N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 26.01.2022
Dietrich-Keuning-Haus, Saal, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Meike Hötzel (BUND NRW)
Dr. Erich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Angela Kirschner (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Volker Heimel (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Theodor Schulze Dellwig (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Thorsten Herter (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)
Frank Montag (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Siegfried Rinke (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung
Frau Viets (60/2-2)
Herr Veen (60/2-2)
4.Gäste
Berichterstatter Herr Andreas Meißner (61/3 – Mobilitätsplanung)
Frau Wetzold-Schubert (AGARD)














Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 26.01.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leoopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)

2.2 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23153-21)

2.3 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

2.4 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21690-21)

3. Berichte

3.1 Asphaltierung des Radweges von Obernette nach Westerfilde
Bericht

3.2 Jagd an Gewässern in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen, 1. Erfahrungsbericht
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Kretzschmar - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Meike Hötzel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Weiteren wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)

Herr Dr. Kretzschmar begrüßte die Anwesenden und leitete in die Behandlung des o.g. Tagespunktes ein. In diesem Zusammenhang stellte er den Berichterstatter, Herrn Meißner, vor und übergab das Wort.

Herr Meißner teilte mit, dass er seit 1. Januar 2022 Abteilungsleiter Mobilitätsplanung im Planungsamt sei. Die Berichterstattung zum Thema Radverkehrsstrategie erfolgte mit Hilfe einer Präsentation. Die Radverkehrsstrategie hat die Förderung des Fuß- und Radverkehrs als Zielkonzept, um den Radverkehrsanteil, der bisher bei 10 % liegt durch Infrastruktur, Service und Kommunikation auf 20 % zu verdoppeln.

Herr Meißner stellte mit Hilfe der Präsentation die Velorouten dar (bisher 82 km).

Hier ist zu unterscheiden zwischen


Herr Meißner beantwortete Fragen zu der Asphaltierung der Radwege, Priorisierung, Regelung bei Querung von Hauptstraßen, Radwege in geschützten und schutzwürdigen Gebieten wie z. B. der Hallereystraße, bzw. welche Möglichkeiten zur Rücksichtnahme zu Wanderzeiten der Amphibien bestehen.

Aus Sicht des Beirates sollte in Naturschutzgebieten auf die Verbreiterung der Radwege verzichtet werden. Konsens im Beirat ist außerdem, dass wassergebundene Decken grundsätzlich einer Asphaltierung oder bituminösen Belegen vorzuziehen sind.

Auf Grundlage des Planes soll im Vorfeld eine Sammlung von kritischen Stellen (zunächst entlang der Velorouten) erstellt werden. Äußerungen des Beirats zu kritischen Stellen beim Ausbau der Radroute werden Herrn Meißner zur Kenntnis vorab überreicht und sind in einem Arbeitsgespräch (voraussichtlich zum Ende diesen Jahres) bzw. in direkten Gesprächen zu klären.
Die eingereichten, verschriftlichten Äußerungen werden in die Prüfung zur Umsetzung der Routen aufgenommen.

Herr Dr. Kretzschmar stellte den Beschluss zur Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.



zu TOP 2.2
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23153-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagespunktes ein und bat Frau Viets um weitere Ausführung.

Frau Viets wies - zur besseren Übersicht der umfangreichen Vorlage – auf die Abwägungstabellen in der Anlage hin. Daraus ist ersichtlich, dass die Eingaben der Naturschutzverbände und des Beirates aufgenommen wurden und diesen teilweise gefolgt wurde.

Die Stellungnahmen sind in der Vorlage enthalten. Die Angelegenheit wurde in der vorherigen Sitzung ausführlich besprochen.

Hinsichtlich der Artenschutzmaßnahmen in dem o. g. Bebauungsplanverfahren erläuterte Herr Veen, dass die Maßnahmen zum Artenschutz bereits in dem übergeordneten Bebauungsplan (InN 219) zur Westfalenhütte festgeschrieben sind und damit in weiteren Bebauungsplänen abgedeckt sind.

Herr Dr. Kretzschmar stellte den Beschluss zur Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Realisierung der Wohnbaufläche. Er bezieht sich auf seinen Beschluss vom 22.6.2021 und weist nachdrücklich darauf hin, dass die Artenschutzmaßnahmen, die im Bebauungsplan InN 219 festgesetzt sind, entsprechend begleitet und langfristig gesichert werden.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein.

Von Frau Hötzel wurde die Frage gestellt, ob es grundsätzlich möglich ist, standardisierte und übergreifende Naturschutzvorschläge zur ökologischen Gestaltung (Stichwort Beleuchtung, Schutz von Fledermäusen) für Bebauungsplanverfahren zusammenzufassen.

Frau Viets erläuterte daraufhin, dass in der Verwaltung bereits Gespräche geführt wurden, inwieweit bestimmte Vorgaben festsetzbar sind (zum Thema Licht sind Vorgaben bereits gesetzlich festgelegt). Jedoch ist in vielen Bereichen eine Einzelfallprüfung erforderlich. Sobald die personelle Situation es zulässt, wird weiter geprüft, ob gemeinsam mit dem Planungsamt Standards erarbeitet werden können, auf die bei Bau- und Planungsvorhaben von Gebäuden zurückgegriffen werden können.

Herr Heimel wies darauf hin, dass Licht mit höherem Gelblichtanteil für Insekten besser ist als Kaltlicht, Weißlicht und LED’s.


Herr Dr. Kretzschmar stellte dar, dass bestimmte Maßnahmen zum Artenschutz auf dem Gelände (z. B. Versetzung eines Nistplatzes) bereits erfolgreich waren. Er betonte, dass die Brach- bzw. Schotterflächen einen Wert für die Natur haben, unter anderem brüteten 3 Paare Flussregenpfeifer dort erfolgreich.

Herrn Dr. Kretzschmar wies darauf hin, dass nördlich des Kraftwerksgeländes auf der Fläche mit der Flurstücksbezeichnung ‚Auf dem Kampe‘ ein Brutplatz von Flussregenpfeifern existiert hat. Dieses Gebiet ist nicht Teil des B-Planes. Er schlug vor, dass der Beirat darauf hinweist, dass die Ausgleichsmaßnahmen für den Flussregenpfeifer auf dieser Fläche durchgeführt werden könnten.

Herr Dr. Kretzschmar stellte den Beschluss zur Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende Empfehlung ab:

Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer - eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.



zu TOP 2.4
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. Er erklärte, dass sich dieser Punkt bereits auf der Tagesordnung in der letzten Sitzung befand. Er wurde verschoben, weil der Beirat zu diesem Zeitpunkt nicht beschlussfähig war. Grundsätzlich hat der Beirat die Vorlage nur zur Kenntnis zu nehmen, es wurde aber vorgeschlagen, dass der Kenntnisnahme die Meinung des Beirates hinzugefügt wird. Hierzu lag eine Beschlussempfehlung vor.

Herr Schreurs erklärte, dass für die Beschlussempfehlung zwei Vorschläge von Herrn Prof. Wilke und Herrn Quittek vorliegen.
Was auf jeden Fall erwähnt werden sollte sei die Tatsache, dass der Flächenverbrauch deutlich eingeschränkt werden sollte. Herr Schreurs las den Vorschlag von Herrn Quittek in der Sitzung vor.


Die Inhalte wurden diskutiert (hier insbesondere zum Thema Dachgeschossausbau, Fledermausschutz und Brachflächennutzung).

Der Vorschlag, z. B. gewerblich genutzte Flachdachbauten um 1 oder 2 Stockwerke aufzustocken um den Neubau zu vermeiden wurde diskutiert, jedoch mit dem Ergebnis, dass sich die Realisierung voraussichtlich schwierig gestalten würde (Stichwort Statik).

Herr Dr. Kretzschmar stellte den Beschluss zur Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bittet das kommunale Wohnkonzept im Hinblick auf den Freiraumschutz zu überarbeiten.
Trotz Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale schreitet die Inanspruchnahme von Freiflächen für bauliche Zwecke auch in Dortmund weiter voran. Dies geht in erster Linie zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen, die sich seit 1950 mehr als halbiert haben. Das Ziel der Dortmunder Politik, jährlich 2500 neue Wohnungen zu bauen, wird den Druck auf den Freiraum weiter erhöhen.

Für die Gesamtstadt fordert der Beirat deshalb die Überarbeitung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel einer Halbierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2030 und Stopp bis 2050, wie dies die Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vorsieht.

Auf die Bebauung von Vernetzungsbereichen zwischen Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen ist zu verzichten. Ebenso sind Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete, Randbereichen von Fließgewässern und hochwassergefährdeten Bereiche von Bebauung freizuhalten. Die Stellungnahme des Beirates zum Flächennutzungsplan von 2003 mit der Priorisierung von Wohnbauflächen ist zu beachten.
Die Nachverdichtung bestehender Baugebiete, die Baulückenschließung, der Dachgeschossausbau sowie die Wiedernutzung von Brachflächen hat in der Regel Vorrang vor der Bebauung des Freiraums. Allerdings ist jede (auch innerstädtische) Einzelfläche auf ihre Ausgleichsfunktion für Erholung und den Naturhaushalt sowie auf ihre Auswirkungen auf den Artenschutz (Fledermäuse, Vögel etc.)
zu überprüfen. Eine Nachverdichtung um jeden Preis wird abgelehnt. Flächensparender Geschosswohnungsbau ist dem Eigenheimbau vorzuziehen.
Neubaugebiete sollten nur noch in fußläufiger Entfernung zur nächsten Haltestelle des Schienenpersonenverkehrs ausgewiesen werden: 400 m zu U- und Straßenbahnen, 600 m zum regionalen Schienenverkehr
(s. Stadt Dortmund: Entwicklungsprogramm 1990. Beiträge zur Stadtentwicklung 1, S. 62-63, 1977).

Für Neubauten sind hohe ökologische Standards (Niedrigenergiebauweise, Regenwasserversickerung etc.) anzuwenden, die über das Baurecht bzw. privatrechtliche Verträge zu gewährleisten sind.

Ferner sollten folgende Aspekte wie neue Wohnformen, Clusterwohnen, Microapartments und Umnutzungspotenzialen der bestehenden und zu erwartenden Leerstände in der City genutzt werden.

Hintergrund:

Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden – eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Flächenverbrauch ist ein schleichendes Phänomen. Bürger und selbst politische Entscheidungsträger nehmen es kaum wahr. Daher mangelt es weithin am nötigen Problembewusstsein.

Nicht zu verwechseln mit dem Flächenverbrauch ist die Versiegelung. Diese macht Böden undurchlässig für Niederschläge und zerstört die natürlichen Bodenfunktionen. Siedlungsflächen und Verkehrsflächen umfassen jedoch auch unbebaute und nicht versiegelte Böden, zum Beispiel Erholungsflächen wie: Stadtparks, Sportplätze, Skaterbahnen, Golfplätze und viele mehr.

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der "Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016" festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.



3. Berichte

zu TOP 3.1
Asphaltierung des Radweges von Obernette nach Westerfilde

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein und wies auch hier darauf hin, dass sich dieser Punkt bereits auf der letzten Sitzung auf der Tagesordnung befand, jedoch verschoben werden musste, da der Beirat nicht beschlussfähig war.

Frau Viets berichtete über den Radweg von Obernette, parallel zur Stadtbahnlinie, nach Mengede. Der Weg verläuft am Rande des Naturschutzgebietes. Es ist bekannt, dass er in sehr schlechtem Zustand ist. Er wird viel genutzt und ist Teil der Veloroute. Es geht um die Frage, ob dieser Weg asphaltiert werden soll oder nicht.

Frau Viets berichtete zudem, dass sie bezüglich des von Herrn Cuypers in der letzten Sitzung vorgeschlagenen Belages aus Muschelkalk (in Holland üblich) mit dem Tiefbauamt gesprochen hat. Da von dort der Wartungs- und Ausbesserungaufwand ebenso hoch eingeschätzt wurde wie bei der jetzigen wassergebundenen Decke, wurde diese Möglichkeit nicht weiter verfolgt. Allerdings sei die Bereitschaft sehr hoch, eine helle Asphaltierung durch Spliteinstreuung vorzunehmen. Die Spliteinstreuung soll so vorgenommen werden, dass der Weg eine bestimmte Rauigkeit aufweist (Stichwort Winterdienst).

Herr Dr. Kretzschmar stellte den Beschluss zur Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat beschließt unter 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme wie folgt:

Der Beirat erteilt die Freigabe zur Asphaltierung des o. g. Radweges mit den von Frau Viets beschriebenen Auflagen zur Beschaffenheit des Belags (helle Asphaltierung durch Spliteinstreuung mit ausreichender Griffigkeit) und mit dem Hinweis, dass es sich hier, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – unmittelbare Nähe zum Schotterbett der Straßenbahn – um einen absoluten Ausnahmefall handelt. Es darf auf keinen Fall ein Präzedenzfall für die Freigabe von Asphaltierungen und ähnlichem in anderen Bereichen der Landschaft geschaffen werden.


zu TOP 3.2
Jagd an Gewässern in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen, 1. Erfahrungsbericht

Herr Dr. Kretzschmar leitete kurz in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein. Er stellte fest, dass ein erster Erfahrungsbericht vorliegt. Hintergrund sei die Regelung im Landschaftsplan für verschiedene Gebiete z. B. der Jagd auf Wasservögel, Nutria oder Bisam.

Frau Viets berichtete, dass in 2 Zeiträumen im Jahr die Jagd an Gewässern in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen erlaubt sei, und zwar vom 16.07. bis 15.10. zwei Jagden und vom 01.12. bis 31.01. drei Jagden. Es wurde im Landschaftsplan festgelegt, dass die Jagdtage rechtzeitig anzumelden sind.
Gejagt wurde in den Bereichen der Hochwasserrückhaltebecken Mengede und Ellinghausen. Die Jagdtage und –zeiten entsprachen genau den Festsetzungen des Landschaftsplans. Sie wurden rechtzeitig angemeldet.

Herr Schulze Dellwig und Herr Westermann gaben zur Kenntnis, dass durch Wildschäden betroffene Eigentümer seinerzeit nicht gehört wurden.

Frau Viets wurde gefragt, ob es Entschädigungsregelungen aufgrund von Fraßschäden wie in anderen Gebieten gäbe. Dies wurde von einem Betroffenen im Beirat verneint. Gesetzlich festgelegte Entschädigungsregelungen existierten nur für die Hauptüberwinterungsgebiete wie z. B. im Rheinland.

Herr Heimel erläuterte, dass verstärkt nordische Gänse (z. B. Blässgänse) nun auch im Winter hier rasten bzw. die Rastgebiete nicht mehr für eine Überwinterung verlassen. Er bat, einen Antrag zur Abstimmung zu bringen, aus dem hervorgeht, dass der Beirat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Landschaftsplan dahingehend geändert werden kann, dass die Wasservogeljagd prinzipiell in allen Gebieten für die nächste Legislaturperiode untersagt werden könnte.

Frau Viets wies darauf hin, dass ein solcher Beschluss den seinerzeitigen Konsens zwischen Naturschutzverbänden und Jagdbeteiligten, der zu der Landschaftsplanfestsetzung geführt hat, konterkariert. Sie schlug vor, zunächst abzuwarten und zu evaluieren, und die Ergebnisse bei einer Überarbeitung und Aktualisierung des Landschaftsplanes einfließen zu lassen. Sie empfahl, zu einem späteren Zeitpunkt in gemeinsamen Gesprächen eine neue Festsetzung im Landschaftsplan einzubringen.

Auf Bitten von Herr Volker Heimel brachte Herr Dr. Kretzschmar folgenden Antrag zur Abstimmung:

Die untere Naturschutzbehörde wird gebeten, die jagdlichen Vereinbarungen im Landschaftsplan dahingehend zu ändern, dass die Jagd auf Wasservögel in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen grundsätzlich für die nächste Legislaturperiode auszusetzen.


Der Antrag wurde abgelehnt (1 Zustimmung, 8 Ablehnungen, 4 Enthaltungen).

Herr Dr. Kretzschmar stellte das Fazit, dass die Evaluation abgewartet werden soll. Frau Viets wurde gebeten, die Landwirte nicht als Jäger sondern als Eigentümer der geschädigten Flächen in die Diskussion hinsichtlich der Entschädigungsleistung aufzunehmen.

Frau Viets teilte mit, dass sie diesen Punkt an Frau Perschbacher zum Eintrag in die Liste ‚Neuerungen‘ weitergeben wird.



zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Bericht zum Sachstand Kaskadenerneuerung Phoenix West:
Herr Veen meldete die Umsetzung der Erneuerung der Kaskaden bei Phoenix West, den sog. Wasserriefen, durch das Tiefbauamt, um diese insbesondere für die Nutzung der Kreuzkröte zu optimieren.

In gemeinsamen Gesprächen mit Herrn Dr. Otterbein wurden Ergänzungen des Konzepts beschlossen, so dass nun die 3 größeren Betonbecken, die zunächst vorgesehen waren, um 5 kleinere Becken ergänzt wurden. Bei den Becken handelt es sich um Betonfertigteile, die bereits in Aachen und Erft erfolgreich verbaut wurden. In die Betonbecken werden flache Betonschalen verbaut, die als Kleinstgewässer fungieren. Herr Dr. Otterbein ist mit diesem Verfahren einverstanden.


Herr Dr. Kretzschmar führte aus, dass dem Vorschlag des Beirates somit Rechnung getragen wurde.

Herr Veen gab an, dass er diesen Punkt – da keine Einwände vorgetragen wurden - nun als erledigt festhalten würde.


Bericht zum Sachstand DB ICE Westfaliastraße:
Herr Dr. Kretzschmar leitete kurz in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein. Er erklärte, dass er diesen Bereich bereits mehrfach, auch ornithologisch, begutachtet habe.

Herr Veen erläuterte anhand eines Luftbildes um welchen Bereich es sich handelt. Die Bahn möchte an dieser Stelle ein neues ICE Instandhaltungswerk bauen.

Auf der Fläche existiert zum jetzigen Zeitpunkt ein Birkenwald. Seit 2005 wird diese Fläche nicht mehr genutzt. Die Fläche ist offiziell noch Bahnfläche (sie wurde noch nicht entwidmet). Um dem bundesweiten Ziel, der Schiene im Sinne des nachhaltigen Güter- und Personenverkehrs, mehr Gewicht zu geben, und mehr ICE’s auf die Gleise zu bringen, müssten diese entsprechend gewartet und instandgehalten werden. Dortmund ist hier Schlüsselstandort und Knotenpunkt aufgrund mehrerer Verkehrsachsen. In Köln Deutz befindet sich ein ähnliches ICE Werk.

Das Planfeststellungsverfahren wird vom Eisenbahnbundesamt geleitet. Um einer frühzeitigen Rodung der Flächen zuzustimmen bzw. zur Prüfung rechtlicher Bindungen auf diesem Gelände wurde die untere Naturschutzbehörde im Herbst 2021 angesprochen.

Ein Ortstermin fand zusammen mit dem Regionalforstamt statt. Herr Veen wies darauf hin, dass gem. der Bundeswaldgesetzänderung ein Gleiswald kein Wald im Sinne des Waldgesetzes ist. Die Fläche ist im Prinzip als gehölzbestandene Fläche zu werten. Eine Waldumwandlungsgenehmigung ist daher nicht erforderlich.

Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung fand im letzten Herbst statt. Der Gutachter hatte kaum planungsrelevante Arten entdeckt. Der Winter ist für die Rodung eine gute Zeit.

Im Anschluss an die Rodung erfolgt eine weitere artenschutzrechtliche Prüfung. Dies ist mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmt.

Aus den o. g. Gründen sind derzeit keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich (Ausgleich ev. nur durch Versiegelung).

Frau Wetzold-Schubert erinnerte daran, dass die Heinrich-August-Schulte-Straße, im Norden der zu rodenden Fläche, früher viele Kreuzkröten beherbergte. Sie würde begrüßen, wenn in diesem Zuge diese Fläche nun entwickelt wird.

Zum Thema ‚Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Amphibien während der Rodung‘ erklärte Herr Veen, dass Sonderstrukturen wie Steinhaufen etc. zunächst ausgespart werden. Eingriffe in den Boden erfolgen nicht, die Hölzer werden oberflächlich abgeschnitten.

Die Baumaßnahme wird ökologisch begleitet.

Die Frage wurde gestellt, wie die Bahn im Hinblick auf das Netto-Null-Konzept entsiegeln möchte und ob eine Dachbegrünung oder eine Fotovoltaik-Anlage geplant sei.

Herr Veen gab an, dass eine Dachbegrünung erfolgen soll, eventuell in Kombination mit einer Fotovoltaik-Anlage. Die Entsiegelungsmaßnahmen müssen noch besprochen werden (ev. wird nicht die ganze Fläche in Anspruch genommen).

Der Beirat regte an, die Entsiegelungsmaßnahmen einzufordern.

Um artenschutzrechtliche Konflikte aufgrund einer verspäteten Rodung zu vermeiden wird der Rodung von Seiten der unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich zugestimmt. Da die Flächen nicht in einem Schutzgebiet liegen, ist eine Befreiung nicht erforderlich.

Der Beirat wird beteiligt, da es sich um eine bedeutende Maßnahmen handelt.
Im weiteren Verfahren könnte die ökologische Baubegleitung vorgestellt werden. In dieser könnten eventuelle Bedenken und Anregungen eingebaut werden.

Fazit:

Die Rodung ist unter den genannten Bedingungen zulässig, jedoch nur mit einer ökologischen Baubegleitung zur Wahrung naturschutzrechtlicher Aspekte.


Bericht zum Sachstand Hildastraße:

Zu diesem Thema führte Herr Veen aus, dass in diesem Bereich 2 Seiten im Focus stehen und zwar Möbelmarkt und Brückenbauwerk. Artenschutzrechtlich begleitet wird die Maßnahme von Herrn Stelzig.

Im Bereich Westfalenhütte (Nordspange) soll eine Brücke über die ICE Gleise gebaut werden. Hier wurde bereits mit Vorbereitungen zum Bau (Baustelleneinrichtungsflächen) begonnen. Eine Platanenreihe und ein Teil der Weiden wurden gerodet. Die Höhenbäume wurden zuvor kartiert.

Ersatz für die gerodeten Bäume wird festgesetzt.

Von Seiten des Beirates wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich des Betonwerkes (unterer Bereich Nordspange) nach eigenen Aussagen zahlreiche Schlangen und Eidechsen beheimatet waren. Bei einer Begehung wurden jedoch keine Exemplare entdeckt.

Abschluss und Verabschiedung durch Herrn Dr. Kretzschmar:



Dr. Kretzschmar Viets Hötzel
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnende
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus