Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Rates der Stadt
am 15.12.2022
Westfalenhallen, Halle 2

Sitzungsdauer: 14:00 - 19:12 Uhr

Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 77 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm De Marco (SPD)
Rm Neumann-Lieven (SPD)
Rm Rudolf (SPD)
Rm De Marco (SPD)
Bm’in Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Denzel (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Vogeler (CDU)
Rm Badura (Die Linke+)
Rm Helferich (AfD)
Rm Perlick (AfD)
Rm Seitz (AfD)
Rm Helferich (AfD)
Rm Happe (FDP/Bürgerliste)
Rm Helferich (AfD)
Rm Gülec (BVT)
Rm Deyda (Die Rechte)

Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Nienaber-Willaredt
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Uhr
Heike Marzen
Olaf Treichel
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Tanja Schimanski
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Rates der Stadt,
am 15.12.2022, Beginn 14:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022
Die Niederschrift lag zur Sitzung am 10.11.2022 (TOP 1.4) vor.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2022

1.6 Terminplanung für den Rat, den Ältestenrat und die Ausschüsse für das Jahr 2023;
hier: Terminanpassungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26290-22)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Energiemangellage/Ukraine

Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2022
(Drucksache Nr.: 25701-22-E1)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 2.2) vor.

Energiekrise
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26257-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 2.2) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.2022 (Drucksache Nr.: 26257-22-E2)

Versorgung von ambulant Pflegebedürftigen bei einem Blackout
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26265-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 2.2) vor.

Im Neoprenanzug zum Schwimmkurs: Stadt muss Wassertemperatur in Schwimmbädern sofort wieder erhöhen
Antrag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26463-22)

Auswirkungen auf den Behindertensport durch die Energiesparmaßnahmen in Sporthallen und Hallenbädern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26675-22)

2.2 Vereidigung des Beigeordneten für Umwelt, Planen und Wohnen

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25290-22)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 3.1) vor.

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25697-22)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26226-22)

3.5 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25687-22)

3.6 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)

3.7 Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23812-22)

3.8 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25703-22)

3.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26055-22)

3.10 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26261-22)

3.11 Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

3.12 IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26190-22)

3.13 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25700-22)

3.14 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

3.15 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22817-21)

3.16 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25922-22)

3.17 Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26200-22)

3.18 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

3.19 Änderung § 6 des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26407-22)

3.20 Beirat Nahmobilität: Nachberufung eines Mitglieds für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26187-22)

3.21 Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25869-22)

3.22 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26408-22)

3.23 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26294-22)

3.24 Umbenennung des östlichen Teilbereichs der Hermannstraße sowie des westlichen Abschnitts der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25944-22)

3.25 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25511-22)

3.26 Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

3.27 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25648-22)

3.28 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25652-22)

3.29 Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25222-22)

3.30 Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25219-22)

3.31 Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25811-22)

3.32 Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25795-22)

3.33 EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25156-22)

3.34 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26667-22)

3.35 Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26668-22)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25592-22)

4.2 Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25871-22)

4.3 Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26263-22)

4.4 Blockchain-Forschungsprojekt mit der TU Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
(Drucksache Nr.: 26309-22)

4.5 Zukunft des Dortmunder Standortes von Galeria Karstadt Kaufhof
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26669-22)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25904-22)

5.2 Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26317-22)

5.3 Mehrbedarfe des Sozialamtes und des Jobcenters für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Aufwendungen und nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26324-22)

5.4 My Body, My Choice
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26666-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25828-22)

6.2 Türkische Filmtage Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26127-22)

6.3 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26080-22)

6.4 Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25878-22)

6.5 Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25782-22)

6.6 Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24214-22)

6.7 Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26051-22)

7. Schule

7.1 Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24883-22)

7.2 Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25136-22)

7.3 Anpassung der Entgeltordnung aufgrund der Regelungen des ab dem 01.01.2023 gültigen Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26459-22)

7.4 Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25887-22)

7.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 7.3) vor.

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23354-22)

8.2 FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26031-22)

8.3 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26416-22)

8.4 Der Fall des Mouhamed D. - zukünftiger Umgang mit UMAs
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26259-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 8.4) vor.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben
des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23445-22)

9.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25771-22)

9.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26377-22)

9.4 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen im Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26410-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23758-22)

10.2 Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25905-22)

10.3 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25192-22)

10.4 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25931-22)

10.5 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26037-22)

10.6 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25946-22)

10.7 Kinderbetreuung im Rathaus
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2022
(Drucksache Nr.: 26381-22-E1)

10.8 Beratende Mitglieder im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022
(Drucksache Nr.: 26310-22)

10.9 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)
Der gemeinsame Antrag lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 10.11) vor.

10.10 Umbesetzung in Gremien
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 26677-22)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 26678-22)
hierzu ->
Beschlussvorschlag Seniorenbeirat (Drucksache Nr.: 26679-22)

10.11 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 10.10) vor.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 11.1.1) vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 14:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Goosmann (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26638-22) als Tagesordnungspunkt (TOP) 9.5

EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26008-22) als TOP 9.6

Flughafen Dortmund GmbH:
Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26201-22)
Verschiebung aus dem nichtöffentlichen Teil als TOP 9.7

Rm Schlienkamp beantragt für die SPD-Fraktion die Behandlung des zur Erweiterung der Tagesordnung vorgeschlagenen TOP 9.6 unter 2., da seine Fraktion diesen Punkt für besonders wichtig und entscheidend für Dortmund hält.

Rm Dr. Suck (CDU) sieht hierin eine normale Beteiligungsangelegenheit. Aus Sicht seiner Fraktion liegt keine besondere Bedeutung vor.

Der Rat lehnt mit Mehrheit gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei den Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung ab.

Auch unterbreitet OB Westphal den Vorschlag, folgende Vorlagen abzusetzen:

3.6 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)

3.15 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22817-21)

Weiterhin soll der TOP

5.2 Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26317-22)

aus sachlichen Gründen unter TOP 10.12 behandelt werden.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten je Ratsmitglied und Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022

Rm Bohnhof (AfD) lehnt diese -und aller Voraussicht nach auch jede kommende- Niederschrift ab. Als Begründung führt er an, die Aussagen seiner Fraktion würden verfälscht und gewertet.

Rm Gebel (Die Linke+) dankt für die gute Protokollierung.

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022 wird mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2022

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2022 wird mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion genehmigt.

zu TOP 1.6
Terminplanung für den Rat, den Ältestenrat und die Ausschüsse für das Jahr 2023;
hier: Terminanpassungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26290-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt den Änderungen zum Terminplan für die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse im Jahr 2023 zu.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Energiemangellage/Ukraine

Dem Rat der Stadt lag in der Sitzung am 10.11.22 unter TOP 2.2 eine Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 04.11.2022 (Drucksache Nr. 25701-22-E1) vor.
Die CDU-Fraktion bat darin die Verwaltung um einen Bericht zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen zur Energieeinsparung für den städtischen Haushalt.


Außerdem lag dem Rat der Stadt am 10.11.22 eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 (Drucksache Nr.: 26257-22-E1) vor.

Hierzu liegt dem Rat eine Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.22 (Drucksache Nr.: 26257-22-E2) vor:


Weiterhin lag dem Rat der Stadt am 10.11.22 eine Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26265-22-E1) vor.

Hierzu liegt dem Rat eine Stellungnahme der Verwaltung vom 02.12.22 (Drucksache Nr.: 26265-22-E3) vor:


Zur heutigen Sitzung liegt weiterhin folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 15.11.22 (Drucksache Nr.: 26463-22) vor:
Die SPD-Fraktion legt zur Sitzung heute folgenden Antrag vom 12.12.22 (Drucksache Nr.: 26675-22-E1) vor: Darüber hinaus bittet die AfD-Fraktion mittels folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags vom 08.12.22 (Drucksache Nr. 25701-22-E4) um Stellungnahme:
Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) kritisiert am Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion, dass die Überschrift reißerisch ist und dortige Schlagworte nicht im Antragstext zu finden sind, also keine Forderung der Ausstattung der Schüler*innen mit Neoprenanzügen. Ihre Fraktion dankt der Verwaltung dafür, dass die Schwimmbäder –im Gegensatz zu anderen Gemeinden- geöffnet bleiben und Kinder trotz der Situation weiter schwimmen lernen können.

Rm Garbe (AfD) macht alle anderen Parteien für die Energiemangellage verantwortlich. Selbst unter der Bedrohungslage des „Kalten Kriegs“ sei russisches Gas nach Westeuropa geflossen. Er fordert, es mögen alle nuklearen und fossilen Kraftwerke wieder in Betrieb gehen und ernsthafte Verhandlungen mit Russland aufgenommen werden. Rm Garbe wirbt für den Antrag seiner Fraktion.

Bm’in Mais (CDU) meint, Populismus trage nicht zur einer Lösung der Probleme bei. Bäder seien ein Baustein in einer sehr komplexen Gemengelage bei der Energieeinsparung. Bm’in Mais gibt zu bedenken, dass die Menschen sich an einen sehr hohen Komfort gewöhnt haben, gleichzeitig gebe es keine wissenschaftliche Grundlage für die Temperaturwahl in Schwimmbädern. Sie sieht große Bemühungen in Politik und Verwaltung, einen moderaten Weg zu finden.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) entgegnet Rm Garbe, der Westen trage nicht die Schuld am von Russland verursachten Angriffskrieg gegen die Ukraine. Russland nutze das Gas ebenfalls zur Kriegsführung. Daher müssten als Folge u.a. Energie einspart und Bedürftige unterstützt werden. Der Verwaltung dankt sie für die umfangreiche Vorlage. Zugleich sieht Rm Reuter die Aussagen zu Wärmestuben und dem Kündigungsmoratorium bezogen auf Wohnungen als unbefriedigend an.

Rm Schlienkamp schließt sich für die SPD-Fraktion den beiden Vorrednerinnen hinsichtlich des Antrags der AfD-Fraktion an. Seine Fraktion lehnt diesen Antrag aus genannten Gründen ab.

Rm Heymann (SPD) nimmt zum Antrag seiner Fraktion Stellung und sagt, dieser Zielgruppe sei es nicht zuzumuten, Sport in kalter Umgebung auszuüben. Daher richtet sich der Prüfantrag auch darauf, punktuell in einzelnen Bädern bzw. Schwimmhallen die Temperaturen zu erhöhen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht in den geäußerten Positionen Doppelzüngigkeit. Wenn der Antrag seiner Fraktion abgelehnt werde, müsse auch der Prüfauftrag der SPD-Fraktion abgelehnt werden. Dann sollen auch Menschen mit Behinderung, so bedauerlich es ist, einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Kurzbericht zur Energiemangellage und kommunalen Notfallplanung (Drucksache Nr.: 26715-22) sowie die Stellungnahmen der Verwaltung vom 01.12.22 und 02.12.22 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion vom 15.11.22 (Drucksache Nr.: 26463-22) ab.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 12.12.22 (Drucksache Nr.: 26675-22-E1):

„… die SPD Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Prüfung, wie die Angebote des Behindertensports auch unter den Bedingungen der Energiesparmaßnahmen weiter angeboten werden können und ob es möglich ist, einzelne Sportstätten und Hallenbäder für diese Sportler*innen mit besonderem Bedarf unter den dafür notwendigen Temperaturbedingungen zur Verfügung zu stellen.“

Die Stellungnahme zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 25701-22-E4) erfolgt voraussichtlich zur Sitzung am 09.02.23.

zu TOP 2.2
Vereidigung des Beigeordneten für Umwelt, Planen und Wohnen

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Stefan Szuggat zum Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt. Daher ist es möglich, Stefan Szuggat gemäß § 71 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW als Beigeordneten der Stadt Dortmund zu ernennen und zu vereidigen.

Nach erfolgter Vereidigung von Stefan Szuggat überreicht OB Westphal die Ernennungsurkunde zum Beigeordneten der Stadt Dortmund mit Wirkung des 01.03.2023 und wünscht ihm für die kommende Tätigkeit viel Glück und Erfolg zum Wohle der Dortmunder*innen.

Anschließend lässt OB Westphal Fotos durch die Pressestelle und akkreditierte Pressevertreter*innen zu.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25290-22)


Rm Stackelbeck erläutert, die Fraktion B‘90/Die Grünen lehnte und lehnt Logistik auf dieser Fläche ab. Gleichzeitig ist aber auch Verlässlichkeit in diesem schon länger währenden Prozess nötig. Daher soll das Projekt auch nicht gekippt werden, ihre Fraktion enthält sich.

Laut Rm Ixkes-Henkemeier möchte die SPD-Fraktion in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW), also mit dem dort beschlossenen Prüfauftrag, abstimmen.

Rm Waßmann erklärt für die CDU-Fraktion, ebenfalls in der AKUSW-Fassung abstimmen zu wollen. Er erinnert zugleich an den Aufstellungsbeschluss und die dort getroffene Vereinbarung, dass dies die letzte großflächige Ansiedlung für Logistik sein soll, damit das grobe Missverhältnis für Fläschenverbrauch in Relation zu geschaffenen Arbeitsplätzen nicht weiter vorangetrieben wird.

Rm Kowalewski (Die Linke+) hielt und hält die beabsichtigten Maßnahmen nicht für zeitgemäß bei 90 Prozent Flächenversiegelung. Er hoffte, dass sich im Nachgang –ggf. auch unter Kostenaspekten– noch positive Entwicklungen einstellen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht keinen Vorteil für Dortmund, da nur der Verkehr auf dem Stadtgebiet abgewickelt werde. Seine Fraktion kann den rollenden Zug nicht aufhalten, wird sich aber enthalten.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD unter Einbeziehung des im AKUSW beschlossenen Prüfauftrags folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 10a und 10b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.


II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 10c und 10d dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung Flächennutzungsplanes (FNP) sowie der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 11 a und 11b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit den Anlagen 11c, 11d und 11e dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

V. hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

VI. beschließt, die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.09.2022 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

VII. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.09.2022 mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2022 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen,
als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, dem städtebaulichen Vertrages (Punkt 10 i.V.m. Anlage 13 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB § 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten ersten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
III. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu erweitern.
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes und dem Entwurf der Begründung vom 23.06.2022 zu und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.
V. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Hom 245, Änderung Nr. 2 einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25697-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.1 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung (Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.2 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.3 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 9 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) des Entwurfs des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 und in der beigefügten Anlage 10 dargestellt, zu folgen.


VI. Der Rat hat das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom30.08.2022 dem Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - beizufügen.
VIII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26226-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 26.06.2020 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich (zugleich Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt -) um ein weiteres Jahr bis zum 12.03.2024.

Rechtsgrundlagen
§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

zu TOP 3.5
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25687-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Neufassung des Flächennutzungsplans vom 01.08.2022 zur Kenntnis. Die Neufassung des Flächennutzungsplans enthält die Planzeichnung des seit 31.12.2004 wirksamen Flächennutzungsplans und alle seitdem bis zum Stand der Erfassung vom 31.07.2022 wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans einschließlich aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen und Vermerke.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund, in der Fassung vom 01.08.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB, neu bekannt zu machen.


zu TOP 3.6
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.7
Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23812-22)

Folgende Empfehlung des Seniorenbeirats vom 13.12.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:


Rm Waßmann (CDU) stellt fest, der Rat habe mit großer Mehrheit die Klimaneutralität bis möglichst 2035 für Dortmund unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte beschlossen. Die nun zur Abstimmung stehende Vorlage mit der Reduzierung von Fahrspuren zugunsten des Radverkehrs stellt dies infrage. Aus seiner Sicht werde der Autoverkehr aus der Stadt verbannt. Schneller und sicherer wäre die Einrichtung von Radrouten über Nebenstraßen. Handel und Kultur widersprechen, so Berichte in den Medien dem Ansinnen der Verwaltung. Rm Waßmann hält die Vorlage angesichts der Aktivitäten gegen den Niedergang der City für paradox. Mangels optimaler ÖPNV-Anbindung müssten Besucher*innen aus dem Umland mit dem Auto anreisen. Andere Städte würden sonst Potentiale abschöpfen und die City an Kaufkraft verlieren.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) verweist darauf, dass noch bis 2008 zahlreiche Flächen auf dem Wallring mit Straßenbahngleisen - also für den ÖPNV - belegt waren. Im Zuge des U-Bahn-Baus wurden all diese Flächen dem Autoverkehr zugeschlagen. Trotz Ausbau des Nahverkehrs wurden dem Autoverkehr zusätzliche Kapazitäten gegeben. Der Niedergang der City verlief parallel und hat aus Sicht von Rm Stieglitz keinen Zusammenhang zum Pkw-Verkehr. Ziel muss es sein, die City attraktiver zu machen für Menschen, die dort arbeiten, wohnen und einkaufen. Die Versiegelung von Flächen für ruhenden und fließenden Verkehr sieht er bei diesem Ziel als schädlich an. Die vorgehaltenen Parkflächen sind aus seiner Sicht unter Verweis auf das Parkleitsystem außer an den Adventsamstagen so nicht nötig. Die Flächen sollten allen Menschen zur Verfügung stehen.

Rm Alexandrowiz sieht für die SPD-Fraktion in der Vorlage eher eine Chance als ein Risiko und signalisiert Zustimmung zur Vorlage.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beklagt in der Vorlage und der Position von Vorredner*innen Ignoranz gegenüber dem Handel, zudem das Ziel der Aufteilung von Verkehrsflächen auf Verkehrsträger. Mit der Vorlage werden den Fahrzeugen, die in die Parkhäuser wollen, die Fahrspuren genommen. Der Umbau des Ostwalls sei gerade abgeschlossen und würde mit den Planungen rückgängig gemacht. Rm Kauch weist auf besondere Flächenprobleme im Hauptbahnhofbereich hin.

Rm Garbe (AfD) gibt an, seine Fraktion habe die Verbannung des Autos aus der Stadt erkannt, hier soll nun eine Spur den Radfahrenden geopfert werden. Er sieht darin einen Masterplan zum organisierten Niedergang der City. Dann könne die gesamte City gleich zu einer großen Zone für Fußgänger*innen gemacht werden. Er sieht den Verkehr dann in den Bochumer Ruhrpark umgeleitet.

Rm Dr. Suck (CDU) stellt die Folgerichtigkeit politischer Entscheidungen -bezogen auf die Vorlage und das von ihm vermutete Abstimmungsergebnis- infrage. Einerseits wäre der Radwall an Ost- und Schwanenwall damit erledigt. Andererseits hält Rm Dr. Suck das Thema der City-Attraktivität bei dieser Vorlage für unterrepräsentiert und schade im Wettbewerb mit z.B. Münster oder dem Ruhrpark. Eine andere Aufteilung des Stadtraums wäre möglich, eine Betrachtung von Hauskante zu Hauskante erfolge in der Vorlage nicht. Die Abarbeitung von Beschlüssen sei schon eine Herausforderung, solche Beschlüsse unterminieren für Rm Dr. Suck die Realisierung eines Radnetzes oder des RS 1.

Rm Gebel (Die Linke+) hält Münster als Beispiel möglicher Konkurrenz - unter Berücksichtigung des dortigen Radverkehrsausbaus - für wenig geeignet. Die ablehnende Haltung sieht er eher in der Angst vor Veränderung begründet. In wenigen Jahrzehnten, so vermutet Rm Gebel, könne sich wahrscheinlich kein Mensch mehr die Rückkehr zu heutigen Verhältnissen vorstellen.

Rm Bohnhof (AfD) hätte sich von der CDU-Fraktion schon früher die Ablehnung bestimmter Vorlagen gewünscht. Auch versiegeln Radwege den Boden genau wie Straßen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) zeigt sich ob der Diskussionsweise irritiert. Im Kern gehe es lediglich darum, dem Autoverkehr eine Spur zu nehmen, um ihn anderen Verkehrsteilnehmer*innen zuzubilligen. Es gehe nicht darum, den Wall für den Autoverkehr komplett zu sperren, auch wenn die Diskussion diesen Anschein gibt. Die Vorlage sei ein Kompromiss verschiedener Modelle und unter Berücksichtigung aller Verkehrsströme. Sie bittet um Versachlichung der Diskussion.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) kann bisher keine Belege für einen Nachteil der Innenstadt erkennen, wenn der Autoverkehr etwas reduziert werde. Schon heute fahren die Autos nicht vor die Geschäfte und das Beispiel Münster zeige, dass solche Maßnahmen eher attraktiver machen. Als örtliches Beispiel bringt sie die Diskussion um die Autofreiheit des Markplatzes in Hombruch an. Mehr Mut sei zukunftsorientiert nötig, damit jeder Mensch ein Stück öffentlichen Raumes nutzen kann.

Rm Bohnhof (AfD) findet, die Maßnahme sei Steuerverschwendung und hält andere Möglichkeiten des Geldeinsatzes für vorrangig.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht die Innenstadt nicht kurz vor einem Kollaps, er benennt sie als umsatzstärkste Innenstadt im Ruhrgebiet, welche von den Käufer*innen aus dem Sauerland profitiere. Daher sieht er bei Themen, wie „Park & Ride“ (P&R) sowie Nord-Süd-Verbindungen im ÖPNV deutliches Entwicklungspotential. Innerhalb Dortmunds wäre es wichtig, eine Kaufkraftverbesserung der eigenen Bevölkerung zu erreichen, denn in diesem Bereich ist Dortmund Schlusslicht im Land.

Rm Mader (CDU) widerspricht Rm Ixkes-Henkemeier, Hombruch sei nicht mit der Innenstadt vergleichbar.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt die Frage, wie es möglich sei, die Menschen aus dem Sauerland in die Dortmunder City zu bringen. Dazu bedarf es mehr P&R sowie ein attraktiveres Ticket-Modell.

Rm Erstfeld (SPD) gibt den Hinweis, dass der vom City-Ring geforderte Popup-Radweg zur Erprobung in der Vorlage - allerdings nicht mit dieser Benennung - vorgesehen ist. Die parallele Vorgehensweise ist aus Sicht seiner Fraktion sinnvoll, die Abfolge nacheinander würde sämtliche Maßnahmen unangemessen verlängern.

Rm Gebel (Die Linke+) antwortet auf den Beitrag von Rm Kauch, in Dortmund existieren 36 P&R-Parkfläche und das 49€-Ticket sei vom Bund unter Beteiligung der FDP beschlossen worden. Er bedauert den Versuch, hier im Rat den Status Quo erhalten zu wollen. Die gesamte Diskussion hätte so in den Fachausschüssen erfolgen können.

OB Westphal merkt an, dass die Vorlage aus einem längeren Prozess entstanden ist. Hier soll über weitere Planungen, nicht aber über einen Baubeschluss, abgestimmt werden. Der tatsächliche Umbau erfolge erst nach Planungsabschluss. Zur Diskussion um den Niedergang der Innenstadt verweist OB Westphal darauf, dass es gibt keinen Niedergang der City gibt, sondern Problemstellungen, welche es zu lösen gilt. Heute gebe es mehr Menschen in der City als in der Zeit vor Corona. Folglich sei nicht der Zugang zur City ein Problem. Die sinkende Kaufkraft sei aber schon relevant. Der Handel und dessen Sichtweisen sind außerdem sehr verschieden und nicht homogen. Dies muss ernst genommen werden und ist ein schwieriger Prozess. Auch das Wohnen in der Stadt sei beim Prozess relevant.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.

2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.

3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.

zu TOP 3.8
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25703-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 30.11.2022 (Drucksache Nr.: 25703-22) vor:


Rm Frank verweist auf das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im AKUSW zu Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrags (Drucksache Nr.: 25703-22-E1). Dies gelte auch für die Abstimmung im Rat.

Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des AKUSW vom 30.11.2022 zur Kenntnis und fasst einstimmig - bzw. mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu Ziffer 2 des Prüfauftrages - folgenden um den Prüfauftrag (Drucksache Nr.: 25703-22-E1) ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis. Aufgrund der städtebaulichen Aufwertung durch eine qualitativ hochwertigere Verbindung und der verkehrlichen Erfordernis einer zukunftsweisenden und sicheren Fuß- und Radverkehrsführung beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein Verlangen auszusprechen hinsichtlich einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts, einer Vergrößerung der Durchfahrtshöhe und die Brücke senkrecht zur Gleisachse auszurichten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen.

1. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.
2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.
3. Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.

zu TOP 3.9
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26055-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.500.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 4 kompensiert werden.

zu TOP 3.10
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26261-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2021 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.01.2023 anzuwenden.

zu TOP 3.11
Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 26039-22) vor:

Zudem liegen dem Rat der Stadt folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

- vom 05.12.2022 (Drucksache Nr.: 26039-22-E2) an den AFBL:

„… in der Sitzung am 24.11.2022 wurde im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die im Betreff genannte Vorlage beraten und vorbereitend für Ihre Sitzung am 08.12.2022 um Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.
- vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26039-22-E3):
Rm Erstfeld (SPD) stellt fest, dass zum 1.1.23 in Dortmund ca. 10.000 Haushalte mehr wohngeldberechtigt sind, was ca. 31.000 Bescheide ausmacht. Dies macht mehr als eine Verdopplung aus. Nicht nur die Zahl der Berechtigten, sondern auch die Auszahlungsbeträge, werden sich mehr als verdoppeln. Diese Flut gelte es zu bewältigen und die Bürger*innen in der Stadt haben einen Anspruch auf eine Entscheidung in angemessener Zeit. Daher ist die Besetzung der Stellen, teilweise projekthaft befristet, sinnvoll und notwendig. Er sieht die Vorgehensweise von der Gemeindeordnung gedeckt. Eine Diskussion, ob die Vorlage dem Rat zur Kenntnis oder zum Beschluss gegeben wird, hält er für unnötig und verschleppt lediglich die Umsetzung.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erkennt eine deutliche Entlastung für Menschen mit niedrigem Einkommen und begrüßt den pragmatischen Ansatz der Verwaltung zur Umsetzung des Gesetzes.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht in der bundesrechtlichen Regelung eine pflichtige Umsetzung durch die Kommune. Daher sei die Vorgehensweise im Sinne der Bürger*innen gut und richtig.

Rm Waßmann (CDU) erklärt, seine Fraktion nehme die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. Seine Fraktion habe lediglich mit Blick auf die Haushaltsberatungen nachgefragt. Der Personaldezernent hat dazu und zu den Themen des Personalrats Stellung genommen.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) dankt den Beteiligten für die gute und schnelle Arbeit sowie dem Amt für Wohnen, welches die Idee der intensiveren Bewerbung des Wohngelds aufgegriffen hat.

Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des AFBL sowie die Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 26039-22-E2 und Drucksache Nr.: 26039-22-E3) zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen des Amtes für Wohnen und die Entscheidung der Verwaltung, bis zu 32 Projekteinsätze zur Umsetzung der Wohngeldnovelle zum 01.01.2023 einzurichten, zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26190-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.12.2022 (Drucksache Nr.: 26190-22-E1) vor:


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
Die Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ wird mit Zuwendungen des Landes NRW gefördert. Die Förderung beträgt 445.751,00 € (70 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €). Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 191.036,00 € (30 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €).

Die Weiterleitung der Fördermittel im Rahmen der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ ist mit einer 20-jährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Für diesen Vorgang sind gem. § 44 II S. 2 KomHVO NRW im städtischen Haushalt Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) abzubilden. Die ratierliche Auflösung der RAP über den Zweckbindungszeitraum von 20 Jahren führt zu einer Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 67.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 636.787,00 €, bedingt eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 9.551,80 €.

zu TOP 3.13
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25700-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Huckarde“.

zu TOP 3.14
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum investiven Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19 und DS-Nr. 19907-21) um 1.200.000 €.

Damit erhöht sich die Projektsumme von bisher 6.149.000 € auf insgesamt 7.349.000 €.
Hiervon entfallen 7.313.743,54 € auf die Investitionsmaßnahme und 35.256,46 € auf konsumtive Anteile.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt 4.763.700 € (90 % der bisher bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €).
Für die erste Baukostenerhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der von der Bezirksregierung Arnsberg in Aussicht gestellten Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 853.000 € auf insgesamt 5.616.700 € erhöhen.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit 1.732.300 €.

zu TOP 3.15
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22817-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab.

zu TOP 3.16
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25922-22)

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht die Ursachen des Mehrbedarfs nicht in zusätzlich anfallenden Aufgaben, sondern in schlechter Budgetplanung. Als Signal für die Zukunft lehnt seine Fraktion die Vorlage ab.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 1.748.800 €.

zu TOP 3.17
Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26200-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gemäß § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung der Städtischen Immobilienwirtschaft in Höhe von 3.846.417 €.


zu TOP 3.18
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinves-titionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
Änderung § 6 des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26407-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.

zu TOP 3.20
Beirat Nahmobilität: Nachberufung eines Mitglieds für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26187-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode 2020 – 2025 die Nachberufung von Frau Prof. Dr. Eva Heinen (TU Dortmund, Fakultät Raumplanung, Abteilung Verkehrswesen und Verkehrsplanung) als stimmberechtigtes Mitglied des Beirats Nahmobilität.

zu TOP 3.21
Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25869-22)

Für Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) ist die Kostensteigerung von 4,4 auf nun 10,5 Mio. € nicht erklärbar. Seine Fraktion hält es für notwendig, den Menschen als Weg zum Stadion oder den Westfalenhallen den Nahverkehr näher zu bringen. Hier wird mit großem Umfang in den Autoverkehr investiert. Wenn dies auch punktuell zu einer Entlastung führen könne, ist das Finanzvolumen dennoch für die Fraktion B‘90/Die Grünen nicht akzeptabel.

Rm Waßmann (CDU) regt an, bei den Gesprächen zur Realisierung auch die Westfalenhallen stärker zu beteiligen. Die Interessenslage des BVB überwiegen im Augenblick. Die Kommunikation müsse hinsichtlich Baustellen etc. verbessert werden. Bei früheren Veranstaltungen habe es Irritationen und Ärger gegeben.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht das Projekt zwar als nötig, aber nicht als vorrangig, an. Auch ist die Kostenhöhe mit Blick auf kommende Projekte zu hoch.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Verkehrs- und Parkleitsystems im Veranstaltungsbereich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 10.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2021: 238.469,13 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 6.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 1.911.530,87 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 756.330,00 Euro.

zu TOP 3.22
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26408-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 700.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können in Höhe von 307.000,00 Euro innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 393.000,00 Euro können durch Minderaufwendungen bei anderen Fachbereichen gedeckt werden.

zu TOP 3.23
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26294-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 3.24
Umbenennung des östlichen Teilbereichs der Hermannstraße sowie des westlichen Abschnitts der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25944-22)

Dem Rat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 06.12.22 vor:


Weiterhin liegt dem Rat folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck (BV Ap)vom 06.12.22 vor:

Laut Rm Berndsen würde die SPD-Fraktion den Wünschen der Bezirksvertretungen folgen. Rm Berndsen erhebt die dortigen Beschlüsse zum Antrag.

Rm Mader (CDU) sieht den Beschluss für den Stadtbezirk Hörde als gefasst, den Beschluss der BV Ap möchte seine Fraktion zum Antrag erheben.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) gibt an, für den Stadtbezirk Hörde habe es nur einen Beschluss zum Fred-Ape-Weg gegeben. Der östliche Teil der Hermannstr. und der westliche Teil der Schüruferstraße sei bisher im Rat nicht behandelt worden. Den Gegebenheiten vor Ort folgend wäre eine durchgehende Benennung sinnvoll. Dies hätte auch mit besserer Vorbereitung und intensiverer Kommunikation funktionieren können. Ein Konsens für eine einheitliche Benennung wäre möglich gewesen. Der Vorlage könne seine Fraktion - vorausgesetzt die Zuständigkeit ist gegeben – nur für den Abschnitt im Stadtbezirk Hörde folgen. Einer Umbenennung über die Empfehlungen der Bezirksvertretungen hinweg würde nicht gefolgt.

Laut Rm Gebel (Die Linke+) könne aus Sicht der Bezirksvertretung Hörde beschlossen werden.

OB Westphal erläutert, der Rat wäre wegen des Sachzusammenhangs einer durchgängigen Straße zuständig. Dazu wäre aber auch ein Name notwendig. Der Vorschlag ist in der Vorlage dargestellt. Die Diskussionen in den Bezirksvertretungen sind nachvollziehbar. Damit existiert nun aber der Wunsch den einheitlichen Vorschlag wieder aufteilen zu wollen. Damit ist eine ordnungsrechtliche Identifizierbarkeit und Eindeutigkeit nicht mehr zwingend gewährleistet. Daher soll die einheitliche Benennung beider Abschnitte nochmal überdacht werden.

Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen.

zu TOP 3.25
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25511-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für den Vollausbau der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21608-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro um 2.500.000,00 Euro auf 6.000.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 104.130,80 Euro
Haushaltsjahr 2022: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.510.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.335.869,20 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 63.195,20 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.335.869,20 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird der im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellte Minderbedarf verwendet.

zu TOP 3.26
Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Informationen zum Anliegerbeitragsrecht sowie zu dessen Entwicklung zur Kenntnis.

zu TOP 3.27
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25648-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 3.28
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25652-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.29
Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25222-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.30
Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25219-22)

Rm Berndsen (SPD) gibt den Hinweis, dass im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) die Problematik des zeitnahen Einbaus von Rückstauklappen diskutiert wurde und die Verwaltung zugesichert habe, dass im Rahmen der Beratung entsprechend agiert und den Betroffenen die Chance eingeräumt wird, eine Rückstausicherung einzubauen. Mit diesem Hinweis wünscht seine Fraktion auch heute eine Abstimmung über die Beschlussvorlage.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der im AMIG erteilten Zusage folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.31
Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25811-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2023 ff. der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 25069-22). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024-2026 mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird. Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

3. legt für 2023 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:


4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2023 auf 18.653.043 € fest.

5. beschließt für 2023 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.653.043 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2023 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 9.687.723 € wieder zugeführt werden.

6. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2023 in Höhe von 2.521.305 € fest.

7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 36.530.845 € fest.

zu TOP 3.32
Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25795-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.33
EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25156-22)

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Vorlage für unschlüssig, da der Rat bereits das Ziel der Klimaneutralität für das Jahr 2035 beschlossen hat. Hier solle nun, völlig unrealistisch, ein Ziel im Jahre 2030 vereinbart werden. Auch wenn es nur eine Ambition darstellt, sieht er darin ein Einfallstor, dass künftig unausgewogen alle Maßnahmen auf eine Klimaneutralität 2030 zielen.

Rm Waßmann (CDU) wundert sich über die Vorlage, sei doch im Rat lange die Klimaneutralität 2035 diskutiert worden. Die Verwaltung stellt in der Vorlage das Ziel 2030 als kaum realisierbar dar. Rm Waßmann sieht darin einen - für Dortmund illusorischen - Marketingbeschluss und lehnt die Vorlage ab.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) zeigt sich nicht überrascht. Ob 2030 oder 2035 als Zieljahr ist aus ihrer Sicht eine Verengung der Diskussion. Wichtiger sind inhaltliche Themen, z.B. wissenschaftliche Gutachten, Hilfe bei Masterplanprozessen, Maßnahmenumsetzungen und Innovationen. Fällt Dortmund mit seiner industriellen Geschichte auf, ist es ein gutes Zeichen und ein Hinweis, dass die Bemühungen wahrgenommen werden. Dortmund kann mit innovativer Stadtentwicklung als gutes Beispiel voran gehen und benötigt dafür im Gegenzug Unterstützung. Prozesse, wie die gleichzeitige Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen, sollen dabei beschleunigt werden.

Rm Garbe (AfD) hält die Teilnahme für ideologischen Klimaschutz. Die Maßnahme sei ein Bestandteil des „Green Deals“ der EU-Kommission und eine flächendeckende Wohlstandszerstörung.

Rm Gebel (Die Linke+) hält die von Rm Kauch beschriebenen Szenarien für wichtig und nützlich im Sinne der Allgemeinheit.

Rm Kowalewski (Die Linke+) hält es für wesentlich, dass Fördermittel der EU akquiriert werden können. Diese sind wichtig, besonders wenn Dortmund Klimaschutz realisieren möchte.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden Punkte:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Beteiligung an der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, einen „Climate City Contract“ zu erarbeiten, der festhält, dass sich die Stadt Dortmund zusammen mit weiteren Stakeholdern bemüht, Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen.


zu TOP 3.34
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26667-22)

Rm Reppin (CDU) ergänzt, dass die Bitte um Stellungnahme einen Fehler enthält. Der Text im ersten Absatz muss„… nachhaltige Wasserstoffstrategie im vierten Quartal 2022“ lauten. Inhaltlich verweist er auf die Drucksache Nr.: 26667-22.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 30.11.2022 (Drucksache Nr.: 26667-22) vor:


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Ratssitzung am 09.02.2023.

zu TOP 3.35
Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26668-22)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Ratssitzung am 09.02.2023.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25592-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

- beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

- stellt den Erfolgsplan 2023 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 19.495.575,06 EUR fest,

- stellt den Vermögensplan 2023 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR fest,

- beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 14.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2023 in Anspruch nehmen darf,

- beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 1.4),

- beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2022-2026 (Anlage 2.1 und 2.2).

Der Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird. Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25871-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- den Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ),

- die Ermächtigung für Investitionskredite 2023, diese bis zu einer Höhe von 40 Mio. € aufzunehmen

- sowie den Höchstbetrag des Liquiditätskredits 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. € festzusetzen.

Der Wirtschaftsplan des SVTZ wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26263-22)

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht es kritisch, dass der Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 bis 2026 negative Ergebnisse in Millionenbeträgen vorsieht, die durch Fremdkapital zu decken sind. Damit läge eine verdeckte Neuverschuldung vor.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Danach verfügt das Sondervermögen über ausreichende Gewinnrücklagen und kann diese Zahlungen leisten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) verdeutlich, dass dennoch eine Kreditaufnahme erfolgen soll. Die Vorgehensweise sorge dafür, dass eine zusätzliche Kürzung im Kernhaushalt nicht notwendig ist und folglich keine Leistungseinschränkungen für die Bürger*innen verursacht werde.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+ und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt den Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF),

2. beschließt den Erfolgsplan 2023 ff. (Anl. 1.0-1.2) mit den voraussichtlichen Jahresergebnissen i. H. v.
Wirtschaftsjahr2023202420252026
Jahresergebnis [T€]8.127 8.4865.3143.052

3. stellt den Vermögensplan 2023 ff. (Anl. 2) sowie den Investitionsplan 2023 ff. (Anl. 4) fest,

4. ermächtigt das SV GVVF, Kredite bis zu einer Höhe von 75 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 25 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2022 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2023 zu übertragen.

zu TOP 4.4
Blockchain-Forschungsprojekt mit der TU Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
(Drucksache Nr.: 26309-22)

Dem Rat der Stadt liegt eine Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 24.11.22 vor:


Rm Waßmann (CDU) wirbt nach Zustimmung im AWBEWF und APOD für den Antrag seiner Fraktion.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) erklärt die Enthaltung seiner Fraktion damit, dass die Forschung nach Artikel 5 des Grundgesetzes frei ist und der Politik die Entscheidung darüber nicht obliegt. Die Verwaltung müsste also um solch ein Projekt werben. Davor müsse zunächst die Notwendigkeit des Projektes geprüft werden.

Laut Rm Ixkes-Henkemeier wird die SPD-Fraktion sich mit Blick auf die im AWBEWF geführte Diskussion zum Antrag enthalten.

Rm Lemke gibt an, die Fraktion Die Linke+ habe die Abstimmung freigegeben. Persönlich erklärt Rm Lemke, gegen den Antrag zu stimmen. Aus ihrer Sicht ist Blockchain eine überbewertete Technologie, die häufig nicht sinnvoll einsetzbar ist. Für eine bessere Datensicherheit in der Verwaltung gebe es effizientere Verschlüsselungs- und Verifikationsmethoden. Die dargestellten Risikoszenarien sind aus ihrer Sicht eher ein Problem der Infrastruktur und des Umgangs mit Informationstechnologie. Auch fehle es bei den im Antrag genannten Partner*innen an Menschen aus der IT-Sicherheit.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält Forschungen zu Blockchain für wichtig. Dennoch gelte Wissenschaftsfreiheit. Auch sei Forschungsförderung nicht im Fokus der Stadt Dortmund.

Rm Giebel (SPD) ergänzt für seine Fraktion, die Stadt Dortmund müsse zunächst Anforderungen klären und beschreiben. Die Auswahl technischer Methoden sei ein späterer Schritt. Mit einem Forschungsauftrag erfolge dagegen eine Vorauswahl, welche später zu Zwängen führen könnte.

Rm Sauer (CDU) sieht in der Technik die Zukunft. Er verweist auf Städte, wie Zug in der Schweiz, die Blockchain bereits nutzen. Die Technologie könne für eine bessere Transparenz genutzt werden und sich positiv auf die Kommunikation der Stadt mit den Bürger*innen auswirken.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion sowie den Stimmen von Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) und Rm Gebel (Die Linke+) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Lemke (Die Linke+) bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, Die Partei und drei Mitgliedern der Fraktion Die Linke+:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Technischen Universität (TU) Dortmund (Frau Prof. Dr. Hellmanzik, Herr Prof. Dr. Posch und Herr Prof. Dr. Kreße) zur Initiierung eines gemeinsamen Forschungsprojektes zur Anwendung der Blockchain-Technologie innerhalb der Dortmunder Stadtverwaltung aufzunehmen und den AWBEWF über die Ergebnisse der Gespräche zu informieren.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der TU Dortmund zu prüfen, in welchem Bereich der Stadtverwaltung die Durchführung eines solchen Forschungsprojektes möglich und sinnvoll ist. Hierbei sollen sowohl die interne Kommunikation (z. B. zwischen Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung) als auch die externe Kommunikation (z. B. mit Bürgern und anderen Behörden) betrachtet werden.

3. Sofern die Gespräche zu einem positiven Ergebnis kommen, wird die Verwaltung gebeten, den politischen Gremien für die Haushaltsberatungen 2023 einen Finanzbedarf für ein solches Forschungsprojekt mitzuteilen. Neben dem AWBEWF am 16. November 2022 soll der Antrag auch im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) am 24. November 2022 und im Rat der Stadt Dortmund am 15. Dezember 2022 beraten werden.


zu TOP 4.5
Zukunft des Dortmunder Standortes von Galeria Karstadt Kaufhof
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26669-22)

Dem Rat liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 30.11.2022 (Drucksache Nr.: 26669-22) vor:


OB Westphal berichtet, der ursprünglich bereits existierende „Runde Tisch“ sei einberufen worden. Tenor dieser Runde ist, dass der Kaufhausstandort erhalten bleiben soll. Daraus folgend wurde ein gemeinsamer Brief an Galeria Karstadt Kaufhof und die Insolvenzverwaltung erstellt. Einigkeit besteht auch darüber, es sei nicht zielführend, staatliche Gelder über den Wirtschaftssicherungsfond zur Verfügung zu stellen. Vereinbart wurde, dass die weiteren Entwicklungen beobachtet würden und der Betriebsrat berichtet, immer mit dem Ziel, den Standort Dortmund zu sichern.
Wie es weiter geht, kann heute nicht vorhergesagt werden. Die Signale lauten sehr unterschiedlich, die Entscheidungstragenden sind vermutlich noch in vorbereitenden Tätigkeiten gebunden. Daher wäre eine Weitergabe kursierender Listen der zur Streichung anstehenden Häuser reine Spekulation.
Über neue Entwicklungen wird unterrichtet werden.

Die mündliche Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25904-22)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) bis zum 31.03.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der damit verbundenen Verlängerung der Verträge für die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden.

zu TOP 5.2
- unbesetzt -

zu TOP 5.3
Mehrbedarfe des Sozialamtes und des Jobcenters für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Aufwendungen und nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26324-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 26324-22-E1) vor:


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.22 (Drucksache Nr.: 26324-22-E1) zur Kenntnis und fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Leistungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, SGB II-Aufwendungen sowie nicht zahlungswirksamen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 27.048.000 Euro für das Sozialamt und 9.900.000 Euro für das Jobcenter, sowie die Verwendung der unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.

zu TOP 5.4
My Body, My Choice
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26666-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke + und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1) vor:


Rm Worth sagt die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Resolution zu. Sie beschreibt die Lage von Frauen in einer ungewollten Schwangerschaft. Kriminalisierung, Zwangsberatung und zusätzliche Untersuchung hinsichtlich eines möglichen Geburtstermins seien Ausfluss des § 218 Strafgesetzbuch (StGB). In Dortmund gab es bisher zu wenig Mediziner*innen, die Abbrüche durchführen durften. Dies führte dazu, dass Frauen weite Wege auf sich zu nehmen um die Frist von 12 Wochen zu erfüllen. Die eröffnete Privatklinik kann hier Abhilfe schaffen. Frauen und Mitarbeitende werden auf dem Weg in die Praxis angegriffen und beschimpft.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) fordert die Selbstbestimmung aller Menschen über ihren Körper und eine möglichst optimale medizinische Versorgung. Fast alle Menschen sind oder waren, mindestens durch ihr privates Umfeld, von dem Thema betroffen. Rm Brunner fordert sowohl gleiche Rechte für alle Menschen als auch die Selbstbestimmung. Dies wird Frauen vor der Klinik regelmäßig abgesprochen, indem sie eingeschüchtert, belästigt und diffamiert werden. Die Gleichsetzung von Abtreibung mit der Shoah durch die Abtreibungsgegner*innen ist eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus und damit antisemitisch und volksverhetzend. Daher wünscht Rm Brunner als wichtiges Signal die Zustimmung zur Resolution. Das Ratsmitglied begrüßt die Gesetzesinitiative im Bund gegen Gehsteigbelästigung u.a. vor Beratungsstellen und fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Streichung des § 218 StGB.

Rm Dr. Suck (CDU) bittet um Einzelabstimmung. Seine Fraktion wird Punkt 4 geschlossen zustimmen, Punkt 7 geschlossen ablehnen. Für die verbleibenden fünf Punkte ist die Abstimmung freigegeben.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs einen gesellschaftlichen Großkonflikt, der in den 90er Jahren mit einem Beschluss des Bundestags befriedet wurde. Dies ist der Status Quo, die Diskussion wurde aber von beiden Interessengruppen wieder eröffnet. Insbesondere Ziffer 7 hält er verfassungsrechtlich nicht für durchsetzbar, da zwischen den Interessen der Frau und dem Ungeborenen abzuwägen ist. Seine Fraktion unterstützt daher die Frauen in Dortmund auf eine bestmögliche Versorgung im Rahmen des geltenden Rechtes und verurteilt Einschüchterungsversuche. Seine Fraktion werde daher den Punkten 1-6 zustimmen, nicht jedoch der Überschrift und Ziffer 7.

Rm … (Die Partei) Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof (AfD) hält den Antrag für zu kurzfristig, da er erst am 13.12.22 eingereicht wurde. Seine Fraktion habe noch keine Zeit zur Beratung gehabt, entsprechend wird Beratungsbedarf angemeldet. Er wünscht die Vertagung des Themas. Wird diesem Antrag nicht entsprochen, wird seine Fraktion an der Abstimmung nicht teilnehmen.

Rm Lemke (Die Linke+) prangert die Bedrohung der hilfesuchenden Frauen und Mitarbeitenden der Praxis sowie den von Rm Brunner dargestellten Antisemitismus an. Der Schutz von derartigen Praxen und Kliniken ist ein guter Anfang, die Abschaffung des § 218 StGB müsse folgen. Der Konflikt ist keinesfalls befriedet, zumindest nicht für Frauen, denen das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt ist. Aus ihrer Sicht sei der eigentliche Grund auch nie der Schutz des Lebens, sondern der Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen sowie deren Beschämung und Kontrolle gewesen.

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) möchte, abweichend von der Position ihrer Fraktion, der Resolution insgesamt zustimmen. Eine Abstimmung innerhalb der Fraktion sei aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich gewesen. Sie sieht keine Befriedung zu § 218 StGB und wünscht sogar eine Diskussion. Dieses Thema beschäftigt sie schon seit vielen Jahren und jede Frau könne in solch eine Situation kommen.

Rm Dr. Goll (CDU) schildert, dass es nicht um „My Body“ geht, sondern zwei Menschen betroffen sind. Aus ihrer Sicht wird hier zu viel, nämlich grundlegende Fragen der Rechte von Frauen sowie der Emanzipation, in dieses Thema gelegt. Rm Dr. Goll sieht vielmehr die Fragen „Was passiert mit mir als Frau?“ und „Was passiert mit dem Kind?“ berührt. Insbesondere die Perspektive des Kindes hält sie in der Diskussion und der Resolution für unzureichend repräsentiert.

Rm Sauer (CDU) möchte zum Nachdenken anregen und macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidung einer Frau einmal den eigenen Körper, aber auch den Körper eines Kindes betrifft.

Rm Gebel (Die Linke+) zitiert eine Antwort des Klinikums Dortmund zu einer Anfrage hinsichtlich der dort durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche. Er kritisiert die imageorientierte Aussage des Klinikums. Diese Darstellung eines städtischen Klinikums ist aus seiner Sicht bemerkenswert, macht es doch eine öffentliche Stimmung deutlich. Daher ist diese Resolution wichtig, um zu verdeutlichen, dass auch Schwangerschaftsabbrüche medizinische Behandlungen sind, die Notwendigkeiten folgen. Sich bei der Resolution hinter Verfassungsfragen zu verstecken, ist für Rm Gebel nicht nachvollziehbar.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) und Rm Heymann (SPD) bekräftigen, hier und heute abstimmen zu wollen.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) hält die Art der Diskussion teilweise für despektierlich. Frauen machen sich einen Schwangerschaftsabbruch nicht leicht, auch wenn dies hier teilweise anklinge.

Laut Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) treffen Frauen überlegt die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Müsste hingegen eine Mutter über ein existierendes Kind entscheiden, wäre die Sicht anders. Dies genau ist aber in der Phase der Schwangerschaft, in der in der Bundesrepublik ein Abbruch zulässig ist, nicht der Fall. Daher gibt es keine Entscheidung über Leben. Vielmehr müssten Frauen abwägen, ob und welches Leben sie bei einer Entscheidung gegen einen Abbruch dem Kind ermöglichen können.

Für Rm Garbe (AfD) gibt es kein uneingeschränktes Recht zur Abtreibung, auch wenn ca. 100.000 Abbrüche pro Jahr erfolgten. Politisch sei dieses Thema beschrieben und das Verfassungsgericht hat dazu Position bezogen. Weitere Regelungen könne, um nicht Tür und Tor zu öffnen, und dürfe es nicht geben.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, die Ziffer 7 obliege der Entscheidung des Bundestages.
Vor Ort müsse es darum gehen, Frauen in Notlagen die bestmögliche Unterstützung zu gewähren. Über diesen breiten Konsens täusche die heutige Debatte hinweg.


Der Antrag der AfD-Fraktion auf Vertagung wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 5 Stimmen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 1 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 11 Stimmen aus der CDU-Fraktion sowie einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 2 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 10 Stimmen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 3 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 4 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 11 Stimmen aus der CDU-Fraktion sowie drei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 5 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 14 Stimmen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 6 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion sowie gegen zwei Mitglieder der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 7 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25828-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 08.12.2022 vor:

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E3) liegt dem Rat der Stadt vor: · Hund 15 €
· Katze 8 €
· Kleintier 4 €.
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E2) vor:
Rm Kowalewski (Die Linke+) geht davon aus, dass die beiden dem Rat vom AFBL zugeleiteten Anträge, u.a. ein Antrag seiner Fraktion, mit dem heute vorliegenden gemeinsamen Antrag seiner Fraktion gemeinsam mit SPD und B‘90/Die Grünen, erledigt sind. Die Eintrittspreiserhöhungen für 2023 sind damit ausgesetzt, der Betriebskostenzuschuss wurde im Gegenzug analog erhöht.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) zieht den von seiner Fraktion im AKSF bzw. AFBL vorgelegten Antrag zurück. Mit dem von Rm Kowalewski genannten gemeinsamen Antrag wäre die Aussetzung der Gebühren, nicht aber der Steuern, für 2023 zu beschließen. Die Gebühren für das Jahr 2024 können in den Haushaltsberatungen besprochen werden.

Laut Rm Mader hätte die CDU-Fraktion der Vorlage zugestimmt, um ungerechte Preisspünge zu vermeiden. Der gemeinsame Antrag wird als falscher Weg abgelehnt, da andere Gebühren erhöht wurden, hier nun aber einzelne Bereiche ausgenommen werden.

Rm Heymann (SPD) schließt sich den Ausführung des Rm Dr. Neumann an und wirbt um Zustimmung für den gemeinsamen Antrag.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf andere, heute getroffene Entscheidungen zu Gebührenerhöhungen. Hier habe es keine Diskussion, ob und wer es sich leisten könne, gegeben. Diese nun angestrebte Sonderbehandlung sei unsystematisch und sorgt für fehlende 700.000 € in den Haushaltsberatungen.

Rm Erstfeld (SPD) teilt nicht die Sicht einer unsystematischen Vorgehensweise. Die Förderung kultureller Bildung, Sport und Freizeit, u.a. für Kinder und Jugendliche, sei ein wichtiges Ziel. Die tarifliche Einkommensentwicklung läuft überwiegend der Inflation hinterher. Eine Ausweitung auf alle Bereiche wäre finanziell nicht darstellbar. Der Antrag kann so aber zumindest punktuell für Entlastungen sorgen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E2) zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste den vorliegenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E3).

Unter Einbeziehung des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E3) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die

(1) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen für den Geschäftsbereich Sport ab 01.01.2023 (Anlage 1)

(2) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2023 (Anlage 2)

(3) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2023 (Anlage 3)

(4) Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund ab 01.01.2023 (Anlage 4)

zu TOP 6.2
Türkische Filmtage Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26127-22)

Rm Garbe verdeutlicht, die AfD-Fraktion werde gegen die Vorlage stimmen, denn es sei nicht einsehbar, dass die Stadt Dortmund finanziell eintritt. Es müsse möglich sein, diese Filmtage über privates oder kommerzielles Sponsoring zu sichern.

Bm‘in Mais erklärt für die CDU-Fraktion die Ablehnung zur Vorlage, da aus Sicht ihrer Fraktion ein integrativer Gedanke nicht erkennbar ist. Auch sei die Auslastung nicht so gut und damit kaum erfolgversprechend.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) hält die Vorlage für zustimmungswürdig. Mittel zu akquirieren sei sicherlich gut und möglich. Dennoch ist für die Verstetigung auch eine feste finanzielle Basis wichtig. Eine bessere Auslastung wird erreicht, indem solch ein Angebot sich zunächst etabliert. Der sich daraus entwickelnde kulturelle Austausch zwischen den unterschiedlichsten Gruppen kann auch Lebenswirklichkeiten der Generationen vermitteln. Künftig wäre dieses Festival auch größer, z.B. als Mittelmeerfilmfestival, denkbar. Dies kann ein guter Einstieg sein.

Rm Karadas (SPD) sagt aus eigener Erfahrung, dass die Auslastung gut ist, einmal habe er wegen der Nachfrage keinen Einlass erhalten. Er spricht eine Einladung an die ablehnenden Ratsmitglieder aus. Die von Rm Altundal-Köse beschriebene Fortentwicklungsidee sieht Rm Karadas positiv.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Verstetigung und kontinuierliche Durchführung der Türkischen Filmtage Dortmund ab dem Jahr 2023

zu TOP 6.3
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26080-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund Brackel, Brauksweg 15 mit einem Investitionsvolumen von 1.725.500 € (brutto) (Baubeschluss) und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, den weiterführenden Planungsauftrag für die Leistungsphasen 5 – 9 HOAI auszuschreiben und an ein Architekturbüro zu vergeben.

zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25878-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 gegebenenfalls eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 6.5
Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25782-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

zu TOP 6.6
Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24214-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 (Drucksache Nr.: 24214-22-E1) vor:


Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) begrüßt die Einrichtung eines Preises für Kindermedizin und auch, dass ein passender Name gefunden und damit eine Persönlichkeit gewürdigt wird. Die Berücksichtigung des türkischen Generalkonsuls sieht seine Fraktion weiterhin kritisch.

Rm Karadas (SPD) freut sich als Bewohner der Nordstadt, da die Praxis von Frau Dr. Safiye Ali Krekeler sich in der Nordstadt befand und künftig auch eine Straße ihren Namen trägt.

Rm Bahr (CDU) lobt die beispielhafte Biografie von Dr. Safiye Ali Krekeler. Kindergesundheit ist auch ein wichtiges Thema und der dafür zu vergebende Preis ist angemessen. Punkt 2 der Vorlage werde jedoch nicht von seiner Fraktion mitgetragen. In Dortmund habe es zahlreiche andere ehrenhafte Menschen gegeben, deren Grabstätten privat betreut werden. Daher lehnt die CDU-Fraktion die Herrichtung und Pflege der Grabstätte seitens der Stadt Dortmund ab. Dies wäre eine Ungleichbehandlung. Die Teilnahme des türkischen Generalkonsuls am Gremium irritiere die Fraktion.

StD Stüdemann berichtet, auch mit Blick auf die Ausführungen der CDU-Fraktion zu Punkt 2 der Vorlage, es hätten sich Verwandte von Dr. Safiye Ali Krekeler gemeldet, die die Herrichtung und Betreuung der Grabstätte privat übernehmen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 zur Kenntnis und fasst einstimmig unter Streichung der Ziffer 2 der Vorlage folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund erinnert an Frau Dr. med. Safiye Ali Krekeler, geb. Ali Kirat am 2.2.1894, als erster türkischer Ärztin, die auch in Dortmund praktizierte und hier am 5.7.1952 verstarb. Er würdigt ihre Verdienste als Medizinerin, Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin (s. Anlage1).

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zudem, einen Preis für Kindermedizin und
-gesundheit zu vergeben, der namentlich Frau Dr. Safiye Ali Kerkeler gewidmet ist und herausragende Leistungen der Kindermedizin und Kinderchirurgie und Förderungen der Kindergesundheit auszeichnet. Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 20 T€ und eine Festveranstaltung verbunden. Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers wird von einer Jury vorgenommen, an der unter Vorsitz des/der Oberbürgermeisters/-in, die Leitung des Westfälischen Kinderzentrums am Klinikum Dortmund, eine Vertretung des Rates, das Türkische Generalkonsulat in Essen, die Dezernate für Soziales und Kultur beteiligt sind nach Maßgabe der beigefügten und vom Rat hiermit beschlossenen Satzung (s. Anlage 3).


zu TOP 6.7
Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26051-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 15.11.2022 (Drucksache Nr.: 26051-22) vor:


Rm Mader (CDU) stimmt für seine Fraktion dem Wirtschaftsplan zu. Gleichzeitig merkt er an, dass die Stellenausweitungen in den Haushaltsberatungen erneut thematisiert werden sollen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und unter Kenntnisnahme der Empfehlung des AKSF folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2023 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2023 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2023 (Anlage III)
sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2023 (Anlage IV).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 € festgesetzt.

7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24883-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving (BV Eving) aus ihrer Sitzung am 07.12.2022 vor:

Rm Spieß (SPD) verweist auf die Empfehlung der BV Eving und erhebt diese zum Antrag. Er bittet um entsprechende Zustimmung.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Schreyer ist für die Fraktion B‘90/Die Grünen mit dem Antrag einverstanden, sofern die Realisierung des Schulstandortes nicht verzögert wird.

Rm Waßmann (CDU) sieht Vorlage und Antrag positiv. Der Antrag sei auch schlüssig, da für den Stadtbezirk Eving sowieso ein Verkehrskonzept aussteht.

Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) möchte das Ziel der Inklusion nicht aus dem Blick verlieren. Dennoch fehlt es derzeit an ausreichend geeigneten Modellen. Daher begrüßt ihre Fraktion den neuen Standort für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf.

Rm Spieß (SPD) entgegnet Rm Schreyer, der ergänzende Antrag müsse als zusätzlich angesehen werden. Der weitere Standtort dieser bereits existierenden Schule müsse -wie in der Vorlage beschrieben- realisiert werden.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der zum Antrag erhobenen Empfehlung der BV Eving folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) in Ausführung der Ratsbeschlüsse vom 13.02.2020 (DS-Nr. 15078-19) und 23.09.2021 (DS-Nr. 17719-20), alle nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen und kommunikativen Prozesse einzuleiten, um die Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ am Standort Dollersweg 18 einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen,

b) den ursprünglich für die Dauer der Sanierungsarbeiten am Hauptstandort der Max-Wittmann-Förderschule (Oberevinger Str. 155) temporär gebildeten Teilstandort Gretelweg 35-37 weiterhin als Teilstandort der Max-Wittmann-Förderschule bis zur Errichtung der neuen Förderschule „Geistige Entwicklung“ (voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29) fortzuführen,

c) die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob mit Blick auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weitere Kapazitäten im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ geschaffen werden müssen und

d) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2024 aufzunehmen sind und

e) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

f) für die Anwohner*innen des Gretelweges ein Verkehrskonzept zu erstellen.


zu TOP 7.2
Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25136-22)

Rm Dr. Goll lehnt für die CDU-Fraktion die Vorlage ab. Sie begründet dies damit, dass ihre Fraktion zum mehrgliedrigen Schulsystem steht, dies aber - auch in der Vorlage - infrage gestellt wird. Die Erweiterung des Gesamtschulangebots führt zu einer geringeren Nachfrage bei anderen Schulformen. Nicht für alle Schüler*innen sind so große Systeme sinnvoll. Gleichwohl sei, bedingt durch die steigende Zahl an Schüler*innen, der Bedarf an dieser Ausweitung begründbar. Ihre Fraktion sieht einen erhöhten Gesamtschulbedarf im Norden Dortmunds. So müsse die Anne-Frank-Gesamtschule jährlich Kinder ablehnen. Wenig realistisch und sinnvoll ist, dass diese Kinder den Weg zur neuen Gesamtschule in Wellinghofen suchen. Schlussendlich beklagt sie die stückweise Information zu Baumaßnahmen ohne konkrete Angaben. Dafür müsse wahrscheinlich ein großer Parkplatz entfallen, was zu weiteren, nicht geklärten Verkehrssituationen führen könnte. Dies wirke sich auch auf große Sportveranstaltungen in der dortigen Sporthalle aus.

Rm Spieß (SPD) verweist auf die Diskussion im Schulausschuss. Viele der Gegenargumente hält er für inhaltlich wenig gehaltvoll. Laut den Prognosezahlen zu künftigen Schüler*innen fehlt diese Schule künftig. Schüler*innen aus Eving oder der Nordstadt sollen natürlich nicht nach Wellinghofen fahren müssen. Die Entwicklungen zeigen, dass eine weitere Gesamtschule in Dortmund, voraussichtlich in Eving, nötig wird. Dies müsse noch diskutiert werden.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) ergänzt, dass seit Jahren hohe Gesamtschulanmeldezahlen existieren, die nicht bedient werden können. Daher sind ein oder zwei weitere Gesamtschulen nötig.

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) meint, die Johann-Gutenberg-Realschule sei eine Schule mit guten Anmeldezahlen. Die Notwendigkeit einer Gesamtschule sieht Rm Joest in der Nordstadt, nicht in Wellinghofen.

Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) freut sich über die Diskussion, da ihre Fraktion einen Haushaltsantrag zur Errichtung zweier Gesamtschulen gestellt hat. Die Diskussion bestätige den Antrag. Die Meldezahlen der Realschulen sind rückläufig, die der Gesamtschulen nehmen zu. Auch die Bezirksvertretung Hörde habe der Vorlage zugestimmt, so haben auch Kinder im Süden die Möglichkeit, wohnortnah eine Gesamtschule besuchen zu können.

Rm Garbe spricht sich für die AfD-Fraktion gegen die Vorlage aus. Seine Fraktion stehe für das dreigliedrige Schulsystem.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt

a) die sukzessive Auflösung der fünfzügigen Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, 44265 Dortmund zum Schuljahr 2023/24 (01.08.2023) und gleichzeitige Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernens, in gebundener Ganztagsform,
b) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2023 aufzunehmen sind,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.


zu TOP 7.3
Anpassung der Entgeltordnung aufgrund der Regelungen des ab dem 01.01.2023 gültigen Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26459-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt

1. die in der Anlage beigefügte geänderte „Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen der Stadt Dortmund“ mit Wirkung ab dem 01.01.2023

2. die Einplanung der in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Vor- und Umsatzsteuer im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.

zu TOP 7.4
Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25887-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass entgegen des Beschlusses zur „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen (DS-Nr. 25390-22) der Standort der „ehemalige Hauptschule Am Ostpark“ nicht kurzfristig zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen hergerichtet werden kann und beschließt als alternativen Standort das Interimsquartier der Max-Wittmann-Schule (ehem. Hauptschule Wickede) nach Freizug durch die Max-Wittmann-Schule voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 weiter schulisch zu nutzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sachaufwendungen im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen der vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind.

zu TOP 7.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 (Drucksache Nr.: 25390-22-E4 vor:


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 zur Kenntnis.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23354-22)

Rm Dr. Goll (CDU) erklärt, ihre Fraktion hätte die Vorlage gern in den Haushaltsberatungen zur Auslotung von Spielräumen thematisiert. Dafür war keine Mehrheit in den Ausschüssen gegeben. Insgesamt sei dieses Projekt bisher gut verlaufen, aber nicht breit genug angelegt. Daher werde ihre Fraktion mit Blick auf die Ressourcenausweitung nicht zustimmen.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, der Blick der Zugewanderten aus Südosteuropa muss wie die Zuwanderung selbst, als Realität anerkannt werden. Dieses erfolgreiche Pilotprojekt am Punkt der Verstetigung zu unterbrechen, um es dann irgendwann neu aufnehmen zu müssen, sei wenig zielführend und auch mit Blick auf die geleistete Arbeit nicht sinnvoll.

Rm Garbe (AfD) stimmt der Verstetigung der Arbeit mit dieser Zugewandertengruppe nicht zu. Die bisher aufgewendeten Gelder genügen, es solle nicht mehr dafür ausgegeben werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt in Richtung der CDU-Fraktion fest, dieses Projekt gebe es wegen spezieller Problemlagen. Wenn dies verbessert werden soll, muss gezielt investiert werden, auch mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen. Nur so seien künftige soziale Verwerfungen zu vermeiden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) beschreibt die Realitäten der Roma in Europa. Daher sei dieses Projekt gut und geeignet, Menschen insbesondere durch Bildung aus ihrer Situation zu helfen.

Rm Garbe (AfD) sieht nicht die Kommunen in der Pflicht, sondern schreibt die Problematiken der EU-Zuwanderungsrichtlinie zu.

Rm Karadas (SPD) sind 11.000 Roma lieber als Personen, die die Demokratie abschaffen wollen.

Bildung kostet Geld, so Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen). Dieses Geld sei nötig und je früher in Bildung investiert wird, desto früher zahlt sich dies aus. Lebenswirklichkeiten zu ignorieren, sei zu kurz gedacht. Die Herausforderungen und Probleme wachsen, wenn sie nicht angegangen werden.

Rm Bohnhof (AfD) stellt fest, seine Fraktion differenziere und diese Vorlage sei nicht geeignet, den beschriebenen Sachverhalt zu lösen.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) bittet darum, zur Tagesordnung zu sprechen und beantragt zur Geschäftsordnung ein Ende der Debatte.

Der Rat stimmt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Beckmann dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte zu.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Roma-Bildungsmediator*innen-Programm „Vast vasteste – Hand in Hand“ zur Kenntnis und beschließt

a) die Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms „Vast vasteste – Hand in Hand“ (ab 08/2023) in Federführung des Fachbereichs Schule und der Kooperation mit einem externen Träger (inkl. 1,0 (vzv.) Projektleitung und 4,5 (vzv.) Roma-Bildungsmediator*innenstellen beim externen Träger),
b) die Entwicklung einer Koordinierungsstelle „Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Süd-Ost-Europa“ nebst der dazu erforderlichen Einrichtung und Besetzung von 2,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule zum 01.08.2023,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

zu TOP 8.2
FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26031-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2023 mit Anlagen. Der Wirtschaftsplan von FABIDO wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.
Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 8.3
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26416-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Matthias Konermann
- Persönliche Vertretung Jana Göbel.

zu TOP 8.4
Der Fall des Mouhamed D. - zukünftiger Umgang mit UMAs
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26259-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 10.11.2022 unter TOP 8.4 eine Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 15148.22-E1) vor.

Hierzu liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 26259-22-E1) vor:


Rm Bohnhof (AfD) bezeichnet die Stellungnahme als unvollständig und widersprüchlich. Er bittet um die Beantwortung bzw. Stellungnahme zu folgenden Punkten:
· Wie ist das Verfahren der Platzanfragen von auswärtigen Jugendämtern (siehe 5) wenn doch keine Verpflichtung beim zuständigen Jugendamt (siehe 1) besteht, die Stadt zu informieren? Er bittet um Prozessbeschreibung.
· In der Frage und Antwort zu 2 sieht er einen Widerspruch und wünscht Erklärung, was der Unterschied zwischen dem zuständigen Jugendamt und der Stadt Dortmund ist.
· Zur Antwort zu 3 fragt Rm Bohnhof, warum die Anzahl nicht bekannt ist.
· Zu Frage 4 bzw. dessen Beantwortung möge die Verwaltung unter dem Aspekt, warum Mohamed, obwohl in Dortmund betreut, unter der Vormundschaft eines Kreisjugendamtes in Rheinland-Pfalz stand.

OB Westphal sichert die schriftliche Beantwortung der Fragen zu.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 26259-22-E1) zur Kenntnis.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben
des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23445-22)

Rm Altundal-Köse und Rm Djine beteiligen sich nicht an der Aussprache und Abstimmung zum TOP.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.22 (Drucksache Nr.: 23445-22-E1) vor:
Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) lobt das Haus der Vielfalt als Treffpunkt unterschiedlichster Menschen und Vereine. Die Zahl sei gestiegen und damit auch der Platzbedarf. Aber auch inhaltlich gibt es eine Entwicklung. Der VMDO habe festgestellt, dass es in Dortmund an Kindertageseinrichtung und an Plätzen für die Hilfe bei psychischen Krisen fehlt. Kinder und Jugendliche mit Krisen- und Fluchterfahrung bedürfen besonderer Ansprache und damit ist es konsequent, dass der VMDO sein Portfolio erweitert.

Rm Mader (CDU) sieht die Vorlage inhaltlich als positiv und unterstützenswert. Dennoch hat seine Fraktion, die die Vorlage im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft (AFBL) zwecks Diskussion vertagen wollte, Schwierigkeiten mit der Ausfallbürgschaft und der Abwicklung der Fördermittelzusage. Vor diesem Hintergrund, auch mit Blick auf einen möglichen Präzedenzfall, wird die CDU- Fraktion die Vorlage ablehnen.

Rm Garbe (AfD) spricht sich gegen die Bürgschaft und die Vorlage aus. Für psychosoziale Hilfen gebe es genügend Möglichkeiten und es brauche keine Einrichtung für Menschen mit Zuwanderungshintergrund.

Rm Brenker (B‘90/Die Grünen) sagt in Richtung des Rm Garbe, die AfD rufe den anderen Fraktionen oft „Denken Sie an unsere Kinder“ zu. Diese Aufforderung gibt sie an die AfD-Fraktion zurück. Der VMDO ist für Familien und Kinder in Dortmund tätig. Die Bürgschaft dafür übernimmt ihre Fraktion gern.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erinnert daran, dass eine Bürgschaft in erster Linie den Sinn der günstigen Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt hat. Probleme sind aktuell nicht erkennbar und seine Fraktion wünscht den Erfolg des Projektes.

Rm Garbe (AfD) fordert, keine weitere Verschuldung einzugehen. Projekte müssten über Sponsoren oder Eigenkapital realisiert werden. Ansonsten müsse man auf solche „Gimmicks“ verzichten.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen CDU und AfD folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das beigefügte Exposee des VMDO e.V. für den „Bau des interkulturellen Zentrums mit vierzügiger Kindertageseinrichtung, Begegnungsräumen und psychomotorischem Zentrum“ (s. Anlage 1) zur Kenntnis. Das Profil versteht sich als Konkretisierung der in der Drucksache Nr.: 18801-20 dargestellten Absicht des VMDO e.V. zum Zeitpunkt der Mietvertragsverlängerung für das benachbarte Haus der Vielfalt, die vom Rat am 22.12.2020 beschlossen wurde.

2. Der Rat stimmt der vorgelegten Konzeption des VMDO e.V. für ein interkulturelles Zentrum grundsätzlich zu und beauftragt die Fachverwaltung des Jugendamtes die vierzügige Kindertageseinrichtung in die Bedarfsplanung aufzunehmen.

3. Der Rat beschließt die Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft durch die Stadt Dortmund zugunsten des VMDO e.V. in Höhe von 1,8 Mio. € für die Realisierung der Teilbaumaßnahme „Psychomotorisches Zentrum“ auf mindestens 350 qm Fläche und Vereinsräume 350 qm im neu zu errichtenden Gebäude.

4. Der Rat beschließt eine jährliche Förderung für den Vereinsbereich in Höhe von 50.000 € ab Fertigstellung.

zu TOP 9.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25771-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs in Höhe von 3,0 Millionen Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderauszahlungen im Bereich der geplanten „Auszahlungen, für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten aus Vorjahren“ zu decken.

zu TOP 9.3
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26377-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2023 und

- den Wirtschaftsplan 2023 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen.

zu TOP 9.4
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen im Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26410-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2022 aus Niederschlagungen und Erlassen von Forderungen in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge bei der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Minderaufwendungen bei den Abschreibungen auf immaterielle, unbewegliche Vermögensgegenstände, sowie Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen.

zu TOP 9.5
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26638-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.:26638-22-E1) vor:

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.:26638-22-E2) vor:
Laut Rm Mader kann sich die CDU-Fraktion im Interesse der Vereine den vom Kämmerer im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beschriebenen Weg vorstellen. Seine Fraktion habe ergänzend einen Antrag vorgelegt, der redaktionell noch dahingehend geändert wird, dass die Ziffer 3 als Bitte um Stellungnahme behandelt werden soll.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) führt dazu -anknüpfend an die Diskussion im AFBL- aus, die prozentuale Förderung werde in der Vorlage lediglich in der Begründung, nicht aber im Beschlusstext, genannt. Ziel sei also nur die Klarstellung, dass es nach prozentualem Maßstab und nicht nach Präferenzen geht.
Rm Kauch möchte den Beschlusstext mit dem Antrag nicht ersetzen sondern ergänzen.

StD Stüdemann begrüßt die Änderung im CDU-Antrag. Beim Wunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste sieht er ein Problem darin, dass eine sich auf alle Förderungen erstreckende Erhöhung einen anderen Sachverhalt als im AFBL besprochen darstellen würde. Vereinbart war dort, dies auf den nichtpflichtigen Bereich der nicht in Entgeltverträgen bzw. –vereinbarungen oder Kostenvereinbarungen geregelt ist, zu beziehen. Daraus folgend sind in den Fachbereichen konkrete Beträge erfragt und berechnet worden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) bestätigt, die Konkretisierung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste würde der Diskussion im AFBL entsprechen. Den Antrag der CDU kann er nicht nachvollziehen, denn für 2022 geht er nicht davon aus, dass Fördermittel zurückgefordert werden und für 2023 könne der Antrag nicht wirken, da die Vorlage sich auf 2022 bezieht. Er bittet um Erläuterung.

Rm Erstfeld (SPD) hält den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit dem Hinweis von StD Stüdemann, dass die vertraglichen Entgelte nicht gemeint sind, für zustimmungswürdig. Den Antrag der CDU-Fraktion -besonders mit Blick auf Nachrangigkeit oder Überbrückung und das rückwirkend für 2022- trägt seine Fraktion nicht mit.

Rm Mader (CDU) kann nach der Erläuterung den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nachvollziehen und zustimmen. Zu den Ziffern 1 und 2 des eigenen Antrags ergänzt er, dies solle nur die Darstellung von StD Stüdemann im AFBL wiederspiegeln. Zu Ziffer 3 formuliert Rm Mader eine Änderung des ursprünglich vorgelegten Textes mit der Bitte um Stellungnahme (siehe unten).

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) dankt für die Konkretisierung zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste. Der Antrag der CDU-Fraktion ist mit den Begriffen „nachrangig“ und „Überbrückung“ problematisch, seine Fraktion wird sich daher enthalten.

StD Stüdemann appelliert, in der Systematik des Haushaltsjahres 2022 zu bleiben. Dieses Verfahren berücksichtige nur den Jahresabschluss 2022, um nicht in Erklärungsnot gegenüber der Bezirksregierung zu kommen. Andere Städte nutzen andere, nicht vergleichbare Systeme. Diese Abfrage bei 396 Kommunen in NRW sei sehr aufwändig und StD Stüdemann empfiehlt, ggf. die Sammelbemühungen des Städtetags zu nutzen.

Rm Dr. Suck (CDU) fragt, ob die Stadt die Vereinsunterstützung leistet, was die Zustimmung seiner Fraktion findet, oder ob, wenn in 2023 Land und Bund entsprechende, 2022 betreffende Entscheidungen fällen, eine Verrechnung erfolgen solle? Damit könne die Kommune sich in der Gesamtschau der Jahre 2022 und 2023 schadlos beim Einsatz finanzieller Mittel zu halten.

OB Westphal kann das Anliegen, eine faktische Doppelförderung zu vermeiden, nachvollziehen. Daher sei der Wunsch um Stellungnahme auch legitim, zumal dieses Thema bei eventuell erfolgenden Ausgleichszahlungen erneut zu besprechen wäre. Dennoch müsse für das Haushaltsjahr 2022 Klarheit hergestellt werde.

Der Rat der Stadt lehnt die Ziffern 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26638-22-E1) mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen B‘90/Die Grünen, Die Linke+. AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei ab.

Ziffer 3 des Antrags der CDU-Fraktion wird in folgende Bitte um Stellungnahme geändert. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur Sitzung am 09.02.2023.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des AFBL am 26. Januar 2022 um eine Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:

· Auf welchem Weg lässt sich die Nachrangigkeit des städtischen „Inflationsausgleichs“ gegenüber entsprechenden Bundes- und Landesmitteln gewährleisten?
· Wie müsste der beabsichtigte „Inflationsausgleich“ ausgestaltet werden, damit die in diesem Rahmen gewährte einmalige Erhöhung der Förderung bei der Auszahlung späterer städtischer Zuschüsse angerechnet wird, wenn in der Zwischenzeit Finanzhilfen aus Entlastungspaketen von Bund und Land wirksam geworden sind oder beantragt werden können?
· Wie gehen andere Städte diesbezüglich vor?

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26638-22-E2):

Die Vorlage wird um folgende Formulierung als zweiten Satz ergänzt:

„Die bestehenden Förderungen werden dabei gleichmäßig mit einem pauschalen prozentualen Zuschlag erhöht.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden, um den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26638-22-E2) ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW Verbänden, Vereinen und sonstigen geförderten Akteuren überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.769.135,94 € für den Ausgleich der Inflationsrate im Jahr 2022 zur Verfügung. Die bestehenden Förderungen werden dabei gleichmäßig mit einem pauschalen prozentualen Zuschlag erhöht. Die Anhebung der Förderung erstreckt sich nicht auf Aufgabenerledigungen, die im Rahmen von Entgelt- und Kostenverhandlungen mit der Stadt Dortmund betrachtet werden.

zu TOP 9.6
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26008-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:

Zudem liegt dem Rat der Stadt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2) vor:
Rm Schlienkamp (SPD) erklärt, heute werde über den Wert der Parität in Dortmund abgestimmt. Der Antrag seiner Fraktion spiegle den Konsens mit der Belegschaft und den Gewerkschaften wider. Heute werde für den Erhalt der Parität abgestimmt. Er freut sich vor diesem Hintergrund über den Zusatzantrag und verweist zugleich auf den Antrag der SPD, ohne den wohl Parität heute nicht als Ergebnis stehen würde. Daher könne auch, mangels Aussicht auf eine Mehrheit, der Antrag der SPD-Fraktion heute zurückgezogen werden.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass gesetzlich die Drittelparität gilt, es politisch aber richtig sei, sich auf volle Parität zu einigen. Zugleich sei die Beteiligung des Rates mit zwei Aufsichtsratsmitgliedern nicht angemessen. Kompromiss sei die Vergrößerung des Aufsichtsrates gewesen. Die Kritik der Arbeiternehmer*innen-Vertretungen sei ernst genommen worden.

Rm Dr. Suck (CDU) hebt die rechtliche Grundlage als Ausgangsgrundlage hervor. Jede Entscheidung darüber hinaus ist eine freiwillige Entscheidung des Rates. Die Zuweisung fester Aufsichtsratsplätze für konkret benannte Gewerkschaften lehnt er ab. Wer die Arbeitnehmenden im Aufsichtsrat vertritt, soll uneingeschränkt von den Arbeitnehmenden entschieden werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) dankt allen Beteiligten für den nun erreichten Konsens, wenngleich der Prozess sich hätte kürzer gestalten können. Er freut sich darüber, dass die Arbeitnehmenden bei der EDG trotz unterschiedlicher Sichtweisen Einigkeit erzielt haben. Dies fortgeführt zu wissen, wünscht Rm Kowalewski sich auch für die Zukunft.

Rm Spieß (SPD) stellt großes Einvernehmen, insbesondere bei der Anzahl der Sitze sowie der Parität, fest. Die Parität zu erhalten sei ein wichtiges Ziel und gut für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Gesellschafter*innen, so eine von Rm Spieß zitierte Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Im gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ sieht er deutliche Übereinstimmungen zum Antrag der SPD. Er schlägt vor, unter Ziffer 4a des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags zwei Formulierung wir folgt (fett/ kursiv) zu ändern bzw. zu erweitern: „… entfallen auf hauptamtliche Vertreter von Gewerkschaften.“. Um eine doppelte Wahl zu vermeiden, macht er folgenden Formulierungsvorschlag: „Die Vertreter der Gewerkschaften unterbreiten dem Rat der Stadt Dortmund einen Wahlvorschlag.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt das Anliegen der im Betrieb tätigen Menschen in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen. Kritisch ist aus seiner Sicht die monatelange Diskussion, die keine Änderung bis auf zwei zusätzliche Mandate erbracht habe. Problematisch sieht er auch die drei Sitze der Stadtwerke, die aus seiner Sicht in der Diskussion tabu waren. Wäre mit diesen Posten kritisch umgegangen worden, hätte der Aufsichtsrat nicht vergrößert werden müssen. Seine Fraktion lehnt die Vorlage ab.

Laut Rm Erstfeld (SPD) hat der Prozess tatsächlich lange gedauert, was aus seiner Sicht daran lag, dass die CDU auf der Drittelparität bestanden habe. Zur Berücksichtigung der Gewerkschaften hält er die im gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag vorgeschlagene Variante für flexibler. Gleichwohl habe seine Fraktion in ihrem Antrag 1:1 den Wunsch der Gewerkschaften aufgenommen.

Rm Dr. Neumann sagt zu den Änderungsvorschlägen des Rm Spieß, die Hauptamtlichkeit zu verankern, trage seine Fraktion nicht mit. Vielmehr soll dies den Gewerkschaften überlassen werden. Auch hält Rm Dr. Neumann die Wahl bzw. Bestätigung im Rat, wie in allen anderen Fällen auch, für unumgänglich.

Rm Berndsen (SPD) sieht die Mitbestimmung als höchstes Gut an. Daher tritt seine Fraktion geschlossen für die Parität als Form der Mitbestimmung ein. Ohne den Antrag der SPD-Fraktion hätte es wahrscheinlich den nun vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ nicht gegeben. Damit wäre es beim ursprünglichen Beschluss -und damit bei einem Rückfall bei der Mitbestimmung- geblieben.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion die von Rm Spieß formulierten Änderungen zum gemeinsamer Zusatz/ Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2):

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH über die Gesellschafterversammlungen aufzufordern, auf folgenden Grundlagen veränderte Gesellschaftsverträge zu erarbeiten:

1. Die Gesellschaften haben einen Aufsichtsrat, der aus 18 Mitgliedern besteht.

2. Solange die Gesellschaften regelmäßig mehr als 500 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, werden 6 ArbeitnehmervertreterInnen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) gewählt.

3. 3 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke gewählt. Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, ein diesbezügliches Einvernehmen mit der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke herzustellen.

4. Die verbleibenden 9 Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Dortmund vom Rat der Stadt gewählt. Die Gesellschafterversammlung hat den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund umzusetzen. Solange und soweit der Rat der Stadt Dortmund keinen abweichenden Beschluss fasst, „leiht“ die Gesellschafterin Stadt Dortmund freiwillig 3 Plätze an die Arbeitnehmerseite aus. Die Regelung zur Ausleihung dieser 3 Plätze ist in den Gesellschaftsverträgen festzuhalten. Auf der Grundlage der freiwilligen Ausleihung gelten folgende Grundsätze:


Die geänderten Gesellschaftsverträge sind dem Rat der Stadt Dortmund zu seiner Sitzung am 9. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Vorlage „EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022“ (Drucksache Nr.: 26008-22) hat sich mit obiger Beschlussfassung über den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2) erledigt.

zu TOP 9.7
Flughafen Dortmund GmbH:
Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26201-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt entsendet den zukünftigen Verkehrsvorstand der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Herrn Ulrich Jaeger mit Wirkung zum 01.01.2023 in den Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH (Dortmund Airport).

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23758-22)

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) erinnert daran, dass diese Koordinierungsstelle die konsequente Fortentwicklung des Ratsbeschlusses zum digitalen Memorandum ist. Die „Digitale Souveränität“ wurde ergänzt, da damit weitreichender neben der Software auch Hardware und Infrastruktur eingeschlossen ist. Damit soll die Abhängigkeit von proprietären Systemen bereits bei der Auswahl reduziert werden. In den Ausschüssen herrschte eine sehr große Einigkeit zur Vorlage.

Rm Gebel (Die Linke+) ergänzt, die Einigkeit beruht auf einem großen Vorlauf. Die intensiven Austausche vorab sowie die Ausarbeitungen bilden nun die Grundlage für eine sehr gelungene Vorlage. Er dankt für die interfraktionellen Zusammenarbeit und die Arbeit mit der Verwaltung.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer 1,00 Planstelle in der Wertigkeit E 13 TVöD zur gesamtstädtischen Koordination und Entwicklung einer Strategie zur Erhöhung der digitalen Souveränität im Fachbereich 1, Geschäftsbereich II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO. Die Planstelle soll mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen werden. Nach Besetzung der Stelle wird innerhalb von 2 Jahren der Aufgabenzuschnitt evaluiert, um ggf. eine Schärfung des Aufgabenprofils auf Grund der bis dahin gemachten Erfahrungen durchzuführen.

zu TOP 10.2
Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25905-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans 2018 die aktuell umzusetzenden Maßnahmen.

zu TOP 10.3
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25192-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:


Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 25192-22-E2) vor:
Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) freut sich im Namen ihrer Fraktion über die Vorlage auf dem Weg zu einer fairen und nachhaltigen Beschaffung. Sie dankt der Verwaltung für die Stellungnahme zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen im AFBL. Sie schließt aus der Stellungnahme, dass die von ihrer Fraktion gewünschten Punkte realisierbar sind und wirbt für den Antrag ihrer Fraktion.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht in der Vorlage einen richtigen Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen stellt er fest, dies könne ein zweiter Schritt sein. Zunächst müsse jedoch abgewartet werden, wie die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen wirken und ob weitere Schritte sinnvoll und kostenadäquat sind. Vor diesem Hintergrund wird der Antrag zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt.

Rm Erstfeld (SPD) dankt der Verwaltung für die Stellungnahme. Mit Blick darauf wünscht seine Fraktion die getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen. Den Punkt 3 trägt die SPD-Fraktion mit, die Punkte 1 und 2 nicht, denn in diesen Themen sei die Verwaltung bereits aktiv.

Rm Mader (CDU) erklärt Zustimmung zur Vorlage, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen trägt seine Fraktion zum heutigen Zeitpunkt nicht mit, eine Verschärfung könne auch künftig noch vorgenommen werden.

Rm Garbe (AfD) lehnt die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen ab. Die angestrebte Nachhaltigkeit wird sich nur in Kostensteigerung zeigen.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei die Punkte 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 25192-22-E1) ab.

Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste den Punkt 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 25192-22-E1):

Bis 2025 prüfen wir mit anderen Kommunen in der Fairen Metropole Ruhr, ob für bestimmte Produktgruppen der Aufbau eines interkommunalen Beschaffungsverbundes mit der Zielsetzung einer fairen öffentlichen Beschaffung sinnvoll sein kann.

Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur Resolution „Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – eine „Fairfassung“ für das Ruhrgebiet“ und beschließt den Beitritt.

Bis 2025 prüfen wir mit anderen Kommunen in der Fairen Metropole Ruhr, ob für bestimmte Produktgruppen der Aufbau eines interkommunalen Beschaffungsverbundes mit der Zielsetzung einer fairen öffentlichen Beschaffung sinnvoll sein kann.

zu TOP 10.4
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25931-22)

Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW und die dafür notwendige Antragsstellung zur Grundfinanzierung der Kommunalen Integrationszentren bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.

zu TOP 10.5
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26037-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beiliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.6
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25946-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.

zu TOP 10.7
Kinderbetreuung im Rathaus
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2022
(Drucksache Nr.: 26381-22-E1)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 23.11.2022 (Drucksache Nr.: 26381-22-E1) vor:

Rm Brenker (B‘90/Die Grünen) zeigt sich erfreut über den gemeinsamen Antrag und überzeugt von der Idee. Damit sind künftig Familie und Mandat besser vereinbar. Folglich wird mehr Menschen politische eine Teilhabe ermöglicht. Auch wenn die Idee bei einem Treffen der Ratsfrauen entstand, soll die Kinderbetreuung allen Eltern zugutekommen.

Rm Barrenbrügge (CDU) begrüßt dieses zeitgemäße und überfällige Zeichen zur besseren Vereinbarkeit. Profitieren könnte der Rat und die Gesellschaft, denn der Kreis der Interessierten sollte damit größer werden, die Fraktionen jünger und eventuell könnten auch Fraktionsmitglieder gehalten werden, die sonst aus familiären Gründen ausscheiden.

Rm Spaenhoff (SPD) dankt den beteiligten Fraktionen für die gute und schnelle Zusammenarbeit.

Rm Garbe (AfD) kündigt die Enthaltung seiner Fraktion an. Wer ein Ehrenamt habe, müsse auch fähig sein, sein Kind unterbringen zu können. Zum Ehrenamt bestehe keine Verpflichtung. Man solle sich für das Ehrenamt nicht alles bezahlen lassen, sonst würden von jedem kleinen Gremien -auch wenn es aus seiner Sicht überflüssig ist- Ansprüche angemeldet.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) sagt mit Blick auf Rm Garbe, der vorliegende Antrag ziele eben auch darauf, Menschen zu beteiligen, die es sich sonst nicht leisten könnten.

Rm Garbe (AfD) hält die Mehrzahl der Vertreter*innen im Rat und den Ausschüssen für wirtschaftlich gut aufgestellt. Daher sieht er bei den Anwesenden nicht den Bedarf einer Kinderbetreuung.

Laut Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) ist schon heute sitzungsbedingte Kinderbetreuung abrechenbar. Mit dem Antrag würde dies anders organisiert. Die Betreuung wäre dann vor Ort sichergestellt, ohne dass Eltern eine zusätzliche Betreuung organisieren und unnötige Wege in Kauf nehmen müssen. Neue Kosten entstehen nicht.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) widerspricht Rm Garbe explizit und merkt an, dass die Abrechnung von Kinderbetreuungskosten ein in der Gemeindeordnung verbrieftes Recht ist. Rm Garbe erweckt aus seiner Sicht den Anschein, als ob Mandatsträger*innen sich bereichern wollten. Dies möchte Rm Kauch nicht so stehen lassen.

Rm Garbe (AfD) meint, nur weil es in der Gemeindeordnung steht, muss es ja nicht in Anspruch genommen werden.

Rm Heitkamp (SPD) beantragt das Ende der Debatte.

Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Garbe (AfD) bei Enthaltung des Rm Bohnhof (AfD) das Ende der Debatte.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion:

1. Die Verwaltung prüft, wie im renovierten Rathaus Möglichkeiten geschaffen werden können, damit während der Sitzungen des Rates sowie seiner Ausschüsse flexibel Kinder betreut bzw. gestillt werden können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Bereitstellung mobiler Kinderzimmer-Einheiten in einem Sitzungs- oder Büroraum, der je Bedarf buchbar wäre.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form externes Betreuungspersonal bei notwendigem Betreuungsbedarf zu den Sitzungen des Rates/ der Ausschüsse engagiert werden kann (bspw. durch eine Kooperation mit dem Mütterzentrum Dortmund oder die Einrichtung eines Babysitterpools)

3. Die Verwaltung wird gebeten, die Prüfergebnisse in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses vorzustellen

zu TOP 10.8
Beratende Mitglieder im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022
(Drucksache Nr.: 26310-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung am 16.11.22 (Drucksache Nr.: 26310-22) vor:


Weiterhin liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.22 (Drucksache Nr.: 26310-22-E1) vor:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und unter Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.22 nachfolgenden Beschluss:

Die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund soll als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aufgenommen und zu den Sitzungen eingeladen werden.

zu TOP 10.9
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 10.11.2022 vor:

Außerdem liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022 vor.

Weiter liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:
Siehe oben!
Auch erhält der Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E3):
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erklärt für die antragstellenden Fraktionen, dass Teil 1 „Aktionsplan gegen Rechtsextremismusdes Antrags mit der Vorlage zu TOP 10.11 (Drucksache Nr.: 24738-22) erledigt ist. Dieser Punkt werde folglich zurückgezogen. Zu den verbleibenden Punkten soll das im Antrag genannte Zieldatum zur Prüfung (jeweils der 10.11.22) gestrichen werden. Inhaltlich sollen die Punkte zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt sowie zur Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle heute abgestimmt werden.

Rm Hoffmann (CDU) schließt sich Rm Brunner hinsichtlich der Änderungen an. Inhaltlich fordert er gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vielfalt und Integration sind eine Chance für die Gesellschaft. Solch eine Organisationseinheit kann dabei helfen. Im Vorfeld ist dafür jedoch umfangreiche Expertise nötig. Zur Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsbüros stellt er fest, dass Diskriminierungen auch heute noch überall in der Gesellschaft existieren. Dies muss aktiv und nachhaltig angegangen werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht inhaltlich keine großen Differenzen. Gleichwohl hält er zusätzliche Institutionen für nicht zielführend. Zumal Bund und Land ihre Maßnahmen gerade verstärken. Innerhalb der Stadt gebe es für Themen, wie Queerfeindlichkeit, bereits Ansprechstellen. Aus seiner Sicht treten neue Einheiten ggf. in Konkurrenz zu bestehenden Strukturen und schwäche eher die nach den Dimensionen von Diskriminierung organisierten Organisationseinheiten im Fachbereich 1.

Rm Kowalewski dankt den Antragstellenden. Die aus Sicht der Fraktion Die Linke+ problematischen Formulierungen sind nicht mehr in der nun zur Abstimmung stehenden Fassung enthalten. Er gibt zu bedenken, dass z.B. die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten angestiegen ist. Darauf zu reagieren wäre in bestehenden Strukturen, aber auch in anderer Form und Verstetigung, gut.

Rm Garbe (AfD) beschreibt neben den existierenden Einrichtungen nun die Gefahr von Dopplungen. Es gäbe andere Probleme und er würde hier im Rat die Rechtsextremen auch heute gar nicht sehen, was aber nicht dem Oberbürgermeister oder den jeweiligen Organisationseinheiten zu verdanken wäre. Die AfD-Fraktion lehnt daher den Antrag ab.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E3) zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste folgenden geänderten gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1):

Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 einen Vorschlag zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt in Dortmund zu erarbeiten. Diese soll sich aus bestehenden Organisationseinheiten wie zum Beispiel der Ausländerbehörde, dem MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum und MigraDO - Dienstleistungszentrum Migration & Integration Dortmund sowie neu zu strukturierenden Abteilungen und Sachgebieten mit Integrationsaufgaben zusammensetzen. Ziel ist es, die Leistungen für AusländerInnen, Schutzsuchende sowie Menschen mit Migrationshintergrund weitestgehend zusammenzufassen. Zu diesem Zweck wird eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zur organisatorischen Einrichtung der zentralen Organisationseinheit eingerichtet.

Prüfauftrag Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 die Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat vor und holt im Vorfeld Stellungnahmen durch den Integrationsrat, das behindertenpolitische Netzwerk, den Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von LSBTIQ, dem Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände sowie der Runden Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken ein.

10.10 Umbesetzung in Gremien

zu TOP 10.10.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26677-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 26677-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:


Der Rat beschließt einstimmig unter Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters und bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 26677-22-E1).

zu TOP 10.10.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26678-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2022 (Drucksache Nr.: 26678-22-E1) vor:

Der Rat beschließt einstimmig unter Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters und bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Umbesetzung:

Schulausschuss
RM Altundal-Köse gibt den Vorsitz des Ausschusses ab. Neue Vorsitzende wird RM Britta Gövert.
RM Altundal-Köse verlässt den Ausschuss. Neues Mitglied wird RM Jacques Armel Dsicheu Djine.

Hauptausschuss/Ältestenrat
RM Ulrich Langhorst verlässt den HA/ÄR. Neues Mitglied wird Dr. Christoph Neumann.
RM Ulrich Langhorst wird als Stellvertreter für RM Dr. Christoph Neumann benannt.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Umbesetzung:

Aufsichtsrat DSW 21:
RM Ulrich Langhorst verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Dr. Christoph Neumann.

Aufsichtsrat Klinikum:
RM Dr. Christoph Neumann verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Jenny Brunner.

Aufsichtsrat SHDO:
RM Altundal-Köse verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Ulrich Langhorst

zu TOP 10.10.c
Umbesetzung in Gremien; Hier: Seniorenbeirat
Beschlussvorschlag Seniorenbeirat
(Drucksache Nr.: 26679-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Seniorenbeirates vom 22.11.2022 vor:


Der Rat der Stadt stimmt der Überweisung des Seniorenbeirates vom 22.11.2022 einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 10.11
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24738-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 24738-22-E1) vor:
Rm Waßmann begrüßt für die CDU-Fraktion die Novellierung des Aktionsplans. Der von seiner Fraktion vorgelegte Zusatz-/Ergänzungsantrag sieht die Ausweitung auf weitere Formen des Extremismus vor. Damit solle aber keine Relativierung des Rechtsextremismus erfolgen, sondern der Ausweitung anderer Extremismen Rechnung tragen. Rm Waßmann nennt insbesondere die massive Zunahme antisemitischer Anschläge und stellt auch Islamismus und Salafismus als Gefahr heraus. Auch Linksextremismus kann nach Angabe des Bundeinnenministeriums die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Unter wissenschaftlicher Begleitung sollen diese Extremismen analysiert und dem Rat Handlungsvorschläge unterbreitet werden.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, es gebe in der Gesellschaft wie im Ratssaal Menschen, die die Überzeugung, alle Menschen haben die gleichen Rechte und Chancen, nicht teilen. Sie benennt unter Verweis auf rechte Ideologie demokratieschädliche Angriffe. Daher ist der Aktionsplan und dessen Fortführung das richtige Zeichen. Sie appelliert, Dortmund zu einer Stadt zu machen, in der alle Menschen gleiche Chancen haben und angstfrei leben können. Ihre Fraktion begrüßt eine wissenschaftliche Begleitung, bestimmte Diskriminierungsformen vorab heraus zu greifen, sei aber nicht zielführend. Daher werde B‘90/Die Grünen dem Antrag der CDU nicht beitreten.

Rm Spaenhoff (SPD) dankt der Verwaltung für die Vorlage. Die Novellierung sei jetzt, ebenso wie eine wissenschaftliche Bewertung, angebracht. Auch den angestrebten Prozess unter Beteiligung der politischen Vertreter*innen lobt Rm Spaenhoff. Der Aktionsplan ist bundesweit beispielhaft.
Zum CDU-Antrag führt Rm Spaenhoff aus, dass die Bekämpfung des Antisemitismus bereits in der Verwaltungsvorlage enthalten ist, inklusive einer wissenschaftlichen Aufarbeitung. In diesem Zuge sind Bedarfe lokalisierbar und es kann nachgesteuert werden. Irritiert äußert Rm Spaenhoff sich dazu, dass der CDU-Antrag keine Aussage zu Reichsbürger*innen mit Waffenzugang trifft.

Nach Rm Kowalewski soll die Verwaltungsvorlage aus Sicht der Fraktion Die Linke+ inhaltlich unverändert bleiben. Beim Titel empfiehlt er eine Nachschärfung, der ursprüngliche Aktionsplan habe auch Antisemitismus im Fokus gehabt. Zum Salafismus ist er hinsichtlich des Umfangs auf die wissenschaftlichen Ergebnisse gespannt, den Linksextremismus in Dortmund hält er unter Verweis auf die Berichterstattung für überschaubar. Sich Naziaufmärschen entgegen zu stellen, hält er für nötig, wenngleich dieses Verhalten linker Gewalt zugeordnet werde.

Rm Garbe (AfD) sieht im bisherigen Aktionsplan den Fehler, dass dieser sich ausschließlich mit Rechtsradikalismus beschäftige. Er fordert eine Ausweitung auf andere Extremismusformen und bezweifelt die Wirksamkeit des bisherigen Plans. Der Erfolg sei nicht belegt, sondern es werde behauptet. Der Wegzug von Rechtsextremen aus Dortmund habe zu den erkennbaren Effekten geführt. Den CDU-Antrag kann seine Fraktion mittragen, der Schritt sei aus seiner Sicht überfällig.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) meint, der Rat muss sich mit Rechts- und Linksextremismus befassen. Falsch sei aber die Vermengung der Themen, denn diese relativiert -auch ungewollt- den Rechtextremismus. Daher werde die Fraktion FDP/Bürgerliste den CDU-Antrag ablehnen, jedoch verbunden mit der Einladung, über gemeinsame Anträge zu anderen Extremismen zu sprechen.

Rm Bohnhof (AfD) entgegnet Rm Kauch, seine Fraktion habe bereits Anträge zu Linksextremismus etc. eingebracht. Auch Antisemitismus gehöre in den Aktionsplan. Einseitiger Politik gegen Rechts sei dies geopfert worden. Seine Fraktion begrüßt den Antrag der CDU-Fraktion, die aus seiner Sicht bisher immer nur das Thema Rechtsextremismus, verkürzt auf „Rechts“, verfolgt hat.

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) ergänzt zu Rm Brunner die Ablehnung des CDU-Antrags, da der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus nicht beliebig ausgeweitet werden sollte. Im Thema gibt es mit der Entwicklung der Reichsbürger*innen- und Mischszene Punkte, die es zu beobachten gilt. Eine Aufweitung, z.B. gegen Islamismus, bedarf anderer Kompetenzen und Sichten und kann nicht einfach ergänzt werden. Es gibt in der Stadt vom Land bereits Strukturen gegen Antisemitismus. Daher müsse darüber, wie auch über Islamismus, im Fachausschuss unter Beachtung von Sachstandsberichten dieser einschlägigen Einrichtungen hinsichtlich gezielter Instrumente beraten werden.

Rm Mader (CDU) sieht einen Konsens im Rat hinsichtlich des Aktionsplans. Reichsbürger*innen seien genau im Fokus des Aktionsplans. Durchsuchungen oder Festnahmen habe es in Dortmund nicht gegeben. Dafür gab es konkrete Anschlagspläne auf die Synagoge. Darauf möchte seine Fraktion mit dem Antrag reagieren. Wenn Links- und Rechtextremisten aufeinander treffen, muss der Staat regulieren, damit es nicht zur Eskalation kommt. Zur Einigung schlägt er vor, nur Ziffer 2 des CDU-Antrags zur Abstimmung zu stellen, um eine Positionierung des Rates gegen den Antisemitismus zu haben. Die weiteren Punkte sollen als eingebracht gelten.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof (AfD) kritisiert die von Rm Mader vorgeschlagene Änderung des CDU-Antrags.

Rm Kowalewski (Die Linke+) begrüßt die Änderung des CDU-Antrags, seine Fraktion stimmt zu.

Rm Spaenhoff (SPD) sieht den geänderten Antrag der CDU-Fraktion nun auch positiv.

Rm Waßmann (CDU) freut sich über die Zustimmung. Die übrigen Punkte sollen als eingebracht gelten. Eine Bewertung unter wissenschaftlichen Aspekten sei ein guter Weg. Er dankt für den Konsens.

Rm Reuter (B‘90/Grünen) kann, auch mit Blick auf die von Rm Mader beschriebene konkrete Bedrohungslage hier, der Ziffer 2 des CDU-Antrags zustimmen.

Wegen Ausfalls der Sprechanlage wird die Sitzung von 18:57 bis 19:05 Uhr unterbrochen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Punkt 2 aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24738-22-E1) mit folgendem Inhalt:

Daher ist der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung auszuweiten und weiterentwickeln auch zu einem Aktionsplan gegen jede Form des Antisemitismus.

OB Westphal fasst zusammen, dass die verbleibenden Punkte des Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion im Verfahren unter wissenschaftlicher Begleitung berücksichtigt und diskutiert werden.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung den bestehenden „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ mit folgenden Aufwendungen in den Haushaltsjahren

HJ 2023 100.000,00 Euro
HJ 2024 100.000,00 Euro
HJ 2025 50.000,00 Euro

auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung zu novellieren. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Fachbereichs 01 unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

zu TOP 10.12
Betriebliche Gesundheitsförderung

Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26317-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:


Rm Waßmann gibt zum Antrag der CDU-Fraktion im AFBL an, der Antrag sei Ergebnis der Diskussion im APOD gewesen. Herr Rosen, Leiter des Fachbereichs 13, habe diese Lösung -im Sinne der Beschäftigen- im AFBL positiv bewertet.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bestätigt Rm Waßmann und ergänzt, dass die Mittel für Gesundheitsmaßnahmen vorgesehen waren. Der Verwaltungsvorlage folgend könnte das Geld nicht rechtssicher für diesen Zweck verausgabt werden. Daher sei die Abstimmung für den Antrag der CDU und gegen die Vorlage der Verwaltung konsequent.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) rechnet vor, dass sich der Gesamtbetrag als Zuschuss umgerechnet für jede*n Mitarbeitende*n auf rund 5 €/Jahr belaufen würde. Zahlt man hingegen neu abgeschlossene Verträge, dann könnte man bei einer günstigen Mitgliedschaft 166 Verträge erfüllen. Allein die Auswahl wäre schon problematisch. Er sieht, wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt, die Einsparung der Mittel bei Nichtnutzung als den richtigen Weg an und lehnt den CDU-Antrag ab.

Rm Waßmann (CDU) erläutert auf Nachfrage von OB Westphal, dass der Antrag der CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage ersetzen soll, damit das Geld gemäß Haushaltsbegleitbeschluss aus 2021, welcher so nicht umgesetzt werden kann, doch den Beschäftigten zugutekommen kann. Dabei gehe es –unter Verweis auf den Beitrag des Rm Kauch– wie im AFBL schon ausgetauscht, auch nicht um Fitnessstudiobeiträge, sondern um eine steuerrechtliche Regelung, die Mitarbeitenden abgabenfrei in den Genuss des geldwerten Vorteils kommen lässt, wovon viele Beschäftigte profitieren.

Rm Erstfeld sieht diese nun angestrebte Lösung mit dem CDU-Antrag als zielführend und leicht realisierbar an. Die SPD-Fraktion werde daher dem Antrag folgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf den ursprünglichen Haushaltsbegleitbeschluss. Hier seien die Ausgaben zum Zwecke „betrieblicher Gesundheitsförderung“, nach seiner Sicht also am Arbeitsplatz, beschlossen worden. Beschäftigte könnten aber sinnvolle Dinge auch ohne geldwerten Vorteil tun. Dies sei weder geprüft noch abgefragt worden.

Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des AFBL zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion:

Die steuerrechtliche Prüfung der Verwaltung, inwieweit die bereitgestellten Mittel steuer- und abgabenfrei für die ArbeitnehmerInnen der Verwaltung eingesetzt werden können, hat lediglich festgestellt, dass die Steuerfreiheit für physiotherapeutische Maßnahmen nach § 3 Nr.34 Einkommensteuergesetz nicht gegeben ist. Dies trifft insoweit zu, wenn man auf die Leistungsangebote, die in den Ausführungen zu § 3 Nr. 34 ESTG aufgezählt sind, abstellt, sind doch physiotherapeutische Maßnahmen dort ausdrücklich als nicht steuerfrei erwähnt. Der dort geregelte Freibetrag für Gesundheitsförderung von 600 € jährlich je Arbeitnehmer, greift hier also zutreffend nicht.

Um jedoch die Mittel weiter zugunsten der MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen, fordert der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung dazu auf, mögliche Alternativen zu prüfen, bei denen die Mitarbeiter/innen Gesundheitsfürsorge betreiben können, ohne dass die notwendigen Beiträge mit Abgaben belegt werden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die Möglichkeit für Arbeitgeber zu prüfen, längerfristige Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen abzuschließen, mit denen MitarbeiterInnen Gesundheitsfürsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers betreiben können.

So fallen Kosten längerfristiger Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer abschließt, die an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen, unter die sog. „ 44-Euro- Freigrenze“ monatlich. Diese Freigrenze für Sachbezüge wurde ab 2022 auf 50 Euro monatlich angehoben. Hierzu wird auf § 8 des Einkommensteuergesetzes und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verwiesen.

Da über diese Regelung Angebote unterbreitet werden können, die steuer - und abgabenfrei gestaltet werden können, beantragt die CDU im AFBL, dass die Mittel in Höhe von 15.000 € jährlich, weiterhin zur Verfügung stehen und weder „ausgeplant“, noch ab 2023 ff gesperrt werden. Die nichtverausgabten Mittel von 15.000 € aus 2022 werden zur weiteren Verwendung auf das Jahr 2023 übertragen.

OB Westphal stellt fest, dass die Verwaltungsvorlage sich mit diesem Beschluss erledigt hat.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -


OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 19:12 Uhr






Thomas WestphalDirk GoosmannSebastian Kaul
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