Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Rates der Stadt
am 07.05.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:20 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 93 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Hoffmann (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 19.02.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung und Vereidigung von Stadträtin Daniela Schneckenburger

2.2 Projekt "Nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14748-14)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 15.08.2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00397-15)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Abweichung von den Sanierungszielen der Sanierungssatzung „Stadterneuerung Hörde Zentrum“, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem.
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00897-15)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00751-15)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00722-15)

3.5 Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

3.6 11. Nachtrag zur Denkmalliste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00898-15)

3.7 Lärmaktionsplan Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 14090-14)

3.8 Anpassung Umweltpreis
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00814-15)

3.9 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00890-15)

3.10 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00844-15)

3.11 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

3.12 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00549-15)

3.13 Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00111-15)

3.14 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00471-15)

3.15 Grünfläche am "Wambeler Pilz", Bebauungsplan Br 216
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015
(Drucksache Nr.: 09665-07-E6)


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Quartiersentwicklung Speicherstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14061-14)

4.2 Instandhaltungswerk RRX
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00511-15)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00836-15)

4.4 Umsetzung des Mindestlohngesetzes
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01212-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)
5.2 Der Bund muss die Kommunen von den Kosten der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen vollständig entlasten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01190-15)

5.3 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)


6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13770-14)

6.2 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00786-15)

6.3 Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12340-14)

6.4 Werkstattumbau Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14318-14)

6.5 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00865-15)

6.6 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2015
- Wahl der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00873-15)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00218-15)

8.2 Streik der Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01205-15)

8.3 Anteilige Erstattung von Kita-Beiträgen und Verpflegungsgeld für Streiktage
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01211-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00247-15)

9.2 Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00902-15)

9.3 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00981-15)

9.4 DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00964-15)

9.5 Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00911-15)

9.6.a GEKKO
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00823-15-E1)

9.6.b GEKKO
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00825-15-E1)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01112-15)

10.2 Bleiberecht für Menschen ohne Papiere
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01204-15)

10.3 Rat der Stadt Dortmund gegen Linksextremismus und Rechtsextremismus in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01213-15)

11. Anfragen

11.1.1 sky-Abonnement für die SPD-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00513-15)

11.1.2 Fehlerhafte Gestaltung des Dortmunder Stadtwappens Teil 2
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01202-15)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Berndsen (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der dem Rat der Stadt vorliegende Dringlichkeitsvorschlag der CDU-Fraktion vom 05.05.2015 mit der Bezeichnung:

Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)
(Drucksache Nr.: 00840-15)

wird mit Zustimmung des Antragstellers in der Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2015 behandelt.


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) um den Punkt

9.7 - Entwurf des Jahresabschlusses 2014 des Haushalts der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01167-15)

erweitert.


Darüber hinaus lehnte der Rat der Stadt einen Antrag zur Tagesordnung von Rm Münch (FBI) vom 07.05.2015 mit der Bezeichnung:
mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Brück (Die Rechte) ab.


OB Sierau wies darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlagen:

6.2 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00786-15)

und

9.3 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00981-15)

zurückzieht.


Weiter stimmte der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) einstimmig zu, die Tagesordnungspunkte:

8.2 Streik der Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01205-15)

und

8.3 Anteilige Erstattung von Kita-Beiträgen und Verpflegungsgeld für Streiktage
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01211-15)

im Zusammenhang zu beraten und als Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, unter den Tagesordnungspunkten 2.3.a und 2.3.b, zu behandeln.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung, mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, gelten soll. Für die Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse hat sich der Ältestenrat zuvor für eine Redezeitbeschränkung von 5 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt ausgesprochen.

Der Rat der Stadt beschloss anschließend mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.


Unter Einbeziehung der o.g. Veränderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt mehrheitlich gebilligt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 19.02.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 19.02.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) genehmigt.


zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass Herr Michael Brück, Emscherstr. 2, 44149 Dortmund, als Nachfolger des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Dennis Giemsch in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Herr Brück entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 2 GO NRW von OB Sierau in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Amtseinführung und Vereidigung von Stadträtin Daniela Schneckenburger

Nachdem OB Sierau den Rat der Stadt informiert hatte, dass die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 18.03.2015 mitgeteilt habe, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Frau Daniela Schneckenburger zur Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt, wurde anschließend Frau Schneckenburger gem. § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW als Beigeordnete der Stadt Dortmund ernannt und vereidigt. OB Sierau wies darauf hin, dass Frau Schneckenburger die Ernennungsurkunde am 13.04.2015 überreicht worden ist.


zu TOP 2.2
Projekt "Nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Dem Rat der Stadt lag zu diesem Tagesordnungspunkt

- eine Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 23.04.2015

vor. Weiterhin lagen dem Rat der Stadt Auszüge/Empfehlungen aus den Sitzungen

- des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015
- des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015
- des Ausschusses für Personal und Organisation am 23.04.2015
- der Bezirksvertretung Mengede am 29.04.2015
- der Bezirksvertretung Hombruch am 28.04.2015
- der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 28.04.2015
- der Bezirksvertretung Scharnhorst am 28.04.2015
- der Bezirksvertretung Brackel am 23.04.2015
- der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 22.04.2015
- der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 21.04.2015
- des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 22.04.2015

sowie

- ein Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2015
und Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktionen

vor.


Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 23.04.2015:

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2015 mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) zu:

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt:

„Der Rat wird gebeten, als Kompensation für die Nichtteilnahme am Projekt „Nordwärts“ für die übrigen Stadtbezirke die Beschlüsse zum Stadtbezirksmarketing zu ändern:

1. Eine halbe Stelle wird über 2015 hinaus weiter finanziert, um die Organisation des Vereins
Stadtbezirksmarketing sicher zu stellen.
2. Die Kosten für die steuerliche und juristische Begleitung und Beratung des Vereins werden
weiterhin übernommen.
3. Die nicht am Projekt „Nordwärts“ beteiligten Stadtbezirke erhalten weiterhin eine jährliche
Zuwendung für das Stadtbezirksmarketing in ähnlicher Höhe wie 2014.

Begründung:
Es ist anzuerkennen, dass „Nordwärts“ für das Projektgebiet eine gute und richtige Strategie ist! Natürlich ist es bedauerlich, dass ein solches Projekt nicht für das gesamte Stadtgebiet möglich ist, aber hier sind Schwerpunkte unerlässlich. Allerdings darf „Nordwärts“ nicht dazu führen, dass die anderen Stadtbezirke dadurch so deutlich ins Hintertreffen geraten! Durch hohen organisatorischen Aufwand bei „Nordwärts“ werden vor allem durch viele neue Querschnittsaufgaben auch personelle Ressourcen anderer Stadtämter gebunden Das darf die politische Arbeit im Rest der Stadt weder verlangsamen noch erschweren!

Auch in den anderen Stadtbezirken findet man ähnliche Probleme und Defizite wie in den jetzt bei „Nordwärts“ zusammen gefassten Bereichen. Und während dort in den nächsten Jahren mit hohem Aufwand (personell, finanziell und organisatorisch) für die Stärkung der Bezirke gesorgt werden soll, wurde das Stadtbezirksmarketing unter dem Diktat des Haushaltes gestrichen! Im Lichte von „Nordwärts“ erscheint dies als krasse Benachteiligung der Rest-Stadt, denn einige „Formate“ des neuen Projektes ähneln den Aufgaben, die bisher über das Marketing finanziert und organisiert wurden.

Der Mittelstreichung für alle stehen nun für das Projekt „Nordwärts“ erhebliche finanzielle Mittel (zur Sicherstellung der Eigenanteile bei geplanten Zuschuss-Anträgen) gegenüber! Auch personell ist der Widerspruch offensichtlich: Im Bereich Marketing die beabsichtigte Streichung von Stellen und bei „Nordwärts“ die Einrichtung neuer Stellen (Koordinierungsstelle), zusätzlich zur bereits beschriebenen Tatsache neuer Aufgaben für die Gesamtverwaltung.

Die Himmelsrichtung allein ist ein schlechtes Kriterium für die Verteilung finanzieller Mittel! Aus diesen Gründen ist eine Kompensation für die übrigen Bezirke unerlässlich. Hier sollte wenigstens über das Stadtbezirksmarketing dafür gesorgt werden, dass weiterhin ein Mindestmaß an Veranstaltungen und Projekten durchgeführt werden kann.

Eine Beibehaltung des Vereins Stadtbezirksmarketing kommt auch den nördlichen Stadtbezirken zu Gute, da auch diese dann Gelder beim Verein für schwierige haushaltslose Zeiten „parken“ können.

Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 21.04.2015:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen. In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
- Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
- Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
- Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:
- Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft. Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In
diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.“


Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, DS-Nr.: 14748-14-E4:

zur Vorlage 14748-14 Projekt „Nordwärts“ beantragen wir die Vorlage auf Seite 11 im Bereich Verkehr durch den nachstehenden bearbeiteten Text zu ersetzen:

Verkehr
Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs im Ausgleich mit den Interessen von AnwohnerInnen und der Umwelt angestrebt. Die Optimierung bestehender und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege, etc.) sind im Masterplan Mobilität, sowie im Bereich Mobilität des Masterplans Energiewende, betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben. Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNVMobilitätskonzepte zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt. Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur
CO2-Reduzierung leisten.

Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Gesamtverkehrskonzeption für die Logistikbranche im Projektgebiet
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes
- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potentialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen
Mobilitätsangebotes für jene Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen

Begründung
Begründung: Die Verwaltungsvorlage enthielt Projekte, die sich nicht in der Zuständigkeit des Rates oder der Stadtverwaltung befinden, sondern der Landesplanung unterliegen und sich außerdem nicht im definierten Projektgebiet befinden würden. Da diese Projekte in der Bevölkerung in hohem Maße kontrovers diskutiert werden, ist es für das Gelingen des Projektes „Nordwärts“ nicht zielführend den Projektstart unweigerlich mit der Debatte um etwaige Landesplanungen zu belasten. Gleichzeitig fehlte die ganzheitliche Betrachtung der Verkehrsentwicklung insbesondere in der beabsichtigten Weiterentwicklung im Bereich Logistik.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 23.04.2015:

Zudem liegt dem Ausschuss nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.: 14748-14-E3) vor:

…. im Bereich Arbeitsstruktur wird auf Seite 20 die Projektlenkung für das Projekt „Nordwärts“ beschrieben. Das Schaubild stellt eine durchaus sinnvolle Projektorganisation dar. Diese findet sich allerdings in der textlichen Ausführung nicht wieder, was die Position des Rates der Stadt Dortmund in diesem Projekt angeht.

Wie schlagen daher die nachstehende textliche Änderung vor:

Alt:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis verantwortlich“.

Neu:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Projektlenkung. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmenschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die Projektlenkung verantwortlich. (…)

APO, 23.04.2015:
Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs mit den vorliegenden Unterlagen an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.. 14748-15-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 29.04.2015:

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann schlägt vor, die Projekte „Bau Nordspange“, „Erweiterung OWIIIa“ und „Verkehrskonzept Do-Hafen“ bei der Vorlage Projekt „Nordwärts“ auszuklammern. Des Weiteren fehlt der Zielbereich „Senioren“ und sie bittet darum, dieses mit aufzunehmen.

Weitere Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede fühlen sich bei der Projektvorstellung vernachlässigt und bemängeln die nichtdemokratische Behandlung. Um allerdings die gemeinschaftliche Arbeit voranzutreiben, ergeht im Nachhinein folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis zu nehmen und die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten zu beschließen.


Bezirksvertretung Hombruch am 28.04.2015:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates vom 03.03.2015 und die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Anmerkung:
Das Projekt „Nordwärts“ wird seitens der Bezirksvertretung Hombruch begrüßt. Parallel dazu sollten aber bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsmaßnahmen für die von dem Projekt nicht betroffenen Stadtbezirke nicht vernachlässigt werden.
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 28.04.2015:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, der Vorlage der Verwaltung unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgen.


Bezirksvertretung Scharnhorst am 28.04.2015:

Die CDU-Fraktion bittet den Rat der Stadt Dortmund, den kompletten Stadtbezirk Scharnhorst in dem Projekt zu berücksichtigen. Es entstand der Eindruck, dass die Bahnlinie Dortmund-Hamm als Grenze gezogen wurde und somit die Orteile Husen-Kurl von diesem Projekt ausgegrenzt seien.

Frau Hardt gibt den Hinweis auf die Auftaktveranstaltung am 11.06.2015 – eine gesonderte Einladung erfolgt in Kürze.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke), dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


Bezirksvertretung Brackel am 23.04.2015:

Der Bezirksvertretung Brackel liegen Auszüge aus den noch nicht genehmigten Niederschriften folgender Gremien vor, die zur Kenntnis genommen werden:
Behindertenpolitisches Netzwerk, Sitzungsdatum 24.03.2015
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, Sitzungsdatum 21.04.2015
Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, Sitzungsdatum 22.04.2015

Auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters stimmt die Bezirksvertretung nachfolgendem Antrag mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) zu:

Die BV Brackel hat den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 22.04.2015 (mit Bezug auf einen Beschluss vom 28.09.2011) zur Kenntnis genommen und ist ihrerseits bestürzt darüber, dass der Beirat ein als wertvoll eingeschätztes Feuchtbiotop über die Gesundheit der Anwohner des Hellwegs in den Ortskernen von Wickede und Asseln stellt.

Auch die Bezirksvertretung Brackel bemüht sich um Schutz und Erhalt von Lebensräumen, doch stellt sie bei einer Abwägung die Bedeutung der Lebensqualität der Menschen am Hellweg deutlich über die Gründe, die der Beirat anführt. Auch wir freuen uns, dass es nördlich von Wickede und Asseln so still ist – ein bisschen von dieser Stille wünschen wir uns aber auch für die Bewohner des Hellweges.

Aus diesem Grund begrüßt die Bezirksvertretung Brackel, dass nun endlich eine durchgehende Entlastungsstraße in greifbare Nähe gerückt ist und fordert den Rat der Stadt auf, im Zusammenhang mit der Planung der Nordspange auch die Planungen den Weiterbau der L663n bis zum Anschluss an das Straßennetz in Unna in Absprache mit den Nachbarkommunen weiterzutreiben.

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) bei einer Stimmenthaltung (Herr Knöpker, Piratenpartei), unter Berücksichtigung des obigen Antrages nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 22.04.2015:

Frau Bonan informiert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über das Projekt „Nordwärts“. Ihre mündlichen Ausführungen wird sie in Form einer Präsentation zur Niederschrift einreichen.

Nach längerer Diskussion äußert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ihren Unmut darüber, dass die Vorlage durch die häufige Nutzung von Fremdwörtern schwer lesbar ist. Darüber hinaus wird bemängelt, dass mit verschiedenen Begrifflichkeiten in der Verwaltungsvorlage gearbeitet wird und diese somit in Teilen nicht nachvollziehbar ist.

Bezirksbürgermeister Dr. Jörder unterbricht auf Bitten der Fraktion Die Linke & Piraten für fünf Minuten die Sitzung.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015 zur Kenntnis.

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellen den Antrag, die Vorlage in die nächste Sitzung zu verschieben, da noch Beratungsbedarf besteht und sie einen partizipativen Prozess wünschen.

Der mündliche Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird bei 4 Ja-Stimmen (Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der nachfolgende mündliche Antrag der CDU-Fraktion wurde bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek und Herr Borchard, 5 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer) mehrheitlich beschlossen:

Der Beschlussvorschlag wird um den Schwerpunkt „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ erweitert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen den mündlichen Antrag, dass Jugendparlamente eingerichtet und beteiligt werden.

Der Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 8 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Herr Urbanek) und 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion und Herr Borchard) mehrheitlich abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion (unterstrichen) und Herrn Urbanek gegen die Stimme des Herrn Borchard bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung zuzüglich des CDU-Antrages:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld „Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ erweitert.

Im Nachgang zur Abstimmung werden folgende Anmerkungen zu Protokoll gegeben:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt das Projekt Nordwärts. Allerdings lehnen wir die Aufnahme des Themas Sicherheit als zusätzliche Säule ab. Nachhaltige Sicherheit kann nur durch eine Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lage erzielt werden und nicht durch verstärkte Überwachung und Kontrolle.

Fraktion Die Linken & Piraten:
Die Linken und Piraten sind nicht grundsätzlich gegen die Empfehlung. Sehr wohl aber gegen die Art und Weise, wie die Empfehlung durchgesetzt werden soll. Gerne hätten wir einen von allen getragenen Start von Nordwärts in einem partizipativen Prozess erwartet.


Bezirksvertretung Lütgendortmund am 21.04.2015:

Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig (eine Enthaltung- AfD) – auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Bövinghausen mit in das Projekt „Nordwärts“ aufzunehmen, des weiteren empfahl die BV LüDo dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde am 22.04.2015:

Einstimmiger Beschluss: Der Beirat verweist auf den Beschluss vom 28.9.2011 und sieht die Gefahr, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten.

Auszug aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 28.09.2011

zu TOP 3.5
Weiterführung der L 663n von DO-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna

Beschluss
Mit Bestürzung hat der Dortmunder Landschaftsbeirat von der beabsichtigten Aufnahme der L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna in den Vordringlichen Bedarf des Landesstraßenbedarfsplan erfahren, während die Abschnitte auf dem Stadtgebiet Unna nicht weiter verfolgt werden sollen.

Bislang war der Beirat davon ausgegangen, dass die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag festgelegt - die finanzielle Förderung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf solche beschränkt, für die im Juli 2010 Baurecht bestand.

Der Beirat wendet sich wie bisher entschieden gegen den Weiterbau der Landesstraße L 663n (OW IIIa) nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede, da hierdurch der größte zusammenhängende Freiraum im Dortmunder Osten mit mehreren Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen zerschnitten würde.

Südlich des Naturschutzgebietes „Wickeder Ostholz“, direkt auf der geplanten Trasse der L 663n, befindet sich ein Feuchtgebiet, das vom Umweltamt als wertvoll eingestuft wird. Nördlich der Trasse hat sich in den letzten Jahren der Pleckenbrinksee gebildet, der erst vor kurzem einstweilig unter Naturschutz gestellt wurde.

Der Umweltplan der Stadt Dortmund stuft das Gebiet nördlich von Asseln und Wickede u.a. als Fläche mit der geringsten Belastung durch Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet ein.

Mit der Realisierung des Abschnittes Dortmund-Asseln bis Unna würde sich der Verkehr der L 663n an der Stadtgrenze auf die Dortmunder Straße in Richtung Kamen bzw. Dortmund-Wickede, vorbei am Schulzentrum Dollersweg ergießen und dort zu erheblichen Gefährdungen führen.

Der Beirat appelliert an die Landtagsfraktionen, in den weiteren Beratungen zum Landesstraßenbedarfsplan die L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna nicht weiter zu verfolgen.

Sollte das Linienbestimmungsverfahren trotzdem eingeleitet werden, so muss der Untersuchungsraum zur Umweltverträglichkeitsstudie gemäß der Forderung der Naturschutzverbände und der Höheren Landschaftsbehörde um den Raum bis zum Flughafen erweitert werden, damit auch südliche Varianten einbezogen werden können.“



Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2015:

… in der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die bisherigen Beratungsergebnisse in den politischen Gremien mit Hinweisen seitens der Verwaltung.

Übersicht über die im Rahmen der Beratung vorgebrachten Anträge/Anregungen und Hinweise
GremiumBeratungsterminBeratungsgergebnisHinweise der Verwaltung
Bezirksvertretung Eving11.03.2015einstimmig empfohlen
Behindertenpolitisches Netzwerk24.03.2015abweichende Empfehlung (bei vier Enthaltungen):

Drucksache-Nr. 14748-14-E2 auszugsweise:

- Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereiches 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

- In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. (...)

- Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externen Berücksichtigung finden.
Die Durchführung einer kommunikativ
barrierefreien Veranstaltung kostet z. B. bei Hinzuziehung einer FM-Anlage (frequenzmodulierte Funksignale) und 4 Dolmetschern bis zu 1.250 Euro/zwei Stunden (siehe beigefügte Auflistung).

Die gängige Verwaltungspraxis wird auch im Rahmen des Projektes "Nordwärts" angewendet: Veranstaltungseinladungen werden mit einem Hinweis auf einen barrierefreien Zugang der Veranstaltung ausgestattet. Falls kommunikative oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind und dies der Verwaltung rechtzeitig bekannt wird, wird dies nach Bedarf und nach Möglichkeit eingerichtet.

Die Koordinierungsstelle "Nordwärts" führt Veranstaltungen in der Regel nicht in Eigenregie durch, sondern in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Bezirksvertretungen. Die Finanzmittel für die Einrichtung der Barrierefreiheit sind
im Bedarfsfall aus dem HH des jeweils ausrichtendem Fachbereich/der ausrichtenden Bezirksvertretung zu decken.

Folgende Formulierung könnte demnach aus der Empfehlung des BPN gestrichen werden:
"Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereiches 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu
veranschlagen."

Es gibt eine gesetzliche Grundlage für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Diese wird im Rahmen der finanziellen und
organisatorischen Möglichkeiten umgesetzt.
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit14.04.2015ohne Empfehlung durchgelaufen
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung15.04.2015ohne Empfehlung durchgelaufen
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün21.04.2015einstimmig empfohlen
- unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
Bezirksvertretung
Lütgendortmund
21.04.2015abweichende Empfehlung (bei einer Enthaltung):

- Die Gebietskulisse "Nordwärts" soll um Bövinghausen erweitert werden
Das liegt im Ermessen des Rates.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie22.04.2015einstimmig empfohlen (bei zwei
Enthaltungen)
Beirat bei der unteren
Landschaftsbehörde
22.04.2015einstimmig empfohlen
mit folgendem ergänzendem Hinweis:

auszugsweise:
- Der Beirat verweist auf den Beschluss vom 28.09.2011 und sieht die Gefahr, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten. (...)
Das liegt im Ermessen des Rates.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).

Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord
22.04.2015abweichende Empfehlung (mehrheitlicher Beschluss) mit folgender Ergänzung des CDU-Antrags:

- Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld "Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit" ergänzt.
Das liegt im Ermessen des Rates.

Die Themen "Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit" lassen sich generell dem Themenfeld "Infrastrukturen" und "Wohnen" zuordnen.

Sauberkeit findet sich auf Seite 12 und Seite 14. Sicherheitsforen sind genannt auf Seite 13.
Bezirksvertretung Brackel23.04.2015abweichende Empfehlung
(mehrheitlicher Beschluss) mit folgender Ergänzung eines Antrags

auszugsweise:
- (...) Die Bezirksvertretung Brackel begrüßt, dass nun endlich eine durchgehende Entlastungsstraße in greifbare Nähe gerückt ist und fordert den Rat der Stadt auf, im Zusammenhang mit der Planung der Nordspange auch die Planungen/den Weiterbau der L 663n bis zum Anschluss an das Straßennetz in Unna in Absprache mit den Nachbarkommunen weiterzutreiben.
Das liegt im Ermessen des Rates.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).

Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ausschuss für Personal und Organisation23.04.2015ohne Empfehlung durchgelaufen

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag 14748-14-E3 der Fraktion Die Linke/Piraten läuft ebenfalls durch:

- Folgende textliche Änderung wird vorgeschlagen:

Alt:
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenklung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis verantwortlich.

Neu:
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Projektlenkung. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die Projektlenkung verantwortlich.
Die Zuständigkeit des Rates gemäß § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird beachtet. Die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtung der Ressourcen obliegt dem Rat.

Umsetzungsentscheidungen über Projekte und die Priorisierung von Projekten obliegen dem Rat. Es ist vorgesehen, dass der Verwaltungsvorstand gemeinsam mit der Projektlenkung eine Bewertung von Projekten nach einem noch aufzustellenden Kriterienkatalog vornimmt und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet.

Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bezirksvertretung Hombruch28.04.2015einstimmig empfohlen mit folgendem Hinweis:

Das Projekt Nordwärts wird seitens der Bezirksvertretung Hombruch begrüßt. Parallel dazu sollten aber bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsmaßnahmen für die von dem Projekt nicht betroffenen Stadtbezirke nicht vernachlässigt werdenden.

Die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes wird zur Kenntnis genommen.
Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).
Bezirksvertretung Aplerbeck28.04.2015mehrheitlich empfohlen

Die Bezirksvertretung merkt an, dass der Name des Projektes "Nordwärts" ungünstig ist, da hier ein Nord-Süd-Gefälle projiziert wird. Ferner möchten sie nicht, dass der Süden in Vergessenheit gerät.
Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage).
Bezirksvertretung Hörde28.04.2015mehrheitlich empfohlen
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost28.04.2015einstimmig empfohlen
- unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
Bezirksvertretung Scharnhorst28.04.2015einstimmig empfohlen (bei zwei Enthaltungen)

Folgender Hinweis liegt vor:
- Die CDU-Fraktion bitte den Rat der Stadt, den kompletten Stadtbezirk Scharnhorst in dem Projekt zu berücksichtigen. Es entstand der Eindruck, dass die Bahnlinie Dortmund-Hamm als Grenze gezogen wurde und somit die Ortsteile Husen-Kurl von diesem Projekt ausgegrenzt seien.
Der komplette Stadtbezirk Scharnhorst ist
Bestandteil der Gebietskulisse "Nordwärts", auch Husen-Kurl. Die in der Vorlage dargestellte Karte ist ein Schaubild und dient der groben Übersicht.

Eine detaillierte Darstellung der gesamten Gebietskulisse erfolgt bis Ende des Jahres 2015 (Seite 3 der Vorlage).
Ausschuss für Kultur, Sport
und Freizeit
28.04.2015ohne Empfehlung durchgelaufen
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen29.04.2015ohne Empfehlung durchgelaufen

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag 14748-14-E4 der Fraktion Die Linke/Piraten läuft ebenfalls durch:

Die Vorlage soll auf Seite 11 im Bereich Verkehr durch den nachstehenden Text ersetzt werden:

Alt:
Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs angestrebt. Die Optimierung bestehender und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege etc.) sind im Masterplan Mobilität betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben. Zusätzliche Wirtschaftsflächen an vorhandenen Verkehrsachsen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, werden entwickelt, damit Dortmunder Unternehmen auch weiterhin Wachstumschancen am bisherigen Standort nutzen können und auswärtigen Firmen ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann.

Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNV-Mobilitätskonzepte zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt. Diese Konzepte
sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten.

Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Verlängerung der OWIIIa
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes
- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potenzialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen Mobilitätsangebotes für
Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen.

Neu:
Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs im Ausgleich mit den Interessen von AnwohnerInnen und der Umwelt angestrebt.
Die Optimierung bestehender und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege, etc.) sind im Masterplan Mobilität, sowie im Bereich Mobilität des Masterplans Energiewende, betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben.

Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNVMobilitätskonzepte zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt. Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten.

Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Gesamtverkehrskonzeption für die Logistikbranche im Projektgebiet
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes

- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potentialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen Mobilitätsangebotes für jene Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen
Das liegt im Ermessen des Rates.

Zu Beginn des Prozesses wird eine Bestandsaufnahme bzw. Auftaktbilanz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Flächenpotenziale, Lebensräume, vorhandene soziale, kulturelle, technologische und sonstige freizeitorientierte Infrastrukturen sowie bereits bestehende Best Practice Projekte auch im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements erstellt. Als Datengrundlage werden vorliegende statistische Daten, kommunale Analysen (bspw. InSEKts, Quartiersanalysen, Aktions- und Masterpläne) analysiert sowie die Ergebnisse aus den durchzuführenden Beteiligungs- und Dialogveranstaltungen betrachtet (Seite 7).

Darüber hinaus ist als operatives Prozessziel die Analyse und Darstellung der inhaltlichen Bezüge zischen den bestehenden, strategischen Entwicklungsprozessen und den "Nordwärts"-Projekten auf Seite 8 beschrieben.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage, letzter Satz, 1. Absatz).
Bezirksvertretung Huckarde29.04.2015mehrheitlich empfohlen
Bezirksvertretung
Innenstadt-West
29.04.2015empfohlen
Bezirksvertretung Mengede29.04.2015einstimmig empfohlen mit folgender Anmerkung:

Frau Knappmann (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, die Projekte "Bau Nordspange", "Erweiterung OWIIIa" und "Verkehrskonzept Do-Hafen" bei der Vorlage Projekt "Nordwärts" auszuklammern. Des Weiteren fehlt der Zielbereich "Senioren" und sie bittet darum, dieses mit aufzunehmen.
Das liegt im Ermessen des Rates.

Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage, letzter Satz, 1. Absatz).

Der Themenbereich "Senioren" ist nicht explizit aufgeführt, da alle Bürgerinnen und Bürger der Stadtbezirke die Zielgruppe des Projektes ist.

Der Seniorenbeirat erscheint nicht in der Beratungsfolge, da die erste Sitzung in 2015 erst am 12.05.2015 (nach dem Ratsbeschluss) stattfindet.
Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften
30.04.2015
Ausschuss für Bürger-dienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden05.05.2015
Integrationsrat05.05.2015
Schulausschuss06.05.2015
Hauptausschuss und Ältestenrat07.05.2015
Rat07.05.2015
Kostenübersicht für kommunikative Unterstützung zur Herstellung der Barrierefreiheit

Nachfolgend sind die nach aktuellem Stand bei geplanter zweistündiger Dauer im Höchstfall jeweils entstehenden Kosten für Dolmetscher/innen pro Sitzung aufgeführt:

Aufwand je Schriftdolmetscher(in)
Anfahrt (2 x eine halbe Stunde) 40 €
Sitzungsbegleitung (5 x eine halbe Stunde) 100 €
Abfahrt (2 x eine halbe Stunde) 40 €
Fahrtkosten (gem. LReisekostenG) 20 €
Gesamt 200 €

Aufwand je Gebärdensprachdolmetscher(in)
Honorar für Leistungen (3 x 1 Stunde) 225 €
Fahrtkostenersatz (gem JVEG) 100 €
Entschädigung für Aufwand 100 €
Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen 5 €
430 €

Aufwand je Sitzung
2 Gebärdendolmetscher(innen) 860 €
2 Schriftdolmetscher(innen) 400 €
Gesamt 1260 €

Sofern Sitzungen im Rathaus stattfinden, kann die dort vorhandene FM-Anlage kostenfrei genutzt werden. Andernfalls entstehen weitere Kosten in Höhe von ca. 50 €.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 14748-14-E5) vom 04.05.2015 vor:

„ … der Rat hatte auf Antrag der SPD-Fraktion (DS 14257-14-E15) und der CDU-Fraktion (14257-14-E9) beschlossen Aufwandskürzungen im Umfang von 50-60 Mio. Euro – deklariert als Zukunftsprogramm - in den nächsten vier Jahren vorzunehmen. Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Rat ferner beschlossen 15% des gekürzten Aufwandes zur Finanzierung wertschöpfender nicht konsumtiver Maßnahmen des Projekts Nordwärts zur Verfügung zu stellen. Damit ist ein direkter Zusammenhang eines Finanzierungsanteils von Nordwärts und den Kürzungsabsichten der großen Ratsfraktionen hergestellt.

Da das Projekt Nordwärts zum Ziel haben soll, die soziale Situation in der insgesamt gegenüber den südlichen Stadtgebieten benachteiligten Gebietskulisse zu verbessern, ist daher sicherzustellen, dass künftig nicht Kürzungen im sozialen Bereich innerhalb der Gebietskulisse Maßnahmen der Wirtschaftsförderung refinanzieren. Eine solche Umverteilung von unten nach oben würde jedenfalls der geäußerten Intention von Nordwärts zuwider laufen. Daher bitten wir den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Gebietskulisse des Bereiches Nordwärts nicht Gegenstand der Aufwandsreduzierungen innerhalb des am 12.2.2015 beschlossenen Zukunftsprogramms des Rates ist.
Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 14748-14-E6) vom 05.05.2015 vor:

„ … die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag. Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ erweitert.

Begründung:
Für 7 der 12 Stadtbezirke will das Projekt „Nordwärts“ ein breites Dialog- und Beteiligungsverfahren in Gang setzen, das konkret zentrale Themenfelder wie Stadtentwicklung, Arbeit, Infrastrukturen, Bildung, Soziale Innovationen, Wohnen, Aktionsplan Soziale Stadt, Integration und Teilhabe sowie Identität und bürgerschaftliches Engagement benennt. Angesichts der hohen Kriminalitätsrate, unter der die Bevölkerung in dem Projektgebiet leidet, ist ein weiteres Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ als zentraler Baustein des Konzeptes unverzichtbar. Zum einen wären die anderen Themenfelder ohne das Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ sicherlich weit weniger effizient. Keines der einzelnen Themenfelder ist im Grunde ohne den neu einzuführenden Aspekt „Sicherheit und Ordnung“ sinnvoll. Zum anderen hat die Wohnbevölkerung in dem Projektgebiet auch einen besonderen Anspruch auf Berücksichtigung des Aspektes „Sicherheit + Ordnung“ im Rahmen eines solch umfassenden Projektes. Sie kann mit den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln etwa weit weniger umfangreich Prävention gegen Einbrüche betreiben als Bewohner in finanziell im Durchschnitt besser gestellten Stadtteilen. Hier herrscht erheblicher Handlungsbedarf, will man das real existierende Nord-Süd-Gefälle bei der Kriminalität endlich mildern.

Sollte das „Projekt Nordwärts“ ohne das Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ aufgesetzt werden, wäre Dortmund um eine weitere, hochtrabende Absichtserklärung reicher, die dazu noch am Ende real unzureichend wirken würde. In Anbetracht der Probleme allein im Dortmunder Norden wäre ein solcher Projektverlauf jedoch fatal, denn dieses Gebiet ist längst zu einem Brennpunkt von gesellschaftlichen Verwerfungen immensen Ausmaßes geworden. Gegenmaßnahmen sind also dringend erforderlich. Aber anstatt wirksam einzugreifen, wurden die Probleme jahrelang ignoriert und die notwendige strukturelle Entwicklung der betroffenen Areale vernachlässigt. Erst jetzt, da der Begriff „Dortmunder Nordstadt“ auch in der überregionalen Berichterstattung für unrühmliche Schlagzeilen sorgt und ein Synonym für Verwahrlosung und Regellosigkeit zu werden droht, sehen sich die Verantwortlichen in der Pflicht.

Das Projekt „Nordwärts“ will Handlungskonzepte entwickeln, die Projektbeschreibung bietet allerdings wenig Neues. Die aufgeführten Verkehrsvorhaben sind längst bekannt und warten zum Teil schon seit Jahren auf ihre Umsetzung. Dass der Schlüssel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in der verbesserten Ausbildung von Fachkräften liegt ist ebenso eine Binsenwahrheit wie das Hervorheben der Bedeutung von Infrastrukturmaßnahmen. Auch hier wird bisher nur alter Wein in neue Schläuche gefüllt, um ihn medienwirksam erneut ausschenken zu können. Neben allerlei Analysen, Evaluationen und der Bildung neuer Gremien wird viel über Prozessstrukturierung, Konsolidierung und Harmonisierung fabuliert. Neue Konzepte mit konkreten Vorhaben finden sich jedoch kaum. Ein neuer Sicherheits- und Ordnungsansatz sollte sich hier positiv abheben und der Bevölkerung einen realen Nutzwert bieten können.

Die Bezirksvertretung Nord – mit den Problemen vor Ort bestens vertraut - hat ihre Empfehlung der Vorlage „Projekt Nordwärts“ aus gutem Grunde mit einer diesbezüglichen Ergänzung verknüpft.


Für die SPD-Fraktion begrüßt Rm Schilff ausdrücklich das auf eine breite Bürgerbeteiligung angelegte Projekt „Nordwärts“ und wies zudem auf die Verantwortung der Mandatsträger hin, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keiner Benachteiligung der Stadtbezirke kommt, die nicht Bestandteil der Gebietskulisse von „Nordwärts“ sind.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht den Handlungsbedarf, die Probleme sowie die Wohn- und Arbeitssituation der Menschen in den nördlichen Stadtbezirken stärker in den Blickpunkt zu rücken und erhofft sich darüber hinaus, dass das Projekt „Nordwärts“ u. a. zu einem Leuchtturmprojekt für die Sozial-, Schul- und Bildungspolitik wird.

Rm Monegel (CDU) sagt u. a. mit Blick auf die sozialen Indizes die Unterstützung seiner Fraktion für das Projekt „Nordwärts“ zu und wünscht sich ein smartes Projekt, das spezifisch, messbar, ansprechend und attraktiv sowie realistisch mit einer entsprechenden Terminierung sein soll.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten begrüßt Rm Kowalewski u. a. das Ziel, die sozialräumliche Spaltung Dortmunds aufzuheben, wobei es gelte, die damit geweckte Hoffnung bei den Menschen, die in Langzeitarbeitslosigkeit verharren und für sich keine Perspektive mehr wahrnehmen, nicht zu enttäuschen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in der Vorlage kein Verteilungs- oder soziales Stärkungsprogramm, sondern eine Chance für die Menschen in den Stadtbezirken. Vor diesem Hintergrund müssen neben Bildung und Soziales gerade auch die wirtschaftlichen Interessen der Bewohner der nördlichen Stadtbezirke wahrgenommen werden. Weiterhin verknüpfte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) seinen Hinweis, dass sich seine Fraktion hinsichtlich der Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen in der anschließenden Abstimmung enthalten werde, mit der Bitte, dass die Empfehlungen im weiteren Prozess behandelt werden.

Rm Garbe (AfD) befürwortet grundsätzlich das Projekt „Nordwärts“, sieht aber die aus seiner Sicht fehlende Säule „Sicherheit und Ordnung“ als großes Defizit an.

Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass es sich bei dem Projekt „Nordwärts“ um alten Wein in neuen Schläuchen handelt.

Rm Münch (FBI) begrüßt das Projekt „Nordwärts“ als notwendige Chance, die Lebenssituation der Menschen im Dortmunder Norden zu verbessern und als Verpflichtung mehr in die innere Sicherheit zu investieren. Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag: „Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass das Handlungsfeld - Steigerung der Umweltqualität und Lebensqualität - differenziert wird in zwei eingeständige Handlungsfelder, Steigerung der Umweltqualität und mehr Lebensqualität durch mehr Sicherheit.

Bezug nehmend auf die Thematik „Sicherheit und Ordnung“ wies StR’in Jägers darauf hin, dass die Zielsvorstellung ist, als Folge der Weiterentwicklung von Strukturen, dass Sicherheitsempfinden zu stärken und das Gefühl für öffentliche Sicherheit wahrnehmbar zu machen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung, in Abgrenzung zur Zuständigkeit der Polizei, einen Masterplan „kommunale Sicherheit“ erarbeiten.

Rm Thieme (NPD) erläutert sein Abstimmungsverhalten mit Kritik an der Vorlage, die nach seinem Dafürhalten aus schönen Absichtserklärungen besteht, die an der Sache vorbeiführen.

Hinsichtlich der von Rm Weyer (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) geäußerten Bitte, entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede den Zielbereich Senioren zu berücksichtigen, erklärte OB Sierau, dass beabsichtigt ist, einen Masterplan zu erstellen, der sich um das Thema demographischer Wandel, unter besonderer Berücksichtigung der Lebensverhältnisse älterer Menschen, kümmert. Weiter erklärte Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), dass seine Fraktion, die von der Bezirksvertretung Mengede empfohlene Ausklammerung der OWIIIa befürwortet.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag des Rm Münch (FBI), das Handlungsfeld Steigerung der Umweltqualität und Lebensqualität in zwei eigenständige Handlungsfelder „Steigerung der Umweltqualität“ und „mehr Lebensqualität durch mehr Sicherheit“ zu unterteilen mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.
- Der Rat der Stadt lehnt die o.a. Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 23.04.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.

- Der Rat der Stadt stimmt der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 21.04.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.

- Der Rat der Stadt lehnt den mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015 an den Rat weitergeleiteten Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 14748-14-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 23.04.2015 an den Rat weitergeleiteten Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 14748-14-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

- Der Rat der Stadt lehnt die o.a. Empfehlung aus der der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 29.04.2015, unter Berücksichtigung der zuvor getätigten Äußerungen von Rm Weyer (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich ab.

- Der Rat der Stadt nahm die o.a. Anmerkungen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 28.04.2015 zur Kenntnis.

- Der Rat der Stadt stimmt der o.a. Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 23.04.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

- Der Rat der Stadt stimmt der o.a. Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 22.04.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

- Der Rat der Stadt stimmt der o.a. Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 21.04.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

- Der Rat der Stadt lehnt die o.a. Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 22.04.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 14748-14-E5) vom 04.05.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Antrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 14748-14-E6) vom 05.05.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) ab.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


zu TOP 2.3.a
Streik der Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01205-15)

Dem Rat der Stadt lag dazu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01205-15-E1) vom 06.05.2015 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung für die Beschäftigten sind die Grundlage für die gesellschafts- und bildungspolitisch wichtige soziale Arbeit in Kindertagestätten, in Jugendzentren, im allgemeinen Sozialdienst und in den anderen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes. Der Rat sieht vor diesem Hintergrund das berechtigte Interesse und die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst weiter zu verbessern.

2. Die bisherigen tariflichen Forderungen der Gewerkschaft VERDI sind im städtischen Haushalt und in der Finanzplanung nicht vorgesehen. Auf alle Kommunen werden bei einer Umsetzung absehbar zusätzliche Belastungen zukommen, die die schwierige finanzielle Situation der Städte und Gemeinden weiter verschärfen. Der Rat fordert deshalb Bund und Land auf, die Rahmenbedingungen für die finanzielle Ausstattung der Städte insbesondere im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes zu verbessern.

3. Der Rat sieht die Nöte vieler Eltern, die während eines Streiks ihre Kinder anderweitig unterbringen und betreuen müssen. Gerade der Streik 2009 hat gezeigt, welche Belastungen dabei auf die Betroffenen zukommen. Neben der Schwierigkeit, die Unterbringung ihrer Kinder neben den beruflichen Anforderungen zu organisieren, müssen viele Eltern zusätzliche finanzielle Kosten für alternative Betreuungsmöglichkeiten tragen.

4. Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung bereits Gespräche mit der Gewerkschaft VERDI über die Einrichtung von Notgruppen während des Streiks aufgenommen hat. Er fordert die Verwaltung auf, diese Gespräche vor allem im Sinne der betroffenen Eltern und Kinder fortzusetzen. Ziel muss es sein, zumindest eine grundlegende Notversorgung verteilt über das Stadtgebiet sicherzustellen.

5. Der Rat fordert die Gewerkschaft VERDI auf, der Einrichtung von Notfallgruppen zuzustimmen.

6. Der Rat stellt fest, dass ein schnellstmögliches Ende der Tarifauseinandersetzung im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen liegt. Er fordert die Tarifparteien auf, schnell und konstruktiv zu einem für beide Seiten tragbaren Ergebnis zu kommen, das sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch der Finanzsituation der Städte gerecht wird.

7. Der Rat fordert die Verwaltung auf, analog der Regelungen 2009 die während des Streiks nicht in Anspruch genommenen Essensgelder in den Kindertageseinrichtungen anteilig an die Eltern zurück zu zahlen.

8. Der Rat beschließt, dass die während der Streikmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen gezahlten Elternbeiträge zurückgezahlt werden. Ein entsprechender, möglichst unbürokratischer Erstattungsmodus wird von der Verwaltung erarbeitet und umgesetzt. Darüber hinaus eingesparte Personalkosten verbleiben im Eigenbetrieb FABIDO und sollen für konkrete Verbesserungen und Maßnahmen (zum Beispiel im Bereich der Außenspielanlagen) in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 01205-15-E2) vom 06.05.2015 vor:

„ … die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di über

2. Laut KiBiz § 13 Absatz 2 sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der jährlichen Schließtage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) soll zwanzig und darf dreißig Öffnungstage nicht überschreiten. Der Rat beschließt für den Fall, dass es zu einem unbefristeten Arbeitskampf kommt, den Eltern vom 11. Streiktag an die geleisteten Elternbeiträge sowie die nicht in Anspruch genommenen Verpflegungsgelder zurück zu erstatten. Ein unbürokratischer Erstattungsmodus wird von der Verwaltung erarbeitet und umgesetzt. Darüber hinaus eingesparte Personalkosten verbleiben im Eigenbetrieb FABIDO und sollen für konkrete Verbesserungen und Maßnahmen (zum Beispiel im Bereich der Außenspielanlagen oder für Qualifizierungsmaßnahmen) in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

Begründung:
Die Rückerstattung der Elternbeiträge und Essensgelder ab dem 11. Streiktag begründet sich
damit, dass in der Regel 20 Schließungstage in den Kindertageseinrichtungen durch Urlaub
verbraucht werden und somit 10 weitere Schließungstage bis zur Höchstgrenze von 30 gemäß
KiBiz möglich und angemessen sind.


Der Rat der Stadt verständigte sich zu Beginn der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Feststellung der Tagesordnung“, die Punkte 2.3.a und 2.3.b im Zusammenhang zu beraten.

Einleitend wies OB Sierau darauf hin, dass es in Abstimmung mit der Gewerkschaft Verdi gelungen ist, eine Einigung über die Einrichtung von Notgruppen mit 140 Plätzen an 6 Standorten, verteilt auf das Stadtgebiet, herbeizuführen.

Rm Konak (Die Linke & Piraten) sprach sich im Sinne einer generellen Regelung zur Erstattung von Beiträgen im Falle von Arbeitskämpfen, für eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elterbeiträgen aus.

Für die CDU-Fraktion unterstützt Rm Barrenbrügge die Forderung zur Erstattung der Elternbeiträge ab dem 1. Streiktag.

Rm Grohmann (SPD) warb für die Erstattung von Beiträgen ab dem 11. Streiktag und dafür, dass die vor diesem Hintergrund eingesparten Beträge vollständig für Verbesserungen und Maßnahmen im Bereich FABIDO eingesetzt werden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht es als Gebot der Fairness an, Beiträge für Essen und den Tagessatz vollumfänglich zu erstatten.

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in dem Streik eine Herausforderung für Eltern hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sieht es deshalb als Signal politischer Unterstützung, Beiträge ab dem 1. Streiktag zurückzuzahlen.

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich ebenfalls für die Beitragserstattung ab dem 1. Streiktag aus.
Für die AfD-Fraktion hält Rm Garbe, u.a. auch unter Berücksichtigung, dass viele Menschen keinen Kindergartenbeitrag zahlen, eine Teilerstattung von Beiträgen für eine ausgewogene und vernünftige Lösung.

Unter Bezug auf die bisherige Erörterung zog Rm Schilff (SPD) den Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 01205-15-E2) vom 06.05.2015 zurück.

Vor Eintritt in die Abstimmung wurden Einvernehmen hergestellt, dass die Punkte 4. und 5. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01205-15-E1) vom 06.05.2015, wegen der bereits erzielten Einigung über die Einrichtung von Notfallgruppen, nicht zur Abstimmung gestellt werden und dass unter Pkt. 6 des Antrages nicht eine Einmischung in die Tarifautonomie zu verstehen ist.

Daraufhin beschloss der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgend genannten Punkte 1., 2., 3., 7. und 8. bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie den Punkt 6. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01205-15-E1) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion AfD:

1. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung für die Beschäftigten sind die Grundlage für die gesellschafts- und bildungspolitisch wichtige soziale Arbeit in Kindertagestätten, in Jugendzentren, im allgemeinen Sozialdienst und in den anderen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes. Der Rat sieht vor diesem Hintergrund das berechtigte Interesse und die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst weiter zu verbessern.

2. Die bisherigen tariflichen Forderungen der Gewerkschaft VERDI sind im städtischen Haushalt und in der Finanzplanung nicht vorgesehen. Auf alle Kommunen werden bei einer Umsetzung absehbar zusätzliche Belastungen zukommen, die die schwierige finanzielle Situation der Städte und Gemeinden weiter verschärfen. Der Rat fordert deshalb Bund und Land auf, die Rahmenbedingungen für die finanzielle Ausstattung der Städte insbesondere im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes zu verbessern.

3. Der Rat sieht die Nöte vieler Eltern, die während eines Streiks ihre Kinder anderweitig unterbringen und betreuen müssen. Gerade der Streik 2009 hat gezeigt, welche Belastungen dabei auf die Betroffenen zukommen. Neben der Schwierigkeit, die Unterbringung ihrer Kinder neben den beruflichen Anforderungen zu organisieren, müssen viele Eltern zusätzliche finanzielle Kosten für alternative Betreuungsmöglichkeiten tragen.

6. Der Rat stellt fest, dass ein schnellstmögliches Ende der Tarifauseinandersetzung im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen liegt. Er fordert die Tarifparteien auf, schnell und konstruktiv zu einem für beide Seiten tragbaren Ergebnis zu kommen, das sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch der Finanzsituation der Städte gerecht wird.

7. Der Rat fordert die Verwaltung auf, analog der Regelungen 2009 die während des Streiks nicht in Anspruch genommenen Essensgelder in den Kindertageseinrichtungen anteilig an die Eltern zurück zu zahlen.

8. Der Rat beschließt, dass die während der Streikmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen gezahlten Elternbeiträge zurückgezahlt werden. Ein entsprechender, möglichst unbürokratischer Erstattungsmodus wird von der Verwaltung erarbeitet und umgesetzt. Darüber hinaus eingesparte Personalkosten verbleiben im Eigenbetrieb FABIDO und sollen für konkrete Verbesserungen und Maßnahmen (zum Beispiel im Bereich der Außenspielanlagen) in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.




zu TOP 2.3.b
Anteilige Erstattung von Kita-Beiträgen und Verpflegungsgeld für Streiktage
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01211-15)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 01211-15-E1) der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.04.2015 vor:

„ … Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die anteilige Erstattung von Kita-Beiträgen und Verpflegungsgeld der bestreikten Einrichtungen an betroffenen Eltern/Familien.

FABIDO wird damit beauftragt diesen Vorgang möglichst schnell und unbürokratisch einzuleiten.

Begründung

Für die Eltern von betroffenen Kindertagesstätten stellt ein Streik und damit der Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung dar. Zudem kommt es häufig zu weiteren finanziellen Aufwendungen um eine Betreuung zu gewährleisten, sofern berufstätige Eltern dies nicht selbst übernehmen können.

Eine anteilige Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung schafft somit einen Ausgleich und ist ein Gebot der Fairness gegenüber den Betroffenen.


Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 01211-15-E2) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 06.05.2015 vor:

„ … wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung des unten stehenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die Verträge mit den Eltern und die "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund" so anzupassen, dass die Eltern im Falle von Arbeitskämpfen einen Anspruch auf Erstattung der Beiträge haben. Diese Änderung ist dem Rat zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung
Bereits während der Streiks 2009 wurde im Rat über die Erstattung von Beiträgen diskutiert und diese den Eltern zugestanden. Um für zukünftige Arbeitskämpfe eine, für alle Seiten, klare und sichere Lösung zu haben, ist eine Vertrags- bzw. Satzungsänderung geboten.“

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt stimmt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 01211-15-E1) vom 23.04.2015 einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD zu.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 01211-15-E2) vom 06.05.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion CDU, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.










3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 15.08.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00397-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 29.04.2015 vor:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde folgt dem nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag nicht und lehnt diesen einstimmig ab:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 6.1 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.11.2014 offen gelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 die Begründung vom 15.08.2014 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 6.1 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.11.2014 offen gelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 die Begründung vom 15.08.2014 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NR



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Abweichung von den Sanierungszielen der Sanierungssatzung „Stadterneuerung Hörde Zentrum“, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem.
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00897-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirskvertretung Hörde vom 28.04.2015:

Zunächst wurde über den Antrag TOP 11.8.1 von Bündnis 90/Die Grünen in Gänze abgestimmt.

1. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum TOP 11.8 in seiner Gesamtheit zu.

Abstimmungsergebnis: mit 6 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 11 Nein-Stimmen abgelehnt

Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurden danach Einzelpositionen zur Vorlage abgestimmt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde macht darauf aufmerksam, dass es in der Vorlage widersprüchliche Aussagen bzgl. der Ausfahrt aus dem Parkhaus gibt.

Zum einen steht auf Seite 13, dass eine Ausfahrt nur rechtsherum Richtung Faßstraße erfolgen kann. Zum anderen steht auf Seite 17 der Begründung, dass eine Ausfahrt nach rechts und nach links möglich ist.

2. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

3. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass auch der Bereich „Seekante“ zusätzlich zum Bereich „Faßstraße“ in die geplanten NOx-Untersuchungen mit einbezogen wird und die Wohneinheiten in der gesamten Höhe entsprechend bemessen werden.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt

4. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass Ersatzpflanzungen mit geeigneten Bäumen im nahen Umfeld der Baumaßnahme erfolgen sollen.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt

5. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, den nördlichen Einbaustraßenabschnitt „Alfred-Trappen-Straße“ zwischen „Seekante“ und „Faßstraße“ für Radfahrer in Gegenrichtung zu öffnen, den westlich anliegenden Bürgersteig komplett durchgängig zu erhalten bzw. neu herzustellen und im Kreuzungsbereich „Seekante“-„Alfred-Trappen-Straße“ nicht nur den nördlich gelegenen Zebrastreifen zu realisieren, sondern auch östlich und westlich Zebrastreifen zu markieren.

Abstimmungsergebnis: mit 7 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen so beschlossen

6. Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, zusätzlich den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu folgen und vor dem Fällen von Bäumen diese auf Höhlungen und Fledermausbesatz zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis: mit 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen so beschlossen

7. Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Durchführungsvertrag Teil B entsprechend der Anregungen anzupassen und unter § 25, Abs. 2, Satz 1 die Formulierung „ in einem Zeitraum“ zu ersetzen durch die Formulierung „über einen Zeitraum“.

Abstimmungsergebnis: mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung so beschlossen

8. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der 7 anderen Beschlüsse zur Vorlage, folgendes zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 26.03.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

III. Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

IV. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, von den Werbe- und Gestaltrichtlinien für Werbeanlagen und Außengastronomie im Bereich des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Hörde Zentrum“ durch Zulassung einer abgestimmten vorhabenbezogenen Werbeanlage abzuweichen.
Rechtsgrundlage:
§ 142 BauGB

V. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

VI. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes zuzulassen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen so beschlossen


AUSW, 29.04.2015:

Herr Wilde geht wie folgt auf die nachfolgend aufgeführten, ergänzenden Beschlüsse, welche in der gestrigen Sitzung der BV Hörde eine Mehrheit gefunden haben, ein:


I. „ Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße erfolgen soll.“

Hierzu schlägt Herr Wilde vor, dass er dieses Thema noch mal aufgreifen, mit dem Vorhabenträger besprechen und das Gesprächsergebnis in die Beratung der kommenden Ratssitzung entsprechend einbringen werde.

II. „Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, den nördlichen Einbaustraßenabschnitt „Alfred-Trappen-Straße“ zwischen „Seekante“ und „Faßstraße“ für Radfahrer in Gegenrichtung zu öffnen, den westlich anliegenden Bürgersteig komplett durchgängig zu erhalten bzw. neu herzustellen und im Kreuzungsbereich „Seekante“-„Alfred-Trappen-Straße“ nicht nur den nördlich gelegenen Zebrastreifen zu realisieren, sondern auch östlich und westlich Zebrastreifen zu markieren.“

Hierzu führt Herr Wilde an, dass es sich bei der hierin erwähnten Öffnung des nördlichen Einbahnstraßenabschnittes für Radfahrer nicht um eine Entscheidung handele, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu treffen sei. Hierbei handele es sich um eine Regelung, verkehrstechnischer Art, welche die Bezirksvertretung in eigener Zuständigkeit treffen könne.
Weiter verdeutlicht er, dass die erwähnte Erhaltung des westlichen Bürgersteiges durch den Bebauungsplan nicht in Frage gestellt werde.
Zum Thema Zebrastreifen sehe es allerdings etwas differenzierter aus. Aufgrund der Einschätzung der Verkehrsexperten rate man dringend davon ab, neben dem bereits vorgesehenen Zebrastreifen hier mit zusätzlichen Zebrastreifen zu operieren. Im weiteren Verfahren werde die Verwaltung dieses Thema noch mal aufgreifen und der Bezirksvertretung genau darlegen, warum man diesen Wünschen nicht folgen könne.
III. „Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, zusätzlich den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu folgen und vor dem Fällen von Bäumen diese auf Höhlungen und Fledermausbesatz zu untersuchen.“

Hierzu erläutert Herr Wilde, dass diese Maßnahme ohnehin so vorgesehen und somit eine gesonderter Beschluss hierzu entbehrlich sei.

IV.“ Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Durchführungsvertrag Teil B entsprechend der Anregungen anzupassen und unter § 25, Abs. 2, Satz 1 die Formulierung „ in einem Zeitraum“ zu ersetzen durch die Formulierung „über einen Zeitraum“.

Hierzu führt Herr Wilde an, dass man diesem Änderungswunsch der Bezirksvertretung nachkommen könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage mit der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde und unter Berücksichtigung der heutigen, mündlichen Erläuterungen der Verwaltung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2015 (Drucksache Nr.: 00897-15-E2) vor:

„ … in Ergänzung zur Vorlage der Verwaltung stellt die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN den nachstehenden Ergänzungsantrag zur Beschlussfassung:


Begründung:

Zur Überprüfung der Modellergebnisse wird in der Vorlage empfohlen, die prognostizierten NO2-Immissionen nach Fertigstellung des Projektes durch Messungen zu überprüfen. Dieses geplante Monitoring soll um den ebenfalls durch die baulichen und verkehrlichen Änderungen betroffenen Bereich Seekante erweitert werden.“


Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2015 vor:

„ … die Bezirksvertretung Hörde hat in ihrer Sitzung am 28.04.2014 zu der o. g. Verwaltungsvorlage vier zusätzliche Beschlüsse gefasst. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 daraufhin die Vorlage ohne Beschluss an den Rat der Stadt weitergegeben. Die zusätzlichen Beschlüsse der Bezirksvertretung Hörde lauten wie folgt:

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße erfolgen soll.
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, den nördlichen Einbaustraßenabschnitt

3. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, zusätzlich den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu folgen und vor dem Fällen von Bäumen diese auf Höhlungen und
Fledermausbesatz zu untersuchen.
4. Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Durchführungsvertrag Teil B entsprechend der Anregungen anzupassen und unter § 25, Abs. 2, Satz 1 die Formulierung „ in einem Zeitraum“ zu ersetzen durch die Formulierung „über einen Zeitraum“.

Hierzu teile ich Folgendes mit und bitte, dieses bei der Beschlussfassung am 07.05.2015 zu berücksichtigen:

zu 1.)
Im Rahmen der Verkehrsgutachten wurde der Planfall bevorzugt, dass aus dem Parkhaus in die Alfred-Trappen-Straße ausfahrende Fahrzeuge sowohl der bestehenden Einbahnstraße folgend Richtung Süden nach links als auch nach rechts Richtung Norden zur Faßstraße abbiegen können. Der Anteil des zu erwartenden Linksabbiegeverkehrs aus dem Parkhaus würde mit ca. 20% einen relativ geringen Anteil davon ausmachen. Aufgrund des im Planungsprozess mit den Fachämtern abgestimmten und weiterentwickelten Verkehrsentwurfs zur tatsächlichen baulichen Gestaltung des Zu- und Ausfahrtbereiches des Parkhauses, ist den Verkehrsplanern zufolge faktisch nur noch ein Rechtsabbiegen aus dem Parkhaus möglich. Die Vorhabenträgerin hat auch dieser Lösung schriftlich zugestimmt.

Die Fachgutachter zu den Belangen Lärm, Lufthygiene und Verkehr haben ebenfalls schriftlich bestätigt, dass diese geänderte Verkehrsführung keine Auswirkungen auf die jeweiligen Gutachtenergebnisse hat.

Daraus resultierend wird eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts in die Faßstraße vorgesehen und im weiteren Planverfahren festgeschrieben. Die Begründung vom 30.04.2015 wird zur öffentlichen Auslegung entsprechend angepasst werden.

zu 2.)
a) Die mögliche Öffnung des betreffenden Einbahnstraßenabschnitts für Radfahrer in Gegenrichtung b) Der westliche Bürgersteig wird durchgängig erhalten. Lediglich der östliche Bürgersteig wird vor der Zu- und Ausfahrt des Parkhauses zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fußgänger unterbrochen.
c) Von zusätzlichen Zebrastreifen im Bereich der Seekante wurde aus verkehrsplanerischer Sicht bewusst abgesehen. Es wurde befürchtet, dass auf die Ampel der Kreuzung Seekante/Faßstraße zufahrende Fahrzeuge die Zebrastreifen nicht, oder zu spät wahrnehmen könnten und es so möglicherweise zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Durch die vorgeschlagene bauliche Verengung der Fahrbahn soll die Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger erleichtert werden. Gleichzeitig soll die Aufmerksamkeit des Fußgängers beim Überqueren der Straße geschärft bleiben. Letzteres würde beim Vorhandensein eines Zebrastreifens nicht in erforderlichem Maße gewährleistet werden können, so die Fachargumentation.
zu 3.)
Der Beschluss entspricht den im Artenschutzfachbeitrag beschriebenen Maßnahmen in vollem Umfang. Diese Vorgaben sind darüber hinaus im Durchführungsvertrag Teil B § 22 Abs. 3 verbindlich geregelt.
Auszug Artenschutzprüfung – S. 23 (Meinig, März 2015)
(Fledermäuse)
Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste Baumhöhlen bewohnender Fledermausarten werden potenziell geeignete Bäume vor der Fällung mittels Hubsteiger und Endoskop auf Fledermausbesatz kontrolliert. Sollten im Rahmen der Kontrollen Tiere in einer Baumhöhle festgestellt werden, so muss abgewartet werden, bis sich die Tiere von selbst entfernt haben. Die Entfernung potenzieller Quartierbäume erfolgt bei Tagestemperaturen über 10°C. Bei der Baumfällung ist ein Fledermausfachmann anwesend, so dass trotz der Vorsichtsmaßnahmen betroffene, verletzte Tiere fachgerecht versorgt werden.

zu 4.)
Der § 25 Abs. 2 im Durchführungsvertrages Teil B sieht die Messung der NO2-Immissionen für die Dauer eines Zeitraumes von 3 Jahren vor. Sofern die Änderung der Formulierung von „in einem Zeitraum von 3 Jahren“ in die Formulierung „über einen Zeitraum von 3 Jahren“ der Klarstellung dient, könnte dies im Vertragsentwurf angepasst werden.

Es wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der Maßgabe zu
folgen, dass im weiteren Verfahren eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße
festgeschrieben und die Begründung entsprechend angepasst wird. Der Durchführungsvertrag
Teil B wird in seiner Formulierung wie unter Pkt. 4 dargelegt redaktionell angepasst.


Rm Dudde (Bündnisg 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion u.a. mit der Sorge um die Luftverschmutzung und die Belastung mit Stickoxiden in dem Bereich.

Der Rat fasste unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2015 folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00897-15-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten sowie den Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Rm Münch (FBI):

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 26.03.2015 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, von den Werbe- und Gestaltrichtlinien für Werbeanlagen und Außengastronomie im Bereich des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Hörde Zentrum“ durch Zulassung einer abgestimmten vorhabenbezogenen Werbeanlage abzuweichen.

Rechtsgrundlage:
§ 142 BauGB

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Rat der Stadt stimmt der Entscheidung der Verwaltung zu, Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes zuzulassen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00751-15)
Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00751-15) vom 07.05.2015 vor:

„ … hiermit bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Das der Vorlage zugrunde liegende Gelände hat eine Fläche von ca. 3000 qm, während die
2. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob die Geländebeschaffenheit möglicherweise zu
einer Veränderung der geplanten Anzahl an untergebrachten Flüchtlingen führen kann.


StR Wilde beantwortete die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste dahingehend, dass die Fragen im Vorfeld der Standortfestlegung, u.a. anhand eines Testentwurfes zur Platzierung der Unterbringungsmöglichkeiten, geprüft wurden. Demzufolge können bis zu 300 Personen auf dem Grundstück untergebracht werden. Weiter können die Anregungen aus der Bürgeranhörung bzgl. der Abstände zur Wohnbebauung und zu Grünanlagen berücksichtigt werden.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. beschließt, den Bebauungsplan Ap 161 – Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


III. stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 – Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 13.03.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.


IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33
Abs. 3 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraus-setzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00722-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. beschließt, den Bebauungsplan Mg 146 – Ammersbaum – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


III. stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 – Ammersbaum – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom
13.03.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.

IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33
Abs. 3 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.5
Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

Der Rat der Stadt schob die Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 25.06.2015.


zu TOP 3.6
11. Nachtrag zur Denkmalliste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00898-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 11. Nachtrag zur Denkmalliste zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Lärmaktionsplan Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14090-14)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 20.04.2015 vor:

… nach Einbringen im Dezember 2014 und anschließender Beteiligung aller Bezirksvertretungen, liegt Ihnen der Lärmaktionsplan Dortmund zur Beratung und Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt vor.

Inzwischen hat die Flughafen Dortmund GmbH das Umweltamt der Stadt Dortmund gebeten, die Textpassage zum Flugverkehrslärm im Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund zu konkretisieren.

Der Text zum Flugverkehr wurde im vorliegenden Lärmaktionsplan stark reduziert, da der Flugverkehrslärm aufgrund der errechneten Immissionspegel kein Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist.

Der durch den Flughafen Dortmund generierte Lärm erreicht nicht den aktuell geltenden Interventionswert von LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) als Vorgabe zur Lärmaktionsplanung.

Die Flughafen Dortmund GmbH wünscht eine Konkretisierung der aufgeführten Betriebszeiten, wobei die aktuelle Textpassage aus den Genehmigungsunterlagen entnommen wurde und somit nicht falsch ist. Ein entsprechender Textvorschlag der Flughafen Dortmund GmbH liegt diesem Schreiben bei.

Ich bitte Sie, die Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH als Bestandteil des Lärmaktionsplanes anzusehen und dem Rat der Stadt den Beschluss des Lärmaktionsplanes mit der Ergänzung der Flughafen Dortmund GmbH zu empfehlen.

Ferner wurden zwei redaktionelle Fehler festgestellt.

Auf der Seite 26 des Lärmaktionsplanes wurde der Begriff Planfeststellung im Zusammenhang mit der Betriebszeitenerweiterung gewählt. Der Begriff ist in diesem Zusammenhang falsch. Der Begriff kann entfallen oder durch „Genehmigungsänderungsverfahren“ ersetzt werden.

Im weiteren Verlauf ist von einer Fluglärmmessanlage auf dem Flughafengelände die Rede. Diese Information stammt aus der Broschüre „Das Schallschutzprogramm der Flughafen Dortmund GmbH“. Der genaue Standort der Messanlage wird in der o.g. Broschüre allerdings nicht genannt und die Aussage, dass sich die Anlage auf dem Flughafengelände befindet, ist nicht korrekt und muss korrigiert werden.
Die Aussage des Textes wird sich durch die Konkretisierung und Korrektur nicht verändern.

Schreiben der Flughafen Dortmund GmbH vom 12.01.2015:

Zu den Betriebszeiten schlagen wir folgenden Text vor:

Der Flughafen dient dem allgemeinen Verkehr mit Luftfahrzeugen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln für Präzisions- und Nichtpräzisionsanflugverfahren zwischen 06:00 und 22:30 Uhr (Ortszeit). Planmäßige Landungen sind bis 23:00 Uhr (Ortszeit) zulässig.

Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr, deren planmäßige Starts bis 22:30 Uhr vorgesehen sind, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter noch bis 23:00 Uhr (Ortszeit) starten. Flugzeuge im planmäßigen Verkehr, deren planmäßige Landung gemäß Flugplan bis 23:00 Uhr (Ortszeit) vorgesehen sind, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalten noch bis 23:30 Uhr (Ortszeit) landen.

