Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 21.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:06 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Schauenberg (CDU)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Dudde
Herr RM Schwinn (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Logermann
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Jütte (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Dreiskämper - 64
Herr Ellerkamp - 23/AL
Herr Schiebold - 23
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier – 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Scherbeck (TABERG Ingenieure GmbH zu TOP 7.4)
Herr Schürholz (DSW 21 zu TOP 7.4)
Herr von der Kluse (Wirtschaftsprüfer zu TOP 6.1)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 21.06.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Einführung von Ausschussmitgliedern
hier: Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers


1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 05.04.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

3.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)
Hinweis: Die Vorlage haben die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat und die Pressestelle bereits im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.3 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03868-16)

3.4 Breitbandversorgung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04129-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.04.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04129-16-E2)

3.5 Park & Ride
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03810-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 01.03.2016 vor -

3.6 Verkehrsprobleme Wittbräucker Straße/Benninghofer Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04644-16)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04644-16-E1)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04465-16)

5.2 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04442-16)

5.3 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04091-16)

5.4 Umbenennung einer Teilfläche des "Max-von-der-Grün-Platz"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04775-16)


5.5 Benennung von Plätzen nach Dortmunder Partnerstädten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04757-16)

5.6 Hangsicherung Syburg/Ruhrtalradweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04499-16)

5.7 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/Wickeder Straße
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04699-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.04.2016 vor -

5.8 Verkehrsprobleme Wittekindstraße/Im Rabenloh bei BVB-Heimspielen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03999-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.04.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03999-16-E2)

5.9 Baustellenampeln
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04421-16)

5.10 Verkehrsführung Hörde
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04925-16)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04134-16)

6.2 Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2016 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04799-16)

6.3 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04607-16)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Tagesbruch am Rieselfeldkanal in Dortmund-Holthausen
- Mündliche Berichterstattung -

7.2 Sachstandsbericht Bauliche Sanierung des Dortmunder Kanalnetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04473-16)

7.3 Erster Quartalsbericht 2016 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04547-16)

7.4 Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag -Mehraufwendungen durch bergbauliche Sicherungsmaßnahmen zum Bau der Entwässerungsanlagen-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04479-16)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Frebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Einführung von Ausschussmitgliedern
hier: Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers

Herr sB Christian Jütte wird als sachkundiger Bürger für den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu verpflichtet.



zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung im Wege der Dringlichkeit:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorlage der Verwaltung zu ergänzen:
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11-13, Sozialamt – Empfehlung und weitere Vorgehensweise –
(Empfehlung, Drucksache-Nr.: 04190-16, Dringlichkeitsschreiben liegt vor)

Dieser Punkt wird unter TOP 3.7 geführt.
Ergänzung:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu ergänzen:

Festplatz Eberstraße
(Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion, Drucksache-Nr.: 04716-16-E1)

Dieser Punkt wird unter TOP 3.8 geführt.


Änderung:

Man einigt sich darauf, den TOP 7.4 „Erschließungsvertrag für die Entwicklung des
Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag -Mehraufwendungen durch bergbauliche Sicherungsmaßnahmen zum Bau der Entwässerungsanlagen- (Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 04479-16) vorzuziehen und vor TOP 3.1 zu behandeln. Dies hat den Grund, da zu diesem TOP zwei externe Berichterstatter geladen worden sind.

Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen und Änderungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 05.04.2016

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 05.04.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

Herr Rm Frebel führt an, dass auf Seite 20 zur Anlage der Vorlage die Rede davon sei, dass die Verwaltung in Bezug auf die Situation rund um den Wilhelmsplatz ggf. Bedarf für einen zusätzlichen Vollsortimenter sehe. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion diese Vorgehensweise zukünftig nicht mittrage.

Herr sB Auffahrt führt an, dass sich seine Fraktion dieser Aussage anschließe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt dieses im Grundsatz.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gebiet Dorstfeld, dessen Geltungsbereich in der Anlage 6 dargestellt ist, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB.

Die Durchführung aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Dorstfeld steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03868-16)

Der Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage zur Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Breitbandversorgung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04129-16-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 04129-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 05.04.2016 vor).


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04129-16-E2):

„Die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eine Antwort auf Ihre Frage nach der Höhe der Breitbandverfügbarkeit in Dortmund gibt
allein der sog. interaktive Breitbandatlas. Er ist das zentrale Informationsmedium zur
Breitbandverfügbarkeit in Deutschland und wird vom TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI
betrieben. Der Atlas ist Teil der Breitbandstrategie der Bundesregierung und im Internet unter
www.breitband-atlas.de für jeden Interessenten verfügbar.
Anhand von interaktiven Karten veranschaulicht der Atlas, welche Techniken und
Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen.
Die Breitbandversorgungsquote liegt ausweislich der beigefügten Grafik für den von Ihnen
angefragten Fall von mehr als 6 Mbit/s (alle Technologien) bei mehr als 95% bis 100% und
von mehr als 50 Mbit/s (alle Technologien) bei mehr als 75% - 95%. Der Begriff „alle
Technologien“ umfasst dabei die drahtlose- und leitungsgebundene Versorgung.
Bei der Stadt Dortmund sind keine detaillierten Informationen zur privaten
Breitbandversorgung - weder auf Stadtbezirksebene noch auf Ebene der statistischen
Unterbezirke - verfügbar.
Auf die beigefügte Broschüre „Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland
(Stand Ende 2015, Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI) wird verwiesen.
Der Ausbau des privaten Breitbandes in Dortmund obliegt allein den Kabelnetzbetreibern
DOKOM21 –als Städt. Tochter-, Telekom und Unity Media.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Park & Ride
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03810-16-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 03810-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 01.03.2016 vor)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt erst zur nächsten Sitzung am 13.09.2016.


zu TOP 3.6
Verkehrsprobleme Wittbräucker Straße/Benninghofer Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04644-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 04644-16):

„Am 16. Februar 2016 nahm die Bezirksvertretung Hörde die Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 12.8 (Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße-
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 01217-15-E2)
zur Kenntnis und fasste folgende 2 Beschlüsse:

1. Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, die Fachverwaltung zu beauftragen, kurzfristig die 2. Stufe (Linksabbiegespur in der Höchstener Straße und Verlängerung der Linksabbiegespur in der Benninghofer Straße) unabhängig von der Aufstellung des B-Plans umzusetzen.
2. Nach der Auswertung des Erfolgs oder Misserfolgs dieser Maßnahme möchte die BV Hörde über die Ergebnisse informiert werden und behält sich vor, danach einen weiteren Beschluss zu fassen.

Wir bitten um einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Punkts 1 dieser Beschlüsse.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 04644-16-E1):

„Die 2. Stufe des Kreuzungsumbaus mit der Einrichtung einer Linksabbiegespur in der
Höchstener Straße ist im vorhandenen öffentlichen Straßenraum nicht möglich. Vielmehr ist
dafür die Inanspruchnahme privater Flächen erforderlich, so dass zunächst vom
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt
werden.
Die politischen Gremien werden durch die Fachverwaltung über die Ergebnisse zu gegebener
Zeit erneut informiert.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)

Man einigt sich auf Bitte von Herrn Rm Mader darauf, die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion noch deutlichen Beratungsbedarf habe.

Herr sB Jütte schließt sich dieser Bitte, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auch seiner Fraktion, an und fragt nach, auf welcher Grundlage die in der Vorlage angegebenen Kostenschätzungen basieren. Diese Kostenschätzungen seien ihm nicht deutlich genug beschrieben, da es sich vorrangig nur um die Baukosten handele. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, inwiefern auch noch mal andere Varianten hinsichtlich einer genaueren Kostenprüfung untersucht werden (z. B „Variante 4: Sanierung Maximalvariante“), hinsichtlich der Prüfung der Umsetzung von Maßnahmen der Energieeinspar-verordnung , welche sich hauptsächlich auf den Austausch von Fenstern und die komplette Dämmung bezieht, ob sich diesbezüglich nicht langfristig evtl. Kosten rentieren würden, obwohl es anfänglich teurer sei. Weiter fragt er nach, inwiefern sich voraussichtlich die Mitarbeiterzahl im Sozialamt entwickelt oder auch der Leistungsumfang. Hinsichtlich dieser Tatsache fragt er nach, ob sich evtl. auch die Wahl einer „Variante 5: Abriss und Neubau des Gebäudes“ mit höherer Nutzfläche langfristig rentieren würde und somit nicht nur die Kosten beachte, sondern auch diese Entwicklungen.

Herr Rm Gebel teilt mit, dass in der präferierten Variante der Vorlage die Rede davon sei, dass die Barrierefreiheit „in Teilen“ sichergestellt sei. Hierzu hätte er gerne eine konkretisierte Aussage.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass auch seine Fraktion zu dieser Angelegenheit noch Klärungsbedarf habe. Insbesondere würde seine Fraktion sich für die bestimmte Kennzahlen interessieren (z.B.: Nutzfläche, Bruttogeschossfläche, Bruttorauminhalt in qm³ umbauter Raum). Diese Angaben wären hilfreich, um mit Hilfe von Kennzahlensystemen einzuschätzen zu können, ob die angegebenen Sanierungskosten in der Höhe so realistisch seien. Weiter teilt er mit, dass seine Fraktion den präferierten Vorschlag der Variante 3, mit einer „weitgehenden Barrierefreiheit“, kritisch sehe, da es sich hierbei um einen sehr unbestimmten Begriff handele und er insofern glaube, dass dies so nicht zielführend sei.

Herr Herkelmann schließt sich seinen Vorrednern an und sieht die hier beschriebene Barrierefreiheit ebenfalls sehr kritisch. Zudem sei ihm das Gebäude auch bekannt und es würde dort zurzeit mehrere Ebenen geben, welche nur mit Treppen verbunden seien und diese könne man beispielsweise mit Rollatoren oder Rollstühlen nicht überqueren.


Einen Teil der o.a. Fragen beantwortet Herr Ellerkamp heute wie folgt mündlich:

Zum Thema Kostenrahmen erläutert er, dass es sich um den allgemeinen Baukostenindex handele, welcher in dieser Planungsphase eine Abweichung von 40% nach unten und oben hat. Dies sei die übliche erste Annäherung, um einen Kostenrahmen zu bestimmen. Man habe das Gebäude mit verschiedenen Gutachtern besichtigt, um sich über die dortigen technischen Einrichtungen, mögliche Entsorgungsprobleme (bezüglich der in der Vergangenheit dort verbauten, verschiedenen Materialen, welche man heute nicht mehr verbauen könne) ein genaues Bild zu machen. Gleichwohl sei es so, dass man bei einer Altbausanierung immer mit „Überraschungen“ rechnen müsse. Wenn die Architekten die ausgewählte Variante in der Planungsstufe 1 bis 4 durcharbeiten, werde man auch entsprechend nach DIN-Form die voraussichtlichen tatsächlichen Baukosten ermitteln. Auf dieser Grundlage erfolgt dann durch die Immobilienwirtschaft die eigentliche Investitionsvorlage. Die in dieser Vorlage vorgestellten Kosten verdeutlichen den zu erwartenden Kostenrahmen der verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung.

Momentan seien für dieses Gebäude 250 Mitarbeiter vorgesehen. Im Rahmen der Ausbauvarianten sei eine Unterbringung von 300 bis 350 Mitarbeitern denkbar. Dies ist im Detail zu überprüfen. Das Sozialamt ist kein typisches Bürogebäude. Man benötige hier erhebliche Flächen als Wartezone. Normalerweise rechne man mit 20 bis 25 qm² pro Person BGF. Das sei bei einem Sozialamt mit den entsprechenden Wartezonen deutlich anders. Man hoffe aber trotzdem, mehr als 250 Mitarbeiter in dem Gebäude unterbringen zu können. In den Obergeschossen gibt es noch Ausbaureserven.

Zu der Barrierefreiheit teilt er mit, dass das Sozialamt aus verschiedenen Baukörpern besteht, welche über mehrere Jahre erstellt worden seien. In dem Gebäude befänden sich verschiedene Übergänge durch Treppen. Die Aufzuganlage, welche sich im Hauptgebäude befände, sei zu schmal, und nicht rollstuhlgerecht. Eine weitgehende Barrierefreiheit stellt sicher, dass man in Zukunft jeden Baukörper erreichen könne. Dies wird durch Außenaufzüge gewährleistet. Somit könne man dann alle Räume in den Gebäuden erreichen. Innerhalb der Gebäude wird allerdings ein barrierefreier Durchgang mit dieser Variante nicht herstellbar sein. Dies sei ein Nachteil, der in aller Klarheit zu benennen ist.

Die Kennzahlen bezüglich der BGF, Nutzfläche usw. werde man nachreichen.

Ergänzend hierzu führt Herr Ellerkamp an, dass die Verwaltung die noch offenen Fragen im weiteren Beratungsgang beantworten werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.8
Festplatz Eberstraße
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016
(Drucksache Nr.: 04716-16-E1)

Es liegt folgende Überweisung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016 vor:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
folgender Zusatz- / Ergänzungsantrag SPD-Fraktion vor:

..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden bittet zur Ausschuss-Sitzung am 14.06.2016 um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
1. Die Verwaltung soll darstellen, wie eine Durchführung der traditionsreichen
Osterkirmes zukünftig ohne Beeinträchtigungen gewährleistet werden kann.

2. Der Festplatz an der Eberstraße wird umfassend saniert. Die Verwaltung wird
aufgefordert, schnellstmöglich umfassende Sanierungspläne vorzulegen und die
entstehenden Kosten in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017
einzustellen.

Begründung:
Die Osterkirmes ist eine wichtige Traditionskirmes für Dortmund und lockt jedes Jahr
viele Besucher aus der Region in den Dortmunder Norden. Bei der Eröffnung der
diesjährigen Osterkirmes am 26.03.2016 wurde deutlich, wie sanierungsbedürftig die
Infrastruktur auf dem Festplatz an der Eberstraße mittlerweile ist. Der gesamte Platz
muss dringend neu asphaltiert und mit ausreichend Wasser- und Stromanschlüssen
versehen werden. Die Entwässerung des Geländes ist bei Regenfällen nicht mehr
gewährleistet. Die asphaltierte Fläche ist stellenweise so beschädigt, dass das
Aufstellen von Fahrgeschäften immer schwieriger wird. Auch die sanitären Anlagen
entsprechen nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven Veranstaltungsort.
Der Festplatz befindet sich im Eigentum der Stadt Dortmund. Eine umfassende
Sanierung sollte zeitnah erfolgen, damit die traditionelle Osterkirmes und andere
vergleichbare Veranstaltungen, wie z.B. Zirkusgastspiele, weiterhin an diesem
Standort stattfinden können. Eine höhere Attraktivität des Festplatzes führt zu einer
Verbesserung der Besucherfrequenz und dient einer besseren Vermarktung des …
Festplatzes.

Rm Weber gab zu Bedenken, dass ein Beschluss eines so umfangreichen Vorhabens
ohne eine Kostenübersicht so nicht mitgetragen werden könne. Er schlug vor, ihn
zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung geben, um für die unterschiedlichen
Möglichkeiten der Sanierung die Kosten zu ermitteln. Grundsätzlich sehe er aber die
Zuständigkeit beim Ausschuss für Bauen und Verkehr.

Was die Zuständigkeit betraf, erklärte Rm Goosmann anderer Meinung zu sein. Was
den Prüfauftrag betrifft, wäre er, wenn es zielführend für eine Sanierung sei, damit
einverstanden. Er solle jedoch vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sein, damit
die entstehenden Kosten dort berücksichtig werden können.

Rm Noltemeyer fand es wichtig, auch ein Nutzungskonzept des Platzes in die
Sanierungspläne einfließen zu lassen, da die Frequentierung auch Einfluss auf die
Ausstattung des Platzes haben sollte. Sie schloss sich der Meinung an, dass die
Beratung der Sanierungsvorschläge vor den Haushaltsberatungen stattfinden sollten.

Frau Jägers erläuterte, dass die Zuständigkeit für die Sanierung beim Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Grün liege und der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden sich mit der Nutzung von Plätzen befasst. Sie
schlug vor, dass der Antrag an den zuständigen Fachausschuss mit dem Prüfauftrag
übergeben werde, mit der Bitte, die Antwort an beide Ausschüsse zu geben. Diesem
Vorschlag stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden beschließt die Weiterleitung des obigen Antrages, als Prüfauftrag
an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.“


ABVG 21.06.2016:

Frau Rm Brunsing appelliert an den Ausschuss, analog der vorliegenden Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB), den darin enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion ebenfalls als Prüfauftrag zu werten. Des Weiteren bittet sie um die Beantwortung folgender Bitte um Stellungnahme (Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 04176-16-E2), welche ebenfalls bereits zur Sitzung des ABöAB am 14.06.2016 vorlag, dem ABVG aber bislang nicht zugewiesen wurde:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die
Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele und welche Veranstaltungen haben in den vergangenen drei Jahren auf
dem Festplatz Eberstraße stattgefunden?
2. Welche großen und regelmäßigen Veranstaltungen außer der Osterkirmes finden
auf dem Festplatz statt?
3. Wie ist die Osterkirmes in den letzten Jahren aus Sicht der Verwaltung frequentiert
worden?
4. Gibt es ein Nutzungskonzept für den Festplatz? Wenn ja, wird die Verwaltung gebeten,
das Konzept vorzustellen.
5. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung bei einer umfassenden Sanierung des
Festplatzes Eberstraße?
6. Für welche anderen, für Feste genutzte Plätze in den Stadtbezirken sieht die Verwaltung
Sanierungsbedarf und in welcher Höhe?“


Herr Herkelmann bittet darum, zukünftige Toilettenanlagen auf diesem Arial barrierefrei zu gestalten.

Herr Rm Mader befürwortet ebenfalls, neben der Erteilung eines Prüfauftrages an die Verwaltung, auch die Darstellung eines Nutzungskonzeptes.

In der Frage der fachlichen Zuständigkeit stimmen die Ausschussmitglieder darin überein, die Thematik im ABVG zu erörtern.

Herr Lürwer schlägt vor, dass die Verwaltung insgesamt zu dieser Angelegenheit (unter Einbeziehung aller o. a. Anträge, Anmerkungen und Fragen) zu einer der nächsten Sitzungen eine grundsätzliche Vorlage erstellt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün befürwortet diesen Vorschlag und beauftragt die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes weist BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) auf
folgenden Beschluss der BV-Hombruch aus dem Jahre 2013 hin:
Auszug aus der genehmigten Niederschrift zu TOP 14.3 der 12. BV-Sitzung vom 12.11.2013:

Zu TOP 14.3
Einrichtung eines beidseitigen Radfahrschutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11124-13)

Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013
als Prüfauftrag zu beschließen

Antrag der SPD-Fraktion:
Einrichtung eines beidseitigen Radfahr-Schutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße beidseitig einen Radfahrer-Schutzstreifen einzurichten.

Begründung:
Dieser Straßenabschnitt ist einer der verkehrlich wichtigsten Nord-Süd-Achsen des
Stadtbezirks Hombruch. Für Radfahrer ist lediglich in nördlicher Richtung der Gehweg zur
Benutzung freigegeben, weitere Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs fehlen.
Die Fahrbahn ist mit Ausnahme der Einmündung Stargarder Weg (Linksabbiegerspur) und
dem Bereich auf Höhe des Hauses Nr. 48 mindestens 8,50 m breit, so dass beidseitig ein
Schutzstreifen aufgebracht werden kann.
Wir regen zudem an, nach Einrichtung der Schutzstreifen in nördlicher Richtung weiterhin
die Radnutzung des Gehweges zu gestatten („Radfahrer frei“), damit sich unsichere
Radfahrer wegen der Steigung der Straße auf dem Gehweg sicherer fühlen.

Darin werde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob ein Radfahrschutzstreifen auf der Hagener
Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße eingerichtet werden könnte. Bisher habe
die Verwaltung diesen Beschluss der BV mit folgender Begründung nicht umgesetzt:

Auszug aus der Beschluss- und Auftragsverwaltung des Gremieninformationssystems (GIS):
„Die Maßnahme wird ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Es sind umfangreiche
Untersuchungen zum Bestand erforderlich, um daraus in sich schlüssige
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
abgewickelt Kurzfristige Ergebnisse sind nicht zu erwarten. (21.11.2013).
Der fortgeschriebene Eintrag vom 25.04.2016 lautet, „dass mit den erforderlichen
Untersuchungen noch nicht begonnen werden konnte.“

Da nach der Vorlage, Anlage 3, Ziffer 17, der Ausbau der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße in Vorbereitung ist, macht BV-Mitglied Michael
Twardon (SPD) den Vorschlag, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob nicht im Rahmen des
Ausbaus der oben aufgeführte Prüfauftrag ausgeführt werden könnte. Begründung: ein
Teilstück der seitens der Bezirksvertretung gewünschten Radfahrschutzstreifen sei identisch
mit dem geplanten Ausbau der Hagener Straße von der Mergelteichstraße bis zur
Bozenerstraße.

Nach kurzer Diskussion ist sich die BV-Hombruch einig, dem Vorschlag von Herr Twardon
zu folgen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Städtischen Immobilienwirtschaft
und des Fachbereichs Liegenschaften vom 31.05.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat
der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die
Verwaltung wird gebeten, im Zuge des Ausbaus der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße den oben aufgeführten Vorschlag von BV-Mitglied
Michael Twardon (SPD) zu prüfen.“


ABVG 21.06.2016:

Der Ausschuss Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund



5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04465-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das für den Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße im Baubeschluss mit der DS-Nr. 00743-15 am 30.04.2015 vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.600.000,00 Euro um 700.000,00 Euro auf 2.300.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Umgestaltung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014597 – Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 400.000,00 Euro

Die Investition in die Erschließung in der ersten Ausbaustufe bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.373,33 Euro.



zu TOP 5.2
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04442-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage
„Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.


zu TOP 5.3
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04091-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.


zu TOP 5.4
Umbenennung einer Teilfläche des "Max-von-der-Grün-Platz"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04775-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umbenennung einer Teilfläche des Max-von-der-Grün-Platz in Platz der Deutschen Einheit.


zu TOP 5.5
Benennung von Plätzen nach Dortmunder Partnerstädten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04757-16)

Frau Rm Brunsing führt an, dass die Bezirksvertretungen sich noch nicht zu der Vorlage äußern konnten, daher bittet sie darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion die Benennung von Plätzen von aktuell politischen Entwicklungen nicht abhängig machen werde.

Herr Rm Berndsen schließt sich den Worten seines Vorredners an.

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion die Namen zu Nr. 1 „Platz von Novi Sad“ und Nr.3 „Platz von Xi’an“ des Beschlussvorschlages mittragen, aber den Namen zu Nr. 2 „Platz von Trabzon“ ablehnen werde. Dies vor dem Hintergrund, da die Städte zu Nr. 1 und 3 bereits einen mindestens
10-jährigen Vorlauf als Partnerstadt haben, die Stadt zu Nr. 2 allerdings erst seit kurzer Zeit eine Partnerstadt sei.

Herr Rm Frebel schließt sich ebenfalls den Worten von Herr Rm Mader an.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 5.6
Hangsicherung Syburg/Ruhrtalradweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04499-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Hangsicherung Syburg/Ruhrtalradweg mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 547.940,00 Euro.

Der Aufwand entsteht wie folgt:

Haushaltsjahr 2016: 227.940,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 320.000,00 Euro

Die Maßnahme bedingt ab dem Jahr 2018 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.500,00 Euro.


zu TOP 5.7
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/Wickeder Straße
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04699-16)

Der Vorsitzende Herr Rm Pisula macht darauf aufmerksam, dass der Beschlusstext wie folgt redaktionell zu ändern ist:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün genehmigt die folgende, nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied mit dem Ausschussvorsitzenden getroffene D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g …


Danach ergeht folgender Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün genehmigt mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion die Linke & Piraten, die folgende, nach § 60 Abs. 2 Satz 1
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung
der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g,
die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/Wickeder Straße mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 46.000,00 Euro durchzuführen.
Die Finanzierung der LSA 0294 erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66S01202014637 – LSA 0294 Husener Str./Wickeder Str. – mit
folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2016 46.000,00 Euro
Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem
Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.185,00 Euro.


zu TOP 5.8
Verkehrsprobleme Wittekindstraße/Im Rabenloh bei BVB-Heimspielen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03999-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 03999-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 05.04.2016 vor).


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03999-16-E2):

„Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1:
Die Einrichtung einer zweiten Linksabbiegespur von der Wittekindstraße in die Straße „Im
Rabenloh“, die Errichtung einer Verkehrssignalanlage im umgebauten Einmündungsbereich,
die Einrichtung einer separaten Rechtsabbiegespur zur Erschließung der Parkplatzanlage A 8
an der Südseite der Straße „Im Rabenloh“ sowie eine Zwangsführung des Fußgängerverkehrs
im Einmündungsbereich „Im Rabenloh/Strobelallee“ während der letzten bzw. vor Beginn der
laufenden Saison führten nach meinen Feststellungen zu einer deutlich verbesserten
Verkehrssituation sowohl bei der Anreise als auch bei der Abreise bei Heimspielen des BVB.
Insbesondere die neue Verkehrssignalanlage sorgt neben einer verbesserten Verkehrsführung
zu einer erheblichen Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Dennoch kam es in der laufenden Saison gelegentlich zu Beschwerden. Das geschah in erster
Linie nach Veranstaltungen mit erheblichem Publikumsaufkommen, die mit zeitlicher
Überlappung im Signal-Iduna-Park und in den Westfalenhallen stattfanden.
zu 2:
Es ist vorgesehen, mit Hilfe von ergänzenden Hinweisschildern den Zufluss bei Bedarf besser
als bisher zu lenken und zu dosieren. Die Schilder werden flexibel einsetzbar sein, sie können
fest am Fahrbahnrand installiert oder auf einem Anhänger montiert sein und im letzteren Falle
auch für andere Einsatzfälle verwendet werden.
zu 3 und 4:
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA leistete zu den bisher realisierten baulichen
Maßnahmen einen finanziellen Beitrag in Höhe von 118.000,00 EUR.
Organisatorische Maßnahmen unterstützt der BVB bereits durch die Zurverfügungstellung
von Verkehrskadetten und eines Ordners bei der Parkplatzbeschickung. Zudem nimmt der
BVB regelmäßig an Organisationsbesprechungen des Tiefbauamtes, der Polizei, der Firma
SBB sowie der Firma Westfalenhallen GmbH zur Vorbereitung der verkehrlichen
Maßnahmen teil.
zu 5:
Es fanden und finden regelmäßig intensive Vor- und Nachbereitungen statt. Auf die
Veränderungen der neuen Saison reagiert die Verwaltung immer auch durch eine
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Zudem wird nunmehr der Kassiervorgang auf den
Parkplätzen im Bereich der Straße „Im Rabenloh“ verkehrslagebedingt sowohl bei der
Anreise als auch bei der Abreise durchgeführt.
Ebenso lässt die Einrichtung von Vorkontrollen und die koordinierte Parkplatzbeschickung
eine bessere "Sortierung" der Verkehrsbeziehungen im Einmündungsbereich „Im Rabenloh/
Tangente zur B 1“ zu.

zu 6:
Der Verwaltung sind die gemeinsamen Vorschläge des ADFC, des VCD und des BUND
bekannt. Mit der zusätzlichen Spur auf der Straße Im Rabenloh bis zur Zufahrt zum Parkplatz
A8 ist eine der dort aufgeführten Maßnahmen bereits realisiert worden.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Baustellenampeln
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04421-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 04421-16):

„Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Stadtverwaltung aus gegebenem Anlass (Kosten von 1000 Euro monatlich für die Miete einer Baustellenampel an der Kreuzung Husener Straße / Wickeder Straße) um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Baustellenampeln sind aktuell in Dortmund im Einsatz?

Wie viele Baustellenampeln werden durchschnittlich im Jahr aufgestellt?

Wie viele dieser Baustellenampeln befinden sich um Besitz der Stadt Dortmund? Was kostet die Anschaffung einer eigenen Baustellenampel?

Wie viele dieser Baustellenampeln sind geliehen – und für welchen Zeitraum? Welche Kosten entstehen der Stadt Dortmund jährlich durch die Mieten?

Gibt es – abgesehen von der Miete – finanzielle Unterschiede beim Betrieb und der Unterhaltung eigener und gemieteter Lichtsignalanlagen?

Plant die Stadt Dortmund die Anschaffung weiterer eigener Baustellenampeln?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.10
Verkehrsführung Hörde
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04925-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 04925-16-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen.
Die Faßstraße ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung in Hörde und soll städtebaulich attraktiv umgestaltet
werden. Die Hörder Innenstadt und das PHOENIX-See-Gelände sollen fußgängerfreundlich
verbunden und der Stadtteil somit aufgewertet werden.
Die aktuelle Verengung der Fahrbahn und das Gebot des „versetzten Fahrens“ werden allerdings als Sicherheitsrisiko betrachtet. Die Verkehrsführung verunsichert Autofahrer und die breite Fahrbahn lädt vor allem bei geringem Verkehrsaufkommen zu überhöhter Geschwindigkeit ein, so dass die Umsetzung einer Tempo 30 Zone kaum möglich ist. Durch Überholmanöver schneiden die Verkehrsteilnehmer teilweise den anliegenden Radweg und das Unfallrisiko erhöht sich weiter.
Durch zahlreiche kostspielige Ampeln wird das Risiko zusätzlich erhöht, da Autofahrer zum Erreichen der Grünphasen und dadurch zu überhöhter Geschwindigkeit animiert werden. Der derzeitige Verkehrsversuch wird ebenfalls kritisch betrachtet, da nicht ersichtlich wird, welche Eigenschaften der neuen Verkehrsführung genau „getestet“ werden und inwiefern alternative Vorschläge zugelassen werden. Die folgende Anfrage bezieht sich daher auf die Prüfung möglicher Alternativen sowie den weiteren Planungsprozess.
-Welche alternativen Vorschläge gab es zu der im Entwurf vorgesehenen verengten Straßenführung?
-Inwieweit wurden Alternativen zur bestehenden Verkehrsregelung durch Ampeln geprüft
(z.B. ein Kreisverkehr an der Kreuzung Seekante/Faßstraße/Hörder Hafrenstraße oder erhöhte Zebrastreifen auf asphaltierten Plateaus an Fußgängerüberquerungen)?
-Inwieweit wurden die Dortmunder BürgerInnen an dem Prozess der Entwurfsplanung beteiligt?
-Welche Formen der Bürgerbeteiligung sind im weiteren Planungsprozess während der
Testphase angedacht?
-Welche Indikatoren werden in dem Verkehrstest geprüft und wie werden die Ergebnisse
bewertet?
-Inwieweit wurden und werden Messungen der Fußgängerfrequenz an den Überquerungsmöglichkeiten als Indikator in das Gutachten mit einbezogen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04134-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:



zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2016 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04799-16)

Herr Rm Frebel bittet darum, den Beschlusstext wie folgt zu ändern:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, dass der Gemeindeprüfungsanstalt ab 2016 bis auf Weiteres für die Dauer von 5 Jahren das Unternehmen BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner als Prüfungsgesellschaft des Jahresabschlusses des Sondervermögens „Friedhöfe Dortmund“ vorgeschlagen wird.

Dieser Änderung wird zugestimmt und es wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Änderung, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, dass der Gemeindeprüfungsanstalt ab 2016 für die Dauer von 5 Jahren das Unternehmen BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner als Prüfungsgesellschaft des Jahresabschlusses des Sondervermögens „Friedhöfe Dortmund“ vorgeschlagen wird.


zu TOP 6.3
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04607-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Tagesbruch am Rieselfeldkanal in Dortmund-Holthausen

Herr Dr. Falk trägt hierzu einen PP-Vortrag vor. (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.






zu TOP 7.2
Sachstandsbericht Bauliche Sanierung des Dortmunder Kanalnetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04473-16)

Herr Dr. Falk trägt hierzu einen PP-Vortrag vor. (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht Bauliche Sanierung des Dortmunder Kanalnetzes zur Kenntnis.


zu TOP 7.3
Erster Quartalsbericht 2016 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04547-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


zu TOP 7.4
Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag -Mehraufwendungen durch bergbauliche Sicherungsmaßnahmen zum Bau der Entwässerungsanlagen-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04479-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, Drucksache Nr.: 04479-16-E1):

Wir bitten zu diesem Tagesordnungspunkt um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Zu welchem Zeitpunkt waren die finanziellen Nachforderungen der
DSW/Phönixsee-Entwicklungsgesellschaft im Zusammenhang mit den
bergbaulichen Sicherungsmaßnahmen bekannt?
2. Was hat die Stadtentwässerung/Tiefbauamt unternommen, um die
Sachverhalte differenziert zu prüfen und einer Klärung zuzuführen?
3. Sind die höheren Kosten anhand von beglichenen Rechnungen an die
ausführenden Firmen geprüft worden? Wenn nein, woher stammen diese
Auskünfte?
4. Warum sind die erheblichen Nachforderungen nicht den politischen
Gremien gegenüber dargestellt worden? (Die bergbaulichen
Sicherungsmaßnahmen waren bereits 2012 abgeschlossen worden.)

ABVG 21.06.2016:

Herr Scherbeck (Taberg Ingenieure GmbH) stellt hierzu einen PP-Vortrag vor. (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss der Stadtentwässerung Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen laut Beschlüssen vom 25.06.2009 (DS-Nr. 14495-09) und 08.07.2010 (DS-Nr. 01664-10) gegenüber den seinerzeit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 16.529.664 Euro nunmehr Kostenerhöhungen in einer Größenordnung von ca. 8 Mio. Euro infolge von Mehraufwendungen durch bergbauliche Sicherungsmaßnahmen zum Bau der Entwässerungsanlagen aufgetreten sind.

Die Stellungnahme zur o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/BL erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung endet um 17:06 Uhr.




Frebel Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


zu TOP 7.1_Tagesbruch Rieselfeldkanal.pdfzu TOP 7.1_Tagesbruch Rieselfeldkanal.pdf
zu TOP 7.2_Sachstandsbericht zur baulichen Kanalsanierung.pdfzu TOP 7.2_Sachstandsbericht zur baulichen Kanalsanierung.pdf
zu TOP 7.4 scherbeck altbergbau kanal.pdfzu TOP 7.4 scherbeck altbergbau kanal.pdf
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