Niederschrift (öffentlich)

über die 45. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
am 09.06.2020
Franziskus-Zentrum, Gleiwitzstraße 281, 44328 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:30 - 17:25 Uhr


Anwesend: 10 stimmberechtigte Personen

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Margret Göbel
Monika Hahn – nicht anwesend - Karin Heiermann
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Michaela Krafft – nicht anwesend -
Michelle Müller – nicht anwesend -
Herbert Niehage
Heinz Pasterny, Bezirksbürgermeister
Schlienkamp, Norbert – nicht anwesend -

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath – nicht anwesend -
Jürgen Focke
Werner Gollnick, stellv. Bezirksbürgermeister
Manfred Jostes – nicht anwesend -
Thomas Offermann – nicht anwesend -

B90/Die Grünen-Fraktion
Raphael Frebel – nicht anwesend -
Mamadou Bobo Barry

Die Linke

Matthias Storkebaum

Die Rechte

Andrè Penczek – nicht anwesend -

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter


c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 45. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 09.06.2020, Beginn 15:30 Uhr,
Franziskus-Zentrum, Gleiwitzstraße 281, 44328 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschriften über die 43. und 44. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.05.2020

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

5.1 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

5.1.1 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
(Drucksache Nr.: 17090-20)


5.2 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)


5.3 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
5.4 Städtebauförderprogramm 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17435-20)

5.5 Städtebaulicher Denkmalschutz
hier:
Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17264-20)

5.6 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 16843-20)

6. Bauen und Infrastruktur

6.1 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16430-20)

6.2 Widmung einer Stichstraße südlich der Gneisenauallee in Dortmund-Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17200-20)

6.3 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)

6.4 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)

6.5 Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Geschwindigkeits-/Dialogdisplays"); hier: Beschaffung weiterer Displays; Bedarfsabfrage
(Dez7) (Drucksache Nr.: 01319-15-E28)

6.6 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17525-20)

6.7 Herrichtung der uneingeschränkten Befahrung 'Am Kirchweg' von der Hostedder Straße aus sowie Sperrung der weiterführenden Befahrung dieses Weges zur Tettenbachstraße in Dortmund-Hostedde
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17771-20)

6.8 Herrichtung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite der Flughafenstraße ab Kreisverkehr Westholz zum Bahnhof Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17728-20)

6.9 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Am Burhag in Dortmund-Lanstrop / Verkehrssituation Am Burhag/Erlensundern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17732-20)

6.10 Reparatur des Dialogdisplays auf der Hostedder Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17733-20)

6.11 Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Dortmund-Derne
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17737-20)

6.12 Videoüberwachung am Bahnhof Dortmund-Kurl
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17739-20)

6.13 Verkehrssicherheit und Anliegerschutz an der Kurler Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17738-20)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17237-20)

7.2 Statistikatlas
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17091-20)

7.3 Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)

7.4 Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17646-20)

9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Förderung der Stadtteilkulturarbeit aus Mitteln der Sparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 17594-20)

11.2 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Unterstützung des Projekts 'Miteinander im Quartier' der Werkhof Projekt GmbH

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E13)

11.3 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel zum Kauf eines mobilen Weidezeltes für den Abenteuerspielplatz

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E12)

12. Anfragen

12.1 Erwerb und Instandsetzung der Park & Ride-Fläche 'Mühlackerplatz' am Bahnhof Dortmund-Kurl
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04304-16-E6)

12.2 2019 starben Fische in der Körne!
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17729-20)

12.3 Stadtbahn-Haltestelle Scharnhorst
Anfrage zur TO (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 17650-20)

12.4 Digitales Lernen / Sofortprogramm von Bund und Land
Anfrage zur TO (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 17705-20)

12.5 Naturschutzgebiet Lanstroper See
Anfrage zur TO (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 17649-20)

13. Mitteilungen

13.1 Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen
(65) (Drucksache Nr.: 14192-19-E4)


Der Bezirksbürgermeister Herr Pasterny eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1

Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Göbel benannt.

zu TOP 1.2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Pasterny weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um die Punkte 5.7 und 7.5 erweitert.

Frau Heiermannn für die SPD-Fraktion beantragt aufgrund der aktuellen Situation pro Person und pro Tagesordnungspunkt einen Redebeitrag von max. 3 Minuten.

