung von TEK, Schulen und Sporthallen in Modulbauweise
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15120-19)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15120-19, lag bereits zur Sitzung am 03.09.2019 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15120-19-E1):

„In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 03.09.2019 brachte die
SPD-Fraktion den Antrag „Entwicklung von Konzepten zur Errichtung von TEK, Schulen
und Sporthallen in Modulbauweise“ (Drucksache Nr.: 15120-19) ein.
Dazu berichte ich den aktuellen Stand in der Verwaltung.
1. Allgemeine Erläuterungen zur Modulbauweise
Ein in Modulbauweise errichtetes Gebäude besteht aus vorgefertigten, dreidimensionalen
Raumzellen (Modulen), die bereits sämtliche Elemente wie Türen, Fenster, Oberflächen und
Installationen enthalten können. Auf der Baustelle werden die einzelnen Module nach dem
Baukastenprinzip zusammengesetzt und angeschlossen. Der extrem hohe Vorfertigungsgrad
ist kennzeichnend für diese Bauweise und bedingt ihre Vorteile und Grenzen.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der verkürzten Bauzeit vor Ort, wodurch witterungsbedingte
Risiken minimiert werden. Allerdings können lange Fertigungs- und Montagezeiten bei der
Produktion der Module die Zeitersparnis auf der Baustelle u.U. aufheben. Auch bleiben vorbereitende
Maßnahmen wie das Verlegen der benötigten Versorgungsleitungen im Baugrund,
mögliche Baugrundverbesserungen und das Erstellen der Bodenplatte und Fundamenterder.
Das oft zeitaufwändige Herrichten des Außengeländes kann ebenfalls nur konventionell erfolgen.
Teile der zugehörigen Planungsphase, v.a. in der Ausführungsplanung, lassen sich
durch Erfahrungen größerer Anbieter verkürzen, die Genehmigungsplanung mit den entsprechenden
Bearbeitungszeiten ist analog zur klassischen Bauweise.
Die Modulbauweise ermöglicht somit, Zeitersparnisse auf der Baustelle zu generieren, nicht
jedoch unbedingt die Gesamtlaufzeit eines Bauprojekts von der Projektentwicklung bis zur
Übernahme in die Nutzung zu verkürzen.
Kostenersparnisse durch den Einsatz von Modulbauweise lassen sich bei Bauten mit vielen
gleichartigen Räumen/Modulen bzw. bei mehrfacher Ausführung des gleichen Gebäudetyps
realisieren.
Verschiedene Baumaterialien, unterschiedliche Fassadengestaltungen, Erfüllung aller Anforderungen
an Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, unterschiedliche energetische Standards,
Gebäudegrößen bis zu sieben Vollgeschossen – all dies ist in Modulbauweise umsetzbar.
Die Grenzen der Modulbauweise liegen in der maximalen Größe der einzelnen Module, die
durch ihre Transportfähigkeit bestimmt wird. Zudem bestehen bei der Modulbauweise einige
formale Einschränkungen, z.B. Beschränkung auf eckige Formen oder die vorgegebene Rasterung.
Auch bedingt die Modulbauweise häufig einen erhöhten Raum-/Flächenverbrauch, da
etwa Besonderheiten des Baugrundes nicht so flexibel wie bei der konventionellen Bauweise
ausgeglichen werden können.
Zwischen der Modulbauweise, deren besonderes Kennzeichen die dreidimensionale Komponente
ist, und konventioneller Bauweise existiert eine Vielzahl von Varianten, die sich vor
allem durch ihren Grad der Vorfertigung unterscheiden lassen.
Neben dem Modulbau weist auch der Systembau einen hohen Vorfertigungsgrad auf. Hier
finden vorgefertigte Komponenten und Bauteile Verwendung, die vor Ort montiert und weiter
ausgebaut werden, z.B. vorproduzierte flächige selbsttragende Tafeln, welche bereits alle
haustechnisch erforderlichen Anschlüsse und Leitungen enthalten und bereits fertige Oberflächen
besitzen (Tafelbau).
Auch sind Kombinationen aus vorgefertigten Elementen und örtlich erstellten Bauwerken wie
etwa aussteifende Treppenkerne denkbar.
Grundsätzlich gilt hierbei, je höher der Vorfertigungsgrad gewählt wird, um so länger ist die
Montagezeit in der Produktionshalle, um so kürzer ist die Errichtungszeit vor Ort. Des Weiteren
gilt – und dies ist für die von der Stadt Dortmund durchzuführenden Vergaben und anzusprechenden
Marktsegmente von Bedeutung –, je höher der Vorfertigungsgrad gewählt wird,
um so geringer ist die Anzahl der zu beteiligenden Fachlose (Gewerke), und um so weniger
geeignet ist eine losweise Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis.
2. Aktivitäten der Verwaltung
2.1 Schulen
Im Schulbau sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen für Neu- und Erweiterungsbauten
umzusetzen, um den steigenden Bedarf an Schulraum zu decken. Dieser resultiert
aus der aktuell und in den nächsten Jahren stark wachsenden Zahl der Schulkinder, aber
auch aus gewandelten gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen an Schule und
Schulraum.
Daher arbeitet derzeit eine aus Teilnehmern mehrerer Fachbereiche zusammengesetzte Projektgruppe
an der Entwicklung einer Schulbauleitlinie, die im 2. Quartal 2020 in die politischen
Gremien eingebracht und vom Rat beschlossen werden soll. Ziel ist, Schulen für Dortmund
zu entwickeln und zu bauen, die sowohl den aktuellen pädagogischen Konzepten entsprechen
als auch schnell und kostengünstig umzusetzen sind.
Die Schulbauleitlinie Dortmund soll für die verschiedenen Schultypen standardisierte Musterraumprogramme
und Ausstattungsstandards festlegen. Durch diese einheitlichen Planungsgrundlagen
wird der Zeitraum der individuellen Projektentwicklung verkürzt. Gleichzeitig
wird die Schulbauleitlinie genügend Flexibilität bieten, um die jeweiligen, durch Standort und
andere Rahmenbedingungen gesetzten Besonderheiten jeder Schulbauaufgabe berücksichtigen
zu können. So wird die Schulbauleitlinie offen sein sowohl für unterschiedliche Planungsmethoden
– Architektenwettbewerb, eigene Planung, Planung durch Ingenieurbüros,
Planung durch Generalübernehmer etc. –, als auch für unterschiedliche Bauweisen – Modul-,
Systembau, konventionelle Bauweise oder Mischformen.
2.2 Sporthallen
Im Sporthallenbau nutzt die Städtische Immobilienwirtschaft bereits seit mehreren Jahren
auch die Funktionalausschreibung bzw. die Beauftragung von Generalunternehmen. Mit dieser
Vorgehensweise liegt für den Sporthallenbau ein bewährtes Verfahren vor, das eine
schnelle und kostengünstige Realisierung von Sporthallen gewährleistet. Aufgrund der maximalen
Größe beim Straßentransport bietet sich Modulbauweise für Sporthallen nicht an.
So konnten in der Vergangenheit in einer systemoffenen Bauweise die Sporthallenneubauten
am Reinoldus-Schiller-Gymnasium, Bert-Brecht-Gymnasium sowie Immanuel-Kant-
Gymnasium erfolgreich realisiert werden. Darüber hinaus befinden sich derzeit die ebenfalls
an ein Generalunternehmen beauftragten doppelten Dreifach-Sporthallen an den Standorten
Schulzentrum Kreuzstraße sowie an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in der Planung
bzw. Ausführung. Weiterhin bearbeitet die Städtische Immobilienwirtschaft derzeit die Ausschreibungsunterlagen
für die Sporthallen an den Standorten Heisenberg Gymnasium, Gesamtschule
Gartenstadt sowie Konrad-von-der-Mark Schule, deren Beauftragung ebenfalls an
ein Generalunternehmen vorgesehen ist. Für eine neue Sportarena an der Übelgönne ist ein
Planungswettbewerb vorgesehen.
Sämtliche genannten Sporthallen werden demnächst planerisch oder sogar baulich fertig gestellt
sein. Jedes neue, erst noch zu erarbeitende Konzept für den Sporthallenbau käme hier zu
spät.
2.3 Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
FABIDO, das Jugendamt und der Fachbereich Liegenschaften erarbeiten aktuell ein Konzept
für eine Neubauoffensive im Bereich Ersatzneubauten für bestehende Kindertageseinrichtungen
und Neubauten. Sie werden dieses in Kürze den politischen Gremien vorlegen. Ziel des
Konzeptes ist eine schnellere und zusätzliche Realisierung von TEK-Plätzen. Auch dieses
Konzept wird offen sein für verschiedene Bauweisen.
Bezüglich geeigneter Projektpartner zur Umsetzung des Konzepts befindet sich die Verwaltung
noch in einem Findungs- und Abstimmungsprozess. Überlegt wird etwa eine Zusammenarbeit
mit städtischen Töchtern, um angesichts begrenzter Kapazitäten der Verwaltung
eine beschleunigte Umsetzung zu ermöglichen.
3. Fazit
Die Verwaltung unternimmt große Anstrengungen, um den wachsenden Raumbedarf der jeweiligen
Nutzungen zu decken. Eine Fokussierung auf die Modulbauweise ist nicht zielführend.
Vielmehr sollte für jede einzelne Bauaufgabe die jeweils geeignete Bauweise gewählt
werden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.3
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15430-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Amt 65 in Höhe von 1.500.000,- €

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14776-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Dortmunder Eisenbahn ein Verlangen auszusprechen. Bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Lindenhorster Straße sind eine lichte Weite von 18,20 m und eine lichte Höhe von 4,20 m vorzusehen. Bei der Eisenbahnüberführung an der Evinger Straße wird seitens der Stadt Dortmund kein Verlangen ausgesprochen.


zu TOP 5.2
Straßenumbenennung und -benennung im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15011-19)

ABVG 08.10.2019:

Herr Rm Gebel teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage, mit Ausnahme zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages (Umbenennung eines Teilstückes der Nortkirchenstraße in Wilopark), zustimmen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Namensgebungen im Bereich der Nortkirchenstraße:

1. Umbenennung eines Teilstückes der Nortkirchenstraße in Wilopark
2. Benennung der nördlich verlegten neuen Trasse in Nortkirchenstraße
3. Benennung des Anschlusses zum mittleren Kreisverkehr in Olof-Palme-Straße


zu TOP 5.3
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14792-19)

ABVG 08.10.2019:

Herr Rm Gebel fragt nach, wie weit man insgesamt mit dem Bebauungsstand in diesem Bebauungsgebiet sei und hätte gerne einen aktuellen Sachstand dazu.

Der aktuelle Sachstand wird wie folgt im Nachgang von der Verwaltung beantwortet:

„Der gesamte westliche Bereich des Erschließungsgebietes, also der Bereich an der Straße "Max-Born-Ring", liegt brach. Bislang wurde dort noch kein Hochbau begonnen. Es sind dort noch ca. 15 Baugrundstücke unbebaut.
Ein weiterer Endausbau im Erschließungsgebiet, über die Maßnahme Nils-Bohr-Straße hinaus, scheidet somit derzeit aus.
Es ist allerdings vor Ort erkennbar, dass dort demnächst einige wenige Hochbauaktivitäten beginnen werden. Der weitere Hochbaufortschritt bleibt abzuwarten.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt -vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“- die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 04532-11 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 – Am Rahmer Wald – von 800.000,00 Euro auf 1.050.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 – Am Rahmer Wald – in Höhe von 1.050.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.


zu TOP 5.4
Schulwegsicherung in der Langendreerstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11732-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Ausbau des Gehweges, den Bau einer Querungshilfe und die Verlagerung des Parkens auf die Fahrbahn zur Schulwegsicherung in der Langendreerstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 100.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014671– Gefahrenstelle Langendreerstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.900,00 Euro.
zu TOP 5.5
Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15118-19-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15118-19-E1, lag bereits zur Sitzung am 03.09.2019 vor)


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2019:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15118-19-E1):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Aufstellung des Masterplans Mobilität 2030 sollen bei der aktuellen Erstellung der jeweiligen Teilkonzepte folgende Punkte berücksichtigt werden:
I.- Teilkonzept Radverkehr und Verkehrssicherheit:
1. Die Pro-Kopf Investitionen für den Radverkehr sollen deutlich erhöht werden.
2. Weitere Überlegungen zur Einrichtung von innerstädtischen bzw. innenstadtnahen Fahrradachsen in Ergänzung zu den angedachten Fahrradachsen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt sind zu entwickeln.
3. Die Anbringung von Beschilderungen an Fahrradwegen zur Radführung, die für die Orientierung von Fahrradfahrer*innen hilfreich seien könnten, ist zu prüfen und zu verbessern. Hierbei sind insbesondere Beschilderungen in Bereichen gemeint, an denen keine Straßenbeschilderung vorliegt.
4. Die bisher erstellten und zu erstellenden Teilkonzepte des Masterplan Mobilität sollen in eine gesamtstädtische Verkehrsplanung münden, bei der der Radverkehr und der Fußgängerverkehr im Vordergrund stehen.

II. Teilkonzept Fußverkehr und Barrierefreiheit
1. Eine Verbesserung der Fußgängerverkehre ist zu erzielen. Hierbei ist insbesondere eine Erhöhung der Barrierefreiheit, der Aufenthaltsqualität und die Verbesserung des Fußgängerverkehrsnetzes, wie z.B. eine fußgängerfreundliche Signalschaltung und eine fußgängerfreundliche Gehwegbreite ohne Parkfläche zu berücksichtigen.

III. Teilkonzept Ruhender Verkehr und öffentlicher Raum
1. Die bestehende Parkraumbewirtschaftung ist räumlich auf unbewirtschaftete Räume und Zeiten (z.B. bis 22 Uhr) auszudehnen.

Bereits im Vorfeld der Erstellung der weiteren Teilkonzepte ist:
1. Das Stadtbahnentwicklungskonzept zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortzuschreiben.
2. Die Beschrankung von Park an Ride Flächen zu prüfen, so dass ausschließlich Nutzer*innen des ÖPNV auf den Park and Ride Flächen parken können. Die Beschrankung der Park and Ride Fläche ist mit einem Kontrollmechanismus zum Erkennen von ÖPNV-Tickets auszustatten. Mit dem VRR ist über einen P+R-Tarif zu verhandeln.
3. Den Ausbau von weiteren Park and Ride Flächen in den Außenbezirken mit Anbindung an die U-Bahn und das Angebot der Deutschen Bahn ist zu prüfen.
4. Die in der Ruhrkonferenz unter dem Thema „Vernetze Mobilität“ vorgesehene Mobilitätsapp zu unterstützen, um die intermodale Fortbewegung der Nutzer*innen zu ermöglichen und zu verbessern.
5. In Anlehnung an das Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt ein Konzept zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen in den Außenbezirken zu entwickeln und mögliche Förderprogramme zu prüfen.

Begründung
Vor der Sommerpause hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung beauftragt, die gesetzten Ziele des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 konsequent umzusetzen. Die hier aufgeführten Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele liefern. Denn durch die Verbesserung der klimafreundlichen Mobilität soll auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet die Fortbewegung ohne individuellen Verbrennungsmotor verbessert werden. Hierdurch sollen neben den Beiträgen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen und aber auch ein Beitrag zur Reduzierung der Lärmemissionen geleistet werden.
In Dortmund werden laut Angaben der Verwaltung rund ein Euro pro Kopf jährlich für den Fahrradverkehr investiert, hinzu kommen allerdings noch Ausgaben bei anderen Straßenumbaumaßnahmen, bei denen Verbesserungen für den Fahrradverkehr vorgenommen werden. Dennoch bleiben die pro Kopf Ausgaben für den Radverkehr hinter den Ausgaben anderer Städte hinterher. So werden etwa in Stuttgart 5 Euro oder in Köln 2,80 Euro pro Kopf für den Radverkehr ausgegeben. Mit der Erhöhung der Mittel könnten weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und der Nahmobilität umgesetzt werden.

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15118-19-E2):
…die Fraktion die Linke & Piraten beantragt bei der Verwaltung die Überprüfung und
Umsetzung eines Mobilitätsprojektes - auf Basis von „ÖPNV on demand“ - als
Pilotprojekt im Stadtbezirk Mengede.
Begründung
Der Stadtbezirk Mengede hat zwar relativ gute ÖPNV-Anbindungen, jedoch sind
teilweise die Außenbereiche des Stadtbezirkes, sowie die verschiedensten
Veranstaltungsorte im Stadtbezirk nur noch durch den Individualverkehr erreichbar.
Dieses Pilotprojekt soll daher das vorhandene ÖPNV-Netz nicht ersetzen, sondern als Ergänzung und Alternative zum „Individualverkehr“ dienen.
Des Weiteren sind wir der Meinung, dass dieses Projekt auch im Hinblick auf die IGA27 eine wertvolle Bereicherung für unseren Stadtbezirk darstellt.
Dieser Antrag wurde fraktionsübergreifend in der BV Mengede gestellt und einstimmig angenommen.

AUSW, 18.09.2019:
Frau Rm Lührs erläutert die Hintergründe zum Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung. Man wolle die einzelnen Punkte dieses Antrags nochmal als Willensbekundung in den Prozess des Masterplanes Mobilität „einspeisen“.

Herr Rm Gebel erläutert die Hintergründe zum heutigen Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Rm Waßmann gibt zu Punkt I. (Teilkonzept Radverkehr und Verkehrssicherheit) zu Protokoll, dass seine Fraktion Ziffer 4 ablehnen werde, da hier nur Radverkehr und Fußgängerverkehr im Vordergrund stehe.

Nach ausführlicher Diskussion zu den beiden o. a. Anträgen macht Herr Wilde folgende Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise:

Zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten schlägt er vor, den Text des o.a. Antrages der Fraktion die Linke & Piraten insofern zu ändern, indem man die Worte „…. und Umsetzung...“ streiche, den Antrag also zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung verstehe.

Zum SPD-Antrag könne er sich dem Vorschlag aus der heutigen Diskussion anschließen, wonach der Beschlusstext wie folgt geändert werde: …folgende Punkte geprüft und wenn möglich berücksichtigt werden…“. Ansonsten plädiere er dafür, die Punkte heute einzeln abzustimmen. Auf folgende zwei Punkte wolle er aber vorab noch hinweisen:

1. An der Pro-Kopf-Investition für den Radverkehr arbeite die Verwaltung derzeit bereits. Die Verwaltung werde das entsprechende Ergebnis noch rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen als Vorlage in den entsprechenden Gremiengang geben.

2. Den letzten Block des SPD-Antrages welcher mit der Formulierung „Bereits im Vorfeld der Erstellung der weiteren Teilkonzepte ist...“ beginne, halte er aus Sicht der Verwaltung vom zeitlichen Ablauf her eher für problematisch. Der ÖPNV mit der Fortschreibung des Stadtbahnkonzeptes sei einer der letzten Bausteine des Masterplanes Mobilität.

Wenn man hierzu heute vereinbaren könne, dass man damit nicht meine, dass diese Punkte alle sofort in Angriff genommen werden sollen, sondern dass diese lediglich, je nach Möglichkeit, vorzuziehen seien und diese ansonsten ordnungsgemäß im Masterplan Mobilität so abgearbeitet werden können, wie der Rat dass vom Ablauf her beschlossen und vorgegeben habe, sehe er hierin kein Problem mehr.

Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge und Anmerkungen der Verwaltung erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten zu den beiden o. a. Anträgen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum nachfolgenden, textlich geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15118-19 –E1) folgende Einzelbeschlüsse:

Im Rahmen der Aufstellung des Masterplans Mobilität 2030 sollen bei der aktuellen Erstellung der jeweiligen Teilkonzepte folgende Punkte geprüft und wenn möglich berücksichtigt werden:

I.- Teilkonzept Radverkehr und Verkehrssicherheit:
1. Die Pro-Kopf Investitionen für den Radverkehr sollen deutlich erhöht werden.
2. Weitere Überlegungen zur Einrichtung von innerstädtischen bzw. innenstadtnahen Fahrradachsen in Ergänzung zu den angedachten Fahrradachsen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt sind zu entwickeln.
3. Die Anbringung von Beschilderungen an Fahrradwegen zur Radführung, die für die Orientierung von Fahrradfahrer*innen hilfreich seien könnten, ist zu prüfen und zu verbessern. Hierbei sind insbesondere Beschilderungen in Bereichen gemeint, an denen keine Straßenbeschilderung vorliegt.

Einstimmige Zustimmung zu den Punkten 1.-3. .
4. Die bisher erstellten und zu erstellenden Teilkonzepte des Masterplan Mobilität sollen in eine gesamtstädtische Verkehrsplanung münden, bei der der Radverkehr und der Fußgängerverkehr im Vordergrund stehen.

Mehrheitliche Zustimmung zu Punkt 4., bei Gegenstimmen(CDU-Fraktion und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zugestimmt.
II. Teilkonzept Fußverkehr und Barrierefreiheit
1. Eine Verbesserung der Fußgängerverkehre ist zu erzielen. Hierbei ist insbesondere eine Erhöhung der Barrierefreiheit, der Aufenthaltsqualität und die Verbesserung des Fußgängerverkehrsnetzes, wie z.B. eine fußgängerfreundliche Signalschaltung und eine fußgängerfreundliche Gehwegbreite ohne Parkfläche zu berücksichtigen.

Einstimmige Zustimmung.
III. Teilkonzept Ruhender Verkehr und öffentlicher Raum
1. Die bestehende Parkraumbewirtschaftung ist räumlich auf unbewirtschaftete Räume und Zeiten (z.B. bis 22 Uhr) auszudehnen.

Mehrheitliche Zustimmung, bei 1 Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste)“

Bereits im Vorfeld der Erstellung der weiteren Teilkonzepte ist:
1. Das Stadtbahnentwicklungskonzept zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortzuschreiben.
2. Die Beschrankung von Park an Ride Flächen zu prüfen, so dass ausschließlich Nutzer*innen des ÖPNV auf den Park and Ride Flächen parken können. Die Beschrankung der Park and Ride Fläche ist mit einem Kontrollmechanismus zum Erkennen von ÖPNV-Tickets auszustatten. Mit dem VRR ist über einen P+R-Tarif zu verhandeln.
3. Den Ausbau von weiteren Park and Ride Flächen in den Außenbezirken mit Anbindung an die U-Bahn und das Angebot der Deutschen Bahn ist zu prüfen.
4. Die in der Ruhrkonferenz unter dem Thema „Vernetze Mobilität“ vorgesehene Mobilitätsapp zu unterstützen, um die intermodale Fortbewegung der Nutzer*innen zu ermöglichen und zu verbessern.
5. In Anlehnung an das Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt ein Konzept zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen in den Außenbezirken zu entwickeln und mögliche Förderprogramme zu prüfen.


Einstimmige Zustimmung.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig nachfolgenden, textlich geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 15118-19 –E2):

…die Verwaltung wird um die Überprüfung und Umsetzung eines Mobilitätsprojektes - auf Basis von „ÖPNV on demand“ – als Pilotprojekt im Stadtbezirk Mengede gebeten


ABVG 08.10.2019:

Herr Rm Frank gibt zu Punkt I. (Teilkonzept Radverkehr und Verkehrssicherheit) zu Protokoll, dass seine Fraktion Ziffer 4 ablehnen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich der o. a. Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an und beauftragt die Verwaltung, um entsprechende Umsetzung.


zu TOP 5.6
Nutzung von hellem Asphalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15538-19)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 15538-19-E1):

„Die Nutzung von hellem Asphalt zur Senkung innerstädtischer Temperaturen wurde bereits in einen Städten weltweit erfolgreich getestet.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat die Verwaltung die Nutzung des sogenannten „Hellen Asphalts“ (Variante A-Farbaufbringung, Variante B-Granulatbeimischung) für das Dortmunder Stadtgebiet bereits geprüft?

Sollte dies der Fall sein, wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

2. Welche der beiden möglichen Varianten käme bevorzugt, unter dem Gesichtspunkt der Machbarkeit, Personal- und Ressourceneinsatz sowie Gesamtkosten, in Frage?
3. Gibt es Gründe, die gegen den Einsatz des „Hellen Asphalts“ sprechen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


zu TOP 7.2
Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14933-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2020ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 14934-19).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2020ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 14934-19). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020/21 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2024, 4. legt für 2020/21 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2020 auf 17.876.723,- Euro und für 2021 auf 18.822.775,- Euro fest,

6. beschließt für 2020 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 17.876.723,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2020 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 7.031.273,- Euro wieder zugeführt werden und für 2021 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.822.775,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2021 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 7.174.921,- Euro wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2020 in Höhe von 17.792.017,- Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 8.130.849,- Euro fest, 8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 22.525.900,- Euro fest. zu TOP 7.3
Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14932-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensat-zung der Stadt Dortmund


8. Anfragen

zu TOP 8.1
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15539-19)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 15539-19-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung eine Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Dortmund voranzubringen?
2. Sieht die Verwaltung hier mittelfristig Handlungsbedarf, bzw. wie wird der Bedarf an Wasserstoff zukünftig eingeschätzt?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 16:49 Uhr.





Schmidt Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


Anlage zu TOP 3.8:

zu TOP 3.8.pdfzu TOP 3.8.pdf

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