N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 13.09.2017
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:04 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bruno Schreurs (BUND NRW) ab ca. 17:05 Uhr anwesend.
Meike Hötzel (BUND NRW)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis ca. 16:50 Uhr anwesend.
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.) bis ca. 16:55 Uhr anwesend.
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Barbara Brunsing (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) bis ca. 17:39 Uhr anwesend.
Siegfried Wittwer (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.) ab ca. 16:50 Uhr stimmberechtigt
durch Abwesenheit von Herrn Kovac.
3. Verwaltung
Frau Viets (60/ 2)
Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
Herr Poppensieker (61)
Herr Kruse (52/GF,Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund)
Herr Hölkemeier (61/4-4)
Frau Aab (61/4-4)
Frau Keller (61-Praktikantin)
Herr Lebrecht (23/2-1)
Herr Rüthers (66/6)
4.Gäste
Herr Heimel (NABU)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Frau Arke-Großmann (AGARD)
Herr Keuntje
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 13.09.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
(Drucksache Nr.: 07290-17)


2.2 Dachbegrünung in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017
(Drucksache Nr.: 07950-17)


2.3 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
Die Vorlage wird nachversandt.

2.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08427-17)

3. Berichte

3.1 Freigabe des Betriebsweges am Rüpingsbach
Bericht

3.2 Auswirkungen von Musikveranstaltungen im Revierpark auf das NSG Hallerey - Beispiel: Out 4 Fame
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Westermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst wurde der Tagesordnungspunkt 2.5 Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald) nachträglich zur Tagesordnung genommen.
Des Weiteren wurde von Herrn Dr. Otterbein der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 2.3 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund, hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ von der Tagesordnung abzusetzen und auf die nächste Sitzung des Beirates zu schieben. Ein Grund dafür wäre u.a. die späte Zustellung der Unterlagen.

Dem Antrag wurde mit einer Enthaltung zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt 2.3 wurde entsprechend auf die nächste Sitzung geschoben.

Des Weiteren wurde die Reihenfolge der Tagesordnung aus aktuellem Anlass abgehandelt:

TOP 3.2
TOP 2.1
TOP 2.2
TOP 2.4
TOP 2.5
TOP 3.1

Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht beibehalten.
Die Tagesordnung wurde sodann einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
(Drucksache Nr.: 07290-17)

Herr Rüthers (66/6) stellte die o.g. Vorlage vor.

Auf Nachfrage erklärte Herr Rüthers, dass man mit der hiesigen Presse in Kontakt sei und es werde auch die Fortführung der Arbeit des Arbeitskreises dort begleitet. Man würde sich bemühen, um Verständnis für diese Maßnahmen zu werben.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass nun auch eine ökologische Bewertung in der Baumliste aufgenommen worden sei.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Ausführungen von Herrn Rüthers (66/6) zur Kenntnis und befürwortet das Konzept der Neuanlage der Wallringbepflanzung einstimmig.


zu TOP 2.2
Dachbegrünung in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017
(Drucksache Nr.: 07950-17)

Herr Poppensieker (61) stellte die o.g. Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) dem Beirat vor.

Auf Nachfrage erklärte Herr Poppensieker, dass in Bebauungsplänen bei entsprechenden Flachdächern im Rahmen von Neubaugebieten auch heute schon vom Bauherrn eine Dachbegrünung durchgeführt werden müsste.

Bezüglich der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erklärte Herr Poppensieker, dass die Dachbegrünung nicht immer zu einem vollständigen Ausgleich führe. Es müssten noch andere Maßnahmen durchgeführt werden. Jedoch mindere sie den Ausgleich, d.h., dass nicht mehr so viele Ausgleichsflächen benötigt werden. Die ökologische Qualität soll innerhalb eines Plangebietes durch Dachbegrünung erhöht werden, um Flächen außerhalb eines Plangebietes nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen.

Frau Viets erläuterte hierzu, dass die erste Maßnahme bei einem Eingriff in Natur und Landschaft immer die Vermeidung sei. Auf den Eingriff würde die Dachbegrünung im Rahmen eines Punktesystems angerechnet, wodurch eine Verminderung des Eingriffs entstünde und für den Rest des Eingriffs gebe es Ausgleichsmaßnahmen. Dies bedeutet, dass der Rest des Eingriffs in der Ökobilanz, nach Abzug der eingriffsminimierenden Maßnahmen, kompensiert werde.

Herr Horn regte an, auf Hallendächern, die Installation von Photovoltaikanlagen zur Auflage zu machen.

Beschluss

Der Beirat fasst unter einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Der Beirat begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung als einen Baustein der stadtökologischen Verbesserung. Dachbegrünung hat umfangreiche positive Wirkung auf den Klimaschutz und damit langfristig auch auf den Arten- und Naturschutz.

Nicht nur die Innenstadtbereiche, sondern besonders auch die großflächigen Hallen in den Gewerbegebieten (z. B. im Bereich Westfalenhütte) liefern ein großes Potential für die Dachbegrünung. Der Mehraufwand an Kosten für die Statik und Ausführung kann später durch Energieeinsparungen bei der Kühlung der Gebäude mittels Klimaanlagen kompensiert werden.

Bei der Bewertung als Ausgleich sollte jedoch folgendes berücksichtigt werden:

1. Die Art der Dachbegrünung ist entscheidend für ihre ökologische Wertigkeit.

2. Dächer sind Inseln ohne einen konkreten Biotopverbund und damit oft kein vollwertiger Ersatz für neu bebaute Flächen. Eingriff und Ausgleich müssen im Einzelfall bewertet werden.

Das Programm zur Dachbegrünung leistet einen Beitrag zur klimafreundlichen Stadt. Zudem sollte auf der anderen Seite allerdings verhindert werden, dass Bürger ihre Vorgärten im Siedlungsbereich immer mehr in Parkplätze und vegetationslose Steinwüsten umwandeln.
Um die Dachbegrünung zu forcieren, empfiehlt der Beirat sowohl eine Aufklärungskampagne als auch einen finanziellen Anreiz für die Eigentümer. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.


zu TOP 2.3
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ auf Antrag von Herrn Dr. Otterbein von der Tagesordnung abgesetzt. Der Tagesordnungspunkt 2.3 wird auf die nächste Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde geschoben.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08427-17)

Herr Hölkemeier (61/4-4) und Frau Aab (61/4-4) stellten die o.g. Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) dem Beirat vor.

Herr Dr. Otterbein stellte im Nachgang hierzu die Stellungnahme der Naturschutzverbände zur Aufstellung des Bebauungsplan Hö 275 vor. Diese, von Herrn Dr. Otterbein vorgetragene Stellungnahme wurde daraufhin als Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bittet, neben der vorgesehenen Dachbegrünung und den Vorgaben für die Verwendung heimischer Gehölze und Pflanzen den Hinweis auf den Artenschutz an Gebäuden in den B-Plan aufzunehmen. Ohne großen finanziellen Zusatzaufwand kann dieser Aspekt bei der Gebäudeplanung von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden. Dies kommt Brutvögeln und Fledermäusen zugute.

Informationen hierzu u.a. unter: http://www.artenschutz-am-haus.de oder www.artenschutz-am-bau.de



zu TOP 2.5
Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)

Herr Lebrecht (23/2-1) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) die o.g. Vorlage vor.
Das Gebäude stehe nicht unter Denkmalschutz. Ziel sei es, das Gebäude zu erhalten und somit zu sanieren. Herr Dr. Otterbein berichtete, dass sich im Kellergeschoss Wasser befinden soll.
Nach Aussage von Herrn Lebrecht wird der Grundwasserspiegel langfristig 1 Meter unter der Kellersohle verlaufen. Das Gebäude wird mit einer vertikalen und horizontalen Sperre sowie einer Drainage ausgestattet werden.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Otterbein berichtete Frau Viets, dass die Bereiche zukünftig für Naturerleb-nis und Naturbildungen betreten werden könnten. Als zukünftiger Nutzer möchte Wald und Holz NRW (ca. 40% Nutzungszeit) z.B. Wanderausstellungen zum Thema „Unser Wald im Forsthaus“ Besuchern zeigen. Ein weiterer umweltpädagogischer Nutzer wäre der Imkerverein Dortmund-West, der dort verschiedene Schul- und Kindergartenvorführungen etablieren möchte. Ein dritter Verein, der Imkerverein Dortmund-Derne, möchte dort sein jährliches Imkerfest, Informationstage zum Imkerwesen und Schulungen in Intervallen zum Schleudern des Honigs durchführen. In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Gimmler, dass er mit dieser Einrichtung eine Konkurrenz zu dem bereits bestehenden Lehrbienenstand im Rombergpark sehe. Die Kreisjägerschaft möchte Eltern- und Kinderveranstaltungen durchführen und den Einsatz der rollenden Waldschule dort etablieren. Auf Anfrage von Herrn Dr. Otterbein nach einem behindertengerechten Umbau berichtete Herr Lebrecht, dass nur im Bereich der Außentreppe des Gartens eine Rampe erstellt werden soll. Der Keller und das obere Geschoss sind für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar.

Es wurde nochmals betont, dass die Veranstaltungen außerhalb nur im Gartenbereich des Gebäudes durchgeführt werden sollten.

Weiterhin sollen die Besucher den schon vorhandenen ca. 300 Meter entfernten Waldparkplatz nutzen. Das Forsthaus wäre lediglich fußläufig zu erreichen. Die verkehrstechnische Erschließung mit dem Auto ist nur für das Be- und Entladen vorgesehen. Die Verbrauchskosten sollen von den jeweiligen Nutzern übernommen werden.

Nach kontroverser Diskussion und Abwägung hinsichtlich der Lage und Nutzung des Forsthauses im zukünftigen Naturschutzgebiet Mastbruch-Rahmer Wald mit der dort in der Nähe vorkommenden Kammmolchpopulation mit dem Gewinn eines, nach Sanierung und nach Aussage von Herrn Büscher und Herrn Schreurs „historisch wertvollen Hauses“ mit der Möglichkeit, dort u.a. waldpädagogische Veranstaltungen für Kinder durchzuführen, wurde folgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt mit 2 Gegenstimmen folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im Rahmer Wald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung


Durch den Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung 2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.


zu TOP 3.1
Freigabe des Betriebsweges am Rüpingsbach

Herr Dr. Otterbein berichtete über die am 23.08.2017 auf Einladung der BV Hombruch durchgeführte Begehung des Betriebsweges am Rüpingsbach und zwar der Abschnitte Brücke Am Spörkel (50) bis Harkortshof und Harkortshof bis zur Grotenbachstraße.

An der Begehung nahmen Herr Stadtrat Wilde, die Vertreter des Umweltamtes Herr Höing und Frau Oeynhausen, Mitglieder der BV Hombruch, Herr Quittek von den Naturschutzverbänden und der Vorsitzende des Beirates, sowie einige interessierte Anwohner teil.

Laut Herrn Dr. Otterbein berichtete zunächst Frau Oeynhausen über die Ergebnisse der Biotopkartierung im ersten Halbjahr 2017. Im ersten Abschnitt hätte sich mittlerweile ein Auenbereich gebildet. Im Tunnelbereich wäre eine Gebirgsstelzenbrut nachgewiesen worden.

Herr Stadtrat Wilde hätte die Einschätzung des Umweltamtes für den zweiten Abschnitt zwischen Harkortshof und Grotenbachstraße dargestellt. Es wäre festgestellt worden, dass der Pappelbestand auf der gegenüberliegenden Seite des Rüpingsbaches nicht mehr verkehrssicher sei. In Abwägung zur Nutzung des Betriebsweges wäre die nötige Rodung ein zu starker und aus ökologischer Sicht nicht zu verantwortender Eingriff.

Herr Dr. Otterbein führte aus, dass die detaillierten Ergebnisse in der auf der Grundlage der Untersuchungen erstellten Vorlage in den nächsten Wochen präsentiert würden.

Beschluss

Der Beirat hält unter einer Gegenstimme an seinen Beschlüssen vom 05.05.2010 und 03.07.2013 weiter fest.


zu TOP 3.2
Auswirkungen von Musikveranstaltungen im Revierpark auf das NSG Hallerey - Beispiel: Out 4 Fame

Frau Arke-Großmann (AGARD) stellte die Auswirkungen des Musikfestivals ʺOut 4 Fame“ dem Beirat vor.
Insbesondere wären große Lichtmasten an der Grenze des Naturschutzgebietes, wodurch der Teich und das ganze Gelände Tag und Nacht illuminiert wurden, aufgestellt worden. Der Lärmpegel wäre für Menschen und Tiere schlimm gewesen, auch wären Amphibien zertreten worden. Weiterhin herrschte ein großes Verkehrsaufkommen mit ca. 20 Tsd. Menschen und es wären auf dem eingerichteten Zeltplatz teilweise Dinge (Müll etc.) verbrannt worden. U.a. wären auch die von der A 45 aus zu erreichenden Straßen vom Wischlinger Weg bis zur Höfkerstraße weit nach Dorstfeld hinein auf beiden Straßenseiten zugeparkt gewesen. Durch diesen Verkehr wären auch hier weitere Tiere überfahren worden. Geparkt wurde auch auf der Grenze zum Naturschutzgebiet. Frau Arke-Großmann zeigte kein Verständnis dafür, dass die Lärmwerte nicht schon während des 1. Veranstaltungstages herunter geregelt wurden. Auf Grund der Lautstärke habe Frau Arke-Großmann ihr 500 Meter vom Veranstaltungsort entferntes Haus verlassen und habe nicht mehr in Wischlingen gewohnt. Sie möchte überhaupt kein Festival mehr haben.

Herr Büscher erklärte, dass hier eine Stellungnahme des Beirates erarbeitet werden sollte.

Herr Dr. Otterbein bemängelte ebenfalls, dass u.a. gerade zur Brutzeit ein Feuerwerk im Revierpark Wischlingen veranstaltet worden wäre. Die Komorane hätten im NSG Hallerey in den letzten Jahren nicht mehr gebrütet und die Lachmöwe hätte auch nur einen geringen Bruterfolg gehabt. Ursache könnte auch hier die Lärmbelästigung gewesen sein. Durch den Besucherandrang, die Lärmbelästigung und die Lichtverschmutzung könnte die Rückzugsmöglichkeit des Naturschutzgebietes für die ökologisch wertvollen Tierarten nicht mehr aufrechterhalten werden.
Trotz des Zaunes zum Naturschutzgebiet ließen sich die meisten Störungen nicht vermeiden. Des Weiteren wäre ein Teil des Naturschutzgebiets als „öffentliche Bedürfnisanstalt“ von den Festival-teilnehmern genutzt worden. Es wäre zudem auch gegen die Betretungsverbote des Naturschutzgebietes verstoßen worden.

Herr Kruse (Geschäftsführer der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) nahm hier ausführlich Stellung. Herr Kruse erklärte, dass der Revierpark für Veranstaltungen gemietet werden könne. Vor einer Veranstaltung lege man das Veranstaltungskonzept mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen fest. Dieses werde dann u.a. dem Umweltamt, dem Bauordnungsamt und Ordnungsamt etc. vorgelegt. Daraufhin erfolge nach entsprechender Prüfung eine Genehmigung. Durch das Konzept der Vermietung des Parks konnte vor einigen Jahren eine Insolvenz des Parkbetriebes abgewandt und gleichzeitig zahlreiche Investitionen getätigt werden. Bei dem Musikfestival im August wäre es zu einer großen Beschwerdelage der Anwohner gekommen. Im Vorfeld wäre es schon zu einer Problemstellung gekommen, da der Veranstalter nicht genug Sicherheitspersonal vorhalten konnte. Diese Sicherheitslücke wurde während der Veranstaltung durch zusätzliche 20 Mitarbeiter des Revierparks kompensiert. Der Kompensation wurde durch die verantwortlichen Stellen zugestimmt. Hier gab es im Vorfeld eine Abnahme des Ordnungsamtes und des Bauordnungsamtes.

Es kam u.a. zu einer Parkproblematik auf dem Wischlinger Weg, so dass es zu einem Rückstau des Verkehrs bis in das Quartier hinein kam. Auch auf Flächen, die nur ordnungswidrig genutzt werden können, wurde geparkt. Hier hätten dann Ordnungsamt und die Polizei entsprechend eingegriffen. Weiterhin ging die Lautstärke des Festivals deutlich hinaus über das behördlich Genehmigte. Auf Hinweise zur Herunterregelung habe der Veranstalter nicht reagiert. Bei den vergangenen Veranstaltungen haben die Veranstalter auf solche Hinweise entsprechend reagiert.
Die Vermüllung wäre ein weiteres Problem gewesen. Die Menschen auf dem Gelände mit der Campingmöglichkeit hätten ihren Müll nicht mitgenommen. Dieser wurde dann in den darauffolgenden Tagen abgeräumt. Herr Kruse erklärte letztlich, dass es im Nachgang ein Gespräch mit allen Fachämtern, der Polizei und der Feuerwehr gebe, in dem alles aufgearbeitet und festgelegt werden soll, wie man in der Zukunft mit solchen Veranstaltungen umgehen werde. Herr Kruse erläuterte nochmals, dass der Revierpark Wischlingen kein Stadtteilpark sei, sondern dass er auf Grund des Gesellschaftsvertrages die Aufgabe habe, auf der einen Seiten einen Naherholungsort darzustellen aber auf der anderen Seite auch Freizeitangebote vorzuhalten.

Zu den Freizeitangeboten gehören nicht nur die Einrichtungen des Revierparks, sondern es sollen lt. Gesellschaftervertrag auch Programme und Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies ist die Voraussetzung unter der der RVR in den 80er Jahren diese Parks gegründet habe. Die Parks haben den Auftrag, überregionale Ausstrahlung zu erreichen. Erzielen diese Parks diesen Gesellschaftszweck nicht, so zöge der RVR sich aus seiner Verantwortung zurück.

Weiterhin erklärte Herr Kruse, dass die Lichtmasten, die aufgestellt worden sind, eine Sicherheits-
anforderung darstellten, um ggfs. bei einer entsprechenden Entfluchtung Licht zu haben. Über die Licht-
intensität der Lampen und deren Abstrahlwirkung müsse man sich jedoch nochmals besprechen. Der Weg, der entlang der Grenze des Naturschutzgebietes führe, wäre auf der einen Seite durch einen Zaun zum Naturschutzgebiet abgeschirmt, der seiner Ansicht nach nicht überquert werden könne.

Herr Kruse stellte fest, dass man mit einem solchen Veranstalter zukünftig nicht mehr zusammenarbeiten würde. Dieses würde die Behörde auch nicht mehr genehmigen. Aber es sollte eine solche Veranstaltung im gewissen Einvernehmen mit der Nachbarschaft und den Menschen durchgeführt werden. Im Zuge dieser Nutzungsänderungserlaubnis werden die Belange des Naturschutzes im Umfeld vorher entsprechend gewürdigt und dann genehmigt oder abgelehnt. Der Revierpark sei jedoch kein Naturschutzgebiet. Bei anderen Veranstaltern gab es keine Parkplatzprobleme, da ca. 80 % den ÖPNV zur Anreise genutzt hätten.

Frau Viets erklärte, dass die untere Naturschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werde. Hier würde festgeschrieben, dass auf keinen Fall, egal durch welche Dinge, das Naturschutzgebiet oder auch das Landschaftsschutzgebiet beeinträchtigt werden dürfte. Die Naturschutzverordnung selber gebe jedoch keine Verbote hinsichtlich Lichtverschmutzung oder Ähnlichem. Diese Dinge müssten über den Artenschutz geregelt werden. Hier werde man zukünftig verstärkt darauf Acht geben.

Herr Kruse erklärte abschließend nochmals, dass eine Absage mitten im Festival eine Frage der Abwägung sei, die auch die Sicherheitsbehörden ins Auge fassen sollten. Eine Räumung auf Grund einer Lärmgrenzwertüberschreitung müsse abgewogen werden und sei aufgrund der in der Spitze von 6.000 oder 7.000 anwesenden Menschen am Samstag nicht unproblematisch.

Beschluss

Herr Büscher stellte den Antrag, zu der nächsten Sitzung des Beirates einen Vertreter des Ordnungsamtes einzuladen, der für die Genehmigungsbehörde Stellung nimmt.

Der Beirat stimmte diesem Antrag mit einer Enthaltung zu.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Deponie Westfalenhütte
Herr Schreurs berichtete über die Sitzung der BV Innenstadt-Nord und das Anliegen, dass der Bereich der Deponie Westfalenhütte, der nun renaturiert werde, gesperrt bleibt. Laut Herrn Schreurs wurde der Beschluss gefasst, dass ThyssenKrupp aufgefordert werde, den Zaun der derzeit existiere wieder in Stand zu setzen und gegebenenfalls auch zu ersetzen. ThyssenKrupp hätte die Aufgabe, die Deponie regelmäßig zu warten, zu pflegen und zu kontrollieren. Aus diesem Grund bliebe das Gelände auch im Besitz von ThyssenKrupp.

Hohenbuschei
Herr Dr. Otterbein erkundigte sich nach den vom Beirat angefragten Maßnahmen wie der Erneuerung des Schildes und der Absperrung des Weges von der Panzerstraße zum Wulfschen Teich, sowie nach dem angedachten Pressetermin mit der unteren Naturschutzbehörde, Beirat und Bezirksvertretung. Hierzu konnte zum Zeitpunkt der Sitzung keine Auskunft gegeben werden. Herr Dr. Otterbein bat um Antwort in der nächsten Sitzung des Beirates.



Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Westermann
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