Es dürfen nur Flugzeuge für Flugbewegungen zugelassen werden, die aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen in ihrer jeweiligen Fassung enthalten sind.

Sollte die Zahl von 20 Flugbewegungen in einem Monat überschritten werden, dürfen weitere Spätstarts oder - landungen in dem betreffenden Monat nur noch mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht zugelassen werden.

In Bezug auf die Fluglärmmessungen teilen wir Ihnen folgende Standorte mit:

- Schleefstrasse 12, Dortmund-Aplerbeck
- Langscheedestrasse 41, Dortmund-Wickede
- Siegfriedstrasse 28a, Unna-Massen

Ansonsten sind wir mit den von Ihnen aufgeführten Anmerkungen in ihrem o.g. Schreiben einverstanden. …“


Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015 vor:

„Hierzu liegt vor:

Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14449-14-E2):

..in der Sitzung des ABVG am 25.11.2014 wurde durch die Fraktion FDP/Bürgerliste eine Anfrage „Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf großen Ausfallstraßen“, Drucksache-Nr.: 14449-14-E1 eingebracht. Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs mit der Lärmaktionsplanung wurde die Anfrage an den AUSW überwiesen. Diese Anfrage führte zu einer Befassung im Umwelt- und Tiefbauamt sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen zu der geplanten
Temporeduzierung auf 30 km/h für die Ausfallstraßen Märkische Straße, Ruhrallee und Hohe
Straße in der Dortmunder Innenstadt.

-Wie hoch ist die erwartete prozentuale Lärmreduzierung durch die geplante Tempoverringerung prozentual im Vergleich zur jetzigen Belastung?

Das Maß der Lärmreduzierung durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist von verschiedenen Randbedingungen abhängig. So spielen der Fahrbahnbelag, der LKW-Anteil und weitere Einflussgrößen eine große Rolle. Erreicht werden kann durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von bis zu 2,7 dB(A). Um dies auf anderem Wege zu erreichen, müsste z. B. das Verkehrsaufkommen etwa halbiert werden, was allerdings nicht realistisch ist.

-„Welche weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung in den oben genannten Straßen sind bereits durchgeführt worden oder sind geplant?“

Die Hohe Straße wurde umfänglich von der Kreuzung Grafenhof bis zur Markgrafenstraße umgebaut und komplett neu gestaltet. Dabei wurde u. a. ein Radfahrstreifen in die Fahrbahn integriert.
Die Märkische Straße und die Ruhrallee wurden vor einigen Jahren neu ausgebaut und gestaltet. Dabei wurden die Fahrbahnen so weit als möglich von den Gebäuden abgerückt, um dadurch den Lärm an der Bebauung zu reduzieren. Die Notwendigkeit grundlegender Instandsetzungsmaßnahmen ist nicht gegeben. Konkrete Baumaßnahmen stehen daher nicht im Fokus.

- Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass "Schleichwege" in reinen Wohngebieten als alternative Wege genutzt werden und der Autoverkehr sowie die Lärmbelästigung dort steigt?

Wenn lediglich kürzere Teilabschnitte (einige hundert Meter) von Hauptverkehrsstrassen mit Tempo 30 versehen werden, ist i.d.R. nicht mit Schleichverkehren zu rechnen. Das Fortkommen in Hauptverkehrsstraßen ist auch bei Tempo 30 überwiegend günstiger als das Durchfahren von Wohngebieten mit Rechts-vor-Links-Regelung. Sollten sich in Einzelfällen Auffälligkeiten ergeben, muss mit geeigneten Mitteln gegengesteuert werden.

- Warum sind diese Straßen (Märkische Str., Hohe Str. und Ruhrallee) in den Fokus der Verwaltung gerückt, obwohl auch andere große Ausfall- und Einfallstraßen eine ähnliche Verkehrsbelastung aufweisen?

Der Eindruck, die Verwaltung betrachte vorrangig die Märkische Straße, die Hohe Straße und die Ruhrallee hinsichtlich einer möglichen Tempo-30-Ausweisung ist auf die Berichterstattung in der Presse zurückzuführen. Dies ist jedoch so nicht richtig. Der Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund, der sich derzeit in der politischen Beratung befindet, empfiehlt die Prüfung einer nächtlichen Tempo-30-Anordnung für insgesamt 16 Straßenabschnitte. Märkische Str., Hohe Str. und Ruhrallee sind nicht darunter.

- Welche Ausfallstraßen sind als Stadt-Umland-Verbindung besonders wichtig für den schnellen Verkehrsfluss aus und in die Innenstadt?“ Für die Stadt-Umland-Beziehungen sind in erster Linie die klassifizierten Straßen von Bedeutung sowie die anderen im FNP festgelegten Hauptverkehrstrassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist für den Verkehrsfluss und die Mengenleistungsfähigkeit aber von
nachrangiger Bedeutung. Kurze Streckenabschnitte mit Tempo 30 zu belegen, steht nicht im
Widerspruch zur Verbindungsfunktion.

- „Ist ein Umbau der betroffenen Ausfallstraßen geplant um durch ihre bauliche Gestaltung (mehrspurig, sehr breit, baulich getrennte Richtungsfahrbahnen) die Wirkung einer durchgängigen Tempo 30 Zone zu erzeugen?

Ein Umbau der betroffenen Ausfallstraßen ist nicht geplant. Da die Temporeduzierung nur zu bestimmten Tageszeiten gelten soll, wäre ein Umbau zudem nicht zielführend. Dieser hätte zur Folge, dass entsprechende Verkehre dauerhaft verdrängt würden.

- Ist eine Umleitung des Verkehrs (z.B. über die Semerteichstr.) mit eingeplant worden?
Eine Umleitung ist unter Berücksichtigung der zuvor beantworteten Frage hinsichtlicht einer baulichen Umgestaltung ebenfalls nicht vorgesehen.


Schreiben der Verwaltung, womit die Anmerkungen der Flughafen Dortmund GmbH zur
Kenntnis gegeben werden (Drucksache Nr.: 14090-14) (siehe Anlage zur Vorlage)

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 14090-14-E3):
- Aufgrund des umfangreichen Textes wird dieser den folgenden Gremien separat übermittelt -

Stellungnahme der Verwaltung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 14090-14-
E4):

„..zum Zusatz- / Ergänzungsantrag, der Fraktion Die Linke & Piraten, eingebracht im Ausschuss
für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015, nehme ich wie folgt Stellung:

Zu den Beschlussvorschlägen 1 – 3:
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung erfolgt auf Basis der in deutsches Recht umgesetzten EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die nationalen Festsetzungen erfolgten über die §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).
Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind Pflichtaufgaben. Die erstmalige Lärmkartierung war am 30. Juni 2007 fertig zu stellen. Der hierauf aufbauende Lärmaktionsplan war am 18. Juli 2008 einzureichen. Beide Aufgaben sind in einem Turnus von fünf Jahren zu erneuern.
Es gab bei der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung Verzögerungen, über die die Gremien der Stadt Dortmund und die Aufsichtsbehörden informiert wurden.
Die Verzögerungen waren sowohl dem personellen Engpass geschuldet als auch einer Verzögerung bei der Bereitstellung von Daten aus externen Quellen. Die erste Lärmkartierung wurde durchgeführt, und auf Basis dieser Kartierung wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplans erarbeitet. Die Öffentlichkeit wurde beteiligt. Dabei wurde weit über die Mindestanforderungen an einen Lärmaktionsplan und an die Öffentlichkeitsarbeit hinausgegangen.
Wegen der zeitlichen Verzögerung wurde mit der obersten Umweltschutzbehörde vereinbart,
dass der erste und der zweite Lärmaktionsplan zu einem Werk zusammengeführt werden
können, wenn dabei die Ergebnisse der 2. Kartierung berücksichtigt werden. Dies ist mit der
Vorlage „Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund“ auch erfolgt. Wegen dieser Vorgehensweise
war eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung weder möglich noch sinnvoll.

Zum Beschlussvorschlag 4:
Alle Lärmkarten sind über das Umgebungslärmportal des Landes einzusehen und in beliebigen Maßstäben darstellbar. Bei den Karten im Lärmaktionsplan handelt es sich um Arbeitskarten, bei denen eine parzellenscharfe Darstellung weder gefordert noch sinnvoll ist. Im Gremieninformationssystem stehen alle Unterlagen zum Lärmaktionsplan zur Verfügung.
An einer Aktualisierung der „Lärmseite“ auf www.dortmund.de wird gearbeitet.

Zu den Beschlussvorschlägen 5 und 6:
Die im Lärmaktionsplan herangezogenen Auslösewerte wurden in einem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgegeben. Die vom UBA genannten Werte sind selbstverständlich bekannt, jedoch handelt es sich nur um Empfehlungen.

Zu Beschlussvorschlag 7:
Eine Summation der berechneten Schallpegel ist in den nationalen Regelwerken nicht vorgesehen.

Zu Beschlussvorschlag 8:
Beschließt der Rat den Lärmaktionsplan, erlangen damit die im LAP genannten „ruhigen Gebiete“ einen Schutz. Dies führt dazu, dass bei Planungen, die diese Gebiete berühren, Eingriffe besonders begründet werden müssen. Ein „Ewigkeitsschutz“ ist weder in der Lärmaktionsplanung noch in anderen Planverfahren vorgesehen. Ich weise die Vorwürfe zurück, die Verwaltung habe gegen bestehende Regeln verstoßen.“

Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom
10.03.2015:

..wonach diese die Vorlage einstimmig, mit folgender Ergänzung empfiehlt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möchte über alle geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk im Vorfeld informiert zu werden.

Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2015:

..wonach diese die Vorlage mehrheitlich, mit folgender Ergänzung empfiehlt:

….und fordert die Verwaltung auf, sowohl die Ergebnisse wie auch die dargestellten Maßnahmen zur Lärmminderung nicht nur für das gesamte Stadtgebiet auszuweisen, sondern für jeden Stadtbezirk einzeln darzustellen.

Empfehlung des ABVG vom 21.04 2015:

..wonach dieser die Vorlage mit dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN) ohne Empfehlung weiterleitet,

der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig zustimmt

sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mehrheitlich ablehnt.


AUSW, 29.04.2015:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, werden folgende Beschlüsse gefasst:


1.Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:

..wonach diese die Vorlage einstimmig, mit folgender Ergänzung empfiehlt:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möchte über alle geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk im Vorfeld informiert zu werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Ergänzungsvorschlag einstimmig zu.


2.Empfehlung der Bezirksvertretung Eving:

..wonach diese die Vorlage mehrheitlich, mit folgender Ergänzung empfiehlt:

….und fordert die Verwaltung auf, sowohl die Ergebnisse wie auch die dargestellten Maßnahmen zur Lärmminderung nicht nur für das gesamte Stadtgebiet auszuweisen, sondern für jeden Stadtbezirk einzeln darzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Ergänzungsvorschlag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (NPD), ab.
Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung Eving aber in geeigneter Weise die entsprechenden Informationen zu ihrem Stadtbezirk zukommen lassen.

3. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 14090-14-E3):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (NPD), ab.
Die Verwaltung wird aber darum gebeten, die hierin angesprochenen Punkte in ihre weiteren Überlegungen einfließen zu lassen.

4. Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse zu den beiden Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Eving sowie zu dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten), einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.8
Anpassung Umweltpreis
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00814-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.04.2015 vor:

Hierzu liegt vor

Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (SPD-
Fraktion) (DS-Nr.: 00814-15-E1)
Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
B’90 Die Grünen) (DS-Nr.: 00814-15-E2)
Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
DIE LINKE & PIRATEN) (DS-Nr.: 00814-15-E3)
Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
AfD) (DS-Nr.: 00814-15-E4)
Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (Fraktion
FDP/BL) (DS-Nr.: 00814-15-E5)
Besetzungsvorschläge für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises (CDU-Fraktion) (DS-Nr.: 00814-15-E5)






Zusammenfassung der Besetzungsvorschläge der Fraktionen für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises der Stadt Dortmunds

Fraktion MitgliedStellvertretung
CDURM Uwe Waßmann
RM Friedrich-Wilhelm Weber
RM Anke Kopkow
RM Reinhard Frank
RM Heinz Neumann
RM Dr. Jürgen Eigenbrod
FDP/BLRM Dr. Thomas ReinholdsB Markus Happe
AfDRM Peter Bohnhof RM Andreas Urbanek
DIE LINKE & PIRATEN RM Nursen KonakRM Utz Kowalewski
B’90 DIE GRÜNENRM Ingrid Reuter
RM Matthias Dudde
RM Wolfram Frebel
RM Barbra Brunsing
SPDRM Monika Lührs
RM Carla Neumann-Lieven
RM Alisa Spree
RM Carsten Giebel
RM Dirk Goosmann
RM Heike Renkawitz
RM Torsten Heymann
RM Bernhard Klösel

AUSW, 29.04.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgende Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund aus:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Brück (Die Rechte) begrüßt grundsätzlich den Umweltpreis, findet es jedoch bedenklich, wenn sich die Jury ausschließlich aus Vertretern der etablierten Fraktionen zusammensetzt und würde sich vor dem Hintergrund einer Initiative, den Vertreter der FBI in die Jury zu wählen, nicht verschließen.

Rm Lührs (SPD) wies darauf hin, dass ihre Fraktion Frau Bürgermeisterin Jörder als Vorsitzende der Jury vorschlägt und Rm Florian Meyer als zusätzlichen Vertreter benennt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
· beschließt die Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises Anlage I und
· beruft die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen benannten, nachfolgend aufgeführten Personen als Mitglieder bzw. deren persönliche Stellvertreter in die Jury:






Fraktion MitgliedStellvertretung
SPDBm’in Jörder
Rm Monika Lührs
Rm Carla Neumann-Lieven
Rm Alisa Spree
Rm Carsten Giebel
Rm Florian Meyer
Rm Dirk Goosmann
Rm Heike Renkawitz
Rm Torsten Heymann
Rm Bernhard Klösel
CDURm Uwe Waßmann
Rm Friedrich-Wilhelm Weber
Rm Anke Kopkow
Rm Reinhard Frank
Rm Heinz Neumann
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod
Bündnis 90/ Die GrünenRm Ingrid Reuter
Rm Matthias Dudde
Rm Wolfram Frebel
Rm Barbra Brunsing
Die Linke & PiratenRm Nursen KonakRm Utz Kowalewski
AfDRm Peter Bohnhof Rm Andreas Urbanek
FDP/BLRm Dr. Thomas ReinholdsB Markus Happe


zu TOP 3.9
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00890-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 29.04.2015 vor:

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann erläutert auf Nachfrage von Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann, dass im Rahmen der Städtebauförderung keine Förderung für die Erweiterung des Reitweges in Westerfilde gegeben sei. Sie weist außerdem darauf hin, dass die ökologischen Gebiete und Naturschutzgebiete erhalten bleiben sollen, wie z. B. der Mastbruch und Rahmer Wald in Westerfilde. Hier dürfe keine extensive Nutzung für Freizeitgestaltung erfolgen.

Somit ergeht folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund mit den o. g. Anmerkungen, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) Folgendes zu beschließen:


Rm Brück (Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten u.a. dahingehend, dass die vor Ort bestehenden Probleme durch die Vorlage nicht in Angriff genommen werden.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Das Gebiet Westerfilde/Bodelschwingh gemäß § 171e BauGB als Soziale Stadt Gebiet festzulegen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

2. Die Fortsetzung des niederschwelligen Quartiersmanagements in Westerfilde/Bodelschwingh mit einem maximalen Aufwand in Höhe von 15.000 € im HJ 2015.


zu TOP 3.10
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00844-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 29.04.2015 vor:

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann weist darauf hin, dass die Barrierefreiheit in der o. g. Vorlage fehlt und diese auch mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk abgesprochen war.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann schlägt vor, dass die Bezirksvertretung regelmäßig darüber informiert werden soll, wohin die Mittel fließen und für welche Projekte diese bestimmt sind. Es soll eine regelmäßige Berichterstattung stattfinden.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch schlägt vor, dass ein Antrag wegen der Mittelvergabe gestellt wird. Somit ergeht folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) Folgendes mit den genannten Anmerkungen zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen vor Ort ein Freiraumkonzept für die Großsiedlungsbestände im Quartier Westerfilde/Bodelschwingh zu erarbeiten und dieses auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse mit vorläufigen Gesamtkosten in Höhe von 410.000,- € sukzessiv umzusetzen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen vor Ort ein Freiraumkonzept für die Großsiedlungsbestände im Quartier Westerfilde/Bodelschwingh zu erarbeiten und dieses auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse mit vorläufigen Gesamtkosten in Höhe von 410.000,- € sukzessiv umzusetzen.


zu TOP 3.11
Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

Der Rat der Stadt nahm den 15. Zwischenbericht zur Kenntnis.




zu TOP 3.12
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00549-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung (fett) der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

-Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
-Elisabeth Grundschule (Eving)
-Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
-Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
-Hansa Grundschule (Huckarde)
-Hangeney Grundschule (Huckarde)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit) , Finanzposition 780 800: Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.

Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.

Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

- Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
- Elisabeth Grundschule (Eving)
- Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
- Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
- Hansa Grundschule (Huckarde)
- Hangeney Grundschule (Huckarde)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit) , Finanzposition 780 800: Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.
Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.

Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.


zu TOP 3.13
Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00111-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der Baukostenobergrenze in Höhe von 1.850.000 € die weitere Sanierungsplanung der Max-Wittmann-Förderschule mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.957.005 € (Planungsbeschluss). 2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI) sowie der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses für die Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule auf Basis der Genehmigungsplanung.


zu TOP 3.14
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00471-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, einen Wettbewerb für die Glasgestaltung der Zugangsanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 255.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209004138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 39.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 21.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 45.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 150.000,00 Euro

Die Auszahlungen in den Jahren 2015 und 2016 erfolgen für den Wettbewerb, die Auszahlungen in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen für Honorar und Bauausführung.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.424,00 Euro
zu TOP 3.15
Grünfläche am "Wambeler Pilz", Bebauungsplan Br 216
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015
(Drucksache Nr.: 09665-07-E6)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.03.2015 vor:

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktionen SPD, CDU und B’90/DG einstimmig zu:

1. Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bzw. dem per Delegationsbeschluss zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Der Aufstellungsbeschluss vom 17. Oktober 2007 für den Bebauungsplan Br 2016
(Drucksache Nr.: 09665-07) wird aufgehoben.
b) Die Grünfläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße ist dauerhaft als städtische Grünfläche zu überplanen und so im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan zu sichern.
c) Die Verwaltung unterlässt weitere Planungen mit der Zielsetzung einer Bebauung der Grünfläche oder der Stellplatzfläche.

2. Die Verwaltung wird gebeten, Pläne zur Aufwertung der Grün- und Spielplatzfläche sowie der Stellplatzfläche zu erarbeiten und der Bezirksvertretung mit Kostenaufstellung vorzulegen.

Begründung:
Im westlichen Kreuzungsbereich von Wambeler Hellweg und Rüschebrinkstraße befindet sich eine Grünanlage mit integriertem Spielplatz. Daneben liegt eine versiegelte Fläche, die als Stellplatz und Containerstandort genutzt wird. Im Oktober 2007 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan (Br 216) aufzustellen, der die Ansiedlung von Einzelhandel in diesem Bereich vorsieht. Im Jahr 2012 bestanden Planungen, auf dieser Grünfläche ein Bauvorhaben für seniorengerechtes Wohnen inklusive Pflege- und Versorgungseinrichtungen umgesetzt werden.

Eine Bebauung dieser Grünfläche, sei es Gewerbe- oder Wohnbebauung, ist abzulehnen. Die Grünfläche ist als solche zu erhalten, da sie einen markanten Grünpunkt im Ortskern von Wambel und eine willkommene Ausnahme von der ansonsten bestehenden Bebauung entlang des Hellwegs bildet. Außerdem haben sich mittlerweile die Rahmenbedingungen für die planerische Beurteilung dieser Fläche geändert. Ein Bedarf in Wambel für zusätzliche Einzelhandelsflächen besteht nicht mehr, da ohnehin Leerstände im „gewerblichen Ortskern“ (Höhe Rewe und Sparkasse) bestehen. Weiterhin hat man mittlerweile nördlich dieser Fläche Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern angesiedelt, deren Wohnqualität durch die o. g. Grünfläche auf einem guten Niveau erhalten bleibt.

Durch eine dauerhafte Sicherung der Grünfläche besteht nunmehr für die Ortspolitik die Möglichkeit, Investitionen zur Aufwertung dieser Grünfläche vorzunehmen, ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen, dass Investitionen durch eine spätere Bebauung der Fläche obsolet werden.

Die östlich neben der Grünfläche gelegene Stellplatzfläche erfüllt wichtige Verkehrs- und Entsorgungsaufgaben. Zum einen wird diese Fläche als Parkplatz von Personen genutzt, die anschließend mit der Stadtbahn in die Innenstadt fahren. Zum anderen befindet sich auf dieser Stellplatzfläche ein weitestgehend unstreitiger Containerstandort. Diese Stellplatzfläche ist jedoch ebenfalls optisch aufzuwerten.


Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 09665-07-E8) vom 06.05.2015 vor:

„ … Der Rat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung die Bebaubarkeit der Parkfläche an der Ecke Rüschebrinkstraße/Wambler Hellweg mit einen architektonisch anspruchsvollen Wohngeschäftshaus für junge Familien, Senioren und (inhabergeführten) Gewerbeeinheiten samt Tiefgarage prüft.
Ebenso soll die SV die Verbesserung der Parkplatzsituation an der Rüschebrinkstraße auf der dem Parkplatz gegenüberliegenden Seite sowie auf dem Hellweg auf der dem derzeitigen Parkplatz gegenüberliegenden Teil prüfen. Statt der längs der Fahrbahn eingerichteten Parkgelegenheiten soll die Errichtung schräger Parkgelegenheiten geprüft werden, um die Gesamtzahl zu erhöhen. Eine Integration des Altglas- und Altpapierstandortes bzw. ein alternativer Standard soll ebenfalls geprüft werden.


Begründung:
Der Parkplatz an der Rüschebrinkstraße ist eine garstige Visitenkarte Wambels. Eine Aufwertung
ist definitiv notwendig. Eine Mischbebauung genutzt von jungen Familien und Senioren wäre ideal, damit ältere Wambelerinnen und Wambeler ihr gewohntes Wohnumfeld nicht mehr verlassen müssen. Zwischen Jung und Alt entstünden Synergieeffekte. Im Erdgeschoss könnten (inhabergeführte) Gewerbetreibende angesiedelt werden. Die „Geschäftslücke“ zwischen dem Hellweg und dem Volksbankgebäude würde geschlossen werden. Dies zieht insgesamt mehr Kaufkraft nach Wambel und bekämpft somit potentiellen Leerstand.
Die Tiefgarage sowie die neue Anordnung der Parkflächen würde das Parkplatzangebot sowohl für die bereits ansässigen Gewerbetreibenden ebenso für die Nutzer des ÖPNV, die auch dort parken, deutlich erhöhen.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.03.2015 mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiterzuleiten.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Quartiersentwicklung Speicherstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14061-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zum Hafenquartier Speicherstraße zur Kenntnis und beschließt das Handlungskonzept „Neue Speicherstraße“ als Leitfaden für die angestrebte Aufwertung des Hafenquartiers Speicherstraße.


zu TOP 4.2
Instandhaltungswerk RRX
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00511-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen zum Standort des Instandhaltungswerkes RRX zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00836-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung des „CleanPort“ und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung beträgt rd. 19.0 Mio. EUR und erfolgt in zwei Ausbaustufen.

2. Der Rat der Stadt beauftragt das Sondervermögen TZ, die Finanzierung der Investition in Höhe von rd. 19,0 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.


3. Das Sondervermögen TZ wird ermächtigt,


zu TOP 4.4
Umsetzung des Mindestlohngesetzes
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01212-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 01212-15-E1) vom 05.05.2015 vor:

„ … wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Dortmunder Unternehmen?

2. Wie wird das Mindestlohngesetz in den Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Dortmund umgesetzt?

3. Welche Rolle spielt die Anwendung des Gesetzes bei der Vergabe städtischer Aufträge an Privatunternehmen sowie bei aktuellen Projekten öffentlich-privater Partnerschaft?

Begründung

Laut einer Pressemeldung über ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Verwaltungsvorstand der Stadt und DGB-Vertretern (RuhrNachrichten 22.04.2015) stellte der Geschäftsführer der WF-DO Herr Thomas Westphal fest: "Die Dortmunder Unternehmen gehen mit der Regelung gut um." Daraus ist zu schließen, dass WF-DO bereits gesicherte Erkenntnisse zu den o.g. Fragen hat. Wir bitten, dem Rat bzw. seinen zuständigen Ausschüssen die vorliegenden Erkenntnisse genauer darzustellen.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2015




5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)
Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 07.05.2015 vor:

„ … zur obigen Vorlage überreiche ich Ihnen zwei Aktualisierungen zur Kenntnis.

siehe Seite 13 der Vorlage -Drucksache Nr.: 00807-15- „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“

4 Unterbringung und Betreuung in Einrichtungen und Wohnungen

Unterbringung und Betreuung in Einrichtungen und Wohnungen
Leistungsbezieher AsylbLG2728
davon in eigenen Wohnungen1579
davon in Belegwohnungen275
davon in ZKU318
davon in ÜGE874
davon in Notunterkunft0

Stand: 06.05.2015
Hinweis: Die zugrunde liegenden Zahlen ändern sich wöchentlich, zudem trat am 01.03.2015
eine Änderung des AsylbLG in Kraft, wodurch bisher 355 Personen in die Leistungssysteme des
SGB II und SGB XII wechselten, die nicht, in den Zahlen in der Grafik enthalten sind.

siehe Seite 15 der Vorlage -Drucksache Nr.: 00807-15- „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“

4.4 Übersicht Einrichtungen, Betreiber, Kapazitäten und Planungsstände

EinrichtungBetreiberStadtbezirkPersonen
Soll / Ist
Inbetriebnahme
GS Dietr. BonhoefferDRKScha57 / 5403.03.2015
HS am OstparkCaritas/
Jüd. Kultusgem.
I-Ost120 / 10804.02.2015
Abendrealschule Adlerstr.gGIDI-West120 / 11310.11.2015
Morgenstr.AWOBra150 / 4607.03.2015 (Teilinbetriebnahme 45 Plätze)
05.05.2015 Vollinbetriebnahme
HS EvingJUHEv160 /15922.01.2015
Mergelteichstr.EHCHom 300 / 7601.04.2015 (Teilinbetriebnahme 150 Plätze)
Voraussichtlich 20. KW Vollinbetriebnahme
Grevendicks FeldEHC350 / 307lfd.
EinrichtungBetreiberStadtbezirkPersonenVoraussichtliche Inbetriebnahme
Polizeiwache HöDW100ca. 01.06.2015
HS Dernen.n.Scha88ca. 01.07.2015
Breisenbachstr.n.n.Mg300ca. 11/2015
Selkampn.n.Ap300noch offen

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht eine zentrale Bedeutung in der Einbindung des Ehrenamtes und bittet die Verwaltung unter Bezugnahme auf die Beratung in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost um Prüfung, hinsichtlich der Einrichtung einer zentralen Telefoninformation für Fragen
Rund um die Betreuung von Flüchtlingen.

Der Rat der Stadt nahm den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Der Bund muss die Kommunen von den Kosten der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen vollständig entlasten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01190-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 01190-15-E1) vom 30.04.2015 vor:

„ … der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zu ihrer humanitären Verpflichtung und Verantwortung, den Flüchtlingen Hilfe zu leisten. Die Integration von Flüchtlingen ist für unsere Gesellschaft auch mit vielen Chancen verbunden. Dafür müssen wir den passenden Rahmen schaffen, etwa über einen verbesserten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen. Bund und Land dürfen die Kommunen bei der Bewältigung der Folgen internationaler Konflikte und Krisen aber nicht alleine lassen.

Im Jahr 2015 sind allein bis März schon insgesamt 85.394 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 37.820 Asylanträgen bedeutet dies eine Verdoppelung der Antragszahlen (+125,8 %). Mit diesem enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen geht der rasante Anstieg der kommunalen Kosten für die Flüchtlingsunterbringung einher. Die Flüchtlingsströme wurden bisher massiv unterschätzt, so dass kurzfristige Hilfe erforderlich ist.
Beim BAMF liegen rund 200.000 unbearbeitete Asylanträge vor und die Bearbeitungszeit beträgt dort immer noch fast sechs Monate.
Der Bund ist hier in besonderer Weise gefordert, das BAMF personell noch stärker auszustatten und Verfahrensabläufe weiter zu beschleunigen.

Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen von Land und Bund, in den Jahren 2015 und 2016 bundesweit jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, sind ein wichtiger Beitrag, decken aber immer noch bei Weitem nicht die Kosten, die in Dortmund für die Versorgung und Unterbringung, ganz zu schweigen von Betreuungs- und Integrationsangeboten wie Sprachkursen, entstehen.

Der Rat der Stadt Dortmund sieht den Bund in der Pflicht, die Kommunen weiterhin spürbar zu entlasten. Wir schließen uns ausdrücklich der Forderung an, dass der Bund unverzüglich die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vollständig übernehmen muss. Dabei sind auch die kommunalen Integrationskosten und die Kosten der geduldeten Flüchtlinge vollständig miteinzubeziehen. Langfristig ist ein Systemwechsel in der Flüchtlingspolitik erforderlich, der vorsieht, dass asylsuchende Menschen aus dem Rechtskreis eines Asylbewerberleistungsgesetz in die Regelsysteme des Sozialgesetzbuches überführt werden.
Das sorgt nicht nur für Klarheit in der Kostenthematik, sondern würde insbesondere auch die Versorgung der Flüchtlinge verbessern und auf klare Regelungen abstellen.

Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss an die Bundesregierung und alle Bundestagsfraktion zu übersenden.

Rm Düdder und Rm Taranczewski (SPD) begründeten den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Nachdem OB Sierau Rm Brück (Die Rechte) dreimal zur Sache rief, entzog er Rm Brück (Die Rechte) unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Rates das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stellte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem vorliegenden Antrag unter den Vorbehalt, dass die Formulierung „Bund“ im 3. Absatz auf Seite 2, Sätze 1 und 2 jeweils um die Formulierung „und das Land“ ergänzt wird und der etwaige Ratsbeschluss auch der Landesregierung übersandt wird. Weiter sprach sich Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) für ein modernes Einwanderungsgesetz, zum Nutzen der Gesellschaft, aus.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht als Quintessenz des Antrages, die von seiner Fraktion geforderte Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, mit dem Ziel einer Besserung Integration von Flüchtlingen und der Entlastung von Kommunen.

Rm Krause (CDU) erläuterte u. a. mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder hinsichtlich einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen und auf die Ablehnung der im Antrag enthaltenen Forderung, Asylsuchende Menschen von den Bezügen des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Leistungen des Sozialgesetzbuches zu überführen, das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zu seiner humanitären Verpflichtung und Verantwortung, den Flüchtlingen Hilfe zu leisten. Die Integration von Flüchtlingen ist für unsere Gesellschaft auch mit vielen Chancen verbunden. Dafür müssen wir den passenden Rahmen schaffen, etwa über einen verbesserten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen. Bund und Land dürfen die Kommunen bei der Bewältigung der Folgen internationaler Konflikte und Krisen aber nicht alleine lassen.

Im Jahr 2015 sind allein bis März schon insgesamt 85.394 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 37.820 Asylanträgen bedeutet dies eine Verdoppelung der Antragszahlen (+125,8 %). Mit diesem enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen geht der rasante Anstieg der kommunalen Kosten für die Flüchtlingsunterbringung einher. Die Flüchtlingsströme wurden bisher massiv unterschätzt, so dass kurzfristige Hilfe erforderlich ist.
Beim BAMF liegen rund 200.000 unbearbeitete Asylanträge vor und die Bearbeitungszeit beträgt dort immer noch fast sechs Monate.

Der Bund ist hier in besonderer Weise gefordert, das BAMF personell noch stärker auszustatten und Verfahrensabläufe weiter zu beschleunigen.

Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen von Land und Bund, in den Jahren 2015 und 2016 bundesweit jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, sind ein wichtiger Beitrag, decken aber immer noch bei Weitem nicht die Kosten, die in Dortmund für die Versorgung und Unterbringung, ganz zu schweigen von Betreuungs- und Integrationsangeboten wie Sprachkursen, entstehen.

Der Rat der Stadt Dortmund sieht den Bund und das Land in der Pflicht, die Kommunen weiterhin spürbar zu entlasten. Wir schließen uns ausdrücklich der Forderung an, dass Bund und Land unverzüglich die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vollständig übernehmen müssen. Dabei sind auch die kommunalen Integrationskosten und die Kosten der geduldeten Flüchtlinge vollständig mit einzubeziehen.
Langfristig ist ein Systemwechsel in der Flüchtlingspolitik erforderlich, der vorsieht, dass asylsuchende Menschen aus dem Rechtskreis eines Asylbewerberleistungsgesetz in die Regelsysteme des Sozialgesetzbuches überführt werden.
Das sorgt nicht nur für Klarheit in der Kostenthematik, sondern würde insbesondere auch die Versorgung der Flüchtlinge verbessern und auf klare Regelungen abstellen.
Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss an die Bundesregierung und alle Bundestagsfraktion sowie an die Landesregierung NRW und die Landtagsfraktionen zu übersenden.


zu TOP 5.3
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015

(Drucksache Nr.: 00804-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015 vor:

„ … Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu seiner Sitzung am 07. Mai 2015 den Tagesordnungspunkt

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen
vorzusehen und dazu den folgenden Antrag zu beschließen:

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Moratorium
„Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen.

Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von
Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.

Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit


ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition
von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Vorsitzende Herr Herkelmann ist gern bereit, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen.


Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den Vorgang zur weiteren Befassung an die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13770-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Deutsche Kochbuchmuseum Dortmund in Räumen der Volkshochschule Dortmund (VHS) an der Hansastraße mit neuer Konzeption wiedereinzurichten.

Um eine kontinuierliche wissenschaftliche und museumspädagogische Betreuung des Museums als Ausstellungs-, Medien- und Informationszentrum zu gewährleisten, wird eine Stelle in Teilzeit (50 %) mit der Entgeltgruppe E 12 stellenplanneutral eingerichtet.

Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu stellen. Gleichzeitig ist der förderungsunschädliche vorzeitige Beginn der Maßnahme zu beantragen. Mit der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn dieser Bescheid vorliegt.

Die Gesamtkosten für Einrichtung und Investition betragen 536.500,- Euro. Fördermittel von Seiten des LWL sind in einer Größenordnung von 136.500,- Euro zu erwarten.


zu TOP 6.2
Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00786-15)

Die Vorlage wurde unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 6.3
Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12340-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses im Grundsatz und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Planung einschließlich Entwurfsplanung. Der Beschluss steht unter Vorbehalt des § 82 GO NRW. Der Beginn der Maßnahme erfolgt erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2015.


zu TOP 6.4
Werkstattumbau Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14318-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, bis zur Ratssitzung am 07.05.2015 die seinerzeit in der Sitzung des AFBL am 17.11.2011 vom Kämmerer zurückgezogene Vorlage Drucksachen-Nr. 04904-11 „Gesamtkonzept zur mittelfristigen Investitionsplanung des Theater Dortmund“ fortzuschreiben und diese mit einem Finanzierungs- und Zeitstrahl bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2018 zu versehen.
Neben den bisher nunmehr bekannt gewordenen 10,7 Mio. Euro für den Werkstattumbau und den ungefähr veranschlagten 17 Mio. Euro für die „Junge Bühne Westfalen“ sollen dabei weitere Investitionsvorhaben bis 2018 aufgelistet werden, deren finanzielles Volumen die Grenze von 300.000 Euro überschreiten. Konkret soll die Verwaltung dabei auch Stellung beziehen, ob an eine Wiedereröffnung der Dachterrasse des großen Hauses oberhalb des Foyers gedacht wird oder beispielsweise auch an Dach- und Deckensanierungsmaßnahmen im Opernhaus.
Die Auflistung soll die geplanten Investitions-/Sanierungsmaßnahmen dabei priorisieren nach:

a) unabweisbar notwendig
b) mittelfristig erforderlich
c) wünschenswert zur Attraktivitätssteigerung

Sollte eine solche Fortschreibung bis zur Ratssitzung am 07.05.2015 aus Sicht der Theaterverwaltung nicht möglich sein, so erfolgt die Beschlussfassung über das Werkstattkonzept erst dann, wenn diese Auflistung komplett vorliegt. Aus Sicht der Politik ist es nämlich nicht nur wünschenswert, sondern aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Dortmund geradezu erforderlich, eine „Gesamtschau“ über den Sanierungs- und Investitionsbedarf des Mitte der 1960er Jahre eröffneten Hauses zu erhalten,
damit dieser in Abwägung mit anderen dringend anstehenden Infrastrukturinvestitionen sorgsam und an nachvollziehbaren Kriterien orientiert bewertet und gewichtet werden kann. Abschließend möge die Verwaltung erläutern, warum trotz „langfristiger und sorgfältiger Überprüfung diverser Ersatzspielstätten“ kein Ausweichquartier für das Schauspiel gefunden werden konnte und warum insbesondere das ehemalige Museum am Ostwall nicht als temporäre Alternativlösung in Frage kam.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erwartet die Stellungnahme der Verwaltung für die
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015, spätestens aber für die Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Umsetzung des Bauvorhabens „Werkstattumbau“
mit Investitionsvolumen in Höhe von 10,7 Mio. Euro und die weitere Beauftragung der letzten
Planungsphasen; die Richtlinien des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung werden
hierbei beachtet.

- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Auslagerung
der Werkstattbereiche und Büros

- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den verkürzten Spielplan des Schauspiels, bedingt durch
den Ausfall einer Ausweichspielstätte, zur Kenntnis

- Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des
Bauvorhabens ein Darlehen über 7 Mio. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen, aufgeteilt auf
die Kalenderjahre 2016/2017 schätzungsweise mit 4,5 Mio. Euro (2016) und schätzungsweise
2,5 Mio. Euro (2017)

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitions- als auch
Betriebskostenzuschusses des Theaters zur Finanzierung des notwendigen Kapitaldienstes
(Zins- und Tilgungsleistungen) aus dem Darlehen

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die konsumtiven Belastungen durch die zusätzlichen
Kosten für die Auslagerungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro, die dem Theater Dortmund
Zuschuss erhöhend zur Verfügung gestellt werden.

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strukturelle Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2018 um 59.000 Euro aufgrund der
erhöhten Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 28.04.15 darum gebeten, die Fragen der o. g. Stellungnahme der CDU-Fraktion bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.15 zu beantworten:

Baucontrolling und Erläuterungen zur Kostensteigerung

1. Allgemein

Mit den Methoden des Baucontrollings, die in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Projektsteuerung und Planern (Planung und Bauüberwachung) angewendet werden, sollen Risiken vermieden und Krisen gesteuert werden. In den verschiedenen Projektphasen, wie Planung, Vergabe und Bauausführung, kommen teilweise unterschiedliche Instrumentarien zur Anwendung. Wichtig sind jedoch immer eine vorausschauende Betrachtung und vorsorglich zu entwickelnde „Notfall“-Maßnahmen, die im Falle einer Planabweichung angewendet werden.

2. Kostenkontrolle

2.1 Maßnahmen während der Planung

· Abstimmen der Ausführungs- und Detailplanung, sowie der Leistungsbeschreibungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Prüf- und Kontrollinstanz ist dabei der Projektsteuerer.

· Durch „Auspreisung“ der Leistungsverzeichnisse vor LV-Versand werden die voraussichtlichen Vergabesummen ermittelt und mit den Budgetkosten verglichen. Bei Überschreitung werden Kostensteuerungsmaßnahmen, wie Entfall von Leistungen und/oder Standardreduzierungen, durchgeführt.

2.2 Maßnahmen während der Vergabe

· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm vom Projektsteuerer

· Vor Vergabe der Bauleistungen werden insgesamt 50% der Baumaßnahme ausgeschrieben um bei Kostenüberschreitungen entsprechend reagieren zu können.

· Prüfung der Deckungsbestätigung der zu vergebenden Aufträge und erforderlichenfalls Kostensteuerungsmaßnahmen durchführen.

2.3 Maßnahmen während der Bauausführung

· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm.

· Konsequentes Änderungs- und Nachtragsmanagement zur Vermeidung zusätzlicher Kosten.

3. Termincontrolling

3.1 Maßnahmen während der Planung

· Die Ausführungszeiten werden mit ausreichend Pufferzeit versehen um eine termingerechte Fertigstellung auch bei unvorhergesehenen Ereignissen realisieren zu können.

· Wichtige Termine für Baustelle und Betrieb werden als Meilensteine definiert und festgeschrieben.

3.2 Maßnahmen während der Vergabe

· Vermeidung von störanfälligen Schnittstellen durch die Zusammenstellung verschiedener Gewerke in ein Vergabepaket.

· Bei den Vergaben wird insbesondere das Kriterium der Zuverlässigkeit der Firmen berücksichtigt. Dies kann durch eine strenge Prüfung von Referenzen oder durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren erfolgen.

· Festschreiben der wichtigen Ausführungstermine (Fertigstellungstermine und Meilensteine) in den Bauverträgen.

3.3 Maßnahmen während der Bauausführung

· Konsequentes Anwenden der zur Verfügung stehenden Kontroll- und Steuerungselemente:

- Fortlaufende Terminkontrolle des Baufortschritts durch Bauüberwachung und Projektsteuerung;

- Bauverzüge werden unverzüglich gerügt und vom Bauunternehmer Abhilfe gefordert.

· Bei unvorhergesehenen Bauablaufstörungen, z.B. Insolvenz einer Baufirma oder vorher nicht erkennbare Baugrundverhältnissen, werden umgehend mit den Beteiligten neue Terminpläne (Plan B) erarbeitet, z. B. Konzentration der Bauleistungen auf die Nutzungsbereiche, die für den Spielbetrieb absolut unverzichtbar sind.

4. Kostensteigerung

4.1 Gründe für Kostensteigerung

Mit der Machbarkeitsstudie vom 30.09.2013 wurden Gesamtkosten in der Höhe von brutto 7,41 Mio € ermittelt. Als Grundlage lagen damals Flächenforderungen seitens der verschiedenen Abteilungen des Theaters vor.

In Workshops, die gemeinsam mit Bauherrn, Nutzern, Architekten und Fachplanern durchgeführt wurden, wurden die Bedarfe detailliert ermittelt und zusammengestellt. Dabei stellte sich heraus, dass ein Teil der für die Machbarkeitsstudie geforderten Flächenbedarfe deutlich zu gering angegeben wurde. So war die für das Lager geforderte Fläche von 525 m² nicht als Gesamtfläche, sondern als Netto-Stellfläche gemeint und die noch erforderlichen Flächen für Wirtschafts- und Rettungswege sollen zusätzlich geschaffen werden. Weitere Mehrkosten resultierten aus bis dahin unbekannten Forderungen aus dem Brandschutz. Ferner kam hinzu, dass mit der Novellierung der HOAI in 2013 die Honorarkosten für die Planer um 12 bis 15% anstiegen, was in der Machbarkeitsstudie noch unberücksichtigt war.

Die auf dieser Grundlage ermittelten Kosten zeigten eine große Kostensteigerung gegenüber der Machbarkeitsstudie. Daraufhin wurden Einsparrunden durchgeführt, mit denen erhebliche Einsparungen und Reduzierungen in allen Bereichen erreicht wurden. Allerdings konnten die Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie ohne substantielle Einschnitte, z. B. Entfall eines kompletten Umbaubereichs, nicht erreicht werden.

Eine Auslagerung des Schauspiels für eine komplette Spielzeit wurde auch aus Kostengründen verworfen. Der daraufhin erarbeitete Kompromiss (Auszug Schauspiel von März/April bis Oktober) erfordert eine komprimierte Bauzeit des Lagers. Die daraus entstehenden Mehrkosten stehen den deutlich höheren und nunmehr eingesparten Auslagerungskosten gegenüber.

Die Projektstörungen/-änderungen führen außerdem zu einer Erhöhung der Nebenkosten.

4.1 Mehrkostenpositionen

Die folgenden Positionen weisen die Mehrkosten der Ratsvorlage im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten aufgrund der Unterschiedlichkeit der Planungskonzepte und der Verwobenheit der Einzelmaßnahmen nicht immer eindeutig zugeordnet werden können. Es ist auch nicht möglich eine Einzelposition zu streichen und damit den benannten Betrag als Einsparung zu realisieren. Vielmehr würde dies eine Umplanung nach sich ziehen, aus der Mehrkosten an anderer Stelle entstünden.

· Erhöhter Flächenbedarf des Lagers Schauspiel (auch nach Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 490.000,00 EUR

· Sicherstellung von Flucht- und Rettungswege Schneidereien (auch nach Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 60.000,00 EUR

· Nachträglich erkannte Mängel an technischen Anlagen 50.000,00 EUR

· Lastenaufzug aufgrund 2-Geschossigkeit des Lagers 165.000,00 EUR

· Lastenaufzug im Fundus als Ersatz für Seilzug 55.000,00 EUR

· Zusätzliche Tore, Türen und Hubbühnen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe/-sicherheit 170.000,00 EUR

· Erweiterung ENS/Inspi-Anlage 80.000,00 EUR

· Erhöhung der Entsorgungskosten aufgrund Schadstoffbelastungen auch im Bereich der Baumaßnahmen 40.000,00 EUR

· Ertüchtigung der Fluchttreppenhäuser mit Druckluft und Türen (Forderung Brandschutz) 45.000,00 EUR

· Zusätzliche Brandschutztüren (Forderung Brandschutz) 85.600,00 EUR

· Brunnengründung (entsprechend Bodengutachten) 50.000,00 EUR

· Zusatzmaßnahmen aus geändertem Bauablauf (verkürzte Bauzeit für Lager Schauspiel) 100.000,00 EUR

· Schallabsorbierende Decke 7.500,00 EUR

· Zusätzliche Maßnahmen Haustechnik, wie Sprinklerung und Brandmelder in Büros (Forderung Brandschutz) 112.000,00 EUR

· Sprinklerung der Büros (Forderung Brandschutzgutachten) 54.000,00 EUR

· Späneabsaugung (Altgerät nicht weiter zu verwenden) 95.000,00 EUR

Insgesamt 1.659.100,00 EUR
27% Nebenkosten 447.957,00 EUR
Zusätzliche Nebenkosten wegen Projektstörungen/-änderungen 240.000,00 EUR

Insgesamt netto 2.347.057,00 EUR
19% MwSt. 445.940,83 EUR
Zzgl. Erstausstattung brutto 500.000,00 EUR

Insgesamt brutto 3.292.997,83 EUR
gerundet 3.293.000,00 EUR

5. Erfüllung von rechtlichen Anforderungen

Die Werkstattbereiche erfüllen teilweise nicht die heutzutage geltenden rechtlichen Anforderungen an Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Einige der zur damaligen Bauzeit 1966 geltenden Regeln und Vorschriften sind mittlerweile überholt. Es bestehen zahlreiche Mängel insbesondere beim Brandschutz, die naturgemäß im Laufe eines Nutzungszeitraums von ca. 50 Jahren entstehen. Wegen der großen Raumnot werden dann noch Flure und Treppen, die eigentlich nur als Fluchtwege dienen, auch als Abstellfläche gebraucht. Von den zuständigen Aufsichtsbehörden werden diese Zustände derzeit noch unter der Bedingung, dass die Missstände in absehbarer Zeit abgestellt werden, geduldet.

Nach den Baumaßnahmen werden dann nunmehr auch in den Werkstattbereichen die aktuellen Anforderungen der Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Versammlungsstättenverordnung voll erfüllt. Für die Planung wurden außerdem zugrunde gelegt:
- das Brandschutzkonzept des Brandschutzgutachters Franke,
- die Arbeitsstättenrichtlinien,
- die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (für Neubau und Fassade),
- sowie alle sonstigen anzuwendenden Regeln und Richtlinien.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


StD Stüdemann erläuterte die derzeitigen Planungen hinsichtlich einer Ausweichspielstätte für das Schauspiel. Eine mögliche Alternative wäre die Nutzung des Stiftsforums. Eine Entscheidung wird in Kürze bekannt gegeben.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Umsetzung des Bauvorhabens „Werkstattumbau“ mit Investitionsvolumen in Höhe von 10,7 Mio. Euro und die weitere Beauftragung der letzten Planungsphasen; die Richtlinien des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung werden hierbei beachtet.
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Auslagerung der Werkstattbereiche und Büros
- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den verkürzten Spielplan des Schauspiels, bedingt durch den Ausfall einer Ausweichspielstätte, zur Kenntnis
- Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des Bauvorhabens ein Darlehen über 7 Mio. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen, aufgeteilt auf die Kalenderjahre 2016/2017 schätzungsweise mit 4,5 Mio. Euro (2016) und schätzungsweise 2,5 Mio. Euro (2017)
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitions- als auch Betriebskostenzuschusses des Theaters zur Finanzierung des notwendigen Kapitaldienstes (Zins- und Tilgungsleistungen) aus dem Darlehen
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die konsumtiven Belastungen durch die zusätzlichen Kosten für die Auslagerungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro, die dem Theater Dortmund Zuschuss erhöhend zur Verfügung gestellt werden.
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strukturelle Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2018 um 59.000 Euro aufgrund der erhöhten Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen


zu TOP 6.5
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00865-15)

Der Rat der Stadt fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe
einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 181.595.637,97 € und einem Jahresverlust von 4.399.305,70 € sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 4.399.305,70 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 4.059.064,40 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 340.241,30 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.





zu TOP 6.6
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2015
- Wahl der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00873-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 28.04.2015 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste, Die LINKE & PIRATEN und der Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2015 als Fachpreisrichter/innen
Frau Dr. Sabine Berking, Berlin
Frau Felicitas von Lovenberg, Frankfurt am Main
Herrn Thomas Rothschild, Stuttgart

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder/innen
BM Birgit Jörder (SPD)
RM Brigitte Thiel (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
RM Barbara Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)

als Sachpreisrichter/innen in die Jury des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis.


Rm Brück (Die Rechte) regte an, bei der Auswahl von Namensgebern, Personen aus der Gegenwart verstärkt zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktionen Linke & Piraten, AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2015 als Fachpreisrichter/innen

Frau Dr. Sabine Berking, Berlin
Frau Felicitas von Lovenberg, Frankfurt am Main
Herrn Thomas Rothschild, Stuttgart

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder/innen

1. Frau Bürgermeisterin Jörder (SPD)
2. Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel (SPD)
3. Herrn Ratsmitglied Joachim Pohlmann (CDU)
4. Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)

als Sachpreisrichter/innen in die Jury des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis.



7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00218-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Neufestsetzung des Leistungsentgeltes rückwirkend ab dem 01.04.2015 auf 127,76 Euro pro Tag.

2. Der Rat beschließt die Erhöhung des Entgeltes der Wohngruppenleitungen rückwirkend ab dem 01.04.2015 auf 98,37 EUR pro Tag.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00247-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund eine Aufzugsanlage in folgender Variante errichtet wird:

Glasaufzug (als Durchlader) auf dem Theatervorplatz, an die Hansastraße angrenzend, Treppenraum 3 (s. Anlage 1, Lageplan „Platz der Alten Synagoge“)


zu TOP 9.2
Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00902-15)

Der Rat der Stadt beschloss Pkt. 1 der Vorlage (Drucksache Nr.: 00902-15) einstimmig sowie Pkt. 2 der Vorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Änderung der gemeinderechtlichen Vorschriften zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten und das von der Verwaltung beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung der Gesetzesänderung zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung grundsätzlich zu, für die bereits bestehenden paritätisch besetzten fakultativen Aufsichtsräte (insbesondere der Klinikum Dortmund gGmbH sowie der Städt. Seniorenheime gGmbH) Ausnahmegenehmigungen zur Fortführung dieser Praxis gem. § 108 b GO NRW vorzubereiten.

zu TOP 9.3
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00981-15)

Die Vorlage wurde unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 9.4
DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00964-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Beschlussfassung des DEW21-Aufsichtsrates vom 10.03.2015 zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Ausgliederung des Netzbetriebes auf die Dortmunder Netz GmbH (DONETZ) zu.

Die jeweils zuständigen Gesellschaftsorgane werden ermächtigt, die im Rahmen der Umsetzung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Verträge (insb. die Gesellschaftsverträge DEW21 und DONETZ) zu unterzeichnen.


zu TOP 9.5
Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00911-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 30.04.2015 vor:

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob das Deutsche Fußballmuseum als Museum beim Finanzamt anerkannt sei. Das sei steuerlich u. a. auch für die Bauphase von großer Bedeutung und sei nach seiner Kenntnis bis heute nicht geschehen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass die GmbH anerkannt worden sei, mit dem Zweck der GmbH, Bau und Betrieb eines Museums. Ob das Museum selber auch noch anerkannt worden sei, könne er nicht beantworten, er sagt zu, das bis zur Ratssitzung nachzuliefern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Gründung der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH.


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2015 vor:

„ … zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH ist als eine gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Ein entsprechender Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) vom Finanzamt
Dortmund-West liegt vor. Damit ist die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO und die Gemeinnützigkeit festgestellt. Die hiermit verbundenen steuerlichen Begünstigungen finden mithin Anwendung.

Mit Schreiben vom 27.02.2012 hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass die Sammlung des Deutschen Fußballmuseums keine wissenschaftliche Sammlung darstellt. Demzufolge ist die Gesellschaft nicht von der Umsatzsteuer befreit.


Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag „Der Rat der Stadt Dortmund macht zur Bedingung seiner Zustimmung zur Gründung einer Betriebs-Gastronomie GmbH des Deutschen Fußballmuseums, dass dort auch Dortmunder Biere ausgeschenkt werden.

Rm Langhorst (Bündnis 90/die Grünen) stellte hinsichtlich des Passus bzgl. der geringeren Abhängigkeit in Bezug auf das operative Personal in der Vorlage klar, dass er davon ausgeht, dass dies dem Systemzwang mit der DFB-Stiftung geschuldet ist und dass das Beispiel nicht Schule bei der Stadt Dortmund macht.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit der Minimierung eines wirtschaftlichen Risikos.

Rm Brück (Die Rechte) signalisierte seine Unterstützung hinsichtlich des mündlich gestellten Antrages von Rm Münch (FBI) als symbolisches Zeichen.

StD Stüdemann beantwortete eine Nachfrage von Rm Reppin (CDU) zum Schreiben der Verwaltung vom 07.05.2015 in Sachen Befreiung von der Umsatzsteuer dahingehend, dass es sich um eine Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg handelt und die Entscheidung der Finanzbehörde obliegt. Weiter erläuterte StD Stüdemann, dass mit dem DFB intensive Gespräche bzgl. des Ausschanks von Dortmunder Bier geführt wurden. Im vorliegenden Fall ist der DFB jedoch an eine Brauerei als Sponsoringpartner gebunden, die sich darüber hinaus im Rahmen eines privatwirtschaftlichen Engagements an dem Bau des Deutschen Fußballmuseum beteiligt hat. Mit diesem Engagement sind über den Zeitraum von einigen Jahren Exklusivrechte für die Brauerei verbunden.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) ab.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) die Gründung der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH.


zu TOP 9.6.a
GEKKO
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00823-15-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2015 vor:

„ … in Abstimmung mit DEW21 nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Block D ist derzeit aus technischen Gründen weiterhin nicht in Betrieb. Aktuell geht RWE davon aus, dass Block D repariert wird und frühestens 2018 in Betrieb genommen werden kann.

Zu Frage 2)
Die technischen Daten von Block E liegen seit der Inbetriebnahme und auch aktuell unter den Plan- und Erwartungswerten. Die Preise für den Strombezug aus Block E werden auf Basis der Vollkosten kalkuliert und liegen seit der Inbetriebnahme deutlich über den Marktpreisen.

Zu Frage 3)
Zum aktuellen Sachstand und dem weiteren Vorgehen finden weiterhin Gespräche zwischen RWE und dem Stadtwerkekonsortium (Konsortialführer: Stadtwerke Osnabrück) statt, um die Position der kommunalen Minderheitsgesellschafter der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG zu verbessern.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.6.b
GEKKO
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00825-15-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2015 vor:

„ … in Abstimmung mit DEW21 nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Block D ist derzeit aus technischen Gründen weiterhin nicht in Betrieb. Aktuell geht RWE davon aus, dass Block D repariert wird und frühestens 2018 in Betrieb genommen werden kann.

Zu Frage 2)
Der Kooperationsvertrag sieht die Nicht-Inbetriebnahme eines Blockes nicht vor. Entsprechend sind diesbezüglich auch keine Regelungen zu etwaigen "Entschädigungszahlungen" vereinbart worden.

Zu Frage 3)
Ein Komplettaustritt von DEW21 oder eines anderen Konsorten aus dem Kooperationsvertrag ist nur auf dem Wege einer außerordentlichen Kündigung möglich.

Zu Frage 4)
Die etwaige Höhe möglicher wirtschaftlicher Folgen für DEW21 kann auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes nicht bewertet werden. Mögliche Auswirkungen auf DSW21 lassen sich nicht prognostizieren. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zwischen DEW21 und DSW21 wären eventuelle Verluste bei DEW21 durch DSW21 auszugleichen.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
- Entwurf des Jahresabschlusses 2014 des Haushalts der Stadt Dortmund
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2014 des städtischen Haushalts aus der allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01167-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitete diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm ergänzend zur Vorlage „Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015“ (Drucksache 00773-15) Kenntnis von der weiteren Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame Rückstellungen, Verbindlichkeiten und nicht verbrauchte zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 137.373.027,37 Euro

Des Weiteren nahm der Rat Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen bei den unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten:

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen der Finanzrechnung in Höhe von 139.482,30 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame Rückstellungen und
Verbindlichkeiten in Höhe von 137.591,77 Euro

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2015.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01112-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 01112-15) vom 14.04.2015 vor:

„ … die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:

Die Sachkundige Bürgerin D.T. scheidet aus dem Schulausschuss aus.

Stattdessen wird Ratsmitglied Andreas Urbanek Mitglied im Schulausschuss.


Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 01112-15-E1) vom 06.05.2015 vor:

„ … wir bitten um folgende Beschlussfassung:

Herr Christian Gebel scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der
Sparkasse Dortmund aus.

Herr Dr. Christian Tödt wird stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse.

Der Rat beschloss einstimmig bei einigen Enthaltungen die zuvor angeführten Umbesetzungen (Drucksache Nr. 01112-15 und 01112-15-E1.


zu TOP 10.2
Bleiberecht für Menschen ohne Papiere
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01204-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01204-15-E1) vom 30.04.2015 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat unterstützt die Forderung des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Guntram Schneider nach einem Bleiberecht für illegal in Deutschland lebende Menschen.

2. Der Rat fordert die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein derartiges Bleiberecht einzusetzen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, Hilfebedarfe für Menschen ohne Papiere in Dortmund zu ermitteln und in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren Lösungen vor allem im Gesundheits- und Bildungsbereich zu erarbeiten.

Begründung:
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Guntram Schneider, hat vor kurzem öffentlich gefordert, illegal in Deutschland lebenden Menschen mit einer Stichtagsregelung die Legalisierung ihres Aufenthalts zu ermöglichen.
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus gehören zur gesellschaftlichen Realität. Viele von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber* innen, ehemalige Kriegsflüchtlinge, Studienabbrecher*innen - Menschen, die ihr Aufenthaltsrecht verloren haben und trotzdem bleiben.

Nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen leben in Deutschland mindestens 500.000 Menschen ohne Papiere und Aufenthaltsrecht, insbesondere in Großstädten. Auch in Dortmund wird es demnach mehrere hundert Menschen ohne Papiere geben.

Sie alle leben in ständiger Angst, aufgegriffen und abgeschoben zu werden. Sie sind nicht krankenversichert, leben oft in überbelegten und unwürdigen Wohnungen und sehen sich Vermietern oftmals schutzlos ausgeliefert. Viele von ihnen arbeiten oft schwarz ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Absicherung zu inakzeptablen Bedingungen und Löhnen. Sie setzen sich bei einer möglichen Aufdeckung durch die Ordnungsbehörden der Gefahr einer Abschiebung oder Ausweisung aus und sind deshalb besonders erpressbar - insbesondere auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt.

Vor allem die gesundheitliche Versorgung ist für die betroffenen Menschen ein Problem. Viele von ihnen gehen bei einer Erkrankung gar nicht oder erst sehr spät zum Arzt - aus Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden. Zugang zu ärztlicher Versorgung erhalten die Betroffenen aufgrund fehlender gesetzlicher und zu teurer privater Krankenversicherungen deshalb oft nur über ein "Parallelsystem".
Laut Information der Verwaltung in der Vorlage „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“ (Drucksache 00807-15) gibt es in Dortmund keine anonyme Sprechstunde für Menschen ohne Papiere. Das Gesundheitsamt bietet zwar eine Sprechstunde zur medizinischen Versorgung Wohnungsloser an. Da Gesundheitsämter aber "übermittlungspflichtig" sind, riskieren die Betroffenen hier die Entdeckung ihrer Illegalität und damit ihre Abschiebung. Einzig im Gasthaus an der Rheinischen Straße gibt es eine medizinische Anlaufstelle für sie.

Unter den Menschen ohne Papiere befinden sich auch Kinder. Zwar sind Schulen seit 2011 nicht mehr dazu verpflichtet, der Ausländerbehörde einen irregulären Aufenthalt eines Schulkindes zu melden. Datenabgleiche zwischen öffentlichen Stellen im Zuge von Anmeldeverfahren oder Schulausflüge, bei denen der vermeintlich sichere Raum der Schule verlassen wird, sind aber weiterhin ein unkalkulierbares Risiko.

Vor dem Hintergrund der Lebenssituation der Menschen ohne Papiere muss es deshalb das Ziel sein, sowohl die akute Situation der betroffenen Menschen zu verbessern als auch Wege aus der Illegalität in den gesicherten Aufenthalt zu schaffen.
Die von Minister Schneider vorgeschlagene Bleiberechtsregelung ist hier ein Weg.
Aus Sicht von Rm Brück (Die Rechte) ist der vorliegende Antrag verfassungsfeindlich.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion u.a. mit der Notwendigkeit, die Situation der sich tatsächlich in Dortmund aufhaltenden Menschen ohne Papiere zu verbessern.

Rm Weyer (SPD) signalisierte die Unterstützung ihrer Fraktion hinsichtlich der Punkte 1. und 2. des vorliegenden Antrages.

Rm Krause (CDU) sieht in dem beabsichtigten Ziel des Antrages einen Widerspruch gegen das Rechtsempfinden und hält ein pauschales Bleiberecht für sich illegal aufhaltende Menschen nicht für akzeptabel.

Für Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) bedeutet ein möglicher Beschluss des Antrages in der vorliegenden Form, eine Entscheidung für eine illegale Aufenthaltsform.

Rm Bohnhof (AfD) sieht in einem etwaigen Beschluss des Antrages u.a. die Aushebelung bestehender Gesetze.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) erläutert die Haltung ihrer Fraktion u.a. mit Verweis auf den Umgang zur Klärung des Status, von sich illegal aufhaltenden Menschen, in anderen Ländern.

Für Rm Thieme (NPD) würde ein pauschales Bleiberecht für sich illegal aufhaltende Menschen, die Erschwerung der Klärung des Asylgrundes nach sich ziehen.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) schlug im Sinne einer Sachaufklärung, auch in Bezug auf die Intention der von Minister Schneider getätigten Äußerungen vor, die Thematik zunächst im zuständigen Fachausschuss zu erörtern.

Der Rat der Stadt überwies den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01204-15-E1) vom 30.04.2015 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


zu TOP 10.3
Rat der Stadt Dortmund gegen Linksextremismus und Rechtsextremismus in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 01213-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion AfD vom 22.04.2015 (Drucksache Nr.: 01213-15) vor:

„ … die AfD-Ratsfraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunkts für die Sitzung des Rates am 07.05.2015 und stellt den Antrag, der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt entschieden und nachdrücklich jede Form politisch motivierter Gewalt und dem Grundgesetz widersprechenden politischen Extremismus, unabhängig davon, ob es sich um Linksextremismus oder Rechtsextremismus handelt.

2. Der Rat der Stadt fordert die Ausschüsse "Kinder, Jugend und Familie" sowie den Schulausschuss auf, sich auch mit der Problematik des Linksextremismus zu befassen und Präventionsmaßnahmen/-programme insbesondere zum Schutz unserer Jugend und junger Erwachsener zu unterstützen und ggf. zu entwickeln.



Erläuterung:

Die AfD-Fraktion hatte bereits zur Ratssitzung am 26.03.2015 vor dem Hintergrund geplanter Aktionen der Partei „Die Rechte“ am 28.03.2015 eine Resolution gegen Rechtsextremismus vorgeschlagen (DS-Nr. 00872-15-E3). In der Begründung wurde insbesondere auch auf die notwendige Gewaltfreiheit eingegangen, die von linksextremen gewaltbereiten Gruppierungen nicht eingehalten wird, was nicht akzeptiert werden kann.

Leider wurde die Resolution nicht verabschiedet. Stattdessen hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau eine eigene Erklärung verlesen, die im Wortlaut der AfD-Resolution sehr nahe kam.

Allerdings ist nunmehr der Rat der Stadt Dortmund gefordert und aufgefordert, ein klares Zeichen gegen jegliche Form des Extremismus, insbesondere auch Linksextremismus zu setzen und sich mit demokratischen Parteien zu solidarisieren und hinter sie zu stellen.
Hintergrund ist, dass der AfD-Kreisverband Dortmund wiederum Ziel eines linksextremistischen Anschlags geworden ist. Bereits im Kommunalwahlkampf 2014 wurde ein Wahlkampfstand von linken „Aktivisten“, wie sie gerne genannt werden, überfallen. Es kam zu Beleidigungen, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Kurze Zeit später wurden mehrere Scheiben der Geschäftsstelle des AfD-Kreisverbandes von Linksextremisten mit Steinen eingeworfen. Bereits damals wäre es an der Zeit gewesen, dass die sog. etablierten Parteien sich solidarisieren. Das blieb aus.
Am 07.04.2015 ist es erneut zu einem Angriff von vermummten gewaltbereiten Linksextremen auf einen Informationsstand der AfD in Dortmund gekommen. Erneut kam es zu Körperverletzungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen auf Dortmunder Bürger, die für ein demokratisches Dortmund stehen. Größerer Schaden ist Gott sei Dank nicht entstanden.

Wir, die Fraktion der AfD im Rat der Stadt Dortmund, der Kreisvorstand der AfD Dortmund und die Mitglieder des Kreisverbandes fordern den Rat der Stadt Dortmund auf, mit dafür zu sorgen, dass es nicht so weit kommt.


Rm Brück (Die Rechte) begrüßte die Befassung mit der Thematik.

Nachdem die Ratsmitglieder der AfD den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion begründeten, erläuterten Vertreter der übrigen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten, u.a. mit Verweis auf die auf Wunsch aus der Mitte des Rates erfolgte und von allen Fraktionen mitgetragene Erklärung von OB Sierau in der Sitzung des Rates am 26.03.2015 und der damit einhergehenden Ablehnung jedweder Form von Gewalt.

Der Rat der Stadt lehnte den o.a. Antrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 01213-15) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.


11. Anfragen

zu TOP 11.1.1
sky-Abonnement für die SPD-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00513-15)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr. 00513-15) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.




zu TOP 11.1.2
Fehlerhafte Gestaltung des Dortmunder Stadtwappens Teil 2
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01202-15)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 01202-15) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:20 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Hendrik Berndsen
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer
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