Niederschrift  (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

am 15.12.2020

Westfalenhalle 1U

Sitzungsdauer:         16:00  -  19:30 Uhr

Anwesend:

Rm Beckmann

RM Deyda

RM Diwisch

Rm Djine Dsicheu

Rm Frebel

Rm Goosmann

Rm Heidkamp

Rm Helferich                          in Vertretung für RM Bohnhof

Rm Hoffmann

Rm Karadas

Rm Noltemeyer

Rm Schmidt

Rm Wallrabe

Rm Zweier

sB Brunnert

sB Dr. Reinbold

sE Preuß

Abwesend:

Rm Grollmann           

Rm Lyding-Lichterfeld

Rm Schultze

sB Poch

Verwaltung:

StR Dahmen

Herr Aschenbrenner (37/FBL)

Herr Kruse (33/FBL)

Frau Siekmann (32/FBL)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,

am 15.12.2020, Beginn 16:00 Uhr,

Westfalenhalle 1U

1.           Regularien

1.1         Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger*Innen)

              Beschluss

1.2         Bestellung eines Schriftführers, sowie Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

              (Drucksache Nr.: 19089-20) 

1.3         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.4         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.5         Feststellung der Tagesordnung

1.6         Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.09.2020

1.7         Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen

              Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020 (Drucksache Nr.: 18957-20) 

2.           Beratung von Eingaben

2.1         Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 18556-20) 

2.2         Baustellenbeschilderung

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 18041-20) 

2.3         Bordsteinabsenkung in der Hövischenstraße

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 18040-20) 

2.4         Solaranlagen auf allen Dächern

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 17483-20) 

2.5         Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18995-20) 

2.6         Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 (2) Geschäftsordnung ABöAB für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18981-20) 

3.           Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1         Corona-Exit Programm

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18752-20) 

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2020 (Drucksache Nr.: 18752-20) 

3.1.2      Fachbereichsspezifischer Bericht des Dezernates 3 zu Corona

              mündlicher Bericht des Herrn Stadtrat Dahmen

             

4.           Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1         Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1      Umweltspur Brackeler Straße

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 17281-20-E3) 

4.1.2      Zahl der Abschiebungen während der Corona-Krise

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 18354-20-E1) 

4.1.3      Muezzin-Ruf in Dortmund

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 17693-20-E2) 

4.1.4      Aufnahme von Migranten aus türkischen Lagern in Dortmund

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 18356-20-E1) 

4.2         Anträge der Fraktionen

4.2.1      Herkunft der Intensivtäter

              Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

              (Drucksache Nr.: 19389-20) 

4.2.2      Handschlag als Einbürgerungsvoraussetzung nach § 10 StAG

              Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

              (Drucksache Nr.: 19390-20) 

4.2.3      Haftung für den Lebensunterhalt von Ausländern

              Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

              (Drucksache Nr.: 19391-20) 

4.2.4      Beleuchtungssituation im Stadtgarten

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 19396-20) 

4.2.5      Kraftfahrzeugkennzeichen

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 19402-20) 

4.2.6      Minderjährige Influencer*innen auf Social Media

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 19403-20) 

4.2.7      Abschiebungen

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 19404-20) 

4.2.8      Silvester-Feuerwerk

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 19405-20) 

4.3         Überweisungen anderer Gremien

4.3.1      Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern

              Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020 (Drucksache Nr.: 18703-20) 

4.3.2      Sperrstunde

              Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020 (Drucksache Nr.: 18494-20) 

5.           Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1         Ordnungsamt

5.1.1      Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Innenstadt - Erkenntnisse aus gemeinsamen Streifengängen von Ordnungsamt und Sozialamt

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18765-20) 

5.1.2      15 zusätzliche Mitarbeitende im Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18835-20) 

5.1.3      Parkraumkonzept PHOENIX See

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18751-20) 

5.1.4      Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 19214-20) 

5.1.5      Bereitstellung von Flächen für Schausteller

              Bericht

             

5.2         Bürgerdienste

5.3         Feuerwehr

5.3.1      Jahresbericht der Feuerwehr 2019

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 18748-20) 

5.3.2      Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18836-20) 

5.4         Rechtsamt

5.4.1      Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 19029-20) 

5.5         andere Fachbereiche

5.5.1      Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 18677-20) 

6.           Mitteilungen der Vorsitzenden

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 09.02.2020:

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, dass die Niederschrift wie folgt ergänzt wird:

Vor Top 1.1:

Aufgrund der Lage im Zusammenhang mit der Coronapandemie tagt der Ausschuss in Sollstärke.

Die stellv. Vorsitzende gibt außerdem an, dass sie zur Wahrung der Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss nicht an den Abstimmungen teilnehmen wird.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger*Innen)

 

Die stellvertretende Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis90/DieGrünen) verpflichtet Andreas Brunnert und Dr. Thomas Reinbold nach § 67 Abs. 3 GO NRW als sachkundige Bürger*Innen für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


zu TOP 1.2
Bestellung eines Schriftführers, sowie Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

(Drucksache Nr.: 19089-20)

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bestellt Herrn Sven Berg als Schriftführer und Frau Christina Beucke als stellvertretende Schriftführerin. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


zu TOP 1.3
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Beckmann (Bündnis90/DieGrünen) benannt.


zu TOP 1.4
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Die stellvertretende Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

 

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.09.2020

 

Die Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.09.2020 wird, bei einer Enthaltung der SPD-Fraktion, drei Enthaltungen der Fraktion Bündnis90/DieGrünen, einer Enthaltung der CDU Fraktion, einer Enthaltung der Fraktion DiePartei, einer Enthaltung der Fraktion DieLinke+, einer Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.7
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020

(Drucksache Nr.: 18957-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schiebt die anstehende Beschlussfassung über die Zuständigkeiten in den Fachausschüssen aufgrund des weiteren Beratungsbedarfs in den einigen weiteren Ausschüssen ohne Beschluss in den Rat.

2.         Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020

Eingabe

(Drucksache Nr.: 18556-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Ralf Polduwe vor:

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

„mit Schreiben vom 23.08.2020 wendet sich Herr Ralf Polduwe an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Seine Beschwerde richtet sich gegen das seit dem 01.01.2019 praktizierte Vorgehen der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG), wonach diese keine Haustürschlüssel mehr von Grundstückseigentümern annimmt/verwaltet, um den Müllwerkern am Leerungstag den Zugang zu den Abfallbehältern zu ermöglichen. Als Übergangszeitraum wurde den Betroffenen ein Zeitraum von zwei Jahren bis Ende 2020 eingeräumt, damit diese eine Lösung für die jeweiligen Objekte finden können. Anstelle des Verfahrens der Objektschlüsselübernahme ist ab 2019 die Möglichkeit gerückt, den Zugang durch ein von dem Kooperationspartner/Konzessionsnehmer der EDG zur Verfügung gestelltes Schlüsseltresorsystem zu ermöglichen. Dieses Vorgehen und die Festlegung der EDG auf nur einen Kooperationspartner hält Herr Polduwe für rechtlich unzulässig, insbesondere da er den damit für ihn verbundenen Aufwand im Abgleich als unverhältnismäßig empfindet und nach seiner Ansicht ein Anrecht auf die Fortführung der bisherigen Objektschlüsselverwaltung durch die EDG besteht.

Seitens der Verwaltung wird nach erfolgter Abstimmung mit der EDG zu den Ausführungen wie folgt Stellung genommen:

Satzungsrechtlicher Hintergrund

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 der gegenwärtig geltenden Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS) vom 21.11.2019 müssen Anschluss- und Benutzungspflichtige die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft benötigten Auskünfte erteilen und alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Abfälle umweltverträglich entsorgt werden können.

§ 12 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c) AbfS konkretisiert die allgemeine Verpflichtung, die notwendigen Maßnahmen zur umweltverträglichen Abfallentsorgung zu treffen, dahingehend, dass Anschluss- und Benutzungspflichtige dafür sorgen müssen, dass die Abfallbehälter den Benutzern sowie den Mitarbeitern der Stadt Dortmund/EDG in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr zugänglich sind.

Demnach begründet die Satzung die grundsätzliche Verantwortlichkeit der Anschluss- und Benutzungspflichtigen, Mitarbeitern der Stadt/EDG den Zugang zu den Abfallbehältern auf ihren Grundstücken zu ermöglichen.

Nähere Vorgaben über die Art und Weise, wie der Zugang zu ermöglichen ist, enthält die Satzung jedoch nicht. Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen können daher grundsätzlich nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen treffen, um die Zugangsmöglichkeit jeweils sicherzustellen.

Hiermit kann beispielsweise auch ein Hausmeister oder Mieter des entsprechenden Objektes beauftragt werden. Zudem räumt die AbfS 2021 den  Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag die Möglichkeit ein, die auf dem privaten Grundstück aufgestellten Abfallbehälter selbst zum auf öffentlicher Wegefläche gelegenen Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges und zurück auf das Grundstück zu transportieren (Eigentransport).

Die Fortführung der Schlüsselverwaltung durch die EDG sei aufgrund von „Treu und Glauben“ geboten, da dies „Jahrzehnte“ so praktiziert worden sei.

Es handelte sich vormals um eine freiwillige - satzungsmäßig nicht vorgesehene und daher auch nicht gebührenrelevante - Leistung der EDG, bei der sich die Bürger*innen nicht darauf berufen konnten, die EDG werde diese Leistung künftig beibehalten. Seit der Abfallsatzung 2019 (veröffentlicht Ende 2018) ist auch ausdrücklich durch satzungsrechtliche Regelung klargestellt, dass nur noch die Schlüsseltresor-Lösung als freiwillige Leistung angeboten wird. Dies hat der Ratb aufgrund sachlicher Erwägungen, die auch in der damaligen Beschlussvorlage dargelegt waren, so beschlossen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt darin nicht, da weder die Stadt (als entsorgungspflichtige Körperschaft) noch die EDG (als ihre Verwaltungshelferin) verpflichtet sind, eine einmal eingeführte Verwaltungspraxis fortzuführen, wenn es sachliche Gründe dafür gibt, diese Praxis zu ändern.

Wie weist die EDG nach, dass ihre Mitarbeiter*innen tatsächlich geklingelt haben, um Zugang zu dem betreffenden Grundstücken zu erhalten? Wie ist das genaue Prozedere? Wie lange warten die Mitarbeiter*innen, ob die Tür geöffnet wird?

Die Mitarbeiter*innen der EDG sind angewiesen eine angemessene Zeit auf die Öffnung der Haustür zu warten, um einen Zugang zu den auf dem jeweiligen Grundstück befindlichen Abfallbehältern zu erlangen. Eine festgelegte minuten- oder sekundenscharfe Vorgabe gibt es nicht. Ein angemessener Zeitraum definiert sich als Zeitraum, in welchem normalerweise mit einer Reaktion nach dem Anklingeln zu rechnen ist. Dieser Zeitraum umfasst auch den Umstand, dass niemand unmittelbar neben der Eingangstür steht und umgehend auf ein Klingeln reagieren kann.

Falls keine Reaktion auf das Klingeln erfolgt und die Abfallabfuhr aufgrund der nicht gegebenen Behälterzugänglichkeit nicht erfolgen kann, ist durch das Abfuhrteam noch vor Ort ein Störanhänger zu schreiben, was vor Ort zu einem erheblichen zeitlichen Aufwand führt. Zudem ist damit zu rechnen, dass es aufgrund der ausgefallenen Leerung zur Reklamation bei der EDG kommt, wodurch zusätzlich Verwaltungsaufwand bei der EDG entsteht. Die Mitarbeiter*innen haben daher  grundsätzlich kein Interesse daran aus Gründen „der Arbeitserleichterung“ Leerungen auszulassen, indem nicht angeklingelt oder keine angemessene Zeit zur Türöffnung eingeräumt wird. Wie vorstehend erläutert verursacht eine ausgefallene Leerung erheblich mehr Zeit- und Arbeitsaufwand bei den Mitarbeiter*innen der EDG als ein funktionierender Leerungsvorgang. Ein Nachweis für das vergebliche Anklingeln ist daher obsolet.

Ist die Aufgabe der Schlüsselverwaltung zu Gunsten eines freiwilligen Schlüsseltresorsystems verhältnismäßig, rechtlich zulässig und wie wird die Kostenentwicklung bei der Firma Weckbacher kontrolliert?

Die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c) AbfS geregelte Möglichkeit, den Zugang über ein von dem Konzessionsnehmer/Kooperationspartner der EDG zur Verfügung gestelltes Schlüsseltresorsystem zu ermöglichen, stellt lediglich eine Handlungsmöglichkeit dar, die ein Anschluss- und Benutzungspflichtiger in Anspruch nehmen kann, dies aber nicht tun muss. Es handelt sich lediglich um ein freiwilliges Angebot seitens Stadt und EDG, das es den Anschluss- und Benutzungspflichtigen erleichtern soll, ihre satzungsmäßige Verpflichtung zur Ermöglichung des Zugangs zu den Abfallbehältern zu erfüllen. Gegen ein derartiges freiwilliges Angebot bestehen seitens der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken, da die  Anschlusspflichtigen sich gleichwohl noch für andere Maßnahmen zur Ermöglichung des Zugangs entscheiden können (s. o.).

Die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c) AbfS weiter getroffene Regelung, dass eine Übernahme von Objektschlüsseln oder die Nutzung anderer Schlüsseltresorsysteme durch die Stadt/EDG nicht stattfindet, ist aus der Sicht der Verwaltung ebenfalls rechtlich zulässig.

Zur Einführung dieser Regelung in die Abfallsatzung wurde in der damaligen Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 11644-18 vom 29.08.2018) Folgendes ausgeführt:

„Oftmals sind Abfallbehälter in Hinterhöfen oder Kellern aufgestellt. Die  Transportwege für diese Behälter führen häufig durch das Innere von Gebäuden. U. a. damit auch derart aufgestellte Behälter geleert werden können, regelt die Abfallsatzung an dieser Stelle, dass Anschluss- und Benutzungspflichtige dafür zu sorgen haben, dass die Abfallbehälter den Benutzern und den Mitarbeitern der EDG tagsüber zugänglich sind. In der Praxis sind die Abfuhrteams vielfach darauf angewiesen, dass ihnen Hausbewohner die Türen öffnen. Da dies aber oftmals nicht möglich ist (z. B. weil sich zu den Leerungszeiten kein Bewohner im Gebäude aufhält), haben die EDG-Mitarbeiter bisher auf freiwilliger Basis Haustürschlüssel entgegengenommen. Dieses System ist wegen der Vielzahl von bereits entgegengenommenen und den zahlreichen Interessenten an einer derartigen Schlüsselübernahme jedoch nicht mehr praktikabel und zudem unter Sicherheitsaspekten als verbesserungsfähig zu bewerten. Anstelle einer derartigen Schlüsselübernahme können Grundstückseigentümer nunmehr ein Schlüsseltresorsystem installieren lassen, wobei das Tresorrohr in die Hauswand eingebaut und mittels elektromechanischer Schließung gepaart mit modernster

Computertechnik bedient wird. Die Festlegung auf ein einziges von der EDG (mit einem Kooperationspartner) angebotenes Schlüsseltresorsystem ist aus Gründen der Praktikabilität erforderlich. Es soll dadurch gewährleistet werden, dass das Personal auf den Müllfahrzeugen nur einen einheitlichen Schlüssel mit sich führen muss.“

Demnach hat die Regelung den Zweck, den bisherigen erheblichen Verwaltungs- und Durchführungsaufwand der Stadt/EDG bei der Handhabung von  Gebäudeschlüsseln deutlich zu reduzieren und damit die Praktikabilität der Abfallentsorgung auch in Zukunft zu gewährleisten. Es besteht somit ein sachlicher Grund für diese Satzungsregelung, die aus diesem Grund auch nicht willkürlich ist.

Schließlich greift die genannte Satzungsregelung aus Sicht der Verwaltung auch nicht unrechtmäßig in den Wettbewerb der Anbieter von Schlüsseltresoren ein. Zwar erfolgt durch diese Regelung tatsächlich eine Beschränkung auf den jeweiligen Konzessionsnehmer/Kooperationspartner der EDG; dieser wurde jedoch zuvor in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgewählt, so dass den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben damit hinreichend genügt worden ist.

Fließt eine etwaige Kostenersparnis durch die Einstellung der Schlüsselverwaltung in die Abfallgebühr ein? Werden die Berechnungen und die Kostenstruktur der EDG überprüft?

Im Rahmen der jährlichen Gebührenkalkulation werden der Stadt Dortmund alle zu berücksichtigenden Kosten nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgelegt. Dazu gehören insbesondere die Wirtschaftspläne der EDG, DOWERT (Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH) und des Deponiesondervermögens (DSV). Die  Unterlagen der Abfallgebührensatzung werden nach Beschluss des Rates im Internet veröffentlicht und sind daher auch jedem/r Bürger* in zugänglich. Darüber hinaus unterliegt die Abfallgebührenkalkulation den Preisprüfungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen nach Verordnung PR Nr. 30/53. Die preisrechtliche Prüfung wird jährlich durch die Bezirksregierung Arnsberg vorgenommen. Die Rechtmäßigkeit der angesetzten Kosten ist daher gewährleistet.

Fazit

Die durch Herrn Polduwe mit der vorliegenden Beschwerde vom 23.08.2020 dargelegte Argumentation begründet aus Sicht der Verwaltung nicht die rechtliche Unzulässigkeit der Aufgabe der Objektschlüsselverwaltung durch die EDG. Zudem wird das Angebot alternativ ein Schlüsseltresorsystem zu nutzen, als rechtlich zulässig bewertet.“

Der Petent, Herr Polduwe erläutert zunächst seine Eingabe.

Rm Beckmann (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) gibt an, dass die Eingabe grundsätzlich nachvollziehbar sei. Er sehe jedoch nicht die Möglichkeit des Ausschusses hier eine Änderung der Vorgehensweise im Sinne des Petenten herbeizuführen. Es sei jedoch in Erfahrung zu bringen ob die Zugangsgewährung für die EDG tatsächlich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr von Nöten sei. Außerdem sei zu klären, in welcher Weise und in welchem Umfang der Eigentransport der Müllbehälter durch die Anwohner erfolgen soll. Daher schlage er vor, dass die EDG hierzu bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme vorlege.

Herr Stadtrat Dahmen weist darauf hin, dass es im Vergleich mit anderen Entsorgungsbetrieben nicht gängige Praxis sei, dass der Entsorger eine Schlüssellösung anbiete und bereit sei, die Mülltonnen von deren Abstellort abzuholen. Vielmehr handle es sich hier in Dortmund um eine Dienstleistung die über die Pflicht hinaus erbracht werde. Jedoch sei zu beachten, dass die EDG bei Entgegennahme und Verwaltung von Schlüsseln auch in haftungsrechtliche Fragestellungen komme. So stelle sich unter anderem die Frage, was passiere, wenn ein Schlüssel bei der EDG abhanden komme. Daher sei die Schlüsseltresorlösung hier angeschafft worden und auch angebracht. Ziel sei es, eine klare Haftungsregelung zu haben. Es gehe nicht darum den bisherigen Service zu verschlechtern, sondern vielmehr darum, diesen rechtssicher auszugestalten.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass die EDG aufgrund der Vielzahl der Schlüssel die verwaltet werden mussten nachvollziehbarer Weise den Überblick verloren habe, welcher Schlüssel zu welcher Tür gehöre. Hier sei zum Teil eine Anzahl von 250 bis 300 Schlüsseln pro Tour zusammengekommen. Sofern ein solcher Schlüsselbund verloren gehe, müsse man sich der Auswirkungen deutlich bewusst sein. Daher wurde seinerzeit im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eine Schlüsseltresorlösung gesucht. Hier konnte die Firma Weckbacher die Ausschreibung für sich entscheiden. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es breite Diskussionen. Es sei jedoch insgesamt, auch am Preis-/Leistungsverhältnis, nicht zu beanstanden gewesen. Daher habe man sich auf die Schlüsseltresorlösung geeinigt. Die Argumente des Petenten seien bereits zum damaligen Zeitpunkt erörtert worden. Dabei wurde festgestellt, dass diese Lösung den Bürger weniger belaste, als gar keine Schlüssellösung mehr anzubieten. Man schließe sich daher der Auffassung der Verwaltung an. Gleichwohl spreche nichts dagegen, die EDG bezüglich Fragen der Fraktion Bündnis90/DieGrünen um Antwort zu bitten.

Der Petent äußert abschließend noch seinen Unmut, auch in Hinblick auf die zu erwartenden Kosten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Herrn Polduwe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die EDG um Beantwortung folgender Fragen:

Ist die die freie Zugangsgewährung zu den zu leerenden Mülltonnen tatsächlich in der Zeit 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr nötig?

In welcher Weise und in welchem Umfang soll der Eigentransport der Mülltonnen durch die Anwohner erfolgen?


zu TOP 2.2
Baustellenbeschilderung

Eingabe

(Drucksache Nr.: 18041-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Jens Tekampe vom 10.06.2020 vor:

Das Tiefbauamt hat laut eigener Aussage nicht die Kapazitäten Baustellenbeschilderungen in Dortmund zu prüfen/überwachen.

Aus diesem Grund möchte der Rat der Stadt Dortmund beschließen, dass zum Vergrößern der Verkehrssicherheit Dortmunder Bürger falsch aufgestellte, illegale, sich wiederspreche Beschilderungen melden können.

Der erste Einsender eins solchen Verstoßes gegen die StVO soll mit 50€ entschädigt werden. Die Summe ist bei Baustellen der Stadt Dortmund von dieser, oder vom Bauunternehmer zu bezahlen.

Bei privaten Baustellen vom jeweiligen Anmelder.

Zu der Eingabe des Petenten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden alle verkehrslenkenden, beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen oder auf Privatgrund mit tatsächlich öffentlichem Verkehr aus Anlass von Arbeiten im Straßenraum von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Die Anordnung ist entsprechend umzusetzen, dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine städtische oder eine private Baustelle handelt.

In Dortmund erfolgt die „Überwachung/Kontrolle“ von Baustellen durch die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt.

Die Überprüfung der Baumaßnahme hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit ist eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von „Dritten“ übernommen werden kann. Die Baustelle muss sowohl von der Straßenverkehrsbehörde als auch von der Polizei stichprobenartig überwacht werden und entsprechend verfahren die betroffenen Dienststellen auch.

Aus den genannten Gründen kann der Vorschlag des Herrn Tekampe nicht umgesetzt werden.

Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen ggf. Herr Kieseier vom Tiefbauamt zur Verfügung.

Der Petent ist anwesend und erläutert kurz seine Eingabe. Hier erwähnt er insbesondere, dass man auf Anregungen oder Beschwerden bezüglich der Baustellen, welche man an die E-Mail Adresse baustellen@stadtdo.de sende, keine Antwort erhalte. Mal sei eine Verbesserung der Baustellensituation nach einigen Wochen erkennbar, mal tue sich auch nichts.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert nochmals, dass es nicht möglich sei dem jeweils ersten Beschwerdeführer ein Honorar von 50 € zu zahlen. Die Baustellenüberwachung sei hier eine hoheitliche Aufgabe. Man werde jedoch dem Tiefbauamt die Anregung weitergeben, dass man zukünftig auf Hinweise aus der Bürgerschaft antworte. Auch, dass die Kontrollen intensiviert werden sollten, werde man weitergeben. Es könne durchaus schon mal passieren, dass Schilder „wandern“. Kontrollen hierzu werden jedoch regelmäßig vorgenommen. Grundsätzlich sei jedoch davon auszugehen, dass die Kolleg/Innen im Tiefbauamt hier mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen.

RM Beckmann (Fraktion Bündnis90/DieGrünen) schließt sich den Ausführungen des Herrn Stadtrat Dahmen an. Eine Prämie in Höhe von 50 € funktioniere jedoch nicht, da hier auch einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden. Dies gelte es zu vermeiden. An Herrn Stadtrat Dahmen wird die Bitte gerichtet, in der nächsten Sitzung zu berichten, wie das Beschwerdemanagement im Tiefbauamt ablaufe.

Der Petent erfragt noch, was für die Stadt Dortmund eine annehmbare Reaktionszeit auf eine Beschwerde zu Baustellen sei. Aktuell mache er die Erfahrung, dass es bis zu einem Monat und mehrere Beschwerden und Anrufe dauere bis eine Reaktion der Verwaltung erfolge.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Herrn Tekampe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Anregung sowie die Fragestellung des Petenten über das zuständige Dezernat an das Tiefbauamt weiter.


zu TOP 2.3
Bordsteinabsenkung in der Hövischenstraße

Eingabe

(Drucksache Nr.: 18040-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe vor:

Zur  Eingabe des Petenten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Herr Bouillon hatte am 24.06.2019 einen Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt zum Aufladen eines noch anzuschaffenden E-Autos in seinem Vorgarten gestellt. Diese wurde vom Tiefbauamt am 16.07.2019 gem. § 125 Abs. 1 der Sonderbauverordnung NRW aufgrund Nichterreichen der Mindestlänge von 5,00 m des geplanten Stellplatzes abgelehnt. Herr Bouillon sieht hier eine Ungleichbehandlung, da in der Nachbarschaft Bordsteinabsenkungen für Stellplätze unter 4,00 m genehmigt worden seien. Außerdem mache ihm die Ablehnung eine Umstellung auf ein E-Auto unmöglich. Da Herr Bouillon nur ein kleines E-Auto mit einer Länge von 3,00 bis 4,00 m anschaffen möchte, bittet er um eine erneute Prüfung seines Antrages.

Mit der o. g. Eingabe hat sich das Tiefbauamt befasst und ich nehme im Folgenden Stellung.

§ 125 der geltenden Sonderbauverordnung NRW beinhaltet keine Differenzierung nach Fahrzeuglängen, -arten oder sonstigen Faktoren (z. B. Klimafreundlichkeit) und setzt eine allgemeine Stellplatzmindestlänge von 5,00 m fest. Dies hat den Grund, dass ansonsten die Gefahr bestünde, dass Fahrzeuge in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen und die Verkehrssicherheit gefährden. Anträge auf Gehwegüberfahrten werden deshalb gemäß § 20 Straßen- und Wegegesetz NRW in jedem Einzelfall dahingehend überprüft, ob die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet ist. Dies ist bei eingeschränkten Gehwegbreiten insbesondere für gehandikapte Bürger der Fall. Insofern besteht hier kein Ermessensspielraum und dem Antrag kann weiterhin nicht entsprochen werden.

Zu der Anmerkung von Herrn Bouillon auf „in letzter Zeit genehmigte Bordsteinabsenkungen“ ist darauf hinzuweisen, dass durch das Tiefbauamt solche für „kürzere“ Stellplätze nicht genehmigt wurden. Es wurden Genehmigungen ausgesprochen, wenn die erforderlichen Längen eingehalten wurden und es erfolgten Ablehnungen, wenn dies nicht der Fall war.

Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Zeiler vom Tiefbauamt zur Verfügung.

Der Petent ist nicht anwesend.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, sich die besagte Stelle angesehen zu haben und weist darauf hin, dass dort tatsächlich kein Platz vorhanden sei. Man folge daher der Stellungnahme der Verwaltung.

Rm Frebel (Bündnis90/DieGrünen) erklärt, dass man als Fraktion eine andere Auffassung habe. Man rüge hier die Vernachlässigung des Einzelfalls. Der § 125 Sonderbauverordnung NRW scheine grade in dem Punkt der Einstellplatzlänge von 5 Metern veraltet zu sein. Es gebe im Bereich der E-Mobilität auch auf dem deutschen Markt bereits PKW die wesentlich kleiner als 5 Meter seien. Im Grundsatz rüge man hier nicht die Verwaltung, sondern die Berücksichtigung des Einzelfalles. Auf das erweiterte Förderprogramm für E-Autos wird verwiesen. Im Ergebnis empfinde man die Norm des § 125 Sonderbauverordnung NRW als nicht mehr zeitgemäß. Passe das Auto im Einzelfall auf das Grundstück, sehe man hier den Einzelfall nicht vernünftig geprüft. Hier könnten Landesverordnungen auch obsolet sein, so dass man im Einzelfall dennoch an die Umsetzung gehen könne. Es wird daher folgender mündlicher Antrag gestellt:

Die Verwaltung wird gebeten aus fachlicher Sicht die grundsätzliche gesetzliche Regelung und Sinnhaftigkeit der fünf Meter Regelung zu beurteilen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden sei. Hier sei der Gesetzgeber gefragt und nicht die Verwaltung. An diesen möge man sich doch bitte wenden.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an.

Rm Wallrabe stellt klar, dass die CDU Fraktion grundsätzlich für die Förderung der E-Mobilität sei, jedoch nur dort wo dies auch möglich sei.

Herr Stadtrat Dahmen verweist im Grundsatz auf die Stellungnahme der Verwaltung. Hier sei der Gesetzgeber gefordert und nicht die Verwaltung um am Gesetz vorbei zu gestalten. Auf die ordnende Wirkung von Gesetzen wird verwiesen.

Rm Frebel weist darauf hin, dass hier nicht geltendes Recht umgangen werden solle, sondern dass hier ein Zeichen dahingehend gesetzt werden solle, dass die Verwaltung nochmals beurteilt, wie sich hier die Aktualität der Gesetzgebung auf Landesebene darstellt.

Herrn Stadtrat Dahmen erklärt, es sei wichtig, sich an das geltende Recht zu halten. Man erkenne das Thema und werde dies an die zuständigen Kolleg*Innen, auch mit Hinblick auf die Vernetzung unter anderem im Städtetag, weitertragen. Dennoch seien hier auch die Fraktionen gefragt, dies an die jeweiligen Landtagsfraktionen zu tragen und nicht die Verwaltung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Solaranlagen auf allen Dächern

Eingabe

(Drucksache Nr.: 17483-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Bellwinkel-Stiftung für Umwelt- und Klimaschutz vertreten durch Herrn Michael Bellwinkel vor:

Zu der Eingabe des Petenten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

In Bebauungsplänen kann auf der Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB festgesetzt werden, dass bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte "bauliche oder sonstige technische Maßnahmen" zu treffen sind, die der "Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung" dienen. Über das Bauplanungsrecht kann allerdings nicht die zwingende Nutzung solcher Anlagen geregelt werden. Hierzu sind Satzungen über den sog. "Anschluss- und Benutzungszwang" erforderlich. Dies unterliegt wiederum eigenen rechtlichen Anforderungen und hat sich in bisherigen Anwendungsfällen (z.B. Wohngebiet Rahmer Wald in Huckarde) als nicht unproblematisch erwiesen. Aber auch eine bauleitplanerische Festsetzung, dass Maßnahmen vorzusehen sind, muss den grundsätzlichen Anforderungen der (städtebaulichen) Erforderlichkeit, Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit genügen. Auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dabei zu berücksichtigen (vgl. BauGB-Kommentar Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, § 9 Rn. 197c-d).

Bereits der Wortlaut des vorstehend zitierten Gesetzes-Auszuges zeigt, wie vielfältig derartige Festsetzungen getroffen werden können. In jedem Bebauungsplanverfahren ist eine eigenständige Abwägung zu führen, welche Festsetzungen letztlich getroffen werden. Bei den vielfältigen Möglichkeiten, Energie aus regenerativen Quellen zu beziehen und sie effizient zu nutzen, scheint es aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, sich im Vorhinein darauf festzulegen, dass in jedem neuen Bebauungsplan Photovoltaikanlagen zwingend vorzusehen sind. Vielmehr ist es aus Sicht des Bereichs Städtebau/Bauleitplanung zweckmäßiger und mit den Grundsätzen der Bauleitplanung besser vereinbar, für jedes Baugebiet individuell über die

Nutzungsmöglichkeiten regenerativer Energien und effizienter Technologien zu entscheiden.

Vielfach (insb. bei großen Baugebieten) werden hierfür im Planverfahren Energiekonzepte in Auftrag gegeben bzw. wird dies von den Projektentwicklern eingefordert. Aus diesen Energiekonzepten gehen dann unterschiedliche Lösungsansätze hervor, etwa Nahwärmenetze mit Blockheizkraftwerk und Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. auch mit regenerativen Energieträgern (z.B. Holzpellets), oder auch innovative Möglichkeiten wie die Nutzung von Abwärme aus Abwasser-Sammelkanälen in Kooperation mit der Emschergenossenschaft und dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Diese individuellen Lösungen werden dann - je nach Erfordernis und den rechtlichen Möglichkeiten - über Festsetzungen und/oder städtebauliche Verträge geregelt. Auch die Nutzung von Solarenergie kann je nach Fallkonstellation Bestandteil eines solchen Energiekonzeptes sein.

Darüber hinaus verfolgt die Verwaltung seit einiger Zeit in der Bauleitplanung das Ziel, Dachflächen neuer Gebäude zu begrünen; hierzu liegt ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt vor. Zu begrünen sind i.d.R. Dächer bis 15° Neigung - auch hier wird aber im Einzelfall entschieden, ob nicht aus städtebaulichen Gründen bspw. steilere Dächer oder andere Abweichungen festzusetzen sind, da in jedem Bebauungsplan eine eigene Abwägung vorzunehmen ist. Wird eine Dachbegrünung festgesetzt, wird auf den Bebauungsplänen auch darauf hingewiesen, dass dies eine gleichzeitige Photovoltaik-Nutzung nicht ausschließt, sondern dass sich sogar positive Wechselwirkungen ergeben können. Beides - Dachbegrünung und Photovoltaik - allerdings in jedem Bebauungsplan zwingend festzusetzen, wird als eine zu große Anforderung gesehen, da dies die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben auch gefährden kann.

Fazit zur Eingabe: Aus den beschriebenen technischen und rechtlichen Gründen ist der Vorschlag der Bellwinkel-Stiftung zu einer Solarpflicht für alle Neubauten sowie für Dachsanierungen von Bestandsbauten in Dortmund nicht umsetzbar und damit auch nicht weiterzuverfolgen.

Der Petent ist nicht anwesend.

Rm Dsischeu Djine (Bündnis90/DieGrünen) gibt an, dass seine Fraktion noch zwei Anmerkungen zur Stellungnahme der Verwaltung habe. Es gehe hier um einen wichtigen Beitrag zur Klimawende. Der Stellungnahme sei zu entnehmen, dass es derzeit rechtlich und technisch nicht möglich sei, ein solches Vorgehen festzusetzen. Es stelle sich hier die Frage, ob an der Satzung Veränderungen vorgenommen werden könnten. Hierzu empfiehlt man die Eingabe an den zuständigen Ausschuss zur Prüfung zu überweisen.

Den zweiten Vorschlag sehe man als spannenden Ansatz. Es sei heute sehr einfach die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu bewerten. Man rege an die Machbarkeit unter anderem zusammen mit DSW 21 zu diskutieren.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass man hier eine einseitige Bevorzugung von Solaranlagen sehe. Es gebe ausreichend Alternativen hierzu. Die Eingabe erwecke den Anschein, die Stiftung stehe insbesondere Herstellern von Solaranlagen sehr nahe.

Rm Helferich (AFD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an. Hier entstehe der Eindruck der Lobbyarbeit welche unter dem Deckmantel einer Stiftung betrieben werde. Grade in Zeiten hoher Immobilienpreise sei es nicht nachvollziehbar, warum man insbesondere auch Familien dazu verpflichten wolle, Zwangsmaßnahmen auf deren Hausdächern und Grundstücken vorzunehmen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass diese Eingabe überhaupt nicht nachvollziehbar sei. Auf die Stellungahme von Herrn Stadtrat Wilde werde verwiesen. Man möchte den Klimaschutz nach vorne tragen und setze dies bereits jetzt schon um. Eine Überweisung an einen anderen Fachausschuss sei hier nicht nötig, da bereits aktiv am Klimaschutz gearbeitet werde. Man Folge daher der Auffassung der Verwaltung.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man hier mit einer Verpflichtung von Solaranlagen auf allen Neubauten über das Ziel hinausschießt. Grundsätzlich sei seine Fraktion jedoch dafür mehr Eingaben in die entsprechenden Fachausschüsse gebe.

Vor allem mit Hinblick auf die benötigten Sozialbauten sei es schwierig für jeden Neubau Solaranlagen vorzuschreiben, die möglicherweise bereits andere energiesparende Optionen vorgesehen haben. Dies mache es Bauherren nur unnötig schwer und schrecke ab. Zur weiteren Prüfung der Möglichkeiten sei man jedoch für die Überweisung der Eingabe an den Fachausschuss.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass Herr Stadtrat Wilde sowohl Planungs- als auch Umweltthemen sehr akribisch und genau war. Die Eingabe in dem Wissen an den Fachausschuss zu geben, dass es sich um ein rechtswidriges Begehren handelt, sei schwierig. Hier müsse man unterscheiden. Man wolle den Klimawandel schaffen und für ökologisches Bauen Maßstäbe setzen. Man müsse sich aber fragen, ob dies eine Überweisung an den Fachausschuss wirklich rechtfertigen würde. Die Verwaltung bleibe bei der bestehenden Stellungnahme.

Rm Dsischeu Djine erfragt die Rechtswidrigkeit der Überweisung in diesem Fall.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass eine Überweisung zulässig sei. Jedoch sei das Ziel des Petenten, alle Eigentümer bei Neubauten zu verpflichten Solaranlagen auf Ihren Dächern anzubringen rechtswidrig. Hierbei handle es sich um einen fast enteignenden Eingriff in das Eigentum. Es stelle sich auch die Frage, was mit Personen sei die beispielsweise Erdwärme nutzten. Außerdem stelle sich die Frage, warum keine Dachbegrünungen, warum Solaranlagen. Das Anliegen sei so an dieser Stelle nicht durchführbar, sondern materiell rechtswidrig.

Die Vorsitzende Rm Noltemeyer (Bündnis90/Die Grünen) fasst zusammen, dass dem Antrag der Überweisung in einen anderen Fachausschuss nicht entsprochen werden kann.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Bellwinkel-Stiftung für Umwelt- und Klimaschutz vertreten durch Herrn Michael Bellwinkel sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18995-20)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden  nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 (2) Geschäftsordnung ABöAB für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18981-20)


Rm Beckmann (Bündnis90/DieGrünen) dankt für den ausführlichen Bericht.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung zur Kenntnis.

3.         Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 3.1
Corona-Exit Programm

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 18752-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen hierzu die Empfehlungen folgender vorangegangener Gremien vor:

- Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 11.11.2020

- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 01.12.2020

- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 01.12.2020

- Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 02.12.2020

- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 02.12.2020

- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der Sitzung vom 03.12.2020

- Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung vom 08.12.2020

- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 10.12.2020

Rm Dsischeu Djine (Bündnis90/Die Grünen) erklärt, dass man das Corona-Exit-Programm grundsätzlich empfehle. Man habe jedoch zwei Anmerkungen. Auf Seite zwölf sei beschrieben, dass die bisher vorgenommenen Maßnahmen weitergeführt werden. Hier wünsche man sich die Nennung von konkreten Zeiträumen. Auch solle es die Möglichkeit geben die Maßnahmen bei Bedarf anzupassen. Des Weiteren werde angeführt, dass sich die Online Terminvergabe in einem Teststadium befinde. Dies sei nicht nachvollziehbar. Man bitte daher darum sicherzustellen, dass die Online-Terminvergabe auch tatsächlich funktioniere und aus dem Erprobungsstadium herauskomme. Es sei auch nicht verständlich warum die Online Terminvergabe bei den Bürgerdiensten International nicht funktioniere.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Fraktion die Vorlage grundsätzlich empfehlen wolle.

Herr Helferich (AFD-Fraktion) gibt ebenfalls an, dass sich seine Fraktion der Empfehlung anschließe. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die 15 einzustellenden Servicekräfte nicht als „Coronasheriffs“ im Stadtgebiet unterwegs seien.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt ebenfalls, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Es sei zwar richtig, dass die Vorlage an der ein oder anderen Stelle überholt sei. Jedoch sei dies auch der Dynamik des Themas geschuldet. Man werde sich hier immer wieder die Frage stellen, ob das was man tue und wie man es tue genug sei. Festzustellen sei aber, dass die Mitarbeiter*Innen der Stadtverwaltung hier wirklich das Beste tun. Dies gehe auch aus dem Bericht der städtischen Tochterunternehmen deutlich hervor. Man hoffe, dass mit den zur Verfügung stehenden Impfungen gegen Mitte des Jahres 2021 Licht am Ende des Tunnels zu sehen sei.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) gibt zu Protokoll, dass man die Punkte eins, zwei und drei zur Kenntnis nehme. Der Punkt vier werde ausdrücklich begrüßt.  Daher Stimme man der Vorlage zu.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass man zum Zeitpunkt des Entstehens der Vorlage im Corona-Exit-Programm gewesen sei. Man sei damals davon ausgegangen, dass man die Coronapandemie bald verlassen würde. Dies sei bekanntermaßen ins Gegenteil ausgeschlagen. Ziel sei es gewesen die Verwaltung auch in der Pandemie aufrecht zu erhalten. Im ersten Lockdown habe man die Verwaltungsleistungen unter anderem bei den Bürgerdiensten fast vollständig zurückgefahren, da man zunächst nicht wusste, wie mit der Pandemie umzugehen sei und um keine Infektionsketten zu schaffen.

In den letzten Monaten habe man zu den Themen Pandemien und Infektionsschutz sehr viel gelernt. Heute seien Plexiglasscheiben bei den Bürgerdiensten, sowie beim Ordnungsamt und auch überall dort wo es Bürgerkontakte gebe Standard.

Viele Dinge seien aber auch noch in der Lösungsfindung. Durch die Online-Terminvergabe sei jedoch gerade bei den Bürgerdiensten zum Thema Publikumssteuerung besser aufgestellt als je zuvor. Hierzu haben sowohl eine bessere Taktfrequenz, als auch mehr zugesetztes Personal beigetragen. Was hier jedoch noch fehle sei ein neues Online-Terminvergabeverfahren. Durch das Pandemiegeschehen mussten jedoch auch beim Dortmunder Systemhaus die Kräfte anders gebündelt werden um mehr Arbeitsplätze und Schulen online zu bringen. Ziel sei es weiterhin die Online-Terminvergabe auf ein völlig neues Verfahren umzustellen. Die dann bei den Bürgerdiensten gesammelten Erfahrungen solle dann auch auf andere Fachbereiche, wie das Ordnungsamt, übertragen werden. Man sei hier auf einem guten Weg. Auch hoffe man, dass man irgendwann wieder in der Lage sei, den Publikumsverkehr auch ohne Termin bedienen zu können.

Beim Thema Service- und Präsenzdienste sei zu erwähnen, dass dieser Punkt bereits in der Ratssitzung vom 12.11.2020 behandelt und beschlossen wurde.

Rm Beckmann (Bündnis90/Die Grünen) erfragt den Zusammenhang von Bürgerdiensten und Ordnungsamt bei der Online-Terminvergabe. Man verstehe hier, dass die Bürgerdienste hier das neue Verfahren testen würden und dieses dann, sofern es sich bewähre, auf die Bürgerdienste International übertragen werde. Man habe den auf Seite zwölf der Vorlage beschriebenen Test zum Terminvergabesystem auf die Bürgerdienste International bezogen.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass man grundsätzlich vorhatte ein neues Online-Terminvergabesystem bei den Bürgerdiensten zu integrieren. Jedoch mussten die Beteiligten hier insbesondere im Sommer verstärkt für die Kommunalwahl eingesetzt werden. Zu erwähnen sei aber auch, dass zu Beginn des ersten Lockdown, als das neue Terminvergabesystem eingeführt werden sollte zunächst das vorrangige Ziel bestand, möglichst viele Arbeitsplätze auf Homeoffice Möglichkeiten umzustellen. Dementsprechend kam es dort zu einigen Verzögerungen. Abschließend sei zu sagen, dass wenn das geplante Verfahren bei den Bürgerdiensten belastbar sei, man dieses dann auch in weiteren Bereichen der Verwaltung einführen wolle. So auch bei den Bürgerdiensten International.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, sich mit den Kollegen der Bezirksverwaltungsstellen Scharnhorst, Eving und Brackel kurzgeschlossen zu haben. Hier sei zu sagen, dass es überall trotz des alten Systems, trotz Corona und trotz des Bewachungsservices hervorragend laufe. Arbeitsrückstände gebe es so gut wie keine. Die Mitarbeiter*Innen seien sehr motiviert und auch bereit, dass ein oder andere zusätzlich zu leisten. Daher gelte auch der Leitung der Bürgerdienste ein großes Lob für das geschaffte.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1.         nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2.         beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3.         beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.         beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


zu TOP 3.1.2
Fachbereichsspezifischer Bericht des Dezernates 3 zu Corona

 

Herr Stadtrat Dahmen berichtet kurz mündlich zur Lage in den zum Dezernat 3 zugehörigen Stadtämtern. Derzeit sei man dabei mit Hinblick auf die seit dem 15.12.2020 vorliegende neue Coronaschutzverordnung tätig zu werden. Aktuell sei man dabei eine Pflegestation für die Nachversorgung einzurichten. Hier sollen Patienten untergebracht werden, die nicht mehr zwingend krankenhauspflichtig seien, jedoch noch eine Betreuung nach einem Coronafall benötigten. Hier sollen die Behelfseinrichtungen geschaffen werden, um bei einem erhöhten Patientenaufkommen auch entsprechende nachpflegerische Leistungen erbringen zu können.

Ein weiteres aktuelles Thema sei das Impfzentrum. Hier sei man in der Endphase.

Im Bereich der Ordnungsverwaltung habe man andere Schwerpunkte. Dies Betrifft unter anderem die coronabedingten Kontrollen im öffentlichen Raum. Hier beschäftige man sich seit mehreren Wochen intensiv mit den Themen Abstandsgebot und Maskenpflicht, welche seit rund zwei Monaten im Bereich des Westen- und Ostenhellwegs gelte und später auch in den Stadtteilnebenzentren eingerichtet wurde. Das Ordnungsamt sei hier verstärkt beschäftigt. Es gehe dabei insbesondere darum, Infektionsschutz sicherzustellen.

Im Bereich der Bürgerdienste sei das Ziel den Betrieb soweit es möglich sei auch unter Lockdownbedingungen aufrecht zu erhalten. Hier könne man auf die gesammelten Erkenntnisse und Erfahrung zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zurückgreifen. Wichtig sei, dass die Verwaltung weiterhin als Dienstleister für den Bürger zur Verfügung stehe. Die Mitarbeiter*Innen seien entsprechend geschult. Auch stehe ausreichend Desinfektionsmaterial zur Verfügung. Durch das Onlineterminvergabesystem seien die Publikumssteuerung und -ströme sehr gut händelbar. Bürger*Innen würden sehr pünktlich oder mit nur wenig zeitlicher Verzögerung bedient. Hier habe man verstanden, trotz der Pandemie, den Servicegedanken zu verbessern.

Im Bereich der DoLine gebe es weiterhin ein Anrufaufkommen, welches nicht zu bewerkstelligen sei. Hier versuche man durch Standardantworten vieles zu vereinfachen. Teilweise sei man jedoch nicht so erreichbar, wie man es gerne wäre. Hieran arbeite man.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass es grade im Bereich der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung oft einer Interpretation oder auch einer „Übersetzung“ für den Bürger bedürfe. Beispielsweise sei der Begriff „Mischbetrieb“ zu erläutern gewesen. Man werde bei jeder neuen Coronaschutzverordnung mit Anfragen überflutet. Daher erstelle recht zügig FAQs um insbesondere Fragen für Gewerbebetriebe aber auch solche mit allgemeingültigem Charakter zu beantworten. Besonders bei Gewerbetreibenden oder sportlichen Aktivitäten sei dies nicht immer einfach. Man habe daher ein eigenes Coronateam eingerichtet und dieses mit Kolleg*Innen aus den unterschiedlichen Fachabteilungen verstärkt. Jedes Wochenende setze man zusätzlich auf Schwerpunkteinsätze zu verschiedenen Themenfeldern, um sich für alle Anforderungen, welche die Coronaschutzverordnung an die Kommunen stellt, möglichst breit aufzustellen. Ziel sei es immer die Infektionsketten zu vermeiden bzw. zu unterbrechen und so eine Ausweitung des Virus zu verhindern. Dies sei nicht immer einfach.

Es gebe derzeit eine Vielzahl von Beschwerden. Diese seien teils auf die Angst der Mensch zurückzuführen. Teils aber auch auf überwachsame Bürger. Dies betreffe das gesamte Stadtgebiet.

Bezüglich des anstehenden Lockdowns seien hier noch einige Interpretationen der dafür geltenden Coronaschutzverordnung vorzunehmen. Beispielsweise bezüglich der bereits genannten Mischbetriebe, aber auch viele andere.

Weiterhin sei man auch mit den Kirchen zum Thema Gottesdienste und deren Ausgestaltung im Gespräch. Hier seien insbesondere die Kreativität und Aktivität, aber auch die Hygienekonzepte besonders lobend hervorzuheben.

Sicherlich gebe es noch viele andere Schwerpunktthemen. Zu erwähnen seien Obdachlose oder auch die Drogenszene.

Zunächst müsse man jetzt schauen, wie sich die Situation im Lockdown weiterentwickle. Hier bleibe man dran.

Herr Kruse (33/FBL) ergänzt, dass das Terminsystem zwischen Bürgern und Verwaltung gut laufe und angenommen werde. Tatsächlich habe man jedoch Probleme im Bereich der Telefonie im Servicecenter DoLine. Hier sei festzustellen, dass das Anrufaufkommen nach dem ersten Lockdown wieder herunter ging. Nunmehr sei aber aufgrund der Entscheidungen des vorangegangenen Wochenendes das Anrufaufkommen exponentiell gestiegen. So konnte ein Anrufaufkommen von rund 15.000 Anrufen und mehr am Tag verzeichnet werden. Insbesondere die Fragestellung zum Thema Hochzeiten seien vermehrt aufgekommen.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) erklärt, dass die Feuer unter anderem damit beschäftigt sei die eigene Einsatzbereitschaft zu erhalten egal wie die Coronalage sich darstelle. Hier habe man eine umfangreiche Einsatzplanung, welche immer wieder den aktuellen Verhältnissen angepasst werde.

Des Weiteren unterstütze man im Krisenmanagement und übernehme hier die Logistischen Aufgaben. Zusätzlich habe man die Sonderaufgabe der Postcovidbehandlung, also den Aufbau weiterer Behandlungsplätze um die Krankenhäuser entlasten zu können. Weiterhin wurden das Impfzentrum bzw. die Abstrichstellen durch die Feuerwehr geplant und gemeinsam mit anderen Partnern umgesetzt.

Insgesamt seien 42 Kollegen*Innen speziell für die Coronalage eingesetzt worden. Insgesamt laufe das Geschäft der Feuerwehr zwar auf angespannt hohem Niveau aber dennoch reibungslos.

Die Vorsitzende RM Noltemeyer (Bündnis90/DieGrünen) dankt der Verwaltung für den Bericht sowie das Engagement. 

4.         Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1       Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 4.1.1
Umweltspur Brackeler Straße

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 17281-20-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 29.09.2020 folgende Bitte um Aufklärung des Ausschusses für Bauen, Verkehr:

„[Herrn RM;Dudde] sei … der Fall zugetragen worden, dass es für die Erlangung von staatlichen Zuschüssen für E-Autos nicht zwingend notwendig sei, dass man auch ein E-Kennzeichen habe. Was die Kommunikation natürlich unendlich erschwere. Eine Person sei dort geblitzt worden, habe ein E-Auto ohne E-Kennzeichen und habe dies eingewendet. Diese Verfahren sei weder eingestellt oder niedergeschlagen worden. Hierzu möchte er wissen, inwieweit das in den Arbeiten eine Berücksichtigung finde und welche Dimension dies einnehme. Vermutlich sei das momentan noch ein Einzelfall. Er vermute allerdings, dass dieses Problem mit zunehmenden Zulassungen von E-Fahrzeugen allerdings doch häufiger auftreten werde. Daher bitte er um entsprechende Aufklärung.“

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Am 12.06.2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu ermöglichen und durch deren Verwendung die Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Im Sinne dieses Gesetzes gelten als elektrisch betriebene Fahrzeuge reine Batterieelektrokraftfahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Mit dem EmoG sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Bevorrechtigungen im Straßenverkehr unterstützt werden (§ 3 EmoG). Aus diesen Gründen ist es möglich, für die an der Brackeler Straße eingerichtete Bussonderspur auch E-Fahrzeuge zum Befahren dieser Sonderspur zuzulassen. Die Bevorrechtigungen dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind (§ 4 EmoG). Die Kennzeichnung der elektrisch betriebenen Fahrzeuge ergibt sich aus § 9a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten auf Antrag ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben „E“ im Anschluss an die Nummernkombination.

Sofern also E-Fahrzeuge von den Bevorrechtigungen des EmoG profitieren möchten, ist dies nur möglich, wenn die Haltungsperson das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle durch ein EKennzeichen deutlich sichtbar kennzeichnen lässt.

Reine Elektrofahrzeuge können das E-Kennzeichen ohne eine Voraussetzung erhalten. Die Fahrzeughaltungsperson muss bei der Zulassung des Fahrzeugs lediglich mitteilen, dass ein E-Kennzeichen gewünscht wird.

Bei Hybridfahrzeugen - egal ob es Diesel / Benzinfahrzeuge mit Hybrid sind – wird ein EKennzeichen erteilt, wenn entweder der WLTP CO2 Wert nicht höher als 50 g/km ist oder die elektrische Reichweite über 40 Kilometer liegt.

Da ein Elektro- bzw. Hybridfahrzeug äußerlich nicht als solches zu erkennen ist, gibt die Regelung, dass die Bevorzugungen solcher Fahrzeuge nur möglich sind, wenn ein EKennzeichen zugeteilt wurde.

Mit einem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen, soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben,

- Parkplätze an Ladesäulen,

- entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze,

- Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen und

- einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge

nutzen

Rm Beckmann (Bündnis90/DieGrünen) erfragt, ob man bei Anmeldung eines E-Autos automatisch darauf hingewiesen werden, dass die Möglichkeit bestehe ein E-Kennzeichen zu erhalten. Außerdem bestehe die Frage, ob dies zusätzliche Kosten verursache.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass man die Antwort auf die Fragen zu Protokoll geben werde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Im Nachgang der Sitzung nimmt die Verwaltung zu den Fragen des Rm Beckmann wie folgt Stellung:

Das Fachverfahren OK.Vorfahrt erkennt automatisch im Zulassungsvorgang, ob es sich um ein Elektro- bzw. ein Hybridfahrzeug handelt und die Zuteilung eines E-Kennzeichens möglich ist. Es erscheint ein Hinweisfenster, ob ein E-Kennzeichen zugeteilt werden soll oder nicht. Spätestens an dieser Stelle wird der Fahrzeughalter befragt, welche Kennzeichenart gewünscht wird. Zusätzlich ist auf dem Zulassungsantrag zu vermerken, ob ein E-Kennzeichen durch den Halter gewünscht wurde oder nicht.

In der Regel haben die Fahrzeughalter*innen sich jedoch im Vorfeld zu den E-Kennzeichen informiert und bringen bereits entsprechend geprägte Kennzeichen mit.


zu TOP 4.1.2
Zahl der Abschiebungen während der Corona-Krise

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 18354-20-E1)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 29.09.2020 folgende Bitte um Stellungnahme sowie folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:

„Die Zahl der Abschiebungen ist durch die Corona-Pandemie stark zurückgegangen. Laut dem Bundesministerium verweigern auch weiterhin zahlreise Länder die Einreise ausländischer Staatsangehöriger, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Demnach ging die Zahl der Abschiebungen in den ersten fünf Monaten auf 5.022 zurück.

Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum ncoh 10.951 Rückführungen. Im Mai seien zum Beispiel nur 150 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben worden.

Durch die gesunkene Zahl der Abschiebungen hat sich konsequenterweise auch die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen innerhalb eines Jahres 245.597 auf 266.605 erhöht, davon 215.613 Geduldete.

Die AFD-Fraktion bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viel Abschiebungen erfolgten in den Monaten Februar 2020 bis heute in Dortmund (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Zahl der Abschiebungen)

2. Wie viele Abschiebungen erfolgten in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres?

3. Inwiefern wirkt sich die Corona-Pandemie aus Sicht der Stadt auf die Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern aus?

Die AFD-Fraktion stellt zudem folgenden Antrag:

„Die Stadt Dortmund wird aufgefordert auch bei den Abschiebungen zurück zur Normalität zu kehren. Abschiebungen werden ab sofort wieder aufgenommen.“

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Frage  1

Im Zeitraum vom 01.02.2020 bis 30.09.2020 wurden 27 Abschiebemaßnahmen durchgeführt.

Frage 2

Im Zeitraum vom 01.02.2019 bis 30.09.2019 wurden 95 Abschiebemaßnahmen durchgeführt.

Frage 3

Während des „Corona-Lockdowns“ wurde der internationale Flug- und Reiseverkehr eingestellt; entsprechend bestand die faktische Unmöglichkeit Abschiebemaßnahmen durchzuführen.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat während des „Corona-Lockdowns“ keinen generellen „Abschiebestopp“ erklärt. Vielmehr erfolgt bis heute eine Weitergabe von länderspezifischen Informationen bzw. eine Bewertung der pandemischen Situation vor Ort und eine Aussage zur Durchführbarkeit von Abschiebemaßnahmen in das jeweils vorgesehene Zielland.

Rm Helferich (AFD-Fraktion) dankt für die ausreichende Beantwortung der Frage, weist jedoch auf den noch damit verbunden Antrag hin.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass die Verwaltung vorschlägt, den Antrag abzulehnen. Man sei hier in einer gesetzlichen Pflichtaufgabe in Erfüllung auf Weisung. Man gehe beim Thema Abschiebungen nach Recht und Gesetz vor. Es gelte zu beachten, dass man sich in einer weltweiten Pandemie befinde. Der Flugverkehr sei hierdurch auch weltweit eingeschränkt worden. Dies habe zur Konsequenz, dass es derzeit nicht so einfach möglich sei Abschiebungen überhaupt zu vollziehen. Hier wahre die Ausländerbehörde weiterhin das bekannte Fingerspitzengefühl.

Rm Helferich kommt nochmals auf den Antrag zurück und weist die Stellungnahme der Verwaltung zurück. Der Ausschuss könne hier durchaus einen Appell an die Ausländerbehörde starten. Es sei durchaus möglich Personen auch ohne Flugverkehr z.B. in den Westbalkan zurückzuführen. Der Antrag solle die Ausländerbehörde hier zum Recht zurückkehren lassen.

Rm Deyda (DieRechte) erklärt ebenfalls, dass Abschiebungen durchaus möglich seien, da man schließlich auch Personen aus dem Ausland aufgenommen habe.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) stellt fest, dass man den Antrag der AFD-Fraktion in der letzten Sitzung übersehen habe. Man werde hier in Zukunft besser hinschauen. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) weist darauf hin, dass die Ausschussmitglieder vor etwa einem Jahr die Möglichkeit hatten sich direkt in der Ausländerbehörde zum Thema der Abschiebungen und deren Hindernisse etc. zu informieren. Hier müsse man immer den Einzelfall betrachten. Auch seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Rm Helferich weist noch darauf hin, dass das Recht auch einen Rechtsdurchsetzungswillen benötige. Dieser Wille sei hier nicht ersichtlich.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AFD-Fraktion, bei Zustimmung der AfD-Fraktion, mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.3
Muezzin-Ruf in Dortmund

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 17693-20-E2)

Zur Anfrage der AFD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden vom 16.06.2020 zum Thema Muezzin-Ruf in Dortmund nahm die Verwaltung im Schreiben vom 05.08.2020 zur Sitzung am 29.09.2020 wie folgt Stellung:

„Der lautsprecherverstärkte Gebetsruf ist im Rahmen der Religionsfreiheit grundsätzlich zulässig.

Er ist somit nicht anders zu beurteilen als das liturgische Glockengeläut. Nach herrschender

Rechtsauffassung ergibt sich weder aus dem Immissionsschutz- noch aus dem Baurecht eine

Regelungsbefugnis. Damit ist er ohne behördliche Genehmigung zulässig.

Insofern hat es bisher und wird es auch in Zukunft keine Genehmigung durch das Umweltamt

der Stadt Dortmund geben.

Lediglich hinsichtlich der Lautstärke des Rufes sind die allgemeinen Regeln des Landes-

Immissionschutzgesetzes (LImSchG) zu beachten. Das Umweltamt ist hier die zuständige

Ordnungsbehörde.

Der abendliche Gebetsruf als „Zeichen der Solidarität“ während der Corona-Krise wurde von den Moscheegemeinden beim Umweltamt angezeigt. Den Gemeinden wurde daraufhin die oben beschriebene Rechtslage erläutert und mitgeteilt, dass daher von Seiten des Umweltamtes grundsätzlich keine Bedenken bestehen.“

Rm Bohnhof (AFD-Fraktion) bat zur Konkretisierung der Stellungnahme der Verwaltung noch um Mitteilung wie viele Moscheen während der Coronapandemie den abendlichen Gebetsruf beim Umweltamt angezeigt haben und welche genau dies waren.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Während der Corona-Krise haben folgende 14 Moscheen den abendlichen Gebetsruf beim Umweltamt angezeigt:

- IGMG Ortsverein Derne e.V.

- Darussalam Moschee (Innenstadt-Nord)

- DITIB Huckarde Osman Gazi Moschee

- DITIB Eving Ulu Moschee

- DITIB Eving Selimiye Moschee

- DITIB Merkez Cami Moschee

- DITIB Kocatepe Camii Moschee (Innenstadt Nord)

- DITIB Hörde

- DITIB Ibadullah Camii (Derne)

- DITIB Scharnhorst

- DITIB Dorstfeld

- DITIB Bövinghausen

- DITIB Mengede

- DITIB Hombruch

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzenden Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 29.09.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.4
Aufnahme von Migranten aus türkischen Lagern in Dortmund

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 18356-20-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung am 29.09.2020 folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:


„Deutschland hat von allen EU-Staaten in den vergangenen vier Jahren mit Abstand die meisten Migranten aus türkischen Flüchtlingslagern aufgenommen.

Vom 4. April 2016 bis zum 16. März diesen Jahres kamen laut EU-Kommission 9.967 der insgesamt 26.835 Migranten nach Deutschland, berichtete die WELT unter Berufung auf das Bundesinnenministerium.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage:

Wie viele Migranten hat die Stadt Dortmund im Zeitraum 4. April 2016 bis zum 16. März 2020 aus türkischen „Flüchtlingslagern“ aufgenommen?“

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Sämtliche zwischen 2016 und 2020 kommunal zugewiesene Flüchtlinge sind vor ihrer Zuweisung in einer Landeseinrichtung untergebracht gewesen. Sowohl im Sozialamt als auch in der Ausländerbehörde wird nur dieser Aufenthalt in den Leistungs- beziehungsweise Ausländerakten erfasst. Insoweit liegen keine Erkenntnisse vor.

Rm Helferich (AFD-Fraktion) bittet ergänzend noch um Mitteilung wie viele Migranten über das Projekt und die Ratsresolution „Bekenntnis zum sicheren Hafen“ nach Dortmund gekommen sind oder noch kommen sollen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die ergänzende Anfrage der AfD-Fraktion soll zu Protokoll beantwortet werden.

Im Nachgang der Sitzung legt die Verwaltung noch folgende Stellungnahme zu der ergänzenden Frage der AfD-Fraktion vor:

Stand 17.12.2020: Mit Zuweisung vom 22.10.2020 sind bisher 12 Personen im Rahmen des Ratsbeschlusses zum Sicheren Hafen nach Dortmund gekommen. Hierbei handelt es sich um 3 Familien. Weitere Zuweisungen sind bisher nicht erfolgt und bis heute auch nicht angekündigt.

4.2       Anträge der Fraktionen


zu TOP 4.2.1
Herkunft der Intensivtäter

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 19389-20)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AFD-Fraktion an die Verwaltung vor:

im „Dortmunder Haus des Jugendstrafrechts“ wurden im Jahr 2019 66 Intensivtäter betreut. Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt: 14-Jährige (2), 15-Jährige (7), 16-Jährige (11), 17-Jährige (23), 18-Jährige (9), 19-Jährige (8), 20-Jährige (5), 21-Jährige (1).

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie viele der 66 Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft oder waren staatenlos?

-Wie viele der 66 Intensivtäter hatten nur die deutsche Staatsbürgerschaft?

- Wie viele der 66 Intensivtäter hatten neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft?

-  Wurde bei den Intensivtätern der Altersgruppe 18-21 Jahren eine Abschiebung durch die Stadt geprüft? Wenn nein, warum nicht?

Die Stellungnahme der Verwaltung soll zu Protokoll erfolgen.

Im Nachgang zur Sitzung teilt die Verwaltung folgendes mit:

1.   Wie viele der 66 Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft oder waren staatenlos?

Von den insgesamt 66 im Jahr 2019 betreuten jungen Menschen hatten 21 eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Ein junger Mensch hat eine bislang nach Einwohnermeldedaten ungeklärte Staatsangehörigkeit.

2.   Wie viele der 66 Intensivtäter hatten nur die deutsche Staatsbürgerschaft?

Von den insgesamt 66 im Jahr 2019 betreuten jungen Menschen hatten 35 ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

3.   Wie viele der 66 Intensivtäter hatten neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft?

Von den insgesamt 66 im Jahr 2019 betreuten jungen Menschen hatten 9 neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit.

4.   Wurde bei den Intensivtätern der Altersgruppe 18-21 Jahren eine Abschiebung durch die Stadt geprüft? Wenn nein, warum nicht?

Gemäß der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) Nummer 42 wird die nach Landesrecht zuständige Ausländerbehörde bei Straf- und Ermittlungsverfahren gegen Ausländer*innen und gemäß Nummer 42a bei bei Straf- und Ermittlungsverfahren gegen Asylsuchende das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert. Die Prüfung einer Ausweisung gem. § 53 ff. Aufenthaltsgesetzt (AufenthG) setzt - aufgrund der einschneidenden Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte - eine rechtskräftige Verurteilung voraus. Sobald das rechtskräftige Urteil bei der Ausländerbehörde eingeht, prüft diese im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung grundsätzlich ob eine Ausweisung gem. § 53 ff. AufenthG verfügt werden kann.


zu TOP 4.2.2
Handschlag als Einbürgerungsvoraussetzung nach § 10 StAG

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 19390-20)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der AFD-Fraktion vor:

laut Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ist der Handschlag einer der „elementaren Bestandteile des gesellschaftlich-kulturellen Zusammenlebens in Deutschland. Einem libanesischen Oberarzt, der einer Sachbearbeiterin der Einbürgerungsstelle den Handschlag unter Hinweis auf seinen islamischen Glauben verweigerte, wurde nun die Einbürgerung versagt.

Laut Urteil des VGH (v. 20.08.2020, AZ. 12 S 629/19) gewährleiste die islamische Einstellung des Mannes nicht, dass er sich in deutsche Lebensverhältnisse einordne.

§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt, dass der Bewerber eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleiste. Die Einordnung der deutschen Lebensverhältnisse wiederum setzt laut VGH „jenseits der stets vorauszusetzenden Bereitschaft zur Beachtung von Gesetz und Recht auf die tätige Einordnung in die elementaren Grundsätze des gesellschaftlich-kulturellen Gemeinschaftslebens voraus.“ Nach Ansicht des höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts gehöre der Handschlag auch in Zeiten der Corona-Pandemie zu Deutschlands Kultur.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

-        Sind Mitarbeiterinnen der Stadt Dortmund (Einbürgerungsstelle) ähnliche Fälle eines verweigerten Handschlags bekannt?

- Wenn ja, wie wurde seitens der städtischen Angestellten darauf reagiert?

- Wenn nein, wird die Einbürgerungsurkunde mit einem Handschlag überreicht?

Frau Siekmann (32/FBL) gibt an, dass man keine Statistiken über Handschläge führe oder wie die einzelnen Kollegen*Innen die Urkunde überreichen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) weist auf die Begründung der Anfrage und die kulturelle Bedeutung des Handschlags hin.

Frau Siekmann wiederholt nochmals, dass hierzu keine Statistiken geführt würden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Anfrage der AfD-Fraktion, sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, eine abschließende Stellungnahme zu Protokoll zu geben.

Im Nachgang der Sitzung nimmt die Verwaltung zu der Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt Stellung:

Es wird in der Einbürgerungsstelle keine Statistik darüber geführt, ob der/die aushändigende Kollege*in bei der Übergabe einer Einbürgerungsurkunde dies mit einem Handschlag oder nur mit verbalen Gratulationswünschen durchführt. Dies bleibt grundsätzlich den Mitarbeitenden überlassen. Es gibt auch keine Statistik, ob je ein Handschlag durch den/die Neubürger*in verweigert wurde. Seit der Pandemielage erfolgen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen gar keine Handschläge o.ä. mitarbeiterseitig.


zu TOP 4.2.3
Haftung für den Lebensunterhalt von Ausländern

Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 19391-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AFD-Fraktion vor:

im „Corona-Exit Programm“ der Stadt heißt es auf S. 12: „Aktuell wurde außerdem ein Projekt zur Online-Beantragung von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz initiiert, um diese Aufgabe künftig ohne eine persönliche Vorsprache erledigen zu können.

§ 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sieht eine Verpflichtung gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung vor, die beinhaltet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen. Der Verpflichtende haftet für einen Zeitraum von fünf Jahren für den Lebensunterhalt und die Unterbringung des Ausländers.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Verpflichtungserklärungen für Ausländer gem. § 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz wurden in den Jahren 2014-2020 abgeben (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl und Jahr)?
2. Wie hoch waren die Erstattungsansprüche der Stadt Dortmund in dem angefragten Zeitraum?

3. In wie vielen Fällen musste ein Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Stadt gegen einen Verpflichtungserklärenden eingeleitet werden? Wie hoch waren die ausstehenden Verpflichtungen?

4. Wir bitten um Darstellung des Online-Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf das Schriftformerfordernis des § 68 Abs. 2 S.1 Aufenthaltsgesetz.

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.4
Beleuchtungssituation im Stadtgarten

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 19396-20)

è Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Sitzung am 15.12.2020 die Ergebnisse des Prüfauftrags mit der Drucksachen-Nr. 16619-20-E1 vorzustellen.

Darüber hinaus bitten wir um Vorstellung,
- welche Maßnahmen in Bezug auf die ansässige Drogenszene im Stadtgarten bereits umgesetzt wurden,
- welche Maßnahmen sich noch in der Planung befinden und wann diese umgesetzt werden.

Der Ausschuss beschließt, dass umgehend weitere Beleuchtungen auf dem Weg von der U-Bahn-Station Stadtgarten Richtung Wißstraße und entlang des Bauzauns, welcher das Rathaus umgibt, im Bereich Stadtgarten angebracht werden. Darüber hinaus sind die vorhandenen Leuchtmittel durch Leuchten mit höheren Lichtleistungen auszuwechseln.

Begründung

Bereits in der Ausschusssitzung am 11.02.2020 wurde der Prüfauftrag der CDU-Fraktion einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion – beschlossen, dass die Verwaltung die Beleuchtungssituation im Stadtgarten prüfen und Verbesserungsvorschläge zeitnah dem Ausschuss vorstellen solle.

In der Sitzung am 29.09.2020 wurden weitere Anträge von der CDU (Drucksachen-Nr. 18671-20) und der SPD-Fraktion (Drucksachen-Nr. 18539-20-E1) eingebracht mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Drogenszene u.a. in der Innenstadt offensiv zu kontrollieren sowie vor Ort den Konsumenten zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote zu unterbreiten und Ordnungspartner vor Ort einzusetzen. Sozial- und Ordnungsverwaltung sollten gemeinsam Lösungen finden, wie die Probleme angegangen werden können und der Bereich Stadtgarten wieder an entsprechender Aufenthaltsqualität gewinnt. Die Ergebnisse sollten dem Bürgerdienste- und dem Sozialausschuss bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

Bisher hat sich an der Beleuchtungssituation im Stadtgarten nichts geändert. Die einzigen Änderungen sind, dass im Bereich Ein-/Ausgang der Tiefgarage „Rathaus“ zum Stadtgarten hin, die Büsche entfernt wurden, die Treppen dort aber weiterhin von drogenkonsumierenden Personen genutzt werden. Auch in der Tiefgarage selbst befinden sich immer wieder Personen, die ihre Notdurft dort verrichten und Betäubungsmittel, nicht selten intravenös, konsumieren.

Das Bild verschärft sich nun auch dadurch, dass das Rathaus aufgrund der Sanierungsmaßnahmen vollständig und sehr großzügig mit nicht einsehbaren Zäunen umgeben ist. Und auch die Treppe, die vom unteren auf das obere Plateau des Stadtgartens führt, ist zurzeit mit Planen angehängt und von Zäunen umgeben. Dadurch sind weitere uneinsichtige dunkle Ecken entstanden, die beim Durchqueren des Stadtgartens für ein noch unangenehmeres Gefühl sorgen und den Park im Herzen der Stadt zu einem Angstraum herabsetzen.

Damit sich das positive Lebensgefühl bei Dunkelheit im Stadtgarten nicht ins Gegenteil verwandelt, kann eine Beleuchtung mit höheren Lichtleistungen in den bereits vorhandenen Leuchten erheblich dazu beitragen, dass sich Passanten und Radfahrer sicherer fühlen und besser bewegen können.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) führt aus, dass die Zustände im Stadtgarten der CDU-Fraktion Sorge bereiten. Man wünsche sich durch die kommunale Ordnungsbehörde mehr Präsenz im Stadtgarten. Zusätzlich wünsche man, dass die Beleuchtungsmittel durch solche ausgetauscht werden, die eine höhere Leuchtkraft haben.

Herr Zweier (Fraktion DieLinke+) führt aus, dass die Fraktion DieLinke+ es ebenfalls für sinnvoll erachtet mehr Licht im Stadtgarten zu haben. Hier sei die Beleuchtung im gesamten Bereich des Stadtgarten zu berücksichtigen. Man schlage vor, den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend zu ergänzen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Antrag der CDU Fraktion hier zweigeteilt zu betrachten sei. Zum einen sehe man die beiden Nachfragen, welche auf den Prüfauftrag an die Verwaltung aus dem Ausschuss aufsetzten. Zum anderen sehe man den Antrag, etwas an der Beleuchtungssituation im Stadtgarten zu tun. Hier möchte man ganz konkret die Beleuchtungssituation an der Wißstraße entlang des Bauzauns verbessern. Man tue sich hier schwer, da im Zusammenhang mit dem Masterplanprozess öffentliche Sicherheit stadtweit betrachtet werden sollte wo mehr Beleuchtung im Sinne von Bekämpfung von Angsträumen Sinn mache. Würde man nunmehr den Bereich des Stadtgarten herausgreifen, würde man Begehrlichkeiten wecken und würde schnell in die Diskussion geraten sämtliche Angsträume besser auszuleuchten und mit anderen Lampen zu versehen. Dies liege nicht in der Zuständigkeit des Ausschusses. Das Thema solle in die jeweiligen Bezirksvertretungen mitgenommen werden. Man empfehle daher das Thema Beleuchtung wieder in den Kontext des Masterplans rücke und abwarten welche Möglichkeiten im Ergebnis wo Sinn machten. Hier seien dann finanzielle und ordnungspolitische Dinge zu berücksichtigen. Man Empfehle daher auch hierzu keinen Beschluss zu fassen, sondern zu versuchen das Thema in den Prozess des Masterplan einzuführen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) führt aus, dass im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine ähnliche Diskussion geführt wurde. Dort ging es jedoch in erster Linie um mehr Sozialarbeiter bzw. Streetworker im Stadtgarten. Gehe man durch den Stadtgarten, falle einem sofort ins Auge, wie viele Personen dort Drogen, Alkohol etc. konsumieren. Jedoch seien Ordnungsamt, Streetworker, Polizei und weitere Akteure sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Die Stadt Dortmund als Ordnungsbehörde tue in dem Bereich bereits alles was sie könne. Das Problem sei hier nicht die Beleuchtung sondern die Gesamtheit des Stadtgartens mit den dort befindlichen Personen die dort ihr Unwesen treiben. Hier müsse man ran gehen.

Herr Stadtrat Dahmen weist darauf hin, dass der Stadtgarten einer der zentralen Plätze der Stadt sei. Man müsse die Sache zwar eher gesamtstädtisch sehen, aber auch den Dialog mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West berücksichtigen. Für die Kostendeckung stünden Mittel im Haushalt bereit. Des Weiteren gebe es Anträge zusätzliche Mittel hierfür im Haushalt bereitzustellen. Zu beachten sei auch, dass hier mehrere Disziplinen betroffen seien. Dies wurde bereits durch die Vorredner deutlich dargestellt. Es gehe nicht nur um das Thema Drogenszene oder ähnliches. Es müsse vielmehr auch geprüft werden, warum die Menschen sich dort aufhalten um diese dann gezielt aus der Sozialverwaltung heraus zu betreuen. Somit stünden sowohl ordnungs- als auch sozialrechtliche Aspekte im Raum. Des Weiteren steht der Stadtgarten bereits seit einigen Monaten immer wieder im Fokus. Bereits seit März gebe es verstärkte Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei. Erst heute habe man in einer Videokonferenz mit dem Polizeipräsidenten, dem Oberbürgermeister, dem Ordnungsamt und dem Sozialdezernat zusammengesessen. Das Thema Stadtgarten sei hier ein Thema was man in mehreren Disziplinen gemeinsam anpacken müsse. Hier seien insbesondere das Thema Hochbau mit den Lampen, soziales, die Polizei zum Thema Kriminalitätsprävention und auch die Ordnungsverwaltung. Diesem Auftrag werde man sich auch stellen. Man werde hierzu in den nächsten Monaten eine Lösung anbieten, da man durchaus sehe dass sich die Situation verfestige. Man sehe aber auch, dass die entsprechenden Einrichtungen in denen sich die drogensüchtigen Personen sonst tagsüber aufhalten derzeit bedingt durch die Coronapandemie geschlossen seien, so dass sich die Problematik in den öffentlichen Raum verlagert habe.

Frau Siekmann (32/FBL) weist auf die Sitzung des Ausschusses vom 29.09.2020 hin und gibt an, dass man seit dem viermal täglich, teilweise auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, mit einer mobilen Wache im Stadtgarten vertreten sei. Man sei zu unterschiedlichen Zeiten vor Ort, damit sich die Szene nicht an die Zeiten gewöhne. Man decke während jeder Schicht mindestens zwei Stunden vor Ort mit der mobilen Wache ab. Sowohl auf der operativen, als auch auf der strategischen Seite sei man mit der Polizei für den Schwerpunktbereich Stadtgarten für das gesamte Thema Drogen und Drogenbereich im Gespräch. Auch im Bereich Grünschnitt wurde viel geleistet um weniger Versteckmöglichkeiten zu bieten. Auch sei man gemeinsam mit der Sozialverwaltung Streife gegangen. Insgesamt tue man eine Menge im Bereich Stadtgarten und halte sich auch an die gegeben Versprechen hierzu.

Die Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis90/DieGrünen) weist nochmal auf die aktuelle Situation des Bauzauns rund um das Rathaus hin. Hier stünde noch die Frage im Raum, ob akut Abhilfe geschaffen werden könne.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass er das Thema Beleuchtung des Bauzauns an das Dezernat von Herrn Stadtrat Rybicki weiter geben werde. Man nehme aber auch den Auftrag mit sowohl Ordnungs-, als auch Sozialpolitisch weiter zu handeln und hierzu zu berichten.

Rm Wallrabe schlägt vor auf den Bauzaun entsprechende Lichtstrahler aufzusetzen, die dazu führen, dass sich die entsprechenden Personen dort gestört fühlen.

Rm Beckmann (Fraktion Bündnis90/DieGrünen) berichtet kurz aus der Debatte des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und bittet die CDU-Fraktion zum Stand des Antrags Stellung zu nehmen.

Rm Wallrabe gibt an, dass die Beleuchtung des Bauzauns zunächst zufriedenstellend sei, sodass die dunklen Ecken die durch diesen entstanden seien aufgehellt werden und die entsprechenden Personen abzuschrecken.

Rm Zweier gibt an, dass er aufgrund der vorangegangenen Diskussion hier keine Notwendigkeit mehr sehe über den Antrag der CDU-Fraktion abzustimmen.

Der Antrag der CDU-Fraktion gilt als zurückgenommen. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden, beauftragt die Verwaltung den Bauzaun des Rathaus im Bereich des Stadtgartens mit Leuchtmitteln auszustatten. Über die Durchführung der Maßnahme soll dem Ausschuss in der nächsten Sitzung schriftlich Bericht erstattet werden.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 09.02.2020:

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass er zu Top 4.2.4 „Beleuchtungssituation im Stadtgarten“ in Erinnerung habe, dass dem Ausschuss ein Lichtkataster erhalte. Er bittet daher um folgende Ergänzung der Niederschrift:

Zu Top 4.2.4

Vor Abstimmung des Antrags sollte zunächst überprüft werden, ob es vorrangige Problematiken bezüglich der Beleuchtungssituation im Stadtgebiet gebe, damit der Bereich des Stadtgarten keine Vorrangige Behandlung erfolge, wenn doch woanders ein höherer Bedarf bestehe.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass es in dem Top vor allem um Sofortmaßnahmen im Stadtgarten ging. Hier seien im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses noch vor Weihnachten Beleuchtungsmaßnahmen durch das Tiefbauamt durchgeführt worden. Es habe zwei Jahre zuvor im Zusammenhang mit dem Masterplan kommunale Sicherheit eine Abfrage in allen Bezirksvertretungen gegeben, welche Angsträume durch eine bessere Beleuchtung entschärft werden könnten. Dies nehme man nochmal auf. Im Bereich des Stadtgarten seien bereits zusätzliche Strahler am Bauzaun angebracht worden, so dass die Lichtsituation schon vor Weihnachten besser war.


zu TOP 4.2.5
Kraftfahrzeugkennzeichen

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 19402-20)

è hierzu: Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Kraftfahrzeugkennzeichen werden durch die Kraftfahrzeugstelle aktuell nicht vergeben? Gibt es dabei Unterschiede zwischen den verschiedenen Typen von Kraftfahrzeugkennzeichen (Autos, Mopeds, ...)?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es möglich, unzulässige Kraftfahrzeugkennzeichen zu definieren?

3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Dortmund aus eigener Initiative bestimmte Buchstaben- und/oder Ziffernkombination auszuschließen?

4. Wie wird sichergestellt, dass die als unzulässig definierten Kraftfahrzeugkennzeichen nicht vergeben werden?

Begründung:

Bestimmte Kombinationen von Buchstaben- und/oder Zahlen fungieren als Codes extremistischer Gesinnung. Insbesondere gibt es bekannte rechtsextremistische Codes, die bereits heute auf Dortmunder Kraftfahrzeugkennzeichen nicht verwendet werden dürfen.

Herr Kruse (33/FBL) nimmt hierzu in der Sitzung mündlich Stellung:

Zu 1)   Die folgenden Kennzeichen werden im gesamten Land Nordrhein-Westfalen nicht vergeben. Hierbei handelt es sich um die Kennzeichen NS, KZ, SA, SS und HJ. Dies gehe auf einen Erlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr aus dem Jahre 1985 zurück.

            Grundsätzlich sei in allen Bundesländern die Nutzung der Kennzeichen KZ, SA, SS und HJ. Hier gehe NRW durch Nichtvergabe des Kennzeichens NS weiter.

            Ob es sich hier um ein Kennzeichen für ein Kraftfahrzeug, Motorrad oder Moped handle, werde nicht unterschieden. Die Nichtnutzung der Kürzel erfolgt grundsätzlich.

Zu 2)   Unzulässige Kennzeichenkombinationen können aufgrund von Erlassen der jeweiligen Länder definiert werden. Spezialgesetzliche Regelungen seien nicht vorhanden. Man leite dies jedoch aus § 8 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung ab. Dort sei festgeschrieben, dass die Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf KFZ-Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.

Zu 3)   Hier sei festzustellen, dass eine weitere Streichung von Buchstaben und Ziffernkombinationen aus Sicht der Verwaltung nicht praktikabel sei. Die Verbotsliste des unter 1 genannten Erlasses sei abschließend und enthalte bewusst keine anderen Kürzel, wie beispielsweise AH, JG, RH oder JM. So habe man hier auch grenzwertige Kürzel wie zum Beispiel HH. Dies sei aber gleichzeitig auch Kennzeichen eines großen Bundeslandes. Auch bei Ziffernkombinationen sei nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass man nachdenklich werden müsse auch wenn es sich teils um auffällige Kombinationen handle.

            Eine weitere Verbotsliste bringe auch keinen Gewinn. Die entsprechende Szene stelle sich auch da auf entsprechende Buchstaben- und Zahlencodes ein. Zu beachten sei auch, dass mit jeder Einschränkung weniger KFZ-Kennzeichen zur Verfügung stünden.

Zu 4)   Dies erfolge technisch. Das genutzte Verfahren lasse diese Buchstabenkürzel rein technisch nicht zu. Eine Reservierung als Wunschkennzeichen sei ebenfalls nicht möglich.

Rm Beckemann (Bündnis90/DieGrünen) nimmt nochmals auf die Frage drei Bezug. Man

schließe hieraus, dass es für die Verwaltung möglich sei, weitere unzulässige Zahlen-

/Buchstabenkombinationen zu definieren.

Herr Kruse gibt an, dass dies für die Verwaltung nicht möglich sei. Hier müsse man in

Richtung des Landes initiativ werden. Es gebe in anderen Bundesländern durchaus weitere

verbotene KFZ-Kennzeichen zum Beispiel in Form von Ziffernkombinationen, aber auch

weitere Buchstabenkürzel würden nicht vergeben. Dies sei der Erlasslage des jeweiligen

Bundeslandes zu entnehmen.


zu TOP 4.2.6
Minderjährige Influencer*innen auf Social Media

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 19403-20)

è Hierzu: Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende bitte um Stellungnahmeder Fraktion Bündnis90/Die Grünen an die Verwaltung vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele (minderjährige) Influencer*innen sind beim Gewerbeamt gemeldet? Überprüft das Gewerbeamt die entsprechenden Plattformen nach gewerblichen Aktivitäten?

2. Inwieweit überprüft die Verwaltung die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (insb. Jugendschutz, etwa § 5 ff, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)?

Begründung:

Laut Medienberichten steigt die Zahl an minderjährigen Influencern auf den sozialen Plattformen (vgl. etwa: https://www.zeit.de/news/2020-07/22/wenn-kinder-als-influencer-geld-verdienen; https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kinder-als-Influencer-Kinderschuetzer-kritisieren-wachsende-Vermarktung-4176404.html).

Indem Influencer sich selbst, aber auch Produkte auf den verschiedenen Plattformen darstellen, verdienen einige von ihnen Geld durch ihre Werbepartner*innen. Sofern eine dauerhafte Gewinnerzielung vorliegt, muss dies grundsätzlich (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen) beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Bei Minderjährigen ist es zudem wichtig, dass die Jugendschutz-Regelungen eingehalten werden. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, nach § 5 Abs. 1 JArbSchG. Es bestehen jedoch auch Beschränkungen dieses Verbotes, sofern die Minderjährigen nur eine bestimmte Zeit am Tag „arbeiten“ (Minderjährige über 13 Jahre dürfen z.B. mit der Erlaubnis ihrer Eltern zwei Stunden (auf Bauernhöfen drei Stunden) am Tag arbeiten, § 5 Abs. 3 JArbSchG. Es müssen Ruhepausen eingehalten werden und die Arbeit darf außerdem die Schulleistung nicht beeinträchtigen, § 5 ff. JArbSchG.)

Auf Social-Media Plattformen besteht jedoch die Gefahr, dass diese Regelungen nicht eingehalten werden, da die Grenze zwischen Freizeit und Arbeit verschwimmt. Eine Kontrolle der Aufsichtsbehörden erscheint daher sinnvoll und notwendig.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.7
Abschiebungen

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 19404-20)

è Hierzu: Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an die Verwaltung vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Abschiebungen und Rückführungen sind in 2020 insgesamt durch die Ausländerbehörde Dortmund durchgeführt worden? Wie viele waren es insgesamt 2019 und 2018?

2. Wie viele der Abschiebungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 liefen über den Dortmunder Flughafen?

3. In welche Länder wurde dabei abgeschoben und zurückgeführt?

4. Was waren die häufigsten Gründe für eine Abschiebung?

5. Gibt es Vorgaben durch das Land NRW oder den Bund bezüglich der Anzahl der Abschiebungen? Sind Flüge durch das Land gebucht, die mit Abzuschiebenden besetzt werden müssen?

6. Wie ist der normale Ablauf einer Abschiebung?

7. Gab es in den letzten Monaten Besonderheiten bei Abschiebungen, wenn ja, welche (z. B. nächtliche Abschiebungen, Abschiebungen aus Krankenhäusern, Schulen oder Arbeitsstätten, Abschiebungen in Corona-Risikogebiete, Anordnung von Abschiebungshaft)? 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.8
Silvester-Feuerwerk

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 19405-20)

è Hierzu: Gemeinsame Stellungnahme zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU vor:

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste fordert Bundes- und Landesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auf, in diesem Jahr ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk sowie ein Verkaufsverbot für Feuerwerk auszusprechen. Bund und Land verschieben ansonsten die Verantwortung für die Situation an Silvester auf die Kommunen. Damit entsteht eventuell ein Flickenteppich kommunaler Regelungen, der zu einem gefährlichen Feuerwerks-Tourismus führen kann. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Appell an Bundes- und Landesregierung weiterzuleiten.

2. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, in der Sitzung des Ausschusses darzustellen, wie, wo und in welcher Form die Maßgabe der aktuellen Corona-Schutzverordnung umgesetzt wird, nach der „die örtlich zuständigen Behörden die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen untersagen, für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind.“ (CoronaSchVO §10 (5), Satz 2)

3. Der Ausschuss begrüßt die Entscheidung verschiedener Handelsketten, in diesem Jahr auf den Verkauf von Feuerwerk zu verzichten. Er bittet den gesamten Einzelhandel, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Die Verwaltung wird gebeten, diese Bitte entsprechend weiterzuleiten.

4. Der Rat appelliert an die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger, vor dem Hintergrund der Gefährdung durch die Corona-Pandemie und der bereits vorhandenen Belastungen der Krankenhäuser aus Verantwortung und Solidarität in diesem Jahr auf private Feuerwerke und damit auf mögliche Gesundheitsgefährdungen zu verzichten. 

5. Der Rat fordert die Verwaltung auf, diesen Appell mit einer Social-Media-Kampagne zu unterstützen.

Begründung:

Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel dazu. Doch das Feuerwerk hat auch eine Kehrseite. Dazu gehören etwa ein erhebliches Feinstaubaufkommen, hohe Verletzungsgefahr, Brände, Lärm, Rauch und Abfall.

In diesem Jahr kommen die Gefährdungen durch die Corona-Pandemie noch mit dazu. Größere Menschansammlungen sollten deshalb ebenso vermieden werden wie eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch Feuerwerks-Verletzungen. Bund und Land haben es allerdings bis jetzt versäumt generelle Regelungen wie zum Beispiel ein Verkaufsverbot für Feuerwerk wie in den Niederlanden zu beschließen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes überträgt stattdessen die Verantwortung auf die Kommunen.

Umfragen zeigen, dass inzwischen bundesweit knapp 60 Prozent der Bevölkerung eine Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerk und Böllern an Silvester befürworten.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass unter Punkt eins des Antrags der Passus „ein Verkaufsverbot für Feuerwerk“ gestrichen wird. Punkt drei des Antrags werde in Gänze zurückgenommen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass man die Stoßrichtung verstehe. Die neue Coronaschutzverordnung, welche ab dem 16.12.2020 gültig sei, sehe nunmehr ein Verkaufsverbot für Feuerwerksartikel vor. Man gehe daher davon aus, dass dem Ansinnen damit genüge getan sei. Bei Betrachtung des Antrags müsse man feststellen, dass sich hier bereits viele Dinge überholt haben. Festzustellen sei, dass der Großhandel bereits seit 3 Wochen Feuerwerkskörper an Wiederverkäufer verkaufe. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese auch gezündet würden. Ein Appel wie in Ziffer vier des Antrags würde man daher ebenfalls aussprechen wollen. Es mache keinen Sinn an Silvester noch mit Feuerwerkskörpern zu hantieren, insbesondere mit dem Hintergedanken, dass die Intensivbetten in Dortmund zuneige gingen. Daher können man sich hier sicherlich auf einen Appell verständigen dass Zünden von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr zu unterlassen.

Rm Beckmann (Bündnis90/DieGrünen) erläutert, dass Punkt eins des Antrags nicht in Gänze entbehrlich sei. Hier würden Bund und Ländern nochmals aufgefordert, dass von den Bürgern einzufordern was auch verlangt wird, nämlich, dass Feuerwerkskörper nicht gezündet werden. Lediglich ein Verkaufsverbot sei bisher umgesetzt worden. Punkt zwei sei dahingehen interessant, zu erfahren, wie die Verwaltung hiermit umgehe. Bei dem Appell unter Punkt 4 freue man sich über die Zustimmung. Punkt fünf geht hier nochmal darauf ein diesen Appell hier auch nochmal über die Social-Media-Kanäle der Stadt deutlich nach außen zu tragen. Dies sei auch aufgrund der Kürze der Zeit angebracht.

Herr Zweier (Fraktion DieLinke+) erklärt, dass man sich aus Gründen der medizinischen Versorgung und auch des Tierschutzes für den Antrag ausgesprochen hätte, aber man weise auch darauf hin, dass bereits die aktuelle Coronaschutzverordnung eine Menge von Einschränkungen vorgibt. Damit solle es auch gut sein. Man müsse berücksichtigen, dass man in einer schwierigen Zeit lebe. Hier sollten weder der Rat noch der Ausschuss die Schraube für den Bürger noch enger stellen, als es eh schon der Fall sei.

Rm Helferich (AFD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Der Ausschuss sei jedoch auch dafür da die Gefahren abzuwehren. So könne man sich vorstellen, dass durch das Abbrennen nicht zugelassener Feuerwerkskörper sehr wohl eine Gefährdung entstehe. Jedoch könne man den Antrag aus Freiheitlichen als auch aus Gefahrenabwehrrechtlichen Gesichtspunkten nur ablehnen.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass der Bereich Katharinentreppe mit Bahnhofsvorplatz und Reinoldikirche/Pylon die Schwerpunkte von Ansammlungen in der Stadt in der Silvesternacht seien. Hier konnte auch beobachtet werden, dass viele Personen am Ende der Verbotszonen Feuerwerkskörper gezündet haben. Unter normalen Umständen sei es schön, wenn an Silvester viele Menschen zusammenkommen und  zusammen feiern. Jedoch mache es Sinn zum Thema Feuerwerkskörper zwei Verbotszonen einzurichten. Dies werde man auch in diesem Jahr wieder tun. Man müsse jedoch auch die Frage beachten, was insgesamt verhältnismäßig sei. Die Coronaschutzverordnung an sich schreibe bereits ein Ansammlungsverbot vor. Weiterhin sehe diese in diesem Jahr ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum vor. So sei die Gefahr, dass es in diesem Jahr zu Ansammlungen komme bereits geringer als bisher. Ebenfalls zu beachten sei das bundesweite Feuerwerksverkaufsverbot. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Feuerwerkskörper in diesem Jahr deutlich geringer sein werde als bisher. Es sei davon auszugehen, dass die drei genannten Maßnahmen der Coronaschutzverordnung dazu führen werden, dass es in diesem Jahr deutlich weniger belebtes Leben auf den Straßen geben werde. Gleichwohl wäre ein bundesweites Feuerwerksverbot zu begrüßen gewesen. Dies wäre eine Konsequenz aus dem Verkaufsverbot gewesen. Ein reines Verbot zum Zünden von Feuerwerkskörpern für das Gemeindegebiet der Stadt Dortmund auszusprechen, berge die Gefahr, dass dieses der Normenkontrolle nicht standhalten werde, da nicht begründet werden könne, warum ein solches Verbot für das gesamte Stadtgebiet erlassen werden solle. Daher spreche man hier das Feuerwerksverbot auch tatsächlich nur an den Stellen aus, wo es zielführend sei. Dies seien in Dortmund die Bereich rund um den Pylon/Reinoldikirche und Katharinentreppe.

In den letzten Jahren habe es auch problematische Situationen in anderen Bereichen der Stadt gegeben, bei denen die Polizei eingreifen musste. Hier sei insbesondere der Bereich der Möllerbrücke zu nennen. Dort wurden in der Vergangenheit bereits Polizisten mit Feuerwerkskörpern beworfen. Ebenfalls kam es in diesem Bereich zu Handgreiflichkeiten und Straftaten gegeben. Fraglich sei dennoch, ob man in diesem Bereich mit einem Verbot des Abrennens von Feuerwerkskörpern der Lage Herr werde. Es sei davon auszugehen, dass die Themen Ansammlungsverbot und Alkoholverbot im öffentlichen Raum zielführender seien, als weitere Verbote für diesen Bereich auszusprechen.

Noch vor Weihnachten werde man sich bezüglich der Ausgestaltung eines Konzeptes für das Dortmunder Stadtgebiet mit der Polizei zusammensetzen, da flächendeckende Kontrollen der Einhaltung der Coronaschutzverordnung in der Stadt nicht erfolgen können. Man werde aber im Rahmen der Möglichkeiten ein Verbot des Zünden von Feuerwerkskörpern in den zuvor genannten Bereichen verfügen und gemeinsam mit der Polizei erörtern, wie man die Kontrolle der Ansammlungsverbote sowie des Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Raum möglichst weitgehend umsetzen könne um Ansammlung unattraktiv zu machen. Dennoch sei davon auszugehen, dass es an einzelnen Stellen zu Ansammlungen und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum  kommen könnte. Genau das solle in einen kontrollierbaren Rahmen gebracht werden um mögliche Eskalationen zu vermeiden. Details hierzu wolle man kurzfristig mit der Polizei festlegen.

Bezüglich des Appells für einen freiwilligen Verzicht des Zünden von Feuerwerkskörpern, werde man die Anregung unter Punkt 4 und 5 gerne annehmen. Man habe die Erfahrung gemacht, dass man insbesondere über die SocialMedia Kanäle mehr Menschen erreiche, als über die klassische Pressemitteilung.

Bezüglich der Appelle weise man darauf hin, dass Herr OB Westphal in NRW der erste war, der gefordert hatte „Kein Feuerwerk dieses Jahr an Silvester“.

Es gebe derzeit eine Initiative mehrer Oberbürgermeister und Bürgermeister in diesem Jahr ein Verbot des Zünden von Feuerwerkskörpern durchzusetzen. Ob diese letztendlich Erfolg habe, bleibe abzuwarten. Man hoffe jedoch darauf.

Rm Beckemann erklärt, dass Punkt 2 des Antrags damit ebenfalls erledigt sei. Es bestehe bezüglich des Verbots von Feuerwerken jedoch noch die Frage, warum die Möllerbrücke nicht in den Verbotsbereich mit aufgenommen werde. Dies erschließe sich nicht.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass die bisherigen Verbotszonen jeweils in der Nähe einer Kirche seien. Vor Kirchen bestehe bereits ein gesetzliches Feuerwerksverbot. Dieses werde durch die Allgemeinverfügung nochmals deklaratorisch dargestellt. Dies sei nötig, da es in diesem Bereich bisher immer Ansammlungen von Menschen gab, welche Feuerwerke gezündet haben. Bei der Möllerbrücke bestehe die Gefahrenlage darin, dass sich Menschen ansammeln würden. Wäre nicht schon das Verbot von Ansammlungen und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum durch die Coronaschutzverordnung geregelt, hätte man hier sicherlich mit dem Polizeipräsidium darüber sprechen müssen, ob hier ein ähnliches Verbot wie das in der Innenstadt zu erlassen gewesen wäre.

Herr Rm Karadas (SPD-Fraktion) erfragt die Regelungen zum Alkoholverbot. Hier sei insbesondere interessant wer bei einer Missachtung des Alkoholkosumverbots, entweder im generellen oder im Umkreis von 50 Metern um eine Verkaufsstelle, in Haftung genommen werde. Der Kunde oder der Geschäftsinhaber.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass dies bisher schwer prüfbar gewesen sei. Bei der 50-Meter-Regelung sei nicht immer nachvollziehbar, wo das zu verzehrende Produkt letztendlich erworben wurde. Nunmehr sei es ab dem 16.12.2020 so, dass man dem Verkäufer eines unverpackten Produktes, hier insbesondere eines Getränks, unterstellen könne, dass dieser jenes in dem Wissen verkauft habe, dass der Kunde dieses nicht erst zu Hause verzehren werde. Sehe man nun den Einzelhändler der ein alkoholisches Getränk in einer geschlossenen Flasche verkaufe, könne dieser davon ausgehen, dass der Verbraucher dies auch mit nach Hause nehme und dort konsumiere. Hier müsse man unterscheiden.

Der Konsument wäre hier letztendlich derjenige, der mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen habe.

Rm Beckmann kommt nochmals auf den Bereich Katharinentreppe/Möllerbrücke zurück. Hier sei die unterschiedliche Gefahrenlage nicht deutlich geworden. Hier könne man auch mit der Kreuzkirche in der Nähe der Möllerbrücke argumentieren. Man halte es kommunikativ für schwierig, dass die Möllerbrücke nicht wie die anderen Bereiche behandelt werde. Man bitte daher, sofern rechtlich möglich, um eine einheitliche Lösung hierzu.

Rm Diwisch (Fraktion DiePartei) erklärt nochmals zur Fragestellung des Rm Karadas, dass man mündige Erwachsene Bürger sei, welche hier entsprechende alkoholische Getränke verkauft bekämen. Außerdem wisse der Bürger sehr wohl, was erlaubt sei und was nicht. Es könne nicht Aufgabe des Ausschusses sein, sich damit zu beschäftigen. Ebenso sei es nicht Aufgabe des Ausschusses über ein Feuerwerksverbot zu Kirchen zu debattieren. Dies sei landesrechtlich geregelt.

Der Antrag an sich sei sinnvoll. Auch im nächsten Jahr würde man diesen gerne mit unterschreiben.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass sich die Grundlage für ein Feuerwerksverbot vor Kirchen aus dem Sprengstoffgesetz ergebe. Die Allgemeinverfügung sei hier deklaratorisch. Weitere Verbotszonen würden auch bedeuten, dass man in der Lage sein müsste, dies auch zu kontrollieren. Dies sei man in der Vergangenheit, trotz guter Besetzung, nicht gewesen. Hier wurde zuletzt Polizeihundertschaften eingesetzt, um die bereits bestehenden Verbotszonen zu überwachen. Bei weiteren Verbotszonen komme man auch an seine Kapazitätsgrenzen. Zu beachten sei auch, dass eine weitere Einrichtung von Verbotszonen davon abhängig sei, ob und inwieweit weitere Polizeihundertschaften zur Verfügung stünden.

Abschließend sei festzuhalten, dass das primäre Ziel sei Ansammlungen zu vermeiden. Im Bereich Pylon/Reinioldikirche, aber auch Katharinentreppe, treffe man sich gezielt für das zünden des Feuerwerks. Andere Stellen würden überwiegend dafür genutzt um dort den Abend über zu verweilen. Vor allem im Bereich der Möllerbrücke gebe es das ganze Jahr hindurch Lärmbeschwerden über Personen die sich dort ansammelten. In diesem Bereich stehe nicht das Thema Feuerwerk, sondern das Thema Ansammlungen im Vordergrund.

Rm Zweier verweist auf die geltende Coronaschutzverordnung. Hier brauche man nicht weiter tätig zu werden, da diese bereits alles regle. Hier gebe es aus seiner Sicht nichts mehr abzustimmen.

Die Vorsitzende Rm Noltemeyer (Bündnis90/DieGrünen) fast zusammen, dass unter Punkt 1 des Antrags noch über ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerkabzustimmen sei. Punkt 2 sei durch die mündliche Beantwortung des Herrn Stadtrat Dahmen erledigt. Punkt 3 sei gestrichen worden. Insgesamt sei noch über den Punkt 1 in geänderter Form sowie die Punkte 4 und 5 abzustimmen. Hier gehe es hauptsächlich um den Appell.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt mehrheitlich bei folgendem Abstimmungsergebnis für den gemeinsamen Antrag der  Fraktionen Bündnis90/DieGrünen und CDU:

Zustimmung:   Fraktionen Bündnis90/DieGrünen 3; CDU-Fraktion 3

Ablehnung:     SPD-Fraktion 2, AFD-Fraktion 1

Enthaltung:      SPD-Fraktion 2, Fraktion DieLinke+ 1, Fraktion FDP/Bürgerliste 1, Fraktion DiePartei 1

4.3       Überweisungen anderer Gremien


zu TOP 4.3.1
Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020

(Drucksache Nr.: 18703-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdiente, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rats der Stadt vom 08.10.2020 vor:

…die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Prüfung der folgenden Sachverhalte:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern kommunale Richtlinien für das Aufhängen von Wahlplakaten erlassen werden können.

2. Zudem bitten wir um Prüfung, inwiefern falsch installierte Plakate nach Fristsetzung gegenüber der Partei durch die Verwaltung entfernt und die entstehenden Kosten den jeweiligen Parteien zukünftig in Rechnung gestellt werden können. Hierbei ist auch zu prüfen, inwiefern eine Kooperation mit dem Land NRW erfolgen kann, damit diese Regelung auch für Straßen und Brücken des Landes durchgesetzt werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung soll dem Rat der Stadt noch im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden.

Begründung

Die Parteien erhalten im Vorfeld der Wahl Hinweise zum Aufstellen von Plakatwerbeträgern und Großflächenplakaten, die über das korrekte Anbringen von Plakatwerbeträgern informieren. Bislang sind Hinweise, dass z.B. das Überhängen von Plakatwerbeträgern anderer Parteien verboten, das Anbringen von Plakatwerbeträgern derselben Partei nur an jedem zweiten Laternenmast/Pfosten oder, dass nur ein Plakatwerbeträger je Laternenmast/Pfosten angebracht werden dürfen, nicht Teil der Handreichung. Zudem wird in den Medien regelmäßig über falsch angebrachte Plakatwerbeträger berichtet, bei denen die Beseitigung des Missstandes (z. B. das Abhängen der Plakate) nicht zeitnah erfolgt. Daher soll geprüft werden, ob die Beseitigung des Missstandes auf Kosten der jeweiligen Partei durch die Stadt – auch gerne durch eine beauftragte Firma - erfolgen kann.

Rm Goosmann (SPD) erläutert den Prüfauftrag seiner Fraktion. Das Agreement, das früher zwischen den großen Akteuren geherrscht habe, scheine bei der vergangenen Wahl nicht mehr gegolten zu haben und nun wolle man versuchen zu schauen, wie man dem Problem mit andern Mitteln Herr werden könne.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kritisiert den Antrag der SPD-Fraktion. Einerseits dürfe man Plakate anderer Parteien ohnehin nicht beschädigen, dies sei Sachbeschädigung. Andererseits gebe es bereits ein Agreement zwischen den Parteien, das beispielsweise beinhalte, innerhalb des Wallrings nicht zu plakatieren. Des Weiteren würden seines Erachtens nach bereits Bußgelder für das Versäumnis des Abhängens verhängt.

Rm Mader (CDU) erinnert, dass man früher schon versucht habe die Verstöße rechtlich zu unterbinden und damit vor den Gerichten gescheitert sei. Er könne sich höchstens vorstellen anzuregen, dass das Wahlamt die Parteien und evtl. auch die vertretenen Fraktionen zu einem Gespräch einlädt. Der Wahlkampf sei gerade zu Ende und man sehe auch deshalb keine Veranlassung dem zuzustimmen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass es darum gehe Hinweise in kommunale Richtlinien zu überführen und dazu habe ihre Fraktion noch Beratungs- und Diskussionsbedarf. Daher schlage sie vor den Antrag in den nächsten Fachausschuss zu schieben, um gemeinsam darüber zu beraten und evtl. vorher ein interfraktionelles Gespräch zu führen.

Rm Münch (FBI) erklärt, dass auch er überrascht gewesen sei, dass es erlaubt ist andere Plakate zu überhängen, wenn man diese nicht beschädige. Da müsse eine Regelung geschaffen werden. Er könne berichten, dass so schlimm wie beim vergangenen Wahlkampf noch nie plakatiert wurde, insbesondere geht er dabei auf das rechtswidrige Plakatieren an Bäumen mit Kabelbindern ein. Plakatieren an Bäumen müsse aus seiner Sicht grundsätzlich verboten werden, wenn man Baumschutz ernst nehme. Daher stellt Rm Münch folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, dass bei künftigen Wahlkämpfen, grundsätzlich an Bäumen nicht plakatiert werden darf.“

StR Dahmen erklärt, dass in der Sondernutzungserlaubnis vieles geregelt sei und stellt klar, dass das Anbringen von Plakaten an Bäumen etwas anderes sei, als das Anbringen von Plakaten um Bäume. Er beabsichtige die erfolgten Anregungen aufzunehmen und mit den Fachleuten der Fraktionen im Fachausschuss der kommenden Wahlperiode darüber zu sprechen, um vernünftige Regelungen für die Gestaltung der künftigen Wahlplakatierung zu finden. Bezüglich der vereinzelt noch hängenden Plakate informiert Herr Dahmen, dass die Frist abgelaufen sei und die meisten Plakate auch abgehängt wurden. Für die Restplakate habe man Anhörungsverfahren eingeleitet um in Kürze Ersatzvornahmen vorzunehmen.

Rm Schilff (SPD) bestätigt, dass man über die vorhandenen Regelungen hinaus Regelungsbedarf sehe. Er wolle gern den Vorschlag von Frau Noltemeyer aufgreifen und das Thema im Fachausschuss beraten und sachkundig von Herrn Dahmen begleitet zu wissen.

Rm Garbe bestätigt, dass noch nie so chaotisch und regelwidrig plakatiert worden sei. Daher widerhole er an dieser Stelle seinen Vorschlag gar nicht mehr zu plakatieren.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

 

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass man den Prüfauftrag wahrnehme. Üblich sei, dass vor den Wahlen das Gespräch mit den Parteien gesucht werde. Ein weiteres Gespräch erfolgte dann im Anschluss an die Wahlen. Grundsätzlich stelle sich die Frage, wie man die Wahlplakatierung künftig geordnet bekomme. Grundsätzlich gebe es in der Sondernutzungsgenehmigung einen ausführlichen Katalog  mit regeln, welche es zu beachten gelte. Diese würden auch vor und nach den Wahlen mit den Parteien kommuniziert.

In Nordrhein-Westfalen gebe es einige Städte, welche Gestaltungssatzungen zum Thema Wahlplakatierung aufgelegt haben. Hier gebe es unterschiedliche Handhabungen. Diese Themen sollte man im Gespräch mit den Parteien gemeinsam erörtern.

Letztendlich gehe es darum, eine Regelung zu finden, welche zum einen den Bedürfnissen der Parteien nach Wahlplakatierung Rechnung trägt, die aber auch dafür Sorge trägt, dass den dann aufgestellten Auflagen auch entsprechend Rechnung getragen werde.

Seitens der Verwaltung sei es, ob der Größe des Stadtgebiets, nur schwerlich möglich zu überwachen ob alle Plakate ordentlich aufgestellt seien. So gebe es Parteien die an Verkehrsschilder plakatieren oder Wahlplakate gefühlt mitten auf der Fahrbahn positionieren. Dies Versuche man bestmöglich zu überwachen. Dies sei jedoch nicht immer im gewünschten Umfang möglich.

Daher gelte es hier in einen Dialog zu kommen und auf der Basis eines solchen dann auch neue und einheitliche Regelung zum Thema aufzustellen, welche möglicherweise auch in die Sondernutzungsgenehmigung aufgenommen würden oder möglicherweise auch in einer entsprechenden Sondernutzungssatzung.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass das derzeitige System aus Sicht seiner Fraktion grundsätzlich funktioniere. Grundsätzlich spreche man sich jedoch auch nicht davon frei, schon falsch plakatiert zu haben. Festzustellen sei, dass es durch alle Parteien hindurch Regelbrüche gebe. Es passiere durchaus, dass zu viele Plakate an eine Straßenlaterne oder ungeeignete Orte gehangen würden. Man beobachte aber auch, dass die Plakate überwiegend recht zügig nach den Wahlen wieder entfernt würden.

Hier sollte man insbesondere im Wahlkampf immer wieder an alle appellieren doch bitte die Regeln einzuhalten. Einen Prüfauftrag an die Verwaltung halte man hier für überflüssig.

Rm Beckmann (Fraktion Bündnis90/DieGrünen) gibt an, dass die Antrag der SPD-Fraktion genannte Vorgehensweise unterstützenwert sei. Man müsse prüfen, aber auch den Dialog mit den Parteien führen. Für die Parteien wäre es hilfreich zu wissen, was rechtlich gehe. Hier seien durch die Vorredner bereits einige Punkte genannt worden.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) erklärt, dass die AfD-Fraktion den Prüfauftrag ebenfalls unterstütze. Man erinnere auch daran, dass die Fraktion im Vorfeld der Kommunalwahl alle Parteien mit der Bitte angeschrieben habe gänzlich auch das Plakatieren zu verzichten. Die dadurch gesparten Gelder hätten auf andere Weise sicherlich besser eingesetzt werden können.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) stimmt den anfänglichen Ausführungen der Fraktion DieLinke+ im ersten Teil zu. Im zweiten Bereich sei man nicht einer Meinung. Man habe hier vielmehr gemerkt, dass es nicht ohne gemeinsame Regeln und Absprachen gehe. Diese habe es in diesem Jahr, bedingt durch die Coronapandemie, nicht gegeben. Man müsse sich daher damit auseinandersetzen, was hier juristisch umsetzbar sei. Man müsse sich gemeinsam ein Regelwerk setzten. Sollte dies nicht möglich sein, müsse man hier auf Freiwilligkeit bei Beachtung setzen. Man bitte daher um Zustimmung zu diesem Prüfauftrag, damit man in dieser Richtung weiterarbeiten könne.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich die CDU-Fraktion dem Prüfauftrag der SPD anschließe.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass man den Prüfauftrag entsprechend umsetzen werde. Man bitte jedoch um Verständnis, dass dies, aufgrund der aktuellen Maßnahmen im Rahmen der Coronapandemie, derzeit mehr Zeit in Anspruch nehme.

Zum Abräumen der Plakate nach der diesjährigen Kommunalwahl, habe man festgestellt, dass es nicht so gelaufen sei, wie es hätte sein sollen. Man habe bewusst bis zwei Wochen nach der Stichwahl gewartet ehe man auf die Parteien zugegangen sei. Am Ende habe die Verwaltung 208 Plakate unter erheblichen Kosten selber abhängen müssen, da die Parteien dies, trotz Aufforderungen, nicht getan hätten. Dies sei bis zum 29.10. erfolgt. Bezüglich der Kosten sei man hier noch im Anhörungsverfahren.

Frau Siekmann (32/FBL) weist auf die Sondernutzungsgenehmigung zur Wahlplakatierung hin. Dort seien die angesprochenen Punkte bereits aufgeführt. Es möge die ein oder andere Nuance des Parteiübergreifenden Umgangs geben die möglichweise zu klären sei. Alles Weitere stehe jedoch bereits in den entsprechend erteilten Sondernutzungsgenehmigungen. Man bitte die Parteien daher nochmals sich dich erteilten Genehmigungen anzusehen. Im Anschluss solle man sich gemeinsam mit der Verwaltung zusammensetzen um die ein oder andere Nuance nochmals abzugleichen. Auch bezüglich des Abnehmens von Plakaten gebe es bereits Regelungen in der Sondernutzungsgenehmigung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentlichen Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich, bei Ablehnung des Fraktion DieLinke+, folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern kommunale Richtlinien für das Aufhängen von Wahlplakaten erlassen werden können.

2. Zudem bitten wir um Prüfung, inwiefern falsch installierte Plakate nach Fristsetzung gegenüber der Partei durch die Verwaltung entfernt und die entstehenden Kosten den jeweiligen Parteien zukünftig in Rechnung gestellt werden können. Hierbei ist auch zu prüfen, inwiefern eine Kooperation mit dem Land NRW erfolgen kann, damit diese Regelung auch für Straßen und Brücken des Landes durchgesetzt werden kann.


zu TOP 4.3.2
Sperrstunde

Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020

(Drucksache Nr.: 18494-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wurde zur Sitzung am 29.09.2020 zuständigkeitshalber folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur Sport und Freizeit überwiesen:

„Die bisher geltende Sperrstunde für die Dortmunder Clubs, Gastronomie- und

Diskothekenbetriebe wird grundsätzlich aufgehoben. Die Stadt Dortmund macht dafür von der Ermächtigung nach § 3 Gaststättenverordnung NRW Gebrauch.

Begründung:

Dortmund ist eine der wenigen Städte, die noch an der Sperrstunde festhalten. Dabei gibt es

auch hier immer mehr Clubs, Diskotheken und Kulturinstitutionen, die experimentelle Formate umsetzen und das urbane Leben prägen. Mit der derzeit gültigen zeitlichen Regelung durch die Sperrstunde wird diese Entwicklung immer wieder begrenzt. Dabei dient die Sperrstunde nicht dem Lärmschutz, denn die im Umweltrecht verankerten Schallemissionsgrenzen müssen die Clubs ohnehin grundsätzlich einhalten.

Gerade vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch Corona, die insbesondere auch die

Club- und Veranstaltungsszene existenziell getroffen haben, kann die Abschaffung der

Sperrstunde helfen, den Neustart der kreativen, vielfältigen und lebendigen (Nacht-)Kultur mit jungen Angeboten zu unterstützen.“

Hierzu erfolgte folgende Diskussion im Plenum:

Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag der Fraktion nochmals.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) führt aus, dass bereits mehrfach über die Sperrstunden gesprochen wurde. Man halte diese weiterhin nicht für verkehrt. Es sei grundsätzlich nicht falsch, dies nochmal neu zu betrachten, jedoch sei es sinnvoll dies dem neu gebildeten Ausschuss zu übertragen.

Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag temporär als Probe zugestimmt hätte. Dennoch sei seine Fraktion auch dafür, dies in der nächsten Legislaturperiode anzupacken.

Rm Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) plädiert ebenfalls für eine Behandlung in der nächsten Legislaturperiode.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde nach erfolgter Beratung in die Sitzung vom 15.12.2020 geschoben.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass sich die CDU-Fraktion hier einen Probelauf zur Aussetzung der Sperrstunde vorstellen könne. So könne dies zum Beispiel im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10.2021 passieren. Da das Thema jedoch bedingt durch das aktuelle Pandemiegeschehen nicht akut sei, könne man dies jedoch auch nochmals schieben und hierzu vorab weitere Gespräche führen.

Herr Dsischeu Djine (Fraktion Bündnis90/DieGrünen) erklärt, dass die Fraktion den Antrag gerne wie eingereicht abstimmen lassen wolle und bittet den Ausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Man sei der Auffassung, dass die Sperrstunde insbesondere für die Club- und Partyszene wettbewerbsbedingte Nachteile bringe. Hier seien auch die nicht mehr vorhandenen Sperrstunden in den Nachbarstädten zu erwähnen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag hier ordnungspolitische Auswirkungen habe. Daher sei man dankbar, dass man den Antrag überwiesen bekommen habe. Die Sperrstunde an sich sei zum damaligen Zeitpunkt in einem Konsens zwischen Club- und Diskothekenbetreibern entstanden und dann auch gelebt worden. Man schlage vor, dass Thema in die Diskussion des Nachtbürgermeisters einzubinden. Würde der Antrag so wie gestellt bestehen bleiben, also eine Ersatzlose Aufhebung der Sperrstunde ohne zeitliche Befristung und ohne Probelauf, würde die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen. Man sehe durchaus die ordnungspolitischen Vorteile der Sperrstunden. Dies bedeute nicht, dass es möglicherweise Ausnahmen geben möge. Eine solche gebe es für den Club Tresor. Dieser sei jedoch außerhalb gelegen, so dass eine Störung durch laut Feiernde und abreisende Gäste nicht entstehe. Mitten in der Stadt hingegen, stelle man sich dies jedoch schwierig vor. Bei Einrichtung der Sperrstunde spielten auch Erwägungen hinsichtlich des Personals eine Rolle. Hier sei die Sperrstunde gewählt worden um eine vernünftige Unterbrechung der Arbeitszeit zu gewährleisten. Die Tatsache, dass die Sperrstunde hier also insgesamt schade, sei schlichtweg falsch.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) erklärt, dass man für die heutige Abstimmung im Ausschuss sei. Auch sei man für die Aufhebung der Sperrstunde. Es gehe hier jetzt auch darum Wahlversprechen einzulösen. Bei einer Veranstaltung zum Thema „Nightlife“ welche im Vorfeld der Wahl stattfand, seien sich alle Parteien und auch der jetzige Oberbürgermeister einig gewesen die Sperrstunde aufzuheben.

sB Reinbold (FDP-Fraktion) erläutert, dass die FDP-Fraktion den Antrag hier unterstütze. Auch weise man darauf hin, dass mittlerweile keine der umliegenden Städte noch eine Sperrstunde habe. So sehe man hier auch einen Wettbewerbsnachteil. Man greife jedoch den Vorschlag der CDU-Fraktion auf bezüglich eines Testzeitraums auf. Man könne sich möglicherweise auf einen Probezeitraum von einem Jahr verständigen. In diesem Zeitraum könne man entsprechende Erfahrungen sammeln und sich am Ende hierzu Bericht erstatten lassen um dann das weitere endgültige Vorgehen zu beschließen. Grundsätzlich halte man die Aufhebung der Sperrstunde für richtig.

Rm Frebel (Fraktion Bündnis90/DieGrünen) schlägt vor hier eine Modifizierung des Antrags vorzunehmen. Man höre aus Teilen der anderen Fraktionen, dass zumindest eine befristet Aufhebung mitgetragen werde. Man schlage daher einen Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten für einen Probelauf vor.

Frau Siekmann (32/FBL) weist darauf hin, dass Dortmund nicht die Clubszene einer Weltstadt habe. Die Sperrstunde sei, insbesondere im Bereich von Innenstädten wo es Anwohner*Innen gebe, ein Ordnungsregulativ. Die Dortmunder Clubs und Diskotheken lägen überwiegend in diesem Bereich. Beim Club Tresor habe man sich ob der Lage und äußeren Umstände entschieden einen Probelauf zu starten. Sowohl Verwaltung als auch Politik seien an der Unterstützung der Club- und Kulturszene interessiert. Dennoch sei man hier in einem Abwägungsprozess, welchen man auch brauche, wenn man nebeneinanderliegende konkurrierende Situationen habe. Hier wolle der eine feiern und der andere schlafen. Daher gebe man nochmal den Hinweis, dass es sich bei der Sperrstunde um ein Regulativ handle. Man könne selbstverständlich einen Probelauf zum Aussetzen der Sperrstunde starten. Man müsse dann jedoch auch mit der Konsequenz leben, dass die „Nichtclubszene“, also Anwohner*Innen und andere davon intensiv berührt seien. Die Entwicklung der Sperrstunde sei gemeinsam mit den Gastronomie- und Clubbetrieben erfolgt. Da sich die Clubszene weiterentwickle müsse man im Einzelfall prüfen wo Ausnahmen möglich seien. Man rate davon ab, die Sperrstunde flächendecken aufzuheben, da die Clubszene überwiegende im Bereich der Innenstadt liege. Hier wäre der Vorschlag der Verwaltung, sich einzelne Betriebe anzusehen und hier weitere Versuchsbereiche zu ermöglichen und nicht die Sperrstunde grundsätzlich aufzuheben auch nicht für ein Pilotprojekt.

Herr Stadtrat Dahmen ergänzt, dass es nicht ausreiche, wenn der Ausschuss einen Auftrag erteile. Hier müsse eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Sperrstunde erstellt werden. Alternativ stünde der Vorschlag von Frau Siekmann im Raum, hier einzelfallbezogen zu agieren. Erstere Regelung müsste durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Dies könne man jedoch auch zeitlichen Gründen frühestens im nächsten Jahr auf den Weg bringen. Dies müsste im Vorfeld im Ausschuss durchgesprochen werden. Die Sperrstunde helfe auch einen Tag vom anderen abzugrenzen, so dass man nicht von Freitag bis Samstag durchfeiern könne. Man müsse unter Abwägung verschiedener Aspekte genau abwägen ob und wenn ja, wie man hier vorgehen wolle.

Rm Wallrabe schlägt nunmehr als Probezeitraum die Zeit vom 01.03. bis zum 30.11.2021 vor. Es sei wichtig, dass alle Beteiligten an einen Tisch kämen und diesen mit einem Ergebnis verließen, mit dem alle leben könnten. Man könne dies aber auch in die Nachtbürgermeisterdiskussion mit einbeziehen.

Rm Zweier gibt an, dass zum Thema definitiv abgestimmt werden solle. Hier gehe es auch um die Glaubwürdigkeit der Politik.

Rm Frebel bittet ebenfalls darum, über den modifizierten Antrag abzustimmen.

Rm Goosmann gibt an, dass man den Antrag wie er durch Rm Wallrabe modifiziert worden sei, dass man befristet die Sperrstunde aufhebe und dies gleichzeitig in das Thema Nachtbürgermeister nehme, mittragen könne.

Herr Stadtrat Dahmen weist darauf hin, dass die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht bis zur Ratssitzung im Februar 2021 abgeschlossen sein würden. Man müsse daher die Sitzungsfolge im Monate März in Angriff nehmen.

Rm Frebel erklärt, dass die Verknüpfung mit dem Thema Nachtbürgermeister nicht gewünscht sei.

Rm Beckmann bittet folgenden Formulierungsvorschlag in das Protokoll aufzunehmen:

Die bisher geltende Sperrstunde für die Dortmunder Club-, Gastronomie- und Diskothekenbetriebe wird probeweise für neuen Monate aufgehoben. Die Stadt Dortmund macht dafür von den Ermächtigungen § 3 Gaststättenverordnung NRW gebrauch. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende temporäre Aufhebung zum Frühjahr 2021 vorzubereiten.

Rm Goosmann bittet noch die Punkte Nachtbürgermeister und den sozialpolitischen Aspekt hinzuzufügen. So habe man ein Komplettpaket und sei beieinander.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, führt Herr Stadtrat Dahmen aus, dass es sich bei den sozialpolitischen Aspekten unter anderem um Drogen- und Alkoholprävention handle. Hier möchte man nicht an den sozialen Ebenen vorbeiarbeiten.

Die Vorsitzende fasst zusammen:

Es bleibe bei dem Antrag dem von Rm Beckmann mündlich formulierten Antrag. Diesen ergänze man mit dem Punkt der sozialökonomischen Dimensionen und verbinde ihn mit der Diskussion um den Nachtbürgermeister. Weiterhin lege man sich auf einen Testlauf von neun Monaten fest. Die Verwaltung werde aufgefordert für die Umsetzung das Frühjahr, möglichst im März oder April unter Beachtung der dann geltenden Coronaschutzverordnung, zu avisieren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss:

Die bisher geltende Sperrstunde für die Dortmunder Club-, Gastronomie- und Diskothekenbetriebe wird probeweise für neuen Monate aufgehoben. Die Stadt Dortmund macht dafür von den Ermächtigungen § 3 Gaststättenverordnung NRW gebrauch. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende temporäre Aufhebung zum Frühjahr 2021 unter Beachtung der sozialökonomischen Dimensionen sowie der Diskussion rund um den Nachtbürgermeister und der dann geltenden Coronaschutzverordnung vorzubereiten.

5.         Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1       Ordnungsamt


zu TOP 5.1.1
Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Innenstadt - Erkenntnisse aus gemeinsamen Streifengängen von Ordnungsamt und Sozialamt

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18765-20)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur aktuellen Lage der Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Innenstadt - Erkenntnisse aus gemeinsamen Streifengängen von Ordnungsamt und Sozialamt zur Kenntnis.


zu TOP 5.1.2
15 zusätzliche Mitarbeitende im Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18835-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Beschluss des Rates der Stadt über die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service- und Präsenzdienst (SuPD) über das Teilhabechancengesetz nachträglich zur Kenntnis.


zu TOP 5.1.3
Parkraumkonzept PHOENIX See

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 18751-20)

è Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020

Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung an den Rat der Stadt durch die Verwaltung vor:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt

1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 98.000,00 €.

2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).

3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).

Hierzu liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vor:

Nach eingehender Diskussion sprachen sich große Teile der Bezirksvertretung Hörde dafür aus, den Tagesordnungspunkt zu schieben und in der Zwischenzeit noch Gespräche mit der Anwohnerschaft und der Verwaltung zu führen.

Es wurde der Antrag gestellt, am heutigen Tag doch über die Vorlage abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

mit 6 Ja-Stimmen (Grüne, SPD),

1 Enthaltung und

10 Gegenstimmen abgelehnt

Die Vorlage wird in die kommende Sitzung am 26.01.2021 geschoben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schiebt die Beratung, sowie die Beschlussfassung der Vorlage in die nächste Sitzung am 09.02.2021.


zu TOP 5.1.4
Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 19214-20)

è hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020
è hierzu: Corona-Hilfe der Stadt durch Aussetzung kommunaler Steuern und Gebühren; Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung an den Rat zur Beschlussfassung vor:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seines Beschlusses vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge für das Haushaltsjahr 2021 des Stadtamtes 32 in Höhe von 21.000 € zur Kenntnis.

Hierzu liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschusses Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist auf die beiden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste unter TOP 2.3 (DS-Nr. 19375-20-E1 und 19375-20-E3) hin und schlägt vor, analog dazu das Datum vom 31.03.2021 auf den 31.12.2021 abzuändern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschuss zu fassen:


3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seines Beschlusses vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.03.2021  31.12.2021 abzusehen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge für das Haushaltsjahr 2021 des Stadtamtes 32 in Höhe von 21.000 € zur Kenntnis.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag I der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2020 vor:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ vom 08.10.2014 wird wie folgt geändert:

In §13 wird folgender Satz angefügt:

„Die Erhebung der Beherbergungsabgabe wird vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 ausgesetzt.“

Begründung:

Die Hotellerie ist besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Wiederanlaufens privater Übernachtungen in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.

Weitere Ausführungen mündlich.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag II der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2020 vor:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die Gastronomie ist besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat in diesem Jahr dramatische Verluste hinnehmen müssen. Daher ist es völlig unzureichend, dass die Verwaltung nun beabsichtigt, dem Rat eine weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie nur bis zum 31.3.2021 vorschlagen wird.

Denn um zu unterstützen, dass die Betriebe auch nur ansatzweise Verluste aus der Pandemie wettmachen können, müssen sie mindestens für die nächsten beiden Sommer von der städtischen Kostenbelastung befreit werden.

Deshalb fordert der Rat die Verwaltung auf, unverzüglich eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2022 ausgesetzt werden.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) begründet die beiden gestellten Anträge. Seine Fraktion glaube, dass es notwendig sei, an den Stellen, wo Branchen im Zuge der Schließungen im Rahmen der Coronakrise besonders belastet sind und wo die Stadt Dortmund die Möglichkeit habe, diese zu entlasten, dieses auch zu tun. Eine zweite betroffene Gruppe sei die Gastronomie. Hier gäbe es das Instrument, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie auszusetzen. Dies nur für das 1. Quartal zu tun, sei ein scheibchenweises Vorgehen, das den Betrieben nicht ermögliche, sich auf Kostensituationen im Jahr 2021 einzustellen.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Notwendigkeit zu handeln, jedoch nur bis zum Ende des Jahres 2021.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an. Es sollte zusätzlich eine quartalsweise Betrachtung und Beurteilung der Entwicklung erfolgen.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) sieht den in den Anträgen genannten Zeitraum ebenfalls als zu lang an. Bei der Sondernutzung der Außengastronomie spricht er sich auch für das Datum 31.12.2021 aus. Hinsichtlich der Beherbergungsabgabe handele es sich um einen ganz anderen Betrag und er kenne die Auswirkungen hierzu nicht.

Herr Neuhaus (21/FBL) teilt mit, dass im Planansatz 2,1 Mio. € für die Beherbergungsabgabe und im Soll – dadurch dass die Coronakrise weniger Übernachtungen stattfinden – liegt die Stadt Dortmund für das Jahr 2020 500.000,-- € unterhalb des Planansatzes.

Herr Kauch erklärt sich mit dem geänderten Datum (31.12.2021) einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag I der Fraktion FDP/Bürgerliste in nachstehender geänderter Form (fett/kursiv) einstimmig zu:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ vom 08.10.2014 wird wie folgt geändert:

In §13 wird folgender Satz angefügt:

„Die Erhebung der Beherbergungsabgabe wird vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 31.12.2021 ausgesetzt.“

Weiterhin erfolgt eine quartalsweise Betrachtung und Beurteilung der Entwicklung.

 

Begründung:

Die Hotellerie ist besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Wiederanlaufens privater Übernachtungen in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.

Weitere Ausführungen mündlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag II der Fraktion FDP/Bürgerliste in nachstehender geänderter Form (fett/kursiv) zu.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die Gastronomie ist besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat in diesem Jahr dramatische Verluste hinnehmen müssen. Daher ist es völlig unzureichend, dass die Verwaltung nun beabsichtigt, dem Rat eine weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie nur bis zum 31.3.2021 vorschlagen wird.

Denn um zu unterstützen, dass die Betriebe auch nur ansatzweise Verluste aus der Pandemie wettmachen können, müssen sie mindestens für die nächsten beiden Sommer von der städtischen Kostenbelastung befreit werden.

Deshalb fordert der Rat die Verwaltung auf, unverzüglich eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2022 31.12.2021 ausgesetzt werden.

Weiterhin erfolgt eine quartalsweise Betrachtung und Beurteilung der Entwicklung.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften anschließt und ein Absehen von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis zum Ende des Jahres 2021 empfiehlt.

Rm Dsischeu Djine (Bündnis90/DieGrünen) erklärt, dass sie die Fraktion Bündnis90/DieGrünen dem Vorschlag anschließe.

Rm Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich ebenfalls der veränderten Fassung des Beschlusses bis zum 31.12.2021 an.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seines Beschlusses vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge für das Haushaltsjahr 2021 des Stadtamtes 32 in Höhe von 21.000 € zur Kenntnis.


zu TOP 5.1.5
Bereitstellung von Flächen für Schausteller

Mündlicher Bericht
è Hierzu: Kenntnisnahme der Drucksache Nr.: 19369-20

Herr Stadtrat Dahmen erläutert kurz die Gründe der Vorlage als Tischvorlage. Es handle sich um die Umsetzung eines Auftrags, den man aus der Sitzung des ABöOAB vom 29.09.2020 mitgenommen habe. Die Not der Schausteller sei derzeit sehr groß, daher habe man im Sinne aller Beteiligten Akteure schnell gehandelt.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert kurz die Vorgehensweise des Ausschusses in der Sitzung vom 29.09.2020 in Zusammenhang mit der Diskussion rund um den Weihnachtsmarkt. Es sei lobenswert, dass die Verwaltung hier schnell reagiert habe. Daher nehme man die Entscheidung gerne nachträglich zur Kenntnis.

Frau Siekmann (32/FBL) gibt an, dass die Verwaltung am 14.12.2020 die Mitteilung erreichte, dass die Schausteller leider wieder damit begonnen haben die entsprechenden Stände abzubauen, da diese zum Teil nicht mehr Coronakonform seien.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Maßnahmen und Lösungen zur Unterstützung von Schaustellerbetrieben durch die Zurverfügungstellung öffentlicher und privater Flächen zur Kenntnis.

5.2       Bürgerdienste

---unbesetzt---

5.3       Feuerwehr


zu TOP 5.3.1
Jahresbericht der Feuerwehr 2019

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18748-20)

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) dankt für den ausführlichen und informativen Jahresbericht der Feuerwehr.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) schließt sich den dankenden Worten an. Die Feuerwehr solle genau so weitermachen.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) dankt ebenfalls für den Bericht und die herausragende Arbeit der Feuerwehr.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 2019 der Feuerwehr zur Kenntnis.


zu TOP 5.3.2
Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 18836-20)

è Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2020

è Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020

Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zur oben genannten Vorlage folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vor:

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion grundsätzlich immer dafür sei, die Feuerwehr bei Maßnahmen und Aufgaben zu unterstützen. Der Katastrophenschutz sei eine wichtige Aufgabe, allerdings erkenne er nicht, warum für den Aufbau eines Lagers, der zeitlich begrenzt ist, dauerhafte Stellen eingerichtet werden müssen. Hierzu wünsche er sich weitere Informationen. Weiterhin wisse man bereits, dass bis Ende 2021 noch weitere personelle Ressourcen erforderlich sind. Er schlägt vor, dass man bei Zeiten gemeinsam über die hier genannten und auch die weiteren erforderlichen Stellen befindet.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass seine Fraktion es ebenfalls für sehr wichtig halte, Vorsorge für die Bevölkerung für Notlagen zu treffen. Man habe jedoch Schwierigkeiten, die genannten 4 Planstellen einzuschätzen. In der Vorlage werde mitgeteilt, dass die Personalbemessung noch nicht abgeschlossen sei. Seine Fraktion möchte die Vorlage in den Rat durchlaufen lassen. Dann könnte die Personalbemessung bis zur Ratssitzung abgeschlossen sein und eventuell könnte man sich bis dahin auch mit anderen Städten vergleichen.

Weiterhin teilt er mit, dass es ein Warenwirtschaftssystem, welches hier eingesetzt werden solle, bei der Stadtverwaltung bereits gebe. Fraglich sei, ob dieses hier zum Einsatz kommt, um Schnittstellen zum Beschaffungsamt, Rechnungswesen, Dokumentenmanagement und zum Archiv zu bedienen.

Er erläutert, dass der Katastrophenschutz auch Landesaufgabe sei. Im Innenministerium gebe es ein dafür zuständiges Dezernat. Er möchte deshalb wissen, ob sich das Land an den Kosten für den Aufbau und Betrieb beteiligen wird.

Herr Happe (Feuerwehr Dortmund) erläutert, dass im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015 umfangreiche Materialien zur Unterbringung der Flüchtlinge angeschafft wurden. Diese Materialien wurden in Hallen und an anderen Stellen untergebracht. Man habe ca. 1000 Betten beschafft sowie Spinde, Geschirr und Besteck, damit Geflüchtete minimal aber ausreichend versorgt werden können. Für genau solche Situationen brauchte man ein Lager, welches aktuell in der Bünnerhelfstraße untergebracht sei. Dort seien diese Materialien eingelagert und werden bei Bedarf gemeinsam mit dem Fachbereich 50 ausgegeben und auch wieder zurückgenommen, wenn eine Unterbringung zum Beispiel zurückgebaut wird.

In der Pandemielage gab es ähnliche Situationen für die Feuerwehr. Zum Beispiel gab es plötzlich kein Desinfektionsmittel und die dafür benötigten Flaschen mehr. Gerade in Schulen und Kitas wurde Desinfektionsmittel dringend benötigt. In dem besagten Lager in der Bünnerhelfstraße wurden Container angeliefert. Dort habe die Feuerwehr dann das gelieferte Desinfektionsmittel in kleine Flaschen umgefüllt und an Schulen und Kitas geliefert.

Er teilt weiterhin mit, dass man solche Notsituationen inzwischen ca. zwei Mal im Jahr erlebe (Beispiel Hannibalräumung). Die Stadt brauche ein Lager. Man habe als Feuerwehr einen rechtlichen Auftrag (Feuerschutzgesetz) und in einem Erlass des Landes NRW sei ebenfalls niedergeschrieben, dass man als Kommune verantwortlich sei, mindestens ein Prozent der Bevölkerung im Evakuierungsfall ausstatten zu können. Dazu möchte man als Feuerwehr das vorhandene Lager weiter betreiben und optimieren. Man möchte aber auch gemeinsam mit FB 23 ein neues angemessenes Lager in der Seilerstraße unterbringen. Grundstücksfindung und Machbarkeitsstudie habe man schon abgeschlossen.

Herr Happe erläutert, dass die Kosten für die Anmietung des Gebäudes Bünnerhelfstraße immens seien. Das Lager an der Seilerstraße hingegen würde sich in kurzer Zeit amortisieren, weil es keine hohen konsumtiven Kosten anfallen würden.

Weiterhin teilt er mit, dass man ein Warenwirtschaftssystem benötige, da man momentan noch händische Tabellen auf dem PC führe. Man analysiere momentan weitere Warenwirtschaftssysteme von anderen Feuerwehren und aus der Stadtverwaltung.

Bezüglich der Kostenübernahme durch das Land müsse er sich selbst informieren.

BM Schilff (SPD-Fraktion) erläutert, dass seine Fraktion die Vorlage bereits heute empfehlen könne, man schließe sich aber der Meinung im Ausschuss an und würde die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen. Er verweist noch auf die Bombenräumung im  Klinikviertel im letzten Jahr. Solche Situationen werden seiner Meinung nach nicht weniger werden. Er sehe die Erforderlichkeit, ist aber auch der Auffassung, dass es sich hier um eine originäre Aufgabe des Landes handelt. Daher bittet auch er um Klärung, ob das Land Geld zur Verfügung stellt.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich für seine Fraktion so lese, als würde man die bereits vorhandenen befristeten Stellen entfristen wollen. In diesem Zusammenhang könnten sie heute zwar eine Empfehlung aussprechen, auch seine Fraktion würde sich dann aber der Mehrheit anschließen und die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen. 

Herr Bohnhof ist noch nicht überzeugt. Er bittet zur Ratssitzung weitere schriftliche Informationen vorzulegen und die noch offenen Fragen beantwortet zu bekommen. 

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage über die  Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund im Bereich 37/3 und die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen ohne Beschluss zur weiteren Beratung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss die mit einer Fragstellung verbunden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie erfahren habe, dass auch das Klinikum Lager für Medikamente habe. Sie wolle durch diesen Hinweis sicherstellen, dass es nicht zu Doppelstrukturen komme. Es müsse nicht an mehreren Stellen Gleiches vorgehalten werden. Der Inhalt der Vorlage lasse durchaus die Interpretation zu, dass auch Medikamente eingelagert werden könnten.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, dass die Frage in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beantwortet werden sollte, da kein Berichterstatter anwesend sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund im Bereich 37/3 und die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.

Im Rahmen des Projektes „Aufbauorganisation Flüchtlinge“ existieren bereits 4 Einsätze (befristet bis 31.12.2021), die mit feuerwehrinternem Personal besetzt sind und die genannten Aufgaben wahrnehmen. Diese Einsätze entfallen mit Einrichtung der Planstellen.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) erklärt, dass der Bund den Bevölkerungsschutz in zwei Teile aufgeteilt habe. Zum einen den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall und zum anderen den im nicht Verteidigungsfall. Dazu gehört das Tagesgeschäft der Feuerwehr, aber auch der Katastrophenschutz. Der Katastrophenschutz sei in zweierlei Hinsicht vom Land auf die Kommunen, also auch die Stadt Dortmund, übertragen worden. Zum einen das Treffen von Maßnahmen zur Vorbereitung und zum anderen der Aufbau von Einrichtungen und Vorhaltungen um im Katastrophenfall tätig zu werden.

Das Land selber beschaffe zentral die Ausrüstung und notwendigen Gegenstände hierfür. Ebenso werden durch das Land entsprechende Konzepte vorgegeben. Zuwendungen für die notwendige Sachausstattung werden ebenfalls gewährt.

Der Gefährdungsanalyse NRW nach müsse man sich auf Szenarien wie Unwetter, Pandemien,  Stromausfall, Flüchtlingslage etc. einrichten. Hieraus entstünden Maßnahmen wie die Unterbringung, die Versorgung und der Schutz der Bevölkerung. Hierzu wurden Margen festgelegt. Demnach sei im Zweifelsfall 1% der Bevölkerung unterzubringen. Insgesamt 1.000 Personen seien zu versorgen.

Um diesem gerecht zu werden, habe man in Dortmund, ausgehend vom Materiallager Bünnerhelfstraße, ein System aufgebaut um den Anforderungen des Landes gerecht zu werden. Das entsprechende Materiallager wurde gemeinsam von Sozialamt und Feuerwehr aufgebaut und nunmehr vollständig von der Feuerwehr übernommen. Somit stehe für die vom Gesetzgeber geforderten Versorgungs- und Unterstützungsfälle ein zentrales Lager zur Verfügung, welches Katastrophenschutzbedarfe und solche die darüber hinaus gingen abdecke. Die vorliegende Vorlage ziele nun auf die Struktur und den Aufbau eines neuen Lagers ab, welches den Anforderungen an Raum und technischer Ausstattung entspreche. Dies gelte es voranzutreiben. Derzeit betreibe man neben dem Lager an der Bünnerhelfstraße noch weitere kleinere. Diese sollen ebenfalls in das neu zu errichtende Lager integriert werden. Man gehe davon aus, dass man im Jahr 2023 nach erfolgtem Aufbau und Zusammenführung des Lagers eine neue Betrachtung vornehme müsse, um zu prüfen wie die Aufgabe mit einem zentralen Lager weiterhin effizient und wirtschaftlich vorgenommen werden könne.

Wichtig sei noch der Hinweis, dass der Bund den Aufbau von insgesamt neunzehn Zentrallagern für die Vorhaltung von Schutzausrüstung für Pandemiefälle plane. Dortmund solle hier ein Standort werden.

Die Vorsitzende Rm Noltemeyer (Bündnis90/DieGrünen) bittet noch um Beantwortung der Frage des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Hier gehe es darum, ob bezüglich eines Medikamentenlagers, welches bereits im Klinikum Dortmund vorhanden sei, nicht Doppelstrukturen aufgebaut würden.

Herr Aschenbrenner erklärt, dass man bereits heute schon Jodtabletten für den Fall eines radioaktiven Störfalls im Klinikum Dortmund lagere. Im neuen Lager selber würden solche Dinge eingelagert die einen normalen Betrieb, also auch im Rettungsdienst, regelmäßig benötigt würden. Hiermit könne man die eigenen Tageslager auffüllen. Durch den regelmäßigen Verbrauch der Medikamente könne man sicherstellen, dass keine teuren Medikamente entsorgt werden müssten, nur weil diese abgelaufen seien.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem  Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AFD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund im Bereich 37/3 und die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.

Im Rahmen des Projektes „Aufbauorganisation Flüchtlinge“ existieren bereits 4 Einsätze (befristet bis 31.12.2021), die mit feuerwehrinternem Personal besetzt sind und die genannten Aufgaben wahrnehmen. Diese Einsätze entfallen mit Einrichtung der Planstellen.

5.4       Rechtsamt


zu TOP 5.4.1
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 19029-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW in der Ergebnisrechnung des Rechtsamtes in Höhe von insgesamt 1.207.000 €.

5.5       andere Fachbereiche


zu TOP 5.5.1
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 18677-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).

2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutz­rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.027.824,62 sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 1.860.785,70 Euro zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
   - Tiefgarage Westentor, Brandschutzrückstellung 663.824,62 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaß­nahmen zur Kenntnis.

6.         Mitteilungen des Vorsitzenden

            ---unbesetzt---

Svenja Noltemeyer                            Benjamin Beckmann                              Sven Berg

Stellv. Vorsitzende                             Ratsmitglied                                       Geschäftsführer © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus