Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Rates der Stadt
am 20.05.2021
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:50 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 64 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion-Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)



Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Frau Seybusch
Herr Arndts
Herr Bußmann
Frau Holtze
Frau Bohm
Herr Menzel
Herr Korbmacher
Herr Kaul


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Rates der Stadt,
am 20.05.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2021

1.5 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20517-21)

1.6 Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20970-21)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20523-21)

3.2 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)

3.3 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20080-21)

3.4 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19428-20)

3.5 Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20021-21)

3.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20057-21)

3.7 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20218-21)

3.8 Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19941-21)

3.9 Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19751-21)

3.10 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20468-21)

3.11 Förderprojekt iResilience goes Europe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20512-21)

3.12 Bennenung eines zentralen, sonnigen Platzes als „Unser Omma Ihr Platz“
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21025-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19970-21)
hierzu -> Änderung des Beschlussvorschlages (Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19869-21)

5.2.a Housing First
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)

5.2.b Versorgung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21029-21)

5.3.a Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21027-21)

5.3.b Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21030-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20414-21)

7. Schule

7.1 Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Elternbeiträge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21031-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19449-20)

9.2 Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20272-21)

9.3 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

9.4 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20233-21)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 9.4).

9.5 Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20150-21)

9.6 Jahresabschlussentwurf 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20203-21)

9.7 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20703-21)

9.8 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20709-21)

9.9 Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20819-21)

9.10 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20599-21)

9.11 TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20707-21)

9.12 Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20442-21)

9.13 Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21)

9.14 Resolution zur Gewährleistung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21023-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20498-21)

10.2 Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20431-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021

10.3 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20122-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 10.6).

10.4 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19861-21)

10.5 Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und Genehmigung von Dienstreisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20693-21)

10.6 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20936-21)

10.7 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21003-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Bürgerdienste International
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 20320-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 11.2.2).

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Neues Café der "Interessengemeinschaft Dorstfelder Vereine"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20325-21)
Die Unterlage lag zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 11.1.3).

11.2.2 Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)

11.2.3 Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)

11.2.4 Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Barrenbrügge (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt folgende Erweiterungen zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:

Im Wege der Dringlichkeit wird beantragt, die Tagesordnung um folgenden Anträge zu erweitern: Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Punkte
von der Tagesordnung abzusetzen.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2021

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei weder mündlich noch im Nachgang schriftlich beantwortet.

OB Westphal stellt fest, dass es sich hier um eine Frage handelt, die die Niederschrift in ihrer Form nicht berührt. Er sagt die Beantwortung zu.

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2021 wird am 20.05.2021 genehmigt.

zu TOP 1.5
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20517-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

Der Rat der Stadt beschließt diese Bestellung einstimmig.

zu TOP 1.6
Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20970-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

Der Rat der Stadt beschließt diese Bestellung einstimmig.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit) vom 13.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 20.04.2021
(
in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Integrationsrates vom 27.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 05.05.2021:

Es lagen zur Beratung folgende Empfehlungen vor:

-> Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
Darin enthalten:
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
-> Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 13.04.2021 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.03.21 vor: Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.

Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist. Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden. Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe Umrisse
handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine Neuschreibung – wie
sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDU-Fraktion für unwahrscheinlich.
Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die Steckbriefe nochausführlicher werden. Es gilt
zunächst einmal die Einzelprojekte abzuwarten.


Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat abzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.

Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt 3
des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.


Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu den einzelnen Projekten verweisen.

Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen
Projekten würden diesen sprengen.

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE
GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der
Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.





An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund


Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft

Sehr geehrter Herr Kunstmann, Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag: Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft Die Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:

Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:

1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.

2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließendem Teil werden ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.

3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.

Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.

Kevin Götz Jennifer Pätsch
Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Eine Technikfolgenabschätzung soll vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.


Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sich ihre Fraktion ganz besonders für die Themengruppe 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ interessiert und den Round Table, der hierfür eingerichtet werde und ein- bis zweimal stattfinden solle, interessiert. Ihre Fraktion würde sich sehr wünschen, wenn hierüber mehr berichtet würde, damit auch in der Politik mehr Diskussion stattfinden könne. Aus den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie den Bezirksvertretungen habe ihre Fraktion unter anderem erreicht, dass bei einer möglichen Überarbeitung des Masterplans Wissenschaft eine leichte Sprache gewählt werden solle und eine kürzere Fassung mit aufgelegt werden solle. Dieser Aussage schließe sich ihre Fraktion an.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) hält es für gut, dass das Thema Kultur im Masterplan Wissenschaft ausführlich vorkomme. Wenn Dortmund allerdings in den oberen Ligen des Bereiches Kultur mitspielen möchte, müssten Talente auch sinnvoll gefördert werden. Für die weitere Bearbeitung möchte ihre Fraktion der Verwaltung die Aufgabe mitgeben zu schauen, wie in Dortmund die Themen Bildung – auch die schulische Bildung - und Kultur in unterschiedlichsten Bereichen verankert seien.

Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass der Masterplan Wissenschaft 2.0 nicht die Informationen gibt, die gefragt seien. Dies machten die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits deutlich. Arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Aspekte müssten aus seiner Sicht auf jeden Fall mit einbezogen werden. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede anschließt.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass er Herrn Götz so verstanden habe,
dass Herr Götz beantragt habe, über die Empfehlung der Bezirksvertretung zu beschließen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Masterplan Wissenschaft 2.0 zustimmen werde. Der Masterplan sei allerdings zur Zeit eher unspezifisch und die Projektarbeit ergebe sich später.

Herr Ehinger (41/GfD) führt aus, dass sich das Theater Dortmund während der Coronapandemie überlegt habe, wie man aus der Krise eine Chance machen könne. Es seien drei große strategische Ziele erarbeitet worden. Dies seien Digitalisierung/Digitalität, zeitgemäße Führungs- und Leitungsstrukturen und die Verbindung von Bildung und Kultur. Man habe sich hierzu viele Gedanken gemacht.
Er schlägt vor, im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Gedanken und Ideen vorzustellen. Dies würde einen besseren Überblick geben, als die Antwort, die er heute geben könne.

Frau Märtin (FB 1) führt aus, dass sie die heute gemachten Anregungen auch in die entsprechenden Gruppen und Gremien mitnehmen werde. Sie weist darauf hin, dass es eine Homepage geben werden, auf der die Inhalte in komprimierter Form dargestellt würden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

-> Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

Frau Lögering fragte nach den konkreten Folgen für Schulen und Bildungslandschaft in Dortmund sowie zukünftig der weiteren Einbindung von Politik in den Prozess. Wie waren Schülerinnen und Schülern (SuS) in die Entwicklung und Konzeptionierung des Masterplans eingebunden?

Frau Schneckenburger erklärte, dass für die Vorlage das OB-Büro verantwortlich sei und der Schulausschuss diese Fragestellungen nicht behandeln könne. Die Diskussion sollte im Rat geführt werden. Auf die Frage der stärkeren Einbindung von Politik und SuS könne man jetzt nicht unbedingt Einfluss nehmen.

Herr Hagedorn führte aus, dass der Fachbereich Schule in zwei Arbeitsgruppen eingebunden sei: zum einen Experimentelle Stadt, zum anderen die Weiterentwicklung von Dortmund als Wissenschafts-Stadt. Außerdem durch das Übergangsmanagement Schule – Universität.

Frau Schneckenburger stellte nochmals klar, dass die Frage nach der Einbindung der Politik nicht im Schulausschuss beantwortet werden könne.

Frau Dr. Goll sprach die Verantwortlichkeit des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an, in dem der Masterplan Wissenschaft 2.0 bereits im Vorfeld intensiv diskutiert worden sei. Es handle sich um die Fortführung des ersten Masterplans Wissenschaft, der sehr erfolgreich war und in dem viele Projekte durchgeführt und abgeschlossen wurden. Das Masterplan-Projekt diene der generellen und grundsätzlichen Vernetzung und Kooperation zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Stadtgesellschaft. Der Masterplan setze zum jetzigen Zeitpunkt erstmal einen Prozess in Gang, weitere Projekte klar zu spezifizieren. Es bleibe abzuwarten, ob und wie sich aus der Arbeit heraus weitere Beteiligungen ergeben. Das werde die Zeit zeigen.

Der Schulausschuss verständigte sich darauf, die Fragestellungen an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen, um die Beteiligung zu überprüfen und in welchem Format das möglich ist. Es sei ein Brückenschlag zum Masterplan und der Schulausschuss wäre entsprechend beteiligt.

Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

->
Empfehlung Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021:

Herr … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens im Internet nicht zugestimmt. (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass speziell unter Punkt 3.3. des Masterplans wenige Aussagen dazu getroffen werden wie die in Dortmund lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in die verschiedenen Prozesse eingebunden werden. Weiterhin wird betont, dass Menschen aus ca. 180 verschiedenen Nationen in Dortmund leben und daher genau darin enormes Potential liege was genutzt werden sollte.

Empfehlung:
Der Integrationsrat empfiehlt, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen, dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag
.

AWBEWF 05.05.2021

Neben den Empfehlungen lagen noch folgende zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

- SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19577-21-E4):


„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung bittet die Verwaltung folgende Aspekte im weiteren
Konkretisierungsverlauf zu berücksichtigen:


Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole
Die Kulturlandschaft in dieser Stadt ist lebendig und vielfältig. Sie kann und muss deutlich stärker als bislang geschehen für Studierende und Wissenschaftler*innen erschlossen werden.
Und umgekehrt gibt es in den Hochschulen viele kreative Köpfe sowie eine gut nutzbare
technische und räumliche Infrastruktur, die einen Beitrag zur weiteren Belebung der Kulturlandschaft in unserer Stadt erbringen können.


„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Folgende Formulierung wird unter Punkt 1 des Antrags hinzugefügt. Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich
dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“


Weiter liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 vor:

OB Westphal begrüßt Prof. Dr. Bayer (TU Dortmund), Prof. Dr. Schwick (FH Dortmund) und Prof. Dr. Dr. Waldmann (Beauftragter für den Masterplan Wissenschaft 2.0).


Prof. Dr. Dr. Waldmann führt zum Masterplan Wissenschaft 2.0, der allen Ratsmitgliedern vorliegt, aus.

OB Westphal dankt Prof. Dr. Dr. Waldmann für die Darstellungen. Er gibt den Hinweis, dass dieser Masterplan nicht der Abschluss, sondern der Zwischenschritt eines Prozesses ist. Erst mit Fertigstellung des Masterplan beginnt die Umsetzung der auch von Prof. Waldmann beschriebenen Ziele. Die Entwicklung des Masterplans in einer Kultur der Kooperation zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Stadtverwaltung ist eine große Stärke Dortmunds. Die Potentiale der Stadt sind sehr groß. Gemeinsames Ziel muss es sein, diese Potentiale zu heben, um für alle Menschen in der Stadt Teilhabe zu ermöglichen.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) hebt das Forschungspotential Dortmunds hervor. Wissenschaft zieht auch Menschen an. Der Masterplan zeigt auch, dass Studierende in Dortmund bleiben, wenn Perspektiven geboten werden. Daher findet er es positiv, die Studierenden bei der Entwicklung des Masterplans eingebunden zu haben, um Bedürfnisse berücksichtigen zu können. Seine Fraktion begrüßt den Masterplan sehr.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht im Masterplan positiv, dass die internationale Dimension erkennbar ist und gestärkt wird. Er macht auf einen Ergänzungsantrag seiner Fraktion, der im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) beschlossen wurde, aufmerksam. Seine Fraktion stimmt zu.

Für Rm Gülec (BVT) ist der Masterplan eine Stärkung der Stadt im internationalen Wettbewerb. In Dortmund leben Menschen aus mehr als 100 Ländern. Die Stadt hat damit ein großes Potential und vielfältige Ressourcen. Damit kann Dortmund eine führende Rolle als Wissenschaftsstadt in Europa einnehmen. Daher empfiehlt er im Masterplan eine konkretere Darstellung hinsichtlich der Einbindung von Menschen mit unterschiedlichen Zuwanderungsgeschichten. Wissenschaft soll in allen Stadtteilen präsent sein und benachteiligten Jugendlichen Teilnahmemöglichkeiten bieten.
Das Kommunale Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) und der Integrationsrat sollten bei den Prozessen beteiligt werden. Rm Gülec wird dem Masterplan zustimmen.

Rm Garbe (AfD) äußert, seine Fraktion sehe den Masterplan positiv. Die erfolgten Empfehlungen etc. lehne man ab.

Rm Reppin (CDU) erklärt, der Masterplan sei breit partizipativ entstanden. Damit findet sich viel gelebte Wirklichkeit wieder. Irritiert war seine Fraktion hinsichtlich einiger Anträge in den Ausschüssen, die bis hin zu einer Neuerstellung reichten. Er stellt erläuternd zum Protokoll des AWBEWF fest, dass dort der Antrag aus der Bezirksvertretung Mengede abgelehnt und andere Anträge etc. als Arbeitsgrundlage für die Zukunft zur Kenntnis genommen wurden. Anschließend erfolgte mehrheitlich der Beschluss für den Masterplan und auch für den Ergänzungsantrag der FDP/Bürgerliste. Seine Fraktion wird dem Masterplan zustimmen.

Laut Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) steht seine Fraktion der Wissenschaft positiv gegenüber. Mit einigen Formulierungen habe man, wie schon in den Ausschüssen thematisiert, Schwierigkeiten. Verständlichkeit für die Bürger*innenschaft ist wichtig. Auch sei das gesamte städtische Umfeld wichtig für die Entwicklung der Stadt und der Wissenschaft in der Stadt. Seine Fraktion trägt den Masterplan ohne zusätzliche Anträge mit.

Rm Rüther (SPD) dankt Prof. Dr. Dr. Waldmann für Vortrag und Moderation im Prozess sowie allen Beteiligten. Seine Fraktion sieht den Masterplan als positiven Auftakt und freut sich auf die nun folgenden Schritte. Sie stimmt dem Masterplan in der Fassung der Empfehlung des AWBEWF zu.

Prof. Dr. Dr. Waldmann stimmt zu, dass die Nordstadt und andere Stadteile einbezogen werden müssen. Der Masterplan möge als Strategie für alle Stadteile gesehen werden. Die sprachliche Anpassung habe er zur Kenntnis genommen. Dies ist gut so und nachvollziehbar und wird über die Webseite und Social Media erfolgen. Der Masterplan ist ein komplexes Strategiepapier mit sehr verdichteter Sprache.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AWBEWF einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

Den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und des Integrationsrates wird zugestimmt und der Antrag der SPD-Fraktion wird begleitend in das Verfahren aufgenommen.

Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.

zu TOP 2.2.a
Resolution "Solidarität mit Israel"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21213-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Resolution der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21213-21) vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Staate Israel, mit den israelischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und insbesondere mit der in Freundschaft verbundenen Stadt Netanya, zu der seit dem Jahr 1981 eine Städtepartnerschaft besteht. 2. Der Rat Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form der Gewaltanwendung, des Terrors und des Hasses. So auch die anhaltenden, flächendeckenden Raketenangriffe der palästinensischen Terrororganisation Hamas gegen die israelische Bevölkerung. 3. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form von Antisemitismus und der Feindlichkeit gegenüber jüdischen Mitmenschen. So auch die aggressiven, antiisraelischen und antisemitischen Ausschreitungen und Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in zahlreichen deutschen Städten in den vergangenen Tagen. Antisemitismus hat in Dortmund ebenso wenig Platz wie Rassismus und die Feindlichkeit gegenüber Andersdenkenden, anderen Religionen, Kulturen oder Nationen. 4. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich aus seiner historischen Verantwortung heraus zum unbedingten Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Die Stadt Dortmund ist besonders stolz auf ihre seit Jahren wachsende jüdische Gemeinde, deren religiöses, soziales und kulturelles Leben einen festen und unersetzlichen Bestandteil unserer vielfältigen Stadtgesellschaft darstellt. 5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich und mit allen zur Verfügung stehenden, diplomatischen Mitteln auf die schnellstmögliche Beendigung der gegenwärtigen, gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Region hinzuwirken.

Hierzu liegt folgender Änderungsantrag von Rm Deyda (Die Rechte) vom 20.05.2021 (Drucksache Nr.: 21213-21-E1) vor: Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) benennt die besondere Pflicht zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland, aber auch die Situation in Israel. Er stellt die enge Verbindung zur Partnerstadt Netanya her. Ziel ist es, eine Resolution des Rates in seiner Breite zu verabschieden. Er bringt nach interfraktionellen Gesprächen eine Ergänzung für seine Fraktion ein, diel bei Ziffer 2 angehängt werden soll:

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) verdeutlicht die Unterstützung ihrer Fraktion. Die militärische Auseinandersetzung ist möglichst schnell zum Schutz der Zivilbevölkerung zu beenden. Der Nahostkonflikt kann dauerhaft nur mit friedlichen Mitteln ohne Waffengewalt gelöst werden.

Bm Schilff (SPD) nennt Gewalt als den schlechtesten Begleiter eines Friedensprozesses. Die aktuellen Gewaltexzesse lassen die Zivilbevölkerung leiden. Es besteht eine tiefe Verbundenheit mit Israel und Netanya. Auch wenn diese Resolution die Einstellung der treibenden Kräfte nicht ändert, soll sie doch ein Zeichen solidarischer Anteilnahme mit den dort leidenden Menschen sein.

Rm Helferich (AfD) erklärt, grundsätzlich könne seine Fraktion sich mit der Resolution anfreunden. Man müsse dann aber nicht nur mit Blick auf die Situation in Israel sondern auch in deutschen Städten gegen Antisemitismus eintreten. Aus seiner Sicht fehlt dies im CDU-Antrag. Die Zustimmung der AfD-Fraktion zum CDU-Antrag stellt er unter den Vorbehalt der folgenden Ergänzung:

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) dankt für die Initiative der CDU. Seine Fraktion tritt der Resolution bei. Weiterhin ergänzt er, man könne die Siedlungspolitik der Regierung Netanjahu verurteilen. Dies rechtfertig weder Angriffe auf den Staat Israel noch auf Jüd*innen in Deutschland. Hier ist auch keine Unterscheidung, aus welchem politischen Spektrum der Antisemitismus kommt, zu machen. Daher wünscht er sich, dass sich die AfD mit gleicher Intensität auch gegen rechten Antisemitismus positioniert.
Insgesamt ist der Antrag der CDU ausgewogen. Position und Grenzen werden klar gesetzt. Jüd*innen können sich in dieser Stadt, in diesem Staat auf den Rechtsstaat verlassen.


Rm Kowalewski (Die Linke+) hält den Tenor insgesamt für zutreffend. Die Angriffe sind zu verurteilen. An zwei Begriffen störe sich seine Fraktion jedoch. Es handelt sich unter Ziffer 1 um „…uneingeschränkt…“ und das Wort „…Terrororganisation…“. Bei Streichung würde die Fraktion Die Linke+ gern beitreten. Ansonsten möchte man die Resolution unter Ausschluss der beiden Begriffe - mit einem entsprechenden Vermerk im Protokoll - so annehmen.

Rm Deyda (Die Rechte) vermisst seinen Änderungsantrag. Er fordert Freiheit für Palästina und bedauert, keine Zustimmung in der Bezeichnung „Terrorstaat“ für Israel zu finden.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Fraktion wende sich gegen jegliche Art von Antisemitismus.

Rm Waßmann (CDU) dankt für die breite Unterstützung zur Resolution seiner Fraktion. Zu den Ausführungen der AfD und deren Resolution erklärt er, diese seien vergiftet. Als Partei mit Faschisten in ihren Reihen kann sie kaum glaubwürdig sein, wenn sie Solidarität mit Israel bekundet. Der Antrag der AfD-Fraktion wird durch die CDU-Fraktion abgelehnt, dies gilt auch für den Antrag des Rm Deyda (Die Rechte) - Drucksache Nr. 21213-21-E1 - zum Antrag der CDU. Die von Rm Kowalewski (Die Linke+) vorgeschlagene Änderung wird seitens der CDU abgelehnt.

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

RM Gülec (BVT) erklärt, jede Form von Hass, Gewalt und Antisemitismus zu verurteilen. Auch er empfiehlt statt „…uneingeschränkt…“ eine andere Formulierung mit dem Tenor bezüglich der zivilen Opfer.

Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) zitiert aus einem Schreiben des Zentralrates der Juden in welchem der Zentralrat feststellt, dass die AfD kein Garant für jüdisches Leben in Deutschland ist. Sie vertritt keinesfalls die Interessen der jüdischen Gemeinschaft.
Es sieht das Thema von der AfD instrumentalisiert und seine Fraktion wird gegen den Antrag der AfD stimmen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) kritisiert die Aussagen der Rm Waßmann und Jansen. Er sagt, sie würden sich nicht in der Sache, sondern gegen seine Partei äußern. Er erklärt, seine Fraktion verurteile auch rechtsextremen Antisemitismus. In Nordrhein-Westfalen kommt für ihn Antisemitismus aus einer Ecke und es handle sich um „importierten Antisemitismus“.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) hält die Befindlichkeiten der AfD, besonders mit dem Blick auf den Inhalt der zu beschließenden Resolution, unangemessen. Sie lehnt die Anträge von AfD und Die Rechte für ihre Fraktion ab.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt, wer die Zunahme von Antisemitismus in der Zuwanderung sucht, ignoriert die Geschichte Deutschlands. Unter dem Deckmantel der guten Sache wird Rassismus verbreitet. Damit wird Schuldabwehr betrieben. Vielmehr vermittle der Antrag, die Aufarbeitung von Antisemitismus sei nicht Sache der Deutschen, sondern Anderer. Sie stellt sich jeglicher antisemitischen und rassistischen Einstellung entgegen.

Rm Schmidt (SPD) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung und Abstimmung.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) die von der AfD-Fraktion eingebrachte Ergänzung ab.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Deyda (Die Rechte) (Drucksache Nr. 21213-21-E1) ab.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt unter Berücksichtigung der Erklärung des Rm Kowalewski für die Fraktion Die Linke+ hinsichtlich der Streichung der Begriffe „…uneingeschränkt…“ und „…Terrororganisation…“ mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion der Resolution mit der Ergänzung in Ziffer 2 (fett/kursiv) zu.

1. Der Rat der Stadt Dortmund bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Staate Israel, mit den israelischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und insbesondere mit der in Freundschaft verbundenen Stadt Netanya, zu der seit dem Jahr 1981 eine Städtepartnerschaft besteht.

2. Der Rat Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form der Gewaltanwendung, des Terrors und des Hasses. So auch die anhaltenden, flächendeckenden Raketenangriffe der palästinensischen Terrororganisation Hamas gegen die israelische Bevölkerung. Leidtragend aus dem daraus entstandenen militärischen Konflikt ist auf beiden Seiten insbesondere die Zivilbevölkerung. 3. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form von Antisemitismus und der Feindlichkeit gegenüber jüdischen Mitmenschen. So auch die aggressiven, antiisraelischen und antisemitischen Ausschreitungen und Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in zahlreichen deutschen Städten in den vergangenen Tagen. Antisemitismus hat in Dortmund ebenso wenig Platz wie Rassismus und die Feindlichkeit gegenüber Andersdenkenden, anderen Religionen, Kulturen oder Nationen. 4. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich aus seiner historischen Verantwortung heraus zum unbedingten Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Die Stadt Dortmund ist besonders stolz auf ihre seit Jahren wachsende jüdische Gemeinde, deren religiöses, soziales und kulturelles Leben einen festen und unersetzlichen Bestandteil unserer vielfältigen Stadtgesellschaft darstellt. 5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich und mit allen zur Verfügung stehenden, diplomatischen Mitteln auf die schnellstmögliche Beendigung der gegenwärtigen, gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Region hinzuwirken.

zu TOP 2.2.b
Antisemitismus entschlossen entgegentreten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21217-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21217-21) vor:

Rm Helferich (AfD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion. Der Staat Israel habe das Recht, sich zu schützen und zu verteidigen. Er benennt einzelne Städte in NRW (Bonn, Münster, Düsseldorf, Gelsenkirchen), in denen antijüdische und antisemitische Aktionen zu verzeichnen waren. Für ihn handle es sich um „…importierten Antisemitismus…“ , der unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit geschehe.

Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dieses Thema sei beim vorherigen TOP umfassend besprochen worden. Sie greift nochmal die Position des Zentralrates der Juden zur Vereinnahmung durch die AfD auf. Sie verweist auf die eben beschlossene Resolution hin, in welcher alle Formen des Antisemitismus verurteilt wurden.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) lehnt jegliche Form des Antisemitismus ab. Er widerspricht Rm Helferich, Antisemitismus aus dem arabischen Raum werde verschwiegen. Diese Darstellung hält er für eine falsche Tatsachenbeschreibung und benennt umfassende Medienberichte.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) fordert von Rm Kauch, er solle sagen er sei auch gegen „…islamischen Antisemitismus“.

Rm Altundal-Köse (Fraktion B‘90/Die Grünen) fordert Rm Helferich auf, seine Weggefährten von der Arbeit gegen Antisemitismus zu überzeugen. Im Rat und in den Ausschüssen müsse er das nicht tun. Dies zeige auch die unter 2.2a verabschiedete Resolution.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt den Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.:
21217-21) mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion ab.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20523-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:



Unter Berücksichtigung des Zusatz-/Ergänzungsantrages von Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache Nr.: 20523-21-E2), der als Prüfauftrag in das Verfahren eingeht, fasst der Rat der Stadt einstimmig nachfolgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 - In den Börten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 5 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 3 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 der Vorlage in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 22.01.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.03.2021 dem Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- einschließlich der unter Punkt 9 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage der Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.

zu TOP 3.2
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:



Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

zu TOP 3.3
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20080-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Ratsbeschluss vom 17.12.2020 (DS-Nr. 18972-20) abweichende Mehrbedarfsdeckung im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.

zu TOP 3.4
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19428-20)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 liegt dem Rat der Stadt vor:


Zudem haben die Ratsmitglieder folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus
ihrer öffentlichen Sitzung am 05.05.2021 erhalten:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord macht auf das nordwärts-Projekt 871. – Radverbindung von Hauptbahnhof über die Güterbahntrasse bis zur Kokerei Hansa aufmerksam.


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) in Kenntnis der Empfehlungen des AFBL und der Empfehlung der BV In-Nord nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8). b) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis.

c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

d) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.

zu TOP 3.5
Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20021-21)

Dem Rat der Stadt liegt die nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer
öffentlichen Sitzung am 04.05.2021 vor:

„Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) begrüßt die Empfehlung, da nun endlich die Einsicht da ist, Parken auf Grünflächen durch große Steine zu unterbinden.



Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung der BV Hombruch nachfolgenden erweiterten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das Grünflächenamt zu.

Folgende Maßnahmen werden mit aufgenommen:

Setzen von Findlingen am Am Segen (als Ersatz für Schäden an den Absperrungen durch Vandalismus)

Prüfung der Bepflanzung am Randstreifen Krückenweg stadtauswärts.

zu TOP 3.6
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20057-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 10. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 340.149,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 485.000,00 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Aufstockung der Brandschutzrückstellung für die Maßnahme Sanierung Nollendorfplatz in Höhe von 440.000,00 Euro und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Maßnahme bereits in Ausführung befindet.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20218-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19941-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt die Neuberufung des Beirates für die Ratsperiode 2020 – 2025. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt außerdem die Berufung der aufgeführten stimmberechtigten Mitglieder des Beirates Nahmobilität sowie deren Stellvertretungen.

zu TOP 3.9
Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19751-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Grunderneuerung der Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.315.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014560 -Grundhafte Erneuerung Brücke B 54 über die B 1- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 89.058,28 Euro

Haushaltsjahr 2021: 66.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 1.495.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 664.941,72 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2024 in Höhe von 23.793,06 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.495.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und in Höhe von 664.941,72 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.

Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die in Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 3.10
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20468-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1):


Rm Perlick (AfD-Fraktion) wünscht sich statt einer digitalen Transformation zunächst eine analoge Transformation hin zu einer Stadt mit einer guten Infrastruktur und einem sicheren öffentlichen Raum. Er wiederholt seinen Beitrag aus dem AKUSW hinsichtlich eines Textauszugs aus einem Papier des Bundesministeriums des Inneren. Vor dem Hintergrund möchte seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.

zu TOP 3.11
Förderprojekt iResilience goes Europe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20512-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat beschließt


zu TOP 3.12
Bennenung eines zentralen, sonnigen Platzes als „Unser Omma Ihr Platz“
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21025-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Antrag der FRAKTION Die PARTEI vom 05.05.2021 (Drucksache Nr.: 21025-21) vor:

„….. Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, unter Beteiligung der Einwohner*innen einen geeigneten Platz zu finden und ihm den Namen „Unser Omma Ihr Platz“ zu geben.

Begründung:

Die Stadt Dortmund hat viele prominente und verdiente historische Persönlichkeiten, nach denen Gebäude, Straßen und Plätze benannt sind. Der Masterplan Plätze von 2019 nennt neben vielen Plätzen, die nach Partnerstädten benannt sind, den Willy-Brandt-Platz, die Grünflächen am Fritz-Henßler-Haus, den Max-von-der-Grün-Platz sowie den Emil-Moog-Platz. Nicht erwähnt sind zum Beispiel der Heinrich-Schmitz-Platz und der Wilhelmplatz. Bestimmt gibt es noch viele weitere. Wir können sicher sein, dass viele alte weiße Männer verewigt werden.

Was prominent fehlt, sind die vielen verdienten Frauen, die oft im Kleinen, manchmal im Großen zum Wohle der Allgemeinheit gewirkt haben. Wer hat uns beschützt? Wer hat uns Bütterkes geschmiert? Wer hat dafür gesorgt, dass Generationen versorgt wurden? Unsere Ommas. Leider wurde der sehr gute Antrag Der PARTEI in der Bezirksvertretung Innenstadt-West abgelehnt, den Platz am Europabrunnen „Unser Omma ihr Platz“ zu nennen. Dieser Name spiegelt eine ganze Generation wichtiger Personen wider, die viel zu wenig geehrt werden. Außerdem hat es den Vorteil, dass der Platz mit jeder Generation ein automatisches Update erfährt und immer neue Frauen in großer Anzahl geehrt werden.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde von der BV Innenstadt-West stattdessen der Name eines nahezu unbekannten, mittelalten Malers gewählt. Zahlreiche Rückmeldungen haben gezeigt: Die Dortmunderinnen und Dortmunder hätten den Platz lieber ihren Ommas gewidmet! Die PARTEI ist nach wie vor der Meinung, dass unsere Ommas auf jeden Fall einen schönen, zentralen, sonnigen und gemütlichen Platz bekommen sollten. Betonpisten in Neubaugebieten oder ungeliebte sind nicht geeignet für unsere geliebten Ommas!“

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) findet die Idee gut und spricht sich für eine Überweisung in die Bezirksvertretung Innenstadt-West (BV In-West) aus.

Rm Dondrup (Die Fraktion Die Partei) erklärt, der Antrag sei in der BV In-West bereits einmal gescheitet. Er stellt auf die schriftliche Begründung des Antrags ab und erwähnt, sehr positive Rückmeldungen aus einigen Parteien, Medien und Stadtgesellschaft erhalten zu haben.
Er fordert daher die Verwaltung auf, einen in Innenstadtnähe befindlichen lauschigen und für Ommas angenehmen Platz zu finden, der in „Unser Omma ihr Platz“ benannt werden könnte. Die Möglichkeit die Bürger*innen Dortmunds in diesem Findungsprozess einzubeziehen, begrüßt er in diesem Zusammenhang ausdrücklich.


Rm Waßmann (CDU) stellt den Sinn des Antrags infrage. Die CDU lehnt den Antrag ab.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärt für ihre Fraktion, gegen eine Benennung eines Platzes - aber bitte keine Umbenennung - könne es keine Einwände geben. Dann müsste es aber nicht nur einen Platz für die Omma sondern auch für den Oppa geben. Rm Neumann-Lieven bittet um Rücküberweisung in die BV In-West oder gar Überweisung in alle Bezirksvertretungen mit dem Ziel eines Wettstreits um einen solchen Platz.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, jeder Mensch solle seine Großeltern ehren. Dazu bedürfe es keines Platzes.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) findet den Antrag als Anstoß für die Frage, nach welchen Kriterien Straßen und Plätze benannt werden, gut. Es gebe unterschiedliche Anliegen für die Benennung öffentlicher Fläche. Die Entscheidungen sollen schlussendlich vor Ort, also in den Bezirksvertretungen, getroffen werden.

Bm Schilff (SPD) hält es für eine gute Idee, sieht jedoch nicht den Rat, sondern die Bezirksvertretungen als zuständig an. Auch bei so mancher Straßenbenennung rätseln die Menschen über die namensgebende Person. Bei „Unser Omma ihr Platz“ wäre dagegen keine Legende notwendig.

Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen den Antrag zuständigkeitshalber zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Bezirksvertretung Innenstadt-West:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, unter Beteiligung der Einwohner*innen einen geeigneten Platz zu finden und ihm den Namen „Unser Omma Ihr Platz“ zu geben.

Begründung:

Die Stadt Dortmund hat viele prominente und verdiente historische Persönlichkeiten, nach denen Gebäude, Straßen und Plätze benannt sind. Der Masterplan Plätze von 2019 nennt neben vielen Plätzen, die nach Partnerstädten benannt sind, den Willy-Brandt-Platz, die Grünflächen am Fritz-Henßler-Haus, den Max-von-der-Grün-Platz sowie den Emil-Moog-Platz. Nicht erwähnt sind zum Beispiel der Heinrich-Schmitz-Platz und der Wilhelmplatz. Bestimmt gibt es noch viele weitere. Wir können sicher sein, dass viele alte weiße Männer verewigt werden.

Was prominent fehlt, sind die vielen verdienten Frauen, die oft im Kleinen, manchmal im Großen zum Wohle der Allgemeinheit gewirkt haben. Wer hat uns beschützt? Wer hat uns Bütterkes geschmiert? Wer hat dafür gesorgt, dass Generationen versorgt wurden? Unsere Ommas. Leider wurde der sehr gute Antrag Der PARTEI in der Bezirksvertretung Innenstadt-West abgelehnt, den Platz am Europabrunnen „Unser Omma ihr Platz“ zu nennen. Dieser Name spiegelt eine ganze Generation wichtiger Personen wider, die viel zu wenig geehrt werden. Außerdem hat es den Vorteil, dass der Platz mit jeder Generation ein automatisches Update erfährt und immer neue Frauen in großer Anzahl geehrt werden.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde von der BV Innenstadt-West stattdessen der Name eines nahezu unbekannten, mittelalten Malers gewählt. Zahlreiche Rückmeldungen haben gezeigt: Die Dortmunderinnen und Dortmunder hätten den Platz lieber ihren Ommas gewidmet! Die PARTEI ist nach wie vor der Meinung, dass unsere Ommas auf jeden Fall einen schönen, zentralen, sonnigen und gemütlichen Platz bekommen sollten. Betonpisten in Neubaugebieten oder ungeliebte sind nicht geeignet für unsere geliebten Ommas!

zu TOP 3.13
Klimabeirat
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20279-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

Rm Perlick (AfD) zweifelt an der Idee, dass der Klimabeirat bei allen klimarelevanten Vorlagen zu beteiligen ist. Nichts ist nicht klimarelevant, so seine Einschätzung. Daher werden die Mitglieder des Klimabeirats Kontrollierende werden. Seine Fraktion wird die Vorlage ablehnen. Die Klimazeile 2035 bezeichnet er als gemeingefährlich. Die Basis dafür nennt er „“bestellte Wissenschaft“.

Rm Waßmann (CDU) erklärt, dies sei weit über eine Stunde im Ausschuss diskutiert worden. Er bitte um Beschlussfassung in der Fassung des AKUSW.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) stimmt Rm Waßmann zu. Die Zielmarke der Klimaneutralität 2035 wird als Richtwert für den Klimabeirat gesehen. Eine gesamtgesellschaftliche Diskussion möchte die Fraktion im Rat führen. So kann ein wissenschaftskonformer Kurs gestaltet und in den Beirat gegeben werden.

Rm Helferich (AfD) stellt seine Zustimmung in Aussicht, sofern die Mitglieder ohne Aufwandsentschädigung bleiben.

Rm Rudolf (SPD) erklärt den Ergänzungsantrag ihrer Fraktion im AKUSW. Dort wurde vereinbart, dass Punkte aus dem Antrag in die Beratung einfließen. Dies wird von der SPD weiter begrüßt. Bei der Erreichung der Klimaneutralität soll auf soziale Ausgewogenheit geachtet werden. Bei der Festsetzung von Zielen hätte sich die Fraktion gewünscht, dass auf Ergebnisse des Handlungsprogramms „Klima-Luft 2030“ gewartet worden wäre. Der Klimabeirat wird unterstützt. Dessen Ergebnisse sollen der Bürgerschaft digital zugänglich gemacht werden. Weiterhin soll die Öffentlichkeit im Beitrat mitwirken können.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt fest, diese Punkte seien alle im AKUSW besprochen und in Teilen in den Beschluss eingeflossen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) weist auf den eigenen Antrag hin, der in die Beschlussvorlage eingegangen ist. Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKUSW und fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgende Beschlüsse:

- Der Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) bleibt in seiner bisherigen Form erhalten und der Klimabeirat wird zusätzlich eingerichtet.

Der gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20279-21-E1) wird wie folgt geändert:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des ehemaligen Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) zu einem die Einrichtung eines unabhängigen kommunalen Beirats für Klimaschutz – „Klimabeirat“ –.

2. Die Mitglieder des Beirats verfolgen die Klimaschutzpolitik der Stadt Dortmund und ihrer städtischen Gesellschaften aktiv und beraten sich zu allen relevanten Ratsbeschlüssen und Entscheidungen in Bezug auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz.
Darauf aufbauend erfüllt der Beirat die Funktion, klimaschutzrelevante Defizite in Beschlussvorlagen aufzuzeigen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte konstruktive Anregungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit der Zielmarke Klimaneutralität 2035 zu formulieren. Die Stellungnahmen des Beirates sind den zuständigen politischen Gremien als Empfehlungen vorzulegen. Sie sollen öffentlich einsehbar sein und als Anregung für die kommunale Klimaschutzdiskussion dienen.


3. Der Beirat setzt sich zusammen aus

4. Der Rat entscheidet über die Berufung der Mitglieder des Beirats. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fraktionen sowie der gesellschaftlichen Organisationen obliegt den jeweiligen Gruppierungen.

5. Einen Konzeptvorschlag zur Organisation, zu Aufgaben, den Mitgliedern, inkl. einer Kostenschätzung und der Finanzierung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Rat Mitte des Jahres 2021 im September 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

6. Das Gremium soll spätestens im dritten Quartal 2021 die Arbeit aufnehmen.

Die beiden anderen Zusatz-/Ergänzungsanträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20279-21-E2) und der Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache Nr.: 20279-21-E3) werden als Prüfaufträge an die Verwaltung gegeben.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19970-21)

Den Ratsmitgliedern ist folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vorgelegt worden:


Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.




Laut Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) wurde das Thema der Fläche intensiv im Ausschuss diskutiert und fand Berücksichtigung. Es steht noch ein Qualifizierungsverfahren an, in welchem diese Dinge zu prüfen und bedenken sind. Sie wünscht die Beschlussfassung in der Fassung des AKUSW.

Rm Waßmann (CDU) erklärt, seine Fraktion würde heute nur in der Fassung des AKUSW, also inklusive des Qualifizierungsverfahrens, beschließen.

Die Fraktion Die Linke+ wird, so Rm Kowalewski, auch in der Fassung des AKUSW zustimmen. Die von Rm … (s.o.) genannten Punkte würden dann im anschließenden Wettbewerb zur Umsetzung kommen.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKUSW und fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.


Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.

Die Empfehlung die Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 05.05.2021 und die beiden Zusatz-/ Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5 und E6) werden als Prüfaufträge in das weitere Verfahren gegeben:

- BV Mengede:

- Zusatz-/ Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5):
- Zusatz-/ Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21- E6)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19869-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das „Kleinräumige Pflegemarktmonitoring“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.2.a
Housing First
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vor:

1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden und ihnen geholfen werden kann.
2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.
3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, 5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu verzichten.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.
7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.
8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.
9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von Fördermitteln zu prüfen.
Rm Schmidt (SPD) dankt den Beteiligten der Wohnungslosenhilfe für ihren Einsatz und für die fachliche Diskussion im ASAG. Nach umfangreichen Beratungen in unterschiedlichen Gremien möchte seine Fraktion dem Antrag in der geänderten Form zustimmen. Hier können nun Hilfen weiterentwickelt und passgenau angeboten werden, um möglichst vielen Menschen die Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen. Housing First scheint ein vielversprechender Ansatz dafür zu sein. Die Anpassungen zum Wohnraumvorhalteprogramm und bei der Beteiligung der DOGEWO waren im Sinne der Fraktion, die nun zustimmen könne.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) beschreibt die Bandbreite der Ursachen für Obdachlosigkeit. Wohnen ist ein Grundrecht. Dem Grundsatz folgt Housing First. Laut EU-Kommission können von den Betroffenen 78 Prozent und mehr langfristig ihren Wohnraum erhalten. Damit ist die Rückkehr in einen strukturierten Alltag möglich. Der Fraktion Die Linke+ ist der Antrag herzlich willkommen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Debatten im Ausschuss zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Linke+, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Nun ist die Umsetzung wichtig, damit bald obdachlose Menschen wieder eine Wohnung haben. Seine Fraktion stimmt zu.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) unterstützt den Antrag in seiner Grundrichtung. Trotz einiger Fragen hält seine Fraktion den Ratsbeschluss zu Housing First für gut und wird diesen unterstützen.

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.


Der Rat beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ in der Fassung des ASAG:

zu TOP 5.2.b
Versorgung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21029-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21029-21-E1) vor: Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) sagt, dem Punkt 1 des Antrags könne seine Fraktion zustimmen, wenngleich dies im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) detailliert zu besprechen ist. Zu den Punkten 2 und 3 meint er, die Gründe der Nichtinanspruchnahme der Unterkünfte liegen nicht darin, dass die Menschen diese nicht kennen. Es ist nicht lebensreal, mittels Aufforderung oder Ausgangssperre - die auch ein ganz anders Ziel verfolgt - Menschen in Unterkünfte zu bringen. Ein Votum des Rates hinsichtlich des Verzichts auf Verhängung von Bußgeldern bei vermeintlichen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen ist entbehrlich, da im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) dies bereits erklärt wurde. Daher würde sich die Fraktion B‘90/Die Grünen zu den Ziffern 2 und 3 des Antrags enthalten.
Über das Anliegen in Punkt 4 möchte seine Fraktion gern sprechen, allerdings nicht im Rat, sondern im zuständigen Ausschuss. Er bittet um Überweisung in den ASAG.

Rm Schmidt (SPD) erklärt für seine Fraktion, Ziel des Antrags sei der Schutz der Wohnungslosen. Dieser Schutz sollte per Beschluss vor möglichen Repressalien abgesichert werden.

Laut Rm Bahr (CDU-Fraktion) bietet Dortmund viele Möglichkeiten für Wohnungslose. Die CDU-Fraktion sieht in den Punkten 1-3 geübte Praxis, die nicht neu entschieden werden muss. Unter Ziffer 4 finden sich diskussionswürdige Punkte, die gern im ASAG diskutiert werden sollten. Daher sollte der Antrag in den ASAG überwiesen werden.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) möchte den Antrag ebenfalls im ASAG diskutieren.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) sieht Punkt 1 und 2 nicht für zustimmungswürdig. Denn wohnungslose Menschen von der Straße zu bekommen, sei nicht erste Strategie zur Pandemiebekämpfung. Die Punkte 3 und 4 würden unterstützt, eine Überweisung in den ASAG ist aber auch denkbar.

Rm Neumann-Lieven (SPD) ist für ihre Fraktion bereit, den Antrag im ASAG zu diskutieren.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) verweist auf § 28b Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG).

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) äußert Skepsis an der Formulierung „…geht davon aus…“ zu Ziffer 3 und bittet um Überarbeitung, sofern der Antrag im ASAG thematisiert wird.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Beratung an den ASAG.

zu TOP 5.3.a
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21027-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache
Nr.: 21027-21-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:


Rm Dr. Suck (CDU) erklärt zu Ziffer 2 des Antrags die Fürsorgepflicht der Stadt Dortmund für die Mitarbeitenden. Die Ausstellung von Prioritätsbescheinigungen für hausärztliche Praxen genüge nicht. Er bittet um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion.

Laut Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) ähneln einige Punkte dem eigenen Antrag (TOP 5.3b). Man wolle dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen.

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof (AfD) sieht unter Ziffer 2 einen Verdrängungswettbewerb zwischen priorisierten Gruppen und Mitarbeiter*innen. Aus Sicht seiner Fraktion ist der Antrag – wie auch der Antrag unter TOP 5.3b –nicht zustimmungsfähig.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht die Anträge unter 5.3a und 5.3b im Sachzusammenhang. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zu 5.3b findet die Zustimmung seiner Fraktion, wenngleich einige Punkte aus seiner Sicht bereits durch die Verwaltung bearbeitet werden.
Der Antrag der CDU sollte wegen seines Umfangs im Fachausschuss behandelt werden. Bei einer Abstimmung würde die Fraktion bei Ziffer 1 zustimmen, bei 2. gibt er zu bedenken, dass der Rat auch für die Menschen in Dortmund verantwortlich ist. Er mahnt zur Vorsicht, um nicht allein das Interesse der Beschäftigten der Stadtverwaltung zu sehen. Nummer 3 empfindet er für unverständlich, da die KVWL anderweitig den Impfstoff bezieht, hält er eine Abstimmung für nicht notwendig. Punkt 4 und 5 sind zustimmungsfähig, bei Ziffer 6 fehlt ihm jegliches Verständnis. Es gibt eine Teststrategie für schulische Zwecke, um Unterricht zu sichern, was auch funktioniere.

Rm Kowalewski (Die Linke+) möchte mit seiner Fraktion beim CDU-Antrag der Empfehlung des Personalrats folgen und zustimmen. Die generelle Aufhebung der Priorisierung sieht er vor dem Hintergrund der ungeimpften Menschen in Risikogruppen grundsätzlich kritisch. Auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen werde man zustimmen.

Rm Dr. Suck (CDU) erklärt, die Kurzfristigkeit des Antrags sei der Situation geschildert. Zu Punkt 2 besteht nicht die Absicht, eine neue Priorisierungsgruppe zu eröffnen. Es geht nur um die Ausweitung eines Angebots, nicht um ein Privileg. Ziffer 3 soll nur die Leistungsfähigkeit im Impfzentrum hinterfragen, damit nach Wegfall der Priorisierung die Zahl der Impfungen je Tag nochmal gesteigert werden kann.

StRin Zoerner geht auf Ziffer 3 des Antrags ein und erklärt, die dort geforderten Strukturen existierten bereits. Problematisch ist eher die Impfstofflieferung. Sie skizziert die Problematik der zu geringen Impfstoffmengen in Verbindung mit der entfallenden Priorisierung. Die anderen Punkte - z.B. SORMAS - , so ihr Vorschlag, könnten im Ausschuss thematisiert werden.

Zum Antrag der B‘90/Die Grünen (s. 5.3b de TO) erklärt sie an dieser Stelle, es werde künftig mit dem Fachbericht regelmäßig hinsichtlich der 7-Tage-Inzidenz in den Stadtbezirken (vgl. Ziffer 1 des Antrags) informiert. Die Ziffern 2 und 3 des Antrags sind in Bearbeitung bzw. bereits erledigt.

StR Uhr beschreibt Unmut bei den Mitarbeitenden und der teilweisen Zulassung der Priorisierungsgruppe 3. So wurden Bedienstete des Landes NRW teilweise berücksichtigt, kommunale Mitarbeiter*innen nicht. Dazu gibt es diverse Beschwerdeschreiben von Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise, aber auch vom Personalrat an den zuständigen Landesminister. Auch sind nicht nur städtische Beschäftigte, sondern auch Mitarbeitende in städt. Unternehmen, z.B. Busfahrer*innen, betroffen. Zumindest sei es aber seit dem 19.5.21 möglich, Bescheinigungen zur Vorlage in der hausärztlichen Praxis zu vergeben.
Die Stadt Dortmund, Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (BAGM), verfügt über kein betriebsärztliches Personal. Die Impfstoffmengen, welche angeblich bundesweit für Betriebsärzt*innen zur Verfügung stehen sollen, sind nicht auskömmlich. Auch ist unklar, welcher Bedarf bei Mitarbeitenden noch besteht, sobald Impfungen betriebsärztlich tatsächlich möglich sind. Aktuell sind sehr viele Faktoren unklar oder einem starken Wandel unterzogen. Beim BAGM versuche man dennoch mit Hochdruck Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Rm Rudolf (SPD) bittet, Ziffer 6 des Antrags auch in den Schulausschuss zu überweisen.

Rm Perlick (AfD) merkt zu Punkt 6 an, dass hinsichtlich der Ansteckung durch Kinder bisher keine Nachweise existieren. Mit den Maßnahmen werde nicht geschützt, sondern Leid verursacht.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) sieht ein Signal des Rates an die Verwaltung als sinnvoll an, um die Impfungen in Quartieren mit hoher Inzidenz zu beschließen. Daher hält er den Antrag seiner Fraktion nicht für obsolet, sondern bittet um Zustimmung.

Rm Garbe (AfD) fragt StR Zoerner hinsichtlich des knappen Impfstoffes, ob bereits vergebene Termine fraglich werden oder nur die künftige Terminvergabe betroffen ist.

StRin Zoerner erklärt, alle bis zum 5.6. vergeben, gebuchten und bestätigten Termine sind sicher. Danach besteht dann Unklarheit. Die anstehenden Zweitimpfungen sind ebenfalls gesichert.

Rm Dr. Goll (CDU-Fraktion) zeigt Einverständnis für ihre Fraktion, Ziffer 6 des Antrags im Schulausschuss zu thematisieren. Zur Frage der Selbsttests zum Unterrichtsbeginn in Schulen führt sie aus, dass diese nicht immer ganz problemlos funktionieren und man daher prüfen lassen möchte, ob Schüler*innen noch andere, assistierte Möglichkeiten eröffnet werden können.

Rm Gebel (Die Linke+) ergänzt StR Zoerner in Sachen SORMAS. Dies wurde im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) besprochen. Die Software könne zwar durch das Systemhaus zur Verfügung gestellt werden, aus rein praktischen Gründen sein die Beschäftigten aber gerade so gebunden, dass Schulungen nicht möglich sind.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) zur Kenntnis. Über die Punkte des vorgelegten CDU-Antrages wird getrennt abgestimmt:

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung des Landes, der Stadt Dortmund ein Sonderkontingent an Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, das vom Land eingeforderte und bis zum 17. Mai 2021 einzureichende Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur nächsten Sitzung am 15. Juni 2021 zur Kenntnis zu geben.

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Corona-Impfkampagne mit einem betrieblichen Impfangebot für die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dortmunder Stadtverwaltung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass unverzüglich ein Impfkonzept vorgelegt wird und alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den städtischen Mitarbeitenden in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot unterbreiten zu können, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich ist. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP/Bürgerliste und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe darauf hinwirkt, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, um für den Zeitpunkt der Aufhebung der Impf-Priorisierung zum 7. Juni 2021 eine möglichst zeitnahe Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe zu gewährleisten.

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die angesichts der pandemischen Entwicklung zunächst zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonenmanagements auf die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein aktueller Sachstandsbericht vorzulegen.

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

5. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag des Rates nachgekommen ist, und seit dem 13. Mai 2021 auch in Dortmund mit dem Einsatz der „Impfbrücke“ eine Möglichkeit besteht, verfügbare Imfpdosen schnellstmöglich zu verteilen, damit keine Impfdose verfällt. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des nach der Coronavirus-Impfverordnung rechtlich Möglichen, die Registrierung bei der „Impfbrücke“ für alle Impfwilligen zu öffnen.

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 6 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1) und überweist diesen Punkt an den Schulausschuss:

6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.

zu TOP 5.3.b
Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21030-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1) vor:

Der Rat der Stadt stimmt über die Punkte des vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1) getrennt ab:

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Corona-Zahlen der 7-Tage-Inzidenz regelmäßig differenziert nach Stadtbezirken zu veröffentlichen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zur gezielten Impfung von Menschen in Quartieren mit hoher Inzidenz und/ oder hoher Bevölkerungsdichte und beengten Wohnverhältnissen zu entwickeln. Dabei ist auch der Einsatz mobiler Impfteams zu prüfen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

3. Die Verwaltung nimmt unmittelbar Kontakt mit der Landesregierung auf, um ein entsprechendes Konzept analog des Verfahrens anderer Städte abzustimmen und umzusetzen. Dabei ist auf die vom Land angekündigten 100.000 zusätzlichen Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen zurückzugreifen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

4. Die Verwaltung verstärkt sofort die Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Impfungen in den betreffenden Stadtbezirken - auch unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit im Rahmen der Impfberatung -, um die Information und Akzeptanz für entsprechende Impfaktionen zu verbessern und zu steigern.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20414-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages zu und ermächtigt die Verwaltung, die notarielle Änderung des Gesellschaftsvertrages entsprechend vorzunehmen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

Rm Erstfeld (SPD) beantragt, den Bericht auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zur Kenntnis zu geben.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Abschlussbericht der vierten Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015–2020 zur Kenntnis und überweist ihn auch zur Kenntnisnahme an den AKJF.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Elternbeiträge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21031-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21031-21-E1) vor:


Rm Gövert (B’90/Die Grünen) beschreibt die pandemiebedingten Einschränkungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten, welche Familien zu bewältigen hatten und haben. Es ist gut, dass Familien für die Monate Mai und Juni entlastet wurden. Der Antrag zielt nun darauf, auch für weitere Monate - in der Vergangenheit und auch für die Zukunft - eine entsprechende Entlastung zu schaffen. Rm Gövert bittet um Zustimmung zum Antrag.

Rm Kaminski (SPD) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag an und bedauert, dass nicht bereits im Februar 2021 der Antrag der SPD erfolgreich war.

Rm Mader (CDU) sieht in der Pandemie nicht das Land allein in der Pflicht, sondern die Kommunen müssten ebenfalls ihren Anteil tragen. Die hälftige Teilung der Kosten wäre aus Sicht seiner Fraktion ein gangbarer Weg. Die Belastung der Familien sieht er. Rm Mader gibt jedoch zu bedenken, dass der Rat entsprechend reagiert und großzügige Regelungen beschlossen hat. Daher wird die CDU-Fraktion dem Antrag nicht beitreten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stimmt mit der CDU-Fraktion überein. Zumal die Einrichtungen gut besucht seien und Eltern sehr wohl das Betreuungsangebot umfassend nutzen.

Rm Deyda (Die Rechte) ist der Meinung, dass der Betrag - egal ob Bund, Land oder Kommune – komplett übernommen werden sollte.

Laut Rm Gövert war die hälftige Teilung geübte Praxis. Auch ist die Kommune sicher gewillt, sich zu beteiligen. Diese Forderung ist auch als Verhandlungsbasis zu verstehen. Die Antragstellenden habe sich nun aber an den Forderungen des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW orientiert, die Kinder möglichst zu Hause zu lassen. Daher ist der Antrag aus ihrer Sicht folgerichtig.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt für seine Fraktion den Beitritt zum Antrag. Er widerspricht RM Kauch und berichtet aus privater Erfahrung, dass nur sehr wenige Kinder aktuell die Einrichtung besuchen. Auch sei Infektionsschutz Ländersache und das Land muss die Folgen der Entscheidungen vertreten.

Rm Bohnhof (AfD) stimmt mit Rm Mader überein und erklärt, seine Fraktion werde gegen den Antrag stimmen.

StRin Schneckenburger berichtet, die kommunalen Spitzenverbände verhandeln seit Wochen mit dem Land NRW hinsichtlich der Elternbeiträge. Hintergrund ist der große Druck der Eltern mit dem Ziel der Rückerstattung von Elternbeiträgen auf die kommunalen Jugendämter. Ziel ist die komplette Übernahme durch das Land NRW. Dies ist auch einhellige Auffassung der Spitzenverbände, des Städtetags und unabhängig von politischer Überzeugung. Der Minister hat angekündigt, für die Monate Mai und Juni auf 50 Prozent zu verzichten. Eine Vereinbarung dazu ist noch nicht getroffen. Daher liegt der Vorschlag nun dem Rat vor.
Die Einrichtungen waren zu Zeiten der Notbetreuung mit durchschnittlich 30 Prozent ausgelastet. Dabei sind jedoch auch starke Schwankungen zwischen einzelnen Einrichtungen zu verzeichnen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Fraktionen von CDU, FDP/Bürgerliste und AfD nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21031-21-E1):

1. Der Rat schließt sich der Stellungnahme des Städtetages NRW an, dass vor dem Hintergrund der Pandemie-Einschränkungen die Beteiligung des Landes an den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS für die Monate Mai und Juni aus kommunaler Sicht unzureichend ist. 2. Der Rat fordert das Land auf, die Elternbeiträge auch für Februar, März und April vollständig zu übernehmen sowie klarzustellen, dass die Beiträge auch in den kommenden Monaten übernommen werden, wenn eine Betreuung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

zu TOP 8.2
Anpassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21036-21)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Anpassung der Entgeltordnung zur Kenntnis und beschließt:


zu TOP 8.3
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20968-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

• Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

• Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,

• Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)

für den Zeitraum vom 01. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 vorläufig aussetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Vorbehaltlich einer Zusage des Landes sich an den Mindererträgen hälftig zu beteiligen, wird beschlossen, auf die o.g. Erhebung der Elternbeträge in den Monaten Mai 2021 und Juni 2021 vollständig zu verzichten. Sofern keine hälftige finanzielle Beteiligung des Landes erfolgt, wird eine aktualisierte Vorlage zur Beschlussfassung in die nächste Ratssitzung eingebracht. Bis dahin sollen die Elternbeiträge für die beiden genannten Monate nicht eingezogen werden.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19449-20)

Der Rat der Stadt hat nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 28.04.2021 vorliegen:

Dem Rat der Stadt liegt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen
Sitzung am 11.05.2021 vor:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bemängelt, dass in der Vorlage keine Aussage zur Wichlinghofer Grundschule gemacht wird und fordert eine Konkretisierung der Baumaßnahme.
Weiter hat der Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vorliegen:

Rm Dr. Goll (CDU) erklärt, die abgebildete Fassung in der noch nicht genehmigten Niederschrift des Schulausschusses entspreche nicht der dortigen Beschlussfassung. Ziel war nicht, dass der Bedarf nochmal zusätzlich angemeldet werden muss, sondern vielmehr die Bedarfsfeststellung und Berücksichtigung bei den Baumaßnahmen. Die Bedarfe sollen bei Planungsbeginn berücksichtigt werden. Sie bittet für ihre Fraktion um Beschlussfassung ohne den im Schulausschussprotokoll fett gedruckten Passus.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) bestätigt die Darstellung.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 19449-20-E2):

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei jeder geplanten Um- und Neubaumaßnahme an Turn- und Sporthallen sowie Grundschulen die Möglichkeit der baulichen Integration von weiteren Räumen für den offenen Ganztag (OGS) und neuen Kindertagesstätten (Kitas) geprüft wird und wo möglich die Baupläne entsprechend ergänzt werden.

2. Da insgesamt die Flächen begrenzt, der Bedarf an eigenständigen Räumen für pädagogische Arbeit / gestaltete Freizeit in der Schule (OGS) und an Kitas groß ist, sind auch Möglichkeiten zwei- oder mehrgeschossiger Bauten bei Sporthallen zu prüfen. Unter- bzw. oberhalb von Umkleidetrakten und von neu zu errichtenden Turn-/Sporthallenflächen ist zukünftig zwingend zu prüfen, ob diese Nutzungskombination möglich ist. Gleiches ist auch (in Ergänzung der Vorgaben aus der Schulbaurichtlinie) für Grundschulgebäude generell in den Blick zu nehmen.

3. Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sporthallen ist zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine solche Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaßnahmen sind von vorstehender Beschlussfassung nicht betroffen.

zu TOP 9.2
Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20272-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

zu TOP 9.3
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

zu TOP 9.4
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20233-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:


Rm Dr. Suck (CDU) gibt als Antragsteller an, dass die SPD-Fraktion darum bittet, folgenden Satz unter 1b) Zusammensetzung des Beirates zu ergänzen:

Die Zusammensetzung des Beirates wird regelmäßig zu Beginn einer neuen Wahlperiode des Rates gegebenenfall angepasst.“

Rm Erstfeld (SPD) bittet für seine Fraktion um folgende Änderungen des Antrags:

Rm Erstfeld beantragt eine getrennte Abstimmung über beide Punkte.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erläutert, dass die Streichung unter 1b) des Beschlussvortrages erfolgen soll. Grund für die Streichung ist, dass bestimmte Personen Mitglieder des Beirates oder Gäste sind, z.B. ist die Fachbereichsleitung nicht auf dem Level wie der Kämmerer.
Bei der Anrechnung des*der AFBL-Vorsitzenden unter 1b) Satz 2 hält er die im AFBL empfohlene Formulierung für besser, da auch ein Mitglied einer kleineren Fraktion den AFBL-Vorsitz haben könnte. In der Formulierung der SPD würde dies bedeuten, dass deren Fraktionsvorsitzende*r dem Beirat nicht angehören würde. Rm Kauch lehnt damit beide Änderungswünsche der SPD-Fraktion ab.

Rm Kowalewski (Die Linke+) signalisiert Zustimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion und begrüßt einen Beirat der Kommunalwirtschaft durch den das Verhältnis zwischen Rat und kommunalen Betrieben demokratisiert wird.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) hält es hinsichtlich des Änderungsantrags der SPD-Fraktion für klüger, dass der Kämmerer –und nicht die Fachbereichsleitung des FB 1- Mitglied des Beirats ist. Daher möchte sich ihre Fraktion dem Ansinnen der SPD-Fraktion nicht anschließen.
Bezüglich des AFBL-Vorsitzes schlägt Rm Reuter vor, beim im AFBL empfohlenen Änderungsantrag zu bleiben. Nach einer Wahlperiode muss es möglich sein, sich Gedanken darüber zu machen, ob an der Zusammensetzung Änderungen vorgenommen werden müssen. Sie lehnt daher auch die Änderungswünsche der SPD-Fraktion ab.


Zum Wortbeitrag von Rm Kauch entgegnet Rm Erstfeld, dass nach einer Ratsperiode die Zusammensetzung angepasst werden könnte, wenn der Beschlussvorschlag zu 1a) ohne Streichung beibehalten wird. Damit könnte kleineren Fraktionen, die einen Ausschussvorsitz stellen, Rechnung getragen werden.

OB Westphal stellt heraus dass mit der Einrichtung des Beirates für Kommunalwirtschaft ein Umgang mit § 113 GO vorbereitet werden soll. Gleichzeitig wurden organisatorische Anpassungen vorgenommen und die Beteiligungsverwaltung als Stab der Kommunalwirtschaft im Amt des Rates und des Oberbürgermeisters angebunden. Daraus folge, dass die Stabsleitung Kommunalwirtschaft und die Fachbereichsleitung des FB 1 - und nicht die Kämmerei oder der Kämmerer - Mitglied des Beirats sind.
Ziel des Beirates ist es, einen qualifizierten Austausch von Politik, Beteiligungsunternehmen und Verwaltung zu erreichen. Mit Teilnahme der Fachbereichsleitung des FB 1 ist sichergestellt, dass auch ohne Anwesenheit des OB berichtet werden kann.

Rm Dr. Suck stellt fest, dass im AFBL entgegen der Aussage des OB i.d.R. Stellungnahme durch die Stabsleitung Kommunalwirtschaft erfolgt.

OB Westphal erklärt, dass die Fachbereichsleitung des FB 1 ab Dienstantritt voraussichtlich im AFBL anwesend sein wird.

OB Westphal hält fest, dass der vorliegende Antrag von B‘90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste um folgenden Satz ergänzt wird:
„Die Zusammensetzung des Beirates wird regelmäßig zu Beginn einer neuen Wahlperiode des Rates ggf. angepasst.“

Der Rat der Stadt stimmt in Einzelabstimmung zum mündlich gestellten Antrag der SPD-Fraktion wie folgt ab:

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ folgende Beschlüsse:

-zum gemeinsamen geänderten (fett/kursiv) Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 (DS-Nr. 20233-21-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- zur Vorlage „Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW – hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft“ (Drucksache Nr.: 20233-21):
zu TOP 9.5
Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20150-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zur Realisierung eines Neubaus für das Paul-Ehrlich-Berufskolleg

zu TOP 9.6
Jahresabschlussentwurf 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20203-21)

Für Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) ist fraglich, warum die 1.500 Seiten der Vorlage nicht im Fachausschuss thematisiert wird und man dann auch über die gewählten Darstellungsformen und andere Fachfragen sprechen kann. Der Rat sei aber nicht das richtige Gremium dafür.

OB Westphal erklärt, die Kennzahlen würden in den jeweiligen Ausschüssen schon besprochen. Der Jahresabschluss sei dessen Zusammenfassung.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 25.922.577,77 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 156.720.330,47 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 2.793.936,40 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 218.033,66 Euro.

- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 18.000.000,00 Euro.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2021 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.7
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20703-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH an, die Streichung von § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu beschließen.

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, diese Änderung des Gesellschaftsvertrags gemeinsam mit der Klinikum Dortmund gGmbH zeitnah vorzubereiten.

zu TOP 9.8
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20709-21)

Dem Rat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL)aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:


Außerdem liegt dem Rat der Stadt zur Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20709-21-E3) vor:

Rm Mader (CDU) fragt für seine Fraktion nach § 2 Abs. 3, wonach die Gesellschaft berechtigt sei, andere Unternehmen zu erwerben. Der Fachvortrag sei so verstanden worden, dass die Nutzung dieser Option nicht beabsichtigt ist. Daher schlägt er die Streichung des Passus vor.

OB Westphal erklärt, dass dieser Passus standardmäßig enthalten, die Streichung jedoch unschädlich sei.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Fraktion Die Fraktion Die Partei bei Streichung des o.g. Passus in § 2 Abs. 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der durch die Klinikum Dortmund gGmbH vorgesehenen Gründung einer Energiegesellschaft – E.DO gGmbH – zu und weist die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Gesellschaft an, der Gründung der Gesellschaft zuzustimmen.

zu TOP 9.9
Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20819-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veräußerung der Anteile an der rku.it GmbH durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG, Moers, die indirekt zu einer Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote der Stadt Dortmund an der rku.it GmbH von 1,01 % führt.

zu TOP 9.10
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20599-21)

Rm Garbe (AfD) signalisiert für seine Fraktion Ablehnung. Er spricht sich gegen Jahrespauschalen aus.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die städtischen Vertreter*innen im Trägerausschuss des Jobcenters Dortmund neben dem Sitzungsgeld auch die Jahrespauschale erhalten.

zu TOP 9.11
TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20707-21)

Dem Rat der Stadt liegen zur Sitzung folgende Unterlagen vor:

„- eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021:



Herrn RM Udo Reppin


- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20707-21-E3):

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (die Rechte) unter Berücksichtigung des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20707-21-E3) folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende vier Personen für den Fachbeirat der TZ Net GmbH:

Franz-Josef Rüther,

Martina Stackelbeck,
Udo Reppin sowie
die designierte Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Dortmund, Frau Heike Marzen, ab ihrem Dienstantritt.

zu TOP 9.12
Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20442-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:


Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) kritisiert den Gesellschaftsvertrag, nach welchem die Stadt Dortmund einseitig die Verluste zu tragen hat. Die Eigenkapitalstärkung geschieht zwar zu gleichen Teilen, der Ausgleich von Verlusten, so befürchtet er, bleibt wieder allein der Stadt Dortmund überlassen. Er fordert eine grundlegende Änderung der Vertragsbeziehungen bzw. des Gesellschaftervertrags. Er wiederholt den von Rm Garbe (AfD-Fraktion) im AFBL formulierten Antrag.

Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion im AFBL und die Einlassungen des Kämmerers. Daher wäre es nicht klug, die Eigenkapitalzuführung seitens des DFB auszuschlagen. Vor diesem Hintergrund wurde im AFBL der gemeinsame Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gestellt. Ziel ist die noch stärkere Einbindung in Entscheidungsprozesse hinsichtlich des Deutschen Fußballmuseums. Daher wird seine Fraktion der Vorlage zustimmen. Der Antrag der AfD-Fraktion wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, da er bezogen auf die Vorlage sachfremd ist. Des Weiteren bittet er um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) sind verbesserte Rechte des Rates hinsichtlich der Beteiligung am Deutschen Fußballmuseum wichtig. Defizitär ist das Deutschen Fußballmuseum schon länger, was sich auf den Haushalt der Stadt Dortmund auswirkt. Daher ist die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells dieses Museums wichtig. Er wünscht sich deshalb den intensiven Austausch unter den Ratsmitgliedern.

Rm Mader (CDU-Fraktion) hält Transparenz für notwendig, sieht aber zugleich den Zweck des Museums nicht darin, Geld zu verdienen. Andere Museen wären mit dem Deckungsgrad des DFB-Museum sehr zufrieden. Die Entscheidung für dieses Museum hat der Rat vor etlichen Jahren getroffen und die Außenwirkung ist durchaus positiv. Er würde sich über einen höheren Anteil seitens des DFB freuen. Gleichzeitig macht er deutlich, wie schwierig entsprechende Verhandlungen mit Organisationen dieser Art sind.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung seit einiger Zeit den Auftrag hat, den Gesellschaftervertrag mit dem DFB neu zu verhandeln. Die aktuelle Vorlage sieht er als erstes kleines Ergebnis aus den Gesprächen mit dem DFB. In der Anerkenntnis dieser Lage möchte seine Fraktion die Vorlage nicht ablehnen. Mehr als die Enthaltung seiner Fraktion kann er aber nicht in Aussicht stellen. Die Defizitausgleiche wurden stets abgelehnt, weil sie keinen Fortschritt darstellen. Auch meint er, das Geschäftsmodell des Museums müsse perspektivisch auf den Prüfstand.

OB Westphal geht auf die Ticketverkäufe vor und ab Beginn der Pandemie ein. Weiterhin stellt er die Lage in der Gesellschafterversammlung dar, die durchaus durch die vielen Wechsel beim DFB (Präsidentschaft, Hauptgeschäftsführung, Schatzmeister) geprägt ist und Unsicherheiten birgt. Er hinterfragt den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste im AFBL.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, im AFBL habe es weder einen Beschluss zur Vorlage noch zu den gestellten Anträgen gegeben. Weiterhin macht er für seine Fraktion deutlich, dass das Museum grundsätzlich positiv gesehen und kritisch begleitet werde. Auch erhoffe man sich von der kommenden DFB-Spitze, dass bei der Übernahme von Verlusten mehr Bereitschaft zu deren Übernahme erzielt werden kann. Die Idee des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste, mehr Transparenz und Beteiligung der Politik zu erreichen, sei positiv. Da aber gerade unter TOP 9.4 die Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft beschlossen wurde, sei dies das Instrument der Wahl. Daher werde man sich zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste enthalten. Der Antrag der AfD-Fraktion wird - in der Begründung schließt er sich den Argumenten des Rm Mader an - abgelehnt.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) erläutert zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste dass es nicht nur eine Sache des AFBL sei. Vielmehr müsse ganz generell klar sein, wer künftig die Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung vertritt. Dies ist aus seiner Sicht nicht nur eine Sache des Beirats der Kommunalwirtschaft.

OB Westphal erklärt, dass der Antrag vom AFBL ohne Empfehlung dem Rat übermittelt wurde. Der AFBL hätte selbst darüber entscheiden können. Damit die Verwaltung dem AFBL gewünschte Informationen vorlegt, ist kein Ratsbeschluss notwendig.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt fest, diese Vorgehensweise wäre auf Wunsch der SPD-Fraktion im AFBL vereinbart worden.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) ergänzt Rm Kauch. Die Antragstellenden hätten sich auf den Wunsch eingelassen, um nun umfänglich im Rat zu beschließen.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) beabsichtigte im Ausschuss die Verschiebung in die nächste AFBL-Sitzung. Den antragstellenden Fraktionen sei dies aber zu lang gewesen. Daher sei die Ratssitzung als Kompromiss verabredet worden.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) stellt heraus, dass auch seine Fraktion im AFBL die Verschiebung in die nächste Ausschusssitzung beantragt, dann aber der Übereinkunft hinsichtlich der Ratssitzung zugestimmt habe.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Die Linke+, B‘90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Die Fraktion Die Partei den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B’90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste:

Die Verwaltung wird gebeten, dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 eine Vorlage vorzulegen, wie durch eine bessere Einbindung von Mitgliedern des Rates in die Gesellschafterversammlung und/oder andere Gremien des Deutschen Fußballmuseums – und damit über die Beteiligung von Ratsmitgliedern am Kuratorium hinaus – die Politik proaktiver in Entscheidungen einbezogen werden kann und wie eine höhere Transparenz bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells geschaffen wird, um weitere Defizite in der Zukunft zu vermeiden

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den mündlich vorgetragenen Antrag der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen von Die Linke+ und Die Fraktion Die Partei auf der Grundlage des § 83 GO NRW eine Eigenkapitalzuführung der Stadt Dortmund in 2021 an die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH in Höhe von 700 T€.

zu TOP 9.13
Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + (Drucksache Nr.: 21021-21-E1) vor:


Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert das Ziel der Fragen sei die Klärung, wie das Aktienpaket der Stadt Dortmund vertreten wird. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf umfassende Erklärung.

Rm Gebel (Die Linke+) stellt die Frage, ob die Beteiligungen organisatorisch näher an den Oberbürgermeister gebunden werden, dann aber von anderen Personen wahrgenommen werden.

OB Westphal sichert eine umfassende schriftliche Beantwortung zu. Er stellt fest, dass die Stadt Dortmund kein Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat der RWE hat. Die Entsendung in den Aufsichtsrat erfolgt durch die Hauptversammlung. Die Vertretung der kommunalen Anteilseigener (VkA) vertritt die Interessen der Kommunen. Deren Vorsitz wird OB Westphal in der Zukunft übernehmen.
Dies ist anders als die Besetzung von Aufsichtsräten in den kommunalen Betrieben. Denn hier entscheidet der Rat.

Rm Garbe (AfD) hält die Antwort des OB Westphal für nicht ausreichend. Er findet, er hätte die Rolle im RWE-Aufsichtsrat übernehmen sollen, nicht Herr Sierau.

Rm Dr. Suck (CDU) hält die gesellschaftsrechtlichen Fragen für klar. Für seine Fraktion ist die politische Begleitung der Thematik wichtig. Mit den Ratsfraktionen wurde nicht darüber gesprochen, über die entsprechenden Gremien ein Mandat im Aufsichtsrat zu erringen und dessen Ausübung. Wenn die Presseberichte stimmen, fände die CDU-Fraktion das Verfahren unglücklich.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) ist davon ausgegangen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund - wie in der Vergangenheit - dieses Mandat übernimmt, unabhängig von der strategischen Bedeutung des Unternehmens für die Stadt Dortmund.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sagt, man habe nie ein Entsendungsrecht, wohl aber als größter Aktionär ein Vorschlagsrecht angenommen. Wie das Mandat zustande kam, wie die Zusammenhänge zum kommunalen Aktienbesitz aussehen und auch die Entschädigung für die Wahrnehmung des Mandats sind für die Fraktion von Interesse.

Rm Waßmann (CDU) erläutert, es gebe beim VkA keine Beschlüsse. Besagtes Mandat des Herrn Sierau ist vielmehr nur zur Kenntnis gegeben worden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) trennt den Prozess von der Kommunikation. Aus seiner Sicht hätte der Aufsichtsrat von DSW21 befasst werden müssen. Außerdem halte er es nicht für zwingend, dass der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund im RWE-Aufsichtsrat zwingend vertreten sein müsse. Es handle sich um keine strategische, sondern finanzielle Beteiligung, die darauf zielen sollte, den Unternehmenswert so zu entwickeln, dass die Stadt Dortmund beim Anteilsverkauf einen möglichst hohen Ertrag erzielt. Deswegen sollten im Aufsichtsrat Personen mit Zeit und Kompetenz für diese Aufgabe sitzen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärt für ihre Fraktion, es sei zunächst wichtig, dass dort eine Person aus Dortmund aktiv ist.

Rm Gebel (Die Linke+) legt den Schwerpunkt darauf, wer diese Entscheidung trifft und wie die Mandatsträger*innen beteiligt sind.

zu TOP 9.14
Resolution zur Gewährleistung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21023-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Resolution der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21023-21-E1) vor:

· die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer bis 2024 auszugleichen, · sich an einer Lösung für die hohe Belastung mit Kassenkrediten (Schlagwort „Altschulden“) zu beteiligen, über die eine Entschuldung der Kommunen ohne finanzielle Überforderung erfolgen kann, · ein Investitionsprogramm für Kommunen aufzulegen, dass merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beiträgt, die kommunale Infrastruktur stärkt, die Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge behebt, den ökologischen Umbau zu einer klimaschonenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützt sowie die infrastrukturellen Defizite im Bildungsbereich ausgleicht. Laut Rm Erstfeld (SPD) sind die Kommunen besser als erwartet durch die Coronakrise gekommen. Dennoch sind die Perspektiven und Erwartungen gedämpft. Der Investitionsrückstand ist weiter gestiegen. Daher hat seine Fraktion diese Resolution eigebracht.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) unterstützt für seine Fraktion die Resolution und verweist auf einen ähnlichen Antrag der Fraktion Die Linke+, welcher im Februar 2021 keine Mehrheit fand.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) erinnert an die Rahmenbedingungen, unter denen der genannte Antrag abgelehnt wurde.

Rm Helferich (AfD) macht die politischen Verhältnisse der letzten 40 Jahre und die Lockdown-Politik verantwortlich. Er zählt diverse Kosten auf, die aus seiner Sicht für die finanzielle Lage – in Stadt, Land und Bund - verantwortlich sind.

Rm Mader erklärt die Unterstützung der CDU-Fraktion zum Antrag.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht keine spezifischen Punkte für Dortmund im Antrag. Mit Blick auf die Lage in Dortmund möchte seine Fraktion dem Antrag nicht beitreten.

Rm Erstfeld (SPD) stellt auf die Situation in Dortmund ab. Dortmund stand 2020 gut da, weil es Unterstützung gab. Diese Resolution sei daher auch solidarisch zu sehen.

Rm Garbe (AfD) findet in der Resolution keinen Bezug zu Dortmund.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Fraktionen von FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgende Resolution und beauftragt den Oberbürgermeister, die Resolution der Landes- und Bundesregierung sowie den örtlichen Mitgliedern des Landtags und Bundestags zur Kenntnis zu geben und auf eine entsprechende Umsetzung zu drängen.
Wir fordern das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag auf, die Kommunen wegen der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben nachhaltig zu unterstützen und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu gewährleisten. Bund und Land Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert, · die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer bis 2024 auszugleichen, · sich an einer Lösung für die hohe Belastung mit Kassenkrediten (Schlagwort „Altschulden“) zu beteiligen, über die eine Entschuldung der Kommunen ohne finanzielle Überforderung erfolgen kann, · ein Investitionsprogramm für Kommunen aufzulegen, dass merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beiträgt, die kommunale Infrastruktur stärkt, die Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge behebt, den ökologischen Umbau zu einer klimaschonenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützt sowie die infrastrukturellen Defizite im Bildungsbereich ausgleicht. Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Aufstockung der Masse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2021 um rund 943 Millionen Euro nicht wie vorgesehen als Kredit, sondern als Zuschuss zu vergeben.

zu TOP 9.15
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20256-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) empfiehlt Zustimmung zu den Empfehlungen in der Fassung des AKUSW.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß Empfehlungen des AKUSW die Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 20256-21-E1) und der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20256-21-E2) - Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):

1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und
Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.

2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der
Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu
beschleunigen.

3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der
DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit
bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.

4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
(DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am
23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen,
DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und
Kitabau intensiviert werden kann.



- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):

Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:

zu TOP 9.16
Gemeinwohl-Bilanz für städtische Unternehmen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2021
(Drucksache Nr.: 20976-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vorliegen: Gemäß Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) ist die Idee grundsätzlich gut. Unklar hingegen ist, was mit Berichterstattung und Bilanzierung geschieht. Es darf nicht in Selbstbeschäftigung münden sondern es muss ein Folgeprozess hinterlegt sein. Vor diesem Hintergrund werde man sich enthalten.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) wiederholt seine Einlassungen aus dem AFBL und kündigt Ablehnung an.

Rm Mader (CDU) widerspricht Rm Garbe. Seine Fraktion werde zustimmen. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie den Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss: 1 Der Rat stellt fest, dass städtische Unternehmen in besonderer Weise dem Gemeinwohl verpflichtet sind und neben dem rein wirtschaftlichen Nutzen auch eine Vorbildfunktion für eine bewusste und nachhaltige Wirtschaftsweise einnehmen.
2. Der Rat fordert die Unternehmen, an denen die Stadt Dortmund – direkt oder indirekt –mehrheitlich beteiligt ist auf, eine unabhängig auditierte Gemeinwohl-Bilanz nach den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen. Damit wird zukünftig neben der klassischen Finanzbilanz auch die Schaffung von gesellschaftlichen Nutzwerten wie Arbeitsplatzqualität, Beschaffungsmanagement, Vergabestandards, Geschlechterdemokratie oder die Reduktion ökologischer Auswirkungen mess- und vergleichbar gemacht.
3. Der Rat fordert die städtischen Beteiligungen zudem auf, sich nach Kriterien der Nachhaltigkeit auf Basis der „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN-SDGs) zertifizieren zu lassen.
4. Der Rat beauftragt die Beteiligungsverwaltung, den Beteiligungsbericht um Angaben zu Nachhaltigkeitszertifikaten und um Kennzahlen der Gemeinwohl-Bilanz zu ergänzen. Die städtischen Unternehmen weisen ihre Gemeinwohl-Bilanz erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2022 im Beteiligungsbericht 2022/2023 aus.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20498-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab, da die Verwaltung diese zurückzieht.

zu TOP 10.2
Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20431-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab, da die Verwaltung diese zurückzieht.

zu TOP 10.3
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Empfehlungen vor:



Zudem haben die Ratsmitglieder folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20122-21-E2) erhalten:

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) wirbt für den Antrag ihrer Fraktion und erklärt für die Fraktion die Zustimmung gemäß Beschluss im ABöOAB. Sie erläutert, warum sie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste als wenig zielführend sieht und empfiehlt der Fraktion FDP/Bürgerliste den Beitritt zum Antrag ihrer Fraktion. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste könne von ihrer Fraktion nicht mitgetragen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht der Umsetzung positiv entgegen. Man könne beide Anträge unterstützen.

OB Westphal gibt den Hinweis, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste das Ziel verfolge, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zu ersetzen. Die persönliche Zustimmung der Ratsmitglieder gilt als Persönlichkeitsrecht unverändert fort.
Er versteht die Entscheidung und Diskussion in der Vergangenheit immer unter der Prämisse, dass interessierte Bürger*innen der Sitzung beiwohnen können. Die Verwaltung sorgt für die Archivierung. Die nachträgliche Bereitstellung von Auszügen wird durch die Verwaltung nicht erfolgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hat sich schon eine mediathekartige Bereitstellung vorgestellt. Auch seien die Begriffe der „Verbreitung“, „politische Arbeit“ und „andere Plattformen“ auslegbar. Der Verweis auf die „rechtlichen Bedingungen“ soll dies insgesamt absichern.

Rm Garbe (AfD) kritisiert die zögerliche Haltung im Rat zum Livestreaming.

Rm Wallrabe (CDU) erklärt den Beitritt zum Antrag der Fraktion B‘90/der Grünen. Auch der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird positiv gesehen. Müsse man sich entscheiden, bliebe es beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen.

Rm Helferich (AfD) sieht den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen rechtlich nicht als haltbar an. Die Übertragung allgemeiner Persönlichkeitsrechte auf Dritte ist nicht möglich. Ob hier überhaupt Urheberrecht betroffen ist, zweifelt er an. Man möchte sich insgesamt der Vorlage anschließen, auch dem Antrag der FDP/Bürgerliste.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) kritisiert den kurzfristigen Antrag der FDP/Bürgerliste. Er hätte sich eine bessere Beteiligung im ABöOAB gewünscht.
Seine Fraktion habe bereits 2012 die Initiative für Livestreaming ergriffen, sei aber an Mehrheiten gescheitert.
Die Fraktion B‘90/Die Grünen möchte schon für Fraktionswebseiten den Fraktionen die Möglichkeit geben, eigene Beiträge - immer unter Zustimmung der abgebildeten Person/en - zu zeigen. Die missbräuchliche Nutzung durch Dritte soll ausgeschlossen werden. Man solle dies einfach ausprobieren und anschließend evaluieren.


Rm Goosmann (SPD) erläutert die breiten Diskussionen im ABöOAB. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen fasse alle wesentlichen Punkte zusammen. Bedenken in juristischer Hinsicht wurden von Seiten der FDP/Bürgerliste im ABöOAB vorgetragen. Der Antrag der FDP/Bürgerliste fordere schlussendlich nur die Einhaltung von Recht und Gesetz. Dies könne man auch ohne diesen Antrag von der Verwaltung erwarten. Er empfiehlt, die Beschlusslage des ABöOAB zu bestätigen. Der Antrag der FDP/Bürgerliste sei vor dem Hintergrund abzulehnen.

Rm Gebel (Die Linke+) sieht sehr wohl Urheberrechte. Er verweist auf die Stadt Düsseldorf und den Ennepe-Ruhr-Kreis hinsichtlich der Einbindung von Gebärdendolmetscher*innen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, der Antrag seiner Fraktion zielte immer auf Ersetzung des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen. Der Antrag bleibt bestehen.

OB Westphal sieht grundsätzlich Einigkeit in der Sache. Hier gehe es nun eher um die Ausgestaltung. Beide Anträge würden Rechtsfragen nicht abschließend berücksichtigen. Daher solle man in der Sache beschließen, ausprobieren, evaluieren und juristisch aufarbeiten.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, diese Fragestellungen seien im Ausschuss thematisiert und einstimmig beschlossen worden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) versteht die Position des Rm Beckmann. Er könne dem Vorschlag auch folgen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) appelliert an den Rat, dem Ausschuss zu folgen.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20122-21-E2) mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen von Die Fraktion Die Partei, FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung des Rm Gülec (BVT) ab.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlungen des ABöOAB folgenden geänderten (fett / kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming. Die Live-Streams werden von einem externen Dienstleister produziert und von der Dortmund-Agentur im Stadtportal dortmund.de verbreitet und für die Dauer der laufenden Wahlperiode archiviert werden. Der Produktionsstandard umfasst

Der Produktionsauftrag soll zunächst bis zur Sitzungspause im Sommer 2022 erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse aufzubereiten, um über die Fortsetzung der externen Beauftragung bzw. eine alternative stadtinterne Realisierung des Live-Streamings zu entscheiden.
Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

zu TOP 10.4
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19861-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bedarfsgerechte Einstellung von 397 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2022.

Davon sind

316 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,


52 Anwärter*innen für den feuerwehrtechnischen Dienst

vorgesehen.

zu TOP 10.5
Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und Genehmigung von Dienstreisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20693-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt begrüßt, dass Herr Rm Torsten Heymann (SPD) im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ebenfalls an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) teilnimmt.

2. Der Rat der Stadt genehmigt Herrn Rm Torsten Heymann in diesem Zusammenhang alle Dienstreisen, die für seine Teilnahme an den Sitzungen der ADF erforderlich sind.

zu TOP 10.6
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20936-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von Klaus-Peter Bartow als vorsitzende Person und Ulrich Dettmann als dessen Stellvertretung der Einigungsstelle für die Wahlperiode 2020 bis 2024.

2. Seitens der Dienststelle werden als Beisitzer*innen die Beigeordneten, die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung, die Fachbereichsleitungen 10 und 11, die geschäftsführende Direktion „Theater Dortmund“ sowie die Geschäftsführung „Kulturbetriebe Dortmund“ benannt.

3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzer*innen für evtl. Sitzungen der Einigungsstelle zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, bei Anrufung der Einigungsstelle dem Vorsitzenden jeweils drei Beisitzer*innen und ihre Vertreter*innen aus dem Kreis der vom Rat o. a. Bestellten direkt zu benennen

4. Die Geschäftsführung der Einigungsstelle wird nach der Neuorganisation des Fachbereiches 1 der Leitung des Geschäftsbereiches 1/V „Zentrale Dienste“ zugeordnet.

zu TOP 10.7
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21003-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21003-21-1) vor:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag auf Umbesetzung einstimmig zu.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Bürgerdienste International
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 20320-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Neues Café der "Interessengemeinschaft Dorstfelder Vereine"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20325-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.2
Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.3
Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.4
Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.



Die öffentliche Sitzung wird um 19:50 Uhr von OB Westphal beendet.



Der Oberbürgermeister




Thomas Westphal Christian Barrenbrügge Liliana Korbmacher
Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus