Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 10.11.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:30 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski -Tölle (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Meyer (SPD) i. V. f Frau RN Spaenhoff (SPD) bis 17 Uhr
Frau RM Spaenhoff (SPD) ab 17 Uhr
Herr RN Schmidt (SPD) i. V. f. Herrn RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas (SPD)
Herr RM Bonde (SPD)
Frau sB Lührs (SPD) i.V.f.Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B‘90/Die Grünen) i. V. f. Herrn RM Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr sB Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Herr RM Badura (Die LINKE+)
Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD) bis 17:28 Uhr
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Leonhardt (DIE PARTEI) i.V.f.Herr sB Jääskeläinen (Die PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Frau Dr. Safaei .Shahverdi-Integrationsbeirat
Herr Dr. Kretzschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge – DMB –Mieterbund Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr StR Rybicki-7Dez.
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Dr. Falk –EB 70
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Witte – 30/AL
Herr Teßling-30
Herr Knoche /52
Frau Meininghaus-64
Herr Austrup-64
Herr Tobias Frank-6/Dez-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
Herr Auge- B.A.U.M. Consult GmbH
Herr Eimer-EPC- Projektgesellschaft
Herr Faller- Quaestio Forschung& Beratung
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 10.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.09.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
3.2 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
3.3 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19863-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor
3.4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
3.5 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
3.6 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22129-21)
3.7 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
3.8 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
3.9 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)
3.10 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22677-21)
3.11 Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -Drucksachen-Nummer 20947-21-
hier: Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22439-21)
3.12 Wärme aus Erneuerbaren Energien
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21380-21)
lag bereits zur SItzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21380-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21380-21-E2)
3.13 Entsorgung von privatem Grünschnitt in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21763-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21763-21-E2)
3.14 Hochwasserhilfe(n)
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22212-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 22212-21-E1)
3.15 Überschwemmungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22179-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22179-21-E1)
3.16 Starkregenereignis am 14.07.2021
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 21875-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21875-21-E1)
3.17 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)
3.18 Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22636-21)
3.19 EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für Bewegungsmöglichkeiten im Gustav-Heinemann-Park
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21567-21)
3.20 Klimarelevanz in Verwaltungsvorlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22765-21)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2021
(Drucksache Nr.: 21595-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
4.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
4.3 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor
4.4 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U 43 und U 44
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18557-20)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2020 vor
4.5 Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)
4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22607-21)
4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu geänderten Teilen der Planunterlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21047-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 21047-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
4.8 Zentren im Wandel
hier: Sachstand zum Auftakt des Projekts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22415-21)
4.9 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2021 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22420-21)
4.10 Neue Instrumente zur Mobilisierung von Bauland
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21996-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
4.11 Erhalt des REWE-Marktes an der Kirchhörder Straße in Lücklemberg zur Sicherung der Nahversorgung
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2021
Hierin enthalten: Anfrage zum TOP
(Drucksache Nr.: 22234-21)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Gute-Gebäude-Gesetz
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21363-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21363-21-E3)
5.2 Trinkwasserversorgung
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22440-21)
5.3 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22423-21)
5.4 Gute-Wälder-Gesetz
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22197-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
5.6 Schnitt- und Baumfällarbeiten während der Vegetationsperiode
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22477-21)
5.5 Holzeinschlag im Dortmunder Stadtwald
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22493-21)
5.7 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18882-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor/ wurde dort als eingebracht betrachtet
5.8 Kontrollen des Umweltamtes bei der Messe Jagd und Hund
Gemeins. Bitte um Stellungnahme zur TO (Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22211-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22211-21-E3)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Wohngeld
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22205-21)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22205-21-E1)
6.2 Wohnungsmarktbericht 2021
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21602-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21602-21-E2)
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
7.1 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22241-21)
7.2 Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)
7.3 Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innnenstädte
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22655-21)
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
9. Anfragen
nicht besetzt
10. Informationen der Verwaltung
10.1 "Aktueller Stand zum Gerichtsverfahren Hannibal"
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Vogeler benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Herr Rm Weber informiert hierzu darüber, dass er heute nicht an der Beratung und
Abstimmung des TOP 3.8 „Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum
Wichlinghofen“ teilnehmen werde.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr sB Hempfling beantragt, alle Tischvorlagen aufgrund der zu kurzfristen Vorlage zu vertagen.
Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion AfD) und einer Enthaltung
(Fraktion FDP/Bürgerliste) abgelehnt.
Ergänzung:
Man einigt sich darauf, die Vorlage „ Planung öffentlicher Verkehrsflächen“ Beschluss (Drucksache
Nr.: 22438-21) bereits in der heutigen Sitzung zu behandeln, da diese Vorlage mit
der Ratsvorlage „Zukunftsstandort Phoenix-Teilbereich Phoenix West –Südspange Hörde ...“
(Drucksache Nr.: 21626-21) korrespondiert, welche bereits am 18.11.2021 im Rat unter Vorbehalt des
o. a..AKUSW-Beschlusses beschlossen werden soll.
Vor diesem Hintergrund wird die Tagesordnung um TOP 4.12 ergänzt.
Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.09.2021
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.09.2021 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung
(APOD) vom 04.11.2021:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, unter 3.2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Beschluss zu fassen:
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Außerdem bittet der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Bezirksvertretungen in den Beratungsgang einzubinden.
Daher lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgenden, verbliebenen Beschluss, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen:
1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030
1.1. Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
2.1. Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
3. Klimabeirat
3.1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2. Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:22397-21-E1):
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über 2 Änderungsanträge.
1) Die Zusammensetzung des Klimabeirats wird wie folgt geändert:
Der Klimabeirat besteht aus 6 Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung, 6 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 6 Vertreter*innen aus gesellschaftlichen Gruppierungen.
2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der
Klimaneutralität anzustreben.
Begründung
1) Der Bereich Wirtschaft ist überrepräsentiert, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie gesellschaftliche Gruppierungen sind unterrepräsentiert.
Die bisherige Zusammensetzung ist sehr wirtschaftlich geprägt mit 8 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 8 aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Zusammensetzung ist nicht geeignet, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, denn gerade die Stimmen der Wissenschaft, aber auch der Zivilgesellschaft, sind die, die im Bereich des Klimaschutzes zu wenig Gehör finden.
2) Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klimaneutralität muss in Deutschland deutlich vor 2045 erreicht werden um die 1,5°-Grenze aus dem Übereinkommen von Paris einzuhalten.
..
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.
10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.
Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektions-bericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf: Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es bei den indirekten Emissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist. Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt die nötigen Einsparungen erzielt werden.
Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E3):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)
AKUSW, 10.11.2021:
Zunächst informieren die entsprechenden Gutachter, Herr Eimer zum Thema „MiKaDo“ sowie Herr Auge zum Thema „Klima-Luft“ (PP-Vorträge, siehe Anlagen zur Niederschrift).
Herr Dr. Rath ergänzt diese Ausführungen um einen Ausblick über die Maßnahmen 2022 (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift).
Nach ausführlicher Diskussion erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter den Ausschuss daran, dass die Vorlage nicht nur bis zur Dezembersitzung zunächst allen Bezirksvertretungen sondern aufgrund der heutigen Diskussion auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Beratung vorgelegt werde, da hierbei Bauen und Verkehr auch eine Rolle spiele.
Danach wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember Änderung: .. und Punkt 2. des Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.
Änderung : Punkt 1. des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)
Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
zu TOP 3.2
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:
Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit og. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43
Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden.“
Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:
Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung
23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.
4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.
5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:
„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“
Begründung
Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.
Zu 2)
Im Jahr 2008 lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.
Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.
Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.
Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.
AKUSW, 10.11.2021:
Herr Faller informiert den Ausschuss mündlich zur Vorlage (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.3
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
Hierzu liegt vor Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19863-21) lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor-:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor:
„Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern
Bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Weg an mehr als 30 Tagen geschlossen werden muss, ist festzuhalten, dass die Vorlage keine Beschränkung auf 30 Tage vorsieht.
Punkt 3 der Beschlussvorlage besagt, dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind.
Das sei nach aktuellen Stand an bis zu 30 Tagen der Fall.
Dem ersten Satz ist zu entnehmen, dass notwendige temporäre Schließungen möglich sind. Das bedeutet, der Weg kann temporär geschlossen werden, wenn es nötig ist.
Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ist dort nicht normiert. Auch S. 2 besagt nur, dass das im Zeitpunkt der Erarbeitung der Beschlussvorlage an 30 Tagen im Jahr der Fall sein kann. Die Anzahl der Tage kann aber variieren und die Zahl von 30 Tagen auch überschreiten.
Hinsichtlich der Haftung von Ratsmitgliedern sieht § 43 IV GO NRW unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich eine Haftung der Ratsmitglieder für Schäden, die die Gemeinde infolge von Ratsbeschlüssen erleidet, vor.
Ratsmitglieder haben ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG inne; Die Gemeinde haftet daher im Außenverhältnis nach § 839 BGB für die in Ausübung des Mandates verursachten Schäden (vgl. NJW 1981, S. 2122).
Der § 43 IV GO NRW kennt drei Tatbestände:
· a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
· b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
· c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung
Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Stimme des jeweiligen Ratsmitgliedes ausschlaggebend war oder nicht.
Somit kann sich ein Ratsmitglied auch nicht darauf berufen, dass Einstimmigkeit oder eine große Mehrheit den Beschluss herbeigeführt hat. Die Zustimmung zu dem rechtswidrigen Ratsbeschluss begründet seine Haftung.
Auch die Tatsache, dass ihren Beschlüssen ohne Umsetzung durch den Oberbürgermeister keine Außenwirkung zukommt, lässt eine Haftung nicht entfallen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Die Notwendigkeit einer Vollzugshandlung ändert nichts an der Ursächlichkeit des Ratsbeschlusses, da eine kumulative Kausalität den Zurechnungszusammenhang nicht ausschließt.
Auch die unterbliebene Beanstandung durch den Oberbürgermeister führt nicht zu einer Haftungsfreistellung, sondern lediglich zu einer Gesamthaftung im Innenverhältnis.
§ 43 IV GO NRW setzt weiter voraus, dass die Schäden durch einen Ratsbeschluss entstanden sind. Es muss sich um einen förmlichen Ratsbeschluss handeln, der in einer Ratssitzung gefasst wurde und auf ein Wirksamwerden nach außen gerichtet ist.
Die Ratsmitglieder haften dann als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, da sie jeder gegenüber ihrer Kommune verpflichtet sind, denselben Schaden wieder gutzumachen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
In dem vorliegenden Fall liegt aufgrund der Vorlage der Verwaltung positive Kenntnis bei den Ratsmitgliedern über das Bestehen der Gefahrenquelle vor.
Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.
Als Sorgfaltsmaßstab gilt hier der eines pflichtgetreuen durchschnittlichen Gemeindevertreters, der sich rechts- und sachkundig machen muss.
Somit müssen Ratsmitglieder wohl nicht die Kenntnis eines ausgebildeten Verwaltungsbeamten haben, aber sich mit den Materien und Vorlagen, die sie beraten und entscheiden müssen, befassen. Grundsätzlich können sie sich auf die Verwaltungsvorlage verlassen.
Anders ist der Fall, wenn die Vorlage der Verwaltung offenkundig mängelbehaftet oder den Ratsmitgliedern bekannt ist, dass andere Fachbehörden einen gegenteiligen Standpunkt vertreten (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Zudem können sich Mandatsträger auch strafrechtlich haftbar machen.
Eine Straftat kann u.a. durch das Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Handlung begangen werden.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann sich daher u.a. aus dem Unterlassen von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, in Bezug auf die von der Gemeinde zur Benutzung durch Dritte bereitgestellten öffentlichen Sachen, ergeben.
Dabei muss eine sogenannte Garantenpflicht im Sinne von § 13 I StGB bestehen.
Ein Hauptanwendungsfall für eine Garantenpflicht bilden die Verkehrssicherungspflichten, die vornehmlich darauf gerichtet sind, dass der Verpflichtete bestimmte Gefahrenquellen zu beherrschen hat (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 191).
Wenn kommunale Amtsträger sowie Rats- und Ausschussmitglieder die Eigentümerpositionen der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten ausüben, so sind sie auch dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt (vgl. s.o ).
Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied des Gesamtorgans aufgrund des Wesens der Kollegialentscheidung dessen Entscheidung dann zurechnen lassen (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 201).“
Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, den nachstehenden Ergänzungsantrag zum Thema „Fuß- und Radwegeverbindung durch das Westfalenhallengelände“ zur Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat nimmt die Beschlüsse des Beirates für Nahmobilität zur Kenntnis, der die Radwegeverbindung als eine wichtige Route im Dortmunder Radwegeplan ansieht.
2.1) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund vereinbarte Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung auch weiterhin umzusetzen.
2.2) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund verankerten Verkehrssicherungspflichten für den Fuß und Radweg wahrzunehmen.
2.3) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die gutachterlich festgestellten Sicherheitsmängel abzustellen und eine gefahrenfreie Nutzung des Fuß- und Radweges sicherzustellen. In diesem Zusammenhang soll eine Umgestaltung der fraglichen Be- und Entladezone geprüft werden. Sichtbeschränkungen sind aufzuheben.
2.4) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH im Rahmen der allfällig anstehenden Umbaumaßnahmen auf, eine weitgehende Verlegung der Logistikverkehre sowie der Be- und Entladung für den Messebetrieb an anderer Stelle zu organisieren und somit Fuß-/Radverkehr auf der einen Seite und Be- und Entladung auf der anderen Seite zu entzerren.
Begründung erfolgt mündlich:“
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab, da fraktionsübergreifend insbesondere zur Haftung / Verkehrssicherungspflicht Beratungsbedarf besteht. Aufgrund der notwendigen fachlichen Diskussion in den Fachausschüssen erfolgt eine Überweisung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
Eine abschließende rechtliche Würdigung soll für die Beratung in den Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Rechtlicher Vermerk) ( Drucksache Nr.: 19863-21- E8)
(siehe Anlage zur Niederschrift):
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 22755-21):
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22755-21):
…..wir bitten im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o. g. Tagesordnungspunktes in der öffentlichen Sitzung am 26.10.2021. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die betreffende Wegeverbindung für die Woche vom 24. bis 29. Oktober 2021 für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr gesperrt wurde, obwohl dazu ein Ratsbeschluss nicht erfolgt ist.
Wir bitten um einen aktuellen Sachstand und die mündliche Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
- Wer hat die Sperrung veranlasst?
- Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
- Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
- Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21 zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und abgestimmt werden?
AMIG, 26.10.2021:
Herr Stadtrat Dahmen beantwortet mündlich die o.a. Fragen wie folgt:
1.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist nach § 1 des mit der Stadt bestehenden Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 offen zu halten. Zugleich ist ihr nach § 9 dieses Vertrages die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände übertragen. Die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH trifft hierbei die Pflicht nach § 43 GmbHG in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden. Hierzu zählt auch die Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf dem Betriebsgelände aufhalten, vor Schäden zu bewahren. Aus dieser Verantwortung erwächst auch die Pflicht, bei der Durchführung von Anliefer- und Logistikverkehren die notwendige Sorge dafür zu tragen, dass Dritte, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die den Weg grundsätzlich nutzen dürfen, auch bei diesen Verkehren nicht zu Schaden kommen. Dies ist gemäß dem Sachverständigengutachten der DEKRA nur durch eine temporäre Schließung während der entsprechenden Zeiten möglich.
2.) Wer hat die Sperrung veranlasst?
Die Sperrung wurde von der Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe aufgrund ihrer Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht veranlasst.
3.) Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
Auch ohne einen Ratsbeschluss ist die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe verkehrssicherungspflichtig. Ein Untätigbleiben wäre zugleich eine Verletzung der auf diese übertragenen Verkehrssicherungspflicht.
4.) Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
Die aktuelle Sperrung der Stichstraße wurde seit dem 20.10.2021 mittels Ausschilderung auf dem Gelände für die Zeit vom 25.10. – 29.10.2021 und am 21.10.2021 auch für den 24.10.2021 angekündigt.
Darüber hinaus ist gestern über die Öffnung zum DFB-Pokalspiel über die folgenden Kanäle informiert worden:
• Pressemitteilung an die RN
• Pressegespräch mit Radio 91.2 sowie Versand der Pressemitteilung
• Onlinestellung der Pressemitteilung auf der Website der Westfalenhallen
• Facebook, Instagram und LinkedIn
5.) Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und abgestimmt werden?
Weiter kündigt er an, dass die gewünschte ergänzende rechtliche Stellungnahme den Folgegremien umgehend zugeleitet wird.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zur eigentlichen Vorlage, Drucksache Nr.: 19863-21 sowie allen dem AMIG heute irrtümlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 3.2 vorliegenden Vorgänge einigt man sich darauf, diese heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Hierzu Empfehlungen aus dem AMIG vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21):
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 23.09.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21) (Text siehe oben):
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 19863-21-E1):
….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Unter Punkt 3 ist davon die Rede, dass der Weg zwischen Halle 3 und 4 an rund 30
Tagen im Jahr gesperrt werden soll. Für welche Messen ist diese Sperrung geplant?
2. Wie werden Nutzer*innen des Weges frühzeitig über Sperrungen informiert, sodass sie
Umwege zeitlich einplanen können?
Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19863-21-E2):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Zum Erhalt der offenen Durchwegung und zur Sicherung der Wegeverbindung zwischen
den Hallen 3 und 4 für den Rad- und Fußverkehr wird an Tagen mit verstärkter Ladetätigkeit
durch den Auf- und Abbau von Messen zunächst probeweise für zwei Jahre ein Sicherheitsdienst beauftragt.
2. Zur weiteren Verkehrssicherung und zum Ausschluss von Haftungsrisiken werden zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen (Beschilderung, Markierung von Parklinien) im Bereich der Durchwegung umgesetzt.
3. Nach Ablauf der zweijährigen Probephase wird auf Grund der gemachten Erfahrungen über die zukünftige Lösung für eine durchgängig für den Rad- und Fußverkehr geöffnete Wegeverbindung entschieden.
4. Bei der geplanten Neugestaltung der Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen ist den Fußgänger*innen Vorrang einzuräumen. Dies soll über eine entsprechende Beschilderung gewährleistet werden.
Begründung:
Mit der jetzt vorliegenden Kompromisslösung, die Durchwegung zwischen den Hallen 3
und 4 an ca. 30 Tagen im Jahr zu schließen, wird eine Situation geschaffen, die Radfahrenden
und insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgänger*innen keine verlässliche Nutzung der Strecke gewährleistet. Dabei ist Planbarkeit insbesondere auf dem Weg zur Arbeit (und nicht nur bei Fußball-spielen) besonders wichtig. Ein spontaner Umweg von 600 Metern ist insbesondere für Fußgänger*innen keine Lösung.
Mit der geplanten temporären Sperrung wäre der Weg auf Dauer für Radfahrende und Fußgänger*innen verloren, da die Zeit für einen möglichen Umweg immer eingeplant werden müsste. Vor dem Hintergrund der von der Stadt geführten Kampagne “Umstei-GERN” und dem Projekt emissionsfreie Innenstadt, über die mehr Menschen zur Nutzung des Rads für den täglichen Weg zur Arbeit gewonnen werden sollen, und aller weiteren Bemühungen zur Förderung alternativer Mobilität ist der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag der falsche Weg.
AMIG, 26.10.2021:
Unter Hinweis auf die Protokollierung unter TOP 3.21 (Drucksache Nr.: 22755-21) im öffentliche Teil der heutigen Sitzung (siehe oben) leitet der AMIG die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) IN West vom 26.10.2021:
Antrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung dauerhaft offen zu halten. Die Schließung des Weges vom 24.10.21 ist sofort aufzuheben.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet die Verwaltung auf die Westfalenhallen GmbH einzuwirken, so dass der Weg unverzüglich geöffnet wird.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH (Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund) die Schließung des Weges zu verhindern.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Rat der Stadt Dortmund den Pachtvertrag zwischen der Westfalenhallen GmbH und Stadt Dortmund, der die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung regelt, nicht zu verändern.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet um Einsicht des nichtöffentlichen Gutachtens, so dass der Wunsch der Westfalenhallen GmbH überprüfbar und nachvollziehbar gemacht wird. Die Einsichtnahme kann in einer nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West erfolgen.
Dieser Antrag wurde bereits im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 durch den Bezirksbürgermeister und 2 weiteren Mitgliedern der Bezirksvertretung beschlossen.
Frau Cramer (Bündnis90/Die Grünen) bemerkt zum Thema folgendes:
„Enttäuschend ist, dass in der Gesamtsituation nicht mal ansatzweise versucht wurde, alternative Lösungsvorschläge umzusetzen. Zwischen Laissez-faire und der kompletten Schließung des Weges liegen viele Eskalationsstufen, die hier einfach übersprungen werden. Warum kann ein einzelner Mensch, der die Absperrung durchschreiten will, mit 7 Sicherheitskräften gestoppt werden, aber nicht versucht werden, durch Kommunikation einzelne Spaziergänger*innen zu bitten, wegen des Rangierens eines LKW kurzfristig zu warten, oder den Umweg zu nehmen?
Es ist aber nicht nur die inhaltliche Problematik, die schon skandalös genug ist. Es entsteht ein nicht unerheblicher Schaden, wenn Entscheidungen weder transparent im Vorfeld kommuniziert werden, noch in Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung stattfinden.
Es geht nicht um einen politischen Beschluss, bei dem man mal auf der Gewinner- und mal auf der Verliererseite steht. Das muss man im demokratischen Prozess respektieren und aushalten.
Wenn aber ein gewinnorientiertes Unternehmen einfach Fakten schafft, indem es vertraglich vereinbarte Vorgaben missachtet und dann sogar Mitglieder des Verwaltungsvorstandes dieses Verfahren gutheißen, dann frage ich mich, welches Demokratie- und Rechtsverständnis dem zugrunde liegt.
Wenn ich als Bürgerin der Stadt Dortmund einfach mache, was ich will und mich dabei weder an Regeln noch an Verträge oder an Gesetze halte, muss ich die Konsequenzen tragen.
Welche Konsequenzen trägt die Westfalenhallen Unternehmensgruppe?
Des Weiteren möchte ich nochmal um die Veröffentlichung des DEKRA-Gutachtens bitten. Ein Rechtsgutachten ist nicht gleich geltendes Recht. Um in eine juristische Debatte eingehen zu können, müssen wir jedoch den Inhalt des Gutachtens kennen.
Der Bezirksbürgermeister möge prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte für uns als Gremium möglich sind.“
Herr Tigges von der CDU Fraktion merkt an, dass ihm die Formulierung in dem vorgelegten Antrag zu weit ginge. Es müssen zunächst geeignete und konzeptionelle Lösungen gefunden werden, die unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht und der damit verbundenen Haftungsfrage, die Interessen aller Beteiligten abbilden. Solange kein Konzept vorliegt, unterstützt er nicht die Forderung nach der „ohne Einschränkung dauerhaften Öffnung“ des Weges.
Frau Bernert-Leushacke (Fraktion Die Linke) schlägt in diesem Zusammenhang einen Zusatz zum Wortlaut des Antrages vor, der ergänzt„ unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.
Frau Eberle, von der Fraktion Die Linke bemerkt, dass es unmöglich anmutet, dass einfach Fakten geschaffen werden und man sich auf ein Gutachten beruft, was nicht öffentlich zugänglich gemacht wird. Man müsse sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, da anscheinend hier lediglich wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, und nicht die Interessen von Bürger*innen.
Rm Herr Bonde meldet sich zu Wort und erklärt, dass der Rat die Entscheidung in seiner letzten Sitzung geschoben hat, da noch keine Rechtssicherheit besteht, was den Inhalt des Erbbaurechtsvertrages und die darin enthaltenen Regelung über die Schließung des Weges betrifft.
Herr Stoltze von der SPD Fraktion appelliert an eine klare politische Willensbekundung. Man solle sich nicht auf eine rechtliche Diskussion einlassen, die Westfalenhallen GmbH soll eine Lösung vorschlagen. Im Übrigen haben sie im Rahmenverkehrsplan versprochen dass die Erschließung demnächst anders erfolgen soll, und eine Sperrung des Weges nicht mehr notwendig macht.
Auf die Anmerkung von Herrn Dr. Link, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, ob es überhaupt eine Unfallstatistik für diesen Bereich gibt, und ob dort jemals ein Vorfall stattgefunden hat, antwortet EPHK Großmann, von der Polizei Dortmund folgendes:
Aus der Erinnerung heraus, ohne vorherige Auswertung, sei ihm kein Unfall polizeilich bekannt. Allerderdings erfasst das Straßenverkehrs- und Unfallstatistikgesetz lediglich Unfälle die sich im fließenden Verkehr ereignet haben. Sollte sich also an der Stelle beim Be– und Entladen ein Unfall ergeben haben, würde das nicht in einer Statistik erfasst werden.
Der Bezirksbürgermeister stellt den og. Antrag mit dem Zusatz „unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“ zur Abstimmung.
Die Passage des Antrages lautet demnach nun vollständig:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung, unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht, dauerhaft offen zu halten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig, mit einer Enthaltung (AfD) die nachträgliche Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 mit dem Zusatz „unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 19863-21- E9):
...zu o.g. Nachfrage teilte mir Frau Loos, Geschäftsführerin der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH, am 02.11.2021 Folgendes mit:
Zu 1)
„Laut aktuellem Stand ist eine Sperrung für die nachfolgend genannten Messen geplant:
Veranstaltungen für 2021:
- DKM
- Intermodellbau
- Signal Iduna Cup
- German Comic Con: Winter Edition
Veranstaltungen für 2022:
- BOE International
- Jagd und Hund / Fisch und Angel
- Pumps & Vales / Recycling / Solids
- Motorräder
- Creativa
- Maintenance
- Intermodellbau
- German Comic Con: Spring Edition
- Empack / Logistics
- Hund & Katz
- WM
- InterTabac / InterSupply
- Hund & Pferd
- DKM
- Signal Iduna Cup
Auch diese Auflistung ist bitte nach wie vor nicht als final zu verstehen. Wir müssen uns hier
Änderungen und Anpassungen vorbehalten. Das Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist
mitunter sehr schnelllebig. Es kann somit zu Änderungen der Sperrtage z.B. aufgrund von
Neuveranstaltungen, Veranstaltungsabsagen oder sonstigen externen Einflüssen kommen.
Jegliche Sperrungen werden aber frühzeitig kommuniziert und der Öffentlichkeit mitgeteilt.“
Zu 2)
„Wie erfolgt die Komunikation?
Über temporäre Sperrungen der Verbindungsstraße zwischen den Dortmunder Messehallen 3
und 4 wird frühzeitig über folgende Kanäle informiert:
- Startseite und im Newsbereich auf der Website der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe (westfalenhallen.de: Messe Dortmund, Kongress,
Westfalenhalle)
- Bei Messe-Veranstaltungen zusätzlich auf der jeweiligen Messe-Website (z.B.
intermodellbau.de)
- Auf den Social-Media-Kanälen der Unternehmensgruppe (Facebook, LinkedIn,
Instagram)
- Auf den Social-Media-Kanälen der jeweiligen Messeformate oder der Westfalenhalle
- Kurze Pressemitteilung/Ankündigung vorab an die Lokalpresse
- Zusatzinfo in der Newsletter-Kommunikation der jeweiligen Veranstaltungsformate
(hier informierte die Westfalenhalle schon erfolgreich in der Vergangenheit über
Anreisehinweise bei Terminüberschneidungen mit BVB-Spielen)
- Beginn der Kommunikationsmaßnahmen: ca. eine Woche vor Beginn der Sperrung
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:19863-21-E10):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss der untenstehenden Zusatz- und Ergänzungsanträge:
1. Sofern die Kompromisslösung für die temporären Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen der Wegverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 an bis zu 30 Tagen beschlossen wird, bitten wir um eine Evaluation der Auswirkungen dieses Beschlusses, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr, nach 2 Jahren ab Beginn der Umsetzung.
2. Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH wird aufgefordert, die Planungen zur Weiterentwicklung des Messegeländes, hier insbesondere die Logistikplanung, zu überarbeiten, damit eine dauerhafte Offenhaltung der Wegeverbindung ermöglicht werden kann.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-
E11):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.
Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.
Begründung:
Bei der Entscheidung zur weiteren öffentlichen Nutzung der Durchwegung zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 spielt das Gefährdungsgutachten der DEKRA eine entscheidende Rolle. Dennoch liegt den Ratsmitgliedern bisher nur eine von den Westfalenhallen erstellte Zusammenfassung dieses Gutachtens vor. Als Teil der Entscheidungsgrundlage und zur umfassenden Bewertung der Sachlage muss den Ratsmitgliedern Aufgabenstellung an die DEKRA und die daraus resultierende Bewertungsgrundlage jedoch in Gänze bekannt sein.
Das Anliegen der Geschäftsführung der Westfalenhallen, die Verkehrssicherheit für Radfahrenden und Fußgänger*innen zu gewährleisten und sowohl die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat rechtlich bei Haftungsfragen abzusichern, ist nachvollziehbar und geboten. Dennoch müssen aufgrund der Bedeutung des Weges für die Öffentlichkeit und die bestehende vertragliche Verpflichtung zur Offenhaltung des Weges Alternativen zur (temporären) Sperrung im Rat diskutiert werden können. Solche Alternativen sollten vorher rechtssicher geprüft werden, um eine dem Verkehrsrisiko und bestehenden Ansprüchen an die Wegeverbindung angemessene Entscheidung zu treffen.
AKUSW, 10.11.2021:
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag
(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) enthalten werde, da man
rechtliche Bedenken dazu habe, die gewünschten Informationen öffentlich zu machen.
Herr Witte (Rechtsamt) informiert den Ausschuss diesbezüglich über die rechtlichen Möglichkeiten der
Veröffentlichung.
Unter Vorbehalt der rechtlichen Möglichkeiten fasst der Ausschuss zum o. Zusatz-
/Ergänzungsantrag(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) einstimmig, bei
Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
...der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.
Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.
Ansonsten leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.4
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
AKUSW, 10.11.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter in die Haushaltsberatungen.
zu TOP 3.5
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 02.11.2021:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West als Tischvorlage vor:
zu TOP 7.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) habe sich darüber gewundert, dass die Zahlen zu den Wohnungslosen weggefallen seien. Es habe 2 Kennzahlen gegeben, die auf die gemeldeten und nicht gemeldeten Wohnungslosen in Dortmund hinwiesen. Diese seien ersatzlos gestrichen worden. Er beantragt mündlich, dass die Verwaltung gebeten wird, eine Kennzahl zu benennen nach der sich die Situation der Wohnungslosen in Dortmund abbilden lasse.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt dazu, dass es keine vernünftige Statistik dazu gebe. Insgesamt spreche man ungefähr von einer Größe von 400 – 700 Menschen. Diese Zahlen veränderten sich allerdings täglich, stündlich, monatlich, da es hier eine gewisse Dynamik gebe. Er schlägt vor, zu warten was der neue Vorstoß des Landes bringe, da dieses jetzt mit einer neuen Wohnungsnotfallberichterstattung starte.
Aufgrund der Ausführungen von Herrn Süshardt verzichtet Herr Ossau auf seinen mündlichen Antrag.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, das auch seine Fraktion ein paar Fragen habe. Ihm fehlten die Kennzahlen zu der Armutsgefährdungsquote und die häusliche Versorgungsquote. Er bittet darum, diese Zahlen nachzureichen. Er fände es gut, die gestrichenen Daten zur Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor zu erhalten. Er frage sich, ob es Gründe dafür gebe, dass man sich von diesen Kennzahlen verabschiedet hätte. Die Einwände von Herrn Ossau fände er gut. Die Entwicklung sei aber abzuwarten, damit überlegt werden könne, für die zukünftigen Wirkungsmonitore wieder eine entsprechende Kennzahl einzubringen.
Herr Beckmann stellt mündlich den Antrag, dass die Kennzahlen der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor verbleiben und nicht gestrichen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion dem mündlichen Antrag von Herrn Beckmann an und empfiehlt dem Rat der Stadt mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.11.2021:
Die Bezirksvertretung Hombruch schiebt die Behandlung der Empfehlung in die Sitzung am 07.12.2021, da noch Antworten seitens der Verwaltung auf Fragen der Bezirksvertretung Hombruch (keine Sollzahlen in den Aufstellungen) ausstehen.
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
zu TOP 3.6
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22129-21)
AKUSW, 10.11.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
zu TOP 3.7
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom
05.10.2021:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss laut Vorlage zu fassen:
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom
26.10.2021:
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021 (Drucksache Nr. 21619-21) (Text siehe oben)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6):
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche
Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch
zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
-72-
Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom
27.10.2021:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3 Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) an.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Beschlussfassung laut Vorlage unter Berücksichtigung folgender Abänderungen der Vorlage:
1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach dessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau vorzuziehen.
2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine, Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu prüfen.
Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg falsch.
3. Ergänzung
Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.
Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden. Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.
Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der Nordstadt einhergeht.
Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
(Text siehe oben)
Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021 (Text siehe oben)
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021 (Text siehe oben)
Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“
SPD-Fraktion:
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“
Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:
Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.
Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.
Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.
Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.
Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.
Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.
Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert
wird.
Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der
Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss laut Vorlage zu fassen:
Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E6):
... es wird wie folgt Stellung genommen:
Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung
nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit
Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das
gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.
Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da
dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese
Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu
beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem
positiven Ratsentscheid erfolgen.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden
Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4
Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des
Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad
alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich
auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen)
hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.
Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der
momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der
verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu
interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig
Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits
geschädigten Konstruktion.“
Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen
Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen
damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in
Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.
Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag
gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben,
sobald sie vorliegen.
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.8
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 26.10.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem Hinweis, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des AMIG empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für
2022 in Höhe von 2.990.877,00 €
2023 in Höhe von 6.297.198,00 €
2024 in Höhe von 4.847.780,00 €
2025 in Höhe von 2.041.431,00 €
gesamt 16.177.286,00 € im Rahmen des endgültigen Haushalts 2022 ff.
4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)
AKUSW, 10.11.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion DIE LINKE+) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beauftragt die Verwaltung, das Projekt weiter zu qualifizieren und zur Projektfortführung notwendige planerische und gutachterliche Leistungen zu beauftragen (siehe Punkt 1.3 der Vorlage), um zu gegebener Zeit den erforderlichen Ratsbeschluss zur Realisierung des Projektes herbeiführen zu lassen,
2. beschließt die Beauftragung der Leistungen Projektsteuerung und juristische Beratung für das Projekt,
3. beauftragt die Verwaltung, die Struktur der Projektträgerschaft weiter zu untersuchen und dem Rat der Stadt im ersten Halbjahr 2022 ein Konzept hierfür vorzulegen,
4. beschließt den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 und §141 Abs. 1 in Verbindung mit §141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Hauptbahnhof – Umfeld Nord“, um die notwendigen Beurteilungsgrundlagen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes und/oder Entwicklungsbereiches zu gewinnen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan vom 20.09.2021 dargestellt,
5. beschließt die Veranschlagung des Budgets im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 146.704 € in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in der städtischen Ergebnisrechnung und mit Gesamtauszahlungen i.H.v. 1.675.979 € in den Haushaltsjahren 2022 (801.907 €) und 2023 (874.072 €) in der städtischen Finanzrechnung.
zu TOP 3.10
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22677-21)
AKUSW, 10.11.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2020 des Deponiesondervermögens zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 224.108.878,51 € und einem Jahresgewinn von 25.577.672,63 € wird festgestellt und der Lagebericht zur Kenntnis genommen.
2. Aus dem Jahresüberschuss von 25.577.672,63 wird der Betrag von 25.297.172,63 Euro der Gewinnrücklage/Kapitalrücklage zugeführt und der verbleibende Betrag in Höhe von 280.500,00 Euro an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Prüfung des Jahresabschluss 2021 die HLB AuditTeam Dortmund AG, Dortmund, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Betriebsleitung zu beauftragen.
zu TOP 3.11
Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -Drucksachen-Nummer 20947-21-
hier: Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22439-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zur bereits praktizierten und des Weiteren geplanten Vorgehensweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren zur Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise zur Kenntnis.
zu TOP 3.12
Wärme aus Erneuerbaren Energien
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21380-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:21380-21):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
· Wann ist mit der Zuleitung der Ausarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 an den Rat zu rechnen?
· Wie ist der aktuelle Zwischenstand beim Ausbau des Wärmenetzes in der Innenstadt?
· Welche weiteren Maßnahmen zum Ausbau des Wärmenetzes sind neben den gerade in Umsetzung befindlichen Maßnahmen in Planung?
· In der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachennummer 16825-20-E1 wurde mitgeteilt, dass die DEW21 bei der Versorgung städtischer Gebäude verstärkt den Einsatz regenerativer Energien prüfe, z.B. durch Luft-Wasser-Wärmepumpen und Wärme aus Abwasser. Eine Nutzung von Geothermie werde ebenfalls geprüft. Wir bitten hierzu um einen aktuellen Sachstand.
· In der Stellungnahme wird ebenfalls mitgeteilt, dass bei den städtischen Gebäuden noch an 42 Standorten Heizöl eingesetzt wird, wobei der Einsatz erneuerbarer Energien geprüft wird. Wir bitten hierzu um einen aktuellen Sachstand.
· Wie hoch sind die Potentiale für Geothermie, Grubenwärme, Wärme aus Abwasser, kalte Nahwärme, Abwärme etc. in Dortmund? Wird die verstärkte Nutzung entsprechender Energieformen bei der Erstellung von B-Plänen berücksichtigt?
· Wie hat sich in Dortmund die Nachfrage für Geothermie in den letzten 5 Jahren bei privaten bzw. gewerblichen Nutzer*innen entwickelt? Liegen Zahlen für ausgezahlte Förderungen und deren Entwicklung über diesen Zeitraum in Dortmund vor?
· Wie werden die Potentiale für Kleinwindkraftanlagen auf privaten, gewerblichen und städtischen Flächen bzw. Gebäuden eingeschätzt?
Begründung:
Die Produktion von Wärme hat einen großen Anteil am Endenergieverbrauch in Deutschland. Bei der Produktion von Wärme entstehen große Mengen an CO2-Emissionen - auch in Dortmund. Dortmund hat daher bereits wichtige Schritte für die Reduzierung von CO2-Emissionen hin zu einer CO2-neutralen Wärmeversorgung unternommen bzw. angegangen, wie etwa den Ausbau des Wärmenetzes in der Innenstadt, der bis 2023 abgeschlossen sein soll. Neben der Reduktion des Verbrauchs, besserer Dämmung etc. spielt natürlich auch der Einsatz von regenerativen Energien eine wichtige Rolle, um CO2-Neutralität zu erreichen. Hierzu ist der Ausbau bzw. die Erschließung neuer Wärmequellen wie z. B. Umwelt-, Abwasser-, Abwärme, Geothermie sowie Biomasse von Nöten.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.¨21380-21-E1):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet darum, bei der Beantwortung der Anfrage folgende Aspekte zusätzlich zu berücksichtigen:
- Ergänzung um Auskünften zur Berücksichtigung lokaler Strom-Speicher in Gebäuden und Netzspeicher für Strom (“Grid Scale Storage”).
- Ergänzung um Bitte zur Einschätzung strombasierter Wärmeerzeugung im Vergleich zu Fernwärme.
- Ergänzung um Einschätzung sowie aktuelle Untersuchung zum Gesamtwirkungsgrad bei lokaler Speicherung erneuerbarer Energie.
Begründung:
Ein Schlüsselfaktor der Energiewende ist lokale Erzeugung und Speicherung von Energie. Das Problem, dass sich Strom nicht speichern lässt, darf mittlerweile als gelöst angesehen werden und es stehen Lösungen in jeder Größenordnung zur Verfügung.
Damit verändert sich auch die Gesamteffizienz strombasierter Wärmeerzeugung.
Die aktuellsten Daten und Trends dazu sollten untersucht und in Erwägung gezogen werden.
Hierzu liegt vor- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21380-21-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift) -
Hierzu liegt vor- Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21380-21-E3):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Stellungnahme der Verwaltung attestiert ein hohes technisches Potential für Geothermie in Dortmund, wobei allerdings laut Angaben des LANUV nur ein sehr geringer Anteil genutzt wird. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu prüfen, wie die Nutzung von Geothermie für Privathaushalte, Gewerbegebäude und öffentlichen Gebäuden insbesondere im Neubau in Dortmund erhöht werden kann, damit das Potential in einem größeren Umfang genutzt werden kann. Hierbei soll auch aktive Werbung der Verwaltung für diese Energieform berücksichtigt werden.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss im zweiten Quartal 2022 vorzulegen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.13
Entsorgung von privatem Grünschnitt in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21763-21-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE*) (Drucksache Nr.: 21763-21 –E1):
...die Entsorgung von Gartenabfällen stellt in Dortmund ein Problem dar. Lediglich an zwei Tagen im Jahr ist eine kostenfreie Entsorgung möglich. Ansonsten ist eine ordentliche Entsorgung lediglich gegen eine Gebühr von 10 Euro pro m³ an den Recyclinghöfen der EDG möglich.
Die Folge sind Entsorgungen von Grünschnitt in der freien Natur. Häufig ist dabei in der Bevölkerung kein Problembewusstsein vorhanden, da Grünschnitt ja verrotte und Humus bilde. Dabei wird übersehen, dass im Gartenabschnitt zumeist den jeweiligen Ökosystemen völlig fremde Organismen ausgebracht werden, die die Ökosysteme besonders auch des Waldes empfindlich stören, ihre Samen ausbringen und teilweise auch wieder anwachsen. Auch werden nährstoffarme Böden mit Nährstoffen versehen und somit Artengemeinschaften, die an nährstoffarme Böden angepasst sind unter Druck gesetzt. Die Förstereien haben die Aufgabe, den unsachgemäß in den Wald eingebrachten Gartenabfall aufwändig zu entfernen, um das Ökosystem Wald vor der Ausbringung von Neophyten zu schützen. Dies verursacht städtischen Aufwand durch Personalkosten und Entsorgungsleistungen.
Betroffen sind auch die Biomüllcontainer der Friedhöfe, die ebenfalls mit privatem Gartenabfall bestückt werden, um die Kosten bei der EDG zu vermeiden. Auch das verursacht Kosten bei den Friedhöfen.
Wir haben daher die nachfolgenden Fragen zum Sachverhalt:
1) Welche Kosten fallen durch die beschriebenen Sachverhalte in den Förstereien, bei den Friedhöfen und ggf. weiteren betroffenen städtischen Einrichtungen an (Personalkosten, Entsorgungskosten, etc.)?
2) Welche Einnahmen werden bei EDG durch die Preiserhebung bei der Grünschnittabgabe erzielt?
3) Welche Einnahmen werden bei EDG durch die Vermarktung des abgegeben privaten Grünschnitts erzielt?
4) Wie bewertet das Umweltamt die ökologischen Folgen einer unsachgemäßen Entsorgung von privaten Grünabfällen?
5) Welche Vorschläge für eine Auflösung der beschriebenen Situation hat die Verwaltung?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21763-21-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.14
Hochwasserhilfe(n)
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22212-21)
...die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um die Beantwortung der aufgeführten Fragen zur Beseitigung der Schäden durch die Starkregenereignisse vom 14. Juli 2021."
Das extreme Unwetter am 14 Juli sorgte in Dortmund für überschwemmte Straßen, vollgelaufenen Keller, Autos und Gärten.
Auch wenn Dortmund von einer Katastrophe wie in Hagen oder Erftstadt verschont geblieben ist, hat es auch einige Bürger und Bürgerinnen Dortmunds hart getroffen.
Aus diesem Grund verwundert es, dass Dortmund nicht zu den Kommunen gehört, in denen die betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen die Hochwasser Soforthilfe beantragen können. Wenn man sich die Liste der Städte anschaut in denen die Einwohner und Einwohnerinnen die Hilfe beantragen können erstaunt es, dass es fast alle Kommunen in der Region sind, Dortmund jedoch nicht.
Irritiert ist unsere Fraktion über die Aussage des Bürgertelefons Fluthilfe in Düsseldorf, Tel. 0211/4684-4994, dass die Stadt Dortmund sich nicht auf die Liste betroffener Gebiete hat setzen lassen und damit verhindert hat, dass Betroffene Bürger und Bürgerinnen Anträge stellen können und damit Hilfszahlungen erhalten.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen
1. Hat die Verwaltung einen Antrag beim beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW gestellt um sich auf die Liste der betroffenen Gebiete setzen zu lassen?
2. Gibt es noch nachträglich Möglichkeiten, dass Dortmund auf die Liste der betroffenen Regionen aufgenommen wird?
3. Welche Gebiete in Dortmund wurden vom Unwetter besonders stark getroffen und welche
Art von Schäden sind bekannt?
4. Wie viele Dortmund Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen sind betroffen und haben Anträge bei der Stadt eingereicht oder sich bei der Stadt gemeldet.
5. Bestehen anderweitige Hilfsangebote für die betroffenen Bürger und Bürgerinnen?
6. Hat der Starkregen bei städtischen Einrichtungen Schäden verursacht? Wenn ja, bei welchen Einrichtungen oder Objekten und ist die Höhe der Schäden schon bekannt?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22212-21-E1):
...in der Sitzung vom 15.09.2021 hat sich der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen mit der vorstehenden Anfrage befasst und die Verwaltung um
Stellungnahme gebeten.
Die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Punkt 1:
Das Soforthilfeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zielte auf die unbürokratische und
schnelle Hilfe für Betroffene ab, die durch das Starkregenereignis vom 14./15.07.2021 in eine
existenzielle Notlage geraten sind. Die zugehörige Richtlinie des Landes ist am 22.07.2021 in
Kraft getreten und gilt noch bis zum 31.12.2021.
Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf Soforthilfe ist der Wohnsitz in einer der
betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln.
Das Land hat eine Liste der betroffenen Kommunen erstellt und Soforthilfen in einer Höhe
von zunächst 65 Mio. Euro umgehend bereitgestellt.
Das Dortmunder Stadtgebiet war von dem Starkregenereignis deutlich weniger stark betroffen
als die auf der Liste enthaltenen kreisfreien Städte und Landkreise.
Im Stadtgebiet Dortmund wurden Niederschlagsmengen zwischen 46,2 mm und 94,3 mm
registriert. Der Schaden am öffentlichen Infrastrukturvermögen wird mit ca. 4,3 Mio. Euro
beziffert. Hierdurch unterscheidet sich die Starkregen- und Schadenssituation erheblich von
der in der Eifel, in Hagen-Hohenlimburg oder Teilen des Märkischen Kreises, wo
Niederschlagsmengen von bis zu 200 mm und mehr gemessen wurden und die Schäden der
öffentlichen Infrastruktur teilweise im dreistelligen Millionenbetrag lagen.
Die Stadt Dortmund hat gleichwohl nach Ermittlung der öffentlichen Infrastrukturschäden am17.08.2021 beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG)
des Landes Nordrhein-Westfalen fristgerecht beantragt, in die „Liste der betroffenen
Kommunen“ für Soforthilfen aufgenommen zu werden.
Dieser Antrag hat sich insoweit erledigt, da die im Stadtgebiet Dortmund entstandenen
Schäden zu großen Teilen durch das Aufbauhilfegesetz 2021 ausgeglichen werden.
Durch dieses Gesetz werden zur Regulierung für die im Juli 2021 entstandenen
Starkregenschäden bundesweit 30 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, von denen wiederum
12,3 Mrd. Euro für den Schadensausgleich in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung erfolgt durch die am 13.09.2021 in Kraft getretene Förderrichtlinie
„Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“, von der auch betroffene Dortmunder Bürgerinnen und
Bürger profitieren können (siehe auch Punkt 5).
Zu Punkt 2:
Auf die vorstehenden Ausführungen zu Punkt 1 wird verwiesen. Dortmund gehört zu den
nach der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ geförderten Gebietskulissen.
Zu Punkt 3:
Auf Basis des Lageberichts der Feuerwehr vom 14./15.07.2021 kann konstatiert werden, dass
die Einsatzschwerpunkte im Nordosten und Osten der Stadt sowie innerhalb der Nordstadt
waren.
Bei dem Großteil der insgesamt rd. 550 Feuerwehreinsätze am 14. und 15.07.2021 handelte es
sich um Wassereintritte in Keller, Aufzugsschächte und Tiefgaragen, insbesondere in der
Nähe von Bachläufen und Senken.
Darüber hinaus sind aufgrund des Starkregens vereinzelt Bäume umgestürzt bzw. Äste
abgebrochen, die durch die Feuerwehr entfernt werden mussten.
Zu Punkt 4:
Bis zum Stichtag 28.09.2021 lagen der Verwaltung insgesamt 125 Anträge auf Soforthilfe
von Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern sowie neun Anträge von Dortmunder
Unternehmen vor.
Da die Stadt Dortmund nicht zu den betroffenen Kommunen im Sinne des
Soforthilfeprogramms zählte, wurden diese Anträge negativ beschieden.
Zu Punkt 5:
Mit Datum vom 13.09.2021 ist die Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ des
MHKBG mit einem landesweiten Fördervolumen von rd. 12,3 Mrd. Euro in Kraft getreten.
Aus diesem Förderprogramm können Dortmunder Bürgerinnen und Bürger, die durch das
Starkregenereignis Schäden erlitten haben, bis spätestens zum 30.06.2023 finanzielle
Unterstützung beantragen.
Entsprechende Anträge können gemäß der Förderrichtlinie ausschließlich über das Online-
Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Als Bewilligungsbehördefungiert die Bezirksregierung Arnsberg.
Neben einer Servicehotline des Landes bietet auch der FB 50 ein Beratungsangebot für
Privathaushalte an. Beratungsanfragen können persönlich, telefonisch oder per Mail an den
FB 50 gerichtet werden.
Bislang musste eine Beratungsleistung durch den FB 50 lediglich in Einzelfällen erfolgen. Bis
zum Stichtag 28.09.2021 wurde in insgesamt 23 Fällen eine Beratung erbeten.
Neben Privatpersonen können auch Unternehmen sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
von der Förderung profitieren.
Auf der Homepage der Stadt Dortmund wird bei den Hinweisen zum Sozialamt unter dem
Stichwort „Hochwasserhilfe“ sowohl auf die Förderrichtlinie als auch auf die
Beratungsleistung des FB 50 für Privathaushalte hingewiesen.
Zu Punkt 6:
In einer verwaltungsweiten Abfrage wurden unmittelbar nach dem Starkregenereignis die in
diesem Zusammenhang entstandenen Schäden an städtischen Gebäuden sowie der
kommunalen Verkehrsinfrastruktur erhoben.
Nach einer ersten groben Schätzung in August 2021 belaufen sich die Schäden an städtischen
Einrichtungen usw. auf rd. 4,3 Mio. Euro.
Davon entfallen rd. 1,3 Mio. Euro auf Schäden an Schulen sowie 0,55 Mio. Euro auf Schäden
an Gebäuden von Kindertages- und Sozialeinrichtungen. Weitere Schäden entfallen
beispielsweise auf Kultureinrichtungen (rd. 0,7 Mio. Euro) und Infrastruktureinrichtungen (rd.
1,6 Mio. Euro).
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.15
Überschwemmungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22179-21)
...aufgrund des Starkregenereignisses im Juli 2021 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um einen Sachstand zum Starkregenrisikomanagement und um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. 2014 hat die Stadt als Reaktion auf die Hochwasserereignisse von 2008 eine „Handlungsstrategie Starkregen“ aufgelegt.
a. Inwieweit werden aktuelle Veränderungen in der Stadt, wie z.B. die steigende
Bautätigkeit, berücksichtigt?
b. Wie ist der Umsetzungsstand der Maßnahmen, z.B. Gründächer mit
Retentionsfunktion oder Flächenentsiegelung?
c. Wie wird die Umsetzung der Maßnahmen nachverfolgt?
d. Ist eine Aktualisierung des Konzepts z.B. hinsichtlich der Prinzipien einer
„Schwammstadt” geplant?
2. Wie wird mit der Starkregengefahrenkarte in Dortmund umgegangen? Wie werden Anlieger*innen über vorliegende Gefahren informiert? Werden die Karten nach erfolgten Bautätigkeiten aktualisiert? Müsste das Bemessungsszenario der Karte in Hinblick auf zunehmende Starkregenereignisses angepasst werden?
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung für ein erweitertes Risikomanagement bei städtischen Gebäuden? Welche Einrichtungen sind gegenüber
Überschwemmungen besonders vulnerabel, welche liegen in besonders gefährdeten Bereichen?
4. Welche Handlungsstrategien bestehen für Ausfälle durch Überflutungen bei kritischen Infrastrukturen (Energie, Wasser, Rettungskräfte, Medizinische Versorgung etc.)?
5. Wie und in welchem Umfang wird mit privaten Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden zum Thema Starkregenrisikomanagement kommuniziert?
6. Welche geplanten Bauprojekte in Dortmund sind überdurchschnittlich exponiert gegenüber Hochwasser- und Starkregenüberschwemmungen?
7. In Berlin werden Wohngebäude und Freiflächen auf dem Gelände des stillgelegten Flughafens Tegel nach dem Modell der Schwammstadt geplant. Das Quartier soll zum Referenzprojekt für die klimaangepasste und wassersensible Stadtentwicklung werden.
Wo könnte ein entsprechendes Referenzprojekt / "Schwammstadt"-Prinzip nach Berliner Vorbild in Dortmund entstehen?
Begründung
Durch die Klimakrise nehmen Starkregen, Überschwemmungen, extreme Hitze und Stürme auch in Dortmund zu. Für die Daseinsvorsorge und zum Katastrophenschutz steht die Stadt dabei in besonderer Verantwortung für ein wirksames Starkregenrisikomanagement - über die Pflicht zur Abwasserbeseitigung hinaus. Als Reaktion auf die Überschwemmungen der letzten Jahre wurde bereits durch den Ausbau von Regenrückhaltebecken, der Renaturierung der Emscher und weiterer Flussläufe den zunehmenden Überschwemmungsrisiken Rechnung getragen. Doch das Risikomanagement bei Starkregen ist eine Querschnittsaufgabe und involviert verschiedenste Akteur*innen. Einerseits muss Starkregen versickert und abgeleitet werden, andererseits ist Regen eine wertvolle Ressource und sollte für folgende Trockenperioden lokal gespeichert werden. „Schwammstädte“ mit unterirdischen Wasserspeichern und mehr Grünflächen, Retentionsflächen, bepflanzte Dächer und Bäume in der Stadt können diese Funktionen erfüllen und helfen, große Wassermassen aufzufangen und zugleich einen Wasservorrat in Hitze- und Dürrephasen zu bilden.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22179-21-E1) ( siehe Anlage zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.16
Starkregenereignis am 14.07.2021
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 21875-21)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21875-21-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.17
Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)
Herr Rybicki teilt hierzu mit, dass die mit der vorliegenden Vorlage gegeben Informationen nicht mehr aktuell seien und die Verwaltung mit einer neuen Vorlage über die aktuelle Situation informieren werde. Vor diesem Hintergrund ziehe er die heutige Vorlage zurück.
zu TOP 3.18
Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22636-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen nimmt den dritten Quartalsbericht 2021 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für Bewegungsmöglichkeiten im Gustav-Heinemann-Park
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21567-21)
Die Bezirksvertretung Huckarde vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf ihre Sitzung am 24.11. 2021.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Vorlage auf seine nächste Sitzung am 08.12.2021.
zu TOP 3.20
Klimarelevanz in Verwaltungsvorlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22765-21)
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
In den Beschlussvorlagen der Verwaltung wird der Abschnitt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit Verabschiedung des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 um konkrete Kennzahlen ergänzt.
1. Diese Kennzahlen umfassen mindestens:
Informationen zu den Auswirkungen der zu beschließenden Maßnahme auf die entsprechend des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 anvisierte sektorspezifische Gesamt-Treibhausgas-Bilanz der Stadt Dortmund und auf das vorhandene Restbudget bis zum Ziel der Klimaneutralität.
2. Informationen zu geplanter Neuversieglung/ Entsieglung von Flächen.
3. Informationen zu möglichen Auswirkungen einer Maßnahme auf die vorhandene Flora und deren jeweilige Standortbedingungen.
4. Eine Abschätzung der stadtklimatischen Auswirkungen.
5. Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sollen neben der Klimarelevanz ebenfalls Berücksichtigung finden und entsprechend dargestellt werden. Der Beschluss des Ausschusses wird dem Rat in seiner Sitzung am 18.11.2021 zur Kenntnis gegeben.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 (DS-Nr. 14657-19 und 14696-19) u.a. den Beschluss gefasst, dass zukünftig insbesondere bei Beschlüssen zur Verkehrs- und Stadtplanung sowie zur Energieversorgung die Auswirkungen der Vorlage auf das Klima berücksichtigt und dargestellt werden, um eine Abwägung und Priorisierung pro Klimaschutz zu ermöglichen. Mit den bis dato in die Vorlagen aufgenommen Angaben unter dem Punkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ ist eine tatsächliche Beurteilung der Auswirkungen allerdings nicht möglich. Häufig wird dargestellt, eine Maßnahme habe keine klimarelevanten Auswirkungen, einer näheren Betrachtung halten diese Aussagen allerdings oft nicht stand. Im Sinne der angedachten Transparenz und der immer wichtiger werdenden vorausschauenden Steuerung in Richtung Klimaneutralität ist die Nennung konkreter Kennzahlen in Bezug auf bestehende Etappenziele, bzw. das Gesamtziel des Handlungsprogramms Klima-Luft oder des Masterplans Mobilität zwingend erforderlich. Klimaschutz geht auch immer mit sozialen und ökonomischen Aspekten einher, deshalb erscheint eine Darstellung der entsprechenden Parameter ebenfalls sinnvoll.
AKUSW, 10.11.2021:
Insgesamt einigt sich der Ausschuss heute darauf, die Angelegenheit zunächst auf seine nächste Sitzung zu vertagen.
Die Verwaltung wird darum gebeten, spätestens bis zur Februarsitzung 2022, zu prüfen „wie“ die Forderung des o. a. Antrags umgesetzt werden kann. Mit diesem Prüfergebnis und evtl. Ergänzungen der einzelnen Fraktionen hierzu soll dann eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt ausgesprochen werden.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 09.09.2021:
Die Bezirksvertretung Brackel verschiebt die endgültige Entscheidung zu dieser Vorlage auf die nächste Sitzung (04.11.2021), weil noch Informationsbedarf besteht.
Zusätzlich bittet die Bezirksvertretung die Geschäftsführung, mit der Fachverwaltung zwei Informationsveranstaltungen zu den Themenbereichen „Verkehrsplanung/Infrastruktur“ und „Gewerbe/Grün- und Wohnflächen“ zu vereinbaren.
Dieser Vorgehensweise stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.11.2021:
Die SPD-Fraktion legt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag vor, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:
„Die BV Brackel priorisiert die Ortskernsanierung (Umbau) der Vororte Brackel und Wickede und wünscht eine zeitnahe Realisierung.
Um die Mobilität zu verbessern und kurzfristig Wirkung zu erzielen, unterstützt die BV Brackel den Bau von Teilstücken, wie z. B. den RS1 von „Nußbaumweg“ bis „Kahle Hege“.“
Unter Berücksichtigung des o. a. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel bei 2 Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke./Die Partei) dem Rat einstimmig, dem Beschluss laut Vorlage zuzustimmen.
AKUSW, 10.11.2021:
Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass man der Vorlage heute zwar zustimmen werde, dies aber noch kein „ja“ seiner Fraktion zu allen, in dieser Vorlage angedachten Einzelmaßnahmen darstelle.
Frau Rm Spaenhoff bittet bei der heutigen Beschlussfassung um Berücksichtigung der Empfehlung aus der BV Brackel.
Herr Rm Kowalewski gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde, da in dem INSEKT für Brackel zu viele Punkte enthalten wären, mit denen man nicht konform gehe.
Herr Rm Dudde erhebt die Empfehlung der BV Brackel zum Antrag.
Diesem Antrag wird einstimmig, bei Enthaltungen (CDU-Fraktion) zugestimmt.
Unter Einbeziehung der Empfehlung der BV Brackel vom 04.11.2021 empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LNKE + und Die FRAKTION /DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.
zu TOP 4.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)
AKUSW, 10.11.2021:
Herr Rm Dudde teilt mit, dass man auch diesem INSEKT zustimmen werde, allerdings mit großem Unbehagen und der ausdrücklichen Aussage, dass man den Weiterbau der Semerteichstraße in der Form nicht für gut heiße.
Herr Rm Waßmann führt an, dass man auch hierbei auf Einzelmaßnahmen später individuell eingehen wolle, die heutige Vorlage aber empfehlen werde.
Mit diesen Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.
zu TOP 4.3
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und grün (AMIG) vom 07.09.2021(Text, siehe unten in der Empfehlung des AMIG vom 26.10.2021).
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Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021 (Text, siehe unten in der Empfehlung des AMIG vom 26.10.2021).
Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 26.10.2021:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint.
Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021(Drucksache Nr. 17473-20):
Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) begrüßt grundsätzlich den Ausbau
barrierefreier Haltestellen im Bezirk, kritisiert aber zu wenig Priorität 1 und 2
Haltestellen im Stadtbezirk. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage so ab und erwartet
eine neue Vorlage mit mehr Haltestellen mit Priorität 1 und 2 im Bezirk, da Hombruch
ein Stadtbezirk mit einem hohen Anteil älterer Mitbürger*innen ist, die barrierefreie
Zugänge dringend benötigen.
Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) äußert Unmut über den langsamen
Umbau der Bushaltestellen. Die Verwaltung und DSW21 sollten das Umbautempo
erhöhen.
Bezirksbürgermeister Berning empfiehlt, der Empfehlung trotzdem zu folgen
verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, für mehr Haltestellen mit Priorät
1 und 2 im Stadtbezirk zu sorgen, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Im Stadtbezirk Hombruch ist der Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller als
bisher voranzutreiben; die Anzahl der Haltestellen mit Priorität 1 und 2 deutlich zu
erhöhen, um dem höheren Altersdurchschnitt im Stadtbezirk gerecht zu werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 08.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
Frau Brückel (CDU-Fraktion) hält die Liste der Bushaltestellen für unvollständig. Eine
Haltestelle in Deusen fehle in der Aufstellung. Darüber hinaus kritisiert sie die mutmaßliche
Dauer des barrierefreien Ausbaus.
Herr Keller (SPD-Fraktion) vermisst Aussagen über die von der Bezirksvertretung geforderte
grundlegende Sanierung des Huckarder Bushofes.
Der Bezirksbürgermeister schlägt vor, einen Referenten der zuständigen Fachverwaltung zur
nächsten Sitzung einzuladen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde stellt die Behandlung der Vorlage zurück und bittet um
Einladung eines Referenten zur Thematik.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
Herr Müller (Bündnis ‘90/die Grünen) monierte, dass eine Umsetzung des Projektes, bei
Beibehaltung des jetzigen Tempos 40 Jahre daure und forderte hier ein höheres Tempo bei der
Umsetzung durchzusetzen. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass die Haltestellen der
Stadtteilzentren ebenfalls eine höhere Priorität erhalten. Es mache keinen Sinn, wenn
mobilitätseingeschhränkte Personen zwar barrierefrei einsteigen können, aber in den
Stadtteilzentren dann nicht aussteigen können.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mit dieser Anmerkung
einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AMIG, 26.10.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen:
AKUSW, 10.11.2021:
In der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
zu TOP 4.4
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U 43 und U 44
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18557-20)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen )(Drucksache Nr.: 18557-20):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen U43 und U44.
Begründung:
In der Sitzung des AUSW vom 4. Dezember 2019 wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen Zeitplan für die Planung und den barrierefreien Umbau der Haltestellen U43 in den Stadtbezirken Innenstadt – Ost und Brackel sowie für die Haltestellen der U44 in Innenstadt-Nord vorlegt (DS-Nr.: 16154-19). Der Zeitplan sollte sowohl dem AUSW als auch dem ABVG im ersten Quartal 2020 vorgelegt werden. Dies ist bisher nicht geschehen.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18557-20-E2):
Von den 43 Haltestellen der Linien U43/U44 sind 31 barrierefrei, 12 Haltestellen sind dies
noch nicht (s. Anlage 1 und 2). An 9 der 31 barrierefrei hergestellten Haltestellen existiert eine
Podestlösung , d.h., dass dort jeweils die erste Tür der Stadtbahn barrierefrei zugänglich ist. Von den
12 noch nicht barrierefrei hergestellten Haltestellen werden 4 in der Zuständigkeit von DSW 21
geplant (Borsigplatz, Vincenzheim, Auf dem Brümmer, Poth, s. Anlagen 1 und 2), die restlichen
werden von der Stadt Dortmund geplant und gebaut. Der Bearbeitungsstand stellt sich wie folgt dar:
1. Borsigplatz (DSW 21)
Für die Haltestelle Borsigplatz liegt eine Ausführungsplanung vor. Das Planfeststellungsverfahren
soll noch Ende 2021 eingeleitet werden. Der Baubeginn ist für 2024 vorgesehen.
2. Vincenzheim (DSW 21)
Für die Haltestelle Vincenzheim liegt eine Genehmigungsplanung vor. Mit dem Bau soll im
Anschluss an die Baumaßnahme Borsigplatz begonnen werden.
3. Auf dem Brümmer, Poth (DSW 21)
Für diese beiden Haltestellen kann z. Zt. keine verlässliche Zeitschiene genannt werden.
Planung und Realisierung erfolgen im Anschluss an die Haltestellen Borsigplatz und
Vincenzheim.
4. Ottostraße, Ofenstraße
Die Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße sind Teil des geplanten Straßenumbaus Rheinische
Straße im Bereich zwischen Dorstfelder Brücke und Ostermannstraße. Eine
Vorentwurfsplanung liegt vor, die Entwurfsplanung ist vergeben und wird noch in diesem Jahr
begonnen. Der Start der Baumaßnahme ist für Ende 2024 vorgesehen (Leitungsbau).
Da vor dem Straßenbau der Kanal zu erneuern ist und durch die IGA 2027 eine Baupause
entstehen wird, kann die Gesamtmaßnahme erst in 2028 abgeschlossen werden.
5. Von-der-Tann-Straße, Berliner Straße, Juchostraße
Für den Hellwegabschnitt von Klönnestraße bis Nußbaumweg liegt ein verwaltungsintern
abgestimmter Vorentwurf vor. Auf diesen Abschnitt entfallen die drei noch nicht barrierefrei
hergestellten Haltestellen Von-der-Tann-Straße, Berliner Straße und Juchostraße. Der
Straßenentwurf sieht nicht nur den Umbau dieser drei Haltestellen vor, sondern eine
vollständige Neugestaltung des Straßenraums mit neuer Spuraufteilung und Anlage von
Radverkehrsanlagen. Der Grundsatzbeschluss soll im Februar 2022 gefasst werden. Eine
verbindliche Zeitschiene bis zum Baubeginn kann derzeit noch nicht angegeben werden.
Folgende Planungsschritte schließen sich an:
Bürgerbeteiligung (Mitte 2022)
Entwurfsplanung
Ausführungsplanung
Planfeststellung (1-2 Jahre)
Erarbeitung Finanzierungsantrag/Bewilligung
Ausschreibung und Vergabe
Bau
6. Pothecke, Oberdorfstraße, Brackel Verwaltungsstelle
Mit der Vorentwurfsplanung für den Hellwegabschnitt von Nußbaumweg bis Brackel
Verwaltungsstelle soll in 2022 begonnen werden. Grundsatzbeschluss und Bürgerbeteiligung
sind für 2023 vorgesehen. Es schließen sich die vorgenannten Planungsschritte an mit zwei
Jahren Zeitversatz.
Die Haltestellen östlich Brackel Verwaltungsstelle sind zwar bereits heute barrierefrei, werden aber
zumindest in Teilen bauliche Änderungen erfahren. Der Abschnitt östlich am Petersheck bis Endstelle
Wickede soll ab 2022 überplant werden (externe Vergabe). Im Vordergrund steht hier der zweigleisige
Ausbau der Stadtbahn und die städtebauliche Aufwertung des Straßenraumes. Weitere Ziele sind die
Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität, Stärkung der Einkaufsfunktion im
Zentrum von Wickede, Förderung der Nahmobilität und Erhöhung des Grünanteils. Der Hellweg wird
in diesem Bereich vollständig umgebaut und erhält eine neue Querschnittsaufteilung. In diesem
Zusammenhang sind dann auch die vorhandenen Haltestellen anzupassen oder ggf. neu zu bauen. Die
Planungsarbeiten hierzu sollen in der 2. Jahreshälfte 2022 vergeben werden.
AKUSW, 10.11.2021:
Herr Ingenmey (Seniorenbeirat) regt an, die Haltestelle „Vincenzheim“ vor „Borsigplatz“ in Angriff zu nehmen.
Herr Wilde führt hierzu an, dass sich die Reihenfolge dadurch ergebe, dass man unterschiedliche Panungs- bzw. Vorbereitungsstände habe. Er wolle diese Fragestellung aber gerne nochmal an die Verwaltung weiterleiten
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungname der Verwaltung zur Kenntnis.
Im Nachgang zur Sitzung wird durch die Verwaltung zur o. a. Anregung von Herrn Ingenmey wie folgt informiert:
Die Ein-/Aussteigerzahlen der beiden Haltestellen unterscheiden sich erheblich voneinander:
die Haltestelle Borsigplatz bewältigt auf der Linie U44 mit rd. 3400 Ein- und Aussteiger (E/A) mehr als doppelt so viele Fahrgäste, wie die Haltestelle Vincenzheim mit rd. 1600 E/A, jeweils in 24 Stunden.
Bei "Borsigplatz" handelt es sich um einen bedeutenden Umsteigepunkt, zu den Buslinien 455, 456 und 416, damit u.a. in Richtung Logistikpark Westfalenhütte.
Die Haltestelle Vincenzheim hat diese Funktionen nicht.
Dazu kommt, dass die Haltestellen auf 60m lange Doppeltraktionen der U44 ausgebaut werden müssen.
Das Halten von Doppeltraktionen ist an der Haltestelle Vincenzheim notfalls auch im Straßenraum möglich.
Die Haltestelle Borsigplatz ermöglicht dies aufgrund parkender Kfz nicht ohne weiteres.
Die Haltestellen werden von der Planungsverwaltung im Rahmen der Straßenraumgestaltung geplant.
Aus v.g. Gründen wurde für "Borsigplatz" von 61/3 ein Vorentwurf erstellt, noch bevor die BV Innenstadt Nord diese Planung beantragt hatte, und mit verschiedenen Dienststellen wie der Feuerwehr vorabgestimmt.
Für die Station Vincenzheim erfolgte diese Vorplanung aufgrund der geringeren Bedeutung im ÖPNV-Netz sowie der hohen Arbeitsbelastung noch nicht.
zu TOP 4.5
Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 04.11.2021:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung appelliert an die Verwaltung, dass wohlwollend geprüft wird, ob die Person, die die Stelle bekommt, nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt werden kann.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des APOD empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22607-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Ost vom 09.11.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig unter Berücksichtigung des nachstehenden Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
Die Verwaltung stellt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags eine rechtlich gesicherte, direkte Zuwegung für den Rad- und Fußverkehr aus dem geplanten Quartier zum Westfalendamm und zum ÖPNV-Haltepunkt Lübkestraße sicher.
Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 14.10.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage
§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.
III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund auf der Grundlage der unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage genannten Regelungen zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.
V. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für die Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.
zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu geänderten Teilen der Planunterlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21047-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021:
Auf die Vorsprache von Anwohnern unter TOP 2 und den Erwiderungen von Mitgliedern der Bezirksvertretung Hombruch wird verwiesen.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) lehnt die Vorlage ab. Zudem ist die betreffende ausgedruckte Vorlage schwer lesbar bei den Änderungen. Die Entdeckung des Biotops stützt die Einschätzung der Fraktion auf Erhalt der Fläche und Ablehnung der Bebauung.
Herr Twardon (SPD) lehnt die Vorlage ab und schlägt zudem folgende Ergänzung zur Vorlage vor:
1. Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt eine Empfehlung der Beschlussvorlage vom 10.08.2021 ab.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird aufgefordert, das Bebauungsplanverfahren derzeit nicht weiter zu betreiben bis eine gutachterliche Stellungnahme der Emschergenossenschaft über die Hochwassersituation im Bereich des beabsichtigen Baugebiets nach Starkregenereignissen vorliegt.
Die Bezirksvertretung sieht ihre ablehnende Entscheidung gegenüber dem Bebauungsplan durch das letzte Starkregenereignis im Juli 2021 bestätigt. Im Bereich des Planungsgebiet kam es zu ganz erheblichen Überschwemmungen. Die Prognose der Emschergenossenschaft aus dem Jahr 2009, dass das Rückhaltebecken nahe des Plangebiets ein zukünftiges Überschwemmungsereignis ausschließen würde, hat sich nicht bestätigt. Es ist zu befürchten, dass bei erneuten Starkregenereignissen das Plangebiet wieder überschwemmt wird; dies dürfte erst recht der Fall sein, wenn das Gebiet bebaut würde.
Neben den unmittelbaren Schäden, die mit solchen Überschwemmungen verbunden sind, steht auch zu befürchten, dass Schadstoffe, die im Boden des Plangebiets vorhanden sind, ausgeschwemmt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Boden im Plangebiet besonders kontaminiert ist (Krankenhausabfälle) oder es sich „nur“ um häufig im Ruhrgebiet vorzufindende Belastungen des Bodens mit Arsen etc. handelt.
Solange die Emschergenossenschaft keine Zusicherung gibt, dass zukünftige Überschwemmungen bei Starkregenereignissen ausgeschlossen sind, kann das Bebauungsplanverfahren nicht fortgesetzt werden.
Frau Wilken (B90/Die Grünen) hält die Einholung eines Gutachtens für überflüssig, da ja Konsens in der Bezirksvertretung Hombruch bestünde, die Vorlage abzulehnen.
Bezirksbürgermeister Berning bekräftigt, dass das damalige Gutachten aus 2009 offenkundig falsch war. Dies sollte in die Ablehnung mit eingebracht werden. Gerade durch das Starkregenereignis am 14.07.2021 gibt es berechtigte Bedenken, dass das Gutachten heute noch Bestand haben kann. Er bittet um Zustimmung zu der Ergänzung der Ablehnung der Empfehlung.
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Ausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss lehnt die Vorlage vom 10.08.2021 ab.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird das Bebauungsplanverfahren derzeit nicht weiter betreiben bis eine gutachterliche Stellungnahme der Emschergenossenschaft über die Hochwassersituation im Bereich des beabsichtigen Baugebiets nach Starkregenereignissen vorliegt:
Die Bezirksvertretung Hombruch sieht ihre ablehnende Entscheidung gegenüber dem Bebauungsplan durch das letzte Starkregenereignis im Juli 2021 bestätigt. Im Bereich des Planungsgebiets kam es zu ganz erheblichen Überschwemmungen. Die Prognose der Emschergenossenschaft aus dem Jahr 2009, dass das Rückhaltebecken nahe des Plangebiets ein zukünftiges Überschwemmungsereignis ausschließen würde, hat sich nicht bestätigt. Es ist zu befürchten, dass bei erneuten Starkregenereignissen das Plangebiet wieder überschwemmt wird; dies dürfte erst recht der Fall sein, wenn das Gebiet bebaut würde.
Neben den unmittelbaren Schäden, die mit solchen Überschwemmungen verbunden sind, steht auch zu befürchten, dass Schadstoffe, die im Boden des Plangebiets vorhanden sind, ausgeschwemmt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Boden im Plangebiet besonders kontaminiert ist (Krankenhausabfälle) oder es sich „nur“ um häufig im Ruhrgebiet vorzufindende Belastungen des Bodens mit Arsen etc. handelt.
Solange die Emschergenossenschaft keine Zusicherung gibt, dass zukünftige Überschwemmungen bei Starkregenereignissen ausgeschlossen sind, kann das Bebauungsplanverfahren nicht fortgesetzt werden.
AKUSW, 15.09.2021:
Zur Sitzung liegt folgende Information des BuNB vor:
Der BUNB lehnt die Vorlage unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 02.02.2021 ab.
Frau Rm Sassen gibt für ihre Fraktion bekannt, dass sie die Vorlage ablehnen werden. Dies aufgrund der zuvor geäußerten Bedenken in Bezug auf Überflutung und des jetzt dort auch festgestellten, schutzwürdigen Biotopes.
Herr Rm Kowalewski bestätigt für seine Fraktion diese Haltung. Man habe hierzu frühzeitig erwähnt, dass dies ein wunderschönes Projekt aber leider der falsche Standort sei.
Herr Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion in Stringenz auch der Diskussion, die man im Detail ja hinter sich habe, der Vorlage heute zustimmen werde. Hier gebe es jetzt nochmal eine Anpassung, was auch nochmal für die Flexibilität der Verwaltung, mit dem Ziel hier ein attraktives Wohngebiet zu realisieren, spreche.
Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihre Fraktion diese Vorlage heute gerne vertagen würde, da man die Stellungnahme der Emscher Genossenschaft zunächst abwarten wolle.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21047-21-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift).
AKUSW, 10.11.2021:
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst
mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE +, DIE FRAKTION/DIE PARTEI) folgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem geänderten Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - einschließlich Umweltbericht (Teil B der Begründung) vom 11.12.2020 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung der geänderten Teile der Planunterlagen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - einschließlich Begründung und Umweltbericht im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfes nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfes berührt.
Rechtsgrundlage
§ 4a Abs. 3 BauGB.
zu TOP 4.8
Zentren im Wandel
hier: Sachstand zum Auftakt des Projekts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22415-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zum Forschungsauftrag Zentren im Wandel - junge Menschen und City zur Kenntnis.
zu TOP 4.9
Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2021 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22420-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.10
Neue Instrumente zur Mobilisierung von Bauland
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21996-21)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtentwicklung und Wohnen bittet die Verwaltung um Information zu folgenden Punkten:
1. Der Bund gibt oder soll verbilligt Grundstücke abgeben. NRW bietet ebenfalls solche Angebote an. Hat Dortmund Grundstücke gekauft oder plant entsprechende Käufe? Sind aktuell Ankäufe von Grundstücken der Deutschen Bahn AG oder der Deutschen Post AG geplant?
2. Befristet bis 2024 sollen sektorale B-Pläne möglich sein. Über städtebauliche Verträge sollen sie abgesichert werden. Dann könnten auch geförderte Wohnungen verlangt werden. Ist das leistbar? Wie rechtssicher sind diese sektoralen B-Pläne? Wie beurteilt die Verwaltung dieses Instrument insgesamt?
3. Mit dem Gesetz wird das Vorkaufsrecht für die Kommunen ausgeweitet. Dabei wird das allgemeine Vorkaufsrecht durch die Klarstellung erweitert, dass ein Grundstück auch dann als unbebaut gilt, wenn es eingefriedet oder zu vorläufigen Zwecken bebaut worden ist. Die Kommunen erhalten außerdem ein Vorkaufsrecht im Fall von "Schrott-/Problemimmobilien". Ist der Wohnungsmarkt angespannt, können Kommunen beim Verkauf von bebauten und brachliegenden Grundstücken zudem ein Vorkaufsrecht durch Satzung begründen. Das Vorkaufsrecht muss damit begründet sein, dass es zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt wird. Daher wird nunmehr klargestellt, dass dazu auch die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gehören.
Sind bereits jetzt Fälle absehbar (ohne genaue Nennung) in denen dieses neue Instrument zur Anwendung kommen könnte? Wie hoch sind hier etwa die Anzahl der Fälle und die potentiell zu erwartende Fläche? Gibt es Anzeichen, dass Dortmund vom Land NRW als Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt eingeordnet wird?
4. Baugenehmigungsbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung bestimmter Einschränkungen nun weitergehend als bisher, Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Hierdurch soll eine oft aufwendige Änderung des Bebauungsplans vermieden und der Bau von Wohnhäusern vereinfacht werden können. Wie schätzt die Verwaltung dieses Instrument ein und wird hierdurch eine tatsächliche Erleichterung für den Wohnungsbau in Dortmund erwartet?
5. Mit dem §176a erfolgt eine Stärkung der Innenentwicklung durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. Wie beurteilt die Verwaltung dieses neue Instrument und die zu erwartenden Effekte hierdurch?
6. Durch die ebenfalls beschlossene Grundsteuer C erhalten die Kommunen ab 2025 die Möglichkeit für bestimmte unbebaute Grundstücke einen erhöhten Hebesatz zu erheben. Sind auf dem Dortmunder Stadtgebiet bereits mögliche Fälle identifiziert worden und wenn ja, um wie viele handelt es sich?
Begründung
Im Mai hat der Bundestag das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) verabschiedet und hiermit den Kommunen neue Möglichkeiten zur Bereitstellung von Bauland gegeben. Bereits vorher wurde die Grundsteuer C beschlossen und soll ab 2025 in den Kommunen zur Anwendung kommen. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen, die Dortmund betreffen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21996-21-E1):
...den o.g. Antrag beantworte ich nach Abstimmung mit der städtischen Liegenschafts- und
Steuerverwaltung wie folgt:
Nr. 1: Nach Rücksprache mit der städtischen Liegenschaftsverwaltung plant die Stadt derzeit
nur einen Grundstücksankauf von der Deutschen Bahn AG im Stadtgebiet. Weitere
Grundstücksankäufe bei den im Antrag genannten öffentlichen Unternehmen für
Grundstücke, die sich speziell für Wohnnutzungen anbieten, sind dort derzeit nicht
vorgesehen.
Nr. 2: Die Chancen und Risiken des neu eingeführten Instruments des sektoralen
Bebauungsplans für den Wohnungsbau gemäß § 9 Abs. 2d) BauGB aus Sicht der Verwaltung
sind bereits in der Vorlage „Novelle des Städtebaurechts 2021“ (Drucksache Nr. 21679-21)
dargestellt worden. Neben der Identifikation geeigneter Flächen für den Einsatz dieses
Instruments sind noch zahlreiche Rechtsfragen zu dieser Vorschrift offen: So ist z.B. fraglich,
ob auch bereits bebaute Flächen Gegenstand eines solchen Bebauungsplans sein können und
ob auch kommunale Wohnförderprogramme, wie die 25 % Regelung des Dortmunder
Modells ausreichen, um den öffentlich geförderten Wohnraum i.S. dieser Vorschrift zu
erfüllen. Die Verwaltung wird bei größeren Vorhaben nach § 34 BauGB im Einzelfall die
Aufstellung eines solchen Bebauungsplans prüfen.
Nr. 3: Eine Angabe, wie häufig die erweiterten Vorkaufsrechte zukünftig ausgeübt werden
können, ist nicht möglich, da für eine Ausübung zunächst immer erst ein Verkaufsfall
zwischen Dritten vorliegen muss. Schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde
gerade von den kommunalen Spitzenverbänden verdeutlicht, dass eine strategische
Bodenpolitik mit Vorkaufsrechten nicht möglich ist, da diese nur einzelfallbezogen ausgeübt
werden können. Die weiter verbleibende Ausklammerung von „share deals“ aus den
gemeindlichen Vorkaufsrechten führt dazu, dass gerade gewerbliche
Grundstücksübertragungen über größere Flächen dem Zugriff der Kommunen entzogen sind.
(vgl. Drucksache Nr. 21679-21)
Nach Angaben des Städtetags Nordrhein-Westfalens prüft das zuständige Ministerium noch
den Erlass von Rechtsverordnungen nach § 201a BauGB und § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB. Die
Stadt Dortmund ist zu einer schriftlichen Anhörung zu einem Antrag der SPDLandtagsfraktion
eingeladen worden, dessen Gegenstand gerade die Aufforderung an die Landesregierung NRW zum Erlass solcher Rechtsverordnungen ist (LT-Drucksache
17/13780). Sie wird sich gemeinsam mit dem Städtetag NRW für einen solchen Erlass in der
schriftlichen Anhörung stark machen.
Nähere Informationen, ob überhaupt die o.g. Rechtsverordnungen von der Landesregierung
NRW erlassen werden und ob Dortmund darin auch als Gebiet mit angespannten
Wohnungsmarkt eingeordnet wird, liegen der Verwaltung bisher nicht vor.
Nr. 4: Wie bereits in der Vorlage „Novelle des Städtebaurechts 2021“ (Drucksache Nr.
21679-21) dargestellt, begrüßt die Verwaltung die erweiterte Befreiungsmöglichkeit für den
Wohnungsbau in § 31 Abs. 3 BauGB sehr. Eine Bindung von Ressourcen für kleine
Planverfahren (z.B. Änderung Nr. 2 Hom 245 – Am Gardenkamp) könnte entfallen. Leider
greift diese Befreiungsmöglichkeit nur dann, wenn das Land Nordrhein-Westfalen eine
entsprechende Rechtsverordnung nach § 201a BauGB erlässt und die Stadt Dortmund darin
zu einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt erklärt. Dies ist derzeit ungewiss. (siehe
Nr. 3 oben)
Nr. 5: Das sog. Innenentwicklungskonzept i.S. des § 176a BauGB wird von der Verwaltung
als zusätzliches Instrument positiv gesehen. Es kann zu Erleichterungen bei
Bebauungsplanverfahren und/oder Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts führen.
Ferner kann es dazu beitragen, dass man frühzeitig mit den Grundstückseigentümer*innen ins
Gespräch über die Aktivierung des jeweiligen Grundeigentums kommen kann. (vgl.
Drucksache Nr. 21679-21) Soweit das Konzept auch neue Fördermöglichkeiten von Bund
und/oder Land erschließen könnte, wären noch größere Effekte in der Praxis zu erzielen.
Nr. 6: Das Grundsteuergesetz wird ab 01.01.2025 in § 25 Abs. 5 die Möglichkeit einer
Erhebung der Grundsteuer C vorsehen. Zusammengefasst gelten hierfür folgende
Voraussetzungen:
In Gebieten mit besonderem Wohnraumbedarf kann für unbebaute Grundstücke die
Grundsteuer C (sie muss höher sein als für sonstige unbebaute Grundstücke) erhoben werden,
wenn diese als baureif im Sinne des Gesetzes gelten. Der besondere Wohnraumbedarf ist zu
begründen. Der betroffene Gemeindeteil muss mindestens 10 % des Gesamtgemeindegebiets
umfassen. Baureif sind Grundstücke, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen
tatsächlichen Zustand sowie öffentl. rechtl. Vorschriften bebaubar sind. Diese Grundstücke
sind zum Anfang eines jeden Kalenderjahres in einer Karte als solche nachzuweisen und im
Wege der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu geben.
Auf welche Gebiete die Anforderung "besonderer Wohnraumbedarf" in Dortmund zutrifft
und welche Grundstücke unter die o.g. Voraussetzungen fallen, muss von den betroffenen
Fachämtern noch bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelungen am 01.01.2025 geprüft werden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.11
Erhalt des REWE-Marktes an der Kirchhörder Straße in Lücklemberg zur Sicherung der Nahversorgung
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2021
Hierin enthalten: Anfrage zum TOP
(Drucksache Nr.: 22234-21)
Dem Seniorenbeirat liegt folgende Anfrage aus dem Stadtbezirk Hombruch vor:
Anfrage an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Tagesordnungspunkt: Erhalt des REWE-Marktes an der Kirchhörder Straße in Lücklemberg zur Sicherung der Nahversorgung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
zur Aufklärung des Sachverhaltes wird die Verwaltung um Stellungnahme gebeten.
Begründung:
In den Tagen nach der Veröffentlichung des umfangreichen Artikels am 01. Juni 2021 in den Ruhrnachrichten über den Rechtsstreit um den Rewe-Markt, gingen zahlreiche Telefonanrufe bei den Hombrucher Seniorenbeiräten ein, allesamt mit dem Tenor, den Rewe-Markt auf jeden Fall zu erhalten.
Viele Seniorinnen und Senioren hätten sich inzwischen an den Markt als Nahversorger gewöhnt und seien dankbar, keine weiten Wege mehr nach Kirchhörde, Hombruch oder Wellinghofen für ihre Einkäufe in Kauf nehmen zu müssen. Viele Einkäufe seien fußläufig zu erledigen, was eine große Erleichterung darstelle. Den Seniorenbeiräten ist übrigens bekannt, dass den Bezirksvertretern seinerzeit eine Liste mit über 700 Unterschriften versehen gegen den Bau des Marktes vorgelegt wurde. Über die Hälfte der Unterzeichner kamen damals allerdings aus Herdecke, Hagen, Lünen, dem Sauerland, dem Münsterland usw..
Nun als Argument gegen den Rewe-Markt anzuführen, er würde auch von weiterher und nicht nur aus dem Nahbereich aufgesucht, ist gelinde gesagt fragwürdig und spricht im Gegenteil für die besondere Qualität des Marktes.
Auch die seinerzeit erhobenen Bedenken gegen das erhöhte Verkehrsaufkommen haben sich als unbegründet erwiesen.
Der Seniorenbeirat stimmt der Anfrage einstimmig zu.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.12
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss / Vorgezogene Behandlung am 10.11.2021, da die Vorlage mit der Ratsvorlage DSNr.: 21626-21 korrespondiert
(Drucksache Nr.: 22438-21)
AKUSW, 10.11.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) unter den Ziffern 1 - 19 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Lageplanes vom 29.09.2021 (Anlage 3).
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Gute-Gebäude-Gesetz
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21363-21-E1)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION//Die PARTEI), Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21363-21-E1):
…die Fraktionen Die FRAKTION Die PARTEI und DIE LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Gute Gebäude für Dortmund
1) Die Stadt Dortmund ist sich ihrer Verantwortung bewusst, auf kommunaler Ebene die Energiewende zu beschleunigen und kommt dieser Verantwortung durch konsequentes Handeln nach.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei Neubauten innerhalb neu aufzustellender Bebauungspläne der Einbau einer Solarstrom-, Solarwärmeanlage oder / und lokaler Speicher verpflichtend werden soll, soweit es wirtschaftlich darstellbar ist.
3) Der Rat fordert die Verwaltung auf, hierzu eine Richtlinie zu entwickeln und sich dabei an die Regelungen in Tübingen anzulehnen. Die Richtlinie soll insbesondere auch die Möglichkeiten zur Einbeziehung von Fassaden beleuchten und berücksichtigen, Vorteile von Flächen in Richtung Ost und West aufzeigen und den Einbau lokaler Stromspeicher beinhalten.
3.1) Fassaden sollen zunächst optional genannt werden. Lokale Speicher können auch gemeinsam mit mehreren Häusern errichtet werden, falls sich dies für einzelne Häuser nicht lohnt. Die Stadt soll in diesem Fall subventionierte oder kostenfreie Flächen bereitstellen.
Die entwickelte Richtlinie wird Gremien und Rat zur Beratung, erforderlichenfalls Anpassung und schließlich Beschlussfassung vorgelegt.
4) Zur Umsetzung der Richtlinie und zur Förderung von Wirtschaft und Handwerk beauftragt der Rat die Verwaltung damit, ein Konzept für ein Innovationszentrum Energiewende zu erarbeiten Ziel ist die Ansiedlung von Betrieben, die Dienstleistungen und Installation rund um die Ausstattung von Gebäuden mit Photovoltaik, Solarthermie und lokalen Speichern anbieten. So soll die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ansiedlung von Unternehmen zur Förderung der Energiewende, die verkürzten Wege durch lokale Anbieter und ein Austausch zwischen Kommune, Wirtschaft und Forschung angeregt und gestärkt werden.
Begründung
Dezentrale Erzeugung und Speicherung sind ein wichtiger Faktor, wenn die Energiewende gelingen soll. Mittlerweile stehen dafür Konzepte für Gebäude in jeder Größe und Nutzungsart zur Verfügung. Mit einem konsequenten Ausbau dezentraler Systeme werden Kosten für Stromtrassen verringert, Zeit für die Energiewende gewonnen und ein nachhaltiger Beitrag für den Klimaschutz geleistet. Die vorliegende Initiative unterstützt somit den Masterplan Energiewende und
Insbesondere die Leistungsfähigkeit und die Bedeutung lokaler Speicher ist dabei aktuell zu wenig bekannt und wird daher vernachlässigt. Vorbild für die Initiative sind die Stadt Tübingen sowie mehrere Bundesländer (BW Mai 2021: Koalitionsvertrag, S. 25). Auch der CDU/CSU-Klimakreis fordert den verpflichtenden Einbau von Photovoltaik bei Neubauten.
Über eine entsprechende Bauvorschrift kann Dortmund Vorreiter nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei der Ansiedlung entsprechender Unternehmen werden.
Aktuell gibt es häufig noch ein “Henne-Ei-Problem”: Wenn es lokal keine Anbieter innovativer Technik gibt, entsteht auch keine Nachfrage und ohne Nachfrage gibt es keine Anbieter.
Hier kann Dortmund durch gezielte Bereitstellung von Gewerbeflächen für entsprechende Unternehmen steuernd und fördernd eingreifen.
Fassaden sind aktuell noch nicht in dem Maße wirtschaftlich, wie es bei Dächern der Fall ist. Jedoch kann es gut sein, dass sich dies bald ändert oder dass Menschen dies auch ohne wirtschaftlichen Vorteil realisieren wollen, um zum Klimaschutz beizutragen. Daher sind diese optional.
Auch lokale Speicher sind durch ihre geringe Verbreitung noch relativ teuer. Auch dies wird sich mit fortschreitender Verbreitung der Technik verbessern. Auch die Verbindung von aktuell häufig noch getrennten Innungen beispielsweise für die Installation komplexer und integrierter Energiesparkonzepte soll so gefördert werden.
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Rm Jääsekläinen erläutert nochmal kurz die Hintergründe zum o.a. Antrag und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Schreyer schlägt hierzu vor, den Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, um die Umsetzbarkeit prüfen zu lassen.
Frau Rm Neumann –Lieven schließt sich diesem Vorschlag an. Weiter verweise sie darauf, dass man bereits ein Dienstleistungszentrum (DLZE) habe, welches auch heute bereits hierzu umfassende Auskünfte erteile und sich sicherlich noch weiter hierzu einarbeiten könne. Alles rund um die DEW müsste ihrer Meinung nach ja auch im Wirtschaftsförderungsausschuss besprochen werden. Da sei man hier nicht federführend.
Herr Rm Waßmann schließt sich dem Vorschlag, den Antrag als Prüfauftrag weiterzugeben, an. Das Ziel sei erkannt aber auch er wünsche sich zunächst zu einigen Punkten die Einschätzung der Verwaltung.
Herr Wilde bittet darum, den Antrag zunächst zurückzustellen, da sich momentan auf Bundesebene ein sog. Klimaschutzsofortprogramm in der Ressort-Abstimmung befände. Er schlage daher vor, den Antrag in ca. einem halben Jahr erneut aufzurufen, da er davon ausgehe, dass die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt den Entwurf dieses Bundesgesetzes vorliegen und auch ausgewertet habe.
Herr Rm Kowalewski schlägt vor, den Antrag schon heute als Prüfauftrag auf den Weg zu geben, den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens aber abzuwarten, um dann insgesamt das Ergebnis von Prüfungen vorliegen zu haben und beurteilen zu können, wie man weiter damit umgehe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darauf, diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten. Die Verwaltung wird darum gebeten, in das Ergebnis ihrer Prüfung auch die Auswertung des neuen Bundesgesetzes (Klimaschutzsofortprogramm) einzubeziehen.
Hierzu liegt zur Sitzung am 10.11.2021 vor Prüfbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21363-21-E1):
der Prüfauftrag an die Verwaltung zur oben genannten Anfrage brachte folgende Ergebnisse:
· Das am 23. Juni 2021 beschlossene Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung berührt in keinem der Vorhabenpakete die Themen Photovoltaik, dezentrale Stromversorgung oder Batteriespeicher für Gebäude.
· Derzeit empfiehlt die Verwaltung in Ihren Bebauungsplänen die Nutzung von Photovoltaik. In Bebauungsplänen können nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) BauGB bestimmte Maßnahmen für den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie z.B. Solaranlagen, festgesetzt werden. Es kann aber keine Pflicht festgesetzt werden, diese dann auch zu nutzen. Dies müsste über einen Anschluss- und Benutzungszwang (§ 16 EEWärmeG) bzw. Auflagen in Genehmigungen aufgrund der §§ 3-8 EEWärmeG geschehen. Alternativ können entsprechende Regelungen in zivilrechtlichen Grundstückskaufverträgen und/oder städtebaulichen Verträgen gefasst werden.
· Das kommende Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 sieht vor, nach Möglichkeit im Zusammenhang mit Bebauungsplänen einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Kommune und den Investor*innen abzuschließen, in dem unabhängig von den Regelmöglichkeiten des Baugesetzbuches Vereinbarungen zum Klimaschutz getroffen werden können. Dieses Instrument soll genutzt werden, konsequent klimaneutrale Lösungen anzustreben. Dies führt in der Regel automatisch zur Berücksichtigung von Photovoltaik.
· Batteriespeicher sind per se nicht netzdienlich, sondern müssen entsprechend ausgelegt und betrieben werden, da sonst gegenteilige Effekte eintreten. Eine pauschale Verpflichtung für den Einbau eines Batteriespeichers ist aus energetischer Sicht nicht für jedes Objekt sinnvoll und in vielen Fällen auch nicht wirtschaftlich. Über die Bebauungspläne kann eine solche Verpflichtung nicht durchgesetzt werden, dies wäre nur über städtebauliche Verträge möglich.
· Die Errichtung eines Innovationszentrums Energiewende ist grundsätzlich begrüßenswert, da so der Knappheit solarer Ausbaukapazitäten begegnet werden könnte und eine regionale Anlaufstelle zur Energiewende geschaffen würde. Auch die lokale Etablierung eines neuen Wirtschaftszweiges für Dortmund ist positiv zu bewerten. Allerdings bestehen stadtseitig keine Kapazitäten, ein solches Innovationszentrum Energiewende einzurichten.
Derzeit finden Gespräche zwischen dem Chief Information/Innovation Office (CIIO im FB 1/GBII) und dem Institut für Energiesysteme der TU Dortmund hinsichtlich einer Einrichtung statt, an welcher sich Unternehmen mit Kompetenzen in der Gebäudeausstattung von erneuerbaren Energiesystemen ansiedeln sollen. Gleichzeitig sollen hier neue Versorgungskonzepte in Kombination mit wissenschaftlicher Begleitforschung erprobt werden. Weiterhin wäre eine Ansiedlung entsprechender Dienstleistungsunternehmen im Rahmen des Großprojekts „Energiecampus“ (DS-Nr. 19970-21) denkbar.
AKUSW; 10.11.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorliegenden Prüfbericht Kenntnis.
zu TOP 5.2
Trinkwasserversorgung
Antrag (Bitte um Stellungnahme) zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22440-21)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Risiken des Klimawandels für die Dortmunder Wasserversorgung? Hat sich hier seit der Einschätzung im Wasserversorgungskonzept 2018 eine Änderung ergeben? Ist mit einer (temporären) Wasserknappheit an den Entnahmestellen zu rechnen? Sind hierbei auch Spitzenverbräuche an besonders heißen Tagen und über besonders lange Zeiträume berücksichtigt?
2. Ist bei den politisch übergeordneten Ebenen erkennbar, dass die Verursacher*innen von Rückständen im Trinkwasser (z.B. Medikamentenrückstände, Röntgenkontrastmittel etc.) zukünftig stärker in die Verantwortung, z.B. durch eine Abgabe, genommen werden, um so den durch die weiteren nötigen Wasseraufbereitungsanlagen bedingten Kostenanstieg für die Endverbraucher*innen zu begrenzen?
Sind zusätzliche Verfahrensstufen zur Wasseraufbereitung in den nächsten Jahren geplant?
3. Die Wasserwerke benötigen mehr Flexibilität bei der Wasserbewirtschaftung. Ist beim Ruhrverband erkennbar, dass Verbesserungen beim Talsperrenmanagement und der Vernetzung der verschiedenen Wasserwerke erzielt werden können?
4. Wie beurteilt die Verwaltung die in diesem Jahr vorgenommene Novellierung des Landeswassergesetzes NRW für die Dortmunder Wasserversorgung sowie die Auswirkungen auf die Wasserschutzgebiete?
5. Werden weitere Alternativen zur Wasserversorgung aus der Ruhr für die zukünftige Wasserversorgung geprüft? Laut dem Wasserversorgungskonzept 2018 kommt z.B. eine Grundwasserentnahme auf dem Dortmunder Stadtgebiet durch den vergangenen Kohleabbau nicht in Betracht.
Begründung
Die sechs Wasserwerke der Wasserwerke Westfalen versorgen rund 1,5 Millionen Menschen in NRW mit Trinkwasser aus der Ruhr, auch die Dortmunder Bürger*innen. Durch den Klimawandel steht auch die Wasserversorgung in Dortmund vor neuen Herausforderungen. Starkregenereignisse nehmen zu. Darauf folgende Trockenheitsphasen führen zu einem höheren Verbrauch an heißen Tagen. Durch diese Entwicklungen benötigen die Wasserwerke mehr Flexibilität und Handlungsraum beim Talsperren-Management, um schnell auf besondere Ereignisse wie Starkregen reagieren zu können. Diese Herausforderungen gilt es jetzt anzugehen, damit die Bürger*innen auch zukünftig einen uneingeschränkten Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser erhalten.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.3
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22423-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen: B‘90/Die Grünen/ CDU/ DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22423-21-E1):
...die Fraktionen BÜNDNIS90/Die GRÜNEN, CDU und Die Linke+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Ergänzungsantrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass
a. der Dortmunder Stadtwald vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu zählen aktuell insbesondere:
- seine Nutzfunktion (wirtschaftliche Bedeutung des Waldes)
- seine Schutzfunktion (Bewahrung der Stabilität des Naturhaushaltes; Sicherung von Naturgütern; Wasserspeicher; Wasser- und Klimaschutz; Kohlenstoffspeicher; Erhalt von Biotopen und Artenvielfalt, etc.)
- seine Erholungsfunktion (stille Erholung; Freizeitaktivitäten;
Gesundheitsschutz)
b. der Dreiklang der unterschiedlichen Waldfunktionen aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion angesichts durchgreifender Veränderungen unserer Umwelt gerade in einem urbanen Raum wie Dortmund neu bewertetet und gewichtet werden muss.
c. der Erhalt und der Ausbau der Schutzfunktion des Waldes angesichts klimatischer Veränderungen zukünftig Priorität haben muss.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung der Politik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in Zusammenarbeit mit Vertretern der Naturschutzverbände und anderer relevanter Verbände mit Bezug zum Wald sowie mit fachlicher Unterstützung durch externe ExpertInnen, der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund und des Landesbetriebs Wald und Holz ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept zu erarbeiten:
a. Ausgehend vom aktuellen Zustand soll das Waldkonzept eine Klimaanpassungsstrategie für einen gesunden Dauerwald entwickeln und dafür Handlungsempfehlungen aufzeigen.
b. Primäres Ziel ist es, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken.
c. Angesichts der klimatischen Veränderungen und der besonderen Problematiken im urbanen Raum ist das Waldkonzept dabei insbesondere auf die Bewahrung der Schutzfunktion (Klimaschutz, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, CO2-Speicherung, Artenvielfalt/Artenschutz und Bodenfruchtbarkeit) auszurichten und der Wald bei Bedarf entsprechend umzubauen. Wo es sinnvoll erscheint, kann auf Maßnahmen der natürlichen Verjüngung zurückgegriffen werden, um überalterte Bestände, die infolge von Trockenheit oder anderen Klimafolgeerscheinungen unter Druck geraten sind, zu stabilisieren. Die Funktion des Waldes als Naherholungsgebiet und Raum zur Freizeitnutzung soll grundsätzlich weiterhin gegeben sein.
d. Für den Zeitraum der Erarbeitung des städtischen Waldkonzepts wird die Waldbewirtschaftung auf Maßnahmen zur Waldpflege (Abwehr von Krankheiten, wie z. B. Eschentriebsterben, Borkenkäferbefall), der Verkehrssicherung und der Gefahrenabwehr beschränkt. Erkenntnisse, die aus der Reduzierung des Holzeinschlages gewonnen werden, fließen in das Waldkonzept ein.
e. Der Rat beschließt, dass eine Habitatbaumkartierung nach den Vorgaben des Landesbetriebs Wald und Holz im Rahmen der „Biotopholzstrategie Xylobius NRW“ durchgeführt wird und die entsprechenden Habitatbäume (vorbehaltlich der Verkehrssicherungspflichten) erhalten werden. Es soll geprüft werden, ob diese Arbeiten durch den eigenen Forstbetrieb geleistet werden können oder ob sie gegebenenfalls extern zu vergeben sind.
f. Als weitere Maßnahme beschließt der Rat der Stadt Dortmund, bereits vor Erstellung eines Waldkonzeptes zeitnah zu prüfen, inwieweit die bestehende Kulisse der Flächen für eine natürliche Waldentwicklung bzw. Wildentwicklungsgebiete sukzessive auf 30 Prozent ausgeweitet werden können. Die Erweiterung der Wildentwicklungsgebiete soll unter dem Aspekt des Lückenschlusses mit angrenzenden kommunalen Stadtwäldern priorisiert werden.
g. Der Entwurf des Waldkonzepts wird den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22423-21-E2):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
1. zu.2.c der Drucksachennummer 22423-21-E1:
Neben den Maßnahmen der natürlichen Verjüngung kann bei Bedarf auch auf Saat oder Pflanzung zurückgegriffen werden.
2. zu 2.d der Drucksachennummer 22423-21-E1:
1. Die Einschränkung der Waldbewirtschaftung greift erst für den Holzeinschlag im Zeitraum 2022/2023.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im Dortmunder Stadtwald die Ausweitung des Monitorings (als Bestandsaufnahme) durch die Biologische Station erfolgen kann, um die benötigten Erkenntnisse und Vergleichbarkeit zu erlangen. Dieses Monitoring soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
· Brutvögel
· Fledermäuse
· Vegetation und Waldstruktur
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die kurzfristig angeordnete Einschränkung der Waldbewirtschaftung (aufgrund der Kurzfristigkeit und geltenden gesetzlichen Vorgaben) nicht zu erheblichen finanziellen Nachteilen sowie zum Verstoß gegen entsprechende Gesetze, Verordnungen, Vereinbarungen etc. führt.
Begründung:
Bei der Erstaufnahme des Monitorings erfolgt eine Beschreibung der Strukturunterschiede innerhalb der unterschiedlichen waldbaulichen Behandlungen. Bei einer Wiederholungsaufnahme und dem Vorliegen des Waldkonzepts können damit dann Aussagen zur Entwicklung, z. B. der Baumartenverteilung, Struktur, Verjüngung, dem Totholzanteil sowie der Vogel- und Fledermausarten (Arteninventar, Quartiere, Raumnutzung etc.) getroffen werden.
AKUSW, 10.11.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planung der Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit den beiden o. a. Anträgen auf seine nächste Sitzung.
zu TOP 5.4
Gute-Wälder-Gesetz
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22197-21)
Dieser Antrag wird in der heutigen Sitzung durch DIE FRAKTION/ DIE PARTEI zurückgezogen.
zu TOP 5.5
Holzeinschlag im Dortmunder Stadtwald
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22493-21)
...der Holzeinschlag im Dortmunder Stadtwald hat, z. B. im Bereich NSG Grävingholz und Süggel, in diesem Jahr bereits Ende September begonnen, früher als in den vorangegangenen Jahren, in denen noch der Beginn des Winters abgewartet wurde.
Wir bitten die Verwaltung um Berichterstattung und die Beantwortung folgender Fragen:
1) Warum hat in diesem Jahr der Holzeinschlag früher begonnen?
2) Warum wurde im NSG Grävingholz und Süggel bereits mit dem Holzeinschlag begonnen?
3) Warum wurde nicht das Ende der Vegetationsperiode abgewartet, um Flora und Fauna so wenig wie möglich zu stören?
4) Welche Bäume werden dieses Jahr gefällt (Umfang, Alter, Baumarten)? Welche Einschlagsmengen sind geplant?
5) In welchen anderen Bereichen des Stadtwalds hat der Holzeinschlag bereits begonnen und wo ist er in diesem Winter noch geplant?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.6
Schnitt- und Baumfällarbeiten während der Vegetationsperiode
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22477-21)
...das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Umgang mit Schnittmaßnahmen und Fällungen von Gehölzen und Bäumen. Diese sind während der Vegetationsperiode untersagt und dürfen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um eine Berichterstattung zur gängigen Praxis in Dortmund.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, begründen Ausnahmen beim o.g. Schnitt- und Fällverbot.
Inwieweit wird in Dortmund die schnelle Realisierung baurechtlich zulässiger Bauvorhaben privater Vorhabenträger als “öffentliches Interesse” und somit als Grund für eine Ausnahmegenehmigung für Baumfällungen und Schnittmaßnahmen anerkannt?
2. Wie bewertet und kontrolliert das Umweltamt, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, das eine entsprechende Schnittmaßnahme/Fällung in der Vegetationsperiode
rechtfertigt?
3. Welche Prüfungen seitens des Umweltamtes erfolgen im Zusammenhang mit den Ausnahmeregelungen?
4. Wie viele Ausnahmen wurden auf dem Stadtgebiet Dortmunds im 1. Halbjahr 2021 genehmigt und wie viele wurden abgelehnt?
5. Wie geht das Umweltamt Hinweisen auf ungenehmigte Fällungen nach?
Begründung:
Nach § 39 (5) Nr.2 BNatSchG dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gefällt, abgeschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Ausnahmen ergeben sich u.a. nur für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. In den Fällen, in denen keine entsprechende Ausnahme vorliegt, kann die Untere Naturschutzbehörde zudem im Einzelfall nach Maßgabe des § 67 BNatSchG auf Antrag eine Befreiung von den Verboten des § 39 BNatSchG erteilen. Voraussetzung ist, dass eine unzumutbare Belastung glaubhaft nachgewiesen wird und eine Beseitigung der Vegetation in der Vegetationsperiode mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des BNatSchG ist in Dortmund das Umweltamt.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.7
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18882-20-E1)
Dieser Antrag wird in der heutigen Sitzung durch Die Fraktion DIE LINKE+ zurückgezogen.
zu TOP 5.8
Kontrollen des Umweltamtes bei der Messe Jagd und Hund
Gemeins. Bitte um Stellungnahme zur TO (Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22211-21-E2)
Hierzu liegt vor Gemeinsame Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+/ DIE FRAKTION/DIEPARTEI) (Drucksache Nr.: 22211-21-E3):
...die Messe „Jagd und Hund“ ist ein kontinuierlicher Konfliktpunkt zwischen den Dortmunder Westfalenhallen und den Tierschutzverbänden. Stein des Anstoßes sind insbesondere die sogenannten Jagdreisen in Entwicklungsländer mit geringeren Rechtsnormen im Tier- und Artenschutz als Deutschland sie aufweist. Dem Vernehmen nach kontrolliert inzwischen das Dortmunder Umweltamt die auf der Messe angebotenen Jagdreisen. Dazu bitten wir das Umweltamt um eine Sachverhaltsdarstellung unter Berücksichtigung der nachstehenden Fragen.
1) Seit wann wird die Jagd und Hund vom Umweltamt überprüft?
2) Was sind die Prüfungsschwerpunkte?
3) Mit welchem Personalumfang werden die Kontrollen durchgeführt?
4) Welche Qualifikation weist das eingesetzte Personal für derartige Kontrollen auf?
5) Werden die Kontrollen angemeldet, oder finden auch unangemeldete Kontrollen statt?
6) Welche Befunde konnten bislang ermittelt werden?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 2211-21-E3):
...die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1:
Die Messe Jagd und Hund wird seit Ende der 1980er Jahre vom Umweltamt kontrolliert.
zu Frage 2:
Es wird von Seiten des Umweltamtes geprüft, ob von den Ausstellern die Bestimmungen des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens eingehalten werden. D.h. es wird geprüft, ob für
die ausgestellten Exponate und die zum Verkauf angebotenen Tierteile(Felle und
Schnitzereien) die erforderlichen Nachweise vorhanden sind.
Jagdreisen gehören nicht zum Prüfspektrum des Umweltamtes, das Angebot solcher Reisen
unterliegt keinem Verbotstatbestand der Artenschutzgesetzgebung.
Zu Frage 3:
Der zuständige Mitarbeiter des Umweltamtes für das Sachgebiet “Internationaler
Artenschutz“ führt die Erstbegehung vor Eröffnung der Messe zusammen mit einemvon der
Messeleitung beauftragten Sachverständigen für den Bereich Artenschutz durch. Die weiteren
Kontrollen im Laufe der Messe werden von dem Mitarbeiter des Umweltamtes allein
durchgeführt.
Zu Frage 4:
Der zuständige Mitarbeiter ist Verwaltungsfachwirt und hat zahlreiche Fortbildungen zum
Thema internationaler Artenschutz absolviert. Er ist Mitglied im Arbeitskreis „Internationaler
Artenschutz“ im Regierungsbezirk Arnsberg.
Zu Frage 5:
Die Erstbegehung am Tag vor der Ausstellungseröffnung ist nicht angekündigt, aber über die
Jahre zum festen Bestandteil der Messe geworden. Die weiteren Kontrollen finden unangekündigt statt.
Zu Frage 6:
Sind die nach Washingtoner Artenschutzübereinkommen erforderlichen Papiere nicht
vorhanden, sind die Exponate aus der Westfalenhalle zu entfernen, bis die Unterlagen
vollständig beigebracht wurden. Wenn im Verlauf der Messe keine Unterlagen vorgelegt
werden, werden die Ausstellungsstücke beschlagnahmt.
Dies ist aber schon seit Jahren nicht mehr vorgekommen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 6.1
Wohngeld
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22205-21)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Wohngeldberechtigte gibt es in Dortmund?
2. Wie viele Wohngeldberechtigte beziehen tatsächlich Wohngeld?
3. Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldberechtigten und der tatsächlichen Wohngeldbezieher mit der Einführung des Wohngeldstärkungsgesetzes zum 01.01.2020 verändert?
4. Welche Veränderungen in der Anzahl der Wohngeldberechtigten und Wohngeldbeziehenden haben sich im Zeitraum der Corona-Pandemie ergeben?
5. Wie werden Wohngeldberechtige über ihren Anspruch informiert?
6. Welche Maßnahmen zur Unterstützung von Wohngeld-Antragstellenden gibt es?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22205-21-E1):
... die Anfrage wird vom Amt für Wohnen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Zur Anzahl der wohngeldberechtigten Personen in Dortmund kann keine konkrete Aussage getroffen werden. Grundsätzlich sind alle Personen wohngeldberechtigt, die Wohnraum ange-mietet haben bzw. die Belastung für ihr Wohneigentum tragen und den Wohnraum auch selbst nutzen. Statistisch erfasst werden nicht die wohngeldberechtigten Personen, sondern die wohngeldberechtigten Haushalte.
Zu Frage 2.:
Als Kennzahl für einen tatsächlichen Wohngeldbezug kann nur die Anzahl der anspruchsbe-rechtigten Dortmunder Haushalte angeführt werden, die Wohngeld erhalten. Zum Stichtag 30.06.2021 standen rund 6.000 Haushalte mit geschätzt 13.000 Haushaltsangehörigen im lau-fenden Wohngeldbezug.
Zu Frage 3.:
Prognosen zufolge sollte die Anzahl der Empfänger*innen (Haushalte) auf Grund der Wohn-geldreform zum 01.01.2020 zu einer Steigerung von rund 37,5 % führen.
Die Anzahl der Wohngeld beziehenden Haushalte hat sich in Dortmund durch die Stärkung des Wohngeldgesetzes (Wohngeldreform) zum 01.01.2020 im Verlauf des Jahres 2020 deut-lich überhöht.
Sie ist von 4.690 Haushalte (Stand: Ende 2019) um knapp 29 % auf 6.035 Haushalte zum Jah-resende 2020 angestiegen.
Zu Frage 4.:
Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen teilweise starken Einkommensver-luste war ein Anstieg der wohngeldberechtigten Haushalte zu erwarten. Insofern sind die An-tragszahlen und entsprechend auch die Anzahl der Haushalte mit Wohngeldbezug zu Beginn der Corona-Pandemie deutlich signifikant angestiegen.
Eine statistische Differenzierung zwischen den parallelen Effekten der Wohngeldnovelle und der Corona-Pandemie ist mangels konkreter Informationen nicht möglich.
Zu Frage 5.:
Auf der Internetseite des Amtes für Wohnen erhalten die Bürger*innen allgemeine Informati-onen und Hinweise zum Wohngeld und deren Anspruchsvoraussetzungen. Ferner sind dort Antragsvordrucke und Formulare hinterlegt, die für eine Antragstellung benötigt werden. Dar-über hinaus kann über den dort hinterlegten Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberech-ner) schnell und einfach herausgefunden werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ist. Dazu können die entsprechenden Daten in das Online-Tool eingegeben werden. Nach der Berechnung kann der Antrag direkt über das Tool als Online-Antrag ge-stellt werden. Für die Berechnung werden dabei alle Angaben anonymisiert. Bei der Antrag-stellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.
Darüber hinaus erfolgen insbesondere bei anstehenden Veränderungen und Verbesserungen im Wohngeldgesetz entsprechende Presseveröffentlichungen.
Die Internetseite des Amtes wird regelmäßig aktualisiert.
In Einzelfällen werden Vor-Ort-Beratungsangebote, z. B. im Quartiersbüro, durchgeführt.
Zu Frage 6.:
Wohngeldantragsteller*innen können sich auf direktem Wege an die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle wenden. Diese sind im Rahmen von persönlichen Vorsprachen, telefonisch, schriftlich und per E-Mail zu erreichen. Gerne wird dort zu allen Fragen umfangreich infor-miert und beraten.
Für eine direkte Kontaktaufnahme zu bestimmten Mitarbeitern*innen der Wohngeldstelle sind auf der Internetseite des Amtes für Wohnen entsprechende Telefonnummern angegeben. Außerdem können über eine Telefonhotline direkt Antragsformulare angefordert und allge-meine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet werden.
Weiterhin haben Kunden*innen die Möglichkeiten über entsprechende Links die Informati-onsangebote von Bund und Land NRW zu nutzen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 6.2
Wohnungsmarktbericht 2021
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21602-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 21602-21-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Prüfauftrags:
Angesichts der im aktuellen Bericht dargelegten besorgniserregenden Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob Dortmund derzeit die Kriterien für die Anerkennung als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ erfüllt.
Sofern dies zutrifft, ist das Verfahren für die Anerkennung durch das Land einzuleiten.
Begründung:
Der jetzt vorliegende Bericht des Wohnungsamtes macht deutlich, dass die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt weiterhin angespannt ist. Neben fehlenden zusätzlichen Wohnungen insbesondere im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ist auch ein deutlicher Anstieg der Mieten festzustellen. Unter anderem gibt das im Juni verabschiedete Baulandmodernisierungsgesetz den Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum an die Hand. Doch für die Nutzung aller Instrumente muss die Kommune zu einem durch eine Rechtsverordnung des Landes festgelegtem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gehören. Für das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sollte in Anbetracht des angespannten Wohnungsmarktes in Dortmund gegenüber dem Land eingetreten werden.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21602-21-E2):
...zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Das mit dem Antrag gewünschte Eintreten der Stadt Dortmund gegenüber dem Land
Nordrhein-Westfalen zur Überprüfung der Kriterien für die Anerkennung als „Gebiet mit
angespanntem Wohnungsmarkt“ ist bereits eingeleitet. So hat der Städtetag NRW gebündelt
für alle Mitgliedskommunen folgende Forderung an die Landesregierung herangetragen:
„Der Vorstand (Städtetag NRW) hält es für erforderlich, dass für die Festlegung der Gebiete
mit angespanntem Markt die Kategorie „erhöhter Wohnungsbedarf“ aus der Gebietskulisse
zum aktuellen Wohnraumförderprogramm des Landes zugrunde gelegt wird.“
Diese Forderung entspricht vollumfänglich der Position der Stadt Dortmund. Das zitierte
Gebietskulissengutachten kommt für die Stadt Dortmund im Ergebnis zu einem hohen
Bedarfsniveau und deckt sich somit mit der auf der Wohnungsmarktbeobachtung des Amtes
für Wohnen basierenden Einschätzung der (zunehmend) angespannten Situation auf dem
Dortmunder Wohnungsmarkt.
Eine Reaktion der Landesregierung gegenüber dem Städtetag NRW steht noch aus.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 7.1
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22241-21)
AKUSW, 10.11.2021
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck“.
zu TOP 7.2
Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)
AKUSW, 10.11.2021:
Herr Waßmann wünscht sich bei so einer Vorlage mehr Begründung in der Form, dass das Ganze auch schon mit konkreten Aufgaben hinterlegt werde.
Frau Linnebach erläutert hierzu, dass es sich hierbei um Planstellen handele, die man gerne im nächsten Jahr besetzen würde. Es sei davon auszugehen, dass über das beauftragte Büro zum Anstoß eines City-Managements noch zusätzliche Aufgaben entstehen würden. Man habe derzeit allerdings nur eine Ahnung davon, weswegen man diese Aufgaben jetzt noch nicht genau beschreiben könne. Deswegen stehe auch in der Vorlage, dass man gerne eine Stelle hätte, die die Maßnahmen operativ begleite und umsetzte, die aktuell in dem Prozess entwickelt würden.
Die zweite Stelle beantrage man, weil man gerne all das, was man aktuell erarbeite, auch in ein Handlungskonzept der Stadterneuerung übertragen wolle. Das werde die Grundlage dafür sein, an weitere Städtebauförderungsmittel heranzukommen. Mit einer Impulsveranstaltung und einer Onlinebefragung mit hoher Beteiligung habe man inzwischen den Prozess initiiert. Hieran hätte man sehen können, dass das Interesse an der City sehr groß sei. Es gebe auch sehr viele Maßnahmen-Vorschläge, welche nach entsprechender Sondierung in die Konzepte eingebunden würden. Hierzu wisse man jetzt schon, dass man das mit der einen Planstelle nicht realisieren könne.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Organisation, Prozesssteuerung und Maßnahmenbegleitung der Cityentwicklung die Einrichtung von 2 vollzeitverrechneten Planstellen im Amt für Stadterneuerung -StA 67-.
zu TOP 7.3
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innnenstädte
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22655-21)
.......die CDU-Fraktion schlägt vor, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10. November den oben genannten Tagesordnungspunkt zu behandeln.
Die Landesregierung und der Landtag stellen insgesamt 100 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Rund 70 Millionen Euro wurden im Rahmen der ersten beiden Förderrunden bereits bewilligt. In der am 1. Oktober begonnen und bis zum 15. November laufenden dritten Antragsphase stehen nun noch einmal 30 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die die Belebung der Innenstädte vorantreiben.
Hierzu bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine Stellungnahme, in welcher Form und mit welchen Projekten die Stadt Dortmund sich um Fördermittel aus dem „dritten Aufruf zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“ bewirbt.
AKUSW, 10.11.2021:
Frau Linnebach berichtet, dass im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt NRW ein Förderantrag gestellt werde. Die Frist zur Antragsstellung sei am 15.11. .
Das neue Sofortprogramm ermögliche eine Aufstockung der Mittel für den "Prozess zum Anstoß eines Citymanagements" um 50.000 €. Somit könne der bisherige Auftrag von 100.000 € auf 150.000 € aufgestockt werden. Die Mittel hierfür würden aus bereits bewilligten, aber nicht benötigten Mitteln (der ursprünglich für die Machbarkeitsstudien eingesetzt werden sollte) umgesteuert. Ebenfalls könnten maximal 75.000 € für städtisches Personal zur Unterstützung der Cityentwicklung umgesteuert werden. Über den Programmaufruf sei es nun möglich, städtisches Personal zu finanzieren. Allerdings sei dieses nur bis Ende 2023 über das Förderprogramm finanzierbar. Dies werde als zu kurzer Zeitraum eingeschätzt, um qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Möglichkeiten würden gesucht, dennoch die Mittel gewinnbringend zur Finanzierung des Prozesses einzusetzen.
Der Zeitrahmen zur Förderantragsstellung sei sehr knapp bemessen, wenn neue Maßnahmen entwickelt und durchgeplant werden müssten. Daher würden für die „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten / Stadtgrün“ 200.000 € pauschal beantragt. Mehrere Fachämter seien in die Erarbeitung der folgenden, über den Förderansatz denkbaren Maßnahmen involviert:
- Mobile Stadtbäume zum temporären Einsatz in zentralen Bereichen der Fußgängerzone: Den Anliegern und Besuchern der City wird verdeutlicht, welche klimatischen und gestalterischen Wirkungen von Bäumen in zuvor nicht begrünten City-Bereichen ausgeht. Angedacht ist eine Kooperation mit den jeweilig anliegenden Gewerbetreibenden.
- Gartenparadies Reinoldikirchplatz: Der 2021 erstmalig und modellhaft umgesetzte Pop-Up-Garten im Herz der Dortmunder City war ein großer Erfolg und soll in den Folgejahren wiederholt und weiterentwickelt werden.
- Stadtgrün-Elemente in hoher Anzahl: Jahreszeitlich und insektenfreundlich bepflanzte Blumenampeln an Laternen und Masten sorgen für ein freundliches Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes und leisten einen Beitrag gegen das Artensterben.
- Innovative, singuläre Stadtgrün-Elemente: Mobile grüne Zimmer zum temporären Einsatz an verschiedenen Orten der Innenstadt bieten einen grünen Ruheraum inmitten der Großstadt, leisten einen kleinen Beitrag gegen die Überhitzung und machen auf das Erfordernis und die Möglichkeiten einer Klimafolgenanpassung aufmerksam.
- Innovative Möblierungselemente: Stadt-Liegen oder Stadt-Bänke kombiniert mit Stadtgrün-Elementen wie z.B. Pflanzkübeln oder Ranksystemen, ggf. in stadtspezifischer Ausführung, laden zum Ausruhen und zu Begegnungen ein und leisten einen Beitrag zur Belebung der jeweiligen Innenstadt-Bereiche.
- Wallpaintings und Street-Art: Die bereits erprobten und etablierten UrbanArt-Aktivitäten in Dortmund sollen auf die City (z.B. Brückviertel)ausgeweitet ausgeweitet und ein bis zwei Wandflächen von international wahrgenommenen Urban Artists gestaltet werden. Eine Kombination mit Aktivitäten zur Ausweitung des Stadtgrüns ist wünschenswert. Unter Einbindung lokaler Akteur*innen wie z.B. der 44309 STREET//ART Gallery kann die Kunst in die Street-Art Rundgänge der Stadt Dortmund eingebunden werden.
Ludger Wilde weist im Anschluss auch noch auf die erwarteten, weiteren Förderaufrufe und -programme hin. Außerdem erläutert er, dass man nun in der Konzeptphase zur Erarbeitung eines Citymanagements sei. Aus diesem Prozess würden weitere Maßnahmen hervorgehen.
Der Ausschuss für Limaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
10. Informationen der Verwaltung
zu TOP 10.1
"Aktueller Stand zum Gerichtsverfahren Hannibal"
Herr Wilde informiert den Ausschuss zur o. a. Angelegenheit.
Die öffentliche Sitzung endet um 19:30 Uhr.
Vogeler Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführung
zu TOP 3.1: 21-11_PPT-Ausschusssitzung.pdf Präsentation 10.11.2021 im AKUSW.pdf Maßnahmen Ausblick 2022.pdf
zu TOP 3.2: StadtDo_AKUSW_QuaestioFaller_20211110.pdf
zu TOP 3.3: Rechtlicher Vermerk Westfalenhallen_AKUSW_AFBL_AMIG 28102021.pdf
zu TOP 3.12: TOP 3.12 Stellungnahme der Verwaltung.pdf
zu TOP 3.13: TOP 3.13 AnfrageAKUSW21763-21-E1.docx.pdf
zu TOP 3.15: TOP 3.15 Schreiben_Wilde_DS_Nr_22179_21.docx.pdf
zu TOP 3.16: TOP 3.16 Antwort StR Wilde zu DS 21875-21.docx.pdf
zu TOP 4.7: TOP 4.7 Stn 61 u 66 am Lennhofe DSNr 21047-21.pdf.pdf
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