über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
am 28.10.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 12:00 - 17:34 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
RM Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen) bis 15:50 Uhr
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
RM Emmanouil Daskalakis (CDU)
RM Olaf Schlösser (Die Partei) i. V. für Frank Fischer
RM Manfred Sauer (CDU) bis 16:45 Uhr i. V. für sB Tanja Flur
RM Thorsten Hoffmann (CDU)
RM Britta Gövert (B`90/Die Grünen) i. V. für RM Julian Jansen
RM Andrea Keßler (SPD) i. V. für RM Uwe Kaminski RM Fatma Karacakurtoglu (Die LINKE+)
sB Matthias Hechler (SPD) i. V für sB Janina Kleist
RM Anja Kirsch (SPD) bis 15:30 Uhr
RM Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
RM Tino Perlick (AfD) bis 15:35 Uhr
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
RM Petra Dresler-Döhmann (Die LINKE+) i. V. für sB Christiane Tenbensel
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Bernhard Klösel (SPD) i. V. für RM Daniela Worth
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)
sE Sylvia Dahlmann (Integrationsrat)
sE Petra Schulz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
3. Beratende Mitglieder:
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Pfarrer Niels Back (Diakonisches Werk)
Ansgar Funcke (Caritas-Verband)
4. Verwaltung:
Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez
Katja Hobucher, 5/Dez
Sandra Galbierz, 5/Dez
Diana Karl, 5/Dez
Sofie Eichner, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Peter Externbrink, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Beate Bachmann, Jobcenter
Michael Plackert, FB1
Manfred Kossack, FB1
5. Gäste:
Herr von Meien, empirica
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.08.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht
2.2 Flüchtlingssituation Ukraine
mündl. Bericht
2.3 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
nicht besetzt
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
4.1 Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus), Festsetzung der Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 25207-22)
hierzu: Präsentation von empirica
4.2 Zusätzliche Förderung der Stelle einer Fachkraft der sozialen Arbeit bei der Jüdischen Kultusgemeinde bis 31.12.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25361-22)
4.3 Evaluation Dortmund-Pass
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 24975-22-E1)
4.4 Weiterentwicklung der Hilfen für wohnungslose Menschen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25917-22)
4.5 Inklusion vor Ort
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25334-22-E2)
4.6 Bericht zur Energiemangellage
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (DS 25781-22-E2)
(Drucksache Nr.: 25781-22)
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)
5.2 Gesundheitskiosk in Dortmund
Antwort der Verwaltung zum Beschluss aus der Sitzung vom 23.08.2022
(Drucksache Nr.: 24974-22-E6)
5.3 Clearingstelle Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25327-22-E2)
5.4 Betrieb von Spritzenautomaten in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22506-21-E6)
Der Antrag lag zur Sitzung am 23.08.22 vor. (Einbringung)
hierzu -> mündl. Zwischenbericht
5.5 Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
DS-Nr. 25904-22
Vorlage wird nachversandt.
Empfehlung
5.6 Affenpocken-Impfung
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25798-22)
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
6.1 Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022 aus dem ABöAB z. K.
(Drucksache Nr.: 25030-22-E1)
6.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)
6.3 Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
6.4 Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)
6.5 Sachstandsbericht des Handlungsfeldes "Suchtprävention"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25441-22)
6.6 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)
6.7 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
6.8 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
6.9 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
7. Anträge / Anfragen
7.1 Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25894-22)
7.2 Wohnraumvorhalteprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26063-22)
7.3 Bundesteilhabegesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26079-22)
7.4 Unterbringungssituation von Geflüchteten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26087-22)
7.5 Beratende Mitglieder im Ausschuss
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26088-22)
7.6 Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26089-22)
7.7 Digitale Teilhabe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26090-22)
7.8 Zwangsräumungen
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26098-22)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Meyer (SPD-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung zieht die Vorlage
Laut Rm Bohnhof (AfD) ist der unabhängig vom Inhalt in den Fachausschüssen, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu diskutieren.
OB Westphal sagt, der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus sei in der Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstands thematisiert worden. Daher wird er auch ein Thema der Haushaltsberatungen werden. Auch verweist er im Detail auf vorhandene Strukturen, die natürlich überprüft werden können.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Kurzfristigkeit der Vorlage, die aus seiner Sicht in den Beratungsgang gehört. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG), Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) und Ältestenrat (ÄR).
Rm Hoffmann begrüßt für die CDU-Fraktion eine Prüfung. Mit Rechtextremismus hat Dortmund in den letzten Jahren Erfahrung gemacht. Die ausgehenden Gefahren sind variabel. Um alten und neuen Herausforderungen begegnen zu können, ist eine Evaluation und ggf. Anpassungen nötig. Die zentrale Antidiskriminierungsstelle als Stabstelle sowie die Bündelung in einer Organisationseinheit wird von seiner Fraktion befürwortet, so könnten alle Angebote aus einer Hand erfolgen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht im Antrag die Gefahr, dass antifaschistische Engagement unter Extremismusverdacht gestellt. Dieser Punkt ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel, die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle und einer zentralen Organisationseinheit aber vertretbar.
Rm Spaenhoff gibt wegen der Kurzfristigkeit des Antrags an, die SPD-Fraktion habe sich keine Meinung dazu bilden können. Der Aktionsplan wurde vor ca. vier Jahren angepasst, eine Überprüfung macht für sie folglich Sinn. Hinsichtlich einer Umwandlung sieht sie Beratungsbedarf. Dies gilt auch für haushaltsrelevante und organisatorische Punkte. Eine Überweisung
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt, ihre Fraktion möchte den Antrag als eingebracht ansehen und zur Beratung in die Ausschüsse geben. Über den Weg des Rates, so Rm Brunner, sollte der Antrag in die Ausschüsse ABöOAB, APOD, ASAG und AFBL gebracht werden.
OB Westphal weist darauf hin, dass diese Reihenfolge nicht so gedacht und sinnvoll sei.
Rm Waßmann (CDU) sieht es als selbstverständlich, dass auch Antisemitismus thematisiert werden muss, da die Zunahme von Angriffen auf jüdisches Leben in der Bundesrepublik erkennbar ist.
Rm Helferich (AfD) verweist auf ein -nach eigenen Angaben- Papier des Bundeinnenministerium, wonach die größte Gefahr für Energieanlagen vom Linksextremismus ausgehe. Er folgert daraus, dass gewalttätiger Extremismus hauptsächlich von Links ausgehe. Als größte Gefahr nennt er den Islamismus.
Rm Berndsen (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte, da eine weitere Beratung in den Ausschüssen erfolgen soll.
Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und einzelner Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Ende der Debatte.
Der Rat der Stadt überweist folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse AFBL, APOD, ABöOAB, ASAG sowie Ältestenrat.
Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.
Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in den Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit):
6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen
· ob es seitens der Verwaltung schon Überlegungen gibt hinsichtlich einer möglichen Unterstützung von sozialen Einrichtungen, sofern diese Bedarfe anmelden,
· ob es bereits soziale Einrichtungen gibt, die Bedarfe angemeldet haben,
· ob es seitens des Landes bzw. des Bundes Unterstützungsangebote für soziale Vereine gibt.
Die Landesregierung wird aufgefordert, Dortmund bei der weiteren Verteilung des Impfstoffes zum Schutz vor Affenpocken entsprechend der Einwohnerzahl zu berücksichtigen.
Begründung:
Dortmund war während der ersten Auslieferung des Impfstoffs zum Schutz vor Affenpocken ohne Impfstellen, so dass bisher in der drittgrößten Stadt in NRW kein Impfstoff für die laut STIKO Impfberechtigten zur Verfügung stand.
Aufgrund des komplizierten Verfahrens für die Zulassung von Praxen niedergelassener Ärzte als Impfstellen wurden Universitätskliniken und somit die Städte mit solchen Kliniken bevorzugt. Dies hat zu einer ungleichen Versorgung im Rheinland und in Westfalen beigetragen - zu Lasten Westfalens.
Inzwischen gibt es eine Impfstelle bei einem niedergelassenen Arzt in Dortmund. Bisher (Stand 16.9.2022) hat diese Praxis 300 Impfdosen erhalten. Legt man die Bevölkerungszahl zu Grunde, müsste Dortmund von den bisher vom Bund eingekauften Dosen anteilig aber etwa 1.800 Dosen erhalten. Diese Berechnung trägt noch nicht einmal dem Umstand Rechnung, dass der Bevölkerungsanteil der laut STIKO Impfberechtigten in Großstädten tendenziell höher ist als in ländlichen Regionen. Somit besteht weiter eine ungerechte Verteilung des Impfstoffs zu Lasten Dortmunds.
Unter den Impfberechtigten sind vor allem Männer, die Sex mit Männern haben. Die Lokalpolitik und die Verwaltung haben in der Vergangenheit oft ihren Einsatz für die LSBTICommunity in Dortmund unterstrichen. In diesem Fall gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen und sich seitens der Kommunalpolitik für die Interessen der Dortmunder schwulen und bisexuellen Männer einzusetzen.“
Der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„…. die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund bittet das Klinikum Dortmund, dass dieses sich mit seiner HIV-Ambulanz als eigene Impfstelle gegen Affenpocken beim Land NRW registriert.
2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Sie mit ihren Impfbussen bei Angeboten der queeren Community und ihren Veranstaltungen Impfmöglichkeiten gegen Affenpocken anbieten kann.
3. Die Landesregierung wird gebeten, sich für eine Überarbeitung der Impf-Empfehlungen gegen Affenpocken einzusetzen, damit künftig auch eine Auffrischimpfung nach 4 Wochen erfolgen darf und in diesem Zuge mehr Impfstoff für Dortmund bereitzuhalten.
Begründung:
Der Mangel an Impfstoff in Dortmund ist ein hausgemachtes Problem. Anders als andere Städte hat die Stadt Dortmund bislang ohne eigenes Zutun nur eine Impfstelle gegen Affenpocken. Obwohl die HIV-Ambulanz des Klinikums laut Impfstrategie prädestiniert für ein eigenes Impfangebot ist, hat das Klinikum Dortmund bislang keine Registrierung beim Land NRW abgeschlossen. Mit einer weiteren Impfstelle hätte Dortmund auch mehr Impfstoff erhalten.
Die Forderung nach mehr Impfstoff für Dortmund entsprechend der Bevölkerungsverhältnisse ist berechtigt. Leider fehlt es aber an ausreichenden Impfstellen, um die z.B. 1.800 Dosen Impfstoff wie gefordert in einem Monat zu verimpfen. Die Impfstelle der Hausarztpraxis Münsterstraße 119 käme hier mit 90 Impfdosen bei 20 Werktagen sofort an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Praxis hat bislang 300 Impfdosen erhalten.
Aus diesem Grund braucht es weitere Impfstellen, um mehr Impfstoff für Dortmund beim Land NRW beantragen zu können und eine Verimpfung realistisch durchzuführen.
Desweiteren zeigen Studien, dass es für einen guten Schutzfaktor gegen Affenpocken eine Booster-Impfung nach 4 Wochen benötigt. Die Impfempfehlungen lassen aufgrund des Impfstoff-Mangels derzeit eine zweite Verimpfung nicht zu. Die Landesregierung ist daher angehalten, sich beim Bund für eine Überarbeitung der STIKO-Empfehlungen parallel zu mehr Impfstoff einzusetzen. Ziel muss es sein, dass künftig Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden können.“
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) begründet den Antrag seiner Fraktion und verweist darauf, dass die Affenpocken keine sexuell übertragbare Krankheit und damit die Gesamtbevölkerung betroffen ist. Die in Dortmund verfügbaren Impfdosen seien zu gering. So habe aus seiner Sicht das Städt. Klinikum bisher keine Bemühungen zu Impfangeboten erkennen lassen. Er kritisiert die Verteilpraxis der Landesregierung.
Rm Bahr (CDU) berichtet aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG). Die dortige Diskussion werde aus Sicht seiner Fraktion durch den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sinnvoll erweitert. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen liegt erst seit wenigen Stunden vor. Mangels Meinungsbildung wünscht er, diesen in den ASAG zu überweisen.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) möchte eine bessere Versorgung zum Schutz vor Affenpocken in Dortmund. Im Gegensatz zur FDP/Bürgerliste sieht sie das Problem in Dortmund an anderer Stelle. In Dortmund gebe es –ohne Beteiligung aus Politik und Stadt– eine Möglichkeit zur Impfung. Obwohl das Klinikum mit der HIV-Ambulanz prädestiniert wäre, hat es die notwendige Registrierung beim Land nicht abgeschlossen. Mehr Impfstellen bedeuten auch mehr Impfstoff. Daher wünscht sie vom Klinikum Dortmund entsprechende Aktivitäten. Die Impfbusse könnten hierfür genutzt werden. Wichtig sei auch eine Impfkampagne. Der Überweisung des Antrags ihrer Fraktion in den ASAG stimmt sie zu.
Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die Linke+, den Antrag der FDP/Bürgerliste sowie Ziffer 3 des Antrags von B‘90/Die Grünen zuzustimmen. Die Überweisung des Antrags von B‘90/Die Grünen in den ASAG trägt seine Fraktion ebenfalls mit.
Rm Worth (SPD) sieht nicht den von Rm Kauch geschilderten zeitlichen Druck. Bis heute gab es in Dortmund 11 mit Affenpocken infizierte Personen und aktuell keine Person in Quarantäne. Sie bestätigt Handlungsnotwendigkeit, sieht die Anträge zunächst aber zwecks Diskussion im ASAG.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E1):
Die Landesregierung wird aufgefordert, Dortmund bei der weiteren Verteilung des Impfstoffes zum Schutz vor Affenpocken entsprechend der Einwohnerzahl zu berücksichtigen.
Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E2) wird zur weiteren Beratung in den ASAG überwiesen.
2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Sie mit ihren Impfbussen bei Angeboten der queeren Community und ihren Veranstaltungen Impfmöglichkeiten gegen Affenpocken anbieten kann.
3. Die Landesregierung wird gebeten, sich für eine Überarbeitung der Impf-Empfehlungen gegen Affenpocken einzusetzen, damit künftig auch eine Auffrischimpfung nach 4 Wochen erfolgen darf und in diesem Zuge mehr Impfstoff für Dortmund bereitzuhalten.
Begründung
Der Drogenkonsumraum in der Dortmunder Innenstadt schließt momentan bereits nachmittags um 16.00 Uhr – dienstags und sonntags schon um 14.00 Uhr. Nach Schließung der Einrichtung stehen den drogengebrauchenden Menschen die Hilfs- und Beratungsangebote des Drogenkonsumraums nicht mehr zur Verfügung. Insbesondere können die Mitarbeitenden keine Nothilfe leisten. Eine Konsequenz daraus ist, dass sich drogenkonsumierende Menschen nach der Schließung in das nähere Umfeld zurückziehen und ihre Drogen in Hauseingängen, Tiefgaragen-(einfahrten), Seitenstraßen und U-Bahnbereichen konsumieren - mit allen daraus resultierenden Folgen und Beschwerden.
Nach einer Auflistung der AIDS-Hilfe gibt es im Dortmunder Drogenkonsumraum mit ca. 4500 Konsumvorgängen im Monat die zweithöchste Nutzungszahl an Konsumvorgängen in NRW. Nur in Düsseldorf ist die Zahl mit ca. 5500 Vorgängen höher. Gleichzeitig liegen aber die Öffnungszeiten in Dortmund mit aktuell 38 Stunden in der Woche nur im mittleren bis unteren Bereich. In Essen ist der Raum 71 Stunden in der Woche geöffnet, in Düsseldorf 69 Stunden und in Bielefeld 55 Stunden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat zuletzt die Klage einzelner Immobilieneigentümer gegen die dortige Ansiedlung des Drogenkonsumraums abgewiesen. Nun besteht die Möglichkeit, die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums – in Zusammenarbeit mit der aidshilfe Dortmund e.V. – so zu erweitern, dass drogenkonsumierende Menschen auch nach 16.00 Uhr ihre Drogen geschützt und unter hygienischen Bedingungen zu sich nehmen können.
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
1. Wie gestaltet sich die aktuelle Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Dortmund?
Langhorst | Meyer | Galbierz |
Vorsitzender | Ratsmitglied | Schriftführerin |