Herr Storkebaum spricht dagegen und fordert darüber hinaus eine weitere Nachfrage.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt mehrheitlich – bei der Gegenstimme des Herrn Storkebaum (Die Linke) und den Enthaltungen der CDU-Fraktion den Antrag zur Geschäftsordnung der SPD-Fraktion.

Die Abstimmung des Antrags des Herrn Storkebaum (Die Linke) ist daher hinfällig.

Die Tagesordnung wird mit genannten Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschriften über die 43. und 44. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.05.2020

Die Niederschrift über die 43. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.05.2020 (Nachholtermin) wird genehmigt.

Zu TOP 5.7 (Drucksache-Nr. 17408-20) aus der 44. Sitzung muss es heißen….

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig, den Bereich am Einkaufszentrum Derne und auf Vorschlag der CDU-Fraktion ebenso den Bereich am Einkaufszentrum Husen – vom Einkaufszentrum bis zur Bahnlinie (Höhe Bauerholz) – mit Blumenampeln auszustatten.

Die Niederschrift über die 44. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.05.2020 wird mit genannter Änderung genehmigt.

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

zu TOP 5.1

Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.


zu TOP 5.1.1

Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 5.1.2

Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2020(Drucksache Nr.: 17090-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung des Beirats der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis.

zu TOP 5.2

Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt. VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.

VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.


zu TOP 5.3

Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.


Die CDU-Fraktion merkt an, dass die veranschlagten 10 Millionen Euro viel zu gering für notwenige Projekte sind und lediglich als Propagandamittel eingesetzt werden. Die CDU-Fraktion wundert sich sehr, dass z. B. die gestiegene Schülerzahl im Bereich oder der neue Fahrbahnbelag auf der Plaßstraße ‚nordwärts‘ zu verdanken sind.

Die SPD-Fraktion schließt sich dieser Meinung an. Die über das ‚nordwärts‘-Projekt geforderte ICE-Untertunnelung im Bereich Hohenbuschei (zwischen Scharnhorst und Brackel) sollte schneller vorangetrieben werden, das wäre ein gutes nennenswertes Ergebnis.

zu TOP 5.4

Städtebauförderprogramm 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17435-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungs-projekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2021 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.

zu TOP 5.5

Städtebaulicher Denkmalschutz
hier: Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17264-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit – bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion und die des Herrn Storkebaum (Die Linke) - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die CDU-Fraktion bemängelt die fehlende Digitalisierung. Eine Suche auf der Internetseite der Stadt Dortmund führt zu einem 81seitigen PDF-Dokument mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, einen Termin bei Fragen vereinbaren zu können.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.






zu TOP 5.6

Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
II. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 5 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrenstand 2018)
III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

IV. beschließt die Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.03.2020 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

V. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)

Rechtsgrundlage:
VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
VIII. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage: IX. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)


Rechtsgrundlage:
X. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
XI. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
XII. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.03.2020, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.


Rechtsgrundlage:

§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIV. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 15 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

Rechtsgrundlage:


zu TOP 5.7

L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst spricht sich mit Mehrheit – bei der Gegenstimme des Herrn Storkebaum (Die Linke) - für den Weiterbau der OW III aus.

Beschlussvorschlag
Kreis Unna, der Stadt Unna und der Stadt Kamen eine Planungsvereinbarung für die
vorbereitenden Arbeiten für die Planung der OWIIIa / L663n mit dem Landesbetrieb
Straßen.NRW vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Der Rat betont, dass die Kommunen lediglich die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen
der Linienbestimmung und der Entwurfsplanung übernehmen. Das formelle
Planfeststellungsverfahren nach dem StrWG NRW hat weiterhin durch den
zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW bzw. die Bezirksregierung Arnsberg zu
erfolgen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen, zeitlich befristeten Planstellen,
die sich aus der Planungsvereinbarung ergeben, vorzubereiten und dem Rat die
entstehenden finanziellen Auswirkungen in einer erneuten Vorlage zur
Beschlussfassung vorzulegen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Vereinbarung mit dem Kreis Unna, der Stadt
Unna und der Stadt Kamen über die Kostenaufteilung vorzubereiten und dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.




6. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 6.1

Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16430-20)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst empfiehlt einstimmig im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021 zu beschließen.


zu TOP 6.2
Widmung einer Stichstraße südlich der Gneisenauallee in Dortmund-Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17200-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fasst nachfolgend einstimmigen Beschluss:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird die Stichstraße südlich der Gneisenauallee (östlich Hausnummer 20) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraße gewidmet.


zu TOP 6.3
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend der Variante 3 der Vorplanung auf besonderem Bahnkörper mit einer niveaufreien Querung der Stadtbahn und der Hoeschallee weiter zu verfolgen.

Die Gesamtinvestitionen und Planungskosten halten den mit Planungsbeschluss vom 28.09.2017 (Drucksache Nr. 08529-17) definierten Rahmen unverändert ein.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019 26.028,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 2.173.972,00 Euro

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt ca. 38,4 Mio. Euro.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 6.3.1

Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2020
(Drucksache Nr.: 16881-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

zu TOP 6.4

Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe von Planungsleistungen
- für die Hoeschallee / Hildastraße und die Straße Am Waldfried sowie die Straßen
Springorumstraße / Westfalenhüttenallee
- für die Werksstraßen als Folgemaßnahme der Hoeschallee und die Umplanung der
Springorumstraße als öffentliche Straße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von
1.470.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 240.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 6.5

Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Geschwindigkeits-/Dialogdisplays"); hier: Beschaffung weiterer Displays; Bedarfsabfrage
(Dez7)
(Drucksache Nr.: 01319-15-E28)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Rybicki vom 19.05.2020 zur Kenntnis und schlägt folgende Standorte im Stadtbezirk Scharnhorst zur Überprüfung vor.

Rote Fuhr
aus Richtung Lanstrop kommend (nördliche Fahrbahn) vor der Einmündung Greveler Straße Variante 3 / Motiv 1

Im Karrenberg
aus südlicher Richtung kommend (östliche Fahrbahn) zwischen Bomheuerweg und Alfred-Berndsen-Weg (ca Haus Nr. 71) Variante 3 / Motiv 1

Auf dem Brink
in Fahrtrichtung Altenderner Straße zwischen Einmündung Derner Kippshof und Altenderner Straße (vor der Rechtskurve) Variante 3 / Motiv 1

Sanderoth
Im Bereich der Schule

Gleiwitzstraße 200
Im Bereich des Schulzentrums

Lanstroper Straße
Zwischen Kurler Straße und Bremsstraße

Kurler Straße
in der S-Kurve im Bereich des Friedhofes

Der Fachverwaltung werden teilweise Pläne/Skizzen der möglichen Standorte zur Verfügung gestellt.


zu TOP 6.6

Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17525-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt dem Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020 zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass hinsichtlich der Mittelverteilung gemäß Stadtbezirk / Einwohner doch eine sehr starke Ungleichverteilung zu verzeichnen ist.

zu TOP 6.7

Herrichtung der uneingeschränkten Befahrung 'Am Kirchweg' von der Hostedder Straße aus sowie Sperrung der weiterführenden Befahrung dieses Weges zur Tettenbachstraße in Dortmund-Hostedde
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17771-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung, die uneingeschränkte Befahrung des asphaltierten Weges „Am Kirchweg“ von der Hostedder Straße aus wiederherzurichten sowie ferner dann die vollständige Befahrung dieses Weges zur Tettenbachstraße hin vor dem Abknick in östliche Richtung durch geeignete Abpfostungen und ggfls. Aufstellen von entsprechenden Schildern, die die allgemeine Durchfahrt untersagen, zu unterbinden.

Die Straße „Am Kirchweg“ ist befahrbar von der Ecke Hostedder Straße / Schleipweg.
Dieser Bereich ist auch teilweise asphaltiert. Die Inhaber der dort vorhandenen Gärten im Zugangsbereich haben ihre Hecken so weit in den Weg wachsen lassen, dass nur schwer mit Fahrzeugen dort durchgefahren werden kann, möglich ist es aber. Im Hinterbereich des ehemaligen Hofes Goßmann hat sich eine Art Autohof für Wohnwagenanhänger etc. entwickelt. Ein weiterer Bereich wird als Parkfläche für die Gärten im genutzt. Alle Fahrten zu diesen Gärten/Bereichen werden über die Einfahrt in den Kirchweg via Tettenbachstraße geführt.
Zum einen ist der Weg viel länger, zum anderen handelt es sich bei diesem Abschnitt nur um einen Wirtschaftsweg, der nicht befestigt ist; hier wird häufig viel zu schnell gefahren. Ausweichmöglichkeiten für die zahlreichen Rad- und Fußgänger, die diesen Weg gerne nutzen, bestehen darin, sich im Bereich des Feldes in das Randgrün zu begeben.
Die aktuelle Situation lädt zudem Umweltsünder ein, auf der einen Seite hineinzufahren, irgendwo den Müll abzukippen, und auf der anderen Seite wieder auszufahren.
Es ist insbesondere für die Anwohner der Tettenbachstraße, aber auch im Sinne der Umwelt, nicht hinnehmbar, dass die Garteninhaber, deren Besuch und andere Nutzer, diese längere Strecke zum Kirchweg fahren, obwohl eine kürzere Strecke von der anderen Seite vorhanden ist.

Aus diesen Gründen sollte zum einen die Straße „Am Kirchweg“ von der Hostedder Straße aus wieder uneingeschränkt befahrbar gemacht werden und zum anderen eine richtige Absperrung am Ende genau dieser Einfahrt errichtet werden. Die Zufahrt zum hinteren Deponiegelände für die Deponiemitarbeiter und zu den Bahngleisen bleibt dadurch weiterhin über die Tettenbachstraße möglich.


zu TOP 6.8

Herrichtung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite der Flughafenstraße ab Kreisverkehr Westholz zum Bahnhof Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17728-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet mit Mehrheit – bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion und die des Herrn Storkebaum (Die Linke) - die Verwaltung, den nicht gepflasterten Gehweg auf der westlichen Fahrbahnseite der Flughafenstraße ab Kreisverkehr Westholz zum Bahnhof Scharnhorst hin nachhaltig auszubessern.

Der oben genannte Gehwegbereich ist in einem sehr schlechten Zustand. Besonders nach regnerischen Tagen ist die Oberfläche aufgeweicht und von großen Pfützen bedeckt. Außerdem weist die Oberfläche viele Senkungen auf, die auch in trockenen Phasen starke Unebenheiten und Verletzungsgefahren für Fußgänger und Radfahrer bedeuten.
Aus den genannten Gründen sollte dieser Fußweg zeitnah nachhaltig ausgebessert werden.

zu TOP 6.9

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Am Burhag in Dortmund-Lanstrop / Verkehrssituation Am Burhag/Erlensundern
GEÄNDERTER Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17732-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet nach Diskussion und Abänderung des Ursprungsantrages einstimmig um Geschwindigkeitskontrollen in der Straße Am Burhag.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die gegenwärtig geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Straße Am Burhag in Dortmund-Lanstrop ggfls. durchgängig auf max. 30 km/h reduziert werden kann.

Offensichtlich führt die aktuelle Corona-Situation dazu, dass bedeutend mehr, vor allem auswärtige PKW die Straße Am Burhag befahren, um in die Naherholungsgebiete rund um Lanstrop, vornehmlich zum Lanstroper See, zu gelangen.
Viele dieser Verkehrsteilnehmer missachten dabei die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Daher sollte geprüft werden, ob es möglich ist, auf der Straße Am Burhag die max. Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

zu TOP 6.10

Reparatur des Dialogdisplays auf der Hostedder Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17733-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung um zeitnahe Reparatur des vorhandenen Dialogdisplays an der Hostedder Straße.

Es hat sich gezeigt, dass die Aufstellung dieses Dialogdisplays durchaus wirksam ist.
Zusammen mit der Einrichtung des Tempo30-Bereiches hat sich hier die Belastung der Anwohner durch Lärm reduziert; auch die Gefahrensituationen für die Kinder der hier bestehenden Kita haben sich verringert.
Leider ist das Display seit einiger Zeit defekt und sollte zeitnah repariert werden, um wieder seinem vorgesehenen Zweck zu dienen.

zu TOP 6.11

Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Dortmund-Derne
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17737-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert einstimmig – bei der Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke) - die Verwaltung auf, die vom Investor und dem Architekturbüro für die Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Derne erarbeiteten Entwürfe, die in dieser Form auch bereits mit der Planungsverwaltung beraten und abgestimmt wurden, zur Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens zu machen und dies einzuleiten bzw. mit dem Investor auf der Grundlage der Vorschläge einen Vertrag über die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) zu schließen.


Die vom Investor und dem Architekturbüro erarbeiteten Entwürfe stellen sich in Gesamtheit wie folgt dar:

- Der Ersatzneubau für den Aldi-Markt soll seitlich zwischen den Schächten liegend gebaut werden und eine angepasste Industriefassade mit roten Ziegeln und passenden Fenstern erhalten.

- Am westlichen Ende des neuen Aldi-Marktes soll ein Raum für Beratungen und Sitzungen für Vereine und Institutionen geschaffen werden.

- Zusätzliche Parkplätze werden angelegt.

- Auf Höhe des Dienstleistungsriegels soll ein Café/Eiscafé mit Außengastronomie gebaut werden.

- Daneben wird eine behindertengerechte Rampe mit Treppenanlage geschaffen, die den höher gelegenen Park mit der Gewerbefläche verbindet.

- Die entstehende Platzfläche zwischen den Schächten soll angrenzend an den Aldi-Markt gestaltet werden.

- Das vom „Förderverein Zechenkultur“ genutzte und betreute nördliche Maschinenhaus erhält einen separaten Veranstaltungsraum für eine ganzjährige Nutzung. Dieser soll verbunden mit der Maschinenhalle einen behindertengerechten Zugang erhalten.

Diese Vorhaben werden vom Investor finanziert und zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Dortmund sollte dazu dann die Verbindung von der Gneisenauallee zum Einkaufszentrum und weiter zur Altenderner Straße bauen.

Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des betreffenden Bebauungsplanes, die schnellstmöglich erfolgen sollte.

Die unter Denkmalschutz stehenden Schächte II und IV mit den Maschinenhäusern sollen einer angemessenen Nutzung zugeführt werden. Die Anlagen sind prägend für unsere Stadt und das Revier.

Die Menschen in Derne und dem näheren Umfeld nutzen das Einkaufszentrum in hohem Maße, die vorhandenen Ankermärkte Aldi und Rewe stoßen inzwischen an ihre Kapazitätsgrenzen. Ein Neubau entsprechend des Planes schafft hier die dringend notwendige Abhilfe.

Zudem zwingt uns die aktuelle Corona-Krise zum Umdenken!
Die öffentlichen Kassen werden durch Stützungshilfen und einbrechende Steuereinnahmen aufs Höchste strapaziert.
Wenn immer möglich, sollten private Gelder für Investitionen genutzt werden.

Daher appellieren wir dringend an die Verwaltung, die Weiterentwicklung des Gneisenauareals und somit auch des Stadtteils Derne gemeinsam mit dem Investor umzusetzen und ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten bzw. mit dem Investor einen Vertrag über die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) zu schließen.

zu TOP 6.12

Videoüberwachung am Bahnhof Dortmund-Kurl
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17739-20)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst bittet einstimmig die Deutsche Bahn AG darum, im Laufe der Ausbaumaßnahmen am Bahnhof Dortmund-Kurl zusätzlich auch eine Videoüberwachung zu installieren.

Seit der Renovierung und Umgestaltung des Bahnhofes Dortmund-Kurl im vergangenen Sommer hat es mehrfach Schmierattacken – zuletzt auch mit Hassparolen – gegen das Gebäude selbst und die Betriebs-Einrichtungen sowie umfangreiche Zerstörungen gegeben.
Inzwischen ist bekannt, dass die Bahn hier keine Videoüberwachung installiert hat.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Deutsche Bahn AG darum, auch den Bahnhof Kurl mit Videokameras auszustatten, um Vorbeugung und Abschreckung zu leisten und möglichen Tätern schneller auf die Spur kommen zu können.

zu TOP 6.13

Verkehrssicherheit und Anliegerschutz an der Kurler Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17738-20)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst beschließt einstimmig, auf der östlichen Seite der Kurler Straße zwischen den Einmündungen Kolingesstraße und Fohlenkampstraße die zusätzliche Ausschilderung des Parkstreifens mit dem Straßenverkehrszeichen Zusatzzeichen „nur bis 3,5 t“ – Zusatzeichen 1052-35, Gewichtsangabe.

Darüber hinaus sollen die ersten Parkboxen von Süden so umgestaltet oder ausgeschildert werden, dass dort nicht mehr Kleintransporter oder sichtbehindernde Anhänger, sondern nur noch PKWs abgestellt werden können.

Nach den Beginn der Umgestaltung des Brackeler Hellweges im Bereich REWE und Kik berichten Anwohner der Kurler Straße darüber, dass LKW-Fahrer ihre Fahrzeuge nachts auf dem beschriebenen Parkstreifen an der Kurler Straße abstellen. Da es sich oft um Kühlfahrzeuge handelt, sind die lautstarken Kühlaggregate nachts in Betrieb und stören die Nachtruhe der Anwohner. Dieser Situation kann durch das Ausschildern einer Gewichtsbegrenzung beim Parken abgeholfen werden.

Das südliche Ende des Parkstreifens endet in einem Kurvenbereich der Kurler Straße. Der Parkstreifen ist so markiert, dass hier auch überlange Fahrzeuge wie Kleinlaster, Wohnwagen oder Anhänger abgestellt werden können. Bei der Ausfahrt aus dem ersten anliegenden Grundstück der Kurler Straße kann die Sicht Richtung Süden auf den herannahenden Verkehr derart eingeschränkt sein, dass es zu gefährliche Situationen kommen kann. Durch eine veränderte Markierung des Parkstreifens oder die Ausschilderung mit dem Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ kann hier für mehr Verkehrssicherheit gesorgt werden.



7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1

Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17237-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, die in der Begründung dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat)

zu TOP 7.2
Statistikatlas
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17091-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Statistikatlas zur Kenntnis.

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Überweisungen des Hauptausschuss und Ältestenrat sowie des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

zu TOP 7.3

Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbzirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass es sich im letzten Jahr um dem evangelischen Kirchentag gehandelt hat und nicht um den katholischen.

zu TOP 7.4

Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zu TOP 7.5

Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss



8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1

5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17646-20)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.04.2020 zur Kenntnis.


9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 11.1

Förderung der Stadtteilkulturarbeit aus Mitteln der Sparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 17594-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, der Stadtteilbibliothek Scharnhorst für die genannten Theaterspiele aus Mitteln der Sparkasse zur Förderung der Stadtteilkulturarbeit 2400,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die CDU-Fraktion fragt an, wer und wie eingeladen wird und ob dies auch stadtbezirksweit geschieht, so dass alle Schulen beteiligt sind und teilnehmen können.

Herr Röhr teilt auf Anfrage mit, dass er bei Projektangeboten seit Jahren in ständigem Kontakt mit allen Schulen im Stadtbezirk (differenziert nach dem Inhalt der Projekte) steht.

Das vorliegende Projekt ist auf die weiterführenden Schulen ausgerichtet, so dass das Angebot auch nur an die Gesamtschule Scharnhorst, die Realschule Scharnhorst und die Hauptschulen Scharnhorst und Husen erfolgte.

Bei anderen Projekten, wie dem Kindermusiktheater wird das Angebot Anfang eines Jahres auch den Grundschulen gemacht, eine gerechte Verteilung erfolgt in jeden Fal.



zu TOP 11.2

Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Unterstützung des Projekts 'Miteinander im Quartier' der Werkhof Projekt GmbH
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E13)

Die CDU-Fraktion begründet ihre Ablehnung mit dem fehlenden Finanzierungsplan des Projekts und der Tatsache, dass Mittel für drei Jahre im Voraus bereitgestellt werden.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig – bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion - die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 48.000,00 € als Anschubfinanzierung für die Werkhof Projekt GmbH zur Durchführung des Projektes „Miteinander im Quartier“.

Das Projekt „Miteinander im Quartier“ soll der Teilhabe und Partizipation mit speziellem Fokus auf Mädchen und Frauen verschiedener Nationalitäten dienen. Kern der Projektidee ist es, Frauen unterschiedlichen Alters und kultureller Herkunft (einschl. Mädchen ab dem Teenageralter) zusammenzubringen, um gemeinsam und ehrenamtlich Objekte / Fassaden / Räume gemeinnütziger Einrichtungen oder auch Objekte im öffentlichen Raum zu verschönern, künstlerisch aufzuwerten, „up-zu-cyclen“.
Anträge auf Fördergelder von verschiedenen Stellen, u.a. BAMF, etc., sind gestellt.
Aktuell ist die Werkhof Projekt GmbH leider nicht in der Lage, das erforderliche „Eigenkapital“ selbst aufzubringen.
Wir sind überzeugt, dass dieses Projekt gerade im Stadtbezirk Scharnhorst, mit Schwerpunkten in Derne und Scharnhorst, erfolgreich implantiert und durchgeführt werden kann und daher seitens der Bezirksvertretung jegliche mögliche Unterstützung erhalten sollte. Aus diesem Grunde stellt die Bezirksvertretung als Anschubfinanzierung die notwendigen Mittel in Höhe von 48.000,00 € aus Haushaltsmitteln zu Verfügung.

zu TOP 11.3

Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für die Jahre 2020/2021
hier: Mittel zum Kauf eines mobilen Weidezeltes für den Abenteuerspielplatz
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15697-19-E12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 4.000,00 € für den Kauf eines mobilen Weidezeltes für den Abenteuerspielplatz Scharnhorst.

Auf dem Abenteuerspielplatz werden zur Förderung des Reitsportes, zu therapeutischen Zwecken und zur Förderung von sozialem Verhalten gegenüber Tieren durchschnittlich etwa 6 bis 8 Pferde gehalten, die den Sommer über auf der angrenzenden Weide stehen. Diese Weide weist keinen Baumbewuchs auf, sodass den Pferden bei starker Sonneneinstrahlung kein Schatten zur Verfügung steht. Um eine Beschattungsmöglichkeit für die Tiere zu schaffen, ist die Anschaffung eines mobilen Weidezeltes in Größe von ca. 6 x 6 m erforderlich. Dieses mobile Weidezelt ermöglicht während des Sommers eine schonende Pferdehaltung und kann in den Wintermonaten abgebaut und eingelagert werden.


12. Anfragen

zu TOP 12.1
Erwerb und Instandsetzung der Park & Ride-Fläche 'Mühlackerplatz' am Bahnhof Dortmund-Kurl
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04304-16-E6)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bezieht sich auf ihren Antrag in obiger Angelegenheit vom 01.04.2016, Top 11.3 der 15. Sitzung der BV Scharnhorst vom 19.04.2016, und auf ihre diesbezügliche Anfrage vom 13.03.2018, Top 12.2.1 der 29. Sitzung der BV Scharnhorst vom 13.03.2018, und bittet die Verwaltung nunmehr kurzfristig um Auskunft zum derzeitigen Stand der Sache und wann mit dem Erwerb und der Instandsetzung der Park & Ride-Fläche zu rechnen ist.

Die am Bahnhof Dortmund-Kurl liegende Park & Ride-Fläche befindet sich in einem teilweise verkehrsunsicheren Zustand. Darüber hinaus bestehen keine geeigneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Da die Bahnhofsanlagen immer wieder von Vandalismus betroffen sind, sind auch die von den Fahrgästen abgestellten Fahrräder potenziell gefährdet. Da sich die Deutsche Bahn als Eigentümer der Fläche beharrlich weigert, hier Abhilfe zu schaffen, ist die Stadt Dortmund hier gefordert, den Park and Ride Platz von der Deutschen Bahn zu erwerben, herzurichten und gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen.



zu TOP 12.2

2019 starben Fische in der Körne!
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17729-20)

Trockenperioden und Starkregen sollen in der Zukunft zunehmen.
Entlang der Körne und ihrer Zuflüsse bis nach Kamen zur Seseke befinden sich einige sogenannte Regenwasser-Behandlungsanlagen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat Sorge, dass sich die Wasserverunreinigungen der Vergangenheit wiederholen und den gesamten Wasserlauf erheblich belasten können, mit schwerwiegenden Folgen.

Das sogenannte „nicht klärpflichtige“ Mischwasser kann einen großen Anteil von Abwässern enthalten.

Frage 1: Was plant der Lippeverband, um die Qualität des Mischwassers zu erhöhen?

Frage 2: Können für die Zukunft solche schwerwiegenden Schäden für das Ökosystem ausgeschlossen werden?



zu TOP 12.3

Stadtbahn-Haltestelle Scharnhorst
Anfrage zur TO (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 17650-20)
Herr Storkebaum (Die Linke) fragt an, ob ein Vertreter von DSW21 an einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Scharnhorst teilnehmen kann, um den Bezirksvertretern ganz konkret Rede und Antwort zu den Sanierungsplänen für den Haltepunkt „Scharnhorst“ (EKS) zu geben. Immerhin handelt es sich dabei um einen überdurchschnittlich frequentierten Haltepunkt – und um eine Haltestelle, die Scharnhorst derzeit leider alles andere als in einem guten Licht zeigt.

Jeder, der in Scharnhorst die Stadtbahn benutzt, kennt den erbarmungswürdigen Zustand dieser Haltestelle. Alle anderen konnten in der Presse davon lesen:
Es tropft durch die Decke, die Fahrgäste müssen über Pfützen springen, die Wände sind
beschmiert, Fliesen sind abgeschlagen usw.
Es ist sehr erfreulich, dass DSW21 in der örtlichen Presse noch für dieses Jahr die Sanierung eines Aufzugsschachts und „umfangreiche Abdichtungsarbeiten“ – sowie insgesamt eine aufwändige Sanierung – ankündigt.
In einem Vor-Ort-Gespräch könnte ein Vertreter den Mitgliedern der Bezirksvertretung erläutern, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum insgesamt vorgesehen sind, um die Unzulänglichkeiten dieser Haltestelle dauerhaft abzustellen.
Ich bitte deshalb darum, an DSW21 eine Einladung auszusprechen.
Sollte ein Vor-Ort-Besuch in der Bezirksvertretung nicht möglich sein, bitte ich um eine ausführliche schriftliche Antwort.

zu TOP 12.4

Digitales Lernen / Sofortprogramm von Bund und Land
Anfrage zur TO (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 17705-20)

Bund und Länder haben sich am 15. Mai 2020 auf ein Sofortprogramm verständigt. Insgesamt sollen noch im Mai/Juni dieses Jahres insgesamt 550 Millionen Euro dafür ausgegeben werden, um Schulen – bzw. die Schüler*innen – mit digitalen Endgeräten auszustatten. In Corona-Zeiten hat sich herausgestellt, dass bundesweit nur 28 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die zuletzt zu Hause lernen mussten oder auch
noch müssen, mit Rechnern und Tablets ausgestattet sind: Sie können am „digitalen Lernen“ nicht ausreichend teilnehmen.

Aktuelle Statistiken der Stadt Dortmund zeigen, dass gerade Scharnhorst im Bildungsbereich trauriges Schlusslicht ist.

Aus diesem Grunde stelle ich folgende Anfrage:

1. Hat sich die Stadt Dortmund um Gelder aus dem neuen Sofortprogramm beworben?
2. Werden auch Scharnhorster Schulen von diesem Sofortprogramm profitieren – und wenn ja: welche?
3. Dürfen die Schulen selbst über die Art der digitalen Ausstattung entscheiden (Laptop oder Tablet, Betriebssystem usw.)?
4. Wer entscheidet, welche Schüler*innen / Klassen mit Geräten für digitales Lernen ausgestattet werden?
5. Wann ist mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen?
6. Gibt es Rückmeldungen, wie das digitale Lernen bislang in den Schulen des Bezirks Scharnhorst funktioniert hat?

Wir bitten um eine schnelle Antwort in der BV Sitzung am 09.06.2020


zu TOP 12.5

Naturschutzgebiet Lanstroper See
Anfrage zur TO (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 17649-20)

Im Stadtteil Lanstrop befindet sich das schöne Naturschutzgebiet mit dem Lanstroper See. Leider befindet sich die Fläche in keinem guten Zustand, nicht nur weil sehr viele Bürger dort in Corona- Zeiten ein Stück Natur gesucht und leider auch zerstört haben:

Zäune sind defekt, Trampelpfade sind entstanden, Schilder wurden abmontiert oder sind
anderweitig verschwunden, andere wichtige Hinweisschilder sind kaputt, die Drehkreuze sind
ausgehängt und defekt, usw.

Die Ruhe und Gesundheit der Tiere ist nicht mehr gewährleistet, der See ist nicht mehr ausreichend gesichert. Stattdessen wird gebadet und gegrillt, wertvolle Flora und Fauna wird zertrampelt.

In der Presse empfiehlt die Stadtverwaltung, die Natur zu genießen und sich dafür mit einem
Fernglas auf eine Bank zu setzen. Das ist nett. Aber dieser Ratschlag ist bei weitem nicht
ausreichend.

Frage:
Was wird seitens der Stadt Dortmund konkret unternommen, um den schützenswerten Zustand der Umwelt im „Naturschutzgebiet Lanstroper See“ wieder herzustellen – und dauerhaft zu sichern?

Und wann sind diese Maßnahmen geplant?
Ich bitte um eine konkrete Auflistung. Da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, bitte ich um eine schnelle Antwort.


13. Mitteilungen

zu TOP 13.1

Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen
(65) (Drucksache Nr.: 14192-19-E4)


Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Rybicki vom 23.04.2020 zur Kenntnis. Der zur Verfügung gestellte Katalog ist eine große Hilfe bei den Beratungen.






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Pasterny, BBM Göbel, Mitglied der BV






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Hardt, Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus